7443 gefundene Dokumente zum Suchbegriff
"Interesse"
Drucksache 224/18
Unterrichtung durch die Europäische Kommission
Vorschlag für eine Richtlinie des Europäischen Parlaments und des Rates über die Verringerung der Auswirkungen bestimmter Kunststoffprodukte auf die Umwelt COM(2018) 340 final
... -armen Wirtschaft und der dafür benötigten Arbeitsplätze beiträgt. Ein auf die Vermeidung von Kunststoffabfällen und Mikroplastik ausgerichtetes innovatives Produktdesign, aber auch Investitionen in die Vermeidung der Vermüllung der Meere (z.B. in die Abfall- und Abwasserbehandlung, in Hafenauffangeinrichtungen oder ins Recycling von Fangnetzen) sowie in nachhaltige alternative Materialien, Produkte und Geschäftsmodelle können Arbeitsplätze schaffen und die technischen und wissenschaftlichen Kompetenzen und die Wettbewerbsfähigkeit der Industrie in Bereichen von wachsendem globalem Interesse stärken.
Vorschlag
Begründung
1. Kontext des Vorschlags
- Gründe und Ziele des Vorschlags
- Kohärenz mit den bestehenden Vorschriften in diesem Bereich
- Kohärenz mit der Politik der Union in anderen Bereichen
2. Rechtsgrundlage, Subsidiarität und Verhältnismässigkeit
- Rechtsgrundlage
- Subsidiarität bei nicht ausschließlicher Zuständigkeit
- Verhältnismäßigkeit
- Wahl des Instruments
3. Ergebnisse der EX-POST-BEWERTUNG, der Konsultation der Interessenträger und der Folgenabschätzung
- Ex-post-Bewertung/Eignungsprüfungen bestehender Rechtsvorschriften
- Konsultation der Interessenträger
- Einholung und Nutzung von Expertenwissen
- Folgenabschätzung
5 Einwegkunststoffartikel
Szenario 2a - Geringere Auswirkungen auf die Verringerung der Meeresabfälle
Szenario 2b - Mittlere Auswirkungen auf die Verringerung der Meeresabfälle
Szenario 2c - Mittlere bis starke Auswirkungen auf die Verringerung der Meeresabfälle gewählte Option
Szenario 2d - Stärkste Auswirkungen auf die Verringerung der Meeresabfälle
5 Fanggerät
- Effizienz der Rechtsetzung und Vereinfachung
- Grundrechte
4. Auswirkungen auf den Haushalt
5. Weitere Angaben
- Durchführungspläne sowie Monitoring-, Bewertungs- und Berichterstattungsmodalitäten
- Erläuternde Dokumente bei Richtlinien
- Ausführliche Erläuterung einzelner Bestimmungen des Vorschlags
Artikel 1 Ziele
Artikel 2 Geltungsbereich
Artikel 3 Begriffsbestimmungen
Artikel 4 Verbrauchsminderung
Artikel 5 Beschränkung des Inverkehrbringens
Artikel 6 Produktanforderungen
Artikel 7 Kennzeichnungsvorschriften
Artikel 8 Erweiterte Herstellerverantwortung
Artikel 9 Getrenntsammlung
Artikel 10 Sensibilisierungsmaßnahmen
Artikel 11 Maßnahmenkoordinierung
Artikel 12 Zugang zu Gerichten
Artikel 13 Angaben zur Durchführungsüberwachung
Artikel 14 Sanktionen
Artikel 15 Evaluierung und Überprüfung
Artikel 16 Ausschussverfahren
Artikel 17 Umsetzung
Artikel 18 Inkrafttreten
Artikel 19 Adressaten
ANNEX Anhang zum Vorschlag der Kommission für eine Richtlinie des Europäischen Parlaments und des Rates über die Verringerung der Auswirkungen bestimmter Kunststoffprodukte auf die Umwelt
Anhang
Teil A Einwegkunststoffartikel im Sinne von Artikel 4 (Verminderung des Verbrauchs)
Teil B Einwegkunststoffartikel im Sinne von Artikel 5 (Beschränkung des Inverkehrbringens)
Teil C Einwegkunststoffartikel im Sinne von Artikel 6 (Produktanforderungen)
Teil D Einwegkunststoffartikel im Sinne von Artikel 7 (Kennzeichnungsvorschriften)
Teil E Einwegkunststoffartikel im Sinne von Artikel 8 (Erweiterte Herstellerverantwortung)
Teil F Einwegkunststoffartikel im Sinne von Artikel 9 (Getrenntsammlung)
Teil G Einwegkunststoffartikel im Sinne von Artikel 10 (Sensibilisierung)
Drucksache 340/1/18
Empfehlungen der Ausschüsse
Vorschlag für eine Verordnung des Europäischen Parlaments und des Rates zur Änderung der Verordnung (EG) Nr. 1393/2007 des Europäischen Parlaments und des Rates über die Zustellung gerichtlicher und außergerichtlicher Schriftstücke in Zivil- oder Handelssachen in den Mitgliedstaaten ("Zustellung von Schriftstücken")
... 17. Der Bundesrat begrüßt, dass nach Artikel 15a des Verordnungsvorschlags künftig auch eine unmittelbare elektronische Zustellung an den Empfänger möglich sein soll. Der Bundesrat ist jedoch der Auffassung, dass allein die Zustimmung des Empfängers es nicht rechtfertigt, die Zustellung gerichtlicher Schriftstücke über technisch unsichere Wege, wie beispielsweise unverschlüsselte E-Mail, vorzunehmen. Insbesondere haben auch die weiteren Verfahrensbeteiligten ein berechtigtes Interesse daran, dass Dokumente aus dem Gerichtsverfahren nur über sichere Kanäle elektronisch übermittelt werden. Der Bundesrat regt deshalb an, die in Artikel 15a Buchstabe a und b des Verordnungsvorschlags genannten Voraussetzungen kumulativ festzulegen.
Drucksache 15/18
Unterrichtung durch die Europäische Kommission
Mitteilung der Kommission an das Europäische Parlament, den Rat, den Europäischen Wirtschafts- und Sozialausschuss und den Ausschuss der Regionen über die Umsetzung des Pakets zur Kreislaufwirtschaft: Optionen zur Regelung der Schnittstelle zwischen Chemikalien-, Produkt- und Abfallrecht - COM(2018) 32 final
... Diese Mitteilung und die zugehörige Arbeitsunterlage der Kommissionsdienststellen sind das Ergebnis einer bereichsübergreifenden Zusammenarbeit zwischen Sachverständigen für verschiedene Rechtsbereiche. Zwischen dem 12. April und dem 7. Juli 2017 wurde außerdem eine umfassende und gezielte Konsultation der Interessenträger durchgeführt, in deren Zuge Beiträge von über 100 Sachverständigen eingingen.
Mitteilung
1. Einleitung
2. WAS WIRD ANGESTREBT?
3. VIER Probleme
3.1. Informationen über besorgniserregende Stoffe stehen Unternehmen, die Abfälle behandeln und für die Verwertung vorbereiten, nicht ohne Weiteres zur Verfügung.
3.1.1. Ziel
3.1.2. Geplante Maßnahmen
3.2. Abfälle können Stoffe enthalten, die in neuen Produkten nicht mehr zulässig sind.
3.2.1. Ziel
3.2.2. Geplante Maßnahmen
3.3. Die EU-Vorschriften über das Ende der Abfalleigenschaft sind nicht vollständig harmonisiert, weshalb Unsicherheit darüber besteht, wie Abfall zu einem neuen Material und einem neuen Produkt wird.
3.3.1. Ziel
3.3.2. Geplante Maßnahmen
3.4. Die Vorschriften, auf deren Grundlage über die Gefährlichkeit von Abfällen und Chemikalien zu entscheiden ist, sind nicht gut abgestimmt und dies beeinflusst die Verwendung von Sekundärrohstoffen.
3.4.1. Ziel
3.4.2. Geplante Maßnahmen
4. Schlussfolgerungen und NÄCHSTE Schritte
Drucksache 473/1/18
Empfehlungen der Ausschüsse
Vorschlag für eine Richtlinie des Europäischen Parlaments und des Rates über gemeinsame Normen und Verfahren in den Mitgliedstaaten zur Rückführung illegal aufhältiger Drittstaatsangehöriger (Neufassung)
... Die Kriterien, wann eine Abschiebung "umgangen oder behindert" wird, eröffnet einen großen Interpretationsspielraum. So ist gerade das Kriterium des "Umgehens" häufig schwer nachweisbar, wenn der Drittstaatsangehörige bei einer geplanten Abschiebung nicht angetroffen wird. Gegen den Vorwurf des Untertauchens lässt sich der Einwand entgegenhalten, dass zumindest nicht ohne weiteres eine Präsenzpflicht in der Wohnung besteht. Eine solche müsste gegebenenfalls zusätzlich angeordnet oder mit Meldeauflagen oder Ähnlichen hilfsweise konstruiert werden. Ziel sollte es aber zur Vermeidung zusätzlichen Verwaltungsaufwands und im Interesse einer zügigen Rückführung sein, allein auf die - im Zweifel bereits gerichtlich bestätigte - vollziehbare Ausreisepflicht abzustellen. Da den Drittstaatsangehörigen nach dem Vorschlag der Kommission auch künftig in der Regel eine Ausreisefrist gewährt und damit die Möglichkeit der freiwilligen Ausreise eröffnet wird, ist es auch nicht unbillig, wenn sie nach Verstreichen dieser Frist mit einer Inhaftierung rechnen müssen. Eine Ausnahme ist für die Fälle vorgesehen, in denen eine Duldung aufgrund von Rückführungshindernissen zu erteilen ist, beispielsweise aus Krankheitsgründen oder wegen fehlender oder nicht zu beschaffender Pass(ersatz)papiere (siehe Libyen).
Zu Artikel 6
Zu Artikel 8
Zu Artikel 9
Zu Artikel 13
Zu Artikel 16
Zu Artikel 18
Zu Artikel 22
3 Weiteres
Drucksache 190/18
Empfehlungen der Ausschüsse
Vorschlag für eine Richtlinie des Europäischen Parlaments und des Rates über bestimmte vertragsrechtliche Aspekte des Online-Warenhandels und anderer Formen des Fernabsatzes von Waren - COM(2015) 635 final; Ratsdok. 15252/15
... 8. Der Bundesrat begrüßt weiterhin, dass in Artikel 14 Satz 2 des Richtlinienvorschlags lediglich eine Mindestverjährungsfrist von zwei Jahren festgelegt und den Mitgliedstaaten damit die Möglichkeit eröffnet worden ist, im Interesse des Verbraucherschutzes längere Gewährleistungsfristen (etwa für langlebige Wirtschaftsgüter) zu normieren. In der Zusammenschau mit der Regelung in Artikel 14 Satz 1 des Richtlinienvorschlags, wonach sich ein Sachmangel spätestens zwei Jahre nach dem für die Feststellung der Vertragsmäßigkeit maßgebenden Zeitpunkt offenbart haben muss, könnte sich aus Verbrauchersicht aber faktisch eine auf zwei Jahre verkürzte Gewährleistungsfrist ergeben. Der Bundesrat bittet die Bundesregierung daher erneut, im Rahmen der Verhandlungen über diesen Richtlinienvorschlag weiter darauf hinzuwirken, dass auch Artikel 14 Satz 1 des Richtlinienvorschlags entsprechend der bislang geltenden Regelung der Verbrauchsgüterkauf-Richtlinie als Mindeststandard ausgestaltet wird.
Zur Vorlage allgemein
Zum Richtlinienvorschlag im Einzelnen
Drucksache 467/1/18
Empfehlungen der Ausschüsse
Entwurf eines Gesetzes zur Stärkung der Chancen für Qualifizierung und für mehr Schutz in der Arbeitslosenversicherung (Qualifizierungschancengesetz)
... Gerade für Beschäftigte, deren Tätigkeit bedingt durch Strukturwandel oder technologischen Fortschritt von betrieblichen Substituierungs- und Rationalisierungsmaßnahmen bedroht sind, haben Arbeitgeber wenig Anreiz und Interesse, sich im Vorfeld freiwillig an beruflichen Weiterbildungsmaßnahmen zu beteiligen, um beispielsweise vorbeugend gegen deren Arbeitslosigkeit aktiv zu werden. Dies wird insbesondere dann der Fall sein, wenn die Substituierungs- und Rationalisierungsmaßnahmen zu einem Arbeitsplatzabbau führen werden und/oder wenn sich ein Betrieb aufgrund struktureller Wandlungsprozesse in einer Schrumpfungs- oder Restrukturierungsphase befindet.
1. Zu Artikel 1 Nummer 5 Buchstabe c § 29 Absatz 4 Satz 2 - neu -, Satz 3 - neu - SGB III
2. Zu Artikel 1 Nummer 10 Buchstabe a § 81 Absatz 1a SGB III
3. Zu Artikel 1 Nummer 11 § 82 Absatz 1 Satz 1 Nummer 3 und 4 SGB III
Zu Buchstabe a
Zu Buchstabe b
4. Zu Artikel 1 Nummer 11 § 82 Absatz 2 Satz 3 SGB III
5. Zu Artikel 1 Nummer 11 § 82 Absatz 3 Satz 4 Nummer 3 und 4 - neu - SGB III
6. Zu Artikel 1 Nummer 13 § 142 Absatz 2 Satz 1 SGB III
Zur Folgeänderung:
7. Zu Artikel 1 Nummer 14a - neu - § 176 Absatz 1 Satz 3 - neu -, Absatz 2 Satz 3 - neu - SGB III
Zu Buchstabe a
Zu Buchstabe b
8. Zu Artikel 2 Nummer 1 bis 3 § 28a Absatz 2 Satz 1 Nummer 1, § 142 Absatz 1 Satz 1, § 143 Absatz 1, § 147 Absatz 1 Nummer 1 SGB III
9. Zu Artikel 2 Nummer 3a - neu - § 180 Absatz 4 Satz 3 - neu - SGB III
10. Zu Artikel 3 Nummer 1 § 14 Absatz 2 Satz 4, 5 SGB II
11. Zu Artikel 3 Nummer 4 - neu - § 16i - neu - SGB II
§ 16i Mehraufwandsentschädigung bei beruflicher Weiterbildung
12. Zum Gesetzentwurf allgemein
13. Zum Gesetzentwurf allgemein
Zu § 29
Zu § 82
Zu § 82
14. Zum Gesetzentwurf allgemein
Drucksache 574/18
Gesetzentwurf der Bundesregierung
Entwurf eines Neunten Gesetzes zur Änderung des Straßenverkehrsgesetz es
... es über den Straßenverkehr die konkurrierende Gesetzgebungskompetenz zu. Die Regelungen über das Zentrale Fahrzeugregister erfordern eine bundeseinheitliche Regelung nach Artikel 72 Abs. 2 GG, um die ubiquitäre Kompatibilität sicherzustellen. Zur Wahrung der Rechtseinheit im gesamtstaatlichen Interesse sind für alle Landesteile die gleichen Rechtsverhältnisse hinsichtlich des Register und dessen Verwendung zu gewährleisten, um eine Rechtszersplitterung mit problematischen Folgen zu vermeiden, die im Interesse sowohl des Bundes als auch der Länder nicht hingenommen werden kann.
A. Problem und Ziel
B. Lösung
C. Alternativen
D. Haushaltsausgaben ohne Erfüllungsaufwand
E. Erfüllungsaufwand
F. Weitere Kosten
Gesetzentwurf
Entwurf
Artikel 1 Änderung des Straßenverkehrsgesetzes
§ 63c Datenverarbeitung im Rahmen der Überwachung von Verkehrsbeschränkungen und Verkehrsverboten aufgrund immissionsschutzrechtlicher Vorschriften oder aufgrund straßenverkehrsrechtlicher Vorschriften zum Schutz vor Abgasen
Artikel 2 Inkrafttreten
Begründung
A. Allgemeiner Teil
I. Anlass und Zielsetzung der Regelungen
II. Wesentlicher Inhalt des Entwurfs
III. Alternativen
IV. Gesetzgebungskompetenz
V. Vereinbarkeit mit dem Recht der Europäischen Union und völkerrechtlichen Verträgen
VI. Weitere Gesetzesfolgen
1. Rechts- und Verwaltungsvereinfachung
2. Nachhaltigkeitsaspekte
3. Gleichstellungsaspekte
4. Haushaltsausgaben ohne Erfüllungsaufwand
5. Erfüllungsaufwand
6. Weitere Kosten
VII. B. Besonderer Teil
Zu Artikel 1
Zu Artikel 2
Drucksache 258/18
Gesetzentwurf der Bundesregierung
Entwurf eines Gesetzes zur Umsetzung der Marrakesch-Richtlinie über einen verbesserten Zugang zu urheberrechtlich geschützten Werken zugunsten von Menschen mit einer Seh- oder Lesebehinderung
... ), die dem Interessenausgleich zwischen Urhebern und Werknutzern dienen. Diese Regelungen schränken die Rechte des Urhebers ein, indem sie bestimmte Nutzungen auch ohne Erlaubnis des Urhebers gestatten. Um zugleich den berechtigten Interessen des Urhebers Rechnung zu tragen, kann dieser jedoch auch hier regelmäßig eine angemessene Vergütung vom Nutzer verlangen. Die Regelungen zu den erlaubten Nutzungen im Bereich von Bildung und Wissenschaft wurden mit Wirkung zum 1. März 2018 durch das Urheberrechts-Wissensgesellschafts-Gesetz grundlegend reformiert.
A. Problem und Ziel
B. Lösung
C. Alternativen
D. Haushaltsausgaben ohne Erfüllungsaufwand
E. Erfüllungsaufwand
E.1 Erfüllungsaufwand für Bürgerinnen und Bürger
E.2 Erfüllungsaufwand für die Wirtschaft
E.3 Erfüllungsaufwand für die Verwaltung
F. Weitere Kosten
Gesetzentwurf
Entwurf
Artikel 1 Änderung des Urheberrechtsgesetzes
§ 45b Menschen mit einer Seh- oder Lesebehinderung
§ 45c Befugte Stellen; Vergütung; Verordnungsermächtigung
§ 45d Gesetzlich erlaubte Nutzung und vertragliche Nutzungsbefugnis
Artikel 2 Inkrafttreten
Begründung
A. Allgemeiner Teil
I. Zielsetzung und Notwendigkeit der Regelung
1. Zugang blinder und sehbehinderter Menschen zu urheberrechtlich geschützten Werken
2. Barrierefreiheit für Menschen mit einer Seh- oder Lesebehinderung
3. Rechtsentwicklung zugunsten von Menschen mit einer Seh- oder Lesebehinderung im Urheberrecht
II. Wesentlicher Inhalt des Entwurfs
III. Alternativen
IV. Gesetzgebungskompetenz
V. Völkerrechtlicher, europäischer und nationaler Rechtsrahmen
1. Völkerrecht
2. Unionsrecht
5 Unionsgrundrechte
3. Nationales Recht
VI. Gesetzesfolgen
1. Nachhaltigkeitsaspekte
2. Haushaltsausgaben ohne Erfüllungsaufwand
3. Erfüllungsaufwand
4. Weitere Kosten
5. Weitere Gesetzesfolgen
VII. Befristung; Evaluierung
B. Besonderer Teil
Zu Artikel 1
Zu Nummer 1
Zu Nummer 2
Zu Buchstabe a
Zu Buchstabe b
Zu Nummer 3
Zu § 45b
Zu Absatz 1
Zu Absatz 2
Zu § 45c
Zu Absatz 1
Zu Absatz 2
Zu Absatz 3
Zu Absatz 4
Zu Absatz 5
Zu § 45d
Zu Nummer 4
Zu Buchstabe a
Zu Buchstabe b
Zu Nummer 5
Zu Nummer 6
Zu Buchstabe a
Zu Buchstabe b
Zu Artikel 2
Anlage Stellungnahme des Nationalen Normenkontrollrates gem. § 6 Absatz 1 NKRG: NKR-Nummer 4455, BMJV: Entwurf eines Gesetzes zur Umsetzung der Marrakesch-Richtlinie über einen verbesserten Zugang zu urheberrechtlich geschützten Werken zugunsten von Menschen mit einer Seh- oder Lesebehinderung
I. Zusammenfassung
II. Im Einzelnen
II.1 Erfüllungsaufwand
5 Wirtschaft
5 Verwaltung
II.3 Evaluierung
III. Ergebnis
Drucksache 429/18
Gesetzentwurf der Bundesregierung
Entwurf eines Gesetzes zur Änderung der in das Geburtenregister einzutragenden Angaben
... Parallel zu anderen Regelungen im geltenden Recht wird davon ausgegangen, dass ein Kind, das das 14. Lebensjahr vollendet hat, hinreichend entwickelt ist, um hierzu eine eigenständige Entscheidung zu treffen. Ab Vollendung des 14. Lebensjahres kann bei einem beschränkt geschäftsfähigen Kind davon ausgegangen werden, dass durch die Pubertät - auch wenn sie noch nicht abgeschlossen ist - eine deutliche Entwicklung der Geschlechtsidentität begonnen hat, die dem Kind in zunehmendem Maße eine Einordnung seiner selbst ermöglicht. Die festgelegte Altersgrenze ist dabei das Ergebnis einer Abwägung, die das Selbstbestimmungsrecht des Kindes (Artikel 2 Absatz 1 i.V.m. Artikel 1 Absatz 1 GG) einerseits und das elterliche Erziehungsrecht (Artikel 6 Absatz 2 GG) andererseits angemessen berücksichtigt. Angesichts des höchstpersönlichen Charakters der Entscheidung über die Geschlechtsidentität und damit auch derjenigen über die im Personenstandsregister enthaltene Geschlechtsangabe soll das Kind in dieser Frage ab Vollendung des 14. Lebensjahrs grundsätzlich selbst zur Entscheidung berufen sein. Allerdings ist es angezeigt, ihm dabei die Unterstützung seines gesetzlichen Vertreters zukommen zu lassen. Die Regelung sieht deshalb ein Zustimmungserfordernis des gesetzlichen Vertreters vor. Trotz der dem Kind ab Vollendung des 14. Lebensjahres grundsätzlich zugebilligten Entscheidungsfähigkeit über die eigene Geschlechtsidentität handelt es sich nämlich bei der Herausbildung einer solchen um einen Prozess, der in dieser Altersphase in der Regel noch im Fluss ist und dem heranwachsenden Kind womöglich nicht sofort die erforderliche Gewissheit hinsichtlich der Geschlechtsidentität verschafft, mit der es leben will. Zudem führt die Änderung des Geschlechtseintrags und gegebenenfalls des Namens zu einer Änderung der Art und Weise, wie das Kind in seinem gesamten sozialen Umfeld wahrgenommen wird, deren Auswirkungen das Kind möglicherweise nicht immer im gesamten Ausmaß hinreichend überblickt. Es ist daher erforderlich, dass der gesetzliche Vertreter im Rahmen der Ausübung der elterlichen Sorge das Kind bei seiner Entscheidung begleitet und unterstützt und seine Zustimmung zur Entscheidung des Kindes erteilt, abhängig von den Interessen und dem Wohl des Kindes und unter Berücksichtigung des Alters und der Entwicklung des Kindes im konkreten Fall.
A. Problem und Ziel
B. Lösung
C. Alternativen
D. Haushaltsausgaben ohne Erfüllungsaufwand
E. Erfüllungsaufwand
E.1 Erfüllungsaufwand für Bürgerinnen und Bürger
E.2 Erfüllungsaufwand für die Wirtschaft
E.3 Erfüllungsaufwand der Verwaltung
F. Weitere Kosten
Gesetzentwurf
Entwurf
Artikel 1 Änderung des Personenstandsgesetzes
§ 45b Erklärung zur Geschlechtsangabe und Vornamensführung bei Personen mit Varianten der Geschlechtsentwicklung
Artikel 2 Änderung des Gesetzes über das Verfahren in Familiensachen und in den Angelegenheiten der freiwilligen Gerichtsbarkeit
Artikel 3 Bekanntmachungserlaubnis
Artikel 4 Inkrafttreten
Begründung
A. Allgemeiner Teil
I. Zielsetzung und Notwendigkeit der Regelungen
II. Wesentlicher Inhalt des Entwurfs
III. Alternativen
IV. Gesetzgebungskompetenz
V. Vereinbarkeit mit dem Recht der Europäischen Union und völkerrechtlichen Verträgen
VI. Gesetzesfolgen
1. Rechts- und Verwaltungsvereinfachung
2. Nachhaltigkeitsaspekte
Haushaltsausgaben ohne Erfüllungsaufwand
3. Erfüllungsaufwand
a Erfüllungsaufwand für Bürgerinnen und Bürger und die Wirtschaft
b Erfüllungsaufwand für die Verwaltung
4. Weitere Kosten
5. Weitere Gesetzesfolgen
VII. Befristung; Evaluierung
B. Besonderer Teil
Zu Artikel 1
Zu Nummer 1
Zu Nummer 2
Zu Nummer 3
Zu Artikel 2
Zu Artikel 3
Zu Artikel 4
Anlage Stellungnahme des Nationalen Normenkontrollrates gem. § 6 Absatz 1 NKRG: NKR-Nummer 4427, BMI: Entwurf eines Gesetzes zur Änderung der in das Geburtenregister einzutragenden Angaben
I. Zusammenfassung
II. Im Einzelnen
II.1 Erfüllungsaufwand
II.2 Weitere Kosten
II.3 Erwägungen zu anderen Lösungsmöglichkeiten
III. Ergebnis
Drucksache 237/1/18
Empfehlungen der Ausschüsse
Vorschlag für eine Verordnung des Europäischen Parlaments und des Rates über den Europäischen Sozialfonds Plus (ESF+)
... 2. Der Bundesrat begrüßt ferner, dass die Kommission die Vorschläge zu den Rechtsvorschriften für die neue Förderperiode post 2020 zeitnah vorgelegt hat. Er erwartet im Interesse einer effektiven Vorbereitung und eines termingerechten Starts der neuen Förderperiode, dass die Verhandlungen rasch zu einem guten Ende geführt werden können.
Drucksache 563/18 (Beschluss)
Stellungnahme des Bundesrates
Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Erneuerbare \-Energien\-Gesetzes, des Kraft -Wärme-Kopplungsgesetzes, des Energiewirtschaftsgesetz es und weiterer energierechtlicher Vorschriften
... Aus Gründen der Innovations- und internationalen Wettbewerbsfähigkeit der Windbranche besteht aus industriepolitischer Sicht ein großes Interesse an der Umsetzung von Pilotwindanlagen an Land durch die Windbranche und damit auch der Schaffung von Anreizen, diese Projekte in Deutschland auch zu realisieren.
1. Zum Gesetzentwurf allgemein
2. Zum Gesetzentwurf insgesamt
3. Zum Gesetzentwurf insgesamt
4. Zu Artikel 1 Nummer 3 § 9 Absatz 8 EEG 2017
5. Zu Artikel 1 Nummer 3 § 9 Absatz 8 Satz 3 und Satz 4 EEG 2017
6. Zu Artikel 1 Nummer 6a - neu - und Nummer 6b - neu - § 21 Absatz 3 Satz 1 und § 21b Absatz 4 Nummer 2 Buchstaben a, b und c EEG 2017
7. Zu Artikel 1 Nummer 6a - neu - § 21 Absatz 3 Satz 1a - neu - EEG 2017
8. Zu Artikel 1 Nummer 6a - neu - § 22 Absatz 2 EEG 2017
9. Zu Artikel 1 Nummer 6a - neu - § 22a Absatz 1 Satz 2 und 3 EEG 2017
10. Zu Artikel 1 Nummer 6a - neu - § 23b Absatz 1 EEG 2017
11. Zu Artikel 1 Nummer 6a - neu - § 23b Absatz 3 EEG 2017
12. Zu Artikel 1 Nummer 8 Buchstabe b und d § 28 Absatz 1a Satz 1 und Absatz 2a Satz 1 EEG 2017
13. Zu Artikel 1 Nummer 8 Buchstabe b § 28 Absatz 1a Satz 2 EEG 2017
14. Zu Artikel 1 Nummer 8 Buchstabe e und Buchstabe e1 - neu - § 28 Absatz 3 und Absatz 3a Satz 2 EEG 2017
15. Zu Artikel 1 Nummer 13a - neu - § 39b Absatz 2 EEG 2017 , Nummer 16a - neu - § 44a Satz 3 - neu - EEG 2017
16. Zu Artikel 1 Nummer 16a - neu - § 44 Nummer 2 EEG 2017
17. Zu Artikel 1 Nummer 17 und 18 §§ 48 und 49 EEG 2017
18. Zu Artikel 1 Nummer 17 § 48 Absatz 2 Nummer 3 EEG 2017
19. Zu Artikel 1 Nummer 18 Buchstabe d § 49 Absatz 5 EEG 2017
20. Zu Artikel 1 Nummer 26a - neu - § 61a Nummer 4 EEG 2017
21. Zu Artikel 1 Nummer 27 § 61c und § 61d EEG 2017
22. Zu Artikel 1 Nummer 27 § 61c Absatz 2 Satz 1 EEG 2017
23. Zu Artikel 1 Nummer 51 § 88d EEG 2017
24. Zu Artikel 1 Nummer 54 Buchstabe b Doppelbuchstabe aa Dreifachbuchstabe bbb § 100 Absatz 2 Satz 1 Nummer 10 EEG 2017
25. Zu Artikel 1 Nummer 57 Anlage 3 Nummer I 5 EEG 2017
26. Zu Artikel 1 Nummer 57 Anlage 3 Nummer I 5 EEG 2017
27. Zu Artikel 2 Nummer 2 Buchstabe d1 - neu - § 2 Nummer 9a KWKG
28. Zu Artikel 2 Nummer 5 Buchstabe a § 6 Absatz 1 KWKG
29. Zu Artikel 2 Nummer 6 Buchstabe b § 7 Absatz 6 KWKG Artikel 2 Nummer 6 Buchstabe b ist zu streichen.
30. Zu Artikel 2 Nummer 6 Buchstabe c - neu - § 7 Absatz 7 Satz 1 KWKG
31. Zu Artikel 2 Nummer 9a - neu - § 10 Absatz 6 Satz 1 KWKG
32. Zu Artikel 2 Nummer 11 § 13 Absatz 1 Satz 2 KWKG
33. Zu Artikel 3 Nummer 17a - neu - § 91 Absatz 2 Satz 3 - neu - EnWG
34. Zu Artikel 19
Drucksache 145/18
Verordnung der Bundesregierung
Verordnung zur schrittweisen Einführung bundeseinheitlicher Übertragungsnetzentgelte
... Für andere Wirtschaftsunternehmen ergibt sich keine Steigerung des laufenden Erfüllungsaufwands. Die Verordnung sorgt vielmehr für eine schrittweise Angleichung der Übertragungsnetzentgelte. Die Harmonisierung wird im Interesse der Netzkunden die Schwankungsbreite von Änderungen bei der Höhe der Übertragungsnetzentgelte dämpfen, die zuletzt starken jährlichen Schwankungen unterworfen waren.
A. Problem und Ziel
B. Lösung
C. Alternativen
D. Haushaltsausgaben ohne Erfüllungsaufwand
E. Erfüllungsaufwand
E.1 Erfüllungsaufwand für Bürgerinnen und Bürger
E.2 Erfüllungsaufwand für die Wirtschaft
E.3 Erfüllungsaufwand der Verwaltung
F. Weitere Kosten
Verordnung
Verordnung
Artikel 1 Änderung der Stromnetzentgeltverordnung
Abschnitt 2a Bundeseinheitliche Übertragungsnetzentgelte
§ 14a Bildung bundeseinheitlicher Übertragungsnetzentgelte
§ 14b Ermittlung der bundeseinheitlichen Übertragungsnetzentgelte
§ 14c Ausgleich der Mehr- und Mindereinnahmen auf Grund bundeseinheitlicher Übertragungsnetzentgelte
§ 14d Datenaustausch zur Bildung bundeseinheitlicher Übertragungsnetzentgelte
§ 21 Netzentgeltbildung bei Anreizregulierung
§ 32a Übergangsregelung zur schrittweisen Vereinheitlichung der Übertragungsnetzentgelte
Artikel 2 Änderung der Anreizregulierungsverordnung
Artikel 3 Inkrafttreten
Begründung
A. Allgemeiner Teil
I. Zielsetzung und Notwendigkeit der Regelungen
II. Wesentlicher Inhalt des Entwurfs
III. Alternativen
IV. Ermächtigungsgrundlage
V. Vereinbarkeit mit dem Recht der Europäischen Union und völkerrechtlichen Verträgen
VI. Gesetzesfolgen
1. Rechts- und Verwaltungsvereinfachung
2. Nachhaltigkeitsaspekte
3. Haushaltsausgaben ohne Erfüllungsaufwand
4. Erfüllungsaufwand
a Erfüllungsaufwand für die Bürgerinnen und Bürger
b Erfüllungsaufwand für die Wirtschaft
c Erfüllungsaufwand für die Verwaltung
5. Weitere Kosten
6. Weitere Gesetzesfolgen
VII. Befristung; Evaluierung
B. Besonderer Teil
Zu Artikel 1
Zu Nummer 1
Zu Nummer 2
Zu Nummer 3
Zu Buchstabe a
Zu Buchstabe b
Zu Nummer n
Zu Nummer 6
Zu Nummer 7
Zu Nummer 8
Zu Nummer 9
Zu Nummer 10
Zu Nummer 11
Zu Nummer 12
Zu Nummer 13
Zu Nummer 14
Zu Nummer 15
Zu Nummer 16
Zu Nummer 17
Zu Nummer 18
Zu Nummer 19
Zu Nummer 20
Zu Nummer 21
Zu Nummer 22
Zu Artikel 2
Zu Artikel 3
Drucksache 208/18
Gesetzentwurf der Bundesregierung
Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Akkreditierungsstellengesetzes und der Gewerbeordnung
... Diese Alleinstellung der Akkreditierungsstelle muss im Interesse der Funktionsfähigkeit des Akkreditierungssystems geschützt werden. Dieser Schutz stärkt auch den europäischen Binnenmarkt und die Harmonisierung von technischen Vorschriften und Anforderungen an Produkte und Dienstleistungen.
A. Problem und Ziel
B. Lösung
C. Alternativen
D. Haushaltsausgaben ohne Erfüllungsaufwand
E. Erfüllungsaufwand
E.1 Erfüllungsaufwand für Bürgerinnen und Bürger
E.2 Erfüllungsaufwand für die Wirtschaft
E.3 Erfüllungsaufwand der Verwaltung
F. Weitere Kosten
Entwurf
Artikel 1
§ 1a Schutz der Alleinstellung der Akkreditierungsstelle
§ 3 Befugnisse gegenüber Konformitätsbewertungsstellen.
§ 7 Vorschuss auf Gebühren
§ 13a Verkündung von Rechtsverordnungen
Artikel 2 Änderung der Gewerbeordnung
§ 32 Regelung der Sachkundeprüfung
Artikel 3 Inkrafttreten
Begründung
A. Allgemeiner Teil
I. Zielsetzung und Notwendigkeit der Regelungen
II. Wesentlicher Inhalt des Entwurfs
III. Alternativen
IV. Gesetzgebungskompetenz
V. Vereinbarkeit mit dem Recht der Europäischen Union und völkerrechtlichen Verträgen
VI. Gesetzesfolgen
1. Rechts- und Verwaltungsvereinfachung
2. Nachhaltigkeitsaspekte
3. Haushaltsausgaben ohne Erfüllungsaufwand
4. Erfüllungsaufwand
5. Weitere Kosten
6. Weitere Gesetzesfolgen
VII. Befristung; Evaluierung
B. Besonderer Teil
Zu Artikel 1
Zu Nummer 1
Zu Nummer 2
Zu § 1a
Zu § 1a
Zu Nummer 3
Zu Nummer 4
Zu Nummer 5
Zu Artikel 2
Zu Nummer 1
Zu Nummer 2
Zu Nummer 3
Zu Nummer 4
Zu Nummer 5
Zu Nummer 6
Zu Artikel 3
Drucksache 493/18
Unterrichtung durch die Bundesregierung
Stellungnahme der Bundesregierung zu der Entschließung des Bundesrates "Mitbestimmung zukunftsfest gestalten"
... Der Richtlinienvorschlag zielt darauf, die grenzüberschreitende Mobilität von Unternehmen zu fördern und gleichzeitig die Interessen der betroffenen Gesellschafter, Gläubiger und Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer vor Rechtsmissbrauch zu schützen. Die Europäische Kommission reagiert mit den im Richtlinienvorschlag enthaltenen Regelungen zur grenzüberschreitenden Umwandlung (Sitzverlegung) insbesondere auf das Urteil des EuGH in der Rechtssache "Polbud" (C-106/16) vom 25. Oktober 2017 zu der isolierten Verlegung des Satzungssitzes einer Gesellschaft in einen anderen Mitgliedstaat und dem Formwechsel in eine Rechtsform dieses Mitgliedstaates.
Anlage Stellungnahme der Bundesregierung zur Entschließung des Bundesrates Mitbestimmung zukunftsfest gestalten vom 10. Februar 2017
Drucksache 382/1/18
Empfehlungen der Ausschüsse
Entwurf eines Gesetzes zur Umsetzung der Richtlinie (EU) Nr. 2016/943
zum Schutz von Geschäftsgeheimnissen vor rechtswidrigem Erwerb sowie rechtswidriger Nutzung und Offenlegung
... Im Interesse der Rechtsklarheit soll der Inhaber des Unternehmens nur dann Adressat der genannten Ansprüche sein, wenn zwischen der Verletzungshandlung und der Funktion des Rechtsverletzers für das Unternehmen ein unmittelbarer Zusammenhang besteht. Zugleich werden Unternehmen durch diese Ergänzung vor missbräuchlichen Rechtsstreitigkeiten geschützt.
1. Zu Artikel 1 § 1 Absatz 2 GeschGehG
2. Zu Artikel 1 § 1 Absatz 3 GeschGehG
3. Zu Artikel 1 § 12 Satz 1 GeschGehG
4. Zu Artikel 1 § 23 Absatz 1, 2 und 3 GeschGehG
5. Zu Artikel 1 § 17 und § 18 GeschGehG
a Ordnungsmittel
b Geheimhaltung nach Abschluss des Verfahrens
6. Zu Artikel 1 § 19 Absatz 1 Satz 1 GeschGehG
Drucksache 69/1/18
Empfehlungen der Ausschüsse
Vorschlag für eine Verordnung des Europäischen Parlaments und des Rates über Europäische Crowdfunding-Dienstleister für Unternehmen - COM(2018) 113 final; Ratsdok. 7049/18
... 2. Angesichts der Tatsache, dass das Crowdfunding zunehmend von Kleinanlegerinnen und Kleinanlegern genutzt wird, müssen beim Erlass eines europäischen Rechtsrahmens auch deren Interessen angemessen berücksichtigt werden. Aus Sicht des Bundesrates kann eine langfristige und wirksame Freisetzung des Potenzials von Crowdfunding in der EU aber nur gelingen, wenn die Belange von Kleinanlegerinnen und Kleinanlegern europaweit angemessen und unter Berücksichtigung der hohen Verbraucherschutzstandards des geregelten Kapitalmarkts reguliert werden. Beispielsweise verfügen einzelne EU-Mitgliedstaaten über umfassendere Schutzvorschriften für Kleinanlegerinnen und Kleinanleger als der Verordnungsvorschlag.
Zum Verbraucherschutz
Zu Crowdfunding-Dienstleistern
Drucksache 428/1/18
Empfehlungen der Ausschüsse
Entwurf eines Gesetzes zur Umsetzung der Richtlinie (EU) Nr. 2016/2341
des Europäischen Parlaments und des Rates vom 14. Dezember 2016 über die Tätigkeiten und die Beaufsichtigung von Einrichtungen der betrieblichen Altersversorgung (EbAV) (Neufassung)
... Der Bundesrat begrüßt, dass die Pensionskassen zumindest verpflichtet werden, ihre Geschäftsorganisation auf das "Ob" und "Wie" der Berücksichtigung von ESG-Faktoren bei Anlageentscheidungen abzustimmen. Wenn auch damit keine allgemeine Verpflichtung zur Berücksichtigung von ESG-Faktoren bei Anlageentscheidungen geschaffen wird, wird jedenfalls eine Verpflichtung geschaffen, sich mit der Frage der Berücksichtigung der ESG-Faktoren auseinanderzusetzen und über die getroffenen Entscheidungen Transparenz zu schaffen. Die Verpflichtung, den Umgang mit ESG-Faktoren transparent zu machen, ist nicht nur im Interesse der Begünstigten, sondern auch der Aufsicht und der Öffentlichkeit. Bereits in seinen Stellungnahmen zum Aktionsplan zur Finanzierung nachhaltigen Wachstums vom 8. März 2018 (BR-Drucksache 67/18(B)) und zum Verordnungsvorschlag über die Einrichtung eines Rahmens zur Erleichterung nachhaltiger Investitionen hat der Bundesrat seine positive Grundhaltung zur Schaffung eines nachhaltigen Finanzwesens betont (BR-Drucksache 289/18(B)).
1. Zum Gesetzentwurf allgemein
2. Zu Artikel 1 Nummer 25 § 234a VAG
3. Zu Artikel 1 Nummer 25 § 234c VAG
4. Zu Artikel 1 Nummer 25 § 234d Absatz 1 Satz 2 VAG
5. Zu Artikel 1 Nummer 25 § 234d Absatz 3 VAG
6. Zu Artikel 1 Nummer 28 § 235a VAG
7. Zu Artikel 1 Nummer 28 § 235a VAG
8. Zu Artikel 1 § 329 Absatz 1 Satz 2 VAG
9. Zu Artikel 2 Weitere Änderungen des Versicherungsaufsichtsgesetzes
Drucksache 73/18
Unterrichtung durch die Europäische Kommission
Vorschlag für eine Verordnung des Europäischen Parlaments und des Rates zur Erleichterung des grenzüberschreitenden Vertriebs von Investmentfonds und zur Änderung der Verordnungen (EU) Nr. 345/2013
und (EU) Nr. 346/2013
- COM(2018) 110 final
... 3. Ergebnisse der EX-POST-BEWERTUNG, der Konsultation der Interessenträger und der Folgenabschätzung
Vorschlag
Begründung
1. Kontext des Vorschlags
- Gründe und Ziele des Vorschlags
- Kohärenz mit den bestehenden Vorschriften in diesem Bereich
- Kohärenz mit der Politik der Union in anderen Bereichen
2. Rechtsgrundlage, Subsidiarität und Verhältnismässigkeit
- Rechtsgrundlage
- Subsidiarität bei nicht ausschließlicher Zuständigkeit
- Verhältnismäßigkeit
- Wahl des Instruments
3. Ergebnisse der EX-POST-BEWERTUNG, der Konsultation der Interessenträger und der Folgenabschätzung
- Ex-post-Bewertung/Eignungsprüfungen bestehender Rechtsvorschriften
- Konsultation der Interessenträger
- Einholung und Nutzung von Expertenwissen
- Folgenabschätzung
- Effizienz der Rechtsetzung und Vereinfachung
- Grundrechte
4. Auswirkungen auf den Haushalt
5. Weitere Angaben
- Bewertung
- Ausführliche Erläuterung einzelner Bestimmungen des Vorschlags
Vorschlag
Artikel 1 Begriffsbestimmungen
Artikel 2 Anforderungen an Marketing-Anzeigen
Artikel 3 Veröffentlichung nationaler Bestimmungen zu Vertriebsanforderungen
Artikel 4 Zentrale Datenbank der ESMA mit nationalen Bestimmungen zu Vertriebsanforderungen
Artikel 5 Prüfung der Marketing-Anzeigen
Artikel 6 Gemeinsame Grundsätze für Gebühren bzw. Entgelte
Artikel 7 Veröffentlichung nationaler Bestimmungen über Gebühren und Entgelte
Artikel 8 Interaktive Datenbank der ESMA für Gebühren und Entgelte
Artikel 9 Interaktives Tool der ESMA zu Gebühren und Entgelten
Artikel 10 Zentrale Datenbank der ESMA für AIFM, OGAW-Verwaltungsgesellschaften, AIF und OGAW
Artikel 11 Standardisierung der Anzeigen an die ESMA
Artikel 12 Änderung der Verordnung (EU) Nr. 345/2013 über Europäische Risikokapitalfonds
1 Dem Artikel 3 wird folgender Buchstabe o angefügt:
2 Folgender Artikel 4a wird eingefügt:
Artikel 4a
Artikel 13 Änderung der Verordnung (EU) Nr. 346/2013 über Europäische Fonds für soziales Unternehmertum
1 Dem Artikel 3 wird folgender Buchstabe o angefügt:
2 Folgender Artikel 4a wird eingefügt:
Artikel 4a
Artikel 14 Bewertung
Artikel 15 Inkrafttreten
Drucksache 316/1/18
Empfehlungen der Ausschüsse
Entschließung des Bundesrates zur Verbesserung der sozialen Lage anerkannter politisch Verfolgter durch Novellierung der SED-Unrechtsbereinigungsgesetze - Antrag der Länder Brandenburg, Berlin, Thüringen -
... Der Bundesrat ist der Überzeugung, dass eine Dynamisierung der Ausgleichsleistungen nach § 8 BerRehaG und § 17a StrRehaG erreicht werden müsste. Dies erscheint angesichts der wirtschaftlichen Lage vieler Betroffener gerecht. Eine Dynamisierung der Ausgleichsleistungen würde dem den Rehabilitie-rungsgesetzen innewohnenden Grundgedanken des Befriedungsfaktors und den wirtschaftlichen Gegebenheiten und Interessen der Betroffenen nachhaltig gerecht werden. Zudem hätte es den Vorteil, dass perspektivisch für eine Anpassung keine neuerliche Gesetzesnovellierung notwendig wäre.
‘Entschließung des Bundesrates zur Verbesserung der sozialen Lage anerkannter politisch Verfolgter durch Novellierung der SED-Unrechtsbereinigungsgesetze
Zu Buchstabe a
Zu Buchstabe b
Zu Buchstabe c
Zu Buchstabe d
Zu Buchstabe e
Zu Buchstabe f
Zu Buchstabe g
Zu Buchstabe h
Drucksache 234/1/18
Empfehlungen der Ausschüsse
Vorschlag für eine Verordnung des Europäischen Parlaments und des Rates zur Einrichtung von Erasmus, dem Programm der Union für allgemeine und berufliche Bildung, Jugend und Sport, und zur Aufhebung der Verordnung (EU) Nr. 1288/2013
... 12. Der Bundesrat hält insbesondere die Vereinfachung der Verwaltungs- und Antragsverfahren einschließlich der Wiedereinführung der Förderung von "Vorbereitenden Besuchen" zur Antragsplanung für essentiell, weil der hohe Verwaltungsaufwand bislang ein erheblicher Grund für fehlendes Interesse an der Teilnahme am Programm war und deshalb insbesondere viele kleinere Einrichtungen und benachteiligte Teilnehmende nicht erreicht werden konnten.
Drucksache 443/18
Unterrichtung durch die Europäische Kommission
Vorschlag für eine Richtlinie des Europäischen Parlaments und des Rates zur Abschaffung der jahreszeitlich bedingten Zeitumstellung und zur Aufhebung der Richtlinie 2000/84/EG
... 3. Ergebnisse der EX-POST-BEWERTUNG, der Konsultation der Interessenträger und der Folgenabschätzung
Vorschlag
Begründung
1. Kontext des Vorschlags
- Gründe und Ziele des Vorschlags
- Kohärenz mit den bestehenden Vorschriften in diesem Bereich
- Kohärenz mit der Politik der Union in anderen Bereichen
2. Rechtsgrundlage, Subsidiarität und Verhältnismässigkeit
- Rechtsgrundlage
- Subsidiarität bei nicht ausschließlicher Zuständigkeit
- Verhältnismäßigkeit
- Wahl des Instruments
3. Ergebnisse der EX-POST-BEWERTUNG, der Konsultation der Interessenträger und der Folgenabschätzung
- Ex-post-Bewertung/Eignungsprüfungen bestehender Rechtsvorschriften
- Konsultation der Interessenträger
- Folgenabschätzung
- Effizienz der Rechtsetzung und Vereinfachung
- Grundrechte
4. Auswirkungen auf den Haushalt
5. Weitere Angaben
- Durchführungspläne sowie Monitoring-, Bewertungs- und Berichterstattungsmodalitäten
- Ausführliche Erläuterung einzelner Bestimmungen des Vorschlags
Vorschlag
Artikel 1
Artikel 2
Artikel 3
Artikel 4
Artikel 5
Artikel 6
Artikel 7
Drucksache 502/18 (Beschluss)
Stellungnahme des Bundesrates
Entwurf eines Gesetzes zur fortgesetzten Beteiligung des Bundes an den Integrationskosten der Länder und Kommunen und zur Regelung der Folgen der Abfinanzierung des Fonds "Deutsche Einheit"
... Obwohl bereits absehbar ist, dass der Volltilgungszeitpunkt nicht erst beim Eintreten der maßgeblichen Rechtsfolgen ab dem Jahr 2019, sondern mutmaßlich noch im Jahr 2018 erreicht wird, ist eine den Interessen der Länder hinreichend Rechnung tragende nachträgliche Spitzabrechnung für zu viel entrichtete Kompensationsleistungen des Jahres 2018 nicht vorgesehen.
1. Zum Gesetzentwurf allgemein
2. Zu den Kosten für Unterkunft und Heizung
3. Zu Artikel 1 Nummer 1 § 1 Satz 3 FAG
4. Zu Artikel 5 Nummer 01 - neu - § 46 Absatz 5 Satz 2 SGB II
5. Zum Fonds Deutsche Einheit
Drucksache 314/18
Antrag der Länder Saarland, Bremen, Niedersachsen, Nordrhein-Westfalen
Entschließung des Bundesrates "Freien und fairen Außenhandel für Stahl sicherstellen"
... 3. Angesichts der von den USA mit nationalen Sicherheitsinteressen begründeten und für einige Handelspartner nunmehr geltenden Zölle auf Stahl- und Aluminiumimporte muss sich die Europäische Union als handlungsfähig erweisen. Sie sollte daher gegen diese Maßnahmen konsequent mit den Instrumenten vorgehen, die hierfür von der Welthandelsorganisation WTO bereitgestellt werden. Hierbei muss den Folgen der zu erwartenden Handelsumlenkungen möglichst zeitnah und effektiv begegnet werden. Die von der EU-Kommission eingeleitete Untersuchung über mögliche Schutzmaßnahmen gegen Stahleinfuhren aus Drittstaaten wird daher begrüßt. Gleichzeitig wird die Bundesregierung gebeten, sich bei der EU-Kommission dafür einzusetzen, dass das Schutzklausel-Instrument in einer flexiblen Art und Weise eingesetzt wird, die den regulatorischen Spielraum der WTO ausschöpft. Hierzu zählen beispielsweise länderspezifische Importquoten.
Drucksache 173/18
Unterrichtung durch die Europäische Kommission
Vorschlag für eine Richtlinie des Europäischen Parlaments und des Rates zum Schutz von Personen, die Verstöße gegen das Unionsrecht melden - COM(2018) 218 final
... Illegale Tätigkeiten und Rechtsmissbrauch können in allen Organisationen auftreten, gleichgültig, ob es sich um private oder öffentliche, große oder kleine Organisationen handelt. Sie können sich auf unterschiedliche Weise äußern: Korruption oder Betrug, Fehlverhalten oder Fahrlässigkeit. Wenn nichts dagegen unternommen wird, können bisweilen schwere Schäden des öffentlichen Interesses entstehen. Menschen, die für eine Organisation tätig sind oder im Rahmen ihrer arbeitsbezogenen Tätigkeiten mit einer Organisation in Kontakt kommen, erfahren häufig als Erste von Vorkommnissen dieser Art; daher befinden sie sich in einer privilegierten Position, diejenigen Personen zu informieren, die das Problem angehen können.
Begründung
1. Kontext des Vorschlags
- Gründe und Ziele des Vorschlags
- Kohärenz mit den bestehenden Vorschriften in diesem Bereich
- Kohärenz mit der Politik der Union in anderen Bereichen
2. Rechtsgrundlage, Subsidiarität und Verhältnismässigkeit
- Rechtsgrundlage
- Subsidiarität
- Verhältnismäßigkeit
- Wahl des Instruments
3. Ergebnisse der EX-POST-BEWERTUNG25, der Konsultation der Interessenträger und der Folgenabschätzung
- Konsultation der Interessenträger
- Einholung und Nutzung von Expertenwissen
- Folgenabschätzung
- Effizienz der Rechtsetzung und Vereinfachung
- Grundrechte
4. Auswirkungen auf den Haushalt
5. Weitere Angaben
- Umsetzungspläne sowie Monitoring-, Bewertungs- und Berichterstattungsmodalitäten
- Ausführliche Erläuterung einzelner Bestimmungen des Vorschlags
Vorschlag
Kapitel I Anwendungsbereich und Begriffsbestimmungen
Artikel 1 Sachlicher Anwendungsbereich
Artikel 2 Persönlicher Anwendungsbereich
Artikel 3 Begriffsbestimmungen
Kapitel II INTERNE MELDUNGEN und Folgemassnahmen
Artikel 4 Pflicht zur Einrichtung interner Kanäle und Verfahren für Meldungen und Folgemaßnahmen
Artikel 5 Verfahren für interne Meldungen und Folgemaßnahmen
Kapitel III EXTERNE MELDUNGEN und Folgemassnahmen
Artikel 6 Pflicht zur Einrichtung externer Meldekanäle und Ergreifung geeigneter Folgemaßnahmen
Artikel 7 Gestaltung geeigneter externer Meldekanäle
Artikel 8 Zuständige Mitarbeiter
Artikel 9 Verfahrensvorschriften für externe Meldungen
Artikel 10 Informationen über die Entgegennahme von Meldungen und deren Weiterverfolgung
Artikel 11 Dokumentation eingehender Meldungen
Artikel 12 Überprüfung der Verfahren durch die zuständigen Behörden
Kapitel IV Schutz von HINWEISGEBERN und Betroffenen Personen
Artikel 13 Bedingungen für den Schutz von Hinweisgebern
Artikel 14 Verbot von Repressalien gegen Hinweisgeber
Artikel 15 Maßnahmen zum Schutz von Hinweisgebern vor Repressalien
Artikel 16 Maßnahmen zum Schutz betroffener Personen
Artikel 17 Sanktionen
Artikel 18 Verarbeitung personenbezogener Daten
Kapitel V Schlussbestimmungen
Artikel 19 Günstigere Behandlung
Artikel 20 Umsetzung
Artikel 21 Berichterstattung, Bewertung und Überprüfung
Artikel 22 Inkrafttreten
Artikel 23 Adressaten
ANNEX 1 Anhang des Vorschlags für eine Richtlinie des Europäischen Parlaments und des Rates zum Schutz von Personen, die Verstöße gegen das Unionsrecht melden
Anhang
Teil I
A. Artikel 1 Buchstabe a Ziffer i - Öffentliches Auftragswesen:
B. Artikel 1 Buchstabe a Ziffer ii - Finanzdienstleistungen sowie Verhütung von Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung:
C. Artikel 1 Buchstabe a Ziffer iii - Produktsicherheit:
D. Artikel 1 Buchstabe a Ziffer iv - Verkehrssicherheit:
E. Artikel 1 Buchstabe a Ziffer v - Umweltschutz:
F. Artikel 1 Buchstabe a Ziffer vi - Kerntechnische Sicherheit:
G. Artikel 1 Buchstabe a Ziffer vii - Lebensmittel- und Futtermittelsicherheit, Tiergesundheit und Tierschutz:
H. Artikel 1 Buchstabe a Ziffer viii - Öffentliche Gesundheit:
I. Artikel 1 Buchstabe a Ziffer ix - Verbraucherschutz: Verbraucherrechte und Verbraucherschutzvorschriften nach Maßgabe der
J. Artikel 1 Buchstabe a Ziffer x - Schutz der Privatsphäre und personenbezogener Daten sowie Sicherheit von Netz- und Informationssystemen:
Teil II Artikel 1 Absatz 2 der Richtlinie bezieht sich auf folgende Rechtsvorschriften der Union:
A. Artikel 1 Buchstabe a Ziffer ii - Finanzdienstleistungen sowie Verhütung von Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung:
1. Finanzdienstleistungen:
2. Verhütung von Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung:
B. Artikel 1 Buchstabe a Ziffer iv - Verkehrssicherheit:
C. Artikel 1 Buchstabe a Ziffer v - Umweltschutz:
Drucksache 380/18
Gesetzentwurf der Bundesregierung
Entwurf eines Gesetzes zur Einstufung Georgiens, der Demokratischen Volksrepublik Algerien, des Königreichs Marokko und der Tunesischen Republik als sichere Herkunftsstaaten
... es (Artikel 2) ergibt sie sich aus Artikel 74 Absatz 1 Nummer 6 und aus Artikel 74 Absatz 1 Nummer 4 GG (Aufenthalts- und Niederlassungsrecht der Ausländer), letzterer in Verbindung mit Artikel 72 Absatz 2 des GG. Eine bundesgesetzliche Regelung ist zur Wahrung der Rechtseinheit im gesamtstaatlichen Interesse erforderlich. Nur durch eine einheitliche Bundesgesetzgebung im Bereich des Arbeitsmarktzugangs von Asylbewerbern und Geduldeten wird einer Binnenwanderung der betroffenen Ausländer entgegengewirkt.
A. Problem und Ziel
B. Lösung
C. Alternativen
D. Haushaltsausgaben ohne Erfüllungsaufwand
E. Erfüllungsaufwand
E.1 Erfüllungsaufwand für Bürgerinnen und Bürger
E.2 Erfüllungsaufwand für die Wirtschaft
E.3 Erfüllungsaufwand der Verwaltung
F. Weitere Kosten
Gesetzentwurf
Entwurf
Artikel 1 Änderung des Asylgesetzes
Anlage II (zu § 29a)
Artikel 2 Änderung des Aufenthaltsgesetzes
Artikel 3 Inkrafttreten
Begründung
A. Allgemeiner Teil
I. Zielsetzung und Notwendigkeit der Regelungen
II. Alternativen
III. Gesetzesfolgen
1. Rechts- und Verwaltungsvereinfachung
2. Nachhaltigkeitsaspekte
3. Erfüllungsaufwand
4. Weitere Kosten
5. Weitere Gesetzesfolgen
IV. Gesetzgebungskompetenz des Bundes
V. Vereinbarkeit mit dem Recht der Europäischen Union und völkerrechtlichen Verträgen
VI. Befristung; Evaluation
B. Besonderer Teil
Zu Artikel 1
Zu Nummer 1
Zu Nummer 2
Zu Artikel 2
Zu Artikel 3
Anlage Stellungnahme des Nationalen Normenkontrollrates gem. § 6 Absatz 1 NKRG: NKR-Nr. 4487, BMI: Entwurf eines Gesetzes zur Einstufung Georgiens, der Demokratischen Volksrepublik Algerien, des Königreichs Marokko und der Tunesischen Republik als sichere Herkunftsstaaten
I. Zusammenfassung
II. Im Einzelnen
II.1. Erfüllungsaufwand
III. Ergebnis
Anlage 2 Stellungnahme der Bundesregierung zur Stellungnahme des Nationalen Normenkontrollrates zum Entwurf eines Gesetzes zur Einstufung Georgiens,
Drucksache 72/18 (Beschluss)
Beschluss des Bundesrates
Vorschlag für eine Richtlinie des Europäischen Parlaments und des Rates zur Änderung der Richtlinie 2009/65 /EG
/EG des Europäischen Parlaments und des Rates und der Richtlinie 2011/61 /EU
/EU des Europäischen Parlaments und des Rates im Hinblick auf den grenzüberschreitenden Vertrieb von Investmentfonds
... /EU /EU im Interesse des Anlegerschutzes grundsätzlich sinnvoll.
Drucksache 425/18 (Beschluss)
Stellungnahme des Bundesrates
Entwurf eines Gesetzes über Leistungsverbesserungen und Stabilisierung in der gesetzlichen Rentenversicherung (RV-Leistungsverbesserungs- und -Stabilisierungsgesetz)
... . Nach der Systematik der Rehabilitierungsgesetze ist ein Rehabilitierungs- oder Kassationsverfahren und eine Entscheidung, über welches eine entsprechende Bescheinigung ausgestellt wird, Voraussetzung für alle Folgeansprüche auch aus den Rehabilitierungsgesetzen. Betroffene, die eine Zeit der politischen Haft oder des politischen Gewahrsams durchlitten haben, werden daher ein großes Interesse haben, eine entsprechende Entscheidung oder Bescheinigung vorlegen zu können oder erteilt zu bekommen, um daraus weitere Ansprüche geltend machen zu können.
1. Zu Artikel 1 Nummer 6a - neu - § 134 Absatz 7 - neu - SGB VI
2. Zu Artikel 1 Nummer 10a - neu -, Nummer 21 - neu - § 249a Absatz 3 - neu -, § 309 Absatz 1b - neu - SGB VI
Zu Buchstabe a
Zu Doppelbuchstabe aa
Zu Doppelbuchstabe bb
Zu Buchstabe b
3. Zu Artikel 1 Nummer 14a - neu - § 256a Absatz 2 Satz 2 - neu - SGB VI
4. Zu Artikel 1 Nummer 20 Buchstabe e § 307d Absatz 5 Satz 1 bis 5 SGB VI
5. Zum Gesetzentwurf allgemein
6. Zum Gesetzentwurf allgemein
7. Zum Gesetzentwurf allgemein
8. Zum Gesetzentwurf allgemein
9. Zum Gesetzentwurf allgemein
Drucksache 16/18
Unterrichtung durch die Europäische Kommission
Mitteilung der Kommission an das Europäische Parlament, den Rat, den Europäischen Wirtschafts- und Sozialausschuss und den Ausschuss der Regionen: Aktionsplan der EU für einen besseren Vollzug des Umweltrechts und eine bessere Umweltordnungspolitik - COM(2018) 10 final
... Darüber hinaus richtet die Kommission eine Sachverständigengruppe ("Forum für den Vollzug des Umweltrechts und Umweltordnungspolitik") ein24, um den Aktionsplan zu lenken und einen Meinungsaustausch mit leitenden Managern in den Mitgliedstaaten über Möglichkeiten zur Verbesserung der Vollzugs- und ordnungspolitischen Aspekte der Umsetzung zu ermöglichen. Dieses Forum wird sich insbesondere aus Vertretern der Mitgliedstaaten und der auf EU-Ebene bestehenden Praktikernetze zusammensetzen, wobei Vertreter des Rates, des Europäischen Parlaments, des Ausschusses der Regionen und des Europäischen Wirtschafts- und Sozialausschusses zur Teilnahme aufgefordert sind. Die Kommission ist auch bestrebt, andere Interessenträger, einschließlich NRO und Wirtschaftsorganisationen, einzubinden, und wird auf der ersten Sitzung des Forums für den Vollzug des Umweltrechts und Umweltordnungspolitik erörtern, wie dies am besten bewerkstelligt werden kann.
Mitteilung
1. Einleitung und Hintergrund
2. Die Notwendigkeit der SICHERUNG des VOLLZUGS des UMWELTRECHTS
3. Herausforderungen
Tabelle
4. MASSNAHMENBEGRÜNDUNG
5. Massnahmen
Tabelle
6. Verbesserung der Zusammenarbeit
7. MONITORING und FOLLOW-UP
8. Schlussfolgerungen
Drucksache 368/18
... Die Gesetzgebungskompetenz des Bundes ergibt sich aus Artikel 74 Absatz 1 Nummer 1 (Strafrecht), Nummer 11 (Recht der Wirtschaft), Nummer 17 (Sicherung der Ernährung) sowie Nummer 20 (Recht der Lebensmittel einschließlich der ihrer Gewinnung dienenden Tiere) des Grundgesetzes. Soweit der Bund von seiner Gesetzgebungskompetenz nach Artikel 74 Absatz 1 Nummer 11 und Nummer 20 des Grundgesetzes Gebrauch gemacht hat, ist jeweils eine bundeseinheitliche Regelung im Sinne des Artikels 72 Absatz 2 des Grundgesetzes erforderlich, um eine im gesamtstaatlichen Interesse liegende Wahrung der Wirtschaftseinheit im Rindfleisch- und Milchsektor zu gewährleisten.
A. Problem und Ziel
B. Lösung
C. Alternativen
D. Haushaltsausgaben ohne Erfüllungsaufwand
E. Erfüllungsaufwand
1. Bürgerinnen und Bürger
2. Wirtschaft
3. Verwaltung
F. Weitere Kosten
Gesetzentwurf
Entwurf
Artikel 1 Änderung des Rindfleischetikettierungsgesetzes
§ 12 Einziehung
Artikel 2 Änderung des Milch- und Margarinegesetzes
§ 4a
§ 8 Strafvorschriften
Artikel 3 Änderung des Gesetzes über den Übergang auf das neue Lebensmittel- und luttermittelrecht
Artikel 4 Bekanntmachung
Artikel 5 Aufhebung der Rindfleischetikettierungs-Strafverordnung
Artikel 6 Inkrafttreten
Begründung
A. Allgemeiner Teil
I. Zielsetzung und Notwendigkeit der Regelungen
II. Wesentlicher Inhalt des Entwurfs
III. Alternativen
IV. Gesetzgebungskompetenz des Bundes
V. Erfüllungsaufwand
B. Besonderer Teil
Zu Artikel 1
Zu Nummer 1
Zu Nummer 2
Zu Nummer 3
Zu Nummer 4
Zu Nummer 5
Zu Artikel 2
Zu Nummer 1
Zu Nummer 2
Zu Nummer 3
Zu Nummer 4
Zu Nummer 5
Zu Nummer 6
Zu Nummer 7
Zu Nummer 8
Zu Nummer 9
Zu Nummer 10
Zu Artikel 3
Zu Artikel 4
Zu Artikel 5
Zu Artikel 6
Drucksache 227/18 (Beschluss)
Beschluss des Bundesrates
Vorschlag für eine Verordnung des Europäischen Parlaments und des Rates mit gemeinsamen Bestimmungen für den Europäischen Fonds für regionale Entwicklung, den Europäischen Sozialfonds Plus, den Kohäsionsfonds und den Europäischen Meeres- und Fischereifonds sowie mit Haushaltsvorschriften für diese Fonds und für den Asyl- und Migrationsfonds, den Fonds für die innere Sicherheit und das Instrument für Grenzmanagement und Visa
... 1. Der Bundesrat begrüßt, dass die Kommission die Vorschläge zu den Rechtsvorschriften für die neue Förderperiode post 2020, insbesondere den Vorschlag für die Dachverordnung verschiedener Fonds der geteilten Mittelverwaltung, zeitnah nach den Vorschlägen für den Mehrjährigen Finanzrahmen (MFR) vorgelegt hat. Er erwartet im Interesse einer effektiven Vorbereitung und eines termingerechten Starts der neuen Förderperiode, dass die Verhandlungen rasch zu einem guten Ende geführt werden können.
Drucksache 249/18
Gesetzesantrag des Freistaates Bayern
Entwurf eines Gesetzes zur Bekämpfung der Mehrehe
... Dies geschieht im vorliegenden Fall durch Verweis auf die deutschen Aufhebungsvorschriften, die ein in sich austariertes System enthalten. Danach sind Mehrehen grundsätzlich aufzuheben, da deren Verbot im öffentlichen Interesse liegt und diese somit nicht heilbar sind (vgl. BeckOK BGB/Hahn, Stand: 01.11.2017, § 1315 Rn. 1; MüKo BGB/Wellenhofer, 7. Auflage, § 1315 Rn. 1). Verfassungsmäßigen Bedenken im Einzelfall kann mittels der in §§ 1315, 1316 BGB geregelten Ausschlussgründen und Härtefallklauseln Rechnung getragen werden.
A. Problem und Ziel
B. Lösung
C. Alternativen
D. Erfüllungsaufwand
D.1 Erfüllungsaufwand für Bürgerinnen und Bürger
D.2 Erfüllungsaufwand für die Wirtschaft
D.3 Erfüllungsaufwand der Verwaltung
E. Sonstige Kosten
Gesetzesantrag
Entwurf
Artikel 1 Änderung des Bürgerlichen Gesetzbuchs
Artikel 2 Änderung des Einführungsgesetzes zum Bürgerlichen Gesetzbuche
Artikel 3 Inkrafttreten
Begründung
A. Allgemeiner Teil
I. Rechtliche Ausgangssituation
II. Zielsetzung und Notwendigkeit der Regelung
III. Wesentlicher Inhalt des Entwurfs
IV. Gesetzgebungskompetenz
VI. Vereinbarkeit mit dem Recht der Europäischen Union und völkerrechtlichen Verträgen
B. Besonderer Teil
Zu Artikel 1
Zu Artikel 2
Zu Artikel 3
Drucksache 268/18
Gesetzesbeschluss des Deutschen Bundestages
Gesetz zur Einführung einer zivilprozessualen Musterfeststellungsklage
... /EG /EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 23. April 2009 über Unterlassungsklagen zum Schutz der Verbraucherinteressen (ABl. L 110 vom 1.5.2009, S. 30) eingetragen sind,
Drucksache 217/18
Unterrichtung durch die Europäische Kommission
Vorschlag für eine Verordnung des Europäischen Parlaments und des Rates zur Änderung der Verordnung (EU, Euratom) Nr. 883/2013 des Europäischen Parlaments und des Rates über die Untersuchungen des Europäischen Amtes für Betrugsbekämpfung (OLAF) im Hinblick auf die Zusammenarbeit mit der Europäischen Staatsanwaltschaft und die Wirksamkeit der Untersuchungen des OLAF - COM(2018) 338 final
... Die Kommission verfolgt eine ehrgeizige Agenda zur Stärkung des Schutzes der finanziellen Interessen der Union. Im Juli 2017 haben das Europäische Parlament und der Rat die Richtlinie über die strafrechtliche Bekämpfung von gegen die finanziellen Interessen der Union gerichtetem Betrug angenommen.
Vorschlag
Begründung
1. Kontext des Vorschlags
Gründe und Ziele des Vorschlags
2. Rechtsgrundlage, Subsidiarität und Verhältnismässigkeit
4 Rechtsgrundlage
4 Subsidiarität
4 Verhältnismäßigkeit
Wahl des Instruments
3. Ergebnisse der EX-POST-BEWERTUNG, der Konsultation der Interessenträger und der Folgenabschätzung
Evaluierung der Verordnung Nr. 883/2013
Konsultation der Interessenträger
4 Folgenabschätzung
4 Grundrechte
4. Auswirkungen auf den Haushalt
5. Weitere Angaben
Durchführungspläne sowie Monitoring-, Bewertungs- und Berichterstattungsmodalitäten
Ausführliche Erläuterung einzelner Bestimmungen des Vorschlags
I. Beziehungen zur EUStA
Allgemeine Grundsätze
Bericht
Vermeidung von Doppeluntersuchungen, Unterstützung für die EUStA und Durchführung ergänzender Untersuchungen
Sonstige Bestimmungen
II. Verbesserung der Wirksamkeit der Untersuchungstätigkeit des OLAF
Kontrollen und Überprüfungen vor Ort und Unterstützung durch nationale Behörden
4 Bankkontoinformationen
4 Mehrwertsteuer
Zulässigkeit der vom OLAF zusammengetragenen Beweise
Koordinierungsstellen für die Betrugsbekämpfung
4 Koordinierungstätigkeiten
III. Präzisierungen und Vereinfachungen
Vorschlag
Artikel 1
Artikel 3 Externe Untersuchungen
Artikel 12a Koordinierungsstellen für die Betrugsbekämpfung in den Mitgliedstaaten
Artikel 12b Koordinierungstätigkeiten
Artikel 12c Meldung von Straftaten, bezüglich der die EUStA ihre Befugnisse ausüben könnte, an die EUStA
Artikel 12d Vermeidung von Doppeluntersuchungen
Artikel 12e Unterstützung der EUStA durch das Amt
Artikel 12f Ergänzende Untersuchungen
Artikel 12g Arbeitsvereinbarungen und Informationsaustausch mit der EUStA
Artikel 2
Drucksache 316/18 (Beschluss)
Beschluss des Bundesrates
Entschließung des Bundesrates zur Verbesserung der sozialen Lage anerkannter politisch Verfolgter durch Novellierung der SED-Unrechtsbereinigungsgesetze
... Der Bundesrat ist der Überzeugung, dass eine Dynamisierung der Ausgleichsleistungen nach § 8 BerRehaG und § 17a StrRehaG erreicht werden müsste. Dies erscheint angesichts der wirtschaftlichen Lage vieler Betroffener gerecht. Eine Dynamisierung der Ausgleichsleistungen würde dem den Rehabilitierungsgesetzen innewohnenden Grundgedanken des Befriedungsfaktors und den wirtschaftlichen Gegebenheiten und Interessen der Betroffenen nachhaltig gerecht werden. Zudem hätte es den Vorteil, dass perspektivisch für eine Anpassung keine neuerliche Gesetzesnovellierung notwendig wäre.
Anlage Entschließung des Bundesrates zur Verbesserung der sozialen Lage anerkannter politisch Verfolgter durch Novellierung der SED-Unrechtsbereinigungsgesetze
Zu Buchstabe a
Zu Buchstabe b
Zu Buchstabe c
Zu Buchstabe d
Zu Buchstabe e
Zu Buchstabe f
Zu Buchstabe g
Zu Buchstabe h
Drucksache 345/18 (Beschluss)
... Die vorliegende Verordnung ist nicht geeignet, einen ausreichenden Schutz der Interessen der Erhaltungszüchter zu gewährleisten, da dieser ausschließlich auf das Inverkehrbringen von Standardpflanzgut mit der Bezeichnung des Klons abstellt.
Anlage Änderungen zur Vierten Verordnung zur Änderung der Rebenpflanzgutverordnung
1. Zu Artikel 1 § 4 Absatz 6 RebPflV
2. Zu Artikel 2 - neu - Anlage 2 Nummer 2.4.5 SaatV , Artikel 3 neu - § 14 HaGeWeMaSaatVerkV
‚Artikel 2 Änderung der Saatgutverordnung
Anlage 2
Artikel 3 Änderung der Verordnung über das Inverkehrbringen von Saatgut von Populationen der Arten Hafer, Gerste, Weizen und Mais
Zu Artikel 2
Zu Artikel 3
Drucksache 631/2/18
Antrag des Landes Berlin
Mitteilung der Kommission an das Europäische Parlament, den Europäischen Rat, den Rat, den Europäischen Wirtschafts- und Sozialausschuss und den Ausschuss der Regionen: Koordinierter Plan für künstliche Intelligenz
... 4. Zwischen der erwünschten Unterstützung bei der Analyse und Entscheidung rechtlicher Fragen durch "intelligente" Software auf der einen und möglichen Fehlentwicklungen der autonomen Behandlung solcher Sachverhalte durch Maschinen auf der anderen Seite liegen viele - bislang ungeklärte - spezifische rechtliche und ethische Fragen, die der besonderen Aufmerksamkeit der politischen Verantwortlichen bedürfen. Dies gilt umso mehr, als die zu schaffenden Ethikleitlinien ausweislich der Mitteilungen der Kommission und des koordinierten Plans "globale Ethik-Standards setzen und eine weltweit führende Rolle im Bereich der ethischen und vertrauenswürdigen KI übernehmen" sollen. Es liegt auf der Hand, dass zu den in den Vorlagen erwähnten "Bereichen öffentlichen Interesses" Gesundheit, Verkehr und Mobilität, Sicherheit und Energie, Fertigung und Finanzdienstleistungen ebenso eine technologisch sinnvoll unterstützte, ethisch einwandfreie, unabhängige und von wirtschaftlichen oder sonstigen sachfremden Erwägungen unbeeinflusste Justiz gehört.
Drucksache 502/1/18
Empfehlungen der Ausschüsse
Entwurf eines Gesetzes zur fortgesetzten Beteiligung des Bundes an den Integrationskosten der Länder und Kommunen und zur Regelung der Folgen der Abfinanzierung des Fonds "Deutsche Einheit"
... Obwohl bereits absehbar ist, dass der Volltilgungszeitpunkt nicht erst beim Eintreten der maßgeblichen Rechtsfolgen ab dem Jahr 2019, sondern mutmaßlich noch im Jahr 2018 erreicht wird, ist eine den Interessen der Länder hinreichend Rechnung tragende nachträgliche Spitzabrechnung für zu viel entrichtete Kompensationsleistungen des Jahres 2018 nicht vorgesehen.
1. Zum Gesetzentwurf allgemein
2. Zu den Kosten für Unterkunft und Heizung
3. Zum Gesetzentwurf allgemein
4. Zu Artikel 1 Nummer 1 § 1 Satz 3 FAG
5. Zu Artikel 5 Nummer 01 - neu - § 46 Absatz 5 Satz 2 SGB II
6. Zu Artikel 5 Nummer 01 - neu - § 46 Absatz 6 Satz 2 - neu - SGB II
Drucksache 400/18 (Beschluss)
Beschluss des Bundesrates
Verordnung zur Änderung der Direktzahlungen-Durchführungsverordnung und der Agrarzahlungen -Verpflichtungenverordnung
... (4) Abweichend von Absatz 3 können die zuständigen Behörden der Länder im Jahr 2018 allgemein oder im Einzelfall zulassen, dass in Gebieten, in denen auf Grund ungünstiger Witterungsereignisse nicht ausreichend Futter zur Verfügung steht oder stehen wird, eine Fläche mit Zwischenfruchtanbau oder Gründecke, die als im Umweltinteresse genutzte Fläche ausgewiesen wird, im Jahr 2018 durch Be-weidung mit Tieren oder durch Schnittnutzung für Futterzwecke genutzt wird."
Drucksache 63/18
Unterrichtung durch die Bundesregierung
Empfehlung für einen Beschluss des Rates zur Ergänzung des Beschlusses des Rates vom 22. Mai 2017 über die Ermächtigung zur Aufnahme von Verhandlungen über ein Abkommen mit dem Vereinigten Königreich Großbritannien und Nordirland über die Einzelheiten seines Austritts aus der Europäischen Union - COM(2017) 830 final
... 10. Neben diesen Kerngrundsätzen enthalten die Leitlinien des Europäischen Rates vom 29. April 2017 besondere Bedingungen für etwaige Übergangsregelungen. Soweit notwendig und rechtlich möglich, kann in den Verhandlungen versucht werden, Übergangsregelungen festzulegen, die im Interesse der Union liegen, und gegebenenfalls je nach den erzielten Fortschritten Brücken zum absehbaren Rahmen für die künftigen Beziehungen zu schlagen. Solche Übergangsregelungen müssen eindeutig formuliert und genau befristet sein und wirksamen Durchsetzungsmechanismen unterliegen.
Begründung
1. Kontext des Vorschlags
- Gründe und Ziele des Vorschlags
- Grundrechte
2. Rechtsgrundlage
- Rechtsgrundlage
- Wahl des Instruments
3. Auswirkungen auf den Haushalt
4. Weitere Angaben
- Ausführliche Erläuterung einzelner Bestimmungen des Vorschlags
- Veröffentlichung des Beschlusses und der im Anhang enthaltenen Verhandlungsrichtlinien
Artikel 2
I. Fragen IM Zusammenhang mit dem GEORDNETEN AUSTRITT des Vereinigten KÖNIGREICHS aus der Europäischen Union
II. ÜBERGANGSREGELUNGEN
Drucksache 193/1/18
Empfehlungen der Ausschüsse
Mitteilung der Kommission an das Europäische Parlament, den Rat, den Europäischen Wirtschafts- und Sozialausschuss und den Ausschuss der Regionen: Eine neue europäische Agenda für Kultur
... - Der Bundesrat sieht die Ankündigung der Kommission mit großer Skepsis, den derzeitigen sogenannten strukturierten Dialog noch weiter auszuweiten, insbesondere dann, wenn er sich über den Kreis der einschlägigen Organisationen des Kultur- und Kreativsektors hinaus erstrecken soll. Der Bundesrat lehnt es ab, dass Interessensvertretungen aus anderen Politikfeldern als dem eigentlichen Kulturbereich durch den sogenannten strukturierten Dialog Einfluss auf die inhaltliche Gestaltung von Kultur-Initiativen der Kommission erlangen.
Drucksache 53/18
Gesetzesantrag der Länder Nordrhein-Westfalen, Bayern, Hamburg,
Hessen, Niedersachsen
... ). Es ist Aufgabe des Gesetzgebers, den Grundsatz der Öffentlichkeit näher auszugestalten und - unter Wahrung rechtsstaatlicher Anforderungen - gegebenenfalls an veränderte Rahmenbedingungen anzupassen. In diesem Zusammenhang hat das Bundesverfassungsgericht hervorgehoben, der Gesetzgeber müsse bei der Ausgestaltung der Gerichtsöffentlichkeit deren Funktion sowie unterschiedliche Interessen berücksichtigen (BVerfG, a.a. O., juris, Leitsatz 5b).
A. Problem und Ziel
B. Lösung
C. Alternativen
D. Finanzielle Auswirkungen auf die öffentlichen Haushalte
1. Bund
a Haushaltsausgaben ohne Vollzugsaufwand
b Vollzugsaufwand
2. Länder
a Haushaltsausgaben ohne Vollzugsaufwand
b Vollzugsaufwand
E. Sonstige Kosten
F. Bürokratiekosten
Gesetzesantrag
Entwurf
Artikel 1 Änderung des Gerichtsverfassungsgesetzes
§ 114a Ist bei einem Landgericht eine Kammer für internationale Handelssachen eingerichtet, so tritt für internationale Handelssachen diese Kammer an die Stelle der Kammern für Handelssachen nach Maßgabe der folgenden Vorschriften.
§ 114b
§ 114c
Artikel 2 Änderung der Zivilprozessordnung
Artikel 3 Änderung des Gesetzes betreffend die Einführung der Zivilprozessordnung
§ 37b Auf Verfahren, die zum Zeitpunkt des Inkrafttretens des Gesetzes über die Einführung von Kammern für internationale Handelssachen vom ... (BGBl. I S. ...) anhängig sind, finden die bis zu diesem Zeitpunkt geltenden Vorschriften Anwendung.
Artikel 4 Inkrafttreten
Begründung
A. Allgemeiner Teil
I. Ausgangslage
II. Zielsetzung und wesentlicher Inhalt des Gesetzentwurfs
III. Auswirkungen des Gesetzentwurfs
1. Auswirkungen auf die Haushalte der Länder
2. Auswirkungen auf die Wirtschaft und das allgemeine Preisniveau
3. Auswirkungen von gleichstellungspolitischer Bedeutung
IV. Gesetzgebungskompetenz
V. Zustimmungsbedürftigkeit
B. Besonderer Teil
Zu Artikel 1
Zu Nummer 3
Zu Nummer 4
Zu § 114a
Zu § 114b
Zu § 114c
Zu Nummer 5
Zu Artikel 2
Zu Nummer 1
Zu Nummer 2
Zu Artikel 3
Zu Artikel 4
Drucksache 179/1/18
Empfehlungen der Ausschüsse
Vorschlag für eine Richtlinie des Europäischen Parlaments und des Rates zur Änderung der Richtlinie (EU) Nr. 2017/1132
in Bezug auf grenzüberschreitende Umwandlungen, Verschmelzungen und Spaltungen
... 11. Die Frist für die Bestellung des Sachverständigen von nur fünf Arbeitstagen (etwa: Artikel 86g Absatz 2 des Richtlinienvorschlags) sollte auf in der Regel 21 Arbeitstage verlängert werden. Dies ist schon deshalb erforderlich, um die Prüfung etwaiger Interessenkollisionen zu ermöglichen und die Neutralität des Sachverständigen sicherzustellen. Außerdem sollte klargestellt werden, dass die Mitgliedstaaten darüber entscheiden können, welche Personen zum Sachverständigen bestellt werden können und auf welche Art und Weise die Bestellung erfolgt.
Zur Vorlage allgemein
Zum Richtlinienvorschlag im Einzelnen
Zum Rechtsrahmen für grenzüberschreitende Formwechsel, Artikel 86a fortfolgende des Richtlinienvorschlags
Zum Rechtsrahmen für grenzüberschreitende Verschmelzungen, Artikel 120 fortfolgende des Richtlinienvorschlags
Zum Rechtsrahmen für grenzüberschreitende Spaltungen, Artikel 160a fortfolgende des Richtlinienvorschlags
Direktzuleitung an die Kommission
Drucksache 490/18
Vorlage an den Bundesrat
Wahl von Mitgliedern und stellvertretenden Mitgliedern des Rundfunkrates der Anstalt des öffentlichen Rechts "Deutsche Welle"
... Interessenten für das Amt bitte ich darauf hinzuweisen, dass die Sitzungen des Rundfunkrates stets an einem Freitag stattfinden und eine Anwesenheit notwendig ist, um die Beschlussfähigkeit sicherzustellen.
Drucksache 55/18
Verordnung der Bundesregierung
Verordnung über den Lärmschutz bei öffentlichen Fernsehdarbietungen im Freien über die Fußball-Weltmeisterschaft 2018
... Die Durchführung von öffentlichen Fernsehdarbietungen im Freien über die Fußball-Weltmeisterschaft 2018 als internationale Sportveranstaltung von herausragender Bedeutung, deren Spiele bis in die Nachtstunden nach 22 Uhr hineinreichen, ist in Abhängigkeit von örtlichen Verhältnissen gefährdet, sofern die für die Nachtstunden im Vollzug zugrunde gelegten Lärmschutzanforderungen nicht eingehalten werden können. Mit dem Erlass einer Bundes-Verordnung soll die Durchführbarkeit von öffentlichen Fernsehdarbietungen im Freien über die Fußball-Weltmeisterschaft 2018, an denen ein herausragendes öffentliches Interesse besteht, bundesweit gewährleistet werden. Die Verordnung entspricht weitgehend den seinerzeit für die Fußball-Weltmeisterschaften 2006, 2010 und 2014 und die Fußball-Europameisterschaften 2008 und 2016 erlassenen Verordnungen, mit denen bereits analoge, auf die Dauer der seinerzeitigen Veranstaltungen befristete Ausnahmeregelungen getroffen worden waren.
A. Problem und Ziel
B. Lösung
C. Alternativen
D. Haushaltsausgaben ohne Erfüllungsaufwand
E. Erfüllungsaufwand
F. Weitere Kosten
Verordnung
Verordnung
§ 1 Anwendungsbereich
§ 2 Anforderungen
§ 3 Landesvorschriften
§ 4 Inkrafttreten, Außerkrafttreten
A. Allgemeines
I. Zielsetzung und wesentlicher Inhalt der Verordnung
II. Alternativen
III. Erfüllungsaufwand
F. Weitere Kosten
B. Zu den einzelnen Vorschriften
Zu § 1
Zu § 2
Zu § 3
Zu § 4
Drucksache 426/18
Gesetzentwurf der Bundesregierung
Entwurf eines Gesetzes zur Durchführung von Verordnungen der Europäischen Union zur Bereitstellung von Produkten auf dem Markt und zur Änderung des Neunten und Zwölften Buches Sozialgesetzbuch
... es (GG) zuständig. Die für die Wahrnehmung der Gesetzgebungskompetenz erforderlichen Voraussetzungen des Artikels 72 Absatz 2 GG in Verbindung mit Artikel 74 Absatz 1 Nummer 11 sind erfüllt, da die bundeseinheitlichen Regelungen dieser Gesetze der Wahrung der Rechts- und Wirtschaftseinheit im gesamtstaatlichen Interesse dienen. Für die hier erfassten Produkte (PSA und Gasgeräte) besteht ein bundesweiter Markt, dessen Funktionsfähigkeit einheitliche materielle Regelungen sowie Verfahren und Zuständigkeiten erfordert. Die bundeseinheitlichen Regelungen sichern die gleichwertige Teilnahme der deutschen Wirtschaftsakteure am europäischen Binnenmarkt sowie ein hohes Sicherheitsniveau der erfassten Produkte; dies ist vor allem im Sinne von Verbrauchern und Arbeitnehmern. Dieses Ziel könnte nicht erreicht werden, wenn die Länder jeweils eigene oder keine Regelungen erlassen würden. Vielmehr würde dies zu unterschiedlichen Vermarktungsbedingungen und damit zu Wettbewerbsverzerrungen im Bundesgebiet bis hin zu Nachteilen für die deutsche Wirtschaft auf dem europäischen Markt führen. Die vorliegenden Regelungen sind daher zur Wahrung der Rechtseinheit erforderlich und dienen dem gesamtstaatlichen Interesse. Die Gesetzgebungskompetenz des Bundes für die Straf- und Bußgeldvorschriften ergibt sich aus Artikel 74 Absatz 1 Nummer 1 GG (Strafrecht).
A. Problem und Ziel
B. Lösung
C. Alternativen
D. Haushaltsausgaben ohne Erfüllungsaufwand
E. Erfüllungsaufwand
E.1 Erfüllungsaufwand für Bürgerinnen und Bürger
E.2 Erfüllungsaufwand für die Wirtschaft
E.3 Erfüllungsaufwand der Verwaltung
F. Weitere Kosten
Gesetzentwurf
Entwurf
3 Inhaltsübersicht
Artikel 1 Gesetz zur Durchführung der Verordnung (EU) Nr. 2016/426 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 9. März 2016 über Geräte zur Verbrennung gasförmiger Brennstoffe und zur Aufhebung der Richtlinie 2009/142/EG /EG (Gasgerätedurchführungsgesetz - GasgeräteDG)
§ 1 Notifizierung von Konformitätsbewertungsstellen
§ 2 Richtwert für Stichproben bei der Marktüberwachung
§ 3 Unterrichtung bei Nichtkonformität eines Geräts oder einer Ausrüstung
§ 4 Nichtkonformität eines Geräts oder einer Ausrüstung in einem anderen Mitgliedstaat der Europäischen Union
§ 5 Unterrichtung bei Risiken trotz Konformität eines Geräts oder einer Ausrüstung
§ 6 Kostenerhebung
§ 7 Sprache der Gebrauchsanleitungen, der Sicherheitsinformationen und der EU-Konformitätserklärungen
§ 8 Bußgeldvorschriften
§ 9 Strafvorschriften
Artikel 2 Gesetz zur Durchführung der Verordnung (EU) Nr. 2016/425 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 9. März 2016 über persönliche Schutzausrüstungen (PSA) und zur Aufhebung der Richtlinie 89/686/EWG /EWG (PSA-Durchführungsgesetz - PSA-DG)
§ 1 Notifizierung von Konformitätsbewertungsstellen
§ 2 Richtwert für Stichproben bei der Marktüberwachung
§ 3 Unterrichtung bei Nichtkonformität einer PSA
§ 4 Nichtkonformität einer PSA in einem anderen Mitgliedstaat der Europäischen Union
§ 5 Unterrichtung bei Risiken trotz Konformität einer PSA
§ 6 Kostenerhebung
§ 7 Sprache der Anleitungen, der Informationen und der EU-Konformitätserklärungen
§ 8 Bußgeldvorschriften
§ 9 Strafvorschriften
§ 10 Übergangsvorschrift PSA, die die Anforderungen der Verordnung über die Bereitstellung von persönlichen Schutzausrüstungen auf dem Markt in der Fassung der Bekanntmachung vom 20. Februar 1997 (BGBl. I S. 316), die zuletzt durch Artikel 16 des Gesetzes vom 8. November 2011 (BGBl. I S. 2178) geändert worden ist, erfüllen und vor dem 21. April 2019 in Verkehr gebracht werden, dürfen auf dem Markt bereitgestellt werden.
Artikel 3 Änderung des Neunten Buches Sozialgesetzbuch
Artikel 4 Weitere Änderung des Neunten Buches Sozialgesetzbuch zum Jahr 2020
Artikel 5 Änderung des Zwölften Buches Sozialgesetzbuch
Artikel 6 Weitere Änderung des Zwölften Buches Sozialgesetzbuch zum Jahr 2020
Artikel 7 Inkrafttreten, Außerkrafttreten
Begründung
A. Allgemeiner Teil
I. Zielsetzung und Notwendigkeit der Regelungen
II. Wesentlicher Inhalt des Entwurfs
III. Alternativen
IV. Gesetzgebungskompetenz
V. Vereinbarkeit mit dem Recht der Europäischen Union und völkerrechtlichen Verträgen
VI. Gesetzesfolgen
1. Rechts- und Verwaltungsvereinfachung
2. Nachhaltigkeitsaspekte
3. Haushaltsausgaben ohne Erfüllungsaufwand
4. Erfüllungsaufwand
4.1 Erfüllungsaufwand für Bürgerinnen und Bürger
4.2 Erfüllungsaufwand für die Wirtschaft
4.3 Erfüllungsaufwand der Verwaltung
5. Weitere Kosten
6. Weitere Gesetzesfolgen
B. Besonderer Teil
Zu Artikel 1
Zu § 1
Zu § 2
Zu den §§ 3
Zu § 3
Zu § 4
Zu Absatz 1
Zu Absatz 2
Zu Absatz 3
Zu § 5
Zu § 6
Zu § 7
Zu Absatz 1
Zu Absatz 2
Zu § 8
Zu Absatz 1
Zu Absatz 2
Zu § 9
Zu Artikel 2
Zu § 1
Zu § 2
Zu §§ 3
Zu § 3
Zu § 4
Zu Absatz 1
Zu Absatz 2
Zu Absatz 3
Zu § 5
Zu § 6
Zu § 7
Zu Absatz 1
Zu Absatz 2
Zu § 8
Zu Absatz 1
Zu Absatz 2
Zu § 9
Zu § 10
Zu Artikel 3
Zu Artikel 4
Zu Nummer 1
Zu Nummer 2
Zu Artikel 5
Zu Nummer 1
Zu Nummer 2
Zu Artikel 6
Zu Nummer 1
Zu Nummer 2
Zu Buchstabe a
Zu Buchstabe b
Zu Nummer 3
Zu Buchstabe a
Zu Buchstabe b
Zu Artikel 7
Zu Absatz 1
Zu Absatz 2
Drucksache 213/18
Unterrichtung durch die Europäische Kommission
Vorschlag für eine Verordnung des Europäischen Parlaments und des Rates zur Änderung der Verordnungen (EU) Nr. 596/2014
und (EU) Nr. 2017/1129
zur Förderung der Nutzung von KMU-Wachstumsmärkten - COM(2018) 331 final
... Bei der Frage, ob KMU-Emittenten, die zum Handel an geregelten Märkten zugelassen sind, die gleichen rechtlichen Erleichterungen in Anspruch nehmen können sollen, wurde beschlossen, diesen Kreis auf die zum Handel an KMU-Wachstumsmärkten zugelassenen Emittenten zu beschränken. Die den Emittenten an geregelten Märkten auferlegten Anforderungen sollten in ähnlicher Weise unabhängig von der Größe des Unternehmens gelten. Unterschiedliche Anforderungen für KMU im Vergleich zu großen Kapitalgesellschaften würden die Interessenträger wahrscheinlich verwirren (insbesondere Anleger).
Vorschlag
Begründung
1. Kontext des Vorschlags
- Gründe und Ziele des Vorschlags
Umfang der Initiative: KMU-Wachstumsmärkte
Aktueller Regulierungskontext
- Kohärenz mit den bestehenden Vorschriften in diesem Bereich
- Übereinstimmung mit anderen Bereichen der Unionspolitik
2. Rechtsgrundlage, Subsidiarität und Verhältnismässigkeit
- Rechtsgrundlage
- Subsidiarität bei nicht ausschließlicher Zuständigkeit
- Verhältnismäßigkeit
- Preis des Instruments
3. Ergebnisse Der EX-POST-Bewertung, der Konsultation der Interessenträger und der Folgenabschätzung
- Konsultation der Interessenträger
a Öffentliche Konsultation zur Einrichtung eines verhältnismäßigen Regulierungsrahmens zur Vereinfachung von KMU-Notierungen
b Kapitalmarktunion-Halbzeitbilanz
c Konsultation Call for Evidence EU-Rechtsvorschriften für Finanzdienstleistungen
- Heranziehen von Fachwissen
- Folgenabschätzung
- Effizienz der Rechtsetzung und Vereinfachung
- Grundrechte
4. Auswirkungen auf den Haushalt
5. Andere Elemente
- Umsetzungspläne und Überwachungs-, Bewertungs- und Berichterstattungsmaßnahmen
- Ausführliche Erläuterung einzelner Bestimmungen des Vorschlags
a Änderungen der Marktmissbrauchsverordnung
Liquiditätszufuhr -Vertrag für Emittenten an KMU-Wachstumsmärkten
Rechtfertigung der Aufschiebung der Veröffentlichung von Insiderinformationen
Insiderlisten für KMU-Wachstumsmärkte
Managertransaktionen von Emittenten an KMU-Wachstumsmärkten
b Änderung der Prospektverordnung
5 Transferprospekt
Vorschlag
Artikel 1 Änderung der Verordnung (EU) Nr. 596/2014
Artikel 2 Änderung der Verordnung (EU) Nr. 2017/1129
Artikel 3 Inkrafttreten und Anwendung
Drucksache 271/1/18
Empfehlungen der Ausschüsse
Vorschlag für eine Verordnung des Europäischen Parlaments und des Rates zur Aufstellung des Programms "InvestEU"
... 9. Der Bundesrat stellt fest, dass angesichts niedriger Zinsen vor allem ein Interesse bei risikobehafteten Vorhaben bestehen dürfte. Dadurch erhöht sich die Ausfallwahrscheinlichkeit. Der Bundesrat fordert daher, stärker herauszuarbeiten, wie das Portfolio ausgestaltet sein soll.
Drucksache 316/18
Antrag der Länder Brandenburg, Berlin, Thüringen
Entschließung des Bundesrates zur Verbesserung der sozialen Lage anerkannter politisch Verfolgter durch Novellierung der SED-Unrechtsbereinigungsgesetze
... Dies ist angesichts der wirtschaftlichen Lage vieler Betroffener jedoch nicht ausreichend. Eine regelmäßige Dynamisierung der monatlichen Ausgleichsleistungen an die Entwicklung der Wirtschaft, Einkommen und Preise - wie bei anderen monatlichen Sozialleistungen üblich - würde dem den Rehabilitie-rungsgesetzen inne wohnenden Grundgedanken des Befriedungsfaktors und den wirtschaftlichen Gegebenheiten und Interessen der Betroffenen nachhaltig gerecht werden.
Drucksache 70/18
Unterrichtung durch die Europäische Kommission
Mitteilung der Kommission an das Europäische Parlament, den Rat, die Europäische Zentralbank, den Europäischen Wirtschafts- und Sozialausschuss und den Ausschuss der Regionen: FinTech-Aktionsplan - Für einen wettbewerbsfähigeren und innovativeren EU-Finanzsektor COM(2018) 109 final
... zur europäischen Normung auf den Grundsätzen der Offenheit, der Transparenz und des Konsenses beruhen. Damit die Normen wettbewerbsfördernd sind, sollte die Teilnahme nicht beschränkt und das Verfahren zur Festlegung der Norm transparent sein, sodass sich die Interessenträger wirksam über die Normungsarbeiten informieren können. Der Zugang zur Norm sollte zu fairen, angemessenen und diskriminierungsfreien Bedingungen gewährt werden.
2 Einführung
1. Innovativen GESCHÄFTSMODELLEN eine EU-WEITE EXPANSION ERMÖGLICHEN
1.1. Innovativen Geschäftsmodellen durch klare und konsistente Zulassungsregeln eine EU-weite Expansion ermöglichen
Kasten 1
1.2. Den Wettbewerb und die Zusammenarbeit zwischen den Marktteilnehmern durch gemeinsame Normen und interoperable Lösungen verstärken
Kasten 2
1.3. Die EU-weite Entstehung innovativer Geschäftsmodelle durch Innovationsmoderatoren erleichtern
Kasten 3
2. Die Einführung TECHNOLOGISCHER Innovationen IM Finanzsektor FÖRDERN
2.1. Die Geeignetheit unserer Regeln überprüfen und Garantien für neue Technologien im Finanzsektor vorsehen
Kasten 4
2.2. Hemmnisse für Cloud-Dienste beseitigen
Kasten 5
2.3. FinTech-Anwendungen mit der EU-Blockchain-Initiative ermöglichen
Kasten 6
2.4. Aufbau von Kompetenzen und Wissen bei allen Regulierungs- und Aufsichtsbehörden in einem EU-FinTech-Lab
Kasten 7
2.5. Technologien als Hebel nutzen, um den binnenmarktweiten Vertrieb von Kleinanlegerprodukten voranzubringen
3. Die Sicherheit und INTEGRITÄT des Finanzsektors STÄRKEN
Kasten 8
Schlussfolgerungen
ANNEX 1 Anhang der Mitteilung der Europäischen Kommission an Das Europäische Parlament, den Rat, die Europäische Zentralbank, den Europäischen Wirtschafts- und Sozialausschuss und den Ausschuss der Regionen: FinTech-Aktionsplan: Für einen wettbewerbsfähigeren und innovativeren EU-Finanzsektor
Anhang Arbeitsplan für die im FinTech-Aktionsplan enthaltenen Initiativen
INNOVATIVEN GESCHÄFTSMODELLEN eine EU-WEITE EXPANSION ERMÖGLICHEN
DIE Einführung TECHNOLOGISCHER Innovationen IM Finanzsektor FÖRDERN
DIE Sicherheit und ABWEHRKRAFT des Finanzsektors STÄRKEN
Drucksache 389/2/18
Antrag des Landes Nordrhein-Westfalen
Entwurf eines Gesetzes zur Beschleunigung von Planungs- und Genehmigungsverfahren im Verkehrsbereich
... nicht hinreichend deutlich zum Ausdruck. Verlangt wird nur allgemein eine Prüfung des "öffentlichen Interesses" am vorzeitigen Beginn. In Anlehnung an § 8a
Zu Artikel 2 Nummer 2
Zu Buchstabe a
Zu Buchstabe b
Drucksache 474/18 (Beschluss)
Beschluss des Bundesrates
Vorschlag für eine Verordnung des Europäischen Parlaments und des Rates zur Verhinderung der Verbreitung terroristischer Online-Inhalte
... - Er regt an, im Interesse einer einheitlichen Rechtsanwendung den Begriff der zuständigen Behörde zu präzisieren und so viele Befugnisse wie möglich bei einer Behörde zu bündeln. Dies gilt insbesondere für die Befugnisse gemäß Artikel 17 Absatz 1 Buchstaben a bis c des Verordnungsvorschlags, da die Voraussetzung für ihre Anwendung ein einheitliches Verständnis von terroristischen Inhalten seitens der staatlichen Stelle ist.
Drucksache 345/18
Verordnung des Bundesministeriums für Ernährung und Landwirtschaft
Vierte Verordnung zur Änderung der Rebenpflanzgutverordnung
... Die wesentliche Zielstellung bei der Wiedereinführung von Standardpflanz-gut durch die Dritte Verordnung zur Änderung der Rebenpflanzgutverord-nung vom 18. Juli 2017 (BGBl. I S. 2647) war die Reduzierung von Verlusten wertvollen genetischen Materials wirtschaftlich weniger bedeutsamer Rebsorten, welches wegen des aufwändigeren amtlichen Anerkennungsverfahrens für Zertifiziertes Pflanzgut in der züchterischen Bearbeitung und der Vermehrung nicht mehr hinreichend berücksichtigt wird. Mit dem einfacheren amtlichen Anerkennungsverfahren für qualitativ hochwertiges Standard-pflanzgut sollte auch ein Beitrag geleistet werden, dass Klonzüchter wieder intensiver in die züchterische Bearbeitung alter Rebsorten einsteigen. Stan-dardpflanzgut kann - anders als Zertifiziertes Rebenpflanzgut - auch direkt aus dem am Markt verfügbaren Zertifizierten Pflanzgut erzeugt werden. Damit kann seit der Wiederzulassung der Vermarktung von Standardpflanzgut jeder interessierte Marktteilnehmer Standardpflanzgut aus dem am Markt erworbenen Zertifizierten Pflanzgut erzeugen. Die Klon - Züchtung trägt maßgeblich zur genetischen Erhaltung alter Rebsorten bei. Um die Weiterführung der erhaltungszüchterischen Bearbeitung auch künftig zu gewährleisten, soll die Anerkennung des Standardmaterials von Klonen, das mit der Bezeichnung des Klones in den Verkehr gebracht werden soll, grundsätzlich auf die in der Sortenliste des Bundessortenamtes (BSA) für die jeweilige Rebsorte eingetragenen Erhaltungszüchter beschränkt sein.
A. Problem und Ziel
B. Lösung
C. Alternative
D. Haushaltsausgaben ohne Erfüllungsaufwand
E. Erfüllungsaufwand
E.1 Erfüllungsaufwand für Bürgerinnen und Bürger
E.2 Erfüllungsaufwand für die Wirtschaft
E.3 Erfüllungsaufwand der Verwaltung
F. Weitere Kosten
G. Nachhaltigkeit
Verordnung
Vierte Verordnung
Artikel 1 Änderung der Rebenpflanzgutverordnung
Artikel 2 Inkrafttreten
Begründung
A. Allgemeiner Teil
I. Gründe für die Verordnung
II. Haushaltsausgaben ohne Erfüllungsaufwand
III. Erfüllungsaufwand
1. Erfüllungsaufwand für Bürgerinnen und Bürger
2. Erfüllungsaufwand für die Wirtschaft
3. Erfüllungsaufwand der Verwaltung
a Länder
b Bund
IV. Weitere Kosten
V. Auswirkungen auf die Umwelt
VI. Nachhaltigkeit
VII. Sonstige Auswirkungen
B. Besonderer Teil
Zu Artikel 1
Zu Artikel 2
Drucksache 469/18
Gesetzentwurf der Bundesregierung
Entwurf eines Gesetzes zur Weiterentwicklung der Qualität und zur Teilhabe in der Kindertagesbetreuung
... nicht dem Bund Gesetzgebungsbefugnisse verleiht, setzt ein KiTa-Qualitäts- und -Teilhabeverbesserungsgesetz (Artikel 1) eine grundgesetzliche Kompetenzzuweisung an den Bund voraus. Diese Kompetenz ergibt sich aus Artikel 72 Absatz 2 GG in Verbindung mit Artikel 74 Absatz 1 Nummer 7 GG. Danach hat der Bund das konkurrierende Gesetzgebungsrecht auf dem Gebiet der öffentlichen Fürsorge (1.), wenn und soweit die Herstellung gleichwertiger Lebensverhältnisse im Bundesgebiet oder die Wahrung der Rechts- oder Wirtschaftseinheit im gesamtstaatlichen Interesse eine bundesgesetzliche Regelung erforderlich macht (2.).
A. Problem und Ziel
B. Lösung
C. Alternativen
D. Haushaltsausgaben ohne Erfüllungsaufwand
E. Erfüllungsaufwand
E.1 Erfüllungsaufwand für Bürgerinnen und Bürger
E.2 Erfüllungsaufwand für die Wirtschaft
E.3 Erfüllungsaufwand der Verwaltung
F. Weitere Kosten
Gesetzentwurf
Entwurf
Artikel 1 Entwurf eines Gesetzes zur Weiterentwicklung der Qualität und zur Verbesserung der Teilhabe in Tageseinrichtungen und in der Kindertagespflege (KiTa-Qualitäts- und -Teilhabeverbesserungsgesetz - KiQuTG)
§ 1 Weiterentwicklung der Qualität und Verbesserung der Teilhabe in der Kindertagesbetreuung
§ 2 Maßnahmen zur Weiterentwicklung der Qualität und zur Verbesserung der Teilhabe in der Kindertagesbetreuung
§ 3 Handlungskonzepte und Finanzierungskonzepte der Länder
§ 4 Verträge zwischen Bund und Ländern
§ 5 Geschäftsstelle des Bundes
§ 6 Monitoring und Evaluation
Artikel 2 Änderung des Achten Buches Sozialgesetzbuch
Artikel 3 Änderung des Finanzausgleichsgesetzes
Artikel 4 Weitere Änderung des Finanzausgleichsgesetzes
Artikel 5 Inkrafttreten
Begründung
A. Allgemeiner Teil
I. Zielsetzung und Notwendigkeit der Regelungen
II. Gesetzgebungskompetenz
1. Öffentliche Fürsorge
2. Erforderlichkeit
a. Gleichwertige Lebensverhältnisse
b. Wahrung der Wirtschaftseinheit
III. Alternativen
IV. Gesetzesfolgen
1. Nachhaltigkeitsaspekte
2. Demografische Auswirkungen
3. Haushaltsausgaben ohne Erfüllungsaufwand
4. Erfüllungsaufwand
Erfüllungsaufwand für die Bürgerinnen und Bürger
Erfüllungsaufwand für die Wirtschaft
Erfüllungsaufwand für die Verwaltung
5. Weitere Kosten
6. Weitere Gesetzesfolgen
V. Evaluierung und Monitoring
B. Besonderer Teil
Zu Artikel 1
Zu § 1
Zu Absatz 1
Zu Absatz 2
Zu Absatz 3
Zu § 2
Zu Nummer 1
Zu Nummer 2
Zu Nummer 3
Zu Nummer 4
Zu Nummer 5
Zu Nummer 6
Zu Nummer 7
Zu Nummer 8
Zu Nummer 9
Zu Nummer 10
Zu § 3
Zu Absatz 1
Zu Absatz 2
Zu Nummer 1
Zu Nummer 2
Zu Absatz 3
Zu Absatz 4
Zu § 4
Zu § 5
Zu § 6
Zu Absatz 1
Zu Absatz 2
Zu Absatz 3
Zu Artikel 2
Zu Nummer 1
Zu Nummer 2
Zu Artikel 3
Zu Artikel 4
Zu Artikel 5
Anlage Stellungnahme des Nationalen Normenkontrollrates gem. § 6 Absatz 1 NKRG: NKR-Nr. 4514, BMFSFJ: Entwurf eines Gesetzes zur Weiterentwicklung der Qualität in der Kindertagesbetreuung
I. Zusammenfassung
II. Im Einzelnen
II.1. Erfüllungsaufwand
4 Bund
II.2 Weitere Kosten
II.3 Evaluierung
III. Ergebnis
Drucksache 195/1/18
Empfehlungen der Ausschüsse
Mitteilung der Kommission an das Europäische Parlament, den Rat, den Europäischen Wirtschafts- und Sozialausschuss und den Ausschuss der Regionen: Beteiligung, Begegnung und Befähigung - eine neue EU-Strategie für junge Menschen
... Der EU-Arbeitsplan für die Jugend verdeutlicht, dass die EU-Jugendstrategie nicht nur die Stärkung der europäischen Jugendarbeit zum Ziel hat, sondern insbesondere auch eine gemeinsame Befassung mit aktuellen jugendpolitischen Problemen und Herausforderungen in der EU bedeutet. Er erlaubt, politische und fachliche Handlungsansätze auf der EU-Ebene auszutauschen und Empfehlungen sowohl für andere europäische Politikbereiche als auch für die Jugendpolitik in den Mitgliedstaaten abzustimmen. Der Bundesrat wird sich aktiv in die Entwicklung des nächsten EU-Arbeitsplans des Rates für die Jugend einbringen und fordert die Bundesregierung auf, die Interessen der Länder in der Abstimmung zu berücksichtigen.
Drucksache 20/1/18
Empfehlungen der Ausschüsse
Mitteilung der Kommission an das Europäische Parlament, den Rat, den Europäischen Wirtschafts- und Sozialausschuss und den Ausschuss der Regionen zum Aktionsplan für digitale Bildung - COM(2018) 22 final
... 14. Die Kommission kündigt in ihrer Mitteilung einen Dialog mit relevanten Interessenträgern zur Frage an, wie die vorgeschlagenen Maßnahmen umgesetzt werden können. Der Bundesrat fordert hier auch eine aktive Einbeziehung der relevanten Gremien des Rates und somit der Mitgliedstaaten.
Drucksache 360/1/18
Empfehlungen der Ausschüsse
Verordnung über die Finanzierung der beruflichen Ausbildung nach dem Pflegeberufegesetz sowie zur Durchführung statistischer Erhebungen (Pflegeberufe-Ausbildungsfinanzierungsverordnung - PflAFinV )
... In der Regelung zu den Meldepflichten zur Aufteilung des Finanzierungsbedarfs auf die Pflegeeinrichtungen (§ 11 Absatz 2 PflAFinV) ist als Frist der 15. Juni festgelegt. Diese Frist sollte auch für die Vorlage der Abrechnung der Ausgleichszuweisung nach § 16 Absatz 1 Satz 1 PflAFinV und die Abrechnung der geleisteten Umlagebeiträge nach § 17 Absatz 1 Satz 1 PflAFinV maßgeblich sein, um im Interesse sowohl der Einrichtungen als auch der zuständigen Stelle die Zahl der zu überwachenden Termine zu reduzieren.
1. Zu § 2 Satz 2 - neu - PflAFinV
2. Zu § 4 Absatz 2 Satz 2 PflAFinV
3. Zu § 5 Absatz 3 Satz 1 PflAFinV
4. Zu § 7 Absatz 2 Satz 2 - neu - PflAFinV
5. Zu § 10 Absatz 2 Satz 1 PflAFinV
6. Zu § 13 Absatz 1 Satz 2 - neu - und Absatz 2 Satz 2 - neu - PflAFinV
7. Zu § 14 Absatz 2 Satz 2 und § 16 Absatz 2 PflAFinV
8. Zu § 15 Absatz 1 PflAFinV
9. Zu § 16 Absatz 1 Satz 1 und § 17 Absatz 1 Satz 1 PflAFinV
10. Zu Anlage 1 zu § 3 Absatz 1, zu § 4 Absatz 1 Abschnitt A laufende Nummer 5.2 - neu - PflAFinV
11. Zu Anlage 1 zu § 3 Absatz 1, zu § 4 Absatz 1 Abschnitt A laufende Nummer 5.1 PflAFinV
Drucksache 271/18 (Beschluss)
Beschluss des Bundesrates
Vorschlag für eine Verordnung des Europäischen Parlaments und des Rates zur Aufstellung des Programms "InvestEU"
... 7. Der Bundesrat stellt fest, dass angesichts niedriger Zinsen vor allem ein Interesse bei risikobehafteten Vorhaben bestehen dürfte. Dadurch erhöht sich die Ausfallwahrscheinlichkeit. Er fordert daher, stärker herauszuarbeiten, wie das Port-folio ausgestaltet sein soll.
Drucksache 414/18
Antrag des Landes Berlin
Entschließung des Bundesrates zur Anpassung des Gewerbemietrechts
... Der Bundesrat bittet die Bundesregierung, unter Berücksichtigung der unterbreiteten Vorschläge eine Modernisierung des Gewerbemietrechts zu prüfen. Insbesondere sollte für den Gewerbemieter ein gesetzlicher Anspruch gegen den Vermieter auf eine Verlängerung des Mietverhältnisses zu den bislang geltenden Konditionen geschaffen werden. Auf der Grundlage dieses Verlängerungsanspruchs sollte der Mieter erreichen können, dass das Mietverhältnis eine Dauer von zehn Jahren ab der Überlassung erhält. Es sollten dabei sachgerechte Ausnahmen zugelassen werden. Ferner sollte dem Vermieter die Befugnis eingeräumt werden, der Verlängerung zu widersprechen, wenn er an der vorzeitigen Beendigung des Mietverhältnisses ein schutzwürdiges Interesse hat; der Mieter ist in diesem Fall angemessen zu entschädigen.
Drucksache 474/1/18
Empfehlungen der Ausschüsse
Vorschlag für eine Verordnung des Europäischen Parlaments und des Rates zur Verhinderung der Verbreitung terroristischer Online-Inhalte
... e) Der Bundesrat regt an, im Interesse einer einheitlichen Rechtsanwendung den Begriff der zuständigen Behörde zu präzisieren und so viele Befugnisse wie möglich bei einer Behörde zu bündeln. Dies gilt insbesondere für die Befugnisse gemäß Artikel 17 Absatz 1 Buchstaben a bis c des Verordnungsvorschlags, da die Voraussetzung für ihre Anwendung ein einheitliches Verständnis von terroristischen Inhalten seitens der staatlichen Stelle ist.
Drucksache 554/18
Unterrichtung durch die Europäische Kommission
Mitteilung der Kommission an das Europäische Parlament, den Europäischen Rat, den Rat, den Europäischen Wirtschafts- und Sozialausschuss und den Ausschuss der Regionen: Die Grundsätze der Subsidiarität und der Verhältnismäßigkeit - Stärkung ihrer Rolle bei der Politikgestaltung der EU
... Subsidiarität und Verhältnismäßigkeit sind Kernelemente der Agenda der Kommission für bessere Rechtsetzung, die der Ausarbeitung der politischen Vorschläge durch die Kommission zugrunde liegt. Die aktuelle Kommission hat massiv in eine bessere Rechtsetzung investiert, und diese wird nun zu einem festen Bestandteil der Organisationskultur der Kommission. Die aus bisherigen Erfahrungen gewonnenen Erkenntnisse und die Ansichten der Interessenträger und der Zivilgesellschaft stehen mittlerweile fest im Mittelpunkt des Politikgestaltungsprozesses, der den Vorschlägen neuer Rechtsvorschriften vorausgeht. Die Bemühungen der Kommission wurden kürzlich von der OECD anerkannt, die die Kommission nun als "Top-Performer"1 in Sachen gute Regulierungspraxis einstuft. Wir ruhen uns jedoch nicht auf unseren Lorbeeren aus. Die Kommission nimmt derzeit eine Bestandsaufnahme des im Mai 2015 von ihr eingeführten Reformpakets vor, das den gesamten Politikzyklus abdeckt. Das Ziel der Reformen bestand darin, politische Entscheidungsprozesse in der EU offener und transparenter zu gestalten, die Qualität neuer Rechtsvorschriften durch bessere Folgenabschätzungen für Entwürfe und Änderungen zu erhöhen und eine fortlaufende, kohärente Überprüfung bestehender EU-Vorschriften zu fördern. Im Mittelpunkt der Bestandsaufnahme werden die Präzisierung und die weitere Verbesserung unserer Strategie für eine bessere Rechtsetzung, auch im Hinblick auf die Behandlung der Subsidiarität und der Verhältnismäßigkeit, stehen.
1. Einleitung
2. Die Bedeutung von Subsidiarität und VERHÄLTNISMÄßIGKEIT
3. Subsidiarität und VERHÄLTNISMÄßIGKEIT: SCHLÜSSELELEMENTE einer besseren Rechtsetzung
4. Maßnahmen zur STÄRKUNG der Rolle von Subsidiarität und VERHÄLTNISMÄßIGKEIT
4.1. Förderung eines gemeinsamen Verständnisses von Subsidiarität und Verhältnismäßigkeit
4.2. Ermöglichung einer wirksameren Prüfung durch die nationalen Parlamente
4.3. Aktivere Einbindung lokaler und regionaler Behörden
4.4. Bessere Bewertung und Darstellung relevanter Auswirkungen
4.5. Bewertung bestehender Rechtsvorschriften unter dem Gesichtspunkt der Subsidiarität
5. Schlussfolgerungen und NÄCHSTE Schritte: die KONFERENZ in BREGENZ
Themen der Konferenz in Bregenz
ANNEXES 1 to 2 ANHÄNGE der Mitteilung der Kommission an Das Europäische Parlament, den Europäischen Rat, den Rat, den Europäischen Wirtschafts- und Sozialausschuss und den Ausschuss der Regionen: Die Grundsätze der Subsidiarität und der Verhältnismäßigkeit: Stärkung ihrer Rolle bei der Politikgestaltung der EU
Anhang I Die neun Empfehlungen der Taskforce
Empfehlung 1 der Taskforce
Empfehlung 2 der Taskforce
Empfehlung 3 der Taskforce
Empfehlung 4 der Taskforce
Empfehlung 5 der Taskforce
Empfehlung 6 der Taskforce
Empfehlung 7 der Taskforce
Empfehlung 8 der Taskforce
Empfehlung 9 der Taskforce
Anhang II Modellraster zur Bewertung der Subsidiarität und der Verhältnismäßigkeit während des gesamten Politikzyklus (dem Bericht der Taskforce über Subsidiarität, Verhältnismäßigkeit und Weniger, aber effizienteres Handeln entnommen)
Zweck und Erläuterung des Bewertungsrasters
>> Weitere Fundstellen >>
Suchbeispiele:
Informationssystem - umwelt-online Internet
Das Informationssystem umfaßt alle bei umwelt-online implementierten Dateien zu den Umweltmedien/Bereichen:
Abfall ,
Allgemeines ,
Anlagentechnik ,
Bau ,
Biotechnologie ,
Energienutzung ,
Gefahrgut ,
Immissionsschutz ,
Lebensmittel & Bedarfsgegenstände,
Natur -,
Pflanzen -,
Tierschutz ,
Boden/Altlasten ,
Störfallprävention&Katastrophenschutz ,
Chemikalien ,
Umweltmanagement sowie
Arbeitsschutz
einschließlich des zugehörigen EU -Regelwerkes. Das Informationssystem wird kontinierlich entsprechend den Veröffentlichungen des Gesetzgebers aktualisiert.
Mit dem Lizenzerwerb wird die Nutzungsberechtigung des umwelt-online Informationssystems und die Nutzung des individuellen umwelt-online Rechtskatasters zum Nachweis der Rechtskonformität des Umweltmanagementsystems gemäß der DIN ISO 14001 bzw. der Ökoauditverordnung (EG)1221/2009 , des Arbeitsschutzmanagementsystems gemäß OHSAS 18001 sowie des Energiemanagementsystems gemäß DIN ISO 50001 erworben.