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0244/05
0089/05
0089/1/05
0397/1/05
0287/05B
0299/05B
0231/05
0289/05
0811/05B
0108/1/05
0704/2/05
0788/05
0363/05
0815/05B
0160/1/05
0915/05
0299/1/05
0225/05
0552/1/05
0211/05B
0753/05
0285/1/05
0794/05B
0085/1/05
0042/05
0225/1/05
0361/05B
0817/05
0944/05
0108/05
0192/05
0631/05
0092/05
0924/05
0815/05
0336/05
0304/05
0692/05
0853/05
0361/4/05
0842/05
0942/3/05
0564/05
0703/1/05
0211/05
0003/1/05
0174/05B
0939/05
0233/05
0942/05B
0162/05
0561/05
0219/05
0760/05
0330/05
0703/05
0616/2/05
0285/05B
0338/05
0942/05
0174/05
0348/05
0704/3/05
0794/1/05
0160/05B
0003/05B
0287/1/05
0126/05
0508/05
0361/05
0607/05
0794/05
0238/04B
0621/04
0666/04B
0662/04
0267/04
0799/04
0683/3/04
0666/2/04
0622/04
0879/04
0985/04
0438/04
0676/2/04
0676/04B
0012/04
0408/04
0800/04B
0184/04
0951/04
0945/04
0910/04
0238/04
0882/04
0878/04
0894/04
0438/04B
0429/04
0128/04B
0664/04
0025/04B
0105/04
0438/1/04
0808/04
0985/1/04
0682/04
0945/04B
0709/04
0800/1/04
0283/04
0613/04
0945/1/04
0441/04
0850/04
0889/04
0915/04
0184/04B
0774/03
0774/03B
0325/03B
0312/03B
Drucksache 143/16 (Beschluss)

... 9. Der Bundesrat hält jedoch insbesondere aus Gründen des vorsorgenden Bodenschutzes die vorgeschlagenen Grenzwerte für Kontaminanten in Düngeprodukten für zum Teil nicht ausreichend, um damit den Eintrag besonders umweltrelevanter Schadstoffe in das System Boden-Wasser-Pflanze wirkungsvoller zu begrenzen. Auch um zu vermeiden, dass die schadstoffseitigen Anforderungen der deutschen



Drucksache 408/16

... (7) Ein Beschluss der Hauptversammlung über eine Kapitalerhöhung im Sinne des Absatzes 5 ist unverzüglich zur Eintragung in das Handelsregister anzumelden. Er ist, sofern er nicht offensichtlich nichtig ist, unverzüglich in das Handelsregister einzutragen. Klagen oder Anträge auf Erlass von Entscheidungen im einstweiligen Anordnungsverfahren stehen seiner Eintragung nicht entgegen. § 246a Absatz 4 des Aktiengesetzes gilt entsprechend."



Drucksache 619/16 (Beschluss)

... Derzeit ist eine hohe Intransparenz in Bezug auf die Netzsteuerung zu konstatieren. Dies betrifft insbesondere die konkrete Netzauslastung sowie die aus Gründen der Netzstabilität erforderliche konventionelle Mindestleistung (mustrun).

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 619/16 (Beschluss)




1. Zu Artikel 1 Nummer 3 Buchstabe e und Nummer 34 § 2 Nummer 9a und § 33b Absatz 1 Nummer 2 Buchstabe b KWKG

2. Zu Artikel 1 Nummer 3 Buchstabe f § 2 Nummer 14 KWKG

3. Zu Artikel 1 Nummer 7 § 5 Absatz 1 Nummer 1 Buchstabe a

4. Zu Artikel 1 Nummer 7 § 5 Absatz 1 Nummer 2 Buchstabe a KWKG

5. Zu Artikel 1 Nummer 10 und 34 § 8a Absatz 2 Satz 1 Nummer 2, § 33a Absatz 1 Nummer 1 Buch stabe h - neu -, Absatz 2 Nummer 3 KWKG

6. Zu Artikel 1 Nummer 10 § 8a Absatz 4 KWKG

7. Zu Artikel 1 Nummer 10 § 8c Satz 1 Nummer 1 bis 5 KWKG

8. Zu Artikel 1 Nummer 10 § 8c Satz 2 KWKG

9. Zu Artikel 1 Nummer 15 § 13 Absatz 1 Nummer 4 KWKG

10. Zu Artikel 1 Nummer 21 Buchstabe a § 18 Absatz 1 Nummer 2 KWKG , Buchstabe b § 18 Absatz 2, 3 und 4 KWKG

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Buchstabe c

11. Zu Artikel 1 Nummer 23 Buchstabe a Doppelbuchstabe bb § 20 Absatz 1 Satz 2 Nummer 2 KWKG , Nummer 26 Buchstabe a § 24 Absatz 1 Satz 2 Nummer 2 KWKG , Nummer 35 § 34 Absatz 7 - neu - KWKG

Zu Buchstabe n

Zu Buchstabe c

12. Zu Artikel 1 Nummer 27 § 27a und § 27d - neu - KWKG

§ 27a
Begrenzte KWKG-Umlage bei Bestandsanlagen und älteren Bestandsanlagen

§ 27d
Begrenzte KWKG-Umlage bei Anlagen der Eigenversorgung

13. Zu Artikel 1 Nummer 34 § 33a Absatz 1, Absatz 2, Absatz 3, Absatz 4, § 33b Absatz 1, Absatz 2, § 33c Absatz 1 KWKG

Zu Buchstabe n

14. Zu Artikel 1 Nummer 34 § 33a Absatz 1 Nummer 1 Buchstabe c KWKG

15. Zu Artikel 1 Nummer 34 § 33c - neu KWKG

§ 33c
Verordnungsermächtigung zur Förderung von Mieterstrommodellen

16. Zu Artikel 1 Nummer 35 Buchstabe a - neu - § 34 Absatz 2 Satz 1 KWKG

17. Zu Artikel 1 Nummer 36 Buchstabe b § 35 Absatz 14 Satz 1 KWKG

18. Zu Artikel 1 Nummer 36 § 35 Absatz 14 Satz 1 Nummer 1 KWKG

19. Zu Artikel 2 Nummer 2 Buchstabe a0 - neu - § 3 Nummer 19 EEG 2017

20. Zu Artikel 2 Nummer 30 § 61a Nummer 1 EEG 2017

21. Zu Artikel 2 Nummer 30 § 61b Nummer 1 und Nummer 1a - neu - EEG 2017

22. Zu Artikel 2 Nummer 30 § 61c Absatz 2, § 61d Absatz 2, 3 und 4, § 61e EEG 2017

23. Zu Artikel 2 Nummer 31 § 61j Absatz 1 Nummer 3 - neu - EEG 2017

24. Zu Artikel 2 Nummer 31 Buchstabe b1 - neu - § 61j Absatz 3 EEG 2017

25. Zu Artikel 2 Nummer 32 Buchstabe a § 64 Absatz 4a EEG 2017

26. Zu Artikel 2 Nummer 39 § 74a Absatz 1 Satz 3 EEG 2017

27. Zu Artikel 3 Nummer 2 § 13 Absatz 3 Satz 1, Absatz 6a Satz 1 Nummer 2 EnWG

28. Zu Artikel 3 Nummer 11 § 119 Absatz 1 Satz 1 EnWG

29. Zum Gesetzentwurf allgemein

Zu Buchstabe n

Zu Buchstabe g


 
 
 


Drucksache 505/16 (Beschluss)

... Darüber hinaus soll künftig auch ein isolierter Widerspruch gegen die Vertretungsbefugnis des Ehegatten oder Lebenspartners im Zentralen Vorsorgeregister eintragungsfähig sein.



Drucksache 502/16

... Ausgehend von Empfehlungen des Wissenschaftlichen Ausschusses für Tiergesundheit und Tierschutz wurden in den letzten Jahren mit finanzieller Beteiligung durch die Europäische Kommission ( KOM) Überwachungsprogramme der Mitgliedstaaten im Hinblick auf das Vorkommen u.a. des Virus der Afrikanischen Schweinepest bei Wildschweinen durchgeführt, um quasi als Frühwarnsystem Informationen zum Eintrag des Erregers in die Wildschweinepopulation zu erlangen. Vor dem Hintergrund der Gefahr eines möglicherweise zunächst unbemerkten Eintrages des Erregers in der Wildschweinepopulation ist es angezeigt, quasi als Früherkennung verendet aufgefundene oder erlegte Wildschweine, die klinisch oder pathologischanatomisch auffällig waren, zu beproben. Neben dem Monitoring auf Afrikanische Schweinepest sollte vor dem Hintergrund der in den 2000er Jahre in weiten Teilen Deutschlands verbreiteten und 2009 getilgten Klassischen Schweinepest bei Wildschweinen auch ein Monitoring auf diese Tierseuche durchgeführt und insoweit die in den Ländern bisher schon durchgeführten Maßnahmen auf eine einheitliche Rechtsgrundlage gestellt werden.



Drucksache 236/1/16

... Die Potenziale des elektronischen Rechtsverkehrs können nur dann vollständig genutzt werden, wenn neben dem unveränderbaren elektronischen Dokument zugleich ein Datensatz mit den für eine automatisierte Verarbeitung erforderlichen Angaben beigefügt wird. Hierdurch können im Vorgangsverwaltungssystem der Strafverfolgungsbehörden und Gerichte die notwendigen Eintragungen automatisch erzeugt werden; vermeidbarer Aufwand zur manuellen Erfassung und daraus resultierende Fehlerquellen fallen weg. Mit Hilfe der Angaben in strukturierter maschinenlesbarer Form kann das elektronische Dokument automatisiert im System der elektronischen Akte erfasst und in dem zutreffenden Aktenbereich abgespeichert werden. Die Kategorisierung der elektronischen Akte und die entsprechende Einordnung der elektronischen Dokumente in die Aktenstruktur bieten gegenüber der Papierakte den Vorteil der besseren Übersichtlichkeit und schnelleren Recherche; Nachteile der elektronischen Aktenführung (z.B. Aufwand durch Scannen) werden dadurch kompensiert. Der für professionelle Verfahrensbeteiligte durch die Erstellung des strukturierten Datensatzes entstehende Mehraufwand ist überschaubar und kann durch spezielle Software reduziert werden.



Drucksache 604/16

... Absatz 7 stellt klar, dass die Daten spätestens zu löschen sind, wenn die zugrunde liegende Fahrerlaubnis erloschen ist und kein Ruhen der Erlaubnis für eine weitere Fahrerlaubnis angeordnet wurde. Hintergrund dieser Regelung ist die Tatsache, dass viele Binnenschiffer - in legaler Weise - über eine in- und ausländische Fahrerlaubnis verfügen. Bezüglich der ausländischen Fahrerlaubnis kann die deutsche Behörde nach § 24 Absatz 6 Binnenschifferpatentverordnung zusätzlich zur Entziehung der inländischen Fahrerlaubnis nur das Ruhen der Erlaubnis anordnen und in die Datei eintragen. Damit bei Kontrollen der Wasserschutzpolizei nach Entzug der deutschen Fahrerlaubnis die Information über das Ruhen der ausländischen Fahrerlaubnis erhalten bleibt, müssen vor einer Datenlöschung beide Tatbestandsmerkmale kumulativ erfüllt sein. Absatz 8 enthält die oben erwähnte Übergangsvorschrift für die noch in Nutzung befindlichen regionalen Register.



Drucksache 280/16

... "In dem Register sind ferner der vom Europäischen Patentamt mitgeteilte Tag der Eintragung der einheitlichen Wirkung des europäischen Patents sowie der mitgeteilte Tag des Eintritts der Wirkung des europäischen Patents mit einheitlicher Wirkung nach Maßgabe des Artikels 4 Absatz 1 der Verordnung (EU) Nr.



Drucksache 655/16 (Beschluss)

... - die gesetzliche Aufgabe der Unterhaltung der Gewässer (§ 39 WHG) ganz unabhängig vom Eigentum durchgeführt wird und durchgeführt werden kann und - sich die Flächensicherung für Zwecke des Hochwasserschutzes in der Praxis auch durch andere Instrumente und vor allem zielgerichteter erreichen lassen, z.B. durch Eintragung von Grunddienstbarkeiten, Pachtverträge, sonstige spezifische Vereinbarungen, Flurneuordnungen usw.



Drucksache 236/16 (Beschluss)

... Die Potenziale des elektronischen Rechtsverkehrs können nur dann vollständig genutzt werden, wenn neben dem unveränderbaren elektronischen Dokument zugleich ein Datensatz mit den für eine automatisierte Verarbeitung erforderlichen Angaben beigefügt wird. Hierdurch können im Vorgangsverwaltungssystem der Strafverfolgungsbehörden und Gerichte die notwendigen Eintragungen automatisch erzeugt werden; vermeidbarer Aufwand zur manuellen Erfassung und daraus resultierende Fehlerquellen fallen weg. Mit Hilfe der Angaben in strukturierter maschinenlesbarer Form kann das elektronische Dokument automatisiert im System der elektronischen Akte erfasst und in dem zutreffenden Aktenbereich abgespeichert werden. Die Kategorisierung der elektronischen Akte und die entsprechende Einordnung der elektronischen Dokumente in die Aktenstruktur bieten gegenüber der Papierakte den Vorteil der besseren Übersichtlichkeit und schnelleren Recherche; Nachteile der elektronischen Aktenführung (z.B. Aufwand durch Scannen) werden dadurch kompensiert. Der für professionelle Verfahrensbeteiligte durch die Erstellung des strukturierten Datensatzes entstehende Mehraufwand ist überschaubar und kann durch spezielle Software reduziert werden.



Drucksache 559/1/16

... und der Pflicht zur Kennzeichnung nach Artikel 67 in Verbindung mit Anhang XVII Eintrag 6 Spalte 2 Ziffer 3 sowie Anlage 7 dieses Anhangs der Verordnung (EG) Nr.



Drucksache 395/16

... geregelten Fällen nachgewiesen ist. Solche Bestimmungen sind auch für den Fall verbundener Unternehmen erforderlich und werden mit Absatz 2 des neuen § 8a durch Maßgaben zu § 8 ergänzt. Hier kommt der Nachweis einer bestehenden Versicherungspflicht des Betriebsinhabers, also des Antragstellers auf Direktzahlungen, in der landwirtschaftlichen Alterskasse in Betracht. Auch bei verbundenen Unternehmen ist in diesem Fall die landwirtschaftliche Tätigkeit regelmäßig von wesentlicher Bedeutung für die Alterssicherung und damit ein geeigneter Nachweis, dass die Landwirtschaft eine Haupttätigkeit oder ein Geschäftszweck nicht nur für den Antragsteller auf Direktzahlungen sondern auch für den Verbund ist (Nummer 1). Soweit nach § 8 die Ausübung einer landwirtschaftlichen Tätigkeit als eine Haupttätigkeit oder ein Geschäftszweck durch ein kontrollierendes Unternehmen durch Registereintrag als Zweck oder Gegenstand des Unternehmens oder durch Benennung in der dem Unternehmen zugrunde liegenden Urkunde als eine Haupttätigkeit oder ein Geschäftszweck in Betracht kommen, wird für den Fall verbundener Unternehmen bestimmt, dass sowohl für den Antragsteller als auch, wenn es ein solches gibt, für das diesen kontrollierende verbundene Unternehmen diese Voraussetzungen vorliegen müssen (Nummer 2). Für das mit dem Antragsteller verbundene kontrollierende Unternehmen soll dabei auch die Beteiligung an landwirtschaftlichen Unternehmen als Zweck oder Gegenstand des Unternehmens bzw. als eine Haupttätigkeit oder Geschäftszweck ausreichend sein.



Drucksache 296/1/16

... Ein Wegfall der Pflichtparameter ab der 3. Regulierungsperiode im Rahmen der ARegV-Novelle würde hingegen in der Ausgestaltung des Effizienzvergleiches zu einer völligen Intransparenz und Unvorhersehbarkeit für die Netzbetreiber führen.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 296/1/16




1. Zu Artikel 1 Nummer 4 Buchstabe d § 6 Absatz 3 Satz 4 ARegV Nummer 30 Anlage 2a zu § 6 Absatz 4 Nummer 3a - neu -, Nummer 4 ARegV

2. Zu Artikel 1 Nummer 8 Buchstabe a Doppelbuchstabe aa Dreifachbuch- stabe aaa § 11 Absatz 2 Satz 1 Nummer 9 ARegV

3. Zu Artikel 1 Nummer 8 Buchstabe a Doppelbuchstabe aa Dreifachbuch- stabe aaa § 11 Absatz 2 Satz 1 Nummer 9 ARegV - Hilfsempfehlung zu Ziffer 2

4. Zu Artikel 1 Nummer 8 Buchstabe a Doppelbuchstabe aa Dreifachbuchstabe ccc - neu - und Buchstabe c § 11 Absatz 2 Satz 1 Nummer 15a - neu -, Absatz 5 Satz 1 ARegV

5. Zu Artikel 1 Nummer 11 Buchstabe b § 13 Absatz 4 ARegV

6. Zu Artikel 1 Nummer 13 § 16 Absatz 1 ARegV

7. Zu Artikel 1 Nummer 16 § 23 Absatz 2b Satz 9 - neu - ARegV

8. Zu Artikel 1 Nummer 21 Buchstabe a § 26 Absatz 2 Satz 1 und Absatz 3 Satz 1 ARegV

9. Zu Artikel 1 Nummer 21 Buchstabe a § 26 Absatz 2 Satz 6 - neu - ARegV

10. Zu Artikel 1 Nummer 21 Buchstabe a § 26 Absatz 3 Satz 5 - neu - ARegV

11. Zu Artikel 1 Nummer 28 Buchstabe d § 34 Absatz 5 Satz 1 ARegV

12. Zu Artikel 1 Nummer 28 Buchstabe d § 34 Absatz 5 Satz 2, 3 - neu - und Absatz 7 Satz 7 ARegV

13. Zu Artikel 1 Nummer 30 Anlage 2a zu § 6 Absatz 4 Nummer 8 und 9 ARegV

14. Zu Artikel 2a - neu - § 4 Absatz 5a GasNEV , Artikel 2b - neu - § 4 Absatz 5a StromNEV

'Artikel 2a Änderung der Gasnetzentgeltverordnung

Artikel 2b
Änderung der Stromnetzentgeltverordnung

Zu Artikel 2a

Zu Artikel 2b


 
 
 


Drucksache 593/16 (Beschluss)

... "Werden die Grundqualifikation oder die Weiterbildung nicht nachgewiesen, so ist dies in der Fahrerbescheinigung mit einem Eintrag im Feld "Besondere Bemerkungen" zu kennzeichnen. Der Eintrag lautet:



Drucksache 253/16 (Beschluss)

... /EG und des Verzeichnisses des KBA zur Systematisierung von Kraftfahrzeugen und ihren Anhängern erfolgten Eintragungen in Feld "J" (Fahrzeugklasse) und Nummer "4" (Art des Aufbaus) der Zulassungsbescheinigung.



Drucksache 359/16

... 10. Art des Titels: Hier wird spezifiziert, welche Art von Aufenthaltstitel der Mitgliedstaat dem Drittstaatenangehörigen erteilt hat. Für Familienangehörige eines EU-Bürgers, der nicht sein Recht auf Freizügigkeit ausgeübt hat, ist "Familienangehöriger" anzugeben. Im Falle von Berechtigten nach Artikel 3 Absatz 2 der Richtlinie 2004/38/EG des Europäischen Parlaments und des Rates5 können die Mitgliedstaaten "Berechtigter nach Artikel 3 Absatz 2 der Richtlinie 2004/38/EG" eintragen.



Drucksache 782/16 (Beschluss)

... '7. In § 9 wird nach Absatz 2 folgender Absatz 2a eingefügt: "(2a) Der Hektarertrag für Weintrauben, Traubenmost oder Wein



Drucksache 119/1/16

... oder im Rahmen von Zusagen der betrieblichen Altersvorsorge im Sinne des BetrAVG durch die Definitivbesteuerung auf Fondsebene infolge des intransparenten Systems im Vergleich zum geltenden Recht einer deutlich höheren steuerlichen Belastung.



Drucksache 244/16

... "(4) Absatz 1 Nummer 1 Buchstabe f bis h gilt nicht für Spielzeug, das bereits gemäß Eintrag 51 in Anhang XVII der Verordnung (EG) Nr.



Drucksache 505/16

... Darüber hinaus soll künftig auch ein isolierter Widerspruch gegen die Vertretungsbefugnis des Ehegatten oder Lebenspartners im Zentralen Vorsorgeregister eintragungsfähig sein.



Drucksache 346/16

... § 7 Eintragung in ein Verzeichnis national wertvollen Kulturgutes



Drucksache 62/16

... -Verordnung zu stoffbezogenen Verboten und Beschränkungen aufgrund der Verordnungen (EU) Nr. 126/2013 vom 13. Februar 2013 (ABl. L 43 vom 14.2.2013, S. 24), Nr. 1272/2013 vom 6. Dezember 2013 (ABl. L 328 vom 7.12.2013, S. 69), Nr. 301/2014 vom 25. März 2014 (ABl. L 90 vom 26.3.2014, S. 1), Nr. 474/2014 vom 8. Mai 2014 (ABl. L 136 vom 9.5.2014, S. 19) und Verordnung (EU) Nr. 2015/628 vom 22.4.2015 (ABl. L 104 vom 23.4.2015, S. 2). Dabei wird u.a. der Tatbestand § 5 Nummer 25 aufgehoben (Artikel 1 Nummer 3 Buchstabe c), nachdem die dem Tatbestand zugrundeliegende Stoffbeschränkung des Anhangs XVII (siehe Eintrag Nummer 42 "Alkane") in den Anhang I der Verordnung (EG) Nr.



Drucksache 126/16

... "(6) Die Technischen Prüfstellen, amtlich anerkannten Überwachungsorganisationen und anerkannten Kraftfahrzeugwerkstätten, soweit diese Werkstätten Sicherheitsprüfungen durchführen, haben dem Kraftfahrt-Bundesamt nach näherer Bestimmung durch Rechtsverordnung auf Grund des § 47 Nummer 1a die nach § 33 Absatz 1 Satz 1 Nummer 1 zu speichernden oder zu einer Änderung oder Löschung einer Eintragung führenden Daten über Prüfungen und Untersuchungen einschließlich der durchführenden Stellen und Kennungen zur Feststellung der für die Durchführung der Prüfung oder Untersuchung Verantwortlichen zu übermitteln. Im Falle der anerkannten Kraftfahrzeugwerkstätten erfolgt die Übermittlung über Kopfstellen; im Falle der Technischen Prüfstellen und anerkannten Überwachungsorganisationen kann die Übermittlung über Kopfstellen erfolgen. Eine Speicherung der nach Satz 2 zur Übermittlung an das Kraftfahrt-Bundesamt erhaltenen Daten bei den Kopfstellen erfolgt ausschließlich zu diesem Zweck. Nach erfolgter Übermittlung haben die Kopfstellen die nach Satz 3 gespeicherten Daten unverzüglich, bei elektronischer Speicherung automatisiert, zu löschen."



Drucksache 194/16

... Eine verstärkte Nutzung digitaler Instrumente würde es den Unternehmen erleichtern, gesellschaftsrechtliche Anforderungen in ihren verschiedenen Lebenszyklusphasen zu erfüllen, und den damit verbundenen Aufwand verringern. Wie in der Binnenmarktstrategie dargelegt, wird die Kommission weitere Möglichkeiten in Betracht ziehen,27 die Nutzung digitaler Lösungen im gesamten Lebenszyklus von Unternehmen zu erleichtern, insbesondere was Online-Eintragungsverfahren und die elektronische Übermittlung von Dokumenten und Informationen28 an Unternehmensregister (auch im grenzübergreifenden Kontext) angeht, und dabei über die Maßnahmen hinausgehen, die in ihrem Richtlinienvorschlag zu Einpersonengesellschaften vorgesehen sind.



Drucksache 570/16

... 4) Die Transparenz der Interessenvertretung ist insbesondere wichtig, damit die Bürgerinnen und Bürger die Aktivitäten und den möglichen Einfluss von Interessenvertretern nachverfolgen können. Nach Auffassung der drei Organe wird diese Transparenz am besten durch einen Verhaltenskodex gewährleistet, an dessen Regeln und Grundsätze sich die Interessenvertreter durch die Eintragung in ein Transparenzregister binden.



Drucksache 396/16

... "Beclometason und seine Ester - ausgenommen Beclometasondipropionat zur intranasalen Anwendung bei Kurzzeitbehandlung der saisonalen allergischen Rhinitis in Packungsgrößen bis zu 5,5 mg Beclometasondipropionat, sofern auf Behältnissen und äußeren Umhüllungen angegeben ist, dass die Anwendung auf Erwachsene und Kinder ab dem vollendeten 12. Lebensjahr beschränkt ist -" wird wie folgt gefasst:

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 396/16




A. Problem und Ziel

B. Lösung

C. Alternativen

D. Haushaltsausgaben ohne Erfüllungsaufwand

E. Erfüllungsaufwand

E.1 Erfüllungsaufwand für Bürgerinnen und Bürger

E.2 Erfüllungsaufwand für die Wirtschaft

E.3 Erfüllungsaufwand für die Verwaltung

F. Weitere Kosten

Verordnung

Fünfzehnte Verordnung zur Änderung der Arzneimittelverschreibungsverordnung

Artikel 1

§ 7

Artikel 2

Begründung

A. Allgemeiner Teil

I. Zielsetzung und Notwendigkeit der Regelungen

II. Wesentlicher Inhalt des Entwurfs

III. Alternativen

IV. Verordnungsgebungskompetenz

V. Vereinbarkeit mit dem Recht der Europäischen Union EU und völkerrechtlichen Verträgen

VI. Auswirkungen der Verordnung

1. Rechts- und Verwaltungsvereinfachung

2. Nachhaltigkeitsaspekte

3. Haushaltsausgaben ohne Erfüllungsaufwand

4. Erfüllungsaufwand

Für pharmazeutische Unternehmer

Für Kliniken

Für Bürgerinnen und Bürger

Für die Verwaltung

5. Weitere Kosten

Pharmazeutische Unternehmer

Sonstige Beteiligte

6. Weitere Folgen

VII. Befristung; Evaluierung

B. Besonderer Teil

Zu Artikel 1

Zu Nummer 1

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Buchstabe c

Zu Buchstabe d

Zu Nummer 2

Zu Nummer 3

Zu Nummer 4

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Buchstabe d

Zu Buchstabe g

Zu Artikel 2


 
 
 


Drucksache 120/16 (Beschluss)

... a) So stehen drei im Arzneimittel-Bulletin des Paul-Ehrlich-Instituts beschriebene Fälle von Q-Fieber aus dem Jahr 2014 in einem so engen zeitlichen Zusammenhang mit der intramuskulären Applikation fetaler Frischzellen, dass eine Übertragung von Coxiella burnetii als identifiziertes Risiko der Frischzellentherapie zu bewerten ist.



Drucksache 405/1/16

... Der Bundesrat bittet die Bundesregierung, eine gebührenfreie Nachmeldung von Obstsorten oder deren Sortenbeschreibung bis zum 31. Dezember 2017 zu gewähren. Es ist nicht absehbar, dass bereits bis Ende 2016 eine Gesamtliste der Obstsorten einschließlich aller Sortenbeschreibungen vorliegen wird. Das Bundessortenamt sieht bereits ab 1. Januar 2017 Gebühren für die Eintragung der Sortenbeschreibungen für gemeldete Sorten in die Gesamtliste der Obstsorten vor.



Drucksache 405/16

... /EG des Rates hinsichtlich der Registrierung von Versorgern und der Eintragung von Sorten sowie des gemeinsamen Sortenverzeichnisses (ABl. L 298 vom 16.10.2014, S. 16) hat die EU-Kommission u.a. Regelungen für ein Sortenverzeichnis mit Sorten von Obstarten zur Fruchterzeugung getroffen. In dieses Verzeichnis sollen die Mitgliedstaaten die bei ihnen zum Inverkehrbringen mit amtlicher Beschreibung zugelassenen, nach dem nationalen Sortenschutzrecht oder nach dem gemeinschaftlichen Sortenschutzrecht geschützten, sowie die bereits vor dem 30. September 2012 mit amtlich anerkannter Beschreibung in den Verkehr gebrachten Sorten aufnehmen. Die Rechtsgrundlagen für das Inverkehrbringen von Vermehrungsmaterial von Obstarten zur Fruchterzeugung finden sich im



Drucksache 143/1/16

... 9. Der Bundesrat hält jedoch insbesondere aus Gründen des vorsorgenden Bodenschutzes die vorgeschlagenen Grenzwerte für Kontaminanten in Düngeprodukten für zum Teil nicht ausreichend, um damit den Eintrag besonders umweltrelevanter Schadstoffe in das System Boden-Wasser-Pflanze wirkungsvoller zu begrenzen. Auch um zu vermeiden, dass die schadstoffseitigen Anforderungen der deutschen



Drucksache 455/1/16

... 8. Der Bundesrat spricht sich für eine Ergänzung des Bundesjagdgesetzes um eine Regelung zur Büchsenmunition aus. Der Bundesrat vertritt die Auffassung, dass ein Verbot, bei der Jagd Büchsenmunition mit bleihaltigen Geschossen sowie bleihaltige Flintenlaufgeschosse zu verwenden, dringend erforderlich ist. Der Bleieintrag in die Umwelt und in das Wildbret durch bleihaltige Jagdmunition wird durch ein solches Verbot reduziert. Blei gehört zu den Umweltschadstoffen, für die keine unschädliche untere Grenze gefunden wurde, es gilt daher der Grundsatz, dass der Bleieintrag auf das Minimum beschränkt wird.



Drucksache 317/16 (Beschluss)

... - Zudem bemängelt der Bundesrat das intransparente Vorgehen der Kommission bezüglich der von ihr angestrebten Änderung der Governance-Strukturen.



Drucksache 565/16 (Beschluss)

... 15. Er plädiert dafür, in Artikel 4 eine klarstellende Regelung über die Zulässigkeit von Annexnutzungen in Forschung und Lehre aufzunehmen, die es den Nutzenden gestattet, die ins jeweilige Intranet eingestellten Inhalte abzuspeichern, auszudrucken sowie im gleichen Lernkontext öffentlich wiederzugeben und auch als Papierkopien verteilen zu dürfen. Hierbei handelt es sich um notwendige Rechte um an Bildungs- und Forschungseinrichtungen angemessen mit urheberrechtlich geschütztem Material arbeiten und die großen diesbezüglichen Potenziale der Digitalisierung nutzen zu können.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 565/16 (Beschluss)




Zur Vorlage insgesamt

Im Einzelnen

Zu Titel II

Zu Titel III

Zu Titel IV

Direktzuleitung an die Kommission


 
 
 


Drucksache 278/16

... Die Familienkassen des öffentlichen Dienstes refinanzieren die Auszahlung des Kindergeldes an die Berechtigten, indem sie bei der Lohnsteuer-Anmeldung das ausgezahlte Kindergeld von der Summe der einzubehaltenden Lohnsteuer absetzen. Das Verfahren ist missbrauchsanfällig. Es kann weder vom Bundeszentralamt für Steuern noch von den für die Lohnsteuer-Anmeldung zuständigen Finanzämtern kontrolliert werden, ob nur solche Arbeitgeber Eintragungen zum Kindergeld vornehmen und damit ihre Lohnsteuerlast mindern, die als "Familienkasse" dazu berechtigt sind. Künftig kann eine Absetzung des Kindergeldes im Lohnsteuer-Anmeldeverfahren nur noch dann erfolgen, wenn der Arbeitgeber sich durch die Verwendung eines vom Bundeszentralamt für Steuern vergebenen Identifikationsmerkmals (Familienkassenschlüssel) authentifiziert. Bei der Absetzung ist jeweils der Familienkassenschlüssel der festsetzenden Familienkasse zu verwenden, auch wenn eine andere Familienkasse das Kindergeld tatsächlich auszahlt.



Drucksache 287/16

... Die Kommission führte zwischen Mai und August 2015 eine öffentliche Konsultation über die grenzüberschreitende Paketzustellung durch, zu der 361 Antworten eintrafen. Die wichtigsten von den Verbrauchern gemeldeten Probleme betrafen zunächst die Unsicherheit bzw. geringe Auswahl bei den Zustellterminen und -zeiten sowie ferner die Preisgestaltung. Über zwei Drittel der Verbraucher, die einen Online-Kauf geplant hatten, aufgrund von Zustellproblemen aber schließlich darauf verzichteten, nahmen wegen des hohen Zustellpreises davon Abstand. Kleinere Unternehmen waren besonders häufig mit den Preisen der Zustelldienste unzufrieden. Nationale Postbetreiber erachteten die Interoperabilität der Systeme als den wichtigsten Faktor für eine etwaige Verbesserung der Zustelldienste, während für viele andere Zustelldienstanbieter ein stärkerer Wettbewerb Fortschritte bringen würde.26 Die Antworten auf diese Konsultation stimmten mit einigen bei Umfragen gewonnen Erkenntnissen überein.27

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 287/16




Vorschlag

Begründung

1. Kontext des Vorschlags

1.1. Hintergrund

1.2. Ziele

1.3. Politischer Hintergrund

2. Ergebnisse der Konsultationen der interessierten Kreise und der Folgenabschätzungen

2.1. Standpunkte der Interessenträger

2.2. Fachgutachten

2.3. Abschätzung der Folgen des Verordnungsvorschlags

3. Rechtliche Aspekte

3.1. Rechtsgrundlage

3.2. Subsidiarität

3.3. Verhältnismäßigkeit

3.4. Wahl des Instruments

3.5. Aufbau des Vorschlags und hauptsächliche Rechte und Pflichten

Gegenstand und Geltungsbereich, Begriffsbestimmungen Artikel 1 und 2

Bereitstellung von Informationen Artikel 3

Transparenz von Tarifen und Endgebühren Artikel 4 und Anhang

Bewertung der Erschwinglichkeit von Tarifen Artikel 5

Transparenz und nicht diskriminierender grenzüberschreitender Zugang Artikel 6

Sanktionen Artikel 7

Überprüfungsklausel Artikel 8

4. Auswirkungen auf den Haushalt

Vorschlag

Kapitel I
Gegenstand und Begriffsbestimmungen

Artikel 1
Gegenstand

Artikel 2
Begriffsbestimmungen

Kapitel II
Regulierungsaufsicht

Artikel 3
Informationspflicht

Artikel 4
Transparenz der Tarife und Endgebühren

Artikel 5
Bewertung der Erschwinglichkeit von Tarifen

Artikel 6
Transparenter und nicht diskriminierender grenzüberschreitender Zugang

Kapitel III
Durchführung, Überprüfung und Inkrafttreten

Artikel 7
Sanktionen

Artikel 8
Überarbeitung

Artikel 9
Ausschussverfahren

Artikel 10
Inkrafttreten

Anhang
Der Vorschlag für eine Verordnung des Europäischen Parlaments und des Rates über grenzüberschreitende Paketzustelldienste {SWD(2016) 166 final} {SWD(2016) 167 final}

Anhang
Postsendungen, für die den nationale Regulierungsbehörden die öffentliche Liste der inländischen und aller grenzüberschreitenden Tarife für die Zustellung in anderen Mitgliedstaaten vorzulegen ist:


 
 
 


Drucksache 455/16 (Beschluss)

... 3. Der Bundesrat spricht sich für eine Ergänzung des Bundesjagdgesetzes um eine Regelung zur Büchsenmunition aus. Der Bundesrat vertritt die Auffassung, dass ein Verbot, bei der Jagd Büchsenmunition mit bleihaltigen Geschossen sowie bleihaltige Flintenlaufgeschosse zu verwenden, dringend erforderlich ist. Der Bleieintrag in die Umwelt und in das Wildbret durch bleihaltige Jagdmunition wird durch ein solches Verbot reduziert. Blei gehört zu den Umweltschadstoffen, für die keine unschädliche untere Grenze gefunden wurde, es gilt daher der Grundsatz, dass der Bleieintrag auf das Minimum beschränkt wird.



Drucksache 12/16

... Eintragung in die



Drucksache 211/16

... Im Falle eines schweren oder wiederholten Verstoßes gegen Recht der Europäischen Union bei der Einfuhr von Erzeugnissen tierischen Ursprungs aus einem Drittland, bei denen ein Risiko festgestellt wurde, sind verstärkte Kontrollen gemäß Richtlinie 97/78/EG über TRACES einzuleiten. Durch eine technische Schnittstelle mit dem RASFF erfolgt im Rahmen des Verfahrens im Weiteren eine Generierung einer Grenzzurückweisungsmeldung. Da auf Grund technischer Vorgaben im TRACES-System die Eintragung für die Einleitung verstärkter Kontrollen im TRACES-Formular nicht durch die Grenzkontrollstellen vorgenommen werden kann, sondern auf Ebene der nationalen Kontaktstellen erfolgen muss, ist diese entsprechend über die Notwendigkeit der Einleitung verstärkter Kontrollen zu informieren.



Drucksache 546/16

... Mit den Angaben zu diesem Merkmal wird die Anzahl der an der Anschrift gemeldeten Personen berechnet. Dazu wird für Personen mit mehreren Melderegistereinträgen (Haupt- und Nebenwohnsitz) jeder Eintrag gesondert übermittelt. Diese Information ist für die Stichprobenmodellierung notwendig, die neben der Registerauswertung Teil des Konzepts des registergestützten Zensus ist.



Drucksache 449/16

... Der Bewachungsunternehmer muss künftig in den Bewacherausweis zusätzlich die Nummer des amtlichen Identifizierungsdokuments der Bewachungsperson eintragen. Da er bereits nach geltendem Recht u.a. den Namen und die Anschrift der Wachperson eintragen muss, dürfte der zusätzliche Aufwand für die Eintragung der Nummer des amtlichen Identifizierungsdokuments gering sein.



Drucksache 310/16 (Beschluss)

... "Der Wert eines Stundenkontraktes nach Satz 1 ist negativ, wenn für die betreffende Stunde jeweils der Wert in der Dayahead-Auktion und der volumengewichtete Durchschnitt der Preise aller Transaktionen im kontinuierlichen Intraday-Handel negativ sind."

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 310/16 (Beschluss)




1. Zu Artikel 1 Nummer 3 § 3 Nummer 15 Buchstabe b, Buchstabe c, Buchstabe d - neu - EEG 2016

2. Zu Artikel 1 Nummer 3 § 3 Nummer 19 EEG 2016

3. Zu Artikel 1 Nummer 3 § 3 Nummer 33 EEG 2016

4. Zu Artikel 1 Nummer 3 § 3 Nummer 43a - neu - EEG 2016

5. Zu Artikel 1 Nummer 6 § 19 Absatz 2 EEG 2016

6. Zu Artikel 1 Nummer 6 § 22 Absatz 2 Satz 2 Nummer 3 EEG 2016

7. Zu Artikel 1 Nummer 6 § 24 Absatz 1 Satz 4 - neu - EEG 2016

8. Zu Artikel 1 Nummer 6 und 12 Buchstabe b Doppelbuchstabe aa, bb und cc - neu - § 27a Satz 1 und Absatz 2 - neu - sowie § 61 Absatz 2 Nummer 5 EEG 2016

9. Zu Artikel 1 Nummer 6 § 28 Absatz 7 - neu - EEG 2016

10. Zu Artikel 1 Nummer 6 § 36c Absatz 1, Absatz 2 Satz 1 und Absatz 3 EEG 2016

11. Zu Artikel 1 Nummer 6 § 36e Absatz 2 - neu - EEG 2016

12. Zu Artikel 1 Nummer 6 § 36f EEG 2016

13. Zu Artikel 1 Nummer 6 § 39a EEG 2016

14. Zu Artikel 1 Nummer 6 § 39 ff EEG 2016

15. Zu Artikel 1 Nummer 6 § 44 Nummer 2 EEG 2016

16. Zu Artikel 1 Nummer 6 § 44a EEG 2016

17. Artikel 1 Nummer 6 § 51 Absatz 1 Satz 1, Satz 2 - neu - EEG 2016

18. Zu Artikel 1 Nummer 12 Buchstabe b Doppelbuchstabe aao - neu - § 61 Absatz 2 Nummer 1 EEG 2016

19. Zu Artikel 1 Nummer 12 Buchstabe b Doppelbuchstabe bb und dd - neu - § 61 Absatz 2 Nummer 4 und 6 EEG 2016

20. Zu Artikel 1 Nummer 12 Buchstabe c Doppelbuchstabe aa, bb und cc - neu - § 61 Absatz 3 Satz 2 Nummer 3 EEG 2016

21. Zu Artikel 1 Nummer 13 § 61a Absatz 1 Nummer 1, 2 und 3 - neu - EEG 2016

22. Zu Artikel 1 Nummer 13 § 61a Absatz 3 EEG 2016

23. Zu Artikel 1 Nummer 15 § 64 Absatz 1a - neu -, Absatz 3, Absatz 4, Absatz 6 EEG 2016

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Doppelbuchstabe aa

Zu Doppelbuchstabe bb

Zu Doppelbuchstabe cc

24. Zu Artikel 1 Nummer 25 § 80 Absatz 1 Satz 4 EEG 2016

25. Zu Artikel 1 Nummer 36 § 88 Satzteil vor Nummer 1 EEG 2016

26. Zu Artikel 1 Nummer 36 § 88b EEG 2016

27. Zu Artikel 1 Nummer 36 § 88b Nummer 01 - neu - EEG 2016

28. Zu Artikel 1 Nummer 42 Buchstabe d § 95 Nummer 6 EEG 2016

29. Zu Artikel 1 Nummer 44 § 97 Absatz 01 - neu - EEG 2016

30. Zu Artikel 1 Nummer 47 Buchstabe a § 101 Absatz 1 EEG 2016

31. Zu Artikel 1 Nummer 50 Buchstabe d § 104 Absatz 3 Satz 1 EEG 2016

32. Zu Artikel 1 Nummer 53 Buchstabe b Doppelbuchstabe bb Anlage 3 Nummer I Nummer 5 EEG 2016

33. Zu Artikel 1 allgemein

34. Zu Artikel 2 § 3 Nummer 6 WindSeeG

35. Zu Artikel 2 § 26 Absatz 1 WindSeeG

36. Zu Artikel 2 § 71 Satzteil vor Nummer 1 WindSeeG

37. Zu Artikel 2 allgemein

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Buchstabe c

Zu Buchstabe d

38. Zu Artikel 6 Nummer 2 § 3 Nummer 18b und Nummer 32 EnWG

39. Zu Artikel 6 Nummer 4 § 13 EnWG

40. Zu Artikel 6 Nummer 7 Buchstabe a § 17b Absatz 1 Satz 4 - neu - EnWG

41. Zu Artikel 6 Nummer 9 § 17d Absatz 1 Satz 1 und Satz 1a - neu - EnWG

42. Zum Gesetzentwurf insgesamt

43. Zum Gesetzentwurf insgesamt

44. Zum Gesetzentwurf insgesamt


 
 
 


Drucksache 18/16

... Erfüllungsaufwand entsteht für die Behörden des Bundes einmalig durch die schrittweise Anpassung ihrer Intranetangebote sowie ihrer elektronisch unterstützten Verwaltungsabläufe mit dem Ziel, diese für Beschäftigte sukzessive barrierefrei zu gestalten. Es ist davon auszugehen, dass rund 10 Prozent der Intranetangebote der Behörden bereits barrierefrei zugänglich sind und in den Behörden Knowhow und technische Möglichkeiten zur barrierefreien Gestaltung des Intranets vorhanden sind. Für rund 370 Bundesbehörden besteht Anpassungsbedarf, der jeweils im Zuge von Neuanschaffungen, Erweiterungen und Überarbeitungen aufgegriffen werden soll. Die barrierefreie Gestaltung ist insbesondere bei Neuentwicklungen und Neuanschaffungen mit deutlich geringerem Aufwand verbunden als die anlasslose Umgestaltung von älteren bestehenden Systemen. Der mit der schrittweisen barrierefreien Gestaltung verbundene zeitliche, technische und finanzielle Aufwand ist abhängig vom Einzelfall und nicht quantifizierbar.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 18/16




A. Problem und Ziel

B. Lösung

C. Alternativen

D. Haushaltsausgaben ohne Erfüllungsaufwand

E. Erfüllungsaufwand

E.1 Erfüllungsaufwand für Bürgerinnen und Bürger

E.2 Erfüllungsaufwand für die Wirtschaft

E.3 Erfüllungsaufwand der Verwaltung

a Hinwirken auf Barrierefreiheit gegenüber Dritten

b Herstellung von Barrierefreiheit im Bereich Bau

c Leichte Sprache

d Barrierefreie Informationstechnik

e Bundesfachstelle für Barrierefreiheit

f Schlichtungsstelle

g Partizipation

F. Weitere Kosten

Gesetzentwurf

Entwurf

Artikel 1
Änderung des Behindertengleichstellungsgesetzes

§ 1
Ziel und Verantwortung der Träger öffentlicher Gewalt.

§ 2
Frauen mit Behinderungen; Benachteiligung wegen mehrerer Gründe.

§ 3
Menschen mit Behinderungen

§ 6
Gebärdensprache und Kommunikation von Menschen mit Hör- und Sprachbehinderungen.

§ 7
Benachteiligungsverbot für Träger öffentlicher Gewalt

§ 11
Verständlichkeit und Leichte Sprache

Abschnitt 3
Bundesfachstelle für Barrierefreiheit

§ 13
Bundesfachstelle für Barrierefreiheit

§ 16
Schlichtungsstelle und -verfahren; Verordnungsermächtigung

Abschnitt 5
Beauftragte oder Beauftragter der Bundesregierung für die Belange von Menschen mit Behinderungen.

§ 17
Amt der oder des Beauftragten für die Belange von Menschen mit Behinderungen.

Abschnitt 6
Förderung der Partizipation

§ 19
Förderung der Partizipation

Artikel 2
Weitere Änderung des Behindertengleichstellungsgesetzes zum Jahr 2018

§ 11
Verständlichkeit und Leichte Sprache

Artikel 3
Änderung des Ersten Buches Sozialgesetzbuch

Artikel 4
Änderung des Zehnten Buches Sozialgesetzbuch

Artikel 5
Folgeänderungen

Artikel 6
Evaluierung

Artikel 7
Inkrafttreten

Begründung

A. Allgemeiner Teil

I. Zielsetzung und Notwendigkeit der Regelungen

II. Wesentlicher Inhalt des Entwurfs

1. Anpassung des Behinderungsbegriffs an den Wortlaut der UN-BRK

2. Verbesserung der Barrierefreiheit

3. Leichte Sprache zur stärkeren Berücksichtigung der Belange von Menschen mit geistigen Behinderungen

4. Einrichtung einer Bundesfachstelle für Barrierefreiheit

5. Klarstellung des Benachteiligungsverbots für Träger öffentlicher Gewalt durch die Aufnahme des Prinzips der Versagung angemessener Vorkehrungen als Form der Benachteiligung

6. Stärkung von Frauen mit Behinderungen und Aufnahme einer Regelung zur Benachteiligung wegen mehrerer Gründe

7. Einrichtung einer Schlichtungsstelle und die Einführung von Schlichtungsverfahren

8. Förderung der Partizipation von Organisationen von Menschen mit Behinderungen

9. Klarstellung des Geltungsbereichs

10. Kommunikation von Menschen mit Hör- und Sprachbehinderungen

III. Alternativen

IV. Gesetzgebungskompetenz

V. Vereinbarkeit mit dem Recht der Europäischen Union und völkerrechtlichen Verträgen

VI. Gesetzesfolgen

1. Rechts- und Verwaltungsvereinfachung

2. Nachhaltigkeitsaspekte

3. Demografische Folgen

4. Haushaltsausgaben ohne Erfüllungsaufwand

5. Erfüllungsaufwand

1. Erfüllungsaufwand für Bürgerinnen und Bürger

2. Erfüllungsaufwand für die Wirtschaft

3. Erfüllungsaufwand der Verwaltung

a Hinwirken auf Barrierefreiheit gegenüber Dritten

b Herstellung von Barrierefreiheit im Bereich Bau

c Leichte Sprache

d Barrierefreie Informationstechnik

e Bundesfachstelle für Barrierefreiheit

f Schlichtungsstelle

g Partizipation

4. Weitere Kosten

6. Weitere Gesetzesfolgen

VII. Befristung; Evaluation

B. Besonderer Teil

Zu Artikel 1

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu Nummer 3

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Buchstabe c

Zu Absatz 2

Zu Absatz 3

Zu Absatz 4

Zu Nummer 4

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Buchstabe c

Zu Nummer 5

Zu Nummer 6

Zu Nummer 7

Zu Nummer 8

Zu Nummer 9

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu Absatz 3

Zu Absatz 4

Zu Nummer 10

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Buchstabe c

Zu Buchstabe d

Zu Nummer 11

Zu Nummer 12

Zu Nummer 13

Zu Nummer 14

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Buchstabe c

Zu Nummer 15

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

1. Zentrale Anlaufstelle, Erstberatung

2. Bereitstellung, Bündelung und Weiterentwicklung von unterstützenden Materialien zur Herstellung von Barrierefreiheit

3. Unterstützung der Beteiligten von Zielvereinbarungsverhandlungen nach § 5 im Rahmen der verfügbaren finanziellen und personellen Kapazitäten

4. Aufbau eines Netzwerks

5. Begleitung von Forschungsvorhaben zur Verbesserung der Datenlage und zur Herstellung von Barrierefreiheit

6. Bewusstseinsbildung durch Öffentlichkeitsarbeit

Zu Absatz 3

Zu Nummer 16

Zu Nummer 17

Zu Nummer 18

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu Absatz 3

Zu Nummer 19

Zu Nummer 20

Zu Nummer 21

Zu Nummer 22

Zu Nummer 23

Zu Artikel 2

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu Artikel 3

Zu Nummer 1

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Nummer 2

Zu Artikel 4

Zu Nummer 1

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Nummer 2

Zu Nummer 3

Zu Artikel 5

Zu Absatz 1

Zu Absatz 3

Zu Artikel 6

Zu Artikel 7

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu Absatz 3

Anlage
Stellungnahme des Nationalen Normenkontrollrates gem. § 6 Abs. 1 NKRG: NKR-Nr. 3302: Entwurf eines Gesetzes zur Weiterentwicklung des Behindertengleichstellungsrechts

I. Zusammenfassung

II. Im Einzelnen

3 Erfüllungsaufwand

1. Leichte Sprache

2. Schlichtungsverfahren

3. Partizipation

Für die Verwaltung entsteht zusätzlicher Erfüllungsaufwand durch eine Reihe von Vorgaben:

1. Herstellung von Barrierefreiheit von Gebäuden

2. Leichte Sprache

3. Barrierefreie Informationstechnik

4. Bundesfachstelle für Barrierefreiheit

5. Schlichtungsstelle

6. Partizipation

3 Evaluation


 
 
 


Drucksache 704/16

... (iii) die Effizienz von Umstrukturierungen, Insolvenz- und Schuldentilgungsverfahren zu verbessern. Die Kommission will 2017 auch eine Initiative zum Unternehmensrecht vorlegen, um den Einsatz digitaler Technologien über den gesamten Lebenszyklus der Unternehmen zu erleichtern, insbesondere im Zusammenhang mit ihrer Eintragung und der Vorlage von Dokumenten und Auskünften, sowie grenzüberschreitenden Zusammenschlüssen und Spaltungen. Dies umfasst auch die Aktualisierung der Regeln für grenzüberschreitende Zusammenschlüsse und deren Ergänzung mit Regeln für grenzüberschreitende Spaltungen. Wie im Zusammenhang mit dem digitalen Binnenmarkt und im eGovernmentAktionsplan angekündigt, wird 2016 unter Beteiligung der Mitgliedstaaten ein großangelegtes Pilotprojekt zur Anwendung des Grundsatzes der einmaligen Erfassung ("once only principle") bei der grenzübergreifenden Interaktion zwischen Unternehmen und Behörden eingeleitet. 24



Drucksache 113/16

... enthalten keine Vorschriften zur Ausgestaltung der Sachkundeprüfung und der Pflicht zum Abschluss einer Berufshaftpflichtversicherung, zum Verfahren der Registereintragung sowie zur Ausgestaltung der grenzüberschreitenden Verwaltungszusammenarbeit.



Drucksache 120/1/16

... a) So stehen drei im Arzneimittel-Bulletin des Paul-Ehrlich-Instituts beschriebene Fälle von Q-Fieber aus dem Jahr 2014 in einem so engen zeitlichen Zusammenhang mit der intramuskulären Applikation fetaler Frischzellen, dass eine Übertragung von Coxiella burnetii als identifiziertes Risiko der Frischzellentherapie zu bewerten ist.



Drucksache 317/1/16

... - Zudem bemängelt der Bundesrat das intransparente Vorgehen der Kommission bezüglich der von ihr angestrebten Änderung der Governance-Strukturen.



Drucksache 72/2/16

... zur Einführung des Fahrerqualifizierungsnachweises wie vorgesehen in Kraft treten, müssten die Länder, die von der Optionslösung Gebrauch machen, jeweils eine Rechtsverordnung erlassen, gegebenenfalls Zuständigkeitsvorschriften ändern, Regelungen zur Bestellung und Auslieferung des Fahrerqualifizierungsnachweises treffen sowie mit Softwareanbietern verhandeln, um den Datentransfer zum Kraftfahrbundesamt zu regeln. Für die Länder würde dies bedeuten, bis zu 16-fach ein umfangreiches Rechtsetzungsverfahren für einige wenige Anwendungsfälle durchzuführen. Dies wäre mit einem nicht unerheblichen, gegenüber einer Bundesregelung unangemessenen Aufwand verbunden. Die Kosten für einen solchen Fahrerqualifizierungsnachweis könnten nicht mit den derzeitigen Gebühren für den Eintrag der Schlüsselzahl 95 im Führerschein gedeckt werden, hierfür müssten je länderspezifisch eigene Gebührenregelungen getroffen werden.



Drucksache 63/16

... Der bisherige Teil B des Anhangs 25 beinhaltet in Absatz 1 bereits die Maßnahme des Rückhaltens von Salzlaken aus der Häutesalzung mittels geeigneter Verfahren wie trockene Entsorgung oder Wiederverwendung und beinhaltet daher bereits grundsätzlich die Forderung nach Vermeidung des Salzeintrages in den Wasserpfad. Diese Anforderung wird durch die BVT-Schlussfolgerung weiter konkretisiert und daher ergänzt. Die bestehende Anforderung wird in Absatz 1 Buchstabe c aufgegriffen.



Drucksache 742/16

... Dennoch ist ein barrierefreier Zutritt zu öffentlichen Gebäuden mit Assistenzhund nicht in jedem Fall sichergestellt. Den Assistenzhundeführerinnen und -führern wird häufig der Zugang zu Lebensmittelgeschäften, Museen, Arztpraxen etc. verweigert, da bei Assistenzhunden nicht zwingend erkennbar ist, welche Funktion sie innehaben. Es mangelt bisher an einer Legitimationsmöglichkeit. Diese kann durch eine Eintragung der Berechtigung zum Führen eines Assistenzhundes im Schwerbehindertenausweis nach § 69 Abs. 5



Drucksache 162/16

... § 177 RStGB blieb in der Fassung des 4. StrRG weitestgehend unverändert. Der Tatbestand wurde im Wesentlichen lediglich dahingehend erweitert, dass die Strafbarkeit auch dann eintrat, wenn der Täter die Frau zu einem außerehelichen Beischlaf mit einem Dritten nötigte. Opfer einer Vergewaltigung konnte nach wie vor lediglich eine Frau sein.



Drucksache 559/16 (Beschluss)

... 3. Zu Artikel 1 (Anlage 2 Spalte 1 Eintrag 2 Nummer 5



Drucksache 75/16

... Besonderes Augenmerk gilt dabei Antibiotika der Gruppe Carbapeneme. Diese Antibiotika s i.d.R. serveantibiotika, die klinisch häufig als letzte therapeutische Alternative eingesetzt werden. Infolgedessen ist die Kenntnis über das Vorkommen von Erregern mit Resistenzen gegen Carbapeneme für die Einleitung von Präventionsmaßnahmen von besonderer Bedeutung. Wichtig ist die Ermittlung des möglichen Eintrages der Erreger in das Gesundheitssystem und die Rückverfolgung der ursprünglichen Quelle und möglicher Kontaktpersonen vor dem Nachweis (evtl. auch in einer anderen Einrichtung) sowie eine Weiterleitung entsprechender Informationen bei Verlegung in eine andere medizinische oder pflegerische Einrichtung bzw. Entlassung in den ambulanten Bereich.



Drucksache 72/1/16

... Gebühren für den Eintrag der Schlüsselzahl 95 im Führerschein gedeckt werden, hierfür müssten je länderspezifisch eigene Gebührenregelungen getroffen werden.



Drucksache 195/16

... Für den vorliegenden Bericht (7. Bericht) wurde die Entwicklung der Kostendeckung und der Finanzleistungen für den Betrachtungszeitraum von 2005 bis 2012 aktualisiert. Dazu hat das Bundesministerium für Verkehr und digitale Infrastruktur die WIBERA Wirtschaftsberatung Aktiengesellschaft Wirtschaftsprüfungsgesellschaft (unter Mitarbeit von Intraplan Consult GmbH) mit der Erstellung eines entsprechenden Gutachtens beauftragt.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 195/16




Bericht

3 Auftrag

Begriffsdefinition, Unternehmensgruppen und Bezugsjahre

3 Finanzierungsgrundlagen

3 Definitionen

Übersicht: Kostendeckungsgrade im 7. Kostendeckungsbericht.

Angebots - und Nachfrageentwicklung zwischen 2005 und 2012

Übersicht: Angebots- und Nachfrageentwicklung 2005 bis 2012.

Kostenentwicklung zwischen 2005 und 2012

Übersicht: Kostenentwicklung 2005 bis 2012.

Ertragsentwicklung zwischen 2005 und 2012

Übersicht: Ertragsentwicklung 2005 bis 2012.

Entwicklung der Kostendeckung zwischen 2005 und 2012

Übersicht: Entwicklung Kostendeckungsgrade 2005 bis 2012.

Vergleich mit den Ergebnissen für die Jahre 1998 und 1993

Finanzleistungen der öffentlichen Hand im ÖPNW

4 Konzeption

Ergebnis für das Jahr 2012

Übersicht: Öffentliche Finanzleistungen im Jahr 2012.

Ergebnisse für die Entwicklung zwischen 2005 und 2012

Übersicht: Entwicklung der öffentlichen Finanzleistungen 2005 bis 2012.

Vergleich mit den Ergebnissen für die Jahre 1998 und 1993


 
 
 


Drucksache 602/16 (Beschluss)

... "(3) Anmeldungen in Registerverfahren sind vor ihrer Einreichung für das Registergericht von einem Notar auf Eintragungsfähigkeit zu prüfen. In Registerverfahren nach § 374 Nummer 1 bis 3 sind sie zudem bei einem Notar zur Weiterleitung an die für die Eintragung zuständige Stelle einzureichen. Die Landesregierungen werden ermächtigt, durch Rechtsverordnung zu bestimmen, dass Notare neben den Anmeldungen bestimmte darin enthaltene Angaben in strukturierter maschinenlesbarer Form zu übermitteln haben, soweit nicht durch das Bundesministerium der Justiz nach § 387 Absatz 2 entsprechende Vorschriften erlassen werden. Die Landesregierungen können die Ermächtigung durch Rechtsverordnung auf die Landesjustizverwaltungen übertragen."



Drucksache 275/16

... Die nach Satz 3 Nummer 2 zuständige Behörde hat unverzüglich die festgesetzten Punkte unter Angabe des Verstoßes der Bundesanstalt zur Eintragung in die nach § 14 errichtete nationale Verstoßdatei mitzuteilen."



Drucksache 279/16

... es eingesetzt, dürfen sie die Angaben nach § 13 Absatz 6 Satz 1 selbst in die Erhebungsunterlagen eintragen oder elektronisch erfassen. Das gilt auch für weitere Eintragungen in die Erhebungsunterlagen, soweit die Auskunftspflichtigen einverstanden sind.



Drucksache 742/16 (Beschluss)

... Dennoch ist ein barrierefreier Zutritt zu öffentlichen Gebäuden mit Assistenzhund nicht in jedem Fall sichergestellt. Den Assistenzhundeführerinnen und -führern wird häufig der Zugang zu Lebensmittelgeschäften, Museen, Arztpraxen et cetera verweigert, da bei Assistenzhunden nicht zwingend erkennbar ist, welche Funktion sie innehaben. Es mangelt bisher an einer Legitimationsmöglichkeit. Diese kann durch eine Eintragung der Berechtigung zum Führen eines Assistenzhundes im Schwerbehindertenausweis nach § 69 Absatz 5



Drucksache 191/16

... 3. Ernst & Young, Implementing the ‘destination principle’ to intra-EU B2B supplies of goods - Feasibility and economic evaluation study, 2015.



Drucksache 137/16

... Durch die zunehmende Mobilität in einem Raum ohne Binnengrenzen kommt es immer häufiger dazu, dass EU-Bürger aus verschiedenen Mitgliedstaaten Bindungen - in welcher Form auch immer - miteinander eingehen und diese Paare sich in einem Mitgliedstaat niederlassen, dessen Staatsangehörigkeit sie nicht besitzen. Häufig geht mit einer solchen Verbindung auch der Erwerb von Gütern in verschiedenen EU-Mitgliedstaaten einher. Eine Studie des Konsortiums ASSERUCL aus dem Jahr 20039 hat sich der Paare mit internationalem Hintergrund angenommen und deren praktische und rechtliche Schwierigkeiten sowohl bei der Verwaltung ihres Vermögens im Alltag als auch bei der Teilung des Vermögens infolge der Trennung des Paares oder des Todes eines Partners untersucht. Wenn auch die Ehe als Lebensgemeinschaft am weitesten verbreitet ist, haben sich inzwischen neue Formen des Zusammenlebens wie eingetragene Partnerschaften herausgebildet, die eine Verbindung zweier Personen begründen, die in einer stabilen, bei einer Behörde förmlich registrierten Beziehung zusammenleben. Die Probleme, mit denen Paare konfrontiert sind, die ihre Partnerschaft haben eintragen lassen, sind häufig auf die erheblichen Divergenzen zwischen den Bestimmungen sowohl des materiellen Rechts als auch des Internationalen Privatrechts zurückzuführen, die für die vermögensrechtlichen Wirkungen dieser Partnerschaften maßgebend sind.



>> Weitere Fundstellen >>

Suchbeispiele:


Informationssystem - umwelt-online
Internet

Das Informationssystem umfaßt alle bei umwelt-online implementierten Dateien zu den Umweltmedien/Bereichen: Abfall, Allgemeines, Anlagentechnik, Bau, Biotechnologie, Energienutzung, Gefahrgut, Immissionsschutz, Lebensmittel & Bedarfsgegenstände, Natur-, Pflanzen-, Tierschutz, Boden/Altlasten, Störfallprävention&Katastrophenschutz, Chemikalien, Umweltmanagement sowie Arbeitsschutz einschließlich des zugehörigen EU-Regelwerkes. Das Informationssystem wird kontinierlich entsprechend den Veröffentlichungen des Gesetzgebers aktualisiert.

Mit dem Lizenzerwerb wird die Nutzungsberechtigung des umwelt-online Informationssystems und die Nutzung des individuellen umwelt-online Rechtskatasters zum Nachweis der Rechtskonformität des Umweltmanagementsystems gemäß der DIN ISO 14001 bzw. der Ökoauditverordnung (EG)1221/2009, des Arbeitsschutzmanagementsystems gemäß OHSAS 18001 sowie des Energiemanagementsystems gemäß DIN ISO 50001 erworben.