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0471/05B
0157/1/05
0744/05
0683/05
0092/05
0586/05
0197/05
0656/1/05
0173/05
0012/05
0423/05
0436/05
0052/05B
0219/05
0715/05
0008/05
0817/05B
0942/05
0348/05
0635/05B
0287/1/05
0238/04B
0894/04B
0269/04
0606/4/04
0917/04B
0683/04
0618/04
0780/2/04
0525/04
0729/04B
0712/04B
0712/04
0942/04B
0666/04B
0662/04
0877/04
0807/04
0942/1/04
0894/1/04
0834/1/04
0749/2/04
0721/1/04
0166/04
0596/04
0993/04B
0942/04
0666/2/04
0336/04
0993/1/04
0983/04
0806/04
0466/04
0834/04
0622/04
0841/04
0985/04
0805/04
0737/1/04
0438/04
0871/04
0782/04
0586/04
0665/04
0677/04
0504/04B
0749/1/04
0238/04
0749/04B
0729/1/04
0578/04
0894/04
0780/04B
0939/04
0876/04
0834/04B
0940/04B
0917/1/04
0721/04B
0940/04
0682/04
0140/04
0749/04
0986/04B
0441/04
0850/04
0818/04
0774/03
0155/03B
0774/03B
0901/03B
0901/03
0715/03
0312/03B
Drucksache 628/1/14

... 19. Der Bundesrat begrüßt den im Arbeitsprogramm 2015 angekündigten Aktionsplan zur Bekämpfung von Steuerhinterziehung und Steuerumgehung. Dieser muss den Grundsatz umsetzen, wonach Gewinne in dem Staat versteuert werden, wo sie erzielt werden. Steueroasen müssen ausgetrocknet und Steuerhinterziehungen in allen Mitgliedstaaten bekämpft werden. Wichtig ist dabei, dass Wirtschaftsstandorte nicht gegeneinander ausgespielt werden.



Drucksache 529/14 (Beschluss)

... getilgt sowie nach § 13 Absatz 2 Satz 2 Nummer 1 BZRG die Eintragung des Schuldspruchs im Zentralregister entfernt. Eine Eintragung in das Erziehungsregister erfolgt in diesen Fällen nicht. Die nach § 30 Absatz 2

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 529/14 (Beschluss)




A. Problem und Ziel

I. § 52 Absatz 1 Nummer 2 BZRG

II. § 60 Absatz 1 Nummer 3 BZRG

B. Lösung

I. Zu § 52 Absatz 1 Nummer 2 BZRG

II. Zu § 60 Absatz 1 Nummer 3 BZRG

C. Alternativen

D. Finanzielle Auswirkungen für die öffentlichen Haushalte

E. Sonstige Kosten

F. Bürokratiekosten

Gesetzentwurf

Anlage
Entwurf eines ... Gesetzes zur Änderung des Bundeszentralregistergesetzes

Artikel 1
Änderung des Bundeszentralregistergesetzes

Artikel 2
Inkrafttreten

Begründung

A. Allgemeiner Teil

I. Anlass und Zielsetzung des Gesetzentwurfs

Zu § 52

Zu § 60

II. Gesetzgebungskompetenz

III. Gesetzesfolgen

B. Besonderer Teil

Zu Artikel 1

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu Artikel 2


 
 
 


Drucksache 640/1/14

... Prävention und die Vermittlung gesundheitsförderlicher Kompetenzen an die für die Lebenswelt Verantwortlichen (die Eltern bzw. Erziehungsberechtigten) wirkt für Kinder und Jugendliche nachhaltig und am meisten erfolgversprechend in der Lebensphase, in der sich Gewohnheiten und Lebensweisen bilden und in der Lebenswelt, welche durch Vorbildfunktion Gewohnheiten und Lebensweisen prägt. Je früher Maßnahmen im Lebensalter greifen, desto geringer ist der zu erwartende wirtschaftliche Aufwand, eingeübte ungesunde Lebensweisen und bereits vorhandene Grundsteine für Folgeerkrankungen zu ändern (zum Beispiel Einübung gesunder Ernährung und Freizeitgestaltung im familiären Umfeld zur Vermeidung von Adipositas). Eine im Kindesalter erworbene Erkrankung, wie beispielsweise Adipositas, lässt sich im Erwachsenenalter mit präventiven Maßnahmen schwerlich verhindern. Daher sollten die Rahmenbedingungen einer Präventionsstrategie in jedem Falle auch das Kinder- und Jugendalter berücksichtigen.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 640/1/14




1. Zu Artikel 1 Nummer 1 § 1 Satz 2 SGB V

2. Zu Artikel 1 Nummer 4 § 20 Absatz 2 Satz 1 SGB V

3. Zu Artikel 1 Nummer 4 § 20 Absatz 3 Satz 1, Satz 2 und 3 SGB V

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

4. Zu Artikel 1 Nummer 4 § 20 Absatz 5 Satz 1 und Satz 1a - neu - und Absatz 6 Satz 2 und Satz 3 SGB V

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

5. Zu Artikel 1 Nummer 4 § 20 Absatz 6 Satz 4 - neu - SGB V

6. Zu Artikel 1 Nummer 5 § 20a Absatz 1 Satz 1 und Absatz 3 Satz 1 SGV V

7. Zu Artikel 1 Nummer 5 § 20a Absatz 2 erster Halbsatz SGB V

8. Zu Artikel 1 Nummer 5 § 20a Absatz 2 SGB V

9. Zu Artikel 1 Nummer 5 § 20a Absatz 3 SGB V

10. Zu Artikel 1 Nummer 5 § 20a Absatz 3 Satz 1 SGB V

11. Zu Artikel 1 Nummer 5 § 20a Absatz 3 Satz 1 SGB V

12. Zu Artikel 1 Nummer 6 § 20b Absatz 1 Satz 1, Absatz 2 Satz 1 SGB V und Nummer 7 § 20c Absatz 1 Satz 2 SGB V

13. Zu Artikel 1 Nummer 8 § 20d Absatz 1 und Absatz 3 Satz 3 SGB V

14. Zu Artikel 1 Nummer 8 § 20d Absatz 3 Satz 4 SGB V

15. Zu Artikel 1 Nummer 8 § 20f Absatz 1 SGB V

16. Zu Artikel 1 Nummer 8 § 20f Absatz 2 Satz 2 SGB V

17. Zu Artikel 1 Nummer 12 § 24d Satz 1 SGB V

18. Zu Artikel 1 Nummer 12 § 24d Satz 1, Satz 3 und Satz 4 - neu - SGB V

19. Zu Artikel 1 Nummer 12 § 24d Satz 1 und Satz 4 - neu - SGB V

20. Zu Artikel 1 Nummer 15 § 26 Absatz 1 Satz 2 SGB V

21. Zu Artikel 1 Nummer 15 § 26 SGB V

22. Zu Artikel 1 Nummer 16 § 65a Absatz 3 - neu - SGB V

23. Zu Artikel 5 Nummer 1 § 16 Absatz 2 Nummer 1 SGB VIII

24. Zu Artikel 5 Nummer 2 § 45 Absatz 2 Satz 2 Nummer 2 SGB VIII

25. Zu Artikel 6 Nummer 1 § 5 Absatz 1 Satz 1 SGB XI

26. Zu Artikel 6 Nummer 1 § 5 Überschrift, Absatz 1 Satz 1 SGB XI

27. Zu Artikel 6 Nummer 1 § 5 Absatz 2 Satz 1 SGB XI

28. Zu Artikel 6 Nummer 2 Buchstabe c - neu - § 18 Absatz 8 - neu - SGB XI

29. Zu Artikel 8 § 34 Absatz 10a IfSG

30. Zu Artikel 8 § 34 Absatz 10a Satz 2 und 3 IfSG

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

31. Zu Artikel 11a - neu - § 192 Absatz 1a - neu - VVG

Zum Gesetzentwurf insgesamt


 
 
 


Drucksache 350/1/14

... Der Bundesrat geht davon aus, dass die Bundesregierung auf der Basis der mit den Ländern im Frühjahr vereinbarten Eckpunkte noch im Jahr 2014 einen Gesetzentwurf zur Verschärfung der Selbstanzeige bei Steuerhinterziehung und zum Absehen von Verfolgung in besonderen Fällen (§§ 371, 398a



Drucksache 149/14

... wird die Kinderzulage bei Eltern, die miteinander verheiratet sind, nicht dauernd getrennt leben und ihren Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt in einem EU-/EWR-Staat haben, der Mutter zugeordnet. Auf Antrag beider Eltern kann eine Zuordnung der Kinder beim Vater erfolgen. Der Gesetzgeber wollte mit dieser Zuordnungsregelung erreichen, dass derjenige von der Kinderzulage profitiert, der die Erziehungsarbeit leistet. Dabei wurde unterstellt, dass die Haupterziehungsarbeit von der Mutter erbracht wird. Da auch Lebenspartner gemeinsame Kinder haben können, wird eine Zuordnungsregelung für die Kinderzulage auch bei Lebenspartnerschaften aufgenommen.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 149/14




A. Problem und Ziel

B. Lösung

C. Alternativen

D. Haushaltsausgaben ohne Erfüllungsaufwand

E. Erfüllungsaufwand

E.1 Erfüllungsaufwand für Bürgerinnen und Bürger

E.2 Erfüllungsaufwand für die Wirtschaft

E.3 Erfüllungsaufwand der Verwaltung

F. Weitere Kosten

Gesetzentwurf

Entwurf

Artikel 1
Änderung des Einkommensteuergesetzes

Artikel 2
Änderung der Einkommensteuer-Durchführungsverordnung

§ 1
Anwendung auf Ehegatten und Lebenspartner

Artikel 3
Änderung der Abgabenordnung

§ 263
Vollstreckung gegen Ehegatten oder Lebenspartner.

Artikel 4
Änderung des Einführungsgesetzes zur Abgabenordnung

§ 17e
Aufteilung einer Gesamtschuld bei Ehegatten oder Lebenspartnern.

Artikel 5
Änderung des Altersvorsorgeverträge-Zertifizierungsgesetzes

Artikel 6
Änderung des Bewertungsgesetzes

§ 26
Umfang der wirtschaftlichen Einheit bei Ehegatten oder Lebenspartnern.

Artikel 7
Änderung des Bundeskindergeldgesetzes

Artikel 8
Änderung des Eigenheimzulagengesetzes

Artikel 9
Änderung des Wohnungsbau-Prämiengesetzes

Artikel 10
Änderung des Dritten Buches Sozialgesetzbuch

Artikel 11
Änderung des Energiesteuergesetzes

Artikel 12
Änderung der Kaffeesteuerverordnung

Artikel 13
Änderung der Deutsch-Schweizerischen Konsultationsvereinbarungsverordnung

§ 21
Unterhaltsleistungen an geschiedene oder dauernd getrennt lebende Ehegatten oder an Lebenspartner einer aufgehobenen Lebenspartnerschaft oder dauernd getrennt lebende Lebenspartner.

Artikel 14
Änderung der Verordnung zur Durchführung des Fünften Vermögensbildungsgesetzes

Artikel 15
Änderung der Altersvorsorge-Durchführungsverordnung

Artikel 16
Änderung der Erbschaftsteuer-Durchführungsverordnung

§ 12
Anwendung der Verordnung

Artikel 17
Inkrafttreten

Begründung

A. Allgemeiner Teil

I. Zielsetzung und Notwendigkeit der Regelungen

II. Wesentlicher Inhalt des Entwurfs

III. Alternativen

IV. Gesetzgebungskompetenz

V. Vereinbarkeit mit dem Recht der Europäischen Union und völkerrechtlichen Verträgen

VI. Gesetzesfolgen

1. Rechts- und Verwaltungsvereinfachung

2. Nachhaltigkeitsaspekte

3. Haushaltsausgaben ohne Erfüllungsaufwand

4. Erfüllungsaufwand

5. Weitere Kosten

6. Weitere Gesetzesfolgen

VII. Befristung; Evaluation

B. Besonderer Teil

Zu Artikel 1

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu Nummer 3

Zu Artikel 2

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu Nummer 3

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Artikel 3

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu Nummer 3

Zu Nummer 4

Zu Nummer 5

Zu Nummer 6

Zu Nummer 7

Zu Nummer 8

Zu Artikel 4

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu Artikel 5

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu Artikel 6

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Nummer 3

Zu Artikel 7

Zu Nummer 1

Zu Nummer 5

Zu Nummer 6

Zu Artikel 8

Zu Artikel 10

Zu Artikel 11

Zu Artikel 12

Zu Artikel 13

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu Artikel 14

Zu Artikel 15

Zu Artikel 16

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu Nummer 3

Zu Nummer 4

Zu Artikel 17

Anlage
Stellungnahme des Nationalen Normenkontrollrates gem. § 6 Abs. 1 NKR-Gesetz: NKR-Nr. 2841: Entwurf eines Gesetzes zur Anpassung steuerlicher Regelungen an die Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts

I. Zusammenfassung

II. Im Einzelnen


 
 
 


Drucksache 529/14

... getilgt sowie nach § 13 Absatz 2 Satz 2 Nummer 1 BZRG die Eintragung des Schuldspruchs im Zentralregister entfernt. Eine Eintragung in das Erziehungsregister erfolgt in diesen Fällen nicht. Die nach § 30 Absatz 2

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 529/14




A. Problem

I. § 52 Absatz 1 Nummer 2 BZRG

II. § 60 Absatz 1 Nummer 3 BZRG

B. Lösung

I. Zu § 52 Absatz 1 Nummer 2 BZRG

II. Zu § 60 Absatz 1 Nummer 3 BZRG

C. Alternativen

D. Finanzielle Auswirkungen für die öffentlichen Haushalte

E. Sonstige Kosten

F. Bürokratiekosten

Gesetzesantrag

Entwurf

Artikel 1
Änderung des Bundeszentralregistergesetzes

Artikel 2
Inkrafttreten

A. Allgemeiner Teil

I. Anlass und Zielsetzung des Gesetzentwurfs

Zu § 52

Zu § 60

II. Gesetzgebungskompetenz

III. Gesetzesfolgen

B. Besonderer Teil

Zu Artikel 1

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu Artikel 2


 
 
 


Drucksache 207/14

... Auch nimmt die Kommission erfreut zur Kenntnis, dass der Bundesrat im Falle eines Freiheitsentzugs bestimmte Schutzmaßnahmen für Kinder befürwortet. Die Gewährleistung einer angemessenen Erziehung ist eine entscheidende Voraussetzung für die Wiedereingliederung der betroffenen Kinder in die Gesellschaft. Hier gilt es, den Umständen des Einzelfalls, unter anderem der Dauer des Freiheitsentzugs, Rechnung zu tragen.



Drucksache 375/1/14

... ermöglichen lediglich die Förderung eines "faktischen Teilzeitstudiums" in engen Grenzen durch die Gewährung der Ausbildungsförderung über die Förderungshöchstdauer "für eine angemessene Zeit" hinaus, unter anderem wenn die Förderungshöchstdauer infolge einer Behinderung, einer Schwangerschaft oder der Pflege und Erziehung eines Kindes bis zu zehn Jahren überschritten worden ist (§ 15 Absatz 3 Nummer 5

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 375/1/14




1. Zu Artikel 1 allgemein

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b


 
 
 


Drucksache 238/14

... (2) Die Meldebehörden übermitteln zur Durchführung der Versicherung wegen Kindererziehung neben der Mitteilung der Geburt des Kindes nach Absatz 1 eine Mitteilung über die Mutter mit den entsprechenden Daten nach Absatz 1 sowie bei Mehrlingsgeburten die Anzahl der geborenen Kinder, sonst die Zahl 1 (Geburtsmitteilung).



Drucksache 165/2/14

... 7. Die Manipulations- und Missbrauchsgefahren einer solchen Verfahrensgestaltung liegen auf der Hand. Damit würde sich die SUP vor allem für unredliche Gründer anbieten, die als Gesellschafter anonym bleiben und nicht für zweifelhafte Aktivitäten ihrer Gesellschaft zur Verantwortung gezogen werden wollen. Gefährdet würden dadurch nicht nur Geschäftspartner, namentlich Verbraucherinnen und Verbraucher, die die Risiken der neuen Rechtsform nicht durchschauen, wobei die Gläubigersicherung über die Durchgriffshaftung (Artikel 18 Absatz 5 des Richtlinienvorschlags) faktisch leer liefe, da auch deren Durchsetzung die Kenntnis von der Person des Geschäftsführers bzw. der Gesellschafterin oder des Gesellschafters voraussetzt. Die SUP würde darüber hinaus zur idealen Plattform kriminellen Handelns, etwa für banden- und gewerbsmäßigen Betrug, Geldwäsche, Steuerhinterziehung und Insolvenzstraftaten, denn eine wirksame Strafverfolgung wäre kaum möglich, wenn die handelnden Personen nur mit großen Schwierigkeiten zu ermitteln sind. [Damit würden nicht zuletzt die derzeitigen Bemühungen um eine Revision der europäischen Geldwäscherichtlinie konterkariert.] Schließlich könnte die Konzerntauglichkeit der SUP (vgl. Artikel 6 Absatz 2 des Richtlinienvorschlags) im Extremfall zu einer "Infizierung" ganzer Konzerne führen, sofern diese durch eine einzige Gesellschaft gesteuert würden, deren Hintermänner letztlich im Dunkeln bleiben. Damit könnte auch das Vertrauen, das der Rechtsverkehr etablierten Gesellschaftsformen entgegenbringt, in Mitleidenschaft gezogen werden.



Drucksache 640/14 (Beschluss)

... neu gefasste § 45 SGB VIII hat sich in der Praxis bewährt. Die Zielsetzung gesundheitlicher Vorsorge wird bereits durch den § 45 Absatz 2 Satz 2 Nummer 2 SGB VIII erfasst. Es besteht daher kein Bedarf für die Setzung neuer Betriebserlaubnisstandards. Außerdem erfasst auch der Förderauftrag nach §§ 22, 22a SGB VIII gesundheitsfördernde Aspekte. Die Ausgestaltung dieses Förderauftrages findet ihren Niederschlag in den Bildungs- und Erziehungsplänen der Länder. Ein Regelungsbedarf besteht somit auch daher nicht.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 640/14 (Beschluss)




1. Zu Artikel 1 Nummer 1 § 1 Satz 2 SGB V

2. Zu Artikel 1 Nummer 4 § 20 Absatz 2 Satz 1 SGB V

3. Zu Artikel 1 Nummer 4 § 20 Absatz 3 Satz 1, Satz 2 und 3 SGB V

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

4. Zu Artikel 1 Nummer 4 § 20 Absatz 5 Satz 1 und Satz 1a - neu - und Absatz 6 Satz 2, Satz 3 und Satz 4 - neu - SGB V

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

5. Zu Artikel 1 Nummer 4 § 20 Absatz 6 Satz 5 - neu - SGB V

6. Zu Artikel 1 Nummer 5 § 20a Absatz 2 erster Halbsatz SGB V

7. Zu Artikel 1 Nummer 5 § 20a Absatz 2 SGB V

8. Zu Artikel 1 Nummer 5 § 20a Absatz 3 SGB V

9. Zu Artikel 1 Nummer 6 § 20b Absatz 1 Satz 1, Absatz 2 Satz 1 SGB V und Nummer 7 § 20c Absatz 1 Satz 2 SGB V

10. Zu Artikel 1 Nummer 8 § 20d Absatz 1 und Absatz 3 Satz 3 SGB V

11. Zu Artikel 1 Nummer 8 § 20d Absatz 3 Satz 4 SGB V

12. Zu Artikel 1 Nummer 8 § 20f Absatz 1 SGB V

13. Zu Artikel 1 Nummer 8 § 20f Absatz 2 Satz 2 SGB V

14. Zu Artikel 1 Nummer 12 § 24d Satz 1, Satz 3 und Satz 4 - neu - SGB V

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

15. Zu Artikel 1 Nummer 15 § 26 Absatz 1 Satz 2 SGB V

16. Zu Artikel 1 Nummer 15 § 26 SGB V

17. Zu Artikel 1 Nummer 16 § 65a Absatz 3 - neu - SGB V

18. Zu Artikel 1 Nummer 16 § 65a SGB V

19. Zu Artikel 5 Nummer 2 § 45 Absatz 2 Satz 2 Nummer 2 SGB VIII

20. Zu Artikel 6 Nummer 1 § 5 Absatz 1 Satz 1 SGB XI

21. Zu Artikel 6 Nummer 1 § 5 Absatz 2 Satz 1 SGB XI

22. Zu Artikel 6 Nummer 2 Buchstabe c - neu - § 18 Absatz 8 - neu - SGB XI

23. Zu Artikel 8 § 34 Absatz 10a IfSG

24. Zu Artikel 11a - neu - § 192 Absatz 1a - neu - VVG

'Artikel 11a Änderung des Gesetzes über den Versicherungsvertrag

Zum Gesetzentwurf insgesamt


 
 
 


Drucksache 628/14 (Beschluss)

... 18. Er begrüßt den im Arbeitsprogramm 2015 angekündigten Aktionsplan zur Bekämpfung von Steuerhinterziehung und Steuerumgehung. Dieser muss den Grundsatz umsetzen, wonach Gewinne in dem Staat versteuert werden, wo sie erzielt werden. Steueroasen müssen ausgetrocknet und Steuerhinterziehungen in allen Mitgliedstaaten bekämpft werden. Wichtig ist dabei, dass Wirtschaftsstandorte nicht gegeneinander ausgespielt werden.



Drucksache 574/14

... "(2) Mit Freiheitsstrafe von drei Monaten bis zu fünf Jahren wird eine Person bestraft, der in einer dazu bestimmten Einrichtung die Erziehung, Ausbildung oder Betreuung in der Lebensführung von Personen unter achtzehn Jahren anvertraut ist, und die sexuelle Handlungen

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 574/14




Initiativgesetz des Bundestages ... Gesetz zur Änderung des Strafgesetzbuches - Umsetzung europäischer Vorgaben zum Sexualstrafrecht*

Artikel 1
Änderung des Strafgesetzbuches

§ 5
Auslandstaten mit besonderem Inlandsbezug.

§ 184a
Verbreitung gewalt- oder tierpornographischer Schriften

§ 184b
Verbreitung, Erwerb und Besitz kinderpornographischer Schriften

§ 184c
Verbreitung, Erwerb und Besitz jugendpornographischer Schriften

§ 184d
Zugänglichmachen pornographischer Inhalte mittels Rundfunk oder Telemedien; Abruf kinder- und jugendpornographischer Inhalte mittels Telemedien

§ 184e
Veranstaltung und Besuch kinder- und jugendpornographischer Darbietungen

§ 201a
Verletzung des höchstpersönlichen Lebensbereichs durch Bildaufnahmen

Artikel 2
Folgeänderungen

Artikel 3
Inkrafttreten


 
 
 


Drucksache 562/14

... Der Bund als Beitragszahler wird durch die Absenkung des Beitragssatzes bei den Beiträgen des Bundes für Kindererziehungszeiten (§ 177 des



Drucksache 608/14

... Erziehung und Unterricht

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 608/14




Vorschlag

1. Kontext des Vorschlags

2. Ergebnisse der Konsultation interessierter Kreise und der Folgenabschätzungen

3. Rechtliche Aspekte des Vorschlags

4. Auswirkungen auf den Haushalt

Artikel 1
Gegenstand

Artikel 2
Begriffsbestimmungen

Artikel 3
Erstellung der harmonisierten Indizes

Artikel 4
Vergleichbarkeit der harmonisierten Indizes

Artikel 5
Datenanforderungen

Artikel 6
Periodizität

Artikel 7
Fristen, Austauschnormen und Revisionen

Artikel 8
Pilotstudien

Artikel 9
Qualitätssicherung

Artikel 10
Ausübung der Befugnisübertragung

Artikel 11
Ausschuss

Artikel 12
Aufhebung

Artikel 13
Inkrafttreten

Anhang 1
Anhang des Vorschlags für eine Verordnung des Europäischen Parlaments und des Rates über harmonisierte Verbraucherpreisindizes und zur Aufhebung der Verordnung (EG) Nr. 2494/95

Anhang
Europäische Klassifikation der Verwendungszwecke des Individualkonsums (ECOICOP)


 
 
 


Drucksache 25/1/14

... Daraus ergeben sich erhebliche soziale Härten insbesondere bei älteren geschiedenen Frauen, die in der DDR ihr Leben - wie viele Frauen in den alten Ländern auch - vorrangig der Familie und der Erziehung der Kinder gewidmet haben. Die betreffenden Personen verfügen regelmäßig über eine nur sehr geringe eigene Altersrente oder haben gar keinen Anspruch auf eine Altersrente.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 25/1/14




1. Zu Artikel 1 Nummer 14a - neu - § 302 Absatz 7 SGB VI Nummer 16 - neu - § 313 Absatz 8 SGB VI

2. Zu Artikel 2 Nummer 5 § 117a ALG

5. Zu Artikel 2 insgesamt Änderung des ALG

6. Zur Geschiedenenversorgung in den neuen Ländern:


 
 
 


Drucksache 259/2/13

... 5. Der Bundesrat kritisiert zudem, dass die im Handelsabkommen vereinbarten Liberalisierungen der Finanzmärkte die Bemühungen zur Regulierung des internationalen Finanzsektors erschweren und Geldwäsche und Steuerhinterziehung erleichtern können. So könnten Finanzakteure riskante Geschäfte machen, ohne ausreichend von einer der Vertragsparteien kontrolliert zu sein. Das Abkommen schützt nur unzureichend das Recht der Vertragsparteien, Kapitalflüsse zu kontrollieren.



Drucksache 97/13

... 4. Erziehungsgeld,

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 97/13




A. Problem und Ziel

B. Lösung

C. Alternativen

D. Haushaltsausgaben ohne Erfüllungsaufwand

E. Erfüllungsaufwand

E.1 Erfüllungsaufwand für Bürgerinnen und Bürger

E.2 Erfüllungsaufwand für die Wirtschaft

E.3 Erfüllungsaufwand der Verwaltung

Erfüllungsaufwand für die Bundesverwaltung

Sonstiger Erfüllungsaufwand der Verwaltung

F. Weitere Kosten

Gesetzentwurf

Entwurf

Artikel 1
Änderung des Aufenthaltsgesetzes

Artikel 2
Änderung des AZR-Gesetzes

Artikel 3
Änderung des Sechsten Buches Sozialgesetzbuch

§ 317a
Neufeststellung

Artikel 4
Änderung des Gesetzes über die Alterssicherung der Landwirte

§ 123
Leistungen an Berechtigte im Ausland

Artikel 5
Änderung des Bundesausbildungsförderungsgesetzes - BAföG

Artikel 6
Änderungen von Verordnungen

§ 59a
Hinweis auf Gewährung internationalen Schutzes

Artikel 7
Inkrafttreten

Begründung

A. Allgemeiner Teil

I. Zielsetzung des Entwurfs

1. Ausgangslage

2. Richtlinienumsetzung

3. Weitere Änderungen des Aufenthaltsrechts

II. Gesetzgebungskompetenz

III. Vereinbarkeit mit dem Recht der Europäischen Union und völkerrechtlichen Verträgen

IV. Erfüllungsaufwand; weitere Kosten

Sonstiger Erfüllungsaufwand der Verwaltung

V. Nachhaltigkeit

VI. Auswirkungen von gleichstellungspolitischer Bedeutung

B. Besonderer Teil

Zu Artikel 1

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Buchstabe c

Zu Buchstabe e

Zu Nummer 3

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Buchstabe c

Zu Nummer 4

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Nummer 5

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Doppelbuchstabe aa

Zu Doppelbuchstabe bb

Zu Nummer 6

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe n

Zu Nummer 7

Zu Nummer 8

Zu Nummer 9

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Nummer 10

Zu Nummer 11

Zu Nummer 12

Zu Nummer 13

Zu Nummer 14

Zu Nummer 15

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Buchstabe c

Zu Nummer 16

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Nummer 17

Zu Buchstabe a

Zu Doppelbuchstabe aa

Zu Doppelbuchstabe bb

Zu Buchstabe b

Zu Buchstabe c

Zu Doppelbuchstabe aa

Zu Doppelbuchstabe bb

Zu Nummer 18

Zu Nummer 19

Zu Nummer 20

Zu Nummer 21

Zu Nummer 22

Zu Nummer 23

Zu Nummer n

Zu Nummer 26

Zu Nummer 27

Zu Nummer 28

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe n

Zu Nummer 29

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Buchstabe d

Zu Nummer 30

Zu Nummer 31

Zu Nummer 32

Zu Artikel 2

Zu Artikel 3

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu Nummer 3

Zu Nummer 4

Zu Nummer 5

Zu Nummer 6

Zu Artikel 4

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu Nummer 3

Zu Artikel 5

Zu Artikel 6

Zu Absatz 1

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Buchstabe n

Zu Nummer 3

Zu Nummer 4

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Doppelbuchstabe aa

Zu Doppelbuchstabe bb

Zu Nummer 5

Zu Nummer 6

Zu Nummer 7

Zu Nummer 8

Zu Absatz 2

Zu Nummer 1

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Doppelbuchstabe aa

Zu Doppelbuchstabe bb

Zu Buchstabe c

Zu Buchstabe d

Zu Nummer 2

Zu Nummer 3

Zu Absatz 3

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu Nummer 3

Zu Artikel 7

Anlage
Stellungnahme des Nationalen Normenkontrollrates gem. § 6 Abs. 1 NKRG: NKR-Nr. 2327: Entwurf eines Gesetzes zur Verbesserung der Rechte von international Schutzberechtigten und ausländischen Arbeitnehmern

I. Zusammenfassung

II. Im Einzelnen


 
 
 


Drucksache 556/13

... Der Bundesrat weist darauf hin, dass im Bereich der frühkindlichen Bildung und Erziehung weiterhin große Finanzierungsherausforderungen bestehen. Er verweist auf die Ergebnisse empirischer Studien, die wissenschaftlich belegen, dass Investitionen in diesem Bereich mit starken positiven Effekten auf den Bildungserfolg verbunden und deshalb unter gesamtwirtschaftlichen Gesichtspunkten besonders vorteilhaft sind. Nur mit dem weiteren Ausbau des Angebotes an Kita-Plätzen und einer Verbesserung der Qualität der Bildungsangebote wird der Rechtsanspruch auf einen Betreuungsplatz umfassend eingelöst.

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Drucksache 556/13




Entschließung

1. Bildungschancen in Deutschland

2. Finanzielle Verantwortung

3. Kita-Ausbauprogramm

4. Ganztagsschulprogramm

5. Inklusion

6. Hochschulen, Wissenschaft und Forschung

7. Änderung des Grundgesetzes


 
 
 


Drucksache 207/13

... (111) Über diese Regelinstrumente hinaus werden in Deutschland auf allen staatlichen Ebenen neue und innovative Ansätze zur Eingliederung von Langzeitarbeitslosen entwickelt. Vielfach werden dabei zielgruppenspezifische Ansätze zum Beispiel für Alleinerziehende, Jugendliche und Ältere, Personen mit Migrationshintergrund oder Menschen mit gesundheitlichen Einschränkungen erprobt (vgl. Tabelle II lfd. Nr. 60, 61, 62, 63 und 64). Dazu dienen auf Bundesebene zum Beispiel das Programm Perspektive 50plus, der ESF-geförderte Ideenwettbewerb Gute Arbeit für Alleinerziehende und das ESF-Modellprojekt Bürgerarbeit.

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Drucksache 207/13




Nationales Reformprogramm 2013

3 Einführung

I. Das gesamtwirtschaftliche Umfeld

Übersicht 1: Eckdaten der Jahresprojektion der Bundesregierung

Schaubild 1: Entwicklung des Bruttoinlandsprodukts in Deutschland preisbereinigt

II. Umsetzung der länderspezifischen Empfehlungen des Rates der Europäischen Union für Deutschland

1. Öffentliche Finanzen

Haushaltskonsolidierung und Schuldenregel

Schaubild 2: Ausgaben, Einnahmen und Finanzierungssaldo des Staates

Ausgaben für Bildung und Forschung, Gesundheit und Pflege

Effizienz des Steuersystems

2. Finanzmärkte

Strukturelle Verbesserungen im Finanzsektor

5 Landesbanken

3. Erwerbsbeteiligung

Steuern und Abgabenlast senken

Bekämpfung der Langzeitarbeitslosigkeit

Lohnentwicklung in Deutschland

Anreize für Zweitverdiener

Kindertagesbetreuung ausbauen

4. Infrastruktur und Wettbewerb

Den Wettbewerb stärken

Wettbewerb im Schienenverkehr und Investitionen in die Verkehrsinfrastruktur

Wettbewerb bei Dienstleistungen

III. Europa 2020-Strategie: Erzielte Fortschritte und Maßnahmen

Kasten 1: Quantitative Ziele im Rahmen der Strategie Europa 2020 und Stand der Zielerreichung EU 2020-Kernziele EU-weite Indikatoren Nationale Indikatoren falls abweichend Stand der quantitativen Indikatoren

1. Beschäftigung fördern - Nationaler Beschäftigungsplan

Allgemeine Rahmenbedingungen

Schaubild 3: Arbeitslose und Erwerbstätige in Deutschland

Inländisches Beschäftigungspotenzial aktivieren

Qualifizierte Zuwanderung erleichtern

2. Bedingungen für Innovation, Forschung und Entwicklung verbessern

Schaubild 4: Ausgaben für Forschung und Entwicklung im Zeitraum 2000 bis 2011

3. Treibhausgasemissionen reduzieren, erneuerbare Energien und Energieeffizienz voranbringen

Schaubild 5: Bruttostromerzeugung in Deutschland 2012+

4. Bildungsniveau verbessern

5. Soziale Eingliederung vor allem durch die Verringerung von Armut fördern

Bekämpfung der Langzeitarbeitslosigkeit

5 Armutsgefährdung

IV. Der Euro-Plus-Pakt

1. Umsetzung des Deutschen Aktionsprogramms 2012 für den Euro-Plus-Pakt

2. Deutsches Aktionsprogramm 2013 für den Euro-Plus-Pakt

Kasten 3: Das deutsche Aktionsprogramm 2013 für den Euro-Plus-Pakt Wettbewerbsfähigkeit

5 Beschäftigung

Langfristige Tragfähigkeit der öffentlichen Finanzen

5 Finanzstabilität

V. Verwendung der EU-Strukturmittel

Kasten 4: Schwerpunkte der künftigen Operationellen Programme im Rahmen der EFRE-, ESF- und ELER-Förderung EFRE:

VI. Verfahren zur Erstellung des NRP 2013 und Einbindung der Akteure

Tabelle

Tabelle


 
 
 


Drucksache 709/13

... Die Verwendung von Bildungsinhalten und OER wird dadurch gebremst, dass für jeden Nutzer die passenden Ressourcen gefunden werden müssen: Lehrkräfte neigen dazu, vor allem Ressourcen zu verwenden, die ihnen von Kollegen empfohlen wurden. Nutzergemeinschaften ("Communities of practice") auf EU-Ebene haben sich als verlässliches Mittel für den Austausch bewährter Verfahren und gegenseitige Unterstützung erwiesen. Ein Beispiel dafür ist die intensive Mitwirkung von Lehrkräften an der eTwinning-Plattform 16 mit ihren mehr als 200 000 registrierten Nutzern, in der Gemeinschaft für naturwissenschaftliche Erziehung in Europa SCIENT17 sowie im Open Discovery Space,

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Drucksache 709/13




Mitteilung

... dabei bieten die neuen Technologien die Chance für eine effizientere und gerechtere Bildung

1. Offene Lernumgebungen: Innovationschance für Einrichtungen, Lehrkräfte und Lernende

1.1. Innovative Bildungsträger

... um Anreize für innovative Lernmethoden zu schaffen

1.2. Innovative Lehrkräfte

... um sich in Nutzergemeinschaften zu vernetzen

... und sollten Anerkennung für neue Lehrmethoden erhalten

1.3 Innovation für Lernende

... und dass ihre digital erworbenen Kompetenzen problemlos bescheinigt und für weiteres Lernen oder eine Beschäftigung anerkannt werden

2. Freie Lehr- und Lernmaterialien: frei verfügbares Wissen als Chance für eine bessere und leichter zugängliche Bildung

... und die Rechte und Pflichten der Nutzer von urheberrechtlich geschützten Lehrmitteln sollten grenzüberschreitend transparenter werden

3. Konnektivität und Innovation: Partnerschaften für Infrastrukturen, neue Produkte und Dienstleistungen sowie Interoperabilität

... und es bedarf offener Standards für die Interoperabilität, um Größenvorteile nutzen zu können

... damit die europäischen Märkte für digitale Anwendungen und Inhalte wachsen können

4. Die Chancen der digitalen Revolution durch abgestimmtes Handeln nutzen

... zwischen allen Akteuren abgestimmtes Handeln

.. und ein besseres Verständnis aller noch nicht genutzten Chancen der digitalen Revolution


 
 
 


Drucksache 470/13

... ~ Es sollte und kann mehr getan werden, um im Rahmen mittelfristiger finanzpolitischer Strategien die Effizienz der öffentlichen Ausgaben zu steigern und das Steuersystem gerechter und effektiver zu gestalten. Die mangelnde Effizienz, die für einige nationale Steuersysteme typisch ist (z.B. reduzierte Steuersätze in einigen Fällen und Steuerbefreiungen in anderen), muss behoben werden. Die Bekämpfung von Steuerhinterziehung und Steuerumgehung muss ebenfalls forciert werden. Solange die Prioritäten unterschiedlich sind, werden in mehrere Stoßrichtungen laufende Maßnahmen empfohlen.



Drucksache 20/13

... Nach Artikel 2 Absatz 2 des Gesetzes vom 5. Juni 1996 zum UNV-Abkommen kann die Bundesregierung bei dem Erlass von Rechtsverordnungen nach dieser Vorschrift bestimmen, in welchem Umfang Artikel 3 des UNV-Vertragsgesetzes, der das Beitrittsrecht von UNV-Bediensteten zur deutschen gesetzlichen Krankenversicherung nach Beendigung ihrer Beschäftigung bei den Vereinten Nationen und die Anrechnung von Kindererziehungs- und Berücksichtigungszeiten betrifft, auf das neue Sitzabkommen anzuwenden ist.



Drucksache 186/1/13

... [bb) das Betreuungsgeld abzuschaffen und die Angebote frühkindlicher Bildung, Betreuung und Erziehung auszubauen; nur durch die Entwicklung und Garantie einer bedarfsdeckenden Infrastruktur vor Ort wird jedem Kind und Jugendlichen ein Recht auf Bildung, Teilhabe und Förderung ermöglicht,]



Drucksache 556/13 (Beschluss)

... Der Bundesrat weist darauf hin, dass im Bereich der frühkindlichen Bildung und Erziehung weiterhin große Finanzierungsherausforderungen bestehen. Er verweist auf die Ergebnisse empirischer Studien, die wissenschaftlich belegen, dass Investitionen in diesem Bereich mit starken positiven Effekten auf den Bildungserfolg verbunden und deshalb unter gesamtwirtschaftlichen Gesichtspunkten besonders vorteilhaft sind. Nur mit dem weiteren Ausbau des Angebotes an Kita-Plätzen und einer Verbesserung der Qualität der Bildungsangebote wird der Rechtsanspruch auf einen Betreuungsplatz umfassend eingelöst.

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Drucksache 556/13 (Beschluss)




Anlage
Entschließung des Bundesrates Gute Bildung und gute Wissenschaft für Deutschland

1. Bildungschancen in Deutschland

2. Finanzielle Verantwortung

3. Kita-Ausbauprogramm

4. Ganztagsschulprogramm

5. Inklusion

6. Hochschulen, Wissenschaft und Forschung

7. Änderung des Grundgesetzes


 
 
 


Drucksache 418/13

... (28) Die Mitgliedstaaten sollten sicherstellen, dass mindestens ein Zahlungsdienstleister den Verbrauchern Zahlungskonten mit grundlegenden Funktionen anbietet. Der Zugang zu solchen Konten sollte nicht übermäßig schwierig und für die Verbraucher nicht mit übermäßigen Kosten verbunden sein. Daher sollten die Mitgliedstaaten auch Faktoren wie den Standort der betreffenden Zahlungsdienstleister in ihrem Hoheitsgebiet berücksichtigen. Um für die Verbraucher das Risiko einer finanziellen Ausgrenzung zu minimieren, sollten die Mitgliedstaaten für eine bessere Finanzerziehung, unter anderem auch in Schulen, sorgen und Überschuldung bekämpfen. Darüber hinaus sollten die Mitgliedstaaten Initiativen von Zahlungsdienstleistern fördern, die darauf abzielen, die Bereitstellung eines Zahlungskontos mit grundlegenden Funktionen mit Maßnahmen der Finanzerziehung zu kombinieren.



Drucksache 743/13

... Der Bund hat im Rahmen des Investitionsprogramms "Kinderbetreuungsfinanzierung" 2008 - 2013 insgesamt 2,15 Milliarden Euro und darüber hinaus im Rahmen des Investitionsprogramms "Kinderbetreuungsfinanzierung" 2013 - 2014 für weitere 30.000 Plätze insgesamt 580,5 Millionen Euro zur Verfügung gestellt. Länder und Kommunen haben sich mit eigenen Mitteln ebenfalls in erheblichem Maße engagiert und ihre Ausgaben für die frühkindliche Bildung, Erziehung und Betreuung nachhaltig gesteigert.

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Drucksache 743/13




A. Problem und Ziel

B. Lösung

C. Alternativen

D. Finanzielle Auswirkungen

E. Sonstige Kosten

Gesetzesantrag

Entwurf

Artikel 1
Änderung des Gesetzes über Finanzhilfen des Bundes zum Ausbau der Tagesbetreuung für Kinder

Artikel 2
Änderung des Kinderbetreuungsfinanzierungsgesetzes

Artikel 3
Inkrafttreten

Begründung

A. Allgemeines

B. Einzelbegründung

Zu Artikel 1

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu Nummer 3

Zu Artikel 2

Zu Artikel 3


 
 
 


Drucksache 141/13 (Beschluss)

... 3. Der Bundesrat begrüßt insbesondere die Auffassung der Kommission, Sozialinvestitionen als notwendige Förderung von Fähigkeiten und Kompetenzen der Menschen mit langfristigen Auswirkungen zu verstehen. Dieser präventive Ansatz sollte vor allem auf die Bedürfnisse von Familien zugeschnitten sein und Kinder und Jugendliche auf ihrem Lebensweg begleiten. Entscheidend ist daher, dass die präventive Sozialpolitik zum frühestmöglichen Zeitpunkt ansetzt und unter anderem eine verlässliche Kinderbetreuung, frühkindliche Erziehung, Bildung sowie attraktive Breitensportangebote umfasst.



Drucksache 479/13

... Die Zollbehörden setzen ihr Personal, ihre IT-Systeme und ihre Kontrollverfahren und -ausrüstung ein, um aufzudecken, wo illegaler internationaler Handel mit Waren einschließlich Tabakerzeugnissen stattfindet. Da es sich bei der EU um eine Zollunion handelt und eine gemeinsame Rechtsgrundlage vorhanden ist, sind die EU-Zollbehörden über gemeinsame IT-Systeme, gemeinsame Expertengruppen und den Austausch von Beamten eng miteinander vernetzt28. Die EU-Steuerbehörden pflegen verschiedene Formen der Verwaltungszusammenarbeit, um Steuerbetrug und -hinterziehung EU-weit zu bekämpfen. Eine Reihe von IT-Systemen und -Netzen, die von der Kommission verwaltet werden, unterstützt die diesbezügliche Zusammenarbeit zwischen den Behörden.29 Diese Zusammenarbeit umfasst nicht nur den Austausch von risikobezogenen Informationen30, sondern auch transeuropäische Netze zur Kontrolle der Beförderung von Waren unter Aussetzung von Zöllen und anderen Steuern31.



Drucksache 93/13

... In der Kinder- und Jugendhilfe als Teil der öffentlichen Fürsorge wird vor dem Hintergrund ihrer Systemfunktion als Unterstützung und Ergänzung elterlicher Erziehung der konstitutive Nachrang (§ 10 Absatz 1 SGB VIII) durch den nachträglichen Einsatz von Einkommen und Vermögen hergestellt. Im Hinblick auf individuelle Leistungen der Kinder- und Jugendhilfe, soweit sie voll- oder teilstationärer Natur sind, erfolgt dies durch die Erhebung von Kostenbeiträgen beim jungen Menschen oder Leistungsberechtigten nach § 19 SGB VIII, seinem Ehegatten oder Lebenspartner oder seinen Eltern (§§ 91 bis 94 SGB VIII).

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Drucksache 93/13




A. Problem und Ziel

B. Lösung

C. Alternativen

D. Haushaltsausgaben ohne Erfüllungsaufwand

E. Erfüllungsaufwand

E.1 Erfüllungsaufwand für Bürgerinnen und Bürger

E.2 Erfüllungsaufwand für die Wirtschaft

E.3 Erfüllungsaufwand der Verwaltung

Für den Bund:

Für die Länder:

Für die Kommunen:

F. Weitere Kosten

Gesetzentwurf

Entwurf

Artikel 1
Änderung des Achten Buches Sozialgesetzbuch

Artikel 2
Änderung des Zwölften Buches Sozialgesetzbuch

Artikel 3
Inkrafttreten

Begründung

A. Allgemeiner Teil

I. Notwendigkeit und Zielsetzung des Gesetzes

1. Vereinfachung der Kostenbeteiligung junger Menschen und ihrer Eltern in der Kinder- und Jugendhilfe

2. Klarstellung zur Förderung der Jugendarbeit der Jugendorganisationen der politischen Parteien durch den Bund

3. Verbesserung der Datenlage in der Kinder- und Jugendhilfe

4. Anpassung der Unterstützungsleistungen der Kinder- und Jugendhilfe an die Einführung des Rechts des leiblichen, nicht rechtlichen Vaters auf Umgang

5. Verlängerung der Befristung der Hilfe für die Betreuung in einer Pflegefamilie

II. Gesetzgebungszuständigkeit

III. Vereinbarkeit mit dem Recht der Europäischen Union und völkerrechtlichen Verträgen

IV. Gesetzesfolgen

1. Haushaltsausgaben ohne Erfüllungsaufwand

2. Erfüllungsaufwand

a Erfüllungsaufwand für die Bürgerinnen und Bürger

b Erfüllungsaufwand für die Wirtschaft

c Erfüllungsaufwand der Verwaltung

aa Für den Bund

bb Für die Länder

cc Für die Kommunen

3. Weitere Kosten

aa Für den Bund

bb Für die Länder

cc Für die Kommunen

V. Nachhaltigkeitsaspekte

VI. Auswirkungen von gleichstellungspolitischer Bedeutung

B. Besonderer Teil

Zu Artikel 1

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu Nummer 3

Zu Nummer 4

Zu Nummer 5

Zu Nummer 6

Zu Nummer 7

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Buchstabe c

Zu Nummer 8

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Nummer 9

Zu Nummer 10

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Buchstabe c

Zu Buchstabe d

Zu Buchstabe e

Zu Buchstabe f

Zu Buchstabe g

Zu Nummer 11

Zu Nummer 12

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Nummer 13

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Buchstabe bb

Zu Buchstabe cc

Zu Buchstabe dd

Zu Artikel 2

Zu Artikel 3

Anlage
Stellungnahme des Nationalen Normenkontrollrates gem. § 6 Abs. 1 NKRG: NKR-Nr. 2393: Entwurf eines Gesetzes zur Verwaltungsvereinfachung in der Kinder- und Jugendhilfe

I. Zusammenfassung

II. Im Einzelnen

a Erfüllungsaufwand für Bürger

b Erfüllungsaufwand für die Wirtschaft

c Erfüllungsaufwand für die Verwaltung

Für den Bund:

Für die Länder:

Für die Kommunen:


 
 
 


Drucksache 743/13 (Beschluss)

... Der Bund hat im Rahmen des Investitionsprogramms "Kinderbetreuungsfinanzierung" 2008 - 2013 insgesamt 2,15 Milliarden Euro und darüber hinaus im Rahmen des Investitionsprogramms "Kinderbetreuungsfinanzierung" 2013 - 2014 für weitere 30 000 Plätze insgesamt 580,5 Millionen Euro zur Verfügung gestellt. Länder und Kommunen haben sich mit eigenen Mitteln ebenfalls in erheblichem Maße engagiert und ihre Ausgaben für die frühkindliche Bildung, Erziehung und Betreuung nachhaltig gesteigert.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 743/13 (Beschluss)




A. Problem und Ziel

B. Lösung

C. Alternativen

D. Finanzielle Auswirkungen auf die öffentlichen Haushalte

E. Sonstige Kosten

Gesetzentwurf

Anlage
Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Gesetzes über Finanzhilfen des Bundes zum Ausbau der Tagesbetreuung für Kinder und zur Änderung des Kinderbetreuungsfinanzierungsgesetzes

Artikel 1
Änderung des Gesetzes über Finanzhilfen des Bundes zum Ausbau der Tagesbetreuung für Kinder

Artikel 2
Änderung des Kinderbetreuungsfinanzierungsgesetzes

Artikel 3
Inkrafttreten

Begründung

A. Allgemeiner Teil

B. Besonderer Teil

Zu Artikel 1

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu Nummer 3

Zu Artikel 2

Zu Artikel 3


 
 
 


Drucksache 680/13

... Zu einer gerechten Steuerpolitik gehört schließlich auch der Kampf gegen Steuerhinterziehung und gegen aggressive Steuergestaltungen. Mit der Verabschiedung eines Aktionsplanes gegen die Gewinnkürzung und -verlagerung multinationaler Unternehmen (Base Erosion and Profit Shifting, BEPS) haben die Finanzminister und Notenbankgouverneure der G20-Staaten bei ihrem Treffen am 19./20. Juli 2013 in Moskau einen Meilenstein in der internationalen Steuerpolitik erreicht. Hintergrund der Aktivitäten ist die Beobachtung, dass multinationale Unternehmen unter Ausnutzung von international nicht abgestimmten Steuerregeln ihre Steuerlast erheblich reduzieren. Dies gilt insbesondere für den Bereich der digitalen Wirtschaft (E-Commerce). Dadurch entstehen erhebliche Mindereinnahmen. Der jetzt verabschiedete Aktionsplan ist ein Katalog von 15 Maßnahmen, auf dessen Grundlage bis Ende 2015 wirksame und international abgestimmte Regelungen gegen BEPS erarbeitet werden sollen.



Drucksache 512/13 (Beschluss)

... 1. Der Bundesrat begrüßt nachdrücklich den Vorschlag für eine Richtlinie des Rates zur Änderung der Richtlinie 2011/16/EU bezüglich der Verpflichtung zum automatischen Austausch von Informationen im Bereich der Besteuerung und die damit verbundene Ausweitung des automatischen Informationsaustauschs. Ein umfassender automatischer Informationsaustausch in Steuerangelegenheiten ist das wirksamste Mittel gegen Steuerbetrug, Steuerhinterziehung und aggressive Steuerplanung.



Drucksache 787/13

Haushaltsführung 2013 - Mitteilung gemäß § 27 Absatz 4 BHO über die Einwilligung in eine überplanmäßige Ausgabe bei Kapitel 1702 Titel 686 01 Erläuterungsnummer 2 - Zuweisung an den Fonds für Opfer der Heimerziehung Ost -



Drucksache 86/13 (Beschluss)

... 4. Die veränderten Bedingungen und besonderen Anforderungen des Aufwachsens in Familie, in den Einrichtungen von Bildung, Erziehung und Betreuung sowie der Gesellschaft führen dazu, dass der Staat mehr und mehr eine "Garantenrolle" bei der Schaffung und Sicherung der für ein gelingendes Aufwachsen notwendigen Rahmenbedingungen ausfüllt. Um diese notwendigen Bedingungen gestalten und langfristig für die Gesellschaft erhalten zu können, bedarf es vor allem starker staatlicher Institutionen. Der Bundesrat begrüßt deshalb die zentrale Rolle und Funktion, die die Berichtskommission den Jugendämtern beimisst, sowie ihren Vorschlag, sie zu "lokalen strategischen Zentren für Fragen des Aufwachsens" weiterzuentwickeln. Darüber hinaus weist der Bundesrat auf die in diesem Kontext ebenso wachsende Bedeutung des Schulsystems hin (Ganztag).



Drucksache 320/13 (Beschluss)

... Absatz 6 Satz 3 beschreibt, welche Mindestfunktionen ("Basisfunktionen" nach der Terminologie der Empfehlungen der Kommission) ein Girokonto auf Guthabenbasis, das in Satz 1 legaldefiniert wird, haben muss. Bereits aus der Formulierung von Satz 3 ist ersichtlich, dass es dem Zahlungsdienstleister im Rahmen vertraglicher Vereinbarungen frei steht, zu Gunsten des Verbrauchers weitergehende Leistungsmöglichkeiten des Guthabenkontos einzuräumen. Der beschriebene Leistungsumfang soll sicherstellen, dass das Guthabenkonto zumindest zu dem Zwecke geeignet ist, Verbraucherinnen und Verbrauchern in angemessener Weise eine Teilnahme am unbaren Zahlungsverkehr zu ermöglichen. Dieser Zweck wird durch eine Verweisung auf § 1 Absatz 2 Nummer 1 und 2 des Zahlungsdienstaufsichtsgesetzes erreicht. Danach gehören zu einem Guthabenkonto insbesondere die Möglichkeiten, Überweisungen zu tätigen, am Lastschriftverfahren teilzunehmen, Bareinzahlungen oder Barauszahlungen vorzunehmen sowie alle für die Führung des Kontos erforderlichen Vorgänge. Aus der Natur der Führung des Girokontos auf Guthabenbasis folgt im Übrigen schon begriffsnotwendig, dass eine Überziehung des Kontos nicht möglich ist und insbesondere auch nicht durch Auszahlungen am Geldautomaten gegen Geldkarten ermöglicht wird.



Drucksache 418/1/13

... 9. Der Bundesrat bittet die Bundesregierung darauf hinzuwirken, dass Zahlungsdienstleister auf Grund der vorgeschlagenen Richtlinie verpflichtet werden, auch über die Sollzinsen für eingeräumte Überziehungsmöglichkeiten im Sinne von Artikel 3 Buchstabe d der Richtlinie



Drucksache 789/1/13

... 10. Der Bundesrat ist aber der Ansicht, dass das in Artikel 6 des Richtlinienvorschlags verankerte Recht auf Zugang zu einem Rechtsbeistand zu weit gefasst ist. Insbesondere begegnet die Unverzichtbarkeit der Hinzuziehung eines Verteidigers erheblichen Bedenken. Ein Kind mag zwar aufgrund seiner Minderjährigkeit mehr Schwierigkeiten haben als ein Erwachsener, seine Lage und seine Möglichkeiten zu erfassen. Ihm und seinen Erziehungsberechtigten jedoch jegliche diesbezügliche Entscheidungsmöglichkeit abzusprechen, ist zu weitgehend.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 789/1/13




Zur Vorlage allgemein

Zu Artikel 3

Zu Artikeln 6

Zu Artikeln 7

Zu Artikel 9

Zu Artikel 12

Zu Artikel 12

Zu Artikel 14

Zu Artikel 15

Zu Artikel 19

Zu Artikel 20

Zu Artikel 21

3 Weiteres


 
 
 


Drucksache 339/13 (Beschluss)

... Angleichung der Verjährungsfrist für die strafrechtliche Verfolgung von Steuerhinterziehung an die Festsetzungsfrist bei hinterzogenen Steuern.



>> Weitere Fundstellen >>

Suchbeispiele:


Informationssystem - umwelt-online
Internet

Das Informationssystem umfaßt alle bei umwelt-online implementierten Dateien zu den Umweltmedien/Bereichen: Abfall, Allgemeines, Anlagentechnik, Bau, Biotechnologie, Energienutzung, Gefahrgut, Immissionsschutz, Lebensmittel & Bedarfsgegenstände, Natur-, Pflanzen-, Tierschutz, Boden/Altlasten, Störfallprävention&Katastrophenschutz, Chemikalien, Umweltmanagement sowie Arbeitsschutz einschließlich des zugehörigen EU-Regelwerkes. Das Informationssystem wird kontinierlich entsprechend den Veröffentlichungen des Gesetzgebers aktualisiert.

Mit dem Lizenzerwerb wird die Nutzungsberechtigung des umwelt-online Informationssystems und die Nutzung des individuellen umwelt-online Rechtskatasters zum Nachweis der Rechtskonformität des Umweltmanagementsystems gemäß der DIN ISO 14001 bzw. der Ökoauditverordnung (EG)1221/2009, des Arbeitsschutzmanagementsystems gemäß OHSAS 18001 sowie des Energiemanagementsystems gemäß DIN ISO 50001 erworben.