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"Gemeinschaft"
Drucksache 146/18
Gesetzentwurf der Bundesregierung
Entwurf eines Gesetzes zu dem Abkommen vom 7. Dezember 2017 zwischen der Regierung der Bundesrepublik Deutschland und dem Europäischen Forstinstitut über die Errichtung eines Büros des Europäischen Forstinstituts in der Bundesrepublik Deutschland
... 12. "Familienangehörige" Ehepartner, minderjährige und volljährige unverheiratete Kinder bis zum vollendeten 25. Lebensjahr, die von ihren Eltern wirtschaftlich abhängig sind und in der Bundesrepublik Deutschland in häuslicher Gemeinschaft mit den Eltern leben, eingetragene Lebenspartner, verschiedengeschlechtliche Lebensgefährten und ihre gemeinsamen Kinder bei Nachweis des gemeinsamen Sorgerechts sowie gleichgeschlechtliche Lebenspartner bei Nachweis einer eingetragenen Lebenspartnerschaft in Übereinstimmung mit dem Gesetz über die Eingetragene Lebenspartnerschaft.
Drucksache 312/18
Gesetzesbeschluss des Deutschen Bundestages
Gesetz zur Ausübung von Optionen der EU-Prospektverordnung und zur Anpassung weiterer Finanzmarktgesetze
... c) der Emittent der Wertpapiere hat die auf Grund der Richtlinien der Europäischen Gemeinschaft erlassenen Vorschriften betreffend die Zulassung zum Handel an dem anderen organisierten Markt und die hiermit im Zusammenhang stehenden Informationspflichten erfüllt,
Gesetz
Artikel 1 Änderung des Wertpapierprospektgesetzes
§ 3a Wertpapier-Informationsblatt; Verordnungsermächtigung
§ 3b Übermittlung des Wertpapier-Informationsblatts an die Bundesanstalt; Frist und Form der Veröffentlichung
§ 3c Einzelanlageschwellen für nicht qualifizierte Anleger
§ 22a Haftung bei fehlerhaftem Wertpapier-Informationsblatt
§ 23a Haftungsausschluss bei fehlerhaftem Wertpapier-Informationsblatt
§ 24a Haftung bei fehlendem Wertpapier-Informationsblatt
Artikel 2 Änderung der Wertpapierprospektgebührenverordnung
Artikel 3 Änderung des Handelsgesetzbuches
Artikel 4 Änderung des Wertpapierhandelsgesetzes
Artikel 5 Weitere Änderungen des Wertpapierhandelsgesetzes
§ 65a Selbstauskunft bei der Vermittlung des Vertragsschlusses über Wertpapiere im Sinne des § 3c des Wertpapierprospektgesetzes
Artikel 6 Änderung des Vermögensanlagengesetzes
Artikel 7 Änderung des Finanzmarktstabilisierungsfondsgesetzes
Artikel 8 Änderung des Kreditwesengesetzes
Artikel 9 Änderung des Kapitalanlagegesetzbuchs
§ 338b Geldmarktfonds
Artikel 10 Änderung des Geldwäschegesetzes
Artikel 11 Änderung des DSL Bank-Umwandlungsgesetzes
Artikel 12 Änderung des Gesetzes zur Umsetzung der Richtlinie über die Vergleichbarkeit von Zahlungskon-toentgelten, den Wechsel von Zahlungskonten sowie den Zugang zu Zahlungskonten mit grundlegenden Funktionen
Artikel 13 Folgeänderungen
Artikel 14 Inkrafttreten
Drucksache 67/18
Unterrichtung durch die Europäische Kommission
Mitteilung der Kommission an das Europäische Parlament, den Europäischen Rat, den Rat, die Europäische Zentralbank, den Europäischen Wirtschafts- und Sozialausschuss und den Ausschuss der Regionen: Aktionsplan - Finanzierung nachhaltigen Wachstums - COM(2018) 97 final
... Der Begriff "nachhaltiges Finanzwesen" bezieht sich in der Regel auf die Berücksichtigung umweltbezogener und sozialer Erwägungen bei Investitionsentscheidungen, was zu mehr Investitionen in längerfristige und nachhaltige Aktivitäten führt. Bei den Umwelterwägungen geht es konkret um die Anpassung an den Klimawandel und die Abschwächung von dessen Folgen, aber auch um allgemeine Umweltaspekte7 und damit verbundene Risiken (z.B. Naturkatastrophen8). Soziale Erwägungen können sich auf Fragen im Zusammenhang mit Ungleichheit, Teilhabe, Beschäftigungsverhältnissen sowie Investitionen in Menschen und Gemeinschaften beziehen. Umweltbezogene und soziale Erwägungen sind häufig miteinander verflochten, da bestehende Ungleichheiten vor allem durch den Klimawandel noch verschärft werden können. Die Governance in öffentlichen und privaten Einrichtungen, die auch Managementstrukturen, die Beziehungen zwischen den Beschäftigten und die Vergütung von Führungskräften einschließt, spielt bei der Einbeziehung sozialer und umweltbezogener Erwägungen in den Entscheidungsprozess eine wesentliche Rolle9.
2 Hintergrund
1. Ein Finanzwesen für eine nachhaltigere Welt
1.1 Neuausrichtung der Kapitalflüsse hin zu einer nachhaltigeren Wirtschaft
1.2 Einbettung der Nachhaltigkeit in das Risikomanagement
1.3 Förderung von Transparenz und Langfristigkeit
2. Neuausrichtung der Kapitalflüsse hin zu einer nachhaltigeren Wirtschaft
2.1 Einheitliches Klassifikationssystem für nachhaltige Tätigkeiten
Maßnahme 1: Einführung eines EU-Klassifikationssystems für nachhaltige Tätigkeiten
2.2 Normen und Kennzeichen für nachhaltige Finanzprodukte
Maßnahme 2: Normen und Kennzeichen für umweltfreundliche Finanzprodukte
2.3 Förderung von Investitionen in nachhaltige Projekte
Maßnahme 3: Förderung von Investitionen in nachhaltige Projekte
2.4 Nachhaltigkeitserwägungen in der Finanzberatung
Maßnahme 4: Berücksichtigung der Nachhaltigkeit in der Finanzberatung
2.5 Nachhaltigkeitsbenchmarks
Maßnahme 5: Entwicklung von Nachhaltigkeitsbenchmarks
3. Einbettung der Nachhaltigkeit in das Risikomanagement
3.1 Nachhaltigkeit bei Marktanalysen und Ratings
Maßnahme 6: Bessere Berücksichtigung der Nachhaltigkeit in Ratings und Marktanalysen
3.2 Nachhaltigkeitspflichten institutioneller Anleger und Vermögensverwalter
Maßnahme 7: Klärung der Pflichten institutioneller Anleger und Vermögensverwalter
3.3 Aufsichtsvorschriften für Banken und Versicherungsgesellschaften
Maßnahme 8: Berücksichtigung der Nachhaltigkeit in den Aufsichtsvorschriften
4. Förderung von Transparenz und Langfristigkeit
4.1 Offenlegung und Rechnungslegung
Maßnahme 9: Stärkung der Vorschriften zur Offenlegung von Nachhaltigkeitsinformationen und zur Rechnungslegung
4.2 Unternehmensführung und unangemessenes kurzfristiges Denken auf den Kapitalmärkten
Maßnahme 10: Förderung einer nachhaltigen Unternehmensführung und Abbau von kurzfristigem Denken auf den Kapitalmärkten
5. Umsetzung des Aktionsplans
6. Nächste Schritte
Anhang I - Rolle der EU-Taxonomie im Aktionsplan
Anhang II - Zeitplan für die Umsetzung
Anhang III - Arbeitsplan für die in diesem Aktionsplan dargelegten Initiativen
Anhang IV - Visualisierung der Maßnahmen
Drucksache 367/18
Gesetzentwurf der Bundesregierung
Entwurf eines Ersten Gesetzes zur Änderung des Tabakerzeugnisgesetz es
... /EG /EG (ABl. L 127 vom 29.4.2014, S. 1); Artikel 2 Nummer 40 gilt jedoch mit der Maßgabe, dass die Bereitstellung von Produkten jede Abgabe eines Produkts zum Vertrieb, Verbrauch oder zur Verwendung auf dem Gemeinschaftsmarkt im Rahmen einer Geschäftstätigkeit umfasst,
A. Problem und Ziel
B. Lösung
C. Alternativen
D. Haushaltsausgaben ohne Erfüllungsaufwand
E. Erfüllungsaufwand
E.1 Erfüllungsaufwand für Bürgerinnen und Bürger
E.2 Erfüllungsaufwand für die Wirtschaft
E.3 Erfüllungsaufwand der Verwaltung
F. Weitere Kosten
Gesetzentwurf
Entwurf
Artikel 1 Änderung des Tabakerzeugnisgesetzes
§ 7a Ausgabestelle; unabhängiger Anbieter
§ 7b Verordnungsermächtigungen
Artikel 2 Inkrafttreten
Begründung
A. Allgemeiner Teil
I. Zielsetzung und Notwendigkeit der Regelungen
II. Wesentlicher Inhalt des Entwurfs
III. Alternativen
IV. Gesetzgebungskompetenz
V. Vereinbarkeit mit dem Recht der Europäischen Union und völkerrechtlichen Verträgen
VI. Gesetzesfolgen
1. Rechts- und Verwaltungsvereinfachung
2. Nachhaltigkeitsaspekte
3. Haushaltsausgaben ohne Erfüllungsaufwand
4. Erfüllungsaufwand
Erfüllungsaufwand für Bürgerinnen und Bürger
Erfüllungsaufwand für die Wirtschaft
Erfüllungsaufwand für die Verwaltung
5. Weitere Kosten
6. Weitere Gesetzesfolgen
VII. Befristung; Evaluierung
B. Besonderer Teil
Zu Artikel 1
Zu Nummer 1
Zu Nummer 2
Zu Nummer 3
Zu Buchstabe a
Zu Buchstabe b
Zu Buchstabe c
Zu Nummer 4
Zu Nummer 5
Zu Buchstabe a
Zu Buchstabe b
Zu Doppelbuchstabe aa
Zu Dreifachbuchstabe aaa
Zu Dreifachbuchstabe bbb
Zu Doppelbuchstabe bb
Zu Doppelbuchstabe cc
Zu Doppelbuchstabe dd
Zu Doppelbuchstabe ee
Zu Nummer 6
Zu Nummer 7
Zu Nummer 8
Zu Nummer 9
Zu Buchstabe a
Zu Buchstabe b
Zu Buchstabe c
Zu Artikel 2
Anlage Stellungnahme des Nationalen Normenkontrollrates gem. § 6 Absatz 1 NKRG: NKR-Nr. 4457, BMEL: Entwurf eines Ersten Gesetzes zur Änderung des Tabakerzeugnisgesetzes
I. Zusammenfassung
II. Im Einzelnen
II.1. Erfüllungsaufwand
5 Wirtschaft
Verwaltung Bund, Länder
II.2. Umsetzung von EU-Recht
II.3. Evaluierung
II.4. KMU-Test
III. Ergebnis
Drucksache 386/18
Gesetzentwurf der Bundesregierung
Entwurf eines Gesetzes zur Beschränkung des marinen Geo-Engineerings
... - Konzentration zu senken, kommerzielles Interesse geweckt. Geplante kommerzielle Aktivitäten wurden jedoch von nationalen und internationalen Behörden aufgrund der bisher noch ungeklärten Ein- und Nebenwirkungen auf die Ökologie und Lebensgemeinschaften und der noch nicht nachgewiesenen Effizienz dieser Methode zur Sequestration von CO
Drucksache 543/18
Verordnung des Bundesministeriums für Ernährung und Landwirtschaft
Verordnung zur Änderung eier- und fleischhandelsrechtlicher Vorschriften
... (1) Der Bundesanstalt wird übertragen die Überwachung der Einhaltung der Rechtsakte der Europäischen Gemeinschaft oder der Europäischen Union und dieser Verordnung bei Einfuhr von Bruteiern und Küken
A. Problem und Ziel
B. Lösung
C. Alternativen
D. Haushaltsausgaben ohne Erfüllungsaufwand
E. Erfüllungsaufwand
1. Bürgerinnen und Bürger
2. Wirtschaft
3. Verwaltung
F. Weitere Kosten
Verordnung
Verordnung
Artikel 1 Änderung der Verordnung über gesetzliche Handelsklassen und Kategorien für Rinderschlachtkörper
§ 3 Kennzeichnung
§ 4 Ordnungswidrigkeiten
§ 6 Überwachung, Duldungs- und Auskunftspflichten
Artikel 2 Änderung der Verordnung über gesetzliche Handelsklassen für Schweineschlachtkörper
§ 4 Kennzeichnung
§ 5 Ordnungswidrigkeiten
§ 6 Überwachung, Duldungs- und Auskunftspflichten
Artikel 3 Änderung der Verordnung über gesetzliche Handelsklassen für Schaffleisch
§ 1 Gesetzliche Handelsklassen, Einstufung in Kategorien und Kennzeichnung
§ 2a Überwachung, Duldungs- und Auskunftspflichten
Artikel 4 Änderung der Verordnung über die Preismeldung bei Schlachtkörpern und deren Kennzeichnung
Artikel 5 Änderung der Verordnung über die Anforderungen an die Zulassung von Klassifizierungsunternehmen und Klassifizierern für Schlachtkörper von Rindern, Schweinen und Schafen
Artikel 6 Änderung der Verordnung über Vermarktungsnormen für Geflügelfleisch
§ 8a Überwachung, Duldungs- und Auskunftspflichten
Artikel 7 Änderung der Verordnung über Vermarktungsnormen für Eier
§ 7a Überwachung, Duldungs- und Auskunftspflichten
Artikel 8 Änderung der Verordnung über Vermarktungsnormen für Bruteier und Küken von Hausgeflügel
§ 3 Überwachung durch die Bundesanstalt für Landwirtschaft und Ernährung
§ 4 Ordnungswidrigkeiten
§ 5 Überwachung, Duldungs- und Auskunftspflichten
Artikel 9 Bekanntmachung
Artikel 10 Inkrafttreten
Begründung
A. Allgemeiner Teil
I. Zielsetzung und Notwendigkeit der Regelungen
II. Wesentlicher Inhalt des Entwurfs
III. Alternativen
IV. Verordnungsgebungskompetenz
V. Vereinbarkeit mit dem Recht der Europäischen Union und völkerrechtlichen Verträgen
VI. Erfüllungsaufwand
B. Besonderer Teil
Zu Artikel 1
Zu Nummer 1a
Zu Nummer 1
Zu Nummer 1c
Zu Nummer 2
Zu Nummer 3
Zu Nummer 4
Zu Artikel 2
Zu Nummer 1a
Zu Nummer 1b
Zu Nummer 1c
Zu Nummer 1d
Zu Nummer 2a
Zu Nummer 2b
Zu Nummer 3
Zu Nummer 4
Zu Nummer 5
Zu Nummer 6
Zu Nummer 7a
Zu Nummer 7b
Zu Artikel 3
Zu Nummer 1a
Zu Nummer 1b
Zu Nummer 1c
Zu Nummer 2
Zu Artikel 4
Zu Nummer 1a
Zu Nummer 1b
Zu Nummer 1c
Zu Nummer 2
Zu Nummer 3
Zu Nummer 4
Zu Artikel 5
Zu Nummer 1
Zu Nummer 2
Zu Nummer 3
Zu Artikel 6
Zu Nummer 1
Zu Nummer 2a
Zu Nummer 2b
Zu Nummer 3
Zu Nummer 4
Zu Nummer 6
Zu Nummer 6
Zu Nummer 6
Zu Artikel 7
Zu Nummer 1
Zu Nummer 2
Zu Nummer 3
Zu Nummer 4
Zu Artikel 8
Zu Nummer 1
Zu Nummer 2
Zu Nummer 3
Zu Artikel 9
Zu Artikel 10
Drucksache 582/18
Unterrichtung durch die Europäische Kommission
Mitteilung der Kommission an das Europäische Parlament, den Rat, den Europäischen Wirtschafts- und Sozialausschuss und den Ausschuss der Regionen: Für einen umfassenden Rahmen der Europäischen Union für endokrine Disruptoren
... Seit den 1990er Jahren haben die Bedenken gegen endokrine Disruptoren stetig zugenommen1. Nach der Annahme einer Entschließung zu endokrinen Disruptoren durch das Europäische Parlament im Jahr 19982 verabschiedete die Kommission im Dezember 1999 die Gemeinschaftsstrategie für Umwelthormone3, auf der seither mit Maßnahmen in den Bereichen Forschung, Regulierung und internationale Zusammenarbeit aufgebaut worden ist.
2 Einleitung
Was ist das endokrine System?
1. ERFORSCHUNG ENDOKRINER DISRUPTOREN
Prüfmethoden und Einflussmöglichkeiten der Wissenschaft auf die Regulierungsbehörden
2. BISHERIGE EU-POLITIKMASSNAHMEN und Regulierung ENDOKRINER DISRUPTOREN
Erforschung und Entwicklung von Prüfleitlinien für endokrine Disruptoren in der EU
EU -Rechtsvorschriften über endokrine Disruptoren
Regulierung endokriner Disruptoren: einige Beispiele
Internationale Zusammenarbeit im Bereich endokrine Disruptoren
3. EU-POLITIKMASSNAHMEN IM Bereich ENDOKRINE DISRUPTOREN VORANBRINGEN
Ein kohärentes Konzept zur Regulierung endokriner Disruptoren
Ein Konzept basierend auf den aktuellsten wissenschaftlichen Erkenntnissen
Ein integratives Konzept
4. Schlussfolgerung
Drucksache 75/18
Unterrichtung durch die Europäische Kommission
Vorschlag für eine Richtlinie des Europäischen Parlaments und des Rates über die Emission gedeckter Schuldverschreibungen und die öffentliche Aufsicht über gedeckte Schuldverschreibungen und zur Änderung der Richtlinien 2009/65 /EG
/EG und 2014/59 /EU
/EU COM(2018) 94 final
... des Europäischen Parlaments und des Rates vom 18. Dezember 2000 zum Schutz natürlicher Personen bei der Verarbeitung personenbezogener Daten durch die Organe und Einrichtungen der Gemeinschaft und zum freien Datenverkehr (ABl. L 8 vom 12.1.2001, S. 1).
Vorschlag
Begründung
1. Kontext des Vorschlags
- Gründe und Ziele des Vorschlags
- Kohärenz mit den bestehenden Vorschriften in diesem Bereich
- Kohärenz mit der Politik der Union in anderen Bereichen
2. Rechtsgrundlage, Subsidiarität und Verhältnismässigkeit
- Rechtsgrundlage
- Subsidiarität bei nicht ausschließlicher Zuständigkeit
- Verhältnismäßigkeit
- Wahl des Instruments
3. Ergebnisse der EX-POST-BEWERTUNG, der Konsultation der Interessenträger und der Folgenabschätzung
- Ex-post-Bewertung/Eignungsprüfungen bestehender Rechtsvorschriften
Konsultation der Interessenträger
- Einholung und Nutzung von Expertenwissen
- Folgenabschätzung
- Effizienz der Rechtsetzung und Vereinfachung
- Grundrechte
4. Auswirkungen auf den Haushalt
5. Weitere Angaben
- Durchführungspläne sowie Monitoring-, Bewertungs- und Berichterstattungsmodalitäten
- Ausführliche Erläuterung einzelner Bestimmungen des Vorschlags
Strukturelle Merkmale von gedeckten Schuldverschreibungen
5 Gütesiegel
Bezug zum Abwicklungsrahmen
5 Drittlandsregelung
Änderung anderer Richtlinien
Vorschlag
Titel I Gegenstand, Anwendungsbereich und Definitionen
Artikel 1 Gegenstand
Artikel 2 Anwendungsbereich
Artikel 3 Begriffsbestimmungen
Titel II STRUKTURELLE Merkmale GEDECKTER SCHULDVERSCHREIBUNGEN
Kapitel 1 Doppelbesicherung und Insolvenzferne
Artikel 4 Doppelbesicherung
Artikel 5 Insolvenzferne gedeckter Schuldverschreibungen
Kapitel 2 Deckungspool und Deckung
Abschnitt I ANERKENNUNGSFÄHIGE VERMÖGENSWERTE
Artikel 6 Anerkennungsfähige Vermögenswerte
Artikel 7 Außerhalb der Union belegene Vermögenswerte
Artikel 8 Gruppeninterne Strukturen gepoolter gedeckter Schuldverschreibungen
Artikel 9 Gemeinsame Finanzierungen
Artikel 10 Zusammensetzung des Deckungspools
Artikel 11 Derivatekontrakte im Deckungspool
Artikel 12 Trennung von Vermögenswerten im Deckungspool
Artikel 13 Treuhänder zur Überwachung des Deckungspools
Artikel 14 Anlegerinformationen
Abschnitt II DECKUNGS-UND LIQUIDITÄTSANFORDERUNGEN
Artikel 15 Deckungsanforderungen
Artikel 16 Anforderung eines Liquiditätspuffers für den Deckungspool
Artikel 17 Bedingungen für verlängerbare Fälligkeitsstrukturen
Titel III öffentliche Aufsicht über GEDECKTE SCHULDVERSCHREIBUNGEN
Artikel 18 Öffentliche Aufsicht über gedeckte Schuldverschreibungen
Artikel 19 Erlaubnis für Programme gedeckter Schuldverschreibungen
Artikel 20 Öffentliche Aufsicht über gedeckte Schuldverschreibungen im Falle von Insolvenz oder Abwicklung
Artikel 21 Berichterstattung an die zuständigen Behörden
Artikel 22 Befugnisse der zuständigen Behörden für die Zwecke der öffentlichen Aufsicht über gedeckte Schuldverschreibungen
Artikel 23 Verwaltungsrechtliche Sanktionen und Abhilfemaßnahmen
Artikel 24 Öffentliche Bekanntmachung verwaltungsrechtlicher Sanktionen und Abhilfemaßnahmen
Artikel 25 Verpflichtung zur Zusammenarbeit
Artikel 26 Offenlegungspflichten
Titel IV GÜTESIEGEL
Artikel 27 Gütesiegel
Titel V änderung ANDERER Richtlinien
Artikel 28 Änderung der Richtlinie 2009/65/EG /EG
Artikel 29 Änderung der Richtlinie 2014/59/EU /EU
Titel VI Schlussbestimmungen
Artikel 30 Übergangsmaßnahmen
Artikel 31 Überprüfungen und Berichte
Artikel 32 Umsetzung
Artikel 33 Inkrafttreten
Artikel 34 Adressaten Diese Richtlinie ist an die Mitgliedstaaten gerichtet. Geschehen zu Brüssel am [...]
Drucksache 127/1/18
Empfehlungen der Ausschüsse
Mitteilung der Kommission an das Europäische Parlament, den Rat, den Europäischen Wirtschafts- und Sozialausschuss und den Ausschuss der Regionen: Ein den Anforderungen des 21. Jahrhunderts gewachsener europäischer Einzelhandel
... 8. Die Aufforderung der Kommission, den Innenstadt-Einzelhandel flankierend zur standortspezifischen Steuerung auch durch "eine Vielzahl unterschiedlicher Aktionen und Maßnahmen" zu unterstützen, betrachtet der Bundesrat in Deutschland bereits als sehr umfassend umgesetzt durch ein hoch entwickeltes Paket an Instrumenten, zu dem bauliche und organisatorische Maßnahmen der Städtebauförderung und die Aktivierung lokaler Netzwerke und Projekte durch Innenstadtinitiativen und auch durch Immobilien- und Standortgemeinschaften zählen.
Drucksache 387/18
Gesetzentwurf der Bundesregierung
Entwurf eines Gesetzes zur Anpassung der Rechtsgrundlagen für die Fortentwicklung des Europäischen Emissionshandels
... Alternativen zu diesem Gesetzentwurf bestehen nicht, da zwingende gemeinschaftsrechtliche Vorgaben umgesetzt werden müssen.
A. Problem und Ziel
B. Lösung
C. Alternativen
D. Haushaltsausgaben ohne Erfüllungsaufwand
E. Erfüllungsaufwand
E.1 Erfüllungsaufwand für Bürgerinnen und Bürger
E.2 Erfüllungsaufwand für die Wirtschaft
E.3 Erfüllungsaufwand der Verwaltung
F. Weitere Kosten
Gesetzentwurf
Entwurf
Artikel 1 Änderung des Treibhausgas-Emissionshandelsgesetzes
§ 11 Zuteilung von kostenlosen Berechtigungen an LuFtFahrzeugbetreiber
§ 16 Anerkennung von Emissionsberechtigungen Emissionsberechtigungen, die von Drittländern ausgegeben werden, mit denen Abkommen über die gegenseitige Anerkennung von Berechtigungen gemäß Artikel 25 Absatz 1 der Richtlinie 2003/87/EG /EG geschlossen wurden, stehen nach Maßgabe der Vorgaben einer nach Artikel 19 Absatz 3 und 4 der Richtlinie 2003/87/EG /EG erlassenen Verordnung der Kommission Berechtigungen gleich.
Abschnitt 4 Globaler marktbasierter Mechanismus für den internationalen Luftverkehr
§ 18 Überwachung, Berichterstattung und Prüfung
§ 27 Kleinemittenten, Verordnungsermächtigung
§ 33 Übergangsregelung zur Gebührenerhebung
§ 34 Übergangsregelung für Anlagenbetreiber
§ 35 Übergangsregelung für Luftfahrzeugbetreiber
Artikel 2 Änderung des Kreditwesengesetzes
Artikel 3 Änderung des Wertpapierhandelsgesetzes
Artikel 4 Inkrafttreten
Begründung
A. Allgemeiner Teil
I. Zielsetzung und Notwendigkeit der Regelungen
II. Wesentlicher Inhalt des Entwurfs
III. Alternativen
IV. Gesetzgebungskompetenz
V. Vereinbarkeit mit dem Recht der Europäischen Union und völkerrechtlichen Verträgen
VI. Vereinbarkeit mit nationalem Verfassungsrecht
VII. Gesetzesfolgen
1. Rechts- und Verwaltungsvereinfachung
2. Nachhaltigkeitsaspekte
3. Haushaltsausgaben ohne Erfüllungsaufwand
4. Erfüllungsaufwand
a Erfüllungsaufwand für Bürgerinnen und Bürger
b Erfüllungsaufwand für die Wirtschaft
aa Vorhandene Messwerte zum TEHG 2011
cc Abschätzung des Erfüllungsaufwandes durch die Änderung des TEHG
Vorgabe Nr. 1: Emissionsberichterstattung
1 Aufwand
2 Fallzahl
3 Veränderung des Erfüllungsaufwands
Vorgabe Nr. 2: Erstellung und Anpassung des Überwachungsplans
i Erstellung des Überwachungsplans
1 Aufwand
2 Fallzahl
ii Änderung Anpassung des Überwachungsplans im Verlauf der Handelsperiode
1 Aufwand
2 Fallzahl
iii Veränderung des Erfüllungsaufwands für den Überwachungsplan
Vorgabe Nr. 3: Kostenlose Zuteilung von Emissionszertifikaten
1 Aufwand
2 Fallzahl
3 Veränderung des Erfüllungsaufwands für die kostenlose Zuteilung
Vorgabe Nr. 4: Mitteilung zum Betrieb
1 Aufwand
2 Fallzahl
3 Veränderung des Erfüllungsaufwands für die Mitteilung zum Betrieb
dd Ergebnis
c Erfüllungsaufwand der Verwaltung
aa Einbezogene Geschäftsprozesse
bb Nicht einbezogene Geschäftsprozesse
cc Veränderung des Erfüllungsaufwands bei den einbezogenen Geschäftsprozessen
dd Ergebnis: Erfüllungsaufwand der Verwaltung
5. Weitere Gesetzesfolgen
6. Weitere Kosten
7. Befristung; Evaluierung
B. Besonderer Teil
Zu Artikel 1
Zu Nummer 1
Zu Nummer 2
Zu Nummer 3
Zu Nummer 4
Zu Nummer 5
Zu Nummer 6
Zu Nummer 7
Zu Nummer 8
Zu Nummer 9
Zu Nummer 10
Zu Nummer 11
Zu Nummer 12
Zu Nummer 13
Zu Nummer 14
Zu Nummer 16
Zu Nummer 18
Zu Nummer 19
Zu Nummer 20
Zu Nummer 21
Zu Nummer 22
Zu Nummer 23
Zu Nummer 25
Zu Nummer 26
Zu Nummer 28
Zu § 33
Zu § 34
Zu § 35
Zu Nummer 29
Zu Nummer 30
Zu Nummer 31
Zu Artikel 2
Zu Artikel 3
Zu Artikel 4
Anlage Stellungnahme des Nationalen Normenkontrollrates gem. § 6 Abs. 1 NKRG: NKR-Nr. 4522, BMU: Entwurf eines Gesetzes zur Anpassung der Rechtsgrundlagen für die Fortentwicklung des Europäischen Emissionshandels
I. Zusammenfassung
II. Im Einzelnen
II.1 Erfüllungsaufwand
II.2 Weitere Kosten
III. Ergebnis
Drucksache 181/18
Unterrichtung durch die Europäische Kommission
Stellungnahme der Europäischen Kommission zu dem Beschluss des Bundesrates zur Mitteilung der Kommission an das Europäische Parlament, den Europäischen Rat, den Rat, den Europäischen Wirtschafts- und Sozialausschuss, den Ausschuss der Regionen und die Europäische Investitionsbank: Investitionen in eine intelligente, innovative und nachhaltige Industrie - Eine neue Strategie für die Industriepolitik der EU
... , sondern auch für die Energiespeicherung eine Schlüsseltechnologie darstellen. Im Oktober 2017 wurde eine Europäische Batterie-Allianz auf den Weg gebracht, deren Hauptziel der Aufbau einer vollständigen Batterie-Wertschöpfungskette ist und bei der die Batteriezellenproduktion im Mittelpunkt steht. Die Kommission prüft derzeit, mit welchen verfügbaren rechtlichen und sonstigen Instrumenten einschließlich finanzieller Mittel sie diesen Prozess gemeinsam mit den Mitgliedstaaten, Finanzinstitutionen und der Industrie-und Innovationsgemeinschaft unterstützen kann. Zudem bereitet sie einen umfassenden Aktionsplan als Teil des dritten Mobilitätspakets vor, das im Mai 2018 angenommen werden soll.
Drucksache 32/1/18
Empfehlungen der Ausschüsse
Vorschlag für eine Richtlinie des Europäischen Parlaments und des Rates über die Qualität von Wasser für den menschlichen Gebrauch (Neufassung) - COM(2017) 753 final; Ratsdok. 5846/18
... /EG /EG des Europäischen Parlaments und des Rates zur Schaffung eines Ordnungsrahmens für Maßnahmen der Gemeinschaft im Bereich der Wasserpolitik (Wasserrahmenrichtlinie) erörtert werden.
Zur Vorlage insgesamt
Zu einzelnen Vorschriften
19. Zu Artikel 2
20. Zu Artikel 3
21. Zu Artikel 5, Anhang I
Anhang I Teil A Mikrobiologische Parameter:
- Somatische Coliphagen:
Anhang I Teil B Chemische Parameter:
[ - Blei:
- Chlorat, Chlorit, Halogenessigsäuren:
- Microcystin-LR:
- Pestizide:
- PFAS, PFAS insgesamt:
Zu Artikel 5
Zu Artikel 6
30. Zu Artikel 7
Zu Artikel 8
34. Zu Artikel 9
Zu Artikel 10
37. Zu Artikel 10 alt
38. Zu Artikel 11
Zu Artikel 12
43. Zu Artikel 13
Zu Artikel 14
46. Zu Artikel 15
Zu Artikel 16
49. Zu Artikel 18
Direktzuleitung der Stellungnahme
Drucksache 216/1/18
Empfehlungen der Ausschüsse
Verordnung zum Erlass der Verordnung über nationale Verpflichtungen zur Reduktion der Emissionen bestimmter Luftschadstoffe
... b) Der Bundesrat hält es daher für erforderlich, die Herausforderungen für die deutsche Landwirtschaft bestmöglichst zu begleiten und Härten abzufedern. Hierzu bedarf es nicht nur zusätzlicher Bundesmittel zugunsten der Gemeinschaftsaufgabe zur Verbesserung der Agrarstruktur und des Küstenschutzes (GAK), sondern auch Planungssicherheit insbesondere für längerfristige Investitionen im baulich-technischen Bereich.
Drucksache 389/18 (Beschluss)
Stellungnahme des Bundesrates
Entwurf eines Gesetzes zur Beschleunigung von Planungs- und Genehmigungsverfahren im Verkehrsbereich
... Die Bundesrepublik Deutschland und das Königreich Dänemark haben am 3. September 2008 einen Vertrag über eine Feste Fehmarnbeltquerung unterzeichnet. Kernstück ist der Bau einer festen Querung für den Schienen- und Straßenverkehr über den 19 km langen Fehmarnbelt zwischen der Bundesrepublik Deutschland und dem Königreich Dänemark. Die Fehmarnbeltquerung ist Bestandteil der gemeinschaftlichen Leitlinien für den Aufbau eines transeuropäischen Verkehrsnetzes und ein wesentliches Element zur Vollendung der zentralen Nord-Süd-Achse zwischen Zentraleuropa und den nordischen Ländern.
Drucksache 30/18 (Beschluss)
Beschluss des Bundesrates
Antrag auf Entscheidung des Bundesrates über die Einleitung eines Verfahrens zum Ausschluss der "Nationaldemokratischen Partei Deutschlands" (NPD) gemäß Artikel 21 Absatz 3 des Grundgesetz es in Verbindung mit § 13 Nummer 2a, §§ 43 ff. des Bundesverfassungsgerichtsgesetz es von der staatlichen Parteienfinanzierung
... Sie vertritt ein auf die Beseitigung der bestehenden freiheitlichen demokratischen Grundordnung gerichtetes politisches Konzept. Sie will die bestehende Verfassungsordnung durch einen an der ethnisch definierten "Volksgemeinschaft" ausgerichteten autoritären Nationalstaat ersetzen. Ihr politisches Konzept missachtet die Menschenwürde und ist mit dem Demokratieprinzip unvereinbar. Sie arbeitet planvoll und mit hinreichender Intensität auf die Erreichung ihrer gegen die freiheitlich demokratische Grundordnung gerichteten Ziele hin. Einzig aufgrund (derzeit) fehlender Potentialität zur tatsächlichen Umsetzung ihrer Ziele hat das Bundesverfassungsgericht das Verbot der NPD nicht ausgesprochen.
Drucksache 61/18
Verordnung des Bundesministeriums für Ernährung und Landwirtschaft
Dritte Verordnung zur Änderung der Direktzahlungen-Durchführungsverordnung und der InVeKoS \-Verordnung
... Die Anwendung dieser Option ist sachgerecht. Beim Anbau von Gras oder anderen Grünfutterpflanzen mit einem regelmäßigen Umpflügen in Zeitabständen von weniger als fünf Jahren handelt es sich üblicherweise um eine intensive ackerbauliche Nutzung. Es entstehen nicht die für den Wert von Dauergrünland typischen überwiegend mit dauerhaften Pflanzengemeinschaften aus Gräsern und Kräutern besiedelten Flächen. Ein besonderes Erhaltungsinteresse wie beim klassischen Dauergrünland besteht hier nicht. Stattdessen unterliegen diese Flächen dann den Greening-Vorschriften für Ackerland, nämlich der Anbaudiversifizierung und dem Erfordernis der Bereitstellung von ökologischen Vorrangflächen. Durch die Nutzung dieser Option wird für die Zukunft auch vermieden, dass Landwirte auf solchen Flächen regelmäßig vor Ablauf des fünften Jahres eine andere Ackerkultur anbauen (etwa Getreide), um die Entstehung von Dauergrünland zu vermeiden. Diese Darlegungen gelten im Grundsatz auch für solche Flächen, die 2018 aufgrund der Anwendung dieser Option von Dauergrünland nach der bisherigen Definition in Ackerland umklassifiziert werden.
Drucksache 157/18
Unterrichtung durch die Europäische Kommission
Mitteilung der Kommission an das Europäische Parlament, den Rat, den Europäischen Wirtschafts- und Sozialausschuss und den Ausschuss der Regionen über die Ermöglichung der digitalen Umgestaltung der Gesundheitsversorgung und Pflege im digitalen Binnenmarkt, die aufgeklärte Mitwirkung der Bürger und den Aufbau einer gesünderen Gesellschaft COM(2018) 233 final
... Digitale Lösungen für die Gesundheitsfürsorge und Pflege können das Wohlergehen von Millionen von Bürgern verbessern und die Art und Weise, wie Gesundheits- und Pflegedienste für die Patienten erbracht werden, radikal verändern, wenn sie zweckmäßig und kosteneffizient umgesetzt werden. Die Digitalisierung kann die grenzüberschreitende Kontinuität der Gesundheitsversorgung fördern - ein wichtiger Aspekt für all jene, die sich aus beruflichen oder privaten Gründen im Ausland aufhalten. Überdies kann die Digitalisierung - auch am Arbeitsplatz - zur Gesundheitsförderung und zur Krankheitsprävention beitragen. Sie kann die Reformierung der Gesundheitssysteme und deren Übergang zu neuen Pflegemodellen unterstützen, in deren Mittelpunkt die Bedürfnisse der Menschen stehen und die den Übergang von einer überwiegend auf Krankenhäuser konzentrierten Versorgung zu mehr von der Gemeinschaft getragenen und integrierten Betreuungsstrukturen ermöglichen7. Digitale Hilfsmittel können wissenschaftliche Erkenntnisse nutzbar machen, damit die Bürger bei guter Gesundheit bleiben und so erst gar nicht zu Patienten werden. Außerdem können sie eine bessere Nutzung von Gesundheitsdaten in Forschung und Innovation ermöglichen, um so eine personalisierte Gesundheitsversorgung zu unterstützen, medizinische Eingriffe zu verbessern und die Wirksamkeit der Gesundheits- und Sozialfürsorgesysteme zu steigern.
Mitteilung
1. Politischer Kontext: Gesundheit und PFLEGE in einer SICH DIGITALISIERENDEN WELT
2. WEITERER Handlungsbedarf auf Ebene
3. Sicherer Zugang der Bürger zu GESUNDHEITSDATEN und sicherer Austausch dieser Daten
4. Bessere Daten für die Förderung der Forschung, die PRÄVENTION von KRANKHEITEN und eine PERSONALISIERTE GESUNDHEITSVERSORGUNG und PFLEGE
5. DIGITALE HILFSMITTEL für eine AUFGEKLÄRTE MITWIRKUNG der Bürger und eine PATIENTENORIENTIERTE PFLEGE
6. NÄCHSTE Schritte
Drucksache 32/18 (Beschluss)
Beschluss des Bundesrates
Vorschlag für eine Richtlinie des Europäischen Parlaments und des Rates über die Qualität von Wasser für den menschlichen Gebrauch (Neufassung) - COM(2017) 753 final; Ratsdok. 5846/18
... /EG des Europäischen Parlaments und des Rates zur Schaffung eines Ordnungsrahmens für Maßnahmen der Gemeinschaft im Bereich der Wasserpolitik (Wasserrahmenrichtlinie) erörtert werden.
Zur Vorlage insgesamt
Zu einzelnen Vorschriften
15. Zu Artikel 2
16. Zu Artikel 3
17. Zu Artikel 5, Anhang I
Zu Artikel 5
Zu Artikel 6
24. Zu Artikel 7
Zu Artikel 8
28. Zu Artikel 9
Zu Artikel 10
31. Zu Artikel 10 alt
32. Zu Artikel 11
33. Zu Artikel 12
34. Zu Artikel 14
35. Zu Artikel 15
36. Zu Artikel 18
Direktzuleitung der Stellungnahme
Drucksache 630/18
Unterrichtung durch die Europäische Kommission und die Hohe Vertreterin der Union für Außen- und Sicherheitspolitik
Gemeinsame Mitteilung der Kommission an das Europäische Parlament, den Europäischen Rat, den Rat, den Europäischen Wirtschafts- und Sozialausschuss und den Ausschuss der Regionen: Aktionsplan gegen Desinformation
... Um die Widerstandsfähigkeit der Gesellschaft gegen die von Desinformation ausgehende Bedrohung auszubauen, ist eine stärkere Sensibilisierung der Öffentlichkeit unerlässlich. Der Ansatzpunkt besteht darin, die Quellen von Desinformation und die dahinter stehenden Absichten, Instrumente und Ziele, aber auch unsere eigene Anfälligkeit für Desinformation besser zu verstehen. So könnte eine solide wissenschaftliche Methodik dabei helfen, die größten Schwachstellen in den Mitgliedstaaten zu ermitteln.37 Es ist wichtig zu verstehen, wie und warum Bürgerinnen und Bürger, manchmal ganze Gemeinschaften, von Desinformationsnarrativen angelockt werden, und eine umfassende Reaktion auf dieses Phänomen zu entwerfen.
1. Einleitung
2. DESINFORMATION: BEDROHUNGEN verstehen und VERSTÄRKT auf Ebene ABWEHREN
3. MAẞNAHMEN für EIN KOORDINIERTES Vorgehen der Union GEGENDESINFORMATION
SÄULE 1: Ausbau der FÄHIGKEITEN der Organe der Union, DESINFORMATION zu ERKENNEN, zu UNTERSUCHEN und zu ENTHÜLLEN
Maßnahme 1:
Maßnahme 2:
SÄULE 2: MEHR KOORDINIERTE und Gemeinsame MAẞNAHMEN gegen DESINFORMATION
Maßnahme 3:
Maßnahme 4:
Maßnahme 5:
SÄULE 3: MOBILISIERUNG des Privatsektors BEI der Bekämpfung von DESINFORMATION
Maßnahme 6:
SÄULE 4: SENSIBILISIERUNG der Gesellschaft und Ausbau ihrer WIDERSTANDSFÄHIGKEIT
Maßnahme 7:
Maßnahme 8:
Maßnahme 9:
Maßnahme 10:
4. Schlussfolgerungen
Drucksache 621/1/18
Empfehlungen der Ausschüsse
Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Gesetzes über den Aufenthalt, die Erwerbstätigkeit und die Integration von Ausländern im Bundesgebiet (Aufenthaltsgesetz ) - Antrag des Landes Schleswig-Holstein -
... Die erforderlichen Voraufenthaltszeiten werden mit Blick auf andere Verfestigungsregelungen nach Voraufenthalt mit Aufenthaltserlaubnis angepasst. Danach erfüllt künftig ein Voraufenthalt von sechs bzw. fünf Jahren, letzteres für Personen, die mit einem minderjährigen Kind in häuslicher Gemeinschaft leben, die Tatbestandsvoraussetzungen der Nummer 1.
Zu Artikel 1 Nummer 01
Zu Nummer 01
Zu Nummer 1
Drucksache 204/18
Gesetzesantrag des Freistaates Sachsen
Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Strafgesetzbuch es - Verbesserung des strafrechtlichen Schutzes bei Rauschtaten
... Zudem ist zu gewärtigen, dass eine erhebliche - wenn auch nicht näher bestimmbare - Anzahl der abgeurteilten Fälle des Vollrauschs nicht auf einem positiv festgestellten Grad von Alkoholisierung oder sonstiger Berauschung zur Tatzeit, sondern lediglich auf einem rein rechnerischen Wert unter Zugrundelegung von für den Täter günstigsten Abbauwerten und Sicherheitszuschlägen beruht. Auch vor diesem Hintergrund sind einschlägige Urteile weder den Opfern noch der Rechtsgemeinschaft vermittelbar.
Drucksache 215/18 (Beschluss)
Beschluss des Bundesrates
Vorschlag für eine Verordnung des Europäischen Parlaments und des Rates über Europäische Herausgabeanordnungen und Sicherungsanordnungen für elektronische Beweismittel in Strafsachen
... a) Er macht darauf aufmerksam, dass Bedenken hinsichtlich der Rechtsgrundlage bestehen, auf die die Kommission den Verordnungsvorschlag stützt (Artikel 82 Absatz 1 AEUV), soweit der Verordnungsvor-schlag in den Artikeln 7 bis 10 eine unmittelbare Zusammenarbeit zwischen dem Internet-Diensteanbieter und der Anordnungsbehörde ohne Einbindung einer justizi-ellen Stelle in dem Mitgliedstaat, in dem die Daten herausgegeben werden sollen, erlaubt. Eine solche direkte Zusammenarbeit lässt sich nicht ohne weiteres unter den Begriff der gegenseitigen Anerkennung gerichtlicher Urteile und Entscheidungen in Artikel 82 Absatz 1 Unterabsatz 2 Buchstabe a AEUV subsumieren. Denn in erster Linie zielt der Vorschlag der Kommission auf eine unmittelbare Beweisaufnahme in einem anderen Mitgliedstaat und nur zweitrangig auf die Anerkennung einer Entscheidung des Anordnungsstaats durch eine Behörde des Vollstreckungsstaats. Die justiziellen Behörden des anderen betroffenen Mitgliedstaats sollen nach dem Verordnungsvorschlag im Regelfall nicht eingebunden werden; ob dies noch als eine Zusammenarbeit zwischen Behörden der Mitgliedstaaten (Artikel 82 Absatz 1 Unterabsatz 2 Buchstabe d AEUV) angesehen werden kann, erscheint ebenso fraglich. Soweit die Kommission in Bezug auf die Rechtsgrundlage einen Vergleich mit der justiziellen Zusammenarbeit in Zivilsachen vornimmt, ist darauf hinzuweisen, dass zwischen der justiziellen Zusammenarbeit in Zivil- und Strafsachen wesentliche strukturelle Unterschiede bestehen, die zu einer mangelnden Vergleichbarkeit beider Rechtsgebiete führen. Soweit im Bereich der justiziellen Zusammenarbeit in Zivilsachen eine gesonderte Anerkennung von Entscheidungen durch den Anerkennungsstaat entfällt, entspricht dies der Logik des Integrationsprozesses. Sie spiegelt den inzwischen erreichten Harmonisierungsstand wieder, in dem die Zivilgerichte der Mitgliedstaaten grenzüberschreitende Streitigkeiten zunehmend auf der Basis angeglichenen Rechts entscheiden und das Gemeinschaftsrecht dezentral vollziehen. Eine vergleichbare Harmonisierung der Strafrechtssysteme hat bislang nicht stattgefunden und stößt auch an enge kompetenzielle Grenzen im Strafrecht. Das Strafrecht zählt traditionell zum Kernbereich der nationalen Selbstbestimmung. Durch die stärkere Einbindung der Behörden des Vollstreckungsmitgliedstaats und deren justizielle Entscheidungen über die Zulässigkeit der Maßnahmen könnten diese Bedenken zu der Rechtsgrundlage des Artikels 82 Absatz 1 AEUV ausgeräumt werden.
Drucksache 246/18 (Beschluss)
Beschluss des Bundesrates
Vorschlag für eine Verordnung des Europäischen Parlaments und des Rates mit Vorschriften für die Unterstützung der von den Mitgliedstaaten im Rahmen der Gemeinsamen Agrarpolitik zu erstellenden und durch den Europäischen Garantiefonds für die Landwirtschaft (EGFL) und den Europäischen Landwirtschaftsfonds für die Entwicklung des ländlichen Raums (ELER) zu finanzierenden Strategiepläne (GAP-Strategiepläne) und zur Aufhebung der Verordnung (EU) Nr. 1305/2013
des Europäischen Parlaments und des Rates sowie der Verordnung (EU) Nr. 1307/2013
des Europäischen Parlaments und des Rates
... 14. Für den Fall einer Kürzung der GAP-Mittel in der 2. Säule und/oder erhöhter nationaler Kofinanzierungssätze wird die Bundesregierung aufgefordert, einen entsprechenden finanziellen Ausgleich im Rahmen der Gemeinschaftsaufgabe Verbesserung der Agrarstruktur und Küstenschutz (GAK) aus Bundesmitteln bereitzustellen und eine stärkere Verknüpfung der GAK mit dem ELER zu ermöglichen.
Zu den Vorlagen insgesamt
2 Finanzierung
2 Direktzahlungen
Umwelt -, Natur- und Klimaschutz
Entwicklung, Umsetzung und Kontrolle von Maßnahmen
2 Vereinfachung
Marktordnung und Risikomanagement
2 Strategieplanung
Zum System der Konditionalität
Zur Sanktionierung von Verstößen
2 Kontrollen
Delegierte Rechtsakte und Durchführungsbefugnisse
Weitere Aspekte
Zur BR-Drucksache 248/18
Zum Begriff Alkoholgehalt
Zur Fehlerprüfung von Schutzanträgen
Zum Weinbereich
Zu den Vorlagen insgesamt
Drucksache 504/5/18
Antrag des Landes Schleswig-Holstein
Entwurf eines Gesetzes für schnellere Termine und bessere Versorgung (Terminservice- und Versorgungsgesetz - TSVG )
... Es erscheint nicht gerechtfertigt, dass die Wahl der Rechtsform der eingetragenen Genossenschaft zu einer größtmöglichen Enthaftung der hinter ihr stehenden natürlichen Personen führen kann. Da sich die Krankenversicherungen und die Krankenkassen bei möglichen Forderungen (zum Beispiel Ansprüchen aus fehlerhaften Abrechnungen, Regresse aus Wirtschaftlichkeitsprüfungen) nicht anderweitig absichern können, würden entsprechende Schäden zu Lasten der GKV-Versichertengemeinschaft gehen. Ist die Nachschusspflicht vollkommen ausgeschlossen, dann müssen die Mitglieder auch im Insolvenzfall der Genossenschaft keine weiteren Zahlungen leisten.
Drucksache 152/18
Unterrichtung durch die Europäische Kommission
Mitteilung der Kommission an das Europäische Parlament, den Rat und den Europäischen Wirtschafts- und Sozialausschuss: Neugestaltung der Rahmenbedingungen für die Verbraucher
... - in der Modernisierung der bestehenden Vorschriften und der Schließung der Lücken in dem derzeitigen gemeinschaftlichen Besitzstand im Verbraucherschutz;
Drucksache 124/18
Unterrichtung durch die Europäische Kommission
Stellungnahme der Europäischen Kommission zu dem Beschluss des Bundesrates zum Vorschlag für eine Verordnung des Rates über das Programm der Europäischen Atomgemeinschaft für Forschung und Ausbildung (2019-2020) in Ergänzung des Rahmenprogramms für Forschung und Innovation Horizont 2020
Stellungnahme der Europäischen Kommission zu dem Beschluss des Bundesrates zum Vorschlag für eine Verordnung des Rates über das Programm der Europäischen Atomgemeinschaft für Forschung und Ausbildung (2019-2020) in Ergänzung des Rahmenprogramms für Forschung und Innovation Horizont 2020
Drucksache 131/18
Unterrichtung durch die Europäische Kommission
Stellungnahme der Europäischen Kommission zu dem Beschluss des Bundesrates zur Mitteilung der Kommission an das Europäische Parlament, den Rat, die Europäische Zentralbank, den Europäischen Wirtschafts- und Sozialausschuss und den Ausschuss der Regionen zur Vollendung der Bankenunion
... Dieses Element einer gemeinschaftlichen Umlage von Verlusten könnte im Laufe der Zeit mehr Raum einnehmen.
Drucksache 297/18 (Beschluss)
Beschluss des Bundesrates
Vorschlag für eine Richtlinie des Rates zur Änderung der Richtlinie 2006/112 /EG
/EG in Bezug auf die Einführung der detaillierten technischen Maßnahmen für die Anwendung des endgültigen Mehrwertsteuersystems für die Besteuerung des Handels zwischen Mitgliedstaaten
... 3. Der Bundesrat hält es außerdem im Hinblick auf die Besteuerungspraxis für problematisch, dass abhängig von der Zertifizierung des Steuerpflichtigen für innergemeinschaftliche Lieferungen künftig dauerhaft zwei Parallelsysteme nebeneinander anzuwenden sind.
Drucksache 153/1/18
Empfehlungen der Ausschüsse
Vorschlag für eine Richtlinie des Europäischen Parlaments und des Rates zur Änderung der Richtlinie 93/13 /EWG
/EWG des Rates vom 5. April 1993, der Richtlinie 98/6/EG des Europäischen Parlaments und des Rates, der Richtlinie 2005/29 /EG
/EG des Europäischen Parlaments und des Rates sowie der Richtlinie 2011/83 /EU
/EU des Europäischen Parlaments und des Rates zur besseren Durchsetzung und Modernisierung der EU-Verbraucherschutzvorschriften
... 5. Der Bundesrat hält insoweit an seiner bisherigen Haltung fest, dass die Überarbeitung des gemeinschaftlichen Besitzstands im Verbraucherschutz nicht zu einer Absenkung des Verbraucherschutzniveaus führen darf, sondern vielmehr die Chance genutzt werden sollte, bestehende Lücken zu schließen und Inkon-sistenzen zu beheben (vergleiche die Stellungnahme des Bundesrates vom 11. Mai 2007, BR-Drucksache 112/07(B), Ziffer 1).
Drucksache 105/18
Verordnung des Bundesministeriums der Justiz und für Verbraucherschutz
Verordnung über die Ausgestaltung der Gesellschafterliste (Gesellschafterlistenverordnung - GesLV )
... Steht ein Geschäftsanteil mehreren Gesellschaftern in gesamthänderischer Verbundenheit zu, ist der Umfang der prozentualen Beteiligung der Gesamthandsgemeinschaft anzugeben. Ist ein Mitglied der Gesamthandsgemeinschaft oder einer anderen Gemeinschaft oder Gesellschaft keine natürliche Person, so ist nur der direkt an der Gesellschaft beteiligte Gesellschafter, d.h. die nicht natürliche Person, in der Gesellschafterliste und bei der Berechnung der prozentualen Beteiligung zu berücksichtigen, nicht die hinter der nicht natürlichen Person stehenden mittelbar beteiligten Personen.
A. Problem und Ziel
B. Lösung
C. Alternativen
D. Haushaltsausgaben ohne Erfüllungsaufwand
E. Erfüllungsaufwand
E.1 Erfüllungsaufwand für Bürgerinnen und Bürger
E.2 Erfüllungsaufwand für die Wirtschaft
E.3 Erfüllungsaufwand der Verwaltung
F. Weitere Kosten
Verordnung
Verordnung
§ 1 Nummerierung von Geschäftsanteilen
§ 2 Veränderungsspalte
§ 3 Wegfallen der Altangaben
§ 4 Prozentangaben
§ 5 Übergangsvorschriften
§ 6 Inkrafttreten
Begründung
A. Allgemeiner Teil
I. Zielsetzung und Notwendigkeit der Regelungen
II. Wesentlicher Inhalt des Entwurfs
III. Alternativen
IV. Regelungskompetenz
V. Vereinbarkeit mit dem Recht der Europäischen Union und völkerrechtlichen Verträgen
VI. Regelungsfolgen
1. Rechts- und Verwaltungsvereinfachung
2. Nachhaltigkeitsaspekte
3. Haushaltsausgaben ohne Erfüllungsaufwand
4. Erfüllungsaufwand
a Erfüllungsaufwand für Bürgerinnen und Bürger
b Erfüllungsaufwand für die Wirtschaft
c Erfüllungsaufwand der Verwaltung
5. Weitere Kosten
6. Weitere Regelungsfolgen
VII. Befristung; Evaluierung
B. Besonderer Teil
Zu § 1
Zu § 2
Zu § 3
Zu § 4
Zu § 5
Zu § 6
Drucksache 432/1/18
Empfehlungen der Ausschüsse
Entwurf eines Gesetzes zur Umsetzung des Gesetzes zur Einführung des Rechts auf Eheschließung für Personen gleichen Geschlechts
... "Das jeweilige Vermögen der an der Ehe beteiligten Personen wird nicht deren gemeinschaftliches Vermögen; dies gilt auch für Vermögen, das eine an der Ehe beteiligte Person nach der Eheschließung erwirbt."
Drucksache 137/18
Gesetzesantrag des Freistaates Sachsen
Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Gesetzes über Urheberrecht und verwandte Schutzrechte
... Fernseh- und Hörfunkprogramme werden nicht nur individuell durch Einzelantennen oder gewerbliche Anbieter, sondern regelmäßig auch über privat organisierte Gemeinschaftsantennen weitergesendet. Diese können von Wohnungseigentümer-gemeinschaften oder auch örtlichen Antennengemeinschaften betrieben werden. Für Wohnungseigentümergemeinschaften hat der Bundesgerichtshof bereits entschieden, dass die zeitgleiche, unveränderte und vollständige Weitersendung über Satellit ausgestrahlter und mit einer Gemeinschaftsantenne empfangener Fernseh- oder Hörfunksignale durch ein Kabelnetz an die angeschlossenen Empfangsgeräte der einzelnen Wohnungseigentümer weder Schadensersatzansprüche oder Wertersatzansprüche noch Vergütungsansprüche der Rechteinhaber begründet (BGH, Urteil vom 17. September 2015 - I ZR 228/14 - Ramses). Für Antennengemeinschaften geht die obergerichtliche Rechtsprechung allerdings davon aus, dass diese Grundsätze nicht übertragbar sind und die Weiterleitung von Sendesignalen in Netze dieser Gemeinschaften urheberrechtliche Vergütungen auslöst.
A. Problem und Ziel
B. Lösung
C. Alternativen
D. Finanzielle Auswirkungen auf die öffentlichen Haushalte
E. Sonstige Kosten
F. Bürokratiekosten
Gesetzesantrag
Entwurf
Artikel 1 Änderung des Urheberrechtsgesetzes
Artikel 2 Inkrafttreten
A. Allgemeiner Teil
I. Zielsetzung
II. Wesentlicher Inhalt
III. Gesetzgebungskompetenz
IV. Vereinbarkeit mit Verfassungsrecht
V. Vereinbarkeit mit dem Recht der Europäischen Union
VI. Auswirkungen des Gesetzgebungsentwurfs
B. Besonderer Teil
Zu Artikel 1
Zu Artikel 2
Drucksache 12/18 (Beschluss)
Beschluss des Bundesrates
Vorschlag für eine Richtlinie des Europäischen Parlaments und des Rates über Hafenauffangeinrichtungen für die Entladung von Abfällen von Schiffen, zur Aufhebung der Richtlinie 2000/59 /EG
/EG und zur Änderung der Richtlinien 2009/16 /EG
/EG und 2010/65 /EU
/EU - COM(2018) 33 final
... /EG /EG vom 17. Juni 2008 zur Schaffung eines Ordnungsrahmens für Maßnahmen der Gemeinschaft im Bereich der Meeresumwelt (Europäische
Drucksache 175/1/18
Empfehlungen der Ausschüsse
Entwurf eines Gesetzes zur Neuregelung des Familiennachzugs zu subsidiär Schutzberechtigten (Familiennachzugsneu-regelungsgesetz)
... Eheschließungen von Minderjährigen sind im Hinblick auf das Wohl und die Entwicklung Minderjähriger kritisch zu sehen. Mit dem Gesetz zur Bekämpfung von Kinderehen wurden diese Ehen weitgehend geächtet. Im Inland sind Eheschließungen mit Minderjährigen nicht mehr möglich. Ehen, die im Ausland mit einer Person, die das 16. Lebensjahr noch nicht vollendet hatte, geschlossen wurden, sind per se unwirksam; Ehen, die mit älteren Minderjährigen geschlossen wurden, sind gerichtlich unter dem Aspekt der Wahrung des Kindeswohl zu überprüfen und aufhebbar. Nur ausnahmsweise sollen sie Bestand haben. Vor diesem Hintergrund muss auch der Nachzug von verheirateten Minderjährigen zu ihren Eltern gewährleistet werden. Anderenfalls würde man diese Minderjährigen schutzlos stellen und sie zwingen, in einer potenziell kindeswohlschädlichen ehelichen Lebensgemeinschaft zu verharren. Der Ehegatte des oder der Minderjährigen würde von diesem Nachzugsrecht nicht erfasst, da dieser nicht zur Kernfamilie des subsidiär Schutzberechtigten gehört.
1. Zum Gesetzentwurf insgesamt
2. Zu Artikel 1 Nummer 2 Buchstabe b § 27 Absatz 3a AufenthG
3. Zu Artikel 1 Nummer 4 Buchstabe a § 32 Absatz 1 Nummer 5 AufenthG
4. Zu Artikel 1 Nummer 4 Buchstabe a § 32 Absatz 1 AufenthG , Nummer 6 § 36a AufenthG
5. Zu Artikel 1 Nummer 4 Buchstabe b § 32 Absatz 4 Satz 3 AufenthG
6. Zu Artikel 1 Nummer 6 § 36a AufenthG
7. Zu Artikel 1 Nummer 6 § 36a Absatz 1 Satz 2 AufenthG
8. Zum Gesetzentwurf im Allgemeinen
9. Zu Artikel 1 Nummer 6 § 36a Absatz 1 und 2 AufenthG
10. Zu Artikel 1 Nummer 6 § 36a Absatz 2 Satz 1 Nummer 1 AufenthG
11. Zu Artikel 1 Nummer 6 § 36a Absatz 2 Satz 1 Nummer 4 Satz 2 AufenthG
12. Zu Artikel 1 Nummer 6 § 36a Absatz 2 Satz 1 AufenthG
13. Zu Artikel 1 Nummer 6 § 36a Absatz 2 Satz 2 AufenthG
14. Zu Artikel 1 Nummer 6 § 36a Absatz 2 Satz 2 AufenthG
16. Zu Artikel 1 Nummer 6 § 36a Absatz 3 Nummer 2 Buchstabe a, c AufenthG
17. Zu Artikel 1 Nummer 6 § 36a AufenthG
18. Zu Artikel 1 Nummer 6 § 36a AufenthG
19. Zu Artikel 1 Nummer 12 § 104 Absatz 13 AufenthG
20. Zum Gesetzentwurf allgemein - Evaluierung
21. Zur Vorbereitung eines Einwanderungsgesetzes
Drucksache 137/18 (Beschluss)
Gesetzentwurf des Bundesrates
Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Gesetzes über Urheberrecht und verwandte Schutzrechte
... Fernseh- und Hörfunkprogramme werden nicht nur individuell durch Einzelantennen oder gewerbliche Anbieter, sondern regelmäßig auch über privat organisierte Gemeinschaftsantennen weitergesendet. Diese können von Wohnungseigentümer-gemeinschaften oder auch örtlichen Antennengemeinschaften betrieben werden. Für Wohnungseigentümergemeinschaften hat der Bundesgerichtshof bereits entschieden, dass die zeitgleiche, unveränderte und vollständige Weitersendung über Satellit ausgestrahlter und mit einer Gemeinschaftsantenne empfangener Fernseh- oder Hörfunksignale durch ein Kabelnetz an die angeschlossenen Empfangsgeräte der einzelnen Wohnungseigentümer weder Schadensersatzansprüche oder Wertersatzansprüche noch Vergütungsansprüche der Rechteinhaber begründet (vergleiche BGH, Urteil vom 17. September 2015 - I ZR 228/14 - Ramses). Für Antennengemeinschaften geht die obergerichtliche Rechtsprechung allerdings davon aus, dass diese Grundsätze nicht übertragbar sind und die Weiterleitung von Sendesignalen in Netze dieser Gemeinschaften urheberrechtliche Vergütungen auslöst.
A. Problem und Ziel
B. Lösung
C. Alternativen
D. Finanzielle Auswirkungen auf die öffentlichen Haushalte
E. Sonstige Kosten
F. Bürokratiekosten
Gesetzentwurf
Anlage Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Gesetzes über Urheberrecht und verwandte Schutzrechte
Artikel 1 Änderung des Urheberrechtsgesetzes
Artikel 2 Inkrafttreten
A. Allgemeiner Teil
I. Zielsetzung
II. Wesentlicher Inhalt
III. Gesetzgebungskompetenz
IV. Vereinbarkeit mit Verfassungsrecht
V. Vereinbarkeit mit dem Recht der Europäischen Union
VI. Auswirkungen des Gesetzentwurfs
B. Besonderer Teil
Zu Artikel 1
Zu Artikel 2
Drucksache 634/18
Unterrichtung durch die Europäische Kommission
Vorschlag für eine Richtlinie des Rates zur Änderung der Richtlinie 2006/112 /EG
/EG des Rates vom 28. November 2006 in Bezug auf Vorschriften für Fernverkäufe von Gegenständen und bestimmte inländische Lieferungen von Gegenständen
... - Ausweitung des Anwendungsbereichs der Sonderregelungen für nicht in der Gemeinschaft ansässige Steuerpflichtige, die Telekommunikations-, Rundfunk- und Fernsehdienstleistungen oder elektronische Dienstleistungen an Nichtsteuerpflichtige gemäß Artikel 358 bis 369k der
Vorschlag
Begründung
1. Kontext des Vorschlags
- Gründe und Ziele des Vorschlags
- Kohärenz mit der Politik der Union in anderen Bereichen
2. Rechtsgrundlage, Subsidiarität und Verhältnismässigkeit
- Rechtsgrundlage
- Subsidiarität bei nicht ausschließlicher Zuständigkeit
- Verhältnismäßigkeit
- Wahl des Instruments
3. Ergebnisse der EX-POST-BEWERTUNG, der Konsultation der Interessenträger und der Folgenabschätzung
- Konsultation der Interessenträger
- Folgenabschätzung
- Effizienz der Rechtsetzung und Vereinfachung
4. Auswirkungen auf den Haushalt
5. Weitere Angaben
- Durchführungspläne sowie Monitoring-, Bewertungs- und Berichterstattungsmodalitäten
- Ausführliche Erläuterung einzelner Bestimmungen des Vorschlags
Vorschlag
Artikel 1
Artikel 136a
Artikel 369b
Artikel 369f
Artikel 2
Artikel 3
Artikel 4
Drucksache 178/18
Verordnung des Bundesministeriums für Ernährung und Landwirtschaft
Erste Verordnung zur Änderung der Futtermittelverordnung und der BVL -Aufgabenübertragungsverordnung
... erlassenen Rechtsaktes der Europäischen Gemeinschaft oder der Europäischen Union" durch die Wörter "eines auf Grund der Verordnung (EG) Nr.
A. Problem und Ziel
B. Lösung
C. Alternativen
D. Haushaltsausgaben ohne Erfüllungsaufwand
E. Erfüllungsaufwand
E.1 Erfüllungsaufwand für Bürgerinnen und Bürger
E.2 Erfüllungsaufwand für die Wirtschaft
E.3 Erfüllungsaufwand der Verwaltung
F. Weitere Kosten
Verordnung
Erste Verordnung
Artikel 1 Änderung der Futtermittelverordnung
§ 49a Übergangsregelungen
Artikel 2 Weitere Änderung der Futtermittelverordnung
Artikel 3 Änderung der BVL-Aufgabenübertragungsverordnung
Artikel 4 Inkrafttreten
Begründung
A. Allgemeiner Teil
I. Zielsetzung und Notwendigkeit der Regelungen
II. Wesentlicher Inhalt der Verordnung
III. Alternativen
IV. Vereinbarkeit mit dem Recht der Europäischen Union und völkerrechtlichen Verträgen
V. Gesetzesfolgen
1. Rechts- und Verwaltungsvereinfachung
2. Nachhaltigkeitsaspekte
3. Haushaltsausgaben ohne Erfüllungsaufwand
4. Erfüllungsaufwand
5. Weitere Kosten
VI. Befristung; Evaluierung
B. Besonderer Teil
Zu Artikel 1
Zu Nummer 1
Zu Nummer 2
Zu Nummer 3
Zu Nummer 4
Zu Nummer 5
Zu Nummer 6
Zu Nummer 7
Zu Nummer 8
Zu Nummer 9
Zu Nummer 10
Zu Nummer 11
Zu Nummer 12
Zu Nummer 13
Zu Artikel 2
Zu Nummer 1
Zu Nummer 2
Zu Nummer 3
Zu Nummer 4
Zu Artikel 3
Zu Artikel 4
Drucksache 231/18 (Beschluss)
Beschluss des Bundesrates
Vorschlag für eine Verordnung des Europäischen Parlaments und des Rates zur Aufstellung des Programms "Rechte und Werte"
... 3. Er beobachtet mit Sorge, dass diese europäischen Werte durch Rechts- und Verfassungsänderungen sowie staatliche Maßnahmen oder Unterlassungen in einzelnen Mitgliedstaaten unter Druck geraten. Wenn grundlegende Werte nicht mehr hinreichend geachtet werden, besteht die Gefahr, dass die Gemeinschaft erodiert.
Drucksache 231/1/18
Empfehlungen der Ausschüsse
Vorschlag für eine Verordnung des Europäischen Parlaments und des Rates zur Aufstellung des Programms "Rechte und Werte"
... 3. Der Bundesrat beobachtet mit Sorge, dass diese europäischen Werte durch Rechts- und Verfassungsänderungen sowie staatliche Maßnahmen oder Unterlassungen in einzelnen Mitgliedstaaten unter Druck geraten. Wenn grundlegende Werte nicht mehr hinreichend geachtet werden, besteht die Gefahr, dass die Gemeinschaft erodiert.
Drucksache 122/18
Unterrichtung durch das Bundesministerium der Finanzen
Haushaltsführung 2017 - Über- und außerplanmäßige Ausgaben und Verpflichtungsermächtigungen im vierten Vierteljahr des Haushaltsjahres 2017; Vierteljährliche Mitteilung gemäß § 37 Absatz 4 Bundeshaushaltsordnung i.V.m. § 4 Absatz 2 Haushaltsgesetz 2017
... Ungünstigere Entwicklung der Anzahl der Bedarfsgemeinschaften. Die
Drucksache 224/18
Unterrichtung durch die Europäische Kommission
Vorschlag für eine Richtlinie des Europäischen Parlaments und des Rates über die Verringerung der Auswirkungen bestimmter Kunststoffprodukte auf die Umwelt COM(2018) 340 final
... /EG /EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 17. Juni 2008 zur Schaffung eines Ordnungsrahmens für Maßnahmen der Gemeinschaft im Bereich der Meeresumwelt (ABl. L 164 vom 25.6.2008, S. 19).
Vorschlag
Begründung
1. Kontext des Vorschlags
- Gründe und Ziele des Vorschlags
- Kohärenz mit den bestehenden Vorschriften in diesem Bereich
- Kohärenz mit der Politik der Union in anderen Bereichen
2. Rechtsgrundlage, Subsidiarität und Verhältnismässigkeit
- Rechtsgrundlage
- Subsidiarität bei nicht ausschließlicher Zuständigkeit
- Verhältnismäßigkeit
- Wahl des Instruments
3. Ergebnisse der EX-POST-BEWERTUNG, der Konsultation der Interessenträger und der Folgenabschätzung
- Ex-post-Bewertung/Eignungsprüfungen bestehender Rechtsvorschriften
- Konsultation der Interessenträger
- Einholung und Nutzung von Expertenwissen
- Folgenabschätzung
5 Einwegkunststoffartikel
Szenario 2a - Geringere Auswirkungen auf die Verringerung der Meeresabfälle
Szenario 2b - Mittlere Auswirkungen auf die Verringerung der Meeresabfälle
Szenario 2c - Mittlere bis starke Auswirkungen auf die Verringerung der Meeresabfälle gewählte Option
Szenario 2d - Stärkste Auswirkungen auf die Verringerung der Meeresabfälle
5 Fanggerät
- Effizienz der Rechtsetzung und Vereinfachung
- Grundrechte
4. Auswirkungen auf den Haushalt
5. Weitere Angaben
- Durchführungspläne sowie Monitoring-, Bewertungs- und Berichterstattungsmodalitäten
- Erläuternde Dokumente bei Richtlinien
- Ausführliche Erläuterung einzelner Bestimmungen des Vorschlags
Artikel 1 Ziele
Artikel 2 Geltungsbereich
Artikel 3 Begriffsbestimmungen
Artikel 4 Verbrauchsminderung
Artikel 5 Beschränkung des Inverkehrbringens
Artikel 6 Produktanforderungen
Artikel 7 Kennzeichnungsvorschriften
Artikel 8 Erweiterte Herstellerverantwortung
Artikel 9 Getrenntsammlung
Artikel 10 Sensibilisierungsmaßnahmen
Artikel 11 Maßnahmenkoordinierung
Artikel 12 Zugang zu Gerichten
Artikel 13 Angaben zur Durchführungsüberwachung
Artikel 14 Sanktionen
Artikel 15 Evaluierung und Überprüfung
Artikel 16 Ausschussverfahren
Artikel 17 Umsetzung
Artikel 18 Inkrafttreten
Artikel 19 Adressaten
ANNEX Anhang zum Vorschlag der Kommission für eine Richtlinie des Europäischen Parlaments und des Rates über die Verringerung der Auswirkungen bestimmter Kunststoffprodukte auf die Umwelt
Anhang
Teil A Einwegkunststoffartikel im Sinne von Artikel 4 (Verminderung des Verbrauchs)
Teil B Einwegkunststoffartikel im Sinne von Artikel 5 (Beschränkung des Inverkehrbringens)
Teil C Einwegkunststoffartikel im Sinne von Artikel 6 (Produktanforderungen)
Teil D Einwegkunststoffartikel im Sinne von Artikel 7 (Kennzeichnungsvorschriften)
Teil E Einwegkunststoffartikel im Sinne von Artikel 8 (Erweiterte Herstellerverantwortung)
Teil F Einwegkunststoffartikel im Sinne von Artikel 9 (Getrenntsammlung)
Teil G Einwegkunststoffartikel im Sinne von Artikel 10 (Sensibilisierung)
Drucksache 216/18 (Beschluss)
Beschluss des Bundesrates
Verordnung zum Erlass der Verordnung über nationale Verpflichtungen zur Reduktion der Emissionen bestimmter Luftschadstoffe
... b) Der Bundesrat hält es daher für erforderlich, die Herausforderungen für die deutsche Landwirtschaft bestmöglichst zu begleiten und Härten abzufedern. Hierzu bedarf es nicht nur zusätzlicher Bundesmittel zugunsten der Gemeinschaftsaufgabe zur Verbesserung der Agrarstruktur und des Küstenschutzes (GAK), sondern auch Planungssicherheit insbesondere für längerfristige Investitionen im baulich-technischen Bereich.
Anlage Entschließung zur Verordnung zum Erlass der Verordnung über nationale Verpflichtungen zur Reduktion der Emissionen bestimmter Luftschadstoffe
Drucksache 12/1/18
Empfehlungen der Ausschüsse
Vorschlag für eine Richtlinie des Europäischen Parlaments und des Rates über Hafenauffangeinrichtungen für die Entladung von Abfällen von Schiffen, zur Aufhebung der Richtlinie 2000/59 /EG
/EG und zur Änderung der Richtlinien 2009/16 /EG
/EG und 2010/65 /EU
/EU - COM(2018) 33 final
... /EG /EG vom 17. Juni 2008 zur Schaffung eines Ordnungsrahmens für Maßnahmen der Gemeinschaft im Bereich der Meeresumwelt (Europäische
Drucksache 206/18
Gesetzentwurf der Bundesregierung
Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Zensusvorbereitungsgesetzes 2021
... Die Melderegister sind die Basis des registergestützten Zensus, weil sie die demografischen Daten der Bevölkerung, die Grundlagen für die ortsbezogenen Angaben und den Wohnungsstatus sowie die Ausgangsdaten für die Zuordnung von Personen zu Haushalten und Lebensgemeinschaften enthalten. Die Übermittlung erfolgt ausschließlich aufgrund der in den Melderegistern zu den jeweiligen Stichtagen enthaltenen Daten.
Drucksache 467/1/18
Empfehlungen der Ausschüsse
Entwurf eines Gesetzes zur Stärkung der Chancen für Qualifizierung und für mehr Schutz in der Arbeitslosenversicherung (Qualifizierungschancengesetz)
... Die umfassende Beratung der leistungsberechtigten Person durch die Jobcenter unter Beachtung der gesamten Bedarfsgemeinschaft und die Entscheidung über die zu erbringenden Eingliederungsleistungen soll durch die Beratungsleistungen der Bundesagentur für Arbeit nach den §§ 29 bis 33 des Dritten Buches nicht vorbestimmt werden.
Drucksache 192/1/18
Empfehlungen der Ausschüsse
Vorschlag für eine Richtlinie des Europäischen Parlaments und des Rates über die Weiterverwendung von Informationen des öffentlichen Sektors (Neufassung)
... /EG /EG vom 14. März 2007 zur Schaffung einer Geodateninfrastruktur in der Europäischen Gemeinschaft -
Drucksache 258/18
Gesetzentwurf der Bundesregierung
Entwurf eines Gesetzes zur Umsetzung der Marrakesch-Richtlinie über einen verbesserten Zugang zu urheberrechtlich geschützten Werken zugunsten von Menschen mit einer Seh- oder Lesebehinderung
... Derzeit nehmen die Verwertungsgesellschaft Wort und die Verwertungsgesellschaft Musikedition den bestehenden gesetzlichen Vergütungsanspruch nach § 45a Absatz 2 UrhG wahr. Beide Verwertungsgesellschaften haben dazu Gesamtverträge mit der Mediengemeinschaft für blinde und sehbehinderte Menschen e.V. (Medibus) abgeschlossen. Die in dem Gesamtvertrag mit der Verwertungsgesellschaft geregelte Vergütung beträgt 12 Euro zuzüglich Umsatzsteuer je Sprachwerk und Nutzungsart (z.B. Brailledruck oder Hörbuch). Hiermit ist die Herstellung von 100 Vervielfältigungsstücken abgegolten. Laut Geschäftsbericht der Verwertungsgesellschaft Wort betrugen die Einnahmen aus den Vergütungen für Blindenausgaben (§ 45a UrhG) 12 000 Euro im Jahr 2016 (25 000 Euro in 2015). Die von der Verwertungsgesellschaft Musikedition erhobenen Vergütungen lagen deutlich darunter.
Drucksache 575/18 (Beschluss)
Stellungnahme des Bundesrates
Entwurf eines Dreizehnten Gesetzes zur Änderung des Bundes -Immissionsschutzgesetzes
... -Immissionsschutzgesetz eingehalten werden kann. Der Bundesrat sieht die Festlegung, unterhalb einer willkürlich und nicht weiter begründeten NO2-Konzentrationsgrenze von 50 Mikrogramm pro Kubikmeter "Begrenzungen und Verbote" für Dieselfahrzeuge pauschal als mögliche Maßnahme zur schnellstmöglichen Einhaltung der NO2-Immissionsgrenzwerte auszuschließen, kritisch. Der Gesetzgeber muss es den betroffenen Ländern bzw. Kommunen überlassen, die Auswahl der geeigneten und verhältnismäßigen Maßnahmen zur schnellstmöglichen Grenzwerteinhaltung zu treffen. Überdies sieht der Bundesrat mit Blick auf den erforderlichen Notifizierungsprozess europarechtliche Bedenken und hält eine rechtliche Begründung, wie der genannte Wert mit dem im Gemeinschaftsrecht verankerten Erfordernis einer schnellstmöglichen Grenzwerteinhaltung in Einklang zu bringen ist, für erforderlich.
Zum Gesetzentwurf allgemein
Drucksache 376/6/18
Antrag des Freistaats Thüringen
Entwurf eines Gesetzes zur Stärkung des Pflegepersonals (Pflegepersonal-Stärkungsgesetz - PpSG )
... (2) Einrichtungen und Unternehmen, bei denen die Möglichkeit besteht, dass durch Tätigkeiten am Menschen durch Blut Krankheitserreger übertragen werden, sowie nicht unter Absatz 1 oder § 23 Absatz 5 Satz 1 fallende Einrichtungen und gemeinschaftliche Wohnformen, in denen Dienstleistungen der ambulanten Intensivpflege erbracht werden (ambulante Intensivpflegeeinrichtungen), können durch das Gesundheitsamt infektionshygienisch überwacht werden."
Drucksache 208/18
Gesetzentwurf der Bundesregierung
Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Akkreditierungsstellengesetzes und der Gewerbeordnung
... Das Regelungsvorhaben ist mit dem Recht der Europäischen Union vereinbar. Es dient deren effektiver Durchführung im nationalen Kontext (effet utile-Grundsatz). Der Akkreditierungsstelle werden Befugnisse eingeräumt, um den Vollzug des Gemeinschaftsrechts zu stärken. Die Änderung trägt insbesondere dem Konzentrationsprinzip gemäß Artikel 4 Absatz 1 der Verordnung (EG) Nr.
A. Problem und Ziel
B. Lösung
C. Alternativen
D. Haushaltsausgaben ohne Erfüllungsaufwand
E. Erfüllungsaufwand
E.1 Erfüllungsaufwand für Bürgerinnen und Bürger
E.2 Erfüllungsaufwand für die Wirtschaft
E.3 Erfüllungsaufwand der Verwaltung
F. Weitere Kosten
Entwurf
Artikel 1
§ 1a Schutz der Alleinstellung der Akkreditierungsstelle
§ 3 Befugnisse gegenüber Konformitätsbewertungsstellen.
§ 7 Vorschuss auf Gebühren
§ 13a Verkündung von Rechtsverordnungen
Artikel 2 Änderung der Gewerbeordnung
§ 32 Regelung der Sachkundeprüfung
Artikel 3 Inkrafttreten
Begründung
A. Allgemeiner Teil
I. Zielsetzung und Notwendigkeit der Regelungen
II. Wesentlicher Inhalt des Entwurfs
III. Alternativen
IV. Gesetzgebungskompetenz
V. Vereinbarkeit mit dem Recht der Europäischen Union und völkerrechtlichen Verträgen
VI. Gesetzesfolgen
1. Rechts- und Verwaltungsvereinfachung
2. Nachhaltigkeitsaspekte
3. Haushaltsausgaben ohne Erfüllungsaufwand
4. Erfüllungsaufwand
5. Weitere Kosten
6. Weitere Gesetzesfolgen
VII. Befristung; Evaluierung
B. Besonderer Teil
Zu Artikel 1
Zu Nummer 1
Zu Nummer 2
Zu § 1a
Zu § 1a
Zu Nummer 3
Zu Nummer 4
Zu Nummer 5
Zu Artikel 2
Zu Nummer 1
Zu Nummer 2
Zu Nummer 3
Zu Nummer 4
Zu Nummer 5
Zu Nummer 6
Zu Artikel 3
Drucksache 626/18
Verordnung des Bundesministeriums für Ernährung und Landwirtschaft
Fünfte Verordnung zur Änderung der Seefischereiverordnung
... des Rates zur Einführung einer gemeinschaftlichen Kontrollregelung zur Sicherstellung der Einhaltung der Vorschriften der gemeinsamen Fischereipolitik (ABl. L 112 vom 30.4.2011, S. 1; L 328 vom 10.12.2011, S. 58; L 125 vom 12.5.2012, S. 54), die durch die Durchführungsverordnung (EU) Nr.
Drucksache 210/18 (Beschluss)
Beschluss des Bundesrates
Vorschlag für eine Empfehlung des Rates zur Förderung der automatischen gegenseitigen Anerkennung von im Ausland erworbenen Hochschulabschlüssen und Abschlüssen der Sekundarstufe II sowie der Ergebnisse von Lernzeiten im Ausland
... 3. Der Bundesrat stimmt mit der Kommission überein, dass die EU-weite Lernmobilität in allen Bereichen des formalen, non-formalen und informellen Lernens von überragender Wichtigkeit ist und großen Nutzen entfaltet. Für die Lernenden fördern Lernerfahrungen im europäischen Ausland den Erwerb von Wissen, Fertigkeiten und (insbesondere Sprach-)Kompetenzen. Persönliche, soziale und interkulturelle Kompetenzen können dadurch ausgebaut werden. Dies gilt auch für das europäische Zusammengehörigkeitsgefühl und die Herausbildung einer europäischen Identität. Gerade in Zeiten, in denen die europäische Idee einer Wertegemeinschaft großer Skepsis in weiten Teilen der Bevölkerung begegnet, nationalistischen Bestrebungen Vorschub geleistet wird und Kenntnisse über die EU in Teilen der Bevölkerung augenscheinlich nicht ausreichend sind, sind die Sammlung von Lernerfahrungen in einem anderen Mitgliedstaat, der Austausch von Schülerinnen und Schülern, Auszubildenden und Studierenden unterschiedlicher Mitgliedstaaten sowie die Erfahrung des Aufenthalts im europäischen Ausland von essentieller Bedeutung und müssen gefördert werden.
Drucksache 73/18
Unterrichtung durch die Europäische Kommission
Vorschlag für eine Verordnung des Europäischen Parlaments und des Rates zur Erleichterung des grenzüberschreitenden Vertriebs von Investmentfonds und zur Änderung der Verordnungen (EU) Nr. 345/2013
und (EU) Nr. 346/2013
- COM(2018) 110 final
... des Europäischen Parlaments und des Rates vom 18. Dezember 2000 zum Schutz natürlicher Personen bei der Verarbeitung personenbezogener Daten durch die Organe und Einrichtungen der Gemeinschaft und zum freien Datenverkehr (ABl. L 8 vom 12.1.2001, S. 1).
Vorschlag
Begründung
1. Kontext des Vorschlags
- Gründe und Ziele des Vorschlags
- Kohärenz mit den bestehenden Vorschriften in diesem Bereich
- Kohärenz mit der Politik der Union in anderen Bereichen
2. Rechtsgrundlage, Subsidiarität und Verhältnismässigkeit
- Rechtsgrundlage
- Subsidiarität bei nicht ausschließlicher Zuständigkeit
- Verhältnismäßigkeit
- Wahl des Instruments
3. Ergebnisse der EX-POST-BEWERTUNG, der Konsultation der Interessenträger und der Folgenabschätzung
- Ex-post-Bewertung/Eignungsprüfungen bestehender Rechtsvorschriften
- Konsultation der Interessenträger
- Einholung und Nutzung von Expertenwissen
- Folgenabschätzung
- Effizienz der Rechtsetzung und Vereinfachung
- Grundrechte
4. Auswirkungen auf den Haushalt
5. Weitere Angaben
- Bewertung
- Ausführliche Erläuterung einzelner Bestimmungen des Vorschlags
Vorschlag
Artikel 1 Begriffsbestimmungen
Artikel 2 Anforderungen an Marketing-Anzeigen
Artikel 3 Veröffentlichung nationaler Bestimmungen zu Vertriebsanforderungen
Artikel 4 Zentrale Datenbank der ESMA mit nationalen Bestimmungen zu Vertriebsanforderungen
Artikel 5 Prüfung der Marketing-Anzeigen
Artikel 6 Gemeinsame Grundsätze für Gebühren bzw. Entgelte
Artikel 7 Veröffentlichung nationaler Bestimmungen über Gebühren und Entgelte
Artikel 8 Interaktive Datenbank der ESMA für Gebühren und Entgelte
Artikel 9 Interaktives Tool der ESMA zu Gebühren und Entgelten
Artikel 10 Zentrale Datenbank der ESMA für AIFM, OGAW-Verwaltungsgesellschaften, AIF und OGAW
Artikel 11 Standardisierung der Anzeigen an die ESMA
Artikel 12 Änderung der Verordnung (EU) Nr. 345/2013 über Europäische Risikokapitalfonds
1 Dem Artikel 3 wird folgender Buchstabe o angefügt:
2 Folgender Artikel 4a wird eingefügt:
Artikel 4a
Artikel 13 Änderung der Verordnung (EU) Nr. 346/2013 über Europäische Fonds für soziales Unternehmertum
1 Dem Artikel 3 wird folgender Buchstabe o angefügt:
2 Folgender Artikel 4a wird eingefügt:
Artikel 4a
Artikel 14 Bewertung
Artikel 15 Inkrafttreten
Drucksache 143/18
Verordnung des Bundesministeriums für Gesundheit und des Bundesministeriums für Ernährung und Landwirtschaft
Verordnung zur Anpassung arzneimittelrechtlicher und weiterer Vorschriften an die delegierte Verordnung (EU) Nr. 2016/161 der Kommission vom 2. Oktober 2015 zur Ergänzung der Richtlinie 2001/83 /EG des Europäischen Parlaments und des Rates durch die Festlegung genauer Bestimmungen über die Sicherheitsmerkmale auf der Verpackung von Humanarzneimitteln und an die Verordnung (EU) Nr. 2016/679 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 27. April 2016 zum Schutz natürlicher Personen bei der Verarbeitung personenbezogener Daten, zum freien Datenverkehr und zur Aufhebung der Richtlinie 95/46 /EG (Datenschutz -Grundverordnung) und zur Änderung arzneimittel- und apothekenrechtlicher Vorschriften
... /EG zur Schaffung eines Gemeinschaftskodexes für Humanarzneimittel hinsichtlich der Verhinderung des Eindringens von gefälschten Arzneimitteln in die legale Lieferkette (ABl. L 174 vom 1.7.2011, S. 74; ABl. L 238 vom 9.8.2014, S. 31) der sogenannten Fälschungsschutzrichtlinie, Grundsätze vorgegeben, die das Eindringen von gefälschten Arzneimitteln in die legale Lieferkette verhindern sollen. Die Grundsätze legen fest, dass Arzneimittel anhand eines individuellen Erkennungsmerkmals auf der Arzneimittelpackung identifiziert werden können. Sie regeln weiterhin, dass durch eine Vorrichtung gegen Manipulation die Unversehrtheit der Arzneimittel erkennbar sein muss.
A. Problem und Ziel
B. Lösung
C. Alternativen
D. Haushaltsausgaben ohne Erfüllungsaufwand
E. Erfüllungsaufwand
E.1 Erfüllungsaufwand für Bürgerinnen und Bürger
E.2 Erfüllungsaufwand für die Wirtschaft
E.3 Erfüllungsaufwand der Verwaltung
F. Weitere Kosten
Verordnung
Verordnung
Artikel 1 Änderung der Arzneimittelhandelsverordnung
Artikel 2 Änderung der Apothekenbetriebsordnung
§ 21 Arzneimittelrisiken, Behandlung nicht verkehrsfähiger Arzneimittel
Artikel 3 Änderung der Arzneimittel- und Wirkstoffherstellungsverordnung
Artikel 4 Änderung der DIMDI-Arzneimittelverordnung
Artikel 5 Änderung der Medizinprodukte-Sicherheitsplanverordnung
Artikel 6 Änderung der DIMDI-Verordnung
§ 1 Anwendungsbereich
Artikel 7 Inkrafttreten
Begründung
A. Allgemeiner Teil
I. Zielsetzung und Notwendigkeit der Regelungen
II. Wesentlicher Inhalt der Verordnung
III. Alternativen
IV. Verordnungskompetenz
V. Vereinbarkeit mit dem Recht der Europäischen Union und völkerrechtlichen Verträgen
VI. Verordnungsfolgen
1. Rechts- und Verwaltungsvereinfachung
2. Nachhaltigkeitsaspekte
3. Haushaltsausgaben ohne Erfüllungsaufwand
4. Erfüllungsaufwand
5. Weitere Kosten
6. Weitere Verordnungsfolgen
VII. Befristung; Evaluierung
B. Besonderer Teil
Zu Artikel 1
Zu Nummer 1
Zu Buchstabe a
Zu Buchstabe b
Zu Nummer 2
Zu Buchstabe a
Zu Buchstabe b
Zu Nummer 3
Zu Buchstabe a
Zu Buchstabe b
Zu Artikel 2
Zu Nummer 1
Zu Nummer 2
Zu Nummer 3
Zu Artikel 3
Zu Nummer 1
Zu Nummer 2
Zu Nummer 3
Zu Buchstabe a
Zu Buchstabe b
Zu Buchstabe c
Zu Nummer 4
Zu Nummer 5
Zu Nummer 6
Zu Artikel 4
Zu Artikel 5
Zu Nummer 1
Zu Artikel 5
Zu Nummer 1
Zu Nummer 2
Zu Artikel 6
Zu Nummer 1
Zu Nummer 2
Zu Artikel 7
Drucksache 316/1/18
Empfehlungen der Ausschüsse
Entschließung des Bundesrates zur Verbesserung der sozialen Lage anerkannter politisch Verfolgter durch Novellierung der SED-Unrechtsbereinigungsgesetze - Antrag der Länder Brandenburg, Berlin, Thüringen -
... Viele haben durch die politischen Verfolgungsmaßnahmen in der DDR bleibende Gesundheitsschäden mit wirtschaftlichen Folgewirkungen erlitten. Die Rehabilitierungsgesetze bedürfen daher nach Auffassung des Bundesrates einer Anpassung und Weiterentwicklung unter Berücksichtigung der im Laufe der Jahre bekannt gewordenen tatsächlichen Verhältnisse. Die vorzunehmenden Veränderungen sollen angesichts der sozial prekären Lage einer beträchtlichen Anzahl der in der DDR politisch Verfolgten die gesetzlichen Voraussetzungen dafür schaffen, auch Verfolgtengruppen, die bisher nicht oder nur unzureichend unterstützt werden, besser in das Leistungsspektrum der Rehabilitie-rungsgesetze einzubinden. Insbesondere sollen künftig diejenigen Rehabilitierten eine effektivere Unterstützung durch die staatliche Gemeinschaft erfahren, die sich verfolgungsbedingt andauernd in einer besonders schwierigen wirtschaftlichen Situation befinden.
‘Entschließung des Bundesrates zur Verbesserung der sozialen Lage anerkannter politisch Verfolgter durch Novellierung der SED-Unrechtsbereinigungsgesetze
Zu Buchstabe a
Zu Buchstabe b
Zu Buchstabe c
Zu Buchstabe d
Zu Buchstabe e
Zu Buchstabe f
Zu Buchstabe g
Zu Buchstabe h
Drucksache 127/18 (Beschluss)
Beschluss des Bundesrates
Mitteilung der Kommission an das Europäische Parlament, den Rat, den Europäischen Wirtschafts- und Sozialausschuss und den Ausschuss der Regionen:
... 7. Die Aufforderung der Kommission, den Innenstadt-Einzelhandel flankierend zur standortspezifischen Steuerung auch durch "eine Vielzahl unterschiedlicher Aktionen und Maßnahmen" zu unterstützen, betrachtet der Bundesrat in Deutschland bereits als sehr umfassend umgesetzt durch ein hoch entwickeltes Paket an Instrumenten, zu dem bauliche und organisatorische Maßnahmen der Städtebauförderung und die Aktivierung lokaler Netzwerke und Projekte durch Innenstadtinitiativen und auch durch Immobilien- und Standortgemeinschaften zählen.
Drucksache 443/18
Unterrichtung durch die Europäische Kommission
Vorschlag für eine Richtlinie des Europäischen Parlaments und des Rates zur Abschaffung der jahreszeitlich bedingten Zeitumstellung und zur Aufhebung der Richtlinie 2000/84/EG
... 16. Europäische Kommission, Einführung eines Sommerzeitsystems in der Gemeinschaft, KOM(75) 319, https://eur\-lex.europa.eu/legal\-content/DE/TXT/?qid=1508082547523&uri=CELEX:51975DC0319
Vorschlag
Begründung
1. Kontext des Vorschlags
- Gründe und Ziele des Vorschlags
- Kohärenz mit den bestehenden Vorschriften in diesem Bereich
- Kohärenz mit der Politik der Union in anderen Bereichen
2. Rechtsgrundlage, Subsidiarität und Verhältnismässigkeit
- Rechtsgrundlage
- Subsidiarität bei nicht ausschließlicher Zuständigkeit
- Verhältnismäßigkeit
- Wahl des Instruments
3. Ergebnisse der EX-POST-BEWERTUNG, der Konsultation der Interessenträger und der Folgenabschätzung
- Ex-post-Bewertung/Eignungsprüfungen bestehender Rechtsvorschriften
- Konsultation der Interessenträger
- Folgenabschätzung
- Effizienz der Rechtsetzung und Vereinfachung
- Grundrechte
4. Auswirkungen auf den Haushalt
5. Weitere Angaben
- Durchführungspläne sowie Monitoring-, Bewertungs- und Berichterstattungsmodalitäten
- Ausführliche Erläuterung einzelner Bestimmungen des Vorschlags
Vorschlag
Artikel 1
Artikel 2
Artikel 3
Artikel 4
Artikel 5
Artikel 6
Artikel 7
Drucksache 173/18
Unterrichtung durch die Europäische Kommission
Vorschlag für eine Richtlinie des Europäischen Parlaments und des Rates zum Schutz von Personen, die Verstöße gegen das Unionsrecht melden - COM(2018) 218 final
... Der Vorschlag basiert auf den Artikeln 16, 33, 43, 50, 53 Absatz 1, 62, 91, 100, 103, 109, 114, 168, 169, 192, 207 und 325 des Vertrags über die Arbeitsweise der Europäischen Union (AEUV) und Artikel 31 des Vertrags zur Gründung der Europäischen Atomgemeinschaft (Euratom-Vertrag). Diese Artikel bieten die Rechtsgrundlage für die Verbesserung der Durchsetzung des Unionsrechts
Begründung
1. Kontext des Vorschlags
- Gründe und Ziele des Vorschlags
- Kohärenz mit den bestehenden Vorschriften in diesem Bereich
- Kohärenz mit der Politik der Union in anderen Bereichen
2. Rechtsgrundlage, Subsidiarität und Verhältnismässigkeit
- Rechtsgrundlage
- Subsidiarität
- Verhältnismäßigkeit
- Wahl des Instruments
3. Ergebnisse der EX-POST-BEWERTUNG25, der Konsultation der Interessenträger und der Folgenabschätzung
- Konsultation der Interessenträger
- Einholung und Nutzung von Expertenwissen
- Folgenabschätzung
- Effizienz der Rechtsetzung und Vereinfachung
- Grundrechte
4. Auswirkungen auf den Haushalt
5. Weitere Angaben
- Umsetzungspläne sowie Monitoring-, Bewertungs- und Berichterstattungsmodalitäten
- Ausführliche Erläuterung einzelner Bestimmungen des Vorschlags
Vorschlag
Kapitel I Anwendungsbereich und Begriffsbestimmungen
Artikel 1 Sachlicher Anwendungsbereich
Artikel 2 Persönlicher Anwendungsbereich
Artikel 3 Begriffsbestimmungen
Kapitel II INTERNE MELDUNGEN und Folgemassnahmen
Artikel 4 Pflicht zur Einrichtung interner Kanäle und Verfahren für Meldungen und Folgemaßnahmen
Artikel 5 Verfahren für interne Meldungen und Folgemaßnahmen
Kapitel III EXTERNE MELDUNGEN und Folgemassnahmen
Artikel 6 Pflicht zur Einrichtung externer Meldekanäle und Ergreifung geeigneter Folgemaßnahmen
Artikel 7 Gestaltung geeigneter externer Meldekanäle
Artikel 8 Zuständige Mitarbeiter
Artikel 9 Verfahrensvorschriften für externe Meldungen
Artikel 10 Informationen über die Entgegennahme von Meldungen und deren Weiterverfolgung
Artikel 11 Dokumentation eingehender Meldungen
Artikel 12 Überprüfung der Verfahren durch die zuständigen Behörden
Kapitel IV Schutz von HINWEISGEBERN und Betroffenen Personen
Artikel 13 Bedingungen für den Schutz von Hinweisgebern
Artikel 14 Verbot von Repressalien gegen Hinweisgeber
Artikel 15 Maßnahmen zum Schutz von Hinweisgebern vor Repressalien
Artikel 16 Maßnahmen zum Schutz betroffener Personen
Artikel 17 Sanktionen
Artikel 18 Verarbeitung personenbezogener Daten
Kapitel V Schlussbestimmungen
Artikel 19 Günstigere Behandlung
Artikel 20 Umsetzung
Artikel 21 Berichterstattung, Bewertung und Überprüfung
Artikel 22 Inkrafttreten
Artikel 23 Adressaten
ANNEX 1 Anhang des Vorschlags für eine Richtlinie des Europäischen Parlaments und des Rates zum Schutz von Personen, die Verstöße gegen das Unionsrecht melden
Anhang
Teil I
A. Artikel 1 Buchstabe a Ziffer i - Öffentliches Auftragswesen:
B. Artikel 1 Buchstabe a Ziffer ii - Finanzdienstleistungen sowie Verhütung von Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung:
C. Artikel 1 Buchstabe a Ziffer iii - Produktsicherheit:
D. Artikel 1 Buchstabe a Ziffer iv - Verkehrssicherheit:
E. Artikel 1 Buchstabe a Ziffer v - Umweltschutz:
F. Artikel 1 Buchstabe a Ziffer vi - Kerntechnische Sicherheit:
G. Artikel 1 Buchstabe a Ziffer vii - Lebensmittel- und Futtermittelsicherheit, Tiergesundheit und Tierschutz:
H. Artikel 1 Buchstabe a Ziffer viii - Öffentliche Gesundheit:
I. Artikel 1 Buchstabe a Ziffer ix - Verbraucherschutz: Verbraucherrechte und Verbraucherschutzvorschriften nach Maßgabe der
J. Artikel 1 Buchstabe a Ziffer x - Schutz der Privatsphäre und personenbezogener Daten sowie Sicherheit von Netz- und Informationssystemen:
Teil II Artikel 1 Absatz 2 der Richtlinie bezieht sich auf folgende Rechtsvorschriften der Union:
A. Artikel 1 Buchstabe a Ziffer ii - Finanzdienstleistungen sowie Verhütung von Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung:
1. Finanzdienstleistungen:
2. Verhütung von Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung:
B. Artikel 1 Buchstabe a Ziffer iv - Verkehrssicherheit:
C. Artikel 1 Buchstabe a Ziffer v - Umweltschutz:
Drucksache 380/18
Gesetzentwurf der Bundesregierung
Entwurf eines Gesetzes zur Einstufung Georgiens, der Demokratischen Volksrepublik Algerien, des Königreichs Marokko und der Tunesischen Republik als sichere Herkunftsstaaten
... Artikel 3 der Verfassung garantiert die individuelle Religions-ausübungsfreiheit. Dieser Artikel schützt den Islam als Staatsreligion, aber auch die Ausübung der anderen anerkannten Schriftreligionen Judentum und Christentum. Der Bundesregierung ist keine Bestrafung eines Angehörigen nicht anerkannter Religionsgemeinschaften bekannt. Grundsätzlich ist Marokkanern der freiwillige Religionswechsel nicht verboten, staatliche Stellen behandeln Konvertiten jedoch weiter als Muslime. Apostasie (Abfall vom Islam) wird nicht strafrechtlich sanktioniert. Die Verfassung von 2011 garantiert die Gleichheit von Mann und Frau, schränkt diese durch Bezugnahme auf den Islam aber wieder ein. Das Recht auf Eheschließung wird durch islamisches Familienrecht beschränkt. Muslimischen Frauen ist verboten, nicht-muslimische Männer zu heiraten.
Drucksache 330/18 (Beschluss)
Stellungnahme des Bundesrates
Entwurf eines Gesetzes über die Feststellung des Bundeshaushaltsplans für das Haushaltsjahr 2019 (Haushaltsgesetz 2019): Finanzplan des Bundes 2018 bis 2022
... 8. Der Bundesrat begrüßt die Anstrengungen der Bundesregierung, die Förderung der ländlichen Entwicklung, insbesondere die Gleichwertigkeit der Lebensverhältnisse, zu stärken und finanziell auszubauen. Die Aufstockung der Gemeinschaftsaufgabe zur "Verbesserung der Agrarstruktur und des Küstenschutzes" scheint ein geeignetes Instrument, um dieses Ziel zu erreichen. Allerdings bestehen nach wie vor Bedenken, dass die Flexibilität zum Einsatz der Mittel für die Länder nicht gegeben ist. Der Bundesrat bittet daher die Bundesregierung, die Veranschlagung der Gemeinschaftsaufgabe zur "Verbesserung der Agrarstruktur und des Küstenschutzes" hinsichtlich einer flexibleren Anwendung für die Länder zu überprüfen. Dies betrifft insbesondere die Übertragbarkeit der Bundesmittel, die Erforderlichkeit von Zweckbindungen, die Angleichung der Höhe der Verpflichtungsermächtigungen an das Niveau der GRW und die Einbettung des Sonderrahmenplans in das Gesamtkonzept der Gemeinschaftsaufgabe.
Zum Gesetzentwurf und zum Finanzplan allgemein
>> Weitere Fundstellen >>
Suchbeispiele:
Informationssystem - umwelt-online Internet
Das Informationssystem umfaßt alle bei umwelt-online implementierten Dateien zu den Umweltmedien/Bereichen:
Abfall ,
Allgemeines ,
Anlagentechnik ,
Bau ,
Biotechnologie ,
Energienutzung ,
Gefahrgut ,
Immissionsschutz ,
Lebensmittel & Bedarfsgegenstände,
Natur -,
Pflanzen -,
Tierschutz ,
Boden/Altlasten ,
Störfallprävention&Katastrophenschutz ,
Chemikalien ,
Umweltmanagement sowie
Arbeitsschutz
einschließlich des zugehörigen EU -Regelwerkes. Das Informationssystem wird kontinierlich entsprechend den Veröffentlichungen des Gesetzgebers aktualisiert.
Mit dem Lizenzerwerb wird die Nutzungsberechtigung des umwelt-online Informationssystems und die Nutzung des individuellen umwelt-online Rechtskatasters zum Nachweis der Rechtskonformität des Umweltmanagementsystems gemäß der DIN ISO 14001 bzw. der Ökoauditverordnung (EG)1221/2009 , des Arbeitsschutzmanagementsystems gemäß OHSAS 18001 sowie des Energiemanagementsystems gemäß DIN ISO 50001 erworben.