844 gefundene Dokumente zum Suchbegriff
"Erproben"
Drucksache 712/09
Verordnung der Bundesregierung
Erste Verordnung zur Durchführung des Bundes -Immissionsschutzgesetzes (Verordnung über kleine und mittlere Feuerungsanlagen - 1. BImSchV )
... 3.3 Die Prüfung des Abgases auf das Vorhandensein von Ölderivaten ist anhand der bei der Rußzahlbestimmung beaufschlagten Filterpapiere vorzunehmen. Die beaufschlagten Filterpapiere sind jeweils zunächst mit blosem Auge auf Ölderivate zu untersuchen. Wird dabei eine Verfärbung festgestellt, ist der Filter für die Rußzahlbestimmung zu verwerfen. Ist eine eindeutige Entscheidung nicht möglich, muss nach der Rußzahlbestimmung ein Fliesmitteltest nach DIN 51402, Teil 2, Ausgabe März 1979, durchgeführt werden Die Anforderungen dieser Verordnung sind erfüllt, wenn an keiner der drei Filterproben Ölderivate festgestellt werden.
Drucksache 756/09
Unterrichtung durch die Bundesregierung
Mitteilung der Kommission der Europäischen Gemeinschaften an das Europäische Parlament, den Rat, den Europäischen Wirtschafts- und Sozialausschuss und den Ausschuss der Regionen: Aktionsplan urbane Mobilität KOM (2009) 490 endg.; Ratsdok. 14030/09
... Wichtig für ein effizientes Verkehrssystem sind eine wirksame Integration, Interoperabilität und Verknüpfung verschiedener Verkehrsnetze. Dies kann die Verlagerung hin zu umweltfreundlicheren Verkehrsträgern und einer effizienten Frachtlogistik erleichtern. Die Bezahlbare und familienfreundliche Angebote des öffentlichen Nahverkehrs sind der Schlüssel dazu, die Bürger zu ermutigen, weniger vom Auto abhängig zu sein , öffentliche Verkehrsmittel zu nutzen, mehr zu laufen und Rad zu fahren und neue Formen der Mobilität zu erproben, beispielsweise Car-Sharing, Car-Pooling oder Bike-Sharing. Alternative Verkehrsmittel, wie elektrische Räder, Scooters und Motorräder, aber auch Taxis können eine Rolle spielen. Unternehmen können mit ihrer Firmenpolitik darauf Einfluss nehmen, wie ihre Angestellten zur Arbeit kommen, indem sie sie auf nachhaltige Verkehrsoptionen aufmerksam machen. Unterstützen können Arbeitgeber und öffentliche Verwaltungen dies durch finanzielle Anreize und Parkplatzregelungen.
Drucksache 173/09
Gesetzentwurf der Bundesregierung
Entwurf eines Vierten Gesetzes zur Änderung des Sprengstoffgesetz es
... -Immissionsschutzgesetzes vertrieben oder überlassen werden; die Freistellung gilt auch dann, wenn diese Stoffe oder Gegenstände zum Zwecke der Erprobung vertrieben oder überlassen werden,
Drucksache 816/1/09
Empfehlungen der Ausschüsse
Verordnung zur Änderung der Luftverkehrs -Ordnung und anderer Vorschriften des Luftverkehrs
... benachteiligt Firmen, die in Deutschland unbemanntes Fluggerät (so genannte Drohnen) überwiegend für die militärische Anwendung (z.B. Aufklärung in Afghanistan) entwickeln, erproben und zur Serienreife bringen.
Drucksache 392/09
Gesetzentwurf der Bundesregierung
Entwurf eines Sechsten Gesetzes zur Änderung des Straßenverkehrsgesetz es
... Einfügung einer Experimentierklausel zur Erprobung neuer Verfahrensweisen im Rahmen von Pilotversuchen, durch die das Bundesministerium für Verkehr, Bau und Stadtentwicklung für bestimmte Regelungsbereiche ermächtigt wird, die Landesregierungen zu ermächtigen, zur Anwendung von E-Government Ausnahmeregelungen von einzelnen, näher zu bezeichnenden Regelungen für die Zulassung von Fahrzeugen zu treffen.
Drucksache 81/09
Verordnung des Bundesministeriums für Ernährung, Landwirtschaft, und Verbraucherschutz
Verordnung zum Schutz gegen bestimmte Salmonelleninfektionen beim Haushuhn (Hühner -Salmonellen-Verordnung) sowie zur Änderung der Verordnung über meldepflichtige Tierkrankheiten und der Verordnung über anzeigepflichtige Tierseuchen
... (1) Im Falle eines Verdachtes auf eine Infektion mit Salmonellen der Kategorie 1 oder 2 oder einer Infektion mit Salmonellen der Kategorie 1 oder 2 hat der Besitzer eines Zuchtbetriebes, eines Aufzuchtbetriebes, eines Leghennenbetriebes oder eines Masthähnchenbetriebes, soweit die Hühner und Eier aus dem betroffenen Betrieb oder der betroffenen Betriebsabteilung entfernt worden sind, die Ställe, die Ausläufe, deren jeweilige Vorräume und Zugänge sowie die Einrichtungen, Geräte und sonstigen Gegenstände, die Träger von Salmonellen sein können, unverzüglich nach dem Stand der Technik zu reinigen und zu desinfizieren oder reinigen und desinfizieren zu lassen. In den Ställen und ihrer unmittelbaren Umgebung hat der Besitzer eine Bekämpfung von Schadnagern, Schadinsekten und Parasiten durchzuführen oder durchführen zu lassen. Der Erfolg der Desinfektion nach Satz 1 ist durch eine bakteriologische Untersuchung von Tupferproben oder Abklatschproben nach dem Stand der Technik nachzuweisen. Die Ergebnisse dieser Untersuchung sind vom Besitzer des betroffenen Betriebes ein Jahr lang, gerechnet vom Tag der Untersuchung, aufzubewahren.
Drucksache 816/09 (Beschluss)
Beschluss des Bundesrates
Verordnung zur Änderung der Luftverkehrs -Ordnung und anderer Vorschriften des Luftverkehrs
... benachteiligt Firmen, die in Deutschland unbemanntes Fluggerät (so genannte Drohnen) überwiegend für die militärische Anwendung (z.B. Aufklärung in Afghanistan) entwickeln, erproben und zur Serienreife bringen.
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