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"Gleichberechtigung"


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0450/03
0715/03
0061/1/03
Drucksache 760/08

... e) in der Erkenntnis, dass das Verständnis von Behinderung sich ständig weiterentwickelt und dass Behinderung aus der Wechselwirkung zwischen Menschen mit Beeinträchtigungen und einstellungs- und umweltbedingten Barrieren entsteht, die sie an der vollen, wirksamen und gleichberechtigten Teilhabe an der Gesellschaft hindern,

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 760/08




A. Problem und Ziel

B. Lösung

C. Alternativen

D. Finanzielle Auswirkungen auf die öffentlichen Haushalte

E. Sonstige Kosten

F. Bürokratiekosten

Gesetzentwurf

Entwurf

Artikel 1

Artikel 2

Begründung

Zu Artikel 1

Zu Artikel 2

Schlussbemerkung

Übereinkommen über die Rechte von Menschen mit Behinderungen

3 Präambel

Artikel 1
Zweck

Artikel 2
Begriffsbestimmungen

Artikel 3
Allgemeine Grundsätze

Artikel 4
Allgemeine Verpflichtungen

Artikel 5
Gleichberechtigung und Nichtdiskriminierung

Artikel 6
Frauen mit Behinderungen

Artikel 7
Kinder mit Behinderungen

Artikel 8
Bewusstseinsbildung

Artikel 9
Zugänglichkeit

Artikel 10
Recht auf Leben

Artikel 11
Gefahrensituationen und humanitäre Notlagen

Artikel 12
Gleiche Anerkennung vor dem Recht

Artikel 13
Zugang zur Justiz

Artikel 14
Freiheit und Sicherheit der Person

Artikel 15
Freiheit von Folter oder grausamer, unmenschlicher oder erniedrigender Behandlung oder Strafe

Artikel 16
Freiheit von Ausbeutung, Gewalt und Missbrauch

Artikel 17
Schutz der Unversehrtheit der Person

Artikel 18
Freizügigkeit und Staatsangehörigkeit

Artikel 19
Unabhängige Lebensführung und Einbeziehung in die Gemeinschaft

Artikel 20
Persönliche Mobilität

Artikel 21
Recht der freien Meinungsäußerung, Meinungsfreiheit und Zugang zu Informationen

Artikel 22
Achtung der Privatsphäre

Artikel 23
Achtung der Wohnung und der Familie

Artikel 24
Bildung

Artikel 25
Gesundheit

Artikel 26
Habilitation und Rehabilitation

Artikel 27
Arbeit und Beschäftigung

Artikel 28
Angemessener Lebensstandard und sozialer Schutz

Artikel 29
Teilhabe am politischen und öffentlichen Leben

Artikel 30
Teilhabe am kulturellen Leben sowie an Erholung, Freizeit und Sport

Artikel 31
Statistik und Datensammlung

Artikel 32
Internationale Zusammenarbeit

Artikel 33
Innerstaatliche Durchführung und Überwachung

Artikel 34
Ausschuss für die Rechte von Menschen mit Behinderungen

Artikel 35
Berichte der Vertragsstaaten

Artikel 36
Prüfung der Berichte

Artikel 37
Zusammenarbeit zwischen den Vertragsstaaten und dem Ausschuss

Artikel 38
Beziehungen des Ausschusses zu anderen Organen

Artikel 39
Bericht des Ausschusses

Artikel 40
Konferenz der Vertragsstaaten

Artikel 41
Verwahrer

Artikel 42
Unterzeichnung

Artikel 43
Zustimmung, gebunden zu sein

Artikel 44
Organisationen der regionalen Integration

Artikel 45
Inkrafttreten

Artikel 46
Vorbehalte

Artikel 47
Änderungen

Artikel 48
Kündigung

Artikel 49
Zugängliches Format

Artikel 50
Verbindliche Wortlaute

Fakultativprotokoll zum Übereinkommen über die Rechte von Menschen mit Behinderungen

Artikel 1

Artikel 2

Artikel 3

Artikel 4

Artikel 5

Artikel 6

Artikel 7

Artikel 8

Artikel 9

Artikel 10

Artikel 11

Artikel 12

Artikel 13

Artikel 14

Artikel 15

Artikel 16

Artikel 17

Artikel 18

A. Denkschrift zu dem Übereinkommen vom 13. Dezember 2006 über die Rechte von Menschen mit Behinderungen

A. Allgemeines

I. Entstehungsgeschichte

1. Behinderungsthematik im Kontext der Vereinten Nationen

2. Verhandlung des Übereinkommens

II. Sachstand

III. Würdigung des Übereinkommens

IV. Verhältnis des Übereinkommens zur Europäischen Gemeinschaft

B. Zu den einzelnen Bestimmungen

I. Vorbemerkung

II. Zu den einzelnen Artikeln des Übereinkommens

Artikel 1
(Zweck)

Artikel 2
(Begriffsbestimmungen)

Artikel 3
(Allgemeine Grundsätze)

Artikel 4
(Allgemeine Verpflichtungen)

Artikel 5
(Gleichberechtigung und Nichtdiskriminierung)

Artikel 6
(Frauen mit Behinderungen)

Artikel 7
(Kinder mit Behinderungen)

Artikel 8
(Bewusstseinsbildung)

Artikel 9
(Zugänglichkeit)

Artikel 10
(Recht auf Leben)

Artikel 11
(Gefahrensituationen und humanitäre Notlagen)

Artikel 12
(Gleiche Anerkennung vor dem Recht)

Artikel 13
(Zugang zur Justiz)

Artikel 14
(Freiheit und Sicherheit der Person)

Artikel 15
(Freiheit von Folter oder grausamer, unmenschlicher oder erniedrigender Behandlung oder Strafe)

Artikel 16
(Freiheit von Ausbeutung, Gewalt und Missbrauch)

Artikel 17
(Schutz der Unversehrtheit der Person)

Artikel 18
(Freizügigkeit und Staatsangehörigkeit)

Artikel 19
(Unabhängige Lebensführung und Einbeziehung in die Gemeinschaft)

Artikel 20
(Persönliche Mobilität)

Artikel 21
(Recht der freien Meinungsäußerung, Meinungsfreiheit und Zugang zu Informationen)

Artikel 22
(Achtung der Privatsphäre)

Artikel 23
(Achtung der Wohnung und der Familie)

Artikel 24
(Bildung)

Artikel 25
(Gesundheit)

Artikel 26
(Habilitation und Rehabilitation)

Artikel 27
(Arbeit und Beschäftigung)

Artikel 28
(Angemessener Lebensstandard und sozialer Schutz)

Artikel 29
(Teilhabe am politischen und öffentlichen Leben)

Artikel 30
(Teilhabe am kulturellen Leben sowie an Erholung, Freizeit und Sport)

Artikel 31
(Statistik und Datensammlung)

Artikel 32
(Internationale Zusammenarbeit)

Artikel 33
(Innerstaatliche Durchführung und Überwachung)

Artikel 32
(Internationale Zusammenarbeit)

Artikel 33
(Innerstaatliche Durchführung und Überwachung)

Artikel 34
(Ausschuss für die Rechte von Menschen mit Behinderungen)

Artikel 35
(Berichte der Vertragsstaaten)

Artikel 36
(Prüfung der Berichte)

Artikel 37
(Zusammenarbeit zwischen den Vertragsstaaten und dem Ausschuss)

Artikel 38
(Beziehungen des Ausschusses zu anderen Organen)

Artikel 39
(Bericht des Ausschusses)

Artikel 40
(Konferenz der Vertragsstaaten)

Artikel 41
(Verwahrer)

Artikel 42
(Unterzeichnung)

Artikel 43
(Zustimmung, gebunden zu sein)

Artikel 44
(Organisationen der regionalen Integration)

Artikel 45
(Inkrafttreten)

Artikel 46
(Vorbehalte)

Artikel 47
(Änderungen)

Artikel 48
(Kündigungen)

Artikel 49
(Zugängliches Format)

Artikel 50
(Verbindliche Wortlaute)

B. Denkschrift zu dem Fakultativprotokoll vom 13. Dezember 2006 zum Übereinkommen vom 13. Dezember 2006 über die Rechte von Menschen mit Behinderungen

A. Allgemeines

I. Sachstand des Fakultativprotokolls

II. Würdigung des Fakultativprotokolls

B. Zu den einzelnen Bestimmungen

I. Vorbemerkung

II. Zu den einzelnen Artikeln des Fakultativprotokolls

Zu Artikel 1

Zu Artikel 2

Zu Artikel 3

Zu Artikel 4

Zu Artikel 5

Zu Artikel 6

Zu Artikel 7

Zu Artikel 8

Anlage
Stellungnahme des Nationalen Normenkontrollrates gemäß § 6 Abs. 1 NKR-Gesetz: NKR-Nr. 540: Entwurf eines Gesetzes zum Übereinkommen der Vereinten Nationen vom 13. Dezember 2006 über die Rechte von Menschen mit Behinderungen sowie zum Fakultativprotokoll vom 13. Dezember 2006 zum Übereinkommen der Vereinten Nationen über die Rechte von Menschen mit Behinderungen


 
 
 


Drucksache 685/08

... Das Versprechen der Gleichberechtigung: Gleichstellung der Geschlechter, reproduktive Gesundheit und die Millenniums-Entwicklungsziele



Drucksache 387/08

... 4. fordert das iranische Parlament und die Regierung auf, die diskriminierenden iranischen Rechtsvorschriften zu ändern, die u.a. Frauen von den Spitzenpositionen im Staat ausschließen und ihnen auch eine Ernennung als Richterin verwehren, ihnen die Gleichberechtigung mit Männern in der Ehe, bei der Scheidung, dem Sorgerecht für die Kinder und beim Erbrecht vorenthalten und wonach ihre Zeugenaussagen vor Gericht nur halb so viel wert sind wie Aussagen eines Mannes; ist der Auffassung, dass unter bestimmten Umständen diese Ungleichheit dazu beitragen könnte, dass Frauen Gewaltverbrechen begehen;



Drucksache 265/08

... 10. fordert die Mitgliedstaaten auf, den Frauen einen gleichberechtigten und nicht diskriminierenden Zugang zu sämtlichen Gesundheitsdienstleistungen zu gewähren, die genauso hochwertig sein müssen wie die entsprechenden Leistungen für den Rest der Bevölkerung, um spezifischen Frauenkrankheiten vorbeugen und diese wirksam behandeln zu können;



Drucksache 17/08

... Im Rahmen der Gemeinsamen Außen- und Sicherheitspolitik der Europäischen Union haben der Bundeskanzler der Bundesrepublik Deutschland und der Präsident der Französischen Republik im Oktober 1991 die Aufstellung des Europäischen Korps (EK) beschlossen. Am 22. Mai 1992 wurde durch den Deutsch-Französischen Verteidigungs- und Sicherheitsrat der Bericht von La Rochelle über die Aufstellung des EK angenommen, dem die belgische Regierung am 25. Juni 1993, die spanische Regierung am 1. Juli 1993 und die luxemburgische Regierung am 7. Mai 1996 beigetreten sind. Die in einem völkerrechtlichen Vertrag zu regelnden Rechtsgrundlagen sollten sich an den Prinzipien der Gleichberechtigung der beteiligten Staaten, der Gegenseitigkeit und der ausgewogenen Aufteilung der Lasten in Bezug auf das EKin seiner Gesamtheit, d. h. das Hauptquartier und die dem Korps zugeordneten Truppen, orientieren. Am 1. Oktober 1996 wurde die Einsatzbereitschaft des EK hergestellt.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 17/08




A. Problem und Ziel

B. Lösung

C. Alternativen

D. Finanzielle Auswirkungen

E. Sonstige Kosten

F. Bürokratiekosten

Gesetzentwurf

Entwurf

Artikel 1

Artikel 2

Begründung

Zu Artikel 1

Zu Artikel 2

Schlussbemerkung

Vertrag über das Europäische Korps und die Rechtsstellung seines Hauptquartiers zwischen der Französischen Republik, der Bundesrepublik Deutschland, dem Königreich Belgien, dem Königreich Spanien und dem Großherzogtum Luxemburg

3 Präambel

Artikel 1

Artikel 2

Artikel 3

Artikel 4

Artikel 5

Artikel 6

Artikel 7

Artikel 8

Artikel 9

Artikel 10

Artikel 11

Artikel 12

Artikel 13

Artikel 14

Artikel 15

Artikel 16

Artikel 17

Artikel 18

Artikel 19

Artikel 20

Artikel 21

Artikel 22

Artikel 23

Artikel 24

Artikel 25

Artikel 26

Artikel 27

Artikel 28

Artikel 29

Artikel 30

Artikel 31

Artikel 32

Artikel 33

Artikel 34

Artikel 35

Artikel 36

Artikel 37

Artikel 38

Artikel 39

Artikel 40

Artikel 41

Artikel 42

Artikel 43

Artikel 44

Artikel 45

Artikel 46

Artikel 47

Artikel 48

Artikel 49

Schlussakte zur Unterzeichnung des Straßburger Vertrags

Erklärung im Rahmen der Schlussakte zur Unterzeichnung des Straßburger Vertrags

Denkschrift

I. Allgemeines

II. Besonderes

Zu Artikel 1

Zu Artikel 2

Zu Artikel 3

Zu Artikel 4

Zu Artikel 5

Zu Artikel 6

Zu Artikel 7

Zu Artikel 8

Zu Artikel 9

Zu Artikel 10

Zu Artikel 11

Zu Artikel 12

Zu Artikel 13

Zu Artikel 14

Zu Artikel 15

Zu den Artikeln 16

Zu Artikel 18

Zu Artikel 19

Zu Artikel 20

Zu Artikel 21

Zu Artikel 22

Zu Artikel 23

Zu Artikel 24

Zu Artikel 25

Zu Artikel 26

Zu Artikel 27

Zu Artikel 28

Zu Artikel 29

Zu Artikel 30

Zu Artikel 31

Zu Artikel 32

Zu Artikel 33

Zu Artikel 34

Zu Artikel 35

Zu Artikel 36

Zu Artikel 37

Zu Artikel 38

Zu Artikel 39

Zu Artikel 40

Zu Artikel 41

Zu Artikel 42

Zu Artikel 43

Zu Artikel 46

Zu Artikel 47

Zu Artikel 48

Zu Artikel 49


 
 
 


Drucksache 589/08

... 27. befürwortet nachdrücklich die dringend gebotene Entwicklung und Stärkung der entstehenden afghanischen Zivilgesellschaft, die viel Zeit und Mühe erfordern, geht es doch darum, bei der breiten Bevölkerung schrittweise ein Bewusstsein für die Bedeutung von Menschenrechten, Demokratie und Grundrechten und insbesondere Gleichberechtigung, Bildung und Schutz der Minderheiten zu entwickeln; betont, dass sich nur in einem politischen Umfeld, das durch stabile und effiziente Institutionen und gut organisierte Parteien gekennzeichnet ist, eine starke Zivilgesellschaft entwickeln kann ist der Auffassung, dass die internationale Gebergemeinschaft finanzielle und technische Hilfe für lokale Aussöhnungsprojekte bereitstellen sollte, um die in der afghanischen Gesellschaft vorherrschende Kultur der Gewalt zu überwinden; ist der Ansicht, dass die Europäische Union die afghanische Zivilgesellschaft stärker unterstützen muss; betont die Notwendigkeit, das afghanische Parlament und die afghanische Zivilgesellschaft vollständig in die Planung der Entwicklungszusammenarbeit mit der Europäischen Union einzubeziehen, insbesondere bei Vorschlägen für Länderstrategiepapiere und jährliche Aktionspläne;



Drucksache 242/08

... " genannt – getragen von dem gemeinsamen Willen, die freundschaftlichen Beziehungen zwischen der Bundesrepublik Deutschland und der Sozialistischen Republik Vietnam weiter zu festigen und die beiderseitige Zusammenarbeit auf der Grundlage der gegenseitigen Achtung, der Souveränität, der Gleichberechtigung, des gegenseitigen Verständnisses und des beiderseitigen Nutzens zu verstärken, geleitet von dem Bestreben, die Bürger ihrer Staaten und andere Personen in ihrem Hoheitsgebiet wirksam vor terroristischen und sonstigen kriminellen Handlungen zu schützen, mit dem Ziel, einheitliche Bestimmungen in Übereinstimmung mit internationalem Recht und der nationalen Gesetzgebung zu erreichen um Straftaten mit Bezug auf die Vertragsparteien effektiv vorzubeugen und zu bekämpfen, eingedenk der Ziele und Prinzipien der völkerrechtlichen Übereinkünfte, deren Unterzeichner die beiden Vertragsparteien sind sowie der Resolutionen der Vereinten Nationen und ihrer Sonderorganisationen im Bereich der Kriminalitätsbekämpfung – sind wie folgt übereingekommen:

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 242/08




A. Problem und Ziel

B. Lösung

C. Alternativen

D. Finanzielle Auswirkungen

E. Sonstige Kosten

F. Bürokratiekosten

Gesetzentwurf

Entwurf

Artikel 1

Artikel 2

Begründung

Zu Artikel 1

Zu Artikel 2

Schlussbemerkung

Abkommen

Artikel 1

Artikel 2

Artikel 3

Artikel 4

Artikel 5

Artikel 6

Artikel 7

Artikel 8

Artikel 9

Artikel 10

Artikel 12

Artikel 13

Denkschrift

2 Allgemeines

Im Einzelnen

Zu Artikel 1

Zu Artikel 2

Zu Artikel 3

Zu Artikel 4

Zu Artikel 5

Zu Artikel 6

Zu Artikel 7

Zu Artikel 8

Zu Artikel 9

Zu Artikel 10

Zu Artikel 11

Zu Artikel 12

Zu Artikel 13

Anlage
Stellungnahme des Nationalen Normenkontrollrates gem. § 6 Abs. 1 NKR-Gesetz vom 20. August 2007: NKR-Nr. 200: Gesetz zu dem Abkommen vom 31. August 2006 zwischen der Regierung der Bundesrepublik Deutschland und der Regierung der Sozialistischen Republik Vietnam über die Zusammenarbeit


 
 
 


Drucksache 923/07

... 1. unterstützt uneingeschränkt die wichtigsten Ziele der ENP, die darauf abzielt, eine Zone des Wohlstands, der Stabilität und der Sicherheit zu schaffen, enge Beziehungen zu sowie zwischen unseren Nachbarstaaten aufzubauen und diese zur Fortsetzung der demokratischen Reformen zu verpflichten, die auf der Einhaltung der Menschenrechte, auf Rechtsstaatlichkeit, verantwortungsvollerer Staatsführung sowie nachhaltiger wirtschaftlicher und sozialer Entwicklung beruhen; hebt hervor, dass der Förderung von Gleichberechtigung, insbesondere der Verbesserung der Rechte der Frauen, aber auch von Minderheiten, und der Fähigkeit der Nachbarländer, ethnische, religiöse oder soziale Konflikte mit friedlichen Mitteln zu überwinden, besondere Aufmerksamkeit gewidmet werden muss;

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 923/07




Osteuropäische Nachbarländer

Nachbarländer des südlichen Mittelmeerraums


 
 
 


Drucksache 787/07

... – unter Hinweis auf die in dem Bericht des Ausschusses des Europarats für die Gleichberechtigung von Frauen und Männern über das Verschwinden und die Ermordung einer großen Zahl von Frauen und jungen Mädchen in Mexiko vom 12. Mai 2005, in der Entschließung 1454 (2005) der Parlamentarischen Versammlung des Europarats zu diesem Thema sowie in der Antwort des Ministerkomitees des Europarats vom 28. September 2005 enthaltenen Empfehlungen,



Drucksache 494/07

... 24. fordert die Mitgliedstaaten und die Sozialpartner auf, zur Förderung und Erleichterung des lebenslangen Lernens unter anderem die Möglichkeit des Mutterschafts- oder Vaterschaftsurlaubs oder des Urlaubs aus persönlichen Gründen bei Übernahme der Pflegschaft für und der Betreuung von pflegebedürftigen Erwachsenen oder Menschen mit Behinderungen sowie eine größere Flexibilität bei den Arbeitsbedingungen, insbesondere durch den Einsatz neuer Technologien, vorzusehen; fordert die Mitgliedstaaten ferner auf, Mutterschaftsurlaub und Elternzeit (Erziehungsurlaub) während des Studiums auf die Gesamterwerbszeit von Frauen und Männern und auf den Berechnungszeitraum zur Ermittlung ihrer Rentenansprüche anzurechnen, um so zur vollständigen Verwirklichung des Ziels einer echten Gleichberechtigung zwischen Frauen und Männern beizutragen;



Drucksache 461/07

... Das institutionelle Paket konnte insgesamt erhalten werden. Der Anwendungsbereich der qualifizierten Mehrheit und der Mitentscheidung des Europäischen Parlaments wurden deutlich ausgeweitet. Durch die Festlegung des Mitentscheidungsverfahrens als Regelverfahren wird das Europäische Parlament zum gleichberechtigten Gesetzgeber neben dem Rat. Der Kommissionspräsident wird künftig durch das Europäische Parlament gewählt. Die EU wird durch diese Fortschritte demokratischer und transparenter.

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Drucksache 461/07




Europa gelingt gemeinsam Bilanz der deutschen EU-Ratspräsidentschaft

3 Vertragsreform

Integrierte Klima- und Energiepolitik

Stärkung der Wettbewerbsfähigkeit und der sozialen Dimension

Justiz - und Innenpolitik

Im Einzelnen

I. Eine handlungsfähige Gemeinschaft – die EU weiterentwickeln

II. Eine integrierte Klima- und Energiepolitik

III. Weitere Bereiche zur Gestaltung der wirtschaftlichen, sozialen und ökologischen Zukunft Europas

Sicherung von Beschäftigung und Gestaltung der sozialen Zukunft Europas

Sicherung der natürlichen Lebensgrundlagen Europas

IV. Raum der Freiheit, der Sicherheit und des Rechts

Stärkung der Sicherheit, Steuerung der Migration und Förderung der Integration

Stärkung der Freiheit und des Rechts

V. Gestaltung der gemeinsamen Außen- und Sicherheitspolitik, der Außenwirtschaftspolitik und der Entwicklungspolitik


 
 
 


Drucksache 504/07

... Ähnliche Konzepte werden mit Ländern wie Südafrika und Brasilien und Wirtschaftsgemeinschaften wie dem Mercosur diskutiert. Gleichzeitig hat die europäische Kohäsionspolitik das Interesse der Vereinten Nationen, der OECD und der Weltbankausschüsse geweckt. Ein wichtiger Bestandteil des Mehrwerts der europäischen Kohäsionspolitik ist in diesem Zusammenhang die europäische Sichtweise bezüglich offener Märkte, der Gleichbehandlung der Geschlechter und Gleichberechtigung, der nachhaltigen Entwicklung sowie der partizipativen Demokratie zu fördern.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 504/07




Vierter Bericht über den wirtschaftlichen und sozialen Zusammenhalt

1. Der Mehrwert der Kohäsionspolitik

2. Wirtschaftliche, soziale und territoriale Ungleichgewichte - Situation und Trends

2.1. Wirtschaftlicher Zusammenhalt

2.2. Sozialer Zusammenhalt

2.3. Territorialer Zusammenhalt

3. Die Reform der Kohäsionspolitik - 2007-2013

3.1. Europas neue Strategie für Wachstum und Beschäftigung umsetzen

Ein neuer strategischer Ansatz

Zweckbindung

3.2. Bessere Rechtsetzung: Vereinfachung und Verhältnismäßigkeit

Eine einzige Vorschrift für die Verwaltung

Ein einziges Regelwerk für die Förderfähigkeit

Vereinfachung der Finanzverwaltung

Vereinfachte, stärker an der Verhältnismäßigkeit orientierte Kontrollsysteme

Klarere Vorschriften über Information und Kommunikation

Elektronische Verwaltung in der Praxis

3.3. Kohäsionspolitik und die Vermittlung von EU-Werten und EU-Politik

4. Neue Herausforderungen

Wachsender globaler Umstrukturierungs- und Modernisierungsdruck

Klimawandel

Steigende Energiepreise

Entstehung demografischer Ungleichgewichte und sozialer Spannungen

Der Politik in den Mitgliedstaaten fällt es zunehmend schwer, mit der Geschwindigkeit des durch diese Trends erzwungenen Wandels Schritt zu halten

5. Nächste Schritte


 
 
 


>> Weitere Fundstellen >>

Suchbeispiele:


Informationssystem - umwelt-online
Internet

Das Informationssystem umfaßt alle bei umwelt-online implementierten Dateien zu den Umweltmedien/Bereichen: Abfall, Allgemeines, Anlagentechnik, Bau, Biotechnologie, Energienutzung, Gefahrgut, Immissionsschutz, Lebensmittel & Bedarfsgegenstände, Natur-, Pflanzen-, Tierschutz, Boden/Altlasten, Störfallprävention&Katastrophenschutz, Chemikalien, Umweltmanagement sowie Arbeitsschutz einschließlich des zugehörigen EU-Regelwerkes. Das Informationssystem wird kontinierlich entsprechend den Veröffentlichungen des Gesetzgebers aktualisiert.

Mit dem Lizenzerwerb wird die Nutzungsberechtigung des umwelt-online Informationssystems und die Nutzung des individuellen umwelt-online Rechtskatasters zum Nachweis der Rechtskonformität des Umweltmanagementsystems gemäß der DIN ISO 14001 bzw. der Ökoauditverordnung (EG)1221/2009, des Arbeitsschutzmanagementsystems gemäß OHSAS 18001 sowie des Energiemanagementsystems gemäß DIN ISO 50001 erworben.