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123 gefundene Dokumente zum Suchbegriff

"Komitologieverfahrens"


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Drucksache 158/18

... 31. Die Maßnahmen ergeben sich aus dem Arbeitsprogramm "Horizont 2020". Sie werden über die laufende Finanzausstattung finanziert und unterliegen einer künftigen Überarbeitung des Arbeitsprogramms im Rahmen des Komitologieverfahrens.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 158/18




Mitteilung

1. Einleitung - Wandel als Chance begreifen

Was ist künstliche Intelligenz?

Eine europäische KI-Initiative

2. Die STELLUNG der EU IM Internationalen WETTBEWERB

Bisherige Tätigkeiten der EU: Schaffung der Grundlagen für eine optimale Nutzung der KI

3. Die nächsten Schritte: eine KI-INITIATIVE der EU

3.1. Förderung der technologischen und industriellen Leistungsfähigkeit der EU sowie der weiteren Verbreitung von KI in der gesamten Wirtschaft

Investitionen steigern 2018-2020

Stärkung von Forschung und Innovation auf allen Ebenen - vom Labor bis zum Markt

Förderung von KI-Spitzenforschungszentren in ganz Europa

KI für alle kleinen Unternehmen und potenziellen Nutzer

Unterstützung von Erprobung und Versuchen

Mobilisierung privater Investitionsmittel

Nach 2020

Bereitstellung von mehr Daten

3.2. Vorbereitung auf sozioökonomische Veränderungen

Niemanden zurücklassen

3.3. Gewährleistung eines geeigneten ethischen und rechtlichen Rahmens

Entwurf

Sicherheit und Haftung

Befähigung von Einzelpersonen und Verbrauchern, den größtmöglichen Nutzen aus KI zu ziehen

3.4. Kräfte bündeln

Einbindung der Mitgliedstaaten

Einbeziehung der Interessenträger: Gründung einer Europäischen KI-Allianz

Überwachung der Entwicklung und Einführung von KI

Internationale Ausrichtung

4. Fazit


 
 
 


Drucksache 340/15

... Ferner bedürfen einige Gefährlichkeitsmerkmale - wie etwa HP 12, HP 14 und HP 15 - vor ihrer Anwendung in der abfallwirtschaftlichen Anwendungspraxis noch der weiteren Konkretisierung im Rahmen des Komitologieverfahrens.3 Hieraus ergibt sich, dass diesbezüglich keine bzw. nur eine geringe Anzahl von Umstufungen von nicht gefährlich zu gefährlich zu erwarten sind.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 340/15




A. Problem und Ziel

B. Lösung

C. Alternativen

D. Haushaltsangaben ohne Erfüllungsaufwand

E. Erfüllungsaufwand

F. Weitere Kosten

Verordnung

Verordnung

Artikel 1
Erste Verordnung zur Änderung der Abfallverzeichnis-Verordnung

1. Begriffsbestimmungen

2. Bewertung und Einstufung

2.2.5.1 Verordnung EG Nr. 1272/2008/EG, Anhang VI, die in Ziffer 1.1.3.1 genannten

3. Abfallverzeichnis

Artikel 2
Änderung der Deponieverordnung

Artikel 3
Inkrafttreten, Außerkrafttreten

Begründung

A. Allgemeiner Teil

I. Zielsetzung und Notwendigkeit der Regelungen

1. Ausgangslage auf EU-Ebene

2. Ausgangslage auf nationaler Ebene

II. Wesentlicher Inhalt der Verordnung

III. Alternativen

IV. Gleichstellung von Frauen und Männern

V. Vereinbarkeit mit dem Recht der Europäischen Union

VI. Verordnungsfolgen

1. Rechts- und Verwaltungsvereinfachung

2. Nachhaltigkeitsaspekte

VII. Haushaltsausgaben ohne Erfüllungsaufwand

VIII. Erfüllungsaufwand

1. Gesamtergebnis

2. Vorgaben / Prozesse der Verordnung

a Vorgaben

b Prozesse

3. Erfüllungsaufwand für Bürgerinnen und Bürger

4. Erfüllungsaufwand für die Wirtschaft

Zu Nummer 1

a Änderung des Anhangs III der Abfallrahmenrichtlinie

b Einführung neuer Abfallarten

Erfüllungsaufwand bei der Änderung der immissionsschutzrechtlichen Anlagengenehmigung

Erfüllungsaufwand bei der Änderung der abfallrechtlichen Anlagenzulassung Deponien

Erfüllungsaufwand zur Änderung der Beförderungserlaubnisse für gefährliche Abfälle

Erfüllungsaufwand im abfallrechtlichen Nachweisverfahren

Zu Nummer 2

Zu den Nummer n

Zu Nummer 6

5. Erfüllungsaufwand für die Verwaltung

Zu Nummer 1

Zur Nummer 2 Umstellung behördlicher Entscheidungen

Zu den Nummer n

Zu Nummer 7

IX. Befristung; Evaluation

B. Besonderer Teil

Zu Artikel 1

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu Nummer 3

Zu Nummer 3

Zu Nummer 3

Zu Nummer 4

Zu Artikel 2

Zu Artikel 3

Anlage
Stellungnahme des Nationalen Normenkontrollrates gem. § 6 Abs. 1 NKRG: NKR-Nr. 3297: Entwurf einer Verordnung zur Umsetzung der novellierten abfallrechtlichen Gefährlichkeitskriterien

I. Zusammenfassung

Im Einzelnen

3 Erfüllungsaufwand

1. Änderung der Einstufungskriterien

2. Einführung neuer Abfallarten


 
 
 


Drucksache 598/1/15

... Artikel 1 Nummer 7 in Verbindung mit Änderungsvorschlag Artikel 1 Nummer 9 zur Deponierichtlinie zielt auf die Ersetzung des Komitologieverfahrens durch das Verfahren der delegierten Rechtsakte im Sinne von Artikel 290 AEUV ab. Die delegierten Rechtsakte sollen dabei von der Kommission erlassen werden.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 598/1/15




Zur Vorlage allgemein

Zu Artikel 1 Nummer 2

Zu Artikel 1 Nummer 2

Zu Artikel 1 Nummer 2

Zu Artikel 1 Nummer 2

Zu Artikel 1 Nummer 6

Zu Artikel 1 Nummer 7

3 Hauptempfehlung:

3 Änderungsvorschlag

3 Hilfsempfehlung:

13. Zu Artikel 1 Nummer 9 Artikel 17a


 
 
 


Drucksache 399/12

... /EG erfordern, da der Anhang kürzlich im Rahmen des Komitologieverfahrens geändert wurde (durch die Richtlinie

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 399/12




Paket Verkehrssicherheit

Vorschlag

Begründung

1. Kontext des Vorschlags

Gründe und Ziele des Vorschlags

Allgemeiner Hintergrund

Bestehende Rechtsvorschriften auf diesem Gebiet

Kohärenz mit anderen Politikbereichen und Zielen der Europäischen Union

2. Ergebnisse der Konsultationen der interessierten Kreise der Folgenabschätzungen

Konsultation interessierter Kreise Konsultationsverfahren

Zusammenfassung der Antworten und Art ihrer Berücksichtigung

Einholung und Nutzung von Expertenwissen

Relevante wissenschaftliche/fachliche Bereiche

5 Methodik

Form der Veröffentlichung der Stellungnahmen

Folgenabschätzung

3. Rechtliche Aspekte des Vorschlags

Zusammenfassung des Vorschlags

Rechtsgrundlage

Subsidiaritätsprinzip

Grundsatz der Verhältnismäßigkeit

Wahl des Instruments

4. Auswirkungen auf den Haushalt

Vorschlag

Artikel 1

Artikel 3a

Artikel 6
Delegierte Rechtsakte

Artikel 7
Ausübung der Befugnisübertragung

Artikel 2
Umsetzung

Artikel 3
Inkrafttreten

Artikel 4
Adressaten


 
 
 


Drucksache 52/1/12

... 71. Unbeschadet grundsätzlicher kompetenzrechtlicher Einwände hält der Bundesrat eine klare Beschränkung des sog. Kohärenzverfahrens auf Sachverhalte für erforderlich, die grenzüberschreitenden Bezug haben, so dass rein nationale Fragen des Vollzugs europäischen Datenschutzrechts, also insbesondere Fragen des Datenschutzes bei öffentlichen Stellen nicht im Europäischen Datenschutzausschuss zu behandeln sind. Verfahrensoptionen wie die Antragsrechte nach Artikel 58 Absatz 3 und 4 des Verordnungsvorschlags, durch die ohne weitere Voraussetzungen jegliche Datenschutzfrage zum Gegenstand des Kohärenzverfahrens gemacht werden kann, sind im Sinne dieser Zielsetzung zu beschränken. Außerdem ist zu gewährleisten, dass die Strukturen föderal organisierter Mitgliedstaaten auch bei den Entsendungsregelungen des Datenschutzausschusses berücksichtigt werden, um sicherzustellen, dass die im föderalen Verwaltungsaufbau zuständigen Kontrollstellen an den Beratungen von Angelegenheiten beteiligt werden, die in ihre Vollzugsverantwortung fallen. Außerdem sollte der Europäische Datenschutzausschuss spiegelbildlich zur Beteiligung der Datenschutzkontrollstellen in nationalen Rechtsetzungsverfahren stärker in Verfahren zum Erlass delegierter Rechtsakte eingebunden werden, da diese in höherem Maße Fragen des Datenschutzvollzugs als den Aufgabenkreis des bislang zu beteiligenden Europäischen Datenschutzbeauftragten betreffen. Über die genannten Kompetenzen in Artikel 66 des Verordnungvorschlags hinaus sollte dem Ausschuss daher ein Beteiligungsrecht eingeräumt werden, um die Expertise der Datenschutzbehörden einzubringen und die Transparenz des Delegations- und Komitologieverfahrens zu erhöhen.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 52/1/12




Zur Vorlage allgemein

Zu Artikel 2

Zur internationalen Rechtshilfe in gerichtlichen Verfahren

Ausnahme des Justizvollzugs vom Anwendungsbereich

Zu den einzelnen Vorschriften

Vorlagenbezogene Vertreterbenennung

Direktzuleitung der Stellungnahme


 
 
 


Drucksache 15/12 (Beschluss)

... - die Richtlinienvorschläge im Hinblick auf ihre informationstechnischen Anforderungen entschlackt werden und die entsprechenden Festlegungen im Rahmen eines dafür am besten geeigneten Komitologieverfahrens erfolgen,

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 15/12 (Beschluss)




Zu BR-Drucksachen 15/12 und 16/12

Zur BR-Drucksache 15/12

Zur BR-Drucksache 16/12

Direktzuleitung der Stellungnahme


 
 
 


Drucksache 15/1/12

... - die Richtlinienvorschläge im Hinblick auf ihre informationstechnischen Anforderungen entschlackt werden und die entsprechenden Festlegungen im Rahmen eines dafür am besten geeigneten Komitologieverfahrens erfolgen, - in einem solchen Verfahren auch die im Anhang IV der Richtlinienvorschläge vorgesehenen Anforderungen nicht auf die Entgegennahme von Angeboten in Wettbewerben beschränkt bleiben, sondern auf alle Verfahrensschritte, für die sie erforderlich sind, festgelegt werden,

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 15/1/12




Zu BR-Drucksachen 15/12 und 16/12

Zur BR-Drucksache 15/12

Zur BR-Drucksache 16/12

Direktzuleitung der Stellungnahme zu BR-Drucksachen 15/12 und 16/12


 
 
 


Drucksache 378/11

... In der zweiten Stufe würde der Rahmen der neu eingeführten Durchführungs- oder delegierten Rechtsakte zur Aktualisierung der bestehenden Ausbildungsfächer für alle betroffenen Berufsangehörigen sowie gegebenenfalls zur Entwicklung von Kompetenzprofilen verwendet werden. (In diesem Zusammenhang ist zu bedenken, dass die Kommission bereits im Rahmen des bestehenden Komitologieverfahrens berechtigt ist, einzugreifen). Änderungen in diesen Bereichen würden eine vorgelagerte Beteiligung der zuständigen Behörden erfordern, die bereits begonnen haben, ein Wissensnetzwerk aufzubauen, und die Kommission 2010 erfolgreich bei der Evaluierung der aktuellen Richtlinie unterstützt haben. Diese zweite Stufe würde 2013 beginnen und könnte 2014 abgeschlossen werden.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 378/11




1. Einleitung

2. neue Ansätze für die Mobilität

2.1. Der Europäische Berufsausweis

Frage 1: Haben Sie Anmerkungen zur jeweiligen Rolle der zuständigen Behörden im Herkunftsmitgliedstaat bzw. im Aufnahmemitgliedstaat?

2.2. Schwerpunkt auf Wirtschaftstätigkeiten: der Grundsatz des partiellen Zugangs

Frage 3: Sind Sie ebenfalls der Auffassung, dass die Aufnahme des partiellen Zugangs und spezifischer Kriterien für seine Anwendung in die Richtlinie deutliche Vorteile mit sich bringen würde? Bitte nennen Sie konkrete Gründe für etwaige Abweichungen von diesem Grundsatz .

2.3. Umgestaltung der gemeinsamen Plattformen

Frage 4: Unterstützen Sie die Absenkung des bisherigen Schwellenwerts von zwei Dritteln der Mitgliedstaaten auf ein Drittel d.h. 9 von 27 Mitgliedstaaten als Voraussetzung für die Schaffung einer gemeinsamen Plattform? Bestätigen Sie den Bedarf an einer Binnenmarktprüfung basierend auf dem Grundsatz der Verhältnismäßigkeit , um sicherzustellen, dass die gemeinsame Plattform kein Hindernis für Dienstleistungserbringer aus nichtteilnehmenden Mitgliedstaaten darstellt? Nennen Sie bitte konkrete Argumente für oder gegen dieses Konzept .

2.4. Berufsqualifikationen in reglementierten Berufen

Frage 5: Sind Ihnen reglementierte Berufe bekannt, bei denen EU-Bürger tatsächlich in eine solche Lage geraten könnten? Bitte erläutern Sie den Beruf, die Qualifikationen und die Gründe, aus denen diese Lage nicht gerechtfertigt wäre.

3. auf ersten erfolgen aufbauen

3.1. Zugang zu Informationen und e-government

Frage 6: Würden Sie es befürworten, dass die Mitgliedstaaten verpflichtet werden, sicherzustellen, dass die Angaben zu den für die Anerkennung von Berufsqualifikationen zuständigen Behörden und erforderlichen Dokumenten über eine zentrale Online-Zugangsstelle in jedem Mitgliedstaat zugänglich sind? Würden Sie eine Verpflichtung befürworten, die Online-Abwicklung von Anerkennungsverfahren für alle Berufstätigen zu ermöglichen ? Nennen Sie bitte konkrete Argumente für oder gegen dieses Konzept .

3.2. Vorübergehende Mobilität

3.2.1. Verbraucher, die sich in einen anderen Mitgliedstaat begeben

Frage 7: Teilen Sie die Auffassung, dass die Anforderung einer zweijährigen Berufserfahrung im Fall von Berufsangehörigen aus einem Mitgliedstaat, in dem der Beruf nicht reglementiert ist, aufgehoben werden sollte, wenn Verbraucher die Grenze überschreiten und nicht von einem örtlichen Berufsangehörigen im Aufnahmemitgliedstaat begleitet werden? Sollte der Aufnahmemitgliedstaat in diesem Fall berechtigt sein, eine vorherige Meldung zu verlangen? Nennen Sie bitte konkrete Argumente für oder gegen dieses Konzept .

3.2.2. Die Frage der „reglementierten Ausbildung”

Frage 8: Sind Sie damit einverstanden, dass der Begriff der „reglementierten Ausbildung” alle von einem Mitgliedstaat anerkannten, für einen Beruf relevanten Ausbildungen umfassen könnte, und nicht nur die speziell auf die Ausübung eines bestimmten Berufes ausgerichtete Ausbildung? Nennen Sie bitte konkrete Argumente für oder gegen dieses Konzept .

3.3. Öffnung der allgemeinen Regelung

3.3.1. Qualifikationsniveaus

Frage 9: Würden Sie die Streichung der in Artikel 11 einschließlich Anhang II genannten Klassifizierung befürworten? Nennen Sie bitte konkrete Argumente für oder gegen dieses Konzept .

3.3.2. Ausgleichsmaßnahmen

Frage 10: Falls Artikel 11 der Richtlinie gestrichen wird, sollten die oben beschriebenen vier Schritte im Rahmen der überarbeiteten Richtlinie durchgeführt werden? Wenn Sie die Umsetzung aller vier Schritte nicht unterstützen, würden Sie irgendeinem der Schritte zustimmen? Nennen Sie bitte konkrete Argumente für oder gegen alle bzw. einzelne Schritte .

3.3.3. Teilweise qualifizierte Berufsangehörige

Frage 11: Würden Sie eine Ausweitung der Vorteile der Richtlinie auf die Absolventen einer akademischen Ausbildung befürworten, die während einer bezahlten Berufsausübung unter Aufsicht Berufserfahrung im Ausland sammeln möchten? Nennen Sie bitte konkrete Argumente für oder gegen dieses Konzept .

3.4. Nutzung des Potenzials des IMI

3.4.1. Obligatorischer Einsatz des IMI für alle Berufe

3.4.2. Vorwarnungsmechanismus für Berufe im Gesundheitswesen

Frage 12: Welche der beiden Optionen für die Einführung eines Vorwarnungsmechanismus im IMI-System für Angehörige der Gesundheitsberufe bevorzugen Sie?

3.5. Sprachliche Anforderungen

Frage 13: Welche der beiden oben genannten Optionen bevorzugen Sie? Option 1: Klarstellung der bestehenden Bestimmungen des Verhaltenskodexes.

4. überarbeitung der automatischen Anerkennung

4.1. Dreistufenkonzept für die Überarbeitung

Frage 14: Würden Sie ein Dreistufenkonzept zur Überarbeitung der in der Richtlinie festgelegten Mindestanforderungen an die Ausbildung unterstützen, das aus den folgenden Stufen besteht?

4.2. Stärkung des Vertrauens in die automatische Anerkennung

4.2. 1. Klärung des Status von Berufsangehörigen

Frage 15: Wenn Berufsangehörige sich in einem anderen Mitgliedstaat als dem niederlassen wollen, in dem sie ihre Berufsqualifikationen erworben haben, sollten sie im Aufnahmemitgliedstaat nachweisen, dass sie das Recht zur Ausübung ihres Berufes in ihrem Herkunftsmitgliedstaat haben. Dieser Grundsatz gilt für die vorübergehende Mobilität. Sollte er auf Fälle ausgeweitet werden, in denen ein Berufsangehöriger sich niederlassen möchte? Nennen Sie bitte konkrete Argumente für oder gegen dieses Konzept . Sollte sich die Richtlinie ausführlicher mit dem Thema der beruflichen Weiterbildung befassen?

4.2.2. Klärung der Mindestdauer der Ausbildung für Ärzte, Krankenschwestern, Krankenpfleger und Hebammen

Frage 16: Würden Sie eine Klärung der Mindestanforderungen an die Ausbildung für Ärzte, Krankenschwestern und Krankenpfleger sowie Hebammen unterstützen, indem festgelegt wird, dass die Bedingungen in Bezug auf eine Mindestausbildungsdauer in Jahren und Unterrichtsstunden kumulativ angewandt werden sollen? Nennen Sie bitte konkrete Argumente für oder gegen dieses Konzept .

4.2.3. Gewährleistung einer besseren Einhaltung auf nationaler Ebene

Frage 17: Sind Sie damit einverstanden, dass die Mitgliedstaaten die Meldung übermitteln sollten, sobald ein neues Bildungsprogramm genehmigt wurde? Würden Sie eine Verpflichtung der Mitgliedstaaten unterstützen, der Kommission einen Bericht darüber zu übermitteln, ob jedes Aus- und Weiterbildungsprogramm, das zum Erhalt einer Berufsbezeichnung führt, die der Kommission gemeldet werden muss, die Bestimmungen der Richtlinie einhält? Sollten die Mitgliedstaaten zu diesem Zweck eine nationale Stelle für die Kontrolle der Einhaltung der Bestimmungen benennen? Nennen Sie bitte konkrete Argumente für oder gegen dieses Konzept .

4.3. Fachärzte

Frage 18: Stimmen Sie zu, dass die Schwelle für die Mindestzahl der Mitgliedstaaten, in denen die medizinische Fachrichtung bestehen muss, von zwei Fünfteln auf ein Drittel gesenkt werden sollte? Nennen Sie bitte konkrete Argumente für oder gegen dieses Konzept .

Frage 19: Stimmen Sie zu, dass die Überarbeitung der Richtlinie eine Möglichkeit für Mitgliedstaaten darstellen könnte, Befreiungen für Teilbereiche der Facharztausbildung zu gewähren, sofern dieser Teilbereich bereits im Rahmen eines anderen Facharztausbildungsprogramms absolviert wurde? Wenn ja, sollten für eine Befreiung für Teilbereiche irgendwelche Bedingungen erfüllt werden müssen? Nennen Sie bitte konkrete Argumente für oder gegen dieses Konzept .

4.4. Krankenpflegekräfte und Hebammen

Frage 20: Welche der oben genannten Optionen bevorzugen Sie?

4.5. Apotheker

Frage 21: Stimmen Sie zu, dass die Liste der beruflichen Tätigkeiten von Apothekern ausgeweitet werden sollte? Unterstützen Sie den oben beschriebenen Vorschlag, die Anforderung eines sechsmonatigen Praktikums aufzunehmen? Unterstützen Sie die Streichung von Artikel 21 Absatz 4 der Richtlinie? Nennen Sie bitte konkrete Argumente für oder gegen dieses Konzept .

4.6. Architekten

Frage 22: Welche der beiden oben genannten Optionen bevorzugen Sie?

4.7. Automatische Anerkennung in den Bereichen Handwerk, Handel und Industrie

Frage 23: Welche der folgenden Optionen bevorzugen Sie?

4.8. Qualifikationen aus Drittländern

Frage 24: Sind Sie der Auffassung, dass Anpassungen bei der Behandlung von EU-Bürgern im Rahmen der Richtlinie erforderlich sind, die ihre Ausbildungsnachweise in Drittländern erworben haben, z.B. durch eine Kürzung der in Artikel 3 Absatz 3 festgelegten dreijährigen Berufserfahrung? Würden Sie eine solche Anpassung auch für Staatsangehörige von Drittländern begrüßen, einschließlich derer, die unter die Regelung der Europäischen Nachbarschaftspolitik fallen und von einer Gleichbehandlungsklausel im Einklang mit den entsprechenden europäischen Rechtsvorschriften profitieren? Nennen Sie bitte konkrete Argumente für oder gegen dieses Konzept .

5. BEITRÄGE ZUm Grünbuch


 
 
 


Drucksache 216/11 (Begründung)

... Zu beachten ist, dass gemäß Artikel 5 Absatz 2 AbfRRL eine Konkretisierung der abstrakten Anforderungen für die Bestimmung von Nebenprodukten auch im Rahmen eines Komitologieverfahrens auf EU-rechtlicher Ebene möglich ist. Die Verordnungsermächtigung dient insoweit auch der innerstaatlichen Umsetzung späterer Komitologieentscheidungen.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 216/11 (Begründung)




Begründung

A. Allgemeiner Teil

I. Zielsetzung des Gesetzentwurfs

1. Ausgangslage auf nationaler Ebene

2. Ausgangslage auf EU-Ebene

3. Ziele des Gesetzentwurfs

II. Wesentlicher Inhalt des Gesetzentwurfs

III. Gesetzgebungskompetenz des Bundes

1. Recht der Abfallwirtschaft

2. Landwirtschaft und Bodenrecht

3. Staatshaftung

IV. Gleichstellung von Frauen und Männern

V. Finanzielle Auswirkungen des Gesetzentwurfs

1. Auswirkungen auf die öffentlichen Haushalte

a Auswirkungen auf den Bundeshaushalt

b Auswirkungen auf die Haushalte der Länder und Kommunen

2. Kosten für die Wirtschaft

3. Preiswirkungen

VI. Bürokratiekosten

1. Allgemeines

2. Unternehmen

a Informationspflichten des Kreislaufwirtschaftsgesetzes

aa Anerkennung von Trägern der regelmäßigen Qualitätssicherung

bb Anzeige der gemeinnützigen oder gewerblichen Sammlung

cc Anzeige der Rücknahme von Produktabfällen

dd Antrag auf Freistellung von Überwachungspflichten

ee Antrag auf Feststellung der Wahrnehmung der Produktverantwortung

ff Genehmigung für die Beseitigung außerhalb von zugelassen Anlagen

gg Verpflichtung zur Mitbenutzung von Abfallbeseitigungsanlagen

hh Antrag des Zuweisungsverpflichteten auf Übernahme Abfälle gleicher Art und Menge

ii Auskunft über Überwachungsobjekte

jj Anzeigepflicht für Sammler, Beförderer, Händler und Makler

kk Erlaubnispflicht für Sammler, Beförderer, Händler und Makler gefährlicher Abfälle

ll Anzeige der Person des Betreibers bei Kapital- und Personengesellschaften

mm Mitteilung über die Art und Weise der Sicherstellung der Beachtung des Abfallrechts

nn Bestellung eines Betriebsbeauftragten für Abfall

b Informationspflichten der abfallrechtlichen Verordnungen

3. Bürgerinnen und Bürger

4. Verwaltung

a Allgemeines

b Einzelne Informationspflichten

aa Übermittlungspflicht des öffentlich-rechtlichen Entsorgungsträger beim Entsorgungsausschluss

bb Erstellung von Abfallwirtschaftskonzepten und -bilanzen durch die öffentlich-rechtlichen Entsorgungsträger

cc Übersendung der Freistellungsbescheinigung an Behörden betroffener Länder

dd Aufstellung von Abfallwirtschaftsplänen

ee Aufstellung von Abfallvermeidungsprogrammen

ff Bekanntgabe bei Erkundung geeigneter Standorte

gg Informations- und Beratungspflicht des öffentlich-rechtlichen Entsorgungsträgers

hh Auskunftspflicht der Abfallbehörden

B. Besonderer Teil

Zu Artikel 1

Zum Teil 1 Allgemeine Vorschriften

Zu § 1

Zu § 2

Zu § 3

Zu § 4

Zu § 5

Zum Teil 2 Grundsätze und Pflichten der Erzeuger und Besitzer von Abfällen sowie der öffentlichen Entsorgungsträger

Zum Abschnitt 1 Grundsätze der Abfallvermeidung und Abfallbewirtschaftung

Zu § 6

Zum Abschnitt 2 Kreislaufwirtschaft

Zu § 7

Zu § 8

Zu § 9

Zu § 10

Zu § 11

Zu § 12

Zu § 13

Zu § 14

Zum Abschnitt 3 Abfallbeseitigung

Zu § 15

Zu § 16

Abschnitt 4
(Öffentlich-rechtliche Entsorgung und Beauftragung Dritter)

Zu § 17

Zu § 18

Zu § 19

Zu § 20

Zu § 21

Zu § 22

Zum Teil 3 Produktverantwortung

Zu § 23

Zu § 24

Zu § 25

Zu § 26

Zu § 27

Zum Teil 4 Planungsverantwortung

Zum Abschnitt 1 Ordnung und Durchführung der Abfallbeseitigung

Zu § 28

Zu § 29

Zum Abschnitt 2 Abfallwirtschaftspläne und Abfallvermeidungsprogramme

Zu § 30

Zu § 31

Zu § 32

Zu § 33

Zum Abschnitt 3 Zulassung von Anlagen, in denen Abfälle entsorgt werden

Zu § 34

Zu § 35

Zu § 36

Zu § 37

Zu § 38

Zu § 39

Zu § 40

Zu § 41

Zu § 42

Zu § 43

Zu § 44

Zum Teil 5 Absatzförderung und Abfallberatung

Zu § 45

Zu § 46

Zum Teil 6 Überwachung

Zu § 47

Zu § 48

Zu § 49

Zu § 50

Zu § 51

Zu § 52

Zu § 53

Zu § 54

Zu § 55

Zum Teil 7 Entsorgungsfachbetriebe

Zu § 56

Zu § 57

Zum Teil 8 Betriebsorganisation, Betriebsbeauftragter für Abfall und Erleichterungen für auditierte Unternehmensstandorte

Zu § 58

Zu § 59

Zu § 60

Zu § 61

Zum Teil 9 Schlussbestimmungen

Zu § 62

Zu § 63

Zu § 64

Zu § 65

Zu § 66

Zu § 67

Zu § 68

Zu § 69

Zu § 70

Zu § 71

Zu § 72

Zu Anlage 1 Beseitigungsverfahren

Zu Anlage 2 Verwertungsverfahren

Zu Anlage 3 Kriterien zur Bestimmung des Standes der Technik

Zu Anlage 4 Beispiele für Abfallvermeidungsmaßnahmen

Zu Artikel 2

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu Artikel 3

Zu Artikel 4

Zu Artikel 5

Zu Artikel 6

Anlage
Stellungnahme des Nationalen Normenkontrollrates gem. § 6 Abs. 1 NKR-Gesetz: Nr. 1220: Gesetz zur Neuordnung des Kreislaufwirtschafts- und Abfallrechts


 
 
 


Drucksache 271/10

... Das Aktionsprogramm bezieht sich auf Informationspflichten für Unternehmen. Sofern Durchführungsvorschriften Informationspflichten aus den Rechtsakten im Anwendungsbereich des Aktionsprogramms konkretisieren, sind diese bereits bei den Messungen berücksichtigt worden. Darüber hinaus hat die Kommission bereits in der Vergangenheit für ausgewählte Vorschläge, die im Rahmen des Komitologieverfahrens angenommen wurden, Folgenabschätzungen durchgeführt und dabei auch die Auswirkungen auf und Möglichkeiten zur Reduktion von Verwaltungslasten bewertet. Präsident Barosso hat in seinen politischen Leitlinien für die nächste Kommission bekräftigt, dass dies auch zukünftig für bestimmte grundlegende Komitologievorschläge der Fall sein wird.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 271/10




Bemerkungen der Europäischen Kommission zu einer Stellungnahme des Bundesrates KOM 2009 544 – Mitteilung der Kommission an den Rat und das Europäische Parlament - Aktionsprogramm zur Verringerung der Verwaltungslasten in der EU – Branchenspezifische Pläne zur Verringerung der Verwaltungslasten und Massnahmen für das Jahr 2009

Abbau der Verwaltungslasten

Messung des Abbaus der Verwaltungslasten

3 Gesetzesfolgenabschätzung

Zusammenwirken von Kommission und Mitgliedstaaten

Zukunft des EU-Aktionsprogramms zur Verringerung der Verwaltungslasten


 
 
 


Drucksache 765/08

... Die Belastung, die der Vorschlag für die Behörden der Mitgliedstaaten mit sich bringt, dürfte vernachlässigbar sein, denn sie werden die Kommission lediglich im Rahmen des Komitologieverfahrens über die Rechtsprechung der innerstaatlichen Gerichte zu missbräuchlichen Vertragsklauseln informieren müssen.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 765/08




Begründung

1. Kontext des Vorschlages

Gründe und Ziele

Allgemeiner Kontext

Geltende Rechtsvorschriften auf diesem Gebiet

Übereinstimmung mit anderen Politikbereichen und Zielen der Europäischen Union

2. Anhörung interessierter Kreise und Folgenabschätzung

Anhörung interessierter Kreise

Anhörungsverfahren, Hauptadressaten und allgemeines Profil der Teilnehmer

Zusammenfassung der Stellungnahmen und Art ihrer Berücksichtigung

Einholung und Nutzung von Expertenwissen

Folgenabschätzung

Optionen liegt die vor kurzem erlassene Rom-I-Verordnung zugrunde.

3. Rechtliche Aspekte des Vorschlags

Zusammenfassung der vorgeschlagenen Maßnahme

Rechtsgrundlage

Subsidiaritätsprinzip

Verhältnismäßigkeitsgrundsatz

Wahl des Rechtsinstruments

4. Auswirkungen auf den Haushalt

5. Weitere Angaben

Vereinfachung

Aufhebung geltender Rechtsvorschriften

Überprüfungs-/Revisions-/Verfallsklausel

Konkordanztabelle

Europäischer Wirtschaftsraum

Detaillierte Erläuterung des Vorschlags

Vorschlag

Kapitel I
Gegenstand, Begriffsbestimmungen und Geltungsbereich

Artikel 1
Gegenstand

Artikel 2
Begriffsbestimmungen

Artikel 3
Geltungsbereich

Artikel 4
Vollständige Harmonisierung

Kapitel II
Information der Verbraucher

Artikel 5
Allgemeine Informationspflichten

Artikel 6
Verletzung der Informationspflicht

Artikel 7
Spezielle Informationspflichten von Vermittlern

Kapitel III
Information der Verbraucher und Widerrufsrecht bei Fernabsatz- und außerhalb von Geschäftsräumen geschlossenen Verträgen

Artikel 8
Geltungsbereich

Artikel 9
Informationspflichten bei Fernabsatz- und außerhalb von Geschäftsräumen geschlossenen Verträgen

Artikel 10
Formvorschriften für außerhalb von Geschäftsräumen geschlossene Verträge

Artikel 11
Formvorschriften bei Fernabsatzverträgen

Artikel 12
Dauer und Beginn der Widerrufsfrist

Artikel 13
Nichtaufklärung über das Widerrufsrecht

Artikel 14
Ausübung des Widerrufsrechts

Artikel 15
Wirkungen des Widerrufs

Artikel 16
Pflichten des Gewerbetreibenden im Widerrufsfall

Artikel 17
Pflichten des Verbrauchers im Widerrufsfall

Artikel 18
Wirkungen der Ausübung des Widerrufsrechts auf akzessorische Verträge

Artikel 19
Ausnahmen vom Widerrufsrecht

Artikel 20
Ausgeschlossene Fernabsatz- und außerhalb von Geschäftsräumen geschlossene Verträge

Kapitel IV
Sonstige Verbraucherrechte in Bezug auf Kaufverträge

Artikel 21
Geltungsbereich

Artikel 22
Lieferung

Artikel 23
Risikoübergang

Artikel 24
Vertragsmäßigkeit

Artikel 25
Gewährleistung – Haftung für Vertragswidrigkeiten

Artikel 26
Abhilfe bei Vertragswidrigkeit

Artikel 27
Kosten und Schadensersatz

Artikel 28
Fristen und Beweislast

Artikel 29
Gewerbliche Garantien

Kapitel V
Verbraucherrechte in Bezug auf Vertragsklauseln

Artikel 30
Geltungsbereich

Artikel 31
Anforderungen an die Transparenz von Vertragsklauseln

Artikel 32
Allgemeine Grundsätze

Artikel 33
Beweislast

Artikel 34
Klauseln, die unter allen Umständen als missbräuchlich gelten

Artikel 35
Klauseln, deren Missbräuchlichkeit vermutet wird

Artikel 36
Auslegung von Vertragsklauseln

Artikel 37
Wirkungen missbräuchlicher Vertragsklauseln

Artikel 38
Durchsetzung der Rechte wegen missbräuchlicher Vertragsklauseln

Artikel 39
Überprüfung der in den Anhängen II und III aufgeführten Klauseln

Kapitel VI
Allgemeine Vorschriften

Artikel 40
Ausschuss

Artikel 41
Rechtsdurchsetzung

Artikel 42
Sanktionen

Artikel 43
Unabdingbarkeit der Richtlinie

Artikel 44
Information

Artikel 45
Unbestellte Produkte

Artikel 46
Umsetzung

Kapitel VII
Schlussbestimmungen

Artikel 47
Aufhebung von Rechtsakten

Artikel 48
Überprüfung

Artikel 49
Inkrafttreten

Artikel 50
Adressaten

Anhang I
Informationen zur Ausübung des Widerrufsrechts

A. Informationen, die im Widerrufsformular enthalten sein müssen

B. Muster-Widerrufsformular

Anhang II
Vertragsklauseln, die unter allen Umständen als missbräuchlich gelten

Anhang III
Verträge, deren Missbräuchlichkeit vermutet wird

Anhang IV
Aufgehobene Richtlinien mit Liste ihrer nachfolgenden Änderungen (gemäß Artikel 47)

Anhang V
Entsprechungstabelle

Finanzbogen


 
 
 


Drucksache 668/08

... Dies geschieht im Rahmen eines gesonderten Komitologieverfahrens. In Einzelfällen können jedoch Abweichungen von diesen Endterminen gewährt werden, wenn keine technisch und wirtschaftlich realisierbaren Alternativen zur Verfügung stehen (Artikel 13).

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 668/08




Mitteilung

1. Einleitung

2. Derzeitige Lage in der EU

3. Bessere Rechtsetzung

3.1. Überarbeitung der geltenden Vorschriften

3.2. Weitere Maßnahmen

4. Voraussichtliche Auswirkungen

5. Schlussfolgerungen

Vorschlag

Begründung

1 Kontext des Vorschlages

Allgemeiner Kontext

2 Anhörung von interessierten Kreisen und Folgenabschätzung

Anhörung von interessierten Kreisen, Einholung und Nutzung von Expertenwissen

Optionen und damit verbundene Folgenabschätzungen erarbeitet und analysiert.

4 Folgenabschätzung

3 Rechtliche Aspekte

Zusammenfassung der vorgeschlagenen Maßnahme

4 Rechtsgrundlage

4 Subsidiaritätsprinzip

Grundsatz der Verhältnismäßigkeit

Wahl des Instruments

4 Auswirkungen auf den Haushalt

5 Weitere Angaben

4 Vereinfachung

Aufhebung geltender Rechtsvorschriften

Europäischer Wirtschaftsraum

Einzelerläuterung zum Vorschlag

Begriffsbestimmungen – Kapitel I Artikel 3

Ausstiegsfahrplan – Kapitel II Artikel 4, 5 und 6

Ausnahmen – Kapitel III Artikel 7 bis 13

Handel – Kapitel IV Artikel 15 bis 20

Rückgewinnung und Zerstörung gebrauchter geregelter Stoffe – Kapitel V Artikel 22

Neue Stoffe – Kapitel VI Artikel 24

Berichterstattung – Kapitel VII Artikel 26 und 27

Überwachung – Kapitel VII Artikel 28

Durchführungsmaßnahmen

Vorschlag


 
 
 


Drucksache 111/1/08

... 9. Nutzung des Komitologieverfahrens zur Änderung von Festlegungen im Verordnungstext Für die Änderung bestimmter Festlegungen im Verordnungstext wird das Komitologieverfahren (Artikel 48 ff. des Verordnungsvorschlages) eingeführt. Einige dieser Festlegungen betreffen jedoch nach Ansicht des Bundesrates wesentliche Aspekte der künftigen Kennzeichnung von Lebensmitteln, über deren Änderung nicht die Kommission, sondern das Europäische Parlament und der Rat im normalen Gesetzgebungsverfahren entscheiden sollten. Dies betrifft insbesondere die Liste der vorgeschriebenen Angaben nach Artikel 9, die Abweichungen von den Vorschriften in Bezug auf vorgeschriebene Angaben nach Artikel 11, die Verfügbarkeit und Platzierung vorgeschriebener Informationen über Lebensmittel nach Artikel 13 und den Inhalt der Nährwertdeklaration nach Artikel 29. Aus diesem Grund hält es der Bundesrat für erforderlich, Artikel 9 Abs. 3, Artikel 11, Artikel 13 Abs. 3 und Artikel 29 Abs. 4 zu streichen.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 111/1/08




1. Zur Vorlage insgesamt

11. Zu Artikel 2 Abs. 1 Buchstabe e

12. Zu Artikel 2 Abs. 2 Buchstabe l

14. Zu Artikel 4 Abs. 1 Buchstabe b Nr. iii

15. Zu Artikel 7 Abs. 1

16. Zu Artikel 8 Abs. 3

Zu Artikel 20

22. Zu Artikel 29 Abs. 1 Buchstabe b

23. Zu Artikel 41

25. Zu Artikel 53

26. Zu Anhang I

27. Zu Anhang XI Teil B

28. Zu Anhang XI


 
 
 


Drucksache 111/08 (Beschluss)

... Nutzung des Komitologieverfahrens zur Änderung von Festlegungen im Verordnungstext

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 111/08 (Beschluss)




Zu Artikel 2

Zu Artikel 4

Zu Artikel 7

Zu Artikel 8

Zu Artikel 20

Zu Artikel 29

Zu Artikel 29

Zu Artikel 41

Zu Artikel 44

Zu Artikel 53

Zu Anhang I

Zu Anhang XI Teil B


 
 
 


Drucksache 84/08

... 57. betont, wie wichtig die ordnungsgemäße Umsetzung des neuen Komitologieverfahrens sowie die Wahrung der Rechte des Parlaments in diesem Zusammenhang sind; misst den Komitologieverfahren im Bereich der Finanzdienstleistungen (Lamfalussy-Verfahren) besondere Bedeutung bei, da eine Reihe wichtiger Dossiers einer Feinabstimmung unterzogen werden; ist der Auffassung, dass die korrekte Anwendung dieses Rahmens wichtig für das reibungslose Funktionieren des Finanzsystems und zur Vermeidung von Finanzkrisen ist; fordert, dass die Rechte des Parlaments vereinbarungsgemäß umfassend gewahrt und dass die vorhandenen Vereinbarungen mit Leben erfüllt werden;

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 84/08




Allgemeine Feststellungen

Wachstum und Beschäftigung

Nachhaltiges Europa

Ein integriertes Konzept zur Migration

Die Bürgerinnen und Bürger an die erste Stelle rücken

Horizontale Themen

Kommunikation über Europa


 
 
 


Drucksache 74/08

... Neuartige Lebensmittel unterliegen einer Sicherheitsbewertung und der Zulassung nach einem Gemeinschaftsverfahren. Die Definitionen werden nach der entsprechenden rechtlichen Weiterentwicklung klarer gefasst und aktualisiert. Zur Erfassung von Informationen über die Neuartigkeit eines Lebensmittels kann ein Verfahren festgelegt werden. Im Wege des Komitologieverfahrens kann bestimmt werden, ob ein Lebensmittel in den Geltungsbereich der Verordnung fällt.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 74/08




Begründung

1. Hintergrund des Vorschlags

Gründe für den Vorschlag und Ziele

Allgemeiner Kontext

Geltende Rechtsvorschriften auf diesem Gebiet

Kohärenz mit den anderen Politikbereichen und Zielen der Union

2. Anhörung von Interessenträgern und Folgenabschätzung

Anhörung von Interessenträgern

Einholung und Nutzung von Expertenwissen

Folgenabschätzung

Optionen bewertet wurden.

3. Rechtliche Elemente des Vorschlags

Zusammenfassung der vorgeschlagenen Maßnahme

Rechtsgrundlage

Subsidiaritätsprinzip

Grundsatz der Verhältnismäßigkeit

Wahl des Instruments

4. Auswirkungen auf den Haushalt

5. Weitere Informationen

Vereinfachung

Aufhebung geltender Rechtsvorschriften

Überprüfungs-/Revisions-/Verfallsklausel

Europäischer Wirtschaftsraum

Nähere Erläuterung zum Vorschlag

Kapitel I
– Einleitende Bestimmungen

Kapitel II
– Anforderungen an neuartige Lebensmittel und deren Aufnahme in die Gemeinschaftsliste neuartiger Lebensmittel

Kapitel III
– Allgemeine Bestimmungen

Kapitel IV
– Übergangs- und Schlussbestimmungen

Vorschlag

Kapitel I
Einleitende Bestimmungen

Artikel 1
Gegenstand

Artikel 2
Anwendungsbereich

Artikel 3
Definitionen

Artikel 4
Einholen von Informationen über die Verwendung eines Lebensmittels für den menschlichen Verzehr

Kapitel II
Anforderungen an neuartige Lebensmittel und deren Aufnahme in die Gemeinschaftsliste neuartiger Lebensmittel

Artikel 5
Gemeinschaftsliste neuartiger Lebensmittel

Artikel 6
Voraussetzungen für die Aufnahme in die Gemeinschaftsliste

Artikel 7
Inhalt der Gemeinschaftsliste

Artikel 8
Herkömmliche Lebensmittel aus Drittländern

Artikel 9
Fachliche Anleitung

Artikel 10
Gutachten der Behörde

Artikel 11
Verpflichtungen der Lebensmittelunternehmer

Kapitel III
Allgemeine Bestimmungen

Artikel 12
Datenschutz

Artikel 13
Sanktionen

Artikel 14
Ausschuss

Artikel 15
Überprüfung

Kapitel IV
Übergangs- und Schlussbestimmungen

Artikel 16
Aufhebung

Artikel 17
Erstellung der Gemeinschaftsliste

Artikel 18
Übergangsmaßnahmen

Artikel 19
Änderungen der Verordnung (EG) Nr. ... [gemeinsames Verfahren]

Artikel 20
Inkrafttreten


 
 
 


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Das Informationssystem umfaßt alle bei umwelt-online implementierten Dateien zu den Umweltmedien/Bereichen: Abfall, Allgemeines, Anlagentechnik, Bau, Biotechnologie, Energienutzung, Gefahrgut, Immissionsschutz, Lebensmittel & Bedarfsgegenstände, Natur-, Pflanzen-, Tierschutz, Boden/Altlasten, Störfallprävention&Katastrophenschutz, Chemikalien, Umweltmanagement sowie Arbeitsschutz einschließlich des zugehörigen EU-Regelwerkes. Das Informationssystem wird kontinierlich entsprechend den Veröffentlichungen des Gesetzgebers aktualisiert.

Mit dem Lizenzerwerb wird die Nutzungsberechtigung des umwelt-online Informationssystems und die Nutzung des individuellen umwelt-online Rechtskatasters zum Nachweis der Rechtskonformität des Umweltmanagementsystems gemäß der DIN ISO 14001 bzw. der Ökoauditverordnung (EG)1221/2009, des Arbeitsschutzmanagementsystems gemäß OHSAS 18001 sowie des Energiemanagementsystems gemäß DIN ISO 50001 erworben.