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"Handwerke"
Drucksache 4/08
Gesetzentwurf der Bundesregierung
Entwurf eines Gesetzes zur Reform des Erbschaftsteuer- und Bewertungsrechts (Erbschaftsteuerreformgesetz - ErbStRG )
... Der Abzugsbetrag von 150.000 Euro soll eine Wertermittlung und aufwändige Überwachung von Klein- und Kleinstfällen (z.B. Kleinhandel, kleinere Handwerker oder auch Betriebe der Land- und Forstwirtschaft) unterhalb des Grenzwerts ersparen. Bei größeren Betrieben tritt dieser Vereinfachungseffekt in den Hintergrund. Es ist deshalb angemessen den Abzugsbetrag abzuschmelzen. Ab einem gemeinen Wert des Betriebsvermögens von 450.000 Euro beträgt der Abzugsbetrag 0 Euro.
A. Problem und Ziel
B. Lösung
C. Alternativen
D. Finanzielle Auswirkungen auf die öffentlichen Haushalte
E. Sonstige Kosten
F. Bürokratiekosten
Gesetzentwurf
Artikel 1 Änderung des Erbschaftsteuer- und Schenkungsteuergesetzes
Artikel 2 Änderung des Bewertungsgesetzes
Artikel 3 Rückwirkende Anwendung des durch dieses Gesetz geänderten Erbschaftsteuer- und Bewertungsrechts
Artikel 4 Änderung des Baugesetzbuchs
Artikel 5 Inkrafttreten, Außerkrafttreten
Begründung
A. Allgemeiner Teil
1. Zielsetzung
2. Maßnahmen
3. Gesetzgebungskompetenz
4. Preis- und Kostenwirkungen
5. Auswirkungen auf die öffentlichen Haushalte
6. Gleichstellungspolitische Relevanzprüfung
7. Finanzielle Auswirkungen
B. Besonderer Teil
Zu Artikel 1
Zu Nummer 1
Zu Nummer 2
Zu Buchstabe a
Zu Buchstabe b
Zu Nummer 3
Zu Nummer 4
Zu Buchstabe a
Zu Buchstabe b
Zu Nummer 5
Zu Nummer 6
Zu Buchstabe a
Zu Buchstabe b
Zu Nummer 7
Zu Nummer 8
Zu Buchstabe a
Zu Buchstabe b
Zu Buchstabe c
Zu Nummer 9
Zu Absatz 1
Zu Absatz 2
Zu Absatz 3
Zu Absatz 4
Zu Absatz 5
Zu Absatz 6
Zu Absatz 7
Zu Nummer 10
Zu Buchstabe a
Zu Buchstabe b
Zu Buchstabe c
Zu Buchstabe d
Zu Nummer 11
Zu Absatz 1
Zu Absatz 2
Zu Absatz 3
Zu Absatz 4
Zu Absatz 5
Zu Absatz 6
Zu Absatz 7
Zu Absatz 8
Zu Absatz 9
Zu Nummer 12
Zu § 13b
Zu Absatz 1
Zu Absatz 2
Zu Absatz 3
Zu Absatz 4
Zu § 13c
Zu Nummer 13
Zu Nummer 14
Zu Nummer 15
Zu Nummer 16
Zu Nummer 17
Zu Nummer 18
Zu Nummer 19
Zu Nummer 20
Zu Nummer 20
Zu Buchstabe a
Zu Buchstabe b
Zu Nummer 22
Zu Nummer 23
Zu Nummer 24
Zu den Nummern 25 bis 27
Zu Nummer 28
Zu Buchstabe a
Zu Buchstabe b
Zu Artikel 2
Zu Nummer 1
Zu Nummer 2
Zu Nummer 3
Zu Nummer 4
Zu Nummer 5
Zu Nummer 6
Zu Nummer 7
Zu Nummer 8
Zu Absatz 1
Zu Absatz 2
Zu Nummer 9
Zu Nummer 10
Zu Buchstabe a
Zu Buchstabe b
Zu Buchstabe c
Zu Nummer 11
Zu Nummer 12
Zu Nummer 13
Zu Nummer 14
Zu Teil A (Allgemeines)
Zu § 157
Zu Teil B (Land- und forstwirtschaftliches Vermögen)
Zu den Vorschriften im Einzelnen
Zu § 158
Zu Absatz 1
Zu Absatz 2
Zu Absatz 3
Zu Absatz 4
Zu Absatz 5
Zu § 159
Zu Absatz 1
Zu Absatz 2
Zu Absatz 3
Zu § 160
Zu Absatz 1
Zu Absatz 2
Zu Absatz 3
Zu Absatz 4
Zu Absatz 5
Zu Absatz 6
Zu Absatz 7
Zu Absatz 8
Zu Absatz 9
Zu § 161
Zu Absatz 1
Zu Absatz 2
Zu § 162
Zu Absatz 1
Zu Absatz 2
Zu Absatz 3
Zu § 163
Zu Absatz 1
Zu Absatz 2
Zu Absatz 3
Zu Absatz 4
Zu Absatz 5
Zu Absatz 6
Zu Absatz 7
Zu § 164
Zu Absatz 1
Zu Absatz 2
Zu Absatz 3
Zu Absatz 4
Zu § 165
Zu Absatz 1
Zu Absatz 2
Zu Absatz 3
Zu § 166
Zu Absatz 1
Zu Absatz 2
Zu § 167
Zu Absatz 1
Zu Absatz 2
Zu Absatz 3
Zu § 168
Zu § 169
Zu § 170
Zu § 171
Zu § 172
Zu § 173
Zu § 174
Zu Absatz 1
Zu Absatz 2
Zu Absatz 3
Zu § 175
Zu Absatz 1
Zu Absatz 1
Zu Absatz 2
Zu Teil C (Grundvermögen)
Zu § 176
Zu § 177
Zu § 178
Zu § 179
Zu § 180
Zu § 181
Zu Absatz 1
Zu Absatz 2
Zu Absatz 3
Zu Absatz 4
Zu Absatz 5
Zu Absatz 6
Zu Absatz 7
Zu Absatz 8
Zu Absatz 9
Zu § 182
Zu Absatz 1
Zu Absatz 2
Zu Absatz 3
Zu Absatz 4
Zu Absatz 5
Zu § 183
Zu § 184
Zu § 185
Zu § 186
Zu § 187
Zu Nummer 15
Zu § 188
Zu § 189
Zu Nummer 16
Zu Artikel 3
Zu Absatz 1
Zu Absatz 2
Zu Absatz 3
Zu Artikel 4
Zu Nummer 1
Zu Nummer 2
Zu Nummer 3
Zu Nummer 4
Zu Nummer 5
Zu Artikel 5
Drucksache 173/08 (Beschluss)
Stellungnahme des Bundesrates
Entwurf eines Gesetzes zur Neuregelung des Schornsteinfegerwesens
... Der Bundesrat bekennt sich zu der Verantwortung, dem Schornsteinfegerhandwerk einen gleitenden Übergang in einen wettbewerblich organisierten Markt für Kehr- und Überprüfungsarbeiten zu ermöglichen. Dem dienen die im Gesetzentwurf enthaltenen Übergangsfristen. Auf der Basis des fristgebunden fortbestehenden Kehrbezirks können die Bezirksschornsteinfegermeister und ihre Betriebe die Voraussetzungen für ein späteres Bestehen im Wettbewerb schaffen.
1. Zu Artikel 1 SchfHwG und Artikel 2 SchfG
2. Zu Artikel 1 SchfHwG , Artikel 2 SchfG , Artikel 3 SGB VI und Artikel 4 Inkrafttreten, Außerkrafttreten
3. Zu Artikel 1 § 1 Abs. 1 Satz 1 SchfHwG
4. Zu Artikel 1 § 1 Abs. 1 Satz 2 Nr. 1 SchfHwG
5. Zu Artikel 1 § 1 Abs. 1 Satz 3 SchfHwG
Zu Buchstabe a
Zu Buchstabe b
6. Zu Artikel 1 § 2 Abs. 2 SchfHwG
7. Zu Artikel 1 § 3 Abs. 1 Satz 4 SchfHwG
8. Zu Artikel 1 § 5 Abs. 1 Satz 2 SchfHwG
9. Zu Artikel 1 § 5 Abs. 2 SchfHwG
10. Zu Artikel 1 § 8 Abs. 2 Satz 2 - neu - und Satz 3 - neu -, § 9 Abs. 3 Nr. 8 - neu - SchfHwG Artikel 2 Nr. 2a - neu - § 3 Abs. 3 - neu - SchfG
11. Zu Artikel 1 § 9 Abs. 2 SchfHwG
12. Zu Artikel 1 § 14 Abs. 1 Satz 2 - neu - SchfHwG
13. Zu Artikel 1 § 14 Abs. 1 SchfHwG
14. Zu Artikel 1 § 16 Satz 1 und 2 und § 18 Abs. 2 Satz 1 SchfHwG , Artikel 2 Nr. 9 Buchst. a Doppelbuchst. cc1 - neu - § 13 Abs. 1 Nr. 9 SchfG
Zu Buchstabe a
Zu Buchstabe a
Zu Buchstabe a
Zu Buchstabe b
15. Zu Artikel 1 § 16 SchfHwG
16. Zu Artikel 1 § 19 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 SchfHwG
17. Zu Artikel 1 § 25 Abs. 2 Satz 1 SchfHwG
18. Zu Artikel 2 Nr. 3 § 5 SchfG
19. Zu Artikel 2 Nr. 9 Buchstabe b § 13 Abs. 3 SchfG
Drucksache 753/08 (Beschluss)
Stellungnahme des Bundesrates
Entwurf eines Gesetzes zur Förderung von Familien und haushaltsnahen Dienstleistungen (Familienleistungsgesetz -FamLeistG)
... In die Steuerermäßigung werden für die Inanspruchnahme von haushaltsnahen Dienstleistungen, Pflege- und Betreuungsleistungen sowie Handwerkerleistungen bisher nur die Arbeitskosten einbezogen (§ 35a Abs. 2 Satz 3
1. Zu Artikel 1 Nr. 1 Buchstabe b, 3, 4, 5, 6, 9, 11, 13, 14, 15 und 16 §§ 9, 9a, 9c, 10, 26a, 33, 35a, 37, 39a und 50 EStG
2. Zu Artikel 1 Nr. 13 § 35a EStG
4. Zu Artikel 3 Nr. 2 § 24a Satz 3 SGB II Artikel 4 § 31 Abs. 4 - neu - SGB XII
Artikel 4 Änderung des Zwölften Buches Sozialgesetzbuch
5. Zu Artikel 5a - neu - Finanzausgleichsgesetz
Artikel 5a Änderung des Gesetzes über den Finanzausgleich zwischen Bund und Ländern
6. Zum Gesetzentwurf allgemein
7. Zum Gesetzentwurf allgemein
Drucksache 924/08
Gesetzesbeschluss des Deutschen Bundestages
Gesetz zur Förderung von Familien und haushaltsnahen Dienstleistungen (Familienleistungsgesetz - FamLeistG )
... § 35a Steuerermäßigung bei Aufwendungen für haushaltsnahe Beschäftigungsverhältnisse, haushaltsnahe Dienstleistungen und Handwerkerleistungen
Gesetz
Artikel 1 Änderung des Einkommensteuergesetzes
Abschnitt 4b Kinderbetreuungskosten
§ 9c Kinderbetreuungskosten
§ 35a Steuerermäßigung bei Aufwendungen für haushaltsnahe Beschäftigungsverhältnisse, haushaltsnahe Dienstleistungen und Handwerkerleistungen
Artikel 2 Änderung des Bundeskindergeldgesetzes
Artikel 3 Änderung des Zweiten Buches Sozialgesetzbuch
§ 24a Zusätzliche Leistung für die Schule
Artikel 4 Änderung des Zwölften Buches Sozialgesetzbuch
§ 28a Zusätzliche Leistung für die Schule
Artikel 5 Änderung des Solidaritätszuschlagsgesetzes 1995
Artikel 6 Neubekanntmachung des Bundeskindergeldgesetzes
Artikel 7 Änderung des Steuerberatungsgesetzes
Artikel 8 Inkrafttreten
Drucksache 753/1/08
Empfehlungen der Ausschüsse
Entwurf eines Gesetzes zur Förderung von Familien und haushaltsnahen Dienstleistungen (Familienleistungsgesetz - FamLeistG )
... Die Sätze 1 und 1a sind für die Inanspruchnahme von Handwerkerleistungen für Renovierungs-, Erhaltungs- und Modernisierungsmaßnahmen, mit Ausnahme der nach dem CO
1. Zu Artikel 1 Nr. 1 Buchstabe b, 3, 4, 5, 6, 9, 11, 13, 14, 15 und 16 §§ 9, 9a, 9c, 10, 26a, 33, 35a, 37, 39a und 50 EStG
2. Zu Artikel 1 Nr. 13 § 35a Abs. 2 Satz 1, Satz 1a - neu - und Satz 3 - neu -sowie Abs. 3, Abs. 4 Satz 1 und Abs. 5 Satz 1 bis 3 EStG
Zu Buchstabe a
Zu Buchstabe a
3. Zu Artikel 1 Nr. 13 § 35a EStG
4. Zu Artikel 3 Nr. 2 § 24a Satz 1 SGB II
5. Zu Artikel 3 Nr. 2 § 24a Satz 3 SGB II
3 6.
Artikel 4 Änderung des Zwölften Buches Sozialgesetzbuch
7. Zu Artikel 5a - neu - Finanzausgleichsgesetz
Artikel 5a Änderung des Gesetzes über den Finanzausgleich zwischen Bund und Ländern
8. Zum Gesetzentwurf allgemein
Drucksache 765/1/08
Empfehlungen der Ausschüsse
Vorschlag für eine Richtlinie des Europäischen Parlaments und des Rates über Rechte der Verbraucher KOM (2008) 614 endg.; Ratsdok. 14183/08
... " nicht. Auch Handwerker üben ein Gewerbe aus, der Hobbyhandwerker soll sicherlich nicht den Verbraucherschutz verlieren.
Zum Richtlinienvorschlag im Allgemeinen
Zu einzelnen Aspekten des Richtlinienvorschlags:
Zu Kapitel I Gegenstand, Begriffsbestimmungen und Geltungsbereich :
Zu Kapitel II Information der Verbraucher :
Zu Kapitel III Information der Verbraucher und Widerrufsrecht bei Fernabsatzverträgen und außerhalb von Geschäftsräumen geschlossenen Verträgen :
Einführung eines einheitlichen Musters für Widerrufsbelehrungen:
Ausnahmekatalog zum Widerrufsrecht:
Zu Kapitel IV Sonstige Verbraucherrechte in Bezug auf Kaufverträge :
Zu Kapitel V Verbraucherrechte in Bezug auf Vertragsklauseln :
Drucksache 753/08
Gesetzentwurf der Bundesregierung
Entwurf eines Gesetzes zur Förderung von Familien und haushaltsnahen Dienstleistungen (Familienleistungsgesetz - FamLeistG )
... § 35a Steuerermäßigung bei Aufwendungen für haushaltsnahe Beschäftigungsverhältnisse, haushaltsnahe Dienstleistungen und Handwerkerleistungen
A. Problem und Ziel
B. Lösung
C. Alternativen
D. Finanzielle Auswirkungen auf die öffentlichen Haushalte
E. Sonstige Kosten
F. Bürokratiekosten
Gesetzentwurf
Entwurf
Artikel 1 Änderung des Einkommensteuergesetzes
Abschnitt 4b Kinderbetreuungskosten
§ 9c Kinderbetreuungskosten
§ 35a Steuerermäßigung bei Aufwendungen für haushaltsnahe Beschäftigungsverhältnisse, haushaltsnahe Dienstleistungen und Handwerkerleistungen
Artikel 2 Änderung des Bundeskindergeldgesetzes
Artikel 3 Änderung des Zweiten Buches Sozialgesetzbuch
§ 24a Zusätzliche Leistung für die Schule
Artikel 4 Änderung des Zwölften Buches Sozialgesetzbuch
§ 28a Zusätzliche Leistung für die Schule
Artikel 5 Änderung des Solidaritätszuschlagsgesetzes 1995
Artikel 6 Neubekanntmachung des Bundeskindergeldgesetzes
Artikel 7 Inkrafttreten
Begründung
A. Allgemeiner Teil
Gleichstellungspolitische Relevanzprüfung
Sonstige Kosten
Finanzielle Auswirkungen
a Steuermehr- / -mindereinnahmen
b Andere
3 Bürokratiekosten
a Unternehmen
b Bürgerinnen und Bürger
c Verwaltung
B. Besonderer Teil
Zu Artikel 1
Zu Nummer 1
Zu Buchstabe a
Zu Buchstabe b
Zu Buchstabe c
Zu Nummer 2
Zu Nummer 3
Zu Nummer 4
Zu Nummer 5
Zu Absatz 1
Zu Absatz 2
Zu Absatz 3
Zu Nummer 6
Zu Nummer 7
Zu Nummer 8
Zu Nummer 9
Zu Nummer 10
Zu Nummer 11
Zu Nummer 12
Zu Buchstabe a
Zu Buchstabe b
Zu Buchstabe c
Zu Buchstabe d
Zu Nummer 13
Zu Nummer 14
Zu Nummer 15
Zu Nummer 16
Zu Nummer 17
Zu Nummer 18
Zu Artikel 2
Zu Nummer 1
Zu Nummer 2
Zu Buchstabe a
Zu Buchstabe b
Zu Nummer 3
Zu Artikel 3
Zu Nummer 1
Zu Nummer 2
Zu Artikel 4
Zu Nummer 1
Zu Nummer 2
Zu Nummer 3
Zu Artikel 5
Zu Nummer 1
Zu Nummer 2
Zu Artikel 6
Zu Artikel 7
Zu Absatz 1
Zu Absatz 2
Anlage Stellungnahme des Nationalen Normenkontrollrates gem. § 6 Abs. 1 NKR-Gesetz: NKR-Nr. 733: Entwurf für ein Gesetz zur Förderung von Familien und haushaltsnahen Dienstleistungen
Drucksache 616/08 (Beschluss)
Beschluss des Bundesrates
Gesetz zur Sicherung von Werkunternehmeransprüchen und zur verbesserten Durchsetzung von Forderungen (Forderungssicherungsgesetz - FoSiG )
... "Der Bundesrat begrüßt, dass der Deutsche Bundestag das Forderungssicherungsgesetz am 26. Juni 2008 endlich verabschiedet hat. Durch dieses Gesetz werden substanzielle Verbesserungen vor allem im Bauvertragsrecht erzielt. Diese kommen zum einen den Bauhandwerkern zugute, die besser als bislang davor geschützt werden, dass ihre Auftraggeber trotz ordnungsgemäß erbrachter Leistung Werklohnforderungen nur zögerlich oder auch gar nicht erfüllen. Zum anderen enthält es auch Verbesserungen zu Gunsten der Verbraucher, die z.B. einen gesetzlichen Anspruch auf Absicherung ihres Erfüllungsanspruchs erhalten.
Drucksache 9/08 (Beschluss)
Stellungnahme des Bundesrates
Entwurf eines Gesetzes zur Förderung Erneuerbarer Energien im Wärmebereich (Erneuerbare -Energien-Wärmegesetz - EEWärmeG )
... Die bisherige Formulierung stellt bzgl. des Wirksamwerdens der Nutzungspflicht auf die Fertigstellung eines Gebäudes ab. Dieser Zeitpunkt ist zu unbestimmt, da der Zeitpunkt der Fertigstellung bei Baubeginn oder gar bei der Vorhabensplanung in der Regel nur grob eingeschätzt werden kann. Die Fertigstellung eines Gebäudes hängt von der Leistung vieler Handwerker ab, die ihrerseits Unwägbarkeiten bei der Terminplanung unterliegen. Darüber hinaus ist der Begriff der Fertigstellung seinerseits ein unbestimmter Begriff, der nicht hinreichend klar definiert ist. Im Übrigen ist unklar, wann ein Haus "
1. Zu § 1 Abs. 2
2. Zu § 2 Abs. 1 Nr. 5 Buchstabe a und b
3. Zu § 2 Abs. 1 Nr. 6 - neu -
4. Zu § 2 Abs. 1 Nr. 7 - neu -
5. Zu § 2 Abs. 2
6. Zu § 3
§ 3 Nutzungspflicht
Zu Absatz 1
Zu Absatz 2
7. Zu § 5 Abs. 3 Satz 1 Nr. 1
8. Zu § 6 Satz 2
9. Zu § 7 Nr. 1, 2 und 3 Buchstabe b
10. Zu § 7 Nr. 3 Buchstabe c - neu -In § 7 Nr. 3 Buchstabe b ist nach dem Wort Gesetz das Wort oder einzufügen und nach Buchstabe b folgender Buchstabe c anzufügen:
11. Zu § 7 Nr. 4 - neu -
12. Zu § 9 Nr. 1 und 2
13. Zu § 9 Nr. 2 Buchstabe b Satz 3 - neu -In § 9 Nr. 2 ist dem Buchstaben b folgender Satz anzufügen:
14. Zu § 10
§ 10 Nachweise
15. Zu § 11
§ 11 Überwachung
16. Zu § 12
17. Zu § 15 Satz 1
18. Zu § 16
19. Zu § 17 Abs. 1 Nr. 1
20. Zu § 19 Abs. 1 und 2 Satz 1
Zu Buchstabe a
Zu Buchstabe b
21. Zu § 19a - neu - Änderung des Bürgerlichen Gesetzbuches
Zu Nummer 1
Zu Nummer 2
22. Zu § 20 Satz 2 - neu -Dem § 20 ist folgender Satz anzufügen:
23. Zu Anlage Nr. II.2
24. Zu Anlage Nr. III.1 Buchstabe a Doppelbuchstabe aa und bb
25. Zu Anlage Nr. III.1 Satz 2 - neu -Der Anlage Nr. III.1 ist folgender Satz anzufügen:
26. Zu Anlage Nr. IV. Satz 3 - neu -In der Anlage ist der Nummer IV. folgender Satz anzufügen:
27. Zu Anlage Nr. V.2
28. Zum Gesetzentwurf allgemein
Zu Buchstabe e
Drucksache 700/08
Gesetzentwurf der Bundesregierung
Entwurf eines Gesetzes zur Modernisierung von Verfahren im anwaltlichen und notariellen Berufsrecht, zur Errichtung einer Schlichtungsstelle der Rechtsanwaltschaft sowie zur Änderung der Verwaltungsgerichtsordnung , der Finanzgerichtsordnung und kostenrechtlicher Vorschriften
... ) wird durch Satz 2 klarstellend geregelt. Nach § 1 Abs. 1 Nr. 2 VwKostG gilt das Verwaltungskostengesetz für die Gebühren und Auslagen aller der Aufsicht des Landes unterstehenden juristischen Personen des öffentlichen Rechts, wenn sie Bundesrecht ausführen. Zu diesen Einrichtungen zählen auch die Rechtsanwaltskammern. Der Anwendung des Verwaltungskostengesetzes auf die Erhebung von Gebühren und Auslagen für die Verwaltungstätigkeit der Rechtsanwaltskammer steht auch nicht § 1 Abs. 3 VwKostG entgegen. Diese Vorschrift nennt die Träger unterschiedlicher staatlicher und Selbstverwaltungsaufgaben, auf die das Verwaltungskostengesetz nicht anzuwenden ist, namentlich die Behörden der Justizverwaltungen und der Gerichtsverwaltungen sowie des Deutschen Patentamtes. Die Rechtsanwaltskammern als Selbstverwaltungskörperschaften des öffentlichen Rechts sind von dieser Ausnahme nicht erfasst. Auch in § 1 Abs. 3 Nr. 7 VwKostG, der bestimmte der Aufsicht des Landes unterstehende juristische Personen des öffentlichen Rechts, nämlich Industrie- und Handelskammern sowie Handwerkskammern, Handwerksinnungen und Kreishandwerkerschaften, von der Anwendbarkeit des
Drucksache 68/08
Gesetzesbeschluss des Deutschen Bundestages
Gesetz zur Vereinfachung und Anpassung statistischer Rechtsvorschriften
... von selbständigen Handwerkern
Drucksache 753/4/08
Antrag der Länder Thüringen, Saarland
Entwurf eines Gesetzes zur Förderung von Familien und haushaltsnahen Dienstleistungen (Familienleistungsgesetz - FamLeistG )
... Der 2006 eingeführte Steuerbonus auf Handwerksleistungen (20 % von max. 3.000 Euro Handwerksarbeitsleistungen = 600 Euro) ist ein erfolgreicher Ansatz. Dadurch konnte Beschäftigung in Ausbauhandwerken gesichert werden. Erstmals nach Jahren des Rückgangs wurden Neueinstellungen vorgenommen.
Drucksache 444/08
Gesetzesantrag des Freistaates Bayern
Entwurf eines Gesetzes zur Entlastung der Familien, Wiedereinführung der Entfernungspauschale, Stabilisierung des Wohnungsbaus und Förderung der Klimaschutzziele
... erfüllen, sowie Handwerksmeister der zulassungsfreien Handwerke dieser Bereiche und Personen, die auf Grund ihrer Ausbildung berechtigt sind, eine solches Handwerk ohne Meistertitel selbständig auszuüben,
A. Zielsetzung
B. Lösung
C. Alternativen
D. Kosten der öffentlichen Haushalte
E. Sonstige Kosten
Gesetzesantrag
Entwurf
Artikel 1 Änderung des Einkommensteuergesetzes
§ 7l Sonderabschreibungen für Maßnahmen zur energetischen Modernisierung
Artikel 2 Änderung des Solidaritätszuschlaggesetzes
Artikel 3 Änderung des Bundeskindergeldgesetzes
Artikel 4 Gesetz über den Finanzausgleich zwischen Bund und Ländern
Artikel 5 Inkrafttreten
Begründung
A. Allgemein
1. Entlastung der Familien
2. Entlastung der Pendler
3. Stabilisierung des Wohnungsbaus und Erhaltung der Arbeitsplätze in der Bauwirtschaft
4. Steuerliche Flankierung der Klimaschutzziele
Die Maßnahmen im Einzelnen:
– Förderung des Wohnungsneubaus
- Förderung der energetischen Altbausanierung
B. Zu den einzelnen Vorschriften
Zu Artikel 1
Zu Nummer 1
Zu Nummer 2
Zu Buchstabe
Zu Buchstabe
Zu Nummer 3
Zu Nummer 4
Zu Nummer 5
Zu Nummer 6
a Energiesparende Maßnahmen an bestehenden selbstbewohnten Altbauten § 35a Abs. 4 neu
b Energiesparende Maßnahmen an selbstbewohnten Neubauten § 35a Abs. 5 neu
Zu Nummer 7
Zu Nummer 8
Zu Nummer 9
Zu Nummer 10
Zu Artikel 2
Zu Artikel 3
Zu Artikel 4
Zu Artikel 5
Drucksache 553/2/08
Antrag des Landes Berlin
Entwurf eines Gesetzes zur Bekämpfung unerlaubter Telefonwerbung und zur Verbesserung des Verbraucherschutzes bei besonderen Vertriebsformen
... Nicht nur Verbraucher, sondern auch andere Marktteilnehmer verdienen Schutz vor einer ständigen Belästigung durch unerwünschte Werbeanrufe. Auch dies wird sich wirksam nur erreichen lassen, wenn Vertragsschlüsse im Rahmen unerlaubter Anrufe der schriftlichen Bestätigung bedürfen. Auch hier gilt, dass die unseriösen Anrufer in keiner Weise schutzwürdig sind und es den regelmäßig Betroffenen - zu denken ist an etwa an Handwerker, Ladenbetreiber, Gastwirte und ähnliche Kleingewerbetreibende - nicht zumutbar ist, sich von den ihnen aufgedrängten Vertragsverhältnissen distanzieren zu müssen.
Drucksache 765/08 (Beschluss)
Beschluss des Bundesrates
Vorschlag für eine Richtlinie des Europäischen Parlaments und des Rates über Rechte der Verbraucher KOM (2008) 614 endg.; Ratsdok. 14183/08
... " nicht. Auch Handwerker üben ein Gewerbe aus, der Hobbyhandwerker soll sicherlich nicht den Verbraucherschutz verlieren.
Zum Richtlinienvorschlag im Allgemeinen
Zu einzelnen Aspekten des Richtlinienvorschlags:
Zu Kapitel I Gegenstand, Begriffsbestimmungen und Geltungsbereich :
Zu Kapitel II Information der Verbraucher :
Zu Kapitel III Information der Verbraucher und Widerrufsrecht bei Fernabsatzverträgen und außerhalb von Geschäftsräumen geschlossenen Verträgen :
Einführung eines einheitlichen Musters für Widerrufsbelehrungen:
Ausnahmekatalog zum Widerrufsrecht:
Zu Kapitel IV Sonstige Verbraucherrechte in Bezug auf Kaufverträge :
Zu Kapitel V Verbraucherrechte in Bezug auf Vertragsklauseln :
Direktzuleitung der Stellungnahme
Drucksache 616/1/08
Empfehlungen der Ausschüsse
Gesetz zur Sicherung von Werkunternehmeransprüchen und zur verbesserten Durchsetzung von Forderungen (Forderungssicherungsgesetz - FoSiG )
... Diese kommen zum einen den Bauhandwerkern zugute, die besser als bislang davor geschützt werden, dass ihre Auftraggeber trotz ordnungsgemäß erbrachter Leistung Werklohnforderungen nur zögerlich oder auch gar nicht erfüllen. Zum anderen enthält es auch Verbesserungen zu Gunsten der Verbraucher, die z.B. einen gesetzlichen Anspruch auf Absicherung ihres Erfüllungsanspruchs erhalten.
Drucksache 564/07
Allgemeine Verwaltungsvorschrift der Bundesregierung
Erste Allgemeine Verwaltungsvorschrift zur Änderung der Allgemeinen Verwaltungsvorschrift über die Statistik in der Rentenversicherung (RSVwV)
... 4. die im Berichtsjahr angefallenen Erträge und Aufwendungen der Beitreibung, getrennt nach Gewerbetreibenden im Handwerksbetrieb, Selbständigen mit nur einem Auftraggeber und anderen Selbständigen. Dabei sind zu den Betragsvolumen auch die Fallzahlen auszuweisen.
A. Problem und Ziel
B. Lösung
C. Alternativen
D. Finanzielle Auswirkungen
E. Sonstige Kosten
F. Bürokratiekosten
Erste Allgemeine Verwaltungsvorschrift zur Änderung der Allgemeinen Verwaltungsvorschrift über die Statistik in der Rentenversicherung RSVwV
Erste Allgemeine Verwaltungsvorschrift zur Änderung der Allgemeinen Verwaltungsvorschrift über die Statistik in der Rentenversicherung RSVwV
2 I.
2 II.
Begründung
A. Allgemeiner Teil
B. Besonderer Teil
Zu I.
Zu Nr. 1
Zu Nr. 1
Zu Buchstabe a
Zu den Buchstabe n
Zu Buchstabe d
Zu Buchstabe e
Zu Buchstabe f
Zu Buchstabe g
Zu Buchstabe h
Zu Nr. 2
Zu Buchstabe a
Zu Buchstabe b
Zu Buchstabe c
Zu Buchstabe e
Zu Buchstabe f
Zu Buchstabe g
Zu Buchstabe h
Zu Buchstabe i
Zu Buchstabe j
Zu Buchstabe k
Zu Nr. 3
Zu Nr. 4
Zu Nr. 5
Zu Buchstabe a
Zu Buchstabe b
Zu Nr. 6
Zu Nr. 7
Zu Buchstabe a
Zu Buchstabe b
Zu Nr. 8
Zu Buchstabe a
Zu den Buchstabe n
Zu Buchstabe g
Zu Nr. 9
Zu Nr. 10
Zu Buchstabe g
Zu Nr. 11
Zu Buchstabe a
Zu Buchstabe b
Zu Buchstabe c
Zu den Buchstabe n
Zu den Buchstabe n
Zu Buchstabe i
Zu Buchstabe j
Zu Buchstabe k
Zu Buchstabe m
Zu Buchstabe n
Zu Nr. 12
Zu Nr. 13
Zu Nr. 14
Zu den Buchstabe n
Zu Buchstabe e
Zu Nr. 15
Zu Nr. 16
Zu Buchstabe a
Zu Buchstabe b
Zu Buchstabe c
Zu den Buchstabe n
Zu Buchstabe f
Zu Buchstabe g
Zu Nr. 17
Zu Nr. 19
Zu Nr. 21
Zu Nr. 22
Zu Buchstabe a
Zu Buchstabe b
Zu Nr. 23
Zu Buchstabe a
Zu Buchstabe b
Zu Buchstabe c
Zu Nr. 24
Zu Nr. 25
Zu Buchstabe a
Zu Buchstabe b
C. Finanzielle Auswirkungen
Anlage Stellungnahme des Nationalen Normenkontrollrates gem. § 6 Abs. 1 NKR-Gesetz: Erste Allgemeine Verwaltungsvorschrift zur Änderung der Allgemeinen Verwaltungsvorschrift über die Statistik in der Rentenversicherung (RSVwV)
>> Weitere Fundstellen >>
Suchbeispiele:
Informationssystem - umwelt-online Internet
Das Informationssystem umfaßt alle bei umwelt-online implementierten Dateien zu den Umweltmedien/Bereichen:
Abfall ,
Allgemeines ,
Anlagentechnik ,
Bau ,
Biotechnologie ,
Energienutzung ,
Gefahrgut ,
Immissionsschutz ,
Lebensmittel & Bedarfsgegenstände,
Natur -,
Pflanzen -,
Tierschutz ,
Boden/Altlasten ,
Störfallprävention&Katastrophenschutz ,
Chemikalien ,
Umweltmanagement sowie
Arbeitsschutz
einschließlich des zugehörigen EU -Regelwerkes. Das Informationssystem wird kontinierlich entsprechend den Veröffentlichungen des Gesetzgebers aktualisiert.
Mit dem Lizenzerwerb wird die Nutzungsberechtigung des umwelt-online Informationssystems und die Nutzung des individuellen umwelt-online Rechtskatasters zum Nachweis der Rechtskonformität des Umweltmanagementsystems gemäß der DIN ISO 14001 bzw. der Ökoauditverordnung (EG)1221/2009 , des Arbeitsschutzmanagementsystems gemäß OHSAS 18001 sowie des Energiemanagementsystems gemäß DIN ISO 50001 erworben.