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"Fachkompetenz"
Drucksache 805/11
Unterrichtung durch die Europäische Kommission
Vorschlag für eine Verordnung des Europäischen Parlaments und des Rates zur Änderung der Verordnung (EG) Nr. 294/2008 zur Errichtung des Europäischen Innovations- und Technologieinstituts KOM (2011) 817 endg.
... 6. Der/Die Direktor(in) ist eine Persönlichkeit mit Fachkompetenz und hohem Ansehen in den Tätigkeitsbereichen des EIT. Er/Sie wird vom Verwaltungsrat für eine Amtszeit von vier Jahren ernannt. Der Verwaltungsrat kann diese Amtszeit einmal um vier Jahre verlängern, wenn dies seiner Ansicht nach den Interessen des EIT am besten dient.
Drucksache 834/1/11
Empfehlungen der Ausschüsse
Vorschlag für eine Richtlinie des Europäischen Parlaments und des Rates zur Änderung der Richtlinie 2005/36 /EG über die Anerkennung von Berufsqualifikationen und der Verordnung (EU) Nr. ... über die Verwaltungszusammenarbeit mithilfe des Binnenmarktinformationssystems COM(2011) 883 final; Ratsdok. 18899/11
... 108. Die Regelungen zur Feststellung der Sprachkenntnisse in Artikel 53 Absatz 2 hält der Bundesrat für problematisch. Es ist den zuständigen Behörden auf Grund fehlender Fachkompetenz nicht möglich, Sprachkenntnisse eines Berufsangehörigen selbst zu überprüfen. Der administrative Aufwand einer Behörde, Sprachprüfungen abzunehmen, wäre erheblich, zumal hierfür externe Gutachter und Prüfer herangezogen werden müssten.
Drucksache 237/11
Unterrichtung durch das Europäische Parlament
Entschließungen des Europäischen Parlaments
... 22. fordert die EU-Mitgliedstaaten und den EAD auf, sich aktiv an der Überprüfung des UNHRC im Jahr 2011 zu beteiligen, um für eine bessere Einhaltung seines Mandats zu sorgen; hebt hervor, dass der Menschenrechtsrat der Vereinten Nationen verstärkt den Charakter eines Frühwarnsystems und Vorsorgemechanismus annehmen und zu diesem Zweck die Fachkompetenz aus den Sonderverfahren genutzt werden sollte; betont erneut, dass ein transparenter und allumfassender Überprüfungsprozess erforderlich ist, bei dem den Ansichten nichtstaatlicher Organisationen, der Zivilgesellschaft und aller anderen Beteiligten Rechnung getragen wird; fordert den EAD auf, den Unterausschuss Menschenrechte des Europäischen Parlaments über den Stand der Überprüfung auf dem Laufenden zu halten;
Drucksache 214/1/11
Empfehlungen der Ausschüsse
Entwurf eines Gesetzes zur Demonstration und Anwendung von Technologien zur Abscheidung, zum Transport und zur dauerhaften Speicherung von Kohlendioxid
... Sowohl die mit § 5 KSpG angestrebte Bewertung der Potenziale als auch eine Abschätzung der Speicherkapazitäten durch den Bund (BMW im Einvernehmen mit BMU) im Benehmen mit den Ländern ist nicht sachgerecht. Auch wenn bei der Grundlagerermittlung durch die Fachbehörde des BMW, auf Daten der Länder zurückgegriffen wird, bleibt unberücksichtigt, dass die Sach- und Fachkompetenz für die Interpretation der Daten – die einen starken lokalgeologisch/hydrogeologischen Bezug aufweisen – bei den Länderbehörden liegt.
1. Zu Artikel 1 § 1 Satz 1 und 2 KSpG
2. Zu Artikel 1 § 1 Satz 2 KSpG
3. Zu Artikel 1 § 2 Überschrift, Absatz 6 - neu - KSpG
4. Zu Artikel 1 § 2 Absatz 2 Satz 3 - neu - und 4 - neu - KSpG
5. Zu Artikel 1 § 2 Absatz 5 KSpG
6. Zu Artikel 1 § 2 Absatz 5 KSpG
7. Zu Artikel 1 § 3 Nummer 1 KSpG
8. Zu Artikel 1 § 3 Nummer 9 KSpG
9. Zu Artikel 1 § 3 Nummer 9a - neu - KSpG
10. Zu Artikel 1 § 3 Nummer 14 KSpG
11. Zu Artikel 1 § 3 Nummer 17 KSpG
12. Zu Artikel 1 § 4 Absatz 1 und 2 Satz 1 KSpG
13. Zu Artikel 1 § 4 Absatz 5 Satz 3 - neu - KSpG
14. Zu Artikel 1 § 4 Absatz 6, § 25 Absatz 1, § 26 Absatz 1 und 2 KSpG
15. Zu Artikel 1 § 5 Absatz 4 KSpG
16. Zu Artikel 1 § 5 Absatz 4 Satz 2 - neu - KSpG
17. Zu Artikel 1 § 5 KSpG
18. Zu Artikel 1 § 6 Absatz 3 Satz 2 KSpG
19. Zu Artikel 1 § 6 Absatz 4 KSpG
20. Zu Artikel 1 § 7 Absatz 1 Satz 1 KSpG
21. Zu Artikel 1 § 7 Absatz 1 Satz 2 Nummer 8 KSpG
22. Zu Artikel 1 § 7 Absatz 1 Satz 3 KSpG
23. Zu Artikel 1 § 8 Absatz 2 Satz 6 - neu - KSpG
24. Zu Artikel 1 § 8 Absatz 4 KSpG
25. Zu Artikel 1 § 9 Absatz 1 Satz 4 KSpG
26. Zu Artikel 1 § 10 Absatz 5 KSpG
27. Zu Artikel 1 § 11 Absatz 1 KSpG
28. Zu Artikel 1 § 13 Absatz 4 Satz 1 und 4 KSpG
29. Zu Artikel 1 § 22 Absatz 2 Nummer 3 KSpG
30. Zu Artikel 1 § 28 Überschrift KSpG
31. Zu Artikel 1 § 29 Absatz 1 KSpG
32. Zu Artikel 1 § 29 Absatz 2 Satz 3 KSpG
33. Zu Artikel 1 § 29 Absatz 2 Satz 3 KSpG
34. Zu Artikel 1 § 30 Absatz 1 Nummer 4 KSpG
35. Zu Artikel 1 § 30 Absatz 3 Satz 1 Nummer 3 - neu - KSpG
36. Zu Artikel 1 § 30 Absatz 4 Satz 1 KSpG
37. Zu Artikel 1 § 30 Absatz 4 Satz 4 - neu - KSpG
Zu Artikel 1
39. Zu Artikel 1 § 31 Absatz 1 KSpG
Zu Artikel 1
Zu Artikel 1
Zu Artikel 1
43. Zu Artikel 1 § 31 Absatz 2 Satz 1 KSpG
45. Zu Artikel 1 § 31 Absatz 3 Satz 1 Nummer 4 KSpG
46. Zu Artikel 1 §§ 29, 30, 31 und 32 KSpG
47. Zu Artikel 1 § 35 KSpG , Artikel 5 Änderung des Gerichtskostengesetzes , Artikel 6 Änderung des Rechtsanwaltsvergütungsgesetzes
48. Zu Artikel 1 § 41 Absatz 1 Satz 2 und Absatz 2 KSpG
49. Zu Artikel 1 § 43 Absatz 3 KSpG
50. Zu Artikel 1 § 43 Absatz 3 KSpG
51. Zu Artikel 1 § 44 Absatz 1 Satz 1 KSpG
52. Zu Artikel 1 Anlage 2 Nummer 1 Überschrift und Nummer 1.2 Überschrift KSpG
53. Zu Artikel 3 Anlage 1 Nummer 14 USchadG
54. Zu Artikel 8a - neu - § 75 Absatz 4 EnWG
Drucksache 679/1/11
Empfehlungen der Ausschüsse
Gesetz zur weiteren Erleichterung der Sanierung von Unternehmen
... Der Bundesrat teilt die Auffassung der Bundesregierung, dass der Erfolg eines Insolvenzverfahrens auch von der Fachkompetenz der Insolvenzrichter und der Insolvenzrechtspfleger abhängt. Dieser Umstand kann jedoch kein Anlass dafür sein, von den Insolvenzrichtern und Insolvenzrechtspflegern den Nachweis besonderer Fachkenntnisse zu verlangen.
1. Zu Artikel 1 Nummer 12a - neu - § 174 Absatz 2 InsO Nummer 50a - neu - § 302 Nummer 1 InsO
2. Zu Artikel 1 Nummer 19 § 225a Absatz 2 Satz 1 InsO
3. Zu Artikel 4 22 Absatz 6 Satz 2 und 3 GVG Artikel 5 Nummer 2 Buchstabe c 18 Absatz 4 Satz 2 und 3 RPflG
Drucksache 834/11 (Beschluss)
Beschluss des Bundesrates
Vorschlag für eine Richtlinie des Europäischen Parlaments und des Rates zur Änderung der Richtlinie 2005/36 /EG über die Anerkennung von Berufsqualifikationen und der Verordnung (EU) Nr. ... über die Verwaltungszusammenarbeit mithilfe des Binnenmarktinformationssystems - COM(2011) 883 final; Ratsdok. 18899/11
... 67. Die Regelungen zur Feststellung der Sprachkenntnisse in Artikel 53 Absatz 2 hält der Bundesrat für problematisch. Es ist den zuständigen Behörden auf Grund fehlender Fachkompetenz nicht möglich, Sprachkenntnisse eines Berufsangehörigen selbst zu überprüfen. Der administrative Aufwand einer Behörde, Sprachprüfungen abzunehmen, wäre erheblich, zumal hierfür externe Gutachter und Prüfer herangezogen werden müssten.
Drucksache 456/3/11
Antrag des Freistaates Sachsen
Entwurf eines Gesetzes zur Verbesserung der Versorgungsstrukturen in der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV-Versorgungsstrukturgesetz - GKV-VStG)
... Geriatrische Patienten können auf Grund der Komplexität ihrer Krankheit, aber auch aufgrund der unzureichenden Versorgungsdichte geriatrischer Fachkompetenz nicht adäquat von den niedergelassenen Ärzten behandelt werden.
Zu Artikel 1 Nummer 44a
§ 118a Geriatrische Institutsambulanzen
Drucksache 662/11
Unterrichtung durch die Europäische Kommission
Mitteilung der Kommission an den Rat und das Europäische Parlament: Einrichtung eines Flugsicherheitsmanagementsystems für Europa KOM (2011) 670 endg.
... Zur Erreichung dieser Ziele hat die EASA bereits Arbeiten in Gang gesetzt, um ein Netz von Analysten aufzubauen, das auf die Fachkompetenz der EASA, der zuständigen Behörden der Mitgliedstaaten und der nationalen Stellen für die Sicherheitsuntersuchung zurückgreift. Dieses Netz könnte bei der Ermittlung sicherheitsrelevanter Fragen Unterstützung leisten, um so frühzeitig Tendenzen im Sicherheitsbereich zu erkennen und zur Entwicklung gemeinsamer Analyseinstrumente, -verfahren und -techniken beizutragen. So könnte das Netz etwa aufgefordert werden, die verfügbaren Daten daraufhin zu untersuchen, ob die mit dem Winterbetrieb verbundenen Risiken effizient eingedämmt werden oder Hinweise auf die Notwendigkeit weiterer Maßnahmen bestehen.
Mitteilung
1. Einleitung
2. Die Herausforderung
3. Ein Europäisches System zur Gewährleistung der Flugsicherheit
3.1. Was ist ein Sicherheitsmanagementsystem?
3.2. Fokussierung
3.3. Gefährdungsermittlung
Aktion 1:
3.4. Analyse der Sicherheitsdaten
Aktion 2:
3.5. Risikobestimmung
Aktion 3:
3.6. Einleitung von Maßnahmen
Aktion 4:
3.7. Europäischer Plan für die Flugsicherheit
Aktion 5:
3.8. Erfolgsmessung
Aktion 6:
3.9 Zusammenarbeit mit den Nachbarn
Aktion 7:
4. Europäisches Programm für die Flugsicherheit EASP
Aktion 8:
5. Ausblick
5.1. Festlegung von Leistungszielen
Aktion 9:
5.2. Risikoorientierter Normungsansatz
5.3. Leistungsorientierter Ansatz
5.4. Schaffung einer formellen Systemgrundlage
Aktion 10:
6. Fazit
Drucksache 306/11
Unterrichtung durch die Europäische Kommission
Vorschlag für eine Verordnung des Europäischen Parlaments und des Rates zur Übertragung bestimmter den Schutz von Rechten des geistigen Eigentums betreffender Aufgaben, einschließlich der Zusammenführung von Vertretern des öffentlichen und des privaten Sektors im Rahmen einer Europäischen Beobachtungsstelle für Marken- und Produktpiraterie, auf das Harmonisierungsamt für den Binnenmarkt (Marken, Muster und Modelle) KOM (2011) 288 endg.
... (17) Das Amt sollte ein Forum bieten, das Behörden und Akteure des privaten Sektors zusammenführt und einschlägige objektive, vergleichbare und zuverlässige Daten zum Wert von Rechten des geistigen Eigentums und zu Verletzungen dieser Rechte sammelt, analysiert und verbreitet, das bewährte Praktiken und Strategien zum Schutz von Rechten des geistigen Eigentums entwickelt und das die Öffentlichkeit für die Folgen von Verletzungen der Rechte des geistigen Eigentums sensibilisiert. Darüber hinaus sollte das Amt zusätzliche Aufgaben wahrnehmen und etwa für ein besseres Verständnis des Werts von Rechten des geistigen Eigentums, für die Entwicklung der Fachkompetenz der mit der Durchsetzung von Rechten des geistigen Eigentums befassten Personen durch geeignete Schulungsmaßnahmen, für eine bessere Kenntnis der Methoden zur Verhinderung von Fälschungen sowie für eine bessere Zusammenarbeit mit Drittländern und internationalen Organisationen sorgen.
Drucksache 87/11
Gesetzesantrag des Landes Nordrhein-Westfalen
Entwurf eines Gesetzes zur Förderung der Gleichberechtigung von Frauen und Männern in Aufsichtsräten börsennotierter Unternehmen (FöGAbUG)
... vgl. Hopt/Roth, a.a. O., § 101 Rn 20 ff.). Die Aktionäre behalten abgesehen vom Geschlecht weiterhin das volle personelle Auswahlrecht für die Aufsichtsratsmandate (Raasch, ZfRV 2009,216, 220; Wieland, NJW 2010, 2408, 2409). Sie müssen insbesondere keine Personen akzeptieren, die für ein Aufsichtsratsmandat nicht qualifiziert sind (§ 96a Satz 2 Buchstabe b AktG-E). Vielmehr kann die Hauptversammlung jede Person des durch die gesetzliche Mindestquote ggf. vorgegebenen Geschlechts wählen, welche ihr bezüglich Fachkompetenz und der Art der Interessenvertretung vertrauenswürdig erscheint (Raasch a.a.O.; Wieland a.a. O.). Mit der Geschlechterquote wird somit nur ein weiteres Kriterium für die Auswahl der Aufsichtsratsmitglieder geschaffen, wie es vergleichbar bereits derzeit in der Regelung über die persönlichen Voraussetzungen für Aufsichtsratsmitglieder in § 100
A. Problem und Ziel
B. Lösung
C. Alternativen
D. Finanzielle Auswirkungen auf die öffentlichen Haushalte
1. Bund
a Haushaltsausgaben ohne Vollzugsaufwand
b Vollzugsaufwand
2. Länder
a Haushaltsausgaben ohne Vollzugsaufwand
b Vollzugsaufwand
E. Sonstige Kosten
F. Bürokratiekosten
Gesetzesantrag
Entwurf
Artikel 1 Änderung des Aktiengesetzes
§ 96a Zusammensetzung des Aufsichtsrats börsennotierter Aktiengesellschaften nach Geschlechtern
Artikel 2 Änderung des SE-Ausführungsgesetzes
Artikel 3 Änderung des Montan-Mitbestimmungsgesetzes
§ 5a Zusammensetzung des Aufsichtsrats börsennotierter Gesellschaften nach Geschlechtern
Artikel 4 Änderung des Montan-Mitbestimmungsergänzungsgesetzes
Artikel 5 Änderung des Mitbestimmungsgesetzes
§ 7a Zusammensetzung des Aufsichtsrats börsennotierter Gesellschaften nach Geschlechtern
Artikel 6 Änderung des Drittelbeteiligungsgesetzes
Artikel 7 Änderung des SE-Beteiligungsgesetzes
Artikel 8 Änderungen des Gesetzes über die Mitbestimmung der Arbeitnehmer bei einer grenzüberschreitenden Verschmelzung
Artikel 9 Änderungen des Handelsgesetzbuches
Artikel 10 Änderungen des Einführungsgesetzes zum Handelsgesetzbuch
Einunddreißigster Abschnitt Übergangsvorschriften zum Gesetzes zur Förderung der Gleichberechtigung von Frauen und Männern in Aufsichtsräten börsennotierter Unternehmen
Artikel 11 Änderungen zur schrittweisen Verbesserung der Gleichberechtigung
Artikel 12 Inkrafttreten; Übergangsregelung
Begründung
A. Allgemeine Begründung
I. Ausgangslage
1. Mangelnde Repräsentanz von Frauen in Führungspositionen
2. Ursachen des geringen Frauenanteils
3. Gesetzgeberischer Handlungsbedarf
a Bedeutsame Nachteile mangelnder Frauenrepräsentanz
b Versagen bisheriger Maßnahmen
c Erfolgreiche Vorbilder im europäischen Vergleich
II. Zielsetzung und wesentlicher Inhalt des Gesetzentwurfs
1. Ausgeglichene Besetzung von Aufsichtsräten
2. Anwendungsbereich
3. Durchsetzung der Quote über das Wahlverfahren
4. Härtefallregelung
5. Erweiterte Berichtspflicht großer Kapitalgesellschaften
III. Verfassungs- und europarechtliche Aspekte
1. Verfassungsrecht
a Ausgangslage
b Art. 3 Grundgesetz
c Weitere Grundrechte
2. Europarecht
IV. Auswirkungen des Gesetzentwurfs
V. Gesetzgebungskompetenz
VI. Zustimmungsbedürftigkeit
B. Besonderer Teil
Zu Artikel 1
Zu Nummer 1
Zu Nummer 2
Zu Nummer 3
Zu Nummer 4
Zu Artikel 2
Zu Artikel 3
Zu Nummer 1
Zu Nummer 2
Zu Nummer 3
Zu Artikel 4
Zu Nummer 1
Zu Nummer 2
Zu Artikel 5
Zu Nummer 1
Zu Nummer 2
Zu Artikel 6
Zu Nummer 1
Zu Nummer 2
Zu Artikel 7
Zu Nummer 1
Zu Nummer 2
Zu Artikel 8
Zu Artikel 9
Zu Artikel 10
Zu Artikel 11
Zu Artikel 12
Drucksache 580/11
Unterrichtung durch die Europäische Kommission
Mitteilung der Kommission an das Europäische Parlament, den Rat, den Europäischen Wirtschafts- und Sozialausschuss und den Ausschuss der Regionen: Wachstum und Beschäftigung unterstützen - eine Agenda für die Modernisierung von Europas Hochschulsystemen KOM (2011) 567 endg.
... Durch ein Masterstudium erwerben die Studierenden die Art von Fachkompetenzen, die für wissensbasierte Arbeitsplätze und für die Forschung besonders wertvoll sind. Die Zusammenarbeit und Mobilität auf Masterebene können maßgeblich dazu beitragen, die Exzellenzzentren in ganz Europa zu stärken, so dass hier ein Bereich entsteht, in dem die EU einen echten Mehrwert schaffen kann. Allerdings wird durch die bestehenden Finanzierungsinstrumente der EU derzeit die Mobilität auf Masterebene, für die im Allgemeinen eine Unterstützung über mindestens 12 Monate erforderlich ist, nicht in vollem Umfang unterstützt. 33 Darüber hinaus begrenzen die eingeschränkten Mitnahmemöglichkeiten für staatliche Darlehen ihre Verwendung für ein Vollstudium im Ausland, während Darlehen zu Marktbedingungen normalerweise für Studierende aus einkommensschwachen Familien nicht in Frage kommen. Nach Überzeugung der Europäischen Kommission sind für diese Gruppe von Studierenden weitere finanzielle Hilfen notwendig.
Mitteilung
3 Einleitung
Die zentralen Aspekte für Mitgliedstaaten Hochschulen
Anhebung des Bildungsgrads zur Deckung von Europas Bedarf an Akademikern und Forschern
Zentrale strategische Aspekte für Mitgliedstaaten und Hochschulen:
Verbesserung der Qualität und Relevanz der Hochschulbildung
Zentrale strategische Aspekte für Mitgliedstaaten und Hochschulen:
Stärkung der Qualität durch Mobilität und grenzübergreifende Zusammenarbeit
Zentrale strategische Aspekte für Mitgliedstaaten und Hochschulen:
Das Wissensdreieck zur Wirkung bringen: Verknüpfung von Hochschulbildung, Forschung und Wirtschaft im Interesse von Exzellenz und regionaler Entwicklung
Zentrale strategische Aspekte für Mitgliedstaaten und Hochschulen:
Verbesserung von Steuerung und Finanzierung
Zentrale strategische Aspekte für Mitgliedstaaten und Hochschulen:
Der Beitrag der EU: ANREIZE für Transparenz, Diversifizierung, Mobilität Kooperation
Unterstützung von Reformen durch Bereitstellung der Faktengrundlage, Analyse und Transparenz
Förderung von Mobilität und neuen Kooperationsplattformen
Die Hochschulbildung als zentrales Element für Innovation, Arbeitsplatzschaffung und Beschäftigungsfähigkeit
Unterstützung der Internationalisierung der europäischen Hochschulen
Stärkung der Langzeitwirkung und Komplementarität von EU-Finanzierungen
1. Bildung Europa als Gesamtprogramm für allgemeine Bildung, Berufsbildung und Jugend
2. Horizont 2020, das Rahmenprogramm für Forschung und Innovation
3. Kohäsionspolitische Instrumente
Drucksache 821/11
Unterrichtung durch die Europäische Kommission
Vorschlag für einen Beschluss des Rates zur Festlegung eines Mehrjahresrahmens für die Agentur der Europäischen Union für Grundrechte für den Zeitraum 2013-2017 KOM (2011) 880 endg.
... - Integration von Roma: Die Integration von Roma ist eine eindeutige Priorität der EU. In der Mitteilung der Kommission über einen "EU-Rahmen für nationale Strategien zur Integration der Roma bis 2020" wird die Agentur aufgefordert, in Zusammenarbeit mit anderen Stellen wie Eurofound in allen 27 Mitgliedstaaten Daten über die Lage der Roma beim Zugang zu Beschäftigung, Bildung, Gesundheitsfürsorge und Wohnraum zu erheben und mit den Mitgliedstaaten zusammenzuarbeiten, um Monitoring-Verfahren zu entwickeln, die europaweit eine vergleichende Analyse der Situation der Roma ermöglichen24. Auch spezifische Forschungsarbeiten, die aus dem Programm für Sozial-, Wirtschafts- und Geisteswissenschaften des 7. Rahmenprogramms finanziert werden, sollen einschlägige Daten liefern. Die Agentur hat sich in den letzten Jahren Fachkompetenz bei der Erhebung von Daten über Roma-Fragen erarbeitet, wie ihre Berichte "Housing conditions of Roma and Travellers in the EU", "Die Situation von Roma-EU-Bürgern, die sich in anderen EU-Mitgliedstaaten niederlassen" und "EU Minorities and Discrimination Survey" zeigen.
Vorschlag
Begründung
1. Hintergrund des vorgeschlagenen Rechtsakts
1.1. Gründe und Ziele des Vorschlags
1.2. Mehrjahresrahmen 2007-2012
1.4. Europäisches Parlament und Rat
2. Konsultation
3. Rechtliche Aspekte des Vorschlags
3.1. Inhalt der vorgeschlagenen Maßnahme
4. Auswirkungen auf den Haushalt
5. Ausführliche Erläuterung des Vorschlags
Vorschlag
Artikel 1 Mehrjahresrahmen
Artikel 2 Themenbereiche
Artikel 3 Komplementarität und Zusammenarbeit mit anderen Einrichtungen und Organisationen
Drucksache 347/11
Unterrichtung durch die Europäische Kommission
Vorschlag für eine Verordnung des Europäischen Parlaments und des Rates zur europäischen Normung und zur Änderung der Richtlinien 89/686 /EWG und 93/15 /EWG des Rates sowie der Richtlinien 94/9 /EG, 94/25 /EG, 95/16 /EG, 97/23 /EG, 98/34 /EG, 2004/22 /EG, 2007/23 /EG, 2009/105 /EG und 2009/23 /EG des Europäischen Parlaments und des Rates KOM (2011) 315 endg.
... 3. Im Bereich der IKT werden viele Normen zur Gewährleistung der Interoperabilität nicht von den europäischen Normungsorganisationen ausgearbeitet, sondern von anderen Organisationen, die ebenfalls Normen entwickeln ("weltweite Foren und Vereinigungen"). Als Beispiel seien hier Normen mit Bezug zum Internet und dem World Wide Web genannt. Vor allem aufgrund eines Mangels an hochspezialisierter Fachkompetenz wird von den traditionellen Normungsorganisationen der Bereich der IKT nicht abgedeckt und daher erfolgt derzeit ein Großteil der weltweiten IKT-Normungstätigkeiten außerhalb des offiziellen europäischen bzw. internationalen Normungssystems. Derzeit ist bei öffentlichen Aufträgen, die gemäß der Richtlinie
Begründung
1. Hintergrund des vorgeschlagenen Rechtsakts
• Gründe und Ziele des Vorschlags
• Allgemeiner Kontext
• Bestehende Rechtsvorschriften auf diesem Gebiet
• Kohärenz mit anderen Politikbereichen und Zielen der Europäischen Union
2. Anhörung interessierter Kreise Folgenabschätzung
• Anhörung interessierter Kreise
Anhörungsmethoden, angesprochene Sektoren und allgemeines Profil der Befragten
Zusammenfassung der Antworten und Art ihrer Berücksichtigung
• Einholung und Nutzung von Expertenwissen
• Folgenabschätzung
3. Rechtliche Aspekte des Vorschlags
• Zusammenfassung der vorgeschlagenen Maßnahme
• Rechtsgrundlage
• Subsidiaritätsprinzip
• Wahl des Instruments
4. Auswirkungen auf den Haushalt
5. weitere Angaben
• Vereinfachung
• Aufhebung geltender Rechtsvorschriften
• Überprüfungs-/Revisions-/Verfallsklausel
• Europäischer Wirtschaftsraum
• Einzelerläuterung zum Vorschlag
Vorschlag
Kapitel I Allgemeine Bestimmungen
Artikel 1 Gegenstand
Artikel 2 Begriffsbestimmungen
Kapitel II Transparenz und Beteiligung von Interessengruppen
Artikel 3 Transparenz der Arbeitsprogramme von Normungsgremien
Artikel 4 Transparenz von Normen
Artikel 5 Beteiligung von Interessengruppen bei europäischen Normungstätigkeiten
Kapitel III Europäische Normen und europäische Normungsprodukte zur Unterstützung von Rechtsvorschriften und Politiken der Europäischen Union
Artikel 6 Arbeitsprogramm der Kommission für europäische Normungstätigkeiten
Artikel 7 Normungsaufträge für europäische Normungsgremien
Artikel 8 Einwände gegen harmonisierte Normen
Kapitel IV Normen im IKT-Bereich
Artikel 9 Anerkennung technischer Spezifikationen im IKT-Bereich
Artikel 10 Verwendung von IKT-Normen bei der öffentlichen Auftragsvergabe
Kapitel V Finanzierung der europäischen Normung
Artikel 11 Finanzierung von Normungsgremien durch die Europäische Union
Artikel 12 Finanzierung anderer Normungsorganisationen durch die Europäische Union
Artikel 13 Finanzierungsmodalitäten
Artikel 14 Verwaltungsmaßnahmen
Artikel 15 Schutz der finanziellen Interessen der Europäischen Union
Kapitel VI Delegierte Rechtsakte, Ausschuss, Berichterstattung
Artikel 16 Delegierte Rechtsakte
Artikel 17 Ausübung der Befugnisübertragung
Artikel 18 Ausschussverfahren
Artikel 19 Berichte
Kapitel VII Schlussbestimmungen
Artikel 20 Änderungen
Artikel 21 Nationale Normungsgremien
Artikel 22 Übergangsbestimmungen
Artikel 23 Aufhebungen
Artikel 24 Inkrafttreten
Anhang I Europäische Normungsgremien:
Anhang II Anforderungen für die Anerkennung Technischer Spezifikationen IM Bereich der IKT
Anhang III Organisationen Europäischer Interessengruppen
Drucksache 176/11
Unterrichtung durch die Europäische Kommission
Grünbuch der Kommission: Online-Gewinnspiele im Binnenmarkt KOM (2011) 128 endg.
... - Zulassungsinhaber (einschließlich Zulassungsbedingungen, Fachkompetenz des Personals und Integrität von Anbietern),
Grünbuch Online-Gewinnspiele im Binnenmarkt
1. die Regulierung von ONLINE-GEWINNSPIELEN in der EU: JÜNGSTE Entwicklungen Aktuelle Herausforderungen AUS Sicht des Binnenmarkts
1.1. Zweck dieser Konsultation
1.2. Online-Glücksspiele in der EU: aktuelle Lage
Der Sektor der Online-Gewinnspiele in der EU
2. SCHLÜSSELFRAGEN DIESER Konsultation
2.1. Definition und Organisation von Online-Gewinnspielen
5 Definitionen
2.2. Verbundene Dienste, die Anbieter von Online-Gewinnspieldiensten erbringen und/oder nutzen
2.3. Ziele des Allgemeininteresses
2.3.1. Verbraucherschutz
Problematisches Spielverhalten
5 Spielsucht
Schutz von Minderjährigen und anderen gefährdeten Personen
Zugang von Minderjährigen zu Zahlungssystemen
- Minderjährige und das Marketing von Online-Gewinnspielen
- Andere gefährdete Spielertypen
2.3.2. Öffentliche Ordnung Betrugsbekämpfung
Verhinderung von Geldwäsche
Vermeidung anderer Arten der Kriminalität
2.3.3. Finanzierung von gemeinnützigen und im Allgemeininteresse liegenden Tätigkeiten sowie von Sportereignissen, die Gegenstand von Online-Wetten sind
Verwendung der Einnahmen
Grundsatz des Mittelrückflusses zum Veranstalter des Ereignisses
Das „Freifahrt-Risiko“ bei Online-Gewinnspielen
2.4. Durchsetzung und damit verbundene Fragen
Die Glücksspielbehörden der Mitgliedstaaten
5 Verwaltungszusammenarbeit
Stärkere Zusammenarbeit mit anderen Beteiligten
Blockierung von Zahlungen und Haftungsregelungen für Diensteanbieter
Drucksache 317/11
Gesetzentwurf der Bundesregierung
Entwurf eines Gesetzes zur Optimierung der Geldwäscheprävention
... Als zuständige Aufsichtsbehörde für den neuen Kreis der Verpflichteten gemäß § 2 Absatz 1 Nummer 2c wird die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht bestimmt, weil sie wegen der weiteren von ihr zu beaufsichtigenden Verpflichteten des § 2 Absatz 1 besondere Sachnähe und Fachkompetenz in Bezug auf die Tätigkeitsfelder der Verpflichteten gemäß § 2 Absatz 1 Nummer 2c aufweist.
A. Problem und Ziel
B. Lösung
C. Alternativen
D. Finanzielle Auswirkungen auf die öffentlichen Haushalte
1. Haushaltsausgaben ohne Vollzugsaufwand
2. Vollzugsaufwand
E. Sonstige Kosten
F. Bürokratiekosten
Gesetzentwurf
Entwurf
Artikel 1 Änderung des Geldwäschegesetzes
§ 10 Zentralstelle für Verdachtsmeldungen
§ 14 Meldepflicht von Behörden
Abschnitt 4 Aufsicht, Zusammenarbeit und Bußgeldvorschriften
§ 16a Zusammenarbeit mit der Europäischen Bankenaufsichtsbehörde, der Europäischen Aufsichtsbehörde für das Versicherungswesen und die betriebliche Altersversorgung sowie mit der Europäischen Wertpapier- und Marktaufsichtsbehörde
Artikel 2 Änderungen des Kreditwesengesetzes
Artikel 3 Änderung des Versicherungsaufsichtsgesetzes
Artikel 4 Änderung des Personalausweisgesetzes
Artikel 5 Änderung der Abgabenordnung
Artikel 6 Änderung der Prüfungsberichtsverordnung
§ 25f Absatz 1 und 2 KWG
Artikel 7 Inkrafttreten
Begründung
A. Allgemeiner Teil
I. Ziel des Gesetzes
II. Wesentlicher Inhalt
III. Untergesetzliche Maßnahmen - Forum für Geldwäscheprävention und Verhinderung der Terrorismusfinanzierung
IV. Alternativen, Folgen und Auswirkungen des Gesetzes
1. Alternativen
2. Folgen und Auswirkungen
3. Gleichstellungspolitische Gesetzesfolgenabschätzung
V. Gesetzgebungskompetenz des Bundes
VI. Auswirkungen des Gesetzes auf die Einnahmen und Ausgaben der öffentlichen Haushalte, Kosten für die Wirtschaftsunternehmen und Auswirkungen auf das Preisniveau
VII. Bürokratiekosten
1. Vorbemerkung
2. Bürokratiekosten für die Wirtschaft
3. Bürokratiebelastungen für Bürgerinnen und Bürger
4. Bürokratiekosten für die Verwaltung
VIII. Nachhaltige Entwicklung
B. Besonderer Teil
Zu Artikel 1
Zu Nummer 1
Zu Nummer 2
Zu Buchstabe a
Zu Buchstabe b
Zu Buchstabe c
Zu Nummer 3
Zu Buchstabe a
Zu Buchstabe b
Zu Nummer 4
Zu Buchstabe a
Zu Doppelbuchstabe aa
Zu Doppelbuchstabe bb
Zu Doppelbuchstabe cc
Zu Doppelbuchstabe dd
Zu Buchstabe b
Zu § 3
Zu Buchstabe c
Zu Nummer 5
Zu § 4
Zu Buchstabe a
Zu Buchstabe b
Zu Nummer 6
Zu Buchstabe a
Zu Buchstabe b
Zu Buchstabe c
Zu Nummer 7
Zu Buchstabe a
Zu Doppelbuchstabe aa
Zu Doppelbuchstabe bb
Zu Buchstabe b
Zu Nummer 8
Zu Buchstabe a
Zu Buchstabe b
Zu Buchstabe c
Zu Nummer 9
Zu Buchstabe a
Zu Buchstabe b
Zu Buchstabe c
Zu Nummer 10
Zu Nummer 11
Zu Buchstabe a
Zu Buchstabe b
Zu Buchstabe c
Zu Nummer 12
Zu Buchstabe a
Zu Buchstabe b
Zu Buchstabe c
Zu Nummer 13
Zu Buchstabe a
Zu Buchstabe b
Zu Buchstabe c
Zu Buchstabe d
Zu Nummer 14
Zu Buchstabe a
Zu Buchstabe b
Zu Nummer 15
Zu Buchstabe a
Zu Buchstabe b
Zu Nummer 16
Zu Nummer 17
Zu Buchstabe a
Zu Buchstabe b
Zu Buchstabe c
Zu Nummer 18
Zu Nummer 19
Zu Artikel 2
Zu Nummer 1
Zu Buchstabe a
Zu Buchstabe b
Zu Nummer 2
Zu Buchstabe a
Zu Buchstabe b
Zu Nummer 3
Zu Artikel 3
Zu Nummer 1
Zu Buchstabe a
Zu Buchstabe b
Zu Nummer 2
Zu Nummer 3
Zu Artikel 4
Zu Artikel 5
Zu Artikel 6
Zu Nummer 1
Zu Nummer 2
Zu Artikel 7
Anlage Stellungnahme des Nationalen Normenkontrollrates gem. § 6 Abs. 1 NKR-Gesetz: Nr. 1657: Gesetz zur Optimierung der Geldwäscheprävention
1. Bestellung eines Geldwäschebeauftragten
2. Verdachtsmeldewesen
3. Bewertung des NKR
Anlage 2 Stellungnahme der Bundesregierung zu der Stellungnahme des Nationalen Normenkontrollrats (NKR) vom 4. Mai 2011 zum Entwurf eines Gesetzes zur Optimierung der Geldwäscheprävention
Drucksache 122/11
Verordnung des Bundesministeriums für Verkehr, Bau und Stadtentwicklung
Erste Verordnung zur Änderung der Eisenbahnbetriebsleiter-Prüfungsverordnung
... In diesem Absatz werden bestehende Regelungen zur Bildung des Prüfungsausschusses ohne inhaltliche Änderungen aus den bisherigen Absätzen 1 und 3 zusammengefasst. Die Anforderungen an die Qualifikation des Vorsitzenden des Prüfungsausschusses werden um weitere Möglichkeiten ergänzt, die ebenfalls einen Bezug zu den fachlichen Anforderungen der Betriebsleiterprüfung haben. Die Anforderungen entsprechen den bisherigen Qualifikationsanforderungen an die Mitglieder einer Prüfungskommission zur Herstellung von deren Beschlussfähigkeit gemäß § 4 Absatz 2 EBPV, der entfällt. Nunmehr kann nicht nur ein Beamter des höheren technischen Verwaltungsdienstes, sondern auch ein vergleichbarer Tarifbeschäftigter sowie ein Beamter des höheren allgemeinen Verwaltungsdienstes mit der Befähigung zum Richteramt, ein vergleichbarer Tarifbeschäftigter, ein Diplomjurist im höheren Dienst oder ein bestätigter Betriebsleiter Vorsitzender des Prüfungsausschusses sein. Dies vereinfacht die Auswahl des Vorsitzenden und gewährleistet dennoch dessen Fachkompetenz.
Drucksache 666/10
Unterrichtung durch die Europäische Kommission
Grünbuch der Kommission an den Rat, das Europäische Parlament, den Europäischen Wirtschafts- und Sozialausschuss und den Ausschuss der Regionen: Die Zukunft der EU-Budgethilfe an Drittstaaten KOM (2010) 586 endg.
... Ein wirksamer Politikdialog erfordert qualifiziertes Personal auf Geberseite, das Unterstützung dabei leisten kann, sowohl die Probleme bei der Verwirklichung der vereinbarten Entwicklungsziele zu analysieren als auch Lösungen zu finden und umzusetzen. Den meisten Gebern fehlt jedoch das richtige Personal, um die sich bietenden Möglichkeiten optimal auszuschöpfen. Dem kann teilweise durch mehr Austausch von Fachkenntnissen und eine bessere Arbeitsteilung unter Budgethilfegebern begegnet werden, doch muss auch verstärkt in den Aufbau neuer Fachkompetenzen investiert werden.
1. Einleitung
2. Was ist Budgethilfe
Kasten 1: Definition von Budgethilfe:
Kasten 2: Budgethilfe und der Europäische Rechnungshof
Kasten 3: Wandel der EU-Budgethilfe
3. Wie geht es mit der Budgethilfe weiter – einige wichtige Grundsätze
Kasten 4: Budgethilfe – gewonnene Erkenntnisse
4. Budgethilfe: Kernfragen
4.1. Politische Governance und die Rolle des politischen Dialogs
Kasten 5: Wesentliche Grundsätze
Frage 1: Sollte die Budgethilfe insbesondere die allgemeine Budgethilfe so gestaltet werden, dass sie den Verpflichtungen der Partnerländer zur Wahrung der wesentlichen Grundsätze besser Rechnung trägt Wenn ja, wie Sollte bei Budgethilfeprogrammen insbesondere eine gute politische Governance verstärkt zur Auflage gemacht werden Ist es sinnvoll, bei der allgemeinen Budgethilfe ein anderes Konzept der politischen Konditionalität zu verfolgen als bei der sektorbezogenen Budgethilfe
Frage 3: Wie können Geber sinnvoll auf eine Verschlechterung bei den wesentlichen Grundsätzen reagieren, dabei aber gleichzeitig die Vorhersehbarkeit der Budgethilfe und den Nutzen für die Entwicklung erhalten
4.2. Die Rolle des Politikdialogs, die Rolle der Konditionalität und die Knüpfung der Budgethilfe an Leistungen und Ergebnisse
Kasten 6: Politikdialog über Budgethilfe in verschiedenen Kontexten
Frage 4: Wie kann der Politikdialog mit den Partnerländern wirksamer gestaltet werden und zur Verwirklichung von Reformen, Ergebnissen und Zielen beitragen
Frage 6: Wie können die Rahmenvorgaben für die Leistungsüberwachung verbessert und Ergebnisindikatoren im Rahmen der Budgethilfe am besten eingesetzt werden, um die oben beschriebenen Herausforderungen zu meistern
4.3. Rechenschaftspflicht
Frage 8: Wie sollte Budgethilfe einschließlich des Kapazitätsaufbaus ausgestaltet sein, um die landesinterne Rechenschaftspflicht und die Eigenverantwortung der Partnerländer, einschließlich der Beteiligung der Zivilgesellschaft, zu fördern
Frage 10: Welche Art von Sichtbarkeits-/Kommunikationstätigkeit sollte sowohl von den Gebern als auch von den Partnerländern durchgeführt werden, um die gegenseitige Rechenschaftspflicht zu stärken
4.4. Programmierung der Budgethilfe und deren Kohärenz mit anderen Instrumenten
Frage 11: Nach welchen Kriterien sollte die Kommission entscheiden, ob und wieviel Budgethilfe an förderfähige Länder geleistet werden soll
Frage 13: Welches sind die Vor- und Nachteile des Einsatzes zahlreicher anderer Hilfeinstrumente neben der Budgethilfe Welche praktischen Vorkehrungen müssen in diesem Fall getroffen werden, um die Kohärenz und effiziente Koordinierung zu gewährleisten
4.5. Bessere Risikoeinschätzung und Vorgehen gegen Betrug und Korruption
Frage 14: Wie können die oben erwähnten Risiken innerhalb eines umfassenden Rahmens am besten bewertet und bewältigt werden, um die Wirksamkeit von Budgethilfe zu verbessern
Frage 16: Wie können Geber sinnvoll, u.a. mit finanziellen Korrekturmaßnahmen, auf Korruption oder Betrug in großem Maßstab bei der Durchführung von Maßnahmen reagieren, die mit Budgethilfe unterstützt werden
4.6. Budgethilfe in fragilen Situationen
Kasten 7: Fragile Situationen
Frage 17: Sollte Budgethilfe verwendet werden, um die Stabilität in fragilen Staaten zu fördern, und wenn ja, wie
4.7. Wachstum, Finanzpolitik und Mobilisierung von Staatseinnahmen
Frage 18: Wie können Budgethilfeprogramme so ausgestaltet und durchgeführt werden, dass mit ihnen ein nachhaltiges Wachstum für alle gefördert wird
Frage 20: Wie können Partnerländer und regionale Organisationen durch Budgethilfe bei der Förderung der regionalen Integration unterstützt werden
5. Schlussfolgerungen und nächste Schritte
Drucksache 86/10
Unterrichtung durch die Europäische Kommission
Vorschlag für eine Verordnung des Europäischen Parlaments und des Rates über Finanzbeiträge der Europäischen Union zum Internationalen Fonds für Irland (2007-2010) KOM (2010) 12 endg.; Ratsdok. 6254/10
... Gemäß der Verordnung (EG) Nr. 177/2005 des Rates5 war die für nichtig erklärte Verordnung auf der Grundlage des Berichts an die Haushaltsbehörde zur Bewertung der Tätigkeiten des IFI6 erarbeitet worden, der ihr als Anhang beigefügt war. In diesem Bericht bewertete die Kommission unter Rückgriff auf die ihr zur Verfügung stehende Fachkompetenz die Tätigkeiten des Fonds, und zwar anhand von Informationen und Daten, die folgendermaßen zusammengetragen bzw. erhoben wurden:
Drucksache 810/10
Unterrichtung durch die Europäische Kommission
Mitteilung der Kommission an das Europäische Parlament, den Rat, den Europäischen Wirtschafts- und Sozialausschuss und den Ausschuss der Regionen: Strategie der Europäischen Union für den Donauraum KOM (2010) 715 endg.
... Die zielgerichtete Unterstützung von Forschungsinfrastrukturen wird Fachkompetenz fördern und die Vernetzung von Wissensproduzenten, Unternehmen und Politikgestaltern vertiefen. Die Region muss nationale und regionale Mittel besser nutzen und voll vom Europäischen Forschungsraum profitieren. Bestehende bilaterale Vereinbarungen sollten zu multilateraler Koordination führen. In Entwicklung begriffene Regionen am Unterlauf des Flusses können von den führenden innovativen Regionen am Oberlauf - die in der Tat Weltklasse sind - profitieren.
Mitteilung
1. Einleitung
2. Herausforderungen und Chancen
2.1. Herausforderungen
2.2. Chancen
3. Die Reaktion: Ein Aktionsplan
3.1. Anbindung des Donauraums
Die wichtigsten Themen Verkehr
5 Energie
Kultur und Tourismus
3.2. Umweltschutz im Donauraum
Die wichtigsten Themen
5 Wasser
5 Risiken
Biologische Vielfalt, Boden
3.3. Aufbau von Wohlstand im Donauraum
Forschung und Innovation
5 Unternehmen
5 Beschäftigungsmarkt
Marginalisierte Bevölkerungsgruppen
3.4. Stärkung des Donauraums
Die wichtigsten Themen
Institutionelle Kapazität und Zusammenarbeit
5 Sicherheit
4. Durchführung und politische Steuerung
5. Zusammenhang mit der EU-Politik
6. Schlussfolgerung
Drucksache 193/10
Unterrichtung durch die Europäische Kommission
Mitteilung der Kommission an den Rat, das Europäische Parlament, den Europäischen Wirtschafts- und Sozialausschuss und den Ausschuss der Regionen: Soziale und wirtschaftliche Integration der Roma in Europa KOM (2010) 133 endg.
... Erfolgreiche Beispiele zeigen jedoch, dass integrierte Roma-Strategien, die sich mit der Vielfalt von Problemen auseinandersetzen, die der Marginalisierung der Roma-Gemeinschaften zugrunde liegen, deutlich wirksamer sind als isolierte Projekte, die nur auf ein oder zwei Problempunkte eingehen. Zu den Hindernissen zählen auch die Zurückhaltung auf lokaler Ebene und das Fehlen von politischem Bewusstsein und Kapazitäten bei den lokalen Verwaltungen sowie in den Roma-Gemeinschaften. Diese Schwierigkeiten können durch die Schaffung von Anreizen oder die Bereitstellung geeigneter Unterstützung und Fachkompetenz, z.B. durch technische Hilfe im Rahmen der EU-Strukturfonds, bewältigt werden. Die Kommission begrüßt Initiativen von NRO zum Aufbau von Kapazitäten (z.B. die OSI-Initiative "
Mitteilung
1. Hintergrund
2. Bisher erzielte Fortschritte
3. Künftige Herausforderungen
3.1. Politische Maßnahmen für eine wirksame Integration der Roma
3.1.1. Finanzinstrumente
3.1.2. Integrierter Ansatz und Mainstreaming
3.2. Kohärente Politik
4. Entwicklung von Modellansätzen
5. Schlussfolgerung
Drucksache 506/10
Unterrichtung durch das Europäische Parlament
Entschließung des Europäischen Parlaments vom 6. Juli 2010 zur Strategie der Europäischen Union für den Ostseeraum und zur Rolle der Makroregionen in der künftigen Kohäsionspolitik (2009/2230(IN I))
... 21. weist im Sinne möglicher künftiger makroregionaler Strategien darauf hin, dass die Kommission die Frage ihrer Eigenmittel lösen muss, damit sie diese Strategien ausgehend von den territorialen Besonderheiten der betroffenen Regionen vorbereiten, die teilnehmenden Mitgliedstaaten mit neuen Ideen für Themen von europäischem Interesse versorgen und sie bei der Erarbeitung einer Strategie unterstützen kann; fordert die Kommission auf, bei der Durchführung dieser Strategien eine Koordinations- und Kontrollfunktion zu übernehmen, die neuen Prioritäten zu überprüfen und bei der Zuweisung von Mitteln den spezifischen Erfordernissen und dem Bedarf an Fachkompetenz Rechnung zu tragen, dabei aber Doppelarbeit zu vermeiden;
Drucksache 341/10
Unterrichtung durch die Europäische Kommission
Mitteilung der Kommission an das Europäische Parlament, den Rat, den Europäischen Wirtschafts- und Sozialausschuss und den Ausschuss der Regionen: Ein neuer Impuls für die europäische Zusammenarbeit in der beruflichen Aus- und Weiterbildung zur Unterstützung der Strategie Europa 2020 KOM (2010) 296 endg.
... Berufliche Fachkompetenz in Kombination mit gut entwickelten Schlüsselkompetenzen
Mitteilung
1. Einleitung
2. Ein neuer Impuls für die berufliche Aus- und Weiterbildung
2.1. Die Schlüsselrolle der beruflichen Aus- und Weiterbildung für lebenslanges Lernen und Mobilität
Flexibler Zugang zu Ausbildung und Qualifikationen
Strategischer Ansatz für die Mobilität in der beruflichen Aus- und Weiterbildung
2.2. Steigerung der Attraktivität und Leistungsfähigkeit der beruflichen Aus- und Weiterbildung durch Qualität und Effizienz
Einführung der Qualitätssicherung in der beruflichen Aus- und Weiterbildung
Veränderte Rollen von Lehrkräften und Ausbildern
Berufliche Fachkompetenz in Kombination mit gut entwickelten Schlüsselkompetenzen
Effizienz und Arbeitsmarktrelevanz durch Partnerschaften
2.3. Gerechtigkeit und aktiver Bürgersinn
Integrative berufliche Aus- und Weiterbildung für integratives Wachstum
2.4. Innovation, Kreativität und unternehmerisches Denken
2.5. Internationale Zusammenarbeit in der beruflichen Aus- und Weiterbildung
3. Eine Neue Agenda für die Europäische Zusammenarbeit in der beruflichen Aus- und Weiterbildung
Drucksache 42/10
Gesetzesantrag der Länder Nordrhein-Westfalen, Hamburg
Entwurf eines Gesetzes zur Einführung von Kammern für internationale Handelssachen (KfiHG)
... Durch Kammern für internationale Handelssachen wird aber nicht nur sichtbar werden, dass die deutsche Justiz über höchstqualifizierte Richterinnen und Richter verfügt, sondern auch über Kaufleute als Laienrichter, die große praktische Erfahrungen und oft hervorragende, im internationalen Wirtschaftsverkehr erprobte Sprachkenntnisse besitzen. Das deutsche System der Kammern für (internationale) Handelssachen steht damit für eine Konzentration von Sach- und Fachkompetenz, die weltweit nur in wenigen anderen Staaten anzutreffen ist.
A. Problem und Ziel
B. Lösung
C. Alternativen
D. Finanzielle Auswirkungen auf die öffentlichen Haushalte
1. Bund
2. Länder
E. Sonstige Kosten
F. Bürokratiekosten
Gesetzesantrag
Entwurf
Artikel 1 Änderung des Gerichtsverfassungsgesetzes
§ 114a
§ 114b
§ 114c
Artikel 2 Änderung der Zivilprozessordnung
Artikel 3 Änderung des Gesetzes betreffend die Einführung der Zivilprozessordnung
§ 38
Artikel 4 Inkrafttreten
Begründung
A. Allgemeiner Teil
I. Ausgangslage
II. Zielsetzung und wesentlicher Inhalt des Gesetzentwurfs
III. Auswirkungen des Gesetzentwurfs
1. Auswirkungen auf die Haushalte der Länder
2. Auswirkungen auf die Wirtschaft und das allgemeine Preisniveau
3. Auswirkungen von gleichstellungspolitischer Bedeutung
IV. Gesetzgebungskompetenz
V. Zustimmungsbedürftigkeit
B. Besonderer Teil
Zu Artikel 1
Zu Nummer 1
Zu Nummer 2
Zu Nummer 3
§ 114a GVG
§ 114b GVG
§ 114c
Zu Nummer 4
Zu Artikel 2
Zu Artikel 3
Zu Artikel 4
Drucksache 226/10
Gesetzentwurf der Bundesregierung
Entwurf eines Gesetzes zur Weiterentwicklung der Organisation der Grundsicherung für Arbeitsuchende
... Die Regelung stellt sicher, dass die Funktionsfähigkeit der Grundsicherung bei Zulassung weiterer kommunaler Träger gewährleistet bleibt. Die kommunalen Träger sind auf personelle Kontinuität und die Erfahrungen und Fachkompetenz der Beschäftigten der Bundesagentur angewiesen.
A. Problem und Ziel
B. Lösung
C. Alternativen
D. Finanzielle Auswirkungen auf die öffentlichen Haushalte
1. Haushaltsausgaben ohne Vollzugsaufwand
2. Vollzugsaufwand
E. Sonstige Kosten
F. Bürokratiekosten
Gesetzentwurf
Entwurf
Artikel 1 Änderung des Zweiten Buches Sozialgesetzbuch
§ 6a Zugelassene kommunale Träger
§ 6c Personalübergang bei Zulassung weiterer kommunaler Träger und bei Beendigung der Trägerschaft
§ 18b Kooperationsausschuss
§ 18c Bund-Länder-Ausschuss
§ 18d Örtlicher Beirat
§ 18e Beauftragte für Chancengleichheit am Arbeitsmarkt
§ 44a Feststellung von Erwerbsfähigkeit und Hilfebedürftigkeit
§ 44b Gemeinsame Einrichtung
§ 44c Trägerversammlung
§ 44d Geschäftsführer
§ 44e Verfahren bei Meinungsverschiedenheit über die Weisungszuständigkeit
§ 44f Bewirtschaftung von Bundesmitteln
§ 44g Zuweisung von Tätigkeiten bei der gemeinsamen Einrichtung
§ 44h Personalvertretung
§ 44i Schwerbehindertenvertretung; Jugend- und Auszubildendenvertretung
§ 44j Gleichstellungsbeauftragte
§ 44k Stellenbewirtschaftung
§ 47 Aufsicht
§ 48 Aufsicht über die zugelassenen kommunalen Träger
§ 48a Vergleich der Leistungsfähigkeit
§ 48b Zielvereinbarungen
Kapitel 6 Datenerhebung, -verarbeitung und -nutzung, datenschutzrechtliche Verantwortung.
§ 75 Gesetz zur Weiterentwicklung der Organisation der Grundsicherung für Arbeitsuchende – Anwendbarkeit des § 6a Absatz 7 und des § 51b
§ 76 Gesetz zur Weiterentwicklung der Organisation der Grundsicherung für Arbeitsuchende
Artikel 2 Änderung weiterer Vorschriften
Artikel 3 Inkrafttreten
Begründung
A. Allgemeiner Teil
I. Gesetzgebungskompetenz des Bundes
II. Notwendigkeit des Gesetzes
III. Ziel und Inhalt des Gesetzes
1. Gemeinsame Einrichtungen
Leistungserbringung aus einer Hand
Beachtung der Maßgaben des Bundesverfassungsgerichts
Dezentrale Handlungsspielräume - Struktur der gemeinsamen Einrichtungen
Haushalt und Personal
2. Zugelassene kommunale Träger
Zulassung weiterer kommunaler Träger
Anpassungen an Gebietsreformen
Absicherung der Finanzbeziehungen und Aufsicht
3. Ergänzende Regelungen
B. Besonderer Teil
Zu Nummer 1
Zu Nummer 2
Zu Nummer 3
Zu Nummer 4
Zu Buchstabe a
Zu Buchstabe b
Zu Buchstabe c
Zu Nummer 5
Zu Nummer 6
Zu Nummer 7
Zu § 18c
Zu § 18d
Zu § 18e
Zu Nummer 8
Zu Nummer 9
Zu § 44a
Zu § 44b
Zu Nummer 10
Zu § 44c
Zu § 44d
Zu § 44e
Zu § 44f
Zu § 44g
Zu § 44h
Zu § 44i
Zu § 44j
Zu § 44k
Zu Nummer 11
Zu Nummer 12
Zu Buchstabe a
Zu Buchstabe b
Zu Nummer 13
Zu § 47
Zu § 48
Zu Nummer 14
Zu § 48a
Zu § 48b
Zu Nummer 15
Zu Nummer 16
Zu Nummer 17
Zu Buchstabe a
Zu Buchstabe b
Zu Nummer 18
Zu Nummer 19
Zu Buchstabe a
Zu Nummer 20
Zu Nummer 21
Zu Nummer 22
Zu Nummer 23
Zu Nummer 24
Zu Nummer 25
Zu Artikel 2
Zu Nummer 1
Zu Nummer 2
Zu Nummer 3
C. Finanzielle Auswirkungen auf die öffentlichen Haushalte
Maßstäbe für Betreuungsschlüssel
Aufsichtsstrukturen beim Bund
Statistik und Leistungsvergleich
Übergangsprozesse bei der Umwandlung von Grundsicherungsstellen
D. Sonstige Kosten
E. Gleichstellungspolitische Gesetzesfolgenabschätzung
F. Bürokratiekosten
G. Vereinbarkeit mit EU-Recht
Anlage Stellungnahme des Nationalen Normenkontrollrates gem. § 6 Abs. 1 NKR-Gesetz: NKR-Nr. 1280: Entwurf des Gesetzes zur Weiterentwicklung der Organisation der Grundsicherung für Arbeitsuchende; Entwurf der Verordnung über das Verfahren zur Feststellung der Eignung als zugelassener kommunaler Träger der Grundsicherung für Arbeitsuchende
Drucksache 534/1/10
Empfehlungen der Ausschüsse
Entwurf eines Gesetzes zur Restrukturierung und geordneten Abwicklung von Kreditinstituten, zur Errichtung eines Restrukturierungsfonds für Kreditinstitute und zur Verlängerung der Verjährungsfrist der aktienrechtlichen Organhaftung (Restrukturierungsgesetz)
... Vielmehr erscheint dem Bundesrat die Zuständigkeit des Oberlandesgerichts als systemfremd. In der Gesetzesbegründung wird vielfach die Anlehnung der Verfahren an das Insolvenzplanverfahren betont. Auf diesem Sachgebiet bestehen bei dem Oberlandesgericht jedoch keine praktischen Erfahrungen, da die Oberlandesgerichte in Insolvenzverfahren solche Entscheidungen nicht treffen. Zudem wird sich angesichts der voraussichtlich geringen Zahl an Verfahren dort auch keine spezielle Fachkompetenz ausbilden können. Demgegenüber können die Amtsgerichte mit den bei ihnen bestehenden Insolvenzgerichten auf Erfahrungen in vergleichbaren, durchaus ebenfalls komplexen Insolvenzverfahren zurückgreifen.
1. Zum Gesetzentwurf allgemein
2. Zu Artikel 1 KredReorgG allgemein
3. Zu Artikel 1 KredReorgG
4. Zu Artikel 1 § 2 KredReorgG
5. Zu Artikel 1 § 2 Absatz 2 Satz 3 bis 6 KredReorgG
6. Zu Artikel 1 § 2 bis 7, 9, 11, 16 bis 18, 20 bis 22 KredReorgG , Artikel 15a - neu - § 3 Absatz 3 - neu - InsO , Artikel 15b - neu - 103e - neu - EGInsO
Artikel 15a Änderung der Insolvenzordnung
Artikel 15b Änderung des Einführungsgesetzes zur Insolvenzordnung
Artikel 103e Überleitungsvorschrift zum Restrukturierungsgesetz
Zu Buchstabe a
Zu Doppelbuchstabe cc
Zu Buchstabe b
7. Zu Artikel 1 § 3 Absatz 3 Satz 2 KredReorgG
8. Zu Artikel 1 § 3 Absatz 4 KredReorgG
9. Zu Artikel 1 § 9 KredReorgG
10. Zu Artikel 1 § 14 Absatz 1 Satz 1, § 16 Satz 2 KredReorgG
11. Zu Artikel 1 § 20 Absatz 4 Satz 2 KredReorgG
12. Zu Artikel 1 § 21 Absatz 1 Satz 2, 3 KredReorgG
13. Zu Artikel 2 Nummer 9 § 45c Absatz 1 Satz 1 KWG
14. Zu Artikel 2 Nummer 15 § 48g Absatz 1, 3 Satz 1, Absatz 7 Satz 2 KWG
Zu Buchstabe a
Zu Buchstabe b
Zu Buchstabe c
15. Zu Artikel 2 Nummer 15 § 481 Absatz 4 KWG
16. Zu Artikel 3 § 2 Satz 2 RStruktFG
17. Zu Artikel 3 § 2 Satz 2 RStruktFG
18. Zu Artikel 3 § 2 Satz 2 RStruktFG
19. Zu Artikel 3 § 2 Satz 2 RStruktFG
20. Zu Artikel 3 § 12 Absatz 10 Satz 1 RStruktFG
23. Zu Artikel 3 § 12 Absatz 10 Satz 2 RStruktFG allgemein
24. Zu Artikel 3 § 12 Absatz 10 Satz 2 RStruktFG
25. Zu Artikel 3 § 12 Absatz 10 RStruktFG allgemein
26. Zu Artikel 4 Nummer 9 § 13 Absatz 1b Satz 2 FMStFG
27. Zu Artikel 8 Nummer 1 § 4 Absatz 5 Satz 1 Nummer 13 EStG
28. Zu Artikel 8 Nummer 1 § 4 Absatz 5 Satz 1 Nummer 13 EStG
Drucksache 42/10 (Beschluss)
Gesetzentwurf des Bundesrates
Entwurf eines Gesetzes zur Einführung von Kammern für internationale Handelssachen (KfiHG)
... Durch Kammern für internationale Handelssachen wird aber nicht nur sichtbar werden, dass die deutsche Justiz über höchstqualifizierte Richterinnen und Richter verfügt, sondern auch über Kaufleute als Laienrichter, die große praktische Erfahrungen und oft hervorragende, im internationalen Wirtschaftsverkehr erprobte Sprachkenntnisse besitzen. Das deutsche System der Kammern für (internationale) Handelssachen steht damit für eine Konzentration von Sach- und Fachkompetenz, die weltweit nur in wenigen anderen Staaten anzutreffen ist.
A. Problem und Ziel
B. Lösung
C. Alternativen
D. Finanzielle Auswirkungen auf die öffentlichen Haushalte
1. Bund
a Haushaltsausgaben ohne Vollzugsaufwand
b Vollzugsaufwand
2. Länder
a Haushaltsausgaben ohne Vollzugsaufwand
b Vollzugsaufwand
E. Sonstige Kosten
F. Bürokratiekosten
Gesetzentwurf
Anlage Entwurf eines Gesetzes zur Einführung von Kammern für internationale Handelssachen (KfiHG)
Artikel 1 Änderung des Gerichtsverfassungsgesetzes
§ 114a
§ 114b
§ 114c
Artikel 2 Änderung der Zivilprozessordnung
Artikel 3 Änderung des Gesetzes betreffend die Einführung der Zivilprozessordnung
§ 38
Artikel 4 Inkrafttreten
Begründung
A. Allgemeiner Teil
I. Ausgangslage
II. Zielsetzung und wesentlicher Inhalt des Gesetzentwurfs
III. Auswirkungen des Gesetzentwurfs
1. Auswirkungen auf die Haushalte der Länder
2. Auswirkungen auf die Wirtschaft und das allgemeine Preisniveau
3. Auswirkungen von gleichstellungspolitischer Bedeutung
IV. Gesetzgebungskompetenz
V. Zustimmungsbedürftigkeit
B. Besonderer Teil
Zu Artikel 1
Zu den Nummer n
Zu Nummer 3
Zu Nummer 4
Zu § 114a
Zu § 114b
Zu § 114c
Zu Nummer 5
Zu Artikel 2
Zu Nummer 1
Zu Nummer 2
Zu Artikel 3
Zu Artikel 4
Drucksache 141/10
Unterrichtung durch die Europäische Kommission
Vorschlag für einen Beschluss des Europäischen Parlaments und des Rates zur Schaffung einer Maßnahme der Europäischen Union für das Europäische Kulturerbe-Siegel KOM (2010) 76 endg.
... Die Kommission sollte die Maßnahme unterstützen, um für mehr Stabilität zu sorgen als das mit den bisherigen Modalitäten möglich war, und um den Aufbau von Fachkompetenz zu fördern. Mit der vorgeschlagenen Lösung könnte man auf den Erfahrungen aufbauen, die beispielsweise im Rahmen der Maßnahmen "
Drucksache 242/10 (Beschluss)
Beschluss des Bundesrates
Verordnung zur Umsetzung der Dienstleistungsrichtlinie auf dem Gebiet des Umweltrechts sowie zur Änderung umweltrechtlicher Vorschriften
... /EG über die Anerkennung von Berufsqualifikationen umzusetzen. Diese Richtlinie bezieht sich auf die Fachkompetenz von natürlichen Personen, die diese durch Ausbildung, Berufsabschlüsse oder Berufserfahrung gewonnen haben.
Anlage Änderungen zur Verordnung zur Umsetzung der Dienstleistungsrichtlinie auf dem Gebiet des Umweltrechts sowie zur Änderung umweltrechtlicher Vorschriften
1. Zu Artikel 2 § 6 Absatz 7 Satz 2 AltholzV
2. Zu Artikel 2 § 6 Absatz 7 Satz 4 - neu - AltholzV
3. Zu Artikel 2 § 6 Absatz 8 Satz 2 AltholzV
4. Zu Artikel 2 § 6 Absatz 8 Satz 5 AltholzV
5. Zu Artikel 3 Nummer 1 § 3 Absatz 8a Satz 2 BioAbfV
6. Zu Artikel 3 Nummer 1 § 3 Absatz 8a Satz 4 - neu - BioAbfV
7. Zu Artikel 3 Nummer 1 § 3 Absatz 8b Satz 2 BioAbfV
8. Zu Artikel 3 Nummer 1 § 3 Absatz 8b Satz 5 BioAbfV
9. Zu Artikel 4 Nummer 1 Buchstabe b § 5 Absatz 2 Satz 1 Nummer 1, 2 und 5, Satz 5 - neu - und 6 - neu - ChemKlimaschutzV
10. Zu Artikel 4 Nummer 2 Buchstabe a § 9 Absatz 1 Satz 1 Nummer 1 Chem-KlimaschutzV
11. Zu Artikel 4 Nummer 3 § 9a Absatz 2 ChemKlimaschutzV
12. Zu Artikel 4 Nummer 3 § 9a Absatz 3 Satz 1 ChemKlimaschutzV
13. Zu Artikel 4 Nummer 3 § 9a Absatz 3 Satz 2, 3, Absatz 4 - neu - ChemKlimaschutzV
14. Zu Artikel 5 Nummer 1 Buchstabe a § 5 Absatz 2 Nummer 1 ChemOzonSchichtV
15. Zu Artikel 5 Nummer 2 § 5 Absatz 5 Satz 4 ChemOzonSchichtV
16. Zu Artikel 5 Nummer 2 § 5 Absatz 5 Satz 5 ChemOzonSchichtV
17. Zu Artikel 7 Nummer 1 § 21 Absatz 4 und 5 DepV
18. Zu Artikel 7 Nummer 2 Buchstabe b § 24 Absatz 2 Satz 1 DepV
19. Zu Artikel 7 Nummer 2 Buchstabe b § 24 Absatz 2 Satz 2 - neu - DepV
20. Zu Artikel 7 Nummer 2 Buchstabe b § 24 Absatz 3 Satz 1 DepV
21. Zu Artikel 7 Nummer 2 Buchstabe b § 24 Absatz 3 Satz 2 DepV
22. Zu Artikel 7 Nummer 2 Buchstabe b § 24 Absatz 3 Satz 5 DepV
23. Zu Artikel 8 § 9 Absatz 7 Satz 2 GewAbfV
24. Zu Artikel 8 § 9 Absatz 8 Satz 2 GewAbfV
25. Zu Artikel 8 § 9 Absatz 8 Satz 5 GewAbfV
26. Zu Artikel 9 § 3 Absatz 11 Satz 2 AbfKlärV
27. Zu Artikel 9 § 3 Absatz 11 Satz 4 - neu - AbfKlärV
28. Zu Artikel 9 § 3 Absatz 12 Satz 2 AbfKlärV
29. Zu Artikel 9 § 3 Absatz 12 Satz 5 AbfKlärV
30. Zu Artikel 10 Nummer 1 Buchstabe b - neu - § 6 Absatz 6 RohrFltgV
31. Zu Artikel 11 Anhang Nummer 5.1 Spalte 1 und Spalte 2 der 4. BImSchV
32. Zu Artikel 12 § 10a Satz 1 und 5 der 5. BImSchV
Zu Buchstabe a
Zu Buchstabe b
33. Zu Artikel 13 § 16 Absatz 3 Satz 4 und 8 der 12. BImSchV
Zu Buchstabe a
Zu Buchstabe b
Drucksache 242/1/10
Empfehlungen der Ausschüsse
Verordnung zur Umsetzung der Dienstleistungsrichtlinie auf dem Gebiet des Umweltrechts sowie zur Änderung umweltrechtlicher Vorschriften
... /EG über die Anerkennung von Berufsqualifikationen umzusetzen. Diese Richtlinie bezieht sich auf die Fachkompetenz von natürlichen Personen, die diese durch Ausbildung, Berufsabschlüsse oder Berufserfahrung gewonnen haben.
1. Zu Artikel 2 § 6 Absatz 7 Satz 2 AltholzV *
2. Zu Artikel 2 § 6 Absatz 7 Satz 4 - neu - AltholzV *
3. Zu Artikel 2 § 6 Absatz 8 Satz 2 AltholzV *
4. Zu Artikel 2 § 6 Absatz 8 Satz 5 AltholzV *
5. Zu Artikel 3 Nummer 1 § 3 Absatz 8a Satz 2 BioAbfV *
6. Zu Artikel 3 Nummer 1 § 3 Absatz 8a Satz 4 - neu - BioAbfV *
7. Zu Artikel 3 Nummer 1 § 3 Absatz 8b Satz 2 BioAbfV *
8. Zu Artikel 3 Nummer 1 § 3 Absatz 8b Satz 5 BioAbfV *
9. Zu Artikel 4 Nummer 1 Buchstabe b § 5 Absatz 2 Satz 1 Nummer 1, 2 und 5, Satz 5 - neu - und 6 - neu - ChemKlimaschutzV
10. Zu Artikel 4 Nummer 2 Buchstabe a § 9 Absatz 1 Satz 1 Nummer 1 Chem-KlimaschutzV
11. Zu Artikel 4 Nummer 3 § 9a Absatz 2 ChemKlimaschutzV
12. Zu Artikel 4 Nummer 3 § 9a Absatz 3 Satz 1 ChemKlimaschutzV *
13. Zu Artikel 4 Nummer 3 § 9a Absatz 3 Satz 2, 3, Absatz 4 - neu - ChemKlimaschutzV
14. Zu Artikel 5 Nummer 1 Buchstabe a § 5 Absatz 2 Nummer 1 ChemOzonSchichtV
15. Zu Artikel 5 Nummer 2 § 5 Absatz 5 Satz 4 ChemOzonSchichtV *
16. Zu Artikel 5 Nummer 2 § 5 Absatz 5 Satz 5 ChemOzonSchichtV
17. Zu Artikel 7 Nummer 1 § 21 Absatz 4 und 5 DepV
18. Zu Artikel 7 Nummer 2 Buchstabe b § 24 Absatz 2 Satz 1 DepV
19. Zu Artikel 7 Nummer 2 Buchstabe b § 24 Absatz 2 Satz 2 - neu - DepV *
20. Zu Artikel 7 Nummer 2 Buchstabe b § 24 Absatz 2 Satz 5 - neu -,
Zu Buchstabe a
Zu Buchstabe a
Zu Buchstabe c
21. Zu Artikel 7 Nummer 2 Buchstabe b § 24 Absatz 3 Satz 1 DepV
22. Zu Artikel 7 Nummer 2 Buchstabe b § 24 Absatz 3 Satz 2 DepV *
23. Zu Artikel 7 Nummer 2 Buchstabe b § 24 Absatz 3 Satz 5 DepV *
24. Zu Artikel 8 § 9 Absatz 7 Satz 2 GewAbfV *
25. Zu Artikel 8 § 9 Absatz 8 Satz 2 GewAbfV *
26. Zu Artikel 8 § 9 Absatz 8 Satz 5 GewAbfV *
27. Zu Artikel 9 § 3 Absatz 11 Satz 2 AbfKlärV **
28. Zu Artikel 9 § 3 Absatz 11 Satz 4 - neu - AbfKlärV *
29. Zu Artikel 9 § 3 Absatz 12 Satz 2 AbfKlärV *
30. Zu Artikel 9 § 3 Absatz 12 Satz 5 AbfKlärV *
31. Zu Artikel 10 Nummer 1 Buchstabe b - neu - § 6 Absatz 6 RohrFLtgV
32. Zu Artikel 11 Anhang Nummer 5.1 Spalte 1 und Spalte 2 der 4. BImSchV
33. Zu Artikel 12 § 10a Satz 1 und 5 der 5. BImSchV
Zu Buchstabe a
Zu Buchstabe b
34. Zu Artikel 13 § 16 Absatz 3 Satz 4 und 8 der 12. BImSchV
Zu Buchstabe a
Zu Buchstabe b
Drucksache 301/10
Gesetzentwurf der Bundesregierung
Entwurf eines Gesetzes zum Vorschlag für eine Verordnung des Europäischen Parlaments und des Rates über Finanzbeiträge der Europäischen Union zum Internationalen Fonds für Irland (2007-2010)
... Gemäß der Verordnung (EG) Nr. 177/2005 des Rates5 war die für nichtig erklärte Verordnung auf der Grundlage des Berichts an die Haushaltsbehörde zur Bewertung der Tätigkeiten des IFI6 erarbeitet worden, der ihr als Anhang beigefügt war. In diesem Bericht bewertete die Kommission unter Rückgriff auf die ihr zur Verfügung stehende Fachkompetenz die Tätigkeiten des Fonds, und zwar anhand von Informationen und Daten, die folgendermaßen zusammengetragen bzw. erhoben wurden:
A. Problem und Ziel
B. Lösung
C. Alternativen
D. Finanzielle Auswirkungen
1. Haushaltsausgaben ohne Vollzugsaufwand
2. Vollzugsaufwand
E. Sonstige Kosten
F. Bürokratiekosten
Gesetzentwurf
Entwurf
Artikel 1
Artikel 2
Begründung
A. Allgemeiner Teil
I. Anlass und Ziel
II. Gesetzgebungskompetenz
III. Gesetzesfolgenabschätzung
1. Haushaltsausgaben ohne Vollzugsaufwand
2. Vollzugsaufwand
3. Bürokratiekosten
B. Besonderer Teil
1. Zu Artikel 1
2. Zu Artikel 2
Vorschlag
Begründung
1. Kontext des Vorschlags
• Gründe und Ziele des Vorschlags
• Allgemeiner Kontext
• Bestehende Rechtsvorschriften auf diesem Gebiet
• Kohärenz mit anderen Politikbereichen
2. Ergebnisse der Anhörungen von interessierten Kreisen und der Folgenabschätzungen
• Anhörungen
• Einholung und Nutzung von Expertenwissen
• Folgenabschätzung
3. Rechtliche Aspekte
• Rechtsgrundlage
• Wahl des Instruments
4. Auswirkungen auf den Haushalt
Vorschlag
Artikel 1
Artikel 2
Artikel 3
Artikel 4
Artikel 5
Artikel 6
Artikel 7
Artikel 8
Artikel 9
Artikel 10
Artikel 11
Artikel 12
Finanzbogen
Anlage Stellungnahme des Nationalen Normenkontrollrates gem. § 6 Abs. 1 NKR-Gesetz: NKR-Nr. 1314: Gesetz zum Vorschlag für eine Verordnung des Europäischen Parlaments und des Rates über Finanzbeiträge der Europäischen Union zum Internationalen Fonds für Irland 2007-2010
Drucksache 534/10 (Beschluss)
Stellungnahme des Bundesrates
Entwurf eines Gesetzes zur Restrukturierung und geordneten Abwicklung von Kreditinstituten, zur Errichtung eines Restrukturierungsfonds für Kreditinstitute und zur Verlängerung der Verjährungsfrist der aktienrechtlichen Organhaftung (Restrukturierungsgesetz)
... Vielmehr erscheint dem Bundesrat die Zuständigkeit des Oberlandesgerichts als systemfremd. In der Gesetzesbegründung wird vielfach die Anlehnung der Verfahren an das Insolvenzplanverfahren betont. Auf diesem Sachgebiet bestehen bei dem Oberlandesgericht jedoch keine praktischen Erfahrungen, da die Oberlandesgerichte in Insolvenzverfahren solche Entscheidungen nicht treffen. Zudem wird sich angesichts der voraussichtlich geringen Zahl an Verfahren dort auch keine spezielle Fachkompetenz ausbilden können. Demgegenüber können die Amtsgerichte mit den bei ihnen bestehenden Insolvenzgerichten auf Erfahrungen in vergleichbaren, durchaus ebenfalls komplexen Insolvenzverfahren zurückgreifen.
1. Zum Gesetzentwurf allgemein
2. Zu Artikel 1 KredReorgG
3. Zu Artikel 1 § 2 KredReorgG
4. Zu Artikel 1 § 2 Absatz 2 Satz 3 bis 6 KredReorgG
5. Zu Artikel 1 § 2 bis 7, 9, 11, 16 bis 18, 20 bis 22 KredReorgG , Artikel 15a - neu - § 3 Absatz 3 - neu - InsO , Artikel 15b - neu - 103e - neu - EGInsO
Artikel 15a Änderung der Insolvenzordnung
Artikel 15b Änderung des Einführungsgesetzes zur Insolvenzordnung
Artikel 103e Überleitungsvorschrift zum Restrukturierungsgesetz
Zu Buchstabe a
Zu Doppelbuchstabe n
Zu Doppelbuchstabe cc
Zu Buchstabe b
6. Zu Artikel 1 § 3 Absatz 3 Satz 2 KredReorgG
7. Zu Artikel 1 § 3 Absatz 4 KredReorgG
8. Zu Artikel 1 § 9 KredReorgG
9. Zu Artikel 1 § 14 Absatz 1 Satz 1, § 16 Satz 2 KredReorgG
10. Zu Artikel 1 § 20 Absatz 4 Satz 2 KredReorgG
11. Zu Artikel 1 § 21 Absatz 1 Satz 2, 3 KredReorgG
12. Zu Artikel 2 Nummer 9 § 45c Absatz 1 Satz 1 KWG
13. Zu Artikel 2 Nummer 15 § 48g Absatz 1, 3 Satz 1, Absatz 7 Satz 2 KWG
Zu Buchstabe a
Zu Buchstabe b
Zu Buchstabe c
14. Zu Artikel 2 Nummer 15 § 481 Absatz 4 KWG
15. Zu Artikel 3 § 2 Satz 2 RStruktFG
16. Zu Artikel 3 § 2 Satz 2 RStruktFG
17. Zu Artikel 3 § 12 Absatz 10 Satz 1 RStruktFG
18. Zu Artikel 3 § 12 Absatz 10 Satz 2 RStruktFG allgemein
19. Zu Artikel 3 § 12 Absatz 10 RStruktFG allgemein
20. Zu Artikel 4 Nummer 9 § 13 Absatz 1b Satz 2 FMStFG
21. Zu Artikel 8 Nummer 1 § 4 Absatz 5 Satz 1 Nummer 13 EStG
Drucksache 91/10
Unterrichtung durch das Europäische Parlament
Entschließung des Europäischen Parlaments vom 20. Januar 2010 zu der zweiten Überprüfung des AKP-EG-Partnerschaftsabkommens ("Cotonou-Abkommen ") (2009/2165(INI))
... 41. unterstützt künftige Synergien zwischen den durch die WPA geschaffenen parlamentarischen Ausschüssen und der PPV AKP-EU, die sowohl durch Beiträge des Vorsitzenden und der Berichterstatter als auch durch die Beteiligung der Mitglieder der parlamentarischen Ausschüsse der WPA an der Arbeit der PPV durch die Veranstaltung von – sofern möglich – parallelen Sitzungen usw. ermöglicht werden und zur Verbesserung der Fachkompetenz der PPV beitragen sowie sich bereichernd auf Austauschmaßnahmen und Zusammenarbeit auswirken werden;
Drucksache 740/10
Unterrichtung durch die Europäische Kommission Grünbuch der Kommission: EU-Entwicklungspolitik zur Förderung eines breitenwirksamen Wachstums und einer nachhaltigen Entwicklung - Für eine EU-Entwicklungspolitik mit größere Wirkung KOM (2010) 629 endg.
... Technisches Wissen, Schul- und Berufsausbildung. In Entwicklungsländern gibt es häufig keine oder nur unzureichende Möglichkeiten der Fachausbildung. Ohne qualifiziertes Personal, vom Elektroingenieur bis hin zum Handwerker, können die Möglichkeiten der erneuerbaren Energie niemals voll ausgeschöpft werden. Ein wichtiger Nutzen der Entwicklung in diesem Bereich besteht in der Schaffung neuer Arbeitsplätze, doch sind noch erhebliche Anstrengungen zur Verbesserung von Ausbildung und Fachkompetenz erforderlich.
Grünbuch EU-Entwicklungspolitik zur Förderung eines breitenwirksamen Wachstums und einer nachhaltigen Entwicklung - Für eine EU-Entwicklungspolitik mit größerer Wirkung
1. Einleitung
2. Entwicklungspolitik mit grosser Wirkung
2.1. Zusammenarbeit „mit großer Wirkung in der Praxis
2.2. Wachstum für die menschliche Entwicklung
2.3. Förderung von Governance
2.4. Sicherheit und Fragilität
2.5. Für eine echte Koordinierung der Hilfe
2.6. Politikkohärenz im Interesse der Entwicklung
2.7. Verbesserung der Wirkung von Budgethilfe
3. Entwicklungspolitik als Katalysator für EIN breitenwirksames nachhaltiges Wachstum
3.1. Partnerschaften für ein breitenwirksames Wachstum
3.2. Förderung der regionalen Integration und Handel im Interesse der Entwicklung
4. Nachhaltige Entwicklung als eine neue Triebkraft
4.1. Klimawandel, biologische Vielfalt und Entwicklung
4.2. Energie und Entwicklung
5. Landwirtschaft Ernährungssicherheit
6. Schlussfolgerungen
Drucksache 748/10
Unterrichtung durch die Europäische Kommission
Vorschlag für eine Verordnung des Europäischen Parlaments und des Rates zur Einführung eines Evaluierungsmechanismus für die Überprüfung der Anwendung des Schengen Besitzstands KOM (2010) 624 endg.
... 2. Die Mitgliedstaaten geben unter Bezugnahme auf die im Anhang zu dieser Verordnung aufgeführten Bereiche die Fachkompetenzen der einzelnen Experten an. Etwaige Änderungen teilen sie der Kommission unverzüglich mit.
Vorschlag
1. Kontext des Vorschlags
• Gründe und Ziele des Vorschlags
• Allgemeiner Kontext
• Bessere Evaluierung der ordnungsgemäßen Anwendung des Besitzstands
Folgemaßnahmen der Evaluierung
• Bestehende Rechtsvorschriften auf dem vom Vorschlag abgedeckten Gebiet
• Übereinstimmung mit anderen Politikbereichen und Zielen der Europäischen Union
2. Anhörung von interessierten Kreisen
3. Rechtliche Aspekte
• Zusammenfassung der vorgeschlagenen Maßnahme
• Rechtsgrundlage
• Artikel 77 Absatz 2 Buchstabe e des Vertrags über die Arbeitsweise der Europäischen Union.
• Subsidiarität und Verhältnismäßigkeit
• Wahl des Rechtsinstruments
4. Auswirkungen auf den Haushalt
5. weitere Angaben
Vorschlag
Artikel 1 Zweck und Geltungsbereich
Artikel 2 Begriffsbestimmungen
Artikel 3 Zuständigkeiten
Artikel 4 Evaluierungen
Artikel 5 Mehrjahresprogramm
Artikel 6 Risikoanalyse
Artikel 7 Fragebogen
Artikel 8 Jahresprogramm
Artikel 9 Liste der Experten
Artikel 10 Teams für Ortstermine
Artikel 11 Durchführung der Ortstermine
Artikel 12 Überprüfung des freien Personenverkehrs an den Binnengrenzen
Artikel 13 Evaluierungsberichte
Artikel 14 Vertraulichkeit
Artikel 15 Ausschuss
Artikel 16 Übergangsbestimmungen
Artikel 17 Unterrichtung des Europäischen Parlaments
Artikel 18 Bericht an das Europäische Parlament und den Rat
Artikel 19 Aufhebung
Artikel 20
Artikel 21 Inkrafttreten
Drucksache 282/1/09
Empfehlungen der Ausschüsse
Entwurf eines Gesetzes zur Regelung von Abscheidung, Transport und dauerhafter Speicherung von Kohlendioxid
... Die für die geologische Landesaufnahme zuständigen Behörden verfügen über alle relevanten Daten und die erforderliche Fachkompetenz. Die Länder sollten Gelegenheit erhalten, zur Verarbeitung und Bewertung der durch sie überlassenen Daten durch die Bundesanstalt für Geowissenschaften und Rohstoffe Stellung nehmen zu können. So besteht die Möglichkeit [und Gelegenheit], weiter gehende, für die Bewertung relevante, regionale Kenntnisse und Belange einzubringen. Ein Vetorecht der Länder ist damit nicht verbunden.
1. Zu Artikel 1 § 1 KSpG
2. Zu Artikel 1 § 2 Absatz 4 - neu - KSpG
3. Zu Artikel 1 § 3 Nummer 2 KSpG
4. Zu Artikel 1 § 3 Nummer 6 KSpG
5. Zu Artikel 1 § 3 Nummer 10 KSpG
6. Zu Artikel 1 § 3 Nummer 15 KSpG
7. Zu Artikel 1 § 3 Nummer 16 - neu - KSpG
8. Zu Artikel 1 § 3 Nummer 16 - neu - KSpG *
9. Zu Artikel 1 § 4 Absatz 1 KSpG
10. Zu Artikel 1 § 4 Absatz 3 Satz 2 - neu - KSpG
11. Zu Artikel 1 § 5 Absatz 2 Satz 1 KSpG
12. Zu Artikel 1 § 5 Überschrift, Absatz 6 - neu -, § 6 Absatz 1 Nummer 1 KSpG
13. Zu Artikel 1 § 5 Absatz 2 Satz 2 Nummer 5 KSpG
14. Zu Artikel 1 § 5 Absatz 4 Satz 1, Satz 2 - neu - KSpG
15. Zu Artikel 1 § 5 Absatz 4 KSpG
16. Zu Artikel 1 § 5 Absatz 4 Satz 2 - neu - KSpG
17. Zu Artikel 1 § 5 Absatz 4 Satz 2* - neu - KSpG
18. Zu Artikel 1 § 5 Absatz 5 Satz 2 - neu - KSpG
19. Zu Artikel 1 § 6 Absatz 1 KSpG
20. Zu Artikel 1 § 6 Absatz 1 KSpG
21. Zu Artikel 1 § 6 Absatz 2 Nummer 6 - neu - KSpG
22. Zu Artikel 1 § 6 Absatz 2 Nummer 6*- neu - KSpG
23. Zu Artikel 1 § 6 Absatz 3 Satz 2 KSPG
24. Zu Artikel 1 § 6 Absatz 6 KSpG
25. Zu Artikel 1 § 7 Überschrift, Absatz 01 - neu - KSpG
26. Zu Artikel 1 § 7 Absatz 1 Satz 2 Nummer 3 KSpG
27. Zu Artikel 1 § 7 Absatz 1 Satz 3 KSpG
28. Zu Artikel 1 § 7 Absatz 4 Satz 2 KSpG
29. Zu Artikel 1 § 8 Absatz 2 Satz 2, Satz 3 - neu - KSpG
30. Zu Artikel 1 § 8 Absatz 2 Satz 2 KSpG
31. Zu Artikel 1 § 9 Absatz 1 Satz 1 KSpG
32. Zu Artikel 1 § 9 Absatz 1 Satz 3 KSpG
33. Zu Artikel 1 § 10 Absatz 1 Satz 1 KSpG
34. Zu Artikel 1 § 13 Absatz 1 Satz 1 Nummer 3 KSpG
35. Zu Artikel 1 § 13 Absatz 1 Satz 1 Nummer 3 KSpG
36. Zu Artikel 1 § 13 Absatz 1 Nummer 4 KSpG
37. Zu Artikel 1 § 13 Absatz 1 Satz 1 Nummer 4 KSpG
38. Zu Artikel 1 § 13 Absatz 1 Satz 1 Nummer 7 und 7a - neu - KSpG
Zu Artikel 1
Zu Buchstabe a
Zu Buchstabe b
41. Zu Artikel 1 § 13 Absatz 4 Satz 1 KSpG
42. Zu Artikel 1 § 13 Absatz 5 - neu - KSpG
43. Zu Artikel 1 § 16 Absatz 2 Satz 1 KSpG
44. Zu Artikel 1 § 17 Absatz 5 Satz 1 KSpG
45. Zu Artikel 1 § 21 Überschrift, Absatz 1 Satz 2, Absatz 2 Satz 1 und 2 KSpG
46. Zu Artikel 1 § 22 Absatz 2 Nummer 3 KSpG
47. Zu Artikel 1 § 23 Absatz 1 Satz 1 Nummer 01 - neu - und Satz 2 - neu -, § 25 Absatz 1 Satz 1 Nummer 2 KSpG
Zu Buchstabe a
Zu Buchstabe b
48. Zu Artikel 1 § 24 Absatz 1 Nummer 4 KSpG
49. Zu Artikel 1 § 24 Absatz 3 KSpG
50. Zu Artikel 1 § 26 Absatz 1 und 2 KSpG
51. Zu Artikel 1 § 27 Satz 2 KSpG
52. Zu Artikel 1 § 28 Überschrift KSpG
53. Zu Artikel 1 § 28 Absatz 3 Satz 2 KSpG
54. Zu Artikel 1 § 28 Absatz 5 Satz 2 KSpG
55. Zu Artikel 1 § 29 Absatz 1 KSpG
56. Zu Artikel 1 § 29 Absatz 4 KSpG
57. Zu Artikel 1 § 30 Absatz 1 Nummer 2 und 4 KSpG
58. Zu Artikel 1 § 30 Absatz 2 Satz 3 und 4 KSpG
59. Zu Artikel 1 §§ 29 bis 33 KSpG
60. Zu Artikel 1 § 31 Absatz 1 und § 32 Absatz 3 KSpG
61. Zu Artikel 1 § 31 Absatz 1 Satz 2 - neu - , Satz 3 - neu - KSpG
62. Zu Artikel 1 § 31 Absatz 1 Satz 2 - neu - und 3 - neu - KSpG
63. Zu Artikel 1 § 31 Absatz 5 KSpG
64. Zu Artikel 1 § 35 Absatz 1 Satz 2 KSpG
65. Zu Artikel 1 § 36 Absatz 3 bis 5 KSpG
66. Zu Artikel 1 § 36 Absatz 4 KSpG
67. Zu Artikel 1 § 37 Absatz 1 Satz 1 KSpG
68. Zu Artikel 1 § 37 Absatz 2 Satz 2 KSpG
69. Zu Artikel 1 § 37 Absatz 4 KSpG
70. Zu Artikel 1 § 38 Absatz 2 KSpG
Zu Artikel 1
73. Zu Artikel 1 § 41 KSpG
74. Zu Artikel 1 § 41 Absatz 1 Satz 2 KSpG
75. Zu Artikel 1 § 41 KSpG
§ 41 Gebühren und Auslagen
76. Zu Artikel 1 § 42 Absatz 1 Nummer 6 KSpG
77. Zu Artikel 1 § 42 Absatz 1 Nummer 8 KSpG
78. Zu Artikel 1 § 42 Absatz 1 Nummer 13 KSpG
79. Zu Artikel 1 § 42 Absatz 2 KSpG
80. Zu Artikel 1 Inhaltsübersicht zu § 42a - neu - und § 42a - neu - KSpG
§ 42a Speicherabgabe
82. Zu Artikel 1 § 44 KSpG
§ 44 Übergangsvorschriften
83. Zu Artikel 1 Anlage 1 Nummer 1.1 Buchstabe b, Nummer 1.2 Buchstabe c, Nummer 2 Satz 3 Buchstabe b KSpG
84. Zu Artikel 1 Anlage 2 Überschrift KSpG
85. Zu Artikel 1 Anlage 2 Nummer 1 und 1.2 KSpG
86. Zu Artikel 1
87. Zu Artikel 3 Nummer 2 § 6 Absatz 1d TEHG
88. Zu Artikel 6 Nummer 2 § 7a Satz 1 der 13. BImSchV
89. Zu Artikel 6a - neu - § 1 Satz 3 Nummer 3a - neu - ROV
Artikel 6a Änderung der Raumordnungsverordnung
Drucksache 20/09
Unterrichtung durch die Bundesregierung
Vorschlag für eine Verordnung des Europäischen Parlaments und des Rates zur Änderung der Verordnung (EG) Nr. 726/2004 zur Festlegung von Gemeinschaftsverfahren für die Genehmigung und Überwachung von Human- und Tierarzneimitteln und zur Errichtung einer Europäischen Arzneimittel-Agentur hinsichtlich der Pharmakovigilanz von Humanarzneimitteln KOM (2008) 664 endg.; Ratsdok. 17501/08
... (7) Um sicherzustellen, dass die für Pharmakovigilanzbeurteilungen auf Gemeinschaftsebene erforderlichen Fachkenntnisse und Ressourcen zur Verfügung stehen ist es angezeigt, bei der Agentur einen neuen Beratenden Ausschuss für Risikobewertung im Bereich der Pharmakovigilanz einzusetzen. Dieser Ausschuss sollte mit unabhängigen wissenschaftlichen Sachverständigen besetzt werden, die über Fachkompetenz im Bereich der Arzneimittelsicherheit verfügen (Entdeckung, Beurteilung, Minimierung und Kommunikation von Risiken, Design von Unbedenklichkeitsstudien nach der Zulassung und Pharmakovigilanz-Audit).
Drucksache 817/09 (Beschluss)
Beschluss des Bundesrates
Verordnung über die Beleihung der Akkreditierungsstelle nach dem Akkreditierungsstellengesetz (AkkStelleG-Beleihungsverordnung - AkkStelleGBV )
... Auch für die Revision der Bauproduktenrichtlinie der EU ist das BMVBS das Ressort, welches dieses wichtige europäische Gesetzgebungsvorhaben begleitet. Da auch in diesem Bereich das BMVBS zentraler Ansprechpartner für die Länder ist, sollte die Aufsicht über die Tätigkeit der neuen einheitlichen deutschen Akkreditierungsstelle bei dem Ministerium liegen, das die größte Fachkompetenz innerhalb der Bundesregierung für den Sektor "
1. Zu § 2 Satz 1 Nummer 3 Buchstabe b
2. Zu § 2 Satz 1 Nummer 5
3. Zu § 2 Satz 1 Nummer 5 Buchstabe d - neu -§ 2 Satz 1 Nummer 5 ist wie folgt zu ändern:
4. Zu § 2 Satz 1 Nummer 7 Buchstabe a
5. Zu § 3 Nummer 2
6. Zu § 4 Satz 1 und 1a - neu -§ 4 ist wie folgt zu ändern:
Zu Buchstabe a
Zu Buchstabe b
7. Zu § 5 Absatz 1
8. Zu § 5 Absatz 2
Drucksache 211/09
Gesetzesantrag des Landes Nordrhein-Westfalen
Entwurf eines Gesetzes zur Stärkung der Aufsichts- und Kontrollrechte in Aktiengesellschaften
... Diese Empfehlung, die im Übrigen nach der letzten empirischen Erhebung des Berlin Center of Corporate Governance vom 18. April 2008 im DAX-30-Segment mit einer Zustimmungsquote von aktuell 71,4 % von allen Empfehlungen des Deutschen Corporate Governance Kodex das geringste Akzeptanzniveau aufweist, ist im Juni 2005 in den Deutschen Corporate Governance Kodex aufgenommen worden. Sie stellt einen Kompromiss dar zwischen der für das Ziel guter Unternehmensführung notwendigen Unabhängigkeit der Mitglieder des Aufsichtsrats einerseits und der auch im Interesse der Gesellschaft liegenden Möglichkeit, die Sach- und Fachkompetenz ihrer Vorstandsmitglieder nach Beendigung ihrer Vorstandstätigkeit durch einen Wechsel in den Aufsichtsrat nahtlos weiter nutzen zu können, andererseits. Die Empfehlung löst das zwischen diesen beiden Zielen bestehende Spannungsverhältnis allerdings weitgehend zu Gunsten der nahtlosen Nutzungsmöglichkeit der unternehmensspezifischen Kompetenzen früherer Vorstandsmitglieder und damit zu Lasten des Ziels der Unabhängigkeit der Mitglieder des Aufsichtsrats auf.
A. Problem und Ziel
B. Lösung
C. Alternativen
D. Finanzielle Auswirkungen auf die öffentlichen Haushalte
1. Haushaltsausgaben ohne Vollzugsaufwand
2. Vollzugsaufwand
E. Sonstige Kosten
F. Bürokratiekosten
Gesetzesantrag
Entwurf
Artikel 1 Änderung des Aktiengesetzes
Artikel 2 Änderung des Einführungsgesetzes zum Aktiengesetz
Artikel 3 Änderung des SE-Ausführungsgesetzes
Artikel 4 Inkrafttreten
Begründung
A. Allgemeiner Teil
I. Ausgangslage
II. Zielsetzung und wesentlicher Inhalt des Gesetzentwurfs
III. Auswirkungen des Gesetzentwurfs auf die öffentlichen Haushalte, auf die Wirtschaft und das allgemeine Preisniveau
IV. Gesetzgebungskompetenz, Sonstiges
B. Besonderer Teil
Zu Artikel 1
Zu Nummer 1
Zu Buchstabe a
Zu Buchstabe b
Zu Nummer 2
Zu Artikel 2
Zu Artikel 3
Zu Nummer 1
Zu Buchstabe a
Zu Buchstabe b
Zu Nummer 2
Zu Artikel 4
Drucksache 171/09 (Beschluss)
Stellungnahme des Bundesrates
Entwurf eines Gesetzes zur Änderung arzneimittelrechtlicher und anderer Vorschriften
... " der Arbeitsgruppe Medizinprodukte der Arbeitsgemeinschaft der Obersten Landesgesundheitsbehörden (Stand 29. Juni 2007) sind diese Produkte grundsätzlich Medizinprodukte, soweit der Inverkehrbringer nicht eine pharmakologische, immunologische oder metabolische Hauptwirkungsweise plausibel beansprucht. Diese Regelung gestattet bereits jetzt ein sachgerechtes und unbürokratisches Inverkehrbringen. Sollte ein Inverkehrbringer entgegen diesem Grundsatz eine pharmakologische, immunologische oder metabolische Hauptwirkung von äußerlich angewendeten Heilwässern, Bademooren und Peloiden beanspruchen, bedarf deren Überprüfung der Fachkompetenz des Bundesinstituts für Arzneimittel und Medizinprodukte. In diesem Falle soll weiterhin das Verfahren nach § 21 Absatz 4
1. Zu Artikel 1 Nummer 4 Buchstabe f1- neu - § 4 Absatz 30 Satz 2 AMG
2. Zu Artikel 1 Nummer 4 Buchstabe g § 4 Absatz 31 AMG , Nummer 13 Buchstabe b § 13 Absatz 1a Nummer 4 - neu - AMG , Nummer 56 Buchstabe a Doppelbuchstabe bb § 64 Absatz 1 Satz 5 AMG und Nummer 58 Buchstabe a Doppelbuchstabe bb § 67 Absatz 1 Satz 7 AMG
Zu Buchstabe a
Zu Buchstabe b
Zu Buchstabe c
Zu Buchstabe d
3. Zu Artikel 1 Nummer 5 Buchstabe a Doppelbuchstabe aa § 4a Satz 1 Nummer 3 AMG
4. Zu Artikel 1 Nummer 7 § 5 Absatz 1 AMG
5. Zu Artikel 1 Nummer 7a - neu - § 6a Absatz 2a Satz 1 AMG
6. Zu Artikel 1 Nummer 9 Buchstabe f § 10 Absatz 8a Satz 1a - neu - AMG
7. Zu Artikel 1 Nummer 10 Buchstabe c Doppelbuchstabe bb § 11 Absatz 4 Satz 3 AMG
8. Zu Artikel 1 Nummer 13 Buchstabe a § 13 Absatz 1 Satz 1a - neu - AMG
9. Zu Artikel 1 Nummer 14 Buchstabe a Doppelbuchstabe cc § 14 Absatz 1 Nummer 3 AMG
10. Zu Artikel 1 Nummer 15 Buchstabe b § 15 Absatz 3a Satz 2 Nummer 6 AMG
11. Zu Artikel 1 Nummer 21 § 20d Satz 1 AMG
12. Zu Artikel 1 Nummer 21 § 20d Satz 1 AMG
13. Zu Artikel 1 Nummer 22 Buchstabe b Doppelbuchstabe cc § 21 Absatz 2 Nummer 1e AMG und Nummer 46a - neu - § 44 Absatz 2 Nummer 1 Buchstabe a und b und Nummer 2 AMG
Zu Buchstabe a
Zu Buchstabe b
14. Zu Artikel 1 Nummer 22 Buchstabe b Doppelbuchstabe cc § 21 Absatz 2 Nummer 1e und 1f - neu - AMG
15. Zu Artikel 1 Nummer 36 und Nummer 37 §§ 33 und 36 AMG
16. Zu Artikel 1 Nummer 40 Buchstabe c § 39 Absatz 2b Satz 3 AMG
17. Zu Artikel 1 Zu den Therapieoptimierungsstudien
18. Zu Artikel 1 Nummer 44 Buchstabe a Doppelbuchstabe aa0 - neu - § 42 Absatz 1 Satz 4a - neu - AMG
19. Zu Artikel 1 Nummer 48a - neu - § 52a Absatz 4 Nummer 3 - neu - AMG
20. Zu Artikel 1 Nummer 49 § 52b Absatz 1 AMG
21. Zu Artikel 1 Nummer 49 § 52b Absatz 2 Satz 1 AMG
22. Zu Artikel 1 Nummer 56 Buchstabe a Doppelbuchstabe bb § 64 Absatz 1 Satz 6 - neu - AMG und Nummer 58 Buchstabe a Doppelbuchstabe bb § 67 Absatz 1 Satz 8 - neu - AMG
23. Zu Artikel 1 Nummer 56 Buchstabe c Doppelbuchstabe bb § 64 Absatz 3 Satz 3 AMG
24. Zu Artikel 1 Nummer 56 Buchstabe d - neu - § 64 Absatz 4 Nummer 1 AMG
25. Zu Artikel 1 Nummer 62 § 72 Absatz 1 Satz 1 AMG
26. Zu Artikel 1 Nummer 63 Buchstabe a Doppelbuchstabe aa § 72a Absatz 1 Satz 1 Nummer 1 AMG
27. Zu Artikel 1 Nummer 64 Buchstabe b § 72b Absatz 2 Satz 1 AMG
28. Zu Artikel 1 Nummer 65 Buchstabe b § 73 Absatz 1b Satz 2 AMG
29. Zu Artikel 1 Nummer 65 Buchstabe f § 73 Absatz 4 Satz 2 AMG
Zu Buchstabe a
Zu Buchstabe b
30. Zu Artikel 1 Nummer 69a - neu - § 79 Absatz 5 - neu - AMG
31. Zu Artikel 1 Nummer 74 Buchstabe a Doppelbuchstabe aa1 - neu - § 97 Absatz 2 Nummer 16a - neu - AMG
32. Zu Artikel 1 Nummer 77 § 144 Absatz 7 - neu - AMG
33. Zu Artikel 1 Regelungen zur Kennzeichnung von Arzneimitteln für Krankenhäuser
35. Zu Artikel 1 insgesamt AMG
36. Zu Artikel 5 Nummer 3 Buchstabe b § 4 Absatz 1 Nummer 2 Buchstabe b1 - neu - BtMG
37. Zu Artikel 7 Nummer 1 Buchstabe c und d § 1 Absatz 3 Nummer 7 und 8 AMPreisV
38. Zu Artikel 13 Nummer 2 § 38 Absatz 2 Satz 4 IfSG
39. Zu Artikel 15 § 16 SGB V
40. Zu Artikel 15 Nummer 01 - neu - § 27a Absatz 3 Satz 3 SGB V
41. Zu Artikel 15 Nummer 1, 2, 3, 4 und 10a - neu - § 44 Absatz 1 und 2, § 46 Satz 2, 3 und 4 bis 6 - neu -, § 49 Absatz 1 Nummer 6 und 7, § 53 Absatz 6 und § 243a - neu - SGB V
§ 243a Erhöhte Beitragssätze
Zu Buchstabe a
Zu Buchstabe b
Zu Buchstabe c
Zu Buchstabe d
Zu Buchstabe e
42. Zu Artikel 15 Nummer 5 Buchstabe b - neu - § 85 Absatz 2 Satz 4 und Absatz 3f - neu - SGB V
43. Zu Artikel 15 Nummer 6a - neu - § 122 SGB V
44. Zu Artikel 15 Nummer 8 Buchstabe b § 129 Absatz 5c Satz 1 und 2 SGB V
45. Zu Artikel 15 Nummer 10 und 14 § 130a Absatz 1 Satz 6 und § 300 Absatz 3 Satz 2 und 4 SGB V
46. Zu Artikel 15 Nummer 10b - neu - § 190 Absatz 14 - neu - SGB V
47. Zu Artikel 18 Nummer 1 und 2 - neu - § 18 Absatz 3 Satz 1 KHEntgG
Artikel 18 Änderung des Krankenhausentgeltgesetzes
48. Zu § 12 Absatz 1c Satz 6 VAG
49. Zur GCP-Verordnung Der Bundesrat bittet die Bundesregierung, die GCP-VO aus dem Jahr 2004 zeitnah zu aktualisieren und insbesondere bezüglich der Meldungen über Verdachtsfälle von unerwarteten schwerwiegenden Nebenwirkungen an die europäische Richtlinie ENTR/CT3 anzupassen.
Drucksache 192/09
Unterrichtung durch die Bundesregierung
Vorschlag für eine Verordnung des Europäischen Parlaments und des Rates zur Einrichtung eines Europäischen Unterstützungsbüros für Asylfragen KOM (2009) 66 endg.; Ratsdok. 6700/09
... Das Büro wirkt durch den Ausbau der praktischen Zusammenarbeit zwischen den Mitgliedstaaten im Asylbereich, die Gewährleistung einer hohen Fachkompetenz und die Koordinierung von Maßnahmen zur Unterstützung besonders belasteter Mitgliedstaaten bei der Prüfung von Asylanträgen an der Umsetzung und Anwendung des gemeinsamen europäischen Asylsystems mit. Rechtsgrundlage dieses Vorschlags sind Artikel 63 Nummern 1 und 2 sowie Artikel 66 des Vertrags zur Gründung der Europäischen Gemeinschaft.
Begründung
1 Kontext des Vorschlags
• Gründe und Ziele des Vorschlags
• Allgemeiner Kontext
• Bestehende Rechtsvorschriften auf diesem Gebiet
• Vereinbarkeit mit der Politik und den Zielen der Union in anderen Bereichen
2 Anhörung der interessierten Kreise und Folgenabschätzung
• Anhörung der interessierten Kreise
3 Rechtliche Aspekte des Vorschlags
• Zusammenfassung der vorgeschlagenen Maßnahmen
• Rechtsgrundlage
• Subsidiaritätsprinzip
• Grundsatz der Verhältnismäßigkeit
• Wahl des Instruments
4 Auswirkungen auf den Haushalt
5 Weitere Angaben
• Inhalt des Vorschlags
• Bewertung
Vorschlag
Kapitel 1 Einrichtung des Europäischen Unterstützungsbüros für Asylfragen und Auftrag
Artikel 1 Einrichtung eines Europäischen Unterstützungsbüros für Asylfragen
Artikel 2 Auftrag des Europäischen Unterstützungsbüros für Asylfragen
Kapitel 2 Aufgaben des Europäischen Unterstützungsbüros für Asylfragen
Abschnitt 1 Unterstützung der praktischen Zusammenarbeit im Asylbereich
Artikel 3 Austausch von Informationen und bewährten Praktiken
Artikel 4 Herkunftslandinformationen
Artikel 5 Unterstützung bei der Neuansiedlung innerhalb der EU von Personen, die internationalen Schutz genießen
Artikel 6 Schulungen
Artikel 7 Unterstützung im Außenbereich
Abschnitt 2 Unterstützung besonders belasteter Mitgliedstaaten
Artikel 8 Besondere Belastung
Artikel 9 Sammlung und Auswertung von Informationen
Artikel 10 Maßnahmen zur Unterstützung der Mitgliedstaaten
Abschnitt 3 Mitwirkung bei der Umsetzung des gemeinsamen europäischen Asylsystems
Artikel 11 Sammlung und Austausch von Informationen
Artikel 12 Berichte und sonstige Veröffentlichungen des Büros
Kapitel 3 Asyl-Unterstützungsteams
Artikel 13 Koordinierung
Artikel 14 Technische Hilfe
Artikel 15 Asyl-Einsatzpool
Artikel 16 Entsendung
Artikel 17 Entscheidung über die Entsendung eines Teams
Artikel 18 Einsatzplan
Artikel 19 Nationale Kontaktstelle
Artikel 20 EU-Kontaktstelle
Artikel 21 Kosten
Kapitel 4 Organisation des Büros
Artikel 22 Organe des Büros
Artikel 23 Zusammensetzung des Verwaltungsrats
Artikel 24 Vorsitz des Verwaltungsrats
Artikel 25 Sitzungen des Verwaltungsrats
Artikel 26 Abstimmungsmodalitäten
Artikel 27 Aufgaben des Verwaltungsrats
Artikel 28 Ernennung des Exekutivdirektors
Artikel 29 Aufgaben des Exekutivdirektors
Artikel 30 Exekutivausschuss
Artikel 31 Arbeitsgruppen
Artikel 32 Beirat
Kapitel 5 Finanzbestimmungen
Artikel 33 Haushaltsplan
Artikel 34 Aufstellung des Haushaltsplans
Artikel 35 Ausführung des Haushaltsplans
Artikel 36 Rechnungslegung und Entlastung
Artikel 37 Finanzregelung
Kapitel 6 Bestimmungen betreffend das Personal
Artikel 38 Personal
Artikel 39 Vorrechte und Befreiungen
Kapitel 7 Allgemeine Bestimmungen
Artikel 40 Rechtsstellung
Artikel 41 Sprachenregelung
Artikel 42 Zugang zu Dokumenten
Artikel 43 Sicherheitsvorschriften für den Schutz von Verschlusssachen und nicht als Verschlusssache eingestuften sensiblen Informationen
Artikel 44 Haftung
Artikel 45 Bewertung und Überarbeitung
Artikel 46 Verwaltungskontrolle
Artikel 47 Zusammenarbeit mit assoziierten Drittländern
Artikel 48 Zusammenarbeit des Büros mit dem UNHCR
Artikel 49 Zusammenarbeit mit FRONTEX, der Grundrechte-Agentur und anderen Einrichtungen der Gemeinschaft sowie mit internationalen Organisationen
Artikel 50 Sitzabkommen und Voraussetzungen für die Arbeitsweise des Büros
Artikel 51 Aufnahme der Tätigkeit des Büros
Artikel 52 Inkrafttreten
Finanzbogen
Drucksache 373/09 (Beschluss)
Stellungnahme des Bundesrates
Entwurf eines Gesetzes über die Akkreditierungsstelle (Akkreditierungsstellengesetz - AkkStelleG )
... Nach dem Gesetzentwurf ist die Möglichkeit vorgesehen, sektorbezogene Fachbeiräte in die Vorbereitung der Akkreditierungsentscheidung einzubeziehen, um die in den bisherigen Akkreditierungsstellen vorhandene umfangreiche Fachkompetenz nutzbar zu machen. Soweit eine Einbeziehung bislang von den Ländern für die Akkreditierung landeseigener Untersuchungseinrichtungen vorgehaltener Fachkompetenz erfolgt, ist es aber nicht sachgerecht, den Aufwand, der diesen Fachbeiräten entsteht, den von den Ländern getragenen Untersuchungseinrichtungen wiederum in Rechnung zu stellen.
1. Zu § 1 Absatz 1 Satz 1
2. Zu § 1 Absatz 2 Satz 1
3. Zu § 1 Absatz 2 Satz 2
4. Zu § 2 Absatz 1 Satz 1
5. Zu § 2 Absatz 2
6. Zu § 2 Absatz 3
7. Zu § 3 Satz 4 - neu -
8. Zu § 4 Absatz 2
9. Zu § 4 Absatz 3 - neu -Dem § 4 ist folgender Absatz 3 anzufügen:
10. Zu § 5 Absatz 4 Satz 3 - neu - und Absatz 6
Zu Buchstabe a
Zu Buchstabe b
11. Zu § 5 Absatz 5 Satz 2a - neu - , Satz 2b - neu -In § 5 Absatz 5 sind nach Satz 2 die folgenden Sätze einzufügen:
12. Zu § 5 Absatz 8 Satz 5 - neu -Dem § 5 Absatz 8 ist folgender Satz anzufügen:
13. Zu § 5 Absatz 8
14. Zu § 7 Absatz 2 Satz 1
15. Zu § 8 Absatz 1 Satz 1
16. Zu § 10 Absatz 1 Satz 1 Nummer 2
17. Zu § 10 Absatz 2
18. Zu § 10 Absatz 5 - neu -Dem § 10 ist der folgende Absatz anzufügen:
19. Zu § 13 Absatz 3 - neu -Dem § 13 ist folgender Absatz 3 anzufügen:
Zum Gesetzentwurf allgemein:
26. Zur Anschubfinanzierung
Drucksache 174/09
Gesetzentwurf der Bundesregierung
Entwurf eines Gesetzes zur Regelung von Bürgerportalen und zur Änderung weiterer Vorschriften
... Das BSI verfügt über die erforderlichen Voraussetzungen für die Wahrnehmung der genannten Aufgaben. Unter verwaltungsökonomischen Gesichtspunkten ist die Übertragung der Aufgaben der Akkreditierung und der Aufsicht auf das BSI die beste Lösung. Bei Problemen hinsichtlich der Sicherheit eines Bürgerportals wird es sich in den meisten Fällen um komplexe IT-Sicherheitsfragen handeln, bei deren Lösung das BSI mit seiner Fachkompetenz ohnehin beteiligt wird. Die administrativen Tätigkeiten nehmen nur eine untergeordnete Rolle ein, während die fachliche Kompetenz im Vordergrund steht.
A. Problem und Ziel
B. Lösung
C. Alternativen
D. Finanzielle Auswirkungen auf die öffentlichen Haushalte
1. Haushaltsausgaben ohne Vollzugsaufwand
2. Vollzugsaufwand
E. Sonstige Kosten
F. Bürokratiekosten
Gesetzentwurf
Entwurf
Artikel 1 Bürgerportalgesetz
Abschnitt 1 Allgemeine Vorschriften
§ 1 Bürgerportal
§ 2 Zuständige Behörde
Abschnitt 2 Pflichten und optionale Angebote des Diensteanbieters
§ 3 Eröffnung eines Bürgerportalkontos
§ 4 Sichere Anmeldung zu einem Bürgerportalkonto
§ 5 Postfach- und Versanddienst
§ 6 Identitätsbestätigungsdienst
§ 7 Verzeichnisdienst
§ 8 Speicherplatz
Abschnitt 3 Bürgerportalnutzung
§ 9 Aufklärungs- und Informationspflichten
§ 10 Sperrung und Auflösung des Bürgerportalkontos
§ 11 Einstellung der Tätigkeit
§ 12 Vertragsbeendigung
§ 13 Dokumentation
§ 14 Verbraucherschutz
§ 15 Datenschutz
§ 16 Auskunftsanspruch
Abschnitt 4 Akkreditierung
§ 17 Akkreditierung von Diensteanbietern
§ 18 Voraussetzungen der Akkreditierung; Nachweis
§ 19 Gleichstellung ausländischer Dienste
Abschnitt 5 Aufsicht
§ 20 Aufsichtsmaßnahmen
§ 21 Mitwirkungspflicht
§ 22 Informationspflicht
Abschnitt 6 Schlussbestimmungen
§ 23 Bußgeldvorschriften
§ 24 Gebühren und Auslagen
§ 25 Rechtsverordnung
Artikel 2 Änderung der Zivilprozessordnung
Artikel 3 Änderung des Verwaltungszustellungsgesetzes
§ 5a Elektronische Zustellung gegen Zugangsbestätigung über Bürgerportale
Artikel 4 Evaluierung
Artikel 5 Inkrafttreten
Begründung
A. Allgemeiner Teil
I. Ziel und Inhalt des Entwurfs
1. Ausgangslage
2. Gründe für sichere Bürgerportale
3. Verfassungsmäßigkeit
II. Gesetzgebungskompetenz
III. Vereinbarkeit mit dem Recht der Europäischen Union
IV. Kosten
• Akkreditierung von Diensteanbietern
• Betrieb von Bürgerportalen
• Einstellung der Tätigkeit eines akkreditierten Diensteanbieters
Informationspflichten und Kosten für Bürgerinnen und Bürger
Informationspflichten und Kosten für die Verwaltung
Im Einzelnen:
V. Nutzenbetrachtungen
VI. Auswirkungen von gleichstellungspolitischer Bedeutung
B. Besonderer Teil
Zu Artikel 1
Zu Abschnitt 1 Allgemeine Vorschriften
Zu § 1
Zu § 2
Zu Abschnitt 2 Pflichten und optionale Angebote des Diensteanbieters
Zu § 3
Zu § 4
Zu § 5
Zu Absatz 1
Zu Absatz 2
Zu Absatz 3
Zu Absatz 4
Zu Absatz 5
Zu Absatz 6
Zu Absatz 7
Zu Absatz 8
Zu § 6
Zu Absatz 1
Zu Absatz 2
Zu Absatz 3
Zu § 7
Zu Absatz 1
Zu Absatz 2
Zu § 8
Zu Abschnitt 3 Bürgerportalnutzung
Zu § 9
Zu Absatz 1
Zu Absatz 2
Zu § 10
Zu Absatz 1
Zu Absatz 2
Zu Absatz 3
Zu Absatz 4
Zu § 11
Zu § 12
Zu § 13
Zu Absatz 1
Zu Absatz 2
Zu Absatz 3
Zu § 14
Zu § 15
Zu § 16
Zu Absatz 1
Zu Absatz 2
Zu Absatz 3
Zu Absatz 4
Zu Absatz 5
Zu Abschnitt 4 Akkreditierung
Zu § 17
Zu Absatz 1
Zu Absatz 2
Zu § 18
Zu Absatz 1
Zu Nummer 1
Zu Nummer 2
Zu Nummer 3
Zu Nummer 4
Zu Absatz 2
Zu Nummer 1
Zu Nummer 2
Zu Nummer 3
Zu Nummer 4
Zu Absatz 3
Zu § 19
Zu Absatz 2
Zu Abschnitt 5 Aufsicht
Zu § 20
Zu Absatz 2
Zu Absatz 3
Zu Absatz 4
Zu Absatz 5
Zu § 21
Zu § 22
Zu Abschnitt 6 Schlussbestimmungen
Zu § 23
Zu Absatz 1
Zu Nummer 1
Nummer 2
Zu Nummer 3
Zu Nummer 4
Zu Nummer 5
Zu Nummer 6
Zu Nummer 7
Zu Nummer 8
Zu Nummer n
Zu Nummer 11
Zu Absatz 2
Zu Absatz 3
Zu § 24
Zu Absatz 1
Zu Absatz 2
Zu § 25
Zu Artikel 2
Zu Artikel 3
Zu Nummer 1
Zu Nummer 2
Zu Absatz 1
Zu Absatz 2
Zu Absatz 3
Zu Absatz 4
Zu Nummer 3
Zu Buchstabe a
Zu Buchstabe b
Zu Buchstabe c
Zu Artikel 4
Zu Artikel 5
Anlage Stellungnahme des Nationalen Normenkontrollrates gem. § 6 Abs. 1 NKR-Gesetz: NKR-Nr. 734: Gesetz zur Regelung von Bürgerportalen und zur Änderung weiterer Vorschriften
Drucksache 740/09
Unterrichtung durch die Bundesregierung
Vorschlag für eine Verordnung des Europäischen Parlaments und des Rates zur Einrichtung einer Europäischen Wertpapieraufsichtsbehörde KOM (2009) 503 endg.; Ratsdok. 13654/09
... a) die Angemessenheit der institutionellen Regelungen, der Ausstattung und der Fachkompetenz der Mitarbeiter der zuständigen Behörde mit besonderem Augenmerk auf der wirksamen Anwendung der in Artikel 1 Absatz 2 genannten Rechtsvorschriften und der Fähigkeit, auf Marktentwicklungen zu reagieren,
Drucksache 739/09
Unterrichtung durch die Bundesregierung
Vorschlag für eine Verordnung des Europäischen Parlaments und des Rates zur Einrichtung einer Europäischen Aufsichtsbehörde für das Versicherungswesen und die betriebliche Altersversorgung KOM (2009) 502 endg.; Ratsdok. 13653/09
... a) die Angemessenheit der institutionellen Regelungen, der Ausstattung und der Fachkompetenz der Mitarbeiter der nationalen Aufsichtsbehörde mit besonderem Augenmerk auf der wirksamen Anwendung der in Artikel 1 Absatz 2 genannten Rechtsvorschriften und der Fähigkeit, auf Marktentwicklungen zu reagieren,
Drucksache 706/09
Unterrichtung durch die Bundesregierung
Mitteilung der Kommission der Europäischen Gemeinschaften an das Europäische Parlament und den Rat über die Methode zur Erstellung von EU-Statistiken: eine Vision für das nächste Jahrzehnt KOM (2009) 404 endg.; Ratsdok. 12732/09
... Die dritte Komponente ist die Förderung gemeinsamer Werte und der Wissensaustausch im gesamten ESS. Die Rechtsetzungskomponente (Festlegung der Grundvorgaben) und die technische Komponente (Bereitstellung der besten verfügbaren Instrumente) müssen durch eine Komponente ergänzt werden, die sich auf das Wissen und die Fachkompetenz bezieht, die im System zur Verfügung stehen, d. h. auf das Humankapital des ESS. Mit dem Verhaltenskodex wurde zwar viel für die Förderung gemeinsamer Werte im ESS geleistet, aber bislang weniger beim Wissensaustausch erreicht, obwohl mit Personal, das in ein und derselben Methodik geschult wurde, der Vergleichbarkeit am besten gedient ist. Es wird daher vorgeschlagen, eine echte europäische Forschungs- und Ausbildungsstelle für die Statistik einzurichten.
1 Einleitung
2 Derzeitige Situation: das erweiterte Stovepipe-Modell
Kasten 1: Die Entwicklung des derzeitigen Systems der Erstellung von europäischen Statistiken*
3 Veränderungen der ESS-Geschäftsarchitektur
Kasten 2: Auswirkungen auf Bürger und Verwaltungen
4 Auswirkungen auf die ESS-Geschäftsarchitektur: die Methode der europäischen Systeme für die Statistik
Auf der Ebene der Mitgliedstaaten
Kasten 3: Auswirkungen auf Unternehmen
Kasten 4: Verknüpfung von Erhebungsdaten mit administrativen Daten
Auf der Ebene der EU
5 Politische und managementbezogene Herausforderungen
5.1 Herausforderungen für das ESS
Kasten 5: Neue Formen der Kommunikation mit den Nutzern
5.2 Herausforderungen für Eurostat
Kasten 6: Auswirkungen auf die Rolle von Eurostat in der Kommission
6 Auf dem Wege zur neuen Methode der europäischen Systeme für die Statistik
Drucksache 282/09 (Beschluss)
Stellungnahme des Bundesrates
Entwurf eines Gesetzes zur Regelung von Abscheidung, Transport und dauerhafter Speicherung von Kohlendioxid
... Die für die geologische Landesaufnahme zuständigen Behörden verfügen über alle relevanten Daten und die erforderliche Fachkompetenz. Die Länder sollten Gelegenheit erhalten, zur Verarbeitung und Bewertung der durch sie überlassenen Daten durch die Bundesanstalt für Geowissenschaften und Rohstoffe Stellung nehmen zu können. So besteht die Möglichkeit und Gelegenheit, weiter gehende, für die Bewertung relevante, regionale Kenntnisse und Belange einzubringen. Ein Vetorecht der Länder ist damit nicht verbunden.
1. Zu Artikel 1 § 1 KSpG
2. Zu Artikel 1 § 2 Absatz 4 - neu - KSpG
3. Zu Artikel 1 § 3 Nummer 2 KSpG
4. Zu Artikel 1 § 3 Nummer 6 KSpG
5. Zu Artikel 1 § 3 Nummer 10 KSpG
6. Zu Artikel 1 § 3 Nummer 15 KSpG
7. Zu Artikel 1 § 3 Nummer 16 - neu - KSpG
8. Zu Artikel 1 § 3 Nummer 17 - neu - KSpG
9. Zu Artikel 1 § 4 Absatz 1 KSpG
10. Zu Artikel 1 § 4 Absatz 3 Satz 2 - neu - KSpG
11. Zu Artikel 1 § 5 Absatz 2 Satz 1 KSpG
12. Zu Artikel 1 § 5 Absatz 2 Satz 2 Nummer 5 KSpG
13. Zu Artikel 1 § 5 Absatz 4 Satz 1, Satz 2 - neu - KSpG
14. Zu Artikel 1 § 5 Absatz 4 Satz 3 - neu - KSpG
15. Zu Artikel 1 § 5 Absatz 5 Satz 2 - neu - KSpG
16. Zu Artikel 1 § 6 Absatz 1 KSpG
17. Zu Artikel 1 § 6 Absatz 1 KSpG
18. Zu Artikel 1 § 6 Absatz 2 Nummer 6 - neu - KSpG
19. Zu Artikel 1 § 6 Absatz 2 Nummer 7 - neu - KSpG
20. Zu Artikel 1 § 6 Absatz 6 KSpG
21. Zu Artikel 1 § 7 Überschrift, Absatz 01 - neu - KSpG
22. Zu Artikel 1 § 7 Absatz 1 Satz 2 Nummer 3 KSpG
23. Zu Artikel 1 § 7 Absatz 1 Satz 3 KSpG
24. Zu Artikel 1 § 8 Absatz 2 Satz 2, Satz 3 - neu - KSpG
25. Zu Artikel 1 § 9 Absatz 1 Satz 1 KSpG
26. Zu Artikel 1 § 9 Absatz 1 Satz 3 KSpG
27. Zu Artikel 1 § 10 Absatz 1 Satz 1 KSpG
28. Zu Artikel 1 § 13 Absatz 1 Satz 1 Nummer 3 KSpG
29. Zu Artikel 1 § 13 Absatz 1 Satz 1 Nummer 4 KSpG
30. Zu Artikel 1 § 13 Absatz 1 Satz 1 Nummer 7 und 7a - neu - KSpG
31. Zu Artikel 1 § 13 Absatz 3 Satz 2 und 3 - neu -, Absatz 4 Satz 1 und 2 - neu - KSpG
Zu Buchstabe a
Zu Buchstabe b
32. Zu Artikel 1 § 13 Absatz 5 - neu - KSpG
33. Zu Artikel 1 § 16 Absatz 2 Satz 1 KSpG
34. Zu Artikel 1 § 17 Absatz 5 Satz 1 KSpG
35. Zu Artikel 1 § 21 Überschrift, Absatz 1 Satz 2, Absatz 2 Satz 1 und 2 KSpG
36. Zu Artikel 1 § 22 Absatz 2 Nummer 3 KSpG
37. Zu Artikel 1 § 23 Absatz 1 Satz 1 Nummer 01 - neu - und Satz 2 - neu -, § 25 Absatz 1 Satz 1 Nummer 2 KSpG
Zu Buchstabe a
Zu Buchstabe b
38. Zu Artikel 1 § 24 Absatz 1 Nummer 4 KSpG
39. Zu Artikel 1 § 24 Absatz 3 KSpG
40. Zu Artikel 1 § 26 Absatz 1 und 2 KSpG
41. Zu Artikel 1 § 27 Satz 2 KSpG
42. Zu Artikel 1 § 28 Überschrift KSpG
43. Zu Artikel 1 § 28 Absatz 5 Satz 2 KSpG
44. Zu Artikel 1 § 29 Absatz 1 KSpG
45. Zu Artikel 1 § 29 Absatz 4 KSpG
46. Zu Artikel 1 § 30 Absatz 2 Satz 3 und 4 KSpG
47. Zu Artikel 1 §§ 29 bis 33 KSpG
48. Zu Artikel 1 § 31 Absatz 1 und § 32 Absatz 3 KSpG
49. Zu Artikel 1 § 31 Absatz 5 KSpG
50. Zu Artikel 1 § 35 Absatz 1 Satz 2 KSpG
51. Zu Artikel 1 § 36 Absatz 3 bis 5 KSpG
52. Zu Artikel 1 § 36 Absatz 4 KSpG
53. Zu Artikel 1 § 37 Absatz 1 Satz 1 KSpG
54. Zu Artikel 1 § 37 Absatz 2 Satz 2 KSpG
55. Zu Artikel 1 § 37 Absatz 4 KSpG
56. Zu Artikel 1 § 38 Absatz 2 KSpG
57. Zu Artikel 1 § 40 Absatz 1 und 2 KSpG
58. Zu Artikel 1 § 41 KSpG
§ 41 Abgabenrechtliche Regelungen der Länder
59. Zu Artikel 1 § 42 Absatz 1 Nummer 6 KSpG
60. Zu Artikel 1 § 42 Absatz 1 Nummer 8 KSpG
61. Zu Artikel 1 § 42 Absatz 1 Nummer 13 KSpG
62. Zu Artikel 1 § 42 Absatz 2 KSpG
63. Zu Artikel 1 § 44 KSpG
§ 44 Übergangsvorschriften
64. Zu Artikel 1 Anlage 1 Nummer 1.1 Buchstabe b, Nummer 1.2 Buchstabe c, Nummer 2 Satz 3 Buchstabe b KSpG
65. Zu Artikel 1 Anlage 2 Überschrift KSpG
66. Zu Artikel 1 Anlage 2 Nummer 1 und 1.2 KSpG
67. Zu Artikel 1
68. Zu Artikel 3 Nummer 2 § 6 Absatz 1d TEHG
69. Zu Artikel 6a - neu - § 1 Satz 3 Nummer 3a - neu - ROV
Artikel 6a Änderung der Raumordnungsverordnung
70. Zur Vorlage allgemein
Drucksache 171/1/09
Empfehlungen der Ausschüsse
Entwurf eines Gesetzes zur Änderung arzneimittelrechtlicher und anderer Vorschriften
... " der Arbeitsgruppe Medizinprodukte der Arbeitsgemeinschaft der Obersten Landesgesundheitsbehörden (Stand 29. Juni 2007) sind diese Produkte grundsätzlich Medizinprodukte, soweit der Inverkehrbringer nicht eine pharmakologische, immunologische oder metabolische Hauptwirkungsweise plausibel beansprucht. Diese Regelung gestattet bereits jetzt ein sachgerechtes und unbürokratisches Inverkehrbringen. Sollte ein Inverkehrbringer entgegen diesem Grundsatz eine pharmakologische, immunologische oder metabolische Hauptwirkung von äußerlich angewendeten Heilwässern, Bademooren und Peloiden beanspruchen, bedarf deren Überprüfung der Fachkompetenz des Bundesinstituts für Arzneimittel und Medizinprodukte. In diesem Falle soll weiterhin das Verfahren nach § 21 Absatz 4
1. Zu Artikel 1 Nummer 4 Buchstabe f1- neu - § 4 Absatz 30 Satz 2 AMG
2. Zu Artikel 1 Nummer 4 Buchstabe g § 4 Absatz 31 AMG , Nummer 13 Buchstabe b § 13 Absatz 1a Nummer 4 - neu - AMG , Nummer 56 Buchstabe a Doppelbuchstabe bb § 64 Absatz 1 Satz 5 AMG und Nummer 58 Buchstabe a Doppelbuchstabe bb § 67 Absatz 1 Satz 7 AMG
Zu Buchstabe a
Zu Buchstabe b
Zu Buchstabe c
Zu Buchstabe d
3. Zu Artikel 1 Nummer 5 Buchstabe a Doppelbuchstabe aa § 4a Satz 1 Nummer 3 AMG
4. Zu Artikel 1 Nummer 7 § 5 Absatz 1 AMG
5. Zu Artikel 1 Nummer 7a - neu - § 6a Absatz 2a Satz 1 AMG
6. Zu Artikel 1 Nummer 9 Buchstabe f § 10 Absatz 8a Satz 1a - neu - AMG
7. Zu Artikel 1 Nummer 10 Buchstabe c Doppelbuchstabe bb § 11 Absatz 4 Satz 3 AMG
8. Zu Artikel 1 Nummer 13 Buchstabe a § 13 Absatz 1 Satz 1a - neu - AMG
9. Zu Artikel 1 Nummer 14 Buchstabe a Doppelbuchstabe cc § 14 Absatz 1 Nummer 3 AMG
10. Zu Artikel 1 Nummer 15 Buchstabe b § 15 Absatz 3a Satz 2 Nummer 6 AMG
11. Zu Artikel 1 Nummer 21 § 20d Satz 1 AMG
12. Zu Artikel 1 Nummer 21 § 20d Satz 1 AMG
13. Zu Artikel 1 Nummer 22 Buchstabe b Doppelbuchstabe cc § 21 Absatz 2 Nummer 1e AMG und Nummer 46a - neu - § 44 Absatz 2 Nummer 1 Buchstabe a und b und Nummer 2 AMG
Zu Buchstabe a
Zu Buchstabe b
14. Zu Artikel 1 Nummer 22 Buchstabe b Doppelbuchstabe cc § 21 Absatz 2 Nummer 1e und 1f - neu - AMG
15. Zu Artikel 1 Nummer 36 und Nummer 37 §§ 33 und 36 AMG
16. Zu Artikel 1 Nummer 40 Buchstabe c § 39 Absatz 2b Satz 3 AMG
17. Zu Artikel 1 Zu den Therapieoptimierungsstudien
18. Zu Artikel 1 Nummer 44 Buchstabe a Doppelbuchstabe aa0 - neu - § 42 Absatz 1 Satz 4a - neu - AMG
19. Zu Artikel 1 Nummer 46 § 43 Absatz 1 Satz 1, 1a - neu -, 1b - neu - und 3 AMG bei Ablehnung entfallen die Ziffern 30, 35, 55 und 56
20. Zu Artikel 1 Nummer 48a - neu - § 52a Absatz 4 Nummer 3 - neu - AMG
21. Zu Artikel 1 Nummer 49 § 52b Absatz 1 AMG
22. Zu Artikel 1 Nummer 49 § 52b Absatz 2 Satz 1 AMG
23. Zu Artikel 1 Nummer 56 Buchstabe a Doppelbuchstabe bb § 64 Absatz 1 Satz 6 - neu - AMG und Nummer 58 Buchstabe a Doppelbuchstabe bb § 67 Absatz 1 Satz 8 - neu - AMG
24. Zu Artikel 1 Nummer 56 Buchstabe c Doppelbuchstabe bb § 64 Absatz 3 Satz 3 AMG
25. Zu Artikel 1 Nummer 56 Buchstabe d - neu - § 64 Absatz 4 Nummer 1 AMG
26. Zu Artikel 1 Nummer 60 Buchstabe a0 - neu - § 68 Absatz 1 Satz 2 - neu - AMG
27. Zu Artikel 1 Nummer 62 § 72 Absatz 1 Satz 1 AMG
28. Zu Artikel 1 Nummer 63 Buchstabe a Doppelbuchstabe aa § 72a Absatz 1 Satz 1 Nummer 1 AMG
29. Zu Artikel 1 Nummer 64 Buchstabe b § 72b Absatz 2 Satz 1 AMG
30. Zu Artikel 1 Nummer 65 Buchstabe a, Doppelbuchstabe aa Dreifachbuchstabe ccc - neu - § 73 Absatz 1 Satz 1 Nummer 1a AMG und Doppelbuchstabe bb - neu - § 73 Absatz 1 Satz 3 AMG entfällt bei Ablehnung von Ziffer 19
31. Zu Artikel 1 Nummer 65 Buchstabe b § 73 Absatz 1b Satz 2 AMG
32. Zu Artikel 1 Nummer 65 Buchstabe f § 73 Absatz 4 Satz 2 AMG *
33. Zu Artikel 1 Nummer 65 Buchstabe f § 73 Absatz 4 Satz 2 AMG *
34. Zu Artikel 1 Nummer 69a - neu - § 79 Absatz 5 - neu - AMG
35. Zu Artikel 1 Nummer 72 Buchstabe a Doppelbuchstabe cc - neu - § 95 Absatz 1 Nummer 4 AMG entfällt bei Ablehnung von Ziffer 19
36. Zu Artikel 1 Nummer 74 Buchstabe a Doppelbuchstabe aa1 - neu - § 97 Absatz 2 Nummer 16a - neu - AMG
37. Zu Artikel 1 Nummer 77 § 144 Absatz 7 - neu - AMG
38. Zu Artikel 1 Regelungen zur Kennzeichnung von Arzneimitteln für Krankenhäuser
39. Zu Artikel 1 insgesamt AMG
40. Zu Artikel 1 insgesamt AMG
41. Zu Artikel 5 Nummer 3 Buchstabe b § 4 Absatz 1 Nummer 2 Buchstabe b1 - neu - BtMG
42. Zu Artikel 7 Nummer 1 Buchstabe c und d § 1 Absatz 3 Nummer 7 und 8 AMPreisV
43. Zu Artikel 13 Nummer 2 § 38 Absatz 2 Satz 4 IfSG
44. Zu Artikel 15 § 16 SGB V
2 Hauptempfehlung
45. Zu Artikel 15 Nummer 1, 2, 3, 4 und 10a - neu - § 44 Absatz 1 und 2, § 46 Satz 2, 3 und 4 bis 6 - neu -, § 49 Absatz 1 Nummer 6 und 7, § 53 Absatz 6 und § 243a - neu - SGB V bei Annahme entfallen Ziffer 46 und 47
§ 243a Erhöhte Beitragssätze
Zu Buchstabe a
Zu Buchstabe b
Zu Buchstabe c
Zu Buchstabe d
Zu Buchstabe e
46. Zu Artikel 15 Nummer 4 Buchstabe a § 53 Absatz 6 Satz 1 SGB V entfällt bei Annahme von Ziffer 45
Hilfsempfehlung zu Ziffer 45
47. Zu Artikel 15 Nummer 4 Buchstabe b § 53 Absatz 6 Satz 2 SGB V entfällt bei Annahme von Ziffer 45
48. Zu Artikel 15 Nummer 4a - neu - § 73b Absatz 1, Absatz 3 Satz 2, Absatz 4 und 4a SGB V
49. Zu Artikel 15 Nummer 5 Buchstabe b - neu - § 85 Absatz 2 Satz 4 und Absatz 3f - neu - SGB V
50. Zu Artikel 15 Nummer 6a - neu - § 122 SGB V
51. Zu Artikel 15 Nummer 8 Buchstabe b § 129 Absatz 5c Satz 1 und 2 SGB V
52. Zu Artikel 15 Nummer 10 und 14 § 130a Absatz 1 Satz 6 und § 300 Absatz 3 Satz 2 und 4 SGB V
53. Zu Artikel 15 Nummer 10a - neu - § 190 Absatz 14 - neu - SGB V
54. Zu Artikel 18 Nummer 1 und 2 - neu - § 18 Absatz 3 Satz 1 KHEntgG
Artikel 18 Änderung des Krankenhausentgeltgesetzes
55. Zu Artikel 18a - neu - § 11a Satz 1 Nummer 3 Buchstabe b und Satz 2 ApoG entfällt bei Ablehnung von Ziffer 19
Artikel 18a Änderung des Apothekengesetzes
Zu Buchstabe a
Zu Buchstabe b
56. Zu Artikel 18b - neu - § 17 Absatz 2 Satz 1, 2, 3 - neu - und 4 bis 6 Absatz 2a Satz 1 Nummer 4 ApBetrO entfällt bei Ablehnung von Ziffer 19
Artikel 18b Änderung der Apothekenbetriebsordnung
Zu Buchstabe a
Zu Buchstabe a
Zu Buchstabe b
57. Zu § 12 Absatz 1c Satz 6 VAG
58. Zur GCP-Verordnung Der Bundesrat bittet die Bundesregierung, die GCP-VO aus dem Jahr 2004 zeitnah zu aktualisieren und insbesondere bezüglich der Meldungen über Verdachtsfälle von unerwarteten schwerwiegenden Nebenwirkungen an die europäische Richtlinie ENTR/CT3 anzupassen.
Drucksache 738/09
Unterrichtung durch die Bundesregierung
Vorschlag für eine Verordnung des Europäischen Parlaments und des Rates zur Einrichtung einer Europäischen Bankaufsichtsbehörde KOM (2009) 501 endg.; Ratsdok. 13652/09
... a) die Angemessenheit der institutionellen Regelungen, der Ausstattung und der Fachkompetenz der Mitarbeiter der zuständigen Behörde mit besonderem Augenmerk auf der wirksamen Anwendung der in Artikel 1 Absatz 2 genannten Rechtsvorschriften und der Fähigkeit, auf Marktentwicklungen zu reagieren,
Drucksache 324/09
Unterrichtung durch das Europäische Parlament
Entschließung des Europäischen Parlaments vom 12. März 2009 zu einem Konzept für die Entwicklungshilfe der EG für die Gesundheitsversorgung in afrikanischen Ländern südlich der Sahara
... B. in der Erwägung, dass die EG nicht systematisch dafür gesorgt hat, dass im Bereich Gesundheit ausreichende Fachkompetenz zur Verfügung steht, um ihre gesundheitspolitischen Maßnahmen angemessen in die Tat umzusetzen,
Drucksache 235/09
Unterrichtung durch die Bundesregierung
Vorschlag für eine Verordnung des Rates zur Einführung eines Evaluierungsmechanismus für die Überprüfung der Anwendung des Schengen-Besitzstands KOM (2009) 102 endg.; Ratsdok. 7348/09
... 2. Die Mitgliedstaaten geben unter Bezugnahme auf die im Anhang zu dieser Verordnung aufgeführten Bereiche die Fachkompetenzen der einzelnen Experten an.
Begründung
1. Kontext des Vorschlags
• Gründe und Ziele des Vorschlags
• Allgemeiner Kontext
• Bessere Evaluierung der ordnungsgemäßen Anwendung des Besitzstands
5 Evaluierungsmethoden
Experten aus den Mitgliedstaaten
Einbeziehung des Schengen-Besitzstands in den Rahmen der Europäischen Union
• Bestehende Rechtsvorschriften auf diesem Gebiet
• Kohärenz mit den anderen Politikbereichen und Zielen der Union
2. Anhörung von interessierten Kreisen
3. Rechtliche Aspekte
• Zusammenfassung der vorgeschlagenen Maßnahme
• Rechtsgrundlage
• Subsidiarität und Verhältnismäßigkeit
• Wahl des Rechtsinstruments
4. Auswirkungen auf den Haushalt
5. Weitere Angaben
5 Dänemark:
5 Schweiz:
5 Liechtenstein:
Vorschlag
Artikel 1 Zweck und Geltungsbereich
Artikel 2 Begriffsbestimmungen
Artikel 3 Zuständigkeiten
Artikel 4 Evaluierungen
Artikel 5 Mehrjahresprogramm
Artikel 6 Risikoanalyse
Artikel 7 Jahresprogramm
Artikel 8 Liste der Experten
Artikel 9 Teams für Ortstermine
Artikel 10 Durchführung der Ortstermine
Artikel 11 Fragebogen
Artikel 12 Überprüfung des freien Personenverkehrs an den Binnengrenzen
Artikel 13 Evaluierungsberichte
Artikel 14 Vertraulichkeit
Artikel 15 Übergangsbestimmungen
Artikel 16 Bericht an das Europäische Parlament und den Rat
Artikel 17 Aufhebung
Artikel 18 Inkrafttreten
Anhang
• Binnengrenzen:
• Außengrenzen:
• Visa:
• Datenschutz
• Schengener Informationssystem SIS /Sirene
• Drogen
Finanzbogen
Drucksache 817/1/09
Empfehlungen der Ausschüsse
Verordnung über die Beleihung der Akkreditierungsstelle nach dem Akkreditierungsstellengesetz (AkkStelleG-Beleihungsverordnung - AkkStelleGBV )
... Auch für die Revision der Bauproduktenrichtlinie der EU ist das BMVBS das Ressort, welches dieses wichtige europäische Gesetzgebungsvorhaben begleitet. Da auch in diesem Bereich das BMVBS zentraler Ansprechpartner für die Länder ist, sollte die Aufsicht über die Tätigkeit der neuen einheitlichen deutschen Akkreditierungsstelle bei dem Ministerium liegen, das die größte Fachkompetenz innerhalb der Bundesregierung für den Sektor "
1. Zu § 2 Satz 1 Nummer 3 Buchstabe b
2. Zu § 2 Satz 1 Nummer 5
3. Zu § 2 Satz 1 Nummer 5 Buchstabe d - neu -§ 2 Satz 1 Nummer 5 ist wie folgt zu ändern:
4. Zu § 2 Satz 1 Nummer 7 Buchstabe a
5. Zu § 3 Nummer 2
Zu § 4
Zu Buchstabe a
Zu Buchstabe b
9. Zu § 4 Satz 2
10. Zu § 5 Absatz 1
11. Zu § 5 Absatz 2
Drucksache 236/09
Unterrichtung durch die Bundesregierung
Vorschlag für einen Beschluss des Rates zur Einführung eines Evaluierungsmechanismus für die Überwachung der Anwendung des Schengen-Besitzstands KOM (2009) 105 endg.; Ratsdok. 7349/09
... 2. Die Mitgliedstaaten, Europol und Eurojust geben unter Bezugnahme auf die im Anhang zu diesem Beschluss aufgeführten Bereiche die Fachkompetenzen der einzelnen Experten an. Etwaige Änderungen werden der Kommission von den Mitgliedstaaten, Europol und Eurojust unverzüglich mitgeteilt.
Begründung
1. Kontext des Vorschlags
• Gründe und Ziele des Vorschlags
• Allgemeiner Kontext
• Bessere Evaluierung der ordnungsgemäßen Anwendung des Besitzstands
5 Evaluierungsmethoden
Experten aus den Mitgliedstaaten
Einbeziehung des Schengen-Besitzstands in den Rahmen der Europäischen Union
• Bestehende Rechtsvorschriften auf diesem Gebiet
• Kohärenz mit den anderen Politikbereichen und Zielen der Union
2. Anhörung von interessierten Kreisen
3. Rechtliche Aspekte
• Zusammenfassung der vorgeschlagenen Maßnahme
• Rechtsgrundlage
• Subsidiarität und Verhältnismäßigkeit
• Wahl des Rechtsinstruments
4. Auswirkungen auf den Haushalt
5. Weitere Angaben
Vereinigtes Königreich und Irland:
Norwegen und Island:
5 Schweiz:
5 Liechtenstein:
Vorschlag
Artikel 1 Zweck und Geltungsbereich
Artikel 2 Begriffsbestimmungen
Artikel 3 Zuständigkeiten
Artikel 4 Evaluierungen
Artikel 5 Mehrjahresprogramm
Artikel 6 Jahresprogramm
Artikel 7 Liste der Experten
Artikel 8 Teams für Ortstermine
Artikel 9 Durchführung der Ortstermine
Artikel 10 Fragebogen
Artikel 11 Evaluierungsberichte
Artikel 12 Vertraulichkeit
Artikel 13 Übergangsbestimmungen
Artikel 14 Bericht an das Europäische Parlament und den Rat
Artikel 15 Aufhebung
Artikel 16 Inkrafttreten
Anhang
• Polizeiliche Zusammenarbeit
• Datenschutz
• Schengener Informationssystem SIS /Sirene
• Justizielle Zusammenarbeit in Strafsachen
• Drogen
Drucksache 400/08
Unterrichtung durch die Bundesregierung
Vorschlag für eine Verordnung des Europäischen Parlaments und des Rates zur Festlegung harmonisierter Bedingungen für die Vermarktung von Bauprodukten KOM (2008) 311 endg.; Ratsdok. 10037/08
... 2. Zurzeit enthält die Bauprodukte-Richtlinie keine Kriterien zur sektorbezogenen Kompetenz der Technischen Bewertungsstellen. Der Vorschlag hingegen enthält ausdrücklich strenge Kriterien hierzu, jedoch auch zur Fachkompetenz in einem oder mehreren der 11 definierten Fachbereiche.
Begründung
1. Kontext des Vorschlages
1.1. Gründe und Ziele des Vorschlags
1.2. Übereinstimmung mit anderen Politikbereichen und Zielen der Union
2. Anhörung von interessierten Kreisen und Folgenabschätzung
2.1. Anhörungsmethoden und allgemeines Profil der Befragten
2.2. Abschätzung der Auswirkungen von Handlungsalternativen
Option 1 - kein Tätigwerden der Gemeinschaft: keine Änderung
Option 2 – keine Rechtsvorschriften
Option 3 – Überarbeitung der Bauprodukte-Richtlinie: die bevorzugte Option
3. Behandlung der Problempunkte
3.1. Präzisierungsbedarf
3.2. Stärkung der Glaubwürdigkeit des Systems
3.3. Vereinfachungsbedarf
3.3.1. Allgemein anwendbare Bestimmungen
3.3.2. Besondere Bestimmungen
3.3.3. System der Europäischen Technischen Bewertung
4. Rechtliche Aspekte
4.1. Zusammenfassung der vorgeschlagenen Maßnahmen
4.2. Rechtsgrundlage
4.3. Subsidiarität
4.4. Grundsatz der Verhältnismäßigkeit
Vorschlag
Kapitel I Allgemeine Bestimmungen
Artikel 1 Gegenstand
Artikel 2 Begriffsbestimmungen
Artikel 3 Basisanforderungen an Bauwerke und wesentliche Produktmerkmale
Kapitel II Leistungserklärung und CE-Kennzeichnung
Artikel 4 Bedingungen für die Erstellung von Leistungserklärungen
Artikel 5 Inhalt der Leistungserklärung
Artikel 6 Form der Leistungserklärung
Artikel 7 Verwendung der CE-Kennzeichnung
Artikel 8 Vorschriften und Auflagen für die Anbringung der CE-Kennzeichnung
Artikel 9 Produktinfostellen
Kapitel III Verpflichtungen der Wirtschaftsakteure
Artikel 10 Pflichten der Hersteller
Artikel 11 Bevollmächtigte
Artikel 12 Pflichten der Importeure
Artikel 13 Pflichten der Händler
Artikel 14 Fälle, in denen die Pflichten des Herstellers auch für Importeure und Händler gelten
Artikel 15 Identifizierung der Wirtschaftsakteure
Kapitel IV Harmonisierte technische Spezifikationen
Artikel 16 Harmonisierte Normen
Artikel 17 Formale Einwände gegen harmonisierte Normen
Artikel 18 [17] Leistungsstufen oder -klassen
Artikel 19 [18] Bewertung und Überprüfung der Leistungsbeständigkeit
Artikel 20 [19] Europäisches Bewertungsdokument
Artikel 21 [20] Europäische Technische Bewertung
Kapitel V Technische Bewertungsstellen
Artikel 22 [21] Benennung Technischer Bewertungsstellen
Artikel 23 [22] Anforderungen an Technische Bewertungsstellen
Artikel 24 [23] Begutachtung Technischer Bewertungsstellen
Artikel 25 [24] Koordinierung Technischer Bewertungsstellen
Kapitel VI Vereinfachte Verfahren
Artikel 26 [25] Verwendung einer Spezifischen Technischen Dokumentation
Artikel 27 [26] Verwendung einer Spezifischen Technischen Dokumentation durch Kleinstunternehmen
Artikel 28 [27] Verwendung einer Spezifischer Technischen Dokumentation für individuell gefertigte Produkte
Kapitel VII Notifizierende Behörden und notifizierte Stellen
Artikel 29 [28] Notifizierung
Artikel 30 [29] Notifizierende Behörden
Artikel 31 [30] Anforderungen an notifizierende Behörden
Artikel 32 [31] Informationspflichten der notifizierenden Behörden
Artikel 33 [32] Anforderungen an notifizierte Stellen
Artikel 34 Konformitätsvermutung
Artikel 35 [33] Zweigstellen von notifizierten Stellen und Vergabe von Unteraufträgen
Artikel 36 [34] Prüfungen im Beisein von Zeugen
Artikel 37 [35] Anträge auf Notifizierung
Artikel 38 [36] Notifizierungsverfahren
Artikel 39 [37] Kennnummern und Verzeichnis notifizierter Stellen
Artikel 40 [38] Änderungen der Notifizierung
Artikel 41 [39] Anfechtung der Kompetenz notifizierter Stellen
Artikel 42 [40] Verpflichtungen der notifizierten Stellen in Bezug auf ihre Arbeit
Artikel 43 [41] Meldepflichten der notifizierten Stellen
Artikel 44 [42] Erfahrungsaustausch
Artikel 45 [43] Koordinierung der notifizierten Stellen
Kapitel VIII Marktüberwachung und Schutzklauselverfahren
Artikel 46 [44] Verfahren zur Behandlung von Bauprodukten, mit denen eine Gefahr verbunden ist, auf nationaler Ebene
Artikel 47 [45] Schutzklauselverfahren der Gemeinschaft
Artikel 48 [46] Gefährdung von Sicherheit und Gesundheit durch konforme Bauprodukte
Artikel 49 [47] Formale Nichtkonformität
Kapitel IX Schlussbestimmungen
Artikel 50 [48] Änderung der Anhänge
Artikel 51 [49] Ausschuss
Artikel 52 [50] Aufhebung
Artikel 53 [51] Übergangsbestimmungen
Artikel 54 [52] Inkrafttreten
Anhang I Basisanforderungen an Bauwerke
1. Mechanische Festigkeit und Standsicherheit
2. Brandschutz
3. Hygiene, Gesundheit und Umweltschutz
4. Nutzungssicherheit
5. Lärmschutz
6. Energieeinsparung und Wärmeschutz
7. Nachhaltige Nutzung der natürlichen Ressourcen
Anhang II Verfahren zur Annahme eines Europäischen Bewertungsdokuments und zur Ausstellung einer Europäischen Technischen Bewertung
Anhang III Leistungserklärung
Leistungserklärung Nr. ....................
Anhang IV Produktbereiche und Anforderungen an die Technischen Bewertungsstellen
Tabelle
Tabelle
Anhang V Bewertung und Überprüfung der Leistungsbeständigkeit
1. Systeme zur Bewertung und Überprüfung der Leistungsbeständigkeit
1.1. System 1 – Leistungserklärung des Herstellers in Bezug auf die wesentlichen Merkmale des Produkts auf folgender Grundlage:
1.2. System 2 – Leistungserklärung des Herstellers in Bezug auf die wesentlichen Merkmale des Produkts auf folgender Grundlage:
1.3. System 3 – Leistungserklärung des Herstellers in Bezug auf die wesentlichen Merkmale des Produkts auf folgender Grundlage:
1.4. System 4 – Leistungserklärung des Herstellers in Bezug auf die wesentlichen Merkmale des Produkts auf folgender Grundlage:
1.5. System 5 – Leistungserklärung des Herstellers in Bezug auf die wesentlichen Merkmale des Produkts auf folgender Grundlage:
2. Stellen, die an der Bewertung und Überprüfung der Leistungsbeständigkeit beteiligt sind
Drucksache 757/08
Gesetzentwurf der Bundesregierung
Entwurf eines Gesetzes zur Vereinfachung und Modernisierung des Patentrechts
... eine weitere Möglichkeit der Verfahrensbeschleunigung geschaffen. Die Änderung trägt außerdem der in anderen Verwaltungsverfahren festzustellenden Tendenz Rechnung, das Rechtsbehelfsverfahren auf die tatsächlichen Bedürfnisse der Praxis auszurichten und in denjenigen Rechtsbereichen auf ein mehrstufiges Verwaltungsverfahren zu verzichten, in denen angesichts der hohen Fachkompetenz der Ausgangsbehörde die Fehlerquote überschaubar und die Erfolgsquote des Rechtsbehelfsverfahrens dementsprechend gering ist (vgl. z.B. Artikel 15 Bay-AGVwGO).
A. Problem und Ziel
B. Lösung
C. Alternativen
D. Finanzielle Auswirkungen auf die öffentlichen Haushalte
E. Sonstige Kosten
F. Bürokratiekosten
Gesetzentwurf
Entwurf
Artikel 1 Änderung des Patentgesetzes
§ 83
§ 85a
§ 111
§ 112
§ 113
§ 114
§ 115
§ 116
§ 117
§ 118
§ 119
§ 120
§ 125a
Artikel 2 Änderung des Gebrauchsmustergesetzes
Artikel 3 Änderung des Markengesetzes
§ 95a Elektronische Verfahrensführung, Verordnungsermächtigung
Artikel 4 Änderung des Patentkostengesetzes
Artikel 5 Änderung des Halbleiterschutzgesetzes
Artikel 6 Änderung des Geschmacksmustergesetzes
§ 25 Elektronische Verfahrensführung, Verordnungsermächtigung
Artikel 7 Änderung des Gesetzes über Arbeitnehmererfindungen
§ 8 Frei gewordene Diensterfindungen
§ 27 Insolvenzverfahren
Artikel 8 Folgeänderungen aus Anlass der Änderungen des Gesetzes über Arbeitnehmererfindungen
Artikel 9 Inkrafttreten
Begründung
A. Allgemeiner Teil
I. Ziel und Gegenstand des Gesetzentwurfs
Zu den einzelnen Regelungsbereichen:
Abschaffung des Zustellungsbevollmächtigten für Inlandsvertreter
Ausführungsregelungen zur Verordnung EG Nr. 1901/2006
Änderungen des Patentnichtigkeitsverfahrens vor Bundespatentgericht und Bundesgerichtshof
Ausführungsregelungen zur Verordnung EG Nr. 816/2006
Verordnung
Abschaffung des § 145 PatG
Änderung markenrechtlicher Verfahren
Reform des Gesetzes über Arbeitnehmererfindungen
II. Die wesentlichen Änderungen im Überblick
4 Patentgesetz
4 Patentkostengesetz
4 Markengesetz
Gesetz
III. Auswirkungen auf die öffentlichen Haushalte
IV. Gesetzesfolgenabschätzung und Preiswirkungsklausel
V. Bürokratiekosten
VI. Gesetzgebungszuständigkeit
VII. Gleichstellung
B. Besonderer Teil
Zu Artikel 1
Zu Nummer 1
Zu Buchstabe a
Zu Buchstabe b
Zu Nummer 2
Zu Nummer 3
Zu Nummer n
Zu Nummer 6
Zu Nummer 7
Zu Absatz 1
Zu Absatz 2
Zu Absatz 3
Zu Absatz 4
Zu Nummer 8
Zu Buchstabe a
Zu Buchstabe b
Zu Nummer 9
Zu Nummer 10
Zu Buchstabe a
Zu Buchstabe b
Zu Buchstabe c
Zu Nummer 11
Zur Neufassung des § 111 Berufungsgründe :
Zur Neufassung des § 112 Berufungsbegründung :
Zur Neufassung des § 113 Vertretung :
Zur Neufassung des § 114 Zulässigkeitsprüfung :
Zur Neufassung des § 115 Anschlussberufung :
Zur Neufassung des § 116 Bindung an die Anträge, Prüfungsumfang, Antragsänderung :
Zur Neufassung des § 117 Prüfungsumfang, Zulassung neuer Angriffs- und Verteidigungsmittel :
Zur Neufassung des § 118 mündliche Verhandlung, Ladungsfrist :
Zur Neuregelung des § 119 Aufhebung und Zurückverweisung, eigene Sachentscheidung :
Zur Neuregelung des § 120 keine Begründung der Entscheidung bei Rügen von Verfahrensmängeln :
Zu Nummer 12
Zu Nummer 13
Zu Nummer 14
Zu Nummer 15
Zu Nummer 16
Zu Nummer 17
Zu Artikel 2
Zu Nummer 1
Zu Nummer 2
Zu Artikel 3
Zu Nummer 1
Zu Nummer 2
Zu Nummer 3
Zu Nummer 4
Zu Nummer 5
Zu Nummer 6
Zu Nummer 7
Zu Nummer 8
Zu Nummer 9
Zu Nummer 10
Zu Artikel 4
Zu Nummer 1
Zu Nummer 1
Zu Nummer 2
Zu Buchstabe b
Zu Nummer 3
Zu Nummer 4
Zu Nummer 5
Zu Artikel 5
Zu Artikel 6
Zu Nummer 1
Zu Nummer 3
Zu Artikel 7
Zu Nummer 1
Zu Nummer 2
Zu Buchstabe a
Zu Buchstabe b
Zu Nummer 3
Zu Buchstabe a
Zu Buchstabe b
Zu Nummer 4
Zu Nummer 5
Zu Nummer 6
Zu Nummer 7
Zu Nummer 8
Zu Nummer 9
Zu Nummer 10
Zu Nummer 11
Zu Nummer 12
Zu Nummer 13
Zu Nummer 14
Zu Nummer 15
Zu Nummer 16
Zu Nummer 17
Zu Nummer 18
Zu Artikel 8
Zu Nummer 1
Zu Nummer 2
Zu Artikel 9
Anlage Stellungnahme des Nationalen Normenkontrollrates gem. § 6 Abs. 1 NKR-Gesetz: NKR-Nr. 404: Gesetz zur Vereinfachung und Modernisierung des Patentrechts
Drucksache 271/1/08
Empfehlungen der Ausschüsse
Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Gesetzes über den Bau und den Betrieb von Versuchsanlagen zur Erprobung von Techniken für den spurgeführten Verkehr - Antrag des Landes Niedersachsen -
... Beim Eisenbahn-Bundesamt sind Zuständigkeiten und Fachkompetenz bezüglich der Magnetschwebebahntechnik konzentriert. Aus Gründen der Effizienz und der Harmonisierung der materiellen Anforderungen an Anwenderstrecken und Versuchsanlagen ist daher das Eisenbahn-Bundesamt als Aufsichtsbehörde und künftig auch - anstelle der zuständigen obersten Landesbehörde oder der von ihr bestimmten Stelle - als Genehmigungsbehörde für die Betriebsvorschriften sowie als Planfeststellungsbehörde für "
1. Zu Artikel 1 Nr. 3 § 12 Abs. 12 Satz 1 - neu - und Satz 2 - neu -
Drucksache 95/08
Gesetzentwurf der Bundesregierung
Entwurf eines Gesetzes zur Verbesserung der grenzüberschreitenden Forderungsdurchsetzung und Zustellung
... § 1087 ZPO-E legt für das Europäische Mahnverfahren bundeseinheitlich einen Gerichtsbezirk fest und benennt das Amtsgericht Wedding in Berlin aufgrund der dort vorhandenen Fachkompetenz und technischen Infrastruktur als Spezialgericht. Aus gerichtsorganisatorischer Sicht ist damit der Vorteil verbunden, dass an einem Gericht personelle und organisatorische Ressourcen sowie die technische Infrastruktur für eine kompetente kostengünstige und zeitnahe Bearbeitung der Anträge auf Erlass des Europäischen Zahlungsbefehls konzentriert werden. Diese Aspekte sind vor dem Hintergrund der angestrebten maschinellen Bearbeitung der Anträge und der damit verbundenen Investitionen nicht nur für die Länder von Bedeutung, sondern werden den Antragstellern unmittelbar zugute kommen.
A. Problem und Ziel
B. Lösung
C. Alternativen
D. Finanzielle Auswirkungen auf die öffentlichen Haushalte
E. Sonstige Kosten
F. Bürokratiekosten
Gesetzentwurf
Entwurf
Artikel 1 Änderung der Zivilprozessordnung
§ 183 Zustellung im Ausland
Abschnitt 1 Zustellung nach der Verordnung (EG) Nr. 1393/2007.
§ 1067 Zustellung durch diplomatische oder konsularische Vertretungen
§ 1068 Zustellung durch die Post
Abschnitt 5 Europäisches Mahnverfahren nach der Verordnung (EG)Nr.1896/2006
Titel 1 Allgemeine Vorschriften
§ 1087 Zuständigkeit
§ 1088 Maschinelle Bearbeitung
§ 1089 Zustellung
Titel 2 Einspruch gegen den Europäischen Zahlungsbefehl
§ 1090 Verfahren nach Einspruch
§ 1091 Einleitung des Streitverfahrens
Titel 3 Überprüfung des Europäischen Zahlungsbefehls in Ausnahmefällen
§ 1092 Verfahren
Titel 4 Zwangsvollstreckung aus dem Europäischen Zahlungsbefehl
§ 1093 Vollstreckungsklausel
§ 1094 Übersetzung
§ 1095 Vollstreckungsschutz und Vollstreckungsabwehrklage gegen den im Inland erlassenen Europäischen Zahlungsbefehl
§ 1096 Anträge nach den Artikeln 22 und 23 der Verordnung (EG) Nr. 1896/2006; Vollstreckungsabwehrklage
Abschnitt 6 Europäisches Verfahren für geringfügige Forderungen nach der Verordnung (EG) Nr.861/2007
Titel 1 Erkenntnisverfahren
§ 1097 Einleitung und Durchführung des Verfahrens
§ 1098 Annahmeverweigerung auf Grund der verwendeten Sprache
§ 1099 Widerklage
§ 1100 Mündliche Verhandlung
§ 1101 Beweisaufnahme
§ 1102 Urteil
§ 1103 Säumnis
§ 1104 Abhilfe bei unverschuldeter Säumnis des Beklagten
Titel 2 Zwangsvollstreckung
§ 1105 Zwangsvollstreckung inländischer Titel
§ 1106 Bestätigung inländischer Titel
§ 1107 Ausländische Vollstreckungstitel
§ 1108 Übersetzung
§ 1109 Anträge nach den Artikeln 22 und 23 der Verordnung (EG) Nr. 861/2007; Vollstreckungsabwehrklage
Artikel 2 Änderung des Rechtspflegergesetzes
Artikel 3 Änderung des Arbeitsgerichtsgesetzes
§ 46b Europäisches Mahnverfahren nach der Verordnung (EG) Nr. 1896/2006
Artikel 4 Änderung des Gerichtskostengesetzes
§ 1 Geltungsbereich
Artikel 5 Änderung des Rechtsanwaltsvergütungsgesetzes
Artikel 6 Änderung des Bürgerlichen Gesetzbuchs
Artikel 7 Inkrafttreten
Begründung
A. Allgemeiner Teil
I. Gegenstand und Ziel des Gesetzentwurfs
II. Der wesentliche Inhalt des Entwurfs im Überblick
1. Durchführungsvorschriften zur Einführung des Europäischen Mahnverfahrens
2. Durchführungsvorschriften zur Einführung des europäischen Verfahrens für geringfügige Forderungen
3. Änderungen aufgrund der Neufassung der Zustellungsverordnung
4. Änderung der Vorschriften über die Auslandszustellung
III. Gesetzgebungszuständigkeit des Bundes
IV. Kosten und Preise; geschlechtsspezifische Auswirkungen
1. Finanzielle Auswirkungen auf die öffentlichen Haushalte
2. Sonstige Kosten
3. Geschlechtsspezifische Auswirkungen
V. Bürokratiekosten
B. Besonderer Teil
Zu Artikel 1
Zu Nummer 1
Zu Nummer 2
Zu § 183
Zu Absatz 1
Zu Absatz 2
Zu Absatz 3
Zu Absatz 4
Zu Absatz 5
Zu Nummer 3
Zu § 184
Zu Nummer 4
Zu § 688
Zu Nummer 5
Zu § 689
Zu Nummer 6
Zu § 794
Zu Nummer 7
Zu § 795
Zu Nummer 8
Zu Nummer 9
Zu § 1067
Zu § 1068
Zu Nummer 10
Zu § 1069
Zu Nummer 11
Zu § 1070
Zu § 1071
Zu Nummer 12
Zu § 1087
Zu § 1088
Zu Absatz 1
Zu Absatz 2
Zu § 1089
Zu Absatz 1
Zu Absatz 2
Zu § 1090
Zu Absatz 1
Zu Absatz 2
Zu Absatz 3
Zu § 1091
Zu § 1092
Zu Absatz 1
Zu Absatz 2
Zu Absatz 3
Zu Absatz 4
Zu § 1093
Zu § 1094
Zu § 1095
Zu Absatz 1
Zu Absatz 2
Zu § 1096
Zu Absatz 1
Zu Absatz 2
Zu Nummer 13
Zu § 1097
Zu Absatz 1
Zu Absatz 2
Zu § 1098
Zu § 1099
Zu Absatz 1
Zu Absatz 2
Zu § 1100
Zu Absatz 1
Zu Absatz 2
Zu § 1101
Zu Absatz 1
Zu Absatz 2
Zu § 1102
Zu § 1103
Zu § 1104
Zu § 1105
Zu Absatz 1
Zu Absatz 2
Zu § 1106
Zu Absatz 1
Zu Absatz 2
Zu § 1107
Zu § 1108
Zu § 1109
Zu Artikel 2
Zu Nummer 1
Zu § 20
Zu Nummer 2
Zu § 20
Zu Artikel 3
Zu Nummer 1
Zu § 13a
Zu Nummer 2
Zu § 46b
Zu Absatz 1
Zu Absatz 2
Zu Absatz 3
Zu Nummer 3
Zu §§ 46c
Zu Artikel 4
Zu Artikel 5
Zu Artikel 6
Zu § 204
Zu Artikel 7
Zu Absatz 1
Zu Absatz 2
Anlage Stellungnahme des Nationalen Normenkontrollrates gem. § 6 Abs. 1 NKR-Gesetz: NKR-Nr. 272: Gesetz zur Verbesserung der grenzüberschreitenden Forderungsdurchsetzung und Zustellung
Drucksache 400/08 (Beschluss)
Beschluss des Bundesrates
Vorschlag für eine Verordnung des Europäischen Parlaments und des Rates zur Festlegung harmonisierter Bedingungen für die Vermarktung von Bauprodukten KOM (2008) 311 endg.; Ratsdok. 10037/08
... - Eine Beteiligung des Ständigen Ausschusses für das Bauwesen und damit eine Beteiligung der Mitgliedstaaten an den Auftragsformulierungen an CEN (Artikel 16 Abs. 1) sowie an der Überprüfung von Einwänden (Artikel 17 Abs. 1) wird seitens des Bundesrates für unerlässlich angesehen, da ausschließlich im Ständigen Ausschuss für das Bauwesen die erforderliche Fachkompetenz vertreten ist. Dabei soll eine Befassung des Ständigen Ausschusses nicht im Sinne eines Regelungsausschusses erfolgen, sondern in beratendem Sinne nach bisheriger und bewährter Praxis. Dies ist rechtlich auch möglich.
Zur Vorlage insgesamt
Zur Vorlage:
Zu Kapitel I - Allgemeine Bestimmungen
Zu Kapitel II - Leistungserklärung und CE-Kennzeichnung
Zu Kapitel III - Verpflichtungen der Wirtschaftsakteure
Zu Kapitel IV - Harmonisierte Technische Spezifikationen
Zu Kapitel V - Technische Bewertungsstellen
Zu Kapitel VI - Vereinfachte Verfahren
Zu Kapitel VII Notifizierende Behörden und Notifizierte Stellen und VIII Marktüberwachung und Schutzklauselverfahren gemeinsam
Zu Kapitel VII - Notifizierende Behörden und Notifizierte Stellen
Zu Artikel 33
Zu Artikel 34
Zu Artikel 35
Zu Artikel 36
Zu Artikel 38
Zu Artikel 42
Zu Kapitel VIII - Marktüberwachung und Schutzklauselverfahren
Benennung eines Bundesratsbeauftragten für die RAG zur Bauprodukteverordnung
Drucksache 760/08
Gesetzentwurf der Bundesregierung
Entwurf eines Gesetzes zu dem Übereinkommen der Vereinten Nationen vom 13. Dezember 2006 über die Rechte von Menschen mit Behinderungen sowie zu dem Fakultativprotokoll vom 13. Dezember 2006 zum Übereinkommen der Vereinten Nationen über die Rechte von Menschen mit Behinderungen
... Anspruch auf sonderpädagogische Förderung ist z.B. bei den Kindern und Jugendlichen anzunehmen, die in ihren Bildungs-, Entwicklungs- und Lernmöglichkeiten so beeinträchtigt sind, dass sie im Unterricht der allgemeinen Schule ohne sonderpädagogische Unterstützung nicht hinreichend gefördert werden können. Dabei können auch therapeutische und soziale Hilfen weiterer außerschulischer Maßnahmeträger notwendig sein. Sonderpädagogische Förderung in der integrativen Bildung soll das Recht der behinderten und von Behinderung bedrohten Kinder und Jugendlichen auf eine ihren persönlichen Möglichkeiten entsprechende schulische Bildung und Erziehung verwirklichen. Sie unterstützt und begleitet diese Kinder und Jugendlichen durch individuelle Hilfen, um für diese ein möglichst hohes Maß an schulischer und beruflicher Eingliederung, gesellschaftlicher Teilhabe und selbstständiger Lebensgestaltung zu erlangen. Sonderpädagogische Förderung als unabdingbarer Bestandteil integrativer Bildung geschieht in vielfältigen Aufgabenfeldern und Handlungsformen. Sie erfordert den Einsatz unterschiedlicher Berufsgruppen mit entsprechenden Fachkompetenzen. Sonderpädagogische Förderung orientiert sich daher an der individuellen und sozialen Situation des behinderten oder von Behinderung bedrohten Kindes bzw. Jugendlichen ("
A. Problem und Ziel
B. Lösung
C. Alternativen
D. Finanzielle Auswirkungen auf die öffentlichen Haushalte
E. Sonstige Kosten
F. Bürokratiekosten
Gesetzentwurf
Entwurf
Artikel 1
Artikel 2
Begründung
Zu Artikel 1
Zu Artikel 2
Schlussbemerkung
Übereinkommen über die Rechte von Menschen mit Behinderungen
3 Präambel
Artikel 1 Zweck
Artikel 2 Begriffsbestimmungen
Artikel 3 Allgemeine Grundsätze
Artikel 4 Allgemeine Verpflichtungen
Artikel 5 Gleichberechtigung und Nichtdiskriminierung
Artikel 6 Frauen mit Behinderungen
Artikel 7 Kinder mit Behinderungen
Artikel 8 Bewusstseinsbildung
Artikel 9 Zugänglichkeit
Artikel 10 Recht auf Leben
Artikel 11 Gefahrensituationen und humanitäre Notlagen
Artikel 12 Gleiche Anerkennung vor dem Recht
Artikel 13 Zugang zur Justiz
Artikel 14 Freiheit und Sicherheit der Person
Artikel 15 Freiheit von Folter oder grausamer, unmenschlicher oder erniedrigender Behandlung oder Strafe
Artikel 16 Freiheit von Ausbeutung, Gewalt und Missbrauch
Artikel 17 Schutz der Unversehrtheit der Person
Artikel 18 Freizügigkeit und Staatsangehörigkeit
Artikel 19 Unabhängige Lebensführung und Einbeziehung in die Gemeinschaft
Artikel 20 Persönliche Mobilität
Artikel 21 Recht der freien Meinungsäußerung, Meinungsfreiheit und Zugang zu Informationen
Artikel 22 Achtung der Privatsphäre
Artikel 23 Achtung der Wohnung und der Familie
Artikel 24 Bildung
Artikel 25 Gesundheit
Artikel 26 Habilitation und Rehabilitation
Artikel 27 Arbeit und Beschäftigung
Artikel 28 Angemessener Lebensstandard und sozialer Schutz
Artikel 29 Teilhabe am politischen und öffentlichen Leben
Artikel 30 Teilhabe am kulturellen Leben sowie an Erholung, Freizeit und Sport
Artikel 31 Statistik und Datensammlung
Artikel 32 Internationale Zusammenarbeit
Artikel 33 Innerstaatliche Durchführung und Überwachung
Artikel 34 Ausschuss für die Rechte von Menschen mit Behinderungen
Artikel 35 Berichte der Vertragsstaaten
Artikel 36 Prüfung der Berichte
Artikel 37 Zusammenarbeit zwischen den Vertragsstaaten und dem Ausschuss
Artikel 38 Beziehungen des Ausschusses zu anderen Organen
Artikel 39 Bericht des Ausschusses
Artikel 40 Konferenz der Vertragsstaaten
Artikel 41 Verwahrer
Artikel 42 Unterzeichnung
Artikel 43 Zustimmung, gebunden zu sein
Artikel 44 Organisationen der regionalen Integration
Artikel 45 Inkrafttreten
Artikel 46 Vorbehalte
Artikel 47 Änderungen
Artikel 48 Kündigung
Artikel 49 Zugängliches Format
Artikel 50 Verbindliche Wortlaute
Fakultativprotokoll zum Übereinkommen über die Rechte von Menschen mit Behinderungen
Artikel 1
Artikel 2
Artikel 3
Artikel 4
Artikel 5
Artikel 6
Artikel 7
Artikel 8
Artikel 9
Artikel 10
Artikel 11
Artikel 12
Artikel 13
Artikel 14
Artikel 15
Artikel 16
Artikel 17
Artikel 18
A. Denkschrift zu dem Übereinkommen vom 13. Dezember 2006 über die Rechte von Menschen mit Behinderungen
A. Allgemeines
I. Entstehungsgeschichte
1. Behinderungsthematik im Kontext der Vereinten Nationen
2. Verhandlung des Übereinkommens
II. Sachstand
III. Würdigung des Übereinkommens
IV. Verhältnis des Übereinkommens zur Europäischen Gemeinschaft
B. Zu den einzelnen Bestimmungen
I. Vorbemerkung
II. Zu den einzelnen Artikeln des Übereinkommens
Artikel 1 (Zweck)
Artikel 2 (Begriffsbestimmungen)
Artikel 3 (Allgemeine Grundsätze)
Artikel 4 (Allgemeine Verpflichtungen)
Artikel 5 (Gleichberechtigung und Nichtdiskriminierung)
Artikel 6 (Frauen mit Behinderungen)
Artikel 7 (Kinder mit Behinderungen)
Artikel 8 (Bewusstseinsbildung)
Artikel 9 (Zugänglichkeit)
Artikel 10 (Recht auf Leben)
Artikel 11 (Gefahrensituationen und humanitäre Notlagen)
Artikel 12 (Gleiche Anerkennung vor dem Recht)
Artikel 13 (Zugang zur Justiz)
Artikel 14 (Freiheit und Sicherheit der Person)
Artikel 15 (Freiheit von Folter oder grausamer, unmenschlicher oder erniedrigender Behandlung oder Strafe)
Artikel 16 (Freiheit von Ausbeutung, Gewalt und Missbrauch)
Artikel 17 (Schutz der Unversehrtheit der Person)
Artikel 18 (Freizügigkeit und Staatsangehörigkeit)
Artikel 19 (Unabhängige Lebensführung und Einbeziehung in die Gemeinschaft)
Artikel 20 (Persönliche Mobilität)
Artikel 21 (Recht der freien Meinungsäußerung, Meinungsfreiheit und Zugang zu Informationen)
Artikel 22 (Achtung der Privatsphäre)
Artikel 23 (Achtung der Wohnung und der Familie)
Artikel 24 (Bildung)
Artikel 25 (Gesundheit)
Artikel 26 (Habilitation und Rehabilitation)
Artikel 27 (Arbeit und Beschäftigung)
Artikel 28 (Angemessener Lebensstandard und sozialer Schutz)
Artikel 29 (Teilhabe am politischen und öffentlichen Leben)
Artikel 30 (Teilhabe am kulturellen Leben sowie an Erholung, Freizeit und Sport)
Artikel 31 (Statistik und Datensammlung)
Artikel 32 (Internationale Zusammenarbeit)
Artikel 33 (Innerstaatliche Durchführung und Überwachung)
Artikel 32 (Internationale Zusammenarbeit)
Artikel 33 (Innerstaatliche Durchführung und Überwachung)
Artikel 34 (Ausschuss für die Rechte von Menschen mit Behinderungen)
Artikel 35 (Berichte der Vertragsstaaten)
Artikel 36 (Prüfung der Berichte)
Artikel 37 (Zusammenarbeit zwischen den Vertragsstaaten und dem Ausschuss)
Artikel 38 (Beziehungen des Ausschusses zu anderen Organen)
Artikel 39 (Bericht des Ausschusses)
Artikel 40 (Konferenz der Vertragsstaaten)
Artikel 41 (Verwahrer)
Artikel 42 (Unterzeichnung)
Artikel 43 (Zustimmung, gebunden zu sein)
Artikel 44 (Organisationen der regionalen Integration)
Artikel 45 (Inkrafttreten)
Artikel 46 (Vorbehalte)
Artikel 47 (Änderungen)
Artikel 48 (Kündigungen)
Artikel 49 (Zugängliches Format)
Artikel 50 (Verbindliche Wortlaute)
B. Denkschrift zu dem Fakultativprotokoll vom 13. Dezember 2006 zum Übereinkommen vom 13. Dezember 2006 über die Rechte von Menschen mit Behinderungen
A. Allgemeines
I. Sachstand des Fakultativprotokolls
II. Würdigung des Fakultativprotokolls
B. Zu den einzelnen Bestimmungen
I. Vorbemerkung
II. Zu den einzelnen Artikeln des Fakultativprotokolls
Zu Artikel 1
Zu Artikel 2
Zu Artikel 3
Zu Artikel 4
Zu Artikel 5
Zu Artikel 6
Zu Artikel 7
Zu Artikel 8
Anlage Stellungnahme des Nationalen Normenkontrollrates gemäß § 6 Abs. 1 NKR-Gesetz: NKR-Nr. 540: Entwurf eines Gesetzes zum Übereinkommen der Vereinten Nationen vom 13. Dezember 2006 über die Rechte von Menschen mit Behinderungen sowie zum Fakultativprotokoll vom 13. Dezember 2006 zum Übereinkommen der Vereinten Nationen über die Rechte von Menschen mit Behinderungen
Drucksache 486/08
Unterrichtung durch die Bundesregierung
Mitteilung der Kommission der Europäischen Gemeinschaften an das Europäische Parlament, den Rat, den Europäischen Wirtschafts- und Sozialausschuss und den Ausschuss der Regionen - Vorfahrt für KMU in Europa: Der "Small Business Act " für Europa KOM (2008) 394 endg.; Ratsdok. 11262/08
... Trotz dieser ermutigenden Fortschritte muss die EU auch künftig weitreichende Maßnahmen ergreifen damit das Potenzial der KMU voll ausgeschöpft wird.5 Im Allgemeinen verzeichnen die KMU in der EU nach wie vor eine geringere Produktivität und ein langsameres Wachstum als vergleichbare Unternehmen in den Vereinigten Staaten. In den USA ist die Beschäftigtenzahl von Unternehmen, die überleben, bis zum siebten Jahr ihres Bestehens durchschnittlich um 60 % gestiegen, in Europa dagegen nur um etwa 10 % bis 20 %. Die KMU leiden immer noch unter Marktversagen, das sich negativ auf die Bedingungen auswirkt, unter denen sie tätig sind. Zudem konkurrieren sie mit anderen Akteuren in Bereichen wie Finanzierung (insbesondere um Risikokapital), Forschung, Innovation und Umwelt. So geben etwa 21 % der KMU an, dass der Zugang zu Finanzmitteln problematisch sei,6 und in zahlreichen Mitgliedstaaten ist dieser Prozentsatz bei den Kleinstunternehmen noch wesentlich höher. Überdies sind im Vergleich zu den Großunternehmen weniger europäische KMU auf dem Gebiet der Innovation erfolgreich. Die Situation wird durch strukturelle Schwierigkeiten wie fehlende Management- und Fachkompetenz und nach wie vor unflexible Arbeitsmarktbedingungen auf nationaler Ebene verschärft.
Mitteilung
1. Einleitung
2. Zeit für einen Durchbruch in der KMU-Politik
3. Der Small Business Act für Europa: Programm für eine ehrgeizige KMU-Politik
4. Vom Grundsatz zur konkreten Maßnahme
5. Umsetzung des SBA und Regierungshandeln
Anhang : Austausch bewährter Verfahren in der KMU-Politik
Drucksache 271/08 (Beschluss)
Gesetzentwurf des Bundesrates
Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Gesetzes über den Bau und den Betrieb von Versuchsanlagen zur Erprobung von Techniken für den spurgeführten Verkehr
... Ziel der Initiative ist es, für Versuchsanlagen zur Erprobung von Techniken für den öffentlichen spurgeführten Verkehr, die von anderen Stellen als vom Bund im öffentlichen Interesse errichtet und betrieben werden, eine Regelung über staatliche Überwachungspflichten und -rechte zu schaffen. Aus Gründen der Effizienz und der Harmonisierung der inhaltlichen Anforderungen an Versuchsanlagen und Anwenderstrecken soll das Eisenbahn-Bundesamt wegen der dort konzentrierten Fachkompetenz zur Aufsichtsbehörde und, anstelle der bisher zuständigen Landesbehörden, auch zur Planfeststellungs- und Genehmigungsbehörde für diese Versuchsanlagen bestimmt werden.
A. Problem und Ziel
B. Lösung
C. Alternativen
D. Finanzielle Auswirkungen
E. Sonstige Kosten
Gesetzentwurf
Anlage Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Gesetzes über den Bau und den Betrieb von Versuchsanlagen zur Erprobung von Techniken für den spurgeführten Verkehr
Artikel 1
Artikel 2
Begründung
A. Allgemeines
B. Zu den einzelnen Vorschriften
Zu Artikel 1
Zu Absatz 1
Zu Absatz 4
Zu Absatz 5
Zu Absatz 6
Zu Absatz 7
Zu Absatz 8
Zu Absatz 9
Zu Absatz 10
Zu Absatz 11
Zu Absatz 12
Zu Artikel 2
>> Weitere Fundstellen >>
Suchbeispiele:
Informationssystem - umwelt-online Internet
Das Informationssystem umfaßt alle bei umwelt-online implementierten Dateien zu den Umweltmedien/Bereichen:
Abfall ,
Allgemeines ,
Anlagentechnik ,
Bau ,
Biotechnologie ,
Energienutzung ,
Gefahrgut ,
Immissionsschutz ,
Lebensmittel & Bedarfsgegenstände,
Natur -,
Pflanzen -,
Tierschutz ,
Boden/Altlasten ,
Störfallprävention&Katastrophenschutz ,
Chemikalien ,
Umweltmanagement sowie
Arbeitsschutz
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