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"Erziehung"
Drucksache 628/1/14
Empfehlungen der Ausschüsse
Mitteilung der Kommission an das Europäische Parlament, den Rat, den Europäischen Wirtschafts- und Sozialausschuss und den Ausschuss der Regionen: Arbeitsprogramm der Kommission 2015 - Ein neuer Start - COM(2014) 910 final
... 19. Der Bundesrat begrüßt den im Arbeitsprogramm 2015 angekündigten Aktionsplan zur Bekämpfung von Steuerhinterziehung und Steuerumgehung. Dieser muss den Grundsatz umsetzen, wonach Gewinne in dem Staat versteuert werden, wo sie erzielt werden. Steueroasen müssen ausgetrocknet und Steuerhinterziehungen in allen Mitgliedstaaten bekämpft werden. Wichtig ist dabei, dass Wirtschaftsstandorte nicht gegeneinander ausgespielt werden.
Drucksache 529/14 (Beschluss)
Gesetzentwurf des Bundesrates
Entwurf eines ... Gesetzes zur Änderung des Bundeszentralregistergesetzes
... getilgt sowie nach § 13 Absatz 2 Satz 2 Nummer 1 BZRG die Eintragung des Schuldspruchs im Zentralregister entfernt. Eine Eintragung in das Erziehungsregister erfolgt in diesen Fällen nicht. Die nach § 30 Absatz 2
A. Problem und Ziel
I. § 52 Absatz 1 Nummer 2 BZRG
II. § 60 Absatz 1 Nummer 3 BZRG
B. Lösung
I. Zu § 52 Absatz 1 Nummer 2 BZRG
II. Zu § 60 Absatz 1 Nummer 3 BZRG
C. Alternativen
D. Finanzielle Auswirkungen für die öffentlichen Haushalte
E. Sonstige Kosten
F. Bürokratiekosten
Gesetzentwurf
Anlage Entwurf eines ... Gesetzes zur Änderung des Bundeszentralregistergesetzes
Artikel 1 Änderung des Bundeszentralregistergesetzes
Artikel 2 Inkrafttreten
Begründung
A. Allgemeiner Teil
I. Anlass und Zielsetzung des Gesetzentwurfs
Zu § 52
Zu § 60
II. Gesetzgebungskompetenz
III. Gesetzesfolgen
B. Besonderer Teil
Zu Artikel 1
Zu Nummer 1
Zu Nummer 2
Zu Artikel 2
Drucksache 640/1/14
Empfehlungen der Ausschüsse
Entwurf eines Gesetzes zur Stärkung der Gesundheitsförderung und der Prävention (Präventionsgesetz - PrävG )
... Prävention und die Vermittlung gesundheitsförderlicher Kompetenzen an die für die Lebenswelt Verantwortlichen (die Eltern bzw. Erziehungsberechtigten) wirkt für Kinder und Jugendliche nachhaltig und am meisten erfolgversprechend in der Lebensphase, in der sich Gewohnheiten und Lebensweisen bilden und in der Lebenswelt, welche durch Vorbildfunktion Gewohnheiten und Lebensweisen prägt. Je früher Maßnahmen im Lebensalter greifen, desto geringer ist der zu erwartende wirtschaftliche Aufwand, eingeübte ungesunde Lebensweisen und bereits vorhandene Grundsteine für Folgeerkrankungen zu ändern (zum Beispiel Einübung gesunder Ernährung und Freizeitgestaltung im familiären Umfeld zur Vermeidung von Adipositas). Eine im Kindesalter erworbene Erkrankung, wie beispielsweise Adipositas, lässt sich im Erwachsenenalter mit präventiven Maßnahmen schwerlich verhindern. Daher sollten die Rahmenbedingungen einer Präventionsstrategie in jedem Falle auch das Kinder- und Jugendalter berücksichtigen.
1. Zu Artikel 1 Nummer 1 § 1 Satz 2 SGB V
2. Zu Artikel 1 Nummer 4 § 20 Absatz 2 Satz 1 SGB V
3. Zu Artikel 1 Nummer 4 § 20 Absatz 3 Satz 1, Satz 2 und 3 SGB V
Zu Buchstabe a
Zu Buchstabe b
4. Zu Artikel 1 Nummer 4 § 20 Absatz 5 Satz 1 und Satz 1a - neu - und Absatz 6 Satz 2 und Satz 3 SGB V
Zu Buchstabe a
Zu Buchstabe b
5. Zu Artikel 1 Nummer 4 § 20 Absatz 6 Satz 4 - neu - SGB V
6. Zu Artikel 1 Nummer 5 § 20a Absatz 1 Satz 1 und Absatz 3 Satz 1 SGV V
7. Zu Artikel 1 Nummer 5 § 20a Absatz 2 erster Halbsatz SGB V
8. Zu Artikel 1 Nummer 5 § 20a Absatz 2 SGB V
9. Zu Artikel 1 Nummer 5 § 20a Absatz 3 SGB V
10. Zu Artikel 1 Nummer 5 § 20a Absatz 3 Satz 1 SGB V
11. Zu Artikel 1 Nummer 5 § 20a Absatz 3 Satz 1 SGB V
12. Zu Artikel 1 Nummer 6 § 20b Absatz 1 Satz 1, Absatz 2 Satz 1 SGB V und Nummer 7 § 20c Absatz 1 Satz 2 SGB V
13. Zu Artikel 1 Nummer 8 § 20d Absatz 1 und Absatz 3 Satz 3 SGB V
14. Zu Artikel 1 Nummer 8 § 20d Absatz 3 Satz 4 SGB V
15. Zu Artikel 1 Nummer 8 § 20f Absatz 1 SGB V
16. Zu Artikel 1 Nummer 8 § 20f Absatz 2 Satz 2 SGB V
17. Zu Artikel 1 Nummer 12 § 24d Satz 1 SGB V
18. Zu Artikel 1 Nummer 12 § 24d Satz 1, Satz 3 und Satz 4 - neu - SGB V
19. Zu Artikel 1 Nummer 12 § 24d Satz 1 und Satz 4 - neu - SGB V
20. Zu Artikel 1 Nummer 15 § 26 Absatz 1 Satz 2 SGB V
21. Zu Artikel 1 Nummer 15 § 26 SGB V
22. Zu Artikel 1 Nummer 16 § 65a Absatz 3 - neu - SGB V
23. Zu Artikel 5 Nummer 1 § 16 Absatz 2 Nummer 1 SGB VIII
24. Zu Artikel 5 Nummer 2 § 45 Absatz 2 Satz 2 Nummer 2 SGB VIII
25. Zu Artikel 6 Nummer 1 § 5 Absatz 1 Satz 1 SGB XI
26. Zu Artikel 6 Nummer 1 § 5 Überschrift, Absatz 1 Satz 1 SGB XI
27. Zu Artikel 6 Nummer 1 § 5 Absatz 2 Satz 1 SGB XI
28. Zu Artikel 6 Nummer 2 Buchstabe c - neu - § 18 Absatz 8 - neu - SGB XI
29. Zu Artikel 8 § 34 Absatz 10a IfSG
30. Zu Artikel 8 § 34 Absatz 10a Satz 2 und 3 IfSG
Zu Buchstabe a
Zu Buchstabe b
31. Zu Artikel 11a - neu - § 192 Absatz 1a - neu - VVG
Zum Gesetzentwurf insgesamt
Drucksache 350/1/14
Empfehlungen der Ausschüsse
Entwurf eines Gesetzes über die Feststellung des Bundeshaushaltsplans für das Haushaltsjahr 2015 (Haushaltsgesetz 2015) - Finanzplan des Bundes 2014 bis 2018
... Der Bundesrat geht davon aus, dass die Bundesregierung auf der Basis der mit den Ländern im Frühjahr vereinbarten Eckpunkte noch im Jahr 2014 einen Gesetzentwurf zur Verschärfung der Selbstanzeige bei Steuerhinterziehung und zum Absehen von Verfolgung in besonderen Fällen (§§ 371, 398a
Drucksache 149/14
Gesetzentwurf der Bundesregierung
Entwurf eines Gesetzes zur Anpassung steuerlicher Regelungen an die Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts
... wird die Kinderzulage bei Eltern, die miteinander verheiratet sind, nicht dauernd getrennt leben und ihren Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt in einem EU-/EWR-Staat haben, der Mutter zugeordnet. Auf Antrag beider Eltern kann eine Zuordnung der Kinder beim Vater erfolgen. Der Gesetzgeber wollte mit dieser Zuordnungsregelung erreichen, dass derjenige von der Kinderzulage profitiert, der die Erziehungsarbeit leistet. Dabei wurde unterstellt, dass die Haupterziehungsarbeit von der Mutter erbracht wird. Da auch Lebenspartner gemeinsame Kinder haben können, wird eine Zuordnungsregelung für die Kinderzulage auch bei Lebenspartnerschaften aufgenommen.
A. Problem und Ziel
B. Lösung
C. Alternativen
D. Haushaltsausgaben ohne Erfüllungsaufwand
E. Erfüllungsaufwand
E.1 Erfüllungsaufwand für Bürgerinnen und Bürger
E.2 Erfüllungsaufwand für die Wirtschaft
E.3 Erfüllungsaufwand der Verwaltung
F. Weitere Kosten
Gesetzentwurf
Entwurf
Artikel 1 Änderung des Einkommensteuergesetzes
Artikel 2 Änderung der Einkommensteuer-Durchführungsverordnung
§ 1 Anwendung auf Ehegatten und Lebenspartner
Artikel 3 Änderung der Abgabenordnung
§ 263 Vollstreckung gegen Ehegatten oder Lebenspartner.
Artikel 4 Änderung des Einführungsgesetzes zur Abgabenordnung
§ 17e Aufteilung einer Gesamtschuld bei Ehegatten oder Lebenspartnern.
Artikel 5 Änderung des Altersvorsorgeverträge-Zertifizierungsgesetzes
Artikel 6 Änderung des Bewertungsgesetzes
§ 26 Umfang der wirtschaftlichen Einheit bei Ehegatten oder Lebenspartnern.
Artikel 7 Änderung des Bundeskindergeldgesetzes
Artikel 8 Änderung des Eigenheimzulagengesetzes
Artikel 9 Änderung des Wohnungsbau-Prämiengesetzes
Artikel 10 Änderung des Dritten Buches Sozialgesetzbuch
Artikel 11 Änderung des Energiesteuergesetzes
Artikel 12 Änderung der Kaffeesteuerverordnung
Artikel 13 Änderung der Deutsch-Schweizerischen Konsultationsvereinbarungsverordnung
§ 21 Unterhaltsleistungen an geschiedene oder dauernd getrennt lebende Ehegatten oder an Lebenspartner einer aufgehobenen Lebenspartnerschaft oder dauernd getrennt lebende Lebenspartner.
Artikel 14 Änderung der Verordnung zur Durchführung des Fünften Vermögensbildungsgesetzes
Artikel 15 Änderung der Altersvorsorge-Durchführungsverordnung
Artikel 16 Änderung der Erbschaftsteuer-Durchführungsverordnung
§ 12 Anwendung der Verordnung
Artikel 17 Inkrafttreten
Begründung
A. Allgemeiner Teil
I. Zielsetzung und Notwendigkeit der Regelungen
II. Wesentlicher Inhalt des Entwurfs
III. Alternativen
IV. Gesetzgebungskompetenz
V. Vereinbarkeit mit dem Recht der Europäischen Union und völkerrechtlichen Verträgen
VI. Gesetzesfolgen
1. Rechts- und Verwaltungsvereinfachung
2. Nachhaltigkeitsaspekte
3. Haushaltsausgaben ohne Erfüllungsaufwand
4. Erfüllungsaufwand
5. Weitere Kosten
6. Weitere Gesetzesfolgen
VII. Befristung; Evaluation
B. Besonderer Teil
Zu Artikel 1
Zu Nummer 1
Zu Nummer 2
Zu Nummer 3
Zu Artikel 2
Zu Nummer 1
Zu Nummer 2
Zu Nummer 3
Zu Buchstabe a
Zu Buchstabe b
Zu Artikel 3
Zu Nummer 1
Zu Nummer 2
Zu Nummer 3
Zu Nummer 4
Zu Nummer 5
Zu Nummer 6
Zu Nummer 7
Zu Nummer 8
Zu Artikel 4
Zu Nummer 1
Zu Nummer 2
Zu Artikel 5
Zu Nummer 1
Zu Nummer 2
Zu Artikel 6
Zu Nummer 1
Zu Nummer 2
Zu Buchstabe a
Zu Buchstabe b
Zu Nummer 3
Zu Artikel 7
Zu Nummer 1
Zu Nummer 5
Zu Nummer 6
Zu Artikel 8
Zu Artikel 10
Zu Artikel 11
Zu Artikel 12
Zu Artikel 13
Zu Nummer 1
Zu Nummer 2
Zu Artikel 14
Zu Artikel 15
Zu Artikel 16
Zu Nummer 1
Zu Nummer 2
Zu Nummer 3
Zu Nummer 4
Zu Artikel 17
Anlage Stellungnahme des Nationalen Normenkontrollrates gem. § 6 Abs. 1 NKR-Gesetz: NKR-Nr. 2841: Entwurf eines Gesetzes zur Anpassung steuerlicher Regelungen an die Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts
I. Zusammenfassung
II. Im Einzelnen
Drucksache 529/14
Gesetzesantrag des Landes Schleswig-Holstein
Entwurf eines ... Gesetzes zur Änderung des Bundeszentralregistergesetzes
... getilgt sowie nach § 13 Absatz 2 Satz 2 Nummer 1 BZRG die Eintragung des Schuldspruchs im Zentralregister entfernt. Eine Eintragung in das Erziehungsregister erfolgt in diesen Fällen nicht. Die nach § 30 Absatz 2
A. Problem
I. § 52 Absatz 1 Nummer 2 BZRG
II. § 60 Absatz 1 Nummer 3 BZRG
B. Lösung
I. Zu § 52 Absatz 1 Nummer 2 BZRG
II. Zu § 60 Absatz 1 Nummer 3 BZRG
C. Alternativen
D. Finanzielle Auswirkungen für die öffentlichen Haushalte
E. Sonstige Kosten
F. Bürokratiekosten
Gesetzesantrag
Entwurf
Artikel 1 Änderung des Bundeszentralregistergesetzes
Artikel 2 Inkrafttreten
A. Allgemeiner Teil
I. Anlass und Zielsetzung des Gesetzentwurfs
Zu § 52
Zu § 60
II. Gesetzgebungskompetenz
III. Gesetzesfolgen
B. Besonderer Teil
Zu Artikel 1
Zu Nummer 1
Zu Nummer 2
Zu Artikel 2
Drucksache 207/14
Unterrichtung durch die Europäische Kommission
Stellungnahme der Europäischen Kommission zu dem Beschluss des Bundesrates zum Vorschlag für eine Richtlinie des Europäischen Parlaments und des Rates über Verfahrensgarantien in Strafverfahren für verdächtige oder beschuldigte Kinder
... Auch nimmt die Kommission erfreut zur Kenntnis, dass der Bundesrat im Falle eines Freiheitsentzugs bestimmte Schutzmaßnahmen für Kinder befürwortet. Die Gewährleistung einer angemessenen Erziehung ist eine entscheidende Voraussetzung für die Wiedereingliederung der betroffenen Kinder in die Gesellschaft. Hier gilt es, den Umständen des Einzelfalls, unter anderem der Dauer des Freiheitsentzugs, Rechnung zu tragen.
Drucksache 375/1/14
... ermöglichen lediglich die Förderung eines "faktischen Teilzeitstudiums" in engen Grenzen durch die Gewährung der Ausbildungsförderung über die Förderungshöchstdauer "für eine angemessene Zeit" hinaus, unter anderem wenn die Förderungshöchstdauer infolge einer Behinderung, einer Schwangerschaft oder der Pflege und Erziehung eines Kindes bis zu zehn Jahren überschritten worden ist (§ 15 Absatz 3 Nummer 5
1. Zu Artikel 1 allgemein
Zu Buchstabe a
Zu Buchstabe b
Drucksache 238/14
Verordnung des Bundesministeriums des Innern
Verordnung zur Durchführung von regelmäßigen Datenübermittlungen der Meldebehörden an Behörden oder sonstige öffentliche Stellen des Bundes sowie zur Durchführung des automatisierten Abrufs von Daten durch das Bundesverwaltungsamt gemäß § 3 Absatz 3 des Gesetzes zur Europäischen Bürgerinitiative (Zweite Bundesmeldedatenübermittlungsverordnung - 2. BMeldDÜV)
... (2) Die Meldebehörden übermitteln zur Durchführung der Versicherung wegen Kindererziehung neben der Mitteilung der Geburt des Kindes nach Absatz 1 eine Mitteilung über die Mutter mit den entsprechenden Daten nach Absatz 1 sowie bei Mehrlingsgeburten die Anzahl der geborenen Kinder, sonst die Zahl 1 (Geburtsmitteilung).
Drucksache 165/2/14
Empfehlungen der Ausschüsse
Vorschlag für eine Richtlinie des Europäischen Parlaments und des Rates über Gesellschaften mit beschränkter Haftung mit einem einzigen Gesellschafter - COM(2014) 212 final; Ratsdok. 8842/14
... 7. Die Manipulations- und Missbrauchsgefahren einer solchen Verfahrensgestaltung liegen auf der Hand. Damit würde sich die SUP vor allem für unredliche Gründer anbieten, die als Gesellschafter anonym bleiben und nicht für zweifelhafte Aktivitäten ihrer Gesellschaft zur Verantwortung gezogen werden wollen. Gefährdet würden dadurch nicht nur Geschäftspartner, namentlich Verbraucherinnen und Verbraucher, die die Risiken der neuen Rechtsform nicht durchschauen, wobei die Gläubigersicherung über die Durchgriffshaftung (Artikel 18 Absatz 5 des Richtlinienvorschlags) faktisch leer liefe, da auch deren Durchsetzung die Kenntnis von der Person des Geschäftsführers bzw. der Gesellschafterin oder des Gesellschafters voraussetzt. Die SUP würde darüber hinaus zur idealen Plattform kriminellen Handelns, etwa für banden- und gewerbsmäßigen Betrug, Geldwäsche, Steuerhinterziehung und Insolvenzstraftaten, denn eine wirksame Strafverfolgung wäre kaum möglich, wenn die handelnden Personen nur mit großen Schwierigkeiten zu ermitteln sind. [Damit würden nicht zuletzt die derzeitigen Bemühungen um eine Revision der europäischen Geldwäscherichtlinie konterkariert.] Schließlich könnte die Konzerntauglichkeit der SUP (vgl. Artikel 6 Absatz 2 des Richtlinienvorschlags) im Extremfall zu einer "Infizierung" ganzer Konzerne führen, sofern diese durch eine einzige Gesellschaft gesteuert würden, deren Hintermänner letztlich im Dunkeln bleiben. Damit könnte auch das Vertrauen, das der Rechtsverkehr etablierten Gesellschaftsformen entgegenbringt, in Mitleidenschaft gezogen werden.
Drucksache 640/14 (Beschluss)
Stellungnahme des Bundesrates
Entwurf eines Gesetzes zur Stärkung der Gesundheitsförderung und der Prävention (Präventionsgesetz - PrävG )
... neu gefasste § 45 SGB VIII hat sich in der Praxis bewährt. Die Zielsetzung gesundheitlicher Vorsorge wird bereits durch den § 45 Absatz 2 Satz 2 Nummer 2 SGB VIII erfasst. Es besteht daher kein Bedarf für die Setzung neuer Betriebserlaubnisstandards. Außerdem erfasst auch der Förderauftrag nach §§ 22, 22a SGB VIII gesundheitsfördernde Aspekte. Die Ausgestaltung dieses Förderauftrages findet ihren Niederschlag in den Bildungs- und Erziehungsplänen der Länder. Ein Regelungsbedarf besteht somit auch daher nicht.
1. Zu Artikel 1 Nummer 1 § 1 Satz 2 SGB V
2. Zu Artikel 1 Nummer 4 § 20 Absatz 2 Satz 1 SGB V
3. Zu Artikel 1 Nummer 4 § 20 Absatz 3 Satz 1, Satz 2 und 3 SGB V
Zu Buchstabe a
Zu Buchstabe b
4. Zu Artikel 1 Nummer 4 § 20 Absatz 5 Satz 1 und Satz 1a - neu - und Absatz 6 Satz 2, Satz 3 und Satz 4 - neu - SGB V
Zu Buchstabe a
Zu Buchstabe b
5. Zu Artikel 1 Nummer 4 § 20 Absatz 6 Satz 5 - neu - SGB V
6. Zu Artikel 1 Nummer 5 § 20a Absatz 2 erster Halbsatz SGB V
7. Zu Artikel 1 Nummer 5 § 20a Absatz 2 SGB V
8. Zu Artikel 1 Nummer 5 § 20a Absatz 3 SGB V
9. Zu Artikel 1 Nummer 6 § 20b Absatz 1 Satz 1, Absatz 2 Satz 1 SGB V und Nummer 7 § 20c Absatz 1 Satz 2 SGB V
10. Zu Artikel 1 Nummer 8 § 20d Absatz 1 und Absatz 3 Satz 3 SGB V
11. Zu Artikel 1 Nummer 8 § 20d Absatz 3 Satz 4 SGB V
12. Zu Artikel 1 Nummer 8 § 20f Absatz 1 SGB V
13. Zu Artikel 1 Nummer 8 § 20f Absatz 2 Satz 2 SGB V
14. Zu Artikel 1 Nummer 12 § 24d Satz 1, Satz 3 und Satz 4 - neu - SGB V
Zu Buchstabe a
Zu Buchstabe b
15. Zu Artikel 1 Nummer 15 § 26 Absatz 1 Satz 2 SGB V
16. Zu Artikel 1 Nummer 15 § 26 SGB V
17. Zu Artikel 1 Nummer 16 § 65a Absatz 3 - neu - SGB V
18. Zu Artikel 1 Nummer 16 § 65a SGB V
19. Zu Artikel 5 Nummer 2 § 45 Absatz 2 Satz 2 Nummer 2 SGB VIII
20. Zu Artikel 6 Nummer 1 § 5 Absatz 1 Satz 1 SGB XI
21. Zu Artikel 6 Nummer 1 § 5 Absatz 2 Satz 1 SGB XI
22. Zu Artikel 6 Nummer 2 Buchstabe c - neu - § 18 Absatz 8 - neu - SGB XI
23. Zu Artikel 8 § 34 Absatz 10a IfSG
24. Zu Artikel 11a - neu - § 192 Absatz 1a - neu - VVG
'Artikel 11a Änderung des Gesetzes über den Versicherungsvertrag
Zum Gesetzentwurf insgesamt
Drucksache 628/14 (Beschluss)
Beschluss des Bundesrates
Mitteilung der Kommission an das Europäische Parlament, den Rat, den Europäischen Wirtschafts- und Sozialausschuss und den Ausschuss der Regionen: Arbeitsprogramm der Kommission 2015 - Ein neuer Start - COM(2014) 910 final
... 18. Er begrüßt den im Arbeitsprogramm 2015 angekündigten Aktionsplan zur Bekämpfung von Steuerhinterziehung und Steuerumgehung. Dieser muss den Grundsatz umsetzen, wonach Gewinne in dem Staat versteuert werden, wo sie erzielt werden. Steueroasen müssen ausgetrocknet und Steuerhinterziehungen in allen Mitgliedstaaten bekämpft werden. Wichtig ist dabei, dass Wirtschaftsstandorte nicht gegeneinander ausgespielt werden.
Drucksache 574/14
Gesetzesbeschluss des Deutschen Bundestages
Gesetz zur Änderung des Strafgesetzbuch es - Umsetzung europäischer Vorgaben zum Sexualstrafrecht
... "(2) Mit Freiheitsstrafe von drei Monaten bis zu fünf Jahren wird eine Person bestraft, der in einer dazu bestimmten Einrichtung die Erziehung, Ausbildung oder Betreuung in der Lebensführung von Personen unter achtzehn Jahren anvertraut ist, und die sexuelle Handlungen
Initiativgesetz des Bundestages ... Gesetz zur Änderung des Strafgesetzbuches - Umsetzung europäischer Vorgaben zum Sexualstrafrecht*
Artikel 1 Änderung des Strafgesetzbuches
§ 5 Auslandstaten mit besonderem Inlandsbezug.
§ 184a Verbreitung gewalt- oder tierpornographischer Schriften
§ 184b Verbreitung, Erwerb und Besitz kinderpornographischer Schriften
§ 184c Verbreitung, Erwerb und Besitz jugendpornographischer Schriften
§ 184d Zugänglichmachen pornographischer Inhalte mittels Rundfunk oder Telemedien; Abruf kinder- und jugendpornographischer Inhalte mittels Telemedien
§ 184e Veranstaltung und Besuch kinder- und jugendpornographischer Darbietungen
§ 201a Verletzung des höchstpersönlichen Lebensbereichs durch Bildaufnahmen
Artikel 2 Folgeänderungen
Artikel 3 Inkrafttreten
Drucksache 562/14
Verordnung der Bundesregierung
Verordnung zur Bestimmung der Beitragssätze in der gesetzlichen Rentenversicherung für das Jahr 2015 (Beitragssatzverordnung 2015 - BSV 2015)
... Der Bund als Beitragszahler wird durch die Absenkung des Beitragssatzes bei den Beiträgen des Bundes für Kindererziehungszeiten (§ 177 des
Drucksache 608/14
Unterrichtung durch die Europäische Kommission
Vorschlag für eine Verordnung des Europäischen Parlaments und des Rates über harmonisierte Verbraucherpreisindizes und zur Aufhebung der Verordnung (EG) Nr. 2494/95 COM(2014) 724 final
... Erziehung und Unterricht
Vorschlag
1. Kontext des Vorschlags
2. Ergebnisse der Konsultation interessierter Kreise und der Folgenabschätzungen
3. Rechtliche Aspekte des Vorschlags
4. Auswirkungen auf den Haushalt
Artikel 1 Gegenstand
Artikel 2 Begriffsbestimmungen
Artikel 3 Erstellung der harmonisierten Indizes
Artikel 4 Vergleichbarkeit der harmonisierten Indizes
Artikel 5 Datenanforderungen
Artikel 6 Periodizität
Artikel 7 Fristen, Austauschnormen und Revisionen
Artikel 8 Pilotstudien
Artikel 9 Qualitätssicherung
Artikel 10 Ausübung der Befugnisübertragung
Artikel 11 Ausschuss
Artikel 12 Aufhebung
Artikel 13 Inkrafttreten
Anhang 1 Anhang des Vorschlags für eine Verordnung des Europäischen Parlaments und des Rates über harmonisierte Verbraucherpreisindizes und zur Aufhebung der Verordnung (EG) Nr. 2494/95
Anhang Europäische Klassifikation der Verwendungszwecke des Individualkonsums (ECOICOP)
Drucksache 25/1/14
Empfehlungen der Ausschüsse
Entwurf eines Gesetzes über Leistungsverbesserungen in der gesetzlichen Rentenversicherung (RV-Leistungsverbesserungsgesetz)
... Daraus ergeben sich erhebliche soziale Härten insbesondere bei älteren geschiedenen Frauen, die in der DDR ihr Leben - wie viele Frauen in den alten Ländern auch - vorrangig der Familie und der Erziehung der Kinder gewidmet haben. Die betreffenden Personen verfügen regelmäßig über eine nur sehr geringe eigene Altersrente oder haben gar keinen Anspruch auf eine Altersrente.
1. Zu Artikel 1 Nummer 14a - neu - § 302 Absatz 7 SGB VI Nummer 16 - neu - § 313 Absatz 8 SGB VI
2. Zu Artikel 2 Nummer 5 § 117a ALG
5. Zu Artikel 2 insgesamt Änderung des ALG
6. Zur Geschiedenenversorgung in den neuen Ländern:
Drucksache 259/2/13
Antrag des Landes Nordrhein-Westfalen
Gesetz zu dem Handelsübereinkommen vom 26. Juni 2012 zwischen der Europäischen Union und ihren Mitgliedstaaten einerseits sowie Kolumbien und Peru andererseits
... 5. Der Bundesrat kritisiert zudem, dass die im Handelsabkommen vereinbarten Liberalisierungen der Finanzmärkte die Bemühungen zur Regulierung des internationalen Finanzsektors erschweren und Geldwäsche und Steuerhinterziehung erleichtern können. So könnten Finanzakteure riskante Geschäfte machen, ohne ausreichend von einer der Vertragsparteien kontrolliert zu sein. Das Abkommen schützt nur unzureichend das Recht der Vertragsparteien, Kapitalflüsse zu kontrollieren.
Drucksache 97/13
Gesetzentwurf der Bundesregierung
Entwurf eines Gesetzes zur Verbesserung der Rechte von international Schutzberechtigten und ausländischen Arbeitnehmern
... 4. Erziehungsgeld,
A. Problem und Ziel
B. Lösung
C. Alternativen
D. Haushaltsausgaben ohne Erfüllungsaufwand
E. Erfüllungsaufwand
E.1 Erfüllungsaufwand für Bürgerinnen und Bürger
E.2 Erfüllungsaufwand für die Wirtschaft
E.3 Erfüllungsaufwand der Verwaltung
Erfüllungsaufwand für die Bundesverwaltung
Sonstiger Erfüllungsaufwand der Verwaltung
F. Weitere Kosten
Gesetzentwurf
Entwurf
Artikel 1 Änderung des Aufenthaltsgesetzes
Artikel 2 Änderung des AZR-Gesetzes
Artikel 3 Änderung des Sechsten Buches Sozialgesetzbuch
§ 317a Neufeststellung
Artikel 4 Änderung des Gesetzes über die Alterssicherung der Landwirte
§ 123 Leistungen an Berechtigte im Ausland
Artikel 5 Änderung des Bundesausbildungsförderungsgesetzes - BAföG
Artikel 6 Änderungen von Verordnungen
§ 59a Hinweis auf Gewährung internationalen Schutzes
Artikel 7 Inkrafttreten
Begründung
A. Allgemeiner Teil
I. Zielsetzung des Entwurfs
1. Ausgangslage
2. Richtlinienumsetzung
3. Weitere Änderungen des Aufenthaltsrechts
II. Gesetzgebungskompetenz
III. Vereinbarkeit mit dem Recht der Europäischen Union und völkerrechtlichen Verträgen
IV. Erfüllungsaufwand; weitere Kosten
Sonstiger Erfüllungsaufwand der Verwaltung
V. Nachhaltigkeit
VI. Auswirkungen von gleichstellungspolitischer Bedeutung
B. Besonderer Teil
Zu Artikel 1
Zu Nummer 1
Zu Nummer 2
Zu Buchstabe a
Zu Buchstabe b
Zu Buchstabe c
Zu Buchstabe e
Zu Nummer 3
Zu Buchstabe a
Zu Buchstabe b
Zu Buchstabe c
Zu Nummer 4
Zu Buchstabe a
Zu Buchstabe b
Zu Nummer 5
Zu Buchstabe a
Zu Buchstabe b
Zu Doppelbuchstabe aa
Zu Doppelbuchstabe bb
Zu Nummer 6
Zu Buchstabe a
Zu Buchstabe n
Zu Nummer 7
Zu Nummer 8
Zu Nummer 9
Zu Buchstabe a
Zu Buchstabe b
Zu Nummer 10
Zu Nummer 11
Zu Nummer 12
Zu Nummer 13
Zu Nummer 14
Zu Nummer 15
Zu Buchstabe a
Zu Buchstabe b
Zu Buchstabe c
Zu Nummer 16
Zu Buchstabe a
Zu Buchstabe b
Zu Nummer 17
Zu Buchstabe a
Zu Doppelbuchstabe aa
Zu Doppelbuchstabe bb
Zu Buchstabe b
Zu Buchstabe c
Zu Doppelbuchstabe aa
Zu Doppelbuchstabe bb
Zu Nummer 18
Zu Nummer 19
Zu Nummer 20
Zu Nummer 21
Zu Nummer 22
Zu Nummer 23
Zu Nummer n
Zu Nummer 26
Zu Nummer 27
Zu Nummer 28
Zu Buchstabe a
Zu Buchstabe n
Zu Nummer 29
Zu Buchstabe a
Zu Buchstabe b
Zu Buchstabe d
Zu Nummer 30
Zu Nummer 31
Zu Nummer 32
Zu Artikel 2
Zu Artikel 3
Zu Nummer 1
Zu Nummer 2
Zu Nummer 3
Zu Nummer 4
Zu Nummer 5
Zu Nummer 6
Zu Artikel 4
Zu Nummer 1
Zu Nummer 2
Zu Nummer 3
Zu Artikel 5
Zu Artikel 6
Zu Absatz 1
Zu Nummer 1
Zu Nummer 2
Zu Buchstabe a
Zu Buchstabe b
Zu Buchstabe n
Zu Nummer 3
Zu Nummer 4
Zu Buchstabe a
Zu Buchstabe b
Zu Doppelbuchstabe aa
Zu Doppelbuchstabe bb
Zu Nummer 5
Zu Nummer 6
Zu Nummer 7
Zu Nummer 8
Zu Absatz 2
Zu Nummer 1
Zu Buchstabe a
Zu Buchstabe b
Zu Doppelbuchstabe aa
Zu Doppelbuchstabe bb
Zu Buchstabe c
Zu Buchstabe d
Zu Nummer 2
Zu Nummer 3
Zu Absatz 3
Zu Nummer 1
Zu Nummer 2
Zu Nummer 3
Zu Artikel 7
Anlage Stellungnahme des Nationalen Normenkontrollrates gem. § 6 Abs. 1 NKRG: NKR-Nr. 2327: Entwurf eines Gesetzes zur Verbesserung der Rechte von international Schutzberechtigten und ausländischen Arbeitnehmern
I. Zusammenfassung
II. Im Einzelnen
Drucksache 556/13
Antrag der Länder Rheinland-Pfalz, Brandenburg, Bremen, Hamburg, Niedersachsen,
Nordrhein-Westfalen, Schleswig-Holstein
... Der Bundesrat weist darauf hin, dass im Bereich der frühkindlichen Bildung und Erziehung weiterhin große Finanzierungsherausforderungen bestehen. Er verweist auf die Ergebnisse empirischer Studien, die wissenschaftlich belegen, dass Investitionen in diesem Bereich mit starken positiven Effekten auf den Bildungserfolg verbunden und deshalb unter gesamtwirtschaftlichen Gesichtspunkten besonders vorteilhaft sind. Nur mit dem weiteren Ausbau des Angebotes an Kita-Plätzen und einer Verbesserung der Qualität der Bildungsangebote wird der Rechtsanspruch auf einen Betreuungsplatz umfassend eingelöst.
Entschließung
1. Bildungschancen in Deutschland
2. Finanzielle Verantwortung
3. Kita-Ausbauprogramm
4. Ganztagsschulprogramm
5. Inklusion
6. Hochschulen, Wissenschaft und Forschung
7. Änderung des Grundgesetzes
Drucksache 207/13
Unterrichtung durch die Bundesregierung
Nationales Reformprogramm 2013
... (111) Über diese Regelinstrumente hinaus werden in Deutschland auf allen staatlichen Ebenen neue und innovative Ansätze zur Eingliederung von Langzeitarbeitslosen entwickelt. Vielfach werden dabei zielgruppenspezifische Ansätze zum Beispiel für Alleinerziehende, Jugendliche und Ältere, Personen mit Migrationshintergrund oder Menschen mit gesundheitlichen Einschränkungen erprobt (vgl. Tabelle II lfd. Nr. 60, 61, 62, 63 und 64). Dazu dienen auf Bundesebene zum Beispiel das Programm Perspektive 50plus, der ESF-geförderte Ideenwettbewerb Gute Arbeit für Alleinerziehende und das ESF-Modellprojekt Bürgerarbeit.
Nationales Reformprogramm 2013
3 Einführung
I. Das gesamtwirtschaftliche Umfeld
Übersicht 1: Eckdaten der Jahresprojektion der Bundesregierung
Schaubild 1: Entwicklung des Bruttoinlandsprodukts in Deutschland preisbereinigt
II. Umsetzung der länderspezifischen Empfehlungen des Rates der Europäischen Union für Deutschland
1. Öffentliche Finanzen
Haushaltskonsolidierung und Schuldenregel
Schaubild 2: Ausgaben, Einnahmen und Finanzierungssaldo des Staates
Ausgaben für Bildung und Forschung, Gesundheit und Pflege
Effizienz des Steuersystems
2. Finanzmärkte
Strukturelle Verbesserungen im Finanzsektor
5 Landesbanken
3. Erwerbsbeteiligung
Steuern und Abgabenlast senken
Bekämpfung der Langzeitarbeitslosigkeit
Lohnentwicklung in Deutschland
Anreize für Zweitverdiener
Kindertagesbetreuung ausbauen
4. Infrastruktur und Wettbewerb
Den Wettbewerb stärken
Wettbewerb im Schienenverkehr und Investitionen in die Verkehrsinfrastruktur
Wettbewerb bei Dienstleistungen
III. Europa 2020-Strategie: Erzielte Fortschritte und Maßnahmen
Kasten 1: Quantitative Ziele im Rahmen der Strategie Europa 2020 und Stand der Zielerreichung EU 2020-Kernziele EU-weite Indikatoren Nationale Indikatoren falls abweichend Stand der quantitativen Indikatoren
1. Beschäftigung fördern - Nationaler Beschäftigungsplan
Allgemeine Rahmenbedingungen
Schaubild 3: Arbeitslose und Erwerbstätige in Deutschland
Inländisches Beschäftigungspotenzial aktivieren
Qualifizierte Zuwanderung erleichtern
2. Bedingungen für Innovation, Forschung und Entwicklung verbessern
Schaubild 4: Ausgaben für Forschung und Entwicklung im Zeitraum 2000 bis 2011
3. Treibhausgasemissionen reduzieren, erneuerbare Energien und Energieeffizienz voranbringen
Schaubild 5: Bruttostromerzeugung in Deutschland 2012+
4. Bildungsniveau verbessern
5. Soziale Eingliederung vor allem durch die Verringerung von Armut fördern
Bekämpfung der Langzeitarbeitslosigkeit
5 Armutsgefährdung
IV. Der Euro-Plus-Pakt
1. Umsetzung des Deutschen Aktionsprogramms 2012 für den Euro-Plus-Pakt
2. Deutsches Aktionsprogramm 2013 für den Euro-Plus-Pakt
Kasten 3: Das deutsche Aktionsprogramm 2013 für den Euro-Plus-Pakt Wettbewerbsfähigkeit
5 Beschäftigung
Langfristige Tragfähigkeit der öffentlichen Finanzen
5 Finanzstabilität
V. Verwendung der EU-Strukturmittel
Kasten 4: Schwerpunkte der künftigen Operationellen Programme im Rahmen der EFRE-, ESF- und ELER-Förderung EFRE:
VI. Verfahren zur Erstellung des NRP 2013 und Einbindung der Akteure
Tabelle
Tabelle
Drucksache 709/13
Unterrichtung durch die Europäische Kommission
Mitteilung der Kommission an das Europäische Parlament, den Rat, den Europäischen Wirtschafts- und Sozialausschuss und den Ausschuss der Regionen - Die Bildung öffnen: Innovatives Lehren und Lernen für alle mithilfe neuer Technologien und frei zugänglicher Lehr- und Lernmaterialien - COM(2013) 654 final
... Die Verwendung von Bildungsinhalten und OER wird dadurch gebremst, dass für jeden Nutzer die passenden Ressourcen gefunden werden müssen: Lehrkräfte neigen dazu, vor allem Ressourcen zu verwenden, die ihnen von Kollegen empfohlen wurden. Nutzergemeinschaften ("Communities of practice") auf EU-Ebene haben sich als verlässliches Mittel für den Austausch bewährter Verfahren und gegenseitige Unterstützung erwiesen. Ein Beispiel dafür ist die intensive Mitwirkung von Lehrkräften an der eTwinning-Plattform 16 mit ihren mehr als 200 000 registrierten Nutzern, in der Gemeinschaft für naturwissenschaftliche Erziehung in Europa SCIENT17 sowie im Open Discovery Space,
Mitteilung
... dabei bieten die neuen Technologien die Chance für eine effizientere und gerechtere Bildung
1. Offene Lernumgebungen: Innovationschance für Einrichtungen, Lehrkräfte und Lernende
1.1. Innovative Bildungsträger
... um Anreize für innovative Lernmethoden zu schaffen
1.2. Innovative Lehrkräfte
... um sich in Nutzergemeinschaften zu vernetzen
... und sollten Anerkennung für neue Lehrmethoden erhalten
1.3 Innovation für Lernende
... und dass ihre digital erworbenen Kompetenzen problemlos bescheinigt und für weiteres Lernen oder eine Beschäftigung anerkannt werden
2. Freie Lehr- und Lernmaterialien: frei verfügbares Wissen als Chance für eine bessere und leichter zugängliche Bildung
... und die Rechte und Pflichten der Nutzer von urheberrechtlich geschützten Lehrmitteln sollten grenzüberschreitend transparenter werden
3. Konnektivität und Innovation: Partnerschaften für Infrastrukturen, neue Produkte und Dienstleistungen sowie Interoperabilität
... und es bedarf offener Standards für die Interoperabilität, um Größenvorteile nutzen zu können
... damit die europäischen Märkte für digitale Anwendungen und Inhalte wachsen können
4. Die Chancen der digitalen Revolution durch abgestimmtes Handeln nutzen
... zwischen allen Akteuren abgestimmtes Handeln
.. und ein besseres Verständnis aller noch nicht genutzten Chancen der digitalen Revolution
Drucksache 470/13
Unterrichtung durch die Europäische Kommission
Mitteilung der Kommission an das Europäische Parlament, den Rat, den Europäischen Wirtschafts- und Sozialausschuss und den Ausschuss der Regionen: Europäisches Semester 2013 - länderspezifische Empfehlungen: Europa aus der Krise führen COM(2013) 350 final
... ~ Es sollte und kann mehr getan werden, um im Rahmen mittelfristiger finanzpolitischer Strategien die Effizienz der öffentlichen Ausgaben zu steigern und das Steuersystem gerechter und effektiver zu gestalten. Die mangelnde Effizienz, die für einige nationale Steuersysteme typisch ist (z.B. reduzierte Steuersätze in einigen Fällen und Steuerbefreiungen in anderen), muss behoben werden. Die Bekämpfung von Steuerhinterziehung und Steuerumgehung muss ebenfalls forciert werden. Solange die Prioritäten unterschiedlich sind, werden in mehrere Stoßrichtungen laufende Maßnahmen empfohlen.
Drucksache 20/13
Verordnung der Bundesregierung
Verordnung zu dem Abkommen vom 17. Mai 2011 zwischen der Regierung der Bundesrepublik Deutschland und dem Welternährungsprogramm der Vereinten Nationen über das Büro des Welternährungsprogramms der Vereinten Nationen in der Bundesrepublik Deutschland
... Nach Artikel 2 Absatz 2 des Gesetzes vom 5. Juni 1996 zum UNV-Abkommen kann die Bundesregierung bei dem Erlass von Rechtsverordnungen nach dieser Vorschrift bestimmen, in welchem Umfang Artikel 3 des UNV-Vertragsgesetzes, der das Beitrittsrecht von UNV-Bediensteten zur deutschen gesetzlichen Krankenversicherung nach Beendigung ihrer Beschäftigung bei den Vereinten Nationen und die Anrechnung von Kindererziehungs- und Berücksichtigungszeiten betrifft, auf das neue Sitzabkommen anzuwenden ist.
Drucksache 186/1/13
Empfehlungen der Ausschüsse
Lebenslagen in Deutschland - Vierter Armuts- und Reichtumsbericht
... [bb) das Betreuungsgeld abzuschaffen und die Angebote frühkindlicher Bildung, Betreuung und Erziehung auszubauen; nur durch die Entwicklung und Garantie einer bedarfsdeckenden Infrastruktur vor Ort wird jedem Kind und Jugendlichen ein Recht auf Bildung, Teilhabe und Förderung ermöglicht,]
Drucksache 556/13 (Beschluss)
Beschluss des Bundesrates
Entschließung des Bundesrates "Gute Bildung und gute Wissenschaft für Deutschland"
... Der Bundesrat weist darauf hin, dass im Bereich der frühkindlichen Bildung und Erziehung weiterhin große Finanzierungsherausforderungen bestehen. Er verweist auf die Ergebnisse empirischer Studien, die wissenschaftlich belegen, dass Investitionen in diesem Bereich mit starken positiven Effekten auf den Bildungserfolg verbunden und deshalb unter gesamtwirtschaftlichen Gesichtspunkten besonders vorteilhaft sind. Nur mit dem weiteren Ausbau des Angebotes an Kita-Plätzen und einer Verbesserung der Qualität der Bildungsangebote wird der Rechtsanspruch auf einen Betreuungsplatz umfassend eingelöst.
Anlage Entschließung des Bundesrates Gute Bildung und gute Wissenschaft für Deutschland
1. Bildungschancen in Deutschland
2. Finanzielle Verantwortung
3. Kita-Ausbauprogramm
4. Ganztagsschulprogramm
5. Inklusion
6. Hochschulen, Wissenschaft und Forschung
7. Änderung des Grundgesetzes
Drucksache 418/13
Unterrichtung durch die Europäische Kommission
Vorschlag für eine Richtlinie des Europäischen Parlaments und des Rates über die Vergleichbarkeit von Zahlungskontogebühren, den Wechsel von Zahlungskonten und den Zugang zu Zahlungskonten mit grundlegenden Funktionen - COM(2013) 266 final
... (28) Die Mitgliedstaaten sollten sicherstellen, dass mindestens ein Zahlungsdienstleister den Verbrauchern Zahlungskonten mit grundlegenden Funktionen anbietet. Der Zugang zu solchen Konten sollte nicht übermäßig schwierig und für die Verbraucher nicht mit übermäßigen Kosten verbunden sein. Daher sollten die Mitgliedstaaten auch Faktoren wie den Standort der betreffenden Zahlungsdienstleister in ihrem Hoheitsgebiet berücksichtigen. Um für die Verbraucher das Risiko einer finanziellen Ausgrenzung zu minimieren, sollten die Mitgliedstaaten für eine bessere Finanzerziehung, unter anderem auch in Schulen, sorgen und Überschuldung bekämpfen. Darüber hinaus sollten die Mitgliedstaaten Initiativen von Zahlungsdienstleistern fördern, die darauf abzielen, die Bereitstellung eines Zahlungskontos mit grundlegenden Funktionen mit Maßnahmen der Finanzerziehung zu kombinieren.
Drucksache 743/13
Gesetzesantrag der Länder Nordrhein-Westfalen, Baden-Württemberg, Hamburg, Niedersachsen, Rheinland-Pfalz
Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Gesetzes über Finanzhilfen des Bundes zum Ausbau der Tagesbetreuung für Kinder und zur Änderung des Kinderbetreuungsfinanzierungsgesetzes
... Der Bund hat im Rahmen des Investitionsprogramms "Kinderbetreuungsfinanzierung" 2008 - 2013 insgesamt 2,15 Milliarden Euro und darüber hinaus im Rahmen des Investitionsprogramms "Kinderbetreuungsfinanzierung" 2013 - 2014 für weitere 30.000 Plätze insgesamt 580,5 Millionen Euro zur Verfügung gestellt. Länder und Kommunen haben sich mit eigenen Mitteln ebenfalls in erheblichem Maße engagiert und ihre Ausgaben für die frühkindliche Bildung, Erziehung und Betreuung nachhaltig gesteigert.
A. Problem und Ziel
B. Lösung
C. Alternativen
D. Finanzielle Auswirkungen
E. Sonstige Kosten
Gesetzesantrag
Entwurf
Artikel 1 Änderung des Gesetzes über Finanzhilfen des Bundes zum Ausbau der Tagesbetreuung für Kinder
Artikel 2 Änderung des Kinderbetreuungsfinanzierungsgesetzes
Artikel 3 Inkrafttreten
Begründung
A. Allgemeines
B. Einzelbegründung
Zu Artikel 1
Zu Nummer 1
Zu Nummer 2
Zu Nummer 3
Zu Artikel 2
Zu Artikel 3
Drucksache 141/13 (Beschluss)
Beschluss des Bundesrates
Mitteilung der Kommission an das Europäische Parlament, den Rat, den Europäischen Wirtschafts- und Sozialausschuss und den Ausschuss der Regionen: Sozialinvestitionen für Wachstum und sozialen Zusammenhalt - einschließlich Durchführung des Europäischen Sozialfonds 2014-2020 - COM(2013) 83 final
... 3. Der Bundesrat begrüßt insbesondere die Auffassung der Kommission, Sozialinvestitionen als notwendige Förderung von Fähigkeiten und Kompetenzen der Menschen mit langfristigen Auswirkungen zu verstehen. Dieser präventive Ansatz sollte vor allem auf die Bedürfnisse von Familien zugeschnitten sein und Kinder und Jugendliche auf ihrem Lebensweg begleiten. Entscheidend ist daher, dass die präventive Sozialpolitik zum frühestmöglichen Zeitpunkt ansetzt und unter anderem eine verlässliche Kinderbetreuung, frühkindliche Erziehung, Bildung sowie attraktive Breitensportangebote umfasst.
Drucksache 479/13
Unterrichtung durch die Europäische Kommission
Mitteilung der Kommission an den Rat und das Europäische Parlament: Verstärkung der Bekämpfung des Zigarettenschmuggels und anderer Formen des illegalen Handels mit Tabakerzeugnissen - Eine umfassende EU-Strategie - COM(2013) 324 final
... Die Zollbehörden setzen ihr Personal, ihre IT-Systeme und ihre Kontrollverfahren und -ausrüstung ein, um aufzudecken, wo illegaler internationaler Handel mit Waren einschließlich Tabakerzeugnissen stattfindet. Da es sich bei der EU um eine Zollunion handelt und eine gemeinsame Rechtsgrundlage vorhanden ist, sind die EU-Zollbehörden über gemeinsame IT-Systeme, gemeinsame Expertengruppen und den Austausch von Beamten eng miteinander vernetzt28. Die EU-Steuerbehörden pflegen verschiedene Formen der Verwaltungszusammenarbeit, um Steuerbetrug und -hinterziehung EU-weit zu bekämpfen. Eine Reihe von IT-Systemen und -Netzen, die von der Kommission verwaltet werden, unterstützt die diesbezügliche Zusammenarbeit zwischen den Behörden.29 Diese Zusammenarbeit umfasst nicht nur den Austausch von risikobezogenen Informationen30, sondern auch transeuropäische Netze zur Kontrolle der Beförderung von Waren unter Aussetzung von Zöllen und anderen Steuern31.
Drucksache 93/13
Gesetzentwurf der Bundesregierung
Entwurf eines Gesetzes zur Verwaltungsvereinfachung in der Kinder- und Jugendhilfe (Kinder- und Jugendhilfeverwaltungsvereinfachungsgesetz - KJVVG )
... In der Kinder- und Jugendhilfe als Teil der öffentlichen Fürsorge wird vor dem Hintergrund ihrer Systemfunktion als Unterstützung und Ergänzung elterlicher Erziehung der konstitutive Nachrang (§ 10 Absatz 1 SGB VIII) durch den nachträglichen Einsatz von Einkommen und Vermögen hergestellt. Im Hinblick auf individuelle Leistungen der Kinder- und Jugendhilfe, soweit sie voll- oder teilstationärer Natur sind, erfolgt dies durch die Erhebung von Kostenbeiträgen beim jungen Menschen oder Leistungsberechtigten nach § 19 SGB VIII, seinem Ehegatten oder Lebenspartner oder seinen Eltern (§§ 91 bis 94 SGB VIII).
A. Problem und Ziel
B. Lösung
C. Alternativen
D. Haushaltsausgaben ohne Erfüllungsaufwand
E. Erfüllungsaufwand
E.1 Erfüllungsaufwand für Bürgerinnen und Bürger
E.2 Erfüllungsaufwand für die Wirtschaft
E.3 Erfüllungsaufwand der Verwaltung
Für den Bund:
Für die Länder:
Für die Kommunen:
F. Weitere Kosten
Gesetzentwurf
Entwurf
Artikel 1 Änderung des Achten Buches Sozialgesetzbuch
Artikel 2 Änderung des Zwölften Buches Sozialgesetzbuch
Artikel 3 Inkrafttreten
Begründung
A. Allgemeiner Teil
I. Notwendigkeit und Zielsetzung des Gesetzes
1. Vereinfachung der Kostenbeteiligung junger Menschen und ihrer Eltern in der Kinder- und Jugendhilfe
2. Klarstellung zur Förderung der Jugendarbeit der Jugendorganisationen der politischen Parteien durch den Bund
3. Verbesserung der Datenlage in der Kinder- und Jugendhilfe
4. Anpassung der Unterstützungsleistungen der Kinder- und Jugendhilfe an die Einführung des Rechts des leiblichen, nicht rechtlichen Vaters auf Umgang
5. Verlängerung der Befristung der Hilfe für die Betreuung in einer Pflegefamilie
II. Gesetzgebungszuständigkeit
III. Vereinbarkeit mit dem Recht der Europäischen Union und völkerrechtlichen Verträgen
IV. Gesetzesfolgen
1. Haushaltsausgaben ohne Erfüllungsaufwand
2. Erfüllungsaufwand
a Erfüllungsaufwand für die Bürgerinnen und Bürger
b Erfüllungsaufwand für die Wirtschaft
c Erfüllungsaufwand der Verwaltung
aa Für den Bund
bb Für die Länder
cc Für die Kommunen
3. Weitere Kosten
aa Für den Bund
bb Für die Länder
cc Für die Kommunen
V. Nachhaltigkeitsaspekte
VI. Auswirkungen von gleichstellungspolitischer Bedeutung
B. Besonderer Teil
Zu Artikel 1
Zu Nummer 1
Zu Nummer 2
Zu Nummer 3
Zu Nummer 4
Zu Nummer 5
Zu Nummer 6
Zu Nummer 7
Zu Buchstabe a
Zu Buchstabe b
Zu Buchstabe c
Zu Nummer 8
Zu Buchstabe a
Zu Buchstabe b
Zu Nummer 9
Zu Nummer 10
Zu Buchstabe a
Zu Buchstabe b
Zu Buchstabe c
Zu Buchstabe d
Zu Buchstabe e
Zu Buchstabe f
Zu Buchstabe g
Zu Nummer 11
Zu Nummer 12
Zu Buchstabe a
Zu Buchstabe b
Zu Nummer 13
Zu Buchstabe a
Zu Buchstabe b
Zu Buchstabe bb
Zu Buchstabe cc
Zu Buchstabe dd
Zu Artikel 2
Zu Artikel 3
Anlage Stellungnahme des Nationalen Normenkontrollrates gem. § 6 Abs. 1 NKRG: NKR-Nr. 2393: Entwurf eines Gesetzes zur Verwaltungsvereinfachung in der Kinder- und Jugendhilfe
I. Zusammenfassung
II. Im Einzelnen
a Erfüllungsaufwand für Bürger
b Erfüllungsaufwand für die Wirtschaft
c Erfüllungsaufwand für die Verwaltung
Für den Bund:
Für die Länder:
Für die Kommunen:
Drucksache 743/13 (Beschluss)
Gesetzentwurf des Bundesrates
Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Gesetzes über Finanzhilfen des Bundes zum Ausbau der Tagesbetreuung für Kinder und zur Änderung des Kinderbetreuungsfinanzierungsgesetzes
... Der Bund hat im Rahmen des Investitionsprogramms "Kinderbetreuungsfinanzierung" 2008 - 2013 insgesamt 2,15 Milliarden Euro und darüber hinaus im Rahmen des Investitionsprogramms "Kinderbetreuungsfinanzierung" 2013 - 2014 für weitere 30 000 Plätze insgesamt 580,5 Millionen Euro zur Verfügung gestellt. Länder und Kommunen haben sich mit eigenen Mitteln ebenfalls in erheblichem Maße engagiert und ihre Ausgaben für die frühkindliche Bildung, Erziehung und Betreuung nachhaltig gesteigert.
A. Problem und Ziel
B. Lösung
C. Alternativen
D. Finanzielle Auswirkungen auf die öffentlichen Haushalte
E. Sonstige Kosten
Gesetzentwurf
Anlage Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Gesetzes über Finanzhilfen des Bundes zum Ausbau der Tagesbetreuung für Kinder und zur Änderung des Kinderbetreuungsfinanzierungsgesetzes
Artikel 1 Änderung des Gesetzes über Finanzhilfen des Bundes zum Ausbau der Tagesbetreuung für Kinder
Artikel 2 Änderung des Kinderbetreuungsfinanzierungsgesetzes
Artikel 3 Inkrafttreten
Begründung
A. Allgemeiner Teil
B. Besonderer Teil
Zu Artikel 1
Zu Nummer 1
Zu Nummer 2
Zu Nummer 3
Zu Artikel 2
Zu Artikel 3
Drucksache 680/13
Antrag des Landes Hessen
Entschließung des Bundesrates für eine gerechte und zukunftsorientierte Wirtschafts-, Steuer- und Sozialpolitik in Deutschland
... Zu einer gerechten Steuerpolitik gehört schließlich auch der Kampf gegen Steuerhinterziehung und gegen aggressive Steuergestaltungen. Mit der Verabschiedung eines Aktionsplanes gegen die Gewinnkürzung und -verlagerung multinationaler Unternehmen (Base Erosion and Profit Shifting, BEPS) haben die Finanzminister und Notenbankgouverneure der G20-Staaten bei ihrem Treffen am 19./20. Juli 2013 in Moskau einen Meilenstein in der internationalen Steuerpolitik erreicht. Hintergrund der Aktivitäten ist die Beobachtung, dass multinationale Unternehmen unter Ausnutzung von international nicht abgestimmten Steuerregeln ihre Steuerlast erheblich reduzieren. Dies gilt insbesondere für den Bereich der digitalen Wirtschaft (E-Commerce). Dadurch entstehen erhebliche Mindereinnahmen. Der jetzt verabschiedete Aktionsplan ist ein Katalog von 15 Maßnahmen, auf dessen Grundlage bis Ende 2015 wirksame und international abgestimmte Regelungen gegen BEPS erarbeitet werden sollen.
Drucksache 512/13 (Beschluss)
Beschluss des Bundesrates
Vorschlag für eine Richtlinie des Rates zur Änderung der Richtlinie 2011/16/EU bezüglich der Verpflichtung zum automatischen Austausch von Informationen im Bereich der Besteuerung - COM(2013) 348 final
... 1. Der Bundesrat begrüßt nachdrücklich den Vorschlag für eine Richtlinie des Rates zur Änderung der Richtlinie 2011/16/EU bezüglich der Verpflichtung zum automatischen Austausch von Informationen im Bereich der Besteuerung und die damit verbundene Ausweitung des automatischen Informationsaustauschs. Ein umfassender automatischer Informationsaustausch in Steuerangelegenheiten ist das wirksamste Mittel gegen Steuerbetrug, Steuerhinterziehung und aggressive Steuerplanung.
Drucksache 787/13
Unterrichtung durch das Bundesministerium der Finanzen
Haushaltsführung 2013 - Mitteilung gemäß § 27 Absatz 4 BHO über die Einwilligung in eine überplanmäßige Ausgabe bei Kapitel 1702 Titel 686 01 Erläuterungsnummer 2 - Zuweisung an den Fonds für Opfer der Heimerziehung Ost -
Haushaltsführung 2013 - Mitteilung gemäß § 27 Absatz 4 BHO über die Einwilligung in eine überplanmäßige Ausgabe bei Kapitel 1702 Titel 686 01 Erläuterungsnummer 2 - Zuweisung an den Fonds für Opfer der Heimerziehung Ost -
Drucksache 86/13 (Beschluss)
Beschluss des Bundesrates
Bericht über die Lebenssituation junger Menschen und die Bestrebungen und Leistungen der Kinder- und Jugendhilfe in Deutschland - 14. Kinder- und Jugendbericht - und Stellungnahme der Bundesregierung
... 4. Die veränderten Bedingungen und besonderen Anforderungen des Aufwachsens in Familie, in den Einrichtungen von Bildung, Erziehung und Betreuung sowie der Gesellschaft führen dazu, dass der Staat mehr und mehr eine "Garantenrolle" bei der Schaffung und Sicherung der für ein gelingendes Aufwachsen notwendigen Rahmenbedingungen ausfüllt. Um diese notwendigen Bedingungen gestalten und langfristig für die Gesellschaft erhalten zu können, bedarf es vor allem starker staatlicher Institutionen. Der Bundesrat begrüßt deshalb die zentrale Rolle und Funktion, die die Berichtskommission den Jugendämtern beimisst, sowie ihren Vorschlag, sie zu "lokalen strategischen Zentren für Fragen des Aufwachsens" weiterzuentwickeln. Darüber hinaus weist der Bundesrat auf die in diesem Kontext ebenso wachsende Bedeutung des Schulsystems hin (Ganztag).
Drucksache 320/13 (Beschluss)
Gesetzentwurf des Bundesrates
Entwurf eines Gesetzes zur Einführung eines Anspruchs auf Einrichtung eines Girokontos auf Guthabenbasis (GiroGuBaG)
... Absatz 6 Satz 3 beschreibt, welche Mindestfunktionen ("Basisfunktionen" nach der Terminologie der Empfehlungen der Kommission) ein Girokonto auf Guthabenbasis, das in Satz 1 legaldefiniert wird, haben muss. Bereits aus der Formulierung von Satz 3 ist ersichtlich, dass es dem Zahlungsdienstleister im Rahmen vertraglicher Vereinbarungen frei steht, zu Gunsten des Verbrauchers weitergehende Leistungsmöglichkeiten des Guthabenkontos einzuräumen. Der beschriebene Leistungsumfang soll sicherstellen, dass das Guthabenkonto zumindest zu dem Zwecke geeignet ist, Verbraucherinnen und Verbrauchern in angemessener Weise eine Teilnahme am unbaren Zahlungsverkehr zu ermöglichen. Dieser Zweck wird durch eine Verweisung auf § 1 Absatz 2 Nummer 1 und 2 des Zahlungsdienstaufsichtsgesetzes erreicht. Danach gehören zu einem Guthabenkonto insbesondere die Möglichkeiten, Überweisungen zu tätigen, am Lastschriftverfahren teilzunehmen, Bareinzahlungen oder Barauszahlungen vorzunehmen sowie alle für die Führung des Kontos erforderlichen Vorgänge. Aus der Natur der Führung des Girokontos auf Guthabenbasis folgt im Übrigen schon begriffsnotwendig, dass eine Überziehung des Kontos nicht möglich ist und insbesondere auch nicht durch Auszahlungen am Geldautomaten gegen Geldkarten ermöglicht wird.
Drucksache 418/1/13
Empfehlungen der Ausschüsse
Vorschlag für eine Richtlinie des Europäischen Parlaments und des Rates über die Vergleichbarkeit von Zahlungskontogebühren, den Wechsel von Zahlungskonten und den Zugang zu Zahlungskonten mit grundlegenden Funktionen - COM(2013) 266 final
... 9. Der Bundesrat bittet die Bundesregierung darauf hinzuwirken, dass Zahlungsdienstleister auf Grund der vorgeschlagenen Richtlinie verpflichtet werden, auch über die Sollzinsen für eingeräumte Überziehungsmöglichkeiten im Sinne von Artikel 3 Buchstabe d der Richtlinie
Drucksache 789/1/13
Empfehlungen der Ausschüsse
Vorschlag für eine Richtlinie des Europäischen Parlaments und des Rates über Verfahrensgarantien in Strafverfahren für verdächtige oder beschuldigte Kinder - COM(2013) 822 final; Ratsdok. 17633/13
... 10. Der Bundesrat ist aber der Ansicht, dass das in Artikel 6 des Richtlinienvorschlags verankerte Recht auf Zugang zu einem Rechtsbeistand zu weit gefasst ist. Insbesondere begegnet die Unverzichtbarkeit der Hinzuziehung eines Verteidigers erheblichen Bedenken. Ein Kind mag zwar aufgrund seiner Minderjährigkeit mehr Schwierigkeiten haben als ein Erwachsener, seine Lage und seine Möglichkeiten zu erfassen. Ihm und seinen Erziehungsberechtigten jedoch jegliche diesbezügliche Entscheidungsmöglichkeit abzusprechen, ist zu weitgehend.
Zur Vorlage allgemein
Zu Artikel 3
Zu Artikeln 6
Zu Artikeln 7
Zu Artikel 9
Zu Artikel 12
Zu Artikel 12
Zu Artikel 14
Zu Artikel 15
Zu Artikel 19
Zu Artikel 20
Zu Artikel 21
3 Weiteres
Drucksache 339/13 (Beschluss)
Gesetzentwurf des Bundesrates
Entwurf eines Gesetzes zur Verbesserung der Bekämpfung von Steuerstraftaten
... Angleichung der Verjährungsfrist für die strafrechtliche Verfolgung von Steuerhinterziehung an die Festsetzungsfrist bei hinterzogenen Steuern.
>> Weitere Fundstellen >>
Suchbeispiele:
Informationssystem - umwelt-online Internet
Das Informationssystem umfaßt alle bei umwelt-online implementierten Dateien zu den Umweltmedien/Bereichen:
Abfall ,
Allgemeines ,
Anlagentechnik ,
Bau ,
Biotechnologie ,
Energienutzung ,
Gefahrgut ,
Immissionsschutz ,
Lebensmittel & Bedarfsgegenstände,
Natur -,
Pflanzen -,
Tierschutz ,
Boden/Altlasten ,
Störfallprävention&Katastrophenschutz ,
Chemikalien ,
Umweltmanagement sowie
Arbeitsschutz
einschließlich des zugehörigen EU -Regelwerkes. Das Informationssystem wird kontinierlich entsprechend den Veröffentlichungen des Gesetzgebers aktualisiert.
Mit dem Lizenzerwerb wird die Nutzungsberechtigung des umwelt-online Informationssystems und die Nutzung des individuellen umwelt-online Rechtskatasters zum Nachweis der Rechtskonformität des Umweltmanagementsystems gemäß der DIN ISO 14001 bzw. der Ökoauditverordnung (EG)1221/2009 , des Arbeitsschutzmanagementsystems gemäß OHSAS 18001 sowie des Energiemanagementsystems gemäß DIN ISO 50001 erworben.