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"Fusion"
Drucksache 797/09
Unterrichtung durch die Bundesregierung
Mitteilung der Kommission der Europäischen Gemeinschaften an das Europäische Parlament, den Rat, den Europäischen Wirtschafts- und Sozialausschuss, den Europäischen Gerichtshof und die Europäische Zentralbank: Ein EU-Rahmen für das grenzübergreifende Krisenmanagement im Bankensektor KOM (2009) 561 endg.; Ratsdok. 15049/09
... Nationale Abwicklungsstrategien können grob in zwei Kategorien aufgeteilt werden: Strategien auf der Grundlage des Insolvenzrechts für Unternehmen, einschließlich Verwaltungen, und Strategien auf der Grundlage spezifischer Regelungen für Banken. In beiden Fällen sind die Bestimmungen auf nationale Banktätigkeiten innerhalb des eigenen Hoheitsgebiets beschränkt.16 Spezifische Regelungen sind denkbar als allgemeine, an die Situation der Banken angepasste Insolvenzregelungen oder als Satz maßgeschneiderter Werkzeuge zur Abwicklung zusammengebrochener Banken. Spezifisch zugeschnittene Werkzeuge wären beispielsweise Befugnisse zur Übertragung der gesamten oder eines Teils der Forderungen und Verbindlichkeiten einer zusammenbrechenden Bank auf ein anderes Unternehmen des Privatsektors (unterstützte oder nicht unterstützte Fusion durch öffentliche Behörden) oder die Schaffung einer "
Mitteilung
1. Einleitung
2. Ziel und Struktur der Mitteilung
2.1. Ziel
2.2. Struktur
2.3 Wechselwirkungen mit anderen EU-Maßnahmen
3. Frühzeitiges Eingreifen der Aufsichtsbehörden
3.1. Werkzeuge für ein frühzeitiges Eingreifen
5 Fragen8
3.2. Übertragung von Vermögenswerten innerhalb der Gruppe
4. Abwicklung von Banken
4.1. Warum werden für die Abwicklung von Banken EU-Maßnahmen benötigt?
Unterschiede zwischen nationalen Rechtsvorschriften
Anreize für die Isolierung nationaler Vermögenswerte
4.2. Ziele des Abwicklungsmechanismus für den Bankensektor
4.3. Welche Instrumente werden benötigt?
4.4. Auslöseschwellen und Zeitplan für den Einsatz der Instrumente
4.5. Geltungsbereich des Abwicklungsrahmens für den Bankensektor
4.6. Bedeutung der Rechte der Beteiligten für den Abwicklungsmechanismus im Bankensektor
5 Aktionäre
Gläubiger und Gegenparteien
4.7. Abwicklung von Bankengruppen
4.8. Finanzierung der grenzübergreifenden Abwicklung
Finanzierung durch den Privatsektor
5 Lastenteilung
5. Insolvenz
Integrierter Umgang mit Unternehmensgruppen
Harmonisierte EU-Insolvenzregelung für Banken
6. Folgemassnahmen
Drucksache 811/09
Verordnung des Bundesministeriums für Gesundheit und des Bundesministeriums für Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz
Achte Verordnung zur Änderung der Arzneimittelverschreibungsverordnung
... Pulver zur Herstellung einer Infusionssuspension
Drucksache 226/09
Unterrichtung durch das Europäische Parlament
Entschließung des Europäischen Parlaments vom 3. Februar 2009 zu der Zweiten Überprüfung der Energiestrategie (2008/2239(INI))
... 92. betont, dass die Kommission weder in ihrem revidierten Demonstrationsprogramm noch in der strategischen Planung die Entwicklung der Nukleartechnologie bis zum Jahr 2050 untersucht hat, wie im Referenzdokument der Technologieplattform für die nachhaltige Nutzung der Kernenergie vorgeschlagen wird, und dass sie auch nicht geprüft hat, welchen Platz das ITER-Projekt der kontrollierten Fusion einnehmen soll;
Europäische Energiepolitik
2 Versorgungssicherheit
2 Energiebinnenmarkt
Externe Energiepolitik
Mechanismen zur Bewältigung von Krisen durch Bewirtschaftung der Öl- und Gasvorräte
2 Energieeffizienz
Optimierte Nutzung der in der Europäischen Union vorhandenen Ressourcen und der besten Technologien
Perspektiven für 2050
Drucksache 740/09
Unterrichtung durch die Bundesregierung
Vorschlag für eine Verordnung des Europäischen Parlaments und des Rates zur Einrichtung einer Europäischen Wertpapieraufsichtsbehörde KOM (2009) 503 endg.; Ratsdok. 13654/09
... Mit diesen Vorschlägen reagiert die Kommission klar auf die während der Krise aufgedeckten Schwachstellen und auf die Aufforderung der G 20, Maßnahmen zu ergreifen, um ein solideres und weltweit kohärenteres Regulierungs- und Aufsichtssystem für Finanzdienstleistungen zu schaffen. Die ESA könnten auch als nützliche Kontaktstellen für Aufsichtsbehörden aus Drittländern dienen. In diesem Zusammenhang können sie unbeschadet der Kompetenzen der Europäischen Institutionen Verwaltungsvereinbarungen mit internationalen Organisationen und Verwaltungen von Drittländern eingehen. Die ESA können zudem an der Vorbereitung von Entscheidungen über die Gleichwertigkeit von Aufsichtsregelungen in Drittländern beteiligt werden. Auch können die ESA auf Ersuchen oder auf Eigeninitiative beratend für das Europäische Parlament, den Rat und die Kommission tätig werden oder Stellungnahmen veröffentlichen, u.a. zu aufsichtlichen Bewertungen von Fusionen und Übernahmen. Letztere sollten einen zusätzlichen Schutz dafür bieten, dass künftige Fusionen und Übernahmen fundiert und objektiv bewertet werden.
Drucksache 249/09
Unterrichtung durch das Europäische Parlament
Entschließung des Europäischen Parlaments vom 19. Februar 2009 zu der Anwendung der Richtlinie 2002/14/EG zur Festlegung eines allgemeinen Rahmens für die Unterrichtung und Anhörung der Arbeitnehmer in der Europäischen Gemeinschaft (2008/2246(INI))
... 23. fordert die Kommission, die für die Kontrolle von Fusionen und Übernahmen zuständig ist, auf, dafür zu sorgen, dass nationale und gemeinschaftsrechtliche Regeln im Bereich Unterrichtung und Anhörung bei den Entscheidungen zu Fusionen und Übernahmen eingehalten werden;
Den Prozess der Unterrichtung und Anhörung der Arbeitnehmer in der Europäischen Union schrittweise stärken
Die Maßnahmen zur Umsetzung der Richtlinie 2002/14/EG durchführen und verbessern
Drucksache 739/09
Unterrichtung durch die Bundesregierung
Vorschlag für eine Verordnung des Europäischen Parlaments und des Rates zur Einrichtung einer Europäischen Aufsichtsbehörde für das Versicherungswesen und die betriebliche Altersversorgung KOM (2009) 502 endg.; Ratsdok. 13653/09
... Mit diesen Vorschlägen reagiert die Kommission klar auf die während der Krise aufgedeckten Schwachstellen und auf die Aufforderung der G 20, Maßnahmen zu ergreifen, um ein fundierteres und weltweit solideres Regulierungs- und Aufsichtssystem für Finanzdienstleistungen zu schaffen Die ESA könnten auch als nützliche Kontaktstellen für Aufsichtsbehörden aus Drittländern dienen. In diesem Zusammenhang können sie unbeschadet der Kompetenzen der Europäischen Institutionen Verwaltungsvereinbarungen mit internationalen Organisationen und Verwaltungen von Drittländern eingehen. Die ESA können zudem an der Vorbereitung von Entscheidungen über die Gleichwertigkeit von Aufsichtsregelungen in Drittländern beteiligt werden. Auch können die ESA auf Ersuchen oder auf Eigeninitiative beratend für das Europäische Parlament, den Rat und die Kommission tätig werden oder Stellungnahmen veröffentlichen, u.a. zu aufsichtlichen Bewertungen von Fusionen und Übernahmen. Letztere sollten einen zusätzlichen Schutz dafür bieten, dass künftige Fusionen und Übernahmen fundiert und objektiv bewertet werden.
Drucksache 171/09
Gesetzentwurf der Bundesregierung
Entwurf eines Gesetzes zur Änderung arzneimittelrechtlicher und anderer Vorschriften
... Transfusionsgesetz
A. Problem und Ziel
B. Lösung
C. Alternativen
D. Finanzielle Auswirkungen auf die öffentlichen Haushalte
1. Haushaltsausgaben ohne Vollzugsaufwand
2. Vollzugsaufwand
E. Sonstige Kosten
F. Bürokratiekosten
Gesetzentwurf
Entwurf
Artikel 1 Änderung des Arzneimittelgesetzes
§ 4b Sondervorschriften für Arzneimittel für neuartige Therapien
§ 20d Ausnahme von der Erlaubnispflicht für Gewebe und Gewebezubereitungen
§ 25c Maßnahmen der zuständigen Bundesoberbehörde zu Entscheidungen der Europäischen Kommission oder des Rates der Europäischen Union
§ 52b Bereitstellung von Arzneimitteln
§ 74 Mitwirkung von Zolldienststellen
Sechzehnter Unterabschnitt
§ 144 Übergangsvorschriften aus Anlass des Gesetzes zur Änderung arzneimittelrechtlicher und anderer Vorschriften
Artikel 2 Änderung des Bundesbesoldungsgesetzes
Artikel 3 Änderung des Transplantationsgesetzes
Artikel 4 Änderung des Gesetzes über die Errichtung eines Bundesamtes für Sera und Impfstoffe
Artikel 5 Änderung des Betäubungsmittelgesetzes
§ 39a Übergangsregelungen aus Anlass des Gesetzes zur Änderung arzneimittelrechtlicher und anderer Vorschriften
Artikel 6 Aufhebung der Verordnung über homöopathische Arzneimittel
Artikel 7 Änderung der Arzneimittelpreisverordnung
Artikel 8 Änderung der Arzneimittelfarbstoffverordnung
Artikel 9 Änderung der Verordnung über ein Verbot der Verwendung von Ethylenoxid bei Arzneimitteln
Artikel 10 Änderung der Verordnung über das Verbot der Verwendung von mit Aflatoxinen kontaminierten Stoffen bei der Herstellung von Arzneimitteln
Artikel 11 Änderung der Arzneimittel-TSE-Verordnung
Artikel 12 Änderung des Transfusionsgesetzes
Artikel 13 Änderung des Infektionsschutzgesetzes
Artikel 14 Änderung der Tierimpfstoff-Verordnung
Artikel 15 Änderung des Fünften Buches Sozialgesetzbuch
§ 319 Übergangsregelung zum Krankengeldwahltarif
Artikel 16 Änderung des Nutzungszuschlags-Gesetzes
Artikel 17 Änderung der Risikostruktur-Ausgleichsverordnung
Artikel 18 Änderung des Krankenhausentgeltgesetzes
Artikel 19 Inkrafttreten
Begründung
A. Allgemeiner Teil
I. Ziele und Handlungsbedarf
II. Inhalte und Maßnahmen des Gesetzentwurfes
1. Arzneimittelgesetz
2. Bundesbesoldungsgesetz
3. Transplantationsgesetz
4. Gesetz über die Errichtung eines Bundesamtes für Sera und Impfstoffe
5. Betäubungsmittelgesetz
6. Verordnung über homöopathische Arzneimittel
7. Arzneimittelpreisverordnung
8. Arzneimittelfarbstoffverordnung
9. Verordnung über ein Verbot der Verwendung von Ethylenoxid bei Arzneimitteln
10. Verordnung über das Verbot der Verwendung von mit Aflatoxinen kontaminierten
11. Arzneimittel-TSE-Verordnung
12. Transfusionsgesetz
13. Infektionsschutzgesetz
14. Tierimpfstoff-Verordnung
15. Fünftes Buch Sozialgesetzbuch
Wahltarife zum Krankengeld:
5 Sozialpsychiatrievereinbarung:
Parenterale Zubereitungen Infusionen insbesondere aus Zytostatika:
Elektronische Gesundheitskarte:
16. Nutzungszuschlags-Gesetz
17. Risikostruktur-Ausgleichsverordnung
18. Krankenhausentgeltgesetz
III. Gesetzgebungskompetenz / Notwendigkeit bundesgesetzlicher Regelungen
IV. Gleichstellungspolitische Bedeutung
V. Vereinbarkeit mit EU-Recht
VI. Finanzielle Auswirkungen, Kosten und Preiswirkungen
1. Arzneimittelgesetz
Finanzielle Auswirkungen auf die öffentlichen Haushalte
Sonstige Kosten
4 Bürokratiekosten
a Bürokratiekosten der Wirtschaft
b Bürokratiekosten der Verwaltung
c Bürokratiekosten für Bürgerinnen und Bürger
2. Bundesbesoldungsgesetz
3. Transplantationsgesetz
4. Gesetz über die Errichtung eines Bundesamtes für Sera und Impfstoffe
5. Betäubungsmittelgesetz
4 Bürokratiekosten
6. Verordnung über homöopathische Arzneimittel
7. Arzneimittelpreisverordnung
8. Arzneimittelfarbstoffverordnung
9. Verordnung über ein Verbot der Verwendung von Ethylenoxid bei Arzneimitteln
10. Verordnung über das Verbot der Verwendung von mit Aflatoxinen kontaminierten Stoffen bei der Herstellung von Arzneimitteln
11. Arzneimittel-TSE-Verordnung
12. Transfusionsgesetz
13. Infektionsschutzgesetz
14. Tierimpfstoff-Verordnung
15. Fünftes Buch Sozialgesetzbuch
5 Krankengeld
5 Sozialpsychiatrievereinbarung
Parenterale Zubereitungen insbesondere aus Zytostatika
5 Gesundheitskarte
16. Nutzungszuschlags-Gesetz
17. Risikostruktur-Ausgleichsverordnung
18. Krankenhausentgeltgesetz
B. Besonderer Teil
Zu Artikel 1
Zu Nummer 1
Zu Nummer 2
Zu Nummer 3
Zu Buchstabe a
Zu Buchstabe b
Zu Buchstabe c
Zu Buchstabe d
Zu Nummer 4
Zu Buchstabe a
Zu Buchstabe b
Zu Buchstabe c
Zu Buchstabe d
Zu Buchstabe e
Zu Buchstabe f
Zu Buchstabe g
Zu Nummer 5
Zu Buchstabe a
Zu Buchstabe b
Zu Nummer 6
Zu Nummer 7
Zu Nummer 8
Zu Nummer 9
Zu Buchstabe a
Zu Buchstabe b
Zu Buchstabe c
Zu Buchstabe d
Zu Buchstabe e
Zu Buchstabe f
Zu Buchstabe g
Zu Nummer 10
Zu Buchstabe a
Zu Buchstabe b
Zu Buchstabe c
Zu Nummer 11
Zu Buchstabe a
Zu Buchstabe b
Zu Nummer 12
Zu Nummer 13
Zu Buchstabe a
Zu Buchstabe b
Zu Buchstabe c
Zu Buchstabe d
Zu Buchstabe e
Zu Buchstabe f
Zu Nummer 14
Zu Buchstabe a
Zu Buchstabe b
Zu Buchstabe c
Zu Nummer 15
Zu Buchstabe a
Buchstabe b
Zu Nummer 16
Zu Nummer 17
Zu Nummer 18
Zu Nummer 19
Zu Nummer 20
Zu Buchstabe a
Zu Buchstabe b
Zu Buchstabe c
Zu Nummer 21
Zu Nummer 22
Zu Buchstabe a
Zu Buchstabe b
Zu Nummer 23
Zu Buchstabe a
Zu Buchstabe b
Zu Buchstabe c
Zu Buchstabe d
Zu Nummer 24
Zu Buchstabe a
Zu Buchstabe b
Zu Buchstabe c
Zu Buchstabe d
Zu Buchstabe e
Zu Nummer 25
Zu Nummer 26
Zu Nummer 27
Zu Nummer 28
Zu Nummer 29
Zu Nummer 30
Zu Buchstabe a
Zu Buchstabe b
Zu Buchstabe c
Zu Nummer 31
Zu Nummer 32
Zu Nummer 33
Zu Buchstabe a
Zu Buchstabe b
Zu Buchstabe d
Zu Nummer 34
Zu Nummer 35
Zu Nummer 36
Zu Buchstabe a
Zu Buchstabe b
Zu Nummer 37
Zu Nummer 38
Zu Nummer 39
Zu Nummer 40
Zu Buchstabe a
Zu Buchstabe c
Zu Nummer 41
Zu Nummer 42
Zu Nummer 43
Zu Buchstabe a
Zu Buchstabe b
Zu Nummer 44
Zu Buchstabe a
Zu Buchstabe b
Buchstabe c
Zu Nummer 45
Zu Buchstabe a
Zu Buchstabe b
Zu Buchstabe c
Zu Nummer 46
Zu Nummer 47
Zu Buchstabe a
Zu Buchstabe b
Zu Buchstabe c
Zu Nummer 48
Buchstabe a
Zu Buchstabe b
Zu Nummer 49
Zu Nummer 50
Zu Buchstabe a
Zu Buchstabe b
Zu Nummer 51
Zu Buchstabe a
Zu Buchstabe d
Zu Nummer 52
Zu Nummer 53
Zu Nummer 54
Zu Buchstabe a
Zu Buchstabe b
Zu Buchstabe c
Zu Nummer 55
Zu Buchstabe a
Zu Buchstabe b
Zu Nummer 56
Zu Buchstabe a
Zu Buchstabe b
Zu Buchstabe c
Zu Nummer 57
Zu Nummer 58
Zu Buchstabe a
Zu Buchstabe b
Zu Buchstabe c
Zu Nummer 59
Zu Nummer 60
Zu Buchstabe a
Zu Buchstabe c
Buchstabe d
Zu Nummer 61
Zu Buchstabe a
Buchstabe b
Zu Nummer 62
Zu Nummer 63
Zu Buchstabe a
Zu Buchstabe b
Zu Buchstabe n
Zu Nummer 64
Zu Buchstabe a
Zu Buchstabe b
Zu Buchstabe c
Zu Nummer 65
Zu Buchstabe a
Zu Buchstabe b
Zu Buchstabe c
Zu Buchstabe d
Zu Buchstabe e
Zu Buchstabe f
Zu Nummer 66
Zu Buchstabe a
Zu Buchstabe b
Zu Nummer 67
Zu Nummer 68
Zu Buchstabe a
Zu Buchstabe b
Zu Nummer 69
Zu Buchstabe a
Zu Buchstabe b
Zu Nummer 70
Zu Nummer 71
Zu Nummer 72
Zu Buchstabe a
Zu Buchstabe b
Zu Nummer 73
Zu Buchstabe b
Zu Buchstabe c
Zu Buchstabe d
Zu Buchstabe e
Zu Nummer 74
Zu Buchstabe a
Zu Buchstabe b
Zu Nummer 75
Zu Nummer 76
Zu Nummer 77
Zu Artikel 2
Zu Artikel 3
Zu Artikel 4
Zu Nummer 1
Zu Nummer 2
Zu Artikel 5
Zu Nummer 1
Zu Nummer 2
Zu Nummer 3
Zu Buchstabe a
Zu Buchstabe b
Zu Nummer 4
Zu Nummer 5
Zu Buchstabe a
Zu Buchstabe b
Zu Nummer 6
Zu Buchstabe a
Zu Buchstabe b
Zu Buchstabe b
Zu Buchstabe c
Zu Nummer 7
Zu Nummer 8
Zu Nummer 9
Zu Buchstabe a
Zu Buchstabe b
Zu Artikel 6
Zu Artikel 7
Zu Nummer 1
Zu Buchstabe a
Zu Buchstabe c
Zu Buchstabe d
Zu Nummer 2
Zu Nummer 3
Zu Buchstabe a
Zu Buchstabe b
Zu Buchstabe c
Zu Buchstabe d
Zu Artikel 8
Zu Artikel 9
Zu Artikel 10
Zu Artikel 11
Zu Artikel 12
Zu Nummer 1
Zu Nummer 2
Zu Nummer 3
Zu Nummer 4
Zu Nummer 5
Zu Artikel 13
Zu Nummer 1
Zu Buchstabe a
Zu Buchstabe b
Zu Nummer 2
Zu Nummer 3
Zu Artikel 14
Zu Artikel 15
Zu Nummer 1
Zu Buchstabe a
Zu Buchstabe b
Zu Nummer 2
Zu Buchstabe a
Zu Buchstabe b
Zu Nummer 3
Zu Nummer 4
Zu Buchstabe a
Zu Buchstabe b
Zu Buchstabe c
Zu Buchstabe d
Zu Nummer 5
Zu Nummer 6
Zu Nummer 7
Zu Nummer 8
Zu Buchstabe a
Zu Buchstabe b
Zu Nummer 9
Zu Nummer 10
Zu Nummer 11
Zu Buchstabe a
Zu Buchstabe b
Zu Buchstabe c
Zu Nummer 12
Zu Buchstabe a
Zu Buchstabe b
Zu Buchstabe c
Zu Buchstabe d
Zu Nummer 13
Zu Nummer 14
Zu Nummer 15
Zu Artikel 16
Zu Artikel 17
Zu Nummer 1
Zu Nummer 2
Zu Artikel 18
Zu Artikel 19
Anlage Stellungnahme des Nationalen Normenkontrollrates gem. § 6 Abs. 1 NKR-Gesetz: NKR-Nr. 828: Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Arzneimittelgesetzes und anderer Vorschriften
Drucksache 139/09
Unterrichtung durch das Europäische Parlament
Entschließung des Europäischen Parlaments vom 14. Januar 2009 zu dem Zugang der Öffentlichkeit zu Dokumenten des Europäischen Parlaments, des Rates und der Kommission (Durchführung der Verordnung (EG) Nr. 1049/2001) (2007/2154(INI))
... 4. fordert die EU-Organe auf, gemeinsame Vorschriften über Verwaltungsverfahren und -abläufe sowie die Art und Weise festzulegen, in der Verwaltungsdokumente eingereicht, als Verschlusssache eingestuft bzw. freigegeben, registriert und innerhalb und außerhalb eines EU-Organs verbreitet werden sollten, unter Berücksichtigung der Tatsache, dass der Grundsatz der Transparenz untrennbar verbunden ist mit dem Grundsatz einer guten Verwaltung, wie er vom Europäischen Parlament, vom Rat und von der Kommission in Artikel 41 der Charta der Grundrechte der Europäischen Union proklamiert wird; in diesem Verständnis sollte die Verordnung (EWG, Euratom) Nr. 354/83 des Rates vom 1. Februar 1983 über die Freigabe der historischen Archive der Europäischen Wirtschaftsgemeinschaft und der Europäischen Atomgemeinschaft1 im Zuge der Änderung der Verordnung (EG) Nr. 1049/2001 fusioniert werden durch die Aufnahme gemeinsamer Bestimmungen über laufende, temporäre und historische Archive, um die derzeitigen Inkongruenzen zwischen den Verwaltungspraktiken der EU-Organe und der Mitgliedstaaten zu vermeiden;
Drucksache 688/09
Unterrichtung durch die Bundesregierung
Erfahrungsbericht der Bundesregierung an den Bundesrat zum Gesetz über Qualität und Sicherheit von menschlichen Geweben und Zellen (Gewebegesetz )
... Transfusionsgesetz
Drucksache 166/09
Gesetzentwurf der Bundesregierung
Entwurf eines Dritten Gesetzes zur Änderung des Vierten Buches Sozialgesetzbuch und anderer Gesetze
... Sie berücksichtigt weder die Errichtung der Deutschen Arbeitsschutzausstellung noch die im Jahre 1996 erfolgte Fusion mit der Bundesanstalt für Arbeitsmedizin. Während es sich bei der Bundesanstalt für Arbeitsschutz und Unfallforschung um eine reine Forschungseinrichtung handelte, wurden der Bundesanstalt für Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin zahlreiche weitere arbeits- und sozialpolitisch sowie für den Industriestandort Deutschland bedeutsame Aufgaben zugewiesen. Zudem wurde die Bundesanstalt für Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin Anfang 2009 in ihrer Aufgabenstellung auf die Verbesserung von Sicherheit und
Drucksache 171/1/09
Empfehlungen der Ausschüsse
Entwurf eines Gesetzes zur Änderung arzneimittelrechtlicher und anderer Vorschriften
... Mit den Änderungen werden solche Tätigkeiten von der Überwachungspflicht und der Anzeigepflicht ausgenommen, bei denen ein Arzt durch einfaches Mischen von ansonsten unveränderten Fertigarzneimitteln (z.B. Aufziehen verschiedener Lösungen in einer Spritze oder Einbringen verschiedener Lösungen in eine Infusionslösung) unmittelbar vor und in unmittelbarem Zusammenhang mit der persönlichen Anwendung ein "
Drucksache 233/09
Unterrichtung durch das Europäische Parlament
Entschließung des Europäischen Parlaments vom 5. Februar 2009 zu den Handels- und Wirtschaftsbeziehungen mit China (2008/2171(INI))
... 14. begrüßt den Umstand, dass sich seit dem Beitritt Chinas zur WTO eine steigende Zahl von Industriesektoren in dem Land für Investoren geöffnet hat; ist jedoch besorgt darüber, dass gleichzeitig in bestimmten Sektoren ausländische Investitionen ganz oder teilweise untersagt und diskriminierende Maßnahmen gegen ausländische Unternehmen – insbesondere gegen grenzüberschreitende Fusionen und Übernahmen – eingeleitet wurden;
Drucksache 31/09
... Dem Bundeskartellamt sind auf Anforderung Auswertungen auf Basis der Daten nach Absatz 2 Nr. 1 Buchstaben a und d und Nr. 2b und d bis h zur Fusionskontrolle nach dem
Gesetz
Artikel 1 Änderung des Krankenhausfinanzierungsgesetzes
§ 10 Entwicklungsauftrag zur Reform der Investitionsfinanzierung
§ 17a Finanzierung von Ausbildungskosten.
§ 17b Einführung eines pauschalierenden Entgeltsystems für DRG-Krankenhäuser.
§ 17d Einführung eines pauschalierenden Entgeltsystems für psychiatrische und psychosomatische Einrichtungen
Artikel 2 Änderung des Krankenhausentgeltgesetzes
§ 3 Grundlagen
§ 4 Vereinbarung eines Erlösbudgets ab dem Jahr 2009.
§ 5 Vereinbarung und Abrechnung von Zu- und Abschlägen.
B2 Erlösbudget nach § 14 KHEntgG ab dem Kalenderjahr 2009
Artikel 3 Änderung des Fünften Buches Sozialgesetzbuch
§ 122 Behandlung in Praxiskliniken
Artikel 4 Änderung der Bundespflegesatzverordnung
Artikel 4a Änderung der Abgrenzungsverordnung
Artikel 4b Änderung der Krankenhausstatistik-Verordnung
Artikel 5 Inkrafttreten, Außerkrafttreten
Drucksache 738/09
Unterrichtung durch die Bundesregierung
Vorschlag für eine Verordnung des Europäischen Parlaments und des Rates zur Einrichtung einer Europäischen Bankaufsichtsbehörde KOM (2009) 501 endg.; Ratsdok. 13652/09
... Mit diesen Vorschlägen reagiert die Kommission klar auf die während der Krise aufgedeckten Schwachstellen und auf die Aufforderung der G 20, Maßnahmen zu ergreifen, um ein fundierteres und weltweit solideres Regulierungs- und Aufsichtssystem für Finanzdienstleistungen zu schaffen. Die ESA könnten auch als nützliche Kontaktstellen für Aufsichtsbehörden aus Drittländern dienen. In diesem Zusammenhang können sie unbeschadet der Kompetenzen der Europäischen Institutionen Verwaltungsvereinbarungen mit internationalen Organisationen und Verwaltungen von Drittländern eingehen. Die ESA können zudem an der Vorbereitung von Entscheidungen über die Gleichwertigkeit von Aufsichtsregelungen in Drittländern beteiligt werden. Auch können die ESA auf Ersuchen oder auf Eigeninitiative beratend für das Europäische Parlament, den Rat und die Kommission tätig werden oder Stellungnahmen veröffentlichen, u.a. zu aufsichtlichen Bewertungen von Fusionen und Übernahmen. Letztere sollten einen zusätzlichen Schutz dafür bieten, dass künftige Fusionen und Übernahmen fundiert und objektiv bewertet werden.
Drucksache 678/09
Verordnung des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales
Verordnung zur Bildung von Altersrückstellungen durch die gesetzlichen Unfallversicherungsträger (Unfallversicherungs-Altersrückstellungsverordnung - UV -AltRückV)
... Außerdem werden fusionsbedingte Synergieeffekte zu einer Verringerung der Beschäftigtenzahl führen. Letzteres ist bei den Berechnungen nicht berücksichtigt worden.
Drucksache 428/09
Unterrichtung durch das Europäische Parlament
Entschließung des Europäischen Parlaments vom 26. März 2009 zu dem Weißbuch: Schadenersatzklagen wegen Verletzung des EG-Wettbewerbsrechts (2008/2154(INI))
... EG-Fusionskontrollverordnung
Drucksache 821/09
Verordnung des Bundesministeriums für Gesundheit
Verordnung zur Aufteilung und Geltendmachung der Haftungsbeträge durch den Spitzenverband Bund der Krankenkassen bei Insolvenz oder Schließung einer Krankenkasse
... Satz 2 stellt entsprechend der Vorgabe in § 155 Absatz 5 SGB V klar, dass für die Erfüllung der in dieser Vorschrift genannten Verpflichtungen als Krankenkassen der betroffenen Kassenart auch die Krankenkassen anzusehen sind, die zwar einer anderen Kassenart angehören, die aber aus einer kassenartenübergreifenden Fusion hervorgegangen sind, an der eine Krankenkasse der betroffenen Kassenart beteiligt war.
A. Problem und Ziel
B. Lösung
C. Alternativen
D. Finanzielle Auswirkungen auf die öffentlichen Haushalte
E. Sonstige Kosten
F. Bürokratiekosten
Verordnung
Verordnung
§ 1 Sachlicher Anwendungsbereich
§ 2 Aufteilung auf die Krankenkassen der Kassenart im Schließungsfall
§ 3 Aufteilung auf die Krankenkassen der übrigen Kassenarten bei Schließung einer Krankenkasse
§ 4 Aufteilung im Insolvenzfall
§ 5 Verfahrensregelungen
§ 6 Inkrafttreten
Begründung
A. Allgemeiner Teil
B. Besonderer Teil
Zu § 1
Zu § 2
Zu Absatz 1
Zu Absatz 2
Zu Absatz 3
Zu § 3
Zu Absatz 1
Zu Absatz 2
Zu Absatz 3
Zu § 4
Zu Absatz 1
Zu Absatz 2
Zu Absatz 3
Zu § 5
Zu Absatz 1
Zu Absatz 2
Zu § 6
C. Finanzielle Auswirkungen auf die öffentlichen Haushalte
D. Kosten- und Preiswirkungsklausel
E. Gleichstellungspolitische Folgenabschätzung
F. Bürokratiekosten
G. Vereinbarkeit mit EU-Recht
Anlage Stellungnahme des Nationalen Normenkontrollrates gem. § 6 Abs. 1 NKR-Gesetz: NKR-Nr. 1032: Verordnung zur Aufteilung von Haftungsbeträgen durch den Spitzenverband Bund der Krankenkassen nach § 171d Abs. 2 SGB V (BMG)
Drucksache 719/08
Unterrichtung durch die Bundesregierung
Bericht der Kommission der Europäischen Gemeinschaften über die Anwendung der Grundsätze der Subsidiarität und der Verhältnismäßigkeit "Bessere Rechtsetzung 2007 " (15. Bericht) KOM (2008) 586 endg.; Ratsdok. 13631/08
... Die zweite Vorlage im Bereich des Gesellschaftsrechts war die Richtlinie zur grenzüberschreitenden Verlegung des Unternehmenssitzes. Die Folgenabschätzung kam zu dem Ergebnis, dass Erkenntnisse über die Auswirkungen der bestehenden Rechtsvorschriften zur grenzüberschreitenden Mobilität (Richtlinie über grenzübergreifende Fusionen) noch ausstünden und dass sich demnächst auch der Gerichtshof zum Problem der Verlegung des Unternehmenssitzes äußern könnte. Die Richtlinie sei daher kein verhältnismäßiges Mittel zur Problemlösung; es sei besser abzuwarten, bis sich die Folgen dieser Entwicklungen besser abschätzen ließen und die Frage, ob und inwieweit die Union tätig werden soll, eindeutiger beantwortet werden könne11.
Bericht
1. Einführung
2. Rechtlicher und institutioneller Rahmen
2.1. Die Grundsätze der Subsidiarität und der Verhältnismäßigkeit
2.2. Anwendungsweise, Gelegenheit zur Stellungnahme, nachträgliche Kontrolle
3. Anwendung der Grundsätze 2007
3.1 Folgenabschätzungen und Ausschuss für Folgenabschätzung
3.2 Beispiele für die Anwendung der Grundsätze durch die Kommission
4. Anwendung der Grundsätze durch sonstige Akteure
4.1 Nationale Parlamente
4.2 Europäisches Parlament und Rat
4.3 Ausschuss der Regionen
4.4 Gerichtshof
5. Fazit
Anhang 1 Zahl der Stellungnahmen von nationalen Parlamenten
Drucksache 228/08 (Beschluss)
Beschluss des Bundesrates
Mitteilung der Kommission der Europäischen Gemeinschaften an das Europäische Parlament und den Rat: Europäische Agenturen - Mögliche Perspektiven KOM (2008) 135 endg.; Ratsdok. 7972/08
... 21. Der Bundesrat fordert, dass bei allen Neugründungen geprüft wird, ob die Existenz der betreffenden Agentur zeitlich begrenzt werden kann. Im Falle einer zeitlichen Begrenzung sollte eine Verlängerung des jeweiligen Mandats einer Agentur einer separaten Entscheidung von Rat und Parlament auf Grundlage einer ausführlichen Überprüfung ihrer bisherigen Tätigkeit und weiteren Notwendigkeit vorbehalten bleiben. Insbesondere sollte hier die Möglichkeit der Rückeingliederung ihrer Aufgaben in die Kommission, die Verlagerung ihrer Arbeiten auf die Ebene der Mitgliedstaaten oder die Fusion mit anderen Agenturen zu prüfen sein.
Kritik am Status quo
Grundsätze für die Neugründung und Ausweitung des Mandats von Gemeinschaftsagenturen
Kontrolle und Haushalt von Gemeinschaftsagenturen
Drucksache 228/1/08
Empfehlungen der Ausschüsse
Mitteilung der Kommission der Europäischen Gemeinschaften an das Europäische Parlament und den Rat: Europäische Agenturen - Mögliche Perspektiven KOM (2008) 135 endg.; Ratsdok. 7972/08
... 23. Der Bundesrat fordert, dass bei allen Neugründungen geprüft wird, ob die Existenz der betreffenden Agentur zeitlich begrenzt werden kann. Im Falle einer zeitlichen Begrenzung sollte eine Verlängerung des jeweiligen Mandats einer Agentur einer separaten Entscheidung von Rat und Parlament auf Grundlage einer ausführlichen Überprüfung ihrer bisherigen Tätigkeit und weiteren Notwendigkeit vorbehalten bleiben. Insbesondere sollte hier die Möglichkeit der Rückeingliederung ihrer Aufgaben in die Kommission, die Verlagerung ihrer Arbeiten auf die Ebene der Mitgliedstaaten oder die Fusion mit anderen Agenturen zu prüfen sein.
Kritik am Status quo
Grundsätze für die Neugründung und Ausweitung des Mandats von Gemeinschaftsagenturen
Kontrolle und Haushalt von Gemeinschaftsagenturen
Drucksache 973/1/08
Empfehlungen der Ausschüsse
Siebzehntes Hauptgutachten der Monopolkommission 2006/2007 Stellungnahme der Bundesregierung
... der Fusionskontrolle unterliege. Auch die kommunale Selbstverwaltungsgarantie gemäß Artikel 28 Absatz 2 Satz 2 GG schränkt den Anwendungsbereich des GWB nach dieser Rechtsauffassung nicht ein, da die Vorschriften zur Fusionskontrolle wie bei allen allgemeinen Gesetzen allein den Rahmen vorgeben, in dem das Recht der Selbstverwaltung ausgeübt werden könne.
1. Zu Abschnitt II. Buchstabe C.
2. Zu Abschnitt II. Buchstabe E.
3. Zu Abschnitt IV. Buchstabe B.
Drucksache 842/08
Verordnung des Bundesministeriums für Gesundheit und des Bundesministeriums für Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz
Sechste Verordnung zur Änderung der Arzneimittelverschreibungsverordnung
... Pulver zur Herstellung einer Infusionslösung
Drucksache 638/08
... durchführt. Informationspflichten existieren bereits bei der Fusionskontrolle gegenüber dem Bundeskartellamt bzw. der EU-Kommission und bei der Abgabe eines Übernahmeangebots an einem börsennotierten Unternehmen gegenüber der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht; teilweise entsprechen sie den Informationen, die im Verfahren nach § 53
A. Ziel
B. Lösung
C. Alternativen
D. Finanzielle Auswirkungen auf die öffentlichen Haushalte
E. Sonstige Kosten
F. Bürokratiekosten
G. Auswirkungen von gleichstellungspolitischer Bedeutung:
Gesetzentwurf
Entwurf
Artikel 1 Änderung des Außenwirtschaftsgesetzes
Artikel 2 Änderung der Außenwirtschaftsverordnung
§ 53 Beschränkung nach § 7 Abs. 1 und 2 Nr. 6 AWG
Artikel 3 Änderung des Wertpapiererwerbs- und Übernahmegesetzes
Artikel 4 Änderung des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen
Artikel 5 Bekanntmachungserlaubnis
Artikel 6 Inkrafttreten
Begründung
A. Allgemeines
B. Im Einzelnen
Artikel 1 Änderung des Außenwirtschaftsgesetzes
Artikel 2 Änderung der Außenwirtschaftsverordnung
Artikel 3 Änderung des Wertpapiererwerbs- und Übernahmegesetzes
Artikel 4 Änderung des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen
Artikel 5 Bekanntmachungserlaubnis
Artikel 6 Inkrafttreten
Anlage Stellungnahme des Nationalen Normenkontrollrates gem. § 6 Abs. 1 NKR-Gesetz: Dreizehntes Gesetz zur Änderung des Außenwirtschaftsgesetzes und der Außenwirtschaftsordnung
Drucksache 300/08
Verordnung des Bundesministeriums für Gesundheit und des Bundesministeriums für Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz
Fünfte Verordnung zur Änderung der Arzneimittelverschreibungsverordnung
... Pulver und Lösungsmittel zur Herstellung eines Konzentrats zur Herstellung einer Infusionslösung
Drucksache 152/08
Gesetzesantrag des Freistaates Bayern
Entwurf eines Gesetzes zur Begrenzung der Risiken des Kreditverkaufs (Kreditnehmerschutzgesetz)
... " vollständig beim bisherigen Darlehensgeber verbleibt, dieser also weiterhin gegenüber dem Darlehensnehmer als alleiniger Vertragspartner auftritt. Eine Anzeigepflicht besteht auch dann nicht, wenn Fusionen oder sonstige umwandlungsrechtliche Vorgänge zwischen Banken stattfinden und hieran ausschließlich Rechtsträger beteiligt sind die der deutschen Kreditaufsicht unterliegen.
A. Problem und Ziel
B. Lösung
C. Alternativen
D. Finanzielle Auswirkungen
E. Sonstige Kosten
Gesetzesantrag
Entwurf
Artikel 1 Änderung des Bürgerlichen Gesetzbuches
§ 488a Besondere Pflichten beim Immobiliardarlehensvertrag
§ 489a Gesamtfälligstellung von Teilzahlungsdarlehen bei Immobiliardarlehensverträgen
Artikel 2 Inkrafttreten
Begründung
I. Allgemeines
II. Einzelbegründung
Zu Artikel 1
Zu Nummer 1
Zu Absatz 1
Zu Absatz 2
Zu Absatz 3
Zu Absatz 4
Zu Nummer 2
Zu Nummer 3
Zu Nummer 4
Zu Nummer 5
Zu Nummer 5a
Zu Nummer 5b
Zu Artikel 2
Drucksache 631/08
Gesetzentwurf der Bundesregierung
Entwurf eines Gesetzes zur Umsetzung der Beteiligungsrichtlinie
... Die Beteiligungsrichtlinie geht auf einen Prüfauftrag der Finanzminister der Europäischen Union vom September 2004 an die Europäische Kommission zurück. Darin forderten die Finanzminister die Europäische Kommission auf, mögliche Hindernisse für grenzüberschreitende Fusionen und Übernahmen im Bankensektor zu untersuchen. Artikel 19 der Bankenrichtlinie wurde als ein mögliches Hindernis identifiziert. Dieser Artikel enthält Regelungen betreffend den Erwerb von qualifizierten Beteiligungen (= Beteiligungen in Höhe von 10 Prozent oder mehr des Kapitals bzw. der Stimmrechte des Finanzunternehmens, dessen Anteile erworben werden). Ähnliche Regelungen gibt es auch in den Versicherungsrichtlinien (Schaden, Leben, Rück) sowie im Bereich der Wertpapierdienstleistungsvorschriften (Finanzmarktrichtlinie). Mit der Beteiligungsrichtlinie wird nunmehr sektorübergreifend eine abgestimmte Harmonisierung und Verbesserung des Überprüfungsprozesses beim Erwerb und der Erhöhung von Beteiligungen im Finanzsektor geschaffen.
A. Problem und Ziel
B. Lösung
C. Alternativen
D. Finanzielle Auswirkungen auf die öffentlichen Haushalte
E. Sonstige Kosten
F. Bürokratiekosten
Gesetzentwurf
Entwurf
Artikel 1 Änderung des Kreditwesengesetzes
Artikel 2 Änderung des Versicherungsaufsichtsgesetzes
§ 89a Keine aufschiebende Wirkung
Artikel 3 Änderung der Verordnung über die Erhebung von Gebühren und die Umlegung von Kosten nach dem Finanzdienstleistungsaufsichtsgesetz
Artikel 4 Änderung des Investmentgesetzes
Artikel 5 Änderung des Börsengesetzes
Artikel 6 Änderung des Gesetzes über die Angelegenheiten der freiwilligen Gerichtsbarkeit
Artikel 7 Änderung des Gesetzes über das Verfahren in Familiensachen und in den Angelegenheiten der freiwilligen Gerichtsbarkeit
Artikel 8 Änderung der Deckungsrückstellungsverordnung
Artikel 9 Inkrafttreten
Begründung
A. Allgemeiner Teil
I. Zielsetzung
II. Sachverhalt und Notwendigkeit
III. Gesetzgebungskompetenz des Bundes
IV. Gesetzesfolgen
V. Bürokratiekosten
B. Besonderer Teil
Zu Artikel 1
Zu Nummer 1
Zu Nummer 2
Zu Nummer 3
Zu Buchstabe a
Zu Buchstabe aa
Zu Buchstabe dd
Zu Buchstabe hh
Zu Buchstabe b
Zu Buchstabe c
Zu Buchstabe aa
Zu Buchstabe bb
Zu Buchstabe cc
Zu Buchstabe d
Zu Buchstabe e
Zu Buchstabe f
Zu Buchstabe n
Zu Nummer 4
Zu Nummer 5
Zu Nummer 6
Zu Nummer 7
Zu Nummer 8
Zu Nummer 9
Zu Nummer 10
Zu Nummer 11
Zu Nummer 12
Zu Nummer 13
Zu Nummer 14
Zu Artikel 2
Zu Nummer 1
Zu Nummer 2
Zu Buchstabe a
Zu Buchstabe b
Zu Nummer 3
Zu Nummer 4
Zu Nummer 5
Zu Nummer 6
Zu Nummer 7
Zu Nummer 8
Zu Nummer 9
Zu Nummer 10
Zu Buchstabe a
Zu Buchstabe b
Zu Buchstabe c
Zu Buchstabe d
Zu Buchstabe e
Zu Buchstabe f
Zu Buchstabe g
Zu Nummer 11
Zu Nummer 12
Zu Nummer 13
Zu Nummer 14
Zu Nummer 15
Zu Nummer 16
Zu Nummer 17
Zu Artikel 3
Zu Nummer 1
Zu Nummer 2
Zu Nummer 3
Zu Artikel 4
Zu Nummer 1
Zu Nummer 2
Zu Buchstabe n
Zu Buchstabe b
Zu Nummer 3
Zu Nummer 4
Zu Nummer 5
Zu Nummer 6
Zu Artikel 5
Zu Nummer 1
Zu Nummer 2
Zu Artikel 6
Zu Artikel 7
Zu Artikel 8
Zu Nummer 1
Zu Nummer 2
Anlage Stellungnahme des Nationalen Normenkontrollrates gem. § 6 Abs. 1 NKR-Gesetz:
Drucksache 113/08
... • Die Selbstverwaltung wird beauftragt, durch Fusionen in eigener Verantwortung die Zahl der Unfallversicherungsträger deutlich zu reduzieren und damit nachhaltig leistungsfähige Träger zu schaffen.
A. Problem und Ziel
B. Lösung
C. Alternativen Keine.
D. Finanzielle Auswirkungen auf die öffentlichen Haushalte
E. Sonstige Kosten
F. Bürokratiekosten
Gesetzentwurf
Entwurf
Artikel 1 Änderung des Siebten Buches Sozialgesetzbuch
§ 139a Deutsche Verbindungsstelle Unfallversicherung - Ausland
Fünfter Unterabschnitt Betriebsmittel, Rücklage und Verwaltungsvermögen
§ 171 Mittel der Unfallversicherungsträger
§ 172 Betriebsmittel
§ 172a Rücklage
§ 172b Verwaltungsvermögen
§ 172c Altersrückstellungen
Siebter Unterabschnitt Lastenverteilung zwischen den gewerblichen Berufsgenossenschaften
§ 176 Grundsatz
§ 177 Begriffsbestimmungen
§ 178 Gemeinsame Tragung der Rentenlasten
§ 179 Sonderregelung bei außergewöhnlicher Belastung
§ 180 Freibeträge, Unternehmen ohne Gewinnerzielungsabsicht
§ 181 Durchführung des Ausgleichs
§ 184 Rücklage
§ 218e Übergangsregelungen aus Anlass des Übergangs der Beitragsüberwachung auf die Träger der Deutschen Rentenversicherung
§ 219 Beitragsberechnung
§ 219a Betriebsmittel, Rücklage, Altersrückstellungen
§ 220 Ausgleich unter den gewerblichen Berufsgenossenschaften
Elftes Kapitel Übergangsvorschriften zur Neuorganisation der gesetzlichen Unfallversicherung
§ 222 Neuorganisation der gewerblichen Berufsgenossenschaften
§ 223 Neuorganisation der landesunmittelbaren Unfallversicherungsträger der öffentlichen Hand
§ 224 Neuorganisation der bundesunmittelbaren Unfallversicherungsträger der öffentlichen Hand
Artikel 2 Weitere Änderung des Siebten Buches Sozialgesetzbuch
Artikel 3 Änderung des Dritten Buches Sozialgesetzbuch
Zweiter Unterabschnitt Umlage für das Insolvenzgeld
§ 358 Aufbringung der Mittel
§ 359 Einzug und Weiterleitung der Umlage
§ 360 Umlagesatz
§ 361 Verordnungsermächtigung
§ 362 Übergangsregelung
Artikel 4 Änderung des Vierten Buches Sozialgesetzbuch
Artikel 5 Änderung des Sechsten Buches Sozialgesetzbuch
Unterabschnitt 3a Zuständigkeit der Deutschen Rentenversicherung Knappschaft-Bahn-See für die Seemannskasse
§ 137a Zuständigkeit der Deutschen Rentenversicherung Knappschaft-Bahn-See für die Seemannskasse
§ 137b Besonderheiten bei den Leistungen und bei der Durchführung der Versicherung
§ 137c Vermögen, Haftung
§ 137d Organe
§ 137e Beirat
Artikel 6 Änderung des Arbeitsschutzgesetzes
Fünfter Abschnitt
§ 20a Gemeinsame deutsche Arbeitsschutzstrategie
§ 20b Nationale Arbeitsschutzkonferenz
Artikel 7 Änderung des Bundesbesoldungsgesetzes
Artikel 8 Gesetz zu Übergangsregelungen zur Eingliederung der Seemannskasse in die Deutsche Rentenversicherung Knappschaft-Bahn-See
§ 1 Übertritt des Personals
§ 2 Besitzstandsschutz
Artikel 9 Änderung des Gesetzes zur Modernisierung des Rechts der landwirtschaftlichen Sozialversicherung
Artikel 10 Änderung des Gesetzes über die Alterssicherung der Landwirte
Artikel 11 Folgeänderungen anderer Gesetze und Verordnungen
§ 13 Meldungen für geringfügig Beschäftigte
Artikel 12 Nichtanwendung von Maßgaben des Einigungsvertrages
Artikel 13 Inkrafttreten
Begründung
A. Allgemeiner Teil
I. Inhalt und Ziel
A. Ausgangslage
B. Ziele und Maßnahmen
Zu den Reformmaßnahmen des Gesetzentwurfs im Einzelnen:
Trägerzahl und Selbstverwaltung
Lastenverteilung zwischen den gewerblichen Berufsgenossenschaften
4 Vermögensrecht
4 Arbeitsschutz
4 Insolvenzgeldumlage
Weitere Maßnahmen
II. Gesetzgebungskompetenz
III. Gleichstellungspolitische Relevanzprüfung
IV. Vereinbarkeit mit dem Recht der Europäischen Union
B. Besonderer Teil
Zu Artikel 1
Zu Nummer 1
Zu Nummer 2
Zu Buchstabe a
Zu Buchstabe b
Zu Nummer 3
Zu Buchstabe a
Zu Buchstabe b
Zu Nummer 4
Zu Nummer 5
Zu Absatz 3
Zu Absatz 4
Zu Nummer 6
Zu Buchstabe a
Zu Buchstabe b
Zu Buchstabe c
Zu Nummer 7
Zu Buchstabe a
Zu Buchstabe d
Zu Nummer 8
Zu Buchstabe a
Zu Buchstabe b
Zu Buchstabe c
Zu Nummer 9
Zu Buchstabe a
Zu Buchstabe b
Zu Nummer 10
Zu Buchstabe a
Zu Nummer 11
Zu Nummer 12
Zu Nummer 13
Zu Buchstabe a
Zu Buchstabe b
Zu Nummer 14
Zu Nummer 15
Zu Nummer 16
Zu Nummer 17
Zu Nummer 18
Zu Nummer 19
Zu Nummer 20
Zu Buchstabe a
Zu Buchstabe b
Zu Nummer 21
Zu Nummer 22
Zu Buchstabe a
Zu Buchstabe b
Zu Nummer 23
Zu Nummer 24
Zu § 171
Zu § 172
Zu Absatz 1
Zu Absatz 2
§ 172a
Zu Absatz 1
Zu Absatz 2
Zu Absatz 3
Zu Absatz 4
Zu Absatz 5
Zu § 172b
Zu Absatz 1
Zu Absatz 2
Zu § 172c
Zu Absatz 1
Zu Absatz 2
Zu Absatz 3
Zu Nummer 25
Zu § 176
Zu § 177
Zu Absatz 1
Zu Absatz 2
Zu Absatz 3
Zu Absatz 4
Zu Absatz 5
Zu Absatz 6
Zu Absatz 7
Zu Absatz 8
Zu Absatz 9
Zu § 178
Zu Absatz 1
Zu Absatz 2
Zu Absatz 3
Zu § 179
Zu Absatz 1
Zu Absatz 2
Zu § 180
Zu Absatz 1
Zu Absatz 2
Zu § 181
Zu Absatz 1
Zu Absatz 2
Zu Absatz 3
Zu Absatz 4
Zu Absatz 5
Zu Nummer 26
Zu Nummer 27
Zu Buchstabe a
Zu Buchstabe b
Zu Buchstabe c
Zu Nummer 28
Zu Nummer 29
Zu Buchstabe a
Zu Buchstabe b
Zu Nummer 30
Zu Nummer 31
Zu Buchstabe a
Zu Buchstabe b
Zu Buchstabe c
Zu Nummer 32
Zu Nummer 33
Zu Nummer 34
Zu Nummer 35
Zu Nummer 36
Zu Nummer 37
Zu Absatz 1
Zu Absatz 2
Zu Absatz 3
Zu Absatz 4
Zu Nummer 38
Zu Absatz 1
Zu Absatz 2
Zu Absatz 3
Zu Nummer 39
Zu § 222
Zu § 223
Zu § 224
Zu Artikel 2
Zu Nummer 1
Zu Nummer 3
Zu Artikel 3
Zu Nummer 1
Zu Nummer 2
Zu § 358
Zu § 359
Zu § 360
Zu § 361
Zu § 362
Zu Artikel 4
Zu Nummer 1
Zu Nummer 2
Zu Nummer 3
Zu Nummer 4
Zu Nummer 6
Zu Nummer 7
Zu Nummer 8
Zu Nummer 9
Zu Absatz 3
Zu Absatz 4
Zu Artikel 5
Zu Nummer 1
Zu Nummer 2
Zu § 137a
Zu § 137b
Zu § 137c
Zu § 137d
Zu § 137e
Zu Nummer 3
Zu Artikel 6
Zu Nummer 1
Zu § 20a
Zu Absatz 1
Zu Absatz 2
Zu § 20b
Zu Absatz 1
Zu Absatz 2
Zu Absatz 3
Zu Absatz 4
Zu Absatz 5
Zu Nummer 2
Zu Nummer 3
Zu Artikel 7
Zu Artikel 8
Zu § 1
Zu § 2
Zu Artikel 9
Zu Nummer 1
Zu Buchstabe a
Zu Buchstabe b
Zu Nummer 2
Zu Nummer 3
Zu Artikel 10
Zu Artikel 11
Zu Absatz 1
Zu Absatz 2
Zu Absatz 3
Zu Absatz 4
Zu Absatz 5
Zu Absatz 6
Zu Artikel 12
Zu Artikel 13
Zu Absatz 1
Zu Absatz 2
Zu Absatz 3
Zu Absatz 4
Zu Absatz 5
Zu Absatz 6
Zu Absatz 7
C. Finanzieller Teil
Finanzielle Auswirkungen auf die öffentlichen Haushalte
3 Vollzugsaufwand
Sonstige Kosten
3 Bürokratiekosten
Anlage Stellungnahme des Nationalen Normenkontrollrates gem. § 6 Abs. 1 NKR-Gesetz: Entwurf eines Gesetzes zur Modernisierung der gesetzlichen Unfallversicherung (Unfallversicherungsmodernisierungsgesetz - UVMG)
Anlage 2 Stellungnahme der Bundesregierung zur Stellungnahme des Nationalen Normenkontrollrates zum Entwurf eines Gesetzes zur Modernisierung der gesetzlichen Unfallversicherung (Unfallversicherungsmodernisierungsgesetz – UVMG)
Drucksache 342/08
Gesetzentwurf der Bundesregierung
Entwurf eines Gesetzes zur Weiterentwicklung der Organisationsstrukturen in der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV -OrgWG)
... Das Schließungsrecht der Aufsichtsbehörde bei nicht auf Dauer gesicherter Leistungsfähigkeit einer Krankenkasse bleibt erhalten. Wegen der im Rahmen eines Schließungsverfahrens bestehenden Möglichkeiten der Aufsichtsbehörde, durch die Organisation finanzieller Hilfen oder von Fusionen die Abwicklung einer Krankenkasse zu vermeiden, hat das Schließungsverfahren Vorrang vor der Einleitung eines Insolvenzverfahrens. Zur Vermeidung von Schließungs- bzw. Insolvenzfällen sieht der Gesetzentwurf auch Regelungen vor, die es den Krankenkassen und dem Spitzenverband Bund der Krankenkassen ermöglichen, Unterstützungsleistungen zu Gunsten Not leidender Krankenkassen zu erbringen.
A. Problem und Ziel
B. Lösung
C. Alternativen
D. Finanzielle Auswirkungen auf die öffentlichen Haushalte
E. Sonstige Kosten
F. Bürokratiekosten
Gesetzentwurf
Entwurf
Artikel 1 Änderung des Fünften Buches Sozialgesetzbuch
§ 171b Insolvenz von Krankenkassen
§ 171c Aufhebung der Haftung nach § 12 Abs. 2 Insolvenzordnung
§ 171d Haftung im Insolvenzfall
§ 171e Deckungskapital für Altersversorgungsverpflichtungen
§ 171f Insolvenzfähigkeit von Krankenkassenverbänden
§ 172 Vermeidung der Schließung oder Insolvenz von Krankenkassen.
§ 265a Finanzielle Hilfen zur Vermeidung der Schließung oder Insolvenz einer Krankenkasse
§ 265b Freiwillige finanzielle Hilfen
Artikel 2 Änderung des Vierten Buches Sozialgesetzbuch
Artikel 3 Änderung des Zweiten Gesetzes über die Krankenversicherung der Landwirte
§ 54 Finanzausgleich für aufwändige Leistungsfälle
Artikel 4 Änderung des GKV-Wettbewerbsstärkungsgesetzes
Artikel 5 Änderung der Sozialversicherungs-Rechnungsverordnung
Artikel 6 Änderungen der Risikostrukturausgleichsverordnung
Achter Abschnitt
§ 35 Anwendbare Regelungen
§ 36 Ermittlung der Höhe der Grundpauschale
§ 37 Zuweisungen für sonstige Ausgaben
§ 39 Durchführung des Zahlungsverkehrs und Kostentragung
Artikel 7 Inkrafttreten
Begründung
A. Allgemeiner Teil
3 Handlungsbedarf
Wesentlicher Inhalt des Gesetzentwurfs
Gesetzgebungskompetenz des Bundes
B. Besonderer Teil
Zu Artikel 1
Zu Nummer 1
Zu Nummer 2
Zu Buchstabe a
Zu Buchstabe b
Zu Nummer 3
Zu Buchstabe a
Zu Buchstabe b
Zu Buchstabe c
Zu Nummer 4
Zu Buchstabe a
Zu Buchstabe b
Zu Nummer 5
Zu Buchstabe a
Zu Buchstabe b
Zu Nummer 6
Zu Nummer 7
Zu Absatz 1
Zu Absatz 2
Zu Absatz 3
Zu Absatz 4
Zu Absatz 5
Zu Absatz 6
Zu Nummer 8
Zu § 171c
Zu § 171d
Zu Absatz 1
Zu Absatz 2
Zu Absatz 3
Zu Absatz 4
Zu Absatz 5
Zu § 171e
Zu Absatz 1
Zu Absatz 2
Zu Absatz 3
Zu Absatz 4
Zu Absatz 5
Zu § 171f
Zu Nummer 9
Zu Nummer 10
Zu Buchstabe a
Zu Buchstabe b
Zu Buchstabe c
Zu Nummer 11
Zu Nummer 12
Zu Nummer 13
Zu Absatz 1
Zu Absatz 2
Zu Absatz 3
Zu Absatz 4
Zu Nummer 14
Zu Absatz 1
Zu Absatz 2
Zu Nummer 15
Zu Artikel 2
Zu Nummer 1
Zu Nummer 2
Zu Nummer 3
Zu Nummer 4
Zu Absatz 5
Zu Absatz 6
Zu Nummer 5
Zu Artikel 3
Zu Nummer 1
Zu Nummer 2
Zu Nummer 3
Zu Artikel 4
Zu Buchstabe a
Zu Buchstabe b
Zu Artikel 5
Zu Artikel 6
Zu Nummer 1
Zu § 35
Zu Absatz 1
Zu Absatz 2
Zu § 36
Zu Absatz 1
Zu Absatz 2
Zu Absatz 3
Zu § 37
Zu Absatz 1
Zu Absatz 2
Zu Absatz 3
Zu Absatz 4
Zu Absatz 5
Zu Nummer 2
Zu § 38
Zu Nummer 3
Zu § 39
Zu Absatz 1
Zu Absatz 2
Zu Absatz 3
Zu Artikel 7
Zu Absatz 1
Zu Absatz 2
C. Finanzielle Auswirkungen
D. Kosten- und Preiswirkungsklausel
E. Gleichstellungspolitische Gesetzesfolgenabschätzung
F. Bürokratiekosten
- § 171b Abs. 2
- § 171b Abs. 4
- § 171e Abs. 4
- § 172 Abs. 2
- § 265b Abs. 2
- § 77 Abs. 1a SGB IV
- § 79 Abs. 1 SGB IV
- § 12 Abs. 1 SVRV
G. Vereinbarkeit mit EU-Recht
Anlage Stellungnahme des Nationalen Normenkontrollrates gem. § 6 Abs. 1 NKR-Gesetz: NKR-Nr. 529: Gesetz zur Weiterentwicklung der Organisationsstrukturen in der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV-OrgWG)
Drucksache 603/1/08
Empfehlungen der Ausschüsse
Siebzehntes Hauptgutachten der Monopolkommission 2006/2007
... der Fusionskontrolle unterliege. Auch die kommunale Selbstverwaltungsgarantie gemäß Artikel 28 Absatz 2 Satz 2 GG schränkt den Anwendungsbereich des GWB nach dieser Rechtsauffassung nicht ein, da die Vorschriften zur Fusionskontrolle wie bei allen allgemeinen Gesetzen allein den Rahmen vorgeben, in dem das Recht der Selbstverwaltung ausgeübt werden könne.
Zu Kapitel IV Abschnitt 2.2.4
Drucksache 244/08
Verordnung des Bundesministeriums für Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz
Verordnung zur Durchführung der gemeinsamen Marktorganisation für Obst und Gemüse (EG -Obst- und Gemüse-Durchführungsverordnung)
... Abs. 1 schließt – wie bisher – die Gewährung von Ruhegehältern von einer Förderung aus. Abs. 2, 3 und 6 entsprechen weitgehend den bisherigen Regelungen für Änderungen des operationellen Programms. Spezielle Regelungen, welche Änderungen die Erzeugerorganisationen im einzelnen vornehmen können, entfallen jedoch, da diese bereits durch Art. 67 der Verordnung (EG) Nr. 1580/2007 geregelt sind. Abs. 4 legt gemäß der Anforderung des Art. 67 Abs. 2 Buchstabe c der Verordnung (EG) Nr. 1580/2007 den Prozentsatz, um den der Betriebsfonds im laufenden Jahr höchstens vermindert werden darf, auf 40 Prozent fest. Abs. 5 ermächtigt auf Grundlage von Art. 67 Abs. 2 Buchstabe c der Verordnung (EG) Nr. 1580/2007 die zuständigen Stellen, im Falle von Fusionen von Erzeugerorganisationen eine Erhöhung des Betriebsfonds um mehr als 25 Prozent zuzulassen.
A. Problem und Ziel
B. Lösung
C. Alternativen
D. Finanzielle Auswirkungen auf die öffentlichen Haushalte
E. Sonstige Kosten
F. Bürokratiekosten
Verordnung
Verordnung
Abschnitt 1 Allgemeines
§ 1 Anwendungsbereich
§ 2 Zuständigkeit
Abschnitt 2 Anerkennung von Erzeugerorganisationen und von Vereinigungen von Erzeugerorganisationen
§ 3 Rechtsform von Erzeugerorganisationen
§ 4 Mindestgröße
§ 5 Mitgliedschaft von Nichterzeugern
§ 6 Stimmrechte und Geschäftsanteile
§ 7 Kündigung der Mitgliedschaft
§ 8 Direktvermarktung
§ 9 Anerkennung von Vereinigungen von Erzeugerorganisationen
Abschnitt 3 Betriebsfonds und operationelle Programme
§ 10 Wert der vermarkteten Erzeugung
§ 11 Betriebsfonds
§ 12 Operationelle Programme
§ 13 Operationelle Teilprogramme
§ 14 Zahlung der Beihilfe
§ 15 Vorschusszahlungen und Teilzahlungen
§ 16 Krisenprävention und Krisenmanagement
Abschnitt 4 Duldungs-, Mitwirkungs- und Mitteilungspflichten
§ 17 Duldungs- und Mitwirkungspflichten
§ 18 Mitteilungspflichten
Abschnitt 5 Schlussbestimmungen
§ 19 Muster und Formulare
§ 20 Übergangsbestimmungen
§ 21 Aufheben von Vorschriften
§ 22 Inkrafttreten
Begründung
A. Allgemeiner Teil
3 Zielsetzung
3 Kosten
I. Allgemeine Kosten
1. Öffentliche Haushalte:
2. Wirtschaft:
3. Preisniveau:
II. Bürokratiekosten
1. Unternehmen:
2. Bürgerinnen und Bürger:
3. Verwaltung:
3 Sonstiges
B. Besonderer Teil
Zu § 1
Zu § 2
Zu § 3
Zu § 4
Zu § 5
Zu § 6
Zu § 7
Zu § 8
Zu § 9
Zu § 10
Zu § 11
Zu § 12
Zu § 13
Zu § 14
Zu § 15
Zu § 16
Zu § 17
Zu § 18
Zu § 19
Zu § 20
Zu § 21
Zu § 22
Anlage Stellungnahme des Nationalen Normenkontrollrates gem. § 6 Abs. 1 NKR-Gesetz: Entwurf der Verordnung zur Durchführung der gemeinsamen Marktorganisation für Obst und Gemüse
Drucksache 35/08
Unterrichtung durch die Bundesregierung
Weißbuch der Kommission der Europäischen Gemeinschaften über die Integration der EU-Hypothekarkreditmärkte KOM (2007) 807 endg.; Ratsdok. 5128/08
... Finanzdienstleister können Hypothekarkredite auf vielerlei Weise in anderen Mitgliedstaaten anbieten: Präsenz vor Ort (z.B. Zweigniederlassungen, Tochterinstitute, Fusionen und Übernahmen), Direktvertrieb (z.B. über Telefon oder Internet) oder Vermittler vor Ort (z.B. Hypothekenmakler). Finanzdienstleister können auch ins grenzübergreifende Geschäft einsteigen indem sie ein Hypothekarkreditportfolio von einem Anbieter in einem anderen Mitgliedstaat ankaufen.
Weissbuch über die Integration der EU-Hypothekarkreditmärkte (Text von Bedeutung für den EWR)
1. Einleitung
2. Handlungsgründe auf EU-Ebene
3. Ziele
3.1. Die grenzübergreifende Vergabe und Refinanzierung von Hypothekarkrediten erleichtern
3.2. Das Produktangebot erweitern
3.3. Das Verbrauchervertrauen erhöhen
3.4. Die Kundenmobilität fördern
4. Erreichung der Ziele
4.1. Den Rechtsetzungsbedarf ermitteln
Vorzeitige Rückzahlung
Qualität und Vergleichbarkeit von Informationen verbessern
Eine verantwortliche Kreditvergabe und -aufnahme fördern
4.2. Bewertung, Grundbuchregister und Zwangsvollstreckung
4.3. Vorgehen bei Vertragsverletzungen
4.4. Folgemaßnahmen zum Bericht der Expertengruppe für die Refinanzierung von Hypothekarkrediten
4.5. Weitere Untersuchungen
5. Schlussfolgerungen
Anhang Im Weißbuch angekündigte Aufgaben und Maßnahmen
Drucksache 603/08 (Beschluss)
Beschluss des Bundesrates
Siebzehntes Hauptgutachten der Monopolkommission 2006/2007
... der Fusionskontrolle unterliege. Auch die kommunale Selbstverwaltungsgarantie gemäß Artikel 28 Absatz 2 Satz 2 GG schränkt den Anwendungsbereich des GWB nach dieser Rechtsauffassung nicht ein, da die Vorschriften zur Fusionskontrolle wie bei allen allgemeinen Gesetzen allein den Rahmen vorgeben, in dem das Recht der Selbstverwaltung ausgeübt werden könne.
Zu Kapitel IV Abschnitt 2.2.4
Drucksache 503/08
Unterrichtung durch die Bundesregierung Vorschlag für eine Richtlinie des Europäischen Parlaments und des Rates über die Einsetzung eines Europäischen Betriebsrats oder die Schaffung eines Verfahrens zur Unterrichtung und Anhörung der Arbeitnehmer in gemeinschaftsweit operierenden Unternehmen und Unternehmensgruppen (Neufassung) KOM (2008) 419 endg.; Ratsdok. 11555/08
... 4. Bei der praktischen Anwendung der Richtlinie 94/45/EG treten jedoch Probleme auf. Das Recht auf länderübergreifende Unterrichtung und Anhörung ist nicht effektiv genug, da der Europäische Betriebsrat im Falle einer Umstrukturierung nicht ausreichend unterrichtet und angehört wird. Europäische Betriebsräte gibt es nur in 36 % der Betriebe, die in den Anwendungsbereich der Richtlinie fallen. Es besteht Rechtsunsicherheit insbesondere in Bezug auf das Verhältnis zwischen dem innerstaatlichen und dem länderübergreifenden Umfang der Anhörung sowie im Falle von Fusionen oder Erwerbungen. In drei dem Europäischen Gerichtshof zur Vorabentscheidung vorgelegten Rechtssachen5 musste er sich ferner zur Auslegung der Bestimmungen der Richtlinie hinsichtlich der Übermittlung der Informationen äußern, die für die Einsetzung eines Europäischen Betriebsrates erforderlich sind. Schließlich sind die einzelnen Richtlinien in Bezug auf Unterrichtung und Anhörung der Arbeitnehmer nicht kohärent genug und zu wenig aufeinander abgestimmt.
Begründung
1. Kontext des Vorschlages
Gründe und Ziele des Vorschlags
Allgemeiner Kontext
Bestehende Rechtsvorschriften auf diesem Gebiet
2. Anhörung der interessierten Kreise und Folgenabschätzung
Anhörung der interessierten Kreise
Einholung und Nutzung von Expertenwissen
4 Folgenabschätzung
3. Rechtliche Aspekte
Zusammenfassung der vorgeschlagenen Maßnahme
4 Rechtsgrundlage
4 Subsidiaritätsprinzip
Grundsatz der Verhältnismäßigkeit
Wahl der Instrumente
4. Auswirkungen auf den Haushalt
5. Zusätzliche Informationen
Vereinfachung und Verringerung der Verwaltungskosten
Überprüfungs -/Revisions-/Verfallsklausel
4 Entsprechungstabelle
Europäischer Wirtschaftsraum
Einzelerläuterung zum Vorschlag
Vorschlag
Teil I Allgemeine Bestimmungen
Artikel 1 Gegenstand
Artikel 2 Begriffsbestimmungen
Artikel 3 Definition des Begriffs herrschendes Unternehmen
Teil II Einrichtung des Europäischen Betriebsrats oder Schaffung eines Verfahrens zur Unterrichtung und Anhörung der Arbeitnehmer
Artikel 4 Verantwortung für die Einrichtung eines Europäischen Betriebsrats oder die Schaffung eines Verfahrens zur Unterrichtung und Anhörung der Arbeitnehmer
Artikel 5 Besonderes Verhandlungsgremium
Artikel 6 Inhalt der Vereinbarung
Artikel 7 Subsidiäre Vorschriften
Teil III Sonstige Bestimmungen
Artikel 8 Vertrauliche Informationen
Artikel 9 Arbeitsweise des Europäischen Betriebsrats und Funktionsweise des Verfahrens zur Unterrichtung und Anhörung der Arbeitnehmer
Artikel 10 Rolle und Schutz der Arbeitnehmervertreter
Artikel 11 Einhaltung der Richtlinie
Artikel 12 Zusammenhang zwischen der Richtlinie und anderen gemeinschaftlichen und einzelstaatlichen Bestimmungen
Artikel 13 Geltende Vereinbarungen
Artikel 14 Schlussbestimmungen
Artikel 15 14 Überprüfung durch die Kommission
Artikel 15 Umsetzung
Artikel 16 Aufhebung
Artikel 17 Inkrafttreten
Artikel 16 18
Anhang I Subsidiäre Vorschriften nach Artikel 7
Anhang II
Teil A Aufgehobene Richtlinie und ihre nachfolgenden Änderungen (gemäß Artikel 16)
Teil B Fristen für die Umsetzung in innerstaatliches Recht (gemäß Artikel 16)
Anhang III Entsprechungstabelle
Drucksache 152/08 (Beschluss)
Gesetzentwurf des Bundesrates
Entwurf eines Gesetzes zur Begrenzung der Risiken des Kreditverkaufs (Kreditnehmerschutzgesetz)
... " vollständig beim bisherigen Darlehensgeber verbleibt, dieser also weiterhin gegenüber dem Darlehensnehmer als alleiniger Vertragspartner auftritt. Eine Anzeigepflicht besteht auch dann nicht, wenn Fusionen oder sonstige umwandlungsrechtliche Vorgänge zwischen Banken stattfinden und hieran ausschließlich Rechtsträger beteiligt sind, die der deutschen Kreditaufsicht unterliegen.
A. Problem und Ziel
B. Lösung
C. Alternativen
D. Finanzielle Auswirkungen
E. Sonstige Kosten
Gesetzentwurf
Anlage Entwurf eines Gesetzes zur Begrenzung der Risiken des Kreditverkaufs (Kreditnehmerschutzgesetz)
Artikel 1 Änderung des Bürgerlichen Gesetzbuches
§ 488a Besondere Pflichten beim Immobiliardarlehensvertrag
§ 489a Gesamtfälligstellung von Teilzahlungsdarlehen bei Immobiliardarlehensverträgen
Artikel 2 Änderung des Einführungsgesetzes zum Bürgerlichen Gesetzbuche
§ 18 Übergangsvorschrift zum Kreditnehmerschutzgesetz vom ... [einfügen: Datum der Bekanntmachung]
Artikel 3 Inkrafttreten
Begründung
A. Allgemeines
B. Zu den einzelnen Vorschriften
Zu Artikel 1
Zu Nummer 1
Zu Absatz 1
Zu Absatz 2
Zu Absatz 3
Zu Absatz 4
Zu Nummer 2
Zu Nummer 3
Zu Nummer 4
Zu Nummer 5
Zu Artikel 2
Zu Artikel 3
Drucksache 228/08
Unterrichtung durch die Bundesregierung
Mitteilung der Kommission der Europäischen Gemeinschaften an das Europäische Parlament und den Rat: Europäische Agenturen - Mögliche Perspektiven KOM (2008) 135 endg.; Ratsdok. 7972/08
... Zusätzlich zur Errichtung von Agenturen hat ihre Verantwortung für die Förderung der Forschung und der wirtschaftlichen Entwicklung die EU bewogen, besondere Partnerschaften zu bilden. Es wurde erkannt, dass der öffentliche Sektor im Hinblick auf die Verwirklichung mancher Ziele mit dem privaten Sektor partnerschaftlich zusammenarbeiten muss, indem er die erforderlichen Mittel beschafft und ein Mitspracherecht behält, sich jedoch aus strategischen Schlüsselentscheidungen über den einzuschlagenden Weg heraushält. Das Ergebnis dieser Überlegungen war die Schaffung innovativer Einrichtungen, zu denen Gemeinschaftsunternehmen wie ITER (Kernfusion) und SESAR (Flugverkehrsmanagement), die Gemeinsamen Technologieinitiativen im Rahmen des 7. Forschungsrahmenprogramms und das Europäische Innovations- und Technologieinstitut gehören.
Drucksache 973/2/08
Antrag des Landes Hessen
Siebzehntes Hauptgutachten der Monopolkommission 2006/2007 - Stellungnahme der Bundesregierung
... Düsseldorf hat jüngst (Beschluss vom 17. September 2008 - VI Kart 19/ 07 (V)) die Vorschriften der Fusionskontrolle für unanwendbar erklärt, wenn ein Anteilserwerb im Landesrecht vorgezeichnet und deshalb hoheitlich veranlasst ist.
Drucksache 76/08
... Trotz der Fusionskontrolle gibt es ausweislich der Untersuchungen der Monopolkommission eine Fülle von Märkten, die durch einen hohen Konzentrationsgrad gekennzeichnet sind. Die dort herrschenden Unternehmen weisen nicht selten ein hohes Maß an vertikaler und/oder horizontaler Integration auf.
Drucksache 922/08
Unterrichtung durch die Bundesregierung
Masterplan Umwelttechnologien
... ueber.htmtechnologien, Technologien für Rohstoffproduktivität und -effizienz, Klimaschutztechnologien). In diesen drei Bereichen umfasst der Masterplan eine Reihe von ineinander greifenden Maßnahmen der Forschungsförderung, Unterstützung beim Technologietransfer und Diffusion, Internationalisierungs- und Qualifizierungsmaßnahmen sowie auch gezielte Unterstützung von kleinen und mittleren Unternehmen. Ergänzend wird eine Reihe von übergreifenden Maßnahmen angeführt, wie die Optimierung der innovationsorientierten Rahmenbedingungen und Potenzial- und Trendanalysen von Umwelttechnologien insgesamt.
Drucksache 544/08 (Beschluss)
Stellungnahme des Bundesrates
Entwurf eines Zweiten Gesetzes zur Änderung des Vierten Buches Sozialgesetzbuch und anderer Gesetze
... " ist für die postalische Zustellung der Datenstelle der Rentenversicherungsträger bzw. der Mitteilungen des Bundeszentralamts für Steuern erforderlich. Ansonsten können Briefe insbesondere dann nicht zugestellt werden, wenn mehrere Gemeinden zu einer fusionieren und in verschiedenen Ortsteilen Straßennamen nun doppelt vorhanden sind.
Drucksache 973/08 (Beschluss)
Beschluss des Bundesrates
Siebzehntes Hauptgutachten der Monopolkommission 2006/2007 - Stellungnahme der Bundesregierung
... der Fusionskontrolle unterliege. Auch die kommunale Selbstverwaltungsgarantie gemäß Artikel 28 Absatz 2 Satz 2 GG schränkt den Anwendungsbereich des GWB nach dieser Rechtsauffassung nicht ein, da die Vorschriften zur Fusionskontrolle wie bei allen allgemeinen Gesetzen allein den Rahmen vorgeben, in dem das Recht der Selbstverwaltung ausgeübt werden könne.
1. Zu Abschnitt II. Buchstabe C.
2. Zu Abschnitt II. Buchstabe E.
3. Zu Abschnitt IV. Buchstabe B.
Drucksache 544/1/08
Empfehlungen der Ausschüsse
Entwurf eines Zweiten Gesetzes zur Änderung des Vierten Buches Sozialgesetzbuch und anderer Gesetze
... " ist für die postalische Zustellung der Datenstelle der Rentenversicherungsträger erforderlich. Ansonsten können Briefe insbesondere dann nicht zugestellt werden, wenn mehrere Gemeinden zu einer fusionieren und in verschiedenen Ortsteilen Straßennamen nun doppelt vorhanden sind.
Drucksache 827/08
Gesetzentwurf der Bundesregierung
Entwurf eines Gesetzes zur Umsetzung der aufsichtsrechtlichen Vorschriften der Zahlungsdiensterichtlinie (Zahlungsdiensteumsetzungsgesetz )
... Anzeige gegenüber Bundesanstalt und Deutschen Bundesbank: Fusionsabsicht
A. Problem und Ziel
B. Lösung
C. Alternativen
D. Finanzielle Auswirkungen auf die öffentlichen Haushalte
E. Sonstige Kosten
F. Bürokratiekosten
Gesetzentwurf
Entwurf
Artikel 1 Gesetz über die Beaufsichtigung von Zahlungsdiensten (Zahlungsdiensteaufsichtsgesetz – ZAG)
Abschnitt 1 Begriffsbestimmungen, Anwendungsbereich, Aufsicht, Zahlungssysteme
§ 1 Begriffsbestimmungen und Anwendungsbereich
§ 2 Für Zahlungsinstitute zugelassene Tätigkeiten und verbotene Geschäfte
§ 3 Aufsicht und Entscheidung in Zweifelsfällen
§ 4 Einschreiten gegen unerlaubte Zahlungsdienste
§ 5 Verfolgung unerlaubter Zahlungsdienste
§ 6 Verschwiegenheitspflicht
§ 7 Zugang zu Zahlungssystemen
Abschnitt 2 Erlaubnis, Inhaber bedeutender Beteiligungen
§ 8 Erlaubnis
§ 9 Versagung der Erlaubnis
§ 10 Erlöschen und Aufhebung der Erlaubnis
§ 11 Inhaber bedeutender Beteiligungen2
Abschnitt 3 Eigenkapital
§ 12 Eigenkapital
Abschnitt 4 Vorschriften über die Beaufsichtigung von Zahlungsinstituten, sofortige Vollziehbarkeit
§ 13 Sicherungsanforderungen
§ 14 Auskünfte und Prüfungen
§ 15 Abberufung von Geschäftsleitern, Übertragung von Organbefugnissen auf Sonderbeauftragte
§ 16 Maßnahmen in besonderen Fällen und Insolvenzantrag
§ 17 Vorlage von Jahresabschluss, Lagebericht und Prüfungsberichten
§ 18 Besondere Pflichten des Prüfers
§ 19 Inanspruchnahme von Agenten
§ 20 Auslagerung
§ 21 Aufbewahrung von Unterlagen
§ 22 Besondere organisatorische Pflichten von Zahlungsinstituten und Sicherungsmaßnahmen gegen Geldwäsche
§ 23 Sofortige Vollziehbarkeit
Abschnitt 5 Zusammenarbeit mit anderen Behörden, Zweigniederlassung, grenzüberschreitender Dienstleistungsverkehr
§ 24 Zusammenarbeit mit anderen Behörden
§ 25 Errichten einer Zweigniederlassung, grenzüberschreitender Dienstleistungsverkehr
§ 26 Unternehmen mit Sitz in einem anderen Staat des Europäischen Wirtschaftsraums
§ 27 Zweigstellen von Unternehmen mit Sitz außerhalb des Europäischen Wirtschaftsraums
Abschnitt 6 Außergerichtliches Beschwerdeverfahren
§ 28 Beschwerden über Zahlungsdienstleister
Abschnitt 7 Anzeigen, Zahlungsinstituts-Register, Strafbestimmungen, Bußgeldvorschriften und Übergangsvorschriften
§ 29 Anzeigen
§ 30 Zahlungsinstituts-Register
§ 31 Strafvorschriften
§ 32 Bußgeldvorschriften
§ 33 Zuständige Verwaltungsbehörde
§ 34 Mitteilung in Strafsachen
§ 35 Übergangsvorschriften
Artikel 2 Änderung des Kreditwesengesetzes
Artikel 3 Änderung des Finanzdienstleistungsaufsichtsgesetzes
Artikel 4 Änderung der Verordnung über die Erhebung von Gebühren und die Umlegung von Kosten nach dem Finanzdienstleistungsaufsichtsgesetz
Artikel 5 Änderung des Geldwäschegesetzes
Artikel 6 Änderung des Handelsgesetzbuchs
Artikel 7 Änderung des Versicherungsaufsichtsgesetzes
Artikel 8 Änderung des Gesetzes über die Landwirtschaftliche Rentenbank
Artikel 9 Inkrafttreten
Begründung
A. Allgemeiner Teil
I. Ziel des Gesetzes
II. Wesentlicher Inhalt
1. Schaffung eines Gesetzes über die Beaufsichtigung von Zahlungsdiensten -Zahlungsdiensteaufsichtsgesetz ZAG
2. Änderung des Kreditwesengesetzes
3. Änderung sonstiger Gesetze
III. Alternativen, Folgen und Auswirkungen des Gesetzes
1. Alternativen
2. Folgen und Auswirkungen
3. Gleichstellungspolitische Gesetzesfolgenabschätzung:
IV. Gesetzgebungskompetenz des Bundes
V. Auswirkungen des Gesetzes auf die Einnahmen und Ausgaben der öffentlichen Haushalte, Kosten für die Wirtschaftsunternehmen und Auswirkungen auf das Preisniveau
VI. Bürokratiekosten
1. Vorbemerkung
2. Bürokratiekosten für die Wirtschaft
3. Für Bürgerinnen und Bürger werden keine Informationspflichten eingeführt, vereinfacht oder abgeschafft.
4. Für die Verwaltung werden 13 Informationspflichten neu eingeführt.
B. Besonderer Teil
Zu Artikel 1
Zu § 1
Zu Absatz 1
Zu Nummer 1
Zu Nummer 2
Zu Nummer 3
Zu Nummer 4
Zu Nummer 5
Zu Absatz 2
Zu Nummer 1
Zu Nummer 2
Zu Nummer 3
Zu Nummer 4
Zu Nummer 5
Zu Nummer 6
Zu Absatz 3
Zu Absatz 4
Zu Absatz 5
Zu Absatz 6
Zu Absatz 7
Zu Absatz 8
Zu Absatz 9
Zu Absatz 10
Zu Nummer 1
Zu Nummer 2
Zu Nummer 3
Zu Nummer 4
Zu Nummer 5
Zu Nummer 6
Zu Nummer 7
Zu Nummer 8
Zu Nummer 9
Zu Nummer 10
Zu Nummer 11
Zu Nummer 12
Zu Nummer 13
Zu Nummer 14
Zu Nummer 15
Zu Absatz 11
Zu Absatz 12
Zu § 2
Zu Absatz 1
Zu Absatz 2
Zu Absatz 3
Zu § 3
Zu Absatz 1
Zu Absatz 2
Zu Absatz 3
Zu Absatz 4
Zu § 4
Zu § 5
Zu § 6
Zu § 7
Zu Absatz 1
Zu Absatz 2
Zu Absatz 3
Zu Absatz 4
Zu Nummer 1
Zu Nummer 2
Zu Nummer 3
Zu Absatz 5
Zu Absatz 6
Zu § 8
Zu Absatz 1
Zu Absatz 2
Zu Absatz 3
Zu Nummer n
Zu Nummer 3
Zu Nummer 4
Zu Nummer n
Zu Nummer n
Zu Absatz 4
Zu Absatz 5
Zu Absatz 6
Zu Absatz 7
Zu § 9
Zu Nummer n
Zu Nummer 3
Zu Nummer n
Zu Nummer 6
Zu Nummer 7
Zu § 10
Zu Absatz 1
Zu Absatz 2
Zu Nummer 1
Zu Nummer 2
Zu Nummer 3
Zu Nummer 4
Zu Absatz 3
Zu Absatz 4
Zu § 11
Zu Absatz 1
Zu Absatz 2
Zu § 12
Zu Absatz 1
Zu Absatz 2
Zu Absatz 3
Zu Absatz 4
Zu Absatz 5
Zu Absatz 6
Zu § 13
Zu Absatz 3
Zu § 14
Zu Absatz 1
Zu Absatz 4
Zu § 15
Zu Absatz 2
Zu § 16
Zu Absatz 1
Zu Absatz 2
Zu Absatz 3
Zu Absatz 4
Zu § 17
Zu § 18
Zu Absatz 1
Zu Absatz 2
Zu Absatz 3
Zu Absatz 4
Zu § 19
Zu Absatz 1
Zu Absatz 2
Zu Absatz 3
Zu Absatz 4
Zu § 20
Zu Absatz 1
Zu Absatz 2
Zu § 21
Zu § 22
Zu Absatz 1
Zu Nummer 1
Zu Nummer 2
Zu Nummer 3
Zu Nummer 4
Zu Absatz 2
Zu Absatz 3
Zu Absatz 4
Zu § 23
Zu § 24
Zu § 25
Zu Absatz 1
Zu Absatz 2
Zu Absatz 3
Zu § 26
Zu Absatz 1
Zu Absatz 2
Zu Absatz 5
Zu Absatz 6
Zu § 27
Zu § 28
Zu Absatz 1
Zu Absatz 2
Zu Absatz 3
Zu § 29
Zu Nummer 1
Zu Nummer 3
Zu Nummer 4
Zu Nummer 5
Zu Nummer 6
Zu Nummer 7
Zu Nummer 8
Zu Nummer 9
Zu Nummer 10
Zu § 30
Zu Absatz 1
Zu Absatz 2
Zu Absatz 3
Zu § 31
Zu § 32
Zu § 33
Zu § 34
Zu § 35
Zu Absatz 1
Zu Absatz 2
Zu Absatz 3
Zu Absatz 4
Zu Absatz 5
Zu Artikel 2
Zu Nummer 1
Zu Buchstabe a
Zu Buchstabe b
Zu Buchstabe c
Zu Nummer 2
Zu Artikel 3
Zu Nummer 1
Zu Nummer 2
Zu Buchstabe a
Zu Buchstabe b
Zu Artikel 4
Zu Nummer 1
Zu Nummer 2
Zu Nummer 3
Zu Nummer 4
Zu Nummer 5
Zu Buchstabe a
Zu Buchstabe i
Zu Buchstabe j
Zu Artikel 5
Zu Nummer 1
Zu Nummer 2
Zu Nummer 3
Zu Nummer 4
Zu Artikel 6
Zu Nummer 1
Zu Nummer 2
Zu Nummer 3
Zu Artikel 7
Zu Nummer 1
Zu Nummer 2
Zu Nummer 3
Zu Artikel 8
Zu Artikel 9
Zu Absatz 1
Zu Absatz 2
Anlage Stellungnahme des Nationalen Normenkontrollrates gem. § 6 Abs. 1 NKR-Gesetz: NKR-Nr. 572: Entwurf eines Gesetzes zur Umsetzung der aufsichtsrechtlichen Vorschriften der Zahlungsdiensterichtlinie sowie einer Verordnung über die angemessene Eigenkapitalausstattung von Zahlungsinstituten
Drucksache 437/08
Unterrichtung durch die Bundesregierung
Bericht der Bundesregierung über die Tätigkeit des Europarats für die Zeit vom 1. Januar bis 30. Juni 2007 sowie vom 1. Juli bis 31. Dezember 2007
... Gleichzeitig trieb der Generalsekretär die Reform der Verwaltung des Europarats voran. Im Mai 2007 erhielt er vom Komitee der Ministerbeauftragten die Zustimmung zu der von ihm vorgeschlagenen Fusion der beiden zentralen Abteilungen für Menschenrechte und Rechtsangelegenheiten.
Anlage 1 Bericht der Bundesregierung über die Tätigkeit des Europarats im Zeitraum vom 1. Januar bis 30. Juni 2007
I. Überblick über politische Fragen und Entwicklungen
II. Generalsekretär
III. Ministerkomitee
1. Haushalt
2. Vorsitze und Themen
IV. Parlamentarische Versammlung
V. Europäischer Gerichtshof für Menschenrechte EGMR
VI. Kongress der Gemeinden und Regionen
VII. Aus den einzelnen Aufgabengebieten des Europarats
1. Menschenrechtsfragen
a Europäische Kommission gegen Rassismus und Intoleranz ECRI
b Antifolterausschuss CPT
c Expertengruppe Entwicklung der Menschenrechte DH-DEV
d Datenschutz
e Minderheitenrechte
2. Bekämpfung von Korruption
3. Rechtliche Zusammenarbeit, Strafrechtsfragen
a Europäische Kommission für die Wirksamkeit der Justiz CEPEJ
b Konsultativrat der Europäischen Richter CCJE
c Bekämpfung der Computerkriminalität
d Europäischer Ausschuss über rechtliche Zusammenarbeit CDCJ
4. Sozial- und Gesundheitspolitik
a Europäische Sozialcharta
b Gleichstellungsfragen
c Familienfragen Expertenausschuss zu Sozialpolitik für Familien und Kinder
d Europäisches Direktorat für die Qualität von Arzneimitteln – European Directorate for the Quality of Medicines & HealthCare EDQM
f Soziale Kohäsion
g Tierschutz
5. Kommunal- und Regionalpolitik
6. Jugend
7. Sport Anti-Doping sowie Sport und Gewalt
8. Bildung und Kultur
a Bildung
b Kultur
9. Medien
Statistische Angaben zum Bericht der Bundesregierung über die Tätigkeit des Europarats im Zeitraum vom 01. Januar bis 30. Juni 2007
Anlage 1
Anlage 2
Anlage 3
Anlage 4
Anlage 2 Bericht der Bundesregierung über die Tätigkeit des Europarats im Zeitraum vom 1. Juli bis 31. Dezember 2007
I. Überblick über politische Fragen und Entwicklungen
II. Generalsekretär
III. Ministerkomitee
1. Haushalt
2. Vorsitze und Themen
IV. Parlamentarische Versammlung
V. Europäischer Gerichtshof für Menschenrechte EGMR
1. Jahresbilanz 2007
2. Reform
3. Rechtsprechung
VI. Kongress der Gemeinden und Regionen
VII. Aus den einzelnen Aufgabengebieten des Europarates
1. Menschenrechtsfragen
a Europäische Kommission gegen Rassismus und Intoleranz ECRI
b Antifolterausschuss CPT
c Expertengruppe Entwicklung der Menschenrechte DH-DEV
d Datenschutz
e Minderheitenrechte
2. Bekämpfung von Korruption
3. Rechtliche Zusammenarbeit, Strafrechtsfragen
a Konferenz der Justizminister
b Europäische Kommission für die Wirksamkeit der Justiz CEPEJ
c Europäischer Ausschuss für die Probleme der Kriminalität CDPC
d Ausschusses für Familienrechtsexperten des Europarats CJ-FA
e Konsultativrat der Europäischen Richter CCJE
f Menschenrechtsausbildung für Menschenrechtsexperten HELP
g Lissabon-Netzwerk Lisbon Network
h Übereinkommen zum Schutz von Kindern
4. Sozial- und Gesundheitspolitik
a Europäische Sozialcharta
b Gleichstellungsfragen
c Familienfragen
d Pompidou Gruppe
d Europäisches Direktorat für die Qualität von Arzneimitteln – European Directorate for the Quality of Medicines & HealthCare EDQM
e Biomedizin
f Soziale Kohäsion
g Tierschutz
5. Kommunal- und Regionalpolitik
6. Jugend
7. Sport Anti-Doping sowie Sport und Gewalt
8. Bildung und Kultur
a Bildung
b Kultur
9. Medien
Anlage 1 Statistische Angaben
Anlage 2 Statistische Angaben
Anlage 3 Statistische Angaben
Anlage 4 Statistische Angaben
Drucksache 17/08
Gesetzentwurf der Bundesregierung
Entwurf eines Gesetzes zu dem Vertrag vom 22. November 2004 über das Europäische Korps und die Rechtsstellung seines Hauptquartiers zwischen der Französischen Republik, der Bundesrepublik Deutschland, dem Königreich Belgien, dem Königreich Spanien und dem Großherzogtum Luxemburg (Straßburger Vertrag)
... EUROCOR DIFFUSION RESTREINTE
Drucksache 964/08
Unterrichtung durch die Bundesregierung
Vorschlag für eine Richtlinie des Europäischen Parlaments und des Rates über Qualitäts- und Sicherheitsstandards für zur Transplantation bestimmte menschliche Organe KOM (2008) 818 endg.; Ratsdok. 16521/08
... Bluttransfusion
Drucksache 479/08
Unterrichtung durch die Bundesregierung
Vorschlag für eine Verordnung des Rates über das Statut der Europäischen Privatgesellschaft KOM (2008) 396 endg.; Ratsdok. 11252/08
... Die Wahl der SPE als eine Rechtsform zur Ausübung von Tätigkeiten in der EU sollte aus steuerlicher Sicht neutral sein. Deshalb ist es wichtig sicherzustellen, dass die SPE eine ähnliche Steuerbehandlung wie vergleichbare nationale Rechtsformen erhält. Zu diesem Zweck gedenkt die Europäische Kommission, im Herbst 2008 Gespräche mit den Mitgliedstaaten aufzunehmen, um den Anwendungsbereich der folgenden Richtlinien auf die SPE auszudehnen: Richtlinie über das gemeinsame Steuersystem der Mutter- und Tochtergesellschaften (90/435/EWG)3, Fusionsrichtlinie (90/434/EWG)4 und Zinsen- und Lizenzgebührenrichtlinie (2003/49/EG)5. Ziel der Kommission ist es sicherzustellen, dass diese Maßnahmen umgesetzt sind und den SPEs von Beginn ihrer Tätigkeit an zu Gute kommen.
Drucksache 649/08
Gesetzentwurf der Bundesregierung
Entwurf eines Gesetzes zur Errichtung einer Stiftung "Deutsches Historisches Museum "
... Mit diesem Gesetz wird eine mögliche spätere Fusion der Stiftung "
A. Problem und Ziel
B. Lösung
C. Alternativen
D. Finanzielle Auswirkungen auf die öffentlichen Haushalte
E. Sonstige Kosten
F. Bürokratiekosten
Gesetzentwurf
Entwurf
Artikel 1 Gesetz zur Errichtung einer Stiftung Deutsches Historisches Museum (DHMG)
Abschnitt 1 Stiftung Deutsches Historisches Museum
§ 1 Name, Sitz, Rechtsform und Trägerschaft der Stiftung
§ 2 Stiftungszweck
§ 3 Stiftungsvermögen
§ 4 Satzung
§ 5 Organe der Stiftung
§ 6 Kuratorium
§ 7 Präsidentin oder Präsident
§ 8 Wissenschaftlicher Beirat
§ 9 Ehrenamtliche Tätigkeit
§ 10 Aufsicht; Jahresabschluss; Wirtschaftsplan; Haushalts- und Wirtschaftsführung; Prüfung
§ 11 Berichterstattung
§ 12 Beschäftigte
§ 13 Gebühren und Auslagen
§ 14 Dienstsiegel
Abschnitt 2 Unselbständige Stiftung Stiftung Flucht, Vertreibung, Versöhnung
§ 15 Name, Sitz und Rechtsform
§ 16 Stiftungszweck
§ 17 Stiftungsvermögen
§ 18 Gremien und Leitung der unselbständigen Stiftung
§ 19 Stiftungsrat
§ 20 Wissenschaftlicher Beraterkreis
§ 21 Direktorin oder Direktor
Artikel 2 Änderung des Bundesbesoldungsgesetzes
Artikel 3 Inkrafttreten
Begründung
A. Allgemeiner Teil
B. Zu den einzelnen Vorschriften
Zu Artikel 1
Zu Abschnitt 1
Zu § 1
Zu § 2
Zu § 3
Zu § 4
Zu § 5
Zu § 6
Zu § 7
Zu § 8
Zu § 9
Zu § 10
Zu § 11
Zu § 12
Zu § 13
Zu § 14
Zu Abschnitt 2
Zu § 15
Zu § 16
Zu § 17
Zu § 18
Zu § 19
Zu § 20
Zu § 21
Zu Artikel 2
Zu Artikel 3
Anlage Stellungnahme des Nationalen Normenkontrollrates gem. § 6 Abs. 1 NKR-Gesetz: NKR-Nr. 599: Gesetz zur Errichtung der Stiftung Deutsches Historisches Museum (mit Errichtung der unselbständigen Stiftung Flucht, Vertreibung, Versöhnung)
Drucksache 603/2/08
Antrag des Landes Hessen
Siebzehntes Hauptgutachten der Monopolkommission 2006/2007
... Düsseldorf hat jüngst (Beschluss vom 17. September 2008 - VI Kart 19/ 07 (V)) die Vorschriften der Fusionskontrolle für unanwendbar erklärt, wenn ein Anteilserwerb im Landesrecht vorgezeichnet und deshalb hoheitlich veranlasst ist.
Drucksache 743/08
Verordnung des Bundesministeriums für Gesundheit
Verordnung über das Register der Gewebeeinrichtungen nach dem Transplantationsgesetz (TPG-Gewebeeinrichtungen-Registerverordnung - TPG-GewRegV)
... Transfusionsgesetz
Drucksache 978/08
Unterrichtung durch das Europäische Parlament
Entschließung des Europäischen Parlaments vom 18. November 2008 zu der WWU@10: Zehn Jahre Wirtschafts- und Währungsunion – Errungenschaften und Herausforderungen (2008/2156(INI))
... 56. verweist darauf, dass die wichtige Rolle des Euro auf den internationalen Finanzmärkten Verpflichtungen mit sich bringt und dass die Effekte der Geld- sowie der Wachstumspolitik im Euroraum globale Wirkung haben; unterstreicht die zunehmende Bedeutung des Euro für den internationalen Handel und die Dienstleistungen als stabilisierendem Instrument im globalen Umfeld, als Motor für die Finanzmarktintegration und als Grundlage für eine Steigerung der Direktinvestitionen und grenzüberschreitende Unternehmensfusionen, da die Transaktionskosten beträchtlich gesenkt werden könnten; fordert die Durchführung einer Studie über globale Ungleichgewichte und die Rolle des Euro sowie mögliche Anpassungsszenarien, deren Ziel darin besteht, die Europäische Union besser auf die Bewältigung größerer externer Schocks vorzubereiten;
Drucksache 253/08
Verordnung der Bundesregierung
Zweite Verordnung zur Änderung der Tierärztegebührenordnung
... Injektion, Instillation, Infusion
Drucksache 938/07
Verordnung des Bundesministeriums für Gesundheit
Verordnung zur Änderung der Arzneimittel - und Wirkstoffherstellungsverordnung
... Transfusionsgesetz
Drucksache 426/07
Unterrichtung durch die Bundesregierung
Bericht der Bundesregierung über die Tätigkeit des Europarats für die Zeit vom 1. Januar bis 30. Juni 2006 sowie vom 1. Juli bis 31. Dezember 2006
... " aufgrund einer Machbarkeitsstudie des Europarats aus dem CDSP ausgegliedert und dem Teilabkommen des European Directorate for the Quality of Medicines & HealthCare (EDQM) zugeordnet. Die Bundesregierung hat bei der Erstellung der für die zwei neu geschaffenen Lenkungsausschüsse Bluttransfusion (CD-P-TS) und Organtransplantation (CD-P-TO) zu definierenden Aufgabenbeschreibungen aktiv mitgewirkt und ist in beiden Ausschüssen vertreten.
Drucksache 838/07
Gesetzentwurf der Bundesregierung
Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Waffengesetz es und weiterer Vorschriften*)
... Die Neufassung der Nummer 2 trägt der im Mai 2006 erfolgten Fusionierung des bisherigen Deutschen Sportbundes (DSB) und des Nationalen Olympischen Komitees (NOK) zum Deutschen Olympischen Sportbund (DOSB) Rechnung.
A. Problem und Ziel
B. Lösung
C. Alternativen
D. Finanzielle Auswirkungen auf die öffentlichen Haushalte
E. Sonstige Kosten
F. Bürokratiekosten
Gesetzentwurf
Entwurf
Artikel 1 Änderung des Waffengesetzes
Artikel 2 Änderung der Allgemeinen Waffengesetz-Verordnung
Artikel 3 Änderung des Beschussgesetzes
Artikel 4 Änderung der Beschussverordnung
Artikel 5 Änderung des Bundesjagdgesetzes
Artikel 6 Neubekanntmachung
Artikel 7 In- und Außerkrafttreten
Begründung
A. Allgemeines
I. Wesentlicher Inhalt:
1. Zur Änderung des Waffenrechts Artikel 1 und 2 :
2. Bürokratiekosten der Wirtschaft:
a Bürokratiekosten neuer Informationspflichten
b Bürokratiekosten geänderter Informationspflichten
3. Finanzielle Auswirkungen auf die öffentlichen Haushalte:
4. Sonstige Kosten:
II. Gesetzgebungskompetenz des Bundes:
1. Zu den Änderungen des Waffen- und Beschussrechts Artikel 1 bis 4 :
2. Zur Änderung im Bundesjagdgesetzes Artikel 5 :
III. Vereinbarkeit mit dem Recht der Europäischen Union:
B. Zu den Einzelvorschriften
Zu Artikel 1
Zu Nummer 1
Zu Nummer 2
Zu Buchstabe a
Zu Buchstabe b
Zu Nummer 3
Zu Buchstabe n
Zu Buchstabe c
Zu Buchstabe d
Zu Nummer 4
Zu Buchstabe a
Zu Buchstabe b
Zu Nummer 5
Zu Buchstabe a
Zu Buchstabe b
Zu Nummer 6
Zu Buchstabe a
Zu Buchstabe b
Zu Nummer n
Zu Nummer 9
Zu Nummer 10
Zu Nummer 11
Zu Nummer 12
Zu Nummer 13
Zu Buchstabe a
Zu Buchstabe b
Zu Buchstabe c
Zu Nummern 14 bis 19
Zu Nummer 20
Zu Nummer 21
Zu Nummer 22
Zu Nummer 23
Zu Nummer 24
Zu Nummer 25
Zu Nummer 26
Zu Nummer 27
Zu Nummer 28
Zu Buchstabe a
Zu Buchstabe b
Zu Buchstabe c
Zu Nummer 29
Zu Buchstabe a
Zu Buchstabe b
Zu Buchstabe c
Zu Nummer 30
Zu Nummer 31
Zu Nummer 32
Zu Buchstabe a
Zu Buchstabe aaa
Zu Buchstabe bbb
Zu Buchstabe ccc
Zu Buchstabe ddd
Zu Buchstabe eee
Zu Buchstabe fff
Zu Buchstabe ggg
Zu Buchstabe hhh
Zu Buchstabe n
Zu Buchstabe nnn
Zu Buchstabe ooo
Zu Buchstabe bb
Zu Buchstabe bbb
Zu Buchstabe ccc
Zu Buchstabe cc
Zu Buchstabe bbb
Zu Buchstabe n
Zu Buchstabe eee
Zu Buchstabe b
Zu Buchstabe bb
Zu Buchstabe c
Zu Nummer 33
Zu Buchstabe a
Zu Buchstabe bb
Zu Buchstabe cc
Zu Buchstabe dd
Zu Buchstabe n
Zu Buchstabe gg
Zu Buchstabe hh
Zu Buchstabe n
Zu Buchstabe b
Zu Buchstabe bb
Zu Buchstabe bbb
Zu Buchstabe ccc
Zu Buchstabe ddd
Zu Buchstabe eee
Zu Buchstabe fff
Zu Buchstabe ggg
Zu Buchstabe c
Zu Artikel 2
Zu Nummer 1
Zu Nummer 2
Zu Nummer 3
Zu Nummer 4
Zu Nummer n
Zu den Nummern 7 bis 12
Zu Artikel 3
Zu Nummer 1
Zu Nummer 2
Zu Artikel 4
Zu Nummer 1
Zu Nummer 2
Zu Nummer 3
Zu Nummer 4
Zu Nummer 5
Zu Artikel 5
Zu § 18a
Zu Artikel 6
Zu Artikel 7
Anlage Stellungnahme des Nationalen Normenkontrollrates gem. § 6 Abs. 1 NKR-Gesetz vom 12. November 2007: NKR-Nr. 172: Gesetz zur Änderung des Waffengesetzes und weiterer Vorschriften
Drucksache 206/07
Verordnung des Bundesministeriums für Verkehr, Bau und Stadtentwicklung und des Bundesministeriums für Umwelt, Naturschutz und Reaktorsicherheit
Dreißigste Verordnung zur Änderung der Straßenverkehrs -Zulassungs-Ordnung
... : Eine Abgasnachbehandlung zur Verringerung der Partikelemission durch mechanische und/oder aerodynamische Separation sowie durch Diffusions- und/oder Trägheitseffekte. Motorspezifische Änderungen an Bauteilen und elektronischen Bauteilen und elektronischen Komponenten zählen nicht zu den Partikelminderungssystemen. Sind jedoch für die Nachrüstung mit dem PMS zusätzliche Maßnahmen an emissionsrelevanten Bauteilen und oder Systemkomponenten wie beispielsweise eine Änderung der Abgasrückführungs (AGR)-Regelung zu weiteren einwandfreien Funktion notwendig, muss hierfür eine Freigabe durch den Motorenhersteller vorliegen.
Drucksache 766/07
Verordnung des Bundesministeriums für Gesundheit
Verordnung für ein Register über Einrichtungen, die Blutstammzellzubereitungen herstellen und in den Verkehr bringen oder einführen (Blutstammzelleinrichtungen-Registerverordnung - BERV )
... Transfusionsgesetz
Drucksache 338/07
Verordnung des Bundesministeriums für Gesundheit und des Bundesministeriums für Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz
Dritte Verordnung zur Änderung der Arzneimittelverschreibungsverordnung
... 2. Folgende Stoffe, soweit sie in Arzneimitteln enthalten sind, die auch oder ausschließlich zur Infusion oder Injektion, ausgenommen zur subkutanen Injektion, bestimmt sind
Drucksache 40/07
Unterrichtung durch die Bundesregierung
Mitteilung der Kommission der Europäischen Gemeinschaften an den Europäischen Rat und das Europäische Parlament: "Eine Energiepolitik für Europa " KOM (2007) 1 endg.; Ratsdok. 5282/07
... - Bis zum Jahr 2050 dürfte die Umstellung auf ein kohlenstoffarmes Energiesystem in Europa abgeschlossen sein. Sie beinhaltet einen umfassenden Energiemix mit einem großen Anteil von erneuerbaren Energieträgern, umweltfreundlicher Kohle und umweltfreundlichem Gas, umweltfreundlichem Wasserstoff, und für die Mitgliedstaaten, die dies wünschen, Kernspaltungsenergieerzeugung durch Anlagen der Generation IV und Fusionsenergie.
1. Die Herausforderungen
1.1. Nachhaltigkeit
1.2. Versorgungssicherheit
1.3. Wettbewerbsfähigkeit
Optionen sollten offen gehalten werden, um die Weiterentwicklung der neuen Technologien zu gewährleisten.
2. Ein strategisches Ziel für Europas Energiepolitik
3. Der Aktionsplan
3.1. Der Energiebinnenmarkt
3.1.1. Entflechtung
3.1.2. Wirksame Regulierung
3.1.3. Transparenz
3.1.4. Infrastruktur
3.1.5. Netzsicherheit
3.1.6. Ausreichende Stromerzeugungs- und Gasversorgungskapazitäten
3.1.7. Energieversorgung als öffentliche Dienstleistung
3.2. Solidarität zwischen den Mitgliedstaaten und Versorgungssicherheit bei Öl, Gas und Strom
3.3. Langfristige Verpflichtung zur Reduzierung der Treibhausgase und EU-Emissionshandelssystem
3.4. Ein ehrgeiziges Programm für Energieeffizienzmaßnahmen auf
3.5. Ein längerfristiges Ziel im Bereich erneuerbare Energien
3.6. Ein europäischer Strategieplan für Energietechnologie
3.7. Eine Zukunft mit CO2-armen fossilen Brennstoffen
3.8. Die Zukunft der Kerntechnik
3.9. Eine internationale Energiepolitik, die die Interessen Europas aktiv unterstützt.
3.9.1. Verzahnung der europäischen Energie- und Entwicklungspolitik: Beide Seiten können nur gewinnen.
3.10. Überwachung und Berichterstattung
4. Blick nach Vorn
Anhang 1 Schwerpunkte der internationalen EU-Energiepolitik
Anhang 2 Vor- und Nachteile der verschiedenen Quellen für elektrische Energie
Drucksache 75/07
Gesetzesbeschluss des Deutschen Bundestages
Gesetz zur Stärkung des Wettbewerbs in der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV -Wettbewerbsstärkungsgesetz - GKV -WSG)
... - Um den Prozess der Bildung dauerhaft wettbewerbs- und leistungsfähiger Einheiten der Krankenkassen zu beschleunigen, sollen ab 1. April 2007 kassenartenübergreifende Fusionen möglich sein.
Erläuterung zum Tagesordnungspunkt 2 :
Das Gesetz sieht insbesondere folgende Maßnahmen vor:
Versicherungsschutz für alle und bessere Leistungen für GKV-Versicherte
Mehr Wettbewerb der Leistungserbringer durch größere Vertragsfreiheit für Krankenkassen
Neues Vergütungssystem in der ambulanten Versorgung
Mehr Sicherheit und Wirtschaftlichkeit in der Arzneimittelversorgung
Grundlegende Reform und Neuordnung der Institutionen
Einrichtung eines Gesundheitsfonds
Initiativgesetz des Bundestages Gesetz zur Stärkung des Wettbewerbs in der gesetzlichen Krankenversicherung GKV-Wettbewerbsstärkungsgesetz - GKV-WSG
Artikel 1 Änderung des Fünften Buches Sozialgesetzbuch
Artikel 2 Weitere Änderungen des Fünften Buches Sozialgesetzbuch
Artikel 2a Änderung des GKV-Solidaritätsstärkungsgesetzes
Artikel 3 Änderung des Zweiten Buches Sozialgesetzbuch
Artikel 4 Änderung des Dritten Buches Sozialgesetzbuch
Artikel 5 Änderung des Vierten Buches Sozialgesetzbuch
Artikel 6 Änderung des Sechsten Buches Sozialgesetzbuch
Artikel 7 Änderung des Neunten Buches Sozialgesetzbuch
Artikel 8 Änderung des Elften Buches Sozialgesetzbuch
Artikel 9 Weitere Änderungen des Elften Buches Sozialgesetzbuch
Artikel 10 Änderung des Zwölften Buches Sozialgesetzbuch
Artikel 11 Änderung der Reichsversicherungsordnung
Artikel 12 Änderung des Gesetzes über die Sozialversicherung der selbstständigen Künstler und Publizisten
Artikel 13 Änderung des Bundesversorgungsgesetzes
Artikel 14 Änderung des Gesetzes über die Krankenversicherung der Landwirte
Artikel 15 Änderung des Zweiten Gesetzes über die Krankenversicherung der Landwirte (KVLG 1989)
Artikel 16 Weitere Änderungen des Zweiten Gesetzes über die Krankenversicherung der Landwirte (KVLG 1989)
Artikel 17 Änderung des Gesetzes über die Alterssicherung der Landwirte
Artikel 18 Änderung des Krankenhausfinanzierungsgesetzes
Artikel 19 Änderung des Krankenhausentgeltgesetzes
Artikel 20 Änderung der Bundespflegesatzverordnung
Artikel 21 Änderung der Zulassungsverordnung für Vertragsärzte
Artikel 22 Änderung der Zulassungsverordnung für Vertragszahnärzte
Artikel 23 Änderung der Ausschussmitglieder-Verordnung
Artikel 24 Änderung der Schiedsamtsverordnung
Artikel 25 Änderung der Wirtschaftlichkeitsprüfungs-Verordnung
Artikel 25a Weitere Änderung der Wirtschaftlichkeitsprüfungs-Verordnung
Artikel 26 Änderung der Datenerfassungs- und übermittlungsverordnung
Artikel 27 Änderung der Beitragsverfahrensverordnung
Artikel 28 Änderung der Verordnung über die
Artikel 29 Änderung der KV-/PV-Pauschalbeitragsverordnung
Artikel 30 Änderung des Arzneimittelgesetzes
Artikel 31 Änderung der Arzneimittelverschreibungsverordnung
Artikel 32 Änderung der Arzneimittelpreisverordnung
Artikel 33 Weitere Änderung der Arzneimittelpreisverordnung
Artikel 34 Änderung der Betäubungsmittel-Verschreibungsverordnung
Artikel 35 Änderung der Apothekenbetriebsordnung
Artikel 36 Änderung des Apothekengesetzes
Artikel 37 Änderung der Schiedsstellenverordnung
Artikel 38 Änderung der Risikostruktur-Ausgleichsverordnung
Artikel 39 Änderung des Gesetzes zu Übergangsregelungen zur Neuorganisation der vertragsärztlichen Selbstverwaltung und Organisation der Krankenkassen
Artikel 40 Aufhebung des Gesetzes zur Stabilisierung des Mitgliederkreises von Bundesknappschaft und See-Krankenkasse
Artikel 41 Änderung des Aufwendungsausgleichsgesetzes
Artikel 42 Änderung des Transplantationsgesetzes
Artikel 43 Änderung des Gesetzes über den Versicherungsvertrag
Artikel 44 Änderung des Versicherungsaufsichtsgesetzes
Artikel 45 Änderung der Kalkulationsverordnung
Artikel 45a Änderung des Einkommensteuergesetzes
Artikel 46 Inkrafttreten
Drucksache 824/07
Unterrichtung durch die Bundesregierung
Mitteilung der Kommission der Europäischen Gemeinschaften an den Rat, das Europäische Parlament, den Europäischen Wirtschafts- und Sozialausschuss und den Ausschuss der Regionen: Legislativ- und Arbeitsprogramm der Kommission 2008 KOM (2007) 640 endg.; Ratsdok. 14663/07
... Im Jahr 2008 werden Arbeiten zur Überprüfung der Fusionskontrollverordnung, der Verfahrensverordnung 1/2003 und einiger Gruppenfreistellungsverordnungen eingeleitet. Auf dem Gebiet der staatlichen Beihilfen werden Konsultationen eingeleitet, die sich mit der Überprüfung der Leitlinien für staatliche Beihilfen zur Rettung und Umstrukturierung von Unternehmen in Schwierigkeiten und der Schiffbaurahmenbestimmungen befassen.
Mitteilung
1. Einleitung
2. Die Prioritäten für 2008
Wachstum und Beschäftigung
Nachhaltiges Europa
Ein integriertes Konzept zur Migration
Die Bürgerinnen und Bürger an die erste Stelle rücken
Europa als Partner in der Welt
3. Politisches Handeln: ein tägliches Bemühen
Umsetzung vereinbarter politischer Maßnahmen
Die internationale Ebene
Verwaltung von Finanzprogrammen
Verwaltung des gemeinschaftlichen Besitzstandes
4. Arbeiten zur Gestaltung neuer politischer Konzepte
5. Bessere Rechtsetzung: Vereinfachung, Kodifizierung, Rücknahmen und Ermittlung der Verwaltungskosten
Eine strategische Überprüfung der besseren Rechtsetzung
Prüfung anhängiger Rechtsetzungsvorschläge
6. Kommunikation über Europa
Anhang 1 Verzeichnis der strategischen und vorrangigen Initiativen
Anhang 2 Vereinfachungsvorschläge
Anhang 3 Rücknahme anhängiger Rechtsetzungsvorschläge
Anhang 4 Kommunikationsprioritäten für das Jahr 2008
>> Weitere Fundstellen >>
Suchbeispiele:
Informationssystem - umwelt-online Internet
Das Informationssystem umfaßt alle bei umwelt-online implementierten Dateien zu den Umweltmedien/Bereichen:
Abfall ,
Allgemeines ,
Anlagentechnik ,
Bau ,
Biotechnologie ,
Energienutzung ,
Gefahrgut ,
Immissionsschutz ,
Lebensmittel & Bedarfsgegenstände,
Natur -,
Pflanzen -,
Tierschutz ,
Boden/Altlasten ,
Störfallprävention&Katastrophenschutz ,
Chemikalien ,
Umweltmanagement sowie
Arbeitsschutz
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