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"Hennen"


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0173/04B
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0686/04
0482/04B
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0758/04
0987/04
0986/04
0645/04
0734/04
0482/1/04
0429/04
0728/2/04
0808/04
0709/04
0988/04
0401/03
0574/03B
0940/03
0708/03B
Drucksache 95/12

... -Nutztierhaltungsverordnung regelt Anforderungen an die Kleingruppenhaltung von Legehennen. § 38 Absatz 3 und 4 enthalten Übergangsfristen für die Haltung von Legehennen in so genannten ausgestalteten Käfigen bzw. so genannten konventionellen Käfigen. Während die Übergangsfristen des Absatzes 4 für konventionelle Käfige bereits abgelaufen sind, erlaubt Absatz 3 die Haltung von Legehennen in ausgestalteten Käfigen bis zum 31. Dezember 2020.



Drucksache 95/1/12

... aa) In Nummer 5 werden nach dem Wort "der" die Wörter "sich auf der untersten für Legehennen begehbaren Ebene der Einrichtung befindet und" eingefügt.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 95/1/12




1. Zu Artikel 1 Nummer 2 Buchstabe c - neu - § 13 Absatz 3 Satz 4 - neu -

2. Zu Artikel 1 Nummer 2 Buchstabe d - neu - § 13 Absatz 3 Satz 5 - neu -

3. Zu Artikel 1 Nummer 2 Buchstabe e - neu - § 13 Absatz 3 Satz 6 - neu -

4. Zu Artikel 1 Nummer 2 Buchstabe f - neu - § 13 Absatz 5 Nummer 5 und 6

5. Zu Artikel 1 Nummer 7 Buchstabe a § 38 Absatz 4 Satz 1


 
 
 


Drucksache 40/12

... Die verschiedenen Aspekte des Wohlergehens landwirtschaftlicher Nutztiere sind in einer horizontalen Richtlinie4 erfasst. Spezifische Aspekte werden von EU-Rechtsvorschriften zu Transport5 und Schlachtung6 abgedeckt. Besondere EU-Anforderungen gelten für die Haltung von Kälbern7, Schweinen8, Legehennen9 und Masthühnern (Broilern)10. Tiere, die für Tierversuche verwendet werden11, unterliegen ebenfalls besonderen Tierschutzvorschriften. Bei den EU-Vorschriften hinsichtlich Zoos 12 liegt der Schwerpunkt auf der Artenerhaltung, jedoch unter Berücksichtigung von Tierschutzaspekten. Keine EU-Bestimmungen gibt es zum Wohlergehen von Heimtieren. Die EU-Vorschriften für die ökologische/biologische Landwirtschaft umfassen hohe Tierschutzstandards für die Rinder-, Schweine- und Geflügelproduktion13.



Drucksache 300/1/12

... Nach der bisherigen Regelung war nicht eindeutig festgelegt, dass auch derjenige, der Tiere hält, an denen abweichend vom Amputationsverbot Eingriffe nach § 6 Absatz 1 Satz 2 Nummer 3 oder Absatz 3 vorgenommen wurden, die Unerlässlichkeit des Eingriffs für die Haltung glaubhaft darzulegen hat. Die Vornahme des Eingriffs, z.B. das Schnabelkürzen bei Legehennen oder das Schwanzkupieren bei Ferkeln, erfolgt jeweils in der Kükenaufzucht bzw. im Sauenbetrieb. Die Betriebe geben die Tiere, an denen Amputationen vorgenommen wurden, an andere Halter ab, deren Haltungsbedingungen maßgeblich zu dem Auftreten von Verhaltensstörungen, z.B. Kannibalismus, beitragen können. Auf die Haltungsbedingungen ihrer Abnehmer haben jedoch die den Eingriff durchführenden Betriebe keinen Einfluss.



Drucksache 95/12 (Beschluss)

... -Nutztierhaltungsverordnung regelt Anforderungen an die Kleingruppenhaltung von Legehennen. § 38 Absatz 3 und 4 enthalten Übergangsfristen für die Haltung von Legehennen in sogenannten ausgestalteten Käfigen bzw. sogenannten konventionellen Käfigen. Während die Übergangsfristen des Absatzes 4 für konventionelle Käfige bereits abgelaufen sind, erlaubt Absatz 3 die Haltung von Legehennen in ausgestalteten Käfigen bis zum 31. Dezember 2020.



Drucksache 300/12 (Beschluss)

... Nach der bisherigen Regelung war nicht eindeutig festgelegt, dass auch derjenige, der Tiere hält, an denen abweichend vom Amputationsverbot Eingriffe nach § 6 Absatz 1 Satz 2 Nummer 3 oder Absatz 3 vorgenommen wurden, die Unerlässlichkeit des Eingriffs für die Haltung glaubhaft darzulegen hat. Die Vornahme des Eingriffs, z.B. das Schnabelkürzen bei Legehennen oder das Schwanzkupieren bei Ferkeln, erfolgt jeweils in der Kükenaufzucht bzw. im Sauenbetrieb. Die Betriebe geben die Tiere, an denen Amputationen vorgenommen wurden, an andere Halter ab, deren Haltungsbedingungen maßgeblich zu dem Auftreten von Verhaltensstörungen, z.B. Kannibalismus, beitragen können. Auf die Haltungsbedingungen ihrer Abnehmer haben jedoch die den Eingriff durchführenden Betriebe keinen Einfluss.



Drucksache 555/12

... , die aus den Bereichen Mast von Rind, Schwein und Geflügel im Rahmen des jährlichen Resistenzmonitorings untersucht wurden, wurden hohe Resistenzraten gegen wichtige Antibiotikagruppen, bei anderen Produktionsformen (Milchrinder, Legehennen) dagegen niedrige Raten ermittelt.



Drucksache 445/3/11

... Stattdessen ist in § 38 eine Übergangsbestimmung dahingehend aufzunehmen, dass Legehennen in bestehenden Haltungen, in denen eine Mindesthöhe von 1,75 m eingehalten wird, mit Genehmigung befristet bis zum 31. Dezember 2018 gehalten werden dürfen, sofern dieses zur Vermeidung einer unbilligen Härte erforderlich ist und Gründe des Tierschutzes nicht entgegenstehen.



Drucksache 505/2/11

... ) in Bezug auf die Haltung von Legehennen.



Drucksache 380/11

... Mit dieser Änderungsverordnung soll dem Beschluss des Bundesverfassungsgerichts vom 12. Oktober 2010 (2 BvF 1/07) Rechnung getragen werden. Mit dem Beschluss, der auf die abstrakte Normenkontrollklage des Landes Rheinland-Pfalz hin ergangen war, waren die Regelungen zur Haltung von Legehennen in so genannten Kleingruppen sowie die Übergangsfristen für die Legehennenhaltung in so genannten ausgestalteten und in konventionellen Käfigen aus formalen Gründen für unvereinbar mit dem



Drucksache 565/1/11

... - Nach dem Urteil des Bundesverfassungsgerichtes vom 6. Juli 1999 zur Hennenhaltungsverordnung von 1987 dürfen "artgemäße Bedürfnisse" nicht unangemessen zurückgedrängt werden. Dazu zählt insbesondere auch das Sozialverhalten. Dieses ist gerade bei Elefanten und nicht menschlichen Primaten von besonderer Bedeutung und Komplexität. Bei Bären ist Winterruhe von grundlegender Bedeutung.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 565/1/11




Zu Satz 1, Satz 2, Begründung

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Buchstabe b

Zu Buchstabe c


 
 
 


Drucksache 813/11

... ) dahingehend zu ändern, dass bei allen Lebensmitteln in Fertigpackungen, die Eier oder Eiprodukte - unabhängig davon, ob diese in Deutschland produziert wurden - enthalten, aussagekräftige Angaben zur Haltungsart der Legehennen - entsprechend der EU-Verordnungen 1234/2007 und 589/2008 (Code für das Haltungssystem) -verpflichtend vorgeschrieben werden und



Drucksache 445/2/11

... 2. Eine zeitweise Einschränkung der Beleuchtungsstärke oder die vorübergehende wesentliche Einschränkung des Einfalles des natürlichen Lichtes ist nur nach tierärztlicher Indikation zulässig. Vor der Einschränkung der Beleuchtungsstärke bzw. vor der vorübergehenden wesentlichen Einschränkung des Einfalles des natürliche Lichtes ist zu prüfen, ob die Einschränkung durch sofortige Managementmaßnahmen wie das Anbieten von Beschäftigungsmaterial und eine Verringerung der Besatzdichte oder für spätere Legeperioden durch den Kauf von Junghennen aus Linien, die als weniger aggressiv gelten, vermieden werden kann. Die tierärztliche Indikation, die Dauer der Einschränkung der Beleuchtungsstärke oder des Einfalles des natürlichen Lichtes sowie die Managementmaßnahmen sind aufzuzeichnen und ab dem Zeitpunkt der jeweiligen Aufzeichnung mindestens drei Jahre aufzubewahren und der zuständigen Behörde auf Verlangen vorzulegen." '



Drucksache 253/11 (Beschluss)

... Legehennen (einschließlich einer normalen Aufzucht zur Ergänzung des Bestandes)



Drucksache 304/11

... 3. Anzahl der in der Produktionsstätte registrierten Legehennenplätze,



Drucksache 445/4/11

... Steht neun Legehennen in einer Haltungseinrichtung mindestens eine nutzbare Fläche von einem Quadratmeter zur Verfügung, so steht jeder Henne eine nutzbare Fläche von ca. 1111 cm2 zu. Dieses ist nur unwesentlich mehr, als einer Henne in der Kleingruppenhaltung zusteht. In der Kleingruppenhaltung steht jeder Henne eine uneingeschränkt nutzbare Fläche von mindestens 800 cm2 bzw. 900 cm2 zu, sofern das Durchschnittsgewicht über 2 kg beträgt. Hinzu kommen in der Kleingruppenhaltung mindestens 90 cm2 Einstreubereich je Legehenne.



Drucksache 565/11 (Beschluss)

... - Nach dem Urteil des Bundesverfassungsgerichtes vom 6. Juli 1999 zur Hennenhaltungsverordnung von 1987 dürfen "artgemäße Bedürfnisse" nicht unangemessen zurückgedrängt werden. Dazu zählt insbesondere auch das Sozialverhalten. Dieses ist gerade bei Elefanten und nicht menschlichen Primaten von besonderer Bedeutung und Komplexität. Bei Bären ist Winterruhe von grundlegender Bedeutung.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 565/11 (Beschluss)




Anlage
Entschließung des Bundesrates zum Verbot der Haltung bestimmter wild lebender Tierarten im Zirkus

I. Allgemeines

II. Zur Verfassungsmäßigkeit eines Verbotes bestimmter Wildtiere und im Hinblick auf die Dienstleistungsfreiheit der EU

III. Zur Frage der art- und verhaltensgerechten Haltung bestimmter Tierarten im Zirkus


 
 
 


Drucksache 825/11

... Hennen aus Küken, die länger als drei Tage konventionell gehalten wurden, als Öko-Schlachttiere vermarktet.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 825/11




A. Problem und Ziel

B. Lösung

C. Alternativen

D. Finanzielle Auswirkungen auf die öffentlichen Haushalte

1. Haushaltsausgaben ohne Vollzugsaufwand

2. Vollzugsaufwand

E. Sonstige Kosten

F. Bürokratiekosten

1. Bürokratiekosten für die Wirtschaft

2. Bürokratiekosten für die Bürgerinnen und Bürger

3. Bürokratiekosten für die Verwaltung

Verordnung

§ 1
Anwendungsbereich

§ 2
Antrag auf Zulassung

§ 3
Antragsinhalt

§ 4
Qualitätsmanagement

§ 5
Standardkontrollverfahren, Musterkontrollvertrag

§ 6
Risikoanalyse

§ 7
Durchführung von Probenahmen und Analysen

§ 8
Informationspflichten

§ 9
Kontrollbesuche

§ 10
Maßnahmenkatalog

§ 11
Anforderungen an das Kontrollstellenpersonal

§ 12
Zulassung

§ 13
Verfahrensvorschriften

§ 14
Muster und Vordrucke

§ 15
Unterrichtung der Länder

§ 16
Übergangsvorschrift

§ 17
Inkrafttreten

Anlage 1
(zu § 2) Kontrollbereiche nach Titel IV Kapitel 2 bis 7 der Verordnung (EG) Nr. 889/2008/EG, für die eine Zulassung nach § 2 Satz 2 beantragt wird

1. Kontrollbereich A. Landwirtschaftliche Erzeugung

2. Kontrollbereich A. Landwirtschaftliche Erzeugung - Imkerei

3. Kontrollbereich A. Landwirtschaftliche Erzeugung - Meeresalgen und Aquakultur

4. Kontrollbereich B. Herstellung verarbeiteter Lebensmittel

5. Kontrollbereich C. Handel mit Drittländern Import

6. Kontrollbereich D. Vergabe an Dritte

7. Kontrollbereich E. Herstellung von Futtermitteln

Anlage 2
(zu § 8) Zuteilung der alphanumerischen Identifikationsnummer

A. Vorbemerkung:

B. Aufbau der alphanumerischen Identifikationsnummer:

Anlage 3
(zu § 10) Maßnahmenkatalog zur Anwendung bei Abweichungen von den einschlägigen Vorschriften

A. Vorbemerkungen:

B. Maßnahmenkatalog:

Anlage 4
(zu § 11) Anforderungen an das Kontrollstellenpersonal

1. Anforderungen an die Qualifikation der in der Kontrollstelle tätigen Personen

1.1 Leiterin/Leiter der Kontrollstelle und Vertreterin/Vertreter

1.2 Kontrolleurinnen/Kontrolleure Anforderungen für die Kontrollbereiche nach § 2:

1.2.1 Kontrollbereich A. Landwirtschaftliche Erzeugung

1.2.2 Kontrollbereich A. Landwirtschaftliche Erzeugung - Imkerei:

1.2.3 Kontrollbereich A. Landwirtschaftliche Erzeugung - Meeresalgen und Aquakultur:

1.2.4 Kontrollbereich B. Herstellung verarbeiteter Lebensmittel:

1.2.5 Kontrollbereich C. Handel mit Drittländern Import :

1.2.6 Kontrollbereich D. Vergabe an Dritte :

1.2.7 Kontrollbereich E. Herstellung von Futtermitteln :

1.3 Personal für die Durchführung der Bewertungen und Zertifizierungen

2. Anforderungen an die Aneignung einer Kontrollbefähigung

3. Anforderungen an die Aneignung einer Kontrollbefähigung in einem zusätzlichen Kontrollbereich

4. Bedingungen zur Aufrechterhaltung der Kontrollbefähigung

5. Anforderungen zur Sicherung der Objektivität, Neutralität und Unvoreingenommenheit

Begründung

A. Allgemeiner Teil

I. Zielsetzung und wesentlicher Inhalt

II. Ermächtigungsgrundlagen

III. Alternativen

IV. Verordnungsfolgen

1. Finanzielle Auswirkungen auf die öffentlichen Haushalte

1.1 Finanzielle Auswirkungen auf den Bundeshaushalt

1.2 Finanzielle Auswirkungen auf die Haushalte der Länder und Kommunen

2. Kosten für die Wirtschaft und Preiswirkungen

V. Bürokratiekosten

1. Bürokratiekosten für die Wirtschaft

2. Bürokratiekosten für die Bürgerinnen und Bürger

3. Bürokratiekosten für die Verwaltung

VI. Befristung

VII. Auswirkungen der Verordnung im Hinblick auf eine nachhaltige Entwicklung

VIII. Auswirkungen auf die Gleichstellung von Männern und Frauen

B. Besonderer Teil

Zu § 1

Zu § 2

Zu § 3

Zu § 4

Zu § 5

Zu § 6

Zu § 7

Zu § 8

Zu § 9

Zu § 10

Zu § 11

Zu § 12

Zu § 13

Zu § 14

Zu § 15

Zu § 16

Zu § 17

Anlage
Stellungnahme des Nationalen Normenkontrollrates gem. § 6 Abs. 1 NKRG: NKR-Nr. 1647: Verordnung über die Zulassung von Kontrollstellen nach dem Öko-Landbaugesetz


 
 
 


Drucksache 49/11

Tierschutzgerechte Haltung von Legehennen - Entschließung des Bundesrates zur Umsetzung der Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts vom 12. Oktober 2010 zum Abschnitt 3 der

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 49/11




Tierschutzgerechte Haltung von Legehennen - Entschließung des Bundesrates zur Umsetzung der Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts vom 12. Oktober 2010 zum Abschnitt 3 der Tierschutz-Nutztierhaltungsverordnung


 
 
 


Drucksache 480/10

... Legehennenbetriebsregistergesetz



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Mit dem Lizenzerwerb wird die Nutzungsberechtigung des umwelt-online Informationssystems und die Nutzung des individuellen umwelt-online Rechtskatasters zum Nachweis der Rechtskonformität des Umweltmanagementsystems gemäß der DIN ISO 14001 bzw. der Ökoauditverordnung (EG)1221/2009, des Arbeitsschutzmanagementsystems gemäß OHSAS 18001 sowie des Energiemanagementsystems gemäß DIN ISO 50001 erworben.