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"Freistaat"
Drucksache 227/1/17
Empfehlungen der Ausschüsse
Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Bundesverfassungsschutzgesetz es - Befugnis zur Online-Datenerhebung - Antrag des Freistaates Bayern -
... es - Befugnis zur Online-Datenerhebung - Antrag des Freistaates Bayern -
Drucksache 314/3/17
Antrag des Freistaates Bayern
Entwurf eines Gesetzes zur Stärkung von Kindern und Jugendlichen (Kinder- und Jugendstärkungsgesetz - KJSG )
... Antrag des Freistaates Bayern
Drucksache 98/1/17
Empfehlungen der Ausschüsse
Entschließung des Bundesrates:
... "Ausländische Investitionen - Technologische Souveränität sichern" - Antrag des Freistaates Bayern -
Zu Nummer 1
Zu Buchstabe a
Zu Buchstabe b
Drucksache 347/3/17
Antrag des Freistaates Bayern
Entwurf eines Gesetzes zur Förderung von Mieterstrom und zur Änderung weiterer Vorschriften des Erneuerbare -Energien-Gesetzes
... Antrag des Freistaates Bayern
Drucksache 230/17
Gesetzesantrag des Freistaates Bayern
Entwurf eines ... Gesetzes zur Änderung des Staatsangehörigkeitsgesetzes - Verlust der Staatsangehörigkeit für Terrormilizionäre
... Gesetzesantrag des Freistaates Bayern
A. Problem
B. Lösung
C. Alternativen
D. Haushaltsausgaben ohne Erfüllungsaufwand
E. Erfüllungsaufwand
E.1 Erfüllungsaufwand für Bürgerinnen und Bürger
E.2 Erfüllungsaufwand für die Wirtschaft
E.3 Erfüllungsaufwand der Verwaltung
F. Weitere Kosten
Gesetzesantrag
Entwurf
Artikel 1 Änderung des Staatsangehörigkeitsgesetzes
§ 28
Artikel 2 Zitiergebot
Artikel 3 Inkrafttreten
Begründung
A. Allgemeiner Teil
I. Anlass und Zielsetzung der Regelung
II. Gesetzgebungskompetenz des Bundes
III. Vereinbarkeit mit dem Recht der Europäischen Union und dem Völkerrecht
B. Besonderer Teil
Zu Artikel 1
Zu Nummer 1
Zu Nummer 2
Zu Artikel 2
Zu Artikel 3
Drucksache 94/17 (Beschluss)
Beschluss des Bundesrates
Benennung von Beauftragten des Bundesrates in Beratungsgremien der Europäischen Union für die Experten-Arbeitsgruppe "Nachhaltiger Kulturtourismus" im Rahmen des EU-Arbeitsplans Kultur 2015 bis 2018
... Der Bundesrat benennt gemäß § 6 Absatz 1 EUZBLG in Verbindung mit Abschnitt I der Bund-Länder-Vereinbarung zur ständigen Teilnahme (Liste A) als Bundesratsbeauftragten für die Experten-Arbeitsgruppe "Nachhaltiger Kulturtourismus" im Rahmen des EU-Arbeitsplans Kultur 2015 bis 2018 einen Vertreter des Freistaates Bayern, Staatsministerium für Bildung und Kultus, Wissenschaft und Kunst (Ministerialrat Philipp Holzheid).
Drucksache 272/17
Unterrichtung durch die Bundesregierung
Stellungnahme der Bundesregierung zu der Entschließung des Bundesrates zur angestrebten Einführung von europäischen Rechnungsführungsstandards (EPSAS) zu dem Bericht der Kommission vom 6.3.2013 an den Rat und das Europäische Parlament
... Deutschland wird in der Working Group vom Bundesministerium der Finanzen und dem Freistaat Bayern als Teilnehmer des Bundesrates vertreten. Stellungnahmen der deutschen Delegation werden einvernehmlich abgegeben. Die Freie und Hansestadt Hamburg nimmt als Beobachter teil. Deutschland vertritt in der Working Group Positionen entlang der Linien, die im Bund-Länder-Grundsatzpapier festgehalten worden sind. Diese sind insbesondere:
Anlage Bund / Länder-Arbeitskreis EPSAS - Grundsatzpapier
I. EPSAS im Kontext zum Sixpack und zu bestehenden Rechnungssystemen:
3 Zielstellung:
3 Zeithorizont:
Verhältnis von Kosten und Nutzen:
Rechtsgrundlage des Rechtsetzungsvorhabens:
II. Organisations- (Governance) und Rahmengrundsätze (Standards) aus doppischer Sicht:
a. Grundanforderungen für die Entwicklung und Implementierung der EPSAS:
b. Inhaltliche Anforderungen an EPSAS:
Drucksache 634/1/17
Empfehlungen der Ausschüsse
Benennung von Beauftragten des Bundesrates in Beratungsgremien der Europäischen Union für die Ratsarbeitsgruppe "Friends of Presidency Group - Freunde des Vorsitzes" im Bereich internationale Kulturbeziehungen
... Der Bundesrat benennt gemäß § 6 Absatz 1 EUZBLG in Verbindung mit Abschnitt I der Bund-Länder-Vereinbarung zur ständigen Teilnahme (Liste A) als Beauftragte des Bundesrates für die Ratsarbeitsgruppe "Friends of Presidency Group - Freunde des Vorsitzes" im Bereich internationale Kulturbeziehungen einen Vertreter des Freistaates Bayern, Staatsministerium für Bildung und Kultus, Wissenschaft und Kunst,
Drucksache 634/17 (Beschluss)
Beschluss des Bundesrates
Benennung von Beauftragten des Bundesrates in Beratungsgremien der Europäischen Union für die Ratsarbeitsgruppe "Friends of Presidency Group - Freunde des Vorsitzes" im Bereich internationale Kulturbeziehungen
... Der Bundesrat benennt gemäß § 6 Absatz 1 EUZBLG in Verbindung mit Abschnitt I der Bund-Länder-Vereinbarung zur ständigen Teilnahme (Liste A) als Beauftragte des Bundesrates für die Ratsarbeitsgruppe "Friends of Presidency Group - Freunde des Vorsitzes" im Bereich internationale Kulturbeziehungen einen Vertreter des Freistaates Bayern, Staatsministerium für Bildung und Kultus, Wissenschaft und Kunst (MR Philipp Holzheid).
Drucksache 228/17
Gesetzesantrag des Freistaates Bayern
Entwurf eines ... Gesetzes zur Änderung des Bundesverfassungsschutzgesetz es - Befugnis zum Einsatz der Quellen-Telekommunikationsüberwachung
... Gesetzesantrag des Freistaates Bayern
A. Problem
B. Lösung
C. Alternativen
D. Haushaltsausgaben ohne Erfüllungsaufwand
E. Erfüllungsaufwand
E.1 Erfüllungsaufwand für Bürgerinnen und Bürger
E.2 Erfüllungsaufwand für die Wirtschaft
E.3 Erfüllungsaufwand der Verwaltung
F. Weitere Kosten
Gesetzesantrag
Entwurf
Artikel 1 Änderung des Bundesverfassungsschutzgesetzes
Artikel 2 Einschränkung von Grundrechten
Artikel 3 Inkrafttreten
Begründung
A. Allgemeiner Teil
B. Besonderer Teil
Zu Artikel 1
Zu Artikel 3
Zu Artikel 3
Drucksache 162/17 (Beschluss)
Stellungnahme des Bundesrates
Entwurf eines Gesetzes zur Erleichterung unternehmerischer Initiativen aus bürgerschaftlichem Engagement und zum Bürokratieabbau bei Genossenschaften
... Die Eintragung der Idealvereine nach § 21 BGB erfolgt bei den Registergerichten. Bei der Annahme einer wirtschaftlichen Betätigung des Vereins (welche über das so genannte Nebenzweckprivileg hinausgeht), kann das Registergericht die Eintragung verwehren. Derzeit müssen dann die Antragsteller zum Beispiel im Freistaat Sachsen einen Antrag auf Verleihung der Rechtsfähigkeit bei der Landesdirektion (Innenressort) stellen. Damit ist aus Sicht des Bürgers ein Behördenwechsel notwendig. Auch können sich Probleme bei einer unterschiedlichen Bewertung eines Falles bei Registergericht und Landesdirektion ergeben.
1. Zu Artikel 1 § 22 BGB
2. Zu Artikel 1 § 22 BGB
3. Zu Artikel 1 § 22 BGB
4. Zu Artikel 3 Nummer 5 Buchstabe b § 15 Absatz 1 Satz 2 GenG
5. Zu Artikel 3 Nummer 8 Buchstabe a § 30 Absatz 2 GenG
6. Zu Artikel 3 Nummer 15 § 53 GenG
Zu Nummer 15
Zu Nummer 15
7. Zu Artikel 3 Nummer 17 § 54 GenG
§ 54 Pflichtmitgliedschaft im Prüfungsverband
8. Zu Artikel 3 Nummer 17a - neu - § 54a Absatz 3 -neuGenG
9. Zu Artikel 3 Nummer 18 § 55 Absatz 2 Satz 2 Nummer 2 und Absatz 4 - neu - GenG
10. Zu Artikel 3 Nummer 20 Buchstabe b § 59 Absatz 1 Satz 1 GenG
11. Zu Artikel 3 Nummer 20 Buchstabe b § 59 Absatz 1 Satz 1 GenG
12. Zu Artikel 3 Nummer 21 § 60 Absatz 1 GenG
13. Zu Artikel 3 Nummer 23 § 63d Satz 2 GenG
14. Zu Artikel 3 Änderung des Genossenschaftsgesetzes
15. Zu Artikel 7a - neu - § 317 Absatz 4 Satz 2 - neu - ZPO, § 725 Satz 2 - neu - ZPO , Artikel 7b - neu - § 275 Absatz 4 Satz 2 - neu - StPO
'Artikel 7a Änderung der Zivilprozessordnung
Artikel 7b Änderung der Strafprozessordnung
Drucksache 214/1/17
Empfehlungen der Ausschüsse
Entwurf eines ... Gesetzes zur Änderung des Strafgesetzbuch s - Strafzumessung bei kulturellen und religiösen Prägungen - Antrag des Freistaates Bayern -
... s - Strafzumessung bei kulturellen und religiösen Prägungen - Antrag des Freistaates Bayern -
Drucksache 740/17
Antrag des Freistaats Thüringen
Entschließung des Bundesrates - Anwendungsregelungen Glyphosat
... Antrag des Freistaats Thüringen
Drucksache 254/2/17
Antrag des Landes Baden-Württemberg
Entwurf eines ... Gesetzes zur Änderung des Strafgesetzbuch s - Verbotene Bild- und Tonaufnahmen in Gerichtsverhandlungen - Antrag des Freistaates Bayern -
... s - Verbotene Bild- und Tonaufnahmen in Gerichtsverhandlungen - Antrag des Freistaates Bayern -
Drucksache 143/17 (Beschluss)
Beschluss des Bundesrates
Benennung von Beauftragten des Bundesrates in Beratungsgremien der Europäischen Union (Ratsarbeitsgruppe Statistik - Untergruppen ECOFIN Statistik und Binnenmarktstatistik)
... Der Bundesrat benennt gemäß § 6 Absatz 1 EUZBLG in Verbindung mit Abschnitt I der Bund-Länder-Vereinbarung zur ständigen Teilnahme (Liste A) als Bundesratsbeauftragten für die Ratsarbeitsgruppe Statistik - Untergruppen ECOFIN Statistik und Binnenmarktstatistik einen Vertreter des Freistaates Bayern, Staatsministerium des Innern, für Bau und Verkehr, Landesamt für Statistik (Präsident Dr. Thomas Gößl).
Drucksache 505/17 (Beschluss)
Beschluss des Bundesrates
Benennung von Beauftragten des Bundesrates in Beratungsgremien der Europäischen Union (Ad-hoc-Arbeitsgruppe des Rates "Artikel 50 EUV")
... Der Bundesrat benennt gemäß § 6 Absatz 1 EUZBLG in Verbindung mit Abschnitt I der Bund-Länder-Vereinbarung zur Teilnahme (Liste B) als Beauftragte des Bundesrates für die Ad-hoc-Arbeitsgruppe des Rates "Artikel 50 EUV" (Ratsarbeitsgruppe "Brexit") einen Vertreter des Freistaates Bayern, Bayerische Staatskanzlei (Ministerialrat Stefan Schumann) und einen Vertreter des Landes Niedersachsen, Vertretung des Landes Niedersachsen bei der Europäischen Union (Richter am Landgericht Christian Fluß).
Drucksache 231/17
Gesetzesantrag des Freistaates Bayern
Entwurf eines Gesetzes zur Angleichung von genetischem und daktyloskopischem Fingerabdruck im Strafverfahren
... Gesetzesantrag des Freistaates Bayern
Drucksache 730/17
... Gesetzesantrag des Freistaates Bayern
Drucksache 743/17
Antrag der Länder Thüringen, Berlin, Brandenburg, Mecklenburg-Vorpommern, Sachsen, Sachsen-Anhalt
Entschließung des Bundesrates zur Entfristung der SED-Unrechtsbereinigungsgesetze
... Freistaat Thüringen Erfurt, 7. Dezember 2017
Drucksache 557/4/17
Antrag des Freistaates Bayern
Entwurf eines Gesetzes zur Neuregelung der Liegenschaftspolitik des Bundes - Antrag der Länder Berlin und Brandenburg, Bremen - Punkt 3 der 961. Sitzung des Bundesrates am 3. November 2017
... Antrag des Freistaates Bayern
Drucksache 229/17
Gesetzesantrag des Freistaates Bayern
Entwurf eines ... Gesetzes zur Änderung des Telekommunikationsgesetz es und weiterer Vorschriften - Zugriff der Verfassungsschutzbehörden von Bund und Ländern auf gespeicherte Verkehrsdaten
... Gesetzesantrag des Freistaates Bayern
B. Lösung
C. Alternativen
D. Haushaltsausgaben ohne Erfüllungsaufwand
E. Erfüllungsaufwand
E.1 Erfüllungsaufwand für Bürgerinnen und Bürger
E.2 Erfüllungsaufwand für die Wirtschaft
E.3 Erfüllungsaufwand der Verwaltung
F. Weitere Kosten
Gesetzesantrag
Entwurf
Artikel 1 Änderung des Telekommunikationsgesetzes
Artikel 2 Änderung des Bundeskriminalamtgesetzes
Artikel 3 Änderung des Bundesverfassungsschutzgesetzes
Artikel 4 Einschränkung von Grundrechten
Artikel 5 Inkrafttreten
Begründung
A. Allgemeiner Teil
B. Besonderer Teil
Zu Artikel 1
Zu Artikel 2
Zu Nummer 1
Zu Nummer 2
Zu Artikel 3
Zu Artikel 4
Zu Artikel 5
Drucksache 314/2/17
Antrag des Freistaates Bayern
Entwurf eines Gesetzes zur Stärkung von Kindern und Jugendlichen (Kinder- und Jugendstärkungsgesetz - KJSG )
... Antrag des Freistaates Bayern
Drucksache 228/1/17
Empfehlungen der Ausschüsse
Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Bundesverfassungsschutzgesetz es - Befugnis zum Einsatz der Quellen-Telekommunikationsüberwachung - Antrag des Freistaates Bayern -
... es - Befugnis zum Einsatz der Quellen-Telekommunikationsüberwachung - Antrag des Freistaates Bayern -
Drucksache 611/1/17
Empfehlungen der Ausschüsse
Benennung von Beauftragten des Bundesrates in Beratungsgremien der Europäischen Union für die neue Generation von Arbeitsgruppen im Rahmen der Offenen Methode der Koordinierung zur Umsetzung des strategischen Rahmens für die europäische Zusammenarbeit auf dem Gebiet der allgemeinen und beruflichen Bildung ("ET 2020") Arbeitsgruppe "Modernisierung der Hochschulbildung"
... Der Bundesrat benennt gemäß § 6 Absatz 1 EUZBLG in Verbindung mit Abschnitt I der Bund-Länder-Vereinbarung zur ständigen Teilnahme (Liste A) als Beauftragten des Bundesrates für die neue Generation von Arbeitsgruppen im Rahmen der Offenen Methode der Koordinierung zur Umsetzung des strategischen Rahmens für die europäische Zusammenarbeit auf dem Gebiet der allgemeinen und beruflichen Bildung ("ET 2020"), Arbeitsgruppe "Modernisierung der Hochschulbildung" einen Vertreter des Freistaates Sachsen, Staatskanzlei, Sachsen - Verbindungsbüro Brüssel (RD Wolfgang Kill).
Drucksache 112/17
Gesetzesantrag der Länder Thüringen, Schleswig-Holstein
Entwurf eines Zweiten Gesetzes zur Änderung des Energiewirtschaftsgesetz es
... Freistaat Thüringen
A. Problem und Ziel
B. Lösung
C. Alternativen
D. Haushaltsausgaben ohne Erfüllungsaufwand
E. Erfüllungsaufwand
E.1 Erfüllungsaufwand für Bürgerinnen und Bürger
E.2 Erfüllungsaufwand für die Wirtschaft
E.3 Erfüllungsaufwand der Verwaltung
F. Weitere Kosten
Gesetzesantrag
Entwurf
Artikel 1
Artikel 2
A. Allgemeiner Teil
B. Besonderer Teil
Zu Artikel 1
Zu Nummer 1
Zu Nummer 2
Zu Buchstabe a
Zu Buchstabe b
Zu Artikel 2
Drucksache 164/17 (Beschluss)
... § 24 Absatz 3 UVPG-E sieht eine Frist für die Erarbeitung der zusammenfassenden Darstellung von möglichst einem Monat nach Abschluss der Erörterung im Beteiligungsverfahren vor. Dies war zwar auch bisher schon in § 11 Satz 3 UVPG so geregelt. Allerdings konnte man aus § 11 Satz 4 UVPG folgern, dass die Frist in den Fällen nicht relevant ist, in denen die zusammenfassende Darstellung in der Entscheidung über das Vorhaben erfolgt. In § 26 Absatz 1 Nummer 3 Buchstabe b UVPG-E des vorliegenden Gesetzentwurfs zur Modernisierung des Rechts der Umweltverträglichkeitsprüfung ist nun allgemein geregelt, dass die zusammenfassende Darstellung gemäß § 24 UVPG-E Inhalt der Begründung zu sein hat. Es wird also Bezug auf ein vorhandenes Dokument genommen. Ein solches Verständnis würde in den Fällen, in denen - wie im Freistaat Bayern - Anhörungs- und Planfeststellungsbehörde zusammengefasst sind, dazu führen, dass die zusammenfassende Darstellung gesondert und vorab in kurzer Frist nach Abschluss des Erörterungstermins erstellt werden müsste. Da es sich um einen internen Arbeitsschritt handelt, ist nicht erkennbar, welchen Vorteil das haben könnte.
1. Zu Artikel 1 Nummer 2 § 1 Absatz 2 UVPG , Artikel 2 Absatz 22 UVP-V Verteidigung
2. Zu Artikel 1 Nummer 2 § 2 Absatz 1 Nummer 3, 4 UVPG
3. Zu Artikel 1 Nummer 2 § 2 Absatz 5 Satz 1, 2 UVPG
4. Zu Artikel 1 Nummer 3 § 7 Absatz 5 Satz 2 UVPG
5. Zu Artikel 1 Nummer 3 § 9 Absatz 1 Satz 2 - neu - UVPG
6. Zu Artikel 1 § 9 Absatz 5,
7. Zu Artikel 1 Nummer 3 § 12 Absatz 3 Satz 3 UVPG
8. Zu Artikel 1 Nummer 3 § 12 Absatz 5 UVPG
9. Zu Artikel 1 Nummer 3 § 15 Absatz 3 Satz 1 UVPG
10. Zu Artikel 1 Nummer 3 § 16 Absatz 7 Satz 2 UVPG
11. Zu Artikel 1 Nummer 3 § 18 Absatz 1 Satz 5 - neu - UVPG
12. Zu Artikel 1 Nummer 3 § 18 Absatz 1 Satz 4, § 21 Absatz 2 UVPG
13. Zu Artikel 1 Nummer 3 § 18 Absatz 2 Satz 1 - neu - UVPG
14. Zu Artikel 1 Nummer 3 § 18 Absatz 2 UVPG
15. Zu Artikel 1 Nummer 3 § 19 Absatz 2 einleitender Satzteil UVPG
16. Zu Artikel 1 Nummer 3 § 19 Absatz 3 UVPG
17. Zu Artikel 1 Nummer 3 § 20 Absatz 5 - neu - UVPG
18. Zu Artikel 1 Nummer 3 § 23 Überschrift, Absatz 1 Satz 1 UVPG
19. Zu Artikel 1 Nummer 3 § 24 Absatz 2 UVPG
20. Zu Artikel 1 Nummer 3 § 24 Absatz 3 Satz 2 - neu - UVPG
21. Zu Artikel 1 Nummer 3 § 26 Absatz 1 Nummer 1 UVPG
22. Zu Artikel 1 Nummer 3 § 28 Absatz 1 Satz 3 - neu -UVPG
23. Zu Artikel 1 Nummer 3 § 31 Absatz 2 Satz 4 - neu - UVPG
24. Zu Artikel 1 Nummer 25 § 51a UVPG
§ 51a Flurbereinigungsverfahren
Zu Absatz 1
Zu Absatz 2
Zu Absatz 3
25. Zu Artikel 1 Nummer 33 § 68 Absatz 1 Satz 1 und Absatz 2 UVPG
26. Zu Artikel 1 Nummer 35 § 70 Nummer 6 UVPG
27. Zu Artikel 1 Nummer 36 Buchstabe a § 74 Absatz 1 UVPG
28. Zu Artikel 1 Nummer 40 Anlage 4 Nummer 3 UVPG
29. Zu Artikel 1 Nummer 40 Anlage 4 Nummer 4 Buchstabe b Tabelle Zeile Klima Spalte mögliche Art der Betroffenheit UVPG
30. Zu Artikel 2 Absatz 2 Nummer 1 Buchstabe a Doppelbuchstabe aa § 2a Absatz 1 Satz 2 AtG
31. Zu Artikel 2 Absatz 2 Nummer 3 § 46 Absatz 1 Nummer 2f AtG Artikel 2 Absatz 2 Nummer 3 ist zu streichen.
32. Zu Artikel 2 Absatz 3 Nummer 1 - neu - § 35 Absatz 1 Nummer 4 und Anlage 2 Nummer 1.1 BauGB
Zu Nummer 1
Zu Nummer 2
33. Zu Artikel 2 Absatz 5 Nummer 1 § 13 Absatz 6 Satz 2 BBodSchG
34. Zu Artikel 2 Absatz 20 Nummer 1 § 1a Satz 1 Nummer 1 AtVfV
35. Zu Artikel 2 Absatz 20 Nummer 2 Buchstabe a § 1b Absatz 4 Satz 3 AtVfV
36. Zu Artikel 2 Absatz 20 Nummer 3 Buchstabe a § 3 Absatz 2 AtVfV
37. Zu Artikel 2 Absatz 20 Nummer 3 Buchstabe b § 3 Absatz 4 Satz 2 AtVfV
38. Zu Artikel 2 Absatz 20 Nummer 6 § 6 Absatz 5 - neu - AtVfV
39. Zu Artikel 2 Absatz 20 Nummer 8 Buchstabe b § 14a Absatz 1 Satz 4 AtVfV
40. Zu Artikel 2 Absatz 20 Nummer 8 Buchstabe c Doppelbuchstabe dd § 14a Absatz 2 Satz 6 AtVfV
41. Zu Artikel 2 Absatz 20 Nummer 9 § 16 Absatz 3 Satz 1 Nummer 1 AtVfV
42. Zu Artikel 2 Absatz 20 Nummer 9 § 16 Absatz 3 Satz 1 Nummer 2 AtVfV
Drucksache 61/17 (Beschluss)
Stellungnahme des Bundesrates
Entwurf eines Zweiten Gesetzes zur Änderung des Waffengesetz es und weiterer Vorschriften
... Aufbauend auf dem Antrag Nordrhein-Westfalens im Rechtsausschuss zu prüfen, ob im weiteren Verlauf des Gesetzgebungsverfahrens die Strafvorschriften um ein generelles Verbot des öffentlichen Feilbietens von Schusswaffen zum illegalen Erwerb ergänzt werden können, unterbreitet der Freistaat Bayern einen konkreten Formulierungsvorschlag, um dem öffentlichen Feilbieten von Schusswaffen Einhalt zu gebieten.
1. Zu Artikel 1 allgemein
2. Zu Artikel 1 Nummer 1 Absatz 6 - neu - WaffG
Zu Buchstabe a
Zu Buchstabe b
3. Zu Artikel 1 Nummer 1a - neu - § 6 Absatz 1 Satz 5 - neu - WaffG
4. Zu Artikel 1 Nummer 5a - neu - § 15 Absatz 5 Satz 2 - neu - WaffG
5. Zu Artikel 1 Nummer 21 § 44 Absatz 2 WaffG
6. Zu Artikel 1 Nummer 29 Buchstabe b Doppelbuchstabe aa0 - neu - Anlage 1 Abschnitt 2 Nummer 9 WaffG
7. Zu Artikel 1 Nummer 30 Buchstabe a Doppelbuchstabe aa1 - neu - Anlage 2 Abschnitt 1 Nummer 1.3.9 - neu - WaffG
8. Zu Artikel 2 Nummer 2 Buchstabe a § 13 Absatz 1 Satz 5 AWaffV
9. Zu Artikel 4 Satz 2 - neu - Inkrafttreten
Drucksache 212/17
Verordnung des Bundesministeriums für Ernährung und Landwirtschaft
Verordnung zur Änderung der Rinder -Leukose-Verordnung, der Tuberkulose -Verordnung und der Brucellose -Verordnung
... Die Verwaltung der Länder wird durch die Änderung der Tuberkulose Verordnung entlastet. Dies betrifft im konkreten Fall die Verwaltung des Freistaates Bayern, da Rindertuberkulose bisher ausschließlich in dieser Region aufgetreten ist. Die Entlastung von insgesamt rund 42.000 Euro entsteht dadurch, dass der notwendige Untersuchungsumfang von bisher elf Organen auf acht Organe für Rinder reduziert wird. Da pro Organ zwei Untersuchungen erforderlich sind, entfallen pro Tier insgesamt sechs Untersuchungen. Für eine Untersuchung schätzt das Ressort nach Rücksprache mit der zuständigen Behörde die Kosten auf 45 Euro, sodass pro Tier 270 Euro eingespart werden. Die Zahl der pro Jahr zu untersuchenden Rinder schätzt das Ressort auf 156; diese Schätzung beruht auf einem Erfahrungswert, den die zuständige Behörde ermittelt hat.
A. Problem und Ziel
B. Lösung
C. Alternativen
D. Haushaltsausgaben ohne Erfüllungsaufwand
E. Erfüllungsaufwand
E.1 Erfüllungsaufwand für Bürgerinnen und Bürger
E.2 Erfüllungsaufwand für die Wirtschaft
E.3 Erfüllungsaufwand der Verwaltung
F. Weitere Kosten
Verordnung
Verordnung
Artikel 1 Änderung der Rinder-Leukose-Verordnung
Abschnitt IV Amtlich anerkannter leukosefreier Rinderbestand
§ 11a
§ 11b
§ 13
Artikel 2 Änderung der Tuberkulose-Verordnung
§ 14
Artikel 3 Änderung der Brucellose-Verordnung
Abschnitt 1 Begriffsbestimmungen.
§ 1
Abschnitt 2 Schutzmaßregeln
Unterabschnitt 1 Allgemeine Schutzmaßregeln.
§ 3a
Unterabschnitt 2 Besondere Schutzmaßregeln gegen die Brucellose der Rinder.
§ 8
§ 9
Unterabschnitt 3 Besondere Schutzmaßnahmen gegen die Brucellose der Schweine.
§ 11
§ 11a
Unterabschnitt 4 Besondere Schutzmaßregeln gegen die Brucellose der Schafe und Ziegen.
§ 14
§ 14a
Unterabschnitt 5 Besondere Schutzmaßregeln in bestimmten Fällen.
Unterabschnitt 6 Desinfektion.
Unterabschnitt 7 Aufhebung der Schutzmaßregeln.
Abschnitt 3 Amtlich anerkannter brucellosefreier Rinderbestand.
§ 19
§ 20
Abschnitt 4 Brucellosefreier Schweinebestand.
Abschnitt 5 Amtlich anerkannter brucellosefreier Schaf- und Ziegenbestand
§ 22
§ 22a
Abschnitt 6 Ordnungswidrigkeiten und Schlussvorschriften.
§ 24
§ 24a
Artikel 4 Bekanntmachungserlaubnis
Artikel 5 Inkrafttreten
Begründung
A. Allgemeiner Teil
1. Erfüllungsaufwand für Bürgerinnen und Bürger
2. Erfüllungsaufwand für die Wirtschaft
3. Erfüllungsaufwand der Verwaltung
B. Besonderer Teil
Zu Artikel 1
Zu Nummer 1
Zu Nummer 2
Zu Nummer 3
Zu Nummer 4
Zu Nummer 5
Zu Nummer 6
Zu Nummer 6
Zu Artikel 2
Zu Nummer 1
Zu Nummer 2
Zu Nummer 3
Zu Nummer 4
Zu Nummer 5
Zu Nummer 6
Zu Nummer 7
Zu Nummer 8
Zu Nummer 9
Zu Nummer 10
Zu Nummer 11
Zu Nummer 12
Zu Nummer 13
Zu Nummer 14
Zu Artikel 3
Zu Nummer 1
Zu Nummer 2
Zu Nummer 3
Zu Nummer 4
Zu Nummer 5
Zu Nummer 6
Zu Nummer 7
Zu Nummer 8
Zu Nummer 9
Zu Nummer 10
Zu Nummer 11
Zu Nummer 12
Zu Nummer 13
Zu Nummer 14
Zu Nummer 15
Zu Nummer 16
Zu Nummer 17
Zu Nummer 18
Zu Nummer 19
Zu Nummer 20
Zu Nummer 21
Zu Nummer 22
Zu Nummer 23
Zu Nummer 24
Zu Nummer 25
Zu Nummer 26
Zu Nummer 27
Zu Nummer 28
Zu Nummer 29
Zu Nummer 30
Zu Nummer 31
Zu Artikel 4
Zu Artikel 5
Anlage Stellungnahme des Nationalen Normenkontrollrates gem. § 6 Abs. 1 NKRG: NKR-Nr. 3744 Entwurf einer Verordnung zur Änderung der Rinder-Leukose-Verordnung, der Tuberkulose-Verordnung und der Brucellose-Verordnung
1. Zusammenfassung
2. Im Einzelnen Regelungsinhalt
Drucksache 741/17
Vorschlag an den Bundesrat
Benennung von Vertreterinnen und Vertretern und Stellvertreterinnen und Stellvertretern des Bundesrates im Mittelstandsrat der Kreditanstalt für Wiederaufbau
... auf der Grundlage des Beschlusses des Bundesrates vom 21. Dezember 2005 (BR-Drs. 743/05(B)) und in Abstimmung mit den Ländern Berlin, Baden-Württemberg und dem Freistaat Bayern leite ich Ihnen den beigefügten Vorschlag zur Benennung von Vertreterinnen und Vertretern und Stellvertreterinnen und Stellvertretern des Bundesrates im Mittelstandsrat der Kreditanstalt für Wiederaufbau zu. Ich bitte Sie, die Vorlage gemäß § 36 Absatz 2 der Geschäftsordnung des Bundesrates in die Tagesordnung der Plenarsitzung am 15. Dezember 2017 aufzunehmen und eine sofortige Sachentscheidung herbeizuführen.
Anlage Benennung von Vertreterinnen und Vertretern und Stellvertreterinnen und Stellvertretern des Bundesrates im Mittelstandsrat der Kreditanstalt für Wiederaufbau
Drucksache 98/17
Antrag des Freistaates Bayern
Entschließung des Bundesrates: "Ausländische Investitionen - Technologische Souveränität sichern"
... Antrag des Freistaates Bayern
Drucksache 214/17 (Beschluss)
Beschluss des Bundesrates
Entwurf eines ... Gesetzes zur Änderung des Strafgesetzbuch s - Strafzumessung bei kulturellen und religiösen Prägungen - Antrag des Freistaates Bayern -
... s - Strafzumessung bei kulturellen und religiösen Prägungen - Antrag des Freistaates Bayern -
Drucksache 117/1/17
Antrag des Freistaates Bayern
Entwurf eines Gesetzes zur Erweiterung des Umfangs der Untersuchungen von DNA\-f | ähigem Material - Antrag der Länder Baden-Württemberg und Bayern -
... Antrag des Freistaates Bayern
Zu Artikel 1 Nummer 1
'Artikel 1 Änderung der Strafprozessordnung
Zu Nummer 1
Zu Nummer 2
Drucksache 729/17
Gesetzesantrag des Freistaates Bayern
Entwurf eines Gesetzes zur Stärkung des Verbraucherschutzes bei Verkaufsveranstaltungen im Reisegewerbe
... Gesetzesantrag des Freistaates Bayern
Drucksache 637/1/17
Empfehlungen der Ausschüsse
Benennung von Beauftragten des Bundesrates in Beratungsgremien der Europäischen Union für den Ständigen Ausschuss der Kommission für Pflanzen, Tiere, Lebensmittel und Futtermittel (SCoPAFF), Sektion: Gentechnisch veränderte Lebens- und Futtermittel und Umweltrisiken
Der Bundesrat benennt gemäß § 6 Absatz 1 EUZBLG in Verbindung mit Abschnitt I der Bund-Länder-Vereinbarung zur ständigen Teilnahme (Liste A) als Beauftragten des Bundesrates für den Ständigen Ausschuss der Kommission für Pflanzen, Tiere, Lebensmittel und Futtermittel (SCoPAFF), Sektion: Gentechnisch veränderte Lebens- und Futtermittel und Umweltrisiken einen Vertreter des Freistaates Bayern, Staatsministerium für Umwelt und Verbraucherschutz (RD Dr. Boris Schneider).
Drucksache 505/1/17
Empfehlungen der Ausschüsse
Benennung von Beauftragten des Bundesrates in Beratungsgremien der Europäischen Union (Ad-hoc-Arbeitsgruppe des Rates "Artikel 50 EUV")
... Der Bundesrat benennt gemäß § 6 Absatz 1 EUZBLG in Verbindung mit Abschnitt I der Bund-Länder-Vereinbarung zur Teilnahme (Liste B) als Beauftragte des Bundesrates für die Ad-hoc-Arbeitsgruppe des Rates "Artikel 50 EUV" (Ratsarbeitsgruppe "Brexit") einen Vertreter des Freistaates Bayern, Bayerische Staatskanzlei (Ministerialrat Stefan Schumann) und einen Vertreter des LandesNiedersachsen, Vertretung des Landes Niedersachsen bei der Europäischen Union (Richter am Landgericht Christian Fluß).
Drucksache 143/1/17
Empfehlungen der Ausschüsse
Benennung von Beauftragten des Bundesrates in Beratungsgremien der Europäischen Union (Ratsarbeitsgruppe Statistik - Untergruppen ECOFIN Statistik und Binnenmarktstatistik)
... Der Bundesrat benennt gemäß § 6 Absatz 1 EUZBLG in Verbindung mit Abschnitt I der Bund-Länder-Vereinbarung zur ständigen Teilnahme (Liste A) als Bundesratsbeauftragten für die Ratsarbeitsgruppe Statistik - Untergruppen ECOFIN Statistik und Binnenmarktstatistik einen Vertreter des Freistaates Bayern, Staatsministerium des Innern, für Bau und Verkehr, Landesamt für Statistik (Präsident Dr. Thomas Gößl).
Drucksache 100/17
Antrag der Länder Thüringen, Berlin, Brandenburg
Entschließung des Bundesrates zur Änderung des Fünften Buches Sozialgesetzbuch - Gesetzliche Krankenversicherung (SGB V)
... Freistaat Thüringen
Drucksache 254/17 (Beschluss)
Beschluss des Bundesrates
Entwurf eines ... Gesetzes zur Änderung des Strafgesetzbuch s - Verbotene Bild- und Tonaufnahmen in Gerichtsverhandlungen - Antrag des Freistaates Bayern -
... s - Verbotene Bild- und Tonaufnahmen in Gerichtsverhandlungen - Antrag des Freistaates Bayern -
Drucksache 540/1/17
Empfehlungen der Ausschüsse
Benennung von Beauftragten des Bundesrates in Beratungsgremien der Europäischen Union für den Programmausschuss für die spezifischen Programme zur Umsetzung des Rahmenprogramms für Forschung und Innovation "Horizont 2020" (2014-2020)
... 5. Nanotechnologien, fortgeschrittene Werkstoffe, Biotechnologie, fortgeschrittene Fertigung und Verarbeitung einen Vertreter des Freistaates Sachsen, Staatskanzlei Sachsen - Verbindungsbüro Brüssel (RD Wolfgang Kill),
Drucksache 74/2/17
Antrag des Freistaates Bayern
Entwurf eines Gesetzes zur Umsetzung der Richtlinie (EU) Nr. 2016/97
des Europäischen Parlaments und des Rates vom 20. Januar 2016 über Versicherungsvertrieb und zur Änderung des Außenwirtschaftsgesetz es
... Antrag des Freistaates Bayern
Drucksache 637/17 (Beschluss)
Beschluss des Bundesrates
Benennung von Beauftragten des Bundesrates in Beratungsgremien der Europäischen Union für den Ständigen Ausschuss der Kommission für Pflanzen, Tiere, Lebensmittel und Futtermittel (SCoPAFF), Sektion: Gentechnisch veränderte Lebens- und Futtermittel und Umweltrisiken
... Der Bundesrat benennt gemäß § 6 Absatz 1 EUZBLG in Verbindung mit Abschnitt I der Bund-Länder-Vereinbarung zur ständigen Teilnahme (Liste A) als Beauftragten des Bundesrates für den Ständigen Ausschuss der Kommission für Pflanzen, Tiere, Lebensmittel und Futtermittel (SCoPAFF), Sektion: Gentechnisch veränderte Lebens- und Futtermittel und Umweltrisiken einen Vertreter des Freistaates Bayern, Staatsministerium für Umwelt und Verbraucherschutz (RD Dr. Boris Schneider).
Drucksache 611/17 (Beschluss)
Beschluss des Bundesrates
Benennung von Beauftragten des Bundesrates in Beratungsgremien der Europäischen Union für die neue Generation von Arbeitsgruppen im Rahmen der Offenen Methode der Koordinierung zur Umsetzung des strategischen Rahmens für die europäische Zusammenarbeit auf dem Gebiet der allgemeinen und beruflichen Bildung ("ET 2020") Arbeitsgruppe "Modernisierung der Hochschulbildung"
... Der Bundesrat benennt gemäß § 6 Absatz 1 EUZBLG in Verbindung mit Abschnitt I der Bund-Länder-Vereinbarung zur ständigen Teilnahme (Liste A) als Beauftragten des Bundesrates für die neue Generation von Arbeitsgruppen im Rahmen der Offenen Methode der Koordinierung zur Umsetzung des strategischen Rahmens für die europäische Zusammenarbeit auf dem Gebiet der allgemeinen und beruflichen Bildung ("ET 2020"), Arbeitsgruppe "Modernisierung der Hochschulbildung" einen Vertreter des Freistaates Sachsen, Staatskanzlei, Sachsen - Verbindungsbüro Brüssel (RD Wolfgang Kill).
Drucksache 215/1/17
Empfehlungen der Ausschüsse
Entschließung des Bundesrates "Für eine schlagkräftige Strafverfolgung von Terrorismus, Extremismus, Wohnungseinbruch und Cybercrime" - Antrag des Freistaates Bayern -
Entschließung des Bundesrates "Für eine schlagkräftige Strafverfolgung von Terrorismus, Extremismus, Wohnungseinbruch und Cybercrime" - Antrag des Freistaates Bayern -
Drucksache 226/1/17
Empfehlungen der Ausschüsse
Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Bundesverfassungsschutzgesetz es - Aufhebung des Mindestalters für die Beobachtung von Minderjährigen - Antrag des Freistaates Bayern -
... es - Aufhebung des Mindestalters für die Beobachtung von Minderjährigen - Antrag des Freistaates Bayern -
Drucksache 226/17
Gesetzesantrag des Freistaates Bayern
Entwurf eines ... Gesetzes zur Änderung des Bundesverfassungsschutzgesetz es - Aufhebung des Mindestalters für die Beobachtung von Minderjährigen
... Gesetzesantrag des Freistaates Bayern
A. Problem
B. Lösung
C. Alternativen
D. Haushaltsaufgaben ohne Erfüllungsaufwand
E. Erfüllungsaufwand
E.1 Erfüllungsaufwand für Bürgerinnen und Bürger
E.2 Erfüllungsaufwand für die Wirtschaft
E.3 Erfüllungsaufwand der Verwaltung
F. Weitere Kosten
Gesetzesantrag
Entwurf
Artikel 1 Änderung des Bundesverfassungsschutzgesetzes
§ 11 Löschung personenbezogener Daten von Minderjährigen
Artikel 2 Inkrafttreten
Begründung
A. Allgemeiner Teil
B. Besonderer Teil
Zu Artikel 1
Zu Nummer 1
Zu Buchstabe a
Zu Buchstabe b
Zu Buchstabe c
Zu Nummer 2
Zu Nummer 3
Zu Nummer 4
Zu Artikel 2
Drucksache 402/17
Verordnung des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales
Verordnung zur Festlegung und Anpassung der Bundesbeteiligung an den Leistungen für Unterkunft und Heizung für das Jahr 2017 (Bundesbeteiligungs-Festlegungsverordnung 2017 - BBFestV 2017)
... Buches Sozialgesetzbuch, der für das Jahr 2018 festgelegt und für das Jahr 2017 rückwirkend zum 1. Januar 2017 angepasst wird, beträgt4,5 Prozentpunkte für Baden-Württemberg,3,7 Prozentpunkte für den Freistaat Bayern,3,1 Prozentpunkte für Berlin,3,3 Prozentpunkte für Brandenburg,5,9 Prozentpunkte für die Hansestadt Bremen,8,1 Prozentpunkte für die Freie und Hansestadt Hamburg,3,8 Prozentpunkte für Hessen,4,7 Prozentpunkte für Mecklenburg-Vorpommern,5,2 Prozentpunkte für Niedersachsen,4,4 Prozentpunkte für Nordrhein-Westfalen,3,3 Prozentpunkte für Rheinland-Pfalz,4,6 Prozentpunkte für das Saarland,4,3 Prozentpunkte für den Freistaat Sachsen,3,4 Prozentpunkte für Sachsen-Anhalt,4,1 Prozentpunkte für Schleswig-Holstein und4,9 Prozentpunkte für den Freistaat Thüringen.
A. Problem und Ziel
B. Lösung
C. Alternativen
D. Haushaltsausgaben ohne Erfüllungsaufwand
E. Erfüllungsaufwand
E.1 Erfüllungsaufwand für Bürgerinnen und Bürger
E.2 Erfüllungsaufwand für die Wirtschaft
E.3 Erfüllungsaufwand der Verwaltung
F. Weitere Kosten
Verordnung
Verordnung
§ 1 Festlegung und Anpassung der Werte nach § 46 Absatz 8 Satz 1 des Zweiten Buches Sozialgesetzbuch
§ 2 Festlegung und Anpassung der Werte nach § 46 Absatz 9 Satz 1 des Zweiten Buches Sozialgesetzbuch
§ 3 Festlegung und Anpassung der landesspezifischen Beteiligungsquoten nach § 46
§ 4 Inkrafttreten
Begründung
A. Allgemeiner Teil
I. Zielsetzung und Notwendigkeit der Regelungen
II. Wesentlicher Inhalt des Entwurfs
III. Alternativen
IV. Verordnungsermächtigung
V. Vereinbarkeit mit dem Recht der Europäischen Union und völkerrechtlichen Verträgen
VI. Verordnungsfolgen
1. Rechts- und Verwaltungsvereinfachung
2. Nachhaltigkeitsaspekte
3. Haushaltsausgaben ohne Erfüllungsaufwand
4. Erfüllungsaufwand
5. Weitere Kosten
6. Weitere Verordnungsfolgen
VII. Befristung; Evaluierung
B. Besonderer Teil
Zu § 1
Zu § 2
Zu § 3
Zu § 4
Drucksache 254/17
Gesetzesantrag des Freistaates Bayern
Entwurf eines ... Gesetzes zur Änderung des Strafgesetzbuch s - Verbotene Bild- und Tonaufnahmen in Gerichtsverhandlungen
... Gesetzesantrag des Freistaates Bayern
A. Problem und Ziel
B. Lösung
C. Alternativen
D. Haushaltsaufgaben ohne Erfüllungsaufwand
E. Erfüllungsaufwand
E.1 Erfüllungsaufwand für Bürgerinnen und Bürger
E.2 Erfüllungsaufwand für die Wirtschaft
E.3 Erfüllungsaufwand der Verwaltung
F. Weitere Kosten
Gesetzesantrag
Entwurf
Artikel 1 Änderung des Strafgesetzbuchs
§ 353e Verbotene Aufnahmen in Gerichtsverhandlungen
Artikel 2 Inkrafttreten
Begründung
A. Allgemeiner Teil
I. Zielsetzung des Entwurfs und Notwendigkeit der Regelungen
1. Aktuelle Gesetzeslage
a Strafrechtliche Verbote
aa Anfertigung von Aufnahmen
bb Veröffentlichung von Aufnahmen
cc Besitz von Aufnahmegeräten
dd Fazit
b Nicht-strafrechtliche Maßnahmen gegen Aufnahmen im Rahmen von Gerichtsverhandlungen
aa Maßnahmen nach dem Gerichtsverfahrensgesetz GVG
bb Maßnahmen nach Polizeirecht
cc Fazit
2. Schutzzwecke und Schutzgüter
a Schutz der Persönlichkeitsrechte der Verfahrensbeteiligten
b Schutz von Interessen der Rechtspflege
c Rechtssicherheit
3. Folgerungen
II. Wesentlicher Inhalt des Entwurfs
III. Gesetzgebungskompetenz; Vereinbarkeit mit EU-Recht
IV. Auswirkungen
B. Besonderer Teil
Zu Artikel 1
Zu Nummer 1
Zu Nummer 2
Zu Absatz 1
Zu dem Merkmal Verhandlungen vor dem erkennenden Gericht
Zu den Tathandlungen
Zum Merkmal Ohne Wissen des Vorsitzenden
Zum Vorsatz
Zur Rechtswidrigkeit
Zur Strafdrohung
Zu Absatz 2
Zu Absatz 3
Zu Absatz 4
Zu Artikel 2
Drucksache 94/1/17
Empfehlungen der Ausschüsse
Benennung von Beauftragten des Bundesrates in Beratungsgremien der Europäischen Union für die Experten-Arbeitsgruppe "Nachhaltiger Kulturtourismus" im Rahmen des EU-Arbeitsplans Kultur 2015 bis 2018
... Der Bundesrat benennt gemäß § 6 Absatz 1 EUZBLG in Verbindung mit Abschnitt I der Bund-Länder-Vereinbarung zur ständigen Teilnahme (Liste A) als Bundesratsbeauftragten für die Experten-Arbeitsgruppe "Nachhaltiger Kulturtourismus" im Rahmen des EU-Arbeitsplans Kultur 2015 bis 2018 einen Vertreter des Freistaates Bayern, Staatsministerium für Bildung und Kultus, Wissenschaft und Kunst (Ministerialrat Philipp Holzheid).
Drucksache 227/17
Gesetzesantrag des Freistaates Bayern
Entwurf eines ... Gesetzes zur Änderung des Bundesverfassungsschutzgesetz es - Befugnis zur Online-Datenerhebung
... Gesetzesantrag des Freistaates Bayern
A. Problem
B. Lösung
C. Alternativen
D. Haushaltsausgaben ohne Erfüllungsaufwand
E. Erfüllungsaufwand
E.1 Erfüllungsaufwand für Bürgerinnen und Bürger
E.2 Erfüllungsaufwand für die Wirtschaft
E.3 Erfüllungsaufwand der Verwaltung
F. Weitere Kosten
Gesetzesantrag
Entwurf
Artikel 1 Änderung des Bundesverfassungsschutzgesetzes
Artikel 2 Inkrafttreten
Begründung
A. Allgemeiner Teil
B. Besonderer Teil
Zu Artikel 1
Zu Nummer 1
Zu Nummer 3
Zu Artikel 2
Drucksache 642/1/17
Empfehlungen der Ausschüsse
Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Strafrechtlichen Rehabilitierungsgesetzes - Verbesserung der Lage von Heimkindern - Antrag der Freistaaten Sachsen, Thüringen -
Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Strafrechtlichen Rehabilitierungsgesetzes - Verbesserung der Lage von Heimkindern - Antrag der Freistaaten Sachsen, Thüringen -
Zu Artikel 1 Nummer 3
'Artikel 1a Änderung des Bundeszentralregistergesetzes
'Zu Nummer 3 und 4 Änderung von § 17 Absatz 4 Satz 1 und § 25 Absatz 2 Satz 3 StrRehaG
Zu Artikel 1a
Drucksache 184/1/16
Empfehlungen der Ausschüsse
Entwurf eines ... Gesetzes zur Änderung des Sozialgerichtsgesetz es - Antrag des Freistaates Sachsen -
... es - Antrag des Freistaates Sachsen -
Drucksache 410/2/16
Antrag des Freistaates Bayern
Entwurf eines Dritten Gesetzes zur Stärkung der pflegerischen Versorgung und zur Änderung weiterer Vorschriften (Drittes Pflegestärkungsgesetz - PSG III)
... Antrag des Freistaates Bayern
Drucksache 594/1/16
Empfehlungen der Ausschüsse
Benennung von Beauftragten des Bundesrates in Beratungsgremien der Europäischen Union für die Expertengruppe der Kommission zur Richtlinie 75/324 /EWG über Aerosolpackungen (Aerosols Dispensers Directive expert group)
... (Aerosols Dispensers Directive expert group) einen Vertreter des Freistaates Thüringen, Ministerium für Arbeit, Soziales, Gesundheit, Frauen und Familie, Landesamt für Verbraucherschutz (TB Michael Borzel).
Drucksache 268/16
Verordnung des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales
Verordnung zur Festlegung der Revision unterliegenden Bundesbeteiligung an den Kosten der Unterkunft und Heizung für das Jahr 2016 (Bundesbeteiligungs-Festlegungsverordnung 2016 - BBFestV 2016)
... es im Jahr 2015 rückwirkend zum 1. Januar 2016 für das Jahr 2016 sowie für das Jahr 2017 auf bundesdurchschnittlich 4,1 Prozentpunkte festgelegt. Von diesem Wert werden auf Grund der in den Ländern unterschiedlichen Ausgaben für diese Leistungen im Jahr 2015 rückwirkend zum 1. Januar 2016 für das Jahr 2016 sowie für das Jahr 2017 die folgenden länderspezifischen Werte abgeleitet:4,5 Prozentpunkte für Baden-Württemberg,3,6 Prozentpunkte für den Freistaat Bayern,2,9 Prozentpunkte für Berlin,3,0 Prozentpunkte für Brandenburg,6,2 Prozentpunkte für die Freie Hansestadt Bremen,7,7 Prozentpunkte für die Freie und Hansestadt Hamburg,3,7 Prozentpunkte für Hessen,4,2 Prozentpunkte für Mecklenburg-Vorpommern,5,0 Prozentpunkte für Niedersachsen,4,1 Prozentpunkte für Nordrhein-Westfalen,3,3 Prozentpunkte für Rheinland-Pfalz,4,5 Prozentpunkte für das Saarland,3,9 Prozentpunkte für den Freistaat Sachsen,3,3 Prozentpunkte für Sachsen-Anhalt,4,0 Prozentpunkte für Schleswig-Holstein,4,6 Prozentpunkte für den Freistaat Thüringen.
A. Problem und Ziel
B. Lösung
C. Alternativen
D. Haushaltsausgaben ohne Erfüllungsaufwand
E. Erfüllungsaufwand
E.1 Erfüllungsaufwand für Bürgerinnen und Bürger
E.2 Erfüllungsaufwand für die Wirtschaft
E.3 Erfüllungsaufwand der Verwaltung
F. Weitere Kosten
Verordnung
Verordnung
§ 1 Festlegung des Wertes nach § 46 Absatz 6 Satz 1 des Zweiten Buches Sozialgesetzbuch bis zum Jahr 2017
§ 2 Inkrafttreten
Begründung
A. Allgemeiner Teil
I. Zielsetzung und Notwendigkeit der Regelungen
II. Wesentlicher Inhalt des Entwurfs
III. Alternativen
IV. Vereinbarkeit mit dem Recht der Europäischen Union und völkerrechtlichen Verträgen
V. Verordnungsfolgen
1. Haushaltsausgaben ohne Erfüllungsaufwand
2. Erfüllungsaufwand
3. Weitere Kosten
VI. Befristung; Evaluation
B. Besonderer Teil
Zu § 1
Zu § 2
Drucksache 222/2/16
Antrag des Freistaates Bayern
Verordnung über die Durchführung besonderer Vereinbarungen und Beschlüsse anerkannter Agrarorganisationen und nicht anerkannter Erzeugerorganisationen über die Planung der Erzeugung im Milchsektor (Milch-Sonder-Agrarmarktstrukturverordnung - MilchSonAgrarMSV )
... Antrag des Freistaates Bayern
Drucksache 363/1/16
Antrag des Freistaats Thüringen
Entschließung des Bundesrates: Handelsabkommen CETA muss nationalen Parlamenten vorgelegt werden
... Antrag des Freistaats Thüringen
Drucksache 591/16
Verordnung des Bundesministeriums für Familie, Senioren, Frauen und Jugend
Verordnung über die Pauschalen für Anlegung, Instandsetzung und Pflege der Gräber, Verlegung und Identifizierung im Sinne des Gräbergesetzes für die Haushaltsjahre 2017 und 2018 (Gräberpauschalenverordnung 2017/2018 - GräbPauschV 2017/2018)
... Im Freistaat Sachsen ist durch Umbettungen die Zahl der Einzelgräber von 26.270 in Jahre 2004 auf 25.926 zurückgegangen. Die Sammelgrabfläche wuchs durch Umbettungen und Neufunde im gleichen Zeitraum von 82.069 qm auf 92.871 qm. Bei der Neufestsetzung der Pauschalen ergibt sich ein Mehrbetrag von 65.865,00 € (gerundet), der um 5% auf 69.158,25 € zu erhöhen ist.
A. Problem und Ziel
B. Lösung
C. Alternativen
D. Haushaltsausgaben ohne Erfüllungsaufwand
E. Erfüllungsaufwand
E.1 Erfüllungsaufwand für Bürgerinnen und Bürger
E.2 Erfüllungsaufwand für die Wirtschaft
E.3 Erfüllungsaufwand der Verwaltung
F. Weitere Kosten
Verordnung
Verordnung
§ 1 Pauschalen
§ 2 Inkrafttreten, Außerkrafttreten
Begründung
A. Allgemeiner Teil
I. Zielsetzung und Notwendigkeit der Regelungen
II. Wesentlicher Inhalt des Entwurfs
III. Alternativen
IV. Vereinbarkeit mit dem Recht der Europäischen Union und völkerrechtlichen
V. Verordnungsfolgen
1. Rechts- und Verwaltungsvereinfachung
2. Nachhaltigkeitsaspekte
3. Haushaltsausgaben ohne Erfüllungsaufwand
4. Erfüllungsaufwand
5. Weitere Kosten
6. Weitere Verordnungsfolgen
VI. Befristung; Evaluation
B. Besonderer Teil
Zu § 1
Zu § 2
Drucksache 768/2/16
Antrag des Freistaates Bayern
Gesetz zur Neuordnung der Verantwortung in der kerntechnischen Entsorgung
... Antrag des Freistaates Bayern
Drucksache 5/1/16
Empfehlungen der Ausschüsse
Benennung von Beauftragten des Bundesrates in Beratungsgremien der Europäischen Union für den Ausschuss für Maschinen/Arbeitsgruppe Maschinen (Richtlinie 2006/42 /EG)
... /EG) einen Vertreter des Freistaates Bayern, Staatsministerium für Umwelt und Verbraucherschutz, Zentralstelle der Länder für Sicherheitstechnik - ZLS (TA Dipl. -Ing. (FH) Thomas Kirsch).
Drucksache 428/5/16
Antrag des Freistaates Bayern
Entwurf eines Gesetzes zur Stärkung der Teilhabe und Selbstbestimmung von Menschen mit Behinderungen (Bundesteilhabegesetz - BTHG )
... Antrag des Freistaates Bayern
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Pflanzen -,
Tierschutz ,
Boden/Altlasten ,
Störfallprävention&Katastrophenschutz ,
Chemikalien ,
Umweltmanagement sowie
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