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0275/05
0269/04
0873/04
0551/04B
0622/04
0871/04
0782/04
0860/04
0905/04
0458/04B
0687/04
0725/04
0613/04
0441/04
0560/03
0155/03B
0450/03
0504/03
0325/03B
Drucksache 108/09

... G. in der Erwägung, dass sich hinter der politischen Krise und der gesundheitlichen Notsituation eine Verschlechterung der Menschrechtslage in Simbabwe versteckt, wobei es in letzter Zeit zu einer beispiellosen Welle von Entführungen von Menschenrechtsaktivisten gekommen ist, wie etwa dem Verschwinden von Jestina Mukoko, das beispielhaft ist für die Schikanen und die Einschüchterung von Menschenrechtsaktivisten, die mutmaßlich von im Auftrag der simbabwischen Behörden handelnden Personen ausgeübt werden,



Drucksache 174/09

... (1) Die akkreditierten Diensteanbieter und die für diese nach § 18 Absatz 3 tätigen Dritten haben der zuständigen Behörde und den in ihrem Auftrag handelnden Personen das Betreten der Geschäftsräume während der üblichen Betriebszeiten zu gestatten, auf Verlangen die in Betracht kommenden Bücher, Aufzeichnungen, Belege, Schriftstücke und sonstigen Unterlagen in geeigneter Weise zur Einsicht vorzulegen, auch soweit sie elektronisch geführt werden, Auskunft zu erteilen und die erforderliche Unterstützung zu gewähren.



Drucksache 402/09

... a) Für vorläufige Maßnahmen gegen Alkoholmissbrauch entstehen der Verwaltung – insbesondere der zuständigen Wasser- und Schifffahrtsdirektion, den Wasser- und Schifffahrtsämtern, in Vollzugshilfe handelnden Behörden sowie dem Bundesamt für Seeschifffahrt und Hydrographie – zusätzliche Kosten in geringem Umfang durch schiffspolizeiliche Maßnahmen, die jedoch voraussichtlich wegen der zu erwartenden wenigen Fälle sowie durch Gebührendeckung im Rahmen der vorhandenen Haushaltsmittel ohne Personalmehrung abgedeckt werden.



Drucksache 386/09

... Eine andere sorgfältig zu prüfende Möglichkeit wäre es, sooft möglich auf spezielle regionale Managementlösungen zu setzen, die die Mitgliedstaaten nach den Vorschriften und unter der Kontrolle der Gemeinschaft verwirklichen. Dem Vertrag zufolge fällt die GFP in die ausschließliche Zuständigkeit der Gemeinschaft; nichts spricht jedoch dagegen, Durchführungsbeschlüsse an die Mitgliedstaaten zu delegieren, sofern diese durch Grundsatzentscheidungen auf Gemeinschaftsebene gebunden sind. So könnten beispielsweise Beschlüsse über bestimmte Grundsätze und Vorschriften (z.B. Fischerei innerhalb des höchstmöglichen Dauerertrags, Anpassung der Flottenkapazität an die verfügbaren Ressourcen oder Beendigung von Rückwürfen) weiterhin auf Gemeinschaftsebene getroffen werden, es wäre dann aber Sache der Mitgliedstaaten, ihre Fischereien innerhalb dieses gemeinschaftlichen Rechtsrahmens selbst zu regulieren. In den meisten Fällen müsste diese Delegation auf Ebene der Meeresregionen organisiert werden, da sich gemeinsam genutzte Fischbestände und Ökosysteme über weite geografische Gebiete erstrecken und nicht von einem einzelnen, allein handelnden Mitgliedstaat verwaltet werden können. Die Mitgliedstaaten müssten daher zusammenarbeiten, um den nötigen Rahmen zu schaffen. Dieser Rahmen setzt wirksame Kontrollen und Gegenkontrollen durch die Gemeinschaft voraus, die sicherstellen, dass die gemeinsamen Vorschriften bei der Durchführung der Politik beachtet werden.



Drucksache 817/09

... Die sachlich inhaltliche Legitimation als Teil des demokratischen Prinzips verlangt, dass eine Bindung der hoheitlich handelnden Amtsträger an den Willen und die Weisungen einer der Volksvertretung oder dem Volk direkt verantwortlichen Spitze der Exekutive besteht. (BVerfGE 93, 37, 66 ff.; BVerwGE 106, 64, 74).



Drucksache 69/09

... übernimmt, wird bereits der Tatbestand des Absatzes 1 Nr. 1 begrenzt. Absatz 2 Nr. 2 erklärt das Verbreiten etc. von Schriften im Sinne des Absatzes 1 Nr. 1 für nicht tatbestandsmäßig, soweit die jeweilige Handlung der Erfüllung rechtmäßiger dienstlicher oder beruflicher Pflichten dient. Auf diese Weise soll der Anwendungsbereich der Norm eindeutig auf strafwürdige Verhaltensweisen beschränkt bleiben, wobei auch Überschneidungen mit der in Absatz 2 Nr. 1 übernommenen Sozialadäquanzklausel möglich sind. Somit ist auch die Verbreitung etc. von Schriften nicht tatbestandsmäßig, wenn die Handelnden im Rahmen der rechtlich zulässigen Ausübung ihres Berufes zum Beispiel Sprengvorrichtungen entwickeln, herstellen anwenden, zerstören oder unbrauchbar machen, mit ihnen Handel treiben sonst mit ihnen umgehen, sie zum Gegenstand wissenschaftlicher Forschung machen oder wenn sie andere für solche Tätigkeiten im Rahmen einer staatlichen oder staatlich anerkannten Ausbildung schulen.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 69/09




A. Problem und Ziel

B. Lösung

C. Alternativen

D. Finanzielle Auswirkungen auf die öffentlichen Haushalte

E. Sonstige Kosten

F. Bürokratiekosten

Gesetzentwurf

Entwurf

Artikel 1
Änderung des Strafgesetzbuchs

§ 89a
Vorbereitung einer schweren staatsgefährdenden Gewalttat

§ 89b
Aufnahme von Beziehungen zur Begehung einer schweren staatsgefährdenden Gewalttat

§ 91
Anleitung zur Begehung einer schweren staatsgefährdenden Gewalttat

Artikel 2
Änderung des Gerichtsverfassungsgesetzes

Artikel 3
Änderung der Strafprozessordnung

Artikel 4
Änderung anderer Vorschriften

§ 80c
Verpflichtete Unternehmen; Begriff der Terrorismusfinanzierung.

Artikel 5
Zitiergebot

Artikel 6
Inkrafttreten

Begründung

A. Allgemeiner Teil

I. Zielsetzung des Entwurfs

II. Gesetzgebungskompetenz; Vereinbarkeit mit EU-Recht

III. Gesetzesfolgen

B. Besonderer Teil

Zu Artikel 1

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu § 89a

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu Nummer 3

Zu Nummer 4

Zu Absatz 3

Zu Absatz 4

Zu Absatz 5

Zu Absatz 6

Zu Absatz 7

Zu § 89b

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu Absatz 3

Zu Absatz 4

Zu Nummer 3

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu Absatz 3

Zu Nummer 4

Zu Nummer 5

Zu Nummer 6

Zu Nummer 7

Zu Artikel 2

Zu Artikel 3

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu Nummer n

Zu Nummer 5

Zu Nummer 6

Zu Artikel 4

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu Absatz 3

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu Nummer 3

Zu Nummer 4

Zu Absatz 4

Zu Absatz 5

Zu Absatz 6

Zu Absatz 7

Zu Absatz 8

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu Absatz 9

Zu Absatz 10

Zu Artikel 5

Zu Artikel 6

Anlage
Stellungnahme des Nationalen Normenkontrollrates gem. § 6 Abs. 1 NKR-Gesetz: NKR-Nr. 502: Gesetz zur Verfolgung der Vorbereitung von schweren Gewalttaten


 
 
 


Drucksache 51/09

... 5. Familienname, Vornamen, Geburtsdatum und Anschrift in Deutschland des oder der verantwortlich Handelnden,

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 51/09




§ 11
Zuständigkeit

§ 12
Befugnisse der Behörden der Zollverwaltung und anderer Behörden

§ 13
Meldepflicht

§ 14
Erstellen und Bereithalten von Dokumenten

§ 15
Zusammenarbeit der in- und ausländischen Behörden

§ 16
Ausschluss von der Vergabe öffentlicher Aufträge

§ 17
Zustellung

§ 18
Bußgeldvorschriften

Artikel 2

Artikel 3

Anlage
(zu Artikel 1 Absatz 2) Gesetz über die Festsetzung von Mindestarbeitsbedingungen (Mindestarbeitsbedingungengesetz – MiArbG)


 
 
 


Drucksache 79/09

... Der Schriftwechsel zwischen dem vertretenden und dem vertretenen Arzt sollte ebenso wie der Schriftwechsel zwischen dem behandelnden Arzt und dem Konsiliarius der Dokumentation beigefügt werden. Eine vorübergehende Ummeldung für die Vertretungszeit gemäß § 5a BtMVV an das Substitutionsregister des Bundesinstituts für Arzneimittel und Medizinprodukte ist nicht erforderlich.



Drucksache 443/09

... über die Schutzgesetzeigenschaft des BauFordSiG auch zu möglichen persönlichen Schadenersatzansprüchen gegenüber den Handelnden des insolventen Unternehmens, das den Verstoß begangen hat.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 443/09




A. Problem und Ziel

B. Lösung

C. Alternativen

D. Finanzielle Auswirkungen auf die öffentlichen Haushalte

1. Haushaltsausgaben ohne Vollzugsaufwand

2. Haushaltsausgaben mit Vollzugsaufwand

E. Sonstige Kosten

F. Bürokratiekosten

G. Gender Mainstreaming

Gesetzentwurf

Entwurf

Artikel 1
Änderung des Gesetzes über die Sicherung von Bauforderungen

Artikel 2
Inkrafttreten

A. Allgemeiner Teil

I. Zielsetzung des Entwurfs

II. Gesetzgebungskompetenz des Bundes

III. Kosten, Auswirkungen auf das Preisgefüge

1. Haushaltsausgaben ohne Vollzugsaufwand

2. Haushaltsausgaben mit Vollzugsaufwand

IV. Sonstige Kosten

V. Bürokratiekosten

VI. Gender Mainstreaming

B. Besonderer Teil

Zu Artikel 1

Zu Nr. 1

Zu Nr. 2

Zu Nr. 3

Zu Nr. 4

Zu Artikel 2

Anlage
Stellungnahme des Nationalen Normenkontrollrates gem. § 6 Abs. 1 NKR-Gesetz: Nr. 956: Gesetz zur Änderung des Gesetzes über die Sicherung der Bauforderungen (BauFordSiÄndG) (BMVBS)


 
 
 


Drucksache 271/09

... 2. einen bestimmten räumlich abgrenzbaren Teil der Menschenmenge, aus dem diese Handlungen begangen werden, dreimalig rechtmäßig auf auseinander zu gehen, so wird derjenige, der sich nicht aus der aufgeforderten Menschenmenge entfernt oder sich den der Aufforderung Zuwiderhandelnden anschließt, mit Freiheitsstrafe bis zu einem Jahr oder mit Geldstrafe bestraft.



Drucksache 522/09

... (2) Ein Verhalten ist einem Unternehmen zuzurechnen, wenn eine Person, die für die Führung der Geschäfte dieses Unternehmens verantwortlich handelt, selbst gehandelt hat oder ein Aufsichts- oder Organisationsverschulden dieser Person im Hinblick auf das Verhalten einer anderen für das Unternehmen handelnden Person vorliegt.



Drucksache 155/09

... a) einzelne oder mehrere gemeinsam handelnde Mitgliedstaaten;



Drucksache 277/09

... – eine Stärkung der Verantwortung der handelnden Personen.



Drucksache 2/09

... Die (Fach-) Ressorts bereiten die mit dem Finanzministerium zu verhandelnden Teilkonzernpläne (Voranschläge) vor. Der Finanzminister erstellt die zentralen Einzelpläne (z.B. des Beteiligungswesens) und führt eine Zusammenfassung zu einer konsolidierten Gesamtsicht in Form eines Gesamterfolgsplans, nicht aber einer Planbilanz, durch.



Drucksache 487/08

... Diagnose, Untersuchungsergebnisse, Bewertung durch den behandelnden Arzt sowie Behandlungen und Eingriffe.



Drucksache 917/08

... - Am 26. Mai 2008 fand ein Workshop für betroffene Akteure statt. Die Arbeitsunterlage mit den im Workshop zu behandelnden Fragen zu verschiedenen politischen Optionen, den Antworten der betroffenen Akteure sowie dem Protokoll des Workshops wurden auf der Europa-Website veröffentlicht.



Drucksache 96/08 (Beschluss)

... Eine solche Förderung ist wegen der überragenden Bedeutung der ehrenamtlichen Tätigkeit im Betreuungswesen aber dringend erforderlich. Ende 2005 standen bundesweit knapp 1,2 Millionen Menschen unter rechtlicher Betreuung. Gut 68 Prozent aller neu eingerichteten Betreuungen werden dabei ehrenamtlich geführt darunter etwa 62 Prozent von Familienangehörigen und etwa 6 Prozent von freiwillig handelnden Dritten (gegenüber etwa 25 Prozent Berufsbetreuern und etwa 6 Prozent Vereins- und Behördenbetreuern). In einzelnen Ländern liegt die Quote der ehrenamtlichen Betreuer, die nicht aus der Familie des betreuten Menschen stammen, sogar deutlich über 10 Prozent. Dies zeigt wie wichtig das Ehrenamt in diesem Lebensbereich ist und angesichts stetig weiter steigender Betreuungszahlen auch bleiben muss. Um das ehrenamtliche Engagement im Betreuungsbereich weiter zu fördern, ist die vom Bundesrat empfohlene gesetzliche Änderung der Besteuerung des Aufwendungsersatzes für ehrenamtliche Betreuungspersonen dringend geboten.



Drucksache 553/08 (Beschluss)

... Auch ist es im Interesse eines effektiven Verbraucherschutzes, wenn Rechtssicherheit über die Voraussetzungen für einen wirksamen Vertragsschluss im elektronischen Geschäftsverkehr geschaffen wird. Die Neuregelung stellt klar, dass ein wirksamer Vertragsschluss bei einem Verstoß gegen die gesetzlich neu eingeführten Hinweis- und Bestätigungspflichten im elektronischen Geschäftsverkehr in jedem Fall ausgeschlossen ist. Durch diese Regelung wird gleichzeitig ein Anreiz für Unternehmen geschaffen, ihre Angebote den gesetzlichen Anforderungen entsprechend aufzubauen. Die mit der Neuregelung geschaffene Rechtssicherheit kommt damit nicht nur den Verbrauchern, sondern auch den lauter handelnden Unternehmern zu Gute. Diese können sich in Zukunft auf die gesetzeskonforme Ausgestaltung ihres Angebotes berufen. Dies fördert letztendlich die Transparenz des elektronischen Geschäftsverkehrs insgesamt und das Vertrauen der Verbraucher in diese Vermarktungsform.



Drucksache 95/08

... der freiwilligen Gerichtsbarkeit zu verhandelnden familienrechtlichen Streitigkeiten, etwa Sorge- und Umgangssachen und damit im Zusammenhang stehende streitige Verfahren (z.B. betreffend die Herausgabe der zum persönlichen Gebrauch des Kindes bestimmten Sachen, § 50d FGG) sind gemäß Artikel 2 Abs. 1 Buchstabe a der Verordnung (EG) Nr. 861/2007 von ihrem Anwendungsbereich ausgenommen. Sofern spezielle Verfahren nach dem Gesetz über die



Drucksache 345/08

... Der Anwendungsbereich der Richtlinie wird durch ihren Artikel 3 bestimmt. Danach gilt sie für unlautere in der deutschen Sprachfassung als Geschäftspraktiken (an anderer Stelle der Richtlinie auch als Geschäftspraxis) bezeichnete geschäftliche Handlungen im Verhältnis zwischen Unternehmen und Verbrauchern. Ihr Zweck besteht nach Artikel 1 darin, durch Angleichung der Rechts- und Verwaltungsvorschriften der Mitgliedstaaten über unlauteres Verhalten von Marktteilnehmern, das die wirtschaftlichen Interessen der Verbraucher beeinträchtigt, zu einem reibungslosen Funktionieren des Binnenmarktes und zum Erreichen eines hohen Verbraucherschutzniveaus beizutragen. Mittelbar schützt die Richtlinie nach Erwägungsgrund 8 damit auch rechtmäßig handelnde Unternehmer vor solchen Mitbewerbern, die sich nicht an die Regeln der Richtlinie halten, und gewährleistet so den fairen Wettbewerb in dem durch sie harmonisierten Bereich. Innerhalb ihres Anwendungsbereichs zielt die Richtlinie auf eine vollständige Rechtsangleichung (Vollharmonisierung). Die Mitgliedstaaten dürfen den von ihr vorgegebenen Schutzstandard im harmonisierten Bereich weder unter- noch überschreiten.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 345/08




A. Problem und Ziel

B. Lösung

C. Alternativen

D. Finanzielle Auswirkungen auf die öffentlichen Haushalte

E. Sonstige Kosten

F. Bürokratiekosten

Gesetzentwurf

Entwurf

Artikel 1
Änderung des Gesetzes gegen den unlauteren Wettbewerb

§ 3
Verbot unlauteren Wettbewerbs

§ 5
Irreführende geschäftliche Handlungen.

§ 5a
Irreführung durch Unterlassen

Anhang
(zu § 3 Abs. 3)

Artikel 2
Bekanntmachungserlaubnis

Artikel 3
Inkrafttreten

A. Allgemeiner Teil

I. Ziel des Gesetzes

II. Grundzüge der Richtlinie

1. Anwendungsbereich

2. Wesentlicher Inhalt

III. Grundzüge des geltenden Rechts

IV. Umsetzungsbedarf

1. Artikel 1 Zweck der Richtlinie

2. Artikel 2 Definitionen

3. Artikel 3 Anwendungsbereich

4. Artikel 4 Binnenmarkt

5. Artikel 5 Verbot unlauterer Geschäftspraktiken

6. Artikel 6 Irreführende Handlungen

7. Artikel 7 Irreführende Unterlassungen

8. Artikel 8 und 9 Aggressive Geschäftspraktiken; Belästigung, Nötigung und unzulässige Beeinflussung

9. Artikel 10 Verhaltenskodizes

10. Artikel 11 bis 13 Durchsetzung; Gerichte und Verwaltungsbehörden:

11. Artikel 14 bis 16 Änderung anderer Richtlinien

12. Artikel 17 Information

13. Artikel 18 Änderung

14. Artikel 19 Umsetzung

V. Gesetzgebungszuständigkeit

VI. Gesetzesfolgenabschätzung

VII. Auswirkungen auf die öffentlichen Haushalte

VIII. Auswirkungen von gleichstellungspolitischer Bedeutung

IX. Bürokratiekosten

X. Vereinbarkeit mit europäischem Recht

B. Besonderer Teil

Zu Artikel 1

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Nummer 3

Zu Nummer 4

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Buchstabe c

Zu Buchstabe d

Zu Nummer 5

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu § 5

Zu § 5

Zu § 5

Zu § 5

Zu § 5

Zu § 5

Zu § 5

Zu § 5

Zu § 5

Zu § 5

Zu Buchstabe c

Zu Nummer 6

Zu § 5a

Zu § 5a

Zu § 5a

Zu § 5a

Zu § 5a

Zu § 5a

Zu § 5a

Zu § 5a

Zu § 5a

Zu Nummer 7

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Nummer 8

Zu § 7

Zu § 7

Zu § 7

Zu § 7

Zu Nummer 9

Zu Nummer 10

Zu Nummer 11

Zu Nummer 12

Zu Anhang Nr. 1

Zu Anhang Nr. 2

Zu Anhang Nr. 3

Zu Anhang Nr. 4

Zu Anhang Nr. 5

Zu Anhang Nr. 6

Zu Anhang Nr. 7

Zu Anhang Nr. 8

Zu Anhang Nr. 9

Zu Anhang Nr. 10

Zu Anhang Nr. 11

Zu Anhang Nr. 12

Zu Anhang Nr. 13

Zu Anhang Nr. 14

Zu Anhang Nr. 15

Zu Anhang Nr. 16

Zu Anhang Nr. 17

Zu Anhang Nr. 18

Zu Anhang Nr. 19

Zu Anhang Nr. 20

Zu Anhang Nr. 21

Zu Anhang Nr. 22

Zu Anhang Nr. 23

Zu Nummer 24

Zu Anhang Nr. 25

Zu Anhang Nr. 26

Zu Anhang Nr. 27

Zu Anhang Nr. 28

Zu Anhang Nr. 29

Zu Anhang Nr. 30

Zu Artikel 2

Zu Artikel 3

Anlage
Stellungnahme des Nationalen Normenkontrollrates gem. § 6 Abs. 1 NKR-Gesetz: NKR-Nr. 201: Erstes Gesetz zur Änderung des Gesetzes gegen den unlauteren Wettbewerb


 
 
 


Drucksache 979/08

... - Bestimmung der Zuwiderhandelnden, deren Namen veröffentlicht werden sollten.



Drucksache 326/08

... Für den wettbewerbswidrig handelnden Anbieter von telefonisch vertriebenen Waren und Dienstleistungen entsteht durch die Notwendigkeit der nachträglichen Einholung einer Bestätigung erhöhter Aufwand. Dies ist als notwendiger Bestandteil der gewollten rechtlichen Besserstellung der Kunden hinzunehmen. Da gleichzeitig die Marktchancen der redlichen Anbieter eine Verbesserung erfahren, ist eine Steigerung der Verbraucherpreise nicht zu erwarten.



Drucksache 168/08

... a) die Begründung einer Geschäftsbeziehung durch einen für den Verpflichteten Handelnden ist von der Zustimmung des diesem unmittelbar Vorgesetzten oder der ihm unmittelbar übergeordneten Führungsebene abhängig zu machen,

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 168/08




A. Problem und Ziel

B. Lösung

C. Alternativen

D. Finanzielle Auswirkungen auf die öffentlichen Haushalte

E. Sonstige Kosten

F. Bürokratiekosten

Gesetzentwurf

Entwurf

Artikel 1
Änderung des Strafgesetzbuches

Artikel 2
Gesetz über das Aufspüren von Gewinnen aus schweren Straftaten (Geldwäschegesetz – GwG)

Abschnitt 1
Begriffsbestimmungen und Verpflichtete

§ 1
Begriffsbestimmungen

§ 2
Verpflichtete

Abschnitt 2
Sorgfaltspflichten und interne Sicherungsmaßnahmen

§ 3
Allgemeine Sorgfaltspflichten

§ 4
Durchführung der Identifizierung

§ 5
Vereinfachte Sorgfaltspflichten

§ 6
Verstärkte Sorgfaltspflichten

§ 7
Ausführung durch Dritte

§ 8
Aufzeichnungs- und Aufbewahrungspflicht

§ 9
Interne Sicherungsmaßnahmen

Abschnitt 3
Zentralstelle für Verdachtsanzeigen, Anzeigepflichten und Datenverwendung

§ 10
Zentralstelle für Verdachtsanzeigen

§ 11
Anzeige von Verdachtsfällen

§ 12
Verbot der Informationsweitergabe

§ 13
Freistellung von der Verantwortlichkeit

§ 14
Anzeige von Verdachtsfällen durch Behörden

§ 15
Heranziehung und Verwendung von Aufzeichnungen

Abschnitt 4
Aufsicht und Bußgeldvorschriften

§ 16
Aufsicht

§ 17
Bußgeldvorschriften

Artikel 3
Änderung des Kreditwesengesetzes

§ 25c
Interne Sicherungsmaßnahmen

§ 25d
Vereinfachte Sorgfaltspflichten

§ 25e
Vereinfachungen bei der Durchführung der Identifizierung

§ 25f
Verstärkte Sorgfaltspflichten

§ 25g
Gruppenweite Einhaltung von Sorgfaltspflichten

§ 25h
Verbotene Geschäfte

Artikel 4
Änderung des Versicherungsaufsichtsgesetzes

§ 80c
Verpflichtete Unternehmen

§ 80d
Interne Sicherungsmaßnahmen

§ 80e
Vereinfachte Sorgfaltspflichten

§ 80f
Vereinfachungen bei der Durchführung der Identifizierung

Artikel 5
Änderung des Zollverwaltungsgesetzes

Artikel 6
Änderung des Investmentgesetzes

Artikel 7
Änderung des Finanzdienstleistungsaufsichtsgesetzes

Artikel 8
Änderung der Verordnung über die Erhebung von Gebühren und die Umlegung von Kosten nach dem Finanzdienstleistungsaufsichtsgesetz

Artikel 9
Änderung der Monatsausweisverordnung

Artikel 10
Änderung der Prüfungsberichtsverordnung

Artikel 11
Inkrafttreten, Außerkrafttreten

Begründung

A. Allgemeiner Teil

I. Ziel des Gesetzes

II. Wesentlicher Inhalt

Neufassung des Geldwäschegesetzes

Änderung des Kreditwesengesetzes

Änderung des Versicherungsaufsichtsgesetzes

III. Alternativen, Folgen und Auswirkungen des Gesetzes

1. Alternativen

2. Folgen und Auswirkungen

3. Gleichstellungspolitische Gesetzesfolgenabschätzung

IV. Gesetzgebungskompetenz des Bundes

V. Auswirkungen des Gesetzes auf die Einnahmen und Ausgaben der öffentlichen Haushalte, Kosten für die Wirtschaftsunternehmen und Auswirkungen auf das Preisniveau

VI. Bürokratiekosten

1. Vorbemerkung

2. Bürokratiekosten für die Wirtschaft

a Bürokratiekosten infolge geänderter Informationspflichten

b Bürokratiekosten infolge neuer Informationspflichten

3. Informationspflichten für Bürgerinnen und Bürger

4. Informationspflichten für die Verwaltung

B. Besonderer Teil

Zu Artikel 1

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu Artikel 2

§ 1
(Begriffsbestimmungen)

Absatz 1

Absatz 2

Absatz 3

Absatz 4

Absatz 5

Absatz 6

Absatz 7

§ 2
(Verpflichtete)

Zu Absatz 1

Absatz 2

§ 3
(Allgemeine Sorgfaltspflichten)

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu Absatz 4

Absatz 5

Zu Absatz 6

§ 4
(Durchführung der Identifizierung)

Absatz 1

Absatz 2

Absatz 3

Absatz 4

Absatz 5

Absatz 6

§ 5
(Vereinfachte Sorgfaltspflichten)

Zu Absatz 1

Zu Absatz 3

Absatz 4

§ 6
(Verstärkte Sorgfaltspflichten)

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Absatz 3

§ 7
(Ausführung durch Dritte)

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

§ 8
(Aufzeichnungs- und Aufbewahrungspflicht)

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu Absatz 3

Zu Absatz 4

§ 9
(Interne Sicherungsmaßnahmen)

Zu Absatz 1

Zu Absatz 3

Zu Absatz 4

§ 10
(Zentralstelle für Verdachtsanzeigen)

§ 11
(Anzeige von Verdachtsfällen)

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu Absatz 3

Zu Absatz 4

Zu Absatz 5

Zu Absatz 6

Zu Absatz 7

Zu Absatz 8

§ 12
(Verbot der Informationsweitergabe)

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu Absatz 3

Zu Absatz 4

§ 13
(Freistellung von der Verantwortlichkeit)

§ 14
(Anzeige von Verdachtsfällen durch Behörden)

§ 15
(Heranziehung und Verwendung von Aufzeichnungen)

§ 16
(Aufsicht)

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

§ 17
(Bußgeldvorschriften)

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu Absatz 4

Zu Artikel 3

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Nummer 3

Zu Nummer 4

Zu Nummer 5

§ 25c
(Interne Sicherungsmaßnahmen)

Zu Absatz 1

§ 25d
(Vereinfachte Sorgfaltspflichten)

Zu Absatz 2

§ 25e
(Vereinfachungen bei der Durchführung der Identifizierung)

§ 25f
(Verstärkte Sorgfaltspflichten)

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu Absatz 3

§ 25g
(Gruppenweite Einhaltung von Sorgfaltspflichten)

§ 25h
(Verbotene Geschäfte)

Zu Nummer 6

Zu Nummer 7

Zu Nummer 8

Zu Nummer 9

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Buchstabe c

Zu Artikel 4

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Nummer 3

§ 80c
(Verpflichtete Unternehmen)

§ 80d
(Interne Sicherungsmaßnahmen)

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu Absatz 3

§ 80e
(Vereinfachte Sorgfaltspflichten)

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

§ 80f
(Vereinfachungen bei der Kundenidentifizierung)

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu Absatz 3

Zu Nummer 4

Zu Artikel 5

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu Artikel 6

Zu Nummer 1

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Artikel 7

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu Artikel 8

Zu Artikel 9

Zu Artikel 10

Zu Artikel 11

Anlage
Stellungnahme des Nationalen Normenkontrollrates gem. § 6 Abs. 1 NKR-Gesetz vom 24. Januar 2008: NKR-Nr. 165: Entwurf eines Gesetzes zur Ergänzung der Bekämpfung der Geldwäsche und der Terrorismusfinanzierung


 
 
 


Drucksache 399/08

... Darüber hinaus können Gläubiger durch die vorgesehene Einschränkung der Haftung bei verzögerter Stellung des Insolvenzantrags unter engen Voraussetzungen gegenüber der jetzigen Rechtslage einen Anspruchsgegner im Hinblick auf einen Schadensersatzanspruch verlieren. Hierbei wird es sich jedoch um Einzelfälle handeln. Außerdem ist zu berücksichtigen, dass ein Schadensersatzanspruch gegenüber dem verantwortlich handelnden Mitglied des Vorstandes bestehen bleibt, sodass sich die Haftungsbeschränkung lediglich dann zu Lasten des Gläubigers auswirken kann, wenn dieses Mitglied des Vereinsvorstandes vermögenslos ist.



Drucksache 999/08

... (8) Die Entsorgung von Elektro- und Elektronik-Altgeräten kann durch Maßnahmen der einzeln handelnden Mitgliedstaaten nicht wirksam verbessert werden. Insbesondere kann die national uneinheitliche Anwendung des Grundsatzes der Herstellerverantwortung zu wesentlichen Unterschieden in der finanziellen Belastung der Wirtschaftsbeteiligten führen. Die Wirksamkeit der Recyclingkonzepte wird beeinträchtigt, wenn die Mitgliedstaaten bei der Entsorgung von Elektro- und Elektronik-Altgeräten unterschiedliche Strategien verfolgen. Aus diesem Grund sollten die maßgeblichen Kriterien auf Gemeinschaftsebene festgelegt werden.



Drucksache 96/2/08

... Die mit dem Gesetz zur weiteren Stärkung des bürgerschaftlichen Engagements herbeigeführten Änderungen des Einkommensteuerrechts sind danach ungeeignet, die ehrenamtliche Tätigkeit im Betreuungswesen weiter zu fördern. Eine solche Förderung ist wegen der überragenden Bedeutung der ehrenamtlichen Tätigkeit im Betreuungswesen aber dringend erforderlich. Ende 2005 standen bundesweit knapp 1,2 Millionen Menschen unter rechtlicher Betreuung. Gut 68 Prozent aller neu eingerichteten Betreuungen werden dabei ehrenamtlich geführt, darunter etwa 62 Prozent von Familienangehörigen und etwa 6 Prozent von freiwillig handelnden Dritten (gegenüber etwa 25 Prozent Berufsbetreuern und etwa 6 Prozent Vereins- und Behördenbetreuern). In einzelnen Ländern liegt die Quote der ehrenamtlichen Betreuer, die nicht aus der Familie des betreuten Menschen stammen, sogar deutlich über 10 Prozent. Dies zeigt, wie wichtig das Ehrenamt in diesem Lebensbereich ist und angesichts stetig weiter steigender Betreuungszahlen auch bleiben muss. Um das ehrenamtliche Engagement im Betreuungsbereich weiter zu fördern, ist die vom Bundesrat empfohlene gesetzliche Änderung der Besteuerung des Aufwendungsersatzes für ehrenamtliche Betreuungspersonen dringend geboten.



Drucksache 210/08

... "(3) Wenn eine Pflegekasse durch die gutachterlichen Feststellungen des Medizinischen Dienstes der Krankenversicherung (§ 18 Abs. 6) oder auf sonstige Weise feststellt, dass im Einzelfall Leistungen zur medizinischen Rehabilitation angezeigt sind, informiert sie unverzüglich den Versicherten sowie mit dessen Einwilligung den behandelnden Arzt und leitet mit Einwilligung des Versicherten eine entsprechende Mitteilung dem zuständigen Rehabilitationsträger zu. Die Pflegekasse weist den Versicherten gleichzeitig auf seine Eigenverantwortung und Mitwirkungspflicht hin. Soweit der Versicherte eingewilligt hat, gilt die Mitteilung an den Rehabilitationsträger als Antragstellung für das Verfahren nach § 14 des Neunten Buches. Die Pflegekasse ist über die Leistungsentscheidung des zuständigen Rehabilitationsträgers unverzüglich zu informieren. Sie prüft in einem angemessenen zeitlichen Abstand, ob entsprechende Maßnahmen durchgeführt worden sind; soweit erforderlich, hat sie vorläufige Leistungen zur medizinischen Rehabilitation nach § 32 Abs. 1 zu erbringen."



Drucksache 542/08

... 5. Familienname, Vornamen, Geburtsdatum und Anschrift in Deutschland des oder der verantwortlich Handelnden,

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 542/08




A. Problem und Ziel

B. Lösung

C. Alternativen

D. Finanzielle Auswirkungen

E. Sonstige Kosten

F. Bürokratiekosten

Gesetzentwurf

Entwurf

Abschnitt 1
Zielsetzung

§ 1
Zielsetzung

Abschnitt 2
Allgemeine Arbeitsbedingungen

§ 2
Allgemeine Arbeitsbedingungen

Abschnitt 3
Tarifvertragliche Arbeitsbedingungen

§ 3
Tarifvertragliche Arbeitsbedingungen

§ 4
Einbezogene Branchen

§ 5
Arbeitsbedingungen

§ 6
Besondere Regelungen

§ 7
Rechtsverordnung

§ 8
Pflichten des Arbeitgebers zur Gewährung von Arbeitsbedingungen

§ 9
Verzicht, Verwirkung

Abschnitt 4
Zivilrechtliche Durchsetzung

§ 10
Haftung des Auftraggebers

§ 11
Gerichtsstand

Abschnitt 5
Kontrolle und Durchsetzung durch staatliche Behörden Kontrolle und Durchsetzung durch staatliche Behörden; Auftragssperren durch öffentliche Auftraggeber

§ 12
Zuständigkeit

§ 13
Befugnisse der Behörden der Zollverwaltung und anderer Behörden

§ 14
Meldepflicht

§ 15
Erstellen und Bereithalten von Dokumenten

§ 16
Zusammenarbeit der in- und ausländischen Behörden

§ 17
Ausschluss von der Vergabe öffentlicher Aufträge

§ 18
Zustellung

§ 19
Bußgeldvorschriften

Abschnitt 6
Schlussvorschriften

§ 20
Evaluation

§ 21
Inkrafttreten, Außerkrafttreten

Begründung

A. Allgemeiner Teil

I. Gesetzesziel

II. Wesentlicher Inhalt

III. Gesetzgebungskompetenz

IV. Gesetzesfolgen

V. Auswirkungen von gleichstellungspolitischer Bedeutung

B. Besonderer Teil

Zu § 1

Zu § 2

Zu § 3

Zu § 4

Zu § 5

Zu § 6

Zu § 7

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu Absatz 3

Zu Absatz 4

Zu Absatz 5

Zu § 8

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu Absatz 3

Zu § 9

Zu § 10

Zu § 11

Zu § 12

Zu § 13

Zu § 14

Zu § 15

Zu § 16

Zu § 17

Zu § 18

Zu § 19

Zu § 20

Zu § 21

Anlage
Stellungnahme des Nationalen Normenkontrollrates gem. § 6 Abs. 1 NKR-Gesetz: Gesetz zur Gewährleistung angemessener Arbeitsbedingungen für grenzüberschreitend entsandte und für regelmäßig im Inland beschäftigte Arbeitnehmer und Arbeitnehmerinnen (Arbeitnehmer-Entsendegesetz – AEntG)


 
 
 


Drucksache 503/08

... . In Artikel 1 wird der Grundsatz der je nach behandeltem Thema relevanten Ebene verankert. Zu diesem Zweck wird die Zuständigkeit des Europäischen Betriebsrats auf länderübergreifende Fragen begrenzt und die Bestimmung des staatenübergreifenden Charakters wird von den aktuellen subsidiären Vorschriften auf Artikel ein übertragenen, damit er auf die vertraglich eingerichteten Europäischen Betriebsräte anwendbar ist. Es wird präzisiert, dass die zu behandelnden Fragen dann transnationalen Charakter aufweisen, wenn sie Auswirkungen in mindestens zwei Mitgliedstaaten haben können.



Drucksache 882/08

... Die Räumlichkeiten des Büros in Berlin, die in seinem Eigentum oder einer für das Büro handelnden Person stehen oder von ihnen gemietet oder gepachtet sind, sind von der Grundsteuer, der Versicherungsteuer und der Feuerschutzsteuer befreit. Der Erwerb eines Grundstückes in Berlin durch das Büro, das für dessen Nutzung für vergleichbare Aufgaben wie denen einer berufskonsularischen Vertretung bestimmt ist ist von der Grunderwerbsteuer befreit. Die Befreiungen nach den Sätzen 1 und 2 gelten nur, sofern diese Steuern nicht von einer Person zu entrichten sind, die mit dem Büro oder einer für das Büro handelnden Person Verträge geschlossen hat.



Drucksache 959/08

... (15) Die Zahlung des Gemeinschaftsbeitrags ist an den Abschluss einer allgemeinen Vereinbarung zwischen der im Namen der Europäischen Gemeinschaften handelnden Kommission und der spezifischen Durchführungsstruktur geknüpft, in der die Verwendung des Gemeinschaftsbeitrags im Einzelnen geregelt ist. Diese allgemeine Vereinbarung enthält die zum Schutz der finanziellen Interessen der Gemeinschaft notwendigen Bestimmungen.



Drucksache 821/08

... (c) Zu den zu behandelnden spezifischen Themen gehören:



Drucksache 827/08

... 6. die Dienste, bei denen ohne Einrichtung eines Zahlungskontos auf den Namen eines Zahlers oder eines Zahlungsempfängers ein Geldbetrag des Zahlers ausschließlich zur Übermittlung eines entsprechenden Betrags an den Zahlungsempfänger oder an einen anderen, im Namen des Zahlungsempfängers handelnden Zahlungsdienstleister entgegengenommen wird oder bei dem der Geldbetrag im Namen des Zahlungsempfängers entgegengenommen und diesem verfügbar gemacht wird (Finanztransfergeschäft).



Drucksache 333/08

... Die Bundesregierung möchte mit der Nationalen Stadtentwicklungspolitik Handelnde und Interessierte zum Thema Stadt zusammenbringen. Die Nationale Stadtentwicklungspolitik schafft Plattformen für einen lebendigen Austausch, thematisiert aktuelle stadtgesellschaftliche und städtebauliche Trends und greift beispielhafte Handlungs- und Lösungsansätze auf.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 333/08




Initiative zur Nationalen Stadtentwicklungspolitik

1. Bedeutung der Städte für Deutschland:

2. Ausgangspunkt der Nationalen Stadtentwicklungspolitik:

2.1 Die Leipzig Charta zur nachhaltigen europäischen Stadt

2.2 Nationale Stadtentwicklungspolitik:

2.2.1 Strategieelement Gute Praxis

Handlungsfeld Städtebauliche Sanierung und Entwicklung:

Handlungsfeld Erhaltung historischer Städte:

Handlungsfeld Sozial benachteiligte Stadtteile:

Handlungsfeld Stadtumbau Ost:

Handlungsfeld Stadtumbau West:

Handlungsfeld Lebendige Innenstädte:

Handlungsfeld Klimagerechte Stadt:

2.2.2 Projektreihe für Stadt und Urbanität

3. Ausblick: Themenschwerpunkte, Ziele und Handlungsansätze

Bürger für ihre Stadt aktivieren - Zivilgesellschaft:

Chancen schaffen und Zusammenhalt bewahren – soziale Stadt:

Die Stadt von morgen bauen – Klimaschutz und globale Verantwortung:

Städte besser gestalten – Baukultur:

Die Zukunft der Stadt ist die Region – Regionalisierung:

1. Abstimmungsprozesse verbessern:

2. Ressortübergreifend denken und handeln:

3. Mehr Bewusstsein für städtische Chancen und Handlungsmöglichkeiten schaffen:


 
 
 


Drucksache 98/08

... sehen in bestimmten Fällen die Behandlung von Tieren mit Insektiziden oder Repellentien vor. In Deutschland sind nicht für alle betroffenen Tierarten entsprechende Tierarzneimittel zugelassen. Den betroffenen Tierhaltern sollte Zugang zu Tierarzneimitteln ermöglicht werden, die für die zu behandelnden Tierarten zugelassen sind.



Drucksache 571/08

... Bei der Organisation der Sitzungen des Verwaltungsausschusses nach Artikel 195 Absatz 1 werden insbesondere der Umfang seiner Zuständigkeit, die Besonderheiten der zu behandelnden Themen und der Bedarf an einschlägigem Fachwissen berücksichtigt."



Drucksache 230/08

... Zwischen den Mitgliedstaaten wurde eine Reihe bilateraler Abkommen getroffen, deren Umsetzung sich allerdings als schwierig erwies. Hinzu kommt, dass das Ausbleiben eines unionsweiten grenzübergreifenden Vollzugs nicht nur mit Straffreiheit ausländischer Zuwiderhandelnder, für die kein bilaterales Abkommen besteht verbunden ist, sondern auch Inländer diskriminiert, die einen Verstoß gegen die Straßenverkehrsordnung begehen.



Drucksache 154/08

... Eine Misshandlung Schutzbefohlener durch Eltern und Personensorgeberechtigte, die sehenden Auges eine gewaltfreie Entwicklung gefährden kann, soll - unbeschadet des einschlägigen Straftatbestandes – für die handelnden Erwachsenen in verstärktem Maße auch aufenthaltsrechtliche Konsequenzen zur Folge haben.



Drucksache 479/08

... In dem Antrag müssen die Gründe für einen derartigen Beschluss und die darin zu behandelnden Fragen dargelegt werden.



>> Weitere Fundstellen >>

Suchbeispiele:


Informationssystem - umwelt-online
Internet

Das Informationssystem umfaßt alle bei umwelt-online implementierten Dateien zu den Umweltmedien/Bereichen: Abfall, Allgemeines, Anlagentechnik, Bau, Biotechnologie, Energienutzung, Gefahrgut, Immissionsschutz, Lebensmittel & Bedarfsgegenstände, Natur-, Pflanzen-, Tierschutz, Boden/Altlasten, Störfallprävention&Katastrophenschutz, Chemikalien, Umweltmanagement sowie Arbeitsschutz einschließlich des zugehörigen EU-Regelwerkes. Das Informationssystem wird kontinierlich entsprechend den Veröffentlichungen des Gesetzgebers aktualisiert.

Mit dem Lizenzerwerb wird die Nutzungsberechtigung des umwelt-online Informationssystems und die Nutzung des individuellen umwelt-online Rechtskatasters zum Nachweis der Rechtskonformität des Umweltmanagementsystems gemäß der DIN ISO 14001 bzw. der Ökoauditverordnung (EG)1221/2009, des Arbeitsschutzmanagementsystems gemäß OHSAS 18001 sowie des Energiemanagementsystems gemäß DIN ISO 50001 erworben.