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40 gefundene Dokumente zum Suchbegriff

"Handelsvolumens"


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Drucksache 156/1/13

... Der Hochfrequenzhandel hat in jüngerer Zeit eine zunehmend wichtigere Rolle auf den Finanzmärkten erlangt. Hierbei setzen Marktteilnehmer im elektronischen Handel algorithmische Handelsprogramme ein, die Kauf- und Verkaufssignale in extrem kurzen Abständen generieren und dabei nur äußerst kurze Haltefristen vorsehen. Schätzungen zufolge macht der Hochfrequenzhandel an deutschen Börsen mittlerweile mehr als 40 Prozent des gesamten Handelsvolumens aus.



Drucksache 156/13 (Beschluss)

... Der Hochfrequenzhandel hat in jüngerer Zeit eine zunehmend wichtigere Rolle auf den Finanzmärkten erlangt. Hierbei setzen Marktteilnehmer im elektronischen Handel algorithmische Handelsprogramme ein, die Kauf- und Verkaufssignale in extrem kurzen Abständen generieren und dabei nur äußerst kurze Haltefristen vorsehen. Schätzungen zufolge macht der Hochfrequenzhandel an deutschen Börsen mittlerweile mehr als 40 Prozent des gesamten Handelsvolumens aus.



Drucksache 607/12 (Beschluss)

... Zum anderen darf eine Erlaubnis nach dem KWG nur erteilt werden, wenn der Antragsteller seinen Sitz im Inland hat (§ 33 Absatz 1 Nummer 6) oder zumindest über eine inländische Zweigniederlassung verfügt (§ 53 Absatz 1 Satz 1). Ausgenommen sind lediglich Institute mit Sitz in der EU, die den so genannten europäischen Pass in Anspruch nehmen können. Dies hat zur Folge, dass ein nicht unerheblicher Teil der derzeitigen unmittelbaren und vor allem der mittelbaren Teilnehmer am Börsenhandel in Deutschland gezwungen wäre, zumindest eine Zweigniederlassung in Deutschland zu gründen, um die erforderliche KWG-Erlaubnis beantragen zu können. Angesichts der damit verbundenen Kosten besteht eine weit überwiegende Wahrscheinlichkeit, dass die betroffenen Unternehmen keine Zweigniederlassung errichten, sondern sich vom Finanzplatz Deutschland abwenden werden. Bereits die unmittelbaren Teilnehmer der Frankfurter Wertpapierbörse (beispielsweise mit Sitz in den USA, der Schweiz, Hongkong, Singapur sowie EU-ansässige, die nicht den europäischen Pass in Anspruch nehmen können), die von diesen negativen Folgen getroffen würden, repräsentieren nach Angaben der Deutschen Börse knapp 20 Prozent des Handelsvolumens an der Börse. An der Eurex Deutschland liegt deren Marktanteil danach noch darüber. Nicht absehbar, aber mit Sicherheit erheblich ist das Handelsvolumen von mittelbaren Marktteilnehmern, von denen erst recht zu erwarten ist, dass sie sich vom Finanzplatz Deutschland zurückziehen.

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Drucksache 607/12 (Beschluss)




1. Zum Gesetzentwurf allgemein:

2. Zu Artikel 1 Nummer 2a - neu - § 4 Absatz 5a - neu - BörsG

3. Zu Artikel 1 Nummer 2b - neu - § 6 Absatz 2 und 4 BörsG

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

4. Zu Artikel 1 Nummer 6 § 17 Absatz 4 BörsG

5. Zu Artikel 1 Nummer 11 - neu - § 39 Absatz 1 Satz 2 - neu - BörsG

6. Zu Artikel 1 Nummer 2, 7, 7a - neu - und 8 § 3 Absatz 4 Satz 1, § 19 Absatz 8a - neu -, § 19a - neu - und § 22 Absatz 1 Satz 1 BörsG

7. Zu Artikel 3 Nummer 6 § 33 Absatz 1a Satz 5 WpHG


 
 
 


Drucksache 606/12

... ein drittes Stimmrecht vorgesehen, soll die deutsche Aufsichtsbehörde, die für den Handelsplatz mit dem im abgelaufenen Kalenderjahr höchsten Volumen an Finanzinstrumenten, die an der betreffenden zentralen Gegenpartei abgerechnet wurden, zuständig ist, diese Stimme ausüben. Nimmt eine der genannten Behörden nicht an dem Aufsichtskollegium teil, sollen die zuständigen Behörden für die Handelsplätze in der Reihenfolge des Handelsvolumens die Stimmrechte ausüben, bis die vorgesehene Stimmenzahl ausgeschöpft ist.

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Drucksache 606/12




A. Problem und Ziel

B. Lösung

C. Alternativen

D. Haushaltsausgaben ohne Erfüllungsaufwand

E. Erfüllungsaufwand

E.1 Erfüllungsaufwand für Bürgerinnen und Bürger

E.2 Erfüllungsaufwand für die Wirtschaft

E.3 Erfüllungsaufwand der Verwaltung

F. Weitere Kosten

Gesetzentwurf

Entwurf

Artikel 1
Änderung des Kreditwesengesetzes

Siebenter Abschnitt

§ 53e
Inhaber bedeutender Beteiligungen

§ 53f
Aufsichtskollegien

§ 53g
Finanzmittelausstattung von zentralen Gegenparteien

§ 53h
Liquidität

§ 53i
Gewährung des Zugangs nach den Artikeln 7 und 8 der Verordnung (EU) Nr. 648/2012

§ 53j
Anzeigen; Verordnungsermächtigung

§ 53k
Auslagerung von Aktivitäten und Prozessen

§ 53l
Anordnungsbefugnis; Maßnahmen bei organisatorischen Mängeln

§ 53m
Inhalt des Zulassungsantrags

§ 53n
Maßnahmen zur Verbesserung der Finanzmittel und der Liquidität einer nach der Verordnung (EU) Nr. 648/2012 zugelassenen zentralen Gegenpartei

§ 64q
Übergangsvorschrift zum EMIR-Ausführungsgesetz

Artikel 2
Änderung des Wertpapierhandelsgesetzes

Abschnitt 3b
OTC-Derivate und Transaktionsregister.

Abschnitt 3b
OTC-Derivate und Transaktionsregister

§ 18
Überwachung des Clearings von OTC-Derivaten und Aufsicht über Transaktionsregister

§ 19
Mitteilungspflichten nichtfinanzieller Gegenparteien

§ 20
Prüfung der Einhaltung bestimmter Pflichten der Verordnung (EU) Nr. 648/2012

§ 48
Übergangsvorschrift zum EMIR-Ausführungsgesetz

Artikel 3
Änderung des Börsengesetzes

§ 50a
Bekanntmachung von Maßnahmen

Artikel 4
Änderung des Versicherungsaufsichtsgesetzes

§ 123g
Übergangsvorschrift zum EMIR-Ausführungsgesetz

Artikel 5
Änderung des Investmentgesetzes

Artikel 6
Änderung der Verordnung über die Erhebung von Gebühren und die Umlegung von Kosten nach dem Finanzdienstleistungsaufsichtsgesetz

Artikel 7
Änderung des Einführungsgesetzes zur Insolvenzordnung

Artikel 102b
Durchführung der Verordnung (EU) Nr. 648/2012

§ 1
Ausfallbestimmungen von zentralen Gegenparteien

§ 2
Unanfechtbarkeit; Nachteilsausgleich

Artikel 8
Inkrafttreten

Begründung

A. Allgemeiner Teil

II. Gesetzgebungskompetenz

III. Vereinbarkeit mit dem Recht der Europäischen Union

IV. Nachhaltigkeitsprüfung

V. Gleichstellungspolitische Bedeutung

VI. Haushaltsausgaben ohne Erfüllungsaufwand

VII. Erfüllungsaufwand

VIII. Weitere Kosten

B. Besonderer Teil

Zu Artikel 1

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Nummer 3

Zu Nummer 4

Zu Nummer 5

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Nummer 6

Zu Nummer 7

Zu Nummer 8

Zu Nummer 9

Zu Nummer 10

Zu Nummer 11

Zu Nummer 12

Zu Nummer 13

Zu Nummer 14

Zu § 53e

Zu § 53f

Zu § 53g

Zu § 53h

Zu § 53i

Zu § 53j

Zu § 53k

Zu § 53l

Zu § 53m

Zu § 53n

Zu Nummer 15

Zu Nummer 16

Zu Nummer 17

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Nummer 18

Zu Nummer 19

Zu Nummer 20

Zu Nummer 21

Zu Artikel 2

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu § 18

Zu § 19

Zu § 20

Zu Nummer 3

Zu Nummer 4

Zu Nummer 4

Zu Nummer 4

Zu Nummer 5

Zu Nummer 6

Zu Artikel 3

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu Nummer 3

Zu Nummer 4

Zu Nummer 5

Zu Artikel 4

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu Nummer 3

Zu Artikel 5

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu Nummer 3

Zu Artikel 6

Zu Nummer 2

Zu Artikel 7

Zu § 1

Zu § 2

Zu Artikel 8

Anlage
Stellungnahme des Nationalen Normenkontrollrates gem. § 6 Abs. 1 NKR-Gesetz: NKR-Nr. 2308: Ausführungsgesetz zur Verordnung (EU) Nr. 648/2012 über OTC-Derivate, zentrale Gegenparteien und Transaktionsregister (EMIR-Ausführungsgesetz)

I. Zusammenfassung:

II. Im Einzelnen:


 
 
 


Drucksache 607/2/12

... Zum anderen darf eine Erlaubnis nach dem KWG nur erteilt werden, wenn der Antragsteller seinen Sitz im Inland hat (§ 33 Absatz 1 Nummer 6) oder zumindest über eine inländische Zweigniederlassung verfügt (§ 53 Absatz 1 Satz 1). Ausgenommen sind lediglich Institute mit Sitz in der EU, die den so genannten europäischen Pass in Anspruch nehmen können. Dies hat zur Folge, dass ein nicht unerheblicher Teil der derzeitigen unmittelbaren und vor allem der mittelbaren Teilnehmer am Börsenhandel in Deutschland gezwungen wäre, zumindest eine Zweigniederlassung in Deutschland zu gründen, um die erforderliche KWG-Erlaubnis beantragen zu können. Angesichts der damit verbundenen Kosten besteht eine weit überwiegende Wahrscheinlichkeit, dass die betroffenen Unternehmen keine Zweigniederlassung errichten, sondern sich vom Finanzplatz Deutschland abwenden werden. Bereits die unmittelbaren Teilnehmer der Frankfurter Wertpapierbörse (beispielsweise mit Sitz in den USA, der Schweiz, Hongkong, Singapur sowie EU-ansässige, die nicht den europäischen Pass in Anspruch nehmen können), die von diesen negativen Folgen getroffen würden, repräsentieren nach Angaben der Deutschen Börse knapp 20 Prozent des Handelsvolumens an der Börse. An der Eurex Deutschland liegt deren Marktanteil danach noch darüber. Nicht absehbar, aber mit Sicherheit erheblich ist das Handelsvolumen von mittelbaren Marktteilnehmern, von denen erst recht zu erwarten ist, dass sie sich vom Finanzplatz Deutschland zurückziehen.

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Drucksache 607/2/12




Zu Artikel 1 Nummer 2


 
 
 


Drucksache 398/11

... Die Kontrolle der Ausfuhr von Gütern mit doppeltem Verwendungszweck, d.h. Gütern, die sowohl für zivile als auch für militärische Zwecke verwendet werden können („dual use“), steht im Vordergrund der internationalen Bemühungen um Nichtverbreitung. Ausfuhrkontrollen werden bei Gütern mit doppeltem Verwendungszweck zu Sicherheitszwecken durchgeführt; dies geschieht durch handelspolitische Maßnahmen, die für den Export solcher Güter in Drittländer eine Genehmigung vorschreiben. Aufgrund des hochtechnologischen Charakters dieser Waren und Technologien sowie wegen ihres beträchtlichen Handelsvolumens ist der Dual-Use-Bereich von entscheidender Bedeutung für die Bestrebungen der EU im Hinblick auf Innovation und Wettbewerbsfähigkeit.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 398/11




1. Einleitung

2. Zweck des Grünbuchs

3. Aufbau dieses Grünbuchs

4. EU-Ausfuhrkontrollen in einer WELT des Wandels

4.1. Bedeutung des Dual-Use-Bereichs für die Wirtschaft der EU

4.2. Kontrolle der Ausfuhr von Gütern mit doppeltem Verwendungszweck in einer sich entwickelnden Welt

4.3. Unterschiede in den nationalen Ansätzen zur Ausfuhrkontrolle von Gütern mit doppeltem Verwendungszweck

4.4. Gleiche Ausgangschancen für EU-Ausführer

5. Kontrolle der Ausfuhr von Gütern mit doppeltem Verwendungszweck durch die EU NACH der Verordnung 428/2009

5.1. Überblick über das Ausfuhrkontrollsystem der EU für Güter mit doppeltem Verwendungszweck

5.2. Die vorliegenden Genehmigungsarten

5.3. „Catch-all“-Kontrollen

5.4. Durchfuhr- und Vermittlungskontrollen

5.5. Weitere von den Mitgliedstaaten eingeführte Kontrollen

5.6. Kriterien für die Entscheidung über eine Ausfuhrgenehmigung

5.7. Genehmigungsverweigerungen

5.8. Kontrollen der Verbringung innerhalb der EU

5.9. EU-Kontrollliste

6. Die Entwicklung der Dual-Use-Ausfuhrkontrollen in der EU

6.1. Auf dem Weg zu einem neuen Modell der EU-Ausfuhrkontrolle

6.2. Strategisches Ziel und risikoorientierte EU-Ausfuhrkontrollen

6.3. Künftige Organisation der EU-Ausfuhrkontrollen

6.4. Gemeinsame Risikobewertung und angemessene Überprüfungsverfahren

6.5. Systematischer Informationsaustausch

6.6. Ausweitung des Geltungsbereichs der Allgemeinen Ausfuhrgenehmigungen der EU

6.7. Ein gemeinsamer Ansatz für „Catch-all“-Kontrollen

6.8. Auf dem Weg zu einem vollständig integrierten Binnenmarkt für Güter mit doppeltem Verwendungszweck

6.9. Verbesserte Durchsetzung der Ausfuhrkontrollen

7. Fazit

7.1. Nächste Schritte

7.2. Konsultationsfrist

7.3. Veröffentlichung von Stellungnahmen


 
 
 


Drucksache 56/10

... D. in der Erwägung, dass der Welthandel von der Wirtschaftskrise angesichts eines Handelsvolumens, das noch stärker zurückging als die weltweite Produktion, besonders schwer getroffen wurde,

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Drucksache 56/10




DDA (Doha-Entwicklungsagenda)

3 Landwirtschaft

Marktzugang für nicht landwirtschaftliche Produkte NAMA

3 Dienstleistungen

Reform der WTO

Vertrag von Lissabon


 
 
 


Drucksache 419/09

... 26. betont, dass Papua-Neuguinea und die Republik Fidschi-Inseln bislang die einzigen Staaten in der Pazifikregion sind, die dem Abkommen beigetreten sind, während sich die anderen Mitgliedstaaten der pazifischen Regionalgruppe aufgrund ihres geringen Handelsvolumens mit der Europäischen Union dafür entschieden haben, nicht zu unterzeichnen;



Drucksache 339/09

... geht davon aus, dass das Wirtschaftswachstum in den Entwicklungsländern 2009 nur noch 3,2 % erreichen wird, gegenüber 6,3 % im Jahr 2008 und 7,9 % im Jahr 2007. Als weitere direkte Folge des Einbruchs der Weltwirtschaft ist ein Schrumpfen des Welthandelsvolumens zu verzeichnen. Aufgrund der sinkenden Nachfrage nach Rohstoffen und des damit einhergehenden Preisverfalls werden die Entwicklungsländer drastische Einbußen bei den Exporterlösen, eine Verschlechterung der Außenbilanzen und geringere Einnahmen hinnehmen müssen. Entwicklungsländer, die Nettoexporteure von Rohstoffen sind, werden am härtesten vom Absturz der Rohstoffpreise getroffen, während die Nettoimporteure dadurch entlastet werden. Prognosen der Weltbank zufolge droht den Entwicklungsländern in diesem Jahr eine Finanzierungslücke von 270 bis 700 Mrd. USD.



Drucksache 911/09

... G. unter Hinweis darauf, dass die Volkswirtschaften der südlichen und östlichen Mittelmeerländer in hohem Maße vom Außenhandel abhängig sind; in der Erwägung, dass etwa 50 % ihres Handelsvolumens in die Europäische Union geht, auch wenn es nur 8 % des Außenhandels der Europäischen Union ausmacht, wobei die Bilanz für die Europäische Union positiv ausfällt; unter Hinweis darauf, dass die Exportstrukturen der südlichen und östlichen Mittelmeerländer in äußerst geringem Maße diversifiziert sind und die betreffenden Länder nach wie vor auf Bereiche spezialisiert sind, die wenig Wachstum erbringen,



Drucksache 686/08

... 31. betont im Zusammenhang mit den Verhandlungen über das Freihandelsabkommen zwischen der Europäischen Union und Indien die Bedeutung der Partnerschaft mit Indien und die Notwendigkeit eines ehrgeizigen Abkommens mit substanziellen und umfassenden Verpflichtungen und möglichst geringen Beschränkungen des Zugangs zum indischen Markt für alle Arten der Dienstleistungserbringung; betont, dass die Liberalisierung des Handels mit Dienstleistungen gemäß der Bedingung eines beträchtlichen Geltungsbereichs nach Artikel V des GATS mindestens 90 % sowohl des Sektors als auch des Handelsvolumens betreffen sollte; weist darauf hin, dass die Beschränkungen vor allem Finanzdienstleistungen, Wertpapiere, Rechnungswesen, Telekommunikationen, Vertrieb, Post- und Kurierdienste sowie juristische Dienstleistungen betreffen;

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Drucksache 686/08




Allgemeine Bemerkungen

Die Doha-Entwicklungsrunde und GATS

Bilaterale und regionale Abkommen

Sektorspezifische Fragen


 
 
 


Drucksache 952/07

... 4. vertritt die Auffassung, dass der zunehmende Handel als günstiger Faktor für das Wirtschaftswachstum und das Wohlergehen der Bürger zu gelten hat, soweit die Probleme des Klimawandels berücksichtigt werden; ist darüber besorgt, dass die Zunahme des Handelsvolumens in erheblichem Ausmaß zum Klimawandel beiträgt, und ist der Auffassung, dass deshalb die Handelspolitik zur Lösung der Probleme beitragen muss; betont, dass die Europäische Union angesichts des wachsenden Konsenses darüber, dass der Klimawandel dringend bekämpft werden muss, in zunehmendem Umfang handels- und investitionspolitische Maßnahmen treffen muss, aus denen sich wirtschaftliche Anreize zur Erfüllung klimaschutzpolitischer Ziele ergeben betont, dass die Europäische Union entsprechende Regeln unter Umständen einsetzen muss, um mit wirtschaftlichen Mitteln von klimaschädlichen Aktivitäten abzuschrecken was jedoch nicht als Vorwand dafür genommen werden darf, protektionistische Maßnahmen zum Nachteil von Entwicklungsländern zu treffen;



Drucksache 375/06

... O. in der Erwägung, dass die Entwicklungsländer einen erheblichen Anteil ihres Außenhandelsvolumens mit Industrieerzeugnissen erwirtschaften, aber in ihren gegenseitigen Handelsbeziehungen auf hohe Zollschranken stoßen, so dass der Marktzugang für nichtlandwirtschaftliche Erzeugnisse (NAMA) nicht nur der Europäischen Union, sondern auch den Entwicklungsländern bedeutende Handelsgewinne verspricht,



Drucksache 917/06

... . Schutzmaßnahmen unterscheiden sich von den beiden anderen Maßnahmentypen darin, dass sie nicht auf die Beseitigung unlauterer Handelspraktiken ausgerichtet sind, sondern auf Änderungen des Handelsvolumens, die so unvermittelt und in solchem Umfang erfolgen, dass von den Herstellern in der EU nicht erwartet werden kann, dass sie sich an die veränderten Handelsströme anpassen. In solchen Situationen erlauben die Regeln der WTO und der EU kurzfristige Einfuhrbeschränkungen, um die Wirtschaft kurzfristig zu entlasten und ihr die Möglichkeit zu geben, sich an diese sprunghafte Veränderung anzupassen. Diese Atempause ist an die klare Verpflichtung zur Umstrukturierung geknüpft.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 917/06




Das globale Europa

3 Einleitung

Kasten 1: Die handelspolitischen Schutzinstrumente der EU

TEIL 1. Welche Rolle spielen handelspolitische Schutzmaßnahmen in einer globalen Wirtschaft?

TEIL 2. Abwägung verschiedener EU-Interessen in Untersuchungen über handelspolitische Schutzmaßnahmen

Kasten 2: Antidumpingmaßnahmen gegen Lederschuhe – eine Fallstudie vom August 2006

2.1. Die Prüfung des Interesses der Gemeinschaft.

2.2. Interesse der Gemeinschaft – Nutzung der Prüfung für die Feinabstimmung handelspolitischer Schutzmaßnahmen.

2.3. Zeitpunkt der Prüfung des Interesses der Gemeinschaft.

2.4. Prüfung der Lebensfähigkeit des Wirtschaftszweigs.

TEIL 3. Einleitung und Durchführung von Untersuchungen

3.1. Frühzeitige Konsultationen mit den Ausfuhrländern.

3.2. Anwendung von Antisubventionsmaßnahmen in Ländern, die sich im Übergang zur Marktwirtschaft befinden.

3.3. Vorschriften über die Zulässigkeit von Anträgen.

3.4. Geringfügigkeitsschwelle für Dumping, Subventionierung und Schädigung.

3.5. Berechnung der Dumpingspanne.

3.6. Behandlung neuer Ausführer.

3.7. Umstrukturierungspläne.

3.8. Beteiligung kleiner und mittlerer Unternehmen.

TEIL 4. Form, Zeitpunkt und Dauer handelspolitischer Schutzmaßnahmen

4.1. Zeitpunkt vorläufiger Maßnahmen.

4.2. Form, Zeitpunkt und Dauer von Maßnahmen.

4.3. Erstattung von Zöllen nach Überprüfungen wegen bevorstehenden Außerkrafttretens.

4.4. Höhere Schwellen für Überprüfungen wegen bevorstehenden Außerkrafttretens.

TEIL 5. Transparenz der Untersuchungen im Zusammenhang mit handelspolitischen Schutzmaßnahmen

5.1. Anhörungsbeauftragter.

5.2. Öffentliche Anhörungen vor Entscheidungen über die landesweite Zuerkennung des Marktwirtschaftsstatus.

5.3. Gleicher Informationsstand für alle.

5.4. Besserer Zugang zu nicht vertraulichen Informationen.

TEIL 6. Institutionelle Regelung


 
 
 


Drucksache 291/18 PDF-Dokument



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