2638 gefundene Dokumente zum Suchbegriff
"Güter"
Drucksache 258/18
Gesetzentwurf der Bundesregierung
Entwurf eines Gesetzes zur Umsetzung der Marrakesch-Richtlinie über einen verbesserten Zugang zu urheberrechtlich geschützten Werken zugunsten von Menschen mit einer Seh- oder Lesebehinderung
... Aufseiten der Urheber und anderer Rechtsinhaber wie ausübenden Künstlern oder Unternehmen, denen ein Leistungsschutzrecht zusteht, ebenso wie der derivativen Rechtsinhaber, also etwa Verlagen, ist insbesondere der Schutz nach Artikel 14 Absatz 1 Satz 1 GG zu berücksichtigen. Der Eigentumsschutz umfasst auch die Immaterialgüterrechte in Form des Schutzes von Werken und verwandten Schutzrechten in ihren vermögensbezogenen Aspekten (vgl. BVerfGE 31, 229, 238 f.). Inhalt und Schranken des Eigentums werden durch die Gesetze bestimmt, Artikel 14 Absatz 1 Satz 2 GG. Das Urheberrecht und sonstige Gesetze legen also die Reichweite der Immaterialgüterrechte erst fest. Dabei hat der Gesetzgeber auch die Aufgabe, Interessen des Gemeinwohls und andere Rechte von Verfassungsrang zu berücksichtigen (BVerfGE 31, 229, 241 f.).
Drucksache 310/18
Antrag des Landes Nordrhein-Westfalen
Entschließung des Bundesrates "Sicherung des Wirtschaftsstandorts Deutschland - Schritte zu einer modernen wettbewerbsfähigen Unternehmensbesteuerung"
... 1. Verbesserte Sofortabschreibung für geringwertige Wirtschaftsgüter bei gleichzeitiger Abschaffung der Poolabschreibung
Drucksache 626/18
Verordnung des Bundesministeriums für Ernährung und Landwirtschaft
Fünfte Verordnung zur Änderung der Seefischereiverordnung
... /EG /EG. Ferner betrifft die vorliegende Verordnung die Prinzipien einer nachhaltigen Entwicklung 3 "Hierfür dürfen erneuerbare Naturgüter (wie z.B. Wälder oder Fischbestände) und Böden nur im Rahmen ihrer Regenerationsfähigkeit genutzt sowie ihre weiteren ökologischen Funktionen nicht beeinträchtigt werden" und 4c "Eine nachhaltige Land- und Fischereiwirtschaft muss produktiv, wettbewerbsfähig sowie sozial und umweltverträglich sein [...]" der Nachhaltigkeitsstrategie der Bundesregierung ebenso wie die Indikatoren Ressourcenschonung und Klimaschutz. Aus einer Nachhaltigkeitsperspektive zielt die Verordnung auf eine Verbesserung der bisherigen Situation ab und fügt sich damit in die Nachhaltigkeitsstrategie ein.
Drucksache 382/1/18
Empfehlungen der Ausschüsse
Entwurf eines Gesetzes zur Umsetzung der Richtlinie (EU) Nr. 2016/943
zum Schutz von Geschäftsgeheimnissen vor rechtswidrigem Erwerb sowie rechtswidriger Nutzung und Offenlegung
... Der Bundesrat bittet, im weiteren Gesetzgebungsverfahren zu prüfen, ob eine Regelung zur Klarstellung erforderlich ist, dass der besondere Schutz von Immaterialgüterrechten durch Spezialgesetze wie zum Beispiel dem
Drucksache 173/1/18
Empfehlungen der Ausschüsse
Vorschlag für eine Richtlinie des Europäischen Parlaments und des Rates zum Schutz von Personen, die Verstöße gegen das Unionsrecht melden
... 22. Der Bundesrat regt ferner an, in dem Vorschlag Ausnahmen bei schwerwiegenden Verletzungen von Betriebs- und Geschäftsgeheimnissen zu treffen oder den Mitgliedstaaten Abweichungen zu ermöglichen. Der Schutz von "Whistleblo-wern" steht im Spannungsverhältnis zum Schutz von dienst- oder arbeitsrechtlichen Loyalitäts- und Geheimhaltungspflichten. Den Mitgliedstaaten sollte deshalb vorbehalten bleiben, zumindest für besonders schwerwiegende Fälle einer Verletzung solcher Geheimhaltungsverpflichtungen Sonderreglungen zu treffen, um einen verhältnismäßigen Ausgleich der kollidierenden Rechtsgüter zu gewährleisten.
Drucksache 69/1/18
Empfehlungen der Ausschüsse
Vorschlag für eine Verordnung des Europäischen Parlaments und des Rates über Europäische Crowdfunding-Dienstleister für Unternehmen - COM(2018) 113 final; Ratsdok. 7049/18
... Diese Regelungen, die ihnen zugrundeliegenden Erwägungen sowie die Güterabwägungen anderer EU-Mitgliedstaaten und des Bundes scheinen sich in der Praxis bisher bewährt zu haben. Sie sollten daher auch auf europäischer Ebene beim Erlass von Regelungen über europäische Crowdfunding-Dienstleister für Unternehmen berücksichtigt werden.
Zum Verbraucherschutz
Zu Crowdfunding-Dienstleistern
Drucksache 497/18
Verordnung der Bundesregierung
Siebte Verordnung zur Änderung der Sozialversicherungs-Rechnungsverordnung
... Mit dem Gesetz gegen schädliche Steuerpraktiken im Zusammenhang mit Rechteüberlassungen vom 27. Juni 2017 sind unter anderem die Sofortabschreibungsgrenze für geringwertige Wirtschaftsgüter (§ 6 Absatz 2 des
Drucksache 173/18
Unterrichtung durch die Europäische Kommission
Vorschlag für eine Richtlinie des Europäischen Parlaments und des Rates zum Schutz von Personen, die Verstöße gegen das Unionsrecht melden - COM(2018) 218 final
... (8) Was die Sicherheit der auf dem Binnenmarkt angebotenen Produkte anbelangt, so lassen sich Beweise in erster Linie in den an der Herstellung und am Vertrieb beteiligten Unternehmen sammeln; Meldungen von Hinweisgebern aus solchen Unternehmen haben einen hohen Mehrwert, da sie sehr viel näher an mögliche unlautere oder illegale Herstellungs-, Einfuhr- oder Vertriebspraktiken im Zusammenhang mit unsicheren Produkten herankommen. Daher ist es gerechtfertigt, im Zusammenhang mit den Sicherheitsanforderungen für "harmonisierte Produkte"36 und "nicht harmonisierte Produkte"37 einen Hinweisgeberschutz einzuführen. Darüber hinaus trägt der Schutz von Hinweisgebern entscheidend dazu bei, die Umlenkung von Feuerwaffen, Teilen von Feuerwaffen und Munition sowie von Verteidigungsgütern zu verhindern, wenn nämlich dazu angehalten wird, Verstöße zu melden, etwa in Bezug auf Dokumentenbetrug, veränderte Kennzeichnungen oder falsche Ein- oder Ausfuhranmeldungen und betrügerischen Erwerb von Feuerwaffen innerhalb der Union, wodurch es häufig zu einer Umlenkung vom legalen auf den illegalen Markt kommt. Der Hinweisgeberschutz wird außerdem dazu beitragen, dass die Beschränkungen und Kontrollen in Bezug auf Ausgangsstoffe für Explosivstoff korrekt angewendet werden und so die unerlaubte Herstellung von Explosivstoffen erschweren.
Begründung
1. Kontext des Vorschlags
- Gründe und Ziele des Vorschlags
- Kohärenz mit den bestehenden Vorschriften in diesem Bereich
- Kohärenz mit der Politik der Union in anderen Bereichen
2. Rechtsgrundlage, Subsidiarität und Verhältnismässigkeit
- Rechtsgrundlage
- Subsidiarität
- Verhältnismäßigkeit
- Wahl des Instruments
3. Ergebnisse der EX-POST-BEWERTUNG25, der Konsultation der Interessenträger und der Folgenabschätzung
- Konsultation der Interessenträger
- Einholung und Nutzung von Expertenwissen
- Folgenabschätzung
- Effizienz der Rechtsetzung und Vereinfachung
- Grundrechte
4. Auswirkungen auf den Haushalt
5. Weitere Angaben
- Umsetzungspläne sowie Monitoring-, Bewertungs- und Berichterstattungsmodalitäten
- Ausführliche Erläuterung einzelner Bestimmungen des Vorschlags
Vorschlag
Kapitel I Anwendungsbereich und Begriffsbestimmungen
Artikel 1 Sachlicher Anwendungsbereich
Artikel 2 Persönlicher Anwendungsbereich
Artikel 3 Begriffsbestimmungen
Kapitel II INTERNE MELDUNGEN und Folgemassnahmen
Artikel 4 Pflicht zur Einrichtung interner Kanäle und Verfahren für Meldungen und Folgemaßnahmen
Artikel 5 Verfahren für interne Meldungen und Folgemaßnahmen
Kapitel III EXTERNE MELDUNGEN und Folgemassnahmen
Artikel 6 Pflicht zur Einrichtung externer Meldekanäle und Ergreifung geeigneter Folgemaßnahmen
Artikel 7 Gestaltung geeigneter externer Meldekanäle
Artikel 8 Zuständige Mitarbeiter
Artikel 9 Verfahrensvorschriften für externe Meldungen
Artikel 10 Informationen über die Entgegennahme von Meldungen und deren Weiterverfolgung
Artikel 11 Dokumentation eingehender Meldungen
Artikel 12 Überprüfung der Verfahren durch die zuständigen Behörden
Kapitel IV Schutz von HINWEISGEBERN und Betroffenen Personen
Artikel 13 Bedingungen für den Schutz von Hinweisgebern
Artikel 14 Verbot von Repressalien gegen Hinweisgeber
Artikel 15 Maßnahmen zum Schutz von Hinweisgebern vor Repressalien
Artikel 16 Maßnahmen zum Schutz betroffener Personen
Artikel 17 Sanktionen
Artikel 18 Verarbeitung personenbezogener Daten
Kapitel V Schlussbestimmungen
Artikel 19 Günstigere Behandlung
Artikel 20 Umsetzung
Artikel 21 Berichterstattung, Bewertung und Überprüfung
Artikel 22 Inkrafttreten
Artikel 23 Adressaten
ANNEX 1 Anhang des Vorschlags für eine Richtlinie des Europäischen Parlaments und des Rates zum Schutz von Personen, die Verstöße gegen das Unionsrecht melden
Anhang
Teil I
A. Artikel 1 Buchstabe a Ziffer i - Öffentliches Auftragswesen:
B. Artikel 1 Buchstabe a Ziffer ii - Finanzdienstleistungen sowie Verhütung von Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung:
C. Artikel 1 Buchstabe a Ziffer iii - Produktsicherheit:
D. Artikel 1 Buchstabe a Ziffer iv - Verkehrssicherheit:
E. Artikel 1 Buchstabe a Ziffer v - Umweltschutz:
F. Artikel 1 Buchstabe a Ziffer vi - Kerntechnische Sicherheit:
G. Artikel 1 Buchstabe a Ziffer vii - Lebensmittel- und Futtermittelsicherheit, Tiergesundheit und Tierschutz:
H. Artikel 1 Buchstabe a Ziffer viii - Öffentliche Gesundheit:
I. Artikel 1 Buchstabe a Ziffer ix - Verbraucherschutz: Verbraucherrechte und Verbraucherschutzvorschriften nach Maßgabe der
J. Artikel 1 Buchstabe a Ziffer x - Schutz der Privatsphäre und personenbezogener Daten sowie Sicherheit von Netz- und Informationssystemen:
Teil II Artikel 1 Absatz 2 der Richtlinie bezieht sich auf folgende Rechtsvorschriften der Union:
A. Artikel 1 Buchstabe a Ziffer ii - Finanzdienstleistungen sowie Verhütung von Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung:
1. Finanzdienstleistungen:
2. Verhütung von Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung:
B. Artikel 1 Buchstabe a Ziffer iv - Verkehrssicherheit:
C. Artikel 1 Buchstabe a Ziffer v - Umweltschutz:
Drucksache 380/18
Gesetzentwurf der Bundesregierung
Entwurf eines Gesetzes zur Einstufung Georgiens, der Demokratischen Volksrepublik Algerien, des Königreichs Marokko und der Tunesischen Republik als sichere Herkunftsstaaten
... Die georgische Verfassung verpflichtet den Staat zu Anerkennung und Schutz der universell anerkannten Menschenrechte und Freiheiten als unantastbare und höchste Rechtsgüter (bisher Artikel 7, künftig Artikel 4 Absatz 2). Sie sind unmittelbar anwendbares Recht. Zugleich gehen nach Artikel 6 der Verfassung (künftig Artikel 4 Absatz 5) Regelungen in völkerrechtlichen Verträgen und Abkommen dem nationalem Recht mit Ausnahme der Verfassung vor, soweit sie abweichen. Einzelne Menschenrechte sind außerdem als Grundrechte in eigenen Verfassungsartikeln aufgeführt. Durch die im März 2018 angenommene Verfassungsreform wird dieser Schutz weiter verstärkt. So verbietet Artikel 9 Absatz 2 Folter und unmenschliche Behandlung, Artikel 10 Absatz 1 die Verhängung der Todesstrafe. Darüber hinaus enthält die Verfassung die meisten politischen und bürgerlichen sowie zahlreiche wirtschaftliche, soziale und kulturelle Rechte als Grundrechte. Die Geltendmachung von Grundrechtsverletzungen ist sowohl über eine spezielle Behörde ("Public Defender") als auch über die Gerichte bis hin zum Verfassungsgericht von Georgien möglich (Artikel 35 und Artikel 60).
A. Problem und Ziel
B. Lösung
C. Alternativen
D. Haushaltsausgaben ohne Erfüllungsaufwand
E. Erfüllungsaufwand
E.1 Erfüllungsaufwand für Bürgerinnen und Bürger
E.2 Erfüllungsaufwand für die Wirtschaft
E.3 Erfüllungsaufwand der Verwaltung
F. Weitere Kosten
Gesetzentwurf
Entwurf
Artikel 1 Änderung des Asylgesetzes
Anlage II (zu § 29a)
Artikel 2 Änderung des Aufenthaltsgesetzes
Artikel 3 Inkrafttreten
Begründung
A. Allgemeiner Teil
I. Zielsetzung und Notwendigkeit der Regelungen
II. Alternativen
III. Gesetzesfolgen
1. Rechts- und Verwaltungsvereinfachung
2. Nachhaltigkeitsaspekte
3. Erfüllungsaufwand
4. Weitere Kosten
5. Weitere Gesetzesfolgen
IV. Gesetzgebungskompetenz des Bundes
V. Vereinbarkeit mit dem Recht der Europäischen Union und völkerrechtlichen Verträgen
VI. Befristung; Evaluation
B. Besonderer Teil
Zu Artikel 1
Zu Nummer 1
Zu Nummer 2
Zu Artikel 2
Zu Artikel 3
Anlage Stellungnahme des Nationalen Normenkontrollrates gem. § 6 Absatz 1 NKRG: NKR-Nr. 4487, BMI: Entwurf eines Gesetzes zur Einstufung Georgiens, der Demokratischen Volksrepublik Algerien, des Königreichs Marokko und der Tunesischen Republik als sichere Herkunftsstaaten
I. Zusammenfassung
II. Im Einzelnen
II.1. Erfüllungsaufwand
III. Ergebnis
Anlage 2 Stellungnahme der Bundesregierung zur Stellungnahme des Nationalen Normenkontrollrates zum Entwurf eines Gesetzes zur Einstufung Georgiens,
Drucksache 301/18
Unterrichtung durch die Bundesregierung
Bericht der Bundesregierung über ihre Exportpolitik für konventionelle Rüstungsgüter im Jahr 2017 (Rüstungsexportbericht 2017)
Bericht der Bundesregierung über ihre Exportpolitik für konventionelle Rüstungsgüter im Jahr 2017 (Rüstungsexportbericht 2017)
Drucksache 426/18
Gesetzentwurf der Bundesregierung
Entwurf eines Gesetzes zur Durchführung von Verordnungen der Europäischen Union zur Bereitstellung von Produkten auf dem Markt und zur Änderung des Neunten und Zwölften Buches Sozialgesetzbuch
... Die Unterrichtung über die Feststellung, dass konforme Geräte oder Ausrüstungen ein Risiko für die Gesundheit von Personen, für Haus- oder Nutztiere oder für Güter darstellen, sowie die Unterrichtung über die getroffenen Korrekturmaßnahmen nach Artikel 39 Absatz 3 der Verordnung (EU) Nr.
A. Problem und Ziel
B. Lösung
C. Alternativen
D. Haushaltsausgaben ohne Erfüllungsaufwand
E. Erfüllungsaufwand
E.1 Erfüllungsaufwand für Bürgerinnen und Bürger
E.2 Erfüllungsaufwand für die Wirtschaft
E.3 Erfüllungsaufwand der Verwaltung
F. Weitere Kosten
Gesetzentwurf
Entwurf
3 Inhaltsübersicht
Artikel 1 Gesetz zur Durchführung der Verordnung (EU) Nr. 2016/426 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 9. März 2016 über Geräte zur Verbrennung gasförmiger Brennstoffe und zur Aufhebung der Richtlinie 2009/142/EG /EG (Gasgerätedurchführungsgesetz - GasgeräteDG)
§ 1 Notifizierung von Konformitätsbewertungsstellen
§ 2 Richtwert für Stichproben bei der Marktüberwachung
§ 3 Unterrichtung bei Nichtkonformität eines Geräts oder einer Ausrüstung
§ 4 Nichtkonformität eines Geräts oder einer Ausrüstung in einem anderen Mitgliedstaat der Europäischen Union
§ 5 Unterrichtung bei Risiken trotz Konformität eines Geräts oder einer Ausrüstung
§ 6 Kostenerhebung
§ 7 Sprache der Gebrauchsanleitungen, der Sicherheitsinformationen und der EU-Konformitätserklärungen
§ 8 Bußgeldvorschriften
§ 9 Strafvorschriften
Artikel 2 Gesetz zur Durchführung der Verordnung (EU) Nr. 2016/425 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 9. März 2016 über persönliche Schutzausrüstungen (PSA) und zur Aufhebung der Richtlinie 89/686/EWG /EWG (PSA-Durchführungsgesetz - PSA-DG)
§ 1 Notifizierung von Konformitätsbewertungsstellen
§ 2 Richtwert für Stichproben bei der Marktüberwachung
§ 3 Unterrichtung bei Nichtkonformität einer PSA
§ 4 Nichtkonformität einer PSA in einem anderen Mitgliedstaat der Europäischen Union
§ 5 Unterrichtung bei Risiken trotz Konformität einer PSA
§ 6 Kostenerhebung
§ 7 Sprache der Anleitungen, der Informationen und der EU-Konformitätserklärungen
§ 8 Bußgeldvorschriften
§ 9 Strafvorschriften
§ 10 Übergangsvorschrift PSA, die die Anforderungen der Verordnung über die Bereitstellung von persönlichen Schutzausrüstungen auf dem Markt in der Fassung der Bekanntmachung vom 20. Februar 1997 (BGBl. I S. 316), die zuletzt durch Artikel 16 des Gesetzes vom 8. November 2011 (BGBl. I S. 2178) geändert worden ist, erfüllen und vor dem 21. April 2019 in Verkehr gebracht werden, dürfen auf dem Markt bereitgestellt werden.
Artikel 3 Änderung des Neunten Buches Sozialgesetzbuch
Artikel 4 Weitere Änderung des Neunten Buches Sozialgesetzbuch zum Jahr 2020
Artikel 5 Änderung des Zwölften Buches Sozialgesetzbuch
Artikel 6 Weitere Änderung des Zwölften Buches Sozialgesetzbuch zum Jahr 2020
Artikel 7 Inkrafttreten, Außerkrafttreten
Begründung
A. Allgemeiner Teil
I. Zielsetzung und Notwendigkeit der Regelungen
II. Wesentlicher Inhalt des Entwurfs
III. Alternativen
IV. Gesetzgebungskompetenz
V. Vereinbarkeit mit dem Recht der Europäischen Union und völkerrechtlichen Verträgen
VI. Gesetzesfolgen
1. Rechts- und Verwaltungsvereinfachung
2. Nachhaltigkeitsaspekte
3. Haushaltsausgaben ohne Erfüllungsaufwand
4. Erfüllungsaufwand
4.1 Erfüllungsaufwand für Bürgerinnen und Bürger
4.2 Erfüllungsaufwand für die Wirtschaft
4.3 Erfüllungsaufwand der Verwaltung
5. Weitere Kosten
6. Weitere Gesetzesfolgen
B. Besonderer Teil
Zu Artikel 1
Zu § 1
Zu § 2
Zu den §§ 3
Zu § 3
Zu § 4
Zu Absatz 1
Zu Absatz 2
Zu Absatz 3
Zu § 5
Zu § 6
Zu § 7
Zu Absatz 1
Zu Absatz 2
Zu § 8
Zu Absatz 1
Zu Absatz 2
Zu § 9
Zu Artikel 2
Zu § 1
Zu § 2
Zu §§ 3
Zu § 3
Zu § 4
Zu Absatz 1
Zu Absatz 2
Zu Absatz 3
Zu § 5
Zu § 6
Zu § 7
Zu Absatz 1
Zu Absatz 2
Zu § 8
Zu Absatz 1
Zu Absatz 2
Zu § 9
Zu § 10
Zu Artikel 3
Zu Artikel 4
Zu Nummer 1
Zu Nummer 2
Zu Artikel 5
Zu Nummer 1
Zu Nummer 2
Zu Artikel 6
Zu Nummer 1
Zu Nummer 2
Zu Buchstabe a
Zu Buchstabe b
Zu Nummer 3
Zu Buchstabe a
Zu Buchstabe b
Zu Artikel 7
Zu Absatz 1
Zu Absatz 2
Drucksache 285/1/18
Empfehlungen der Ausschüsse
Vorschlag für eine Verordnung des Europäischen Parlaments und des Rates über den Europäischen Meeres- und Fischereifonds und zur Aufhebung der Verordnung (EU) Nr. 508/2014
des Europäischen Parlaments und des Rates
... 12. Um ein effektives Management jener besonders geschützten Tierarten zu ermöglichen, die in der Fischerei und Aquakultur regelmäßig Schäden an Fischbeständen, Fanggeräten und Investitionsgütern verursachen, sollten aus dem EMFF entsprechende Leistungen unterstützt werden können, die auch den Ausgleich von Schäden einbeziehen sollten.
Drucksache 348/1/18
... a) Der Bundesrat begrüßt, dass das Bundesministerium für Verkehr und digitale Infrastruktur mit dem Masterplan Schienengüterverkehr beschlossen hat, dass "bei der Novellierung der Eisenbahngebührenverordnung ... Mehrbelastungen für die Unternehmen im Zusammenhang mit Amtshandlungen der Eisenbahnverwaltung des Bundes möglichst vermieden werden" sollen.
Drucksache 96/18
Unterrichtung durch die Europäische Kommission
Vorschlag für eine Verordnung des Europäischen Parlaments und des Rates über das auf die Drittwirkung von Forderungsübertragungen anzuwendende Recht - COM(2018) 96 final
... b) Forderungen aus ehelichen Güterständen, aus Güterständen aufgrund von Verhältnissen, die nach dem auf diese Verhältnisse anzuwendenden Recht mit der Ehe vergleichbare Wirkungen entfalten, und aus Testamenten und Erbrecht;
Vorschlag
Begründung
1. Kontext des Vorschlags
- Gründe und Ziele des Vorschlags
Beispiel für Verbriefung
Warum ist Rechtssicherheit wichtig?
Rechtliches Risiko
Zusätzlicher Nutzen einheitlicher Vorschriften
Was ist eine Forderung?
Was ist die Übertragung einer Forderung?
Entwicklung der Kollisionsnormen für Forderungsübertragungen
- Kohärenz mit den bestehenden Vorschriften in diesem Bereich
- Kohärenz mit der Politik der Union in anderen Bereichen
2. Rechtsgrundlage, Subsidiarität und Verhältnismässigkeit
- Rechtsgrundlage
- Subsidiarität
- Verhältnismäßigkeit
- Wahl des Instruments
3. Ergebnisse der Konsultation der Interessenträger und der Folgenabschätzung
- Konsultation der Interessenträger und Einholung und Nutzung von Expertenwissen
- Folgenabschätzung
✓ Option 1: Recht des Übertragungsvertrags
✓ Option 2: Recht des gewöhnlichen Aufenthalts des Zedenten
✓ Option 3: Recht der übertragenen Forderung
✓ Option 4: Gemischter Ansatz: Kombination von Recht des gewöhnlichen Aufenthalts des Zedenten und Recht der übertragenen Forderung
✓ Option 5: Gemischter Ansatz: Kombination von Recht der übertragenen Forderung und Recht des gewöhnlichen Aufenthalts des Zedenten
- Grundrechte
4. Auswirkungen auf den Haushalt
5. Weitere Angaben
- Durchführungspläne sowie Monitoring-, Bewertungs- und Berichterstattungsmodalitäten
- Ausführliche Erläuterung einzelner Bestimmungen des Vorschlags
Artikel 1 : Anwendungsbereich
Artikel 2 : Begriffsbestimmungen
Artikel 3 : Universelle Anwendung
Artikel 4 : Anzuwendendes Recht
Artikel 6 : Eingriffsnormen/Artikel 7: Öffentliche Ordnung (ordre public)
Artikel 8 bis 12 : Allgemeine Aspekte der Anwendung von Kollisionsnormen
Artikel 10 : Verhältnis zu anderen Vorschriften des Unionsrechts
Vorschlag
Kapitel I Anwendungsbereich und Begriffsbestimmungen
Artikel 1 Anwendungsbereich
Artikel 2 Begriffsbestimmungen
Kapitel II EINHEITLICHE KOLLISIONSNORMEN
Artikel 3 Universelle Anwendung
Artikel 4 Anzuwendendes Recht
Artikel 5 Regelungsbereich des anzuwendenden Rechts
Artikel 6 Eingriffsnormen
Kapitel III Sonstige Vorschriften
Artikel 7 Öffentliche Ordnung (ordre public)
Artikel 8 Ausschluss der Rück- und Weiterverweisung
Artikel 9 Staaten ohne einheitliche Rechtsordnung
Artikel 10 Verhältnis zu anderen Vorschriften des Unionsrechts
Artikel 11 Verhältnis zu bestehenden internationalen Übereinkünften
Artikel 12 Verzeichnis der Übereinkünfte
Artikel 13 Überprüfungsklausel
Artikel 14 Zeitliche Geltung
Artikel 15 Inkrafttreten und Geltungsbeginn
Drucksache 166/1/18
Empfehlungen der Ausschüsse
Mitteilung der Kommission an das Europäische Parlament, den Europäischen Rat, den Rat, den Europäischen Wirtschafts- und Sozialausschuss und den Ausschuss der Regionen: Ein moderner Haushalt für eine Union, die schützt, stärkt und verteidigt - Mehrjähriger Finanzrahmen 2021 - 2027
... 14. Ein solcher europäischer Mehrwert speist sich aber auch daraus, dass er die Bereitstellung öffentlicher Güter auf europäischer Ebene ermöglicht und dazu beiträgt, dass sowohl die Grundfreiheiten und -rechte der Unionsbürgerinnen und -bürger einerseits als auch der europäische Binnenmarkt sowie die Wirtschafts- und Währungsunion (WWU) andererseits gewahrt werden. Der Bundesrat betont daher erneut die dringende Notwendigkeit, den europäischen Mehrwert auch in Bezug auf soziale Zielsetzungen zu generieren. Aus Sicht des Bundesrates gehört zu den zukunftssichernden Aufgaben einer EU-Haushaltspolitik auch die noch im Reflexionspapier über die Zukunft der EU-Finanzen (BR-Drucksache 543/18) benannte Garantie gegen Kinderarmut.
I. Allgemeiner Teil
Strategische Ausrichtung
4 Ausgaben
4 Eigenmittelreform
Flexibilität und Stabilität
EU -Haushalt und Rechtsstaatlichkeit
Zur Berücksichtigung der Gleichstellung in den einzelnen Bereichen
II. Binnenmarkt, Innovation und Digitales Forschung und Innovation
Europäische Strategische Investitionen
4 Binnenmarkt
Weltraum - Europäisches Raumfahrtprogramm
III. Zusammenhalt und Werte
Rolle der Kohäsionspolitik und strategischer Rahmen
Finanzausstattung der Kohäsionspolitik
Kohäsionspolitik für alle Regionen
Regeln der Mittelverteilung
Europäische Territoriale Zusammenarbeit
Wirtschaftspolitische Koordinierung, Konditionalität und nationale Kofinanzierung
Umsetzung der Programme und Vereinfachung
Wirtschafts - und Währungsunion
In Menschen investieren, sozialer Zusammenhalt und Werte
IV. Natürliche Ressourcen und Umwelt
4 Allgemeines
Landwirtschaft und Meerespolitik
171. Hauptempfehlung
172. Hauptempfehlung
173. Hilfsempfehlung
183. Hilfsempfehlung
Umwelt - und Klimaschutz
V. Migration und Grenzmanagement
4 Migration
4 Grenzmanagement
VI. Sicherheit und Verteidigung sowie Krisenreaktion Sicherheit
4 Verteidigung
4 Krisenreaktion
VII. Nachbarschaft und die Welt
VIII. Europäische öffentliche Verwaltung
IX. Verfahren
X. Direktzuleitung der Stellungnahme
Drucksache 110/1/18
Empfehlungen der Ausschüsse
Entschließung des Bundesrates - Mehr Sicherheit beim Abbiegevorgang von Nutzfahrzeugen durch Abbiegeassistenzsysteme - Antrag der Länder Berlin, Brandenburg, Bremen, Hessen, Thüringen -
... Die Bundesregierung fördert den Einbau von Abbiegeassistenzsystemen in Lkw über das "De-minimis"-Programm bereits. Gemäß Nummer 1.3 der Anlage zu Nummer 2 der Richtlinie über die Förderung von Sicherheit und Umwelt in Unternehmen des Güterkraftverkehrs mit schweren Nutzfahrzeugen können Mittel für Kauf, Miete und Leasing von zusätzlichen überobligatorischen Sicherheitseinrichtungen an Nutzfahrzeugen im Güterkraftverkehr mit einem zGG ab 7,5 t beantragt werden. Unter diese Maßnahmenkategorie fallen auch Abbiege-Assistenzsysteme und Kamera-Monitor-Systeme. Das Programm sieht Fördermöglichkeiten für verschiedene Aspekte vor und ist Bestandteil der Mautharmonisierung nach § 11 BFStrMG, wird aus Mauteinnahmen finanziert und ist zweckgebunden für mautpflichtige Fahrzeuge. Im Rahmen dieser Maßnahme scheint die im Entschließungsantrag gewünschte verstärkte Förderung von Abbiegeassistenzsystemen für eine Erhöhung der Verkehrssicherheit in urbanen Räumen schwer zu erreichen. Der Änderungsvorschlag regt an, dass der Bund ein von "De-minimis" unabhängiges Förderprogramm für die Ausrüstung von Nutzfahrzeugen mit Abbiegeassistenzsystemen einrichtet. So können die Fördermöglichkeiten spezifiziert und die Zweckbindung für mautpflichtige Fahrzeuge kann aufgelöst werden. Die Möglichkeit zur Einrichtung spezieller Programme besteht. Die Bundesregierung hat beispielsweise noch bis zum 30. September 2016 den nachträglichen Einbau von Rußpartikelfiltern in Dieselfahrzeuge gefördert.
Drucksache 173/18 (Beschluss)
Beschluss des Bundesrates
Vorschlag für eine Richtlinie des Europäischen Parlaments und des Rates zum Schutz von Personen, die Verstöße gegen das Unionsrecht melden
... 17. Er regt ferner an, in dem Vorschlag Ausnahmen bei schwerwiegenden Verletzungen von Betriebs- und Geschäftsgeheimnissen zu treffen oder den Mitgliedstaaten Abweichungen zu ermöglichen. Der Schutz von "Whistleblowern" steht im Spannungsverhältnis zum Schutz von dienst- oder arbeitsrechtlichen Loyali-täts- und Geheimhaltungspflichten. Den Mitgliedstaaten sollte deshalb vorbehalten bleiben, zumindest für besonders schwerwiegende Fälle einer Verletzung solcher Geheimhaltungsverpflichtungen Sonderreglungen zu treffen, um einen verhältnismäßigen Ausgleich der kollidierenden Rechtsgüter zu gewährleisten.
Drucksache 278/18
Antrag des Freistaates Bayern
Entschließung des Bundesrates zum Bürokratieabbau im Steuerrecht
... − Die Wertgrenze für die Sofortabschreibung geringwertiger Wirtschaftsgüter sollte auf 1.000 Euro angehoben werden. Dadurch werden nicht nur die Investitionsbedingungen gerade für mittelständische Handwerksbetriebe weiter verbessert. In diesem Fall könnten auch die Regelungen zum Sammelposten, bei dem die Anschaffungs- oder Herstellungskosten von Wirtschaftsgütern bis 1.000 Euro gleichmäßig über 5 Jahre steuerlich geltend gemacht werden können, vollständig entfallen.
Drucksache 408/18 (Beschluss)
Gesetzentwurf des Bundesrates
Entwurf eines Gesetzes zum Verbot der Gesichtsverhüllung während der Gerichtsverhandlung
... wird um eine Regelung ergänzt, wonach das Verbot der Gesichtsverhüllung während der Sitzung keine Anwendung findet, wenn begründeter Anlass zu der Besorgnis besteht, dass durch die Offenbarung der Identität des Zeugen Leben, Leib oder Freiheit des Zeugen oder einer anderen Person gefährdet wird. In einer solchen Konstellation ist dem individuellen Rechtsgüterschutz Vorrang vor dem staatlichen Interesse an der Erforschung der Wahrheit im Strafprozess einzuräumen. Eine weitere Änderung der
Drucksache 185/18
Unterrichtung durch die Europäische Kommission
Mitteilung der Kommission an das Europäische Parlament, den Rat, den Europäischen Wirtschafts- und Sozialausschuss und den Ausschuss der Regionen: Auf dem Weg zur automatisierten Mobilität - eine EU-Strategie für die Mobilität der Zukunft
... Selbstfahrende Fahrzeuge werden unser Leben verändern - genauso wie die Dampflokomotive und das Kraftfahrzeug dies in der Vergangenheit getan haben. Sie werden die Zukunft des Straßenverkehrs maßgeblich mitgestalten und könnten zu einer deutlichen Senkung der Transportkosten führen. Sie könnten ein Wegbereiter für neue Dienstleistungen sein und neue Möglichkeiten bieten, der steigenden Mobilitätsnachfrage im Personen- und Güterverkehr nachzukommen. Sind die richtigen Lösungen für die heutigen Anfangsschwierigkeiten einmal gefunden - und das ist unbedingt erforderlich -, könnten selbstfahrende Fahrzeuge die Straßensicherheit deutlich verbessern, denn Schätzungen zufolge sind 94 % der Verkehrsunfälle auf menschliches Versagen zurückzuführen2. Selbstfahrende Fahrzeuge könnten den Bürgerinnen und Bürgern Mobilität bieten, die zum Führen eines Kraftfahrzeugs nicht in der Lage sind (zum Beispiel ältere oder behinderte Menschen) oder schlecht ans öffentliche Verkehrsnetz angebunden sind. Durch solche selbstfahrenden Fahrzeuge könnten Car-Sharing-Systeme und die "Mobilität als Dienstleistung"3 (d.h. Verkauf von Fahrten anstatt Fahrzeugen) gefördert und darüber hinaus die Elektrifizierung der Fahrzeuge sowie die
Mitteilung
1. VERNETZTE und AUTOMATISIERTE Mobilität als neue CHANCE für Europa
2. Die EU-VISION für eine VERNETZTE und AUTOMATISIERTE Mobilität
Abbildung: Verschiedene Stufen der Automatisierung Quelle: Verband der Automobilingenieure Society of Automotive Engineers, SAE 11
3. AKTUELLER STAND
Strategien in den Vereinigten Staaten und Asien
4. STÄRKUNG der EU Hinsichtlich Technologien und Infrastrukturen für die AUTOMATISIERTE Mobilität
Automatisierte Autos
LKW -Platooning
5. Schaffung eines Binnenmarktes für die sichere Einführung AUTOMATISIERTER Mobilität
Ermöglichung von Innovation
Gewährleistung der Sicherheit automatisierter Mobilität
Behandlung von Haftungsfragen
Förderung der Fahrzeugkonnektivität zur Unterstützung der Automatisierung
Sicherstellung der Cybersicherheit, des Datenschutzes und des Datenzugangs
6. Auswirkungen AUTOMATISIERTER Mobilität auf die Gesellschaft und die Wirtschaft ANTIZIPIEREN
7. Schlussfolgerung
Drucksache 319/18
Unterrichtung durch die Europäische Kommission
Stellungnahme der Europäischen Kommission zu dem Beschluss des Bundesrates zur Mitteilung der Kommission an das Europäische Parlament, den Rat und den Ausschuss der Regionen: Stärkung des Katastrophenmanagements der EU: rescEU - Solidarität und Verantwortung
... /EU /EU über ein Katastrophenschutzverfahren der Union nicht ändert, in dem die "primäre Zuständigkeit der Mitgliedstaaten für den Schutz von Menschen, der Umwelt und des Eigentums, einschließlich Kulturgütern, in ihrem Hoheitsgebiet im Falle von Katastrophen sowie für die Ausstattung ihrer Katastrophenmanagementsysteme mit ausreichenden Kapazitäten, damit sie angemessen und konsequent auf Katastrophen von einer Art und Größenordnung reagieren können, mit denen nach vernünftigem Ermessen zu rechnen ist und auf die eine entsprechende Vorbereitung erfolgen kann", verankert ist.
Drucksache 430/1/18
Empfehlungen der Ausschüsse
Entwurf eines Zweiten Gesetzes zur Anpassung des Datenschutzrechts an die Verordnung (EU) Nr. 2016/679
und zur Umsetzung der Richtlinie (EU) Nr. 2016/680
(Zweites Datenschutz-Anpassungs- und Umsetzungsgesetz EU - 2. DSAnpUG-EU)
... Auch die im Rahmen des BOS anfallenden Verkehrsdaten können für nachrichtendienstliche Aufgaben bedeutsam werden. Da eine systematische Überprüfung der Verfassungstreue vor der Einstellung in den öffentlichen Dienst grundsätzlich nicht (mehr) erfolgt, besteht die Gefahr, dass Extremisten im staatlichen Bereich beschäftigt werden. Zudem kann es auch während der Zugehörigkeit zum öffentlichen Dienst zu Radikalisierungsprozessen kommen. Gerade im Sicherheitsbereich besteht außerdem eine erhöhte Gefahr der Infiltration durch fremde Dienste zu Zwecken der Sabotage oder Spionage. Deshalb müssen die Nachrichtendienste in der Lage sein, einen Missbrauch des BOS-Digitalfunks durch einzelne Nutzer aufzuklären. Insoweit stellt die Verkehrsdatenauskunft ein zentrales Aufklärungsmittel dar. Die Einbeziehung der Nachrichtendienste in den Kreis der auskunftsberechtigten Behörden entspricht im Übrigen auch der Gesetzessystematik. Es gibt keinen sachlichen Grund, gerade die für den Schutz höchster Rechtsgüter - insbesondere des Bestands und der Sicherheit des Staates - zuständigen Sicherheitsbehörden von der Abrufberechtigung auszunehmen. Im Einzelnen:
Drucksache 190/18 (Beschluss)
Beschluss des Bundesrates
Vorschlag für eine Richtlinie des Europäischen Parlaments und des Rates über bestimmte vertragsrechtliche Aspekte des Online-Warenhandels und anderer Formen des Fernabsatzes von Waren
... 8. Der Bundesrat begrüßt weiterhin, dass in Artikel 14 Satz 2 des Richtlinienvorschlags lediglich eine Mindestverjährungsfrist von zwei Jahren festgelegt und den Mitgliedstaaten damit die Möglichkeit eröffnet worden ist, im Interesse des Verbraucherschutzes längere Gewährleistungsfristen (etwa für langlebige Wirtschaftsgüter) zu normieren. In der Zusammenschau mit der Regelung in Artikel 14 Satz 1 des Richtlinienvorschlags, wonach sich ein Sachmangel spätestens zwei Jahre nach dem für die Feststellung der Vertragsmäßigkeit maßgebenden Zeitpunkt offenbart haben muss, könnte sich aus Verbrauchersicht aber faktisch eine auf zwei Jahre verkürzte Gewährleistungsfrist ergeben. Der Bundesrat bittet die Bundesregierung daher erneut, im Rahmen der Verhandlungen über diesen Richtlinienvorschlag weiter darauf hinzuwirken, dass auch Artikel 14 Satz 1 des Richtlinienvorschlags entsprechend der bislang geltenden Regelung der Verbrauchsgüterkauf-Richtlinie als Mindeststandard ausgestaltet wird.
Drucksache 435/18
Gesetzentwurf der Bundesregierung
Entwurf eines Gesetzes zur ergänzenden Regelung der statistischen Verwendung von Verwaltungsdaten und zur Regelung der Übermittlung von Einzelangaben zu multinationalen Unternehmensgruppen an statistische Stellen
... In Satz 3 findet sich eine nicht abschließende, beispielhafte Aufzählung der zu übermittelnden Daten. Darüber hinaus kann im Rahmen der Pilotstudien insbesondere die Übermittlung von Angaben zu weiteren bei der Qualitätsprüfung relevanten Merkmalen für Außenwirtschaftstransaktionen erforderlich sein, zum Beispiel im Zusammenhang mit immateriellen Vermögensgütern.
Drucksache 382/18 (Beschluss)
Stellungnahme des Bundesrates
Entwurf eines Gesetzes zur Umsetzung der Richtlinie (EU) Nr. 2016/943
zum Schutz von Geschäftsgeheimnissen vor rechtswidrigem Erwerb sowie rechtswidriger Nutzung und Offenlegung
... Der Bundesrat bittet, im weiteren Gesetzgebungsverfahren zu prüfen, ob eine Regelung zur Klarstellung erforderlich ist, dass der besondere Schutz von Immaterialgüterrechten durch Spezialgesetze wie zum Beispiel dem
Drucksache 389/3/18
Antrag des Landes Nordrhein-Westfalen
Entwurf eines Gesetzes zur Beschleunigung von Planungs- und Genehmigungsverfahren im Verkehrsbereich
... Der Bundesrat unterstützt die Erweiterung des Katalogs der Maßnahmen mit Zuständigkeit des Bundesverwaltungsgerichtes als erster und einziger Instanz. Er bittet zu prüfen, ob auch Nahverkehrsmaßnahmen in den Katalog aufgenommen werden können, die im unmittelbaren und örtlichen Zusammenhang mit Maßnahmen des Personenfern- und Güterverkehrs verwirklicht werden und positive Effekte auf diese haben (z.B. Maßnahmen in Großknoten).
Drucksache 312/1/17
Empfehlungen der Ausschüsse 957. Sitzung des Bundesrates am 12. Mai 2017
Entwurf eines Gesetzes zur Angleichung des Urheberrechts an die aktuellen Erfordernisse der Wissensgesellschaft (Urheberrechts-Wissensgesellschafts-Gesetz - UrhWissG )
... b) Der Bundesrat bittet, im weiteren Gesetzgebungsverfahren durch eine geeignete Ergänzung in § 60f UrhG-E Museen eine gesetzliche Erlaubnis einzuräumen, ihre Bestände über das Internet öffentlich zugänglich zu machen, um dadurch einer breiten Öffentlichkeit besseren Zugang zu urheberrechtlich geschützten Kulturgütern im Bestand der Museen zu ermöglichen.
Drucksache 667/17
Unterrichtung durch die Europäische Kommission
Mitteilung der Kommission an das Europäische Parlament, den Rat, den Europäischen Wirtschafts- und Sozialausschuss und den Ausschuss der Regionen: Eine funktionierende öffentliche Auftragsvergabe in und für Europa - COM(2017) 572 final
... Parallel dazu müssen der Verteidigungs- und der Sicherheitssektor spezifisch berücksichtigt werden, und zwar auch im Bereich der Cybersicherheit31. Die Arbeiten im Zusammenhang mit dem Europäischen Aktionsplan im Verteidigungsbereich sind bereits weit fortgeschritten. Der Schwerpunkt des Aktionsplans liegt auf der wirksamen Umsetzung der Richtlinie über die Beschaffung von Verteidigungsgütern, um so europäischen Firmen unabhängig von ihrer Größe und ihrem Standort Geschäftsmöglichkeiten zu bieten. Dies beinhaltet:
Drucksache 390/17
Gesetzesbeschluss des Deutschen Bundestages
Gesetz zur besseren Durchsetzung der Ausreisepflicht
... "Abweichend von Satz 3 ist die Sicherungshaft bei einem Ausländer, von dem eine erhebliche Gefahr für Leib und Leben Dritter oder bedeutende Rechtsgüter der inneren Sicherheit ausgeht, auch dann zulässig, wenn die Abschiebung nicht innerhalb der nächsten drei Monate durchgeführt werden kann."
Drucksache 131/1/17
Empfehlungen der Ausschüsse
Erstes Gesetz zur Änderung des Düngegesetz es und anderer Vorschriften
... e) Der Bundesrat bittet die Bundesregierung, die Auswirkungen der neuen düngerechtlichen Vorschriften im Hinblick auf die Schutzgüter Wasser, Klima, Luft unter Einbindung der Länderkompetenzen zu evaluieren.
Drucksache 442/17 (Beschluss)
Beschluss des Bundesrates
Vorschlag für eine Richtlinie des Europäischen Parlaments und des Rates zur Änderung der Richtlinie 2006/1 /EG über die Verwendung von ohne Fahrer gemieteten Fahrzeugen im Güterkraftverkehr - COM(2017) 282 final; Ratsdok. 9669/17
... /EG über die Verwendung von ohne Fahrer gemieteten Fahrzeugen im Güterkraftverkehr - COM(2017) 282 final; Ratsdok. 9669/17
Drucksache 69/17 (Beschluss)
... Auf die Einführung besonderer erhöhter Haftungshöchstbeträge speziell für Fälle, in denen der Schaden auf Grund der Verwendung einer hoch- oder vollautomatisierten Fahrfunktion verursacht wurde, sollte verzichtet werden. Aus Sicht des Geschädigten spielt es für den Schadenseinschlag weder bei Personen- noch bei Sachschäden eine Rolle, auf welche Ursache (z.B. Trunkenheit am Steuer oder Fehlfunktion eines automatisierten Fahrsystems) der Schadenseintritt zurückzuführen ist, da die verletzten Rechtsgüter regelmäßig der Sache nach identisch sind. Stattdessen dürften mit der Erhöhung (Verdopplung) der Haftungshöchstbeträge regelmäßig auch Erhöhungen der Deckungssummen in der Kfz-Haftpflichtversicherung verbunden sein, die eine entsprechende Steigerung der Beitragsbelastungen zur Folge hätten. Darüber hinaus würde die Einführung spezieller Haftungshöchstbeträge für ein uneinheitliches Haftungssystem sorgen, indem - anders als bisher - faktisch nach Fahrzeugtyp (mit oder ohne auf internationalen Vorschriften beruhende automatisierte Fahrfunktion) sowie einzelfallbezogen nach der Schadensursache differenziert würde.
Drucksache 731/1/17
Empfehlungen der Ausschüsse
Mitteilung der Kommission an das Europäische Parlament, den Rat, den Europäischen Wirtschafts- und Sozialausschuss und den Ausschuss der Regionen: Ernährung und Landwirtschaft der Zukunft - COM(2017) 713 final
... 11. Die GAP muss den gesellschaftlichen Erwartungen entsprechen und daher künftig stärker in der Lage sein, landwirtschaftliche Erzeugung mit öffentlichen Gütern, wie zum Beispiel dem Erhalt von Kulturlandschaften, mit dem Schutz von Natur, Klima, Umwelt und Biodiversität sowie mit den Anforderungen an das Tierwohl, zu verbinden.
Drucksache 441/17 (Beschluss)
Beschluss des Bundesrates
Vorschlag für eine Verordnung des Europäischen Parlaments und des Rates zur Änderung der Verordnung (EG) Nr. 1071/2009 und der Verordnung (EG) Nr. 1072/2009 im Hinblick auf ihre Anpassung an die Entwicklungen im Kraftverkehrssektor - COM(2017) 281 final; Ratsdok. 9668/17
... 1. Der Bundesrat begrüßt die Absicht der Kommission, die Regelungen für den Zugang zum Beruf des Kraftverkehrsunternehmers und die Bestimmungen zum Marktzugang des grenzüberschreitenden Güterkraftverkehrs wirksamer zu gestalten und einen einheitlicheren Vollzug sowie die Zusammenarbeit zwischen den Mitgliedstaaten zu fördern. Im Interesse einer umfassenden Rechtsdurchsetzung müssen die Vorgaben so gestaltet sein, dass sie sowohl von der betroffenen Wirtschaft als auch von den zuständigen Verwaltungsbehörden effektiv und zielgerichtet umgesetzt werden können und zusätzliche Belastungen ohne einen erkennbaren, hinreichenden Nutzen vermieden werden. Vor dem Hintergrund dieser Zielsetzungen verbindet der Bundesrat mit der Überarbeitung der Rechtsvorschriften folgende Forderungen:
Drucksache 638/1/17
Empfehlungen der Ausschüsse
Benennung von Beauftragten des Bundesrates in Beratungsgremien der Europäischen Union für die Expertengruppe der Kommission für Zollangelegenheiten betreffend Kulturgüter
Benennung von Beauftragten des Bundesrates in Beratungsgremien der Europäischen Union für die Expertengruppe der Kommission für Zollangelegenheiten betreffend Kulturgüter
Drucksache 757/17
Unterrichtung durch die Europäische Kommission
Mitteilung der Kommission an das Europäische Parlament, den Rat und den Ausschuss der Regionen: Stärkung des Katastrophenmanagements der EU: rescEU - Solidarität und Verantwortung COM(2017) 773 final
... Europa ist zunehmend mit den dramatischen Konsequenzen unvorhersehbarer extremer Wetterereignisse und Erdbeben konfrontiert wie dem Verlust von Menschenleben sowie Schäden an Eigentum und Kulturgütern. Dies hat zu tragischen Folgen für die Menschen und ihre Existenzgrundlagen geführt. Die europäischen Nationen haben eine Europäische Union (EU) gegründet, um ihr gemeinsames Wohl zu fördern und Widrigkeiten gemeinsam anzugehen, sodass jede von ihnen durch Einheit und Solidarität stärker werden kann. Ein Europa, das schützen will, muss über die Mittel verfügen, entschlossen handeln zu können.
Drucksache 145/17 (Beschluss)
Beschluss des Bundesrates
Vorschlag für eine Verordnung des Europäischen Parlaments und des Rates über die Achtung des Privatlebens und den Schutz personenbezogener Daten in der elektronischen Kommunikation und zur Aufhebung der Richtlinie 2002/58 /EG (Verordnung über Privatsphäre und elektronische Kommunikation | ) - COM(2017) 10 final; Ratsdok. 5358/17
... 32. Der Bundesrat ist außerdem der Auffassung, dass gerichtliche Register (insbesondere Handelsregister, Genossenschaftsregister, Partnerschaftsregister, Güterrechtsregister, Grundbuch und Schiffsregister) nicht dem Begriff des "öffentlich zugänglichen Verzeichnisses" des Artikels 15 des Verordnungsvorschlags unterfallen. Ein öffentlich zugängliches Verzeichnis ist gemäß Artikel 4 Absatz 3 Buchstabe d des Verordnungsvorschlags ein "Verzeichnis der Endnutzerinnen und Endnutzer elektronischer Kommunikationsdienste in gedruckter oder elektronischer Form, das veröffentlicht oder der Öffentlichkeit bzw. einem Teil der Öffentlichkeit zugänglich gemacht wird, auch mithilfe eines Verzeichnisauskunftsdienstes". Gerichtliche Register sind aber keine solchen Verzeichnisse der Endnutzerinnen und Endnutzer an sich. Vielmehr handelt es sich um öffentliche Register mit sachlichen Inhalten. Er bittet, in der Verordnung klarzustellen, dass gerichtliche Register nicht den Regelungen für "öffentlich zugängliche Verzeichnisse" unterfallen.
Drucksache 315/1/17
Empfehlungen der Ausschüsse
Entwurf eines Gesetzes zur Verbesserung der Rechtsdurchsetzung in sozialen Netzwerken (Netzwerkdurchsetzungsgesetz - NetzDG )
... Erstes Ziel bei der Bekämpfung von Hasskriminalität und strafbaren Falschnachrichten muss es sein, die Täter strafrechtlich zur Verantwortung zu ziehen. Die Entfernung der rechtswidrigen Inhalte aus den sozialen Netzwerken ist eine wichtige Begleitmaßnahme, um die Auswirkungen der Straftat zu begrenzen, kann die Strafverfolgung aber nicht ersetzen. Der Bundesrat begrüßt es daher, dass der Gesetzentwurf Vorgaben für die Speicherung des entfernten Inhalts zu Beweiszwecken enthält (§ 3 Absatz 2 Nummer 4 NetzDG-E). Allerdings können diese Vorgaben nur dann praktische Wirkung entfalten, wenn die Strafverfolgungsbehörden überhaupt Kenntnis von dem betroffenen rechtswidrigen Inhalt haben. Eine solche Kenntniserlangung wird durch den Gesetzentwurf nicht sichergestellt. Während dies bei Antragsdelikten nachvollziehbar ist, da deren Verfolgung der Disposition des Verletzten unterliegt, ist bei den Offizialdelikten wünschenswert, dass die Strafverfolgungsbehörden möglichst umfassend über strafbare Inhalte informiert werden. Insbesondere bei denjenigen der in § 1 Absatz 3 NetzDG-E genannten Straftatbestände, die keine Individualrechtsgüter sondern öffentliche Interessen schützen, wird mangels eines an einer Strafanzeige interessierten Verletzen in der Regel nur eine Informationspflicht des Anbieters des sozialen Netzwerks gegenüber den Behörden eine systematische Strafverfolgung sicherstellen können. Eine solche Pflicht ist auch nicht per se unverhältnismäßig. Schon nach dem jetzigen Stand setzt der Gesetzentwurf (z.B. hinsichtlich der Löschungsregelungen in § 3 Absatz 2 Nummer 2 und 3 NetzDG-E) voraus, dass der Anbieter prüft und sich eine Meinung darüber bildet, ob ein bestimmter Inhalt seines Erachtens gegen einen der in § 1 Absatz 3 NetzDG-E genannten Straftatbestände verstößt. Wenn er diese Frage bejaht, ist eine Pflicht zur Information der Strafverfolgungsbehörden keine ungebührliche Belastung. Dem berechtigten Interesse der Netzwerkanbieter an einer Begrenzung des Erfüllungsaufwandes kann durch die konkrete Ausgestaltung der Informationspflicht Rechnung getragen werden. So wäre es z.B. denkbar, dass die Meldung in elektronischer Form an das Bundesamt für Justiz erfolgt und dieses die Identifikation der zuständigen Strafverfolgungsbehörde sowie die Weiterleitung der Mitteilung dorthin übernimmt.
Drucksache 649/17 (Beschluss)
Beschluss des Bundesrates
Mitteilung der Kommission an das Europäische Parlament, den Rat, den Europäischen Wirtschafts- und Sozialausschuss und den Ausschuss der Regionen: Durch eine ausgewogene und fortschrittliche Handelspolitik die Globalisierung meistern - COM(2017) 492 final
... 17. Der Bundesrat begrüßt die Bemühungen um eine größere Transparenz und die Einrichtung einer Gruppe, welche die EU bei Handelsabkommen beraten soll, sowie die Folgenabschätzung zur Unterstützung der Verhandlungen. Insbesondere für den Handel wichtiger Agrar- und Ernährungsgüter, aber auch für die Einordnung der Chancen und Risiken für KMU sowie für den Dienstleistungssektor ist eine solche Transparenz von zentraler Bedeutung.
Drucksache 268/17 (Beschluss)
Beschluss des Bundesrates
Erste Verordnung zur Änderung der Verordnung über das Genehmigungsverfahren - 9. BImSchV
... a) In Nummer 3 ist in § 1a Satz 1 Nummer 4 das Wort "Kulturgüter" durch die Wörter "kulturelles Erbe" zu ersetzen.
Drucksache 298/17
Gesetzesbeschluss des Deutschen Bundestages
Gesetz zum Verbot des Betriebs lauter Güterwagen und zur Änderung des Allgemeinen Eisenbahngesetz es
Gesetz zum Verbot des Betriebs lauter Güterwagen und zur Änderung des Allgemeinen
Artikel 1 Gesetz zum Verbot des Betriebs lauter Güterwagen (Schienenlärmschutzgesetz - SchlärmschG).
‚Artikel 2 Änderung des Allgemeinen Eisenbahngesetzes
Artikel 3 Inkrafttreten
Drucksache 649/1/17
Empfehlungen der Ausschüsse
Mitteilung der Kommission an das Europäische Parlament, den Rat, den Europäischen Wirtschafts- und Sozialausschuss und den Ausschuss der Regionen: Durch eine ausgewogene und fortschrittliche Handelspolitik die Globalisierung meistern - COM(2017) 492 final
... 29. Der Bundesrat begrüßt die Bemühungen um eine größere Transparenz und die Einrichtung einer Gruppe, welche die EU bei Handelsabkommen beraten soll, sowie die Folgenabschätzung zur Unterstützung der Verhandlungen. Insbesondere für den Handel wichtiger Agrar- und Ernährungsgüter, aber auch für die Einordnung der Chancen und Risiken für KMU sowie für den Dienstleistungssektor ist eine solche Transparenz von zentraler Bedeutung.
Drucksache 182/17 (Beschluss)
Stellungnahme des Bundesrates
Entwurf eines Gesetzes zur Umsetzung der Vierten EU-Geldwäscherichtlinie, zur Ausführung der EU-Geldtransferverordnung und zur Neuorganisation der Zentralstelle für Finanztransaktionsuntersuchungen
... "(9) Güterhändler im Sinne dieses Gesetzes ist, wer gewerblich bewegliche oder unbewegliche Sachen veräußert, unabhängig davon, in wessen Name oder auf wessen Rechnung er handelt."
1. Zu Artikel 1 Kurzbezeichnung - neu - GwG
2. Zu Artikel 1 § 1 Absatz 8 GwG
3. Zu Artikel 1 § 1 Absatz 9 GwG
4. Zu Artikel 1 § 1 Absatz 11 GwG
5. Zu Artikel 1 § 1 Absatz 16 i.V.m. § 9 GwG
6. Zu Artikel 1 § 1 Absatz 20, Eingangssatz und Nummer 1 GwG
7. Zu Artikel 1 § 2 Absatz 1 Nummer 6 GwG
8. Zu Artikel 1 § 2 Absatz 1 Nummer 6 GwG
9. Zu Artikel 1 § 2 Absatz 1 Nummer 15 Buchstabe a GwG
10. Zu Artikel 1 § 2 Absatz 1 Nummer 15 Buchstabe b GwG
11. Zu Artikel 1 § 2 Absatz 2, § 12 Absatz 3, § 13 Absatz 2, § 14 Absatz 4, § 15 Absatz 10, § 45 Absatz 4 GwG
12. Zu Artikel 1 § 6 Absatz 4 Satz 3 - neu - GwG
13. Zu Artikel 1 § 6 Absatz 7 Satz 1 und 2 GwG
14. Zu Artikel 1 § 7 Absatz 3 Satz 2 GwG
15. Zu Artikel 1 § 7 Absatz 3 GwG
16. Zu Artikel 1 § 10 Absatz 1 Nummer 4 GwG
17. Zu Artikel 1 § 11 Absatz 2 GwG
18. Zu Artikel 1 § 14 Absatz 1 Satz 1, Absatz 2 Satz 1 Nummer 2 GwG
Zu Buchstabe a
Zu Buchstabe b
19. Zu Artikel 1 § 16 Absatz 4 Satz 2 - neu - GwG
20. Zu Artikel 1 § 16 Absatz 6 Satz 2 - neu - GwG
21. Zu Artikel 1 § 17 Absatz 1 Satz 1 GwG
22. Zu Artikel 1 § 18 GwG
23. Zu Artikel 1 § 23 Absatz 1 und 5 und § 56 Absatz 1 GWG-E
24. Zu Artikel 1 §§ 27 bis 42 GwG
25. Zu Artikel 1 § 32 GwG
26. Zu Artikel 1 § 32 Absatz 1, 2 Satz 3 GwG
27. Zu Artikel 1 § 32 Absatz 3 Satz 1, Absatz 4 Satz 1 GwG
28. Zu Artikel 1 § 41 Überschrift und Absatz 2 Satz 4 - neu - GwG
29. Zu Artikel 1 § 48 Absatz 1 GwG
30. Zu Artikel 1 § 50 Nummer 1 Buchstabe In Artikel 1 ist dem § 50 Nummer 1 folgender Buchstabe anzufügen: j Finanzunternehmen nach § 1 Absatz 3 des Kreditwesengesetzes,.
31. Zu Artikel 1 § 51 Absatz 4 GwG
32. Zu Artikel 1 § 51 Absatz 5 Satz 1 GwG
33. Zu Artikel 1 § 51 Absatz 9 - neu - GWG-E
34. Zu Artikel 1 § 53 Absatz 1 GwG
35. Zu Artikel 1 § 56 GwG
36. Zu Artikel 14 Nummer 3 Buchstabe c § 40 Absatz 4 GmbHG Artikel 14 Nummer 3 Buchstabe c ist wie folgt zu fassen:
37. Zu Artikel 14 Nummer 3 Buchstabe c § 40 Absatz 5 GmbHG Artikel 14 Nummer 3 Buchstabe c ist wie folgt zu fassen:
Drucksache 441/1/17
Empfehlungen der Ausschüsse
Vorschlag für eine Verordnung des Europäischen Parlaments und des Rates zur Änderung der Verordnung (EG) Nr. 1071/2009 und der Verordnung (EG) Nr. 1072/2009 im Hinblick auf ihre Anpassung an die Entwicklungen im Kraftverkehrssektor
... 1. Der Bundesrat begrüßt die Absicht der Kommission, die Regelungen für den Zugang zum Beruf des Kraftverkehrsunternehmers und die Bestimmungen zum Marktzugang des grenzüberschreitenden Güterkraftverkehrs wirksamer zu gestalten und einen einheitlicheren Vollzug sowie die Zusammenarbeit zwischen den Mitgliedstaaten zu fördern. Im Interesse einer umfassenden Rechtsdurchsetzung müssen die Vorgaben so gestaltet sein, dass sie sowohl von der betroffenen Wirtschaft als auch von den zuständigen Verwaltungsbehörden effektiv und zielgerichtet umgesetzt werden können und zusätzliche Belastungen ohne einen erkennbaren, hinreichenden Nutzen vermieden werden. Vor dem Hintergrund dieser Zielsetzungen verbindet der Bundesrat mit der Überarbeitung der Rechtsvorschriften folgende Forderungen:
Drucksache 771/17 (Beschluss)
Beschluss des Bundesrates
Vorschlag für eine Verordnung des Europäischen Parlaments und des Rates zur Festlegung von Bestimmungen und Verfahren für die Konformität mit und die Durchsetzung von Harmonisierungsrechtsvorschriften der Union für Produkte und zur Änderung der Verordnungen (EU) Nr. 305/2011
, (EU) Nr. 528/2012
, (EU) Nr. 2016/424
, 2016/425, (EU) Nr. 2016/426
und (EU) Nr. 2017/1369
des Europäischen Parlaments und des Rates sowie der Richtlinien 2004/42 /EG
/EG, 2009/48 /EG
/EG, 2010/35 /EU
/EU, 2013/29 /EU
/EU, 2013/53 /EU
/EU, 2014/28 /EU
/EU, 2014/29 /EU
/EU, 2014/30 /EU
/EU, 2014/31 /EU
/EU, 2014/32 /EU
/EU, 2014/33 /EU
/EU, 2014/34 /EU
/EU, 2014/35 /EU
/EU, 2014/53 /EU
/EU, 2014/68 /EU
/EU und 2014/90 /EU
/EU des Europäischen Parlaments und des Rates - COM(2017) 795 final; Ratsdok. 15950/17
... Er anerkennt ferner die Ziele der Kommission, das Funktionieren des europäischen Binnenmarkts zu verbessern, indem zum Beispiel der Rechtsrahmen der EU vereinfacht und der Verwaltungsaufwand verringert wird sowie der Informationsaustausch und die Arbeitsleistung zwischen den Marktüber-wachungsbehörden verbessert werden. Die Marktüberwachung ist ein entscheidender Beitrag für die Weiterentwicklung des europäischen Binnenmarktes. Sie trägt dazu bei, dass Produkte vom Markt genommen werden, sofern sie nicht mit Rechtsvorschriften der EU konform sind, und stellt bei Produkten, die mit einem ernsten Risiko für die Gesundheit oder andere Rechtsgüter verbunden sind, ein rasches Eingreifen sicher.
Drucksache 164/1/17
... 4. Sachgüter, kulturelles Erbe und Landschaft sowie"
Drucksache 214/17
Gesetzesantrag des Freistaates Bayern
Entwurf eines ... Gesetzes zur Änderung des Strafgesetzbuch s - Strafzumessung bei kulturellen und religiösen Prägungen
... Prägungen und Vorstellungen, die hinsichtlich anderer Personen von einem Besitzdenken getragen sind, die das Lebensrecht anderer negieren oder abwerten oder die Raum lassen für ein übersteigertes Ehrempfinden, das zu Verletzungen oder Gefährdungen strafrechtlich geschützter Güter oder Interessen führt.
A. Problem und Ziel
B. Lösung
C. Alternativen
E. Erfüllungsaufwand
E.1 Erfüllungsaufwand für Bürgerinnen und Bürger
E.2 Erfüllungsaufwand für die Wirtschaft
E.3 Erfüllungsaufwand der Verwaltung
F. Weitere Kosten
Gesetzesantrag
Entwurf
Artikel 1 Änderung des Strafgesetzbuchs
Artikel 2 Inkrafttreten
Begründung
A. Allgemeiner Teil
I. Zielsetzung des Entwurfs und Notwendigkeit der Regelungen
II. Gesetzgebungskompetenz; Vereinbarkeit mit EU-Recht
III. Auswirkungen
B. Besonderer Teil
Zu Artikel 1
Zu Artikel 2
Drucksache 562/17 (Beschluss)
Beschluss des Bundesrates
Vorschlag für eine Verordnung des Europäischen Parlaments und des Rates über die Einfuhr von Kulturgütern - COM(2017) 375 final
Vorschlag für eine Verordnung des Europäischen Parlaments und des Rates über die Einfuhr von Kulturgütern - COM(2017) 375 final
Drucksache 121/17
... Die genannten Grundrechte enthalten zwar neben einem individuellen Abwehrrecht auch staatliche Schutzpflichten bezüglich der Rechtsgüter Leben, körperliche Unversehrtheit und Eigentum. Diese Schutzpflichten erfordern auch Maßnahmen zum Schutz vor gesundheitsschädigenden und gesundheitsgefährdenden Auswirkungen von Lärm (vgl BVerfG, 20.02.2008, 1 BvR 2722/06, BVerfGK 13, 303 <321>; BVerfG, 15.10.2009, 1 BvR 3474/08, NVwZ 2009, 1489 <1489>). (Rn.37). Die verfassungsrechtliche Schutzpflicht gebietet nicht, alle nur denkbaren Schutzmaßnahmen zu treffen. Bei der Erfüllung von Schutzpflichten kommt dem Gesetzgeber grundsätzlich ein weiter Einschätzungs-, Wertungs- und Gestaltungsspielraum zu, der auch Raum lässt, etwa konkurrierende öffentliche und private Interessen zu berücksichtigen (vgl etwa BVerfG, 24.01.2007, 1 BvR 382/05, BVerfGK 10, 208 <211>). Die Verletzung vom Schutzpflichten kann vom Bundesverfassungsgericht nur festgestellt werden, wenn die öffentliche Gewalt Schutzvorkehrungen überhaupt nicht getroffen hat oder die getroffenen Maßnahmen gänzlich ungeeignet oder völlig unzulänglich sind, das gebotene Schutzziel zu erreichen oder erheblich dahinter zurückbleiben (vgl. BVerfGK 10, 208 <211 f. mwN).
Drucksache 296/1/17
Empfehlungen der Ausschüsse
Gesetz zur Fortentwicklung der haushaltsnahen Getrennterfassung von wertstoffhaltigen Abfällen
... Sie gelten ferner mit Ausnahme der Vorschriften des § 9 und des § 10 Absatz 1 Satz 1 Nummer 1 und 2 und Absatz 2 nicht für Verkaufsverpackungen schadstoffhaltiger Füllgüter."
Drucksache 443/1/17
Empfehlungen der Ausschüsse
Mitteilung der Kommission an das Europäische Parlament, den Rat, den Europäischen Wirtschafts- und Sozialausschuss und den Ausschuss der Regionen: Europa in Bewegung - Agenda für einen sozial verträglichen Übergang zu sauberer, wettbewerbsfähiger und vernetzter Mobilität für alle - COM(2017) 283 final
... 6. Der Bundesrat sieht das in den Trends angenommene Verkehrswachstum zwischen 2010 und 2050 um 42 Prozent im Personenverkehr und 60 Prozent im Güterverkehr in Bezug zum Reduktionsziel der Treibhausgasemissionen (THG) des Verkehrs von mindestens 60 Prozent bis 2050 sehr kritisch. Mit Blick auf den wachsenden Handlungsdruck nach dem Pariser Klimaschutz-abkommen müssen nach Auffassung des Bundesrates die zur Dekarbonisie-rung des Verkehrssektors notwendigen THG-Reduktionen zeitnah durch eine umfassende Strategie und wirksame regulatorische Instrumente ergänzt werden, die eine gezielte Steuerung der Verkehrsnachfrage, auch über die Verkehrsmittel, beinhalten und die zudem Änderungen des Verbraucherverhaltens und der Nachfragemuster berücksichtigen. So sind steigende Mobilitätsbedürfnisse auch ohne Verkehrswachstum möglich, da nicht die Weglänge, sondern die Zielerreichung mobilitätsbestimmend ist. Der Bundesrat bezweifelt insofern die Erwartung der Kommission, dass bei einem derartig hohen Verkehrswachstum, und dies insbesondere im Güterverkehr, mit den genannten Infrastrukturmaßnahmen, Regulierungs- und Fördermaßnahmen das ambitionierte THG-Reduktionsziel von 60 Prozent erreichbar ist. Ferner vermisst er eine Verbindung zu Infrastrukturmaßnahmen für den Ausbau und die vollständige Elektrifizierung des klimafreundlichen Verkehrsträgers Schiene.
Drucksache 638/17
Mitteilung der Präsidentin
Benennung von Beauftragten des Bundesrates in Beratungsgremien der Europäischen Union für die Expertengruppe der Kommission für Zollangelegenheiten betreffend Kulturgüter
Benennung von Beauftragten des Bundesrates in Beratungsgremien der Europäischen Union für die Expertengruppe der Kommission für Zollangelegenheiten betreffend Kulturgüter
Drucksache 383/17
Antrag des Landes Brandenburg
Entschließung des Bundesrates zur "Gewaltprävention für gefährdete Beschäftigte in Dienstleistungsberufen"
... - dem Umgang des Beschäftigten mit Bargeld oder wertintensiven Gütern, Zugang zu Rauschmitteln/Drogen, - der Ausübung von amtlichen Befugnissen, Kontroll- und Inspektionsaufgaben,
Drucksache 1/1/17
Empfehlungen der Ausschüsse
Vorschlag für eine Richtlinie des Europäischen Parlaments und des Rates über präventive Restrukturierungsrahmen, die zweite Chance und Maßnahmen zur Steigerung der Effizienz von Restrukturierungs-, Insolvenz- und Entschuldungsverfahren und zur Änderung der Richtlinie 2012/30 /EU
/EU - COM(2016) 723 final; Ratsdok. 14875/16
... 24. Der Schutz für noch nicht beiderseits erfüllte Verträge nach Artikel 7 Absatz 4 des Richtlinienvorschlags ist im Ansatz sachgerecht, weil er die Fortführung des Geschäftsbetriebs des Unternehmens des Schuldners und damit den Erhalt der in ihm verkörperten Vermögenswerte während der Verhandlungen ermöglicht. Die Regelungen sollten jedoch in zweierlei Hinsicht ergänzt werden: Zum einen sollte aufgenommen werden, dass die Vertragsfortsetzung unter dem Vorbehalt steht, dass der Schuldner seine Pflichten weiterhin erfüllt sowie vergangene Vertragsverstöße heilt, soweit sie nicht durch das Moratorium überlagert werden. Dies entspricht nach Erwägungsgrund 21 der Intention der Regelung und sollte auch in den verfügenden Teil des Richtlinienvorschlags aufgenommen werden. Die Formulierung in Artikel 7 Absatz 6 des Richtlinienvorschlags, dass nichts den Schuldner an einer Zahlung laufender Forderungen hindere, ist hierzu nicht ausreichend. Zum anderen erscheint es erforderlich, dem zur vertragsgemäßen Vorleistung verpflichteten Gläubiger eine angemessene Sicherung für seine Gegenansprüche gegen den Schuldner zu gewähren. Die Weiterbelieferung mit für das Unternehmen unverzichtbaren Waren und Gütern entspricht nämlich einer Zwischenfinanzierung nach Artikel 16 des Richtlinienvorschlags, nur werden die betroffenen Gläubiger durch das Moratorium möglicherweise gegen ihren Willen zu einem Restrukturierungsbeitrag gezwungen. Daher muss sichergestellt werden, dass sie die geschuldete Gegenleistung für während des Moratoriums erbrachte Leistungen erhalten, unabhängig davon, ob der der Leistung zugrundeliegende Anspruch vor oder nach der Aussetzung begründet wurde. Ohne diese Sicherheitsleistung sollte den Gläubigern ein Leistungsverweigerungsrecht zustehen.
2 Allgemeines
Zur Rechtsgrundlage
Zum Richtlinienvorschlag im Allgemeinen
Zur Einführung eines Rahmens für frühzeitige Umstrukturierungen
Zur zweiten Chance für Unternehmer
Zur Effizienz insolvenzrechtlicher Verfahren
Direktzuleitung an die Kommission
Drucksache 127/1/17
Empfehlungen der Ausschüsse
Entwurf eines Gesetzes zur Einführung eines Anspruchs auf Hinterbliebenengeld |
... "(2) Vermögen, das ein Ehegatte nach Eintritt des Güterstands von Todes wegen, mit Rücksicht auf ein künftiges Erbrecht, durch Schenkung, als Ausstattung, als billige Entschädigung in Geld wegen eines Schadens, der nicht Vermögensschaden ist, oder nach § 844 Absatz 3 erwirbt, wird nach Abzug der Verbindlichkeiten dem Anfangsvermögen hinzugerechnet, soweit es nicht den Umständen nach zu den Einkünften zu rechnen ist." '
1. Zu den Artikeln 1 bis 10
2. Zu Artikel 1 Nummer 2 - neu - § 1374 Absatz 2 BGB
'Artikel 1 Änderung des Bürgerlichen Gesetzbuchs
3. Zu Artikel 8 Nummer 2 - neu - § 17 Absatz 5 - neu - StVG , Artikel 8a - neu - § 78 Absatz 2a - neu - VVG
'Artikel 8 Änderung des Straßenverkehrsgesetzes
'Artikel 8a Änderung des Versicherungsvertragsgesetzes
Begründung
a Allgemeines
b Zu Buchstabe a Artikel 8 Nummer 2 -neu-, § 17 Absatz 5 - neu - StVG
c Zu Buchstabe b Artikel 8a -neu-, § 78 Absatz 2a - neu - VVG
Drucksache 205/17 (Beschluss)
... Güterkraftverkehrsgesetz
Drucksache 305/17
Gesetzesbeschluss des Deutschen Bundestages
Zweites Gesetz zur Entlastung insbesondere der mittelständischen Wirtschaft von Bürokratie (Zweites Bürokratieentlastungsgesetz )
... "§ 6 Absatz 2 Satz 4 in der Fassung des Artikels 4 des Gesetzes vom ... (BGBl. I S. ...) [einsetzen: Datum und Fundstelle dieses Gesetzes] ist erstmals bei Wirtschaftsgütern anzuwenden, die nach dem 31. Dezember 2017 angeschafft, hergestellt oder in das Betriebsvermögen eingelegt werden." ‘
Drucksache 312/17 (Beschluss)
Stellungnahme des Bundesrates
Entwurf eines Gesetzes zur Angleichung des Urheberrechts an die aktuellen Erfordernisse der Wissensgesellschaft (Urheberrechts-Wissensgesellschafts-Gesetz - UrhWissG )
... c) Der Bundesrat bittet, im weiteren Gesetzgebungsverfahren durch eine geeignete Ergänzung in § 60f UrhG-E Museen eine gesetzliche Erlaubnis einzuräumen, ihre Bestände über das Internet öffentlich zugänglich zu machen, um dadurch einer breiten Öffentlichkeit besseren Zugang zu urheberrechtlich geschützten Kulturgütern im Bestand der Museen zu ermöglichen.
Drucksache 612/17
... Im Bereich der Rüstungstechnologie sollen in Zukunft auch weitere wehrtechnische Schlüsseltechnologien im Hinblick auf eine mögliche Gefährdung wesentlicher Sicherheitsinteressen der Bundesrepublik Deutschland geprüft werden können. Insbesondere Güter aus den Bereichen Sensorik und Elektronische Kriegsführung sowie die zu deren Herstellung notwendige Ausrüstung haben eine zunehmend herausragende Bedeutung. Der bisherige Verweis auf die Kriegswaffenliste im sektorspezifischen Verfahren greift inzwischen zu kurz und muss ergänzt werden.
A. Problem und Ziel
B. Lösung
C. Alternativen
D. Haushaltsausgaben ohne Erfüllungsaufwand
E. Erfüllungsaufwand
E.1 Erfüllungsaufwand für Bürgerinnen und Bürger
E.2 Erfüllungsaufwand für die Wirtschaft
E.3 Erfüllungsaufwand der Verwaltung
F. Weitere Kosten
Verordnung
Neunte Verordnung
Artikel 1
Artikel 2
Begründung
A. Allgemeiner Teil
I. Zielsetzung und Notwendigkeit der Regelungen
II. Wesentlicher Inhalt des Entwurfs
III. Alternativen
IV. Gesetzgebungskompetenz
V. Vereinbarkeit mit dem Recht der Europäischen Union und völkerrechtlichen Verträgen
VI. Gesetzesfolgen
1. Rechts- und Verwaltungsvereinfachung
2. Nachhaltigkeitsaspekte
3. Haushaltsausgaben ohne Erfüllungsaufwand
4. Erfüllungsaufwand
a Erfüllungsaufwand für Bürgerinnen und Bürger
b Erfüllungsaufwand für die Wirtschaft
c Erfüllungsaufwand für die Verwaltung
5. Weitere Kosten
6. Weitere Gesetzesfolgen
VII. Befristung; Evaluierung
B. Besonderer Teil
Zu Artikel 1
Zu Nummer 1
Zu Nummer 1
Zu Nummer 1
Zu Nummer 1
Zu Nummer 1
Zu Nummer 1
Zu Nummer 2
Zu Nummer 3
Zu Nummer 4
Zu Nummer 4
Zu Nummer 4
Zu Nummer 5
Zu Nummer 5
Zu Nummer 5
Zu Nummer 6
Zu Nummer 6
Zu Nummer 7
Zu Nummer 7
Zu Artikel 2
Drucksache 90/17
Unterrichtung durch die Europäische Kommission
Mitteilung der Kommission an das Europäische Parlament, den Rat, den Europäischen Wirtschafts- und Sozialausschuss und den Ausschuss der Regionen:
... Das Erreichen dieser Ziele kann konkrete wirtschaftliche Möglichkeiten eröffnen, die Belieferung der Industrie mit Rohstoffen verbessern, lokale Arbeitsplätze schaffen und die Führungsrolle Europas im Sektor grüne Technologien festigen, in dem nachweislich Wachstumspotenzial besteht, auch auf globaler Ebene. In der EU hat die Produktion von Umweltgütern und -dienstleistungen per BIP-Einheit im vergangenen Jahrzehnt um über 50 % zugenommen, und die damit verbundenen Arbeitsplätze sind auf über 4 Millionen Vollzeitäquivalente angestiegen3. Auf globaler Ebene werden nach Schätzungen der Weltbank in den kommenden zehn Jahren 6000 Mrd. EUR in saubere Technologien in Entwicklungsländern fließen, wovon rund 1600 Mrd. EUR für kleine und mittlere Unternehmen (KMU) bereitstehen werden4.
>> Weitere Fundstellen >>
Suchbeispiele:
Informationssystem - umwelt-online Internet
Das Informationssystem umfaßt alle bei umwelt-online implementierten Dateien zu den Umweltmedien/Bereichen:
Abfall ,
Allgemeines ,
Anlagentechnik ,
Bau ,
Biotechnologie ,
Energienutzung ,
Gefahrgut ,
Immissionsschutz ,
Lebensmittel & Bedarfsgegenstände,
Natur -,
Pflanzen -,
Tierschutz ,
Boden/Altlasten ,
Störfallprävention&Katastrophenschutz ,
Chemikalien ,
Umweltmanagement sowie
Arbeitsschutz
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