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"Erlaubnisbehörde"
Drucksache 531/09
Verordnung des Bundesministeriums für Verkehr, Bau und Stadtentwicklung
Fünfte Verordnung zur Änderung der Fahrerlaubnis -Verordnung und anderer straßenverkehrsrechtlicher Vorschriften
... 9. bei einer Versagung, Entziehung oder Aberkennung der Fahrerlaubnis oder einer Feststellung über die fehlende Berechtigung durch eine Fahrerlaubnisbehörde der Grund der Entscheidung und die entsprechende Kennziffer sowie den Tag des Ablaufs einer Sperrfrist,
Drucksache 531/1/09
Empfehlungen der Ausschüsse
Fünfte Verordnung zur Änderung der Fahrerlaubnis -Verordnung und anderer straßenverkehrsrechtlicher Vorschriften
... --Personen, denen eine Fahrerlaubnis alten Rechts der Klasse 3 entzogen worden ist, werden im Rahmen einer Neuerteilung nach § 20 auf Antrag außer der Klasse B auch die Klassen BE, C1, C1E und CE mit einer Beschränkung mit der Schlüsselzahl 79 sowie die Klasse A1, sofern die Klasse 3 vor dem 1. April 1980 erteilt war, ohne Ablegung der hierfür erforderlichen Fahrerlaubnisprüfungen erteilt, wenn die Fahrerlaubnisbehörde nicht die Ablegung der Prüfung der Klasse B nach § 20 Absatz 2 angeordnet hat. Satz 1 gilt auch, wenn auf die Fahrerlaubnis der Klasse 3 alten Rechts verzichtet worden ist oder wenn bei Umstellung der Fahrerlaubnis der Klasse 3 alten Rechts ein Antrag nach Nummer 9 Satz 3 nicht gestellt worden ist.
Drucksache 173/09 (Beschluss)
Stellungnahme des Bundesrates
Entwurf eines Vierten Gesetzes zur Änderung des Sprengstoffgesetz es
... Ein derartiges nationales Waffenregister ist zentrale Voraussetzung für die genaue Kenntnis der Anzahl legaler Waffenbesitzer und Schusswaffen in Deutschland. Gegenwärtig gibt es ca. 570 Waffenerlaubnisbehörden der Länder, ohne dass eine Vernetzung existiert. Dies verdeutlicht, dass neben möglichen Änderungen des Waffenrechts die Schaffung einer sicheren Tatsachengrundlage besonders wichtig ist und daher schnellstmöglich, in jedem Fall noch deutlich vor Ablauf der Umsetzungsfrist der EU-Waffenrichtlinie am 31. Dezember 2014 erfolgen sollte.
Drucksache 636/08 (Beschluss)
Stellungnahme des Bundesrates
Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Straßenverkehrsgesetz es und zur Änderung des Gesetzes zur Änderung der Anlagen 1 und 3 des ATP-Übereinkommens
... den Betroffenen und bei Verwaltungsmaßnahmen nach § 52 Abs. 1 Nr. 3 den Fahrerlaubnisbehörden
Drucksache 636/1/08
Empfehlungen der Ausschüsse
Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Straßenverkehrsgesetz es und zur Änderung des Gesetzes zur Änderung der Anlagen 1 und 3 des ATP-Übereinkommens
... den Betroffenen und bei Verwaltungsmaßnahmen nach § 52 Abs. 1 Nr. 3 den Fahrerlaubnisbehörden
Drucksache 843/1/08
Empfehlungen der Ausschüsse
Zweite Verordnung zur Änderung der Fahrerlaubnis -Verordnung
... (2) Die Fahrerlaubnisbehörde ordnet eine Fahrerlaubnisprüfung an, wenn Tatsachen vorliegen, die die Annahme rechtfertigen, dass der Bewerber die nach § 16 Abs. 1 und § 17 Abs. 1 erforderlichen Kenntnisse und Fähigkeiten nicht mehr besitzt
Drucksache 302/1/08
Empfehlungen der Ausschüsse
Vierte Verordnung zur Änderung der Fahrerlaubnis -Verordnung und anderer straßenverkehrsrechtlicher Vorschriften
... Die Untersagung, auf öffentlichen Straßen ein Mofa zu führen, wird gemäß § 28 Abs. 3 Nr. 4 StVG im Verkehrszentralregister (VZR) gespeichert, so dass die Polizei bei Kontrollen die Fahrberechtigung überprüfen kann. Ein Problem besteht jedoch darin, dass die Fahrerlaubnisbehörde rechtlich keine Möglichkeit hat - entsprechend § 47
1. Zu Artikel 1 Nr. 2a - neu - § 3 Abs. 1 Satz 2 - neu - und Satz 3 - neu - FeV
2. Zu Artikel 1 Nr. 7 Buchstabe b § 13 Satz 1 Nr. 2 Buchstabe e FeV
3. Zu Artikel 1 Nr. 14 Buchstabe a Doppelbuchstabe bb § 24 Abs. 1 Satz 2 FeV
4. Zu Artikel 1 Nr. 14 Buchstabe b § 24 Abs. 2 FeV
5. Zu Artikel 1 Nr. 15 Buchstabe c § 25 Abs. 5 FeV
6. Zu Artikel 1 Nr. 24 Buchstabe a § 48 Abs. 1 FeV
7. Zu Artikel 1 Nr. 24 Buchstabe c und d § 48 Abs. 4 Nr. 7 und Abs. 6 Satz 2 FeV
8. Zu Artikel 1 Nr. 25 und 40 § 48a Abs. 5 Nr. 2 und Anlage 9 zu § 25 Abs. 3 Abschnitt II Buchstabe b Schlüsselzahl 184 Nr. 2 Buchstabe a FeV
9. Zu Artikel 1 Nr. 26 und 27 § 51 Abs. 1 Nr. 2 und § 52 Abs. 1 Nr. 3 und Abs. 5 Nr. 3 FeV
10. Zu Artikel 1 Nr. 37 Anlage 6 zu den §§ 12, 48 Abs. 4 und 5 Gliederungsnummer 2.2.3 FeV
11. Zu Artikel 1 Nr. 37 Anlage 6 zu den §§ 12, 48 Abs. 4 und 5 Gliederungsnummer 2.2.3 Einleitungssatz FeV
12. Zu Artikel 1 Nr. 43 Buchstabe b Anlage 14 zu § 66 Abs. 2 FeV
13. Zu Artikel 3 Nr. 1 § 7 Abs. 1 Nr. 4, 6 und 7 FahrschAusbO
14. Zu Artikel 5 Nr. 3 Gebühren-Nummer 254 GebOSt
15. Zu Artikel 6 § 5 Abs. 3 Satz 1 DV-FahrlG *
16. Zu Artikel 6 § 5 Abs. 3 Satz 1 und 2, Anlage 1.1 zu § 2 Abs. 1 DV-FahrlG
Artikel 6 Änderung der Durchführungsverordnung zum Fahrlehrergesetz
3 17.
18. Zu Artikel 8 Satz 3 Inkrafttreten
Drucksache 302/08 (Beschluss)
Beschluss des Bundesrates
Vierte Verordnung zur Änderung der Fahrerlaubnis -Verordnung und anderer straßenverkehrsrechtlicher Vorschriften
... Die Untersagung, auf öffentlichen Straßen ein Mofa zu führen, wird gemäß § 28 Abs. 3 Nr. 4 StVG im Verkehrszentralregister (VZR) gespeichert, so dass die Polizei bei Kontrollen die Fahrberechtigung überprüfen kann. Ein Problem besteht jedoch darin, dass die Fahrerlaubnisbehörde rechtlich keine Möglichkeit hat - entsprechend § 47
1. Zu Artikel 1 Nr. 2a - neu - § 3 Abs. 1 Satz 2 - neu - und Satz 3 - neu - FeV
2. Zu Artikel 1 Nr. 7 Buchstabe b § 13 Satz 1 Nr. 2 Buchstabe e FeV
3. Zu Artikel 1 Nr. 14 Buchstabe a Doppelbuchstabe bb § 24 Abs. 1 Satz 2 FeV
4. Zu Artikel 1 Nr. 14 Buchstabe b § 24 Abs. 2 FeV
5. Zu Artikel 1 Nr. 15 Buchstabe c § 25 Abs. 5 Satz 4 FeV
6. Zu Artikel 1 Nr. 24 Buchstabe a § 48 Abs. 1 FeV
7. Zu Artikel 1 Nr. 24 Buchstabe c und d § 48 Abs. 4 Nr. 7 und Abs. 6 Satz 2 FeV
8. Zu Artikel 1 Nr. 25 und 40 § 48a Abs. 5 Nr. 2 und Anlage 9 zu § 25 Abs. 3
Abschnitt II Buchstabe b Schlüsselzahl 184 Nr. 2 Buchstabe a FeV)
9. Zu Artikel 1 Nr. 26 und 27 § 51 Abs. 1 Nr. 2 und § 52 Abs. 1 Nr. 3 und Abs. 5 Nr. 3 FeV
10. Zu Artikel 1 Nr. 37 Anlage 6 zu den §§ 12, 48 Abs. 4 und 5 Gliederungsnummer 2.2.3 FeV
11. Zu Artikel 1 Nr. 37 Anlage 6 zu den §§ 12, 48 Abs. 4 und 5 Gliederungsnummer 2.2.3 Einleitungssatz FeV
12. Zu Artikel 1 Nr. 43 Buchstabe b Anlage 14 zu § 66 Abs. 2 FeV
13. Zu Artikel 3 Nr. 1 § 7 Abs. 1 Nr. 4, 6 und 7 FahrschAusbO
14. Zu Artikel 5 Nr. 3 Gebühren-Nummer 254 GebOSt
15. Zu Artikel 6 § 5 Abs. 3 Satz 1 und 2, Anlage 1.1 zu § 2 Abs. 1 DV-FahrlG
Artikel 6 Änderung der Durchführungsverordnung zum Fahrlehrergesetz
16. Zu Artikel 8 Satz 3 Inkrafttreten
Drucksache 100/08
Verordnung des Bundesministeriums für Verkehr, Bau und Stadtentwicklung
Erste Verordnung zur Änderung der Durchführungsverordnung zum Fahrlehrergesetz
... (Erlaubnisbehörde)
A. Problem und Ziel
B. Lösung
C. Alternativen
D. Gender Mainstreaming
E. Kosten
F. Sonstige Kosten
G. Bürokratiekosten
Verordnung
Erste Verordnung
Artikel 1
§ 1 Sprachtest; Anpassungslehrgang und Eignungsprüfung auf Grund der Richtlinie 2005/36/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 7. September 2005 über die Anerkennung von Berufsqualifikationen
Anlage 1 .1 (zu § 2 Abs. 1) Unbefristeter Fahrlehrerschein
Artikel 2
Begründung
A. Allgemein
Gender Mainstreaming
3 Kosten
3 Bürokratiekosten
B. Zu den einzelnen Vorschriften
Zu Artikel 1
Zu Nummer 1
Zu Nummer 2
Zu Nummer 3
Zu Artikel 2
Anlage Stellungnahme des Nationalen Normenkontrollrates gem. § 6 Abs. 1 NKR-Gesetz: Änderung der Durchführungsverordnung zum Fahrlehrergesetz
Drucksache 851/08
Verordnung des Bundesministeriums für Verkehr, Bau und Stadtentwicklung
Dritte Verordnung zur Änderung der Fahrerlaubnis -Verordnung
... /EG vorgesehene Europäische Führerschein -Informationssystem mit Direktzugriff durch die nach Landesrecht zuständige Behörde oder Stelle oder die Fahrerlaubnisbehörde zur Verfügung steht.
Drucksache 905/08
Gesetzesbeschluss des Deutschen Bundestages
Gesetz zur Änderung des Straßenverkehrsgesetz es und zur Änderung des Gesetzes zur Änderung der Anlagen 1 und 3 des ATP-Übereinkommens
... Die Fahrerlaubnisbehörden löschen aus ihrem örtlichen Fahrerlaubnisregister spätestens bis zum 31. Dezember 2012 die im Zentralen Fahrerlaubnisregister gespeicherten Daten, nachdem sie sich von der Vollständigkeit und Richtigkeit der in das Zentrale Fahrerlaubnisregister übernommenen Einträge überzeugt haben. Die noch nicht im Zentralen Fahrerlaubnisregister gespeicherten Daten der Fahrerlaubnisbehörden werden bis zur jeweiligen Übernahme im örtlichen Register gespeichert.
Drucksache 843/08 (Beschluss)
Beschluss des Bundesrates
Zweite Verordnung zur Änderung der Fahrerlaubnis -Verordnung
... (2) Die Fahrerlaubnisbehörde ordnet eine Fahrerlaubnisprüfung an, wenn Tatsachen vorliegen, die die Annahme rechtfertigen, dass der Bewerber die nach § 16 Abs. 1 und § 17 Abs. 1 erforderlichen Kenntnisse und Fähigkeiten nicht mehr besitzt
Drucksache 302/08
Verordnung des Bundesministeriums für Verkehr, Bau und Stadtentwicklung
Vierte Verordnung zur Änderung der Fahrerlaubnis -Verordnung und anderer straßenverkehrsrechtlicher Vorschriften
... -Verordnung. Vorschriften, die sich in der Praxis als nicht sinnvoll erwiesen haben, zu lange Fristen und Formulierungen, die zu Verfahrensverzögerungen und Rechtsunsicherheit bei der Anwendung geführt haben wurden überarbeitet und den neuesten technischen, praktischen und rechtlichen Erkenntnissen angepasst. Die Vorschriften der Fahrerlaubnis-Verordnung werden damit einerseits bürgerfreundlicher und führen andererseits bei den Fahrerlaubnisbehörden zur Verwaltungsvereinfachung.
Drucksache 434/07
Gesetzesantrag der Länder Hamburg, Hessen
Entwurf eines Gesetzes über die diamorphingestützte Substitutionsbehandlung
... 3. eine sachkundige Person, die für die Einhaltung der in Nummer 2 genannten Anforderungen, der Auflagen der Erlaubnisbehörde sowie der Anordnungen der Überwachungsbehörde verantwortlich ist (Verantwortlicher) benannt worden ist.
Drucksache 434/07 (Beschluss)
Gesetzentwurf des Bundesrates
Entwurf eines Gesetzes über die diamorphingestützte Substitutionsbehandlung
... 3. eine sachkundige Person, die für die Einhaltung der in Nummer 2 genannten Anforderungen, der Auflagen der Erlaubnisbehörde sowie der Anordnungen der Überwachungsbehörde verantwortlich ist, (Verantwortlicher) benannt worden ist.
A. Problem und Ziel
B. Lösung
C. Alternativen
D. Finanzielle Auswirkungen
Gesetzentwurf
Anlage Entwurf eines Gesetzes über die diamorphingestützte Substitutionsbehandlung
Artikel 1 Änderung des Betäubungsmittelgesetzes
Artikel 2 Änderung des Arzneimittelgesetzes
Artikel 3 Änderung der Betäubungsmittel-Verschreibungsverordnung
Artikel 4 Inkrafttreten
Begründung
Allgemeiner Teil
3 Ausgangslage
Ziel und Gegenstand des Gesetzentwurfs
1. Herstellung der Verschreibungsfähigkeit
2. Modalitäten der Substitution mit Diamorphin
Besonderer Teil
Zu Artikel 1
Zu Nummer 1
Zu Nummer 2
Zu Nummer 3
Zu Nummer 5
Zu Artikel 2
Zu Artikel 3
Zu Nummer 1
Zu Nummer 2
Zu Nummer 3
Zu Nummer 5
Zu Nummer 5
Zu Nummer 5
Zu Nummer 5
Zu Nummer 6
Zu Nummer 10
Zu Artikel 4
Drucksache 734/07
Allgemeine Verwaltungsvorschrift der Bundesregierung
Allgemeine Verwaltungsvorschrift zur Änderung der Allgemeinen Verwaltungsvorschrift zur Straßenverkehrs -Ordnung (VwV-StVO)
... sind bereits über 30 Jahre alt. Die tägliche Anwendung dieser Vorschriften hat gezeigt, dass sich zwischenzeitlich die tatsächlichen Anforderungen, die an ein transparentes und zügiges Erlaubnisverfahren zu stellen sind, geändert haben. Insbesondere die umfassenden Haftungserklärungen, die der Veranstalter der Erlaubnisbehörde abzugeben hat, wurden von der Rechtsprechung als rechtlich sehr problematisch angesehen. Aufgrund dessen legen Veranstalter immer wieder Bestätigungen großer Versicherungsunternehmen vor, wonach eine Haftungsfreistellung in dem geforderten Umfang weder rechtlich möglich noch zulässig ist.
Drucksache 721/07
Gesetzentwurf der Bundesregierung
Entwurf eines Vierten Gesetzes zur Änderung des Fahrlehrergesetzes
... 3. eine dem Führungszeugnis zur Vorlage bei der Erlaubnisbehörde nach den Vorschriften des Bundeszentralregisters vergleichbare Bescheinigung des Staates, in welchem er den Ausbildungs- oder Befähigungsnachweis oder die Berufserfahrung erworben hat,
A. Problem und Ziel
B. Lösung
C. Alternativen
D. Kosten der öffentlichen Haushalte
E. Sonstige Kosten
F. Bürokratiekosten
Gesetzentwurf
Entwurf
Artikel 1
Artikel 2 Inkrafttreten
B. Begründung
A. Allgemeiner Teil
B. Zu den einzelnen Vorschriften
Zu Artikel 1
Zu Nr. 1
Zu Nr. 2
Zu Nr. 3
Zu Nummer 4
Zu Nummer 5
Zu Nummer 6
Zu Nummer 7
Zu Nummer 8
Zu Nummer 9
Zu Nummer 10
Zu Nummer 11
Zu Nummer 12
Zu Nummer 13
Zu Nummer 14
Zu Nummer 15
Zu Nummer 16
Zu Nummer 17
Zu Nummer 18
Zu Nummer 19
Zu Nummer 20
Zu Nummer 21
Zu Nummer 22
Zu Artikel 2
Anlage Stellungnahme des Nationalen Normenkontrollrates gem. § 6 Abs. 1 NKR-Gesetz: Entwurf eines Gesetzes zur Umsetzung der Richtlinie 2005/36/EG des Europäischen Parlaments und des Rates zur Anerkennung von Berufsqualifikationen der Fahrlehrer und Fahrlehrerinnen
Drucksache 815/07
Verordnung des Bundesministeriums für Verkehr, Bau und Stadtentwicklung
Siebzehnte Verordnung zur Änderung der Gebührenordnung für Maßnahmen im Straßenverkehr
... Die Gebühren für die medizinisch-psychologischen Untersuchungen (MPU) wurden zuletzt mit Verordnung vom 16. November 2001 zum 1. Januar 2002 (abweichend vom damaligen Antrag auf Erhöhung um 9,2 %) nur moderat um durchschnittlich 4,7 % angehoben. Nach den Wirtschaftszahlen der Antragsteller reichen die jetzigen Gebühren nicht aus, um kostendeckend zu arbeiten. Die Gebühren werden nunmehr gemäß dem Ergebnis der Gespräche mit den Antragstellern um 6,5 % angehoben. Damit erhöht sich die Gebühr für ein Gutachten je nach Art des zu untersuchenden Eignungszweifels der Fahrerlaubnisbehörde um 12 bis 21 €.
Drucksache 231/07
Verordnung des Bundesministeriums für Verkehr, Bau und Stadtentwicklung
Verordnung zur Änderung der Anlage zu § 24a des Straßenverkehrsgesetz es und anderer Vorschriften
... "Die Technische Prüfstelle soll den Prüfauftrag an die Fahrerlaubnisbehörde zurückgeben, wenn".
Drucksache 366/06
Verordnung des Bundesministeriums für Verkehr, Bau und Stadtentwicklung
Verordnung über den Erlass und die Änderung verkehrsrechtlicher Vorschriften zur Durchführung des Berufskraftfahrer-Qualifikations-Gesetzes
... Absatz 4 legt fest, dass der Eintrag der harmonisierten Schüsselzahl in den Führerschein durch die Fahrerlaubnisbehörden, der in der Fahrerbescheinigung durch die für die Erteilung zuständigen Behörde und die Ausstellung der nationalen Bescheinigung durch die zuständigen Landesbehörden erfolgt. Die Trennung ist sachgerecht, weil sie den heute schon bestehenden Zuständigkeiten folgt.
Drucksache 81/06
Allgemeine Verwaltungsvorschrift der Bundesregierung
Allgemeine Verwaltungsvorschrift zum Waffengesetz (WaffVwV)
... Die Erlaubnisbehörde prüft, nachdem die Vollendung des Mindestalters(§ 4 Abs. 1 Nr. 1), die Zuverlässigkeit des Antragstellers (§ 5) und die persönliche Eignung (§ 6) festgestellt sind, den Antrag, der folgende zusätzliche Angaben enthalten muss:
Drucksache 668/06
Verordnung des Bundesministeriums für Verkehr, Bau und Stadtentwicklung
Zweite Verordnung zur Änderung luftrechtlicher Vorschriften über Anforderungen an den Betrieb der Luftfahrzeuge
... § 94 Erlaubnisbehörde
A. Problem und Ziel
B. Lösung
C. Alternativen
E. Sonstige Kosten
Verordnung
Zweite Verordnung
Artikel 1 Änderung der Luftverkehrs-Ordnung
Artikel 2 Änderung der Luftverkehrs-Zulassungs-Ordnung
Artikel 3 Änderung der Verordnung über Luftfahrtpersonal
Artikel 4 Änderung der Verordnung zur Prüfung von Luftfahrtgerät
Artikel 5 Änderung der Verordnung über die Betriebsdienste der Flugsicherung
Artikel 6 Änderung der Betriebsordnung für Luftfahrtgerät
Artikel 7 Aufhebung von Verordnungen
Artikel 8 In-Kraft-Treten
Begründung
I. Allgemeiner Teil
II. Zu den einzelnen Vorschriften
Zu Artikel 1
Zu Nummer 1
Zu Nummer 2
Zu Nummer 2
Zu Nummer 2
Zu Nummer 3
Zu Nummer 4e
Zu Nummer 5
Zu Nummer 6
Zu Nummer 7
Zu Nummer 7
Zu Nummer 8
Zu Nummer 9
Zu Nummer 9
Zu Nummer 10
Zu Artikel 2
Zu Nummer 1
Zu Nummer 2
Zu Nummer 3
Zu Nummer 4
Zu Nummer 5
Zu Nummer 6
Zu Nummer 7
Zu Nummer 8
Zu Nummer 9
Zu Nummer 10
Zu Nummern 11 bis 17
Zu Nummer 14
Zu Nummer 18
Zu Nummer 19
Zu Nummer 20
Zu Nummer 21
Zu Nummer 22
Zu Nummer 23
Zu Nummer 24
Zu Nummer 25
Zu Nummer 25
Zu Artikel 3
Zu Nummer 1
Zu Nummer 2
Zu Nummer 3
Zu Artikel 4
Zu Nummer 1
Zu Nummer 2
Zu Artikel 5
Zu Nummer 1
Zu Artikel 6
Zu Artikel 7
Zu Artikel 8
Drucksache 302/1/06
Empfehlungen der Ausschüsse - 823. Sitzung des Bundesrates am 16. Juni 2006
Entwurf eines Ersten Gesetzes zum Abbau bürokratischer Hemmnisse insbesondere in der mittelständischen Wirtschaft
... das Zeugnis eines Amtsarztes oder - auf Verlangen der Erlaubnisbehörde - eines Facharztes
Zum Gesetzentwurf allgemein:
Zu den Einzelvorschriften:
4. Zu Artikel 1 Nr. 1 § 4d Abs. 3 BDSG
5. Zu Artikel 1 Nr. 2 Buchstabe b Doppelbuchstabe bb § 4f Abs. 2 Satz 3 BDSG , Buchstabe c § 4f Abs. 4a Satz 1 BDSG , Nr. 3 § 4g Abs. 1 Satz 4 - neu - BDSG *
6. Zu Artikel 1 Nr. 3 und 4 § 4g Abs. 1 Satz 3, § 38 Abs. 1 Satz 2 BDSG *
7. Zu Artikel 1 Nr. 3 - neu - § 4g Abs. 2 Satz 2 und 3, Absatz 2a - neu - BDSG *
8. Zu Artikel 2 § 203 Abs. 1 Nr. 7 StGB
9. Zu Artikel 3 Änderung der Altholzverordnung
10. Zu Artikel 6 § 141 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 AO
11. Zu Artikel 8 Nr. 01 - neu - § 14 UStG
12. Zu Artikel 8 Nr. 02 - neu - § 15 UStG
13. Zu Artikel 8 Nr. 1 Buchstabe a § 15a Abs. 3 Satz 3 UStG
14. Zu Artikel 8 Nr. 1 Buchstabe a § 15a Abs. 3 Satz 3 UStG
15. Zu Artikel 10 Nr. 2 § 3 Buchstabe A Ziffer I Nr. 1 ProdGewStatG
16. Zu Artikel 11 Nrn. 1a - neu - ,1b - neu - § 14 Abs. 6 Satz 1, Satz 1a - neu - , Abs. 8 Satz 1, Satz 1a - neu - GewO
Zu Ziffer 1b:
Zu Ziffer 1a:
17. Zu Artikel 11 Nr. 1c - neu - § 14 Abs. 8 Satz 2 GewO
18. Zu Artikel 13 § 3 Satz 2 Nr. 3 FahrlG
19. Zu Artikel 14 Nr. 1 § 14 Abs. 1 - neu -, Abs. 2 Satz 1 - neu -, Abs. 3 Satz 1, 2 - neu - PBefG
Drucksache 302/06
Gesetzentwurf der Bundesregierung
Entwurf eines Ersten Gesetzes zum Abbau bürokratischer Hemmnisse insbesondere in der mittelständischen Wirtschaft
... das Zeugnis eines Amtsarztes oder - auf Verlangen der Erlaubnisbehörde - eines Facharztes
A. Problem und Ziel
B. Lösung
C. Alternativen
D. Kosten der öffentlichen Hand
E. Sonstige Kosten
Gesetzentwurf
Entwurf
Artikel 1 Änderung des Bundesdatenschutzgesetzes
Artikel 2 Änderung des Strafgesetzbuches
Artikel 3 Änderung der Altholzverordnung
Artikel 4 Änderung des Hochbaustatistikgesetzes
Artikel 5 Änderung des Gesetzes über die Lohnstatistik
Artikel 6 Änderung der Abgabenordnung
Artikel 7 Änderung des Einführungsgesetzes zur Abgabenordnung
Artikel 8 Änderung des Umsatzsteuergesetzes
Artikel 9 Änderung der Umsatzsteuer-Durchführungsverordnung
Artikel 10 Änderung des Gesetzes über die Statistik im Produzierenden Gewerbe
Artikel 11 Änderung der Gewerbeordnung
Artikel 12 Änderung des Chemikaliengesetzes
Artikel 13 Änderung des Fahrlehrergesetzes
Artikel 14 Änderung des Personenbeförderungsgesetzes
Artikel 15 Änderung sonstiger Rechtsvorschriften
Artikel 16 Inkrafttreten
Begründung
A. Allgemeiner Teil
I. Anlass
II. Ziel
III. Regelungsinhalt
IV. Gesetzgebungskompetenz
V. Gesetzesfolgen
V.1 Finanzielle Auswirkungen
V.2 Kosten- und Preiswirkungen
VI. Gleichstellungsspezifische Auswirkungen
B. Besonderer Teil
Zu Artikel 1
Zu Nummer 1
Zu Nummer 2
Zu Buchstabe a
Zu Buchstabe b
Zu Buchstabe c
Zu Nummer 3
Zu Nummer 4
Zu Artikel 2
Zu Artikel 3
Zu Artikel 4
Zu Artikel 5
Zu Artikel 6
Zu Artikel 7
Zu Artikel 8
Zu Nummer 1
Zu Buchstabe a
Zu Buchstabe b
Zu Nummer 2
Zu Artikel 9
Zu Artikel 10
Zu Nummer 1
Zu Nummer 2
Zu Nummer 3
Zu Nummer 4
Zu Nummer 5
Zu Artikel 11
Zu Nummer 1
Zu Nummer 2
Zu Artikel 12
Zu Nummer 1
Zu Nummer 2
Zu Artikel 13
Zu Artikel 14
Zu Nummer 1
Zu Nummer 2
Zu Artikel 15
Zu Artikel 16
Drucksache 303/06
Gesetzentwurf der Bundesregierung
Entwurf eines Gesetzes zur Neuregelung des Versicherungsvermittlerrechts
... Absatz 7 dient der Umsetzung von Artikel 3 Abs. 2 der Richtlinie, nicht der Umsetzung von Artikel 3 Abs. 1 der Richtlinie. Behörde im Sinne des Artikels 3 Abs. 1 der Richtlinie ist die jeweils zuständige Erlaubnisbehörde (IHK). Nur die dortige Zulassungsentscheidung ist konstitutiv. Das Register führen ebenfalls die IHKs, als zentrale Auskunftsstelle bedienen sie sich dabei einer gemeinsamen Stelle (s. § 11a Abs. 1). Eintragungen im Register kommt nur deklaratorische Bedeutung zu.
A. Problem und Ziel
B. Lösung
C. Alternativen
D. Finanzielle Auswirkungen auf die öffentlichen Haushalte
E. Sonstige Kosten
F. Gleichstellungspolitische Gesetzesfolgen
Gesetzentwurf
Artikel 1 Änderung der Gewerbeordnung
Artikel 2 Änderung des Gesetzes über den Versicherungsvertrag
Artikel 3 Änderung des Versicherungsaufsichtsgesetzes
Artikel 4 Inkrafttreten
A. Allgemeiner Teil
1. Zielsetzung
2. Wesentlicher Inhalt des Entwurfs
3. Gesetzgebungskompetenz des Bundes
4. Finanzielle Auswirkungen auf die öffentlichen Haushalte
5. Sonstige Kosten
6. Gleichstellungspolitische Gesetzesfolgen
B. Besonderer Teil
Zu Artikel 1
Zu Nummer 1
Zu Nummer 2
Zu Absatz 1
Zu Absatz 2
Zu Absatz 3
Zu Absatz 4
Zu Absatz 5
Zu Absatz 6
Zu Absatz 7
Zu Absatz 8
Zu Nummer 3
Zu Nummer 4
Zu Nummer 5
Zu Nummer 6
Zu Nummer 7
Zu § 34d
Zu Absatz 1
Zu Absatz 2
Zu Absatz 3
Zu Absatz 4
Zu Absatz 5
Zu Absatz 6
Zu Absatz 7
Zu Absatz 8
Zu Absatz 9
Zu Absatz 10
Zu § 34e
Zu Absatz 1
Zu Absatz 2
Zu Absatz 3
Zu Nummern 8 bis 12
Zu Nummer n
Zu Nummer 14b
Zu Nummer 16
Zu Absatz 1
Zu Absatz 2
Zu Absatz 3
Zu Artikel 2
Zu Nummer 1a
Zu Nummer 1b
Zu § 42a
Zu Absatz 1
Zu Absatz 2
Zu Absatz 3
Zu Absatz 4
Zu § 42b
Zu Absatz 1
Zu Absatz 2
Zu Absatz 3
Zu § 42c
Zu Absatz 1
Zu Absatz 2
Zu § 42d
Zu Absatz 1
Zu Absatz 2
Zu § 42e
Zu § 42f
Zu Absatz 1
Zu Absatz 2
Zu § 42g
Zu § 42h
Zu § 42i
Zu § 42j
Zu § 42k
Zu Absatz 1
Zu Absatz 2
Zu Absatz 3
Zu Absatz 4
Zu Absatz 5
Zu Nummer 2
Zu Nummer 3
Zu Nummer n
Zu Artikel 3
Zu Nummer 1
Zu Nummer 2
Zu Absatz 1
Zu Absatz 2
Zu Absatz 3
Zu Absatz 4
Zu § 80a
Zu § 80b
Zu Nummer 3
Zu Nummer 4
Zu Artikel 4
Drucksache 479/05 (Beschluss)
Gesetzentwurf des Bundesrates
Entwurf eines Gesetzes über die Besteuerung des Spieleinsatzes (Spieleinsatzsteuergesetz - SpEStG )
... (2) Erlangt die Finanzbehörde Kenntnis über unerlaubte Spiele oder deren Vermittlung, hat sie dies der zuständigen Erlaubnisbehörde mitzuteilen.
A. Zielsetzung
B. Lösung
C. Alternativen
D. Finanzielle Auswirkungen
E. Sonstige Kosten
Gesetzentwurf
Anlage Entwurf eines Gesetzes über die Besteuerung des Spieleinsatzes (Spieleinsatzsteuergesetz - SpEStG)
Artikel 1 Gesetz über die Besteuerung des Spieleinsatzes (Spieleinsatzsteuergesetz - SpEStG)
§ 1 Steuergegenstand, Steuerpflicht
§ 2 Steuerbefreiungen
§ 3 Bemessungsgrundlage
§ 4 Steuersatz
§ 5 Steuerschuldner
§ 6 Entstehung der Steuer
§ 7 Umrechnung fremder Währungen
§ 8 Anmeldung, Fälligkeit
§ 9 Örtliche Zuständigkeit
§ 10 Mitteilungs- und Anzeigepflichten
§ 11 Mitteilung an die Genehmigungsbehörde
§ 12 Aufzeichnungs- und Aufbewahrungspflichten
§ 13 Nachschau
§ 14 Ermächtigung
§ 15 Übergangsvorschriften
Artikel 2 Änderung des Rennwett- und Lotteriegesetzes
Artikel 3 Änderung des Umsatzsteuergesetzes
Artikel 4 Änderung des Finanzausgleichsgesetzes
Artikel 5 Änderung der Ausführungsbestimmungen zum Rennwett- und Lotteriegesetz
Artikel 6 Aufhebung der Verordnung über die Versteuerung von Wettscheinen im Abrechnungsverfahren
Artikel 7 Aufhebung der Verordnung zur Vereinfachung der Steuererhebung bei der Lotteriesteuer
Artikel 8 Änderung der Kleinbetragsverordnung
Artikel 9 Rückkehr zum einheitlichen Verordnungsrang
Artikel 10 Inkrafttreten
Begründung
I. Allgemeiner Teil
II. Besonderer Teil
Zu Artikel 1
Zu § 1
Zu § 2
Zu § 3
Zu § 4
Zu § 5
Zu § 6
Zu § 7
Zu § 8
Zu § 9
Zu § 10
Zu § 11
Zu § 12
Zu § 13
Zu § 14
Zu § 15
Zu Artikel 2
Zu Artikel 3
Zu Artikel 4
Zu Artikel 5
Zu Artikel 6
Zu Artikel 7
Zu Artikel 8
Zu Artikel 9
Zu Artikel 10
Drucksache 479/2/05
Empfehlungen der Ausschüsse 819. Sitzung des Bundesrates am 10. Februar 2006
Entwurf eines Gesetzes über die Besteuerung des Spieleinsatzes (Spieleinsatzsteuergesetz - SpEStG ) - Antrag des Länder Niedersachsen und Schleswig-Holstein -
... (2) Erlangt die Finanzbehörde Kenntnis über unerlaubte Spiele oder deren Vermittlung, hat sie dies der zuständigen Erlaubnisbehörde mitzuteilen.
A. Zielsetzung
B. Lösung
C. Alternativen
D. Finanzielle Auswirkungen
E. Sonstige Kosten
Entwurf
Artikel 1 Gesetz über die Besteuerung des Spieleinsatzes(Spieleinsatzsteuergesetz - SpEStG)
§ 1 Steuergegenstand, Steuerpflicht
§ 2 Steuerbefreiungen
§ 3 Bemessungsgrundlage
§ 4 Steuersatz
§ 5 Steuerschuldner
§ 6 Entstehung der Steuer
§ 7 Umrechnung fremder Währungen
§ 8 Anmeldung, Fälligkeit
§ 9 Örtliche Zuständigkeit
§ 10 Mitteilungs- und Anzeigepflichten
§ 11 Mitteilung an die Genehmigungsbehörde
§ 12 Aufzeichnungs- und Aufbewahrungspflichten
§ 13 Nachschau
§ 14 Ermächtigung
§ 15 Übergangsvorschriften
Artikel 2 Änderung des Rennwett- und Lotteriegesetzes
Artikel 3 Änderung des Umsatzsteuergesetzes
Artikel 4 Änderung des Finanzausgleichsgesetzes
Artikel 5 Änderung der Ausführungsbestimmungen zum Rennwett- und Lotteriegesetz
Artikel 6 Aufhebung der Verordnung über die Versteuerung von Wettscheinen im Abrechnungsverfahren
Artikel 7 Aufhebung der Verordnung zur Vereinfachung der Steuererhebung bei der Lotteriesteuer
Artikel 8 Änderung der Kleinbetragsverordnung
Artikel 9 Änderung der Spielverordnung
Artikel 10 Rückkehr zum einheitlichen Verordnungsrang
Artikel 11 Inkrafttreten
Begründung
I. Allgemeiner Teil
II. Besonderer Teil
Zu Artikel 1
Zu § 1
Zu § 2
Zu § 3
Zu § 4
Zu § 5
Zu § 6
Zu § 7
Zu § 8
Zu § 9
Zu § 10
Zu § 11
Zu § 12
Zu § 13
Zu § 14
Zu § 15
Zu Artikel 2
Zu Artikel 3
Zu Artikel 4
Zu Artikel 5
Zu Artikel 6
Zu Artikel 7
Zu Artikel 8
Zu Artikel 9
Zu Artikel 10
Zu Artikel 11
2. Zu Artikel 1 § 4 Abs. 3 - neu - SpEStG
Zu Buchstabe a
Zu Buchstabe b
3. Zur Begründung II. Besonderer Teil Artikel 2
4. Zur Begründung II. Besonderer Teil Artikel 2 Abs. 3 - neu -
Drucksache 811/1/05
Empfehlungen der Ausschüsse 819. Sitzung des Bundesrates am 10. Februar 2006
Verordnung zur Neuordnung des Rechts der Zulassung von Fahrzeugen zum Straßenverkehr
... "Bereits jetzt zeigt sich, dass es bei der Überprüfung der Begleitpersonen zu unterschiedlichem Verwaltungsaufwand kommen kann, welcher eine gestaffelte Gebühr bzw. eine Rahmengebühr in der (Bundes)Gebührenordnung für Maßnahmen im Straßenverkehr für angezeigt erscheinen lässt. Zudem ist es sowohl für die Fahrerlaubnisbehörden besser vermittelbar, als auch im Sinne der Einzelfallgerechtigkeit erforderlich, unterschiedliche Fälle, welche sich individuell nach den persönlichen Umständen des Antragsstellers bilden und nicht abschließend in konkreten Regelungen erfasst werden können, auch unterschiedlich gebührenmäßig zu bewerten. Antragsteller in einfach gelagerten Fällen sollen nicht für Kosten schwieriger Verfahren mit aufkommen müssen. Ein entsprechender Gebührenrahmen würde mehr Spielraum für Entscheidungen vor Ort lassen und somit die Deregulierung und die Stärkung der Entscheidungskompetenz vor Ort fördern. Nachdem auch in der GebOSt häufig ein Gebührenrahmen vorgesehen ist, dieser in der aktuellen Fassung der Nummer 202.9 GebOSt allerdings fehlt, besteht hier Handlungsbedarf.
Drucksache 811/05 (Beschluss)
Beschluss des Bundesrates
Verordnung zur Neuordnung des Rechts der Zulassung von Fahrzeugen zum Straßenverkehr
... Bereits jetzt zeigt sich, dass es bei der Überprüfung der Begleitpersonen zu unterschiedlichem Verwaltungsaufwand kommen kann, welcher eine gestaffelte Gebühr bzw. eine Rahmengebühr in der (Bundes)Gebührenordnung für Maßnahmen im Straßenverkehr für angezeigt erscheinen lässt. Zudem ist es sowohl für die Fahrerlaubnisbehörden besser vermittelbar, als auch im Sinne der Einzelfallgerechtigkeit erforderlich, unterschiedliche Fälle, welche sich individuell nach den persönlichen Umständen des Antragsstellers bilden und nicht abschließend in konkreten Regelungen erfasst werden können, auch unterschiedlich gebührenmäßig zu bewerten. Antragsteller in einfach gelagerten Fällen sollen nicht für Kosten schwieriger Verfahren mit aufkommen müssen. Ein entsprechender Gebührenrahmen würde mehr Spielraum für Entscheidungen vor Ort lassen und somit die Deregulierung und die Stärkung der Entscheidungskompetenz vor Ort fördern. Nachdem auch in der GebOSt häufig ein Gebührenrahmen vorgesehen ist, dieser in der aktuellen Fassung der Nummer 202.9 GebOSt allerdings fehlt, besteht hier Handlungsbedarf.
Drucksache 15/05
Gesetzentwurf der Bundesregierung Entwurf eines Dritten Gesetzes zur Änderung des Sprengstoffgesetz es und anderer Vorschriften (3. SprengÄndG) ... Nachdem in der Vergangenheit festgestellt wurde, dass Erlaubnisbehörden erst im Rahmen einer Regelüberprüfung Kenntnis von Wohnsitzwechsel oder Tod eines Erlaubnisinhabers erlangten, soll durch Meldung der erstmaligen Erlaubniserteilung und des Wegfalls der Erlaubnis an die Meldebehörden und deren Rückmeldung von Namensänderung, Umzug oder Tod des
Drucksache 479/1/05
Empfehlungen der Ausschüsse zu Punkt 56 der 818. Sitzung des Bundesrates am 21. Dezember 2005
Entwurf eines Gesetzes über die Besteuerung des Spieleinsatzes (Spieleinsatzsteuergesetz - SpEStG ) - Antrag des Landes Niedersachsen -
... (2) Erlangt die Finanzbehörde Kenntnis über unerlaubte Spiele oder deren Vermittlung, hat sie dies der zuständigen Erlaubnisbehörde mitzuteilen.
A. Zielsetzung
B. Lösung
C. Alternativen
D. Finanzielle Auswirkungen
E. Sonstige Kosten
Entwurf
Artikel 1 Gesetz über die Besteuerung des Spieleinsatzes (Spieleinsatzsteuergesetz - SpEStG)
§ 1 Steuergegenstand, Steuerpflicht
§ 2 Steuerbefreiungen
§ 3 Bemessungsgrundlage
§ 4 Steuersatz
§ 5 Steuerschuldner
§ 6 Entstehung der Steuer
§ 7 Umrechnung fremder Währungen
§ 8 Anmeldung, Fälligkeit
§ 9 Örtliche Zuständigkeit
§ 10 Mitteilungs- und Anzeigepflichten
§ 11 Mitteilung an die Genehmigungsbehörde
§ 12 Aufzeichnungs- und Aufbewahrungspflichten
§ 13 Nachschau
§ 14 Ermächtigung
§ 15 Übergangsvorschriften
Artikel 2 Änderung des Rennwett- und Lotteriegesetzes
Artikel 3 Änderung des Umsatzsteuergesetzes
Artikel 4 Änderung des Finanzausgleichsgesetzes
Artikel 5 Änderung der Ausführungsbestimmungen zum Rennwett- und Lotteriegesetz
Artikel 6 Aufhebung der Verordnung über die Versteuerung von Wettscheinen im
Artikel 7 Aufhebung der Verordnung zur Vereinfachung der Steuererhebung bei der Lotteriesteuer
Artikel 8 Änderung der Kleinbetragsverordnung
Artikel 9 Änderung der Spielverordnung
Artikel 10 Rückkehr zum einheitlichen Verordnungsrang
Artikel 11 Inkrafttreten
Begründung
I. Allgemeiner Teil
II. Besonderer Teil
Zu Artikel 1
Zu § 1
Zu § 2
Zu § 3
Zu § 4
Zu § 5
Zu § 6
Zu § 7
Zu § 8
Zu § 9
Zu § 10
Zu § 11
Zu § 12
Zu § 13
Zu § 14
Zu § 15
Zu Artikel 2
Zu Artikel 3
Zu Artikel 4
Zu Artikel 5
Zu Artikel 6
Zu Artikel 7
Zu Artikel 8
Zu Artikel 9
Zu Artikel 10
Zu Artikel 11
Drucksache 924/05
Verordnung des Bundesministeriums für Verkehr, Bau und Stadtentwicklung
Zweite Verordnung zur Änderung luftrechtlicher Vorschriften über Anforderungen an den Betrieb der Luftfahrzeuge
... „§ 94 Erlaubnisbehörde
A. Problem und Ziel
B. Lösung
C. Alternativen
D. Finanzielle Auswirkungen
E. Sonstige Kosten
Verordnung
Zweite Verordnung
Artikel 1 Änderung der Luftverkehrsordnung
1. § 6 wird wie folgt geändert:
2. § 11c wird wie folgt geändert:
3. Die §§ 15 und 16 werden durch die folgenden §§ 15, 15a und 16 ersetzt:
4. Dem § 22 Abs. 1 Nr. 8 werden die folgenden Halbsätze angefügt:
5. § 22a wird wie folgt geändert:
6. In § 43 wird nach Nummer 11 folgende Nummer 11 a eingefügt:
7. Die Anlage 2 zu § 21 LuftVO wird wie folgt geändert:
8. Die Anlage 5 zu § 4 Abs. 2 bis 4, § 26 Abs. 1, § 26a Abs. 2 und § 28 Abs. 1 und 2 LuftVO wird wie folgt geändert:
Artikel 2 Änderung der Luftverkehrs-Zulassungs-Ordnung
1. In der Inhaltsübersicht
2. In § 3 Abs. 2 Nr. 2
3. In § 8 Abs. 2 wird Nummer 5 wie folgt gefasst:
4. Die §§ 9 und 10 werden wie folgt gefasst:
5. In § 12 Abs. 3
6. § 42 wird wie folgt geändert:
7. § 52 wird wie folgt geändert:
8. § 54 Abs. 2 Satz 3 wird aufgehoben.
9. § 57 wird wie folgt geändert:
10. Nach § 62 wird folgender neuer § 62a eingefügt:
11. § 75 wird wie folgt gefasst:
12. Die Überschrift des Unterabschnittes 9 des Vierten Abschnittes vor § 90 wird wie folgt gefasst:
13. In § 90
14. § 91 wird wie folgt geändert:
15. § 92 wird wie folgt geändert:
16. § 93 wird wie folgt geändert:
17. Nach § 93 wird folgender § 93a angefügt:
18. Die Überschrift des Unterabschnittes 10 des Vierten Abschnittes vor § 94 wird wie folgt gefasst:
19. § 94 wird wie folgt gefasst:
20. § 95 wird wie folgt gefasst:
21. § 96 wird wie folgt gefasst:
22. § 96a wird wie folgt geändert:
23. Nach § 96a wird folgender § 96b eingefügt:
24. § 97 wird wie folgt gefasst:
25. Nach § 100 wird folgender § 100a angefügt:
26. § 108 wird wie folgt geändert:
Artikel 3 Änderung der Verordnung über Luftfahrtpersonal
Artikel 4 Änderung der Verordnung zur Prüfung von Luftfahrtgerät
Artikel 5 Änderung der Verordnung über die Betriebsdienste der Flugsicherung
Artikel 6 Änderung der Betriebsordnung für Luftfahrtgerät
Artikel 7 Aufhebung von Verordnungen
Artikel 8 In-Kraft-Treten
Begründung
I. Allgemeiner Teil
II. Zu den einzelnen Vorschriften
Zu Artikel 1
Zu Nummer 1
Zu Nummer 1
Zu Nummer 1
Zu Nummer 2
Zu Nummer 3
Zu Nummer 4
Zu Nummer 5
Zu Nummer 5
Zu Nummer 6
Zu Nummer 7
Zu Nummer 7
Zu Nummer 8
Zu Artikel 2
Zu Nummer 1
Zu Nummer 2
Zu Nummer 3
Zu Nummer 4
Zu Nummer 5
Zu Nummer 6
Zu Nummer 6
Zu Nummer 7
Zu Nummer 8
Zu Nummer 9
Zu Nummer 10
Zu Nummer 11
Zu Nummern 12 bis 18
Zu Nummer 15
Zu Nummer 19
Zu Nummer 20
Zu Nummer 21
Zu Nummer 22
Zu Nummer 23
Zu Nummer 24
Zu Nummer 25
Zu Nummer 26
Zu Nummer 26
Zu Artikel 3
Zu Nummer 1
Zu Nummer 2
Zu Nummer 3
Zu Artikel 4
Zu Nummer 1
Zu Nummer 2
Zu Artikel 5
Zu Nummer 1
Zu Nummer 1
Zu Artikel 6
Zu Artikel 7
Zu Artikel 8
Drucksache 357/05
Beschluss des Deutschen Bundestages
Gesetz zur Umsetzung von Vorschlägen zu Bürokratieabbau und Deregulierung aus den Regionen
... "Vor der Entscheidung über die Erteilung, die Rücknahme oder den Widerruf von Erlaubnisausfertigungen kann die Erlaubnisbehörde hiervon absehen."
Beschlussempfehlung des Vermittlungsausschusses zu dem Gesetz zur Umsetzung von Vorschlägen zu Bürokratieabbau und Deregulierung aus den Regionen
Anlage Gesetz zur Umsetzung von Vorschlägen zu Bürokratieabbau und Deregulierung aus den Regionen
Artikel 7b Änderung des Tierschutzgesetzes
Artikel 7c Änderung des Asylbewerberleistungsgesetzes
Artikel 7d Änderung des Jugendarbeitsschutzgesetzes
Artikel 10b Änderung der Weinverordnung
Artikel 10c Änderung der Wein-Überwachungsverordnung
Drucksache 305/1/04
Empfehlungen der Ausschüsse - 800. Sitzung des Bundesrates am 11. Juni 2004
Dritte Verordnung zur Änderung der Fahrerlaubnisverordnung und anderer straßenverkehrsrechtlicher Vorschriften
... ) fehlt eine Regelung, wonach die Fahrerlaubnisbehörde eine medizinischpsychologische Untersuchung anordnen kann wenn aufgrund von Verstößen gegen verkehrsrechtliche Vorschriften, die keine Straftaten darstellen, Eignungszweifel bestehen. Gerade beim Vorliegen einer Vielzahl von Ordnungswidrigkeiten oder der Teilnahme an illegalen Straßenrennen, die Zweifel an der charakterlichen Eignung begründen, muss jedoch im Hinblick auf den Verhältnismäßigkeitsgrundsatz auch die Anordnung einer medizinischpsychologischen Untersuchung möglich sein.
Drucksache 270/04
Gesetzentwurf der Bundesregierung
Entwurf eines Dreizehnten Gesetzes zur Änderung des Straßenverkehrsgesetz es
... Die bisher vorgesehene Frist für den Wegfall der örtlichen Fahrerlaubnisregister hat sich aus technischen und organisatorischen Gründen als zu kurz erwiesen, da insbesondere für die online-Verbindung der Fahrerlaubnisbehörden mit den zentralen Registern zahlreiche technische Probleme gelöst werden müssen, insbesondere auch bei jeder Fahrerlaubnisbehörde die dafür notwendigen technischen Voraussetzungen geschaffen werden müssen. Wie sich aus der Begründung zur Einführung der nunmehr zu ändernden Regelung mit Gesetz vom 24.April 1998 ergibt, hat bereits damals der Gesetzgeber für diesen Fall die Möglichkeit einer Fristverlängerung in Betracht gezogen. Nach Beratung im zuständigen Bund-Länder-Fachausschuss soll daher die Frist um ein Jahr verlängert werden. Zugleich wird eine Doppelspeicherung von Daten nach Ablauf der Frist ausgeschlossen.
Drucksache 504/04 (Beschluss)
Gesetzentwurf des Bundesrates
Entwurf eines ... Gesetzes zur Änderung des Achten Buches Sozialgesetzbuch
... Um sicherzugehen, dass vor allem islamische und sonstige weltanschauliche Träger von Einrichtungen den Integrationsgedanken wahren, soll klargestellt werden dass Zweifel der Erlaubnisbehörde an dessen Beachtung die Versagung der Erlaubnis begründet. Die aufgezählten Beispiele gliedern den Begriff des Zweifels an der Integrationsabsicht in beobachtbare und nachprüfbare Tätigkeiten auf.
A. Problem und Ziel
B. Lösung
C. Alternativen
D. Finanzielle Auswirkungen
E. Sonstige Kosten
Gesetzentwurf
Anlage Entwurf eines ... Gesetzes zur Änderung des Achten Buches Sozialgesetzbuch
Artikel 1 Änderung des Achten Buches Sozialgesetzbuch
Artikel 2 Inkrafttreten
Begründung
A. Allgemeines
B. Zu den einzelnen Vorschriften
Zu Artikel 1
Zu Nummer 1
Zu Nummer 2
Zu Nummer 3
Zu Nummer 4
Zu Nummer 5
Zu Artikel 2
Drucksache 305/04 (Beschluss)
Beschluss des Bundesrates
Dritte Verordnung zur Änderung der Fahrerlaubnisverordnung und anderer straßenverkehrsrechtlicher Vorschriften
... ) fehlt eine Regelung, wonach die Fahrerlaubnisbehörde eine medizinischpsychologische Untersuchung anordnen kann wenn auf Grund von Verstößen gegen verkehrsrechtliche Vorschriften, die keine Straftaten darstellen, Eignungszweifel bestehen. Gerade beim Vorliegen einer Vielzahl von Ordnungswidrigkeiten oder der Teilnahme an illegalen Straßenrennen, die Zweifel an der charakterlichen Eignung begründen muss jedoch im Hinblick auf den Verhältnismäßigkeitsgrundsatz auch die Anordnung einer medizinischpsychologischen Untersuchung möglich sein.
Drucksache 709/04
Gesetzesantrag des Landes Baden-Württemberg
Entwurf eines Gesetzes zum Bürokratieabbau
... es hat die Erlaubnisbehörde vor der Entscheidung über die Erteilung, die Rücknahme oder den Widerruf von zusätzlichen Erlaubnisausfertigungen auch den beteiligten Verbänden des Verkehrsgewerbes, der fachlich zuständigen Gewerkschaft und der zuständigen Industrie- und Handelskammer Gelegenheit zur Stellungnahme zu geben.
A. Problem und Ziel
B. Lösung
C. Alternativen
D. Finanzielle Auswirkungen auf die öffentlichen Haushalte
E. Sonstige Kosten
Gesetzesantrag
Anlage Entwurf eines Gesetzes zum Bürokratieabbau
Artikel 1 Änderung der Ersten Verordnung zur Durchführung des Bundes-Immissionsschutzgesetzes
Artikel 2 Änderung der Geräte- und Maschinenlärmschutzverordnung
Artikel 3 Änderung der Verordnung über genehmigungsbedürftige Anlagen
Artikel 4 Änderung des Gesetzes zur Förderung der Kreislaufwirtschaft und Sicherung
Artikel 5 Aufhebung der Abfallwirtschaftskonzept- und -bilanzverordnung
Artikel 6 Änderung der Altölverordnung
Artikel 7 Änderung der Altholzverordnung
Artikel 8 Änderung der Entsorgungsfachbetriebeverordnung
Artikel 9 Änderung der Verpackungsverordnung
Artikel 10 Aufhebung der Transportgenehmigungsverordnung
Artikel 11 Änderung des Güterkraftverkehrsgesetzes
Artikel 12 Änderung des Umweltverträglichkeitsprüfungsgesetzes
Artikel 13 Änderung des Wasserhaushaltsgesetzes
Artikel 14 Aufhebung des Abwasserabgabengesetzes
Artikel 15 Aufhebung des Gesetzes über eine bedarfsorientierte Grundsicherung im Alter
Artikel 16 Änderung des Sozialgesetzbuchs (SGB) Erstes Buch (I)
Artikel 17 Änderung des Sozialgesetzbuchs (SGB) Viertes Buch (IV)
Artikel 18 Änderung des Sozialgesetzbuchs (SGB) Fünftes Buch (V)
Artikel 19 Änderung des Sozialgesetzbuchs (SGB) Sechstes Buch (VI)
Artikel 20 Änderung des Zweiten Gesetzes über die Krankenversicherung der Landwirte
Artikel 21 Änderung des Sozialgesetzbuchs (SGB) Achtes Buch (VIII)
Artikel 22 Änderung des Sozialgesetzbuchs (SGB) Neuntes Buch (IX)
Artikel 23 Änderung des Adoptionsvermittlungsgesetzes
Artikel 24 Änderung des Infektionsschutzgesetzes
Artikel 25 Änderung der Heimpersonalverordnung
Artikel 26 Änderung des Asylbewerberleistungsgesetzes
Artikel 27 Änderung der Baunutzungsverordnung
Artikel 28 Änderung des Mineralölsteuergesetzes
Artikel 29 Änderung der Mineralölsteuer-Durchführungsverordnung
Artikel 30 Rückkehr zum einheitlichen Verordnungsrang
Artikel 31 Inkrafttreten
A. Allgemeiner Teil
B. Besonderer Teil
Zu Artikel 1
Zu Nummer 1
Zu Nummer 2
Zu Nummer 3
Zu Buchstabe a
Zu Buchstabe b
Zu Buchstabe c
Zu Nummer 4
Zu Buchstabe n
Zu Buchstabe c
Zu Nummer 5
Zu Nummer 6
Zu Buchstabe a
Zu Buchstabe b
Zu Buchstabe c
Zu Artikel 2
Zu Artikel 3
Zu Artikel 4
Zu Nummern 1 bis 4
Zu Nummer 5
Zu Nummer 6
Zu Nummer 7
Zu Nummern 8 bis 10
Zu Artikel 5
Zu Artikel 6
Artikel 7 und 8 (Altholzverordnung und Entsorgungsfachbetriebeverordnung)
Artikel 9 (Verpackungsverordnung)
Artikel 10 (Transportgenehmigungsverordnung)
Zu Artikel 11
Zu Nummer 1
Zu Nummer 2
Zu Artikel 12
Zu Nummer 1
Zu Nummer 2
Zu Buchstabe a
Zu Buchstabe b
Zu Buchstabe b
Zu Buchstabe c
Zu Buchstabe d
Zu Nummer 3
Zu Artikel 13
Zu Artikel 14
Zu Artikel 15
Zu Artikeln 16
Zu Artikel 16
Zu Artikel 17
Zu Nummer 1
Zu Nummer 2
Zu Nummer 3
Zu Nummer 4
Zu Artikel 18
Zu Artikel 19
Zu Nummer 1
Zu Nummer 2
Zu Nummer 3
Zu Nummer 4
Zu Artikel 20
Zu Artikel 21
Zu Artikel 22
Zu Artikel 23
Zu Artikel 24
Zu Artikel 25
Zu Artikel 26
Zu Artikel 27
Zu Nummer 1
Zu Nummer 2
Zu Artikel 28
Zu Artikel 30
Zu Artikel 31
Zu Nummer 1
Zu Nummer 2
Zu Nummer 3
Zu Nummer 4
Drucksache 774/03
Verordnungsantrag des Landes Niedersachsen
Entwurf einer Verordnung über die freiwillige Teilnahme von jungen Fahranfängerinnen und Fahranfängern an einem Modellversuch "Begleitetes Fahren ab 17"
... (2) Ab Vollendung des 18. Lebensjahres händigt die Fahrerlaubnisbehörde dem Fahranfänger gemäß § 22 Abs. 3 der
Drucksache 774/03 (Beschluss)
Verordnungsentwurf des Bundesrates
Entwurf einer Verordnung über die freiwillige Teilnahme von jungen Fahranfängerinnen und Fahranfängern an einem Modellversuch "Begleitetes Fahren ab 17"
... (2) Ab Vollendung des 18. Lebensjahres händigt die Fahrerlaubnisbehörde dem Fahranfänger gemäß § 22 Abs. 3 der
Drucksache 61/17
Gesetzentwurf der Bundesregierung
Entwurf eines Zweiten Gesetzes zur Änderung des Waffengesetz es und weiterer Vorschriften
Drucksache 69/17
Drucksache 74/17
Gesetzentwurf der Bundesregierung
Entwurf eines Gesetzes zur Umsetzung der Richtlinie (EU) Nr. 2016/97 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 20. Januar 2016 über Versicherungsvertrieb und zur Änderung des Außenwirtschaftsgesetz es
Drucksache 81/1/06
Empfehlungen der Ausschüsse zu Punkt ... der 821. Sitzung des Bundesrates am 7. April 2006
Allgemeine Verwaltungsvorschrift zum Waffengesetz (WaffVwV)
Drucksache 85/17
Allgemeine Verwaltungsvorschrift der Bundesregierung
Allgemeine Verwaltungsvorschrift zur Änderung der Allgemeinen Verwaltungsvorschrift zur Straßenverkehrs -Ordnung (VwV -StVO)
Drucksache 85/17 (Beschluss)
Beschluss des Bundesrates
Allgemeine Verwaltungsvorschrift zur Änderung der Allgemeinen Verwaltungsvorschrift zur Straßenverkehrs -Ordnung (VwV -StVO)
Drucksache 93/18
Verordnung des Bundesministeriums für Wirtschaft und Energie
Vierte Verordnung zur Änderung der Makler - und Bauträgerverordnung
Drucksache 156/16
Gesetzentwurf der Bundesregierung
Entwurf eines Gesetzes zur Regulierung des Prostitutionsgewerbes sowie zum Schutz von in der Prostitution tätigen Personen
Drucksache 182/19
Verordnung des Bundesministeriums für Verkehr und digitale Infrastruktur
Vierte Verordnung zur Änderung der Fahrerlaubnis -Verordnung
Drucksache 209/18
Gesetzentwurf der Bundesregierung
Entwurf eines Zweiten Gesetzes zur Änderung bewachungsrechtlicher Vorschriften
Drucksache 211/1/11
Empfehlungen der Ausschüsse
Entwurf eines Gesetzes zur Verbesserung der Feststellung und Anerkennung im Ausland erworbener Berufsqualifikationen
Drucksache 253/16
Verordnung des Bundesministeriums für Verkehr und digitale Infrastruktur
Elfte Verordnung zur Änderung der Fahrerlaubnis -Verordnung und anderer straßenverkehrsrechtlicher Vorschriften
Drucksache 331/11
Allgemeine Verwaltungsvorschrift der Bundesregierung
Allgemeine Verwaltungsvorschrift zum Waffengesetz (WaffVwV)
Drucksache 340/19
Verordnung des Bundesministeriums für Wirtschaft und Energie
Zweite Verordnung zur Änderung der Finanzanlagen-vermittlungsverordnung
Drucksache 417/17
Verordnung des Bundesministeriums für Verkehr und digitale Infrastruktur
Zwölfte Verordnung zur Änderung der Fahrerlaubnis -Verordnung und anderer straßenverkehrsrechtlicher Vorschriften
Drucksache 417/1/17
Empfehlungen der Ausschüsse
Zwölfte Verordnung zur Änderung der Fahrerlaubnis -Verordnung und anderer straßenverkehrsrechtlicher Vorschriften
Drucksache 487/18
Verordnung des Bundesministeriums für Wirtschaft und Energie
Verordnung zur Umsetzung der Richtlinie (EU) Nr. 2016/97
des Europäischen Parlaments und des Rates vom 20. Januar 2016 über Versicherungsvertrieb
Drucksache 488/1/10
Empfehlungen der Ausschüsse
Entwurf eines Ersten Gesetzes zur Änderung des Berufskraftfahrer-Qualifikations-Gesetzes
Drucksache 531/10
Verordnung des Bundesministeriums für Verkehr, Bau und Stadtentwicklung und des Bundesministeriums für Umwelt, Naturschutz und Reaktorsicherheit
Verordnung über die Zulassung von Personen zum Straßenverkehr (Fahrerlaubnis-Verordnung - FeV)
Drucksache 552/16 (Beschluss)
Beschluss des Bundesrates
Zweite Verordnung zur Änderung der Gebührenordnung für Maßnahmen im Straßenverkehr
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Informationssystem - umwelt-online Internet
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Allgemeines ,
Anlagentechnik ,
Bau ,
Biotechnologie ,
Energienutzung ,
Gefahrgut ,
Immissionsschutz ,
Lebensmittel & Bedarfsgegenstände,
Natur -,
Pflanzen -,
Tierschutz ,
Boden/Altlasten ,
Störfallprävention&Katastrophenschutz ,
Chemikalien ,
Umweltmanagement sowie
Arbeitsschutz
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