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"Glück"


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0326/05
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0631/05
0924/05
0853/05
0948/1/05
0087/05
0183/05
0804/05
0270/05
0655/1/05
0924/1/05
0618/04
0912/04
0782/04
0280/04
0681/1/04
0429/04
0128/04B
0301/04
0591/04
0915/04
1013/04
0762/03
Drucksache 889/1/09

... Anhaltspunkte dafür, dass ein gewaltsamer Tod, Freitod oder ein Unglücksfall vorliegt können sich nicht nur aus der Anzeige, sondern auch aus anderen Umständen ergeben beispielsweise aus der Todesbescheinigung oder aus Erklärungen anderer Personen.



Drucksache 889/09

... 28.3. Anhaltspunkte für einen gewaltsamen Tod Ergeben sich aus der Anzeige des Sterbefalles Anhaltspunkte dafür, dass ein gewaltsamer Tod, Freitod oder ein Unglücksfall vorliegt, ist die Beurkundung des Sterbefalls zurückzustellen und die zuständige Behörde um eine Mitteilung zu bitten, ob über den Todesfall eine amtliche Ermittlung stattfindet.



Drucksache 262/09

... . Besonders schwere Unglücksfälle im Sinne des Artikel 35 Absatz 2 Satz 2 und Absatz 3, d.h. Schadensereignisse von großem Ausmaß und von Bedeutung für die Öffentlichkeit, die durch Unfälle, technisches oder menschliches Versagen ausgelöst oder von Dritten absichtlich herbeigeführt werden;



Drucksache 630/09

... (4) Bei der Bekämpfung von Katastrophen, öffentlichen Notständen und Unglücksfällen größeren Ausmaßes unterliegen die Einheiten des Technischen Hilfswerks den fachlichen Weisungen der anfordernden Stellen. Die Befugnisse der Helferinnen und Helfer richten sich in diesen Fällen nach den Weisungen und den rechtlichen Zuständigkeiten der Einsatzleitung.



Drucksache 284/1/09

... hinaus, da eine Abwicklung auch solcher Verfahren über die einheitliche Stelle vorgesehen ist, die von dem Anwendungsbereich der Dienstleistungsrichtlinie ausdrücklich ausgenommen wurden (Versicherungsvermittlung, Glücksspiele, Bewachungsgewerbe). Den Ländern sollte zumindest die Möglichkeit eingeräumt werden, die Zuständigkeit des einheitlichen Ansprechpartners - abweichend von der bundesrechtlichen Regelung - im Einklang mit der

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 284/1/09




1. Zu Artikel 1 Nummer 2 § 4 Absatz 1 Satz 1 GewO

3. Zu Artikel 1 Nummer 2 § 4 Absatz 2 Satz 2 GewO

4. Zu Artikel 1 Nummer 4 § 6a GewO

5. Zu Artikel 1 Nummer 4 § 6a Satz 2 - neu - GewO

6. Zu Artikel 1 Nummer 4 § 6a Absatz 2 - neu - GewO

7. Zu Artikel 1 Nummer 4 § 6b Satz 2 - neu - GewO

8. Zu Artikel 1 Nummer 10 § 36 Absatz 3 Nummer 3 Buchstabe e GewO

9. Zu Artikel 1 Nummer 15 Buchstabe b1 - neu - § 56a Absatz 1 Satz 1, Satz 3 Nummer 2 GewO

10. Zu Artikel 1 Nummer 19 Buchstabe b1 - neu - § 146 Absatz 2 Nummer 2 - neu - GewO

11. Zu Artikel 2 § 10 Absatz 1 Satz 2 HwO *

12. Zu Artikel 2 Nummer 2 - neu - § 10 Absatz 2 Satz 5 - neu - HwO *

Artikel 2
Änderung der Handwerksordnung

13. Zu Artikel 2a - neu - Inhaltsübersicht zu § 53a - neu -, § 53a - neu - IfSG

Artikel 2a
Änderung des Infektionsschutzgesetzes

§ 53a
Verfahren über eine einheitliche Stelle, Entscheidungsfrist

14. Zu Artikel 3 Nummer 1 Inhaltsübersicht WPO , Nummer 2 § 4b - neu - WPO

§ 4a
< wie Vorlage >

§ 4b
Genehmigungsfrist


 
 
 


Drucksache 414/09

... 13. beglückwünscht die Mitgliedstaaten zu ihren Bemühungen, Investitionen Vorrang einzuräumen, durch die die Erwerbsbeteiligung verbessert, die Chancengleichheit gewährleistet und daher die im Rahmen des Europäischen Sozialfonds und des Programms PROGRESS 2007-2013 geförderten Maßnahmen zur Beseitigung der Diskriminierung und zur Verbesserung der Situation der Frauen auf dem Arbeitsmarkt unterstützt werden sollen; würdigt die Maßnahmen der Mitgliedstaaten in ihren durch den Europäischen Sozialfonds finanzierten Programmen, durch die Fähigkeiten verbessert sowie die Armut und die soziale Ausgrenzung bekämpft werden sollen; unterstreicht, wie wichtig und notwendig es angesichts der sich verstärkenden Wirtschaftskrise ist, die Anstrengungen zur Förderung der Erwerbsbeteiligung fortzusetzen und die besonderen Bedürfnisse von Menschen mit Behinderungen und älteren Menschen in allen Phasen der Umsetzung und Bewertung der Kohäsionspolitik zu berücksichtigen;



Drucksache 380/08

... C. in der Erwägung, dass es bei solchen Unfällen zwar nicht zu denselben Auswirkungen auf die Umwelt kommt wie bei Tankerunglücken, dass sie aber gleichwohl Anlass zu Befürchtungen in der Gesellschaft geben,



Drucksache 469/08

... 1. begrüßt das in Doha erreichte Abkommen betreffend die Wahl von General Michel Sleiman zum Präsidenten der Republik in den kommenden Tagen, die Schaffung einer neuen Regierung der nationalen Einheit und die Annahme des Wahlgesetzes; ruft die Abkommenspartner auf, dieses in vollem Umfang umzusetzen; unterstreicht, wie wichtig die positive Reaktion der internationalen Gemeinschaft ist; beglückwünscht die libanesischen Parteien zu dem Abkommen sowie den Staat Katar und die Liga der Arabischen Staaten zur erfolgreichen Vermittlung;



Drucksache 721/08 (Beschluss)

Benennung von Beauftragten des Bundesrates in Beratungsgremien der Europäischen Union (Ratsarbeitsgruppe Niederlassungsrecht/Dienstleistungen (Glücksspiel))



Drucksache 768/08A

... /EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 15. März 2006 hat der Europäische Gesetzgeber auf neuere Unglücke im Metallerzbergbau in den Jahren 1998 und 2000 reagiert. Die Richtlinie



Drucksache 960/08

... 10 Der hypothetische Fall eines in Frankreich verunglückenden belgischen Busses mit marokkanischem Fahrer veranschaulicht die Komplexität des Problems.



Drucksache 377/08

... 9. beglückwünscht die Regierung zum Fortschritt, der im wirtschaftlichen Bereich erzielt wurde ohne die makroökonomische Stabilität anzutasten; begrüßt die Steuerpolitik und die gesteigerte Haushaltsdisziplin, die zu höheren Staatseinnahmen geführt haben; begrüßt das verbesserte Wirtschaftsklima und die Maßnahmen zur Verringerung der rechtlichen und administrativen Hindernisse für gewerbliche Neugründungen;



Drucksache 635/08

... ) einen Zugewinn von 20 000 Euro erzielt. In der Folgezeit gibt er 8 000 Euro für eine Urlaubsreise aus und behauptet zudem, die restlichen 12 000 Euro beim Glücksspiel verloren zu haben. Zum Zeitpunkt der Beendigung des Güterstandes durch das rechtskräftige Scheidungsurteil (Stichtag nach § 1378 Abs. 2 BGB) ist bei M. somit kein Vermögen nachweisbar. Hat F. keinen Zugewinn erzielt, beträgt der Anspruch von F. auf Zugewinnausgleich rechnerisch 10 000 Euro, wird aber wegen § 1378 Abs. 2 BGB auf 0 Euro reduziert. Vor diesem Ergebnis bietet auch § 1375 Abs. 2 BGB keinen Schutz, nach dem bei der Berechnung des Zugewinns illoyale Vermögensminderungen dem Endvermögen hinzuzurechnen sind.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 635/08




A. Problem und Ziel

B. Lösung

C. Alternativen

D. Finanzielle Auswirkungen auf die öffentlichen Haushalte

E. Sonstige Kosten

F. Bürokratiekosten

Gesetzentwurf

Entwurf

Artikel 1
Änderung des Bürgerlichen Gesetzbuchs

§ 1384
Berechnungszeitpunkt des Zugewinns und Höhe der Ausgleichsforderung bei Scheidung

§ 1385
Vorzeitiger Zugewinnausgleich des ausgleichsberechtigten Ehegatten bei vorzeitiger Aufhebung der Zugewinngemeinschaft

§ 1386
Vorzeitige Aufhebung der Zugewinngemeinschaft

§ 1387
Berechnungszeitpunkt des Zugewinns und Höhe der Ausgleichsforderung bei vorzeitigem Ausgleich oder vorzeitiger Aufhebung

§ 1388
Eintritt der Gütertrennung

Untertitel 1a Behandlung der Ehewohnung und der Haushaltsgegenstände anlässlich der Scheidung

§ 1568a
Ehewohnung

§ 1568b
Haushaltsgegenstände

Artikel 2
Aufhebung der Hausratsverordnung

Artikel 3
Änderung des Gesetzes über das Verfahren in Familiensachen und in den Angelegenheiten der freiwilligen Gerichtsbarkeit

Abschnitt 6
Verfahren in Ehewohnungs- und Haushaltssachen

§ 200
Ehewohnungssachen; Haushaltssachen

Artikel 4
Änderung des Gesetzes über Gerichtskosten in Familiensachen

§ 48
Ehewohnungs- und Haushaltssachen

Artikel 5
Änderung des Rechtsanwaltsvergütungsgesetzes

Artikel 6
Änderung des Einführungsgesetzes zum Bürgerlichen Gesetzbuche

§ ...[18] Übergangsvorschrift zum Gesetz zur Änderung des Zugewinnausgleichs- und Vormundschaftsrechts vom (Einsetzen: Datum des Tages der Ausfertigung)

Artikel 7
Änderung des Lebenspartnerschaftsgesetzes

§ 17
Behandlung der gemeinsamen Wohnung und der Haushaltsgegenstände anlässlich der Aufhebung der Lebenspartnerschaft

Artikel 8
Änderung des Wohnungseigentumsgesetzes

Artikel 9
Änderung der Bundesnotarordnung

Artikel 10
Änderung der Vorsorgeregister-Verordnung

§ 10
Betreuungsverfügungen

Artikel 11
Inkrafttreten

Begründung

A. Allgemeiner Teil

1. Die Ausgangslage im Zugewinnausgleichsrecht

2. Probleme und Lösungen im Zugewinnausgleichsrecht

a Berücksichtigung von Schulden bei der Eheschließung negatives Anfangsvermögen

b Schutz vor Vermögensmanipulationen bei Trennung und Scheidung - Auseinanderfallen der Stichtage in § 1378 Abs. 2 und § 1384 BGB

c Schutz vor Vermögensmanipulationen bei Trennung und Scheidung - Verbesserung des vorläufigen Rechtsschutzes

d Auskunftspflicht in § 1379 BGB

e Hausratsverordnung

3. Anpassung der vormundschaftsrechtlichen Genehmigungspflichten an den modernen Zahlungsverkehr

4. Haltung der Landesjustizverwaltungen und der beteiligten Fachkreise und Verbände

5. Kosten, Preiswirkungen/Bürokratiekosten

6. Gesetzgebungszuständigkeit

7. Auswirkungen von gleichstellungspolitischer Bedeutung

B. Besonderer Teil

Zu Artikel 1

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu Nummer 3

Zu Nummer 4

Zu Nummer 5

1. Zu Buchstabe a

2. Zu Buchstabe b

Zu Nummer 6

Zu Nummer 7

Zu Nummer 8

1. Zu Buchstabe a

2. Zu Buchstabe b

Zu Nummer 9

1. § 1384 BGB Berechnungszeitpunkt des Zugewinns und Höhe der Ausgleichszahlung bei Scheidung

2. § 1385 BGB Vorzeitiger Zugewinnausgleich des ausgleichsberechtigten Ehegatten bei vorzeitiger Aufhebung der Zugewinngemeinschaft

3. § 1386 BGB Vorzeitige Aufhebung der Zugewinngemeinschaft

4. § 1387 BGB Berechnungszeitpunkt des Zugewinns und Höhe der Ausgleichsforderung bei vorzeitigem Ausgleich oder vorzeitiger Aufhebung

5. § 1388 BGB Eintritt der Gütertrennung

Zu Nummer 10

1. Zu Buchstabe a

2. Zu Buchstabe b

Zu Nummer 12

1. Zu § 1568a BGB-E Ehewohnung

a Zu Absatz 1:

b Zu Absatz 2:

c Zu Absatz 3:

d Zu Absatz 4:

e Zu Absatz 5:

f Zu Absatz 6:

2. Zu § 1568b BGB-E Haushaltsgegenstände

a Zu Absatz 1:

b Zu Absatz 2:

c Zu Absatz 3:

Zu Nummer 13

Zu Artikel 2

Zu den Artikeln 3

Zu Artikel 6

a Zu Absatz 1:

b Zu Absatz 2:

c Zu Absatz 3:

Zu Artikel 7

Zu Artikel 8

Zu Artikel 9

Zu Artikel 10

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu Artikel 11

Anlage
Stellungnahme des Nationalen Normenkontrollrates gem. § 6 Abs. 1 NKR-Gesetz: NKR-Nr. 228: Gesetz zur Änderung des Zugewinnausgleichs- und Vormundschaftsrechts


 
 
 


Drucksache 756/08

... Die Aus- und Fortbildungsmaßnahmen des Bundesamtes für Bevölkerungsschutz und Katastrophenhilfe nach § 4 Abs. 1 Nr. 2a) dienen zugleich den Ländern für die Vorbereitung ihrer Entscheidungsträger, Führungskräfte und sonstigen Fachkräfte auf die Bewältigung von Katastrophen und Unglücksfällen und umfassen insbesondere auch die Planung, Durchführung und Auswertung von ressort- und länderübergreifenden Krisenmanagementübungen. Die Aus- und Fortbildungsmaßnahmen des Bundes bauen auf der Ausbildung der Länder im Bereich des Katastrophenschutzes auf und ergänzen diese."



Drucksache 394/08

... 34. begrüßt die Annahme der Erklärung durch die Generalversammlung der Vereinten Nationen zu den Rechten der indigenen Völker und beglückwünscht den Rat und die Mitgliedstaaten zu der Unterstützung der Annahme dieses Textes, der einen Rahmen schaffen wird, in dem die Staaten die Rechte indigener Völker ohne Ausnahme oder Diskriminierung schützen und fördern können; stellt gleichzeitig besorgt fest, dass ohne neue Instrumente zur Gewährleistung der Durchführung der betreffenden Erklärung echte Verbesserungen für das Leben der indigenen Völker, vor allem derjenigen die unter autoritären und diktatorischen Regimen leben, nicht erwartet werden können; fordert die Kommission deshalb dringend auf, die Durchführung der Erklärung insbesondere durch das Europäische Instrument für Demokratie und Menschenrechte (EIDHR) weiterzuverfolgen, und gleichzeitig insbesondere alle Mitgliedstaaten mit Nachdruck aufzufordern, das IAO-Übereinkommen Nr.



Drucksache 756/1/08

... Deshalb ist es erforderlich, dass die Entwicklung an die Zustimmung der Länder gebunden ist, denen die Bewältigung von Naturkatastrophen und besonders schweren Unglücksfällen letztlich obliegt.



Drucksache 697/08

... b) Personen, die als Folge von bewaffneten Konflikten, vergleichbar schwerwiegenden Ereignissen, Katastrophen, Unglücksfällen größeren Ausmaßes oder in anderen Situationen, in denen die Suchdiensttätigkeit als humanitäre Maßnahme erforderlich ist, voneinander getrennt worden sind oder den Kontakt zueinander verloren haben,



Drucksache 185/08

... " im weiteren Sinne verwendet, um sowohl Naturkatastrophen als auch von Menschenhand verursachte Unglücke und größere konfliktbedingte Notsituationen in- und außerhalb der EU zu erfassen.



Drucksache 345/08

... 16. die Angabe, durch eine bestimmte Ware oder Dienstleistung ließen sich die Gewinnchancen bei einem Glücksspiel erhöhen;

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 345/08




A. Problem und Ziel

B. Lösung

C. Alternativen

D. Finanzielle Auswirkungen auf die öffentlichen Haushalte

E. Sonstige Kosten

F. Bürokratiekosten

Gesetzentwurf

Entwurf

Artikel 1
Änderung des Gesetzes gegen den unlauteren Wettbewerb

§ 3
Verbot unlauteren Wettbewerbs

§ 5
Irreführende geschäftliche Handlungen.

§ 5a
Irreführung durch Unterlassen

Anhang
(zu § 3 Abs. 3)

Artikel 2
Bekanntmachungserlaubnis

Artikel 3
Inkrafttreten

A. Allgemeiner Teil

I. Ziel des Gesetzes

II. Grundzüge der Richtlinie

1. Anwendungsbereich

2. Wesentlicher Inhalt

III. Grundzüge des geltenden Rechts

IV. Umsetzungsbedarf

1. Artikel 1 Zweck der Richtlinie

2. Artikel 2 Definitionen

3. Artikel 3 Anwendungsbereich

4. Artikel 4 Binnenmarkt

5. Artikel 5 Verbot unlauterer Geschäftspraktiken

6. Artikel 6 Irreführende Handlungen

7. Artikel 7 Irreführende Unterlassungen

8. Artikel 8 und 9 Aggressive Geschäftspraktiken; Belästigung, Nötigung und unzulässige Beeinflussung

9. Artikel 10 Verhaltenskodizes

10. Artikel 11 bis 13 Durchsetzung; Gerichte und Verwaltungsbehörden:

11. Artikel 14 bis 16 Änderung anderer Richtlinien

12. Artikel 17 Information

13. Artikel 18 Änderung

14. Artikel 19 Umsetzung

V. Gesetzgebungszuständigkeit

VI. Gesetzesfolgenabschätzung

VII. Auswirkungen auf die öffentlichen Haushalte

VIII. Auswirkungen von gleichstellungspolitischer Bedeutung

IX. Bürokratiekosten

X. Vereinbarkeit mit europäischem Recht

B. Besonderer Teil

Zu Artikel 1

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Nummer 3

Zu Nummer 4

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Buchstabe c

Zu Buchstabe d

Zu Nummer 5

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu § 5

Zu § 5

Zu § 5

Zu § 5

Zu § 5

Zu § 5

Zu § 5

Zu § 5

Zu § 5

Zu § 5

Zu Buchstabe c

Zu Nummer 6

Zu § 5a

Zu § 5a

Zu § 5a

Zu § 5a

Zu § 5a

Zu § 5a

Zu § 5a

Zu § 5a

Zu § 5a

Zu Nummer 7

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Nummer 8

Zu § 7

Zu § 7

Zu § 7

Zu § 7

Zu Nummer 9

Zu Nummer 10

Zu Nummer 11

Zu Nummer 12

Zu Anhang Nr. 1

Zu Anhang Nr. 2

Zu Anhang Nr. 3

Zu Anhang Nr. 4

Zu Anhang Nr. 5

Zu Anhang Nr. 6

Zu Anhang Nr. 7

Zu Anhang Nr. 8

Zu Anhang Nr. 9

Zu Anhang Nr. 10

Zu Anhang Nr. 11

Zu Anhang Nr. 12

Zu Anhang Nr. 13

Zu Anhang Nr. 14

Zu Anhang Nr. 15

Zu Anhang Nr. 16

Zu Anhang Nr. 17

Zu Anhang Nr. 18

Zu Anhang Nr. 19

Zu Anhang Nr. 20

Zu Anhang Nr. 21

Zu Anhang Nr. 22

Zu Anhang Nr. 23

Zu Nummer 24

Zu Anhang Nr. 25

Zu Anhang Nr. 26

Zu Anhang Nr. 27

Zu Anhang Nr. 28

Zu Anhang Nr. 29

Zu Anhang Nr. 30

Zu Artikel 2

Zu Artikel 3

Anlage
Stellungnahme des Nationalen Normenkontrollrates gem. § 6 Abs. 1 NKR-Gesetz: NKR-Nr. 201: Erstes Gesetz zur Änderung des Gesetzes gegen den unlauteren Wettbewerb


 
 
 


Drucksache 721/1/08

Benennung von Beauftragten des Bundesrates in Beratungsgremien der Europäischen Union (Ratsarbeitsgruppe Niederlassungsrecht/-Dienstleistungen (Glücksspiel))



Drucksache 83/08

... 25. fordert Rat und Kommission auf, bei der Entwicklung eines echten Feedback-Mechanismus betreffend die Wirksamkeit der europäischen und einzelstaatlichen Maßnahmen in diesem Bereich zusammenzuarbeiten und in diesem Sinne schrittweise neutrale Indikatoren für die Entwicklung der terroristischen Bedrohung der Europäischen Union zu definieren (beispielsweise Zahl der Ermittlungs- und Gerichtsverfahren, Analyse möglicher regionaler Krisen, Beispiele für erfolgreiche bzw. missglückte Zusammenarbeit usw.), um dem Europäischen Parlament und den nationalen Parlamenten zumindest ein klareres Bild von der Wirksamkeit und möglichen Mängeln oder positiven Aspekten der in diesen Bereichen verfolgten Politik zu vermitteln;



Drucksache 687/08

... 2. beglückwünscht die Kommission zu ihrer Herangehensweise bei der Ausarbeitung dieser Mitteilung, insbesondere dem ausgedehnten Konsultationsprozess während ihrer Vorbereitung;



Drucksache 760/08

... Die Regelungen über den Schutz der Bevölkerung im Zivilschutzfall erfassen ohne Unterscheidung Menschen mit wie ohne Behinderung. Insoweit entspricht die bestehende Rechtslage dem Artikel 11. Gleiches gilt für den Bereich des Schutzes der Bevölkerung im Katastrophenfall oder bei sonstigen schweren Unglücksfällen, der im Zuständigkeitsbereich der Länder liegt.



Drucksache 398/08

... Z. in der Erwägung, dass Sportorganisationen über zahlreiche Einkunftsquellen wie Beitragszahlungen ihrer Mitglieder, Verkauf von Eintrittskarten, Werbung und Sponsoring, Einkünfte aus Lotterien, Verkauf von Medienrechten, Umverteilung von Einkünften innerhalb der Sportvereinigungen und Ligen, Vermarktung ihrer Marke und öffentliche Beihilfen verfügen, wobei Einkünfte aus staatlichen oder staatlich kontrollierten Lotterien und Glücksspielen in vielen EU-Mitgliedstaaten die bei weitem wichtigste Einkunftsquelle darstellen,

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 398/08




2 Doping

Sport und Drittländer

Sicherung von Sportveranstaltungen

Fragen im Zusammenhang mit der Beschäftigung von Sportlerinnen und Sportlern


 
 
 


Drucksache 96/1/08

... Wenn Ehegatten sich gegenseitig zu Vorerben einsetzen und im Übrigen die gesetzliche Erbfolge wünschen, geschieht dies meist, um in Unglücksfällen eine vorzeitige Zerschlagung des gemeinsamen Hausstandes der Familie zu verhindern. Es würde viele Zweifelsfragen beseitigen, wenn auch für diese einfachen Fälle der gewillkürten Erbfolge klargestellt würde, dass Ausgleichspflichten zwischen Erben und Angehörigen zu berücksichtigen sind, und dass sie gegebenenfalls auch durch Pflege des überlebenden Ehegatten entstehen können.



Drucksache 756/08 (Beschluss)

... ", d.h. eines Anhörungsrechts, über das sich der Bund für den Fall einer erfolglosen Abstimmung mit seiner Entscheidung hinwegsetzen kann, den Interessen der Länder nicht in ausreichendem Maße Rechnung trägt. Deshalb ist es erforderlich, dass die Entwicklung an die Zustimmung der Länder gebunden ist, denen die Bewältigung von Naturkatastrophen und besonders schweren Unglücksfällen letztlich obliegt.



Drucksache 882/08

... (2) Die deutschen Behörden dürfen Geschäftsräume des Büros nur mit der Zustimmung des Leiters des Büros oder einer von ihm bestimmten Person betreten. Jedoch wird bei Feuer oder einem anderen Unglück, wenn sofortige Schutzmaßnahmen erforderlich sind, die Zustimmung des Leiters vermutet.



Drucksache 768/08

... /EG hat der Europäische Gesetzgeber auf neuere Unglücke im Metallerzbergbau in den Jahren 1998 und 2000 reagiert. Die Richtlinie



Drucksache 492/08

... 2. begrüßt die Unterzeichnung des Vertrags von Lissabon, der bedeutende Neuerungen im ESVP-Bereich bringen wird, insbesondere durch die Stärkung des Amts des Hohen Vertreters, die Einrichtung eines Europäischen Auswärtigen Dienstes sowie die Einfügung eines Artikels über gegenseitige Verteidigungshilfe, einer Solidaritätsklausel, der Ständigen Strukturierten Zusammenarbeit im Verteidigungsbereich und die Ausweitung der Petersberg-Aufgaben; hofft, dass der Ratifizierungsprozess in allen Mitgliedstaaten erfolgreich und rechtzeitig abgeschlossen wird; beglückwünscht die Mitgliedstaaten, die den Vertrag von Lissabon bereits ratifiziert haben; weist darauf hin, dass das Parlament seiner Verantwortung im Rahmen des derzeitigen Vertrags weiterhin nachkommen und die Umsetzung jeglicher Neuerung genau überwachen wird;



Drucksache 403/08

... Straftaten in Verbindung mit illegalem Glücksspiel

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Drucksache 403/08




Begründung

1. Kontext des Vorschlags

Gründe und Ziele des Vorschlags

Allgemeiner Kontext

Bestehende Rechtsvorschriften auf diesem Gebiet

2. Anhörung von interessierten Kreisen und Folgenabschätzung

Anhörung von interessierten Kreisen

Anhörungsmethoden, angesprochene Sektoren und allgemeines Profil der Befragten

Zusammenfassung der Antworten und Art ihrer Berücksichtigung

Einholung und Nutzung von Expertenwissen

4 Folgenabschätzung

3. Rechtliche Aspekte

Zusammenfassung der vorgeschlagenen Maßnahme

4 Rechtsgrundlage

4 Subsidiaritätsprinzip

Grundsatz der Verhältnismäßigkeit

Wahl des Instruments

4. Auswirkungen auf den Haushalt

5. Weitere Angaben

Simulation, Pilotphase und Übergangszeit

4 Vereinfachung

Überprüfungs -/Revisions-/Verfallsklausel

Erläuterung einzelner Artikel

Artikel 3
Europäisches Strafregisterinformationssystem

Artikel 4
, Anhänge A und B - Datenübertragungsformat, Tabelle der Straftatbestände und Sanktionen

Artikel 5
Informationen über inländische Verurteilungen, Sanktionen und Maßnahmen

Artikel 6 und 7
– Ausschuss, Ausschussverfahren und Durchführungsmaßnahmen

Artikel 1
Gegenstand

Artikel 2
Begriffsbestimmungen

Artikel 3
Europäisches Strafregisterinformationssystem (ECRIS)

Artikel 4
Datenübertragungsformat

Artikel 5
Informationen über inländische Verurteilungen, Sanktionen und Maßnahmen

Artikel 6
Durchführungsmaßnahmen

Artikel 7
Ausschussverfahren

Artikel 8
Bericht

Artikel 9
Durchführung und Fristen

Artikel 10
Wirksamwerden

Anhang
A Gemeinsame Tabelle der Straftatbestände

Anhang
B Gemeinsame Tabelle der Sanktionen

Finanzbogen


 
 
 


Drucksache 721/08

Benennung von Beauftragten des Bundesrates in Beratungsgremien der Europäischen Union (Ratsarbeitsgruppe Niederlassungsrecht/Dienstleistungen (Glücksspiel))



Drucksache 704/08

... Glückstadt

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Drucksache 704/08




A. Problem und Zielsetzung

B. Lösung

C. Alternativen

D. Finanzielle Auswirkungen für die öffentlichen Haushalte

E. Sonstige Kosten

F. Bürokratiekosten

Verordnung

Zehnte Verordnung

Artikel 1
Änderung der Wohngeldverordnung

Anlage
(zu § 1 Abs. 3) Mietenstufen der Gemeinden nach Ländern ab 1. Januar 2009 *)

Baden -Württemberg

3 Bayern

3 Berlin

3 Brandenburg

3 Bremen

3 Hamburg

3 Hessen

Mecklenburg -Vorpommern

3 Niedersachsen

Nordrhein -Westfalen

Rheinland -Pfalz

3 Saarland

3 Sachsen

Sachsen -Anhalt

5 Thüringen

Artikel 2
Aufhebung der Wohngeldüberleitungs-Verlängerungsverordnung

Artikel 3
Inkrafttreten

Begründung

A. Allgemeiner Teil

I. Ziel des Verordnungsentwurfs

II. Finanzielle Auswirkungen

1. Haushaltsausgaben ohne Vollzugsaufwand

2. Vollzugsaufwand

III. Sonstige Kosten

IV. Bürokratiekosten

V. Gender Mainstreaming

B. Besonderer Teil

Zu Artikel 1

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu Artikel 2

Zu Artikel 3

Anlage
Stellungnahme des Nationalen Normenkontrollrates gem. § 6 Abs. 1 NKR-Gesetz: NKR-Nr. 608: Entwurf einer Zehnten Verordnung zur Änderung der Wohngeldverordnung


 
 
 


Drucksache 468/08

... 31. beglückwünscht die Türkei zur positiven Entwicklung ihrer Wirtschaft; bekräftigt ihre Ansicht, dass Wohlstand nur in einer sozial kohärenten Gesellschaft mit einer starken Mittelklasse möglich ist; bedauert daher die geringen Auswirkungen des starken Wirtschaftswachstums auf den nach wie vor schwachen Arbeitsmarkt; weist auf die Notwendigkeit hin, das Problem der Schattenwirtschaft in Angriff zu nehmen und das Sozialversicherungssystem auf eine tragfähige Basis zu stellen; ist der Auffassung, dass eine Stärkung der kleinen und mittleren Unternehmen (KMU) zu einem rascheren Wirtschaftwachstum führen könnte;



Drucksache 48/08

... ". m-CPP hat schwach halluzinogene Wirkungen mit damit einhergehenden Glücksgefühlen und optischen Wahrnehmungsveränderungen, daneben teilweise sehr ausgeprägte und schwere Nebenwirkungen wie Depressionen, Angstzustände, psychomotorische Unruhe, Kopfschmerzen, Übelkeit und Erbrechen, Nervosität und Schweratmigkeit. Die Wirkungen sind vergleichbar denen anderer synthetischer Drogen, die bereits dem

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Drucksache 48/08




A. Problem und Ziel

B. Lösung

C. Alternativen

D. Finanzielle Auswirkungen auf die öffentlichen Haushalte

E. Sonstige Kosten

F. Bürokratiekosten

Verordnung

Einundzwanzigste Verordnung

Artikel 1
Änderung der Anlagen des Betäubungsmittelgesetzes

Artikel 2
Übergangsvorschrift

Artikel 3
Inkrafttreten

Begründung

A. Allgemeiner Teil

I. Ziel und Gegenstand der Verordnung

II. Finanzielle Auswirkungen

III. Kosten und Preiswirkungen

IV. Bürokratiekosten

V. Gleichstellungspolitische Bedeutung

VI. Befristung

B. Besonderer Teil

Zu Artikel 1

zu 1.a

zu 1.b

Zu 2.

Zu Artikel 2

Zu Artikel 3

Anlage
Stellungnahme des Nationalen Normenkontrollrates gem. § 6 Abs. 1 NKR-Gesetz: Entwurf einer Einundzwanzigsten Verordnung zur Änderung betäubungsmittelrechtlicher Vorschriften (21. BtMÄndV)


 
 
 


Drucksache 491/08

... 50. hofft, dass der Vertrag von Lissabon in allen Mitgliedstaaten umgehend ratifiziert wird damit er fristgerecht in Kraft treten kann; beglückwünscht die Mitgliedstaaten, die den Vertrag von Lissabon bereits ratifiziert haben;



Drucksache 202/08

... 2. verurteilt aufs Schärfste den gleichzeitig erfolgten Angriff auf Premierminister Xanana Gusmão, der zum Glück unverletzt entkam, und hofft, dass die Regierung es zusammen mit dem amtierenden Präsidenten der Republik und dem Parlament von Timor-Leste schafft, diese schwerwiegenden Bedrohungen für die Stabilität des Landes zu überwinden und zusammenzuarbeiten, um die Einhaltung von Recht und Ordnung und das normale Funktionieren demokratischer Institutionen gemäß der Verfassung zu gewährleisten



Drucksache 395/08

... 8. bekräftigt den wichtige Rolle der Wahlbeobachtungsmissionen des ODIHR im OSZE-Raum, in den die Europäische Union im Allgemeinen keine Wahlbeobachtungsmissionen entsendet; beglückwünscht das ODIHR zur Qualität seiner Arbeit und zu seiner Beibehaltung eines hohen Niveaus bei Transparenz und Unabhängigkeit; äußert sich besorgt über Erklärungen und Maßnahmen einiger OSZE-Teilnehmerstaaten, die das Mandat des ODIHR infrage stellen und die Wirksamkeit, Finanzierung und Unabhängigkeit seiner Missionen untergraben; fordert die OSZE-Teilnehmerstaaten und den Europäischen Rat auf, die Position des ODIHR als wichtigstem Wahlbeobachtungsgremium im OSZE-Raum nicht anzutasten; verurteilt speziell die Beschränkungen durch einige OSZE-Teilnehmerstaaten bezüglich der Dauer der Wahlbeobachtungsmissionen und deren Weigerung, Visa für Beobachter auszustellen oder die Ausstellung zu verzögern, was es dem ODIHR unmöglich macht, sein Mandat auszuüben;



Drucksache 230/08

... 2001 hat die EU sich im Rahmen ihrer Politik zur Steigerung der Sicherheit im Straßenverkehr das Ziel gesetzt, die Zahl der Verkehrstoten bis 2010 zu halbieren. Im Jahr 2001 verunglückten in den 27 Ländern, die heute Mitgliedstaaten der Europäischen Union sind, 54 000 Menschen tödlich; seither wurden zahlreiche Maßnahmen im Hinblick auf das Ziel getroffen, die Zahl der Unfallopfer zu halbieren. 2007 war erstmals seit 2001 kein Fortschritt bei der Verringerung der Zahl der Verkehrstoten in der EU zu verzeichnen. 2004 konnte eine Verringerung um 6 % erreicht werden, 2006 um 5 %. 2007 betrug die Zahl der Verkehrstoten in der EU immer noch 43 000 – so viel, wie beim Absturz von wöchentlich fünf Passagierflugzeugen mittlerer Größe zu erwarten wären! Im Zeitraum zwischen 2001 und 2007 ging die Zahl der Verkehrstoten um 20 % zurück; um das Ziel einer Halbierung der Opferzahl zu erreichen, hätte der Rückgang allerdings 37 % betragen müssen. Da die Durchsetzung der geltenden Rechtsvorschriften sich als besonders wirksames Instrument zur Verringerung der Unfallopferzahlen erwiesen hat, verabschiedete die Kommission im Rahmen ihres Arbeitsprogramms für 2007 einen Vorschlag für eine Richtlinie auf diesem Gebiet.



Drucksache 96/08

... für wenig geglückt. Nach dieser Regelung müssen Schenkungen in voller Höhe für Pflichtteilsergänzungsansprüche berücksichtigt werden, wenn seit der Schenkung noch keine zehn Jahre verstrichen sind. Auch wenn der Erblasser eine gemeinnützige Organisation bedacht hat, erhält diese erst nach Ablauf dieser Frist vollständige Planungssicherheit für das Zugewandte.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 96/08




A. Problem und Ziel

B. Lösung

C. Alternativen

D. Finanzielle Auswirkungen auf die öffentlichen Haushalte

E. Sonstige Kosten

F. Bürokratiekosten

Gesetzentwurf

Entwurf

Artikel 1
Änderung des Bürgerlichen Gesetzbuchs

§ 1302
Verjährung

§ 1936
Gesetzliches Erbrecht des Staates

§ 2057b
Ausgleichungspflicht bei Pflegeleistungen eines gesetzlichen Erben

§ 2332
Verjährung

§ 2333
Entziehung des Pflichtteils

Artikel 2
Änderung des Einführungsgesetzes zum Bürgerlichen Gesetzbuche

§ 17
Überleitungsvorschrift zum Gesetz zur Änderung des Erb- und Verjährungsrechts

Artikel 3
Inkrafttreten

Begründung

A. Allgemeiner Teil

I. Erbrecht Probleme des geltenden Rechts und Lösungen

1. Gesellschaftliche Rahmenbedingungen

2. Rechtliche Ausgangssituation

3. Wesentliche Problem- und Diskussionspunkte im Erb- und insbesondere im Pflichtteilsrecht

4. Ziele der Änderungsvorschläge im Erb- und Pflichtteilsrecht

5. Vereinfachungen und Modernisierungen

II. Verjährungsvorschriften für familien- und erbrechtliche Ansprüche

1. Familienrechtliche Ansprüche

2. Erbrechtliche Ansprüche

III. Gesetzgebungszuständigkeit

IV. Kosten, Preiswirkungen/Bürokratiekosten

V. Auswirkungen von gleichstellungspolitischer Bedeutung

B. Besonderer Teil

Artikel 1
(Änderung des Bürgerlichen Gesetzbuchs)

Zu Nummer 1

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Nummer 2

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Buchstabe c

Zu Buchstabe d

Zu Nummer 3

Zu Nummer 4

Zu Nummer 5

Zu Nummer 6

Zu Nummer 7

Zu Nummer 8

Zu Nummer 9

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Nummer 10

Zu den Nummer n

Zu Nummer 13

Zu Nummer 14

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu den Nummer n

Zu Nummer 17

Zu Nummer 18

Zu Nummer 19

Zu Nummer 20

Zu Nummer 21

Zu Nummer 22

Zu Nummer 23

Zu Nummer 24

Zu Nummer 25

Zu Nummer 26

Zu Nummer 27

Zu Nummer 28

1. Allgemeines

2. Im Einzelnen:

Zu Nummer 29

Zu Nummer 30

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Nummer 31

Zu Nummer 32

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu Nummer 33

Artikel 2
(Änderung des Einführungsgesetzes zum Bürgerlichen Gesetzbuche)

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu Absatz 3

Zu Absatz 4

Zu Absatz 5

Anlage
Stellungnahme des Nationalen Normenkontrollrates gem. § 6 Abs. 1 NKR-Gesetz: Gesetz zur Änderung des Erb- und Verjährungsrechts


 
 
 


Drucksache 89/08

Entschließung des Europäischen Parlaments vom 13. Dezember 2007 zu den Schiffsunglücken in der Meerenge von Kertsch im Schwarzen Meer und zu der darauffolgenden Ölpest



Drucksache 307/08

... 1. beglückwünscht die kroatische Regierung zu den positiven Ergebnissen, die bislang erzielt wurden, insbesondere was die Anzahl der eröffneten Verhandlungskapitel betrifft



Drucksache 88/08

... 1. beglückwünscht die montenegrinische Regierung dazu, dass die Verhandlungen über das SAA rasch abgeschlossen werden konnten, und dazu, dass dieses wichtige Dokument vor kurzem unterzeichnet wurde;



Drucksache 138/08

... – unter Hinweis auf seine Entschließung vom 13. Dezember 2007 zu den Schiffsunglücken in der Meerenge von Kertsch im Schwarzen Meer und zu der darauf folgenden Ölpest3,



Drucksache 135/08

... 26. beglückwünscht die Kommission zu den in ihrer Mitteilung unterbreiteten Vorschlägen zur allgemeinen und beruflichen Bildung und betrachtet dies als ausschlaggebend für die Entwicklung einer Kultur der Prävention, die zudem ein kontinuierlicher und laufender Prozess sein sollte, der Schritt hält mit den neuen technologischen Gegebenheiten am Arbeitsplatz, was auch für die Arbeitnehmer gelten sollte, die nach Krankheit oder Unterbrechung (z.B. wegen Übernahme von Familienpflichten) an den Arbeitsplatz zurückkehren;



Drucksache 374/08

... 1. beglückwünscht die EIB zu ihrem Tätigkeitsbericht für 2006 und ermutigt sie, ihre Aktivitäten zur Entwicklung der europäischen Wirtschaft fortzusetzen, um das Wachstum, die Schaffung von Arbeitsplätzen sowie den interregionalen und sozialen Zusammenhalt sicherzustellen;



Drucksache 411/07

... 18. unterstützt die Studentenbewegung in Simbabwe, deren Anführer und Aktivisten immer wieder verhaftet, geschlagen und terrorisiert werden, sowie die derzeitige Kampagne der Initiative des ZCTU und beglückwünscht sie zu ihrem Mut, ein zweitägiges landesweites "



Drucksache 951/07

... 53. betont besonders die Notwendigkeit, dass durch die neue Tourismuspolitik die (wirtschaftliche, soziale, territoriale, ökologische und kulturelle) Nachhaltigkeit des europäischen Fremdenverkehrs sichergestellt wird; begrüßt in diesem Sinne die von der Kommission für die Förderung der wirtschaftlichen und sozialen Nachhaltigkeit des europäischen Fremdenverkehrs vorgeschlagenen spezifischen Aktionen und beglückwünscht die Kommission zu ihrer Initiative, die Agenda für einen nachhaltigen und wettbewerbsfähigen Tourismus zu erarbeiten;



Drucksache 224/1/07

... Die im Entwurf der Bundesregierung vorgeschlagene Fassung des Absatzes 4 ist insbesondere mit der Formulierung der Nr. 3 sprachlich missglückt. Der "



Drucksache 921/07

... H. in der Erwägung, dass die portugiesische Regierung dazu beglückwünscht werden sollte, einen Vorschlag unterbreitet zu haben, der eine technische Übergangslösung – SISone4all – liefert, die einen Anschluss der neuen Mitgliedstaaten an das SIS 2007 erlaubt, solange die Umsetzung des neuen SIS II durch die Kommission noch aussteht,



Drucksache 405/07

... A. in der Erwägung, dass Kroatien weiterhin gute Fortschritte bei den politischen und wirtschaftlichen Kriterien sowie bei der Übernahme des Besitzstands erzielt und zu den wichtigen Schritten, die es in vielen Bereichen unternommen hat, um seine Rechtsvorschriften anlässlich des Screenings anzupassen, beglückwünscht werden sollte,



Drucksache 890/07

... 2. beglückwünscht die Türkei dazu, dass sie freie und faire Wahlen abgehalten hat, wie dies von der Wahlbeobachtungsmission der OSZE/Büro für demokratische Institutionen und Menschenrechte und einer Delegation der Parlamentarischen Versammlung des Europarates bezeugt wurde; begrüßt die Wahl einer Großen Türkischen Nationalversammlung, in der alle Regionen vertreten sind und in der sich der Anteil der Frauen vergrößert hat, und ermuntert die neu gewählten Abgeordneten, sich für eine weitere Stärkung der Demokratie in der Türkei einzusetzen;



Drucksache 373/07

... 4. Deutsche, die bei Unglücks- oder Katastrophenfällen Hilfe leisten oder in Anspruch nehmen wollen;



Drucksache 211/07

... 162. bedauert die mangelhafte Kontrolle des Gulfstream-Flugzeugs mit der Registrier-Nummer N478GS, das bei seiner Landung in Bukarest am 6. Dezember 2004 verunglückte; erinnert daran, dass dieses Flugzeug auf dem Flughafen Bagram in Afghanistan gestartet war und dass seine sieben Passagiere nach dem Unglück verschwunden blieben; begrüßt jedoch die gute Zusammenarbeit mit den rumänischen Behörden bei der Übergabe des Berichts über den Unglückshergang an den nichtständigen Ausschuss;



Drucksache 529/07

... 3. soweit nach einem Unglücksfall einschließlich eines terroristischen Anschlags oder einer Naturkatastrophe bei teilweiser oder vollständiger Anwendung der entsprechenden Technischen Spezifikationen eine rasche Wiederherstellung des Netzes wirtschaftlich nicht zumutbar oder technisch nicht sinnvoll ist;



Drucksache 894/07

... 5. beglückwünscht Serbien zu seinen jüngsten Fortschritten bei der Zusammenarbeit mit dem IStGHJ, die eine Wiederaufnahme der Verhandlungen über das SAA und eine positive Bewertung der Zusammenarbeit Serbiens mit dem Gerichtshof durch dessen Chefanklägerin Carla Del Ponte ermöglicht haben; begrüßt die Festnahme und Überstellung von Zdravko Tolimir und Vlastimir Ðorðeviæ nach Den Haag, die Zusicherung von Ministerpräsident Koštunica gegenüber Carla Del Ponte, dass weitere Festnahmen wahrscheinlich seien (einschließlich des ehemaligen bosnisch-serbischen Generals Ratko Mladiæ) und die Schaffung neuer Strukturen, die darauf abzielen, alle Maßnahmen im Hinblick auf die Festnahme der Flüchtigen zu zentralisieren und die Transparenz des Nationalen Sicherheitsrates zu verbessern; begrüßt die Zusammenarbeit zwischen den Behörden Serbiens, Bosnien und Herzegowinas sowie Montenegros bei der Erleichterung der vor kurzem erfolgten Überstellungen nach Den Haag;



Drucksache 546/07

... an polizeilichen oder anderen ni.htm .litärischen Aufgaben im Ausland und an dem Schutz deutscher diplomatischer und konsularischer Vertretungen im Ausland mit. Sie unterstützt das Bundeskriminalamt bei der Wahrnehmung von Aufgaben des Personenschutzes und das Bundesamt für Verfassungsschutz auf dem Gebiet der Funktechnik. Sie erfüllt Aufgaben auf der Nord- und Ostsee einschließlich des Umweltschutzes, und mit ihren Verbandskräften steht sie auf Anforderung auch den Polizeien der Länder zur Unterstützung, insbesondere bei Großeinsätzen, aber auch zur Hilfeleistung bei Katastrophen und besonderen Unglücksfällen zu Verfügung.



Drucksache 497/07

... 28. beglückwünscht die Kommission zur Ausarbeitung und Umsetzung des vorläufig internationalen Mechanismus trotz schwieriger Begleitumstände und vertritt die Auffassung, dass sich die im Rahmen dieses Mechanismus angefallenen Verwaltungskosten in Höhe von 5 % für die Fenster II und III29 bescheiden ausnehmen und dass die Methode der Direktzahlungen an die begünstigten Haushalte durch Geschäftsbanken angemessen ist; unterstreicht ferner, dass die international und lokal agierende (HSBC) Bank für jede Transaktion im Rahmen von Fenster III Gebühren in Höhe von 8 EUR erhält (3 % der in diesem Zusammenhang bewilligten Gesamtmittel);



Drucksache 4/1/07

... Weiterhin soll mit dem Gesetzentwurf die sogenannte In-Haus-Herstellung von Diagnostika präzisiert werden. Die aus dem EU-Recht missglückte "1 zu 1-



Drucksache 788/07

... 24. beglückwünscht OLAF zur erfolgreichen Koordinierung der Zollbehörden aller 27 Mitgliedstaaten bei der "



Drucksache 511/07

... Zwar können die Vorteile des wissenschaftlichen Fortschritts in einigen Bereichen etwaige Sicherheitsbedenken aufwiegen, doch infolge der weltweiten Entwicklung der Biowissenschaften und der Biotechnologie wäre es auch möglich, dass bestimmte Güter und Technologien mit doppeltem Verwendungszweck in die Hände von kriminellen politischen Vereinigungen und Terroristen gelangen, so dass eine solche Gruppe möglicherweise biologische Angriffe mit hoher zerstörerischer Wirkung durchführen könnte. Zudem stellen natürliche Krankheiten, Laborunfälle und andere Unglücksfälle, bei denen Erreger freigesetzt werden können, eine Bedrohung dar, die ebenfalls eine schwere Störung unseres gesellschaftlichen Lebens und wirtschaftliche Schäden nach sich ziehen kann.



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