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141 gefundene Dokumente zum Suchbegriff

"Interaktive"


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Drucksache 21/1/20

... 6. Ferner begrüßt der Bundesrat, dass Bürgerinnen und Bürger ihre Vorstellungen und Wünsche für ein soziales Europa über eine dafür eingerichtete Website einreichen können. Er weist an dieser Stelle darauf hin, dass leicht auffindbare, interaktive und nutzerfreundliche Plattformen, die durch eine verstärkte Öffentlichkeitsarbeit begleitet werden, mehr Menschen zur Teilnahme einladen könnten.



Drucksache 87/1/20

... es nicht auf Dienste zur Übermittlung kommunikativer Inhalte begrenzt ist. Dem bewusst entwicklungsoffen gehaltenen TMG unterfallen vielmehr Massen- und Individualkommunikationsorientierte Dienste zur Übermittlung von Inhalten jeglicher Art, insbesondere auch von Computerprogrammen. Eine interaktive Kommunikation ist nicht erforderlich (vgl. Heckmann in: JurisPK Internetrecht, 3. Aufl. 2011, Kapitel 1, Rdz. 35). Damit schränkt der Gesetzentwurf die Ermittlungsmöglichkeiten für die Strafverfolgungsbehörden in weitem Umfang ein, obwohl die Nutzungsdaten der verschiedenen Telemediendienste nicht alle in gleichem Maße schutzbedürftig sind.



Drucksache 37/20

... Das demokratische System der Europäischen Union ist einzigartig. 500 Millionen Menschen leben in diesem System, das keine Grenzen kennt. Um es noch dynamischer und interaktiver zu gestalten und es für unsere Bürgerinnen und Bürger noch greifbarer zu machen, müssen wir neue Wege gehen. Dieses Ziel hat Präsidentin Ursula von der Leyen ausgegeben, um zu erreichen, dass beim Handeln der Union und in der Art und Weise, wie sie funktioniert, die Stimme der Europäerinnen und Europäer besser gehört wird. Dies ist die zentrale Botschaft hinter der Idee einer Konferenz zur Zukunft Europas.



Drucksache 255/20

... Die Menschen in Europa dürften sich in diesem Sommer und in den folgenden Monaten für Tourismusziele im Inland und im europäischen Ausland entscheiden. Um sich zu vergewissern, dass sie sicher reisen und ihren Urlaub sicher verbringen können, benötigen sie einfachen Zugang zu aktuellen Informationen über die Lage an den Grenzen, Reisebeschränkungen, Reisehinweise, Maßnahmen im Bereich des Gesundheitsschutzes und der Sicherheit sowie verfügbare Tourismusdienste, und sie müssen wissen, wohin sie sich bei gesundheitlichen Problemen wenden können. Die Kommission wird eine spezielle Website mit einer interaktiven Karte einrichten, auf der Informationen der Mitgliedstaaten und der Tourismus- und Reisebranche zusammengeführt werden.



Drucksache 158/18

... 29. Siehe auch die Mitteilung der Kommission vom 19. April 2016 über die Digitalisierung der europäischen Industrie (COM(2016) 180 final) und die interaktive Übersicht über die Innovationszentren.



Drucksache 73/18

... Artikel 8 beauftragt die ESMA mit der Veröffentlichung und Aktualisierung einer interaktiven zentralen Online-Datenbank mit den durch die zuständigen Behörden erhobenen Gebühren oder Entgelten oder gegebenenfalls mit den verwendeten Berechnungsmethoden.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 73/18




Vorschlag

Begründung

1. Kontext des Vorschlags

- Gründe und Ziele des Vorschlags

- Kohärenz mit den bestehenden Vorschriften in diesem Bereich

- Kohärenz mit der Politik der Union in anderen Bereichen

2. Rechtsgrundlage, Subsidiarität und Verhältnismässigkeit

- Rechtsgrundlage

- Subsidiarität bei nicht ausschließlicher Zuständigkeit

- Verhältnismäßigkeit

- Wahl des Instruments

3. Ergebnisse der EX-POST-BEWERTUNG, der Konsultation der Interessenträger und der Folgenabschätzung

- Ex-post-Bewertung/Eignungsprüfungen bestehender Rechtsvorschriften

- Konsultation der Interessenträger

- Einholung und Nutzung von Expertenwissen

- Folgenabschätzung

- Effizienz der Rechtsetzung und Vereinfachung

- Grundrechte

4. Auswirkungen auf den Haushalt

5. Weitere Angaben

- Bewertung

- Ausführliche Erläuterung einzelner Bestimmungen des Vorschlags

Vorschlag

Artikel 1
Begriffsbestimmungen

Artikel 2
Anforderungen an Marketing-Anzeigen

Artikel 3
Veröffentlichung nationaler Bestimmungen zu Vertriebsanforderungen

Artikel 4
Zentrale Datenbank der ESMA mit nationalen Bestimmungen zu Vertriebsanforderungen

Artikel 5
Prüfung der Marketing-Anzeigen

Artikel 6
Gemeinsame Grundsätze für Gebühren bzw. Entgelte

Artikel 7
Veröffentlichung nationaler Bestimmungen über Gebühren und Entgelte

Artikel 8
Interaktive Datenbank der ESMA für Gebühren und Entgelte

Artikel 9
Interaktives Tool der ESMA zu Gebühren und Entgelten

Artikel 10
Zentrale Datenbank der ESMA für AIFM, OGAW-Verwaltungsgesellschaften, AIF und OGAW

Artikel 11
Standardisierung der Anzeigen an die ESMA

Artikel 12
Änderung der Verordnung (EU) Nr. 345/2013 über Europäische Risikokapitalfonds

1 Dem Artikel 3 wird folgender Buchstabe o angefügt:

2 Folgender Artikel 4a wird eingefügt:

Artikel 4a

Artikel 13
Änderung der Verordnung (EU) Nr. 346/2013 über Europäische Fonds für soziales Unternehmertum

1 Dem Artikel 3 wird folgender Buchstabe o angefügt:

2 Folgender Artikel 4a wird eingefügt:

Artikel 4a

Artikel 14
Bewertung

Artikel 15
Inkrafttreten


 
 
 


Drucksache 290/16

... Was als "vergleichbar" angesehen wird, kann je nach politischem Kontext variieren. Für bestimmte Zwecke (z.B. Sicherheit und Vertraulichkeit der Kommunikation) kann es erforderlich sein, alle Dienste zu berücksichtigen, die die interaktive Kommunikation zwischen ihren Nutzern ermöglichen; für andere Zwecke könnte es sein, dass Endnutzer Garantien wie zugesagte Dienstequalität oder nahtlose Verbindung zwischen verschiedenen Diensteanbietern mit der Nutzung öffentlicher Ressourcen wie Telefonnummern assoziieren.



Drucksache 569/16

... In der Bewertung wird jedoch auch empfohlen, den Europass mit Blick auf eine gezieltere, zeitgemäßere Nutzung zu vereinfachen. Die Synergien zwischen dem Europass und anderen EU-Initiativen sollten verstärkt werden, insbesondere bei den Orientierungs- und Informationsdiensten. Die Informationsdienste und interaktiven Instrumente für die Beschreibung von Kompetenzen und Qualifikationen sollten gestrafft werden (genau wie die verschiedenen europäischen Netzwerke der nationalen Unterstützungsdienste). Einschlägige Daten anderer EU-Instrumente sollten leicht zu integrieren sein. Die Interoperabilität der Europass- und anderer EU-Instrumente (z.B. für die Arbeitsvermittlung) sollte verbessert werden.



Drucksache 194/16

... Zudem kann die Kommission weitere Maßnahmen vorschlagen, um EU-Rechtsvorschriften nachzukommen oder gemeinsame Maßnahmen einzuleiten. Die beteiligten Akteure (darunter auch Gruppen von Mitgliedstaaten) können darüber hinaus über eine interaktive digitale Plattform Umsetzungsmaßnahmen im Rahmen des eGovernment-Aktionsplans vorschlagen, insbesondere für verschiedene "lebensverändernde" Ereignisse.



Drucksache 211/16

... der Kommission vom 10. Januar 2011 mit Durchführungsbestimmungen für das Schnellwarnsystem für Lebens- und Futtermittel (ABl. L 6 vom 11.1.2011, S. 7) und der Einführung des von der Kommission vorgegebenen elektronischen Meldesystems "interaktives RASFF" (iRASFF) im Jahre 2014 haben sich grundlegende Veränderungen im Meldeverfahren ergeben. Diese geänderten Verfahren werden zwar bereits sowohl von den zuständigen Behörden der Länder, als auch von der nationalen Kontaktstelle im Bundesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit angewendet. Die derzeit gültige Allgemeine Verwaltungsvorschrift für die Durchführung des Schnellwarnsystems für Lebensmittel, Lebensmittelbedarfsgegenstände und Futtermittel (



Drucksache 522/16

... Diese Mitteilung beschreibt wichtige Maßnahmen zur weiteren Umsetzung der Europäischen Migrationsagenda und der Europäischen Sicherheitsagenda sowie der Sicherheitsunion. Zusammen bilden diese Maßnahmen die grundlegenden Bausteine für die Migrationssteuerung, die Ermöglichung von Bonafide-Reisen (Reisen von Drittstaatenangehörigen mit niedrigem Risikoprofil) und die Zusammenarbeit mit den Mitgliedstaaten im Hinblick auf die Erhöhung der Sicherheit. Je rascher wirksame, interaktive Systeme eingerichtet werden, desto schneller wird sich der Nutzen zeigen. Die vorliegende Mitteilung beschreibt daher, in welcher Weise diese Arbeit beschleunigt werden muss; darüber hinaus beleuchtet sie kurzfristige zusätzliche Entwicklungen, die ein besseres Management der Außengrenzen ermöglichen, die Sicherheitsbedürfnisse erfüllen sowie gewährleisten, dass Grenzschutzpersonal, Zollbehörden, Asyldienste, Polizeibeamte und Justizbehörden über die einschlägigen Informationen verfügen. Diese intensive Datennutzung erfordert die unbedingte Achtung der Grundrechte und der Datenschutzbestimmungen; Voraussetzung hierfür sind gut konzipierte, zweckmäßig eingesetzte und ordnungsgemäß regulierte Technologie- und Informationssysteme sowie umfassende Sicherheitsvorkehrungen zum Schutz des Privatlebens und personenbezogener Daten.



Drucksache 46/16

... Die Kommission hat sich im Rahmen des Aktionsplans von Juni 2015 dazu verpflichtet, die Informationen auf den Listen der Mitgliedstaaten regelmäßig zu überprüfen; dementsprechend hat sie die konsolidierte Übersicht über Drittländer, die von Mitgliedstaaten zu Steuerzwecken in Listen geführt werden, als Teil des vorliegenden Pakets zur Bekämpfung der Steuervermeidung aktualisiert. Die aktualisierten Informationen, die in Form einer interaktiven Online-Karte14 veröffentlicht worden sind, werden innerhalb von 12 Monaten erneut überprüft werden.



Drucksache 677/16

... 14. Die Kommission veröffentlichte kürzlich einen Leitfaden mit 22 Fallstudien zu bewährten Vorgehensweisen und einem interaktiven Tool zur Selbsteinschätzung (http://ec.europa.eu/DocsRoom/documents/18421), der Dienstleister dabei unterstützen soll, ihre auf Unternehmer und angehende Unternehmer mit Migrationshintergrund ausgerichteten Maßnahmen zu verbessern.



Drucksache 92/1/15

... Darüber hinaus sind die erhobenen Daten nicht vergleichbar. So erscheint beispielsweise das Schaubild 37 nicht geeignet, einen nennenswerten Beitrag zum Qualitätsvergleich der Justizsysteme zu erbringen. Es enthält keinerlei Aussage zur Dauer, Teilnehmerzahl und Methodik der in einem Mitgliedstaat durchgeführten Fortbildungsveranstaltungen und lässt damit sämtliche Parameter außer Betracht, die für die Qualität einer Fortbildung relevant sind. Auf diese Weise erhält im Schaubild zum Beispiel eine halbtägige Fortbildungsmaßnahme mit 140 Teilnehmern und reinem Frontalvortrag den gleichen Stellenwert wie ein mehrtägiges interaktives Kleingruppenseminar.



Drucksache 92/15 (Beschluss)

... Darüber hinaus sind die erhobenen Daten nicht vergleichbar. So erscheint beispielsweise das Schaubild 37 nicht geeignet, einen nennenswerten Beitrag zum Qualitätsvergleich der Justizsysteme zu erbringen. Es enthält keinerlei Aussage zur Dauer, Teilnehmerzahl und Methodik der in einem Mitgliedstaat durchgeführten Fortbildungsveranstaltungen und lässt damit sämtliche Parameter außer Betracht, die für die Qualität einer Fortbildung relevant sind. Auf diese Weise erhält im Schaubild zum Beispiel eine halbtägige Fortbildungsmaßnahme mit 140 Teilnehmern und reinem Frontalvortrag den gleichen Stellenwert wie ein mehrtägiges interaktives Kleingruppenseminar.



Drucksache 386/15

... - Die Peer-Learning-Aktivitäten im Rahmen von ET 2020, die in der Regel die Arbeitsgruppen organisieren, werden verstärkt; sie werden Mitgliedstaaten, die mit ähnlichen politischen Herausforderungen konfrontiert sind, eine Zusammenarbeit in Clustern ermöglichen. Peer-Reviews mit Schwerpunkt auf länderspezifischen Herausforderungen im Rahmen der Zusammenkünfte auf Ebene der leitenden Ministerialbeamten haben sich als nützlich erwiesen, erfordern aber eine eingehendere Vorbereitung und interaktiven Dialog. Maßgeschneiderte Beratung auf Peer-Ebene (Peer-Counselling) kann die Umsetzung einer konkreten nationalen Reformagenda unterstützen.



Drucksache 418/14

... Am 13. April 2010 leitete die Kommission auf ihrer Website eine öffentliche Konsultation über Wege zur Vereinfachung der Regulierung im Bereich Tierarzneimittel bei gleichzeitigem Schutz der Gesundheit von Mensch und Tier und erhöhter Wettbewerbsfähigkeit der Unternehmen ein, bei der es um die Kernthemen des geplanten Legislativvorschlags ging; über das interaktive Instrument der Politikgestaltung (interactive policymaking tool, IPM) konnte bis zum 15. Juli 2010 dazu beigetragen werden.1



Drucksache 271/14

... Schließlich hat die Kommission sorgfältig alle Hindernisse bei der Nutzung des europäischen Verfahrens für geringfügige Forderungen bewertet und ist bereits systematisch gegen diejenigen vorgegangen, die durch nichtlegislative Mittel beseitigt werden können. Nach der Annahme der Verordnung hat die Kommission mehrere Instrumente zur Erleichterung der Nutzung des europäischen Verfahrens für geringfügige Forderungen entwickelt, etwa interaktive, mehrsprachige Formulare auf dem europäischen E-Justizportal, Leitfäden für Praktiker und Bürger in allen Amtssprachen, in denen das Verfahren Schritt für Schritt erläutert wird, Schulungsmodule für Richter und Juristen sowie Schulungsmaterialien für KMU zur grenzüberschreitenden Eintreibung von Forderungen. Es könnte noch mehr getan werden, um den Bekanntheitsgrad des europäischen Verfahrens dem der nationalen vereinfachten Verfahren (die derzeit mehr als doppelt so bekannt sind) anzunähern, doch reicht eine Sensibilisierung allein nicht aus, um das Problem der unverhältnismäßigen und unnötigen Kosten und der langwierigen Verfahren zu lösen, die derzeit Kläger davon abhalten, das europäische Verfahren zu nutzen.



Drucksache 321/13

... )2, sondern auch über audiovisuelle Mediendienste verfügbar, die auf PCs, Laptops oder Tablet-Computern und anderen mobilen Geräten bereitgestellt werden. Verbraucher nutzen Tablet-Computer oder Smartphones, während sie fernsehen, beispielsweise um mehr über das zu erfahren, was sie gerade sehen, um mit Freunden zu kommunizieren oder um interaktive Fernsehdienste zu nutzen.



Drucksache 815/13

... Die breite Öffentlichkeit wurde über die Initiative zur interaktiven Politikgestaltung im März 2012 konsultiert. Mit diesem Instrument werden etwa 6000 Abonnenten erreicht, von denen 360 antworteten.6



Drucksache 814/13

... Die breite Öffentlichkeit wurde über die Initiative zur interaktiven Politikgestaltung im März 2012 konsultiert. Mit diesem Instrument werden etwa 6000 Abonnenten erreicht, von denen 360 antworteten.7



Drucksache 746/13

... Gemäß dnzahlem derzeit geltenden Ratsbeschluss tritt der Dreigliedrige Sozialgipfel mindestens einmal jährlich zusammen, und zwar vor der Frühjahrstagung des Europäischen Rates. In der Praxis trat der Gipfel unter interaktiver Einbindung des jeweiligen Ratsvorsitzes seit 2003 zweimal jährlich zusammen, einmal vor der Frühjahrs- und einmal vor der Herbsttagung des Europäischen Rates.



Drucksache 197/12

... Von März bis Mai 2011 fand eine öffentliche Konsultation interessierter Kreise statt, die im Rahmen der Interaktiven Politikgestaltung (IPM) ("Ihre Stimme in Europa") mit auf die Bedürfnisse von Bürgern, Wirtschaft und Behörden abgestimmten Fragebogen durchgeführt wurde. Eine Zusammenfassung der Ergebnisse dieser öffentlichen Konsultation findet sich in Anhang 1 der Folgenabschätzung und auf der Website Europa 3. Alle Mindeststandards der Kommission wurden erfüllt. Am 21. Juni 2011 wurde eine Konferenz veranstaltet, bei der die vorläufigen Ergebnisse der öffentlichen Konsultation vorgestellt wurden und die den Interessenträgern, vor allem den Zulassungsbehörden der Mitgliedstaaten, weitere Gelegenheit zum Erfahrungs- und Informationsaustausch bot.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 197/12




Vorschlag

Begründung

1. Kontext des Vorschlags

2. Ergebnisse der Konsultation interessierter Kreise der Folgenabschätzungen

3. Rechtliche Aspekte

3.1 Ziele dieses Vorschlags

3.2. Rechtsgrundlage - Form des Rechtsakts

3.3 Inhalt des Vorschlags

Vorschlag

Artikel 1
Gültigkeitsbereich

Artikel 2
Begriffsbestimmungen

Artikel 3
Ort der Zulassung von Fahrzeugen, die zuvor in einem anderen Mitgliedstaat zugelassen wurden

Artikel 4
Verfahren für die Zulassung von Fahrzeugen, die zuvor in einem anderen Mitgliedstaat zugelassen wurden

Artikel 5
Verweigerung der Zulassung eines Fahrzeugs, das zuvor in einem anderen Mitgliedstaat zugelassen wurde

Artikel 6
Vorübergehende Zulassungen für die Verbringung in einen anderen Mitgliedstaat

Artikel 7
Informationsaustausch über die Fahrzeugzulassungsdaten

Artikel 8
Fahrzeugzulassungen für Händler

Artikel 9
Fahrzeugzulassungsbehörden

Artikel 10
Delegierte Rechtsakte

Artikel 11
Ausübung der Befugnisübertragung

Artikel 12
Ausschussverfahren

Artikel 13
Evaluierung

Artikel 14
Inkrafttreten und Anwendbarkeit

Anhang I
Datensatz für die automatische Suche von Fahrzeugzulassungsdaten nach Artikel 7 Absatz 1

Anhang II
Verwendung der Softwareanwendung nach Artikel 7


 
 
 


Drucksache 751/12

... - öffentliche Konsultation auf der interaktiven Internetplattform der Kommission "Ihre Stimme in Europa" (2008)11;



Drucksache 557/12

... Die elektronische Kommunikation ist im privaten und wirtschaftlichen Handeln bereits sehr verbreitet. Nach Angaben des Statistischen Bundesamtes (StBA) besaßen im 1. Quartal 2010 bereits 77 % der privaten Haushalte (2009: 73 %) und 82 % der Unternehmen (2009: 81 %) in Deutschland einen Internetanschluss. Die Erwartungen an die Verwaltung, elektronische Dienste den Bürgerinnen und Bürgern, Unternehmen sowie anderen Verwaltungen zu eröffnen, sind daher hoch. Annähernd drei von vier Bürgerinnen und Bürgern halten nach einer repräsentativen Studie im Auftrag des Bundesverbands Informationswirtschaft, Telekommunikation und neue Medien e.V. - BIT KOM, Informationsangebote der Behörden in öffentlich zugänglichen Netzen (das Internet oder mobile Anwendungen) für wichtig. Mehr als jeder zweite möchte auch aktiv mit Behörden elektronisch kommunizieren. Ebenso viele Bürgerinnen und Bürger wünschen sich die Möglichkeit, Anträge direkt auf den Internetseiten der öffentlichen Hand zu stellen, oder wünschen andere interaktive Dienste_10).



Drucksache 223/12

... - durch die Entwicklung von Qualitätssiegeln für IKT-Bildungsinitiativen und Zertifizierungen von Unternehmen, die im Einklang mit dem Europäischen Bezugsrahmen für die Qualitätssicherung in der beruflichen Aus- und Weiterbildung (EQAVET) stehen, bis 2012; und die Entwicklung eines Pilotprojekts im Jahr 2013, in dessen Rahmen eine interaktive Landkarte der von Unternehmen angebotenen IKT-Zertifizierungen und ein Online-Selbstbewertungstest für Fachkräfte im IKT-Bereich erstellt werden sollen; - durch die Förderung von Synergieeffekten zwischen Maßnahmen im Bereich der IKT-Kompetenzen, des Unternehmertums und des Cloud Computing im Zusammenhang mit dem künftigen EU-Aktionsplan zum Cloud Computing;



Drucksache 395/12

... (9) Zur ungehinderten länderübergreifenden Erbringung beziehungsweise Inanspruchnahme von Dienstleistungen im Bereich der kollektiven Rechtewahrnehmung gehört, dass es Rechteinhabern möglich sein muss, die Verwertungsgesellschaft frei zu wählen, die ihre Rechte - zum Beispiel das Aufführungs- oder das Senderecht - oder Kategorien von Rechten, z.B. die interaktive öffentlichen Wiedergabe, wahrnimmt, sofern derartige Rechte oder Rechtekategorien von der Verwertungsgesellschaft bereits wahrgenommen werden. Hierzu gehört auch, dass die Rechteinhaber ungeachtet ihres Wohnsitzes oder ihrer Staatsangehörigkeit und ungeachtet des Ortes der Niederlassung der Verwertungsgesellschaft dieser die Wahrnehmung ihrer Rechte oder Rechtekategorien entziehen und sie ganz oder teilweise einer anderen Verwertungsgesellschaft oder einer anderen Gesellschaft oder Vereinigung übertragen können. Verwertungsgesellschaften, die die Rechte an unterschiedlichen Arten von Werken (literarische, musikalische, fotografische Werke) und sonstigen Schutzgegenständen wahrnehmen, sollten Inhabern von Rechten an unterschiedlichen Arten von Werken und Schutzgegenständen ebenfalls Flexibilität in Bezug auf die Wahrnehmung dieser Rechte zugestehen. Die Verwertungsgesellschaften sollten die Rechteinhaber über diese Möglichkeit aufklären und es so einrichten, dass sie möglichst leicht davon Gebrauch machen können. Schließlich sollte diese Richtlinie die Möglichkeiten der Rechteinhaber, ihre Rechte selbst wahrzunehmen, unter anderem für nichtgewerbliche Zwecke, unberührt lassen.



Drucksache 128/12

... Beispielsweise sollten für die vielen Tausende von Industrieanlagen und sonstigen Anlagen in Europa, die besonderen Kontrollen unterliegen, Online-Informationen vorliegen, die die wichtigsten einschlägigen Umweltvorschriften betreffen. Auf diese Weise könnten z.B. Nutzer aller Kategorien über ein Internet-Portal und eine interaktive Karte leicht feststellen, ob eine bestimmte Anlage über eine Genehmigung verfügt und ob gegen etwaige anhand von Überwachungsdaten oder auf andere Weise identifizierte Probleme vorgegangen wird.



Drucksache 242/12

... Die Beachtung der Wünsche und Anforderungen der Kinder eröffnet vielfältige Geschäftsmöglichkeiten. Schätzungen zufolge wird der weltweite Markt der digitalen Inhalte 2012 die Schwelle von 113 Milliarden Euro übersteigen 8. Der Markt der Mobil-Apps hat ein Volumen von 5 Milliarden Euro erreicht und wird - vor allem durch Spiele und mit weltweit mehr als 5 Milliarden Mobilfunk-Kunden - bis 2015 voraussichtlich auf 27 Milliarden Euro anwachsen. Auf dem weltweiten Videospielemarkt werden voraussichtlich Umsatzzahlen von über 62 Milliarden Euro erreicht werden9. Angesichts der weiten Verbreitung von Tablets, Smartphones und Laptops, die von Kindern intensiv genutzt werden, haben interaktive kreative und edukative Online-Inhalte sowohl für jüngere Kinder als auch für ältere Kinder und Jugendliche ein ganz beträchtliches Marktpotenzial. Online- und Mobil-Apps wie auch Online-Spiele bieten beispiellose neue Geschäftsmöglichkeiten, insbesondere für KMU und für Kreative, denn sie erlauben einen direkten Kontakt zu möglichen Benutzern bzw. Kunden. Kinder selbst könnten zu Online-Schöpfern und Unternehmensgründern werden.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 242/12




1. Warum brauchen wir jetzt eine Europäische Strategie?

1.1. Neue Chancen für Kinder und neue Geschäftsmöglichkeiten

1.2. Gegenwärtige Lücken und Probleme

1.2.1. Marktfragmentierung

1.2.2. Marktversagen bei der europaweiten Gewährleistung von Schutzmaßnahmen und hochwertigen Inhalten

1.2.3. Risikomanagement zur Stärkung des Vertrauens in Dienste und Inhalte

1.2.4. Mangelnde Kenntnisse

2. Ein neues ÖKO-System: eine Europäische Strategie für ein Besseres Internet für Kinder

2.1. Hochwertige Online-Inhalte für Kinder und Jugendliche

2.1.1. Förderung der Produktion kreativer und edukativer Online-Inhalte für Kinder

2.1.2. Förderung positiver Online-Erfahrungen für jüngere Kinder

2.2. Verstärkte Sensibilisierung und Befähigung

2.2.1. Digitale Fähigkeiten und Medienkompetenz 34 sowie Unterrichtung der Online-Sicherheit in Schulen

2.2.2. Ausweitung der Sensibilisierung und Mitwirkung der Jugend

2.2.3. Einfache und belastbare Meldemöglichkeiten für Benutzer

2.3. Schaffung eines sicheren Online-Umfelds für Kinder

2.3.1. Altersgerechte Datenschutzeinstellungen

2.3.2. Ausweitung der elterlichen Kontrollmöglichkeiten

2.3.3. Breitere Nutzung von Alterseinstufungs- und Inhaltsklassifizierungssystemen

2.3.4. Online-Werbung und übermäßige Online-Ausgaben

2.4. Bekämpfung des sexuellen Missbrauchs und der sexuellen Ausbeutung von Kindern

2.4.1. Schnellere und systematische Identifizierung von Material über sexuellen Kindesmissbrauch, das über verschiedene Online-Kanäle verbreitet wird, Meldung und Entfernung solchen Materials

2.4.2. Zusammenarbeit mit internationalen Partnern bei der Bekämpfung des sexuellen Missbrauchs und der sexuellen Ausbeutung von Kindern

3. Schlussfolgerungen


 
 
 


Drucksache 21/12

... Die Kenntnisse und Informationen, die die Anbieter über die rechtlichen Rahmenbedingungen des elektronischen Handels besitzen, sind ebenso unzureichend wie das Wissen der Verbraucher über ihre Rechte, was insbesondere für den grenzübergreifenden Kontext gilt.32 Zahlreiche Unternehmen halten Online-Verkäufe oder eine Ausweitung ihrer Verkäufe auf andere Länder für zu kompliziert oder riskant. Die Kommission wird unter Nutzung der bestehenden Netze, insbesondere des "Enterprise-Europe-Network" zu einer aktiveren Politik beitragen, um die Internet-Händler über ihre Pflichten bei einem grenzübergreifenden Verkauf und über die Chancen eines Verkaufs in andere EU-Länder zu informieren. Für die Verbraucher soll als Gegenstück dazu ein Leitfaden über ihre Rechte im Internet veröffentlicht werden. Parallel dazu wird die Kommission eine interaktive Online-Plattform zur Schulung der Verbraucher entwickeln, die auch Informationen zu den neuen digitalen Technologien enthält.



Drucksache 298/12

... Die Kommission wird darüber hinaus in Fragen der Verbraucherbildung eng mit den Mitgliedstaaten kooperieren. Sie wird im Jahr 2012 eine interaktive Plattform für den Austausch bewährter Vorgehensweisen und die Verteilung von Materialien für die Verbraucherbildung aufbauen (unter anderem zu digitaler Kompetenz, neuen Medientechnologien22 und nachhaltigem Verbrauch); Zielgruppe sind Lehrer und andere Berufsgruppen, die mit Jugendlichen im Alter zwischen 12 und 18 befasst sind.



Drucksache 340/12

... 6. Ein Workshop der Akteure wurde am 10.3.2011 mit Vertretern aus dem öffentlichen und dem privaten Sektor und Hochschulvertretern veranstaltet, um zu erörtern, welche Rechtsetzungsmaßnahmen erforderlich sind, um den bevorstehenden Herausforderungen zu begegnen. Dabei handelte es sich um ein interaktives Forum zum Meinungsaustausch, in dem auch die unterschiedlichen Standpunkte zu den in der öffentlichen Konsultation aufgeworfenen Fragen aufgegriffen wurden. Mehrere Organisationen übermittelten von sich aus Positionspapiere.



Drucksache 577/12

... - durch Interaktion mit und zwischen den verschiedenen Sektoren der Kreativwirtschaft die Schaffung leistungsfähigerer und interaktiver Instrumente für die Kreativwirtschaft fördern und künftige Entwicklungen in Forschung und Innovation antizipieren52



Drucksache 409/11

... - Die Exportfähigkeit der europäischen Erzeuger fördern: Die Kommission müsste die Initiative für Unterstützungsmaßnahmen ergreifen, um den Anbietern der europäischen Landwirtschaft zu helfen, eine auf ihr Erzeugnis, ihren Zielmarkt usw. abgestimmte Marketingstrategie umzusetzen. Es ginge beispielsweise darum, von der Kommission in Auftrag gegebene Untersuchungen zu Verbrauchsgewohnheiten durchzuführen, Informationstage zu veranstalten, interaktive Internet-Plattformen aufzubauen, wie sie bereits in anderen Ländern - z.B. in den USA oder Kanada - bestehen, neue Medien (eine Art spezialisiertes Facebook über Absatzförderungsmaßnahmen für Agrarerzeugnisse) zu nutzen und Zugang zur Infrastruktur der europäischen Stände auf internationalen Messen zu bieten. - Weitere Synergien zwischen den Erzeugern und im Hinblick auf die Programme schaffen: Von den Maßnahmen der EU müssten Anreize für kleinere und mittlere Unternehmen ausgehen, um sich zusammenzuschließen und so eine kritische Größe bei der Vermarktung auf dem Außenmarkt zu erreichen. Konkret könnte der Aufbau von Netzwerken bei der Umsetzung dieses Ziels helfen. Auf europäischer Ebene könnten so Synergieeffekte zwischen den Erzeugern entstehen, um die Durchführung von Mehrprodukt- oder Mehrländer-Programmen mit hohem europäischen Mehrwert zu erleichtern.



Drucksache 129/11

... kann in ihrem Amtsblatt oder auf ihrer Internetseite jegliche Information veröffentlichen, die für Endnutzer Bedeutung haben kann. Sonstige Rechtsvorschriften, namentlich zum Schutz personenbezogener Daten und zum Presserecht, bleiben unberührt. Die Bundesnetzagentur kann zur Bereitstellung von vergleichbaren Informationen nach Absatz 1 interaktive Führer oder ähnliche Techniken selbst oder über Dritte bereitstellen, wenn diese auf dem Markt nicht kostenlos oder zu einem angemessenen Preis zur Verfügung stehen. Zur Bereitstellung nach Satz 3 ist die Nutzung der von Anbietern von Telekommunikationsnetzen und von Anbietern öffentlich zugänglicher Telekommunikationsdienste veröffentlichten Informationen für die Bundesnetzagentur oder für Dritte kostenlos."



Drucksache 114/11

... Nur wenige Länder haben mit der Werbung für den Europäischen Leitfaden zur Erleichterung des Zugangs von KMU zur öffentlichen Auftragsvergabe begonnen (z.B. Deutschland, Frankreich, Irland, Litauen, Österreich, Polen, Portugal, Schweden, Ungarn, Vereinigtes Königreich und Zypern). In diesem Bereich blieb die am meisten genutzte Maßnahme zugunsten von KMU die Aufteilung von Ausschreibungen in Lose, wann immer dies möglich ist, und ein verbesserter Informationszugang mittels zentraler Websites, interaktiver Internet-Seiten und anderer Entwicklungen im Bereich der elektronischen Auftragsvergabe.



Drucksache 177/11

... Die Kommission hat auf verschiedene Weise versucht, mehr Klarheit über die DAWI-Beihilfevorschriften zu schaffen. Wie vorstehend ausgeführt, veröffentlichten die Kommissionsdienststellen 2007 ein Arbeitspapier zu häufig gestellten Fragen. Des Weiteren richteten die Kommissionsdienststellen 2008 einen interaktiven Informationsdienst (IIS) für alle Beteiligten ein, die Fragen zu den DAWI-Vorschriften direkt online stellen und eine Antwort von den zuständigen Kommissionsdienststellen erhalten möchten.



Drucksache 650/11

... (1) Die Mitgliedstaaten unterrichten die Kommission laufend mittels des interaktiven geografischen und technischen Informationssystems für das transeuropäische Verkehrsnetz (TENtec) über die Fortschritte bei der Durchführung der Vorhaben von gemeinsamem Interesse und die hierfür getätigten Investitionen. Die Mitgliedstaaten übermitteln der Kommission Zusammenfassungen der von ihnen zum Ausbau des transeuropäischen Verkehrsnetzes erstellten einzelstaatlichen Pläne und Programme, insbesondere in Bezug auf das Kernnetz. Nach Verabschiedung der einzelstaatlichen Pläne und Programme übermitteln die Mitgliedstaaten diese informationshalber der Kommission.



Drucksache 809/11

... Ziel ist die Stärkung der Wettbewerbsfähigkeit der europäischen Industrie bei der Entwicklung, Beherrschung und Gestaltung des Internet der nächsten Generation, das das heutige Web sowie die heutigen Festnetze, Mobilfunknetze und Dienstinfrastrukturen ablösen und die Zusammenschaltung von Billionen von Geräten ("IoT") über zahlreiche Betreiber und Domänen hinweg ermöglichen wird, wodurch sich die Art und Weise verändern wird, wie wir kommunizieren, auf Wissen zugreifen und dieses nutzen. Dazu gehören Gebiete wie Forschung und Innovation in Bezug auf Netze, Software und Dienste, Computer- und Netzsicherheit, Datenschutz und Vertrauen, drahtlose Kommunikation21 und sämtliche Glasfasernetze, immersive interaktive Multimedia-Dienste und das vernetzte Unternehmen der Zukunft.



Drucksache 877/11

... Dieser Leitfaden hat das Dokument mit Antworten auf häufig gestellte Fragen ersetzt und berücksichtigt die Entwicklungen der einschlägigen Rechtsprechung, Kommissionsbeschlüsse, Änderungen der Rechtsvorschriften, Erörterungen im Rahmen des Ausschusses für Sozialschutz11 sowie Fragen der Akteure im Rahmen des interaktiven Informationsdienstes 12. Der interaktive Informationsdienst dient der Information von Bürgern, Dienstleistern, Behörden und anderen Akteuren und gibt ihnen die Möglichkeit, Fragen zur Anwendung des EU-Rechts auf Dienstleistungen von allgemeinem wirtschaftlichen Interesse zu stellen. Seitdem dieser Informationsdienst im Januar 2008 seine Arbeit aufgenommen hat, haben die Kommissionsdienststellen fast 200 Fragen beantwortet.



Drucksache 281/11

... Die in Abschnitt 2 neu eingefügte Nummer 4 regelt den so genannten virtuellen Verkaufsraum und soll die Informationslücke schließen, die entsteht, weil Verbraucher Fahrzeuge zunehmend in den elektronischen Medien aussuchen und teils selbst konfigurieren. Hier sind Hersteller und Händler, die Fahrzeuge im Internet ausstellen oder zum Verkauf oder Leasing anbieten, verpflichtet sowohl die Effizienzklasse als auch die grafischen Darstellung anzugeben. Händler können bezüglich der grafischen Darstellung auf entsprechende Herstellerseiten verweisen. Die Regelung gilt ausschließlich für den virtuellen Verkaufsraum und schafft für diesen eine Übereinstimmung mit der Kennzeichnungspflicht für tatsächlich ausgestellte und angebotene Fahrzeuge gemäß § 1 dieser Verordnung. Erfasst werden sollen Konfigurationsmodelle und virtuelle Ausstellungsräume, in welchem der Verbraucher bereits konkrete Vergleiche und Auswahlentscheidungen trifft, nicht hingegen Online-Prospekte oder Informationen auf den Internetseiten der Hersteller, die einer konkreten Auswahlentscheidung des Verbrauchers vorgelagert sind und sich damit von Konfigurationsmodellen unterscheiden. Die Angabe der Effizienzklasse ist folglich auf Werbemaßnahmen im virtuellen Verkaufsraum beschränkt, in welchem der Verbraucher mittels interaktiver Elemente die Möglichkeit der Inaugenscheinnahme eines nach seinen Vorstellungen konfigurierten Pkw-Modells besitzt.



Drucksache 810/11

... 1. Für die Durchführung des Euratom-Programms sind gegebenenfalls Ratschläge und Beiträge des Euratom-Ausschusses für Wissenschaft und Technik gemäß Artikel 134 Euratom-Vertrag, der von der Kommission eingesetzten Beratungsgremien unabhängiger, hochrangiger Experten, der im Rahmen internationaler Wissenschafts- und Technologieabkommen vorgesehenen Dialoge, vorausschauender Tätigkeiten, gezielter öffentlicher Konsultationen sowie transparenter und interaktiver Prozesse, die gewährleisten, dass verantwortbare Forschung und Innovation unterstützt wird, zu berücksichtigen.



Drucksache 580/11

... Die Entwicklung unternehmerischer, kreativer und innovationsorientierter Kompetenzen in allen Disziplinen und in allen drei Zyklen anregen und die Innovation im Hochschulbereich durch interaktivere Lernumgebungen und eine verstärkte Infrastruktur für den Wissenstransfer fördern.



Drucksache 723/11

... (a) Entwicklung einer interaktiven Plattform für den Austausch von bewährten Verfahren und Materialien für die Verbraucherbildung, die auf wichtige Zielgruppen, insbesondere auf junge Verbraucher, zugeschnitten sind (unter Nutzung von Synergien mit dem europäischen Finanzierungsprogramm im Bereich der allgemeinen und beruflichen Bildung);



Drucksache 176/11

... Das Internet (und andere interaktive technologische Plattformen wie der mobile Handel („MCommerce“)49 oder IPTV) werden für verschiedene Zwecke genutzt:



Drucksache 774/11

... Mit dem vorliegenden Vorschlag wird die Einrichtung einer Europäischen Plattform für Online-Streitbeilegung ("OS-Plattform") bezweckt. Diese OS-Plattform ist eine interaktive Website, die eine zentrale Anlaufstelle für Verbraucher und Unternehmer darstellt, die aus einem grenzübergreifenden elektronischen Rechtsgeschäft entstandene Streitigkeiten außergerichtlich beilegen möchten. Die Plattform soll in allen Amtssprachen der EU zur Verfügung stehen und ihre Benutzung kostenfrei sein. AS-Systeme, die in den Mitgliedstaaten eingerichtet und der Kommission gemäß der Richtlinie über alternative Streitbeilegung gemeldet werden, werden elektronisch bei der OS-Plattform registriert.



Drucksache 177/11 (Beschluss)

... 27. Der Bundesrat schätzt den interaktiven Informationsdienst als nützliches Werkzeug ein, um Fragen und Problemstellungen mit EU-Vorschriften auf direktem Wege klären zu können. Er weist jedoch darauf hin, dass es für alle Beteiligten in diesem Zusammenhang förderlich wäre, wenn die Fragen und Antworten in anonymisierter Form in allen Amtssprachen zugänglich gemacht würden.



Drucksache 305/11

... Angesichts der raschen Entwicklung sozialer Netze und Websites sozialer Medien, die auf die Schaffung von Online-Inhalten und das Hochladen dieser Inhalte durch die Endnutzer angewiesen sind (Blogs, Podcasts, Posts, Wikis, Mash-ups, Datei- und Video-Sharing), wird besondere Aufmerksamkeit möglichen Konzepten für die Behandlung so genannter von Nutzern geschaffener oder generierter Inhalte (UGC) gelten23. In Einklang mit ihrem allgemeinen Ansatz plädiert die Kommission für eine verantwortungsvolle Nutzung, wobei gleichzeitig zu gewährleisten ist, dass die Nutzer alle Vorteile aus den neuen interaktiven Online-Diensten ziehen können.



Drucksache 96/11

... (3) ein technisches Instrument7, das von den bestehenden Netzen für die Verwaltungszusammenarbeit zwischen den Mitgliedstaaten erforderlichenfalls genutzt werden kann, um es Bürgern, Unternehmen und Organisationen zu gestatten, interaktiv tätig zu werden, wenn es um die Beibringung von Informationen und die Datenrecherche geht;



Drucksache 832/11

... Die Europäische Kommission wird gemeinsam mit den Mitgliedstaaten und in Zusammenarbeit mit internationalen Normungsgremien einen interaktiven Prozess einleiten, um diejenigen Bereiche zu ermitteln und zu priorisieren, in denen Öko-Innovationen durch die Erarbeitung von Normen und Leistungszielen am besten gefördert werden können.



Drucksache 177/1/11

... 38. Der Bundesrat schätzt den interaktiven Informationsdienst als nützliches Werkzeug ein, um Fragen und Problemstellungen mit EU-Vorschriften auf direktem Wege klären zu können. Er weist jedoch darauf hin, dass es für alle Beteiligten in diesem Zusammenhang förderlich wäre, wenn die Fragen und Antworten in anonymisierter Form in allen Amtssprachen zugänglich gemacht würden.



Drucksache 694/10

... Der Erfolg in der hochgradig interaktiven neuen Weltwirtschaft hängt von der Fähigkeit der Unternehmen ab, sich Zugang zu internationalen Märkten zu verschaffen und globale Wertschöpfungsketten zu Nutze zu machen. Das derzeitige, multilaterale, auf Regeln beruhende System, das verlässliche Aussichten auf eine wirksame Durchsetzung von Rechtsvorschriften sowie effektive Streitbeilegungsverfahren bietet, wäre hierfür eine sehr hilfreiche flankierende Maßnahme; ferner sollten Rechtsvorschriften und Normen für den Waren- und Dienstleistungsverkehr weltweit stärker angeglichen, ausgeweitet und gestärkt werden. Außerdem sollte dieses multilaterale System durch regionale und bilaterale Abkommen ergänzt werden. Neue Bereiche wie Wettbewerbspolitik, staatliche Beihilfen und ausländische Direktinvestitionen sollten berücksichtigt werden.



Drucksache 460/10

... Das jetzige Konzept der Fahrausbildung und des Fahrtrainings ist nach wie vor zu fragmentiert und spezialisiert. Die Kommission schlägt vor, ein breiter gefasstes Konzept zu fördern und die Verkehrserziehung sowie die Fahrausbildung und das Fahrtraining als Gesamtprozess, als lebenslanges Lernen zu begreifen. Interaktive Methoden und die Entwicklung der Eigenständigkeit sollten gefördert werden, wobei gleichzeitig zu berücksichtigen ist, dass die Führerscheinkosten vertretbar bleiben müssen.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 460/10




3 Einleitung

2. Ex-Post-Evaluierung des dritten Europäischen Aktionsprogramms für Straßenverkehrssicherheit

3. Grundsätze und Zielvorgaben

3.1. Grundsätze

Die höchsten Standards für die Straßenverkehrssicherheit in ganz Europa anstreben

Ein integriertes Konzept für Sicherheit im Straßenverkehr

Subsidiarität, Verhältnismäßigkeit und geteilte Verantwortung

3.2. Zielvorgabe

4. Strategische Ziele

Ziel 1: Verkehrserziehung und Fahrausbildung/Fahrtraining der Straßenverkehrsteilnehmer verbessern

Lernen vor der Führerscheinprüfung

Führerscheinprüfung

Fahrtraining nach dem Führerscheinerwerb

Ziel 2: Straßenverkehrsvorschriften verstärkt durchsetzen

Grenzüberschreitender Informationsaustausch auf dem Gebiet der Straßenverkehrssicherheit

Durchsetzungskampagnen

Fahrzeugtechnik zur Unterstützung der Durchsetzung

Nationale Durchsetzungsziele

Ziel 3: Sicherere Straßenverkehrsinfrastruktur

Ziel 4: Sicherere Fahrzeuge

Heutige Fahrzeuge

Fahrzeuge der Zukunft

Ziel 5: Nutzung moderner Technologie für mehr Sicherheit im Straßenverkehr fördern

Ziel 6: Notfalldienste und Dienste für die Betreuung von Verletzten verbessern

Ziel 7: Schwächere Straßenverkehrsteilnehmer schützen

Motorisierte Zweiräder

Fußgänger und Radfahrer

Ältere Menschen und Menschen mit Behinderungen

5. Umsetzung der Leitlinien für die Europäische Politik im Bereich der Straßenverkehrssicherheit 2011-2020

5.1 Verbesserung des Einsatzes aller Beteiligten durch eine stärkere Regelung

Vorrang für die Durchführung der EU-Rechtsvorschriften im Bereich der Straßenverkehrssicherheit

Schaffung eines Rahmens für die offene Zusammenarbeit zwischen den Mitgliedstaaten und der Kommission

5.2 Gemeinsame Instrumente für die fortlaufende Beobachtung und Bewertung der Effizienz der Politik im Bereich der Straßenverkehrssicherheit

Verbesserung der fortlaufenden Beobachtung durch Datenerhebung und -analyse

Das Verständnis von Unfällen und Risiken verbessern

6. Schlussfolgerung


 
 
 


Drucksache 176/10

... 3. fordert die EU-Mitgliedstaaten auf, sich aktiv an der jährlichen interaktiven Debatte über die Rechte von Menschen mit Behinderungen sowie an den (von der Gruppe der lateinamerikanischen und karibischen Staaten, GRULAC, initiierten und schwerpunktmäßig auf die historische Wahrheit über Unterdrückung abzielenden) Aussprachen über das Recht auf Wahrheit und dem Jahrestreffen zu den Rechten des Kindes zu beteiligen;



Drucksache 632/10

... Das Netzwerk für Subsidiaritätskontrolle des Ausschusses der Regionen ist über eine interaktive Website20 tätig, die im Jahr 2009 über 111 Mitglieder verfügte, d.h. über 20 % mehr als im Vorjahr. Es ermöglicht seinen Mitgliedern die Teilnahme an den Anhörungen des Ausschusses zu neuen EU-Initiativen. Das Netz hielt auch zwei Anhörungen ab, die dazu dienten, die Auffassungen von lokalen und regionalen Vertretern in die von der Kommission durchgeführten Folgenabschätzungen einfließen zu lassen 21. 2009 wurde der erste Aktionsplan des Netzwerks eingeleitet, um für ausgewählte Politikbereiche – Einwanderung, Klimawandel, Sozialpolitik, Gesundheitspolitik und Innovation – die besten Verfahren für die Anwendung des Subsidiaritätsgrundsatzes in den Regionen und Städten Europas herauszuarbeiten. In Anbetracht der neuen durch den Vertrag von Lissabon zugewiesenen Rolle hat der Ausschuss seine Geschäftsordnung 22 angepasst; ab 2010 werden sämtliche seiner Stellungnahmen ausdrücklich auch auf die Grundsätze der Subsidiarität und der Verhältnismäßigkeit Bezug nehmen.



Drucksache 631/10

... - wie die Qualität der Konsultationsdokumente und die Verfügbarkeit der Vorausplanung öffentlicher Konsultationen verbessert werden können. - wie Instrumente wie das Portal "Europa für Sie”34, das Europäische Unternehmenstestpanel35, KMU-Panels36, das Register der Interessenvertreter 37, das Instrument zur interaktiven Politikgestaltung (IPM)38 und andere Web-2.0- Anwendungen 39 besser genutzt werden können.



Drucksache 263/09

... (4) Das Zentrum für Krebsregisterdaten veröffentlicht Auswertungen und stellt Auswertungswerkzeuge auf einer interaktiven Internetplattform zur Verfügung.



>> Weitere Fundstellen >>

Suchbeispiele:


Informationssystem - umwelt-online
Internet

Das Informationssystem umfaßt alle bei umwelt-online implementierten Dateien zu den Umweltmedien/Bereichen: Abfall, Allgemeines, Anlagentechnik, Bau, Biotechnologie, Energienutzung, Gefahrgut, Immissionsschutz, Lebensmittel & Bedarfsgegenstände, Natur-, Pflanzen-, Tierschutz, Boden/Altlasten, Störfallprävention&Katastrophenschutz, Chemikalien, Umweltmanagement sowie Arbeitsschutz einschließlich des zugehörigen EU-Regelwerkes. Das Informationssystem wird kontinierlich entsprechend den Veröffentlichungen des Gesetzgebers aktualisiert.

Mit dem Lizenzerwerb wird die Nutzungsberechtigung des umwelt-online Informationssystems und die Nutzung des individuellen umwelt-online Rechtskatasters zum Nachweis der Rechtskonformität des Umweltmanagementsystems gemäß der DIN ISO 14001 bzw. der Ökoauditverordnung (EG)1221/2009, des Arbeitsschutzmanagementsystems gemäß OHSAS 18001 sowie des Energiemanagementsystems gemäß DIN ISO 50001 erworben.