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0889/04B
0284/04B
0709/04
0441/04
0724/04
0904/04B
0889/04
0591/04
0915/04
0888/04
0269/1/04
0269/04B
0774/1/03
0244/03
0774/03
0142/03B
0774/03B
0450/03
0661/03B
0485/1/03
0835/03B
0312/03B
0485/03B
Drucksache 393/18

... 1 Die Vertragsparteien erlauben nicht das in die See erfolgende Absetzen von Stoffen von Schiffen, Luftfahrzeugen, Plattformen oder sonstigen auf See errichteten Bauwerken aus für die in Anlage 4 aufgeführten Tätigkeiten des marinen Geo-Engineerings, es sei denn, in der Auflistung ist vorgesehen, dass die Tätigkeit oder die Unterkategorie der Tätigkeit durch eine Erlaubnis genehmigt werden kann.



Drucksache 575/2/18

... Der Bundesrat fordert, im weiteren Gesetzgebungsverfahren zu prüfen, ob die in Artikel 1 § 47 Absatz 4a Satz 1 vorgesehene Beschränkung auf Dieselfahrzeuge entfallen sollte.



Drucksache 110/1/18

Entschließung des Bundesrates - Mehr Sicherheit beim Abbiegevorgang von Nutzfahrzeugen durch Abbiegeassistenzsysteme - Antrag der Länder Berlin, Brandenburg, Bremen, Hessen, Thüringen -

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Drucksache 110/1/18




1. Zu Nummer 1 bis 3


 
 
 


Drucksache 640/2/18

... -Zulassungs-Ordnung bedingt eine Änderung der verwaltungsinternen Abläufe bei den zuständigen Behörden. Derzeit liegen den Ländern keine Informationen über das geplante Verwaltungshandeln des Kraftfahrtbundesamtes insbesondere im Hinblick auf die Aufsicht über die Technischen Dienste und die Qualitätssicherung der Gutachten vor. Da die Begutachtung der Fahrzeuge und die darauf basierende Erteilung von Betriebserlaubnissen durch die zuständigen Behörden (Straßenverkehrsbehörden) der Länder in einem engen Zusammenhang stehen, ist eine Abstimmung der Verwaltungsabläufe zur Qualitätssicherung notwendig.

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Drucksache 640/2/18




Zu Artikel 2


 
 
 


Drucksache 352/1/18

... Bei Geflügeltransporten kommt es durchaus vor, dass mehrfach zwischen einem Herkunfts- und Bestimmungsbetrieb Geflügel einer Sendung transportiert wird (bspw. Jungputen in Aufzuchtställe). Dabei wäre es weder zweckmäßig noch im Sinne der Tiergesundheit, wenn das bestandseigene Fahrzeug nach jedem Abladen der Teilsendung Geflügel im Bestimmungsbetrieb gereinigt und desinfiziert würde.

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Drucksache 352/1/18




1. Zu Artikel 1 Nummer 5 Buchstabe a Doppelbuchstabe aa1 - neu - und Buchstabe b § 6 Absatz 1 Nummer 5 und Absatz 3 - neu -

2. Zu Artikel 1 Nummer 9 Buchstabe e Doppelbuchstabe aa Dreifachbuchsta-be aaa § 13 Absatz 4 Satz 1

3. Zu Artikel 1 Nummer 27 § 47 Absatz 2 Satz 3 - neu -

4. Zu Artikel 1 Nummer 31


 
 
 


Drucksache 536/18

... /EG /EG über die Erhebung von Gebühren für die Benutzung bestimmter Verkehrswege durch schwere Nutzfahrzeuge



Drucksache 626/18 (Beschluss)

... Die Beschränkung auf Fahrzeuge unter 10 Meter wurde eingefügt, um eine Doppelung der Regelung zu verhindern, da für Fahrzeuge ab 10 Meter eine Logbuchpflicht gemäß Artikel 14 der Verordnung (EG) Nr.

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Drucksache 626/18 (Beschluss)




Anlage
Änderungen zur Fünften Verordnung zur Änderung der Seefischereiverordnung

1. Zu Artikel 1 Nummer 4 § 10 Absatz 3 und Absatz 4 SeefiV

Zu Buchstabe a

Zu Doppelbuchstabe aa

Zu Doppelbuchstabe bb

Zu Buchstabe b

2. Zu Artikel 1 Nummer 8 Buchstabe c § 14 Absatz 5 Satz 2, Satz 3 SeefiV

3. Zu Artikel 1 Nummer 12 Buchstabe b § 22 Absatz 2 Nummer 7 und 8 - neu -, Nummer 12 SeefiV

4. Zu Artikel 1 Nummer 13 Anlage 1 Überschrift SeefiV


 
 
 


Drucksache 214/18

... /EG /EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 16. September 2009 über die Kraftfahrzeug-Haftpflichtversicherung und die Kontrolle der entsprechenden Versicherungspflicht - COM(2018) 336 final

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Drucksache 214/18




Vorschlag

Begründung

1. Kontext des Vorschlags

- Gründe und Ziele des Vorschlags

1 Insolvenz des Versicherers

2 Bescheinigungen des Schadenverlaufs

3 Risiken infolge des Fahrens ohne Versicherungsschutz

4 Mindestdeckungssummen

5 Anwendungsbereich der Richtlinie

- Kohärenz mit den bestehenden Vorschriften in diesem Bereich

- Kohärenz mit der Politik der Union in anderen Bereichen

2. Rechtsgrundlage, Subsidiarität und Verhältnismässigkeit

- Rechtsgrundlage

- Subsidiarität bei nicht ausschließlicher Zuständigkeit

- Verhältnismäßigkeit

- Wahl des Instruments

3. Ergebnisse der EX-POST-BEWERTUNG, der Konsultation der Interessenträger und der Folgenabschätzung

- Ex-post-Bewertung/Eignungsprüfungen bestehender Rechtsvorschriften

- Folgenabschätzung

- Grundrechte

5 REFIT

4. Auswirkungen auf den Haushalt

5. Sonstige Elemente

- Durchführungspläne sowie Monitoring-, Bewertungs- und Berichterstattungsmodalitäten

- Erläuternde Dokumente bei Richtlinien

- Ausführliche Erläuterung einzelner Bestimmungen des Vorschlags

Vorschlag

Artikel 1

Artikel 4
Kontrolle der Haftpflichtversicherung

Artikel 28a
Ausschussverfahren

Artikel 28b
Ausübung der Befugnisübertragung

Artikel 28c
Bewertung

Artikel 2
Umsetzung

Artikel 3
Inkrafttreten

Artikel 4
Adressaten


 
 
 


Drucksache 556/18 (Beschluss)

... "Fahrzeuge und Ausrüstungen für den Transport von Schweinen, mit denen ein Betrieb oder eine Schlachtstätte angefahren worden ist, der oder die in einem in Teil I, II oder III des Anhangs des Durchführungsbeschlusses

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Drucksache 556/18 (Beschluss)




Anlage
Änderungen zur Ersten Verordnung zur Änderung der Schweinepest-Verordnung

1. Zu Artikel 1 Nummer 1a - neu - § 2b Absatz 1 Satz 1, Satz 3 - neu -, Absatz 2 Satz 1, Satz 2, Satz 3 Nummer 1, Nummer 2 SchwPestV

2. Zu Artikel 1 Nummer 5 Buchstabe a § 11 Absatz 2 Nummer 5 SchwPestV

3. Zu Artikel 1 Nummer 7 § 12 Absatz 2 SchwPestV

4. Zu Artikel 1 Nummer 12 Buchstabe 0a - neu - § 14f Absatz 1 Nummer 5 - neu - SchwPestV

5. Zu Artikel 1 Nummer 12 Buchstabe c § 14f Absatz 4 Nummer 2 SchwPestV


 
 
 


Drucksache 236/3/18

... 1. Der Bundesrat stellt fest, dass die hardwareseitige Nachrüstung eines signifikanten Anteils der Flotte von Diesel-Pkw und leichten Lkw insbesondere der Euro-5-Emissionsnorm sowie die softwareseitige Nachbesserung insbesondere von Fahrzeugen der Euro-6-Emissionsnorm technisch machbar sind und zur Einhaltung der Stickoxidgrenzwerte und damit zur Vermeidung von Fahrverboten einen wesentlichen Beitrag leisten können. Ungeachtet der fortbestehenden Bedenken hinsichtlich der Wirtschaftlichkeit und des zu erwartenden Zeithorizonts von Hardwarenachrüstungen sollten sowohl hardware- als auch softwareseitige Nachrüstungen bzw. Verbesserungen rasch ermöglicht werden.



Drucksache 185/1/18

... 2. Der Bundesrat stellt fest, dass automatisierte und vernetzte Fahrzeuge zur grundlegenden Veränderung der Mobilitätsmuster führen können. Sie können einen Beitrag leisten, die Verkehrssicherheit in Europa zu erhöhen und die Umweltbelastung durch den Verkehrssektor zu mindern. Dazu ist es jedoch notwendig, dass die Industrie und die öffentliche Hand ihren Gestaltungsspielraum aktiv wahrnehmen. Es gilt, die Teilhabe aller Bevölkerungsschichten an bedarfsgerechten Mobilitätsangeboten auch nach Einführung der automatisierten Mobilität zu sichern. Auswirkungen der automatisierten Mobilität auf die Strukturen des öffentlichen Personennahverkehrs sind zu berücksichtigen.



Drucksache 408/18 (Beschluss)

... Mit dem Mitte Juni 2017 in Kraft getretenen Gesetz zu bereichsspezifischen Regelungen der Gesichtsverhüllung (BGBl. I S. 1570) hat der Bundesgesetzgeber allerdings für spezifische Bereiche Anwendung findende Bestimmungen zum Umgang mit Gesichtsverhüllungen getroffen. Das Gesetz sieht unter anderem vor, dass Beamtinnen und Beamte sowie Soldatinnen und Soldaten bei Ausübung ihres Dienstes oder bei Tätigkeiten mit unmittelbarem Dienstbezug ihr Gesicht nicht durch Kleidung verhüllen dürfen. Verbotsregelungen sind außerdem im Wahl-, Personalausweis- und Ausländerrecht geschaffen worden. Durch eine Änderung der Straßenverkehrsordnung ist es seit Oktober 2017 auch Kraftfahrzeugführerinnen und Kraftfahrzeugführern ausdrücklich untersagt, ihr Gesicht zu verhüllen oder zu bedecken (BGBl. I S. 3549).



Drucksache 614/18 (Beschluss)

... durch den Transponder des Luftfahrzeugs allen betroffenen Luftraumnutzern möglich ist.



Drucksache 185/18

... Die Mobilität befindet sich an einem Scheideweg. Der Straßenverkehr hat sich im letzten Jahrhundert mit großen Schritten weiterentwickelt. Im Augenblick überschreitet die Mobilität allerdings eine neue - digitale - Grenze mit verstärkter Automatisierung und Vernetzung, die es den Fahrzeugen ermöglicht, sowohl miteinander als auch mit der Straßenverkehrsinfrastruktur und mit anderen Verkehrsteilnehmern zu "sprechen". Durch diese Entwicklungen, die von den Fortschritten im Bereich der Künstlichen Intelligenz1 profitieren, erreicht das Zusammenspiel zwischen den Verkehrsteilnehmern eine völlig neue Ebene, was zu enormen Vorteilen für sie selbst und für das Mobilitätssystem insgesamt führen könnte und den Verkehr sicherer, leichter zugänglich und nachhaltiger machen könnte.

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Drucksache 185/18




Mitteilung

1. VERNETZTE und AUTOMATISIERTE Mobilität als neue CHANCE für Europa

2. Die EU-VISION für eine VERNETZTE und AUTOMATISIERTE Mobilität

Abbildung: Verschiedene Stufen der Automatisierung Quelle: Verband der Automobilingenieure Society of Automotive Engineers, SAE 11

3. AKTUELLER STAND

Strategien in den Vereinigten Staaten und Asien

4. STÄRKUNG der EU Hinsichtlich Technologien und Infrastrukturen für die AUTOMATISIERTE Mobilität

Automatisierte Autos

LKW -Platooning

5. Schaffung eines Binnenmarktes für die sichere Einführung AUTOMATISIERTER Mobilität

Ermöglichung von Innovation

Gewährleistung der Sicherheit automatisierter Mobilität

Behandlung von Haftungsfragen

Förderung der Fahrzeugkonnektivität zur Unterstützung der Automatisierung

Sicherstellung der Cybersicherheit, des Datenschutzes und des Datenzugangs

6. Auswirkungen AUTOMATISIERTER Mobilität auf die Gesellschaft und die Wirtschaft ANTIZIPIEREN

7. Schlussfolgerung


 
 
 


Drucksache 556/18

... e) die Fahrzeuge und die beim Transport benutzten Ausrüstungsgegenstände unverzüglich nach dem Transport von dem Transportunternehmer nach näherer Anweisung der zuständigen Behörde und im Falle der Schweinepest nach Maßgabe des Anhangs II Nummer 1 der Richtlinie 2001/89/EG, im Falle der Afrikanischen Schweinepest nach Maßgabe des Anhangs II Nummer 1 der Richtlinie 2002/60/EG gereinigt und desinfiziert werden."

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Drucksache 556/18




A. Problem und Ziel

B. Lösung

C. Alternativen

D. Haushaltsausgaben ohne Erfüllungsaufwand

E. Erfüllungsaufwand

E.1 Erfüllungsaufwand für Bürgerinnen und Bürger

E.2 Erfüllungsaufwand für die Wirtschaft

E.3 Erfüllungsaufwand der Verwaltung

F. Weitere Kosten

Verordnung

Erste Verordnung

Artikel 1
Änderung der Schweinepest-Verordnung

§ 14d
Kerngebiet, gefährdetes Gebiet und Pufferzone

Artikel 2
Bekanntmachungserlaubnis

Artikel 3
Inkrafttreten

Begründung

A. Allgemeiner Teil

3 Erfüllungsaufwand

Erfüllungsaufwand für Bürgerinnen und Bürger

Erfüllungsaufwand für die Wirtschaft

Erfüllungsaufwand für die Verwaltung

Weitere Kosten

B. Besonderer Teil

Artikel 1

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu Nummer 3

Zu Nummer 4

Zu Nummer 5

Zu Nummer 6

Zu Nummer 7

Zu Nummer 8

Zu Nummer 9

Zu Nummer 10

Zu Nummer 11

Zu Nummer 12

Zu Nummer 13

Zu Nummer 14

Zu Nummer 15

Zu Nummer 16

Zu Nummer 17

Artikel 2

Artikel 3


 
 
 


Drucksache 37/1/18

... , intelligente Mobilität und autonomes Fahren werden in den kommenden Jahren an Bedeutung nicht zuletzt im Lichte des aktuellen Urteils des Bundesverwaltungsgerichts zur grundsätzlichen Erlaubnis von Fahrverboten für Dieselfahrzeuge zunehmen. Der Bund sollte Länder, Kommunen und insbesondere Städte beim Aufbau von Ladeinfrastrukturen und bei der Umsetzung neuer Pilotprojekte unterstützen. Im Bereich der urbanen Mobilität wird durch geändertes Nutzungsverhalten die Bedeutung von neuen Geschäftsmodellen wachsen. Beim Aufbau von Mobilitätsplattformen sollte eine maximale Offenheit für Anbieter von Geschäftsmodellen gesichert werden.



Drucksache 352/18

... "6. Fahrzeuge, Maschinen und sonstige Gerätschaften, die in der Geflügelhaltung eingesetzt und

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 352/18




A. Problem und Ziel

B. Lösung

C. Alternativen

D. Haushaltsausgaben ohne Erfüllungsaufwand

E. Erfüllungsaufwand

E.1 Erfüllungsaufwand für Bürgerinnen und Bürger

E.2 Erfüllungsaufwand für die Wirtschaft

E.3 Erfüllungsaufwand der Verwaltung

F. Weitere Kosten

Verordnung

Dritte Verordnung

Artikel 1
Änderung der Geflügelpest-Verordnung

§ 13
Aufstallung.

§ 14
Weitere Anordnungen.

§ 14a
Abgabe im Reisegewerbe

§ 50
Schutzmaßregeln für weitere Bestände

§ 55
Verdacht auf Geflügelpest, Geflügelpest

§ 56
Schutzmaßregeln in Bezug auf den Sperrbezirk und das Beobachtungsgebiet

Artikel 2
Bekanntmachungserlaubnis

Artikel 3
Inkrafttreten

Begründung

A. Allgemeiner Teil

Haushaltsausgaben ohne Erfüllungsaufwand

3 Erfüllungsaufwand

Erfüllungsaufwand für Bürgerinnen und Bürger

Erfüllungsaufwand für die Wirtschaft

Erfüllungsaufwand der Verwaltung

3 Evaluation

Weitere Kosten

B. Besonderer Teil

Zu Artikel 1

Nummer 1

Nummer 2

Nummer 3

Nummer 4

Nummer 5

Nummer 6

Nummer 7

Nummer 8

Nummer 9

Nummer 10

Nummer 11

Nummer 12

Nummer 13

Nummer 14

Nummer 15

Nummer 16

Nummer 17

Nummer 18

Nummer 19

Nummer 20

Nummer 21

Nummer 22

Nummer 23

Nummer 24

Nummer 25

Nummer 26

Nummer 27

Nummer 28

Nummer 29

Nummer 30

Nummer 31

Nummer 32

Nummer 33

Nummer n

Nummer 39

Nummer 40

Nummer 41

Zu Artikel 2

Zu Artikel 3

Anlage
Stellungnahme des Nationalen Normenkontrollrates gem. § 6 Absatz 1 NKRG: NKR-Nummer 4221, BMEL: Entwurf einer Dritten Verordnung zur Änderung der Geflügelpest-Verordnung

I. Zusammenfassung

II. Im Einzelnen

II.1. Erfüllungsaufwand

5 Wirtschaft

Verwaltung Bund, Länder/Kommunen

II.2. Weitere Kosten der Wirtschaft Gebühren

II.3. Umsetzung von EU-Recht

II.4. Evaluierung

II.5. KMU Test

III. Ergebnis


 
 
 


Drucksache 372/2/18

... Der Bundesrat begrüßt grundsätzlich die Förderung von Elektrofahrzeugen bei der Dienstwagenbesteuerung, durch die eine stärkere Marktdurchdringung von Elektrofahrzeugen unterstützt und damit ein Beitrag zur Reduktion von CO



Drucksache 299/17

... aaa) Das Wort "rechtzeitig" wird durch die Wörter "mit ausreichender Zeitreserve vor der Abgabe der Fahrzeugsteuerung an den Fahrzeugführer" ersetzt.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 299/17




§ 63b
Ermächtigungsgrundlagen


 
 
 


Drucksache 667/17

... /EG /EG über die Förderung sauberer Fahrzeuge26 vorlegen und eine aktualisierte Fassung des GPP-Schulungs-Toolkits bereitstellen; sie beabsichtigt ferner, Instrumente zur freiwilligen Verwendung für die Berechnung der Lebenszykluskosten für bestimmte Erzeugnisse zu entwickeln. Die Leitlinien für eine sozial verantwortliche Auftragsvergabe werden aktualisiert. Für diese Aktualisierung wird ein kooperativer Ansatz gewählt. Zunächst sollen in einer Konsultation der Interessenträger Anregungen hinsichtlich des Anwendungsbereichs der Leitlinien und der darin angesprochenen Fragen eingeholt werden, insbesondere in Bezug auf die Frage, wie die Nachfrageseite für soziale Innovation und soziales Unternehmertum am besten integriert werden kann. In der vorgeschlagenen Richtlinie über die Barrierefreiheit27 sollen gemeinsame funktionale Barrierefreiheitsanforderungen für Behinderte und ältere Menschen festgelegt werden. In Bezug auf Innovation werden derzeit ein Überblick über die Rahmenbedingungen für die politischen Maßnahmen und die Umsetzung sowie Leitlinien für innovationsfreundliche Verfahren für die öffentliche Auftragsvergabe erstellt.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 667/17




3 Einführung

1. Auf die öffentliche Auftragsvergabe KOMMT ES MEHR DENN JE AN

2. VERGABE öffentlicher Aufträge HEUTE: der Wandel VOLLZIEHT SICH, ABER WIR stehen VOR weiteren Herausforderungen

3. Den FORTSCHRITT VORANTREIBEN: eine UMFASSENDE Partnerschaft für den gemeinsamen Erfolg

4. WAS VERBESSERT werden MUSS - SECHS Strategische Prioritäten

a. Förderung einer strategischen öffentlichen Auftragsvergabe

b. Professionalisierung öffentlicher Käufer

c. Verbesserung des Zugangs zu Märkten für öffentliche Aufträge

d. Mehr Transparenz, Kohärenz und bessere Datenqualität

e. Verstärkte Digitalisierung der öffentlichen Auftragsvergabe

f. Bei der Auftragsvergabe zusammenarbeiten

5. Schlussfolgerung

Anlage
Überblick über die Initiativen der EU für die Durchführung öffentlicher Aufträge bis Ende 2018

1. Förderung einer breiteren strategischen öffentlichen Auftragsvergabe

2. Professionalisierung öffentlicher Käufer

3. Verbesserung des Zugangs zu Märkten für öffentliche Aufträge

6. Bei der Auftragsvergabe zusammenarbeiten


 
 
 


Drucksache 333/17

... (1) Luftfahrtunternehmen übermitteln nach Maßgabe des Absatzes 3 im Rahmen ihrer Geschäftstätigkeit erhobene Fluggastdaten von Fluggästen, einschließlich von Transfer- und Transitfluggästen, die von ihnen in einem Luftfahrzeug befördert werden oder befördert werden sollen, an die Fluggastdatenzentralstelle.



Drucksache 442/17 (Beschluss)

... /EG über die Verwendung von ohne Fahrer gemieteten Fahrzeugen im Güterkraftverkehr - COM(2017) 282 final; Ratsdok. 9669/17



Drucksache 69/17 (Beschluss)

... 1. Der Bundesrat begrüßt die Initiative des Bundes, die Rechtsgrundlagen für das hoch- und vollautomatisierte Fahren zu schaffen. Um die Akzeptanz der Fahrzeugführerinnen und -führer zu schaffen, sind eindeutige Regelungen insbesondere zu den Fragen der Verantwortlichkeit und der Haftung unentbehrlich. Auch für die Automobilindustrie werden klare Festlegungen erforderlich, um den Rahmen des Zulässigen eindeutig festzulegen. Nur so ist es den Unternehmen möglich, die ausreichende Planungssicherheit für die weiteren technischen Entwicklungen zu gewinnen. Schließlich sind die Fragen der Kontrolle und der Haftung auch für die Polizei, die Verkehrsbehörden sowie letztlich auch für die Versicherungswirtschaft von erheblicher Bedeutung. Insoweit kann mit einem Gesetz die ausreichende Grundlage für diesen offenkundigen Regelungsbedarf geschaffen werden.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 69/17 (Beschluss)




Zum Gesetzentwurf insgesamt

4. Zu Artikel 1 Nummer 1 § 1a StVG

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Buchstabe d

Zu Buchstabe i

Zu Buchstabe c

5. Zu Artikel 1 Nummer 1 § 1b StVG

6. Zu Artikel 1 Nummer 1 § 1b StVG

7. Zu Artikel 1 Nummer 1 § 1c StVG

8. Zu Artikel 1 Nummer 3 § 12 Absatz 1 StVG

9. Zu Artikel 1 Nummer 3 § 12 Absatz 1 StVG

10. Zu Artikel 1 Nummer 4 § 32 Absatz 1 Nummer 8 StVG

11. Zu Artikel 1 Nummer 5 § 63a StVG

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Buchstabe c

Zu Buchstabe d

Zu Buchstabe e

Zu Buchstabe f

Zu Buchstabe g

Zu Buchstabe h

Zu Buchstabe i

12. Zu Artikel 1 Nummer 5 § 63a Absatz 2 StVG

13. Zu Artikel 1 Nummer 5 § 63a Absatz 3 StVG

Zum Gesetzentwurf allgemein


 
 
 


Drucksache 590/17

... "D460A Die Nutzung des Frequenzbereichs 7 190 - 7 250 MHz im Erderkundungsfunk-dienst über Satelliten (Richtung Erde - Weltraum) ist auf Bahnverfolgung, Fernmessen und Fernsteuern von Weltraumfahrzeugen begrenzt. Raumstationen, die im Erderkundungsfunkdienst über Satelliten (Richtung Erde - Weltraum) betrieben werden, können keinen Schutz von bestehenden oder zukünftigen Funkstellen des Festen Funkdienstes und des Mobilen Funkdienstes verlangen.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 590/17




A. Problem und Ziel

B. Lösung

C. Alternativen

D. Haushaltsausgaben ohne Erfüllungsaufwand

1. Bund

2. Länder und Kommunen

E. Erfüllungsaufwand

E.1 Erfüllungsaufwand für Bürgerinnen und Bürger

E.2 Erfüllungsaufwand für die Wirtschaft

E.3 Erfüllungsaufwand für die Verwaltung

F. Weitere Kosten

Verordnung

Zweite Verordnung

Artikel 1
Änderung der Frequenzverordnung

Artikel 2

Begründung

A. Allgemeiner Teil

I. Zur Praxis der Frequenzzuweisung

II. Notwendigkeit der Verordnung

III. Kosten

B. Besonderer Teil - Einzelbegründungen

1. Teil A - Frequenzzuweisungen und Nutzungstabelle

2. Teil B - Erläuterung der Nutzungsbestimmungen


 
 
 


Drucksache 726/1/17

... /EG /EG über die Förderung sauberer und energieeffizienter Straßenfahrzeuge - COM(2017) 653 final; Ratsdok. 14183/17



Drucksache 418/1/17

... Die bisherige Regelung, die die Bestimmung des Taragewichts unmittelbar vor oder nach der Wägung eines beladenen Kraftfahrzeugs erfordert, hat in der Praxis zu erheblichen Problemen geführt (z.B. längere Standzeiten, Investitionen für zusätzliche Waagen).



Drucksache 441/17 (Beschluss)

... a) Die Ausnahme von der Erlaubnispflicht für Unternehmen, die ausschließlich Güterbeförderungen mit Kraftfahrzeugen durchführen, deren zulässige Gesamtmasse 3,5 t nicht überschreitet, ist beizubehalten.



Drucksache 145/17 (Beschluss)

... 15. Die vorgeschlagene Verordnung soll auch auf elektronische Kommunikation Anwendung finden, die nicht nur zwischen natürlichen Personen stattfindet, sondern auch zwischen juristischen Personen und Maschinen (M2M-Kommunikation) erfolgt. Dies könnte neue Geschäftsmodelle und Unternehmen betreffen, die die Signalübertragung im Rahmen von M2M-Kommunikation in ihre Produkte einbinden, wie zum Beispiel im Rahmen von vernetzten Fahrzeugen, automatisierten Lieferketten oder Fuhrparklösungen, unter anderem in der Automobilindustrie und der Logistikbranche. Vor diesem Hintergrund ist zu prüfen, ob die Ausdehnung des Anwendungsbereichs der Verordnung auf die Übermittlung von M2M-Kommunikation zielführend ist oder ob dadurch heute gängige Abläufe in der europäischen Wirtschaft in Frage gestellt und Spielräume für Innovationen im Bereich Industrie 4.0, dem Internet der Dinge sowie in anderen neuen Geschäftsfeldern zu stark eingeschränkt werden. Dies hätte negative Auswirkungen auf die Wettbewerbsfähigkeit der europäischen Wirtschaft.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 145/17 (Beschluss)




2 Grundsätzliches

Rechtssichere Abgrenzung zum Anwendungsbereich der Datenschutz-Grundverordnung

Ausgleich zwischen dem Schutz der Kommunikation und Sicherheitsbelangen

Ausgestaltung des Aufsichtsregimes

Prüfvorbehalte für das weitere Verfahren

Zu Einzelfragen

Zum Verhältnis zur Datenschutz-Grundverordnung

2 Anwendungsbereich

Vertraulichkeit von Telekommunikationsdaten, Schutz von Endeinrichtungen

Verpflichtungen zur Anpassung von Kommunikationsnetze-Software

2 Beschränkungsbefugnisse

Anwendung auf öffentliche Stellen und Gerichte

Unerbetene Kommunikation

Informationspflichten bei Störungen

Zuständigkeit der Aufsichtsbehörden

Beschwerde und Rechtsschutz

2 Sanktionen

2 Sonstiges

Direktzuleitung der Stellungnahme


 
 
 


Drucksache 65/1/17

... e) Allerdings ist der Gesetzentwurf änderungs- und ergänzungsbedürftig, weil der angestrebte Gleichlauf zwischen zivilprozessualer und öffentlich-rechtlicher Vollstreckung nicht erreicht wird. Nach dem Gesetzentwurf sollen Vollstreckungsbehörden im Rahmen der Aufenthaltsermittlung und Auskunftseinholung Halter- und Fahrzeugdaten vom Kraftfahrt-Bundesamt unter anderem nur dann übermittelt werden dürfen, wenn unter Angabe von Fahrzeugdaten oder Personalien des Halters glaubhaft gemacht wird, dass die Daten zur Vollstreckung von Ansprüchen in Höhe von jeweils mindestens 500 Euro benötigt werden. Eine solche Anspruchsuntergrenze besteht für Gerichtsvollzieher nicht. Ferner darf bei der Auskunftseinholung durch den Gerichtsvollzieher die Datenübermittlung der Fahrzeug- und Halterdaten aus dem Zentralen Fahrzeugregister durch Abruf im automatisierten Verfahren erfolgen. Den Vollstreckungsbehörden ist nur das schriftliche Abfrageverfahren erlaubt, das zeit- und verwaltungsaufwändig sowie fehleranfällig ist.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 65/1/17




1. Zum Gesetzentwurf allgemein

2. Zu Artikel 1 Nummer 1 § 5a Absatz 1 Nummer 3, § 5b Absatz 1 Nummer 2 VwVG , Artikel 4 Absatz 4d - neu - StVG

Artikel 4a
Änderung des Straßenverkehrsgesetzes

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

3. Zu Artikel 2 § 90 Absatz 7 Satz 2 AufenthG

4. Zu Artikel 3 § 93 Absatz 8 Satz 2 AO

5. Zu Artikel 4 § 74a Absatz 1 Satz 1, 1a - neu -, Satz 4 SGB X

'Artikel 4 Änderungen des Zehnten Buches Sozialgesetzbuch

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

6. Zu Artikel 4 Nummer 2 Buchstabe b § 74a Absatz 1 Satz 1 SGB X , Buchstabe c - neu - § 74a Absatz 2 Satz 1 SGB X

7. Zu Artikel 4 Nummer 2 Buchstabe b § 74a Absatz 1 Satz 1 SGB X


 
 
 


Drucksache 298/17

... "(4) Güterzüge, in die auch laute Güterwagen eingestellt sind, für die keine Befreiung erteilt wurde, dürfen nur mit dem durch den Betreiber der Schienenwege gemäß Absatz 2 Satz 1 vorgegebenen Geschwindigkeitsprofil gefahren werden. Die Zugangsberechtigten müssen dem Triebfahrzeugführer die Geschwindigkeitsprofile vor Beginn der Fahrt zugänglich machen."



Drucksache 437/1/17

... 1. Der Bundesrat weist darauf hin, dass es in den letzten Jahren immer wieder Berichte gab, wonach Fahrer die regelmäßigen wöchentlichen Ruhezeiten in ihren Fahrzeugen oder in deren unmittelbarer Nähe in nicht festen Unterkünften verbringen und teilweise wochenlang nicht zu ihrem Wohnort zurückkehren. In einzelnen Mitgliedstaaten wurden daher zum Schutz der Beschäftigten Regelungen getroffen. Nur durch eine europaeinheitliche Regelung kann jedoch der Schutz der Fahrerinnen und Fahrer in ausreichender Form gewährleistet und können Wettbewerbsverzerrungen verhindert werden.



Drucksache 65/17

... 2. beim Kraftfahrt-Bundesamt die Fahrzeug- und Halterdaten nach § 39 Absatz 3 Satz 1 des

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 65/17




A. Problem und Ziel

B. Lösung

C. Alternativen

D. Haushaltsausgaben ohne Erfüllungsaufwand

E. Erfüllungsaufwand

E.1 Erfüllungsaufwand für Bürgerinnen und Bürger

E.2 Erfüllungsaufwand für die Wirtschaft

E.3 Erfüllungsaufwand der Verwaltung

F. Weitere Kosten

Gesetzentwurf

Entwurf

Artikel 1
Änderung des Verwaltungs-Vollstreckungsgesetzes

§ 5a
Ermittlung des Aufenthaltsorts des Vollstreckungsschuldners

§ 5b
Auskunftsrechte der Vollstreckungsbehörde

Artikel 2
Änderung des Aufenthaltsgesetzes

Artikel 3
Änderung der Abgabenordnung

Artikel 4
Änderungen des Zehnten Buches Sozialgesetzbuch

§ 74a
Übermittlung für die Durchführung eines Vollstreckungsverfahrens.

Artikel 5
Inkrafttreten

Begründung

A. Allgemeiner Teil

I. Zielsetzung und Notwendigkeit der Regelungen

II. Wesentlicher Inhalt des Entwurfs

III. Alternativen

IV. Gesetzgebungskompetenz

V. Vereinbarkeit mit dem Recht der Europäischen Union und völkerrechtlichen

VI. Gesetzesfolgen

1. Rechts- und Verwaltungsvereinfachung

2. Nachhaltigkeitsaspekte

3. Haushaltsausgaben ohne Erfüllungsaufwand

4. Erfüllungsaufwand

1. Jährlicher Erfüllungsaufwand Bund

2. Jährlicher Erfüllungsaufwand Länder und Kommunen

3. Einmaliger Erfüllungsaufwand Bund und Länder

5. Weitere Kosten

6. Weitere Gesetzesfolgen

VII. Zustimmungsbedürftigkeit

VIII. Befristung; Evaluation

B. Besonderer Teil

Zu Artikel 1

Zu Nummer 1

Zu § 5a

Zu Absatz 1

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu Nummer 3

Zu Absatz 2

Zu Absatz 3

Zu Absatz 4

Zu § 5b

Zu Absatz 1

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu Absatz 2

Zu Nummer 2

Zu Artikel 2

Zu Artikel 3

Zu Artikel 4

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Nummer 3

Zu Artikel 5

I. Zusammenfassung

II. Im Einzelnen

II.1 Erfüllungsaufwand

Verwaltung Bund jährlich

Verwaltung Länder jährlich

Bund und Länder einmalig

II.2 Erwägungen zur Rechts- und Verwaltungsvereinfachung

III. Zusammenfassung


 
 
 


Drucksache 501/17 (Beschluss)

... "(3) Art, Umfang und Häufigkeit der Untersuchung nach Absatz 2 haben sich nach Zustand und Umfang der Nutzung der Eisenbahnfahrzeuge zu richten. Soweit für die Instandhaltung von Eisenbahnfahrzeugen keine Instandhaltungsstellen-Bescheinigung erforderlich ist oder die für die Instandhaltung zuständige Stelle keine anderweitige Vorgaben für die Instandhaltung getroffen hat, soll eine Untersuchung mindestens alle sechs Jahre durchgeführt werden. Die Frist zwischen zwei aufeinanderfolgenden Untersuchungen darf in diesen Fällen mehrmals bis zu einem Jahr auf höchstens acht Jahre verlängert werden, wenn festgestellt ist, dass der Zustand des Fahrzeugs dies zulässt." '

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Drucksache 501/17 (Beschluss)




Zu Artikel 2 Nummer 1


 
 
 


Drucksache 169/17

... /EU /EU des Europäischen Parlaments und des Rates in Bezug auf die Bereitstellung von Informationsdiensten für sichere Parkplätze für Lastkraftwagen und andere gewerbliche Fahrzeuge (delegierte VO (EU) Nr.

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Drucksache 169/17




A. Problem und Ziel

B. Lösung

C. Alternativen

D. Haushaltsausgaben ohne Erfüllungsaufwand

E. Erfüllungsaufwand

E.1 Erfüllungsaufwand für Bürgerinnen und Bürger

E.2 Erfüllungsaufwand für die Wirtschaft

E.3 Erfüllungsaufwand der Verwaltung

a. Erfüllungsaufwand des Bundes

b. Erfüllungsaufwand der Länder inklusive Kommunen

F. Weitere Kosten

Entwurf

Artikel 1

§ 5
Aufgabenübertragung

§ 6
Aufgaben der Nationalen Stelle

§ 7
Nutzung der Nationalen Stelle durch andere Behörden

Artikel 2

Begründung

A. Allgemeines

I. Änderung des Gesetzes über Intelligente Verkehrssysteme im Straßenverkehr und deren Schnittstellen zu anderen Verkehrsträgern Intelligente Verkehrssysteme - Gesetz IVSG

II. Gesetzgebungskompetenz des Bundes

III. Haushaltsausgaben ohne Erfüllungsaufwand

IV. Erfüllungsaufwand

1. Erfüllungsaufwand für Bürgerinnen und Bürger

2. Erfüllungsaufwand für die Wirtschaft

3. Erfüllungsaufwand des Bundes

4. Erfüllungsaufwand der Länder inklusive Kommunen

V. Weitere Kosten

VI. Gleichstellungspolitische Belange

VII. Nachhaltigkeit

B. Zu den einzelnen Vorschriften

I. Zu Artikel 1 Änderung des Intelligente Verkehrssysteme Gesetz - IVSG

Zu Nummer 1

§ 2
Nummer 10 IVSG(neu)

§ 2
Nummer 11 IVSG(neu)

§ 2
Nummer 12 IVSG(neu)

§ 2
Nummer 13 IVSG(neu)

Zu Nummer 2

§ 5
IVSG(neu)

§ 6
IVSG(neu)

§ 7
IVSG(neu)

Zu Nummer 3

§§ 8 und 9

II. Zu Artikel 2 Inkrafttreten


 
 
 


Drucksache 39/17 (Beschluss)

... "5. der Betrieb von Scheinwerfern oder optischen Lichtsignalgeräten, insbesondere Lasergeräten, die geeignet sind, Luftfahrzeugführer während des An- und Abflugs zu blenden,"



Drucksache 330/17

... Kraftfahrzeugsteuergesetz



Drucksache 441/1/17

... 2. Die Ausnahme von der Erlaubnispflicht für Unternehmen, die ausschließlich Güterbeförderungen mit Kraftfahrzeugen durchführen, deren zulässige Gesamtmasse 3,5 t nicht überschreitet, ist beizubehalten.



Drucksache 436/2/17

... /EG über die Erhebung von Gebühren für die Benutzung bestimmter Verkehrswege durch schwere Nutzfahrzeuge - COM(2017) 275 final; Ratsdok. 9672/17



Drucksache 443/1/17

... -Emissionsnormen für Pkw und leichte Nutzfahrzeuge zu überarbeiten. Nach Ansicht des Bundesrates sollte die Fortschreibung der Flottengrenzwerte möglichst ambitioniert und auf der Basis realitätsnaher Testzyklen erfolgen, wobei der Umstieg auf den WLTP-Zyklus (Worldwide Harmonized Light-Duty Vehicles Test Procedure) dazu ein erster wichtiger Schritt ist. Der Bundesrat bittet die Bundesregierung, sich im Rat dafür einzusetzen, dass über die Weiterentwicklung von Test- und Marktüberwachungsverfahren künftig sichergestellt wird, dass die regulierten Emissionen die realen Emissionen auf der Straße repräsentativ abbilden.



Drucksache 680/1/17

... 26. Der Bundesrat nimmt den Verordnungsvorschlag zum Anlass darauf hinzuweisen, dass neben den technischen Voraussetzungen für sichere Software-Updates nach Artikel 45 Buchstabe g des Verordnungsvorschlags auch ein vertraglicher Anspruch der Verbraucherinnen und Verbraucher auf Bereitstellung von Software-Updates während der üblichen Lebensdauer des Produkts erwogen werden sollte, wenn das Produkt ohne die Updates auf Grund rechtlicher Vorschriften nicht mehr bestimmungsgemäß verwendet werden dürfte. Dies könnte beispielsweise bei der in Kraftfahrzeugen für die assistierte oder automatisierte Fahrzeugsteuerung verwendeten Software der Fall sein, wenn diese aus Gründen der Verkehrssicherheit und zum Schutz vor Cyberangriffen aktualisiert werden muss.



Drucksache 569/17 (Beschluss)

... "(1) Ein Kraftfahrzeug darf nur mit den vom Hersteller in der Betriebsanleitung oder in anderen für den Fahrzeughalter bestimmten Unterlagen angegebenen Qualitäten von flüssigen, gasförmigen oder festen Kraftstoffen betrieben werden. Abweichend von Satz 1 darf ein Kraftfahrzeug mit anderen Qualitäten von flüssigen, gasförmigen oder festen Kraftstoffen nur betrieben werden, sofern die Einhaltung der Anforderungen des § 38 Absatz 1 des

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Drucksache 569/17 (Beschluss)




1. Zu Artikel 1 Nummer 3 § 47f Absatz 1 StVZO

2. Zu Artikel 1 Nummer 3 § 47f Überschrift, Absatz 2 Satz 2 StVZO

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2


 
 
 


Drucksache 157/17 (Beschluss)

... E im Zusammenhang mit der Herstellung von Energieerzeugnissen geht ebenfalls über die europarechtlichen Anforderungen hinaus und führt insbesondere bei der Chemieproduktion mit einer Vielzahl ineinander überlaufender Verfahrensschritte zu Abgrenzungsfragen. Soweit insbesondere die Verwendung von hergestellten Energieerzeugnissen zum Fahrzeugbetrieb ausgeschlossen werden soll, kann dies durch den expliziten Ausschluss einer solchen Verwendung erreicht werden. Einer darüber hinausgehenden Eingrenzung bedarf es jedoch nicht.

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Drucksache 157/17 (Beschluss)




1. Zu Artikel 1 Nummer 1 Buchstabe d und Nummer 32 Inhaltsübersicht und § 60 EnergieStG

2. Zu Artikel 1 Nummer 3 § 2 Absatz 2 EnergieStG

3. Zu Artikel 1 Nummer 12 § 26 Absatz 1 Nummer 1 und 2 sowie Absatz 3 EnergieStG

4. Zu Artikel 1 Nummer 20 § 46 Absatz 1 Satz 1 Nummer 01 - neu - und Absatz 2 EnergieStG

5. Zu Artikel 1 Nummer 26 § 53a EnergieStG , Artikel 2 Nummer 5 § 53a EnergieStG

6. Zu Artikel 3 Nummer 7 § 9a Absatz 1 Satz 1 Nummer 2 und Satz 2 - neu - StromStG

7. Zu Artikel 3 Nummer 8 Buchstabe b,

8. Zu Artikel 4 Nummer 2 § 9c Absatz 1 Satz 1 StromStG

9. Zu Artikel 4 Nummer 2 § 9c Absatz 2 StromStG


 
 
 


Drucksache 660/17

... (d) Steuerpflichtige, die gelegentlich ein neues Fahrzeug im Sinne des Artikels 9 Absatz 2 liefern oder gelegentlich eine Tätigkeit im Sinne des Artikels 12 ausüben. Den unter den Buchstaben a bis d genannten Steuerpflichtigen kann jedoch für andere wirtschaftliche Tätigkeiten, die sie ausüben, der Status eines zertifizierten Steuerpflichtigen gewährt werden.

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Drucksache 660/17




Vorschlag

Begründung

1. Kontext des Vorschlags

- Gründe und Ziele des Vorschlags

- Kohärenz mit den bestehenden Vorschriften in diesem Bereich

- Kohärenz mit der Politik der Union in anderen Bereichen

2. Rechtsgrundlage, Subsidiarität und Verhältnismässigkeit

- Rechtsgrundlage

- Subsidiarität bei nicht ausschließlicher Zuständigkeit

- Verhältnismäßigkeit

- Wahl des Instruments

3. Ergebnisse der Interessenträger und der Folgenabschätzung

- Ex-post-Bewertung/Eignungsprüfungen bestehender Rechtsvorschriften

- Konsultation der Interessenträger

- Einholung und Nutzung von Expertenwissen

- Folgenabschätzung

4. Auswirkungen auf den Haushalt

5. Weitere Angaben

- Ausführliche Erläuterung einzelner Bestimmungen des Vorschlags

Zertifizierter Steuerpflichtiger: Artikel 13a neu

Konsignationslager: Artikel 17a neu , Artikel 243 Absatz 3 und Artikel 262 geändert

Mehrwertsteuer -Identifikationsnummer und Steuerbefreiung bestimmter innergemeinschaftlicher Umsätze: Artikel 138 Absatz 1 geändert

Reihengeschäfte: Artikel 138a neu

Endgültiges System für den Handel innerhalb der Union: Artikel 402 geändert , Artikel 403 und Artikel 404 gestrichen

Vorschlag

Artikel 1

Artikel 13a

Artikel 17a

Artikel 138a

Artikel 262

Artikel 402

Artikel 2

Artikel 3

Artikel 4


 
 
 


Drucksache 39/1/17

... "5. der Betrieb von Scheinwerfern oder optischen Lichtsignalgeräten, insbesondere Lasergeräten, die geeignet sind, Luftfahrzeugführer während des An- und Abflugs zu blenden,"



Drucksache 607/17 (Beschluss)

Strafrechtsänderungsgesetz - Strafbarkeit nicht genehmigter Kraftfahrzeugrennen im Straßenverkehr



Drucksache 732/17

... Die Digitalisierung der Wirtschaft eröffnet der EU-Industrie großartige Möglichkeiten. Das geschätzte wirtschaftliche Potenzial von IoT-Anwendungen in Geräten für Personen, Haushalte, Büros, Fabriken, Baustellen, Einzelhandelsumgebungen, Städte, Fahrzeuge und den Außenbereich wird sich bis 2025 in Industrieländern auf bis zu 9 Bio. EUR pro Jahr belaufen.3 Über 110 Mrd. EUR Einnahmen pro Jahr kann die Digitalisierung von Produkten und Dienstleistungen im Laufe der nächsten fünf Jahre zur europäischen Wirtschaft beitragen.4 Die Kompatibilität der vernetzten Geräte und Systeme ist für die volle Ausschöpfung dieses wirtschaftlichen Potenzials entscheidend. Ohne die durch Standards ermöglichte Interoperabilität könnten 40 % der potenziellen Vorteile von IoT-Systemen nicht genutzt werden.5 Ohne die formale Normung und SEP gäbe es zum Beispiel keine vernetzten Fahrzeuge. Ferndiagnosen oder abgesetzte Operationen in abgelegenen Krankenhäusern oder der Austausch von Patienteninformationen wären ebenfalls nicht möglich.

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Drucksache 732/17




Mitteilung

3 Einleitung

1. ERHÖHUNG der Transparenz in Bezug auf die ABHÄNGIGKEIT von SEP

1.1. Verbesserung der QUALITÄT und ZUGÄNGLICHKEIT der in SDO-DATENBANKEN GESPEICHERTEN Informationen

1.2. Entwicklung eines INFORMATIONSINSTRUMENTS zur ERLEICHTERUNG von LIZENZVERHANDLUNGEN

1.2.1. Aktuellere und präzisere Anmeldungen

1.2.2. Prüfungen der Essenzialität

1.2.3. Umsetzungsmethoden

2. Allgemeine Grundsätze IM Hinblick auf FRAND-LIZENZBEDINGUNGEN für STANDARDESSENZIELLE PATENTE

2.1. Grundsätze der LIZENZVERGABE

2.2. EFFIZIENZ und NICHTDISKRIMINIERUNG

2.3. PATENTPOOLS und LIZENZIERUNGSPLATTFORMEN zur ERLEICHTERUNG der SEP-LIZENZIERUNG

2.4. Nutzung und VERTIEFUNG des FRAND-KNOW-HOWS

3. VORHERSEHBARE Rahmenbedingungen für die DURCHSETZUNG von SEP

3.1. MÖGLICHKEIT der GELTENDMACHUNG eines UNTERLASSUNGSANSPRUCHS NACH der RECHTSPRECHUNG in der RECHTSSACHE HUAWEI/ZTE

3.2. VERHÄLTNISMÄßIGKEITSERWÄGUNGEN

3.3. RECHTSSTREITIGKEITEN Aufgrund von PATENTPORTFOLIOS

3.4. ALTERNATIVE Streitbeilegung

3.5. PATENTHAIE und SEP

3.6. SENSIBILISIERUNG

4. QUELLOFFENE SOFTWARE und STANDARDS

5. Schlussfolgerung


 
 
 


Drucksache 721/17

... Noch immer verbrauchen 95 % der Fahrzeuge auf den Straßen der EU herkömmliche Kraftstoffe, einschließlich Mischungen erneuerbarer

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Drucksache 721/17




Mitteilung

1. Einführung: WIE Europa zu einer weltweiten VORREITERIN BEI der Verringerung der CO2-EMISSIONEN werden KANN

2. WO stehen WIR?

2.1. Lage heute und Bedarfsschätzungen

2.2. Nationale Strategierahmen für die Infrastruktur für alternative Kraftstoffe

5 Strom

Der NPF

5 Erdgas

Im NPF

5 Wasserstoff

Der NPF

2.3. Sind wir auf dem richtigen Weg?

3. HIN zu einer möglichst breiten Verwendung ALTERNATIVER KRAFTSTOFFE - EIN Aktionsplan

3.1. Vervollständigung und schnellere Umsetzung der NPF

3.2. Investitionsförderung

Umfassende Nutzung des TEN-V-Netzkorridoransatzes

Erhöhung von Umfang und Wirksamkeit der Finanzierung

Bessere Nutzung von EU-Finanzmitteln

Aufbau von Kapazitäten

3.3. Wegbereitende Maßnahmen in Städten

3.4. Verstärkte Einbindung der Verbraucher

3.5. Integration von Elektrofahrzeugen in das Stromnetz

3.6. Neue Fragestellungen

4. Schlussfolgerungen


 
 
 


Drucksache 330/17 (Beschluss)

... Kraftfahrzeugsteuergesetz



Drucksache 127/1/17

... "(5) Wird ein Schaden durch ein Gespann bestehend aus einem Kraftfahrzeug und einem oder mehreren Anhängern verursacht und sind die beteiligten Fahrzeughalter einem Dritten kraft Gesetzes zum Ersatz des Schadens verpflichtet, so hat im Verhältnis der Halter zueinander der Halter des Kraftfahrzeugs den Schaden zu tragen, soweit sich nicht durch den Anhänger eine höhere Gefahr verwirklicht hat als durch das Zugfahrzeug allein. Das Ziehen des Anhängers erhöht im Regelfall nicht die Gefahr." '

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Drucksache 127/1/17




1. Zu den Artikeln 1 bis 10

2. Zu Artikel 1 Nummer 2 - neu - § 1374 Absatz 2 BGB

'Artikel 1 Änderung des Bürgerlichen Gesetzbuchs

3. Zu Artikel 8 Nummer 2 - neu - § 17 Absatz 5 - neu - StVG , Artikel 8a - neu - § 78 Absatz 2a - neu - VVG

'Artikel 8 Änderung des Straßenverkehrsgesetzes

'Artikel 8a Änderung des Versicherungsvertragsgesetzes

Begründung

a Allgemeines

b Zu Buchstabe a Artikel 8 Nummer 2 -neu-, § 17 Absatz 5 - neu - StVG

c Zu Buchstabe b Artikel 8a -neu-, § 78 Absatz 2a - neu - VVG


 
 
 


Drucksache 751/1/17

... 3. Der Bundesrat unterstützt die auf diesen Aspekt abzielenden Inhalte des Kommissionsvorschlags dem Grunde nach. Dies gilt insbesondere für den Zugriff auf die Daten des Fahrzeugregisters und die Ausweitung der Regelungen der grenzüberschreitenden Zusammenarbeit, die jedoch noch näherer Präzisierungen unter Beachtung der Einhaltung des völkerrechtlichen Territorialitätsprin-zips und der Autonomie der Mitgliedstaaten beim Verwaltungsvollzug bedürfen. In diesem Zusammenhang ist zu beachten, dass zur Wahrung der Betroffe-nenrechte die im Besteuerungsverfahren bekannt werdenden personenbezogenen Daten sowie Betriebs- und Geschäftsgeheimnisse durch das Steuergeheimnis grenzüberschreitend wirksam zu schützen sind.



Drucksache 436/17 (Beschluss)

... /EG über die Erhebung von Gebühren für die Benutzung bestimmter Verkehrswege durch schwere Nutzfahrzeuge - COM(2017) 275 final; Ratsdok. 9672/17



Drucksache 18/17

... "8b. den nach Landesrecht für die Genehmigung und Überwachung des Gelegenheitsverkehrs mit Kraftfahrzeugen nach § 46 des

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Drucksache 18/17




,Artikel 4 Anderung des Kraftfahrzeugsteuergesetzes


 
 
 


Drucksache 440/17 (Beschluss)

... -Emissionen und des Kraftstoffverbrauchs neuer schwerer Nutzfahrzeuge - COM(2017) 279 final; Ratsdok. 9939/17



Drucksache 443/17 (Beschluss)

... -Emissionsnormen für Pkw und leichte Nutzfahrzeuge zu überarbeiten. Nach Ansicht des Bundesrates sollte die Fortschreibung der Flottengrenzwerte möglichst ambitioniert und auf der Basis realitätsnaher Testzyklen erfolgen, wobei der Umstieg auf den WLTP-Zyklus (Worldwide Harmonized Light-Duty Vehicles Test Procedure) dazu ein erster wichtiger Schritt ist. Der Bundesrat bittet die Bundesregierung, sich im Rat dafür einzusetzen, dass über die Weiterentwicklung von Test- und Marktüberwachungsverfahren künftig sichergestellt wird, dass die regulierten Emissionen die realen Emissionen auf der Straße repräsentativ abbilden.



Drucksache 501/1/17

... "(3) Art, Umfang und Häufigkeit der Untersuchung nach Absatz 2 haben sich nach Zustand und Umfang der Nutzung der Eisenbahnfahrzeuge zu richten. Soweit für die Instandhaltung von Eisenbahnfahrzeugen keine Instandhaltungsstellen-Bescheinigung erforderlich ist oder die für die Instandhaltung zuständige Stelle keine anderweitige Vorgaben für die Instandhaltung getroffen hat, soll eine Untersuchung mindestens alle sechs Jahre durchgeführt werden. Die Frist zwischen zwei aufeinanderfolgenden Untersuchungen darf in diesen Fällen mehrmals bis zu einem Jahr auf höchstens acht Jahre verlängert werden, wenn festgestellt ist, dass der Zustand des Fahrzeugs dies zulässt." '

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Drucksache 501/1/17




1. Zu Artikel 2 Nummer 1 Buchstabe a, Buchstabe b § 32 Absatz 3, Absatz 4 EBO


 
 
 


Drucksache 70/1/17

... , wonach die Lkw-Maut für Fahrzeuge im Güterkraftverkehr ab 7,5 Tonnen zulässigem Gesamtgewicht zu entrichten ist, mit der Infrastrukturabgabe eine Bemautungslücke für Lkw bis 7,5 Tonnen sowie für

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Drucksache 70/1/17




Zum Gesetzentwurf allgemein

6. Zum Gesetzentwurf allgemein

15. Zu Artikel 1 Eingangssatz, Nummer 1 und 2 - neu - § 2 Absatz 3

'Artikel 1


 
 
 


Drucksache 173/17 (Beschluss)

Entwurf eines Gesetzes zum Abkommen vom 21. November 2016 zwischen der Bundesrepublik Deutschland und der Republik Panama zur Vermeidung der Doppelbesteuerung auf dem Gebiet der Steuern vom Einkommen betreffend den Betrieb von Seeschiffen oder Luftfahrzeugen im internationalen Verkehr



Drucksache 342/17

... "4. die Bescheinigung der Fachkunde im Strahlenschutz, soweit sie im Zusammenhang mit dem Betrieb von Luftfahrzeugen erforderlich ist, und



Drucksache 418/17 (Beschluss)

... Die bisherige Regelung, die die Bestimmung des Taragewichts unmittelbar vor oder nach der Wägung eines beladenen Kraftfahrzeugs erfordert, hat in der Praxis zu erheblichen Problemen geführt (z.B. längere Standzeiten, Investitionen für zusätzliche Waagen).

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Drucksache 418/17 (Beschluss)




1. Zu Artikel 1 Nummer 14 § 26 Absatz 2 Satz 2

2. Zu Artikel 1 Nummer 20 Buchstabe b Anlage 1 Nummer 5 Buchstabe c Doppelbuchstabe ee - neu -

Zu Doppelbuchstabe dd

Zu Doppelbuchstabe ee

3. Zu Artikel 1 Nummer 25 Buchstaben b - neu -,

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b


 
 
 


Drucksache 144/17

... - Zugang im öffentlichen Interesse oder für wissenschaftliche Zwecke: Behörden könnte der Zugang zu Daten gewährt werden, wenn dies im "allgemeinem Interesse" liegt und die Funktionsfähigkeit des öffentlichen Sektors erheblich verbessern würde, indem beispielsweise Statistikämter Zugang zu Geschäftsdaten bekämen oder die Verkehrsleitsysteme Daten von Privatfahrzeugen in Echtzeit erhielten. So würde der Zugang von Statistikämtern zu Geschäftsdaten dazu beitragen, den Aufwand für Wirtschaftsteilnehmer zu verringern, ihren Berichtspflichten nachzukommen. Genauso ist es für die wissenschaftliche Forschung auf Gebieten wie der Medizin, der Sozial- und Umweltwissenschaften unerlässlich, Zugang zu Daten aus unterschiedlichen Quellen zu erhalten und die Daten kombinieren zu können.

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Drucksache 144/17




Mitteilung

1. Einleitung

2. FREIER DATENVERKEHR

3. DATENZUGANG und -ÜBERTRAGUNG

3.1. Art der in Frage kommenden Daten

3.2. Einschränkung des Datenzugangs

3.3. Von Maschinen erzeugte Rohdaten: Rechtslage in der EU und auf nationaler Ebene

3.4. Die Situation in der Praxis

3.5. Ein künftiger EU-Rahmen für den Datenzugang

4. Haftung

4.1. EU-Haftungsregelungen

4.2. Mögliche Ansätze für die Zukunft

5. DATENÜBERTRAGBARKEIT, Interoperabilität und NORMEN

5.1. Übertragbarkeit von nicht personenbezogenen Daten

5.2. Interoperabilität

5.3. Normen

5.4. Mögliche Ansätze für die Zukunft

6. ERPROBUNGEN und TESTS

7. Schlussfolgerung


 
 
 


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Suchbeispiele:


Informationssystem - umwelt-online
Internet

Das Informationssystem umfaßt alle bei umwelt-online implementierten Dateien zu den Umweltmedien/Bereichen: Abfall, Allgemeines, Anlagentechnik, Bau, Biotechnologie, Energienutzung, Gefahrgut, Immissionsschutz, Lebensmittel & Bedarfsgegenstände, Natur-, Pflanzen-, Tierschutz, Boden/Altlasten, Störfallprävention&Katastrophenschutz, Chemikalien, Umweltmanagement sowie Arbeitsschutz einschließlich des zugehörigen EU-Regelwerkes. Das Informationssystem wird kontinierlich entsprechend den Veröffentlichungen des Gesetzgebers aktualisiert.

Mit dem Lizenzerwerb wird die Nutzungsberechtigung des umwelt-online Informationssystems und die Nutzung des individuellen umwelt-online Rechtskatasters zum Nachweis der Rechtskonformität des Umweltmanagementsystems gemäß der DIN ISO 14001 bzw. der Ökoauditverordnung (EG)1221/2009, des Arbeitsschutzmanagementsystems gemäß OHSAS 18001 sowie des Energiemanagementsystems gemäß DIN ISO 50001 erworben.