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"Flugzeuge"


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0341/05B
0082/05
0710/05B
0390/05
0853/1/05
0183/05
0715/05
0399/05
0924/1/05
0095/05
0016/05
0496/05
0666/04B
0877/04
0413/04B
0666/2/04
0610/04
0280/04
0820/04
0280/1/04
0280/04B
0876/04
0995/04
0808/04
0915/04
0450/03
Drucksache 680/10

... (1) Der Luftverkehrsteuer unterliegt ein Rechtsvorgang, der zum Abflug eines Fluggastes von einem inländischen Startort mit einem Flugzeug oder Drehflügler durch ein Luftverkehrsunternehmen zu einem Zielort berechtigt.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 680/10




Artikel 1
Luftverkehrsteuergesetz (LuftVStG)

§ 1
Steuergegenstand

§ 2
Begriffsbestimmungen

§ 3
Sachlich und örtlich zuständige Behörde

§ 4
Entstehung der Steuer

§ 5
Steuerbefreiungen

§ 6
Steuerschuldner

§ 7
Registrierung

§ 8
Steuerliche Beauftragte

§ 9
Sicherheit

§ 10
Bemessungsgrundlage

§ 11
Steuersatz

§ 12
Steueranmeldung, Fälligkeit

§ 13
Aufzeichnungspflichten

§ 14
Steueraufsicht

§ 15
Geschäftsstatistik

§ 16
Bußgeldvorschriften

§ 17
Datenaustausch und Auskunftspflichten

§ 18
Ermächtigungen

§ 19
Anwendungsvorschriften und Übergangsvorschriften

Anlage 1

Anlage 2

Artikel 2
Änderung des Wohnraumförderungsgesetzes

Artikel 3
Änderung der Insolvenzordnung

Artikel 4
Änderung des Einführungsgesetzes zur Insolvenzordnung

Artikel 103
… [einsetzen: bei der Verkündung nächster freier Buchstabenzusatz] Überleitungsvorschrift zum Haushaltsbegleitgesetz 2011

Artikel 5
Änderung des Gerichtskostengesetzes

Artikel 6
Änderung des Soldatenversorgungsgesetzes

Artikel 7
Änderung des Energiesteuergesetzes

Artikel 8
Änderung des Stromsteuergesetzes

§ 9b
Steuerentlastung für Unternehmen

Artikel 9
Änderung der Stromsteuer-Durchführungsverordnung

Artikel 10
Änderung der Bundeshaushaltsordnung

Artikel 11
Änderung des Gesetzes über die Errichtung einer Bundesanstalt für Landwirtschaft und Ernährung

Artikel 12
Änderung des Gesetzes über die Alterssicherung der Landwirte

Artikel 13
Änderung des Bundesversorgungsgesetzes

Artikel 14
Änderung des Bundeselterngeld- und Elternzeitgesetzes

Artikel 15
Änderung des Zweiten Buches Sozialgesetzbuch

Artikel 16
Änderung des Vierten Buches Sozialgesetzbuch

Artikel 17
Änderung der Datenerfassungs- und -übermittlungsverordnung

Artikel 18
Änderung des Fünften Buches Sozialgesetzbuch

§ 221a
Weitere Beteiligung des Bundes für das Jahr 2011

Artikel 19
Änderung des Sechsten Buches Sozialgesetzbuch

Artikel 20
Änderung des RV-Altersgrenzenanpassungsgesetzes

Artikel 21
Änderung des Zwölften Buches Sozialgesetzbuch

Artikel 22
Änderung des Wohngeldgesetzes

Artikel 23
Bekanntmachungserlaubnis

Artikel 24
Inkrafttreten


 
 
 


Drucksache 701/10

... Durch Lastenteilung und die gemeinsame Nutzung von Ressourcen lassen sich erhebliche Effizienzgewinne erzielen. Dies gilt insbesondere für Ressourcen, die für horizontale Koordinierung, Lagebeurteilung und Logistik (z.B. Einsatz von Überwachungsflugzeugen zur Lagebeurteilung) benötigt werden, aber auch für bestimmte hochwertige Ressourcen.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 701/10




Mitteilung

1. Einleitung

2. Anpassung der verfügbaren Instrumente an eine sich verändernde Welt

3. Leitprinzipien

4. Eine effektivere und effizientere europäische Katastrophenabwehr

4.1. Aufbau einer europäischen Notfallabwehrkapazität auf der Grundlage im Voraus bereitgestellter Ressourcen der Mitgliedstaaten und im Voraus vereinbarter Notfallpläne

4.2. Vorhaltung Pre-positioning von Ressourcen für die Katastrophenabwehr

4.3. Verbesserte Bedarfsermittlung

4.4. Eine gemeinsame, effektivere und kostenwirksamere Logistik

4.5. Koordinierter und kostenwirksamer Transport

4.6. Nutzung von militärischen Mitteln der Mitgliedstaaten und Möglichkeiten der GSVP zur Unterstützung der EU-Katastrophenabwehr

5. Eine kohärentere Reaktion

5.1. Aufbau eines Notfallabwehrzentrums

5.2. Verstärkte Koordinierung

6. Eine sichtbarere Katastrophenabwehr

7. Schlussfolgerung


 
 
 


Drucksache 797/1/10

... 2. Der Bundesrat fordert die unverzügliche und endgültige Stilllegung der ältesten und am schlechtesten gegen Flugzeugabsturz geschützten Reaktoren Biblis A, Biblis B, Brunsbüttel, Neckarwestheim I, Philippsburg I, Isar I, Unterweser und Krümmel. Die Stilllegung dieser acht Atomkraftwerke wird die Sicherheit der Stromversorgung nicht gefährden und die Großhandelspreise für Strom nur geringfügig beeinflussen. Der Bundesrat ist der Auffassung, dass die derzeit erfolgende Abschaltung der älteren Atomkraftwerke auf der Grundlage von Anordnungen nach § 19 Abs. 3

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 797/1/10




Zum Kapitel „Einsatz der Kernenergie“


 
 
 


Drucksache 235/10

... unter Hinweis darauf, dass die Regeln für den Marktzugang von Luftfahrtunternehmen vorbehaltlich etwaiger erforderlicher Übergangsregelungen Begrenzungen bezüglich der Flugfrequenzen, der Kapazität, der Strecken und des Flugzeugtyps oder ähnliche Begrenzungen im Rahmen zweiseitiger Luftverkehrsabkommen oder zweiseitiger Vereinbarungen ausschließen sollten und dass Luftfahrtunternehmen nicht verpflichtet werden sollten, als Voraussetzung für den Marktzugang kommerzielle Vereinbarungen zu schließen oder ähnliche Absprachen zu treffen,

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 235/10




A. Problem und Ziel

B. Lösung

C. Alternativen

D. Finanzielle Auswirkungen

1. Haushaltsausgaben ohne Vollzugsaufwand

2. Vollzugsaufwand

E. Sonstige Kosten

F. Bürokratiekosten

Gesetzentwurf

Entwurf

Artikel 1

Artikel 2

Artikel 3

Begründung

Zu Artikel 1

Zu Artikel 2

Zu Artikel 3

Schlussbemerkung

Übereinkommen zwischen der Europäischen Gemeinschaft und ihren Mitgliedstaaten, der Republik Albanien, Bosnien und Herzegowina, der Republik Bulgarien, der ehemaligen jugoslawischen Republik Mazedonien, der Republik Island, der Republik Kroatien, der Republik Montenegro, dem Königreich Norwegen, Rumänien, der Republik Serbien und der Übergangsverwaltung der Vereinten Nationen in Kosovo1 zur Schaffung eines gemeinsamen europäischen Luftverkehrsraums

Ziele und Grundsätze

Artikel 1

Artikel 2

Artikel 3

Artikel 4

Artikel 5

2 Nichtdiskriminierung

Artikel 6

2 Niederlassungsrecht

Artikel 7

Artikel 8

Artikel 9

Artikel 10

2 Flugsicherheit

Artikel 11

2 Luftsicherheit

Artikel 12

2 Flugverkehrsmanagement

Artikel 13

2 Wettbewerb

Artikel 14

2 Durchsetzung

Artikel 15

2 Auslegung

Artikel 16

Neue Rechtsvorschriften

Artikel 17

Gemischter Ausschuss

Artikel 18

Artikel 19

2 Streitbeilegung

Artikel 20

2 Schutzmaßnahmen

Artikel 21

Artikel 22

Weitergabe von Informationen

Artikel 23

Drittländer und Internationale Organisationen

Artikel 24

Artikel 25

Artikel 26

2 Übergangsregelungen

Artikel 27

Verhältnis zu Luftverkehrsabkommen und anderen zweiseitigen Luftverkehrsvereinbarungen

Artikel 28

Inkrafttreten, Überprüfung, Beendigung und sonstige Bestimmungen

Artikel 29
Inkrafttreten

Artikel 30
Überprüfung

Artikel 31
Beendigung

Artikel 32
Erweiterung des gemeinsamen europäischen Luftverkehrsraums

Artikel 33
Flughafen Gibraltar

Artikel 34
Sprachen

Anhang I
Anwendbare Vorschriften für die Zivilluftfahrt

A. Marktzugang und damit zusammenhängende Fragen

Nr. 2407/92 Nr. 2408/92 Nr. 2409/92 Nr. 95/93 Nr. 96/67 Nr. 785/2004

B. Flugverkehrsmanagement

Nr. 549/2004 Nr. 550/2004 Nr. 551/2004 Nr. 552/2004 Nr. 2096/2005 Nr. 2150/2005

C. Flugsicherheit

Nr. 3922/91 Nr. 94/56 Nr. 1592/2002 Nr. 2003/42 Nr. 1702/2003 Nr. 2042/2003 Nr. 104/2004 Nr. 488/2005 Nr. 2111/2005

D. Luftsicherheit

Nr. 2320/2002 Nr. 622/2003 Nr. 1217/2003 Nr. 1486/2003 Nr. 1138/2004

E. Umweltschutz

Nr. 89/629 Nr. 92/14 Nr. 2002/30 Nr. 2002/49

F. Soziale Aspekte

Nr. 1989/391 Nr. 2003/88 Nr. 2000/79

G. Verbraucherschutz

Nr. 90/314 Nr. 92/59 Nr. 93/13 Nr. 95/46 Nr. 2027/97 Nr. 261/2004

H. Sonstige Rechtsvorschriften

Nr. 2299/1989 Nr. 91/670 Nr. 3925/91 Nr. 437/2003 Nr. 1358/2003 Nr. 2003/96

Anhang II
Horizontale Anpassungen und bestimmte Verfahrensregeln

1. Einleitender Teil der Rechtsvorschriften

2. Besondere Terminologie der Rechtsakte

3. Bezugnahmen auf Mitgliedstaaten

4. Bestimmungen zu Ausschüssen der europäischen Gemeinschaften und Konsultation assoziierter Parteien

5. Zusammenarbeit und Informationsaustausch

6. Sprachen

Anhang III
Regeln für den Wettbewerb und staatliche Beihilfen gemäß Artikel 14

Artikel 1
Staatliche Monopole

Artikel 2
Angleichung der Rechtsvorschriften für den Wettbewerb und staatliche Beihilfen

Artikel 3
Wettbewerb und sonstige wirtschaftliche Bestimmungen

Anhang IV
Anrufung des Gerichtshofs der Europäischen Gemeinschaften

1. Allgemeine Grundsätze für die Anwendung von Artikel 16 des Übereinkommens

2. Umfang und Modalitäten der Verfahren nach Artikel 16 Absatz 2 des Übereinkommens

3. Vorlagen nach Artikel 20 Absatz 3 des Übereinkommens

4. Sprachenregelung bei Vorlagen an den Gerichtshof

Anhang V

Protokoll I
Übergangsvereinbarungen zwischen der Europäischen Gemeinschaft und den EG-Mitgliedstaaten einerseits und der Republik Albanien andererseits

Artikel 1
Übergangsfristen

Artikel 2
Bedingungen für den Übergang

Artikel 3
Übergangsregelungen

Artikel 4
Flugsicherheit

Artikel 5
Luftsicherheit

Protokoll II
Übergangsvereinbarungen zwischen der Europäischen Gemeinschaft und den EG-Mitgliedstaaten einerseits und Bosnien und Herzegowina andererseits

Artikel 1
Übergangsfristen

Artikel 2
Bedingungen für den Übergang

Artikel 3
Übergangsregelungen

Artikel 4
Flugsicherheit

Artikel 5
Luftsicherheit

Protokoll III
Übergangsvereinbarungen zwischen der Europäischen Gemeinschaft und den EG-Mitgliedstaaten einerseits und der Republik Bulgarien andererseits

Artikel 1
Übergangsfrist

Artikel 2
Bedingungen für den Übergang

Artikel 3
Übergangsregelungen

Artikel 4
Flugsicherheit

Artikel 5
Luftsicherheit

Protokoll IV
Übergangsvereinbarungen zwischen der Europäischen Gemeinschaft und den EG-Mitgliedstaaten einerseits und der Republik Kroatien andererseits

Artikel 1
Übergangsfristen

Artikel 2
Bedingungen für den Übergang

Artikel 3
Übergangsregelungen

Artikel 4
Flugsicherheit

Artikel 5
Luftsicherheit

Protokoll V
Übergangsvereinbarungen zwischen der Europäischen Gemeinschaft und den EG-Mitgliedstaaten einerseits und der ehemaligen jugoslawischen Republik Mazedonien andererseits

Artikel 1
Übergangsfristen

Artikel 2
Bedingungen für den Übergang

Artikel 3
Übergangsregelungen

Artikel 4
Anwendung bestimmter Rechtsvorschriften durch die ehemalige jugoslawische Republik Mazedonien

Artikel 5
Flugsicherheit

Artikel 6
Luftsicherheit

Protokoll VI
Übergangsvereinbarungen zwischen der Europäischen Gemeinschaft und den EG-Mitgliedstaaten einerseits und der Republik Serbien andererseits

Artikel 1
Übergangszeiträume

Artikel 2
Bedingungen für den Übergang

Artikel 3
Übergangsregelungen

Artikel 4
Flugsicherheit

Artikel 5
Luftsicherheit

Protokoll VII
Übergangsvereinbarungen zwischen der Europäischen Gemeinschaft und den EG-Mitgliedstaaten einerseits und der Republik Montenegro andererseits

Artikel 1
Übergangszeiträume

Artikel 2
Bedingungen für den Übergang

Artikel 3
Übergangsregelungen

Artikel 4
Flugsicherheit

Artikel 5
Luftsicherheit

Protokoll VIII
Übergangsvereinbarungen zwischen der Europäischen Gemeinschaft und den EG-Mitgliedstaaten einerseits und Rumänien andererseits

Artikel 1
Übergangsfrist

Artikel 2
Bedingungen für den Übergang

Artikel 3
Übergangsregelungen

Artikel 4
Flugsicherheit

Artikel 5
Luftsicherheit

Protokoll IX
Übergangsvereinbarungen zwischen der Europäischen Gemeinschaft und den EG-Mitgliedstaaten einerseits und der Übergangsverwaltung der Vereinten Nationen in Kosovo andererseits

Artikel 1
Zuständigkeiten der UNMIK

Artikel 2
Übergangsfristen

Artikel 3
Bedingungen für den Übergang

Artikel 4
Übergangsregelungen

Artikel 5
Internationale Übereinkünfte

Artikel 6
Flugsicherheit

Artikel 7
Luftsicherheit

Denkschrift

A. Allgemeiner Teil

B. Besonderer Teil

Artikel 1

Artikel 2

Artikel 3

Artikel 4

Artikel 5

Artikel 6

Artikel 7

Artikel 8

Artikel 9

Artikel 10

Artikel 11

Artikel 12

Artikel 13

Artikel 14

Artikel 15

Artikel 16

Artikel 17

Artikel 18

Artikel 19

Artikel 20

Artikel 21
und 22

Artikel 23

Artikel 24

Artikel 25
und 26

Artikel 27

Artikel 28

Artikel 29

Artikel 30

Artikel 31

Artikel 32

Artikel 33

Artikel 34

Anlage
Stellungnahme des Nationalen Normenkontrollrates gemäß § 6 Abs. 1 NKR-Gesetz: NKR-Nr. 1137: Gesetz zu dem Übereinkommen vom 9. Juni 2006 zwischen der Europäischen Gemeinschaft und ihren Mitgliedstaaten einerseits und der Republik Albanien, Bosnien und Herzegowina, der Republik Bulgarien, der ehemaligen jugoslawischen Republik Mazedonien, der Republik Island, der Republik Kroatien, der Republik Montenegro, dem Königreich Norwegen, Rumänien, der Republik Serbien und der Übergangsverwaltung der Vereinten Nationen in Kosovo andererseits zur Schaffung eines gemeinsamen europäischen Luftverkehrsraums


 
 
 


Drucksache 530/10

... ueber.htmversorgungsanlagen nach § 3 Nummer 2 Buchstabe c, d, e und f). Dies ist jedoch keine inhaltliche Änderung, da sie sich durch die neue Einteilung der Wasserversorgungsanlagen nach § 3 Nummer 2 ergibt. Klar herausgestellt wird, dass hier auch die Unternehmer und sonstigen Inhaber einer Wasserversorgungsanlage z.B. an Bord eines Passagier- oder Frachtschiffs oder in einem Passagierflugzeug zu dem Kreis der Verpflichteten gehören. Maßnahmen zur Abhilfe sind durch neue Regelungen für Kleinanlagen zur Eigenversorgung entsprechend § 9 Absatz 9 (neu) nicht mehr in jedem Fall zwingend vorgeschrieben. Daher wird das Wort "erforderlichenfalls" eingefügt. Es werden außerdem sprachliche Anpassungen vorgenommen.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 530/10




A. Problem und Ziel

B. Lösung

C. Alternativen

D. Finanzielle Auswirkungen auf die öffentlichen Haushalte

1. Haushaltsausgaben ohne Vollzugsaufwand

2. Vollzugsaufwand

E. Sonstige Kosten

F. Bürokratiekosten

Verordnung

Erste Verordnung

Artikel 1
Änderung der Trinkwasserverordnung

§ 3
Begriffsbestimmungen

§ 8
Stelle der Einhaltung

§ 9
Maßnahmen im Falle der Nichteinhaltung von Grenzwerten, der Nichterfüllung von Anforderungen sowie des Erreichens oder der Überschreitung von technischen Maßnahmenwerten

§ 10
Zulassung der Abweichung von Grenzwerten für chemische Parameter

§ 13
Anzeigepflichten

§ 14
Untersuchungspflichten

§ 21
Information der Verbraucher und Berichtspflichten

Artikel 2
Bekanntmachungserlaubnis

Artikel 3
Inkrafttreten

Anlage 3
(zu § 7) Indikatorparameter

Teil I
Allgemeine Indikatorparameter

Teil II
Spezielle Anforderungen an Trinkwasser in Anlagen der Trinkwasser-Installation

Teil III
Anforderungen an Trinkwasser in Bezug auf Radioaktivität

Anmerkung 1:

Anmerkung 2:

Anmerkung 3:

Teil III

Teil IV

Begründung

Allgemeiner Teil

1. Einführung

2. Kosten und Preiswirkungen

a Kosten der öffentlichen Haushalte

b Kosten für die Wirtschaft und Preiswirkungen

3. Bürokratiekosten

4. Gleichstellungspolitische Auswirkungen Gender Mainstreaming

5. Vereinbarkeit mit europarechtlichen Vorgaben

6. Ermächtigungsgrundlage

Besonderer Teil

§ 2
:

Absatz 1

Satz 1:

Satz 2:

Nummer 3

Nummer 4

Absatz 2

§ 3
:

Satz 1:

Nummer 1

Nummer 2

Wasserversorgungsanlagen an Bord von Land-, Wasser- und Luftfahrzeugen

Fahrbare Schank- und Verkaufsstände

Nummer 3

Nummer 4

Nummer 7

Nummer 8

Nummer 9

Nummer 10

Nummer 11

2. Abschnitt Überschrift:

§ 4
:

Absatz 1

Absatz 2

Absatz 3

§ 5
:

Absatz 1

Absatz 2

Absatz 3

Absatz 4

Absatz 5

§ 6
:

Absatz 1

Absatz 2

Absatz 3

§ 7
:

Absatz 1

Absatz 2

§ 8
:

Nummer 1

Nummer 2

Nummer 3

Nummer 4

§ 9
:

Absatz 1

Satz 1:

Satz 2:

Satz 3:

Satz 4:

Satz 5:

Absatz 2

Satz 1:

Satz 2:

Satz 3:

Absatz 3

Satz 1:

Satz 2, Nummer 2:

Satz 3:

Satz 4:

Absatz 4

Absatz 5

Absatz 6

Absatz 7

Absatz 8

Absatz 9

Satz 1:

Satz 2:

§ 10
:

Absatz 1

Absatz 2

Absatz 3

Absatz 4

Absatz 5

Absatz 6

Absatz 7

Absatz 8

Absatz 9

§ 10
(alt):

3. Abschnitt Aufbereitung und Desinfektion

§ 11
:

Absatz 1

Satz 1:

Nummer 5

Satz 4:

Satz 5:

Absatz 2

Absatz 3

Absatz 4

Absatz 5

Absatz 6

Absatz 7

§ 12
(alt):

§ 13
:

Absatz 1

Absatz 4

§ 14
:

Absatz 1

Absatz 2

Satz 1:

Satz 2:

Satz 3:

Satz 4:

Satz 5:

Satz 6:

Satz 7:

Satz 8:

Satz 9:

Satz 10:

Absatz 3

Absatz 4

Absatz 5

Absatz 6

Absatz 7

§ 15
:

Absatz 1

Absatz 2

Absatz 3

Absatz 4

§ 16
:

Absatz 1

Satz 1:

Satz 2:

Satz 3:

Satz 4:

Satz 5:

Absatz 2

Absatz 3

Absatz 4

Satz 1:

Satz 2:

Satz 3:

Satz 4:

Satz 5:

Satz 6:

Absatz 5

Satz 1:

Satz 3:

Satz 4:

Absatz 6

§ 17
:

Absatz 1

Absatz 2

Satz 1:

Satz 3:

§ 18
:

Absatz 1

Absatz 2

Absatz 3

§ 19
:

Absatz 1

Absatz 2

Absatz 3

Absatz 4

Absatz 5

Satz 1:

Satz 2 und 3:

Satz 4:

Satz 5:

Satz 6:

Absatz 6

Absatz 7

Satz 1:

§ 20
:

Absatz 1

Nummer 1

Nummer 2

Nummer 3

Nummer 4

Nummer 5

Absatz 2

§ 21
:

Absatz 1

Satz 1:

Satz 2:

Satz 3:

Satz 4:

Absatz 2

§ 22
:

§ 23
:

Satz 1:

Satz 2:

Satz 3:

§ 24
:

Absatz 1

§ 25
:

Nummer 1

Nummer 2

Nummer 3

Nummer 4

Nummer 6

Nummer 8

Nummer 8

Nummer 10

Nummer 11

Nummer 13

Nummer 14

Nummer n

Anlage 1
: Teil I

Teil II

Anlage 2
: Die Anzahl der Dezimalstellen der Grenzwerte wird an die der Trinkwasserrichtlinie angepasst.

Teil I

Laufende Nummer 1:

Laufende Nummer 9:

Laufende Nummer 10:

Laufende Nummer 11:

Laufende Nummer 14:

Laufende Nummer 15:

Teil II

Laufende Nummer 4:

Laufende Nummer 5:

Laufende Nummer 6:

Laufende Nummer 7:

Laufende Nummer 8:

Laufende Nummer 9:

Laufende Nummer 10:

Laufende Nummer 11:

Laufende Nummer 12:

Anlage 3
: Die Anzahl der Dezimalstellen der Grenzwerte wird an die der Trinkwasserrichtlinie angepasst.

Teil I

Laufende Nummer 2:

Laufende Nummer 3:

Laufende Nummer 4:

Laufende Nummer 5:

Laufende Nummer 6:

Laufende Nummer 8:

Laufende Nummer 9:

Laufende Nummern 10 und 11:

Laufende Nummer 12 und Anmerkung 2:

Laufende Nummer 13:

Laufende Nummer 17:

Laufende Nummer 18:

Laufende Nummer 19 und 20 neu :

Laufende Nummer 19 alt :

Laufende Nummer 20 alt :

Anmerkung 2:

Anmerkung 2 bis 4 alt :

Teil II

Teil III

Anmerkung 1:

Anmerkung 2:

Anmerkung 3:

Anlage 4
: Eine notwendige Erweiterung des Bezugs in der Kopfzeile um § 19 und die Aufhebung der Einschränkung für § 14 auf Absatz 1 wegen inhaltlicher Änderungen in diesen Paragraphen werden vorgenommen. Die Unterteilung in Teile mit römischen Ziffern und deren Unterteilung mit Buchstaben wird eingeführt, um Verwechslungen zu vermeiden.

Satz 1:

Anmerkung 1:

Anmerkung 2:

Anmerkung 3:

Satz 2 und 3:

Satz 1 und Satz 2:

Satz 3:

Anlage 5
: Aktualisierung der Bezüge. Es wurde eine Umbenennung in entsprechende Teile I bis IV in Analogie zu den anderen Anlagen vorgenommen.

Teil I

Teil II

Teil III

Teil IV

Anlage 6
: Die Streichung der Anlage 6 zu § 12 Absatz 1 und 2 TrinkwV 2001 und die Überführung der für die Aufbereitung in besonderen Fällen zu verwendenden Aufbereitungschemikalien in einen separaten Teil der Liste der Aufbereitungsstoffe und Desinfektionsverfahren dient der Entbürokratisierung und Entfrachtung der Verordnung von technischen Detailangaben und erhöht auch für diesen Bereich die Flexibilität.

Absatz 2

Anlage
Stellungnahme des Nationalen Normenkontrollrates gern. § 6 Abs. 1 NKR-Gesetz: NKR-Nr. 881: Verordnung zur Änderung der Verordnung über die Qualität von Wasser für den menschlichen Gebrauch (Trinkwasserverordnung)


 
 
 


Drucksache 144/10

... Ausgaben für die Inanspruchnahme aus dem EADS/Airbus im Zusammenhang mit der Beschaffung des Großraumtransportflugzeuges A400M von der Kreditanstalt für Wiederaufbau gewährten Exportkredit"



Drucksache 117/10

... " sind Schadstoffe, die durch menschliche Tätigkeit aus Quellen auf dem Gebiet der Bundesrepublik Deutschland und ihrer ausschließlichen Wirtschaftszone freigesetzt werden, ausgenommen Schadstoffe des internationalen Seeverkehrs und von Flugzeugen außerhalb des Lande- und Startzyklus;

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 117/10




A. Zielsetzung

B. Lösung

C. Alternativen / nachhaltige Entwicklung

D. Finanzielle Auswirkungen auf die öffentlichen Haushalte

1. Haushaltsausgaben ohne Vollzugsaufwand

2. Haushaltsausgaben mit Vollzugsaufwand

2.1 Bund

2.2 Länder und Kommunen

E. Sonstige Kosten

F. Bürokratiekosten

Verordnung

Neununddreißigste Verordnung zur Durchführung des Bundes-Immissionsschutzgesetzes Verordnung über Luftqualitätsstandards und Emissionshöchstmengen – 39. BImSchV

Artikel 1
Neununddreißigste Verordnung zur Durchführung des Bundes-Immissionsschutzgesetzes (Verordnung über Luftqualitätsstandards und Emissionshöchstmengen – 39. BImSchV)1

Teil 1
Allgemeine Vorschriften

§ 1
Begriffsbestimmungen

Teil 2
Immissionswerte

§ 2
Immissionsgrenzwerte, Alarmschwelle und kritischer Wert für Schwefeldioxid

§ 3
Immissionsgrenzwerte und Alarmschwelle für Stickstoffdioxid (NO2); kritischer Wert für Stickstoffoxide (NOx)

§ 4
Immissionsgrenzwerte für Partikel (PM10)

§ 5
Zielwert, Immissionsgrenzwert, Verpflichtung in Bezug auf die Expositionskonzentration sowie nationales Ziel für die Reduzierung der Exposition für Partikel (PM2,5)

§ 6
Immissionsgrenzwert für Blei

§ 7
Immissionsgrenzwert für Benzol

§ 8
Immissionsgrenzwert für Kohlenmonoxid

§ 9
Zielwerte, langfristige Ziele, Informationsschwelle und Alarmschwelle für bodennahes Ozon

§ 10
Zielwerte für Arsen, Kadmium, Nickel und Benzo[a]pyren

Teil 3
Beurteilung der Luftqualität

§ 11
Festlegung von Gebieten und Ballungsräumen

§ 12
Einstufung der Gebiete und Ballungsräume für Schwefeldioxid, Stickstoffdioxid und Stickstoffoxide, Partikel (PM10 und PM2,5), Blei, Benzol und Kohlenmonoxid

§ 13
Vorschriften zur Ermittlung von Schwefeldioxid, Stickstoffdioxid und Stickstoffoxiden, Partikeln (PM10 und PM2,5), Blei, Benzol und Kohlenmonoxid

§ 14
Probenahmestellen zur Messung von Schwefeldioxid, Stickstoffdioxid und Stickstoffoxiden, Partikeln (PM10 und PM2,5), Blei, Benzol und Kohlenmonoxid

§ 15
Indikator für die durchschnittliche PM2,5 - Exposition

§ 16
Referenzmessmethoden für die Beurteilung von Schwefeldioxid, Stickstoffdioxid und Stickstoffoxiden, Partikeln (PM10 und PM2,5), Blei, Benzol und Kohlenmonoxid

§ 17
Vorschriften zur Ermittlung von Ozonwerten

§ 18
Probenahmestellen zur Messung von Ozonwerten

§ 19
Referenzmessmethoden für die Beurteilung von Ozonwerten

§ 20
Vorschriften zur Ermittlung von Arsen, Kadmium, Nickel und Benzo[a]pyren und Quecksilber

Teil 4
Kontrolle der Luftqualität

§ 21
Regelungen für die Einhaltung der Immissionsgrenzwerte für Schwefeldioxid, Stickstoffdioxid, Partikel (PM10 und PM2,5), Blei, Benzol und Kohlenmonoxid

§ 22
Anforderungen an Gebiete und Ballungsräume, in denen die Zielwerte für Arsen, Kadmium, Nickel und Benzo[a]pyren überschritten sind

§ 23
Einhaltung von langfristigem Ziel, nationalem Ziel und Zielwerten

§ 24
Überschreitung von Immissionsgrenzwerten durch Emissionsbeiträge aus natürlichen Quellen

§ 25
Überschreitung von Immissionsgrenzwerten für Partikel PM10 auf Grund der Ausbringung von Streusand oder -salz auf Straßen im Winterdienst

§ 26
Erhalten der bestmöglichen Luftqualität

Teil 5
Pläne

§ 27
Luftreinhaltepläne

§ 28
Pläne für kurzfristige Maßnahmen

§ 29
Maßnahmen bei grenzüberschreitender Luftverschmutzung

Teil 6
Unterrichtung der Öffentlichkeit und Berichtspflichten

§ 30
Unterrichtung der Öffentlichkeit

§ 31
Übermittlung von Informationen und Berichten für Schwefeldioxid, Stickstoffoxide, Partikel PM10, Partikel PM2,5, Blei, Benzol, Kohlenmonoxid, Staubinhaltsstoffe und Ozon

§ 32
Übermittlung von Informationen und Berichten für Arsen, Kadmium, Nickel und Benzo[a]pyren

Teil 7
Emissionshöchstmengen, Programme der Bundesregierung

§ 33
Emissionshöchstmengen, Emissionsinventare und -prognosen

§ 34
Programm der Bundesregierung zur Verminderung der Ozonwerte und zur Einhaltung der Emissionshöchstmengen

§ 35
Programme der Bundesregierung zur Einhaltung der Verpflichtung in Bezug auf die PM2,5 - Expositionskonzentration sowie des nationalen Ziels für die Reduzierung der PM2,5 - Exposition

Teil 8
Gemeinsame Vorschriften

§ 36
Zugänglichkeit der Normen

Anlage 1
Datenqualitätsziele

A. Datenqualitätsziele für die Luftqualitätsbeurteilung

B. Ergebnisse der Beurteilung der Luftqualität

C. Qualitätssicherung bei der Beurteilung der Luftqualität – Validierung der Daten

Anlage 2
Festlegung der Anforderungen für die Beurteilung der Werte für Schwefeldioxid, Stickstoffdioxid und Stickstoffoxiden, Partikeln (PM10 und PM2,5), Blei, Benzol und Kohlenmonoxid in der Luft innerhalb eines Gebiets oder Ballungsraums

A. Obere und untere Beurteilungsschwellen

B. Überschreitung der oberen und unteren Beurteilungsschwellen

Anlage 3
Beurteilung der Luftqualität und Lage der Probenahmestellen für Messungen von Schwefeldioxid, Stickstoffdioxid und Stickstoffoxiden, Partikeln (PM10 und PM2,5), Blei, Benzol und Kohlenmonoxid in der Luft

A. Allgemeines

B. Großräumige Ortsbestimmung der Probenahmestellen

C. Kleinräumige Ortsbestimmung der Probenahmestellen

D. Dokumentation und Überprüfung der Ortswahl

Anlage 4
Messungen an Messstationen für den ländlichen Hintergrund (konzentrationsunabhängig)

A. Ziele

B. Stoffe

C. Standortkriterien

Anlage 5
Kriterien für die Festlegung der Mindestzahl der Probenahmestellen für ortsfeste Messungen der Werte für Schwefeldioxid, Stickstoffdioxid und Stickstoffoxiden, Partikeln (PM10, PM2,5), Blei, Benzol und Kohlenmonoxid in der Luft

A. Mindestzahl der Probenahmestellen für ortsfeste Messungen zur Beurteilung der Einhaltung von Immissionsgrenzwerten für den Schutz der menschlichen Gesundheit und von Alarmschwellen in Gebieten und Ballungsräumen, in denen ortsfeste Messungen die einzige Informationsquelle darstellen

1. Diffuse Quellen

2. Punktquellen

B. Mindestzahl der Probenahmestellen für ortsfeste Messungen, um zu beurteilen, ob die Vorgaben für die für die Reduzierung der PM2,5 - Exposition zum Schutz der menschlichen Gesundheit eingehalten werden

C. Mindestzahl der Probenahmestellen für ortsfeste Messungen, um zu beurteilen, ob die kritischen Werte zum Schutz der Vegetation in anderen Gebieten als Ballungsräumen eingehalten werden

Anlage 6
Referenzmethoden für die Beurteilung der Werte für Schwefeldioxid, Stickstoffdioxid und Stickstoffoxiden, Partikeln (PM10 und PM2,5), Blei, Benzol, Kohlenmonoxid und Ozon

A. Referenzmessmethoden

B. Nachweis der Gleichwertigkeit

C. Normzustand

D. Neue Messeinrichtungen

E. Gegenseitige Anerkennung der Daten

Anlage 7
Zielwerte und langfristige Ziele für Ozon

A. Kriterien

B. Zielwerte

C. Langfristige Ziele

Anlage 8
Kriterien zur Einstufung von Probenahmestellen für die Beurteilung der Ozonwerte und zur Bestimmung ihrer Standorte

A. Großräumige Standortbestimmung

B. Kleinräumige Standortbestimmung

C. Dokumentation und Überprüfung der Standortbestimmung

Anlage 9
Kriterien zur Bestimmung der Mindestzahl von Probenahmestellen für die ortsfesten Messungen von Ozonwerten

A. Mindestzahl der Probenahmestellen für kontinuierliche ortsfeste Messungen zur Beurteilung der Einhaltung der Zielwerte, der Informations- und Alarmschwellen und der Erreichung der langfristigen Ziele, soweit solche Messungen die einzige Informationsquelle darstellen

B. Mindestzahl der Probenahmestellen für ortsfeste Messungen in Gebieten und Ballungsräumen, in denen die langfristigen Ziele erreicht werden

Anlage 10
Messung von Ozonvorläuferstoffen

A. Ziele

B. Stoffe

C. Standortkriterien

Anlage 11
Immissionsgrenzwerte zum Schutz der menschlichen Gesundheit

A. Kriterien

B. Immissionsgrenzwerte

Anlage 12
Nationales Ziel, auf das die Exposition reduziert werden soll, Ziel- und Immissionsgrenzwert für PM2,5

A. Indikator für die durchschnittliche Exposition

B. Nationales Ziel, auf das die Exposition reduziert werden soll

C. Verpflichtung in Bezug auf die Expositionskonzentration

D. Zielwert

E. Immissionsgrenzwert

Anlage 13
Erforderlicher Inhalt von Luftreinhalteplänen (Zu §§ 27 und 34)

Anlage 14
Unterrichtung der Öffentlichkeit (Zu § 30)

Anlage 15
Festlegung der Anforderungen an die Beurteilung der Werte für Arsen, Kadmium, Nickel und Benzo[a]pyren innerhalb eines Gebiets oder Ballungsraums (Zu § 20)

A. Obere und untere Beurteilungsschwellen

B. Ermittlung der Überschreitung der oberen und unteren Beurteilungsschwellen

Anlage 16
Standort und Mindestanzahl der Probenahmestellen für die Messung der Werte und der Ablagerungsraten von Arsen, Kadmium, Nickel und Benzo[a]pyren (Zu § 20)

A. Großräumige Standortkriterien

B. Kleinräumige Standortkriterien

C. Dokumentation und Überprüfung der Standortwahl

D. Kriterien zur Festlegung der Zahl von Probenahmestellen für ortsfeste Messungen der Werte von Arsen, Kadmium, Nickel und Benzo[a]pyren

a Diffuse Quellen

b Punktquellen

Anlage 17
(Zu § 20) Datenqualitätsziele und Anforderungen an Modelle zur Bestimmung der Werte für Arsen, Kadmium, Nickel und Benzo[a]pyren

A. Datenqualitätsziele

B. Anforderungen an Modelle zur Beurteilung der Luftqualität

C. Anforderungen an objektive Schätzungstechniken

D. Standardbedingungen

Anlage 18
(Zu § 20) Referenzmethoden für die Beurteilung der Werte und der Ablagerungsraten von Arsen, Kadmium, Nickel, Quecksilber und Benzo[a]pyren

A. Referenzmethode für die Probenahme und Analyse von Arsen, Kadmium und Nickel in der Luft

B. Referenzmethode für die Probenahme und Analyse polyzyklischer aromatischer Kohlenwasserstoffe in der Luft

C. Referenzmethode für die Probenahme und Analyse von Quecksilber in der Luft

D. Referenzmethode für die Probenahme und Analyse der Ablagerung von Arsen, Kadmium, Quecksilber, Nickel und polyzyklischen aromatischen Kohlenwasserstoffen

E. Referenzmethoden zur Erstellung von Luftqualitätsmodellen

Artikel 2
Inkrafttreten, Außerkrafttreten

Begründung

A Allgemeines

I. Ausgangslage und wesentlicher Inhalt des Verordnungsentwurfes

1. Problem und Ziel

2. Lösung

II. Alternativen / nachhaltige Entwicklung

III. Gender-Mainstreaming

IV. Finanzielle Auswirkungen und Kosten

1. Finanzielle Auswirkungen auf die öffentlichen Haushalte

a Finanzielle Auswirkungen auf den Bundeshaushalt

b Finanzielle Auswirkungen für die Länder und Kommunen

2. Kosten für die Wirtschaft und Preiswirkungen

3. Bürokratiekosten

a. Bürokratiekosten der Wirtschaft

b. Bürokratiekosten der Verwaltung

c. Bürokratiekosten für private Haushalte

V. Befristung

V. Änderung der geltenden Rechtslage

B Einzelbegründungen

Artikel 1

Teil 1
Allgemeine Vorschriften

Zu § 1

Teil 2
Immissionswerte

Zu § 2

Zu § 3

Zu § 4

Zu § 5

Zu § 6

Zu § 7

Zu § 8

Zu § 9

Zu § 10

Teil 3
Beurteilung der Luftqualität

Zu § 11

Zu § 12

Zu § 13

Zu § 14

Zu § 15

Zu § 16

Zu § 17

Zu § 18

Zu § 19

Zu § 20

Teil 4
Kontrolle der Luftqualität

Zu § 21

Zu § 22

Zu § 23

Zu § 24

Zu § 25

Zu § 26

Teil 5
Pläne

Zu § 27

Zu § 28

Zu § 29

Teil 6
Unterrichtung der Öffentlichkeit und Berichtspflichten

Zu § 30

Zu § 31

Zu § 32

Teil 7
Emissionshöchstmengen, Programme der Bundesregierung

Zu § 33

Zu § 34

Zu § 35

Teil 8
Gemeinsame Vorschriften

Zu § 36

Zu den Anlagen

Zu Anlage 1

Zu Anlage 2

Zu Anlage 3

Zu Anlage 4

Zu Anlage 5

Zu Anlage 6

Zu Anlage 7

Zu Anlage 8

Zu Anlage 9

Zu Anlage 10

Zu Anlage 11

Zu Anlage 12

Zu Anlage 13

Zu Anlage 14

Zu Anlage 15

Zu Anlage 16

Zu Anlage 17

Zu Anlage 18

Artikel 2

Anlage
Stellungnahme des Nationalen Normenkontrollrates gem. § 6 Abs. 1 NKR-Gesetz: NKR-Nr. 974: Achtes Änderungsgesetz zum Bundes-Immissionsschutzgesetz und Verordnung zur Durchführung des Bundes- Immissionsschutzgesetzes (Verordnung über Luftqualitätsstandards und Emissionshöchstmengen- 39. BImSchV)


 
 
 


Drucksache 497/10

... (3) Durch dieses Abkommen wird Treibstoff, der von einer Vertragspartei an Luftfahrtunternehmen innerhalb seines Gebietes geliefert wird, nicht von Steuern, Abgaben, Zöllen und Gebühren ähnlich den in Absatz 1 genannten befreit. Beim Einflug in das oder beim Ausflug aus dem Gebiet sowie beim Aufenthalt in dem Gebiet einer Vertragspartei sind die für dieses Gebiet geltenden Gesetze und sonstigen Vorschriften für den Verkauf, die Lieferung und die Verwendung von Flugzeugtreibstoff von den Luftfahrtunternehmen der anderen Vertragspartei einzuhalten.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 497/10




A. Problem und Ziel

B. Lösung

C. Alternativen

D. Finanzielle Auswirkungen

1. Haushaltsausgaben ohne Vollzugsaufwand

2. Vollzugsaufwand

E. Sonstige Kosten

F. Bürokratiekosten/nachhaltige Entwicklung

Gesetzentwurf

Entwurf

Artikel 1

Artikel 2

Artikel 3

Begründung

Zu Artikel 1

Zu Artikel 2

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu Absatz 3

Zu Absatz 4

Zu Artikel 3

Schlussbemerkung

Europa -Mittelmeer-Luftverkehrsabkommen zwischen der Europäischen Gemeinschaft und ihren Mitgliedstaaten einerseits und dem Königreich Marokko andererseits

Artikel 1
Begriffsbestimmungen

Titel I
Wirtschaftliche Bestimmungen

Artikel 2
Verkehrsrechte

Artikel 3
Genehmigung

Artikel 4
Widerruf der Genehmigungen

Artikel 5
Investitionen

Artikel 6
Anwendung von Rechtsvorschriften

Artikel 7
Wettbewerbspolitik

Artikel 8
Subventionen

Artikel 9
Kommerzielle Tätigkeiten

Artikel 10
Zölle und Gebühren

Artikel 11
Benutzungsgebühren

Artikel 12
Preisgestaltung

Artikel 13
Statistik

Titel II
Zusammenarbeit im Regelungsbereich

Artikel 14
Flugsicherheit

Artikel 15
Luftfahrtsicherheit

Artikel 16
Flugverkehrsmanagement

Artikel 17
Umwelt

Artikel 18
Verbraucherschutz

Artikel 19
Computergesteuerte Buchungssysteme

Artikel 20
Soziale Aspekte

Titel III
Institutionelle Bestimmungen

Artikel 21
Auslegung und Durchführung

Artikel 22
Der Gemeinsame Ausschuss

Artikel 23
Streitbeilegung und Schiedsverfahren

Artikel 24
Schutzmaßnahmen

Artikel 25
Geografische Ausweitung des Abkommens

Artikel 26
Verhältnis zu anderen Übereinkünften

Artikel 27
Änderungen

Artikel 28
Beendigung

Artikel 29
Registrierung bei der ICAO und dem Sekretariat der Vereinten Nationen

Artikel 30
Inkrafttreten

Anhang I
Vereinbarte Dienste und festgelegte Strecken

Anhang II
Bilaterale Abkommen zwischen Marokko und den Mitgliedstaaten der Europäischen Gemeinschaft

Anhang III
Verfahren für Betriebsgenehmigungen und technische Erlaubnisse zuständige Behörden

1. Europäische Gemeinschaft

2. Königreich Marokko

Anhang IV
Übergangsbestimmungen

Anhang V
Liste der Staaten nach den Artikeln 3 und 4 des Abkommens

Anhang VI
Vorschriften für die Zivilluftfahrt

A. Flugsicherheit

Nr. 3922/91 Nr. 94/56/EG Nr. 1592/2002 Nr. 2003/42 Nr. 1702/2003 Nr. 2042/2003 Nr. 104/2004

B. Flugverkehrsmanagement

Nr. 93/65 Nr. 2082/2000 Nr. 549/2004 Nr. 550/2004 Nr. 551/2004 Nr. 552/2004

C. Umwelt

Nr. 89/629 Nr. 92/14 Nr. 2002/30 Nr. 2002/49

D. Verbraucherschutz

Nr. 90/314 Nr. 92/59 Nr. 93/13 Nr. 95/46 Nr. 2027/97 Nr. 261/2004

E. Computergesteuerte Buchungssysteme

Nr. 2299/1989

F. Soziale Aspekte

Nr. 1989/391 Nr. 2003/88 Nr. 2000/79

G. Sonstige Rechtsvorschriften

Nr. 91/670

Denkschrift

A. Allgemeiner Teil

B. Besonderer Teil

Artikel 1

Artikel 2

Artikel 3

Artikel 4

Artikel 5

Artikel 6

Artikel 7

Artikel 8

Artikel 9

Artikel 10

Artikel 11

Artikel 12

Artikel 13

Artikel 14

Artikel 15

Artikel 16

Artikel 17

Artikel 18

Artikel 19

Artikel 20

Artikel 21

Artikel 22

Artikel 23

Artikel 24

Artikel 25

Artikel 26

Artikel 27

Artikel 29


 
 
 


Drucksache 496/10

... 3. die Sichtidentifizierung und 4. das Begleiten mit Einsatzflugzeugen.



Drucksache 88/09 (Beschluss)

... Durch die vorliegende Verordnung sollen die Gebühren durchgehend um ca. 30 Prozent erhöht werden. Jedoch werden die Gebühren für die Abnahme der theoretischen Prüfungen für Privatflugzeugführer und Privathubschrauberführer um 25 Prozent (auf 75 EUR) und für die Abnahme der theoretischen Prüfung für Segelflugzeugführer um 28,6 Prozent (auf 50 EUR) reduziert. Umstände, die dies rechtfertigen könnten, sind nicht ersichtlich. Weder der Umfang der theoretischen Prüfung noch der hierfür erforderliche Verwaltungsaufwand haben sich im Vergleich zur bisherigen Rechtslage geändert. Vor dem Hintergrund der ansonsten in der Änderungsverordnung durchgängig geplanten moderaten Anhebung der Gebühren z.B. für die Abnahme der theoretischen Prüfung für Berufshubschrauber- und Verkehrsflugzeugführer im Bereich des Luftfahrt-Bundesamtes, des öffentlichen Interesses an einer kostendeckenden Verwaltung auch bei den Landesluftfahrtbehörden und im Privatflugzeugführerbereich sowie des allgemein gestiegenen Kostenniveaus ist eine moderate Anhebung der Gebühren für die Abnahme der theoretischen Prüfungen für Privatflugzeugführer, Privathubschrauberführer und Segelflugzeugführer in Höhe von 30 Prozent vielmehr erforderlich und angemessen. Gebührensenkungen im Privatflugzeugführerbereich liefen der allgemeinen Kostenentwicklung demgegenüber entgegen und fügten sich auch nicht in das übrige System der Änderungsverordnung ein, da in sämtlichen anderen Bereichen des Gebührenverzeichnisses der allgemeinen Kostensteigerung durch eine moderate Gebührenanhebung Rechnung getragen wird.



Drucksache 521/1/09

... ", besser Abschirmung, durch die Anordnung von Räumen bereits physikalisch nicht möglich. Soweit seitliche Beschallung durch Bodenlärm oder Flugzeuge unmittelbar nach dem Start bzw. vor der Landung durch die Vorschrift ausgeschlossen werden soll, werden für die 2. FlugLSV relevante Werte nur in der Tagschutzzone 1 oder der Nachtschutzzone erreicht. Hier ist die Errichtung von neuen Bauwerken bereits nach § 5 Absatz 2 des Gesetzes zum Schutz gegen Fluglärm vom 1. Juni 2007 verboten.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 521/1/09




1. Zu § 1 Satz 1

2. Zu § 2 Überschrift, Absatz 1 und 3

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

4. Zu § 2 Absatz 2* Nummer 1

5. Zu § 3 Absatz 1 Satz 1, Absatz 2 Satz 2, Absatz 5 Satz 1, Satz 2 und 3

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Buchstabe c

Zu Buchstabe c

6. Zu § 3 Absatz 1 Satz 1 Nummer 1 und 2

7. Zu § 3 Absatz 6 Satz 3 - neu -

8. Zu § 4 Absatz 1 und 2 Satz 2

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

9. Zu § 4 Absatz 2 Satz 2

10. Hauptempfehlung zu Ziffer 13

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

11. Zu § 5 Absatz 2 Satz 1

12. Zu § 5 Absatz 3

13. Hilfsempfehlung zu Ziffer 10

Zu § 5

14. Zu § 5 Absatz 3 Satz 2 - neu -*

15. Zu § 5 Absatz 4 Satz 1

16. Zu § 5 Absatz 6 - neu -Dem § 5 ist folgender Absatz 6 anzufügen:


 
 
 


Drucksache 70/09

... " Batterien im Sinne von Absatz 2, die ausschließlich für industrielle, gewerbliche oder landwirtschaftliche Zwecke oder für den Vortrieb von Fahrzeugen mit Elektroantrieb bestimmt sind. Hierzu zählen insbesondere Batterien für die Not- oder Reservestromversorgung in Krankenhäusern, Flughäfen oder Büros, Batterien zum Einsatz in Zügen oder Flugzeugen und Batterien für Offshore-Bohrinseln, Schiffe und Leuchttürme. Ferner zählen dazu Batterien zur ausschließlichen Nutzung für tragbare Inkassogeräte in Geschäften und Restaurants, Strichcodelesegeräte in Geschäften, professionelle Videotechnik für Fernsehsender und Studios, Gruben- und Taucherlampen an Helmen von Bergleuten und Berufstauchern, Batterien für Sicherheitssysteme von elektrisch betätigten Türen, mit denen das Blockieren der Tür oder das Einklemmen von Personen verhindert werden soll, Batterien für unterschiedlichste Geräte in der Mess-, Steuer- und Regelungstechnik, Batterien zur Verwendung bei Solarmodulen und weiteren photovoltaischen und sonstigen Anwendungen im Bereich der erneuerbaren Energien sowie Batterien für Fahrzeuge mit Elektroantrieb wie Autos, Rollstühle, Fahrräder, Flughafenfahrzeuge und Fahrzeuge für fahrerlose Transportsysteme (FTS-Fahrzeuge).

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 70/09




A. Problem und Ziel

B. Lösung

C. Alternativen

D. Finanzielle Auswirkungen auf die öffentlichen Haushalte

E. Sonstige Kosten

F. Bürokratiekosten

Gesetzentwurf

Entwurf

Artikel 1
Gesetz über das Inverkehrbringen, die Rücknahme und die umweltverträgliche Entsorgung von Batterien und Akkumulatoren (Batteriegesetz – BattG)

Abschnitt 1
Allgemeine Vorschriften

§ 1
Anwendungsbereich

§ 2
Begriffsbestimmungen

Abschnitt 2
Vertrieb und Rücknahme von Batterien

§ 3
Verkehrsverbote

§ 4
Anzeige der Marktteilnahme

§ 5
Pflichten der Hersteller

§ 6
Gemeinsames Rücknahmesystem für Geräte-Altbatterien

§ 7
Herstellereigene Rücknahmesysteme für Geräte-Altbatterien

§ 8
Rücknahme von Fahrzeug- und Industrie-Altbatterien

§ 9
Pflichten der Vertreiber

§ 10
Pfandpflicht für Fahrzeugbatterien

§ 11
Pflichten des Endnutzers

§ 12
Überlassungs- und Verwertungspflichten Dritter

§ 13
Mitwirkung der öffentlich-rechtlichen Entsorgungsträger

§ 14
Verwertung und Beseitigung

§ 15
Erfolgskontrolle

§ 16
Sammelziele

Abschnitt 3
Kennzeichnung, Hinweispflichten

§ 17
Kennzeichnung

§ 18
Hinweispflichten

Abschnitt 4
Beauftragung Dritter, Verordnungsermächtigung, Vollzug

§ 19
Beauftragung Dritter

§ 20
Ermächtigung zum Erlass von Rechtsverordnungen

§ 21
Vollzug

Abschnitt 5
Ordnungswidrigkeiten, Schlussbestimmungen

§ 22
Bußgeldvorschriften

§ 23
Übergangsvorschriften

Anlage

Artikel 2
Änderung des Elektro- und Elektronikgerätegesetzes

Artikel 3
Inkrafttreten, Außerkrafttreten

Begründung

A. Allgemeiner Teil

1. Ausgangslage

2. Ziele des Gesetzes

3. Gesetzgebungskompetenz des Bundes, Europarechtskonformität

4. Gender Mainstreaming

5. Folgenabschätzung

a Auswirkungen auf den Bundeshaushalt

1 Entgegennahme und Veröffentlichung der Marktteilnahmeanzeigen der Hersteller nach § 4 BattG:

2 Vollzug der Ordnungswidrigkeiten nach § 22 Absatz 3 BattG:

b Auswirkungen auf die Haushalte der Länder und Kommunen

c Unmittelbare Kosten für die Wirtschaft

d Auswirkungen auf das Preisniveau

e Bürokratiekosten

B. Besonderer Teil

Artikel 1

Zu § 1

Zu § 2

Zu § 3

Zu § 4

Zu § 5

Zu § 6

Zu § 7

Zu § 8

Zu § 9

Zu § 10

Zu § 11

Zu § 12

Zu § 13

Zu § 14

Zu § 15

Zu § 16

Zu § 17

Zu § 18

Zu § 19

Zu § 20

Zu § 21

Zu § 22

Zu § 23

Artikel 2

Zu Nr. 1

Zu Nr. 2

Zu Nr. 3

Artikel 3

Anlage
Stellungnahme des Nationalen Normenkontrollrates gem. § 6 Abs. 1 NKR-Gesetz: NKR-Nr.: 704: Gesetz zur Umsetzung der Richtlinie 2006/66/EG


 
 
 


Drucksache 728/09

... • Deutschland als Konsequenz zukünftig bei der Integration von PRS-Fähigkeiten in zivile und militärische Industriegüter (z.B. Helikopter, Flugzeuge, Fahrzeuge, Waffensysteme) von französischen bzw. britischen Zulieferungen abhängig ist. PRS-Kryptomodule werden zur Zeit exklusiv von nur zwei Firmen in Europa entwickelt – Thales in Frankreich und Qinetiq in Großbritannien. Nur diese zwei Firmen befinden sich im Besitz sämtlicher relevanter Spezifikationsdokumente.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 728/09




Entschließung

Begründung

3 Ausgangslage

3 Sachstand

Nachteilige Folgen der Zurückhaltung Deutschlands


 
 
 


Drucksache 728/09 (Beschluss)

... - Deutschland als Konsequenz zukünftig bei der Integration von PRS-Fähigkeiten in zivile und militärische Industriegüter (z.B. Helikopter, Flugzeuge, Fahrzeuge, Waffensysteme) von französischen bzw. britischen Zulieferungen abhängig ist.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 728/09 (Beschluss)




Anlage
Entschließung des Bundesrates zum Europäischen Satellitennavigationssystem Galileo - Public Regulated Service PRS

Begründung

3 Ausgangslage

3 Sachstand

Nachteilige Folgen der Zurückhaltung Deutschlands


 
 
 


Drucksache 228/09

... BJ. in der Erwägung, dass das Wachstum der Luftfahrtbranche die Umweltauswirkungen trotz technischer und betrieblicher Verbesserungen weiter vergrößert, jedoch bisher eine Debatte über verbindliche Emissionsnormen für Flugzeugmotoren zur technologischen Verbesserung der Triebwerke nur begrenzt stattgefunden hat und Studien zur Durchführbarkeit hierzu fehlen,

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 228/09




Politische Leitideen

Die internationale Dimension: die Zeit nach 2012, Klimaaußenpolitik und internationaler Handel

2 Energie

2 Biokraftstoffe

2 Energieeffizienz

Mobilität und Logistik

Tourismus und Kulturdenkmäler

2 Industrieemissionen

Landwirtschaft und Viehzucht

2 Wälder

2 Bodenschutz

2 Wasserbewirtschaftung

2 Fischerei

Abfallbehandlung und Ressourcenmanagement

2 Anpassungsmaßnahmen

2 Gesundheit

Wachstum und Beschäftigung

Förderung von Zukunftstechnologien

Intelligente Computersysteme und Informations- und Kommunikationstechnologien IKT

Finanzierung und Haushaltsfragen

Bildung, Ausbildung, Berichterstattung, Kennzeichnung und Bewusstseinsbildung

2050 - Die Zukunft beginnt heute

Politische Leitideen

Die internationale Dimension: die Zeit nach 2012, Klimaaußenpolitik und internationaler Handel

2 Energie

2 Biokraftstoffe

2 Energieeffizienz

Mobilität und Logistik

Tourismus und Kulturdenkmäler

2 Industrieemissionen

Landwirtschaft und Viehzucht

2 Wälder

2 Bodenschutz

2 Wasserbewirtschaftung

2 Fischerei

Abfallbehandlung und Ressourcenmanagement

2 Anpassungsmaßnahmen

2 Gesundheit

Wachstum und Beschäftigung

Förderung von Zukunftstechnologien

Intelligente Computersysteme und IKT

Finanzierung und Haushaltsfragen

Bildung, Ausbildung, Berichterstattung, Kennzeichnung und Bewusstseinsbildung

2050 - Die Zukunft beginnt heute

Anhang
A Auswahl zur EU-Umweltgesetzgebung Mit positivem Klimabeitrag

Anhang
B Entschliessungen des Europäischen Parlaments zu Klimawandel und Energie


 
 
 


Drucksache 122/09

... "Unterabschnitt 4 Flugzeugpfandbriefe

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 122/09




Gesetz

Artikel 1
Änderung des Pfandbriefgesetzes

§ 21
Deckungswerte

Unterabschnitt 4
Flugzeugpfandbriefe

§ 26a
Deckungswerte

§ 26b
Beleihungsgrenze

§ 26c
Versicherung

§ 26d
Beleihungswertermittlung

§ 26e
Abzahlungsbeginn

§ 26f
Weitere Deckungswerte

§ 53
Übergangsregelung

Artikel 2
Änderung des Kreditwesengesetzes

§ 2d
Leitungsorgane von Finanzholding-Gesellschaften und gemischten Finanzholding-Gesellschaften

§ 25g
Gruppenweite Einhaltung von Sorgfaltspflichten

§ 64l
Übergangsvorschrift zur Erlaubnis für die Anlageverwaltung

Artikel 3
Änderung des Wertpapierhandelsgesetzes

Artikel 3a
Änderung des Börsengesetzes

Artikel 4
Änderung des Gesetzes über die Landwirtschaftliche Rentenbank

§ 13a
Mündelsicherheit

§ 14
Arreste und Zwangsvollstreckungen

§ 16
Auflösung

Artikel 5
Änderung des Versicherungsaufsichtsgesetzes

Artikel 6
Änderung der Pfandbrief-Barwertverordnung

Artikel 7
Änderung der Deckungsregisterverordnung

§ 12a
Eintragung von Deckungswerten nach den §§ 26a und 26f Abs. 1 Nr. 1 des Pfandbriefgesetzes

§ 14
Eintragung von Deckungswerten nach § 4 Abs. 1 Satz 2, § 19 Abs. 1 Nr. 1 und 2, § 20 Abs. 2 Nr. 2 sowie § 26f Abs. 1 Nr. 2 und 3 des Pfandbriefgesetzes.

Artikel 8
Änderung der Großkredit- und Millionenkreditverordnung

Artikel 9
Änderung des Finanzdienstleistungsaufsichtsgesetzes

Artikel 10
Änderung der Verordnung über die Erhebung von Gebühren und die Umlegung von

§ 5
Ermittlung der Kosten für ein Umlagejahr; Trennung nach Aufsichtsbereichen und Gruppen; Umlagefähige Kosten

§ 6
Umlagebetrag, Verteilungsschlüssel

§ 7
Umlagepflicht

§ 11
Festsetzung des Umlagebetrags

§ 11a
Festsetzung der Umlagevorauszahlung

§ 11b
Differenz Umlagebetrag und Vorauszahlung

§ 12
Entstehung und Fälligkeit der Umlageforderung, Säumniszuschläge, Beitreibung

§ 12a
Festsetzungsverjährung

§ 12b
Zahlungsverjährung

Artikel 11
Inkrafttreten


 
 
 


Drucksache 225/09

... 14. fordert die Mitgliedstaaten auf, in spezifische Infrastrukturen zu investieren, die für den Betrieb und die Stationierung von Flugzeugen im Sektor der allgemeinen Luftfahrt und der Geschäftsreiseluftfahrt erforderlich sind;

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 225/09




Verhältnismäßige Regulierung und Subsidiarität

Flughafen - und Luftraumkapazität

Ökologische Nachhaltigkeit

Sonstige Fragen


 
 
 


Drucksache 281/1/09

... " für den Standort Hamburg ergab, dass der größte Flugzeugreparatur- und Flugzeugwartungsbetrieb der Bundesrepublik Deutschland (ca. 7.000 Mitarbeiter / ca. 75 ha Betriebsfläche) - auf Grund der festgelegten Schwelle ("

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 281/1/09




1. Zu Artikel 1 Nummer 2a - neu - § 9 Absatz 1 Satz 3, 4 und 5 - neu - UVPG

2. Zu Artikel 1 Nummer 4 § 16 Absatz 1 UVPG

3. Zu Artikel 1 Nummer 4 § 16 Absatz 1 UVPG

4. Zu Artikel 1 Nummer 6 Buchstabe c Anlage 1 Nummer 3.15 UVPG und Artikel 13 Anhang Nummer 3.25 Spalte 1 der 4. BImSchV

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

5. Zu Artikel 1 Nummer 6 Buchstabe c1 - neu Anlage 1 Nummer 7.24 Spalte Vorhaben UVPG und Artikel 13 Nummer 2 Anhang Nummer 7.23 Spalte 1 der 4. BImSchV

Artikel 13

6. Zu Artikel 1 Nummer 6 Buchstabe d Anlage 1 Nummer 13.2.1 bis 13.2.1.2 UVPG :

7. Zu Artikel 1 Nummer 6 Buchstabe d Anlage 1 Nummer 13.2.1 Spalte Vorhaben UVPG

8. Zu Artikel 1 Nummer 6 Buchstabe d Anlage 1 Nummer 13.2.1.3 UVPG

9. Zu Artikel 1 Nummer 6 Buchstabe d Anlage 1 Nummer 13.3.3 und 13.5.2 Spalte Vorhaben UVPG

10. Zu Artikel 1 Nummer 6 Buchstabe d Anlage 1 Nummer 13.4 Spalte Vorhaben UVPG

11. Zu Artikel 1 Nummer 6 Buchstabe d Anlage 1 Nummer 13.13 Spalte Vorhaben UVPG

12. Zu Artikel 1 Nummer 6 Buchstabe d Anlage 1 Nummer 13.13 Spalte Vorhaben UVPG

13. Zu Artikel 1 Nummer 6 Buchstabe d Anlage 1 Nummer 13.15 Spalte Vorhaben UVPG

14. Zu Artikel 1 Nummer 6 Buchstabe d Anlage 1 Nummer 13.16 und 13.17 UVPG

15. Zu Artikel 1 Nummer 6 Buchstabe d Anlage 1 Nummer 13.18 Spalte Vorhaben UVPG

16. Zu Artikel 1 Nummer 6 Buchstabe e Anlage 1 Nummer 17 bis 17.2.3 UVPG

17. Zu Artikel 1 Nummer 6 Buchstabe e Anlage 1 Nummer 17.2.3 Spalte Vorhaben UVPG

18. Zu Artikel 1 Nummer 6 Buchstabe e Anlage 1 Nummer 17 UVPG

19. Zu Artikel 1 Nummer 7 Anlage 2 Nummer 2.3.5 UVPG

20. Zu Artikel 2 Nummer 1 - neu - § 2 Absatz 2 Satz 1 BImSchG *

Artikel 2
Änderung des Bundes-Immissionsschutzgesetzes

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

21. Zu Artikel 2 Nummer 1 - neu - § 6 Absatz 3 - neu - BImSchG *

Artikel 2
Änderung des Bundes-Immissionsschutzgesetzes

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

22. Zu Artikel 2 Nummer 1 - neu - § 8 Satz 1,* § 8a Absatz 1 erster Halbsatz, § 9 Absatz 1 BImSchG

Artikel 2
Änderung des Bundes-Immissionsschutzgesetzes

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

23. Zu Artikel 2 Nummer 1 - neu - § 12 Absatz 1 Satz 2, § 17 Absatz 4a Satz 1 BImSchG *

Artikel 2
Änderung des Bundes-Immissionsschutzgesetzes

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

24. Zu Artikel 2 Nummer 1 - neu - § 12 Absatz 2c - neu -, § 17 Absatz 4b - neu - BImSchG *

Artikel 2
Änderung des Bundes-Immissionsschutzgesetzes

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu Nummer 3

25. Zu Artikel 2 Nummer 1 - neu - § 16 Absatz 1 Satz 1 BImSchG *

Artikel 2
Änderung des Bundes-Immissionsschutzgesetzes

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

26. Zu Artikel 2 Nummer 1 - neu - § 58e Satz 1 BImSchG *

Artikel 2
Änderung des Bundes-Immissionsschutzgesetzes

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

27. Zu Artikel 13 Nummer 2 - neu - Anhang Nummer 5.1 der 4. BImSchV *

Artikel 13

28. Zu Artikel 13 Nummer 2 - neu - Anhang Nummer 9.11 Spalte 2 der 4. BImSchV *

Artikel 13

29. Zu Artikel 13 Nummer 2 - neu - Anhang Nummer 10.15 Spalte 2 der 4. BImSchV *

Artikel 13

30. Zu Artikel 13 Nummer 2 - neu - Anhang Nummer 10.22 Spalte 4 der 4. BImSchV *

Artikel 13


 
 
 


Drucksache 281/09 (Beschluss)

... " für den Standort Hamburg ergab, dass der größte Flugzeugreparatur- und Flugzeugwartungsbetrieb der Bundesrepublik Deutschland (ca. 7.000 Mitarbeiter / ca. 75 ha Betriebsfläche) - auf Grund der festgelegten Schwelle ("

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 281/09 (Beschluss)




1. Zu Artikel 1 Nummer 2a - neu - § 9 Absatz 1 Satz 3, 4 und 5 - neu - UVPG

2. Zu Artikel 1 Nummer 4 § 16 Absatz 1 UVPG

3. Zu Artikel 1 Nummer 4 § 16 Absatz 1 UVPG

4. Zu Artikel 1 Nummer 6 Buchstabe c Anlage 1 Nummer 3.15 UVPG und Artikel 13 Anhang Nummer 3.25 Spalte 1 der 4. BImSchV

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

5. Zu Artikel 1 Nummer 6 Buchstabe c1 - neu - Anlage 1 Nummer 7.24 Spalte Vorhaben UVPG und Artikel 13 Nummer 2 Anhang Nummer 7.23 Spalte 1 der 4. BImSchV

Artikel 13

6. Zu Artikel 1 Nummer 6 Buchstabe d Anlage 1 Nummer 13.2.1 bis 13.2.1.2 UVPG :

7. Zu Artikel 1 Nummer 6 Buchstabe d Anlage 1 Nummer 13.3.3 und 13.5.2 Spalte Vorhaben UVPG

8. Zu Artikel 1 Nummer 6 Buchstabe d Anlage 1 Nummer 13.4 Spalte Vorhaben UVPG

9. Zu Artikel 1 Nummer 6 Buchstabe d Anlage 1 Nummer 13.13 Spalte Vorhaben UVPG

11. Zu Artikel 1 Nummer 6 Buchstabe d Anlage 1 Nummer 13.16 und 13.17 UVPG

12. Zu Artikel 1 Nummer 6 Buchstabe d Anlage 1 Nummer 13.18 Spalte Vorhaben UVPG

13. Zu Artikel 1 Nummer 6 Buchstabe e Anlage 1 Nummer 17 bis 17.2.3 UVPG

14. Zu Artikel 1 Nummer 7 Anlage 2 Nummer 2.3.5 UVPG

15. Zu Artikel 2 Nummer 1 - neu - bis 8 - neu - § 2 Absatz 2 Satz 1, § 6 Absatz 3 - neu -, § 8 Satz 1, § 8a Absatz 1 erster Halbsatz, § 9 Absatz 1, § 12 Absatz 1 Satz 2, Absatz 2c - neu -, § 17 Absatz 4a Satz 1, Absatz 4b - neu -, Absatz 5, § 58e Satz 1 BImSchG

Artikel 2
Änderung des Bundes-Immissionsschutzgesetzes

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu Nummer 3

Zu Nummer 4

Zu Nummer 5

Zu Nummer 6

Zu Nummer 7

Zu Nummer 8

16. Zu Artikel 13 Nummer 2 - neu - bis 5 - neu - Anhang Nummer 5.1, Nummer 9.11 Spalte 2, Nummer 10.15 Spalte 2, Nummer 10.22 Spalte 2 der 4. BImSchV

Artikel 13

Zu Nummer 2

Zu Nummer 3

Zu Nummer 4

Zu Nummer 5


 
 
 


Drucksache 237/09

... Die Computersimulation ist der Grundstein des modernen Maschinenbaus. Die Herstellung von komplexen Gebilden wie Flugzeugen, Kraftfahrzeugen oder persönlichen Geräten basiert auf komplexen Modellierungen und Simulationen und der Zusammenarbeit zwischen Forschern und Ingenieuren

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 237/09




1. Einleitung

1.1. Zweck der Mitteilung

1.2. Hintergrund der e-Infrastrukturen

1.3. E-Infrastrukturen und das politische Umfeld

2. E-Infrastrukturen lösen eine neue Wissenschaftsrenaissance aus

2.1. Systemumstellung auf die e-Wissenschaft

2.2. e-Infrastrukturen für die heutige und künftige e-Wissenschaft

2.3. Eine erneuerte Strategie

3. Europas Führungsrolle

3.1. Heutige e-Infrastrukturen

3.2. e-Infrastrukturen ab 2020

4. Massnahmen auf europäischer Ebene

4.1. Festigung der weltweiten Führungsrolle von GÉANT

4.2. Strukturierung der Grid-Landschaft für die e-Wissenschaft

4.3. Erleichterung des Zugangs zu wissenschaftlichen Informationen

4.4. Aufbau von Hochleistungsrechenanlagen der nächsten Generation

4.5. Betrieb globaler virtueller Forschungsgemeinschaften

5. Schlussfolgerungen


 
 
 


Drucksache 69/1/09

... ", wie z.B. die Ausbildung im Führen von Passagierflugzeugen in einer Flugschule oder die Teilnahme an einem Sprengmeisterkurs in einem Steinbruch, erfassen, wenn dadurch eine schwere staatsgefährdende Gewalttat vorbereitet wird. Dies wird durch den Wortlaut des Entwurfs nicht hinreichend deutlich.



Drucksache 88/1/09

... Durch die vorliegende Verordnung sollen die Gebühren durchgehend um ca. 30 Prozent erhöht werden. Jedoch werden die Gebühren für die Abnahme der theoretischen Prüfungen für Privatflugzeugführer und Privathubschrauberführer um 25 Prozent (auf 75 EUR) und für die Abnahme der theoretischen Prüfung für Segelflugzeugführer um 28,6 Prozent (auf 50 EUR) reduziert. Umstände, die dies rechtfertigen könnten, sind nicht ersichtlich. Weder der Umfang der theoretischen Prüfung noch der hierfür erforderliche Verwaltungsaufwand haben sich im Vergleich zur bisherigen Rechtslage geändert. Vor dem Hintergrund der ansonsten in der Änderungsverordnung durchgängig geplanten moderaten Anhebung der Gebühren z.B. für die Abnahme der theoretischen Prüfung für Berufshubschrauber- und Verkehrsflugzeugführer im Bereich des Luftfahrt-Bundesamtes, des öffentlichen Interesses an einer kostendeckenden Verwaltung auch bei den Landesluftfahrtbehörden und im Privatflugzeugführerbereich sowie des allgemein gestiegenen Kostenniveaus ist eine moderate Anhebung der Gebühren für die Abnahme der theoretischen Prüfungen für Privatflugzeugführer, Privathubschrauberführer und Segelflugzeugführer in Höhe von 30 Prozent vielmehr erforderlich und angemessen. Gebührensenkungen im Privatflugzeugführerbereich liefen der allgemeinen Kostenentwicklung demgegenüber entgegen und fügten sich auch nicht in das übrige System der Änderungsverordnung ein, da in sämtlichen anderen Bereichen des Gebührenverzeichnisses der allgemeinen Kostensteigerung durch eine moderate Gebührenanhebung Rechnung getragen wird.



Drucksache 521/09 (Beschluss)

... ", besser Abschirmung, durch die Anordnung von Räumen bereits physikalisch nicht möglich. Soweit seitliche Beschallung durch Bodenlärm oder Flugzeuge unmittelbar nach dem Start bzw. vor der Landung durch die Vorschrift ausgeschlossen werden soll, werden für die 2. FlugLSV relevante Werte nur in der Tag-Schutzzone 1 oder der Nacht-Schutzzone erreicht. Hier ist die Errichtung von neuen Bauwerken bereits nach § 5 Absatz 2 des Gesetzes zum Schutz gegen Fluglärm vom 1. Juni 2007 verboten.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 521/09 (Beschluss)




Anlage
Änderungen zur Zweiten Verordnung zur Durchführung des Gesetzes zum Schutz gegen Fluglärm (Flugplatz-Schallschutzmaßnahmenverordnung - 2. FlugLSV)

1. Zu § 1 Satz 1

2. Zu § 2 Überschrift, Absatz 1 und 3

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

3. Zu § 2 Nummer 1*

4. Zu § 3 Absatz 1 Satz 1, Absatz 2 Satz 2, Absatz 5 Satz 1, Satz 2 und 3

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Buchstabe c

Zu Buchstabe c

5. Zu § 3 Absatz 6 Satz 3 - neu -In § 3 Absatz 6 ist nach Satz 2 folgender Satz einzufügen:

6. Zu § 4 Absatz 1 und 2 Satz 2

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

7. Zu § 5 Absatz 3

8. Zu § 5 Absatz 4 Satz 1

9. Zu § 5 Absatz 6 - neu -Dem § 5 ist folgender Absatz 6 anzufügen:


 
 
 


Drucksache 74/09

... In Absatz 2 wird auf die Legaldefinition der Streumunition durch das Übereinkommen verwiesen. Ausbringungsmittel von Streumunition, wie insbesondere Artilleriewaffen, Lenkflugkörper oder Kampfflugzeuge, sind von den Bestimmungen des Übereinkommens nicht berührt.



Drucksache 603/09

... 11. Im Seeverkehrssektor wurden die Meeresverschmutzung und Unfälle auf See deutlich reduziert, und die EU hat einen der weltweit fortschrittlichsten Rechtsrahmen für die Sicherheit und die Verhinderung der Meeresverschmutzung geschaffen (zuletzt mit dem dritten Maßnahmenpaket für die Sicherheit im Seeverkehr). Im Luftverkehr hat die EU ein umfassendes Bündel gemeinsamer, einheitlicher und verbindlicher Rechtsvorschriften verabschiedet, die alle wichtigen sicherheitsrelevanten Bereiche (Flugzeuge, Wartung, Flughäfen, Flugverkehrsmanagementsysteme usw.) abdecken. Es wurden Sicherheitsagenturen für den Luftverkehr (EASA), den Seeverkehr (EMSA) und den Schienenverkehr (ERA) errichtet.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 603/09




Mitteilung

1. Einleitung

2. Die Europäische Verkehrspolitik im ersten Jahrzehnt des 21. Jahrhunderts

3. Trends und Herausforderungen

3.1. Alterung

3.2. Zuwanderung und interne Mobilität

3.3. Ökologische Herausforderungen

3.4. Verknappung fossiler Brennstoffe

3.5. Verstädterung

3.6. Globale Trends von Belang für die europäische Verkehrspolitik

4. Politische Ziele für einen nachhaltigen Verkehr

4.1. Ein qualitativ hochwertiger und sicherer Verkehr

4.2. Ein gut in Stand gehaltenes und vollständig integriertes Netz

4.3. Ein ökologisch nachhaltigerer Verkehr

4.4. Wahrung der Führungsstellung der EU bei Verkehrsdiensten und -technologien

4.5. Schutz und Entwicklung des Humankapitals

4.6. Verkehrssteuerung durch intelligente Preisbildung

4.7. Planung mit Blick auf den Verkehr: Verbesserung der Zugänglichkeit

5. Politik im Interesse nachhaltigen Verkehrs auf verschiedenen Gebieten

5.1. Infrastruktur: Instandhaltung, Entwicklung und Integration der modalen Verkehrsnetze

5.2. Finanzierung: Mobilisierung der Ressourcen für einen nachhaltigen Verkehr

5.3. Technologie: Beschleunigung des Übergangs zu einer Gesellschaft mit geringer Kohlenstoffintensität und Führungsstellung bei der globalen Innovation

5.4. Rechtsrahmen: weitere Förderung der Marktöffnung und des Wettbewerbs

5.5. Verbraucherverhalten: aufklären, informieren und einbeziehen

5.6. Verwaltung: wirksame und koordinierte Maßnahmen

5.7. Die Außendimension: Europa muss mit einer Stimme sprechen

6. Wie geht es Weiter?


 
 
 


Drucksache 816/09

... den Bestimmungen über die Lizenzierung von Piloten von Flugzeugen (

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 816/09




A. Problem und Ziel

B. Lösung

C. Alternativen

D. Finanzielle Auswirkungen auf die öffentlichen Haushalte

E. Sonstige Kosten

F. Bürokratiekosten

Verordnung

Verordnung

Artikel 1
Änderung der Luftverkehrs-Ordnung

Artikel 2
Änderung der Luftverkehrs-Zulassungs-Ordnung

Artikel 3
Aufhebung der Luftsicherheitsverordnung

Artikel 4
Änderung der Verordnung zur Beauftragung von Luftsportverbänden

Artikel 5
Änderung der Verordnung über Bodenabfertigungsdienste auf Flugplätzen

Artikel 6
Änderung der Verordnung zur Prüfung von Luftfahrtgerät

Artikel 7
Bekanntmachungserlaubnis

Artikel 8
Inkrafttreten

Begründung

I. Allgemeiner Teil

II. Zu den einzelnen Vorschriften:

Zu Artikel 1

Zu Nummer 1

Zu Nummer 1

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu Nummer 2

Zu Nummer 2

Zu Nummer 3

Zu Nummer 4

Zu Artikel 2

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu Nummer 3

Zu Nummer 4

Zu Artikel 3

Zu Artikel 4

Zu Artikel 5

Zu Artikel 6

Zu Artikel 7

Zu Artikel 8

Anlage
Stellungnahme des Nationalen Normenkontrollrates gem. § 6 Abs. 1 NKR-Gesetz: NKR-Nr. 860: Verordnung zur Änderung der Luftverkehrs-Ordnung und anderer Vorschriften des Luftverkehrs


 
 
 


Drucksache 69/09

... Die Bedrohungen durch den internationalen Terrorismus bestehen unverändert fort. Die in London und Madrid verübten Anschläge, aber auch die verhinderten Anschläge auf mehrere Passagierflugzeuge in London und die in zwei Regionalzügen in Dortmund und Koblenz entdeckten Kofferbomben haben gezeigt, wie berechtigt die Sorge vor weiteren schweren staatsgefährdenden Gewalttaten in Europa ist. Auch in Deutschland besteht weiterhin eine erhebliche Gefahr von terroristischen Anschlägen, wie die Anfang September 2007 vereitelten Bombenanschläge belegen. In diesem Zusammenhang wächst zugleich die Bedeutung von Plattformen für den Austausch von Inhalten, die geeignet sind als Anleitung zur Begehung solcher Anschläge zu dienen, wie etwa im Internet, und die zu konkreten Anschlagsvorbereitungen auch bereits verwendet worden sind. Ebenfalls von Bedeutung bei der Vorbereitung von Anschlägen ist die Ausbildung in so genannten "



Drucksache 391/09

... 2.8. Waren zur termingerechten Be- oder Entladung von Seeschiffen oder Flugzeugen, sofern nachgewiesen ist, dass die Benutzung einer bestimmten Schiffs- oder Flugverbindung bzw. ein unmittelbarer Anschlusstransport an Sonn- oder Feiertagen auf der Straße aus Gründen des Allgemeinwohls oder im Interesse des Antragstellers dringend geboten ist,

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 391/09




A. Problem und Ziel

B. Lösung

C. Alternativen

D. Finanzielle Auswirkungen

E. Sonstige Kosten

F. Bürokratiekosten

Verordnung

Entwurf

Artikel 1
Änderung der Straßenverkehrs-Ordnung

Artikel 2
Inkrafttreten

Begründung

I. Allgemeines

II. Zu den einzelnen Vorschriften

Zu Artikel 1

Zu Artikel 2

Anlage

Anlage

Zum Inhalt:

Weiteres Vorgehen:

Sonderthema: Definition bundeseinheitlicher Feiertage

Entwurf


 
 
 


Drucksache 912/09

... 7. fordert die Kommission auf, die unverzügliche Freigabe beschlagnahmter Flugzeuge durch die nationalen Regulierungsbehörden zu prüfen, damit diese Flugzeuge zur Rückführung von Menschen eingesetzt werden können, die ihren Rückflug nicht antreten konnten;



Drucksache 758/09

... Von besonderer Bedeutung in der Lieferkette der Schlüsseltechnologien sind die fortgeschrittenen Fertigungssysteme, mit denen die Bereitstellung hochwertiger, vermarktbarer, wissensgestützter Waren und damit zusammenhängender Dienstleistungen ermöglicht wird (z. B. moderne Robotik). Sie sind vor allem wichtig in kapitalintensiven Industrien mit komplexen Fertigungsmethoden, beispielsweise in der Produktion und Montage von modernen Flugzeugen, bei der die gesamte Bandbreite von Fertigungstechnologien zum Einsatz kommt, von der Simulation und Programmierung robotergesteuerter Montagebänder bis hin zu Technologien zur Reduzierung des Energie- und Materialverbrauchs. Angesichts der rapiden Entwicklung in Wissenschaft und Forschung könnten diese Technologien in den kommenden Jahren rasch weltweit zum Einsatz kommen, und neue Technologien könnten entstehen. Eine detaillierte Beschreibung dieser Technologien einschließlich ihres gegenwärtigen Marktpotenzials ist in der Mitteilung SEK(2009) 1257 verfügbar.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 758/09




Mitteilung

1. Die Gesellschaftliche und wirtschaftliche Bedeutung von Schlüsseltechnologien

2. Ermittlung von Schlüsseltechnologien

3. Bericht über Fortschritte, verwirklichte Ziele und Herausforderungen

4. Förderung der Schlüsseltechnologien in der EU

4.1. Mehr Gewicht auf die Innovation für Schlüsseltechnologien

4.2. Mehr Gewicht auf Technologietransfer und EU-weite Lieferketten

4.3. Mehr Gewicht auf gemeinsame strategische Planung und Demonstrationsprojekte

4.4. Staatliche Beihilfepolitik

4.5. Kombination des Einsatzes von Schlüsseltechnologien mit der Klimaschutzpolitik

4.6. Leitmärkte und öffentliches Auftragswesen

4.7. Internationaler Vergleich der politischen Maßnahmen im Bereich Spitzentechnologie und verstärkte internationale Zusammenarbeit

4.8. Handelspolitik

4.9. Finanzierungsinstrument der EIB und Risikokapitalfinanzierung

4.10. Qualifikationen, Hochschulbildung und Ausbildung

5. Zukunftsperspektiven


 
 
 


Drucksache 233/09

... 55. fordert die Europäische Union und China auf, bei den Normen für Pkw, Lkw, schwere Nutzfahrzeuge, Flugzeuge und Schiffe zusammenzuarbeiten, um die Treibhausgasemissionen zu senken und für klimafreundlichere Normen zu sorgen;

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 233/09




2 Allgemeines

2 Marktzugang

Hemmnisse, Normen

3 Rohstoffe

Staatliche Beihilfen

Öffentliches Auftragswesen

3 Währung

Präsenz und Hilfe der Europäischen Union

Energie, nachhaltige Energiewirtschaft

3 Finanzdienstleistungen

Freier und fairer Handel

Anti -Dumping-Maßnahmen/Marktwirtschaftsstatus

Rechte des geistigen Eigentums und Produktfälschungen

3 Zoll

Soziale und ökologische Auswirkungen

Weiteres Vorgehen


 
 
 


Drucksache 88/09

... a) Flugzeuge oder Drehflügler (Hub-, Trag- und Flugschrauber), jeweils mit einer höchstzulässigen Startmasse

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 88/09




A. Problem und Ziel

B. Lösung

C. Alternativen

D. Finanzielle Auswirkungen auf die öffentlichen Haushalte

E. Sonstige Kosten

F. Bürokratiekosten

Verordnung

Sechste Verordnung

Artikel 1

§ 9
Übergangsregelung

Artikel 2

Anhang zu
Artikel 1 Nummer 6

Anlage
(zu § 2 Absatz 1) Gebührenverzeichnis

3 Inhaltsverzeichnis

I. Anerkennungen, Genehmigungen und Ermächtigungen bei der Entwicklung, Herstellung oder Instandhaltung von Luftfahrtgerät

II. Zulassung von Luftfahrtgerät und Eintragung von Luftfahrzeugen

III. Prüfungen und Überprüfungen von Luftfahrt- und Flugsicherungspersonal für Erlaubnisse und Berechtigungen

IV. Lizenzen, Luftfahrerscheine, Erlaubnisse Registrierung und Berechtigungen für Luftfahrt- und Flugsicherungspersonal

V. Anlage und Betrieb von Flugplätzen

VI. Verwendung und Betrieb von Luftfahrtgerät

VII. Sonstige Amtshandlungen der Luftfahrtverwaltungen

Begründung

Allgemeiner Teil

Zu den einzelnen Vorschriften

Zu Artikel 1

Zu Nummer 1

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu Nummer 2

Zu Nummer 3

Zu Nummer 4

Zu Nummer 5

Zu Nummer 6

Zu Nummer 6

Zu Nummer 6

Zu Nummer 6

Zu Nummer 6

Zu Nummer 6

Im Einzelnen:

Zu Nummer 6

Zu Nummer 6

Zu Artikel 2

Anlage
Stellungnahme des Nationalen Normenkontrollrates gem. § 6 Abs. 1 NKR-Gesetz: NKR-Nr. 601: Sechste Verordnung zur Änderung der Kostenverordnung der Luftfahrtverwaltung


 
 
 


Drucksache 391/09 (Beschluss)

... 2.8. Waren zur termingerechten Be- oder Entladung von Seeschiffen oder Flugzeugen, sofern nachgewiesen ist, dass die Benutzung einer bestimmten Schiffs- oder Flugverbindung bzw. ein unmittelbarer Anschlusstransport an Sonn- oder Feiertagen auf der Straße aus Gründen des Allgemeinwohls oder im Interesse des Antragstellers dringend geboten ist,

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 391/09 (Beschluss)




A. Problem und Ziel

B. Lösung

C. Alternativen

D. Finanzielle Auswirkungen

E. Sonstige Kosten

F. Bürokratiekosten

Verordnung

Anlage
Entwurf einer ... Verordnung zur Änderung straßenverkehrsrechtlicher Vorschriften

Artikel 1
Änderung der Straßenverkehrs-Ordnung

Artikel 2
Änderung der Ferienreiseverordnung

Artikel 3
Inkrafttreten

Begründung

I. Allgemeines

II. Zu den einzelnen Vorschriften

1. Zu Artikel 1 Änderung der StVO

2. Zu Artikel 2 Änderung der Ferienreiseverordnung

3. Zu Artikel 3 Inkrafttreten

Anlage

Anlage

Zum Inhalt:

Anlage zu
TOP 4.3. (Sonn- und Feiertagsfahrverbot) zur GKVS am 12./13.09.07 Entwurf einer Vereinbarung der Länder zur Handhabung der Regelungen der §§ 30 Absatz 3 und 4, 46 Absatz 1 Ziffer 7 StVO


 
 
 


Drucksache 204/09

... Im Frequenzbereich 14 - 14,5 GHz dürfen Funkstellen an Bord von Flugzeugen des sekundär zugewiesenen Mobilfunkdienstes über Satelliten auch Kommunikationsverbindungen zu Weltraumfunkstellen des festen Funkdienstes über Satelliten betreiben.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 204/09




A. Zielsetzung

B. Lösung

C. Alternativen

D. Finanzielle Auswirkungen auf die öffentlichen Haushalte

1. Haushaltsausgaben ohne Vollzugsaufwand:

2. Vollzugsaufwand:

E. Sonstige Kosten

F. Bürokratiekosten

G. Gleichstellungspolitische Relevanzprüfung

Verordnung

Zweite Verordnung

Artikel 1
Die Frequenzbereichszuweisungsplanverordnung vom 28. September 2004 (BGBl. I S. 2499), die durch die Verordnung vom 23. August 2006 (BGBl. I S. 1977) geändert worden ist, wird wie folgt geändert:

1. § 2 wird wie folgt geändert:

2. In § 3 Absatz 1 Satz 2 wird das Wort durchgehende gestrichen.

3. Die Anlage wird wie folgt gefasst:

Anlage
Frequenzbereichszuweisungsplan mit Nutzungsbestimmungen

Teil
A: Tabelle

Teil
B: Nutzungsbestimmungen

Artikel 2
Diese Verordnung tritt am Tag nach der Verkündung in Kraft.

Begründung

A. Allgemeiner Teil

I. Zur Praxis der Frequenzbereichszuweisung

II. Notwendigkeit der Verordnung

III. Kosten

B. Besonderer Teil

Zu Artikel 1

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu Nummer 3

Anlage
Stellungnahme des Nationalen Normenkontrollrates gem. § 6 Abs. 1 NKR-Gesetz: NKR-Nr. 641: Zweite Verordnung zur Änderung der Frequenzbereichszuweisungsplanverordnung


 
 
 


Drucksache 577/08

... regelmäßig anzupassen. Für die Luftfahrtindustrie ist es von außerordentlich großer Bedeutung, dass internationale Vorgaben in das deutsche Recht übernommen werden, um dauerhaft die Wettbewerbsfähigkeit des Standortes Deutschland zu sichern. So hat die Internationale Zivilluftfahrt-Organisation (ICAO) die Einführung einer neuen Lizenz beschlossen, die es den Fluggesellschaften ermöglicht, den erhöhten Bedarf an Luftfahrern zielgerichteter und effizienter decken zu können. Ebenso wurden bezüglich anderer Lizenzen Ausbildungszeiten reduziert und Begriffsdefinitionen zum Reisemotorsegler und zum Segelflugzeug mit Hilfsantrieb aufgenommen.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 577/08




A. Problem und Ziel

B. Lösung

C. Alternativen

D. Finanzielle Auswirkungen

E. Sonstige Kosten

F. Bürokratiekosten

Verordnung

Verordnung

Artikel 1
Änderung der Luftverkehrs-Zulassungs-Ordnung

Artikel 2
Änderung der Verordnung über Luftfahrtpersonal

Artikel 3
Änderung der Kostenverordnung der Luftfahrtverwaltung

Artikel 4
Aufhebung der Ersten Durchführungsverordnung zur Verordnung über Luftfahrtpersonal

Artikel 5
Inkrafttreten

Begründung

I. Allgemeiner Teil

II. Zu den einzelnen Vorschriften

Zu Artikel 1

Zu 1. § 20 Abs. 2 :

Zu 2. § 22 Abs. 1 Nr. 2 und § 23 Abs. 1 Nr. 4 :

Zu 3. § 24e Abs. 3 :

Zu Artikel 2

Zu 1. und 2. § 1 Abs. 6 und § 36 Abs. 6 :

Zu Artikel 3

Zu Artikel 4

Zu Artikel 5

Anlage
Stellungnahme des Nationalen Normenkontrollrates gem. § 6 Abs. 1 NKR-Gesetz: NKR-Nr. 492: Verordnung zur Ergänzung und Anpassung der Anforderungen an Luftfahrer


 
 
 


Drucksache 123/08

... Artikel 13 enthält eine Regelung für Tax-free-Verkaufsstellen, wonach solche Verkaufsstellen innerhalb eines Flug- oder Seehafens verbrauchsteuerpflichtige Waren steuerfrei an Reisende abgeben können, die sich an Bord eines Flugzeuges oder Schiffs an einen Bestimmungsort außerhalb des Verbrauchsteuergebiets der Gemeinschaft begeben. Grundsätzlich gibt es keine mengen- oder wertmäßigen Beschränkungen für die gekauften Waren, aber die Mitgliedstaaten können diese Mengen begrenzen, um Steuerhinterziehung, Steuervermeidung oder Steuermissbrauch vorzubeugen.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 123/08




Begründung

1 Kontext des Vorschlages

Gründe und Ziele des Vorschlags

Allgemeiner Kontext

Bestehende Rechtsvorschriften auf diesem Gebiet

Vereinbarkeit mit der Politik und den Zielen der Union in anderen Bereichen

2 Anhörung von interessierten Kreisen und Folgenabschätzung

Anhörung von interessierten Kreisen

Einholung und Nutzung von Expertenwissen

Folgenabschätzung

3 Rechtliche Aspekte

Zusammenfassung der vorgeschlagenen Maßnahme

Rechtsgrundlage

Subsidiaritätsprinzip

Grundsatz der Verhältnismäßigkeit

Wahl des Instruments

4. Auswirkungen auf den Haushalt

5. Weitere Angaben

Aufhebung geltender Rechtsvorschriften

Detaillierte Erläuterung des Vorschlags

Kapitel I
: Allgemeine Bestimmungen

Kapitel II
: Entstehen des Verbrauchsteueranspruchs

Kapitel III
: Herstellung, Verarbeitung und Besitz

Kapitel IV
: Beförderung verbrauchsteuerpflichtiger Waren unter Steueraussetzung

Kapitel V
: Beförderung und Besteuerung verbrauchsteuerpflichtiger Waren nach der Überführung in den steuerrechtlich freien Verkehr

Kapitel VI
: Verschiedenes

Kapitel VII
: Schlussbestimmungen

Vorschlag

Kapitel I
Allgemeine Bestimmungen

Artikel 1

Artikel 2

Artikel 3

Artikel 4

Artikel 5

Artikel 6

Kapitel II
Entstehen der Verbrauchsteuer

Abschnitt 1
Zeitpunkt und Ort der Entstehung des Verbrauchsteueranspruchs

Artikel 7

Artikel 8

Artikel 9

Abschnitt 2
Erstattung und Erlass

Artikel 10

Abschnitt 3
Steuerbefreiungen

Artikel 11

Artikel 12

Artikel 13

Kapitel III
Herstellung, Verarbeitung und Besitz

Artikel 14

Artikel 15

Kapitel IV
Beförderung verbrauchsteuerpflichtiger Waren unter Aussetzung der Verbrauchsteuer

Abschnitt 1
Allgemeines

Artikel 16

Artikel 17

Artikel 18

Artikel 19

Abschnitt 2
Verfahren für die Beförderung verbrauchsteuerpflichtiger Waren unter Steueraussetzung

Artikel 20

Artikel 21

Artikel 22

Artikel 23

Artikel 24

Artikel 25

Artikel 26

Artikel 27

Abschnitt 3
Vereinfachte Verfahren

Artikel 28

Artikel 29

Kapitel V
Beförderung und Besteuerung verbrauchsteuerpflichtiger Waren nach der Überführung in den steuerrechtlich freien Verkehr

Abschnitt 1
Erwerb durch Privatpersonen

Artikel 30

Abschnitt 2
Warenbesitz in einem anderen Mitgliedstaat

Artikel 31

Artikel 32

Artikel 33

Abschnitt 3
Fernverkäufe

Artikel 34

Abschnitt 4
Zerstörung und Verlust

Artikel 35

Abschnitt 5
Unregelmäßigkeiten während der Beförderung verbrauchsteuerpflichtiger Waren

Artikel 36

Kapitel VI
Verschiedenes

Abschnitt 1
Kennzeichnung

Artikel 37

Abschnitt 2
Kleine Weinerzeuger

Artikel 38

Abschnitt 3
Versorgung von Seeschiffen und Luftfahrzeugen

Artikel 39

Kapitel VII
Schlussbestimmungen

Artikel 40

Artikel 41

Artikel 42

Artikel 43

Artikel 44

Artikel 45

Artikel 46

Anhang


 
 
 


Drucksache 828/08

... 6. schriftlich mit Einfuhr-/Erwerbsgenehmigung, mündlich oder durch das Verlassen des Flugzeugs bei der Einreise über einen Militärflugplatz ohne Zollstelle oder durch das Passieren einer Zollstelle ohne Abgabe einer anderen Zollanmeldung oder durch die Benutzung eines grünen Ausgangs "

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 828/08




A. Problem und Ziel

B. Lösung

C. Alternativen

D. Finanzielle Auswirkungen

E. Sonstige Kosten

F. Bürokratiekosten

G. Gleichstellungspolitische Gesetzesfolgenabschätzung

Gesetzentwurf

Entwurf

Artikel 1
Gesetz zur Ausführung der zoll- und steuerrechtlichen Bestimmungen des NATO-Truppenstatuts, des Zusatzabkommens zum NATO-Truppenstatut hinsichtlich der in der Bundesrepublik Deutschland stationierten ausländischen Streitkräfte und des Protokolls und der Abkommen betreffend die in der Bundesrepublik Deutschland errichteten internationalen militärischen Hauptquartiere (Truppenzollgesetz – TrZollG)

§ 1
Begriffsbestimmungen

§ 2
Grundsatz, Geltungsbereich, Truppenverwendung

§ 3
Überführung von Nichtgemeinschaftswaren in die Truppenverwendung

§ 4
Anmeldung und Zollabfertigung zur Truppenverwendung

§ 5
Überführung in die Truppenverwendung unter Einsatz der Datenverarbeitung

§ 6
Vereinfachte Zollanmeldung

§ 7
Einfuhr - Höchstmengen

§ 8
Einfuhr von Nichtgemeinschaftswaren aus anderen Mitgliedstaaten

§ 9
Übergang von Gemeinschaftswaren in die Truppenverwendung

§ 10
Einfuhr von Gemeinschaftswaren aus anderen Mitgliedstaaten

§ 11
Abgabenbegünstigter Erwerb von Kraftfahrzeugen

§ 12
Zollrechtlicher Status der Waren, Vermutung

§ 13
Beendigung der Truppenverwendung

§ 14
Anmeldung und Zollabfertigung zur Ausfuhr in ein Drittland

§ 15
Ausfuhr in ein Drittland unter Einsatz der Datenverarbeitung

§ 16
Übernahme von Waren aus der Truppenverwendung, Zuführung zu einer anderen zollrechtlichen Bestimmung

§ 17
Pflichten aus der Inanspruchnahme der Truppenverwendung, Zweckwidrige Verwendung

§ 18
Rationsmengen

§ 19
Abgabenschuld, Abgabenschuldner

§ 20
Beendigung vorangegangener Zollverfahren mit wirtschaftlicher Bedeutung

§ 21
Verlust der Rechtsstellung als Mitglied der ausländischen Streitkräfte oder der Hauptquartiere

§ 22
Harmonisierungsvorschrift für Waren aus anderen Mitgliedstaaten

§ 23
Vertretung

§ 24
Übergangs- und Schlussvorschriften

§ 25
Ermächtigungen

§ 26
Ordnungswidrigkeiten

Artikel 2
Änderung des Gesetzes zum Hauptquartierprotokoll

Artikel 3
Änderung der Ausfuhrerstattungsverordnung

Artikel 4
Änderung des Offshore-Steuergesetzes

Artikel 3 § 2

Artikel 5
Aufhebung der Verordnung zur Durchführung der zoll-, verbrauchsteuer- und monopolrechtlichen Bestimmungen des Offshore-Steuergesetzes

Artikel 6
Änderung der Energiesteuer-Durchführungsverordnung

§ 105a
Steuerentlastung für ausländische Streitkräfte und Hauptquartiere

Artikel 7
Inkrafttreten, Außerkrafttreten

Begründung

I. Allgemeiner Teil

II. Besonderer Teil:

Zu Artikel 1

Zu § 1

Zu § 2

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu Absatz 3

Zu § 3

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu Absatz 3

Zu § 4

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu Absatz 3

Zu Absatz 4

Zu Absatz 5

Zu § 5

Zu § 6

Zu § 7

Zu § 8

Zu § 9

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu Absatz 3

Zu § 10

Zu § 11

Zu § 12

Zu § 13

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu Absatz 3

Zu Absatz 4

Zu Absatz 5

Zu § 14

Zu § 15

Zu § 16

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu Absatz 3

Zu Absatz 4

Zu Absatz 5

Zu § 17

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu § 18

Zu § 19

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu Absatz 3

Zu Absatz 4

Zu § 20

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu § 21

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu § 22

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu § 23

Zu § 24

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu Absatz 3

Zu Absatz 4

Zu § 25

Zu § 26

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu Artikel 2

Zu Artikel 3

Zu Artikel 4

Zu Artikel 5

Zu Artikel 6

Zu Artikel 7

Anlage
Stellungnahme des Nationalen Normenkontrollrates gem. § 6 Abs. 1 NKR-Gesetz: NKR-Nr. 714: Entwurf eines Gesetzes zur Änderung der truppenzollrechtlichen Vorschriften und anderer Vorschriften


 
 
 


Drucksache 596/08

... "), Flugzeuge und Raumüberwachungssysteme geschützt werden müssen; unterstützt darüber hinaus den Austausch von Daten mit internationalen Partnern in dem Fall, dass Satelliten durch feindliche Aktionen unbrauchbar gemacht werden;

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 596/08




Allgemeine Überlegungen

Eigenständige Beurteilung der Bedrohungslage

Erdbeobachtung und Aufklärung

Navigation – Ortung – Zeitbestimmung

2 Telekommunikation

2 Weltraumüberwachung

Satellitengestützte Frühwarnsysteme gegen ballistische Flugkörper

Fernmelde - und elektronische Aufklärung

Eigenständiger Zugang zum Weltraum und internationales Umfeld

2 Governance

2 Finanzierung

Schutz der Weltrauminfrastruktur

Internationaler Rechtsrahmen für die Nutzung des Weltraums

Transatlantische Zusammenarbeit bei der Weltraumpolitik und Raketenabwehr

Sonstige internationale Zusammenarbeit


 
 
 


Drucksache 185/08

... Wann immer möglich leisteten die Mitgliedstaaten Beistand und stellten Löschflugzeuge, Brandbekämpfungsgeräte, Schutzkleidung und Fachwissen bereit. Allerdings war das Ausmaß der Unterstützung begrenzt, da in mehreren Mitgliedstaaten gleichzeitig Brände wüteten und in anderen Mitgliedstaaten eine hohe Brandgefahr bestand. Deshalb konnte nur ein begrenzter Teil der verfügbaren Flotte mobilisiert werden, um den am stärksten betroffenen Mitgliedstaaten beizustehen; dies hatte zur Folge, dass vor allem Bulgarien nur eine eingeschränkte Hilfe zuteil werden konnte. Waldbrände und andere Flächenbrände sind ein wiederkehrendes Phänomen. Trotz der Eindämmungsmaßnahmen der EU dürfte die Häufigkeit und Intensität heißer und trockener Sommer und die Wasserknappheit3 in Südost- und Südwesteuropa infolge des Klimawandels4 zunehmen so dass die Gefahr von Waldbränden und anderen Flächenbränden weiter steigt.



>> Weitere Fundstellen >>

Suchbeispiele:


Informationssystem - umwelt-online
Internet

Das Informationssystem umfaßt alle bei umwelt-online implementierten Dateien zu den Umweltmedien/Bereichen: Abfall, Allgemeines, Anlagentechnik, Bau, Biotechnologie, Energienutzung, Gefahrgut, Immissionsschutz, Lebensmittel & Bedarfsgegenstände, Natur-, Pflanzen-, Tierschutz, Boden/Altlasten, Störfallprävention&Katastrophenschutz, Chemikalien, Umweltmanagement sowie Arbeitsschutz einschließlich des zugehörigen EU-Regelwerkes. Das Informationssystem wird kontinierlich entsprechend den Veröffentlichungen des Gesetzgebers aktualisiert.

Mit dem Lizenzerwerb wird die Nutzungsberechtigung des umwelt-online Informationssystems und die Nutzung des individuellen umwelt-online Rechtskatasters zum Nachweis der Rechtskonformität des Umweltmanagementsystems gemäß der DIN ISO 14001 bzw. der Ökoauditverordnung (EG)1221/2009, des Arbeitsschutzmanagementsystems gemäß OHSAS 18001 sowie des Energiemanagementsystems gemäß DIN ISO 50001 erworben.