[ Info ] [Aktuell ] [News ] [Bestellung/Preise (PDF)] [BR] [Kataster ] [Support ] [Kontakt ] [Beratersuche ]
Neu

3182 gefundene Dokumente zum Suchbegriff

"Erwerb"


⇒ Schnellwahl ⇒

0223/20
0085/1/20
0133/20
0112/20
0544/20
0004/20B
0164/20B
0006/1/20
0295/20
0021/1/20
0095/1/20
0181/20
0095/20B
0203/1/20
0108/20
0290/1/20
0290/20
0085/20B
0087/1/20
0013/20
0203/20
0266/20
0117/1/20
0144/20
0175/20
0197/20
0004/1/20
0207/20
0002/20B
0164/1/20
0306/2/20
0171/20
0334/20
0283/20
0344/20
0283/20B
0205/20
0009/20
0086/2/20
0121/20
0293/20
0490/20
0218/20
0275/20
0168/20B
0088/1/20
0085/20
0006/20B
0006/20
0002/1/20
0012/20
0029/20
0173/20
0288/20
0157/20
0117/20B
0074/20
0337/20
0395/20B
0104/20
0086/20B
0306/1/20
0421/20B
0097/20
0203/20B
0358/20
0233/20
0290/20B
0166/20B
0229/20
0062/20
0139/20
0259/20
0168/1/20
0086/20
0166/1/20
0341/20
0395/1/20
0002/20
0001/20
0315/20
0283/1/20
0145/20
0007/20
0103/20
0075/20
0021/20
0528/20
0087/20B
0625/19
0521/19
0481/19
0360/19B
0270/19B
0537/19
0576/19B
0598/19
0335/1/19
0352/19B
0100/19B
0520/1/19
0007/19B
0627/19
0533/19
0363/1/19
0387/1/19
0520/19
0533/19B
0471/19
0135/19
0504/19
0433/19B
0004/19B
0351/19B
0514/19B
0517/19
0651/19
0355/2/19
0425/1/19
0053/19B
0196/19B
0154/19
0129/19B
0425/19B
0177/19B
0512/19B
0053/1/19
0293/19
0539/19B
0196/1/19
0358/1/19
0121/1/19
0082/19
0044/1/19
0502/19
0572/19
0630/19
0355/1/19
0469/19
0096/19
0054/3/19
0496/19
0044/19B
0001/19
0205/19
0645/19B
0363/2/19
0539/19
0512/1/19
0397/19
0663/19
0581/19B
0598/1/19
0412/19
0574/1/19
0103/19
0523/1/19
0589/1/19
0178/2/19
0180/1/19
0649/19
0655/1/19
0229/1/19
0598/19B
0147/19
0397/19B
0063/1/19
0481/19B
0274/1/19
0270/19
0140/19
0463/19
0234/19B
0469/19B
0581/1/19
0354/1/19
0180/19B
0129/19
0501/19
0532/19
0581/19
0489/19B
0495/19
0121/19B
0489/1/19
0576/1/19
0004/1/19
0344/19B
0017/19B
0003/19
0344/1/19
0557/19
0354/19B
0523/19
0670/19B
0533/1/19
0116/19
0433/19
0545/19
0042/19
0351/1/19
0151/19
0284/19
0505/19
0233/19B
0154/2/19
0128/19
0275/1/19
0099/19
0630/1/19
0233/1/19
0154/3/19
0335/19B
0670/19
0043/19
0054/19B
0645/19
0076/1/19
0431/19
0247/19
0162/19
0358/19B
0605/19
0084/19
0363/19B
0335/19
0575/19
0278/19
0554/19
0469/1/19
0514/19
0352/1/19
0400/7/19
0514/1/19
0278/1/19
0099/1/19
0355/19B
0339/18
0349/18
0072/1/18
0158/18
0444/18
0175/18
0022/18B
0210/1/18
0097/18
0372/18B
0621/18B
0467/18B
0423/18
0166/18B
0425/1/18
0374/18
0424/18
0155/2/18
0132/18B
0110/18B
0586/18
0170/18
0078/18B
0166/2/18
0617/18
0468/18
0385/18
0607/2/18
0116/18
0153/18B
0315/18
0001/18
0470/18B
0355/18B
0037/18B
0366/1/18
0391/18
0044/18
0003/18B
0020/18
0146/18
0312/18
0367/18
0264/18B
0132/1/18
0423/18B
0155/18B
0147/18B
0197/18B
0110/18
0176/18
0621/1/18
0006/1/18
0069/18B
0470/1/18
0246/18B
0423/1/18
0152/18
0072/18
0605/1/18
0078/18
0006/18
0197/1/18
0147/1/18
0375/18
0153/1/18
0281/18
0366/18B
0227/1/18
0175/1/18
0634/18
0065/18
0094/18
0122/18
0022/1/18
0190/18
0467/1/18
0258/18
0310/18
0210/18B
0382/1/18
0069/1/18
0073/18
0026/18B
0173/18
0072/18B
0425/18B
0016/18
0227/18B
0006/18B
0421/18
0268/18
0132/2/18
0469/18
0058/18
0096/18
0442/18
0166/1/18
0132/18
0087/1/18
0605/18B
0309/18
0142/18
0355/1/18
0079/18
0503/18
0281/1/18
0003/18
0488/18
0185/18
0264/1/18
0423/4/18
0037/1/18
0352/18
0246/1/18
0190/18B
0344/18
0395/18
0382/18B
0076/18
0026/18
0312/1/17
0777/17
0390/17
0045/17
0666/17
0557/1/17
0069/17B
0731/1/17
0182/17B
0008/1/17
0557/3/17
0733/1/17
0061/1/17
0050/17
0627/17
0671/17
0049/17
0658/17B
0443/1/17
0429/17
0525/17B
0662/17
0089/17B
0001/1/17
0660/17
0732/17
0074/17B
0127/1/17
0557/2/17
0312/17B
0612/17
0018/17
0412/17
0429/17B
0443/17B
0285/17B
0208/17
0342/17
0136/17
0393/17
0230/17
0351/1/17
0314/17B
0049/17B
0533/17
0087/1/17
0622/17
0059/1/17
0777/1/17
0456/17
0654/17
0724/17
0274/17
0365/17
0733/17B
0373/17
0285/1/17
0001/17B
0449/17
0249/17
0156/1/17
0207/17
0289/1/17
0182/1/17
0050/1/17
0156/17B
0731/17B
0010/17B
0088/17
0059/17B
0759/17
0419/17
0010/1/17
0051/17
0216/17
0314/1/17
0718/1/17
0557/4/17
0726/17
0183/17
0428/17
0039/17
0061/17B
0074/1/17
0326/17
0527/17
0290/17
0050/17B
0713/17
0366/17
0011/17
0045/2/17
0110/17B
0360/17
0222/17
0357/17
0731/17
0659/17
0742/17
0069/1/17
0087/17B
0628/17
0089/1/17
0658/1/17
0525/17
0661/17
0005/17
0593/1/17
0449/17B
0387/17
0232/17B
0429/1/17
0557/17B
0411/17
0402/17
0254/17
0602/1/16
0566/1/16
0315/16
0628/16B
0315/1/16
0156/1/16
0406/1/16
0724/16
0340/16B
0119/16B
0592/16
0812/16
0227/16
0193/16
0196/16
0285/16
0073/16B
0769/16B
0072/16
0270/16
0580/16
0333/16
0149/16
0344/16
0116/16
0761/16B
0230/1/16
0408/16
0804/16B
0357/16
0587/16
0461/16
0801/16B
0073/16
0628/1/16
0320/16
0505/16B
0414/16B
0628/16
0121/16
0117/16B
0655/16B
0780/1/16
0266/1/16
0180/16
0428/5/16
0559/1/16
0362/16B
0277/16
0065/1/16
0068/1/16
0316/16
0065/16B
0546/16B
0541/16B
0788/1/16
0747/1/16
0266/16B
0093/16
0176/16
0546/1/16
0496/16
0168/16
0073/1/16
0119/1/16
0233/16
0505/16
0346/16
0542/16
0678/16
0062/16
0566/16B
0569/16
0066/2/16
0570/16
0545/16
0683/16B
0804/1/16
0418/1/16
0067/16
0552/16
0815/16B
0074/16
0565/16
0291/16
0816/16B
0801/1/16
0431/1/16
0065/16
0356/16
0169/16B
0508/16
0210/16
0294/16
0258/16
0565/16B
0172/16
0586/16
0508/1/16
0067/1/16
0814/7/16
0012/16
0299/16
0164/1/16
0761/1/16
0066/3/16
0160/1/16
0117/1/16
0472/16
0546/16
0340/16
0544/16B
0748/16
0418/16B
0018/16
0113/16
0316/1/16
0545/1/16
0138/16
0516/16B
0435/16
0023/16
0315/16B
0066/16B
0072/2/16
0742/16
0480/16
0747/16B
0544/16
0311/16
0768/16
0544/1/16
0199/16
0160/16B
0317/16
0067/16B
0555/16
0566/16
0167/16B
0541/1/16
0295/16
0626/16
0769/1/16
0164/16B
0602/16B
0431/16B
0677/16
0548/16
0428/3/16
0316/16B
0279/16
0719/16
0169/16
0343/16
0742/16B
0191/16
0535/16
0137/16
0398/16
0072/16B
0495/16
0414/1/16
0102/1/16
0683/16
0164/2/16
0701/16
0116/16B
0344/1/16
0093/16B
0188/16
0655/1/16
0375/16
0516/16
0168/16B
0227/16B
0231/1/16
0116/1/16
0465/16
0565/1/16
0114/16
0458/16
0231/16B
0335/16
0289/16
0407/16
0249/16
0167/16
0362/16
0690/16
0020/16B
0102/16B
0310/16
0060/16
0578/16
0126/1/15
0639/1/15
0364/15
0567/2/15
0360/15
0121/2/15
0026/15B
0026/15
0322/15
0036/15
0126/15B
0344/15B
0617/15B
0260/15
0358/15B
0230/15
0302/15
0319/15
0120/15B
0446/15
0070/15
0043/15
0367/15B
0122/1/15
0135/15B
0510/1/15
0031/15B
0416/15
0353/15B
0512/15
0117/15
0052/15B
0022/15
0566/15
0104/15
0026/1/15
0367/1/15
0556/15
0031/1/15
0510/15B
0057/15
0040/15
0297/15
0196/15
0431/15
0584/1/15
0631/15B
0619/15
0052/15
0283/15
0311/15B
0358/1/15
0302/1/15
0273/15B
0016/15
0419/15
0052/1/15
0354/15B
0344/1/15
0631/1/15
0226/15
0302/15B
0500/15
0135/1/15
0097/15
0235/15
0395/15
0465/15
0122/15B
0507/15
0502/15
0058/15
0617/1/15
0371/15
0046/15
0278/15
0447/15
0426/15
0584/15B
0359/15B
0495/15
0359/1/15
0055/15
0386/1/15
0034/15
0386/15
0386/15B
0639/15B
0089/14
0152/1/14
0641/14B
0488/14
0330/14
0101/1/14
0147/14B
0009/14
0309/14
0432/14
0642/1/14
0010/14
0638/14B
0100/14B
0393/1/14
0265/14
0147/1/14
0638/1/14
0303/14
0580/14
0420/14B
0535/14
0488/14B
0592/14
0392/14B
0590/1/14
0269/14
0506/14
0242/1/14
0406/14
0152/14
0466/14
0145/14
0288/14
0642/14B
0394/14B
0392/1/14
0640/1/14
0091/14B
0062/14B
0100/1/14
0270/14
0588/14
0243/14
0062/2/14
0394/1/14
0152/14B
0149/14
0644/1/14
0207/14
0505/14
0091/1/14
0094/14B
0325/14
0642/2/14
0084/14
0168/14B
0422/1/14
0090/14
0400/14
0255/14
0249/14
0488/1/14
0393/14B
0244/14
0355/1/14
0429/1/14
0018/1/14
0640/14B
0018/14B
0429/14
0185/1/14
0574/14
0355/14B
0420/1/14
0185/14B
0243/14B
0429/14B
0644/14B
0025/1/14
0002/14
0447/14
0202/14
0097/13
0207/13
0263/13
0709/13
0554/13
0169/13B
0764/13
0779/1/13
0196/13B
0284/13
0470/13
0113/13
0020/13
0004/13
0150/13
0616/1/13
0635/13B
0288/13
0616/13B
0716/13
0627/13
0376/13B
0186/1/13
0212/13
0032/13
0136/13
0422/13
0758/13
0382/13B
0589/13
0028/1/13
0704/13B
0266/13B
0704/1/13
0461/13B
0418/13
0626/1/13
0141/13B
0023/13
0012/13
0516/13
0441/13
0204/13
0368/13
0073/13
0093/13
0665/1/13
0441/13B
0196/13
0682/13
0626/13B
0033/13
0315/13
0756/13B
0580/1/13
0095/13B
0654/13B
0440/13
0182/13
0183/13
0320/13B
0451/13
0038/13
0728/1/13
0101/13
0318/13
0169/13
0316/1/13
0624/13B
0199/13
0284/13B
0315/13B
0654/1/13
0647/13B
0320/13
0473/13
0519/1/13
0779/13B
0717/13B
0535/13
0742/1/13
0095/1/13
0027/13
0198/13
0022/13
0717/1/13
0321/13
0742/13B
0004/1/13
0580/13B
0094/13
0380/13
0141/1/13
0635/1/13
0141/13
0492/13
0194/13
0382/1/13
0600/1/13
0755/13B
0316/13B
0806/13
0030/13
0031/1/13
0120/13
0433/13
0590/13
0624/1/13
0309/13
0062/13
0526/1/13
0247/13
0343/13B
0498/13
0742/13
0158/13
0755/1/13
0060/13
0391/13
0532/13B
0146/13
0526/13
0786/13B
0496/13
0309/13B
0706/13
0066/13
0652/13
0756/13
0663/13
0149/13
0097/1/13
0519/13B
0376/13
0430/13
0031/13B
0213/13
0288/13B
0072/13
0009/13
0603/13
0376/1/13
0532/1/13
0721/13
0600/13B
0786/1/13
0010/13
0157/13B
0050/13X
0128/13
0157/1/13
0173/13
0451/13B
0186/13B
0554/13B
0114/13
0757/13
0570/1/13
0543/13
0379/13
0057/13
0461/13
0728/13B
0136/13B
0521/13
0198/13B
0624/13
0665/13B
0647/13
0109/13
0031/13
0526/13B
0568/12
0092/12
0305/1/12
0001/12
0313/1/12
0091/12
0278/12
0794/1/12
0467/1/12
0134/12B
0632/12
0363/12
0276/12
0223/1/12
0312/12B
0135/1/12
0483/12
0634/12
0092/2/12
0429/12
0490/12
0453/12
0472/12
0141/1/12
0074/12B
0726/12
0553/12
0383/12
0751/12
0607/1/12
0356/12
0756/12
0414/12
0170/12
0395/1/12
0517/1/12
0546/12
0461/12
0725/12
0812/12B
0799/12
0223/12
0519/12
0372/12
0339/12B
0669/12
0021/12B
0791/1/12
0455/12B
0251/12
0814/12
0669/12B
0635/12
0475/12
0349/1/12
0291/12
0032/12
0388/12
0514/1/12
0129/12
0297/12B
0197/12B
0455/1/12
0180/12
0236/12
0815/12
0791/12B
0542/12
0197/1/12
0031/12
0581/12
0473/12B
0333/12
0330/12
0511/12
0166/12
0015/2/12
0683/12
0237/12
0548/12
0619/12
0663/12
0578/12
0016/12
0758/12
0722/1/12
0338/1/12
0514/12B
0577/12B
0342/12B
0181/12
0467/12B
0625/1/12
0434/12
0607/12B
0300/12
0576/12
0389/1/12
0692/12
0300/1/12
0339/1/12
0433/12
0464/1/12
0473/12
0313/12
0670/12
0577/1/12
0146/1/12
0505/12
0367/12
0722/12
0255/12
0297/12
0663/12B
0454/12
0305/12B
0256/12
0416/12
0812/1/12
0178/12
0516/1/12
0302/1/12
0573/12
0464/12B
0217/12B
0036/12
0395/12
0159/12
0615/12
0571/12B
0253/12
0450/1/12
0465/12
0759/12
0661/12
0388/12B
0632/2/12
0719/12
0425/12
0300/12B
0514/12
0571/1/12
0389/12B
0008/12
0165/12
0740/12
0074/1/12
0759/1/12
0571/12
0230/12
0227/1/12
0652/12
0467/12
0807/12B
0351/12
0697/1/12
0395/12B
0347/12
0794/12B
0310/12
0214/12
0790/12
0379/12
0217/12
0021/1/12
0312/1/12
0249/12
0555/12B
0242/12
0137/12
0229/12
0342/12
0517/12
0077/12
0606/12
0094/12B
0105/12
0223/12B
0134/1/12
0339/12
0663/1/12
0296/12
0468/12
0515/12
0582/12
0684/12
0517/12B
0021/12
0371/12
0437/12
0438/1/12
0387/12
0624/12
0298/12
0258/12
0244/12
0177/12
0608/1/12
0148/12
0338/12
0608/12
0555/12
0287/12
0038/12
0577/12
0535/12
0135/12
0254/1/12
0807/1/12
0302/4/12
0258/1/12
0555/1/12
0135/12B
0544/12
0641/12
0474/12
0632/1/12
0261/12
0576/1/12
0473/1/12
0407/12
0388/1/12
0645/1/12
0696/12
0094/1/12
0170/12B
0681/12
0336/12
0599/12
0619/12B
0235/11
0629/11B
0424/2/11
0233/11
0629/1/11
0072/11
0343/11B
0848/1/11
0266/11B
0148/11
0737/1/11
0646/11
0332/11
0400/11
0060/11
0520/1/11
0390/11
0744/11
0713/11
0357/11
0836/11
0371/11
0265/1/11
0226/11
0631/11
0606/11
0739/11
0378/11
0542/11
0320/11
0114/11
0176/1/11
0066/11
0170/2/11
0876/11
0768/11
0314/11
0822/11
0191/11
0214/11
0084/11
0266/1/11
0232/11B
0761/11B
0157/11
0189/11
0854/11B
0001/11
0168/11
0130/11
0700/11
0776/11
0352/11
0101/11
0134/11
0360/1/11
0737/11
0665/11
0556/11
0850/11
0761/11
0101/2/11
0628/11
0319/11
0209/11B
0170/1/11
0299/11
0300/11
0834/1/11
0121/11
0181/11B
0260/11
0099/1/11
0525/11
0844/11
0313/1/11
0809/11
0556/11B
0216/11
0237/11
0709/11
0070/11
0058/11
0395/1/11
0265/11
0730/11
0043/11
0772/11
0288/11
0106/1/11
0313/11B
0232/1/11
0639/11
0067/11
0134/11B
0264/11
0158/11
0538/11
0333/11
0668/11B
0088/11
0315/11B
0207/1/11
0001/11B
0315/1/11
0036/11
0818/11
0762/11
0399/11B
0362/1/11
0089/11
0327/11
0168/4/11
0687/11
0543/11
0720/11
0521/11
0054/1/11
0211/2/11
0343/1/11
0741/11
0854/1/11
0718/11
0211/11B
0722/11
0253/11B
0782/11
0833/11
0209/1/11
0668/1/11
0283/11
0106/11
0054/11
0384/11
0232/11
0551/11
0829/11
0063/11
0584/11
0077/11
0810/11
0051/11
0737/11B
0360/11
0323/11B
0064/11
0313/2/11
0855/11
0181/11
0526/11
0087/11
0062/11
0580/11
0065/11
0113/11
0723/11
0025/1/11
0747/11
0849/11B
0347/11
0869/11
0616/11
0848/11B
0733/11
0323/1/11
0635/11
0322/11
0671/1/11
0093/11
0127/11
0054/11B
0239/11
0265/11B
0315/11
0037/11
0181/1/11
0225/11
0261/11
0763/11
0358/11
0088/11B
0227/11
0190/11
0874/11
0378/11B
0317/11
0816/11
0774/11
0088/1/11
0773/11
0185/11
0094/11
0819/11
0667/11
0340/11
0305/11
0520/11B
0849/1/11
0176/11B
0582/11
0140/11
0588/11
0832/11
0847/10
0661/10
0507/10
0616/10
0267/10
0680/10
0575/10B
0349/10
0584/10B
0723/10
0113/1/10
0193/10
0583/10
0580/1/10
0704/1/10
0241/10
0709/10
0874/10
0565/10
0536/10
0460/10B
0667/10
0844/10
0715/10B
0821/10
0485/10
0187/10
0308/10
0069/10B
0341/10
0139/10
0482/10
0309/1/10
0003/10
0389/10
0774/10
0862/10
0705/10
0242/10
0850/10B
0227/10
0312/10
0445/10
0226/10
0662/10
0486/10
0679/1/10
0846/10
0681/10
0839/10
0163/10
0160/10
0132/10
0532/1/10
0544/10
0492/10
0679/10
0584/2/10
0418/10
0164/10
0660/10B
0250/10
0733/10
0450/1/10
0392/10
0450/10B
0532/2/10
0427/10
0419/1/10
0188/10
0673/10
0575/10
0267/1/10
0165/10
0825/1/10
0474/10
0752/10
0181/10
0186/10
0704/10B
0329/10
0814/10
0392/1/10
0017/10
0694/10
0732/10
0698/10
0139/10B
0585/10
0856/10
0843/10
0830/10
0858/10
0680/5/10
0698/10B
0573/10
0363/10
0231/10
0100/10
0260/10
0235/10
0060/10
0580/10B
0180/10
0225/10
0319/10
0237/10
0575/1/10
0359/10
0113/10B
0573/1/10
0861/10
0850/10
0704/10
0715/10
0052/10
0155/10
0335/10
0675/10
0460/10
0127/10
0091/10
0799/10
0661/10B
0488/10B
0859/2/10
0156/10
0664/10
0849/10
0202/10
0443/10
0320/10
0441/10
0348/10B
0267/10B
0634/10
0693/10
0487/10
0660/1/10
0698/1/10
0576/10
0597/1/10
0309/10B
0001/10
0388/10
0230/10
0561/10
0204/10
0226/10B
0142/10
0855/10
0752/10B
0348/1/10
0439/10
0597/10B
0460/1/10
0584/1/10
0309/10
0677/10
0772/10
0781/10
0340/10
0392/10B
0226/1/10
0421/10
0516/10
0075/10
0501/10
0426/10
0573/10B
0831/10
0162/10
0413/10
0789/10
0419/10B
0018/10
0157/10
0134/10
0182/10
0582/10
0488/10
0667/1/10
0650/10
0532/10B
0422/10
0786/10
0518/10
0789/2/10
0497/10
0812/10
0308/10B
0661/1/10
0397/10
0748/10
0206/10
0424/10
0113/10
0825/10B
0511/10
0508/10
0747/10
0649/10
0850/1/10
0780/10
0475/09
0734/09
0088/09B
0335/09B
0380/09
0712/09
0747/09
0014/09
0026/09
0221/09
0270/09
0177/09
0070/09
0157/09
0160/3/09
0330/09
0635/09
0479/09
0441/09
0169/09C
0409/09
0205/09B
0056/09B
0340/09
0056/1/09
0263/09
0298/09
0107/09
0183/09B
0280/09
0770/09
0228/09
0734/09B
0866/09
0168/09B
0029/09
0842/09
0347/09B
0675/09
0488/09
0805/09
0120/09
0434/1/09
0266/09
0122/09
0241/09
0081/09B
0174/1/09
0173/09
0839/09
0330/09B
0531/09B
0877/09
0399/1/09
0577/09
0173/1/09
0846/09
0348/09
0347/09
0180/1/09
0431/09
0865/09
0282/09
0019/09
0030/09
0054/09
0174/09B
0180/09
0793/09
0244/09
0541/09
0567/09
0100/09
0705/09
0171/09B
0081/1/09
0884/1/09
0008/09
0503/09
0656/09
0634/09
0797/09
0250/09
0086/09
0430/09
0399/09
0230/09
0085/09
0192/09
0398/1/09
0664/09
0069/1/09
0426/09
0567/2/09
0339/09
0398/09B
0876/09
0011/09
0278/09A
0169/09D
0018/09
0226/09
0174/09
0313/09
0616/09
0160/09B
0613/09
0088/1/09
0740/09
0168/09
0739/09
0415/09
0003/09
0335/1/09
0395/09
0648/09
0670/09
0412/09
0402/09
0178/09
0627/09
0168/1/09
0169/09G
0111/09B
0748/09
0706/09
0546/09
0286/09
0745/09
0434/09B
0205/09
0309/09
0171/09
0074/09
0015/09
0266/1/09
0374/09
0463/09B
0687/09
0732/09
0315/09
0007/09
0791/09
0160/09
0822/09
0115/09
0244/1/09
0167/09
0169/09E
0532/09
0522/09B
0248/09
0004/09
0169/09F
0160/2/09
0069/09
0160/1/09
0668/09
0731/09
0434/09
0780/09
0559/09
0297/09
0485/09
0003/09B
0180/09B
0003/1/09
0531/09
0656/09B
0654/09
0160/4/09
0171/1/09
0137/09
0044/09
0676/09
0752/09
0463/09
0233/09
0278/09
0280/09A
0702/09
0067/09
0531/1/09
0780/1/09
0088/09
0889/09
0469/09
0742/09
0533/09B
0099/09
0676/09B
0081/09
0783/09
0183/09
0656/1/09
0128/09
0522/09
0738/09
0205/1/09
0753/09
0129/09
0214/09
0235/09
0012/09
0111/09
0548/09
0114/09
0399/09B
0696/09
0669/1/09
0780/09B
0884/09B
0277/09
0002/09
0143/09
0173/09B
0330/1/09
0549/09
0165/09
0310/09
0545/09
0473/09
0227/09
0279/09
0115/09B
0103/09
0414/09
0427/09
0317/09
0522/1/09
0707/09
0499/08
0577/08
0123/08
0343/1/08
0073/08B
0616/08
0525/08
0549/08B
0353/1/08
0226/08
0919/08
0005/1/08
0200/08
0035/1/08
0252/08
0748/1/08
0680/08
0789/1/08
0644/08
0004/08B
0848/08B
0148/08B
0640/08
0551/08
0647/08
0498/1/08
0173/08
0648/08B
0887/08B
0799/08
0433/08
0237/08
0638/08
0828/08
0486/08B
0499/08B
0757/08
0488/1/08
0047/08
0549/08
0635/08
0632/1/08
0464/08
0755/08
0072/08B
0129/08B
0362/08B
0569/08B
0148/08
0266/08
0385/08
0012/08
0343/08
0766/1/08
0624/08B
0171/08
0401/08
0632/08B
0766/08
0497/08
0152/08
0373/08
0632/08
0479/1/08
0765/08
0095/08
0345/08
0295/08
0777/08
0512/08
0305/08
0401/1/08
0360/08
0629/08
0703/08
0615/08
0543/1/08
0249/08
0145/08
0979/08
0237/1/08
0004/08
0691/08
0631/08
0710/08
0341/08B
0514/08
0113/08
0847/08B
0672/08
0004/1/08
0209/08
0284/08B
0788/08
0672/08B
0755/08B
0746/08
0058/08
0010/08A
0848/1/08
0561/2/08
0687/08
0239/08
0365/08
0505/08
0982/08
0894/08
0353/08
0996/08
0237/08B
0858/08
0134/08
0378/08
0659/08
0367/08
0730/08
0648/08
0008/1/08
0732/08
0342/08
0760/08
0294/08
0933/08
0113/08B
0225/08
0488/08
0638/08B
0005/08B
0167/08
0152/1/08
0210/08
0225/08B
0753/08B
0486/1/08
0561/08B
0035/08
0008/08B
0448/08
0655/08
0672/1/08
0924/08
0486/08
0614/08
0681/08
0284/08
0789/08B
0968/08
0503/08
0152/08B
0543/08
0561/08
0746/1/08
0775/08B
0352/08
0502/08
0753/1/08
0398/08
0483/08
0765/1/08
0857/08
0724/08
0096/1/08
0973/2/08
0449/08
0759/1/08
0653/08
0076/08
0882/08
0100/08
0746/08B
0356/08
0959/08
0638/1/08
0717/08
0054/08
0870/08
0341/1/08
0624/1/08
0129/08
0753/08
0239/1/08
0851/08
0605/08
0073/1/08
0766/08B
0148/1/08
0498/08
0113/1/08
0403/08
0263/08
0713/1/08
0180/08
0360/08B
0544/08
0353/08B
0747/08
0642/08
0311/08
0468/08
0035/08B
0158/08
0827/08
0498/08B
0800/08
0437/08
0549/1/08
0017/08
0699/08
0964/08
0755/1/08
0745/08
0463/08
0749/08
0634/08
0915/08
0634/1/08
0343/08K
0050/08
0057/08
0239/08B
0479/08
0649/08
0103/08
0349/08
0136/08
0102/08B
0624/08
0005/08
0194/08
0575/1/08
0096/08
0748/08
0362/08
0438/08
0840/08
0302/08
0156/08
0603/2/08
0630/08
0713/08B
0172/08B
0460/1/08
0750/08
0744/08
0539/08
0748/08B
0511/08
0814/08
0296/08
0251/08
0873/08
0892/08
0795/08
0138/08
0129/1/08
0360/1/08
0694/08
0172/1/08
0181/08
0444/08
0451/08
0182/08
0813/08
0435/08
0633/08
0135/08
0341/08
0713/08
0102/1/08
0488/08B
0879/08
0543/08B
0499/1/08
0072/08
0362/1/08
0847/08
0545/3/08
0765/08B
1000/08
0887/1/08
0847/1/08
0942/08
0479/08B
0840/1/08
0344/1/08
0343/08B
0284/1/08
0775/1/08
0354/07B
0555/2/07
0124/1/07
0434/07
0598/07B
0047/07
0714/07
0543/07
0434/07B
0112/07B
0283/07
0564/07
0568/1/07
0286/07
0763/07B
0222/07
0838/07
0223/1/07
0084/07B
0598/07
0695/07
0664/1/07
0861/07
0697/07
0567/07
0699/07
0558/07
0276/07
0251/07B
0796/1/07
0076/07
0718/07
0674/07
0274/07B
0568/07B
0224/1/07
0156/07
0760/07
0544/07B
0064/1/07
0560/07
0378/07
0127/1/07
0704/07
0762/1/07
0495/07
0780/07
0685/07
0207/07
0513/07
0803/07
0420/1/07
0763/1/07
0405/07
0745/07
0950/07
0675/07
0953/07
0268/07
0137/07B
0540/07
0641/07
0127/07
0388/2/07
0309/07
0664/07B
0331/07
0838/07B
0387/07
0777/07
0234/07
0601/07
0559/07B
0533/07
0274/1/07
0542/1/07
0918/07
0488/07
0066/07
0494/07
0251/1/07
0603/07
0075/07
0554/1/07
0599/07
0185/07B
0549/07
0824/07
0005/07
0464/07
0247/07
0192/07
0720/07F
0762/07
0220/07B
0563/1/07
0775/07
0461/07
0220/1/07
0466/07
0504/07
0613/07
0191/07
0120/1/07
0597/1/07
0263/07
0388/07
0678/07
0521/07
0354/07
0535/07
0864/07
0064/07B
0664/07
0712/07
0719/07
0225/07
0117/1/07
0521/07B
0529/07
0158/07
0597/07B
0542/07
0720/07E
0755/07
0287/07
0012/07
0244/07
0534/07B
0736/07
0508/07
0718/07B
0553/07
0068/07
0567/1/07
0508/07B
0523/07
0306/07
0818/07
0470/07
0600/07B
0601/07B
0819/07
0583/07
0798/07
0251/07
0783/07
0470/1/07
0889/07
0072/07
0064/07
0147/07
0137/07
0415/07
0559/1/07
0185/1/07
0120/07B
0223/4/07
0931/07
0354/2/07
0112/1/07
0129/07
0788/07
0016/1/07
0554/07B
0124/2/07
0673/1/07
0860/07
0563/07B
0384/07
0406/07
0673/07B
0148/07
0002/07B
0466/1/07
0865/07
0744/07
0618/07
0420/07B
0863/07
0720/07
0534/1/07
0114/07
0555/07B
0932/07
0582/07
0071/07
0182/07
0070/07
0663/07
0354/1/07
0612/07
0929/07
0511/07
0120/07
0150/07B
0543/07B
0228/07
0862/07
0535/07B
0275/1/07
0633/07
0224/4/07
0157/1/07
0364/07
0150/07
0016/07B
0601/1/07
0063/07
0721/07
0661/07
0440/07
0874/07
0118/07
0521/1/07
0333/07
0224/2/07
0534/07
0338/2/07
0858/07
0701/07
0535/1/07
0489/07
0454/07
0127/07B
0036/07
0392/07
0508/1/07
0720/07C
0906/07
0598/1/07
0796/07B
0414/07
0542/07B
0622/07
0030/07B
0763/07
0404/07
0792/1/07
0470/07B
0820/07
0033/07
0465/07B
0748/07
0276/07B
0597/07
0663/1/07
0782/07
0838/1/07
0276/1/07
0720/07A
0663/07B
0679/07
0325/07
0718/1/07
0065/07
0218/07
0254/07
0084/1/07
0444/07
0002/1/07
0792/07
0049/07
0030/1/07
0554/07
0559/07
0600/1/07
0166/07
0555/07
0600/07
0522/07
0762/07B
0037/07
0837/07
0231/07
0275/07
0141/07
0673/07
0543/1/07
0224/07B
0746/07
0568/07
0567/07B
0720/07H
0295/07
0094/07
0466/07B
0420/07
0465/1/07
0387/1/07
0563/07
0352/07
0591/07
0001/07
0924/07
0281/07
0016/07
0256/06
0068/06B
0833/06B
0842/06
0152/06
0154/06
0390/06
0621/06
0158/06
0579/06B
0572/06
0658/06
0579/1/06
0247/06
0577/06
0314/06
0391/06
0713/06
0353/06
0366/06
0262/06
0212/1/06
0673/06B
0555/06
0376/06
0780/06
0253/2/06
0074/06
0505/06
0081/15/06
0330/06
0533/06
0329/06
0799/06
0779/06
0168/06
0622/06B
0308/06
0572/06B
0520/06
0254/06
0012/06B
0214/06
0259/06
0556/06
0159/06
0321/06
0206/06
0682/06B
0054/06
0617/1/06
0752/06B
0426/1/06
0752/06
0149/06
0111/1/06
0350/06B
0817/06B
0324/06
0781/1/06
0886/06
0929/06
0500/06
0484/06
0460/06B
0461/06
0758/06
0698/06
0192/1/06
0928/06
0263/06
0187/06
0212/06B
0359/06
0068/1/06
0572/1/06
0786/06
0040/1/06
0863/1/06
0895/06
0154/1/06
0393/06
0834/06
0404/06B
0863/06
0391/1/06
0778/06
0094/06
0081/13/06
0836/06
0039/06
0350/1/06
0172/06
0145/06
0301/06
0016/06
0330/06B
0781/06
0353/1/06
0123/06
0069/06
0729/06
0069/1/06
0833/1/06
0891/06
0537/06
0350/06
0671/06
0071/06B
0868/06
0816/06
0817/06
0064/06
0673/1/06
0549/06
0865/06
0682/06
0426/06B
0179/06
0863/06B
0145/06B
0542/1/06
0377/06
0678/06
0361/06
0029/06
0875/06
0474/06
0404/06
0682/1/06
0111/06B
0548/06
0089/06
0156/06
0250/06
0071/1/06
0039/06B
0257/06B
0542/06B
0269/06
0081/14/06
0507/06
0183/06
0779/1/06
0391/06B
0502/06
0028/06
0827/06
0005/06
0290/06
0017/06
0009/1/06
0171/06
0261/06
0100/06
0778/1/06
0781/06B
0081/06
0157/06
0460/1/06
0743/1/06
0068/06
0230/06
0673/06
0282/06
0947/06
0253/1/06
0910/06
0005/06B
0680/06
0512/06
0128/06
0532/06B
0155/06
0171/1/06
0549/06B
0040/2/06
0160/06
0392/06
0503/06
0257/06
0009/06B
0819/06
0253/06
0212/06
0330/1/06
0716/06
0178/06
0090/06
0461/06B
0110/06
0040/06
0426/06
0413/06
0687/06
0574/06
0069/06B
0498/06
0154/06B
0623/06
0257/1/06
0299/06
0226/06
0617/06
0868/06B
0005/1/06
0081/16/06
0102/06
0363/06
0617/06B
0398/06
0336/06
0399/06
0641/06
0081/17/06
0094/06B
0693/06
0418/06
0486/06
0141/06
0676/06
0337/06
0935/06
0143/06
0635/06
0153/06
0755/06
0743/06
0145/1/06
0289/06
0012/1/06
0404/1/06
0171/06B
0549/1/06
0295/06
0064/06B
0289/06B
0231/06
0367/06
0624/06
0039/1/06
0873/06
0353/06B
0485/06
0527/06
0303/06
0253/06B
0170/05
0948/05
0830/05B
0852/05
0320/1/05
0590/05
0606/05
0240/05
0282/05
0618/05B
0352/1/05
0037/1/05
0588/1/05
0351/05
0015/1/05
0618/1/05
0550/1/05
0282/05B
0441/05
0696/05
0083/05
0445/05
0949/1/05
0396/05
0081/05B
0742/05
0601/05
0327/05B
0064/05
0165/05
0341/05
0133/1/05
0157/05B
0213/05B
0396/1/05
0252/05
0140/1/05
0680/05
0849/05
0668/05
0894/05B
0829/05
0006/05
0080/1/05
0390/1/05
0438/05
0250/05
0238/05
0248/05
0441/05B
0909/05
0471/05
0518/05
0285/05
0791/05
0119/05
0263/05
0212/05
0097/1/05
0286/1/05
0397/05
0455/05
0482/05
0897/05
0580/05
0195/05B
0144/3/05
0881/05
0616/05B
0081/1/05
0780/05
0092/05B
0657/05
0748/05B
0327/1/05
0515/05
0784/05B
0347/05
0854/2/05
0706/05
0795/05
0544/1/05
0116/05
0195/1/05
0830/1/05
0246/05
0282/1/05
0003/05
0327/05
0659/05
0651/05
0321/1/05
0544/05
0065/05
0319/05
0329/05
0085/05
0045/05B
0085/05B
0080/05B
0364/05
0872/05
0079/05
0081/05
0591/3/05
0454/05
0616/05
0784/05
0902/05
0133/05B
0911/05
0057/05B
0272/05
0783/05
0084/05
0049/05
0018/05
0346/05
0818/05
0523/05
0286/05B
0210/05
0057/1/05
0550/05B
0247/05
0401/05
0543/05B
0729/05
0727/05
0404/05
0852/1/05
0002/05
0748/05
0894/1/05
0673/05
0037/05B
0413/1/05
0725/05
0213/05
0208/05
0555/05
0392/05
0937/05B
0784/1/05
0937/1/05
0045/05
0192/1/05
0396/05B
0901/05
0089/05
0188/05
0628/05
0728/05
0413/05B
0744/1/05
0271/05
0287/05B
0446/05
0289/05
0940/05
0001/05
0395/05
0588/05
0354/05
0653/2/05
0648/05B
0744/05B
0543/05
0352/05
0908/1/05
0676/05B
0015/05
0699/05
0902/1/05
0949/05B
0287/05
0168/05
0246/1/05
0449/05
0766/05
0836/05
0015/05B
0429/05
0363/05
0359/1/05
0139/05
0595/05
0509/05
0363/05B
0769/05
0615/05
0471/1/05
0699/1/05
0656/2/05
0894/05
0104/05
0937/05
0820/05
0085/1/05
0569/05
0042/05
0568/05
0471/05B
0002/1/05
0157/1/05
0744/05
0359/05
0037/05
0679/05
0321/05B
0683/05
0726/05
0192/05
0322/05
0392/1/05
0586/05
0097/05
0304/05
0674/05
0731/05
0853/05
0898/05
0080/05
0341/05B
0483/05
0830/05
0913/05
0656/1/05
0363/1/05
0321/05
0714/05
0005/05
0394/05
0648/1/05
0003/1/05
0045/1/05
0393/05
0390/05
0436/05
0902/05B
0132/05
0699/05B
0158/05
0154/05
0162/05
0632/05
0550/05
0852/05B
0221/05
0588/05B
0246/05B
0210/1/05
0330/05
0616/2/05
0934/05
0237/05
0196/05
0399/05
0618/05
0107/05
0859/05
0942/05
0392/05B
0174/05
0348/05
0485/05
0848/05
0092/1/05
0275/05
0003/05B
0122/05
0287/1/05
0320/05
0581/05
0936/05
0607/05
0192/05B
0269/04
0917/04B
0569/04
0697/1/04
0194/1/04
0571/04B
0846/04B
0759/04B
0769/04
0905/1/04
0712/04B
0712/04
0012/04B
0918/1/04
0565/04B
0662/04
0952/04
0846/1/04
0877/04
0822/04
0959/04
0727/1/04
0803/04
0701/1/04
0883/04
0894/1/04
0917/04
0834/1/04
0176/04
0662/1/04
0377/04
0676/3/04
0361/04
0728/04B
0950/04
0905/04B
0487/04B
0565/04
0697/04B
0336/04
0983/04
0849/1/04
0806/04
0834/04
0669/04
0707/1/04
0622/04
0680/04B
0852/04
0730/1/04
0805/04
1002/04
0720/04
0270/04
0438/04
0676/2/04
0676/04B
0701/04B
0012/04
0586/04
0565/1/04
0665/04
0918/04B
0727/04B
0620/04
0730/04B
0991/04
0232/04
0677/04
0489/04
0945/04
0194/04B
0578/04
0918/04
0905/04
0894/04
0919/1/04
0571/04
0877/1/04
0458/04B
0722/1/04
0429/04
0871/1/04
0759/1/04
0871/04B
0728/1/04
0721/04
0836/1/04
0909/04
0877/04B
0105/04
0834/04B
0955/04
0790/04B
0917/1/04
0759/2/04
0662/04B
0957/04
0997/04
0365/04
0487/1/04
0804/04
0945/04B
0709/04
0666/04
0283/04
0613/04
0441/04
0850/04
0959/04B
0012/1/04
0680/04
0915/04
0818/04
0722/04B
0269/1/04
0269/04B
0774/03
0560/03
0299/03
0774/03B
0546/03
0736/03
0325/03B
0649/03
0715/03
0849/03
0856/03
Drucksache 147/1/18

... Der Gesetzentwurf sieht vor, dass die Befreiung von der Pflicht zur Veröffentlichung eines Prospekts bei öffentlichen Angeboten ab 1 000 000 Euro an nicht qualifizierte Anleger nur greift, soweit bestimmte Einzelanlageschwellen beachtet werden. Nicht qualifizierte Anleger, beispielsweise Privatanleger, dürfen dann maximal 1 000 Euro investieren. Selbst bei höheren Einkommen oder großem Vermögen soll das Investitionsvolumen auf 10 000 Euro beschränkt werden. Die Einführung dieser Einzelanlageschwellen würde eine Verschärfung der EU-Prospektverordnung darstellen und die Entscheidungshoheit von Privatanlegern einschränken. Dies würde der Intention des europäischen Gesetzgebers, das Kapitalmarktangebot für Anleger zu erweitern, entgegenstehen. Die Einzelanlageschwellen könnten außerdem den Erwerb von bewährten Standardprodukten wie Inhaberschuldverschreibungen limitieren, deren Risiko für Privatanleger überschaubar und verständlich ist - insbesondere, wenn zuvor eine Beratung stattgefunden hat. Sie sollten im weiteren Gesetzgebungsverfahren deshalb auf ihre Notwendigkeit geprüft werden.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 147/1/18




1. Zu Artikel 1 Nummer 3 Buchstabe b § 3 Absatz 2 Satz 1 Nummer 5 WpPG-E

2. Zu Artikel 1 Nummer 3 Buchstabe c § 3 Absatz 2 Satz 1 Nummer 6 WpPG-E

3. Zu Artikel 1 Nummer 4 § 3c WpPG-E

4. Zu Artikel 8 Nummer 9 Buchstabe d § 46f Absatz 9 KWG-E


 
 
 


Drucksache 375/18

... Infolge des Auslaufens der krankenversicherungsrechtlichen Sonderregelungen für Tagespflegepersonen sind für diesen Personenkreis die allgemeinen Kriterien zur Feststellung der Hauptberuflichkeit maßgebend, wie sie für alle anderen selbstständig Erwerbstätigen gelten. Dementsprechend werden Tagespflegepersonen unabhängig von der Anzahl der zu betreuenden Kinder im Einzelfall als hauptberuflich selbstständig zu betrachten sein, wenn die selbstständige Erwerbstätigkeit der Lebensführung des Einzelnen von ihrer wirtschaftlichen Bedeutung und ihrem zeitlichen Aufwand her das Gepräge gibt.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 375/18




A. Problem und Ziel

B. Lösung

1. Paritätische Finanzierung des Zusatzbeitrages

2. Mindestbeitragsbemessungsgrundlage für hauptberuflich Selbstständige

4. Abschmelzen von Finanzreserven zur Entlastung der Beitragszahlerinnen und Beitragszahler

5. Altersrückstellungen der Sozialversicherungsträger

6. Bessere soziale Absicherung von ehemaligen Soldatinnen und Soldaten auf Zeit in der gesetzlichen Krankenversicherung

C. Alternativen

D. Haushaltsausgaben ohne Erfüllungsaufwand

3 Parität

3 Selbstständige

3 Finanzreserven

3 Beitragsschulden

Soldatinnen und Soldaten auf Zeit

E. Erfüllungsaufwand

E.1 Erfüllungsaufwand für Bürgerinnen und Bürger

E.2 Erfüllungsaufwand für die Wirtschaft

4 Parität

4 Selbstständige

Davon Bürokratiekosten aus Informationspflichten

E.3 Erfüllungsaufwand der Verwaltung

4 Parität

4 Beitragsschulden

4 Finanzreserven

4 Altersrückstellungen

Soldatinnen und Soldaten auf Zeit

F. Weitere Kosten

3 Parität

3 Selbstständige

3 Finanzreserven

Gesetzentwurf

Entwurf

Artikel 1
Änderung des Fünften Buches Sozialgesetzbuch

§ 323
Bestandsbereinigung bei der freiwilligen Versicherung nach § 188 Absatz 4

Artikel 2
Weitere Änderung des Fünften Buches Sozialgesetzbuch

Artikel 3
Änderung des Sechsten Buches Sozialgesetzbuch

Artikel 4
Änderung des Siebten Buches Sozialgesetzbuch

Artikel 5
Änderung des Elften Buches Sozialgesetzbuch

Artikel 6
Änderung des Gesetzes zur Errichtung der Sozialversicherung für Landwirtschaft, Forsten und Gartenbau

Artikel 7
Änderung des Zweiten Gesetzes über die Krankenversicherung der Landwirte

§ 66
Bestandsbereinigung bei der freiwilligen Versicherung nach § 22 Absatz 3

Artikel 8
Änderung des Gesetzes über die Alterssicherung der Landwirte

Artikel 9
Änderung des Künstlersozialversicherungsgesetzes

Artikel 10
Änderung des Soldatengesetzes

§ 100
Übergangsvorschrift aus Anlass des Gesetzes zur Beitragsentlastung der Versicherten in der gesetzlichen Krankenversicherung

Artikel 11
Änderung des Soldatenversorgungsgesetzes

§ 11b
Beitragszuschüsse zur Krankenversicherung

§ 106

Artikel 12
Änderung der Bundesbeihilfeverordnung

Artikel 13
Inkrafttreten

Begründung

A. Allgemeiner Teil

I. Zielsetzung und Notwendigkeit der Regelungen

II. Wesentlicher Inhalt des Entwurfs

1. Paritätische Finanzierung des Zusatzbeitrages

2. Mindestbeitragsbemessungsgrundlage für hauptberuflich Selbstständige

3. Maßnahmenpaket zur Reduzierung der Beitragsschulden

4. Abschmelzen von Finanzreserven zur Entlastung der Beitragszahlerinnen und Beitragszahler

5. Altersrückstellungen der Sozialversicherungsträger

6. Bessere soziale Absicherung von ehemaligen Soldatinnen und Soldaten auf Zeit in der gesetzlichen Krankenversicherung

III. Alternativen

IV. Gesetzgebungskompetenz

V. Vereinbarkeit mit dem Recht der Europäischen Union und völkerrechtlichen Verträgen

VI. Gesetzesfolgen

1. Rechts- und Verwaltungsvereinfachung

2. Nachhaltigkeitsaspekte

3. Haushaltsausgaben ohne Erfüllungsaufwand

4 Parität

4 Selbstständige

4 Finanzreserven

4 Beitragsschulden

4 Altersrückstellungen

Soldatinnen und Soldaten auf Zeit

4. Erfüllungsaufwand

4 Parität

4 Selbstständige

4 Finanzreserven

4 Beitragsschulden

4 Altersrückstellungen

Soldatinnen und Soldaten auf Zeit

5. Weitere Kosten

4 Parität

4 Selbstständige

4 Finanzreserven

6. Weitere Gesetzesfolgen

VII. Befristung; Evaluierung

B. Besonderer Teil

Zu Artikel 1

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu Nummer 3

Zu Nummer 4

Zu Buchstabe a

Zu Doppelbuchstabe aa

Zu Doppelbuchstabe bb

Zu Doppelbuchstabe cc

Zu Buchstabe b

Zu Nummer 5

Zu Buchstabe c

Zu Nummer 6

Zu Nummer 7

Zu Nummer 8

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Buchstabe c

Zu Nummer 9

Zu Nummer 10

Zu Nummer 11

Zu Nummer 12

Zu Artikel 2

Zu Nummer 1

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Nummer 2

Zu Nummer 3

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Nummer 4

Zu Nummer 5

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Nummer 6

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Nummer 7

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Doppelbuchstabe aa

Zu Doppelbuchstabe bb

Zu Artikel 3

Zu Artikel 4

Zu Artikel 5

Zu Artikel 6

Zu Artikel 7

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu Nummer 3

Zu Nummer 4

Zu Nummer 5

Zu Artikel 8

Zu Artikel 9

Zu Artikel 10

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu Nummer 3

Zu Artikel 11

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu Nummer 3

Zu Artikel 12

Zu Artikel 13

Anlage
Stellungnahme des Nationalen Normenkontrollrates gem. § 6 Abs. 1 NKRG: NKR-Nr. 4459, BMG: Entwurf eines Gesetzes zur Beitragsentlastung der Versicherten in der Gesetzlichen Krankenversicherung

I. Zusammenfassung

II. Im Einzelnen

II.1 Erfüllungsaufwand

5 Wirtschaft

5 Verwaltung

II.2 Weitere Kosten

III. Ergebnis


 
 
 


Drucksache 153/1/18

... 10. Der Bundesrat begrüßt, dass nach dem Richtlinienvorschlag Verbraucherinnen und Verbraucher künftig beim Kauf einer Ware von einem Online-Marktplatz klar darüber informiert werden sollen, ob sie Produkte oder Dienstleistungen von einem Unternehmen oder einer Privatperson erwerben. Nur so können Verbraucherinnen und Verbraucher bei Problemen die ihnen zuständigen Verbraucherrechte, wie Gewährleistungsrechte und das 14-tägige Widerrufsrecht, erkennen und wahrnehmen.



Drucksache 281/18

... Nach wie vor arbeiten vor allem Frauen in Teilzeit: Nach dem Mikrozensus 2016 haben 47,8 Prozent aller abhängig erwerbstätigen Frauen und nur 10,8 Prozent der abhängig erwerbstätigen Männer eine Teilzeitbeschäftigung. Die Schaffung erleichterter Übergänge zwischen Vollzeit und Teilzeitarbeit kann dazu beitragen, eine gleichmäßigere Verteilung der Arbeitszeit zwischen Männern und Frauen zu erreichen und damit auch zu einer gleichmäßigeren Verteilung der Familienarbeit wie auch Fortschritten bei der Gleichstellung von Frauen und Männern beitragen.



Drucksache 366/18 (Beschluss)

... "Bei erwerbsfähigen Leistungsberechtigten, die eine Ausbildungsvergütung erhalten, gelten die Sätze 1 und 2 mit der Maßgabe, dass jeweils an die Stelle des Betrages von 100 Euro der Betrag von 200 Euro tritt."

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 366/18 (Beschluss)




1. Zu Artikel 1 Nummer 1a - neu - § 11b Absatz 2 Satz 3 - neu -, Satz 6 SGB II

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

2. Zu Artikel 1 Nummer 2 § 16e Absatz 1 Satz 1 SGB II

3. Zu Artikel 1 Nummer 2 § 16e Absatz 1a - neu - SGB II

4. Zu Artikel 1 Nummer 2 § 16e Absatz 2 Satz 3 SGB II

5. Zu Artikel 1 Nummer 2 § 16e Absatz 5 - neu - SGB II

6. Zu Artikel 1 Nummer 2 § 16e Absatz 6 - neu - SGB II

7. Zu Artikel 1 Nummer 4 § 16i Absatz 3 Nummer 2 SGB II

8. Zu Artikel 1 Nummer 4 § 16i Absatz 3 Nummer 3 SGB II

9. Zu Artikel 1 Nummer 4 § 16i Absatz 3 SGB II

10. Zu Artikel 1 Nummer 4 § 16i Absatz 5 Satz 2 und Satz 3 - neu - SGB II

11. Zu Artikel 1 Nummer 4 § 16i Absatz 10 Satz 1 SGB II

12. Zu Artikel 1 Nummer 4 § 16i Absatz 10 Satz 1 SGB II

13. Zum Gesetzentwurf allgemein


 
 
 


Drucksache 227/1/18

... 43. Der Bundesrat weist darauf hin, dass der demografische Wandel einige Regionen besonders stark trifft. Gerade der Rückgang des Anteils der erwerbsfähigen Bevölkerung infolge der Überalterung ist ein schwerwiegender demografischer Nachteil, der sich auf die Innovationsfähigkeit der Regionen und damit auf ihre Wettbewerbsfähigkeit und wirtschaftliche Leistungskraft mittel- und langfristig massiv nachteilig auswirkt. Dies sollte in der nächsten Förderperiode besser als bisher berücksichtigt werden, zum Beispiel bei den Einsatzmöglichkeiten der Fonds, bei den Indikatoren der Mittelverteilung innerhalb der "Berlin-Formel", bei der Kofinanzierung oder aber auch bei ergänzenden Mittelzuweisungen.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 227/1/18




2 Allgemeines

2 Vereinfachung

Mittelausstattung und inhaltliche Ausrichtung der EU-Förderung

Mittelausstattung für Deutschland

2 Mittelverteilung

Rechtsrahmen und Programmierung

Strategischer Ansatz und Leistungskontrolle

2 Flexibilität

Territoriale Instrumente

Technische Hilfe

2 Finanzinstrumente

2 Förderfähigkeit

Verwaltung, Kontrolle, Rechnungslegung

Berücksichtigung der länderspezifischen Empfehlungen

Exante -Konditionalitäten

2 Umsetzung

2 Finanzmanagement

Kommunikation zu den Programmen

2 ESF+

ESI -Fonds

2 Umweltschutz

2 Weiteres

Direktzuleitung der Stellungnahme


 
 
 


Drucksache 175/1/18

... c) Der Bundesrat ist der Auffassung, dass sich humanitäre Schutzbedürftigkeit und eine starre Kontingentlösung rechtlich schwerlich vereinbaren lassen. Ein humanitäres Kontingent schließt von vornherein aus, dass jedem Einzelfall tatsächlich Rechnung getragen wird. Auch aus integrationspolitischen Gründen ist eine Kontingentierung abzulehnen. Eine dauerhafte zahlenmäßige Beschränkung des Familiennachzugs zu subsidiär Schutzberechtigten und damit ein faktischer Ausschluss des Familiennachzugs für eine gewisse Zahl an subsidiär Schutzberechtigten erschweren den Integrationsprozess für diese Menschen deutlich. Wer sich um seine Angehörigen im Herkunftsland sorgen muss, kann nur schwerlich im Aufnahmeland "ankommen" und sich um Spracherwerb und Arbeitsmarktintegration bemühen.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 175/1/18




1. Zum Gesetzentwurf insgesamt

2. Zu Artikel 1 Nummer 2 Buchstabe b § 27 Absatz 3a AufenthG

3. Zu Artikel 1 Nummer 4 Buchstabe a § 32 Absatz 1 Nummer 5 AufenthG

4. Zu Artikel 1 Nummer 4 Buchstabe a § 32 Absatz 1 AufenthG , Nummer 6 § 36a AufenthG

5. Zu Artikel 1 Nummer 4 Buchstabe b § 32 Absatz 4 Satz 3 AufenthG

6. Zu Artikel 1 Nummer 6 § 36a AufenthG

7. Zu Artikel 1 Nummer 6 § 36a Absatz 1 Satz 2 AufenthG

8. Zum Gesetzentwurf im Allgemeinen

9. Zu Artikel 1 Nummer 6 § 36a Absatz 1 und 2 AufenthG

10. Zu Artikel 1 Nummer 6 § 36a Absatz 2 Satz 1 Nummer 1 AufenthG

11. Zu Artikel 1 Nummer 6 § 36a Absatz 2 Satz 1 Nummer 4 Satz 2 AufenthG

12. Zu Artikel 1 Nummer 6 § 36a Absatz 2 Satz 1 AufenthG

13. Zu Artikel 1 Nummer 6 § 36a Absatz 2 Satz 2 AufenthG

14. Zu Artikel 1 Nummer 6 § 36a Absatz 2 Satz 2 AufenthG

16. Zu Artikel 1 Nummer 6 § 36a Absatz 3 Nummer 2 Buchstabe a, c AufenthG

17. Zu Artikel 1 Nummer 6 § 36a AufenthG

18. Zu Artikel 1 Nummer 6 § 36a AufenthG

19. Zu Artikel 1 Nummer 12 § 104 Absatz 13 AufenthG

20. Zum Gesetzentwurf allgemein - Evaluierung

21. Zur Vorbereitung eines Einwanderungsgesetzes


 
 
 


Drucksache 634/18

... Dadurch wird eine Lieferung eines Unternehmens an einen Verbraucher (B2C-Lieferung) - der Lieferer verkauft über eine elektronische Schnittstelle Gegenstände an den Erwerber - praktisch in zwei Lieferungen aufgeteilt: eine Lieferung des Lieferers an die elektronische Schnittstelle (B2B-Lieferung) und eine Lieferung der elektronischen Schnittstelle an den Erwerber (B2C-Lieferung.) Daher muss festgelegt werden, welcher dieser Lieferungen die Versendung oder Beförderung der Gegenstände zugeschrieben wird, damit der Ort der Lieferung ordnungsgemäß bestimmt werden kann.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 634/18




Vorschlag

Begründung

1. Kontext des Vorschlags

- Gründe und Ziele des Vorschlags

- Kohärenz mit der Politik der Union in anderen Bereichen

2. Rechtsgrundlage, Subsidiarität und Verhältnismässigkeit

- Rechtsgrundlage

- Subsidiarität bei nicht ausschließlicher Zuständigkeit

- Verhältnismäßigkeit

- Wahl des Instruments

3. Ergebnisse der EX-POST-BEWERTUNG, der Konsultation der Interessenträger und der Folgenabschätzung

- Konsultation der Interessenträger

- Folgenabschätzung

- Effizienz der Rechtsetzung und Vereinfachung

4. Auswirkungen auf den Haushalt

5. Weitere Angaben

- Durchführungspläne sowie Monitoring-, Bewertungs- und Berichterstattungsmodalitäten

- Ausführliche Erläuterung einzelner Bestimmungen des Vorschlags

Vorschlag

Artikel 1

Artikel 136a

Artikel 369b

Artikel 369f

Artikel 2

Artikel 3

Artikel 4


 
 
 


Drucksache 65/18

... Die Erweiterung der ergänzenden Altersvorsorge kann durch verschiedene Übergangsregelungen begleitet werden, die die Umstellung erleichtern und die Akzeptanz des neuen Verfahrens erhöhen. Z. B. kann die automatische Einbeziehung anfangs nur für neu begründete Arbeitsverhältnisse gelten. Erst nach einem Übergangszeitraum wird dann die automatische Einbeziehung auf bestehende Beschäftigungsverhältnisse angewendet. Die automatische Einbeziehung in die Altersvorsorge kann weiterhin an Lohnsteigerungen geknüpft werden oder der Eigensparanteil wird anfangs reduziert, für Bezieher geringer Einkommen ggf. auf Dauer. Bereits mit dem Betriebsrentenstärkungsgesetz vom 17. August 2017 (BGBl. I, S. 3214) wurde ein wichtiger Anreiz zur Altersvorsorge auch für Bezieher niedriger Einkommen geschaffen. Ab diesem Jahr werden Leistungen aus Riesterrenten in bestimmtem Umfang nicht mehr auf die Grundsicherung im Alter und auf die Rente bei Erwerbsminderung angerechnet.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 65/18




Entschließung

Begründung

Zu 1.-3.

Zu 4.

Zu 5.

Zu 6.

Zu 7.

Zu 8.

Zu 9.

Zu 10.


 
 
 


Drucksache 94/18

... (r) Bereitstellung von Werbeplätzen (z.B. Bannerwerbung auf Websites und Webpages),



Drucksache 122/18

... Ungünstigere Entwicklung der Anzahl der erwerbsfähigen Hilfebedürftigen nach



Drucksache 22/1/18

... 4. Der Bundesrat unterstreicht die Bedeutung des Rechts auf hochwertige allgemeine und berufliche Bildung und lebenslanges Lernen von hoher Qualität und in inklusiver Form. Der Kompetenzerwerb spielt im Sinne der individuellen Teilhabe am gesellschaftlichen Leben eine bedeutsame Rolle und kann einen entscheidenden Beitrag dabei leisten, Bildungsketten zu ermöglichen und Übergänge auf dem Arbeitsmarkt erfolgreich zu bewältigen.



Drucksache 190/18

... 9. Der Bundesrat bittet nochmals zu prüfen, ob der in Artikel 14 des Richtlinienvorschlags ohne Einschränkungen bestimmte Gewährleistungszeitraum von zwei Jahren, der bei gebrauchten Sachen - anders als nach Artikel 7 Absatz 1 Satz 2 und 3 der Verbrauchsgüterkauf-Richtlinie - nicht auf ein Jahr herabgesetzt werden kann, ausgewogen ist. Die Erwartungshaltung des Käufers einer gebrauchten Sache unterscheidet sich in Abhängigkeit von Alter und Preis des Kaufgegenstands häufig erheblich von der Erwartungshaltung beim Kauf eines neuen Gegenstands. Ein uneingeschränkter Gewährleistungszeitraum von zwei Jahren könnte zur Folge haben, dass bestimmte Arten von älteren, aber noch funktionsfähigen Gebrauchtgütern dem unternehmerischen Wiederverkauf auf Dauer vollständig entzogen werden. Dies würde zum einen einem durchaus bestehenden Interesse der Verbraucherinnen und Verbraucher, gebrauchte Gegenstände nicht nur im C2C-Bereich, sondern auch bei professionellen Wiederverkäufern zu erwerben, ebenso zuwiderlaufen wie zum anderen auch ihrem Interesse, gebrauchte Wirtschaftsgüter bei dem Erwerb neuer Kaufgüter durch In-zahlunggabe wirtschaftlich zu verwerten. Die Folge dürfte sein, dass gebrauchte Wirtschaftsgüter in weit größerem Maße als bisher vorzeitig entsorgt werden müssten, was - gerade bei hochwertigen Konsumgütern - dem Gebot der Nachhaltigkeit widerspricht.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 190/18




Zur Vorlage allgemein

Zum Richtlinienvorschlag im Einzelnen


 
 
 


Drucksache 467/1/18

... Wegen zunehmender Brüche in der Erwerbsbiographie sind die Anspruchsvoraussetzungen für das Arbeitslosengeld I für viele Menschen nicht oder nur schwer erreichbar, obwohl sie zuvor in einem Beschäftigungsverhältnis waren und Beiträge zur Arbeitslosenversicherung geleistet haben. Die Reduzierung der Anwartschaftszeit auf sechs Monate und die Ausweitung der Rahmenfrist auf 36 Monate tragen dazu bei, diese Gruppe in die Arbeitslosenversicherung einzubeziehen und auch bei beruflichen Brüchen angemessen abzusichern.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 467/1/18




1. Zu Artikel 1 Nummer 5 Buchstabe c § 29 Absatz 4 Satz 2 - neu -, Satz 3 - neu - SGB III

2. Zu Artikel 1 Nummer 10 Buchstabe a § 81 Absatz 1a SGB III

3. Zu Artikel 1 Nummer 11 § 82 Absatz 1 Satz 1 Nummer 3 und 4 SGB III

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

4. Zu Artikel 1 Nummer 11 § 82 Absatz 2 Satz 3 SGB III

5. Zu Artikel 1 Nummer 11 § 82 Absatz 3 Satz 4 Nummer 3 und 4 - neu - SGB III

6. Zu Artikel 1 Nummer 13 § 142 Absatz 2 Satz 1 SGB III

Zur Folgeänderung:

7. Zu Artikel 1 Nummer 14a - neu - § 176 Absatz 1 Satz 3 - neu -, Absatz 2 Satz 3 - neu - SGB III

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

8. Zu Artikel 2 Nummer 1 bis 3 § 28a Absatz 2 Satz 1 Nummer 1, § 142 Absatz 1 Satz 1, § 143 Absatz 1, § 147 Absatz 1 Nummer 1 SGB III

9. Zu Artikel 2 Nummer 3a - neu - § 180 Absatz 4 Satz 3 - neu - SGB III

10. Zu Artikel 3 Nummer 1 § 14 Absatz 2 Satz 4, 5 SGB II

11. Zu Artikel 3 Nummer 4 - neu - § 16i - neu - SGB II

§ 16i
Mehraufwandsentschädigung bei beruflicher Weiterbildung

12. Zum Gesetzentwurf allgemein

13. Zum Gesetzentwurf allgemein

Zu § 29

Zu § 82

Zu § 82

14. Zum Gesetzentwurf allgemein


 
 
 


Drucksache 258/18

... , der am 13. September 2003 in Kraft getreten ist. Die Vorschrift erlaubt die nicht Erwerbszwecken dienende Herstellung barrierefreier Kopien von Werken für und die Verbreitung solcher Kopien an Menschen mit Behinderungen.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 258/18




A. Problem und Ziel

B. Lösung

C. Alternativen

D. Haushaltsausgaben ohne Erfüllungsaufwand

E. Erfüllungsaufwand

E.1 Erfüllungsaufwand für Bürgerinnen und Bürger

E.2 Erfüllungsaufwand für die Wirtschaft

E.3 Erfüllungsaufwand für die Verwaltung

F. Weitere Kosten

Gesetzentwurf

Entwurf

Artikel 1
Änderung des Urheberrechtsgesetzes

§ 45b
Menschen mit einer Seh- oder Lesebehinderung

§ 45c
Befugte Stellen; Vergütung; Verordnungsermächtigung

§ 45d
Gesetzlich erlaubte Nutzung und vertragliche Nutzungsbefugnis

Artikel 2
Inkrafttreten

Begründung

A. Allgemeiner Teil

I. Zielsetzung und Notwendigkeit der Regelung

1. Zugang blinder und sehbehinderter Menschen zu urheberrechtlich geschützten Werken

2. Barrierefreiheit für Menschen mit einer Seh- oder Lesebehinderung

3. Rechtsentwicklung zugunsten von Menschen mit einer Seh- oder Lesebehinderung im Urheberrecht

II. Wesentlicher Inhalt des Entwurfs

III. Alternativen

IV. Gesetzgebungskompetenz

V. Völkerrechtlicher, europäischer und nationaler Rechtsrahmen

1. Völkerrecht

2. Unionsrecht

5 Unionsgrundrechte

3. Nationales Recht

VI. Gesetzesfolgen

1. Nachhaltigkeitsaspekte

2. Haushaltsausgaben ohne Erfüllungsaufwand

3. Erfüllungsaufwand

4. Weitere Kosten

5. Weitere Gesetzesfolgen

VII. Befristung; Evaluierung

B. Besonderer Teil

Zu Artikel 1

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Nummer 3

Zu § 45b

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu § 45c

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu Absatz 3

Zu Absatz 4

Zu Absatz 5

Zu § 45d

Zu Nummer 4

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Nummer 5

Zu Nummer 6

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Artikel 2

Anlage
Stellungnahme des Nationalen Normenkontrollrates gem. § 6 Absatz 1 NKRG: NKR-Nummer 4455, BMJV: Entwurf eines Gesetzes zur Umsetzung der Marrakesch-Richtlinie über einen verbesserten Zugang zu urheberrechtlich geschützten Werken zugunsten von Menschen mit einer Seh- oder Lesebehinderung

I. Zusammenfassung

II. Im Einzelnen

II.1 Erfüllungsaufwand

5 Wirtschaft

5 Verwaltung

II.3 Evaluierung

III. Ergebnis


 
 
 


Drucksache 310/18

... geht der Verlust von Körperschaften anteilig unter, wenn zwischen 25% und 50% der Anteile auf einen Erwerber übertragen werden; bei Übergang von mehr als 50% der Anteile geht der Verlust nach Satz 2 der Vorschrift vollständig unter. Das BVerfG hat die Regelung zum Verlustabzug bei Körperschaften nach § 8c Abs. 1 Satz 1

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 310/18




Entschließung

A. Einführung einer steuerlichen Förderung für Forschung und Entwicklung

B. Wohnbauförderung über verbesserte Abschreibung

C. Allgemeines Unternehmenssteuerrecht

1. Verbesserte Sofortabschreibung für geringwertige Wirtschaftsgüter bei gleichzeitiger Abschaffung der Poolabschreibung

2. Modernisierung der Thesaurierungsbegünstigung bei Personenunternehmen

3. Erleichterungen bei der Mindestbesteuerung

4. Rechtssicherheit bei der steuerlichen Entlastung von Sanierungsgewinnen

5. Rechtssicherheit beim Verlustabzug im Fall des Anteilseignerwechsels

6. Anpassung des § 35 EStG an gestiegene Gewerbesteuer-Hebesätze

7. Anpassung gewerbesteuerlicher Regelungen

8. Besondere Unterstützung von StartUp-Unternehmen

D. Internationales Steuerrecht

1. Außensteuerrecht reformieren

2. Bekämpfung von Wettbewerbsnachteilen durch BEPS-Umsetzung

E. Umsatzsteuer

1. Reform der umsatzsteuerlichen Organschaft

2. Anpassung der Voraussetzungen für die Ausübung des Vorsteuerabzugs an die Rechtsprechung

3. Neugestaltung der Verzinsung von Steuerforderungen-/erstattungen bei der Umsatzsteuer

4. Ausschluss von Windfall-Profits

5. Wirksame Besteuerung des Internethandels

F. Verfahrensrecht

1. Verfahrensrechtliche Absicherung der Wirkungen verbindlicher Auskünfte

2. Rückkehr zur Gutachtenzuständigkeit des Bundesfinanzhofs


 
 
 


Drucksache 210/18 (Beschluss)

... 3. Der Bundesrat stimmt mit der Kommission überein, dass die EU-weite Lernmobilität in allen Bereichen des formalen, non-formalen und informellen Lernens von überragender Wichtigkeit ist und großen Nutzen entfaltet. Für die Lernenden fördern Lernerfahrungen im europäischen Ausland den Erwerb von Wissen, Fertigkeiten und (insbesondere Sprach-)Kompetenzen. Persönliche, soziale und interkulturelle Kompetenzen können dadurch ausgebaut werden. Dies gilt auch für das europäische Zusammengehörigkeitsgefühl und die Herausbildung einer europäischen Identität. Gerade in Zeiten, in denen die europäische Idee einer Wertegemeinschaft großer Skepsis in weiten Teilen der Bevölkerung begegnet, nationalistischen Bestrebungen Vorschub geleistet wird und Kenntnisse über die EU in Teilen der Bevölkerung augenscheinlich nicht ausreichend sind, sind die Sammlung von Lernerfahrungen in einem anderen Mitgliedstaat, der Austausch von Schülerinnen und Schülern, Auszubildenden und Studierenden unterschiedlicher Mitgliedstaaten sowie die Erfahrung des Aufenthalts im europäischen Ausland von essentieller Bedeutung und müssen gefördert werden.



Drucksache 382/1/18

... zum Schutz von Geschäftsgeheimnissen vor rechtswidrigem Erwerb sowie rechtswidriger Nutzung und Offenlegung

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 382/1/18




1. Zu Artikel 1 § 1 Absatz 2 GeschGehG

2. Zu Artikel 1 § 1 Absatz 3 GeschGehG

3. Zu Artikel 1 § 12 Satz 1 GeschGehG

4. Zu Artikel 1 § 23 Absatz 1, 2 und 3 GeschGehG

5. Zu Artikel 1 § 17 und § 18 GeschGehG

a Ordnungsmittel

b Geheimhaltung nach Abschluss des Verfahrens

6. Zu Artikel 1 § 19 Absatz 1 Satz 1 GeschGehG


 
 
 


Drucksache 69/1/18

... 3. Die Fragmentierung des Crowdfundings im Binnenmarkt durch unterschiedliche einzelstaatliche Regelungen des Kleinanlegerschutzes könnte im Rahmen des Verordnungsvorschlags beseitigt werden. Zur Wahrung der Interessen der Verbraucherinnen und Verbraucher sollten für Crowdfunding-Dienstleister auch auf europäischer Ebene Schwellenwerte für die von ihnen vermittelten Darlehen festgelegt werden, um die Einzelanlagen der Kleinanlegerinnen und Kleinanleger beim jeweiligen Crowdfunding-Projekt verbindlich zu deckeln. Ferner sollten die Anbieter bereits bei der Werbung für öffentlich angebotene Vermögensanlagen dazu verpflichtet werden, dort deutlich den hervorgehobenen Warnhinweis aufzunehmen, dass der Erwerb der Vermögensanlage mit erheblichen Risiken verbunden ist und zum vollständigen Verlust des eingesetzten Vermögens führen kann.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 69/1/18




Zum Verbraucherschutz

Zu Crowdfunding-Dienstleistern


 
 
 


Drucksache 73/18

... ii) die mit dem Erwerb von Anteilen eines AIF bzw. eines OGAW verbundenen Risiken und Chancen müssen gleichermaßen deutlich aufgezeigt werden und

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 73/18




Vorschlag

Begründung

1. Kontext des Vorschlags

- Gründe und Ziele des Vorschlags

- Kohärenz mit den bestehenden Vorschriften in diesem Bereich

- Kohärenz mit der Politik der Union in anderen Bereichen

2. Rechtsgrundlage, Subsidiarität und Verhältnismässigkeit

- Rechtsgrundlage

- Subsidiarität bei nicht ausschließlicher Zuständigkeit

- Verhältnismäßigkeit

- Wahl des Instruments

3. Ergebnisse der EX-POST-BEWERTUNG, der Konsultation der Interessenträger und der Folgenabschätzung

- Ex-post-Bewertung/Eignungsprüfungen bestehender Rechtsvorschriften

- Konsultation der Interessenträger

- Einholung und Nutzung von Expertenwissen

- Folgenabschätzung

- Effizienz der Rechtsetzung und Vereinfachung

- Grundrechte

4. Auswirkungen auf den Haushalt

5. Weitere Angaben

- Bewertung

- Ausführliche Erläuterung einzelner Bestimmungen des Vorschlags

Vorschlag

Artikel 1
Begriffsbestimmungen

Artikel 2
Anforderungen an Marketing-Anzeigen

Artikel 3
Veröffentlichung nationaler Bestimmungen zu Vertriebsanforderungen

Artikel 4
Zentrale Datenbank der ESMA mit nationalen Bestimmungen zu Vertriebsanforderungen

Artikel 5
Prüfung der Marketing-Anzeigen

Artikel 6
Gemeinsame Grundsätze für Gebühren bzw. Entgelte

Artikel 7
Veröffentlichung nationaler Bestimmungen über Gebühren und Entgelte

Artikel 8
Interaktive Datenbank der ESMA für Gebühren und Entgelte

Artikel 9
Interaktives Tool der ESMA zu Gebühren und Entgelten

Artikel 10
Zentrale Datenbank der ESMA für AIFM, OGAW-Verwaltungsgesellschaften, AIF und OGAW

Artikel 11
Standardisierung der Anzeigen an die ESMA

Artikel 12
Änderung der Verordnung (EU) Nr. 345/2013 über Europäische Risikokapitalfonds

1 Dem Artikel 3 wird folgender Buchstabe o angefügt:

2 Folgender Artikel 4a wird eingefügt:

Artikel 4a

Artikel 13
Änderung der Verordnung (EU) Nr. 346/2013 über Europäische Fonds für soziales Unternehmertum

1 Dem Artikel 3 wird folgender Buchstabe o angefügt:

2 Folgender Artikel 4a wird eingefügt:

Artikel 4a

Artikel 14
Bewertung

Artikel 15
Inkrafttreten


 
 
 


Drucksache 26/18 (Beschluss)

... Die notwendigen Umschichtungen in den Verwaltungskostenhaushalt führen dazu, dass den Jobcentern für die Maßnahmen zur Eingliederung in Arbeit nur sehr begrenzte Mittel zur Verfügung stehen. Die Investitionen in aktive Fördermaßnahmen für erwerbsfähige Hilfebedürftige sind daher im Jahr 2016 im Vergleich zu den Jahren 2013/2014 gesunken. Für das Jahr 2017 ist ein weiteres Absinken zu erwarten. Zudem sieht der erste Regierungsentwurf zum Haushaltsplan 2018 weitere Kürzungen vor.



Drucksache 173/18

... (8) Was die Sicherheit der auf dem Binnenmarkt angebotenen Produkte anbelangt, so lassen sich Beweise in erster Linie in den an der Herstellung und am Vertrieb beteiligten Unternehmen sammeln; Meldungen von Hinweisgebern aus solchen Unternehmen haben einen hohen Mehrwert, da sie sehr viel näher an mögliche unlautere oder illegale Herstellungs-, Einfuhr- oder Vertriebspraktiken im Zusammenhang mit unsicheren Produkten herankommen. Daher ist es gerechtfertigt, im Zusammenhang mit den Sicherheitsanforderungen für "harmonisierte Produkte"36 und "nicht harmonisierte Produkte"37 einen Hinweisgeberschutz einzuführen. Darüber hinaus trägt der Schutz von Hinweisgebern entscheidend dazu bei, die Umlenkung von Feuerwaffen, Teilen von Feuerwaffen und Munition sowie von Verteidigungsgütern zu verhindern, wenn nämlich dazu angehalten wird, Verstöße zu melden, etwa in Bezug auf Dokumentenbetrug, veränderte Kennzeichnungen oder falsche Ein- oder Ausfuhranmeldungen und betrügerischen Erwerb von Feuerwaffen innerhalb der Union, wodurch es häufig zu einer Umlenkung vom legalen auf den illegalen Markt kommt. Der Hinweisgeberschutz wird außerdem dazu beitragen, dass die Beschränkungen und Kontrollen in Bezug auf Ausgangsstoffe für Explosivstoff korrekt angewendet werden und so die unerlaubte Herstellung von Explosivstoffen erschweren.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 173/18




Begründung

1. Kontext des Vorschlags

- Gründe und Ziele des Vorschlags

- Kohärenz mit den bestehenden Vorschriften in diesem Bereich

- Kohärenz mit der Politik der Union in anderen Bereichen

2. Rechtsgrundlage, Subsidiarität und Verhältnismässigkeit

- Rechtsgrundlage

- Subsidiarität

- Verhältnismäßigkeit

- Wahl des Instruments

3. Ergebnisse der EX-POST-BEWERTUNG25, der Konsultation der Interessenträger und der Folgenabschätzung

- Konsultation der Interessenträger

- Einholung und Nutzung von Expertenwissen

- Folgenabschätzung

- Effizienz der Rechtsetzung und Vereinfachung

- Grundrechte

4. Auswirkungen auf den Haushalt

5. Weitere Angaben

- Umsetzungspläne sowie Monitoring-, Bewertungs- und Berichterstattungsmodalitäten

- Ausführliche Erläuterung einzelner Bestimmungen des Vorschlags

Vorschlag

Kapitel I
Anwendungsbereich und Begriffsbestimmungen

Artikel 1
Sachlicher Anwendungsbereich

Artikel 2
Persönlicher Anwendungsbereich

Artikel 3
Begriffsbestimmungen

Kapitel II
INTERNE MELDUNGEN und Folgemassnahmen

Artikel 4
Pflicht zur Einrichtung interner Kanäle und Verfahren für Meldungen und Folgemaßnahmen

Artikel 5
Verfahren für interne Meldungen und Folgemaßnahmen

Kapitel III
EXTERNE MELDUNGEN und Folgemassnahmen

Artikel 6
Pflicht zur Einrichtung externer Meldekanäle und Ergreifung geeigneter Folgemaßnahmen

Artikel 7
Gestaltung geeigneter externer Meldekanäle

Artikel 8
Zuständige Mitarbeiter

Artikel 9
Verfahrensvorschriften für externe Meldungen

Artikel 10
Informationen über die Entgegennahme von Meldungen und deren Weiterverfolgung

Artikel 11
Dokumentation eingehender Meldungen

Artikel 12
Überprüfung der Verfahren durch die zuständigen Behörden

Kapitel IV
Schutz von HINWEISGEBERN und Betroffenen Personen

Artikel 13
Bedingungen für den Schutz von Hinweisgebern

Artikel 14
Verbot von Repressalien gegen Hinweisgeber

Artikel 15
Maßnahmen zum Schutz von Hinweisgebern vor Repressalien

Artikel 16
Maßnahmen zum Schutz betroffener Personen

Artikel 17
Sanktionen

Artikel 18
Verarbeitung personenbezogener Daten

Kapitel V
Schlussbestimmungen

Artikel 19
Günstigere Behandlung

Artikel 20
Umsetzung

Artikel 21
Berichterstattung, Bewertung und Überprüfung

Artikel 22
Inkrafttreten

Artikel 23
Adressaten

ANNEX 1 Anhang des Vorschlags für eine Richtlinie des Europäischen Parlaments und des Rates zum Schutz von Personen, die Verstöße gegen das Unionsrecht melden

Anhang

Teil I

A. Artikel 1 Buchstabe a Ziffer i - Öffentliches Auftragswesen:

B. Artikel 1 Buchstabe a Ziffer ii - Finanzdienstleistungen sowie Verhütung von Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung:

C. Artikel 1 Buchstabe a Ziffer iii - Produktsicherheit:

D. Artikel 1 Buchstabe a Ziffer iv - Verkehrssicherheit:

E. Artikel 1 Buchstabe a Ziffer v - Umweltschutz:

F. Artikel 1 Buchstabe a Ziffer vi - Kerntechnische Sicherheit:

G. Artikel 1 Buchstabe a Ziffer vii - Lebensmittel- und Futtermittelsicherheit, Tiergesundheit und Tierschutz:

H. Artikel 1 Buchstabe a Ziffer viii - Öffentliche Gesundheit:

I. Artikel 1 Buchstabe a Ziffer ix - Verbraucherschutz: Verbraucherrechte und Verbraucherschutzvorschriften nach Maßgabe der

J. Artikel 1 Buchstabe a Ziffer x - Schutz der Privatsphäre und personenbezogener Daten sowie Sicherheit von Netz- und Informationssystemen:

Teil II
Artikel 1 Absatz 2 der Richtlinie bezieht sich auf folgende Rechtsvorschriften der Union:

A. Artikel 1 Buchstabe a Ziffer ii - Finanzdienstleistungen sowie Verhütung von Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung:

1. Finanzdienstleistungen:

2. Verhütung von Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung:

B. Artikel 1 Buchstabe a Ziffer iv - Verkehrssicherheit:

C. Artikel 1 Buchstabe a Ziffer v - Umweltschutz:


 
 
 


Drucksache 72/18 (Beschluss)

... 4. Allerdings ist es aus Sicht des Bundesrates für die deutsche Wirtschaft wichtig, dass die im Richtlinienvorschlag genannten Anforderungen zum "Pre-Marketing" nicht über die bereits geltenden strikten Vorgaben der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) hinausgehen. Bislang wurde die Grenze zwischen vorvertrieblichen Maßnahmen und einer Anzeigepflicht für den Vertrieb in Deutschland durch das Auslegungsschreiben der BaFin "Häufige Fragen zum Vertrieb und Erwerb von Investmentvermögen nach dem KAGB" (Geschäftszeichen WA 41-Wp 2137-2013/0293) festgelegt. Da die Kriterien nun anders formuliert sind als in dem Auslegungsschreiben der BaFin, ist unklar, ob damit künftig strengere Anforderungen vorgesehen sind. Diese möglichen strikteren Anforderungen sind in Artikel 2 des Richtlinienvorschlags festgelegt, der unter anderem den neuen Artikel 30a der Richtlinie



Drucksache 425/18 (Beschluss)

... Der Bundesrat begrüßt, dass die Bundesregierung mit dem Entwurf des RV-Leistungsverbesserungs- und -Stabilisierungsgesetz zielgenau die rentenrechtliche Absicherung von Menschen mit verminderter Erwerbsfähigkeit als armutsgefährdete Personengruppe verbessert. Hierdurch wird ein Beitrag zur Verringerung von Altersarmut geleistet.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 425/18 (Beschluss)




1. Zu Artikel 1 Nummer 6a - neu - § 134 Absatz 7 - neu - SGB VI

2. Zu Artikel 1 Nummer 10a - neu -, Nummer 21 - neu - § 249a Absatz 3 - neu -, § 309 Absatz 1b - neu - SGB VI

Zu Buchstabe a

Zu Doppelbuchstabe aa

Zu Doppelbuchstabe bb

Zu Buchstabe b

3. Zu Artikel 1 Nummer 14a - neu - § 256a Absatz 2 Satz 2 - neu - SGB VI

4. Zu Artikel 1 Nummer 20 Buchstabe e § 307d Absatz 5 Satz 1 bis 5 SGB VI

5. Zum Gesetzentwurf allgemein

6. Zum Gesetzentwurf allgemein

7. Zum Gesetzentwurf allgemein

8. Zum Gesetzentwurf allgemein

9. Zum Gesetzentwurf allgemein


 
 
 


Drucksache 16/18

... Ermöglicht Wissenserwerb, den Austausch bewährter Praktiken und einfache Vergleiche und verbessert Transparenz und Rechenschaftspflicht

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 16/18




Mitteilung

1. Einleitung und Hintergrund

2. Die Notwendigkeit der SICHERUNG des VOLLZUGS des UMWELTRECHTS

3. Herausforderungen

Tabelle

4. MASSNAHMENBEGRÜNDUNG

5. Massnahmen

Tabelle

6. Verbesserung der Zusammenarbeit

7. MONITORING und FOLLOW-UP

8. Schlussfolgerungen


 
 
 


Drucksache 227/18 (Beschluss)

... 28. Der Bundesrat regt an, spezifische demografische Probleme, nämlich die Überalterung der Bevölkerung und insbesondere der Erwerbsbevölkerung, als zusätzlichen Indikator innerhalb der "Berlin-Formel" zu berücksichtigen. Gerade der Rückgang des Anteils der erwerbsfähigen Bevölkerung infolge der Überalterung ist ein schwerwiegender demografischer Nachteil, der sich auf die Innovationsfähigkeit der Regionen und damit auf ihre Wettbewerbsfähigkeit und wirtschaftliche Leistungskraft mittel- und langfristig massiv nachteilig auswirkt. Er erinnert in diesem Zusammenhang auch daran, dass die Berücksichtigung demografischer Nachteile in der Kohäsionspolitik als Rechtsgedanke im Primärrecht verankert ist.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 227/18 (Beschluss)




2 Allgemeines

2 Vereinfachung

Mittelausstattung und inhaltliche Ausrichtung der EU-Förderung

Mittelausstattung für Deutschland

2 Mittelverteilung

Rechtsrahmen und Programmierung

Strategischer Ansatz und Leistungskontrolle

2 Flexibilität

Territoriale Instrumente

Technische Hilfe

Monitoring, Evaluierung, Kommunikation und Sichtbarkeit

2 Finanzinstrumente

2 Förderfähigkeit

Verwaltung, Kontrolle, Rechnungslegung

Berücksichtigung der länderspezifischen Empfehlungen

Exante -Konditionalitäten

2 Umsetzung

2 Finanzmanagement

Kommunikation zu den Programmen

2 ESF+

ESI -Fonds

2 Umweltschutz

2 Weiteres

Direktzuleitung der Stellungnahme


 
 
 


Drucksache 6/18 (Beschluss)

... 2. Familienpolitische Leistungen haben auch eine gleichstellungspolitische Dimension. Deutschland ist im OECD-Vergleich eines der Länder mit den höchsten "Gender Gaps" bei Arbeitszeiten, Löhnen und Sorgearbeit. Viele Mütter junger Kinder wollen ihre Berufstätigkeit gerne weiter ausbauen, während viele Väter junger Kinder den Wunsch haben, ihre Erwerbstätigkeit zu reduzieren, um mehr Zeit mit ihren Kindern zu verbringen. Männern und Frauen ist es wichtig, nicht in ökonomische Sackgassen zu geraten und unabhängig zu bleiben.



Drucksache 421/18

... 2. dann der Differenzbetrag zwischen dem außerbetrieblichen Erwerbs- und Erwerbsersatzeinkommen des Unternehmers und einem Sechstel der Bezugsgröße des Jahres, für das dieses Einkommen zu ermitteln ist, durch zwei Drittel der Bezugsgröße dieses Jahres dividiert wird,

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 421/18




A. Problem und Ziel

B. Lösung

C. Alternativen

D. Haushaltsausgaben ohne Erfüllungsaufwand

E. Erfüllungsaufwand

E.1 Erfüllungsaufwand für Bürgerinnen und Bürger

E.2 Erfüllungsaufwand für die Wirtschaft

E.3 Erfüllungsaufwand der Verwaltung

F. Weitere Kosten

Verordnung

Verordnung

§ 1
Ermittlung des Arbeitseinkommens

§ 2
Inkrafttreten

Anlage 1
(zu § 1 Absatz 2 Satz 1 Nummer 1)

Anlage 2
(zu § 1 Absatz 2 Satz 1 Nummer 2)

Anlage 3
(zu § 1 Absatz 3 Satz 1 Nummer 1)

Anlage 4
(zu § 1 Absatz 3 Satz 1 Nummer 2)

Begründung

A. Allgemeiner Teil

I. Zielsetzung und Notwendigkeit der Regelungen

II. Wesentlicher Inhalt des Entwurfs

III. Alternativen

IV. Nachhaltigkeit

V. Demografische Auswirkungen

VI. Haushaltsausgaben ohne Erfüllungsaufwand

VII. Erfüllungsaufwand

1. Erfüllungsaufwand für Bürgerinnen und Bürger

2. Erfüllungsaufwand für die Wirtschaft

3. Erfüllungsaufwand der Verwaltung

VIII. Weitere Kosten

IX. Geschlechterdifferenzierte Abschätzung der Folgen der Verordnung

B. Besonderer Teil

Zu § 1

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu Satz 1

Zu Satz 2

Zu Satz 3

Zu Satz 4

Zu Absatz 3

Zu Satz 1

Zu Satz 2

Zu Satz 3 und 4

Zu Absatz 4

Zu Absatz 5

Zu § 2


 
 
 


Drucksache 268/18

... "(2) Verbraucher ist jede natürliche Person, die bei dem Erwerb des Anspruchs oder der Begründung des Rechtsverhältnisses nicht überwiegend im Rahmen ihrer gewerblichen oder selbständigen beruflichen Tätigkeit handelt."

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 268/18




Initiativgesetz des Bundestages Gesetz zur Einführung einer zivilprozessualen Musterfeststellungsklage

Artikel 1
Änderung des Gerichtsverfassungsgesetzes

Artikel 2
Änderung der Zivilprozessordnung

Buch 6 Musterfeststellungsverfahren

§ 32c
Ausschließlicher Gerichtsstand bei Musterfeststellungsverfahren

Buch 6 Musterfeststellungsverfahren

§ 606
Musterfeststellungsklage

§ 607
Bekanntmachung der Musterfeststellungsklage

§ 608
Anmeldung von Ansprüchen oder Rechtsverhältnissen

§ 609
Klageregister; Verordnungsermächtigung

§ 610
Besonderheiten der Musterfeststellungsklage

§ 611
Vergleich

§ 612
Bekanntmachungen zum Musterfeststellungsurteil

§ 613
Bindungswirkung des Musterfeststellungsurteils; Aussetzung

§ 614
Rechtsmittel

Artikel 3
Änderung des Arbeitsgerichtsgesetzes

Artikel 4
Änderung des Gerichtskostengesetzes

Artikel 5
Änderung des Rechtsanwaltsvergütungsgesetzes

Artikel 6
Änderung des Bürgerlichen Gesetzbuchs

Artikel 7
Änderung der Verwaltungsgerichtsordnung

Artikel 8
Änderung der Finanzgerichtsordnung

Artikel 9
Änderung des Sozialgerichtsgesetzes

Artikel 10
Änderung des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen

Artikel 11
Inkrafttreten


 
 
 


Drucksache 132/2/18

... a) über Nummer 2 hinaus sonst zu erwerben, über sie die tatsächliche Gewalt auszuüben oder sonst zu verwenden,



Drucksache 469/18

... Das Bundeswirtschaftsministerium legt dar, dass Ausgaben für frühkindliche Bildung hohe Renditen aufweisen. So wurde gezeigt, dass die reale fiskalische Rendite von quantitäts- und qualitätsfördernden Ausgaben in diesem Bereich rund acht Prozent beträgt. Gesamtwirtschaftlich wird eine Rendite von mindestens 13 Prozent ermittelt, die deutlich über der rein fiskalischen Rendite von acht Prozent liegt. Langfristig werden dabei die künftigen Erwerbschancen der Kinder verbessert, während heute schon eine anteilige Gegenfinanzierung über die signifikante Erhöhung des Arbeitsangebots der Eltern eintritt. Langfristig gibt es positive Beschäftigungseffekte für Eltern und einen sich daraus ergebenden BIP-Effekt von 0,3 Prozent bei einer Ausweitung der Ganztagsbetreuungsplätze der Drei- bis 14-Jährigen um zwei Millionen. Über fiskalische und gesamtwirtschaftliche Renditen hinaus gibt es zudem weitere Effekte von Investitionen in die frühkindliche Bildung, wie z.B. eine erhöhte Lebenszufriedenheit, verringerte Kriminalität oder eine höhere Bereitschaft für gesellschaftliches Engagement. (vgl. BMWi Monatsbericht 10/2016: Investitionen und stabile Staatsfinanzen - kein Widerspruch. Gesamtwirtschaftliche und fiskalische Effekte öffentlicher Investitionen.) Im Vergleich zu Investitionen in Verkehrsinfrastruktur, digitale Infrastruktur oder Hochschulen führen Investitionen in Kitas und Schulen zur größten Verbesserung der Generationengerechtigkeit (vgl. Krebs/Scheffel 2016).

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 469/18




A. Problem und Ziel

B. Lösung

C. Alternativen

D. Haushaltsausgaben ohne Erfüllungsaufwand

E. Erfüllungsaufwand

E.1 Erfüllungsaufwand für Bürgerinnen und Bürger

E.2 Erfüllungsaufwand für die Wirtschaft

E.3 Erfüllungsaufwand der Verwaltung

F. Weitere Kosten

Gesetzentwurf

Entwurf

Artikel 1
Entwurf eines Gesetzes zur Weiterentwicklung der Qualität und zur Verbesserung der Teilhabe in Tageseinrichtungen und in der Kindertagespflege (KiTa-Qualitäts- und -Teilhabeverbesserungsgesetz - KiQuTG)

§ 1
Weiterentwicklung der Qualität und Verbesserung der Teilhabe in der Kindertagesbetreuung

§ 2
Maßnahmen zur Weiterentwicklung der Qualität und zur Verbesserung der Teilhabe in der Kindertagesbetreuung

§ 3
Handlungskonzepte und Finanzierungskonzepte der Länder

§ 4
Verträge zwischen Bund und Ländern

§ 5
Geschäftsstelle des Bundes

§ 6
Monitoring und Evaluation

Artikel 2
Änderung des Achten Buches Sozialgesetzbuch

Artikel 3
Änderung des Finanzausgleichsgesetzes

Artikel 4
Weitere Änderung des Finanzausgleichsgesetzes

Artikel 5
Inkrafttreten

Begründung

A. Allgemeiner Teil

I. Zielsetzung und Notwendigkeit der Regelungen

II. Gesetzgebungskompetenz

1. Öffentliche Fürsorge

2. Erforderlichkeit

a. Gleichwertige Lebensverhältnisse

b. Wahrung der Wirtschaftseinheit

III. Alternativen

IV. Gesetzesfolgen

1. Nachhaltigkeitsaspekte

2. Demografische Auswirkungen

3. Haushaltsausgaben ohne Erfüllungsaufwand

4. Erfüllungsaufwand

Erfüllungsaufwand für die Bürgerinnen und Bürger

Erfüllungsaufwand für die Wirtschaft

Erfüllungsaufwand für die Verwaltung

5. Weitere Kosten

6. Weitere Gesetzesfolgen

V. Evaluierung und Monitoring

B. Besonderer Teil

Zu Artikel 1

Zu § 1

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu Absatz 3

Zu § 2

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu Nummer 3

Zu Nummer 4

Zu Nummer 5

Zu Nummer 6

Zu Nummer 7

Zu Nummer 8

Zu Nummer 9

Zu Nummer 10

Zu § 3

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu Absatz 3

Zu Absatz 4

Zu § 4

Zu § 5

Zu § 6

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu Absatz 3

Zu Artikel 2

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu Artikel 3

Zu Artikel 4

Zu Artikel 5

Anlage
Stellungnahme des Nationalen Normenkontrollrates gem. § 6 Absatz 1 NKRG: NKR-Nr. 4514, BMFSFJ: Entwurf eines Gesetzes zur Weiterentwicklung der Qualität in der Kindertagesbetreuung

I. Zusammenfassung

II. Im Einzelnen

II.1. Erfüllungsaufwand

4 Bund

II.2 Weitere Kosten

II.3 Evaluierung

III. Ergebnis


 
 
 


Drucksache 58/18

... Das Waffenrecht ist als Verbot mit Erlaubnisvorbehalt ausgestaltet. Der Erwerb und Besitz, das Führen einer Waffe sowie das Schießen mit einer Schusswaffe sind grundsätzlich verboten und nur unter den im

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 58/18




A. Problem und Ziel

B. Lösung

C. Alternativen

D. Haushaltsausgaben ohne Erfüllungsaufwand

E. Erfüllungsaufwand

E.1 Erfüllungsaufwand für Bürgerinnen und Bürger

E.2 Erfüllungsaufwand für die Wirtschaft

E.3 Erfüllungsaufwand der Verwaltung

F. Weitere Kosten

Gesetzesantrag

Entwurf

Artikel 1

Artikel 2

Begründung

A. Allgemeines

B. Finanzielle Auswirkungen auf die öffentlichen Haushalte

C. Erfüllungsaufwand

C.1 Erfüllungsaufwand für Bürgerinnen und Bürger

C.2 Erfüllungsaufwand für die Wirtschaft

C.3 Erfüllungsaufwand der Verwaltung

1. Waffenrechtliche Erlaubnisse, die eine Zuverlässigkeitsüberprüfung ZVÜ erfordern1

2. Häufigkeit/Anzahl pro Jahr

3. Erfüllungsaufwand der Waffenbehörden

4. Erfüllungsaufwand der Verfassungsschutzbehörden

5. Berechnung Bundesgebiet

D. Zu den einzelnen Vorschriften

Zu Artikel 1

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu Artikel 2


 
 
 


Drucksache 96/18

... Bei rein inländischen Forderungsübertragungen ist klar, dass das nationale materielle Recht die Drittwirkung (oder dingliche Wirkung) von Forderungsübertragungen bestimmt, d.h., welche Voraussetzungen der Zessionar erfüllen muss, um sicherzustellen, dass er das Inhaberrecht an den übertragenen Forderungen erwirbt und sie im Falle eines Prioritätskonflikts durchsetzen kann. In Fällen mit Auslandsbezug können jedoch mehrere nationale Rechtsordnungen in Betracht kommen, und die Zessionare brauchen Klarheit, welche Rechtsvorschriften sie einhalten müssen, um das Inhaberrecht an den übertragenen Forderungen zu erwerben.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 96/18




Vorschlag

Begründung

1. Kontext des Vorschlags

- Gründe und Ziele des Vorschlags

Beispiel für Verbriefung

Warum ist Rechtssicherheit wichtig?

Rechtliches Risiko

Zusätzlicher Nutzen einheitlicher Vorschriften

Was ist eine Forderung?

Was ist die Übertragung einer Forderung?

Entwicklung der Kollisionsnormen für Forderungsübertragungen

- Kohärenz mit den bestehenden Vorschriften in diesem Bereich

- Kohärenz mit der Politik der Union in anderen Bereichen

2. Rechtsgrundlage, Subsidiarität und Verhältnismässigkeit

- Rechtsgrundlage

- Subsidiarität

- Verhältnismäßigkeit

- Wahl des Instruments

3. Ergebnisse der Konsultation der Interessenträger und der Folgenabschätzung

- Konsultation der Interessenträger und Einholung und Nutzung von Expertenwissen

- Folgenabschätzung

Option 1: Recht des Übertragungsvertrags

Option 2: Recht des gewöhnlichen Aufenthalts des Zedenten

Option 3: Recht der übertragenen Forderung

Option 4: Gemischter Ansatz: Kombination von Recht des gewöhnlichen Aufenthalts des Zedenten und Recht der übertragenen Forderung

Option 5: Gemischter Ansatz: Kombination von Recht der übertragenen Forderung und Recht des gewöhnlichen Aufenthalts des Zedenten

- Grundrechte

4. Auswirkungen auf den Haushalt

5. Weitere Angaben

- Durchführungspläne sowie Monitoring-, Bewertungs- und Berichterstattungsmodalitäten

- Ausführliche Erläuterung einzelner Bestimmungen des Vorschlags

Artikel 1
: Anwendungsbereich

Artikel 2
: Begriffsbestimmungen

Artikel 3
: Universelle Anwendung

Artikel 4
: Anzuwendendes Recht

Artikel 6
: Eingriffsnormen/Artikel 7: Öffentliche Ordnung (ordre public)

Artikel 8 bis 12
: Allgemeine Aspekte der Anwendung von Kollisionsnormen

Artikel 10
: Verhältnis zu anderen Vorschriften des Unionsrechts

Vorschlag

Kapitel I
Anwendungsbereich und Begriffsbestimmungen

Artikel 1
Anwendungsbereich

Artikel 2
Begriffsbestimmungen

Kapitel II
EINHEITLICHE KOLLISIONSNORMEN

Artikel 3
Universelle Anwendung

Artikel 4
Anzuwendendes Recht

Artikel 5
Regelungsbereich des anzuwendenden Rechts

Artikel 6
Eingriffsnormen

Kapitel III
Sonstige Vorschriften

Artikel 7
Öffentliche Ordnung (ordre public)

Artikel 8
Ausschluss der Rück- und Weiterverweisung

Artikel 9
Staaten ohne einheitliche Rechtsordnung

Artikel 10
Verhältnis zu anderen Vorschriften des Unionsrechts

Artikel 11
Verhältnis zu bestehenden internationalen Übereinkünften

Artikel 12
Verzeichnis der Übereinkünfte

Artikel 13
Überprüfungsklausel

Artikel 14
Zeitliche Geltung

Artikel 15
Inkrafttreten und Geltungsbeginn


 
 
 


Drucksache 442/18

... (4) Das Kompetenzzentrum besitzt Rechtspersönlichkeit. Es verfügt in jedem Mitgliedstaat über die weitestgehende Rechts- und Geschäftsfähigkeit, die Rechtspersonen nach dessen Rechtsvorschriften zuerkannt wird. Es kann insbesondere bewegliches und unbewegliches Vermögen erwerben und veräußern und ist vor Gericht parteifähig.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 442/18




Vorschlag

Begründung

1. Kontext des Vorschlags

- Gründe und Ziele des Vorschlags

- Kohärenz mit der Politik der Union in anderen Bereichen

2. Rechtsgrundlage, Subsidiarität und Verhältnismässigkeit

- Rechtsgrundlage

- Begründung des Vorschlags im Hinblick auf die Grundsätze der Subsidiarität und der Verhältnismäßigkeit

- Wahl des Instruments

3. Konsultation der Interessenträger und Folgenabschätzung

- Konsultation der Interessenträger

- Folgenabschätzung

- Grundrechte

4. Auswirkungen auf den Haushalt

5. Weitere Angaben

- Durchführungspläne sowie Überwachungs-, Bewertungs- und Berichterstattungsmodalitäten

Vorschlag

Kapitel I
Allgemeine Bestimmungen und Grundsätze des KOMPETENZZENTRUMS und des NETZES

Artikel 1
Gegenstand

Artikel 2
Begriffsbestimmungen

Artikel 3
Auftrag des Zentrums und des Netzes

Artikel 4
Ziele und Aufgaben des Zentrums

Artikel 5
Investitionen in Infrastrukturen, Kapazitäten, Produkte oder Lösungen und deren Nutzung

Artikel 6
Benennung der nationalen Koordinierungszentren

Artikel 7
Aufgaben der nationalen Koordinierungszentren

Artikel 8

Artikel 9
Aufgaben der Mitglieder der Kompetenzgemeinschaft für Cybersicherheit

Artikel 10
Zusammenarbeit des Kompetenzzentrums mit den Organen, Einrichtungen und sonstigen Stellen der Union

Kapitel II
ORGANISATION des KOMPETENZZENTRUMS

Artikel 11
Zusammensetzung und Struktur

Abschnitt I
VERWALTUNGSRAT

Artikel 12
Zusammensetzung des Verwaltungsrats

Artikel 13
Aufgaben des Verwaltungsrats

Artikel 14
Vorsitz und Sitzungen des Verwaltungsrates

Artikel 15
Abstimmungsregeln des Verwaltungsrates

Abschnitt II
EXEKUTIVDIREKTOR

Artikel 16
Ernennung und Abberufung des Exekutivdirektors, Verlängerung seiner Amtszeit

Artikel 17
Aufgaben des Exekutivdirektors

Artikel 18
Zusammensetzung des wissenschaftlich-technischen Beirats

Artikel 19
Arbeitsweise des wissenschaftlich-technischen Beirats

Artikel 20
Aufgaben des wissenschaftlich-technischen Beirats

Kapitel III
FINANZVORSCHRIFTEN

Artikel 21
Finanzbeitrag der Union

Artikel 22
Beiträge der beteiligten Mitgliedstaaten

Artikel 23
Kosten und Mittelausstattung des Kompetenzzentrums

Artikel 24
Finanzielle Verpflichtungen

Artikel 25
Haushaltsjahr

Artikel 26
Aufstellung des Haushaltsplans

Artikel 27
Rechnungslegung des Kompetenzzentrums und Entlastung

Artikel 28
Tätigkeitsberichte und Finanzberichterstattung

Artikel 29
Finanzordnung

Artikel 30
Schutz der finanziellen Interessen

Kapitel IV
PERSONAL des KOMPETENZZENTRUMS

Artikel 31
PERSONAL

Artikel 32
Abgeordnete nationale Sachverständige und sonstige Bedienstete

Artikel 33
Vorrechte und Befreiungen

Kapitel V
Gemeinsame Bestimmungen

Artikel 34
Sicherheitsvorschriften

Artikel 35
Transparenz

Artikel 36
Sicherheitsvorschriften für den Schutz von Verschlusssachen und nicht als Verschlusssache eingestuften vertraulichen Informationen

Artikel 37
Zugang zu Unterlagen

Artikel 38
Überwachung, Bewertung und Überprüfung

Artikel 39
Haftung des Kompetenzzentrums

Artikel 40
Zuständigkeit des Gerichtshofs der Europäischen Union und anwendbares Recht

Artikel 41
Haftung der Mitglieder und Versicherung

Artikel 42
Interessenkonflikt

Artikel 43
Schutz personenbezogener Daten

Artikel 44
Unterstützung seitens des Sitzmitgliedstaats

Kapitel VII
Schlussbestimmungen

Artikel 45
Erste Maßnahmen

Artikel 46
Bestehensdauer

Artikel 47
Inkrafttreten


 
 
 


Drucksache 166/1/18

... 107. Dagegen regt der Bundesrat an, spezifische demografische Probleme, nämlich die Überalterung der Bevölkerung und insbesondere der Erwerbsbevölkerung, als zusätzlichen Indikator innerhalb der "Berlin-Formel" zu berücksichtigen. Gerade der Rückgang des Anteils der erwerbsfähigen Bevölkerung infolge der Überalterung ist ein schwerwiegender demografischer Nachteil, der sich auf die Innovationsfähigkeit der Regionen und damit ihre Wettbewerbsfähigkeit und wirtschaftliche Leistungskraft mittel- und langfristig massiv nachteilig auswirkt. Er erinnert in diesem Zusammenhang auch daran, dass die Berücksichtigung demografischer Nachteile in der Ko-häsionspolitik als Rechtsgedanke im Primärrecht verankert ist.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 166/1/18




I. Allgemeiner Teil

Strategische Ausrichtung

4 Ausgaben

4 Eigenmittelreform

Flexibilität und Stabilität

EU -Haushalt und Rechtsstaatlichkeit

Zur Berücksichtigung der Gleichstellung in den einzelnen Bereichen

II. Binnenmarkt, Innovation und Digitales Forschung und Innovation

Europäische Strategische Investitionen

4 Binnenmarkt

Weltraum - Europäisches Raumfahrtprogramm

III. Zusammenhalt und Werte

Rolle der Kohäsionspolitik und strategischer Rahmen

Finanzausstattung der Kohäsionspolitik

Kohäsionspolitik für alle Regionen

Regeln der Mittelverteilung

Europäische Territoriale Zusammenarbeit

Wirtschaftspolitische Koordinierung, Konditionalität und nationale Kofinanzierung

Umsetzung der Programme und Vereinfachung

Wirtschafts - und Währungsunion

In Menschen investieren, sozialer Zusammenhalt und Werte

IV. Natürliche Ressourcen und Umwelt

4 Allgemeines

Landwirtschaft und Meerespolitik

171. Hauptempfehlung

172. Hauptempfehlung

173. Hilfsempfehlung

183. Hilfsempfehlung

Umwelt - und Klimaschutz

V. Migration und Grenzmanagement

4 Migration

4 Grenzmanagement

VI. Sicherheit und Verteidigung sowie Krisenreaktion Sicherheit

4 Verteidigung

4 Krisenreaktion

VII. Nachbarschaft und die Welt

VIII. Europäische öffentliche Verwaltung

IX. Verfahren

X. Direktzuleitung der Stellungnahme


 
 
 


Drucksache 132/18

... a) in Besitz zu nehmen, zu erwerben, die tatsächliche Gewalt über sie auszuüben, sie zu be- oder verarbeiten oder sonst zu verwenden,



Drucksache 87/1/18

... b) Die Empfehlungen der Nummern 12 und 16 der Erwägungsgründe zielen auf die Aufrechterhaltung eines angemessenen Lebensstandards ab. In Deutschland besteht eine Kombination aus verpflichtender Vorsorge über die gesetzliche Rentenversicherung und freiwilliger betrieblicher und privater Altersvorsorge. Die Höhe der gesetzlichen Rente hängt wesentlich von den eingezahlten Beiträgen ab. Sie ist nicht darauf angelegt, jedem Versicherten - unabhängig von individuellen Beiträgen - eine seinen Lebensstandard sichernde Rente zu garantieren. Inwiefern eventuelle Versorgungslücken durch zusätzliche Altersvorsorge geschlossen werden, unterliegt der Vorsorgeverantwortung des Einzelnen. Ein Abgleiten in Armut soll im Übrigen durch die Leistungen der Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung verhindert werden.



Drucksache 605/18 (Beschluss)

... Ferner sind die bestehenden Anforderungen an eine Umschulung trotz ergänzender Unterstützungsleistungen für viele Langzeitarbeitslose und Langzeitleistungsempfänger immer noch sehr hoch. Insbesondere die geltende Verkürzung der Umschulungsdauer auf zwei Drittel der Ausbildungsdauer stellt ein Hemmnis für die Aufnahme einer Umschulung dar. Der Bundesrat ist überzeugt, dass es Regelungen bedarf, nach denen in begründeten Einzelfällen erwerbsfähige Leistungsberechtigte eine betriebliche Umschulungsmaßnahme in der vollen Ausbildungszeit durchlaufen können, sofern dies aus in der Person liegenden Gründen erforderlich ist.



Drucksache 309/18

... Erhöhung der Steuerbefreiung für Belegschaftsrabatte von 1.080 € auf 1.200 € Viele Arbeitnehmer können die Produkte, an deren Herstellung sie mitgewirkt haben, mit Belegschaftsrabatten erwerben. Das verdient Unterstützung. Der Steuerfreibetrag hierfür soll deshalb von 1.080 € auf 1.200 € angehoben werden.



Drucksache 142/18

... 1. Zur Ermittlung des Bruttoeinkommens, bis zu dem die zu bildenden Stufen reichen, ist ausgehend von den Werten der Stufe 200 für Beschädigte bei Einkünften aus gegenwärtiger Erwerbstätigkeit ein Betrag in Höhe von 11,165 Euro und bei den übrigen Einkünften ein Betrag in Höhe von 7,110 Euro je Stufe hinzuzuzählen und das Ergebnis jeweils auf volle Euro nach unten abzurunden.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 142/18




A. Problem und Ziel

B. Lösung

C. Alternativen

D. Haushaltsausgaben ohne Erfüllungsaufwand

E. Erfüllungsaufwand

E.1 Erfüllungsaufwand für Bürgerinnen und Bürger

E.2 Erfüllungsaufwand für die Wirtschaft

E.3 Erfüllungsaufwand der Verwaltung

F. Weitere Kosten

Verordnung

Fünfzigste Verordnung über das anzurechnende Einkommen nach dem Bundesversorgungsgesetz 50. Anrechnungsverordnung - 50. AnrV

§ 1

§ 2

§ 3

§ 4

§ 5

§ 6

Begründung

A. Allgemeiner Teil

I. Zielsetzung und Notwendigkeit der Regelungen

II. Verordnungsgrundlage

III. Gleichstellungspolitische Bedeutung

IV. Kosten- und Preiswirkungen

V. Finanzielle Auswirkungen

VI. Erfüllungsaufwand

VII. Nachhaltigkeit

B. Besonderer Teil

Zu § 1

Zu § 2

Zu § 6

Anlage
(zu § 2) Tabelle über das anzurechnende Einkommen und die zustehende Ausgleichs- und Elternrente für die Zeit ab 1. Juli 2018

Anlage
(zu § 2) Tabelle über das anzurechnende Einkommen und die zustehende Ausgleichs- und Elternrente für die Zeit ab 1. Juli 2018

Anlage
(zu § 2) Tabelle über das anzurechnende Einkommen und die zustehende Ausgleichs- und Elternrente für die Zeit ab 1. Juli 2018

Anlage
(zu § 2) Tabelle über das anzurechnende Einkommen und die zustehende Ausgleichs- und Elternrente für die Zeit ab 1. Juli 2018

Anlage
(zu § 2) Tabelle über das anzurechnende Einkommen und die zustehende Ausgleichs- und Elternrente für die Zeit ab 1. Juli 2018


 
 
 


Drucksache 355/1/18

... § 37 Absatz 3 Satz 2 PflBG schafft andererseits Spielräume für den Erwerb zusätzlicher akademischer Kompetenzen in Verantwortung der Hochschulen, die für die Patienten einen wesentlichen Mehrwert darstellen, die Patientensicherheit aber nicht unmittelbar tangieren. Mit Blick auf die Systematik des § 39 PflBG sind hier daher, soweit eine weitere Konkretisierung der bereits im PflBG definierten Kompetenzen in der Rechtsverordnung erfolgen soll, jeweils getrennte Festlegungen erforderlich. Angesichts der Zielsetzung des § 37 Absatz 3 Satz 2 PflBG bedarf mit Blick auf die dort in den Nummern 1 bis 5 bereits umfassend geregelten Kompetenzen keiner weitergehenden Festlegungen, die die Entwicklungspotentiale an den Hochschulen im Sinne einer weiteren Qualitätsverbesserung für die Patienten einschränken. Soweit die Anlage 5 weitergehende Festlegungen zu den die Patientensicherheit betreffenden Kompetenzen nach § 5 PflBG enthält, wird angeregt diese gegebenenfalls in Anlage 2 zu integrieren.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 355/1/18




Begründung

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Buchstabe c

Zu Buchstabe d

Zu Buchstabe e

Zu Buchstabe f

Zu Buchstabe g


 
 
 


Drucksache 79/18

... Es ist nicht akzeptabel, dass bei Betroffenen ein Aufenthaltsrecht in Gefahr gerät, weil sie infolge der durch eine rechte Gewalttat erlittenen physischen und psychischen Verletzungen und Beeinträchtigungen ihrer Erwerbsfähigkeit ihre Beschäftigung oder Einkommensgrundlage verlieren. Denn für die Erteilung oder Verlängerung eines Aufenthaltstitels ist in der Regel der Nachweis ausreichender Sicherung des Lebensunterhalts eine grundlegende Voraussetzung. Eine Aufenthaltserlaubnis nach § 25 Abs. 4a

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 79/18




Entschließung

Zu Ziffer 1a und b

Zu Ziffer 2a und b


 
 
 


Drucksache 503/18

... Im Bereich der Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung nach dem Vierten Kapitel des

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 503/18




A. Problem und Ziel

B. Lösung

C. Alternativen

D. Haushaltsausgaben ohne Erfüllungsaufwand

E. Erfüllungsaufwand

E.1 Erfüllungsaufwand für Bürgerinnen und Bürger

E.2 Erfüllungsaufwand für die Wirtschaft

E.3 Erfüllungsaufwand der Verwaltung

F. Weitere Kosten

Gesetzentwurf

Entwurf

Artikel 1

Artikel 2

Begründung

A. Allgemeiner Teil

I. Zielsetzung und Notwendigkeit der Regelungen

II. Wesentlicher Inhalt des Entwurfs

III. Alternativen

IV. Gesetzgebungskompetenz

V. Vereinbarkeit mit dem Recht der Europäischen Union und völkerrechtlichen Verträgen

VI. Gesetzesfolgen

1. Nachhaltigkeitsaspekte

2. Demografie

3. Haushaltsausgaben ohne Erfüllungsaufwand

Mittelbare Auswirkungen der Anhebung des Beitragssatzes zur sozialen Pflegeversicherung auf die allgemeine Rentenversicherung und auf den Bund

Mittelbare Auswirkungen der Anhebung des Beitragssatzes zur sozialen Pflegeversicherung auf den Bundeszuschuss zur knappschaftlichen Rentenversicherung in Milliarden Euro

Mittelbare Auswirkungen der Anhebung des Beitragssatzes zur sozialen Pflegeversicherung auf das Sicherungsniveau vor Steuern

4. Erfüllungsaufwand

Erfüllungsaufwand für Bürgerinnen und Bürger

Erfüllungsaufwand für die Wirtschaft

Erfüllungsaufwand der Verwaltung

5. Weitere Kosten

VII. Befristung; Evaluierung

B. Besonderer Teil

Zu Artikel 1

Zu Artikel 2

Anlage
Stellungnahme des Nationalen Normenkontrollrates gem. § 6 Abs. 1 NKRG: NKR-Nr. 4593, BMG: Entwurf eines Gesetzes zur Anpassung des Beitragssatzes in der sozialen Pflegeversicherung 2019

I. Zusammenfassung

II. Im Einzelnen

II.1. Erfüllungsaufwand

5 Verwaltung

II.2. Weiteren Kosten

III. Ergebnis


 
 
 


Drucksache 281/1/18

... a) Der Bundesrat begrüßt, dass mit dem Gesetzentwurf die Möglichkeiten einer Rückkehr in eine Vollzeittätigkeit verbessert werden und hiermit anerkannt wird, dass eine Teilzeittätigkeit in vielen Fällen nur ein vorübergehendes Erwerbsmodell ist. Der vorliegende Gesetzentwurf ist ein erster wichtiger Schritt, das Problem unfreiwilliger Teilzeitarbeit ("Teilzeitfalle") zu lösen.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 281/1/18




Zum Gesetzentwurf allgemein


 
 
 


Drucksache 3/18

... Durch die im Jahr 2017 bereits abgeschlossenen Ausschreibungen mit einem sehr hohen Anteil an erfolgreichen Bürgerenergieprojekten besteht zudem die Gefahr einer Ausbaubaulücke im Jahr 2019. Alle vor dem Jahr 2017 genehmigten Anlagen müssen vor dem 1. Januar 2019 in Betrieb genommen worden sein, um noch eine Festvergütung zu erhalten. Ab diesem Zeitpunkt sollen eigentlich Anlagen realisiert werden, die im Jahr 2017 in den Ausschreibungen einen Zuschlag erhalten haben. Es ist jedoch zu erwarten, dass bei Bürgerenergieanlagen von der um zwei Jahre verlängerten Realisierungszeit Gebrauch gemacht wird. Der Erwerb einer Genehmigung nach dem

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 3/18




A. Problem

B. Lösung

C. Alternativen

D. Haushaltsausgaben ohne Erfüllungsaufwand

E. Erfüllungsaufwand

E.1 Erfüllungsaufwand für Bürgerinnen und Bürger

E.2 Erfüllungsaufwand für die Wirtschaft

E.3 Erfüllungsaufwand für die Verwaltung

F. Weitere Kosten

Entwurf

Artikel 1
Änderung des Erneuerbare-Energien-Gesetz

Artikel 2
Inkrafttreten

A. Allgemeiner Teil

B. Besonderer Teil

Zu Artikel 1

Zu Artikel 2


 
 
 


Drucksache 488/18

... In § 8 Absatz 4 Satz 1 Nummer 1 werden die Wörter "die Feststellung der Erwerbsfähigkeit" durch die Wörter "Gutachten, insbesondere solche nach § 16 Absatz 1 Satz 2 Nummer 1 des

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 488/18




A. Problem und Ziel

B. Lösung

C. Alternativen

D. Haushaltsausgaben ohne Erfüllungsaufwand

E. Erfüllungsaufwand

E.1 Erfüllungsaufwand für Bürgerinnen und Bürger

E.2 Erfüllungsaufwand für die Wirtschaft

E.3 Erfüllungsaufwand der Verwaltung

F. Weitere Kosten

Allgemeine Verwaltungsvorschrift

Fünfte Allgemeine Verwaltungsvorschrift zur Änderung der Kommunalträger-Abrechnungsverwaltungsvorschrift

Artikel 1
Änderung der Kommunalträger-Abrechnungsverwaltungsvorschrift

Artikel 2
Inkrafttreten

Begründung

A. Allgemeiner Teil

I. Zielsetzung und Notwendigkeit der Regelungen

II. Wesentlicher Inhalt des Entwurfs

III. Alternativen

IV. Ermächtigung

V. Folgen der Allgemeinen Verwaltungsvorschrift

1. Rechts- und Verwaltungsvereinfachung

2. Nachhaltigkeitsaspekte

3. Haushaltsausgaben ohne Erfüllungsaufwand

4. Erfüllungsaufwand

5. Weitere Kosten

B. Besonderer Teil

Zu Artikel 1

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Doppelbuchstabe aa

Zu Doppelbuchstabe bb

Zu Doppelbuchstabe dd

Zu Buchstabe c

Zu Nummer 3

Zu Nummer 4

Zu Nummer 5

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Artikel 2

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2


 
 
 


Drucksache 185/18

... Um diesen Wandel zu bewältigen, müssen Arbeitnehmer, deren Arbeitsplätze durch die Automatisierung transformiert werden oder wegfallen könnten, umfassende Möglichkeiten erhalten, die Fähigkeiten und Kenntnisse zu erwerben, die sie benötigen, um sich mit neuen Technologien vertraut zu machen, und während der Übergangsphase auf dem Arbeitsmarkt unterstützt werden. Nationale Programme werden für die Bereitstellung von Aus- und Weiterbildung von entscheidender Bedeutung sein, unterstützt vom Europäischen Sozialfonds und anderen einschlägigen Projekten.



Drucksache 264/1/18

... 5. Der Bundesrat betont, dass gerade im Hinblick auf die soziale Dimension Europas für eine empirisch fundierte politische Diskussion vor allem Längsschnitt-analysen (zur Identifikation von Zusammenhängen zwischen sozioökonomi-schen und -demografischen Merkmalen, zum Beispiel Kinderbetreuung und Erwerbsbeteiligung, Bildungsbeteiligung und Elternhintergrund, soziale und berufliche Mobilität im Hinblick auf Verteilungsfragen/Ungleichheit) und Übergangsstatistiken (zum Beispiel vom Bildungssystem oder aus arbeitsmarktpolitischen Maßnahmen in den Arbeitsmarkt) benötigt werden.



Drucksache 423/4/18

... 3. Der Bundesrat sieht die zu erwerbende, nachzuweisende und aktuell zu haltende Fachkunde des anwendenden Personals (sowohl aus der ärztlichen wie auch aus der nicht-ärztlichen Berufsgruppe) als Schlüsselelement, um die Anwendung nichtionisierender Strahlung am Menschen sicher, ohne gesundheitliche Gefährdungen und eigenverantwortlich zu regeln, damit die Gesundheit der Kunden sichergestellt wird.



Drucksache 37/1/18

... bb) Mit 44,3 Millionen Erwerbstätigen ist der höchste Stand seit der Wiedervereinigung Deutschlands erreicht worden. Ursächlich war die Zunahme der sozialversicherungspflichtigen Beschäftigung, die auch zum Rückgang der Arbeitslosigkeit beigetragen hat. Die Arbeitslosenquote ist auf den niedrigsten Wert seit der Wiedervereinigung gesunken. Die Reallöhne der Beschäftigten sind weiter gestiegen.



Drucksache 352/18

... a) bei einem gehaltenen Vogel in einem Zoologischen Garten oder einer ähnlichen Einrichtung, einem Zirkus, einem Zoofachgeschäft, einer Haltung, in der in Gefangenschaft gehaltene Vögel, Vögel zur Arterhaltung oder zur Erhaltung seltener Rassen nach Anlage 1 oder Vögel zu anderen als zu Erwerbszwecken gehalten werden, oder einer wissenschaftlichen Einrichtung oder

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 352/18




A. Problem und Ziel

B. Lösung

C. Alternativen

D. Haushaltsausgaben ohne Erfüllungsaufwand

E. Erfüllungsaufwand

E.1 Erfüllungsaufwand für Bürgerinnen und Bürger

E.2 Erfüllungsaufwand für die Wirtschaft

E.3 Erfüllungsaufwand der Verwaltung

F. Weitere Kosten

Verordnung

Dritte Verordnung

Artikel 1
Änderung der Geflügelpest-Verordnung

§ 13
Aufstallung.

§ 14
Weitere Anordnungen.

§ 14a
Abgabe im Reisegewerbe

§ 50
Schutzmaßregeln für weitere Bestände

§ 55
Verdacht auf Geflügelpest, Geflügelpest

§ 56
Schutzmaßregeln in Bezug auf den Sperrbezirk und das Beobachtungsgebiet

Artikel 2
Bekanntmachungserlaubnis

Artikel 3
Inkrafttreten

Begründung

A. Allgemeiner Teil

Haushaltsausgaben ohne Erfüllungsaufwand

3 Erfüllungsaufwand

Erfüllungsaufwand für Bürgerinnen und Bürger

Erfüllungsaufwand für die Wirtschaft

Erfüllungsaufwand der Verwaltung

3 Evaluation

Weitere Kosten

B. Besonderer Teil

Zu Artikel 1

Nummer 1

Nummer 2

Nummer 3

Nummer 4

Nummer 5

Nummer 6

Nummer 7

Nummer 8

Nummer 9

Nummer 10

Nummer 11

Nummer 12

Nummer 13

Nummer 14

Nummer 15

Nummer 16

Nummer 17

Nummer 18

Nummer 19

Nummer 20

Nummer 21

Nummer 22

Nummer 23

Nummer 24

Nummer 25

Nummer 26

Nummer 27

Nummer 28

Nummer 29

Nummer 30

Nummer 31

Nummer 32

Nummer 33

Nummer n

Nummer 39

Nummer 40

Nummer 41

Zu Artikel 2

Zu Artikel 3

Anlage
Stellungnahme des Nationalen Normenkontrollrates gem. § 6 Absatz 1 NKRG: NKR-Nummer 4221, BMEL: Entwurf einer Dritten Verordnung zur Änderung der Geflügelpest-Verordnung

I. Zusammenfassung

II. Im Einzelnen

II.1. Erfüllungsaufwand

5 Wirtschaft

Verwaltung Bund, Länder/Kommunen

II.2. Weitere Kosten der Wirtschaft Gebühren

II.3. Umsetzung von EU-Recht

II.4. Evaluierung

II.5. KMU Test

III. Ergebnis


 
 
 


Drucksache 246/1/18

... 53. - [Der Vorschlag zur Einführung des zur Umsetzung verpflichteten "echten Betriebsinhabers" anstelle des bisherigen "aktiven Landwirts" wird sehr kritisch gesehen. Die Umsetzung der obligatorischen Prüfpflicht ist mit einem hohen bürokratischen Aufwand verbunden und überdies für Regionen mit vielen Nebenerwerbsbetrieben mit außerlandwirtschaftlichem Haupteinkommen im Hinblick auf deren künftige Förderfähigkeit gefährlich.] Der Bundesrat fordert daher eine fakultative Anwendungsmöglichkeit der Regelungen zum "echten Betriebsinhaber".



Drucksache 190/18 (Beschluss)

... 9. Er bittet nochmals zu prüfen, ob der in Artikel 14 des Richtlinienvorschlags ohne Einschränkungen bestimmte Gewährleistungszeitraum von zwei Jahren, der bei gebrauchten Sachen - anders als nach Artikel 7 Absatz 1 Satz 2 und 3 der Verbrauchsgüterkauf-Richtlinie - nicht auf ein Jahr herabgesetzt werden kann, ausgewogen ist. Die Erwartungshaltung des Käufers einer gebrauchten Sache unterscheidet sich in Abhängigkeit von Alter und Preis des Kaufgegenstands häufig erheblich von der Erwartungshaltung beim Kauf eines neuen Gegenstands. Ein uneingeschränkter Gewährleistungszeitraum von zwei Jahren könnte zur Folge haben, dass bestimmte Arten von älteren, aber noch funktionsfähigen Gebrauchtgütern dem unternehmerischen Wiederverkauf auf Dauer vollständig entzogen werden. Dies würde zum einen einem durchaus bestehenden Interesse der Verbraucherinnen und Verbraucher, gebrauchte Gegenstände nicht nur im C2C-Bereich, sondern auch bei professionellen Wiederverkäufern zu erwerben, ebenso zuwiderlaufen wie zum anderen auch ihrem Interesse, gebrauchte Wirtschaftsgüter bei dem Erwerb neuer Kaufgüter durch Inzahlungga-be wirtschaftlich zu verwerten. Die Folge dürfte sein, dass gebrauchte Wirtschaftsgüter in weit größerem Maße als bisher vorzeitig entsorgt werden müssten, was - gerade bei hochwertigen Konsumgütern - dem Gebot der Nachhaltigkeit widerspricht.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 190/18 (Beschluss)




Zur Vorlage allgemein

Zum Richtlinienvorschlag im Einzelnen


 
 
 


Drucksache 344/18

... Die Grundlage für die Ermittlung des landesspezifischen Wertes nach § 46 Absatz 9 SGB II bilden die Ergebnisse der Grundsicherungsstatistik der Bundesagentur für Arbeit über Zahlungsansprüche des Jahres 2017 für laufende Unterkunfts- und Heizkosten von Bedarfsgemeinschaften, in denen mindestens eine erwerbsfähige ausländische Person lebt. Diese ausländische Person muss sich in Deutschland aufgrund einer Aufenthaltsge-stattung, einer Aufenthaltserlaubnis aus völkerrechtlichen, humanitären oder politischen Gründen nach den §§ 22 bis 26 des



Drucksache 395/18

... 2. Neben der Verbesserung der unmittelbaren staatlichen Wohnraumförderung und dem Abbau von bauplanungsrechtlichen Hindernissen sowie der beschlossenen Förderung des Erwerbs von selbst genutztem Wohneigentum gilt es nach Überzeugung des Bundesrates auch, die Investitionsbedingungen für private Investoren deutlich zu verbessern, denn die gewaltigen Herausforderungen im Wohnungsbau werden sich ohne den konzentrierten Einsatz privaten Kapitals nicht bewältigen lassen.



Drucksache 382/18 (Beschluss)

... zum Schutz von Geschäftsgeheimnissen vor rechtswidrigem Erwerb sowie rechtswidriger Nutzung und Offenlegung

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 382/18 (Beschluss)




1. Zu Artikel 1 § 1 Absatz 2 GeschGehG

2. Zu Artikel 1 § 1 Absatz 3 GeschGehG

3. Zu Artikel 1 § 12 Satz 1 GeschGehG

4. Zu Artikel 1 § 23 Absatz 1, 2 und 3 GeschGehG

5. Zu Artikel 1 § 17 und § 18 GeschGehG

a Ordnungsmittel

b Geheimhaltung nach Abschluss des Verfahrens

6. Zu Artikel 1 § 19 Absatz 1 Satz 1 GeschGehG


 
 
 


Drucksache 76/18

... c) die Frage, ob das Eigentum oder sonstige dingliche Rechte an im Effektengiro übertragbaren Wertpapieren durch das Eigentum oder sonstige dingliche Rechte eines Dritten verdrängt werden oder diesem gegenüber nachrangig sind oder ein gutgläubiger Erwerb eingetreten ist;

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 76/18




1. Einleitung

2. WIE IST die RECHTSLAGE auf EU-EBENE?

3. MEHR KLARHEIT IM geltenden Unionsrecht

3.1 Gibt es einen Bedeutungsunterschied zwischen geführt werden und sich befinden?

3.2 Bestimmung des Orts, an dem sich das Konto oder Register befindet bzw. geführt wird

4. Schlussfolgerung


 
 
 


Drucksache 26/18

... Die notwendigen Umschichtungen in den Verwaltungskostenhaushalt führen dazu, dass den Jobcentern für die Maßnahmen zur Eingliederung in Arbeit nur sehr begrenzte Mittel zur Verfügung stehen. Die Investitionen in aktive Fördermaßnahmen für erwerbsfähige Hilfebedürftige sind daher im Jahr 2016 im Vergleich zu den Jahren 2013/2014 gesunken. Für das Jahr 2017 ist ein weiteres Absinken zu erwarten. Zudem sieht der erste Regierungsentwurf zum Haushaltsplan 2018 weitere Kürzungen vor.



Drucksache 312/1/17

... 2. Der Bundesrat ist besorgt, dass die Zahl der entgeltlich abgesetzten Werke mit dem Vorschlag wesentlich zurückgehen und der Anreiz zum käuflichen Erwerb von Verlagsangeboten für Endnutzer deutlich nachlassen könnte. Er gibt zu bedenken, dass die mangelnde Rentabilität der Geschäftstätigkeit die gesamte Wertschöpfungskette betrifft und einen Rückgang an Investitionen sowie den Abbau von Arbeitsplätzen in mehreren Branchen bewirken kann.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 312/1/17




Zum Gesetzentwurf allgemein

10. Zum Gesetzentwurf allgemein

11. Zum Gesetzentwurf allgemein

12. Zum Gesetzentwurf allgemein

13. Zum Gesetzentwurf allgemein

14. Zum Gesetzentwurf insgesamt

15. Zu Artikel 1 Nummer 2 § 23 Satz 3 UrhG

16. Zu Artikel 1 Nummer 12 bis 14 §§ 54 bis 54c UrhG , Nummer 17 §§ 60g, 60h UrhG

17. Zu Artikel 1 Nummer 14 Buchstabe b - neu - § 54c Absatz 1 Satz 2 - neu - UrhG

18. Zu Artikel 1 Nummer 16 Buchstabe b § 58 Absatz 1 UrhG

19. Zu Artikel 1 Nummer 17 §§ 60a, 60b UrhG

20. Zu Artikel 1 Nummer 17 § 60a Absatz 1, § 60c Absatz 1 und 2, § 60e Absatz 4 und 5 UrhG

21. Zu Artikel 1 Nummer 17 § 60a Absatz 1, § 60c Absatz 1 UrhG

22. Zu Artikel 1 Nummer 17 § 60a Absatz 1 UrhG

23. Zu Artikel 1 Nummer 17 § 60a Absatz 2, § 60c Absatz 3 UrhG

24. Zu Artikel 1 Nummer 17 § 60a Absatz 2 UrhG

25. Zu Artikel 1 Nummer 17 § 60a Absatz 3 Nummer 2 UrhG

26. Zu Artikel 1 Nummer 17 § 60a Absatz 3 Nummer 2 UrhG

27. Zu Artikel 1 Nummer 17 § 60d UrhG

28. Zu Artikel 1 Nummer 17 § 60d UrhG

29. Zu Artikel 1 Nummer 17 § 60e Absatz 1 UrhG

30. Zu Artikel 1 Nummer 17 § 60f Absatz 2 UrhG

32. Zu Artikel 1 Nummer 17 § 60e Absatz 4 Satz 2, Absatz 5 UrhG

33. Zu Artikel 1 Nummer 17 § 60e Absatz 4 Satz 2 UrhG

34. Zu Artikel 1 Nummer 17 § 60e Absatz 4 Satz 2, Absatz 5 UrhG

35. Zu Artikel 1 Nummer 17 § 60f Absatz 1 UrhG

36. Zu Artikel 1 Nummer 17 § 60g Absatz 2 UrhG

37. Zu Artikel 1 Nummer 17 § 60h Absatz 2 Nummer 3 - neu - UrhG


 
 
 


Drucksache 777/17

... Die Arbeitswelt hat sich seit der Annahme der Richtlinie 91/533/EWG über die Pflicht des Arbeitgebers zur Unterrichtung des Arbeitnehmers über die für seinen Arbeitsvertrag oder sein Arbeitsverhältnis geltenden Bedingungen (im Folgenden "Richtlinie über schriftliche Erklärungen") erheblich verändert. In den letzten 25 Jahren war der Arbeitsmarkt Gegenstand einer zunehmenden Flexibilisierung. Im Jahr 2016 betraf ein Viertel aller Arbeitsverträge "atypische" Formen der Beschäftigung, und mehr als die Hälfte der in den letzten zehn Jahren neu geschaffenen Arbeitsplätze waren "atypisch".1 Die Digitalisierung hat die Schaffung neuer Formen der Beschäftigung begünstigt, und durch den demografischen Wandel hat sich auch die Erwerbsbevölkerung diversifiziert. Die Flexibilität, die mit den neuen Beschäftigungsformen einhergeht, hat sich als wichtiger Faktor für die Schaffung von Arbeitsplätzen und das Wachstum des Arbeitsmarkts erwiesen. Seit 2014 wurden mehr als fünf Millionen Arbeitsplätze geschaffen; davon betrafen fast 20 % neue Formen der Beschäftigung. Die Anpassungsfähigkeit der neuen Beschäftigungsformen an Veränderungen des wirtschaftlichen Kontexts hat auch die Entstehung neuer Geschäftsmodelle, z.B. in der kollaborativen Wirtschaft, gefördert und Personen Zugang zum Arbeitsmarkt eröffnet, die zuvor davon ausgeschlossen waren. Das Beschäftigungsniveau in der EU befindet sich mit 236 Millionen erwerbstätigen Männern und Frauen auf Rekordniveau.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 777/17




Vorschlag

Begründung

1. Kontext des Vorschlags

- Kohärenz mit den in diesem Politikbereich bestehenden Bestimmungen

- Kohärenz mit den Strategien der Union in anderen Bereichen

2. Rechtsgrundlage, Subsidiarität und Verhältnismässigkeit

- Rechtsgrundlage

- Subsidiarität

- Verhältnismäßigkeit

- Wahl des Instruments

3. Ergebnisse der EX-POST-BEWERTUNG, der Konsultation der Interessenträger und der Folgenabschätzung

- Ex-post-Bewertung/Eignungsprüfungen bestehender Rechtsvorschriften

- Konsultation der Interessenträger

- Einholung und Nutzung von Expertenwissen

- Folgenabschätzung

- Effizienz der Rechtsetzung und Vereinfachung

- Grundrechte

4. Auswirkungen auf den Haushalt

5. Weitere Angaben

- Monitoring-, Evaluierungs- und Berichterstattungsmodalitäten

- Ausführliche Erläuterung der einzelnen Bestimmungen des Vorschlags

Kapitel I
- Allgemeine Bestimmungen

Artikel 1
Zweck, Gegenstand und Geltungsbereich

Artikel 2
Begriffsbestimmungen

Kapitel II
- Unterrichtung über das Beschäftigungsverhältnis)

Artikel 3
Pflicht zur Unterrichtung

Artikel 4
Zeitpunkt und Form der Unterrichtung

Artikel 5
Änderungen des Beschäftigungsverhältnisses

Artikel 6
Zusätzliche Informationen für ins Ausland entsandte oder geschickte Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer

Kapitel III
- Mindestanforderungen an die Arbeitsbedingungen)

Artikel 7
Höchstdauer einer Probezeit

Artikel 8
Mehrfachbeschäftigung

Artikel 9
Mindestplanbarkeit der Arbeit

Artikel 10
Übergang zu einer anderen Beschäftigungsform

Artikel 11
Fortbildung

Kapitel IV
- Tarifverträge

Artikel 12
Tarifverträge

Kapitel V
- Horizontale Bestimmungen

Artikel 13
Einhaltung der Vorschriften

Artikel 14
Rechtsvermutung und Verfahren für eine frühzeitige Streitbeilegung

Artikel 15
Anspruch auf Rechtsbehelfe

Artikel 16
Schutz vor Benachteiligung oder negativen Konsequenzen

Artikel 17
Kündigungsschutz und Beweislast

Artikel 18
Sanktionen

Kapitel VI
- Schlussbestimmungen

Artikel 19
Günstigere Bestimmungen

Artikel 20
Umsetzung

Artikel 21
Übergangsbestimmungen

Artikel 22
Überprüfung durch die Kommission

Artikel 23
Aufhebung

Artikel 24
Inkrafttreten und Artikel 25 - Adressaten

Vorschlag

Kapitel I
Allgemeine Bestimmungen

Artikel 1
Zweck, Gegenstand und Geltungsbereich

Artikel 2
Begriffsbestimmungen

Kapitel II
Unterrichtung über das Beschäftigungsverhältnis

Artikel 3
Pflicht zur Unterrichtung

Artikel 4
Zeitpunkt und Form der Unterrichtung

Artikel 5
Änderungen des Beschäftigungsverhältnisses

Artikel 6
Zusätzliche Informationen für ins Ausland entsandte oder geschickte Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer

Kapitel III
Mindestanforderungen an die Arbeitsbedingungen

Artikel 7
Höchstdauer einer Probezeit

Artikel 8
Mehrfachbeschäftigung

Artikel 9
Mindestplanbarkeit der Arbeit

Artikel 10
Übergang zu einer anderen Beschäftigungsform

Artikel 11
Fortbildung

Kapitel IV
Tarifverträge

Artikel 12
Tarifverträge

Kapitel V
Horizontale Bestimmungen

Artikel 13
Einhaltung der Vorschriften

Artikel 14
Rechtsvermutung und Verfahren für eine frühzeitige Streitbeilegung

Artikel 15
Anspruch auf Rechtsbehelfe

Artikel 16
Schutz vor Benachteiligung oder negativen Konsequenzen

Artikel 17
Kündigungsschutz und Beweislast

Artikel 18
Sanktionen

Kapitel VI
Schlussbestimmungen

Artikel 19
Günstigere Bestimmungen

Artikel 20
Umsetzung

Artikel 21
Übergangsbestimmungen

Artikel 22
Überprüfung durch die Kommission

Artikel 23
Aufhebung

Artikel 24
Inkrafttreten

Artikel 25
Adressaten


 
 
 


>> Weitere Fundstellen >>

Suchbeispiele:


Informationssystem - umwelt-online
Internet

Das Informationssystem umfaßt alle bei umwelt-online implementierten Dateien zu den Umweltmedien/Bereichen: Abfall, Allgemeines, Anlagentechnik, Bau, Biotechnologie, Energienutzung, Gefahrgut, Immissionsschutz, Lebensmittel & Bedarfsgegenstände, Natur-, Pflanzen-, Tierschutz, Boden/Altlasten, Störfallprävention&Katastrophenschutz, Chemikalien, Umweltmanagement sowie Arbeitsschutz einschließlich des zugehörigen EU-Regelwerkes. Das Informationssystem wird kontinierlich entsprechend den Veröffentlichungen des Gesetzgebers aktualisiert.

Mit dem Lizenzerwerb wird die Nutzungsberechtigung des umwelt-online Informationssystems und die Nutzung des individuellen umwelt-online Rechtskatasters zum Nachweis der Rechtskonformität des Umweltmanagementsystems gemäß der DIN ISO 14001 bzw. der Ökoauditverordnung (EG)1221/2009, des Arbeitsschutzmanagementsystems gemäß OHSAS 18001 sowie des Energiemanagementsystems gemäß DIN ISO 50001 erworben.