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208 gefundene Dokumente zum Suchbegriff

"Hochqualifizierte"


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Drucksache 970/08 (Beschluss)

Gesetz zur arbeitsmarktadäquaten Steuerung der Zuwanderung Hochqualifizierter und zur Änderung weiterer aufenthaltsrechtlicher Regelungen (Arbeitsmigrationssteuerungsgesetz)



Drucksache 634/08

Entwurf eines Gesetzes zur arbeitsmarktadäquaten Steuerung der Zuwanderung Hochqualifizierter und zur Änderung weiterer aufenthaltsrechtlicher Regelungen (Arbeitsmigrationssteuerungsgesetz)

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 634/08




A. Problem und Ziel

B. Lösung

C. Alternativen

D. Finanzielle Auswirkungen und Bürokratiekosten

Gesetzentwurf

Entwurf

Artikel 1
Änderung des Aufenthaltsgesetzes

§ 18a
Aufenthaltserlaubnis für qualifizierte Geduldete zum Zweck der Beschäftigung

Artikel 2
Änderung des Zuwanderungsgesetzes

Artikel 3
Änderung der Aufenthaltsverordnung

§ 16
Vorrang älterer Sichtvermerksabkommen

Artikel 4
Änderung der AZRG-Durchführungsverordnung

Artikel 5
Inkrafttreten

Begründung

A. Allgemeiner Teil

I. Änderungen im Bereich der Arbeitsmigration

II. Weitere Änderungen

III. Gesetzgebungszuständigkeit des Bundes

IV. Finanzielle Auswirkungen und Bürokratiekosten

VI. Auswirkungen von gleichstellungspolitischer Bedeutung

B. Zu den einzelnen Vorschriften

Zu Artikel 1

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu Absatz 1

Zu Absatz 1

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu Absatz 3

Zu Nummer 3

Zu Nummer 4

Zu Nummer 5

Zu Nummer 6

Zu Nummer 7

Zu Nummer 8

Zu Nummer 9

Zu Nummer 10

Zu Artikel 2

Zu Artikel 3

Zu Nummer 1

Zu Nummer 3

Zu Nummer 4

Zu Artikel 4

Zu Artikel 5

Anlage
Stellungnahme des Nationalen Normenkontrollrates gem. § 6 Abs. 1 NKR-Gesetz: NKR-Nr. 659: Gesetz zur arbeitsmarktadäquaten Steuerung der Zuwanderung Hochqualifizierter und zur Anpassung der Rechtslage an die Vorgaben der Verordnung (EG) Nr. 2252/2004 des Rates vom 13. Dezember 2004 über Normen für Sicherheitsmerkmale und biometrische Daten in von den Mitgliedstaaten ausgestellten Pässen und Reisedokumenten


 
 
 


Drucksache 634/1/08

Entwurf eines Gesetzes zur arbeitsmarktadäquaten Steuerung der Zuwanderung Hochqualifizierter und zur Änderung weiterer aufenthaltsrechtlicher Regelungen (Arbeitsmigrationssteuerungsgesetz)

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 634/1/08




1. Zu Artikel 1 Nr. 2 § 18a Abs. 1 Satz 1 und Absatz 2 Satz 3 AufenthG

Zu Artikel 1

4. Zu Artikel 1 Nr. 4a - neu - § 21 Abs. 1 Satz 2 AufenthG

Zum Gesetzentwurf allgemein

6. Zum Gesetzentwurf insgesamt


 
 
 


Drucksache 136/08

... 26. unterstreicht den Bedarf an hochqualifiziertem Personal im Bereich der Erwachsenenbildung; ist der Auffassung, dass spezifische Programme für Lehrkräfte für Erwachsene unterstützt und die Einführung von Hochschulausbildungsgängen mit einem Diplom in Erwachsenenbildung als Abschluss gefördert werden sollten;



Drucksache 840/08

... Um Deutschland im internationalen Wettbewerb um hochqualifizierte Fachkräfte zu stärken, hat das Bundeskabinett am 16. Juli 2008 das "

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 840/08




A. Problem und Ziel

B. Lösung

C. Alternativen

D. Finanzielle Auswirkungen auf die öffentlichen Haushalte

E. Sonstige Kosten

F. Bürokratiekosten

Verordnung

Zweite Verordnung

Artikel 1
Änderung der Beschäftigungsverordnung

§ 8
Journalistinnen und Journalisten

§ 27
Fachkräfte

Artikel 2
Inkrafttreten, Außerkrafttreten

Begründung

A. Allgemeiner Teil

I. Gründe für die Verordnungsänderung

II. Finanzielle Auswirkungen auf die öffentlichen Haushalte

1. Haushaltsausgaben ohne Vollzugsaufwand

2. Vollzugsaufwand

III. Sonstige Kosten

IV. Bürokratiekosten

a Bürokratiekosten für die Wirtschaft

b Bürokratiekosten der Bürger und der Verwaltung

V. Vereinbarkeit mit EU-Recht

B. Besonderer Teil

Zu Artikel 1

Zu Nummer 1

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Buchstabe c

Zu Nummer 2

Zu Nummer 3

Zu Nummer 4

Zu Nummer 5

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu Nummer 3

Zu Nummer 4

Zu Nummer 6

Zu Artikel 2

Anlage
Stellungnahme des Nationalen Normenkontrollrates gem. § 6 Abs. 1 NKR-Gesetz: NKR-Nr. 677: Zweite Verordnung zur Änderung der Beschäftigungsverordnung


 
 
 


Drucksache 31/08 (Beschluss)

... Die Beibehaltung und der durch die Novellierung der Richtlinie bedingte Ausbau der behördlichen Überwachung erfordern sowohl hochqualifiziertes wie auch zahlreiches Personal. In Anbetracht der Bedeutung des materiellen Umweltschutzes sollten die personellen Resourcen auf die Umsetzung des Umweltrechts konzentriert werden. Ein umfangreiches und flächendeckendes Berichtswesen bindet Personal, das an anderer Stelle besser eingesetzt wäre. Auch rechtfertigt das tatsächliche Interesse der Öffentlichkeit keine flächendeckende Erfassung der Überwachungskapazitäten der Umweltbehörden.



Drucksache 814/08

... (b) Verknüpfung mit integrativen Arbeitsmärkten: eine aktive Einbeziehungspolitik sollte auf die Förderung stabiler und sicherer hochqualifizierter Arbeitsplätze, attraktivere Arbeitsplätze, die Schaffung von Arbeitsplätzen guter Qualität und die Förderung von Beschäftigungsqualität, ein hohes Gesundheits- und Sicherheitsniveau am Arbeitsplatz, Produktivitätssteigerung und aktive Unterstützung der am meisten Benachteiligten, konkrete Unterstützungsmaßnahmen und -dienste zur Steigerung der Beschäftigungsfähigkeit und die Förderung des Verbleibens der Menschen auf dem Arbeitsmarkt, die Förderung des Unternehmertums und Bereitstellung einer Unterstützung bei der Arbeitssuche, einer allgemeinen Bildung, Berufsbildung, Weiterbildung und eines lebenslanges Lernens von hoher Qualität, von individueller Beratung, besonderer Unterstützung und unterstützter Beschäftigung für schutzbedürftige Gruppen wie Arbeitnehmer mit Behinderungen, wo dies unbedingt notwendig ist, abzielen;



Drucksache 861/08

Gesetz zur arbeitsmarktadäquaten Steuerung der Zuwanderung Hochqualifizierter und zur Änderung weiterer aufenthaltsrechtlicher Regelungen (Arbeitsmigrationssteuerungsgesetz)

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 861/08




I. Artikel 1 wird wie folgt geändert:

II. Nach Artikel 2 werden folgende Artikel 2a und 2b eingefügt:

Artikel 2a
Änderung des Bundesausbildungsförderungsgesetzes

Artikel 2b
Änderung des Dritten Buches Sozialgesetzbuch

III. Artikel 3 Nr. 2 wird wie folgt geändert:

IV. Artikel 4 wird wie folgt geändert:

V. Nach Artikel 4 wird folgender Artikel 4a eingefügt:

Artikel 4a


 
 
 


Drucksache 451/08

... Es werden Mechanismen benötigt, die sich auf die Solidarität der Mitgliedstaaten und der EUbei der Lastenteilung und der politischen Koordinierung stützen. So müssen unter anderem die Überwachung und Kontrolle der Grenzen und die Integrationspolitik finanziert werden was sich auf nationaler, regionaler und lokaler Ebene auf die öffentlichen Finanzen auswirkt. Um der Einwanderungsproblematik gut gerecht werden zu können, bedarf es außerdem einer engen Zusammenarbeit mit Drittländern; nur so können sinnvolle Lösungen für Situationen von gegenseitigem Interesse, einschließlich der Probleme infolge der Abwanderung hochqualifizierter Kräfte (Brain Drain), und politische Antworten wie die Möglichkeit der zirkulären Migration gefunden werden.



Drucksache 813/08

... 79. ist der Ansicht, dass die nicht angemeldete Erwerbstätigkeit von illegal Zugewanderten nicht wirksam bekämpft werden kann, wenn nicht legale Einwanderungswege geschaffen werden, um zu gewährleisten, dass die Europäische Union über die von ihr benötigten hochqualifizierten oder weniger qualifizierten Arbeitskräfte aus Drittstaaten verfügen kann;



Drucksache 949/08

... Die EU ist der größte Erzeuger von Nuklearstrom weltweit und verfügt über eine ausgereifte Nuklearindustrie, die den gesamten Kernbrennstoffkreislauf durch eine eigene technologische Basis und hochqualifiziertes Personal abdeckt. Die Kernenergie ist derzeit in zahlreichen EU- Mitgliedstaaten die wichtigste Quelle für Energie mit geringen CO



Drucksache 861/08 (Beschluss)

Gesetz zur arbeitsmarktadäquaten Steuerung der Zuwanderung Hochqualifizierter und zur Änderung weiterer aufenthaltsrechtlicher Regelungen (Arbeitsmigrationssteuerungsgesetz)

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 861/08 (Beschluss)




1. Zu Artikel 1 Nr. 3 § 19 Abs. 2 Nr. 3 AufenthG

2. Zu Artikel 1 Nr. 4a - neu - § 21 Abs. 1 Satz 2 AufenthG


 
 
 


Drucksache 840/1/08

... Die vorliegende Verordnung dagegen würde zu einem vom Gesetzgeber nicht gewollten zusätzlichen Verwaltungsaufwand bei der Agentur für Arbeit, zur Verzögerung des Genehmigungsverfahrens und ggf. zur Abwanderung vielseitig einsetzbarer Fachkräfte führen. Angesichts der vorgeleisteten deutschen Bildungsinvestitionen in die Qualifizierung dieser Personen liegt es nicht im öffentlichen Interesse, ihrer Einstellung in hochqualifizierte Beschäftigungen unnötige Hindernisse in den Weg zu legen.



Drucksache 697/07

... " wird betont, dass alle Bürger durch lebenslanges Lernen kontinuierlich neue Kenntnisse, Fertigkeiten und Kompetenzen erwerben müssen, wobei die besonderen Bedürfnisse der von Ausgrenzung bedrohten Menschen zu berücksichtigen sind. Erwachsenenbildung (in quantitativer und qualitativer Hinsicht) ist auch für Entwicklung der Kompetenzen mittel- und hochqualifizierter Menschen von Bedeutung3.



Drucksache 224/1/07

... § 19 ( Hochqualifizierte)

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 224/1/07




1. Zu Artikel 1 Nr. 5 Buchstabe b § 4 Abs. 3 Satz 4 AufenthG

2. Zu Artikel 1 Nr. 6 Buchstabe c § 5 Abs. 3 AufenthG

3. Zu Artikel 1 Nr. 7a - neu - § 7 Abs. 3 - neu - AufenthG

4. Zu Artikel 1 Nr. 9 Buchstabe b § 9 Abs. 2 Satz 1 Nr. 4 AufenthG

5. Zu Artikel 1 Nr. 10 § 9a Abs. 2 Nr. 5 AufenthG

6. Zu Artikel 1 Nr. 11a - neu - § 12 Abs. 2 Satz 2 AufenthG

7. Zu Artikel 1 Nr. 13 Buchstabe a § 16 Abs. 1 Satz 5, Satz 6 und 7 - neu - AufenthG

8. Zu Artikel 1 Nr. 13 Buchstabe c Doppelbuchstabe bb § 16 Abs. 4 Satz 2 - neu - AufenthG

9. Zu Artikel 1 Nummer 13a § 19 Überschrift, Absatz 1, Absatz 2 Nr. 3 sowie Absatz 3 und 4 - neu - AufenthG :

10. Zu Artikel 1 Nr. 15 Buchstabe a § 21 Abs. 1 Satz 2 AufenthG

11. Zu Artikel 1 Nummer 15 Buchstabe a § 21 Abs. 1 Satz 2 AufenthG

12. Zu Artikel 1 Nr. 15 Buchstabe d § 21 Abs. 5 Satz 1 AufenthG

13. Zu Artikel 1 Nr. 15 Buchstabe d § 21 Abs. 6 Satz 2 - neu - AufenthG

14. Zu Artikel 1 Nr. 15a - neu - § 22 Abs. 2 und 3 - neu - AufenthG

15. Zu Artikel 1 Nr. 16 § 24 AufenthG

16. Zu Artikel 1 Nr. 20 Buchstabe b § 28 Abs. 2 AufenthG

17. Zu Artikel 1 Nr. 21 Buchstabe d § 29 Abs. 5 Nr. 2 AufenthG

18. Zu Artikel 1 Nr. 23 Buchstabe a Doppelbuchstabe aa § 31 Abs. 1 Satz 1 AufenthG

19. Zu Artikel 1 Nr. 34 Buchstabe a § 44 Abs. 1 Satz 1 Buchstabe c AufenthG

20. Zu Artikel 1 Nr. 36 § 45 Satz 1 AufenthG

21. Zu Artikel 1 Nr. 36 § 45 Satz 1 AufenthG

22. Zu Artikel 1 Nr. 40 Buchstabe a Doppelbuchstabe aa und bb § 51 Abs. 2 Satz 1 und 2 AufenthG

23. Zu Artikel 1 Nr. 41a - neu - und Nummer 42 § 53 Nr. 1 und 2 sowie § 54 Nr. 1 AufenthG *

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

24. Zu Artikel 1 Nr. 42 § 54 Nr. 5 AufenthG *

25. Zu Artikel 1 Nr. 42a - neu - § 54a Abs. 1 und 2 sowie Absatz 5 Satz 2 und Satz 3 - neu - AufenthG

26. Zu Artikel 1 Buchstabe a1 - neu - Nr. 43 § 55 Abs. 2 Nr. 6 AufenthG

27. Zu Artikel 1 Nr. 44 Buchstabe a § 56 Abs. 1 Satz 3 AufenthG

28. Zu Artikel 1 Nr. 49 Buchstabe a0 – neu - § 60a Abs. 1 Satz 2 AufenthG

29. Zu Artikel 1 Nr. 51 Buchstabe b § 62 Abs. 4 AufenthG

30. Zu Artikel 1 Nr. 59 Buchstabe b § 73 Abs. 2 AufenthG

31. Zu Artikel 1 Nr. 63 § 81 Abs. 1, Absatz 2 Satz 2 und Absatz 4 Satz 2 - neu - AufenthG

32. Zu Artikel 1 Nr. 73 Buchstabe a und b § 91a Abs. 2 Nr. 1 Buchstabe a und Nummer 2 AufenthG

33. Zum Gesetzentwurf insgesamt:

34. Zu Artikel 2 Nr. 10a - neu - und Artikel 6 Abs. 12 - neu - § 11a - neu - Freizügigkeitsgesetz / EU und § 71 Abs. 2 Satz 1 Nr. 4 - neu - SGB X

35. Zu Artikel 3 Nr. 11a - neu - und Artikel 9 Satz 1 § 16 Abs. 1 Satz 1 und 2 Asylverfahrensgesetz und Einschränkung von Grundrechten

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

36. Zu Artikel 3 Nr. 25 § 31 Abs. 1 Satz 3 Halbsatz 1 AsylVfG

37. Zu Artikel 3 Nr. 39a - neu - § 56 Abs. 1 Satz 2 und 3 - neu - Asylverfahrensgesetz *

38. Zu Artikel 3 Nr. 39a - neu - § 56 Abs. 3 Satz 2 - neu - Asylverfahrensgesetz *

39. Zu Artikel 3 Nr. 40 § 58 AsylVfG

40. Zu Artikel 3 Nr. 49 § 78 Abs. 4 Satz 1 AsylVfG

41. Zu Artikel 5 des Gesetzentwurfs allgemein

42. Zu Artikel 5 und Artikel 10 Abs. 4 StAG und Inkrafttreten

43. Zu Artikel 5 Nr. 9 Buchstabe a Doppelbuchstabe bb § 12 Abs. 1 Satz 2 Nr. 6 StAG

44. Zu Artikel 5 Nr. 19 §§ 30, 31 und § 32 StAG

45. Zu Artikel 5 Nr. 19 § 34 StAG

46. Zu Artikel 5 Nr. 19 § 34a - neu - StAG

47. Zu Artikel 5 Nr. 20 § 35 StAG :

48. Zu Artikel 5 Nr. 24 § 41 StAG

49. Zu Artikel 6 Abs. 2 Nr. 2 § 2 AsylblG

50. Zu Artikel 6 Abs. 2 Nr. 2a - neu - § 6 Abs. 3 - neu - AsylbLG

51. Zu Artikel 6 Abs. 12 - neu - § 21 Satz 1 SGB XII

52. Zu Artikel 6 Abs. 12 - neu - Einfügung einer Länderöffnungsklausel in das Zwölfte Buch Sozialgesetzbuch

53. Zu Artikel 7 Abs. 4 Nr. 2 und 17 Buchstaben a und b § 4 Abs. 1 Satz 3, 4 - neu - und 5, § 48 Abs. 1 Satz 1, Nr. 1b1 - neu - und Nummer 2 Aufenthaltsverordnung

54. Zu Artikel 7 Abs. 5 Nummer 0 - neu - § 6 Satz 1 und Satz 2 - neu - BeschVerfV

55. Zu Artikel 7 Abs. 5 Nr. 3 § 9 Abs. 1 und 3 BeschVerfV


 
 
 


Drucksache 388/4/07

... Deutschland muss deshalb zum einen für Hochqualifizierte aus dem Ausland attraktiver werden. Zum anderen muss es sein Potenzial an einheimischen Fachkräften noch stärker ausschöpfen und seine Anstrengungen in den Bereichen Qualifizierung, Forschung und Entwicklung weiter verstärken.



Drucksache 762/1/07

Vorschlag für eine Richtlinie des Rates über die Bedingungen für die Einreise und den Aufenthalt von Drittstaatsangehörigen zur Ausübung einer hochqualifizierten Beschäftigung KOM (2007)



Drucksache 780/07

... 39. fordert die Mitgliedstaaten auf, Exzellenzprogramme in den Universitäten zu fördern, da durch die Ausbildung hochqualifizierter Fachkräfte in mehreren Bereichen der Bedarf am Arbeitsmarkt besser gedeckt wäre;



Drucksache 950/07

... E. in der Erwägung, dass eine hochmoderne, innovative, wissensbasierte Wirtschaft nach Wettbewerbsfähigkeit am oberen Ende der Wertschöpfungskette streben sollte, wobei zur Erreichung dieses Ziels langfristige Beschäftigungsverhältnisse sowie hochqualifizierte und hochmotivierte Arbeitskräfte erforderlich sind,



Drucksache 488/07

... Im Rahmen von Aktion 1 (gemeinsame Programme, einschließlich Stipendien) werden hochwertige gemeinsame Master- und Promotionsprogramme unterstützt, die von einer Gruppe Hochschuleinrichtungen in Europa und gegebenenfalls in Drittstaaten angeboten werden. Damit die begabtesten Studierenden aus Europa und aus Drittstaaten an diesen gemeinsamen Programmen teilnehmen können, werden Vollzeitstipendien gewährt. Außerdem werden hervorragenden Akademikern aus Europa und aus Drittstaaten Kurzzeitstipendien gewährt, damit sie im Rahmen der gemeinsamen Programme Forschungs- und Lehrtätigkeiten ausüben können. Mit dieser Aktion soll die Zusammenarbeit zwischen Hochschuleinrichtungen und Hochschulangehörigen in Europa und in Drittstaaten gefördert werden, um Exzellenzzentren zu schaffen und hochqualifizierte Humanressourcen bereitzustellen.



Drucksache 681/07

... Der Nahverkehr muss hochqualifiziertes Personal anziehen und halten. Schulungsprogramme, z.B. zur umweltfreundlichen Fahrweise, wie bei der Anhörung vorgeschlagen, können die Fähigkeiten der Beschäftigten im kollektiven Verkehr oder Güterverkehr verbessern und die CO



Drucksache 762/07

Vorschlag für eine Richtlinie des Rates über die Bedingungen für die Einreise und den Aufenthalt von Drittstaatsangehörigen zur Ausübung einer hochqualifizierten Beschäftigung KOM (2007)

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 762/07




Begründung

1 Kontext des Vorschlages

Gründe und Ziele des Vorschlags

Allgemeiner Kontext

Bestehende Rechtsvorschriften auf diesem Gebiet

Vereinbarkeit mit den anderen Politikbereichen und Zielen der Union Maßnahmen, mit denen hochqualifizierte Arbeitnehmer aus Drittstaaten im Rahmen eines bedarfsorientierten Konzepts angeworben und längerfristig beschäftigt werden, sind im breiteren Zusammenhang der Lissabon-Strategie und der Integrierten Leitlinien für Wachstum und Beschäftigung zu sehen, denen zufolge die Wettbewerbsfähigkeit der EU durch makro- und mikroökonomische Maßnahmen gestärkt werden soll. Dazu zählt auch, mehr Menschen an eine Beschäftigung heranzuführen, die Anpassungsfähigkeit von Erwerbstätigen und Unternehmen sowie die Flexibilität der Arbeitsmärkte zu steigern. Allerdings braucht es Zeit, bis diese Maßnahmen wirken. Außerdem reicht die Ausbildung der vorhandenen Arbeitskräfte oder reichen ähnliche Maßnahmen meistens nicht aus, um den Bedarf der EU-Unternehmen an Ärzten, Ingenieuren usw. zu decken. In diesem Zusammenhang können hochqualifizierte Zuwanderer ein wertvolles Kapital sein.

2 Anhörung von interessierten Kreisen und Folgenabschätzung

Anhörung von interessierten Kreisen

Anhörungsmethoden, angesprochene Sektoren und allgemeines Profil der Befragten

Zusammenfassung der Antworten und Art ihrer Berücksichtigung

Einholung und Nutzung von Expertenwissen

Folgenabschätzung

3 Rechtliche Aspekte

Zusammenfassung der vorgeschlagenen Maßnahme

Rechtsgrundlage

Subsidiaritätsprinzip

Grundsatz der Verhältnismäßigkeit

Wahl des Instruments

4 Auswirkungen auf den Haushalt

5 Weitere Angaben

Überprüfungs-/Revisions-/Verfallsklausel

Erläuterungen zu den einzelnen Artikeln des Vorschlags

Artikel 1

Artikel 2

Artikel 3 und 4

Artikel 5

Artikel 6

Artikel 7
, 9 und 10

Artikel 8
, 11 und 12

Artikel 13
, 14 und 15

Artikel 16

Artikel 17

Artikel 18
, 19, 20 und 21

Kapitel VI

Vorschlag

Kapitel I
Allgemeine Bestimmungen

Artikel 1
Gegenstand

Artikel 2
Begriffsbestimmungen

Artikel 3
Anwendungsbereich

Artikel 4
Günstigere Bestimmungen

Kapitel II
Zulassungsvoraussetzungen

Artikel 5
Zulassungskriterien

Artikel 6
Ausnahmeregelungen

Artikel 7
Zulassungsquoten

Kapitel III
EU-Blue-Card, Verfahren und Transparenz

Artikel 8
EU-Blue-Card

Artikel 9
Ablehnungsgründe

Artikel 10
Entzug oder Nichtverlängerung der EU-Blue-Card

Artikel 11
Zulassungsanträge

Artikel 12
Verfahrensgarantien

Kapitel IV
Rechte

Artikel 13
Zugang zum Arbeitsmarkt

Artikel 14
Befristete Arbeitslosigkeit

Artikel 15
Gleichbehandlung

Artikel 16
Familienangehörige

Artikel 17
Rechtsstellung langfristig Aufenthaltsberechtigter – EG für die Inhaber der EU-Blue-Card

Artikel 18
Aufenthaltstitel langfristig Aufenthaltsberechtigter – EG / EU-Blue-Card – Inhaber

Kapitel V
Aufenthalt in anderen Mitgliedstaaten

Artikel 19
Bedingungen

Artikel 20
Zugang zum Arbeitsmarkt des zweiten Mitgliedstaats für Inhaber des Aufenthaltstitels Langfristige Aufenthaltsberechtigung – EG / EU-Blue-Card-Inhaber

Artikel 21
Aufenthalt im zweiten Mitgliedstaat für Familienangehörige

Kapitel VI
Schlussbestimmungen

Artikel 22
Durchführungsmaßnahmen

Artikel 23
Berichte

Artikel 24
Anlaufstellen

Artikel 25
Umsetzung

Artikel 26
Inkrafttreten

Artikel 27
Adressaten


 
 
 


Drucksache 388/1/07

... Im Jahr 2005 sind lediglich 900 Hochqualifizierte nach Deutschland eingewandert. Das ist ein deutlicher Beleg dafür, dass das geltende Zuwanderungsgesetz wenig geeignet ist, um Spitzenkräfte aus dem Ausland anzulocken. Derzeit erhalten Fachkräfte erst ab einem Jahreseinkommen von rund 85.000 Euro die Erlaubnis, sich dauerhaft niederzulassen. Das entspricht nahezu dem Dreifachen des Durchschnittseinkommens in Deutschland und erweist sich damit meist als viel zu hohe Hürde für qualifizierte Zuwanderer. Insbesondere kleine und mittlere Unternehmen sind vielfach nicht in der Lage, ihren Fachkräften derartige Gehälter zu bezahlen. Zudem ist diese Einkommensgrenze gerade für Berufseinsteiger unrealistisch. So bewegen sich die Einstiegsgehälter deutscher Akademiker in der Regel zwischen 35.000 und 45.000 Euro und liegen damit weit unter dieser Grenze. Eine Senkung dieser Einkommensgrenze würde insofern auch dazu beitragen, dass Zuwanderer, die hierzulande eine Ausbildung absolviert haben, eine größere Chance auf eine Niederlassungserlaubnis erhalten. Bislang müssen Zuwanderer, die in Deutschland eine Hochschulausbildung oder auch eine Meisterprüfung absolviert haben, das Land wieder verlassen, wenn sie keine Stelle finden, mit der sie das geforderte Gehalt realisieren.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 388/1/07




1. Zu Artikel 1 Nr. 13a - neu - § 19 Abs. 2 Nr. 3 AufenthG

2. Zu Artikel 1 Nr. 15 Buchstabe a § 21 Abs. 1 Satz 2 AufenthG

3. Zu Artikel 7 Abs. 5 Nr. 3 § 9 Abs. 1 und 3 BeschVerfV


 
 
 


Drucksache 470/07

... Umfassende Strategien des lebenslangen Lernens und sinnvollere Investitionen in Humanressourcen sind erforderlich, wenn man mit raschem Wandel und Innovationen Schritt halten will. Dieser Tatsache kommt für die Wettbewerbsfähigkeit von Firmen und die langfristige Beschäftigungsfähigkeit von Arbeitnehmern immer größere Bedeutung zu. Durch eine Erstausbildung von hoher Qualität, umfassende Schlüsselkompetenzen und kontinuierliche Investitionen in Qualifizierungsmaßnahmen werden die Möglichkeiten für Unternehmen verbessert, mit dem wirtschaftlichen Wandel zurechtzukommen, und die Aussichten der Arbeitnehmer, in einer Beschäftigung zu verbleiben oder eine neue zu finden. Es besteht eine positive Korrelation zwischen einer hohen Beteiligung an Maßnahmen des lebenslangen Lernens und einer hohen Beschäftigungsquote sowie einer niedrigen (Langzeit-)Arbeitslosigkeit15. Allerdings kommen diese Investitionen allzu häufig nur den bereits Hochqualifizierten zugute16: gerade die Kategorien mit dem größten Lernbedarf, wie zum Beispiel geringqualifizierte Arbeitnehmer, Arbeitnehmer mit Zeitverträgen, Selbständige und ältere Arbeitnehmer haben am meisten unter mangelnden Investitionen in Ausbildungsmaßnahmen zu leiden. Möglicherweise werden Unternehmen von Investitionen in Qualifizierungsmaßnahmen abgeschreckt, weil ausgebildetes Personal unter Umständen von anderen Arbeitgebern übernommen wird. Dieses Problem lässt sich vielleicht durch Kostenteilung teilweise lösen, zum Beispiel durch Fonds auf Branchenebene. Für integrative Strategien des lebenslangen Lernens ist das aktive Engagement von staatlichen Stellen, Sozialpartnern, Unternehmen und einzelnen Arbeitnehmern vonnöten.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 470/07




1. Die Herausforderungen und Chancen von Globalisierung und Wandel

2. Ein integrierter Flexicurity-Ansatz

3. Flexicurity-Strategien: Die Erfahrung der Mitgliedstaaten

4. Flexicurity und der Soziale Dialog

5. Entwicklung gemeinsamer Grundsätze für den Flexicurity-Ansatz

6. Flexicurity-Optionen

7. Die finanzielle Dimension der Flexicurity

8. Die nächsten Schritte: Flexicurity und die Lissabon-Strategie für Wachstum und Beschäftigung

Anhang I
Flexicurity-Optionen

Option 1: Bekämpfung der Segmentierung bei Verträgen

Option 2: Entwicklung der Flexicurity im Unternehmen und Angebot von Sicherheit bei Übergängen

Option 3: Lösung des Problems der Qualifikationsdefizite und der geringeren Chancen bestimmter Arbeitskräfte

Option 4: Verbesserung der Möglichkeiten für Leistungsempfänger und informell beschäftigte Arbeitskräfte

Anhang II
Beispiele für Flexicurity

Anhang III
Flexicurity-relevante Hintergrundindikatoren

A. Flexible Vertragsformen

B. Umfassende Strategien für das lebenslange Lernen

C. Wirksame aktive arbeitsmarktpolitische Maßnahmen

D. Moderne Systeme der sozialen Sicherheit

E. Arbeitsmarktergebnisse


 
 
 


Drucksache 36/07

... An den Bedürfnissen der Wirtschaft ausgerichtete Verbesserung der Einreisemöglichkeit ausländischer hochqualifizierter Arbeitnehmer und ausländischer Selbstständiger, Einführung einer Mindestaltersgrenze sowie der Notwendigkeit deutscher Sprachkenntnisse beim Nachzug ausländischer Ehegatten, Ausweitung des Wiederkehr- und Bleiberechts für junge gut integrierte geduldete Ausländer, Stärkung des Integrationsprinzips des Förderns und Forderns, Bekämpfung von Scheinehen, Schaffung von Rechtsklarheit bei Anordnung von Abschiebungshaft und Abschaffung des höheren Leistungsanspruchs für Asylbewerber und geduldete Ausländer nach dreijährigem Bezug von Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 36/07




A. Problem und Ziel

B. Lösung

C. Alternativen

D. Kosten der öffentlichen Haushalte

E. Sonstige Kosten

Gesetzesantrag

Entwurf

Artikel 1
Änderung des Aufenthaltsgesetzes

Artikel 2
Änderung des Asylbewerberleistungsgesetzes

Artikel 3
Inkrafttreten

Begründung

A. Allgemeiner Teil

B. Zu den einzelnen Bestimmungen

Zu Artikel 1

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu Nummer 3

Zu den Nummer n

Zu den Nummer n

Zu Nummer 8

Zu Nummer 10

Zu Nummer 11

Zu Nummer 12

Zu Nummer 13

Zu Nummer 14

Zu Nummer 15

Zu Nummer 16

Zu Artikel 2


 
 
 


Drucksache 403/07

... 8. unterstreicht die entscheidende Bedeutung einer wettbewerbsrechtlichen Ausbildung der Richter, um die Qualität ihrer Entscheidungen sicherzustellen, sowie des wesentlichen Erfordernisses, Verfahren in spezialisierten oder hochqualifizierten Instanzen abzuwickeln;



Drucksache 388/07 (Beschluss)

... Der Bundesrat betont noch einmal seine Auffassung, dass eine gezielte Zuwanderung von Hochqualifizierten im Interesse des Wirtschaftsstandorts Deutschland erleichtert werden muss. Er begrüßt dazu die Haltung der Bundesregierung, die Absenkung der Zugangsvoraussetzungen für Hochqualifizierte außerhalb des Gesetzgebungsverfahrens zu prüfen und Lösungen vorzuschlagen.



Drucksache 792/07

... Der vorliegende Vorschlag soll diesen Forderungen in Einklang mit dem strategischen Plan zur legalen Zuwanderung entsprechen; danach sollten die Zulassungsbedingungen für bestimmte Kategorien von Migranten (hochqualifizierte Arbeitnehmer, Saisonarbeitnehmer, bezahlte Auszubildende und innerbetrieblich versetzte Arbeitnehmer) in vier spezifischen Richtlinien festgelegt und ein allgemeiner Rahmen für einen fairen und auf Rechten basierenden Ansatz in Bezug auf die Arbeitsmigration errichtet werden. Mit diesem Vorschlag soll letztere Zielvorgabe umgesetzt werden, indem die Rechtsstellung bereits zugelassener Drittstaatsangehöriger in Übereinstimmung mit der Grundstrategie der Lissabon-Agenda gesichert wird und Verfahrensvereinfachungen für Antragsteller vorgesehen werden.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 792/07




1 Kontext des Vorschlages

Gründe und Ziele des Vorschlags

Allgemeiner Kontext

Bestehende Rechtsvorschriften auf diesem Gebiet

Kohärenz mit anderen Politikbereichen und Zielen der Union

2 Anhörung interessierter Kreise und Folgenabschätzung

Anhörung interessierter Kreise

Anhörungsmethoden, angesprochene Sektoren und allgemeines Profil der Befragten

Zusammenfassung der Antworten und Art ihrer Berücksichtigung

Einholung und Nutzung von Expertenwissen

Folgenabschätzung

3 Rechtliche Aspekte

Zusammenfassung der vorgeschlagenen Maßnahme

Rechtsgrundlage

Subsidiaritätsprinzip

Grundsatz der Verhältnismäßigkeit

Wahl des Instruments

4 Auswirkungen auf den Haushalt

5 Weitere Angaben

Korrelationstabelle

Einzelerläuterung zum Vorschlag

Kapitel I
- Allgemeine Bestimmungen

Artikel 1
, 2 und 3

Kapitel II
– Ein einheitliches Antragsverfahren und ein einziger Verwaltungsakt

Artikel 4

Artikel 5

Artikel 6 und 7

Artikel 8
, 9 und 10

Artikel 11

Kapitel III
– Recht auf Gleichbehandlung

Artikel 12

Artikel 13

Vorschlag

Kapitel I
Allgemeine Bestimmungen

Artikel 1
Gegenstand

Artikel 2
Definition

Artikel 3
Geltungsbereich

Kapitel II
Einheitliches Antragsverfahren und kombinierte Erlaubnis

Artikel 4
Einheitliches Antragsverfahren

Artikel 5
Zuständige Behörde

Artikel 6
Kombinierte Erlaubnis

Artikel 7
Für andere als Beschäftigungszwecke ausgestellte Aufenthaltstitel

Artikel 8
Rechtsbehelfe

Artikel 9
Zugang zu Informationen

Artikel 10
Gebühren

Artikel 11
Rechte aufgrund der kombinierten Erlaubnis

Kapitel III
Recht auf Gleichbehandlung

Artikel 12

Artikel 13
Günstigere Bestimmungen

Kapitel IV
Schlussbestimmungen

Artikel 14

Artikel 15
Berichterstattung

Artikel 16
Umsetzung

Artikel 17
Inkrafttreten

Artikel 18
Adressaten


 
 
 


Drucksache 762/07 (Beschluss)

Vorschlag für eine Richtlinie des Rates über die Bedingungen für die Einreise und den Aufenthalt von Drittstaatsangehörigen zur Ausübung einer hochqualifizierten Beschäftigung KOM (2007)



Drucksache 224/07 (Beschluss)

... § 19 ( Hochqualifizierte)

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 224/07 (Beschluss)




1. Zu Artikel 1 Nr. 6 Buchstabe c § 5 Abs. 3 AufenthG

2. Zu Artikel 1 Nr. 7a - neu - § 7 Abs. 3 - neu - AufenthG

3. Zu Artikel 1 Nr. 9 Buchstabe b § 9 Abs. 2 Satz 1 Nr. 4 AufenthG

4. Zu Artikel 1 Nr. 10 § 9a Abs. 2 Nr. 5 AufenthG

5. Zu Artikel 1 Nr. 11a - neu - § 12 Abs. 2 Satz 2 AufenthG

6. Zu Artikel 1 Nr. 13 Buchstabe a § 16 Abs. 1 Satz 5, Satz 6 und 7 - neu - AufenthG

7. Zu Artikel 1 Nummer 13a § 19 Überschrift, Absatz 1, Absatz 2 Nr. 3 sowie Absatz 3 und 4 - neu - AufenthG :

8. Zu Artikel 1 Nummer 15 Buchstabe a § 21 Abs. 1 Satz 2 AufenthG

9. Zu Artikel 1 Nr. 15 Buchstabe d § 21 Abs. 5 Satz 1 AufenthG

10. Zu Artikel 1 Nr. 15 Buchstabe d § 21 Abs. 6 Satz 2 - neu - AufenthG

11. Zu Artikel 1 Nr. 15a - neu - § 22 Abs. 2 und 3 - neu - AufenthG

12. Zu Artikel 1 Nr. 16 § 24 AufenthG

13. Zu Artikel 1 Nr. 20 Buchstabe b § 28 Abs. 2 AufenthG

14. Zu Artikel 1 Nr. 21 Buchstabe d § 29 Abs. 5 Nr. 2 AufenthG

15. Zu Artikel 1 Nr. 34 Buchstabe a § 44 Abs. 1 Satz 1 Buchstabe c AufenthG

16. Zu Artikel 1 Nr. 36 § 45 Satz 1 AufenthG

17. Zu Artikel 1 Nr. 42a - neu - § 54a Abs. 1 und 2 sowie Absatz 5 Satz 2 und Satz 3 - neu - AufenthG

18. Zu Artikel 1 Buchstabe a1 - neu - Nr. 43 § 55 Abs. 2 Nr. 6 AufenthG

19. Zu Artikel 1 Nr. 44 Buchstabe a § 56 Abs. 1 Satz 3 AufenthG

20. Zu Artikel 1 Nr. 49 Buchstabe a0 – neu - § 60a Abs. 1 Satz 2 AufenthG

21. Zu Artikel 1 Nr. 59 Buchstabe b § 73 Abs. 2 AufenthG

22. Zu Artikel 1 Nr. 63 § 81 Abs. 1, Absatz 2 Satz 2 und Absatz 4 Satz 2 - neu - AufenthG

23. Zum Gesetzentwurf insgesamt:

24. Zu Artikel 2 Nr. 10a - neu - und Artikel 6 Abs. 12 - neu - § 11a - neu - Freizügigkeitsgesetz / EU und § 71 Abs. 2 Satz 1 Nr. 4 - neu - SGB X

25. Zu Artikel 3 Nr. 11a - neu - und Artikel 9 Satz 1 § 16 Abs. 1 Satz 1 und 2 Asylverfahrensgesetz und Einschränkung von Grundrechten

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

26. Zu Artikel 3 Nr. 39a - neu § 56 Abs. 1 Satz 2 und 3 - neu - sowie Absatz 3 Satz 2 - neu - Asylverfahrensgesetz

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

27. Zu Artikel 3 Nr. 40 § 58 AsylVfG

28. Zu Artikel 3 Nr. 49 § 78 Abs. 4 Satz 1 AsylVfG

29. Zu Artikel 5 des Gesetzentwurfs allgemein

30. Zu Artikel 5 und Artikel 10 Abs. 4 StAG und Inkrafttreten

31. Zu Artikel 5 Nr. 9 Buchstabe a Doppelbuchstabe bb § 12 Abs. 1 Satz 2 Nr. 6 StAG

32. Zu Artikel 5 Nr. 19 §§ 30, 31 und § 32 StAG

33. Zu Artikel 6 Absatz 2 Nr. 2 § 2 Abs. 1 Asylbewerberleistungsgesetz

34. Zu Artikel 6 Abs. 12 - neu - § 21 Satz 1 SGB XII

35. Zu Artikel 7 Abs. 4 Nr. 2 und 17 Buchstaben a und b § 4 Abs. 1 Satz 3, 4 - neu - und 5, § 48 Abs. 1 Satz 1, Nr. 1b1 - neu - und Nummer 2 Aufenthaltsverordnung

36. Zu Artikel 7 Abs. 5 Nummer 0 - neu - § 6 Satz 1 und Satz 2 - neu - Besch-VerfV

37. Zu Artikel 7 Abs. 5 Nr. 3 § 9 Abs. 1 und 3 BeschVerfV


 
 
 


Drucksache 662/07

... es sind daher die Amtsbezeichnungen der Präsidenten entsprechend anzupassen. Änderungen in der Bewertung der Funktionen sind damit nicht verbunden. Insbesondere bei der Funktion des Präsidenten des Bundesverwaltungsamtes ist mit der Einrichtung der Bundesstelle für Informationstechnik zum 1. Januar 2006 als herausgehobene Abteilung im Bundesverwaltungsamt ein umfänglicher Aufgabenzuwachs an hochqualifizierten Tätigkeiten im IT-Bereich mit entsprechender Personalverantwortung verbunden, der die Beibehaltung der bisherigen Wertigkeit erfordert. Die Gesamtausrichtung des Bundesverwaltungsamtes als ein zentraler Dienstleister des Bundes bedingt eine besondere Aufgabenbreite der Behörde.



Drucksache 720/07H

... Bei der Anpassung der gesetzlichen Altersgrenzen der Absätze 1 und 2 wird auf eine durchgängige, auf den Anhebungen durch das Versorgungsreformgesetz 1998 aufbauende Erhöhung um zwei Jahre verzichtet, um unter flexibler Nutzung der Zeitspanne zwischen besonderer Altersgrenze (frühestmöglicher Zeitpunkt) und allgemeiner Altersgrenze bedarfs- und strukturgerechte Entscheidungen zu ermöglichen. Um jedoch Wirkungsgleichheit mit der Erhöhung des Renteneintrittsalters und den Steigerungen im Beamtenbereich sicherzustellen, gibt Absatz 4 vor, ab 2024 ein durchschnittliches Zurruhesetzungsalter zu erreichen, das um mindestens zwei Jahre über dem Zurrruhesetzungsalter nach dem Stand vom 1. Januar 2007 liegen muss. Dieses wird unter anderem dadurch erreicht, dass allein das Erreichen der besonderen Altersgrenze nicht Anlass für eine Versetzung in den Ruhestand ist, sondern Berufssoldatinnen und Berufssoldaten, insbesondere hochqualifizierte Spezialistinnen und Spezialisten, die überwiegend in wenig körperlich fordernden und belastenden Verwendungen eingesetzt sind, bedarfsbezogen deutlich über die besonderen Altersgrenze hinaus im Dienst verbleiben. Das durchschnittliche Lebensalter aller wegen Überschreitens oder Erreichens einer Altersgrenze in den Ruhestand versetzten oder in den Ruhestand getretenen Berufssoldatinnen und Berufssoldaten betrug am 1. Januar 2007 55,2 Jahre.



Drucksache 591/07

... – Es ist ein hochqualifizierter Beruf: alle Lehrkräfte haben einen Hochschulabschluss oder einen vergleichbaren Abschluss (und die in der beruflichen Erstausbildung tätigen Lehrkräfte sind hoch qualifiziert in ihrem Fachgebiet und verfügen auch über eine geeignete pädagogische Qualifikation). Jede Lehrkraft verfügt über gründliches Fachwissen, gute pädagogische Kenntnisse und die zur Anleitung und Unterstützung von Lernenden erforderlichen Fähigkeiten und Kompetenzen und weiß über die soziale und kulturelle Dimension der Bildung Bescheid.



Drucksache 505/06

... In der Fischerei ist das Unfallrisiko bekanntlich höher als bei anderen Tätigkeiten auf See. Auch die Arbeitsbedingungen sind oft schlechter als in anderen Berufen. Bei der Reform und der Verbesserung der EU-Verordnungen und der ILO-Vorschriften über die Arbeitsbedingungen auf Schiffen sollte dem Fischereisektor besonderes Augenmerk gelten. Dies geschieht bereits im Rahmen des Europäischen Fischereifonds (EFF) und des Finanzinstruments für die Ausrichtung der Fischerei (FIAF)55. Es gibt genug Beispiele von einzelnen Unternehmen oder Tarifverträgen, die zeigen, dass höhere Löhne, bessere Arbeitsbedingungen, effizientere Betriebsabläufe und Sicherheit kombiniert werden können. Europa sollte sich zum Ziel setzen, hochwertige Schiffe mit hochqualifizierten Mannschaften zu haben, die unter optimalen Arbeitsbedingungen arbeiten.



Drucksache 779/06

... Mit dem Gesetz zur Schaffung deutscher Immobilien-Aktiengesellschaften mit börsennotierten Anteilen (Real Estate Investment Trust-Gesetz – REIT-Gesetz) möchte die Bundesregierung das große Potential des deutschen Finanzmarktes unter Beachtung der ständigen Fortentwicklung der globalen Finanzmärkte weiter ausbauen. Die Bundesregierung erwartet, dass die Einführung deutscher REITs den Wirtschaftsstandort Deutschland nachhaltig stärken wird. Die Einführung deutscher REITs wird die internationale Wettbewerbsfähigkeit deutscher Unternehmen steigern und hochqualifizierte Arbeitsplätze in Deutschland schaffen.



Drucksache 507/06

... 1) Maßnahmen zur Förderung der Städte als Motor der regionalen Entwicklung. Solche Maßnahmen sollten die Verbesserung der Wettbewerbsfähigkeit, z. B durch die Bildung von Clustern, zum Ziel haben. Die unterstützten Aktionen umfassen Fördermaßnahmen in Bezug auf die unternehmerische Initiative, Innovationen und die Entwicklung von Dienstleistungen (insbesondere Produktionsdienstleistungen). Darüber hinaus ist es ebenfalls wichtig, hochqualifiziertes Personal anzuziehen und dauerhaft zu beschäftigen. Dies lässt sich durch Maßnahmen in den Bereichen Verkehrsanbindung, kulturelles Angebot usw. erreichen.



Drucksache 800/06

... 36. ist sich der Tatsache bewusst, dass die indische Software- und Dienstleistungsindustrie in den letzten fünf Jahren um das Dreifache gewachsen ist und inzwischen 20 Mrd. Euro erwirtschaftet; stellt fest, dass ein Großteil dieses Wachstums darauf zurückzuführen ist, dass westliche Softwareanbieter die Entwicklungsarbeit nach Indien ausgelagert haben; vertritt die Auffassung, dass die Europäische Union von einer gesteigerten Mobilität hochqualifizierter indischer Fachkräfte profitieren kann, dass sie jedoch darauf achten muss, keinen "



Drucksache 743/1/06

... 36. Er geht davon aus, dass trotz der gebotenen verstärkten Bildungsanstrengungen zur besseren Nutzung des Potenzials der nachwachsenden Generation ein Bedarf an hochqualifizierten Arbeitskräften aus Staaten außerhalb Europas gegeben ist.



Drucksache 5/06 (Beschluss)

... 9. Einer Erleichterung der so genannten zirkulären Migration steht der Bundesrat zurückhaltend gegenüber. Sie bedeutet in Verbindung mit den ebenfalls vorgeschlagenen Mehrfach-Visa für zurückkehrende Migranten und der Bevorzugung ehemaliger Migranten bei der Vergabe von Aufenthaltstiteln für eine weitere Beschäftigung die Ausdehnung der Gemeinschaftspräferenz auch auf Drittstaatsangehörige, die nur zur Erzielung eines effektiven Mehrwerts erfolgen sollte etwa bei Hochqualifizierten. Eine pauschale Erleichterung der so genannten zirkulären Migration wird diesem Kriterium nicht gerecht, sie würde im Gegenteil zu Lasten der Flexibilität bei der Auswahl drittstaatsangehöriger Arbeitskräfte gehen. Diese Nachteile vermeidet die von der Kommission ebenfalls befürwortete befristete Migration.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 5/06 (Beschluss)




Wissensaufbau und Information

Zusammenarbeit mit den Herkunftsländern

3 Integration

Zu den einzelnen Richtlinien

Allgemeine Rahmenrichtlinie

Spezifische Richtlinien

Richtlinie zur Zulassung hoch qualifizierter Arbeitnehmer

Richtlinie zur Zulassung von Saisonarbeitnehmern

Richtlinie betreffend innerbetrieblich versetzte Arbeitnehmer

Richtlinie betreffend bezahlte Auszubildende

Weitere Stellungnahme


 
 
 


Drucksache 103/06

... Von den weltweit existierenden Klassifikationsgesellschaften gewährleistet eine große Zahl nicht die hinreichende Durchführung der Vorschriften oder die Zuverlässigkeit, wenn sie für die nationalen Verwaltungen tätig sind da sie nicht über angemessene Strukturen und Erfahrungen verfügen, auf die sie sich stützen könnten und die ihnen eine hochqualifizierte Wahrnehmung ihrer Aufgaben ermöglichen würde.



Drucksache 623/06

... „In bestimmten Fällen wird hochqualifizierten Berufsgruppen das Recht vorbehalten, neben ihren Kerntätigkeiten andere, weniger komplexe Dienstleistungen zu erbringen. In einigen Mitgliedstaaten dürfen beispielsweise nur Rechtsanwälte oder Notare ... Rechtsberatung erteilen. In solchen Fällen könnte eine breitere Gruppe von Dienstleistern die weniger komplexen Aufgaben übernehmen.“



Drucksache 5/1/06

... 10. Einer Erleichterung der so genannten zirkulären Migration steht der Bundesrat zurückhaltend gegenüber. Sie bedeutet in Verbindung mit den ebenfalls vorgeschlagenen Mehrfach-Visa für zurückkehrende Migranten und der Bevorzugung ehemaliger Migranten bei der Vergabe von Aufenthaltstiteln für eine weitere Beschäftigung die Ausdehnung der Gemeinschaftspräferenz auch auf Drittstaatsangehörige, die nur zur Erzielung eines effektiven Mehrwerts erfolgen sollte, etwa bei Hochqualifizierten. Eine pauschale Erleichterung der so genannten zirkulären Migration wird diesem Kriterium nicht gerecht, sie würde im Gegenteil zu Lasten der Flexibilität bei der Auswahl drittstaatsangehöriger Arbeitskräfte gehen. Diese Nachteile vermeidet die von der Kommission ebenfalls befürwortete befristete Migration.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 5/1/06




Wissensaufbau und Information

Zusammenarbeit mit den Herkunftsländern

2 Integration

Zu den einzelnen Richtlinien

Allgemeine Rahmenrichtlinie

Spezifische Richtlinien

Richtlinie zur Zulassung hoch qualifizierter Arbeitnehmer

Richtlinie zur Zulassung von Saisonarbeitnehmern

Richtlinie betreffend innerbetrieblich versetzte Arbeitnehmer

Richtlinie betreffend bezahlte Auszubildende

Weitere Stellungnahme


 
 
 


Drucksache 141/06

... Mit Fördermaßnahmen für die technologieintensive Luftfahrtindustrie sollen vor allem hochqualifizierte Arbeitsplätze in Deutschland vor dem Hintergrund eines sich stetig verschärfenden internationalen Wettbewerbs gesichert werden.



Drucksache 37/1/05

... 14. Unabhängig davon liegt der Zugang von Hochqualifizierten und Spitzenkräften zum deutschen und europäischen Arbeitsmarkt im nationalen wie im europäischen Interesse und ist daher so flexibel und unbürokratisch als möglich zu gestalten.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 37/1/05




Grad der Vereinheitlichung

Zulassungsverfahren bei unselbständiger Erwerbstätigkeit

Zulassungsverfahren bei Selbständigen

Wechsel des Arbeitgebers/Sektors

Rechtsstellung von Arbeitnehmern aus Drittstaaten

Flankierende Maßnahmen


 
 
 


Drucksache 213/05 (Beschluss)

... 18. Kein Mitgliedstaat der EU ist so exportorientiert und damit auf internationale Wettbewerbsfähigkeit angewiesen wie Deutschland. Dabei ist das Knowhow der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter das wichtigste Kapital der deutschen Wirtschaft. Jedoch gibt es Hinweise dafür, dass qualifizierte Arbeitskräfte bereits heute trotz erheblicher Arbeitslosigkeit auf dem heimischen Arbeitsmarkt in verschiedenen Bereichen nicht in ausreichender Zahl vorhanden sind. Der bereits heute feststellbare Fachkräftemangel könnte sich durch die demografische Entwicklung ohne eine zukunftsorientierte Beschäftigungspolitik in den nächsten Jahrzehnten dramatisch verschärfen. Zu den Bausteinen einer zukunftsorientierten Beschäftigungspolitik zählt neben der Verkürzung der Ausbildungs- und Studienzeiten sowie der Erhöhung der Erwerbstätigenquote von Frauen u. a. auch die Zuwanderung ausländischer Spitzen- bzw. hochqualifizierter Arbeitskräfte. Dabei hat der internationale Wettbewerb um die besten Fachleute längst begonnen. Auch in Deutschland müssen die Rahmenbedingungen weiter verbessert werden, damit Deutschland im internationalen Wettbewerb um die "besten Köpfe" bestehen kann.



Drucksache 849/05

... 18. betont, dass der Zugang zu hochqualifizierter Beschäftigung, die angemessen bezahlt wird, die einzige Möglichkeit darstellt, Armut zu vermeiden und zu bekämpfen; weist gleichzeitig darauf hin, dass Frauen, da sie überwiegend Teilzeitarbeit und geringqualifizierte Beschäftigung ausüben, in wachsendem Maß den armen Arbeitskräften zuzurechnen sind; stellt fest, dass dies zu sozialer Ausgrenzung führt;



Drucksache 37/05 (Beschluss)

... 8. Unabhängig davon liegt der Zugang von Hochqualifizierten und Spitzenkräften zum deutschen und europäischen Arbeitsmarkt im nationalen wie im europäischen Interesse und ist daher so flexibel und unbürokratisch als möglich zu gestalten.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 37/05 (Beschluss)




Grad der Vereinheitlichung

Zulassungsverfahren bei unselbständiger Erwerbstätigkeit

Zulassungsverfahren bei Selbständigen

Anträge auf Arbeits- und Aufenthaltsgenehmigungen

Wechsel des Arbeitgebers/Sektors

Rechtsstellung von Arbeitnehmern aus Drittstaaten

Flankierende Maßnahmen


 
 
 


Drucksache 728/05

... i) Stipendien, um Hochqualifizierte Forscher aus Drittländern im Interesse der Wissensvermehrung und des Aufbaus hochrangiger Verbindungen für eine Forschungstätigkeit in den Mitgliedstaaten und assoziierten Ländern zu gewinnen. Forscher aus Entwicklungs- oder Schwellenländern können eine Förderung für die Rückkehrphase erhalten. Die Netzaktivitäten von Forschern aus Drittländern in den Mitgliedstaaten und den assoziierten Ländern wird ebenfalls gefördert werden, um ihre Kontakte zu ihren Herkunftsregionen zu strukturieren und auszubauen.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 728/05




Begründung

1. Hintergrund der Vorschläge

2. VORHERIGE Konsultation

3. Rechtliche Aspekte

4. Verwendung der Haushaltsmittel

5. EINHEITLICHE und flexible Durchführung

5.1. Anpassung an neue Erfordernisse und Möglichkeiten

5.2. Querschnittsthemen

6. Vereinfachung der Verwaltungsverfahren

7. Inhalt der spezifischen Programme

7.1. Zusammenarbeit

7.2. Ideen

7.3. Menschen

7.4. Kapazitäten

7.5. Tätigkeiten der Gemeinsamen Forschungsstelle

8. DER Aufbau des EFR des Wissens für Wachstum

Anhang 1
ESFRI-„Liste der Möglichkeiten“7

Vorschlag

Artikel 1

Artikel 2

Artikel 3

Artikel 4

Artikel 5

Artikel 6

Artikel 7

Artikel 8

Anhang
Wissenschaftliche und technologische Ziele, Grundzüge der Themen und Massnahmen

3 Einleitung

Ethische Aspekte

3 Maßnahmen

- Forschererstausbildung

- Lebenslange Ausbildung und Laufbahnentwicklung

- Wege und Partnerschaften zwischen Industrie und Akademie

- Die internationale Dimension

- Besondere Maßnahmen


 
 
 


Drucksache 271/05

... 16. ist der Auffassung, dass Investitionen das entscheidende Instrument für die Modernisierung Europas sind und gemeinsame Maßnahmen zur Förderung öffentlicher und privater Investitionen beschlossen werden sollten, allerdings unter besonderer Betonung der für den Erfolg der Lissabon-Strategie wichtigsten Investitionsformen: Forschung und Innovation, neue Infrastrukturen, wissensbasierte Wirtschaft, Bildung und Ausbildung, hochqualifizierter öffentlicher Dienst und hochwertige soziale Dienstleistungen sowie Investitionen in die europäische Industriepolitik, mit Schwerpunkt auf neuen und dynamischen Sektoren wie Nanotechnologie und Biotechnologie;



Drucksache 509/05

... Wie der Leitfaden der Kommission zur Innovation deutlich macht, gibt es bereits eine Reihe von Möglichkeiten, wie mit staatlichen Beihilfen Marktdefiziten, die die Innovation behindern, zu Leibe gerückt werden kann; dennoch gibt es Raum für Verbesserungen. Es werden weitere Möglichkeiten geprüft, um Fördermaßnahmen zu erfassen, mit denen Innovationen im gemeinsamen Interesse angeschoben werden können. Besondere Aufmerksamkeit gilt dabei u. a. den im innovativen Bereich tätigen kleinen und mittleren Unternehmen, Intermediären (z.B. Cluster, Technologiezentren) und hochqualifizierten Forschern. Die in der Mitteilung vorgeschlagenen spezifischen Änderungen sollen anschließend in die überarbeiteten Vorschriften einfließen.



Drucksache 37/05

Qualifikationen (nicht unbedingt nur hochqualifizierte Migranten), Personen, die vertraglich



Drucksache 567/05

... 29. hält es für wichtig, dass die Agentur in jeder Hinsicht als gänzlich unabhängig angesehen werden muss; betont deshalb, dass sie über genug Personal und Haushaltsmittel verfügen sollte, um ihre anspruchsvolle Aufgabe erfüllen zu können, und mit wissenschaftlich hochqualifiziertem Personal, das über jeden Zweifel erhaben ist, ausgestattet werden sollte,



Drucksache 275/05

... Bildung und Weiterbildung sind von wesentlicher Bedeutung dafür, dass die für Innovationen erforderlichen Fähigkeiten und das nötige Wissen des europäischen Humankapitals immer auf dem neuesten Stand gehalten werden. Hochqualifizierte Arbeitskräfte sind besser dazu in der Lage, sich an die rasch verändernden Ansprüche von Unternehmen anzupassen, und auch der Arbeitsplatzwechsel fällt ihnen leichter. Bildung und Weiterbildung tragen außerdem zur Verbreitung von Wissen bei und unterstützen Organisationen darin, aus ihren Erfahrungen zu lernen und ihre Prozesse, Produkte und Dienstleistungen zu verbessern. Europa braucht mehr und bessere Investitionen in Bildung und Weiterbildung, und die Annahme des vorgeschlagenen integrierten Aktionsprogramms im Bereich des lebenslangen Lernens1 wird dazu beitragen, die unternehmerische Initiative zu fördern, die kontinuierliche berufliche Aus - und Weiterbildung zu unterstützen, und Organisationen dabei behilflich sein, "lernende Organisationen" zu werden.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 275/05




Begründung

1. Einleitung

2. DAS Rahmenprogramm für Wettbewerbsfähigkeit und Innovation

Das Programm für unternehmerische Initiative und Innovation

3. Verwaltung des neuen Rahmenprogramms für Wettbewerbsfähigkeit und Innovation

4. ÜBEREINSTIMMUNG mit anderen Politikbereichen

5. Konsultationen und Folgenabschätzung

6. Subsidiarität und Verhältnismäßigkeit

7. Auswirkungen auf den Haushalt

Vorschlag

Titel I
gemeinsame Bestimmungen

Kapitel I
Das Rahmenprogramm für Wettbewerbsfähigkeit und Innovation

Artikel 1
Einrichtung

Artikel 2
Ziele

Artikel 3
Budget

Artikel 4
Teilnahme von Drittländern

Kapitel II
Durchführung des Rahmenprogramms

Artikel 5
Arbeitsprogramme

Artikel 6
Art der Durchführungsmaßnahmen

Artikel 7
Technische Unterstützung

Artikel 8
Überwachung und Bewertung

Artikel 9
Schutz der finanziellen Interessen der Gemeinschaft

Titel II
Die spezifischen Programme

Kapitel I
Programm „unternehmerische Initiative und Innovation“

Abschnitt 1
Ziele und Aktionsbereiche

Artikel 10
Einrichtung und Ziele

Artikel 11
Finanzierung von KMU in der Gründungs- und Wachstumsphase

Artikel 12
Zusammenarbeit zwischen KMU

Artikel 13
Innovation, einschließlich Öko-Innovation, in Unternehmen

Artikel 14
Unternehmerische Initiative und Innovationskultur

Artikel 15
Unternehmens- und innovationsorientierte Wirtschafts- und Verwaltungsreform

Abschnitt 2
Durchführung

Artikel 16
Finanzierungsinstrumente der Gemeinschaft für KMU

Artikel 17
Die GIF

Artikel 18
Die SMEG-Fazilität

Artikel 19
Das CBS

Artikel 20
Dienstleistungen zur Unterstützung von Unternehmen und Innovation

Artikel 21
Instrument zur Förderung von Innovation in Unternehmen

Artikel 22
Analysen, Entwicklung und Koordinierung von Politiken mit den Teilnehmerländern

Artikel 23
Partnerschaften zwischen Behörden auf nationaler und regionaler Ebene

Artikel 24
Unterstützungsmaßnahmen zur Durchführung des Programms

Abschnitt 3
Arbeitsprogramm

Artikel 25
Arbeitsprogramm

Kapitel II
Programm zur Unterstützung der IKT-Politik

Abschnitt 1
Ziele und Aktionsbereiche

Artikel 26
Einrichtung und Ziele

Artikel 27
Europäischer Informationsraum

Artikel 28
Förderung der Innovation durch verstärkten Einsatz von und Investitionen in IKT

Artikel 29
Schaffung einer Informationsgesellschaft für alle, Entwicklung leistungsfähigerer und kostengünstigerer Dienste in Bereichen von öffentlichem Interesse und Verbesserung der Lebensqualität Aktionen zur Schaffung einer Informationsgesellschaft für alle, zur Entwicklung leistungsfähigerer und kostengünstigerer Dienste in Bereichen von öffentlichem Interesse und zur Verbesserung der Lebensqualität haben folgende Ziele:

Abschnitt 2
Durchführung

Unterabschitt 1 Projekte

Artikel 30
Allgemeines

Artikel 31
Projekte, Best Practice-Aktionen und thematische Netze

Unterabschnitt 2
Sonstige Bestimmungen

Artikel 32
Anträge

Artikel 33
Analysen, Entwicklung und Koordinierung von Politiken mit den Teilnehmerländern

Artikel 34
Werbung, Kommunikation, Information und Verbreitung

Artikel 35
Projekte von gemeinsamem Interesse: Vergabe öffentlicher Aufträge auf der Grundlage von gemeinsam mit den Mitgliedstaaten erarbeiteten technischen Spezifikationen

Abschnitt 3
Arbeitsprogramm

Artikel 36
Arbeitsprogramm

Kapitel III
Das Programm „Intelligente Energie - Europa“

Abschnitt 1
Ziele und Aktionsbereiche

Artikel 37
Einrichtung und Ziele

Artikel 38
Operative Ziele

Artikel 39
Energieeffizienz und rationelle Nutzung von Energie (SAVE)

Artikel 40
Neue und erneuerbare Energiequellen (ALTENER)

Artikel 41
Energie im Verkehrswesen (Steer)

Artikel 42
Bereichsübergreifende Aktionen

Abschnitt 2
Durchführung

Artikel 43
Projekte zur Werbung und Informationsverbreitung Folgendes wird unterstützt:

Artikel 44
Technologievermarktungsprojekte

Abschnitt 3
Arbeitsprogramm

Artikel 45
Arbeitsprogramm

Titel II
allgemeine und Schlussbestimmungen

Artikel 46
Ausschüsse

Artikel 47
Aufgehobene Rechtsakte

Artikel 48
Übergangsbestimmungen

Artikel 49
Inkrafttreten

Anhang I
Vorläufige Aufteilung der Mittel

Anhang II
Bestimmungen für den zum Einsatz der in Artikel 16 genannten Finanzierungsinstrumente der Gemeinschaft für KMU

1. Gemeinsame Bestimmungen für alle Finanzierungsinstrumente

2. Durchführung der Fazilität für wachstumsintensive und innovative KMU GIF

3. Durchführung der KMU-Bürgschaftsfazilität SMEG

4. Durchführung des Programms für den Aufbau von Kapazitäten CBS

5. Bewertung

Anhang III
Nähere Angaben zu den in Artikel 20 genannten Dienstleistungen zur Unterstützung von Unternehmen und Innovation


 
 
 


Drucksache 727/1/04

... 9. Der Bundesrat begrüßt das Ziel der Verordnung, neu einreisenden ausländischen Arbeitnehmern grundsätzlich auch künftig nur in engen Grenzen einen Arbeitsmarktzugang in Deutschland zu eröffnen, für Hochqualifizierte jedoch den Arbeitsmarktzugang deutlich zu erweitern. Deutschland muss zur Sicherung wissenschaftlicher Spitzenleistungen, hoher Innovationskraft und wirtschaftlicher Dynamik offen sein für hochqualifizierte ausländische Fachkräfte. Der Bundesrat unterstützt den vom Bundesministerium für Wirtschaft und Arbeit gewählten Weg, die Zulassung von neu einreisenden Arbeitnehmern zum Arbeitsmarkt in enger Anlehnung an die geltenden Verordnungen zum Arbeitsgenehmigungsrecht zu regeln. Die Übernahme eines Großteils der geltenden Bestimmungen stellt sicher, dass die bisherige restriktive Zulassungspraxis auch auf der Grundlage des Zuwanderungsgesetzes fortgeführt werden kann.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 727/1/04




1. Zu § 4 Nr. 4 BeschV

2. Zu § 5 Nr. 1 BeschV

3. Zu § 17 Abs. 1 Satz 2 - neu - BeschV

4. Zu § 18 Satz 1 BeschV

5. Zu § 25 BeschV

6. Zu § 30 BeschV

7. Zu § 47 Satz 2 BeschV


 
 
 


Drucksache 803/04

... Durch die Ausstattung der EPA mit Mitteln aus dem Gemeinschaftshaushalt wird die EPA besser in die Lage versetzt, ihre bestehenden Aufgaben wahrzunehmen und neue Aufgaben zu übernehmen3. Zudem wird die EPA, wenn ihr Personal den Verordnungen und Regelungen für die Beamten und sonstigen Bediensteten der Europäischen Gemeinschaften unterliegt, größere Möglichkeiten besitzen, hochqualifiziertes Personal einzustellen.



Drucksache 727/04 (Beschluss)

... 1. Der Bundesrat begrüßt das Ziel der Verordnung, neu einreisenden ausländischen Arbeitnehmern grundsätzlich auch künftig nur in engen Grenzen einen Arbeitsmarktzugang in Deutschland zu eröffnen, für Hochqualifizierte jedoch den Arbeitsmarktzugang deutlich zu erweitern. Deutschland muss zur Sicherung wissenschaftlicher Spitzenleistungen, hoher Innovationskraft und wirtschaftlicher Dynamik offen sein für hochqualifizierte ausländische Fachkräfte. Der Bundesrat unterstützt den vom Bundesministerium für Wirtschaft und Arbeit gewählten Weg, die Zulassung von neu einreisenden Arbeitnehmern zum Arbeitsmarkt in enger Anlehnung an die geltenden Verordnungen zum Arbeitsgenehmigungsrecht zu regeln. Die Übernahme eines Großteils der geltenden Bestimmungen stellt sicher, dass die bisherige restriktive Zulassungspraxis auch auf der Grundlage des Zuwanderungsgesetzes fortgeführt werden kann.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 727/04 (Beschluss)




Änderungen und Entschließungen zur Verordnung über die Zulassung von neueinreisenden Ausländern zur Ausübung einer Beschäftigung Beschäftigungsverordnung - BeschV

A Änderungen

1. Zu § 4 Nr. 4 BeschV

2. Zu § 5 Nr. 1 BeschV

3. Zu § 30 BeschV

B Entschließungen


 
 
 


Drucksache 818/04

... Der gegenwärtige Zustand an deutschen Universitäten ist dadurch gekennzeichnet, dass erst mit der ersten Berufung auf eine Professur, die durchschnittlich jenseits des 40. Lebensjahres erfolgt, die Möglichkeit zu selbständiger Tätigkeit in Forschung und Lehre eingeräumt wird. Dies hat zu einem erheblichen Verlust von hochqualifizierten Nachwuchswissenschaftlerinnen und Nachwuchswissenschaftlern geführt. Die Expertenkommission "Reform des Hochschuldienstrechts", die Deutsche Forschungsgemeinschaft und der Wissenschaftsrat haben daher" nachdrücklich eine grundlegende Veränderung des deutschen Hochschuldienstrechtes zur Wiederherstellung der internationalen Wettbewerbsfähigkeit des deutschen Wissenschaftssystems gefordert. Dabei entspricht es den internationalen Standards, als Voraussetzung für die Berufung in ein erstes Hochschullehreramt, das regelmäßig ein befristetes Beschäftigungsverhältnis ist, eine herausragende Promotion zu fordern, nicht jedoch darüber hinausgehende zusätzliche wissenschaftliche Leistungen. Erst für die Übertragung eines Hochschullehreramtes auf Dauer (in den USA: tenure) wird die Bewährung als Hochschullehrer und Hochschullehrerin in Lehre und Forschung, d.h. werden zusätzliche wissenschaftliche Leistungen gefordert.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 818/04




A. Problem und Ziel

B. Lösung

C. Alternativen

D. Finanzielle Auswirkungen

E. Sonstige Kosten

Entwurf

Artikel 1
Änderung des Hochschulrahmengesetzes

Artikel 2
Aufhebung bisherigen Rechts

Artikel 3
Anpassung des Gesetzes über befristete Arbeitsverträge mit Ärzten in der Weiterbildung

Artikel 4
Anpassung des Abgeordnetengesetzes

Artikel 5
Anpassung des Beamtenrechtsrahmengesetzes

Artikel 6
Anpassung des Bundesbeamtengesetzes

Artikel 7
Anpassung der Erholungsurlaubsverordnung

Artikel 8
Rückkehr zum einheitlichen Verordnungsrang

Artikel 9
Neufassung des Hochschulrahmengesetzes

Artikel 10
Inkrafttreten

Begründung

A. Allgemeiner Teil

Gesetzgebungskompetenz des Bundes und Erforderlichkeit einer bundesgesetzlichen Regelung

a Gesetzgebungskompetenz

b Erforderlichkeit im Sinne von Artikel 75 Abs. 2 GG

c Erforderlichkeit im Sinne von Artikel 72 Abs. 2 GG

B. Besonderer Teil

Zu Artikel 1

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Buchstabe a

Buchstabe b

Buchstabe c

Buchstabe d

Zu Nummer 3

Zu Nummer 4

Zu Nummer 5

Zu Nummer 7

Zu Nummer 8

Zu Nummer 9

Zu Nummer 10

Zu Nummer 11

Zu Nummer 12

Zu Nummer 13

Zu Nummer 14

Zu Nummer 15

Zu Nummer 16

Zu Artikel 2

Zu Artikel 3

Zu Artikel 4

Zu Artikel 5

Zu Artikel 6

Zu Artikel 7

Zu Artikel 8

Zu Artikel 9

Zu Artikel 10

Haushaltsausgaben ohne Vollzugsaufwand

4 Vollzugsaufwand


 
 
 


Drucksache 715/03

... Die neuesten Zahlen aus dem Jahr 2001 zeigen, dass auf Frauen bereits ungefähr 40% der Doktorate in der Europäischen Union kommen. Die Anzahl der Frauen mit hochqualifizierter Ausbildung ist also im Steigen begriffen. Diese Entwicklung darf allerdings nicht als die Lösung für eine Verbesserung der Chancengleichheit gesehen werden. Der Dritte Bericht über Wissenschafts- und Technologieindikatoren 200252 zeigt auf dass die Unterrepräsentanz der Frauen in F&E das Ergebnis mehrerer komplexer Faktoren ist, aus denen eine subtile, allmählich zunehmende Diskriminierung entsteht, zu deren Abschaffung verschiedene Maßnahmen gefordert sind.



Drucksache 856/03

... Die berufliche Aus- und Weiterbildung spielt eine maßgebliche Rolle für den Erwerb von Kompetenzen und Qualifikationen, die den Bedürfnissen des Arbeitsmarktes entsprechen. Allerdings gibt es in Europa weiterhin sehr große Unterschiede bei der Qualität der Berufsbildung, und nur wenige Länder haben wirklich engagiert darauf hingearbeitet, berufsbezogene Bildungsgänge und die berufspraktischen Ausbildung in den Unternehmen ebenso attraktiv zu machen wie die Angebote allgemeinbildender Schulen. Gleichzeitig stehen zahlreiche Sektoren einem Mangel an qualifizierten Arbeitskräften gegenüber, speziell was hochqualifizierte Ingenieure und spezialisierte Techniker betrifft. Um dieser Situation abzuhelfen sind in den kommenden Jahren sehr viel größere Anstrengungen in diesem Bereich erforderlich, insbesondere im Zuge der verstärkten Zusammenarbeit auf Grundlage der Kopenhagener Erklärung.



Drucksache 8/17 PDF-Dokument



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