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"Grundlage"
Drucksache 264/13 (Beschluss)
Stellungnahme des Bundesrates
Entwurf eines Gesetzes zur Beseitigung sozialer Überforderung bei Beitragsschulden in der Krankenversicherung
... Mit der vorgesehenen Änderung wird das mit dem Gesetz zur Neuregelung der Krankenkassenwahlrechte Gewollte praxisnah und unbürokratisch realisiert und das im AOK-Bereich bereits praktizierte Verfahren auf eine eindeutige Rechtsgrundlage gestellt.
Drucksache 110/1/13
Empfehlungen der Ausschüsse
Entwurf eines Schiffsunfalldatenbankgesetzes (SchUnfDatG)
... Der Abruf aus dieser Datenbank durch eine Behörde stellt jedoch - auch wenn diese Behörde grundsätzlich zu den erhebungs- und übermittlungspflichtigen Stellen gemäß § 4 gehört - eine Datenerhebung dar. Auch dafür muss das SchUnfDatG eine Rechtsgrundlage schaffen. Diese Ansicht wird durch den Gedanken gestützt, dass sich der Abruf nicht auf die von der abrufenden Behörde selbst übermittelten Daten beschränkt, sondern gerade Daten betreffen kann, die eine andere Behörde an die datenbankführende Stelle übermittelt hatte.
Drucksache 97/1/13
Empfehlungen der Ausschüsse
Entwurf eines Gesetzes zur Verbesserung der Rechte von international Schutzberechtigten und ausländischen Arbeitnehmern
... 'Liegen die Voraussetzungen eines Daueraufenthaltsrechts nach Artikel 6 Absatz 1 dritter Spiegelstrich oder Artikel 7 des Beschlusses Nr. 1/80 des Assoziationsrates EWG/Türkei über die Entwicklung der Assoziation vor, ist die Aufenthaltserlaubnis mit einer Gültigkeitsdauer von mindestens fünf Jahren zu erteilen und mit dem Hinweis "Daueraufenthaltsrecht" unter Angabe der Rechtsgrundlage nach dem Assoziationsabkommen EWG/Türkei zu versehen.'
Drucksache 519/13 (Beschluss)
Beschluss des Bundesrates
Vorschlag für einen Beschluss des Europäischen Parlaments und des Rates über die Einführung des interoperablen EU-weiten eCall-Dienstes - COM(2013) 315 final
... Erst nach Kenntnis aller maßgeblichen technischen Rahmenbedingungen in für deutsche öffentliche Stellen lesbarer Form sind die Grundlagen für notwendige Ausschreibungen zur Beschaffung der Leitstellentechnik gegeben. Ein breiter Markt für entsprechende technische Lösungen ist erst im Entstehen. Eine Haushaltsvorsorge insbesondere bei kommunalen Trägern von Notrufabfragestellen war vor diesem Hintergrund nicht möglich. Die Bereitstellung von Haushaltsmitteln sowie die anschließende rechtssichere Durchführung von Beschaffungsverfahren werden daher bis zum vorgesehenen Termin 1. Oktober 2015 nicht in der gesamten Bundesrepublik möglich sein. Der Bundesrat regt daher an, den Termin zur Einführung des eCalls bei den Notrufabfragestellen um ein Jahr auf den 1. Oktober 2016 zu verschieben.
Drucksache 751/13
Verordnung des Bundesministeriums für Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz
Verordnung zur Änderung und Aufhebung tierzuchtrechtlicher Vorschriften
... Rechtsgrundlage ist § 8 Absatz 1 Nummer 3 und 5 TierZG.
A. Problem und Ziel
B. Lösung
C. Alternativen
D. Haushaltsausgaben ohne Erfüllungsaufwand
E. Erfüllungsaufwand
F. Weitere Kosten
Verordnung
Verordnung
Artikel 1 Änderung der Verordnung über Zuchtorganisationen
§ 8a Besondere Bestimmungen im Bereich der Pferdezucht
Artikel 2 Verordnung zur Aufhebung tierzuchtrechtlicher Vorschriften
§ 1
§ 2
Artikel 3 Inkrafttreten
Begründung
A. Allgemeiner Teil
Zu Artikel 1
Zu Artikel 2
Zu § 1
Zu Nummer 1
Zu Nummer 2
Zu Nummer 3
Zu Nummer 4
Zu § 2
Zu Artikel 3
Anlage Stellungnahme des Nationalen Normenkontrollrates gem. § 6 Abs. 1 NKRG: NKR-Nr. 2615: Entwurf einer Verordnung zur Aufhebung und Änderung tierzuchtrechtlicher Vorschriften
3 Zusammenfassung:
Im Einzelnen:
Drucksache 185/13
Unterrichtung durch die Europäische Kommission
Mitteilung der Kommission an das Europäische Parlament, den Rat, den Europäischen Wirtschafts- und Sozialausschuss und den Ausschuss der Regionen: Raumfahrtindustriepolitik der EU - Entfaltung des Wachstumspotenzials im Raumfahrtsektor COM(2013) 108 final
... • die Raumfahrttechnik voranbringen, von der technologischen Grundlagenforschung bis hin zu anwendungsnaher Technik für künftige Generationen von Copernicus/GMES- und Galileo-Satelliten,
Mitteilung
1. Ein strategischer Wirtschaftszweig, der zur Verwirklichung der Strategie Europa 2020 beitragen WIRD
2. EIN Hochtechnologie-Sektor, der weltweiter Konkurrenz trotzt
2.1. Eine Branche vor internationalen Herausforderungen
2.1.1. Gefahren für kommerzielle Märkte, auf die die Raumfahrtindustrie der EU in hohem Maße angewiesen ist
2.1.2. Sicherung der Stellung der europäischen Raumfahrtindustrie: Weltniveau für die Branche am Telekommunikationsmarkt bewahren
2.1.3. Die neue Perspektive: Positionierung des EU-Raumfahrtsektors auf entstehenden Märkten für Navigations- und Erdbeobachtungsanwendungen Dienstleistungen und Produkte
2.2. Um diesen Herausforderungen zu begegnen, sollte Europa technologische Eigenständigkeit und Liefersicherheit erreichen und einen unabhängigen Zugang zum Weltraum behalten.
2.2.1. Eine technologische Führungsrolle, Liefersicherheit und Eigenständigkeit erfordern anhaltende Anstrengungen und die Verfügbarkeit des erforderlichen Fachwissens
2.2.2. Europas unabhängiger Zugang zum Weltraum muss langfristig erhalten und ausgebaut werden
3. Ziele einer Industriepolitik der EU
4. Wege zur Erreichung der Ziele der EU-Industriepolitik
4.1. Verbesserung der Rahmenbedingungen
4.1.1. Verbesserung des Regelungsrahmens für das Segment der Dienstleistungen und die Industrie
Beobachtung und Verbesserung der Ausfuhrkontrollen und des Regelungsrahmens für die Verbringung in der EU
Die Verfügbarkeit von Funkfrequenzen sicherstellen
4.1.2. Die Normung vorantreiben
4.1.3. Die Verfügbarkeit erforderlicher Qualifikationen sicherstellen
4.1.4. Den Zugang der europäischen Raumfahrtbranche zum Weltmarkt verbessern
4.2. Forschung und Innovation unterstützen
4.2.1. Europa in der Raumfahrt weltweit wettbewerbsfähig machen, insbesondere durch Sicherstellung europäischer Eigenständigkeit bei kritischer Technik und durch Innovationsförderung
4.2.2. Fortschritte in der Raumfahrttechnik ermöglichen
4.2.3. Anreize zur uneingeschränkten Nutzung von Weltraumdaten und zur Entwicklung innovativer Anwendungen
4.3. Das Spektrum und die Nutzung verfügbarer Finanzierungsinstrumente erweitern
4.4. Die Beschaffungspolitik besser nutzen
4.5. Einführung und Durchführung einer echten europäischen Trägerraketenpolitik
4.6. Die Nachhaltigkeit der Raumfahrttätigkeiten in Europa sicherstellen
5. Schlussfolgerungen
Anhang Geplante Maßnahmen für die Raumfahrtindustriepolitik
1. Verbesserung der Rahmenbedingungen
1.1. Verbesserung des Rechtsrahmens für das Segment der Dienstleistungen und die Industrie
1.1.1. Erarbeitung eines Raumfahrt-Rechtsrahmens zur Stärkung des europäischen Raumfahrtmarktes
1.1.2. Beobachtung und Verbesserung der Ausfuhrkontrollen und des Regelungsrahmens für die Verbringung in der EU
1.1.3. Die Verfügbarkeit von Funkfrequenzen sicherstellen
1.1.4. Bedürfen gewerbliche Raumfahrttätigkeiten eines Rechtsrahmens?
1.2. Die Normung vorantreiben
2. Forschung und Innovation unterstützen
2.1. Europa in der Raumfahrt wettbewerbsfähig machen, insbesondere durch Sicherstellung der Eigenständigkeit bei kritischer Technik und durch Förderung von Innovation
2.2. Fortschritte in der Raumfahrttechnik ermöglichen
2.3. Anreize zur uneingeschränkten Nutzung von Weltraumdaten und zur Entwicklung innovativer Anwendungen
3. das Spektrum und die Nutzung verfügbarer Finanzierungsinstrumente erweitern
4. die Beschaffungspolitik besser Nutzen
5. Einführung und Durchführung einer Echten Europäischen Trägerraketenpolitik
6. Unterstützung der Einrichtung und des Betriebs eines Europäischen Dienstes für die Beobachtung und VERFOLGUNG von Objekten IM Weltraum
Drucksache 289/13
Unterrichtung durch die Europäische Kommission
Vorschlag für eine Richtlinie des Europäischen Parlaments und des Rates zur Änderung der Richtlinien 78/660/EWG und 83/349/EWG des Rates im Hinblick auf die Offenlegung nichtfinanzieller und die Diversität betreffender Informationen durch bestimmte große Gesellschaften und Konzerne - COM(2013) 207 final
... Rechtsgrundlage, Subsidiarität und Verhältnismäßigkeit
Drucksache 240/1/13
Empfehlungen der Ausschüsse
Vorschlag für eine Verordnung des Europäischen Parlaments und des Rates über Maßnahmen zur Reduzierung der Kosten des Ausbaus von Hochgeschwindigkeitsnetzen für die elektronische Kommunikation - COM(2013) 147 final; Ratsdok. 7999/13
... 15. - Der Bundesrat lehnt eine Verpflichtung zur Ausstattung neu errichteter und bestehender Gebäude mit hochgeschwindigkeitsfähigen gebäudeinternen physischen Infrastrukturen sowie Konzentrationspunkten über das Instrument der Baugenehmigung ab. Die Anforderungen des Bauordnungsrechts an Gebäude richten sich ausschließlich an die bauliche Beschaffenheit, die in der Regel so zu sein hat, dass die Nutzung eines Gebäudes auf der Grundlage der öffentlichen Sicherheit und Ordnung sowie unter Vermeidung von Gefahren für Leben und Gesundheit möglich ist. Die auf dieser Basis in den Landesbauordnungen gestellten Anforderungen beschränken sich dabei auf ein aus öffentlichrechtlicher Sicht zwingend notwendiges Mindestmaß (Standsicherheit, Brandschutz, Rettungswege). Darüber hinausgehende Vorschriften an einen "Qualitätsstandard" (z.B. die zwingende Versorgung mit bestimmten Einrichtungen oder Dienstleistungen wie Telefon, Fernsehen, Rundfunk oder Innenverkabelung für Breitbandnetze) sind kein Gegenstand des Bauordnungsrechts (Gefahrenabwehrrecht). In der Regel werden in der Baugenehmigung nur Neubauten erfasst. Die überwiegende Zahl der bestehenden Gebäude würde durch eine solche Vorschrift ohnehin nicht erfasst.
Drucksache 86/1/13
Empfehlungen der Ausschüsse
Bericht über die Lebenssituation junger Menschen und die Bestrebungen und Leistungen der Kinder- und Jugendhilfe in Deutschland - 14. Kinder- und Jugendbericht - und Stellungnahme der Bundesregierung
... b) Der Bundesrat teilt die Auffassung der Berichtskommission, dass Kindheit und Jugend die entscheidenden Lebensphasen sind, in denen die Grundlagen für eine erfolgreiche Integration in die moderne Gesellschaft und für deren Weiterentwicklung gelegt werden. Geleistet wird dies im Zusammenwirken unterschiedlicher Akteure: der Familien, der Träger der Jugendhilfe, zivilgesellschaftlicher Organisationen, kommerzieller Anbieter und staatlicher Institutionen. Bund, Ländern und Kommunen kommt in diesem Prozess eine besondere Bedeutung zu. Der Bundesrat begrüßt die Entwicklung einer eigenständigen Jugendpolitik und die für 2014 geplante Gründung einer Allianz für Jugend. Die eigenständige Jugendpolitik nimmt die Jugendphase als eine eigenständige Lebensphase in den Fokus und orientiert sich deshalb - gemäß §§ 1 und 11 SGB VIII - an allen Jugendlichen und jungen Erwachsenen. Insbesondere der Sichtweise und eigenen Perspektive der Kinder, Jugendlichen und jungen Erwachsenen kommt bei der zunehmenden öffentlichen Verantwortung für das Aufwachsen eine besondere Bedeutung zu.
Drucksache 376/13
Gesetzesbeschluss des Deutschen Bundestages
Gesetz zur Anpassung des Investmentsteuergesetz es und anderer Gesetze an das AIFM-Umsetzungsgesetz (AIFM-Steuer-Anpassungsgesetz - AIFM-StAnpG)
... die Besteuerungsgrundlagen ermittelt wurden, beizufügen."
Gesetz
Artikel 1 Änderung des Investmentsteuergesetzes
§ 3a Ausschüttungsreihenfolge
§ 10 Dach-Investmentfonds.
§ 11 Steuerbefreiung und Außenprüfung.
§ 15 Inländische Spezial-Investmentfonds.
§ 15a Offene Investmentkommanditgesellschaft
Abschnitt 4 Gemeinsame Vorschriften für inländische und ausländische Investitionsgesellschaften.
§ 18 Personen-Investitionsgesellschaften
§ 19 Kapital-Investitionsgesellschaften
§ 20 Umwandlung einer Investitionsgesellschaft in einen Investmentfonds
Abschnitt 5 Anwendungs- und Übergangsvorschriften.
§ 22 Anwendungsvorschriften zum AIFM-Steuer-Anpassungsgesetz
Artikel 2 Änderung des Finanzverwaltungsgesetzes
Artikel 3 Änderung des Bewertungsgesetzes
Artikel 4 Änderung des Umsatzsteuergesetzes
Artikel 5 Änderung des Fünften Vermögensbildungsgesetzes
Artikel 6 Änderung des Altersvorsorgeverträge-Zertifizierungsgesetzes
Artikel 7 Aufhebung des Wagniskapitalbeteiligungsgesetzes
Artikel 8 Änderung des Finanzdienstleistungsaufsichtsgesetzes
Artikel 9 Änderung des Geldwäschegesetzes
Artikel 10 Änderung der Verordnung zur Durchführung des Fünften Vermögensbildungsgesetzes
Artikel 11 Änderung des Einkommensteuergesetzes
Artikel 12 Änderung des Körperschaftsteuergesetzes
Artikel 13 Änderung der Abgabenordnung
§ 117c Umsetzung innerstaatlich anwendbarer völkerrechtlicher Vereinbarungen zur Förderung der Steuerehrlichkeit bei internationalen Sachverhalten
§ 150
Artikel 14 Änderung des Versicherungsteuergesetzes
Artikel 15 Änderung des Feuerschutzsteuergesetzes
§ 3a Ausnahme von der Besteuerung
Artikel 16 Inkrafttreten
Drucksache 471/13
Unterrichtung durch die Europäische Kommission
Vorschlag für eine Empfehlung des Rates zum nationalen Reformprogramm Deutschlands 2013 mit einer Stellungnahme des Rates zum Stabilitätsprogramm Deutschlands für die Jahre 2012 bis 2017 - COM(2013) 355 final
... (2) Am 13. Juli 2010 nahm der Rat auf der Grundlage der Kommissionsvorschläge eine Empfehlung zu den Grundzügen der Wirtschaftspolitik der Mitgliedstaaten und der Union (2010 bis 2014) an und am 21. Oktober 2010 einen Beschluss über Leitlinien für beschäftigungspolitische Maßnahmen der Mitgliedstaaten 4, die zusammen die "integrierten Leitlinien" bilden. Die Mitgliedstaaten wurden aufgefordert, die integrierten Leitlinien bei ihrer nationalen Wirtschafts- und Beschäftigungspolitik zu berücksichtigen.
Empfehlung für eine Empfehlung des Rates zum nationalen Reformprogramm Deutschlands 2013 mit einer Stellungnahme des Rates zum Stabilitätsprogramm Deutschlands für die Jahre 2012 bis 2017
Drucksache 89/1/13
Empfehlungen der Ausschüsse
Vorschlag für eine Richtlinie des Europäischen Parlaments und des Rates zur Verhinderung der Nutzung des Finanzsystems zum Zwecke der Geldwäsche und der Terrorismusfinanzierung - COM(2013) 45 final
... 16. Artikel 49 und Artikel 50 Absatz 1 des Richtlinienvorschlags sehen eine umfassende Pflicht zur Zusammenarbeit zwischen den zentralen Meldestellen vor, unabhängig von den Vorgaben des nationalen Rechts und unter Beachtung des Grundsatzes der Verfügbarkeit. Innerstaatliche Übermittlungsbeschränkungen, auch solche, die sich aus verfassungsrechtlichen Gründen ergeben können, stehen einer Informationsübermittlung im Gegensatz zu der bisher geltenden Regelung nach dem Beschluss des Rates 2000/642/JI vom 17. Oktober 2000 über Vereinbarungen für eine Zusammenarbeit zwischen den zentralen Meldestellen der Mitgliedstaaten beim Austausch von Informationen, ABl. L 271 vom 24. Oktober 2000, S. 4 - 6, (Ratsbeschlusses 2000/642/JI), nicht mehr entgegen. Dies kann aus Sicht des Bundesrates im Ergebnis dazu führen, dass ausländische zentrale Meldestellen bei der Informationsübermittlung besser gestellt werden als innerstaatliche Empfänger. Gründe dafür, warum die bisherige Zusammenarbeit auf Grundlage des Ratsbeschlusses 2000/642/JI nicht ausreichend und stattdessen eine so weitreichende Neuregelung erforderlich ist, sind aus der Begründung zu dem Richtlinienvorschlag jedoch nicht ersichtlich.
Drucksache 430/13
Gesetzentwurf der Bundesregierung
Entwurf eines Gesetzes zu dem Vertrag vom 2. April 2013 über den Waffenhandel
... - anerkennend, dass Frieden und Sicherheit, Entwicklung und die Menschenrechte Säulen des Systems der Vereinten Nationen und Grundlagen der kollektiven Sicherheit sind und dass Entwicklung, Frieden und Sicherheit sowie die Menschenrechte miteinander verflochten sind und einander gegenseitig verstärken,
Drucksache 432/1/13
Empfehlungen der Ausschüsse
Verordnung zur Festsetzung der der Revision unterliegenden Bundesbeteiligung an den Kosten der Unterkunft und Heizung für das Jahr 2013 (Bundesbeteiligungs-Festlegungsverordnung 2013 - BBFestV 2013)
... [Im Weiteren wird bestimmt, welche Ausgaben Grundlage für die Ermittlung des neuen Wertes bilden.]
1. Zu § 1 Absatz 2, § 2 BBFestV 2013
Drucksache 68/13
Verordnung der Bundesregierung
Verordnung zur Beschränkung der Verwendung gefährlicher Stoffe in Elektro- und Elektronikgeräten (Elektro- und Elektronikgeräte-Stoff-Verordnung - ElektroStoffV )
... 1. Ausgangslage, Zielsetzung und Ermächtigungsgrundlage
A. Problem und Ziel
B. Lösung
C. Alternativen
D. Haushaltsausgaben ohne Erfüllungsaufwand
E. Erfüllungsaufwand
E.1 Erfüllungsaufwand für Bürgerinnen und Bürger
E.2 Erfüllungsaufwand für die Wirtschaft
E.3 Erfüllungsaufwand der Verwaltung
F. Weitere Kosten
Verordnung
Verordnung
§ 1 Anwendungsbereich
§ 2 Begriffsbestimmungen
§ 3 Voraussetzungen für das Inverkehrbringen
§ 4 Allgemeine Pflichten des Herstellers
§ 5 Besondere Kennzeichnungs- und Informationspflichten des Herstellers
§ 6 Ermächtigung eines Bevollmächtigten
§ 7 Verpflichtungen des Importeurs
§ 8 Verpflichtungen des Vertreibers
§ 9 Umstände, unter denen die Verpflichtungen des Herstellers auch für den Importeur und den Vertreiber gelten
§ 10 Benennung der Wirtschaftsakteure
§ 11 EU-Konformitätserklärung
§ 12 CE-Kennzeichnung
§ 13 Konformitätsvermutung
§ 14 Bußgeldvorschriften
§ 15 Übergangsvorschriften
§ 16 Inkrafttreten
Begründung
A. Allgemeiner Teil
1. Ausgangslage, Zielsetzung und Ermächtigungsgrundlage
2. Alternativen
3. Haushaltsausgaben ohne Erfüllungsaufwand
4. Erfüllungsaufwand
4.1 Erfüllungsaufwand für Bürgerinnen und Bürger
4.2 Erfüllungsaufwand für die Wirtschaft
Darstellung der Fallzahlen
Kategorie 8:
Kategorie 9:
Kategorie 9b:
Überwachungs - und Kontrollgeräte in der Industrie - 1933
Darstellung des Erfüllungsaufwandes
Zu Buchstabe a
Zu Buchstabe b
Zu Buchstabe c
4 Bürokratiekosten
Zu Buchstabe a
Zu Buchstabe b
Zu Buchstabe c
Zu Buchstabe f
4.3 Erfüllungsaufwand für die Verwaltung
5. Weitere Kosten
6. Nachhaltig Entwicklung
B. Besonderer Teil
Zu § 1
Zu Absatz 1
Zu Absatz 2
Zu Nummer 1
Zu Nummer 2
Zu Nummer 3
Zu Nummer 4
Zu Nummer 5
Zu Nummer 6
Zu Nummer 7
Zu Nummer 8
Zu Nummer 9
Zu Nummer 10
Zu Absatz 3
Zu § 2
Zu Nummer 1
Zu Nummer 2
Zu Nummer 3
Zu Nummer 4
Zu Nummer 5
Zu Nummer 6
Zu Nummer 7
Zu Nummer 8
Zu Nummer 9
Zu Nummer 10
Zu Nummer 11
Zu Nummer 12
Zu Nummer 13
Zu Nummer 14
Zu Nummer 15
Zu Nummer 16
Zu Nummer 17
Zu Nummer 18
Zu Nummer 19
Zu Nummer 20
Zu Nummer 21
Zu Nummer 22
Zu Nummer 23
Zu Nummer 24
Zu Nummer 25
Zu Nummer 26
Zu § 3
Zu Absatz 1
Zu Absatz 2
Zu Absatz 3
Zu § 4
Zu Absatz 1
Zu Absatz 2
Zu Absatz 3
Zu Absatz 4
Zu Absatz 5
Zu § 5
Zu Absatz 1
Zu Absatz 2
Zu Absatz 3
Zu Absatz 4
Zu § 6
Zu § 7
Zu Absatz 1
Zu Absatz 2
Zu Absatz 3
Zu Absatz 4
Zu Absatz 5
Zu Absatz 6
Zu § 8
Zu Absatz 1
Zu Absatz 2
Zu Absatz 3
Zu § 9
Zu § 10
Zu § 11
Zu Absatz 1
Zu Absatz 2
Zu § 12
Zu § 13
Zu § 14
Zu Absatz 1
Zu Absatz 2
Zu § 15
Zu Absatz 1
Zu Absatz 2
Zu Absatz 3
Zu Absatz 4
Zu § 16
Anlage Stellungnahme des Nationalen Normenkontrollrates gem. § 6 Abs. 1 NKR-Gesetz: NKR-Nr. 2376: Verordnung zur Beschränkung der Verwendung gefährlicher Stoffe in Elektro- und Elektronikgeräten (Elektro- und Elektronikgeräte-Stoff-Verordnung - ElektroStoffV)
1. Zusammenfassung
2. Im Einzelnen
2.1 Regelungsinhalte
2.2 Erfüllungsaufwand der Wirtschaft
2.3 Erfüllungsaufwand der Verwaltung / Vollzugsaufwand
2.4 Bewertung
Drucksache 814/13
Unterrichtung durch die Europäische Kommission
Vorschlag für eine Richtlinie des Europäischen Parlaments und des Rates über das Klonen von Rindern, Schweinen, Schafen, Ziegen und Equiden, die für landwirtschaftliche Zwecke gehalten und reproduziert werden - COM(2013) 892 final
... In der Lebensmittelerzeugung ist das Klonen eine neue Technik. Im derzeit geltenden Rechtsrahmen fallen Lebensmittel von Klonen daher unter die Verordnung über neuartige Lebensmittel1 und bedürfen somit einer Zulassung vor dem Inverkehrbringen, die auf der Grundlage einer Risikobewertung in Bezug auf die Lebensmittelsicherheit erteilt wird.
Vorschlag
Begründung
1. Kontext des VORSCHLAGS
1.1. Hintergrund des Vorschlags
1.2. Ziele des Vorschlags
1.3. Rechtsrahmen
1.4. Kohärenz mit anderen Politikbereichen und Zielen der Union
2. Ergebnisse der Konsultationen der interessierten Kreise und der FOLGENABSCHÄTZUNG
2.1. Konsultationsprozess
2.1.1. Konsultationsmethoden und vorrangig angesprochene Sektoren
2.1.2. Zusammenfassung der Antworten und Art ihrer Berücksichtigung
2.1.3. Externes Expertenwissen
2.2. Folgenabschätzung12
3. RECHTLICHE Aspekte des VORSCHLAGS
3.1. Rechtsgrundlage
3.2. Subsidiaritätsprinzip
3.3. Grundsatz der Verhältnismäßigkeit
3.4. Wahl des Instruments
4. Auswirkungen auf den HAUSHALT
Artikel 1 Gegenstand und Anwendungsbereich
Artikel 2 Begriffsbestimmungen
Artikel 3 Vorläufiges Verbot
Artikel 4 Sanktionen
Artikel 5 Berichterstattung und Überprüfung
Artikel 6 Umsetzung
Artikel 7 Inkrafttreten
Artikel 8 Adressaten
Drucksache 151/13 (Beschluss)
Beschluss des Bundesrates
Drittes Gesetz zur Änderung des Lebensmittel - und Futtermittelgesetzbuches sowie anderer Vorschriften
... e) Der Bundesrat begrüßt zwar die Wiedereinführung der bereits bis zum 31. August 2012 geltenden Rechtsgrundlage für Veröffentlichungen im Täuschungsfall. Die Schaffung dieses isolierten Instruments wird in Anbetracht der offenkundigen Anfälligkeit der übrigen Transparenzregelungen des LFGB allerdings als nicht ausreichend erachtet. Insbesondere im Hinblick auf die zu Ende gehende Legislaturperiode des Deutschen Bundestags verzichtet der Bundesrat jedoch auf die Anrufung des Vermittlungsausschusses, um die damit verbundene - geringfügige - Verbesserung der Transparenz amtlicher Überwachungsergebnisse nicht zu verzögern.
Drucksache 777/13 (Beschluss)
Beschluss des Bundesrates
Vorschlag für eine Richtlinie des Rates zur Änderung der Richtlinie 2011/96 /EU über das gemeinsame Steuersystem der Mutter- und Tochtergesellschaften verschiedener Mitgliedstaaten - COM(2013) 814 final; Ratsdok. 16918/13
... 2. Er unterstützt die Auffassung der Kommission, dass die Überarbeitung der Mutter-Tochter-Richtlinie einen wichtigen Beitrag zur Arbeit der OECD zum Thema "Aushöhlung der Besteuerungsgrundlage und Gewinnverlagerung - BEPS" leisten kann.
Drucksache 766/1/13
Empfehlungen der Ausschüsse
Vorschlag für eine Verordnung des Europäischen Parlaments und des Rates zur Änderung der Verordnung (EG) Nr. 861/2007 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 11. Juli 2007 zur Einführung eines europäischen Verfahrens für geringfügige Forderungen und der Verordnung (EG) Nr. 1896/2006 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 12. Dezember 2006 zur Einführung eines Europäischen Mahnverfahrens - COM(2013) 794 final, Ratsdok. 16749/13
... 4. Die in Artikel 1 Absatz 4, 5 und 6 des Verordnungsvorschlags (Artikel 5 Absatz 1, Artikel 8 und 9 Verordnung (EG) Nr. 861/2007) enthaltenen Bestimmungen betreffend den Ausnahmecharakter der mündlichen Verhandlung und die grundsätzlich auf Urkunden und schriftliche Zeugenaussagen beschränkte, zudem in ihrem Umfang in das Ermessen des Gerichts gestellte Beweisaufnahme begegnen ebenfalls erheblichen Bedenken. In der täglichen Praxis vor Gericht zeigt sich die hohe Bedeutung eines persönlichen, auch optisch unmittelbaren Eindrucks bei Anhörungen, Vernehmungen und Vergleichsverhandlungen, der durch die Nutzung moderner elektronischer Kommunikationsmittel nur in einfach gelagerten Fällen gleichwertig ersetzt werden kann. Bereits nach den geltenden Bestimmungen gestaltet sich die Aufklärung von Sachverhalten in Verfahren, in denen sprachliche Barrieren zu überwinden sind, in der gerichtlichen Praxis regelmäßig aufwändig. Die Ausgestaltung der mündlichen Verhandlung als Ausnahme, verbunden mit einer Öffnungsklausel lediglich auf Antrag der Parteien, ist vor diesem Hintergrund abzulehnen. Der Bundesrat gibt zudem zu bedenken, dass durch die Zulassung von Sachverständigenbeweisen und mündlichen Aussagen nur für den Fall, dass auf der Grundlage der schriftlich vorgelegten Beweise ein Urteil nicht gefällt werden kann, der Grundsatz des rechtlichen Gehörs verletzt werden könnte. Es drängt sich der Eindruck auf, dass die Kommission von der Annahme ausgeht, eine erhobene Klage sei auch begründet und die Vollstreckung der betroffenen Forderung dürfe nicht durch ein langwieriges Verfahren verzögert werden. Nach Auffassung des Bundesrates müsste das Recht des Beklagten, sich gegen eine (aus seiner Sicht unberechtigte) Forderung umfassend zur Wehr setzen zu können, stärker berücksichtigt werden, zumal selbst bei höheren Streitwerten keine zwingende anwaltliche Vertretung vorgesehen ist.
Drucksache 110/13 (Beschluss)
Stellungnahme des Bundesrates
Entwurf eines Schiffsunfalldatenbankgesetzes (SchUnfDatG)
... Der Abruf aus dieser Datenbank durch eine Behörde stellt jedoch - auch wenn diese Behörde grundsätzlich zu den erhebungs- und übermittlungspflichtigen Stellen gemäß § 4 gehört - eine Datenerhebung dar. Auch dafür muss das SchUnfDatG eine Rechtsgrundlage schaffen. Diese Ansicht wird durch den Gedanken gestützt, dass sich der Abruf nicht auf die von der abrufenden Behörde selbst übermittelten Daten beschränkt, sondern gerade Daten betreffen kann, die eine andere Behörde an die datenbankführende Stelle übermittelt hatte.
Drucksache 447/13
Verordnung der Bundesregierung
Verordnung zur Änderung von Verordnungen auf dem Gebiet des Energiewirtschaft srechts
... Die Ermittlung der Tagesneuwerte erfolgt nunmehr durch den Rückgriff auf einige wesentliche, übergeordnete Indexreihen, die die entscheidenden Preiseinflüsse abbilden und die in der Verordnung niedergelegt sind. Ein Rückgriff auf eine Vielzahl von Einzelreihen und Mischindizes wird in der Regel unnötig. Durch die Festschreibung der Indexreihen in der Verordnung wird die Kalkulationsgrundlage für das System der Nettosubstanzerhaltung einheitlich im Rechtsrahmen verankert.
A. Problem und Ziel
B. Lösung
C. Alternativen
D. Haushaltsausgaben ohne Erfüllungsaufwand
E. Erfüllungsaufwand
E.1 Erfüllungsaufwand für Bürgerinnen und Bürger
E.2 Erfüllungsaufwand für die Wirtschaft
E.3 Erfüllungsaufwand der Verwaltung
F. Weitere Kosten
Verordnung
Verordnung
Artikel 1 Änderung der Stromnetzentgeltverordnung
§ 6a Preisindizes zur Ermittlung der Tagesneuwerte
Artikel 2 Weitere Änderung der Stromnetzentgeltverordnung zum 1. Januar 2014
Artikel 3 Änderung der Gasnetzentgeltverordnung
§ 6a Preisindizes zur Ermittlung der Tagesneuwerte
Artikel 4 Änderung der Anreizregulierungsverordnung
§ 25a Forschungs- und Entwicklungskosten
Artikel 5 Änderung der Stromnetzzugangsverordnung
Artikel 6 Inkrafttreten
Begründung
A. Allgemeiner Teil
I. Zielsetzung und wesentlicher Inhalt
II. Haushaltsausgaben ohne Erfüllungsaufwand
III. Erfüllungsaufwand
1. Erfüllungsaufwand für Bürgerinnen und Bürger
2. Erfüllungsaufwand für die Wirtschaft
3. Erfüllungsaufwand der Verwaltung
IV. Weitere Kosten
V. Gleichstellungspolitische Auswirkungen
VI. Nachhaltigkeit
VII. Befristung
B. Besonderer Teil
Zu Artikel 1
Zu Nummer 1
Zu Nummer 2
Zu Nummer 3
Zu Nummer 4
Zu Nummer 5
Zu Nummer 6
Zu Nummer 7
Zu Nummer 8
Zu Nummer 9
Zu Artikel 2
Zu Artikel 3
Zu Nummer 1
Zu Nummer 2
Zu Nummer 3
Zu Nummer 4
Zu Nummer 5
Zu Nummer 6
Zu Nummer 7
Zu Artikel 4
Zu Nummer 1
Zu Nummer 2
Zu Nummer 3
Zu Nummer 4
Zu Nummer 5
Zu Nummer 6
Zu Nummer 7
Zu Nummer 8
Zu Nummer 9
Zu Nummer 10
Zu Artikel 5
Zu Nummer 1
Zu Nummer 2
Zu Nummer 3
Zu Nummer 4
Zu Nummer 5
Zu Nummer 6
Zu Nummer 7
Zu Artikel 6
Anlage Stellungnahme des Nationalen Normenkontrollrates gem. § 6 Abs. 1 NKR-Gesetz: NKR-Nr. 2509: Verordnung zur Änderung von Verordnungen auf dem Gebiet des Energiewirtschaftsgesetzes
I. Zusammenfassung
II. Im Einzelnen
1. Änderung der Preisindizes zur Ermittlung der Tagesneuwerte
2. Änderung der Verzinsung des die Eigenkapitalquote übersteigenden Eigenkapital-Anteils
3. Änderung der Sonderregelung für energieintensive Letztverbraucher
4. Berücksichtigung von Erweiterungs- und Umstrukturierungskosten sowie Kosten für Forschung und Entwicklung bei Festlegung der Erlösobergrenzen
Drucksache 213/13
Gesetzentwurf der Bundesregierung
Entwurf eines Gesetzes über die Förderung Deutscher Auslandsschulen (Auslandsschulgesetz - ASchulG )
... "Deutsche Auslandsschulen vermitteln ein nachhaltiges und positives Bild von Deutschland. Sie verbinden Völker und Kulturen aller Welt mit Deutschland und schaffen Verständnis für Deutschland in Politik, Wirtschaft, Wissenschaft und Gesellschaft. Die Schulen leisten als Zentren schulischer Zusammenarbeit einen wertvollen Beitrag zur Entwicklung der schulischen Bildung und damit zur Entwicklung im Gastland insgesamt. Weiter legen sie Grundlagen für eine erfolgreiche Weiterbildung in Deutschland und fördern als kulturelle Zentren die interkulturelle Kompetenz. Als Verbreitungsorte für die deutsche Sprache binden sie Kinder deutscher Eltern, die im Ausland leben, an die deutsche Kultur. Sie bieten deutschen Unternehmen - gerade mit ihrem Angebot an die Kinder der Mitarbeiter - eine wichtige Voraussetzung für die Erschließung neuer Märkte im Ausland und tragen somit zur Stärkung des Wirtschaftsund Wissenschaftsstandorts Deutschland bei." Sie seien nachhaltig zu unterstützen und zu fördern. Der Unterausschuss für Auswärtige Kultur- und Bildungspolitik des Deutschen Bundestages bekräftigte am 5. April 2011 fraktionsübergreifend, dass er an diesem Beschluss festhält.
A. Problem und Ziel
C. Alternativen
D. Haushaltsausgaben ohne Vollzugsaufwand
E. Erfüllungsaufwand
E.1 Erfüllungsaufwand für die Bürgerinnen und Bürger
E.2 Erfüllungsaufwand für die Wirtschaft
E.3 Erfüllungsaufwand für die Verwaltung
F. Weitere Kosten
Gesetzentwurf
Entwurf
Abschnitt 1 Allgemeine Vorschriften
§ 1 Anwendungsbereich
§ 2 Begriffsbestimmungen
§ 3 Anspruch auf die Verleihung des Status Deutsche Auslandsschule und Kündigung des Verleihungsvertrages
§ 4 Schulaufsicht über die Deutschen Auslandsschulen
§ 5 Ausschluss eines Beschulungsanspruchs
§ 6 Aufgabenwahrnehmung des Bundes
Abschnitt 2 Förderung der Deutschen Auslandsschulen
§ 7 Förderanspruch, Förderantrag und Förderzeitraum
§ 8 Förderfähigkeit
§ 9 Fördervertrag
§ 10 Erstattung der finanziellen Förderung
§ 11 Personelle Förderung
§ 12 Finanzielle Förderung
§ 13 Übergangsregelung
§ 14 Weitere Förderung förderfähiger Deutscher Auslandsschulen
§ 15 Vermittlung zusätzlicher Lehrkräfte
§ 16 Freiwillige Förderung
§ 17 Verwaltungsvorschriften
§ 18 Inkrafttreten
Begründung
A. Allgemeiner Teil
I. Ziele und Handlungsbedarf
II. Alternativen
III. Gesetzgebungszuständigkeit
IV. Gesetzesfolgen
1. Haushaltsausgaben ohne Vollzugsaufwand
2. Erfüllungsaufwand für Bürgerinnen und Bürger, Wirtschaft und Verwaltung
B. Besonderer Teil
Zu § 1
Zu § 2
Zu § 3
Zu § 4
Zu § 5
Zu § 6
Zu § 7
Zu § 8
Zu § 9
Zu § 10
Zu § 11
Zu § 12
Zu § 13
Zu § 14
Zu § 15
Zu § 16
Zu § 17
Zu § 18
Anlage Stellungnahme des Nationalen Normenkontrollrates gem. § 6 Abs. 1 NKR-Gesetz: NKR-Nr. 2233: Gesetz über die Förderung Deutscher Auslandsschulen (Auslandsschulgesetz - AschulG)
3 Zusammenfassung
Im Einzelnen
Drucksache 471/1/13
Empfehlungen der Ausschüsse
Vorschlag für eine Empfehlung des Rates zum nationalen Reformprogramm Deutschlands 2013 mit einer Stellungnahme des Rates zum Stabilitätsprogramm Deutschlands für die Jahre 2012 bis 2017 - COM(2013) 355 final
... 10. Eine der wesentlichen Grundlagen der überdurchschnittlich guten Wirtschaftsund Beschäftigungslage sowie einer sehr geringen Arbeitslosigkeit besonders von Jugendlichen und Hochschulabgängern sowie der Teilhabe auch im Bildungsstandard Benachteiligter an Wertschöpfungswirkungen ist das deutsche marktkonforme Regelungssystem. Das zeigt sich insbesondere bei der hohen Wettbewerbsfähigkeit der durch Inhaberinnen und Inhaber des großen Befähigungsnachweises (Meisterinnen/Meister) betriebenen Handwerksbranchen, im Dualen Ausbildungssystem für alle Absolventen der unterschiedlichen Bildungsebenen (Lehre bis Duales Studium) sowie bei den im Vergleich zu anderen Mitgliedstaaten nur mäßig reglementierten freien Berufen.
Drucksache 444/13
Verordnung des Bundesministeriums für Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz
Verordnung über die Anforderungen an die Befähigung des in der Lebensmittelüberwachung und Tabaküberwachung tätigen Kontrollpersonals (Lebensmittelkontrollpersonal-Verordnung - LKonV )
... c) Grundlagen der Lebensmittel- und Tabakverarbeitung, der Lebensmitteltechnologie sowie der Herstellung und Warenkunde von Lebensmitteln, Bedarfsgegenständen, kosmetischen Mitteln, Tätowiermitteln und von Tabak einschließlich der biologischen Grundlagen: von Ausgangsstoffen, Zutaten, Behandlungsstoffen und anderen Erzeugnissen, die bei der Zubereitung und Herstellung verwendet werden; von unverarbeiteten Erzeugnissen; von Bedarfsgegenständen; umweltbezogene Aspekte der Erzeugung von Lebensmitteln, Bedarfsgegenständen, kosmetischen Mitteln, Tätowiermitteln und Tabakprodukten einschließlich Abfallbeseitigung;
A. Problem und Ziel
B. Lösung
C. Alternativen
D. Haushaltsausgaben ohne Erfüllungsaufwand
1. Haushaltsausgaben Bund
2. Haushaltsausgaben Länder und Kommunen
E. Erfüllungsaufwand
E.1 Erfüllungsaufwand für Bürgerinnen und Bürger
E.2 Erfüllungsaufwand für die Wirtschaft
E.3 Erfüllungsaufwand der Verwaltung
1. Erfüllungsaufwand für den Bund
2. Erfüllungsaufwand für die Länder und Kommunen
F. Weitere Kosten
Verordnung
Verordnung
§ 1 Anwendungsbereich, Anforderungen an die Befähigung der Lebensmittelkontrollpersonen
§ 2 Nachweis der Befähigung der Lebensmittelkontrollpersonen
§ 3 Fachliche Zusatzausbildung der Lebensmittelkontrollpersonen
§ 4 Lebensmittelkontrollassistenten, Anforderungen an die Befähigung
§ 5 Nachweis der Befähigung für Lebensmittelkontrollassistenten
§ 6 Fachliche Zusatzausbildung der Lebensmittelkontrollassistenten
§ 7 Gleichstellung von im Ausland erworbenen Prüfungszeugnissen und Befähigungsnachweisen
§ 8 Fortbildung der Lebensmittelkontrollpersonen und Lebensmittelkontrollassistenten
§ 9 Fortbildung der in amtlichen Prüflaboratorien tätigen Personen
§ 10 Ausnahmen für die Bundeswehr
§ 11 Übergangsvorschriften
§ 12 Inkrafttreten, Außerkrafttreten
Anlage 1 (zu § 1 Absatz 2 Nummer 3) Tätigkeitsbeschreibung der Lebensmittelkontrollpersonen
Anlage 2 (zu § 3 Absatz 2) Inhalte der fachlichen Zusatzausbildung für Lebensmittelkontrollpersonen
Abschnitt I
Abschnitt II
Anlage 3 (zu § 3 Absatz 5) Prüfungsordnung für die Zusatzausbildung der Lebensmittelkontrollpersonen
1. Zweck der Prüfung
2. Durchführung der Prüfung
3. Prüfungsausschuss
4. Antrag auf Zulassung zur Prüfung
5. Entscheidung über die Zulassung
6. Durchführung der Prüfung
7. Schriftliche Prüfung
8. Praktische Prüfung
9. Mündliche Prüfung
10. Rücktritt, Nichtteilnahme
11. Bewertungsschlüssel
12. Feststellung des Prüfungsergebnisses
13. Prüfungszeugnis, Befähigungsnachweis
14. Nicht bestandene Prüfung, Wiederholungsprüfung
15. Rücknahme der Prüfungsentscheidung
Anlage 4 (zu § 4 Absatz 1) Tätigkeitsbeschreibung für Lebensmittelkontrollassistenten
Anlage 5 (zu § 6 Absatz 2) Inhalte der fachlichen Zusatzausbildung der Lebensmittelkontrollassistenten
Abschnitt I
Abschnitt II
Anlage 6 (zu § 6 Absatz 5) Prüfungsordnung für die Zusatzausbildung der Lebensmittelkontrollassistenten
Begründung
A. Allgemeiner Teil
I. Problem und Ziel
II. Wesentlicher Inhalt
1. Qualifikationsanforderungen an Lebensmittelkontrollpersonen
2. Einbeziehung der Tabakkontrolleure
3. Vollständige Regelung der fachlichen Zusatzausbildung einschließlich Prüfung
4. Lebensmittelkontrollassistenten als neue Gruppe des Kontrollpersonals
5. Einbeziehung des Laborpersonals in die Fortbildungspflicht
6. Verhältnis zum Landesbeamtenrecht
III. Haushaltsausgaben ohne Erfüllungsaufwand
1. Haushaltsausgaben Bund
2. Haushaltsausgaben Länder und Kommunen
IV. Erfüllungsaufwand
1. Erfüllungsaufwand für Bürgerinnen und Bürger
2. Erfüllungsaufwand für die Wirtschaft
3. Erfüllungsaufwand der Verwaltung
V. Weitere Kosten
VI. Auswirkungen von gleichstellungspolitischer Bedeutung
VII. Nachhaltigkeit
Zu § 1
Zu Absatz 1
Zu Absatz 2
Zu Absatz 3
Zu § 2
Zu Absatz 1
Zu Absatz 2
Zu § 3
Zu § 4
Zu Absatz 1
Zu Absatz 2
Zu Absatz 3
Zu § 5
Zu § 6
Zu Absatz 1
Zu Absatz 2
Zu Absatz 3
Zu Absatz 4
Zu Absatz 5
Zu Absatz 6
Zu § 7
Zu Absatz 1
Zu Absatz 2
Zu Absatz 3
Zu § 8
Zu § 9
Zu § 10
Zu § 11
Zu Absatz 1
Zu Absatz 2
Zu § 12
Anlage Stellungnahme des Nationalen Normenkontrollrates gem. § 6 Abs. 1 NKRG: NKR-Nr. 2095: Entwurf einer Verordnung über die Anforderungen an die Befähigung des in der Lebensmittel- und Tabaküberwachung tätigen Kontrollpersonals
I. Zusammenfassung
II. Im Einzelnen
1. Darstellung des Erfüllungsaufwands:
2. Bewertung:
Drucksache 732/1/13
Empfehlungen der Ausschüsse
Mitteilung der Kommission an den Rat und an das Europäische Parlament: Schusswaffen und die innere Sicherheit der EU: Schutz der Bürger und Unterbindung des illegalen Handels - COM(2013) 716 final
... 2. Eine Regelungskompetenz der EU folgt insofern auch nicht aus der Harmonisierungs- oder Koordinierungsbefugnis des Artikels 114 AEUV, die sich auf das Errichten und Funktionieren des Binnenmarkts bezieht. Für die Schaffung eines weitgehend einheitlichen materiellen Waffenrechts auf europäischer Ebene stellt Artikel 114 AEUV keine hinreichende Rechtsgrundlage dar. Anders als die primär handelsbezogenen Materien der Schusswaffenrichtlinie und der Abschluss des VN-Schusswaffenprotokolls betreffen die Vorschläge zur Zulassung und zum Besitz von Schusswaffen in der Regel keinen grenzüberschreitenden Sachverhalt.
Drucksache 524/3/13
Antrag des Landes Rheinland-Pfalz
Entwurf eines Gesetzes zur Errichtung eines Sondervermögens "Aufbauhilfe" und zur Änderung weiterer Gesetze (Aufbauhilfegesetz)
... 3. Der Bundesrat bekräftigt daher den Beschluss der Regierungschefinnen und Regierungschefs vom 13. Juni 2013: Bund und Länder streben die Änderung relevanter Vorschriften mit dem Ziel einer Verfahrensbeschleunigung und - vereinfachung für Maßnahmen des vorbeugenden Hochwasserschutzes an. Bund und Länder sehen sich in der Pflicht, in einer abgestimmten Strategie präventive Investitionen in einem nationalen Hochwasserschutzprogramm zu ergreifen. Die Länder halten eine länderübergreifende Auswertung des aktuellen Hochwassergeschehens für dringend erforderlich. Die bestehenden, langfristigen Vorsorge- und Anpassungsstrategien auf regionaler, nationaler und europäischer Ebene sind auf dieser Grundlage fortzuschreiben.
Drucksache 74/13
Gesetzesbeschluss des Deutschen Bundestages
Gesetz zur Weiterentwicklung der Krebsfrüherkennung und zur Qualitätssicherung durch klinische Krebsregister (Krebsfrüherkennungs- und -registergesetz - KFRG )
... Die klinische Krebsregistrierung erfolgt auf der Grundlage des bundesweit einheitlichen Datensatzes der Arbeitsgemeinschaft Deutscher Tumorzentren und der Gesellschaft der epidemiologischen Krebsregister in Deutschland zur Basisdokumentation für Tumorkranke und ihn ergänzender Module flächendeckend sowie möglichst vollzählig. Die Daten sind jährlich landesbezogen auszuwerten. Eine flächendeckende klinische Krebsregistrierung kann auch länderübergreifend erfolgen. Die für die Einrichtung und den Betrieb der klinischen Krebsregister nach Satz 2 notwendigen Bestimmungen einschließlich datenschutzrechtlicher Regelungen bleiben dem Landesrecht vorbehalten.
Gesetz
Artikel 1 Änderung des Fünften Buches Sozialgesetzbuch
§ 25a Organisierte Früherkennungsprogramme
§ 65c Klinische Krebsregister
§ 136a Förderung der Qualität durch die Deutsche Krankenhausgesellschaft
Artikel 2 Änderung des Krankenhausfinanzierungsgesetzes
Artikel 2a Änderung des Zweiten Gesetzes über die Krankenversicherung der Landwirte
Artikel 2b Änderung des Vierten Buches Sozialgesetzbuch
Artikel 3 Änderung des Krankenhausentgeltgesetzes
Artikel 4 Inkrafttreten
Drucksache 72/13
Gesetzesbeschluss des Deutschen Bundestages
Gesetz zur Verbesserung der steuerlichen Förderung der privaten Altersvorsorge (Altersvorsorge-Verbesserungsgesetz - AltvVerbG )
... (3) Die Produktinformationsstelle Altersvorsorge darf Gebühren auf der Grundlage einer Gebührensatzung erheben, um die ihr entstehenden Verwaltungskosten zu decken. Die Gebührensatzung bedarf der Genehmigung des Bundesministeriums der Finanzen."
Gesetz
Artikel 1 Änderung des Einkommensteuergesetzes
Artikel 2 Änderung des Altersvorsorgeverträge-Zertifizierungsgesetzes
§ 2a Kostenstruktur
§ 3a Produktinformationsstelle Altersvorsorge
§ 7 Informationspflichten im Produktinformationsblatt
§ 7a Jährliche Informationspflicht
§ 7b Information vor der Auszahlungsphase des Altersvorsorgevertrages
§ 7c Kostenänderung
§ 7d Sicherung bei Genossenschaften
§ 7e Widerrufsrecht
Artikel 3 Änderung der Altersvorsorge-Durchführungsverordnung
Artikel 4 Änderung des Wertpapierhandelsgesetzes
Artikel 5 Inkrafttreten
Drucksache 631/13 (Beschluss)
Beschluss des Bundesrates
Vorschlag für eine Verordnung des Rates über die Errichtung der Europäischen Staatsanwaltschaft - COM(2013) 534 final; Ratsdok. 12558/13
... 10. Er sieht die Notwendigkeit, der Europäischen Staatsanwaltschaft das Instrumentarium zum Rechtshilfeverkehr in Strafsachen mit Mitgliedstaaten ebenso wie mit Drittstaaten an die Hand zu geben. Nur wenn die Europäische Staatsanwaltschaft auf völkerrechtlich verbindlicher Grundlage Drittstaaten um Auslieferung und Rechtshilfe ersuchen kann, wie dies bislang die nationalen Staatsanwaltschaften können, kann ihre Arbeit die gewünschte Wirkung erreichen. Daher begegnet die in Artikel 59 Absatz 4 des Verordnungsvorschlags vorgesehene Regelung, nach der die Mitgliedstaaten die Europäische Staatsanwaltschaft als für die Durchführung von Rechtshilfeersuchen auf Grundlage internationaler Übereinkommen zuständige Behörde anerkennen, erheblichen Bedenken. Einerseits träte die Europäische Staatsanwaltschaft in sich aus internationalen Verträgen ergebende Rechte und Pflichten ein, ohne dass die EU selbst Partei des jeweiligen Vertrages ist. Andererseits ließe sich die Ausübung rechtshilferechtlicher Befugnisse durch die Europäische Staatsanwaltschaft nicht mit in internationalen Verträgen vorgesehenen justizministeriellen oder diplomatischen Geschäftswegen in Einklang bringen. Eine Überstellung verfolgter Personen aus einem Mitgliedstaat in einen anderen ohne richterliche Überprüfung lehnt der Bundesrat ab. Er empfiehlt, den Rahmenbeschluss des Rates vom 13. Juni 2002 über den Europäischen Haftbefehl und die Übergabeverfahren zwischen den Mitgliedstaaten (ABl. L 190 vom 18. Juli 2002, Seite 1) in der Fassung des Rahmenbeschlusses 2009/299/JI des Rates vom 26. Februar 2009 (ABl. L 81 vom 27. März 2009, Seite 24) für entsprechend anwendbar zu erklären.
Drucksache 529/13 (Beschluss)
Beschluss des Bundesrates
Vorschlag für eine Verordnung des Europäischen Parlaments und des Rates zur Einrichtung des Programms Copernicus und zur Aufhebung der Verordnung (EU) Nr. 911/2010 - COM(2013) 312 final
... 2. Der Bundesrat begrüßt ferner, dass Copernicus als EU-Programm innerhalb des Mehrjährigen Finanzrahmens 2014-2020 finanziert werden soll. Er sieht den Vorschlag als gute Grundlage für notwendige weitere Verhandlungen an. Diese müssen die Höhe des für Copernicus bereitzustellenden Finanzrahmens wie auch die Verteilung der Mittel innerhalb des Finanzrahmens betreffen.
Drucksache 613/13 (Beschluss)
Beschluss des Bundesrates
Mitteilung der Kommission an das Europäische Parlament, den Rat und den Europäischen Wirtschafts- und Sozialausschuss: Jährliches Arbeitsprogramm der Union für europäische Normung - COM(2013) 561 final
... 4. Der Bundesrat bittet die Bundesregierung außerdem, gegenüber der Kommission deutlich zu machen, dass stärker als bisher darauf zu achten ist, dass alle Anforderungen an die Verwendung von Bauprodukten Berücksichtigung finden, die in den Mitgliedstaaten bestehen und von denen die Mitgliedstaaten der Kommission Kenntnis gegeben haben, und zwar sowohl bei der Abfassung der Mandate als auch bei der Prüfung der auf Grundlage der Mandate erstellten Normen. Insbesondere muss darauf geachtet werden, dass Prüfverfahren in die Normen aufgenommen werden, die sowohl für die Anforderungen der Bemessungs- und Anwendungsnormen geeignet sind als auch den Bedürfnissen der Marktüberwachung entsprechen, und dass Leistungsstufen und Klassen festgelegt werden, damit den unterschiedlichen Niveaus der Grundanforderungen an Bauwerke in den verschiedenen Mitgliedstaaten Rechnung getragen werden kann. In diesem Zusammenhang bittet der Bundesrat die Bundesregierung, bei der Kommission darauf hinzuwirken, dass die bereits vorliegenden Hinweise der Mitgliedstaaten zügig in den Normungsprozess eingespeist werden.
Drucksache 10/1/13
Empfehlungen der Ausschüsse
Gesetz über die energetische Modernisierung von vermietetem Wohnraum und über die vereinfachte Durchsetzung von Räumungstiteln (Mietrechtsänderungsgesetz - MietRÄndG )
... erfolgen. Eine solche Schätzung dürfte allerdings - mangels Schätzgrundlagen - schnell an ihre Grenzen stoßen und eine sachverständige Klärung notwendig werden lassen. Darüber hinaus besteht auch die Missbrauchsmöglichkeit, unter dem "Deckmantel" von Modernisierungsmaßnahmen tatsächlich nur Erhaltungsmaßnahmen durchzuführen, um so eine Mietminderung zu vermeiden. Der Einwand der Bundesregierung in ihrer Gegenäußerung, etwaige Streitfragen seien wie auch andere mietvertragliche Auseinandersetzungen gerichtlich zu klären, überzeugt nicht. Ziel einer Gesetzesänderung sollte es vielmehr sein, Streitfälle - auch unter dem Gesichtspunkt der Belastung der gerichtlichen Praxis - nach Möglichkeit zu vermeiden.
Drucksache 53/13 (Beschluss)
Beschluss des Bundesrates
Verordnung über Vermarktungsnormen für Geflügelfleisch
... 1. Der Bundesrat tritt der im besonderen Teil des Begründungstexts zu § 3 der Verordnung gewählten Formulierung entgegen, wonach ein Inverkehrbringen im Sinne von § 3 eine Änderung der Eigentumsverhältnisse voraussetzt, da diese Formulierung von der EU-rechtlichen Grundlage abweicht.
Anlage Änderungen und Entschließung zur Verordnung über Vermarktungsnormen für Geflügelfleisch
A Änderungen
1. Zu § 3 Absatz 2 Nummer 5
2. Zu § 6 Absatz 2 Satz 1
3. Zu § 6 Absatz 3 Satz 1 und 2
B Entschließung
Drucksache 603/13
Unterrichtung durch die Europäische Kommission
Vorschlag für eine Empfehlung des Rates für wirksame Maßnahmen zur Integration der Roma in den Mitgliedstaaten - COM(2013) 460 final
... Auf der Grundlage dieses EU-Rahmens muss die Kommission jährlich über die Fortschritte der Mitgliedstaaten Bericht erstatten. 2012 bewertete sie erstmals die von den Mitgliedstaaten vorgelegten nationalen Strategien und verabschiedete allgemeine Schlussfolgerungen COM(2012) 226 final und spezifische Angaben zu den Stärken und Schwächen der Strategien der einzelnen Mitgliedstaaten SWD(2012) 133 final.
1. Kontext des Vorschlags
4 Hintergrund
Politischer Kontext
Ziel des Vorschlags
Vereinbarkeit mit anderen Politikbereichen und Zielen der Union
2. Ergebnisse der Konsultationen
3. Rechtliche Aspekte
4 Rechtsgrundlage
Subsidiarität und Verhältnismäßigkeit
Wahl des Instruments
4. Auswirkungen auf den Haushalt
Vorschlag
1. ZWECK
2. GRUNDLEGENDE politische Fragen
Gezielte politische Maßnahmen
Zugang zu Bildung
Zugang zur Beschäftigung
Zugang zur Gesundheitsfürsorge
4 Finanzierung
3. HORIZONTALE politische Massnahmen
4 Antidiskriminierung
Schutz von Roma-Kindern und -Frauen
Verringerung der Armut und soziale Inklusion
3.6. Die Mitgliedstaaten sollten Armut und soziale Ausgrenzung, von denen Roma betroffen sind, durch Investitionen in das Humankapital und Maßnahmen für sozialen Zusammenhalt bekämpfen, insbesondere durch
Stärkung der Gestaltungs- und Entscheidungsmacht
4. STRUKTURMASSNAHMEN
Lokale Maßnahmen
Überwachung und Bewertung
Mit der Förderung der Gleichbehandlung befasste Stellen
Nationale Kontaktstellen für die Integration der Roma
Länderübergreifende Zusammenarbeit
4.8. Neben den Maßnahmen, die die Mitgliedstaaten innerhalb des EU-Rahmens für nationale Strategien zur Integration der Roma ergreifen, sollten sie sich an Formen länderübergreifender Zusammenarbeit auf nationaler, regionaler oder lokaler Ebene beteiligen und politische Initiativen, insbesondere Projekte und bilaterale oder multilaterale Übereinkünfte, ausarbeiten, um
5. Berichterstattung und FOLLOW-UP
Drucksache 73/1/13
Empfehlungen der Ausschüsse
Gesetz zur Stärkung des Ehrenamtes (Ehrenamtsstärkungsgesetz)
... Im Hinblick auf die drohende Belastung der Haushalte duldet das Anliegen keinen Aufschub. Bund und Länder sind hier gleichermaßen betroffen. Die notwendigen Regelungen müssen noch in dieser Legislaturperiode in Kraft treten, um eine Erosion der Steuerbemessungsgrundlagen zu verhindern.
Drucksache 188/13
Unterrichtung durch die Europäische Kommission
Grünbuch der Kommission zu einer europäischen Strategie für Kunststoffabfälle in der Umwelt - COM(2013) 123 final
... Die Entwicklung marktbasierter Instrumente auf der Grundlage von Indikatoren für die Umweltauswirkung könnte eine Möglichkeit darstellen, um die Herstellung und den Verbrauch von kurzlebigen und Einweg-Erzeugnissen aus Kunststoff zu vermeiden. Dies wäre letztlich durch das Verursacherprinzip gerechtfertigt.
Grünbuch zu einer europäischen Strategie für Kunststoffabfälle in der Umwelt
1. KUNSTSTOFFABFÄLLE - BESCHREIBUNG eines zunehmenden Problems
Herstellung von Kunststoff
4 Kunststoffabfälle
Die Kunststoffindustrie
Verbleib in der Umwelt
2. RECHTSVORSCHRIFTEN zu Kunststoffabfällen in Europa
4 Abfallrecht
Rechtsvorschriften zu chemischen Stoffen
Umsetzung des Abfallrechts
3. Bewirtschaftung von Kunststoffabfall und Ressourceneffizienz
4. die internationale Dimension
5. politische Optionen zur Verbesserung der Bewirtschaftung von Kunststoffabfällen in Europa
5.1. Anwendung der Abfallhierarchie auf die Bewirtschaftung von Kunststoffabfall
5 Fragen:
5.2. Verwirklichung von Zielen, Recycling von Kunststoff und freiwillige Initiativen
Ziele und Ausfuhren von Kunststoffabfällen
Freiwillige Maßnahmen
5.3. Beeinflussung des Verbraucherverhaltens
Kunststoff einen Wert verleihen
5 Fragen:
Unterstützung informierter Kaufentscheidungen der Verbraucher
5 Frage:
5.4. Auf dem Weg zu nachhaltigeren Kunststoffen
Produktdesign von Kunststoffen für ein leichtes und wirtschaftliches ökoeffektives Recycling56
5 Fragen:
Neue Herausforderungen durch innovative Materialien
5 Frage:
5.5. Langlebigkeit von Kunststoffen und Kunststofferzeugnissen
Produktdesign für eine längere Lebensdauer, Wiederverwendung und Reparatur
Einweg - und kurzlebige Kunststofferzeugnisse
5 Fragen:
5.6. Förderung von biologisch abbaubaren Kunststoffen und Biokunststoffen
Biologisch abbaubare Kunststoffe
Biobasierte Kunststoffe
5 Frage:
5.7. Initiativen der EU zu Abfällen im Meer, einschließlich Kunststoffabfälle
5 Fragen:
5.8. Internationale Maßnahmen
5 Fragen:
Drucksache 55/13
Verordnung der Bundesregierung
Verordnung zur Entlastung der nichtöffentlichen Betriebe, die Wasser gewinnen sowie Wasser oder Abwasser in Gewässer einleiten, von Berichtspflichten nach dem Umweltstatistikgesetz und zur Änderung der Rohrfernleitungsverordnung
... es wird ausgeführt, dass die statistischen Gremien für die einzelnen Wirtschaftszweige den Kreis der Berichtspflichtigen einschränken können, indem sie sogenannte Abschneidegrenzen für die Wassergewinnung und Wasser- oder Abwassereinleitung festlegen. Davon wurde für die Erhebungen der Jahre 2007 und 2010 Gebrauch gemacht. Die Rechtsgrundlage zur Festlegung von Abschneidegrenzen durch die statistischen Gremien erwies sich jedoch als nicht ausreichend tragfähig. Eine Abschneidegrenze ist jedoch notwendig, denn ganz ohne eine Abschneidegrenze müssten ca. vier Millionen Betriebe durch die Statistischen Ämter der Länder befragt werden, was zum einen keinen wesentlichen Erkenntnisgewinn erbrächte, und zum anderen die Kapazitäten in den Statistischen Ämtern der Länder übersteigen würde und insbesondere aus Gründen der Belastung zahlreicher kleiner und mittlerer Betriebe nicht verhältnismäßig erschiene. Ziel der Änderung in Artikel 1 ist die Schaffung einer rechtlich verbindlichen Grundlage für die Abgrenzung des Berichtskreises zur Erhebung der nichtöffentlichen Wasserversorgung und der nichtöffentlichen Abwasserentsorgung.
A. Problem und Ziel
B. Lösung
C. Alternativen
D. Haushaltsausgaben ohne Erfüllungsaufwand
E. Erfüllungsaufwand
E.1 Erfüllungsaufwand für Bürgerinnen und Bürger
1. Zur Änderung des Umweltstatistikgesetzes
2. Zur Änderung der Rohrfernleitungsverordnung
E.2 Erfüllungsaufwand für die Wirtschaft
1. Zur Verordnung nach dem Umweltstatistikgesetz
2. Zur Änderung der Rohrfernleitungsverordnung
E.3 Erfüllungsaufwand für die Verwaltung
1. Zur Verordnung nach dem Umweltstatistikgesetz
2. Zur Änderung der Rohrfernleitungsverordnung
F. Sonstige Kosten
Verordnung
Verordnung
Artikel 1 Verordnung zur Entlastung der nichtöffentlichen Betriebe, die Wasser gewinnen sowie Wasser oder Abwasser in Gewässer einleiten, von Berichtspflichten nach dem Umweltstatistikgesetz
Artikel 2 Änderung der Rohrfernleitungsverordnung
Artikel 3 Inkrafttreten
Zu Artikel 1
Zu Artikel 2
Zu Artikel 3
Anlage Stellungnahme des Nationalen Normenkontrollrates gem. § 6 Abs. 1 NKR-Gesetz: NKR-Nr. 2374: Verordnung zur Entlastung der Betriebe der nichtöffentlichen Wasserversorgung und der nichtöffentlichen Abwasserentsorgung von Berichtspflichten nach dem Umweltstatistikgesetz (VEBnöW) und zur Änderung der Rohrfernleitungsverordnung (RohrFLtgV)
1. Zusammenfassung
2. Im Einzelnen
Drucksache 648/13
Unterrichtung durch die Europäische Kommission
Mitteilung der Kommission an das Europäische Parlament, den Rat, den Europäischen Wirtschafts- und Sozialausschuss und den Ausschuss der Regionen: Verbesserung der OLAF-Governance und Stärkung der Verfahrensgarantien bei OLAF-Untersuchungen - Ein schrittweiser Ansatz zur Begleitung der Einrichtung der Europäischen Staatsanwaltschaft - COM(2013) 533 final
... Bei den externen Untersuchungsbefugnissen des OLAF handelt es sich vor allem um Befugnisse, welche der Kommission durch die Verordnungen (EG, Euratom) Nr.2988/95 (Schutz der finanziellen Interessen der Europäischen Gemeinschaften) und Nr.2185/96 (Kontrollen und Überprüfungen vor Ort durch die Kommission zum Schutz der finanziellen Interessen der Europäischen Gemeinschaften vor Betrug und anderen Unregelmäßigkeiten) übertragen wurden. Weiterhin wird das OLAF auf der Grundlage der Verordnung (EG) Nr. 515/97 über die gegenseitige Amtshilfe zwischen Verwaltungsbehörden tätig.
1. Hintergrund:
2. Geänderte OLAF-Verordnung
3. Vorgesehene Maßnahmen zur weiteren Konsolidierung des Rechtsrahmens
4. Fazit
Finanzbogen
Drucksache 721/13
Unterrichtung durch die Europäische Kommission
Mitteilung der Kommission an das Europäische Parlament und den Rat: Stärkung der sozialen Dimension der Wirtschafts- und Währungsunion COM(2013) 690 final
... Trotzdem wurden unter sehr schwierigen Bedingungen Fortschritte erzielt. Die Verstärkung der wirtschaftspolitischen Steuerung der EU und die Maßnahmen zur Erleichterung der Anpassung auf einzelstaatlicher Ebene erweisen sich als wirksam und bilden die Grundlage für die Ankurbelung und Förderung des wirtschaftlichen Aufschwungs und der Arbeitsplatzschaffung. Um die anstehenden Herausforderungen anzugehen, bedarf es eines besseren Verständnisses der sozialen Strategien und Entwicklungen - aus diesem Grund ist es wichtig, die soziale Dimension der WWU zu verstärken.
1. Einleitung
2. STÄRKUNG der sozialen Dimension der WWU
2.1 Die übergeordnete soziale Dimension der Strategie Europa 2020
2.2 Die soziale Dimension der WWU
3. stärkere überwachung der BESCHÄFTIGUNGS- und SOZIALPOLITISCHEN Herausforderungen und intensivere politische Koordinierung
3.1 Verstärktes Monitoring beschäftigungs- und sozialpolitischer
3.2 Entwicklung eines Scoreboards mit beschäftigungs- und sozialpolitischen
3.3 Stärkere Koordinierung der Beschäftigungs- und Sozialpolitik im Europäischen Semester
4. Verantwortung, Solidarität und verstärktes Handeln IM Bereich BESCHÄFTIGUNG und Arbeitskräftemobilität
4.1 Größere Solidarität durch verstärkte Finanzinstrumente
4.2 Verstärktes Engagement für Beschäftigung und Mobilität der Arbeitskräfte
4.3 Vertiefung der WWU: ehrgeizige Ziele und sorgfältige Planung
5. STÄRKUNG des sozialen Dialogs
5.1 Optimale Nutzung der bestehenden Foren
5.2 Konsultation während des Europäischen Semesters
6. Fazit
Anhang Indikative Tabelle für das Scoreboard der wichtigsten Beschäftigungs- und Sozialindikatoren (sind im Entwurf des gemeinsamen Beschäftigungsberichts fair das Europäische Semester 2014 zu analysieren)
Drucksache 600/13 (Beschluss)
Stellungnahme des Bundesrates
Entwurf eines Gesetzes über die Feststellung des Bundeshaushaltsplans für das Haushaltsjahr 2014 (Haushaltsgesetz 2014) - Finanzplan des Bundes 2013 bis 2017
... e) Der Bundesrat erinnert in diesem Zusammenhang auch an eine Reihe von Maßnahmen der Bundesregierung, die Situation auf der Einnahmeseite des Bundeshaushalts zu verbessern (Brennelementesteuer, Luftverkehrsabgabe, Bankenabgabe, Anhebung der Tabaksteuer). Er weist darauf hin, dass diese Maßnahmen indirekt die Haushalte von Ländern und Gemeinden belasten, weil sich in der Folge die Basis der Gemeinschaftsteuern vermindert und der Bund einseitig auf einen größeren Anteil an den gesamtstaatlich zur Verfügung stehenden steuerlichen Bemessungsgrundlagen zugreift. Nach Auffassung des Bundesrates müssen die dadurch entstehenden Mindereinnahmen von Ländern und Gemeinden durch den Bund ausgeglichen werden.
Drucksache 214/13 (Beschluss)
Stellungnahme des Bundesrates
Entwurf eines Gesetzes zum Ausbau der Hilfen für Schwangere und zur Regelung der vertraulichen Geburt
... 2. Der Bundesrat unterstützt das Anliegen der Bundesregierung, schwangeren Frauen, die anonym bleiben wollen, bundeseinheitlich umfassende und niedrigschwellige Hilfen anzubieten und in diesen Fällen die Entbindung auf eine rechtssichere Grundlage zu stellen.
Zum Gesetzentwurf allgemein
Zu Ziffern 2, 3 und 5:
Zu Ziffer 6:
7. Zu Artikel 3 Nummer 3 § 21 Absatz 2a Satz 2 PStG
8. Zu Artikel 6 Nummer 1 § 1674a Satz 2 BGB
9. Zu Artikel 6 Nummer 2 § 1747 Absatz 4 Satz 2 BGB
10. Zu Artikel 7 Nummer 1 und 3 § 1 Absatz 4 Satz 2 und § 25 Absatz 2 Satz 2 Nummer 5 SchKG
11. Zu Artikel 7 Nummer 3 § 25 Absatz 4 SchKG
12. Zu Artikel 7 Nummer 3 § 26 Absatz 6 Satz 1 SchKG
13. Zu Artikel 7 Nummer 3 § 26 Absatz 6a - neu - SchKG und Artikel 4 Nummer 1a - neu - § 57 Absatz 1 Nummer 5 PStV
14. Zu Artikel 7 Nummer 3 § 34 SchKG
15. Zu Artikel 8 Evaluierung
Drucksache 520/13
Unterrichtung durch die Europäische Kommission
Vorschlag für eine Verordnung des Europäischen Parlaments und des Rates über Anforderungen für die Typgenehmigung zur Einführung des bordeigenen eCall-Systems in Fahrzeuge und zur Änderung von Richtlinie 2007/46 /EG - COM(2013) 316 final
... 3.1. Rechtsgrundlage
Drucksache 373/13 (Beschluss)
Anrufung des Vermittlungsausschusses durch den Bundesrat
Gesetz zur Verwaltungsvereinfachung in der Kinder- und Jugendhilfe (Kinder- und Jugendhilfeverwaltungsvereinfachungsgesetz - KJVVG )
... Die Neuregelung sieht vor, dass die Länder ab 2014 für ihre örtlichen Träger der öffentlichen Jugendhilfe erstattungspflichtig wären. Zudem soll nach einer dreijährigen Übergangsfrist die gesetzliche Grundlage des Belastungsausgleichs zwischen den Ländern (§ 89d Absatz 3 SGB VIII) auslaufen. Unklar bleibt mit der vorliegenden Neuregelung, wie ein Belastungsausgleich innerhalb der dreijährigen Übergangsfrist hergestellt werden soll. Dieser wird bisher über die zyklische Zuweisung von Zahlfällen an die Länder erreicht. Mit der Zuständigkeit der Länder für ihre örtlichen Träger der öffentlichen Jugendhilfe wäre diese Zuweisung aber hinfällig. Unklar bleibt auch, was mit den aktuell zugewiesenen Fällen aus anderen Ländern geschieht.
Drucksache 733/13
Unterrichtung durch die Europäische Kommission
Vorschlag für eine Richtlinie des Europäischen Parlaments und des Rates zur Änderung der Richtlinie 2003/87 /EG über ein System für den Handel mit Treibhausgasemissionszertifikaten in der Gemeinschaft zur Umsetzung bis 2020 eines internationalen Übereinkommens über die Anwendung eines einheitlichen globalen marktbasierten Mechanismus auf Emissionen aus dem internationalen Luftverkehr - COM(2013) 722 final
... - Flüge von und nach Drittländern, die keine Industrieländer sind und weniger als 1 % der globalen Luftverkehrsemissionen verursachen, würden ausgenommen. Damit würden die Flugstrecken nach rund 80 Ländern auf nichtdiskriminierender Grundlage ausgeschlossen.
Vorschlag
Begründung
1. Kontext des Vorschlags
2. Ergebnisse von Konsultationen mit interessierten Parteien und Folgenabschätzungen
3. Rechtliche Aspekte
Zusammenfassung der vorgeschlagenen Maßnahme
Vorschlag
Artikel 1
Artikel 28a
Artikel 2
Artikel 3
Z = die gesamte Großkreisentfernung zwischen dem Flugplatz in jedem der betreffenden EWR-Mitgliedstaaten, an dem 2012 die meisten Flüge von und nach allen Bestimmungen in Drittländern abgingen oder endeten Referenzflugplatz des EWR-Mitgliedstaats und dem Flugplatz in dem betreffenden Drittland, an dem 2012 die meisten Flüge von und nach allen Bestimmungen in den EWR-Mitgliedstaaten abgingen oder endeten Referenzflugplatz des Drittlands .
Drucksache 72/13 (Beschluss)
Anrufung des Vermittlungsausschusses durch den Bundesrat
Gesetz zur Verbesserung der steuerlichen Förderung der privaten Altersvorsorge (Altersvorsorge-Verbesserungsgesetz - AltvVerbG )
... Die jährlichen Steuerausfälle sind in der Gesetzesbegründung mit lediglich 20 Mio. Euro aufgeführt. Diese Angabe bezieht sich auf die Anhebung des Abzugsvolumens für die Basisversorgung von 20 000 auf 24 000 Euro. Die Höhe der Steuerausfälle deutet auf eine geringe Nutzung (nur rund 12 500 Steuerpflichtige) der Verbesserungen in einer Anlaufphase hin. Dies erscheint bei einer Gesamtzahl von rund 4 Mio. Selbständigen in Deutschland tendenziell zu gering. In längerfristiger Betrachtung (20 bis 30 Jahre) kommt hinzu, dass die Absenkung der fiktiven Verzinsung des Wohnförderkontos ebenfalls eine Minderung der steuerlichen Bemessungsgrundlage im Milliardenbereich bedeutet. Verteilt auf die anzurechnenden Jahre ist mit jährlichen Steuerausfällen von rund 50 Mio. Euro für jede 1 Mio. abgeschlossener Verträge zu rechnen. Hierdurch würden entgegen dem Grundsatz der Nachhaltigkeit der öffentlichen Haushalte leichtfertig Steuereinnahmen in der Zukunft preisgegeben.
Drucksache 50/13 (Begründung)
Gesetzentwurf der Bundesregierung
Entwurf eines Gesetzes zur Neuregelung der Professorenbesoldung und zur Änderung weiterer dienstrechtlicher Vorschriften (Professorenbesoldungsneuregelungsgesetz) - Begründung
... Berufungs- und Bleibeleistungsbezüge, die auf der Grundlage des bisherigen Rechts vergeben wurden, werden angerechnet, soweit sie den Betrag übersteigen, um den das jeweilige Grundgehalt angehoben wird. Besondere Leistungsbezüge und Funktionsleistungsbezüge sollen dagegen nicht der Anrechnung unterfallen. Mit dieser differenzierenden Regelung bleibt der Anreizcharakter bisher vergebener Leistungsbezüge erhalten, ohne dass zugleich ein zu starkes Gehaltsgefälle zwischen vorhandenen und neu berufenen Professoren droht. Eine Schlechterstellung oder Absenkung der bisherigen Bezüge ist mit der Anrechnung nicht verbunden.
Begründung
A. Allgemeiner Teil
I. Zielsetzung und Notwendigkeit der Regelungen
II. Wesentlicher Inhalt des Entwurfs
a Erhöhung des Grundgehaltes
b Einführung von Erfahrungsstufen
c Anrechnung bislang gewährter Leistungsbezüge
III. Alternativen
IV. Gesetzgebungskompetenz
V. Vereinbarkeit mit dem Recht der Europäischen Union und völkerrechtlichen Verträgen
VI. Gesetzesfolgen
1. Rechts- und Verwaltungsvereinfachung
2. Nachhaltigkeitsaspekte
3. Haushaltsausgaben ohne Erfüllungsaufwand
4. Erfüllungsaufwand
5. Weitere Kosten
6. Weitere Gesetzesfolgen
VII. Befristung; Evaluation
B. Besonderer Teil
Zu Artikel 1
Zu Nummer 1
Zu Nummer 2
Zu Nummer 3
Zu Nummer 4
Zu Nummer 5
Zu Buchstabe a
Zu Buchstabe b
Zu Nummer 6
Zu Nummer 7
Zu Nummer 8
Zu Buchstabe a
Zu Buchstabe b
Zu Nummer 9
Zu Buchstabe a
Zu Buchstabe b
Zu Buchstabe c
Zu Nummer 10
Zu Nummer 11
Zu Nummer 12
Zu Nummer 13
Zu Nummer 14
Zu Nummer 15
Zu Nummer 16
Zu Nummer 17
Zu Nummer 18
Zu § 32a
Zu Absatz 1
Zu Absatz 2
Zu Absatz 3
Zu Absatz 4
Zu Absatz 5
Zu Absatz 6
Zu § 32b
Zu Absatz 1
Zu Absatz 2
Zu Nummer 19
Zu Buchstabe a
Zu Buchstabe b
Zu Doppelbuchstabe aa
Zu Doppelbuchstabe bb
Zu Nummer 20
Zu Nummer 21
Zu Nummer 22
Zu Nummer 23
Zu Nummer 24
Zu Nummer 25
Zu Buchstabe a
Zu Buchstabe b
Zu Nummer 26
Zu Buchstabe a
Zu Buchstabe b
Zu Nummer 27
Zu Buchstabe a
Zu Buchstabe b
Zu Buchstabe c
Zu Nummer 28
Zu Buchstabe a
Zu Buchstabe b
Zu Buchstabe c
Zu Buchstabe d
Zu Buchstabe e
Zu Nummer 29
Zu Nummer 30
Zu Buchstabe a
Zu Buchstabe b
Zu Nummer 31
Zu Nummer 32
Zu Nummer 33
Zu Nummer 34
Zu Nummer 35
Zu Buchstabe a
Zu Buchstabe b
Zu Nummer 36
Zu Buchstabe a
Zu Doppelbuchstabe aa
Zu Doppelbuchstabe bb
Zu Buchstabe b
Zu Buchstabe c
Zu Nummer 37
Zu Absatz 1
Zu Absatz 2
Zu Absatz 3
Zu Absatz 4
Zu Absatz 5
Zu Absatz 6
Zu Nummer 38
Zu Nummer 39
Zu Nummer 40
Zu Nummer 41
Zu Nummer 42
Zu Nummer 43
Zu Anlage I
Zu Anlage II
Zu Anlage III
Zu Anlage IV Zur Überschrift
Zu Nummer 44
Zu Nummer 45
Zu Buchstabe a
Zu Buchstabe b
Zu Nummer 46
Zu Nummer 47
Zu Buchstabe a
Zu Buchstabe b
Zu Nummer 48
Zu Artikel 2
Zu Nummer 1
Zu Nummer 2
Zu Nummer 3
Zu Artikel 3
Zu Nummer 1
Zu Nummer 2
Zu Buchstabe a
Zu Buchstabe b
Zu Doppelbuchstabe aa
Zu Doppelbuchstabe bb
Zu Artikel 4
Zu Artikel 5
Zu Nummer 1
Zu Nummer 2
Zu Buchstabe a
Zu Buchstabe b
Zu Artikel 6
Zu Nummer 1
Zu Buchstabe c
Zu Nummer 2
Zu Nummer 3
Zu Artikel 7
Zu Nummer 1
Zu Nummer 2
Zu Nummer 3
Zu Nummer 4
Zu Artikel 8
Zu Artikel 9
Zu Absatz 2
Zu Nummer 1
Zu Nummer 2
Zu Artikel 10
Zu Artikel 11
Zu Absatz 2
Zu Absatz 3
Zu Absatz 4
C. Stellungnahmen der Spitzenorganisationen der Gewerkschaften
Anlage Stellungnahme des Nationalen Normenkontrollrates gem. § 6 Abs. 1 NKRG: NKR-Nr. 2391: Entwurf eines Gesetzes zur Änderung der Professorenbesoldung und weiterer dienstrechtlicher Vorschriften
I. Zusammenfassung
II. Im Einzelnen
Drucksache 671/13 (Beschluss)
Gesetzentwurf des Bundesrates
Entwurf eines ... Gesetzes zur Änderung des Straßenverkehrsgesetzes
... Das Straßenverkehrsgesetz (StVG) enthält bisher keine klaren Ermächtigungsgrundlagen, die eine rechtssichere Regelung von Parkvorrechten und Parkgebührenbefreiungen für Elektrofahrzeuge und andere besonders emissionsarme Kraftfahrzeuge im öffentlichen Verkehrsraum ermöglichen. Dies führt zu Rechtsunsicherheit in den Ländern, die sich beim Gesetzesvollzug nachteilig auf die Förderung der Elektromobilität auswirkt. Mit dem vorliegenden Änderungsgesetz soll der Forderung der Verkehrsministerkonferenz vom 6./7. Oktober 2010, 6./7. April 2011 und 4./5. Oktober 2012 entsprochen werden, im Interesse der Förderung der Elektromobilität eindeutige und klare Gesetzesgrundlagen zu schaffen.
A. Problem und Ziel
B. Lösung
C. Alternativen
D. Kosten und Verwaltungsaufwand
E. Auswirkungen auf die private Wirtschaft/sonstige Kosten
Gesetzentwurf
Anlage Entwurf eines ... Gesetzes zur Änderung des Straßenverkehrsgesetzes
Artikel 1 Änderung des Straßenverkehrsgesetzes
§ 6a1 Elektromobilität und besonders emissionsarme Kraftfahrzeuge
Artikel 2 Inkrafttreten
A. Allgemeiner Teil
Zu Artikel 1
Zu Artikel 2
Drucksache 753/13
Verordnung des Bundesministeriums für Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz
Siebzehnte Verordnung zur Änderung saatgutrechtlicher Verordnungen
... /EU der Kommission vom 30. August 2010 mit Ausnahmeregelungen für das Inverkehrbringen von Futterpflanzensaatgutmischungen zur Erhaltung der natürlichen Umwelt (ABl. EU Nummer L 228, vom 31.08.2010, S. 10) wurde die Rechtsgrundlage geschaffen, um im Rahmen der Erhaltung genetischer Ressourcen Saatgutmischungen in den Verkehr zu bringen, die zur Erhaltung der natürlichen Umwelt beitragen können. Diese Richtlinie wurde zum überwiegenden Teil durch die Fünfzehnte Verordnung zur Änderung saatgutrechtlicher Verordnungen vom 6. Dezember 2011 (BGBl. I S. 2641) und durch die Sechzehnte Verordnung zur Änderung saatgutrechtlicher Verordnungen vom 25. Oktober 2012 (BGBl. I S. 2270) in das nationale Recht umgesetzt. Eine Komplettumsetzung war nicht möglich, da entsprechende Ermächtigungen im Saatgutverkehrsgesetz (
Drucksache 236/1/13
Empfehlungen der Ausschüsse
Mitteilung der Kommission an das Europäische Parlament und den Rat: Auf dem Weg zu einer vertieften und echten Wirtschafts- und Währungsunion - Vorabkoordinierung größerer wirtschaftspolitischer Reformvorhaben - COM(2013) 166 final
... 1. Der Bundesrat sieht in einer vertieften und echten Wirtschafts- und Währungsunion eine wesentliche Grundlage für eine fiskalpolitische Stabilitätsunion.
Drucksache 688/1/13
Empfehlungen der Ausschüsse
Vorschlag für eine Empfehlung des Rates zur sektorübergreifenden Unterstützung gesundheitsfördernder körperlicher Aktivität - COM(2013) 603 final; Ratsdok. 13277/13
... Artikel 165 AEUV stellt im Hinblick auf die "Förderung der europäischen Dimension des Sports" jedoch keine geeignete Rechtsgrundlage für den Vorschlag dar. Körperliche Aktivität und Bewegung haben in ihrer gesundheitsfördernden Wirkung weit über den Sport hinausreichende Bezüge, was sich auch in den im Anhang vorgeschlagenen Indikatoren widerspiegelt. Die hierüber im Schwerpunkt ins Auge gefassten Zielgruppen sind demnach nicht im organisierten Sport zu finden und wohl auch nicht dafür zu begeistern. Zudem sind in einem Großteil der Mitgliedstaaten und vor allem auch in Deutschland der staatliche Einfluss und die Beteiligungsmöglichkeiten im organisierten Sport zur Implementierung von Aktionsplänen und Programmen nur begrenzt gegeben.
Drucksache 48/13
Unterrichtung durch die Europäische Kommission
Vorschlag für eine Richtlinie des Europäischen Parlaments und des Rates über den Aufbau der Infrastruktur für alternative Kraftstoffe - COM(2013) 18 final
... 3.1. Rechtsgrundlage - Form des Rechtsakts
Vorschlag
Begründung
1. Hintergrund und Ziele des Vorschlags
2. Anhörung interessierter Kreise und Folgenabschätzung
3. Rechtliche Aspekte
3.1. Rechtsgrundlage - Form des Rechtsakts
3.2 Inhalt des Vorschlags
4 Subsidiaritätsprinzip
Grundsatz der Verhältnismäßigkeit
4. Auswirkungen auf den Haushalt
Vorschlag
Artikel 1 Gegenstand
Artikel 2 Begriffsbestimmungen
Artikel 3 Nationaler Strategierahmen
Artikel 4 Stromversorgung für den Verkehrsbereich
Artikel 5 Wasserstoffversorgung für den Verkehrsbereich
Artikel 6 Erdgasversorgung für den Verkehrsbereich
Artikel 7 Verbraucherinformationen über Kraftstoffe im Verkehrsbereich
Artikel 8 Ausübung der Befugnisübertragung
Artikel 9 Ausschuss
Artikel 10 Berichterstattung und Überprüfung
Artikel 11 Umsetzung
Artikel 12 Inkrafttreten
Artikel 13 Adressaten
Anhang I Nationaler Strategierahmen
1. Einen Regelungsrahmen
2. Politische Maßnahmen zur Unterstützung der Umsetzung des nationalen Strategierahmens
3. Förderung von Verbreitung und Produktion
4. Forschung, technologische Entwicklung und Demonstration
5. Ziele
Anhang II Mindestanzahl der Ladestationen für Elektrofahrzeuge je Mitgliedstaat
Anhang III Technische Spezifikationen
1. Technische Spezifikationen für Strom-Ladestationen
1.1. Langsamladestationen für Kraftfahrzeuge
1.2. Schnellladestationen für Kraftfahrzeuge
1.3. Landseitige Stromversorgung für Schiffe
2. Technische Spezifikationen für Wasserstofftankstellen für Kraftfahrzeuge
3. Technische Spezifikationen für Erdgas-Tankstellen
3.3. Technische Spezifikationen für CNG-Tankstellen komprimiertes Erdgas für Kraftfahrzeuge
4. Technische Spezifikationen für Otto- und Dieselkraftstoffe, die Biokraftstoffe enthalten
Finanzbogen
Drucksache 128/13
Unterrichtung durch die Europäische Kommission
Vorschlag für eine Richtlinie des Rates über die Umsetzung einer Verstärkten Zusammenarbeit im Bereich der Finanztransaktionssteuer - COM(2013) 71 final
... /EG vor1. Die Rechtsgrundlage der vorgeschlagenen Richtlinie des Rates war Artikel 113 AEUV, da mit den vorgeschlagenen Bestimmungen die Rechtsvorschriften über die Besteuerung von Finanztransaktionen so weit harmonisiert werden sollen, wie dies für das ordnungsgemäße Funktionieren des Binnenmarktes für Transaktionen mit Finanzinstrumenten und die Vermeidung von Wettbewerbsverzerrungen erforderlich ist. Diese Rechtsgrundlage schreibt vor, dass der Rat die Bestimmungen einstimmig gemäß einem besonderen Gesetzgebungsverfahren und nach Anhörung des Europäischen Parlaments und des Wirtschafts- und Sozialausschusses erlässt.
Vorschlag
Begründung
1. Kontext des Vorschlags
1.1. Hintergrund und Vorgeschichte
1.2. Ziele des Vorschlags
1.3. Grundkonzept und Bezug zum ursprünglichen Vorschlag der Kommission
2. Ergebnisse der Konsultationen der interessierten Kreise und der Folgenabschätzungen
2.1. Externe Konsultation und externes Fachwissen
2.2. Folgenabschätzung
3. Rechtliche Aspekte des Vorschlags
3.1. Rechtsgrundlage
3.2. Subsidiarität und Verhältnismäßigkeit
3.3. Der Vorschlag im Einzelnen
3.3.1. Kapitel I Gegenstand und Begriffsbestimmungen
3.3.2. Kapitel II Anwendungsbereich des gemeinsamen Finanztransaktionssteuersystems
3.3.3. Kapitel III Steueranspruch, Bemessungsgrundlage und Steuersätze
3.3.4. Kapitel IV Entrichtung der Finanztransaktionssteuer, damit verbundene Pflichten und Verhinderung von Hinterziehung, Umgehung und Missbrauch
3.3.5. Kapitel V Schlussbestimmungen
4. Auswirkungen auf den Haushalt
Vorschlag
Kapitel I Gegenstand und Begriffsbestimmungen
Artikel 1 Gegenstand
Artikel 2 Begriffsbestimmungen
Kapitel II Anwendungsbereich des gemeinsamen Finanztransaktionssteuersystems
Artikel 3 Anwendungsbereich
Artikel 4 Ansässigkeit
Kapitel III Steueranspruch, Steuerbemessungsgrundlage und Steuersätze der gemeinsamen Finanztransaktionssteuer
Artikel 5 Finanztransaktionssteueranspruch
Artikel 6 Steuerbemessungsgrundlage bei Finanztransaktionen, die nicht mit Derivatkontrakten im Zusammenhang stehen
Artikel 7 Steuerbemessungsgrundlage bei Finanztransaktionen im Zusammenhang mit Derivatkontrakten
Artikel 8 Gemeinsame Bestimmungen für die Steuerbemessungsgrundlage
Artikel 9 Anwendung, Struktur und Höhe der Steuersätze
Kapitel IV Entrichtung der Finanztransaktionssteuer, damit verbundene Verpflichtungen und Verhinderung von Hinterziehung, Umgehung und Missbrauch
Artikel 10 Zur Entrichtung der Finanztransaktionssteuer an die Steuerbehörden verpflichtete Personen
Artikel 11 Bestimmungen in Bezug auf die Fristen für die Entrichtung der Finanztransaktionssteuer, die Pflichten, durch die die Entrichtung sichergestellt wird, und die Überprüfung der Entrichtung
Artikel 12 Verhinderung von Betrug und Hinterziehung
Artikel 13 Allgemeine Vorschrift zur Verhinderung von Missbrauch
Artikel 14 Missbrauch bei Aktienzertifikaten und vergleichbaren Wertpapieren
Kapitel V Schlussbestimmungen
Artikel 15 Andere Steuern auf Finanztransaktionen
Artikel 16 Ausübung der Befugnisübertragung
Artikel 17 Unterrichtung des Europäischen Parlaments
Artikel 18 Ausschussverfahren
Artikel 19 Überprüfungsklausel
Artikel 20 Umsetzung
Artikel 21 Inkrafttreten
Artikel 22 Adressaten
Anhang Finanzbogen zu Rechtsakten
Drucksache 447/4/13
Antrag der Freistaaten Bayern, Sachsen
Verordnung zur Änderung von Verordnungen auf dem Gebiet des Energiewirtschaft srechts
... Erteilt die zuständige Regulierungsbehörde auf der Grundlage der entsprechenden Anwendung des § 32 Absatz 7 Satz 1
Drucksache 293/13
Unterrichtung durch die Bundesregierung
Bericht der Bundesregierung über die Tätigkeit des Europarats im Zeitraum vom 1. Januar bis 30. Juni 2012 sowie vom 1. Juli bis 31. Dezember 2012
... Grundlage für die Erstellung der halbjährlichen Berichte der Bundesregierung über die Tätigkeit des Europarates ist der Beschluss des Deutschen Bundestages vom 8. April 1967 (BT-Drs. V-1653).
Drucksache 32/1/13
Empfehlungen der Ausschüsse
Entwurf eines Gesetzes zur Neuregelung des gesetzlichen Messwesens
... 4.e) Der Bundesrat bittet, bei der Erarbeitung der Mess- und Eichverordnung - deren Rechtsgrundlage in § 4 des Mess- und
Zum Gesetzentwurf allgemein
6. Zu Artikel 1 § 3 Nummer 5 MessEG
7. Zu Artikel 1 § 3 Nummer 14a - neu - MessEG
8. Zu Artikel 1 § 4 Absatz 1 MessEG
9. Zu Artikel 1 § 37 Absatz 1 Satz 2 MessEG
10. Zu Artikel 1 § 37 Absatz 5 Nummer 2 MessEG
11. Zu Artikel 1 § 37 Absatz 6 Satz 2 MessEG
12. Zu Artikel 1 § 38 Satz 3 MessEG
13. Zu Artikel 1 § 40 Absatz 2 Satz 3 und Satz 4 - neu - MessEG
14. Zu Artikel 1 § 40 Absatz 5 Satz 1 MessEG
15. Zu Artikel 1 § 47 Absatz 1 MessEG
16. Zu Artikel 1 § 48 Absatz 1 Satz 2 - neu - MessEG
17. Zu Artikel 1 § 54 Absatz 1 Satz 1 MessEG
18. Zu Artikel 1 § 59 Absatz 1 Satz 2 MessEG
19. Zu Artikel 1 § 59 Absatz 2 MessEG
20. Zu Artikel 1 § 60 Absatz 1 Nummer 10 MessEG
21. Zu Artikel 1 § 60 Absatz 1 Nummer 12a - neu - MessEG
22. Zu Artikel 1 § 60 Absatz 1 Nummer 12b - neu - MessEG
23. Zu Artikel 1 § 60 Absatz 1 Nummer 13a - neu - MessEG
24. Zu Artikel 1 § 60 Absatz 1 Nummer 17 MessEG
25. Zu Artikel 1 § 60 Absatz 1 Nummer 21 und 21a - neu - MessEG
26. Zu Artikel 1 § 60 Absatz 1 Nummer 22 MessEG
27. Zu Artikel 1 § 60 Absatz 1 Nummer 22 und 23 - neu - MessEG
28. Zu Artikel 1 § 62 MessEG
29. Zu Artikel 1 § 62 Absatz 5 - neu - MessEG
30. Zu Artikel 1 § 62 Absatz 6 - neu - MessEG
Drucksache 127/13 (Beschluss)
Beschluss des Bundesrates
Vorschlag für eine Verordnung des Europäischen Parlaments und des Rates über die Sicherheit von Verbraucherprodukten und zur Aufhebung der Richtlinie 87/357/EWG des Rates und der Richtlinie 2001/95 /EG - COM(2013) 78 final; Ratsdok. 5892/13
... 5. Der Bundesrat bittet die Bundesregierung, sich auf europäischer Ebene dafür einzusetzen, dass Artikel 7 des Verordnungsvorschlags ersatzlos gestrichen wird. Die Verknüpfung von Verbraucherschutz und zollrechtlichen Aspekten erscheint nicht zielführend. Die Definition des nichtpräferentiellen Warenursprungs erfolgt nach einem komplexen und der breiten Öffentlichkeit nicht bekannten Verfahren und dient als Grundlage handelspolitischer Maßnahmen. Eine plakative und im Falle von "Made in EU" stark generalisierte Angabe des Landes, in dem der letzte wesentliche und wirtschaftlich gerechtfertigte Be- und Verarbeitungsschritt erfolgt ist, erhöht nicht die Sicherheit oder die Rückverfolgbarkeit eines Produktes. Hiermit sind keine Aussagen über die Herkunft von Vorprodukten möglich, die aber erheblichen Anteil am Gesamtprodukt haben können.
Drucksache 322/13 (Beschluss)
Stellungnahme des Bundesrates
Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Bundeszentralregistergesetzes und anderer registerrechtlicher Vorschriften zum Zweck der Zulassung der elektronischen Antragstellung bei Erteilung einer Registerauskunft
... Mit dem Gesetzentwurf soll die Lücke geschlossen werden, die bislang die Übermittlung eines geänderten Geburtsdatums von der Meldebehörde an die Registerbehörde verhindert. Neben der Änderung des Geburts-, Familien- oder Vornamens sind die Meldebehörden in einigen Fällen auch mit der Änderung des Geburtsdatums der betroffenen Person befasst. Diese Fälle treten in der Praxis wiederholt auf und bislang gibt es keine Rechtsgrundlage zur Übermittlung des geänderten Geburtsdatums. Durch die Gesetzesänderung soll diese Lücke geschlossen werden.
Drucksache 100/13
Gesetzentwurf der Bundesregierung
Entwurf eines Ersten Gesetzes zur Änderung des Treibhausgas -Emissionshandelsgesetzes
... ) bislang keine ausreichende Grundlage, um von der Optionsmöglichkeit zur Einrichtung einer Zulassungsstelle Gebrauch machen zu können.
A. Problem und Ziel
B. Lösung
C. Alternativen
D. Haushaltsausgaben ohne Erfüllungsaufwand
E. Erfüllungsaufwand
E.1 Erfüllungsaufwand für Bürgerinnen und Bürger
E.2 Erfüllungsaufwand für die Wirtschaft
E.3 Erfüllungsaufwand der Verwaltung
F. Weitere Kosten
Gesetzentwurf
Entwurf
Artikel 1 Änderung des Treibhausgas-Emissionshandelsgesetzes
§ 21 Prüfstellen
Artikel 2 Inkrafttreten
Begründung
A. Allgemeiner Teil
I. Problem und Ziel
II. Gesetzgebungskompetenz
III. Vereinbarkeit mit dem Recht der Europäischen Union
IV. Nachhaltigkeitsprüfung
V. Gleichstellungspolitische Bedeutung
VI. Haushaltsausgaben ohne Erfüllungsaufwand
VII. Erfüllungsaufwand
1. Wirtschaft:
Fallgruppe 1: Akkreditierungs- und Zulassungsstelle
Personal - und Sachaufwand
Fallgruppe 2: Prüfstellen
4 Personalaufwand
4 Sachaufwand
Fallgruppe 3: Betreiber von emissionshandelspflichtigen Anlagen und Luftfahrzeugbetreiber
4 Informationspflichten
Zusammenfassung: Erfüllungsaufwand der Wirtschaft
2. Verwaltung:
VIII. Weitere Kosten
B. Besonderer Teil
Zu 2. Änderung von § 2
Zu 3. Änderung von § 4 Absatz 6
Zu 4. Änderung von § 5 Absatz 2
Zu 5. Änderung von § 9 Absatz 2
Zu 6. Änderung von § 10 Satz 2
Zu 7. Änderung von § 11 Absatz 4
Zu 8. Änderung von § 13 Absatz 2
Zu 9. Änderung von § 19
Buchstabe a
Buchstabe b
Zu 10. Änderung von § 21
Zu 11. Änderung von § 22
Zu 12. Änderung von § 23
Buchstabe a
Buchstabe b
Zu 13. Änderung von § 25
Zu 14. Änderung von § 28
Buchstabe a
Buchstabe b
Zu 15. Änderung von § 33
Zu 16. Aufhebung der Anhänge 3 und 4
Anlage Stellungnahme des Nationalen Normenkontrollrates gem. § 6 Abs. 1 NKR-Gesetz: NKR-Nr. 2444: Erstes Gesetz zur Änderung des Treibhausgas-Emissionshandelsgesetzes
1. Zusammenfassung
2. Im Einzelnen
2.1 Erfüllungsaufwand und sonstige Kosten
a Wirtschaft
b Vollzugsaufwand
c Bürgerinnen und Bürger
Drucksache 434/13
Verordnung der Bundesregierung
Siebenundzwanzigste Verordnung zur Änderung betäubungsmittelrechtlicher Vorschriften
... Auf der Grundlage der Ermächtigung in § 1 Absatz 2 BtMG werden bestimmte gesundheitsgefährdende synthetische psychoaktive Stoffe den Anlagen I bis III des BtMG unterstellt. Weiterhin wird der neue Stoff Lisdexamfetamin, der kürzlich im Rahmen eines europäischen Anerkennungsverfahrens - dezentralisiertes Verfahren (Decentralised Procedure DCP) - in Deutschland als Arzneimittel zugelassen wurde, in die Anlage III des BtMG aufgenommen. Der Sachverständigenausschuss für Betäubungsmittel nach § 1 Absatz 2 BtMG wurde angehört und hat sich für alle in dieser Verordnung enthaltenen Änderungen der Anlagen des BtMG ausgesprochen.
A. Problem und Ziel
B. Lösung
C. Alternativen
D. Haushaltsausgaben ohne Erfüllungsaufwand
E. Erfüllungsaufwand
E.1 Erfüllungsaufwand für Bürgerinnen und Bürger
E.2 Erfüllungsaufwand für die Wirtschaft
E.3 Erfüllungsaufwand der Verwaltung
F. Weitere Kosten
Verordnung
Siebenundzwanzigste Verordnung
Artikel 1 Änderung der Anlagen des Betäubungsmittelgesetzes
Artikel 2 Inkrafttreten
Begründung
A. Allgemeiner Teil
I. Ziel und Gegenstand des Verordnungsentwurfs
II. Haushaltsausgaben ohne Erfüllungsaufwand
III. Erfüllungsaufwand
IV. Nachhaltigkeit
V. Gleichstellungspolitische Bedeutung
VI. Befristung
VII. Vereinbarkeit mit EU-Recht
B. Besonderer Teil
Zu Artikel 1
Zu Nummer 1
Zu Nummer 2
Zu Nummer 3
Anlage Stellungnahme des Nationalen Normenkontrollrates gem. § 6 Abs. 1 NKR-Gesetz: NKR-Nr. 2569: Siebenundzwanzigste Verordnung zur Änderung betäubungsmittelrechtlicher Vorschriften
I. Zusammenfassung
II. Im Einzelnen
Drucksache 500/13
Gesetzesbeschluss des Deutschen Bundestages
Gesetz zur Förderung des elektronischen Rechtsverkehrs mit den Gerichten
... 2. der Übermittlungsweg zwischen dem besonderen elektronischen Anwaltspostfach nach § 31a der Bundesrechtsanwaltsordnung oder einem entsprechenden, auf gesetzlicher Grundlage errichteten elektronischen Postfach und der elektronischen Poststelle des Gerichts,
Gesetz
Artikel 1 Änderung der Zivilprozessordnung
§ 130a Elektronisches Dokument
§ 130c Formulare; Verordnungsermächtigung
§ 130d Nutzungspflicht für Rechtsanwälte und Behörden
§ 174 Zustellung gegen Empfangsbekenntnis oder automatisierte Eingangsbestätigung.
§ 298 Aktenausdruck
§ 371b Beweiskraft gescannter öffentlicher Urkunden
§ 945a Einreichung von Schutzschriften
§ 945b Verordnungsermächtigung
Artikel 2 Änderung des Gesetzes über das Verfahren in Familiensachen und in den Angelegenheiten der freiwilligen Gerichtsbarkeit
§ 14a Formulare; Verordnungsermächtigung
§ 14b Nutzungspflicht für Rechtsanwälte, Notare und Behörden
Artikel 3 Änderung des Arbeitsgerichtsgesetzes
§ 46c Elektronisches Dokument
§ 46f Formulare; Verordnungsermächtigung
§ 46g Nutzungspflicht für Rechtsanwälte, Behörden und vertretungsberechtigte Personen
Artikel 4 Änderung des Sozialgerichtsgesetzes
§ 65c Formulare; Verordnungsermächtigung
§ 65d Nutzungspflicht für Rechtsanwälte, Behörden und vertretungsberechtigte Personen
Artikel 5 Änderung der Verwaltungsgerichtsordnung
§ 55c Formulare; Verordnungsermächtigung
§ 55d Nutzungspflicht für Rechtsanwälte, Behörden und vertretungsberechtigte Personen
Artikel 6 Änderung der Finanzgerichtsordnung
§ 52c Formulare; Verordnungsermächtigung
§ 52d Nutzungspflicht für Rechtsanwälte, Behörden und vertretungsberechtigte Personen
Artikel 7 Änderung der Bundesrechtsanwaltsordnung
§ 31a Besonderes elektronisches Anwaltspostfach
§ 31b Verordnungsermächtigung
§ 49c Einreichung von Schutzschriften
Artikel 8 Änderung des Einführungsgesetzes zum Rechtsdienstleistungsgesetz
Artikel 9 Änderung des Patentgesetzes
Artikel 10 Änderung des Markengesetzes
Artikel 11 Änderung des Geschmacksmustergesetzes
Artikel 12 Änderung der Grundbuchordnung
Artikel 13 Änderung der Schifffahrtsrechtlichen Verteilungsordnung
Artikel 14 Änderung der Handelsregisterverordnung
Artikel 15 Änderung der Schiffsregisterordnung
Artikel 16 Änderung des Gesetzes über Rechte an Luftfahrzeugen
Artikel 17 Änderung des Verwaltungszustellungsgesetzes
Artikel 18 Änderung des Gesetzes über Ordnungswidrigkeiten
Artikel 19 Änderung des Gerichtsverfassungsgesetzes
Artikel 20 Änderung der Zugänglichmachungsverordnung
Artikel 21 Änderung des Gerichtskostengesetzes und des Gesetzes über Gerichtskosten in Familiensachen
Artikel 22 Änderung des Gerichts- und Notarkostengesetzes
Artikel 23 Änderung des Wechselgesetzes
Artikel 24 Verordnungsermächtigung für die Länder
Artikel 25 Verordnungsermächtigungen für den Bund
Artikel 26 Inkrafttreten, Außerkrafttreten
>> Weitere Fundstellen >>
Suchbeispiele:
Informationssystem - umwelt-online Internet
Das Informationssystem umfaßt alle bei umwelt-online implementierten Dateien zu den Umweltmedien/Bereichen:
Abfall ,
Allgemeines ,
Anlagentechnik ,
Bau ,
Biotechnologie ,
Energienutzung ,
Gefahrgut ,
Immissionsschutz ,
Lebensmittel & Bedarfsgegenstände,
Natur -,
Pflanzen -,
Tierschutz ,
Boden/Altlasten ,
Störfallprävention&Katastrophenschutz ,
Chemikalien ,
Umweltmanagement sowie
Arbeitsschutz
einschließlich des zugehörigen EU -Regelwerkes. Das Informationssystem wird kontinierlich entsprechend den Veröffentlichungen des Gesetzgebers aktualisiert.
Mit dem Lizenzerwerb wird die Nutzungsberechtigung des umwelt-online Informationssystems und die Nutzung des individuellen umwelt-online Rechtskatasters zum Nachweis der Rechtskonformität des Umweltmanagementsystems gemäß der DIN ISO 14001 bzw. der Ökoauditverordnung (EG)1221/2009 , des Arbeitsschutzmanagementsystems gemäß OHSAS 18001 sowie des Energiemanagementsystems gemäß DIN ISO 50001 erworben.