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"Justizbehörden"


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0995/1/04
0995/04
0808/04
0725/04
0283/04
0888/04
0450/03
Drucksache 208/10

... 48. betont, dass Beamte und Justizbehörden eine angemessene Ausbildung und Schulung hinsichtlich der EU-Rechtsvorschriften für den Verbraucherschutz erhalten müssen;

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 208/10




2 Einleitung

2 Verbraucherbarometer

Durchsetzung des gemeinschaftlichen Besitzstands im Verbraucherschutz


 
 
 


Drucksache 856/10

... in der Fassung des Gesetzes zur Reform der Führungsaufsicht und zur Änderung der Vorschriften über die nachträgliche Sicherungsverwahrung vom 13. April 2007 bestimmt, dass eine befristete Führungsaufsicht endet, wenn eine neue Führungsaufsicht eintritt. Um zu vermeiden, dass im Zentralregister kraft Gesetzes bereits erledigte Führungsaufsichten eingetragen sind, und um sicherzustellen, dass die betroffenen Justizbehörden, die eine bereits eingetragene Führungsaufsicht gemeldet haben, spätestens zum Zeitpunkt der Neueintragung einer Führungsaufsicht über diesen Umstand informiert werden, soll mit § 22 Absatz 4 BZRG eine neue Hinweispflicht des Zentralregisters geschaffen werden. Ohne eine ausdrückliche gesetzliche Regelung im BZRG wäre ein entsprechender Hinweis, obwohl offensichtlich erforderlich, nicht möglich.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 856/10




A. Problem und Ziel

B. Lösung

C. Alternativen

D. Finanzielle Auswirkungen auf die öffentlichen Haushalte

1. Haushaltsausgaben ohne Vollzugsaufwand

2. Vollzugsaufwand

E. Sonstige Kosten

F. Bürokratiekosten

Artikel 1
Änderung des Bundeszentralregistergesetzes

§ 15
Eintragung der Vollstreckung und des Freiheitsentzugs

§ 30b
Europäisches Führungszeugnis

§ 43a
Verfahrensübergreifende Mitteilungen von Amts wegen

§ 53a
Grenzen der internationalen Zusammenarbeit

§ 56a
Mitteilung über ausländische Verurteilungen

§ 56b
Speicherung zum Zweck der Auskunftserteilung an Mitgliedstaaten der Europäischen Union

§ 57a
Austausch von Registerinformationen mit Mitgliedstaaten der Europäischen Union

Artikel 2
Änderung der Justizverwaltungskostenordnung

Artikel 3
Änderung der Gewerbeordnung

§ 150c
Auskunft an ausländische sowie über- und zwischenstaatliche Stellen

§ 150d
Protokollierungen

Artikel 4
Bekanntmachungserlaubnis

Artikel 5
Inkrafttreten

Begründung

A. Allgemeiner Teil

I. Änderungen im Zusammenhang mit den neuen Regelungen zum europäischen Strafregisterinformationsaustausch

1. Zur Entstehungsgeschichte

2. Neuerungen im Vergleich zur bisherigen Regelung

a Allgemeines

b Neuerungen des Rb sowie gesetzlicher Änderungsbedarf

c Neuerungen des Beschlusses ECRIS sowie gesetzlicher Änderungsbedarf

II. Sonstige Änderungen

III. Gesetzgebungszuständigkeit

IV. Gesetzesfolgenabschätzung

V. Vereinbarkeit mit dem Recht der Europäischen Union und völkerrechtlichen Verträgen, die die Bundesrepublik Deutschland abgeschlossen hat

VI. Gleichstellungspolitische Auswirkungen

B. Besonderer Teil

2 I.

Zu Artikel 1

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu Nummer 3

Zu Nummer 4

Zu Nummer 5

Zu Nummer n

Zu Nummer 8

Zu Nummer 9

Zu Nummer 10

Zu Nummer 11

Zu Nummer 12

Zu Nummer n

Zu Nummer 15

Zu Nummer 16

Zu Nummer 17

Zu Nummer 18

Zu Nummer 19

Zu Nummer 20

a Zu § 56a BZRG Mitteilung über ausländische Verurteilungen

b Zu § 56b BZRG Speicherung zum Zweck der Auskunftserteilung an Mitgliedstaaten der Europäischen Union

Zu Nummer 21

Zu Nummer 22

Zu Nummer 23

Zu Nummer 24

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Nummer 25

Zu Nummer n

2 II.

Zu Artikel 2

2 III.

Zu Artikel 3

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu Nummer 3

2 IV.

Zu Artikel 4

2 V.

Zu Artikel 5

Anlage
Stellungnahme des Nationalen Normenkontrollrates gem. § 6 Abs. 1 NKR-Gesetz: NKR-Nr. 1414: Gesetz zur Verbesserung des Austauschs von strafregisterlichen Daten zwischen den Mitgliedstaaten der Europäischen Union und zur Änderung registerrechtlicher Vorschriften


 
 
 


Drucksache 43/1/10

... Der Bundesrat hat erhebliche Zweifel, ob sich die vorgeschlagene Richtlinie auf Artikel 82 AEUV stützen lässt. Nach dem in Artikel 5 Absatz 2 EUV normierten Grundsatz der begrenzten Einzelermächtigung darf die EU nur innerhalb der Grenzen der Zuständigkeiten tätig werden, die die Mitgliedstaaten ihr in den Verträgen zur Verwirklichung der darin niedergelegten Ziele übertragen haben. Die angegebene Rechtsgrundlage des Artikels 82 Absatz 1 Satz 2 Buchstabe d AEUV gestattet im Rahmen der justiziellen Zusammenarbeit in Strafsachen Maßnahmen, um die Zusammenarbeit zwischen den Justizbehörden oder entsprechenden Behörden der Mitgliedstaaten im Rahmen der Strafverfolgung sowie des Vollzugs und der Vollstreckung von Entscheidungen zu erleichtern. Artikel 82 Absatz 1 Satz 2 Buchstabe a AEUV erlaubt die Festlegung von Regeln und Verfahren, mit denen die Anerkennung aller Arten von Urteilen und gerichtlichen Entscheidungen in der gesamten Union sichergestellt wird.



Drucksache 99/10

... Die Europäische Kommission empfiehlt in ihren Schlussfolgerungen zur Stellungnahme die Eröffnung von Beitrittsverhandlungen. Sie weist darauf hin, dass Island über stabile demokratische Strukturen und eine funktionierende Marktwirtschaft verfügt. Bereits seit 1972 besteht ein Freihandelsabkommen mit der EU. Island ist durch seine über 15-jährige Beteiligung am Europäischen Wirtschaftsraum (EWR) in den Binnenmarkt eingebunden und setzt den Gemeinschaftsbesitzstand in diesem Bereich sehr weitgehend um. Island ist seit 2000 assoziiertes Schengen-Mitglied und nimmt erfolgreich an der Zusammenarbeit mit Polizei und Justizbehörden der EU-Mitgliedstaaten teil.



Drucksache 180/10

... 1. Jeder Mitgliedstaat trifft die erforderlichen Maßnahmen, um sicherzustellen, dass bei Strafermittlungen und Strafverfahren die Justizbehörden in den Fällen, in denen die Träger der elterlichen Verantwortung nach einzelstaatlichem Recht das Kind aufgrund eines Interessenkonflikts zwischen ihnen und dem Opfer nicht in Strafverfahren vertreten dürfen oder in den Fällen, in denen das Kind ohne Begleitung oder von seiner Familie getrennt ist, einen Vertreter des Opfers benennen.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 180/10




Vorschlag

Begründung

1. Kontext des Vorschlags

Gründe für den Vorschlag und Zielsetzung

Allgemeiner Kontext

Bestehende Rechtsvorschriften auf diesem Gebiet

Kohärenz mit den anderen Politikbereichen und Zielen der Union

2. Konsultation der interessierten Kreise und Folgenabschätzung

Konsultation der interessierten Kreise

Einholung und Nutzung von Expertenwissen

Folgenabschätzung SEK 2009 355 und Zusammenfassung der Folgenabschätzung SEK 2009 356

3. Rechtliche Aspekte des Vorschlags

Zusammenfassung der vorgeschlagenen Maßnahme

Materielles Strafrecht im Allgemeinen

Neue Straftaten mittels Informationstechnologie

Strafermittlung und Einleitung von Strafverfahren

Verfolgung von im Ausland begangenen Straftaten

Opferschutz

Prävention von Straftaten

Rechtsgrundlage

Subsidiaritätsprinzip

Grundsatz der Verhältnismäßigkeit

Wahl des Instruments

4. Auswirkungen auf den Haushalt

5. Zusätzliche Angaben

Aufhebung geltender Rechtsvorschriften

Geografischer Anwendungsbereich

Vorschlag

Artikel 1
Gegenstand

Artikel 2
Begriffsbestimmungen

Artikel 3
Straftaten im Zusammenhang mit sexuellem Missbrauch

Artikel 4
Straftaten im Zusammenhang mit sexueller Ausbeutung

Artikel 5
Straftaten im Zusammenhang mit Kinderpornografie

Artikel 6
Kontaktaufnahme zu Kindern für sexuelle Zwecke

Artikel 7
Anstiftung, Beihilfe und Versuch der Begehung und Vorbereitung von Straftaten

Artikel 8
Auf gegenseitigem Einverständnis beruhende sexuelle Handlungen Gleichaltriger

Artikel 10
Verbot der Ausübung bestimmter Tätigkeiten aufgrund von Verurteilungen wegen Sexualstraftaten

Artikel 11
Verantwortlichkeit juristischer Personen

Artikel 12
Sanktionen gegen juristische Personen

Artikel 13
Verzicht auf Strafverfolgung oder Straffreiheit der Opfer

Artikel 14
Ermittlung und Strafverfolgung

Artikel 15
Meldung des Verdachts sexueller Ausbeutung oder sexuellen Missbrauchs

Artikel 16
Gerichtliche Zuständigkeit und Koordinierung der Strafverfolgung

Artikel 17
Allgemeine Bestimmungen für Unterstützungs-, Betreuungs- und Schutzmaßnahmen

Artikel 18
Unterstützung und Betreuung von Opfern

Artikel 19
Schutz von Opfern im Kindesalter in Strafermittlungen und Strafverfahren

Artikel 20
Interventionsprogramme oder -maßnahmen

Artikel 21
Sperrung des Zugangs zu Webseiten, die Kinderpornografie enthalten

Artikel 22
Aufhebung des Rahmenbeschlusses 2004/68/JI

Artikel 23
Umsetzung

Artikel 24
Berichterstattung

Artikel 25
Inkrafttreten

Artikel 26
Adressaten


 
 
 


Drucksache 853/1/10

... Eine Übermittlung von Auskünften durch die mit der Steuerfahndung betrauten Dienststellen der Landesfinanzbehörden an Polizei- und Justizbehörden sowie an sonstige für die Verhütung oder Verfolgung von Straftaten zuständige öffentliche Stellen anderer Staaten richtete sich bislang nach § 117 AO. Die darin geregelten Voraussetzungen sind zum Teil strenger als die für entsprechende Datenübermittlungen im innerstaatlichen Bereich geltenden Regelungen. Mit dem neu eingefügten § 117a AO, der § 14a BKAG-E entspricht, werden für den Bereich der Verhütung von Straftaten die Bedingungen für Datenübermittlungen an Polizeibehörden und sonstige für die Verhütung oder Verfolgung von Straftaten zuständige öffentliche Stellen der EU-Mitgliedstaaten an die für entsprechende Datenübermittlungen im innerstaatlichen Bereich geltenden Vorschriften angeglichen. Die Datenübermittlung zu Zwecken der Strafverfolgung richtet sich auch weiterhin nach dem IRG, dessen Datenübermittlungsvorschriften ebenfalls an die Erfordernisse des Rahmenbeschlusses angepasst werden.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 853/1/10




1. Zu Artikel 1 Nummer 4 § 92 Absatz 3 Nummer 2 IRG ,

2. Zu Artikel 2 Nummer 1 § 478 Absatz 1 Satz 5 StPO

3. Zu Artikel 2 Nummer 2 Buchstabe b § 481 Absatz 3 StPO Artikel 2 Nummer 2 ist wie folgt zu fassen:

4. Zu Artikel 3 Nummer 2 Buchstabe a § 3 Absatz 3 Satz 1 BKAG

5. Zu Artikel 9 §§ 117a - neu - und 117b - neu - AO

'Artikel 9 Änderung der Abgabenordnung

§ 117a
Übermittlung personenbezogener Daten an Mitgliedstaaten der Europäischen Union

§ 117b
Verwendung von nach dem Rahmenbeschluss 2006/960/JI übermittelten Daten

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu § 117a

Zu § 117a

Zu § 117a

Zu § 117a

Zu Absatz 4

Zu Absatz 5

Zu § 117a

Zu § 117a

Zu § 117a

Zu § 117b

Zu § 117b


 
 
 


Drucksache 379/10

... c) durch Antrag bei den zuständigen Justizbehörden.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 379/10




Vorschlag

Begründung

1. Kontext des Vorschlags

2. Anhörung interessierter Kreise

3. Folgenabschätzung

4. Rechtliche Aspekte

4.1. Rechtsgrundlage

4.2. Subsidiarität und Verhältnismäßigkeit

4.3. Einzelerläuterung zum Vorschlag

4.3.1. Änderungen zu Titel I Gegenstand, Geltungsbereich und Begriffsbestimmungen

4.3.2. Änderungen zu Titel II Abgabe von Ratings

4.3.3. Änderungen zu Titel III Beaufsichtigung der Ratingtätigkeit

4.3.3.1. Änderungen zu Titel III Kapitel I Registrierungsverfahren

4.3.3.2. Änderungen zu Titel III Kapitel II Beaufsichtigung durch die ESMA

4.3.3.3. Änderungen zu Titel III Kapitel III Zusammenarbeit zwischen den zuständigen Behörden

4.3.4. Änderungen zu Titel IV Sanktionen, Ausschussverfahren, Berichterstattung und Übergangs- und Schlussbestimmungen

4.3.4.1. Änderungen zu Titel IV Kapitel I Sanktionen, Geldbußen, Zwangsgelder, Ausschussverfahren, übertragene Befugnisse und Berichterstattung

4.3.4.2. Änderungen zu Titel IV Kapitel II Übergangs- und Schlussbestimmungen

5. Auswirkungen auf den Haushalt

Vorschlag

Artikel 1
Änderungen der Verordnung (EG) Nr. 1060/2009

Artikel 8a
Informationen zu strukturierten Finanzinstrumenten

Artikel 8b
Zugang zu Rating-Informationen

Artikel 9
Auslagerung

Artikel 15
Antrag auf Registrierung

Artikel 16
Prüfung des Antrags einer Ratingagentur auf Registrierung durch die ESMA

Artikel 17
Prüfung der Anträge einer Gruppe von Ratingagenturen auf Registrierung durch die ESMA

Artikel 18
Übermittlung der Entscheidung über die Registrierung,

Artikel 19
Registrierungs- und Aufsichtsgebühren

Artikel 20
Widerruf der Registrierung

Artikel 21
Europäische Wertpapieraufsichtsbehörde

Artikel 23a
Informationsersuchen

Artikel 23b
Allgemeine Untersuchungen

Artikel 23c
Prüfungen vor Ort

Artikel 24
Aufsichtsmaßnahmen der ESMA

Artikel 25
Anhörung der betreffenden Personen

Artikel 25a
Für die Beaufsichtigung und rechtliche Durchsetzung von Artikel 4 Absatz 1 zuständige Behörden (Verwendung von Ratings)

Artikel 26
Pflicht zur Zusammenarbeit

Artikel 27
Informationsaustausch

Artikel 30
Delegierung von Aufgaben von der ESMA auf die zuständigen Behörden

Artikel 31
Mitteilungen und Ersuchen um Aussetzung der Ratings seitens der zuständigen Behörden

Artikel 32
Berufsgeheimnis

Artikel 34
Vereinbarung über Informationsaustausch

Artikel 35
Offenlegung von Informationen aus Drittländern

Artikel 36a
Geldbußen

Artikel 36b
Zwangsgelder

Artikel 36c
Anhörung der betreffenden Personen

Artikel 36d
Gemeinsame Bestimmungen für Geldbußen und Zwangsgelder

Artikel 36e
Kontrolle durch den Gerichtshof

Artikel 37
Änderungen der Anhänge

Artikel 38
Ausschussverfahren

Artikel 38a
Ausübung der Befugnisübertragung

Artikel 38b
Widerruf der Befugnisübertragung

Artikel 38c
Einwände gegen delegierte Rechtsakte

Artikel 40a
Übergangsmaßnahmen in Bezug auf die ESMA

Artikel 2
Inkrafttreten

Anhang I

Anhang II

Anhang III
Sanktionen Verstöße

I. Verstöße im Zusammenhang mit Interessenkonflikten, organisatorischen oder operationellen Anforderungen

II. Verstöße im Zusammenhang mit Aufsichtstätigkeiten

III. Verstöße im Zusammenhang mit Vorschriften zur Offenlegung

Finanzbogen


 
 
 


Drucksache 127/10

... D. in der Erwägung, dass viele der Inhaftierten Berichten zufolge in Gefängnissen oder geheimen Hafteinrichtungen geschlagen oder gefoltert und in einigen Fällen auch vergewaltigt wurden und dass eine Untersuchung des Parlaments der Islamischen Republik Iran Anfang 2010 ans Tageslicht brachte, dass der stellvertretende Staatsanwalt Saeed Mortazavi direkt verantwortlich war für den Tod von mindestens drei Gefangenen infolge von Folter und Vernachlässigung im Kahrizak-Gefängnis, dessen Schließung von den Justizbehörden bereits drei Jahre zuvor angeordnet worden war;

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 127/10




Demokratie und Menschenrechte

2 Atomstreit

Demokratie und Menschenrechte

2 Atomstreit

Verhältnis zwischen der Europäischen Union und Iran


 
 
 


Drucksache 664/10

... Innerhalb des neuen Krisenmanagement-Rahmens wird jeder Mitgliedstaat festlegen müssen, welche Behörden die Befugnis zur Abwicklung erhalten sollen. Dabei sollte es sich eher um Verwaltungs- als um Justizbehörden handeln, wenngleich es im jetzigen Stadium unnötig erscheint, genauer vorzuschreiben, welche nationale Behörde diese Befugnis erhalten sollte. Dies wird den Mitgliedstaaten die Beibehaltung bestehender nationaler Regelungen ermöglichen, wonach das Finanzministerium, die Zentralbank oder das Einlagensicherungssystem für die Abwicklung zuständig sein können. Die Kommission stellt allerdings fest, dass es in vielen Rechtskreisen eine zweckmäßige Trennung zwischen den für die Abwicklung zuständigen Behörden und den Aufsichtsbehörden gibt, was sie zur Minimierung des Risikos aufsichtsbehördlicher Nachsicht für wichtig hält.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 664/10




Mitteilung

1. Einleitung

2. Geltungsbereich Ziele

3. Hauptelemente des Rahmens

3.1. Für das Krisenmanagement zuständige Behörden

3.2. Präparativ- und Präventivmaßnahmen

Verstärkte Beaufsichtigung

Übertragbarkeit von Aktiva

Sanierungs - und Abwicklungspläne

5 Präventivbefugnisse

3.3. Auslöser

Auslöser für die Abwicklung

3.4. Frühzeitiges Eingreifen

Befugnisse der Aufsichtsbehörden

Umsetzung von Sanierungsplänen

5 Sonderverwalter

3.5. Abwicklung

Abwicklung und Insolvenz

3.6. Abschreibung von Schulden

4. Grenzübergreifende Koordinierung des Krisenmanagements

4.1. Koordinierte Abwicklung von EU-Bankengruppen

4.2. Rahmen für die Koordinierung mit Drittländern

4.3. Rolle der europäischen Aufsichtsbehörden bei der Krisenbewältigung

5. Abwicklungsfinanzierung

5.1. Nutzung der Abwicklungsfonds

5.2. Abwicklungsfonds und Einlagensicherungssysteme

5.3. Gestaltung der Abwicklungsfonds

5.4. Größe der Fonds

6. weitere Schritte Künftige Arbeiten

6.1. Weitere Schritte: Koordinierungsrahmen 2011

6.2. Künftige Arbeiten

Insolvenzrahmen mittelfristig

Integrierter Rahmen längerfristig

7. Schlussfolgerung


 
 
 


Drucksache 784/10

... 20. fordert eine Intensivierung des Menschenrechtsdialogs zwischen der EU und Russland und verlangt, dass es dem Europäischen Parlament, der Staatsduma, den russischen Justizbehörden sowie der Zivilgesellschaft und den Menschenrechtsorganisationen ermöglicht wird, aktiv zu diesem Konsultationsprozess beizutragen; fordert Russland auf, seinen Verpflichtungen als Mitglied der OSZE und des Europarats in vollem Umfang nachzukommen;



Drucksache 772/10

... Trotz intensiverer Zusammenarbeit zwischen den Strafverfolgungsbehörden und den Justizbehörden innerhalb der Mitgliedstaaten und zwischen den Mitgliedstaaten sind internationale kriminelle Netze sehr aktiv und streichen mit ihren Straftaten enorme Summen ein. Dieses Geld wird nicht nur zur Bestechung und Einschüchterung der Bevölkerung, sondern oft auch dazu eingesetzt, die Wirtschaft zu infiltrieren und das Vertrauen der Öffentlichkeit zu untergraben.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 772/10




1. Das Europäische Sicherheitsmodell: Gemeinsam Europa sicherer machen

2. Fünf strategische Ziele für die Innere Sicherheit

Ziel 1: Schwächung internationaler krimineller Netzwerke

Maßnahme 1: Aufdeckung und Zerschlagung krimineller Netzwerke

Maßnahme 2: Schutz der Wirtschaft vor krimineller Infiltration

Maßnahme 3: Einziehung von Erträgen aus Straftaten

Ziel 2: Maßnahmen gegen Terrorismus, Radikalisierung und die Rekrutierung von Terroristen

Maßnahme 1: Einbindung der Bevölkerung in die Verantwortung zur Verhinderung von Radikalisierung und Rekrutierung von Terroristen

Maßnahme 2: Unterbindung der Geld- und Materialbeschaffung durch Terroristen und Überwachung ihrer Transaktionen

Maßnahme 3: Schutz der Verkehrsträger

Ziel 3: Besserer Schutz der Bürger und Unternehmen im Cyberspace

Maßnahme 1: Aufbau von Kapazitäten bei der Strafverfolgung und in der Justiz

Maßnahme 2: Zusammenarbeit mit der Industrie zur Aktivierung und zum Schutz der Bürger

Maßnahme 3: Verbesserung des Reaktionsvermögens gegenüber Cyberangriffen

Ziel 4: Erhöhung der Sicherheit durch Maßnahmen an den Außengrenzen

Maßnahme 1: Volle Ausschöpfung des EUROSUR-Potenzials

Maßnahme 2: Verstärkung des Frontex-Beitrags zur Kriminalitätsbekämpfung an den Außengrenzen

Maßnahme 3: Gemeinsames Risikomanagement für den die EU-Außengrenzen überschreitenden Warenverkehr

Maßnahme 4: Verbesserung der Zusammenarbeit zwischen nationalen Behörden

Ziel 5: Verbesserung der Widerstandsfähigkeit Europas gegenüber Krisen und Katastrophen

Maßnahme 1: Anwendung der Solidaritätsklausel

Maßnahme 2: Entwicklung einer Bedrohung s- und Risikobewertung smethode, die allen Gefahren Rechnung trägt

Maßnahme 3: Vernetzung der verschiedenen Lagebeobachtungszentren

Maßnahme 4: Aufbau europäischer Notfallabwehrkapazitäten für den Katastrophenfall

3. Umsetzung der Strategie

4 Umsetzung

Überwachung und Bewertung

Abschliessende Bemerkungen


 
 
 


Drucksache 831/10

... Mit dem Haager Übereinkommen von 1961 wurden die in Artikel 1 genannten ausländischen öffentlichen Urkunden vom Erfordernis der Legalisation, die durch die Apostille ersetzt wurde, befreit10. Diesem Übereinkommen gehören alle Mitgliedstaaten der Europäischen Union sowie zahlreiche Drittstaaten an. Es gilt für öffentliche Urkunden wie Urkunden von Verwaltungsbehörden, notarielle Urkunden, amtliche Bescheinigungen und Urkunden der Justizbehörden; Urkunden der diplomatischen und konsularischen Vertretungen sind hiervon ausgenommen.

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Drucksache 831/10




Grünbuch Weniger Verwaltungsaufwand für EU-Bürger: Den freien Verkehr öffentlicher Urkunden und die Anerkennung der Rechtswirkungen von Personenstandsurkunden erleichtern

1. Einleitung

2. Hintergrund

3. Freier Verkehr öffentlicher Urkunden

3.1 Problemstellung

3.2 Rechtsgrundlage

3.3 Optionen zur Erleichterung des freien Verkehrs öffentlicher Urkunden zwischen den Mitgliedstaaten

a Verzicht auf die Verwaltungsförmlichkeiten zur Bestätigung der Echtheit einer öffentlichen Urkunde

Frage 1: Ist der Verzicht auf Verwaltungsformalitäten wie die Legalisation oder Apostille Ihrer Ansicht nach als Lösung zur Überwindung der Schwierigkeiten geeignet, mit denen EU-Bürger konfrontiert sind

b Zusammenarbeit zwischen den zuständigen einzelstaatlichen Behörden

Frage 2: Sollten die Behörden der Mitgliedstaaten insbesondere in Personenstandsangelegenheiten enger zusammenarbeiten und wenn ja, in welcher – elektronischen – Form

Frage 4: Halten Sie die Veröffentlichung einer Liste der für Personenstandsangelegenheiten zuständigen nationalen Behörden oder der Kontaktdaten einer Informationsstelle pro Mitgliedstaat für sinnvoll

c Lockerung des Übersetzungserfordernisses bei öffentlichen Urkunden

Frage 5: Welche Lösungen bevorzugen Sie, um Übersetzungen zu vermeiden oder zumindest zu begrenzen

d Die europäische Personenstandsurkunde

Frage 6: Welche Personenstandsurkunden kämen für eine europäische

4. gegenseitige Anerkennung der Rechtswirkungen von Personenstandsurkunden

4.1 Problemstellung

4.2 Rechtsrahmen

4.3 Optionen für die Anerkennung der Rechtswirkungen von Personenstandsurkunden

a Unterstützung der nationalen Behörden bei der Lösungsfindung

Frage 7: Wären die mitgliedstaatlichen Behörden Ihrer Ansicht nach in der Lage, den Personenstand betreffende Probleme bei grenzübergreifenden Sachverhalten allein in effizienter Weise zu lösen Sollten die EU-Institutionen den Behörden nicht in diesem Fall zumindest einige Leitlinien an die Hand geben eventuell in Form von EU-Empfehlungen , damit die Vorgehensweisen der Mitgliedstaaten nicht allzusehr voneinander abweichen

b Anerkennung von Rechts wegen

Frage 8: Was halten Sie von einer Anerkennung von Rechts wegen Auf welche Personenstandsangelegenheiten könnte diese Form der Anerkennung angewandt werden Bei welchen Personenstandsangelegenheiten könnte sich die Anerkennung von Rechts wegen als ungeeignet erweisen

c Anerkennung im Wege harmonisierter Kollisionsnormen

Frage 9: Was halten Sie von einer Anerkennung auf der Grundlage harmonisierter Kollisionsnormen Auf welche Personenstandsangelegenheiten könnte diese Form der Anerkennung angewandt werden

Frage 10: Was halten Sie von der Möglichkeit, den Bürgern eine gewisse Rechtswahl einzuräumen Für welche Personenstandsangelegenheiten könnte eine Rechtswahl vorgesehen werden

5. Fazit


 
 
 


Drucksache 459/10

... 16. Mehrere aktuelle Untersuchungen10 haben ergeben, dass Verdächtige sehr unterschiedlich über ihre Rechte informiert werden und dass eine Rechtsbelehrung in den meisten Fällen lediglich mündlich und somit weniger wirkungsvoll erfolgt und schwerer zu überwachen ist. Das Recht auf Belehrung wird in der EMRK nicht ausdrücklich erwähnt. Allerdings gibt es einschlägige Gerichtsentscheidungen, denen zufolge die Justizbehörden verpflichtet sind, positive Maßnahmen zu treffen, um eine tatsächliche Einhaltung von Artikel 6 EMRK zu gewährleisten; dazu gehören die Entscheidungen in den Rechtssachen Padalov11 und Talat Tunc12, in denen der EGMR feststellte, dass die Behörden eine aktive Rolle bei der Information von Verdächtigen über ihr Recht auf unentgeltlichen Rechtsbeistand übernehmen sollten. Im Fall Panovits13 befand der EGMR, dass die Behörden eine positive Verpflichtung haben, Verdächtige darüber zu informieren, dass sie ein Recht auf

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Drucksache 459/10




Vorschlag

Begründung

1. Einführung

2. Hintergrund

3. Das Recht auf Belehrung nach Massgabe der Charta und der EMRK

4. Der Vorschlag im Einzelnen

Artikel 1
– Ziel

Artikel 2
– Anwendungsbereich

Artikel 3
– Recht auf Rechtsbelehrung

Artikel 4
– Recht auf schriftliche Rechtsbelehrung bei Festnahme

Artikel 5
– Recht auf schriftliche Rechtsbelehrung in Verfahren zur Vollstreckung eines Europäischen Haftbefehls

Artikel 6
– Recht auf Belehrung über den Tatvorwurf

Artikel 7
– Recht auf Akteneinsicht

Artikel 8
– Überprüfung und Rechtsmittel

Artikel 9
– Schulung

Artikel 10
– Regressionsverbot

Artikel 11
– Umsetzung

Artikel 12
– Bericht

Artikel 13
– Inkrafttreten

Anhang I

Anhang II

5. Subsidiaritätsprinzip

6. Grundsatz der Verhältnismässigkeit

Vorschlag

Artikel 1
Ziel

Artikel 2
Anwendungsbereich

Artikel 3
Recht auf Rechtsbelehrung

Artikel 4
Recht auf schriftliche Rechtsbelehrung bei Festnahme

Artikel 5
Recht auf schriftliche Rechtsbelehrung in Verfahren zur Vollstreckung eines Europäischen Haftbefehls

Artikel 6
Recht auf Belehrung über den Tatvorwurf

Artikel 7
Recht auf Akteneinsicht

Artikel 8
Überprüfung und Rechtsmittel

Artikel 9
Schulung

Artikel 10
Regressionsverbot

Artikel 11
Umsetzung

Artikel 12
Bericht

Artikel 13
Inkrafttreten

Artikel 14

Anhang I

A. Information über den Verdacht

B. Hinzuziehung eines Rechtsanwalts

C. Hinzuziehung eines Dolmetschers

D. Wie lange kann Ihnen die Freiheit entzogen werden?

Anhang II

A. Recht auf Information über den Festnahmegrund

B. Hinzuziehung eines Rechtsanwalts

C. Hinzuziehung eines Dolmetschers

D. Recht auf Zustimmung zur Übergabe

E. Recht auf Anhörung

F. Recht auf Freilassung nach Fristablauf


 
 
 


Drucksache 179/10

... (5) Der Grundsatz der gegenseitigen Anerkennung kann nur in einem Klima des Vertrauens zum Tragen kommen, in dem nicht nur die Justizbehörden, sondern alle an Strafverfahren beteiligten Akteure Entscheidungen der Justizbehörden anderer Mitgliedstaaten als gleichwertig ansehen; hierzu bedarf es "

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Drucksache 179/10




Begründung

1. Einführung

2. Hintergrund

3. Das Recht auf Übersetzungs- und Dolmetschleistungen gemäß der Europäischen Menschenrechtskonvention EMRK und der Charta der Grundrechte der Europäischen Union

4. Der Vorschlag im Einzelnen

Artikel 1
- Anwendungsbereich

Artikel 2
- Recht auf Dolmetschleistungen

Artikel 3
- Recht auf Übersetzung maßgeblicher Unterlagen

Artikel 4
– Kosten der Dolmetsch- und Übersetzungsdienste

Artikel 5
– Qualität der Dolmetsch- und Übersetzungsdienste

Artikel 6
- Regressionsverbot

Artikel 7
– Umsetzung

Artikel 8
- Berichterstattung

Artikel 9
- Inkrafttreten

5. Subsidiaritätsprinzip

6. Grundsatz Der Verhältnismäßigkeit

Vorschlag

Artikel 1
Gegenstand und Anwendungsbereich

Artikel 2
Recht auf Dolmetschleistungen

Artikel 3
Recht auf schriftliche Übersetzung maßgeblicher Unterlagen

Artikel 4
Übernahme der Dolmetsch- und Übersetzungskosten durch die Mitgliedstaaten

Artikel 5
Effizienz von Dolmetsch- und Übersetzungsleistungen

Artikel 6
Regressionsverbot

Artikel 7
Umsetzung

Artikel 8
Bericht

Artikel 9
Inkrafttreten

Artikel 10


 
 
 


Drucksache 280/1/10

... " definiert. In derselben Regelung sowie in Artikel 2 Buchstabe a und Artikel 28 Absatz 1 Buchstabe a werden jedoch auch Staatsanwälte, zuständige Behörden und vom Anordnungsstaat zu bezeichnende Justizbehörden als anordnungsbefugt angesehen. Dieser Widerspruch bedarf der Aufklärung.



Drucksache 812/10

... (c) durch Antrag bei den zuständigen Justizbehörden

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 812/10




Vorschlag

Begründung

1. Kontext des Vorschlags

2. Anhörung interessierter Kreise

3. Folgenabschätzung

4. Rechtliche Aspekte

4.1. Rechtsgrundlage

4.2. Subsidiarität und Verhältnismäßigkeit

4.2.1. Subsidiaritätsprinzip

4.2.2. Grundsatz der Verhältnismäßigkeit

4.3. Einzelerläuterung

4.3.1. Eindeutige und kohärente Regeln

4.3.2. Flexible und kompatibel Regeln

4.3.3. Maßnahmen, um Marktmissbrauch wirksam aufzudecken und davor abzuschrecken Marktüberwachung

Meldung von Daten

Untersuchung und Durchsetzung

5. Auswirkungen auf den Haushalt

Vorschlag

Artikel 1
Gegenstand, Geltungsbereich und Verhältnis zu anderen Rechtsvorschriften der Union

Artikel 2
Begriffsbestimmungen

Artikel 3
Verbot von Insider-Handel und Verpflichtung zur Veröffentlichung von Insider- Informationen

Artikel 4
Verbot der Marktmanipulation

Artikel 5
Spezifizierung der Begriffsbestimmungen von Insider-Informationen und Marktmanipulation

Artikel 6
Marktüberwachung

Artikel 7
Datenerhebung

Artikel 8
Informationsaustausch zwischen der Agentur und anderen Einrichtungen

Artikel 9
Datenschutz und Betriebszuverlässigkeit

Artikel 10
Umsetzung der Verbote von Marktmissbrauch

Artikel 11
Zusammenarbeit auf Unionsebene

Artikel 12
Berufsgeheimnis

Artikel 13
Sanktionen

Artikel 14
Beziehungen zu Drittländern

Artikel 15
Ausübung der Befugnisübertragung

Artikel 16
Widerruf der Befugnisübertragung

Artikel 17
Einwände gegen delegierte Rechtsakte

Artikel 18
Inkrafttreten


 
 
 


Drucksache 57/10

... " mutmaßlicher Terroristen und damit eine quasirichterliche Funktion ausüben können, die die Kontrollfunktion der Justizbehörden wirksam ergänzen könnte3;

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Drucksache 57/10




Zu restriktiven Maßnahmen gegen bestimmte Personen und Organisationen, die mit Osama bin Laden, dem Al-Qaida-Netzwerk und den Taliban in Verbindung stehen

Zu bestimmten restriktiven Maßnahmen gegenüber Simbabwe und zu bestimmten spezifischen restriktiven Maßnahmen gegen bestimmte natürliche und juristische Personen, Organisationen und Einrichtungen aufgrund der Lage in Somalia

Zu Fragen des Datenschutzes


 
 
 


Drucksache 707/1/10

... - Überarbeitung der Datenschutzbestimmungen im Bereich der Zusammenarbeit der Polizei- und Strafjustizbehörden,



Drucksache 748/10

... Der Raum ohne Binnengrenzen — der Schengen-Raum – wurde Ende der 80er, Beginn der 90er Jahre durch das Schengener Abkommen zwischen den Mitgliedstaaten, die die Kontrollen an ihren Binnengrenzen abschaffen und entsprechende Begleitmaßnahmen wie gemeinsame Regeln für die Kontrollen an den Außengrenzen, eine gemeinsame Visumpolitik, eine Zusammenarbeit der Polizei- und Justizbehörden und das Schengener Informationssystem (SIS) einführen wollten, auf zwischenstaatlicher Ebene geschaffen. Im Rahmen der Gemeinschaft konnte eine Abschaffung der Binnengrenzen nicht erreicht werden, da sich die Mitgliedstaaten nicht darüber einig wurden, ob diese abgeschafft werden müssten, um das Ziel des freien Verkehrs von Personen (Artikel 14 EG-Vertrag) erreichen zu können. Im Laufe der Zeit haben sich aber sämtliche damaligen Mitgliedstaaten mit Ausnahme des Vereinigten Königreichs und Irlands dem Schengen-Raum angeschlossen.

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Drucksache 748/10




Vorschlag

1. Kontext des Vorschlags

Gründe und Ziele des Vorschlags

Allgemeiner Kontext

Bessere Evaluierung der ordnungsgemäßen Anwendung des Besitzstands

Folgemaßnahmen der Evaluierung

Bestehende Rechtsvorschriften auf dem vom Vorschlag abgedeckten Gebiet

Übereinstimmung mit anderen Politikbereichen und Zielen der Europäischen Union

2. Anhörung von interessierten Kreisen

3. Rechtliche Aspekte

Zusammenfassung der vorgeschlagenen Maßnahme

Rechtsgrundlage

Artikel 77 Absatz 2 Buchstabe e des Vertrags über die Arbeitsweise der Europäischen Union.

Subsidiarität und Verhältnismäßigkeit

Wahl des Rechtsinstruments

4. Auswirkungen auf den Haushalt

5. weitere Angaben

Vorschlag

Artikel 1
Zweck und Geltungsbereich

Artikel 2
Begriffsbestimmungen

Artikel 3
Zuständigkeiten

Artikel 4
Evaluierungen

Artikel 5
Mehrjahresprogramm

Artikel 6
Risikoanalyse

Artikel 7
Fragebogen

Artikel 8
Jahresprogramm

Artikel 9
Liste der Experten

Artikel 10
Teams für Ortstermine

Artikel 11
Durchführung der Ortstermine

Artikel 12
Überprüfung des freien Personenverkehrs an den Binnengrenzen

Artikel 13
Evaluierungsberichte

Artikel 14
Vertraulichkeit

Artikel 15
Ausschuss

Artikel 16
Übergangsbestimmungen

Artikel 17
Unterrichtung des Europäischen Parlaments

Artikel 18
Bericht an das Europäische Parlament und den Rat

Artikel 19
Aufhebung

Artikel 20

Artikel 21
Inkrafttreten


 
 
 


Drucksache 43/10

... (1) Jeder Mitgliedstaat teilt dem Generalsekretariat des Rates mit, welche Justizbehörde oder Justizbehörden nach seinem innerstaatlichen Recht für den Erlass einer Europäischen Schutzanordnung und die Anerkennung einer solchen Anordnung gemäß dieser Richtlinie zuständig ist bzw. sind, wenn dieser Mitgliedstaat der Anordnungsstaat oder der Vollstreckungsstaat ist.

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Drucksache 43/10




Richtlinie 2010/.../EU des Europäischen Parlaments und des Rates über die Europäische Schutzanordnung

Artikel 1
Definitionen

Artikel 2
Geltungsbereich der Europäischen Schutzanordnung

Artikel 3
Pflicht zur Anerkennung der Europäischen Schutzanordnung

Artikel 4
Benennung der zuständigen Behörden

Artikel 5
Erlass einer Europäischen Schutzanordnung

Artikel 6
Form und Inhalt der Europäischen Schutzanordnung

Artikel 7
Übermittlungsverfahren

Artikel 8
Maßnahmen im Vollstreckungsstaat

Artikel 9
Gründe für die Nichtanerkennung einer Europäischen Schutzanordnung

Artikel 10
Weitere Entscheidungen im Anordnungsstaat

Artikel 11
Gründe für den Widerruf der Anerkennung einer Europäischen Schutzanordnung

Artikel 12
Fristen

Artikel 13
Maßgebliches Recht

Artikel 14
Pflichten der beteiligten Behörden

Artikel 15
Konsultation zwischen den zuständigen Behörden

Artikel 16
Sprachenregelung

Artikel 17
Kosten

Artikel 18
Verhältnis zu anderen Übereinkünften und Vereinbarungen

Artikel 19
Umsetzung

Artikel 20
Überprüfung

Artikel 21
Inkrafttreten

Anhang I
Europäische Schutzanordnung

Anhang II
Formblatt nach Artikel 8 Absatz 1 Buchstabe D der Richtlinie 2010/.../EU des Europäischen Parlaments und des Rates über die Europäische Schutzanordnung* Meldung eines Verstosses gegen die der Europäischen Schutzanordnung zugrunde liegende und in derselben beschriebene Schutzmassnahme


 
 
 


Drucksache 177/09

... – Zahlung – soll der zunehmenden Verbreitung des unbaren Zahlungsverkehrs Rechnung getragen werden. Mit dem am 1. Januar 2007 in Kraft getretenen Gesetz über den Zahlungsverkehr mit Gerichten und Justizbehörden (ZahlVGJG) haben die Länder ohnehin die Möglichkeit, durch Rechtsverordnung zu bestimmen, in welchen Fällen Zahlungen an Gerichte und Justizbehörden der Länder unbar zu leisten sind. Auch bei der Finanzverwaltung stellt der unbare Zahlungsverkehr seit Langem den Regelfall dar. Es erscheint daher sinnvoll, die unbare Zahlung ausdrücklich der Barzahlung gleichzustellen.

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Drucksache 177/09




A. Problem und Ziel

B. Lösung

C. Alternativen

D. Finanzielle Auswirkungen auf die öffentlichen Haushalte

E. Sonstige Kosten

F. Bürokratiekosten

Gesetzentwurf

Entwurf

Artikel 1
Änderung der Zivilprozessordnung

Artikel 2
Änderung der Abgabenordnung

Artikel 3
Änderung des Gerichtsvollzieherkostengesetzes

Artikel 4
Inkrafttreten

Begründung

A. Allgemeiner Teil

I. Ziel des Gesetzentwurfs

II. Geltende Rechtslage

III. Künftiges Recht

1. Änderung der Zivilprozessordnung

2. Änderung der Abgabenordnung

IV. Gesetzgebungskompetenz

V. Finanzielle Auswirkungen

VI. Auswirkungen von gleichstellungspolitischer Bedeutung/Recht der Europäischen Union

VII. Bürokratiekosten

B. Besonderer Teil

Zu Artikel 1

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu Nummer 3

Zu Artikel 2

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu Nummer 3

Zu Nummer 4

Zu Nummer 5

Zu Artikel 3

Zu Artikel 4

Anlage
Stellungnahme des Nationalen Normenkontrollrates gem. § 6 Abs. 1 NKR-Gesetz: NKR-Nr. 865: Gesetz über die Internetversteigerung in der Zwangsvollstreckung


 
 
 


Drucksache 730/09

... Somit greifen die Mitgliedstaaten mit Erfolg auf im Lande gespeicherte Fingerabdrücke von Asylsuchenden zu, jedoch ist der Zugang zu Fingerabdruck-Datenbanken anderer Mitgliedstaaten problematischer. Grund ist eine strukturelle Lücke bei den Informationen und der Überprüfung, da es derzeit kein System gibt, mit dem die Strafverfolgungsbehörden zentral den Mitgliedstaat ermitteln können, der Daten über einen Asylsuchenden gespeichert hat. Wenn bei der Abfrage eines automatisierten daktyloskopischen Identifizierungssystems (AFIS) nach dem Beschluss 2008/615/JI des Rates zur Vertiefung der grenzüberschreitenden Zusammenarbeit, insbesondere zur Bekämpfung des Terrorismus und der grenzüberschreitenden Kriminalität (Beschluss von Prüm), den die Mitgliedstaaten bis zum Juni 2011 durchführen müssen, kein Treffer erzielt wird, bedeutet das nicht, dass kein Mitgliedstaat über Informationen verfügt. Daher bleiben die Strafverfolgungsbehörden nicht nur darüber im Unklaren, ob und in welchem Mitgliedstaat Informationen vorhanden sind, sondern oft auch darüber, ob diese Informationen die gleiche Person betreffen. Strafverfolgungsbeamte werden nur in Erfahrung bringen können, ob die Informationen in einer Datenbank eines anderen Mitgliedstaats gespeichert sind, wenn ihre Justizbehörden mit einem Amts- oder Rechtshilfeersuchen den anderen Mitgliedstaat ersuchen, seine Datenbanken abzufragen und die einschlägigen Informationen zu übermitteln.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 730/09




Begründung

1. Kontext des Vorschlags

Gründe und Ziele des Vorschlags

Allgemeiner Kontext

Bestehende Rechtsvorschriften auf diesem Gebiet

Kohärenz mit den anderen Politikbereichen und Zielen der Union

2. Anhörung von interessierten Kreisen und Folgenabschätzung

Anhörung von interessierten Kreisen

Anhörungsmethoden, angesprochene Sektoren und allgemeines Profil der Befragten

Zusammenfassung und Berücksichtigung der Beiträge

Einholung und Nutzung von Expertenwissen

Folgenabschätzung

3. Rechtliche Aspekte

Zusammenfassung der vorgeschlagenen Maßnahme

Rechtsgrundlage

Subsidiaritätsprinzip

Grundsatz der Verhältnismäßigkeit

Wahl des Instruments

Überprüfungs-/Revisions-/Verfallsklausel

Vorschlag

Kapitel I
Allgemeine Bestimmungen

Artikel 1
Gegenstand und Geltungsbereich

Artikel 2
Begriffsbestimmungen

Artikel 3
Benannte Behörden

Artikel 4
Prüfstellen

Artikel 5
Europol

Kapitel II
Verfahren für den Abgleich und die Übermittlung von Daten

Artikel 6
Verfahren für den Abgleich von Fingerabdruckdaten mit EURODAC-Daten

Artikel 7
Bedingungen für den Zugriff benannter Behörden auf EURODAC-Daten

Artikel 8
Bedingungen für den Zugriff von Europol auf EURODAC-Daten

Artikel 9
Kommunikation zwischen den Prüfstellen und den nationalen Zugangsstellen

Kapitel III
Datenschutz

Artikel 10
Datenschutz

Artikel 11
Datensicherheit

Artikel 12
Verbot der Übermittlung von Daten an Drittländer, internationale Organisationen oder private Stellen

Artikel 13
Protokollierung und Dokumentierung

Kapitel IV
Schlussbestimmungen

Artikel 14
Kosten

Artikel 15
Sanktionen

Artikel 16
Meldung der benannten Behörden und Prüfstellen

Artikel 17
Überwachung und Bewertung

Artikel 18
Inkrafttreten und Anwendung


 
 
 


Drucksache 441/09

... d) durch Antrag bei den zuständigen Justizbehörden.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 441/09




Begründung

1. Kontext des Vorschlags

1.1. Kontext, Gründe und Ziele des Vorschlags

1.2. Vorbereitung des Vorschlags: Konsultation und Folgenabschätzung

2. Grundsätzlicher Ansatz

3. Rechtliche Aspekte

3.1. Rechtsgrundlage

3.2. Subsidiarität und Verhältnismäßigkeit

3.3. Wahl des Instruments

3.4. Ausschussverfahren

3.5. Inhalt des Vorschlags

3.5.1. Geltungsbereich und Begriffsbestimmungen

3.5.2. Tätigkeitsbedingungen und Erstzulassung

3.5.3. Informationen für die Anleger

3.5.4. Informationen für die Regulierungsbehörden

3.5.5. Besondere Anforderungen an AIFM, die hebelfinanzierte Fonds verwalten

3.5.6. Besondere Anforderungen an AIFM, die beherrschende Unternehmensbeteiligungen erwerben

3.5.7. Rechte von AIFM im Rahmen der Richtlinie

3.5.8. Drittländer

3.5.9. Zusammenarbeit und Informationsaustausch zwischen den Aufsichtsbehörden

3.6. Auswirkungen auf den Haushalt

Vorschlag

Kapitel I
Allgemeine Bestimmungen

Artikel 1
Gegenstand

Artikel 2
Anwendungsbereich

Artikel 3
Begriffsbestimmungen

Kapitel II
Zulassung Eines Aifm

Artikel 4
Zulassungspflicht

Artikel 5
Zulassungsverfahren

Artikel 6
Zulassungsvoraussetzungen

Artikel 7
Änderungen beim Zulassungsumfang

Artikel 8
Entzug der Zulassung

Kapitel III
Bedingungen für die Ausübung der Tätigkeit

Abschnitt 1
Wohlverhaltensregeln

Artikel 9
Allgemeine Grundsätze

Artikel 10
Interessenkonflikte

Artikel 11
Risikomanagement

Artikel 12
Liquiditätsmanagement

Artikel 13
Anlagen in Verbriefungspositionen

Abschnitt 2
Eigenkapitalanforderungen

Artikel 14
Anfangskapital und laufende Kapitalausstattung

Abschnitt 3
Organisatorische Anforderungen

Artikel 15
Allgemeine Grundsätze

Artikel 16
Bewertung

Artikel 17
Verwahrstelle

Abschnitt 4
Übertragung von AIFM-Aufgaben

Artikel 18
Übertragung

Kapitel IV
Transparenzanforderungen

Artikel 19
Jahresbericht

Artikel 20
Informationspflichten gegenüber den Anlegern

Artikel 21
Informationspflichten gegenüber den zuständigen Behörden

Kapitel V
Pflichten von AIFM, die bestimmte Arten von AIF verwalten

Abschnitt 1
Pflichten von AIFM, die hebelfinanzierte Fonds verwalten

Artikel 22
Anwendungsbereich

Artikel 23
Informationspflichten gegenüber Anlegern

Artikel 24
Informationspflicht gegenüber den zuständigen Behörden

Artikel 25
Nutzung der Informationen durch die zuständigen Behörden, aufsichtsbehördliche Zusammenarbeit und Beschränkungen für die Hebelfinanzierung

Abschnitt 2
Pflichten von AIFM, die AIF mit beherrschendem Einfluss auf Unternehmen verwalten

Artikel 26
Anwendungsbereich

Artikel 27
Mitteilung des Erlangens eines beherrschenden Einflusses bei nicht börsennotierten Unternehmen

Artikel 28
Informationspflicht bei Erwerb eines beherrschenden Einflusses bei Emittenten oder nicht börsennotierten Unternehmen

Artikel 29
Besondere Bestimmungen hinsichtlich des Jahresberichts von AIF, die einen beherrschenden Einfluss bei Emittenten oder nicht börsennotierten Unternehmen ausüben

Artikel 30
Besondere Bestimmungen hinsichtlich Unternehmen, deren Aktien nicht mehr zum Handel an einem geregelten Markt zugelassen sind

Kapitel VI
Erbringung von Verwaltungs- und Vertriebsdiensten durch AIFM

Artikel 31
Vertrieb von Anteilen von AIF im Herkunftsmitgliedstaat

Artikel 32
Option für die Mitgliedstaaten, den Vertrieb von AIF an Kleinanleger zu gestatten

Artikel 33
Bedingungen für den Vertrieb in anderen Mitgliedstaaten

Artikel 34
Bedingungen für die Erbringung von Verwaltungsdiensten in anderen Mitgliedstaaten

Kapitel VII
Spezifische Vorschriften in Bezug auf Drittländer

Artikel 35
Bedingungen für den Vertrieb von AIF mit Sitz in einem Drittland in der Gemeinschaft

Artikel 36
Übertragung administrativer Tätigkeiten durch die AIFM an ein Unternehmen mit Sitz in einem Drittland

Artikel 37
Bewertungsstelle mit Sitz in einem Drittland

Artikel 38
Übertragung der Verwahrung für AIF mit Sitz in einem Drittland

Artikel 39
Zulassung von AIFM mit Sitz in Drittländern

Kapitel VIII
Zuständige Behörden

Abschnitt 1
Benennung, Befugnisse und Rechtsbehelfe

Artikel 40
Benennung der zuständigen Behörden

Artikel 41
Befugnisse der zuständigen Behörden

Artikel 42
Aufsichtsbefugnisse

Artikel 43
Verwaltungssanktionen

Artikel 44
Recht auf Einlegung eines Rechtsbehelfs

Abschnitt 2
Zusammenarbeit der verschiedenen zuständigen Behörden

Artikel 45
Verpflichtung zur Zusammenarbeit

Artikel 46
Austausch von Informationen in Bezug auf potenzielle Systemauswirkungen von AIFM-Geschäften

Artikel 47
Zusammenarbeit bei der Aufsicht

Artikel 48
Schlichtung

Kapitel IX
Übergangs- und Schlussbestimmungen

Artikel 49
Ausschuss

Artikel 50
Überprüfung

Artikel 51
Übergangsbestimmungen

Artikel 52
Änderung der Richtlinie 2004/39/EG

Artikel 53
Änderung der Richtlinie 2009/.../EG27

Artikel 54
Umsetzung

Artikel 55
Inkrafttreten

Artikel 56
Adressaten


 
 
 


Drucksache 298/09

... Der Kampf gegen den Menschenhandel erfordert ein abgestimmtes Vorgehen der Mitgliedstaaten sowie eine Zusammenarbeit auf internationaler Ebene, damit die angestrebten Ziele erreicht werden können. Unterschiede in den Rechtsordnungen der Mitgliedstaaten erschweren sowohl ein abgestimmtes Vorgehen als auch die internationale Zusammenarbeit der Strafverfolgungs- und Justizbehörden.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 298/09




Begründung

1. Kontext des Vorschlags

1.1. Gründe für den Vorschlag und Zielsetzung

1.2. Allgemeiner Kontext

1.3. Bestehende Rechtsvorschriften auf diesem Gebiet

1.4. Vereinbarkeit mit den anderen Politikbereichen und Zielen der Union

2. Anhörung von interessierten Kreisen und Folgenabschätzung

2.1. Anhörung von interessierten Kreisen

2.1.1. Anhörungsmethoden und allgemeines Profil der Befragten

2.1.2. Zusammenfassung der Beiträge

2.2. Einholung und Nutzung von Expertenwissen

2.3. Folgenabschätzung

Option 1:

Option 2:

Option 3:

Option 4:

3. Rechtliche Aspekte

3.1. Zusammenfassung der vorgeschlagenen Maßnahme

A Bestimmungen des materiellen Strafrechts

B Gerichtliche Zuständigkeit und Strafverfolgung

C Opferrechte im Strafverfahren

D Unterstützung der Opfer

E Prävention

F Kontrolle

3.2. Mehrwert des Vorschlags gegenüber dem Übereinkommen des Europarats zur

3.3. Rechtsgrundlage

4. Subsidiaritätsprinzip

5. Grundsatz der Verhältnismässigkeit

6. Wahl des Instruments

7. Auswirkungen auf den Haushalt

8. Weitere Angaben

Vorschlag

Artikel 1
Straftaten im Zusammenhang mit Menschenhandel

Artikel 2
Anstiftung, Beihilfe und Versuch

Artikel 3
Strafen und erschwerende Umstände

Artikel 4
Verantwortlichkeit juristischer Personen

Artikel 5
Sanktionen gegen juristische Personen

Artikel 6
Keine Verhängung von Sanktionen gegen Opfer

Artikel 7
Ermittlung und Strafverfolgung

Artikel 8
Gerichtliche Zuständigkeit und Koordinierung der Strafverfolgung

Artikel 9
Schutz besonders gefährdeter Opfer von Menschenhandel in Strafverfahren

Artikel 10
Unterstützung der Opfer

Artikel 11
Besondere Schutzmaßnahmen für Kinder

Artikel 12
Prävention

Artikel 13
Kontrolle

Artikel 14
Geografischer Anwendungsbereich

Artikel 15
Aufhebung des Rahmenbeschlusses 2002/629/JI

Artikel 16
Umsetzung

Artikel 17
Inkrafttreten


 
 
 


Drucksache 105/09

... J. in der Erwägung, dass aufgrund der geringen Zahl von Justizbehörden, die Zugang zu juristischer Aus- und Fortbildung der Europäischen Union haben, bei der Erreichung des Ziels, einen europäischen Rechtsraum zu schaffen, keine nennenswerten Fortschritte zu verzeichnen sind, und dass elektronische Werkzeuge einen erheblichen Beitrag zur weiten Verbreitung einer europäischen Rechtskultur leisten könnten, die die Grundlage für den künftigen europäischen Rechtsraum bildet,

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 105/09




Anlage
Ausführliche Empfehlungen zum Inhalt des Geforderten Vorschlags

Empfehlung 1 zur Form und zum Geltungsbereich des anzunehmenden Instruments

Empfehlung 2 zum Mindestinhalt des anzunehmenden Instruments

1. Aktionsplan zur EU-Justiz

2. Maßnahmen im Hinblick auf zukunftssichere Rechtsvorschriften

3. Maßnahmen betreffend das Zivilverfahren

4. Maßnahmen betreffend das Vertrags- und Verbraucherrecht

5. Maßnahmen betreffend die Aspekte Sprache, Mehrsprachigkeit und Interoperabilität

6. Maßnahmen betreffend die europäischen e-Justizportale

a Das europäische e-Justizportal für die Bürgerinnen und Bürger

b Das sichere europäische e-Justizportal

7. Fortbildung von Richtern und Staatsanwälten

8. Verhütung und Bekämpfung der grenzüberschreitenden Kriminalität

9. Nutzung von Videokonferenzen

10. Stärkung der Grundrechte und der Verfahrensgarantien


 
 
 


Drucksache 870/09

... G. in der Erwägung, dass nach wie vor ernste Besorgnis herrscht über die Entwicklungen in Russland in den Bereichen Demokratie, Menschenrechte, Unabhängigkeit der Justiz, verstärkte staatliche Kontrolle der Medien, die Unfähigkeit der Polizei und der Justizbehörden, die für die Ermordung von Journalisten und Menschenrechtsaktivisten Verantwortlichen zu finden, repressive Maßnahmen gegen die Opposition, selektive Anwendung der Gesetze durch die Behörden sowie ordnungsgemäße Abwicklung der Wahlen, auch der Regional- und Kommunalwahlen vom 11. Oktober 2009; in der Erwägung, dass die Russische Föderation Vollmitglied des Europarates und der Organisation für Sicherheit und Zusammenarbeit in Europa ist und sich damit den Grundsätzen der Demokratie und der Achtung der Menschenrechte verpflichtet hat; sowie in der Erwägung, dass das Europäische Parlament den Sacharow-Preis für geistige Freiheit 2009 der russischen Bürgerrechtsorganisation Memorial und ihren Vertretern verliehen hat,



Drucksache 66/09

... Das Abrufverfahren in Grundbuchangelegenheiten und in Angelegenheiten der Schiffsregister, des Schiffsbauregisters und des Registers für Pfandrechte an Luftfahrzeugen gehört wie das Abrufverfahren im Handelsregister zu den Justizverwaltungsangelegenheiten im Sinne von § 1 Absatz 1 Nummer 1 JVKostO. Die Gebührentatbestände sollen in einen neuen Abschnitt 7 in das Gebührenverzeichnis zur JVKostO eingefügt werden. Durch die Änderung des § 1 JVKostO soll der Geltungsbereich der JVKostO auf die Erhebung der Gebühren durch Justizbehörden der Länder für die Einrichtung und Nutzung des Abrufverfahrens in Grundbuchangelegenheiten und in Angelegenheiten der Schiffsregister, des Schiffsbauregisters und des Registers für Pfandrechte an Luftfahrzeugen erweitert werden.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 66/09




A. Problem und Ziel

B. Lösung

C. Alternativen

D. Finanzielle Auswirkungen auf die öffentlichen Haushalte

E. Sonstige Kosten

F. Bürokratiekosten

Gesetzentwurf

Entwurf

Artikel 1
Änderung der Grundbuchordnung

§ 12b

§ 32

Achter Abschnitt

§ 135
Elektronischer Rechtsverkehr und elektronische Grundakte; Verordnungsermächtigungen

§ 136
Eingang elektronischer Dokumente beim Grundbuchamt

§ 137
Form elektronischer Dokumente

§ 138
Übertragung von Dokumenten

§ 139
Aktenausdruck, Akteneinsicht und Datenabruf

§ 140
Entscheidungen, Verfügungen und Mitteilungen

§ 141
Ermächtigung des Bundesministeriums der Justiz

Artikel 2
Änderung der Grundbuchverfügung

Abschnitt XV
Vorschriften über den elektronischen Rechtsverkehr und die elektronische Grundakte

§ 94
Grundsatz

§ 95
Allgemeine technische und organisatorische Maßgaben

§ 96
Anlegung und Führung der elektronischen Grundakte

§ 97
Übertragung von Papierdokumenten in die elektronische Form

§ 98
Übertragung elektronischer Dokumente in die Papierform oder in andere Dateiformate

§ 99
Aktenausdruck, Akteneinsicht und Datenabruf

§ 100
Wiederherstellung des Grundakteninhalts

§ 101
Ausführungsvorschriften

Artikel 3
Änderung der Justizverwaltungskostenordnung

Artikel 4
Änderungen sonstigen Bundesrechts

§ 70

§ 113

Artikel 5
Inkrafttreten

A. Allgemeiner Teil

I. Gegenstand und Ziel des Gesetzentwurfs

1. Einleitung

2. Elektronischer Rechtsverkehr

3. Elektronische Grundakte

4. Gebühren für den Grundbuchabruf

II. Die wesentlichen Regelungen im Überblick

1. Elektronischer Rechtsverkehr

2. Elektronische Grundakte

3. Gebühren für den Grundbuchabruf

4. Sonstige Regelungen

III. Gesetzgebungszuständigkeit des Bundes

IV. Kosten und Preise

1. Finanzielle Auswirkungen auf die öffentlichen Haushalte

2. Sonstige Kosten und Preise

V. Bürokratiekosten

1. Informationspflichten der Wirtschaft

2. Informationspflichten der Verwaltung

VI. Sonstige Angaben nach den §§ 43 und 44 GGO

1. Andere Lösungsmöglichkeiten

3. Rechts- und Verwaltungsvereinfachung

4. Vereinbarkeit mit EU-Recht

5. Gleichstellungsrelevante Regelungsfolgen

6. Evaluierung

B. Besonderer Teil

Zu Artikel 1

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Nummer 3

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Nummer 4

Zu Nummer 5

Zu Nummer 6

Zu Nummer 7

Zu Nummer 8

Zu Nummer 9

Zu Nummer 10

Zu Nummer 11

Zu Nummer 12

Zu Nummer 13

Zu Nummer 14

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Nummer 15

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Nummer 16

Zu Nummer 17

Zu § 135

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu Absatz 3

Zu Absatz 4

Zu § 136

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu Absatz 3

Zu § 137

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu Absatz 3

Zu Absatz 4

Zu § 138

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu Absatz 3

Zu § 139

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu Absatz 3

Zu § 140

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu Absatz 3

Zu Absatz 4

Zu § 141

Zu den Nummern 18 bis 21

Zu Nummer 22

Zu Nummer 24

Zu Artikel 2

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu Nummer 3

Zu Nummer 4

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Nummer 5

Zu Nummer 6

Zu Nummer 7

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Nummer 8

Zu § 94

Zu § 95

Zu § 96

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu Absatz 3

Zu Absatz 4

Zu § 97

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu § 98

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu Absatz 3

Zu § 99

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu Absatz 3

Zu § 100

Zu § 101

Zu den Nummern 9 bis 14

Zu Nummer 15

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Nummer 20

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Nummer 21

Zu Nummer 23

Zu Artikel 3

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu Nummer 3

Zu Nummer 4

Zu Artikel 4

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu Absatz 3

Zu Absatz 4

Zu Absatz 5

Zu Absatz 6

Zu Absatz 7

Zu Absatz 8

Zu Absatz 9

Zu Absatz 10

Zu Absatz 11

Zu Absatz 12

Zu Artikel 5

Anlage
Stellungnahme des Nationalen Normenkontrollrates gem. § 6 Abs. 1 NKR-Gesetz: NKR-Nr. 610: Entwurf eines Gesetzes zur Einführung des elektronischen Rechtsverkehrs und der elektronischen Akte im Grundbuchverfahren sowie zur Änderung weiterer grundbuch-, register- und kostenrechtlicher Vorschriften


 
 
 


Drucksache 134/09

... 18. fordert die Mitgliedstaaten auf, ausreichende personelle und finanzielle Mittel für die grenzüberschreitende Durchsetzung vorzusehen;19. fordert die Mitgliedstaaten und die nationalen Justizbehörden auf, die grenzüberschreitende Zusammenarbeit in Bezug auf irreführende "

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 134/09




2 Einleitung

Kodifizierung und Umsetzung

Anwendung und Durchsetzung


 
 
 


Drucksache 828/09

... Durch die E-Justiz-Initiative soll die Arbeit der Justizbehörden oder Juristen unterstützt und der Zugang der Bürger zu juristischen und rechtlichen Informationen erleichtert werden. Ihr Anwendungsbereich wurde seit ihrer Einführung im Juni 2007 schrittweise ausgeweitet und sowohl die Mitgliedstaaten als auch die Europäische Kommission haben ihrer Umsetzung höchste Priorität eingeräumt. Eines der konkreten Vorhaben, mit dem greifbare Ergebnisse erzielt werden sollen, ist das europäische E-Justiz-Portal, dessen Online-Start bis zum Jahreswechsel geplant ist.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 828/09




Grünbuch Verknüpfung von Unternehmensregistern Text von Bedeutung für den EWR

1. Einleitung

2. Warum ist eine verstärkte Zusammenarbeit zwischen Unternehmensregistern erforderlich?

Zugang zu Informationen – das Netzwerk von Unternehmensregistern

Zusammenarbeit der Unternehmensregister in grenzüberschreitenden Vorgängen

Kasten 1 – Gesellschaftsrechtsregelungen und Zusammenarbeit zwischen Unternehmensregistern

3. Bestehende Kooperationsmechanismen

3.1. Bestehende Kooperationsmechanismen zwischen Unternehmensregistern

Kasten 2 – Das Europäische Unternehmensregister EBR

3.2. Andere Instrumente und Initiativen: IMI und E-Justiz

Kasten 3 – Binnenmarkt-Informationssystem IMI

4. Zukunftsperspektiven

4.1. Zugang zu Informationen – das Netzwerk von Unternehmensregistern

4.2. Kooperation von Unternehmensregistern bei grenzüberschreitenden Fusionen und Verlegungen des Firmensitzes

Option 1 – Verwendung der Ergebnisse des BRITE-Projekts

Option 2 – Binnenmarkt-Informationssystem IMI

Kombination der Optionen 1 und 2

5. Nächste Schritte


 
 
 


Drucksache 503/09

... 34. betont, dass die umfassende Zusammenarbeit mit dem Internationalen Strafgerichtshof für das ehemalige Jugoslawien (IStGHJ) in Bezug auf die Verhaftung und Auslieferung der restlichen flüchtigen Angeklagten, die Übermittlung von Beweismaterial und die umfassende Zusammenarbeit vor und während der Strafprozesse eine wesentliche Anforderung im Rahmen des Beitrittsprozesses ist; fordert die Kommission auf, gemeinsam mit dem IStGHJ, der OSZE und den Regierungen in der Region Initiativen zu fördern, die zum Ziel haben, die Kapazität und Effizienz der nationalen Justizbehörden zu stärken, die mit der strafrechtlichen Verfolgung von Kriegsverbrechen und anderen, weniger schweren Verbrechen befasst sind, und dafür zu sorgen, dass Gerichtsverfahren auf unabhängige und unparteiische Weise sowie im Einklang mit den Völkerrechtsstandards und -normen durchgeführt werden;



Drucksache 797/09

... 18 In anderen Ländern bestehen diese Befugnisse ebenfalls, sind aber nicht explizit festgelegt. Die Justizbehörden können bei Insolvenzverfahren darauf zurückgreifen.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 797/09




Mitteilung

1. Einleitung

2. Ziel und Struktur der Mitteilung

2.1. Ziel

2.2. Struktur

2.3 Wechselwirkungen mit anderen EU-Maßnahmen

3. Frühzeitiges Eingreifen der Aufsichtsbehörden

3.1. Werkzeuge für ein frühzeitiges Eingreifen

5 Fragen8

3.2. Übertragung von Vermögenswerten innerhalb der Gruppe

4. Abwicklung von Banken

4.1. Warum werden für die Abwicklung von Banken EU-Maßnahmen benötigt?

Unterschiede zwischen nationalen Rechtsvorschriften

Anreize für die Isolierung nationaler Vermögenswerte

4.2. Ziele des Abwicklungsmechanismus für den Bankensektor

4.3. Welche Instrumente werden benötigt?

4.4. Auslöseschwellen und Zeitplan für den Einsatz der Instrumente

4.5. Geltungsbereich des Abwicklungsrahmens für den Bankensektor

4.6. Bedeutung der Rechte der Beteiligten für den Abwicklungsmechanismus im Bankensektor

5 Aktionäre

Gläubiger und Gegenparteien

4.7. Abwicklung von Bankengruppen

4.8. Finanzierung der grenzübergreifenden Abwicklung

Finanzierung durch den Privatsektor

5 Lastenteilung

5. Insolvenz

Integrierter Umgang mit Unternehmensgruppen

Harmonisierte EU-Insolvenzregelung für Banken

6. Folgemassnahmen


 
 
 


Drucksache 638/1/09

... In der Denkschrift zum Umsetzungsgesetz wird darauf hingewiesen, dass nach Artikel 10 Absatz 4 die übermittelnde Behörde nach Maßgabe des für sie geltenden innerstaatlichen Rechts verbindliche Bedingungen für die Verwendung der übermittelten Daten durch die empfangende Behörde festlegen kann, etwa dass die Daten binnen einer bestimmten Frist zu löschen sind und nicht zur Verhängung der Todesstrafe verwandt werden dürfen. Es begegnet Bedenken, dass die zu übermittelnden Daten zwar aus strafrechtlichen Ermittlungsverfahren der Länder resultieren können, die Justizbehörden jedoch keinen Einfluss darauf haben, ob die Übermittlung der Daten unter der genannten Bedingung erfolgt.



Drucksache 17/09 (Beschluss)

... Es ist nicht in Zweifel zu ziehen, dass Telekommunikationsunternehmen für ihre Heranziehung angemessen zu entschädigen sind. Bei der Beurteilung der Angemessenheit sind zum einen die den Unternehmen tatsächlich entstehenden konkreten Kosten in Rechnung zu stellen. Zum anderen ist aber auch dem Umstand Rechnung zu tragen, dass sich für Telekommunikationsunternehmen - insoweit vergleichbar Zeugen und Sachverständigen - aufgrund der Justizhoheit des Staates und seines Rechtsdurchsetzungsprivilegs die öffentlich-rechtliche Verpflichtung ergibt, im Rahmen des ihnen Zumutbaren aufgrund einer Heranziehung durch Justizbehörden unter anderem auch Auskünfte zu erteilen, zumal eine wirksame Kriminalitätsbekämpfung und eine effektive Strafverfolgung überragende öffentliche Anliegen sind. Dies wurde auch bei der Festlegung der Vergütungs- und Entschädigungssätze unter anderem für Sachverständige, Dolmetscher, Zeugen berücksichtigt, die teilweise hinter den geltenden Tarifen auf dem freien Markt für entsprechende Leistungen bzw. dem tatsächlichen Verdienstausfall zurückbleiben. Die Vergütung von Sachverständigen kommt deshalb nicht der im privaten Wirtschaftsleben möglichen oder üblichen Vergütung gleich. Für die Telekommunikationsunternehmen als sogenannte "

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 17/09 (Beschluss)




1. Zu Artikel 1 Nummer 2 Anlage 3 - zu § 23 Absatz 1 JVEG, Vorbemerkung, Absatz 2

2. Zu Artikel 1 Nummer 2 Anlage 3 - zu § 23 Absatz 1 JVEG, Abschnitt 1, 3, 4

3. Zu Artikel 1 Nummer 2 Anlage 3 - zu § 23 Absatz 1 JVEG, Abschnitt 1, 3


 
 
 


Drucksache 192/09

... 1. Das Büro richtet Schulungen für die Mitglieder aller einzelstaatlichen Verwaltungs- und Justizbehörden sowie sonstiger einzelstaatlicher Stellen ein, die in den Mitgliedstaaten für Asylfragen zuständig sind, und sorgt für die Weiterentwicklung des Schulungsangebots.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 192/09




Begründung

1 Kontext des Vorschlags

Gründe und Ziele des Vorschlags

Allgemeiner Kontext

Bestehende Rechtsvorschriften auf diesem Gebiet

Vereinbarkeit mit der Politik und den Zielen der Union in anderen Bereichen

2 Anhörung der interessierten Kreise und Folgenabschätzung

Anhörung der interessierten Kreise

3 Rechtliche Aspekte des Vorschlags

Zusammenfassung der vorgeschlagenen Maßnahmen

Rechtsgrundlage

Subsidiaritätsprinzip

Grundsatz der Verhältnismäßigkeit

Wahl des Instruments

4 Auswirkungen auf den Haushalt

5 Weitere Angaben

Inhalt des Vorschlags

Bewertung

Vorschlag

Kapitel 1
Einrichtung des Europäischen Unterstützungsbüros für Asylfragen und Auftrag

Artikel 1
Einrichtung eines Europäischen Unterstützungsbüros für Asylfragen

Artikel 2
Auftrag des Europäischen Unterstützungsbüros für Asylfragen

Kapitel 2
Aufgaben des Europäischen Unterstützungsbüros für Asylfragen

Abschnitt 1
Unterstützung der praktischen Zusammenarbeit im Asylbereich

Artikel 3
Austausch von Informationen und bewährten Praktiken

Artikel 4
Herkunftslandinformationen

Artikel 5
Unterstützung bei der Neuansiedlung innerhalb der EU von Personen, die internationalen Schutz genießen

Artikel 6
Schulungen

Artikel 7
Unterstützung im Außenbereich

Abschnitt 2
Unterstützung besonders belasteter Mitgliedstaaten

Artikel 8
Besondere Belastung

Artikel 9
Sammlung und Auswertung von Informationen

Artikel 10
Maßnahmen zur Unterstützung der Mitgliedstaaten

Abschnitt 3
Mitwirkung bei der Umsetzung des gemeinsamen europäischen Asylsystems

Artikel 11
Sammlung und Austausch von Informationen

Artikel 12
Berichte und sonstige Veröffentlichungen des Büros

Kapitel 3
Asyl-Unterstützungsteams

Artikel 13
Koordinierung

Artikel 14
Technische Hilfe

Artikel 15
Asyl-Einsatzpool

Artikel 16
Entsendung

Artikel 17
Entscheidung über die Entsendung eines Teams

Artikel 18
Einsatzplan

Artikel 19
Nationale Kontaktstelle

Artikel 20
EU-Kontaktstelle

Artikel 21
Kosten

Kapitel 4
Organisation des Büros

Artikel 22
Organe des Büros

Artikel 23
Zusammensetzung des Verwaltungsrats

Artikel 24
Vorsitz des Verwaltungsrats

Artikel 25
Sitzungen des Verwaltungsrats

Artikel 26
Abstimmungsmodalitäten

Artikel 27
Aufgaben des Verwaltungsrats

Artikel 28
Ernennung des Exekutivdirektors

Artikel 29
Aufgaben des Exekutivdirektors

Artikel 30
Exekutivausschuss

Artikel 31
Arbeitsgruppen

Artikel 32
Beirat

Kapitel 5
Finanzbestimmungen

Artikel 33
Haushaltsplan

Artikel 34
Aufstellung des Haushaltsplans

Artikel 35
Ausführung des Haushaltsplans

Artikel 36
Rechnungslegung und Entlastung

Artikel 37
Finanzregelung

Kapitel 6
Bestimmungen betreffend das Personal

Artikel 38
Personal

Artikel 39
Vorrechte und Befreiungen

Kapitel 7
Allgemeine Bestimmungen

Artikel 40
Rechtsstellung

Artikel 41
Sprachenregelung

Artikel 42
Zugang zu Dokumenten

Artikel 43
Sicherheitsvorschriften für den Schutz von Verschlusssachen und nicht als Verschlusssache eingestuften sensiblen Informationen

Artikel 44
Haftung

Artikel 45
Bewertung und Überarbeitung

Artikel 46
Verwaltungskontrolle

Artikel 47
Zusammenarbeit mit assoziierten Drittländern

Artikel 48
Zusammenarbeit des Büros mit dem UNHCR

Artikel 49
Zusammenarbeit mit FRONTEX, der Grundrechte-Agentur und anderen Einrichtungen der Gemeinschaft sowie mit internationalen Organisationen

Artikel 50
Sitzabkommen und Voraussetzungen für die Arbeitsweise des Büros

Artikel 51
Aufnahme der Tätigkeit des Büros

Artikel 52
Inkrafttreten

Finanzbogen


 
 
 


Drucksache 616/09

... Die Anwendung der Rechtsvorschriften in der Praxis muss besser begleitet werden, inbesondere bei den Personen, die die Vorschriften anwenden müssen. Eurojust und die europäischen Netze für Zivil- und Strafsachen müssen stärker herangezogen werden, damit das europäische Recht von allen Rechtsanwendern besser und effizienter angewandt wird. Den Justizbehörden müssen darüber hinaus konkrete – vor allem elektronische – Hilfsmittel an die Hand gegeben werden (z.B. Übersetzungshilfen, sichere Kommunikationssysteme, Videokonferenzen usw.).

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 616/09




Mitteilung

1. Einleitung

Ein neues Mehrjahresprogramm

Die politischen Prioritäten

Die Instrumente

2. Förderung der Rechte der Bürger: Europa als Garant der Grundrechte und Grundfreiheiten

2.1. Uneingeschränkte Ausübung des Rechts auf Freizügigkeit

2.2. Zusammenleben in einem Raum, in dem die Vielfalt respektiert und Schutzbedürftige geschützt werden

2.3. Schutz personenbezogener Daten und Schutz der Privatsphäre

2.4. Aktive Teilhabe am demokratischen Leben der Union

2.5. Schutz in Drittländern

2.6. Ausbau des Zivilschutzes

3. Erleichterungen für die Bürger: Europa als Raum des Rechts und der justiziellen Zusammenarbeit

3.1. Weitere Umsetzung des Grundsatzes der gegenseitigen Anerkennung

3.2. Stärkung des Vertrauens

3.3. Schaffung eines gemeinsamen Sockels an Mindestnormen

3.4. Die Vorteile eines europäischen Rechtsraums für die Bürger

3.4.1. Erleichterung des Zugangs zur Justiz

3.4.2. Unterstützung der Wirtschaft

3.5. Stärkung der internationalen Präsenz der EU in rechtlichen Fragen

4. Ein Europa, das Schutz bietet

4.1. Ausbau des Instrumentariums

4.1.1. Entwicklung einer gemeinsamen Sicherheitskultur

4.1.2. Informationsmanagement

4.1.3. Mobilisierung der erforderlichen technischen Instrumente

4.2. Wirksame Strategien

4.2.1. Wirksamere Zusammenarbeit der Polizeibehörden in Europa

4.2.2. Eine Strafjustiz zum Schutz der Bürger

4.2.3. Bessere Sicherung des Zugangs zur EU

4.2.3.1. Kontrolle und Überwachung der Grenzen

4.2.3.2. Informationssysteme

4.2.3.3. Visumpolitik

4.3. Gemeinsame Ziele

4.3.1. Bekämpfung der internationalen organisierten Kriminalität

5 Menschenhandel

Sexuelle Ausbeutung von Kindern und Kinderpornographie

5 Cyberkriminalität

5 Wirtschaftskriminalität

Strategie zur Drogenbekämpfung

4.3.2. Verringerung der terroristischen Bedrohung

5. Förderung des gesellschaftlichen Zusammenhalts: Europa übernimmt im Bereich Einwanderung und Asyl Verantwortung und beweist Solidarität

5.1. Eine dynamische Einwanderungspolitik

5.1.1. Konsolidierung des globalen Ansatzes

5.1.2. Eine konzertierte Politik im Einklang mit den Arbeitsmarktbedürfnissen

5.1.3. Eine proaktive Politik auf der Grundlage einer europäischen Rechtsstellung für legale Einwanderer

5.1.4. Wirkungsvollere Eindämmung der illegalen Einwanderung

5.2. Asyl: ein gemeinsamer Raum für Schutz und Solidarität

5.2.1. Ein einziger Raum für Schutz

5.2.2. Teilung der Verantwortung sowie Solidarität zwischen den Mitgliedstaaten

5.2.3. Solidarität mit Drittländern

6. Schlussfolgerung

Anhang
Künftige Handlungsschwerpunkte

Förderung der Rechte der Bürger: Europa als Garant der Grundrechte und Grundfreiheiten

4 Grundrechte

4 Freizügigkeit

Achtung der Vielfalt

Schutzbedürftige Personen

4 Datenschutz

Teil habe
am demokratischen Leben

Konsularischer Schutz

Erleichterungen für die Bürger: Europa als Raum des Rechts und der justiziellen Zusammenarbeit

Ein Europa, das Schutz bietet

Förderung des gesellschaftlichen Zusammenhalts: Europa übernimmt im Bereich Einwanderung und Asyl Verantwortung und beweist Solidarität


 
 
 


Drucksache 178/09

... zuständigen Landgerichts – für unanfechtbar zu erklären. Denn insoweit ist zu berücksichtigen, dass für die Entscheidung über den Antrag bisher eine mit drei Richtern besetzte Strafkammer des Landgerichts zuständig ist, während sie zukünftig nur noch von einem Richter getroffen wird. Da die wirtschaftliche Bedeutung einer Notveräußerung im Einzelfall erheblich sein kann, erscheint es gerechtfertigt, die üblicherweise gegen Beschlüsse des Amtsgerichts gegebene Möglichkeit der Beschwerde nach den §§ 304 ff. StPO vorliegend nicht einzuschränken, zumal die Anzahl entsprechender Beschwerden vermutlich sehr gering ist und die Justizbehörden der Länder durch sie so gut wie nicht belastet werden.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 178/09




A. Problem und Ziel

B. Lösung

C. Alternativen

D. Finanzielle Auswirkungen auf die öffentlichen Haushalte

E. Sonstige Kosten

F. Bürokratiekosten

Gesetzentwurf

Entwurf

Artikel 1
Änderung der Strafprozessordnung

§ 57

§ 68

§ 68b

§ 154f

§ 395

§ 397

§ 397a

§ 406f

§ 406h

§ 473a

Artikel 2
Änderung des Gerichtsverfassungsgesetzes

Artikel 3
Änderung der Bundesrechtsanwaltsordnung

Artikel 4
Änderung des Rechtsanwaltsvergütungsgesetzes

Artikel 5
Änderung des Jugendgerichtsgesetzes

Artikel 6
Inkrafttreten

Begründung

A. Allgemeiner Teil

I. Ausgangslage

II. Grundzüge der Reform

1. Stärkung der Verfahrens- und Informationsrechte von Verletzten im Strafverfahren

a. Nebenklage und Opferanwalt

b. Verletztenbeistand

c. Informationspflichten gegenüber Verletzten

d. Anzeige von Auslandsstraftaten

2. Stärkung der Rechte von Kindern und jugendlichen Opfern und Zeugen

3. Stärkung der Rechte von Zeugen

III. Einordnung des Entwurfs in der rechtspolitischen Diskussion

IV. Gesetzgebungskompetenz

V. Bürokratiekosten

VI. Gleichstellungspolitische Auswirkungen

VII. Vereinbarkeit mit dem Recht der Europäischen Union

B. Besonderer Teil

Zu Artikel 1

Zu Nummer 1

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu Nummer 2

Zu Nummer 3

Zu Nummer 4

Zu Nummer 5

Zu Nummer 6

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu Absatz 3

Zu Absatz 4

Zu Nummer 7

Zu Nummer 8

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu Absatz 3

Zu Nummer 9

Zu Nummer 10

Zu Nummer 11

Zu Absatz 2

Zu Absatz 3

Zu Nummer 12

Zu Nummer 13

Zu Nummer 14

Zu Nummer 15

Zu Nummer 16

Zu Absatz 2

Zu Absatz 3

Zu Nummer 17

Zu Nummer 18

Zu Absatz 3

Zu Absatz 5

Zu Nummer 19

Zu Nummer 20

Zu Nummer 21

Zu Nummer 22

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu Absatz 3

Zu Absatz 4

Zu Absatz 5

Zu Nummer 23

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu Nummer 24

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu Absatz 3

Zu Nummer 25

Zu Nummer 26

Zu Absatz 2

Zu Absatz 4

Zu Absatz 7

Zu Nummer 27

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu Nummer 28

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu Absatz 3

Zu Nummer 29

Zu Nummer 30

Zu Nummer 31

Zu Nummer 32

Zu Artikel 2

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu Nummer 3

Zu Nummer 4

Zu Artikel 3

Zu Artikel 4

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu Artikel 5

Zu Artikel 6

Anlage
Stellungnahme des Nationalen Normenkontrollrates gem. § 6 Abs. 1 NKR-Gesetz: NKR-Nr. 799: Gesetz zur Stärkung der Rechte von Verletzten und Zeugen im Strafverfahren (2. Opferrechtsreformgesetz)


 
 
 


Drucksache 637/1/09

... In der Denkschrift zum Umsetzungsgesetz wird darauf hingewiesen, dass nach Artikel 10 Absatz 4 die übermittelnde Behörde nach Maßgabe des für sie geltenden innerstaatlichen Rechts verbindliche Bedingungen für die Verwendung der übermittelten Daten durch die empfangende Behörde festlegen kann, etwa dass die Daten binnen einer bestimmten Frist zu löschen sind und nicht zur Verhängung der Todesstrafe verwandt werden dürfen. Es begegnet Bedenken, dass die zu übermittelnden Daten zwar aus strafrechtlichen Ermittlungsverfahren der Länder resultieren können, die Justizbehörden jedoch keinen Einfluss darauf haben, ob die Übermittlung der Daten unter der genannten Bedingung erfolgt.



Drucksache 321/09

... 51. fordert die türkische Regierung und die Justizbehörden auf, bei Strafsachen, bei denen EU-Bürger und in der Europäischen Union wohnhafte Personen Opfer von Betrug geworden sind, beispielsweise im Fall der sogenannten "

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 321/09




I. Erfüllung der Kriterien von Kopenhagen

Demokratie und Rechtsstaatlichkeit

Menschenrechte sowie Achtung und Schutz von Minderheiten

Bestehen einer funktionierenden Marktwirtschaft

Fähigkeit zur Übernahme der mit der Mitgliedschaft einhergehenden Verpflichtungen

II. Größerer Wohlstand

Stärkung des sozialen Zusammenhalts und des Wohlstands

III. Aufbau gutnachbarlicher Beziehungen

IV. Stärkung der bilateralen Zusammenarbeit zwischen der Europäischen Union und der Türkei

Zusammenarbeit in internationalen und globalen Angelegenheiten


 
 
 


Drucksache 771/09

... 8. fordert eine Intensivierung des Menschenrechtsdialogs zwischen der Europäischen Union und Russland und verlangt, dass es dem Europäischen Parlament, der Duma, den russischen Justizbehörden sowie der Zivilgesellschaft und den Menschenrechtsorganisationen ermöglicht wird, aktiv zu diesem Prozess beizutragen; fordert Russland auf, seinen Verpflichtungen als Mitglied der OSZE und des Europarats, einschließlich der Gewährleistung der Vereinigungsfreiheit und der Wahrung des Rechts auf friedliche Demonstrationen, in vollem Umfang nachzukommen; vertritt mit Nachdruck die Ansicht, dass der Schutz der Menschenrechte auf dem nächsten EU-Russland-Gipfel vorrangig behandelt und im neuen EU-Russland-Abkommen verankert werden sollte;



Drucksache 743/1/09

... - Die fortschreitende Zusammenarbeit zwischen den Polizei- und Justizbehörden innerhalb der EU, insbesondere auf der Grundlage des Ratsbeschlusses Prüm, bewirkt unter anderem einen verstärkten grenzüberschreitenden Austausch von DNA-Profilen. Deshalb kommt der Gewährleistung eines einheitlich hohen Qualitätsstandards bei der Durchführung von DNA-Analysen in allen Staaten der EU ebenfalls eine besondere Bedeutung zu.



Drucksache 780/09

... (3) Auf seiner Tagung vom 15./16. Oktober 1999 in Tampere hat der Europäische Rat den Grundsatz der gegenseitigen Anerkennung von Urteilen und anderen Entscheidungen von Justizbehörden als Eckstein der justiziellen Zusammenarbeit in Zivilsachen unterstützt und den Rat und die Kommission ersucht, ein Maßnahmenprogramm zur Umsetzung dieses Grundsatzes anzunehmen.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 780/09




Begründung

1. Kontext des Vorschlags

1.1. Hintergrund

1.2. Gründe und Ziele des Vorschlags

2. Ergebnis der Konsultationen - Folgenabschätzung

3. Rechtliche Aspekte

3.1. Rechtsgrundlage

3.2. Subsidiaritätsprinzip

3.3. Grundsatz der Verhältnismäßigkeit und Wahl des Instruments

4. Erläuterung der Artikel

4.1. Kapitel I: Anwendungsbereich und Begriffsbestimmungen

Artikel 1

Artikel 2

4.2. Kapitel II: Zuständigkeit

Artikel 4

Artikel 5

Artikel 6

Artikel 9

4.3. Kapitel III: Anzuwendendes Recht

Artikel 16
Nachlasseinheit

Artikel 17

Artikel 18

Artikel 21

Artikel 22

Artikel 27

4.4. Kapitel IV: Anerkennung und Vollstreckung

4.5. Kapitel V: Öffentliche Urkunden

4.6. Kapitel VI: Europäisches Nachlasszeugnis

Vorschlag

Kapitel I
Anwendungsbereich und Begriffsbestimmungen

Artikel 1
Anwendungsbereich

Artikel 2
Begriffsbestimmungen

Kapitel II
Zuständigkeit

Artikel 3
Gerichte

Artikel 4
Allgemeine Zuständigkeit

Artikel 5
Verweisung an ein zur Beurteilung des Falls geeigneteres Gericht

Artikel 6
Restzuständigkeit

Artikel 7
Widerklage

Artikel 8
Zuständigkeit für die Annahme oder Ausschlagung einer Erbschaft oder eines Vermächtnisses

Artikel 9
Zuständigkeit der Gerichte am Belegenheitsort

Artikel 10
Anrufung eines Gerichts

Artikel 11
Prüfung der Zuständigkeit

Artikel 12
Prüfung der Zulässigkeit

Artikel 13
Rechtshängigkeit

Artikel 14
Aussetzung wegen Sachzusammenhang

Artikel 15
Einstweilige Maßnahmen einschließlich Sicherungsmaßnahmen

Kapitel III
Anzuwendendes Recht

Artikel 16
Allgemeine Kollisionsnorm

Artikel 17
Freie Rechtswahl

Artikel 18
Erbverträge

Artikel 19
Regelungsbereich des anzuwendenden Rechts

Artikel 20
Formgültigkeit der Annahme oder Ausschlagung einer Erbschaft oder eines Vermächtnisses

Artikel 21
Anwendung des Belegenheitsrechts

Artikel 22
Besondere Regelungen über die Rechtsnachfolge von Todes wegen

Artikel 23
Kommorienten

Artikel 24
Erbenloser Nachlass

Artikel 25
Universelle Anwendung

Artikel 26
Rück- und Weiterverweisung

Artikel 27
Öffentliche Ordnung (ordre public)

Artikel 28
Staaten ohne einheitliche Rechtsordnung

Kapitel IV
Anerkennung und Vollstreckung

Artikel 29
Anerkennung einer Entscheidung

Artikel 30
Gründe für die Nichtanerkennung einer Entscheidung

Artikel 31
Ausschluss einer Nachprüfung in der Sache

Artikel 32
Aussetzung des Verfahrens

Artikel 33
Vollstreckbarkeit

Kapitel V
Öffentliche Urkunden

Artikel 34
Anerkennung öffentlicher Urkunden

Artikel 35
Vollstreckbarkeit öffentlicher Urkunden

Kapitel VI
Europäisches Nachlasszeugnis

Artikel 36
Einführung eines Europäischen Nachlasszeugnisses

Artikel 37
Zuständigkeit für die Erteilung des Europäischen Nachlasszeugnisses

Artikel 38
Inhalt des Antrags

Artikel 39
Teilzeugnis

Artikel 40
Erteilung des Nachlasszeugnisses

Artikel 41
Inhalt des Nachlasszeugnisses

Artikel 42
Wirkungen des Europäischen Nachlasszeugnisses

Artikel 43
Berichtigung, Aussetzung oder Einziehung des Europäischen Nachlasszeugnisses

Artikel 44
Rechtsbehelfe

Kapitel VII
Allgemeine und Schlussbestimmungen

Artikel 45
Verhältnis zu bestehenden internationalen Übereinkünften

Artikel 46
Informationen für die Öffentlichkeit

Artikel 47
Änderung der Formblätter

Artikel 48
Ausschuss

Artikel 49
Überprufungsklausel

Artikel 50
Übergangsbestimmungen

Artikel 51
Inkrafttreten

Anhang I
Antrag nach Artikel 38 der Verordnung

Antrag auf Erteilung eines Europäischen Nachlasszeugnisses

Anhang II
Europäisches Nachlasszeugnis Nach Artikel 41

Europäisches Nachlasszeugnis


 
 
 


Drucksache 297/09

... 5. Fällt eine Straftat nach den Artikeln 2 bis 6 in die gerichtliche Zuständigkeit von mehreren Mitgliedstaaten und kann jeder dieser Staaten auf der Grundlage desselben Sachverhalts die Strafverfolgung übernehmen, so entscheiden diese Mitgliedstaaten gemeinsam, welcher von ihnen die Strafverfolgung gegen den Täter vornimmt, um das Verfahren nach Möglichkeit auf einen Mitgliedstaat zu konzentrieren. Zu diesem Zweck können die Mitgliedstaaten auf Eurojust oder ein anderes Gremium oder einen Mechanismus auf Ebene der Europäischen Union zurückgreifen, um die Zusammenarbeit zwischen ihren Justizbehörden und die Koordinierung ihrer Maßnahmen zu erleichtern.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 297/09




Begründung

1. Kontext DES Vorschlags

Gründe für den Vorschlag und Zielsetzung

Allgemeiner Kontext

Bestehende Rechtsvorschriften auf diesem Gebiet

Vereinbarkeit mit den anderen Politikbereichen und Zielen der Union

2. Anhörung von interessierten Kreisen UND

Anhörung von interessierten Kreisen

Anhörungsmethoden und allgemeines Profil der Befragten

Zusammenfassung der Beiträge und Erläuterung, wie sie im Vorschlag berücksichtigt wurden

Einholung und Nutzung von Expertenwissen

Folgenabschätzung

Option 1:

Option 2:

Option 3:

Option 4:

3. Rechtliche Aspekte

Zusammenfassung der vorgeschlagenen Maßnahme

Rechtsgrundlage

Subsidiaritätsprinzip

Grundsatz der Verhältnismäßigkeit

Wahl des Instruments

4. Auswirkungen auf den Haushalt

5. Weitere Angaben

Aufhebung geltender Rechtsvorschriften

Vorschlag

Artikel 1
Begriffsbestimmungen

Artikel 2
Straftaten im Zusammenhang mit sexuellem Missbrauch

Artikel 3
Straftaten im Zusammenhang mit sexueller Ausbeutung

Artikel 4
Straftaten im Zusammenhang mit der Kinderpornografie

Artikel 5
Kontaktaufnahmen zu Kindern zum Zweck des sexuellen Missbrauchs

Artikel 6
Anstiftung und Beihilfe zu, Versuch der Begehung und Vorbereitung von Straftaten

Artikel 7
Strafen und erschwerende Umstände

Artikel 8
Verbot der Ausübung bestimmter Tätigkeiten aufgrund von Verurteilungen wegen Sexualstraftaten

Artikel 9
Verantwortlichkeit juristischer Personen

Artikel 10
Sanktionen gegen juristische Personen

Artikel 11
Keine Verhängung von Sanktionen gegen Opfer

Artikel 12
Ermittlung und Strafverfolgung

Artikel 13
Gerichtliche Zuständigkeit und Koordinierung der Strafverfolgung

Artikel 14
Schutz und Unterstützung der Opfer

Artikel 15
Teilnahme von Opfern im Kindesalter an Strafermittlungen und Strafverfahren

Artikel 16
Risikoabschätzung

Artikel 17
Interventionsprogramme oder -maßnahmen

Artikel 18
Sperrung des Zugangs zu Webseiten, die Kinderpornografie enthalten

Artikel 19
Geografischer Anwendungsbereich

Artikel 20
Aufhebung des Rahmenbeschlusses 2004/68/JI

Artikel 21
Umsetzung

Artikel 22
Inkrafttreten


 
 
 


Drucksache 827/09

... 1. Erfolgt eine justizielle Untersuchung des Unfalls, hat der Untersuchungsleiter die Beaufsichtigung von Flugschreibern und anderem Beweismaterial zu gewährleisten, indem er beantragt, dass ein Beamter der Justizbehörde die Flugschreiber oder das Material zu dem Ort begleitet, an dem die Auswertung oder Weiterbehandlung erfolgt. Kann das Material durch die Prüfung oder Analyse verändert oder zerstört werden ist die vorherige Zustimmung der Justizbehörden erforderlich.

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Drucksache 827/09




Begründung

1. Hintergrund

2. Erforderliche Änderungen

3. Detaillierte Problemstellung

4. Mögliche Handlungsoptionen

5. Inhalt des Verordnungsvorschlags

5.1. Förderung der freiwilligen Zusammenarbeit

5.2. Untermauerung durch rechtsverbindliche Verpflichtungen

6. Subsidiarität und Verhältnismässigkeit

Vorschlag

Artikel 1
Gegenstand

Artikel 2
Begriffsbestimmungen

Artikel 3
Anwendungsbereich

Artikel 4
Verpflichtung zur Durchführung einer Untersuchung

Artikel 5
Untersuchungsstelle für die Sicherheit der Zivilluftfahrt

Artikel 6
Zusammenarbeit der Sicherheitsuntersuchungsstellen

Artikel 7
Europäisches Netz der Untersuchungsstellen für die Sicherheit der Zivilluftfahrt

Artikel 8
Organisation der Arbeiten des Netzes

Artikel 9
Beteiligung der EASA an Sicherheitsuntersuchungen

Artikel 10
Beteiligung des Entwurfsstaats an Sicherheitsuntersuchungen

Artikel 11
Pflicht zur Meldung von Unfällen und schweren Störungen

Artikel 12
Status der Untersuchungsbeauftragten

Artikel 13
Koordinierung der Untersuchungen

Artikel 14
Beweissicherung

Artikel 15
Schutz sensibler Sicherheitsinformationen

Artikel 16
Verwendung von Aufzeichnungen

Artikel 17
Veröffentlichung von Informationen

Artikel 18
Weitergabe von Informationen

Artikel 19
Untersuchungsbericht

Artikel 20
Sicherheitsempfehlungen

Artikel 21
Folgemaßnahmen zu Sicherheitsempfehlungen und Datenbank für Sicherheitsempfehlungen

Artikel 22
Verfügbarkeit von Passagierlisten

Artikel 23
Unterstützung der Opfer von Flugunfällen und ihrer Angehörigen

Artikel 24
Ausschuss

Artikel 25
Sanktionen

Artikel 26
Aufhebungen

Artikel 27
Inkrafttreten

Anhang
Beispiele für schwere Störungen

Finanzbogen


 
 
 


Drucksache 322/09

... 16. dringt darauf, dass Einzelne, die Beschwerde über Machtmissbrauch und/oder Korruption einlegen, ein Dokument erhalten, aus dem eindeutig hervorgeht, dass sie dies getan haben; begrüßt die gängige Praxis, nach der Bürger von den Maßnahmen, die auf ihre Beschwerde hin ergriffen wurden, und vom Endergebnis unterrichtet werden, sowie die Tatsache, dass diese Beschwerden klar und einheitlich von Polizei und Justizbehörden registriert werden,



Drucksache 655/09

... (13) Die berechtigten Interessen von Beschuldigten und Opfern sollten bei der Anwendung dieses Rahmenbeschlusses berücksichtigt werden. Dieser Rahmenbeschluss sollte nicht dahingehend ausgelegt werden, dass er die Befugnis der zuständigen Justizbehörden umgeht, zu bestimmen, ob das Verfahren übertragen werden soll.

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Drucksache 655/09




Entwurf

Kapitel 1
Allgemeine Bestimmungen

Artikel 1
Ziel und Geltungsbereich

Artikel 2
Grundrechte

Artikel 3
Begriffsbestimmungen

Artikel 4
Benennung der zuständigen Behörden

Artikel 6
Verzicht auf das Verfahren

Kapitel 2
Übertragung des Verfahrens

Artikel 7
Kriterien für Ersuchen um Übertragung des Verfahrens

Artikel 8
Unterrichtung des Beschuldigten

Artikel 9
Rechte des Opfers

Artikel 10
Verfahren zur Stellung des Ersuchens um Übertragung des Verfahrens

Artikel 11
Beiderseitige Strafbarkeit

Artikel 12
Ablehnungsgründe

Artikel 13
Entscheidung der empfangenden Behörde

Artikel 14
Konsultationen zwischen übertragenden und empfangenden Behörden

Artikel 15
Zusammenarbeit mit Eurojust und dem Europäischen Justiziellen Netz

Kapitel 3
Wirkungen der übertragung

Artikel 16
Wirkungen im Mitgliedstaat, der übertragenden Behörde

Artikel 17
Wirkungen im Mitgliedstaat der empfangenden Behörde

Kapitel 4
Schlussbestimmungen

Artikel 18
Unterrichtung durch die empfangende Behörde

Artikel 19
Sprachen

Artikel 20
Kosten

Artikel 21
Verhältnis zu anderen Übereinkünften und Vereinbarungen

Artikel 22
Umsetzung

Artikel 23
Inkrafttreten

Anhang
Formblatt für die Übertragung der Strafverfahren (gemäß Artikel 10 des Rahmenbeschlusses 2009/.../JI)


 
 
 


Drucksache 67/09

... Es wird ein erhöhter Vollzugsaufwand für die Justizbehörden entstehen. Anordnungen des Verfalls oder der Einziehung aus einem anderen EU-Mitgliedstaat sind unter erleichterten Bedingungen in Deutschland in einem gerichtlichen Verfahren für vollstreckbar zu erklären und anschließend regelmäßig durch die Staatsanwaltschaft als Vollstreckungsbehörde zu vollstrecken. Es lassen sich keine Fallzahlen prognostizieren. Der umzusetzende Rahmenbeschluss sieht im Grundsatz vor, dass vollstreckte Beträge bis zu 10 000 Euro dem ersuchten Staat zugute kommen und höhere Beträge hälftig zwischen ersuchendem und ersuchtem Mitgliedstaat geteilt werden. Es ist davon auszugehen, dass die Kosten für die Bearbeitung eingehender Ersuchen auch unter Berücksichtigung etwaiger Entschädigungszahlungen an den Verletzten der Straftat durch die Vollstreckungserlöse gedeckt werden. Zudem wird der deutsche Staatshaushalt künftig umgekehrt auch bei ausgehenden Ersuchen entsprechend an dem abgeschöpften Vermögen beteiligt.

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Drucksache 67/09




A. Problem und Ziel

B. Lösung

C. Alternativen

D. Finanzielle Auswirkungen auf die öffentlichen Haushalte

E. Sonstige Kosten

F. Bürokratiekosten

Gesetzentwurf

Entwurf

Artikel 1
Änderung des Gesetzes über die internationale Rechtshilfe in Strafsachen

§ 56a
Entschädigung der verletzten Person

§ 56b
Vereinbarung über die Verwertung, Herausgabe und Aufteilung des abgeschöpften Vermögens

§ 57a
Kosten der Vollstreckung

§ 61b
Gemeinsame Ermittlungsgruppen

§ 71a
Vereinbarung über die Verwertung, Herausgabe und Aufteilung des abgeschöpften Vermögens

§ 88
Grundsatz

§ 88a
Voraussetzungen der Zulässigkeit

§ 88b
Unterlagen

§ 88c
Ablehnungsgründe

§ 88d
Verfahren

§ 88e
Vollstreckung

§ 88f
Aufteilung der Erträge

§ 90
Ausgehende Ersuchen

Artikel 2
Änderung der Justizverwaltungskostenordnung

Artikel 3
Inkrafttreten

Begründung

A. Allgemeiner Teil

I. Entstehungsgeschichte des umzusetzenden Rahmenbeschlusses

II. Vermögensabschöpfung im deutschen Recht

1. Verfall

2. Einziehung

III. Rechtshilfe bei der Vermögensabschöpfung

1. Materielle Voraussetzungen

2. Verfahren

IV. Harmonisierung des materiellen Rechts in der Europäischen Union

V. Inhalt des umzusetzenden Rahmenbeschlusses

Zu den Regelungen des Rahmenbeschlusses im Einzelnen:

VI. Änderungen im IRG

VII. Gesetzgebungszuständigkeit

VIII. Auswirkungen auf die öffentlichen Haushalte

IX. Bürokratiekosten

B. Besonderer Teil

I. Zu Artikel 1 – Änderungen des Gesetzes über die internationale Rechtshilfe in Strafsachen

1. Zu § 49 – Voraussetzungen der Zulässigkeit

Zu Absatz 1

Zu Absatz 1

2. Zu § 54 – Umwandlung der ausländischen Sanktion

3. Zu § 55 – Entscheidung über die Vollstreckbarkeit

4. Zu § 56 – Bewilligung der Rechtshilfe

5. Zu § 56a – Entschädigung der verletzten Person

Zu Absatz 1

Zu § 56a

Zu Absatz 2

Zu Absatz 3

Zu Absatz 4

Zu Absatz 5

6. Zu § 56b – Vereinbarung über die Verwertung, Herausgabe und Aufteilung des abgeschöpften Vermögens

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

7. Zu § 57 – Vollstreckung

Zu Absatz 5

Zu Absatz 7

8. Zu § 57a – Kosten der Vollstreckung

9. Zu § 58 – Sicherung der Vollstreckung

10. Zu § 61b – Gemeinsame Ermittlungsgruppen

Zu § 93

11. Zu § 61c – Audiovisuelle Vernehmung

12. Zu § 67a – Rechtshilfe für internationale Strafgerichtshöfe, zwischen- und überstaatliche

13. Zu § 71a – Vereinbarung über die Verwertung, Herausgabe und Aufteilung des abgeschöpften Vermögens

14. Zu § 74a – Internationale Strafgerichtshöfe, zwischen- und überstaatliche Einrichtungen

15. Zu § 81 – Auslieferung zur Verfolgung oder zur Vollstreckung

16. Zu § 88 – Grundsatz

17. Zu § 88a – Voraussetzungen der Zulässigkeit

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

18. Zu § 88b – Unterlagen

19. Zu § 88c – Ablehnungsgründe

20. Zu § 88d –Verfahren

Zu Absatz 2

Zu Absatz 3

21. Zu § 88e – Vollstreckung

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu Absatz 3

22. Zu § 88f – Aufteilung der Erträge

23. Zu § 90 – Ausgehende Ersuchen

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu Absatz 3

Zu Absatz 4

24. Zu § 93 – Gemeinsame Ermittlungsgruppen

25. Zu § 94 – Ersuchen um Sicherstellung, Beschlagnahme und Durchsuchung

26. Zu § 95 – Sicherungsunterlagen

II. Zu Artikel 2 – Änderung der Justizverwaltungskostenordnung

1. Zu § 5 Absatz 4

2. Zu § 6 Absatz 3

Anlage
Stellungnahme des Nationalen Normenkontrollrates gem. § 6 Abs. 1 NKR-Gesetz: NKR-Nr. 760: Gesetz zur Umsetzung des Rahmenbeschlusses 2006/783/JL des Rates


 
 
 


Drucksache 191/09

... " unterliegt. Im Übrigen sind parallele Verfahren ineffizient, da sie den doppelten Aufwand an Zeit, Geld und Energie seitens der Justizbehörden erfordern. Dieser Umstand ist umso wichtiger im Lichte der breiten Anwendbarkeit des EU-weiten grenzüberschreitenden "

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 191/09




Vorschlag

Kapitel 1
Allgemeine Grundsätze

Artikel 1
Gegenstand und Anwendungsbereich

Artikel 2
Begriffsbestimmungen

Artikel 3
Bestimmung der unterrichtenden und der antwortenden Behörden

Artikel 4
Möglichkeit zur Übertragung der Aufgaben einer benannten Behörde auf eine andere nationale Behörde

Kapitel 2
Informationsaustausch

Artikel 5
Unterrichtung

Artikel 6
Maßgebliche Verbindung

Artikel 7
Verfahren für die Unterrichtung

Artikel 8
Form und Inhalt der Unterrichtung

Artikel 9
Form und Inhalt der Antwort

Artikel 10
Fristen und zusätzliche Informationen

Artikel 11
Nichtbeantwortung

Kapitel 3
Direkte Konsultationen

Artikel 12
Direkte Konsultationen

Artikel 13
Übermittlung von Informationen über wichtige Verfahrenshandlungen oder -maßnahmen

Kapitel 4
Bestimmung des am besten geeigneten Staates

Artikel 14
Ziel der Konsultationen

Artikel 15
Kriterien zur Bestimmung des am besten geeigneten Staates

Artikel 16
Zusammenarbeit mit Eurojust

Artikel 17
Fälle, in denen keine Einigung erzielt wurde

Kapitel 5
Verschiedenes

Artikel 18
Sonstiger Informationsaustausch

Kapitel 6
Allgemeine und Schlussbestimmungen

Artikel 19
Sprachen

Artikel 20
Verhältnis zu Rechtsinstrumenten und anderen Vereinbarungen

Artikel 21
Umsetzung

Artikel 22
Bericht

Artikel 23
Inkrafttreten

Addendum 1

Unterrichtung über ein laufendes Strafverfahren gemäß Art. 8 Formblatt A

ANTWORT auf die Unterrichtung gemäß Art. 9 Formblatt B

Addendum 2 Erläuternder Bericht

Rahmenbeschluss des Rates zur Vermeidung und Beilegung von Kompetenzkonflikten in Strafverfahren

Hintergrund und Ziele des Vorschlags

Hintergrund und geltende Bestimmungen in dem von dem Vorschlag erfassten Bereich

4 Rechtsrahmen

Zusammenfassung des vorliegenden Vorschlag und Erläuterungen zu den wichtigsten Artikeln

Rechtsgrundlage und Wahl des Rechtsakts

Subsidiarität und Verhältnismäßigkeit

Auswirkungen auf den Haushalt

Anhang
Beispiele von Kompetenzkonflikten zwischen Mitgliedstaaten der EU, die bei Justizbehörden der Tschechischen Republik und bei Eurojust festgestellt wurden

I Tschechische Republik

II EUROJUST

4 Portugal/Frankreich

Spanien/Vereinigtes Königreich

4 Portugal/Spanien

4 Deutschland/Frankreich/Spanien

4 Portugal/Deutschland

4 Luxemburg/Frankreich

4 Spanien/Niederlande


 
 
 


Drucksache 17/1/09

... Es ist nicht in Zweifel zu ziehen, dass Telekommunikationsunternehmen für ihre Heranziehung angemessen zu entschädigen sind. Bei der Beurteilung der Angemessenheit sind zum einen die den Unternehmen tatsächlich entstehenden konkreten Kosten in Rechnung zu stellen. Zum anderen ist aber auch dem Umstand Rechnung zu tragen, dass sich für Telekommunikationsunternehmen - insoweit vergleichbar Zeugen und Sachverständigen - aufgrund der Justizhoheit des Staates und seines Rechtsdurchsetzungsprivilegs die öffentlich-rechtliche Verpflichtung ergibt, im Rahmen des ihnen Zumutbaren aufgrund einer Heranziehung durch Justizbehörden unter anderem auch Auskünfte zu erteilen, zumal eine wirksame Kriminalitätsbekämpfung und eine effektive Strafverfolgung überragende öffentliche Anliegen sind. Dies wurde auch bei der Festlegung der Vergütungs- und Entschädigungssätze unter anderem für Sachverständige, Dolmetscher, Zeugen berücksichtigt, die teilweise hinter den geltenden Tarifen auf dem freien Markt für entsprechende Leistungen bzw. dem tatsächlichen Verdienstausfall zurückbleiben. Die Vergütung von Sachverständigen kommt deshalb nicht der im privaten Wirtschaftsleben möglichen oder üblichen Vergütung gleich. Für die Telekommunikationsunternehmen als sogenannte "

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 17/1/09




1. Zu Artikel 1 Nummer 2 Anlage 3 - zu § 23 Absatz 1 JVEG, Vorbemerkung, Absatz 2

Zu Artikel 1 Nummer 2

2. Zu Artikel 1 Nummer 2 Anlage 3 - zu § 23 Absatz 1 JVEG, Abschnitt 1, 3, 4

3. Zu Artikel 1 Nummer 2 Anlage 3 - zu § 23 Absatz 1 JVEG, Abschnitt 1, 3


 
 
 


Drucksache 235/09

... Der Raum ohne Binnengrenzen - der Schengen-Raum – wurde Ende der 80er, Beginn der 90er Jahre durch das Schengener Abkommen zwischen den Mitgliedstaaten, die die Kontrollen an ihren Binnengrenzen abschaffen und entsprechende Begleitmaßnahmen wie gemeinsame Regeln für die Kontrollen an den Außengrenzen, eine gemeinsame Visumpolitik, eine Zusammenarbeit der Polizei- und Justizbehörden und das Schengener Informationssystem (SIS) einführen wollten, auf zwischenstaatlicher Ebene geschaffen. Im Rahmen der Gemeinschaft konnte eine Abschaffung der Binnengrenzen nicht erreicht werden, da die Mitgliedstaaten sich nicht darauf einigen konnten, ob diese abgeschafft werden müssten, um das Ziel des freien Verkehrs von Personen (Artikel 14 EG-Vertrag) erreichen zu können. Im Laufe der Zeit haben sich aber sämtliche damaligen Mitgliedstaaten mit Ausnahme des Vereinigten Königreichs und Irlands dem Schengen-Raum angeschlossen.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 235/09




Begründung

1. Kontext des Vorschlags

Gründe und Ziele des Vorschlags

Allgemeiner Kontext

Bessere Evaluierung der ordnungsgemäßen Anwendung des Besitzstands

5 Evaluierungsmethoden

Experten aus den Mitgliedstaaten

Einbeziehung des Schengen-Besitzstands in den Rahmen der Europäischen Union

Bestehende Rechtsvorschriften auf diesem Gebiet

Kohärenz mit den anderen Politikbereichen und Zielen der Union

2. Anhörung von interessierten Kreisen

3. Rechtliche Aspekte

Zusammenfassung der vorgeschlagenen Maßnahme

Rechtsgrundlage

Subsidiarität und Verhältnismäßigkeit

Wahl des Rechtsinstruments

4. Auswirkungen auf den Haushalt

5. Weitere Angaben

5 Dänemark:

5 Schweiz:

5 Liechtenstein:

Vorschlag

Artikel 1
Zweck und Geltungsbereich

Artikel 2
Begriffsbestimmungen

Artikel 3
Zuständigkeiten

Artikel 4
Evaluierungen

Artikel 5
Mehrjahresprogramm

Artikel 6
Risikoanalyse

Artikel 7
Jahresprogramm

Artikel 8
Liste der Experten

Artikel 9
Teams für Ortstermine

Artikel 10
Durchführung der Ortstermine

Artikel 11
Fragebogen

Artikel 12
Überprüfung des freien Personenverkehrs an den Binnengrenzen

Artikel 13
Evaluierungsberichte

Artikel 14
Vertraulichkeit

Artikel 15
Übergangsbestimmungen

Artikel 16
Bericht an das Europäische Parlament und den Rat

Artikel 17
Aufhebung

Artikel 18
Inkrafttreten

Anhang

Binnengrenzen:

Außengrenzen:

Visa:

Datenschutz

Schengener Informationssystem SIS /Sirene

Drogen

Finanzbogen


 
 
 


Drucksache 236/09

... Der Raum ohne Binnengrenzen - der Schengen-Raum – wurde Ende der 80er, Beginn der 90er Jahre durch das Schengener Abkommen zwischen den Mitgliedstaaten, die die Kontrollen an ihren Binnengrenzen abschaffen und entsprechende Begleitmaßnahmen wie gemeinsame Regeln für die Kontrollen an den Außengrenzen, eine gemeinsame Visumpolitik, eine Zusammenarbeit der Polizei- und Justizbehörden und das Schengener Informationssystem (SIS) einführen wollten, auf zwischenstaatlicher Ebene geschaffen. Im Rahmen der Gemeinschaft konnte eine Abschaffung der Binnengrenzen nicht erreicht werden, da die Mitgliedstaaten sich nicht darauf einigen konnten, ob diese abgeschafft werden müssten, um das Ziel des freien Verkehrs von Personen (Artikel 14 EG-Vertrag) erreichen zu können. Im Laufe der Zeit haben sich aber sämtliche damaligen Mitgliedstaaten mit Ausnahme des Vereinigten Königreichs und Irlands dem Schengen-Raum angeschlossen.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 236/09




Begründung

1. Kontext des Vorschlags

Gründe und Ziele des Vorschlags

Allgemeiner Kontext

Bessere Evaluierung der ordnungsgemäßen Anwendung des Besitzstands

5 Evaluierungsmethoden

Experten aus den Mitgliedstaaten

Einbeziehung des Schengen-Besitzstands in den Rahmen der Europäischen Union

Bestehende Rechtsvorschriften auf diesem Gebiet

Kohärenz mit den anderen Politikbereichen und Zielen der Union

2. Anhörung von interessierten Kreisen

3. Rechtliche Aspekte

Zusammenfassung der vorgeschlagenen Maßnahme

Rechtsgrundlage

Subsidiarität und Verhältnismäßigkeit

Wahl des Rechtsinstruments

4. Auswirkungen auf den Haushalt

5. Weitere Angaben

Vereinigtes Königreich und Irland:

Norwegen und Island:

5 Schweiz:

5 Liechtenstein:

Vorschlag

Artikel 1
Zweck und Geltungsbereich

Artikel 2
Begriffsbestimmungen

Artikel 3
Zuständigkeiten

Artikel 4
Evaluierungen

Artikel 5
Mehrjahresprogramm

Artikel 6
Jahresprogramm

Artikel 7
Liste der Experten

Artikel 8
Teams für Ortstermine

Artikel 9
Durchführung der Ortstermine

Artikel 10
Fragebogen

Artikel 11
Evaluierungsberichte

Artikel 12
Vertraulichkeit

Artikel 13
Übergangsbestimmungen

Artikel 14
Bericht an das Europäische Parlament und den Rat

Artikel 15
Aufhebung

Artikel 16
Inkrafttreten

Anhang

Polizeiliche Zusammenarbeit

Datenschutz

Schengener Informationssystem SIS /Sirene

Justizielle Zusammenarbeit in Strafsachen

Drogen


 
 
 


Drucksache 251/09

... W. in der Erwägung, dass bei der Ausbildung von medizinischem Fachkräften, einschließlich praktischer Ärzte und Angehöriger der Justizbehörden, die Kontakt zu psychisch Kranken haben, großer Verbesserungsbedarf besteht,

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 251/09




Prävention von Depression und Selbstmord

Psychische Gesundheit in den Bereichen Jugend und Bildung

Psychische Gesundheit am Arbeitsplatz

Psychische Gesundheit älterer Menschen

Bekämpfung von Stigmatisierung und sozialer Ausgrenzung


 
 
 


Drucksache 657/09

... " die Vereinbarkeit von Vorschriften gewährleisten, soweit dies zur Verbesserung der Zusammenarbeit erforderlich ist. Die Zusammenarbeit der Justizbehörden und insbesondere der Grundsatz der gegenseitigen Anerkennung setzt gegenseitiges Vertrauen voraus. Um das gegenseitige Vertrauen und mithin auch die Zusammenarbeit zu verbessern, müssen die Vorschriften bis zu einem gewissen Grad kompatibel sein.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 657/09




Begründung

1. Einführung

2. Hintergrund

3. Recht auf Übersetzung und Beiziehung eines Dolmetschers gemäß der Europäischen Menschenrechtskonvention

4. Die Bestimmungen im Einzelnen

Artikel 1
- Geltungsbereich

Artikel 2
– Recht auf Verdolmetschung

Artikel 3
– Recht auf Übersetzung maßgeblicher Unterlagen

Artikel 4
– Übernahme der Dolmetsch- und Übersetzungskosten durch die Mitgliedstaaten

Artikel 5
– Qualität der Dolmetsch- und Übersetzungsdienste

Artikel 6
- Regressionsverbot

Artikel 7
– Umsetzung

Artikel 8
- Berichterstattung

Artikel 9
- Inkrafttreten

5. Subsidiaritätsprinzip

6. Grundsatz der Verhältnismäßigkeit

Vorschlag

Artikel 1
Geltungsbereich

Artikel 2
Recht auf Verdolmetschung

Artikel 3
Recht auf Übersetzung maßgeblicher Unterlagen

Artikel 4
Übernahme der Dolmetsch- und Übersetzungskosten durch die Mitgliedstaaten

Artikel 5
Qualität der Verdolmetschung und Übersetzung

Artikel 6
Regressionsverbot

Artikel 7
Umsetzung

Artikel 8
Bericht

Artikel 9
Inkrafttreten


 
 
 


Drucksache 323/09

... – unter Hinweis auf die Tatsache, dass die nationalen Justizbehörden im ehemaligen Jugoslawien zum damaligen Zeitpunkt nicht in der Lage oder gewillt waren, gegen die Hauptverantwortlichen zu ermitteln und sie strafrechtlich zu verfolgen,


 
 
 


Drucksache 743/09 (Beschluss)

... - Die fortschreitende Zusammenarbeit zwischen den Polizei- und Justizbehörden innerhalb der EU, insbesondere auf der Grundlage des Ratsbeschlusses Prüm, bewirkt unter anderem einen verstärkten grenzüberschreitenden Austausch von DNA-Profilen. Deshalb kommt der Gewährleistung eines einheitlich hohen Qualitätsstandards bei der Durchführung von DNA-Analysen in allen Staaten der EU ebenfalls eine besondere Bedeutung zu.



Drucksache 763/08

... es Anwendung findet. Da die obersten Justizbehörden intern verpflichtet sind, andere Ressorts bei Bedarf zu beteiligen, werden die Interessen aller Beteiligten inhaltlich in gleicher Weise gewahrt, als wenn die Richtlinien durch Verwaltungsvorschrift erlassen würden.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 763/08




A. Problem und Ziel

B. Lösung

C. Alternativen

D. Finanzielle Auswirkungen auf die öffentlichen Haushalte

E. Sonstige Kosten

F. Bürokratiekosten

Allgemeine Verwaltungsvorschrift

Allgemeine Verwaltungsvorschrift

§ 1
Mitteilungen zum Zentralregister

§ 2
Mitteilungen zum Erziehungsregister

§ 3
Mitteilungsfrist

§ 4
Datenfernübertragung

§ 5
Dringende Anfragen

§ 6
Antragstellung aus dem Ausland

§ 7
Antrag auf Erteilung eines Führungszeugnisses

§ 8
Hinweispflicht

§ 9
Einsicht in Auskünfte bei dem Amtsgericht, der Anstaltsleitung oder der amtlichen Vertretung der Bundesrepublik Deutschland

§ 10
Einholung eines Führungszeugnisses durch Behörden

§ 11
Gestaltung, Form und Übermittlungsweg

§ 12
Abführen von Gebühren

§ 13
Antrag auf Anordnung einer Registervergünstigung; Prüfung des Antrags

§ 14
Antrag auf Tilgung einer Jugendstrafe

§ 15
Begründungspflicht

§ 16
Rechtsbehelfsbelehrung

§ 17
Bekanntmachung ablehnender Entscheidungen

§ 18
Behandlung von förmlichen Beschwerden durch die Registerbehörde

§ 19
Mitteilungen zum Verkehrszentralregister

§ 20
Entscheidungen des Bundesministeriums der Justiz

§ 21
Inkrafttreten, Außerkrafttreten

Begründung

A. Allgemeines

B. Zu den einzelnen Vorschriften

Zu § 1

Zu § 2

Zu § 3

Zu § 4

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu Absatz 3

Zu § 5

Zu § 6

Zu § 11

Zu § 12

Zu § 13

Zu § 14

Zu § 18

Zu § 21

Anlage
Stellungnahme des Nationalen Normenkontrollrates gem. § 6 Abs. 1 NKR-Gesetz: NKR-Nr. 637: Allgemeine Verwaltungsvorschrift zur Durchführung des Bundeszentralregistergesetzes (BZRGVwV)


 
 
 


Drucksache 810/08

... Q. in der Erwägung, dass Petitionen für unzulässig erklärt werden können, wenn sie nicht den Tätigkeitsbereich der Europäischen Union betreffen, und dass der Petitionsprozess von den Bürgern nicht dafür benutzt werden darf, Entscheidungen zuständiger nationaler Justizbehörden oder politischer Behörden, mit denen sie vielleicht nicht einverstanden sind, anzufechten,


 
 
 


Drucksache 878/08

... c) durch Antrag bei den zuständigen Justizbehörden.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 878/08




Begründung

1. Hintergrund des Vorschlags

1.1. Allgemeiner Hintergrund, Gründe und Ziele des Vorschlags

1.2. Bestehende Rechtsvorschriften auf diesem Gebiet

1.3. Anhörung von interessierten Kreisen und Folgenabschätzung

1.4. Folgenabschätzung

Option 1:

Option 2:

Option 3:

Option 4:

2. Rechtliche Aspekte

2.1. Rechtsgrundlage

2.2. Subsidiarität und Verhältnismäßigkeit

2.3. Wahl des Instruments

2.4. Komitologie

2.5. Inhalt des Vorschlags

2.5.1. Anwendungsbereich Artikel 2

2.5.2. Unabhängigkeit und Vermeidung von Interessenkonflikten Artikel 5-6 und Anhang I Abschnitte A, B, C

2.5.3. Qualität der Ratings Artikel 7

2.5.4. Angabe- und Transparenzpflichten Artikel 8-11 und Anhang I, Abschnitte B, D und E

2.5.5. Registrierung Artikel 12-17 und Aufsicht Artikel 19-31

2.6. Auswirkungen auf den Haushalt

Vorschlag

Titel I
Gegenstand, Geltungsbereich und Begriffsbestimmungen

Artikel 1
Gegenstand

Artikel 2
Geltungsbereich

Artikel 3
Begriffsbestimmungen

Artikel 4
Verwendung von Ratings

Titel II
Abgabe von Ratings

Artikel 5
Unabhängigkeit und Vermeidung von Interessenkonflikten

Artikel 6
Mitarbeiter

Artikel 7
Ratingmethoden

Artikel 8
Bekanntgabe und Präsentation von Ratings

Artikel 9
Allgemeine und regelmäßige Bekanntmachungen

Artikel 10
Transparenzbericht

Artikel 11
Gebühren

Titel III
Beaufsichtigung der Ratingtätigkeit

Kapitel I
Registrierungsverfahren

Artikel 12
Registrierungspflicht

Artikel 13
Registrierungsantrag

Artikel 14
Prüfung des Antrags durch die zuständigen Behörden

Artikel 15
Entscheidung über die Registrierung einer Ratingagentur

Artikel 16
Registrierungsgebühr

Artikel 17
Widerruf der Registrierung

Kapitel II
CESR und zuständige Behörden

Artikel 18
Ausschuss der europäischen Wertpapierregulierungsbehörden (Committee of European Securities Regulators/CESR)

Artikel 19
Zuständige Behörden

Artikel 20
Befugnisse der zuständigen Behörden

Artikel 21
Aufsichtsmaßnahmen

Artikel 22
Maßnahmen seitens zuständiger Behörden, bei denen es sich nicht um die zuständige Behörde des Herkunftsmitgliedstaats handelt

Kapitel III
Zusammenarbeit zwischen den Zuständigen Behörden

Artikel 23
Pflicht zur Zusammenarbeit

Artikel 24
Zusammenarbeit in Fällen eines Antrags auf Ermittlungen oder Nachforschungen vor Ort

Artikel 25
Zusammenarbeit der zuständigen Behörden bei einer Gruppe von Ratingagenturen

Artikel 26
Delegierung von Aufgaben zwischen den zuständigen Behörden

Artikel 27
Vermittlung

Artikel 28
Berufsgeheimnis

Kapitel IV
Zusammenarbeit mit Drittländern

Artikel 29
Vereinbarung über Informationsaustausch

Artikel 30
Offenlegung von Informationen

Titel IV
Sanktionen, Ausschussverfahren, Berichterstattung, Übergangs- und Schlussbestimmungen

Kapitel I
Sanktionen, Ausschussverfahren und Berichterstattung

Artikel 31
Sanktionen

Artikel 32
Änderungen der Anhänge

Artikel 33
Ausschussverfahren

Artikel 34
Bericht

Kapitel II
Übergangs- und Schlussbestimmungen

Artikel 35
Übergangsbestimmung

Artikel 36
Inkrafttreten

Anhang I
Unabhängigkeit und Vermeidung von Interessenkonflikten

Abschnitt
A Organisatorische Anforderungen

Abschnitt
B Operationelle Anforderungen

Abschnitt
C Vorschriften für Mitarbeiter

Abschnitt
D Vorschriften für die Präsentation von Ratings

I. Allgemeine Pflichten

II. Zusätzliche Pflichten bei Ratings für strukturierte Finanzinstrumente

Abschnitt
E Angaben

I. Allgemeine Angaben

II. Regelmäßige Angaben

III. Transparenzbericht

Anhang II
für den Antrag auf Registrierung beizubringende Informationen


 
 
 


Drucksache 119/08

... 2. Dieser Rahmenbeschluss berührt nicht die Verpflichtung zur Achtung der Grundrechte und der allgemeinen Rechtsgrundsätze gemäß Artikel 6 des Vertrags über die Europäische Union; die Verpflichtungen der Justizbehörden in dieser Hinsicht bleiben unberührt.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 119/08




Entwurf

Artikel 1
Ziel und Anwendungsbereich

Artikel 2
Änderungen des Rahmenbeschlusses 2002/584/JI

Artikel 3
Änderungen des Rahmenbeschlusses 2005/214/JI

Artikel 4
Änderungen des Rahmenbeschlusses 2006/783/JI

Artikel 51
Änderungen des Rahmenbeschlusses .../.../JI

Artikel 6
Umsetzung

Artikel 7
Inkrafttreten

Begründung

3 Einleitung

Gegenseitige Anerkennung

Direkte Änderung der vier Rahmenbeschlüsse

Bemerkungen zu den einzelnen Bestimmungen

Artikel 1

Artikel 2
, 3, 4 und 5 (allgemeine Bemerkungen)

Artikel 2

Artikel 3

Artikel 4 und 5

Artikel 6 und 7


 
 
 


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Mit dem Lizenzerwerb wird die Nutzungsberechtigung des umwelt-online Informationssystems und die Nutzung des individuellen umwelt-online Rechtskatasters zum Nachweis der Rechtskonformität des Umweltmanagementsystems gemäß der DIN ISO 14001 bzw. der Ökoauditverordnung (EG)1221/2009, des Arbeitsschutzmanagementsystems gemäß OHSAS 18001 sowie des Energiemanagementsystems gemäß DIN ISO 50001 erworben.