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"Hochqualifizierte"
Drucksache 970/08 (Beschluss)
Beschluss des Bundesrates
Gesetz zur arbeitsmarktadäquaten Steuerung der Zuwanderung Hochqualifizierter und zur Änderung weiterer aufenthaltsrechtlicher Regelungen (Arbeitsmigrationssteuerungsgesetz)
Gesetz zur arbeitsmarktadäquaten Steuerung der Zuwanderung Hochqualifizierter und zur Änderung weiterer aufenthaltsrechtlicher Regelungen (Arbeitsmigrationssteuerungsgesetz)
Drucksache 634/08
Gesetzentwurf der Bundesregierung
Entwurf eines Gesetzes zur arbeitsmarktadäquaten Steuerung der Zuwanderung Hochqualifizierter und zur Änderung weiterer aufenthaltsrechtlicher Regelungen (Arbeitsmigrationssteuerungsgesetz)
Entwurf eines Gesetzes zur arbeitsmarktadäquaten Steuerung der Zuwanderung Hochqualifizierter und zur Änderung weiterer aufenthaltsrechtlicher Regelungen (Arbeitsmigrationssteuerungsgesetz)
A. Problem und Ziel
B. Lösung
C. Alternativen
D. Finanzielle Auswirkungen und Bürokratiekosten
Gesetzentwurf
Entwurf
Artikel 1 Änderung des Aufenthaltsgesetzes
§ 18a Aufenthaltserlaubnis für qualifizierte Geduldete zum Zweck der Beschäftigung
Artikel 2 Änderung des Zuwanderungsgesetzes
Artikel 3 Änderung der Aufenthaltsverordnung
§ 16 Vorrang älterer Sichtvermerksabkommen
Artikel 4 Änderung der AZRG-Durchführungsverordnung
Artikel 5 Inkrafttreten
Begründung
A. Allgemeiner Teil
I. Änderungen im Bereich der Arbeitsmigration
II. Weitere Änderungen
III. Gesetzgebungszuständigkeit des Bundes
IV. Finanzielle Auswirkungen und Bürokratiekosten
VI. Auswirkungen von gleichstellungspolitischer Bedeutung
B. Zu den einzelnen Vorschriften
Zu Artikel 1
Zu Nummer 1
Zu Nummer 2
Zu Absatz 1
Zu Absatz 1
Zu Absatz 1
Zu Absatz 2
Zu Absatz 3
Zu Nummer 3
Zu Nummer 4
Zu Nummer 5
Zu Nummer 6
Zu Nummer 7
Zu Nummer 8
Zu Nummer 9
Zu Nummer 10
Zu Artikel 2
Zu Artikel 3
Zu Nummer 1
Zu Nummer 3
Zu Nummer 4
Zu Artikel 4
Zu Artikel 5
Anlage Stellungnahme des Nationalen Normenkontrollrates gem. § 6 Abs. 1 NKR-Gesetz: NKR-Nr. 659: Gesetz zur arbeitsmarktadäquaten Steuerung der Zuwanderung Hochqualifizierter und zur Anpassung der Rechtslage an die Vorgaben der Verordnung (EG) Nr. 2252/2004 des Rates vom 13. Dezember 2004 über Normen für Sicherheitsmerkmale und biometrische Daten in von den Mitgliedstaaten ausgestellten Pässen und Reisedokumenten
Drucksache 634/1/08
Empfehlungen der Ausschüsse
Entwurf eines Gesetzes zur arbeitsmarktadäquaten Steuerung der Zuwanderung Hochqualifizierter und zur Änderung weiterer aufenthaltsrechtlicher Regelungen (Arbeitsmigrationssteuerungsgesetz)
Entwurf eines Gesetzes zur arbeitsmarktadäquaten Steuerung der Zuwanderung Hochqualifizierter und zur Änderung weiterer aufenthaltsrechtlicher Regelungen (Arbeitsmigrationssteuerungsgesetz)
1. Zu Artikel 1 Nr. 2 § 18a Abs. 1 Satz 1 und Absatz 2 Satz 3 AufenthG
Zu Artikel 1
4. Zu Artikel 1 Nr. 4a - neu - § 21 Abs. 1 Satz 2 AufenthG
Zum Gesetzentwurf allgemein
6. Zum Gesetzentwurf insgesamt
Drucksache 136/08
Unterrichtung durch das Europäische Parlament
Entschließung des Europäischen Parlaments vom 16. Januar 2008 zur Erwachsenenbildung (2007/2114(INI))
... 26. unterstreicht den Bedarf an hochqualifiziertem Personal im Bereich der Erwachsenenbildung; ist der Auffassung, dass spezifische Programme für Lehrkräfte für Erwachsene unterstützt und die Einführung von Hochschulausbildungsgängen mit einem Diplom in Erwachsenenbildung als Abschluss gefördert werden sollten;
Drucksache 840/08
... Um Deutschland im internationalen Wettbewerb um hochqualifizierte Fachkräfte zu stärken, hat das Bundeskabinett am 16. Juli 2008 das "
A. Problem und Ziel
B. Lösung
C. Alternativen
D. Finanzielle Auswirkungen auf die öffentlichen Haushalte
E. Sonstige Kosten
F. Bürokratiekosten
Verordnung
Zweite Verordnung
Artikel 1 Änderung der Beschäftigungsverordnung
§ 8 Journalistinnen und Journalisten
§ 27 Fachkräfte
Artikel 2 Inkrafttreten, Außerkrafttreten
Begründung
A. Allgemeiner Teil
I. Gründe für die Verordnungsänderung
II. Finanzielle Auswirkungen auf die öffentlichen Haushalte
1. Haushaltsausgaben ohne Vollzugsaufwand
2. Vollzugsaufwand
III. Sonstige Kosten
IV. Bürokratiekosten
a Bürokratiekosten für die Wirtschaft
b Bürokratiekosten der Bürger und der Verwaltung
V. Vereinbarkeit mit EU-Recht
B. Besonderer Teil
Zu Artikel 1
Zu Nummer 1
Zu Buchstabe a
Zu Buchstabe b
Zu Buchstabe c
Zu Nummer 2
Zu Nummer 3
Zu Nummer 4
Zu Nummer 5
Zu Nummer 1
Zu Nummer 2
Zu Nummer 3
Zu Nummer 4
Zu Nummer 6
Zu Artikel 2
Anlage Stellungnahme des Nationalen Normenkontrollrates gem. § 6 Abs. 1 NKR-Gesetz: NKR-Nr. 677: Zweite Verordnung zur Änderung der Beschäftigungsverordnung
Drucksache 31/08 (Beschluss)
Beschluss des Bundesrates
Vorschlag für eine Richtlinie des Europäischen Parlaments und des Rates über Industrieemissionen (integrierte Vermeidung und Verminderung der Umweltverschmutzung) (Neufassung) KOM (2007) 844 endg.; Ratsdok. 5088/08
... Die Beibehaltung und der durch die Novellierung der Richtlinie bedingte Ausbau der behördlichen Überwachung erfordern sowohl hochqualifiziertes wie auch zahlreiches Personal. In Anbetracht der Bedeutung des materiellen Umweltschutzes sollten die personellen Resourcen auf die Umsetzung des Umweltrechts konzentriert werden. Ein umfangreiches und flächendeckendes Berichtswesen bindet Personal, das an anderer Stelle besser eingesetzt wäre. Auch rechtfertigt das tatsächliche Interesse der Öffentlichkeit keine flächendeckende Erfassung der Überwachungskapazitäten der Umweltbehörden.
Drucksache 814/08
Unterrichtung durch das Europäische Parlament
Entschließung des Europäischen Parlaments vom 9. Oktober 2008 zur Förderung der sozialen Integration und die Bekämpfung der Armut, einschließlich der Kinderarmut, in der EU (2008/2034(INI))
... (b) Verknüpfung mit integrativen Arbeitsmärkten: eine aktive Einbeziehungspolitik sollte auf die Förderung stabiler und sicherer hochqualifizierter Arbeitsplätze, attraktivere Arbeitsplätze, die Schaffung von Arbeitsplätzen guter Qualität und die Förderung von Beschäftigungsqualität, ein hohes Gesundheits- und Sicherheitsniveau am Arbeitsplatz, Produktivitätssteigerung und aktive Unterstützung der am meisten Benachteiligten, konkrete Unterstützungsmaßnahmen und -dienste zur Steigerung der Beschäftigungsfähigkeit und die Förderung des Verbleibens der Menschen auf dem Arbeitsmarkt, die Förderung des Unternehmertums und Bereitstellung einer Unterstützung bei der Arbeitssuche, einer allgemeinen Bildung, Berufsbildung, Weiterbildung und eines lebenslanges Lernens von hoher Qualität, von individueller Beratung, besonderer Unterstützung und unterstützter Beschäftigung für schutzbedürftige Gruppen wie Arbeitnehmer mit Behinderungen, wo dies unbedingt notwendig ist, abzielen;
Drucksache 861/08
Gesetzesbeschluss des Deutschen Bundestages
Gesetz zur arbeitsmarktadäquaten Steuerung der Zuwanderung Hochqualifizierter und zur Änderung weiterer aufenthaltsrechtlicher Regelungen (Arbeitsmigrationssteuerungsgesetz)
Gesetz zur arbeitsmarktadäquaten Steuerung der Zuwanderung Hochqualifizierter und zur Änderung weiterer aufenthaltsrechtlicher Regelungen (Arbeitsmigrationssteuerungsgesetz)
I. Artikel 1 wird wie folgt geändert:
II. Nach Artikel 2 werden folgende Artikel 2a und 2b eingefügt:
Artikel 2a Änderung des Bundesausbildungsförderungsgesetzes
Artikel 2b Änderung des Dritten Buches Sozialgesetzbuch
III. Artikel 3 Nr. 2 wird wie folgt geändert:
IV. Artikel 4 wird wie folgt geändert:
V. Nach Artikel 4 wird folgender Artikel 4a eingefügt:
Artikel 4a
Drucksache 451/08
Unterrichtung durch die Bundesregierung
Mitteilung der Kommission der Europäischen Gemeinschaften an das Europäische Parlament, den Rat, den Europäischen Wirtschafts- und Sozialausschuss und den Ausschuss der Regionen: Eine gemeinsame Einwanderungspolitik für Europa - Grundsätze, Maßnahmen und Instrumente KOM (2008) 359 endg.; Ratsdok. 11017/08
... Es werden Mechanismen benötigt, die sich auf die Solidarität der Mitgliedstaaten und der EUbei der Lastenteilung und der politischen Koordinierung stützen. So müssen unter anderem die Überwachung und Kontrolle der Grenzen und die Integrationspolitik finanziert werden was sich auf nationaler, regionaler und lokaler Ebene auf die öffentlichen Finanzen auswirkt. Um der Einwanderungsproblematik gut gerecht werden zu können, bedarf es außerdem einer engen Zusammenarbeit mit Drittländern; nur so können sinnvolle Lösungen für Situationen von gegenseitigem Interesse, einschließlich der Probleme infolge der Abwanderung hochqualifizierter Kräfte (Brain Drain), und politische Antworten wie die Möglichkeit der zirkulären Migration gefunden werden.
Drucksache 813/08
Unterrichtung durch das Europäische Parlament
Entschließung des Europäischen Parlaments vom 9. Oktober 2008 zur Stärkung der Bekämpfung der nicht angemeldeten Erwerbstätigkeit (2008/2035(INI))
... 79. ist der Ansicht, dass die nicht angemeldete Erwerbstätigkeit von illegal Zugewanderten nicht wirksam bekämpft werden kann, wenn nicht legale Einwanderungswege geschaffen werden, um zu gewährleisten, dass die Europäische Union über die von ihr benötigten hochqualifizierten oder weniger qualifizierten Arbeitskräfte aus Drittstaaten verfügen kann;
Drucksache 949/08
Unterrichtung durch die Bundesregierung
Vorschlag für eine Richtlinie (Euratom) des Rates über einen Gemeinschaftsrahmen für die nukleare Sicherheit KOM (2008) 790 endg.; Ratsdok. 16537/08
... Die EU ist der größte Erzeuger von Nuklearstrom weltweit und verfügt über eine ausgereifte Nuklearindustrie, die den gesamten Kernbrennstoffkreislauf durch eine eigene technologische Basis und hochqualifiziertes Personal abdeckt. Die Kernenergie ist derzeit in zahlreichen EU- Mitgliedstaaten die wichtigste Quelle für Energie mit geringen CO
Drucksache 861/08 (Beschluss)
Anrufung des Vermittlungsausschusses durch den Bundesrat
Gesetz zur arbeitsmarktadäquaten Steuerung der Zuwanderung Hochqualifizierter und zur Änderung weiterer aufenthaltsrechtlicher Regelungen (Arbeitsmigrationssteuerungsgesetz)
Gesetz zur arbeitsmarktadäquaten Steuerung der Zuwanderung Hochqualifizierter und zur Änderung weiterer aufenthaltsrechtlicher Regelungen (Arbeitsmigrationssteuerungsgesetz)
1. Zu Artikel 1 Nr. 3 § 19 Abs. 2 Nr. 3 AufenthG
2. Zu Artikel 1 Nr. 4a - neu - § 21 Abs. 1 Satz 2 AufenthG
Drucksache 840/1/08
... Die vorliegende Verordnung dagegen würde zu einem vom Gesetzgeber nicht gewollten zusätzlichen Verwaltungsaufwand bei der Agentur für Arbeit, zur Verzögerung des Genehmigungsverfahrens und ggf. zur Abwanderung vielseitig einsetzbarer Fachkräfte führen. Angesichts der vorgeleisteten deutschen Bildungsinvestitionen in die Qualifizierung dieser Personen liegt es nicht im öffentlichen Interesse, ihrer Einstellung in hochqualifizierte Beschäftigungen unnötige Hindernisse in den Weg zu legen.
Drucksache 697/07
Unterrichtung durch die Bundesregierung
Mitteilung der Kommission der Europäischen Gemeinschaften an den Rat, das Europäische Parlament, den Europäischen Wirtschafts- und Sozialausschuss und den Ausschuss der Regionen - Aktionsplan Erwachsenenbildung: Zum Lernen ist es nie zu spät KOM (2007) 558 endg.; Ratsdok. 13426/07
... " wird betont, dass alle Bürger durch lebenslanges Lernen kontinuierlich neue Kenntnisse, Fertigkeiten und Kompetenzen erwerben müssen, wobei die besonderen Bedürfnisse der von Ausgrenzung bedrohten Menschen zu berücksichtigen sind. Erwachsenenbildung (in quantitativer und qualitativer Hinsicht) ist auch für Entwicklung der Kompetenzen mittel- und hochqualifizierter Menschen von Bedeutung3.
Drucksache 224/1/07
Empfehlungen der Ausschüsse
Entwurf eines Gesetzes zur Umsetzung aufenthalts- und asylrechtlicher Richtlinien der Europäischen Union
... § 19 ( Hochqualifizierte)
1. Zu Artikel 1 Nr. 5 Buchstabe b § 4 Abs. 3 Satz 4 AufenthG
2. Zu Artikel 1 Nr. 6 Buchstabe c § 5 Abs. 3 AufenthG
3. Zu Artikel 1 Nr. 7a - neu - § 7 Abs. 3 - neu - AufenthG
4. Zu Artikel 1 Nr. 9 Buchstabe b § 9 Abs. 2 Satz 1 Nr. 4 AufenthG
5. Zu Artikel 1 Nr. 10 § 9a Abs. 2 Nr. 5 AufenthG
6. Zu Artikel 1 Nr. 11a - neu - § 12 Abs. 2 Satz 2 AufenthG
7. Zu Artikel 1 Nr. 13 Buchstabe a § 16 Abs. 1 Satz 5, Satz 6 und 7 - neu - AufenthG
8. Zu Artikel 1 Nr. 13 Buchstabe c Doppelbuchstabe bb § 16 Abs. 4 Satz 2 - neu - AufenthG
9. Zu Artikel 1 Nummer 13a § 19 Überschrift, Absatz 1, Absatz 2 Nr. 3 sowie Absatz 3 und 4 - neu - AufenthG :
10. Zu Artikel 1 Nr. 15 Buchstabe a § 21 Abs. 1 Satz 2 AufenthG
11. Zu Artikel 1 Nummer 15 Buchstabe a § 21 Abs. 1 Satz 2 AufenthG
12. Zu Artikel 1 Nr. 15 Buchstabe d § 21 Abs. 5 Satz 1 AufenthG
13. Zu Artikel 1 Nr. 15 Buchstabe d § 21 Abs. 6 Satz 2 - neu - AufenthG
14. Zu Artikel 1 Nr. 15a - neu - § 22 Abs. 2 und 3 - neu - AufenthG
15. Zu Artikel 1 Nr. 16 § 24 AufenthG
16. Zu Artikel 1 Nr. 20 Buchstabe b § 28 Abs. 2 AufenthG
17. Zu Artikel 1 Nr. 21 Buchstabe d § 29 Abs. 5 Nr. 2 AufenthG
18. Zu Artikel 1 Nr. 23 Buchstabe a Doppelbuchstabe aa § 31 Abs. 1 Satz 1 AufenthG
19. Zu Artikel 1 Nr. 34 Buchstabe a § 44 Abs. 1 Satz 1 Buchstabe c AufenthG
20. Zu Artikel 1 Nr. 36 § 45 Satz 1 AufenthG
21. Zu Artikel 1 Nr. 36 § 45 Satz 1 AufenthG
22. Zu Artikel 1 Nr. 40 Buchstabe a Doppelbuchstabe aa und bb § 51 Abs. 2 Satz 1 und 2 AufenthG
23. Zu Artikel 1 Nr. 41a - neu - und Nummer 42 § 53 Nr. 1 und 2 sowie § 54 Nr. 1 AufenthG *
Zu Buchstabe a
Zu Buchstabe b
24. Zu Artikel 1 Nr. 42 § 54 Nr. 5 AufenthG *
25. Zu Artikel 1 Nr. 42a - neu - § 54a Abs. 1 und 2 sowie Absatz 5 Satz 2 und Satz 3 - neu - AufenthG
26. Zu Artikel 1 Buchstabe a1 - neu - Nr. 43 § 55 Abs. 2 Nr. 6 AufenthG
27. Zu Artikel 1 Nr. 44 Buchstabe a § 56 Abs. 1 Satz 3 AufenthG
28. Zu Artikel 1 Nr. 49 Buchstabe a0 – neu - § 60a Abs. 1 Satz 2 AufenthG
29. Zu Artikel 1 Nr. 51 Buchstabe b § 62 Abs. 4 AufenthG
30. Zu Artikel 1 Nr. 59 Buchstabe b § 73 Abs. 2 AufenthG
31. Zu Artikel 1 Nr. 63 § 81 Abs. 1, Absatz 2 Satz 2 und Absatz 4 Satz 2 - neu - AufenthG
32. Zu Artikel 1 Nr. 73 Buchstabe a und b § 91a Abs. 2 Nr. 1 Buchstabe a und Nummer 2 AufenthG
33. Zum Gesetzentwurf insgesamt:
34. Zu Artikel 2 Nr. 10a - neu - und Artikel 6 Abs. 12 - neu - § 11a - neu - Freizügigkeitsgesetz / EU und § 71 Abs. 2 Satz 1 Nr. 4 - neu - SGB X
35. Zu Artikel 3 Nr. 11a - neu - und Artikel 9 Satz 1 § 16 Abs. 1 Satz 1 und 2 Asylverfahrensgesetz und Einschränkung von Grundrechten
Zu Buchstabe a
Zu Buchstabe b
36. Zu Artikel 3 Nr. 25 § 31 Abs. 1 Satz 3 Halbsatz 1 AsylVfG
37. Zu Artikel 3 Nr. 39a - neu - § 56 Abs. 1 Satz 2 und 3 - neu - Asylverfahrensgesetz *
38. Zu Artikel 3 Nr. 39a - neu - § 56 Abs. 3 Satz 2 - neu - Asylverfahrensgesetz *
39. Zu Artikel 3 Nr. 40 § 58 AsylVfG
40. Zu Artikel 3 Nr. 49 § 78 Abs. 4 Satz 1 AsylVfG
41. Zu Artikel 5 des Gesetzentwurfs allgemein
42. Zu Artikel 5 und Artikel 10 Abs. 4 StAG und Inkrafttreten
43. Zu Artikel 5 Nr. 9 Buchstabe a Doppelbuchstabe bb § 12 Abs. 1 Satz 2 Nr. 6 StAG
44. Zu Artikel 5 Nr. 19 §§ 30, 31 und § 32 StAG
45. Zu Artikel 5 Nr. 19 § 34 StAG
46. Zu Artikel 5 Nr. 19 § 34a - neu - StAG
47. Zu Artikel 5 Nr. 20 § 35 StAG :
48. Zu Artikel 5 Nr. 24 § 41 StAG
49. Zu Artikel 6 Abs. 2 Nr. 2 § 2 AsylblG
50. Zu Artikel 6 Abs. 2 Nr. 2a - neu - § 6 Abs. 3 - neu - AsylbLG
51. Zu Artikel 6 Abs. 12 - neu - § 21 Satz 1 SGB XII
52. Zu Artikel 6 Abs. 12 - neu - Einfügung einer Länderöffnungsklausel in das Zwölfte Buch Sozialgesetzbuch
53. Zu Artikel 7 Abs. 4 Nr. 2 und 17 Buchstaben a und b § 4 Abs. 1 Satz 3, 4 - neu - und 5, § 48 Abs. 1 Satz 1, Nr. 1b1 - neu - und Nummer 2 Aufenthaltsverordnung
54. Zu Artikel 7 Abs. 5 Nummer 0 - neu - § 6 Satz 1 und Satz 2 - neu - BeschVerfV
55. Zu Artikel 7 Abs. 5 Nr. 3 § 9 Abs. 1 und 3 BeschVerfV
Drucksache 388/4/07
Antrag des Landes Rheinland-Pfalz
Gesetz zur Umsetzung aufenthalts- und asylrechtlicher Richtlinien der Europäischen Union Punkt 5 der 835. Sitzung des Bundesrats am 6. Juli 2007
... Deutschland muss deshalb zum einen für Hochqualifizierte aus dem Ausland attraktiver werden. Zum anderen muss es sein Potenzial an einheimischen Fachkräften noch stärker ausschöpfen und seine Anstrengungen in den Bereichen Qualifizierung, Forschung und Entwicklung weiter verstärken.
Drucksache 762/1/07
Empfehlungen der Ausschüsse
Vorschlag für eine Richtlinie des Rates über die Bedingungen für die Einreise und den Aufenthalt von Drittstaatsangehörigen zur Ausübung einer hochqualifizierten Beschäftigung KOM (2007) 637 endg.; Ratsdok. 14490/07
Vorschlag für eine Richtlinie des Rates über die Bedingungen für die Einreise und den Aufenthalt von Drittstaatsangehörigen zur Ausübung einer hochqualifizierten Beschäftigung KOM (2007)
Drucksache 780/07
Unterrichtung durch das Europäische Parlament
Entschließung des Europäischen Parlaments vom 27. September 2007 zur Effizienz und Gerechtigkeit in den europäischen Systemen der allgemeinen und beruflichen Bildung (2007/2113(INI))
... 39. fordert die Mitgliedstaaten auf, Exzellenzprogramme in den Universitäten zu fördern, da durch die Ausbildung hochqualifizierter Fachkräfte in mehreren Bereichen der Bedarf am Arbeitsmarkt besser gedeckt wäre;
Drucksache 950/07
Unterrichtung durch das Europäische Parlament
Entschließung des Europäischen Parlaments vom 29. November 2007 zu gemeinsamen Grundsätzen für den Flexicurity-Ansatz (2007/2209(INI))
... E. in der Erwägung, dass eine hochmoderne, innovative, wissensbasierte Wirtschaft nach Wettbewerbsfähigkeit am oberen Ende der Wertschöpfungskette streben sollte, wobei zur Erreichung dieses Ziels langfristige Beschäftigungsverhältnisse sowie hochqualifizierte und hochmotivierte Arbeitskräfte erforderlich sind,
Drucksache 488/07
Unterrichtung durch die Bundesregierung
Vorschlag für einen Beschluss des Europäischen Parlaments und des Rates über ein Aktionsprogramm zur Verbesserung der Qualität der Hochschulbildung und zur Förderung des kulturellen Verständnisses durch die Zusammenarbeit mit Drittstaaten (Erasmus Mundus) (2009 bis 2013) KOM (2007) 395 endg.; Ratsdok. 11708/07
... Im Rahmen von Aktion 1 (gemeinsame Programme, einschließlich Stipendien) werden hochwertige gemeinsame Master- und Promotionsprogramme unterstützt, die von einer Gruppe Hochschuleinrichtungen in Europa und gegebenenfalls in Drittstaaten angeboten werden. Damit die begabtesten Studierenden aus Europa und aus Drittstaaten an diesen gemeinsamen Programmen teilnehmen können, werden Vollzeitstipendien gewährt. Außerdem werden hervorragenden Akademikern aus Europa und aus Drittstaaten Kurzzeitstipendien gewährt, damit sie im Rahmen der gemeinsamen Programme Forschungs- und Lehrtätigkeiten ausüben können. Mit dieser Aktion soll die Zusammenarbeit zwischen Hochschuleinrichtungen und Hochschulangehörigen in Europa und in Drittstaaten gefördert werden, um Exzellenzzentren zu schaffen und hochqualifizierte Humanressourcen bereitzustellen.
Drucksache 681/07
Unterrichtung durch die Bundesregierung
Grünbuch der Kommission der Europäischen Gemeinschaften: Hin zu einer neuen Kultur der Mobilität in der Stadt KOM (2007) 551 endg.; Ratsdok. 13278/07
... Der Nahverkehr muss hochqualifiziertes Personal anziehen und halten. Schulungsprogramme, z.B. zur umweltfreundlichen Fahrweise, wie bei der Anhörung vorgeschlagen, können die Fähigkeiten der Beschäftigten im kollektiven Verkehr oder Güterverkehr verbessern und die CO
Drucksache 762/07
Unterrichtung durch die Bundesregierung
Vorschlag für eine Richtlinie des Rates über die Bedingungen für die Einreise und den Aufenthalt von Drittstaatsangehörigen zur Ausübung einer hochqualifizierten Beschäftigung KOM (2007) 637 endg.; Ratsdok. 14490/07
Vorschlag für eine Richtlinie des Rates über die Bedingungen für die Einreise und den Aufenthalt von Drittstaatsangehörigen zur Ausübung einer hochqualifizierten Beschäftigung KOM (2007)
Begründung
1 Kontext des Vorschlages
• Gründe und Ziele des Vorschlags
• Allgemeiner Kontext
• Bestehende Rechtsvorschriften auf diesem Gebiet
• Vereinbarkeit mit den anderen Politikbereichen und Zielen der Union Maßnahmen, mit denen hochqualifizierte Arbeitnehmer aus Drittstaaten im Rahmen eines bedarfsorientierten Konzepts angeworben und längerfristig beschäftigt werden, sind im breiteren Zusammenhang der Lissabon-Strategie und der Integrierten Leitlinien für Wachstum und Beschäftigung zu sehen, denen zufolge die Wettbewerbsfähigkeit der EU durch makro- und mikroökonomische Maßnahmen gestärkt werden soll. Dazu zählt auch, mehr Menschen an eine Beschäftigung heranzuführen, die Anpassungsfähigkeit von Erwerbstätigen und Unternehmen sowie die Flexibilität der Arbeitsmärkte zu steigern. Allerdings braucht es Zeit, bis diese Maßnahmen wirken. Außerdem reicht die Ausbildung der vorhandenen Arbeitskräfte oder reichen ähnliche Maßnahmen meistens nicht aus, um den Bedarf der EU-Unternehmen an Ärzten, Ingenieuren usw. zu decken. In diesem Zusammenhang können hochqualifizierte Zuwanderer ein wertvolles Kapital sein.
2 Anhörung von interessierten Kreisen und Folgenabschätzung
• Anhörung von interessierten Kreisen
Anhörungsmethoden, angesprochene Sektoren und allgemeines Profil der Befragten
Zusammenfassung der Antworten und Art ihrer Berücksichtigung
• Einholung und Nutzung von Expertenwissen
• Folgenabschätzung
3 Rechtliche Aspekte
• Zusammenfassung der vorgeschlagenen Maßnahme
• Rechtsgrundlage
• Subsidiaritätsprinzip
• Grundsatz der Verhältnismäßigkeit
• Wahl des Instruments
4 Auswirkungen auf den Haushalt
5 Weitere Angaben
• Überprüfungs-/Revisions-/Verfallsklausel
• Erläuterungen zu den einzelnen Artikeln des Vorschlags
Artikel 1
Artikel 2
Artikel 3 und 4
Artikel 5
Artikel 6
Artikel 7 , 9 und 10
Artikel 8 , 11 und 12
Artikel 13 , 14 und 15
Artikel 16
Artikel 17
Artikel 18 , 19, 20 und 21
Kapitel VI
Vorschlag
Kapitel I Allgemeine Bestimmungen
Artikel 1 Gegenstand
Artikel 2 Begriffsbestimmungen
Artikel 3 Anwendungsbereich
Artikel 4 Günstigere Bestimmungen
Kapitel II Zulassungsvoraussetzungen
Artikel 5 Zulassungskriterien
Artikel 6 Ausnahmeregelungen
Artikel 7 Zulassungsquoten
Kapitel III EU-Blue-Card, Verfahren und Transparenz
Artikel 8 EU-Blue-Card
Artikel 9 Ablehnungsgründe
Artikel 10 Entzug oder Nichtverlängerung der EU-Blue-Card
Artikel 11 Zulassungsanträge
Artikel 12 Verfahrensgarantien
Kapitel IV Rechte
Artikel 13 Zugang zum Arbeitsmarkt
Artikel 14 Befristete Arbeitslosigkeit
Artikel 15 Gleichbehandlung
Artikel 16 Familienangehörige
Artikel 17 Rechtsstellung langfristig Aufenthaltsberechtigter – EG für die Inhaber der EU-Blue-Card
Artikel 18 Aufenthaltstitel langfristig Aufenthaltsberechtigter – EG / EU-Blue-Card – Inhaber
Kapitel V Aufenthalt in anderen Mitgliedstaaten
Artikel 19 Bedingungen
Artikel 20 Zugang zum Arbeitsmarkt des zweiten Mitgliedstaats für Inhaber des Aufenthaltstitels Langfristige Aufenthaltsberechtigung – EG / EU-Blue-Card-Inhaber
Artikel 21 Aufenthalt im zweiten Mitgliedstaat für Familienangehörige
Kapitel VI Schlussbestimmungen
Artikel 22 Durchführungsmaßnahmen
Artikel 23 Berichte
Artikel 24 Anlaufstellen
Artikel 25 Umsetzung
Artikel 26 Inkrafttreten
Artikel 27 Adressaten
Drucksache 388/1/07
Empfehlungen der Ausschüsse
Gesetz zur Umsetzung aufenthalts- und asylrechtlicher Richtlinien der Europäischen Union
... Im Jahr 2005 sind lediglich 900 Hochqualifizierte nach Deutschland eingewandert. Das ist ein deutlicher Beleg dafür, dass das geltende Zuwanderungsgesetz wenig geeignet ist, um Spitzenkräfte aus dem Ausland anzulocken. Derzeit erhalten Fachkräfte erst ab einem Jahreseinkommen von rund 85.000 Euro die Erlaubnis, sich dauerhaft niederzulassen. Das entspricht nahezu dem Dreifachen des Durchschnittseinkommens in Deutschland und erweist sich damit meist als viel zu hohe Hürde für qualifizierte Zuwanderer. Insbesondere kleine und mittlere Unternehmen sind vielfach nicht in der Lage, ihren Fachkräften derartige Gehälter zu bezahlen. Zudem ist diese Einkommensgrenze gerade für Berufseinsteiger unrealistisch. So bewegen sich die Einstiegsgehälter deutscher Akademiker in der Regel zwischen 35.000 und 45.000 Euro und liegen damit weit unter dieser Grenze. Eine Senkung dieser Einkommensgrenze würde insofern auch dazu beitragen, dass Zuwanderer, die hierzulande eine Ausbildung absolviert haben, eine größere Chance auf eine Niederlassungserlaubnis erhalten. Bislang müssen Zuwanderer, die in Deutschland eine Hochschulausbildung oder auch eine Meisterprüfung absolviert haben, das Land wieder verlassen, wenn sie keine Stelle finden, mit der sie das geforderte Gehalt realisieren.
1. Zu Artikel 1 Nr. 13a - neu - § 19 Abs. 2 Nr. 3 AufenthG
2. Zu Artikel 1 Nr. 15 Buchstabe a § 21 Abs. 1 Satz 2 AufenthG
3. Zu Artikel 7 Abs. 5 Nr. 3 § 9 Abs. 1 und 3 BeschVerfV
Drucksache 470/07
Unterrichtung durch die Bundesregierung
Mitteilung der Kommission der Europäischen Gemeinschaften an das Europäische Parlament, den Rat, den Europäischen Wirtschafts- und Sozialausschuss und den Ausschuss der Regionen - Gemeinsame Grundsätze für den Flexicurity-Ansatz herausarbeiten: Mehr und bessere Arbeitsplätze durch Flexibilität und Sicherheit KOM (2007) 359 endg.; Ratsdok. 10255/07
... Umfassende Strategien des lebenslangen Lernens und sinnvollere Investitionen in Humanressourcen sind erforderlich, wenn man mit raschem Wandel und Innovationen Schritt halten will. Dieser Tatsache kommt für die Wettbewerbsfähigkeit von Firmen und die langfristige Beschäftigungsfähigkeit von Arbeitnehmern immer größere Bedeutung zu. Durch eine Erstausbildung von hoher Qualität, umfassende Schlüsselkompetenzen und kontinuierliche Investitionen in Qualifizierungsmaßnahmen werden die Möglichkeiten für Unternehmen verbessert, mit dem wirtschaftlichen Wandel zurechtzukommen, und die Aussichten der Arbeitnehmer, in einer Beschäftigung zu verbleiben oder eine neue zu finden. Es besteht eine positive Korrelation zwischen einer hohen Beteiligung an Maßnahmen des lebenslangen Lernens und einer hohen Beschäftigungsquote sowie einer niedrigen (Langzeit-)Arbeitslosigkeit15. Allerdings kommen diese Investitionen allzu häufig nur den bereits Hochqualifizierten zugute16: gerade die Kategorien mit dem größten Lernbedarf, wie zum Beispiel geringqualifizierte Arbeitnehmer, Arbeitnehmer mit Zeitverträgen, Selbständige und ältere Arbeitnehmer haben am meisten unter mangelnden Investitionen in Ausbildungsmaßnahmen zu leiden. Möglicherweise werden Unternehmen von Investitionen in Qualifizierungsmaßnahmen abgeschreckt, weil ausgebildetes Personal unter Umständen von anderen Arbeitgebern übernommen wird. Dieses Problem lässt sich vielleicht durch Kostenteilung teilweise lösen, zum Beispiel durch Fonds auf Branchenebene. Für integrative Strategien des lebenslangen Lernens ist das aktive Engagement von staatlichen Stellen, Sozialpartnern, Unternehmen und einzelnen Arbeitnehmern vonnöten.
1. Die Herausforderungen und Chancen von Globalisierung und Wandel
2. Ein integrierter Flexicurity-Ansatz
3. Flexicurity-Strategien: Die Erfahrung der Mitgliedstaaten
4. Flexicurity und der Soziale Dialog
5. Entwicklung gemeinsamer Grundsätze für den Flexicurity-Ansatz
6. Flexicurity-Optionen
7. Die finanzielle Dimension der Flexicurity
8. Die nächsten Schritte: Flexicurity und die Lissabon-Strategie für Wachstum und Beschäftigung
Anhang I Flexicurity-Optionen
Option 1: Bekämpfung der Segmentierung bei Verträgen
Option 2: Entwicklung der Flexicurity im Unternehmen und Angebot von Sicherheit bei Übergängen
Option 3: Lösung des Problems der Qualifikationsdefizite und der geringeren Chancen bestimmter Arbeitskräfte
Option 4: Verbesserung der Möglichkeiten für Leistungsempfänger und informell beschäftigte Arbeitskräfte
Anhang II Beispiele für Flexicurity
Anhang III Flexicurity-relevante Hintergrundindikatoren
A. Flexible Vertragsformen
B. Umfassende Strategien für das lebenslange Lernen
C. Wirksame aktive arbeitsmarktpolitische Maßnahmen
D. Moderne Systeme der sozialen Sicherheit
E. Arbeitsmarktergebnisse
Drucksache 36/07
Gesetzesantrag des Landes Niedersachsen
Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Aufenthaltsgesetz es
... An den Bedürfnissen der Wirtschaft ausgerichtete Verbesserung der Einreisemöglichkeit ausländischer hochqualifizierter Arbeitnehmer und ausländischer Selbstständiger, Einführung einer Mindestaltersgrenze sowie der Notwendigkeit deutscher Sprachkenntnisse beim Nachzug ausländischer Ehegatten, Ausweitung des Wiederkehr- und Bleiberechts für junge gut integrierte geduldete Ausländer, Stärkung des Integrationsprinzips des Förderns und Forderns, Bekämpfung von Scheinehen, Schaffung von Rechtsklarheit bei Anordnung von Abschiebungshaft und Abschaffung des höheren Leistungsanspruchs für Asylbewerber und geduldete Ausländer nach dreijährigem Bezug von Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz.
Drucksache 403/07
Unterrichtung durch das Europäische Parlament
Entschließung des Europäischen Parlaments vom 25. April 2007 zu dem Grünbuch: Schadenersatzklagen wegen Verletzung des EG-Wettbewerbsrechts (2006/2207(INI))
... 8. unterstreicht die entscheidende Bedeutung einer wettbewerbsrechtlichen Ausbildung der Richter, um die Qualität ihrer Entscheidungen sicherzustellen, sowie des wesentlichen Erfordernisses, Verfahren in spezialisierten oder hochqualifizierten Instanzen abzuwickeln;
Drucksache 388/07 (Beschluss)
Beschluss des Bundesrates
Gesetz zur Umsetzung aufenthalts- und asylrechtlicher Richtlinien der Europäischen Union
... Der Bundesrat betont noch einmal seine Auffassung, dass eine gezielte Zuwanderung von Hochqualifizierten im Interesse des Wirtschaftsstandorts Deutschland erleichtert werden muss. Er begrüßt dazu die Haltung der Bundesregierung, die Absenkung der Zugangsvoraussetzungen für Hochqualifizierte außerhalb des Gesetzgebungsverfahrens zu prüfen und Lösungen vorzuschlagen.
Drucksache 792/07
Unterrichtung durch die Bundesregierung
Vorschlag für eine Richtlinie des Rates über ein einheitliches Antragsverfahren für eine kombinierte Erlaubnis für Drittstaatangehörige zum Aufenthalt und zur Arbeit im Gebiet eines Mitgliedstaates und über ein gemeinsames Bündel von Rechten für Drittstaatangehörige, die sich rechtmäßig in einem Mitgliedstaat aufhalten KOM (2007) 638 endg.; Ratsdok. 14491/07
... Der vorliegende Vorschlag soll diesen Forderungen in Einklang mit dem strategischen Plan zur legalen Zuwanderung entsprechen; danach sollten die Zulassungsbedingungen für bestimmte Kategorien von Migranten (hochqualifizierte Arbeitnehmer, Saisonarbeitnehmer, bezahlte Auszubildende und innerbetrieblich versetzte Arbeitnehmer) in vier spezifischen Richtlinien festgelegt und ein allgemeiner Rahmen für einen fairen und auf Rechten basierenden Ansatz in Bezug auf die Arbeitsmigration errichtet werden. Mit diesem Vorschlag soll letztere Zielvorgabe umgesetzt werden, indem die Rechtsstellung bereits zugelassener Drittstaatsangehöriger in Übereinstimmung mit der Grundstrategie der Lissabon-Agenda gesichert wird und Verfahrensvereinfachungen für Antragsteller vorgesehen werden.
Drucksache 762/07 (Beschluss)
Beschluss des Bundesrates
Vorschlag für eine Richtlinie des Rates über die Bedingungen für die Einreise und den Aufenthalt von Drittstaatsangehörigen zur Ausübung einer hochqualifizierten Beschäftigung KOM (2007) 637 endg.; Ratsdok. 14490/07
Vorschlag für eine Richtlinie des Rates über die Bedingungen für die Einreise und den Aufenthalt von Drittstaatsangehörigen zur Ausübung einer hochqualifizierten Beschäftigung KOM (2007)
Drucksache 224/07 (Beschluss)
Stellungnahme des Bundesrates
Entwurf eines Gesetzes zur Umsetzung aufenthalts- und asylrechtlicher Richtlinien der Europäischen Union
... § 19 ( Hochqualifizierte)
1. Zu Artikel 1 Nr. 6 Buchstabe c § 5 Abs. 3 AufenthG
2. Zu Artikel 1 Nr. 7a - neu - § 7 Abs. 3 - neu - AufenthG
3. Zu Artikel 1 Nr. 9 Buchstabe b § 9 Abs. 2 Satz 1 Nr. 4 AufenthG
4. Zu Artikel 1 Nr. 10 § 9a Abs. 2 Nr. 5 AufenthG
5. Zu Artikel 1 Nr. 11a - neu - § 12 Abs. 2 Satz 2 AufenthG
6. Zu Artikel 1 Nr. 13 Buchstabe a § 16 Abs. 1 Satz 5, Satz 6 und 7 - neu - AufenthG
7. Zu Artikel 1 Nummer 13a § 19 Überschrift, Absatz 1, Absatz 2 Nr. 3 sowie Absatz 3 und 4 - neu - AufenthG :
8. Zu Artikel 1 Nummer 15 Buchstabe a § 21 Abs. 1 Satz 2 AufenthG
9. Zu Artikel 1 Nr. 15 Buchstabe d § 21 Abs. 5 Satz 1 AufenthG
10. Zu Artikel 1 Nr. 15 Buchstabe d § 21 Abs. 6 Satz 2 - neu - AufenthG
11. Zu Artikel 1 Nr. 15a - neu - § 22 Abs. 2 und 3 - neu - AufenthG
12. Zu Artikel 1 Nr. 16 § 24 AufenthG
13. Zu Artikel 1 Nr. 20 Buchstabe b § 28 Abs. 2 AufenthG
14. Zu Artikel 1 Nr. 21 Buchstabe d § 29 Abs. 5 Nr. 2 AufenthG
15. Zu Artikel 1 Nr. 34 Buchstabe a § 44 Abs. 1 Satz 1 Buchstabe c AufenthG
16. Zu Artikel 1 Nr. 36 § 45 Satz 1 AufenthG
17. Zu Artikel 1 Nr. 42a - neu - § 54a Abs. 1 und 2 sowie Absatz 5 Satz 2 und Satz 3 - neu - AufenthG
18. Zu Artikel 1 Buchstabe a1 - neu - Nr. 43 § 55 Abs. 2 Nr. 6 AufenthG
19. Zu Artikel 1 Nr. 44 Buchstabe a § 56 Abs. 1 Satz 3 AufenthG
20. Zu Artikel 1 Nr. 49 Buchstabe a0 – neu - § 60a Abs. 1 Satz 2 AufenthG
21. Zu Artikel 1 Nr. 59 Buchstabe b § 73 Abs. 2 AufenthG
22. Zu Artikel 1 Nr. 63 § 81 Abs. 1, Absatz 2 Satz 2 und Absatz 4 Satz 2 - neu - AufenthG
23. Zum Gesetzentwurf insgesamt:
24. Zu Artikel 2 Nr. 10a - neu - und Artikel 6 Abs. 12 - neu - § 11a - neu - Freizügigkeitsgesetz / EU und § 71 Abs. 2 Satz 1 Nr. 4 - neu - SGB X
25. Zu Artikel 3 Nr. 11a - neu - und Artikel 9 Satz 1 § 16 Abs. 1 Satz 1 und 2 Asylverfahrensgesetz und Einschränkung von Grundrechten
Zu Buchstabe a
Zu Buchstabe b
26. Zu Artikel 3 Nr. 39a - neu § 56 Abs. 1 Satz 2 und 3 - neu - sowie Absatz 3 Satz 2 - neu - Asylverfahrensgesetz
Zu Buchstabe a
Zu Buchstabe b
27. Zu Artikel 3 Nr. 40 § 58 AsylVfG
28. Zu Artikel 3 Nr. 49 § 78 Abs. 4 Satz 1 AsylVfG
29. Zu Artikel 5 des Gesetzentwurfs allgemein
30. Zu Artikel 5 und Artikel 10 Abs. 4 StAG und Inkrafttreten
31. Zu Artikel 5 Nr. 9 Buchstabe a Doppelbuchstabe bb § 12 Abs. 1 Satz 2 Nr. 6 StAG
32. Zu Artikel 5 Nr. 19 §§ 30, 31 und § 32 StAG
33. Zu Artikel 6 Absatz 2 Nr. 2 § 2 Abs. 1 Asylbewerberleistungsgesetz
34. Zu Artikel 6 Abs. 12 - neu - § 21 Satz 1 SGB XII
35. Zu Artikel 7 Abs. 4 Nr. 2 und 17 Buchstaben a und b § 4 Abs. 1 Satz 3, 4 - neu - und 5, § 48 Abs. 1 Satz 1, Nr. 1b1 - neu - und Nummer 2 Aufenthaltsverordnung
36. Zu Artikel 7 Abs. 5 Nummer 0 - neu - § 6 Satz 1 und Satz 2 - neu - Besch-VerfV
37. Zu Artikel 7 Abs. 5 Nr. 3 § 9 Abs. 1 und 3 BeschVerfV
Drucksache 662/07
Gesetzentwurf der Bundesregierung
Entwurf eines Gesetzes zur Änderung der Organisation des Bundesausgleichsamtes
... es sind daher die Amtsbezeichnungen der Präsidenten entsprechend anzupassen. Änderungen in der Bewertung der Funktionen sind damit nicht verbunden. Insbesondere bei der Funktion des Präsidenten des Bundesverwaltungsamtes ist mit der Einrichtung der Bundesstelle für Informationstechnik zum 1. Januar 2006 als herausgehobene Abteilung im Bundesverwaltungsamt ein umfänglicher Aufgabenzuwachs an hochqualifizierten Tätigkeiten im IT-Bereich mit entsprechender Personalverantwortung verbunden, der die Beibehaltung der bisherigen Wertigkeit erfordert. Die Gesamtausrichtung des Bundesverwaltungsamtes als ein zentraler Dienstleister des Bundes bedingt eine besondere Aufgabenbreite der Behörde.
Drucksache 720/07H
Gesetzentwurf der Bundesregierung
Entwurf eines Gesetzes zur Neuordnung und Modernisierung des Bundesdienstrechts (Dienstrechtsneuordnungsgesetz - DNeuG )
... Bei der Anpassung der gesetzlichen Altersgrenzen der Absätze 1 und 2 wird auf eine durchgängige, auf den Anhebungen durch das Versorgungsreformgesetz 1998 aufbauende Erhöhung um zwei Jahre verzichtet, um unter flexibler Nutzung der Zeitspanne zwischen besonderer Altersgrenze (frühestmöglicher Zeitpunkt) und allgemeiner Altersgrenze bedarfs- und strukturgerechte Entscheidungen zu ermöglichen. Um jedoch Wirkungsgleichheit mit der Erhöhung des Renteneintrittsalters und den Steigerungen im Beamtenbereich sicherzustellen, gibt Absatz 4 vor, ab 2024 ein durchschnittliches Zurruhesetzungsalter zu erreichen, das um mindestens zwei Jahre über dem Zurrruhesetzungsalter nach dem Stand vom 1. Januar 2007 liegen muss. Dieses wird unter anderem dadurch erreicht, dass allein das Erreichen der besonderen Altersgrenze nicht Anlass für eine Versetzung in den Ruhestand ist, sondern Berufssoldatinnen und Berufssoldaten, insbesondere hochqualifizierte Spezialistinnen und Spezialisten, die überwiegend in wenig körperlich fordernden und belastenden Verwendungen eingesetzt sind, bedarfsbezogen deutlich über die besonderen Altersgrenze hinaus im Dienst verbleiben. Das durchschnittliche Lebensalter aller wegen Überschreitens oder Erreichens einer Altersgrenze in den Ruhestand versetzten oder in den Ruhestand getretenen Berufssoldatinnen und Berufssoldaten betrug am 1. Januar 2007 55,2 Jahre.
Drucksache 591/07
Unterrichtung durch die Bundesregierung
Mitteilung der Kommission der Europäischen Gemeinschaften an den Rat und das Europäische Parlament über die Verbesserung der Qualität der Lehrerbildung KOM (2007) 392 endg.; Ratsdok. 12414/07
... – Es ist ein hochqualifizierter Beruf: alle Lehrkräfte haben einen Hochschulabschluss oder einen vergleichbaren Abschluss (und die in der beruflichen Erstausbildung tätigen Lehrkräfte sind hoch qualifiziert in ihrem Fachgebiet und verfügen auch über eine geeignete pädagogische Qualifikation). Jede Lehrkraft verfügt über gründliches Fachwissen, gute pädagogische Kenntnisse und die zur Anleitung und Unterstützung von Lernenden erforderlichen Fähigkeiten und Kompetenzen und weiß über die soziale und kulturelle Dimension der Bildung Bescheid.
Drucksache 505/06
Unterrichtung durch die Bundesregierung
Mitteilung der Kommission der Europäischen Gemeinschaften an den Rat, das Europäische Parlament, den Europäischen Wirtschafts- und Sozialausschuss und den Ausschuss der Regionen: Grünbuch: Die künftige Meerespolitik der Europäischen Union - eine europäische Vision für Ozeane und Meere KOM (2006) 275 endg.; Ratsdok. 11510/1/06
... In der Fischerei ist das Unfallrisiko bekanntlich höher als bei anderen Tätigkeiten auf See. Auch die Arbeitsbedingungen sind oft schlechter als in anderen Berufen. Bei der Reform und der Verbesserung der EU-Verordnungen und der ILO-Vorschriften über die Arbeitsbedingungen auf Schiffen sollte dem Fischereisektor besonderes Augenmerk gelten. Dies geschieht bereits im Rahmen des Europäischen Fischereifonds (EFF) und des Finanzinstruments für die Ausrichtung der Fischerei (FIAF)55. Es gibt genug Beispiele von einzelnen Unternehmen oder Tarifverträgen, die zeigen, dass höhere Löhne, bessere Arbeitsbedingungen, effizientere Betriebsabläufe und Sicherheit kombiniert werden können. Europa sollte sich zum Ziel setzen, hochwertige Schiffe mit hochqualifizierten Mannschaften zu haben, die unter optimalen Arbeitsbedingungen arbeiten.
Drucksache 779/06
Gesetzentwurf der Bundesregierung
Entwurf eines Gesetzes zur Schaffung deutscher Immobilien-Aktiengesellschaften mit börsennotierten Anteilen
... Mit dem Gesetz zur Schaffung deutscher Immobilien-Aktiengesellschaften mit börsennotierten Anteilen (Real Estate Investment Trust-Gesetz – REIT-Gesetz) möchte die Bundesregierung das große Potential des deutschen Finanzmarktes unter Beachtung der ständigen Fortentwicklung der globalen Finanzmärkte weiter ausbauen. Die Bundesregierung erwartet, dass die Einführung deutscher REITs den Wirtschaftsstandort Deutschland nachhaltig stärken wird. Die Einführung deutscher REITs wird die internationale Wettbewerbsfähigkeit deutscher Unternehmen steigern und hochqualifizierte Arbeitsplätze in Deutschland schaffen.
Drucksache 507/06
Unterrichtung durch die Bundesregierung
Vorschlag für eine Entscheidung des Rates über strategische Kohäsionsleitlinien der Gemeinschaft KOM (2006) 386 endg.; Ratsdok. 11706/06
... 1) Maßnahmen zur Förderung der Städte als Motor der regionalen Entwicklung. Solche Maßnahmen sollten die Verbesserung der Wettbewerbsfähigkeit, z. B durch die Bildung von Clustern, zum Ziel haben. Die unterstützten Aktionen umfassen Fördermaßnahmen in Bezug auf die unternehmerische Initiative, Innovationen und die Entwicklung von Dienstleistungen (insbesondere Produktionsdienstleistungen). Darüber hinaus ist es ebenfalls wichtig, hochqualifiziertes Personal anzuziehen und dauerhaft zu beschäftigen. Dies lässt sich durch Maßnahmen in den Bereichen Verkehrsanbindung, kulturelles Angebot usw. erreichen.
Drucksache 800/06
Unterrichtung durch das Europäische Parlament
Entschließung des Europäischen Parlaments zu den Wirtschafts- und Handelsbeziehungen zwischen der EU und Indien (2006/2034(INI))
... 36. ist sich der Tatsache bewusst, dass die indische Software- und Dienstleistungsindustrie in den letzten fünf Jahren um das Dreifache gewachsen ist und inzwischen 20 Mrd. Euro erwirtschaftet; stellt fest, dass ein Großteil dieses Wachstums darauf zurückzuführen ist, dass westliche Softwareanbieter die Entwicklungsarbeit nach Indien ausgelagert haben; vertritt die Auffassung, dass die Europäische Union von einer gesteigerten Mobilität hochqualifizierter indischer Fachkräfte profitieren kann, dass sie jedoch darauf achten muss, keinen "
Drucksache 743/1/06
Empfehlungen der Ausschüsse
Mitteilung der Kommission der Europäischen Gemeinschaften "Die demografische Zukunft Europas - von der Herausforderung zur Chance " KOM (2006) 571 endg.; Ratsdok. 14114/06
... 36. Er geht davon aus, dass trotz der gebotenen verstärkten Bildungsanstrengungen zur besseren Nutzung des Potenzials der nachwachsenden Generation ein Bedarf an hochqualifizierten Arbeitskräften aus Staaten außerhalb Europas gegeben ist.
Drucksache 5/06 (Beschluss)
Beschluss des Bundesrates
Mitteilung der Kommission der Europäischen Gemeinschaften: Strategischer Plan zur legalen Zuwanderung KOM (2005) 669 endg.; Ratsdok. 5052/06
... 9. Einer Erleichterung der so genannten zirkulären Migration steht der Bundesrat zurückhaltend gegenüber. Sie bedeutet in Verbindung mit den ebenfalls vorgeschlagenen Mehrfach-Visa für zurückkehrende Migranten und der Bevorzugung ehemaliger Migranten bei der Vergabe von Aufenthaltstiteln für eine weitere Beschäftigung die Ausdehnung der Gemeinschaftspräferenz auch auf Drittstaatsangehörige, die nur zur Erzielung eines effektiven Mehrwerts erfolgen sollte etwa bei Hochqualifizierten. Eine pauschale Erleichterung der so genannten zirkulären Migration wird diesem Kriterium nicht gerecht, sie würde im Gegenteil zu Lasten der Flexibilität bei der Auswahl drittstaatsangehöriger Arbeitskräfte gehen. Diese Nachteile vermeidet die von der Kommission ebenfalls befürwortete befristete Migration.
Drucksache 103/06
Unterrichtung durch die Bundesregierung
Vorschlag für eine Richtlinie des Europäischen Parlaments und des Rates über gemeinsame Vorschriften und Normen für Schiffsüberprüfungs- und -besichtigungsorganisationen und die einschlägigen Maßnahmen der Seebehörden KOM (2005) 587 endg.; Ratsdok. 5912/06
... Von den weltweit existierenden Klassifikationsgesellschaften gewährleistet eine große Zahl nicht die hinreichende Durchführung der Vorschriften oder die Zuverlässigkeit, wenn sie für die nationalen Verwaltungen tätig sind da sie nicht über angemessene Strukturen und Erfahrungen verfügen, auf die sie sich stützen könnten und die ihnen eine hochqualifizierte Wahrnehmung ihrer Aufgaben ermöglichen würde.
Drucksache 623/06
Gesetzentwurf der Bundesregierung
Entwurf eines Gesetzes zur Neuregelung des Rechtsberatungsrechts
... „In bestimmten Fällen wird hochqualifizierten Berufsgruppen das Recht vorbehalten, neben ihren Kerntätigkeiten andere, weniger komplexe Dienstleistungen zu erbringen. In einigen Mitgliedstaaten dürfen beispielsweise nur Rechtsanwälte oder Notare ... Rechtsberatung erteilen. In solchen Fällen könnte eine breitere Gruppe von Dienstleistern die weniger komplexen Aufgaben übernehmen.“
Drucksache 5/1/06
Empfehlungen der Ausschüsse 820. Sitzung des Bundesrates am 10. März 2006
Mitteilung der Kommission der Europäischen Gemeinschaften: Strategischer Plan zur legalen Zuwanderung KOM (2005) 669 endg.; Ratsdok. 5052/06
... 10. Einer Erleichterung der so genannten zirkulären Migration steht der Bundesrat zurückhaltend gegenüber. Sie bedeutet in Verbindung mit den ebenfalls vorgeschlagenen Mehrfach-Visa für zurückkehrende Migranten und der Bevorzugung ehemaliger Migranten bei der Vergabe von Aufenthaltstiteln für eine weitere Beschäftigung die Ausdehnung der Gemeinschaftspräferenz auch auf Drittstaatsangehörige, die nur zur Erzielung eines effektiven Mehrwerts erfolgen sollte, etwa bei Hochqualifizierten. Eine pauschale Erleichterung der so genannten zirkulären Migration wird diesem Kriterium nicht gerecht, sie würde im Gegenteil zu Lasten der Flexibilität bei der Auswahl drittstaatsangehöriger Arbeitskräfte gehen. Diese Nachteile vermeidet die von der Kommission ebenfalls befürwortete befristete Migration.
Drucksache 141/06
Unterrichtung durch die Bundesregierung
Finanzplan des Bundes 2005 bis 2009
... Mit Fördermaßnahmen für die technologieintensive Luftfahrtindustrie sollen vor allem hochqualifizierte Arbeitsplätze in Deutschland vor dem Hintergrund eines sich stetig verschärfenden internationalen Wettbewerbs gesichert werden.
Drucksache 37/1/05
Empfehlungen der Ausschüsse EU - AS - In - Wi 809. Sitzung des Bundesrates am 18. März 2005
Grünbuch der Kommission der Europäischen Gemeinschaften über ein EU-Konzept zur Verwaltung der Wirtschaftsmigration
... 14. Unabhängig davon liegt der Zugang von Hochqualifizierten und Spitzenkräften zum deutschen und europäischen Arbeitsmarkt im nationalen wie im europäischen Interesse und ist daher so flexibel und unbürokratisch als möglich zu gestalten.
Drucksache 213/05 (Beschluss)
Beschluss des Bundesrates
Mitteilung der Kommission der Europäischen Gemeinschaften: Grünbuch "Angesichts des demografischen Wandels - eine neue Solidarität zwischen den Generationen" KOM (2005) 94 endg.; Ratsdok. 7607/05
... 18. Kein Mitgliedstaat der EU ist so exportorientiert und damit auf internationale Wettbewerbsfähigkeit angewiesen wie Deutschland. Dabei ist das Knowhow der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter das wichtigste Kapital der deutschen Wirtschaft. Jedoch gibt es Hinweise dafür, dass qualifizierte Arbeitskräfte bereits heute trotz erheblicher Arbeitslosigkeit auf dem heimischen Arbeitsmarkt in verschiedenen Bereichen nicht in ausreichender Zahl vorhanden sind. Der bereits heute feststellbare Fachkräftemangel könnte sich durch die demografische Entwicklung ohne eine zukunftsorientierte Beschäftigungspolitik in den nächsten Jahrzehnten dramatisch verschärfen. Zu den Bausteinen einer zukunftsorientierten Beschäftigungspolitik zählt neben der Verkürzung der Ausbildungs- und Studienzeiten sowie der Erhöhung der Erwerbstätigenquote von Frauen u. a. auch die Zuwanderung ausländischer Spitzen- bzw. hochqualifizierter Arbeitskräfte. Dabei hat der internationale Wettbewerb um die besten Fachleute längst begonnen. Auch in Deutschland müssen die Rahmenbedingungen weiter verbessert werden, damit Deutschland im internationalen Wettbewerb um die "besten Köpfe" bestehen kann.
Drucksache 849/05
Unterrichtung durch das Europäische Parlament
Entschließung des Europäischen Parlaments zu Frauen und Armut in der Europäischen Union
... 18. betont, dass der Zugang zu hochqualifizierter Beschäftigung, die angemessen bezahlt wird, die einzige Möglichkeit darstellt, Armut zu vermeiden und zu bekämpfen; weist gleichzeitig darauf hin, dass Frauen, da sie überwiegend Teilzeitarbeit und geringqualifizierte Beschäftigung ausüben, in wachsendem Maß den armen Arbeitskräften zuzurechnen sind; stellt fest, dass dies zu sozialer Ausgrenzung führt;
Drucksache 37/05 (Beschluss)
Grünbuch der Kommission der Europäischen Gemeinschaften über ein EU-Konzept zur Verwaltung der Wirtschaftsmigration
KOM (2004) 811 endg.; Ratsdok. 5436/05
... 8. Unabhängig davon liegt der Zugang von Hochqualifizierten und Spitzenkräften zum deutschen und europäischen Arbeitsmarkt im nationalen wie im europäischen Interesse und ist daher so flexibel und unbürokratisch als möglich zu gestalten.
Drucksache 728/05
Unterrichtung durch die Bundesregierung
Vorschlag für eine Entscheidung des Rates über das spezifische Programm "Menschen" zur Durchführung des siebten Rahmenprogramms der Europäischen Gemeinschaft (2007-2013) im Bereich der Forschung, technologischen Entwicklung und Demonstration KOM (2005) 442 endg.; Ratsdok. 12731/05
... i) Stipendien, um Hochqualifizierte Forscher aus Drittländern im Interesse der Wissensvermehrung und des Aufbaus hochrangiger Verbindungen für eine Forschungstätigkeit in den Mitgliedstaaten und assoziierten Ländern zu gewinnen. Forscher aus Entwicklungs- oder Schwellenländern können eine Förderung für die Rückkehrphase erhalten. Die Netzaktivitäten von Forschern aus Drittländern in den Mitgliedstaaten und den assoziierten Ländern wird ebenfalls gefördert werden, um ihre Kontakte zu ihren Herkunftsregionen zu strukturieren und auszubauen.
Begründung
1. Hintergrund der Vorschläge
2. VORHERIGE Konsultation
3. Rechtliche Aspekte
4. Verwendung der Haushaltsmittel
5. EINHEITLICHE und flexible Durchführung
5.1. Anpassung an neue Erfordernisse und Möglichkeiten
5.2. Querschnittsthemen
6. Vereinfachung der Verwaltungsverfahren
7. Inhalt der spezifischen Programme
7.1. Zusammenarbeit
7.2. Ideen
7.3. Menschen
7.4. Kapazitäten
7.5. Tätigkeiten der Gemeinsamen Forschungsstelle
8. DER Aufbau des EFR des Wissens für Wachstum
Anhang 1 ESFRI-„Liste der Möglichkeiten“7
Vorschlag
Artikel 1
Artikel 2
Artikel 3
Artikel 4
Artikel 5
Artikel 6
Artikel 7
Artikel 8
Anhang Wissenschaftliche und technologische Ziele, Grundzüge der Themen und Massnahmen
3 Einleitung
Ethische Aspekte
3 Maßnahmen
- Forschererstausbildung
- Lebenslange Ausbildung und Laufbahnentwicklung
- Wege und Partnerschaften zwischen Industrie und Akademie
- Die internationale Dimension
- Besondere Maßnahmen
Drucksache 271/05
Unterrichtung durch das Europäische Parlament
Entschließung des Europäischen Parlaments zum Gesetzgebungs- und Arbeitsprogramm der Kommission für 2005
... 16. ist der Auffassung, dass Investitionen das entscheidende Instrument für die Modernisierung Europas sind und gemeinsame Maßnahmen zur Förderung öffentlicher und privater Investitionen beschlossen werden sollten, allerdings unter besonderer Betonung der für den Erfolg der Lissabon-Strategie wichtigsten Investitionsformen: Forschung und Innovation, neue Infrastrukturen, wissensbasierte Wirtschaft, Bildung und Ausbildung, hochqualifizierter öffentlicher Dienst und hochwertige soziale Dienstleistungen sowie Investitionen in die europäische Industriepolitik, mit Schwerpunkt auf neuen und dynamischen Sektoren wie Nanotechnologie und Biotechnologie;
Drucksache 509/05
Unterrichtung durch die Bundesregierung
Konsultationspapier der Kommission der Europäischen Gemeinschaften: Aktionsplan staatliche Beihilfen - Weniger und besser ausgerichtete staatliche Beihilfen - Roadmap zur Reform des Beihilferechts 2005 bis 2009
... Wie der Leitfaden der Kommission zur Innovation deutlich macht, gibt es bereits eine Reihe von Möglichkeiten, wie mit staatlichen Beihilfen Marktdefiziten, die die Innovation behindern, zu Leibe gerückt werden kann; dennoch gibt es Raum für Verbesserungen. Es werden weitere Möglichkeiten geprüft, um Fördermaßnahmen zu erfassen, mit denen Innovationen im gemeinsamen Interesse angeschoben werden können. Besondere Aufmerksamkeit gilt dabei u. a. den im innovativen Bereich tätigen kleinen und mittleren Unternehmen, Intermediären (z.B. Cluster, Technologiezentren) und hochqualifizierten Forschern. Die in der Mitteilung vorgeschlagenen spezifischen Änderungen sollen anschließend in die überarbeiteten Vorschriften einfließen.
Drucksache 37/05
Unterrichtung durch die Bundesregierung
Grünbuch der Kommission der Europäischen Gemeinschaften über ein EU-Konzept zur Verwaltung der Wirtschaftsmigration
Qualifikationen (nicht unbedingt nur hochqualifizierte Migranten), Personen, die vertraglich
Drucksache 567/05
Unterrichtung durch das Europäische Parlament
Entschließung des Europäischen Parlaments zur Förderung und zum Schutz der Grundrechte: die Rolle der nationalen und der europäischen Institutionen, einschließlich der Agentur für Grundrechte
... 29. hält es für wichtig, dass die Agentur in jeder Hinsicht als gänzlich unabhängig angesehen werden muss; betont deshalb, dass sie über genug Personal und Haushaltsmittel verfügen sollte, um ihre anspruchsvolle Aufgabe erfüllen zu können, und mit wissenschaftlich hochqualifiziertem Personal, das über jeden Zweifel erhaben ist, ausgestattet werden sollte,
Drucksache 275/05
Unterrichtung durch die Bundesregierung
Vorschlag für einen Beschluss des Europäischen Parlaments und des Rates zur Einrichtung eines Rahmenprogramms für Wettbewerbsfähigkeit und Innovation (2007 bis 2013) KOM (2005) 121 endg.; Ratsdok. 8081/05
... Bildung und Weiterbildung sind von wesentlicher Bedeutung dafür, dass die für Innovationen erforderlichen Fähigkeiten und das nötige Wissen des europäischen Humankapitals immer auf dem neuesten Stand gehalten werden. Hochqualifizierte Arbeitskräfte sind besser dazu in der Lage, sich an die rasch verändernden Ansprüche von Unternehmen anzupassen, und auch der Arbeitsplatzwechsel fällt ihnen leichter. Bildung und Weiterbildung tragen außerdem zur Verbreitung von Wissen bei und unterstützen Organisationen darin, aus ihren Erfahrungen zu lernen und ihre Prozesse, Produkte und Dienstleistungen zu verbessern. Europa braucht mehr und bessere Investitionen in Bildung und Weiterbildung, und die Annahme des vorgeschlagenen integrierten Aktionsprogramms im Bereich des lebenslangen Lernens1 wird dazu beitragen, die unternehmerische Initiative zu fördern, die kontinuierliche berufliche Aus - und Weiterbildung zu unterstützen, und Organisationen dabei behilflich sein, "lernende Organisationen" zu werden.
Begründung
1. Einleitung
2. DAS Rahmenprogramm für Wettbewerbsfähigkeit und Innovation
Das Programm für unternehmerische Initiative und Innovation
3. Verwaltung des neuen Rahmenprogramms für Wettbewerbsfähigkeit und Innovation
4. ÜBEREINSTIMMUNG mit anderen Politikbereichen
5. Konsultationen und Folgenabschätzung
6. Subsidiarität und Verhältnismäßigkeit
7. Auswirkungen auf den Haushalt
Vorschlag
Titel I gemeinsame Bestimmungen
Kapitel I Das Rahmenprogramm für Wettbewerbsfähigkeit und Innovation
Artikel 1 Einrichtung
Artikel 2 Ziele
Artikel 3 Budget
Artikel 4 Teilnahme von Drittländern
Kapitel II Durchführung des Rahmenprogramms
Artikel 5 Arbeitsprogramme
Artikel 6 Art der Durchführungsmaßnahmen
Artikel 7 Technische Unterstützung
Artikel 8 Überwachung und Bewertung
Artikel 9 Schutz der finanziellen Interessen der Gemeinschaft
Titel II Die spezifischen Programme
Kapitel I Programm „unternehmerische Initiative und Innovation“
Abschnitt 1 Ziele und Aktionsbereiche
Artikel 10 Einrichtung und Ziele
Artikel 11 Finanzierung von KMU in der Gründungs- und Wachstumsphase
Artikel 12 Zusammenarbeit zwischen KMU
Artikel 13 Innovation, einschließlich Öko-Innovation, in Unternehmen
Artikel 14 Unternehmerische Initiative und Innovationskultur
Artikel 15 Unternehmens- und innovationsorientierte Wirtschafts- und Verwaltungsreform
Abschnitt 2 Durchführung
Artikel 16 Finanzierungsinstrumente der Gemeinschaft für KMU
Artikel 17 Die GIF
Artikel 18 Die SMEG-Fazilität
Artikel 19 Das CBS
Artikel 20 Dienstleistungen zur Unterstützung von Unternehmen und Innovation
Artikel 21 Instrument zur Förderung von Innovation in Unternehmen
Artikel 22 Analysen, Entwicklung und Koordinierung von Politiken mit den Teilnehmerländern
Artikel 23 Partnerschaften zwischen Behörden auf nationaler und regionaler Ebene
Artikel 24 Unterstützungsmaßnahmen zur Durchführung des Programms
Abschnitt 3 Arbeitsprogramm
Artikel 25 Arbeitsprogramm
Kapitel II Programm zur Unterstützung der IKT-Politik
Abschnitt 1 Ziele und Aktionsbereiche
Artikel 26 Einrichtung und Ziele
Artikel 27 Europäischer Informationsraum
Artikel 28 Förderung der Innovation durch verstärkten Einsatz von und Investitionen in IKT
Artikel 29 Schaffung einer Informationsgesellschaft für alle, Entwicklung leistungsfähigerer und kostengünstigerer Dienste in Bereichen von öffentlichem Interesse und Verbesserung der Lebensqualität Aktionen zur Schaffung einer Informationsgesellschaft für alle, zur Entwicklung leistungsfähigerer und kostengünstigerer Dienste in Bereichen von öffentlichem Interesse und zur Verbesserung der Lebensqualität haben folgende Ziele:
Abschnitt 2 Durchführung
Unterabschitt 1 Projekte
Artikel 30 Allgemeines
Artikel 31 Projekte, Best Practice-Aktionen und thematische Netze
Unterabschnitt 2 Sonstige Bestimmungen
Artikel 32 Anträge
Artikel 33 Analysen, Entwicklung und Koordinierung von Politiken mit den Teilnehmerländern
Artikel 34 Werbung, Kommunikation, Information und Verbreitung
Artikel 35 Projekte von gemeinsamem Interesse: Vergabe öffentlicher Aufträge auf der Grundlage von gemeinsam mit den Mitgliedstaaten erarbeiteten technischen Spezifikationen
Abschnitt 3 Arbeitsprogramm
Artikel 36 Arbeitsprogramm
Kapitel III Das Programm „Intelligente Energie - Europa“
Abschnitt 1 Ziele und Aktionsbereiche
Artikel 37 Einrichtung und Ziele
Artikel 38 Operative Ziele
Artikel 39 Energieeffizienz und rationelle Nutzung von Energie (SAVE)
Artikel 40 Neue und erneuerbare Energiequellen (ALTENER)
Artikel 41 Energie im Verkehrswesen (Steer)
Artikel 42 Bereichsübergreifende Aktionen
Abschnitt 2 Durchführung
Artikel 43 Projekte zur Werbung und Informationsverbreitung Folgendes wird unterstützt:
Artikel 44 Technologievermarktungsprojekte
Abschnitt 3 Arbeitsprogramm
Artikel 45 Arbeitsprogramm
Titel II allgemeine und Schlussbestimmungen
Artikel 46 Ausschüsse
Artikel 47 Aufgehobene Rechtsakte
Artikel 48 Übergangsbestimmungen
Artikel 49 Inkrafttreten
Anhang I Vorläufige Aufteilung der Mittel
Anhang II Bestimmungen für den zum Einsatz der in Artikel 16 genannten Finanzierungsinstrumente der Gemeinschaft für KMU
1. Gemeinsame Bestimmungen für alle Finanzierungsinstrumente
2. Durchführung der Fazilität für wachstumsintensive und innovative KMU GIF
3. Durchführung der KMU-Bürgschaftsfazilität SMEG
4. Durchführung des Programms für den Aufbau von Kapazitäten CBS
5. Bewertung
Anhang III Nähere Angaben zu den in Artikel 20 genannten Dienstleistungen zur Unterstützung von Unternehmen und Innovation
Drucksache 727/1/04
Empfehlungen der Ausschüsse 805. Sitzung des Bundesrates am 5. November 2004
Verordnung über die Zulassung von neueinreisenden Ausländern zur Ausübung einer Beschäftigung (Beschäftigungsverordnung - BeschV )
... 9. Der Bundesrat begrüßt das Ziel der Verordnung, neu einreisenden ausländischen Arbeitnehmern grundsätzlich auch künftig nur in engen Grenzen einen Arbeitsmarktzugang in Deutschland zu eröffnen, für Hochqualifizierte jedoch den Arbeitsmarktzugang deutlich zu erweitern. Deutschland muss zur Sicherung wissenschaftlicher Spitzenleistungen, hoher Innovationskraft und wirtschaftlicher Dynamik offen sein für hochqualifizierte ausländische Fachkräfte. Der Bundesrat unterstützt den vom Bundesministerium für Wirtschaft und Arbeit gewählten Weg, die Zulassung von neu einreisenden Arbeitnehmern zum Arbeitsmarkt in enger Anlehnung an die geltenden Verordnungen zum Arbeitsgenehmigungsrecht zu regeln. Die Übernahme eines Großteils der geltenden Bestimmungen stellt sicher, dass die bisherige restriktive Zulassungspraxis auch auf der Grundlage des Zuwanderungsgesetzes fortgeführt werden kann.
1. Zu § 4 Nr. 4 BeschV
2. Zu § 5 Nr. 1 BeschV
3. Zu § 17 Abs. 1 Satz 2 - neu - BeschV
4. Zu § 18 Satz 1 BeschV
5. Zu § 25 BeschV
6. Zu § 30 BeschV
7. Zu § 47 Satz 2 BeschV
Drucksache 803/04
Unterrichtung durch die Bundesregierung
Vorschlag für einen Beschluss des Rates zur Errichtung der Europäischen Polizeiakademie (EPA) als Einrichtung der Europäischen Union KOM (2004) 623 endg.; Ratsdok. 13506/04
... Durch die Ausstattung der EPA mit Mitteln aus dem Gemeinschaftshaushalt wird die EPA besser in die Lage versetzt, ihre bestehenden Aufgaben wahrzunehmen und neue Aufgaben zu übernehmen3. Zudem wird die EPA, wenn ihr Personal den Verordnungen und Regelungen für die Beamten und sonstigen Bediensteten der Europäischen Gemeinschaften unterliegt, größere Möglichkeiten besitzen, hochqualifiziertes Personal einzustellen.
Drucksache 727/04 (Beschluss)
Beschluss des Bundesrates
Verordnung über die Zulassung von neueinreisenden Ausländern zur Ausübung einer Beschäftigung (Beschäftigungsverordnung - BeschV )
... 1. Der Bundesrat begrüßt das Ziel der Verordnung, neu einreisenden ausländischen Arbeitnehmern grundsätzlich auch künftig nur in engen Grenzen einen Arbeitsmarktzugang in Deutschland zu eröffnen, für Hochqualifizierte jedoch den Arbeitsmarktzugang deutlich zu erweitern. Deutschland muss zur Sicherung wissenschaftlicher Spitzenleistungen, hoher Innovationskraft und wirtschaftlicher Dynamik offen sein für hochqualifizierte ausländische Fachkräfte. Der Bundesrat unterstützt den vom Bundesministerium für Wirtschaft und Arbeit gewählten Weg, die Zulassung von neu einreisenden Arbeitnehmern zum Arbeitsmarkt in enger Anlehnung an die geltenden Verordnungen zum Arbeitsgenehmigungsrecht zu regeln. Die Übernahme eines Großteils der geltenden Bestimmungen stellt sicher, dass die bisherige restriktive Zulassungspraxis auch auf der Grundlage des Zuwanderungsgesetzes fortgeführt werden kann.
Änderungen und Entschließungen zur Verordnung über die Zulassung von neueinreisenden Ausländern zur Ausübung einer Beschäftigung Beschäftigungsverordnung - BeschV
A Änderungen
1. Zu § 4 Nr. 4 BeschV
2. Zu § 5 Nr. 1 BeschV
3. Zu § 30 BeschV
B Entschließungen
Drucksache 818/04
Gesetzentwurf der Bundesregierung
Entwurf eines Gesetzes zur Änderung dienst- und arbeitsrechtlicher Vorschriften im Hochschulbereich (HdaVÄndG)
... Der gegenwärtige Zustand an deutschen Universitäten ist dadurch gekennzeichnet, dass erst mit der ersten Berufung auf eine Professur, die durchschnittlich jenseits des 40. Lebensjahres erfolgt, die Möglichkeit zu selbständiger Tätigkeit in Forschung und Lehre eingeräumt wird. Dies hat zu einem erheblichen Verlust von hochqualifizierten Nachwuchswissenschaftlerinnen und Nachwuchswissenschaftlern geführt. Die Expertenkommission "Reform des Hochschuldienstrechts", die Deutsche Forschungsgemeinschaft und der Wissenschaftsrat haben daher" nachdrücklich eine grundlegende Veränderung des deutschen Hochschuldienstrechtes zur Wiederherstellung der internationalen Wettbewerbsfähigkeit des deutschen Wissenschaftssystems gefordert. Dabei entspricht es den internationalen Standards, als Voraussetzung für die Berufung in ein erstes Hochschullehreramt, das regelmäßig ein befristetes Beschäftigungsverhältnis ist, eine herausragende Promotion zu fordern, nicht jedoch darüber hinausgehende zusätzliche wissenschaftliche Leistungen. Erst für die Übertragung eines Hochschullehreramtes auf Dauer (in den USA: tenure) wird die Bewährung als Hochschullehrer und Hochschullehrerin in Lehre und Forschung, d.h. werden zusätzliche wissenschaftliche Leistungen gefordert.
Drucksache 715/03
Unterrichtung durch die Bundesregierung
Mitteilung der Kommission der Europäischen Gemeinschaften an den Rat und das Europäische Parlament: Forscher im europäischen Forschungsraum - ein Beruf, vielfältige Karrieremöglichkeiten KOM (2003) 436 endg.; Ratsdok. 12420/03
... Die neuesten Zahlen aus dem Jahr 2001 zeigen, dass auf Frauen bereits ungefähr 40% der Doktorate in der Europäischen Union kommen. Die Anzahl der Frauen mit hochqualifizierter Ausbildung ist also im Steigen begriffen. Diese Entwicklung darf allerdings nicht als die Lösung für eine Verbesserung der Chancengleichheit gesehen werden. Der Dritte Bericht über Wissenschafts- und Technologieindikatoren 200252 zeigt auf dass die Unterrepräsentanz der Frauen in F&E das Ergebnis mehrerer komplexer Faktoren ist, aus denen eine subtile, allmählich zunehmende Diskriminierung entsteht, zu deren Abschaffung verschiedene Maßnahmen gefordert sind.
Drucksache 856/03
Unterrichtung durch die Bundesregierung
Mitteilung der Kommission der Europäischen Gemeinschaften: "Allgemeine und berufliche Bildung 2010" die Dringlichkeit von Reformen für den Erfolg der Lissabon-Strategie (Entwurf eines gemeinsamen Zwischenberichts über die Maßnahmen im Rahmen des detaillierten Arbeitsprogramms zur Umsetzung der Ziele der Systeme der allgemeinen und beruflichen Bildung in Europa) KOM (2003) 685 endg.
... Die berufliche Aus- und Weiterbildung spielt eine maßgebliche Rolle für den Erwerb von Kompetenzen und Qualifikationen, die den Bedürfnissen des Arbeitsmarktes entsprechen. Allerdings gibt es in Europa weiterhin sehr große Unterschiede bei der Qualität der Berufsbildung, und nur wenige Länder haben wirklich engagiert darauf hingearbeitet, berufsbezogene Bildungsgänge und die berufspraktischen Ausbildung in den Unternehmen ebenso attraktiv zu machen wie die Angebote allgemeinbildender Schulen. Gleichzeitig stehen zahlreiche Sektoren einem Mangel an qualifizierten Arbeitskräften gegenüber, speziell was hochqualifizierte Ingenieure und spezialisierte Techniker betrifft. Um dieser Situation abzuhelfen sind in den kommenden Jahren sehr viel größere Anstrengungen in diesem Bereich erforderlich, insbesondere im Zuge der verstärkten Zusammenarbeit auf Grundlage der Kopenhagener Erklärung.
Drucksache 8/17
Gesetzentwurf der Bundesregierung
Entwurf eines Gesetzes zur Förderung der Transparenz von Entgeltstrukturen
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Suchbeispiele:
Informationssystem - umwelt-online Internet
Das Informationssystem umfaßt alle bei umwelt-online implementierten Dateien zu den Umweltmedien/Bereichen:
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Allgemeines ,
Anlagentechnik ,
Bau ,
Biotechnologie ,
Energienutzung ,
Gefahrgut ,
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Lebensmittel & Bedarfsgegenstände,
Natur -,
Pflanzen -,
Tierschutz ,
Boden/Altlasten ,
Störfallprävention&Katastrophenschutz ,
Chemikalien ,
Umweltmanagement sowie
Arbeitsschutz
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