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2 gefundene Dokumente zum Suchbegriff

"Güterausfuhr"


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Drucksache 430/13

... 2. Die Bundesregierung kontrolliert insbesondere vor dem Hintergrund der deutschen Geschichte schon seit Jahrzehnten Transfers von Rüstungsgütern, insbesondere von Kriegswaffen, und legt besonders restriktive Maßstäbe zugrunde. Das deutsche Exportkontrollsystem für konventionelle Rüstungsgüter wurde dabei kontinuierlich weiterentwickelt und ist heute weltweit anerkannt. Gleichzeitig engagierte sich die Bundesregierung auf internationaler Ebene für die Fortentwicklung internationaler Exportkontrollstandards, z.B. als Gründungs -Teilnehmerstaat des Ende 1995 ins Leben gerufenen "Wassenaar Arrangements" für die Exportkontrolle konventioneller Rüstungsgüter und Dualuse-Güter und Technologien, dem wesentliche Rüstungsexportstaaten angehören. Auch im Rahmen der Europäischen Union hat die Bundesregierung eine Gestaltungsrolle bei der Aushandlung des ab 1998 geltenden EU-Verhaltenskodex für Rüstungsgüterausfuhren übernommen, der im Dezember 2008 in den "Gemeinsamen Standpunkt des Rates der Europäischen Union 2008/944/GASP betreffend gemeinsame Regeln für die Kontrolle der Ausfuhr von Militärtechnologie und Militärgütern" überführt wurde. Alle diese Regelungen auf regionaler Ebene oder mit ausgewählten wichtigen Exportstaaten sind jedoch nicht global gültig.



Drucksache 398/11

... Die Nutzung nationaler Allgemeingenehmigungen für die Ausfuhr (NGA) in der EU ist dabei aufgrund der beträchtlichen Auswirkungen dieser Genehmigungen auf die Ausfuhren von besonderem Interesse. Der positive Aspekt der NGA ist, dass sie die Güterausfuhr in Situationen mit geringem Risiko beträchtlich erleichtern können. Der negative Aspekt besteht darin, dass NGA nur Ausführern aus bestimmten Mitgliedstaaten zur Verfügung stehen und gegebenenfalls den Binnenmarkt verzerren. Nur sieben Mitgliedstaaten haben ihren Ausführern NGA zur Verfügung gestellt.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 398/11




1. Einleitung

2. Zweck des Grünbuchs

3. Aufbau dieses Grünbuchs

4. EU-Ausfuhrkontrollen in einer WELT des Wandels

4.1. Bedeutung des Dual-Use-Bereichs für die Wirtschaft der EU

4.2. Kontrolle der Ausfuhr von Gütern mit doppeltem Verwendungszweck in einer sich entwickelnden Welt

4.3. Unterschiede in den nationalen Ansätzen zur Ausfuhrkontrolle von Gütern mit doppeltem Verwendungszweck

4.4. Gleiche Ausgangschancen für EU-Ausführer

5. Kontrolle der Ausfuhr von Gütern mit doppeltem Verwendungszweck durch die EU NACH der Verordnung 428/2009

5.1. Überblick über das Ausfuhrkontrollsystem der EU für Güter mit doppeltem Verwendungszweck

5.2. Die vorliegenden Genehmigungsarten

5.3. „Catch-all“-Kontrollen

5.4. Durchfuhr- und Vermittlungskontrollen

5.5. Weitere von den Mitgliedstaaten eingeführte Kontrollen

5.6. Kriterien für die Entscheidung über eine Ausfuhrgenehmigung

5.7. Genehmigungsverweigerungen

5.8. Kontrollen der Verbringung innerhalb der EU

5.9. EU-Kontrollliste

6. Die Entwicklung der Dual-Use-Ausfuhrkontrollen in der EU

6.1. Auf dem Weg zu einem neuen Modell der EU-Ausfuhrkontrolle

6.2. Strategisches Ziel und risikoorientierte EU-Ausfuhrkontrollen

6.3. Künftige Organisation der EU-Ausfuhrkontrollen

6.4. Gemeinsame Risikobewertung und angemessene Überprüfungsverfahren

6.5. Systematischer Informationsaustausch

6.6. Ausweitung des Geltungsbereichs der Allgemeinen Ausfuhrgenehmigungen der EU

6.7. Ein gemeinsamer Ansatz für „Catch-all“-Kontrollen

6.8. Auf dem Weg zu einem vollständig integrierten Binnenmarkt für Güter mit doppeltem Verwendungszweck

6.9. Verbesserte Durchsetzung der Ausfuhrkontrollen

7. Fazit

7.1. Nächste Schritte

7.2. Konsultationsfrist

7.3. Veröffentlichung von Stellungnahmen


 
 
 


Suchbeispiele:


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