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"Grundbedürfnisse"
Drucksache 587/1/19
Empfehlungen der Ausschüsse
Siebte Verordnung zur Änderung der Tierschutz -Nutztierhaltungsverordnung
... Die dauerhafte Anbindung von Rindern erlaubt den Tieren keine Möglichkeit zur Fortbewegung, erschwert das Abliegen und Aufstehen wegen der Fixierung und des meist geringen Platzangebotes und schränkt auch andere Grundbedürfnisse wie Komfortverhalten (z.B. Körperpflege, Thermoregulation), Erkundungsverhalten oder auch Sozialverhalten (z.B. Gruppenbildung) entweder ein oder verhindert die Ausübung gänzlich. Bei der Betrachtung der Tiergesundheit zeigt sich deutlich, dass bei Tieren im Laufstall bzw. mit Auslauf deutlich weniger Krankheiten wie z.B. Fruchtbarkeitsstörungen, Eutererkrankungen sowie Zitzenverletzungen auftreten.
1. Hauptempfehlung zu Ziffer 24
Zu Artikel 1
Abschnitt 6a Anforderungen an das Halten von Junghennen
§ 37a Anwendungsbereich
§ 37b Sachkunde
§ 37c Allgemeine Anforderungen an Haltungseinrichtungen für Junghennen
§ 37d Besondere Anforderungen an Haltungseinrichtungen für Junghennen
§ 37e Überwachung, Fütterung und Pflege von Junghennen
§ 37f Anlagen zur Erprobung neuer Haltungseinrichtungen
Abschnitt 6b Anforderungen an das Halten von Masthühner-Elterntieren
§ 37g Anwendungsbereich
§ 37h Sachkunde
§ 37i Allgemeine Anforderungen an Haltungseinrichtungen für Masthühner-Elterntiere
§ 37j Besondere Anforderungen an das Halten von Masthühner-Elterntieren
2. Zu Artikel 1 Nummer 01 - neu - Inhaltsübersicht , Nummer 01a - neu - § 2 Nummer 3a - neu - , Nummer 01b - neu - Überschrift Abschnitt 2 , Nummer 01c - neu - § 11a - neu - , Nummer 9 § 45 Absatz 2b - neu -
§ 11a Anbindehaltung von Rindern
Zu Buchstabe d
Zu Buchstabe e
Zu Nummer 1
Zu Nummer n
3. Hauptempfehlung zu Ziffer 4
Zu Artikel 1 Nummer 01
4. Hilfsempfehlung zu Ziffer 3
Zu Artikel 1 Nummer 01
Zu Buchstabe a
Zu Buchstabe b
5. Zu Artikel 1 Nummer 01 - neu - § 13 Absatz 6 Satz 2 - neu -
6. Zu Artikel 1 Nummer 1 § 13a Absatz 1 Satz 2
7. Zu Artikel 1 Nummer 2 § 23 Absatz 4 Satz 1
8. Zu Artikel 1 Nummer 3 Buchstabe a § 24 Absatz 4 Satz 1a - neu -
9. Zu Artikel 1 Nummer 3 Buchstabe b § 24 Absatz 5 Satz 1
10. Zu Artikel 1 Nummer 4 Buchstabe a § 26 Absatz 1 Satz 2
11. Zu Artikel 1 Nummer 4 Buchstabe a1 - neu - § 26 Absatz 2 Satz 2a - neu -
12. Hauptempfehlung zu Ziffer 13*
Zu Artikel 1 Nummer 6
13. Hilfsempfehlung zu Ziffer 12
Zu Artikel 1 Nummer 6
14. Zu Artikel 1 Nummer 7 Buchstabe a Doppelbuchstabe bb § 30 Absatz 2 Satz 4 Nummer 1 , Buchstabe b § 30 Absatz 2a Satz 3 , Buchstabe c § 30 Absatz 3 Satz 3
15. Zu Artikel 1 Nummer 7 Buchstabe a Doppelbuchstabe bb § 30 Absatz 2 Satz 4 Nummer 2
16. Zu Artikel 1 Nummer 7 Buchstabe b § 30 Absatz 02a - neu - , Buchstabe e § 30 Absatz 8
17. Zu Artikel 1 Nummer 7 Buchstabe b § 30 Absatz 2a Satz 2
18. Hauptempfehlung zu Ziffer 19*
Zu Artikel 1 Nummer 9
19. Hilfsempfehlung zu Ziffer 18
Zu Artikel 1 Nummer 9
20. Zu Artikel 1 Nummer 9 § 45 Absatz 11a Satz 1 Nummer 2
21. Zu Artikel 1 Nummer 9 § 45 Absatz 11a Satz 3
24. Hilfsempfehlung zu Ziffer 1
Drucksache 587/19
Verordnung des Bundesministeriums für Ernährung und Landwirtschaft
Siebte Verordnung zur Änderung der Tierschutz -Nutztierhaltungsverordnung
... -Nutztierhaltungsverordnung im Zeitraum von über vier Wochen nach dem Decken bis eine Woche vor dem voraussichtlichen Abferkeltermin in der Gruppe zu halten. In der Woche vor dem voraussichtlichen Abferkeltermin bis zum Absetzen der Ferkel sowie vom Zeitpunkt des Absetzens der Ferkel bis 28 Tage nach dem Besamen werden Jungsauen und Sauen im Abferkelbereich bzw. im Deckzentrum üblicherweise in Kastenständen gehalten. Diese Haltungsform schränkt die Möglichkeit zur Ausübung wesentlicher Grundbedürfnisse der Tiere stark ein und ist daher im Hinblick auf den Tierschutz kritisch zu bewerten.
A. Problem und Ziel
B. Lösung
C. Alternativen
D. Haushaltsausgaben ohne Erfüllungsaufwand
E. Erfüllungsaufwand
E.1 Erfüllungsaufwand für Bürgerinnen und Bürger
E.2 Erfüllungsaufwand für die Wirtschaft
E.3 Erfüllungsaufwand der Verwaltung
F. Weitere Kosten
Verordnung
Siebte Verordnung
Artikel 1
Artikel 2
Artikel 3
Begründung
A. Allgemeiner Teil
I. Zielsetzung und Notwendigkeit der Regelungen
II. Wesentlicher Inhalt des Entwurfs
III. Alternativen
IV. Regelungskompetenz
V. Vereinbarkeit mit dem Recht der Europäischen Union und völkerrechtlichen Verträgen
VI. Regelungsfolgen
1. Rechts- und Verwaltungsvereinfachung
2. Nachhaltigkeitsaspekte
3. Haushaltsausgaben ohne Erfüllungsaufwand
4. Erfüllungsaufwand
E.1 Erfüllungsaufwand für Bürgerinnen und Bürger
E.2 Erfüllungsaufwand für die Wirtschaft
E.3 Erfüllungsaufwand der Verwaltung
5. Weitere Kosten
6. Weitere Regelungsfolgen
VII. Befristung; Evaluierung
B. Besonderer Teil
Zu Artikel 1
Zu Nummer 1
Zu Nummer 2
Zu Nummer 3
Zu Buchstabe a
Zu Buchstabe b
Zu Nummer 4
Zu Buchstabe a
Zu Buchstabe b
Zu Nummer 5
Zu Buchstabe a
Zu Buchstabe b
Zu Nummer 6
Zu Nummer 7
Zu Nummer 8
Zu Nummer 9
Zu Artikel 2
Zu Artikel 3
Anlage Stellungnahme des Nationalen Normenkontrollrates gem. § 6 Absatz 1 NKRG: NKR-Nummer 4275, BMEL: Entwurf einer Siebten Verordnung zur Änderung der Tierschutz-Nutztierhaltungsverordnung
I. Zusammenfassung
II. Im Einzelnen
II.1. Erfüllungsaufwand
5 Wirtschaft
Vorab: Unwägbarkeiten bei der Berechnung des Erfüllungsaufwands
Annahmen zur Herleitung der Fallzahl an Zuchtsauen
Annahmen zur Herleitung der Anteile an Um- und Neubauten
Annahmen zur Herleitung der Investitionskosten pro Zuchtsau
Bewertung dieser Annahmen durch die Verbände und den NKR
5 Informationspflichten
Weitere Regelungen
Verwaltung Bund, Länder/Kommunen
II.2. Weitere Kosten
III. Ergebnis
Drucksache 187/16
Beschluss des Bundesrates
Entschließung des Bundesrates zum Verbot der ganzjährigen Anbindehaltung von Rindern
... Die dauerhafte Anbindung von Rindern erlaubt den Tieren keine Möglichkeit zur Fortbewegung, erschwert das Abliegen und Aufstehen wegen der Fixierung und des meist geringen Platzangebotes und schränkt auch andere Grundbedürfnisse wie Komfortverhalten (z.B. Körperpflege, Thermoregulation), Erkundungsverhalten oder auch Sozialverhalten (z.B. Gruppenbildung) entweder ein oder verhindert die Ausübung gänzlich. Bei der Betrachtung der Tiergesundheit zeigt sich deutlich, dass bei Tieren im Laufstall bzw. mit Auslauf deutlich weniger Krankheiten wie z.B. Fruchtbarkeitsstörungen, Eutererkrankungen sowie Zitzenverletzungen auftreten.
Anlage Entschließung des Bundesrates zum Verbot der ganzjährigen Anbindehaltung von Rindern
Drucksache 742/16
Antrag des Landes Niedersachsen
Entschließung des Bundesrates: Gleichbehandlung aller von Assistenzhunden unterstützten Menschen mit Behinderungen schaffen - Assistenzhunde für Menschen mit Behinderungen anerkennen
... V regelt in diesem Zusammenhang die Voraussetzungen einer Kostenübernahme für die Anschaffung durch die gesetzliche Krankenversicherung. Die in diesem Zusammenhang einschlägige Rechtsprechung verweigert den "sonstigen" Assistenzhunden die Anerkennung als Hilfsmittel, weil sie keinen hinreichenden Beitrag zur Befriedigung der Grundbedürfnisse des täglichen Lebens leisteten. Es gebe i.Ü. hierzu wirtschaftlichere Alternativen.
Drucksache 742/16 (Beschluss)
Beschluss des Bundesrates
Entschließung des Bundesrates: Gleichbehandlung aller von Assistenzhunden unterstützten Menschen mit Behinderungen schaffen - Assistenzhunde für Menschen mit Behinderungen anerkennen
... V regelt in diesem Zusammenhang die Voraussetzungen einer Kostenübernahme für die Anschaffung durch die gesetzliche Krankenversicherung. Die in diesem Zusammenhang einschlägige Rechtsprechung verweigert den "sonstigen" Assistenzhunden die Anerkennung als Hilfsmittel, weil sie keinen hinreichenden Beitrag zur Befriedigung der Grundbedürfnisse des täglichen Lebens leisteten. Es gebe im Übrigen hierzu wirtschaftlichere Alternativen.
Anlage Entschließung des Bundesrates: Gleichbehandlung aller von Assistenzhunden unterstützten Menschen mit Behinderungen schaffen - Assistenzhunde für Menschen mit Behinderungen anerkennen
Zu 1.
Zu 2.
Zu 3.
Drucksache 403/1/16
Empfehlungen der Ausschüsse
Entwurf einer ... Verordnung zur Änderung der Tierschutz -Nutztierhaltungsverordnung - Antrag des Landes Niedersachsen -
... § 52 - neu beschreibt allgemeine Anforderungen an Haltungseinrichtungen für Masthühner-Elterntiere im Lichte der Entscheidung des BVerfG vom 06.07.1999 - 2 BvF 3/90, wonach die Grundbedürfnisse der Masthühner-Elterntiere zu erfüllen sind, und legt die Mindestgröße der Haltungseinrichtung fest.
1. Zu Artikel 1 Nummer 2 Buchstabe b § 2 Nummer 28
2. Zu Artikel 1 Nummer 2 Buchstabe b § 2 Nummer 32
3. Zu Artikel 1 Nummer 2 Buchstabe b § 2 Nummer 33 - neu -
4. Zu Artikel 1 Nummer 2 Buchstabe b § 2 Nummer 34 - neu -
5. Zu Artikel 1 Nummer 8 § 14 Absatz 3 Satz 2 , Nummer 9 § 45 Absatz 2, § 51 Absatz 2
Zu Buchstabe a
Zu Buchstabe b
6. Zu Artikel 1 Nummer 9 § 44
7. Zu Artikel 1 Nummer 9 § 46 Absatz 2 Nummer 1, Nummer 2, Absatz 6 Nummer 4, Nummer 5 Satz 2, § 47 Absatz 2 Tabelle, Absatz 3 Satz 1, Absatz 4 Satz 1
Zu § 47
8. Zu Artikel 1 Nummer 9 § 48 Nummer 3
9. Zu Artikel 1 Nummer 9 § 48 Nummer 4
Zu Artikel 1 Nummer 9
Zu Absatz 2
Zu Satz 1 Nummer 1
Zu Satz 1 Nummer 2
Zu Satz 1 Nummer 3
Zu Satz 1 Nummer 4
Zu Satz 1 Nummer 5
Zu Satz 1 Nummer 6
Zu Satz 1 Nummer 7
Zu Satz 1 Nummer 8
Zu Satz 1 Nummer 9
Zu Satz 2
Zu Absatz 3
Zu Absatz 4
11. Hilfsempfehlung zu Ziffer 10
Zu Artikel 1 Nummer 9
Zu Artikel 1 Nummer 9
13. Zu Artikel 1 Nummer 9 § 53 Absatz 1 Nummer 5
Drucksache 217/15 (Beschluss)
Gesetzentwurf des Bundesrates
Entwurf eines ... Gesetzes zur Änderung des Tierschutzgesetz es
... Zumindest aber ist die Pelzgewinnung kein vernünftiger Grund, Pelztiere in Gefangenschaft zu halten und zu töten. Es besteht hierzulande keine Notwendigkeit mehr, sich mit Hilfe von Pelzkleidung gegen Kälte zu schützen. Die Haltung und Tötung der Tiere erfolgt damit nicht zur Sicherung elementarer Grundbedürfnisse der Menschen. Es ist daher nicht mit Artikel 20a des
A. Problem und Ziel
B. Lösung
C. Alternativen
D. Haushaltsausgaben ohne Erfüllungsaufwand
E. Erfüllungsaufwand
E.1 Erfüllungsaufwand für Bürgerinnen und Bürger
E.2 Erfüllungsaufwand für die Wirtschaft
E.3 Erfüllungsauwand für die Verwaltung
F. Weitere Kosten
Gesetzentwurf
Anlage Entwurf eines ... Gesetzes zur Änderung des Tierschutzgesetzes
Artikel 1
Artikel 2
Begründung
A. Allgemeine Begründung
B. Im Einzelnen
1. Zu Artikel 1
Zu Nummer 1
Zu Nummer 2
Zu Nummer 2
2. Zu Artikel 2
Drucksache 217/15
Gesetzesantrag des Landes Schleswig-Holstein
Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Tierschutzgesetz es
... Zumindest aber ist die Pelzgewinnung kein vernünftiger Grund, Pelztiere in Gefangenschaft zu halten und zu töten. Es besteht hierzulande keine Notwendigkeit mehr, sich mit Hilfe von Pelzkleidung gegen Kälte zu schützen. Die Haltung und Tötung der Tiere erfolgt damit nicht zur Sicherung elementarer Grundbedürfnisse der Menschen. Es ist daher nicht mit Artikel 20a
Drucksache 548/15
Antrag des Landes Hessen
Entschließung des Bundesrates zum Verbot der ganzjährigen Anbindehaltung von Rindern
... Die dauerhafte Anbindung von Rindern erlaubt den Tieren keine Möglichkeit zur Fortbewegung, erschwert das Abliegen und Aufstehen wegen der Fixierung und des meist geringen Platzangebotes und schränkt auch andere Grundbedürfnisse wie Komfortverhalten (z.B. Körperpflege, Thermoregulation), Erkundungsverhalten oder auch Sozialverhalten (z.B. Gruppenbildung) entweder ein oder verhindert die Ausübung gänzlich. Bei der Betrachtung der Tiergesundheit zeigt sich deutlich, dass bei Tieren im Laufstall bzw. mit Auslauf deutlich weniger Krankheiten wie z.B. Fruchtbarkeitsstörungen, Eutererkrankungen sowie Zitzenverletzungen auftreten.
Drucksache 199/13
Unterrichtung durch die Europäische Kommission
Vorschlag für eine Verordnung des Europäischen Parlaments und des Rates zur Änderung der Verordnung (EG) Nr. 261/2004 über eine gemeinsame Regelung für Ausgleichs- und Unterstützungsleistungen für Fluggäste im Fall der Nichtbeförderung und bei Annullierung oder großer Verspätung von Flügen und der Verordnung (EG) Nr. 2027/97 über die Haftung von Luftfahrtunternehmen bei der Beförderung von Fluggästen und deren Gepäck im Luftverkehr - COM(2013) 130 final
... (14) Um den Fluggastschutz zu verbessern, sollte klargestellt werden, dass von Verspätungen betroffene Fluggäste Anspruch auf Betreuungs- und Ausgleichsleistungen haben, gleich ob sie sich noch im Flughafengebäude oder bereits im Luftfahrzeug befinden. Da sie in letzterem Fall die im Flughafengebäude verfügbaren Dienstleistungen jedoch nicht nutzen können, sollten ihre Rechte auf Erfüllung ihrer Grundbedürfnisse und das Verlassen des Luftfahrzeugs gestärkt werden.
Vorschlag
Begründung
1. Kontext des Vorschlags
1.1. Geltender Rechtsrahmen
1.2. Jüngste Entwicklungen
2. Ergebnisse der Konsultationen der interessierten Kreise und der Folgenabschätzung
2.1. Konsultationsprozess
2.2. Folgenabschätzung
3. Rechtliche Aspekte des Vorschlags
3.1. Rechtsgrundlage
3.3. Ausführliche Erläuterung des Vorschlags
3.3.1. Wirksame und einheitliche Durchsetzung der Fluggastrechte
3.3.1.1. Klärung wesentlicher Grundsätze
3.3.1.2. Wirksame und einheitliche Sanktionen
3.3.1.3. Effiziente Bearbeitung individueller Ansprüche und Beschwerden
3.3.2. Stärkere Berücksichtigung der finanziellen Leistungsfähigkeit der Luftfahrtunternehmen
3.3.3. Bessere Durchsetzung der Fluggastrechte in Bezug auf unsachgemäß behandeltes Gepäck
3.3.4. Anpassung der Haftungshöchstbeträge an den allgemeinen Preisanstieg
4. Auswirkungen auf den Haushalt
Vorschlag
Artikel 1
‚Artikel 6 Große Verspätungen
‚Artikel 6a Verpasste Anschlussflüge
‚Artikel 8 Anspruch auf Erstattung oder anderweitige Beförderung
‚Artikel 13 Regressansprüche
‚Artikel 14 Verpflichtung zur Information der Fluggäste
‚Artikel 16 Durchsetzung
‚Artikel 16a Forderungen und Beschwerden von Fluggästen
Artikel 16b Zusammenarbeit zwischen den Mitgliedstaaten und der Kommission
Artikel 16c Ausschussverfahren
‚Artikel 17 Bericht
Artikel 2
‚Artikel 6a
Artikel 6b
Artikel 6c
Artikel 6d
Artikel 6e
‚Artikel 7
Artikel 3
Anhang 1
Anhang : Nicht erschöpfende Liste außergewöhnlicher Umstände im Sinne dieser Verordnung
Anhang 2
Anhang Haftung von Luftfahrtunternehmen für Fluggäste und deren Reisegepäck
Schadensersatz BEI TOD ODER Körperverletzung
3 VORSCHUSSZAHLUNGEN
VerspätungEN BEI der Beförderung von FluggästeN
Verlust, BESCHÄDIGUNG ODER Verspätung von Reisegepäck
HÖHERE HAFTUNGSGRENZE für Reisegepäck
Fristen für Beanstandungen BEIM Reisegepäck
Haftung des Vertraglichen und des Ausführenden LuftfahrtunternehmenS
3 KLAGEFRISTEN
Grundlage dieser Informationen
Drucksache 4/1/13
... Es besteht kein vernünftiger Grund, Pelztiere zur Pelzgewinnung zu halten und zu töten. Es gibt hinreichend preiswertere Alternativen, um sich wirksam gegen Kälte zu schützen. Dafür auf Pelze von aus diesem Grund getöteten Tieren zurückzugreifen, ist nicht mit Artikel 20a GG zu vereinbaren. Die Tötung der Tiere erfolgt nicht aus Gründen der Befriedigung elementarer Grundbedürfnisse des Menschen; vielmehr werden aus den Tierpelzen Luxusgüter hergestellt, die keinen weiteren Zweck erfüllen als Kleidungsstücke aus künstlich hergestelltem Pelz.
Zu Buchstabe a
Zu Buchstabe b
a Regelungen zu Organ-/Gewebeentnahmen zu nichtwissenschaftlichen Zwecken
b Kontrollen von Versuchstierhaltungen
Zu Buchstabe c
2. Zu Artikel 1 Nummer 1 Buchstabe c § 2a Absatz 4 - neu -, 5 - neu -
3. Zu Artikel 1 Nummer 2 Buchstabe a1 - neu - § 3 Nummer 6
4. Zu Artikel 1 Nummer 2 Buchstabe a2 - neu - § 3 Nummer 10
5. Zu Artikel 1 Nummer 2 Buchstabe c § 3 Nummer 14 - neu -
6. Zu Artikel 1 Nummer 2 Buchstabe c § 3 Nummer 14 - neu - *
7. Zu Artikel 1 Nummer 6 und 7 §§ 5 und 6
8. Zu Artikel 1 Nummer 7 Buchstabe a Doppelbuchstabe aa Dreifachbuchstabe aaa § 6 Absatz 1 Satz 2 Nummer 1b
9. Zu Artikel 1 Nummer 10 Buchstabe b § 7a Absatz 3
10. Zu Artikel 1 Nummer 10 Buchstabe d § 7a Absatz 7 - neu -
11. Zu Artikel 1 Nummer 11 § 8a Absatz 1 Nummer 4
12. Zu Artikel 1 Nummer 13 § 9 Absatz 3 Satz 2 - neu -
13. Zu Artikel 1 Nummer 19 § 11 Absatz 4
14. Zu Artikel 1 Nummer 19 § 11 Absatz 8 Satz 3 - neu -
15. Zu Artikel 1 Nummer 20 § 1 1b TierSchG
§ 11b
16. Zu Artikel 1 Nummer 22 Buchstabe a § 12 Absatz 2 Satz 1 Nummer 4
17. Zu Artikel 1 Nummer 23a - neu - § 13 Absatz 1a - neu -
18. Zu Artikel 1 Nummer 34a - neu - § 17 Nummer 2 Buchstabe a und b
19. Zu Artikel 1 Nummer 40 § 21 Absatz 1 Satz 1, Satz 2
Drucksache 173/13
Unterrichtung durch die Europäische Kommission
Mitteilung der Kommission an das Europäische Parlament, den Rat, den Europäischen Wirtschaftsund Sozialausschuss und den Ausschuss der Regionen: Ein menschenwürdiges Leben für alle - Beseitigung der Armut und Gestaltung einer nachhaltigen Zukunft für die Welt - COM(2013) 92 final; Ratsdok. 7075/13
... Die Welt steht vor zwei dringenden Aufgaben: die Beseitigung der Armut und die Schaffung einer nachhaltigen Grundlage für Wohlstand und Wohlergehen. Rund 1,3 Mrd. Menschen leben nach wie vor in extremer Einkommensarmut, und bei vielen sind die Grundbedürfnisse im Hinblick auf die menschliche Entwicklung noch immer nicht erfüllt. Zwei Drittel der von der Natur bereitgestellten Dienstleistungen, darunter fruchtbarer Boden, sauberes Wasser und saubere Luft, werden in zunehmendem Maße beeinträchtigt und der Verlust an biologischer Vielfalt stößt an Grenzen, jenseits derer die Auswirkungen auf die menschliche Gesellschaft und die natürliche Umwelt unumkehrbar werden.
1. Einleitung
2. neue Globale Rahmenbedingungen, neue Herausforderungen, neue Chancen
3. auf den Fortschritten IM Rahmen der MDG und der RIO+20-KONFERENZ aufbauen
3.1. Bestandsaufnahme der Fortschritte bei den MDG
3.2. Wichtigste Ergebnisse und Zusagen der Rio+20-Konferenz
3.3. Umsetzung: Maßnahmen auf EU- und internationaler Ebene
3.4. Institutioneller Rahmen für nachhaltige Entwicklung und Umsetzungsmodalitäten
3.5. Öffentliche Konsultation
4. Integration von Nachhaltiger Entwicklung und Armutsbeseitigung in einen Übergreifenden Handlungsrahmen für die Zeit nach 2015
4.1. Die wichtigsten Elemente eines übergreifenden Handlungsrahmens
4.1.1. Mindestlebensstandard
4.1.2. Triebkräfte für inklusives und nachhaltiges Wachstum
4.1.3. Nachhaltige Bewirtschaftung natürlicher Ressourcen
4.1.4. Gleichheit, Fairness und Gerechtigkeit
4.1.5. Frieden und Sicherheit
5. auf dem Weg zu einem Übergreifenden Handlungsrahmen für die ZEIT NACH 2015
5.1. Zusammenführung der Aktionsstränge als Antwort auf künftige Herausforderungen
5.2. Grundsätze für einen übergreifenden Handlungsrahmen für die Zeit nach 2015
5.2.1. Geltungsbereich
5.2.2. Art und Zahl der Ziele
5.2.3. Transparenz, Umsetzung und Rechenschaftspflicht
5.2.4. Kohärenz
5.3. Umsetzung des Handlungsrahmens: Eigenverantwortung und Rechenschaftspflicht der einzelnen Länder
6. die nächsten Schritte
Anhang I
Anhang II Öffentliche Konsultation
Drucksache 429/12
Unterrichtung durch die Europäische Kommission
Mitteilung der Kommission an das Europäische Parlament, den Rat und den Europäischen Wirtschafts- und Sozialausschuss: Eine Industriepolitik für die Sicherheitsbranche - Maßnahmenkatalog für eine innovative und wettbewerbsfähige Sicherheitsbranche - COM(2012) 417 final
... (3) Es handelt sich um einen Markt mit starker gesellschaftlicher Dimension. Sicherheit ist nicht nur eines der menschlichen Grundbedürfnisse, sondern auch ein äußerst sensibler Bereich. Sicherheitsmaßnahmen und -technologien können Folgen für die Grundrechte haben und schüren häufig die Angst vor einer möglichen Beschneidung der Privatsphäre.
Mitteilung
1. Einleitung
2. Die EU-Sicherheitsindustrie ihr Markt
3. Die Hauptprobleme für die EU-Sicherheitsindustrie
4. Lösungsansätze
4.1. Überwindung der Marktzersplitterung
4.1.1. Normung
4.1.2. Zertifizierungs-/Konformitätsbewertungsverfahren
4.1.3. Nutzung der Synergien zwischen Sicherheits- und Verteidigungstechnologien
4.2. Schließen der Lücke zwischen Forschung und Markt
4.2. 1. Anpassung von Förderprogrammen, Nutzung der Rechte des geistigen Eigentums
4.2.2. Vorkommerzielle Auftragsvergabe
4.2.3. Zugang zu internationalen Beschaffungsmärkten
4.2.4. Haftungsbegrenzung
4.3. Bessere Einbeziehung der gesellschaftlichen Dimension
4.3.1. Prüfung der gesellschaftlichen Tragweite in der FuE-Phase
4.3.2. Datenschutz durch Technik und datenschutzfreundliche Voreinstellungen in der Entwurfsphase
5. Überwachung
6. Schlussfolgerung
Drucksache 300/1/12
Empfehlungen der Ausschüsse
Entwurf eines Dritten Gesetzes zur Änderung des Tierschutzgesetz es
... Es besteht kein vernünftiger Grund, Pelztiere zur Pelzgewinnung zu halten und zu töten. Es gibt hinreichend preiswertere Alternativen, um sich wirksam gegen Kälte zu schützen. Dafür auf Pelze von aus diesem Grund getöteten Tieren zurückzugreifen, ist nicht mit Artikel 20a GG zu vereinbaren. Die Tötung der Tiere erfolgt nicht aus Gründen der Befriedigung elementarer Grundbedürfnisse des Menschen; vielmehr werden aus den Tierpelzen Luxusgüter hergestellt, die keinen weiteren Zweck erfüllen als Kleidungsstücke aus künstlich hergestelltem Pelz.
1. Zum Gesetzentwurf insgesamt
2. Zu Artikel 1 Nummer 01 - neu - § 1
3. Zu Artikel 1 Nummer 1 Buchstabe 0a - neu - § 2a Absatz 1 Nummer 6 - neu -
Zu Artikel 1 Nummer 1
3 4.
3 5.
Zu Buchstabe a
Zu Buchstabe b
6. Zu Artikel 1 Nummer 1 § 2a Absatz 4 - neu -, 5 - neu -
7. Zu Artikel 1 Nummer 1 § 2a
8. Zu Artikel 1 Nummer 1 § 2a
9. Zu Artikel 1 Nummer 1 § 2a
10. [und Registrierung]
11. Zu Artikel 1 Nummer 1 § 2a
12. Zu Artikel 1 Nummer 2 Buchstabe b § 3 Nummer 6
13. Zu Artikel 1 Nummer 2 Buchstabe b § 3 Nummer 10
14. Zu Artikel 1 Nummer 2 Buchstabe b § 3 Nummer 12 - neu -
15. Zu Artikel 1 Nummer 2 Buchstabe b § 3 Nummer 13 - neu -
16. Zu Artikel 1 Nummer 2 Buchstabe b § 3 Nummer 14 - neu -
17. Zu Artikel 1 Nummer 2 Buchstabe b § 3 Nummer 15 - neu -
18. Zu Artikel 1 Nummer 3 Buchstabe a Doppelbuchstabe aa - neu - § 4 Absatz 1a Satz 1
19. Zu Artikel 1 Nummer 3a - neu - § 4a Absatz 2 Nummer 2 , Nummer 40a - neu - § 21b1 - neu -
§ 21b1
Zu Nummer 3a
Zu Nummer 40a
20. Zu Artikel 1 Nummer 5 § 5 , Nummer 6 § 6
21. Zu Artikel 1 Nummer 5, 6 § 5 Absatz 3 Nummer 7, § 6 Absatz 1 Satz 2 Nummer 2
22. Zu Artikel 1 Nummer 6 § 6
3 23.
Zu Buchstabe n
Zu Buchstabe c
24. Zu Artikel 1 Nummer 5 Buchstabe a § 5 Absatz 3 Nummer 1a , Nummer 39 § 21 Absatz 1
25. Zu Artikel 1 Nummer 6 Buchstabe a Doppelbuchstabe aa § 6 Absatz 1 Satz 2 Nummer 4
26. Zu Artikel 1 Nummer 6 Buchstabe c - neu -, d - neu - § 6 Absatz 3 Satz 3 - neu - Absatz 5 , Nummer 29 Buchstabe a § 16a Absatz 1 Satz 2 Nummer 5 - neu -
27. Zu Artikel 1 Nummer 6 § 6
28. Zu Artikel 1 Nummer 9 Buchstabe a § 7a Absatz 1 Satz 3 - neu -, 4 - neu -
29. Zu Artikel 1 Nummer 9 Buchstabe b § 7a Absatz 3
30. Zu Artikel 1 Nummer 9 Buchstabe d § 7a Absatz 7 - neu -
31. Zu Artikel 1 Nummer 8 § 7 , Nummer 9 § 7a
32. Zu Artikel 1 Nummer 10 § 8 Absatz 5
33. Zu Artikel 1 Nummer 10 § 8 Absatz 5 Satz 2 - neu -
34. Zu Artikel 1 Nummer 10 § 8 Absatz 6
35. Zu Artikel 1 Nummer 10 § 8 , Nummer 10a - neu - § 8a , Nummer 26 Buchstabe a Doppelbuchstabe bb § 15 Absatz 1 Satz 2 , Buchstabe c § 15 Absatz 4 , Nummer 34 Buchstabe a Doppelbuchstabe bb Dreifachbuchstabe bbb § 18 Absatz 1 Nummer 3 Buchstabe b
36. Zu Artikel 1 Nummer 10 § 8a Absatz 1 Nummer 5 - neu -
37. Zu Artikel 1 Nummer 10 § 8a Absatz 5
38. Zu Artikel 1 Nummer 12 § 9 Absatz 3 Satz 2 - neu -
39. Zu Artikel 1 Nummer 18 § 11 Absatz 1 Satz 1 Nummer 3
40. Zu Artikel 1 Nummer 18 § 11 Absatz 1 Satz 1 Nummer 4a - neu -
41. Zu Artikel 1 Nummer 18 § 11 Absatz 1 Satz 1 Nummer 7 Buchstabe d
42. Zu Artikel 1 Nummer 18 § 11 Absatz 1 Satz 1 Nummer 7 Buchstabe f - neu -
43. Zu Artikel 1 Nummer 18 § 11 Absatz 2 Satz 1 Nummer 2
44. Zu Artikel 1 Nummer 18 § 11 Absatz 4
45. Hauptvorschlag zu Ziffer 57*
Zu Artikel 1 Nummer 18
46. Zu Artikel 1 Nummer 18 § 11 Absatz 8 - neu -
47. Zu Artikel 1 Nummer 19 § 11b
§ 11b
48. Zu Artikel 1 Nummer 21 Buchstabe a - neu - § 12 Absatz 2 Satz 1 Nummer 4
49. Zu Artikel 1 Nummer 22a - neu - § 13 Absatz 1a - neu -
50. Zu Artikel 1 Nummer 22 § 13 Absatz 2
51. Zu Artikel 1 Nummer 22 § 13 Absatz 3
52. Zu Artikel 1 Nummer 26 Buchstabe c § 15 Absatz 4 Satz 2 - neu -
53. Zu Artikel 1 Nummer 26 § 15
54. Zu Artikel 1 Nummer 28 Buchstabe a Doppelbuchstabe bb und cc § 16 Absatz 1 Nummer 4 Satz 2 bis 6 - neu - , Buchstabe c Doppelbuchstabe aa Dreifachbuchstabe 0aaa - neu - § 16 Absatz 3 Satz 1 , Dreifachbuchstabe aaa und Dreifachbuchstabe bbb § 16 Absatz 3 Satz 1
55. Zu Artikel 1 Nummer 33a - neu - § 17 Nummer 2 Buchstabe a und b
56. Zu Artikel 1 Nummer 39 § 21 Absatz 1
57. Hilfsvorschlag zu Ziffer 45*
Zu Artikel 1 Nummer 39
58. Zum Gesetzentwurf allgemein
59. Zum Gesetzentwurf allgemein
60. Zum Gesetzentwurf allgemein
61. Zum Gesetzentwurf allgemein
Drucksache 300/12 (Beschluss)
Stellungnahme des Bundesrates
Entwurf eines Dritten Gesetzes zur Änderung des Tierschutzgesetz es
... Es besteht kein vernünftiger Grund, Pelztiere zur Pelzgewinnung zu halten und zu töten. Es gibt hinreichend preiswertere Alternativen, um sich wirksam gegen Kälte zu schützen. Dafür auf Pelze von aus diesem Grund getöteten Tieren zurückzugreifen, ist nicht mit Artikel 20a GG zu vereinbaren. Die Tötung der Tiere erfolgt nicht aus Gründen der Befriedigung elementarer Grundbedürfnisse des Menschen; vielmehr werden aus den Tierpelzen Luxusgüter hergestellt, die keinen weiteren Zweck erfüllen als Kleidungsstücke aus künstlich hergestelltem Pelz.
1. Zum Gesetzentwurf insgesamt
2. Zu Artikel 1 Nummer 01 - neu - § 1
3. Zu Artikel 1 Nummer 1 Buchstabe 0a - neu - § 2a Absatz 1 Nummer 6 - neu -
4. Zu Artikel 1 Nummer 1 Buchstabe a1 - neu - § 2a Absatz 1c - neu - , Nummer 2 Buchstabe b § 3 Nummer 11
Zu Buchstabe a
Zu Buchstabe b
5. Zu Artikel 1 Nummer 1 § 2a Absatz 4 - neu -, 5 - neu -
6. Zu Artikel 1 Nummer 1 § 2a
7. Zu Artikel 1 Nummer 1 § 2a
8. Zu Artikel 1 Nummer 1 § 2a
9. Zu Artikel 1 Nummer 1 § 2a
10. Zu Artikel 1 Nummer 2 Buchstabe b § 3 Nummer 6
11. Zu Artikel 1 Nummer 2 Buchstabe b § 3 Nummer 10
12. Zu Artikel 1 Nummer 2 Buchstabe b § 3 Nummer 12 - neu -
13. Zu Artikel 1 Nummer 2 Buchstabe b § 3 Nummer 13 - neu -
14. Zu Artikel 1 Nummer 2 Buchstabe b § 3 Nummer 14 - neu -
15. Zu Artikel 1 Nummer 2 Buchstabe b § 3 Nummer 15 - neu -
16. Zu Artikel 1 Nummer 3 Buchstabe a Doppelbuchstabe aa - neu - § 4 Absatz 1a Satz 1
17. Zu Artikel 1 Nummer 3a - neu - § 4a Absatz 2 Nummer 2 , Nummer 40a - neu - § 21b1 - neu -
§ 21b1
Zu Nummer 3a
Zu Nummer 40a
18. Zu Artikel 1 Nummer 5 § 5 , Nummer 6 § 6
19. Zu Artikel 1 Nummer 5, 6 § 5 Absatz 3 Nummer 7, § 6 Absatz 1 Satz 2 Nummer 2
20. Zu Artikel 1 Nummer 6 § 6
Zu Buchstabe n
Zu Buchstabe c
21. Zu Artikel 1 Nummer 5 Buchstabe a § 5 Absatz 3 Nummer 1a , Nummer 39 § 21 Absatz 1
22. Zu Artikel 1 Nummer 6 Buchstabe a Doppelbuchstabe aa § 6 Absatz 1 Satz 2 Nummer 4
23. Zu Artikel 1 Nummer 6 Buchstabe c - neu -, d - neu - § 6 Absatz 3 Satz 3 - neu - Absatz 5 , Nummer 29 Buchstabe a § 16a Absatz 1 Satz 2 Nummer 5 - neu -
24. Zu Artikel 1 Nummer 6 § 6
25. Zu Artikel 1 Nummer 9 Buchstabe a § 7a Absatz 1 Satz 3 - neu -, 4 - neu -
26. Zu Artikel 1 Nummer 9 Buchstabe b § 7a Absatz 3
27. Zu Artikel 1 Nummer 9 Buchstabe d § 7a Absatz 7 - neu -
28. Zu Artikel 1 Nummer 8 § 7 , Nummer 9 § 7a
29. Zu Artikel 1 Nummer 10 § 8 Absatz 5
30. Zu Artikel 1 Nummer 10 § 8 Absatz 5 Satz 2 - neu -
31. Zu Artikel 1 Nummer 10 § 8 Absatz 6
32. Zu Artikel 1 Nummer 10 § 8a Absatz 5
33. Zu Artikel 1 Nummer 12 § 9 Absatz 3 Satz 2 - neu -
34. Zu Artikel 1 Nummer 18 § 11 Absatz 1 Satz 1 Nummer 3
35. Zu Artikel 1 Nummer 18 § 11 Absatz 1 Satz 1 Nummer 4a - neu -
36. Zu Artikel 1 Nummer 18 § 11 Absatz 1 Satz 1 Nummer 7 Buchstabe d
37. Zu Artikel 1 Nummer 18 § 11 Absatz 1 Satz 1 Nummer 7 Buchstabe f - neu -
38. Zu Artikel 1 Nummer 18 § 11 Absatz 2 Satz 1 Nummer 2
39. Zu Artikel 1 Nummer 18 § 11 Absatz 4
40. Hauptvorschlag zu Ziffer 50*
Zu Artikel 1 Nummer 18
41. Zu Artikel 1 Nummer 18 § 11 Absatz 8 - neu -
42. Zu Artikel 1 Nummer 21 Buchstabe a - neu - § 12 Absatz 2 Satz 1 Nummer 4
43. Zu Artikel 1 Nummer 22a - neu - § 13 Absatz 1a - neu -
44. Zu Artikel 1 Nummer 22 § 13 Absatz 2
45. Zu Artikel 1 Nummer 22 § 13 Absatz 3
46. Zu Artikel 1 Nummer 26 § 15
47. Zu Artikel 1 Nummer 28 Buchstabe a Doppelbuchstabe bb und cc § 16 Absatz 1 Nummer 4 Satz 2 bis 6 - neu - , Buchstabe c Doppelbuchstabe aa Dreifachbuchstabe 0aaa - neu - § 16 Absatz 3 Satz 1 , Dreifachbuchstabe aaa und Dreifachbuchstabe bbb § 16 Absatz 3 Satz 1
48. Zu Artikel 1 Nummer 33a - neu - § 17 Nummer 2 Buchstabe a und b
49. Zu Artikel 1 Nummer 39 § 21 Absatz 1
50. Hilfsvorschlag zu Ziffer 40*
Zu Artikel 1 Nummer 39
51. Zum Gesetzentwurf allgemein
52. Zum Gesetzentwurf allgemein
53. Zum Gesetzentwurf allgemein
Drucksache 110/12
Unterrichtung durch die Europäische Kommission
Mitteilung der Kommission an das Europäische Parlament, den Rat, den Europäischen Wirtschafts- und Sozialausschuss und den Ausschuss der Regionen: Rohstoffe für das künftige Wohlergehen Europas nutzbar machen - Vorschlag für eine Europäische Innovationspartnerschaft für Rohstoffe - COM(2012) 82 final
... Diese EIP wird zur mittel- und langfristigen Sicherung der nachhaltigen Rohstoffversorgung (einschließlich der kritischen Rohstoffe, Industrieminerale und Holzwerkstoffe) beitragen, die notwendig ist, um die Grundbedürfnisse einer modernen ressourcenschonenden Gesellschaft zu erfüllen. Sie leistet einen wesentlichen Beitrag zur Wettbewerbsfähigkeit der europäischen Wirtschaft, zur höheren Ressourceneffizienz in der EU und zur Entwicklung neuer Recyclingaktivitäten an Standorten in Europa.
1. Einleitung
2. Innovationschancen entlang der Rohstoff-Wertschöpfungskette
3. Mehrwert der Europäischen Innovationspartnerschaft für Rohstoffe
3.1. Geltungsbereich und Ziele
3.2. Mechanismen
3.3. Arbeitspakete
Technologiefokussierte Maßnahmenbereiche
Nicht technologiefokussierte Maßnahmenbereiche
Internationale Zusammenarbeit - horizontaler Ansatz
3.4. Governancestruktur
3.5. Offensives Zugehen auf die Öffentlichkeit
3.6. Zeitplan
Drucksache 721/12
Unterrichtung durch die Europäische Kommission
Mitteilung der Kommission an das Europäische Parlament, den Rat, den Europäischen Wirtschafts- und Sozialausschuss und den Ausschuss der Regionen: Ein funktionierender Energiebinnenmarkt - COM(2012) 663 final
... Daher haben die Staats- und Regierungschefs der EU mit dem Jahr 2014 eine klare Frist für die Vollendung des Energiebinnenmarktes gesetzt. Dieser ist nicht Selbstzweck: Er liefert einen wichtigen Beitrag zur Erfüllung der Hauptanliegen der EU-Bürger, nämlich Wirtschaftswachstum, Arbeitsplätze, sichere Befriedigung der Grundbedürfnisse zu erschwinglichen und wettbewerbsfähigen Preisen sowie nachhaltige Nutzung begrenzt verfügbarer Ressourcen.
Mitteilung
1. Einleitung
2. Vorteile offener, Integrierter und flexibler Energiemärkte
2.1. Wir haben schon viel erreicht
Mehr Wahlmöglichkeiten und Flexibilität für die Verbraucher
Konkurrenzfähigere Preise
Liquidere und transparentere Großhandelsmärkte
Eine sicherere Versorgung
2.2. Es kann noch mehr erreicht werden
Mehr Möglichkeiten zur Energiekostenkontrolle für die Verbraucher
Bessere Kontrolle des Verbrauchs durch intelligente Technologien
Mehr Wettbewerb durch leichteren Zugang zu den Transportnetzen
Effizientere Nutzung und Entwicklung der Netze
3. Ausschöpfung des Potenzials des Energiebinnenmarktes
3.1. Durchsetzung
3.1.1. Umsetzung des dritten Energiepakets
3.1.2. Gewährleistung gleicher Wettbewerbsbedingungen
3.1.3. Überbrückung der Unterschiede zwischen den Mitgliedstaaten
3.2. Die Herausforderung auf Verbraucherseite: Unterstützung der Verbraucher bei der Nutzung ihrer Möglichkeiten
3.2.1. Grundlagenfür diversifizierte und innovative Dienstleistungen
3.2.2. Gezielter Schutzfür schutzbedürftige Verbraucher
3.3. Die Herausforderung der Umstellung: Wie werden die europäischen Energiesysteme zukunftsfähig?
3.3.1. Den Marktkräften die Förderung geeigneter Investitionen überlassen
5 Flexibilität
Optimierung staatlicher Interventionen: Ausrichtung des Energiemix auf CO2-arme Energieträger
Optimierung staatlicher Interventionen: Sicherheit der Elektrizitätsversorgung
3.3.2. Mehr Integration, beschleunigte Modernisierung und bessere Nutzung der Netze Zusätzliche Netze zur Integration der Energiemärkte der EU
Beschleunigte Umstellung auf intelligente Netze
Bessere Demand Response in den Verteilernetzen
4. Fazit
Anhang 1 Aktionsplan für Europa
Drucksache 305/11
Unterrichtung durch die Europäische Kommission
Mitteilung der Kommission an das Europäische Parlament, den Rat, den Europäischen Wirtschafts- und Sozialausschuss und den Ausschuss der Regionen: Ein Binnenmarkt für Rechte des geistigen Eigentums - Förderung von Kreativität und Innovation zur Gewährleistung von Wirtschaftswachstum, hochwertigen Arbeitsplätzen sowie erstklassigen Produkten und Dienstleistungen in Europa KOM (2011) 287 endg.
... Ferner gilt es, den Schutz von Rechten des geistigen Eigentums in Drittländern und den Zugang zu Wissen in ein ausgewogenes Verhältnis zu bringen. Die Politik im Bereich der Rechte des geistigen Eigentums kann somit ein integratives und nachhaltiges Wachstum fördern, wenn sie in eine umfassende Entwicklungsstrategie eingebettet ist, die darauf abzielt, das Unternehmensumfeld zu verbessern, eine an den Entwicklungserfordernissen ausgerichtete Forschung zu fördern und eine angemessene Berücksichtigung der Aspekte Gesundheit, Biodiversität und Ernährungssicherheit zu gewährleisten. Von zentraler Bedeutung für die am wenigsten entwickelten Länder („least developed countries“, LCD) ist ein Technologietransfer zu erschwinglichen Preisen, der den Grundbedürfnissen der Bevölkerung gerecht wird. Damit ein solcher Transfer stattfinden kann, müssen die EU und ihre Mitgliedstaaten die ihren Unternehmen und Einrichtungen gebotenen Anreize für die Förderung von Innovations- und Technologietransfer zugunsten der LDC überprüfen. Einen gangbaren Weg weist hier die Pilotpartnerschaft „Global Access in Action“, die die WIPO-Ziele mit der Förderung bewährter Praktiken der Lizensierung von Rechten des geistigen Eigentums zum Nutzen der LCD verknüpft, ohne jedoch die Position der Rechteinhaber in ihren Kernmärkten zu gefährden57. In diesem Kontext sind weitergehende Überlegungen dazu anzustellen, inwieweit angestrebt werden sollte, die LDC über das Jahr 2013 hinaus von den Verpflichtungen des TRIPS-Abkommens zu befreien.
1. Einleitung
Das Spektrum von Rechten des geistigen Eigentums
2. Chancen Herausforderungen in einem Binnenmarkt für Rechte des geistigen Eigentums
Rechte des geistigen Eigentums prägen das tägliche Leben der Bürger
Erhaltung der Dynamik
Im Binnenmarkt liegt die Lösung
Notwendigkeit einer Vision für die Gestaltung des Wandels
3. WICHTIGSTE politische Initiativen zur Bewältigung der Herausforderungen
3.1. Reform des Patentsystems in Europa und Begleitmaßnahmen
3.1.1. Einheitlicher Patentschutz
3.1.2. Ein einheitliches Patentgerichtssystem
3.1.3. Ein Instrument für die Valorisierung von Rechten des geistigen Eigentums
3.2. Modernisierung des Markensystems in Europa
3.3. Schaffung eines umfassenden Rahmens für Urheberrechte im digitalen Binnenmarkt
3.3.1. Europäische Regelung und Verwaltung von Urheberrechten
Neu entstehende Geschäftsmodelle
3.3.2. Technologie- und Datenbankmanagement
3.3.3. Nutzergenerierte Inhalte
3.3.4. Abgaben für Privatkopien
3.3.5. Zugang zum kulturellen Erbe Europas und Förderung der Medienpluralität
3.3.6. Rechte der ausführenden Künstler
3.3.7. Audiovisuelle Werke
3.3.8. Folgerecht des Urhebers
3.4. Ergänzender Schutz immaterieller Vermögenswerte
3.4.1. Geschäftsgeheimnisse und Nachahmungen
3.4.2. Geografische Angaben für nichtlandwirtschaftliche Erzeugnisse
3.5. Verstärkung des Kampfs gegen Marken- und Produktpiraterie 36
3.5.1. Sensibilisierung der Öffentlichkeit
3.5.2. Tragfähigere Struktur für die Europäische Beobachtungsstelle für Marken- und Produktpiraterie
3.5.3. Überprüfung der Richtlinie zur Durchsetzung der Rechte des geistigen Eigentums
3.6. Internationale Dimension der Rechte des geistigen Eigentums
3.6.1. Multilaterale Initiativen, einschließlich Koordinierung mit internationalen Organisationen
3.6.2. Bilaterale Verhandlungen und Zusammenarbeit mit Drittländern beim Schutz geistigen Eigentums
3.6.3. Verbesserungen des Schutzes und der Durchsetzung von Rechten des geistigen Eigentums an den EU-Außengrenzen
4. Fazit
Anhang Überblick über die künftigen Massnahmen der Kommission
Drucksache 438/10
Unterrichtung durch die Bundesregierung
Stellungnahme der Bundesregierung zu den Tätigkeitsberichten 2008/2009 der Bundesnetzagentur für Elektrizität, Gas, Telekommunikation, Post und Eisenbahnen für die Bereiche Telekommunikation und Post und zu den Sondergutachten 56 und 57 der Monopolkommission "Telekommunikation 2009: Klaren Wettbewerbskurs halten" und "Post 2009: Auf Wettbewerbskurs gehen" Bundesministerium Berlin, den 7. Juli 2010 für Wirtschaft und Technologie
... 107. Weiterhin stellt der EuGH fest, dass Dienstleistungen öffentlicher Posteinrichtungen, deren Bedingungen einzelvertraglich ausgehandelt sind, nicht der Steuerbefreiung unterliegen. Der EuGH verneint dabei vor allem eine Befreiung, wenn Leistungsbedingungen individuell ausgehandelt worden sind. Diese entsprechende ausdrückliche Feststellung des EuGH ist aber nur eine Schlussfolgerung aus dem allgemeinen Grundsatz, dass Leistungen, die besonderen Bedürfnissen von Wirtschaftsteilnehmern entsprechen, nicht befreit sein können (weil es dabei um andere als die Grundbedürfnisse der Bevölkerung geht). Hierzu gehören auch Leistungen auf der Grundlage von Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) zu abweichenden Qualitätsbedingungen oder abweichenden Preisen, die deshalb nicht befreit werden können. (Hinweis: Die AGB der DPAG beschreiben sowohl die Dienstleistung Brief als Einzelsendung zum Preis von z.B. € 0,55, die insoweit dem Grundbedürfnis der Bevölkerung entspricht, als auch die Gewährung von Rabatten bei Masseneinlieferungen sowie die Gewährung besonderer – abweichend von den für Post-Universaldienstleistungen in § 11
A. Allgemeines
B. Stellungnahme zum Bereich Telekommunikation
3 Vorbemerkung
Bewertung im Einzelnen
4 Wettbewerbsentwicklung
4 Marktregulierungsfragen
Reform des europäischen Rechtsrahmens für Telekommunikationsmärkte
Europäische Initiativen zur Regulierung des Mobilfunks
Förderung flächendeckender und hochleistungsfähiger Breitbandversorgung
Schließung von Breitbandversorgungslücken durch die digitale Dividende
Universaldienst im Tätigkeitsbericht der Bundesnetzagentur
C. Stellungnahme zum Bereich Post
3 Vorbemerkung
Bewertung im Einzelnen Regulierungsfragen
Mindestlohn für Briefdienstleistungen
Umsatzbesteuerung von Postdienstleistungen
3 Universaldienst
Teil leistungen
Vergabe von Postdienstleistungen durch öffentliche Stellen
Der Bund als Anteilseigner
Vertretung im Weltpostverein
Drucksache 698/10
Unterrichtung durch die Europäische Kommission
Mitteilung der Kommission an das Europäische Parlament, den Rat, den Europäischen Wirtschafts- und Sozialausschuss und den Ausschuss der Regionen: Auf dem Weg zu einer Binnenmarktakte - Für eine in hohem Maße wettbewerbsfähige soziale Marktwirtschaft - 50 Vorschläge, um gemeinsam besser zu arbeiten, zu untenehmen und Handel zu treiben KOM (2010) 608 endg.
... - zu prüfen, inwieweit es angebracht und möglich ist, angesichts der Entwicklung der Grundbedürfnisse der europäischen Bürger die Universaldienstverpflichtungen auf weitere Bereiche auszudehnen, möglicherweise auf der Grundlage von Artikel 14 AEUV.
Drucksache 661/10 (Beschluss)
Stellungnahme des Bundesrates
Entwurf eines Gesetzes zur Ermittlung von Regelbedarfen und zur Änderung des Zweiten und Zwölften Buches Sozialgesetzbuch
... XII andererseits zu beantworten. In bestimmten Bereichen, insbesondere bei den Grundbedürfnissen, ist eine Gleichbehandlung auf Bundesebene wünschenswert. Bei bestimmten Einzel- oder Sonderbedürfnissen ist eine Einzelfallentscheidung durch den Sozialhilfeträger vorzuziehen. Zu den Grundbedürfnissen zählen insbesondere die Bereiche der Bildung, des Schulessens und des Schulobstes. Die Frage des Ferienjobs wurde als Einzelfallentscheidung ebenso wie die Entscheidung über Kommunionsgeschenke angesehen.
Zum Gesetzentwurf allgemein vorab:
1. Zur Ermittlung des Regelbedarfs im Bereich Gesundheitspflege
2. Zur Änderung des Verwaltungsbudgets
3. Zur Belastung der Kommunen
4. Zur Bildungsteilhabe von Kindern
Zu den einzelnen Vorschriften:
5. Zu Artikel 1 § 9 RBEG
§ 9 Eigenanteil für die gemeinschaftliche Mittagsverpflegung
Zu Absatz 1
Zu Absatz 2
6. Zu Artikel 2 Nummer 6 Buchstabe a - neu - § 5 Absatz 2 Satz 1 SGB II
7. Zu Artikel 2 Nummer 13 Buchstabe a § 9 Absatz 1 SGB II , Buchstabe b Doppelbuchstabe bb § 9 Absatz 2 Satz 3 SGB II , Nummer 57 § 77 Absatz 1a - neu - SGB II
Zu a:
Zu b:
8. Zu Artikel 2 Nummer 15 § 11a Absatz 1 Nummer 4 - neu - SGB II
9. Zu Artikel 2 Nummer 15 § 1 1b Absatz 1a - neu - SGB II
10. Zu Artikel 2 Nummer 18 Buchstaben a und b § 13 Absatz 1 SGB II
11. Zu Artikel 2 Nummer 31 § 19 Absatz 3 Satz 2 und Satz 2a - neu - SGB II
12. Zu Artikel 2 Nummer 31 § 22 Absatz 1 Satz 1a - neu -, Absatz 2 SGB II , Nummer 57 § 77 Absatz 2a - neu - SGB II , Artikel 3 Nummer 13 § 35 Absatz 2 Satz 1a - neu -, Absatz 2a - neu - SGB XII , Nummer 40a - neu - § 134a - neu - SGB XII
§ 134a Übergangsregelung zu § 35
Zu § 22
Zu § 22
Zu § 77
13. Zu Artikel 2 Nummer 31 § 22 Absatz 7 Satz 3 Nummer 1 SGB II , Artikel 3 Nummer 13 § 35 Absatz 1 Satz 4 Nummer 1 SGB XII
14. Zu Artikel 2 Nummer 31 § 22a Absatz 3 Satz 2 Nummer 2, Nummer 3 und Nummer 4 - neu - SGB II
15. Zu Artikel 2 Nummer 31 § 24 Absatz 3 Satz 1 Nummer 3 SGB II
16. Zu Artikel 2 Nummer 31 § 27 Absatz 3 Satz 1 SGB II
17. Zu Artikel 2 Nummer 31 § 27 Absatz 3a - neu - SGB II
18. Zu Artikel 2 Nummer 31 § 28 Absatz 4 SGB II ,
19. Zu Artikel 2 Nummer 31 § 28 Absatz 5 Satz 1 SGB II ,
20. Zu Artikel 2 Nummer 31 § 28 Absatz 5a - neu -, § 29 Absatz 2 Satz 2, Absatz 4 Satz 2a - neu - SGB II , Artikel 3 Nummer 12 § 34 Absatz 5a - neu - SGB XII
Zu Buchstabe a
Zu § 29
Zu § 29
21. Zu Artikel 2 Nummer 32 § 38a - neu - SGB II
§ 38a Rückforderungen gegen Minderjährige in Bedarfsgemeinschaften
22. Zu Artikel 2 Nummer 32 § 42a Absatz 2 Satz 1 SGB II
23. Zu Artikel 2 Nummer 32 § 42a Absatz 2 Satz 2 SGB II
24. Zu Artikel 2 Nummer 42a - neu - § 48 Absatz 3 SGB II
25. Zu Artikel 2 Nummer 57 § 77 Absatz 3 SGB II
26. Zu Artikel 3 Nummer 8 § 27a Absatz 1 Satz 1a - neu - SGB XII
27. Zu Artikel 3 Nummer 13 § 35 Absatz 1 Satz 01 - neu -, Satz 1, Absatz 2 Satz 1, Sätze 3 bis 6, Absätze 2a - neu - bis 2c - neu -, Absatz 4 Satz 1 und Satz 2 SGB XII
28. Zu Artikel 3 Nummer 25 § 44 Absatz 1 Satz 3 SGB XII
29. Zu Artikel 3 Nummer 29 Buchstabe a § 82 Absatz 1 Satz 1b - neu - SGB XII In Artikel 3 Nummer 29 ist Buchstabe a wie folgt zu fassen:
30. Zu Artikel 3 Nummer 29 Buchstabe a § 82 Absatz 1 Satz 1b - neu - bis 1d - neu - SGB XII
31. Zu Artikel 3 Nummer 29a - neu - § 83 Absatz 1 SGB XII
32. Zu Artikel 3 Nummer 32a - neu - § 96 Absatz 1 Satz 2 - neu - SGB XII
33. Zu Artikel 11a - neu - § 12 Absatz 1c Satz 6 VAG
'Artikel 11a Änderung des Versicherungsaufsichtsgesetzes VAG
Drucksache 661/1/10
Empfehlungen der Ausschüsse
Entwurf eines Gesetzes zur Ermittlung von Regelbedarfen und zur Änderung des Zweiten und Zwölften Buches Sozialgesetzbuch
... XII andererseits zu beantworten. In bestimmten Bereichen, insbesondere bei den Grundbedürfnissen, ist eine Gleichbehandlung auf Bundesebene wünschenswert. Bei bestimmten Einzel- oder Sonderbedürfnissen ist eine Einzelfallentscheidung durch den Sozialhilfeträger vorzuziehen. Zu den Grundbedürfnissen zählen insbesondere die Bereiche der Bildung, des Schulessens und des Schulobstes. Die Frage des Ferienjobs wurde als Einzelfallentscheidung ebenso wie die Entscheidung über Kommunionsgeschenke angesehen.
Zum Gesetzentwurf allgemein vorab:
1. Zur Ermittlung des Regelbedarfs im Bereich Gesundheitspflege
2. Zur Satzungslösung
3. Zur Änderung des Verwaltungsbudgets
4. Zur Belastung der Kommunen
5. Zur Bildungsteilhabe von Kindern
Zu den einzelnen Vorschriften:
6. Zu Artikel 1 § 9 RBEG
§ 9 Eigenanteil für die gemeinschaftliche Mittagsverpflegung
Zu Absatz 1
Zu Absatz 2
7. Zu Artikel 2 Nummer 6 Buchstabe a - neu - § 5 Absatz 2 Satz 1 SGB II
8. Zu Artikel 2 Nummer 13 Buchstabe a § 9 Absatz 1 SGB II , Buchstabe b Doppelbuchstabe bb § 9 Absatz 2 Satz 3 SGB II , Nummer 57 § 77 Absatz 1a - neu - SGB II
9. Zu Artikel 2 Nummer 15 § 11a Absatz 1 Nummer 4 - neu - SGB II
10. Zu Artikel 2 Nummer 15 § 11b Absatz 1a - neu - SGB II
11. Zu Artikel 2 Nummer 18 Buchstaben a und b § 13 Absatz 1 SGB II
12. Zu Artikel 2 Nummer 31 § 19 Absatz 3 Satz 2 und Satz 2a - neu - SGB II
13. Zu Artikel 2 Nummer 31 § 19 Absatz 3 Satz 2 SGB II
14. Zu Artikel 2 Nummer 31 § 20 Absatz 1 Satz 2a - neu -, Absätze 2, 4 und 5 Satz 3 SGB II
Zu Absatz 1
Zu Absatz 2
Zu Absatz 5
15. Zu Artikel 2 Nummer 31 § 22 Absatz 1 Satz 1a - neu -, Absatz 2 SGB II , Nummer 57 § 77 Absatz 2a - neu - SGB II , Artikel 3 Nummer 13 § 35 Absatz 2 Satz 1a - neu -, Absatz 2a - neu - SGB XII , Nummer 40a - neu - § 134a - neu - SGB XII
§ 134a Übergangsregelung zu § 35
Zu § 22
Zu § 22
Zu § 77
16. Zu Artikel 2 Nummer 31 § 22 Absatz 7 Satz 3 Nummer 1 SGB II , Artikel 3 Nummer 13 § 35 Absatz 1 Satz 4 Nummer 1 SGB XII
17. Zu Artikel 2 Nummer 31 §§ 22a, 22b, 22c SGB II
18. Zu Artikel 2 Nummer 31 § 22a Absatz 3 Satz 2 Nummer 2, Nummer 3 und Nummer 4 - neu - SGB II
19. Zu Artikel 2 Nummer 31 § 24 Absatz 3 Satz 1 Nummer 3 SGB II
20. Zu Artikel 2 Nummer 31 § 27 Absatz 3 Satz 1 SGB II
21. Zu Artikel 2 Nummer 31 § 27 Absatz 3a - neu - SGB II
22. Zu Artikel 2 Nummer 31 § 27 SGB II
23. Zu Artikel 2 Nummer 31 § 28 Absatz 4 SGB II , Artikel 3 Nummer 12 § 34 Absatz 4 SGB XII
24. Zu Artikel 2 Nummer 31 § 28 Absatz 5 Satz 1 SGB II , Artikel 3 Nummer 12 § 34 Absatz 5 Satz 1 SGB XII
25. Zu Artikel 2 Nummer 31 § 28 Absatz 5a - neu -, § 29 Absatz 2 Satz 2, Absatz 4 Satz 2a - neu - SGB II , Artikel 3 Nummer 12 § 34 Absatz 5a - neu - SGB XII
Zu Buchstabe a
Zu § 29
Zu § 29
26. Zu Artikel 2 Nummer 31 § 29 Absatz 1 Satz 1, Satz 1a - neu -, Satz 2, Absatz 2 Sätze 2 bis 4, Absatz 3, Absatz 4 Satz 1, Absatz 5, § § 30, 30a SGB II
§ 30 Zahlung an Anbieter von Leistungen für Bildung und Teilhabe
§ 30a Erbringung der Leistungen für Bildung und Teilhabe durch Gutscheine
Zu § 29
Zu Absatz 1
Zu Absatz 2
Zu Absatz 3
Zu Absatz 5
Zu § 30
Zu Absatz 1
Zu Absatz 2
Zu Absatz 3
Zu Absatz 4
Zu § 30a
27. Zu Artikel 2 Nummer 31 §§ 31, 31a, 31b, 31c - neu -, 32 SGB II
§ 31 Minderung und Wegfall des Arbeitslosengeldes II und des befristeten Zuschlages
§ 31a Wiederholte Pflichtverletzung
§ 31b Wirkung und Dauer der Minderung oder des Wegfalls
§ 31c Weitere Minderungs- und Wegfallgründe
§ 32 Absenkung und Wegfall des Sozialgeldes
28. Zu Artikel 2 Nummer 32 § 38a - neu - SGB II
§ 38a Rückforderungen gegen Minderjährige in Bedarfsgemeinschaften
29. Zu Artikel 2 Nummer 32 § 42a Absatz 2 Satz 1 SGB II
30. Zu Artikel 2 Nummer 32 § 42a Absatz 2 Satz 2 SGB II
31. Zu Artikel 2 Nummer 42a - neu - § 48 Absatz 3 SGB II
32. Zu Artikel 2 Nummer 57 § 77 Absatz 3 SGB II
33. Zu Artikel 3 Nummer 8 § 27a Absatz 1 Satz 1a - neu - SGB XII
34. Zu Artikel 3 Nummer 8 § 28 Absatz 3 Satz 1, Satz 1a - neu -, Satz 3, Satz 5 - neu -, Absatz 4 Satz 1 und 2 SGB XII
Zu Absatz 3
Zu Absatz 3
Zu Absatz 4
Zu Absatz 4
35. Zu Artikel 3 Nummer 13 § 35 Absatz 1 Satz 01 - neu -, Satz 1, Absatz 2 Satz 1, Sätze 3 bis 6, Absätze 2a - neu - bis 2c - neu -, Absatz 4 Satz 1 und Satz 2 SGB XII
36. Zu Artikel 3 Nummer 25 § 44 Absatz 1 Satz 3 SGB XII
37. Zu Artikel 3 Nummer 29 Buchstabe a § 82 Absatz 1 Satz 1b - neu - SGB XII
38. Zu Artikel 3 Nummer 29 Buchstabe a § 82 Absatz 1 Satz 1b - neu - bis 1d - neu - SGB XII
39. Zu Artikel 3 Nummer 29a - neu - § 83 Absatz 1 SGB XII
40. Zu Artikel 3 Nummer 32a - neu - § 96 Absatz 1 Satz 2 - neu - SGB XII
41. Zu Artikel 1 1a - neu - § 12 Absatz 1 c Satz 6 VAG
Drucksache 407/09
Unterrichtung durch das Europäische Parlament
Entschließung des Europäischen Parlaments vom 24. März 2009 zu "Ein Jahr nach Lissabon: Fortschritte und Herausforderungen bei der Umsetzung der Partnerschaft Afrika-EU" (2008/2318(INI))
... 47. fordert die Mitgliedstaaten auf, das Thema der gerechten Verteilung des Reichtums aus der Ausbeutung der Naturressourcen in ihre Diskussionen im Rahmen der EU- Gemeinsamen Strategie aufzunehmen; besteht darauf, dass die Einnahmen der Staaten aus den Naturressourcen gerechter verteilt werden und vorrangig zur Befriedigung der Grundbedürfnisse ihrer Bevölkerungen genutzt werden, insbesondere in den Bereichen Gesundheit und Bildung, Erhaltung der natürlichen Ressourcen und der Umwelt, und so zur Verwirklichung der MDG beizutragen;
Drucksache 793/09
Unterrichtung durch die Bundesregierung
Mitteilung der Kommission der Europäischen Gemeinschaften an das Europäische Parlament, den Rat, den Europäischen Wirtschafts- und Sozialausschuss und den Ausschuss der Regionen: Solidarität im Gesundheitswesen - Abbau gesundheitlicher Ungleichheit in der EU KOM (2009) 567 endg.; Ratsdok. 14848/09
... In der Charta der Grundrechte der Europäischen Union wird das Recht auf soziale Unterstützung und eine Unterstützung für die Wohnung, die allen, die nicht über ausreichende Mittel verfügen, ein menschenwürdiges Dasein sicherstellen sollen, das Recht auf Zugang zur Gesundheitsvorsorge und auf ärztliche Versorgung und das Recht auf gesunde Arbeitsbedingungen festgehalten. In der Konvention der Vereinten Nationen über die Rechte des Kindes werden mehrere zentrale Rechte der Kinder im Hinblick auf Grundbedürfnisse angegeben die wiederum den Gesundheitszustand beeinflussen, und in der UN-Konvention über die Rechte der Menschen mit Behinderungen wird das Recht des Zugangs dieser Menschen zur Gesundheitsversorgung beschrieben. Das Thema gesundheitliche Ungleichheit gehört ebenfalls zu den vier Prioritäten der Kommissionsinitiative "
Mitteilung
1. Chancengleichheit und Solidarität im Gesundheitswesen
2. Gesundheitliche Ungleichheit in der EU
3. Laufende flankierende Massnahmen Der EU
4. Massnahmen zur Verringerung gesundheitlicher Ungleichheit: Ein kooperativer Ansatz
5. Hauptprobleme
Verteilungsgerechtigkeit im Gesundheitsbereich als Teil allgemeiner wirtschaftlicher und sozialer Entwicklung
Verbesserung der Daten- und Wissensbasis sowie der Mechanismen zur Messung, Überwachung und Berichterstattung
Eingehen auf die Bedürfnisse besonders schutzbedürftiger Gruppen
Weiterentwicklung des Beitrags der EU-Politik
6. Weitere Schritte
Drucksache 339/09
Unterrichtung durch die Bundesregierung
Mitteilung der Kommission der Europäischen Gemeinschaften an das Europäische Parlament, den Rat, den Europäischen Wirtschafts- und Sozialausschuss und den Ausschuss der Regionen: Unterstützung der Entwicklungsländer bei der Bewältigung der Krise KOM (2009) 160 endg.; Ratsdok. 8695/09
... Die Instandhaltung und der Ausbau der Infrastruktur sind wirksame Faktoren zur Krisenmilderung, um die Bedürftigsten zu erreichen und durch eine lokale Infrastrukturentwicklung und -instandhaltung Arbeitsplätze zu schaffen, wobei gleichzeitig Grundbedürfnisse erfüllt und die Wirtschaftstätigkeit und der Handel angekurbelt werden.
I. Einleitung
II. Hintergrund: Schwächen und Stärken
III. Rechtzeitige, koordinierte und zielgerichtete EU-Massnahmen
III.1. Erfüllung der Hilfezusagen, mobilisierung weiterer Ressourcen
1 Einhaltung der ODA-Zusagen.
2 Mobilisierung neuer Ressourcen.
III.2. Antizyklisches Handeln
3 Neuausrichtung der Prioritäten.
4 Beschleunigung der Auszahlung.
5 Vorgezogene Finanzierung.
6 Raschere Bereitstellung der Budgethilfe.
7 Mögliche Bereitstellung makroökonomischer Finanzhilfe.
III.3. Stärkung der Wirksamkeit: Eine dringende Priorität
8 Bilaterale Maßnahmen:
9 Förderung gemeinsamer EU-Konzepte.
10 Ein gemeinsamer EU-Ansatz für die Bewältigung der Krise.
11 Weitere Reform der internationalen Hilfearchitektur.
III.4. Abfederung der sozialen Folgen, stärkung der Realwirtschaft
III.4.1. Schutz der am stärksten gefährdeten Bevölkerungsgruppen
12 Gezielte Förderung des Sozialschutzes.
13 Unterstützungsmechanismen zur Sicherung der Sozialausgaben.
III.4.2. Förderung der Wirtschaftstätigkeit und der Beschäftigung
III.4.2.1. Unterhaltung und Ausbau der Infrastruktur
14 Förderung der raschen Bereitstellung von Infrastrukturen und der Schaffung von Arbeitsplätzen.
15 Aufbau einer regionalen Infrastruktur im Mittelmeerraum.
16 Aufstockung der Zuschusskomponente des Infrastruktur-Treuhandfonds EU-Afrika auf 500 Mio. EUR bis 2010.
III.4.2.2 Wiederbelebung der Landwirtschaft
17 Beschleunigung der finanziellen Unterstützung für die Landwirtschaft.
18 Investitionen in Agrarkorridore.
III.4.2.3. In grünes Wachstum investieren
19 Förderung der Allianz gegen den Klimawandel.
20 Nutzung innovativer Finanzierungsformen.
21 Schwerpunkt auf erneuerbaren Energien.
22 Förderung des Transfers umweltfreundlicher und nachhaltiger Technologien.
III.4.2.4. Förderung von Handel und Privatinvestitionen
23 Beschleunigung der Umsetzung der Handelshilfe-Agenda und Erhöhung der Wirksamkeit der Handelshilfe.
24 Erhöhung der Ausfuhrkredite.
25 Bereitstellung von Investitionsgarantien und von Kreditfazilitäten.
IV. Gemeinsam für eine bessere Regierungsführung und mehr Stabilität
26 Stärkung des politischen Dialogs.
27 Verbesserung der Steuerpolitik.
28 Vermeidung neuer Schuldenkrisen.
V. Globalisierung: Offenheit, Wirksamkeit und Inklusion
V.1. Eine offene Wirtschaft
V.2. Wirksamere und inklusive globale Institutionen
VI. Schlussfolgerung
Drucksache 421/09
Unterrichtung durch das Europäische Parlament
Entschließung des Europäischen Parlaments vom 25. März 2009 zu dem Interimsabkommen zur Festlegung eines Rahmens für ein Wirtschaftspartnerschaftsabkommen zwischen den Staaten des östlichen und südlichen Afrikas einerseits und der Europäischen Gemeinschaft und ihren Mitgliedstaaten andererseits
... 30. hält es für angebracht, zwischen kommerziellen und öffentlichen Dienstleistungen zu unterscheiden; hält es für unbedingt notwendig, die öffentlichen Dienste, die der Befriedigung von Grundbedürfnissen der Bevölkerung dienen, oder die eine tragende Rolle für den Erhalt der kulturellen Vielfalt spielen, aus allen Verhandlungen auszuklammern;
Drucksache 766/08
Verordnung des Bundesministeriums für Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz
Verordnung zum Schutz von Tieren beim Transport und zur Durchführung der Verordnung (EG) Nr. 1/2005 des Rates (Tierschutztransportverordnung - TierSchTrV )
... Ausnahmen, die den Grundbedürfnissen der Tiere zuwiderlaufen, wie Regeln über Füttern und Tränken sind nicht im Interesse der Tiere.
A. Problem und Ziel
B. Lösung
C. Alternativen
D. Finanzielle Auswirkungen auf die öffentlichen Haushalte
E. Sonstige Kosten
F. Bürokratiekosten
Verordnung
Verordnung
Abschnitt 1 Allgemeine Vorschriften
§ 1 Anwendungsbereich
§ 2 Ausnahmen für Straßentransportmittel
§ 3 Befähigungsnachweis
§ 4 Schienentransport
Abschnitt 2 Transport in Behältnissen
§ 5 Besondere Anforderungen an Behältnisse
§ 6 Nachnahmeversand
§ 7 Pflichten des Absenders
§ 8 Maßnahmen bei der Ankunft
Abschnitt 3 Besondere Vorschriften zum Schutz von Nutztieren beim innerstaatlichen Transport
§ 9 Raumbedarf und Pflege
§ 10 Begrenzung von Transporten
Abschnitt 4 Besondere Vorschriften zum Schutz von anderen Tieren als Nutztieren
§ 11 Eintagsküken
§ 12 Meeressäugetiere und Vögel
§ 13 Wechselwarme Wirbeltiere und wirbellose Tiere
Abschnitt 5 Grenzüberschreitender Transport
§ 14 Ausfuhr über bestimmte Überwachungsstellen
§ 15 Anzeige der Ankunft
§ 16 Einfuhr über bestimmte Überwachungsstellen
§ 17 Einfuhrdokument
§ 18 Anforderungen an die Einfuhr
§ 19 Einfuhruntersuchung
Abschnitt 6 Befugnisse der Behörde, Ordnungswidrigkeiten
§ 20 Befugnisse der Behörde
§ 21 Ordnungswidrigkeiten
§ 22 Unterrichtung
§ 23 Aufheben von Vorschriften
§ 24 Inkrafttreten
Anlage 1 (zu § 5)
1. Hühner, Perlhühner, Fasane, Enten, Puten und Gänse
2. Eintagsküken
3. Brieftauben beim Transport in Spezialfahrzeugen
4. Hunde und Katzen
5. Kaninchen
5.1 Mastkaninchen
5.2 Andere Kaninchen
Anlage 2 (zu § 9) Abtrennung und Raumbedarf
1. Einhufer
2. Rinder
3. Schafe und Ziegen
4. Schweine
Anlage 3 (zu § 19 Abs. 1) Durchführung der Nämlichkeitskontrolle bei Tieren
Begründung
A. Allgemeiner Teil
B. Besonderer Teil
Zu § 1
Zu § 2
Zu § 3
Zu § 4
Zu § 5
Zu § 6
Zu § 7
Zu § 8
Zu § 9
Zu § 10
Zu § 11
Zu § 12
Zu § 13
Zu § 14
Zu § 15
Zu § 16
Zu § 17
Zu § 18
Zu § 19
Zu § 20
Zu § 21
Zu § 22
Zu § 23
Zu § 24
Anlage Stellungnahme des Nationalen Normenkontrollrates gem. § 6 Abs. 1 NKR-Gesetz: Entwurf der Verordnung zum Schutz von Tieren beim Transport
Drucksache 97/08
Gesetzentwurf der Bundesregierung
Entwurf eines Gesetzes zu dem Abkommen vom 15. Dezember 2003 über Politischen Dialog und Zusammenarbeit zwischen der Europäischen Gemeinschaft und ihren Mitgliedstaaten einerseits und der Andengemeinschaft und ihren Mitgliedstaaten (Bolivien, Ecuador, Kolumbien, Peru und Venezuela) andererseits
... (1) Die Vertragsparteien kommen überein, die Zusammenarbeit zur Unterstützung vertriebener, entwurzelter Bevölkerungsgruppen und ehemaliger Mitglieder illegaler bewaffneter Gruppen auf die Befriedigung deren Grundbedürfnisse in der Zeit zwischen der Einstellung der humanitären Hilfe und einer längerfristigen Regelung ihrer Situation auszurichten.
A. Problem und Ziel
B. Lösung
C. Alternativen
D. Finanzielle Auswirkungen
E. Sonstige Kosten
F. Bürokratiekosten
Gesetzentwurf
Entwurf
Artikel 1
Artikel 2
Artikel 3
Artikel 4
Begründung
Zu Artikel 1
Zu Artikel 2
Zu Artikel 3
Zu Artikel 4
Schlussbemerkung
Abkommen
Titel I Ziele, Art und Geltungsbereich des Abkommens
Artikel 1 Grundsätze
Artikel 2 Ziele und Geltungsbereich
Titel II Politischer Dialog
Artikel 3 Ziele
Artikel 4 Mechanismen
Artikel 5 Zusammenarbeit im Bereich der Außen- und Sicherheitspolitik
Titel III Zusammenarbeit
Artikel 6 Ziele
Artikel 7 Mittel
Artikel 8 Zusammenarbeit im Bereich der Menschenrechte, der Demokratie und der verantwortungsvollen Staatsführung
Artikel 9 Zusammenarbeit im Bereich der Konfliktprävention
Artikel 10 Zusammenarbeit bei der Modernisierung des Staats und der öffentlichen Verwaltung
Artikel 11 Zusammenarbeit im Bereich der regionalen Integration
Artikel 12 Regionale Zusammenarbeit
Artikel 13 Zusammenarbeit im Handelsbereich
Artikel 14 Zusammenarbeit im Dienstleistungsbereich
Artikel 15 Zusammenarbeit im Bereich geistiges Eigentum
Artikel 16 Zusammenarbeit im Bereich des öffentlichen Beschaffungswesens
Artikel 17 Zusammenarbeit im Bereich Wettbewerbspolitik
Artikel 18 Zusammenarbeit im Zollbereich
Artikel 19 Zusammenarbeit im Hinblick auf technische Vorschriften und Konformitätsbewertung
Artikel 20 Industrielle Zusammenarbeit
Artikel 21 Zusammenarbeit bei der Förderung von Kleinst-, Klein- und Mittelunternehmen
Artikel 22 Zusammenarbeit in den Bereichen Landwirtschaft, Forstwirtschaft und ländliche Entwicklung
Artikel 23 Zusammenarbeit im Bereich Fischerei und Aquakultur
Artikel 24 Zusammenarbeit im Bergbaubereich
Artikel 25 Zusammenarbeit im Energiebereich
Artikel 26 Zusammenarbeit im Verkehrsbereich
Artikel 27 Zusammenarbeit in den Bereichen Informationsgesellschaft, Informationstechnologie und Telekommunikation
Artikel 28 Zusammenarbeit im audiovisuellen Bereich
Artikel 29 Zusammenarbeit im Tourismusbereich
Artikel 30 Zusammenarbeit zwischen Finanzinstitutionen
Artikel 31 Zusammenarbeit im Bereich der Investitionsförderung
Artikel 32 Gesamtwirtschaftlicher Dialog
Artikel 33 Zusammenarbeit im Bereich der Statistik
Artikel 34 Zusammenarbeit im Bereich Verbraucherschutz
Artikel 35 Zusammenarbeit im Bereich Datenschutz
Artikel 36 Zusammenarbeit in Wissenschaft und Technologie
Artikel 37 Zusammenarbeit im Bereich der allgemeinen und beruflichen Bildung
Artikel 38 Zusammenarbeit im Bereich Umwelt und biologische Vielfalt
Artikel 39 Zusammenarbeit im Bereich Naturkatastrophen
Artikel 40 Kulturelle Zusammenarbeit und Schutz des Kulturerbes
Artikel 41 Zusammenarbeit im Gesundheitsbereich
Artikel 42 Zusammenarbeit im sozialen Bereich
Artikel 43 Beteiligung der organisierten Zivilgesellschaft an der Zusammenarbeit
Artikel 44 Zusammenarbeit im Bereich Gleichstellung
Artikel 45 Zusammenarbeit in Bezug auf indigene Völker
Artikel 46 Zusammenarbeit im Hinblick auf
Artikel 47 Zusammenarbeit im Kampf gegen illegale Drogen und die damit verbundene organisierte Kriminalität
Artikel 48 Zusammenarbeit im Kampf gegen die Geldwäsche und die damit verbundene Kriminalität
Artikel 49 Zusammenarbeit im Bereich der Migration
Artikel 50 Zusammenarbeit im Bereich der Terrorismusbekämpfung
Titel IV Allgemeine Bestimmungen
Artikel 51 Ressourcen
Artikel 52 Institutioneller Rahmen
Artikel 53 Bestimmung des Begriffs Vertragspartei
Anhang Einseitige Erklärungen der Europäischen Union
Erklärung der Kommission und des Rates der Europäischen Union zur Klausel über die Rückführung und die Rückübernahme illegaler Migranten Artikel 49 des Abkommens
Erklärung der Kommission und des Rates der Europäischen Union zur Klausel über die Bestimmung des Begriffs Vertragsparteien Artikel 53 des Abkommens
Denkschrift
I. Allgemeines
II. Besonderes
Titel I Ziele, Art und Geltungsbereich des Abkommens (Artikel 1 und 2)
Titel II Politischer Dialog (Artikel 3 bis 5)
Titel III Zusammenarbeit (Artikel 6 bis 50)
Titel IV Allgemeine Bestimmungen (Artikel 51 bis 60)
Drucksache 106/08
Unterrichtung durch die Bundesregierung
Vorschlag für eine Verordnung des Rates zur Durchführung der Verordnung (EG) Nr. 1177/2003 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 16. Juni 2003 für die Gemeinschaftsstatistik über Einkommen und Lebensbedingungen (EU-SILC) bezüglich der Liste der sekundären Zielvariablen 2009 zur materiellen Deprivation KOM (2008) 22 endg.; Ratsdok. 5869/08
... Daten zum Besitz von Mobiltelefonen, zu Grundbedürfnissen, zu unerfüllten Bedürfnissen sowie zu Freizeit- und sozialen Aktivitäten sind für die einzelnen Mitglieder des Haushalts zu liefern oder, falls zutreffend, für alle ausgewählten Befragten im Alter von mindestens 16 Jahren.
Drucksache 589/08
Unterrichtung durch das Europäische Parlament
Entschließung des Europäischen Parlaments vom 8. Juli 2008 zur Stabilisierung Afghanistans: Herausforderungen für die Europäische Union und die internationale Gemeinschaft (2007/2208(INI))
... 1. vertritt die Auffassung, dass nach dreißig Jahren afghanischer Geschichte, gekennzeichnet durch die sowjetische Besatzung, die Kämpfe zwischen verschiedenen Mudschaheddin-Gruppen und die Repression des Taliban-Regimes, das Land mit dem wichtigen und schwierigen Neuaufbau seiner Gesellschaft begonnen hat und weiterhin daran arbeiten muss, seine Institutionen zu festigen und den Grundbedürfnissen seiner Bürger in Bereichen wie Bildung, Wohnung, Gesundheit, Ernährung und öffentliche Sicherheit besser zu entsprechen; begrüßt die Anstrengungen und die Fortschritte, die seit 2002 vom afghanischen Volk bei der Schaffung eines Rechtsstaats und beim Aufbau von Demokratie und Stabilität erzielt wurden;
Drucksache 201/08
Unterrichtung durch das Europäische Parlament
Entschließung des Europäischen Parlaments vom 21. Februar 2008 zur Bedeutung von Begleitmaßnahmen zur Verbesserung der internationalen wissenschaftlichen Zusammenarbeit mit Afrika
... 9. fordert die Europäische Union und die Mitgliedstaaten auf, größere Kohärenz zwischen der Wissenschafts- und Technologiepolitik der Europäischen Union und den Grundbedürfnissen der afrikanischen Staaten zu gewährleisten und so zur Entwicklung eines neuen globalen Rahmens für Wissenschaft und Diplomatie mit Afrika beizutragen
Drucksache 814/08
Unterrichtung durch das Europäische Parlament
Entschließung des Europäischen Parlaments vom 9. Oktober 2008 zur Förderung der sozialen Integration und die Bekämpfung der Armut, einschließlich der Kinderarmut, in der EU (2008/2034(INI))
... 16. ist der Auffassung, dass Mindesteinkommenssysteme durch ein Paket von Stützungsmaßnahmen zur Förderung der sozialen Integration flankiert werden sollten, wobei das Paket Erleichterungen der sozialen Integration beispielsweise im Bereich Wohnung sowie Unterstützung bei Bildung, Ausbildung und Umschulung sowie lebenslangem Lernen wie auch Regelungen für Einkommensstützung und korrekte Ausgabenverwaltung enthält, so dass ein Beitrag zur Deckung der Kosten der Einzelpersonen und Haushalte geleistet und die Befriedigung von Grundbedürfnissen sowie des Anspruchs auf lebenslanges Lernen insbesondere für Einzelpersonen, Familien mit einem Elternteil und kinderreiche Familien gewährleistet wird;
Drucksache 470/08
Unterrichtung durch das Europäische Parlament
Entschließung des Europäischen Parlaments vom 22. Mai 2008 zum Preisanstieg bei Lebensmitteln in der EU und in den Entwicklungsländern
... 34. vertritt die Auffassung, dass eine stufenweise Öffnung der Agrarmärkte nötig ist, die sich nach den Entwicklungsfortschritten der einzelnen Entwicklungsländer und sozial gerechten und umweltverträglichen Handelsregeln richtet; stellt fest, dass empfindliche Erzeugnisse, die Grundbedürfnisse der Menschen in Entwicklungsländern sind oder besondere Bedeutung für die Nahrungsmittelsicherheit und die ländliche Entwicklung in Entwicklungsländern haben, von der uneingeschränkten Liberalisierung ausgenommen werden sollten, damit den Erzeugern vor Ort kein irreversibler Schaden entsteht betont, dass die Europäische Union in den handelspolitischen Verhandlungen mit Entwicklungsländern ein asymmetrisches Präferenzsystem bevorzugt zur Geltung bringen muss, damit diese Länder in der Lage sind, bestimmte Instrumente der Angebotssteuerung und andere entwicklungspolitische Instrumente auf ihren Märkten weiter anzuwenden; weist darauf hin, dass die am wenigsten entwickelten Länder im Rahmen des Abkommens "
Drucksache 396/08
Unterrichtung durch das Europäische Parlament
Entschließung des Europäischen Parlaments vom 8. Mai 2008 zu den Handels- und Wirtschaftsbeziehungen mit dem Verband Südostasiatischer Nationen (ASEAN) (2007/2265(INI))
... 15. ist der Auffassung, dass bei allen Aspekten im Abkommen, die die öffentliche Auftragsvergabe betreffen, das jeweilige Entwicklungsniveau der ASEAN-Staaten berücksichtigt werden sollte und das Recht aller Parteien auf Regulierung der öffentlichen Dienste, insbesondere derjenigen zur Befriedigung der Grundbedürfnisse, geachtet werden sollte;
Drucksache 472/08
Unterrichtung durch das Europäische Parlament
Entschließung des Europäischen Parlaments vom 22. Mai 2008 zu der tragischen Lage in Birma
... I. in der Erwägung, dass die Kommission zwei Tage nach dem Zyklon 2 Millionen EUR bereitgestellt hat, um zu helfen, die Grundbedürfnisse der Überlebenden im Katastrophengebiet zu decken; des Weiteren in der Erwägung, dass sich die Höhe der von der Europäischen Union zugesagten Hilfe derzeit auf 17 Millionen EUR beläuft und auf über 30 Millionen EUR angehoben werden könnte, wenn die birmanische Führung internationale Hilfe zulassen würde,
Drucksache 411/07
Unterrichtung durch das Europäische Parlament
Entschließung des Europäischen Parlaments vom 26. April 2007 zu Simbabwe
... G. in der Erwägung, dass 80 % der Bevölkerung unter der Armutsgrenze leben, das Land eine Arbeitslosenquote von 80 % im regulären Sektor hat und dass die wenigen, die eine Beschäftigung haben, nicht genug verdienen, um wenigstens ihre Grundbedürfnisse zu befriedigen, und dass sie massenhaft von der Einführung neuer Technologien betroffen sind, die ihre Fertigkeiten überflüssig machen, und unter Korruption, unerschwinglichen Schulgebühren, einem kollabierenden Gesundheitssystem und dem Versagen lebensnotwendiger Dienstleistungen leiden,
Drucksache 674/07
Unterrichtung durch die Bundesregierung
Vorschlag für eine Richtlinie des Europäischen Parlaments und des Rates zur Änderung der Richtlinie 2003/55 /EG über gemeinsame Vorschriften für den Erdgasbinnenmarkt KOM (2007) 529 endg.; Ratsdok. 13045/07
... Strom und Gas sind für eine gedeihliche Entwicklung Europas von zentraler Bedeutung. Ohne einen wettbewerbsorientierten und effizienten europäischen Strom- und Gasmarkt werden die europäischen Bürger stark überhöhte Preise zahlen müssen für Produkte, die der Befriedigung ihrer ganz alltäglichen Grundbedürfnisse dienen. Strom- und Gasmarkt sind auch für Europas Wettbewerbsfähigkeit von zentraler Bedeutung, da Energie ist ein wichtiger Faktor für die europäische Wirtschaft ist.
Begründung
1. Wirksame Trennung der Versorgung und Erzeugung vom Betrieb der Netze
1.1. Die bestehenden Entflechtungsvorschriften gewährleisten kein reibungsloses Funktionieren des Marktes
1.2. Daher ist eine wirksamere Entflechtung der Übertragungs-/Fernleitungsnetzbetreiber unbedingt erforderlich
1.3. Aspekte betreffend Drittländer
2. Stärkung der Befugnisse und der Unabhängigkeit der Nationalen Regulierungsbehörden
2.1. Starke nationale Regulierungsbehörden, die das Funktionieren der Elektrizitäts- und Gasmärkte überwachen
2.2. Mehr Marktvertrauen durch nachweisliche Unabhängigkeit der Regulierungsbehörden
3. Ein unabhängiger Mechanismus für die Zusammenarbeit der Nationalen Regulierungsbehörden und ihre Entscheidungsprozesse: Die Agentur für die Zusammenarbeit der Energieregulierungsbehörden
3.1. Die positiven Erfahrungen mit der ERGEG müssen in die Schaffung einer offiziellen Kooperationsstruktur einmünden
3.2. Hauptaufgaben der vorgeschlagenen Agentur für die Zusammenarbeit der Energieregulierungsbehörden
3.3. Verwaltung der vorgeschlagenen Agentur für die Zusammenarbeit der Energieregulierungsbehörden
3.4. Finanzielle Aspekte
3.5. Rolle der Kommission
4. Effiziente Zusammenarbeit zwischen den Übertragungs- und Fernleitungsnetzbetreibern
4.1. Eine intensive Zusammenarbeit zwischen Übertragungs-/Fernleitungsnetzbetreibern ist für eine Integration der Elektrizitäts- und Gasmärkte unverzichtbar
4.2. Ein optimierter Kooperationsmechanismus
5. Verbesserung des Funktionierens des Marktes
5.1. Ausnahmeregelung
5.2. Transparenz
5.3. Zugang zu Speicheranlagen
5.4. Zugang zu LNG-Terminals
5.5. Langfristige Liefervereinbarungen
5.6. Ein Rahmen für die schrittweise Schaffung eines europäischen Endkundenmarktes
6. Zusammenarbeit für eine bessere Versorgungssicherheit
6.1. Überwachung der Versorgungssicherheit durch die Übertragungs-/Fernleitungsnetzbetreiber
6.2. Zusammenarbeit der Mitgliedstaaten
Artikel 1 Änderung der Richtlinie 2003/55/EG
Artikel 2 Umsetzung
Artikel 3 Inkrafttreten
Artikel 4
Drucksache 675/07
Unterrichtung durch die Bundesregierung
Vorschlag für eine Verordnung des Europäischen Parlaments und des Rates zur Änderung der Verordnung Nr. 1228/2003 über die Netzzugangsbedingungen für den grenzüberschreitenden Stromhandel KOM (2007) 531 endg.; Ratsdok. 13048/07
... Strom und Gas sind für eine gedeihliche Entwicklung Europas von zentraler Bedeutung. Ohne einen wettbewerbsorientierten und effizienten europäischen Strom- und Gasmarkt werden die europäischen Bürger stark überhöhte Preise zahlen müssen für Produkte, die der Befriedigung ihrer ganz alltäglichen Grundbedürfnisse dienen. Strom- und Gasmarkt sind auch für Europas Wettbewerbsfähigkeit von zentraler Bedeutung, da Energie ist ein wichtiger Faktor für die europäische Wirtschaft ist.
Begründung
1. Wirksame Trennung der Versorgung und Erzeugung vom Betrieb der Netze
1.1. Die bestehenden Entflechtungsvorschriften gewährleisten kein reibungsloses Funktionieren des Marktes
1.2. Daher ist eine wirksamere Entflechtung der Übertragungs-/Fernleitungsnetzbetreiber unbedingt erforderlich
1.3. Aspekte betreffend Drittländer
2. Stärkung der Befugnisse und der Unabhängigkeit der Nationalen Regulierungsbehörden
2.1. Starke nationale Regulierungsbehörden, die das Funktionieren der Elektrizitäts- und Gasmärkte überwachen
2.2. Mehr Marktvertrauen durch nachweisliche Unabhängigkeit der Regulierungsbehörden
3. Ein unabhängiger Mechanismus für die Zusammenarbeit der Nationalen Regulierungsbehörden und ihre Entscheidungsprozesse: Die Agentur für die Zusammenarbeit der Energieregulierungsbehörden
3.1. Die positiven Erfahrungen mit der ERGEG müssen in die Schaffung einer offiziellen Kooperationsstruktur einmünden
3.2. Hauptaufgaben der vorgeschlagenen Agentur für die Zusammenarbeit der Energieregulierungsbehörden
3.2. Verwaltung der vorgeschlagenen Agentur für die Zusammenarbeit der Energieregulierungsbehörden
3.3. Finanzielle Aspekte
3.4. Rolle der Kommission
4. Effiziente Zusammenarbeit zwischen den Übertragungs- und Fernleitungsnetzbetreibern
4.1. Eine intensive Zusammenarbeit zwischen Übertragungs-/Fernleitungsnetzbetreibern ist für eine Integration der Elektrizitäts- und Gasmärkte unverzichtbar
4.2. Ein optimierter Kooperationsmechanismus
5. Verbessern des Funktionierens des Marktes
5.1. Ausnahmeregelung
5.2. Transparenz
5.3. Zugang zu Speicheranlagen
5.4. Zugang zu LNG-Terminals
5.5. Langfristige Liefervereinbarungen
5.6. Ein Rahmen für die schrittweise Schaffung eines europäischen Endkundenmarktes
6. Zusammenarbeit für eine bessere Versorgungssicherheit
6.1. Überwachung der Versorgungssicherheit durch die Übertragungs-/Fernleitungsnetzbetreiber
6.2. Zusammenarbeit der Mitgliedstaaten
Artikel 1
Artikel 2
Drucksache 66/07
Gesetzentwurf der Bundesregierung
Entwurf eines Gesetzes zu dem Abkommen vom 15. Dezember 2003 über Politischen Dialog und Zusammenarbeit zwischen der Europäischen Gemeinschaft und ihren Mitgliedstaaten einerseits und der Republik Costa Rica, der Republik El Salvador, der Republik Guatemala, der Republik Honduras, der Republik Nicaragua und der Republik Panama andererseits
... (1) Die Vertragsparteien kommen überein, mit ihrer Zusammenarbeit einen Beitrag zur Befriedigung der Grundbedürfnisse entwurzelter Bevölkerungsgruppen und entlassener Soldaten in der Zeit zwischen dem Auslaufen humanitärer Hilfe und einer längerfristigen Regelung ihrer Situation zu leisten.
A. Problem und Ziel
B. Lösung
C. Alternativen
D. Finanzielle Auswirkungen
E. Sonstige Kosten
F. Bürokratiekosten
Gesetzentwurf
Entwurf
Artikel 1
Artikel 2
Zu Artikel 1
Zu Artikel 2
Schlussbemerkung
Abkommen
Titel I Grundsätze, Ziele und Geltungsbereich des Abkommens
Artikel 1 Grundsätze
Artikel 2 Ziele und Geltungsbereich
Titel II Politischer Dialog
Artikel 3 Ziele
Artikel 4 Mechanismen
Artikel 5 Zusammenarbeit in der Außen- und Sicherheitspolitik
Titel III Zusammenarbeit
Artikel 6 Ziele
Artikel 7 Methoden
Artikel 8 Zusammenarbeit im Bereich Menschenrechte,
Artikel 9 Zusammenarbeit bei der Konfliktprävention
Artikel 10 Zusammenarbeit bei der Modernisierung des Staates und der öffentlichen Verwaltung
Artikel 11 Zusammenarbeit im Bereich der regionalen Integration
Artikel 12 Regionale Zusammenarbeit
Artikel 13 Zusammenarbeit im Handelsbereich
Artikel 14 Zusammenarbeit im Dienstleistungsbereich
Artikel 15 Zusammenarbeit im Bereich des geistigen Eigentums
Artikel 16 Zusammenarbeit im Bereich des öffentlichen Beschaffungswesens
Artikel 17 Zusammenarbeit im Bereich der Wettbewerbspolitik
Artikel 18 Zusammenarbeit im Zollbereich
Artikel 19 Zusammenarbeit im Bereich technische Vorschriften und Konformitätsbewertung
Artikel 20 Industrielle Zusammenarbeit
Artikel 21 Zusammenarbeit im Bereich kleine und mittlere Unternehmen und Kleinstunternehmen
Artikel 22 Zusammenarbeit in den Bereichen Landwirtschaft und ländlicher Raum, Forstwirtschaft sowie Gesundheits- und Pflanzenschutz
Artikel 23 Zusammenarbeit im Bereich Fischerei und Aquakultur
Artikel 24 Zusammenarbeit im Bergbaubereich
Artikel 25 Zusammenarbeit im Energiebereich
Artikel 26 Zusammenarbeit im Verkehrsbereich
Artikel 27 Zusammenarbeit in den Bereichen Informationsgesellschaft, Informationstechnologie und Telekommunikation
Artikel 28 Zusammenarbeit im audiovisuellen Bereich
Artikel 29 Zusammenarbeit im Tourismusbereich
Artikel 30 Zusammenarbeit zwischen den Finanzinstitutionen
Artikel 31 Zusammenarbeit im Bereich der Investitionsförderung
Artikel 32 Gesamtwirtschaftlicher Dialog
Artikel 33 Zusammenarbeit im Bereich der Statistik
Artikel 34 Zusammenarbeit im Bereich des Verbraucherschutzes
Artikel 35 Zusammenarbeit im Bereich des Datenschutzes
Artikel 36 Zusammenarbeit in Wissenschaft und Technologie
Artikel 37 Zusammenarbeit im Bereich Bildung und Ausbildung
Artikel 38 Zusammenarbeit im Bereich Umwelt und biologische Vielfalt
Artikel 39 Zusammenarbeit im Bereich der Naturkatastrophen
Artikel 40 Kulturelle Zusammenarbeit
Artikel 41 Zusammenarbeit im Gesundheitsbereich
Artikel 42 Zusammenarbeit im Sozialbereich
Artikel 43 Beteiligung der Zivilgesellschaft an der Zusammenarbeit
Artikel 44 Zusammenarbeit in geschlechterspezifischen Fragen
Artikel 45 Zusammenarbeit im Bereich der indigenen Völker und der anderen ethnischen Gruppen in Zentralamerika
Artikel 46 Zusammenarbeit im Bereich der entwurzelten Bevölkerungsgruppen und der aus der Armee entlassenen Soldaten
Artikel 47 Zusammenarbeit bei der Bekämpfung illegaler Drogen und der Folgekriminalität
Artikel 48 Zusammenarbeit bei der Bekämpfung der Geldwäsche und der damit zusammenhängenden Straftaten
Artikel 49 Zusammenarbeit im Bereich der Migration
Artikel 50 Zusammenarbeit bei der Bekämpfung des Terrorismus
Titel IV Allgemeine und Schlussbestimmungen
Artikel 51 Mittel
Artikel 52 Institutioneller Rahmen
Artikel 53 Bestimmung des Begriffs Vertragsparteien
Artikel 54 Inkrafttreten
Artikel 55 Laufzeit
Artikel 56 Erfüllung der Verpflichtungen
Artikel 57 Künftige Entwicklungen
Artikel 58 Datenschutz
Artikel 59 Räumlicher Geltungsbereich
Artikel 60 Verbindlicher Wortlaut
Anhang
Einseitige Erklärungen der Europäischen Union Erklärung der Kommission und des Rates der Europäischen Union zur Klausel über die Rückführung und die Rückübernahme illegaler Migranten Artikel 49 des Abkommens
Erklärung der Kommission und des Rates der Europäischen Union zur Klausel über die Bestimmung des Begriffs Vertragsparteien Artikel 53 des Abkommens
Gemeinsame Erklärung zu Titel II, Politischer Dialog
Denkschrift
I. Allgemeines
II. Besonderes
Titel I Grundsätze, Ziele und Geltungsbereich des Abkommens (Artikel 1 und 2)
Titel II Politischer Dialog (Artikel 3 bis 5)
Titel III Zusammenarbeit (Artikel 6 bis 50)
Titel IV Allgemeine und Schlussbestimmungen (Artikel 51 bis 60)
Drucksache 895/07
Unterrichtung durch das Europäische Parlament
Entschließung des Europäischen Parlaments vom 25. Oktober 2007 zum Stand der Beziehungen EU-Afrika (2007/2002(INI))
... 19. ist der Auffassung, dass Konfliktverhütung ebenfalls eine wesentliche Voraussetzung für dauerhaften Frieden ist, und fordert eine gemeinsame Strategie AU/EU, um die strukturellen Konfliktursachen anzugehen durch Einführung einer nachhaltigen Entwicklungspolitik, um die Grundbedürfnisse der afrikanischen Bevölkerung zu decken und Arbeitslosigkeit sowie soziale und wirtschaftliche Ungerechtigkeiten zu bekämpfen
Drucksache 678/07
Unterrichtung durch die Bundesregierung
Vorschlag für eine Verordnung des Europäischen Parlaments und des Rates zur Gründung einer Agentur für die Zusammenarbeit der Energieregulierungsbehörden KOM (2007) 530 endg.; Ratsdok. 13046/07
... Strom und Gas sind für eine gedeihliche Entwicklung Europas von zentraler Bedeutung. Ohne einen wettbewerbsorientierten und effizienten europäischen Strom- und Gasmarkt werden die europäischen Bürger stark überhöhte Preise zahlen müssen für Produkte, die der Befriedigung ihrer ganz alltäglichen Grundbedürfnisse dienen. Strom- und Gasmarkt sind auch für Europas Wettbewerbsfähigkeit von zentraler Bedeutung, da Energie ist ein wichtiger Faktor für die europäische Wirtschaft ist.
Begründung
1. Wirksame Trennung der Versorgung und Erzeugung vom Betrieb der Netze
1.1. Die bestehenden Entflechtungsvorschriften gewährleisten kein reibungsloses Funktionieren des Marktes
1.2. Daher ist eine wirksamere Entflechtung der Übertragungs-/Fernleitungsnetzbetreiber unbedingt erforderlich
1.3. Aspekte betreffend Drittländer
2. Stärkung der Befugnisse und der Abhängigkeit der Nationalen Regulierungsbehörden
2.1. Starke nationale Regulierungsbehörden, die das Funktionieren der Elektrizitäts- und Gasmärkte überwachen
2.2. Mehr Marktvertrauen durch nachweisliche Unabhängigkeit der Regulierungsbehörden
3. Ein unabhängiger Mechanismus für die Zusammenarbeit der Nationalen Regulierungsbehörden und ihre Entscheidungsprozesse: Die Agentur für die Zusammenarbeit der Energieregulierungsbehörden
3.1. Die positiven Erfahrungen mit der ERGEG müssen in die Schaffung einer offiziellen Kooperationsstruktur einmünden
3.2. Hauptaufgaben der vorgeschlagenen Agentur für die Zusammenarbeit der Energieregulierungsbehörden
3.3. Verwaltung der vorgeschlagenen Agentur für die Zusammenarbeit der Energieregulierungsbehörden
3.4. Finanzielle Aspekte
3.5. Rolle der Kommission
4. Effiziente Zusammenarbeit zwischen den Übertragungs- und Fernleitungsnetzbetreibern
4.1. Eine intensive Zusammenarbeit zwischen Übertragungs-/Fernleitungsnetzbetreibern ist für eine Integration der Elektrizitäts- und Gasmärkte unverzichtbar
4.2. Ein optimierter Kooperationsmechanismus
5. Verbesserung des Funktionierens des Marktes
5.1. Ausnahmeregelung
5.2. Transparenz
5.3. Zugang zu Speicheranlagen
5.4. Zugang zu LNG-Terminals
5.5. Langfristige Liefervereinbarungen
5.6. Ein Rahmen für die schrittweise Schaffung eines europäischen Endkundenmarktes
6. Zusammenarbeit für eine bessere Versorgungssicherheit
6.1. Überwachung der Versorgungssicherheit durch die Übertragungs-/Fernleitungsnetzbetreiber
6.2. Zusammenarbeit der Mitgliedstaaten
Artikel 1 Gründung der Agentur
Artikel 2 Rechtsstellung und Sitz
Artikel 3 Zusammensetzung
Artikel 4 Tätigkeiten der Agentur
Artikel 5 Allgemeine Aufgaben
Artikel 6 Aufgaben im Zusammenhang mit der Zusammenarbeit zwischen den Übertragungs-/Fernleitungsnetzbetreibern
Artikel 7 Aufgaben im Zusammenhang mit den nationalen Regulierungsbehörden
Artikel 8 Sonstige Aufgaben
Artikel 9 Verwaltungsrat
Artikel 10 Aufgaben des Verwaltungsrates
Artikel 11 Regulierungsrat
Artikel 12 Aufgaben des Regulierungsrates
Artikel 13 Direktor
Artikel 14 Aufgaben des Direktors
Artikel 15 Beschwerdeausschuss
Artikel 16 Beschwerden
Artikel 17 Klagen vor dem Gericht erster Instanz und vor dem Gerichtshof
Artikel 18 Haushaltsplan der Agentur
Artikel 19 Gebühren
Artikel 20 Aufstellung des Haushaltsplans
Artikel 21 Ausführung und Kontrolle des Finanzplans
Artikel 22 Finanzregelung
Artikel 23 Betrugsbekämpfungsmaßnahmen
Artikel 24 Vorrechte und Befreiungen
Artikel 25 Personal
Artikel 26 Haftung der Agentur
Artikel 27 Zugang zu Dokumenten
Artikel 28 Beteiligung von Drittländern
Artikel 29 Sprachenregelung
Artikel 30 Bewertung
Artikel 31 Inkrafttreten und Übergangsmaßnahmen
Drucksache 457/07
Unterrichtung durch das Europäische Parlament
Entschließung des Europäischen Parlaments vom 24. Mai 2007 zu Kaschmir: derzeitige Lage und künftige Perspektiven (2005/2242(INI))
... 60. ist bestürzt darüber, dass sich die bereits äußerst bescheidenen Lebensbedingungen in Azad Jammu und Kaschmir vor dem Erdbeben (in Bezug auf Nahrung, Wasser, Unterkunft, sanitäre Einrichtungen, Schulen und eine mehr schlecht als recht funktionierende Gesundheitsfürsorge) infolge des Erdbebes sehr verschlechtert haben; fordert die zuständigen Behörden eindringlich auf, jetzt, da es Millionen Menschen an der grundlegendsten Versorgung fehlt, ihre Energien auf die Bekämpfung der Korruption zu konzentrieren, die den Strom der internationalen Hilfsgelder denen vorenthält, für die sie eigentlich gedacht waren, wobei außerdem beunruhigende Behauptungen laut geworden sind, wonach von den Vereinten Nationen verbotene terroristische Vereinigungen im Erdbebengebiet in Azad Jammu und Kaschmir tätig geworden sind; fordert die Kommission, die Regierungen der Mitgliedstaaten, die Regierung Indiens und die Regierung Pakistans sowie die Hilfsagenturen auf, sich weiterhin auf die Grundbedürfnisse der Opfer des Erdbebens zu konzentrieren;
Drucksache 478/07
Unterrichtung durch die Bundesregierung
Mitteilung der Kommission der Europäischen Gemeinschaften an den Rat und das Europäische Parlament über vom Normalsatz abweichende Mehrwertsteuersätze KOM (2007) 380 endg.; Ratsdok. 11695/07
... • Für Gegenstände und Dienstleistungen zur Deckung des Grundbedarfs wie z.B. Nahrungsmittel wird ein sehr niedriger Satz zugelassen. Sicherlich wird die Diskussion über den Anwendungsbereich eines solchen Satzes schwierig werden (sollten medizinische Behandlungen, Sozialwohnungen usw. mit einbezogen werden?), sie würde es jedoch ermöglichen, die Anwendung eines solchen niedrigen Satzes (und seine Kosten) auf die echten Grundbedürfnisse der Bürger und damit auf ausschließlich soziale Gesichtspunkte zu beschränken.
1. Einführung
2. Wichtigste Schlussfolgerungen der Untersuchung über die Auswirkungen ermässigter Steuersätze
3. Überlegungen zum weiteren Vorgehen
3.1. Allgemeines
3.2. Subsidiarität
3.3. Zwingende Anforderungen des Binnenmarkts
3.4. Befolgungskosten für die Unternehmen
4. Einladung zu einer politischen Debatte
4.1. Gleichgewicht zwischen Flexibilität, zwingenden Anforderungen des Binnenmarkts und Vereinfachung
4.2. Struktur der Steuersätze
4.3. Aufrechterhaltung des Status Quo, bis die politische Debatte zu einem Ergebnis geführt hat
5. Schlussfolgerung
Drucksache 679/07
Unterrichtung durch die Bundesregierung
Vorschlag für eine Verordnung des Europäischen Parlaments und des Rates zur Änderung der Verordnung (EG) Nr. 1775/2005 über die Bedingungen für den Zugang zu den Erdgasfernleitungsnetzen KOM (2007) 532 endg.; Ratsdok. 13049/07
... Strom und Gas sind für eine gedeihliche Entwicklung Europas von zentraler Bedeutung. Ohne einen wettbewerbsorientierten und effizienten europäischen Strom- und Gasmarkt werden die europäischen Bürger stark überhöhte Preise zahlen müssen für Produkte, die der Befriedigung ihrer ganz alltäglichen Grundbedürfnisse dienen. Strom- und Gasmarkt sind auch für Europas Wettbewerbsfähigkeit von zentraler Bedeutung, da Energie ist ein wichtiger Faktor für die europäische Wirtschaft ist.
Begründung
1. Wirksame Trennung der Versorgung und Erzeugung vom Betrieb der Netze
1.1. Die bestehenden Entflechtungsvorschriften gewährleisten kein reibungsloses Funktionieren des Marktes
1.2. Daher ist eine wirksamere Entflechtung der Übertragungs-/Fernleitungsnetzbetreiber unbedingt erforderlich
1.3. Aspekte betreffend Drittländer
2. Stärkung der Befugnisse und der Unabhängigkeit der Nationalen Regulierungsbehörden
2.1. Starke nationale Regulierungsbehörden, die das Funktionieren der Elektrizitäts- und Gasmärkte überwachen
2.2. Mehr Marktvertrauen durch nachweisliche Unabhängigkeit der Regulierungsbehörden
3. Ein unabhängiger Mechanismus für die Zusammenarbeit der Nationalen Regulierungsbehörden und ihre Entscheidungsprozesse: Die Agentur für die Zusammenarbeit der Energieregulierungsbehörden
3.1. Die positiven Erfahrungen mit der ERGEG müssen in die Schaffung einer offiziellen Kooperationsstruktur einmünden
3.2. Hauptaufgaben der vorgeschlagenen Agentur für die Zusammenarbeit der Energieregulierungsbehörden
3.3. Verwaltung der vorgeschlagenen Agentur für die Zusammenarbeit der Energieregulierungsbehörden
3.4. Finanzielle Aspekte
3.5. Rolle der Kommission
4. Effiziente Zusammenarbeit zwischen den Übertragungs- und Fernleitungsnetzbetreibern
4.1. Eine intensive Zusammenarbeit zwischen Übertragungs-/Fernleitungsnetzbetreibern ist für eine Integration der Elektrizitäts- und Gasmärkte unverzichtbar
4.2. Ein optimierter Kooperationsmechanismus
5. Verbesserung des funktionierens des Marktes
5.1. Ausnahmeregelung
5.2. Transparenz
5.3. Zugang zu Speicheranlagen
5.4. Zugang zu LNG-Terminals
5.5. Langfristige Liefervereinbarungen
5.6. Ein Rahmen für die schrittweise Schaffung eines europäischen Endkundenmarktes
6. Zusammenarbeit für eine bessere Versorgungssicherheit
6.1. Überwachung der Versorgungssicherheit durch die Übertragungs-/Fernleitungsnetzbetreiber
6.2. Zusammenarbeit der Mitgliedstaaten
Vorschlag
Artikel 1
Artikel 2
Drucksache 496/07
Unterrichtung durch das Europäische Parlament
Entschließung des Europäischen Parlaments vom 20. Juni 2007 zu den Millenniums-Entwicklungszielen - Zwischenbilanz (2007/2103(INI))
... 72. beharrt darauf, das die Europäische Union und die Partnerregierungen gewährleisten, dass Haushaltszuschüsse stets die Form von sektorspezifischen Haushaltshilfen annehmen, bei denen die Gelder einem spezifischen Sektor, in dem die Mittel ausgegeben werden sollten, zugewiesen werden; beharrt ferner darauf, armutsbezogene Ziele zugrunde zu legen, die den Output der politischen Maßnahmen statt den unmittelbaren Haushaltsinput und -output messen, sowie Mechanismen und Überwachungsinstrumente einzuführen, die sicherstellen, dass ein angemessener Anteil der allgemeinen Budgethilfe für Grundbedürfnisse, insbesondere Gesundheit und Bildung, ausgegeben wird und betont, dass dies Hand in Hand gehen muss mit dem Aufbau der Institutionen; unterstreicht, dass ein Anteil von 0,5% der gewährten Haushaltszuschüsse ausschließlich für Kontrolleure aus der Zivilgesellschaft reserviert werden sollte;
Erhöhung der Hilfe
2 Schuldenerlass
Finanzierung der menschlichen und sozialen Entwicklung
Prioritäten der menschlichen und sozialen Entwicklung
Qualität der Hilfe und Armut als Schwerpunkte der Entwicklungsarbeit
Allgemeine Budgethilfen
2 Regierungsführung
Frieden und Sicherheit
2 Handel
2 Klimawandel
Milleniums -Entwicklungsziele - Die Agenda für die Zeit danach
Drucksache 673/07
Unterrichtung durch die Bundesregierung
Vorschlag für eine Richtlinie des Europäischen Parlaments und des Rates zur Änderung der Richtlinie 2003/54 /EG über gemeinsame Vorschriften für den Elektrizitätsbinnenmarkt KOM (2007) 528 endg.; Ratsdok. 13043/07
... Strom und Gas sind für eine gedeihliche Entwicklung Europas von zentraler Bedeutung. Ohne einen wettbewerbsorientierten und effizienten europäischen Strom- und Gasmarkt werden die europäischen Bürger stark überhöhte Preise zahlen müssen für Produkte, die der Befriedigung ihrer ganz alltäglichen Grundbedürfnisse dienen. Strom- und Gasmarkt sind auch für Europas Wettbewerbsfähigkeit von zentraler Bedeutung, da Energie ist ein wichtiger Faktor für die europäische Wirtschaft ist.
Begründung
1. Wirksame Trennung der Versorgung und Erzeugung vom Betrieb der Netze
1.1. Die bestehenden Entflechtungsvorschriften gewährleisten kein reibungsloses Funktionieren des Marktes.
1.2. Daher ist eine wirksamere Entflechtung der Übertragungs-/Fernleitungsnetzbetreiber unbedingt erforderlich
1.3. Aspekte betreffend Drittländer
2. Stärkung der Befugnisse und der Unabhängigkeit der Nationalen Regulierungsbehörden
2.1. Starke nationale Regulierungsbehörden, die das Funktionieren der Elektrizitäts- und Gasmärkte überwachen
2.2. Mehr Marktvertrauen durch nachweisliche Unabhängigkeit der Regulierungsbehörden
3. Ein unabhängiger Mechanismus für die Zusammenarbeit der Nationalen Regulierungsbehörden und ihre Entscheidungsprozesse: Die Agentur für die Zusammenarbeit der Energieregulierungsbehörden
3.1. Die positiven Erfahrungen mit der ERGEG müssen in die Schaffung einer offiziellen Kooperationsstruktur einmünden
3.2. Hauptaufgaben der vorgeschlagenen Agentur für die Zusammenarbeit der Energieregulierungsbehörden
3.3. Verwaltung der vorgeschlagenen Agentur für die Zusammenarbeit der Energieregulierungsbehörden
3.4. Finanzielle Aspekte
3.5. Rolle der Kommission
4. Effiziente Zusammenarbeit zwischen den Übertragungs- und Fernleitungsnetzbetreibern
4.1. Eine intensive Zusammenarbeit zwischen Übertragungs-/Fernleitungsnetzbetreibern ist für eine Integration der Elektrizitäts- und Gasmärkte unverzichtbar
4.2. Ein optimierter Kooperationsmechanismus
5. Verbesserung des Funktionierens des Marktes
5.1. Ausnahmeregelung
5.2. Transparenz
5.3. Zugang zu Speicheranlagen
5.4. Zugang zu LNG-Terminals
5.5. Langfristige Liefervereinbarungen
5.6. Ein Rahmen für die schrittweise Schaffung eines europäischen Endkundenmarktes
6. Zusammenarbeit für eine bessere Versorgungssicherheit
6.1. Überwachung der Versorgungssicherheit durch die Übertragungs-/Fernleitungsnetzbetreiber
6.2. Zusammenarbeit der Mitgliedstaaten
Artikel 1 Änderung der Richtlinie 2003/54/EG
Artikel 2 Umsetzung
Artikel 3 Inkrafttreten
Artikel 4
Drucksache 499/06
Unterrichtung durch die Bundesregierung
Mitteilung der Kommission der Europäischen Gemeinschaften an den Rat, das Europäische Parlament, den Europäischen Wirtschafts- und Sozialausschuss und den Ausschuss der Regionen über die Überprüfung des EU-Rechtsrahmens für elektronische Kommunikationsnetze und -dienste KOM (2006) 334 endg. Ratsdok. 11190/06
... Ein zentrales Ziel des Rechtsrahmens besteht in der Verwirklichung echter Vorteile für die Verbraucher. Erreicht wird dies zum großen Teil durch einen verstärkten Wettbewerb, der dazu führt, dass den Verbrauchern eine größere Auswahl, innovative Dienste und ein besseres Preis-Leistungsverhältnis geboten werden. Ergänzend dazu umfasst der Rechtsrahmen konkrete Verbraucherschutzvorkehrungen, darunter z.B. die Universaldienstverpflichtungen, durch die bestimmte Grundbedürfnisse der Nutzer gewahrt werden.
Mitteilung
1. Zusammenfassung
2. Hintergrund
3. Bewertung des Rechtsrahmens – Verwirklichung der Ziele
4 Marktentwicklung
Konsultation der Interessengruppen
4 Zusammenfassung
4. Technologie- und Markenentwicklung
5. Überblick über die vorgeschlagenen Änderungen
5.1. Verbesserung der Frequenzverwaltung im Bereich der elektronischen Kommunikation
5.2. Rationalisierung der Marktüberprüfungen
5.3. Konsolidierung des Binnenmarktes
5.3.1. Abhilfemaßnahmen gemäß dem Verfahren nach Artikel 7
5.3.2. Einsprüche
5.3.3. Gemeinsamer Ansatz für die Genehmigung von Diensten mit gesamteuropäischer oder Binnenmarktbedeutung
5.3.4. Sonstige Änderungsvorschläge
5.4. Stärkung der Verbraucher- und Nutzerrechte
5.5. Erhöhung der Sicherheit
5.6. Bessere Rechtsetzung: Aufhebung veralteter Vorschriften
6. Fazit
Drucksache 483/06
Unterrichtung durch das Europäische Parlament
Entschließung des Europäischen Parlaments zur humanitären Krise in den palästinensischen Gebieten und der Rolle der Europäischen Union
... F. in der Erwägung, dass die Europäische Union mit Vorrang daran arbeitet, einen solchen Mechanismus zu entwickeln, der in erster Linie darauf ausgerichtet sein wird, die Grundbedürfnisse abzudecken, der Konsultationen mit internationalen Finanzinstitutionen und anderen wesentlichen Partnern umfasst, und mit dem weitere Geber aufgefordert werden, sich aktiv an den Bemühungen zur alsbaldigen Schaffung dieses Mechanismus zu beteiligen,
Drucksache 533/06
Unterrichtung durch die Bundesregierung
Mitteilung der Kommission der Europäischen Gemeinschaften im Hinblick auf eine EU-Kinderrechtsstrategie KOM (2006) 367 endg.; Ratsdok. 12107/06
... Die Rechte und Bedürfnisse der Kinder müssen im Zusammenhang gesehen werden: die Achtung und Förderung ihrer Rechte müssen mit Maßnahmen zur Befriedigung ihrer Grundbedürfnisse einhergehen.
Mitteilung
I Problemstellung
I.1. Kinderrechte – eine Priorität der EU
I.2. Die Lage der Kinderrechte in der EU und weltweit
I.3. Rechtsgrundlage für eine EU-Strategie
I.4. Die gegenwärtige Lage von Kindern
I.4.1 Die globale Situation
I.4.2. In der EU
II. Gründe Für Eine EU-Kinderrechtsstrategie
II.1. Der Mehrwert von EU-Maßnahmen
II.2. Die bisherige Reaktion der EU: bereits eingeleitete Schritte
II.3. Wirkung erzielen
III. Für eine EU-Kinderrechtsstrategie
III.1. Besondere Ziele der EU-Kinderrechtsstrategie
1. Durchgeführte Aktivitäten nutzen und Abhilfe bei dringendem Bedarf schaffen
2. Schwerpunkte künftiger EU-Maßnahmen
3. Berücksichtigung der Kinderrechte in den Maßnahmen der EU
4. Einrichtung wirksamer Koordinierungs- und Konsultationsverfahren
5. Ausbau der Kapazitäten und Sachkenntnis auf dem Gebiet der Kinderrechte
6. Wirkungsvollere Kommunikation über Kinderrechte
7. Förderung der Kinderrechte im Bereich der Außenbeziehungen
III.2. Ressourcen und Berichterstattung
IV. Schlussfolgerungen
Drucksache 817/06 (Beschluss)
Gesetzentwurf des Bundesrates
Entwurf eines ... Gesetzes zur Änderung des Bundeszentralregistergesetzes
... In der jüngeren Vergangenheit hat sich die Öffentlichkeit wiederholt mit tragischen Schicksalen von Kindern konfrontiert gesehen, die unter lang andauernder, massiver Vernachlässigung selbst in den elementarsten Grundbedürfnissen oder sogar gezielten, aktiven körperlichen Misshandlungen und sexuellem Missbrauch zu leiden hatten.
A. Problem und Ziel
B. Lösung
C. Alternativen
D. Finanzielle Auswirkungen auf die öffentlichen Haushalte
E. Sonstige Kosten
Gesetzentwurf
Anlage Entwurf eines ... Gesetzes zur Änderung des Bundeszentralregistergesetzes
Artikel 1 Änderung des Bundeszentralregistergesetzes
Artikel 2 Inkrafttreten
Begründung
A. Allgemeines
B. Zu den einzelnen Vorschriften
Zu Artikel 1
Zu Artikel 2
Drucksache 145/06
Unterrichtung durch die Bundesregierung
Mitteilung der Kommission der Europäischen Gemeinschaften an den Rat, das Europäische Parlament, den Europäischen Wirtschafts- und Sozialausschuss und den Ausschuss der Regionen über eine Anhörung zu Maßnahmen auf EU-Ebene zur Förderung der aktiven Einbeziehung von arbeitsmarktfernen Personen KOM (2006) 44 endg.; Ratsdok. 6239/06
... • Sie gewährleisten, dass die Grundbedürfnisse befriedigt werden (Existenz sicherndes Mindesteinkommen), indem den Leistungsempfängern und ihren Familienangehörigen Unterstützung gewährt wird, wenn diese nicht über genügend Mittel für die Bestreitung des eigenen Lebensunterhalts verfügen.
1. Bekämpfung von Armut und Ausgrenzung AUS dem Arbeitsmarkt: eine ständige Herausforderung für die Europäische Union
1.1. Maßnahmen auf Ebene der Mitgliedstaaten
1.2. Maßnahmen auf Gemeinschaftsebene
1.3. Bisherige Fortschritte und künftige Herausforderungen
2. MÖGLICHE Ausrichtung weiterer Massnahmen auf EU-Ebene
2.1. Worin besteht die Herausforderung?
2.2. Anhörung
2.3. Grundorientierungen
2.4. Die nächsten Schritte
Drucksache 817/06
Gesetzesantrag der Freien und Hansestadt Hamburg
Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Bundeszentralregistergesetzes
... In der jüngeren Vergangenheit hat sich die Öffentlichkeit wiederholt mit tragischen Schicksalen von Kindern konfrontiert gesehen, die unter lang andauernder, massiver Vernachlässigung selbst in den elementarsten Grundbedürfnissen oder sogar gezielten, aktiven körperlichen Misshandlungen und sexuellem Missbrauch zu leiden hatten. In besonders gravierenden Fällen stand am Ende der Tod des betroffenen Kindes. Die strafrechtliche Verfolgung der Täter stellt in derartigen Fällen eine unerlässliche staatliche Reaktion dar, die jedoch – weil sie nicht vorrangig präventiv wirkt – unzureichend bleiben muss. Die staatliche Gemeinschaft hat daher über eine konsequente Strafverfolgung hinaus alle denkbaren Anstrengungen zu unternehmen, um bereits im Vorwege den ausreichenden Schutz gefährdeter Kinder zu gewährleisten.
Drucksache 455/06
Unterrichtung durch das Europäische Parlament
Entschließung des Europäischen Parlaments zu Naturkatastrophen (Brände, Dürren und Überschwemmungen) – Aspekte der regionalen Entwicklung in der Sitzung am 18. Mai 2006 angenommen. (2005/2193(INI))
... G. in der Erwägung, dass die Dürre und die anhaltenden Brände den Prozess der Wüstenbildung in weiten Gebieten Südeuropas beschleunigen, insbesondere in den Waldgebieten des Mittelmeers und in Regionen mit einem großen Bestand an monospezifischem, nichtheimischem und äußerst leicht entflammbarem Wald, was die Lebensqualität der betroffenen Bevölkerungen ernsthaft gefährdet, indem ihnen das Wasser für die Grundbedürfnisse des Überlebens genommen wird und sie an der Kultivierung der Felder gehindert werden, wozu es zu einer Spekulation bei den Preisen für Tierfutter kommt,
Drucksache 945/05
Gesetzentwurf der Bundesregierung
Entwurf eines Gesetzes zu dem Übereinkommen über das Recht der nichtschifffahrtlichen Nutzung internationaler Wasserläufe
... (2) Kommt es zu einem Konflikt zwischen den Nutzungen eines internationalen Wasserlaufs, so wird dieser unter Bezugnahme auf die Artikel 5 bis 7 gelöst, wobei der Erfüllung der Grundbedürfnisse der Menschen besondere Beachtung zu schenken ist.
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Suchbeispiele:
Informationssystem - umwelt-online Internet
Das Informationssystem umfaßt alle bei umwelt-online implementierten Dateien zu den Umweltmedien/Bereichen:
Abfall ,
Allgemeines ,
Anlagentechnik ,
Bau ,
Biotechnologie ,
Energienutzung ,
Gefahrgut ,
Immissionsschutz ,
Lebensmittel & Bedarfsgegenstände,
Natur -,
Pflanzen -,
Tierschutz ,
Boden/Altlasten ,
Störfallprävention&Katastrophenschutz ,
Chemikalien ,
Umweltmanagement sowie
Arbeitsschutz
einschließlich des zugehörigen EU -Regelwerkes. Das Informationssystem wird kontinierlich entsprechend den Veröffentlichungen des Gesetzgebers aktualisiert.
Mit dem Lizenzerwerb wird die Nutzungsberechtigung des umwelt-online Informationssystems und die Nutzung des individuellen umwelt-online Rechtskatasters zum Nachweis der Rechtskonformität des Umweltmanagementsystems gemäß der DIN ISO 14001 bzw. der Ökoauditverordnung (EG)1221/2009 , des Arbeitsschutzmanagementsystems gemäß OHSAS 18001 sowie des Energiemanagementsystems gemäß DIN ISO 50001 erworben.