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0244/05
0089/05
0089/1/05
0397/1/05
0287/05B
0299/05B
0231/05
0289/05
0811/05B
0108/1/05
0704/2/05
0788/05
0363/05
0815/05B
0160/1/05
0915/05
0299/1/05
0225/05
0552/1/05
0211/05B
0753/05
0285/1/05
0794/05B
0085/1/05
0042/05
0225/1/05
0361/05B
0817/05
0944/05
0108/05
0192/05
0631/05
0092/05
0924/05
0815/05
0336/05
0304/05
0692/05
0853/05
0361/4/05
0842/05
0942/3/05
0564/05
0703/1/05
0211/05
0003/1/05
0174/05B
0939/05
0233/05
0942/05B
0162/05
0561/05
0219/05
0760/05
0330/05
0703/05
0616/2/05
0285/05B
0338/05
0942/05
0174/05
0348/05
0704/3/05
0794/1/05
0160/05B
0003/05B
0287/1/05
0126/05
0508/05
0361/05
0607/05
0794/05
0238/04B
0621/04
0666/04B
0662/04
0267/04
0799/04
0683/3/04
0666/2/04
0622/04
0879/04
0985/04
0438/04
0676/2/04
0676/04B
0012/04
0408/04
0800/04B
0184/04
0951/04
0945/04
0910/04
0238/04
0882/04
0878/04
0894/04
0438/04B
0429/04
0128/04B
0664/04
0025/04B
0105/04
0438/1/04
0808/04
0985/1/04
0682/04
0945/04B
0709/04
0800/1/04
0283/04
0613/04
0945/1/04
0441/04
0850/04
0889/04
0915/04
0184/04B
0774/03
0774/03B
0325/03B
0312/03B
Drucksache 115/1/19

... 3. Der Bundesrat weist darauf hin, dass die genannten Maßnahmen zur Sicherung einer gesundheitlich unbedenklichen Trinkwasserversorgung bei den öffentlichen Trinkwasserversorgern und Betreibern von Eigenwasserversorgungsanlagen hohe Kosten verursachen, die von der Allgemeinheit getragen werden müssen. Er hält es für erforderlich, dass die entstehenden Kosten, die aus einem diffusen Stoffeintrag entstehen, verursachergerecht angelastet werden. Der Bundesrat ist der Ansicht, dass Schadstoffeinträge in die Gewässer und Böden, wo immer es möglich ist, schon an der Quelle verhindert werden müssen. Die Schwerpunkte einer Reduzierung von Arzneimitteln in der Umwelt müssen daher bei der Vermeidung von Einträgen, der ökologischen Verträglichkeit und der Abbaubarkeit von Arzneimitteln liegen.



Drucksache 524/19

... zur Festlegung einer Leitlinie für die Kapazitätsvergabe und das Engpassmanagement und für die einheitliche Intraday-Marktkopplung nach § 56 Absatz 2 EnWG i.V.m. Artikel 57 der Verordnung (EU) Nr.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 524/19




A. Problem und Ziel

B. Lösung

C. Alternativen

D. Haushaltsausgaben ohne Erfüllungsaufwand

E. Erfüllungsaufwand

E.1 Erfüllungsaufwand für Bürgerinnen und Bürger

E.2 Erfüllungsaufwand für die Wirtschaft

E.3 Erfüllungsaufwand der Verwaltung

F. Weitere Kosten

Verordnung

Siebte Verordnung

Artikel 1
Änderung der Energiewirtschaftskostenverordnung

Artikel 2
Inkrafttreten

Begründung

A. Allgemeiner Teil

I. Zielsetzung und Notwendigkeit der Regelungen

II. Wesentlicher Inhalt des Entwurfs

III. Alternativen

IV. Ermächtigungsgrundlage

V. Vereinbarkeit mit dem Recht der Europäischen Union und völkerrechtlichen Verträgen

VI. Verordnungsfolgen

1. Rechts- und Verwaltungsvereinfachung

2. Nachhaltigkeitsaspekte

3. Haushaltsausgaben ohne Erfüllungsaufwand

4. Erfüllungsaufwand

5. Weitere Kosten

6. Weitere Verordnungsfolgen

VII. Befristung; Evaluierung

B. Besonderer Teil

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu Artikel 2


 
 
 


Drucksache 505/19

... "§ 95c Voraussetzung für die Eintragung von Psychotherapeuten in das Arztregister



Drucksache 301/19 (Beschluss)

... Enthält ein beglaubigter Ausdruck aus dem Geburtenregister (anstelle einer Geburtsurkunde) des Kindes den Eintrag "Familiennamensführung nicht nachgewiesen", ist dem Kind in solchen Fällen grundsätzlich ein Pass auszustellen, um die grundrechtlich geschützte Reisefreiheit des Kindes zu gewährleisten. Unter "amtliche Vermerke" ist der einschränkende Eintrag in den Pass zu übernehmen. Ändert sich nach Klärung der Namensführung der Name, ist das Dokument ungültig. Ändert sich der Name nicht, entfällt die Notwendigkeit des Eintrags. Die Gültigkeit des Passes (mit Eintrag) bleibt unberührt.



Drucksache 372/1/19

... nachzuweisen. Diese entspricht einer Fahrerlaubnis der Klasse Cl, Cl E, C, CE, D1, D1 E, D oder DE. Würde ein/e Fahrlehrer/in diese Eignung nicht mehr besitzen, würde er/sie alle Fahrlehrerlaubnisklassen durch Verzicht, Erlöschen oder Widerruf verlieren. Eine hilfsweise Eintragung in die Fahrlehrerlaubnis als Auflage, zum Beispiel "Klasse CE gilt nur für den theoretischen Unterricht", würde einem Einsatz als Prüfer entgegenstehen, da die Prüfungsordnung für diese Fahrlehrer keine Ausnahmetatbestände aufweist.



Drucksache 230/1/19

... In § 34 Absatz 2 BBiG wird bestimmt, welche Eintragungen das Verzeichnis der Berufsausbildungsverhältnisse umfasst. Dabei wird in § 34 Absatz 2 Nummer 2 BBiG-E die vorausgegangene Teilnahme an berufsvorbereitender Qualifizierung oder beruflicher Grundbildung aufgeführt. Die berufliche Grundbildung ist mit der Änderung des BBiG in 2005 mit dem Wegfall der Anrechnungsverordnungen bis spätestens 2007 nicht mehr ländereinheitlich durch ein Bundesgesetz vorgegeben. Vor diesem Hintergrund wird eine den Regelungen aller Länder entsprechende Formulierung für notwendig erachtet. Diese ist durch den Ersatz des Wortes "Grundbildung" durch das Wort "Qualifizierung" möglich, da diese alle in den Ländern durchaus unterschiedlich vorgesehenen Bildungsgänge und länderspezifischen Anrechnungsverordnungen abdeckt. Die erforderliche Abgrenzung zu dem Begriff "Berufsausbildung" ist gegeben, da diese unter § 34 Absatz 2 Nummer 2 BBiG-E in der Aufzählung direkt folgt.



Drucksache 569/19

... Laut dem o.g. Projektgruppenbericht existieren zwar bereits mehrere Webseiten auf denen Fake-Shops gelistet werden. Ein hervorstechendes Portal wird von dem öffentlich geförderten österreichischen Projekt www.watchlistinternet.at betrieben. Darauf werden Informationen zum Thema Identifizierung von Fake-Shops bereitgestellt und Online-Shops öffentlich aufgelistet, die nach einem internen Kriterienkatalog zweifelsfrei als Fake-Shops eingestuft werden konnten. Ziel ist es, für die Verbraucherinnen und Verbraucher Gewissheit zu schaffen, wenn sie an der Seriosität eines Onlineshops zweifeln. Taucht der Shop nicht auf der Liste auf, so stellt die Webseite zudem einfache Schritte vor, um eine eigenständige Prüfung vorzunehmen, ob es sich bei dem gesuchten Shop um einen Fake-Shop handelt. Die Webseite dient somit auch der Prävention. Die bisherigen positiven Erfahrungen dieses Projekts könnten Vorbild für ein entsprechendes deutsches Portal sein. Dabei ist aufgrund der "Prangerwirkung" der Liste besondere Sorgfalt auf die Erarbeitung eines öffentlich einsehbaren Kriterienkatalogs zu legen. Es muss zudem sichergestellt werden, dass es sich bei den gelisteten Shops zweifelsfrei um Fake-Shops handelt, da eine unberechtigte Eintragung für seriöse Shops voraussichtlich existenzgefährdend und irreversibel beschädigend wirken könnte. Da der Marktwächter Digitale Welt bereits eine Datenbank mit gesammelten Fake-Shops betreibt, sind hier das Wissen und die Kompetenz vorhanden, um eine solche Liste bzw. Webseite aufzuziehen und zu betreuen.



Drucksache 90/19

... d) Eintrag im Handels-, Genossenschafts- oder Vereinsregister, Registergericht sowie Nummer der Eintragung,



Drucksache 645/19

... Nach § 30a Absatz 1 BZRG wird einer Person ein erweitertes Führungszeugnis erteilt, wenn die Erteilung in gesetzlichen Bestimmungen unter Bezugnahme auf diese Vorschrift vorgesehen ist oder wenn dieses Führungszeugnis für eine berufliche oder ehrenamtliche Beaufsichtigung, Betreuung, Erziehung oder Ausbildung Minderjähriger benötigt wird oder für eine Tätigkeit, die in einer vergleichbaren Weise geeignet ist, Kontakt zu Minderjährigen aufzunehmen. Dieses erweiterte Führungszeugnis enthält über den Inhalt eines einfachen Führungszeugnisses nach § 30 Absatz 1 Satz 1 BZRG hinaus weitere Eintragungen, insbesondere auch solche, die wegen geringer Strafhöhe nicht in ein einfaches Führungszeugnis aufgenommen werden.



Drucksache 652/19

... einzutragen. Der Antrag ist innerhalb eines Jahres nach dem ... [einsetzen: Datum des Tages des Inkrafttretens nach Artikel 4 dieses Gesetzes] bei der zuständigen Handwerkskammer unter Beifügen oder Vorlegen geeigneter Nachweise für das Innehaben eines handwerklichen Nebenbetriebs zu stellen. Bis zum Vollzug der Eintragung in die



Drucksache 358/19 (Beschluss)

... Auf die Angabe zu "Eintragung in das Sterberegister" kann verzichtet werden. Der "Meldeverzug" kann über das Sterbedatum und Eingang der Meldung ermittelt und langfristig in Analysen berücksichtigt werden.



Drucksache 98/19 (Beschluss)

... Voraussetzung für die Eintragung ins Arztregister soll nach § 95c Absatz 1 Satz 1 Nummer 2 SGB V die Weiterbildung für die Behandlung von Erwachsenen oder die Behandlung von Kindern und Jugendlichen sein, die zugleich ein durch den G-BA nach § 92 Absatz 6a SGB V anerkanntes Behandlungsverfahren einschließt. Hiermit erfolgt eine wesentliche Einschränkung des Weiterbildungsrechts der psychotherapeutischen Weiterbildung. Es ist originäres Recht der Länder und daraus abgeleitet das der Landeskammern, die Weiterbildungen bezüglich des Inhalts und Umfangs zu regeln. Die Reduzierung auf zwei explizit genannte Weiterbildungsgebiete für Erwachsene, Kinder und Jugendliche sowie die Forderung nach einer Qualifizierung in einem vom G-BA anerkannten Behandlungsverfahren greift der Definition von Weiterbildungsgebieten vor und schließt weitere Gebiete für die vertragsärztliche Versorgung aus.



Drucksache 6/1/19

... Artikel 6 Absatz 1 des Gesetzentwurfs sieht die Ausgabe der eID-Karte durch die eID-Karte-Behörden (Artikel 1) und die Eintragung der Auslandsadresse in den Personalausweis durch die Personalausweisbehörden (Artikel 3) ab dem 1. November 2019 vor.



Drucksache 605/19

... "(3) Löschung und Neueintragung im Aktienregister erfolgen auf Mitteilung und Nachweis. Die Gesellschaft kann eine Eintragung auch auf Mitteilung nach § 67d Absatz 4 vornehmen."



Drucksache 594/1/19

... "Stoffe, Kombinationen von Stoffen oder Artikel, die zur Verwendung als Gesichts- oder sonstige Haut- oder Schleimhautfüller durch subkutane, submuköse oder intrakutane Injektion oder andere Arten der Einführung bestimmt sind, mit Ausnahme derjenigen für Tätowierungen, ...". Demnach wäre zum Beispiel das Produkt Hyaluron selbst als Faltenfüller ein Anhang-XVI-Produkt. Notwendiges Zubehör für die Verabreichung (zum Beispiel spezielle wiederauffüllbare Pens bzw. Zubehör zum Befüllen) würde der Regelung aber nicht unterliegen. Gleiches gilt zum Beispiel für Liposuktionskanülen als Zubehör zu den in Anhang XVI genannten Liposuktionsgeräten. Um in Einzelfällen bei Gesundheitsgefährdungen gegen mangelhafte Aufbereitung vorgehen zu können, ist diese Anpassung notwendig.



Drucksache 84/19

... (2) Wird der Austritt des Vereinigten Königreichs Großbritannien und Nordirland aus der Europäischen Union wirksam, ohne dass bis zu diesem Zeitpunkt ein Austrittsabkommen im Sinne von Artikel 50 Absatz 2 Satz 2 des Vertrages über die Europäische Union in Kraft getreten ist, so ist § 64x Absatz 8 Satz 1 auf Unternehmen mit Sitz im Vereinigten Königreich Großbritannien und Nordirland mit der Maßgabe anzuwenden, dass die Befreiung nach § 2 Absatz 5 ab dem Zeitpunkt des Austritts bis zur Entscheidung der Europäischen Wertpapier- und Marktaufsichtsbehörde über eine Eintragung des Unternehmens in das Register nach Artikel 48 der Verordnung (EU) Nr.



Drucksache 363/19 (Beschluss)

... "Sind seit der Eintragung einer Schusswaffe in die Waffenbesitzkarte oder der Ausstellung einer Munitionserwerbserlaubnis zehn Jahre vergangen, genügt für das Fortbestehen des Bedürfnisses neben der Mitgliedschaft in einem Schießsportverein nach Absatz 2 die Ausübung des Schießsports an mindestens achtzehn Tagen innerhalb von drei Jahren; die Mitgliedschaft und die Teilnahme am Schießsport sind im Rahmen der Folgeprüfungen nach § 4 Absatz 4 Satz 2 durch eine Bescheinigung des Schießsportvereins nachzuweisen."



Drucksache 584/19

... (1) Ein Gebäude ist so zu errichten, dass der Sonneneintrag durch einen ausreichenden baulichen sommerlichen Wärmeschutz nach den anerkannten Regeln der Technik begrenzt wird. Bei der Ermittlung eines ausreichenden sommerlichen Wärmeschutzes nach den Absätzen 2 und 3 bleiben die öffentlichrechtlichen Vorschriften über die erforderliche Tageslichtversorgung unberührt.



Drucksache 97/1/19

... Den Beweis anzutreten, dass der Auftraggeber den Umstand der Nichteintragung vor Beginn der Beauftragung positiv kannte, ist nahezu ausgeschlossen. Der Auftraggeber braucht sich lediglich auf seine Unkenntnis (bzw. einen Verbotsirrtum) zu berufen und entzieht sich somit einer Ahndung.



Drucksache 575/19

... Der Entwurf wurde auf seine Gleichstellungsrelevanz überprüft. Die Änderungen beziehen sich in gleichem Maße auf Frauen und Männer sowie auf Personen ohne Geschlechtseintrag oder mit dem Geschlechtseintrag "divers".



Drucksache 307/1/19

... Der Eintrag von umwelt- und gesundheitsschädlichen PFAS in die Umwelt sollte so weit wie möglich begrenzt werden, insbesondere weil diese nicht abgebaut werden und sich in Umwelt und Nahrungskette anreichern. Auch sind die Auswirkungen dieser fluororganischen Verbindungen auf die menschliche Gesundheit noch nicht umfassend oder gar abschließend erforscht und bewertet. Da es aber eine Vielzahl von PFAS gibt, deren gefährliche Eigenschaften noch nicht abschließend erforscht und bewertet sind, ist es zweckmäßig, zunächst weiterhin nur für die bislang chemikalienrechtlich beschränkten PFAS, nämlich PFOS und PFOA, Grenzwerte in die



Drucksache 352/1/19

... sind für die betroffenen Wirtschaftsakteure und die Aufsichtsbehörden klar und nachvollziehbar zugeordnet, Lücken bestehen nicht. Die Ausweitung der Verpflichteteneigenschaft auf freie Mitarbeiter führt nicht nur zu unnötigen Doppelverpflichtungen, sondern auch einer intransparenten Zuordnung der Verantwortlichkeiten und Rechtsunsicherheiten bei der Durchführung von Kontrollen und Bußgeldverfahren. Sie sollte daher nicht erfolgen.



Drucksache 508/1/18

... im AZR gespeichert werden können. Ein solches Abschiebungsverbot gilt allerdings immer nur für einen bestimmten Staat. Besteht ein Aufenthaltsrecht in einem weiteren Staat, kann der ausreisepflichtige Betroffene dorthin abgeschoben werden. Dies kann insbesondere bei Ausländern mit mehreren Staatsangehörigkeiten relevant werden. Damit in solchen Fällen der Eintrag im AZR nicht zu Missverständnissen führt, sollte auch der Staat, auf das sich das Abschiebungsverbot bezieht, in den Speichersachverhalt aufgenommen werden.



Drucksache 224/18 (Beschluss)

... 2. Er begrüßt insbesondere die Aktivitäten der Kommission, konkrete Maßnahmen anzustoßen, die den Eintrag von Einwegkunststoffartikeln und Fanggerät in die marine Umwelt reduzieren sollen. Der Richtlinienvorschlag umfasst Regelungsansätze, die einen Beitrag zur Verringerung des Aufkommens von Einwegkunststoffartikeln und zur verursachernahen Erfassung der nicht vermiedenen Einwegkunststoffartikel und von nicht mehr genutztem Fanggerät leisten können.



Drucksache 179/18 (Beschluss)

... 18. Klarstellungsbedarf besteht außerdem im Hinblick auf den vorgesehenen Rechtsschutz gegen die Versagung oder Erteilung der Vorabbescheinigung (Artikel 86o und 160q Absatz 1 des Richtlinienvorschlags). Der Begriff der "Parteien" ist unbestimmt. Es sollte daher ausdrücklich festgelegt werden, wer gegen die Erteilung der Vorabbescheinigung Rechtsmittel einlegen können soll. Es sollte weiter jedenfalls in den Erwägungsgründen klargestellt werden, dass die Mitgliedstaaten Rechtsschutzmöglichkeiten im Hinblick auf die Versagung oder Erteilung der Vorabbescheinigung im Einklang mit der Richtlinie auch dann vorsehen dürfen, wenn die Prüfbehörde ein Gericht ist. Die Mitgliedstaaten sollten außerdem Regelungen treffen können, mit denen ausgeschlossen wird, dass aufgrund der Vorabbescheinigung die Eintragung im Zuzugsmitgliedstaat erfolgt, obwohl der Umwandlungsbeschluss angefochten wurde.



Drucksache 511/18 (Beschluss)

... 5. Der Bundesrat fordert, dass auf Grund der aktuellen Erkenntnisse zu dem vielfältigen und breiten Eintrag von Kunststoffen in die Umwelt neben den Meeren auch die Binnengewässer und limnische Ökosysteme durchgängig Eingang in das Strategiepapier der Kommission finden und deren Schutz vor Verschmutzung durch Kunststoffe gleichrangig mit den Meeren Berücksichtigung findet.



Drucksache 193/18

... - den Dialog über Kultur mit China stärken und einen neuen Dialog mit Japan aufnehmen - das Kulturprogramm der 11. Intra-AKP-Strategie des Europäischen Entwicklungsfonds für Länder Afrikas, der Karibik und des Pazifischen Raums umsetzen, das Maßnahmen aller anderen einschlägigen EU-Programme ergänzt, um die Schaffung von Arbeitsplätzen, die Identitätsfindung, die berufliche Bildung, die Zusammenarbeit im audiovisuellen Bereich und die Umsetzung der UNESCO-Konvention von 2005 in diesen Ländern zu fördern

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 193/18




Mitteilung

1. Einleitung

2. Die Herausforderungen und das Ziel

3. Rechtsgrundlage und erste Schritte

4. Strategische Ziele und Maßnahmen

4.1 Soziale Dimension - die Möglichkeiten der Kultur und der kulturellen Vielfalt zur Schaffung von sozialem Zusammenhalt und sozialem Wohlbefinden nutzen

4.2 Wirtschaftliche Dimension - kulturbasierte Kreativität in Bildung und Innovation fördern, um Arbeitsplätze und Wachstum zu schaffen

4.3 Außenpolitische Dimension - die internationalen Kulturbeziehungen stärken

5. Bereichsübergreifende Maßnahmen

5.1 Schutz und Förderung des kulturellen Erbes

5.2 Digital4Culture

6. Umsetzung der neuen Agenda

6.1. Zusammenarbeit mit den Mitgliedstaaten

6.2. Strukturierter Dialog mit der Zivilgesellschaft

7. Förderung der Kultur in EU-Strategien und -Programmen

8. Nächste Schritte


 
 
 


Drucksache 511/1/18

... 6. Der Bundesrat fordert, dass auf Grund der aktuellen Erkenntnisse zu dem vielfältigen und breiten Eintrag von Kunststoffen in die Umwelt neben den Meeren auch die Binnengewässer und limnische Ökosysteme durchgängig Eingang in das Strategiepapier der Kommission finden und deren Schutz vor Verschmutzung durch Kunststoffe gleichrangig mit den Meeren Berücksichtigung findet.



Drucksache 429/2/18

... b) In Absatz 1 Satz 1 sind die Wörter "Varianten der Geschlechtsentwicklung" durch die Wörter "Variationen der Geschlechtsidentität sowie Personen, die sich einem anderen als dem eingetragenen oder keinem Geschlecht zugehörig fühlen," zu ersetzen und nach den Wörtern "Personenstandseintrag durch" sind die Wörter "weiblich, männlich oder" einzufügen.



Drucksache 423/18

... (4) Der nach § 175 Absatz 1 Satz 1 ermächtigte Arzt hat die ärztliche Bescheinigung unverzüglich dem Strahlenschutzverantwortlichen, der beruflich exponierten Person und, wenn gesundheitliche Bedenken bestehen, auch der zuständigen Behörde zu übersenden. Die Übersendung an die beruflich exponierte Person kann durch Eintragung des Inhalts der Bescheinigung in den Strahlenpass ersetzt werden.



Drucksache 424/18

... Nach Artikel 122 Absatz 1 Buchstabe b des geplanten Austrittsabkommens gehören dazu auch die Bestimmungen über das aktive und passive Wahlrecht bei den Wahlen zum Europäischen Parlament. Die erforderlichen Anpassungen des Bundesrechts wurden bereits durch die am 25. Mai 2018 in Kraft getretene Sechste Verordnung zur Änderung der Europawahlordnung (EuWO) vom 16. Mai 2018 (BGBl I S. 570) vorgenommen: In die Anträge auf Eintragung in das Wählerverzeichnis sowie in die Wahlbekanntmachungen wurde der Hinweis aufgenommen, dass hinsichtlich der Wahlberechtigung nach § 6 Absatz 1 Nr. 2, § 6 Absatz 2 EuWG oder § 6 Absatz 3 EuWG ein Aufenthalt im Vereinigten Königreich nach dem Zeitpunkt des Austritts nicht zu berücksichtigen ist (vgl. Anlage 1 zu § 17 Absatz 6 EuWO, Anlage 2 zu § 17 Absatz 5 EuWO und Anlage 2A zu § 17 Absatz 2 EuWO sowie Anlage 6 zu § 19 Absatz 2 EuWO und Anlage 6A zu § 19 Absatz 3 EuWO). Zugleich wurden Hinweise an die zuständigen Gemeindebehörden aufgenommen, dass Anträge nach § 6 Absatz 1 Nr. 2 Buchstabe b EuWG, die aus diesem Grund die Voraussetzungen nicht erfüllen, in Anträge nach § 6 Absatz 2 EuWG umzudeuten sind.



Drucksache 468/18 (Beschluss)

... für das Gebiet der Bundesrepublik Deutschland nicht widersprochen, so gibt die nach Landesrecht zuständige Behörde oder deren beauftragte Stelle dem Zuchtverband auf dessen Antrag spätestens zum Beginn der Durchführung Zugangsdaten zum Zwecke der Eintragung der im Rahmen dieses Zuchtprogramms registrierten Equiden in die Datenbank, in die der Zuchtverband aufgrund von Rechtsvorschriften zur Kennzeichnung und Registrierung von Equiden die Daten einzutragen hat. Der Antrag kann ab dem Zeitpunkt der Anzeige nach Absatz 1 Satz 1 gestellt werden."



Drucksache 265/18

... "(1) Öffentliche Stellen des Bundes gestalten ihre Websites und mobilen Anwendungen, einschließlich der für die Beschäftigten bestimmten Angebote im Intranet, barrierefrei. Schrittweise, spätestens bis zum 23. Juni 2021, gestalten sie ihre elektronisch unterstützten Verwaltungsabläufe, einschließlich ihrer Verfahren zur elektronischen Vorgangsbearbeitung und elektronischen Aktenführung, barrierefrei. Die grafischen Programmoberflächen sind von der barrierefreien Gestaltung umfasst."

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 265/18




‚Artikel 1a Änderung des Zehnten Buches Sozialgesetzbuch


 
 
 


Drucksache 445/18

... Die Verordnung Nr. 1141/2014 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 22. Oktober 2014 über das Statut und die Finanzierung europäischer politischer Parteien und europäischer politischer Stiftungen3 wurde erlassen, um die Sichtbarkeit, Anerkennung, Effizienz, Transparenz und Rechenschaftspflicht europäischer politischer Parteien und der ihnen angeschlossenen politischen Stiftungen zu erhöhen. Mit dieser Verordnung wurde europäischen politischen Parteien und Stiftungen, die bestimmte Bedingungen erfüllen, die Möglichkeit eingeräumt, durch Eintragung auf europäischer Ebene europäischen Rechtsstatus zu erlangen und damit Zugang zu Finanzhilfen der EU zu erhalten.



Drucksache 209/1/18

... "(1) Beim Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (Registerbehörde) wird ein Bewacherregister eingerichtet und geführt, in dem Daten zu Gewerbetreibenden nach § 34a Absatz 1 Satz 1, Wachpersonen und mit der Leitung des Betriebs oder einer Zweigniederlassung beauftragten Personen nach § 34a Absatz 1a Satz 1 elektronisch auswertbar zu erfassen und auf dem aktuellen Stand zu halten sind. Zweck des Registers ist es insbesondere, die nach Satz 1 Eintragungspflichtigen zu überwachen sowie der Allgemeinheit, vor allem Kommunen und anderen Auftraggebern, die Überprüfung der Zulassung sowie des Umfangs der zugelassenen Tätigkeit der Gewerbetreibenden zu ermöglichen. Auskünfte aus dem Register werden im Wege des automatisierten Abrufs über das Internet oder schriftlich erteilt. Die Registerbehörde unterliegt der Aufsicht des Bundesministeriums für Wirtschaft und Energie."



Drucksache 303/1/18

... Es ist zweifelhaft, ob eine weitere Ausdehnung der Datenbasis für Eintragspfade für Makro- und Mikroplastik einen Mehrwert für die Erarbeitung wirksamer Maßnahmen zur Abfallreduzierung/-entsorgung generiert. Mit Blick auf den vorliegenden Fall von Lebensmittelverpackungen muss es primär darum gehen, eine ordnungsgemäße Abfallentsorgung sicherzustellen und ggf. den Verbraucher hierfür weiter zu sensibilisieren. Eine weitere Ausdehnung der Datenbasis ist deshalb momentan nicht erforderlich.



Drucksache 468/18

... - die Eintragung von Zuchttieren in Zuchtbücher und Zuchtregister und die Zulassung zur Zucht,



Drucksache 475/1/18

... es in eigener Verantwortung und auf eigene Kosten dafür Sorge zu tragen, dass Tierseuchen weder in seinen Bestand eingeschleppt noch aus seinem Bestand verschleppt werden (Biosicherheitsmaßnahmen). Im Bereich der Jagd bedingt der Schutz vor dem Eintrag einer Tierseuche in den Wildbestand die Reduzierung der empfänglichen Tierarten und damit die Erhöhung des Abschusses. Mit der vorgesehenen Regelung soll nun - im Gegensatz zum Tierhalter - der Jagdausübungsberechtigte für die ihm obliegende Pflicht zur Gesunderhaltung des ausschließlich von ihm nutzbaren Wildbestandes eine Aufwandsentschädigung erhalten.



Drucksache 385/18

... (3) Haben die Lebenspartner ihre eingetragene Partnerschaft vor dem 29. Januar 2019 eintragen lassen und ab diesem Zeitpunkt keine Rechtswahl nach der Verordnung (EU) Nr. 2016/1104 über das auf die güterrechtlichen Wirkungen ihrer eingetragenen Partnerschaft anzuwendende Recht getroffen, ist Artikel 17b Absatz 1 Satz 1 sowie Absatz 2 Satz 2 und 3 in der bis einschließlich 28. Januar 2019 geltenden Fassung weiter anzuwenden.



Drucksache 182/18

... (6) Die Mitgliedstaaten können für den innerstaatlichen Gebrauch Hinweise und Bemerkungen, die aufgrund der nationalen Bestimmungen erforderlich sind, eintragen.



Drucksache 525/18

... "(2) Ist die Anmeldung vor dem 1. Oktober 2009 eingereicht worden, ist für den gegen die Eintragung erhobenen Widerspruch § 42 Absatz 1 und 2 in der bis zum 1. Oktober 2009 geltenden Fassung anzuwenden.



Drucksache 417/1/18

... Zur familienrechtlichen Zuordnung im Personenstandseintrag



Drucksache 209/18 (Beschluss)

... "(1) Beim Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (Registerbehörde) wird ein Bewacherregister eingerichtet und geführt, in dem Daten zu Gewerbetreibenden nach § 34a Absatz 1 Satz 1, Wachpersonen und mit der Leitung des Betriebs oder einer Zweigniederlassung beauftragten Personen nach § 34a Absatz 1a Satz 1 elektronisch auswertbar zu erfassen und auf dem aktuellen Stand zu halten sind. Zweck des Registers ist es insbesondere, die nach Satz 1 Eintragungspflichtigen zu überwachen sowie der Allgemeinheit, vor allem Kommunen und anderen Auftraggebern, die Überprüfung der Zulassung sowie des Umfangs der zugelassenen Tätigkeit der Gewerbetreibenden zu ermöglichen. Auskünfte aus dem Register werden im Wege des automatisierten Abrufs über das Internet oder schriftlich erteilt. Die Registerbehörde unterliegt der Aufsicht des Bundesministeriums für Wirtschaft und Energie."



Drucksache 508/18 (Beschluss)

... im AZR gespeichert werden können. Ein solches Abschiebungsverbot gilt allerdings immer nur für einen bestimmten Staat. Besteht ein Aufenthaltsrecht in einem weiteren Staat, kann der ausreisepflichtige Betroffene dorthin abgeschoben werden. Dies kann insbesondere bei Ausländern mit mehreren Staatsangehörigkeiten relevant werden. Damit in solchen Fällen der Eintrag im AZR nicht zu Missverständnissen führt, sollte auch der Staat, auf den sich das Abschiebungsverbot bezieht, in den Speichersachverhalt aufgenommen werden.



Drucksache 202/18

... es in eine Gesellschaft eingegliedert worden, so sind die Angaben zu der haftenden Gesellschaft um die Angabe des Rechtsvorgängers und der Eintragung der Umwandlung oder Eingliederung im Handelsregister zu ergänzen.



Drucksache 163/18 (Beschluss)

... 2. Der Bundesrat begrüßt es, dass die Kommission bei der Etablierung digitaler Verfahren im Gesellschaftsrecht unter Achtung bestehender gesellschaftsrechtlicher Traditionen den Mitgliedstaaten die konkrete Ausgestaltung der im Richtlinienvorschlag vorgesehenen Verfahren zur Online-Eintragung, zur Online-Einreichung und zur Offenlegung der Informationen im Register überlassen will. Er hält für die konsequente Umsetzung dieses Ansatzes aber in wichtigen Punkten noch Klarstellungen und Nachbesserungen für erforderlich.



Drucksache 75/18

... Für die Zwecke von Buchstabe b legen die Mitgliedstaaten Vorschriften für die zügige Eintragung und Registrierung von Hypotheken, Belastungen, Pfandrechten oder Garantien auf Vermögenswerte des Deckungspools fest.



Drucksache 387/18

... Für den Emissionshandel im Flugverkehr hat sich der Anwendungsbereich durch die Beschränkung auf Intra-EU-Flüge bereits in der laufenden Handelsperiode auf insgesamt 75 Fluggesellschaften reduziert. Diese Anzahl bleibt auch in der kommenden Handelsperiode gleich. Die Emissionsberichterstattungspflicht für die Seeschifffahrt nach der MRV-Seeverkehrsverordnung besteht erst seit 2018. Diese Berichterstattungspflicht ist durch den Gesetzentwurf nicht berührt und wird daher nicht weiter betrachtet.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 387/18




A. Problem und Ziel

B. Lösung

C. Alternativen

D. Haushaltsausgaben ohne Erfüllungsaufwand

E. Erfüllungsaufwand

E.1 Erfüllungsaufwand für Bürgerinnen und Bürger

E.2 Erfüllungsaufwand für die Wirtschaft

E.3 Erfüllungsaufwand der Verwaltung

F. Weitere Kosten

Gesetzentwurf

Entwurf

Artikel 1
Änderung des Treibhausgas-Emissionshandelsgesetzes

§ 11
Zuteilung von kostenlosen Berechtigungen an LuFtFahrzeugbetreiber

§ 16
Anerkennung von Emissionsberechtigungen Emissionsberechtigungen, die von Drittländern ausgegeben werden, mit denen Abkommen über die gegenseitige Anerkennung von Berechtigungen gemäß Artikel 25 Absatz 1 der Richtlinie 2003/87/EG /EG geschlossen wurden, stehen nach Maßgabe der Vorgaben einer nach Artikel 19 Absatz 3 und 4 der Richtlinie 2003/87/EG /EG erlassenen Verordnung der Kommission Berechtigungen gleich.

Abschnitt 4
Globaler marktbasierter Mechanismus für den internationalen Luftverkehr

§ 18
Überwachung, Berichterstattung und Prüfung

§ 27
Kleinemittenten, Verordnungsermächtigung

§ 33
Übergangsregelung zur Gebührenerhebung

§ 34
Übergangsregelung für Anlagenbetreiber

§ 35
Übergangsregelung für Luftfahrzeugbetreiber

Artikel 2
Änderung des Kreditwesengesetzes

Artikel 3
Änderung des Wertpapierhandelsgesetzes

Artikel 4
Inkrafttreten

Begründung

A. Allgemeiner Teil

I. Zielsetzung und Notwendigkeit der Regelungen

II. Wesentlicher Inhalt des Entwurfs

III. Alternativen

IV. Gesetzgebungskompetenz

V. Vereinbarkeit mit dem Recht der Europäischen Union und völkerrechtlichen Verträgen

VI. Vereinbarkeit mit nationalem Verfassungsrecht

VII. Gesetzesfolgen

1. Rechts- und Verwaltungsvereinfachung

2. Nachhaltigkeitsaspekte

3. Haushaltsausgaben ohne Erfüllungsaufwand

4. Erfüllungsaufwand

a Erfüllungsaufwand für Bürgerinnen und Bürger

b Erfüllungsaufwand für die Wirtschaft

aa Vorhandene Messwerte zum TEHG 2011

cc Abschätzung des Erfüllungsaufwandes durch die Änderung des TEHG

Vorgabe Nr. 1: Emissionsberichterstattung

1 Aufwand

2 Fallzahl

3 Veränderung des Erfüllungsaufwands

Vorgabe Nr. 2: Erstellung und Anpassung des Überwachungsplans

i Erstellung des Überwachungsplans

1 Aufwand

2 Fallzahl

ii Änderung Anpassung des Überwachungsplans im Verlauf der Handelsperiode

1 Aufwand

2 Fallzahl

iii Veränderung des Erfüllungsaufwands für den Überwachungsplan

Vorgabe Nr. 3: Kostenlose Zuteilung von Emissionszertifikaten

1 Aufwand

2 Fallzahl

3 Veränderung des Erfüllungsaufwands für die kostenlose Zuteilung

Vorgabe Nr. 4: Mitteilung zum Betrieb

1 Aufwand

2 Fallzahl

3 Veränderung des Erfüllungsaufwands für die Mitteilung zum Betrieb

dd Ergebnis

c Erfüllungsaufwand der Verwaltung

aa Einbezogene Geschäftsprozesse

bb Nicht einbezogene Geschäftsprozesse

cc Veränderung des Erfüllungsaufwands bei den einbezogenen Geschäftsprozessen

dd Ergebnis: Erfüllungsaufwand der Verwaltung

5. Weitere Gesetzesfolgen

6. Weitere Kosten

7. Befristung; Evaluierung

B. Besonderer Teil

Zu Artikel 1

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu Nummer 3

Zu Nummer 4

Zu Nummer 5

Zu Nummer 6

Zu Nummer 7

Zu Nummer 8

Zu Nummer 9

Zu Nummer 10

Zu Nummer 11

Zu Nummer 12

Zu Nummer 13

Zu Nummer 14

Zu Nummer 16

Zu Nummer 18

Zu Nummer 19

Zu Nummer 20

Zu Nummer 21

Zu Nummer 22

Zu Nummer 23

Zu Nummer 25

Zu Nummer 26

Zu Nummer 28

Zu § 33

Zu § 34

Zu § 35

Zu Nummer 29

Zu Nummer 30

Zu Nummer 31

Zu Artikel 2

Zu Artikel 3

Zu Artikel 4

Anlage
Stellungnahme des Nationalen Normenkontrollrates gem. § 6 Abs. 1 NKRG: NKR-Nr. 4522, BMU: Entwurf eines Gesetzes zur Anpassung der Rechtsgrundlagen für die Fortentwicklung des Europäischen Emissionshandels

I. Zusammenfassung

II. Im Einzelnen

II.1 Erfüllungsaufwand

II.2 Weitere Kosten

III. Ergebnis


 
 
 


Drucksache 464/18 (Beschluss)

... 1. Das deutsche Handwerk steht über nationale Grenzen hinweg für höchste Qualität. Sie geht insbesondere auf die hervorragende Ausbildung unserer Handwerkerinnen und Handwerker zurück. Hierbei spielt der Meisterbrief eine herausragende Rolle. Mit diesem Qualitäts- und Qualifizierungsausweis wird ein entsprechender unternehmerischer Standard im Interesse der Konsumenten, des Handwerks und der Handwerker selbst gesetzt. Ein verpflichtender Meisterbrief - die Verpflichtung zur Eintragung in die



Drucksache 224/1/18

... 2. Der Bundesrat begrüßt insbesondere die Aktivitäten der Kommission, konkrete Maßnahmen anzustoßen, die den Eintrag von Einwegkunststoffartikeln und Fanggerät in die marine Umwelt reduzieren sollen. Der Richtlinienvorschlag umfasst Regelungsansätze, die einen Beitrag zur Verringerung des Aufkommens von Einwegkunststoffartikeln und zur verursachernahen Erfassung der nicht vermiedenen Einwegkunststoffartikel und von nicht mehr genutztem Fanggerät leisten können.



Drucksache 176/18

... 3. zwei Monate nach öffentlicher Bekanntmachung der Musterfeststellungsklage mindestens 50 Verbraucher ihre Ansprüche oder Rechtsverhältnisse zur Eintragung in das Klageregister wirksam angemeldet haben.



Drucksache 563/18

... . Hinsichtlich der Vereinbarkeit des Ausgleichs über die Strommärkte mit der Sicherheit und Zuverlässigkeit des Elektrizitätsversorgungssystems, insbesondere bei drohenden Engpässen, gelten die allgemeinen Verantwortlichkeiten nach §§ 11 ff.; der verantwortliche Netzbetreiber kann und muss die notwendigen Maßnahmen ergreifen, um die Gefährdung zu unterbinden. Insbesondere kann und muss er nach § 13a Absatz 1 (i.V.m. § 14 Absatz 1 und 1c) unterbinden, dass eine Erzeugungsanlage ihre Erzeugung engpassverstärkend erhöht. Insoweit ergeben sich keine Unterschiede zu Intraday-Handelsaktivitäten von anderen Marktteilnehmern.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 563/18




A. Problem und Ziel

B. Lösung

C. Alternativen

D. Haushaltsausgaben ohne Erfüllungsaufwand

E. Erfüllungsaufwand

E.1 Erfüllungsaufwand für Bürgerinnen und Bürger

E.2 Erfüllungsaufwand für die Wirtschaft

E.3 Erfüllungsaufwand der Verwaltung

F. Weitere Kosten

Gesetzentwurf

Entwurf

Artikel 1
Änderung des Erneuerbare\-Energien\-Gesetzes

§ 61b
Verringerung der EEG-Umlage bei Anlagen

§ 61c
Verringerung der EEG-Umlage bei hocheffizienten KWK-Anlagen

§ 61d
Verringerung der EEG-Umlage bei hocheffizienten neueren KWK-Anlagen

§ 62a
Messung und Schätzung

§ 88d
Verordnungsermächtigung zu Innovationsausschreibungen

Artikel 2
Änderung des Kraft-Wärme-Kopplungsgesetzes

§ 26c
Messung und Schätzung

Artikel 3
Änderung des Energiewirtschaftsgesetzes

Artikel 4
Änderung des Umwelt-Rechtsbehelfsgesetzes

Artikel 5
Änderung des Messstellenbetriebsgesetzes

Artikel 6
Änderung der Stromnetzentgeltverordnung

Artikel 7
Änderung der Stromnetzzugangsverordnung

§ 11a
Bilanzkreis für den energetischen und bilanziellen Ausgleich von Systemsicherheitsmaßnahmen

Artikel 8
Änderung der Niederspannungsanschlussverordnung

Artikel 9
Änderung der Niederdruckanschlussverordnung

Artikel 10
Änderung der Netzreserveverordnung

Artikel 11
Änderung der SINTEG-Verordnung

Artikel 12
Änderung der Erneuerbare-Energien-Ausführungsverordnung

Artikel 13
Änderung der Erneuerbare-Energien-Verordnung

Artikel 14
Änderung der Grenzüberschreitende-Erneuerbare-EnergienVerordnung

Artikel 15
Änderung der Verordnung zu den gemeinsamen Ausschreibungen

§ 4
Ausschreibungsvolumen und Gebotstermine

Artikel 16
Änderung der KWK-Ausschreibungsverordnung

Artikel 17
Änderung des Windenergie\-auf\-See\-Gesetzes

Artikel 18
Änderung des Seeanlagengesetzes

Artikel 19
Änderung der Verordnung über die Flugsicherungsausrüstung der Luftfahrzeuge

Artikel 20
Änderung des Netzentgeltmodernisierungsgesetzes

Artikel 21
Inkrafttreten

Begründung

A. Allgemeiner Teil

I. Zielsetzung und Notwendigkeit der Regelungen

II. Wesentlicher Inhalt des Entwurfs

III. Alternativen

IV. Gesetzgebungskompetenz

V. Vereinbarkeit mit dem Recht der Europäischen Union und völkerrechtlichen Verträgen

VI. Gesetzesfolgen

1. Rechts- und Verwaltungsvereinfachung

2. Nachhaltigkeitsaspekte

3. Haushaltsausgaben ohne Erfüllungsaufwand

4. Erfüllungsaufwand

Tabelle

Tabelle

5. Weitere Kosten

6. Weitere Gesetzesfolgen

VII. Befristung; Evaluierung

B. Besonderer Teil

Zu Artikel 1

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu Nummer 3

Zu Nummer 4

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Buchstabe c

Zu Nummer 5

Zu Nummer 6

Zu Nummer 7

Zu Nummer 8

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Buchstabe c

Zu Buchstabe d

Zu Buchstabe e

Zu Buchstabe f

Zu Buchstabe g

Zu Nummer 9

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Nummer 10

Zu Nummer 11

Zu Nummer 12

Zu Nummer 13

Zu Nummer 14

Zu Nummer 14

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Buchstabe c

Zu Buchstabe d

Zu Nummer 15

Zu Nummer 16

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Buchstabe c

Zu Buchstabe d

Zu Nummer 17

Zu Nummer 18

Zu Nummer 19

Zu Nummer 20

Zu Nummer 21

Zu Nummer 22

Zu Nummer 23

Zu Nummer 24

Zu Nummer 25

Zu § 61b

Zu § 61c

Zu § 61d

Zu Nummer 26

Zu Nummer 27

Zu Nummer 28

Zu Nummer 29

Zu Nummer 30

Zu Nummer 31

Zu Nummer 32

Zu Nummer 33

Zu Nummer 34

Zu Nummer 35

Zu Nummer 36

Zu Nummer 37

Zu Nummer 38

Zu Nummer 39

Zu Nummer 40

Zu Nummer 41

Zu Nummer 42

Zu Nummer 43

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Nummer 44

Zu Nummer 45

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Doppelbuchstabe aa

Zu Doppelbuchstabe bb

Zu Doppelbuchstabe cc

Zu Nummer 46

Zu Nummer 47

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Nummer 48

Zu Nummer 49

Zu Nummer 50

Zu Nummer 51

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Buchstabe c

Zu Buchstabe d

Zu Nummer 52

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Doppelbuchstabe aa

Zu Dreifachbuchstabe bbb

Zu Dreifachbuchstabe ccc

Zu Dreifachbuchstabe ddd

Zu Dreifachbuchstabe eee

Zu Dreifachbuchstabe fff

Zu Doppelbuchstabe bb

Zu Doppelbuchstabe cc

Zu Buchstabe c

Zu Buchstabe d

Zu Nummer 53

Zu Buchstabe b

Zu Nummer 54

Zu Nummer 55

Zu Artikel 2

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Buchstabe c

Zu Buchstabe d

Zu Buchstabe e

Zu Buchstabe f

Zu Buchstabe g

Zu Nummer 3

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Nummer 4

Zu Nummer 5

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Nummer 6

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Nummer 7

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Buchstabe c

Zu Buchstabe d

Zu Nummer 8

Zu Nummer 9

Zu Nummer 10

Zu Nummer 11

Zu Buchstabe a

Zu Doppelbuchstabe aa

Zu Doppelbuchstabe bb

Zu Doppelbuchstabe cc

Zu Buchstabe b

Zu Nummer 12

Zu Nummer 13

Zu Nummer 14

Zu Nummer 15

Zu Nummer 16

Zu Nummer 17

Zu Nummer 18

Zu Nummer 19

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Doppelbuchstabe aa

Zu Doppelbuchstabe bb

Zu Buchstabe c

Zu Artikel 3

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Doppelbuchstabe aa

Zu Doppelbuchstabe bb

Zu Nummer 3

Zu Buchstabe a

Zu Doppelbuchstabe aa

Zu Doppelbuchstabe bb

Zu Buchstabe b

Zu Buchstabe c

Zu Buchstabe d

Zu Buchstabe e

Zu Buchstabe f

Zu Doppelbuchstabe aa

Zu Doppelbuchstabe bb

Zu Doppelbuchstabe cc

Zu Nummer 4

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Nummer 5

Zu Buchstabe a

Zu Doppelbuchstabe aa

Zu Doppelbuchstabe bb

Zu Buchstabe b

Zu Buchstabe c

Zu Buchstabe d

Zu Doppelbuchstabe aa

Zu Doppelbuchstabe bb

Zu Doppelbuchstabe cc

Zu Doppelbuchstabe dd

Zu Nummer 6

Zu Nummer 7

Zu Buchstabe a

Zu Doppelbuchstabe aa

Zu Doppelbuchstabe bb

Zu Doppelbuchstabe cc

Zu Doppelbuchstabe dd

Zu Doppelbuchstabe ee

Zu Doppelbuchstabe ff

Zu Doppelbuchstabe gg

Zu Doppelbuchstabe hh

Zu Doppelbuchstabe ii

Zu Buchstabe b

Zu Nummer 8

Zu Nummer 9

Zu Buchstabe a

Zu Doppelbuchstabe aa

Zu Doppelbuchstabe bb

Zu Buchstabe b

Zu Buchstabe c

Zu Nummer 10

Zu Nummer 11

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Buchstabe c

Zu Nummer 12

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Nummer 13

Zu Nummer 14

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Buchstabe c

Zu Buchstabe d

Zu Buchstabe e

Zu Nummer 15

Zu Nummer 16

Zu Nummer 17

Zu Nummer 18

Zu Nummer 19

Zu Nummer 20

Zu Buchstabe a

Zu Doppelbuchstabe aa

Zu Doppelbuchstabe bb

Zu Buchstabe b

Zu Artikel 4

Zu Artikel 5

Zu Artikel 6

Zu Artikel 7

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu Artikel 8

Zu Artikel 9

Zu Artikel 10

Zu Artikel 11

Zu Artikel 12

Zu Nummer 1

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Nummer 2

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Artikel 13

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Buchstabe c

Zu Artikel 14

Zu Artikel 14

Zu Artikel 15

Zu Artikel 16

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu Nummer 3

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Buchstabe c

Zu Nummer 4

Zu Nummer 5

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Doppelbuchstabe aa

Zu Doppelbuchstabe bb

Zu Dreifachbuchstabe aaa

Zu Dreifachbuchstabe bbb

Zu Dreifachbuchstabe ccc

Zu Doppelbuchstabe cc

Zu Nummer 6

Zu Nummer 7

Zu Nummer 8

Zu Nummer 9

Zu Nummer 9

Zu Buchstabe a

Zu Doppelbuchstabe aa

Zu Doppelbuchstabe bb

Zu Buchstabe b

Zu Artikel 17

Zu Nummer 1

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Buchstabe c

Zu Nummer 2

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Nummer 3

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Nummer 4

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Nummer 5

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Buchstabe c

Zu Buchstabe d

Zu Nummer 6

Zu Nummer 7

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Artikel 18

Zu Artikel 19

Zu Artikel 20

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu Absatz 3

Zu Absatz 4

Zu Absatz 5


 
 
 


Drucksache 163/1/18

... 2. Der Bundesrat begrüßt es, dass die Kommission bei der Etablierung digitaler Verfahren im Gesellschaftsrecht unter Achtung bestehender gesellschaftsrechtlicher Traditionen den Mitgliedstaaten die konkrete Ausgestaltung der im Richtlinienvorschlag vorgesehenen Verfahren zur Online-Eintragung, zur Online-Einreichung und zur Offenlegung der Informationen im Register überlassen will. Er hält für die konsequente Umsetzung dieses Ansatzes aber in wichtigen Punkten noch Klarstellungen und Nachbesserungen für erforderlich.



Drucksache 647/18 (Beschluss)

... Die Dokumentation des derzeit vorgeschriebenen Prüfumfangs ist im bisherigen Umfang auch weiterhin notwendig. Durch die Eintragungen auf der Prüfbescheinigung kann der Arbeitgeber nachvollziehen, ob an den von ihm veranlassten technischen oder organisatorischen Maßnahmen Nachbesserungsbedarf besteht. Nur dann ist es ihm möglich, die Sicherheit der Anlagen sowie Sicherheit und Gesundheitsschutz der Beschäftigten und anderer Personen im Gefahrenbereich der Anlagen zu gewährleisten. Seit der Inbetriebnahme können technische oder organisatorische Änderungen durchgeführt worden sein, die Auswirkungen auf die Sicherheit der Anlagen haben. Zudem kann sich seit der Inbetriebnahme der Anlage der Stand der Technik bei der Verwendung des jeweiligen Arbeitsmittels weiterentwickelt haben. Das kann zur Folge haben, dass die ursprünglich festgelegten technischen und bzw. oder organisatorischen Maßnahmen heute nicht mehr ausreichend, somit auch nicht mehr vollständig geeignet sind und einer Anpassung bzw. Änderung bedürfen. Das ist dem Arbeitgeber oft nicht bewusst. Kommt es dadurch zu einem Unfall, wird er dafür zur Verantwortung gezogen, denn Unwissenheit schützt bekanntlich nicht vor Strafe. Sowohl Arbeitgeber als auch Beschäftigte und die Allgemeinheit haben daher ein erhebliches Interesse daran, dass Sicherheitsmängel, die bei Prüfungen aufgedeckt werden, in vollem Umfang dokumentiert und damit nachvollziehbar werden, denn nur dann können sie abgestellt werden.



Drucksache 176/18 (Beschluss)

... Der Bundesrat bittet die Bundesregierung, im Rahmen der unter der allgemeinen Begründung Abschnitt VII des Gesetzentwurfs angekündigten Evaluierung in geeigneter Weise auch zu untersuchen, ob oder inwieweit die in § 608 ZPO-E vorgesehenen Anmeldungen von Ansprüchen oder Rechtsverhältnissen zum Klageregister in rechtsmissbräuchlicher Weise erfolgt sind, um unter Ausnutzung der von § 608 Absatz 2 Satz 2 ZPO-E vorgesehenen prüfungslosen Eintragung der Anmeldung in das Klageregister und der Kostenfreiheit der Anmeldung das Quorum gemäß § 606 Absatz 3 Nummer 3 ZPO-E zu erreichen, obwohl eine materielle Berechtigung der Anmelder nicht bestand. Für den Fall, dass eine solche Praxis in nennenswerter Größenordnung feststellbar sein sollte, wird weiterhin gebeten, die Einführung geeigneter Maßnahmen zur Verhinderung missbräuchlicher Anmeldungen wie beispielsweise die Einführung einer angemessenen Gebühr für die Anmeldung zu prüfen.



Drucksache 432/1/18

... Durch die Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts vom 10. Oktober 2017 - 1 BvR 2019/16 wurde dem Gesetzgeber aufgegeben, entweder auf einen per-sonenstandsrechtlichen Geschlechtseintrag generell zu verzichten oder eine einheitliche positive Bezeichnung eines Geschlechts zu wählen, das nicht männlich oder weiblich ist.



Drucksache 191/1/18

... 13. Der Bundesrat weist darauf hin, dass in Anhang II der deutschen Fassung des Verordnungsvorschlages der Eintrag "Calcium ammonium nitrate" (englisch) fälschlicherweise mit "Kalkammonsalpeter" übersetzt wurde. Kalkammonsalpe-ter fällt aufgrund seines Gehaltes von circa 75 Prozent Ammoniumnitrat nunmehr unter Anhang I. Der Bundesrat bittet die Bundesregierung, auf eine entsprechende Korrektur der deutschen Fassung hinzuwirken.



Drucksache 176/1/18

... Für die Zulässigkeit einer Musterfeststellungsklage müssen mindestens 50 Verbraucherinnen und Verbraucher * innerhalb von zwei Monaten nach der öffentlichen Bekanntmachung ihre Ansprüche oder Rechtsverhältnisse zur Eintragung in das Klageregister wirksam angemeldet haben. Selbst wenn weitaus mehr Verbraucher von dem der Musterfeststellungsklage zugrundeliegenden Lebenssachverhalt betroffen sind, ist die rechtzeitige Kenntniserlangung der Verbraucher über die Möglichkeit zur Anmeldung in das Klageregister essenziell wichtig. Um diese Kenntniserlangung bei einer Vielzahl von betroffenen Verbrauchern zu erreichen, sind eine großflächige Öffentlichkeitsarbeit durch die klagende Einrichtung und entsprechende Berichterstattungen in der Presse und den Medien notwendig. Beides benötigt entsprechend Zeit.



Drucksache 429/1/18

... b) In Absatz 1 Satz 1 sind die Wörter "Varianten der Geschlechtsentwicklung" durch die Wörter "Variationen der Geschlechtsidentität sowie Personen, die sich einem anderen als dem eingetragenen oder keinem Geschlecht zugehörig fühlen," zu ersetzen und nach den Wörtern "Personenstandseintrag durch" sind die Wörter "weiblich, männlich oder" einzufügen.



Drucksache 224/18

... -Rahmenrichtlinie, insofern als dank der Identifizierung der Ursachen und Eintragspfade von Kunststoffabfällen im Meer Regelungen für bestimmte Verschmutzungsquellen getroffen werden können.



>> Weitere Fundstellen >>

Suchbeispiele:


Informationssystem - umwelt-online
Internet

Das Informationssystem umfaßt alle bei umwelt-online implementierten Dateien zu den Umweltmedien/Bereichen: Abfall, Allgemeines, Anlagentechnik, Bau, Biotechnologie, Energienutzung, Gefahrgut, Immissionsschutz, Lebensmittel & Bedarfsgegenstände, Natur-, Pflanzen-, Tierschutz, Boden/Altlasten, Störfallprävention&Katastrophenschutz, Chemikalien, Umweltmanagement sowie Arbeitsschutz einschließlich des zugehörigen EU-Regelwerkes. Das Informationssystem wird kontinierlich entsprechend den Veröffentlichungen des Gesetzgebers aktualisiert.

Mit dem Lizenzerwerb wird die Nutzungsberechtigung des umwelt-online Informationssystems und die Nutzung des individuellen umwelt-online Rechtskatasters zum Nachweis der Rechtskonformität des Umweltmanagementsystems gemäß der DIN ISO 14001 bzw. der Ökoauditverordnung (EG)1221/2009, des Arbeitsschutzmanagementsystems gemäß OHSAS 18001 sowie des Energiemanagementsystems gemäß DIN ISO 50001 erworben.