[ Info ] [Aktuell ] [News ] [Bestellung/Preise (PDF)] [BR] [Kataster ] [Support ] [Kontakt ] [Beratersuche ]
Neu

3408 gefundene Dokumente zum Suchbegriff

"Kommunikation"


⇒ Schnellwahl ⇒

0209/20
0480/20
0015/20
0544/20
0164/20B
0295/20
0286/1/20
0095/1/20
0054/1/20
0318/20
0439/20B
0437/1/20
0086/1/20
0375/20
0095/20B
0375/20B
0047/20
0087/1/20
0124/1/20
0070/20
0286/20
0242/20
0164/1/20
0369/20
0009/20B
0091/20
0456/20B
0169/1/20
0209/20B
0037/20B
0097/1/20
0186/20
0456/1/20
0065/20
0278/20B
0437/20B
0009/20
0164/20
0009/1/20
0037/20
0196/20
0494/20B
0037/1/20
0286/20B
0168/20B
0509/20
0054/20B
0462/20B
0028/20
0239/20
0245/1/20
0245/20B
0339/20
0097/20B
0057/2/20
0232/20
0235/1/20
0086/20B
0306/1/20
0278/1/20
0439/1/20
0097/20
0156/20
0233/20
0229/20
0196/1/20
0494/20
0265/20B
0087/20
0168/1/20
0039/20
0054/20
0124/20B
0169/20B
0106/20B
0057/20B
0055/20
0216/20
0002/20
0001/20
0315/20
0106/20
0392/20
0007/20
0124/20
0021/20
0325/20
0528/20
0265/1/20
0065/20B
0087/20B
0084/20
0445/19
0418/19
0400/19B
0598/19
0352/19B
0071/19
0364/1/19
0007/19B
0627/19
0230/19B
0533/19
0363/1/19
0671/19
0418/19B
0033/19B
0454/1/19
0538/19
0611/19
0491/19
0351/19B
0445/19B
0248/19
0570/19B
0067/19B
0666/19
0294/1/19
0133/19B
0509/19
0113/19
0164/1/19
0424/19
0156/19B
0478/19
0635/19
0232/1/19
0011/19B
0502/19
0572/19
0630/19
0197/1/19
0097/19B
0294/19B
0370/19B
0232/19
0570/19
0067/19
0397/19
0478/19B
0663/19
0373/19
0634/19
0103/19
0339/19
0067/1/19
0589/1/19
0509/19B
0579/1/19
0589/19B
0382/19
0322/19
0463/19
0354/1/19
0501/19
0532/19
0164/19B
0156/1/19
0517/19B
0672/19
0239/19
0439/19
0168/19
0444/19
0518/19
0557/19
0354/19B
0324/1/19
0382/1/19
0549/19
0351/1/19
0658/19
0128/19
0275/1/19
0442/19
0221/19B
0230/1/19
0104/19
0670/19
0304/19
0522/19
0364/19B
0324/19
0221/19
0054/19B
0074/19
0556/19
0548/19
0318/19
0246/19
0454/19B
0197/19B
0098/19B
0605/19
0363/19B
0584/19
0097/1/19
0575/19
0054/1/19
0206/19
0665/19
0382/19B
0554/19
0411/19
0072/19
0352/1/19
0133/19
0398/19
0517/1/19
0633/19
0339/18
0506/18
0158/18
0444/18
0119/18
0175/18
0179/18B
0237/18B
0005/1/18
0650/1/18
0515/18B
0391/1/18
0219/18
0391/18B
0097/18
0554/18B
0372/18B
0077/18B
0193/18
0347/18
0371/2/18
0375/18B
0162/1/18
0430/18B
0423/18
0158/18B
0519/18
0371/18
0602/18
0445/18
0170/18
0515/18
0617/18
0468/18
0004/18
0184/18
0153/18B
0506/1/18
0037/18B
0399/18
0154/1/18
0376/18B
0601/18
0391/18
0375/1/18
0223/18
0234/18B
0020/18
0077/18
0264/18B
0202/18
0163/18B
0548/18
0582/18
0423/18B
0156/18
0533/18B
0010/18
0157/18
0630/18
0215/18B
0104/18B
0563/18
0163/1/18
0423/1/18
0152/18
0072/18
0228/1/18
0388/18
0272/1/18
0630/1/18
0153/1/18
0408/18
0227/1/18
0634/18
0598/1/18
0158/1/18
0154/18B
0178/18
0094/18
0231/18B
0231/1/18
0191/1/18
0440/18
0339/18B
0340/1/18
0506/18B
0237/1/18
0602/18B
0518/18
0143/18
0234/1/18
0443/18
0173/18
0380/18
0005/18B
0227/18B
0228/18B
0179/1/18
0339/1/18
0213/18
0070/18
0474/18B
0010/18B
0474/1/18
0554/18
0162/18B
0442/18
0120/18B
0120/18
0104/18
0519/2/18
0650/18B
0547/18
0536/18
0005/18
0554/1/18
0408/18B
0340/18B
0185/18
0264/1/18
0362/18
0504/1/18
0037/1/18
0430/1/18
0215/1/18
0218/18
0630/18B
0519/18B
0639/18
0440/18B
0506/2/18
0551/17B
0283/17
0689/17
0777/17
0015/17B
0546/17
0590/17
0357/17B
0310/17
0229/1/17
0540/17B
0335/17
0757/17
0145/17B
0315/1/17
0374/17
0746/17
0678/17
0162/1/17
0414/17
0061/1/17
0075/1/17
0771/17B
0158/17B
0640/17
0215/17
0015/1/17
0043/17B
0645/17
0429/17
0680/1/17
0001/1/17
0732/17
0721/17
0107/17
0612/17
0690/17
0096/17
0189/1/17
0745/17
0144/17
0371/17
0533/17
0654/17B
0380/17
0727/17B
0228/17
0059/1/17
0325/17
0777/1/17
0654/17
0340/17
0004/17
0537/17
0036/17B
0107/17B
0680/17B
0343/17B
0445/17
0464/17
0744/17
0283/1/17
0064/1/17
0001/17B
0279/1/17
0626/17
0343/17
0162/17B
0161/1/17
0276/17
0058/17
0315/17
0400/1/17
0596/17
0614/17
0059/17B
0759/17
0419/17
0257/17
0374/1/17
0072/17
0433/17
0424/1/17
0243/17
0540/17
0181/17B
0181/17
0138/17
0229/17
0158/1/17
0428/17
0228/1/17
0061/17B
0064/17B
0352/17B
0527/17
0713/17
0380/17B
0189/17B
0332/17
0256/17
0110/17B
0360/17
0181/1/17
0222/17
0098/17
0357/17
0179/17
0659/17
0550/17
0283/17B
0036/17
0696/17
0371/17B
0468/17
0043/1/17
0540/1/17
0145/1/17
0606/17
0243/1/17
0606/17B
0096/17B
0315/17B
0120/17
0689/17B
0075/17B
0536/17
0243/17B
0626/17B
0387/17
0551/17
0403/17
0654/1/17
0527/1/17
0232/17B
0380/1/17
0727/17
0652/17
0352/1/17
0424/2/17
0254/17
0227/17
0375/17
0279/17B
0602/1/16
0566/1/16
0315/16
0193/16
0196/16
0018/1/16
0285/16
0041/16
0603/16
0533/16
0490/1/16
0518/16
0769/16
0333/16
0491/1/16
0116/16
0328/16
0370/16B
0235/16
0813/16B
0491/16B
0369/16
0789/1/16
0801/16B
0409/1/16
0073/16
0162/1/16
0290/16
0436/1/16
0236/1/16
0604/16
0734/2/16
0088/1/16
0288/2/16
0018/16B
0654/1/16
0749/16B
0180/16
0341/16
0236/16B
0672/16B
0277/16
0271/16
0599/16B
0492/1/16
0316/16
0304/16
0300/16
0349/16
0538/1/16
0625/16
0168/16
0792/3/16
0648/16
0244/16
0409/16B
0537/1/16
0618/16
0295/1/16
0430/1/16
0734/16B
0349/16B
0566/16B
0569/16
0295/16B
0126/16
0194/16
0436/16
0481/16
0162/16B
0013/16
0565/16
0103/16
0303/16
0492/16B
0816/16B
0801/1/16
0431/1/16
0065/16
0492/16
0788/2/16
0169/16B
0521/16
0419/16
0534/16
0294/16
0258/16
0436/16B
0317/16B
0172/16
0278/16
0229/16
0287/16
0012/16
0299/16
0537/16B
0194/16B
0240/1/16
0211/16
0160/1/16
0490/16B
0478/16B
0546/16
0060/1/16
0018/16
0672/16
0317/1/16
0138/16
0789/16B
0023/16
0066/16B
0522/16
0290/16B
0288/3/16
0311/16
0030/16
0088/16B
0564/16B
0160/16B
0071/1/16
0787/16B
0317/16
0334/16
0422/16
0566/16
0240/16B
0254/1/16
0498/16
0613/16B
0612/1/16
0295/16
0681/16
0583/16
0301/16
0564/1/16
0506/16
0599/1/16
0602/16B
0431/16B
0677/16
0279/16
0613/16
0169/16
0191/16
0490/16
0420/16
0137/16
0707/16
0538/16
0281/16
0071/16B
0338/16B
0329/16
0577/16
0205/16
0612/16B
0729/16
0701/16
0194/1/16
0124/16
0538/16B
0415/16
0041/16B
0029/16
0787/1/16
0068/16
0168/16B
0338/16
0044/1/16
0003/16
0290/1/16
0466/16
0478/1/16
0329/16B
0813/1/16
0707/16B
0653/16
0088/16
0335/16
0550/16
0370/16
0044/16B
0357/1/16
0690/16
0349/1/16
0310/16
0201/16
0341/1/16
0060/16B
0060/16
0543/1/15
0557/15
0524/15
0591/15
0356/15B
0145/1/15
0644/15B
0026/15B
0321/15
0414/15
0026/15
0356/1/15
0036/15
0471/15
0324/1/15
0088/15
0424/15
0627/1/15
0446/15
0030/15
0098/15
0543/15B
0553/15
0298/15B
0015/15
0024/15
0307/15
0462/15
0074/15B
0261/15
0249/1/15
0633/15B
0439/1/15
0114/15
0601/15B
0022/15
0261/1/15
0104/15
0026/1/15
0367/1/15
0329/15B
0114/15B
0076/15
0375/15
0015/1/15
0481/15
0321/15B
0196/15
0440/15B
0431/15
0284/15
0627/15B
0509/15
0300/1/15
0074/15
0589/15B
0592/15
0311/15B
0522/15
0016/15
0633/1/15
0015/15B
0497/15
0365/1/15
0212/15B
0059/2/15
0271/15
0226/15
0237/15
0204/15
0063/15
0492/15
0500/15
0644/15
0623/15
0321/1/15
0601/1/15
0375/15B
0013/15
0622/15
0290/15B
0059/15B
0145/2/15
0507/15
0312/15
0013/15B
0059/15
0056/15
0294/15
0298/15
0258/15B
0524/15B
0145/15
0046/15
0439/15B
0257/15B
0278/15
0098/15B
0440/15
0324/15B
0462/15B
0085/15
0329/1/15
0145/3/15
0145/15B
0359/15B
0307/15B
0440/1/15
0063/1/15
0424/15B
0359/1/15
0055/15
0492/1/15
0530/15
0391/15
0386/1/15
0557/15B
0295/15
0365/15B
0386/15
0089/1/15
0074/1/15
0063/15B
0386/15B
0261/15B
0123/14B
0038/14
0298/14
0220/14B
0023/14
0122/14B
0641/14B
0113/1/14
0583/14
0432/14
0220/1/14
0068/14
0113/14B
0609/14B
0638/14B
0541/14
0216/14
0638/1/14
0627/14B
0193/1/14
0333/14B
0643/1/14
0580/14
0535/14
0271/14
0072/14B
0335/14B
0055/14
0653/14
0643/14B
0627/14
0394/14B
0396/14
0638/2/14
0548/14B
0091/14B
0122/1/14
0047/14
0153/14
0048/14
0350/1/14
0394/1/14
0335/1/14
0407/14
0046/14
0278/14
0091/1/14
0084/14
0422/1/14
0014/1/14
0609/14
0509/14
0072/1/14
0400/14
0548/14
0400/14B
0037/14B
0023/14B
0541/1/14
0541/14B
0233/14
0072/14
0429/14
0574/14
0400/1/14
0037/14
0014/14B
0608/14
0469/14
0333/1/14
0220/14
0091/14
0543/14
0345/14
0620/14
0122/13
0216/13
0088/13
0273/13B
0209/1/13
0333/13
0440/13B
0207/13
0440/1/13
0709/13
0764/13
0739/13
0284/13
0470/13
0737/13
0150/13
0616/1/13
0616/13B
0627/13
0638/13
0689/1/13
0087/13
0032/13
0209/2/13
0599/13B
0589/13
0356/1/13
0418/13
0356/13
0219/13B
0516/13
0766/13B
0519/13
0058/13
0344/13
0685/13B
0175/13
0455/13
0633/13
0323/13
0315/13
0273/13
0756/13B
0465/13
0440/13
0183/13
0320/13B
0451/13
0418/1/13
0038/13
0728/1/13
0739/13B
0631/1/13
0599/1/13
0466/13
0284/13B
0315/13B
0320/13
0322/13
0372/13
0566/13
0251/13
0512/13
0356/13B
0017/13
0191/13
0325/13
0147/13
0122/13B
0520/13B
0321/13B
0527/13
0129/13B
0321/13
0812/13
0094/13
0162/13B
0590/13
0685/1/13
0092/13
0126/13B
0200/13
0187/13
0699/13
0689/13B
0262/13
0251/13B
0498/13
0060/13
0790/1/13
0790/13B
0356/2/13
0416/13
0756/13
0663/13
0416/13B
0185/13
0240/1/13
0471/13
0068/13
0766/1/13
0444/13
0191/13B
0631/13B
0520/1/13
0321/1/13
0648/13
0721/13
0520/13
0162/2/13
0100/13
0500/13
0173/13
0233/13
0451/13B
0347/13
0418/13B
0129/13
0728/13B
0005/1/13
0240/13B
0180/13
0209/13B
0568/12
0503/1/12
0092/12
0091/12
0068/12B
0197/12
0609/12
0114/12
0632/12
0363/12
0276/12
0312/12B
0566/12
0160/12
0429/12
0579/12
0490/12
0484/12
0224/1/12
0678/12
0285/1/12
0409/12
0345/1/12
0358/12B
0726/12
0383/12
0751/12
0052/1/12
0356/12
0081/1/12
0557/12
0170/12
0413/12
0345/12B
0517/1/12
0054/12B
0595/12
0224/12B
0303/12
0799/12
0358/12
0223/12
0821/12
0058/12B
0372/12
0818/12B
0457/1/12
0531/1/12
0475/12
0524/12
0047/12
0388/12
0514/1/12
0386/12B
0226/12
0821/12B
0664/12B
0180/12
0031/12
0581/12
0330/12
0511/12
0557/12B
0422/12
0476/12
0103/12
0052/12B
0720/12
0664/12
0683/12
0054/12
0668/12
0609/12B
0081/12B
0224/12
0015/12B
0548/12
0040/12
0538/12
0651/12
0620/12
0016/12
0386/12
0604/12
0514/12B
0099/12
0817/12B
0457/12B
0751/1/12
0107/12
0610/12B
0575/12
0434/12
0300/12
0692/12
0219/12
0433/12
0163/12B
0072/12B
0670/12
0789/12
0307/12
0111/12
0028/2/12
0722/12
0031/1/12
0679/12
0664/1/12
0797/12
0605/12
0610/1/12
0573/12
0751/12B
0545/12
0559/2/12
0340/1/12
0109/12
0603/12
0395/12
0263/1/12
0162/12
0159/12
0615/12
0345/12
0253/12
0465/12
0661/12
0388/12B
0664/3/12
0611/12
0110/12
0360/12
0447/12
0340/12B
0664/4/12
0128/12
0469/12
0264/12
0691/12
0230/12
0531/12B
0652/12
0163/12
0234/12
0310/12
0263/12
0214/12
0545/12B
0359/12
0725/12B
0731/12
0153/12
0312/1/12
0721/12
0242/12
0503/12B
0818/1/12
0137/12
0488/12
0610/12
0517/12
0664/2/12
0077/12
0015/1/12
0527/12
0528/12
0487/12
0725/1/12
0195/12
0466/12
0664/5/12
0582/12
0513/12
0684/12
0517/12B
0021/12
0662/12
0265/12
0730/12
0557/1/12
0624/12
0428/12X
0817/1/12
0298/12
0244/12
0338/12
0531/12
0559/3/12
0134/12
0340/12
0038/12
0577/12
0360/12B
0072/12
0746/12
0263/12B
0329/12
0544/12
0285/12B
0761/12
0068/12
0549/12
0388/1/12
0757/12
0103/12B
0222/12
0464/12
0058/12
0336/12
0819/12
0558/12
0657/11
0113/11B
0421/1/11
0409/11
0539/11
0184/11
0052/11
0342/11
0343/11B
0407/11
0459/11
0060/11
0513/11
0081/11B
0854/11
0605/11
0827/11
0287/11
0129/5/11
0713/11
0836/11
0279/11
0129/11
0039/11B
0371/11
0035/11
0791/11B
0334/1/11
0092/11
0005/11
0872/11
0086/11
0685/11B
0378/11
0552/11
0320/11
0176/1/11
0713/11B
0073/11B
0565/1/11
0081/11
0129/11B
0502/11
0453/11
0314/11
0214/11
0398/11
0356/11B
0271/11
0700/11B
0524/1/11
0189/11
0156/11B
0873/11
0103/11
0740/11
0280/11
0201/1/11
0700/11
0632/11B
0214/11B
0134/11
0688/11
0851/1/11
0370/11
0135/11
0129/3/11
0403/11
0571/11
0850/11
0421/11
0857/11
0177/11
0578/11B
0319/11
0073/1/11
0300/11
0834/1/11
0121/11
0271/11B
0713/1/11
0260/11
0650/11
0823/11
0772/2/11
0294/11B
0650/2/11
0525/11
0809/11
0216/11
0216/11X
0877/11
0853/11
0237/11
0129/4/11
0309/11
0385/11B
0214/1/11
0319/1/11
0096/1/11
0043/11
0143/11
0288/11
0639/11
0134/11B
0788/11
0321/11
0264/11
0685/2/11
0797/11B
0788/11B
0294/11
0834/2/11
0150/11
0088/11
0129/1/11
0418/11
0142/11
0159/11
0399/11B
0089/11
0853/1/11
0356/11
0720/11
0578/1/11
0838/11
0039/11
0343/1/11
0337/11
0851/11B
0834/11B
0722/11
0623/11
0356/1/11
0129/6/11
0054/11
0103/1/11
0867/11
0232/11
0304/11
0156/1/11
0784/11
0256/11
0829/11
0831/11
0319/11B
0810/11
0179/11
0048/11
0306/11
0565/11B
0808/11
0855/11
0181/11
0062/11
0791/1/11
0048/11B
0655/11
0113/11
0723/11
0011/11
0231/11
0347/11
0869/11
0590/11
0334/11
0853/11B
0342/1/11
0733/11
0642/1/11
0635/11
0031/11
0502/11B
0093/11
0129/2/11
0632/1/11
0127/11
0394/11
0685/1/11
0315/11
0708/11
0037/11
0073/11
0440/11
0613/11B
0176/11
0804/11
0190/11
0797/1/11
0216/11B
0874/11
0334/11B
0878/11
0278/11
0399/11
0349/11
0317/11
0532/11
0774/11
0323/11
0819/11
0305/11
0524/11B
0113/1/11
0096/11
0642/11B
0379/11
0176/11B
0140/11
0614/11B
0832/11
0385/11
0011/11B
0661/10
0616/10
0079/10
0267/10
0856/10B
0438/1/10
0102/10B
0306/1/10
0334/10
0046/10
0170/10
0666/10
0151/1/10
0641/10B
0707/10
0385/10B
0663/10
0306/10B
0667/2/10
0280/10
0831/1/10
0306/10
0333/10B
0151/10
0796/10
0874/10
0302/10B
0565/10
0832/10
0022/10
0337/10
0536/10
0506/10
0104/10
0667/10
0485/10
0792/10
0079/10B
0737/10
0187/10
0069/10B
0117/1/10
0667/10B
0482/10
0738/10
0014/10
0188/1/10
0853/10
0218/10
0672/10B
0774/10
0259/10B
0014/10B
0302/1/10
0188/10B
0034/10
0829/10B
0831/10B
0701/10
0312/10
0464/10
0662/10
0345/10
0039/2/10
0839/10
0492/10
0679/10
0490/10B
0007/10
0173/10
0438/10
0782/10
0530/1/10
0188/10
0377/10
0223/10
0141/10
0030/10
0245/10
0181/10
0385/1/10
0329/10
0694/10
0493/10
0444/10
0462/10
0732/10
0873/10
0698/10
0208/10
0585/10
0856/10
0259/1/10
0830/10
0463/10B
0262/10
0231/10
0448/10
0854/10
0100/10
0169/10
0260/10
0235/10
0385/10
0549/10
0630/10B
0180/10
0237/10
0346/10B
0463/10
0850/10
0185/10
0070/10
0155/10
0333/10
0856/1/10
0665/10
0460/10
0490/10
0855/1/10
0216/10
0029/1/10
0672/10
0799/10
0302/10
0771/10
0443/10
0441/10
0047/10
0247/10B
0634/10
0693/10
0802/10
0840/10
0281/10
0001/10
0829/1/10
0740/10
0855/10
0530/10
0848/10
0264/10
0824/10
0565/10B
0565/1/10
0772/10
0377/10B
0421/10
0426/10
0829/10
0490/1/10
0834/10
0459/10
0018/10
0157/10
0641/1/10
0134/10
0179/10
0464/10B
0333/1/10
0667/1/10
0632/10
0422/10
0346/10
0247/10
0117/10
0518/10
0530/10B
0259/2/10
0438/10B
0102/10
0494/10
0428/10
0246/10
0497/10
0645/1/10
0229/10
0047/10B
0151/10B
0855/10B
0424/10
0113/10
0805/10
0219/10
0747/10
0780/10
0442/10
0475/09
0704/09
0382/09B
0361/09B
0267/09
0335/09B
0659/09B
0140/09
0169/09
0014/09
0026/09
0868/09
0498/09
0221/09
0371/09
0270/09
0177/09
0070/09
0058/1/09
0728/09
0779/09B
0730/09
0479/09
0673/09
0195/09
0441/09
0409/09
0095/09
0728/09B
0828/1/09
0043/09
0394/09
0874/09
0828/09B
0272/09B
0263/09
0252/09
0020/09
0107/09
0105/09
0775/09B
0604/09
0350/09
0756/09
0799/09
0195/2/09
0228/09
0240/09
0866/09
0168/09B
0616/09B
0888/09
0004/1/09
0784/09B
0675/09
0216/09
0553/09
0429/09
0886/09
0133/09
0826/09
0636/09
0361/1/09
0283/09
0906/09B
0094/09
0652/09
0370/09
0784/09
0174/1/09
0173/09
0626/09
0535/09
0148/09
0175/09
0444/09B
0789/09B
0440/09
0377/09
0148/1/09
0846/09
0348/09
0066/09
0180/1/09
0232/09
0282/09
0828/09
0587/09
0804/1/09
0019/09
0058/09B
0603/09B
0221/09B
0220/1/09
0478/09
0174/09B
0375/09
0180/09
0394/1/09
0237/09
0062/09B
0861/09
0874/09B
0190/09
0656/09
0797/09
0872/09
0679/09
0326/09
0795/09
0017/09B
0005/09
0192/09
0616/1/09
0069/1/09
0394/09B
0272/1/09
0381/09
0775/09
0267/09B
0278/09A
0174/09
0313/09
0049/09
0616/09
0910/09
0261/09
0220/09
0613/09
0272/09
0021/09
0168/09
0035/09
0415/09
0779/09
0003/09
0335/1/09
0700/09
0395/09
0648/09
0335/09
0547/09
0412/09
0178/09
0168/1/09
0386/09
0240/09B
0004/09B
0703/09
0296/1/09
0204/1/09
0604/09B
0706/09
0804/09
0321/09
0309/09
0836/09
0198/09
0800/09B
0603/09
0789/1/09
0587/1/09
0632/09
0410/09
0640/09
0139/09
0817/09
0334/09
0822/09
0525/09
0371/09B
0578/09
0438/09
0195/09B
0004/09
0283/1/09
0069/09
0179/09B
0804/09B
0906/09
0024/09
0731/09
0873/09
0906/1/09
0434/09
0201/09B
0559/09
0297/09
0731/1/09
0130/09
0620/09
0551/09
0773/09
0862/09B
0097/09
0654/09
0201/09
0258/09
0392/09
0137/09
0600/09
0044/09
0758/09
0836/09B
0382/09
0233/09
0058/09
0278/09
0191/09
0257/09
0789/09
0289/09
0017/1/09
0149/09
0783/09
0603/1/09
0490/09
0521/09
0911/09
0522/09
0307/09
0062/1/09
0727/09
0606/09
0262/09
0198/09B
0800/09
0048/09
0017/09
0548/09
0619/09
0353/09
0691/09
0659/09
0696/09
0591/09
0179/1/09
0862/09
0277/09
0251/09
0217/09
0806/09
0310/09
0361/09
0221/1/09
0444/09
0331/09
0491/09
0473/09
0148/09B
0279/09
0062/09
0187/09
0824/09
0296/09B
0640/3/09
0785/09
0204/09
0731/09B
0255/09
0563/08
0763/08
0349/08B
0123/08
0343/1/08
0469/08
0389/08
0228/08B
0228/1/08
0966/08
0226/08
0623/08
0973/1/08
0841/08
0548/08
0508/08
0279/1/08
0200/08
0604/08
0304/1/08
0936/08
0262/08
0680/08
0487/08
0707/08
0551/08
0686/08
0985/08
0960/08
0581/1/08
0967/08B
0173/08
0648/08B
0917/08
0560/08
0604/08B
0799/08
0379/08
0157/08
0377/08
0638/08
0623/08B
0757/08
0047/08
0165/08
0554/08
0464/08
0755/08
0756/08
0596/08
0266/08
0012/08
0697/08
0401/08
0881/08
0351/08
0522/08
0835/08B
0185/08
0553/08B
0878/08
0765/08
0095/08
0345/08
0951/08
0940/08
0777/08
0304/08B
0796/08
0553/08
0299/08B
0858/08B
0615/08
0145/08
0691/08B
0115/08
0308/08
0717/1/08
0691/08
0515/08
0514/08
0139/08
0847/08B
0454/08
0846/08
0835/08
0137/08
0334/08
0801/08
0239/08
0560/08B
0365/08
0505/08
0665/08
0894/08
0718/08
0097/08
0336/08
0320/1/08
0537/08
0858/08
0134/08
0084/08
0806/08
0999/08
0378/08
0852/08
0320/08B
0648/08
0716/08
0319/08
0732/08
0760/08
0453/08
0716/08B
0859/08
0244/08
0561/08B
0134/1/08
0120/08B
0111/08
0963/08
1006/08
0880/08
0691/1/08
0968/08
0503/08
0404/1/08
0490/08
0134/08B
0965/08
0110/08
0967/1/08
0952/08
0561/08
0775/08B
0289/08
0030/08
0502/08
0808/08
0398/08
0192/08
0228/08
0483/08
0076/08
0320/08
0265/08
0591/08
0516/08
0550/1/08
0958/08
0959/08
0492/08
0883/08
0588/08
0717/08
0826/08B
0870/08
0304/08
0232/08
0383/08
0544/08B
0829/08B
0973/08B
0722/08
0695/08
0981/08
0605/08
0498/08
0431/08
0550/08B
0403/08
0026/08
0156/08B
0404/08B
0180/08
0544/08
0642/08
0700/08
0311/08
0220/08
0544/1/08
0349/1/08
0291/08
0279/08
0693/08
0455/08
0827/08
0805/08
0831/08
0404/08
0800/08
0858/1/08
0437/08
0491/08
0773/08
0017/08
0699/08
0580/08
0689/08
0547/1/08
0571/08
0745/08
0343/08K
0532/08
0372/08
0717/08B
0547/08B
0105/08
0349/08
0136/08
0299/1/08
0120/08
0826/08
0581/08B
0840/08
0928/08
0526/08
0156/08
0967/08
0630/08
0913/08
0310/08
0581/08
0393/08
0716/1/08
0539/08
0560/1/08
0957/08
0682/08
0814/08
0561/1/08
0553/1/08
0251/08
0769/08
1007/08
0795/08
1004/08
0195/08
0829/08
0978/08
0664/08
0540/08
0451/08
0811/08
0829/1/08
0182/08
0813/08
0224/08
0713/08
0197/08
0879/08
0847/08
0977/08
1000/08
0759/08
0847/1/08
0334/08B
0482/08
0343/08B
0568/08
0775/1/08
0681/2/07
0426/07
0753/07
0109/07
0506/07B
0714/07
0543/07
0831/07
0923/07
0431/07
0353/07
0552/07
0143/07B
0223/1/07
0516/07
0863/07B
0862/07B
0273/2/07
0861/07
0558/07
0653/07B
0674/07
0680/07
0223/07
0544/07B
0064/1/07
0390/07
0136/07B
0798/1/07
0432/07
0171/07
0947/07
0261/07
0944/07B
0913/07
0495/07
0803/07
0692/07
0862/1/07
0752/07
0944/1/07
0707/07
0953/07
0046/07
0242/07B
0641/07
0040/07
0116/07
0297/07
0863/1/07
0309/07
0475/07
0213/07
0331/07
0914/07
0643/07B
0777/07
0377/07
0666/07
0054/07
0533/07
0861/1/07
0720/07J
0918/07
0066/07
0681/07
0054/07B
0599/07
0895/07
0824/07
0800/07
0247/07
0330/07
0762/07
0694/07
0461/07
0409/07
0504/07
0791/07
0512/07
0492/07
0864/07
0064/07B
0388/1/07
0697/07B
0664/07
0412/07
0570/07
0624/07
0436/07
0506/07
0730/07
0275/07B
0861/07B
0423/07B
0353/07B
0305/07
0683/07
0204/07
0736/07
0646/07
0068/07
0567/1/07
0306/07
0432/1/07
0470/07
0814/07
0752/1/07
0583/07
0798/07
0251/07
0783/07
0432/07B
0865/1/07
0072/07
0064/07
0136/1/07
0828/07
0143/07
0376/07
0471/07
0931/07
0419/07
0197/07
0653/07
0406/07
0431/07B
0595/1/07
0088/07
0865/07
0714/07B
0863/07
0353/1/07
0309/2/07
0169/07
0816/07
0932/07
0898/07
0070/07
0612/07
0511/07
0150/07B
0543/07B
0862/07
0309/07A
0791/07B
0275/1/07
0500/07
0778/07
0153/07B
0150/07
0011/07
0539/07
0729/07
0295/1/07
0270/07
0116/1/07
0440/07
0023/07
0116/07B
0595/07
0946/07
0333/07
0458/07
0825/07
0865/07B
0566/07
0142/07B
0566/07B
0408/07
0489/07
0682/07
0798/07B
0454/07
0752/07B
0392/07
0643/07
0570/07B
0136/07
0763/07
0604/07
0061/07
0714/1/07
0404/07
0242/07
0722/07
0457/07
0502/07
0944/07
0690/07
0304/07
0325/07
0295/07B
0139/07
0916/07
0469/07
0779/07
0444/07
0792/07
0681/1/07
0697/1/07
0595/07B
0166/07
0555/07
0407/07
0229/07
0144/07
0522/07
0431/1/07
0153/1/07
0852/07
0275/07
0142/07
0141/07
0798/2/07
0673/07
0022/07
0681/07B
0543/1/07
0624/07B
0309/07B
0746/07
0456/07
0568/07
0476/07
0423/07
0567/07B
0295/07
0629/07
0262/07
0924/07
0016/07
0949/07
0331/06
0256/06
0602/06
0390/06
0414/06
0158/06
0584/06B
0499/06
0315/06
0658/06
0550/1/06
0577/06
0314/06
0623/06B
0938/06
0376/06
0505/06
0650/06
0121/06
0096/06
0533/06
0359/06B
0329/06
0753/06
0468/06B
0400/06
0096/1/06
0254/06
0459/06B
0008/06
0223/06
0306/06B
0032/06
0556/06
0054/06
0385/06
0886/06
0929/06
0189/06
0898/1/06
0783/06
0072/06
0187/06
0359/06
0886/1/06
0216/06B
0394/06
0454/06
0828/06
0672/06
0701/06
0173/06
0880/06
0017/06B
0393/06
0834/06
0300/06
0208/06
0917/06
0863/06
0499/1/06
0744/06B
0053/06
0129/06
0085/06
0754/1/06
0676/1/06
0729/06
0672/1/06
0246/06
0350/06
0750/06
0744/06
0680/1/06
0478/06
0071/06B
0102/06B
0388/06
0723/06
0325/06
0096/06B
0868/06
0325/06B
0549/06
0865/06
0349/06
0474/06
0216/06
0478/06B
0688/06
0221/06
0505/06B
0156/06
0250/06
0071/1/06
0257/06B
0468/06
0033/06
0507/06
0028/06
0225/06
0620/06
0142/06
0827/06
0800/06
0290/06
0261/06
0100/06
0073/06
0638/06
0306/1/06
0638/06B
0509/06
0584/1/06
0189/06B
0804/06
0524/06
0570/06
0947/06
0931/06
0910/06
0867/06
0869/1/06
0680/06
0512/06B
0512/06
0128/06
0201/06
0801/06
0155/06
0305/06
0549/06B
0103/06
0452/06
0680/06B
0608/06
0102/1/06
0302/06B
0392/06
0009/06
0257/06
0101/06
0793/06
0448/06
0944/06
0556/06B
0307/06
0327/06
0033/06B
0302/1/06
0413/06
0687/06
0676/06B
0387/06
0545/1/06
0331/06B
0257/1/06
0512/1/06
0796/06
0359/1/06
0226/06
0744/1/06
0431/06
0499/06B
0459/06
0359/2/06
0102/06
0399/06
0086/06
0431/06B
0550/06B
0693/06
0556/1/06
0486/06
0141/06
0176/06
0676/06
0175/06
0616/06
0359/3/06
0754/06B
0635/06
0153/06
0745/06
0743/06
0549/1/06
0231/06
0075/06
0367/06
0017/1/06
0485/06
0886/06B
0705/06
0331/1/06
0033/1/06
0395/06
0948/05
0852/05
0606/05
0388/05
0588/1/05
0948/05B
0431/05
0351/05
0491/05
0025/05
0765/05
0417/05
0083/05
0445/05
0730/05
0417/05B
0583/05
0396/05
0912/05
0566/05
0790/05
0484/05
0664/1/05
0466/05
0605/05
0424/05
0815/1/05
0582/05
0807/05
0194/05
0252/05
0509/05B
0593/05
0710/05
0294/05
0829/05
0006/05
0184/05
0621/05
0649/05B
0438/05
0248/05
0331/05
0664/2/05
0942/1/05
0909/05
0342/05
0140/05B
0518/05
0285/05
0631/1/05
0092/2/05
0263/05
0286/1/05
0482/05
0763/05
0122/05B
0863/05
0290/05
0897/05
0580/05
0796/05
0388/05B
0391/1/05
0616/05B
0438/1/05
0780/05
0092/05B
0479/05B
0391/05
0706/05
0275/1/05
0033/05
0053/05
0312/05
0910/05B
0932/05
0770/05B
0770/1/05
0246/05
0664/05
0508/1/05
0140/05
0003/05
0710/1/05
0288/05
0319/05
0733/05
0748/1/05
0085/05
0003/2/05
0004/05
0022/05
0364/05
0438/05B
0872/05
0797/05
0331/1/05
0851/05
0616/05
0902/05
0911/05
0391/05B
0783/05
0477/05
0818/05
0286/05B
0479/2/05
0785/05
0519/1/05
0249/05
0401/05
0773/05
0241/05
0511/05
0729/05
0490/05
0727/05
0721/05
0573/05
0781/05
0404/05
0561/1/05
0002/05
0748/05
0806/05
0243/05
0673/05
0664/05B
0561/05B
0032/05B
0873/05
0203/05
0725/05
0318/05
0946/05
0910/1/05
0631/05B
0509/1/05
0244/05
0670/05
0728/05
0519/05B
0271/05
0512/05
0927/05
0086/05
0323/05
0110/05
0289/05
0940/05
0186/05
0395/05
0403/05
0588/05
0354/05
0275/05B
0653/2/05
0603/05
0723/05
0352/05
0569/05B
0032/05
0287/05
0246/1/05
0766/05
0836/05
0788/05
0359/1/05
0139/05
0815/05B
0509/05
0903/05B
0723/2/05
0615/05
0002/05B
0884/05
0395/1/05
0316/05
0318/1/05
0482/05B
0569/1/05
0820/05
0492/05
0569/05
0568/05
0498/05
0002/1/05
0361/05B
0817/05
0318/05B
0726/05
0192/05
0631/05
0092/05
0342/05B
0924/05
0815/05
0336/05
0097/05
0575/05
0567/05
0674/05
0137/05
0853/05
0948/1/05
0898/05
0720/05
0830/05
0564/05
0508/05B
0577/05
0622/05
0710/05B
0211/05
0087/05
0003/1/05
0617/05
0423/05
0649/05
0362/05
0942/05B
0155/05
0561/05
0903/05
0588/05B
0052/05
0883/05
0246/05B
0723/1/05
0616/2/05
0331/05B
0576/05
0661/05
0910/05
0107/05
0033/2/05
0672/05
0395/05B
0524/05
0942/05
0723/05B
0033/05B
0348/05
0485/05
0848/05
0092/1/05
0275/05
0003/05B
0095/05
0122/05
0508/05
0361/05
0607/05
0764/05
0621/04
0720/04B
0569/04
0571/04B
0846/04B
0720/1/04
0618/04
0525/04
0952/04B
0994/04
0662/04
0952/04
0846/1/04
0657/04
0893/1/04
0961/04
0789/04B
0803/04
0917/04
0551/04B
0361/04
0686/04
0166/04
0929/04
0747/04
0336/04
0664/2/04
0983/04
0725/04B
0806/04
0406/04
0466/04
0622/04
0457/04
0725/1/04
0746/1/04
0805/04
0576/04
1002/04
0720/04
0270/04
0438/04
0891/04
0860/04
0544/04B
0012/04
0280/04
0408/04
0280/1/04
0232/04
0760/1/04
0466/04B
0280/04B
0945/04
0558/04B
1012/04
0907/04
0327/04
0578/04
0907/1/04
0722/04
0918/04
0911/04
0558/04
0944/04
0280/3/04
0722/1/04
0380/04
0760/04B
0664/04
0686/04B
0944/04B
0995/04
0664/04B
0955/04B
0760/04
0994/1/04
0955/2/04
0515/04B
0994/04B
0725/04
0945/04B
0283/04
0893/04B
1003/04
0613/04
0441/04
0961/1/04
0657/04B
0915/04
0961/04B
1013/04
0722/04B
0907/04B
0934/03
0774/03
0049/03
0774/03B
0450/03
0504/03
0332/03B
0649/03
0831/03
0830/03B
0572/03
0849/03
0762/03
0856/03
Drucksache 522/19

... Gemäß § 5a Absatz 2a Satz 2 AEG hat das Eisenbahn-Bundesamt die Aufgabe, die Überwachung von Eisenbahnverkehrsunternehmen mit anderen betroffenen Mitgliedstaaten abzustimmen. Dazu wird das Eisenbahn-Bundesamt einen gemeinsamen Aufsichtsplan mit Sicherheitsbehörden anderer Mitgliedstaaten der Europäischen Union aufstellen. Bei einer Zahl von ca. 60 international agierenden Eisenbahnverkehrsunternehmen (s.o. die Erläuterungen zu § 5a Absatz 2a Satz 1 AEG) sind 60 gemeinsame Aufsichtspläne zu erstellen. Für die Aufstellung eines solchen Aufsichtsplans ist jährlich von einem Zeitaufwand von 16 Stunden auszugehen. Dieser setzt sich zusammen aus zwölf Stunden für die Abstimmung eines gemeinsamen Überwachungsplans und vier Stunden für die unterjährige Dokumentation und Kommunikation mit anderen Sicherheitsbehörden. Die Arbeiten werden durch qualifiziertes Personal des gehobenen Dienstes durchgeführt (43,40 Euro pro Stunde als Standardlohnkostensatz nach der Lohnkostentabelle für die Verwaltung nach Anhang VII des Leifadens für die Ermittlung und Darstellung des Erfüllungsaufwandes in Regelungsvorhaben der Bundesregierung vom Dezember 2018 für den gehobenen Dienst). Daraus ergibt sich folgende Berechnung:

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 522/19




A. Problem und Ziel

B. Lösung

C. Alternativen

D. Haushaltsausgaben ohne Erfüllungsaufwand

E. Erfüllungsaufwand

E.1 Erfüllungsaufwand für Bürgerinnen und Bürger

E.2 Erfüllungsaufwand für die Wirtschaft

E.3 Erfüllungsaufwand der Verwaltung

F. Weitere Kosten

Gesetzentwurf

Entwurf

Artikel 1
Änderung des Allgemeinen Eisenbahngesetzes

Artikel 2
Änderung des Bundeseisenbahnverkehrsverwaltungsgesetzes

Artikel 3
Inkrafttreten

Begründung

A. Allgemeiner Teil

I. Zielsetzung und Notwendigkeit der Regelungen

II. Wesentlicher Inhalt des Entwurfs

III. Alternativen

IV. Gesetzgebungskompetenz

V. Vereinbarkeit mit dem Recht der Europäischen Union und völkerrechtlichen Verträgen

VI. Gesetzesfolgen

1. Rechts- und Verwaltungsvereinfachung

2. Nachhaltigkeitsaspekte

3. Haushaltsausgaben ohne Erfüllungsaufwand

4. Erfüllungsaufwand

4.1. Für Bürgerinnen und Bürger

4.2. Für die Wirtschaft

5. Weitere Kosten

VII. Befristung; Evaluierung

B. Besonderer Teil

Zu Artikel 1

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Buchstabe c

Zu Nummer 3

Zu Nummer 4

Zu Nummer 5

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Doppelbuchstabe aa

Zu Doppelbuchstabe bb

Zu Doppelbuchstabe cc

Zu Doppelbuchstabe dd

Zu Doppelbuchstabe ee

Zu Doppelbuchstabe ff

Zu Nummer 6

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Buchstabe c

Zu Nummer 7

Zu Nummer 8

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Buchstabe c

Zu Buchstabe d

Zu Nummer 9

Zu Nummer 10

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Nummer 11

Zu Nummer 12

Zu Nummer 13

Zu Buchstabe a

Zu Doppelbuchstabe aa

Zu Doppelbuchstabe bb

Zu Doppelbuchstabe cc

Zu Doppelbuchstabe dd

Zu Doppelbuchstabe ee

Zu Buchstabe b

Zu Nummer 14

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Buchstabe c

Zu Buchstabe d

Zu Buchstabe e

Zu Nummer 15

Zu Nummer 16

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Buchstabe c

Zu Buchstabe d

Zu Buchstabe e

Zu Buchstabe f

Zu Artikel 2

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu Artikel 3

Anlage zur
Begründung Umsetzung der Richtlinien (EU) Nr. 2016/798 und (EU) Nr. 2016/797 durch das Gesetz zur Umsetzung der technischen Säule des vierten Eisenbahnpakets


 
 
 


Drucksache 364/19 (Beschluss)

... Die Ausnahmeregelung des § 141a StPO-E geht auf Artikel 3 Absatz 6 der Richtlinie 2013/48/EU des Europäischen Parlaments und des Rates vom 22. Oktober 2013 über das Recht auf Zugang zu einem Rechtsbeistand in Strafverfahren und in Verfahren zur Vollstreckung des Europäischen Haftbefehls sowie über das Recht auf Benachrichtigung eines Dritten bei Freiheitsentzug und das Recht auf Kommunikation mit Dritten und mit Konsularbehörden während des Freiheitsentzugs (ABl. L 294 vom 6.11.2013, S. 1) zurück.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 364/19 (Beschluss)




1. Zu Artikel 1 Nummer 9 § 141 Absatz 3 - neu - StPO

2. Zu Artikel 1 Nummer 9 § 141a Satz 1 StPO

3. Zu Artikel 4 Nummer 4 § 40 Absatz 2 bis 8 IRG

Zu § 40

Zu § 40

Zu § 40


 
 
 


Drucksache 324/19

... Hat die Verschreibung vor der Auslieferung nicht in der Apotheke vorgelegen, so muss diese spätestens bei der Aushändigung der Arzneimittel übergeben werden. Hat vor der Auslieferung keine Beratung stattgefunden, so muss diese in unmittelbarem Zusammenhang mit der Aushändigung des Arzneimittels erfolgen. Die Beratung kann auch im Wege der Telekommunikation durch die Apotheke erfolgen. § 4 Absatz 1 der



Drucksache 221/19

... für Elektrizität, Gas, Telekommunikation, Post und Eisenbahnen



Drucksache 54/19 (Beschluss)

... Die im Gesetzentwurf bereits vorgenommene Erweiterung der Nutzung der AZR-Nummer wird begrüßt. Durch die hier vorgeschlagenen Änderungen soll eine breitere Nutzung der AZR-Nummer bei der Kommunikation zwischen Behörden ermöglicht werden.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 54/19 (Beschluss)




1. Zum Gesetzentwurf allgemein

2. Zu Artikel 1 Nummer 4 § 10 Absatz 4 Satz 2 Nummer 3, 4 AZRG

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

3. Zu Artikel 1 Nummer 4 § 10 Absatz 4 Satz 2 Nummer 3 AZRG

4. Zu Artikel 1 Nummer 4 § 10 Absatz 4 Satz 2 Nummer 5 - neu - AZRG

5. Zu Artikel 1 Nummer 13 § 22 AZRG

6. Zu Artikel 1 Nummer 14 Buchstabe c § 23 Absatz 3 Satz 1, Absatz 4 Satz 1a - neu - AufenthG , Artikel 2 Nummer 5 Buchstabe q Doppelbuchstabe aa Anlage Abschnitt I Nummer 14 Spalte D AZRG-DV

Zu Buchstabe a

Zu Doppelbuchstabe aa

Zu Doppelbuchstabe bb

Zu Buchstabe b

7. Zu Artikel 2 Nummer 1 Buchstabe e Doppelbuchstabe bb § 4 Absatz 7 Satz 1a, - neu -, 1b - neu - AZRG-DV

8. Zu Artikel 2 Nummer 5 Buchstabe h Doppelbuchstabe aa Anlage Abschnitt I Nummer 8 Spalte A Buchstabe y AZRG-DV

9. Zu Artikel 3 Nummer 3a - neu - § 56a Überschrift, Absatz 1 Satz 2 - neu -, Absatz 3 Satz 3, 4, Absatz 6, 6a - neu -, 9 Satz 1 AufenthG

Zu Nummer 3a

Zu Buchstabe b

Zu Buchstabe c

Zu Buchstabe d

Zu Buchstabe e

Zu Buchstabe f

10. Zu Artikel 3 Nummer 4 Buchstabe c § 71 Absatz 4 Satz 4 AufenthG

11. Zu Artikel 4 Nummer 2a - neu - § 76a Absatz 1 Satz 1 AufenthV

12. Zu Artikel 6 § 42a Absatz 3a SGB VIII


 
 
 


Drucksache 74/19

... für Elektrizität, Gas, Telekommunikation, Post und Eisenbahnen vorzuschlagen.



Drucksache 556/19

... 2. bei der Krankenhausbehandlung von Menschen mit Hörbehinderung Leistungen der Dolmetscherassistenz zum Ausgleich der behinderungsbedingten Kommunikationsbeeinträchtigungen."

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 556/19




Gesetz

Artikel 1
Änderung des Fünften Buches Sozialgesetzbuch

§ 65e
Vereinbarung zur Suche und Auswahl nichtverwandter Spender von Blutstammzellen aus dem Knochenmark oder aus dem peripheren Blut

§ 199a
Informationspflichten bei krankenversicherten Studenten

§ 275c
Durchführung und Umfang von Prüfungen bei Krankenhausbehandlung durch den Medizinischen Dienst

§ 275d
Prüfung von Strukturmerkmalen

§ 278
Medizinischer Dienst

§ 279
Verwaltungsrat und Vorstand

§ 280
Finanzierung, Haushalt, Aufsicht

§ 281
Medizinischer Dienst Bund, Rechtsform, Finanzen, Aufsicht

§ 282
Medizinischer Dienst Bund, Verwaltungsrat und Vorstand

§ 283
Aufgaben des Medizinischen Dienstes Bund

§ 283a
Aufgaben des Sozialmedizinischen Dienstes Deutsche Rentenversicherung Knappschaft-Bahn-See

§ 327
Übergangsregelung für die Medizinischen Dienste der Krankenversicherung und den Medizinischen Dienst des Spitzenverbandes Bund der Krankenkassen

§ 328
Errichtung der Medizinischen Dienste und des Medizinischen Dienstes Bund

Artikel 2
Weitere Änderung des Fünften Buches Sozialgesetzbuch

Artikel 3
Änderung des Krankenhausfinanzierungsgesetzes

§ 19
Schlichtungsausschuss auf Bundesebene zur Klärung strittiger Kodier- und Abrechnungsfragen

Artikel 4
Änderung des Krankenhausentgeltgesetzes

Artikel 5
Weitere Änderung des Krankenhausentgeltgesetzes

Artikel 6
Änderung der Bundespflegesatzverordnung

Artikel 7
Änderung des Zweiten Buches Sozialgesetzbuch

Artikel 7a
Änderung des Vierten Buches Sozialgesetzbuch

Artikel 8
Änderung des Neunten Buches Sozialgesetzbuch

Artikel 9
Änderung des Zehnten Buches Sozialgesetzbuch

Artikel 10
Änderung des Elften Buches Sozialgesetzbuch

§ 17
Richtlinien des Medizinischen Dienstes Bund; Richtlinien der Pflegekassen.

Fünfter Abschnitt

§ 53c
Medizinische Dienste, Medizinischer Dienst Bund, Übergangsregelung

§ 53d
Aufgaben des Medizinischen Dienstes Bund

Artikel 11
Änderung des Zwölften Buches Sozialgesetzbuch

Artikel 12
Aufhebung der Studentenkrankenversicherungs-Meldeverordnung

Artikel 13
Änderung des Bundesausbildungsförderungsgesetzes

Artikel 13a
Änderung des Schwangerschaftskonfliktgesetzes

Artikel 14
Evaluierung

Artikel 14a
Änderung des Gesetzes zu Übergangsregelungen in den Bereichen Arbeit, Bildung, Gesundheit, Soziales und Staatsangehörigkeit nach dem Austritt des Vereinigten Königreichs Großbritannien und Nordirland aus der Europäischen Union

Artikel 14b
Änderung der Wahlordnung für die Sozialversicherung

Artikel 15
Inkrafttreten


 
 
 


Drucksache 548/19

... − Die Zentralisierung und Monopolisierung von Überwachungs- und Vollzugsaufgaben bei der Berufsgenossenschaft für Verkehr und Transportwirtschaft (heute: Berufsgenossenschaft für Verkehrswirtschaft, Post-Logistik, Telekommunikation = BG Verkehr).



Drucksache 318/19

... Zudem fördern Bundesregierung und Länder über die GAK seit Langem Maßnahmen für private und kommunale Waldeigentümer zur Anpassung der Wälder an den Klimawandel und mit dem Waldklimafonds fördert die Bundesregierung mit rund 25 Millionen Euro jährlich gezielt Pilotprojekte, Forschungs- und Kommunikationsmaßnahmen zum Erhalt und Ausbau des CO

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 318/19




Zu Entschließungspunkt Nr. 1:

Zu Entschließungspunkten Nr. 2-4:

Zu Entschließungspunkt Nr. 5:

Zu Entschließungspunkt Nr. 6

Zu Entschließungspunkt Nr. 7


 
 
 


Drucksache 246/19

... * Wird als Bundestags-Drucksache 19/10388 verteilt im Bereich der Telekommunikationsüberwachung insbesondere bei serienmäßiger Begehung erweitert werden.



Drucksache 454/19 (Beschluss)

... - Nummer 8 E-Mailadresse des Insolvenzverwalters, Sachwalters oder Treuhänders, weil im Moment nur ein Telekommunikationssatz übermittelt werden kann und dies nicht als Pflichtfeld,



Drucksache 197/19 (Beschluss)

... Telekommunikationsgesetz



Drucksache 98/19 (Beschluss)

... Nicht nur für die Erteilung der Approbation, auch für eine nur vorübergehende Berufsausübung in der Psychotherapie sind Sprachkenntnisse grundsätzlich erforderlich. Es ist schwer vorstellbar, wie Psychotherapie ohne die erforderlichen Sprachkenntnisse angewandt wird, da die Kommunikation ein wesentlicher, wenn nicht sogar der wichtigste Bestandteil der Therapie darstellt.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 98/19 (Beschluss)




1. Zum Erfüllungsaufwand der Verwaltung - Kostentragung

2. Zum Erfüllungsaufwand der Verwaltung - Höhe der Kosten

3. Zu Artikel 1 § 1 Absatz 2 Satz 1, Satz 1a - neu - und Satz 1b - neu - PsychThG

4. Zu Artikel 1 § 3 Absatz 1 Nummer 2, Nummer 3 und Nummer 4 - neu - PsychThG

5. Zu Artikel 1 § 5 Absatz 3 Satz 2 PsychThG

6. Zu Artikel 1 § 8 PsychThG

§ 8
Wissenschaftlicher Beirat

7. Zu Artikel 1 § 9 Absatz 1 PsychThG

8. Zu Artikel 1 § 9 Absatz 1 Satz 1, Absatz 2 Satz 1, Absatz 3 Satz 1 und Absatz 4 Satz 1 PsychThG

9. Zu Artikel 1 § 9 Absatz 3 Satz 1 PsychThG

10. Zu Artikel 1 § 9 Absatz 5 PsychThG

11. Zu Artikel 1 § 9 Absatz 4 Satz 5 und Satz 6 - neu - PsychThG

12. Zu Artikel 1 § 9 Absatz 8 und Absatz 9 PsychThG

13. Zu Artikel 1 § 9 Absatz 10 Satz 2 PsychThG

14. Zu Artikel 1 § 10 Absatz 4 PsychThG

15. Zu Artikel 1 § 12 Absatz 3 PsychThG

16. Zu Artikel 1 § 13 Absatz 1 Satz 3 und § 20 Absatz 2 Nummer 7 PsychThG

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

17. Zu Artikel 1 § 22 Absatz 3 PsychThG

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

18. Zu Artikel 1 § 24 Absatz 1, Absatz 3 Satz 2 - neu -, Absatz 5 und Absatz 6 Satz 1 und § 25 Absatz 1 und Absatz 2 Satz 3 - neu - PsychThG

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

19. Zu Artikel 1 § 24 und § 25 PsychThG

20. Zu Artikel 1 § 27 Absatz 2 Satz 1a - neu - PsychThG

21. Zu Artikel 1 § 27 PsychThG

22. Zu Artikel 1 § 27 PsychThG

23. Zu Artikel 1 allgemein

24. Zu Artikel 2 Nummer 3 Buchstabe a Doppelbuchstabe aa und Doppelbuchstabe bb - neu - § 73 Absatz 2 Satz 2 SGB V

25. Zu Artikel 2 Nummer 3 Buchstabe b § 73 Absatz 2 Satz 4 SGB V

26. Zu Artikel 2 Nummer 3 Buchstabe c § 73 Absatz 2 Satz 6 SGB V

27. Zu Artikel 2 Nummer 5 § 92 Absatz 6a Satz 1 und Satz 4 SGB V

28. Zu Artikel 2 Nummer 7 § 95c Absatz 1 Satz 1 Nummer 2 SGB V

29. Zu Artikel 2 Nummer 10 Buchstabe b Doppelbuchstabe bb § 117 Absatz 3 Satz 2 SGB V

30. Zu Artikel 2 Nummer 10 Buchstabe b Doppelbuchstabe bb § 117 Absatz 3 Satz 3 SGB V

31. Zu Artikel 12 Absatz 2 und Absatz 3 Inkrafttreten, Außerkrafttreten

32. Zum Gesetzentwurf allgemein

33. Zu § 2 Absatz 1 Satz 2 WissZeitVG


 
 
 


Drucksache 605/19

... (1) Gesellschaften und Intermediäre dürfen personenbezogene Daten der Aktionäre für die Zwecke der Identifikation, der Kommunikation mit den Aktionären, den Gesellschaften und den Intermediären, der Ausübung der Rechte der Aktionäre, der Führung des Aktienregisters und für die Zusammenarbeit mit den Aktionären verarbeiten.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 605/19




Gesetz

Artikel 1
Änderung des Aktiengesetzes

§ 67a
Übermittlung von Informationen über Unternehmensereignisse; Begriffsbestimmungen

§ 67b
Übermittlung von Informationen durch Intermediäre an die Aktionäre

§ 67c
Übermittlung von Informationen durch Intermediäre an die Gesellschaft; Nachweis des Anteilsbesitzes

§ 67d
Informationsanspruch der Gesellschaft gegenüber Intermediären

§ 67e
Verarbeitung und Berichtigung personenbezogener Daten der Aktionäre

§ 67f
Kosten; Verordnungsermächtigung

§ 87a
Vergütungssystem börsennotierter Gesellschaften

§ 111a
Geschäfte mit nahestehenden Personen

§ 111b
Zustimmungsvorbehalt des Aufsichtsrats bei Geschäften mit nahestehenden Personen

§ 111c
Veröffentlichung von Geschäften mit nahestehenden Personen

§ 120
Entlastung.

§ 120a
Votum zum Vergütungssystem und zum Vergütungsbericht

§ 129
Geschäftsordnung; Verzeichnis der Teilnehmer; Nachweis der Stimmzählung.

§ 134a
Begriffsbestimmungen; Anwendungsbereich

§ 134b
Mitwirkungspolitik, Mitwirkungsbericht, Abstimmungsverhalten

§ 134c
Offenlegungspflichten von institutionellen Anlegern und Vermögensverwaltern

§ 134d
Offenlegungspflichten der Stimmrechtsberater

§ 162
Vergütungsbericht

Artikel 2
Änderung des Einführungsgesetzes zum Aktiengesetz

Artikel 3
Änderung des Handelsgesetzbuchs

Artikel 4
Änderung des Einführungsgesetzes zum Handelsgesetzbuch

Artikel 5
Änderung des Wertpapierhandelsgesetzes

Artikel 6
Änderung der Wertpapierdienstleistungs-Prüfungsverordnung

Artikel 7
Änderung der Verordnung über den Ersatz von Aufwendungen der Kreditinstitute

Artikel 8
Änderung der Aktionärsforumsverordnung

Artikel 9
Änderung des SE-Ausführungsgesetzes

Artikel 10
Änderung des Kreditwesengesetzes

Artikel 11
Änderung der Prüfungsberichtsverordnung

Artikel 12
Änderung des Kapitalanlagegesetzbuchs

Artikel 13
Änderung der Kapitalanlage-Prüfungsberichte-Verordnung

Artikel 14
Änderung des Versicherungsaufsichtsgesetzes

Artikel 15
Änderung des Publizitätsgesetzes

Artikel 16
Inkrafttreten


 
 
 


Drucksache 363/19 (Beschluss)

... dazu verpflichtet, eine Abfrage bei den Verfassungsschutzbehörden durchzuführen. Die Verwaltungsvorschrift legt für diese Fälle ein technisches Verfahren fest. Dieses sieht vor, dass die entsprechenden Anfragen der kommunalen Ausländerbehörden elektronisch über das Bundesverwaltungsamt an das Bundesamt für Verfassungsschutz geleitet werden und dort im Auftrag der zuständigen Landesbehörde für Verfassungsschutz automatisiert mit dem Bestand im nachrichtendienstlichen Informationssystem abgeglichen werden. Die Bearbeitung der Regelanfragen der Waffenbehörden bei den zuständigen Verfassungsschutzbehörden soll in analoger Weise im sogenannten Massendatenverfahren umgesetzt werden. Hierdurch wird eine größtmögliche Effizienz bei gleichzeitiger Reduzierung des Erfüllungsaufwands für die betroffenen Behörden erreicht. Auf diese Weise lassen sich das in der Praxis erhebliche Arbeitsaufkommen und die Bearbeitung der großen Zahl von Anfragen durch ein automatisiertes und bereits angewandtes Verfahren auf ein vertretbares Maß reduzieren. Die Einbindung des Bundesverwaltungsamts zur Bündelung und Übermittlung der elektronischen Anfragen erscheint auch vor dem Hintergrund geboten, dass an dieser Stelle das Nationale Waffenregister geführt wird. Somit stehen vereinheitlichte elektronische Kommunikationswege zwischen dem Bundesverwaltungsamt und den Waffenbehörden bereits zur Verfügung.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 363/19 (Beschluss)




1. Zu Artikel 1 Nummer 3a - neu - § 5 Absatz 2 Nummer 3, Absatz 5 Satz 1 Nummer 4 - neu - WaffG

Zu § 5

Zu § 5

2. Zu Artikel 1 Nummer 3a - neu - § 6 Absatz 1a - neu - WaffG

3. Zu Artikel 1 Nummer 5 § 13 Absatz 6 WaffG

4. Zu Artikel 1 Nummer 6 Buchstabe b § 14 Absatz 4 Satz 2 WaffG

5. Zu Artikel 1 Nummer 20 § 37f WaffG

6. Zu Artikel 1 Nummer 26 § 40 Absatz 3 Satz 4 WaffG

7. Zu Artikel 1 Nummer 26 § 40 Absatz 3 Satz 6 - neu - WaffG

8. Zu Artikel 1 Nummer 26 § 40 Absatz 3 Satz 6 - neu - WaffG

9. Zu Artikel 1 Nummer 28 Buchstabe a § 44 Absatz 1 Nummer 1a - neu - WaffG , Buchstabe b § 44 Absatz 2 WaffG , Artikel 4 § 3 Absatz 2 Nummer 7 BMG

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

10. Zu Artikel 1 Nummer 38 Buchstabe b Doppelbuchstabe bb Anlage 2 Abschnitt 2 Unterabschnitt 2 WaffG

11. Zu Artikel 1 Nummer 38 Buchstabe b Doppelbuchstabe bb Dreifachbuchstabe bbb Anlage 2 Abschnitt 2 Unterabschnitt 2 Nummer 1.3 Buchstabe b WaffG

12. Zu Artikel 3 § 13 Nummer 7 WaffRG

13. Zu Artikel 1 Nummer 34 Buchstabe b § 58 Absatz 21 WaffG , Artikel 5 Inkrafttreten, Außerkrafttreten

Artikel 5
Inkrafttreten, Außerkrafttreten

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu Absatz 3


 
 
 


Drucksache 584/19

... 3. die Kommunikation zwischen den vorhandenen, miteinander verbundenen gebäudetechnischen Systemen und anderen gebäudetechnischen Anwendungen innerhalb des Gebäudes zu ermöglichen und gemeinsam mit verschiedenen Typen gebäudetechnischer Systeme betrieben zu werden.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 584/19




A. Problem und Ziel

B. Lösung

C. Alternativen

D. Haushaltsausgaben ohne Erfüllungsaufwand

E. Erfüllungsaufwand

E.1 Erfüllungsaufwand für Bürgerinnen und Bürger

E.2 Erfüllungsaufwand für die Wirtschaft

E.3 Erfüllungsaufwand der Verwaltung

F. Weitere Kosten

Gesetzentwurf

Entwurf

Artikel 1
Gesetz zur Einsparung von Energie und zur Nutzung erneuerbarer Energien zur Wärme- und Kälteerzeugung in Gebäuden (Gebäudeenergiegesetz - GEG)1)

2 Inhaltsübersicht

Teil 1
Allgemeiner Teil

Teil 1
Allgemeiner Teil

§ 1
Zweck und Ziel

§ 2
Anwendungsbereich

§ 3
Begriffsbestimmungen

§ 4
Vorbildfunktion der öffentlichen Hand

§ 5
Grundsatz der Wirtschaftlichkeit

§ 6
Verordnungsermächtigung zur Verteilung der Betriebskosten und zu Abrechnungs- und Verbrauchsinformationen

§ 7
Regeln der Technik

§ 8
Verantwortliche

§ 9
Überprüfung der Anforderungen an zu errichtende und bestehende Gebäude

Teil 2
Anforderungen an zu errichtende Gebäude

Abschnitt 1
Allgemeiner Teil

§ 10
Grundsatz und Niedrigstenergiegebäude

§ 11
Mindestwärmeschutz

§ 12
Wärmebrücken

§ 13
Dichtheit

§ 14
Sommerlicher Wärmeschutz

Abschnitt 2
Jahres-Primärenergiebedarf und baulicher Wärmeschutz bei zu errichtenden Gebäuden

Unterabschnitt 1
Wohngebäude

§ 15
Gesamtenergiebedarf

§ 16
Baulicher Wärmeschutz

§ 17
Aneinandergereihte Bebauung

Unterabschnitt 2
Nichtwohngebäude

§ 18
Gesamtenergiebedarf

§ 19
Baulicher Wärmeschutz

Abschnitt 3
Berechnungsgrundlagen und - verfahren

§ 20
Berechnung des Jahres-Primärenergiebedarfs eines Wohngebäudes

§ 21
Berechnung des Jahres-Primärenergiebedarfs eines Nichtwohngebäudes

§ 22
Primärenergiefaktoren

§ 23
Anrechnung von Strom aus erneuerbaren Energien

§ 24
Einfluss von Wärmebrücken

§ 25
Berechnungsrandbedingungen

§ 26
Prüfung der Dichtheit eines Gebäudes

§ 27
Gemeinsame Heizungsanlage für mehrere Gebäude

§ 28
Anrechnung mechanisch betriebener Lüftungsanlagen

§ 29
Berechnung des Jahres-Primärenergiebedarfs und des Transmissionswärmeverlustes bei aneinandergereihter Bebauung von Wohngebäuden

§ 30
Zonenweise Berücksichtigung von Energiebedarfsanteilen bei einem zu errichtenden Nichtwohngebäude

§ 31
Vereinfachtes Nachweisverfahren für ein zu errichtendes Wohngebäude

§ 32
Vereinfachtes Berechnungsverfahren für ein zu errichtendes Nichtwohngebäude

§ 33
Andere Berechnungsverfahren

Abschnitt 4
Nutzung von erneuerbaren Energien zur Wärme- und Kälteerzeugung bei einem zu errichtenden Gebäude

§ 34
Nutzung erneuerbarer Energien zur Deckung des Wärme- und Kälteenergiebedarfs

§ 35
Nutzung solarthermischer Anlagen

§ 36
Nutzung von Strom aus erneuerbaren Energien

§ 37
Nutzung von Geothermie oder Umweltwärme

§ 38
Nutzung von fester Biomasse

§ 39
Nutzung von flüssiger Biomasse

§ 40
Nutzung von gasförmiger Biomasse

§ 41
Nutzung von Kälte aus erneuerbaren Energien

§ 42
Nutzung von Abwärme

§ 43
Nutzung von Kraft-Wärme-Kopplung

§ 44
Fernwärme oder Fernkälte

§ 45
Maßnahmen zur Einsparung von Energie

Teil 3
Bestehende Gebäude

Abschnitt 1
Anforderungen a n bestehende Gebäude

§ 46
Aufrechterhaltung der energetischen Qualität; Entgegenstehende Rechtsvorschriften

§ 47
Nachrüstung eines bestehenden Gebäudes

§ 48
Anforderungen an ein bestehendes Gebäude bei Änderung

§ 49
Berechnung des Wärmedurchgangskoeffizienten

§ 50
Energetische Bewertung eines bestehenden Gebäudes

§ 51
Anforderungen an ein bestehendes Gebäude bei Erweiterung und Ausbau

Abschnitt 2
Nutzung erneuerbarer Energien zur Wärmeerzeugung bei bestehenden öffentlichen Gebäuden

§ 52
Pflicht zur Nutzung von erneuerbaren Energien bei einem bestehenden öffentlichen Gebäude

§ 53
Ersatzmaßnahmen

§ 54
Kombination

§ 55
Ausnahmen

§ 56
Abweichungsbefugnis

Teil 4
Anlagen der Heizungs-, Kühl- und Raumlufttechnik sowie der Warmwasserversorgung

Abschnitt 1
Aufrechterhaltung der energetischen Qualität bestehender Anlagen

Unterabschnitt 1
Veränderungsverbot

§ 57
Verbot von Veränderungen; entgegenstehende Rechtsvorschriften

Unterabschnitt 2
Betreiberpflichten

§ 58
Betriebsbereitschaft

§ 59
Sachgerechte Bedienung

§ 60
Wartung und Instandhaltung

Abschnitt 2
Einbau und Ersatz

Unterabschnitt 1
Verteilungseinrichtungen und Warmwasseranlagen

§ 61
Verringerung und Abschaltung der Wärmezufuhr sowie Ein- und Ausschaltung elektrischer Antriebe

§ 62
Wasserheizung, die ohne Wärmeübertrager an eine Nah- oder Fernwärmeversorgung angeschlossen ist

§ 63
Raumweise Regelung der Raumtemperatur

§ 64
Umwälzpumpe, Zirkulationspumpe

Unterabschnitt 2
Klimaanlagen und sonstige Anlagen der Raumlufttechnik

§ 65
Begrenzung der elektrischen Leistung

§ 66
Regelung der Be- und Entfeuchtung

§ 67
Regelung der Volumenströme

§ 68
Wärmerückgewinnung

Unterabschnitt 3
Wärmedämmung von Rohrleitungen und Armaturen

§ 69
Wärmeverteilungs- und Warmwasserleitungen sowie Armaturen

§ 70
Kälteverteilungs- und Kaltwasserleitungen sowie Armaturen

Unterabschnitt 4
Nachrüstung bei heizungstechnischen Anlagen; Betriebsverbot für Heizkessel

§ 71
Dämmung von Wärmeverteilungs- und Warmwasserleitungen

§ 72
Betriebsverbot für Heizkessel, Ölheizungen

§ 73
Ausnahme

Abschnitt 3
Energetische Inspektion von Klimaanlagen

§ 74
Betreiberpflicht

§ 75
Durchführung und Umfang der Inspektion

§ 76
Zeitpunkt der Inspektion

§ 77
Fachkunde des Inspektionspersonals

§ 78
Inspektionsbericht; Registriernummern

Teil 5
Energieausweise

§ 79
Grundsätze des Energieausweises

§ 80
Ausstellung und Verwendung von Energieausweisen

§ 81
Energiebedarfsausweis

§ 82
Energieverbrauchsausweis

§ 83
Ermittlung und Bereitstellung von Daten

§ 84
Empfehlungen für die Verbesserung der Energieeffizienz

§ 85
Angaben im Energieausweis

§ 86
Energieeffizienzklasse eines Wohngebäudes

§ 87
Pflichtangaben in einer Immobilienanzeige

§ 88
Ausstellungsberechtigung für Energieausweise

Teil 6
Finanzielle Förderung der Nutzung erneuerbarer Energien für die Erzeugung von Wärme oder Kälte und von Energieeffizienzmaßnahmen

§ 89
Fördermittel

§ 90
Geförderte Maßnahmen zur Nutzung erneuerbarer Energien

§ 91
Verhältnis zu den Anforderungen an ein Gebäude

Teil 7
Vollzug

§ 92
Erfüllungserklärung

§ 93
Pflichtangaben in der Erfüllungserklärung

§ 94
Verordnungsermächtigung

§ 95
Behördliche Befugnisse

§ 96
Private Nachweise

§ 97
Aufgaben des bevollmächtigten Bezirksschornsteinfegers

§ 98
Registriernummer

§ 99
Stichprobenkontrollen von Energieausweisen und Inspektionsberichten über Klimaanlagen

§ 100
Nicht personenbezogene Auswertung von Daten

§ 101
Verordnungsermächtigung, Erfahrungsberichte der Länder

§ 102
Befreiungen

§ 103
Innovationsklausel

Teil 8
Besondere Gebäude, Bußgeldvorschriften, Anschluss- und Benutzungszwang

§ 104
Kleine Gebäude und Gebäude aus Raumzellen

§ 105
Baudenkmäler und sonstige besonders erhaltenswerte Bausubstanz

§ 106
Gemischt genutzte Gebäude

§ 107
Wärmeversorgung im Quartier

§ 108
Bußgeldvorschriften

§ 109
Anschluss- und Benutzungszwang

Teil 9
Übergangsvorschriften

§ 110
Anforderungen an Anlagen der Heizungs-, Kühl- und Raumlufttechnik sowie der Warmwasserversorgung und an Anlagen zur Nutzung erneuerbarer Energien

§ 111
Allgemeine Übergangsvorschriften

§ 112
Übergangsvorschriften für Energieausweise

§ 113
Übergangsvorschriften für Aussteller von Energieausweisen

§ 114
Übergangsvorschrift über die vorläufige Wahrnehmung von Vollzugsaufgaben der Länder durch das Deutsche Institut für Bautechnik

Anlage 1
(zu § 15 Absatz 1) Technische Ausführung des Referenzgebäudes (Wohngebäude)

Anlage 2
(zu § 18 Absatz 1) Technische Ausführung des Referenzgebäudes (Nichtwohngebäude)

Anlage 3
(zu § 19) Höchstwerte der mittleren Wärmedurchgangskoeffizienten der wärmeübertragenden Umfassungsfläche (Nichtwohngebäude)

Anlage 4
(zu § 22 Absatz 1) Primärenergiefaktoren

Anlage 5
(zu § 31 Absatz 1) Vereinfachtes Nachweisverfahren für ein zu errichtendes Wohngebäude

1. Voraussetzungen für die Anwendung des vereinfachten Nachweisverfahrens

2. Ausführungsvarianten

a Ausführungsvarianten für ein freistehendes Wohngebäude

Tabelle

b Ausführungsvarianten für ein einseitig angebautes Wohngebäude

Tabelle

c Ausführungsvarianten für ein zweiseitig angebautes Wohngebäude.

Tabelle

3. Beschreibung der Wärmeschutz- und Anlagenvarianten

a Baulicher Wärmeschutz

Tabelle

b Anforderung an die Anlagenvarianten

Anlage 6
(zu § 32 Absatz 3) Zu verwendendes Nutzungsprofil für die Berechnungen des Jahres-Primärenergiebedarfs beim vereinfachten Berechnungsverfahren für ein zu errichtendes Nichtwohngebäude

Anlage 7
(zu § 48) Höchstwerte der Wärmedurchgangskoeffizienten von Außenbauteilen bei Änderung an bestehenden Gebäuden

Anlage 8
(zu § 69, § 70, § 71 Absatz 1) Anforderungen an die Wärmedämmung von Rohrleitungen und Armaturen

1. Wärmedämmung von Wärmeverteilungs- und Warmwasserleitungen sowie Armaturen in den Fällen des § 69 und § 71 Absatz 1

2. Wärmedämmung von Kälteverteilungs- und Kaltwasserleitungen sowie Armaturen in den Fällen des § 70

3. Materialien mit anderen Wärmeleitfähigkeiten

4. Gleichwertige Begrenzung

Anlage 9
(zu § 85 Absatz 6) Umrechnung in Treibhausgasemissionen

1. Angabe in Energiebedarfsausweisen

2. Angabe in Energieverbrauchsausweisen

3. Emissionsfaktoren

Anlage 10
(zu § 86) Energieeffizienzklassen von Wohngebäuden

Anlage 11
(zu § 88 Absatz 2 Nummer 2) Anforderungen an die Inhalte der Schulung für die Berechtigung zur Ausstellung von Energieausweisen

1. Zweck der Schulung

2. Inhaltliche Schwerpunkte der Schulung zu Wohngebäuden

a Bestandsaufnahme und Dokumentation des Gebäudes, der Baukonstruktion und der technischen Anlagen

b Beurteilung der Gebäudehülle

c Beurteilung von Heizungs- und Warmwasserbereitungsanlagen

d Beurteilung von Lüftungs- und Klimaanlagen

e Erbringung der Nachweise

f Grundlagen der Beurteilung von Modernisierungsempfehlungen einschließlich ihrer technischen Machbarkeit und Wirtschaftlichkeit

3. Inhaltliche Schwerpunkte der Schulung zu Nichtwohngebäuden

a Bestandsaufnahme und Dokumentation des Gebäudes, der Baukonstruktion und der technischen Anlagen

b Beurteilung der Gebäudehülle

c Beurteilung von Heizungs- und Warmwasserbereitungsanlagen

d Beurteilung von raumlufttechnischen Anlagen und sonstigen Anlagen zur Kühlung

e Beurteilung von Beleuchtungs- und Belichtungssystemen

f Erbringung der Nachweise

g Grundlagen der Beurteilung von Modernisierungsempfehlungen einschließlich ihrer technischen Machbarkeit und Wirtschaftlichkeit

4. Umfang der Schulung

Artikel 2
Änderung des Baugesetzbuchs

Artikel 3
Änderung des Hochbaustatistikgesetzes

Artikel 4
Änderung des Energiewirtschaftsgesetzes

Artikel 5
Änderung des Gesetzes über Energiedienstleistungen und andere Energieeffizienzmaßnahmen

Artikel 6
Änderung des Energieverbrauchskennzeichnungsgesetzes

Artikel 7
Änderung der Verordnung über die Prüfung zum anerkannten

Artikel 8
Inkrafttreten, Außerkrafttreten

Begründung

A. Allgemeiner Teil

I. Zielsetzung und Notwendigkeit der Regelungen

II. Wesentlicher Inhalt des Entwurfs

III. Alternativen

IV. Gesetzgebungskompetenz

V. Vereinbarkeit mit dem Recht der Europäischen Union und völkerrechtlichen Verträgen

VI. Gesetzesfolgen

1. Rechts- und Verwaltungsvereinfachung

2. Nachhaltigkeitsaspekte

3. Haushaltsausgaben ohne Erfüllungsaufwand

4. Erfüllungsaufwand

a Erfüllungsaufwand für Bürgerinnen und Bürger

b Erfüllungsaufwand der Wirtschaft

c Erfüllungsaufwand der öffentlichen Verwaltung

5. Weitere Kosten

6. Weitere Gesetzesfolgen

VII. Befristung; Evaluierung

Zu Artikel 1

Zu Teil 1

Zu § 1

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu § 2

Zu § 3

Zu § 4

Zu § 5

Zu § 6

Zu § 7

Zu § 8

Zu § 9

Zu Teil 2

Zu Abschnitt 1 Allgemeiner Teil

Zu § 10

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu Absatz 3

Zu Absatz 4

Zu Absatz 5

Zu § 11

Zu § 12

Zu § 13

Zu § 14

Zu Abschnitt 2 Jahres-Primärenergiebedarf und baulicher Wärmeschutz bei zu errichtenden Gebäuden

Zu § 15

Zu Absatz 1

Zu § 16

Zu § 17

Zu § 18

Zu Absatz 1

Zu Absatz 3

Zu § 19

Zu Abschnitt 3 Berechnungsgrundlagen und -verfahren

Zu § 20

Zu Absatz 1

Zu Absatz 3

Zu § 21

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu Absatz 3

Zu Absatz 4

Zu § 22

Zu Absatz 1

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu Nummer 3

Zu Nummer 4

Zu Absatz 2

Zu Absatz 3

Zu Absatz 4

Zu Absatz 5

Zu § 23

Zu § 24

Zu § 25

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu Absatz 3

Zu Absatz 4

Zu Absatz 5

Zu Absatz 6

Zu Absatz 7

Zu Absatz 8

Zu Absatz 9

Zu Absatz 11

Zu § 26

Zu § 27

Zu § 28

Zu § 29

Zu § 30

Zu § 31

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu § 32

Zu § 33

Zu Abschnitt 4 Nutzung erneuerbarer Energien zur Wärme- und Kälteerzeugung bei einem zu errichtenden Gebäude

Zu § 34

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu Absatz 3

Zu § 35

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu Absatz 3

Zu § 36

Zu § 37

Zu § 38

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu § 39

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu Absatz 3

Zu § 40

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu Absatz 3

Zu Absatz 4

Zu § 41

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu Absatz 3

Zu Absatz 4

Zu Absatz 5

Zu § 42

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu § 43

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu § 44

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu § 45

Zu Teil 3

Zu Abschnitt 1 Anforderungen an bestehende Gebäude

Zu § 46

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu § 47

Zu § 48

Zu § 49

Zu § 50

Zu Absatz 1

Zu Absatz 3

Zu Absatz 4

Zu § 51

Zu Abschnitt 2 Nutzung erneuerbarer Energien zur Wärmeerzeugung bei bestehenden öffentlichen Gebäuden

Zu § 52

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu Absatz 3

Zu Absatz 4

Zu Absatz 5

Zu § 53

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu Absatz 3

Zu § 54

Zu § 55

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu Absatz 3

Zu § 56

Zu Teil 4

Zu Abschnitt 1 Aufrechterhaltung der energetischen Qualität bestehender Anlagen

Zu Unterabschnitt 1 Veränderungsverbot

Zu § 57

Zu Unterabschnitt 2 Betreiberpflichten

Zu § 58

Zu § 59

Zu § 60

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu Abschnitt 2 Einbau und Ersatz

Zu Unterabschnitt 1 Verteilungseinrichtungen und Warmwasseranlagen

Zu § 61

Zu § 62

Zu § 63

Zu § 64

Zu Unterabschnitt 2 Klimaanlagen und sonstige Anlagen der Raumlufttechnik

Zu § 65

Zu § 66

Zu § 67

Zu § 68

Zu Unterabschnitt 3 Wärmedämmung von Rohrleitungen und Armaturen

Zu § 69

Zu § 70

Zu Unterabschnitt 4 Nachrüstung bei heizungstechnischen Anlagen; Betriebsverbot für Heizkessel

Zu § 71

Zu § 72

Zu Absatz 1

Zu Absatz 4

Zu § 73

Zu Abschnitt 3 Energetische Inspektion von Klimaanlagen

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu Absatz 3

Zu Absatz 4

Zu § 75

Zu Absatz 1

Zu Absatz 3

Zu Absatz 4

Zu § 76

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu § 77

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu Absatz 3

Zu § 78

Zu Teil 5

Zu § 79

Zu § 80

Zu § 81

Zu § 82

Zu § 83

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu Absatz 3

Zu § 84

Zu § 85

Zu § 86

Zu § 87

Zu § 88

Zu Absatz 1

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu Nummer 3

Zu Nummer 4

Zu Absatz 2

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu Nummer 3

Zu Absatz 3

Zu Absatz 4

Zu Teil 6

Zu § 89

Zu § 90

Zu § 91

Zu Teil 7

Zu § 92

Absatz 1

Absatz 2

Zu § 93

Zu § 94

Zu § 95

Zu § 96

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu Absatz 3

Zu Absatz 4

Zu Absatz 5

Zu Absatz 6

Zu § 97

Zu § 98

Zu § 99

Zu § 100

Zu § 101

Zu § 102

Zu § 103

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu Absatz 3

Zu Absatz 4

Zu Teil 8

Zu § 104

Zu § 105

Zu § 106

Zu § 107

Zu § 108

Zu § 109

Zu Teil 9

Zu § 110

Zu § 111

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu Absatz 3

Zu § 112

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu Absatz 3

Zu Absatz 4

Zu § 113

Zu § 114

Zu Anlage 1 Anlage zu § 15 Absatz 1

Zu Anlage 2 Anlage zu § 18 Absatz 1

Zu Anlage 3 Anlage zu § 19

Zu Anlage 4 Anlage zu § 22 Absatz 1 und 2

Zu Anlage 5 Anlage zu § 31 Absatz 1

Zu Nummer 1

Im Einzelnen:

Zu Nummer 2

Zu Nummer 3a

Zu Nummer 3b

Zu Anlage 6 Anlage zu § 32 Absatz 4

Zu Anlage 7 Anlage zu § 48

Zu Anlage 8 Anlage zu § 69, § 70, § 71 Absatz 1

Zu Anlage 9 Anlage zu § 85 Absatz 6

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu Nummer 3

Zu Anlage 10 Anlage zu § 86

Zu Anlage 11 Anlage zu § 88 Absatz 2 Nummer 2

Zu Artikel 2

Zu Artikel 8

Anlage
Stellungnahme des Nationalen Normenkontrollrates gem. § 6 Abs. 1 NKRG: NKR-Nr. 4736 BMWi: Gesetz zur Vereinheitlichung des Energieeinsparrechts für Gebäude

I. Zusammenfassung

II. Im Einzelnen

II.1 Erfüllungsaufwand

II.2 ‘One in one out’-Regel

II.4 Rechts- und Verwaltungsvereinfachung

III. Ergebnis


 
 
 


Drucksache 97/1/19

... Der Auskunftsanspruch gegenüber demjenigen, der das Angebot oder die Werbemaßnahme veröffentlicht hat, ermöglicht die Aufdeckung von Schwarzarbeit oder illegaler Beschäftigung unabhängig davon, in welchem Kommunikationsmedium das Angebot oder die Werbemaßnahme veröffentlicht wurde. Damit sind neben Print- und sonstigen analogen Medien auch Angebote oder Werbemaßnahmen auf Online-Dienstleistungsplattformen, in Foren oder auf sonstigen elektronischen Kommunikationsplattformen, auf denen Dienst- oder Werkleistungen angeboten werden, erfasst. Es handelt sich damit um eine allgemeine Regelung, die nicht speziell auf Onlinemedien abzielt.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 97/1/19




1. Zu Artikel 1 Nummer 3 Buchstabe d Doppelbuchstabe gg § 2 Absatz 4 Satz 1 Nummer 17 SchwarzArbG

2. Zu Artikel 1 Nummer 3 Buchstabe d Doppelbuchstabe gg § 2 Absatz 4 Satz 1 Nummer 18 SchwarzArbG

3. Zu Artikel 1 Nummer 3 Buchstabe d Doppelbuchstabe gg § 2 Absatz 4 Satz 1 Nummer 18 SchwarzArbG

4. Zu Artikel 1 Nummer 10 und Artikel 11 § 7 Satz 3 - neu - SchwarzArbG und § 14 TMG

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

5. Zu Artikel 1 Nummer 10 § 7 Satz 1a - neu - SchwarzArbG

6. Zu Artikel 1 Nummer 11 Buchstabe a0 § 8 Absatz 1 Nummer 2 SchwarzArbG

7. Zu Artikel 1 Nummer 16 §§ 14a bis 14c SchwarzArbG

8. Zu Artikel 1 Nummer 17 Buchstabe b Doppelbuchstabe cc § 17 Absatz 1 Satz 1 Nummer 10 - neu - SchwarzArbG

9. Zu Artikel 2 Änderung des Arbeitnehmer-Entsendegesetzes

10. Zu Artikel 3 Einleitungssatz, Nummer 1 § 100a Absatz 2 Nummer 1 Buchstabe q StPO , Nummer 2 § 100a Absatz 2 Nummer 2 Buchstabe a StPO , Artikel 15a - neu - Einschränkung eines Grundrechts

Artikel 3
Änderung der Strafprozeßordnung

Artikel 15a
Einschränkung eines Grundrechts

Zu Artikel 3 Nummer 2

Zu Artikel 15a

11. Zu Artikel 5 Änderung des Zweiten Buches Sozialgesetzbuch

12. Zu Artikel 9 Nummer 6 Buchstabe b § 68 Absatz 5 Satz 1 EStG

13. Zu Artikel 9 Nummer 6 Buchstabe b § 68 Absatz 5 Satz 2 EStG

14. Zu Artikel 9 Nummer 6 § 68 EStG

Zum Gesetzentwurf allgemein


 
 
 


Drucksache 575/19

... Die Regelungen der §§ 8a, 8b - neu gelten nicht für Auslandsadoptionen, da im Rahmen des internationalen Vermittlungsverfahrens nicht vorgesehen ist, dass die Adoptionsvermittlungsstellen direkt in Kontakt mit den Herkunftseltern im Heimatstaat des Kindes treten. Die Kommunikation der Adoptionsvermittlungsstelle mit den Herkunftseltern im Ausland findet immer über die zuständige Fachstelle im Heimatstaat des Kindes statt. Die entsprechende Begleitung und Unterstützung durch die Adoptionsvermittlungsstelle im Hinblick auf Informationsaustausch oder Kontakt wird den Adoptivkindern, den Adoptiveltern und den Herkunftseltern nach den Regelungen des § 9 - neu des Entwurfs zuteil.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 575/19




A. Problem und Ziel

B. Lösung

C. Alternativen

D. Haushaltsausgaben ohne Erfüllungsaufwand

E. Erfüllungsaufwand

E.1 Erfüllungsaufwand für Bürgerinnen und Bürger

E.2 Erfüllungsaufwand für die Wirtschaft

E.3 Erfüllungsaufwand der Verwaltung

F. Weitere Kosten

Gesetzentwurf

Entwurf

Artikel 1
Änderung des Adoptionsvermittlungsgesetzes

§ 1
Adoptionsvermittlung

§ 2
Adoptionsvermittlungsstellen

§ 2a
Internationales Adoptionsverfahren; Vermittlungsgebot.

§ 2b
Unbegleitete Auslandsadoption

§ 2c
Grundsätze der internationalen Adoptionsvermittlung

§ 2d
Bescheinigung über ein internationales Vermittlungsverfahren

§ 4a
Verfahren bei der Schließung einer Adoptionsvermittlungsstelle

§ 7
Anspruch auf Durchführung der Eignungsprüfung bei der Adoption eines Kindes im Inland; Umfang der Prüfung

§ 7a
Sachdienliche Ermittlungen bei der Adoption eines Kindes im Inland

§ 7b
Anspruch auf Durchführung der Eignungsprüfung bei der Adoption eines Kindes aus dem Ausland

§ 7c
Länderspezifische Eignungsprüfung bei der Adoption eines Kindes aus dem Ausland

§ 7d
Bescheinigung für im Ausland lebende Adoptionsbewerber

§ 7e
Mitwirkungspflicht der Adoptionsbewerber

§ 8a
Informationsaustausch oder Kontakt vor und nach der Adoption

§ 8b
Anspruch der abgebenden Eltern auf allgemeine Informationen über das Kind und seine Lebenssituation nach der Adoption

§ 9
Anspruch auf Adoptionsbegleitung

§ 9a
Verpflichtende Beratung bei Stiefkindadoption

§ 9b
Örtliche Adoptionsvermittlungsstelle; Pflichtaufgaben

§ 16
Bericht

Artikel 2
Änderung des Gesetzes über das Verfahren in Familiensachen und in den Angelegenheiten der freiwilligen Gerichtsbarkeit

§ 189
Fachliche Äußerung einer Adoptionsvermittlungsstelle

§ 196a
Zurückweisung des Antrags

Artikel 3
Änderung des Adoptionswirkungsgesetzes

§ 4
Unbegleitete Auslandsadoptionen

§ 7
Vorläufige Anerkennung der Auslandsadoption

§ 8
Bericht

§ 9
Übergangsvorschrift

Artikel 4
Folgeänderungen

Artikel 5
Bekanntmachungserlaubnis

Artikel 6
Inkrafttreten

Begründung

A. Allgemeiner Teil

I. Zielsetzung und Notwendigkeit der Regelungen

II. Wesentlicher Inhalt des Entwurfs

III. Alternativen

IV. Gesetzgebungskompetenz

V. Vereinbarkeit mit dem Recht der Europäischen Union und völkerrechtlichen Verträgen

VI. Gesetzesfolgen

1. Rechts- und Verwaltungsvereinfachung

2. Nachhaltigkeitsaspekte

3. Haushaltsausgaben ohne Erfüllungsaufwand

4. Erfüllungsaufwand

Zu Abschnitt E.1 - Erfüllungsaufwand für Bürgerinnen und Bürger

E.1.1 Verpflichtende Begleitung bei Auslandsadoptionen

E.1.2 Informationsaustausch oder Kontakt vor oder nach der Adoption eines Kindes

E.1.3 Begleitete Einsicht in den Herkunftsnachweis bei einem vertraulich geborenen Kind

E.1.4 Verpflichtende Beratung bei Stiefkindadoptionen

E.1.5 Einführung eines verpflichtenden Anerkennungsverfahrens

E.1.6 Sonstiges

Zu Abschnitt E.2 - Erfüllungsaufwand für die Wirtschaft

Zu Abschnitt E.3 Erfüllungsaufwand für die Verwaltung

E.3.1 - Erfüllungsaufwand für den Bund durch Einführung eines verpflichtenden Anerkennungsverfahrens

E.3.2 - Erfüllungsaufwand für die Länder

E.3.2.1 Kooperationsgebot

E.3.2.3 Ausstellen einer Bescheinigung über die Vermittlung

E.3.2.4 Informationsaustausch oder Kontakt vor oder nach der Adoption eines Kindes

E.3.2.5 Begleitung eines vertraulich geborenen Kindes bei der Einsicht in den Herkunftsnachweis

E.3.2.6 Hinweis auf das Akteneinsichtsrecht

E.3.2.7 Verpflichtende Beratung bei Stiefkindadoptionen

E.3.2.8 Rechtsanspruch auf nachgehende Begleitung; Lotsenfunktion

E.3.2.9 Einführung eines verpflichtenden Anerkennungsverfahrens

E.3.2.10 Sonstiges

5. Weitere Kosten

6. Weitere Gesetzesfolgen

VII. Befristung; Evaluierung

B. Besonderer Teil

Zu Artikel 1

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu Nummer 3

Zu Nummer 4

Zu Absatz 3

Zu Absatz 4

Zu Absatz 5

Zu Nummer 5

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Buchstabe c

Zu Buchstabe d

Zu Buchstabe e

Zu Buchstabe f

Zu Buchstabe g

Zu Doppelbuchstabe aa

Zu Doppelbuchstabe cc

Zu Doppelbuchstabe dd

Zu Buchstabe h

Zu Doppelbuchstabe aa

Zu Doppelbuchstabe bb

Zu Nummer 6

Zu § 2b

Zu § 2c

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu Absatz 3

Zu Absatz 4

Zu Absatz 5

Zu Absatz 6

Zu § 2d

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu Absatz 3

Zu Nummer 7

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Nummer 8

Zu Buchstabe a

Zu Doppelbuchstabe aa

Zu Doppelbuchstabe bb

Zu Buchstabe b

Zu Doppelbuchstabe aa

Zu Doppelbuchstabe bb

Zu Doppelbuchstabe cc

Zu Buchstabe c

Zu Buchstabe d

Zu Buchstabe e

Zu Nummer 9

Zu Absatz 1

Zu Absatz 1

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu Absatz 2

Zu Absatz 2

Zu Absatz 3

Zu Nummer 10

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Buchstabe c

Zu Buchstabe d

Zu Nummer 11

Zu Buchstabe a

Zu Doppelbuchstabe aa

Zu Doppelbuchstabe bb

Zu Buchstabe b

Zu Nummer 12

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu Absatz 3

Zu Nummer 13

Zu § 7a

Zu § 7b

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu Absatz 3

Zu § 7c

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu Absatz 3

Zu § 7d

Zu § 7e

Zu Nummer 14

Zu § 8a

Zu Absatz 1

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu Absatz 2

Zu Absatz 2

Zu Absatz 2

Zu Absatz 3

Zu Absatz 4

Zu § 8b

Zu Absatz 1

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu Absatz 2

Zu Absatz 2

Zu Nummer 15

Zu Absatz 1

Zu Absatz 1

Zu Absatz 1

Zu Absatz 1

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu Nummer 3

Zu Nummer 4

Zu Nummer 5

Zu Nummer 6

Zu Nummer 7

Zu Nummer 8

Zu Absatz 2

Zu Absatz 2

Zu Absatz 2

Zu Absatz 2

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu Nummer 3

Zu Nummer 4

Zu Nummer 5

Zu Absatz 3

Zu Absatz 4

Zu Nummer 16

Zu § 9a

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu Absatz 3

Zu Absatz 4

Zu Nummer 17

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Buchstabe c

Zu Nummer 18

Zu Buchstabe a

Zu Doppelbuchstabe n

Zu Buchstabe b

Zu Doppelbuchstabe aa

Zu Doppelbuchstabe n

Zu Doppelbuchstabe ee

Zu Doppelbuchstabe ff

Zu Doppelbuchstabe gg

Zu Buchstabe c

Zu Doppelbuchstabe aa

Zu Doppelbuchstabe bb

Zu Nummer 19

Zu Nummer 20

Zu Nummer 21

Zu Absatz 2

Zu Absatz 2

Zu Nummer 22

Zu Nummer 23

Zu Nummer 24

Zu Nummer 25

Zu Nummer 26

Zu Nummer 27

Zu Artikel 2

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu Nummer 3

Zu Nummer 4

Zu Nummer 5

Zu Nummer 6

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Nummer 7

Zu Artikel 3

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu Nummer 3

Zu Nummer 4

Zu Nummer 5

Zu Nummer 6

Zu Nummer 7

Zu § 7

Zu § 8

Zu § 9

Zu Artikel 4

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu Absatz 3

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Buchstabe c

Zu Nummer 3

Zu Absatz 4

Zu Nummer 1

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Buchstabe c

Zu Nummer 2

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Nummer 3

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Nummer 4

Zu Buchstabe a

Zu Doppelbuchstabe aa

Zu Doppelbuchstabe bb

Zu Buchstabe b

Zu Buchstabe c

Zu Doppelbuchstabe aa

Zu Doppelbuchstabe bb

Zu Absatz 5

Zu Absatz 6

Zu Artikel 5

Zu Artikel 6

Anlage
Stellungnahme des Nationalen Normenkontrollrates gem. § 6 Absatz 1 NKRG: NKR-Nr. 4974, BMFSFJ: Entwurf eines Gesetzes zur Verbesserung der Hilfen für Familien bei Adoption, Adoptionshilfe-Gesetz

I. Zusammenfassung

II. Im Einzelnen

II.1. Erfüllungsaufwand

Bürgerinnen und Bürger

4 Wirtschaft

4 Verwaltung

5 Bund

Länder und Kommunen

II.3 Evaluierung

III. Ergebnis


 
 
 


Drucksache 54/1/19

... Die im Gesetzentwurf bereits vorgenommene Erweiterung der Nutzung der AZR-Nummer wird begrüßt. Durch die hier vorgeschlagenen Änderungen soll eine breitere Nutzung der AZR-Nummer bei der Kommunikation zwischen Behörden ermöglicht werden.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 54/1/19




Zum Gesetzentwurf allgemein

Zu Ziffer 1:

Zu Ziffer 2:

Zu Ziffer 3:

Zu Ziffer 4:

5. Hilfsempfehlung zu Ziffer 3 und 4:

Zum Gesetzentwurf allgemein

6. Zu Artikel 1 Änderung des AZR-Gesetzes

7. Zu Artikel 1 Nummer 4 § 10 Absatz 4 Satz 2 AZRG , Artikel 7 Nummer 1 und 2 § 18e AZRG

8. Zu Artikel 1 Nummer 4 § 10 Absatz 4 Satz 2 Nummer 3, 4 AZRG

Zu Buchstabe a

[Zu Buchstabe b:

10. Zu Artikel 1 Nummer 4 § 10 Absatz 4 Satz 2 Nummer 3 AZRG

11. Zu Artikel 1 Nummer 4 § 10 Absatz 4 Satz 2 Nummer 5 - neu - AZRG

12. Zu Artikel 1 Nummer 7 § 14 Absatz 1 Nummer 6, 7 AZRG

13. Zu Artikel 1 Nummer 13 § 22 AZRG

14. Zu Artikel 1 Nummer 13 Buchstabe c § 22 Absatz 3 Satz 3 AZRG

15. Zu Artikel 2 Nummer 1 Buchstabe e Doppelbuchstabe bb § 4 Absatz 7 Satz 1a, - neu -, 1b - neu - AZRG-DV

16. Zu Artikel 2 Nummer 5 Buchstabe h Doppelbuchstabe aa Anlage Abschnitt I Nummer 8 Spalte A Buchstabe y AZRG-DV

17. Zu Artikel 3 Nummer 2 Buchstabe b § 49 Absatz 6 Satz 2 AufenthG , Buchstabe c § 49 Absatz 8 Satz 3, Absatz 9 Satz 3 AufenthG , Artikel 5 Nummer 2 Buchstabe a § 16 Absatz 1 Satz 2 AsylG

18. Zu Artikel 3 Nummer 3a - neu - § 56a Überschrift, Absatz 1 Satz 2 - neu -, Absatz 3 Satz 3, 4, Absatz 6, 6a - neu -, 9 Satz 1 AufenthG

Zu Nummer 3a

Zu Buchstabe b

Zu Buchstabe c

Zu Buchstabe d

Zu Buchstabe e

Zu Buchstabe f

19. Zu Artikel 3 Nummer 4 Buchstabe c § 71 Absatz 4 Satz 4 AufenthG

20. Zu Artikel 3 Nummer 4 Buchstabe c § 71 Absatz 4 Satz 5 - neu -, 6 - neu - AufenthG

21. Zu Artikel 4 Nummer 2a - neu - § 76a Absatz 1 Satz 1 AufenthV

22. Zu Artikel 6 § 42a Absatz 3a SGB VIII

23. Zu Artikel 6 § 42a Absatz 3a SGB VIII


 
 
 


Drucksache 206/19

... Um bei der Umsetzung einer informierten Entscheidung bezüglich der Behandlung mitwirken zu können, sind Patientinnen und Patienten auf verständliche Informationen angewiesen. Aus vielen Studien ist bekannt, dass Patientinnen und Patienten das vom Behandelnden Gesagte schon kurze Zeit später nur bruchstückhaft erinnern können. Eine gelungene Arzt-Patient-Kommunikation ist nicht möglich, ohne dass die Patienten ihre Krankheit, Diagnose und Behandlungsempfehlungen verstehen, im Gedächtnis behalten und bei Bedarf auf Informationen zurückgreifen können. Internet-Portale mit gesicherten Informationen über Krankheiten und mögliche Behandlungswege reichen im konkreten Krankheitsfall nicht aus. Gesundheitskompetenz ist nicht einfach eine Eigenschaft von mehr oder weniger gebildeten Personen, sondern wird in der Interaktion hergestellt.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 206/19




Entschließung

Zu Ziffer 1 Patientenbrief :

Zu Ziffer 2 Angebot der gesundheitlichen Versorgungsplanung :

Zu Ziffer 3 Strukturelle Beteiligung von Patientinnen und Patienten in allen Gremien des Gesundheitswesens :

Zu Ziffer 4 Bürgerbeteiligung zur Verbesserung von Patientenorientierung :

Zu Ziffer 5 Patientenentschädigungsfonds für Schäden in Härtefällen :


 
 
 


Drucksache 665/19

... Bei der abgebenden Stelle darf die elektronische Akte ab dem Zeitpunkt der Übermittlung im Umfang der abgegebenen Aktenführungs- oder Bearbeitungsbefugnis nicht mehr fortgeschrieben werden; dies gilt vorbehaltlich einer Ablehnung der Übernahme durch die übernehmende Stelle. Den Nachweis der Identität der Akte kann - für eine gegebenenfalls von den kommunizierenden Systemen vorgenommene automatische Integritätsprüfung auf Ebene der Kommunikationsprotolle - ein in die Metadaten aufzunehmender Hashwert erbringen.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 665/19




A. Problem und Ziel

B. Lösung

C. Alternativen

D. Haushaltsausgaben ohne Erfüllungsaufwand

E. Erfüllungsaufwand

E.1 Erfüllungsaufwand für Bürgerinnen und Bürger

E.2 Erfüllungsaufwand für die Wirtschaft

E.3 Erfüllungsaufwand der Verwaltung

F. Weitere Kosten

Verordnung

Verordnung

§ 1
Anwendungsbereich

§ 2
Übermittlung elektronischer Akten

§ 3
Übergang der Aktenführung oder Bearbeitung

§ 4
Übermittlungswege

§ 5
Ersatzmaßnahmen

§ 6
Bekanntmachung technischer Anforderungen

§ 7
Inkrafttreten

Begründung

A. Allgemeiner Teil

I. Zielsetzung und Notwendigkeit der Regelungen

II. Wesentlicher Inhalt der Verordnung

III. Alternativen

IV. Regelungskompetenz

V. Vereinbarkeit mit dem Recht der Europäischen Union und völkerrechtlichen Verträgen

VI. Regelungsfolgen

1. Rechts- und Verwaltungsvereinfachung

2. Nachhaltigkeitsaspekte

3. Haushaltsausgaben ohne Erfüllungsaufwand

4. Erfüllungsaufwand

5. Weitere Kosten

6. Weitere Regelungsfolgen

VII. Befristung; Evaluierung

B. Besonderer Teil

Zu § 1

Zu § 2

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu § 3

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu Absatz 3

Zu Absatz 4

Zu § 4

Zu § 5

Zu § 6

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu § 7

Anlage
Stellungnahme des Nationalen Normenkontrollrates gem. § 6 Absatz 1 NKRG: NKR-Nrn. 49144916, BMJV: Rechtsverordnungen zur Einführung der elektronischen Akte im Bußgeldverfahren sowie in gerichtlichen Verfahren nach dem Strafvollzugsgesetz

I. Zusammenfassung

II. Im Einzelnen

II.1 Erfüllungsaufwand

II.2 Evaluierung

III. Ergebnis


 
 
 


Drucksache 382/19 (Beschluss)

... Telekommunikationsgesetz



Drucksache 554/19

... a) interdisziplinäre und multiprofessionelle Zusammenarbeit und fachliche Kommunikation,

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 554/19




Artikel 1
Gesetz über den Beruf der Anästhesietechnischen Assistentin und des Anästhesietechnischen Assistenten und über den Beruf der Operationstechnischen Assistentin und des Operationstechnischen Assistenten(Anästhesietechnische- und Operationstechnische-Assistenten-Gesetz - ATA-OTA-G)

Abschnitt 1
Erlaubnis zum Führen der Berufsbezeichnung

§ 1
Erlaubnis zum Führen der Berufsbezeichnung Anästhesietechnische Assistentin oder Anästhesietechnischer Assistent

§ 2
Erlaubnis zum Führen der Berufsbezeichnung Operationstechnische Assistentin oder Operationstechnischer Assistent

§ 3
Rücknahme der Erlaubnis zum Führen der Berufsbezeichnung

§ 4
Widerruf der Erlaubnis zum Führen der Berufsbezeichnung

§ 5
Ruhen der Erlaubnis zum Führen der Berufsbezeichnung

Abschnitt 2
Ausbildung und Ausbildungsverhältnis

Unterabschnitt 1
Allgemeines § 6

Unterabschnitt 2
Ausbildung

§ 7
Ziel der Ausbildung

§ 8
Gemeinsames Ausbildungsziel

§ 9
Spezifisches Ausbildungsziel für Anästhesietechnische Assistentinnen und Anästhesietechnische Assistenten

§ 10
Spezifisches Ausbildungsziel für Operationstechnische Assistentinnen und Operationstechnische Assistenten

§ 11
Voraussetzungen für den Zugang zur Ausbildung

§ 12
Dauer

§ 13
Teile der Ausbildung

§ 14
Ausbildungsorte

§ 15
Pflegepraktikum

§ 16
Praxisanleitung

§ 17
Praxisbegleitung

§ 18
Curriculum der Schule und Ausbildungsplan für die praktische Ausbildung

§ 19
Gesamtverantwortung der Schule

§ 20
Pflichten der Einrichtungen der praktischen Ausbildung

§ 21
Staatliche Prüfung

§ 22
Mindestanforderungen an Schulen

§ 23
Verkürzung der Ausbildungsdauer durch Anrechnung gleichwertiger Ausbildungen

§ 24
Verlängerung der Ausbildungsdauer

§ 25
Anrechnung von Fehlzeiten

Unterabschnitt 3
Ausbildungsverhältnis

§ 26
Ausbildungsvertrag

§ 27
Pflichten des Ausbildungsträgers

§ 28
Pflichten der oder des Auszubildenden

§ 29
Ausbildungsvergütung

§ 30
Sachbezüge

§ 31
Überstunden und ihre Vergütung

§ 32
Probezeit

§ 33
Ende des Ausbildungsverhältnisses

§ 34
Kündigung des Ausbildungsverhältnisses

§ 35
Beschäftigung im Anschluss an das Ausbildungsverhältnis

§ 36
Nichtigkeit von Vereinbarungen

§ 37
Ausnahmeregelung für Mitglieder geistlicher Gemeinschaften

Abschnitt 3
Anerkennung von i m Ausland erworbenen Berufsqualifikationen

§ 38
Anforderung an die Anerkennung einer außerhalb des Geltungsbereichs dieses Gesetzes abgeschlossenen Ausbildung

§ 39
Nichtanwendbarkeit des Berufsqualifikationsfeststellungsgesetzes

§ 40
Begriffsbestimmungen zu den ausländischen Staaten

§ 41
Ausbildungsnachweise bei Berufsqualifikationen, die in einem anderen Mitgliedstaat, in einem anderen Vertragsstaat oder in einem gleichgestellten Staat abgeschlossen worden sind

§ 42
Ausbildungsnachweise bei Ausbildungen, die in einem Drittstaat abgeschlossen worden sind

§ 43
Gleichwertigkeit der Berufsqualifikation

§ 44
Wesentliche Unterschiede bei der Berufsqualifikation

§ 45
Ausgleich durch Berufserfahrung oder durch lebenslanges Lernen

§ 46
Anpassungsmaßnahmen

§ 47
Anerkennung der Berufsqualifikation nach Eignungsprüfung oder Anpassungslehrgang

§ 48
Anerkennung der Berufsqualifikation nach Kenntnisprüfung oder Anpassungslehrgang

§ 49
Eignungsprüfung

§ 50
Kenntnisprüfung

§ 51
Anpassungslehrgang

Abschnitt 4
Dienstleistungserbringung

Unterabschnitt 1
Personen, die die Dienstleistungserbringung in Deutschland beabsichtigen

§ 52
Dienstleistungserbringung

§ 53
Meldung der Dienstleistungserbringung

§ 54
Berechtigung zur Dienstleistungserbringung

§ 55
Zur Dienstleistungserbringung berechtigende Berufsqualifikation

§ 56
Überprüfen der Berechtigung zur Dienstleistungserbringung

§ 57
Rechte und Pflichten der dienstleistungserbringenden Person

§ 58
Pflicht zur erneuten Meldung

Unterabschnitt 2
Personen mit Erlaubnis zum Führen der Berufsbezeichnung in Deutschland

§ 59
Bescheinigung, die erforderlich ist zur Dienstleistungserbringung in einem anderen Mitgliedstaat, einem anderen Vertragsstaat oder in einem gleichgestellten Staat

Abschnitt 5
Zuständigkeiten und weitere Aufgaben der Behörden

Unterabschnitt 1
Zuständigkeit

§ 60
Zuständige Behörde

Unterabschnitt 2
Weitere Aufgaben

§ 61
Unterrichtungs- und Überprüfungspflichten

§ 62
Warnmitteilung

§ 63
Löschung einer Warnmitteilung

§ 64
Unterrichtung über gefälschte Berufsqualifikationsnachweise

§ 65
Verwaltungszusammenarbeit bei Dienstleistungserbringung

Abschnitt 6
Verordnungsermächtigung

§ 66
Ermächtigung zum Erlass der Ausbildungs- und Prüfungsverordnung

Abschnitt 7
Bußgeldvorschriften

§ 67
Bußgeldvorschriften

Abschnitt 8
Übergangsvorschriften

§ 68
Übergangsvorschrift für die Mindestanforderungen an Schulen

§ 69
Weitergeltung für die Erlaubnis zum Führen der Berufsbezeichnung

§ 70
Weiterführung einer begonnenen Ausbildung

§ 71
Weitergeltung der Berechtigung zum Führen der Berufsbezeichnung und Weiterführung eines begonnenen Anerkennungsverfahrens

Artikel 2
Änderung des Krankenhausfinanzierungsgesetzes

Artikel 2a
Änderung des Notfallsanitätergesetzes

Artikel 2b
Änderung des Gesetzes über die Ausübung der Zahnheilkunde

Artikel 2c
Änderung des Elften Buches Sozialgesetzbuch

Artikel 2d
Änderung des Anti-D-Hilfegesetzes

§ 7a
Bestandsschutz

Artikel 3
Inkrafttreten


 
 
 


Drucksache 411/19

... (4) Technische Hilfe für Verwaltung, Begleitung, Information und Kommunikation, Konfliktbeilegung, Kontrolle und Prüfung kann nicht mit einem Finanzbeitrag aus dem Fonds gefördert werden. Kosten im Zusammenhang mit der Vorbereitung und Durchführung der Maßnahmen einschließlich der Kosten im Zusammenhang mit dem wesentlichen Fachwissen, sind als Teil der Projektkosten förderfähig.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 411/19




1. Kontext des Vorschlags

- Gründe und Ziele des Vorschlags

- Kohärenz mit den bestehenden Vorschriften in diesem Bereich

- Kohärenz mit der Politik der Union in anderen Bereichen

2. Rechtsgrundlage, Subsidiarität und VERHÄLTNISMÄẞIGKEIT

- Rechtsgrundlage

- Subsidiarität bei nicht ausschließlicher Zuständigkeit

- Verhältnismäßigkeit

- Wahl des Instruments

3. Ergebnisse der EX-POST-BEWERTUNG, der Konsultation der Interessenträger und der Folgenabschätzung

- Expost-Bewertung/Eignungsprüfungen bestehender Rechtsvorschriften

- Konsultation der Interessenträger

- Folgenabschätzung

4. Auswirkungen auf den Haushalt

5. Weitere Angaben

- Durchführungspläne sowie Monitoring-, Bewertungs- und Berichterstattungsmodalitäten

Vorschlag

Artikel 1

TITEL I Geltungsbereich und FÖRDERFÄHIGKEIT

Artikel 3a

Artikel 3b

TITEL II Verfahren

Kapitel I
Naturkatastrophen

Kapitel II
Austritt des Vereinigten Königreichs aus der Union

Artikel 4a

Kapitel III
Gemeinsame Bestimmungen

Artikel 4b

TITEL III SCHLUSSBESTIMMUNGEN

Artikel 2


 
 
 


Drucksache 72/19

... es nach Maßgabe eines Bundesgesetzes im Bereich des Postwesens und der Telekommunikation flächendeckend angemessene und ausreichende Dienstleistungen.



Drucksache 352/1/19

... . Danach soll bei der Entgegennahme von Hinweisen durch sichere Kommunikationswege sichergestellt werden, dass die Identität der Personen, die Informationen zur Verfügung stellen, nur den zuständigen Behörden bekannt ist. Dieses Anliegen wird geteilt. Die derzeitige Formulierung im Gesetzentwurf kann jedoch dahin verstanden werden, dass die Entgegennahme von Hinweisen nur noch über technisch besonders gesicherte, elektronische Kommunikationswege möglich sein soll. Dies würde zu einem unverhältnismäßig großen Umsetzungsaufwand bei den Aufsichtsbehörden führen. Dies kann weder vom Richtliniengeber noch vom Gesetzgeber gewollt sein. Die Verpflichtung zur Gewährleistung eines hinreichenden Datenschutzes bei der Verarbeitung personenbezogener Daten durch technische Maßnahmen ergibt sich im Übrigen bereits aus der DSGVO (vgl. zum Beispiel Artikel 32 DSGVO) und den jeweiligen Umsetzungsgesetzen zur Richtlinie (EU) Nr.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 352/1/19




1. Zu Artikel 1 Nummer 2 Buchstabe b § 1 Absatz 5 Satz 2, 3 - neu -, 4 - neu - GwG

2. Zu Artikel 1 Nummer 2 Buchstabe c § 1 Absatz 9 GwG

3. Zu Artikel 1 Nummer 2 Buchstabe d § 1 Absatz 11 GwG

4. Zu Artikel 1 Nummer 2 Buchstabe h § 1 Absatz 26 - neu - GwG

5. Zu Artikel 1 Nummer 3 Buchstabe a Doppelbuchstabe ff § 2 Absatz 1 Nummer 8 GwG

6. Zu Artikel 1 Nummer 3 Buchstabe a Doppelbuchstabe gg Dreifachbuchstabe aaa0 - neu - und Doppelbuchstabe kk - neu - § 2 Absatz 1 Nummer 10 einleitender Satzteil und Nummer 17 - neu - GwG

7. Zu Artikel 1 Nummer 3 Buchstabe a Doppelbuchstabe gg § 2 Absatz 1 Nummer 10 GwG

8. Zu Artikel 1 Nummer 3 Buchstabe a Doppelbuchstabe ii Nummer 35 Buchstabe c Nummer 42 Buchstabe b Doppelbuchstabe aa § 2 Absatz 1 Nummer 12, § 50 Nummer 7a, § 56 Absatz 5 Satz 1 GwG

9. Zu Artikel 1 Nummer 3 Buchstabe a Doppelbuchstabe ii1 § 2 Absatz 1 Nummer 15 GwG

10. Zu Artikel 1 Nummer 3 Buchstabe a Doppelbuchstabe jj § 2 Absatz 1 Nummer 16 Satz 2 - neu - GwG

11. Zu Artikel 1 Nummer 3 Buchstabe c § 2 Absatz 4 Satz 1 und 2 GwG

12. Zu Artikel 1 Nummer 3 Buchstabe c § 2 Absatz 3 GwG

13. Zu Artikel 1 Nummer 3 Buchstabe c § 2 Absatz 4 Satz 5 - neu - GwG

14. Zu Artikel 1 Nummer 4 Buchstabe b Doppelbuchstabe dd § 3 Absatz 3 Nummer 6 GwG

15. Zu Artikel 1 Nummer 5 Buchstabe a § 4 Absatz 4 Satz 1 Nummer 2 GwG

16. Zu Artikel 1 Nummer 5 Buchstabe b § 4 Absatz 5 Nummer 1 Buchstabe b GwG , Nummer 9 Buchstabe f § 10 Absatz 6a Nummer 1 Buchstabe b GwG

17. Zu Artikel 1 Nummer 6 Buchstabe a § 6 Absatz 1 Satz 4 - neu - GwG

18. Zu Artikel 1 Nummer 8 Buchstabe b Doppelbuchstabe aa § 9 Absatz 1 GwG

19. Zu Artikel 1 Nummer 10 Buchstabe d § 11 Absatz 6 Satz 1, Satz 1 Satz 5 - neu - GwG

20. Zu Artikel 1 Nummer 18 Buchstabe a0 - neu - § 20 Absatz 1 Satz 1 GwG

21. Zu Artikel 1 Nummer 18 Buchstabe c § 20 Absatz 3 Satz 4 - neu - GwG

22. Zu Artikel 1 Nummer 21 § 23a Absatz 1 Satz 1 GwG

23. Zu Artikel 1 Nummer 22 § 24 Absatz 2 Satz 3 - neu - GwG

24. Zu Artikel 1 Nummer 26 Buchstabe a Doppelbuchstabe dd § 31 Absatz 4 Satz 4 GwG , Doppelbuchstabe ff § 31 Absatz 4 Satz 6 GwG

25. Zu Artikel 1 Nummer 26 Buchstabe b § 31 Absatz 4a GwG , Artikel 8 Nummer 1 § 4 Absatz 2 Nummer 7 ZStVBetrV

26. Zu Artikel 1 Nummer 31 § 43 GwG

27. Zu Artikel 1 Nummer 34, Nummer 35a - neu - und Nummer 39 Buchstabe c § 49 Absatz 5, § 50a - neu - und § 53 Absatz 5a GwG

§ 50a
Zentrale Beschwerdestelle des Bundes

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Buchstabe c

28. Zu Artikel 1 Nummer 35 Buchstabe a Doppelbuchstabe cc - neu - § 50 Nummer 1 Buchstabe j - neu - GwG

29. Zu Artikel 1 Nummer 36 Buchstabe b § 51 Absatz 3 Satz 2 GwG *

30. Zu Artikel 1 Nummer 36 Buchstabe b Doppelbuchstabe bb - neu - § 51 Absatz 3 Satz 5 - neu - GwG *

31. Zu Artikel 1 Nummer 39 Buchstabe a § 53 Absatz 1 Satz 2 GwG

32. Zu Artikel 1 Nummer 42 Buchstabe a Doppelbuchstabe aa0 - neu - § 56 Absatz 1 GwG

33. Zu Artikel 1 Nummer 42 Buchstabe a Doppelbuchstabe bb1 - neu - § 56 Absatz 1 Nummer 16 GwG

34. Zu Artikel 1 Nummer 42 Buchstabe b Doppelbuchstabe aa, Doppelbuchstabe bb1 - neu -, Buchstabe c -neu- § 56 Absatz 5 Satz 1, Satz 3, Absatz 6 GwG

35. Zu Artikel 1 Nummer 43 Buchstabe b § 57 Absatz 1 Satz 3 - neu -, 4 - neu - GwG

36. Zu Artikel 1 Nummer 43 Buchstabe c - neu - § 57 Absatz 1 Satz 3 - neu - GwG

37. Zu Artikel 2 Nummer 1 Buchstabe a, Buchstabe b Doppelbuchstabe aa Dreifachbuchstabe ccc § 1 Absatz 1a Satz 2 Nummer 6, Absatz 11 Satz 1 Nummer 10 KWG

38. Zu Artikel 2 Nummer 1 Buchstabe a § 1 Absatz 1a Satz 2 Nummer 6 KWG

39. Zu Artikel 2 Nummer 4 § 32 Absatz 1g KWG


 
 
 


Drucksache 133/19

... - Telekommunikation und Post mit den Sondergutachten der Monopolkommission Telekommunikation 2017: Auf Wettbewerb bauen und Post 2017: Privilegien abbauen, Regulierung effektiv gestalten! - Drucksachen 19/168 und 19/169 - Stellungnahme der Bundesregierung *



Drucksache 398/19

... Aufgabe des Umweltgutachters oder der Umweltgutachterin ist es unter anderem, die Kontextanalyse des Unternehmens oder der Organisation zu begutachten. Hierzu können spätestens seit der letzten Novelle der EMAS-Verordnung 2017 regelmäßig auch Nachhaltigkeitsthemen zählen. Daher muss der Umweltgutachter über Kenntnisse der grundlegenden Inhalte eines Nachhaltigkeitsmanagements verfügen. Dies betrifft zum einen organisatorische Strukturen im Unternehmen, die die angemessene Berücksichtigung von Nachhaltigkeitsthemen erlauben und im Umweltmanagementsystem bereits verankert sind (Grundsatzerklärung, Festlegung von Verantwortlichkeiten, Prozess der Ermittlung und Bewertung von Nachhaltigkeitsrisiken, interne und externe Kommunikation sowie jedenfalls interne Beschwerdemechanismen). Diese Kenntnisse sind im Wesentlichen bereits heute notwendig, da sie Inhalt eines Umweltmanagementsystems sind. Zum anderen hat der Umweltgutachter künftig über vertieftere inhaltliche Kenntnisse in Betracht kommender Nachhaltigkeitsthemen zu verfügen. Dies sind typischerweise Arbeitnehmerbelange, Sozialbelange, Achtung der Menschenrechte, Bekämpfung von Korruption sowie Verbraucherbelange. Sie alle stehen häufig in engem Zusammenhang mit einem Umweltmanagementsystem.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 398/19




A. Problem und Ziel

C. Alternativen

D. Haushaltsausgaben ohne Erfüllungsaufwand

E. Erfüllungsaufwand

E.1 Erfüllungsaufwand für Bürgerinnen und Bürger

E.2 Erfüllungsaufwand für die Wirtschaft

E.3 Erfüllungsaufwand der Verwaltung

4 Bund

F. Weitere Kosten

Gesetzentwurf

Entwurf

Artikel 1
Änderung des Umweltauditgesetzes

Artikel 2
Änderung des Atomgesetzes

§ 21c
Öffentlichrechtlicher Vertrag

Artikel 3
Änderung des Standortauswahlgesetzes

Artikel 4
Änderung der Endlagervorausleistungsverordnung

Artikel 5
Änderung des Gesetzes über die Errichtung eines Bundesamtes für kerntechnische Entsorgungssicherheit

Artikel 6
Änderung der Luftverkehrs-Zulassungs-Ordnung

Artikel 7
Änderung des Bundeszentralregistergesetzes

Artikel 8
Änderung der Kostenverordnung zum Atomgesetz und zum Strahlenschutzgesetz

Artikel 9
Änderung des Entsorgungsübergangsgesetzes

Artikel 10
Änderung des Transparenzgesetzes

Artikel 11
Änderung des Strahlenschutzgesetzes

Artikel 12
Änderung des Verkehrsleistungsgesetzes

Artikel 13
Änderung des Gefahrgutbeförderungsgesetzes

Artikel 14
Änderungen der Gefahrgutverordnung Straße, Eisenbahn und Binnenschifffahrt

Artikel 15
Änderung der Gefahrgutkostenverordnung

Artikel 16
Änderung der Gefahrgutverordnung See

Artikel 17
Änderung des Gesetzes zur Änderung des Chemikaliengesetzes und zur Änderung weiterer chemikalienrechtlicher Vorschriften

Artikel 18
Inkrafttreten

Begründung

A. Allgemeiner Teil

I. Zielsetzung und Notwendigkeit der Regelungen

II. Wesentlicher Inhalt des Entwurfs

III. Alternativen

IV. Vereinbarkeit mit dem Recht der Europäischen Union und völkerrechtlichen Verträgen

V. Gesetzesfolgen

1. Rechts- und Verwaltungsvereinfachung

2. Nachhaltigkeitsaspekte

3. Haushaltsausgaben ohne Erfüllungsaufwand

4. Erfüllungsaufwand

4.1 Erfüllungsaufwand für Bürgerinnen und Bürger

4.2 Erfüllungsaufwand für die Wirtschaft

4.3 Erfüllungsaufwand der Verwaltung

4 Bund

4 Länder

5. Weitere Kosten

6. Weitere Gesetzesfolgen

7. KMU-Test

Vl. Befristung; Evaluierung

B. Besonderer Teil

Zu Artikel 1

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu Nummer 3

Zu Nummer 4

Zu Nummer 5

Zu Artikel 2

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu Nummer 3

Zu Nummer 4

Zu Artikel 3

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu Nummer 3

Zu Artikel 4

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu Artikel 5

Zu Artikel 17

Zu Artikel 18


 
 
 


Drucksache 517/1/19

... Krankenkassen haben den gesetzlichen Auftrag, die Digitalisierung und elektronische Kommunikation der Leistungserbringer zu unterstützen, dürfen zu diesem Zweck aber keine Verträge schließen. Mit der Neuregelung wird diese erforderliche Vertragskompetenz auch rechtlich geschaffen.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 517/1/19




1. Zu Artikel 1 Nummer 1 § 29 Absatz 2 Nummer 5 SGG und Artikel 5 Nummer 2 § 4a Absatz 7 SGB V

2. Zu Artikel 3 Nummer 2 § 90 Absatz 4 und Absatz 5 SGB IV

3. Hilfsempfehlung zu Ziffer 2

Zu Artikel 3 Nummer 2

4. Hilfsempfehlung zu Ziffer 2

Zu Artikel 3 Nummer 2

5. Zu Artikel 5 § 31 Absatz 1a Satz 5 SGB V

6. Zu Artikel 5 § 35a Absatz 3b SGB V

7. Zu Artikel 5 Nummer 3a - neu - § 67 Absatz 3 - neu - SGB V und Nummer 3b - neu - § 68c - neu - SGB V

§ 68c
Regionale Versorgungsinnovationen

Zu Nummer 3a

Zu Nummer 3b

8. Zu Artikel 5 Nummer 4 Buchstabe b § 71 Absatz 4 Satz 3 SGB V

9. Zu Artikel 5 Nummer 4 Buchstabe c - neu - § 71 Absatz 5 Satz 2 - neu - SGB V

10. Zu Artikel 5 Nummer 5 § 73b Absatz 5 Satz 7 und Satz 8 SGB V , Nummer 7 § 83 Satz 4 und Satz 5 SGB V und Nummer 11 § 140a Absatz 2 Satz 7 und Satz 8 SGB V

11. Zu Artikel 5 Nummer 9a - neu - § 103 Absatz 2 Satz 4, Satz 5, Satz 5a - neu - und Satz 8 - neu - SGB V

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Buchstabe d

12. Zu Artikel 5 Nummer 9a - neu - § 125 Absatz 7 Satz 1a - neu - SGB V

13. Zu Artikel 5 Nummer 9a - neu - § 136a Absatz 2 Satz 3 und Satz 9 SGB V

14. Zu Artikel 5 Nummer 12 § 154 Satz 1, § 164 Absatz 3 Satz 4, § 165 Absatz 3, § 166 Absatz 1, § 167 Absatz 1 Satz 1, Satz 2 Nummer 1, Absatz 2, Absatz 3, Absatz 4, Absatz 5 Satz 1 und § 169 Absatz 5 SGB V

15. Hilfsempfehlung zu Ziffer 14

Zu Artikel 5 Nummer 12

16. Zu Artikel 5 Nummer 12 § 163 Absatz 4 - neu - und Absatz 5 - neu - SGB V

17. Zu Artikel 5 Nummer 12 § 164a - neu - SGB V

§ 164a
Freiwillige finanzielle Hilfen

18. Zu Artikel 5 Nummer 14 Buchstabe b § 217b Absatz 4, Absatz 5 und Absatz 6 SGB V

19. Zu Artikel 5 Nummer 18 Buchstabe a - neu - § 260 Absatz 2 Satz 1 SGB V

20. Zu Artikel 5 Nummer 18 § 260 Absatz 5 SGB V

21. Zu Artikel 5 Nummer 20 Buchstabe i Doppelbuchstabe aa Dreifachbuchstabe ggg § 266 Absatz 8 Satz 1 Nummer 6 SGB V und Artikel 6 Nummer 7 § 19 RSAV

22. Zu Artikel 5 Nummer 21 § 267 Absatz 1 Satz 2 SGB V

23. Zu Artikel 5 Nummer 26 § 273 SGB V

24. Zu Artikel 5 Nummer 28 § 293a SGB V

25. Zu Artikel 6 Nummer 3 § 2 Absatz 1 Satz 2 Nummer 4 RSAV

26. Zu Artikel 6 Nummer 3 § 2 Absatz 1 Satz 2 Nummer 4 RSAV

27. Zu Artikel 6 Nummer 7 § 8 Absatz 4 Satz 1 Nummer 3 RSAV

28. Zu Artikel 6 Nummer 7 § 8 Absatz 4 Satz 1 und Satz 9 RSAV

29. Zu Artikel 6 Nummer 7 § 8 Absatz 4 Satz 9 RSAV

30. Artikel 7 Nummer 1 - neu - § 6a Absatz 2 Satz 9 - neu - KHEntgG

‚Artikel 7 Änderung des Krankenhausentgeltgesetzes

31. Artikel 7 § 8 Absatz 11 Satz 1 KHEntgG

32. Zu Artikel 7a - neu - § 17b Absatz 1 Satz 6 KHG

‚Artikel 7a Änderung des Krankenhausfinanzierungsgesetzes

33. Zum Gesetzentwurf allgemein

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

34. Zum Gesetzentwurf allgemein


 
 
 


Drucksache 633/19

... Bei der abgebenden Stelle darf die elektronische Akte ab dem Zeitpunkt der Übermittlung im Umfang der abgegebenen Aktenführungs- oder Bearbeitungsbefugnis nicht mehr fortgeschrieben werden; dies gilt vorbehaltlich einer Ablehnung der Übernahme durch die übernehmende Stelle. Der Nachweis der Identität der Akte kann - für eine gegebenenfalls von den kommunizierenden Systemen vorgenommene automatische Integritätsprüfung auf Ebene der Kommunikationsprotolle - ein in die Metadaten aufzunehmender Hashwert erbringen.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 633/19




A. Problem und Ziel

B. Lösung

C. Alternativen

D. Haushaltsausgaben ohne Erfüllungsaufwand

E. Erfüllungsaufwand

E.1 Erfüllungsaufwand für Bürgerinnen und Bürger

E.2 Erfüllungsaufwand für die Wirtschaft

E.3 Erfüllungsaufwand der Verwaltung

F. Weitere Kosten

Verordnung

Verordnung

§ 1
Anwendungsbereich

§ 2
Übermittlung elektronischer Akten

§ 3
Übergang der Aktenführung oder Bearbeitung

§ 4
Übermittlungswege

§ 5
Ersatzmaßnahmen

§ 6
Bekanntmachung technischer Anforderungen

§ 7
Inkrafttreten

Begründung

A. Allgemeiner Teil

I. Zielsetzung und Notwendigkeit der Regelungen

II. Wesentlicher Inhalt

III. Alternativen

IV. Regelungskompetenz

V. Vereinbarkeit mit dem Recht der Europäischen Union und völkerrechtlichen Verträgen

VI. Regelungsfolgen

1. Rechts- und Verwaltungsvereinfachung

2. Nachhaltigkeitsaspekte

3. Haushaltsausgaben ohne Erfüllungsaufwand

4. Erfüllungsaufwand

5. Weitere Kosten

6. Weitere Regelungsfolgen

VII. Befristung; Evaluierung

B. Besonderer Teil

Zu § 1

Zu § 2

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu § 3

Absatz 1

Absatz 2

Absatz 3

Absatz 4

Zu § 4

Zu § 5

Zu § 6

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu § 7

Anlage
Stellungnahme des Nationalen Normenkontrollrates gem. § 6 Absatz 1 NKRG: NKR-Nr. 4866-4869, BMJV: Rechtsverordnungen zur Einführung der elektronischen Akte im Strafverfahren

I. Zusammenfassung

II. Im Einzelnen

II.1 Erfüllungsaufwand

II.2 Evaluierung

III. Ergebnis


 
 
 


Drucksache 339/18

... Die Ergebnisse des REFIT-Evaluierungsberichts wurden als Grundlage für die Problemstellung in der Folgenabschätzung zum vorliegenden Vorschlag herangezogen. Aus dem Bericht geht hervor, dass die Kommunikation zwischen den mit der Verordnung benannten Stellen nach wie vor fast ausschließlich auf Papier erfolgt, was sich nachteilig auf Kosten und Wirksamkeit auswirkt. Auch Videokonferenzen werden nur selten genutzt, um Personen in einem anderen Mitgliedstaat zu vernehmen. Der Vorschlag befasst sich daher mit der notwendigen Modernisierung, insbesondere mit der Digitalisierung und dem Einsatz moderner Technologien bei der grenzüberschreitenden Beweisaufnahme. Ferner behandelt er die folgenden weiteren Probleme, die in der Evaluierung hervorgehoben wurden: Verzögerungen und Kosten für Bürger, Unternehmen und Mitgliedstaaten, Mängel beim Schutz der Verfahrensrechte sowie rechtliche Komplexität und Rechtsunsicherheit.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 339/18




Vorschlag

Begründung

1. Kontext des Vorschlags

- Gründe und Ziele des Vorschlags

- Kohärenz mit den bestehenden Vorschriften in diesem Bereich

- Kohärenz mit der Politik der Union in anderen Bereichen

2. Rechtsgrundlage, Subsidiarität und VERHÄLTNISMÄẞIGKEIT

- Rechtsgrundlage

- Subsidiarität bei nicht ausschließlicher Zuständigkeit

- Verhältnismäßigkeit

3. Ergebnisse der EX-POST-BEWERTUNG, der Konsultation der Interessenträger und der Folgenabschätzung

- Ex-post-Bewertung/Eignungsprüfung bestehender Rechtsvorschriften

- Konsultation der Interessenträger

- Einholung und Nutzung von Expertenwissen

- Folgenabschätzung

- Effizienz der Rechtsetzung und Vereinfachung

- Grundrechte

- Durchführungspläne sowie Monitoring-, Bewertungs- und Berichterstattungsmodalitäten

4. Auswirkungen auf den Haushalt

5. Weitere Angaben

- Durchführungspläne sowie Monitoring-, Bewertungs- und Berichterstattungsmodalitäten

- Ausführliche Erläuterung einzelner Bestimmungen des Vorschlags

Vorschlag

Artikel 1

1. In Artikel 1 wird folgender Absatz 4 angefügt:

2. Artikel 6 erhält folgende Fassung:

Artikel 6
Übermittlung der Ersuchen und sonstigen Mitteilungen

3. Artikel 17 wird wie folgt geändert:

4. Es wird folgender Artikel 17a eingefügt:

Artikel 17a
Unmittelbare Beweisaufnahme per Videokonferenz

5. Es wird folgender Artikel 17b eingefügt:

Artikel 17b
Beweisaufnahme durch diplomatische oder konsularische Vertreter

6. Nach Artikel 18 wird folgender Abschnitt 6 eingefügt:

Abschnitt 6
Gegenseitige Anerkennung

Artikel 18a
Digitalen Beweismitteln, die in einem Mitgliedstaat nach dessen Recht erhoben wurden, darf in anderen Mitgliedstaaten nicht allein wegen ihres digitalen Charakters die Anerkennung als Beweismittel verweigert werden.

7. Artikel 19 Absatz 2 erhält folgende Fassung:

8. Artikel 20 erhält folgende Fassung:

Artikel 20
Ausübung der Befugnisübertragung

9. Es wird folgender Artikel 22a eingefügt:

Artikel 22a
Monitoring

10. Artikel 23 erhält folgende Fassung:

Artikel 23
Evaluierung

Artikel 2


 
 
 


Drucksache 506/18

... Telekommunikationsgesetz

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 506/18




A. Problem und Ziel

B. Lösung

C. Alternativen

D. Haushaltsausgaben ohne Erfüllungsaufwand

E. Erfüllungsaufwand

E.1 Erfüllungsaufwand für Bürgerinnen und Bürger

E.2 Erfüllungsaufwand für die Wirtschaft

E.3 Erfüllungsaufwand der Verwaltung

F. Weitere Kosten

Gesetzentwurf

Entwurf

Artikel 1
Änderung des Telekommunikationsgesetzes

Artikel 2
Inkrafttreten

Begründung

A. Allgemeiner Teil

I. Zielsetzung und Notwendigkeit der Regelungen

II. Wesentlicher Inhalt des Entwurfs

III. Alternativen

IV. Gesetzgebungskompetenz

V. Vereinbarkeit mit dem Recht der Europäischen Union und völkerrechtlichen Verträgen

VI. Gesetzesfolgen

1. Rechts- und Verwaltungsvereinfachung

2. Nachhaltigkeitsaspekte

3. Haushaltsausgaben ohne Erfüllungsaufwand

4. Erfüllungsaufwand

4.1 Erfüllungsaufwand für die Wirtschaft

4.2 Erfüllungsaufwand für die Verwaltung

5. Weitere Gesetzesfolgen

VII. Befristung; Evaluierung

B. Besonderer Teil


 
 
 


Drucksache 158/18

... Förderung von Talenten, Vielfalt und Interdisziplinarität KI hat zur Entstehung neuer Berufsprofile geführt, unter anderem im Bereich der Entwicklung von Algorithmen für das maschinelle Lernen sowie anderen digitalen Innovationen43. Insgesamt ist die Zahl der Expertem für Informations- und Kommunikationstechnologien (IKT) in der EU seit 2011 jährlich um 5 % gestiegen, wodurch 1,8 Millionen Arbeitsplätze entstanden sind und sich ihr Anteil an der Gesamtbeschäftigtenzahl innerhalb von nur fünf Jahren von 3 % auf 3,7 % erhöht hat. In Europa gibt es mindestens 350 000 freie Stellen für IKT-Fachkräfte, was auf eine erhebliche Qualifikationslücke hindeutet44. Deshalb sollte sich Europa darum bemühen, die Zahl der Menschen mit KI-Ausbildung zu erhöhen und die Vielfalt zu fördern. Bei der Entwicklung von KI müssen mehr Frauen und Menschen mit unterschiedlichen Hintergründen, einschließlich Menschen mit Behinderungen, eingebunden werden, angefangen bei einer inklusiven KI-Aus- und -Weiterbildung, um sicherzustellen, dass KI nichtdiskriminierend und integrativ ist. Außerdem sollte Interdisziplinarität gefördert werden (durch Unterstützung kombinierter Abschlüsse, z.B. in Jura oder Psychologie und KI) . In den Lehrprogrammen und Kursen sollte auch die Bedeutung der Ethik für die Entwicklung und den Einsatz neuer Technologien berücksichtigt werden. Grundsätzlich geht es nicht nur darum, die größten Talente auszubilden, sondern auch um die Schaffung attraktiver Rahmenbedingungen für deren Verbleib in der EU.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 158/18




Mitteilung

1. Einleitung - Wandel als Chance begreifen

Was ist künstliche Intelligenz?

Eine europäische KI-Initiative

2. Die STELLUNG der EU IM Internationalen WETTBEWERB

Bisherige Tätigkeiten der EU: Schaffung der Grundlagen für eine optimale Nutzung der KI

3. Die nächsten Schritte: eine KI-INITIATIVE der EU

3.1. Förderung der technologischen und industriellen Leistungsfähigkeit der EU sowie der weiteren Verbreitung von KI in der gesamten Wirtschaft

Investitionen steigern 2018-2020

Stärkung von Forschung und Innovation auf allen Ebenen - vom Labor bis zum Markt

Förderung von KI-Spitzenforschungszentren in ganz Europa

KI für alle kleinen Unternehmen und potenziellen Nutzer

Unterstützung von Erprobung und Versuchen

Mobilisierung privater Investitionsmittel

Nach 2020

Bereitstellung von mehr Daten

3.2. Vorbereitung auf sozioökonomische Veränderungen

Niemanden zurücklassen

3.3. Gewährleistung eines geeigneten ethischen und rechtlichen Rahmens

Entwurf

Sicherheit und Haftung

Befähigung von Einzelpersonen und Verbrauchern, den größtmöglichen Nutzen aus KI zu ziehen

3.4. Kräfte bündeln

Einbindung der Mitgliedstaaten

Einbeziehung der Interessenträger: Gründung einer Europäischen KI-Allianz

Überwachung der Entwicklung und Einführung von KI

Internationale Ausrichtung

4. Fazit


 
 
 


Drucksache 444/18

... Für eine erfolgreiche Verfolgung von Straftaten ist ganz entscheidend, dass die Zulässigkeit der erhobenen Informationen als Beweismittel sichergestellt ist. Dies gilt insbesondere für Fälle von Terrorismus, bei denen die Strafverfolgung auch auf Indizien beruht (Überwachung, Zeugenaussagen, Abhören der Kommunikation). Aus den Eurojust-Berichten über Verurteilungen im Zusammenhang mit Terrorismus20 geht hervor‚ dass auch die Erhebung, Weitergabe und Nutzung bestimmter Arten von Informationen, die bei der Verfolgung terroristischer Straftaten als Beweis dienen sollen, Fragen aufwerfen. Insbesondere müssen in Fällen, in denen es um Terrorismus geht, für die Erhebung von Informationen häufig bestimmte Ermittlungstechniken eingesetzt oder spezialisierte Behörden der Mitgliedstaaten einbezogen werden. Solche Informationen werden oft nicht weitergegeben, um die Informationsquellen zu schützen, um zu gewährleisten, dass die Informanten anonym bleiben, oder um die Methoden, mit denen die Informationen erhoben wurden, nicht preiszugeben.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 444/18




Mitteilung

Jean -Claude Juncker, Rede zur Lage der Union, 13. September 2017

1. Einführung

2. Die Initiative der Kommission

3. Lücken bei der Ermittlung und Verfolgung grenzüberschreitender terroristischer Straftaten

3.1. Unkoordinierte Ermittlungen bei terroristischen Straftaten

3.2. Kein zuverlässiger rechtzeitiger Austausch von Informationen über Terrorismusfälle zwischen nationalen Behörden und EU-Agenturen

3.3. Erhebung, Weitergabe und Nutzung sensibler Beweise

3.4. Bruch zwischen Ermittlungs- und Strafverfolgungsphase

3.5. Ineffiziente parallele Ermittlungen und Strafverfolgungsmaßnahmen

Hypothetischer Fall

4. Die EUStA kann die bestehenden Lücken füllen

Funktionsweise der Europäischen Staatsanwaltschaft

4.1. Eine umfassende europäische Antwort durch Ermittlung und Verfolgung grenzüberschreitender terroristischer Straftaten

4.2. Rechtzeitiger und ausreichender Informationsaustausch über terroristische Straftaten

4.3. Verknüpfung von Ermittlungs- und Strafverfolgungsphase

4.4. Effizienz und Kohärenz der Ermittlungen und Strafverfolgungsmaßnahmen

Hypothetischer künftiger Fall

5. Auswirkungen der Ausweitung der Zuständigkeiten der EUStA auf mehr als einen Mitgliedstaat betreffende Straftaten

5.1. Auswirkungen auf die EUStA

Sachliche Zuständigkeit

Sonstige Anpassungen der Verordnung EU Nr. 2017/1939

Haushalts - und Personalaspekte

5.2. Auswirkungen auf EU-Agenturen und nationale Behörden

6. Schlussfolgerung

ANNEX Anhang der Mitteilung der Kommission an Das Europäische Parlament und den Europäischen Rat

Anhang
Entwurf eines Beschlusses des Europäischen Rates zur Änderung von Artikel 86 des Vertrags über die Arbeitsweise der Europäischen Union in Bezug auf die Zuständigkeiten der Europäischen Staatsanwaltschaft (EUStA)

Artikel 1

Artikel 2


 
 
 


Drucksache 119/18

... für Elektrizität, Gas, Telekommunikation, Post und Eisenbahnen benannt.



Drucksache 175/18

... , die für alle Fälle des § 96 Absatz 2 des Aufenthaltsgesetzes unter bestimmten weiteren Voraussetzungen eine Telekommunikationsüberwachung, eine Online-Durchsuchung, eine akustische Wohnraumüberwachung und eine Erhebung von Verkehrsdaten erlauben. Der Eingriff in die Grundrechte aus Artikel 10 des Grundgesetzes und aus Artikel 13 des Grundgesetzes durch die §§ 100a, 100b, 100c und 100g

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 175/18




A. Problem und Ziel

B. Lösung

C. Alternativen

D. Haushaltsausgaben ohne Erfüllungsaufwand

E. Erfüllungsaufwand

E.1 Erfüllungsaufwand für Bürgerinnen und Bürger

E.2 Erfüllungsaufwand für die Wirtschaft

E.3 Erfüllungsaufwand der Verwaltung

F. Weitere Kosten

Gesetzentwurf

Entwurf

Artikel 1
Änderung des Aufenthaltsgesetzes

§ 36a
Familiennachzug zu subsidiär Schutzberechtigten

Artikel 2
Änderung des Bundesausbildungsförderungsgesetzes

Artikel 3
Änderung des Dritten Buches Sozialgesetzbuch

Artikel 4
Änderung des Aufstiegsfortbildungsförderungsgesetzes

Artikel 5
Einschränkungen von Grundrechten

Artikel 6
Inkrafttreten

Begründung

A. Allgemeiner Teil

I. Zielsetzung und Notwendigkeit der Regelungen

II. Wesentlicher Inhalt des Entwurfs

III. Alternativen

IV. Gesetzgebungskompetenz

V. Vereinbarkeit mit dem Recht der Europäischen Union und völkerrechtlichen Verträgen

VI. Gesetzesfolgen

1. Rechts- und Verwaltungsvereinfachung

2. Nachhaltigkeitsaspekte

3. Haushaltsausgaben ohne Erfüllungsaufwand

4. Erfüllungsaufwand

5. Weitere Kosten

6. Weitere Gesetzesfolgen

VII. Befristung, Evaluierung

B. Besonderer Teil

Zu Artikel 1

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Nummer 3

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Buchstabe c

Zu Nummer 4

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Nummer 5

Zu Nummer 6

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu Nummer 4

Zu Absatz 3

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu Nummer 3

Zu Nummer 4

Zu Absatz 4

Zu Absatz 5

Zu Nummer 7

Zu Nummer 8

Zu Nummer 9

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Nummer 10

Zu Nummer 11

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Nummer 12

Zu Artikel 2

Zu Artikel 3

Zu Artikel 4

Zu Artikel 5

Zu Artikel 6

Anlage
Stellungnahme des Nationalen Normenkontrollrates gem. § 6 Abs. 1 NKRG: NKR-Nummer 4442, BMI: Entwurf eines Gesetzes für die Regelung des Familiennachzugs subsidiär Schutzberechtigter

I. Zusammenfassung

II. Im Einzelnen

II.1 Erfüllungsaufwand

II.2 Weitere Kosten

II.3 Erwägungen zur Rechts- und Verwaltungsvereinfachung und zu anderen Lösungsmöglichkeiten

II.4 Evaluierung

III. Ergebnis

Anlage 2
Stellungnahme der Bundesregierung zur Stellungnahme des Nationalen Normenkontrollrates zum Entwurf eines Gesetzes zur Neuregelung des Familiennachzugs zu subsidiär Schutzberechtigten (Familiennachzugsneuregelungsgesetz) (NKR-Nummer 4442, BMI)


 
 
 


Drucksache 179/18 (Beschluss)

... 3. Aus Sicht des Bundesrates kann der Kommission nicht in der Annahme gefolgt werden, die Kosten für die Umsetzung könnten mittel- und langfristig durch Einsparungen von Zeit und Ressourcen ausgeglichen werden. Die notwendigen Anpassungen der Fachverfahren und des gemeinsamen Registerportals der Länder lassen erhebliche Auswirkungen auf den Justizhaushalt der Länder erwarten. Die Höhe der Kosten wird von der Kommission nicht beziffert und kann derzeit auch nicht ansatzweise abgeschätzt werden. Zukünftige Einspareffekte sind nicht zu erwarten, da die Kommunikation mit den Registergerichten bundesweit schon jetzt vollständig elektronisch erfolgt.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 179/18 (Beschluss)




Zur Vorlage allgemein

Zum Richtlinienvorschlag im Einzelnen

Zum Rechtsrahmen für grenzüberschreitende Formwechsel, Artikel 86a fortfolgende des Richtlinienvorschlags

Zum Rechtsrahmen für grenzüberschreitende Verschmelzungen, Artikel 120 fortfolgende des Richtlinienvorschlags

Zum Rechtsrahmen für grenzüberschreitende Spaltungen, Artikel 160a fortfolgende des Richtlinienvorschlags

Direktzuleitung an die Kommission


 
 
 


Drucksache 237/18 (Beschluss)

... 32. In Artikel 44 Absatz 6 des Vorschlags für die Dachverordnung in BR-Drucksache 227/18 ist eine unentgeltliche, nichtausschließliche und unwiderrufliche Nutzungslizenz für alle Kommunikations- und Sichtbarkeitsmaterialen der Verwaltungsbehörden und auch der Begünstigten für die Kommission vorgesehen. Der Bundesrat befürwortet die umfassende Form der Nutzungslizenz nicht, da die Erteilung einer Nutzungslizenz für ein urheberrechtlich geschütztes Werk üblicherweise als Folge einer Vereinbarung mit dem Urheber und gegen Entrichtung eines Entgelts erfolgt.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 237/18 (Beschluss)




2 Allgemeines

Programmstruktur, Flexibilität, Programmierung

2 Finanzrahmen

2 Förderfähigkeit

Regelung für Zahlungen

Kommunikation zu den Programmen, Datenschutz, Datenerhebung

2 Weiteres

Direktzuleitung der Stellungnahme


 
 
 


Drucksache 5/1/18

... 39. Der Bundesrat sieht in der Information von Bürgerinnen und Bürgern über wissenschaftliche Errungenschaften und den Mehrwert der europäischen Forschungs- und Innovationsförderung eine der zukünftigen Herausforderungen für die Akzeptanz von Wissenschaft und Forschung in der Gesellschaft. Er begrüßt daher die verstärkte Einbindung gesellschaftlicher Akteurinnen und Akteure und neuer Formen der Bürgerbeteiligung in der Wissenschaftskommunikation in das nächste Rahmenprogramm für Forschung und Innovation. Eine Bürgerbeteiligung beim Setzen der Forschungsagenden (so genanntes Co-Design) lehnt er als Eingriff in die in Deutschland verfassungsrechtlich garantierte Wissenschaftsfreiheit jedoch ab.



Drucksache 650/1/18

... 4. Im Zwischenbericht sowie im Verbraucherschlichtungsbericht des Bundesamtes für Justiz (BfJ) vom Juli 2018 finden sich Hinweise darauf, dass bei einzelnen Schlichtungsstellen ein hoher Anteil an Schlichtungsanträgen aufgrund sachlicher Unzuständigkeit abgewiesen wird und die Ermittlung der zuständigen Verbraucherschlichtungsstelle im Einzelfall mit erheblichen Schwierigkeiten verbunden sein kann. Vor diesem Hintergrund regt der Bundesrat eine Überprüfung einzelner spezialgesetzlicher Zuständigkeitsregelungen wie beispielsweise in den Bereichen Finanzdienstleistungen und Telekommunikation an, um den Verbrauchern den Zugang zur Schlichtung zu erleichtern.



Drucksache 515/18 (Beschluss)

... für Elektrizität, Gas, Telekommunikation, Post und Eisenbahnen



Drucksache 391/1/18

... Telekommunikationsgesetz

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 391/1/18




1. Zum Gesetzentwurf insgesamt

2. Zu Artikel 1 Nummer 1 Buchstabe a § 35 Absatz 5a Satz 1 TKG

3. Zu § 45d TKG

4. Zur Verbreitung digitaler Radioempfangsgeräte


 
 
 


Drucksache 219/18

... Das Angebot von Möglichkeiten zur Entwicklung eines einheitlichen EU-Impfpasses würde die Kontinuität der Immunisierung von Bürgerinnen und Bürgern, insbesondere von Kindern, auch beim Umzug in einen anderen Mitgliedstaat sicherstellen. Gegenwärtig ergeben sich durch die große Bandbreite an Impfkalendern und Impfpässen Praxishindernisse sowohl für die wirksame Verfolgung, Überwachung und Dokumentation der Impfgeschichte als auch für die Kommunikation zwischen verschiedenen Impfstoffherstellern innerhalb und zwischen den Mitgliedstaaten. Die Hauptprobleme sind zum Beispiel, dass Impfdokumente oft nur in der Landessprache vorliegen, dass häufig nicht nachvollzogen werden kann, welche Impfungen in welchen Dosen verabreicht wurden, dass eine Immunisierung, die bereits im Ursprungsland begonnen wurde, nicht erkannt oder nicht fortgeführt werden kann, vor allem wenn ein Kind sich mitten in einem Impfprogramm befindet, das zwar Bestandteil des Impfplans des Herkunftslandes, nicht aber des Aufnahmelandes ist. Eine EU-weit einheitliche Impfkarte mit einem vereinbarten Grundinformationsbestand für die einzelnen Impfungen könnte die Interpretation von Impfpässen erleichtern, vor allem beim Umzug in einen anderen Mitgliedstaat, und Impfhindernisse abbauen; sowohl Bürger als auch Gesundheitsdienstleister würden die einschlägigen Informationen erhalten, die sie brauchen, um sicherzustellen, dass die Bevölkerung gegen durch Impfung vermeidbare Krankheiten immunisiert ist. In der 2009 durchgeführten Konsultation der Interessenträger zum Impfschutz von Kindern befürworteten 87 % der Befragten einen einheitlichen EU-Impfpass.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 219/18




Begründung

1. Hintergrund des Vorschlags

- Gründe und Ziele des Vorschlags

- Kohärenz mit den bestehenden Vorschriften in diesem Bereich

- Kohärenz mit der Politik der Union in anderen Bereichen

2. Rechtsgrundlage, Subsidiarität und Verhältnismässigkeit

- Rechtsgrundlage

- Subsidiarität bei nicht ausschließlicher Zuständigkeit

- Verhältnismäßigkeit

- Wahl des Instruments

3. Ergebnisse der EX-POST-BEWERTUNGEN, der Konsultationen der Interessenträger und der Folgenabschätzungen

- Konsultationen der Interessenträger

- Einholung und Nutzung von Expertenwissen

- Folgenabschätzung

- Effizienz der Rechtsetzung und Vereinfachung

- Grundrechte

4. Auswirkungen auf den Haushalt

5. Weitere Angaben

- Durchführungspläne sowie Beobachtungs-, Bewertungs- und Berichterstattungsmodalitäten

- Ausführliche Erläuterung einzelner Bestimmungen des Vorschlags

Vorschlag

EMPFIEHLT den Mitgliedstaaten,

BEGRÜSST die ABSICHT der Kommission, in ENGER Zusammenarbeit mit den Mitgliedstaaten folgende Massnahmen DURCHZUFÜHREN:

BEGRÜSST die ABSICHT der Kommission,


 
 
 


Drucksache 391/18 (Beschluss)

... Telekommunikationsgesetz

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 391/18 (Beschluss)




1. Zum Gesetzentwurf insgesamt

2. Zu Artikel 1 Nummer 1 Buchstabe a § 35 Absatz 5a Satz 1 TKG

3. Zu § 45d TKG

4. Zur Verbreitung digitaler Radioempfangsgeräte


 
 
 


Drucksache 97/18

... Vermittlungsdienste werden in Artikel 3 Absatz 1 Buchstabe b unter Bezugnahme auf mehrseitige digitale Schnittstellen definiert, welche die Nutzer in die Lage versetzen, andere Nutzer zu finden und mit ihnen zu interagieren, was es den Anbietern solcher Dienstleistungen erlaubt, Netzwerkeffekte zu nutzen. Die Fähigkeit dieser Schnittstellen, eine Verbindung zwischen den Nutzern zu schaffen, unterscheidet die Vermittlungsdienste von anderen Dienstleistungen, die ebenfalls als die Interaktion zwischen Nutzern ermöglichend gelten können, bei denen die Nutzer jedoch nicht miteinander in Verbindung treten können, es sei denn, sie haben bereits über andere Mittel eine solche Verbindung hergestellt (z.B. über Sofortnachrichtendienste). Die Wertschöpfung solcher anderer Dienstleistungen, die im Allgemeinen als Kommunikations- oder Zahlungsdienste definiert werden können, liegt in der Entwicklung und im Verkauf von Unterstützungssoftware, die eine solche Interaktion ermöglicht, und ist weniger an die Beteiligung der Nutzer gebunden. Daher fallen Kommunikations- oder Zahlungsdienste nicht in den Geltungsbereich der Steuer, wie in Artikel 3 Absatz 4 Buchstabe a klargestellt.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 97/18




Vorschlag

Begründung

1. Kontext des Vorschlags

- Gründe und Ziele des Vorschlags

- Kohärenz mit den bestehenden Vorschriften in diesem Bereich

- Kohärenz mit der Politik der Union in anderen Bereichen

2. Rechtsgrundlage, Subsidiarität und Verhältnismässigkeit

- Rechtsgrundlage

- Subsidiarität bei nicht ausschließlicher Zuständigkeit

- Verhältnismäßigkeit

- Wahl des Instruments

3. Ergebnisse der EX-POST-BEWERTUNG, der Konsultation der Interessenträger und der Folgenabschätzung

- Konsultation der Interessenträger

- Folgenabschätzung

4. Auswirkungen auf den Haushalt

5. Weitere Angaben

- Durchführungspläne sowie Monitoring-, Bewertungs- und Berichterstattungsmodalitäten

- Ausführliche Erläuterung einzelner Bestimmungen des Vorschlags

Vorschlag

Kapitel 1
Gegenstand und Begriffsbestimmungen

Artikel 1
Gegenstand

Artikel 2
Begriffsbestimmungen

Artikel 3
Steuerbare Erträge

Artikel 4
Steuerpflichtiger

Kapitel 2
ORT der Besteuerung, STEUERANSPRUCH und BERECHNUNG der STEUER

Artikel 5
Ort der Besteuerung

Artikel 6
Steueranspruch

Artikel 7
Berechnung der Steuer

Artikel 8
Steuersatz

Kapitel 3
Pflichten

Artikel 9
Steuerschuldner und Erfüllung von Pflichten

Artikel 10
Identifizierung

Artikel 11
Identifikationsnummer

Artikel 12
Streichung aus dem Identifikationsregister

Artikel 13
Änderung des Mitgliedstaats der Identifizierung

Artikel 14
Digitalsteuererklärung

Artikel 15
Angaben in der Digitalsteuererklärung

Artikel 16
Zahlungsmodalitäten

Artikel 17
Änderung der Digitalsteuererklärung

Artikel 18
Rechnungslegungs-, Buchführungs-, Betrugsbekämpfungs-, Durchsetzungs- und Kontrollmaßnahmen

Artikel 19
Benennung der zuständigen Behörden

Kapitel 4
Verwaltungszusammenarbeit

Artikel 20
Informationsaustausch über die Identifizierung

Artikel 21
Informationsaustausch über die Digitalsteuererklärung

Artikel 22
Informationsaustausch über die Zahlung

Artikel 23
Mittel des Informationsaustauschs

Kapitel 5
Schlussbestimmungen

Artikel 24
Ausschussverfahren

Artikel 25
Umsetzung

Artikel 26
Inkrafttreten

Artikel 27
Adressaten


 
 
 


Drucksache 554/18 (Beschluss)

... 7. Das von der Taskforce vorgeschlagene Raster für die Bewertung von Subsidiarität und Verhältnismäßigkeit kann hierzu einen Beitrag leisten. Die Kommission stellt in Aussicht, es in ihre Leitlinien für bessere Rechtsetzung einzubeziehen und zur Präsentation der Ergebnisse ihrer Folgenabschätzungen, Evaluierungen und Begründungen und als Orientierungshilfe in der Kommunikation mit den nationalen Parlamenten zu nutzen. Aus Sicht des Bundesrates ginge es grundsätzlich in eine richtige Richtung, wenn vor allem die Kommission das Raster vor der Erarbeitung von Vorschlägen anwenden würde.



Drucksache 372/18 (Beschluss)

... Das vorgesehene Papier-Bescheinigungsverfahren erscheint insbesondere für ausländische Unternehmen, z.B. aus dem ostasiatischen Raum, nicht praktikabel. Zwischen dem Marktplatzbetreiber und dem Online-Händler erfolgt in der Regel keine postalische Kommunikation. Die Registrierung eines Online-Händlers auf der elektronischen Handelsplattform erfolgt ausschließlich elektronisch über ein Internet-Portal. Neben der Sprach- und Schriftbarriere ist die Adressierung und Zustellung von Briefpost an Personen im ostasiatischen Raum fehleranfällig. Zudem ist davon auszugehen, dass die steuerliche Registrierung ausländischer Unternehmer in den zentral zuständigen Finanzämtern mehrere Wochen dauern kann.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 372/18 (Beschluss)




1. Zu Artikel 1 Nummer 01 - neu - und Nummer 1

2. Zu Artikel 2 Nummer 2 Buchstabe a § 6 Absatz 1 Nummer 4 Satz 2 und 3 EStG

4. Zu Artikel 2 Nummer 2 § 6 Absatz 1 Nummer 4 EStG

6. Zu Artikel 3 Nummer 1 Buchstabe a - neu - § 3 Nummer 15 EStG , Nummer 1a - neu - § 9 Absatz 1 Satz 3 Nummer 4 Satz 7 - neu - EStG *

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

7. Zu Artikel 3 Nummer 1 Buchstabe a - neu - und b - neu - § 3 Nummer 26 Satz 1 und Nummer 26a Satz 1 EStG ∗

8. Zu Artikel 3 Nummer 1a - neu - und Nummer 7 Buchstabe a0 - neu - § 6 Absatz 2 Satz 1 und Absatz 2a, § 52 Absatz 12 Satz 4 - neu -, Satz 7 und 8 - neu - EStG

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

9. Zu Artikel 3 Nummer 3 Buchstabe a und Nummer 6 Buchstabe a Doppelbuchstabe bb § 34d Nummer 4 Buchstabe b Doppelbuchstabe bb und § 49 Absatz 1 Nummer 2 Buchstabe e Doppelbuchstabe cc EStG

10. Zu Artikel 3 Nummer 6 Buchstabe b § 49 Absatz 1 Nummer 2 Buchstabe f Satz 3 EStG

11. Zu Artikel 6 Nummer 1 § 14 Absatz 2 Satz 4 - neu - KStG

12. Zu Artikel 7 Nummer 1 § 15 KStG

13. Zum Körperschaftsteuergesetz

14. Zu Artikel 8 Nummer 1 Buchstabe b - neu - § 3 Nummer 24 GewStG ∗

15. Zu Artikel 8 Nummer 1 Buchstabe b - neu - und Nummer 2 § 3 Nummer 24 und § 36 Absatz 2 Satz 3 - neu - und Satz 4 - neu - GewStG ∗

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

16. Zu Artikel 8a - neu - und Inhaltsübersicht § 19a Absatz 5 Satz 2, § 28 Absatz 1 Satz 6 und Absatz 3 Satz 5 und Satz 6 - neu - sowie § 37 Absatz 16 ErbStG *

Artikel 8a
Änderung des Erbschaftsteuer- und Schenkungsteuergesetzes

17. Zu Artikel 8a - neu - § 28a Absatz 4 Satz 1 Nummer 3 Satz 3 und Nummer 4 bis 6 - neu - und Absatz 6 Satz 2 - neu - sowie § 37 Absatz 16 ErbStG *

Zu Absatz 4

Zu Absatz 6

18. Zu Artikel 8b - neu - und Inhaltsübersicht § 22 Absatz 1 Satz 6 Nummer 6 und Absatz 2 Satz 6 UmwStG Artikel 16 Absatz 3 Inkrafttreten

Artikel 8b
Änderung des Umwandlungssteuergesetzes

19. Zu Artikel 9 Umsatzsteuergesetz

20. Zu Artikel 9 Nummer 7 und Nummer 8 § 22f Absatz 1 Satz 1, Absatz 2 Satz 1 und 2 und Absatz 3 Satz 1 sowie § 25e Absatz 3 Satz 1 UStG

21. Zu Artikel 9 Nummer 7 § 22f UStG

22. Zu Artikel 9 Nummer 7 und 8 § 22f Absatz 1 Satz 6 UStG

23. Zu Artikel 9 Nummer 7 § 22f Absatz 1 Satz 7 UStG

24. Zu Artikel 9 Nummer 8 § 25e Absatz 4 Satz 5 - neu - und Satz 6 - neu - UStG

1. Zu § 25e Absatz 1 UStG

2. Fallgestaltungen des § 25e Absatz 2 UStG

4. Rechtsfolgen des § 25e Absatz 4 UStG

25. Zur Änderung der Abgabenordnung

26. Zu Artikel 13 Nummer 3a - neu - § 51 Absatz 5 Satz 2 - neu - InvStG

27. Zu Artikel 13 Nummer 4 Buchstabe d - neu - § 56 Absatz 6 Satz 4 und 5 InvStG

28. Zu Artikel 15a - neu - und Inhaltsübersicht Artikel 6 Absatz 2 Gesetz über schädliche Steuerpraktiken im Zusammenhang mit Rechteüberlassungen

Artikel 15a
Änderung des Gesetzes gegen schädliche Steuerpraktiken im Zusammenhang mit Rechteüberlassungen

29. Zum Gesetz gegen schädliche Steuerpraktiken im Zusammenhang mit Rechteüberlassungen


 
 
 


Drucksache 77/18 (Beschluss)

... 5. Der Bundesrat fordert die Bundesregierung daher auf, unverzüglich gemeinsam mit den Übertragungsnetzbetreibern und aufbauend auf deren bisherigen Planungen weitere geeignete Trassen für den Einsatz von Freileitungsmonitoring und Hochtemperaturleiterseilen zu identifizieren und dafür Sorge zu tragen, dass die für einen umfassenden Einsatz dieser Technologien erforderlichen Informations- und Kommunikationstechnologien schnellstmöglich installiert werden. Um einen zeitnahen Einsatz dieser Technologien zu ermöglichen, sollten die erforderlichen Planungs- und Genehmigungsprozesse entsprechend gestrafft bzw. vereinfacht werden. Insbesondere sollte die Möglichkeit des Verzichts auf ein Bundesfachplanungsverfahren bei diesen Vorhaben, die weitestgehend durch Zu- oder Umbeseilung realisiert werden können, geprüft werden.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 77/18 (Beschluss)




Anlage
Entschließung des Bundesrates zu Maßnahmen zur optimalen Auslastung bestehender Stromnetze


 
 
 


Drucksache 193/18

... Nachdem es eine schwere Finanzkrise überstanden hat, ist Europa nun mit einer Zunahme von sozialer Ungleichheit, Bevölkerungsdiversität, Populismus, Radikalisierung und Terrorismus konfrontiert. Neue Technologien und die digitale Kommunikation verändern die Gesellschaften, die Lebensweise und das Konsumverhalten der Menschen sowie die Machtverhältnisse in der Wertschöpfungskette. Vor diesem Hintergrund des Wandels ist die Kultur wichtiger denn je. Laut einer Eurobarometer-Umfrage von 2017 waren 53 % der Befragten der Ansicht, dass die Mitgliedstaaten viele gemeinsame Werte teilen, gegenüber 40 %, die meinten, dass die Mitgliedstaaten einander im Hinblick auf gemeinsame Werte nicht nahe sind. Die Kultur kann helfen, diese Kluft zu überwinden, denn sie gilt als einer der wichtigsten Faktoren für das Entstehen eines Gemeinschaftsgefühls.6 Eurostat-Daten zeigen jedoch auch, dass mehr als ein Drittel der Europäerinnen und Europäer nie an kulturellen Aktivitäten teilnehmen.7 Es bestehen also eindeutig der Bedarf und das Potenzial, die Teilhabe an der Kultur zu verbessern und den Europäerinnen und Europäerin vor Augen zu führen, was sie eint (und nicht, was sie trennt). Fragmentierte Märkte, unzureichender Zugang zu Finanzierung und prekäre Verträge behindern jedoch nach wie vor die Kultur- und Kreativwirtschaft und drücken die Einkommen der Kunst- und Kulturschaffenden.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 193/18




Mitteilung

1. Einleitung

2. Die Herausforderungen und das Ziel

3. Rechtsgrundlage und erste Schritte

4. Strategische Ziele und Maßnahmen

4.1 Soziale Dimension - die Möglichkeiten der Kultur und der kulturellen Vielfalt zur Schaffung von sozialem Zusammenhalt und sozialem Wohlbefinden nutzen

4.2 Wirtschaftliche Dimension - kulturbasierte Kreativität in Bildung und Innovation fördern, um Arbeitsplätze und Wachstum zu schaffen

4.3 Außenpolitische Dimension - die internationalen Kulturbeziehungen stärken

5. Bereichsübergreifende Maßnahmen

5.1 Schutz und Förderung des kulturellen Erbes

5.2 Digital4Culture

6. Umsetzung der neuen Agenda

6.1. Zusammenarbeit mit den Mitgliedstaaten

6.2. Strukturierter Dialog mit der Zivilgesellschaft

7. Förderung der Kultur in EU-Strategien und -Programmen

8. Nächste Schritte


 
 
 


Drucksache 347/18

... In den sonstigen Arbeitsbereichen umfassen die Vorbereitungen innerhalb der Union einen sehr praktischen Aspekt: die Trennung und Anpassung von Datenbanken und IT-Systemen sowie anderer Kommunikations- und Informationsplattformen, zu denen das Vereinigte Königreich keinen Zugang mehr haben sollte.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 347/18




Mitteilung

Tagung des Europäischen Rates Artikel 50 , 29. April 20171

Tagung des Europäischen Rates Artikel 50 , 29. März 20182

Tagung des Europäischen Rates Artikel 50 , 29. Juni 20183

4 Zusammenfassung:

1. Hintergrund

2. Der Unterschied zwischen Vorbereitung und Notfallvorsorge

a Vorbereitungsmaßnahmen

b Notfallmaßnahmen

3. Wer sollte sich vorbereiten?

a Änderungen von Rechtsvorschriften und sonstige Instrumente

b Hinweise der Kommissionsdienststellen zur Vorbereitung auf den Austritt des Vereinigten Königreichs

c Die Verlegung von EU-Agenturen und -Einrichtungen

d Sonstige Arbeitsbereiche

4. Schlussfolgerung

ANNEX Anhang der Mitteilung der Kommission an Das Europäische Parlament, den Europäischen Rat, den Rat, die Europäische Zentralbank, den Europäischen Wirtschafts- und Sozialausschuss, den Ausschuss der Regionen und die Europäische INVESTITIONSBANK: Vorbereitung auf den Austritt des Vereinigten Königreichs aus der Europäischen Union am 30. März 2019


 
 
 


Drucksache 371/2/18

... Die Streichung des Wortes "unmittelbaren" in § 2 Nummer 1 DiFG dient dazu, im Zuge künftiger Förderungen die Art der Umsetzung offen zu halten. Eine Beschränkung der Förderung von Investitionen zur "unmittelbaren" Unterstützung des Netzausbaus würde lediglich eine direkte Förderung der Telekommunikationsnetzbetreiber ermöglichen. Dies verhielte sich entgegengesetzt der derzeitigen Fördermethodik, wonach - zumindest im Rahmen des Wirtschaftlichkeitslückenmodells - die Kommunen mittelbar Zuwendungsempfänger sind.



Drucksache 375/18 (Beschluss)

... zugelassene Leistungserbringer oder Gruppen von Leistungserbringern, pharmazeutische Unternehmer, Hersteller von Medizinprodukten im Sinne des Gesetzes über Medizinprodukte sowie Unternehmen von Kommunikationstechnologien und Telemedizin können an den Verträgen nach Absatz 1 beteiligt oder in diese einbezogen werden.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 375/18 (Beschluss)




1. Zu Artikel 1 Nummer 8 Buchstabe a § 260 Absatz 2 Satz 1 und Satz 2 SGB V

2. Zu Artikel 1 Nummer 8 Buchstabe b § 260 Absatz 2a Satz 1 SGB V

3. Zu Artikel 1 Nummer 12 § 323 Absatz 1 bis 5 SGB V

4. Zu Artikel 2 Nummer 2a - neu - § 105 Absatz 1b - neu - SGB V

5. Zu Artikel 2 Nummer 2b - neu - § 105 Absatz 1c - neu - SGB V

6. Zu Artikel 2 Nummer 2c - neu - § 135b Absatz 4 Satz 3 - neu - bis Satz 7 - neu - SGB V

7. Zu Artikel 2 Nummer 2d - neu - § 135d - neu - SGB V

§ 135d
Förderung der Qualität durch die Krankenkassen

8. Zu Artikel 2 Nummer 3 § 240 Absatz 4 SGB V

9. Zum Gesetzentwurf allgemein


 
 
 


Drucksache 162/1/18

... 3. Der Bundesrat unterstützt ausdrücklich die von der Kommission genannten Ziele des Vorschlags: Verschärfung und Präzisierung der Transparenzvorschriften, Stärkung der Vorkehrungen zur Gewährleistung von Zuverlässigkeit, Objektivität und Unabhängigkeit der von der Europäischen Behörde für Lebensmittelsicherheit (EFSA) bei ihrer Risikobewertung verwendeten Studien, die Verbesserung von Funktion und Verwaltung der EFSA, die Stärkung der wissenschaftlichen Zusammenarbeit der Mitgliedstaaten, die Förderung der EFSA, um in ihren Arbeitsbereichen ein hohes Maß an wissenschaftlichem Fachwissen aufrechtzuerhalten, sowie die Ausarbeitung einer umfassenden und wirksamen Ri-sikokommunikationsstrategie.



Drucksache 430/18 (Beschluss)

... G neu eingefügte Nummer 3 erlaubt die Übermittlung von Verkehrsdaten auch an die Nachrichtendienste des Bundes und der Länder. Die Nachrichtendienste des Bundes sind berechtigt, im Einzelfall bei Telekommunikationsdienstleistern Auskünfte zu Verkehrsdaten einzuholen (§ 8a Absatz 2 Satz 1 Nummer 4



Drucksache 423/18

... 3. mit Hilfe elektronischer Datenübertragung und Telekommunikation insbesondere zur rechtfertigenden Indikation und Befundung unmittelbar in Verbindung zu stehen mit der Person, die nach § 14 Absatz 2 Nummer 2 des Strahlenschutzgesetzes die technische Durchführung der Untersuchung vorzunehmen hat, und mit dem Arzt, der nach § 14 Absatz 2 Nummer 3 des Strahlenschutzgesetzes am Ort der technischen Durchführung anwesend zu sein hat.



Drucksache 158/18 (Beschluss)

... geschützte Meinungs- und Informationsfreiheit und ihre kollektive Ausprägung als Recht der Massenmedien und - kommunikation, insbesondere im Recht der Presse, des Rundfunks und Films nach Artikel 5 Absatz 1 Satz 2



Drucksache 519/18

... Wichtige Grundlagen wie die Definition von sozialen Netzwerken als elektronische Kommunikation mit den entsprechenden Rechtsfolgen werden bereits durch den Kodex für elektronische Kommunikation (EECC) sowie die E-Privacy-Verordnung geschaffen. Auf die Problematik, die durch unklare Definitionen insbesondere im Bereich der Messengerdienste entsteht, hatte der Bundesrat bereits in seinem Beschluss unter der BR-Drs. 88/16 hingewiesen (Entschließung des Bundesrates zur Anpassung des Rechtsrahmens an das Zeitalter der Digitalisierung im Telekommunikationsbereich - Rechtssicherheit bei Messengerdiensten, standortbezogenen Diensten und anderen neuen Geschäftsmodellen).



Drucksache 371/18

... für Elektrizität, Gas, Telekommunikation, Post und Eisenbahnen nach § 55 Absatz 10 in Verbindung mit § 61 des Telekommu-nikationsgesetzes angeordneten Vergabeverfahrens und



Drucksache 602/18

... für Elektrizität, Gas, Telekommunikation, Post und Eisenbahnen



Drucksache 445/18

... Mittels Online-Kommunikation ist ein intensiverer und direkter Austausch zwischen politischen Akteuren und europäischen Bürgern möglich. Allerdings erhöht dies auch die Gefahr, dass personenbezogene Daten von Bürgern beispielsweise im Vorfeld von Wahlen unrechtmäßig verarbeitet werden. Wie die jüngsten Ereignisse deutlich gemacht haben‚ können durch Missbrauch der Datenschutzvorschriften nicht nur die demokratische Debatte, sondern auch freie Wahlen, wie die Wahl zum Europäischen Parlament, beeinflusst werden.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 445/18




2 CORRIGENDUM

Vorschlag

1. Kontext des Vorschlags

- Gründe und Ziele des Vorschlags

- Kohärenz mit der Politik der Union in anderen Bereichen

2. Rechtsgrundlage, Subsidiarität und Verhältnismässigkeit

- Rechtsgrundlage

- Subsidiarität

- Verhältnismäßigkeit

- Wahl des Instruments

3. Ergebnisse der EX-POST-BEWERTUNG, der Konsultation der Interessenträger und der Folgenabschätzung

- Konsultation der Interessenträger

- Folgenabschätzung

- Grundrechte

4. Auswirkungen auf den Haushalt

5. Weitere Angaben

- Ausführliche Erläuterung einzelner Bestimmungen des Vorschlags

Vorschlag

Artikel 1

Artikel 10a
Überprüfungsverfahren im Zusammenhang mit Verstößen gegen die Vorschriften zum Schutz personenbezogener Daten

Artikel 2

Finanzbogen


 
 
 


>> Weitere Fundstellen >>

Suchbeispiele:


Informationssystem - umwelt-online
Internet

Das Informationssystem umfaßt alle bei umwelt-online implementierten Dateien zu den Umweltmedien/Bereichen: Abfall, Allgemeines, Anlagentechnik, Bau, Biotechnologie, Energienutzung, Gefahrgut, Immissionsschutz, Lebensmittel & Bedarfsgegenstände, Natur-, Pflanzen-, Tierschutz, Boden/Altlasten, Störfallprävention&Katastrophenschutz, Chemikalien, Umweltmanagement sowie Arbeitsschutz einschließlich des zugehörigen EU-Regelwerkes. Das Informationssystem wird kontinierlich entsprechend den Veröffentlichungen des Gesetzgebers aktualisiert.

Mit dem Lizenzerwerb wird die Nutzungsberechtigung des umwelt-online Informationssystems und die Nutzung des individuellen umwelt-online Rechtskatasters zum Nachweis der Rechtskonformität des Umweltmanagementsystems gemäß der DIN ISO 14001 bzw. der Ökoauditverordnung (EG)1221/2009, des Arbeitsschutzmanagementsystems gemäß OHSAS 18001 sowie des Energiemanagementsystems gemäß DIN ISO 50001 erworben.