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24 gefundene Dokumente zum Suchbegriff

"Fruchtsäfte"


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Drucksache 18/1/20

... Die aktuell nicht der Pfandpflicht unterliegenden PET-Flaschen (z.B. für Fruchtsäfte) bestehen nicht zu 100 Prozent aus PET. Sie enthalten zum Schutz vor den Fruchtsäuren und zum Schutz der Säfte gegen UV-Strahlung den Zusatz Polyamid (PA).

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 18/1/20




1. Zu Nummer 2a - neu - und 3

2. Zu Nummer 3*

3. Zu Nummer 3a - neu -

4. Zu Nummern 5 und 6 - neu - Dem Entschließungstext sind folgende Ziffern anzufügen:

5. Zu Nummer 5 - neu -, Begründung Absatz 4 - neu - Die Entschließung ist wie folgt zu ändern:


 
 
 


Drucksache 18/20

... Die Regelungen zum Einwegpfand bedürfen vor dem Hintergrund der Zunahme an Getränkedosen und Einweg-Kunststoffflaschen gerade auch im Bereich derjenigen Getränkearten, die von der Pfandpflicht ausgenommen sind, dringend einer grundlegenden Änderung. Es gibt keinerlei nachvollziehbare Gründe, warum Ausnahmen von der Pfandpflicht in Abhängigkeit von den abgefüllten Getränkearten bestehen, vielmehr sollte die Pfandpflicht an der Verpackungsart festgemacht werden. Eine PET-Flasche gewinnt keinerlei ökologische Vorteile, wenn darin z.B. Fruchtsaft abgefüllt wird, gegen- über derjenigen PET-Flasche, in der ein kohlensäurehaltiges Erfrischungsgetränk oder ein kohlensäurehaltiger Frucht- oder Gemüsenektar abgefüllt ist. Die bei Einführung der Pfandpflicht vorgetragene Argumentation, dass z.B. Fruchtsäfte weit überwiegend in Mehrwegflaschen und in Getränkekartons abgefüllt werden, und daher die Einführung der Pfandpflicht in diesem Bereich nicht erforderlich sei, hat in dieser Form keinen Bestand mehr, da Fruchtsäfte zunehmend in PET-Flaschen abgefüllt werden.



Drucksache 141/20

... Die Europäische Gesellschaft für pädiatrische Gastroenterologie, Hepatologie und Ernährung (ESPGHAN) empfiehlt daher, dass Kinder im Alter von 2 bis 18 Jahren nicht mehr als 5 % ihrer Nahrungsenergie aus freien Zuckern aufnehmen sollten. Bei Säuglingen und Kleinkindern unter 2 Jahren sollte diese Zufuhr noch darunterliegen. Unter dem Begriff "freie Zucker" werden alle Einfach- und Zweifachzucker, die einem Lebensmittel durch einen Hersteller, einen Koch bzw. einen Verbraucher während der Herstellung bzw. Zubereitung hinzugefügt werden, einschließlich Honig, Sirup, Fruchtsäfte und Fruchtsaftkonzentrate, verstanden.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 141/20




A. Problem und Ziel

B. Lösung

C. Alternativen

D. Haushaltsausgaben ohne Erfüllungsaufwand

E. Erfüllungsaufwand

E.1 Erfüllungsaufwand für Bürgerinnen und Bürger

E.2 Erfüllungsaufwand für die Wirtschaft

E.3 Erfüllungsaufwand der Verwaltung

F. Weitere Kosten

Verordnung

Vierte Verordnung

Artikel 1

Abschnitt 4
Kräuter- und Früchtetee für Säuglinge oder Kleinkinder

§ 7
Begriffsbestimmungen

§ 8
Besondere Anforderungen an Herstellung und Inverkehrbringen

§ 9
Kennzeichnung von Kräuter- und Früchtetee für Säuglinge oder Kleinkinder

§ 12
Übergangsregelung für Kräuter- und Früchtetee für Säuglinge oder Kleinkinder

Artikel 2

Artikel 3

Begründung

A. Allgemeiner Teil

I. Zielsetzung und Notwendigkeit der Regelungen

II. Wesentlicher Inhalt des Entwurfs

III. Alternativen

IV. Gesetzgebungskompetenz

V. Vereinbarkeit mit dem Recht der Europäischen Union und völkerrechtlichen Verträgen

VI. Gesetzesfolgen

1. Nachhaltigkeitsaspekte

2. Haushaltsausgaben ohne Erfüllungsaufwand

3. Erfüllungsaufwand

4. Weitere Kosten

5. Weitere Gesetzesfolgen

B. Besonderer Teil

Zu Artikel 1

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu Nummer 3

Begriffsbestimmungen § 7

Kennzeichnung von Kräuter- und Früchtetee für Säuglinge oder Kleinkinder § 9

Zu Nummer 4

Zu Nummer 5

Zu Nummer 6

Zu Nummer 7

Zu Nummer 8

Zu Nummer 9

Zu Nummer 10

Zu Artikel 2

Zu Artikel 3


 
 
 


Drucksache 108/15

... /EG des Rates über Fruchtsäfte und bestimmte gleichartige Erzeugnisse für die menschliche Ernährung zwecks Anpassung von Anhang I an den technischen Fortschritt. Mit der Verordnung (EU) Nr.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 108/15




A. Problem und Ziel

B. Lösung

C. Alternativen

D. Haushaltsausgaben ohne Erfüllungsaufwand

E. Erfüllungsaufwand

E.1 Erfüllungsaufwand für Bürgerinnen und Bürger

E.2 Erfüllungsaufwand für die Wirtschaft

F. Weitere Kosten

Verordnung

Verordnung

Artikel 1
Änderung der Honigverordnung

Artikel 2
Änderung der Kontaminanten-Verordnung

Artikel 3
Änderung der Fruchtsaft- und Erfrischungsgetränkeverordnung

Artikel 4
Bekanntmachung

Artikel 5
Inkrafttreten, Außerkrafttreten

Begründung

A. Allgemeiner Teil

1. Wesentlicher Inhalt der Verordnung

2. Nachhaltigkeitsaspekte

3. Haushaltsausgaben ohne Erfüllungsaufwand

4. Erfüllungsaufwand

5. Weitere Kosten

6. Gleichstellungspolitische Auswirkungen

B. Besonderer Teil

Zu Artikel 1

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu Nummer 3

Zu Artikel 2

Zu Artikel 3

Zu Artikel 4

Zu Artikel 5


 
 
 


Drucksache 208/1/13

... - die Pfandpflicht auf die Getränkesegmente Fruchtsäfte, Fruchtnektare, Gemüsesäfte und Gemüsenektare auszuweiten und weitere nicht nachvollziehbare Ausnahmen der Pfandpflicht, zum Beispiel für diätische Getränke und für unterschiedliche Verpackungsgrößen, abzuschaffen, - die tatsächliche ökologische Vorteilhaftigkeit von Verkaufsverpackungen für Getränke nach einheitlichen Kriterien zu überprüfen,

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 208/1/13




Hauptempfehlung zu Ziffer 4

3 Kennzeichnungspflichten

Hilfsempfehlung zu Ziffer 1


 
 
 


Drucksache 185/12

... In Anlage 4 Teil C Spalte 1 wird in den Positionen "Fruchtsäfte", "Ananassaft", "Saft der Passionsfrucht", "Fruchtnektare", "Fruchtnektare aus Ananas oder der Passionsfrucht" und "Traubensaft" jeweils das Wort "Fruchtsaftverordnung" durch die Wörter "Fruchtsaft- und Erfrischungsgetränkeverordnung" ersetzt.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 185/12




A. Problem und Ziel

B. Lösung

C. Alternativen

D. Haushaltsausgaben ohne Erfüllungsaufwand

E. Erfüllungsaufwand

E.1 Erfüllungsaufwand für Bürgerinnen und Bürger

E.2 Erfüllungsaufwand für die Wirtschaft

E.3 Erfüllungsaufwand der Verwaltung

F. Weitere Kosten

Verordnung

Zweite Verordnung

Artikel 1
Änderung der Fruchtsaftverordnung

Abschnitt 3
Koffeinhaltige Erfrischungsgetränke

§ 4
Begriffsbestimmungen

§ 5
Besondere Anforderungen an Herstellung und Inverkehrbringen

§ 6
Kennzeichnung koffeinhaltiger Erfrischungsgetränke

Artikel 2
Änderung der Lebensmittel-Kennzeichnungsverordnung

Artikel 3
Änderung der Zusatzstoff-Zulassungsverordnung

Artikel 4
Aufhebung der Verordnung über koffeinhaltige Erfrischungsgetränke

Artikel 5
Neufassung

Artikel 6
Inkrafttreten

Begründung

A. Allgemeiner Teil

I. Inhalt der Verordnung

II. Haushaltsausgaben ohne Erfüllungsaufwand

III. Erfüllungsaufwand

III.1 Erfüllungsaufwand für Bürgerinnen und Bürger

III.2 Erfüllungsaufwand für die Wirtschaft

III.3 Erfüllungsaufwand für die Verwaltung

IV. Weitere Kosten

V. Geschlechtsspezifische Auswirkungen

VI. Nachhaltigkeitsprüfung

B. Besonderer Teil

Zu Artikel 1

Zu Nr. 1

Zu Nr. 2

Zu Nr. 3

Zu Nr. 4

Zu Nr. 5

Zu § 4

Zu § 5

Zu § 6

Zu Nr. 6

Zu Nr. 11

Zu Nr. 14

Zu Artikel 2

Zu Artikel 3

Zu Artikel 4

Zu Artikel 5

Zu Artikel 6

Anlage
Stellungnahme des Nationalen Normenkontrollrates gem. § 6 Abs. 1 NKRG: NKR-Nr. 701: Entwurf einer Zweiten Verordnung zur Änderung der Fruchtsaftverordnung und anderer lebensmittelrechtlicher Vorschriften


 
 
 


Drucksache 642/1/11

... "Fruchtsäfte, -nektare, -sirupe und Gemüsesäfte"

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 642/1/11




1. Zu Artikel 1 Nummer 2a - neu - § 3 Absatz 2 Satz 2 - neu - EWMV

2. Zu Artikel 1 Nummer 3 Anlage 1 Zeile Betriebsart 030 Spalte 2 EWMV

3. Zu Artikel 1 Nummer 3 Anlage 1 Zeile Betriebsart 040 Spalte 2 EWMV

4. Zu Artikel 1 Nummer 3 Anlage 1 Zeile Betriebsart 110 Spalte 2 EWMV

5. Zu Artikel 1 Nummer 3 Anlage 1 Zeile Betriebsart 120 Spalte 2 EWMV

6. Zu Artikel 1 Nummer 3 Anlage 2 Mantelbogen Zeile 04 Spalte 2 EWMV

7. Zu Artikel 1 Nummer 3 Anlage 2 Mantelbogen Zeile 06 Spalte 2 EWMV

8. Zu Artikel 1 Nummer 3 Anlage 2 Mantelbogen Zeile 26 EWMV

9. Zu Artikel 1 Nummer 3 Anlage 2 Mantelbogen Zeile 35a - neu - EWMV

10. Zu Artikel 1 Nummer 3 Anlage 3 Formular Betriebsart 021 Zeile 49 Spalte 2 EWMV

11. Zu Artikel 1 Nummer 3 Anlage 3 Formular Betriebsart 021 Zeile 50 Holzbacköfen ... Spalte 2 und 3 EWMV

12. Zu Artikel 1 Nummer 3 Anlage 3 Formular Betriebsart 021 Zeilen 60 bis 63 EWMV

13. Zu Artikel 1 Nummer 3 Anlage 3 Formular Betriebsart 030 Zeile 66 und Zeile 67 - neu - EWMV

14. Zu Artikel 1 Nummer 3 Anlage 3 Formular Betriebsart 062 Zeile 60 und Zeilen 60a - neu - und 60b - neu - EWMV

15. Zu Artikel 1 Nummer 3 Anlage 3 Formular Betriebsart 120 Zeile 52 Spalte 2 EWMV

16. Zu Artikel 1 Nummer 3 Anlage 3 Formular Betriebsart 140 Überschrift zu Zeilen 50 bis 63 Spalte 4 und 5 EWMV

17. Zu Artikel 1 Nummer 3 Anlage 3 Formular Betriebsart 140 Zeile 62 Spalte 3 EWMV


 
 
 


Drucksache 642/11 (Beschluss)

... "Fruchtsäfte, -nektare, -sirupe und Gemüsesäfte"

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 642/11 (Beschluss)




Anlage
Änderungen zur Verordnung zur Änderung der Ernährungswirtschaftsmeldeverordnung und zur Aufhebung der Landwirtschafts-Veranlagungsverordnung

1. Zu Artikel 1 Nummer 2a - neu - § 3 Absatz 2 Satz 1 EWMV

2. Zu Artikel 1 Nummer 3 Anlage 1 Zeile Betriebsart 030 Spalte 2 EWMV

3. Zu Artikel 1 Nummer 3 Anlage 1 Zeile Betriebsart 040 Spalte 2 EWMV

4. Zu Artikel 1 Nummer 3 Anlage 1 Zeile Betriebsart 110 Spalte 2 EWMV

5. Zu Artikel 1 Nummer 3 Anlage 1 Zeile Betriebsart 120 Spalte 2 EWMV

6. Zu Artikel 1 Nummer 3 Anlage 2 Mantelbogen Zeile 04 Spalte 2 EWMV

7. Zu Artikel 1 Nummer 3 Anlage 2 Mantelbogen Zeile 06 Spalte 2 EWMV

8. Zu Artikel 1 Nummer 3 Anlage 2 Mantelbogen Zeile 26 EWMV

9. Zu Artikel 1 Nummer 3 Anlage 2 Mantelbogen Zeile 35a - neu - EWMV

10. Zu Artikel 1 Nummer 3 Anlage 3 Formular Betriebsart 021 Zeile 49 Spalte 2 EWMV

11. Zu Artikel 1 Nummer 3 Anlage 3 Formular Betriebsart 021 Zeile 50 Holzbacköfen ... Spalte 2 und 3 EWMV

12. Zu Artikel 1 Nummer 3 Anlage 3 Formular Betriebsart 021 Zeilen 60 bis 63 EWMV

13. Zu Artikel 1 Nummer 3 Anlage 3 Formular Betriebsart 030 Zeile 66 und Zeile 67 - neu - EWMV

14. Zu Artikel 1 Nummer 3 Anlage 3 Formular Betriebsart 062 Zeile 60 und Zeilen 60a - neu - und 60b - neu - EWMV

15. Zu Artikel 1 Nummer 3 Anlage 3 Formular Betriebsart 120 Zeile 52 Spalte 2 EWMV

16. Zu Artikel 1 Nummer 3 Anlage 3 Formular Betriebsart 140 Überschrift zu Zeilen 50 bis 63 Spalte 4 und 5 EWMV

17. Zu Artikel 1 Nummer 3 Anlage 3 Formular Betriebsart 140 Zeile 62 Spalte 3 EWMV


 
 
 


Drucksache 574/10 (Beschluss)

... /EG des Rates über Fruchtsäfte und bestimmte gleichartige Erzeugnisse für die menschliche Ernährung KOM (2010)

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 574/10 (Beschluss)




1. Zur Vorlage insgesamt

2. Zu den einzelnen Vorschriften

3. Zu Artikel 7, 7a Artikel 1 Absatz 3, 4 der vorgeschlagenen Richtlinie

4. Zu Anhang I Abschnitt I Nummer 1 Buchstabe a Satz 2 Fruchtsaft

5. Zu Anhang I Abschnitt I Nummer 1 Buchstabe b Satz 1 Trinkwasserqualität

6. Zu Anhang I Abschnitt I Nummer 1 Buchstabe b Satz 4 Mindestbrixwerte

7. Zu Anhang I Abschnitt I Nummer 1 Buchstabe b Satz 5 Fruchtsaft aus Fruchtsaftkonzentrat

8. Zu Anhang I Abschnitt II Nummer 2 Zugelassene Zutaten


 
 
 


Drucksache 574/1/10

... /EG des Rates über Fruchtsäfte und bestimmte gleichartige Erzeugnisse für die menschliche Ernährung KOM (2010)

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 574/1/10




1. Zur Vorlage insgesamt

2. Zu Artikel 7, 7a Artikel 1 Absatz 3, 4 der vorgeschlagenen Richtlinie

3. Zu Anhang I Abschnitt I Nummer 1 Buchstabe a Satz 2 Fruchtsaft

4. Zu Anhang I Abschnitt I Nummer 1 Buchstabe b Satz 1 Trinkwasserqualität

5. Zu Anhang I Abschnitt I Nummer 1 Buchstabe b Satz 4 Mindestbrixwerte

6. Zu Anhang I Abschnitt I Nummer 1 Buchstabe b Satz 5 Fruchtsaft aus Fruchtsaftkonzentrat

7. Zu Anhang I Abschnitt II Nummer 2 Zugelassene Zutaten


 
 
 


Drucksache 194/09

... /EG des Rates vom 20. Dezember 2001 über Fruchtsäfte und bestimmte gleichartige Erzeugnisse für die menschliche Ernährung (ABl. L 10 vom 12.1.2002).

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 194/09




Empfehlung der Kommission an den Rat zur Ermächtigung der Kommission, mit der Internationalen Organisation für Rebe und Wein OIV Verhandlungen über die Bedingungen und Modalitäten des Beitritts der Europäischen Gemeinschaft aufzunehmen und zu führen

A. Begründung

1. Einleitung

2. Zuständigkeit der Gemeinschaft für Angelegenheiten, mit denen die OIV befasst ist

3. Mitgliedschaft der Gemeinschaft

3.1 Status der Europäischen Gemeinschaft und Teilnahme der Kommission an den Arbeiten der OIV

3.2 Notwendigkeit einer Mitgliedschaft der Gemeinschaft

3.3 Antrag auf Mitgliedschaft

a Etappen des Beitritts

b Verfahrensvorschriften

3.4 Koordinierung und Verteilung der Befugnisse zwischen der Europäischen Gemeinschaft und ihren Mitgliedstaaten

4. Übergangsmassnamen

5. Schlussfolgerungen

B. Empfehlung

Anhang Verhandlungsrichtlinien


 
 
 


Drucksache 111/08

... – alkoholfreien Erfrischungsgetränken, Fruchtsäften, Fruchtnektar und alkoholischen Getränken mit einem Alkoholgehalt von mehr als 1,2 Volumenprozent in Einzelbehältnissen von mehr als 5 Litern, die an Anbieter von Gemeinschaftsverpflegung geliefert werden,

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 111/08




Begründung

1. Kontext des Vorschlages

Gründe für den Vorschlag und Ziele

Allgemeiner Kontext

Geltende Rechtsvorschriften auf diesem Gebiet

Vereinbarkeit mit der Politik und den Zielen der Union in anderen Bereichen

2. Anhörung interessierter Kreise und Folgenabschätzung

Anhörung interessierter Kreise

Anhörungsmethoden, angesprochene Sektoren und allgemeines Profil der Teilnehmer

Zusammenfassung der Antworten und Art ihrer Berücksichtigung

Einholung und Nutzung von Expertenwissen

Folgenabschätzung

3. Rechtliche Aspekte

Zusammenfassung der vorgeschlagenen Maßnahme

Rechtsgrundlage

Subsidiaritätsprinzip

Grundsatz der Verhältnismäßigkeit

Wahl des Instruments

4. Auswirkungen auf den Haushalt

5. Weitere Angaben

Simulation, Pilotphase und Übergangsfrist

Vereinfachung

Aufhebung geltender Rechtsvorschriften

Neufassung

Europäischer Wirtschaftsraum

Einzelerläuterung zum Vorschlag

Vorschlag

Kapitel I
Allgemeine Vorschriften

Artikel 1
Gegenstand und Anwendungsbereich

Artikel 2
Begriffsbestimmungen

Kapitel II
Allgemeine Grundsätze im Bereich der Information über Lebensmittel

Artikel 3
Allgemeine Ziele

Artikel 4
Grundsätze für die Pflicht zur Information über Lebensmittel

Artikel 5
Anhörung der Behörde

Kapitel III
Allgemeine Anforderungen an die Information über Lebensmittel und Pflichten der Lebensmittelunternehmer

Artikel 6
Grundlegende Anforderung

Artikel 7
Lauterkeit der Informationspraxis

Artikel 8
Pflichten

Kapitel IV
Vorgeschriebene Informationen über Lebensmittel

Abschnitt 1
Inhalt und Darstellungsform

Artikel 9
Liste der vorgeschriebenen Angaben

Artikel 10
Weitere vorgeschriebene Angaben für bestimmte Arten oder Kategorien von Lebensmitteln

Artikel 11
Abweichungen von den Vorschriften in Bezug auf vorgeschriebene Angaben

Artikel 12
Maße und Gewichte

Artikel 13
Verfügbarkeit und Platzierung vorgeschriebener Informationen über Lebensmittel

Artikel 14
Darstellungsform der vorgeschriebenen Angaben

Artikel 15
Versandverkauf

Artikel 16
Sprachliche Anforderungen

Artikel 17
Fehlen bestimmter vorgeschriebener Angaben

Abschnitt 2
Detaillierte Bestimmungen für vorgeschriebene Angaben

Artikel 18
Bezeichnung des Lebensmittels

Artikel 19
Verzeichnis der Zutaten

Artikel 20
Fehlen des Verzeichnisses der Zutaten

Artikel 21
Fehlende Angabe der Bestandteile von Lebensmitteln im Zutatenverzeichnis

Artikel 22
Kennzeichnung bestimmter Stoffe, die Allergien oder Unverträglichkeiten auslösen

Artikel 23
Quantitative Angabe der Zutaten

Artikel 24
Nettomenge

Artikel 26
Gebrauchsanweisung

Artikel 27
Alkoholgehalt

Abschnitt 3
Nährwertdeklaration

Artikel 28
Verhältnis zu anderen Rechtsvorschriften

Artikel 29
Inhalt

Artikel 30
Berechnung

Artikel 31
Form der Angabe

Artikel 32
Angabe auf der Grundlage einer Portion

Artikel 33
Andere Formen der Angabe

Artikel 34
Darstellungsform

Kapitel V
Freiwillige information über Lebensmittel

Artikel 35
Geltende Anforderungen

Artikel 36
Darstellung

Kapitel VI
Rechtsvorschriften auf nationaler Ebene

Artikel 37
Grundsatz

Artikel 38
Einzelstaatliche Bestimmungen über weitere vorgeschriebene Angaben

Artikel 39
Milch und Milcherzeugnisse

Artikel 40
Alkoholische Getränke

Artikel 41
Einzelstaatliche Maßnahmen für nicht fertig abgepackte Lebensmittel

Artikel 42
Mitteilungsverfahren

Artikel 43
Einzelheiten

Kapitel VII
Ausarbeitung nationaler Regelungen

Artikel 44
Nationale Regelungen

Artikel 45
Konformitätsvermutung

Artikel 46
Maßnahmen der Gemeinschaft

Artikel 47
Durchführungsbestimmungen

Kapitel VIII
Durchführungs-, Änderungs- und Schlussbestimmungen

Artikel 48
Technische Anpassungen

Artikel 49
Ausschuss

Artikel 50
Änderungen der Verordnung (EG) Nr. 1924/2006

Artikel 51
Änderungen der Verordnung (EG) Nr. 1925/2006

Artikel 52
Aufhebung

Artikel 53
Inkrafttreten

Anhang I
Spezielle Begriffsbestimmungen im Sinne von Artikel 2 Absatz 4

Anhang II
Zutaten, die Allergien oder Unverträglichkeiten auslösen

Anhang III
Lebensmittel, deren Kennzeichnung eine oder mehrere zusätzliche Angaben enthalten muss

Anhang IV
Lebensmittel, für die eine Nährwertdeklaration nicht vorgeschrieben ist

Anhang V
Bezeichnung des Lebensmittels und spezielle zusätzliche Angaben

Teil
A Bezeichnung

Teil
B Vorgeschriebene Angaben zur Ergänzung der Bezeichnung

Teil
C Spezielle Anforderungen an die Bezeichnung Hackfleisch/faschiertes

Anhang VI
Angabe und Bezeichnung von Zutaten

Teil
A Spezielle Vorschriften für die Angabe von Zutaten in absteigender Reihenfolge ihres Gewichtsanteils

Teil
B Bezeichnung bestimmter Zutaten, bei denen die spezifische Bezeichnung durch die Angabe einer Kategorie ersetzt werden kann

Teil
C Nennung bestimmter Zutaten mit der Bezeichnung der betreffenden Klasse, gefolgt von ihrer spezifischen Bezeichnung oder der EG-Nummer

Teil
D Bezeichnung von Aromen im Zutatenverzeichnis

Teil
E Bezeichnung von zusammengesetzten Zutaten

Anhang VII
Quantitative Angabe der Zutaten

Anhang VIII
Angabe der Nettomenge

Anhang IX
Mindesthaltbarkeitsdatum

Anhang X
Alkoholgehalt

Anhang XI
Referenzmengen

Teil
A Referenzmengen für die Zufuhr von Vitaminen und Mineralstoffen (Erwachsene)

Teil
B Referenzmengen für die Zufuhr von Energie und ausgewählten Nährstoffen, die keine Vitamine oder Mineralstoffe sind (Erwachsene)

Anhang XII
Umrechnungsfaktoren

Umrechnungsfaktoren für die Berechnung der Energie

Anhang XIII
Abfassung und Gliederung der Nährwertdeklaration

Teil
A Abfassung der Nährwertdeklaration

Teil
B Gliederung der Nährwertdeklaration in Bezug auf Bestandteile von Kohlenhydraten und Fett

Teil
C Reihenfolge der Energie- und Nährwerte in einer Nährwertdeklaration

Finanzbogen


 
 
 


Drucksache 800/07

... 3. Erfrischungsgetränke mit oder ohne Kohlensäure (insbesondere Limonaden einschließlich Cola-Getränke, Brausen, Bittergetränke und Eistee). Keine Erfrischungsgetränke im Sinne von Satz 1 sind Fruchtsäfte, Fruchtnektare, Gemüsesäfte, Gemüsenektare, Getränke mit einem Mindestanteil von 50 Prozent an Milch oder an Erzeugnissen, die aus Milch gewonnen werden, diätetische Getränke im Sinne des § 1 Abs. 1 der Diätverordnung, ausgenommen solche für intensive Muskelanstrengungen, vor allem für Sportler, im Sinne von Anlage 8 Nr. 7 der Diätverordnung, und Mischungen dieser Getränke,

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 800/07




A. Problem und Ziel

B. Lösung

C. Alternativen

D. Finanzielle Auswirkungen auf die öffentlichen Haushalte

E. Sonstige Kosten

F. Bürokratiekosten

Verordnung

Fünfte Verordnung zur Änderung der Verpackungsverordnung1

Artikel 1

Artikel 2

Artikel 3

Artikel 4

Begründung

I. Allgemeiner Teil

1. Ausgangslage

2. Eckpunkte der Novellierung

3. Finanzielle Auswirkungen auf die öffentlichen Haushalte

a Haushaltsausgaben ohne Vollzugsaufwand

b Vollzugsaufwand

4. Kosten- und Preiswirkungen

5. Bürokratiekosten

Tabellarische Übersicht der Bürokratiekosten

II. Besonderer Teil

Zu Artikel 1

Zu § 3

Zu § 6

Zu § 7

Zu § 8

Zu § 9

Zu § 10

Zu § 11

Zu § 13

Zu § 15

Zu § 16

Zu Anhang I zu § 6

Zu Anhang II zu § 13 Abs. 2 und zu Anhang III zu § 13 Abs. 3

Zu Anhang VI zu § 10 Abs. 5

Zu Artikel 2

Zu Artikel 3

Zu Artikel 4

Anlage
Stellungnahme des Nationalen Normenkontrollrates gem. § 6 Abs. 1 NKR-Gesetz: Entwurf einer Fünften Änderungsverordnung zur Verpackungsverordnung


 
 
 


Drucksache 72/07

... /EG des Rates vom 20. Dezember 2001 über Fruchtsäfte und bestimmte gleichartige Erzeugnisse für die menschliche Ernährung13 Vermarktungsnormen für diese Erzeugnisse. Diese Vorschriften sind jedoch nicht auf dem neuesten Stand. Aus Gründen der Vereinfachung empfiehlt es sich daher, die Richtlinie aufzuheben und somit zu erlauben, dass aktualisierte Vermarktungsnormen für Fruchtsäfte genau so wie für andere Obst- und Gemüseerzeugnisse erlassen werden können.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 72/07




Begründung

1. Einleitung

2. Gründe und Ziele der Reform

3. Vorgeschlagene Massnahmen für die Reform der GMO für Obst und Gemüse

1. Erzeugerorganisationen

2. Krisenmanagement

3. Einbeziehung von Obst und Gemüse in die Betriebsprämienregelung

4. Ökologische Belange

5. Absatzförderung

6. Handel mit Drittländern

7. Vereinfachung

8. Vermarktungsnormen

4. Haushaltsauswirkungen des Vorschlags

Vorschlag

Titel I
Einleitende Bestimmungen

Artikel 1
Anwendungsbereich

Titel II
Einstufung der Erzeugnisse

Artikel 2
Vermarktungsnormen

Titel III
Erzeugerorganisationen

Kapitel I
Begriffsbestimmung und Anerkennung

Artikel 3
Begriffsbestimmung

Artikel 4
Anerkennung

Artikel 5
Befugnisübertragung

Artikel 6
Neue Mitgliedstaaten

Kapitel II
Betriebsfonds und operationelle Programme

Artikel 7
Betriebsfonds

Artikel 8
Ziele der operationellen Programme

Artikel 9
Finanzielle Beihilfe der Gemeinschaft

Artikel 10
Einzelstaatliche finanzielle Beihilfe

Artikel 11
Planung der operationellen Programme

Artikel 12
Genehmigung der operationellen Programme

Kapitel III
Ausdehnung der Vorschriften auf die Erzeuger eines Wirtschaftsbezirks

Artikel 13
Ausdehnung der Regeln

Artikel 14
Mitteilung und Aufhebung

Artikel 15
Finanzbeiträge der nichtangeschlossenen Erzeuger

Titel IV
Branchenverbände und -vereinbarungen

Kapitel I
Begriffsbestimmung und Anerkennung

Artikel 16
Begriffsbestimmung

Artikel 17
Anerkennung

Kapitel II
Wettbewerbsregeln

Artikel 18
Anwendung der Wettbewerbsregeln

Kapitel III
Ausdehnung der Vorschriften

Artikel 19
Ausdehnung der Vorschriften

Artikel 20
Mitteilung und Aufhebung

Artikel 21
Finanzielle Beiträge von Ni.htm .tgliedern

Titel V
Handel mit Drittländern

Kapitel I
Allgemeine Bestimmungen

Artikel 22
Allgemeine Grundsätze

Artikel 23
Kombinierte Nomenklatur

Kapitel II
Einfuhren

Abschnitt I
Einfuhrlizenzen

Artikel 24
Fakultative Einfuhrlizenzregelungen

Artikel 25
Lizenzerteilung

Artikel 26
Gültigkeit

Artikel 27
Sicherheit

Artikel 28
Durchführungsbestimmungen

Abschnitt II
Einfuhrzölle und Einfuhrpreissystem

Artikel 29
Einfuhrzölle

Artikel 30
Einfuhrpreissystem

Artikel 31
Zusätzliche Einfuhrzölle

Abschnitt III
Verwaltung von Einfuhrkontingenten

Artikel 32
Zollkontingente

Artikel 33
Eröffnung von Zollkontingenten

Abschnitt IV
Schutzmassnahmen und Aussetzung des aktiven Veredelungsverkehrs

Artikel 34
Schutzmaßnahmen

Artikel 35
Aussetzung von Vereinbarungen über den aktiven Veredelungsverkehr

Kapitel III
Ausfuhren

Abschnitt I
Ausfuhrlizenzen

Artikel 36
Fakultative Ausfuhrlizenzregelungen

Abschnitt II
Aussetzung des passiven Veredelungsverkehr

Artikel 37
Aussetzung von Vereinbarungen über den passiven Veredelungsverkehr

Titel VI
Durchführungs-, Änderungs- und Schlussbestimmungen

Kapitel I
Durchführungsbestimmungen

Artikel 38
Durchführungsbestimmungen

Kapitel II
Änderungen, Aufhebung und Schlussbestimmungen

Artikel 39
Staatliche Beihilfen

Artikel 40
Änderungen der Verordnung (EG) Nr. 2200/96

Artikel 41
Änderungen der Verordnung (EG) Nr. 2201/96

Artikel 42
Änderungen der Verordnung (EG) Nr. 2826/2000

Artikel 43
Änderungen der Verordnung (EG) Nr. 1782/2003

Artikel 44
Aufhebung

Anhang I
Erschöpfendes Verzeichnis der von den Erzeugerorganisationen aufgestellten Regeln, die gemäß Artikel 13 Absatz 1 auf nichtangeschlossene Erzeuger ausgedehnt werden können

Anhang II
Die Anhänge der Verordnung (EG) Nr. 1782/2003 werden wie folgt geändert:


 
 
 


Drucksache 72/1/07

... /EG unterliegen als Lebensmittel vollständig den lebensmittelrechtlichen Bestimmungen, z.B. der Basis-Verordnung, der Pestizidrückstände-Höchstgehalts-Verordnung (EG) Nr. 396/2005 und der Verordnung (EG) Nr. 882/2004 über die amtlichen Kontrollen im Bereich Lebens- und Futtermittelsicherheit. Die Aufteilung der Vorschriften für die Fruchtsäfte auf zwei Rechtsgebiete führt unnötigerweise in den Mitgliedstaaten zur Überwachung in zwei Kontrollsystemen. Auch für die Rechtsanwender wird die Situation erschwert, wenn die Regelungen zu verbindlich vorgegebenen Verkehrsbezeichnungen in einem anderen Rechtsgebiet, nämlich dem Marktordnungsrecht, niedergelegt werden. Für den Verbraucher bleiben die vorgeschriebenen Verkehrsbezeichnungen die wichtigste Informationsquelle über die Zusammensetzung und Herstellungsverfahren dieser Produkte, die in der zurückliegenden Zeit als bedeutender Bestandteil einer gesunden Ernährung, insbesondere für Kinder, allseits hervorgehoben wurden. Eine Einbindung der Vorschriften zur Verkehrsbezeichnung, Zusammensetzung und zu den Herstellungsverfahren in das dem Schutz der Verbraucher auch vor Täuschung und Irreführung dienende



Drucksache 72/07 (Beschluss)

... /EG unterliegen als Lebensmittel vollständig den lebensmittelrechtlichen Bestimmungen, z.B. der Basis-Verordnung, der Pestizidrückstände-Höchstgehalts-Verordnung (EG) Nr. 396/2005 und der Verordnung (EG) Nr. 882/2004 über die amtlichen Kontrollen im Bereich Lebens- und Futtermittelsicherheit. Die Aufteilung der Vorschriften für die Fruchtsäfte auf zwei Rechtsgebiete führt unnötigerweise in den Mitgliedstaaten zur Überwachung in zwei Kontrollsystemen. Auch für die Rechtsanwender wird die Situation erschwert, wenn die Regelungen zu verbindlich vorgegebenen Verkehrsbezeichnungen in einem anderen Rechtsgebiet, nämlich dem Marktordnungsrecht, niedergelegt werden. Für den Verbraucher bleiben die vorgeschriebenen Verkehrsbezeichnungen die wichtigste Informationsquelle über die Zusammensetzung und Herstellungsverfahren dieser Produkte, die in der zurückliegenden Zeit als bedeutender Bestandteil einer gesunden Ernährung, insbesondere für Kinder, allseits hervorgehoben wurden. Eine Einbindung der Vorschriften zur Verkehrsbezeichnung, Zusammensetzung und zu den Herstellungsverfahren in das dem Schutz der Verbraucher auch vor Täuschung und Irreführung dienende



Drucksache 588/06

... /EG des Rates über Fruchtsäfte und bestimmte gleichartige Erzeugnisse für die menschliche Ernährung, die Richtlinie 83/417/EWG des Rates über bestimmte Milcheiweißerzeugnisse (Kaseine und Kaseinate) für die menschliche Ernährung sowie die Verordnung (EG) Nr. 1493/1999 des Rates über die gemeinsame Marktorganisation für Wein die Verwendung bestimmter Lebensmittelenzyme in diesen besonderen Erzeugnissen.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 588/06




Begründung

1. Kontext des Vorschlags

Gründe und Ziele des Vorschlags

Allgemeiner Kontext

Geltende Rechtsvorschriften auf diesem Gebiet

Übereinstimmung mit anderen politischen Maßnahmen und Zielen der Union

2. Anhörung betroffener Kreise und Folgenabschätzung

Anhörung betroffener Kreise

Anhörungsmethoden, wichtigste Zielsektoren und allgemeines Profil der Anhörungsteilnehmer

Zusammenfassung der Stellungnahmen sowie Art und Weise ihrer Berücksichtigung

1. Harmonisierung und Anwendungsbereich des Rechtsakts:

2. Harmonisierung von Sicherheitsbewertung und Zulassung:

3. Kennzeichnung von Lebensmittelenzymen:

4. Zeitlich begrenzte Zulassung:

5. Übergangszeiten:

Einholung und Nutzung von Expertenwissen

Relevante wissenschaftliche/fachliche Bereiche

5 Methodik

Konsultierte Organisationen/Sachverständige

Zusammenfassung der Stellungnahmen und Gutachten

Form der Veröffentlichung der Stellungnahmen

Folgenabschätzung

1. Keine Maßnahmen

1.1 Wirtschaftliche Folgen

1.2 Soziale Folgen

2. Andere als gesetzgeberische Maßnahmen

2.1 Wirtschaftliche Folgen

2.2 Soziale Folgen

3. Regelungsansatz

3.1 Wirtschaftliche Folgen

3.2 Soziale Folgen

3. Rechtliche Aspekte des Vorschlags

Zusammenfassung der vorgeschlagenen Maßnahme

Rechtsgrundlage

Subsidiaritätsprinzip

Grundsatz der Verhältnismäßigkeit

Wahl des Instruments

4. Auswirkungen auf den Haushalt

5. Weitere Angaben

Simulation, Pilotphase und Übergangszeit

Vereinfachung

Europäischer Wirtschaftsraum

Nähere Erläuterung zum Vorschlag

Vorschlag

Kapitel I
Gegenstand, Anwendungsbereich und Definitionen

Artikel 1
Gegenstand

Artikel 2
Anwendungsbereich

Artikel 3
Begriffsbestimmungen

Kapitel II
Gemeinschaftsliste zugelassener Lebensmittelenzyme

Artikel 4
Gemeinschaftsliste der Lebensmittelenzyme

Artikel 5
Allgemeine Bedingungen für die Aufnahme von Lebensmittelenzymen in die Gemeinschaftsliste sowie für deren Verwendung

Artikel 6
Inhalt der Gemeinschaftsliste der Lebensmittelenzyme

Artikel 7
Aufnahme genetisch veränderter Enzyme in die Gemeinschaftsliste

Kapitel III
Kennzeichnung

Abschnitt 1
Kennzeichnung von Lebensmittelenzymen, die nicht für den Verkauf an Endverbraucher bestimmt Sind

Artikel 8
Kennzeichnung von Lebensmittelenzymen, die nicht für den Verkauf an Endverbraucher bestimmt sind

Artikel 9
Angaben zur Kenntlichmachung von Lebensmittelenzymen

Artikel 10
Angaben bei Beimengung anderer Stoffe oder Lebensmittelzutaten zu Lebensmittelenzymen

Artikel 11
Angaben bei der Mischung von Lebensmittelenzymen mit anderen Lebensmittelzutaten

Artikel 12
Allgemeine Angaben über Lebensmittelenzyme

Abschnitt 2
Kennzeichnung von Lebensmittelenzymen, die für den Verkauf an Endverbraucher bestimmt Sind

Artikel 13
Kennzeichnung von Lebensmittelenzymen, die für den Verkauf an Endverbraucher bestimmt sind

Abschnitt 3
Sonstige Kennzeichnungserfordernisse

Artikel 14
Sonstige Kennzeichnungserfordernisse

Kapitel IV
Verfahrensvorschriften und Durchführung

Artikel 15
Informationspflichten

Artikel 16
Ausschuss

Artikel 17
Gemeinschaftliche Finanzierung der Harmonisierung

Kapitel V
Übergangs- und Schlussbestimmungen

Artikel 18
Erstellung der Gemeinschaftsliste der Lebensmittelenzyme

Artikel 19
Übergangsmaßnahmen für bestimmte Lebensmittelenzyme, für die es bereits Regelungen im Gemeinschaftsrecht gibt

Artikel 20
Änderung der Richtlinie 83/417/EWG

Artikel 21
Änderung der Verordnung (EG) Nr. 1493/1999

Artikel 22
Änderung der Richtlinie 2000/13/EG

Artikel 23
Änderung der Richtlinie 2001/112/EG

Artikel 24
Inkrafttreten

Finanzbogen


 
 
 


Drucksache 515/06

... /EG des Rates vom 20. Dezember 2001 über Fruchtsäfte und bestimmte gleichartige Erzeugnisse für die menschliche Ernährung (ABE. EG 2002 Nr. L 10 S. 58) vorgesehen. Diese Richtlinie wurde im Wesentlichen durch die

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Drucksache 515/06




A. Problem und Ziel

B. Lösung

C. Alternativen

D. Finanzielle Auswirkungen

E. Sonstige Kosten

Verordnung

Verordnung

Artikel 1
Änderung der Fruchtsaftverordnung

Artikel 2
Änderung der Zusatzstoff-Verkehrsverordnung

Artikel 3
Änderung der Lebensmittel-Kennzeichnungsverordnung

Artikel 4
Inkrafttreten

Begründung

Allgemeiner Teil

Kosten, Preiswirkung

Besonderer Teil

Zu Artikel 1

Zu Artikel 2

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu Artikel 3

Zu Artikel 4


 
 
 


Drucksache 919/04

... wird der Schutz ökologisch vorteilhafter Mehrweggetränkeverpackungen durch eine Pfandpflicht für Einweggetränkeverpackungen gewährleistet. Die Geltung der Pfandpflicht ist abhängig von den Mehrweganteilen im jeweiligen Getränkesegment. Seit 01. Januar 2003 gilt die Pfandpflicht in den Getränkebereichen Bier, Mineralwasser und kohlensäurehaltige Erfrischungsgetränke. Fruchtsäfte (einschließlich Fruchtnektare, Gemüsesäfte und bestimmte andere Getränke ohne Kohlensäure) werden auf Grund der am 8. Oktober 2004 im Bundesanzeiger veröffentlichten Bekanntmachung der Ergebnisse der Nacherhebung der Mehrweganteile bei Getränkeverpackungen im Zeitraum Oktober 2001 bis September 2002 nach dem geltenden Recht ab 1. April 2005 von der Pfandpflicht erfasst, ohne dass hierbei zwischen ökologisch vorteilhaften und ökologisch nicht vorteilhaften Verpackungen unterschieden wird. Auch im Getränkebereich Wein ist angesichts der Entwicklung der Mehrweg-/Einweg-Anteile mittelfristig mit einem Eintritt der Pfandpflicht zu rechnen. Die Differenzierung der Pfandpflicht nach unterschiedlichen Getränkebereichen im geltenden Recht hat bei Verbrauchern und auch im Handel zu Irritationen geführt.

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Drucksache 919/04




A. Problem und Ziel

B. Lösung

C. Alternativen

D. Finanzielle Auswirkungen

E. Sonstige Kosten und Preiswirkungen

Verordnung

Dritte Verordnung

Artikel 1
Die Verpackungsverordnung vom 21. August 1998 (BGBl. I S. 2379), zuletzt geändert durch die Verordnung vom 15. Mai 2002 (BGBl. I S. 1572), wird wie folgt geändert:

1. § 1 wird wie folgt geändert:

2. § 3 wird wie folgt geändert:

3. 8 wird wie folgt gefasst:

§ 8
Pfanderhebungs- und Rücknahmepflicht für Einweggetränkeverpackungen

4. § 9 wird wie folgt gefasst:

§ 9
Pfanderhebungspflicht für Verpackungen von Wasch- und Reinigungsmitteln und von Dispersionsfarben

5. § 10 wird wie folgt gefasst:

§ 10
Beschränkung der Pfanderstattungspflichten

6. § 15 wird wie folgt geändert:

7. § 16 Abs. 2 wird wie folgt gefasst:

8. Anhang I Nr. 1 Abs. 2 Satz 8 wird gestrichen.

Artikel 2
Inkrafttreten

Begründung

I. Allgemeiner Teil

1. Ausgangslage

2. Eckpunkte der Novellierung

3. Kostenwirkungen

4. Preiswirkungen

II. Besonderer Teil

Zu Artikel 1

Zu § 1

Zu § 3

Zu § 8

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu § 9

Zu § 10

Zu § 15

Zu § 16

Zu Artikel 2


 
 
 


Drucksache 919/3/04

... "Fruchtsäfte, Fruchtnektare, Fruchtgetränke mit einem Mindestanteil von 25 vom Hundert an Fruchtsaft oder Fruchtmark, Gemüsesäfte, Gemüsenektare, Getränke mit einem Mindestanteil von 50 vom Hundert an Milch oder an Erzeugnissen, die aus Milch gewonnen werden, diätetische Getränke im Sinne des § 1 Abs. 1 der Diätverordnung, ausgenommen solche für intensive Muskelanstrengungen, vor allem für Sportler, im Sinne von Anlage 8 Nr. 7 dieser Verordnung, und Mischungen dieser Getränke sind keine Erfrischungsgetränke im Sinne von Satz 1.“

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Drucksache 919/3/04




Zu Artikel 1


 
 
 


Drucksache 707/04

... 3. Erfrischungsgetränke mit und ohne Kohlensäure (insbesondere Limonaden, Cola-Getränke, Brausen, Bittergetränke und Eistee). Fruchtsäfte, Fruchtnektare, Gemüsesäfte, Gemüsenektare, Getränke mit einem Mindestanteil von 50 vom Hundert an Milch oder an Erzeugnissen, die aus Milch gewonnen werden, und diätetische Getränke im Sinne des § 1 Abs. 1 der Diätverordnung, ausgenommen solche für intensive Muskelanstrengungen, vor allem für Sportler, im Sinne von Anlage 8 Nr. 7 dieser Verordnung, sind keine Erfrischungsgetränke im Sinne von Satz 1.

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Drucksache 707/04




1.* Zu Artikel 1 Nr. 1 § 1 Satz 6 - neu - und 7 - neu - , Nr. 3 § 8 Abs. 1 Satz 1, Überschrift und Abs. 1 Satz 6 , Abs. 2 , Nr. 6 § 15 Nr. 17

2.* Zu Artikel 1 Nr. 1 § 1 Satz 6 - neu - und 7 - neu - , Nr. 3 § 8 Abs. 1 Satz 1, Abs. 2

3. Zu Artikel 2

4. Der federführende Ausschuss für Umwelt,


 
 
 


Drucksache 967/04

... 1 Kohlenhydrate sind in folgenden Erzeugnissen enthalten: in Milch und Milcherzeugnissen, Brot, Reis, Getreide, Teigwaren, in Fruchtsäften, zuckerhaltigen Getränken, Obst und Gemüse im getrockneten oder tiefgefrorenen Zustand, Konserven und Fruchtcocktails.

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Drucksache 967/04




Begründung

1. Hintergrund

1.1. Geltendes Recht

1.2. Notwendigkeit einer überprüfung

1.3. Abschätzung der Auswirkungen von Handlungsalternativen

2. Ziele des Vorschlags

2.1. Deregulierung und Vereinfachung

2.2. Zeitliche Begrenzung

2.3. Form des Rechtsakts

2.4. Rechtsgrundlage

3. ÜBEREINSTIMMUNG mit den Gemeinschaftsgrundsätzen

3.1. Verhältnismäßigkeit

3.2. Subsidiarität

4. ÜBEREINSTIMMUNG mit der Gemeinschaftspolitik

4.1. Unternehmenspolitik

4.2. Verbraucherpolitik

4.3. Umweltpolitik

5. Bezug zum Arbeitsprogramm

6. Bedeutung für den EWR

7. EXTERNE Konsultation

Vorschlag

Kapitel I
Allgemeine Bestimmungen

Artikel 1
Gegenstand und Anwendungsbereich

Artikel 2
Freier Warenverkehr

Kapitel II
Spezifische Bestimmungen

Artikel 3
Inverkehrbringen und freier Verkehr mit bestimmten Erzeugnissen

Artikel 4

Artikel 5

Kapitel III
Aufhebungen, Änderungen und Schlussbestimmungen

Artikel 6
Aufgehobene Rechtsvorschriften

Artikel 7
Geänderte Rechtsvorschriften

Artikel 8
Umsetzung

Artikel 9
Inkrafttreten

Artikel 10
Adressaten

Anhang
WERTEREIHEN für Nennfüllmengen von Fertigpackungen

1. NACH Volumen verkaufte Erzeugnisse Angabe der MENGE IN Milliliter

2. NACH Gewicht verkaufte Erzeugnisse Angabe der MENGE IN GRAMM

3. Begriffsbestimmungen für die Erzeugnisse


 
 
 


Drucksache 390/10 PDF-Dokument



Drucksache 574/10 PDF-Dokument



Suchbeispiele:


Informationssystem - umwelt-online
Internet

Das Informationssystem umfaßt alle bei umwelt-online implementierten Dateien zu den Umweltmedien/Bereichen: Abfall, Allgemeines, Anlagentechnik, Bau, Biotechnologie, Energienutzung, Gefahrgut, Immissionsschutz, Lebensmittel & Bedarfsgegenstände, Natur-, Pflanzen-, Tierschutz, Boden/Altlasten, Störfallprävention&Katastrophenschutz, Chemikalien, Umweltmanagement sowie Arbeitsschutz einschließlich des zugehörigen EU-Regelwerkes. Das Informationssystem wird kontinierlich entsprechend den Veröffentlichungen des Gesetzgebers aktualisiert.

Mit dem Lizenzerwerb wird die Nutzungsberechtigung des umwelt-online Informationssystems und die Nutzung des individuellen umwelt-online Rechtskatasters zum Nachweis der Rechtskonformität des Umweltmanagementsystems gemäß der DIN ISO 14001 bzw. der Ökoauditverordnung (EG)1221/2009, des Arbeitsschutzmanagementsystems gemäß OHSAS 18001 sowie des Energiemanagementsystems gemäß DIN ISO 50001 erworben.