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85 gefundene Dokumente zum Suchbegriff

"Interessenabwägung"


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Drucksache 53/06

... : Streitbeilegung/Mediation Ist eine Einigung nicht ohne weiteres möglich, bedarf es eines Streitschlichtungsverfahrens. Schritt 3 sollte den interessierten Behörden die Gelegenheit zu einem strukturierten Dialog bieten, der eine objektive Interessenabwägung ermöglicht. Hier dürfte sich die Einschaltung eines auf EUEbene tätigen Gremium als Mediator empfehlen, der den beteiligten Mitgliedstaaten auf der Grundlage der nachstehenden Kriterien dabei behilflich ist, aus freien Stücken zu einer Einigung zu gelangen. Eurojust erscheint für diese Aufgabe besonders geeignet. Denkbar wäre auch die Einrichtung einer neuen Streitschlichtungsstelle, die mit Staatsanwälten und/oder Richtern aus den Mitgliedstaaten besetzt würde.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 53/06




Grünbuch über Kompetenzkonflikte und den Grundsatz ne bis in idem in Strafverfahren

1. Hintergrund

2. Einführung eines Verweisungsverfahrens

1.0. Voraussetzungen

2.0. Verfahren

3.0. Stellung der Betroffenen und gerichtliche Nachprüfung

4.0. Vorrang der Strafverfolgung im Verfahrensmitgliedstaat

5.0. Kriterien für die Bestimmung des Verfahrensstaats

3. der Grundsatz NE BIS IN IDEM

Dabei könnten folgende Fragen erörtert werden:

4. Stärkung des Grundsatzes der gegenseitigen Anerkennung

3 Fragen


 
 
 


Drucksache 917/06 (Beschluss)

... Die Prüfung des Gemeinschaftsinteresses in Handelsschutzuntersuchungen ist eine sinnvolle und notwendige zusätzliche Voraussetzung für das Ergreifen von Maßnahmen. Die bisherige Praxis der Interessenabwägung ist im Wesentlichen fortzuführen.



Drucksache 257/06

... den Sendeunternehmen ein Leistungsschutzrecht gewährt und damit den kostspieligen technischen und wirtschaftlichen Aufwand anerkannt, den die Veranstaltung einer Sendung erfordert. Das Schutzrecht aus § 87 UrhG besteht unabhängig vom Inhalt der Sendung und gilt auch dort, wo der Inhalt der Sendung - wie z.B. die Ziehung der Lottozahlen, der Wetterbericht oder eine Sportveranstaltung - nicht urheberrechtlich geschützt ist. Zwar ist grundsätzlich auch das Leistungsschutzrecht der privaten Sendeunternehmen als Eigentum im Sinne von Art. 14 Abs. 1 GG geschützt. Der o. g. Beschluss des Bundesverfassungsgerichts steht dem nicht entgegen. Denn das Gericht hat darin nur festgestellt, dass öffentlich-rechtlichen Sendeunternehmen im Hinblick auf Art. 14 Abs. 1 GG keine Grundrechtsfähigkeit zukommt. Der Inhalt des (geistigen) Eigentums und damit auch des Leistungsschutzrechts ist aber durch den Gesetzgeber zu gestalten (Art. 14 Abs. 1 Satz 2 GG). Er hat dabei eine Interessenabwägung und Verhältnismäßigkeitsprüfung vorzunehmen. Zugleich hat er vergleichbare Fallgestaltungen gleich zu behandeln; er darf aber umgekehrt dort differenzieren, wo sachliche Gründe eine unterschiedliche Ausgestaltung rechtfertigen.

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Drucksache 257/06




A. Problem und Ziel

B. Lösung

C. Alternativen

D. Finanzielle Auswirkungen auf die öffentlichen Haushalte

E. Sonstige Kosten

Gesetzentwurf

Entwurf

Artikel 1
Änderung des Urheberrechtsgesetzes

§ 31a
Verträge über unbekannte Nutzungsarten

§ 32c
Vergütung für später bekannte Nutzungsarten

§ 51
Zitate

§ 52b
Wiedergabe von Werken an elektronischen Leseplätzen in öffentlichen Bibliotheken, Museen und Archiven

§ 53a
Kopienversand auf Bestellung

§ 54
Vergütungspflicht

§ 54a
Vergütungshöhe

§ 54b
Vergütungspflicht des Händlers oder Importeurs

§ 54c
Vergütungspflicht des Betreibers von Ablichtungsgeräten

§ 54d
Hinweispflicht

§ 54e
Meldepflicht

§ 54f
Auskunftspflicht

§ 54g
Kontrollbesuch

§ 54h
Verwertungsgesellschaften; Handhabung der Mitteilungen

§ 137l
Übergangsregelung für neue Nutzungsarten

Artikel 2
Änderung des Urheberrechtswahrnehmungsgesetzes

§ 13a
Tarife für Geräte und Speichermedien; Transparenz

§ 14e
Aussetzung

§ 17a
Freiwillige Schlichtung

§ 27
Übergangsregelung zum Zweiten Gesetz zur Regelung des Urheberrechts in der Informationsgesellschaft

Artikel 3
Bekanntmachungserlaubnis

Artikel 4
Inkrafttreten

Anlage
(Zu Artikel 1 Nr. 1)

Begründung

A. Allgemeiner Teil

I. Ziel und Gegenstand des Gesetzentwurfs

II. Die wesentlichen Änderungen im Überblick

1. Vergütungssystem

2. Privatkopie

3. Sonstige Schranken

4. Unbekannte Nutzungsarten

5. § 20b Kabelweitersendung

6. § 87 Abs. 5

III. Gesetzgebungskompetenz

IV. Kosten und Preise

V. Auswirkungen von gleichstellungspolitischer Bedeutung

B. Besonderer Teil

Zu Artikel 1

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu Nummer n

Zu Nummer 5

Zu Nummer 6

Zu Nummer 7

Zu Nummer 8

Zu Nummer 9

Zu Nummer 10

Zu Nummer 11

Zu Nummer 12

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu Absatz 3

Zu den Absätzen 4 und 5

Zu Nummer 13

Zu Nummer 14

2 Allgemein:

Zu § 54

Zu § 54a

Zu § 54b

Zu § 54c

Zu § 54d

Zu § 54e

Zu § 54f

Zu § 54g

Zu § 54h

Zu Nummer 15

Zu Nummer 16

Zu Nummer 17

Zu Nummer 18

Zu Nummer n

Zu Nummer 21

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu Absatz 3

Zu Absatz 4

Zu Absatz 5

Zu Nummer 22

Zu Artikel 2

Zu Nummer 1

Zu Nummer n

Zu Nummer 4

Zu Nummer 5

Zu Nummer 6

Zu Nummer 7

Zu Nummer 8

Zu Nummer 9

Zu Artikel 3

Zu Artikel 4


 
 
 


Drucksache 915/06

... und im Falle der formlosen Mitteilung sowie der Zustellung im behördlichen Bußgeldverfahren die einschlägigen Vorschriften der jeweiligen Prozessordnungen ohne Einschränkungen, sie bleiben von dieser Verordnung unberührt. Durch eine möglichst zeitgleiche Zugänglichmachung des Dokumentes soll es der berechtigten Person jedoch erleichtert werden, ihre prozessualen Rechte wirksam wahrzunehmen. Dieser. Normzweck kann in den Hintergrund treten, wenn die in jedem Einzelfall gebotene Güter- und Interessenabwägung ergibt, dass die mit der Zugänglichmachung verbundene zeitliche Verzögerung nicht hinnehmbar ist, was z.B. bei Gefahr im Verzug anzunehmen sein kann oder wenn der Verfahrenszweck es erfordert. Die Folgen einer unverschuldeten Fristversäumnis seitens der berechtigten Person können ggf. im Rahmen der Bestimmung über die Wiedereinsetzung in den vorigen Stand korrigiert werden.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 915/06




A. Problem und Ziel

B. Lösung

C. Alternativen

D. Finanzielle Auswirkungen auf die öffentliche Haushalte

E. Sonstige Kosten

Verordnung

Verordnung

§ 1
Anwendungsbereich

§ 2
Gegenstand der Zugänglichmachung

§ 3
Formen der Zugänglichmachung

§ 4
Umfang des Anspruchs

§ 5
Mitwirkung der berechtigten Person

§ 6
Ausführung der Zugänglichmachung

§ 7
Zeitpunkt der Zugänglichmachung

§ 8
Organisation

§ 9
Inkrafttreten

A. Allgemeiner Teil

1. Problem und Ziel

2. Auswirkungen

B. Besonderer Teil

Zu § 1

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu Absatz 3

Zu § 2

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu Absatz 3

Zu § 3

Zu Absatz 2

Zu Absatz 3

Zu § 4

Zu Absatz 2

Zu Absatz 3

Zu § 5

Zu § 6

Zu § 7

Zu § 8

Zu § 9


 
 
 


Drucksache 881/05

... 34. fordert die Mitgliedstaaten auf, bei der Zulassung von Arbeitsmigration neben wirtschaftlichen Interessen auch alle anderen berechtigten Interessen zu berücksichtigen, so dass die Festlegung der Zulassung das Ergebnis einer ausgewogenen Interessenabwägung widerspiegelt;



Drucksache 3/05

... Anwendung finden. Neben den Fällen der Unzulässigkeit oder offensichtlichen Unbegründetheit der Anfechtungsklage ermöglicht es die Interessenabwägungsklausel dem Gericht, die Eintragung auch im Falle einer begründeten Anfechtungsklage freizugeben, wenn das Vollzugsinteresse der Gesellschaft gegenüber dem Aussetzungsinteresse des Anfechtungsklägers vorrangig erscheint. Diese Freigabekriterien sind in der Hoffnung unverändert übernommen worden, dass die Praxis eine einheitliche Linie zur Anwendung der Freigabekriterien finden wird.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 3/05




A. Problem und Ziel

B. Lösung

C. Alternative

D. Finanzielle Auswirkungen auf die öffentlichen Haushalte

E. Sonstige Kosten

Entwurf

Artikel 1
Änderung des Aktiengesetzes

Artikel 2
Änderung sonstigen Bundesrechts

Artikel 3
Inkrafttreten

Begründung

I. Allgemeiner Teil

II. Besonderer Teil

Zu Artikel 1

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu Nummer 3

Zu Nummer 4

Zu Nummer 6

Zu Nummer 7

Zu Nummer 8

Zu Nummer 9

Zu Nummer 10

Zu Nummer 11

Zu Nummer 12

Zu Nummer 13

Zu Nummer 14

Zu Absatz 2

Zu Absatz 3

Zu Absatz 4

Zu Absatz 5

Zu Nummer 16

Zu Nummer 17

Zu Nummer 18

Zu Nummer 19

Zu Nummer 20

Zu Nummer 21

Zu Nummer 22

Zu Nummer 23

Zu Nummer 24

Zu Nummer 25

Zu Nummer 26

Zu Nummer 27

Zu Nummer 28

Zu Nummer 29

Zu Nummer 30

Zu Nummer 31

Zu Nummer 32

Zu Nummer 33

Zu Nummer 34

Zu Nummer 35

Zu Nummer 36

Zu Nummer 37

Zu Nummer 38

Zu Artikel 2

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu Absatz 3

Zu Absatz 4

Zu Absatz 5

Zu Artikel 3


 
 
 


Drucksache 617/05

... Im Rahmen des Merkmals „unzumutbar“ ist eine Interessenabwägung und eine Abgrenzung der Freiheitssphären von Täter und Opfer vorzunehmen, die schon deshalb erforderlich ist, weil die in den Nummern 1 und 2 des Tatbestandes enthaltenen Handlungsalternativen als einzelne Handlungen sozialadäquat sind. Das Kriterium der Zumutbarkeit dient auch der Abwägung des Persönlichkeitsrechts der Betroffenen mit Verhaltensweisen des investigativen Journalismus, die unter die Tatbestandsalternativen der Nummern 1 oder 2 fallen könnten. Artikel 5 des

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Drucksache 617/05




A. Problem und Ziel

B. Lösung

C. Alternativen

D. Finanzielle Auswirkungen auf die öffentlichen Haushalte

E. Sonstige Kosten Keine

Gesetzentwurf

Entwurf

Artikel 1
Änderung des Strafgesetzbuchs

§ 241b
Nachstellung

Artikel 2
Änderung der Strafprozeßordnung

1. § 374 Abs. 1 Nr. 5 wird wie folgt gefasst:

2. In § 395 Abs. 1 Nr. 1 Buchstabe e wird nach dem Wort „nach“ die Angabe „§ 241b des Strafgesetzbuches und“ eingefügt.

Artikel 3
Inkrafttreten

Begründung

A. Allgemeines

B. Zu den einzelnen Vorschriften

Zu Artikel 1

Zu Artikel 1

Zu Artikel 1

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu Artikel 2

Zu Nr. 1

Zu Nr. 2

Zu Artikel 3


 
 
 


Drucksache 458/04 (Beschluss)

... " (voraussichtliche Verfahrensdauer) gemeinsam eine besondere Belastung des Klägers begründen. Zu diesen beiden Faktoren hat das Gericht im Einzelfall auf der Basis des jeweiligen Verfahrensstandes eine Prognose zu treffen. Anschließend hat es eine umfassende Interessenabwägung vorzunehmen, die neben den Prognoseergebnissen die von den Parteien dargelegten und glaubhaft gemachten Interessen berücksichtigen wird.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 458/04 (Beschluss)




A. Problem und Ziel

B. Lösung

C. Alternativen

D. Finanzielle Auswirkungen auf die öffentlichen Haushalte (Haushaltsausgaben ohne Vollzugsaufwand/Vollzugsaufwand)

E. Sonstige Kosten

Gesetzentwurf

Anlage
Entwurf eines Gesetzes zur Sicherung von Werkunternehmeransprüchen und zur verbesserten Durchsetzung von Forderungen (Forderungssicherungsgesetz - FoSiG)

Artikel 1
Änderung des Bürgerlichen Gesetzbuchs

Artikel 2
Änderung des Einführungsgesetzes zum Bürgerlichen Gesetzbuche

Artikel 3
Änderung der Zivilprozessordnung

Artikel 4
Änderung des Gesetzes, betreffend die Einführung der Zivilprozessordnung

Artikel 5
Änderung des Gesetzes über die Sicherung der Bauforderungen

Artikel 6
Änderung des Gerichtskostengesetzes

Artikel 7
Änderung des Rechtsanwaltsvergütungsgesetzes

Artikel 8
Änderung der Verordnung über Abschlagszahlungen

Artikel 9
Änderung des Aktiengesetzes

Artikel 10
Änderung des Einführungsgesetzes zum Aktiengesetz

Artikel 11
Änderung des Gesetzes betreffend die Gesellschaften mit beschränkter Haftung

Artikel 12
Änderung des Arbeitsgerichtsgesetzes

Artikel 13
Änderung des Zehnten Buches Sozialgesetzbuch

Artikel 14
Änderung des Straßenverkehrsgesetzes

Artikel 15
Rückkehr zum einheitlichen Verordnungsrang

Artikel 16
Überleitungsvorschrift zum Gesetz betreffend die Gesellschaften mit beschränkter Haftung

Artikel 17
Inkrafttreten

Begründung

A. Allgemeines

I. Notwendigkeit gesetzgeberischer Maßnahmen

II. Allgemeine Zielsetzung des Entwurfs

1. Änderungen des Bürgerlichen Gesetzbuchs

2. Änderungen der Zivilprozessordnung

3. Änderung des Gesetzes betreffend die Gesellschaften mit beschränkter Haftung und des Aktiengesetzes

B. Zu den einzelnen Vorschriften

Zu Artikel 1

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu Absatz 3

Zu Absatz 4

Zu Nummer 3

Zu Absatz 2

Zu Absatz 3

Zu Nummer 4

Zu Nummer 5

Zu Absatz 1

Zu Absatz 5

Zu Absatz 6

Zu Nummer 6

Zu Artikel 2

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu Artikel 3

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu Nummer 3

Zu Nummer 4

Zu Nummer 5

Zu Absatz 1

- Qualifiziertes Privatgutachten

- Gerichtliches Sachverständigengutachten

- Zweifelhafter Gegenbeweis

Zu Absatz 2

Zu Absatz 3

Zu Absatz 4

Zu Absatz 5

Zu Absatz 6

Zu Absatz 7

Zu Absatz 8

Zu Nummer 6

Zu Nummer 7

Zu Artikel 4

Zu Artikel 5

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu Absatz 1

Zu Absatz 3

Zu Absatz 4

Zu Nummer 3

Zu Nummer 4

Zu Artikel 6

Zu Artikel 7

Zu Nummer 1

Zu Nummer 4

Zu Artikel 8

Zu Nummer 1

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Nummer 2

Zu Artikel 9

Zu Artikel 10

Zu Artikel 11

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Artikel 12

Zu Artikel 13

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu Artikel 14

Zu Artikel 15

Zu Artikel 16

Zu Artikel 17


 
 
 


Drucksache 128/04 (Beschluss)

... - Das Herkunftslandprinzip führt als lediglich partiell gültige Spezialregel des Internationalen Privatrechts zu Systembrüchen, markiert einen Rückschritt in den Bemühungen um eine Vereinheitlichung des Kollisionsrechts auf europäischer Ebene, lässt eine adäquate Interessenabwägung vermissen und ist anwenderfeindlich:



Drucksache 29/14 PDF-Dokument



Drucksache 110/17 PDF-Dokument



Drucksache 110/1/17(neu) PDF-Dokument



Drucksache 168/20 PDF-Dokument



Drucksache 224/07 PDF-Dokument



Drucksache 230/16 PDF-Dokument



Drucksache 234/16 PDF-Dokument



Drucksache 260/17 PDF-Dokument



Drucksache 312/17 PDF-Dokument



Drucksache 367/15 PDF-Dokument



Drucksache 382/18 PDF-Dokument



Drucksache 535/10 PDF-Dokument



Drucksache 535/10 (Beschluss) PDF-Dokument



Drucksache 535/2/10 PDF-Dokument



Drucksache 547/16 PDF-Dokument



Drucksache 550/06 PDF-Dokument



Suchbeispiele:


Informationssystem - umwelt-online
Internet

Das Informationssystem umfaßt alle bei umwelt-online implementierten Dateien zu den Umweltmedien/Bereichen: Abfall, Allgemeines, Anlagentechnik, Bau, Biotechnologie, Energienutzung, Gefahrgut, Immissionsschutz, Lebensmittel & Bedarfsgegenstände, Natur-, Pflanzen-, Tierschutz, Boden/Altlasten, Störfallprävention&Katastrophenschutz, Chemikalien, Umweltmanagement sowie Arbeitsschutz einschließlich des zugehörigen EU-Regelwerkes. Das Informationssystem wird kontinierlich entsprechend den Veröffentlichungen des Gesetzgebers aktualisiert.

Mit dem Lizenzerwerb wird die Nutzungsberechtigung des umwelt-online Informationssystems und die Nutzung des individuellen umwelt-online Rechtskatasters zum Nachweis der Rechtskonformität des Umweltmanagementsystems gemäß der DIN ISO 14001 bzw. der Ökoauditverordnung (EG)1221/2009, des Arbeitsschutzmanagementsystems gemäß OHSAS 18001 sowie des Energiemanagementsystems gemäß DIN ISO 50001 erworben.