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"Fusion"
Drucksache 141/11
Unterrichtung durch die Bundesregierung
Vorschlag für einen Beschluss des Rates über das Rahmenprogramm der Europäischen Atomgemeinschaft für Forschungs- und Ausbildungsmaßnahmen im Nuklearbereich (2012 - 2013) KOM (2011) 72 endg.; Ratsdok. 7421/11
... Gegenstand des Euratom-Rahmenprogramms sind Forschungstätigkeiten in den Bereichen Kernenergie (Kernfusion und Kernspaltung) und Strahlenschutz. Im Rahmenprogramm werden das Gesamtbudget für direkte und indirekte Maßnahmen, die Ziele der FuE-Tätigkeiten und die Instrumente für deren Unterstützung festgelegt. Die spezifischen Programme enthalten die detaillierten wissenschaftlichen Ziele.
Vorschlag
Begründung
1. Kontext des Vorschlags
1.1 Gründe und Ziele
1.2 Budget für das Euratom-Rahmenprogramm 2012-2013 einschließlich ITER
1.3 Inhalt des Euratom-Rahmenprogramms 2012-2013
2. Ergebnisse der Anhörungen interessierter Kreise der Folgenabschätzungen
2.1 Anhörung interessierter Kreise
2.2 Einholung und Nutzung von Expertenwissen
2.3 Folgenabschätzung
3. Rechtliche Aspekte des Vorschlags
3.2 Rechtsgrundlage
3.2 Subsidiaritätsprinzip und Grundsatz der Verhältnismäßigkeit
4. Auswirkungen auf den Haushalt
Artikel 1 Verabschiedung des Rahmenprogramms
Artikel 2 Ziel(e)
Artikel 3 Höchstbetrag und Anteile jedes spezifischen Programms
Artikel 4 Schutz der finanziellen Interessen der Europäischen Union
Artikel 5 Grundlegende ethische Prinzipien
Artikel 6 Überwachung, Prüfung und Bewertung
Artikel 7 Inkrafttreten
Anhang I Wissenschaftliche technologische Ziele, Themen Tätigkeiten
3 Einleitung
3 Fusionsenergieforschung
4 Ziel
4 Hintergrund
4 Tätigkeiten
1. Realisierung des ITER
2. FuE zur Vorbereitung des ITER-Betriebs
3. Begrenzte technologische Tätigkeiten zur Vorbereitung des Kraftwerks DEMO
4. Längerfristige FuE-Tätigkeiten
5. Humanressourcen, Aus- und Weiterbildung
6. Infrastrukturen
7. Industrielle Prozesse und Technologietransfer
IB. Kernspaltung und Strahlenschutz
4 Ziel
4 Hintergrund
4 Tätigkeiten
1. Endlagerung in geologischen Formationen
2. Reaktorsysteme
3. Strahlenschutz
4. Infrastrukturen
5. Humanressourcen und Ausbildung
II. Tätigkeiten der gemeinsamen Forschungsstelle JRC IM NUKLEARBEREICH
4 Ziel
4 Hintergrund
4 Tätigkeiten
Anhang II Förderformen
1. Förderformen IM Bereich der Fusionsenergie
2. Förderformen in Anderen Bereichen
1. Verbundprojekte
2. Exzellenznetze
3. Koordinierungs- und Unterstützungsmaßnahmen
3. Direkte Massnahmen — Gemeinsame Forschungsstelle
Finanzbogen
Drucksache 255/11
Gesetzentwurf der Bundesregierung
Entwurf eines Ersten Gesetzes zur Änderung schifffahrtsrechtlicher Vorschriften
... es geändert. Die See-Berufsgenossenschaft und die Berufsgenossenschaft für Fahrzeughaltung haben sich durch Fusionsvertrag vom 29. September 2009 zusammen geschlossen und bilden seit dem 1. Januar 20 10 die Berufsgenossenschaft für Transport und Verkehrswirtschaft. Die frühere Schiffssicherheitsabteilung der See-Berufsgenossenschaft wurde innerhalb der Berufsgenossenschaft für Transport und Verkehrswirtschaft zur Organisationseinheit "Dienststelle Schiffssicherheit" umgewandelt. In seiner Sitzung am 13. April 2010 hat der Vorstand der Berufsgenossenschaft für Transport und Verkehrswirtschaft die Errichtung der Dienststelle Schiffssicherheit mit Sitz in Hamburg beschlossen. Die Dienststelle Schiffssicherheit untersteht der Fachaufsicht des Bundesministeriums für Verkehr, Bau und Stadtentwicklung. Die Dienstaufsicht obliegt der Berufsgenossenschaft für Transport und Verkehrswirtschaft. Durch die Gesetzesänderung wird der Umstrukturierung Rechnung getragen. Vorschriften über die soziale Selbstverwaltung finden keine Anwendung.
A. Problem und Ziel
B. Lösung
C. Alternativen
D. Finanzielle Auswirkungen auf die öffentlichen Haushalte
1. Haushaltsausgaben ohne Vollzugsaufwand
2. Vollzugsaufwand
E. Sonstige Kosten
F. Bürokratiekosten
Gesetzentwurf
Entwurf
Artikel 1 Änderung des Seeaufgabengesetzes
§ 22a
Artikel 2 Änderung des Binnenschifffahrtsaufgabengesetzes
§ 16 Verkündung von Rechtsverordnungen
Artikel 3 Bekanntmachungserlaubnis
Artikel 4 Inkrafttreten
Begründung
A. Allgemeiner Teil
I. Zielsetzung des Gesetzentwurfs und wesentlicher Inhalt
II. Gesetzgebungskompetenz des Bundes
III. Finanzielle Auswirkungen auf die öffentlichen Haushalte
1. Finanzielle Auswirkungen auf den Bundeshaushalt
2. Finanzielle Auswirkungen auf die Haushalte der Länder und Kommunen
IV. Sonstige Kosten
V. Bürokratiekosten
VI. Nachhaltigkeit § 44 Absatz 1 Satz 4 GGO
VII. Gleichstellungspolitische Auswirkungen
B. Besonderer Teil
Zu Artikel 1
Zu Nummer 1
Zu Nummer 2
Zu Nummer 3
Zu Nummer 4
Zu Nummer 4
Zu Nummer 4
Zu Nummer 5
Zu Artikel 2
Zu Artikel 3
Zu Artikel 4
Anlage Stellungnahme des Nationalen Normenkontrollrates gem. § 6 Abs. 1 NKR-Gesetz: NKR-Nr. 1568: 1. Gesetz zur Änderung schifffahrtsrechtlicher Vorschriften
Drucksache 44/1/11
Empfehlungen der Ausschüsse
Benennung von Beauftragten des Bundesrates in Beratungsgremien der Europäischen Union im Bereich des Steuerrechts
... 9. Fusionsrichtlinie, Mutter-Tochter-Richtlinie einen Vertreter des Landes Hessen, Ministerium der Finanzen (MR Matthias Schenk)
I. Gremien des Rates
3 Mehrwertsteuer
3 Verbrauchsteuern
3 Kraftfahrzeugsteuern
Direkte Steuern
II. Gremien der Kommission
3 Mehrwertsteuer
Weitere Gremien
Drucksache 143/11 (Beschluss)
Beschluss des Bundesrates
Mitteilung der Kommission an das Europäische Parlament, den Rat, den Europäischen Wirtschafts- und Sozialausschuss und den Ausschuss der Regionen: Fahrplan für den Übergang zu einer wettbewerbsfähigen CO2 -armen Wirtschaft bis 2050 KOM (2011) 112 endg.
... - die EU, anstatt weitere Mittel zur Erforschung der Kernfusion einzusetzen, verstärkt in die Bereiche erneuerbare Energien, Stromnetzausbau, Stromspeicher und Programme zur Energieeinsparung und Energieeffizienz investiert.
Drucksache 141/1/11
Empfehlungen der Ausschüsse
Vorschlag für einen Beschluss des Rates über das Rahmenprogramm der Europäischen Atomgemeinschaft für Forschungs- und Ausbildungsmaßnahmen im Nuklearbereich (2012 - 2013) KOM (2011) 72 endg.; Ratsdok. 7421/11
... ) werden zahlreiche Maßnahmen beschrieben, um in der Energiepolitik den Herausforderungen des Klimawandels, der Energieversorgungssicherheit und der Wettbewerbsfähigkeit gerecht zu werden. Dabei werden sowohl die Kernspaltung als auch die Kernfusion im SET-Plan als Energietechnologien genannt, die Europa aufrechterhalten, entwickeln und anwenden muss, um seine kurz- und längerfristigen energiepolitischen Ziele zu erreichen. Der Bundesrat ist der Auffassung, dass im Lichte der Erfahrungen aus der Katastrophe im japanischen Atomkraftwerk Fukushima auf europäischer Ebene ein schneller Ausstieg aus der Kernspaltung als Energietechnologie angestrebt werden muss.
Drucksache 88/11
Gesetzentwurf der Bundesregierung
Entwurf eines Gesetzes zur Anpassung der Rechtsgrundlagen für die Fortentwicklung des Emissionshandels
... § 12 enthält eine Zuteilungsregel für sog. "zusätzliche Luftfahrzeugbetreiber", vergleichbar mit der Zuteilungsregel im Anlagenbereich für Neuanlagen oder Kapazitätserweiterungen. Im Gegensatz zum Anlagenbereich gibt es beim Flugverkehr allerdings eine große Kontinuität bei der Flugroutenbedienung durch bestehende Fluggesellschaften und die ETS-RL schließt diese besondere "Newcomer-Zuteilung" für Fusionen oder Unternehmensübernahmen aus. Daher wird der Anwendungsbereich dieser Zuteilungsregel im Zeitraum 2013-2020 auf maximal 10 Fälle mit einem Bearbeitungsaufwand von jeweils 4.800 Minuten beschränkt sein. Bei dieser jährlichen Fallzahl von 1 ergeben sich Gesamtkosten von 3 T€ pro Jahr.
A. Problem und Ziel
B. Lösung
C. Alternativen
D. Finanzielle Auswirkungen auf die öffentlichen Haushalte
E. Sonstige Kosten
F. Bürokratiekosten
Gesetzentwurf
Entwurf
Artikel 1 Gesetz über den Handel mit Berechtigungen zur Emission von Treibhausgasen (Treibhausgas-Emissionshandelsgesetz – TEHG)*)
Abschnitt 1 Allgemeine Vorschriften
§ 1 Zweck des Gesetzes
§ 2 Anwendungsbereich
§ 3 Begriffsbestimmungen
Abschnitt 2 Genehmigung und Überwachung von Emissionen
§ 4 Emissionsgenehmigung
§ 5 Ermittlung von Emissionen und Emissionsbericht
§ 6 Überwachungsplan
Abschnitt 3 Berechtigungen und Zuteilung
§ 7 Berechtigungen
§ 8 Versteigerung von Berechtigungen
§ 9 Zuteilung von kostenlosen Berechtigungen an Anlagenbetreiber
§ 10 Rechtsverordnung über Zuteilungsregeln
§ 11 Regelzuteilung von kostenlosen Berechtigungen an Luftfahrzeugbetreiber
§ 12 Zuteilung von kostenlosen Berechtigungen aus der Sonderreserve
§ 13 Antrag auf Zuteilung aus der Sonderreserve
§ 14 Ausgabe von Berechtigungen
§ 15 Durchsetzung von Rückgabeverpflichtungen
§ 16 Anerkennung von Berechtigungen und Emissionsgutschriften
§ 17 Emissionshandelsregister
§ 18 Umtausch von Emissionsgutschriften in Berechtigungen
Abschnitt 4 Gemeinsame Vorschriften
§ 19 Zuständigkeiten
§ 20 Überwachung
§ 21 Sachverständige Stellen
§ 22 Gebühren für Amtshandlungen von Bundesbehörden
§ 23 Elektronische Kommunikation
§ 24 Einheitliche Anlage
§ 25 Änderung der Identität oder Rechtsform des Betreibers
§ 26 Ausschluss der aufschiebenden Wirkung
§ 27 Befreiung für Kleinemittenten
§ 28 Verordnungsermächtigungen
Abschnitt 5 Sanktionen
§ 29 Durchsetzung der Berichtspflicht
§ 30 Durchsetzung der Abgabepflicht
§ 31 Betriebsuntersagung gegen Luftfahrzeugbetreiber
§ 32 Bußgeldvorschriften
Abschnitt 6 Übergangsregelungen
§ 33 Allgemeine Übergangsregelung
§ 34 Übergangsregelung für Anlagenbetreiber
§ 35 Übergangsregelung für Luftfahrzeugbetreiber
Anhang 1 Einbezogene Tätigkeiten und Treibhausgase
Teil 1 Grundsätze
Teil 2 Tätigkeiten
Anhang 2 Anforderungen an die Vorlage und Genehmigung von Überwachungsplänen nach § 6 und § 13 sowie an die Ermittlung von Emissionen und die Berichterstattung nach § 5
Teil 1 Fristen für die Vorlage eines Überwachungsplans
Teil 2 Anforderungen an die Ermittlung von Emissionen und die Emissionsberichterstattung
Anhang 3 Anforderungen an die Verifizierung
Teil 1 Emissionsberichterstattung
A. Allgemeine Grundsätze
B. Methodik Strategische Analyse
4 Prozessanalyse
4 Risikoanalyse
C. Bericht
D. Zusätzliche Bestimmungen für die Prüfung von Emissionsberichten des Luftverkehrs
Teil 2 Angaben zur Transportleistung
Anhang 4 Anforderungen an sachverständige Stellen
Anhang 5 Berechnung der spezifischen Emissionsminderung sowie des Ausgleichsbetrages bei Nichterfüllung der Selbstverpflichtung nach § 27 Absatz 4
Teil 1 Berechnung der spezifischen Emissionsminderung nach § 27 Absatz 4
1. Anlagenspezifischer Emissionswert für die Berechnung der spezifischen Emissionsminderung
2. Berechnungsformeln
a Berechnungsformeln für Einzelanlagen-Nachweis
b Berechnungsformeln für gemeinsamen Nachweis
Erläuterung der Abkürzungen:
Teil 2 Berechnung des Ausgleichsbetrages bei Nichterfüllung der Selbstverpflichtung nach § 27 Absatz 4 Satz 4 und 5
Artikel 2 Änderung des Bundes-Immissionsschutzgesetzes
Artikel 3 Änderung der Datenerhebungsverordnung 2020
Artikel 4 Änderung des Zuteilungsgesetzes 2012
Artikel 5 Änderung der Emissionshandels-Versteigerungsverordnung 2012
Artikel 6 Änderung des Erneuerbare-Energien-Gesetzes
Artikel 7 Änderung der Emissionshandelskostenverordnung 2007
Artikel 8 Änderung der Datenerhebungsverordnung 2012
Artikel 9 Änderung des Zuteilungsgesetzes 2007
Artikel 10 Änderung der Zuteilungsverordnung 2007
Artikel 11 Änderung der Zuteilungsverordnung 2012
Artikel 12 Änderung des Wertpapierhandelsgesetzes
Artikel 13 Änderung des Umsatzsteuergesetzes
Artikel 14 Änderung des Erneuerbare-Energien-Wärmegesetzes
Artikel 15 Inkrafttreten, Außerkrafttreten
Begründung
A. Allgemeiner Teil
I. Zielsetzung und wesentlicher Inhalt des Gesetzentwurfs
1. Anwendungsbereich
2. Neue Ausgestaltung von Emissionsgenehmigung und Überwachungsplan
3. Versteigerung von Berechtigungen
4. Zuteilung kostenloser Berechtigungen
5. Verwendung von Projektgutschriften
6. Zeitlich gestufter Übergang zum neuen Emissionshandelssystem
II. Gesetzgebungskompetenz des Bundes
III. Finanzielle Auswirkungen
1. Finanzielle Auswirkungen auf die öffentlichen Haushalte
2. Sonstige Kosten und Preiswirkungen
3. Bürokratiekosten
a. Zusammenfassung
b. Informationspflichten der TEHG-Novelle Übersicht
c. Vergleich zu den Bürokratiekosten der Handelsperiode 2008-2012
d. Einzelbewertung der Informationspflichten
IP 1 Emissionsgenehmigung / Antragstellung
IP 2 Antrag auf gesonderte Genehmigung
IP 3 Anzeige Änderung der Tätigkeit
IP 4 Emissionsbericht und Verifizierung des Berichts
IP 5 Genehmigung des Überwachungsplans
IP 6 Anzeige Anpassung des Überwachungsplans
IP 7 Übertragung von Berechtigungen zur Erfüllung der Abgabepflicht
IP 8 Antrag auf Zuteilung kostenloser Berechtigungen für Anlagenbetreiber
IP 9 Antrag auf Zuteilung kostenloser Luftverkehrsberechtigungen
IP 10 Antrag auf Zuteilung kostenloser Berechtigungen für zusätzliche Luftfahrzeugbetreiber
IP 11 Antrag auf Eröffnung eines Kontos im Emissionshandelsregister
IP 12 Antrag auf Umtausch von Projektgutschriften in Berechtigungen
IP 13 Antrag auf Bekanntmachung als sachverständige Stelle
IP 16 Antrag Opt-Out für Kleinanlagen
e. Zusammenfassung
IV. Nachhaltigkeitsprüfung
B. Besonderer Teil
Zu Artikel 1
Zu § 1
Zu § 2
Zu § 3
Zu § 4
Zu § 5
Zu § 6
Zu § 7
Zu § 8
Zu § 9
Zu § 10
Zu § 11
Zu § 12
Zu § 13
Zu § 14
Zu § 15
Zu § 16
Zu § 17
Zu § 18
Zu § 19
Zu § 20
Zu § 21
Zu § 22
Zu § 23
Zu § 24
Zu § 25
Zu § 26
Zu § 27
Zu § 28
Zu § 29
Zu § 30
Zu § 31
Zu § 32
Zu § 33
Zu § 34
Zu § 35
Zu Anhang 1 Einbezogene Tätigkeiten und Treibhausgase
Teil 1 Grundsätze
Zu Anhang 2 Anforderungen an die Vorlage und Genehmigung von Überwachungsplänen nach § 6 und § 13 sowie an die Ermittlung von Emissionen und die Berichterstattung nach § 5
Zu Anhang 3 Anforderungen an die Verifizierung
Zu Anhang 4 Anforderungen an sachverständige Stellen
Zu Anhang 5 Berechnung der spezifischen Emissionsminderung sowie des Ausgleichsbetrages bei Nichterfüllung der Selbstverpflichtung nach § 27 Absatz 4
Zu Artikel 2
Zu Artikel 3
Zu Artikel 4
Zu Artikel 5
Zu Artikel 6
Zu Nummer 1
Zu Nummer 2
Zu Nummer 3
Zu Nummer 4
Zu Artikel 7
Zu Artikel 15
Anlage Stellungnahme des Nationalen Normenkontrollrates gem. § 6 Abs. 1 NKR-Gesetz: Nr. 1433: Gesetz zur Anpassung der Rechtsgrundlagen für die Fortentwicklung des Emissionshandels
Drucksache 329/11
... Dosierung: Infusionslösung mit 0,5 mg Wirkstoff
Drucksache 283/11
Verordnung des Bundesversicherungsamtes
Verordnung zur Bildung von Altersrückstellungen durch die gesetzlichen Krankenkassen und ihre Verbände (Krankenkassen-Altersrückstellungsverordnung - KK-AltRückV)
... Die Aufsichtsbehörden der Länder und des Bundes sind seit dem 1. Januar 2010 damit betraut, die Ermittlung der Höhe des erforderlichen Deckungskapitals und die Zuführungspläne zum Deckungskapital zu überprüfen. Die Aufwendungen (unter anderem Sach- und Personalkosten) für Bund und Länder lassen sich auf Grund der heterogenen Versorgungszusagen und der fortwährenden Fusionsbestrebungen nicht verlässlich bestimmen. Es ist jedoch insgesamt von einem geringen Mehraufwand auszugehen. Bei den Bundesbehörden kann dieser im Rahmen der bestehenden Haushaltsansätze gedeckt werden.
A. Problem und Ziel
B. Lösung
C. Alternativen
D. Finanzielle Auswirkungen auf die öffentlichen Haushalte
1. Haushaltsausgaben ohne Vollzugsaufwand
2. Vollzugsaufwand
E. Sonstige Kosten
F. Bürokratiekosten
Verordnung
Verordnung
§ 1 Anwendungsbereich
§ 2 Abgrenzung der Altersversorgungsverpflichtungen
§ 3 Versicherungsmathematische Vorgaben
§ 4 Höhe, Überprüfung und Anpassung der Zuweisungsbeträge
§ 5 Zahlverfahren
§ 6 Anlage der Mittel
§ 7 Inkrafttreten
Begründung
A. Allgemeiner Teil
Gleichstellungspolitische Relevanzprüfung
B. Besonderer Teil
Zu § 1
Zu § 2
Zu § 3
Zu § 4
Zu Absatz 1
Zu Absatz 2
Zu Absatz 3
Zu § 5
Zu § 6
Zu § 7
C. Finanzielle Auswirkungen auf die öffentlichen Haushalte
1. Haushaltsausgaben ohne Vollzugsaufwand
2. Vollzugsaufwand
D. Kosten- und Preiswirkungsklausel
E. Bürokratiekosten
F. Vereinbarkeit mit EU-Recht
Anlage Stellungnahme des Nationalen Normenkontrollrates gem. § 6 Abs. 1 NKR-Gesetz: NKR-Nr. 1472: Verordnung zur Bildung von Altersrückstellungen durch die gesetzlichen Krankenkassen und ihre Verbände
Drucksache 143/1/11
Empfehlungen der Ausschüsse
Mitteilung der Kommission an das Europäische Parlament, den Rat, den Europäischen Wirtschafts- und Sozialausschuss und den Ausschuss der Regionen: Fahrplan für den Übergang zu einer wettbewerbsfähigen CO2 -armen Wirtschaft bis 2050 KOM (2011) 112 endg.
... - die EU, anstatt weitere Mittel zur Erforschung der Kernfusion einzusetzen, verstärkt in die Bereiche erneuerbare Energien, Stromnetzausbau, Stromspeicher und Programme zur Energieeinsparung und Energieeffizienz investiert.
Drucksache 831/11
Unterrichtung durch die Europäische Kommission
Mitteilung der Kommission an das Europäische Parlament, den Rat, den Europäischen Wirtschafts- und Sozialausschuss und den Ausschuss der Regionen: Energiefahrplan 2050 KOM (2011) 885 endg.
... -arme Option in der EU weiterhin einen Platz im Stromerzeugungsmix haben. Die Kommission wird den Rahmen für die Sicherheit und Gefahrenabwehr im Nuklearbereich weiter fördern und dadurch dazu beitragen, gleiche Ausgangsbedingungen für Investitionen in den Mitgliedstaaten zu schaffen, die bereit sind, die Kernenergie als Option für ihren Energiemix beizubehalten. Auch in Zukunft müssen die höchsten Standards für die Sicherheit und die Gefahrenabwehr in der EU und weltweit gewährleistet werden, was nur möglich ist, wenn Kompetenz und Technologieführerschaft in der EU aufrechterhalten werden. Darüber hinaus wird in der Perspektive bis 2050 klarer werden, welche Rolle die Fusionsenergie spielen kann.
1. Einleitung
2. Ein sicheres, Wettbewerbsfähiges dekarbonisiertes Energiesystem im Jahr 2050 ist möglich
Überblick über die Szenarios12
• Referenzszenario
• Aktuelle politische Initiativen API
Dekarbonisierungsszenarios siehe Abbildung 1
• Hohe Energieeffizienz
• Diversifizierte Versorgungstechnologien
• Hoher Anteil erneuerbarer Energien EE
• Verzögerte CCS-Technologie
• Geringer Kernenergieanteil
Verbindung zu globalen Klimaschutzmaßnahmen
3. Entwicklung von 2020 BIS 2050 - Herausforderungen Chancen
3.1. Umbau des Energiesystems
a Energieeinsparungen und Steuerung der Energienachfrage: eine gemeinsame Verantwortung
b Umstieg auf erneuerbare Energien
c Gas spielt beim Umbau eine Schlüsselrolle
d Wandel bei anderen fossilen Brennstoffen
e Die Kernenergie als wichtiger Faktor
f Intelligente Technologie, Speicherung und alternative Brennstoffe
3.2. Die Energiemärkte neu denken
a Neue Wege des Strommanagements
b Integration lokaler Ressourcen und zentralisierter Systeme
3.3. Mobilisierung von Investoren - ein einheitlicher und wirksamer Ansatz für Anreize im Energiesektor
3.4 Die Einbeziehung der Öffentlichkeit ist von entscheidender Bedeutung.
3.5 Förderung des Wandels auf internationaler Ebene
4. das weitere Vorgehen
Drucksache 810/11
Unterrichtung durch die Europäische Kommission
Vorschlag für eine Verordnung des Rates über das Programm der Europäischen Atomgemeinschaft für Forschung und Ausbildung (2014-2018) in Ergänzung des Rahmenprogramms für Forschung und Innovation "Horizont 2020" KOM (2011) 812 endg.
... Gegenstand des vorgeschlagenen Euratom-Programms für Forschung und Ausbildung (2014- 2018) (im Folgenden "Euratom-Programm") sind Forschungstätigkeiten im Bereich der Kernenergie (Kernfusion und Kernspaltung) und des Strahlenschutzes. Der Vorschlag ist Bestandteil des Rahmenprogramms für Forschung und Innovation "Horizont 2020". Im Rahmenprogramm werden das Gesamtbudget für direkte und indirekte Maßnahmen, die Ziele der FuE-Tätigkeiten und die Instrumente für deren Unterstützung festgelegt.
Begründung
1. Hintergrund des vorgeschlagenen Rechtsakts
2. Ergebnisse der Beratungen mit den interessierten Parteien der Folgenabschätzungen
3. Rechtliche Aspekte des Vorschlags
Vorschlag
Titel I Einrichtung des Programms
Artikel 1 Einrichtung des Programms
Artikel 2 Begriffsbestimmungen
Artikel 3 Ziele
Artikel 4 Haushaltsmittel
Artikel 5 Assoziierung von Drittländern
Titel II Durchführung
Kapitel I Durchführung, Verwaltung Formen der Unterstützung
Artikel 6 Management und Formen der Gemeinschaftsunterstützung
Artikel 7 Regeln für die Beteiligung und Verbreitung der Forschungsergebnisse
Artikel 8 Bereichsübergreifende Tätigkeiten
Artikel 9 Gleichstellung von Männern und Frauen
Artikel 10 Ethische Grundsätze
Artikel 11 Arbeitsprogramme
Artikel 12 Leitung des Programms
Artikel 13 Externe Beratung und Einbeziehung der Gesellschaft
Kapitel II Spezifische Massnahmenbereiche
Artikel 14 Kleine und mittlere Unternehmen (KMU)
Artikel 15 Öffentlich-private und öffentlich-öffentliche Partnerschaften
Artikel 16 Internationale Zusammenarbeit mit Drittstaaten und internationalen Organisationen
Artikel 17 Kommunikation und Verbreitung
Kapitel III Kontrolle
Artikel 18 Kontrolle und Audit
Artikel 19 Schutz der finanziellen Interessen der Europäischen Union
Kapitel IV Überwachung Bewertung
Artikel 20 Überwachung
Artikel 21 Bewertung
Titel III Übergangs- und Schlussbestimmungen
Artikel 22 Aufhebungs- und Übergangsbestimmungen
Artikel 23 Inkrafttreten
Anhang I Tätigkeiten
1. Begründung des EURATOM-PROGRAMMS - Vorbereitung auf 2020
2. zur Verwirklichung der Programmziele Notwendige Tätigkeiten
2.1. Indirekte Maßnahmen
2.2. Direkte Maßnahmen der JRC
3. Bereichsübergreifende Tätigkeiten Innerhalb des EURATOM-PROGRAMMS
4. Bereichsübergreifende Tätigkeiten Schnittstellen mit dem Rahmenprogramm für Forschung Innovation HORIZONT 2020
5. Festlegung der Prioritäten
6. internationale Zusammenarbeit mit Drittstaaten Internationalen Organisationen
Anhang II Leistungsindikatoren
1. Indikatoren für indirekte Maßnahmen
2. Indikatoren für direkte Maßnahmen
Drucksache 44/11 (Beschluss)
Beschluss des Bundesrates
Benennung von Beauftragten des Bundesrates in Beratungsgremien der Europäischen Union im Bereich des Steuerrechts
... 9. Fusionsrichtlinie, Mutter-Tochter-Richtlinie einen Vertreter des Landes Hessen, Ministerium der Finanzen (MR Matthias Schenk)
I. Gremien des Rates
3 Mehrwertsteuer
3 Verbrauchsteuern
3 Kraftfahrzeugsteuern
Direkte Steuern
II. Gremien der Kommission
3 Mehrwertsteuer
Weitere Gremien
Drucksache 808/11
Unterrichtung durch die Europäische Kommission
Vorschlag für eine Verordnung des Europäischen Parlaments und des Rates über die Regeln für die Beteiligung am Rahmenprogramm für Forschung und Innovation "Horizont 2020" (2014-2020) sowie für die Verbreitung der Ergebnisse KOM (2011) 810 endg.
... Unbeschadet der Verpflichtungen zur Vertraulichkeit, die sich bei Fusionen und Übernahmen aus Rechtsvorschriften ergeben, muss ein Teilnehmer, der Ergebnisse übertragen möchte, die anderen Teilnehmer, die noch über Zugangsrechte für die zu übertragenden Ergebnisse verfügen, im Voraus über seine Absicht in Kenntnis setzen; gleichzeitig übermittelt er ausreichende Informationen über den vorgesehenen neuen Eigentümer der Ergebnisse, so dass die anderen Teilnehmer die Folgen der geplanten Übertragung auf die Ausübung ihrer Zugangsrechte prüfen können.
Drucksache 127/11
Gesetzentwurf der Bundesregierung
Entwurf eines Gesetzes zur weiteren Erleichterung der Sanierung von Unternehmen
... Im Plan ist im Einzelnen zu regeln, wie die Umwandlung einer Forderung in Eigenkapital technisch umgesetzt werden soll. Dies erfolgt üblicherweise durch eine Kapitalherabsetzung mit anschließender Kapitalerhöhung, wobei die Forderung als Sacheinlage eingebracht wird. Es ist allgemein anerkannt, dass auch Forderungen, die gegen die Gesellschaft selbst gerichtet sind, einlagefähig sind. Die Einbringung erfolgt entweder durch eine Forderungsübertragung, wobei die Forderung durch Konfusion erlischt, oder durch einen Erlassvertrag. Zugleich sind Regelungen für eventuell bestellte Sicherheiten zu treffen. Ein Gläubiger, dessen Forderung gesichert ist, wird sich regelmäßig überlegen müssen, ob er einer Umwandlung seiner Forderung in einen Anteil zustimmt und hierdurch möglicherweise seine Sicherung verliert oder ob er seine Forderung behält und den Ausfall beim Sicherungsgeber geltend macht. Es ist im Plan insbesondere anzugeben, welche Kapitalmaßnahmen durchgeführt werden sollen, mit welchem Wert ein Anspruch anzusetzen ist und wem das Bezugsrecht zustehen soll. Zur Frage der Werthaltigkeit des Anspruchs sind gegebenenfalls Gutachten einzuholen. Die Werthaltigkeit der Forderung wird aufgrund der Insolvenz des Schuldners regelmäßig reduziert sein und der Wert wird nicht dem buchmäßigen Nennwert entsprechen, sondern deutlich darunter liegen. Hierbei kann auch die Quotenerwartung berücksichtigt werden. Der Insolvenzplan hat eine entsprechende Wertberichtigung vorzusehen. Im Falle einer Umwandlung von Forderungen in Aktien einer Aktiengesellschaft erfolgt die Zeichnung der jungen Aktien nach den allgemeinen Vorschriften des Aktienrechts. Zugleich muss für die Kapitalerhöhung, die vom Inferenten übernommen wird, ein Bezugsrechtsausschluss zu Lasten der Anteilsinhaber geregelt werden. Ist eine Kapitalherabsetzung beabsichtigt, so sind die zugrunde liegenden Wertminderungen und sonstige Verluste nach den Vorschriften des
Drucksache 315/11
Gesetzentwurf der Bundesregierung
Entwurf eines Vierten Gesetzes zur Änderung des Vierten Buches Sozialgesetzbuch und anderer Gesetze
... Die Aufzählung der gewerblichen Berufsgenossenschaften in Anlage 1 wird aktualisiert. Durch Fusionen haben sich sowohl die Anzahl der Träger als auch die Namen geändert. Die Liste gibt den Stand zum 1. Januar 2011 wieder.
A. Problem und Ziel
B. Lösung
C. Alternativen
D. Finanzielle Auswirkungen auf die öffentlichen Haushalte
1. Haushaltsausgaben ohne Vollzugsaufwand
Artikel 3
Artikel 4 Nummern 4, 7, 8 und 13
Artikel 4 Nummer 11 und 12
Artikel 4 Nummer 27 und 28
Artikel 5 Nummer 1 und 2
Artikel 14
2. Vollzugsaufwand
E. Sonstige Kosten
F. Bürokratiekosten
Entwurf
Artikel 1 Änderung des Vierten Buches Sozialgesetzbuch
Artikel 2 Änderung des Dritten Buches Sozialgesetzbuch
Artikel 3 Änderung des Fünften Buches Sozialgesetzbuch
Artikel 4 Änderung des Sechsten Buches Sozialgesetzbuch
§ 118a Anpassungsmitteilung
§ 172a Beitragszuschüsse des Arbeitgebers für Mitglieder berufsständischer Versorgungseinrichtungen
Artikel 5 Änderung des Siebten Buches Sozialgesetzbuch
Anlage 1 (zu § 114) Gewerbliche Berufsgenossenschaften
Artikel 6 Änderung des Neunten Buches Sozialgesetzbuch
Artikel 7 Änderung des Aufwendungsausgleichsgesetzes
Artikel 8 Änderung des Sozialgerichtsgesetzes
§ 208 Ehrenamtliche Richter, die vor dem 1. Januar 2012 nach § 23 Absatz 1 Satz 2 als Mitglieder des Ausschusses der ehrenamtlichen Richter gewählt worden sind, bleiben bis zum Ende der für sie geltenden Wahlperiode im Amt.
Artikel 9 Änderung des Einführungsgesetzes zum Rechtsdienstleistungsgesetz
Artikel 10 Änderung des Gesetzes zur Errichtung der Deutschen Rentenversicherung Bund und der Deutschen Rentenversicherung Knappschaft-Bahn-See
§ 3a Dienstleistungen für Bundesbehörden
Artikel 11 Änderung des Gesetzes über die Alterssicherung der Landwirte
§ 62 Dateien beim Spitzenverband der landwirtschaftlichen Sozialversicherung
§ 107a Ausfertigung von Einkommensteuerbescheiden
Artikel 12 Änderung des Gesetzes über die Krankenversicherung der Landwirte
Artikel 13 Änderung des Zweiten Gesetzes über die Krankenversicherung der Landwirte
Artikel 14 Änderung des Entschädigungsrentengesetzes
Artikel 15 Änderung der Beitragsverfahrensverordnung
Artikel 16 Änderung der Datenerfassungs- und –übermittlungsverordnung
Artikel 17 Weitere Änderung der Datenerfassungs- und -übermittlungsverordnung
Artikel 18 Änderung der Zweiten Bundesmeldedatenübermittlungsverordnung
Artikel 19 Änderung der Datenabgleichsverordnung
Artikel 20 Änderung der Renten Service Verordnung
Artikel 21 Aufhebung der RV-Pauschalbeitragsverordnung
Artikel 22 Aufhebung der Verordnung über die Erstattung einigungsbedingter Leistungen an die Träger der allgemeinen Rentenversicherung
Artikel 23 Inkrafttreten
2 Begründung
A. Allgemeiner Teil
B. Besonderer Teil
Zu Artikel 1
Zu Nummer 1
Zu Nummer 2
Zu Nummer 3
Zu Nummer 4
Zu Nummer 5
Zu Nummer 6
Zu Buchstabe a
Zu Buchstabe b
Zu Buchstabe c
Zu Buchstabe d
Zu Buchstabe e
Zu Buchstabe f
Zu Nummer 7
Zu Nummer 8
Zu Buchstabe a
Zu Buchstabe b
Zu Artikel 2
Zu Nummer 1
Zu Nummer 2
Zu Nummer 3
Zu Buchstabe a
Zu Nummer 4
Zu Buchstabe a
Zu Artikel 3
Zu Artikel 4
Zu Nummer 1
Zu Buchstabe a
Zu Buchstabe c
Zu Buchstabe d
Zu Nummer 2
Zu Nummer 3
Zu Buchstabe a
Zu Doppelbuchstabe aa
Zu Buchstabe b
Zu Nummer 4
Zu Buchstabe a
Zu Buchstabe b
Zu Buchstabe c
Zu Nummer 5
Zu Buchstabe a
Zu Nummer 6
Zu Nummer 7
Zu Nummer 8
Zu Buchstabe a
Zu Nummer 9
Zu Nummer 10
Zu Nummer 11
Zu Buchstabe a
Zu Nummer 12
Zu Buchstabe a
Zu Nummer 13
Zu Buchstabe a
Zu Buchstabe b
Zu Nummer 14
Zu Nummer 15
Zu Nummer 17
Zu Nummer 18
Zu Nummer 19
Zu Nummer 20
Zu Buchstabe a
Zu Nummer 21
Zu Nummer 22
Zu Nummer 23
Zu Nummer 24
Zu Nummer 25
Zu Nummer 26
Zu Nummer 27
Zu Nummer 28
Zu Nummer 29
Zu Artikel 5
Zu Nummer 1
Zu Nummer 2
Zu Nummer 3
Zu Nummer 4
Zu Nummer 5
Zu Nummer 6
Zu Buchstabe a
Zu Nummer 7
Zu Artikel 6
Zu Artikel 7
Zu Nummer 1
Zu Nummer 2
Zu Buchstabe a
Zu Artikel 8
Zu Nummer 1
Zu Nummer 2
Zu Buchstabe a
Zu Buchstabe b
Zu Nummer 3
Zu Buchstabe a
Zu Buchstabe b
Zu Nummer 4
Zu Buchstabe a
Zu Nummer 5
Zu Nummer 6
Zu Nummer 7
Zu Buchstabe a
Zu Nummer 8
Zu Buchstabe a
Zu Nummer 9
Zu Buchstabe a
Zu Nummer 10
Zu Artikel 9
Zu Artikel 10
Zu Artikel 11
Zu Nummer 1
Zu Buchstabe a
Zu Buchstabe b
Zu Nummer 2
Zu Nummer 3
Zu Nummer 4
Zu Buchstabe a
Zu Buchstabe b
Zu Nummer 5
Zu Buchstabe a
Zu Buchstabe b
Zu Nummer 6
Zu Buchstabe a
Zu Nummer 7
Zu Nummer 8
Zu Buchstabe a
Zu Buchstabe b
Zu Doppelbuchstabe aa
Zu Buchstabe c
Zu Nummer 9
Zu Nummer 10
Zu Buchstabe a
Zu Nummer 11
Zu Nummer 12
Zu Nummer 13
Zu Artikel 12
Zu Artikel 13
Zu Nummer 1
Zu Buchstabe a
Zu Nummer 2
Zu Artikel 14
Zu Artikel 15
Zu Nummer 1
Zu Artikel 16
Zu Nummer 1
Zu Nummer 2
Nummer 3
Zu Artikel 17
Zu Nummer 1
Zu Artikel 18
Zu Nummer 1
Zu Buchstabe a
Zu Nummer 2
Zu Artikel 19
Zu Nummer 1
Zu Buchstabe a
Zu Nummer 2
Zu Nummer 3
Zu Buchstabe a
Zu Nummer 4
Zu Artikel 20
Zu Nummer 1
Zu Buchstabe a
Zu Buchstabe b
Zu Nummer 2
Zu Nummer 3
Zu Nummer 4
Zu Artikel 21
Zu Artikel 22
Zu Artikel 23
Zu Absatz 1
Zu Absatz 2
Zu Absatz 3
Zu Absatz 4
Zu Absatz 5
Zu Absatz 6
Zu Absatz 7
Anlage Stellungnahme des Nationalen Normenkontrollrates gem. § 6 Abs. 1 NKRG: NKR-Nr. 1676: Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Vierten Buches Sozialgesetzbuch und anderer Gesetze
Drucksache 44/11
Mitteilung der Präsidentin
Benennung von Beauftragten des Bundesrates in Beratungsgremien der Europäischen Union im Bereich des Steuerrechts
... 9. Fusionsrichtlinie, Mutter-Tochter-Richtlinie
I. Gremien des Rates Arbeitsgruppe Steuerfragen
Indirekte Steuern
4 Mehrwertsteuer
4 Verbrauchsteuern
4 Kraftfahrzeugsteuern
Direkte Steuern
II. Gremien der Kommission
3 Mehrwertsteuer
Weitere Gremien:
Drucksache 190/11
Unterrichtung durch die Bundesregierung
Nationales Reformprogramm Deutschland 2011
... ) novellieren. Damit werden die wettbewerblichen Rahmenbedingungen, insbesondere im Bereich der Fusionskontrolle, der Missbrauchsaufsicht, der Bußgeldvorschriften und des Verfahrens bei Kartellverstößen weiter verbessert. Als „Ultima ratio“ wird ein Entflechtungsinstrument in das GWB eingeführt (vgl. Maßnahme Nr. 13 des AP 2011).
Nationales Reformprogramm Deutschland 2011
1. Einführung
2. Das gesamtwirtschaftliche Umfeld
Tabelle
3. Überführung der fünf EU-2020-Kernziele in nationale Ziele
4 Vorbemerkung
a Förderung der Beschäftigung
b Verbesserung der Bedingungen für Innovation, Forschung und Entwicklung
c Emissionsreduzierung, erneuerbare Energien und Energieeffizienz
d Verbesserung des Bildungsniveaus
e Förderung der sozialen Eingliederung, vor allem durch die Verringerung von Armut
4. Deutsches Aktionsprogramm 2011 für den Euro Plus Pakt
Förderung der Wettbewerbsfähigkeit
Förderung der Beschäftigung
Verbesserung der langfristigen Tragfähigkeit der öffentlichen Finanzen
Stärkung der Finanzstabilität
5. Wesentliche Maßnahmen zur Stärkung von Wachstum und Beschäftigung in Deutschland
a Wachstumsfreundliche Konsolidierung der öffentlichen Haushalte
b Sicherstellung eines stabilen und funktionsfähigen Finanzsektors
c Stärkung der Binnennachfrage
d Volle Nutzung des Arbeitskräftepotenzials sicherstellen
i. Stärkere Einbeziehung von Älteren in den Arbeitsmarkt „Arbeiten bis 67“
ii. Stärkere Integration von Frauen in den Arbeitsmarkt
iii. Stärkere Integration von arbeitsmarktfernen Bevölkerungsgruppen „Integrativer Arbeitsmarkt“
iv. Zuwanderung und Anerkennung ausländischer Abschlüsse „Attraktiver und transparenter Arbeitsmarkt“
e Den Beitrag des Bildungssystems zu Qualifizierung und Beschäftigungsfähigkeit von Arbeitskräften verbessern
6. Verwendung von EU-Fördermitteln
a Europäische Strukturfonds
b Entwicklung des ländlichen Raums Zweite Säule der Gemeinsamen Agrarpolitik GAP
Anhang Übersicht der in Abschnitt 5 genannten Maßnahmen
Drucksache 874/11
Unterrichtung durch die Europäische Kommission
Vorschlag für eine Richtlinie des Europäischen Parlaments und des Rates über die Konzessionsvergabe KOM (2011) 897 endg.
... (36) Im Einklang mit den Grundsätzen der Gleichbehandlung und Transparenz sollte der erfolgreiche Bieter ohne eine erneute Ausschreibung nicht durch einen anderen Wirtschaftsteilnehmer ersetzt werden können. Die Organisation des erfolgreichen Bieters, der die Konzession ausführt, kann jedoch während des Zeitraums der Auftragsausführung Gegenstand gewisser struktureller Veränderungen - wie etwa einer rein internen Reorganisation, einer Fusion, einer Übernahme oder einer Insolvenz - sein, oder er kann auf der Grundlage einer allen Bietern bekannten Vertragsklausel im Einklang mit den Grundsätzen der Transparenz und Gleichbehandlung ersetzt werden. Derartige strukturelle Veränderungen sollten nicht automatisch neue Vergabeverfahren für sämtliche vom betreffenden Unternehmen ausgeführten Konzessionen erfordern.
Vorschlag
Begründung
1. Kontext des Vorschlags
2. Ergebnisse der Anhörungen interessierter Kreise der Folgenabschätzung
3. Rechtliche Aspekte des Vorschlags
• Rechtsgrundlage
• Subsidiaritätsprinzip
• Grundsatz der Verhältnismäßigkeit
• Wahl des Rechtsinstruments
4. Auswirkungen auf den Haushalt
5. weitere Angaben
• Überprüfungs-/Revisions-/Verfallsklausel
• Einzelerläuterungen zum Vorschlag
5 Rechtssicherheit
Besserer Zugang zu den Konzessionsmärkten
Vorschlag
Richtlinie über Konzessionen
Titel I Begriffsbestimmungen, Allgemeine Grundsätze Anwendungsbereich
Kapitel I Begriffsbestimmungen, allgemeine Grundsätze und Anwendungsbereich
Abschnitt I Begriffsbestimmungen Anwendungsbereich
Artikel 1 Gegenstand und Anwendungsbereich
Artikel 2 Begriffsbestimmungen
Artikel 3 Öffentliche Auftraggeber
Artikel 4 Vergabestellen
Artikel 5 Schwellenwerte
Artikel 6 Methoden zur Berechnung des geschätzten Werts von Konzessionen
Artikel 7 Allgemeine Grundsätze
Abschnitt II Ausschlüsse
Artikel 8 Für von öffentlichen Auftraggebern und Vergabestellen vergebene Konzessionen geltende Ausschlüsse
Artikel 9 Besondere Ausschlüsse im Bereich der elektronischen Kommunikation
Artikel 10 Für von Vergabestellen vergebene Konzessionen geltende Ausschlüsse
Artikel 11 Konzessionsvergabe an ein verbundenes Unternehmen
Artikel 12 Konzessionsvergabe an ein Gemeinschaftsunternehmen oder an eine Vergabestelle, die an einem Gemeinschaftsunternehmen beteiligt ist
Artikel 13 Mitteilungen von Vergabestellen
Artikel 14 Ausschluss von Tätigkeiten, die unmittelbar dem Wettbewerb ausgesetzt sind
Artikel 15 Beziehungen zwischen öffentlichen Stellen
Abschnitt III Allgemeine Bestimmungen
Artikel 16 Laufzeit der Konzession
Artikel 17 Soziale und andere besondere Dienstleistungen
Artikel 18 Gemischte Konzessionen
Artikel 19 Konzessionen, die mehrere Tätigkeiten betreffen
Abschnitt IV Besondere Sachverhalte
Artikel 20 Vorbehaltene Konzessionen
Artikel 21 Forschung und Entwicklung
Kapitel II Grundsätze
Artikel 22 Wirtschaftsteilnehmer
Artikel 23 Nomenklaturen
Artikel 24 Vertraulichkeit
Artikel 25 Vorschriften über Mitteilungen
Titel II Vorschriften für die Konzessionsvergabe
Kapitel I Veröffentlichung und Transparenz
Artikel 26 Konzessionsbekanntmachungen
Artikel 27 Vergabebekanntmachungen
Artikel 28 Abfassung und Modalitäten der Veröffentlichung von Bekanntmachungen
Artikel 29 Veröffentlichung auf nationaler Ebene
Artikel 30 Elektronische Verfügbarkeit der Konzessionsunterlagen
Kapitel II Ablauf des Verfahrens
Abschnitt I Gemeinsame Konzessionen, Fristen, technische Spezifikationen
Artikel 31 Von öffentlichen Auftraggebern bzw. Vergabestellen aus unterschiedlichen Mitgliedstaaten gemeinsam vergebene Konzessionen
Artikel 32 Technische Spezifikationen
Artikel 33 Testberichte, Zertifizierung und sonstige Nachweise
Abschnitt II Auswahl der Teilnehmer Konzessionsvergabe
Artikel 34 Allgemeine Grundsätze
Artikel 35 Verfahrensgarantien
Artikel 36 Auswahl und qualitative Bewertung der Bewerber
Artikel 37 Fristsetzung
Artikel 38 Fristen für die Einreichung von Teilnahmeanträgen
Artikel 39 Zuschlagskriterien
Artikel 40 Lebenszykluskostenrechnung
Titel III Vorschriften für die Durchführung von Konzessionen
Artikel 41 Vergabe von Unteraufträgen
Artikel 42 Änderung von Konzessionen während ihrer Laufzeit
Artikel 43 Beendigung von Konzessionen
Titel V Änderungen der Richtlinien 89/665/EWG (Nr.) 92/13/EWG
Artikel 44 Änderungen der Richtlinie 89/665/EWG
Artikel 45 Änderungen der Richtlinie 92/13/EWG
Titel VI Befugnisübertragung, Durchführungsbefugnisse und Schlussbestimmungen
Artikel 46 Ausübung der übertragenen Befugnisse
Artikel 47 Dringlichkeitsverfahren
Artikel 48 Ausschussverfahren
Artikel 49 Umsetzung
Artikel 50 Übergangsbestimmungen
Artikel 51 Überprüfung
Artikel 52 Inkrafttreten
Artikel 53 Adressaten
Anhang I Verzeichnis der Tätigkeiten nach Artikel 2 Absatz 1 Nummer 536 NACE Rev. 1
Anhang II Verzeichnis der EU-Rechtsvorschriften nach Artikel 40 Absatz 3
Anhang III Von Vergabestellen gemäss Artikel 4 ausgeübte Tätigkeiten
Anhang IV in den Konzessionsbekanntmachungen Aufzuführende Angaben
Anhang V in den Vergabebekanntmachungen Aufzuführende Angaben
I in den Vergabebekanntmachungen gemäss Artikel 27 Absatz 1 aufzuführende Angaben
II. in den Vergabebekanntmachungen GEMÄSS Artikel 27 Absatz 2 Aufzuführende Angaben
Anhang VI in den Vergabebekanntmachungen in Bezug auf Konzessionen für soziale andere besondere Dienstleistungen Aufzuführende Angaben (Artikel 27 Absatz 1)
Anhang VII in den änderungsbekanntmachungen während der Laufzeit einer Konzession gemäss Artikel 42 Aufzuführende Angaben
Anhang VIII technische Spezifikationen - Begriffsbestimmungen
Anhang IX Vorgaben für die Veröffentlichung
1. Veröffentlichung der Bekanntmachungen
2. Veröffentlichung zusätzlicher bzw. ergänzender Informationen
3. Muster und Verfahren für die elektronische Übermittlung der Bekanntmachungen
Anhang X Dienstleistungen Gemäss Artikel 17
Anhang XI Verzeichnis der Rechtsvorschriften der Union nach Artikel 4 Absatz 3 Buchstabe B
Anhang XII Anforderungen an Vorrichtungen für die elektronische Entgegennahme von Angeboten Teilnahmeanträgen
Anhang XIII in der Vorinformation in Bezug auf Konzessionen für soziale andere besondere Dienstleistungen Aufzuführende Angaben (Artikel 26 Absatz 3)
Drucksache 141/11 (Beschluss)
Beschluss des Bundesrates
Vorschlag für einen Beschluss des Rates über das Rahmenprogramm der Europäischen Atomgemeinschaft für Forschungs- und Ausbildungsmaßnahmen im Nuklearbereich (2012 - 2013) KOM (2011) 72 endg.; Ratsdok. 7421/11
... endg.) werden zahlreiche Maßnahmen beschrieben, um in der Energiepolitik den Herausforderungen des Klimawandels, der Energieversorgungssicherheit und der Wettbewerbsfähigkeit gerecht zu werden. Dabei werden sowohl die Kernspaltung als auch die Kernfusion im SET-Plan als Energietechnologien genannt, die Europa aufrechterhalten, entwickeln und anwenden muss, um seine kurz- und längerfristigen energiepolitischen Ziele zu erreichen. Der Bundesrat ist der Auffassung, dass im Lichte der Erfahrungen aus der Katastrophe im japanischen Atomkraftwerk Fukushima auf europäischer Ebene ein schneller Ausstieg aus der Kernspaltung als Energietechnologie angestrebt werden muss.
Drucksache 140/11
Unterrichtung durch die Bundesregierung
Vorschlag für eine Verordnung des Rates (Euratom) über die Regeln für die Beteiligung von Unternehmen, Forschungszentren und Hochschulen an indirekten Maßnahmen des Rahmenprogramms der Europäischen Atomgemeinschaft sowie für die Verbreitung der Forschungsergebnisse (2012 - 2013) KOM (2011) 71 endg.; Ratsdok. 7418/11
... Der vorliegende Vorschlag enthält vier Kapitel: Einführungsbestimmungen (Gegenstand, Begriffsbestimmungen, Vertraulichkeit), Beteiligung (Mindestteilnahmebedingungen, Verfahrensaspekte, einschließlich Mindestteilnehmerzahlen, Niederlassungsort der Teilnehmer, Vorschlagseinreichung und -bewertung, Durchführung und Finanzhilfevereinbarungen, Überwachung von Projekten und Programmen, Finanzbeitrag der Gemeinschaft (Förderfähigkeit und Formen der Finanzhilfe, Erstattungssätze, Zahlungen, Aufteilung, Wiedereinziehung und Sicherheiten), Bestimmungen über Zugangsrechte, Nutzung und Verbreitung (Eigentum, Schutz, Veröffentlichung, Verbreitung und Nutzung sowie Zugangsrechte zu vorhandenen und neuen Kenntnissen und Schutzrechten)) und besondere Vorschriften für die Beteiligung an Tätigkeiten des Themenbereichs „Fusionsenergieforschung“.
Vorschlag
Begründung
1. Kontext des Vorschlags
2. Rechtsgrundlage
3. Inhalt
4. Auswirkungen auf den Haushalt
Vorschlag
Kapitel I Einführungsbestimmungen
Artikel 1 Gegenstand
Artikel 2 Begriffsbestimmungen
Artikel 3 Vertraulichkeit
Kapitel II Beteiligung
Artikel 4 Besondere Vorschriften für die Fusionsenergieforschung
Abschnitt 1 Mindestteilnahmebedingungen
Artikel 5 Allgemeine Grundsätze
Artikel 6 Mindestteilnahmebedingungen
Artikel 7 Unabhängigkeit
Artikel 8 Koordinierungs- und Unterstützungsmaßnahmen sowie Unterstützung der Aus- und Weiterbildung und der Laufbahnentwicklung von Forschern
Artikel 9 Alleiniger Teilnehmer
Artikel 10 Internationale Organisationen und Rechtspersonen mit Sitz in Drittländern
Artikel 11 Weitere Voraussetzungen
Abschnitt 2 Verfahren
Unterabschnitt 1 Aufforderungen zur Einreichung von Vorschlägen
Artikel 12 Aufforderungen zur Einreichung von Vorschlägen
Artikel 13 Ausnahmen
Unterabschnitt 2 Bewertung Auswahl von Vorschlägen Gewährung von Finanzhilfen
Artikel 14 Bewertung, Auswahl und Gewährung
Artikel 15 Verfahren zur Einreichung, Bewertung, Auswahl und Gewährung
Artikel 16 Bestellung unabhängiger Experten
Unterabschnitt 3 Durchführung der Massnahmen Finanzhilfevereinbarungen
Artikel 17 Allgemeine Bemerkungen
Artikel 18 Allgemeine Bestimmungen in der Finanzhilfevereinbarung
Artikel 19 Bestimmungen über Zugangsrechte, Nutzung und Verbreitung
Artikel 20 Kündigungsbestimmungen
Artikel 21 Sonderbestimmungen
Artikel 22 Unterzeichnung und Beitritt
Unterabschnitt 4 Konsortien
Artikel 23 Konsortialvereinbarungen
Artikel 24 Koordinator
Artikel 25 Änderungen innerhalb des Konsortiums
Unterabschnitt 5 überwachung Bewertung der Programme der indirekten Massnahmen sowie Übermittlung von Informationen
Artikel 26 Überwachung und Bewertung
Artikel 27 Zur Verfügung zu stellende Informationen
Abschnitt 3 Finanzieller Beitrag der Gemeinschaft
Unterabschnitt 1 Kostenerstattung Förderformen
Artikel 28 Förderfähigkeit
Artikel 29 Förderformen
Artikel 30 Erstattung erstattungsfähiger Kosten
Artikel 31 Direkte erstattungsfähige Kosten und indirekte erstattungsfähige Kosten
Artikel 32 Förderungshöchstgrenzen
Artikel 33 Berichterstattung und Prüfungen der erstattungsfähigen Kosten
Artikel 34 Exzellenznetze
Unterabschnitt 2 Auszahlung, Aufteilung, Einziehung Sicherheitsleistungen
Artikel 35 Auszahlung und Aufteilung
Artikel 36 Wiedereinziehung
Artikel 37 Risikoabdeckungsmechanismus
Kapitel III Verbreitung, Nutzung Zugangsrechte
Abschnitt 1 neue Kenntnisse Schutzrechte
Artikel 38 Besondere Vorschriften für die Fusionsenergieforschung
Unterabschnitt 1 Eigentum
Artikel 39 Eigentum an neuen Kenntnissen und Schutzrechten
Artikel 40 Gemeinsames Eigentum an neuen Kenntnissen und Schutzrechten
Artikel 41 Übertragung von Eigentumsrechten an neuen Kenntnissen und Schutzrechten
Artikel 42 Erhaltung der Wettbewerbsfähigkeit Europas, Schutz der Verteidigungsinteressen der Mitgliedstaaten und Wahrung ethischer Grundsätze
Unterabschnitt 2 Schutz, Veröffentlichung, Verbreitung Nutzung
Artikel 43 Schutz von neuen Kenntnissen und Schutzrechten
Artikel 44 Erklärung bezüglich der finanziellen Unterstützung durch die Gemeinschaft
Artikel 45 Nutzung und Verbreitung
Abschnitt 2 Rechte auf Zugang zu bereits bestehenden neuen Kenntnissen Schutzrechten
Artikel 46 Bestehende Kenntnisse und Schutzrechte
Artikel 47 Grundsätze
Artikel 48 Zugangsrechte für die Durchführung einer indirekten Maßnahme
Artikel 49 Zugangsrechte für die Nutzung
Kapitel IV besondere Vorschriften für die Beteiligung an Tätigkeiten IM Themenbereich „Fusionsenergieforschung“
Artikel 50 Geltungsbereich
Artikel 51 Durchführung der Fusionsenergieforschung
Artikel 52 Finanzieller Beitrag der Gemeinschaft
Kapitel V Schlussbestimmungen
Artikel 53
Anhang Teilnehmer-Garantiefonds
Drucksache 586/10 (Beschluss)
... Mit der Anhebung der Bußgeldobergrenze bei eichrechtlichen Verstößen wird dem Erfordernis Rechnung getragen, angemessene und differenzierte Bußgelder erheben zu können. Die bisherige Regelung des § 19 Absatz 4 ist seit rund 25 Jahren unverändert. Sie ist der wirtschaftlichen Entwicklung in dieser Zeit, die u.a. von Globalisierung, Unternehmensfusionierung und Rationalisierung geprägt ist, dringend anzupassen. In Anbetracht des wirtschaftlichen Schadens, der bei Verstößen gegen das Eichrecht für die Sozialgemeinschaft, die Verbraucher und die Wirtschaft durch Wettbewerbsverzerrung entstehen kann, ist eine Anhebung der maximalen Bußgeldhöhe von derzeit 10 000 Euro auf 250 000 Euro nachdrücklich geboten. Eine Sanktionsandrohung erfüllt nur dann eine präventive und repressive Funktion, wenn sie in einem vernünftigen Verhältnis zu den möglichen Unrechtsgewinnen des Einzelnen steht.
Drucksache 629/10 (Beschluss)
Beschluss des Bundesrates
Mitteilung der Kommission an das Europäische Parlament, den Rat, den Europäischen Wirtschafts- und Sozialausschuss und den Ausschuss der Regionen: Regionalpolitik als Beitrag zum intelligenten Wachstum im Rahmen der Strategie Europa 2020 KOM (2010) 553 endg.
... 8. Der Bundesrat ist zudem der Auffassung, dass die regionalen, nationalen und europäischen Innovationspolitiken komplementär ausgestaltet werden müssen. So ist europäische Exzellenzförderung Aufgabe der europäischen Forschungspolitik. Die europäische Kohäsionspolitik dagegen fördert mit einem umfassenden Innovationsbegriff Innovationen in der Breite und trägt somit entscheidend zum Technologietransfer, zur Markteinführung und zur Diffusion von Neuerungen bei. Die Einschätzung der Kommission, dass die Regionen Strategien zu intelligenter Spezialisierung entwickeln sollen, wird grundsätzlich geteilt. Dies kann wegen der Nähe zu den Entwicklungsbedingungen, Strukturen und Akteuren jedoch nur auf regionaler Ebene geschehen.
Drucksache 641/10 (Beschluss)
Beschluss des Bundesrates
Grünbuch der Kommission: Weiteres Vorgehen im Bereich der Abschlussprüfung - Lehren aus der Krise KOM (2010) 561 endg.
... 6. Der Bundesrat verkennt nicht, dass unter bestimmten Konstellationen (z.B. bei Fusion zweier prüfungspflichtiger Unternehmen) sogenannte Joint Audits, also eine arbeitsteilige Abschlussprüfung zweier Prüfungsgesellschaften, sinnvoll sein können. Bezüglich einer verpflichtenden Einführung von Joint Audits gibt der Bundesrat jedoch zu bedenken, dass mit einem Joint Audit unweigerlich ein erhöhter Koordinationsaufwand der Abschlussprüfer untereinander sowie zwischen den Abschlussprüfern und den zuständigen Organen des Mandanten verbunden ist, der die Gefahr von Kommunikationsproblemen in sich birgt. Die notwendigen Abstimmungen führen zudem zwangsläufig zu höheren Prüfungskosten und damit zusätzlichen Kostenbelastungen für die Unternehmen. AuditKonsortien sollten daher nicht generell vorgeschrieben werden, zumal es den Nachfragern nach Prüfungsleistungen schon heute freisteht, Joint Audits durch zwei Prüfer zu beauftragen.
Drucksache 437/10 (Beschluss)
Beschluss des Bundesrates
Vorschlag für eine Richtlinie des Europäischen Parlaments und des Rates über Einlagensicherungssysteme (Neufassung) KOM (2010) 368 endg.
... - Die vorgeschlagene Pflicht zur Mitgliedschaft in einem gesetzlichen Einlagensicherungssystem und die hiermit einhergehende Streichung der Möglichkeit, Kreditinstitute - sofern sie einem System mit zumindest gleichwertigem Schutz angehören - von dieser Pflichtmitgliedschaft befreien zu können, ist in Bezug auf Deutschland kontraproduktiv. Eine solche Streichung berücksichtigt - und dies entgegen der mit dem Richtlinienvorschlag verfolgten Ziele - nicht, dass mit dem Haftungsverbund der Sparkassen-Finanzgruppe und der Sicherungseinrichtung des Bundesverbandes der Deutschen Volksbanken und Raiffeisenbanken e. V. in Deutschland bereits freiwillig institutsbezogene Sicherungssysteme geschaffen wurden, die von den Mitgliedstaaten der EU als gleichwertig anerkannt sind und sich bis zum jetzigen Zeitpunkt bewährt haben. Mit der Vorgabe zur Pflichtmitgliedschaft in einem gesetzlichen Einlagensicherungssystem berücksichtigt der Vorschlag - abgesehen etwa von der Möglichkeit geringerer Beitragszahlungen - nicht, dass die den institutsbezogenen Sicherungssystemen angeschlossenen Mitglieder die gesetzlichen Einlagensicherungssysteme gar nicht in Anspruch nehmen müssen, da diese nach ihrer Zielrichtung und den ihnen insoweit zur Verfügung stehenden institutssichernden Maßnahmenmöglichkeiten - beispielsweise Stützungsmaßnahmen mit Finanzmitteln, Auflagen, Fusionen - bereits den Eintritt eines Entschädigungsfalls verhindern. Wollten die deutschen Kreditinstitute ihren institutsbezogenen Schutz aufrecht erhalten, wären sie hinsichtlich des gesetzlichen Einlagensicherungssystems im Ergebnis nur Beitragszahler und müssten über die vorgeschlagene gegenseitige Kreditfazilität unter Umständen risikoreiche Geschäftsmodelle anderer Kreditinstitute - und dies sogar EU-weit - stützen. Daher sollten die institutssichernden Systeme auch künftig von der Pflicht zur Mitgliedschaft in einem Einlagensicherungssystem befreit sein. Dabei wird hierfür auch weiterhin Voraussetzung sein, dass diese Systeme, soweit sie europäische Vorgaben nicht erfüllen sollten, entsprechende Anpassungen vornehmen.
Drucksache 333/10 (Beschluss)
Beschluss des Bundesrates
Benennung von Beauftragten des Bundesrates in Beratungsgremien der Europäischen Union (spezifische Programme des 7. Forschungsrahmenprogramms in den Ausschüssen der Kommission)
... Fusionsenergie
Drucksache 701/10 (Beschluss)
Beschluss des Bundesrates
Mitteilung der Kommission an das Europäische Parlament und den Rat: Auf dem Weg zu einer verstärkten europäischen Katastrophenabwehr - die Rolle von Katastrophenschutz und humanitärer Hilfe KOM (2010) 600 endg.
... Schließlich kann die Fusion der Bereiche Katastrophenschutz und Humanitäre Hilfe nur insoweit akzeptiert werden, als dies auf Gemeinschaftsebene praktiziert wird. Ob ein entsprechender Schritt auf nationaler Ebene angezeigt ist, liegt im Entscheidungsbereich der Mitgliedstaaten. Daher stellen auch die geplanten Vorgaben über die Verbindung von nationalen Kontaktstellen für Katastrophenschutz mit nationalen Stellen für humanitäre Hilfe einen Eingriff in die Organisationshoheit der Mitgliedstaaten dar.
Drucksache 565/10
Unterrichtung durch die Europäische Kommission
Vorschlag für einen Beschluss des Europäischen Parlaments und des Rates über das erste Programm für die Funkfrequenzpolitik KOM (2010) 471 endg.
... (c) Die Mitgliedstaaten können die Übertragung von Frequenznutzungsrechten, die nicht auf nationaler Ebene oder auf EU-Ebene der Fusionskontrolle unterliegt, untersagen oder sie an Bedingungen knüpfen, wenn dadurch der Wettbewerb in beträchtlicher Weise beeinträchtigt werden dürfte.
Übermittlung gemäß dem im Protokoll Nr. 2 zum Vertrag über die Europäische Union und zum Vertrag über die Arbeitsweise der Europäischen Union vorgesehenen Verfahren über die Anwendung der Grundsätze der Subsidiarität und der Verhältnismäßigkeit
Vorschlag
Begründung
1. Kontext des Vorschlags
Gründe und Ziele des Vorschlags
Allgemeiner Kontext
Bestehende Rechtsvorschriften auf diesem Gebiet
Übereinstimmung mit anderen Politikbereichen und Zielen der Europäischen Union
2. Anhörung interessierter Kreise Folgenabschätzung
Anhörung interessierter Kreise
Einholung und Nutzung von Expertenwissen
Form der Veröffentlichung der Stellungnahmen
4 Folgenabschätzung
3. Rechtliche Aspekte
Zusammenfassung der vorgeschlagenen Maßnahme
4 Rechtsgrundlage
4 Subsidiaritätsprinzip
Grundsatz der Verhältnismäßigkeit
Wahl des Instruments
4. Auswirkungen auf den Haushalt
5. weitere Angaben
Vereinfachung und Verringerung der Verwaltungskosten
Überprüfungs -/Revisions-/Verfallsklausel
Informationen aus den Mitgliedstaaten
Europäischer Wirtschaftsraum
Einzelerläuterung zum Vorschlag
Artikel 1 Gegenstand und Anwendungsbereich
Artikel 2 Anwendung allgemeiner Regulierungsgrundsätze
Artikel 3 Politische Ziele
Artikel 4 Verbesserung der Effizienz und Flexibilität
Artikel 5 Wettbewerb
Artikel 6 Frequenzen für die drahtlose Breitbandkommunikation
Artikel 7 Frequenzbedarf für bestimmte Bereiche der Unionspolitik
Artikel 8 Bestandsaufnahme und Beobachtung der bestehenden Nutzung und des neu entstehenden Frequenzbedarfs
Artikel 9 Internationale Verhandlungen
Artikel 10 Zusammenarbeit der verschiedenen Stellen
Artikel 11 Öffentliche Konsultationen
Artikel 12 Berichterstattung
Artikel 1 Ziel
Artikel 2 Anwendung allgemeiner Regulierungsgrundsätze
Artikel 3 Politische Ziele
Artikel 4 Verbesserung der Effizienz und Flexibilität
Artikel 5 Wettbewerb
Artikel 6 Frequenzen für die drahtlose Breitbandkommunikation
Artikel 7 Frequenzbedarf für bestimmte Bereiche der Unionspolitik
Artikel 8 Bestandsaufnahme und Beobachtung der bestehenden Frequenznutzung und des neu entstehenden Frequenzbedarfs
Artikel 9 Internationale Verhandlungen
Artikel 10 Zusammenarbeit der verschiedenen Stellen
Artikel 11 Öffentliche Konsultationen
Artikel 12 Berichterstattung
Artikel 13 Mitteilungen
Artikel 14 Inkrafttreten
Drucksache 482/10
Gesetzentwurf der Bundesregierung
Entwurf eines Gesetzes zur Umsetzung der Zweiten E-Geld-Richtlinie
... Unter Absatz 1 Nummer 9 ist bislang nur die Absicht, mit einem anderen Institut im Sinne dieses Gesetzes zu fusionieren, anzuzeigen. Es ist nur folgerichtig, die Institute im Sinne des
Drucksache 738/10
Unterrichtung durch die Europäische Kommission
Mitteilung der Kommission an das Europäische Parlament, den Rat, den Europäischen Wirtschafts- und Sozialausschuss und den Ausschuss der Regionen: Energie 2020 - Eine Strategie für wettbewerbsfähige, nachhaltige und sichere Energie KOM (2010) 639 endg. ... -frei erzeugten Stroms entfallen, muss offen und objektiv beurteilt werden. Sämtliche Bestimmungen des Euratom-Vertrags müssen streng angewandt werden, insbesondere im Hinblick auf die Sicherheit. Angesichts des erstarkten Interesses an dieser Form der Stromerzeugung in Europa und weltweit muss die Forschung im Bereich der Technologien für die Entsorgung radioaktiver Abfälle und deren sichere Anwendung fortgeführt werden. Ebenso muss die längerfristige Zukunft durch die Entwicklung von Kernspaltungssystemen der nächsten Generation (größere Nachhaltigkeit und Kraft-WärmeKopplung) und durch die Kernfusion (ITER) vorbereitet werden.
Mitteilung
3 Einleitung
1. Eine effiziente Energienutzung, die bis 2020ZU einer Energieeinsparung von 20 % führt
Priorität 1: Europa energieeffizient machen
Aktion 1: Gebäude und Verkehr - Erschließung des größten Energieeinsparpotenzials
Aktion 2: Stärkung der industriellen Wettbewerbsfähigkeit durch Effizienzsteigerungen in der Industrie
Aktion 3: Stärkung der Effizienz in der Energieversorgung
Aktion 4: Optimale Nutzung der nationalen Aktionspläne für Energieeffizienz
2. Gewährleistung des freien Energieverkehrs
Priorität 2: Einen europaweit integrierten Energiemarkt schaffen
Aktion 1: Fristgerechte und korrekte Durchführung der Binnenmarktvorschriften
Aktion 2: Ausarbeitung einer Blaupause für die europäische Infrastruktur für den Zeitraum 2020-2030
Aktion 3: Straffung von Genehmigungsverfahren und Marktregeln für die Infrastrukturentwicklung
Aktion 4: Schaffung des geeigneten Finanzierungsrahmens
3. Sichere erschwingliche Energie für die Bürger und Unternehmen
Priorität 3: Verbraucherautonomie stärken und das höchste Niveau an Sicherheit und Gefahrenabwehr erreichen
Aktion 1: Verbraucherfreundlichere Gestaltung der Energiepolitik
Aktion 2: Fortlaufende Verbesserung bei Sicherheit und Gefahrenabwehr
4. Vollzug eines Technologiewandels
Priorität 4: Die Führungsrolle Europas im Bereich der Energietechnologien und Innovation ausbauen
Aktion 1: Unverzügliche Umsetzung des SET-Plans
Aktion 2: Die Kommission wird vier neue europäische Großprojekte einleiten
Aktion 3: Sicherung der langfristigen technologischen Wettbewerbsfähigkeit der EU
5. Starke internationale Partnerschaft,VOR Allem mit unseren Nachbarn
Priorität 5: Die externe Dimension des EU-Energiemarkts stärken
Aktion 1: Integration der Energiemärkte und Rechtsrahmen der EU und ihrer Nachbarstaaten
Aktion 2: Privilegierte Partnerschaften mit den wichtigsten Partnern
Aktion 3: Förderung der globalen Rolle der EU im Hinblick auf eine Zukunft mit CO2- armer Energie
Aktion 4: Förderung rechtsverbindlicher Standards für die nukleare Sicherheit, Gefahrenabwehr und Nichtverbreitung weltweit
Schlussfolgerungen
Drucksache 218/10
Unterrichtung durch das Europäische Parlament
Entschließung des Europäischen Parlaments vom 10. März 2010 zu dem Jahresbericht des Rates an das Europäische Parlament über die Hauptaspekte und grundlegenden Optionen der Gemeinsamen Außen- und Sicherheitspolitik (GASP), dem Europäischen Parlament gemäß Teil II Buchstabe G Nummer 43 der Interinstitutionellen Vereinbarung vom 17. Mai 2006 vorgelegt (2009/2057(INI))
... 9. ist der Auffassung, dass die Fusion der intergouvernementalen und der gemeinschaftlichen Säule bzw. Arbeitsweise in einem einzigen Amt, dem des Vizepräsidenten/Hohen Vertreters, der sich einem kollektiven Zustimmungsvotum des Europäischen Parlaments stellen muss, die demokratische Legitimierung der GASP-Maßnahmen stärken kann, unter der Voraussetzung, dass ein ständiger und gleichberechtigter strategischer Dialog zwischen dem Europäischen Parlament, dem Rat und der Kommission auf allen Ebenen aufgenommen wird;
Drucksache 774/10
Unterrichtung durch die Europäische Kommission
Mitteilung der Kommission an das Europäische Parlament, den Rat, den Europäischen Wirtschafts- und Sozialausschuss und den Ausschuss der Regionen: Energieinfrastrukturprioritäten bis 2020 und danach - ein Konzept für ein integriertes europäisches Energienetz KOM (2010) 677 endg.
... 59. Im Zuge des Fusionsverfahrens für den Erwerb von Hidrocantábrico im Jahr 2002 hatten EDF-RTE und EDF angeboten, die kommerzielle Verbindungskapazität von damals 1 100 MW um mindestens 2 700 MW zu erhöhen (Fall Nr. COMP/M.2684 - EnBW / EDP / CAJASTUR / HIDROCANTÁBRICO – Entscheidung vom 19. März 2002).
1. Einleitung
2. Herausforderungen IM Infrastrukturbereich: DRINGENDER Handlungsbedarf
2.1. Stromnetze und -speicherung
2.2. Erdgasnetze und -speicherung
2.3 Fernwärme- und -kältenetze
2.4. CO2-Abscheidung, -Transport und -Speicherung CCS
2.5. Erdöl- und Alken-Transport- und -Raffinerie-Infrastrukturen
2.6. Der Markt wird für die meisten Investitionen sorgen, Hindernisse bestehen jedoch fort
2.7. Investitionsbedarf und Finanzierungslücke
3. Energieinfrastrukturkonzept: eine neue Methode der strategischen Planung
4. Europäische INFRASTRUKTURPRIORITÄTEN BIS 2020 danach
4.1. Vorrangige Korridore für Strom, Gas und Öl
4.1.1. Europas Stromnetz für 2020 rüsten
4.1.2. Diversifizierte Gaslieferungen an ein lückenloses und flexibles EU-Erdgasverbundnetz
4.1.3. Gewährleistung der Erdölversorgungssicherheit
4.1.4. Einführung intelligenter Netze
4.2. Vorbereitung der längerfristigen Netze
4.2.1. Europäische Stromautobahnen
4.2.2. Eine europäische CO2-Transportinfrastruktur
4.3. Von Prioritäten zu Projekten
5. Instrumentarium zur Beschleunigung der Durchführung
5.1. Regionale Cluster
5.2. Schnellere und transparentere Genehmigungsverfahren
5.3. Bessere Methoden und Information von Entscheidungsträgern und Bürgern
5.4. Schaffung eines stabilen Finanzierungsrahmens
5.4.1. Mobilisierung privater Finanzmittel durch verbesserte Kostenzuweisung
5.4.2. Optimierung der Mobilisierung öffentlicher und privater Finanzierungsquellen und Abmilderung des Investorenrisikos
Anhang Vorschl äge für Energieinfrastrukturprioritäten für 2020 und danach
1. Einleitung
2. Entwicklung von Energieangebot -Nachfrage
3. Vorrangige Korridore für Strom, GAS ÖL
3.1. Europas Elektrizitätsnetz für 2020 rüsten
3.1.1. Offshore-Netz in den nördlichen Meeren
5 Empfehlungen
3.1.2. Verbindungsleitungen in Südwesteuropa
5 Empfehlungen
3.1.3. Verbindungen in Mittelost- und Südosteuropa
5 Empfehlungen
3.1.4. Vollendung des Verbundplans für den Energiemarkt im Ostseeraum Bereich Strom
3.2. Diversifizierte Gaslieferungen an ein lückenloses und flexibles EU-Verbunderdgasnetz
3.2.1. Südlicher Korridor
3.2.2. Nord-Süd-Erdgasverbindungsleitungen in Osteuropa
3.2.3. Vollendung des Verbundplans für den Energiemarkt im Ostseeraum Bereich Gas
3.2.4. Nord-Süd-Korridor in Westeuropa
3.3. Gewährleistung der Erdölversorgungssicherheit
3.4. Einführung intelligenter Netze
5 Empfehlungen
4. Vorbereitung der längerfristigen Netze
4.1. Europäische Stromautobahnen
5 Empfehlungen
4.2. Eine europäische CO2-Transportinfrastruktur
5 Empfehlungen
Drucksache 152/10
Gesetzentwurf der Bundesregierung
Entwurf eines Dritten Gesetzes zur Änderung des Vierten Buches Sozialgesetzbuch und anderer Gesetze
... In den Büchern des Sozialgesetzbuches und in weiteren Sozialgesetzen sowie Verordnungen hat sich im Jahr 2009 weiterer Änderungsbedarf auf Grund von Anregungen des Bundesrechnungshofes, des Petitionsausschusses des Deutschen Bundestages, der Arbeitgeber und Gewerkschaften sowie der Sozialversicherungsträger und auf Grund der Rechtsprechung ergeben. Weiterhin sind zahlreiche redaktionelle Änderungen erforderlich – z.B. durch Fusionen von Trägern – und es ergibt sich die Möglichkeit, ausgelaufene Übergangsbestimmungen zur Rechtsbereinigung aufzuheben.
A. Problem und Ziel
B. Lösung
C. Alternativen
D. Finanzielle Auswirkungen auf die öffentlichen Haushalte
1. Haushaltsausgaben ohne Vollzugsaufwand
2. Vollzugsaufwand
E. Sonstige Kosten
F. Bürokratiekosten
Gesetzentwurf
Entwurf
Artikel 1 Änderung des Vierten Buches Sozialgesetzbuch
§ 18h Ausstellung des Sozialversicherungsausweises und Pflicht zu dessen Vorlage.
Artikel 2 Änderung des Sechsten Buches Sozialgesetzbuch
Artikel 3 Änderung des Siebten Buches Sozialgesetzbuch
§ 225 Umsetzung der Neuorganisation der gewerblichen Berufsgenossenschaften
Artikel 4 Änderung des Neunten Buches Sozialgesetzbuch
Artikel 5 Änderung des Zehnten Buches Sozialgesetzbuch
§ 83a
Artikel 6 Änderung des Sozialgerichtsgesetzes
Artikel 7 Änderung des Gesetzes über die Alterssicherung der Landwirte
Artikel 8 Änderung des Zweiten Gesetzes über die Krankenversicherung der Landwirte
§ 12 Krankengeld
Artikel 9 Änderung des Gesetzes über die Errichtung einer Zusatzversorgungskasse für Arbeitnehmer in der Land- und Forstwirtschaft
Artikel 10 Änderung der Beitragsverfahrensverordnung
Artikel 11 Änderung der Datenerfassungs- und –übermittlungsverordnung
Artikel 12 Inkrafttreten
Begründung
A. Allgemeiner Teil
B. Besonderer Teil
Zu Artikel 1
Zu Nummer 1
Zu Nummer 2
Zu Nummer 3
Zu Nummer 4
Zu Nummer 5
Zu Nummer 6
Zu Buchstabe a
Zu Buchstabe b
Zu Nummer 7
Zu Nummer 8
Zu Nummer 9
Zu Nummer 10
Zu Nummer 11
Zu Buchstabe a
Zu Nummer 12
Zu Nummer 13
Zu Buchstabe a
Zu Nummer 14
Zu Buchstabe a
Zu Buchstabe ab
Zu Nummer 15
Zu Buchstabe a
Zu Buchstabe b
Zu Nummer 16
Zu Nummer 17
Zu Nummer 18
Zu Nummer 19
Zu Buchstabe a
Zu Buchstabe b
Zu Nummer 20
Zu Nummer 21
Zu Nummer 22
Zu Buchstabe a
Zu Buchstabe b
Zu Artikel 2
Zu Nummer 1
Zu Nummer 2
Zu Artikel 3
Zu Nummer 1
Zu Buchstabe a
Zu Buchstabe b
Zu Nummer 2
Zu Nummer 3
Zu Nummer 4
Zu Nummer 5
Zu Nummer 6
Zu Nummer 7
Zu Nummer 8
Zu Nummer 9
Zu Nummer 10
Zu Nummer 11
Zu Buchstabe a
Zu Buchstabe b
Zu Nummer 12
Zu Nummer 13
Zu Nummer 14
Zu Nummer 15
Zu Nummer 16
Zu Nummer 17
Zu Buchstabe a
Zu Nummer 18
Zu Nummer 19
Zu Nummer 20
Zu Nummer 21
Zu Artikel 4
Zu Nummer 1
Zu Buchstabe a
Zu Buchstabe b
Zu Nummer 2
Zu Artikel 5
Zu Nummer 1
Zu Nummer 2
Zu Buchstabe a
Zu Buchstabe b
Zu Nummer 4
Zu Buchstabe a
Zu Nummer 5
Zu Nummer 6
Zu Artikel 6
Zu Artikel 7
Zu Nummer 1
Zu Buchstabe a
Zu Buchstabe b
Zu Buchstabe c
Zu Nummer 2
Zu Artikel 8
Zu Nummer 1
Zu Nummer 2
Zu Artikel 9
Zu Artikel 10
Zu Nummer 1
Zu Buchstabe a
Zu Nummer 2
Zu Nummer 3
Zu Nummer 4
Zu Artikel 11
Zu Nummer 1
Zu Artikel 12
C. Finanzielle Auswirkungen
D. Sonstige Kosten
E. Bürokratiekosten
a Informationspflichten der Wirtschaft
b Informationspflichten für Bürgerinnen und Bürger
c Informationspflichten der Verwaltung
F. Gleichstellungspolitische Gesetzesfolgenabschätzung
Anlage Stellungnahme des Nationalen Normenkontrollrates gem. § 6 Abs. 1 NKR-Gesetz: NKR-Nr. 1211: Drittes Gesetz zur Änderung des Vierten Buches Sozialgesetzbuch und anderer Gesetze
Drucksache 250/10
Verordnung des Bundesministeriums für Gesundheit
Einundzwanzigste Verordnung zur Änderung der Risikostruktur-Ausgleichsverordnung (21. RSA-ÄndV)
... Des Weiteren wird es miteinander fusionierenden Krankenkassen erleichtert, ihre Datenbestände auch vor Durchführung des auf das Vorjahr bezogenen Jahresausgleichs zusammenzuführen.
A. Problem und Ziel
B. Lösung
C. Alternativen
D. Finanzielle Auswirkungen auf die öffentlichen Haushalte
E. Sonstige Kosten
F. Bürokratiekosten
Verordnung
Einundzwanzigste Verordnung
Artikel 1 Änderung der Risikostruktur-Ausgleichsverordnung
Artikel 2 Weitere Änderung der Risikostruktur-Ausgleichsverordnung
Artikel 3 Inkrafttreten
Begründung
A. Allgemeiner Teil
B. Besonderer Teil
Zu Artikel 1
Zu Nummer 1
Zu Buchstabe a
Zu Buchstabe b
Zu Nummer 2
Zu Nummer 3
Zu Nummer 4
Zu Buchstabe a
Zu Buchstabe b
Zu Nummer 5
Zu Artikel 2
Zu Artikel 3
Anlage Stellungnahme des Nationalen Normenkontrollrates gem. § 6 Abs. 1 NKR-Gesetz: NKR-Nr. 1245: Entwurf der einundzwanzigsten Verordnung zur Änderung der Risikostruktur-Ausgleichsverordnung (21. RSA-ÄndV)
Drucksache 438/10
Unterrichtung durch die Bundesregierung
Stellungnahme der Bundesregierung zu den Tätigkeitsberichten 2008/2009 der Bundesnetzagentur für Elektrizität, Gas, Telekommunikation, Post und Eisenbahnen für die Bereiche Telekommunikation und Post und zu den Sondergutachten 56 und 57 der Monopolkommission "Telekommunikation 2009: Klaren Wettbewerbskurs halten" und "Post 2009: Auf Wettbewerbskurs gehen" Bundesministerium Berlin, den 7. Juli 2010 für Wirtschaft und Technologie
... 67. Im Hinblick auf die Schließung der Lücken bei der Breitband-Grundversorgung weist die Monopolkommission auf die potentiell positiven Effekte einer Konsolidierung im Kabelnetzbereich hin (Tz 266). Hier könnte nach ihrer Auffassung neben einer möglichen Aufhebung der vertikalen Trennung der Netzebenen 3 und 4 eine weniger strikte Fusionskontrolle die starke Zersplitterung der Anbieterstruktur beheben und den Wettbewerb um den Ausbau von hochleistungsfähigen Breitbandnetzen beflügeln. Die generalisierende These der Monopolkommission, dass das Bundeskartellamt Zusammenschlüssen auf Netzebene 3 generell kritisch gegenüberstehe, vermag die Bundesregierung nicht nachzuvollziehen und teilt diese nicht. Eine pauschale Beurteilung sollte nicht erfolgen, da Fusionskontrollentscheidungen stets Einzelfallentscheidungen sind. In der Vergangenheit hat das Bundeskartellamt bereits Zusammenschlüsse im Kabelbereich freigegeben, wenn die Nachteile der Marktbeherrschung auf Kabelmärkten durch Verbesserungen auf Breitbandmärkten überwogen wurden.
A. Allgemeines
B. Stellungnahme zum Bereich Telekommunikation
3 Vorbemerkung
Bewertung im Einzelnen
4 Wettbewerbsentwicklung
4 Marktregulierungsfragen
Reform des europäischen Rechtsrahmens für Telekommunikationsmärkte
Europäische Initiativen zur Regulierung des Mobilfunks
Förderung flächendeckender und hochleistungsfähiger Breitbandversorgung
Schließung von Breitbandversorgungslücken durch die digitale Dividende
Universaldienst im Tätigkeitsbericht der Bundesnetzagentur
C. Stellungnahme zum Bereich Post
3 Vorbemerkung
Bewertung im Einzelnen Regulierungsfragen
Mindestlohn für Briefdienstleistungen
Umsatzbesteuerung von Postdienstleistungen
3 Universaldienst
Teil leistungen
Vergabe von Postdienstleistungen durch öffentliche Stellen
Der Bund als Anteilseigner
Vertretung im Weltpostverein
Drucksache 315/10
Verordnung des Bundesministeriums für Verkehr, Bau und Stadtentwicklung
Fünfte Verordnung zur Änderung gefahrgutrechtlicher Verordnungen
... Die See-Berufsgenossenschaft und die Berufsgenossenschaft für Fahrzeughaltungen haben zur Berufsgenossenschaft für Transport und Verkehrswirtschaft fusioniert; die seeverkehrsspezifischen Aufgaben werden künftig von der Dienststelle Schiffssicherheit der fusionierten Berufsgenossenschaft wahrgenommen. Daher ist die Bezeichnung der zuständigen Stelle an den zutreffenden Stellen in den §§ 5 und 6 der
Drucksache 586/1/10
... Mit der Anhebung der Bußgeldobergrenze bei eichrechtlichen Verstößen wird dem Erfordernis Rechnung getragen, angemessene und differenzierte Bußgelder erheben zu können. Die bisherige Regelung des § 19 Absatz 4 ist seit rund 25 Jahren unverändert. Sie ist der wirtschaftlichen Entwicklung in dieser Zeit, die u.a. von Globalisierung, Unternehmensfusionierung und Rationalisierung geprägt ist, dringend anzupassen. In Anbetracht des wirtschaftlichen Schadens, der bei Verstößen gegen das Eichrecht für die Sozialgemeinschaft, die Verbraucher und die Wirtschaft durch Wettbewerbsverzerrung entstehen kann, ist eine Anhebung der maximalen Bußgeldhöhe von derzeit 10 000 Euro auf 250 000 Euro nachdrücklich geboten. Eine Sanktionsandrohung erfüllt nur dann eine präventive und repressive Funktion, wenn sie in einem vernünftigen Verhältnis zu den möglichen Unrechtsgewinnen des Einzelnen steht.
Drucksache 629/1/10
Empfehlungen der Ausschüsse
Mitteilung der Kommission an das Europäische Parlament, den Rat, den Europäischen Wirtschafts- und Sozialausschuss und den Ausschuss der Regionen: Regionalpolitik als Beitrag zum intelligenten Wachstum im Rahmen der Strategie Europa 2020 KOM (2010) 553 endg.
... 8. Der Bundesrat ist zudem der Auffassung, dass die regionalen, nationalen und europäischen Innovationspolitiken komplementär ausgestaltet werden müssen. So ist europäische Exzellenzförderung Aufgabe der europäischen Forschungspolitik. Die europäische Kohäsionspolitik dagegen fördert mit einem umfassenden Innovationsbegriff Innovationen in der Breite und trägt somit entscheidend zum Technologietransfer, zur Markteinführung und zur Diffusion von Neuerungen bei. Die Einschätzung der Kommission, dass die Regionen Strategien zu intelligenter Spezialisierung entwickeln sollen, wird grundsätzlich geteilt. Dies kann wegen der Nähe zu den Entwicklungsbedingungen, Strukturen und Akteuren jedoch nur auf regionaler Ebene geschehen.
Drucksache 694/10
Unterrichtung durch die Europäische Kommission
Mitteilung der Kommission an das Europäische Parlament, den Rat, den Europäischen Wirtschafts- und Sozialausschuss und den Ausschuss der Regionen: Eine integrierte Industriepolitik für das Zeitalter der Globalisierung - Vorrang für Wettbewerbsfähigkeit und Nachhaltigkeit KOM (2010) 614 endg.
... Durch die Verbesserung der Innovation und der Produktivität kann die Wettbewerbspolitik europäischen Unternehmen wirksam helfen, sich abzeichnende Themen in Sachen weltweite Wettbewerbsfähigkeit anzugehen, einschließlich ihrer Position auf internationalen Märkten. Insbesondere die Kontrolle von Unternehmenszusammenschlüssen ist ein wesentliches Instrument, das es Unternehmen erlaubt, sich durch Fusionen so umzustrukturieren, dass sie ihre Reichweite vergrößern, während zugleich die Industriekunden und die Verbraucher in Europa vor Preissteigerungen und anderen wettbewerbswidrigen Auswirkungen geschützt werden.
Mitteilung
1. Europa braucht die Industrie
2. Ein neuartiger Ansatz in der Industriepolitik
3. Verbesserung der Rahmenbedingungen für die Industrie
3.1. Prüfung auf Wettbewerbsfähigkeit und Umsetzung der intelligenten Regulierung
3.2. Unternehmen den Zugang zu Finanzierungsmitteln erleichtern
4. Stärkung des Binnenmarkts
4.1. Den Binnenmarkt voranbringen und Rechte an geistigem Eigentum durchsetzen
4.2. Wettbewerbspolitik
4.3. Verbesserung der Infrastruktur
5. Eine neue Politik für die industrielle Innovation
5.1. Industrielle Innovation
5.2. Qualifikationsbasis
6. Größtmöglichen Nutzen aus der Globalisierung ziehen
6.1. Handel und internationale Regulierung
6.2. Den Zugang zu Rohstoffen und kritischen Erzeugnissen sichern
7. Förderung der industriellen Modernisierung
7.1. Ressourcen-, Energie- und Kohlenstoffeffizienz
7.2. Strukturelle Überkapazitäten
7.3. Auf der sozialen Verantwortung der Unternehmen aufbauen
8. Die sektorspezifische Dimension - Ein zielgerichteter Ansatz
8.1 Raumfahrt: ein Motor für Innovation und Wettbewerbsfähigkeit im Dienste der Bürger
8.2. Nachhaltige Mobilität
8.3. Bewältigung gesellschaftlicher Herausforderungen
8.4. Neubelebung der Wettbewerbsfähigkeit der EU durch die Wertschöpfungskette
8.5. Lösungen für energieintensive Industriezweige
8.6 Ein erweiterter branchenorientierter Ansatz
9. Schlussfolgerungen: Ein neuer EU-Ordnungsrahmen für die Industriepolitik
Drucksache 152/10 (Beschluss)
Stellungnahme des Bundesrates
Entwurf eines Dritten Gesetzes zur Änderung des Vierten Buches Sozialgesetzbuch und anderer Gesetze
... Zum Anderen sollte nicht der im Koalitionsvertrag von CDU/CSU und FDP angekündigten Reform des Unfallversicherungsrechts vorgegriffen werden, mit der eine Entbürokratisierung des Unfallversicherungsrechts erfolgen soll. Die infolge von Fusionen größeren und damit wirtschaftlich stabileren Berufsgenossenschaften sowie die sinkende Bedeutung des Branchenbezugs bieten die Chance, eine klarer definierte Zuordnungsregelung zu finden.
1. Zu Artikel 1 Nummer 10 § 28b Absatz 6 Satz 1 SGB IV
2. Zu Artikel 1 Nummer 14 Buchstabe a § 28q Absatz 1a Satz 3a - neu - SGB IV
3. Zu Artikel 3 Nummer 13 § 129 Absatz 1 Nummer 5 SGB VII
4. Zu Artikel 3 Nummer 14 § 131 Absatz 1 SGB VII
5. Zu Artikel 3 Nummer 18a - neu - § 218d Absatz 1 SGB VII
6. Zu Artikel 3 Nummer 19 § 225 Absatz 1 Satz 1 und 2, Absatz 2 Satz 1 und 2 SGB VII
7. Zu Artikel 5 Nummer 5 § 83a SGB X
8. Zu Artikel 5 Nummer 6 Buchstabe c Doppelbuchstabe bb § 85 Absatz 3 Satz 2 und 3 SGB X
9. Zu Artikel 6 § 172 Absatz 3 Nummer 1 SGG
10. Zu Artikel 7 Nummer 1 Buchstabe a § 3 Absatz 2 Satz 4 ALG
11. Zu Artikel 7a - neu - Änderung des GKV-Wettbewerbsstärkungsgesetzes
Artikel 7a Änderung des GKV-Wettbewerbsstärkungsgesetzes
12. Zu Artikel 8a - neu - § 24 Absatz 1 Satz 3 - neu - KSVG
Artikel 8a Änderung des Gesetzes über die Sozialversicherung der selbständigen Künstler und Publizisten (Künstlersozialversicherungsgesetz)
Drucksache 484/10 (Beschluss)
Stellungnahme des Bundesrates
Entwurf eines Gesetzes zur Neuordnung des Arzneimittelmarktes in der gesetzlichen Krankenversicherung (Arzneimittelmarktneuordnungsgesetz - AMNOG )
... Abgeteilte Darreichungsformen zur Injektion oder Infusion (Stückzahl)
Drucksache 155/10
Gesetzentwurf der Bundesregierung
Entwurf eines Gesetzes zur Umsetzung der geänderten Bankenrichtlinie und der geänderten Kapitaladäquanzrichtlinie
... Kredite, die die Großkrediteinzelobergrenze überschreiten, müssen im Risikomanagement des Instituts besonders berücksichtigt werden. Satz 5 setzt die Bestimmung von Art. 2 Nr. 3 der Richtlinie 2009/111/EG, mit der Art. 30 Abs. 4 der Kapitaladäquanzrichtlinie geändert wird, um. Damit wird die Möglichkeit einer erhöhten Großkreditobergrenze von 150 Mio. Euro für Kredite an Institute auf Kredite an anerkannte Wertpapierhandelsunternehmen aus Drittstaaten sowie anerkannten Clearingstellen und Börsen ausdehnt. Die Änderung des Satzes 8 (früher Satz 9) stellt den Verzicht auf die Unterlegung allein in das Ermessen der Bundesanstalt. Die bisherige beispielhafte Aufzählung erweist sich für die Vielfalt der zu beurteilenden Sachverhalte als zu eng, auch gibt die Bankenrichtlinie eine solche Begrenzung nicht vor. Bei der Ausübung des Ermessens ist insbesondere zu berücksichtigen, ob die Großkreditüberschreitung für das Institut steuerbar war oder durch äußere nicht vorhersehbare Umstände entstanden ist. Das können Fusionen von Kreditnehmer sein oder auch regulatorische Änderungen im Bereich der Kreditnehmereinheiten. Mit dem Austausch des Begriffes "
A. Problem und Ziel
B. Lösung
C. Alternativen
D. Finanzielle Auswirkungen auf die öffentlichen Haushalte
E. Sonstige Kosten
F. Bürokratiekosten
Gesetzentwurf
Entwurf
Artikel 1 Änderung des Kreditwesengesetzes
§ 1b Begriffsbestimmungen für Verbriefungen
§ 8e Aufsichtskollegien
§ 18a Verbriefungen
§ 18b Organisatorische Vorkehrungen bei Verbriefungen
§ 24b Teilnahme an Zahlungs- sowie Wertpapierliefer- und abrechnungssystemen sowie interoperablen Systemen
§ 64m Übergangsvorschriften zum Gesetz zur Umsetzung der geänderten Bankenrichtlinie und der geänderten Kapitaladäquanzrichtlinie
Artikel 2 Änderung der Insolvenzordnung
Artikel 3 Änderung des Pfandbriefgesetzes
Abschnitt 5 Schutz vor Zwangsvollstreckung; Trennungsprinzip bei Insolvenz der Pfandbriefbank
§ 29 Schutz vor Zwangsvollstreckung, Arresten und Aufrechnung
§ 30 Trennungsprinzip bei Insolvenz der Pfandbriefbank; Sachwalterernennung
Artikel 4 Änderung der Pfandbrief-Barwertverordnung
Artikel 5 Änderung des Handelsgesetzbuchs
Artikel 6 Änderung des Einführungsgesetzes zum Handelsgesetzbuch
Einunddreißigster Abschnitt Übergangsvorschrift zum Gesetz zur Umsetzung der geänderten Bankenrichtlinie und der geänderten Kapitaladäquanzrichtlinie
Artikel 69
Artikel 7 Änderung des Wertpapierhandelsgesetzes
Artikel 8 Änderung des Gesetzes über das Verfahren in Familiensachen und in den Angelegenheiten der freiwilligen Gerichtsbarkeit
Artikel 9 Änderung des Schuldverschreibungsgesetzes
Artikel 10 Änderung des Gesetzes zur Neuregelung der Rechtsverhältnisse bei Schuldverschreibungen aus Gesamtemissionen und zur verbesserten Durchsetzbarkeit von Ansprüchen von Anlegern aus Falschberatung
Artikel 11 Inkrafttreten
Begründung
A. Allgemeiner Teil
I. Zielsetzung
II. Sachverhalt und Notwendigkeit
III. Gesetzgebungskompetenz des Bundes
IV. Wesentlicher Inhalt des Gesetzentwurfs
1. Änderung der Großkreditvorschriften zur besseren Erfassung von Konzentrationsrisiken
2. Einheitliche Prinzipien für die Anerkennung von hybriden Kapitalbestandteilen als Kernkapital
3. Stärkung der Zusammenarbeit der europäischen Aufsichtsbehörden
4. Verbriefungen und Verschärfung der Offenlegungsanforderungen
5. Änderungen des Pfandbriefgesetzes PfandBG
6. Verbesserung der Liquiditätssteuerung der Institute
V. Finanzielle Auswirkungen
VI. Bürokratiekosten
B. Besonderer Teil
Zu Artikel 1
Zu Nummer 1
Zu Nummer 2
Zu Buchstabe a
Zu Buchstabe b
Zu Buchstabe c
Zu Buchstabe d
Zu Buchstabe g
Zu Nummer 3
Zu Nummer 4
Zu Buchstabe a
Zu Buchstabe b
Zu Buchstabe c
Zu Buchstabe d
Zu Buchstabe e
Zu Buchstabe f
Zu Buchstabe g
Zu Nummer 5
Zu Buchstabe a
Zu Buchstabe b
Zu Buchstabe c
Zu Nummer 6
Zu Nummer 7
Zu Buchstabe a
Zu Buchstabe b
Zu Nummer 8
Zu Buchstabe a
Zu Buchstabe b
Zu Nummer 9
Zu Nummer 10
Zu Nummer 11
Zu Buchstabe a
Zu Buchstabe a
Zu Buchstabe b
Zu Buchstabe c
Zu Buchstabe c
Zu Buchstabe c
Zu Buchstabe d
Zu Buchstabe d
Zu Buchstabe d
Zu Buchstabe d
Zu Buchstabe d
Zu Buchstabe e
Zu Buchstabe e
Zu Buchstabe e
Zu Buchstabe e
Zu Buchstabe f
Zu Buchstabe g
Zu Buchstabe h
Zu Buchstabe i
Zu Buchstabe i
Zu Buchstabe i
Zu Buchstabe i
Zu Buchstabe i
Zu Buchstabe j
Zu Buchstabe j
Zu Buchstabe j
Zu Buchstabe j
Zu Buchstabe j
Zu Buchstabe k
Zu Buchstabe k
Zu Nummer 12
Zu Buchstabe a
Zu Buchstabe a
Zu Buchstabe b
Zu Buchstabe b
Zu Buchstabe c
Zu Nummer 13
Zu Nummer 14
Zu Buchstabe a
Zu Buchstabe b
Zu Nummer 15
Zu Buchstabe a
Zu Buchstabe n
Zu Nummer 16
Zu Nummer 17
Zu Nummer 18
Zu § 18a
Zu § 18b
Zu Nummer 19
Zu Buchstabe a
Zu Buchstabe b
Zu Buchstabe c
Zu Nummer 20
Zu Buchstabe a
Zu Buchstabe n
Zu Buchstabe e
Zu Buchstabe f
Zu Nummer 21
Zu Nummer 22
Zu Buchstabe n
Zu Nummer 23
Zu Nummer 24
Zu Buchstabe a
Zu Buchstabe b
Zu Nummer 25
Zu Nummer 26
Zu Nummer 27
Zu Nummer 28
Zu Nummer 29
Zu Nummer 30
Zu Nummer 31
Zu Nummer 32
Zu Nummer 33
Zu Nummer 34
Zu Nummer 35
Zu Nummer 36
Zu Nummer 37
Zu Nummer 38
Zu Nummer 39
Zu Nummer 40
Zu Nummer 41
Zu Nummer 42
Zu Nummer 43
Zu Nummer 44
Zu Artikel 2
Zu Nummer 1
Zu Nummer 2
Zu Nummer 3
Zu Nummer 4
Zu Artikel 3
Zu Nummer 1
Zu Buchstabe a
Zu Buchstabe d
Zu Nummer 2
Zu Buchstabe a
Zu Buchstabe b
Zu Nummer 3
Zu Buchstabe a
Zu Buchstabe b
Zu Nummer 4
Zu Nummer 5
Zu Buchstabe a
Zu Buchstabe b
Zu Nummer 6
Zu Nummer 7
Zu Nummer 8
Zu Nummer 9
Zu Nummer 10
Zu Nummer 11
Zu Nummer 12
Zu Nummer 14
Zu Buchstabe a
Zu Buchstabe b
Zu Buchstabe c
Zu Buchstabe c
Zu Buchstabe c
Zu Buchstabe c
Zu Buchstabe d
Zu Nummer 15
Zu Buchstabe a
Zu Buchstabe b
Zu Buchstabe c
Zu Nummer 16
Zu Artikel 4
Zu Nummer 1
Zu Nummer 2
Zu Nummer 3
Zu Artikel 5
Zu Artikel 6
Zu Artikel 7
Zu Artikel 8
Zu Nummer 1
Zu Nummer 2
Zu Nummer 3
Zu Nummer 4
Zu Artikel 9
Zu Artikel 10
Zu Artikel 11
Anlage 1 Stellungnahme des Nationalen Normenkontrollrates gem. § 6 Abs. 1 NKR-Gesetz: NKR-Nr. 1145: Gesetz zur Umsetzung der geänderten Richtlinien über die Wirksamkeit von Abrechnungen in Zahlungs- sowie Wertpapierliefer- und -abrechnungssystemen und über Finanzsicherheiten im Hinblick auf verbundene Systeme und Kreditforderungen
Anlage 2 Stellungnahme des Nationalen Normenkontrollrates gem. § 6 Abs. 1 NKR-Gesetz: Nr. 1236: Gesetz zur Umsetzung der geänderten Bankenrichtlinie und der geänderten Kapitaladäquanzrichtlinie
Anlage 3 Stellungnahme der Bundesregierung zu der Stellungnahme des Nationalen Normenkontrollrats (NKR) vom 15. März 2010 zum Entwurf eines Gesetzes zur Umsetzung der geänderten Bankenrichtlinie und der geänderten Kapitaladäquanzrichtlinie
Drucksache 333/10
Mitteilung des Präsidenten
Benennung von Beauftragten des Bundesrates in Beratungsgremien der Europäischen Union (spezifische Programme des 7. Forschungsrahmenprogramms in den Ausschüssen der Kommission)
... 1. Fusionsenergie
Drucksache 152/1/10
Empfehlungen der Ausschüsse
Entwurf eines Dritten Gesetzes zur Änderung des Vierten Buches Sozialgesetzbuch und anderer Gesetze
... Zum Anderen sollte nicht der im Koalitionsvertrag von CDU/CSU und FDP angekündigten Reform des Unfallversicherungsrechts vorgegriffen werden, mit der eine Entbürokratisierung des Unfallversicherungsrechts erfolgen soll. Die infolge von Fusionen größeren und damit wirtschaftlich stabileren Berufsgenossenschaften sowie die sinkende Bedeutung des Branchenbezugs bieten die Chance, eine klarer definierte Zuordnungsregelung zu finden.
1. Zu Artikel 1 Nummer 10 § 28b Absatz 6 Satz 1 SGB IV
2. Zu Artikel 1 Nummer 14 Buchstabe a § 28q Absatz 1a Satz 3a - neu - SGB IV
3. Zu Artikel 3 Nummer 13 § 129 Absatz 1 Nummer 5 SGB VII
4. Zu Artikel 3 Nummer 14 § 131 Absatz 1 SGB VII
5. Zu Artikel 3 Nummer 18a - neu - § 218d Absatz 1 SGB VII
6. Zu Artikel 3 Nummer 19 § 225 Absatz 1 Satz 1 und 2, Absatz 2 Satz 1 und 2 SGB VII
7. Zu Artikel 5 Nummer 5 § 83a SGB X
8. Zu Artikel 5 Nummer 6 Buchstabe c Doppelbuchstabe bb § 85 Absatz 3 Satz 2 und 3 SGB X
9. Zu Artikel 6 § 172 Absatz 3 Nummer 1 SGG
10. Zu Artikel 7 Nummer 1 Buchstabe a § 3 Absatz 2 Satz 4 ALG
11. Zu Artikel 7 Nummer 1 Buchstabe a § 3 Absatz 2 Satz 4 ALG
12. Zu Artikel 7a - neu - Änderung des GKV-Wettbewerbsstärkungsgesetzes
Artikel 7a Änderung des GKV-Wettbewerbsstärkungsgesetzes
13. Zu Artikel 8a - neu - § 24 Absatz 1 Satz 3 - neu - KSVG
Artikel 8a Änderung des Gesetzes über die Sozialversicherung der selbständigen Künstler und Publizisten (Künstlersozialversicherungsgesetz)
Drucksache 332/10
Verordnung des Bundesministeriums für Gesundheit und des Bundesministeriums für Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz
Neunte Verordnung zur Änderung der Arzneimittelverschreibungsverordnung
... Darreichungsform / Art der Anwendung Konzentrat zur Herstellung einer Infusionslösung
Drucksache 701/1/10
Empfehlungen der Ausschüsse
Mitteilung der Kommission an das Europäische Parlament und den Rat: Auf dem Weg zu einer verstärkten europäischen Katastrophenabwehr - die Rolle von Katastrophenschutz und humanitärer Hilfe KOM (2010) 600 endg.
... Schließlich kann die Fusion der Bereiche Katastrophenschutz und Humanitäre Hilfe nur insoweit akzeptiert werden, als dies auf Gemeinschaftsebene praktiziert wird. Ob ein entsprechender Schritt auf nationaler Ebene angezeigt ist, liegt im Entscheidungsbereich der Mitgliedstaaten. Daher stellen auch die geplanten Vorgaben über die Verbindung von nationalen Kontaktstellen für Katastrophenschutz mit nationalen Stellen für humanitäre Hilfe einen Eingriff in die Organisationshoheit der Mitgliedstaaten dar.
Drucksache 18/10
... Fusion/Liquidation
Drucksache 641/1/10
Empfehlungen der Ausschüsse
Grünbuch der Kommission: Weiteres Vorgehen im Bereich der Abschlussprüfung - Lehren aus der Krise KOM (2010) 561 endg.
... 6. Der Bundesrat verkennt nicht, dass unter bestimmten Konstellationen (z.B. bei Fusion zweier prüfungspflichtiger Unternehmen) sogenannte Joint Audits, also eine arbeitsteilige Abschlussprüfung zweier Prüfungsgesellschaften, sinnvoll sein können. Bezüglich einer verpflichtenden Einführung von Joint Audits gibt der Bundesrat jedoch zu bedenken, dass mit einem Joint Audit unweigerlich ein erhöhter Koordinationsaufwand der Abschlussprüfer untereinander sowie zwischen den Abschlussprüfern und den zuständigen Organen des Mandanten verbunden ist, der die Gefahr von Kommunikationsproblemen in sich birgt. Die notwendigen Abstimmungen führen zudem zwangsläufig zu höheren Prüfungskosten und damit zusätzlichen Kostenbelastungen für die Unternehmen. AuditKonsortien sollten daher nicht generell vorgeschrieben werden, zumal es den Nachfragern nach Prüfungsleistungen schon heute freisteht, Joint Audits durch zwei Prüfer zu beauftragen.
Drucksache 134/10
Unterrichtung durch das Europäische Parlament
Entschließung des Europäischen Parlaments vom 10. Februar 2010 zu dem Fortschrittsbericht 2009 über die Türkei
... 20. begrüßt die Anwendung des Stiftungsgesetzes; bedauert jedoch, dass sich die Religionsgemeinschaften weiterhin mit Eigentumsproblemen konfrontiert sehen, auf die dieses Gesetz nicht eingeht, so etwa Probleme im Zusammenhang mit Liegenschaften, die nach einer Beschlagnahme an Dritte verkauft wurden, oder mit Eigentum von Stiftungen, welche vor Annahme der neuen Gesetzgebung aus einer Fusion entstanden sind; fordert die türkische Regierung eindringlich auf, sich unverzüglich mit dieser Frage zu befassen;
Erfüllung der politischen Kriterien von Kopenhagen
Demokratie und Rechtsstaatlichkeit
Menschenrechte sowie Achtung und Schutz von Minderheiten
Fähigkeit zur Übernahme der mit der Mitgliedschaft einhergehenden Verpflichtungen
Verpflichtung zu gutnachbarlichen Beziehungen
Vertiefung der Zusammenarbeit zwischen der Europäischen Union und der Türkei
Drucksache 845/10
Allgemeine Verwaltungsvorschrift der Bundesregierung
Erste Allgemeine Verwaltungsvorschrift zur Änderung der Allgemeinen Verwaltungsvorschrift Lebensmittelhygiene
... "Bei Muskelstücken ist darauf zu achten, dass sich keine Faszie oder Fettgewebe zwischen Muskulatur und beimpften Nährboden befindet. Das Auflegen auf den beimpften Nährboden erfolgt mit dem Querschnitt der Muskelfasern nach unten, um eine gute Diffusion eventuell vorhandener Hemmstoffe aus den Muskelfasern zu gewährleisten."
Drucksache 333/1/10
Empfehlungen der Ausschüsse
Benennung von Beauftragten des Bundesrates in Beratungsgremien der Europäischen Union (spezifische Programme des 7. Forschungsrahmenprogramms in den Ausschüssen der Kommission)
... Fusionsenergie
Drucksache 667/1/10
Empfehlungen der Ausschüsse
Mitteilung der Kommission an das Europäische Parlament, den Rat, den Europäischen Wirtschafts- und Sozialausschuss, den Ausschuss der Regionen und die nationalen Parlamente: Überprüfung des EU-Haushalts KOM (2010) 700 endg.
... 22. Die Aufzählung möglicher Finanzierungsprioritäten kann nicht abschließend sein. Sie lässt insbesondere bewährte Instrumente der Strukturpolitik vermissen wie z.B. die Förderung produktiver Unternehmensinvestitionen. Investitionen von Unternehmen gehören zu den stärksten Wachstumstreibern. Sie tragen in wirtschaftlich schwächer wie besser entwickelten Regionen in erheblichem Umfang zu Entstehung, Adaption und Diffusion von Innovationen bei, sind unerlässlich für flächendeckendes Wachstum und unterstützen damit in hohem Maße die Strategie Europa 2020. Sie leisten insbesondere einen bedeutenden Beitrag, die Ziele der Leitinitiative "Eine Industriepolitik für das Zeitalter der Globalisierung" zu erreichen.
Drucksache 437/1/10
Empfehlungen der Ausschüsse
Vorschlag für eine Richtlinie des Europäischen Parlaments und des Rates über Einlagensicherungssysteme (Neufassung) KOM (2010) 368 endg.; Ratsdok. 12386/10
... 5. Die vorgeschlagene Pflicht zur Mitgliedschaft in einem gesetzlichen Einlagensicherungssystem und die hiermit einhergehende Streichung der Möglichkeit, Kreditinstitute - sofern sie einem System mit zumindest gleichwertigem Schutz angehören - von dieser Pflichtmitgliedschaft befreien zu können, ist in Bezug auf Deutschland kontraproduktiv. Eine solche Streichung berücksichtigt - und dies entgegen der mit dem Richtlinienvorschlag verfolgten Ziele - nicht, dass mit dem Haftungsverbund der Sparkassen-Finanzgruppe und der Sicherungseinrichtung des Bundesverbandes der Deutschen Volksbanken und Raiffeisenbanken e. V. in Deutschland bereits freiwillig institutsbezogene Sicherungssysteme geschaffen wurden, die von den Mitgliedstaaten der EU als gleichwertig anerkannt sind und sich bis zum jetzigen Zeitpunkt bewährt haben. Mit der Vorgabe zur Pflichtmitgliedschaft in einem gesetzlichen Einlagensicherungssystem berücksichtigt der Vorschlag - abgesehen etwa von der Möglichkeit geringerer Beitragszahlungen - nicht, dass die den institutsbezogenen Sicherungssystemen angeschlossenen Mitglieder die gesetzlichen Einlagensicherungssysteme gar nicht in Anspruch nehmen müssen, da diese nach ihrer Zielrichtung und den ihnen insoweit zur Verfügung stehenden institutssichernden Maßnahmenmöglichkeiten - beispielsweise Stützungsmaßnahmen mit Finanzmitteln, Auflagen, Fusionen - bereits den Eintritt eines Entschädigungsfalls verhindern. Wollten die deutschen Kreditinstitute ihren institutsbezogenen Schutz aufrecht erhalten, wären sie hinsichtlich des gesetzlichen Einlagensicherungssystems im Ergebnis nur Beitragszahler und müssten über die vorgeschlagene gegenseitige Kreditfazilität unter Umständen risikoreiche Geschäftsmodelle anderer Kreditinstitute - und dies sogar EU-weit - stützen. Daher sollten die institutssichernden Systeme auch künftig von der Pflicht zur Mitgliedschaft in einem Einlagensicherungssystem befreit sein. Dabei wird hierfür auch weiterhin Voraussetzung sein, dass diese Systeme, soweit sie europäische Vorgaben nicht erfüllen sollten, entsprechende Anpassungen vornehmen.
Drucksache 96/10
Gesetzentwurf der Bundesregierung
Entwurf eines Gesetzes zur Änderung krankenversicherungsrechtlicher und anderer Vorschriften
... - Die Zusammensetzung des Verwaltungsrates des GKV-Spitzenverbandes wird neu geregelt. Künftig werden auch Arbeitgebervertreter der Ersatzkassen, die aufgrund kassenartenübergreifender Fusionen inzwischen paritätisch besetzte Verwaltungsräte haben, im Verwaltungsrat des GKV-Spitzenverbandes vertreten sein. Historisch bedingt waren die Verwaltungsräte der Ersatzkassen zum Zeitpunkt der Errichtung des GKV-Spitzenverbands nur durch Versichertenvertreter besetzt.
A. Problem und Ziel
B. Lösung
C. Alternativen
D. Finanzielle Auswirkungen auf die öffentlichen Haushalte
E. Sonstige Kosten
F. Bürokratiekosten
Gesetzentwurf
Entwurf
Artikel 1 Änderung des Fünften Buches Sozialgesetzbuch
§ 307a Strafvorschriften
Artikel 2 Änderung des Vierten Buches Sozialgesetzbuch
Artikel 3 Änderung der Bundespflegesatzverordnung
Artikel 4 Änderung der Bundes-Apothekerordnung
Artikel 5 Änderung der Bundesärzteordnung
Artikel 6 Änderung des Gesetzes über die Ausübung der Zahnheilkunde
Artikel 7 Änderung des Krankenpflegegesetzes
Artikel 8 Änderung des Hebammengesetzes
Artikel 9 Änderung der Approbationsordnung für Apotheker
Artikel 10 Änderung der Approbationsordnung für Ärzte
Artikel 11 Änderung der Approbationsordnung für Zahnärzte
Artikel 12 Änderung des Medizinproduktegesetzes
Artikel 13 Änderung des Gesetzes zur Änderung arzneimittelrechtlicher und anderer Vorschriften
Artikel 14 Inkrafttreten
Begründung
A. Allgemeiner Teil
I. Ziele des Gesetzentwurfes
II. Wesentlicher Inhalt des Gesetzentwurfes
II.1. Einbeziehung privater Abrechnungsstellen bei Abrechnung von Leistungen
II.2. Klarstellungen in krankenversicherungsrechtlichen und anderen Vorschriften
II.3. Klarstellung bestimmter Straf- und Bußgeldvorschriften
II.4. Änderung berufsrechtlicher Regelungen
III. Gesetzgebungskompetenz des Bundes
IV. Vereinbarkeit mit EU-Recht
V. Finanzielle Auswirkungen, Kosten und Preiswirkung
VI. Bürokratiekosten
VII. Gleichstellungspolitische Bedeutung
B. Besonderer Teil
Zu Artikel 1
Zu Nummer 1
Zu Nummer 2
Zu Buchstabe a
Zu Buchstabe b
Zu Buchstabe c
Zu Nummer 3
Zu Buchstabe a
Zu Buchstabe b
Zu Nummer 4
Zu Buchstabe a
Zu Buchstabe b
Zu Buchstabe c
Zu Buchstabe d
Zu Buchstabe e
Zu Nummer 5
Zu Buchstabe a
Zu Buchstabe b
Zu Nummer 6
Zu Nummer 7
Zu Artikel 2
Zu Nummer 1
Zu Nummer 2
Zu Buchstabe a
Zu Buchstabe b
Zu Buchstabe c
Zu Nummer 3
Zu Artikel 3
Zu Artikel 4
Zu Nummer 1
Zu Nummer 1
Zu Nummer 1
Zu Nummer 2
Zu Nummer 2
Zu Nummer 3
Zu Nummer 3
Zu Nummer 4
Zu Nummer 5
Zu Artikel 5
Zu Nummer 1
Zu Nummer 1
Zu Nummer 1
Zu Nummer 2
Zu Nummer 3
Zu Nummer 3
Zu Nummer 4
Zu Nummer 5
Zu Nummer 6
Zu Artikel 6
Zu Nummer 1
Zu Nummer 1
Zu Nummer 1
Zu Nummer 2
Zu Nummer 3
Zu Nummer 3
Zu Nummer 4
Zu Nummer 5
Zu Nummer 6
Zu Artikel 7
Zu Nummer 1
Zu Nummer 2
Zu Nummer 2
Zu Artikel 8
Zu Nummer 1
Zu Nummer 2
Zu Nummer 3
Zu Artikel 9
Zu Artikel 10
Zu Artikel 11
Zu Artikel 12
Zu Artikel 13
Zu Artikel 14
Zu Absatz 1
Zu Absatz 2
Zu Absatz 3
Drucksache 195/09
Unterrichtung durch die Bundesregierung
Mitteilung der Kommission der Europäischen Gemeinschaften an das Europäische Parlament, den Rat, den Europäischen Wirtschafts- und Sozialausschuss und den Ausschuss der Regionen: Jährliche Strategieplanung für 2010 KOM (2009) 73 endg.; Ratsdok. 6852/09
... Zu den Prioritäten des Jahres 2010 wird es auch gehören, die Auswirkungen der krisenbedingten Veränderungen in der europäischen Wirtschaft durch staatliche Beihilfen und Fusionskontrollmaßnahmen abzufedern. Die stärkere Bekämpfung von Kartellen und die Durchsetzung der Wettbewerbsvorschriften in netzgebundenen Wirtschaftszweigen (Energie, IKT, Verkehr, Post und Finanzdienste) werden der wirtschaftlichen Erholung ebenfalls förderlich sein. Weitere sektorspezifische Wettbewerbsuntersuchungen und neue systematische Marktbeobachtungen werden dazu beitragen, jene ineffizienten Märkte und Sektoren zu ermitteln, bei denen entsprechende Anpassungen zu Verbesserungen in Bezug auf Wachstum, Beschäftigungslage und Verbraucherschutz führen können. Zugleich muss bei Rettung und Umstrukturierung von Unternehmen, die von der Krise schwer betroffen sind, die Kohärenz auf europäischer Ebene gewährleistet werden.
Mitteilung
1. Einleitung
2. Teil I – Politische Prioritäten für 2010
2.1. Wirtschaftlicher und sozialer Wiederaufschwung
2.2. Klimawandel und nachhaltige Entwicklung Europas
2.3. Bürgernahe Politik
2.4. Europa als Partner in der Welt
2.5 Verbesserung der Rechtsetzung und der Transparenz
3. Teil II – Allgemeiner Rahmen für die personellen und die finanziellen Ressourcen im Jahr 2010
3.1. Personelle Ressourcen
3.2. Geänderte Finanzmittelzuweisung
3.2.1. Wettbewerbsfähigkeit für Wachstum und Beschäftigung Teilrubrik 1a
3.2.2. Kohäsion für Wachstum und Beschäftigung Teilrubrik 1b
3.2.3. Bewahrung und Bewirtschaftung der natürlichen Ressourcen Rubrik 2
3.2.4. Freiheit, Sicherheit und Recht Teilrubrik 3a
3.2.5. Unionsbürgerschaft Teilrubrik 3b
3.2.6. Die EU als globaler Partner Rubrik 4
Drucksache 242/09
Verordnung der Bundesregierung
Zweite Verordnung zur Änderung der Berufskrankheiten -Verordnung
... Das Krankheitsbild der interstitiellen Siderofibrose der Lungen ist anamnestisch durch eine progrediente Belastungs- und später Ruheluftnot gekennzeichnet. Lungenfunktionsanalytisch zeigen sich eine restriktive Ventilationsstörung, eine reduzierte Diffusionskapazität für Kohlenmonoxid, eine herabgesetzte Lungendehnbarkeit und eine Gasaustauschstörung unter Belastung, später auch in Ruhe. In der Belastungsuntersuchung werden pulmonale Ausbelastungskriterien vorzeitig erreicht. In der hochauflösenden Computertomographie der Lungen zeigen sich unspezifisch fibrotische Veränderungen, teilweise mit milchglasartigen Bildern. In fortgeschrittenen Fällen sind zum Teil auch Traktionsbronchiektasen erkennbar. Das Krankheitsbild ist einerseits von der klassischen Siderose der Lungen bei Schweißern und andererseits vom Formenkreis nicht arbeitsbedingter interstitieller Lungengerüsterkrankungen abzugrenzen, die nicht Gegenstand dieser Berufskrankheit sind.
Drucksache 228/09
Unterrichtung durch das Europäische Parlament
Entschließung des Europäischen Parlaments vom 4. Februar 2009 zu "2050: Die Zukunft beginnt heute - Empfehlungen für eine künftige integrierte EU-Klimaschutzpolitik " (2008/2105(INI))
... AH. in der Erwägung, dass der Entwurf des Internationalen Thermonuklearen Versuchsreaktors ein kapitalintensiver Entwicklungsschwerpunkt für die Kernfusion als eine mögliche neue Energiequelle der Zukunft geworden ist und dass ein eventueller Beitrag zum Energiemarkt erst äußerst langfristig zu erwarten ist,
Drucksache 828/09
Unterrichtung durch die Bundesregierung
Grünbuch der Kommission der Europäischen Gemeinschaften: Verknüpfung von Unternehmensregistern KOM (2009) 614 endg.; Ratsdok. 15801/09
... Unternehmen werden verstärkt über die nationalen Grenzen hinweg tätig und nützen so die Chancen des Binnenmarkts. Grenzübergreifende Unternehmensgruppen und die Vielzahl von Umstrukturierungen, wie Fusionen und Spaltungen, betreffen Unternehmen aus verschiedenen Mitgliedstaaten der EU. Außerdem hat es die Rechtsprechung des Europäischen Gerichtshofes5 Unternehmen im Laufe des letzten Jahrzehnts ermöglicht, sich in einem Mitgliedstaat eintragen zu lassen und ihre Geschäftstätigkeit teilweise oder vollständig in einem anderen Mitgliedstaat auszuüben.
Grünbuch Verknüpfung von Unternehmensregistern Text von Bedeutung für den EWR
1. Einleitung
2. Warum ist eine verstärkte Zusammenarbeit zwischen Unternehmensregistern erforderlich?
– Zugang zu Informationen – das Netzwerk von Unternehmensregistern
– Zusammenarbeit der Unternehmensregister in grenzüberschreitenden Vorgängen
Kasten 1 – Gesellschaftsrechtsregelungen und Zusammenarbeit zwischen Unternehmensregistern
3. Bestehende Kooperationsmechanismen
3.1. Bestehende Kooperationsmechanismen zwischen Unternehmensregistern
Kasten 2 – Das Europäische Unternehmensregister EBR
3.2. Andere Instrumente und Initiativen: IMI und E-Justiz
Kasten 3 – Binnenmarkt-Informationssystem IMI
4. Zukunftsperspektiven
4.1. Zugang zu Informationen – das Netzwerk von Unternehmensregistern
4.2. Kooperation von Unternehmensregistern bei grenzüberschreitenden Fusionen und Verlegungen des Firmensitzes
– Option 1 – Verwendung der Ergebnisse des BRITE-Projekts
– Option 2 – Binnenmarkt-Informationssystem IMI
– Kombination der Optionen 1 und 2
5. Nächste Schritte
Drucksache 305/09
Unterrichtung durch das Europäische Parlament
Entschließung des Europäischen Parlaments vom 10. März 2009 mit Empfehlungen an die Kommission zur grenzüberschreitenden Verlegung von eingetragenen Gesellschaftssitzen (2008/2196(INI))
... 2. stellt fest, dass Unternehmen ihren Sitz derzeit nur durch Gesellschaftsauflösung und Gründung einer neuen juristischen Person im Zielmitgliedstaat oder durch Gründung einer neuen juristischen Person im Zielmitgliedstaat und anschließende Fusion beider Unternehmen verlegen können; stellt ferner fest, dass dieser Vorgang mit administrativen Hürden, Kosten und sozialen Folgewirkungen verbunden ist und keine Rechtssicherheit bietet;
Anlage zur Entschliessung Ausführliche Empfehlungen zum Inhalt des verlangten Vorschlags
Empfehlung 1 Auswirkungen einer grenzüberschreitenden Verlegung des eingetragenen Sitzes
Empfehlung 2 unternehmensinternes Verlegungsverfahren
Empfehlung 3 Verlegungsbeschluss der Aktionärsversammlung
Empfehlung 4 administratives Verlegungsverfahren und Prüfung
Empfehlung 5 Mitbestimmung der Arbeitnehmer
Empfehlung 6 von der Verlegung betroffene Dritte
Drucksache 529/09
Verordnung des Bundesministeriums für Gesundheit und des Bundesministeriums für Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz
Siebte Verordnung zur Änderung der Arzneimittelverschreibungsverordnung
... Darreichungsform / Art der Anwendung Pulver zur Herstellung einer Infusionslösung (Pulver zur Infusion)
Drucksache 171/09 (Beschluss)
Stellungnahme des Bundesrates
Entwurf eines Gesetzes zur Änderung arzneimittelrechtlicher und anderer Vorschriften
... Mit den Änderungen werden solche Tätigkeiten von der Überwachungspflicht und der Anzeigepflicht ausgenommen, bei denen ein Arzt durch einfaches Mischen von ansonsten unveränderten Fertigarzneimitteln (z.B. Aufziehen verschiedener Lösungen in einer Spritze oder Einbringen verschiedener Lösungen in eine Infusionslösung) unmittelbar vor und in unmittelbarem Zusammenhang mit der persönlichen Anwendung ein "
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Suchbeispiele:
Informationssystem - umwelt-online Internet
Das Informationssystem umfaßt alle bei umwelt-online implementierten Dateien zu den Umweltmedien/Bereichen:
Abfall ,
Allgemeines ,
Anlagentechnik ,
Bau ,
Biotechnologie ,
Energienutzung ,
Gefahrgut ,
Immissionsschutz ,
Lebensmittel & Bedarfsgegenstände,
Natur -,
Pflanzen -,
Tierschutz ,
Boden/Altlasten ,
Störfallprävention&Katastrophenschutz ,
Chemikalien ,
Umweltmanagement sowie
Arbeitsschutz
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