[ Info ] [Aktuell ] [News ] [Bestellung/Preise (PDF)] [BR] [Kataster ] [Support ] [Kontakt ] [Beratersuche ]
Neu

4 gefundene Dokumente zum Suchbegriff

"Hafen- und Küstenstaat"


⇒ Schnellwahl ⇒

Drucksache 12/13

... 2. die Anforderungen an das Bewachungsunternehmen festlegen hinsichtlich der betrieblichen Organisation und der Verfahrensabläufe, der technischen Ausrüstung und der Maßnahmen, die die Einhaltung der waffenrechtlichen Vorschriften des Flaggenstaates sowie der Hafen- und Küstenstaaten gewährleisten,

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 12/13




Gesetz

Artikel 1
Änderung der Gewerbeordnung

§ 159
Übergangsvorschrift zu § 31.

§ 31
Bewachungsgewerbe auf Seeschiffen; Verordnungsermächtigung

§ 159
Übergangsvorschrift zu § 31

Artikel 2
Änderung des Waffengesetzes

§ 28a
Erwerb, Besitz und Führen von Schusswaffen und Munition durch Bewachungsunternehmen und ihr Bewachungspersonal für Bewachungsaufgaben nach § 31 Absatz 1 der Gewerbeordnung

Artikel 2a
Folgeänderungen in Rechtsverordnungen

Artikel 3
Inkrafttreten


 
 
 


Drucksache 473/12

... 2. die Anforderungen an das Bewachungsunternehmen festlegen hinsichtlich der betrieblichen Organisation und der Verfahrensabläufe, der technischen Ausrüstung und der Maßnahmen, die die Einhaltung der waffenrechtlichen Vorschriften des Flaggenstaates sowie der Hafen- und Küstenstaaten gewährleisten,

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 473/12




A. Problem und Ziel

B. Lösung

C. Alternativen

D. Haushaltsausgaben ohne Erfüllungsaufwand

E. Erfüllungsaufwand

E.1 Erfüllungsaufwand für Bürgerinnen und Bürger

E.2 Erfüllungsaufwand für die Wirtschaft

Davon Bürokratiekosten aus Informationspflichten

Sonstiger Erfüllungsaufwand

Summe Erfüllungsaufwand je Unternehmen und für die deutsche Wirtschaft

E.3 Erfüllungsaufwand der Verwaltung

F. Weitere Kosten

Gesetzentwurf

Entwurf

Artikel 1
Änderung der Gewerbeordnung

§ 31
Bewachungsgewerbe auf Seeschiffen; Verordnungsermächtigung

Artikel 2
Änderung des Waffengesetzes

§ 28a
Erwerb, Besitz und Führen von Waffen und Munition durch Bewachungsunternehmer und ihr Bewachungspersonal zum Schutz von Seeschiffen, die die Bundesflagge führen; Beauftragung von Bewachungsunternehmern

§ 52a
Strafvorschriften

Artikel 3
Inkrafttreten

Begründung

A. Allgemeiner Teil

I. Ziel des Gesetzentwurfs

II. Gesetzgebungszuständigkeit

III. Gesetzesfolgen

1. Haushaltsaufgaben ohne Erfüllungsaufwand

2. Erfüllungsaufwand

2.1 Erfüllungsaufwand für Bürgerinnen und Bürger

2.2 Erfüllungsaufwand der Wirtschaft

Bürokratiekosten aus Informationspflichten für Unternehmen

Sonstiger Erfüllungsaufwand

Summe Erfüllungsaufwand je Unternehmen und für die deutsche Wirtschaft

2.2 Erfüllungsaufwand der Verwaltung

3. Weitere Kosten

IV. Gleichstellungspolitische Auswirkungen

V. Nachhaltigkeit

B. Besonderer Teil

Zu Artikel 1

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu Nummer 3

Zu Nummer 4

Zu § 31

Zu § 31

Zu § 31

Zu § 31

Zu Nummer 5

Zu Nummer 6

Zu Artikel 2

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu Nummer 3

Zu Nummern 4 bis 6

Zu Artikel 3

Anlage
Stellungnahme des Nationalen Normenkontrollrates gem. § 6 Abs. 1 NKR-Gesetz: NKR-Nr. 2098: Gesetz zur Einführung eines Zulassungsverfahrens für Bewachungsunternehmen auf Seeschiffen

Erfüllungsaufwand der Wirtschaft

Erfüllungsaufwand der Verwaltung


 
 
 


Drucksache 722/07

... Absatz 3 regelt die Übermittlung von Daten in das Ausland. Ausländische oder über- oder zwischenstaatliche öffentliche Stellen und internationale Organisationen oder Organe und Einrichtungen der Europäischen Gemeinschaften haben aus unterschiedlichen Gründen ein Interesse an den in Absatz 1 aufgeführten Daten. Die zuständigen Behörden ausländischer Staaten erfragen diese Daten z.B. im Rahmen von Strafverfolgungsmaßnahmen oder zur Abwehr äußerer Gefahren. Die Internationale Seeschifffahrts-Organisation (IMO) braucht die Daten, um zu überprüfen, ob die IMO-Mitgliedstaaten ihre Verantwortung als Flaggen-, Hafen- und Küstenstaat erfüllen oder für die bereits erwähnte Unternehmensdatenbank. Weitere Beispiele sind die europäische Datenbank zur Hafenstaatkontrolle (Equasis) und die Unfalldatenbank der europäischen Schiffssicherheitsagentur (EMSA). Absatz 3 soll sicherstellen, dass das in Deutschland vorgeschriebene Datenschutzniveau auch bei Übermittlungen ins Ausland gewährleistet ist. Eine Ausnahme bilden Daten über wesentliche Verstöße gegen internationale Regeln der Schiffssicherheit und des Meeresumweltschutzes. Hier muss im Interesse der höherrangigen Ziele im Einzelfall auch ein niedrigeres Datenschutzniveau im Ausland hingenommen werden. Eine weitere Ausnahme gilt für die Übermittlung im Rahmen von Tätigkeiten, die ganz oder teilweise in den Anwendungsbereich des Rechts der Europäischen Gemeinschaften fallen. Die Regelung in Absatz 3

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 722/07




A. Zielsetzung

B. Lösung

C. Alternativen

D. Kosten der öffentlichen Haushalte

E. Sonstige Kosten

F. Bürokratiekosten

Gesetzentwurf

Entwurf

Artikel 1
Änderung des Seeaufgabengesetzes

Artikel 2
Änderung des Schiffssicherheitsgesetzes

Artikel 3
Änderung des MARPOL-Gesetzes

Artikel 4
Änderung des Binnenschifffahrtsaufgabengesetzes

Artikel 5
Änderung des Straßenverkehrsgesetzes

Artikel 6
Änderung des Arbeitsschutzgesetzes

Artikel 7
Änderung des Einkommensteuergesetzes

Artikel 8
Änderung der Schiffssicherheitsverordnung

Artikel 9
Änderung der MARPOL-Zuwiderhandlungsverordnung

Artikel 10
Änderung der Fahrerlaubnis-Verordnung

Artikel 11
Inkrafttreten

Begründung

A. Allgemeines:

I. Ausgangslage und wesentlicher Inhalt des Gesetzentwurfs

II. Gesetzgebungs- und Verwaltungskompetenz des Bundes

III. Alternativen

IV. Gesetzesfolgen

1. Geschlechterdifferenzierte Gesetzesfolgenabschätzung

2. Finanzielle Auswirkungen auf die öffentlichen Haushalte

a finanzielle Auswirkungen auf den Bundeshaushalt

b finanzielle Auswirkungen auf die Haushalte der Länder und Kommunen

3. Kosten für die Wirtschaft und Preiswirkungen

a allgemeine Kosten

b Bürokratiekosten

c Preiswirkungen

V. Befristung

VI. Vereinbarkeit mit dem Recht der Europäischen Union

B. Zu den Einzelbestimmungen:

I. Zu Artikel 1 – Änderung des Seeaufgabengesetzes:

Zu Nr. 1

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Buchstabe c

Zu Buchstabe d

Zu Buchstabe e

Zu Buchstabe f

Zu Nr. 2

Zu Nr. 3

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe bb

Zu Buchstabe cc

Zu Buchstabe dd

Zu Buchstabe b

Zu Buchstabe bb

Zu Buchstabe cc

Zu Nr. 4

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Nr. 5

a Änderung in Abs. 1:

b Aufhebung des Abs. 3:

Zu Nr. 6

Zu Nr. 7

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Buchstabe c

Zu Nr. 8

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe bb

Zu Buchstabe cc

Zu Buchstabe dd

Zu Buchstabe ee

Zu Buchstabe b

Zu Buchstabe c

Zu Buchstabe d

Zu Buchstabe e

Zu Nr. 9

Zu Nr. 10

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu Absatz 3

Zu Nr. 11

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Nr. 12

Zu Nr. 13

Zu Nr. 14

Zu Nr. 15

II. Zu Artikel 2 – Änderung des Schiffssicherheitsgesetzes:

Zu Nr. 1

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Nr. 2

Zu Nr. 4

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Buchstabe c

Zu Nr. 5

Zu Nr. 6

Zu Nr. 7

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Nr. 8

Zu Nr. 9

Zu Nr. 10

Zu Nr. 11

III. Zu Artikel 3 – Änderung des MARPOL-Gesetzes:

Zu Nr. 1

Zu Nr. 2

IV. Zu Artikel 4 – Änderung des Binnenschifffahrtsaufgabengesetzes:

Zu Nr. 1

Zu Nr. 2

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Buchstabe c

V. Zu Artikel 5 – Änderung des Straßenverkehrsgesetzes:

Zu Nr. 1

Zu Nr. 2

Zu Nr. 3

VI. Zu Artikel 6 – Änderung des Arbeitschutzgesetzes:

VII. Zu Artikel 7 – Änderung des Einkommensteuergesetzes:

VIII. Zu Artikel 8 – Änderung der Schiffssicherheitsverordnung:

Zu Nr. 1

Zu Nr. 2

Zu Nr. 3

IX. Zu Artikel 9 – Änderung des § 1b der MARPOL-Zuwiderhandlungsverordnung:

X. Zu Artikel 10 – Änderung der Fahrerlaubnis-Verordnung:

XI. Zu Artikel 11 – Inkrafttreten

Anlage
Stellungnahme des Nationalen Normenkontrollrates gem. § 6 Abs. 1 NKR-Gesetz: Erstes Gesetz zur Änderung seeverkehrsrechtlicher und anderer verkehrsrechtlicher Vorschriften


 
 
 


Drucksache 402/05

... Zukünftig sind weitere Kontrollbesuche von Vertretern internationaler Organisationen möglich. Dabei ist insbesondere an das geplante IMO Member State Audit zu denken. Durch dieses Audit soll kontrolliert werden, ob die staatlichen Verwaltungen ihre Flaggen-, Hafen- und Küstenstaatverantwortung hinreichend wahrnehmen. Die Ausgestaltung des Audits wird zur Zeit in der IMO diskutiert. Im November 2005 soll die IMO-Vollversammlung die Einführung des Audits beschließen.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 402/05




A. Problem und Zielsetzung

B. Lösung

C. Alternativen

D. Finanzielle Auswirkungen auf die öffentlichen Haushalte

E. Sonstige Kosten

Gesetzentwurf

Entwurf

Artikel 1
Das Seeaufgabengesetz in der Fassung der Bekanntmachung vom 26. Juli 2002 (BGBl. I S. 2876), zuletzt geändert durch Artikel 12g Abs. 19 des Gesetzes vom 24. August 2004 (BGBl. I S. 2198), wird wie folgt geändert:

1. In § 1 Nr. 15 wird der Punkt am Ende durch ein Komma ersetzt und folgende Nummer 16 angefügt:

2. § 5 Abs. 1 Satz 2 wird wie folgt geändert:

3. In § 8 Abs. 1 Satz 1 wird nach der Angabe § 1 Nr. 1 bis 6 die Angabe und Nr. 13 eingefügt und nach der Angabe Nr. 3 Buchstabe d das Wort und durch das Wort sowie ersetzt.

4. Nach § 8 wird folgender § 8a eingefügt:

§ 8a
Das Bundesamt für Seeschifffahrt

Artikel 2
Dieses Gesetz tritt am Tag nach der Verkündung in Kraft.

I. Allgemeiner Teil

II. Besonderer Teil

Zu Artikel 1

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu Nummer 3

Zu Nummer 4

Zu Artikel 2


 
 
 


Suchbeispiele:


Informationssystem - umwelt-online
Internet

Das Informationssystem umfaßt alle bei umwelt-online implementierten Dateien zu den Umweltmedien/Bereichen: Abfall, Allgemeines, Anlagentechnik, Bau, Biotechnologie, Energienutzung, Gefahrgut, Immissionsschutz, Lebensmittel & Bedarfsgegenstände, Natur-, Pflanzen-, Tierschutz, Boden/Altlasten, Störfallprävention&Katastrophenschutz, Chemikalien, Umweltmanagement sowie Arbeitsschutz einschließlich des zugehörigen EU-Regelwerkes. Das Informationssystem wird kontinierlich entsprechend den Veröffentlichungen des Gesetzgebers aktualisiert.

Mit dem Lizenzerwerb wird die Nutzungsberechtigung des umwelt-online Informationssystems und die Nutzung des individuellen umwelt-online Rechtskatasters zum Nachweis der Rechtskonformität des Umweltmanagementsystems gemäß der DIN ISO 14001 bzw. der Ökoauditverordnung (EG)1221/2009, des Arbeitsschutzmanagementsystems gemäß OHSAS 18001 sowie des Energiemanagementsystems gemäß DIN ISO 50001 erworben.