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72 gefundene Dokumente zum Suchbegriff

"Grundbedürfnissen"


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Drucksache 587/1/19

... Die dauerhafte Anbindung von Rindern erlaubt den Tieren keine Möglichkeit zur Fortbewegung, erschwert das Abliegen und Aufstehen wegen der Fixierung und des meist geringen Platzangebotes und schränkt auch andere Grundbedürfnisse wie Komfortverhalten (z.B. Körperpflege, Thermoregulation), Erkundungsverhalten oder auch Sozialverhalten (z.B. Gruppenbildung) entweder ein oder verhindert die Ausübung gänzlich. Bei der Betrachtung der Tiergesundheit zeigt sich deutlich, dass bei Tieren im Laufstall bzw. mit Auslauf deutlich weniger Krankheiten wie z.B. Fruchtbarkeitsstörungen, Eutererkrankungen sowie Zitzenverletzungen auftreten.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 587/1/19




1. Hauptempfehlung zu Ziffer 24

Zu Artikel 1

Abschnitt 6a
Anforderungen an das Halten von Junghennen

§ 37a
Anwendungsbereich

§ 37b
Sachkunde

§ 37c
Allgemeine Anforderungen an Haltungseinrichtungen für Junghennen

§ 37d
Besondere Anforderungen an Haltungseinrichtungen für Junghennen

§ 37e
Überwachung, Fütterung und Pflege von Junghennen

§ 37f
Anlagen zur Erprobung neuer Haltungseinrichtungen

Abschnitt 6b
Anforderungen an das Halten von Masthühner-Elterntieren

§ 37g
Anwendungsbereich

§ 37h
Sachkunde

§ 37i
Allgemeine Anforderungen an Haltungseinrichtungen für Masthühner-Elterntiere

§ 37j
Besondere Anforderungen an das Halten von Masthühner-Elterntieren

2. Zu Artikel 1 Nummer 01 - neu - Inhaltsübersicht , Nummer 01a - neu - § 2 Nummer 3a - neu - , Nummer 01b - neu - Überschrift Abschnitt 2 , Nummer 01c - neu - § 11a - neu - , Nummer 9 § 45 Absatz 2b - neu -

§ 11a
Anbindehaltung von Rindern

Zu Buchstabe d

Zu Buchstabe e

Zu Nummer 1

Zu Nummer n

3. Hauptempfehlung zu Ziffer 4

Zu Artikel 1 Nummer 01

4. Hilfsempfehlung zu Ziffer 3

Zu Artikel 1 Nummer 01

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

5. Zu Artikel 1 Nummer 01 - neu - § 13 Absatz 6 Satz 2 - neu -

6. Zu Artikel 1 Nummer 1 § 13a Absatz 1 Satz 2

7. Zu Artikel 1 Nummer 2 § 23 Absatz 4 Satz 1

8. Zu Artikel 1 Nummer 3 Buchstabe a § 24 Absatz 4 Satz 1a - neu -

9. Zu Artikel 1 Nummer 3 Buchstabe b § 24 Absatz 5 Satz 1

10. Zu Artikel 1 Nummer 4 Buchstabe a § 26 Absatz 1 Satz 2

11. Zu Artikel 1 Nummer 4 Buchstabe a1 - neu - § 26 Absatz 2 Satz 2a - neu -

12. Hauptempfehlung zu Ziffer 13*

Zu Artikel 1 Nummer 6

13. Hilfsempfehlung zu Ziffer 12

Zu Artikel 1 Nummer 6

14. Zu Artikel 1 Nummer 7 Buchstabe a Doppelbuchstabe bb § 30 Absatz 2 Satz 4 Nummer 1 , Buchstabe b § 30 Absatz 2a Satz 3 , Buchstabe c § 30 Absatz 3 Satz 3

15. Zu Artikel 1 Nummer 7 Buchstabe a Doppelbuchstabe bb § 30 Absatz 2 Satz 4 Nummer 2

16. Zu Artikel 1 Nummer 7 Buchstabe b § 30 Absatz 02a - neu - , Buchstabe e § 30 Absatz 8

17. Zu Artikel 1 Nummer 7 Buchstabe b § 30 Absatz 2a Satz 2

18. Hauptempfehlung zu Ziffer 19*

Zu Artikel 1 Nummer 9

19. Hilfsempfehlung zu Ziffer 18

Zu Artikel 1 Nummer 9

20. Zu Artikel 1 Nummer 9 § 45 Absatz 11a Satz 1 Nummer 2

21. Zu Artikel 1 Nummer 9 § 45 Absatz 11a Satz 3

24. Hilfsempfehlung zu Ziffer 1


 
 
 


Drucksache 305/11

... Ferner gilt es, den Schutz von Rechten des geistigen Eigentums in Drittländern und den Zugang zu Wissen in ein ausgewogenes Verhältnis zu bringen. Die Politik im Bereich der Rechte des geistigen Eigentums kann somit ein integratives und nachhaltiges Wachstum fördern, wenn sie in eine umfassende Entwicklungsstrategie eingebettet ist, die darauf abzielt, das Unternehmensumfeld zu verbessern, eine an den Entwicklungserfordernissen ausgerichtete Forschung zu fördern und eine angemessene Berücksichtigung der Aspekte Gesundheit, Biodiversität und Ernährungssicherheit zu gewährleisten. Von zentraler Bedeutung für die am wenigsten entwickelten Länder („least developed countries“, LCD) ist ein Technologietransfer zu erschwinglichen Preisen, der den Grundbedürfnissen der Bevölkerung gerecht wird. Damit ein solcher Transfer stattfinden kann, müssen die EU und ihre Mitgliedstaaten die ihren Unternehmen und Einrichtungen gebotenen Anreize für die Förderung von Innovations- und Technologietransfer zugunsten der LDC überprüfen. Einen gangbaren Weg weist hier die Pilotpartnerschaft „Global Access in Action“, die die WIPO-Ziele mit der Förderung bewährter Praktiken der Lizensierung von Rechten des geistigen Eigentums zum Nutzen der LCD verknüpft, ohne jedoch die Position der Rechteinhaber in ihren Kernmärkten zu gefährden57. In diesem Kontext sind weitergehende Überlegungen dazu anzustellen, inwieweit angestrebt werden sollte, die LDC über das Jahr 2013 hinaus von den Verpflichtungen des TRIPS-Abkommens zu befreien.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 305/11




1. Einleitung

Das Spektrum von Rechten des geistigen Eigentums

2. Chancen Herausforderungen in einem Binnenmarkt für Rechte des geistigen Eigentums

Rechte des geistigen Eigentums prägen das tägliche Leben der Bürger

Erhaltung der Dynamik

Im Binnenmarkt liegt die Lösung

Notwendigkeit einer Vision für die Gestaltung des Wandels

3. WICHTIGSTE politische Initiativen zur Bewältigung der Herausforderungen

3.1. Reform des Patentsystems in Europa und Begleitmaßnahmen

3.1.1. Einheitlicher Patentschutz

3.1.2. Ein einheitliches Patentgerichtssystem

3.1.3. Ein Instrument für die Valorisierung von Rechten des geistigen Eigentums

3.2. Modernisierung des Markensystems in Europa

3.3. Schaffung eines umfassenden Rahmens für Urheberrechte im digitalen Binnenmarkt

3.3.1. Europäische Regelung und Verwaltung von Urheberrechten

Neu entstehende Geschäftsmodelle

3.3.2. Technologie- und Datenbankmanagement

3.3.3. Nutzergenerierte Inhalte

3.3.4. Abgaben für Privatkopien

3.3.5. Zugang zum kulturellen Erbe Europas und Förderung der Medienpluralität

3.3.6. Rechte der ausführenden Künstler

3.3.7. Audiovisuelle Werke

3.3.8. Folgerecht des Urhebers

3.4. Ergänzender Schutz immaterieller Vermögenswerte

3.4.1. Geschäftsgeheimnisse und Nachahmungen

3.4.2. Geografische Angaben für nichtlandwirtschaftliche Erzeugnisse

3.5. Verstärkung des Kampfs gegen Marken- und Produktpiraterie 36

3.5.1. Sensibilisierung der Öffentlichkeit

3.5.2. Tragfähigere Struktur für die Europäische Beobachtungsstelle für Marken- und Produktpiraterie

3.5.3. Überprüfung der Richtlinie zur Durchsetzung der Rechte des geistigen Eigentums

3.6. Internationale Dimension der Rechte des geistigen Eigentums

3.6.1. Multilaterale Initiativen, einschließlich Koordinierung mit internationalen Organisationen

3.6.2. Bilaterale Verhandlungen und Zusammenarbeit mit Drittländern beim Schutz geistigen Eigentums

3.6.3. Verbesserungen des Schutzes und der Durchsetzung von Rechten des geistigen Eigentums an den EU-Außengrenzen

4. Fazit

Anhang
Überblick über die künftigen Massnahmen der Kommission


 
 
 


Drucksache 438/10

... 107. Weiterhin stellt der EuGH fest, dass Dienstleistungen öffentlicher Posteinrichtungen, deren Bedingungen einzelvertraglich ausgehandelt sind, nicht der Steuerbefreiung unterliegen. Der EuGH verneint dabei vor allem eine Befreiung, wenn Leistungsbedingungen individuell ausgehandelt worden sind. Diese entsprechende ausdrückliche Feststellung des EuGH ist aber nur eine Schlussfolgerung aus dem allgemeinen Grundsatz, dass Leistungen, die besonderen Bedürfnissen von Wirtschaftsteilnehmern entsprechen, nicht befreit sein können (weil es dabei um andere als die Grundbedürfnisse der Bevölkerung geht). Hierzu gehören auch Leistungen auf der Grundlage von Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) zu abweichenden Qualitätsbedingungen oder abweichenden Preisen, die deshalb nicht befreit werden können. (Hinweis: Die AGB der DPAG beschreiben sowohl die Dienstleistung Brief als Einzelsendung zum Preis von z.B. € 0,55, die insoweit dem Grundbedürfnis der Bevölkerung entspricht, als auch die Gewährung von Rabatten bei Masseneinlieferungen sowie die Gewährung besonderer – abweichend von den für Post-Universaldienstleistungen in § 11

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 438/10




A. Allgemeines

B. Stellungnahme zum Bereich Telekommunikation

3 Vorbemerkung

Bewertung im Einzelnen

4 Wettbewerbsentwicklung

4 Marktregulierungsfragen

Reform des europäischen Rechtsrahmens für Telekommunikationsmärkte

Europäische Initiativen zur Regulierung des Mobilfunks

Förderung flächendeckender und hochleistungsfähiger Breitbandversorgung

Schließung von Breitbandversorgungslücken durch die digitale Dividende

Universaldienst im Tätigkeitsbericht der Bundesnetzagentur

C. Stellungnahme zum Bereich Post

3 Vorbemerkung

Bewertung im Einzelnen Regulierungsfragen

Mindestlohn für Briefdienstleistungen

Umsatzbesteuerung von Postdienstleistungen

3 Universaldienst

Teil leistungen

Vergabe von Postdienstleistungen durch öffentliche Stellen

Der Bund als Anteilseigner

Vertretung im Weltpostverein


 
 
 


Drucksache 661/10 (Beschluss)

... XII andererseits zu beantworten. In bestimmten Bereichen, insbesondere bei den Grundbedürfnissen, ist eine Gleichbehandlung auf Bundesebene wünschenswert. Bei bestimmten Einzel- oder Sonderbedürfnissen ist eine Einzelfallentscheidung durch den Sozialhilfeträger vorzuziehen. Zu den Grundbedürfnissen zählen insbesondere die Bereiche der Bildung, des Schulessens und des Schulobstes. Die Frage des Ferienjobs wurde als Einzelfallentscheidung ebenso wie die Entscheidung über Kommunionsgeschenke angesehen.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 661/10 (Beschluss)




Zum Gesetzentwurf allgemein vorab:

1. Zur Ermittlung des Regelbedarfs im Bereich Gesundheitspflege

2. Zur Änderung des Verwaltungsbudgets

3. Zur Belastung der Kommunen

4. Zur Bildungsteilhabe von Kindern

Zu den einzelnen Vorschriften:

5. Zu Artikel 1 § 9 RBEG

§ 9
Eigenanteil für die gemeinschaftliche Mittagsverpflegung

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

6. Zu Artikel 2 Nummer 6 Buchstabe a - neu - § 5 Absatz 2 Satz 1 SGB II

7. Zu Artikel 2 Nummer 13 Buchstabe a § 9 Absatz 1 SGB II , Buchstabe b Doppelbuchstabe bb § 9 Absatz 2 Satz 3 SGB II , Nummer 57 § 77 Absatz 1a - neu - SGB II

Zu a:

Zu b:

8. Zu Artikel 2 Nummer 15 § 11a Absatz 1 Nummer 4 - neu - SGB II

9. Zu Artikel 2 Nummer 15 § 1 1b Absatz 1a - neu - SGB II

10. Zu Artikel 2 Nummer 18 Buchstaben a und b § 13 Absatz 1 SGB II

11. Zu Artikel 2 Nummer 31 § 19 Absatz 3 Satz 2 und Satz 2a - neu - SGB II

12. Zu Artikel 2 Nummer 31 § 22 Absatz 1 Satz 1a - neu -, Absatz 2 SGB II , Nummer 57 § 77 Absatz 2a - neu - SGB II , Artikel 3 Nummer 13 § 35 Absatz 2 Satz 1a - neu -, Absatz 2a - neu - SGB XII , Nummer 40a - neu - § 134a - neu - SGB XII

§ 134a
Übergangsregelung zu § 35

Zu § 22

Zu § 22

Zu § 77

13. Zu Artikel 2 Nummer 31 § 22 Absatz 7 Satz 3 Nummer 1 SGB II , Artikel 3 Nummer 13 § 35 Absatz 1 Satz 4 Nummer 1 SGB XII

14. Zu Artikel 2 Nummer 31 § 22a Absatz 3 Satz 2 Nummer 2, Nummer 3 und Nummer 4 - neu - SGB II

15. Zu Artikel 2 Nummer 31 § 24 Absatz 3 Satz 1 Nummer 3 SGB II

16. Zu Artikel 2 Nummer 31 § 27 Absatz 3 Satz 1 SGB II

17. Zu Artikel 2 Nummer 31 § 27 Absatz 3a - neu - SGB II

18. Zu Artikel 2 Nummer 31 § 28 Absatz 4 SGB II ,

19. Zu Artikel 2 Nummer 31 § 28 Absatz 5 Satz 1 SGB II ,

20. Zu Artikel 2 Nummer 31 § 28 Absatz 5a - neu -, § 29 Absatz 2 Satz 2, Absatz 4 Satz 2a - neu - SGB II , Artikel 3 Nummer 12 § 34 Absatz 5a - neu - SGB XII

Zu Buchstabe a

Zu § 29

Zu § 29

21. Zu Artikel 2 Nummer 32 § 38a - neu - SGB II

§ 38a
Rückforderungen gegen Minderjährige in Bedarfsgemeinschaften

22. Zu Artikel 2 Nummer 32 § 42a Absatz 2 Satz 1 SGB II

23. Zu Artikel 2 Nummer 32 § 42a Absatz 2 Satz 2 SGB II

24. Zu Artikel 2 Nummer 42a - neu - § 48 Absatz 3 SGB II

25. Zu Artikel 2 Nummer 57 § 77 Absatz 3 SGB II

26. Zu Artikel 3 Nummer 8 § 27a Absatz 1 Satz 1a - neu - SGB XII

27. Zu Artikel 3 Nummer 13 § 35 Absatz 1 Satz 01 - neu -, Satz 1, Absatz 2 Satz 1, Sätze 3 bis 6, Absätze 2a - neu - bis 2c - neu -, Absatz 4 Satz 1 und Satz 2 SGB XII

28. Zu Artikel 3 Nummer 25 § 44 Absatz 1 Satz 3 SGB XII

29. Zu Artikel 3 Nummer 29 Buchstabe a § 82 Absatz 1 Satz 1b - neu - SGB XII In Artikel 3 Nummer 29 ist Buchstabe a wie folgt zu fassen:

30. Zu Artikel 3 Nummer 29 Buchstabe a § 82 Absatz 1 Satz 1b - neu - bis 1d - neu - SGB XII

31. Zu Artikel 3 Nummer 29a - neu - § 83 Absatz 1 SGB XII

32. Zu Artikel 3 Nummer 32a - neu - § 96 Absatz 1 Satz 2 - neu - SGB XII

33. Zu Artikel 11a - neu - § 12 Absatz 1c Satz 6 VAG

'Artikel 11a Änderung des Versicherungsaufsichtsgesetzes VAG


 
 
 


Drucksache 661/1/10

... XII andererseits zu beantworten. In bestimmten Bereichen, insbesondere bei den Grundbedürfnissen, ist eine Gleichbehandlung auf Bundesebene wünschenswert. Bei bestimmten Einzel- oder Sonderbedürfnissen ist eine Einzelfallentscheidung durch den Sozialhilfeträger vorzuziehen. Zu den Grundbedürfnissen zählen insbesondere die Bereiche der Bildung, des Schulessens und des Schulobstes. Die Frage des Ferienjobs wurde als Einzelfallentscheidung ebenso wie die Entscheidung über Kommunionsgeschenke angesehen.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 661/1/10




Zum Gesetzentwurf allgemein vorab:

1. Zur Ermittlung des Regelbedarfs im Bereich Gesundheitspflege

2. Zur Satzungslösung

3. Zur Änderung des Verwaltungsbudgets

4. Zur Belastung der Kommunen

5. Zur Bildungsteilhabe von Kindern

Zu den einzelnen Vorschriften:

6. Zu Artikel 1 § 9 RBEG

§ 9
Eigenanteil für die gemeinschaftliche Mittagsverpflegung

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

7. Zu Artikel 2 Nummer 6 Buchstabe a - neu - § 5 Absatz 2 Satz 1 SGB II

8. Zu Artikel 2 Nummer 13 Buchstabe a § 9 Absatz 1 SGB II , Buchstabe b Doppelbuchstabe bb § 9 Absatz 2 Satz 3 SGB II , Nummer 57 § 77 Absatz 1a - neu - SGB II

9. Zu Artikel 2 Nummer 15 § 11a Absatz 1 Nummer 4 - neu - SGB II

10. Zu Artikel 2 Nummer 15 § 11b Absatz 1a - neu - SGB II

11. Zu Artikel 2 Nummer 18 Buchstaben a und b § 13 Absatz 1 SGB II

12. Zu Artikel 2 Nummer 31 § 19 Absatz 3 Satz 2 und Satz 2a - neu - SGB II

13. Zu Artikel 2 Nummer 31 § 19 Absatz 3 Satz 2 SGB II

14. Zu Artikel 2 Nummer 31 § 20 Absatz 1 Satz 2a - neu -, Absätze 2, 4 und 5 Satz 3 SGB II

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu Absatz 5

15. Zu Artikel 2 Nummer 31 § 22 Absatz 1 Satz 1a - neu -, Absatz 2 SGB II , Nummer 57 § 77 Absatz 2a - neu - SGB II , Artikel 3 Nummer 13 § 35 Absatz 2 Satz 1a - neu -, Absatz 2a - neu - SGB XII , Nummer 40a - neu - § 134a - neu - SGB XII

§ 134a
Übergangsregelung zu § 35

Zu § 22

Zu § 22

Zu § 77

16. Zu Artikel 2 Nummer 31 § 22 Absatz 7 Satz 3 Nummer 1 SGB II , Artikel 3 Nummer 13 § 35 Absatz 1 Satz 4 Nummer 1 SGB XII

17. Zu Artikel 2 Nummer 31 §§ 22a, 22b, 22c SGB II

18. Zu Artikel 2 Nummer 31 § 22a Absatz 3 Satz 2 Nummer 2, Nummer 3 und Nummer 4 - neu - SGB II

19. Zu Artikel 2 Nummer 31 § 24 Absatz 3 Satz 1 Nummer 3 SGB II

20. Zu Artikel 2 Nummer 31 § 27 Absatz 3 Satz 1 SGB II

21. Zu Artikel 2 Nummer 31 § 27 Absatz 3a - neu - SGB II

22. Zu Artikel 2 Nummer 31 § 27 SGB II

23. Zu Artikel 2 Nummer 31 § 28 Absatz 4 SGB II , Artikel 3 Nummer 12 § 34 Absatz 4 SGB XII

24. Zu Artikel 2 Nummer 31 § 28 Absatz 5 Satz 1 SGB II , Artikel 3 Nummer 12 § 34 Absatz 5 Satz 1 SGB XII

25. Zu Artikel 2 Nummer 31 § 28 Absatz 5a - neu -, § 29 Absatz 2 Satz 2, Absatz 4 Satz 2a - neu - SGB II , Artikel 3 Nummer 12 § 34 Absatz 5a - neu - SGB XII

Zu Buchstabe a

Zu § 29

Zu § 29

26. Zu Artikel 2 Nummer 31 § 29 Absatz 1 Satz 1, Satz 1a - neu -, Satz 2, Absatz 2 Sätze 2 bis 4, Absatz 3, Absatz 4 Satz 1, Absatz 5, § § 30, 30a SGB II

§ 30
Zahlung an Anbieter von Leistungen für Bildung und Teilhabe

§ 30a
Erbringung der Leistungen für Bildung und Teilhabe durch Gutscheine

Zu § 29

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu Absatz 3

Zu Absatz 5

Zu § 30

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu Absatz 3

Zu Absatz 4

Zu § 30a

27. Zu Artikel 2 Nummer 31 §§ 31, 31a, 31b, 31c - neu -, 32 SGB II

§ 31
Minderung und Wegfall des Arbeitslosengeldes II und des befristeten Zuschlages

§ 31a
Wiederholte Pflichtverletzung

§ 31b
Wirkung und Dauer der Minderung oder des Wegfalls

§ 31c
Weitere Minderungs- und Wegfallgründe

§ 32
Absenkung und Wegfall des Sozialgeldes

28. Zu Artikel 2 Nummer 32 § 38a - neu - SGB II

§ 38a
Rückforderungen gegen Minderjährige in Bedarfsgemeinschaften

29. Zu Artikel 2 Nummer 32 § 42a Absatz 2 Satz 1 SGB II

30. Zu Artikel 2 Nummer 32 § 42a Absatz 2 Satz 2 SGB II

31. Zu Artikel 2 Nummer 42a - neu - § 48 Absatz 3 SGB II

32. Zu Artikel 2 Nummer 57 § 77 Absatz 3 SGB II

33. Zu Artikel 3 Nummer 8 § 27a Absatz 1 Satz 1a - neu - SGB XII

34. Zu Artikel 3 Nummer 8 § 28 Absatz 3 Satz 1, Satz 1a - neu -, Satz 3, Satz 5 - neu -, Absatz 4 Satz 1 und 2 SGB XII

Zu Absatz 3

Zu Absatz 3

Zu Absatz 4

Zu Absatz 4

35. Zu Artikel 3 Nummer 13 § 35 Absatz 1 Satz 01 - neu -, Satz 1, Absatz 2 Satz 1, Sätze 3 bis 6, Absätze 2a - neu - bis 2c - neu -, Absatz 4 Satz 1 und Satz 2 SGB XII

36. Zu Artikel 3 Nummer 25 § 44 Absatz 1 Satz 3 SGB XII

37. Zu Artikel 3 Nummer 29 Buchstabe a § 82 Absatz 1 Satz 1b - neu - SGB XII

38. Zu Artikel 3 Nummer 29 Buchstabe a § 82 Absatz 1 Satz 1b - neu - bis 1d - neu - SGB XII

39. Zu Artikel 3 Nummer 29a - neu - § 83 Absatz 1 SGB XII

40. Zu Artikel 3 Nummer 32a - neu - § 96 Absatz 1 Satz 2 - neu - SGB XII

41. Zu Artikel 1 1a - neu - § 12 Absatz 1 c Satz 6 VAG


 
 
 


Drucksache 421/09

... 30. hält es für angebracht, zwischen kommerziellen und öffentlichen Dienstleistungen zu unterscheiden; hält es für unbedingt notwendig, die öffentlichen Dienste, die der Befriedigung von Grundbedürfnissen der Bevölkerung dienen, oder die eine tragende Rolle für den Erhalt der kulturellen Vielfalt spielen, aus allen Verhandlungen auszuklammern;



Drucksache 766/08

... Ausnahmen, die den Grundbedürfnissen der Tiere zuwiderlaufen, wie Regeln über Füttern und Tränken sind nicht im Interesse der Tiere.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 766/08




A. Problem und Ziel

B. Lösung

C. Alternativen

D. Finanzielle Auswirkungen auf die öffentlichen Haushalte

E. Sonstige Kosten

F. Bürokratiekosten

Verordnung

Verordnung

Abschnitt 1
Allgemeine Vorschriften

§ 1
Anwendungsbereich

§ 2
Ausnahmen für Straßentransportmittel

§ 3
Befähigungsnachweis

§ 4
Schienentransport

Abschnitt 2
Transport in Behältnissen

§ 5
Besondere Anforderungen an Behältnisse

§ 6
Nachnahmeversand

§ 7
Pflichten des Absenders

§ 8
Maßnahmen bei der Ankunft

Abschnitt 3
Besondere Vorschriften zum Schutz von Nutztieren beim innerstaatlichen Transport

§ 9
Raumbedarf und Pflege

§ 10
Begrenzung von Transporten

Abschnitt 4
Besondere Vorschriften zum Schutz von anderen Tieren als Nutztieren

§ 11
Eintagsküken

§ 12
Meeressäugetiere und Vögel

§ 13
Wechselwarme Wirbeltiere und wirbellose Tiere

Abschnitt 5
Grenzüberschreitender Transport

§ 14
Ausfuhr über bestimmte Überwachungsstellen

§ 15
Anzeige der Ankunft

§ 16
Einfuhr über bestimmte Überwachungsstellen

§ 17
Einfuhrdokument

§ 18
Anforderungen an die Einfuhr

§ 19
Einfuhruntersuchung

Abschnitt 6
Befugnisse der Behörde, Ordnungswidrigkeiten

§ 20
Befugnisse der Behörde

§ 21
Ordnungswidrigkeiten

§ 22
Unterrichtung

§ 23
Aufheben von Vorschriften

§ 24
Inkrafttreten

Anlage 1
(zu § 5)

1. Hühner, Perlhühner, Fasane, Enten, Puten und Gänse

2. Eintagsküken

3. Brieftauben beim Transport in Spezialfahrzeugen

4. Hunde und Katzen

5. Kaninchen

5.1 Mastkaninchen

5.2 Andere Kaninchen

Anlage 2
(zu § 9) Abtrennung und Raumbedarf

1. Einhufer

2. Rinder

3. Schafe und Ziegen

4. Schweine

Anlage 3
(zu § 19 Abs. 1) Durchführung der Nämlichkeitskontrolle bei Tieren

Begründung

A. Allgemeiner Teil

B. Besonderer Teil

Zu § 1

Zu § 2

Zu § 3

Zu § 4

Zu § 5

Zu § 6

Zu § 7

Zu § 8

Zu § 9

Zu § 10

Zu § 11

Zu § 12

Zu § 13

Zu § 14

Zu § 15

Zu § 16

Zu § 17

Zu § 18

Zu § 19

Zu § 20

Zu § 21

Zu § 22

Zu § 23

Zu § 24

Anlage
Stellungnahme des Nationalen Normenkontrollrates gem. § 6 Abs. 1 NKR-Gesetz: Entwurf der Verordnung zum Schutz von Tieren beim Transport


 
 
 


Drucksache 106/08

... Daten zum Besitz von Mobiltelefonen, zu Grundbedürfnissen, zu unerfüllten Bedürfnissen sowie zu Freizeit- und sozialen Aktivitäten sind für die einzelnen Mitglieder des Haushalts zu liefern oder, falls zutreffend, für alle ausgewählten Befragten im Alter von mindestens 16 Jahren.


 
 
 


Drucksache 589/08

... 1. vertritt die Auffassung, dass nach dreißig Jahren afghanischer Geschichte, gekennzeichnet durch die sowjetische Besatzung, die Kämpfe zwischen verschiedenen Mudschaheddin-Gruppen und die Repression des Taliban-Regimes, das Land mit dem wichtigen und schwierigen Neuaufbau seiner Gesellschaft begonnen hat und weiterhin daran arbeiten muss, seine Institutionen zu festigen und den Grundbedürfnissen seiner Bürger in Bereichen wie Bildung, Wohnung, Gesundheit, Ernährung und öffentliche Sicherheit besser zu entsprechen; begrüßt die Anstrengungen und die Fortschritte, die seit 2002 vom afghanischen Volk bei der Schaffung eines Rechtsstaats und beim Aufbau von Demokratie und Stabilität erzielt wurden;



Drucksache 201/08

... 9. fordert die Europäische Union und die Mitgliedstaaten auf, größere Kohärenz zwischen der Wissenschafts- und Technologiepolitik der Europäischen Union und den Grundbedürfnissen der afrikanischen Staaten zu gewährleisten und so zur Entwicklung eines neuen globalen Rahmens für Wissenschaft und Diplomatie mit Afrika beizutragen



Drucksache 814/08

... 16. ist der Auffassung, dass Mindesteinkommenssysteme durch ein Paket von Stützungsmaßnahmen zur Förderung der sozialen Integration flankiert werden sollten, wobei das Paket Erleichterungen der sozialen Integration beispielsweise im Bereich Wohnung sowie Unterstützung bei Bildung, Ausbildung und Umschulung sowie lebenslangem Lernen wie auch Regelungen für Einkommensstützung und korrekte Ausgabenverwaltung enthält, so dass ein Beitrag zur Deckung der Kosten der Einzelpersonen und Haushalte geleistet und die Befriedigung von Grundbedürfnissen sowie des Anspruchs auf lebenslanges Lernen insbesondere für Einzelpersonen, Familien mit einem Elternteil und kinderreiche Familien gewährleistet wird;



Drucksache 817/06 (Beschluss)

... In der jüngeren Vergangenheit hat sich die Öffentlichkeit wiederholt mit tragischen Schicksalen von Kindern konfrontiert gesehen, die unter lang andauernder, massiver Vernachlässigung selbst in den elementarsten Grundbedürfnissen oder sogar gezielten, aktiven körperlichen Misshandlungen und sexuellem Missbrauch zu leiden hatten.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 817/06 (Beschluss)




A. Problem und Ziel

B. Lösung

C. Alternativen

D. Finanzielle Auswirkungen auf die öffentlichen Haushalte

E. Sonstige Kosten

Gesetzentwurf

Anlage
Entwurf eines ... Gesetzes zur Änderung des Bundeszentralregistergesetzes

Artikel 1
Änderung des Bundeszentralregistergesetzes

Artikel 2
Inkrafttreten

Begründung

A. Allgemeines

B. Zu den einzelnen Vorschriften

Zu Artikel 1

Zu Artikel 2


 
 
 


Drucksache 817/06

... In der jüngeren Vergangenheit hat sich die Öffentlichkeit wiederholt mit tragischen Schicksalen von Kindern konfrontiert gesehen, die unter lang andauernder, massiver Vernachlässigung selbst in den elementarsten Grundbedürfnissen oder sogar gezielten, aktiven körperlichen Misshandlungen und sexuellem Missbrauch zu leiden hatten. In besonders gravierenden Fällen stand am Ende der Tod des betroffenen Kindes. Die strafrechtliche Verfolgung der Täter stellt in derartigen Fällen eine unerlässliche staatliche Reaktion dar, die jedoch – weil sie nicht vorrangig präventiv wirkt – unzureichend bleiben muss. Die staatliche Gemeinschaft hat daher über eine konsequente Strafverfolgung hinaus alle denkbaren Anstrengungen zu unternehmen, um bereits im Vorwege den ausreichenden Schutz gefährdeter Kinder zu gewährleisten.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 817/06




A. Problem und Ziel

B. Lösung

C. Alternativen

D. Finanzielle Auswirkungen auf die öffentlichen Haushalte

E. Sonstige Kosten

Gesetzesantrag

Entwurf

Artikel 1
Änderung des Bundeszentralregistergesetzes

Artikel 2
Inkrafttreten

Begründung

A. Allgemeiner Teil

B. Zu den einzelnen Vorschriften

Zu Artikel 1

Zu Artikel 2


 
 
 


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Das Informationssystem umfaßt alle bei umwelt-online implementierten Dateien zu den Umweltmedien/Bereichen: Abfall, Allgemeines, Anlagentechnik, Bau, Biotechnologie, Energienutzung, Gefahrgut, Immissionsschutz, Lebensmittel & Bedarfsgegenstände, Natur-, Pflanzen-, Tierschutz, Boden/Altlasten, Störfallprävention&Katastrophenschutz, Chemikalien, Umweltmanagement sowie Arbeitsschutz einschließlich des zugehörigen EU-Regelwerkes. Das Informationssystem wird kontinierlich entsprechend den Veröffentlichungen des Gesetzgebers aktualisiert.

Mit dem Lizenzerwerb wird die Nutzungsberechtigung des umwelt-online Informationssystems und die Nutzung des individuellen umwelt-online Rechtskatasters zum Nachweis der Rechtskonformität des Umweltmanagementsystems gemäß der DIN ISO 14001 bzw. der Ökoauditverordnung (EG)1221/2009, des Arbeitsschutzmanagementsystems gemäß OHSAS 18001 sowie des Energiemanagementsystems gemäß DIN ISO 50001 erworben.