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"Gesellschaft"
Drucksache 165/18
Gesetzentwurf der Bundesregierung
Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Grundgesetz es (Artikel 104c, 104d,125c, 143e)
... Die Bildungsinfrastruktur in Deutschland muss aufgrund der gewachsenen Herausforderungen gemeinsam von Bund und Ländern verbessert werden. Dafür ist eine Investitionsoffensive für Schulen in Deutschland erforderlich. Vor allem in Ballungsgebieten verzeichnen die Kommunen steigende Schülerzahlen; zugleich wandeln sich bundesweit die Anforderungen an die Gebäudeinfrastruktur erheblich und gehen dabei über die anstehenden und oft überfälligen allgemeinen Sanierungsmaßnahmen hinaus. So benötigen Schulen für das Lernen in der digitalen Welt leistungsstarke und angemessene IT-Infrastrukturen. Erhebliche strukturelle Lücken bestehen in der ganztägigen Bildung und Betreuung von Kindern im Grundschulalter. Die gesellschaftliche Bedeutung dieses Themenfeldes ist stark gewachsen. Früh einsetzende Ganztagsangebote ermöglichen eine verstärkte individuelle Förderung von Schülerinnen und Schülern und leisten damit einen Beitrag zu mehr Chancengerechtigkeit. Angesichts des hohen Investitionsbedarfs ist es daher erforderlich, die Möglichkeiten des Bundes zu einer aufgabenbezogenen Mitfinanzierung der Aufgabenwahrnehmung durch die Länder zu erweitern.
Drucksache 375/1/18
Empfehlungen der Ausschüsse
Entwurf eines Gesetzes zur Beitragsentlastung der Versicherten in der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV-Versichertenentlastungsgesetz - GKV-VEG)
... Bisher kann neben den Kassenärztlichen Vereinigungen (§ 135b SGB V) auch die Deutsche Krankenhausgesellschaft Verträge zur Förderung der Qualität schließen (§ 135c SGB V). Für die Krankenkassen dagegen fehlt eine entsprechende Rechtsgrundlage.
Drucksache 343/18
Antrag des Landes Berlin
Entschließung des Bundesrates zur Verbesserung der Rehabilitierung, Entschädigung und Versorgung der nach 1945 in beiden deutschen Staaten von §§ 175, 175a Nr. 3 und 4 des Strafgesetzbuch es und § 151 des Strafgesetzbuch es der DDR Betroffenen
... b) die Förderung von Beratungs- und Unterstützungsstrukturen für LSBTI - Personen im Alter. Berichte aus der Seniorenarbeit und Altenhilfe zeigen, dass schwule Männer im hohen Alter bis heute unter der Ausgrenzung auf Grund der strafrechtlichen Verfolgung in der frühen Bundesrepublik und der DDR leiden. Bei Pflegebedürftigkeit kommt es zu erneuten Diskriminierungserfahrungen durch die Abhängigkeit von Pflegekräften und durch Vorurteile von Seiten Gleichaltriger in den Einrichtungen. 5 Auch lesbische Frauen6 und transgeschlechtliche Menschen erfahren im Alter Ausgrenzung, Diskriminierung und Vereinsamung. Dem ist durch Maßnahmen zur Unterstützung von LSBTI im Alter (Empowerment) und zur Förderung der Sichtbarkeit und Akzeptanz in der Gesellschaft sowie eines kompetenten Umgangs in der Altenpflege (Sensibilisierung und Qualifizierung) zu begegnen.
Drucksache 3/18 (Beschluss)
Gesetzentwurf des Bundesrates
Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Erneuerbare -Energien-Gesetzes
... In den drei Ausschreibungsrunden für Windenergie an Land des Jahres 2017 gingen nahezu alle Zuschläge an Bürgerenergieanlagen (2 700 MW von 2 800 MW) . Den bietenden Bürgerenergiegesellschaften werden durch das EEG mehrere Privilegien eingeräumt, unter anderem besteht für sie die Möglichkeit zu einer Gebotsabgabe ohne vorliegende bundesimmissionsschutzrechtliche Genehmigung und es wird ihnen eine um zwei Jahre verlängerte Realisierungszeit eingeräumt. In den bisherigen Ausschreibungsrunden sind die Defizite der entsprechenden Regelungen im EEG offensichtlich geworden, da sie nicht verhindern konnten, dass einige wenige große Projektierer als Dienstleister neu gegründeter Gesellschaften, welche die formellen Kriterien von Bürgerenergiegesellschaften erfüllen, die Mehrzahl der zugeteilten Bürgerenergieprojekte auf sich vereinten. Damit wurde die als Ausnahmeregelung vorgesehene Regelung in der Praxis zur Regel.
A. Problem und Ziel
B. Lösung
C. Alternativen
D. Haushaltsausgaben ohne Erfüllungsaufwand
E. Erfüllungsaufwand
E.1 Erfüllungsaufwand für Bürgerinnen und Bürger
E.2 Erfüllungsaufwand für die Wirtschaft
E.3 Erfüllungsaufwand für die Verwaltung
F. Weitere Kosten
Gesetzentwurf
Anlage Entwurf eines ... Gesetzes zur Änderung des Erneuerbare-Energien-Gesetzes
Artikel 1 Änderung des Erneuerbare-Energien-Gesetzes
Artikel 2 Inkrafttreten
A. Allgemeiner Teil
I. Zielsetzung, Notwendigkeit der Regelungen und wesentlicher Inhalt des Entwurfs
II. Alternativen
III. Gesetzgebungskompetenz
IV. Vereinbarkeit mit dem Recht der Europäischen Union und völkerrechtlichen Verträgen
B. Besonderer Teil
Zu Artikel 1
Zu Nummer 1
Zu Nummer 2
Zu Artikel 2
Drucksache 223/18
Unterrichtung durch die Europäische Kommission
Vorschlag für eine Verordnung des Europäischen Parlaments und des Rates über Mindestanforderungen für die Wasserwiederverwendung - COM(2018) 337 final
... Die Ressource Wasser ist ein begrenztes Gut in der EU, da ein Drittel ihres Gebiets unter Wasserarmut leidet. Durch den zunehmenden Wasserbedarf der Bevölkerung und den Klimawandel wird die Verfügbarkeit von Wasser in ausreichender Menge und Qualität in der Zukunft für Europa sogar zu einer noch größeren Herausforderung werden. Die übermäßige Entnahme von Wasser, insbesondere zum Zwecke der landwirtschaftlichen Bewässerung1, aber auch zur industriellen Nutzung und zur Stadtentwicklung, ist eine der größten Bedrohungen für die Wasserumwelt der EU, wohingegen die Verfügbarkeit von Wasser geeigneter Qualität eine kritische Voraussetzung für Wachstum in wasserabhängigen Wirtschaftsbereichen und die Gesellschaft im Allgemeinen ist. Die Gesamtauswirkungen der Dürreperiode im Jahr 2003 auf die Wirtschaft (vor allem in den Mittelmeerländern, Frankreich und dem Vereinigten Königreich) wurden, als die geschätzten Verluste gemessen, die direkt infolge der Dürre entstanden sind, auf mindestens 8,7 Mrd. EUR geschätzt (Europäische Kommission, 2007). Die unmittelbaren Folgen von Dürreperioden, wie z.B. Schäden für die Landwirtschaft und die Infrastruktur, sowie eher indirekte Auswirkungen wie beispielsweise eine nur zögerliche Bereitschaft, in Risikogebiete zu investieren, können ebenfalls schwerwiegende wirtschaftliche Folgen haben.
Vorschlag
Begründung
1. Kontext des Vorschlags
- Gründe und Ziele des Vorschlags
- Kohärenz mit den bestehenden Vorschriften in diesem Politikbereich
- Kohärenz mit der Politik der Union in anderen Bereichen
2. Rechtsgrundlage, Subsidiarität und Verhältnismässigkeit
- Rechtsgrundlage
- Subsidiarität bei nicht ausschließlicher Zuständigkeit
- Verhältnismäßigkeit
- Wahl des Instruments
- Ex-post-Bewertung/Eignungsprüfungen bestehender Rechtsvorschriften
- Konsultationen der Interessenträger
- Einholung und Nutzung von Expertenwissen
- Folgenabschätzung
- Effizienz der Rechtsetzung und Vereinfachung
- Grundrechte
4. Auswirkungen auf den Haushalt
5. Weitere Angaben
- Durchführungspläne sowie Überwachungs-, Bewertungs- und Berichterstattungsmodalitäten
- Ausführliche Erläuterung einzelner Bestimmungen des Vorschlags
Artikel 1 Gegenstand und Zweck
Artikel 2 Geltungsbereich
Artikel 3 Begriffsbestimmungen
Artikel 4 Verpflichtungen der Betreiber von Aufbereitungsanlagen hinsichtlich der Wasserqualität
Artikel 5 Risikomanagement
Artikel 6 Antrag auf Erteilung einer Genehmigung für die Bereitstellung von aufbereitetem Wasser
Artikel 7 Erteilung der Genehmigung
Artikel 8 Überprüfung der Einhaltung der Bedingungen
Artikel 9 Zusammenarbeit der Mitgliedstaaten
Artikel 10 Information der Öffentlichkeit
Artikel 11 Information über die Überwachung der Umsetzung
Artikel 12 Zugang zu Gerichten
Artikel 13 Evaluierung
Artikel 14 Ausübung der Befugnisübertragung
Artikel 15 Ausschussverfahren
Artikel 16 Sanktionen
Artikel 17 Inkrafttreten und Geltungsbeginn
Vorschlag
Artikel 1 Gegenstand und Zweck
Artikel 2 Geltungsbereich
Artikel 3 Begriffsbestimmungen
Artikel 4 Verpflichtungen der Betreiber von Aufbereitungsanlagen hinsichtlich der Wasserqualität
Artikel 5 Risikomanagement
Artikel 6 Antrag auf Erteilung einer Genehmigung für die Bereitstellung von aufbereitetem Wasser
Artikel 7 Erteilung der Genehmigung
Artikel 8 Überprüfung der Einhaltung der Bedingungen
Artikel 9 Zusammenarbeit der Mitgliedstaaten
Artikel 10 Information der Öffentlichkeit
Artikel 11 Information über die Überwachung der Umsetzung
Artikel 12 Zugang zu Gerichten
Artikel 13 Evaluierung
Artikel 14 Ausübung der Befugnisübertragung
Artikel 15 Ausschussverfahren
Artikel 16 Sanktionen
Artikel 17 Inkrafttreten und Geltungsbeginn
Drucksache 20/18
Unterrichtung durch die Europäische Kommission
Mitteilung der Kommission an das Europäische Parlament, den Rat, den Europäischen Wirtschafts- und Sozialausschuss und den Ausschuss der Regionen zum Aktionsplan für digitale Bildung - COM(2018) 22 final
... Bildung ist die beste Investition in die Zukunft Europas. Sie spielt eine zentrale Rolle bei der Förderung von Wachstum, Innovation und der Schaffung von Arbeitsplätzen. Die Bildungssysteme in Europa müssen den Bürgerinnen und Bürgern die zukunftsorientierten Kenntnisse, Fertigkeiten und Kompetenzen vermitteln, die sie für Innovation und Wohlstand brauchen. Außerdem spielen sie eine wichtige Rolle bei der Stiftung einer europäischen Identität, die auf gemeinsamen Werten und einer gemeinsamen Kultur beruht. Bildung sollte junge Menschen dazu befähigen, sich auszudrücken, sich einzubringen, am gesellschaftlichen Leben teilzuhaben und die Zukunft eines Europas mitzugestalten, das von Demokratie, Solidarität und Inklusion geprägt ist. Digitale Technologien unterstützen den Lernprozess auf vielfältige Weise und eröffnen Lernchancen, die für alle zugänglich sein müssen. Sie eröffnen den Zugang zu einer Fülle von Informationen und Ressourcen.
Mitteilung
1. Einleitung
2. Chancen und Herausforderungen des digitalen Wandels im Bildungsbereich
3. Die zentrale Rolle EU-weiter Kooperation für Innovation - in größerem Stil - in den Bildungssystemen der Mitgliedstaaten
4. Vorrangige Maßnahmen
4.1. Priorität Nr. 1: Bessere Nutzung digitaler Technologien im Unterricht und zu Lernzwecken
4.2. Priorität Nr. 2: Entwicklung relevanter digitaler Kompetenzen für den digitalen Wandel
4.3. Priorität Nr. 3: Bessere Bildung durch aussagekräftigere Datenanalysen und Prognosen
5. Zusammenfassung und Ausblick
Drucksache 495/18
Antrag der Länder Bremen, Berlin
Entschließung des Bundesrates "Es ist normal, verschieden zu sein"
... 3. Der Bundesrat vermutet, dass die Initiative auch mit einem Bedeutungswandel des Wortes "behindert" in Zusammenhang stehen könnte. Der Bundesrat sieht mit Besorgnis, dass der Gebrauch des Wortes "behindert" in Teilen der Gesellschaft mit einer beleidigenden und abwertenden Absicht erfolgt. Diese sprachliche Verrohung ist nicht hinnehmbar. Der Bundesrat befürchtet, dass diese Entwicklung das Ziel der Inklusion, eine deutlich wahrnehmbare Verbesserung der Teilhabe für Menschen mit Behinderung zu erreichen, gefährden kann. Es gilt, die einstellungsbedingten Barrieren, die einer vollen Teilhabe entgegenstehen, zu überwinden.
Drucksache 221/18
Unterrichtung durch die Europäische Kommission
Mitteilung der Kommission an das Europäische Parlament, den Rat, den Europäischen Wirtschafts- und Sozialausschuss und den Ausschuss der Regionen: Ein Europa, das schützt: Saubere Luft für alle - COM(2018) 330 final
... Die Luftverschmutzung verursacht chronische und ernsthafte Erkrankungen wie Asthma, Herz-Kreislauf-Probleme und Lungenkrebs. Jüngsten Daten der Weltgesundheitsorganisation zufolge2 sind die Luftverschmutzungswerte in vielen Teilen der Welt nach wie vor bedrohlich hoch; so atmen neun von zehn Menschen Luft mit hohem Luftschadstoffgehalt ein. Die Luftverschmutzung stellt - mit über 400 000 vorzeitigen Todesfällen jährlich - weiterhin die häufigste umweltbedingte Ursache für frühe Sterblichkeit dar.3 Die Gesellschaft entrichtet dafür mit enormen externen Gesundheitskosten einen hohen Preis.4
Mitteilung
1. Herausforderung LUFTQUALITÄT
2. EU-STRATEGIE für SAUBERE LUFT
3. Beispiele für Maßnahmen zur Verringerung der LUFTVERSCHMUTZUNG
3.1. Maßnahmen zur Verringerung verkehrsbedingter Emissionen
3.2. Maßnahmen zur Verringerung von Emissionen aus Strom- und Wärmeerzeugung
3.3. Maßnahmen zur Verringerung von Emissionen aus der Industrie
3.4. Maßnahmen zur Verringerung von Emissionen aus der Landwirtschaft
4. Zusammenarbeit für eine SAUBERE LUFT für alle EUROPÄERINNEN und EUROPÄER
4.1. Ausweitung der Zusammenarbeit mit den Mitgliedstaaten im Rahmen von Dialogen über saubere Luft
4.2. Mitgliedstaaten, Regionen und Städte zusammenbringen
4.3. Bereitstellung von EU-Finanzmitteln für die Unterstützung von Maßnahmen zur Verbesserung der Luftqualität
4.4. Staatliche Beihilfen zur Erleichterung inländischer Investitionen in emissionsarme und emissionsfreie Mobilität
4.5. Fortgesetzte Durchsetzungsmaßnahmen
Übermäßige Luftverschmutzung durch Partikel und Stickstoffdioxid
Aktueller Stand
Weitere Maßnahmen
Sicherstellung der vollständigen Einhaltung der Schadstoffemissionsnormen für Fahrzeuge
Einhaltung der geltenden Vorschriften durch die Mitgliedstaaten
Weitere Maßnahmen
Neue Vorschriften für eine bessere Marktüberwachung
5. Das weitere Vorgehen
Drucksache 495/18 (Beschluss)
Beschluss des Bundesrates
Entschließung des Bundesrates "Es ist normal, verschieden zu sein"
... 3. Der Bundesrat vermutet, dass die Initiative auch mit einem Bedeutungswandel des Wortes "behindert" in Zusammenhang stehen könnte. Der Bundesrat sieht mit Besorgnis, dass der Gebrauch des Wortes "behindert" in Teilen der Gesellschaft mit einer beleidigenden und abwertenden Absicht erfolgt. Diese sprachliche Verrohung ist nicht hinnehmbar. Der Bundesrat befürchtet, dass diese Entwicklung das Ziel der Inklusion, eine deutlich wahrnehmbare Verbesserung der Teilhabe für Menschen mit Behinderung zu erreichen, gefährden kann. Es gilt, die einstellungsbedingten Barrieren, die einer vollen Teilhabe entgegenstehen, zu überwinden.
Anlage Entschließung des Bundesrates Es ist normal, verschieden zu sein
Drucksache 107/18 (Beschluss)
Beschluss des Bundesrates
Mitteilung der Kommission über die Europäische Bürgerinitiative "Verbot von Glyphosat und Schutz von Menschen und Umwelt vor giftigen Pestiziden"
... 1. Der Bundesrat erkennt die Leistungen der Europäischen Bürgerinitiative "Verbot von Glyphosat und Schutz von Menschen und Umwelt vor giftigen Pestiziden" an. Er versteht es als ein Zeichen der europäischen Zivilgesellschaft, dass mehr als eine Million europäische Bürgerinnen und Bürger ihre Stimme für das Anliegen abgegeben haben und somit zum vierten Mal seit Bestehen der Europäischen Bürgerinitiative alle Anforderungen einer solchen erfüllt wurden.
Drucksache 312/18
Gesetzesbeschluss des Deutschen Bundestages
Gesetz zur Ausübung von Optionen der EU-Prospektverordnung und zur Anpassung weiterer Finanzmarktgesetze
... 4. Aktien, die nach einer Kapitalerhöhung aus Gesellschaftsmitteln den Inhabern an demselben organisierten Markt zum Handel zugelassener Aktien derselben Gattung angeboten oder zugeteilt werden oder zugeteilt werden sollen, sowie Dividenden in Form von Aktien derselben Gattung wie die Aktien, für die solche Dividenden ausgeschüttet werden, sofern ein Dokument zur Verfügung gestellt wird, das Informationen über die Anzahl und die Art der Aktien enthält und in dem die Gründe und Einzelheiten zu dem Angebot dargelegt werden;
Gesetz
Artikel 1 Änderung des Wertpapierprospektgesetzes
§ 3a Wertpapier-Informationsblatt; Verordnungsermächtigung
§ 3b Übermittlung des Wertpapier-Informationsblatts an die Bundesanstalt; Frist und Form der Veröffentlichung
§ 3c Einzelanlageschwellen für nicht qualifizierte Anleger
§ 22a Haftung bei fehlerhaftem Wertpapier-Informationsblatt
§ 23a Haftungsausschluss bei fehlerhaftem Wertpapier-Informationsblatt
§ 24a Haftung bei fehlendem Wertpapier-Informationsblatt
Artikel 2 Änderung der Wertpapierprospektgebührenverordnung
Artikel 3 Änderung des Handelsgesetzbuches
Artikel 4 Änderung des Wertpapierhandelsgesetzes
Artikel 5 Weitere Änderungen des Wertpapierhandelsgesetzes
§ 65a Selbstauskunft bei der Vermittlung des Vertragsschlusses über Wertpapiere im Sinne des § 3c des Wertpapierprospektgesetzes
Artikel 6 Änderung des Vermögensanlagengesetzes
Artikel 7 Änderung des Finanzmarktstabilisierungsfondsgesetzes
Artikel 8 Änderung des Kreditwesengesetzes
Artikel 9 Änderung des Kapitalanlagegesetzbuchs
§ 338b Geldmarktfonds
Artikel 10 Änderung des Geldwäschegesetzes
Artikel 11 Änderung des DSL Bank-Umwandlungsgesetzes
Artikel 12 Änderung des Gesetzes zur Umsetzung der Richtlinie über die Vergleichbarkeit von Zahlungskon-toentgelten, den Wechsel von Zahlungskonten sowie den Zugang zu Zahlungskonten mit grundlegenden Funktionen
Artikel 13 Folgeänderungen
Artikel 14 Inkrafttreten
Drucksache 389/4/18
Antrag des Freistaates Sachsen
Entwurf eines Gesetzes zur Beschleunigung von Planungs- und Genehmigungsverfahren im Verkehrsbereich
... Dazu bedarf es der Entwicklung eines Instrumentenmixes, der wirtschaftliche Entwicklung, Strukturwandel, Sozialverträglichkeit, gesellschaftlichen Zusammenhalt und Klimaschutz zusammenbringt und zugleich Perspektiven für zukunftsfähige Energieregionen im Rahmen der Energiewende eröffnet.
Drucksache 216/18
Verordnung der Bundesregierung
Verordnung zum Erlass der Verordnung über nationale Verpflichtungen zur Reduktion der Emissionen bestimmter Luftschadstoffe
... /EG (ABl. L 344 vom 17.12.2016, S. 1) und damit auch der vorliegenden Verordnung ist eine wesentliche Reduktion der durch Luftschadstoffe bedingten negativen Auswirkungen auf die Umwelt, die Wirtschaft und die Gesellschaft. Die Richtlinie ist gemäß ihres Artikels 20 Absatz 1 im Wesentlichen bis zum 1. Juli 2018 in nationales Recht umzusetzen, Regelungen zu Emissionsberichterstattung an die Europäische Kommission und an die
A. Problem und Ziel
B. Lösung
C. Alternativen
D. Haushaltsausgaben ohne Erfüllungsaufwand
E. Erfüllungsaufwand
E.1 Erfüllungsaufwand für Bürgerinnen und Bürger
E.2 Erfüllungsaufwand für die Wirtschaft
E.3 Erfüllungsaufwand der Verwaltung
F. Weitere Kosten
Verordnung
Verordnung
Artikel 1 Dreiundvierzigste Verordnung zur Durchführung des Bundes-Immissionsschutzgesetzes (Verordnung über nationale Verpflichtungen zur Reduktion der Emissionen bestimmter Luftschadstoffe - 43. BImSchV)
§ 1 Begriffsbestimmungen
§ 2 Verpflichtungen zur Emissionsreduktion
§ 3 Indikative Emissionsmengen
§ 4 Nationales Luftreinhalteprogramm
§ 5 Aktualisierung des nationalen Luftreinhalteprogramms
§ 6 Beteiligung der Öffentlichkeit
§ 7 Nationales Emissionsinventar
§ 8 Nationale Emissionsprognose
§ 9 Informativer Inventarbericht
§ 10 Anpassung des nationalen Emissionsinventars im Hinblick auf die Einhaltung der Verpflichtungen zur Emissionsreduktion
§ 11 Mittelung von Emissionen im Fall außergewöhnlicher meteorologischer Bedingungen
§ 12 Kompensation der Verpflichtungen zur Emissionsreduktion für SO2, NOx und Feinstaub PM2,5 ab dem Jahr 2030
§ 13 Einhaltung der Verpflichtungen zur Emissionsreduktion bei unvorhersehbaren Entwicklungen im Energiesektor
§ 14 Inanspruchnahme der Flexibilisierungsregelungen im Hinblick auf die Einhaltung der Verpflichtungen zur Emissionsreduktion
§ 15 Monitoring der Auswirkungen der Luftverschmutzung
§ 16 Übermittlung des nationalen Luftreinhalteprogramms
§ 17 Übermittlung des nationalen Emissionsinventars und der nationalen Emissionsprognose sowie des informativen Inventarberichts
§ 18 Übermittlung von Informationen zum Monitoring der Auswirkungen der Luftverschmutzung an die Europäische Kommission
§ 19 Veröffentlichung des nationalen Luftreinhalteprogramms
§ 20 Veröffentlichung des nationalen Emissionsinventars und der nationalen Emissionsprognose sowie des informativen Inventarberichts
Anlage 1 Überwachung von und Berichterstattung über Emissionen
Tabelle
Tabelle
Tabelle
Anlage 2 Methoden für die Erstellung und Aktualisierung des nationalen Emissionsinventars und der nationalen Emissionsprognose
I. Nationales Emissionsinventar
II. Nationale Emissionsprognose
Artikel 2 Änderung der Neununddreißigsten Verordnung zur Durchführung des Bundes-Immissionsschutzgesetzes (Verordnung über Luftqualitätsstandards und Emissionshöchstmengen - 39. BImSchV)
Artikel 3 Inkrafttreten
Begründung
A. Allgemeiner Teil
I. Zielsetzung und Notwendigkeit der Regelungen
II. Wesentlicher Inhalt des Entwurfs
III. Alternativen
IV. Verordnungsermächtigung
V. Vereinbarkeit mit dem Recht der Europäischen Union und völkerrechtlichen Verträgen
VI. Verordnungsfolgen
1. Nachhaltigkeitsaspekte
2. Haushaltsausgaben ohne Erfüllungsaufwand
3. Erfüllungsaufwand
a Für Bürgerinnen und Bürger
b Für die Wirtschaft
c Für die Verwaltung
4. Weitere Kosten
5. Weitere Verordnungsfolgen
6. Befristung; Evaluierung
B. Besonderer Teil
Zu Artikel 1
Zu § 1
Zu § 2
Zu Absatz 1
Zu Absatz 2
Zu § 3
Zu Absatz 1
Zu Absatz 2
Zu § 4
Zu Absatz 1
Zu Absatz 2
Zu Absatz 3
Zu § 5
Zu Absatz 1
Zu Absatz 2
Zu Absatz 3
Zu § 6
Zu Absatz 4
Zu § 7
Zu Absatz 1
Zu Absatz 2
Zu Absatz 3
Zu § 8
Zu Absatz 1
Zu Absatz 2
Zu § 9
Zu Absatz 1
Zu Absatz 2
Zu Absatz 3
Zu § 10
Zu Absatz 1
Zu Absatz 2
Zu § 11
Zu § 12
Zu § 13
Zu § 14
Zu Absatz 1
Zu Absatz 2
Zu Absatz 3
Zu Absatz 4
Zu § 15
Zu Absatz 1
Zu Absatz 2
Zu § 16
Zu § 17
Zu § 18
Zu Absatz 1
Zu Absatz 2
Zu § 19
Zu § 20
Zu Anlage 1 Überwachung von und Berichterstattung über Emissionen Anlage 1 setzt Anhang I der Richtlinie EU Nr. 2016/2284 in nationales Recht um.
Zu Anlage 2 Methoden für die Erstellung und Aktualisierung des nationalen Emissionsinventars und der nationalen Emissionsprognose
Zu Artikel 2
Zu Nummer 1
Zu Nummer 2
Zu Artikel 3
Anlage Stellungnahme des Nationalen Normenkontrollrates gem. § 6 Abs. 1 NKRG: NKR-Nr. 4324, BMUB: Entwurf einer Verordnung zum Erlass der Verordnung über nationale Verpflichtungen zur Emissionsreduktion bestimmter Luftschadstoffe
I. Zusammenfassung
II. Im Einzelnen
II.1 Erfüllungsaufwand
Bürgerinnen und Bürger
5 Wirtschaft
5 Verwaltung
II.2 Weitere Kosten
II.3 Alternativen
II.4 Evaluation
III. Ergebnis
Drucksache 67/18
Unterrichtung durch die Europäische Kommission
Mitteilung der Kommission an das Europäische Parlament, den Europäischen Rat, den Rat, die Europäische Zentralbank, den Europäischen Wirtschafts- und Sozialausschuss und den Ausschuss der Regionen: Aktionsplan - Finanzierung nachhaltigen Wachstums - COM(2018) 97 final
... Mit der Annahme des Pariser Klimaschutzübereinkommens1 und der UN-Agenda 2030 für nachhaltige Entwicklung2 im Jahr 2015 entschieden sich die Regierungen aus der ganzen Welt, einen nachhaltigeren Weg für unseren Planeten und unsere Wirtschaft zu beschreiten. Im Mittelpunkt der UN-Agenda 2030 stehen 17 Ziele für eine nachhaltige Entwicklung (Sustainable Development Goals, SDG). In den kommenden 15 Jahren werden uns diese Ziele in eine Zukunft leiten, die Stabilität, einen gesunden Planeten sowie faire, inklusive und krisenfeste Gesellschaften und florierende Volkswirtschaften gewährleistet. Das Pariser Übereinkommen, das im Dezember 2015 von 195 Ländern unterzeichnet wurde, ist der erste universelle und globale Klimavertrag, der es ermöglicht, sich an den Klimawandel anzupassen, sich vor dessen Folgen besser zu schützen und die Erderwärmung auf deutlich weniger als 2 °C zu begrenzen.
2 Hintergrund
1. Ein Finanzwesen für eine nachhaltigere Welt
1.1 Neuausrichtung der Kapitalflüsse hin zu einer nachhaltigeren Wirtschaft
1.2 Einbettung der Nachhaltigkeit in das Risikomanagement
1.3 Förderung von Transparenz und Langfristigkeit
2. Neuausrichtung der Kapitalflüsse hin zu einer nachhaltigeren Wirtschaft
2.1 Einheitliches Klassifikationssystem für nachhaltige Tätigkeiten
Maßnahme 1: Einführung eines EU-Klassifikationssystems für nachhaltige Tätigkeiten
2.2 Normen und Kennzeichen für nachhaltige Finanzprodukte
Maßnahme 2: Normen und Kennzeichen für umweltfreundliche Finanzprodukte
2.3 Förderung von Investitionen in nachhaltige Projekte
Maßnahme 3: Förderung von Investitionen in nachhaltige Projekte
2.4 Nachhaltigkeitserwägungen in der Finanzberatung
Maßnahme 4: Berücksichtigung der Nachhaltigkeit in der Finanzberatung
2.5 Nachhaltigkeitsbenchmarks
Maßnahme 5: Entwicklung von Nachhaltigkeitsbenchmarks
3. Einbettung der Nachhaltigkeit in das Risikomanagement
3.1 Nachhaltigkeit bei Marktanalysen und Ratings
Maßnahme 6: Bessere Berücksichtigung der Nachhaltigkeit in Ratings und Marktanalysen
3.2 Nachhaltigkeitspflichten institutioneller Anleger und Vermögensverwalter
Maßnahme 7: Klärung der Pflichten institutioneller Anleger und Vermögensverwalter
3.3 Aufsichtsvorschriften für Banken und Versicherungsgesellschaften
Maßnahme 8: Berücksichtigung der Nachhaltigkeit in den Aufsichtsvorschriften
4. Förderung von Transparenz und Langfristigkeit
4.1 Offenlegung und Rechnungslegung
Maßnahme 9: Stärkung der Vorschriften zur Offenlegung von Nachhaltigkeitsinformationen und zur Rechnungslegung
4.2 Unternehmensführung und unangemessenes kurzfristiges Denken auf den Kapitalmärkten
Maßnahme 10: Förderung einer nachhaltigen Unternehmensführung und Abbau von kurzfristigem Denken auf den Kapitalmärkten
5. Umsetzung des Aktionsplans
6. Nächste Schritte
Anhang I - Rolle der EU-Taxonomie im Aktionsplan
Anhang II - Zeitplan für die Umsetzung
Anhang III - Arbeitsplan für die in diesem Aktionsplan dargelegten Initiativen
Anhang IV - Visualisierung der Maßnahmen
Drucksache 264/18 (Beschluss)
Beschluss des Bundesrates
Vorschlag für eine Verordnung des Europäischen Parlaments und des Rates zur Aufstellung des Programms über den Binnenmarkt, die Wettbewerbsfähigkeit der Unternehmen, einschließlich der kleinen und mittleren Unternehmen, und die europäischen Statistiken und zur Aufhebung der Verordnungen (EU) Nr. 99/2013, (EU) Nr. 1287/2013, (EU) Nr. 254/2014, (EU) Nr. 258/2014, (EU) Nr. 652/2014
und (EU) Nr. 2017/826
... 1. Der Bundesrat begrüßt die mit dem Verordnungsvorschlag beabsichtigte Förderung einer an konkreten wirtschafts- und gesellschaftspolitischen Fragestellungen orientierten europäischen Statistik.
Drucksache 202/18
Verordnung des Bundesministeriums für Wirtschaft und Energie
Verordnung über die Umsetzung der Auskunftspflicht und die Ausgestaltung der Informationen nach dem Transparenzgesetz (Rückbaurückstellungs-Transparenzverordnung)
... 2. einem Ansprechpartner bei dem Wirtschaftsprüfer oder der Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, der oder die vom Betreiber mit der Abschlussprüfung beauftragt ist.
A. Problem und Ziel
B. Lösung
C. Alternativen
D. Haushaltsausgaben ohne Erfüllungsaufwand
E. Erfüllungsaufwand
E.1 Erfüllungsaufwand für Bürgerinnen und Bürger
E.2 Erfüllungsaufwand für die Wirtschaft
E.3 Erfüllungsaufwand der Verwaltung
F. Weitere Kosten
Verordnung
Verordnung
§ 1 Mitteilung von Kontaktdaten durch den Betreiber
§ 2 Mitteilung des Abschlussstichtags durch den Betreiber
§ 3 Bestimmung des für die Aufstellung der Rückstellungen maßgeblichen Stichtags
§ 4 Verlangen weiterer Auskünfte
§ 5 Anforderungen an die Aufstellung der Rückstellungen für Rückbauverpflichtungen
§ 6 Darstellung des Haftungskreises durch den Betreiber
§ 7 Form der Aufstellung der Rückstellungen und der Darstellung des Haftungskreises
§ 8 Form der Übermittlung
§ 9 Gesonderter Bericht des Betreibers im Hinblick auf die Rückbauverpflichtungen
§ 10 Inkrafttreten
Begründung
A. Allgemeiner Teil
I. Zielsetzung und Notwendigkeit der Regelungen
II. Wesentlicher Inhalt des Entwurfs
III. Alternativen
IV. Verordnungsermächtigung
V. Vereinbarkeit mit dem Recht der Europäischen Union und völkerrechtlichen Verträgen
VI. Verordnungsfolgen
1. Rechts- und Verwaltungsvereinfachung
2. Nachhaltigkeitsaspekte
3. Haushaltsausgaben ohne Erfüllungsaufwand
4. Erfüllungsaufwand
5. Weitere Kosten
6. Weitere Verordnungsfolgen
VII. Befristung; Evaluierung
B. Besonderer Teil
Zu § 1
Zu § 2
Zu § 3
Zu § 4
Zu § 5
Zu § 6
Zu § 7
Zu § 8
Zu § 9
Zu § 10
Drucksache 163/18 (Beschluss)
Beschluss des Bundesrates
Vorschlag für eine Richtlinie des Europäischen Parlaments und des Rates zur Änderung der Richtlinie (EU) Nr. 2017/1132
im Hinblick auf den Einsatz digitaler Werkzeuge und Verfahren im Gesellschaftsrecht
... im Hinblick auf den Einsatz digitaler Werkzeuge und Verfahren im Gesellschaftsrecht
Zur Vorlage allgemein
Zum Richtlinienvorschlag im Einzelnen
Zur Online-Eintragung von Gesellschaften und Bereitstellung von Mustern für die Eintragung von Gesellschaften Artikel 13f und Artikel 13g des Richtlinienvorschlags
Zur Flexibilität der Mitgliedstaaten bei der Ausgestaltung der Online-Verfahren zur Eintragung einer Gesellschaft oder Zweigniederlassung und zur Online-Einreichung von Urkunden oder Angaben
Zur Online-Eintragung von Zweigniederlassungen
Zur Online-Einreichung durch Gesellschaften und Zweigniederlassungen
Zu den weiteren vorgeschlagenen Regelungen
2 Weiteres
Direktzuleitung der Stellungnahme
Drucksache 75/18
Unterrichtung durch die Europäische Kommission
Vorschlag für eine Richtlinie des Europäischen Parlaments und des Rates über die Emission gedeckter Schuldverschreibungen und die öffentliche Aufsicht über gedeckte Schuldverschreibungen und zur Änderung der Richtlinien 2009/65 /EG
/EG und 2014/59 /EU
/EU COM(2018) 94 final
... (16) Gedeckte Schuldverschreibungen haben besondere strukturelle Merkmale, die den Schutz der Anleger jederzeit gewährleisten sollen. Dazu gehört die Anforderung, dass Anleger in gedeckte Schuldverschreibungen nicht nur eine Forderung gegenüber dem Emittenten, sondern auch auf die in einen eigenen Deckungspool aufgenommenen Vermögenswerte haben. Um sicherzustellen, dass diese Vermögenswerte von hoher Qualität sind, sollten besondere Anforderungen an die Qualität von Vermögenswerten, die in den Pool aufgenommen werden können, festgelegt werden. Diese strukturellen produktspezifischen Anforderungen unterscheiden sich von den aufsichtsrechtlichen Anforderungen an Kreditinstitute, die gedeckte Schuldverschreibungen begeben. Erstere sollten nicht in erster Linie auf die Gewährleistung der aufsichtlichen Gesundheit des Emissionsinstituts, sondern vielmehr auf den Schutz der Anleger abzielen, der durch spezielle Anforderungen an die gedeckte Schuldverschreibung selbst sichergestellt wird. Ergänzend zur spezifischen Anforderung der Verwendung von Vermögenswerten hoher Qualität im Deckungspool ist es im Interesse des Anlegerschutzes auch angezeigt, die allgemeinen Anforderungen an den Deckungspool zu regulieren. Solche Anforderungen sollten spezifische Vorschriften zum Schutz des Deckungspools, einschließlich Vorschriften über die Trennung (auch über Zweckgesellschaften) und den Verwahrort der Vermögenswerte des Deckungspools, enthalten, durch die sichergestellt wird, dass die Rechte der Anleger auch im Falle der Abwicklung oder Insolvenz des Emittenten gewahrt sind. Darüber hinaus ist es wichtig, die Zusammensetzung des Deckungspools zu regulieren, um dessen Homogenität zu gewährleisten und eine angemessene Risikobewertung durch den Anleger zu vereinfachen. Die in dieser Richtlinie festgelegten Deckungsanforderungen sollten das Recht der Mitgliedstaaten, zur Minderung von Risiken wie Währungs- und Zinsrisiken andere Mittel zuzulassen, nicht berühren. Die Berechnung der Deckung und die Voraussetzungen, unter denen Derivatekontrakte in den Deckungspool aufgenommen werden können, sollten ebenfalls festgelegt werden, um zu gewährleisten, dass Deckungspools in der gesamten Union gemeinsamen hohen Qualitätsstandards unterliegen.
Drucksache 387/18
Gesetzentwurf der Bundesregierung
Entwurf eines Gesetzes zur Anpassung der Rechtsgrundlagen für die Fortentwicklung des Europäischen Emissionshandels
... Für den Emissionshandel im Flugverkehr hat sich der Anwendungsbereich durch die Beschränkung auf Intra-EU-Flüge bereits in der laufenden Handelsperiode auf insgesamt 75 Fluggesellschaften reduziert. Diese Anzahl bleibt auch in der kommenden Handelsperiode gleich. Die Emissionsberichterstattungspflicht für die Seeschifffahrt nach der MRV-Seeverkehrsverordnung besteht erst seit 2018. Diese Berichterstattungspflicht ist durch den Gesetzentwurf nicht berührt und wird daher nicht weiter betrachtet.
Drucksache 373/18 (Beschluss)
Stellungnahme des Bundesrates
Entwurf eines Gesetzes zur steuerlichen Entlastung der Familien sowie zur Anpassung weiterer steuerlicher Regelungen (Familienentlastungsgesetz - FamEntlastG )
... Anders als Investitionsprogramme zur Förderung von baulichen Maßnahmen ist die Steigerung der Qualität der Kindertagesbetreuung eine staatliche Daueraufgabe. Personal, das in den Kindertagesstätten für die Einhaltung und den Ausbau von Qualität eingesetzt wird, kann nicht einfach nach Ende einer Bundesförderung reduziert werden. Der Bund setzt so lediglich Anreize, überlässt die finanziellen Lasten aber auf Dauer den Ländern und Kommunen, wenn er die damit zusammenhängenden Bundesmittel nicht verstetigt. Bildung, insbesondere frühkindliche Bildung, ist eine gesamtgesellschaftliche Aufgabe, die nicht nach einer Legislaturperiode beendet ist, sondern dauerhaft und stetig gemeinsamer Anstrengungen von Bund, Ländern und Kommunen bedarf.
Drucksache 156/18
Unterrichtung durch die Europäische Kommission
Mitteilung der Kommission an das Europäische Parlament, den Rat, den Europäischen Wirtschafts- und Sozialausschuss und den Ausschuss der Regionen: Aufbau eines gemeinsamen europäischen Datenraums - COM(2018) 232 final
... Daten werden zudem als zunehmend unverzichtbarer Aktivposten für die Entwicklung neuer Technik wie der künstlichen Intelligenz (KI) und des Internets der Dinge (IoT) anerkannt. KI-Lösungen können sowohl im öffentlichen wie auch im privaten Sektor bemerkenswerte Vorteile bringen. Der Einsatz von KI-Technik fördert die Produktivität und die Wettbewerbsfähigkeit in vielen verschiedenen Wirtschaftszweigen. Ferner trägt sie zur Bewältigung gesellschaftlicher und ökologischer Herausforderungen bei, während sie sich gleichzeitig mit den ihr eigenen Herausforderungen befasst. In diesem Zusammenhang nimmt die Kommission parallel zu diesem Datenpaket die Mitteilung über die Ausschöpfung der Vorteile der künstlichen Intelligenz für Europa an, in der sie die EU-Strategie für künstliche Intelligenz darlegt. Die Strategie hat drei Komponenten: Förderung der technologischen und industriellen Leistungsfähigkeit der EU, Vorbereitung auf die sozioökonomischen Veränderungen und Gewährleistung eines geeigneten ethischen und rechtlichen Rahmens. Eines der Hauptziele besteht darin, die Nutzung von KI-Technik zu demokratisieren, um nicht nur KI-Startup-Unternehmen, sondern auch KI-Anwender (auch Unternehmen aller Größen aus nichttechnischen Branchen) zu unterstützen. 2019 wird die Kommission eine KI-Abruf-Plattform auf den Weg bringen, um europäischen Forschern und Unternehmen den Zugang zu hochwertigen KI-Tools, -Daten und -Dienstleistungen zu erleichtern.
Mitteilung
1 Einführung
2 Erschließung des sozioökonomischen Nutzens der datengesteuerten Innovation
3 Öffentliche und öffentlich finanzierte Daten im Dienste der datengesteuerten Innovation
a Weiterverwendung von Informationen des öffentlichen Sektors
b Zugang zu wissenschaftlichen Informationen und deren Bewahrung
4 Daten des Privatsektors als wichtige Triebkraft für Innovation und Wettbewerbsfähigkeit in Europa
a Gemeinsame Datennutzung zwischen Unternehmen B2B
b Zugang zu Daten des Privatsektors im öffentlichen Interesse - gemeinsame Datennutzung zwischen Unternehmen und Behörden B2G
5 Schlussfolgerung
Drucksache 252/18
Unterrichtung durch die Europäische Kommission
Vorschlag für eine Verordnung des Europäischen Parlaments und des Rates über die Straffung von Maßnahmen zur rascheren Verwirklichung des transeuropäischen Verkehrsnetzes
... Der technologische Wandel berührt alle Teile der Gesellschaft und der Wirtschaft und verändert damit das Leben der EU-Bürger. Der Verkehr ist davon nicht ausgenommen. Neue Technologien sorgen für einen Umbruch in der Mobilitätslandschaft. Vor diesem Hintergrund stehen die EU und ihre Industriezweige vor der schwierigen Aufgabe, in den Bereichen Innovation, Digitalisierung und Dekarbonisierung weltweit eine führende Rolle zu übernehmen. Deshalb hat die Kommission einen umfassenden Ansatz gewählt, um sicherzustellen, dass die Mobilitätspolitik der EU in Form der drei Mobilitätspakete "Europa in Bewegung" diesen politischen Prioritäten gerecht wird.
Vorschlag
Begründung
1. Hintergrund des Vorschlags
- Gründe und Ziele des Vorschlags
- Kohärenz mit den bestehenden Vorschriften in diesem Bereich
- Kohärenz mit der Politik der Union in anderen Bereichen
2. Rechtsgrundlage, Subsidiarität und Verhältnismässigkeit
- Rechtsgrundlage
- Subsidiarität bei nicht ausschließlicher Zuständigkeit
- Verhältnismäßigkeit
3. Ergebnisse der Konsultationen interessierter Kreise und der Folgenabschätzungen
- Effizienz der Rechtsetzung und Vereinfachung
- Konsultationen, Datensammlung und Nutzung von Expertenwissen
Zusammenfassung der Beiträge und der Nutzung der Ergebnisse
- Folgenabschätzung
4. Auswirkungen auf den Haushalt
5. Weitere Angaben
- Durchführungspläne sowie Monitoring-, Bewertungs- und Berichterstattungsmodalitäten
- Minimierung des Risikos von Verzögerungen bei einzelnen TEN-V-Vorhaben:
- Ausführliche Erläuterung einzelner Bestimmungen des Vorschlags
Artikel 1 Gegenstand und Anwendungsbereich
Artikel 3 Vorrangstatus von Vorhaben von gemeinsamem Interesse
Artikel 4 bis 6 Zusammenfassung der Genehmigungsverfahren
Artikel 7 Koordinierung grenzüberschreitender Genehmigungsverfahren
Artikel 8 Vergabe öffentlicher Aufträge bei grenzüberschreitenden Vorhaben von gemeinsamem Interesse
Artikel 9 Technische Hilfe
Vorschlag
Kapitel I Allgemeine Bestimmungen
Artikel 1 Gegenstand und Anwendungsbereich
Artikel 2 Begriffsbestimmungen
Kapitel II Erteilung der GENEHMIGUNG
Artikel 3 Vorrangstatus von Vorhaben von gemeinsamem Interesse
Artikel 4 Zusammenfassung von Genehmigungsverfahren
Artikel 5 Einzige zuständige Genehmigungsbehörde
Artikel 6 Dauer und Durchführung des Genehmigungsverfahrens
Artikel 7 Koordinierung grenzüberschreitender Genehmigungsverfahren
Kapitel III VERGABE öffentlicher Aufträge
Artikel 8 Vergabe öffentlicher Aufträge bei grenzüberschreitenden Vorhaben von gemeinsamem
Artikel 9 Technische Hilfe
Kapitel V Schlussbestimmungen
Artikel 10 Übergangsbestimmungen
Artikel 11 Inkrafttreten
Drucksache 181/18
Unterrichtung durch die Europäische Kommission
Stellungnahme der Europäischen Kommission zu dem Beschluss des Bundesrates zur Mitteilung der Kommission an das Europäische Parlament, den Europäischen Rat, den Rat, den Europäischen Wirtschafts- und Sozialausschuss, den Ausschuss der Regionen und die Europäische Investitionsbank: Investitionen in eine intelligente, innovative und nachhaltige Industrie - Eine neue Strategie für die Industriepolitik der EU
... Die Kommission ist auch der Auffassung, dass die Automobilbranche für die Industrielandschaft Europas eine zentrale Rolle spielt. Der Automobilindustrie von heute muss sich auf die kommende digitale Revolution, automatisiertes und vernetztes Fahren, ökologische Herausforderungen wie den notwendigen Übergang zu sauberer Mobilität, gesellschaftliche Veränderungen und den zunehmenden globalen Wettbewerb einlassen. Neue Geschäftsmodelle entstehen und nun gilt es, die Rahmenbedingungen für eine auf mittlere und lange Sicht wettbewerbsfähige europäische Automobilindustrie zu schaffen.
Drucksache 261/18 (Beschluss)
Beschluss des Bundesrates
Vorschlag für eine Verordnung des Europäischen Parlaments und des Rates über das Rahmenprogramm für Forschung und Innovation "Horizont Europa" sowie über die Regeln für die Beteiligung und die Verbreitung der Ergebnisse
... 12. Der Bundesrat bedauert, dass im Pfeiler II mit dem Cluster "Inklusive und sichere Gesellschaften" Bereiche zusammengeführt wurden, die sich in jeder Hinsicht stark unterscheiden. Insofern appelliert er nachdrücklich, diese wieder in eigenständige Bereiche aufzuteilen. Der Bundesrat betont nochmals die Bedeutung der Sozial-, Wirtschafts- und Geisteswissenschaften zur Lösung gesellschaftlicher Herausforderungen und die Notwendigkeit, diese Wissenschaftsbereiche auch mit einer eigenständigen und angemessenen Förderung in Pfeiler II auszustatten. Dies beinhaltet auch den wichtigen Bereich der Bildungsforschung. Er begrüßt die Aufnahme der Interventionsbereiche "Demokratie", "Kulturelles Erbe" und "Soziale und wirtschaftliche Transformationen".
Drucksache 185/18 (Beschluss)
Beschluss des Bundesrates
Mitteilung der Kommission an das Europäische Parlament, den Rat, den Europäischen Wirtschafts- und Sozialausschuss und den Ausschuss der Regionen: Auf dem Weg zur automatisierten Mobilität - eine EU-Strategie für die Mobilität der Zukunft
... 1. Der Bundesrat begrüßt das Ziel der Kommission, mit der Strategie für die Mobilität der Zukunft eine sichere, vernetzte und automatisierte Mobilität zu unterstützen und dabei auch gesellschaftliche und umweltbezogene Fragen zu berücksichtigen.
Drucksache 157/18
Unterrichtung durch die Europäische Kommission
Mitteilung der Kommission an das Europäische Parlament, den Rat, den Europäischen Wirtschafts- und Sozialausschuss und den Ausschuss der Regionen über die Ermöglichung der digitalen Umgestaltung der Gesundheitsversorgung und Pflege im digitalen Binnenmarkt, die aufgeklärte Mitwirkung der Bürger und den Aufbau einer gesünderen Gesellschaft COM(2018) 233 final
Mitteilung der Kommission an das Europäische Parlament, den Rat, den Europäischen Wirtschafts- und Sozialausschuss und den Ausschuss der Regionen über die Ermöglichung der digitalen Umgestaltung der Gesundheitsversorgung und Pflege im digitalen Binnenmarkt, die aufgeklärte Mitwirkung der Bürger und den Aufbau einer gesünderen Gesellschaft COM(2018) 233 final
Mitteilung
1. Politischer Kontext: Gesundheit und PFLEGE in einer SICH DIGITALISIERENDEN WELT
2. WEITERER Handlungsbedarf auf Ebene
3. Sicherer Zugang der Bürger zu GESUNDHEITSDATEN und sicherer Austausch dieser Daten
4. Bessere Daten für die Förderung der Forschung, die PRÄVENTION von KRANKHEITEN und eine PERSONALISIERTE GESUNDHEITSVERSORGUNG und PFLEGE
5. DIGITALE HILFSMITTEL für eine AUFGEKLÄRTE MITWIRKUNG der Bürger und eine PATIENTENORIENTIERTE PFLEGE
6. NÄCHSTE Schritte
Drucksache 562/18
Gesetzesbeschluss des Deutschen Bundestages
Gesetz zur Beschleunigung von Planungs- und Genehmigungsverfahren im Verkehrsbereich
... es treten an die Stelle der im Gesetz genannten Straßenbaubehörden der Länder die vom Bundesministerium für Verkehr und digitale Infrastruktur bestimmten Bundesbehörden oder die Gesellschaft privaten Rechts im Sinne des Infrastrukturgesellschaftser-richtungsgesetzes."
‚Artikel 5 Änderung des Infrastrukturgesellschaftserrichtungsgesetzes
Artikel 6 Änderung des Fernstraßenbauprivatfinanzierungsgesetzes
§ 2 Mautgebührenerhebung durch Private; Verordnungsermächtigung.
Artikel 7 Änderung des Gesetzes über die vermögensrechtlichen Verhältnisse der Bundesautobahnen und sonstigen Bundesstraßen des Fernverkehrs
§ 10a Übergangsbestimmungen
Artikel 8 Änderung des Gesetzes zur Neuregelung des bundesstaatlichen Finanzausgleichssystems ab dem Jahr 2020 und zur Änderung haushaltsrechtlicher Vorschriften
Artikel 9 Inkrafttreten
Drucksache 630/18
Unterrichtung durch die Europäische Kommission und die Hohe Vertreterin der Union für Außen- und Sicherheitspolitik
Gemeinsame Mitteilung der Kommission an das Europäische Parlament, den Europäischen Rat, den Rat, den Europäischen Wirtschafts- und Sozialausschuss und den Ausschuss der Regionen: Aktionsplan gegen Desinformation
... Das Recht auf freie Meinungsäußerung ist ein in der Charta der Grundrechte der Europäischen Union und in den Verfassungen der Mitgliedstaaten verankerter Grundwert der Europäischen Union. Für unsere offenen demokratischen Gesellschaften ist es entscheidend, dass die Bürgerinnen und Bürger Zugang zu einer Vielzahl überprüfbarer Informationen haben und sich somit zu verschiedenen politischen Themen eine Meinung bilden können. Dies erlaubt es den Bürgern, in Kenntnis der Sachlage an öffentlichen Debatten teilzunehmen und ihren Willen in freien und fairen politischen Prozessen zum Ausdruck zu bringen. Durch die bewusste, umfassende und systematische Verbreitung von Desinformation werden diese demokratischen Prozesse zunehmend auf die Probe gestellt.
1. Einleitung
2. DESINFORMATION: BEDROHUNGEN verstehen und VERSTÄRKT auf Ebene ABWEHREN
3. MAẞNAHMEN für EIN KOORDINIERTES Vorgehen der Union GEGENDESINFORMATION
SÄULE 1: Ausbau der FÄHIGKEITEN der Organe der Union, DESINFORMATION zu ERKENNEN, zu UNTERSUCHEN und zu ENTHÜLLEN
Maßnahme 1:
Maßnahme 2:
SÄULE 2: MEHR KOORDINIERTE und Gemeinsame MAẞNAHMEN gegen DESINFORMATION
Maßnahme 3:
Maßnahme 4:
Maßnahme 5:
SÄULE 3: MOBILISIERUNG des Privatsektors BEI der Bekämpfung von DESINFORMATION
Maßnahme 6:
SÄULE 4: SENSIBILISIERUNG der Gesellschaft und Ausbau ihrer WIDERSTANDSFÄHIGKEIT
Maßnahme 7:
Maßnahme 8:
Maßnahme 9:
Maßnahme 10:
4. Schlussfolgerungen
Drucksache 233/1/18
Empfehlungen der Ausschüsse
Vorschlag für eine Verordnung des Europäischen Parlaments und des Rates über das Programm Kreatives Europa (2021 bis 2027) und zur Aufhebung der Verordnung (EU) Nr. 1295/2013
... 1. Der Bundesrat begrüßt den Vorschlag der Kommission, das Programm "Kreatives Europa" auch im Mehrjährigen Finanzrahmen ab 2021 als eigenständiges Programm für den Bereich Kultur und Medien zu erhalten. Kultureller Reichtum und kulturelle Vielfalt definieren Europa. Interkultureller Austausch und Dialog zwischen den Gesellschaften sind sowohl alltägliche Selbstverständlichkeit als auch weiter förderungswürdige Ziele. Gerade in Zeiten neu aufkommender Nationalismen müssen Europas Bürgerinnen und Bürger dabei unterstützt werden, kulturelle Unterschiede als etwas Bereicherndes und nicht als etwas Trennendes wahrzunehmen sowie die Vielfalt der Kulturen in Europa schätzen zu lernen. Es sind vor allem diese Vielfalt und die Qualität künstlerischen Schaffens, die es zu fördern und zu unterstützen gilt.
Drucksache 193/18 (Beschluss)
Beschluss des Bundesrates
Mitteilung der Kommission an das Europäische Parlament, den Rat, den Europäischen Wirtschafts- und Sozialausschuss und den Ausschuss der Regionen: Eine neue europäische Agenda für Kultur
... 5. Der Bundesrat bemängelt hierbei konkret die Neuausrichtung der drei strategischen Ziele der Agenda. Insbesondere lehnt er es ab, dass das bisherige Ziel der Förderung der kulturellen Vielfalt und des interkulturellen Dialogs ersetzt werden soll durch die "soziale Dimension" von Kultur, zu welcher die kulturelle Vielfalt nach den Vorstellungen der Kommission nur noch einen sekundierenden Beitrag zu leisten hat. Ebenso lehnt der Bundesrat die Begrifflichkeit der Kultur als "Ressource" in diesem Zusammenhang strikt ab. Selbstverständlich trägt ein reichhaltiges Kulturangebot essentiell zum gesellschaftlichen und sozialen Leben bei; dies ist aber nicht sein Zweck, sondern seine Folge.
Drucksache 563/18
Gesetzentwurf der Bundesregierung
Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Erneuerbare \-Energien\-Gesetzes, des Kraft -Wärme-Kopplungsgesetzes, des Energiewirtschaftsgesetz es und weiterer energierechtlicher Vorschriften
... Der Netzbetreiber, der zur Erhebung der EEG-Umlage berechtigt ist, kann verlangen, dass das nach Satz 2 Nummer 1 vorzulegende Messkonzept sowie dessen Eignung und die nach Satz 2 Nummer 2 erforderliche Darlegung bei Vorlage durch einen Wirtschaftsprüfer, eine Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, einen genossenschaftlichen Prüfungsverband, einen vereidigten Buchprüfer oder eine Buchprüfungsgesellschaft geprüft wird. § 75 Satz 3 und 4 ist entsprechend anzuwenden.
Drucksache 163/1/18
Empfehlungen der Ausschüsse
Vorschlag für eine Richtlinie des Europäischen Parlaments und des Rates zur Änderung der Richtlinie (EU) Nr. 2017/1132
im Hinblick auf den Einsatz digitaler Werkzeuge und Verfahren im Gesellschaftsrecht
... im Hinblick auf den Einsatz digitaler Werkzeuge und Verfahren im Gesellschaftsrecht
Zur Vorlage allgemein
Zum Richtlinienvorschlag im Einzelnen
Zur Online-Eintragung von Gesellschaften und Bereitstellung von Mustern für die Eintragung von Gesellschaften Artikel 13f und Artikel 13g des Richtlinienvorschlags
Zur Flexibilität der Mitgliedstaaten bei der Ausgestaltung der Online-Verfahren zur Eintragung einer Gesellschaft oder Zweigniederlassung und zur Online-Einreichung von Urkunden oder Angaben
Zur Online-Eintragung von Zweigniederlassungen
Zur Online-Einreichung durch Gesellschaften und Zweigniederlassungen
Zu den weiteren vorgeschlagenen Regelungen
2 Weiteres
Direktzuleitung der Stellungnahme
Drucksache 6/1/18
Empfehlungen der Ausschüsse
Bericht über die Auswirkung der Regelungen zum Elterngeld Plus und zum Partnerschaftsbonus sowie zur Elternzeit
... 5. Es bedarf auch in den kommenden Jahren einer gleichstellungsorientierten Weiterentwicklung der Familienpolitik, die auf der Lebenswirklichkeit und den Wunschvorstellungen der Menschen aufbaut. Die bestehenden Probleme der Aufteilung von Erwerbs- und Sorgearbeit sind nicht im Privaten von den Einzelnen zu bewältigen, sondern es ist eine Aufgabe von Politik und Gesamtgesellschaft, die Rahmenbedingungen so zu gestalten, dass Erwerbs- und Sorgear-beit im gesamten Lebensverlauf für alle, die dies wünschen, vereinbar sind. Das im Zweiten Gleichstellungsbericht entwickelte "Erwerb-Sorge-Modell" bietet hierfür eine wichtige Grundlage.
Drucksache 69/18 (Beschluss)
Beschluss des Bundesrates
Vorschlag für eine Verordnung des Europäischen Parlaments und des Rates über Europäische Crowdfunding-Dienstleister für Unternehmen - COM(2018) 113 final; Ratsdok. 7049/18
... 14. Nach Auffassung des Bundesrates kann jedoch der von der Kommission gewählte Ansatz paralleler Regulierungs- und Aufsichtsregime den angestrebten einheitlichen Rechtsrahmen nicht schaffen. Er ist auch nicht mit der im Primärrecht vorgesehenen Kompetenzverteilung zwischen nationalem und EU-Recht vereinbar und daher abzulehnen. Vielmehr führt der Vorschlag zu einer Konkurrenz zwischen nationalem Rechtsrahmen und nationaler Aufsicht einerseits und dem entsprechenden EU-Regime andererseits. Es droht eine Situation, in der sich Crowdfunding-Dienstleister - zum Nachteil der Investoren - immer für die für sie günstigste Variante entscheiden werden und der Crowdfunding-Markt infolgedessen auch fragmentiert bleiben würde. Es sind auch ungerechtfertigte Diskriminierungen und Eingriffe in die europäischen Grundfreiheiten zwischen Gesellschaften mit Sitz in unterschiedlichen Mitgliedstaaten denkbar, soweit diese mit unterschiedlichen Regulierungen auf demselben Markt in einem Mitgliedstaat tätig werden. Vielmehr spricht sich der Bundesrat daher für einen alleingültigen EU-weit einheitlichen Rechtsrahmen zur Einführung von Mindeststandards aus, der den Prinzipien der Proportionalität und Verhältnismäßigkeit Rechnung trägt. Hierbei sollte auch noch einmal geprüft werden, ob nicht die Rechtsform einer Richtlinie ausreichend ist.
Zum Verbraucherschutz
Zu Crowdfunding-Dienstleistern
Drucksache 246/18 (Beschluss)
Beschluss des Bundesrates
Vorschlag für eine Verordnung des Europäischen Parlaments und des Rates mit Vorschriften für die Unterstützung der von den Mitgliedstaaten im Rahmen der Gemeinsamen Agrarpolitik zu erstellenden und durch den Europäischen Garantiefonds für die Landwirtschaft (EGFL) und den Europäischen Landwirtschaftsfonds für die Entwicklung des ländlichen Raums (ELER) zu finanzierenden Strategiepläne (GAP-Strategiepläne) und zur Aufhebung der Verordnung (EU) Nr. 1305/2013
des Europäischen Parlaments und des Rates sowie der Verordnung (EU) Nr. 1307/2013
des Europäischen Parlaments und des Rates
... 27. Er begrüßt die vorgesehene Möglichkeit der gekoppelten Prämien und bittet die Bundesregierung, sich für die Beibehaltung einzusetzen, um in der kommenden Förderperiode gesellschaftlich erwünschte und naturschutzfachlich bedeutsame extensive Beweidungsformen (zum Beispiel die Beweidung mit Schafen und Ziegen) gezielt fördern zu können.
Drucksache 85/18
Antrag der Länder Berlin, Brandenburg, Bremen, Thüringen
Entschließung des Bundesrates zu weiteren Verbesserungen im Ausbildungsförderungsrecht - Änderung des Bundesausbildungsförderungsgesetz es (BAföG )
... Immer häufiger pflegen auch Schülerinnen und Schüler sowie Studierende neben Schule oder Studium nahe Familienangehörige. Nach der aktuellen Gesetzeslage können Verzögerungen in der Ausbildung, die aus dieser gesellschaftlich erwünschten Tätigkeit erwachsen, nicht berücksichtigt wer-den. Hier sollten die Rahmenbedingungen geprüft werden, inwieweit bei zielstrebig verfolgter Ausbildung eine gleichzeitige pflegerische Tätigkeit förderungsverlängernd berücksichtigt werden kann.
Drucksache 504/5/18
Antrag des Landes Schleswig-Holstein
Entwurf eines Gesetzes für schnellere Termine und bessere Versorgung (Terminservice- und Versorgungsgesetz - TSVG )
... "Für die Zulassung eines medizinischen Versorgungszentrums in der Rechtsform einer Gesellschaft mit beschränkter Haftung oder einer eingetragenen Genossenschaft ist außerdem Voraussetzung, dass die Mitglieder der Gesellschaft vorrangig selbstschuldnerische Bürgschaftserklärungen oder hilfsweise andere Sicherheitsleistungen nach § 232 des
Drucksache 152/18
Unterrichtung durch die Europäische Kommission
Mitteilung der Kommission an das Europäische Parlament, den Rat und den Europäischen Wirtschafts- und Sozialausschuss: Neugestaltung der Rahmenbedingungen für die Verbraucher
... - Die Kommission wird ihre Bemühungen beim Aufbau der Kapazität von Verbraucherorganisationen in einer breit gefächerten Weise fortsetzen. So wird sie zum Beispiel versuchen, die Rolle von Verbraucherorganisationen als Wächter und wichtige Pfeiler der Zivilgesellschaft in Ländern zu stärken, in denen sie noch relativ schwach sind. Auch sollten Ihre Kompetenz und Stimme bei der Gestaltung der Politik auf nationaler Ebene gefestigt werden.
Drucksache 360/18 (Beschluss)
Beschluss des Bundesrates
Verordnung über die Finanzierung der beruflichen Ausbildung nach dem Pflegeberufegesetz sowie zur Durchführung statistischer Erhebungen (Pflegeberufe-Ausbildungsfinanzierungsverordnung - PflAFinV )
... 5. Der Bundesrat erinnert an seine Stellungnahme zum Entwurf eines Pflegeberufereformgesetzes (vgl. BR-Drucksache 20/16(B), Ziffer 40) und mahnt erneut an, in geeigneter Weise sicherzustellen, dass die Kosten der praktischen Ausbildungsteile auch im Falle einer Akademisierung der Ausbildung refinanziert werden. Eine finanzielle Benachteiligung der hochschulischen Pflegeausbildung ist nicht hinnehmbar. Über die Notwendigkeit der Teil-Akademisierung der Pflegeberufe besteht Konsens. Die Länder nehmen diesen Auftrag an, sehen die hochschulische Pflegeausbildung jedoch als eine gesamtgesellschaftliche Aufgabe, bei der der Bund in der Pflicht steht, die Grundlagen dafür zu schaffen, dass die Kosten des praktischen Teils der Ausbildung nicht von den ausbildenden Einrichtungen, den Hochschulen oder den Ländern übernommen werden müssen.
Drucksache 72/18
Unterrichtung durch die Europäische Kommission
Vorschlag für eine Richtlinie des Europäischen Parlaments und des Rates zur Änderung der Richtlinie 2009/65 /EG
/EG des Europäischen Parlaments und des Rates und der Richtlinie 2011/61 /EU
/EU des Europäischen Parlaments und des Rates im Hinblick auf den grenzüberschreitenden Vertrieb von Investmentfonds - COM(2018) 92 final
... "Würde der OGAW infolge einer in Absatz 8 genannten Änderung nunmehr gegen diese Richtlinie verstoßen, so teilen die in Absatz 8 genannten zuständigen Behörden der Verwaltungsgesellschaft innerhalb von zehn Arbeitstagen mit, dass sie die Änderung nicht durchführen darf.
Drucksache 630/1/18
Empfehlungen der Ausschüsse
Gemeinsame Mitteilung der Kommission an das Europäische Parlament, den Europäischen Rat, den Rat, den Europäischen Wirtschafts- und Sozialausschuss und den Ausschuss der Regionen: Aktionsplan gegen Desinformation
... 1. Der Bundesrat begrüßt, dass die Kommission die Gefahr der gezielten Manipulation politischer und gesellschaftlicher Debatten durch Desinformationen für den demokratischen Prozess, die gesellschaftliche Stabilität und die öffentliche Sicherheit und Ordnung ernst nimmt. Auf die Stellungnahme des Bundesrates vom 8. Juni 2018 (BR-Drucksache 154/18(B)) wird Bezug genommen.
Drucksache 105/18
Verordnung des Bundesministeriums der Justiz und für Verbraucherschutz
Verordnung über die Ausgestaltung der Gesellschafterliste (Gesellschafterlistenverordnung - GesLV )
Verordnung über die Ausgestaltung der Gesellschafterliste (Gesellschafterlistenverordnung -
A. Problem und Ziel
B. Lösung
C. Alternativen
D. Haushaltsausgaben ohne Erfüllungsaufwand
E. Erfüllungsaufwand
E.1 Erfüllungsaufwand für Bürgerinnen und Bürger
E.2 Erfüllungsaufwand für die Wirtschaft
E.3 Erfüllungsaufwand der Verwaltung
F. Weitere Kosten
Verordnung
Verordnung
§ 1 Nummerierung von Geschäftsanteilen
§ 2 Veränderungsspalte
§ 3 Wegfallen der Altangaben
§ 4 Prozentangaben
§ 5 Übergangsvorschriften
§ 6 Inkrafttreten
Begründung
A. Allgemeiner Teil
I. Zielsetzung und Notwendigkeit der Regelungen
II. Wesentlicher Inhalt des Entwurfs
III. Alternativen
IV. Regelungskompetenz
V. Vereinbarkeit mit dem Recht der Europäischen Union und völkerrechtlichen Verträgen
VI. Regelungsfolgen
1. Rechts- und Verwaltungsvereinfachung
2. Nachhaltigkeitsaspekte
3. Haushaltsausgaben ohne Erfüllungsaufwand
4. Erfüllungsaufwand
a Erfüllungsaufwand für Bürgerinnen und Bürger
b Erfüllungsaufwand für die Wirtschaft
c Erfüllungsaufwand der Verwaltung
5. Weitere Kosten
6. Weitere Regelungsfolgen
VII. Befristung; Evaluierung
B. Besonderer Teil
Zu § 1
Zu § 2
Zu § 3
Zu § 4
Zu § 5
Zu § 6
Drucksache 281/18
Gesetzentwurf der Bundesregierung
Entwurf eines Gesetzes zur Weiterentwicklung des Teilzeitrechts - Einführung einer Brückenteilzeit
... Das Gesetz strebt bei der Weiterentwicklung des Teilzeitrechts ein angemessenes Gleichgewicht zwischen Arbeitgeber- und Arbeitnehmerinteressen an. Die vorgesehenen Regelungen sollen die Akzeptanz bei Arbeitgebern sowie Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern für Teilzeitarbeit erhöhen, durch den Ausbau von Teilzeitarbeitsmöglichkeiten neue Beschäftigung schaffen und den Wechsel von einem Vollzeit- in ein Teilzeitarbeitsverhältnis oder umgekehrt bzw. eine Veränderung der Stundenzahl in Teilzeitarbeit erleichtern. Durch die Förderung der Teilzeitarbeit kann auch eine gleichmäßigere Verteilung der Arbeit in der Gesellschaft erreicht werden.
A. Problem und Ziel
B. Lösung
C. Alternativen
D. Haushaltsausgaben ohne Erfüllungsaufwand
E. Erfüllungsaufwand
E.1 Erfüllungsaufwand für Bürgerinnen und Bürger
E.2 Erfüllungsaufwand für die Wirtschaft
E.3 Erfüllungsaufwand der Verwaltung
F. Weitere Kosten
Gesetzentwurf
Entwurf
Artikel 1 Änderung des Teilzeit- und Befristungsgesetzes
§ 9 Verlängerung der Arbeitszeit
§ 9a Zeitlich begrenzte Verringerung der Arbeitszeit
§ 22 Abweichende Vereinbarungen
Artikel 2 Änderung des Vierten Buches Sozialgesetzbuch
Artikel 3 Inkrafttreten
Begründung
A. Allgemeiner Teil
I. Zielsetzung und Notwendigkeit der Regelungen
II. Wesentlicher Inhalt des Entwurfs
III. Alternativen
IV. Gesetzgebungskompetenz
V. Vereinbarkeit mit dem Recht der Europäischen Union und völkerrechtlichen Verträgen
VI. Gesetzesfolgen
1. Rechts- und Verwaltungsvereinfachung
2. Nachhaltigkeitsaspekte
3. Haushaltsausgaben ohne Erfüllungsaufwand
4. Erfüllungsaufwand
5. Weitere Kosten
6. Weitere Gesetzesfolgen
VII. Befristung; Evaluierung
B. Besonderer Teil
Zu Artikel 1
Zu Nummer 1
Zu Buchstabe a
Zu Buchstabe b
Zu Buchstabe c
Zu Buchstabe d
Zu Nummer 2
Zu Buchstabe a
Zu Buchstabe b
Zu Nummer 3
Zu Nummer 4
Zu Absatz 1
Zu Absatz 2
Zu Absatz 3
Zu Absatz 4
Zu Absatz 5
Zu Absatz 6
Zu Absatz 7
Zu Nummer 5
Zu Buchstabe a
Zu Buchstabe b
Zu Buchstabe c
Zu Buchstabe d
Zu Absatz 5
Zu Buchstabe e
Zu Nummer 6
Zu Absatz 1
Zu Absatz 2
Zu Artikel 2
Zu Artikel 3
Anlage Entwurf eines Gesetzes zur Weiterentwicklung des Teilzeitrechts - Einführung einer Brückenteilzeit (NKR-Nr. 4453, BMAS)
I. Zusammenfassung
II. Im Einzelnen
II.1. Erfüllungsaufwand
3 Wirtschaft
Einmaliger Erfüllungsaufwand
Jährlicher Erfüllungsaufwand
Verwaltung Bund, Länder/Kommunen
4 Bund
Länder und Kommunen
Jährlicher Erfüllungsaufwand
4 Bund
Länder und Kommunen
II.2. ‚One in one Out‘-Regel
II.3. Evaluierung
III. Votum
Drucksache 48/18
Antrag des Landes Berlin
Entschließung des Bundesrates - Die Situation der Pflege durch Pflegepersonaluntergrenzen spürbar verbessern
... 2. Der Bundesrat ist der Auffassung, dass die Vereinbarung der Vertragsparteien (Spitzenverband Bund der Krankenkassen und Deutsche Krankenhausgesellschaft) zu einer spürbaren Verbesserung der Personalschlüssel im Pflegebereich in den Krankenhäusern führen muss. Sollte diese Vereinbarung ganz oder teilweise nicht zustande kommen, muss das Bundesministerium für Gesundheit sachgerechte Pflegepersonaluntergrenzen zeitnah in einer Rechtsverordnung nach § 137i Absatz 3
Drucksache 137/18
Gesetzesantrag des Freistaates Sachsen
Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Gesetzes über Urheberrecht und verwandte Schutzrechte
... /EG /EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 22. Mai 2001 zur Harmonisierung bestimmter Aspekte des Urheberrechts und der verwandten Schutzrechte in der Informationsgesellschaft; Art. 8 Absatz 1 und 2 Satz 1 der Richtlinie
Drucksache 12/18 (Beschluss)
Beschluss des Bundesrates
Vorschlag für eine Richtlinie des Europäischen Parlaments und des Rates über Hafenauffangeinrichtungen für die Entladung von Abfällen von Schiffen, zur Aufhebung der Richtlinie 2000/59 /EG
/EG und zur Änderung der Richtlinien 2009/16 /EG
/EG und 2010/65 /EU
/EU - COM(2018) 33 final
... 2. Der Bundesrat stellt fest, dass die Meeresverschmutzung mit Müll ein gravierendes ökologisches, gesellschaftliches und wirtschaftliches Problem darstellt. Es gilt, den Schutz der Meere insbesondere vor Vermüllung nachhaltig zu verbessern. In diesem Zusammenhang weist er auf die Aktionspläne zur Reduzierung von Meeresmüll hin, die im Rahmen der deutschen G7- und G20-Präsidentschaften beschlossen wurden und die einer konkreten Umsetzung auf regionaler wie internationaler Ebene bedürfen. Der Bundesrat erinnert daran, dass Kunststoffe mit ungefähr 75 Prozent den größten Anteil des Meeresmülls ausmachen und dass die Richtlinie
Drucksache 505/18 (Beschluss)
Stellungnahme des Bundesrates
Entwurf eines Vierten Gesetzes zur Änderung des Umwandlungsgesetz es
... Der Bundesrat bittet, im weiteren Gesetzgebungsverfahren zu prüfen, ob weitergehende Möglichkeiten zur Vermeidung einer zeitlich unmittelbar mit dem Brexit verbundenen Haftung von Gesellschaftern einer Limited mit Verwaltungssitz in Deutschland geschaffen werden können.
1. Zum Gesetzentwurf insgesamt
2. Zu Artikel 1 Nummer 8 § 122m UmwG
Drucksache 227/1/18
Empfehlungen der Ausschüsse
Vorschlag für eine Verordnung des Europäischen Parlaments und des Rates mit gemeinsamen Bestimmungen für den Europäischen Fonds für regionale Entwicklung, den Europäischen Sozialfonds Plus, den Kohäsionsfonds und den Europäischen Meeres- und Fischereifonds sowie mit Haushaltsvorschriften für diese Fonds und für den Asyl- und Migrationsfonds, den Fonds für die innere Sicherheit und das Instrument für Grenzmanagement und Visa
... 11. Der Bundesrat unterstreicht, dass die Verordnungsvorschläge die Anliegen der Mitgliedstaaten nach Vereinfachung und Erleichterung für das Management der Fonds in weiten Teilen erfüllen und dadurch einen größeren gesellschaftlichen Gewinn für die Unionsbürgerinnen und -bürger erbringen können.
Drucksache 53/18 (Beschluss)
Gesetzentwurf des Bundesrates
Entwurf eines Gesetzes zur Einführung von Kammern für internationale Handelssachen (KfiHG)∗
... Der Gesetzgeber handelt im Rahmen seines Spielraums, wenn er zur Ausgestaltung des Öffentlichkeitsgrundsatzes aus den bereits genannten, gewichtigen Gründen die Möglichkeit einräumt, im Einverständnis der Verfahrensbeteiligten und des Gerichts den Prozess in englischer Sprache zu führen. Lässt er vor diesem Hintergrund bei Bedarf Englisch als Gerichtssprache zu, genügt er den verfassungsgerichtlichen Anforderungen, die sich aus dem Rechtsstaats- und Demokratiegebot ergeben. Das Bundesverfassungsgericht hat es mit Blick auf die rechtsstaatliche Komponente des Öffentlichkeitsgrundsatzes in dieser Hinsicht für entscheidend gehalten, dass eine öffentliche Kontrolle des Gerichtsverfahrens gewährleistet sei: Die Handelnden dürften nicht in dem Gefühl, "unter sich zu sein", Verfahrensgarantien unbeachtet lassen oder tatsächlich und rechtlich wesentliche Gesichtspunkte unbeachtet lassen (BVerfG, a. a. O., juris, Tz. 71). Diese Kontrollfunktion bleibt aber auch dann gesichert, wenn die öffentliche Gerichtsverhandlung auf Englisch geführt wird. Nach einer repräsentativen Umfrage des IfD Allensbach vom April 2008 haben 67 Prozent der Befragten (ab 16 Jahre) angegeben, dass sie Englisch einigermaßen gut sprechen und verstehen können (Quelle: Gesellschaft für deutsche Sprache). Angesichts des in diesem Wert zum Ausdruck kommenden hohen Verbreitungsgrades der englischen Sprache müssen die Verfahrensbeteiligten gewärtigen, dass die in englischer Sprache geführte Verhandlung durch Zuhörer in annähernd gleichem Umfang verfolgt - und damit kontrolliert - werden kann wie bei einem Gebrauch der deutschen Sprache. Die nicht fern liegende Möglichkeit, dass diese beobachtende Kontrolle stattfindet, ist unter rechtsstaatlichen Gesichtspunkten entscheidend, nicht hingegen die Frage, ob der einzelne Zuhörer in der öffentlichen Sitzung tatsächlich alles Gesprochene versteht.
A. Problem und Ziel
B. Lösung
C. Alternativen
D. Finanzielle Auswirkungen auf die öffentlichen Haushalte
1. Bund
a Haushaltsausgaben ohne Vollzugsaufwand
b Vollzugsaufwand
2. Länder
a Haushaltsausgaben ohne Vollzugsaufwand
b Vollzugsaufwand
E. Sonstige Kosten
F. Bürokratiekosten
Gesetzentwurf
Anlage Entwurf eines Gesetzes zur Einführung von Kammern für internationale Handelssachen (KfiHG)
Artikel 1 Änderung des Gerichtsverfassungsgesetzes
§ 114a
§ 114b
§ 114c
Artikel 2 Änderung der Zivilprozessordnung
Artikel 3 Änderung des Gesetzes betreffend die Einführung der Zivilprozessordnung
§ 37b Auf Verfahren, die zum Zeitpunkt des Inkrafttretens des Gesetzes über die Einführung von Kammern für internationale Handelssachen vom ... (BGBl. I S. ...) anhängig sind, finden die bis zu diesem Zeitpunkt geltenden Vorschriften Anwendung.
Artikel 4 Inkrafttreten
Begründung
A. Allgemeiner Teil
I. Ausgangslage
II. Zielsetzung und wesentlicher Inhalt des Gesetzentwurfs
III. Auswirkungen des Gesetzentwurfs
1. Auswirkungen auf die Haushalte der Länder
2. Auswirkungen auf die Wirtschaft und das allgemeine Preisniveau
3. Auswirkungen von gleichstellungspolitischer Bedeutung
IV. Gesetzgebungskompetenz
V. Zustimmungsbedürftigkeit
B. Besonderer Teil
Zu Artikel 1
Zu den Nummer n
Zu Nummer 3
Zu Nummer 4
Zu § 114a
Zu § 114b
Zu § 114c
Zu Nummer 5
Zu Artikel 2
Zu Nummer 1
Zu Nummer 2
Zu Artikel 3
Zu Artikel 4
Drucksache 137/18 (Beschluss)
Gesetzentwurf des Bundesrates
Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Gesetzes über Urheberrecht und verwandte Schutzrechte
... /EG /EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 22. Mai 2001 zur Harmonisierung bestimmter Aspekte des Urheberrechts und der verwandten Schutzrechte in der Informationsgesellschaft; Artikel 8 Absatz 1 und 2 Satz 1 der Richtlinie
Drucksache 105/18 (Beschluss)
Beschluss des Bundesrates
Verordnung über die Ausgestaltung der Gesellschafterliste (Gesellschafterlistenverordnung - GesLV )
Verordnung über die Ausgestaltung der Gesellschafterliste (Gesellschafterlistenverordnung -
Drucksache 154/18 (Beschluss)
Beschluss des Bundesrates
Mitteilung der Kommission an das Europäische Parlament, den Rat, den Europäischen Wirtschafts- und Sozialausschuss und den Ausschuss der Regionen: Bekämpfung von Desinformation im Internet - ein europäisches Konzept
... 1. Der Bundesrat begrüßt, dass die Kommission die Gefahr der gezielten Manipulation politischer und gesellschaftlicher Debatten durch Desinformationen für den demokratischen Prozess, die gesellschaftliche Stabilität und die öffentliche Sicherheit und Ordnung ernst nimmt.
Drucksache 94/18
Unterrichtung durch die Europäische Kommission
Vorschlag für eine Richtlinie des Rates zur Festlegung von Vorschriften für die Unternehmensbesteuerung einer signifikanten digitalen Präsenz - COM(2018) 147 final
... Die digitale Wirtschaft verändert die Art und Weise, wie wir interagieren, konsumieren und Geschäfte tätigen. Digitale Unternehmen wachsen weitaus stärker als die Wirtschaft insgesamt, und dieser Trend wird sich wahrscheinlich fortsetzen. Digitale Technologien bringen viele Vorteile für die Gesellschaft mit sich, und aus steuerlicher Sicht schaffen sie Möglichkeiten für die Steuerverwaltungen und bieten Lösungen zur Verringerung des Verwaltungsaufwands, erleichtern die Zusammenarbeit zwischen Steuerbehörden und tragen zudem zur Bekämpfung der Steuerhinterziehung bei.
Vorschlag
Begründung
1. Kontext des Vorschlags
- Gründe und Ziele des Vorschlags
- Kohärenz mit den bestehenden Vorschriften in diesem Bereich
- Kohärenz mit der Politik der Union in anderen Bereichen
2. Rechtsgrundlage, Subsidiarität und Verhältnismässigkeit
- Rechtsgrundlage
- Subsidiarität bei nicht ausschließlicher Zuständigkeit
- Verhältnismäßigkeit
- Wahl des Instruments
3. Ergebnisse der EX-POST-BEWERTUNG, der Konsultation der Interessenträger und der Folgenabschätzung
- Konsultation der Interessenträger
- Folgenabschätzung
4. Auswirkungen auf den Haushalt
5. Weitere Angaben
- Durchführungspläne sowie Monitoring-, Bewertungs- und Berichterstattungsmodalitäten
- Ausführliche Erläuterung einzelner Bestimmungen des Vorschlags
Geltungsbereich Artikel 2
Begriffsbestimmungen Artikel 3
Signifikante digitale Präsenz Artikel 4
Der signifikanten digitalen Präsenz zuzuordnende Gewinne Artikel 5
Vorschlag
Kapitel I Gegenstand, Begriffsbestimmungen und Geltungsbereich
Artikel 1 Gegenstand
Artikel 2 Geltungsbereich
Artikel 3 Begriffsbestimmungen
Kapitel II SIGNIFIKANTE DIGITALE Präsenz
Artikel 4 Signifikante digitale Präsenz
Artikel 5 Gewinne, die einer signifikanten digitalen Präsenz zuzuordnen sind oder im Zusammenhang mit ihr stehen
Kapitel III Schlussbestimmungen
Artikel 6 Überprüfung
Artikel 7 Ausschuss für die Besteuerung der digitalen Wirtschaft
Artikel 8 Begrenzung der bei den Nutzern erhobenen Daten
Artikel 9 Umsetzung
Artikel 10 Inkrafttreten
Artikel 11 Adressaten
Anhang I Liste der Steuern gemäß Artikel 3 Absatz 1:
Anhang II Liste der Dienstleistungen gemäß Artikel 3 Absatz 5 Buchstabe f:
Anhang III Liste der Dienstleistungen, die gemäß Artikel 3 Absatz 5 letzter Satz nicht als digitale Dienstleistungen gelten:
Drucksache 231/18 (Beschluss)
Beschluss des Bundesrates
Vorschlag für eine Verordnung des Europäischen Parlaments und des Rates zur Aufstellung des Programms "Rechte und Werte"
... 6. Der Bundesrat fordert darüber hinaus, die Bedeutung der Freiheitsrechte im Programm "Rechte und Werte" stärker zu verankern. Insbesondere Meinungs- und Pressefreiheit sind für eine demokratische Gesellschaft schlechthin konstitutiv. Dies findet im Verordnungsvorschlag nicht ausreichend Berücksichtigung.
Drucksache 231/1/18
Empfehlungen der Ausschüsse
Vorschlag für eine Verordnung des Europäischen Parlaments und des Rates zur Aufstellung des Programms "Rechte und Werte"
... 6. Der Bundesrat fordert darüber hinaus, die Bedeutung der Freiheitsrechte im Programm "Rechte und Werte" stärker zu verankern. Insbesondere Meinungs-und Pressefreiheit sind für eine demokratische Gesellschaft schlechthin konstitutiv. Dies findet im Verordnungsvorschlag nicht ausreichend Berücksichtigung.
Drucksache 357/18
Verordnung des Bundesministeriums für Gesundheit
Erste Verordnung zur Änderung der Medizinprodukte -Abgabeverordnung
... In den letzten Jahren hat sich die Qualität und Handhabbarkeit von In-vitro-Diagnostika zur Eigenanwendung (Schnelltests für den Laiengebrauch, sog. Selbsttests) weiterentwickelt. Insbesondere für den Nachweis des Humanen Immundefizi-enz-Virus (HIV) liegen mittlerweile leistungsstarke und für Laien gut handhabbare Selbsttests vor. Indem Selbsttests von Menschen angewendet werden, die einen autonomen Weg der Testung wünschen und sich bislang gar nicht oder nicht regelmäßig testen lassen, erhöht sich durch die Abgabe der Selbsttests die Wahrscheinlichkeit, dass Infektionen zu einem früheren Zeitpunkt erkannt und behandelt werden und dadurch die Weitergabe von Infektionen verhindert wird. Das Bundesministerium für Gesundheit hat außerdem vor dem Hintergrund neuer wissenschaftlicher Erkenntnisse im Juli 2017 einen Fachaustausch zu Selbst- und Einsendetests für HIV und andere sexuell übertragbare Infektionen mit Vertreterinnen und Vertretern relevanter medizinischer Fachgesellschaften und der Bundesärztekammer, der Länder, des öffentlichen Gesundheitsdienstes, der AIDS-Hilfen, der Selbsthilfe und der Fachbehörden durchgeführt. Es bestand breiter Konsens unter den Expertinnen und Experten, dass Selbsttests für sexuell übertragbare Infektionen eine sinnvolle und notwendige Ergänzung der bisherigen Testmöglichkeiten darstellen und der Zugang für Laien deshalb eröffnet werden sollte. Unter Abwägung aller Gesichtspunkte kann daher die Beschränkung der Abgabe an Laien für bestimmte Tests aufgehoben werden.
Drucksache 325/18
Antrag des Freistaates Bayern
Entschließung des Bundesrates zur steuerlichen Entlastung der deutschen Wirtschaft
... 4. Faire Wettbewerbsbedingungen sind ein wichtiger Faktor in einer weltweit immer stärker vernetzten Wirtschaft. Gleichzeitig hält der Bundesrat steuerpolitische Impulse zur Verbesserung der Attraktivität des Wirtschaftsstandortes Deutschland für erforderlich. Mit einer Steuerbelastung von Kapitalgesellschaften von knapp 30 Prozent, in kreisfreien Städten sogar 31,5 Prozent, kann Deutschland im internationalen Wettbewerb um Investitionen kaum noch punkten. Der Bundesrat sieht daher die Notwendigkeit einer Absenkung der Unternehmensteuerbelas-tung, indem eine teilweise Anrechnung der Gewerbesteuer auch bei der Körperschaftsteuer eingeführt wird. Dies hätte den Vorteil gegenüber einer schlichten Körperschaftsteuersatzsenkung, dass neben einer Entlastung des steuerlichen Gewinns mittelbar die Belastungen aus den ertragsunabhängigen Besteuerungselementen der Gewerbesteuer abgemildert würden.
Drucksache 614/18
Gesetzesbeschluss des Deutschen Bundestages
Gesetz zur Änderung des Erneuerbare \-Energien\-Gesetzes, des Kraft -Wärme-Kopplungsgesetzes, des Energiewirtschaftsgesetz es und weiterer energierechtlicher Vorschriften
... Wurde eine nach Absatz 3 erfolgte Schätzung aufgrund von § 75 Satz 2 geprüft, muss im Antragsverfahren nach den §§ 63 bis 69a für die Bescheinigung nach § 64 Absatz 3 Nummer 1 Buchstabe c Doppelbuchstabe bb keine erneute Prüfung dieser Schätzung durch einen Wirtschaftsprüfer, eine Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, einen genossenschaftlichen Prüfungsverband, einen vereidigten Buchprüfer oder eine Buchprüfungsgesellschaft vorgenommen werden. Ausschließlich für die Zwecke des Antragsverfahrens nach den §§ 63 bis 69a für die Begrenzungsjahre 2019 und 2020 wird unwiderlegbar vermutet, dass die Angabe zu selbstverbrauchten Strommengen des jeweiligen Nachweisjahres richtig ist, soweit diese bereits in den Antragsverfahren zu den Begrenzungsjahren 2016 bis 2018 vom Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle geprüft und akzeptiert worden ist."
Drucksache 526/18
Gesetzesbeschluss des Deutschen Bundestages
Gesetz zur Umsetzung der Marrakesch-Richtlinie über einen verbesserten Zugang zu urheberrechtlich geschützten Werken zugunsten von Menschen mit einer Seh- oder Lesebehinderung
... "3. die Aufsicht des Deutschen Patent- und Markenamts über die Einhaltung der Pflichten nach Nummer 1 nach Maßgabe des § 85 Absatz 1 und 3 sowie des § 89 des Verwertungsgesellschaftengesetzes."
Drucksache 122/18
Unterrichtung durch das Bundesministerium der Finanzen
Haushaltsführung 2017 - Über- und außerplanmäßige Ausgaben und Verpflichtungsermächtigungen im vierten Vierteljahr des Haushaltsjahres 2017; Vierteljährliche Mitteilung gemäß § 37 Absatz 4 Bundeshaushaltsordnung i.V.m. § 4 Absatz 2 Haushaltsgesetz 2017
... Gesellschaft und Verfassung
>> Weitere Fundstellen >>
Suchbeispiele:
Informationssystem - umwelt-online Internet
Das Informationssystem umfaßt alle bei umwelt-online implementierten Dateien zu den Umweltmedien/Bereichen:
Abfall ,
Allgemeines ,
Anlagentechnik ,
Bau ,
Biotechnologie ,
Energienutzung ,
Gefahrgut ,
Immissionsschutz ,
Lebensmittel & Bedarfsgegenstände,
Natur -,
Pflanzen -,
Tierschutz ,
Boden/Altlasten ,
Störfallprävention&Katastrophenschutz ,
Chemikalien ,
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