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128 gefundene Dokumente zum Suchbegriff

"Europarechtskonforme"


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Drucksache 850/11

... - Die zugrunde liegende Straftat ist in der Liste von Artikel 13 Absatz 6 Buchstabe a des Eurojust-Beschlusses aufgeführt und die vorgesehene Sanktion erreicht ein vorgeschriebenes Mindesthöchstmaß. Letzteres ist von den Mitgliedstaaten der Europäischen Union festzulegen. Die Bezeichnungen der Straftaten in der Liste des Eurojust-Beschlusses folgen nicht den deutschen strafrechtlichen Definitionen und sollen deshalb auch nicht in das nationale Recht übernommen werden. Stattdessen wird statisch auf die Liste in Artikel 13 Absatz 6 des Eurojust-Beschlusses verwiesen. Entscheidend für die Zuordnung zu einer Listentat ist die Definition durch die zuständigen nationalen Behörden. Gleiches gilt für die Beurteilung der relevanten Mindesthöchststrafe, die ebenfalls nach deutschem Recht vorzunehmen ist. Für Deutschland soll das maßgebliche Mindesthöchstmaß für Freiheitsstrafen und Maßregeln der Besserung und Sicherung bei sechs Jahren - und damit in Bezug auf Freiheitsstrafen faktisch bei zehn Jahren - liegen. Da der Eurojust-Beschluss keine Vorgaben dazu macht, ob bezüglich des Mindesthöchstmaßes auch auf Strafschärfungen (besonders schwere Fälle) oder Strafmilderungen (minder schwere Fälle) abzustellen ist, kann im Interesse einer europarechtskonformen Umsetzung im nationalen Recht ebenfalls keine Einschränkung der Unterrichtungspflichten in dem Sinne vorgenommen werden, dass allein auf das Grunddelikt bzw. auf Qualifikations- und Privilegierungstatbestände, die selbständige Delikte sind, abzustellen ist. Deshalb wird gesetzlich geregelt, dass für die Einordnung als Straftat sowohl Schärfungen für besonders schwere Fälle als auch Milderungen für minder schwere Fälle zu berücksichtigen sind. Milderungen nach den Vorschriften des allgemeinen Teils des



Drucksache 216/11 (Beschluss)

... Im Übrigen würde eine solche Doppelregelung im Widerspruch zu einer europarechtskonformen Umsetzung der "EU-Richtlinie über die Bewirtschaftung von Abfällen aus der Mineral gewinnenden Industrie



Drucksache 855/10

... Diesen Vorgaben kann allein durch europarechtskonforme Auslegung bzw. Einschränkung des innerstaatlichen Rechts, insbesondere auf Grund der Auslegungsbedürftigkeit der Messner-Entscheidung, nicht mit der erforderlichen Rechtssicherheit entsprochen werden. Hieran vermag auch die Entscheidung des Bundesgerichtshofs vom 3. November 2010 (VIII ZR 337/ 09) nichts zu ändern. Der Bundesgerichtshof hat unter Bezugnahme auf § 357 Absatz 3 Satz 3



Drucksache 283/09

... es werden angepasst und erweitert, um die Voraussetzungen für eine europarechtskonforme Ausgestaltung der Flugsicherung - einschließlich der Wahrnehmung von Flugsicherungsaufgaben in Deutschland durch ausländische Flugsicherungsorganisationen - zu ermöglichen.



Drucksache 220/09

... Mit dem Gesetz sollen die verfassungsrechtlichen Voraussetzungen für eine europarechtskonforme Ausgestaltung der Luftverkehrsverwaltung einschließlich der deutschen Beteiligung an der Herstellung eines Einheitlichen Europäischen Luftraums geschaffen und die Wahrnehmung von Aufgaben der Flugsicherung auch durch ausländische Flugsicherungsorganisationen ermöglicht werden.



Drucksache 852/2/08

... Auf Grund der dargestellten Interessenlagen wird zum einen die Notwendigkeit gesehen eine richtlinien- bzw. europarechtskonforme Regelung für diese gefahrgeneigten Tätigkeitsbereiche herbeizuführen und zum anderen eine Inländerdiskriminierung zu vermeiden.



Drucksache 542/08

... -Entsendegesetzes aufgestellt und es dabei als gemeinschaftsrechtswidrig bezeichnet, falls für einen inländischen Arbeitgeber die Möglichkeit bestehen sollte, von einem Tarifvertrag nach dem Arbeitnehmer-Entsendegesetz durch Firmentarifvertrag zum Nachteil des Arbeitnehmers oder der Arbeitnehmerin abzuweichen. In europarechtskonformer Auslegung des



Drucksache 852/08 (Beschluss)

... Auf Grund der dargestellten Interessenlagen wird zum einen die Notwendigkeit gesehen eine richtlinien- bzw. europarechtskonforme Regelung für diese gefahrgeneigten Tätigkeitsbereiche herbeizuführen und zum anderen eine Inländerdiskriminierung zu vermeiden.



Drucksache 345/08 (Beschluss)

... Für einen strikten Gleichlauf der Nummerierung in Gesetz und Richtlinie sprechen aber wesentlich gewichtigere Gründe: Gerade weil die einzelnen unzulässigen Handlungen nicht immer wörtlich übernommen wurden, erleichtert eine übereinstimmende Nummerierung wesentlich den Vergleich zwischen den beiden Fassungen. Hinzu kommt, dass im Fall einer gerichtlichen Auseinandersetzung auch eine europarechtskonforme Auslegung erfolgen kann und im Falle von Entscheidungen des Europäischen Gerichtshofs ein Divergieren der Nummerierung misslich und auch fehlerträchtig ist. Schließlich sollte bei Nummer 26 redaktionell vermerkt werden, dass diese unzulässige geschäftliche Handlung in § 7 Abs. 2 Nr. 1 UWG-E erfasst ist, damit für den Normadressaten, dem die Entwurfsbegründung nicht vorliegt, klar ist, wo die Umsetzung von Nummer 26 des Anhangs I zur Richtlinie erfolgt ist.



Drucksache 100/1/08

... Diese Mindestdauer fand sich bisher in der europarechtskonformen Regelung des § 1 Abs. 3 DV-FahrlG, die der Umsetzung der EU-Richtlinie 92/51/EWG diente. Ihr Zweck, eine angemessene Ausbildung zu gewährleisten und Missbrauch zu verhindern, indem ein angemessener Mindestausbildungszeitraum festgelegt wird und z.B. Tageskurse verhindert werden, gilt damals wie heute.



Drucksache 349/1/08

... Die Regelung entspricht einer europarechtskonformen Auslegung bzw. legislativen Anpassung deutschen Rechts unter Beachtung der EuGH-Rechtsprechung zum Wirtschaftsrecht der EU und entsprechende Würdigung der Querschnittsziele Gender Mainstreaming und Gleichstellung der Geschlechter; zum Streitstand der kartellrechtlichen Schranken und inhaltlichen Konkretisierung vergabefremder Kriterien, siehe dazu auch Pietzcker, NVwZ 2007, 1225, 1226; Bechtold/Otting,



Drucksache 345/1/08

... Für einen strikten Gleichlauf der Nummerierung in Gesetz und Richtlinie sprechen aber wesentlich gewichtigere Gründe: Gerade weil die einzelnen unzulässigen Handlungen nicht immer wörtlich übernommen wurden, erleichtert eine übereinstimmende Nummerierung wesentlich den Vergleich zwischen den beiden Fassungen. Hinzu kommt, dass im Fall einer gerichtlichen Auseinandersetzung auch eine europarechtskonforme Auslegung erfolgen kann und im Falle von Entscheidungen des Europäischen Gerichtshofs ein Divergieren der Nummerierung misslich und auch fehlerträchtig ist. Schließlich sollte bei Nummer 26 redaktionell vermerkt werden, dass diese unzulässige geschäftliche Handlung in § 7 Abs. 2 Nr. 1 UWG-E erfasst ist, damit für den Normadressaten, dem die Entwurfsbegründung nicht vorliegt, klar ist, wo die Umsetzung von Nummer 26 des Anhangs I zur Richtlinie erfolgt ist.



Drucksache 254/08 (Beschluss)

Entschließung des Bundesrates zur Absicherung eines europarechtskonformen Entgeltschutzes bei öffentlichen Auftragsvergaben - Antrag der Länder Rheinland-Pfalz und Berlin, Bremen -



Drucksache 254/08

Entschließung des Bundesrates zur Absicherung eines europarechtskonformen Entgeltschutzes bei öffentlichen Auftragsvergaben



Drucksache 254/1/08

Entschließung des Bundesrates zur Absicherung eines europarechtskonformen Entgeltschutzes bei öffentlichen Auftragsvergaben - Antrag der Länder Rheinland-Pfalz und Berlin, Bremen -



Drucksache 574/1/07

... für den Transport ihrer Tiere erfüllen, gilt dies gleichermaßen für die Befähigung im Sinne des Artikels 17 der EG-Tierschutztransportverordnung. Daher ist diesen Personen, die ihre Ausbildung ab dem Zeitpunkt der Geltung der EG-Tierschutztransportverordnung abschließen, ohne zusätzlichen Lehrgang und Prüfung ein Befähigungsnachweis zu erteilen. Personen, die diese berufliche Qualifikation bereits vor diesem Zeitpunkt erworben haben, haben die besonderen Anforderungen der EG-Tierschutztransportverordnung nachzuweisen. Einzelheiten des Lehrgangs und der Anerkennung der Prüfung regeln die nach Landesrecht zuständigen Behörden. Damit wird eine europarechtskonforme Regelung geschaffen, die sowohl den Interessen des Tierschutzes als auch den Interessen der betroffenen Berufsgruppen Rechnung trägt."



Drucksache 574/07 (Beschluss)

... für den Transport ihrer Tiere erfüllen, gilt dies gleichermaßen für die Befähigung im Sinne des Artikels 17 der EG-Tierschutztransportverordnung. Daher ist diesen Personen, die ihre Ausbildung ab dem Zeitpunkt der Geltung der EG-Tierschutztransportverordnung abschließen, ohne zusätzlichen Lehrgang und Prüfung ein Befähigungsnachweis zu erteilen. Personen, die diese berufliche Qualifikation bereits vor diesem Zeitpunkt erworben haben, haben die besonderen Anforderungen der EG-Tierschutztransportverordnung nachzuweisen. Einzelheiten des Lehrgangs und der Anerkennung der Prüfung regeln die nach Landesrecht zuständigen Behörden. Damit wird eine europarechtskonforme Regelung geschaffen, die sowohl den Interessen des Tierschutzes als auch den Interessen der betroffenen Berufsgruppen Rechnung trägt.



Drucksache 574/07

... Nach der geltenden nationalen Verordnung kann die zuständige Behörde nach § 13 Abs. 7 von einer Prüfung der Kenntnisse und Fertigkeiten absehen, wenn beispielsweise eine Abschlussprüfung in den Berufen Landwirt oder Tierpfleger vorliegt. Um unnötigen Verwaltungs- und Kostenaufwand zu verhindern, sieht die Änderungsverordnung vor, diese bewährte Regelung auf den Befähigungsnachweis nach Artikel 17 Abs. 2 der EU-Verordnung auszuweiten. Damit wird eine europarechtskonforme Regelung geschaffen, die sowohl den Interessen des Tierschutzes als auch den Interessen der betroffenen Berufsgruppen Rechnung trägt.



Drucksache 354/07

... " (89/666/EWG) und stellt eine europarechtskonforme Berücksichtigung der aktuellen EuGH-Rechtsprechung dar.



Drucksache 722/07

... es, im Hinblick auf Artikel 5 aus Artikel 74 Abs. 1 Nr. 22 des Grundgesetzes, im Hinblick auf Artikel 6 aus Artikel 74 Abs. 1 Nr. 12 des Grundgesetzes und im Hinblick auf Artikel 7 aus Artikel 105 Abs. 2 des Grundgesetzes. Die Regelung in Artikel 5 ist nach Artikel 72 Abs. 2 des Grundgesetzes zur Wahrung der Rechtseinheit im gesamtstaatlichen Interesse erforderlich. Die europarechtskonforme Ausgestaltung der Anforderungen an Überwachungsorganisationen zur technischen Überwachung von Kraftfahrzeugen in Deutschland und die Befugnis der im Bereich der Schifffahrt zuständigen Behörden zur Einsichtnahme in das Verkehrszentralregister müssen bundeseinheitlich geregelt werden.



Drucksache 1/1/07

... ") gedeckt. Das Urteil setzt keine Arbeitslosigkeit voraus. Zwar verlangt der EuGH eine Verknüpfung des Merkmals Alter mit anderen Erwägungen im Zusammenhang mit der Struktur des jeweiligen Arbeitsmarktes und der persönlichen Situation des Betroffenen zur Erreichung des Zieles der beruflichen Eingliederung arbeitsloser älterer Arbeitnehmer. Das bedeutet aber nicht, dass zuerst Arbeitslosigkeit vorliegen muss. Zum einen behandelt der EuGH die Voraussetzungen für ein europarechtskonformes Befristungsrecht nicht abschließend.



Drucksache 542/1/06

... Der Bundesrat begrüßt das Ziel der Bundesregierung, eine In- und Ausländer gleichbehandelnde europarechtskonforme Einbringungskonzeption zu schaffen.



Drucksache 538/1/06

... einzelnen abweichenden Regelungen, z.B. § 16 Nr. 3, § 17, § 21 Abs. 2, wollen zum Teil der besonderen Stellung der Verbraucherverbände gerecht werden. Sie sind jedoch im vorgesehenen Maß zum europarechtskonformen Vollzug nicht erforderlich. Verbraucherverbände und Verbände der Wirtschaft können vor den Verwaltungsgerichten nach Maßgabe des § 65



Drucksache 542/06 (Beschluss)

... Bei der Überführung von betrieblich genutzten Wirtschaftsgütern in andere Mitgliedstaaten der europäischen Union wird ergänzend zu dem Grundsatz der Sofortversteuerung des Wertzuwachses der Wirtschaftsgüter, der in dem Zeitraum entstanden ist, bevor das Besteuerungsrecht der Bundesrepublik Deutschland (durch die Überführung) beschränkt oder ausgeschlossen wurde, eine Möglichkeit für eine zeitlich gestreckte Besteuerung der stillen Reserven geschaffen. Damit wird eine europarechtskonforme gesetzliche Fixierung der zentralen Entstrickungstatbestände sichergestellt. Diese wird wie folgt ausgestaltet:



Drucksache 94/1/06

... "Die Regelungslücke ist möglichst bald durch eine europarechtskonforme Überarbeitung - losgelöst von einer Novellierung des



Drucksache 542/2/06

... Bei der Überführung von betrieblich genutzten Wirtschaftsgütern in andere Mitgliedstaaten der europäischen Union wird ergänzend zu dem Grundsatz der Sofortversteuerung des Wertzuwachses der Wirtschaftsgüter, der in dem Zeitraum entstanden ist bevor das Besteuerungsrecht der Bundesrepublik Deutschland (durch die Überführung) beschränkt oder ausgeschlossen wurde, eine Möglichkeit für eine zeitlich gestreckte Besteuerung der stillen Reserven geschaffen. Damit wird eine europarechtskonforme gesetzliche Fixierung der zentralen Entstrickungstatbestände sichergestellt. Diese wird wie folgt ausgestaltet:



Drucksache 94/06 (Beschluss)

... Die Regelungslücke ist möglichst bald durch eine europarechtskonforme Überarbeitung - losgelöst von einer Novellierung des



Drucksache 552/06

... Vor diesem Hintergrund regelt § 4 Abs. 1 Satz 1 und 2 zur europarechtskonformen Umsetzung von Artikel 10a der geänderten UVP-Richtlinie, dass die vollständige Nichtdurchführung einer rechtlich vorgeschriebenen



Drucksache 479/05 (Beschluss)

... • die europarechtskonforme Besteuerung von Spielen an Spielgeräten mit Gewinnmöglichkeit sowie des unerlaubten Glücksspiels.



Drucksache 479/2/05

... • die europarechtskonforme Besteuerung von Spielen an Spielgeräten mit Gewinnmöglichkeit sowie des unerlaubten Glücksspiels.



Drucksache 332/05

... Die ausdrückliche Nennung der „Bauwerke im Verlauf öffentlicher Straßen“ in Absatz 1 Nr. 2 entspricht dem Wortlaut der Richtlinie; im Verhältnis zu der umfassenden Bezugnahme auf „Straßen“ in Nummer 1 dient Nummer 2 der Klarstellung im Hinblick auf die besondere Bedeutung von Bauwerken wie Brücken und Tunneln im Rahmen von Mautsystemen. Zur europarechtskonformen Umsetzung der Richtlinie werden in Nummer 3 auch Fähren erfasst, die Teil einer öffentlichen Straße bilden.



Drucksache 479/1/05

... • die europarechtskonforme Besteuerung von Spielen an Spielgeräten mit Gewinnmöglichkeit sowie des unerlaubten Glücksspiels.



Drucksache 681/04

... Im Rahmen einer Länderarbeitsgruppe unter Beteiligung des Bundesministeriums der Finanzen konnte keine verfassungs- und europarechtskonforme Lösung für eine Gesetzesanpassung gefunden werden, die einerseits die wirtschaftliche Beeinträchtigung der Rennvereine vermeidet und andererseits die Vermittlung von Pferdewetten ins Ausland erfasst.



Drucksache 681/04 (Beschluss)

... Im Rahmen einer Länderarbeitsgruppe unter Beteiligung des Bundesministeriums der Finanzen konnte keine verfassungs- und europarechtskonforme Lösung für eine Gesetzesanpassung gefunden werden, die einerseits die wirtschaftliche Beeinträchtigung der Rennvereine vermeidet und andererseits die Vermittlung von Pferdewetten ins Ausland erfasst.



Drucksache 681/1/04

... Im Rahmen einer Länderarbeitsgruppe unter Beteiligung des Bundesministeriums der Finanzen konnte keine verfassungs- und europarechtskonforme Lösung für eine Gesetzesanpassung gefunden werden, die einerseits die wirtschaftliche Beeinträchtigung der Rennvereine vermeidet und andererseits die Vermittlung von Pferdewetten ins Ausland erfasst.



Drucksache 709/04

... eine immissionsschutzrechtliche Genehmigungspflicht eingeführt. Die Bestimmung der UVP-Pflicht von Tierhaltungsanlagen in Abhängigkeit von der vom Betreiber bewirtschafteten landwirtschaftlichen Fläche geht über die Anforderungen der UVP-Änderungsrichtlinie von1997 hinaus und baut zusätzliche Verfahrenserschwernisse auf, die gerade kleine und mittlere landwirtschaftliche Betriebe empfindlich treffen. Um eine europarechtskonforme Umsetzung der UVP-Richtlinie zu gewährleisten, genügt es, den Auslöseschwellenwert für die allgemeine Vorprüfung des Einzelfalls neu zu bestimmen. Dies kann ohne großen bürokratischen Aufwand wie bereits bei den zwingend UVP-pflichtigen Vorhaben mit Hilfe von Stellplatzzahlen geschehen.



Drucksache 888/04

... gesetz) verfolgten Ziel, eine angemessene Prozesskostenhilfe in Streitsachen mit grenzüberschreitendem Bezug zu gewährleisten und das Verfahren der Beantragung von Prozesskostenhilfe im Ausland für den Bürger zu erleichtern. Die vorgesehene Ergänzung erleichtert den Gerichten eine europarechtskonforme Anwendung des Prozesskostenhilferechts im grenzüberschreitenden Verkehr wie sie durch das EG-Prozesskostenhilfegesetz vorgesehen ist.



Drucksache 560/03

... • Europarechtskonforme Neuregelung der Gesellschafter-Fremdfinanzierung durch Gleichbehandlung von In- und Ausländern bei der Fremdfinanzierung von Kapitalgesellschaften.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 560/03




A. Problem und Ziel

B. Lösung

C. Alternativen

D. Finanzielle Auswirkungen

E. Sonstige Kosten

Gesetzentwurf

Entwurf

Artikel 1
Änderung des Einkommensteuergesetzes

Artikel 2
Änderung der Einkommensteuer-Durchführungsverordnung 2000

Artikel 3
Änderung des Körperschaftsteuergesetzes

§ 8a
Gesellschafter-Fremdfinanzierung

Artikel 4
Änderung des Gewerbesteuergesetzes

Artikel 5
Änderung des Außensteuergesetzes

Artikel 6
Änderung des Gesetzes über Kapitalanlagegesellschaften

Artikel 7
Rückkehr zum einheitlichen Verordnungsrang

Artikel 8
Inkrafttreten

Begründung

I. Allgemeiner Teil

II. Besonderer Teil

Zu Artikel 1

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu Nummer 3

Zu Buchstabe a

Absatz 1

Absatz 2

Zu Buchstabe b

Zu Buchstabe c

Zu Nummer 4

Zu Nummer 5

Zu Nummer 6

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Buchstabe c

Zu Artikel 2

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Artikel 3

Zu Nummer 1

5 Allgemeines

Absatz 1

Absatz 2

Absatz 3

Absatz 4

Absatz 5

Absatz 6

Absatz 7

Zu Nummer 2

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Buchstabe c

Zu Buchstabe d

Zu Nummer 3

Zu Nummer 4

Zu Artikel 4

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu Artikel 5

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu Nummer 3

Zu Artikel 6

Zu Artikel 7

Zu Artikel 8


 
 
 


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Suchbeispiele:


Informationssystem - umwelt-online
Internet

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Mit dem Lizenzerwerb wird die Nutzungsberechtigung des umwelt-online Informationssystems und die Nutzung des individuellen umwelt-online Rechtskatasters zum Nachweis der Rechtskonformität des Umweltmanagementsystems gemäß der DIN ISO 14001 bzw. der Ökoauditverordnung (EG)1221/2009, des Arbeitsschutzmanagementsystems gemäß OHSAS 18001 sowie des Energiemanagementsystems gemäß DIN ISO 50001 erworben.