[ Info ] [Aktuell ] [News ] [Bestellung/Preise (PDF)] [BR] [Kataster ] [Support ] [Kontakt ] [Beratersuche ]
Neu

2337 gefundene Dokumente zum Suchbegriff

"Fortschritte"


⇒ Schnellwahl ⇒

0102/1/20
0295/20
0021/1/20
0140/20
0137/1/20
0083/20
0102/20B
0316/20
0504/20
0117/1/20
0008/20
0456/20B
0468/1/20
0456/1/20
0164/20
0452/20B
0088/1/20
0107/20
0029/20
0274/20
0028/20
0173/20
0117/20B
0111/1/20
0088/20
0468/20B
0452/1/20
0097/20
0111/20B
0139/20
0107/20B
0029/20B
0279/2/20
0137/20B
0279/1/20
0086/20
0002/20
0029/1/20
0021/20
0325/20
0265/1/20
0521/19
0418/19
0283/19
0486/3/19
0170/19
0019/19
0416/19
0007/19B
0418/19B
0121/19
0248/19
0570/19B
0069/1/19
0515/1/19
0336/19
0345/19B
0572/19
0587/19
0541/1/19
0570/19
0339/19
0655/1/19
0579/1/19
0115/19B
0270/1/19
0159/19
0143/1/19
0168/19
0557/19
0523/19
0670/19B
0486/19B
0115/1/19
0415/19
0345/19
0442/19
0191/19B
0670/19
0043/19
0345/1/19
0584/19
0282/19
0206/19
0066/19
0115/19
0339/18
0158/18
0444/18
0175/18
0022/18B
0210/1/18
0167/18B
0381/18
0219/18
0097/18
0193/18
0347/18
0155/2/18
0618/18B
0170/18
0617/18
0468/18
0041/18B
0184/18
0182/18
0229/18B
0014/18
0195/18B
0127/18
0037/18B
0618/1/18
0223/18
0234/18B
0020/18
0495/18
0221/18
0495/18B
0229/1/18
0216/18
0067/18
0582/18
0270/18B
0155/18B
0387/18
0156/18
0252/18
0203/18
0157/18
0630/18
0193/18B
0563/18
0228/1/18
0131/18
0103/1/18
0281/18
0270/1/18
0227/1/18
0094/18
0299/18
0045/18B
0022/1/18
0224/18
0467/1/18
0167/1/18
0493/18
0626/18
0210/18B
0150/18
0234/1/18
0173/18
0380/18
0041/1/18
0617/1/18
0227/18B
0551/18
0228/18B
0217/18
0063/18
0193/1/18
0094/18B
0213/18
0070/18
0469/18
0195/1/18
0554/18
0442/18
0094/1/18
0103/18
0536/18
0005/18
0063/18B
0045/1/18
0185/18
0103/18B
0063/1/18
0037/1/18
0395/18
0298/18
0667/17
0777/17
0045/17
0145/17B
0649/17B
0649/1/17
0678/17
0709/17
0003/1/17
0429/17
0569/17B
0089/17B
0732/17
0721/17
0708/17
0690/17
0090/17
0189/1/17
0639/17
0144/17
0747/17
0693/17
0228/17
0494/17
0654/17
0213/1/17
0749/17
0274/17
0060/17
0373/17
0273/17
0448/17B
0543/17B
0410/17
0757/1/17
0058/17
0455/17B
0663/17
0596/17
0419/17
0713/1/17
0686/17B
0455/1/17
0488/17
0422/17
0618/17
0599/17
0428/17
0569/1/17
0184/17
0014/17
0757/17B
0352/17B
0713/17
0189/17B
0543/1/17
0569/17
0686/1/17
0360/17
0222/17
0062/17
0731/17
0119/17
0717/17
0213/17B
0649/2/17
0696/17
0573/17
0089/1/17
0448/1/17
0145/1/17
0661/17
0120/17
0681/17
0003/17B
0352/17
0387/17
0725/17
0649/17
0403/17
0352/1/17
0254/17
0227/17
0713/17B
0315/16
0226/16
0676/16
0315/1/16
0735/1/16
0082/16
0592/16
0812/16
0101/16
0193/16
0196/16
0011/16
0413/16
0533/16
0497/16
0580/16
0701/1/16
0116/16
0608/16
0369/16
0619/16B
0226/16B
0589/16
0540/16
0532/16
0390/16B
0277/16
0142/16
0809/16B
0575/16B
0316/16
0304/16
0811/16
0200/16
0796/16B
0101/16B
0168/16
0245/16
0589/1/16
0244/16
0809/1/16
0678/16
0569/16
0396/16
0481/16
0804/1/16
0373/16
0080/16
0013/16
0303/16
0079/16
0521/16
0132/3/16
0317/16B
0172/16
0278/16
0702/16B
0494/16
0589/16B
0507/16
0229/16
0239/16
0287/16
0299/16
0702/1/16
0390/1/16
0748/16
0575/16
0310/16B
0704/16
0738/1/16
0649/16
0509/16
0317/1/16
0138/16
0315/16B
0522/16
0796/1/16
0088/16B
0046/16
0317/16
0533/1/16
0422/16
0676/16B
0566/16
0735/16B
0301/16
0533/16B
0506/16
0677/16
0279/16
0191/16
0048/16
0490/16
0535/16
0137/16
0015/16
0132/2/16
0538/16
0281/16
0642/16
0205/16
0701/16
0415/16
0168/16B
0132/16B
0116/1/16
0114/16
0501/16
0088/16
0335/16
0550/16
0701/16B
0299/1/16
0690/16
0299/16B
0310/16
0052/16
0019/15
0094/15
0364/15
0599/1/15
0495/1/15
0500/15B
0373/15
0260/15
0324/1/15
0088/15
0065/15
0033/15
0627/1/15
0446/15
0551/15B
0433/15
0510/1/15
0015/15
0261/15
0599/15B
0629/15B
0340/15
0601/15B
0117/15
0598/15B
0401/1/15
0510/15B
0297/15
0108/15
0481/15
0627/15B
0093/15
0509/15
0503/15
0504/15B
0311/15B
0504/1/15
0551/15
0629/1/15
0063/15
0028/15
0042/15
0500/15
0601/1/15
0598/1/15
0060/15
0144/15
0395/1/15
0235/15
0290/15B
0489/15
0312/15
0502/15
0062/1/15
0407/15
0046/15
0395/15B
0499/15
0401/15B
0297/15B
0055/15
0387/15
0071/15
0386/1/15
0642/15
0386/15
0600/15
0386/15B
0622/1/14
0123/14B
0122/14B
0641/14B
0418/14
0583/14
0309/14
0492/1/14
0183/14
0337/14
0618/14
0541/14
0583/1/14
0550/14B
0112/14
0303/14
0543/1/14
0249/14B
0580/14
0308/1/14
0022/1/14
0551/1/14
0055/14
0308/14
0308/14B
0503/14
0318/14
0579/14
0188/14
0536/14
0616/14
0550/14
0622/14B
0492/14B
0436/14B
0583/14B
0534/14
0122/1/14
0270/14
0588/14
0319/14X
0543/14B
0325/14
0084/14
0228/14
0312/14
0099/14
0509/14
0400/14
0249/14
0016/14
0018/1/14
0495/14
0206/14
0018/14B
0249/1/14
0436/1/14
0111/14
0022/14B
0035/14
0551/14B
0608/14
0587/14
0235/13
0608/1/13
0556/13
0207/13
0193/13
0709/13
0719/13
0450/13
0284/13
0470/13
0113/13
0737/13
0791/1/13
0006/13
0370/1/13
0768/13B
0689/1/13
0032/13
0758/13
0041/13
0370/13B
0173/13B
0589/13
0683/13
0556/13B
0471/13B
0348/13B
0141/13B
0516/13
0705/13
0074/13B
0519/13
0768/1/13
0682/13
0455/13
0680/13
0323/13
0295/13B
0232/13B
0098/13
0717/13
0074/1/13
0440/13
0438/13B
0059/13
0603/1/13
0757/13B
0184/13
0608/13B
0347/1/13
0284/13B
0775/13
0372/13
0757/1/13
0325/13
0791/13B
0527/13
0321/13
0755/13
0598/13
0295/13
0056/13
0569/13
0094/13
0141/1/13
0141/13
0232/1/13
0600/1/13
0269/13
0433/13
0590/13
0503/13
0092/13
0200/13
0515/13
0290/13
0486/13
0526/1/13
0247/13
0187/13
0084/13
0699/13
0689/13B
0262/13
0099/13
0060/13
0526/13
0348/13
0185/13
0471/13
0430/13
0068/13
0814/13
0447/13
0471/1/13
0444/13
0438/1/13
0201/13
0603/13
0348/1/13
0818/13B
0188/13
0721/13
0600/13B
0733/13
0048/13
0128/13
0464/13
0173/13
0757/13
0347/13
0468/13
0521/13
0818/1/13
0668/13
0746/13
0173/1/13
0526/13B
0568/12
0001/12
0091/12
0414/1/12
0399/12
0597/12
0161/1/12
0278/12
0523/1/12
0197/12
0158/1/12
0535/12B
0363/12
0569/12
0319/12X
0566/12
0158/12
0160/12
0346/12
0429/12
0390/12
0144/12
0726/12
0383/12
0745/12
0751/12
0356/12
0756/12
0282/12
0557/12
0414/12
0413/12
0508/12
0024/1/12
0546/12
0725/12
0595/12
0535/1/12
0520/12
0303/12
0223/12
0398/1/12
0372/12
0818/12B
0414/12B
0102/12
0477/12
0623/12
0720/12B
0415/12
0622/1/12
0581/12
0511/12
0819/12B
0422/12
0687/12
0720/12
0161/12B
0819/1/12
0110/1/12
0502/12
0224/12
0548/12
0651/12
0370/12
0016/12
0618/12
0050/12
0758/12
0338/1/12
0808/12
0107/12
0610/12B
0575/12
0655/1/12
0194/12
0434/12
0692/12
0028/2/12
0367/12
0808/1/12
0722/12
0255/12
0416/12
0102/12B
0605/12
0677/12
0610/1/12
0573/12
0130/12
0109/12
0162/12
0159/12
0615/12
0564/12
0345/12
0001/1/12
0398/12B
0110/12
0571/1/12
0447/12
0128/12
0740/12
0720/1/12
0252/12
0652/12
0467/12
0808/12B
0074/12
0214/12
0725/12B
0731/12
0721/12
0191/12
0818/1/12
0658/12
0610/12
0077/12
0606/12
0527/12
0487/12
0655/12
0725/1/12
0339/12
0195/12
0001/12B
0021/12
0624/12
0428/12X
0024/12B
0298/12
0148/12
0338/12
0038/12
0136/12
0577/12
0535/12
0329/12
0161/12
0282/1/12
0407/12
0549/12
0757/12
0110/12B
0126/12
0558/12
0102/1/12
0523/12B
0657/11
0629/11B
0231/11B
0864/11
0564/11
0233/11
0629/1/11
0184/11
0314/11B
0072/11
0342/11
0848/1/11
0377/11
0407/11
0413/1/11
0803/1/11
0357/11
0820/11
0129/11
0371/11
0035/11
0631/11
0334/1/11
0092/11
0112/11
0085/1/11
0872/11
0086/11
0664/11
0739/11
0314/1/11
0378/11
0781/11
0114/11
0368/11
0276/11
0129/11B
0141/11
0191/11
0234/11
0214/11
0398/11
0157/11
0189/11
0228/11
0387/11
0740/11
0280/11
0799/11
0361/11
0090/11
0352/11
0105/1/11
0632/11B
0214/11B
0805/11
0370/11
0045/1/11
0665/11
0571/11
0209/11B
0196/11
0650/11
0424/11B
0311/11
0056/11
0809/11
0216/11
0216/11X
0237/11
0309/11
0214/1/11
0402/11
0043/11
0143/11
0310/11
0067/11
0780/11
0281/11
0045/11B
0158/11
0706/11
0150/11
0789/11
0129/1/11
0036/11
0142/11
0159/11
0738/11
0399/11B
0089/11
0327/11
0123/11
0805/11B
0720/11
0838/11
0741/11
0038/11
0722/11
0329/11
0335/11
0209/1/11
0867/11
0232/11
0105/11B
0829/11
0831/11
0662/11
0810/11
0179/11
0306/11
0413/11B
0505/11B
0045/11
0181/11
0580/11
0113/11
0869/11
0590/11
0085/11B
0334/11
0848/11B
0733/11
0803/11B
0031/11
0093/11
0632/1/11
0708/11
0037/11
0395/11B
0073/11
0225/11
0805/1/11
0763/11
0804/11
0190/11
0874/11
0334/11B
0231/1/11
0667/11
0305/11
0505/1/11
0563/11
0096/11
0379/11
0140/11
0395/4/11
0588/11
0832/11
0507/10
0616/10
0267/10
0209/10
0334/10
0170/10
0666/10
0086/10
0706/10
0810/10B
0810/10
0707/10
0193/10
0663/10
0510/10
0244/10
0196/10
0029/10
0306/10
0701/10B
0432/10
0796/10
0183/10
0553/10B
0553/10
0832/10
0337/10
0506/10
0872/10
0104/10
0667/10
0041/3/10
0737/10
0187/10
0738/10
0188/1/10
0218/10
0774/10
0299/10
0188/10B
0629/10
0705/10
0215/10
0384/10
0412/1/10
0214/10
0783/10
0445/10
0662/10
0754/10
0810/1/10
0873/1/10
0681/10
0839/10
0132/10
0059/10
0431/10
0418/10
0438/10
0066/10
0318/3/10
0782/10
0414/10
0614/1/10
0530/1/10
0188/10
0223/10
0575/10
0267/1/10
0601/10
0327/10
0446/10
0278/10
0726/10
0694/10
0743/1/10
0444/10
0274/1/10
0732/10
0873/10
0698/10
0213/10
0585/10
0843/10
0301/10
0262/10
0698/10B
0425/10
0260/10
0235/10
0495/10
0060/10
0183/10B
0243/10
0131/10
0665/10
0460/10
0011/10
0127/10
0091/10
0133/10
0056/10
0044/10B
0138/10
0443/10
0334/1/10
0130/10
0822/10
0267/10B
0332/10
0693/10
0784/10
0804/10
0802/10
0698/1/10
0743/10B
0597/1/10
0561/10
0740/10
0530/10
0257/10
0597/10B
0811/10
0701/1/10
0677/10
0772/10
0781/10
0258/10
0421/10
0426/10
0829/10
0413/10
0834/10
0271/10
0032/10
0134/10
0449/10
0265/10
0667/1/10
0512/10
0873/10B
0422/10
0220/10
0334/10B
0786/10
0429/10
0530/10B
0494/10
0307/10
0428/10
0246/10
0497/10
0700/10
0743/10
0867/10
0424/10
0113/10
0631/10
0805/10
0511/10
0219/10
0177/10
0508/10
0476/3/10
0747/10
0780/10
0282/1/09
0501/09
0140/09
0555/09
0712/09
0014/09
0026/09
0552/09
0116/1/09
0868/09
0647/09
0221/09
0875/09
0070/09
0417/09
0663/1/09
0766/09
0866/1/09
0407/09
0265/09B
0479/09
0673/09
0195/09
0441/09
0712/1/09
0409/09
0242/09
0056/09B
0866/09B
0116/09B
0265/09
0550/09
0056/1/09
0272/09B
0263/09
0252/09
0107/09
0105/09
0756/09
0319/09
0280/09
0770/09
0195/2/09
0228/09
0240/09
0866/09
0486/09
0866/2/09
0842/09
0476/09
0616/09B
0316/09
0675/09
0553/09
0488/09
0805/09
0429/09
0871/09
0826/09
0260/09
0266/09
0492/09
0225/09
0870/09
0325/09
0174/1/09
0231/09
0626/09
0330/09B
0306/09
0795/09B
0132/09
0712/09B
0066/09
0856/09
0026/09B
0232/09
0431/09
0308/09
0282/09
0745/09B
0598/09
0019/09
0603/09B
0795/1/09
0478/09
0408/09
0174/09B
0237/09
0499/09
0793/09
0529/09
0443/09B
0100/09
0503/09
0674/09
0466/09
0656/09
0797/09
0679/09
0811/09
0795/09
0794/09
0192/09
0616/1/09
0426/09
0801/09
0272/1/09
0339/09
0665/09
0758/1/09
0226/09
0174/09
0915/09
0313/09
0049/09
0616/09
0910/09
0261/09
0390/09
0175/1/09
0613/09
0272/09
0740/09
0021/09
0418/09
0739/09
0415/09
0003/09
0389/1/09
0745/1/09
0335/09
0049/1/09
0412/09
0909/09
0386/09
0142/09
0706/09
0745/09
0804/09
0338/09
0321/09
0309/09
0171/09
0074/09
0266/1/09
0603/09
0791/09
0334/09
0688/09
0525/09
0195/09B
0248/09
0282/09B
0328/09
0391/09
0755/09
0116/09
0689/09
0024/09
0434/09
0130/09
0827/09
0474/09
0322/09
0620/09
0505/09
0551/09
0049/09B
0773/09
0654/09
0258/09
0137/09
0758/09
0138/09
0233/09
0280/09A
0443/09
0506/09
0810/09B
0191/09
0257/09
0391/09B
0099/09
0507/09
0081/09
0603/1/09
0855/09
0911/09
0738/09
0825/09
0324/09
0736/09
0175/09B
0727/09
0686/09B
0262/09
0023/09
0155/09
0548/09
0619/09
0443/1/09
0109/09
0810/1/09
0114/09
0215/09
0735/09
0615/09
0724/09
0143/09
0026/1/09
0330/1/09
0549/09
0217/09
0806/09
0310/09
0420/09
0758/09B
0323/09
0389/09
0473/09
0663/09B
0103/09
0897/09
0204/09
0504/09
0707/09
0502/09
0086/08
0475/08
0073/08B
0616/08
0228/08B
0228/1/08
0525/08
0570/08
0009/1/08
0688/08
0108/08B
0200/08
0262/08
0680/08
0487/08
0810/08
0004/08B
0551/08
0686/08
0985/08
0960/08
0498/1/08
0521/08
0173/08
0036/1/08
0692/08
0917/08
0433/08
0143/08
0248/08
0379/08
0797/08
0157/08
0377/08
0684/08
0184/08
0486/08B
0087/08
0499/08B
0165/08
0554/08
0464/08
0755/08
0775/08
0524/08
0596/08
0266/08
0385/08
0394/08
0401/08
0196/08
0351/08
0497/08
0522/08
0185/08
0474/08
0381/08
0095/08
0777/08
1002/08
0796/08
0133/08
0401/1/08
0566/08
0679/08
0709/08
0249/08
0145/08
0691/08B
0467/08
0308/08
0004/08
0476/08
0520/08
0691/08
0914/08
0514/08
0004/1/08
0683/08
0454/08
0755/08B
0101/08
0010/08A
1005/08
0137/08
0334/08
0108/08
0687/08
0792/08
0365/08
0505/08
0982/08
0996/08
0606/1/08
0097/08
0537/08
0858/08
0134/08
0084/08
0806/08
0999/08
0378/08
0659/08
0367/08
0091/08
0716/08
0760/08
0453/08
0367/08D
0933/08
0309/08
0037/08
0110/08B
0488/08
0685/08
0210/08
0486/1/08
0220/1/08
0388/08
0486/08
0963/08
0681/08
0691/1/08
0605/08B
0031/08
0110/08
0247/08
0401/08B
0818/08
0502/1/08
0578/08B
0502/08
0808/08
0398/08
0192/08
0483/08
0102/08
0817/08
0236/08
0193/08
0843/08
0031/1/08
0516/08
0958/08
0959/08
0803/08
0492/08
0883/08
0146/08
0260/08
0144/08
0383/08
0482/08B
0220/08B
0722/08
0605/08
0073/1/08
0667/08
0719/1/08
0719/08B
0498/08
0431/08
0026/08
0009/08
0263/08
0036/08B
0747/08
0311/08
0779/08
0468/08
0010/08C
0261/08
0158/08
0493/08
0455/08
0404/08
0498/08B
0800/08
0437/08
0491/08
0699/08
0689/08
0589/08
0964/08
0755/1/08
0547/1/08
0505/1/08
0745/08
0163/08
0384/08
0749/08
0634/1/08
0008/08
0532/08
0230/08
0372/08
0547/08B
0105/08
0103/08
0136/08
0692/08B
0102/08B
0670/08
0473/08
0194/08
0819/08
0201/08
0141/08
0594/08
0928/08
0506/08
0307/08
0156/08
0967/08
0376/08
0913/08
0310/08
0606/08B
0537/08B
0393/08
0510/08
0539/08
0364/08
0830/08
0031/08B
0957/08
0511/08
0814/08
0251/08
0470/08
0769/08
0502/08B
0873/08
0795/08
0103/08B
0110/1/08
0692/1/08
1004/08
0088/08
0195/08
0701/08
0138/08
0694/08
0978/08
0578/2/08
0997/08
0715/08
0537/1/08
0811/08
0813/08
0633/08
0949/08
0135/08
0804/08
0505/08B
0267/08
0396/08
0482/1/08
0102/1/08
0197/08
0007/08
0879/08
0499/1/08
0374/08
0103/1/08
0807/08
0494/08
0482/08
0426/07
0571/07
0109/07
0831/07
0294/1/07
0923/07
0787/07
0952/07
0431/07
0222/07
0516/07
0863/07B
0951/07
0334/07
0861/07
0697/07
0837/07B
0621/07
0718/07
0674/07
0138/07
0712/1/07
0082/07
0260/07
0680/07
0896/07
0524/07
0390/07
0432/07
0171/07
0378/07
0446/07
0947/07
0261/07
0913/07
0704/07
0921/07
0780/07
0789/07
0803/07
0405/07
0692/07
0950/07
0675/07
0271/07
0953/07
0268/07
0890/07
0540/07
0641/07
0040/07
0127/07
0297/07
0325/2/07
0863/1/07
0390/07B
0219/07
0259/07
0331/07
0146/07
0377/07
0666/07
0463/07B
0533/07
0141/1/07
0211/07
0918/07
0488/07
0066/07
0681/07
0895/07
0256/07
0453/07
0824/07
0464/07
0928/1/07
0165/07
0928/07B
0170/07
0837/1/07
0694/07
0775/07
0461/07
0591/1/07
0220/1/07
0409/07
0253/07
0504/07
0613/07
0512/07
0263/07
0678/07
0521/07
0492/07
0776/07
0864/07
0697/07B
0412/07
0657/07
0712/07
0436/07
0410/07
0894/07
0244/07
0305/07
0204/07
0736/07
0646/07
0068/07
0359/07
0523/07
0306/07
0470/07
0463/07
0819/07
0251/07
0783/07
0470/1/07
0865/1/07
0889/07
0147/07
0686/07
0497/07
0864/1/07
0931/07
0688/07
0419/07
0788/07
0108/07
0252/07
0406/07
0148/07
0390/1/07
0088/07
0865/07
0294/07B
0616/07
0618/07
0212/07
0863/07
0797/07
0309/2/07
0169/07
0932/07
0612/07
0929/07
0511/07
0244/1/07
0462/07B
0244/07B
0862/07
0500/07
0011/07
0654/07
0729/07
0440/07
0023/07
0897/07
0595/07
0333/07
0657/07B
0865/07B
0408/07
0489/07
0682/07
0447/07
0900/07
0716/07
0414/07
0141/07B
0404/07
0470/07B
0282/07
0457/07
0380/07
0502/07
0478/07
0782/07
0690/07
0679/07
0325/07B
0325/07
0139/07
0484/07
0417/07
0065/07
0657/2/07
0779/07
0080/07
0696/07
0444/07
0462/07
0569/07B
0435/07
0383/07
0697/1/07
0294/07
0463/1/07
0166/07
0029/07
0555/07
0407/07
0229/07
0144/07
0522/07
0496/07
0837/07
0275/07
0141/07
0673/07
0486/07
0022/07
0309/07B
0456/07
0172/07
0423/07
0179/07
0611/07
0864/07B
0295/07
0591/07B
0262/07
0563/07
0214/07
0371/07B
0591/07
0924/07
0533/07B
0499/07
0949/07
0331/06
0751/06
0906/06
0313/06
0414/06
0865/06B
0499/06
0315/06
0314/06
0510/1/06
0262/06
0599/06
0376/06
0505/06
0096/06
0533/06
0281/1/06
0187/1/06
0590/06
0308/06
0475/06
0615/06
0010/06
0008/06
0223/06
0214/06
0597/06
0032/06
0487/06
0224/06
0321/06
0054/06
0360/1/06
0385/06
0149/06
0642/06
0510/06
0929/06
0500/06
0484/06
0281/06
0263/06
0187/06
0375/06
0394/06
0274/06
0454/06
0174/06
0150/06
0828/06
0004/06
0932/06
0730/06
0701/06
0393/06
0863/06
0927/06
0920/1/06
0094/06
0172/06
0145/06
0058/06
0301/06
0798/06
0129/06
0085/06
0729/06
0390/1/06
0576/06
0041/06
0736/06
0350/06
0866/06
0133/06
0795/06
0527/06B
0148/06
0388/06
0723/06
0868/06
0285/06
0865/06
0814/06
0615/06B
0206/1/06
0434/06
0281/06B
0474/06
0588/06
0138/06
0688/06
0221/06
0360/06B
0457/06
0033/06
0507/06
0183/06
0238/06
0920/06
0225/06
0830/06
0827/06
0800/06
0510/2/06
0456/06
0083/06
0187/06B
0510/06B
0261/06
0100/06
0073/06
0131/06
0804/06
0527/1/06
0743/1/06
0524/06
0390/06B
0947/06
0910/06
0320/06
0791/06
0680/06
0128/06
0801/06
0291/06
0654/06
0381/06
0103/06
0065/06
0392/06
0503/06
0257/06
0793/06
0206/06B
0132/06
0944/06
0373/06
0607/06
0382/06
0084/06
0687/06
0264/06
0387/06
0498/06
0796/06
0311/06
0226/06
0473/06
0011/06
0868/06B
0184/06
0102/06
0477/06
0903/06
0190/06
0472/06
0105/06
0207/06
0871/1/06
0094/06B
0486/06
0141/06
0676/06
0946/06
0751/1/06
0175/06
0724/06
0731/06
0143/06
0745/06
0052/06
0865/1/06
0589/06
0782/06
0596/06
0755/06
0743/06
0211/06
0696/06
0497/06
0871/06
0075/06
0485/06
0240/06
0527/06
0945/06
0805/05
0830/05B
0852/05
0606/05
0200/05
0653/05
0431/05
0900/05
0107/05B
0931/05
0351/05
0491/05
0933/05
0150/05
0870/05
0286/05
0745/05
0730/05
0583/05
0081/05B
0566/05
0601/05
0142/05
0605/05
0424/05
0315/05
0582/05
0807/05
0194/05
0252/05
0094/05
0554/05B
0829/05
0364/1/05
0184/05
0554/1/05
0909/05
0471/05
0478/05
0285/05
0791/05
0313/05
0286/1/05
0397/05
0147/05
0693/05
0763/05
0667/05
0596/05
0896/05
0584/05
0267/05
0081/1/05
0780/05
0268/05
0275/1/05
0053/05
0312/05
0932/05
0407/05
0830/1/05
0246/05
0288/05
0202/05
0426/05
0022/05
0364/05
0872/05
0732/05
0820/05B
0851/05
0616/05
0902/05
0911/05
0272/05
0783/05
0523/05
0286/05B
0148/05
0210/05
0785/05
0299/05
0249/05
0773/05
0107/1/05
0729/05
0490/05
0727/05
0578/05
0428/05
0746/05
0339/1/05
0686/05
0875/05
0002/05
0301/05B
0806/05
0536/05
0725/05
0808/05
0213/05
0430/05
0164/05
0269/05
0640/05
0946/05
0819/05B
0481/05
0188/05
0728/05
0262/05
0271/05
0622/1/05
0218/05
0287/05B
0323/05
0289/05
0224/05
0109/05
0054/05
0847/05
0352/05
0565/05
0287/05
0102/05
0766/05
0429/05
0788/05
0363/05
0595/05
0509/05
0690/05
0422/05
0136/1/05
0894/05
0316/05
0819/1/05
0820/05
0492/05
0687/05
0339/05B
0569/05
0568/05
0914/05
0744/05
0817/05
0758/05
0726/05
0586/05
0622/05B
0136/05
0364/05B
0692/05
0674/05
0137/05
0731/05
0853/05
0898/05
0695/05
0146/05
0830/05
0913/05
0577/05
0714/05
0622/05
0535/05
0520/05
0694/05
0423/05
0804/05
0270/05
0158/05
0155/05
0541/05
0883/05
0330/05
0934/05
0317/05
0300/05
0688/05
0513/05
0538/05
0107/05
0846/05
0672/05
0433/05
0301/1/05
0174/05
0348/05
0485/05
0848/05
0275/05
0287/1/05
0136/05B
0508/05
0820/1/05
0607/05
0496/05
1010/04
0194/1/04
0860/1/04
0618/04
0983/2/04
0525/04
0999/04
0012/04B
0803/04
0807/04
0413/04B
0883/04
0917/04
0176/04
0896/04
0565/04
0617/04B
0336/04
0664/2/04
0983/04
0610/04
0806/04
0406/04
0789/04
0466/04
0669/04
0622/04
0457/04
0086/04
0985/04
0912/04
0805/04
1002/04
0891/04
0860/04
0820/04
0586/04
0511/04B
0232/04
0917/3/04
0983/04B
1012/04
0194/04B
1009/04
0969/2/04
0969/04B
0578/04
0450/04
0905/04
0571/04
0458/04B
0380/04
0372/04B
0664/04
0361/04B
0636/04B
0687/04
0664/04B
0917/1/04
0365/04
0693/04
0821/04
0804/04
0725/04
0283/04
0441/04
0012/1/04
0889/04
0915/04
0860/04B
0300/03B
0084/03B
0299/03
0155/03B
0546/03
0504/03
0849/03
0762/03
0856/03
Drucksache 67/18

... Voraussetzung für den Übergang zu einem nachhaltigeren Wirtschaftsmodell ist die Mobilisierung von Privatkapital für nachhaltige Projekte, vor allem Infrastruktur. Nach Angaben der OECD werden rund 60 % der Treibhausgasemissionen von der Infrastruktur verursacht21. Angesichts des Bedarfs an nachhaltigen Infrastrukturinvestitionen sind weitere Fortschritte bei der Schaffung geeigneter Rahmenbedingungen notwendig, um neben öffentlichen Mitteln auch private Investitionen zu erschließen.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 67/18




2 Hintergrund

1. Ein Finanzwesen für eine nachhaltigere Welt

1.1 Neuausrichtung der Kapitalflüsse hin zu einer nachhaltigeren Wirtschaft

1.2 Einbettung der Nachhaltigkeit in das Risikomanagement

1.3 Förderung von Transparenz und Langfristigkeit

2. Neuausrichtung der Kapitalflüsse hin zu einer nachhaltigeren Wirtschaft

2.1 Einheitliches Klassifikationssystem für nachhaltige Tätigkeiten

Maßnahme 1: Einführung eines EU-Klassifikationssystems für nachhaltige Tätigkeiten

2.2 Normen und Kennzeichen für nachhaltige Finanzprodukte

Maßnahme 2: Normen und Kennzeichen für umweltfreundliche Finanzprodukte

2.3 Förderung von Investitionen in nachhaltige Projekte

Maßnahme 3: Förderung von Investitionen in nachhaltige Projekte

2.4 Nachhaltigkeitserwägungen in der Finanzberatung

Maßnahme 4: Berücksichtigung der Nachhaltigkeit in der Finanzberatung

2.5 Nachhaltigkeitsbenchmarks

Maßnahme 5: Entwicklung von Nachhaltigkeitsbenchmarks

3. Einbettung der Nachhaltigkeit in das Risikomanagement

3.1 Nachhaltigkeit bei Marktanalysen und Ratings

Maßnahme 6: Bessere Berücksichtigung der Nachhaltigkeit in Ratings und Marktanalysen

3.2 Nachhaltigkeitspflichten institutioneller Anleger und Vermögensverwalter

Maßnahme 7: Klärung der Pflichten institutioneller Anleger und Vermögensverwalter

3.3 Aufsichtsvorschriften für Banken und Versicherungsgesellschaften

Maßnahme 8: Berücksichtigung der Nachhaltigkeit in den Aufsichtsvorschriften

4. Förderung von Transparenz und Langfristigkeit

4.1 Offenlegung und Rechnungslegung

Maßnahme 9: Stärkung der Vorschriften zur Offenlegung von Nachhaltigkeitsinformationen und zur Rechnungslegung

4.2 Unternehmensführung und unangemessenes kurzfristiges Denken auf den Kapitalmärkten

Maßnahme 10: Förderung einer nachhaltigen Unternehmensführung und Abbau von kurzfristigem Denken auf den Kapitalmärkten

5. Umsetzung des Aktionsplans

6. Nächste Schritte

Anhang I
- Rolle der EU-Taxonomie im Aktionsplan

Anhang II
- Zeitplan für die Umsetzung

Anhang III
- Arbeitsplan für die in diesem Aktionsplan dargelegten Initiativen

Anhang IV
- Visualisierung der Maßnahmen


 
 
 


Drucksache 582/18

... Es konnten entscheidende Fortschritte bei Erforschung und Regulierung endokriner Disruptoren erzielt werden, und im Umgang mit diesen chemischen Stoffen gehört die EU zur weltweiten Spitze. Dennoch sind die Bedenken in der Bevölkerung nach wie vor groß.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 582/18




2 Einleitung

Was ist das endokrine System?

1. ERFORSCHUNG ENDOKRINER DISRUPTOREN

Prüfmethoden und Einflussmöglichkeiten der Wissenschaft auf die Regulierungsbehörden

2. BISHERIGE EU-POLITIKMASSNAHMEN und Regulierung ENDOKRINER DISRUPTOREN

Erforschung und Entwicklung von Prüfleitlinien für endokrine Disruptoren in der EU

EU -Rechtsvorschriften über endokrine Disruptoren

Regulierung endokriner Disruptoren: einige Beispiele

Internationale Zusammenarbeit im Bereich endokrine Disruptoren

3. EU-POLITIKMASSNAHMEN IM Bereich ENDOKRINE DISRUPTOREN VORANBRINGEN

Ein kohärentes Konzept zur Regulierung endokriner Disruptoren

Ein Konzept basierend auf den aktuellsten wissenschaftlichen Erkenntnissen

Ein integratives Konzept

4. Schlussfolgerung


 
 
 


Drucksache 270/18 (Beschluss)

... 9. Der Bundesrat regt daher an, dass jede Anstrengung unternommen wird, damit gemäß Artikeln 2 und 3 des vorgeschlagenen Programms gezielt und in dem geplanten Umfang unter anderem alternative Kraftstoffinfrastrukturen gefördert werden, da sie neben der Dekarbonisierung der Verkehre und dem Klimaschutz gleichzeitig auch Fortschritte bei der Luftreinhaltung erwarten lassen.



Drucksache 252/18

... - Fortschritte bei Investitionen in die TEN-Verkehrsinfrastruktur, die von der EU unterstützt werden, gemessen an der Zahl der CEF-Vorhaben (oder der Vorhaben, die durch deren Nachfolger gefördert werden), die fristgerecht und/oder ohne Verzögerungen aufgrund von Problemen bei der Genehmigung bzw. Auftragsvergabe durchgeführt werden.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 252/18




Vorschlag

Begründung

1. Hintergrund des Vorschlags

- Gründe und Ziele des Vorschlags

- Kohärenz mit den bestehenden Vorschriften in diesem Bereich

- Kohärenz mit der Politik der Union in anderen Bereichen

2. Rechtsgrundlage, Subsidiarität und Verhältnismässigkeit

- Rechtsgrundlage

- Subsidiarität bei nicht ausschließlicher Zuständigkeit

- Verhältnismäßigkeit

3. Ergebnisse der Konsultationen interessierter Kreise und der Folgenabschätzungen

- Effizienz der Rechtsetzung und Vereinfachung

- Konsultationen, Datensammlung und Nutzung von Expertenwissen

Zusammenfassung der Beiträge und der Nutzung der Ergebnisse

- Folgenabschätzung

4. Auswirkungen auf den Haushalt

5. Weitere Angaben

- Durchführungspläne sowie Monitoring-, Bewertungs- und Berichterstattungsmodalitäten

- Minimierung des Risikos von Verzögerungen bei einzelnen TEN-V-Vorhaben:

- Ausführliche Erläuterung einzelner Bestimmungen des Vorschlags

Artikel 1
Gegenstand und Anwendungsbereich

Artikel 3
Vorrangstatus von Vorhaben von gemeinsamem Interesse

Artikel 4 bis 6
Zusammenfassung der Genehmigungsverfahren

Artikel 7
Koordinierung grenzüberschreitender Genehmigungsverfahren

Artikel 8
Vergabe öffentlicher Aufträge bei grenzüberschreitenden Vorhaben von gemeinsamem Interesse

Artikel 9
Technische Hilfe

Vorschlag

Kapitel I
Allgemeine Bestimmungen

Artikel 1
Gegenstand und Anwendungsbereich

Artikel 2
Begriffsbestimmungen

Kapitel II
Erteilung der GENEHMIGUNG

Artikel 3
Vorrangstatus von Vorhaben von gemeinsamem Interesse

Artikel 4
Zusammenfassung von Genehmigungsverfahren

Artikel 5
Einzige zuständige Genehmigungsbehörde

Artikel 6
Dauer und Durchführung des Genehmigungsverfahrens

Artikel 7
Koordinierung grenzüberschreitender Genehmigungsverfahren

Kapitel III
VERGABE öffentlicher Aufträge

Artikel 8
Vergabe öffentlicher Aufträge bei grenzüberschreitenden Vorhaben von gemeinsamem

Artikel 9
Technische Hilfe

Kapitel V
Schlussbestimmungen

Artikel 10
Übergangsbestimmungen

Artikel 11
Inkrafttreten


 
 
 


Drucksache 157/18

... Die Kommission beabsichtigt, die Bündelung der EU-Datenbestände zu unterstützen und ihre Nutzung für die Forschung und die Gesundheitspolitik zu erleichtern. Dabei wird sie im Einklang mit den Datenschutzbestimmungen vorgehen und sich auf die Initiative für europäisches Hochleistungsrechnen40 und die Infrastruktur der europäischen Cloud für offene Wissenschaft41 stützen. Ziel ist es, nationale Initiativen mit europäischen wissenschaftlichen und klinischen Fachkompetenznetzen, wie z.B. dem internationalen Konsortium für personalisierte Medizin, den europäischen Referenznetzen, den europäischen Forschungsinfrastrukturen, dem "Human Brain Project" und anderen einschlägigen Initiativen, zu verbinden. Dies wird der europäischen Forschung und Industrie helfen, weiterhin eine Spitzenposition einzunehmen, wenn es darum geht, neue personalisierte medizinische Lösungen auf den Markt zu bringen. Alle Initiativen in diesem Bereich sollten den unionspolitischen und technischen Entwicklungen auf den Gebieten Cybersicherheit, 5G42, Internet der Dinge‚ Europäische Cloud-Initiative43 und EU-Politik für Gesundheitsprodukte, d.h. Arzneimittel, Medizinprodukte, fortschrittliche Therapien und Bewertungen von Gesundheitstechnologien, in vollem Umfang Rechnung tragen.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 157/18




Mitteilung

1. Politischer Kontext: Gesundheit und PFLEGE in einer SICH DIGITALISIERENDEN WELT

2. WEITERER Handlungsbedarf auf Ebene

3. Sicherer Zugang der Bürger zu GESUNDHEITSDATEN und sicherer Austausch dieser Daten

4. Bessere Daten für die Förderung der Forschung, die PRÄVENTION von KRANKHEITEN und eine PERSONALISIERTE GESUNDHEITSVERSORGUNG und PFLEGE

5. DIGITALE HILFSMITTEL für eine AUFGEKLÄRTE MITWIRKUNG der Bürger und eine PATIENTENORIENTIERTE PFLEGE

6. NÄCHSTE Schritte


 
 
 


Drucksache 630/18

... Diesem Aktionsplan ist ein Fortschrittsbericht über die April-Mitteilung beigefügt.10 Darin werden die Fortschritte dargelegt, die bei den verschiedenen Maßnahmen, insbesondere im Hinblick auf den Verhaltenskodex, die Förderung eines sicheren, vertrauenswürdigen und verantwortungsvollen Internet-Ökosystems, Sensibilisierungskampagnen und Maßnahmen zur Steigerung der Medienkompetenz sowie die Unterstützung unabhängiger Medien und von Qualitätsjournalismus, erzielt wurden.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 630/18




1. Einleitung

2. DESINFORMATION: BEDROHUNGEN verstehen und VERSTÄRKT auf Ebene ABWEHREN

3. MAẞNAHMEN für EIN KOORDINIERTES Vorgehen der Union GEGENDESINFORMATION

SÄULE 1: Ausbau der FÄHIGKEITEN der Organe der Union, DESINFORMATION zu ERKENNEN, zu UNTERSUCHEN und zu ENTHÜLLEN

Maßnahme 1:

Maßnahme 2:

SÄULE 2: MEHR KOORDINIERTE und Gemeinsame MAẞNAHMEN gegen DESINFORMATION

Maßnahme 3:

Maßnahme 4:

Maßnahme 5:

SÄULE 3: MOBILISIERUNG des Privatsektors BEI der Bekämpfung von DESINFORMATION

Maßnahme 6:

SÄULE 4: SENSIBILISIERUNG der Gesellschaft und Ausbau ihrer WIDERSTANDSFÄHIGKEIT

Maßnahme 7:

Maßnahme 8:

Maßnahme 9:

Maßnahme 10:

4. Schlussfolgerungen


 
 
 


Drucksache 193/18 (Beschluss)

... 14. Der Bundesrat unterstreicht die Bedeutung, die die Europäischen Investitions-und Strukturfonds für die Finanzierung von Maßnahmen der Agenda haben werden. Auf Gebieten wie zum Beispiel der Förderung des Unternehmertums unter Kunst- und Kulturschaffenden oder im Bereich des Kulturellen Erbes wurden erhebliche Fortschritte unter Nutzung europäischer Mittel erzielt. Deshalb ist es erforderlich, die Europäischen Investitions- und Strukturfonds nach 2020 in allen Regionen wieder stärker für entsprechende Maßnahmen im Kulturbereich zu öffnen und insbesondere zu vermeiden, dass ausdrücklich genannte Themen (zum Beispiel "eCulture") von den Instrumenten und Regionen tatsächlich nicht angewählt werden können, weil unterschwellige Anforderungen dies verhindern.



Drucksache 131/18

... Die Kommission hält es für wichtig, dass wirksame Verfahren zur Erleichterung der präventiven Restrukturierung rentabler Unternehmen zur Verhinderung von Insolvenzen vorhanden sind. Der Vorschlag für eine Richtlinie über präventive Restrukturierungsrahmen, die zweite Chance und Maßnahmen zur Steigerung der Effizienz von Restrukturierungs-, Insolvenz- und Entschuldungsverfahren {COM (2016) 723 final} verfolgt einen ausgewogenen Ansatz, der die Interessen der Gläubiger und Schuldner gleichermaßen berücksichtigt. Der Vorschlag belässt sich nicht mit insolventen Schuldnern. Er ist sorgfältig konzipiert, sodass er nicht in gut funktionierende Insolvenzsysteme eingreift, sondern auf ihnen aufbaut und sie ergänzt, um zu gewährleisten, dass wirksame Restrukturierungsverfahren verfügbar sind und eine Insolvenz in Fällen, in denen der Schuldner eine Aussicht auf Rückkehr zur Rentabilität hat, vermieden wird. Wir hoffen, dass das Europäische Parlament und der Ministerrat bei der Beratung dieses Vorschlags jetzt entscheidende Fortschritte erzielen.



Drucksache 281/18

... Nach wie vor arbeiten vor allem Frauen in Teilzeit: Nach dem Mikrozensus 2016 haben 47,8 Prozent aller abhängig erwerbstätigen Frauen und nur 10,8 Prozent der abhängig erwerbstätigen Männer eine Teilzeitbeschäftigung. Die Schaffung erleichterter Übergänge zwischen Vollzeit und Teilzeitarbeit kann dazu beitragen, eine gleichmäßigere Verteilung der Arbeitszeit zwischen Männern und Frauen zu erreichen und damit auch zu einer gleichmäßigeren Verteilung der Familienarbeit wie auch Fortschritten bei der Gleichstellung von Frauen und Männern beitragen.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 281/18




A. Problem und Ziel

B. Lösung

C. Alternativen

D. Haushaltsausgaben ohne Erfüllungsaufwand

E. Erfüllungsaufwand

E.1 Erfüllungsaufwand für Bürgerinnen und Bürger

E.2 Erfüllungsaufwand für die Wirtschaft

E.3 Erfüllungsaufwand der Verwaltung

F. Weitere Kosten

Gesetzentwurf

Entwurf

Artikel 1
Änderung des Teilzeit- und Befristungsgesetzes

§ 9
Verlängerung der Arbeitszeit

§ 9a
Zeitlich begrenzte Verringerung der Arbeitszeit

§ 22
Abweichende Vereinbarungen

Artikel 2
Änderung des Vierten Buches Sozialgesetzbuch

Artikel 3
Inkrafttreten

Begründung

A. Allgemeiner Teil

I. Zielsetzung und Notwendigkeit der Regelungen

II. Wesentlicher Inhalt des Entwurfs

III. Alternativen

IV. Gesetzgebungskompetenz

V. Vereinbarkeit mit dem Recht der Europäischen Union und völkerrechtlichen Verträgen

VI. Gesetzesfolgen

1. Rechts- und Verwaltungsvereinfachung

2. Nachhaltigkeitsaspekte

3. Haushaltsausgaben ohne Erfüllungsaufwand

4. Erfüllungsaufwand

5. Weitere Kosten

6. Weitere Gesetzesfolgen

VII. Befristung; Evaluierung

B. Besonderer Teil

Zu Artikel 1

Zu Nummer 1

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Buchstabe c

Zu Buchstabe d

Zu Nummer 2

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Nummer 3

Zu Nummer 4

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu Absatz 3

Zu Absatz 4

Zu Absatz 5

Zu Absatz 6

Zu Absatz 7

Zu Nummer 5

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Buchstabe c

Zu Buchstabe d

Zu Absatz 5

Zu Buchstabe e

Zu Nummer 6

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu Artikel 2

Zu Artikel 3

Anlage
Entwurf eines Gesetzes zur Weiterentwicklung des Teilzeitrechts - Einführung einer Brückenteilzeit (NKR-Nr. 4453, BMAS)

I. Zusammenfassung

II. Im Einzelnen

II.1. Erfüllungsaufwand

3 Wirtschaft

Einmaliger Erfüllungsaufwand

Jährlicher Erfüllungsaufwand

Verwaltung Bund, Länder/Kommunen

4 Bund

Länder und Kommunen

Jährlicher Erfüllungsaufwand

4 Bund

Länder und Kommunen

II.2. ‚One in one Out‘-Regel

II.3. Evaluierung

III. Votum


 
 
 


Drucksache 270/1/18

... 11. Der Bundesrat regt daher an, dass jede Anstrengung unternommen wird, damit gemäß Artikeln 2 und 3 des vorgeschlagenen Programms gezielt und in dem geplanten Umfang unter anderem alternative Kraftstoffinfrastrukturen gefördert werden, da sie neben der Dekarbonisierung der Verkehre und dem Klimaschutz gleichzeitig auch Fortschritte bei der Luftreinhaltung erwarten lassen.



Drucksache 94/18

... Die Kommission erkennt an, dass es angesichts der globalen Dimension dieses Problems ideal wäre, wenn multilaterale, internationale Lösungen für die Besteuerung der digitalen Wirtschaft gefunden werden könnten. Die Kommission arbeitet eng mit der OECD zusammen, um die Entwicklung einer Lösung auf internationaler Ebene zu unterstützen. Aufgrund der Komplexität des Problems und der Vielzahl der zu lösenden Probleme stellt die Erzielung von Fortschritten auf internationaler Ebene eine echte Herausforderung dar, und es könnte einige Zeit in Anspruch nehmen, einen internationalen Konsens zu zielen. Deshalb hat die Kommission beschlossen tätig zu werden. Der Vorschlag soll einen Beitrag zu den auf OECD-Ebene laufenden Arbeiten leisten, die für die Erzielung einer Einigung auf internationaler Ebene weiterhin große Bedeutung haben. Die Vorstellungen der EU in Bezug darauf, wie die Herausforderungen der digitalen Wirtschaft in umfassender Weise angegangen werden können, werden in der vorgeschlagenen Richtlinie erläutert und können als Beispiel in die internationalen Diskussionen über eine globale Lösung einfließen. Die EU sollte ihre globalen Partner ermuntern und Schritte in diese Richtung unterstützen.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 94/18




Vorschlag

Begründung

1. Kontext des Vorschlags

- Gründe und Ziele des Vorschlags

- Kohärenz mit den bestehenden Vorschriften in diesem Bereich

- Kohärenz mit der Politik der Union in anderen Bereichen

2. Rechtsgrundlage, Subsidiarität und Verhältnismässigkeit

- Rechtsgrundlage

- Subsidiarität bei nicht ausschließlicher Zuständigkeit

- Verhältnismäßigkeit

- Wahl des Instruments

3. Ergebnisse der EX-POST-BEWERTUNG, der Konsultation der Interessenträger und der Folgenabschätzung

- Konsultation der Interessenträger

- Folgenabschätzung

4. Auswirkungen auf den Haushalt

5. Weitere Angaben

- Durchführungspläne sowie Monitoring-, Bewertungs- und Berichterstattungsmodalitäten

- Ausführliche Erläuterung einzelner Bestimmungen des Vorschlags

Geltungsbereich Artikel 2

Begriffsbestimmungen Artikel 3

Signifikante digitale Präsenz Artikel 4

Der signifikanten digitalen Präsenz zuzuordnende Gewinne Artikel 5

Vorschlag

Kapitel I
Gegenstand, Begriffsbestimmungen und Geltungsbereich

Artikel 1
Gegenstand

Artikel 2
Geltungsbereich

Artikel 3
Begriffsbestimmungen

Kapitel II
SIGNIFIKANTE DIGITALE Präsenz

Artikel 4
Signifikante digitale Präsenz

Artikel 5
Gewinne, die einer signifikanten digitalen Präsenz zuzuordnen sind oder im Zusammenhang mit ihr stehen

Kapitel III
Schlussbestimmungen

Artikel 6
Überprüfung

Artikel 7
Ausschuss für die Besteuerung der digitalen Wirtschaft

Artikel 8
Begrenzung der bei den Nutzern erhobenen Daten

Artikel 9
Umsetzung

Artikel 10
Inkrafttreten

Artikel 11
Adressaten

Anhang I
Liste der Steuern gemäß Artikel 3 Absatz 1:

Anhang II
Liste der Dienstleistungen gemäß Artikel 3 Absatz 5 Buchstabe f:

Anhang III
Liste der Dienstleistungen, die gemäß Artikel 3 Absatz 5 letzter Satz nicht als digitale Dienstleistungen gelten:


 
 
 


Drucksache 299/18

... die Europäische Kommission empfiehlt in ihrer Mitteilung zur Erweiterungsstrategie 2016 - 2018 vom 17. April 2018, Beitrittsverhandlungen mit der ehemaligen jugoslawischen Republik Mazedonien auf der Basis der erzielten Fortschritte aufzunehmen. Dabei ist aus Sicht der Kommission die derzeitige Reformdynamik in Bezug auf die dringenden Reformprioritäten aufrechtzuerhalten und zu verstärken.



Drucksache 224/18

... In diesem Vorschlag werden Fragen der Produktpolitik und der Wahl von Kunststoff-Ersatzmaterialien nicht direkt behandelt. Indem jedoch manche Produkte vom Markt genommen werden und der Verbrauch anderer Produkte reduziert wird, ergeben sich aus dem Vorschlag bedeutende Chancen für innovative Lösungen für Ersatzmaterialien und alternative Einwegkunststoffartikel sowie für neue Geschäftsmodelle und Wiederverwendungssysteme. Auch im Rahmen der EU-Kunststoffstrategie wird derzeit daran gearbeitet, harmonisierte Vorschriften für die Definition und Kennzeichnung kompostierbarer und biologisch abbaubarer Kunststoffe zu entwickeln, wobei spezifischen Anwendungen und Belangen im Zusammenhang mit der Vermüllung, insbesondere in der Meeresumwelt, Rechnung getragen wird. Vor dem Hintergrund dieser Arbeiten und der sich aus dem wissenschaftlichen und technischen Fortschritt ergebenden Möglichkeiten wird die Kommission bis zur Evaluierung mögliche Kunststoffalternativen bewertet haben, um festzustellen, ob Einwegkunststoffartikel von den in dieser Initiative vorgeschlagenen Vermarktungsbeschränkungen ausgenommen werden sollten.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 224/18




Vorschlag

Begründung

1. Kontext des Vorschlags

- Gründe und Ziele des Vorschlags

- Kohärenz mit den bestehenden Vorschriften in diesem Bereich

- Kohärenz mit der Politik der Union in anderen Bereichen

2. Rechtsgrundlage, Subsidiarität und Verhältnismässigkeit

- Rechtsgrundlage

- Subsidiarität bei nicht ausschließlicher Zuständigkeit

- Verhältnismäßigkeit

- Wahl des Instruments

3. Ergebnisse der EX-POST-BEWERTUNG, der Konsultation der Interessenträger und der Folgenabschätzung

- Ex-post-Bewertung/Eignungsprüfungen bestehender Rechtsvorschriften

- Konsultation der Interessenträger

- Einholung und Nutzung von Expertenwissen

- Folgenabschätzung

5 Einwegkunststoffartikel

Szenario 2a - Geringere Auswirkungen auf die Verringerung der Meeresabfälle

Szenario 2b - Mittlere Auswirkungen auf die Verringerung der Meeresabfälle

Szenario 2c - Mittlere bis starke Auswirkungen auf die Verringerung der Meeresabfälle gewählte Option

Szenario 2d - Stärkste Auswirkungen auf die Verringerung der Meeresabfälle

5 Fanggerät

- Effizienz der Rechtsetzung und Vereinfachung

- Grundrechte

4. Auswirkungen auf den Haushalt

5. Weitere Angaben

- Durchführungspläne sowie Monitoring-, Bewertungs- und Berichterstattungsmodalitäten

- Erläuternde Dokumente bei Richtlinien

- Ausführliche Erläuterung einzelner Bestimmungen des Vorschlags

Artikel 1
Ziele

Artikel 2
Geltungsbereich

Artikel 3
Begriffsbestimmungen

Artikel 4
Verbrauchsminderung

Artikel 5
Beschränkung des Inverkehrbringens

Artikel 6
Produktanforderungen

Artikel 7
Kennzeichnungsvorschriften

Artikel 8
Erweiterte Herstellerverantwortung

Artikel 9
Getrenntsammlung

Artikel 10
Sensibilisierungsmaßnahmen

Artikel 11
Maßnahmenkoordinierung

Artikel 12
Zugang zu Gerichten

Artikel 13
Angaben zur Durchführungsüberwachung

Artikel 14
Sanktionen

Artikel 15
Evaluierung und Überprüfung

Artikel 16
Ausschussverfahren

Artikel 17
Umsetzung

Artikel 18
Inkrafttreten

Artikel 19
Adressaten

ANNEX Anhang zum Vorschlag der Kommission für eine Richtlinie des Europäischen Parlaments und des Rates über die Verringerung der Auswirkungen bestimmter Kunststoffprodukte auf die Umwelt

Anhang

Teil
A Einwegkunststoffartikel im Sinne von Artikel 4 (Verminderung des Verbrauchs)

Teil
B Einwegkunststoffartikel im Sinne von Artikel 5 (Beschränkung des Inverkehrbringens)

Teil
C Einwegkunststoffartikel im Sinne von Artikel 6 (Produktanforderungen)

Teil
D Einwegkunststoffartikel im Sinne von Artikel 7 (Kennzeichnungsvorschriften)

Teil
E Einwegkunststoffartikel im Sinne von Artikel 8 (Erweiterte Herstellerverantwortung)

Teil
F Einwegkunststoffartikel im Sinne von Artikel 9 (Getrenntsammlung)

Teil
G Einwegkunststoffartikel im Sinne von Artikel 10 (Sensibilisierung)


 
 
 


Drucksache 167/1/18

... 11. Der Bundesrat stellt fest, dass das Verfahren zur Erstellung der Nationalen Reformprogramme in den zurückliegenden Jahren retrospektiv angelegt war und im Wesentlichen in einen Bericht zur Umsetzung der Länderspezifischen Empfehlungen und zu den Fortschritten bei der Umsetzung der EU-2020-Strategie auf nationaler Ebene mündete.



Drucksache 210/18 (Beschluss)

... 14. Der Bundesrat erinnert daran, dass im Bereich der Hochschulbildung mit dem Bologna-Prozess, an dem unter anderem alle Mitgliedstaaten der EU teilnehmen, der Aufbau eines Europäischen Hochschulraumes umgesetzt wird und bereits große Fortschritte erzielt worden sind. Verpflichtungen, die die Bologna-Staaten im Rahmen dieses intergouvernementalen Prozesses eingegangen sind (etwa die Dreistufigkeit der Hochschulbildung) können nach seiner Ansicht nicht Gegenstand von Empfehlungen auf EU-Ebene sein. Eine Verpflichtung, die Hochschulsysteme im Einklang mit den Strukturen des Bologna-Prozesses zu organisieren, wird deshalb abgelehnt.



Drucksache 173/18

... Zu diesem Zweck s i.d.R. ferenzwerte festgelegt worden, anhand derer sich die Fortschritte bei der Umsetzung und der Anwendung der Richtlinie bewerten lassen sollen (siehe Kapitel 8 der Folgenabschätzung). Der Vorschlag verpflichtet die Mitgliedstaaten, Daten über die Zahl der eingegangenen Hinweisgebermeldungen, über die Zahl der infolge derartiger Meldungen eingeleiteten Verfahren und über die betroffenen Rechtsbereiche sowie die Ergebnisse der Verfahren und ihre wirtschaftlichen Auswirkungen in Form von (Wieder)einziehungen von Mitteln und über gemeldete Repressalien zu sammeln, die dann in den zukünftigen Umsetzungsbericht einfließen und anhand derer die anvisierten Referenzwerte bewertet werden sollen. Diese Daten sollen ihrerseits in die Berichte des Europäischen Amts für Betrugsbekämpfung (OLAF) einfließen und könnten durch die Jahresberichte der Europäischen Staatsanwaltschaft (EUStA) und des EU-Bürgerbeauftragen ergänzt werden.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 173/18




Begründung

1. Kontext des Vorschlags

- Gründe und Ziele des Vorschlags

- Kohärenz mit den bestehenden Vorschriften in diesem Bereich

- Kohärenz mit der Politik der Union in anderen Bereichen

2. Rechtsgrundlage, Subsidiarität und Verhältnismässigkeit

- Rechtsgrundlage

- Subsidiarität

- Verhältnismäßigkeit

- Wahl des Instruments

3. Ergebnisse der EX-POST-BEWERTUNG25, der Konsultation der Interessenträger und der Folgenabschätzung

- Konsultation der Interessenträger

- Einholung und Nutzung von Expertenwissen

- Folgenabschätzung

- Effizienz der Rechtsetzung und Vereinfachung

- Grundrechte

4. Auswirkungen auf den Haushalt

5. Weitere Angaben

- Umsetzungspläne sowie Monitoring-, Bewertungs- und Berichterstattungsmodalitäten

- Ausführliche Erläuterung einzelner Bestimmungen des Vorschlags

Vorschlag

Kapitel I
Anwendungsbereich und Begriffsbestimmungen

Artikel 1
Sachlicher Anwendungsbereich

Artikel 2
Persönlicher Anwendungsbereich

Artikel 3
Begriffsbestimmungen

Kapitel II
INTERNE MELDUNGEN und Folgemassnahmen

Artikel 4
Pflicht zur Einrichtung interner Kanäle und Verfahren für Meldungen und Folgemaßnahmen

Artikel 5
Verfahren für interne Meldungen und Folgemaßnahmen

Kapitel III
EXTERNE MELDUNGEN und Folgemassnahmen

Artikel 6
Pflicht zur Einrichtung externer Meldekanäle und Ergreifung geeigneter Folgemaßnahmen

Artikel 7
Gestaltung geeigneter externer Meldekanäle

Artikel 8
Zuständige Mitarbeiter

Artikel 9
Verfahrensvorschriften für externe Meldungen

Artikel 10
Informationen über die Entgegennahme von Meldungen und deren Weiterverfolgung

Artikel 11
Dokumentation eingehender Meldungen

Artikel 12
Überprüfung der Verfahren durch die zuständigen Behörden

Kapitel IV
Schutz von HINWEISGEBERN und Betroffenen Personen

Artikel 13
Bedingungen für den Schutz von Hinweisgebern

Artikel 14
Verbot von Repressalien gegen Hinweisgeber

Artikel 15
Maßnahmen zum Schutz von Hinweisgebern vor Repressalien

Artikel 16
Maßnahmen zum Schutz betroffener Personen

Artikel 17
Sanktionen

Artikel 18
Verarbeitung personenbezogener Daten

Kapitel V
Schlussbestimmungen

Artikel 19
Günstigere Behandlung

Artikel 20
Umsetzung

Artikel 21
Berichterstattung, Bewertung und Überprüfung

Artikel 22
Inkrafttreten

Artikel 23
Adressaten

ANNEX 1 Anhang des Vorschlags für eine Richtlinie des Europäischen Parlaments und des Rates zum Schutz von Personen, die Verstöße gegen das Unionsrecht melden

Anhang

Teil I

A. Artikel 1 Buchstabe a Ziffer i - Öffentliches Auftragswesen:

B. Artikel 1 Buchstabe a Ziffer ii - Finanzdienstleistungen sowie Verhütung von Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung:

C. Artikel 1 Buchstabe a Ziffer iii - Produktsicherheit:

D. Artikel 1 Buchstabe a Ziffer iv - Verkehrssicherheit:

E. Artikel 1 Buchstabe a Ziffer v - Umweltschutz:

F. Artikel 1 Buchstabe a Ziffer vi - Kerntechnische Sicherheit:

G. Artikel 1 Buchstabe a Ziffer vii - Lebensmittel- und Futtermittelsicherheit, Tiergesundheit und Tierschutz:

H. Artikel 1 Buchstabe a Ziffer viii - Öffentliche Gesundheit:

I. Artikel 1 Buchstabe a Ziffer ix - Verbraucherschutz: Verbraucherrechte und Verbraucherschutzvorschriften nach Maßgabe der

J. Artikel 1 Buchstabe a Ziffer x - Schutz der Privatsphäre und personenbezogener Daten sowie Sicherheit von Netz- und Informationssystemen:

Teil II
Artikel 1 Absatz 2 der Richtlinie bezieht sich auf folgende Rechtsvorschriften der Union:

A. Artikel 1 Buchstabe a Ziffer ii - Finanzdienstleistungen sowie Verhütung von Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung:

1. Finanzdienstleistungen:

2. Verhütung von Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung:

B. Artikel 1 Buchstabe a Ziffer iv - Verkehrssicherheit:

C. Artikel 1 Buchstabe a Ziffer v - Umweltschutz:


 
 
 


Drucksache 617/1/18

... 7. Hinsichtlich der ersten Säule, der Mobilisierung von Investitionen durch den Europäischen Fonds für Strategische Investitionen (EFSI), ist jedoch kaum nachvollziehbar, wie die in der Mitteilung genannten 993 Vorhaben rund 850.000 kleine und mittlere Unternehmen erreichen sollen. Der Bundesrat betont, dass die angenommenen Fortschritte hier bei Weitem noch nicht realisiert sind, wie es die Kommission selbst nach Auswertung der Länderberichte beschreibt.



Drucksache 551/18

... In den vergangenen 20 Jahren wurden in der Europäischen Union und in Deutschland erhebliche Fortschritte bei der Reduktion der durch menschliche Tätigkeiten verursachten Emissionen von Feinstaub, Schwefeldioxid (SO

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 551/18




A. Problem und Ziel

B. Lösung

C. Alternativen

D. Haushaltsausgaben ohne Erfüllungsaufwand

E. Erfüllungsaufwand

E.1 Erfüllungsaufwand für Bürgerinnen und Bürger

E.2 Erfüllungsaufwand für die Wirtschaft

E.3 Erfüllungsaufwand der Verwaltung

F. Weitere Kosten

Verordnung

Verordnung

Artikel 1
Vierundvierzigste Verordnung zur Durchführung des Bundes-Immissionsschutzgesetzes (Verordnung über mittelgroße Feuerungs-, Gasturbinen- und Verbrennungsmotoranlagen - 44. BlmSchV) *

Abschnitt 1
Allgemeine Vorschriften

§ 1
Anwendungsbereich

§ 2
Begriffsbestimmungen

§ 3
Bezugssauerstoffgehalt

§ 4
Aggregationsregeln

§ 5
Emissionsrelevante Änderung in einer Feuerungsanlage

§ 6
Registrierung von Feuerungsanlagen

§ 7
Aufzeichnungs- und Aufbewahrungspflichten des Betreibers

§ 8
An- und Abfahrzeiten

Abschnitt 2
Anforderungen a n die Errichtung und den Betrieb

§ 9
Emissionsgrenzwerte für Ammoniak

§ 10
Emissionsgrenzwerte für Feuerungsanlagen bei Einsatz von festen Brennstoffen

§ 11
Emissionsgrenzwerte bei Einsatz von flüssigen Brennstoffen in nicht genehmigungsbedürftigen mittelgroßen Feuerungsanlagen mit einer Feuerungswärmeleistung von 10 Megawatt oder mehr oder in genehmigungsbedürftigen mittelgroßen Feuerungsanlagen

§ 12
Emissionsgrenzwerte bei Einsatz von flüssigen Brennstoffen in nicht genehmigungsbedürftigen mittelgroßen Feuerungsanlagen mit einer Feuerungswärmeleistung von weniger als 10 Megawatt

§ 13
Emissionsgrenzwerte bei Einsatz von gasförmigen Brennstoffen in nicht genehmigungsbedürftigen mittelgroßen Feuerungsanlagen mit einer Feuerungswärmeleistung von mindestens 10 Megawatt oder in genehmigungsbedürftigen mittelgroßen Feuerungsanlagen

§ 14
Emissionsgrenzwerte bei Einsatz von gasförmigen Brennstoffen in nicht genehmigungsbedürftigen mittelgroßen Feuerungsanlagen mit einer Feuerungswärmeleistung von weniger als 10 Megawatt

§ 15
Emissionsgrenzwerte für Gasturbinenanlagen

§ 16
Emissionsgrenzwerte für Verbrennungsmotoranlagen

§ 17
Anforderungen an die Abgasverluste von nicht genehmigungsbedürftigen mittelgroßen Öl- und Gasfeuerungsanlagen

§ 18
Anforderungen an Mischfeuerungen und Mehrstofffeuerungen

§ 1g
Ableitbedingungen

§ 20
Abgasreinigungseinrichtungen

Abschnitt 3
Messung und Überwachung

§ 21
Messungen an mittelgroßen Feuerungsanlagen bei Einsatz von festen Brennstoffen

§ 22
Messungen an mittelgroßen Feuerungsanlagen bei Einsatz von gasförmigen Brennstoffen

§ 23
Messungen an mittelgroßen Feuerungsanlagen bei Einsatz von flüssigen Brennstoffen

§ 24
Messungen an Verbrennungsmotoranlagen

§ 25
Messungen an Gasturbinenanlagen

§ 26
Messungen an Feuerungsanlagen mit Abgasreinigungseinrichtung für Stickstoffoxide

§ 27
Messplätze

§ 28
Messverfahren und Messeinrichtungen

§ 29
Kontinuierliche Messungen

§ 30
Auswertung und Beurteilung von kontinuierlichen Messungen, Messbericht

§ 31
Einzelmessungen

Abschnitt 4
Gemeinsame Vorschriften

§ 32
Zulassung von Ausnahmen

§ 33
Weitergehende Anforderungen

§ 34
Verhältnis zu anderen Vorschriften

§ 35
Ordnungswidrigkeiten

Abschnitt 5
Anlagenregister und Berichterstattung

§ 36
Anlagenregister

Abschnitt 6
Schlussvorschriften

§ 37
Zugänglichkeit und Gleichwertigkeit von Normen

§ 38
Übergangsregelungen

Anlage 1
(zu § 6) Informationen, die der Betreiber der zuständigen Behörde vorzulegen hat

Anlage 2
(zu § 28) Anforderungen an die Probenahme und Analyse, an die kontinuierlichen Messeinrichtungen und an die Validierung der Messergebnisse

Anlage 3
(zu § 30) Umrechnungsformel

Artikel 2
Änderung der Verordnung über kleine und mittlere Feuerungsanlagen

Artikel 3
Inkrafttreten

Begründung

A. Allgemeiner Teil

I. Zweck der Verordnung

II. Regelungsnotwendigkeit, Alternativen

III. Gender Mainstreaming

IV. Befristung

V. Erfüllungsaufwand

1. Gesamtergebnis

2. Vorgaben

3. Erfüllungsaufwand für Bürgerinnen und Bürger

4. Erfüllungsaufwand für die Wirtschaft

Feste Brennstoffe:

Gasförmige Brennstoffe:

Flüssige Brennstoffe:

5 Verbrennungsmotoren:

Dazu im Einzelnen:

5 Gasturbinen:

5 Informationsdefizit:

5 Wirtschaftlichkeit:

5 Veränderungswillen:

5. Erfüllungsaufwand der Verwaltung

VI. Evaluation

VII. Nachhaltige Entwicklung

B. Besonderer Teil

Zu Artikel 1

Zu Abschnitt 1 Allgemeine Vorschriften

Zu § 1

Zu Absatz 1

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu Nummer 3

Zu Absatz 2

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu Nummer 4

Zu Nummer 5

Zu Nummer 9

Zu Nummer 15

Zu Nummer 16

Zu § 2

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu Absatz 3

Zu Absatz 4

Zu Absatz 5

Zu Absatz 6

Zu Absatz 7

Zu Absatz 8

Zu Absatz 9

Zu Absatz 10

Zu Absatz 11

Zu Absatz 12

Zu Absatz 13

Zu Absatz 14

Zu Absatz 15

Zu Absatz 16

Zu Absatz 17

Zu Absatz 18

Zu Absatz 19

Zu Absatz 20

Zu Absatz 21

Zu Absatz 22

Zu Absatz 23

Zu Absatz 24

Zu Absatz 25

Zu Absatz 26

Zu § 3

Zu § 4

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu Absatz 3

Zu § 5

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu § 6

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu Absatz 3

Zu Absatz 4

Zu Absatz 5

Zu Absatz 6

Zu § 7

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu Absatz 3

Zu § 8

Zu Abschnitt 2 Anforderungen an die Errichtung und den Betrieb

Zu § 9

Zu § 10

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu Absatz 3

Zu Absatz 4

Zu Absatz 5

Zu Absatz 6

Zu Absatz 7

Zu Absatz 8

Zu Absatz 9

Zu Absatz 10

Zu Absatz 11

Zu Absatz 12

Zu Absatz 13

Zu Absatz 14

Zu Absatz 15

Zu Absatz 16

Zu Absatz 17

Zu Absatz 18

Zu Absatz 19

Zu § 11

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu Absatz 3

Zu Absatz 4

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu Absatz 5

Zu Absatz 6

Zu Absatz 7

Zu Absatz 8

Zu Absatz 9

Zu § 12

Zu Absatz 1

Zu Nummer 3

Zu Nummer 4

Zu Absatz 2

Zu § 13

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu Absatz 3

Zu Absatz 4

Zu Absatz 5

Zu Absatz 6

Zu Absatz 7

Zu Absatz 8

Zu § 14

Zu Absatz 1

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu Absatz 2

Zu § 15

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu Absatz 3

Zu Absatz 4

Zu Absatz 5

Zu Absatz 6

Zu Absatz 7

Zu Absatz 8

Zu Absatz 9

Zu Absatz 10

Zu § 16

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu Absatz 3

Zu Absatz 4

Zu Absatz 5

Zu Absatz 6

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu Nummer 3

Zu Absatz 7

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu Nummer 3

Zu Nummer 4

Zu Absatz 8

Zu Absatz 9

Zu Absatz 10

Zu Absatz 11

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Absatz 12

Zu Absatz 13

Zu Absatz 14

Zu Absatz 15

Zu Absatz 16

Zu § 17

Zu § 18

Zu § 19

Zu § 20

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu Absatz 3

Zu Absatz 4

Zu Abschnitt 3 Messung und Überwachung

Zu § 21

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu Absatz 3

Zu Absatz 4

Zu Absatz 5

Zu Absatz 6

Zu Absatz 7

Zu Absatz 8

Zu Absatz 9

Zu § 22

Zu Absatz 1

Zu Absatz 6

Zu § 23

Zu Absatz 3

Zu Absatz 4

Zu Absatz 6

Zu Absatz 10

Zu § 24

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu Absatz 3

Zu Absatz 4

Zu Absatz 5

Zu Absatz 6

Zu Absatz 7

Zu Absatz 8

Zu Absatz 9

Zu Absatz 10

Zu Absatz 11

Zu Absatz 12

Zu Absatz 13

Zu Absatz 14

Zu § 25

Zu Absatz 3

Zu § 26

Zu § 27

Zu § 28

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu Absatz 3

Zu Absatz 4

Zu Absatz 5

Zu § 29

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu Absatz 3

Zu Absatz 4

Zu Absatz 5

Zu Absatz 6

Zu Absatz 7

Zu § 30

Zu Absatz 2

Zu § 31

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu Absatz 3

Zu Absatz 4

Zu Absatz 5

Zu Absatz 6

Zu Absatz 7

Zu Absatz 8

Zu Absatz 9

Zu Abschnitt 4 Gemeinsame Vorschriften

Zu § 32

Zu § 33

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu § 34

Zu § 35

Zu Absatz 1

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu Nummer 3

Zu Nummer 4

Zu Nummer 5

Zu Nummer 6

Zu Nummer 7

Zu Nummer 8

Zu Nummer 9

Zu Nummer 10

Zu Nummer 11

Zu Nummer 12

Zu Nummer 13

Zu Nummer 14

Zu Nummer 15

Zu Nummer 16

Zu Nummer 17

Zu Absatz 2

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu Nummer 3

Zu Abschnitt 5 Anlagenregister und Berichterstattung

Zu § 36

Zu Abschnitt 6 Schlussvorschriften

Zu § 37

Zu § 38

Zu Absatz 4

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu Nummer 3

Zu Nummer 4

Zu Nummer 5

Zu Nummer 6

Zu Absatz 5

Zu Absatz 6

Zu Absatz 7

Zu Absatz 8

Zu Anlage 1 Informationen, die der Betreiber der zuständigen Behörde vorzulegen hat

Zu Anlage 2 Anforderungen an die Probenahme und Analyse, an die kontinuierlichen Messeinrichtungen und an die Validierung der Messergebnisse

Zu Anlage 3 Umrechnungsformel

Zu Artikel 2

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu Nummer 3

Zu Nummer 4

Zu Nummer 5

Zu Nummer 6

Zu Nummer 7

Zu Nummer 8

Zu Nummer 9

Zu Nummer 10

Zu Nummer 11

Zu Nummer 12

Zu Artikel 3

Anlage
Stellungnahme des Nationalen Normenkontrollrates gem. § 6 Abs. 1 NKRG: NKR-Nr. 4468, BMU: Entwurf einer Verordnung zur Einführung der Verordnung über mittelgroße Feuerungs-, Gasturbinen- und Verbrennungsmotoranlagen sowie zur Änderung der Verordnung über kleine und mittlere Feuerungsanlagen

I. Zusammenfassung

II. Im Einzelnen

- Registrierungspflicht für alle betroffenen Anlagen und Schaffung eines Anlagenregisters

- Festlegung von Emissionsgrenzwerten für

- Messungs- und Überwachungspflichten:

II.1 Erfüllungsaufwand

5 Wirtschaft

5 Registrierung

5 Grenzwerte

5 Messung

5 Verwaltung

II.2 1:1- Umsetzung

II.3 ‚One in one out‘-Regel

II.4 KMU-Betroffenheit

II.5 Evaluation

III. Ergebnis


 
 
 


Drucksache 63/18

... Ausgehend von den bis dahin erzielten Fortschritten rief der Europäische Rat am 20. Oktober 2017 dazu auf, die Arbeit fortzusetzen, um die erreichte Annäherung zu konsolidieren und die Verhandlungen fortzuführen, damit so bald wie möglich die zweite Phase der Verhandlungen eingeleitet werden kann. Daher ersuchte der Europäische Rat den Rat und die Kommission als Verhandlungsführerin der Union, interne vorbereitende Beratungen auch über etwaige Übergangsregelungen aufzunehmen.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 63/18




Begründung

1. Kontext des Vorschlags

- Gründe und Ziele des Vorschlags

- Grundrechte

2. Rechtsgrundlage

- Rechtsgrundlage

- Wahl des Instruments

3. Auswirkungen auf den Haushalt

4. Weitere Angaben

- Ausführliche Erläuterung einzelner Bestimmungen des Vorschlags

- Veröffentlichung des Beschlusses und der im Anhang enthaltenen Verhandlungsrichtlinien

Artikel 2

I. Fragen IM Zusammenhang mit dem GEORDNETEN AUSTRITT des Vereinigten KÖNIGREICHS aus der Europäischen Union

II. ÜBERGANGSREGELUNGEN


 
 
 


Drucksache 193/1/18

... 14. Der Bundesrat unterstreicht die Bedeutung, die die Europäischen Investitions-und Strukturfonds für die Finanzierung von Maßnahmen der Agenda haben werden. Auf Gebieten wie zum Beispiel der Förderung des Unternehmertums unter Kunst- und Kulturschaffenden oder im Bereich des Kulturellen Erbes wurden erhebliche Fortschritte unter Nutzung europäischer Mittel erzielt. Deshalb ist es erforderlich, die Europäischen Investitions- und Strukturfonds nach 2020 in allen Regionen wieder stärker für entsprechende Maßnahmen im Kulturbereich zu öffnen und insbesondere zu vermeiden, dass ausdrücklich genannte Themen (zum Beispiel "eCulture") von den Instrumenten und Regionen tatsächlich nicht angewählt werden können, weil unterschwellige Anforderungen dies verhindern.



Drucksache 213/18

... Eines der Hauptziele der Kapitalmarktunion (KMU) ist es, für die europäischen Unternehmen in jedem Stadium ihrer Entwicklung den Zugang zu marktbasierten Finanzierungsquellen zu verbreitern. Seit der Aktionsplan zur Schaffung einer Kapitalmarktunion ins Leben gerufen wurde, hat die EU erhebliche Fortschritte bei der Ausweitung der Finanzierungsquellen für wachsende Unternehmen sowie bei der EU-weiten Bereitstellung marktgestützter Finanzmittel erzielt. Neue Regeln gelten bereits und fördern Investitionen der Risikokapitalfonds der EU (EuVECA) in Startups und mittelständische Unternehmen. Mit dem Europäischen Investitionsfond hat die Kommission auch ein gesamteuropäisches Risikokapitaldachfonds-Programm (VentureEU) gestartet, um Investitionen in innovative Startups und expandierende Unternehmen in ganz Europa zu fördern. Neue Prospektvorschriften wurden bereits eingeführt, um Unternehmen bei der Kapitalbeschaffung an den öffentlichen Märkten für Aktien und Anleihen zu helfen. Für kleine und mittelgroße Unternehmen, die EU-weit Kapital beschaffen wollen, wird derzeit ein auf sie zugeschnittener neuer EU-Prospekt entwickelt. Um Startups und Unternehmern den Zugang zu Finanzmitteln zu erleichtern, hat die Kommission darüber hinaus ein europäisches Label für investitions-und darlehensbasierte Crowdfunding-Plattformen vorgeschlagen (‚European Crowdfunding Service Providers for Business‘).

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 213/18




Vorschlag

Begründung

1. Kontext des Vorschlags

- Gründe und Ziele des Vorschlags

Umfang der Initiative: KMU-Wachstumsmärkte

Aktueller Regulierungskontext

- Kohärenz mit den bestehenden Vorschriften in diesem Bereich

- Übereinstimmung mit anderen Bereichen der Unionspolitik

2. Rechtsgrundlage, Subsidiarität und Verhältnismässigkeit

- Rechtsgrundlage

- Subsidiarität bei nicht ausschließlicher Zuständigkeit

- Verhältnismäßigkeit

- Preis des Instruments

3. Ergebnisse Der EX-POST-Bewertung, der Konsultation der Interessenträger und der Folgenabschätzung

- Konsultation der Interessenträger

a Öffentliche Konsultation zur Einrichtung eines verhältnismäßigen Regulierungsrahmens zur Vereinfachung von KMU-Notierungen

b Kapitalmarktunion-Halbzeitbilanz

c Konsultation Call for Evidence EU-Rechtsvorschriften für Finanzdienstleistungen

- Heranziehen von Fachwissen

- Folgenabschätzung

- Effizienz der Rechtsetzung und Vereinfachung

- Grundrechte

4. Auswirkungen auf den Haushalt

5. Andere Elemente

- Umsetzungspläne und Überwachungs-, Bewertungs- und Berichterstattungsmaßnahmen

- Ausführliche Erläuterung einzelner Bestimmungen des Vorschlags

a Änderungen der Marktmissbrauchsverordnung

Liquiditätszufuhr -Vertrag für Emittenten an KMU-Wachstumsmärkten

Rechtfertigung der Aufschiebung der Veröffentlichung von Insiderinformationen

Insiderlisten für KMU-Wachstumsmärkte

Managertransaktionen von Emittenten an KMU-Wachstumsmärkten

b Änderung der Prospektverordnung

5 Transferprospekt

Vorschlag

Artikel 1
Änderung der Verordnung (EU) Nr. 596/2014

Artikel 2
Änderung der Verordnung (EU) Nr. 2017/1129

Artikel 3
Inkrafttreten und Anwendung


 
 
 


Drucksache 469/18

... 1. welche Fortschritte sie bei der Weiterentwicklung der Qualität und Verbesserung der Teilhabe in der Kindertagesbetreuung erzielen wollen, um ihre Handlungsziele zu erreichen,

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 469/18




A. Problem und Ziel

B. Lösung

C. Alternativen

D. Haushaltsausgaben ohne Erfüllungsaufwand

E. Erfüllungsaufwand

E.1 Erfüllungsaufwand für Bürgerinnen und Bürger

E.2 Erfüllungsaufwand für die Wirtschaft

E.3 Erfüllungsaufwand der Verwaltung

F. Weitere Kosten

Gesetzentwurf

Entwurf

Artikel 1
Entwurf eines Gesetzes zur Weiterentwicklung der Qualität und zur Verbesserung der Teilhabe in Tageseinrichtungen und in der Kindertagespflege (KiTa-Qualitäts- und -Teilhabeverbesserungsgesetz - KiQuTG)

§ 1
Weiterentwicklung der Qualität und Verbesserung der Teilhabe in der Kindertagesbetreuung

§ 2
Maßnahmen zur Weiterentwicklung der Qualität und zur Verbesserung der Teilhabe in der Kindertagesbetreuung

§ 3
Handlungskonzepte und Finanzierungskonzepte der Länder

§ 4
Verträge zwischen Bund und Ländern

§ 5
Geschäftsstelle des Bundes

§ 6
Monitoring und Evaluation

Artikel 2
Änderung des Achten Buches Sozialgesetzbuch

Artikel 3
Änderung des Finanzausgleichsgesetzes

Artikel 4
Weitere Änderung des Finanzausgleichsgesetzes

Artikel 5
Inkrafttreten

Begründung

A. Allgemeiner Teil

I. Zielsetzung und Notwendigkeit der Regelungen

II. Gesetzgebungskompetenz

1. Öffentliche Fürsorge

2. Erforderlichkeit

a. Gleichwertige Lebensverhältnisse

b. Wahrung der Wirtschaftseinheit

III. Alternativen

IV. Gesetzesfolgen

1. Nachhaltigkeitsaspekte

2. Demografische Auswirkungen

3. Haushaltsausgaben ohne Erfüllungsaufwand

4. Erfüllungsaufwand

Erfüllungsaufwand für die Bürgerinnen und Bürger

Erfüllungsaufwand für die Wirtschaft

Erfüllungsaufwand für die Verwaltung

5. Weitere Kosten

6. Weitere Gesetzesfolgen

V. Evaluierung und Monitoring

B. Besonderer Teil

Zu Artikel 1

Zu § 1

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu Absatz 3

Zu § 2

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu Nummer 3

Zu Nummer 4

Zu Nummer 5

Zu Nummer 6

Zu Nummer 7

Zu Nummer 8

Zu Nummer 9

Zu Nummer 10

Zu § 3

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu Absatz 3

Zu Absatz 4

Zu § 4

Zu § 5

Zu § 6

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu Absatz 3

Zu Artikel 2

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu Artikel 3

Zu Artikel 4

Zu Artikel 5

Anlage
Stellungnahme des Nationalen Normenkontrollrates gem. § 6 Absatz 1 NKRG: NKR-Nr. 4514, BMFSFJ: Entwurf eines Gesetzes zur Weiterentwicklung der Qualität in der Kindertagesbetreuung

I. Zusammenfassung

II. Im Einzelnen

II.1. Erfüllungsaufwand

4 Bund

II.2 Weitere Kosten

II.3 Evaluierung

III. Ergebnis


 
 
 


Drucksache 554/18

... Die Kommission hat bei der Suche nach Möglichkeiten, die Politik der Union durch weniger Maßnahmen auf Unionsebene und mehr auf nationaler Ebene effizienter zu gestalten, bereits Fortschritte erzielt. Derzeit werden mehr als 97 % der staatlichen Beihilfen anhand eindeutig festgelegter Kriterien direkt auf nationaler, regionaler oder lokaler Ebene durchgeführt, ohne dass eine vorherige Genehmigung der Kommission erforderlich ist. Dank der neuen Befugnisse der nationalen Wettbewerbsbehörden konnten diese seit 2004 rund 85 % der Entscheidungen über die Durchsetzung des Kartellrechts treffen. Mit der vorgeschlagenen Vereinfachung der gemeinsamen Agrarpolitik wird die Vielfalt der lokalen Bedingungen in der Union anerkannt, und es wird den nationalen Behörden die Verantwortung übertragen, wirksame und maßgeschneiderte Lösungen für die Unterstützung der Landwirtschaft und der Umwelt zu finden.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 554/18




1. Einleitung

2. Die Bedeutung von Subsidiarität und VERHÄLTNISMÄßIGKEIT

3. Subsidiarität und VERHÄLTNISMÄßIGKEIT: SCHLÜSSELELEMENTE einer besseren Rechtsetzung

4. Maßnahmen zur STÄRKUNG der Rolle von Subsidiarität und VERHÄLTNISMÄßIGKEIT

4.1. Förderung eines gemeinsamen Verständnisses von Subsidiarität und Verhältnismäßigkeit

4.2. Ermöglichung einer wirksameren Prüfung durch die nationalen Parlamente

4.3. Aktivere Einbindung lokaler und regionaler Behörden

4.4. Bessere Bewertung und Darstellung relevanter Auswirkungen

4.5. Bewertung bestehender Rechtsvorschriften unter dem Gesichtspunkt der Subsidiarität

5. Schlussfolgerungen und NÄCHSTE Schritte: die KONFERENZ in BREGENZ

Themen der Konferenz in Bregenz

ANNEXES 1 to 2 ANHÄNGE der Mitteilung der Kommission an Das Europäische Parlament, den Europäischen Rat, den Rat, den Europäischen Wirtschafts- und Sozialausschuss und den Ausschuss der Regionen: Die Grundsätze der Subsidiarität und der Verhältnismäßigkeit: Stärkung ihrer Rolle bei der Politikgestaltung der EU

Anhang I
Die neun Empfehlungen der Taskforce

Empfehlung 1 der Taskforce

Empfehlung 2 der Taskforce

Empfehlung 3 der Taskforce

Empfehlung 4 der Taskforce

Empfehlung 5 der Taskforce

Empfehlung 6 der Taskforce

Empfehlung 7 der Taskforce

Empfehlung 8 der Taskforce

Empfehlung 9 der Taskforce

Anhang II
Modellraster zur Bewertung der Subsidiarität und der Verhältnismäßigkeit während des gesamten Politikzyklus (dem Bericht der Taskforce über Subsidiarität, Verhältnismäßigkeit und Weniger, aber effizienteres Handeln entnommen)

Zweck und Erläuterung des Bewertungsrasters


 
 
 


Drucksache 442/18

... Der Exekutivdirektor sollte dem Verwaltungsrat gemäß Artikel 17 dieses Vorschlags alle zwei Jahre eine Ex-post-Bewertung der Tätigkeiten Europäischen Kompetenzzentrums für Cybersicherheit in Industrie, Technologie und Forschung und des Netzes vorlegen. Außerdem sollte der Exekutivdirektor einen Aktionsplan mit Folgemaßnahmen zu den Schlussfolgerungen nachträglicher Bewertungen erstellen und der Kommission alle zwei Jahre über die Fortschritte berichten. Der Verwaltungsrat sollte dafür zuständig sein, die angemessene Weiterbehandlung solcher Schlussfolgerungen gemäß Artikel 16 zu verfolgen.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 442/18




Vorschlag

Begründung

1. Kontext des Vorschlags

- Gründe und Ziele des Vorschlags

- Kohärenz mit der Politik der Union in anderen Bereichen

2. Rechtsgrundlage, Subsidiarität und Verhältnismässigkeit

- Rechtsgrundlage

- Begründung des Vorschlags im Hinblick auf die Grundsätze der Subsidiarität und der Verhältnismäßigkeit

- Wahl des Instruments

3. Konsultation der Interessenträger und Folgenabschätzung

- Konsultation der Interessenträger

- Folgenabschätzung

- Grundrechte

4. Auswirkungen auf den Haushalt

5. Weitere Angaben

- Durchführungspläne sowie Überwachungs-, Bewertungs- und Berichterstattungsmodalitäten

Vorschlag

Kapitel I
Allgemeine Bestimmungen und Grundsätze des KOMPETENZZENTRUMS und des NETZES

Artikel 1
Gegenstand

Artikel 2
Begriffsbestimmungen

Artikel 3
Auftrag des Zentrums und des Netzes

Artikel 4
Ziele und Aufgaben des Zentrums

Artikel 5
Investitionen in Infrastrukturen, Kapazitäten, Produkte oder Lösungen und deren Nutzung

Artikel 6
Benennung der nationalen Koordinierungszentren

Artikel 7
Aufgaben der nationalen Koordinierungszentren

Artikel 8

Artikel 9
Aufgaben der Mitglieder der Kompetenzgemeinschaft für Cybersicherheit

Artikel 10
Zusammenarbeit des Kompetenzzentrums mit den Organen, Einrichtungen und sonstigen Stellen der Union

Kapitel II
ORGANISATION des KOMPETENZZENTRUMS

Artikel 11
Zusammensetzung und Struktur

Abschnitt I
VERWALTUNGSRAT

Artikel 12
Zusammensetzung des Verwaltungsrats

Artikel 13
Aufgaben des Verwaltungsrats

Artikel 14
Vorsitz und Sitzungen des Verwaltungsrates

Artikel 15
Abstimmungsregeln des Verwaltungsrates

Abschnitt II
EXEKUTIVDIREKTOR

Artikel 16
Ernennung und Abberufung des Exekutivdirektors, Verlängerung seiner Amtszeit

Artikel 17
Aufgaben des Exekutivdirektors

Artikel 18
Zusammensetzung des wissenschaftlich-technischen Beirats

Artikel 19
Arbeitsweise des wissenschaftlich-technischen Beirats

Artikel 20
Aufgaben des wissenschaftlich-technischen Beirats

Kapitel III
FINANZVORSCHRIFTEN

Artikel 21
Finanzbeitrag der Union

Artikel 22
Beiträge der beteiligten Mitgliedstaaten

Artikel 23
Kosten und Mittelausstattung des Kompetenzzentrums

Artikel 24
Finanzielle Verpflichtungen

Artikel 25
Haushaltsjahr

Artikel 26
Aufstellung des Haushaltsplans

Artikel 27
Rechnungslegung des Kompetenzzentrums und Entlastung

Artikel 28
Tätigkeitsberichte und Finanzberichterstattung

Artikel 29
Finanzordnung

Artikel 30
Schutz der finanziellen Interessen

Kapitel IV
PERSONAL des KOMPETENZZENTRUMS

Artikel 31
PERSONAL

Artikel 32
Abgeordnete nationale Sachverständige und sonstige Bedienstete

Artikel 33
Vorrechte und Befreiungen

Kapitel V
Gemeinsame Bestimmungen

Artikel 34
Sicherheitsvorschriften

Artikel 35
Transparenz

Artikel 36
Sicherheitsvorschriften für den Schutz von Verschlusssachen und nicht als Verschlusssache eingestuften vertraulichen Informationen

Artikel 37
Zugang zu Unterlagen

Artikel 38
Überwachung, Bewertung und Überprüfung

Artikel 39
Haftung des Kompetenzzentrums

Artikel 40
Zuständigkeit des Gerichtshofs der Europäischen Union und anwendbares Recht

Artikel 41
Haftung der Mitglieder und Versicherung

Artikel 42
Interessenkonflikt

Artikel 43
Schutz personenbezogener Daten

Artikel 44
Unterstützung seitens des Sitzmitgliedstaats

Kapitel VII
Schlussbestimmungen

Artikel 45
Erste Maßnahmen

Artikel 46
Bestehensdauer

Artikel 47
Inkrafttreten


 
 
 


Drucksache 103/18

... Die hohen Bestände an notleidenden Krediten (NPL) und notleidenden Risikopositionen (NPE)3 abzubauen und ihre künftige Anhäufung zu verhindern, ist zentraler Bestandteil der Unionsbemühungen mit dem Ziel, die Risiken im Bankensystem weiter zu verringern und dafür zu sorgen, dass sich die Banken auf die Kreditvergabe an Unternehmen und Verbraucher konzentrieren können. Die laufenden Gespräche im Rat bestätigen, dass weitere Fortschritte beim Abbau notleidender Kredite für die Vollendung der Bankenunion - eine der obersten Prioritäten der Agenda der EU-Führungsspitzen - unerlässlich sind.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 103/18




Vorschlag

Begründung

1. Kontext des Vorschlags

- Gründe und Ziele des Vorschlags

- Kohärenz mit den bestehenden Vorschriften in diesem Bereich

- Kohärenz mit der Politik der Union in anderen Bereichen

2. Rechtsgrundlage, Subsidiarität und Verhältnismässigkeit

- Rechtsgrundlage

- Subsidiarität bei nicht ausschließlicher Zuständigkeit

- Verhältnismäßigkeit

- Wahl des Instruments

3. Ergebnisse der EX-POST-BEWERTUNG, der Konsultation der Interessenträger und der Folgenabschätzung

- Konsultation der Interessenträger

- Einholung und Nutzung von Expertenwissen

- Folgenabschätzung

- Effizienz der Rechtsetzung und Vereinfachung

- Grundrechte

4. Auswirkungen auf den Haushalt

5. Weitere Angaben

Artikel 1
Änderung der Verordnung (EU) Nr. 575/2013

Artikel 47a
Notleidende Risikopositionen

Artikel 47b
Stundungsmaßnahmen

Artikel 47c
Abzug für notleidende Risikopositionen

Artikel 159
Behandlung erwarteter Verlustbeträge

Artikel 469a
Ausnahme von den Abzügen von Posten des harten Kernkapitals für notleidende Risikopositionen

Artikel 2
Inkrafttreten


 
 
 


Drucksache 5/18

... Entsprechend den Leitlinien für bessere Rechtsetzung1 führten die Kommissionsdienststellen für die ersten drei Jahre der Umsetzung des Programms eine umfassende Zwischenbewertung der Fortschritte2 durch. Mit über 3500 Teilnehmern und über 300 ausführlichen Positionspapieren war die Reaktion der interessierten Kreise auf die öffentliche Konsultation zur Zwischenbewertung enorm.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 5/18




1. Einleitung

2. Die wichtigsten Ergebnisse der ZWISCHENBEWERTUNG von Horizont 2020

3. ERKENNTNISSE IM Hinblick auf die MAXIMIERUNG der Wirkung KÜNFTIGER RAHMENPROGRAMME

3.1. Ambitioniertere Investitionen

3.2. Weitere Vereinfachung

3.3. Unterstützung bahnbrechender Innovation

3.4. Größere Wirkung durch Auftragsorientierung und Bürgerbeteiligung

3.5. Stärkung der Synergien mit anderen EU-Förderprogrammen und EU-Strategien

3.6. Stärkung der internationalen Zusammenarbeit

3.7. Mehr Offenheit

3.8. Rationalisierung der Finanzierungslandschaft

4. AUSBLICK


 
 
 


Drucksache 63/18 (Beschluss)

... 3. Der Bundesrat begrüßt, dass der Europäische Rat am 15. Dezember 2017 beschlossen hat, dass die bei den Verhandlungen mit dem Vereinigten Königreich erzielten Fortschritte ausreichen, um die zweite Phase der Verhandlungen hinsichtlich des Übergangs und des Rahmens für die künftigen Beziehungen einzuleiten. Er ist jedoch besorgt, dass Fragen bezüglich des geordneten Austritts des Vereinigten Königreichs aus der EU offen geblieben sind, die vor Abschluss des Austrittsabkommens geregelt werden müssen.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 63/18 (Beschluss)




2 Allgemeines

Rechte der Bürgerinnen und Bürger

2 Wirtschaftsbeziehungen

Polizeiliche und justizielle Zusammenarbeit

Bildung, Wissenschaft und Forschung

Kultur, Rundfunk und Medien

Direktzuleitung der Stellungnahme


 
 
 


Drucksache 185/18

... Die Mobilität befindet sich an einem Scheideweg. Der Straßenverkehr hat sich im letzten Jahrhundert mit großen Schritten weiterentwickelt. Im Augenblick überschreitet die Mobilität allerdings eine neue - digitale - Grenze mit verstärkter Automatisierung und Vernetzung, die es den Fahrzeugen ermöglicht, sowohl miteinander als auch mit der Straßenverkehrsinfrastruktur und mit anderen Verkehrsteilnehmern zu "sprechen". Durch diese Entwicklungen, die von den Fortschritten im Bereich der Künstlichen Intelligenz1 profitieren, erreicht das Zusammenspiel zwischen den Verkehrsteilnehmern eine völlig neue Ebene, was zu enormen Vorteilen für sie selbst und für das Mobilitätssystem insgesamt führen könnte und den Verkehr sicherer, leichter zugänglich und nachhaltiger machen könnte.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 185/18




Mitteilung

1. VERNETZTE und AUTOMATISIERTE Mobilität als neue CHANCE für Europa

2. Die EU-VISION für eine VERNETZTE und AUTOMATISIERTE Mobilität

Abbildung: Verschiedene Stufen der Automatisierung Quelle: Verband der Automobilingenieure Society of Automotive Engineers, SAE 11

3. AKTUELLER STAND

Strategien in den Vereinigten Staaten und Asien

4. STÄRKUNG der EU Hinsichtlich Technologien und Infrastrukturen für die AUTOMATISIERTE Mobilität

Automatisierte Autos

LKW -Platooning

5. Schaffung eines Binnenmarktes für die sichere Einführung AUTOMATISIERTER Mobilität

Ermöglichung von Innovation

Gewährleistung der Sicherheit automatisierter Mobilität

Behandlung von Haftungsfragen

Förderung der Fahrzeugkonnektivität zur Unterstützung der Automatisierung

Sicherstellung der Cybersicherheit, des Datenschutzes und des Datenzugangs

6. Auswirkungen AUTOMATISIERTER Mobilität auf die Gesellschaft und die Wirtschaft ANTIZIPIEREN

7. Schlussfolgerung


 
 
 


Drucksache 63/1/18

... 3. Der Bundesrat begrüßt, dass der Europäische Rat am 15. Dezember 2017 beschlossen hat, dass die bei den Verhandlungen mit dem Vereinigten Königreich erzielten Fortschritte ausreichen, um die zweite Phase der Verhandlungen hinsichtlich des Übergangs und des Rahmens für die künftigen Beziehungen einzuleiten. Der Bundesrat ist jedoch besorgt, dass Fragen bezüglich des geordneten Austritts des Vereinigten Königreichs aus der EU offen geblieben sind, die vor Abschluss des Austrittsabkommens geregelt werden müssen.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 63/1/18




2 Allgemeines

Rechte der Bürgerinnen und Bürger

2 Wirtschaftsbeziehungen

Polizeiliche und justizielle Zusammenarbeit

Bildung, Wissenschaft und Forschung

Kultur, Rundfunk und Medien

Direktzuleitung der Stellungnahme


 
 
 


Drucksache 37/1/18

... bb) Der Bundesrat teilt die Auffassung der Bundesregierung, dass trotz erreichter Fortschritte beim Aufbau Ost und bei der Bewältigung des Strukturwandels in altindustriell geprägten und ländlichen Regionen der westdeutschen Länder erhebliche Disparitäten fortbestehen. Das zu entwickelnde gesamtdeutsche System zur Förderung strukturschwacher Regionen muss die notwendigen Anpassungsprozesse durch die Stärkung von Innovationskraft, Investitionen, Infrastruktur und Daseinsvorsorge wirksam unterstützen. Seine Bedeutung wird angesichts der Beschleunigung des Strukturwandels durch die Digitalisierung, des fortschreitenden demografischen Wandels und auch zu erwartender Mittelkürzungen bei den EU-Struktur- und Investitionsfonds ab dem Jahr 2021 noch verstärkt.



Drucksache 395/18

... 4. Um wirklich große Fortschritte bei der Schaffung zusätzlichen Wohnraums zu erreichen, hält es der Bundesrat für unverzichtbar, alle Möglichkeiten für zusätzliche Wohnungen auszuschöpfen. Anerkanntermaßen liegt das Hauptproblem der bestehenden Wohnungsknappheit darin, dass zu wenig Bauland zur Verfügung steht bzw. ausgewiesen wird. Deshalb muss besonderes Augenmerk darauf gelegt werden, auch die Wohnraumpotentiale von Aufstockungen bei bestehenden Wohngebäuden und Gewerbebauten zu heben. Die Technische Universität Darmstadt und das Pestel-Institut kommen in ihrer "Deutschland-Studie 2015” zu dem Ergebnis, dass bei 580.000 Mehrfamilienhäusern - vor allem der Baujahre 1950 bis 1989 - in Regionen mit erhöhtem Wohnbedarf eine Aufstockung technisch möglich sei. Dadurch könnten 1,1 Millionen zusätzliche Wohnungen geschaffen werden. Der zentrale wirtschaftliche Vorteil von Aufstockungen gegenüber Neubauten durch Einsparung der Grundstückskosten muss genutzt werden.



Drucksache 298/18

... die Europäische Kommission empfiehlt in ihrer Mitteilung zur Erweiterungsstrategie 2016 - 2018 vom 17. April 2018, Beitrittsverhandlungen mit Albanien auf der Basis der erzielten Fortschritte aufzunehmen. Sie würdigt damit die weiterhin stetigen Fortschritte der albanischen Regierung bei der Umsetzung von Reformen in Schlüsselbereichen von Verwaltung, Justiz, Bekämpfung von Korruption und organisierter Kriminalität sowie Menschenrechten.



>> Weitere Fundstellen >>

Suchbeispiele:


Informationssystem - umwelt-online
Internet

Das Informationssystem umfaßt alle bei umwelt-online implementierten Dateien zu den Umweltmedien/Bereichen: Abfall, Allgemeines, Anlagentechnik, Bau, Biotechnologie, Energienutzung, Gefahrgut, Immissionsschutz, Lebensmittel & Bedarfsgegenstände, Natur-, Pflanzen-, Tierschutz, Boden/Altlasten, Störfallprävention&Katastrophenschutz, Chemikalien, Umweltmanagement sowie Arbeitsschutz einschließlich des zugehörigen EU-Regelwerkes. Das Informationssystem wird kontinierlich entsprechend den Veröffentlichungen des Gesetzgebers aktualisiert.

Mit dem Lizenzerwerb wird die Nutzungsberechtigung des umwelt-online Informationssystems und die Nutzung des individuellen umwelt-online Rechtskatasters zum Nachweis der Rechtskonformität des Umweltmanagementsystems gemäß der DIN ISO 14001 bzw. der Ökoauditverordnung (EG)1221/2009, des Arbeitsschutzmanagementsystems gemäß OHSAS 18001 sowie des Energiemanagementsystems gemäß DIN ISO 50001 erworben.