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25 gefundene Dokumente zum Suchbegriff

"Fluggerät"


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Drucksache 15/1/20

... Die von der Bundesregierung gegenüber der a.F. der AVV vorgesehene Reduktion der Radarrückstrahlfläche von 4 m2 auf 1 m2 ist zu vermeiden. Insoweit würden künftig deutlich höhere Anforderungen an die Radartechnik gestellt, ohne dass es bisher zu sicherheitsrelevanten Ereignissen gekommen wäre, die für die vorgesehene Reduktion sprechen würden. Soweit als Begründung hierfür die Feststellungen des vom Bundesministerium für Wirtschaft und Energie beauftragten flugbetrieblichen Gutachtens herangezogen werden, überzeugt dies nicht. Denn dieses stützt sich insoweit maßgeblich auf die geringen Rückstrahlflächen von militärischem Fluggerät. Dieses ist seinerseits aber mit ergänzenden technischen Systemen ausgestattet, die ein Erkennen der WEA selbst im Fall einer unterbliebenen Beleuchtungsaktivierung gewährleisten. Im Sinne einer tatsächlichen Technologieoffenheit und auch unter Bestandschutzgesichtspunkten für bestehende radargestützte BNK-Anlagen wird daher auf die Änderung gegenüber den Vorgaben der AVV a.F. verzichtet.

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Drucksache 15/1/20




1. Zu Artikel 1 Nummer 6.3 Satz 4, 5 und 5a - neu - AVV

2. Zu Artikel 1 Anhang 6 Nummer 1 Absatz 1 Satz 2 und 3, Absatz 2 Satz 1, Absatz 4 Satz 5, Nummer 2 Absatz 3 Buchstabe a Nummer 6 und 7 - neu -,

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Buchstabe b

3. Hilfsempfehlung zu Ziffer 2

Zu Artikel 1

4. Zu Artikel 1 Anhang 6 Nummer 2 Absatz 6 - neu - und Nummer 3 Absatz 1 Satz 2 AVV


 
 
 


Drucksache 515/1/19

... 6.g) Die Luftverkehrssteuer soll zudem eine Lenkungswirkung mit Blick auf fossil betriebene Flüge entfalten. Um neue und nachhaltige Fluggeräte nicht einer unzulässigen Doppelbesteuerung auszusetzen, fordert der Bundesrat, diese von der Luftverkehrssteuer auszunehmen und § 5 des Luftverkehrssteuergesetzes um folgende zusätzliche Nummer 9 zu ergänzen:

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Drucksache 515/1/19




1. Zum Gesetzentwurf allgemein

2. Zum Gesetzentwurf allgemein

7. Zum Gesetzentwurf allgemein

8. Zum Gesetzentwurf allgemein


 
 
 


Drucksache 515/19 (Beschluss)

... d) Die Luftverkehrsteuer soll zudem eine Lenkungswirkung mit Blick auf fossil betriebene Flüge entfalten. Um neue und nachhaltige Fluggeräte nicht einer unzulässigen Doppelbesteuerung auszusetzen, fordert der Bundesrat, diese von der Luftverkehrsteuer auszunehmen und § 5 des

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Drucksache 515/19 (Beschluss)




1. Zum Gesetzentwurf allgemein

2. Zum Gesetzentwurf allgemein

3. Zum Gesetzentwurf allgemein


 
 
 


Drucksache 423/18

... b) Notausganghinweise in Fluggeräten mit einer luftfahrtrechtlichen Baumusterzu-lassung,

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Drucksache 423/18




A. Problem und Ziel

B. Lösung

C. Alternativen

D. Haushaltsausgaben ohne Erfüllungsaufwand

E. Erfüllungsaufwand

E.1 Erfüllungsaufwand für Bürgerinnen und Bürger

E.2 Erfüllungsaufwand für die Wirtschaft

E.3 Erfüllungsaufwand der Verwaltung

F. Weitere Kosten

Verordnung

Verordnung

Artikel 1
Verordnung zum Schutz vor der schädlichen Wirkung ionisierender Strahlung (Strahlenschutzverordnung u StrlSchV)

4 Inhaltsübersicht

Teil 1
Begriffsbestimmungen

§ 1
Begriffsbestimmungen

Teil 2
Strahlenschutz bei geplanten Expositionssituationen

Kapitel 1
Rechtfertigung von Tätigkeitsarten

§ 2
Nicht gerechtfertigte Tätigkeitsarten

§ 3
Verfahren zur Prüfung der Rechtfertigung von Tätigkeitsarten nach § 7 des Strahlenschutzgesetzes

§ 4
Verfahren zur Prüfung der Rechtfertigung von Tätigkeitsarten nach § 38 des Strahlenschutzgesetzes

Kapitel 2
Vorabkontrolle bei radioaktiven Stoffen oder ionisierender Strahlung

Abschnitt 1
Ausnahmen von der Genehmigungs- und Anzeigebedürftigkeit einer Tätigkeit; Ausnahmen von Genehmigungsvoraussetzungen

§ 5
Genehmigungsfreier Umgang

§ 6
Genehmigungsfreier Besitz von Kernbrennstoffen

§ 7
Genehmigungs- und anzeigefreier Betrieb von Anlagen zur Erzeugung ionisierender Strahlung

§ 8
Genehmigungsfreier Betrieb von Störstrahlern

§ 9
Anzeigefreie Prüfung, Erprobung, Wartung und Instandsetzung von Röntgeneinrichtungen oder Störstrahlern

§ 10
Befreiung von der Pflicht zur Deckungsvorsorge

§ 11
Freigrenzen

Abschnitt 2
Grenzüberschreitende Verbringung radioaktiver Stoffe

§ 12
Genehmigungsbedürftige grenzüberschreitende Verbringung

§ 13
Anmeldebedürftige grenzüberschreitende Verbringung

§ 14
Ausnahmen; andere Vorschriften über die grenzüberschreitende Verbringung

§ 15
Voraussetzungen für die Erteilung der Genehmigung für die grenzüberschreitende Verbringung

Abschnitt 3
Bauartzulassung

§ 16
Technische Anforderungen an die Bauartzulassung einer Vorrichtung, die sonstige radioaktive Stoffe enthält

§ 17
Technische Anforderungen an die Bauartzulassung einer Anlage zur Erzeugung ionisierender Strahlung

§ 18
Technische Anforderungen an die Bauartzulassung von Röntgenstrahlern

§ 19
Technische Anforderungen an die Bauartzulassung von Basisschutzgeräten

§ 20
Technische Anforderungen an die Bauartzulassung von Hochschutzgeräten

§ 21
Technische Anforderungen an die Bauartzulassung von Vollschutzgeräten

§ 22
Technische Anforderungen an die Bauartzulassung von Schulröntgeneinrichtungen

§ 23
Technische Anforderungen an die Bauartzulassung von Störstrahlern

§ 24
Pflichten des Inhabers einer Bauartzulassung

§ 25
Pflichten des Inhabers einer bauartzugelassenen Vorrichtung

§ 26
Bekanntmachung

Abschnitt 4
Rückstände

§ 27
Bestimmung der Überwachungsbedürftigkeit von Rückständen

§ 28
Ermittlung der von Rückständen verursachten Expositionen

§ 29
Entlassung überwachungsbedürftiger Rückstände aus der Überwachung zur Verwertung oder Beseitigung nach dem Kreislaufwirtschaftsgesetz

§ 30
Entlassung überwachungsbedürftiger Rückstände aus der Überwachung zur Verwertung als Bauprodukt

Kapitel 3
Freigabe

§ 31
Freigabe radioaktiver Stoffe; Dosiskriterium

§ 32
Antrag auf Freigabe

§ 33
Erteilung der Freigabe

§ 34
Vermischungsverbot

§ 35
Uneingeschränkte Freigabe

§ 36
Spezifische Freigabe

§ 37
Freigabe im Einzelfall

§ 38
Freigabe von Amts wegen

§ 39
Einvernehmen bei der spezifischen Freigabe zur Beseitigung

§ 40
Abfallrechtlicher Verwertungs- und Beseitigungsweg

§ 41
Festlegung des Verfahrens

§ 42
Pflichten des Inhabers einer Freigabe

Kapitel 4
Betriebliche Organisation des Strahlenschutzes

§ 43
Pflichten des Strahlenschutzbeauftragten

§ 44
Pflichten bei Nutzung durch weitere Strahlenschutzverantwortliche

§ 45
Strahlenschutzanweisung

§ 46
Bereithalten des Strahlenschutzgesetzes und der Strahlenschutzverordnung

Kapitel 5
Fachkunde und Kenntnisse

§ 47
Erforderliche Fachkunde im Strahlenschutz

§ 48
Aktualisierung der Fachkunde

§ 49
Erforderliche Kenntnisse im Strahlenschutz bei der Anwendung am Menschen und am Tier in der Tierheilkunde

§ 50
Widerruf der Anerkennung der erforderlichen Fachkunde oder der erforderlichen Kenntnisse

§ 51
Anerkennung von Kursen

Kapitel 6
Anforderungen im Zusammenhang mit der Ausübung von Tätigkeiten

Abschnitt 1
Physikalische Strahlenschutzkontrolle; Strahlenschutzbereiche

§ 52
Einrichten von Strahlenschutzbereichen

§ 53
Abgrenzung, Kennzeichnung und Sicherung von Strahlenschutzbereichen

§ 54
Vorbereitung der Brandbekämpfung

§ 55
Zutritt zu Strahlenschutzbereichen

§ 56
Messtechnische Überwachung in Strahlenschutzbereichen

§ 57
Kontamination und Dekontamination

§ 58
Verlassen von und Herausbringen aus Strahlenschutzbereichen

§ 59
Einrichten von Strahlenschutzbereichen bei Tätigkeiten mit natürlich vorkommenden radioaktiven Stoffen

§ 60
Röntgenräume

§ 61
Bestrahlungsräume

§ 62
Räume für den Betrieb von Störstrahlern

§ 63
Unterweisung

§ 64
Pflicht zur Ermittlung der Körperdosis; zu überwachende Personen

§ 65
Vorgehen bei der Ermittlung der Körperdosis

§ 66
Messung der Personendosis

§ 67
Ermittlung der Körperdosis des fliegenden Personals

§ 68
Beschäftigung mit Strahlenpass

§ 69
Schutz von schwangeren und stillenden Personen

§ 70
Schutz beim Umgang mit offenen radioaktiven Stoffen; Beschäftigungsverbote

Abschnitt 2
Besondere Vorschriften zum Schutz beruflich exponierter Personen

§ 71
Kategorien beruflich exponierter Personen

§ 72
Dosisrichtwerte bei Tätigkeiten

§ 73
Dosisbegrenzung bei Überschreitung von Grenzwerten

§ 74
Besonders zugelassene Expositionen

§ 75
Sonstige Schutzvorkehrungen

§ 76
Besondere Regelungen zum Schutz des raumfahrenden Personals

Abschnitt 3
Ärztliche Überwachung beruflich exponierter Personen

§ 77
Ärztliche Überwachung beruflich exponierter Personen

§ 78
Ärztliche Überwachung nach Beendigung der Aufgabenwahrnehmung

§ 79
Ärztliche Bescheinigung

§ 80
Behördliche Entscheidung

§ 81
Besondere ärztliche Überwachung

Abschnitt 4
Besondere Regelungen zum Strahlenschutz i n Schulen und bei Lehr- und Ausbildungsverhältnissen

§ 82
Strahlenschutz in Schulen und bei Lehr- und Ausbildungsverhältnissen

Abschnitt 5
Sicherheit von Strahlenquellen

Unterabschnitt 1
Hochradioaktive Strahlenquellen

§ 83
Werte für hochradioaktive Strahlenquellen

§ 84
Register über hochradioaktive Strahlenquellen

Unterabschnitt 2
Sicherheit und Sicherung von Strahlenquellen

§ 85
Buchführung und Mitteilung

§ 86
Buchführung und Mitteilung bei der Freigabe

§ 87
Sicherung und Lagerung radioaktiver Stoffe

§ 88
Wartung und Prüfung

§ 89
Dichtheitsprüfung

§ 90
Strahlungsmessgeräte

§ 91
Kennzeichnungspflicht

§ 92
Besondere Kennzeichnungspflichten

§ 93
Entfernen von Kennzeichnungen

§ 94
Abgabe radioaktiver Stoffe

§ 95
Rücknahme hochradioaktiver Strahlenquellen

§ 96
Überlassen von Störstrahlern

§ 97
Aufbewahrung und Bereithalten von Unterlagen

§ 98
Einweisung in Tätigkeiten mit Strahlungsquellen

Abschnitt 6
Schutz der Bevölkerung und der Umwelt

§ 99
Begrenzung der Ableitung radioaktiver Stoffe

§ 100
Ermittlung der für Einzelpersonen der Bevölkerung zu erwartenden Exposition

§ 101
Ermittlung der von Einzelpersonen der Bevölkerung erhaltenen Exposition

§ 102
Zulässige Ableitungen radioaktiver Stoffe

§ 103
Emissions- und Immissionsüberwachung

§ 104
Begrenzung der Exposition durch Störfälle

Abschnitt 7
Vorkommnisse

§ 105
Vorbereitende Maßnahmen zur Vermeidung, zum Erkennen und zur Eindämmung der Auswirkungen eines Vorkommnisses bei der Anwendung am Menschen

§ 106
Vorbereitende Maßnahmen für Notfälle oder Störfälle

§ 107
Maßnahmen bei einem Notfall oder Störfall

§ 108
Meldung eines bedeutsamen Vorkommnisses

§ 109
Untersuchung, Aufzeichnung und Aufbewahrung

§ 110
Aufgaben der zuständigen Aufsichtsbehörden

§ 111
Aufgaben der zentralen Stelle

§ 112
Meldung und Erfassung von Vorkommnissen nach anderen Rechtsvorschriften

§ 113
Ausnahme

Abschnitt 8
Anwendung ionisierender Strahlung oder radioaktiver Stoffe am Menschen

Unterabschnitt 1
Technische Anforderungen

§ 114
Anforderungen an die Ausrüstung bei der Anwendung am Menschen

§ 115
Qualitätssicherung vor Inbetriebnahme; Abnahmeprüfung

§ 116
Konstanzprüfung

§ 117
Aufzeichnungen

§ 118
Bestandsverzeichnis

Unterabschnitt 2
Anforderungen im Zusammenhang mit der Anwendung am Menschen

§ 119
Rechtfertigende Indikation

§ 120
Schutz von besonderen Personengruppen

§ 121
Maßnahmen bei der Anwendung

§ 122
Beschränkung der Exposition

§ 123
Anforderungen im Zusammenhang mit dem Betrieb einer Röntgeneinrichtung zur Teleradiologie

§ 124
Informationspflichten

§ 125
Diagnostische Referenzwerte, Bevölkerungsdosis

§ 126
Risikoanalyse vor Strahlenbehandlungen

§ 127
Aufbewahrung, Weitergabe und Übermittlung von Aufzeichnungen, Röntgenbildern, digitalen Bilddaten und sonstigen Untersuchungsdaten

§ 128
Bestimmung von ärztlichen und zahnärztlichen Stellen zur Qualitätssicherung

§ 129
Mitteilung der Aufnahme und Beendigung einer Tätigkeit an eine ärztliche oder zahnärztliche Stelle

§ 130
Maßnahmen zur Qualitätssicherung durch ärztliche und zahnärztliche Stellen

§ 131
Medizinphysik-Experte

§ 132
Aufgaben des Medizinphysik-Experten

Abschnitt 9
Besondere Anforderungen bei der Anwendung radioaktiver Stoffe oder ionisierender Strahlung zum Zweck der medizinischen Forschung

§ 133
Grundsatz der Einwilligung nach Aufklärung und Befragung

§ 134
Einwilligungen der in das Forschungsvorhaben eingeschlossenen Person

§ 135
Aufklärung und Befragung

§ 136
Anwendung an nicht Einwilligungsfähigen und an Minderjährigen

§ 137
Weitere Anwendungsverbote und Anwendungsbeschränkungen

§ 138
Besondere Schutzpflichten

§ 139
Qualitätssicherung

§ 140
Aufbewahrungspflichten; weitere Regelungen zu Aufzeichnungen

§ 141
Mitteilungspflichten

§ 142
Abschlussbericht

§ 143
Behördliche Schutzanordnung

Abschnitt 10
Anwendung ionisierender Strahlung oder radioaktiver Stoffe am Tier in der Tierheilkunde

§ 144
Anforderungen im Zusammenhang mit der Anwendung

Abschnitt 11
Berechtigte Personen

§ 145
Berechtigte Personen bei der Anwendung am Menschen

§ 146
Berechtigte Personen in der Tierheilkunde

§ 147
Berechtigte Personen außerhalb der Anwendung am Menschen oder der Tierheilkunde

Kapitel 7
Informationspflichten des Herstellers

§ 148
Informationspflichten des Herstellers von Geräten

Kapitel 8
Aufsichtsprogramm

§ 149
Aufsichtsprogramm

Teil 3
Strahlenschutz bei Notfallexpositionssituationen

§ 150
Dosimetrie bei Einsatzkräften

§ 151
Besondere ärztliche Überwachung von Einsatzkräften

§ 152
Hilfeleistung und Beratung von Behörden, Hilfsorganisationen und Einsatzkräften bei einem Notfall

Teil 4
Strahlenschutz bei bestehenden Expositionssituationen

Kapitel 1
Schutz vor Radon

Abschnitt 1
Gemeinsame Vorschriften für Aufenthaltsräume und für Arbeitsplätze

§ 153
Festlegung von Gebieten nach § 121 Absatz 1 Satz 1 des Strahlenschutzgesetzes

§ 154
Maßnahmen zum Schutz vor Radon für Neubauten in Gebieten nach § 121 Absatz 1 Satz 1 des Strahlenschutzgesetzes

Abschnitt 2
Radon an Arbeitsplätzen in Innenräumen

§ 155
Messung der Radon-222-Aktivitätskonzentration; anerkannte Stelle

§ 156
Arbeitsplatzbezogene Abschätzung der Exposition

§ 157
Ermittlung der Exposition und der Körperdosis

§ 158
Weitere Anforderungen des beruflichen Strahlenschutzes

Kapitel 2
Schutz vor Radioaktivität in Bauprodukten

§ 159
Ermittlung der spezifischen Aktivität

Kapitel 3
Radioaktive Altlasten

§ 160
Ermittlung der Exposition der Bevölkerung

§ 161
Prüfwerte bei radioaktiven Altlasten und bei der Stilllegung und Sanierung der Betriebsanlagen und Betriebsstätten des Uranerzbergbaus

§ 162
Emissions- und Immissionsüberwachung bei der Stilllegung und Sanierung der Betriebsanlagen und Betriebsstätten des Uranerzbergbaus

§ 163
Grundsätze für die Optimierung von Sanierungsmaßnahmen

§ 164
Inhalt von Sanierungsplänen

§ 165
Schutz der Arbeitskräfte bei radioaktiven Altlasten

Kapitel 4
Sonstige bestehende Expositionssituationen

§ 166
Schutz von Arbeitskräften bei sonstigen bestehenden Expositionssituationen

Teil 5
Expositionssituationsübergreifende Vorschriften

Kapitel 1
Abhandenkommen, Fund und Erlangung; kontaminiertes Metall

§ 167
Abhandenkommen

§ 168
Fund und Erlangung

§ 169
Kontaminiertes Metall

§ 170
Information des zuständigen Bundesministeriums

Kapitel 2
Dosis- und Messgrößen

§ 171
Dosis- und Messgrößen

Kapitel 3
Gemeinsame Vorschriften für die berufliche Exposition

§ 172
Messstellen

§ 173
Strahlenschutzregister

§ 174
Strahlenpass

§ 175
Ermächtigte Ärzte

§ 176
Duldungspflichten

Kapitel 4
Bestimmung von Sachverständigen

§ 177
Bestimmung von Sachverständigen

§ 178
Erweiterung der Bestimmung

§ 179
Überprüfung der Zuverlässigkeit

§ 180
Unabhängigkeit

§ 181
Fachliche Qualifikation

§ 182
Prüfmaßstab

§ 183
Pflichten des behördlich bestimmten Sachverständigen

Teil 6
Schlussbestimmungen

Kapitel 1
Ordnungswidrigkeiten

§ 184
Ordnungswidrigkeiten

Kapitel 2
Übergangsvorschriften

§ 185
Bauartzulassung (§§ 16 bis 26)

§ 186
Rückstände (§ 29)

§ 187
Freigabe (§§ 31 bis 42)

§ 188
Betriebliche Organisation des Strahlenschutzes (§§ 44 und 45)

§ 189
Erforderliche Fachkunde und Kenntnisse im Strahlenschutz (§§ 47, 49 und 51)

§ 190
Übergangsvorschriften im Zusammenhang mit Strahlenschutzbereichen (§§ 52 bis 62)

§ 191
Dosisrichtwerte bei Tätigkeiten (§ 72)

§ 192
Register über hochradioaktive Strahlenquellen (§ 84)

§ 193
Ermittlung der für Einzelpersonen der Bevölkerung zu erwartenden und erhaltenen Exposition (§§ 100, 101, Anlage 11)

§ 194
Begrenzung der Exposition durch Störfälle (§ 104)

§ 195
Ausrüstung bei der Anwendung am Menschen (§ 114)

§ 196
Ärztliche und zahnärztliche Stellen (§ 128)

§ 197
Dosis- und Messgrößen (§ 171)

§ 198
Strahlenpass (§ 174)

§ 199
Ermächtigte Ärzte (§ 175)

§ 200
Behördlich bestimmte Sachverständige (§ 181)

Anlage 1
[zu § 2] Liste der nicht gerechtfertigten Tätigkeitsarten

Teil
A Nicht gerechtfertigte Anwendung radioaktiver Stoffe oder ionisierender Strahlung - ohne Anwendung radioaktiver Stoffe oder ionisierender Strahlung am Menschen

Teil
B Nicht gerechtfertigte Anwendung radioaktiver Stoffe oder ionisierender Strahlung am Menschen

Anlage 2
[zu den §§ 3 und 4] Erforderliche Unterlagen zur Prüfung der Rechtfertigung von Tätigkeitsarten

Teil
A Erforderliche Unterlagen für die Prüfung der Rechtfertigung nach den §§ 7 und 38 des Strahlenschutzgesetzes Erforderlich sind

Teil
B Zusätzliche Unterlagen für die Prüfung der Rechtfertigung nach § 38 des Strahlenschutzgesetzes Erforderlich sind

Anlage 3
[zu den §§ 5, 6, 7, 8, 9, 14, 82, 96] Genehmigungsfreie Tätigkeiten

Teil
A

Teil
B

Teil
C

Teil
D

Teil
E

Anlage 4
[zu den §§ 5, 10, 11, 12, 16, 31, 35, 36, 37, 52, 57, 58, 61, 70, 83, 87, 88, 89, 92, 104, 106, 167, 187 und Anlage 3] Freigrenzen, Freigabewerte für verschiedene Freigabearten, Werte für hochradioaktive Strahlenquellen, Werte der Oberflächenkontamination, Liste der Radionuklide und bei den Berechnungen berücksichtigte Tochternuklide


 
 
 


Drucksache 39/17 (Beschluss)

Verordnung zur Regelung des Betriebs von unbemannten Fluggeräten

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 39/17 (Beschluss)




1. Zu Artikel 2 Nummer 4 § 20 Absatz 1 Satz 1 Nummer 5 LuftVO

2. Zu Artikel 2 Nummer 5 § 21a Absatz 4 Satz 2 LuftVO

3. Zu Artikel 2 Nummer 5 § 21a Absatz 4 Satz 3 Nummer 3 LuftVO

4. Zu Artikel 2 Nummer 5 § 21b Absatz 1 Satz 1 Nummer 8 LuftVO

5. Zu Artikel 2 Nummer 5 § 21b Absatz 1 Satz 1 Nummer 10, Nummer 11 - neu - LuftVO

Zu Artikel 2


 
 
 


Drucksache 39/1/17

Verordnung zur Regelung des Betriebs von unbemannten Fluggeräten

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 39/1/17




1. Zu Artikel 2 Nummer 4 § 20 Absatz 1 Satz 1 Nummer 5 LuftVO

2. Zu Artikel 2 Nummer 5 § 21a Absatz 4 Satz 2 LuftVO

3. Zu Artikel 2 Nummer 5 § 21a Absatz 4 Satz 3 Nummer 3 LuftVO

4. Zu Artikel 2 Nummer 5 § 21b Absatz 1 Satz 1 Nummer 8 LuftVO

5. Zu Artikel 2 Nummer 5 § 21b Absatz 1 Satz 1 Nummer 10, Nummer 10


 
 
 


Drucksache 39/17

Verordnung zur Regelung des Betriebs von unbemannten Fluggeräten

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 39/17




A. Problem und Ziel

B. Lösung

C. Alternativen

D. Haushaltsausgaben ohne Erfüllungsaufwand

E. Erfüllungsaufwand

E.1 Erfüllungsaufwand für Bürgerinnen und Bürger

E.2 Erfüllungsaufwand für die Wirtschaft

E.3 Erfüllungsaufwand für die Verwaltung

1. Länder

2. Bund

F. Weitere Kosten

Verordnung

Verordnung

Artikel 1
Änderung der Luftverkehrs-Zulassungs-Ordnung

Artikel 2
Änderung der Luftverkehrs-Ordnung

Abschnitt 5a
Betrieb von unbemannten Luftfahrtsystemen und Flugmodellen

§ 20
Erlaubnisbedürftige Nutzung des Luftraums

Abschnitt 5a
Betrieb von unbemannten Luftfahrtsystemen und Flugmodellen

§ 21a
Erlaubnisbedürftiger Betrieb von unbemannten Luftfahrtsystemen und Flugmodellen

§ 21b
Verbotener Betrieb von unbemannten Luftfahrtsystemen und Flugmodellen

§ 21c
Zuständige Behörde

§ 21d
Bescheinigungen zum Nachweis ausreichender Kenntnisse und Fertigkeiten; anerkannte Stellen

§ 21e
Bescheinigungen zum Nachweis ausreichender Kenntnisse und Fertigkeiten zum Betrieb von Flugmodellen

§ 21f
Ausweichregeln für unbemannte Fluggeräte

Artikel 3
Änderung der Kostenverordnung der Luftfahrtverwaltung

Artikel 4
Inkrafttreten

Begründung

A. Allgemeiner Teil

I. Inhalt

Im Einzelnen:

- Einführung einer Kennzeichnungspflicht:

- Betriebsbeschränkungen:

- Auswirkungen auf unbemannte Luftfahrtsysteme:

- Einführung einer Pflicht zum Nachweis bestimmter Kenntnisse und Fertigkeiten:

II. Haushaltsausgaben ohne Erfüllungsaufwand

III. Erfüllungsaufwand

1. Erfüllungsaufwand für Bürgerinnen und Bürger

2. Erfüllungsaufwand für Wirtschaft

3. Erfüllungsaufwand Verwaltung

a Erfüllungsaufwand für den Bund

b Erfüllungsaufwand für Länder

IV. Sonstige Auswirkungen

1. Auswirkungen von gleichstellungspolitischer Bedeutung

2. Nachhaltigkeit

B. Besonderer Teil

Zu Artikel 1

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu Nummer 3

Zu Artikel 2

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu Nummer 3

Zu Nummer 4

Zu Nummer 5

Zu Absatz 1

Nummer 2

Nummer 3

Nummer 4

Nummer 5

§ 21a

b § 21b

Absatz 1

Nummer 1

Nummer 2

Nummer n

Nummer 6

Nummer 7

Nummer 8

Nummer 9

Nummer 10

Absatz 2

Absatz 3

c § 21c

d § 21d

e § 21

f § 21f

Zu Nummer 6

Zu Artikel 3

Zu Artikel 4

Anlage
Stellungnahme des Nationalen Normenkontrollrates gem. § 6 Abs. 1 NKRG: NKR-Nr. 3614, BMVI: Entwurf einer Verordnung zur Regelung des Betriebs von unbemannten Fluggeräten

I. Zusammenfassung

Bürgerinnen und Bürger

II. Im Einzelnen

II.1 Erfüllungsaufwand

Bürgerinnen und Bürger

4 Wirtschaft

Weitere Kosten

Verwaltung Bund, Länder/Kommunen

4 Bund

4 Länder

II.2 ‚One in one out‘-Regelung


 
 
 


Drucksache 301/12 (Beschluss)

... - Die Luftverkehrsteuer führt im Kurz-, Mittel- und Langstreckenbereich zu Wettbewerbsnachteilen der Fluggesellschaften gegenüber inner- und außereuropäischen Konkurrenten. Unter anderem erschwert die Luftverkehrsteuer deutschen Fluggesellschaften, die sich in einem international hoch wettbewerbsintensiven Markt befinden, Investitionen in neuestes und emissionsarmes Fluggerät. - Zudem fördert die Luftverkehrsteuer das Ausweichen von Passagieren an grenznahe Flughäfen im Ausland. Sie führt auch dazu, dass Fluggesellschaften zusätzliche Mittel- und Langstreckenflüge nicht an deutschen, sondern an anderen europäischen Drehkreuzen auflegen. Entsprechendes Wachstum findet also im Ausland statt.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 301/12 (Beschluss)




1. Zu Artikel 1 Nummer 3 Buchstabe b und Nummer 9 § 3 Absatz 3, § 10 Absatz 1 Satz 2 Nummer 8 VersStG

2. Zu Artikel 1 Nummer 5 § 5 Absatz 1 Satz 1 Nummer 2 , Nummer 6 § 6 Absatz 2 Nummer 4 VerStG

3. Zu Artikel 2 Nummer 2 § 3d Absatz 1 Satz 1 KraftStG

4. Zu Artikel 2 Nummer 4 Buchstabe b § 18 Absatz 12 KraftStG

5. Zum Gesetzentwurf allgemein


 
 
 


Drucksache 301/2/12

... - Die Luftverkehrsteuer führt im Kurz-, Mittel- und Langstreckenbereich zu Wettbewerbsnachteilen der Fluggesellschaften gegenüber inner - und außereuropäischen Konkurrenten. Unter anderem erschwert die Luftverkehrsteuer deutschen Fluggesellschaften, die sich in einem international hoch wettbewerbsintensiven Markt befinden, Investitionen in neuestes und emissionsarmes Fluggerät. - Zudem fördert die Luftverkehrsteuer das Ausweichen von Passagieren an grenznahe Flughäfen im Ausland. Sie führt auch dazu, dass Fluggesellschaften zusätzliche Mittel- und Langstreckenflüge nicht an deutschen, sondern an anderen europäischen Drehkreuzen auflegen. Entsprechendes Wachstum findet also im Ausland statt.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 301/2/12




Zum Gesetzentwurf allgemein


 
 
 


Drucksache 571/11

... Vor diesem Hintergrund ist es erforderlich, diese neue Form des unbemannten Fluggeräts auch im

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 571/11




A. Problem und Ziel

B. Lösung

C. Alternativen

D. Haushaltsausgaben ohne Erfüllungsaufwand

1. Haushaltsausgaben ohne Vollzugsaufwand

2. Vollzugsaufwand

E. Erfüllungsaufwand

1. Bürgerinnen und Bürger

2. Wirtschaft

3. Verwaltung

F. Weitere Kosten

Gesetzentwurf

Entwurf

Artikel 1
Änderung des Luftverkehrsgesetzes

§ 19b

§ 20a

§ 23c

Artikel 2
Änderung der Luftverkehrs-Zulassungs-Ordnung

Artikel 3
Änderung der Luftverkehrs-Ordnung

Artikel 4
Änderung der Kostenverordnung der Luftfahrtverwaltung

Artikel 5
Inkrafttreten

Begründung

A. Allgemeiner Teil

1. Inhalt des Gesetzes

2. Gesetzgebungskompetenz des Bundes

3. Kosten

4. Erfüllungsaufwand

1. Bürgerinnen und Bürger

2. Wirtschaft

3. Verwaltung

5. Sonstige Auswirkungen

a Auswirkungen von gleichstellungspolitischer Bedeutung

b Nachhaltigkeit

B. Besonderer Teil

Zu Artikel 1

Zu Nummer 1

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Buchstabe c

Zu Buchstabe d

Zu Nummer 2

Zu Nummer 3

Zu Nummer 4

Zu Nummer 5

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe c

Zu Nummer 6

Zu Nummer 7

Zu Nummer 8

Zu Nummer 9

Zu Nummer 10

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Nummer 11

Zu Nummer 12

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Nummer 13

Zu Nummer 14

Zu Nummer 15

Zu Nummer 16

Zu Artikel 2

Zu Artikel 3

Zu Artikel 4

Zu Artikel 5

Anlage
Stellungnahme des Nationalen Normenkontrollrates gem. § 6 Abs. 1 NKR-Gesetz: NKR-Nr. 1387: Entwurf eines Vierzehnten Gesetzes zur Änderung des Luftverkehrsgesetzes


 
 
 


Drucksache 838/11

... c) auf Plattformen, einschließlich bemannten und unbemannten Fluggeräten, montierten Sensoren.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 838/11




Vorschlag

Begründung

1. Kontext des Vorschlags

1.1. Einleitung

1.2. Rechtsgrundlage

1.3. Ziel und Inhalt des Legislativvorschlags

2. Ergebnisse der Anhörungen interessierter Kreise der Folgenabschätzungen

3. Rechtliche Aspekte des Vorschlags

4. Auswirkungen auf den Haushalt

Vorschlag

Titel I
Allgemeine Bestimmungen

Artikel 1
Gegenstand

Artikel 2
Anwendungsbereich

Artikel 3
Begriffsbestimmungen

Titel II
Rahmen

Kapitel I
Komponenten

Artikel 4
EUROSUR-Rahmen

Artikel 5
Nationales Koordinierungszentrum

Artikel 6
Die Agentur

Artikel 7
Kommunikationsnetz

Kapitel II
Lagebewusstsein

Artikel 8
Lagebilder

Artikel 9
Nationales Lagebild

Artikel 10
Europäisches Lagebild

Artikel 11
Gemeinsames Informationsbild des Grenzvorbereichs

Artikel 12
Gemeinsame Anwendung von Überwachungsinstrumenten

Kapitel III
Reaktionsfähigkeit

Artikel 13
Abgrenzung der Außengrenzabschnitte

Artikel 14
Einstufung der Außengrenzabschnitte

Artikel 15
Reaktion entsprechend der Einstufung

Titel IV
besondere Bestimmungen

Artikel 16
Übertragung von Aufgaben an andere Zentren in den Mitgliedstaaten

Artikel 17
Zusammenarbeit der Agentur mit Dritten

Artikel 18
Zusammenarbeit mit benachbarten Drittländern

Artikel 19
Handbuch

Artikel 20
Monitoring und Bewertung

Artikel 21
Inkrafttreten und Anwendbarkeit

Anhang


 
 
 


Drucksache 235/10

... ii) Luftfahrtunternehmen der Gemeinschaft dürfen unbeschränkte Verkehrsrechte zwischen Orten in Albanien und anderen assoziierten Parteien ausüben und an jedem Ort einen Fluggerätwechsel vornehmen, sofern der Flug Teil eines Flugdienstes ist, der einen Ort in einem EG-Mitgliedstaat bedient.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 235/10




A. Problem und Ziel

B. Lösung

C. Alternativen

D. Finanzielle Auswirkungen

1. Haushaltsausgaben ohne Vollzugsaufwand

2. Vollzugsaufwand

E. Sonstige Kosten

F. Bürokratiekosten

Gesetzentwurf

Entwurf

Artikel 1

Artikel 2

Artikel 3

Begründung

Zu Artikel 1

Zu Artikel 2

Zu Artikel 3

Schlussbemerkung

Übereinkommen zwischen der Europäischen Gemeinschaft und ihren Mitgliedstaaten, der Republik Albanien, Bosnien und Herzegowina, der Republik Bulgarien, der ehemaligen jugoslawischen Republik Mazedonien, der Republik Island, der Republik Kroatien, der Republik Montenegro, dem Königreich Norwegen, Rumänien, der Republik Serbien und der Übergangsverwaltung der Vereinten Nationen in Kosovo1 zur Schaffung eines gemeinsamen europäischen Luftverkehrsraums

Ziele und Grundsätze

Artikel 1

Artikel 2

Artikel 3

Artikel 4

Artikel 5

2 Nichtdiskriminierung

Artikel 6

2 Niederlassungsrecht

Artikel 7

Artikel 8

Artikel 9

Artikel 10

2 Flugsicherheit

Artikel 11

2 Luftsicherheit

Artikel 12

2 Flugverkehrsmanagement

Artikel 13

2 Wettbewerb

Artikel 14

2 Durchsetzung

Artikel 15

2 Auslegung

Artikel 16

Neue Rechtsvorschriften

Artikel 17

Gemischter Ausschuss

Artikel 18

Artikel 19

2 Streitbeilegung

Artikel 20

2 Schutzmaßnahmen

Artikel 21

Artikel 22

Weitergabe von Informationen

Artikel 23

Drittländer und Internationale Organisationen

Artikel 24

Artikel 25

Artikel 26

2 Übergangsregelungen

Artikel 27

Verhältnis zu Luftverkehrsabkommen und anderen zweiseitigen Luftverkehrsvereinbarungen

Artikel 28

Inkrafttreten, Überprüfung, Beendigung und sonstige Bestimmungen

Artikel 29
Inkrafttreten

Artikel 30
Überprüfung

Artikel 31
Beendigung

Artikel 32
Erweiterung des gemeinsamen europäischen Luftverkehrsraums

Artikel 33
Flughafen Gibraltar

Artikel 34
Sprachen

Anhang I
Anwendbare Vorschriften für die Zivilluftfahrt

A. Marktzugang und damit zusammenhängende Fragen

Nr. 2407/92 Nr. 2408/92 Nr. 2409/92 Nr. 95/93 Nr. 96/67 Nr. 785/2004

B. Flugverkehrsmanagement

Nr. 549/2004 Nr. 550/2004 Nr. 551/2004 Nr. 552/2004 Nr. 2096/2005 Nr. 2150/2005

C. Flugsicherheit

Nr. 3922/91 Nr. 94/56 Nr. 1592/2002 Nr. 2003/42 Nr. 1702/2003 Nr. 2042/2003 Nr. 104/2004 Nr. 488/2005 Nr. 2111/2005

D. Luftsicherheit

Nr. 2320/2002 Nr. 622/2003 Nr. 1217/2003 Nr. 1486/2003 Nr. 1138/2004

E. Umweltschutz

Nr. 89/629 Nr. 92/14 Nr. 2002/30 Nr. 2002/49

F. Soziale Aspekte

Nr. 1989/391 Nr. 2003/88 Nr. 2000/79

G. Verbraucherschutz

Nr. 90/314 Nr. 92/59 Nr. 93/13 Nr. 95/46 Nr. 2027/97 Nr. 261/2004

H. Sonstige Rechtsvorschriften

Nr. 2299/1989 Nr. 91/670 Nr. 3925/91 Nr. 437/2003 Nr. 1358/2003 Nr. 2003/96

Anhang II
Horizontale Anpassungen und bestimmte Verfahrensregeln

1. Einleitender Teil der Rechtsvorschriften

2. Besondere Terminologie der Rechtsakte

3. Bezugnahmen auf Mitgliedstaaten

4. Bestimmungen zu Ausschüssen der europäischen Gemeinschaften und Konsultation assoziierter Parteien

5. Zusammenarbeit und Informationsaustausch

6. Sprachen

Anhang III
Regeln für den Wettbewerb und staatliche Beihilfen gemäß Artikel 14

Artikel 1
Staatliche Monopole

Artikel 2
Angleichung der Rechtsvorschriften für den Wettbewerb und staatliche Beihilfen

Artikel 3
Wettbewerb und sonstige wirtschaftliche Bestimmungen

Anhang IV
Anrufung des Gerichtshofs der Europäischen Gemeinschaften

1. Allgemeine Grundsätze für die Anwendung von Artikel 16 des Übereinkommens

2. Umfang und Modalitäten der Verfahren nach Artikel 16 Absatz 2 des Übereinkommens

3. Vorlagen nach Artikel 20 Absatz 3 des Übereinkommens

4. Sprachenregelung bei Vorlagen an den Gerichtshof

Anhang V

Protokoll I
Übergangsvereinbarungen zwischen der Europäischen Gemeinschaft und den EG-Mitgliedstaaten einerseits und der Republik Albanien andererseits

Artikel 1
Übergangsfristen

Artikel 2
Bedingungen für den Übergang

Artikel 3
Übergangsregelungen

Artikel 4
Flugsicherheit

Artikel 5
Luftsicherheit

Protokoll II
Übergangsvereinbarungen zwischen der Europäischen Gemeinschaft und den EG-Mitgliedstaaten einerseits und Bosnien und Herzegowina andererseits

Artikel 1
Übergangsfristen

Artikel 2
Bedingungen für den Übergang

Artikel 3
Übergangsregelungen

Artikel 4
Flugsicherheit

Artikel 5
Luftsicherheit

Protokoll III
Übergangsvereinbarungen zwischen der Europäischen Gemeinschaft und den EG-Mitgliedstaaten einerseits und der Republik Bulgarien andererseits

Artikel 1
Übergangsfrist

Artikel 2
Bedingungen für den Übergang

Artikel 3
Übergangsregelungen

Artikel 4
Flugsicherheit

Artikel 5
Luftsicherheit

Protokoll IV
Übergangsvereinbarungen zwischen der Europäischen Gemeinschaft und den EG-Mitgliedstaaten einerseits und der Republik Kroatien andererseits

Artikel 1
Übergangsfristen

Artikel 2
Bedingungen für den Übergang

Artikel 3
Übergangsregelungen

Artikel 4
Flugsicherheit

Artikel 5
Luftsicherheit

Protokoll V
Übergangsvereinbarungen zwischen der Europäischen Gemeinschaft und den EG-Mitgliedstaaten einerseits und der ehemaligen jugoslawischen Republik Mazedonien andererseits

Artikel 1
Übergangsfristen

Artikel 2
Bedingungen für den Übergang

Artikel 3
Übergangsregelungen

Artikel 4
Anwendung bestimmter Rechtsvorschriften durch die ehemalige jugoslawische Republik Mazedonien

Artikel 5
Flugsicherheit

Artikel 6
Luftsicherheit

Protokoll VI
Übergangsvereinbarungen zwischen der Europäischen Gemeinschaft und den EG-Mitgliedstaaten einerseits und der Republik Serbien andererseits

Artikel 1
Übergangszeiträume

Artikel 2
Bedingungen für den Übergang

Artikel 3
Übergangsregelungen

Artikel 4
Flugsicherheit

Artikel 5
Luftsicherheit

Protokoll VII
Übergangsvereinbarungen zwischen der Europäischen Gemeinschaft und den EG-Mitgliedstaaten einerseits und der Republik Montenegro andererseits

Artikel 1
Übergangszeiträume

Artikel 2
Bedingungen für den Übergang

Artikel 3
Übergangsregelungen

Artikel 4
Flugsicherheit

Artikel 5
Luftsicherheit

Protokoll VIII
Übergangsvereinbarungen zwischen der Europäischen Gemeinschaft und den EG-Mitgliedstaaten einerseits und Rumänien andererseits

Artikel 1
Übergangsfrist

Artikel 2
Bedingungen für den Übergang

Artikel 3
Übergangsregelungen

Artikel 4
Flugsicherheit

Artikel 5
Luftsicherheit

Protokoll IX
Übergangsvereinbarungen zwischen der Europäischen Gemeinschaft und den EG-Mitgliedstaaten einerseits und der Übergangsverwaltung der Vereinten Nationen in Kosovo andererseits

Artikel 1
Zuständigkeiten der UNMIK

Artikel 2
Übergangsfristen

Artikel 3
Bedingungen für den Übergang

Artikel 4
Übergangsregelungen

Artikel 5
Internationale Übereinkünfte

Artikel 6
Flugsicherheit

Artikel 7
Luftsicherheit

Denkschrift

A. Allgemeiner Teil

B. Besonderer Teil

Artikel 1

Artikel 2

Artikel 3

Artikel 4

Artikel 5

Artikel 6

Artikel 7

Artikel 8

Artikel 9

Artikel 10

Artikel 11

Artikel 12

Artikel 13

Artikel 14

Artikel 15

Artikel 16

Artikel 17

Artikel 18

Artikel 19

Artikel 20

Artikel 21
und 22

Artikel 23

Artikel 24

Artikel 25
und 26

Artikel 27

Artikel 28

Artikel 29

Artikel 30

Artikel 31

Artikel 32

Artikel 33

Artikel 34

Anlage
Stellungnahme des Nationalen Normenkontrollrates gemäß § 6 Abs. 1 NKR-Gesetz: NKR-Nr. 1137: Gesetz zu dem Übereinkommen vom 9. Juni 2006 zwischen der Europäischen Gemeinschaft und ihren Mitgliedstaaten einerseits und der Republik Albanien, Bosnien und Herzegowina, der Republik Bulgarien, der ehemaligen jugoslawischen Republik Mazedonien, der Republik Island, der Republik Kroatien, der Republik Montenegro, dem Königreich Norwegen, Rumänien, der Republik Serbien und der Übergangsverwaltung der Vereinten Nationen in Kosovo andererseits zur Schaffung eines gemeinsamen europäischen Luftverkehrsraums


 
 
 


Drucksache 816/1/09

... benachteiligt Firmen, die in Deutschland unbemanntes Fluggerät (so genannte Drohnen) überwiegend für die militärische Anwendung (z.B. Aufklärung in Afghanistan) entwickeln, erproben und zur Serienreife bringen.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 816/1/09




1. Zu Artikel 1 Nummer 1 Buchstabe c § 15a Absatz 3 LuftVO

2. Zu Artikel 1 Nummer 1 Buchstabe c § 15a Absatz 5 - neu - LuftVO und Nummer 3 Buchstabe d - neu - § 16a Absatz 3 - neu - LuftVO

3. Zu Artikel 1 Nummer 3 Buchstabe b § 16a Absatz 1 Nummer 3 LuftVO

4. Zu Artikel 1 Nummer 3 Buchstabe b § 16a Absatz 1 Nummer 4 LuftVO

5. Zu Artikel 7 Bekanntmachungserlaubnis


 
 
 


Drucksache 816/09

... (Skylaternen, Skyballons, Fluglaternen) betrieben. Die Hülle des ursprünglich aus Asien stammenden ballonartigen Fluggeräts besteht in der Regel aus Papier und ist auf einen Rahmen von dünnen Bambusrohren aufgespannt. In der Öffnung hängt, ähnlich einem Heißluftballon, ein Brennkörper, der meist aus einem mit einer brennbaren Flüssigkeit getränkten Baumwollstoff besteht. Die Flamme erleuchtet den Ballon und erhitzt die Luft, so dass die Himmelslaterne bis auf 500 Meter Flughöhe steigen kann. Die Brenndauer beträgt hierbei zwischen fünf und 20 Minuten. Himmelslaternen sind in unterschiedlicher Größe erhältlich. Die größten Exemplare haben Ausmaße von bis zu zwei Meter Höhe und einen Meter Durchmesser.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 816/09




A. Problem und Ziel

B. Lösung

C. Alternativen

D. Finanzielle Auswirkungen auf die öffentlichen Haushalte

E. Sonstige Kosten

F. Bürokratiekosten

Verordnung

Verordnung

Artikel 1
Änderung der Luftverkehrs-Ordnung

Artikel 2
Änderung der Luftverkehrs-Zulassungs-Ordnung

Artikel 3
Aufhebung der Luftsicherheitsverordnung

Artikel 4
Änderung der Verordnung zur Beauftragung von Luftsportverbänden

Artikel 5
Änderung der Verordnung über Bodenabfertigungsdienste auf Flugplätzen

Artikel 6
Änderung der Verordnung zur Prüfung von Luftfahrtgerät

Artikel 7
Bekanntmachungserlaubnis

Artikel 8
Inkrafttreten

Begründung

I. Allgemeiner Teil

II. Zu den einzelnen Vorschriften:

Zu Artikel 1

Zu Nummer 1

Zu Nummer 1

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu Nummer 2

Zu Nummer 2

Zu Nummer 3

Zu Nummer 4

Zu Artikel 2

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu Nummer 3

Zu Nummer 4

Zu Artikel 3

Zu Artikel 4

Zu Artikel 5

Zu Artikel 6

Zu Artikel 7

Zu Artikel 8

Anlage
Stellungnahme des Nationalen Normenkontrollrates gem. § 6 Abs. 1 NKR-Gesetz: NKR-Nr. 860: Verordnung zur Änderung der Luftverkehrs-Ordnung und anderer Vorschriften des Luftverkehrs


 
 
 


Drucksache 258/09

... 48. fordert mit Nachdruck, dass die Europäische Union und ihre Mitgliedstaaten ihre Anstrengungen auf die gemeinsamen Kapazitäten konzentrieren, die sowohl für Verteidigungs- als auch für Sicherheitszwecke eingesetzt werden können; hält in diesem Zusammenhang die satellitengestützte Aufklärung sowie Einsatzgeräte für die Überwachung und Frühwarnung, unbemannte Fluggeräte, Hubschrauber und Telekommunikationsausrüstung sowie den Luft- und Seeverkehr für besonders wichtig; fordert eine gemeinsame technische Norm für geschützte Telekommunikation und Mittel zum Schutz kritischer Infrastrukturen;

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 258/09




Allgemeine Überlegungen

Europäische Sicherheitsinteressen

Europäische Sicherheitsbestrebungen

Entwicklung der Sicherheitsstrategie Europas

Beziehungen zu Russland

Aufbau der Kapazitäten Europas

Notwendigkeit neuer Strukturen

Notwendigkeit eines neuen Geistes


 
 
 


Drucksache 88/09

... Die Gebührentatbestände nach den geltenden Nummern 23 ff. werden überwiegend aus Rechtsförmlichkeitsgründen neu gefasst und dabei der jeweiligen Bezugsvorschrift angepasst. Teilweise werden auf diesem Wege bestehende Lücken im Gebührenverzeichnis geschlossen. Der neue Kostentatbestand Nummer 32 über die Erhebung von Gebühren für die Bearbeitung von Übertragung der Aufsicht über Luftfahrzeuge auf andere Staaten bzw. von anderen Staaten auf die Bundesrepublik ist dringend erforderlich: Die Ausweitung der Aktivitäten z.B. der Luftfahrtunternehmen und deren intensiver ausländischer Kontakte, nicht nur innerhalb der EG sondern auch im weiteren Ausland, führen dazu, dass in Deutschland registrierte Luftfahrzeuge in einem wesentlich weiteren geographischen Bereich gewerblich eingesetzt werden sollen, als dies bislang der Fall war. Damit erhält auch die Übertragung der Aufsicht an andere Staaten mehr Bedeutung und wird daher als neue Nummer 32 aufgeführt, wobei sich die Gebühr am Wert der Amtshandlung (Art des Fluggeräts, Dauer und Art des Einsatzes) ausrichtet.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 88/09




A. Problem und Ziel

B. Lösung

C. Alternativen

D. Finanzielle Auswirkungen auf die öffentlichen Haushalte

E. Sonstige Kosten

F. Bürokratiekosten

Verordnung

Sechste Verordnung

Artikel 1

§ 9
Übergangsregelung

Artikel 2

Anhang zu
Artikel 1 Nummer 6

Anlage
(zu § 2 Absatz 1) Gebührenverzeichnis

3 Inhaltsverzeichnis

I. Anerkennungen, Genehmigungen und Ermächtigungen bei der Entwicklung, Herstellung oder Instandhaltung von Luftfahrtgerät

II. Zulassung von Luftfahrtgerät und Eintragung von Luftfahrzeugen

III. Prüfungen und Überprüfungen von Luftfahrt- und Flugsicherungspersonal für Erlaubnisse und Berechtigungen

IV. Lizenzen, Luftfahrerscheine, Erlaubnisse Registrierung und Berechtigungen für Luftfahrt- und Flugsicherungspersonal

V. Anlage und Betrieb von Flugplätzen

VI. Verwendung und Betrieb von Luftfahrtgerät

VII. Sonstige Amtshandlungen der Luftfahrtverwaltungen

Begründung

Allgemeiner Teil

Zu den einzelnen Vorschriften

Zu Artikel 1

Zu Nummer 1

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu Nummer 2

Zu Nummer 3

Zu Nummer 4

Zu Nummer 5

Zu Nummer 6

Zu Nummer 6

Zu Nummer 6

Zu Nummer 6

Zu Nummer 6

Zu Nummer 6

Im Einzelnen:

Zu Nummer 6

Zu Nummer 6

Zu Artikel 2

Anlage
Stellungnahme des Nationalen Normenkontrollrates gem. § 6 Abs. 1 NKR-Gesetz: NKR-Nr. 601: Sechste Verordnung zur Änderung der Kostenverordnung der Luftfahrtverwaltung


 
 
 


Drucksache 816/09 (Beschluss)

... benachteiligt Firmen, die in Deutschland unbemanntes Fluggerät (so genannte Drohnen) überwiegend für die militärische Anwendung (z.B. Aufklärung in Afghanistan) entwickeln, erproben und zur Serienreife bringen.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 816/09 (Beschluss)




1. Zu Artikel 1 Nummer 1 Buchstabe c § 15a Absatz 3 LuftVO

2. Zu Artikel 1 Nummer 1 Buchstabe c § 15a Absatz 5 - neu - LuftVO und Nummer 3 Buchstabe d - neu - § 16a Absatz 3 - neu - LuftVO

3. Zu Artikel 1 Nummer 3 Buchstabe b § 16a Absatz 1 Nummer 3 LuftVO

4. Zu Artikel 1 Nummer 3 Buchstabe b § 16a Absatz 1 Nummer 4 LuftVO

5. Zu Artikel 7 Bekanntmachungserlaubnis


 
 
 


Drucksache 577/08

... überführt werden. Für seltene Grenzfälle, wie z.B. bei der Stemme 10, soll das Luftfahrt-Bundesamt die Befugnis haben zu entscheiden, ob das Fluggerät als Reisemotorsegler einzustufen ist oder nicht.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 577/08




A. Problem und Ziel

B. Lösung

C. Alternativen

D. Finanzielle Auswirkungen

E. Sonstige Kosten

F. Bürokratiekosten

Verordnung

Verordnung

Artikel 1
Änderung der Luftverkehrs-Zulassungs-Ordnung

Artikel 2
Änderung der Verordnung über Luftfahrtpersonal

Artikel 3
Änderung der Kostenverordnung der Luftfahrtverwaltung

Artikel 4
Aufhebung der Ersten Durchführungsverordnung zur Verordnung über Luftfahrtpersonal

Artikel 5
Inkrafttreten

Begründung

I. Allgemeiner Teil

II. Zu den einzelnen Vorschriften

Zu Artikel 1

Zu 1. § 20 Abs. 2 :

Zu 2. § 22 Abs. 1 Nr. 2 und § 23 Abs. 1 Nr. 4 :

Zu 3. § 24e Abs. 3 :

Zu Artikel 2

Zu 1. und 2. § 1 Abs. 6 und § 36 Abs. 6 :

Zu Artikel 3

Zu Artikel 4

Zu Artikel 5

Anlage
Stellungnahme des Nationalen Normenkontrollrates gem. § 6 Abs. 1 NKR-Gesetz: NKR-Nr. 492: Verordnung zur Ergänzung und Anpassung der Anforderungen an Luftfahrer


 
 
 


Drucksache 717/06

... (2) Soweit die Betriebspflicht reicht, darf der Flughafenunternehmer Luftfahrtunternehmen und die zur Luftfahrt Berechtigten nicht ohne sachlich gerechtfertigten Grund unmittelbar oder mittelbar unterschiedlich behandeln. Er kann den zur Luftfahrt und zur Nutzung der Flugplatzeinrichtung Berechtigten insbesondere das Starten, Landen und das Abstellen von Fluggerät verwehren, soweit sie .die ihnen gemäß § 43 Abs. 2 obliegenden Verpflichtungen nicht vollständig erfüllen und dies verhältnismäßig ist.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 717/06




A. Problem und Ziel

B. Lösung

C. Alternativen

D. Finanzielle Auswirkungen

E. Sonstige Kosten

Verordnung

Artikel 1
Die Luftverkehrs-Zulassungs-Ordnung in der Fassung der Bekanntmachung vom 27. März 1999 (BGBl. 1 S. 610), zuletzt geändert durch Artikel [1 der Verordnung vom 27. Juli 2005 (BGBl. 1 S. 2275)], wird wie folgt geändert:

1. § 41 wird wie folgt geändert:

2. § 43 wird durch folgende §§ 43 und 43a ersetzt:

§ 43
Flughafenbenutzungsordnung

§ 43a
Entgelte

3. § 45 wird wie folgt gefasst:

§ 45
Erhaltungs- und Betriebspflicht

4. Nach § 45 werden folgende §§ 45a, 45b und 45c eingefügt:

§ 45a
Flugplatzhandbuch

§ 45b
Sicherheitsorganisation

§ 45c
Beauftragter für die Sicherheitsorganisation

5. Dem § 46 wird folgender Absatz 5 angefügt:

6. § 47 wird wie folgt geändert:

8. § 53 wird wie folgt geändert:

9. § 58 Satz 1 wird wie folgt gefasst:

11. § 108 Abs. 1 Nr. 7 wird wie folgt geändert:

12. Dem § 110 wird folgender Absatz 4 angefügt:

13. Dem § 110 wird folgender Absatz 5 angefügt:

Artikel 2

Begründung

I. Allgemeiner Teil

II. Zu den einzelnen Vorschriften

Zu Artikel 1

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu Nummer 3

Zu Nummer 4

Zu Nummer 5

Zu Nummer 6

Zu Nummer 7

Zu Nummer 8

Zu Nummer 9

Zu Nummer 12

Zu Nummer 13

Zu Artikel 2


 
 
 


Drucksache 668/06

... Zum anderen wird die Nutzung des Luftraums durch besondere Aktivitäten, die für den gewöhnlichen Flugbetrieb gefährdend sein könnten, neu geregelt. Die Bedürfnisse der Freizeit führen zu neuen Formen der Nutzung des Luftraumes, wie etwa die Vornahme von Lasershows, die sich bei einer bestimmten Konstellation als Gefährdung der Luftfahrt ausnehmen können. Aus diesem Grunde sollen derartige Aktivitäten genehmigungspflichtig gemacht und gegebenenfalls verboten werden können. Zur Einführung entsprechender Bestimmungen bietet sich an, die Regelungen über die Möglichkeit von Starts und Landungen besonderen Fluggeräts außerhalb von Flugplätzen und die Benutzung des Luftraums mit derartigem Gerät rechtssystematisch besser zu fassen und Doppelregelungen abzubauen.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 668/06




A. Problem und Ziel

B. Lösung

C. Alternativen

E. Sonstige Kosten

Verordnung

Zweite Verordnung

Artikel 1
Änderung der Luftverkehrs-Ordnung

Artikel 2
Änderung der Luftverkehrs-Zulassungs-Ordnung

Artikel 3
Änderung der Verordnung über Luftfahrtpersonal

Artikel 4
Änderung der Verordnung zur Prüfung von Luftfahrtgerät

Artikel 5
Änderung der Verordnung über die Betriebsdienste der Flugsicherung

Artikel 6
Änderung der Betriebsordnung für Luftfahrtgerät

Artikel 7
Aufhebung von Verordnungen

Artikel 8
In-Kraft-Treten

Begründung

I. Allgemeiner Teil

II. Zu den einzelnen Vorschriften

Zu Artikel 1

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu Nummer 2

Zu Nummer 2

Zu Nummer 3

Zu Nummer 4e

Zu Nummer 5

Zu Nummer 6

Zu Nummer 7

Zu Nummer 7

Zu Nummer 8

Zu Nummer 9

Zu Nummer 9

Zu Nummer 10

Zu Artikel 2

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu Nummer 3

Zu Nummer 4

Zu Nummer 5

Zu Nummer 6

Zu Nummer 7

Zu Nummer 8

Zu Nummer 9

Zu Nummer 10

Zu Nummern 11 bis 17

Zu Nummer 14

Zu Nummer 18

Zu Nummer 19

Zu Nummer 20

Zu Nummer 21

Zu Nummer 22

Zu Nummer 23

Zu Nummer 24

Zu Nummer 25

Zu Nummer 25

Zu Artikel 3

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu Nummer 3

Zu Artikel 4

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu Artikel 5

Zu Nummer 1

Zu Artikel 6

Zu Artikel 7

Zu Artikel 8


 
 
 


Drucksache 19/05

... /EG des Europäischen Parlamentes und des Rates über Regeln und Verfahren für lärmbedingte Betriebsbeschränkungen auf Flughäfen der Gemeinschaft vom 26. März 2002. Beschränkungen des Betriebs von Fluggerät können auf Grund des § 32 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 bis 3, 9a und 15 des

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 19/05




A. Zielsetzung und Problem

B. Lösung

C. Alternativen

D. Finanzielle Auswirkungen auf die öffentlichen Haushalte

E. Sonstige Kosten

Artikel 1
Änderung der Luftverkehrs-Zulassungs-Ordnung

§ 48a
Begriffsbestimmungen Im Sinne der §§ 48a bis 48g ist:

§ 48b
Lärmbedingte Betriebsbeschränkungen an einem Flughafen

§ 48c
Prüfung für die Einführung von lärmbedingten Betriebsbeschränkungen

§ 48d
Fristen zur Einführung von lärmbedingten Betriebsbeschränkungen

§ 48e
Verfahren zur Einführung von lärmbedingten Betriebsbeschränkungen

§ 48f
Ausnahmegenehmigungen

§ 48g
Weitere Möglichkeiten zur Lärmminderung

Artikel 2

Begründung

I. Allgemeines:

II. Zu den einzelnen Vorschriften:

1. Zu Artikel 1

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu § 48a

Zu § 48b

Zu § 48c

Zu § 48d

Zu § 48e

Zu § 48f

Zu Nummer 3

Zu Nummer 4

Zu Nummer 5

Zu Nummer 6

2. Zu Artikel 2


 
 
 


Drucksache 853/05 (Beschluss)

... Bei diesen freizeitrelevanten Luftfahrzeugen handelt es sich zu einem großen Teil um solche, die auch im gewerblichen Flugbetrieb eingesetzt werden und entsprechend anspruchvolles Fluggerät darstellen. Darüber hinaus gilt, dass sich diese Luftfahrzeuge in den gleichen Lufträumen bewegen, die auch von der gewerblichen Fliegerei benutzt werden. Demzufolge ist sicherzustellen, dass auch für den so genannten Freizeitbetrieb ein ausreichendes Anspruchsniveau für die Flugbetriebs-/Flugsicherheit beibehalten wird.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 853/05 (Beschluss)




Zu Artikel 1

Zu Artikel 1

4 Flächenflugzeuge:

4 Hubschrauber:

Zu Artikel 1

Zu Artikel 1

Zu Artikel 1

Zu Artikel 1

Zu Anhang Nr. 1 Anhang III Nr. 1.c.1 zu Artikel 6a Verordnung EG Nr. 1592/2002

Zum Anhang Nr. 1 Anhang III Nr. 3.a.2 zu Artikel 6a Verordnung EG Nr. 1592/2002

Zum Anhang Nr. 1 Anhang III Nr. 3.b.1 zu Artikel 6a Verordnung EG Nr. 1592/2002


 
 
 


Drucksache 924/05

... Zum anderen wird die Nutzung des Luftraums durch besondere Aktivitäten, die für den gewöhnlichen Flugbetrieb gefährdend sein könnten, neu geregelt. Die Bedürfnisse der Freizeit führen zu neuen Formen der Nutzung des Luftraumes, wie etwa die Vornahme von Lasershows, die sich bei einer bestimmten Konstellation als Gefährdung der Luftfahrt ausnehmen können. Aus diesem Grunde sollen derartige Aktivitäten genehmigungspflichtig gemacht und gegebenenfalls verboten werden können. Zur Einführung entsprechender Bestimmungen bietet sich an, die Regelungen über die Möglichkeit von Starts und Landungen besonderen Fluggeräts außerhalb von Flugplätzen und die Benutzung des Luftraums mit derartigem Gerät rechtssystematisch besser zu fassen und Doppelregelungen abzubauen.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 924/05




A. Problem und Ziel

B. Lösung

C. Alternativen

D. Finanzielle Auswirkungen

E. Sonstige Kosten

Verordnung

Zweite Verordnung

Artikel 1
Änderung der Luftverkehrsordnung

1. § 6 wird wie folgt geändert:

2. § 11c wird wie folgt geändert:

3. Die §§ 15 und 16 werden durch die folgenden §§ 15, 15a und 16 ersetzt:

4. Dem § 22 Abs. 1 Nr. 8 werden die folgenden Halbsätze angefügt:

5. § 22a wird wie folgt geändert:

6. In § 43 wird nach Nummer 11 folgende Nummer 11 a eingefügt:

7. Die Anlage 2 zu § 21 LuftVO wird wie folgt geändert:

8. Die Anlage 5 zu § 4 Abs. 2 bis 4, § 26 Abs. 1, § 26a Abs. 2 und § 28 Abs. 1 und 2 LuftVO wird wie folgt geändert:

Artikel 2
Änderung der Luftverkehrs-Zulassungs-Ordnung

1. In der Inhaltsübersicht

2. In § 3 Abs. 2 Nr. 2

3. In § 8 Abs. 2 wird Nummer 5 wie folgt gefasst:

4. Die §§ 9 und 10 werden wie folgt gefasst:

5. In § 12 Abs. 3

6. § 42 wird wie folgt geändert:

7. § 52 wird wie folgt geändert:

8. § 54 Abs. 2 Satz 3 wird aufgehoben.

9. § 57 wird wie folgt geändert:

10. Nach § 62 wird folgender neuer § 62a eingefügt:

11. § 75 wird wie folgt gefasst:

12. Die Überschrift des Unterabschnittes 9 des Vierten Abschnittes vor § 90 wird wie folgt gefasst:

13. In § 90

14. § 91 wird wie folgt geändert:

15. § 92 wird wie folgt geändert:

16. § 93 wird wie folgt geändert:

17. Nach § 93 wird folgender § 93a angefügt:

18. Die Überschrift des Unterabschnittes 10 des Vierten Abschnittes vor § 94 wird wie folgt gefasst:

19. § 94 wird wie folgt gefasst:

20. § 95 wird wie folgt gefasst:

21. § 96 wird wie folgt gefasst:

22. § 96a wird wie folgt geändert:

23. Nach § 96a wird folgender § 96b eingefügt:

24. § 97 wird wie folgt gefasst:

25. Nach § 100 wird folgender § 100a angefügt:

26. § 108 wird wie folgt geändert:

Artikel 3
Änderung der Verordnung über Luftfahrtpersonal

Artikel 4
Änderung der Verordnung zur Prüfung von Luftfahrtgerät

Artikel 5
Änderung der Verordnung über die Betriebsdienste der Flugsicherung

Artikel 6
Änderung der Betriebsordnung für Luftfahrtgerät

Artikel 7
Aufhebung von Verordnungen

Artikel 8
In-Kraft-Treten

Begründung

I. Allgemeiner Teil

II. Zu den einzelnen Vorschriften

Zu Artikel 1

Zu Nummer 1

Zu Nummer 1

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu Nummer 3

Zu Nummer 4

Zu Nummer 5

Zu Nummer 5

Zu Nummer 6

Zu Nummer 7

Zu Nummer 7

Zu Nummer 8

Zu Artikel 2

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu Nummer 3

Zu Nummer 4

Zu Nummer 5

Zu Nummer 6

Zu Nummer 6

Zu Nummer 7

Zu Nummer 8

Zu Nummer 9

Zu Nummer 10

Zu Nummer 11

Zu Nummern 12 bis 18

Zu Nummer 15

Zu Nummer 19

Zu Nummer 20

Zu Nummer 21

Zu Nummer 22

Zu Nummer 23

Zu Nummer 24

Zu Nummer 25

Zu Nummer 26

Zu Nummer 26

Zu Artikel 3

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu Nummer 3

Zu Artikel 4

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu Artikel 5

Zu Nummer 1

Zu Nummer 1

Zu Artikel 6

Zu Artikel 7

Zu Artikel 8


 
 
 


Drucksache 20/05

Das Schadenspotenzial einer Dienstleistung an einem Flughafen nimmt zu, je intensiver der Kontakt des Dienstleisters zum Fluggerät bei deren Erbringung wird. Dies manifestiert sich insbesondere durch den Ort der Dienstleistungserbringung (z.B. Vorfeld). Die diesbezüglich sensibelsten Bereiche sind naturgemäß jene, die nicht für die Öffentlichkeit zugänglich sind, bzw. besonderer Zugangsberechtigungen bedürfen.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 20/05




A. Problem und Ziel

B. Lösung

C. Alternativen

D. Finanzielle Auswirkungen

E. Sonstige Kosten

Artikel 1

Artikel 2

Artikel 3

Begründung

I. Allgemeines:

II. Zu den einzelnen Vorschriften:

Zu Artikel 1

Zu Artikel 2

Zu Artikel 3


 
 
 


Drucksache 853/1/05

... Bei diesen freizeitrelevanten Luftfahrzeugen handelt es sich zu einem großen Teil um solche, die auch im gewerblichen Flugbetrieb eingesetzt werden und entsprechend anspruchvolles Fluggerät darstellen. Darüber hinaus gilt, dass sich diese Luftfahrzeuge in den gleichen Lufträumen bewegen, die auch von der gewerblichen Fliegerei benutzt werden. Demzufolge ist sicherzustellen, dass auch für den so genannten Freizeitbetrieb ein ausreichendes Anspruchsniveau für die Flugbetriebs-/Flugsicherheit beibehalten wird.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 853/1/05




Zu Artikel 1

Zu Artikel 1

4 Flächenflugzeuge:

4 Hubschrauber:

Zu Artikel 1

Zu Artikel 1

Zu Artikel 1

Zu Artikel 1

Zu Anhang Nr. 1 Anhang III Nr. 1.c.1 zu Artikel 6a Verordnung EG Nr. 1592/2002

Zum Anhang Nr. 1 Anhang III Nr. 3.a.2 zu Artikel 6a Verordnung EG Nr. 1592/2002

Zum Anhang Nr. 1 Anhang III Nr. 3.b.1 zu Artikel 6a Verordnung EG Nr. 1592/2002


 
 
 


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Das Informationssystem umfaßt alle bei umwelt-online implementierten Dateien zu den Umweltmedien/Bereichen: Abfall, Allgemeines, Anlagentechnik, Bau, Biotechnologie, Energienutzung, Gefahrgut, Immissionsschutz, Lebensmittel & Bedarfsgegenstände, Natur-, Pflanzen-, Tierschutz, Boden/Altlasten, Störfallprävention&Katastrophenschutz, Chemikalien, Umweltmanagement sowie Arbeitsschutz einschließlich des zugehörigen EU-Regelwerkes. Das Informationssystem wird kontinierlich entsprechend den Veröffentlichungen des Gesetzgebers aktualisiert.

Mit dem Lizenzerwerb wird die Nutzungsberechtigung des umwelt-online Informationssystems und die Nutzung des individuellen umwelt-online Rechtskatasters zum Nachweis der Rechtskonformität des Umweltmanagementsystems gemäß der DIN ISO 14001 bzw. der Ökoauditverordnung (EG)1221/2009, des Arbeitsschutzmanagementsystems gemäß OHSAS 18001 sowie des Energiemanagementsystems gemäß DIN ISO 50001 erworben.