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"Kostenbelastung"


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0477/05
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0479/2/05
0249/05
0103/05B
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0709/05
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0015/05
0332/05
0002/05B
0762/05
0085/1/05
0479/1/05
0002/1/05
0683/05
0631/05
0092/05
0942/3/05
0942/05B
0167/05
0616/2/05
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0237/05
0287/1/05
0697/1/04
0712/04B
0712/04
0919/04
0697/04B
0610/04
0891/04
0482/04
0176/1/04
0734/04
0664/04
0176/04B
0709/04
0889/04
0847/03
0244/03
0830/03B
Drucksache 854/1/11

... Nach dem Gesetzentwurf sollen zusätzliche Kostenbelastungen, welche durch den Emissionshandel ab dem 1. Januar 2013 entstehen, abgemildert werden, sofern die elektrische Leistung der KWK-Anlage 2 Megawatt übersteigt. Diese Leistungsdifferenzierung ist technisch und wirtschaftlich nicht begründbar, da es in der Praxis eine Vielzahl von Anwendungsfällen gibt, bei denen KWK-Anlagen mit einer elektrischen Leistung von weniger als 2 Megawatt am Emissionshandel teilnehmen. Die Kostenentlastung sollte deshalb für alle förderfähigen KWK-Anlagen gewährt werden.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 854/1/11




Zu Artikel 1 Nummer 4

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Buchstabe c

Zu Buchstabe d

Zu Buchstabe e

Zu Buchstabe f

Zu Doppelbuchstabe aa

Zu Doppelbuchstabe bb

8. Zu Artikel 1 Nummer 4 Buchstabe c § 3 Absatz 3 Satz 2

Zu Artikel 1 Nummer 5

Zu Buchstabe n

Zu Buchstabe b

Zu Buchstabe c

12. Zu Artikel 1 Nummer 7 Buchstabe c Doppelbuchstabe bb § 5a Absatz 3 Satz 3

13. Zu Artikel 1 Nummer 8 § 5b Absatz 1 Nummer 3

14. Zu Artikel 1 Nummer 12 § 7 Absatz 1 Satz 1, Satz 2 - neu - und Satz 3 - neu -

15. Zu Artikel 1 Nummer 12 § 7 Absatz 2 Satz 2 - neu -

16. Zu Artikel 1 Nummer 12 § 7 Absatz 2 Satz 2 und Absatz 4 Satz 2

17. Zu Artikel 1 Nummer 12 § 7 Absatz 3 Satz 4 und 5

18. Zu Artikel 1 Nummer 12 § 7 Absatz 4 Satz 3

19. Zu Artikel 1 Nummer 12 § 7 Absatz 4 Satz 3

20. Zu Artikel 1 Nummer 12 § 7 Absatz 5 Satz 2 Nummer 3 - neu -

21. Zu Artikel 1 Nummer 13 Buchstabe d § 7a Absatz 5 Satz 2 - neu -

22. Zu Artikel 1 Nummer 14 § 7b Absatz 1 Satz 3

23. Zu Artikel 1 Nummer 17 § 13 Absatz 1 Satz 2 - neu -


 
 
 


Drucksache 336/11

... Die steuerrechtliche Unterstützung klima- und umweltgerechter Modernisierungsmaßnahmen muss neben die Förderinstrumente treten, die von Bund, Ländern und Gemeinden bislang angeboten werden. Dies würde Hauseigentümern ein Wahlrecht bieten, entweder eine direkte Förderung beispielsweise über die KfW-Programme zu wählen oder die steuerliche Absetzbarkeit für energetische Sanierungsmaßnahmen in Anspruch zu nehmen. Mit dem Ausschluss von Doppelförderungen sowie der zeitlichen Befristung steuerlicher Maßnahmen könnte auch die Kostenbelastung der öffentlichen Haushalte präzise gesteuert werden.



Drucksache 390/1/11

... die Kosten der Sanierung teilweise durch die Allgemeinheit getragen werden und die Kostenbelastung für den Vermieter verringert wird. Insoweit fehlt eine Berechtigung für ein Mieterhöhungsverlangen nach § 559

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 390/1/11




Zum Gesetz insgesamt

3. Zu Artikel 1b - neu - § 559a Absatz 1 BGB

Artikel 1b
Änderung des Bürgerlichen Gesetzbuches


 
 
 


Drucksache 54/11

... - Dem Ziel, Steuerpflichtigen bereits im Vorfeld einer Investitionsentscheidung mehr Rechtssicherheit über die damit verbundenen steuerlichen Folgen zu verschaffen, dient auch die Möglichkeit eines Antrags auf Erteilung einer verbindlichen Auskunft. Der Gesetzentwurf sieht hier vor, die Gebührenpflicht für verbindliche Auskünfte auf wesentliche und aufwändige Fälle zu beschränken und bei Bagatellfällen auf eine entsprechende Kostenbelastung zu verzichten.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 54/11




A. Problem und Ziel

B. Lösung

C. Alternativen

D. Finanzielle Auswirkungen auf die öffentlichen Haushalte

2. Vollzugsaufwand

E. Sonstige Kosten

F. Bürokratiekosten

Gesetzentwurf

Entwurf

3 Inhaltsübersicht

§ 25a
Gleichzeitige Abgabe von Einkommensteuererklärungen für mehrere Jahre

§ 26
Veranlagung von Ehegatten

§ 26a
Einzelveranlagung von Ehegatten

§ 32e
Tarifminderung in bestimmten Fällen der Ehegatten-Veranlagung

§ 34b
Steuersätze bei Einkünften aus außerordentlichen Holznutzungen

Artikel 2
Änderung der Einkommensteuer-Durchführungsverordnung

§ 51
Pauschale Ermittlung der Gewinne aus Holznutzungen

§ 61
Antrag auf Verteilung von Abzugsbeträgen im Fall des § 26a des Gesetzes

§ 68
Nutzungssatz, Betriebsgutachten, Betriebswerk

Artikel 3
Änderung der Abgabenordnung

Artikel 4
Änderung des Einführungsgesetzes zur Abgabenordnung

§ 17e
Aufteilung einer Gesamtschuld bei Ehegatten

§ 25
Gebühren für die Bearbeitung von Anträgen auf Erteilung einer verbindlichen Auskunft

Artikel 5
Änderung des Umsatzsteuergesetzes

Artikel 6
Änderung der Steuerdaten-Übermittlungsverordnung

Artikel 7
Änderung des Bewertungsgesetzes

Artikel 8
Änderung des Erbschaftsteuer- und Schenkungsteuergesetzes

Artikel 9
Änderung der Erbschaftsteuer-Durchführungsverordnung

§ 12
Anwendungszeitpunkt

Artikel 10
Änderung des Grunderwerbsteuergesetzes

Achter Abschnitt

§ 22a
Ermächtigung

Artikel 11
Änderung des Forstschäden-Ausgleichsgesetzes

§ 4a
Bewertung von Holzvorräten aus Kalamitätsnutzungen bei der Forstwirtschaft

Artikel 12
Änderung des Zerlegungsgesetzes

Artikel 13
Änderung des Bundeskindergeldgesetzes

Artikel 14
Änderung des Finanzausgleichsgesetzes

Artikel 15
Aufhebung bundesrechtlicher Rechtsvorschriften

Artikel 16
Änderung des Bundesversorgungsgesetzes

Artikel 17
Änderung des Bundeselterngeld- und Elternzeitgesetzes

Artikel 18
Inkrafttreten

Begründung

A. Allgemeiner Teil

Reduzierung von Erklärungs- und Prüfungsaufwand im Besteuerungsverfahren

Verbesserung der Vorhersehbarkeit und Planungssicherheit im Besteuerungsverfahren

Rechtsbereinigungen bei Befreiungstatbeständen des § 3 Einkommensteuergesetz

Verstärkter Einsatz der modernen Informationstechnik IT

Flankierende Maßnahmen auf der Ebene der Steuerverwaltung

3 Gesetzgebungskompetenz

Gleichstellungspolitische Relevanzprüfung

3 Nachhaltigkeit

Finanzielle Auswirkungen

Sonstige Kosten

3 Bürokratiekosten

B. Besonderer Teil

Zu Artikel 1

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Nummer 3

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Buchstabe c

Zu Nummer 4

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Nummer 5

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Nummer 6

Zu Nummer 8

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Nummer 9

Zu Nummer 10

Zu Nummer 11

Zu Nummer 12

Zu Nummer 13

Zu Nummer 14

Zu Nummer 15

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu Absatz 3

Zu Nummer 16

Zu Nummer 17

Zu Nummer 18

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Nummer 19

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Nummer 20

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu Absatz 3

Zu Nummer 21

Zu Nummer 22

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Doppelbuchstabe aa

Zu Doppelbuchstabe bb

Zu Nummer 23

Zu Nummer 24

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu Absatz 3

Zu Absatz 4

Zu Absatz 5

Zu Nummer 25

Zu Nummer 26

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Nummer 27

Zu Nummer 28

Zu Nummer 29

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Buchstabe c

Zu Nummer 30

Zu Nummer 31

Zu Nummer 32

Zu Nummer 33

Zu Nummer 34

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Buchstabe c

Zu Buchstabe d

Zu Satz 3

Zu Buchstabe e

Zu Buchstabe f

Zu Buchstabe g

Zu Buchstabe h

Zu Buchstabe i

Zu Buchstabe j

Zu Buchstabe k

Zu Buchstabe l

Zu Nummer 35

Zu Nummer 36

Zu Artikel 2

Zu Nummer 1

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Buchstabe c

Zu Buchstabe d

Zu Nummer 2

Zu Nummer 3

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu Absatz 4

Zu Absatz 5

Zu Nummer 4

Zu Nummer 5

Zu Nummer 6

Zu Nummer 7

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu Absatz 3

Zu Nummer 8

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Buchstabe c

Zu Artikel 3

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Im Einzelnen

Zu Absatz 3

Zu Absatz 4

Zu Absatz 5

Zu Absatz 6

Zu Absatz 7

Zu Nummer 3

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Nummer 4

Zu Nummer 5

Zu Nummer 6

Zu Nummer 7

Zu Nummer 8

Zu Nummer 9

Zu Artikel 4

Zu Nummer 1

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Nummer 2

Zu Nummer 3

Zu Nummer 4

Zu Artikel 5

Zu Nummer 1

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Nummer 2

Zu Nummer 3

Zu Nummer 4

Zu Artikel 6

Zu Artikel 7

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu Nummer 3

Zu Nummer 4

Zu Artikel 8

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Nummer 3

Zu Artikel 9

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu Nummer 3

Zu Nummer 4

Zu Artikel 10

Zu Artikel 11

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu Nummer 3

Zu Nummer 4

Zu Artikel 12

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu Artikel 13

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Artikel 14

Zu Artikel 15

Zu Artikel 16

Zu Artikel 17

Zu Artikel 18

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu Absatz 3

Anlage
Stellungnahme des Nationalen Normenkontrollrates gem. § 6 Abs. 1 NKR-Gesetz: NKR-Nr. 1601: Entwurf eines Steuervereinfachungsgesetzes 2011

1. Vereinfachung der elektronischen Rechnungsstellung

a Ausstellen von Rechnungen nach § 14 Absatz 2 Nummer 2 Satz 2 UStG

b Ausstellen von Rechnungen unter Nutzung der qualifizierten elektronischen Signatur nach § 14 Absatz 3 Nummer 1 UStG

c Aufbewahrung von Rechnungen nach § 14b Absatz 1 UStG

2. Entlastung der Bürgerinnen und Bürger

3. Erhöhung des Arbeitnehmerpauschbetrages

4. Flankierende Maßnahmen und weitere Vereinfachungen


 
 
 


Drucksache 51/11

... Die Aufhebung der für die Höhe der Rentenleistungen im Sozialen Entschädigungsrecht geltenden Maßgaben des Einigungsvertrages wird zu jährlichen Mehrkosten in einem Umfang von zunächst 8,5 Mio. Euro beim Bund und 0,6 Mio. Euro bei den Ländern führen. Hinzu kommen 2 Mio. Euro Mehrkosten im Dienstbeschädigungsausgleichsgesetz. Mit der Umsetzung des EuGH-Urteils vom 4. Dezember 2008 sind jährliche Mehrausgaben von zunächst ca. 3,5 Mio. Euro verbunden. Angesichts der stark sinkenden Berechtigtenzahlen werden sich diese Mehrkosten zukünftig deutlich verringern. Im Bereich der Kriegsopferfürsorge entstehen durch die Folgeänderung wegen des Gesetzes zur Regelung des Assistenzpflegebedarfs im Krankenhaus sowie durch die Einführung eines zusätzlichen Freibetrags und eines Erhöhungsbetrags in § 42 bzw. § 44 der Verordnung zur Kriegsopferfürsorge auf Grund der geringen Anzahl von Berechtigten Mehrkosten in geringem Umfang. Mangels vorliegender statistischer Daten und bedingt durch differenzierte Kostentragungsregelungen in den einzelnen Nebengesetzen des BVG können auch keine genauen Angaben zur Kostenverteilung zwischen Bund, Ländern und Kommunen gemacht werden. Die Umstellung der Pauschale nach § 20 auf eine geänderte Datengrundlage führt nicht zu Mehrkosten. Durch die Einführung eines prozentualen Abschlags bei vorläufiger Zahlung wird dem Rückgang der Berechtigtenzahlen Rechnung getragen und eine vorübergehende Mehrkostenbelastung vermieden. Insgesamt können die entstehenden Mehrausgaben für den Bundeshaushalt voraussichtlich in den bestehenden Finanzplanansätzen aufgefangen werden. Ein eventuell verbleibender Kompensationsbedarf wird im Aufstellungsverfahren zum Bundeshaushalt 2012 durch Umschichtung im Einzelplan 11 gedeckt.



Drucksache 785/1/11

... Angesichts der Kostenbelastungen der Krankenhäuser ist es fragwürdig, finanzielle Verbesserungen für Ärztinnen und Ärzte sowie für Zahnärztinnen und Zahnärzte vorzusehen, die aus Sicht des Bundesrates am Ziel einer verbesserten regionalen Versorgungsqualität für die Patientinnen und Patienten ausgerichtet sein sollten, am Sparbeitrag der Krankenhäuser infolge des



Drucksache 216/11 (Beschluss)

... - Die Verkomplizierung der Abgrenzungen zwischen Nebenprodukt und Abfall bzw. zum Abfallende in Artikel 1 §§ 4, 5 des Kreislaufwirtschaftsgesetzes führen zu weiteren Kostenbelastungen des Vollzugs. Dies gilt insbesondere für die Tatsache, dass nicht in erster Linie auf Entscheidungen auf europäischer Ebene gesetzt wird, sondern auch unabhängig davon auf der Ebene der Mitgliedstaaten und den Abfallbehörden der Länder.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 216/11 (Beschluss)




1. Zu Artikel 1 § 2 Absatz 2 Nummer 4 KrWG

2. Zu Artikel 1 § 2 Absatz 2 Nummer 7 KrWG

3. Zu Artikel 1 § 2 Absatz 2 Nummer 8a - neu - KrWG

4. Zu Artikel 1 § 2 Absatz 2 Nummer 13 KrWG

5. Zu Artikel 1 § 3 Absatz 8 Nummer 2 KrWG

6. Zu Artikel 1 § 3 Absatz 13 KrWG

7. Zu Artikel 1 § 3 Absatz 16 KrWG

8. Zu Artikel 1 § 3 Absatz 18 Satz 1 und 2 KrWG

9. Zu Artikel 1 § 7 Absatz 3 Satz 3 KrWG

10. Zu Artikel 1 § 8 Absatz 2 erster Halbsatz, Nummer 1, Nummer 2 KrWG

11. Zu Artikel 1 § 9 Absatz 2 Satz 1 KrWG

12. Zu Artikel 1 § 9 Absatz 2 Satz 2 Nummer 1 KrWG

13. Zu Artikel 1 § 9 Absatz 2 Satz 2 Nummer 2 KrWG

14. Zu Artikel 1 § 10 Absatz 1 Nummer 3 KrWG

15. Zu Artikel 1 § 10 Absatz 1 Nummer 5 - neu - KrWG

16. Zu Artikel 1 § 11 Absatz 2 Satz 3 KrWG

17. Zu Artikel 1 § 12 KrWG

18. Zu Artikel 1 § 12 Absatz 5 Satz 2,

19. Zu Artikel 1 § 17 Absatz 2 Satz 1 Nummer 1 und 4 und Absatz 3 KrWG

Zu Buchstabe n

20. Zu Artikel 1 § 17 Absatz 2 Satz 2 KrWG

21. Zu Artikel 1 § 17 Absatz 3a - neu -, § 69 Absatz 2 Nummer 01 - neu - KrWG

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

22. Zu Artikel 1 § 21 Satz 2 - neu - KrWG

23. Zu Artikel 1 § 26 Absatz 1 KrWG

24. Zu Artikel 1 § 40 Absatz 2 Satz 2 KrWG

25. Zu Artikel 1 § 43 Absatz 1 Satz 1 Nummer 3 KrWG

26. Zu Artikel 1 § 47 Absatz 4a - neu - KrWG

27. Zu Artikel 1 § 47 Absatz 6 - neu - KrWG

28. Zu Artikel 1 § 47a - neu - KrWG

§ 47a
Abfallrechtlicher Wertausgleich bei Grundstücken

29. Zu Artikel 1 § 49 KrWG

§ 49
Registerpflichten

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

30. Zu Artikel 1 § 53 Absatz 3a - neu - KrWG

31. Zu Artikel 1 § 54 Absatz 2a - neu - KrWG

32. Zu Artikel 1 § 54 Absatz 5 und 6 Satz 3 - neu - KrWG

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

33. Zu Artikel 1 § 54 Absatz 5 Satz 1, 2 - neu - KrWG

34. Zu Artikel 1 § 54 Absatz 5 KrWG

35. Zu Artikel 1 § 56 Absatz 2 Nummer 1 und 2 KrWG

36. Zu Artikel 1 § 56 Absatz 3 Satz 2 KrWG

37. Zu Artikel 1 § 56 Absatz 4 Satz 1 und 2 KrWG

38. Zu Artikel 1 § 56 Absatz Satz 3 KrWG

39. Zu Artikel 1 § 56 Absatz 6 Satz 2 KrWG

40. Zu Artikel 1 § 56 Absatz 8 KrWG

41. Zu Artikel 1 § 57 Satz 2 Nummer 7 Buchstabe a und b KrWG

42. Zu Artikel 1 § 57 Satz 2 Nummer 8 KrWG

43. Zu Artikel 1 § 62 KrWG

44. Zu Artikel 1 § 64 Absatz 2 - neu - KrWG

45. Zu Artikel 1 § 69 Absatz 1 Nummer 1 KrWG

46. Zu Artikel 1 § 72 Absatz 1 Satz 2 - neu - KrWG

47. Zu Artikel 1 Anlage 1 D7, Fußnote 1 KrWG

48. Zu Artikel 3 Nummer 2 § 2 Absatz 3 Satz 3 ElektroG

49. Zu Artikel 3 Nummer 2 § 2 Absatz 3 Satz 4 - neu - ElektroG

50. Zu Artikel 3 Nummer 6a - neu - § 14 Absatz 8 ElektroG

51. Zu Artikel 3 Nummer 10 Buchstabe a und a1 - neu - § 23 Absatz 1 Nummer 7a - neu - und Absatz 2 ElektroG

52. Zu Artikel 4a - neu - § 18 Absatz 1 Nummer 8 AbfVerbrV

'Artikel 4a Änderung des Abfallverbringungsgesetzes

53. Zu Artikel 5 Absatz 16 Nummer 3 Buchstabe b § 1 Absatz 1 TgV

54. Zu Artikel 5 Absatz 16 Nummer 8 § 5 TgV

§ 5
Anforderungen an beauftragte Dritte

55. Zu Artikel 5 Absatz 16 Nummer 12 § 8 Absatz 1 Satz 1 TgV

56. Zu Artikel 5 Absatz 16 Nummer 12 § 8 Absatz 4 - neu - TgV

57. Zu Artikel 5 Absatz 16 Nummer 14 § 12 TgV

§ 12
Ordnungswidrigkeiten

58. Zu Artikel 5 Änderung der 5. BImSchV

'Artikel 5a Änderung der Verordnung über genehmigungsbedürftige Anlagen

60. Zum Gesetzentwurf allgemein

61. Zum Gesetzentwurf allgemein

62. Zum Gesetzentwurf insgesamt vorrangig Artikel 1 und 2, KrWG und BImSchG

63. Zum Gesetzentwurf insgesamt


 
 
 


Drucksache 340/11 (Beschluss)

... Die Kostenbelastungen für Mieter und Vermieter müssen ausgewogen und sozialverträglich sein. Die Belastung der Mieter durch umlagefähige Sanierungskosten sollte den Betrag der damit verbundenen Nebenkosteneinsparungen nicht überschreiten.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 340/11 (Beschluss)




1. Zu den Gesetzentwürfen allgemein

2. Zu Artikel 1 Nummer 1 Buchstabe d § 7 Absatz 1 e

3. Zu Artikel 1 Nummer 1a - neu - und 1b - neu - § 7d und § 12a0 - neu -

§ 7d
Dynamische Risikovorsorge

§ 12a0
Ermächtigungsvorschrift (dynamische Risikovorsorge)

4. Zu Artikel 1 Nummer 1a - neu - § 9a Absatz 4 - neu -

5. Zu Artikel 1 Nummer 2a - neu - § 57c - neu -

§ 57c
Kostentragung beim Umgang mit Kernbrennstoffen aus Forschungsreaktoren

Zum Gesetzentwurf insgesamt

Nationales Forum Energiewende

Parlamentarischer Beauftragter für die Energiewende


 
 
 


Drucksache 317/11

... Für die Unternehmen aus dem Finanzbereich werden vor allem die verstärkten Sorgfaltspflichten in Bezug auf inländische "politisch exponierte Personen" zu zusätzlichen Bürokratiekosten führen. Das BMF hat die damit einhergehenden Bürokratiekosten auf jährlich rund 10.000 Euro geschätzt. Die Verbände gehen hingegen von einer erheblich höheren Kostenbelastung aus.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 317/11




A. Problem und Ziel

B. Lösung

C. Alternativen

D. Finanzielle Auswirkungen auf die öffentlichen Haushalte

1. Haushaltsausgaben ohne Vollzugsaufwand

2. Vollzugsaufwand

E. Sonstige Kosten

F. Bürokratiekosten

Gesetzentwurf

Entwurf

Artikel 1
Änderung des Geldwäschegesetzes

§ 10
Zentralstelle für Verdachtsmeldungen

§ 14
Meldepflicht von Behörden

Abschnitt 4
Aufsicht, Zusammenarbeit und Bußgeldvorschriften

§ 16a
Zusammenarbeit mit der Europäischen Bankenaufsichtsbehörde, der Europäischen Aufsichtsbehörde für das Versicherungswesen und die betriebliche Altersversorgung sowie mit der Europäischen Wertpapier- und Marktaufsichtsbehörde

Artikel 2
Änderungen des Kreditwesengesetzes

Artikel 3
Änderung des Versicherungsaufsichtsgesetzes

Artikel 4
Änderung des Personalausweisgesetzes

Artikel 5
Änderung der Abgabenordnung

Artikel 6
Änderung der Prüfungsberichtsverordnung

§ 25f
Absatz 1 und 2 KWG

Artikel 7
Inkrafttreten

Begründung

A. Allgemeiner Teil

I. Ziel des Gesetzes

II. Wesentlicher Inhalt

III. Untergesetzliche Maßnahmen - Forum für Geldwäscheprävention und Verhinderung der Terrorismusfinanzierung

IV. Alternativen, Folgen und Auswirkungen des Gesetzes

1. Alternativen

2. Folgen und Auswirkungen

3. Gleichstellungspolitische Gesetzesfolgenabschätzung

V. Gesetzgebungskompetenz des Bundes

VI. Auswirkungen des Gesetzes auf die Einnahmen und Ausgaben der öffentlichen Haushalte, Kosten für die Wirtschaftsunternehmen und Auswirkungen auf das Preisniveau

VII. Bürokratiekosten

1. Vorbemerkung

2. Bürokratiekosten für die Wirtschaft

3. Bürokratiebelastungen für Bürgerinnen und Bürger

4. Bürokratiekosten für die Verwaltung

VIII. Nachhaltige Entwicklung

B. Besonderer Teil

Zu Artikel 1

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Buchstabe c

Zu Nummer 3

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Nummer 4

Zu Buchstabe a

Zu Doppelbuchstabe aa

Zu Doppelbuchstabe bb

Zu Doppelbuchstabe cc

Zu Doppelbuchstabe dd

Zu Buchstabe b

Zu § 3

Zu Buchstabe c

Zu Nummer 5

Zu § 4

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Nummer 6

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Buchstabe c

Zu Nummer 7

Zu Buchstabe a

Zu Doppelbuchstabe aa

Zu Doppelbuchstabe bb

Zu Buchstabe b

Zu Nummer 8

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Buchstabe c

Zu Nummer 9

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Buchstabe c

Zu Nummer 10

Zu Nummer 11

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Buchstabe c

Zu Nummer 12

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Buchstabe c

Zu Nummer 13

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Buchstabe c

Zu Buchstabe d

Zu Nummer 14

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Nummer 15

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Nummer 16

Zu Nummer 17

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Buchstabe c

Zu Nummer 18

Zu Nummer 19

Zu Artikel 2

Zu Nummer 1

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Nummer 2

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Nummer 3

Zu Artikel 3

Zu Nummer 1

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Nummer 2

Zu Nummer 3

Zu Artikel 4

Zu Artikel 5

Zu Artikel 6

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu Artikel 7

Anlage
Stellungnahme des Nationalen Normenkontrollrates gem. § 6 Abs. 1 NKR-Gesetz: Nr. 1657: Gesetz zur Optimierung der Geldwäscheprävention

1. Bestellung eines Geldwäschebeauftragten

2. Verdachtsmeldewesen

3. Bewertung des NKR

Anlage 2
Stellungnahme der Bundesregierung zu der Stellungnahme des Nationalen Normenkontrollrats (NKR) vom 4. Mai 2011 zum Entwurf eines Gesetzes zur Optimierung der Geldwäscheprävention


 
 
 


Drucksache 339/11 (Beschluss)

... die Kosten der Sanierung teilweise durch die Allgemeinheit getragen werden und die Kostenbelastung für den Vermieter verringert wird. Insoweit fehlt eine Berechtigung für ein Mieterhöhungsverlangen nach § 559

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 339/11 (Beschluss)




1. Zum Gesetzentwurf allgemein

2. Zum Gesetzentwurf allgemein

3. Zum Gesetzentwurf allgemein

4. Zu Artikel 1 Nummer 2 und 3 § 7e und § 10k EStG allgemein

5. Zu Artikel 1 Nummer 3 § 10k EStG

6. Zu Artikel 1 Nummer 2 und 3 § 7e Absatz 1 Satz 2 und § 10k Absatz 1 Satz 2 EStG

7. Zu Artikel 1 Nummer 4 Buchstabe a und b § 52 Absatz 22a Satz 1 und Absatz 24f Satz 1 EStG

Artikel 2
(Inkrafttreten)

Artikel 2
Inkrafttreten

8. Zu Artikel 1a - neu - Bürgerliches Gesetzbuch

Artikel 1a
Änderung des Bürgerlichen Gesetzbuches

9. Zum Gesetzentwurf allgemein


 
 
 


Drucksache 586/10 (Beschluss)

... führt zu erheblichen Kostenbelastungen der Länder und Kommunen.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 586/10 (Beschluss)




1. Zu Artikel 1 Nummer 3 - neu - § 19 Absatz 4 EichG

2. Zu Artikel 3 § 8 Absatz 4 Nummer 9 VwKostG Artikel 3 ist zu streichen.

Zu a:

Zu b:

Zu c:


 
 
 


Drucksache 641/10 (Beschluss)

... 6. Der Bundesrat verkennt nicht, dass unter bestimmten Konstellationen (z.B. bei Fusion zweier prüfungspflichtiger Unternehmen) sogenannte Joint Audits, also eine arbeitsteilige Abschlussprüfung zweier Prüfungsgesellschaften, sinnvoll sein können. Bezüglich einer verpflichtenden Einführung von Joint Audits gibt der Bundesrat jedoch zu bedenken, dass mit einem Joint Audit unweigerlich ein erhöhter Koordinationsaufwand der Abschlussprüfer untereinander sowie zwischen den Abschlussprüfern und den zuständigen Organen des Mandanten verbunden ist, der die Gefahr von Kommunikationsproblemen in sich birgt. Die notwendigen Abstimmungen führen zudem zwangsläufig zu höheren Prüfungskosten und damit zusätzlichen Kostenbelastungen für die Unternehmen. AuditKonsortien sollten daher nicht generell vorgeschrieben werden, zumal es den Nachfragern nach Prüfungsleistungen schon heute freisteht, Joint Audits durch zwei Prüfer zu beauftragen.



Drucksache 553/10 (Beschluss)

... Durch eine Mitfinanzierung der Bonussumme seitens des Bundes ließe sich die Kostenbelastung der Branche in Abhängigkeit von der konjunkturellen Entwicklung und der Wettbewerbssituation zur Straße steuern.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 553/10 (Beschluss)




A. Zielsetzung

B. Lösung

C. Alternativen

D. Finanzielle Auswirkungen

E. Sonstige Kosten

F. Bürokratiekosten

Verordnung

Anlage
Entwurf einer ... Verordnung zur Änderung der Eisenbahninfrastruktur-Benutzungsverordnung (EIBV)

Artikel 1
Änderung der Eisenbahninfrastruktur-Benutzungsverordnung

§ 26
Außerkrafttreten

'Anlage 3 zu § 21 Absatz 2a

1. Bei Einhaltung der Grenzwerte nach TSI Fahrzeuge - Lärm

2. Bei Unterschreitung der Grenzwerte nach TSI Fahrzeuge - Lärm

Artikel 2
Inkrafttreten

Begründung

A. Allgemeines

B. Zu den einzelnen Bestimmungen

Zu Artikel 1 Nummer 1

Absatz 2b

Absatz 2c

Absatz 2d

Absatz 2e

Absatz 2f

Absatz 2g

Zu Artikel 1 Nummer 2

Zu Artikel 1 Nummer 3

Zu Artikel 2


 
 
 


Drucksache 553/10

... Durch eine Mitfinanzierung der Bonussumme seitens des Bundes ließe sich die Kostenbelastung der Branche in Abhängigkeit von der konjunkturellen Entwicklung und der Wettbewerbssituation zur Straße steuern.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 553/10




Entwurf

A. Zielsetzung

B. Lösung

C. Alternativen

D. Finanzielle Auswirkungen

E. Sonstige Kosten

F. Bürokratiekosten

Erste Verordnung

Artikel 1
Änderung der Eisenbahninfrastruktur-Benutzungsverordnung

§ 26
Außerkrafttreten

'Anlage 3 zu § 21 Absatz 2a

1. Bei Einhaltung der Grenzwerte nach TSI Fahrzeuge - Lärm

2. Bei Unterschreitung der Grenzwerte nach TSI Fahrzeuge - Lärm

Artikel 2
Inkrafttreten

A. Allgemeines

B. Zu den einzelnen Bestimmungen

Zu Artikel 1 Nummer 1

Absatz 2a

Absatz 2b

Absatz 2c

Absatz 2d

Absatz 2e

Absatz 2f

Absatz 2g

Zu Artikel 1 Nummer 2

Zu Artikel 1 Nummer 3

Zu Artikel 2


 
 
 


Drucksache 537/1/10

... Eine Vergleichbarkeit einer Dienstleistung mit Geld- oder geldwerten Sachleistungen ist dann gegeben, wenn sie unter vergleichbar engen Voraussetzungen wie dies bei Geld- und Sachleistungen der Fall ist, einem Dritten Vorteile gewährt oder sonstige Maßnahmen gegenüber Dritten veranlasst, die zu einer erheblichen Kostenbelastung der Länder führt (vgl. Gesetzentwurf zur Änderung des

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 537/1/10




1. Zur Eingangsformel

2. Zu Artikel 1 Nummer 1 § 1793 Absatz 1a Satz 2, 3 - neu - BGB

3. Zu Artikel 2 Nummer 1 Buchstabe a § 55 Absatz 2 Satz 2a - neu - SGB VIII

4. Zu Artikel 2 Nummer 1 Buchstabe a § 55 Absatz 2 Satz 3 SGB VIII

Zu Artikel 2 Nummer 1


 
 
 


Drucksache 821/10

... Mit dieser Verordnung entstehen den Betroffenen keine höheren Kostenbelastungen. Eventuelle Preisanhebungen im Einzelfall dürften so gering sein, dass sich Auswirkungen auf das Preisniveau, insbesondere das Verbraucherpreisniveau, daraus nicht ergeben.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 821/10




A. Problem und Ziel

B. Lösung

C. Alternativen

D. Finanzielle Auswirkungen auf die öffentlichen Haushalte

1. Haushaltsausgaben ohne Vollzugsaufwand:

2. Vollzugsaufwand:

E. Sonstige Kosten

F. Bürokratiekosten

G. Gleichstellungspolitische Belange

H. Nachhaltigkeit

Verordnung

Verordnung

§ 1
Geltungsbereich

§ 2
Befreiungen

§ 3
Bestellung von Gefahrgutbeauftragten

§ 4
Schulungsnachweis

§ 5
Schulungsanforderungen

§ 6
Prüfungen

§ 7
Zuständigkeiten

§ 8
Pflichten des Gefahrgutbeauftragten

§ 9
Pflichten der Unternehmer

§ 10
Ordnungswidrigkeiten

§ 11
Übergangsbestimmungen

§ 12
Aufheben von Vorschriften

§ 13
Inkrafttreten

Begründung

I. Allgemeines

Finanzielle Auswirkungen auf die öffentlichen Haushalte

1. Haushaltsausgaben ohne Vollzugsaufwand:

2. Vollzugsaufwand:

Sonstige Kosten

4 Bürokratiekosten

II. Zu den Einzelvorschriften

Zu § 1

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu § 2

Zu Ziffer 1:

Zu Ziffer 2:

Zu Ziffer 3:

Zu Ziffer 4:

Zu § 3

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu Absatz 3

Zu Absatz 4

Zu Absatz 5

Zu § 4

Zu § 5

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu Absatz 3

Zu Absatz 4

Zu Absatz 5

Zu Absatz 6

Zu § 6

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu Absatz 3

Zu Absatz 4

Zu Absatz 5

Zu Absatz 6

Zu § 7

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu Absatz 3

Zu Absatz 4

Zu § 8

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu Absatz 3

Zu Absatz 4

Zu Absatz 5

Zu Absatz 6

Zu § 9

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu 1.:

Zu 2.:

Zu 3.:

Zu 4.:

Zu 5.:

Zu 6.:

Zu Absatz 3

Zu Absatz 4

Zu Absatz 5

Zu § 10

Zu § 11

Zu § 12

Zu § 13

Anlage
Stellungnahme des Nationalen Normenkontrollrates gem. § 6 Abs. 1 NKR-Gesetz: NKR-Nr. 1341: Entwurf der Verordnung über die Bestellung von Gefahrgutbeauftragten in Unternehmen


 
 
 


Drucksache 485/10

... Die erwartete Kostenersparnis kann nur ansatzweise geschätzt werden. Das Statistische Bundesamt hat für die Anmeldung einer Umwandlung zu öffentlichen Registern bezogen auf alle Rechtsformen und alle Umwandlungsarten insgesamt eine jährliche Kostenbelastung in Höhe von 1 875 000 Euro ermittelt. Aus einer Veröffentlichung im Schrifttum geht hervor, dass in den Jahren 2004 und 2005 insgesamt rund 1 100 Verschmelzungen und 200 Spaltungen unter Beteiligung von Aktiengesellschaften angemeldet worden sind, pro Jahr also ca. 650 Fälle. Für die Beschaffung, Aufbereitung und Übermittlung der Daten bei einer Registeranmeldung entsteht nach den Feststellungen des Statistischen Bundesamtes insgesamt ein Zeitaufwand von 60 Minuten, der Lohnkosten in Höhe von 42,70 Euro entspricht. Ausgehend von der – allerdings sehr optimistischen – Annahme, dass in allen 650 Fällen von den nach dem vorliegenden Entwurf möglichen Erleichterungen Gebrauch gemacht worden wäre, lässt sich daraus bei der Informationspflicht "Anmeldung einer Umwandlung zu öffentlichen Registern" eine jährliche Entlastung von 27 755 Euro errechnen.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 485/10




A. Problem und Ziel

B. Lösung

C. Alternativen

D. Finanzielle Auswirkungen auf die öffentlichen Haushalte

1. Haushaltsausgaben ohne Vollzugsaufwand

2. Vollzugsaufwand

E. Sonstige Kosten

F. Bürokratiekosten

Gesetzentwurf

Entwurf

Artikel 1
Änderung des Umwandlungsgesetzes

§ 62
Konzernverschmelzungen.

§ 143
Verhältniswahrende Spaltung zur Neugründung

Artikel 2
Änderung des Finanzmarktstabilisierungsfondsgesetzes

Artikel 3
Änderung der Kostenordnung

Artikel 4
Inkrafttreten

A. Allgemeiner Teil

B. Besonderer Teil

I. Vereinbarkeit mit dem Recht der Europäischen Union und völkerrechtlichen Verträgen, die die Bundesrepublik Deutschland abgeschlossen hat; Umsetzungsbedarf infolge gemeinschaftsrechtlicher Änderungen

II. Änderungen der Richtlinien 78/855/EWG und 82/891/EWG, denen das deutsche Recht bereits Rechnung trägt

III. Zu den einzelnen Vorschriften

Zu Artikel 1

Zu Nummer 1

Zur Einfügung des § 8 Absatz 3 UmwG

Zur Einfügung des § 8 Absatz 4 UmwG

Zu den Nummern 2 bis 4

Zu Nummer 5

Zu den Nummer n

Zu Nummer 7

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Buchstabe c

Zur Einfügung des 62 Absatz 5 UmwG

Zu Nummer 8

Zu Nummer 9

Zu Buchstabe b

Zu Nummer 10

Zu Nummer 11

Zu Nummer 13

Zu Nummer 14

Zu Nummer 15

Zu Nummer 18

Zu Artikel 2

Zu Artikel 3

Zu Artikel 4

Anlage 1
Stellungnahme des Nationalen Normenkontrollrates gem. § 6 Abs. 1 NKR-Gesetz: NKR-Nr. 1223: Drittes Gesetz zur Änderung des Umwandlungsgesetzes

Anlage 2
Stellungnahme der Bundesregierung zur Stellungnahme des Nationalen Normenkontrollrates zum Entwurf eines Dritten Gesetzes zur Änderung des Umwandlungsgesetzes (NKR-Nr. 1223)


 
 
 


Drucksache 536/10 (Beschluss)

... andererseits finanziell erheblich belastet. Mit der Einführung des elektronischen Aufenthaltstitels wird sich diese Kostenbelastung der Kommunen dramatisch verschärfen, weil künftig jeweils voraussichtlich 30 Euro anstelle von bisher 78 Cent für einen ausgegeben Aufenthaltstitel an die Bundesdruckerei abgeführt werden müssen und zwar unabhängig davon ob überhaupt Gebühren eingenommen werden konnten oder ob ein Befreiungstatbestand vorlag.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 536/10 (Beschluss)




1. Zu Artikel 1 Nummer 3 § 69 Absatz 3 Nummer 1, 2, 2a, 3, 4, 7 und Absatz 6 Satz 1 Nummer 2 AufenthG

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe a

2. Zu Artikel 1 Nummer 3 allgemein § 69 AufenthG

3. Zu Artikel 1 Nummer 4 § 78 Absatz 5 Satz 2 AufenthG

4. Zu Artikel 1 Nummer 4 § 78 Absatz 5 Satz 5 bis 7 - neu - AufenthG


 
 
 


Drucksache 347/10 (Beschluss)

... 14. Der Bundesrat betont, dass die Einführung zusätzlicher Kontrollebenen bzw. -stufen das Missverhältnis zwischen eingesetzten Mitteln und Verwaltungsaufwand weiter verschlechtern würde. Die "Kontrolle der Kontrolleure" und die nochmalige Überprüfung von Zertifizierungen erscheinen für den ESF angesichts des bereits erreichten, sehr hohen Verwaltungs- und Kontrollniveaus deutlich überzogen und stehen zu Zielen der EU - Bürokratieabbau sowie Vereinfachung und Reduzierung der Kostenbelastung für alle Beteiligten - diametral im Gegensatz.



Drucksache 537/10 (Beschluss)

... Eine Vergleichbarkeit einer Dienstleistung mit Geld- oder geldwerten Sachleistungen ist dann gegeben, wenn sie unter vergleichbar engen Voraussetzungen wie dies bei Geld- und Sachleistungen der Fall ist, einem Dritten Vorteile gewährt oder sonstige Maßnahmen gegenüber Dritten veranlasst, die zu einer erheblichen Kostenbelastung der Länder führt (vgl. Gesetzentwurf zur Änderung des

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 537/10 (Beschluss)




1. Zur Eingangsformel

2. Zu Artikel 1 Nummer 1 § 1793 Absatz 1a Satz 2, 3 - neu - BGB

3. Zu Artikel 2 Nummer 1 Buchstabe a § 55 Absatz 2 Satz 2a - neu - SGB VIII

4. Zu Artikel 2 Nummer 1 Buchstabe a § 55 Absatz 2 Satz 3 SGB VIII

5. Zu Artikel 2 Nummer 1 § 55 Absatz 2 SGB VIII


 
 
 


Drucksache 312/10

... Die vorliegende Verordnung enthält neue Informationspflichten. Außerdem enthält sie solche Informationspflichten, die bereits Bestandteil [Gegenstand] der derzeit geltenden Verordnung sind sowie Informationspflichten, die bereits aufgrund anderer gesetzlicher Regelungen in die Bürokratiekostenmessung eingeflossen sind. Im Rahmen der exante-Schätzung ist mit dem vorliegenden Verordnungsentwurf eine jährliche Bürokratiekostenbelastung von 15.771,00 € sowie eine einmalig entstehende Kostenbelastung von 1.657.067,00 € zu erwarten.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 312/10




A. Problem und Ziel

B. Lösung

C. Alternativen

D. Finanzielle Auswirkungen auf die öffentlichen Haushalte

E. Sonstige Kosten

F. Bürokratiekosten

1. Bürokratiekosten der Wirtschaft

2. Bürokratiekosten für die Bürger

3. Bürokratiekosten für die Verwaltung

Verordnung

Verordnung

Artikel 1
Verordnung über den Zugang zu Gasversorgungsnetzen (Gasnetzzugangsverordnung – GasNZV)

Teil 1
Allgemeine Bestimmungen

§ 1
Anwendungsbereich

§ 2
Begriffsbestimmungen

Teil 2
Vertragliche Ausgestaltung des Netzzugangs

§ 3
Verträge für den Netzzugang

§ 4
Mindestanforderungen an die Allgemeinen Geschäftsbedingungen

§ 5
Haftung bei Störung der Netznutzung

§ 6
Registrierung

Teil 3
Abwicklung des Netzzugangs

§ 7
Netzkopplungsvertrag

§ 8
Abwicklung des Netzzugangs

§ 9
Ermittlung technischer Kapazitäten

§ 10
Zusatzmenge; Rückkaufsverfahren

§ 11
Kapazitätsprodukte

§ 12
Kapazitätsplattformen

§ 13
Zuteilung von Ein- und Ausspeisekapazität

§ 14
Vertragslaufzeiten

§ 15
Nominierung und Nominierungsersatzverfahren

§ 16
Freigabepflicht ungenutzter Kapazitäten

§ 17
Ermittlung des langfristigen Kapazitätsbedarfs

§ 18
Reduzierung der Kapazität nach Buchung

§ 19
Gasbeschaffenheit

Teil 4
Kooperation der Netzbetreiber

§ 20
Marktgebiete

§ 21
Reduzierung der Anzahl der Marktgebiete

Teil 5
Bilanzierung und Regelenergie

Abschnitt 1
Bilanzierung

§ 22
Grundsätze der Bilanzierung

§ 23
Bilanzkreisabrechnung

§ 24
Standardlastprofile

§ 25
Mehr- oder Mindermengenabrechnung

§ 26
Datenbereitstellung

Abschnitt 2
Regelenergie

§ 27
Einsatz von Regelenergie

§ 28
Beschaffung externer Regelenergie

§ 29
Regelenergiekosten und -erlöse; Kosten und Erlöse bei der Erbringung von Ausgleichsleistungen

§ 30
Evaluierung des Ausgleichs- und Regelenergiesystems

Teil 6
Biogas

§ 31
Zweck der Regelung

§ 32
Begriffsbestimmungen

§ 33
Netzanschlusspflicht

§ 34
Vorrangiger Netzzugang für Transportkunden von Biogas

§ 35
Erweiterter Bilanzausgleich

§ 36
Qualitätsanforderungen für Biogas

§ 37
Monitoring

Teil 7
Besondere Regelungen für Speicheranlagen-, Produktionsanlagen- und Gaskraftwerksbetreiber

§ 38
Kapazitätsreservierung für Betreiber neuer Speicher- und Produktionsanlagen sowie neuer Gaskraftwerke

§ 39
Kapazitätsausbauanspruch für Betreiber neuer Gaskraftwerke sowie neuer Speicher- und Produktionsanlagen

Teil 8
Veröffentlichungs- und Informationspflichten

§ 40
Veröffentlichungspflichten

Teil 9
Wechsel des Gaslieferanten

§ 41
Lieferantenwechsel

§ 42
Rucksackprinzip

Teil 10
Messung

§ 43
Messung

§ 44
Messung des von Haushaltskunden entnommenen Gases

§ 45
Messung nach Vorgabe des Transportkunden

§ 46
Betrieb von Mess- und Steuereinrichtungen

§ 47
Nachprüfung von Messeinrichtungen

§ 48
Vorgehen bei Messfehlern

Teil 11
Verweigerung des Netzzugangs nach § 25 des Energiewirtschaftsgesetzes

§ 49
Verfahren zur Verweigerung des Netzzugangs nach § 25 des Energiewirtschaftsgesetzes

Teil 12
Befugnisse der Regulierungsbehörde

§ 50
Festlegungen

Teil 13
Sonstige Bestimmungen

§ 51
Ordnungswidrigkeiten

Artikel 2
Änderung der Messzugangsverordnung

Artikel 3
Änderung der Niederdruckanschlussverordnung5

Artikel 4
Änderung der Niederspannungsanschlussverordnung6

Artikel 5
Änderung der Gasnetzentgeltverordnung

Artikel 6
Änderung der Anreizregulierungsverordnung

Artikel 7
Änderung der Verordnung über die Umweltverträglichkeitsprüfung bergbaulicher Vorhaben

Artikel 8
Inkrafttreten, Außerkrafttreten

Begründung

A. Ziel und Gegenstand der Verordnung

II. Finanzielle Auswirkungen

III. Bürokratiekosten

B. Zu den einzelnen Vorschriften

Artikel 1

Zu § 1

Zu § 2

Zu § 3

Zu § 4

Zu § 5

Zu § 7

Zu § 8

Zu § 9

Zu § 10

Zu § 11

Zu § 12

Zu § 13

Zu § 14

Zu § 15

Zu § 16

Zu § 17

Zu § 18

Zu § 19

Zu § 20

Zu § 21

Zu § 22

Zu § 23

Zu § 24

Zu § 25

Zu § 26

Zu § 27

Zu § 28

Zu § 29

Zu § 30

Teil 6

Zu § 31

Zu § 32

Zu § 33

Zu § 34

Zu § 35

Zu § 36

Zu § 37

Zu § 38

Zu § 39

Zu § 40

Zu § 41

Zu § 42

Zu § 43

Zu § 44

Zu § 45

Zu § 46

Zu § 47

Zu § 48

Zu § 49

Zu § 50

Zu § 51

Artikel 2

Artikel 3

Artikel 4

Artikel 5

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu Nummer 3

Zu Nummer 4

Zu Nummer 5

Artikel 6

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Artikel 7

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Artikel 8
Die Vorschrift regelt das Inkrafttreten der Verordnung und das Außerkrafttreten der GasNZV a. F.

Anlage 1

Anlage
Stellungnahme des Nationalen Normenkontrollrates gem. § 6 Abs. 1 NKR-Gesetz: NKR-Nr. 1239: Verordnung zur Neufassung und Änderung von Vorschriften auf dem Gebiet des Energiewirtschaftsrechts sowie des Bergrechts


 
 
 


Drucksache 347/1/10

... 19. Der Bundesrat betont, dass die Einführung zusätzlicher Kontrollebenen bzw. -stufen das Missverhältnis zwischen eingesetzten Mitteln und Verwaltungsaufwand weiter verschlechtern würde. Die "Kontrolle der Kontrolleure" und die nochmalige Überprüfung von Zertifizierungen erscheinen für den ESF angesichts des bereits erreichten, sehr hohen Verwaltungs- und Kontrollniveaus deutlich überzogen und stehen zu Zielen der EU - Bürokratieabbau sowie Vereinfachung und Reduzierung der Kostenbelastung für alle Beteiligten - diametral im Gegensatz.



Drucksache 586/1/10

... führt zu erheblichen Kostenbelastungen der Länder und Kommunen. {Sofern Konformitätsbewertungsstellen der öffentlichen Hand unter die Kunden der Akkreditierungsstelle fallen, sind sie bisher nach Maßgabe des § 8 des Verwaltungskostengesetzes (VwKostG) in gewissen Ausnahmefällen von der Pflicht zur Zahlung von Gebühren befreit.

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Drucksache 586/1/10




1. Zu Artikel 1 Nummer 3 - neu - § 19 Absatz 4 EichG

2. Zu Artikel 3 § 8 Absatz 4 Nummer 9 VwKostG Artikel 3 ist zu streichen.

Zu a:

Zu b:

Zu c:


 
 
 


Drucksache 231/10

... bzw. GasGVV bereits entstanden sind. Im Rahmen der exante-Schätzung ist mit dem vorliegenden Gesetzentwurf eine jährliche Kostenbelastung von rund 373.000 Euro zu erwarten.

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Drucksache 231/10




A. Problem und Ziel

B. Lösung

C. Alternativen

D. Finanzielle Auswirkungen auf die öffentlichen Haushalte

1. Haushaltsausgaben ohne Vollzugsaufwand

2. Vollzugsaufwand

E. Sonstige Kosten

F. Bürokratiekosten

a Unternehmen

b Bürgerinnen und Bürger

c Verwaltung

Entwurf

Artikel 1
Gesetz über Energiedienstleistungen und andere Energieeffizienzmaßnahmen (EDL-G)

§ 1
Anwendungsbereich

§ 2
Begriffsbestimmungen Im Sinne dieses Gesetzes sind

§ 3
Energieeinsparziele

§ 4
Information und Beratung der Endkunden; Verordnungsermächtigung

§ 5
Sorgepflicht der Energieunternehmen; Verordnungsermächtigung

§ 6
Information der Marktteilnehmer

§ 7
Anbieterliste; Verordnungsermächtigung

§ 8
Energieaudits

§ 9
Bundesstelle für Energieeffizienz

§ 10
Beirat

§ 11
Datenerhebung; Verordnungsermächtigung

§ 12
Bußgeldvorschriften

§ 13
Zwischenüberprüfung

Artikel 2
Änderung des Energiewirtschaftsgesetzes

Artikel 3
Änderung der Stromgrundversorgungsverordnung

Artikel 4
Änderung der Gasgrundversorgungsverordnung

Artikel 5
Änderung der Verordnung über Allgemeine Bedingungen für die Versorgung mit Fernwärme

Artikel 6
Inkrafttreten

Begründung

A. Allgemeines

I. Zielsetzung und Notwendigkeit des Gesetzes

II. Gesetzgebungskompetenz des Bundes

III. Wesentlicher Inhalt

IV. Alternativen

V. Gesetzesfolgen

1. Kosten für die öffentlichen Haushalte

1.1. Haushaltsausgaben ohne Vollzugsaufwand

1.2. Vollzugsaufwand

2. Kosten für die Wirtschaft und Preiswirkungen

2.1 Folgen für die Wirtschaft

2.2. Bürokratiekosten

VI. Zeitliche Geltung

VII. Vereinbarkeit mit dem Recht der Europäischen Union

VIII. Änderungen zur geltenden Rechtslage

IX. Gleichstellungspolitische Auswirkungen

B. Zu den einzelnen Vorschriften

Zu Artikel 1

Zu § 1

Zu § 2

Zu § 3

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu Absatz 3

Zu Absatz 4

Zu § 4

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu Absatz 3

Zu § 5

Zu Absatz 1

Zu Absatz 3

Zu § 6

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu § 7

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu Absatz 3

Zu § 8

Zu § 9

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu § 10

Zu § 11

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu § 12

Zu § 13

Zu Artikel 2

Zu Absatz 1

Zu Absatz 3

Zu Artikel 3

Zu Artikel 5

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu Absatz 3

Zu Artikel 6

Anlage
Stellungnahme des Nationalen Normenkontrollrates gem. § 6 Abs. 1 NKR-Gesetz: NKR-Nr. 567: Entwurf eines Gesetzes zur Steigerung der Energieeffizienz


 
 
 


Drucksache 155/10

... nach dem Standardkostenmodell eine Bürokratiekostenmehrbelastung der Wirtschaft in Höhe von 134.000 Euro. Zudem werden die bestehenden Informationspflichten für Unternehmen nach § 24b Absatz 1 Satz 1 und 2 und Absatz 2 des Kreditwesengesetzes erweitert, indem die Anzeige- bzw. Auskunftspflicht künftig auch für interoperable Systeme gilt; angesichts der geschätzten geringen Zahl von interoperablen Systemen beträgt die erwartete Kostenbelastung hierfür jedoch weniger als 100.000 Euro jährlich. Im

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 155/10




A. Problem und Ziel

B. Lösung

C. Alternativen

D. Finanzielle Auswirkungen auf die öffentlichen Haushalte

E. Sonstige Kosten

F. Bürokratiekosten

Gesetzentwurf

Entwurf

Artikel 1
Änderung des Kreditwesengesetzes

§ 1b
Begriffsbestimmungen für Verbriefungen

§ 8e
Aufsichtskollegien

§ 18a
Verbriefungen

§ 18b
Organisatorische Vorkehrungen bei Verbriefungen

§ 24b
Teilnahme an Zahlungs- sowie Wertpapierliefer- und abrechnungssystemen sowie interoperablen Systemen

§ 64m
Übergangsvorschriften zum Gesetz zur Umsetzung der geänderten Bankenrichtlinie und der geänderten Kapitaladäquanzrichtlinie

Artikel 2
Änderung der Insolvenzordnung

Artikel 3
Änderung des Pfandbriefgesetzes

Abschnitt 5
Schutz vor Zwangsvollstreckung; Trennungsprinzip bei Insolvenz der Pfandbriefbank

§ 29
Schutz vor Zwangsvollstreckung, Arresten und Aufrechnung

§ 30
Trennungsprinzip bei Insolvenz der Pfandbriefbank; Sachwalterernennung

Artikel 4
Änderung der Pfandbrief-Barwertverordnung

Artikel 5
Änderung des Handelsgesetzbuchs

Artikel 6
Änderung des Einführungsgesetzes zum Handelsgesetzbuch

Einunddreißigster Abschnitt Übergangsvorschrift zum Gesetz zur Umsetzung der geänderten Bankenrichtlinie und der geänderten Kapitaladäquanzrichtlinie

Artikel 69

Artikel 7
Änderung des Wertpapierhandelsgesetzes

Artikel 8
Änderung des Gesetzes über das Verfahren in Familiensachen und in den Angelegenheiten der freiwilligen Gerichtsbarkeit

Artikel 9
Änderung des Schuldverschreibungsgesetzes

Artikel 10
Änderung des Gesetzes zur Neuregelung der Rechtsverhältnisse bei Schuldverschreibungen aus Gesamtemissionen und zur verbesserten Durchsetzbarkeit von Ansprüchen von Anlegern aus Falschberatung

Artikel 11
Inkrafttreten

Begründung

A. Allgemeiner Teil

I. Zielsetzung

II. Sachverhalt und Notwendigkeit

III. Gesetzgebungskompetenz des Bundes

IV. Wesentlicher Inhalt des Gesetzentwurfs

1. Änderung der Großkreditvorschriften zur besseren Erfassung von Konzentrationsrisiken

2. Einheitliche Prinzipien für die Anerkennung von hybriden Kapitalbestandteilen als Kernkapital

3. Stärkung der Zusammenarbeit der europäischen Aufsichtsbehörden

4. Verbriefungen und Verschärfung der Offenlegungsanforderungen

5. Änderungen des Pfandbriefgesetzes PfandBG

6. Verbesserung der Liquiditätssteuerung der Institute

V. Finanzielle Auswirkungen

VI. Bürokratiekosten

B. Besonderer Teil

Zu Artikel 1

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Buchstabe c

Zu Buchstabe d

Zu Buchstabe g

Zu Nummer 3

Zu Nummer 4

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Buchstabe c

Zu Buchstabe d

Zu Buchstabe e

Zu Buchstabe f

Zu Buchstabe g

Zu Nummer 5

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Buchstabe c

Zu Nummer 6

Zu Nummer 7

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Nummer 8

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Nummer 9

Zu Nummer 10

Zu Nummer 11

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Buchstabe c

Zu Buchstabe c

Zu Buchstabe c

Zu Buchstabe d

Zu Buchstabe d

Zu Buchstabe d

Zu Buchstabe d

Zu Buchstabe d

Zu Buchstabe e

Zu Buchstabe e

Zu Buchstabe e

Zu Buchstabe e

Zu Buchstabe f

Zu Buchstabe g

Zu Buchstabe h

Zu Buchstabe i

Zu Buchstabe i

Zu Buchstabe i

Zu Buchstabe i

Zu Buchstabe i

Zu Buchstabe j

Zu Buchstabe j

Zu Buchstabe j

Zu Buchstabe j

Zu Buchstabe j

Zu Buchstabe k

Zu Buchstabe k

Zu Nummer 12

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Buchstabe b

Zu Buchstabe c

Zu Nummer 13

Zu Nummer 14

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Nummer 15

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe n

Zu Nummer 16

Zu Nummer 17

Zu Nummer 18

Zu § 18a

Zu § 18b

Zu Nummer 19

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Buchstabe c

Zu Nummer 20

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe n

Zu Buchstabe e

Zu Buchstabe f

Zu Nummer 21

Zu Nummer 22

Zu Buchstabe n

Zu Nummer 23

Zu Nummer 24

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Nummer 25

Zu Nummer 26

Zu Nummer 27

Zu Nummer 28

Zu Nummer 29

Zu Nummer 30

Zu Nummer 31

Zu Nummer 32

Zu Nummer 33

Zu Nummer 34

Zu Nummer 35

Zu Nummer 36

Zu Nummer 37

Zu Nummer 38

Zu Nummer 39

Zu Nummer 40

Zu Nummer 41

Zu Nummer 42

Zu Nummer 43

Zu Nummer 44

Zu Artikel 2

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu Nummer 3

Zu Nummer 4

Zu Artikel 3

Zu Nummer 1

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe d

Zu Nummer 2

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Nummer 3

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Nummer 4

Zu Nummer 5

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Nummer 6

Zu Nummer 7

Zu Nummer 8

Zu Nummer 9

Zu Nummer 10

Zu Nummer 11

Zu Nummer 12

Zu Nummer 14

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Buchstabe c

Zu Buchstabe c

Zu Buchstabe c

Zu Buchstabe c

Zu Buchstabe d

Zu Nummer 15

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Buchstabe c

Zu Nummer 16

Zu Artikel 4

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu Nummer 3

Zu Artikel 5

Zu Artikel 6

Zu Artikel 7

Zu Artikel 8

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu Nummer 3

Zu Nummer 4

Zu Artikel 9

Zu Artikel 10

Zu Artikel 11

Anlage 1
Stellungnahme des Nationalen Normenkontrollrates gem. § 6 Abs. 1 NKR-Gesetz: NKR-Nr. 1145: Gesetz zur Umsetzung der geänderten Richtlinien über die Wirksamkeit von Abrechnungen in Zahlungs- sowie Wertpapierliefer- und -abrechnungssystemen und über Finanzsicherheiten im Hinblick auf verbundene Systeme und Kreditforderungen

Anlage 2
Stellungnahme des Nationalen Normenkontrollrates gem. § 6 Abs. 1 NKR-Gesetz: Nr. 1236: Gesetz zur Umsetzung der geänderten Bankenrichtlinie und der geänderten Kapitaladäquanzrichtlinie

Anlage 3
Stellungnahme der Bundesregierung zu der Stellungnahme des Nationalen Normenkontrollrats (NKR) vom 15. März 2010 zum Entwurf eines Gesetzes zur Umsetzung der geänderten Bankenrichtlinie und der geänderten Kapitaladäquanzrichtlinie


 
 
 


Drucksache 586/10

... - und Produktsicherheitsgesetz) führen zu keinen erhöhten Kostenbelastungen der öffentlichen Haushalte des Bundes, der Länder und der Kommunen und schaffen auch keine zusätzlichen finanziellen Belastungen für die Wirtschaft oder die privaten Verbraucher.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 586/10




A. Problem und Ziel

B. Lösung

C. Alternativen

D. Finanzielle Auswirkungen auf die öffentlichen Haushalte

1. Haushaltsausgaben ohne Vollzugsaufwand

2. Vollzugsaufwand

E. Sonstige Kosten

F. Bürokratiekosten

G. Nachhaltigkeit

Gesetzentwurf

Entwurf

Artikel 1
Änderung des Eichgesetzes

§ 10
Öffentliche Waagen

Artikel 2
Änderung des Geräte- und Produktsicherheitsgesetzes

Artikel 3
Änderung des Verwaltungskostengesetzes

Artikel 4
Inkrafttreten

Begründung

A. Allgemeines

I. Zielsetzung und Notwendigkeit des Gesetzes

II. Gesetzgebungskompetenz des Bundes

III. Gesetzesfolgen

1. Kosten für die öffentlichen Haushalte

a Haushaltsausgaben ohne Vollzugsaufwand

b Vollzugsaufwand

2. Kosten für die Wirtschaft und Preiswirkungen

3. Bürokratiekosten

IV. Zeitliche Geltung

V. Vereinbarkeit mit dem Recht der Europäischen Union

VI. Auswirkungen auf die Nachhaltigkeit

B. Zu den einzelnen Vorschriften

Zu Artikel 1

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu Artikel 2

Zu Artikel 3

Zu Artikel 4


 
 
 


Drucksache 536/1/10

... andererseits finanziell erheblich belastet. Mit der Einführung des elektronischen Aufenthaltstitels wird sich diese Kostenbelastung der Kommunen dramatisch verschärfen, weil künftig jeweils voraussichtlich 30 Euro anstelle von bisher 78 Cent für einen ausgegeben Aufenthaltstitel an die Bundesdruckerei abgeführt werden müssen und zwar unabhängig davon ob überhaupt Gebühren eingenommen werden konnten oder ob ein Befreiungstatbestand vorlag.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 536/1/10




1. Zu Artikel 1 Nummer 3 Buchstaben a bis c § 69 Absatz 3 Nummer 1, 2, 2a und 3 AufenthG 1

2. Zu Artikel 1 Nummer 3 § 69 Absatz 3 Nummer 4 und 7 und Absatz 6 Satz 1 Nummer 2 AufenthG 2

3. Zu Artikel 1 Nummer 3 allgemein § 69 AufenthG

4. Zu Artikel 1 Nummer 4 § 78 Absatz 5 Satz 2 AufenthG

5. Zu Artikel 1 Nummer 4 § 78 Absatz 5 Satz 5 bis 7 - neu - AufenthG


 
 
 


Drucksache 822/10

... Mit dieser Verordnung entstehen den Betroffenen keine höheren Kostenbelastungen. Eventuelle Preisanhebungen im Einzelfall dürften so gering sein, dass sich Auswirkungen auf das Preisniveau, insbesondere das Verbraucherpreisniveau, daraus nicht ergeben.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 822/10




A. Problem und Ziel

B. Lösung

C. Alternativen

D. Finanzielle Auswirkungen auf die öffentlichen Haushalte

1. Haushaltsausgaben ohne Vollzugsaufwand

2. Vollzugsaufwand

E. Sonstige Kosten

F. Bürokratiekosten

G. Gleichstellungspolitische Belange

H. Nachhaltigkeit

Verordnung

Erste Verordnung

Artikel 1

§ 17
Pflichten des Auftraggebers des Absenders

§ 20
Pflichten des Empfängers

§ 23a
Pflichten des Entladers

Artikel 2

Artikel 3

Artikel 4

Begründung

I. Allgemeines

Finanzielle Auswirkungen auf die öffentlichen Haushalte

1. Haushaltsausgaben ohne Vollzugsaufwand:

2. Vollzugsaufwand:

Sonstige Kosten

3 Bürokratiekosten

II. Zu den Einzelvorschriften

Zu § 1

Zu § 6

Zu § 7

Zu § 11

Zu § 12

Zu § 14

Zu § 15

Zu § 16

zu Absatz 2

Zu § 17

Zu § 18

zu Absatz 1

Zu § 19

zu Absatz 1

zu Absatz 2

zu Absatz 3

Zu § 20

Zu § 21

zu Absatz 1

zu Absatz 3

Zu § 22

zu Absatz 1

Zu § 23

Zu § 23a

Zu § 27

Zu § 28

Zu § 29

Zu § 33

Zu § 36

Zu § 37

zu § 38

zu § 39

Zu Anlage 1:

Zu Anlage 2:

Zu Artikel 4

Anlage
Stellungnahme des Nationalen Normenkontrollrates gem. § 6 Abs. 1 NKR-Gesetz: NKR-Nr. 1419: Entwurf einer Ersten Verordnung zur Änderung der Gefahrgutverordnung Straße, Eisenbahn und Binnenschifffahrt


 
 
 


Drucksache 312/1/10

... vorgesehenen hälftigen Aufteilung der Anschlusskosten zwischen Netzbetreiber und Anschlussnehmer bei einer Länge der Anschlussleitung bis zehn Kilometer besteht kein Anlass. Die Einspeisung von Biogas ins Gasnetz entwickelt sich dynamisch. Nach § 41g der geltenden bzw. § 37 der neuen GasNZV soll bis zum 31. Mai 2011 ein Monitoring-Bericht insbesondere zur Kostenstruktur für die Einspeisung von Biogas und zur Kostenbelastung der Netze vorgelegt werden. Vor einer Änderung der Kostentragungsregeln für den Netzanschluss, die sich sowohl auf die Kosten der Biogaseinspeisung als auch auf die Gasnetzkosten erheblich auswirken würde, muss der gesetzlich vorgesehene Bericht abgewartet werden.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 312/1/10




1. Zu Artikel 1 § 8 Absatz 6 GasNZV *

2. Zu Artikel 1 § 21 Absatz 1 Satz 6 GasNZV

3. Zu Artikel 1 § 21 Absatz 1 Satz x - neu - GasNZV

4. Zu Artikel 1 § 22 Absatz 4 - neu -, § 25 Absatz 3 GasNZV

5. Zu Artikel 1 § 23 Absatz 4 - neu - GasNZV

6. Zu Artikel 1 § 23 Absatz 2 Satz 2 GasNZV

7. Zu Artikel 1 § 23 Absatz 2 Satz x - neu - GasNZV

8. Zu Artikel 1 § 24 Absatz 3 Satz x - neu - GasNZV *

9. Zu Artikel 1 § 24 Absatz 3 Satz x - neu - GasNZV *

10. Zu Artikel 1 § 31 Satz 2 GasNZV

11. Begründung:

12. Begründung:

13. Zu Artikel 1 § 33 Absatz 1 Satz 2 und 3 GasNZV

14. Zu Artikel 1 § 35 Absatz 3 Satz 1 GasNZV

15. Zu Artikel 1 Überschrift zu Teil 7, § 38 Überschrift, Absatz 1 Satz 1 und 2, Absatz 4 Satz 3, § 39 Überschrift, Absatz 1 Satz 1 und 2, Absatz 2 Satz 2, Absatz 3 Satz 1 und 2 GasNZV

16. Zu Artikel 1 § 38 Überschrift, Absatz 1 Satz 1 und Absatz 2 Nummer 1 GasNZV

17. Zu Artikel 1 § 39 Überschrift, Absatz 1 Satz 1 und 2, Absatz 2 Satz 2, Absatz 3 Satz 1 und 2 GasNZV

18. Zu Artikel 1 § 40 Absatz 1 Satz 1 GasNZV *

19. Zu Artikel 1 § 50 Absatz 1 Nummer 9 GasNZV

20. Zu Artikel 1 § 50 Absatz 3 Satz x - neu - GasNZV

21. Zu Artikel 5 Nummer 1x - neu - § 4 Absatz 5a - neu - GasNEV

22. Zu Artikel 5 Nummer 1a - neu - § 6 Absatz 5 Satz 3 - neu - und 4 - neu - GasNEV

23. Zu Artikel 5 Nummer 5a - neu - § 28 Absatz 1 Satz 2 Nummer 3, 4 und 5 - neu - GasNEV

24. Zu Artikel 5a - neu - § 4 Absatz 5a - neu - StromNEV

Artikel 5a
Änderung der Stromnetzentgeltverordnung

25. Zu Artikel 5a - neu - § 6 Absatz 5 Satz 3 - neu - und 4 - neu - StromNEV

Artikel 5a
Änderung der Stromnetzentgeltverordnung

26. Zu Artikel 5a - neu - Nummer 1x - neu - § 28 Absatz 1 Satz 2 Nummer 3, 4 und 5 - neu - StromNEV

Artikel 5a
Änderung der Stromnetzentgeltverordnung

27. Zu Artikel 6 Nummer 1x - neu - § 1 Absatz 1 und 2 - neu - ARegV

28. Zu Artikel 6 Nummer 1x § 4 Absatz 3 Satz 1 ARegV

29. Zu Artikel 6 Nummer 1x0 und 1x1 - neu - § 4 Absatz 3 Satz 1 Nummer 2 3. Halbsatz und § 5 Absatz 1 Satz 2 ARegV

30. Zu Artikel 6 Nummer 1x1 - neu -, 1x2 - neu -, 2x1 - neu -, 2x2 - neu -, 2x3 - neu -, 2x4 - neu -, 2x5 - neu - § 4 Absatz 3 Satz 1 Nummer 1, 2 und 3 - neu -, § 5 Absatz 1 Satz 2, § 11 Absatz 2 Satz 4, Absatz 5 - neu -, § 28 Nummer 1, § 32 Absatz 1 Nummer 4a - neu -, Anlage 1 zu § 7 ARegV

Zu Artikel 6 Nummer 1a

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe c

33. Zu Artikel 6 Nummer 1a - neu - § 6 Absatz 1 Satz 2, Absatz 2a - neu - ARegV

34. Zu Artikel 6 Nummer 1a - neu - § 10 Absatz 2 Satz 2 ARegV

35. Zu Artikel 6 Nummer 1a - neu - § 11 Absatz 2 Satz 1 Nummer 8 ARegV

36. Zu Artikel 6 Nummer 2a - neu - § 11 Absatz 2 Satz 1 Nummer 13 ARegV

37. Zu Artikel 6 Nummer 2a1 - neu -, 2a2 - neu - § 23 Absatz 1 Satz 1 und x - neu -, Absatz 6 Satz 4 und § 32 Absatz 1 Nummer 8a - neu - ARegV

38. Zu Artikel 6 Nummer 2a - neu - § 28 Nummer 7 ARegV

39. Zu Artikel 6 Nummer 2a - neu - § 34 Absatz 4 Satz x - neu - ARegV


 
 
 


Drucksache 641/1/10

... 6. Der Bundesrat verkennt nicht, dass unter bestimmten Konstellationen (z.B. bei Fusion zweier prüfungspflichtiger Unternehmen) sogenannte Joint Audits, also eine arbeitsteilige Abschlussprüfung zweier Prüfungsgesellschaften, sinnvoll sein können. Bezüglich einer verpflichtenden Einführung von Joint Audits gibt der Bundesrat jedoch zu bedenken, dass mit einem Joint Audit unweigerlich ein erhöhter Koordinationsaufwand der Abschlussprüfer untereinander sowie zwischen den Abschlussprüfern und den zuständigen Organen des Mandanten verbunden ist, der die Gefahr von Kommunikationsproblemen in sich birgt. Die notwendigen Abstimmungen führen zudem zwangsläufig zu höheren Prüfungskosten und damit zusätzlichen Kostenbelastungen für die Unternehmen. AuditKonsortien sollten daher nicht generell vorgeschrieben werden, zumal es den Nachfragern nach Prüfungsleistungen schon heute freisteht, Joint Audits durch zwei Prüfer zu beauftragen.



Drucksache 4/2/10

... Bleiben die Übernachtungspreise trotz der Absenkung der Umsatzsteuer unverändert, führt dies nämlich bei anderen Unternehmern infolge des reduzierten Vorsteuerabzugs zu einem Anstieg der Kostenbelastung.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 4/2/10




Zu Artikel 5


 
 
 


Drucksache 701/09

... Demgegenüber sind die Nacherfassungs- und Dokumentationspflichten des Ausführers erheblich geringer belastend als die bisherige Papiervorlage und Abschreibung der Ausfuhrgenehmigung auf den vorgelegten Ausfuhrgenehmigungen. Die Nacherfassung von in Deutschland erteilten abschreibungspflichtigen Ausfuhrgenehmigungen, die im Ausland abgefertigt wurden, betrifft ca. 6 760 Fälle (8 Prozent aller Abschreibungen auf Ausfuhrgenehmigungen). Bei einem geschätzten Zeitaufwand von zwei Stunden und einem Stundenlohn für einen mittleren Angestellten im Handel von 23,90 Euro resultiert daraus eine Kostenbelastung von 323 128 Euro.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 701/09




A. Ziel

B. Lösung

C. Alternativen

D. Finanzielle Auswirkungen auf die öffentlichen Haushalte

E. Sonstige Kosten

F. Bürokratiekosten

Informationspflichten für die Wirtschaft:

Informationspflichten für die Verwaltung:

Informationspflichten für Bürger:

G. Gleichstellungspolitische Belange

Verordnung

Fünfundachtzigste Verordnung zur Änderung der Außenwirtschaftsverordnung

Artikel 1

§ 6a
Beschränkung nach § 5 AWG

§ 16a
Ausfuhr von Obst und Gemüse

§ 35a
Einfuhr von Gartenbauerzeugnissen

§ 69a
Beschränkungen auf Grund der Resolutionen 733 (1992) vom 23. Januar 1992, 1356 (2001) vom 19. Juni 2001, 1725 (2006) vom 6. Dezember 2006, 1744 (2007), 1846 (2008) vom 2. Dezember 2008 und 1851 (2008) vom 16. Dezember 2008 des Sicherheitsrats der Vereinten Nationen (Kapitel VII der Charta).

Artikel 2

Anlage
A 1 Anleitung zu Angaben in der elektronischen Ausfuhranmeldung

Begründung

A. Allgemeines

3 Bürokratiekosten

Informationspflichten für die Wirtschaft:

Informationspflichten für die Verwaltung:

Informationspflichten für Bürger:

B. Im Einzelnen

Artikel 1

Nummer 1

Nummer 2

Nummer 3

Nummer 4

Nummer 6

Nummer 7

Nummer 8

Nummer 10

Nummer 11

Artikel 2

Anlage
Stellungnahme des Nationalen Normenkontrollrates gem. § 6 Abs. 1 NKR-Gesetz: NKR-Nr. 963: Fünfundachtzigste Verordnung zur Änderung der Außenwirtschaftsverordnung Der Nationale Normenkontrollrat hat den oben genannten Verordnungsentwurf auf Bürokratiekosten, die durch Informationspflichten begründet werden, geprüft.


 
 
 


Drucksache 252/09

... -Ausstoß von Null und fordert EU-weit geltende Vorschriften für Energieüberschusshäuser, weil dadurch die Kostenbelastung der Endbenutzer verringert werden kann; fordert nachdrücklich, sowohl für neue als auch für bestehende Gebäude einen genauen Zeitplan für die Normung und die einzuhaltenden Mindestwerte für Energie aus erneuerbaren Quellen festzulegen;



Drucksache 169/1/09

... a) Die Bundesregierung geht in ihrem Gesetzentwurf davon aus, dass den überwiegend mittelständischen Unternehmen, die am Verkehr mit steuerbaren Waren unter Steueraussetzung teilnehmen, durch die Einführung des IT-Verfahrens EMCS je nach gewählter Form des Nachrichtenaustauschs mit der Zollverwaltung einmalige Kosten von hundert Euro bis zu mehreren hunderttausend Euro entstehen. Angesichts dieser großen Spannbreite denkbarer Kosten bittet der Bundesrat die Bundesregierung, bei der weiteren Konkretisierung und Umsetzung des IT-Verfahrens auf möglichst niedrige Kostenbelastung für die betroffenen Unternehmen zu achten.



Drucksache 729/09

... Die Verordnung sieht keine direkten Kostenbelastungen für die Wirtschaft vor, welche über die mit der Einführung von Informationspflichten verbundenen Kosten hinausgehen. Ob und in welchem Maße die Einführung verwendungsbezogener Genehmigungspflichten für die betroffenen Unternehmen indirekte Kosten verursacht, etwa durch Beeinflussung ihrer internationalen Wettbewerbsposition oder der Beeinflussung von Wirtschaftsbeziehungen mit wichtigen Drittländern lässt sich derzeit nicht zuverlässig abschätzen. Gleiches gilt für den Kreis der betroffenen Unternehmen unter Einschluss der mittelständischen Wirtschaft.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 729/09




A. Ziel

B. Lösung

C. Alternativen

D. Finanzielle Auswirkungen auf die öffentlichen Haushalte:

E. Sonstige Kosten

F. Bürokratiekosten

Informationspflichten für die Wirtschaft:

Informationspflichten für die Verwaltung:

G. Gleichstellungspolitische Belange

Verordnung

Sechsundachtzigste Verordnung

Artikel 1

§ 38
Beschränkung nach § 7 Absatz 1 Nummer 1, 2 und 3 AWG

§ 41
Beschränkung nach § 7 Absatz 1 Nummer 1, 2 und 3 AWG

§ 41a
Weitere Beschränkung nach § 7 Absatz 1 Nummer 1, 2 und 3 AWG

§ 42
Beschränkung nach § 7 Absatz 1 und 3 AWG

Artikel 2

Begründung

A. Allgemeines

Finanzielle Auswirkungen auf die öffentlichen Haushalte

Sonstige Kosten

4 Bürokratiekosten

Informationspflichten für die Wirtschaft:

Informationspflichten für die Verwaltung:

B. Im Einzelnen:

Artikel 1

Nummer 1

Nummer 2

Nummer 4

Nummer 5

Nummer 6

Nummer 7

Nummer 8

Nummer 9

Artikel 2

Anlage
Stellungnahme des Nationalen Normenkontrollrates gem. § 6 Abs. 1 NKR-Gesetz: Nr. 1027: Sechsundachtzigste Verordnung zur Änderung der Außenwirtschaftsverordnung


 
 
 


Drucksache 815/09

... Mit dieser Verordnung entstehen den Betroffenen keine höheren Kostenbelastungen.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 815/09




A. Problem und Ziel

B. Lösung

C. Alternativen

D. Finanzielle Auswirkungen auf die öffentliche Haushalte

E. Sonstige Kosten

F. Bürokratiekosten

Verordnung

Zweite Verordnung

Artikel 1

Artikel 2

Artikel 3

Begründung

I. Allgemeines

Finanzielle Auswirkungen auf Öffentliche Haushalte:

Sonstige Kosten:

3 Bürokratiekosten:

II. Artikel 1

Zu Nr. 1

Zu Nr. 2

§ 2
Abs. 1

§ 2
Abs. 2 Nr 2

§ 2
Abs. 3

Zu Nr. 3

§ 3
Abs. 2

§ 3
Abs. 4

§ 3
Abs. 7

Zu Nr. 4

§ 4
Abs. 12

Zu Nr. 5

Zu Nr. 6

Zu Nr. 7

§ 7
Abs. 1 und 2

§ 7
Abs. 4

§ 7
Abs. 7

Zu Nr. 8

Zu Nr. 11

III. Artikel 3

Anlage
Stellungnahme des Nationalen Normenkontrollrates gem. § 6 Abs. 1 NKR-Gesetz: NKR-Nr. 955: Zweite Verordnung zur Änderung der Gefahrgutverordnung See


 
 
 


Drucksache 274/09

... Mit dieser Verordnung entstehen den Betroffenen keine höheren Kostenbelastungen.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 274/09




A. Problem und Ziel

B. Lösung

C. Alternativen

D. Finanzielle Auswirkungen auf die öffentlichen Haushalte

1. Haushaltsausgaben ohne Vollzugsaufwand

2. Vollzugsaufwand

E. Sonstige Kosten

F. Bürokratiekosten

Verordnung

Verordnung

§ 1
Geltungsbereich

§ 2
Begriffsbestimmungen

§ 3
Zulassung zur Beförderung

§ 4
Allgemeine Sicherheitspflichten

§ 5
Ausnahmen

§ 6
Zuständigkeiten des Bundesministeriums für Verkehr, Bau und Stadtentwicklung

§ 7
Zuständigkeiten der vom Bundesministerium der Verteidigung oder vom Bundesministerium des Innern bestellten Sachverständigen oder Dienststellen

§ 8
Zuständigkeiten der Bundesanstalt für Materialforschung und -prüfung

§ 9
Zuständigkeiten der von der Bundesanstalt für Materialforschung und -prüfung anerkannten Sachverständigen

§ 10
Zuständigkeiten des Bundesamtes für Wehrtechnik und Beschaffung

§ 11
Zuständigkeiten des Bundesamtes für Strahlenschutz

§ 12
Zuständigkeiten zugelassener Überwachungsstellen

§ 13
Zuständigkeiten der Benannten Stellen

§ 14
Besondere Zuständigkeiten im Straßenverkehr

§ 15
Besondere Zuständigkeiten im Eisenbahnverkehr

§ 16
Besondere Zuständigkeiten in der Binnenschifffahrt

§ 17
Pflichten des Auftraggebers des Absenders

§ 18
Pflichten des Absenders

§ 19
Pflichten des Beförderers

§ 20
Pflichten des Empfängers

§ 21
Pflichten des Verladers

§ 22
Pflichten des Verpackers

§ 23
Pflichten des Befüllers

§ 24
Pflichten des Betreibers eines Tankcontainers, ortsbeweglichen Tanks, MEGC, Schüttgut-Containers oder MEMU

§ 25
Pflichten des Herstellers und des Rekonditionierers von Verpackungen und der Stellen für Inspektionen und Prüfungen von IBC

§ 26
Sonstige Pflichten

§ 27
Pflichten mehrerer Beteiligter im Straßen- und Eisenbahnverkehr sowie in der Binnenschifffahrt

§ 28
Pflichten des Fahrzeugführers im Straßenverkehr

§ 29
Pflichten mehrerer Beteiligter im Straßenverkehr

§ 30
Pflichten des Betreibers eines Kesselwagens, abnehmbaren Tanks und Batteriewagens im Eisenbahnverkehr

§ 31
Pflichten des Eisenbahninfrastrukturunternehmers im Eisenbahnverkehr

§ 32
Pflichten des Reisenden im Eisenbahnverkehr

§ 33
Pflichten des Schiffsführers in der Binnenschifffahrt

§ 34
Pflichten des Eigentümers oder Ausrüsters in der Binnenschifffahrt

§ 35
Fahrweg und Verlagerung im Straßenverkehr

§ 36
Schriftliche Weisungen im Eisenbahnverkehr

§ 37
Ordnungswidrigkeiten

§ 38
Übergangsbestimmungen

§ 39
Aufheben von Vorschriften

§ 40
Inkrafttreten

Anlage 1
(zu § 35)

Gefährliche Güter, für deren innerstaatliche und grenzüberschreitende Beförderung § 35 gilt

Tabelle

Tabelle

Tabelle

Tabelle

Tabelle

Anlage 2

Anlage 3

1. Berlin:

2. Hamburg:

3. Niedersachsen:

4. Nordrhein-Westfalen:

5. Thüringen:

I. Allgemeines

Finanzielle Auswirkungen auf Öffentliche Haushalte:

Sonstige Kosten:

4 Bürokratiekosten:

II. Zu den Einzelvorschriften zu § 1 Geltungsbereich:

Zu § 1

Zu § 1

Zu § 1

Zu § 1

Zu § 2

Zu § 3

Zu § 4

Zu § 5

Zu § 5

Zu § 5

Zu § 5

Zu § 5

Zu § 5

Zu § 5

Zu § 5

Zu § 5

Zu § 5

Zu § 5

Zu § 6

Zu § 6

Zu § 7

Zu § 8

Zu § 9

Zu § 10

Zu § 11

Zu § 12

Zu § 13

Zu § 16

Zu § 17

Zu § 17

Zu § 19

Zu § 25

Zu § 27

Zu § 33

Zu § 34

Zu § 35

Zu § 36

Zu § 38

Zu § 39

Zu § 40

Zu Anlage 1:

Zu Anlage 2:

Zu Anlage 3:

Anlage
Stellungnahme des Nationalen Normenkontrollrates gem. § 6 Abs. 1 NKR-Gesetz: Entwurf einer Verordnung über die innerstaatliche und grenzüberschreitende Beförderung gefährlicher Güter auf der Straße, mit Eisenbahnen und auf Binnengewässern (Gefahrgutverordnung Straße, Eisenbahnen und Binnenschifffahrt – GGVSEB)


 
 
 


Drucksache 173/09

... Die Anpassung der Bestimmungen für die Prüfung pyrotechnischer Gegenstände führt zu keiner wesentlichen Kostenbelastung für die Wirtschaft, da das bisherige nationale Zulassungsverfahren durch das der EG-Baumusterprüfung ersetzt wird und diese für den Fall des Verbringens in andere Mitgliedstaaten der Europäischen Union bereits durchgeführt sein musste. Dies gilt insbesondere für die Konformitätsbewertung von Großfeuerwerk, wo zwar die Bauartprüfung neu ist, dafür im Gegenzug aber der Marktzugang in allen 27 Mitgliedstaaten ohne weitere Prüfung möglich ist. Zusätzliche Kosten für die Prüfung können nur dort entstehen, wo pyrotechnische Gegenstände als Vorprodukt für die Herstellung anderer der EG-Baumusterprüfung oder einem nationalen Zulassungsverfahren unterliegender Produkte in Verkehr gebracht werden.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 173/09




A. Problem und Ziel

B. Lösung

C. Alternativen

D. Finanzielle Auswirkungen auf die öffentlichen Haushalte

1. Haushaltsausgaben ohne Vollzugsaufwand

2. Vollzugsaufwand

E. Sonstige Kosten

F. Bürokratiekosten

Gesetzentwurf

Entwurf

Artikel 1
Änderung des Sprengstoffgesetzes

§ 5
Konformitätsnachweis für Explosivstoffe und pyrotechnische Gegenstände, Zulassung von sonstigen explosionsgefährlichen Stoffen und Sprengzubehör

§ 42
Strafbare Verletzung von Schutzvorschriften

§ 45
Aufgaben der Bundesanstalt

Artikel 2
Änderung der Ersten Verordnung zum Sprengstoffgesetz

§ 3

§ 6

§ 6a

§ 12b

§ 13

§ 14

§ 15

§ 17

§ 21

§ 22

§ 23

§ 39

§ 40

§ 40a

§ 49

1. Sonstige explosionsgefährliche Stoffe nach § 1 Absatz 3 Nummer 1 und 2 des Gesetzes

2. Sprengzubehör

2.1 Zündleitungen

2.2 Verlängerungsdrähte

2.3 Isolierhülsen

2.4 Zündmaschinen

2.4.1 Mechanische Beschaffenheit

2.4.2 Elektrische Beschaffenheit

2.4.3 Leistungsfähigkeit

2.5 Zündgeräte für elektronische Zünder

2.5.1 Mechanische Beschaffenheit

2.5.2 Elektrische Beschaffenheit

2.5.3 Leistungsfähigkeit

2.6 Zündmaschinenprüfgeräte

2.7 Prüfgeräte für Zündgeräte für elektronische Zünder

2.8 Zündkreisprüfer

2.8.1 Allgemeine Anforderungen

2.8.2 Besondere Anforderungen an Ohmmeter

2.9 Prüfgeräte für elektronische Zündkreise

2.9.1 Allgemeine Anforderungen

2.9.2 Besondere Anforderungen an Zeigerinstrumente

2.10 Ladegeräte

2.11 Mischladegeräte

I. Für alle pyrotechnischen Gegenstände gelten die nachfolgend aufgeführten allgemeinen Anforderungen:

II. Die einzelnen Gruppen pyrotechnischer Gegenstände müssen mindestens auch die folgenden Anforderungen erfüllen:

A. Feuerwerkskörper

B. Sonstige pyrotechnische Gegenstände

C. Anzündmittel

Artikel 3
Änderung weiterer Vorschriften

Artikel 4
Bekanntmachungserlaubnis

Artikel 5
Inkrafttreten

I. Wesentlicher Inhalt:

1. Zur Änderung des Sprengstoffrechts Artikel 1 und 2 :

2. Bürokratiekosten der Wirtschaft

a Bürokratiekosten neuer Informationspflichten

b Bürokratiekosten geänderter / erweiterter Informationspflichten

c Bürokratiekosten geänderter / vereinfachter Informationspflichten

d Bürokratiekosten aufgehobener Informationspflichten

3. Informationspflichten für die Bürgerinnen und Bürger

a Folgende Informationspflicht wird neu eingeführt:

b Folgende Informationspflichten werden geändert / erweitert:

c Folgende Informationspflichten werden geändert / vereinfacht:

4. Informationspflichten für die Verwaltung

a Folgende Informationspflichten werden neu eingeführt:

b Folgende Informationspflichten werden geändert / erweitert:

c Folgende Informationspflichten werden geändert / vereinfacht:

d Folgende Informationspflicht wird aufgehoben:

5. Sonstige Kosten

6. Zu sonstigen Änderungen Artikel 3 :

II. Regelungskompetenz:

1. Zu den Änderungen des Sprengstoffrechts Artikel 1 und 2 :

2. Zu den Änderungen der Strafprozessordnung, des Bundeszentralregistergesetzes und der Verordnung über den Betrieb des Zentralen Staatsanwaltschaftlichen

Zu den Einzelvorschriften:

Zu Artikel 1

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu Nummer 3

Zu Nummer n

Zu § 5

Zu § 6

Zu Nummer 7

Zu Nummer 8

Zu Nummer 9

Zu Absatz 4

Zu Nummer 10

Zu Nummer 11

Zu Nummer 12

Zu Nummer 13

Zu Absatz 5

Zu Nummer 14

Zu Absatz 1

Zu Absatz 3

Zu Absatz 4

Zu Nummer 15

Zu Nummer 16

Zu Absatz 6

Zu Nummer 17

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Nummer 18

Zu Nummer 19

Zu Nummer 20

Zu § 40

Zu § 41

Zu Nummer 1c

Zu Nummer 4a

Zu Nummer 12a

Zu Absatz 1a

Zu Absatz 3

Zu Nummer 22

Zu Nummer 23

Zu Nummer 24

Zu Nummer 25

Zu Nummer 26

Zu Nummer 1

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Nummer 2

Zu Artikel 2

4 Allgemeines

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu Absatz 1

zu Absatz 1a

Zu Absatz 2

Zu Absatz 3

Zu Nummer 3

Zu § 2

Zu §§ 3

Zu Nummer 6

Zu Nummer 7

Zu Absatz 2a

Zu Nummer 9

Zu Nummer 10

Zu Nummer 11

Zu Nummer 16

Zu Nummer 19

Zu § 13

Zu §§ 14

Zu Nummer 20

Zu Nummer 21

Zu Nummer 22

Zu Nummer 23

Zu Nummer 24

Zu Nummer 25

Zu § 21

Zu § 21

Zu § 21

Zu § 21

Zu § 21

Zu § 22

Zu § 23

Zu § 23

Zu § 23

Zu § 23

Zu § 23

Zu § 23

Zu Nummer 26

Zu Nummer 28

Zu Nummer 29

Zu Nummer 32

Zu Nummer 33

Zu § 39

Zu § 40

Zu § 40a

Zu Absatz 2

Zu Nummer 34

Zu Nummer 36

Zu Nummer 37

Zu Nummer 38

Zu Nummer 39

Zu Nummer 40

Zu Nummer 41

Zu Nummer 43

Zu Artikel 3

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu Absatz 3

Zu Absatz 4

Zu Absatz 5

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Buchstabe c

Zu Buchstabe d

Zu Buchstabe e

Zu Buchstabe f

Zu Absatz 6

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Absatz 7

Zu Absatz 9

Zu Artikel 4

Zu Artikel 5

Anlage
Stellungnahme des Nationalen Normenkontrollrates gem. § 6 Abs. 1 NKR-Gesetz: NKR-Nr. 743: Viertes Gesetz zur Änderung des Sprengstoffgesetzes und anderer Vorschriften


 
 
 


Drucksache 665/1/09

... ", Artikel 6 Absatz 5) auszurüsten, lehnt der Bundesrat in der vorgeschlagenen Form als unverhältnismäßig ab. Sie würde zudem zu einer überproportionalen Kostenbelastung der Netzkunden im Gastransitland Deutschland führen.



Drucksache 282/09

... Unmittelbare Kostenbelastungen für die mittelständische Wirtschaft sind nicht zu erwarten. Tendenziell dürfte der Mittelstand durch Aufträge beim Bau von Anlagen zur Kohlendioxidabscheidung, Kohlendioxidtransport und -speicherung profitieren.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 282/09




A. Problem und Ziel

B. Lösung

C. Alternativen

D. Finanzielle Auswirkungen auf die öffentlichen Haushalte

1. Haushaltsausgaben des Bundes

2. Haushaltsausgaben der Länder

E. Sonstige Kosten

F. Bürokratiekosten

Gesetzentwurf

Entwurf

Artikel 1
Gesetz über den Transport und die dauerhafte Speicherung von Kohlendioxid (Kohlendioxid-Speicherungsgesetz – KSpG)

§ 1
Zweck des Gesetzes

§ 2
Geltungsbereich

§ 3
Begriffsbestimmungen

Teil 2
Transport

§ 4
Planfeststellung für Kohlendioxidleitungen; Rechtsverordnungsermächtigung

Teil 3
Dauerhafte Speicherung

Abschnitt 1
Bundesweite Bewertung und Register

§ 5
Analyse und Bewertung der Potenziale für die dauerhafte Speicherung

§ 6
Register

Abschnitt 2
Genehmigung und Betrieb

Unterabschnitt 1
Untersuchung

§ 7
Untersuchungsgenehmigung

§ 8
Verfahrens- und Formvorschriften

§ 9
Nebenbestimmungen und Widerruf der Genehmigung

§ 10
Benutzung fremder Grundstücke

Unterabschnitt 2
Errichtung und Betrieb

§ 11
Planfeststellung für Errichtung und Betrieb eines Kohlendioxidspeichers

§ 12
Antrag auf Planfeststellung

§ 13
Planfeststellung

§ 14
Duldungspflicht

§ 15
Enteignungsrechtliche Vorwirkung

§ 16
Widerruf der Planfeststellung

Unterabschnitt 3
Stilllegung und Nachsorge

§ 17
Stilllegung

§ 18
Nachsorge

Unterabschnitt 4
Nachweise und Programme

§ 19
Sicherheitsnachweis

§ 20
Überwachungskonzept

Unterabschnitt 5
Betreiberpflichten

§ 21
Anpassung

§ 22
Eigenüberwachung

§ 23
Maßnahmen bei Leckagen oder erheblichen Unregelmäßigkeiten

§ 24
Anforderungen an Kohlendioxidströme

Unterabschnitt 6
Rechtsverordnungsermächtigungen

§ 25
Anforderungen an Kohlendioxidspeicher

§ 26
Anforderungen an das Verfahren

Abschnitt 3
Überprüfung durch die zuständige Behörde; Aufsicht

§ 27
Überprüfung durch die zuständige Behörde

§ 28
Aufsicht

Teil 4
Haftung und Vorsorge

§ 29
Haftung

§ 30
Deckungsvorsorge

§ 31
Übertragung der Verantwortung

§ 32
Nachsorgebeitrag; Rechtsverordnungsermächtigung

§ 33
Rechtsverordnungen für Deckungsvorsorge und Übertragung von Pflichten

Teil 5
Anschluss und Zugang Dritter

§ 34
Anschluss und Zugang; Rechtsverordnungsermächtigung

§ 35
Befugnisse der Regulierungsbehörde; Rechtsverordnungsermächtigung

§ 36
Behördliches und gerichtliches Verfahren für den Anschluss und Zugang Dritter

Teil 6
Speichervorhaben zum Zweck der Forschung

§ 37
Genehmigung von Speichervorhaben zum Zweck der Forschung

§ 38
Stilllegung und Nachsorge bei Speichervorhaben zum Zweck der Forschung

§ 39
Anwendbare Vorschriften

Teil 7
Schlussbestimmungen

§ 40
Zuständige Behörden

§ 41
Gebühren und Auslagen

§ 42
Bußgeldvorschriften

§ 43
Evaluierungsbericht

§ 44
Übergangsvorschrift

Anlage 1
(zu § 7 Absatz 1 Satz 2 und Absatz 2 Satz 1, § 22 Absatz 2 Nummer 1 und § 32 Absatz 2 Satz 2)

1. Datenerhebung Stufe 1 :

2. Erstellung eines 3-D-Erdmodells Stufe 2

3. Charakterisierung des dynamischen Speicherverhaltens, der Sensibilität sowie Risikobewertung Stufe 3

3.1 Charakterisierung des dynamischen Speicherverhaltens Stufe 3.1

3.1.1 Es sind mindestens folgende Faktoren zu beachten:

3.1.2 Die dynamische Modellierung liefert Erkenntnisse über

3.2 Charakterisierung der Sensibilität Stufe 3.2

3.3 Risikobewertung Stufe 3.3

3.3.1. Charakterisierung der Gefahren

3.3.2. Bewertung der Gefährdung

3.3.3. Folgenabschätzung

3.3.4. Risikocharakterisierung

Anlage 2
(zu § 17 Absatz 1 und § 20 Absatz 1)

1. Aufstellung und Aktualisierung des Überwachungsplans

1.1. Aufstellung des Überwachungskonzepts

1.2. Aktualisierung des Plans

2. Nachsorgeüberwachung

Artikel 2
Änderung des Gesetzes über die Umweltverträglichkeitsprüfung

Artikel 3
Änderung des Treibhausgas-Emissionshandelsgesetzes

Artikel 4
Änderung des Umweltschadensgesetzes

Artikel 5
Änderung der Verordnung über genehmigungsbedürftige Anlagen

Artikel 6
Änderung der Verordnung über Großfeuerungs- und Gasturbinenanlagen

§ 7a
Anlagen zur Abscheidung von Kohlendioxid

Artikel 7
Inkrafttreten

Begründung

A. Allgemeiner Teil

I. Zielsetzung und Notwendigkeit des Gesetzes

II. Gesetzgebungskompetenz des Bundes

III. Wesentlicher Inhalt

IV. Gesetzesfolgen

V. Auswirkungen von gleichstellungspolitischer Bedeutung

B. Besonderer Teil

Artikel 1

Teil 1
Einleitende Bestimmungen

Zu § 1

Zu § 2

Zu § 3

Teil 2
Transport

Zu § 4

Teil 3
Genehmigung und Betrieb

Zu § 5

Zu § 6

Zu § 7

Zu § 8

Zu § 9

Zu § 10

Zu § 11

Zu § 12

Zu § 13

Zu § 14

Zu § 15

Zu § 16

Zu § 17

Zu § 18

Zu § 19

Zu § 20

Zu § 21

Zu § 22

Zu § 23

Zu § 24

Zu § 25

Zu § 26

Zu § 27

Zu § 28

Teil 4
Haftung und Vorsorge

Zu § 29

Zu § 30

Zu § 31

Zu § 32

Teil 5
Anschluss und Zugang Dritter

Zu § 34

Zu § 35

Zu § 36

Teil 6
Speichervorhaben zum Zweck der Forschung

Zu § 37

Zu § 38

Zu § 39

Zu § 40

Zu § 41

Zu § 42

Zu § 43

Zu § 44

Artikel 2
(Änderung des Gesetzes über die Umweltverträglichkeit)

Artikel 3
(Änderung des Treibhausgas-Emissionshandelsgesetzes)

Artikel 4
(Änderung des Umweltschadensgesetzes)

Artikel 5
(Änderung der 4. BImSchV)

Artikel 6
(Änderung der 13. BImSchV)

Anlage
Stellungnahme des Nationalen Normenkontrollrates gem. § 6 Abs. 1 NKR-Gesetz: NKR-Nr. 856: Gesetz zur Regelung von Abscheidung, Transport und dauerhafte Speicherung von Kohlendioxid


 
 
 


Drucksache 182/09

... (erwartete Kostenbelastung: jährlich 1 520 Euro)

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 182/09




A. Problem und Ziel

B. Lösung

C. Alternativen

D. Finanzielle Auswirkungen auf die öffentlichen Haushalte

4 Bund

4 Länder

4 Gemeinden

E. Sonstige Kosten

F. Bürokratiekosten

Gesetzentwurf

Entwurf

Artikel 1
Änderung des Allgemeinen Eisenbahngesetzes

§ 7d
Anerkennungen

Artikel 2
Änderung des Bundeseisenbahnverkehrsverwaltungsgesetzes

Artikel 3
Inkrafttreten

Begründung

Allgemeiner Teil

3 Gesetzgebungskompetenz

4 Bund

4 Länder

4 Gemeinden

Sonstige Kosten

4 Bürokratiekosten

Zu den einzelnen Vorschriften

Artikel 1 (AEG) Nr. 1 (§ 5 Abs. 1e)

Nr. 3

Nr. 8

Buchstabe a

Buchstabe b

Buchstabe c

Buchstabe d

Artikel 2
(BEVVG)

Artikel 3

Anlage
Stellungnahme des Nationalen Normenkontrollrates gem. § 6 Abs. 1 NKR-Gesetz: NKR-Nr. 814: Sechstes Gesetz zur Änderung eisenbahnrechtlicher Vorschriften zur Umsetzung der RL 2007/59/EG (Triebfahrzeugführerscheinrichtlinie)


 
 
 


Drucksache 180/09

... Die Bekanntmachungspflichten in § 12 Absatz 2 und § 17 Absatz 1 SchVG-E begründen dagegen keine neuen Informationspflichten, da entsprechende Bekanntmachungspflichten bereits in § 6 Absatz 1 bzw. § 12 Absatz 2 des SchVG von 1899 enthalten sind. Die Kostenbelastung für die Unternehmen verringert sich sogar durch die Neuregelung, da das SchVG von 1899 jeweils eine Bekanntmachung im Print-Bundesanzeiger sowie weiteren Blättern vorschreibt, das neue Gesetz dagegen eine kostengünstigere Bekanntmachung im elektronischen Bundesanzeiger. Da es aber kaum Gläubigerversammlungen nach dem SchVG von 1899 gab, fällt diese Entlastung nicht ins Gewicht.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 180/09




A. Problem und Ziel

B. Lösung

C. Alternativen

D. Finanzielle Auswirkungen auf die öffentlichen Haushalte

E. Sonstige Kosten

F. Bürokratiekosten

Gesetzentwurf

Entwurf

Artikel 1
Gesetz über Schuldverschreibungen aus Gesamtemissionen (Schuldverschreibungsgesetz – SchVG)

Abschnitt 1
Allgemeine Vorschriften

§ 1
Anwendungsbereich

§ 2
Anleihebedingungen

§ 3
Transparenz des Leistungsversprechens

§ 4
Kollektive Bindung

Abschnitt 2
Beschlüsse der Gläubiger

§ 5
Mehrheitsbeschlüsse der Gläubiger

§ 6
Stimmrecht

§ 7
Gemeinsamer Vertreter der Gläubiger

§ 8
Bestellung des gemeinsamen Vertreters in den Anleihebedingungen

§ 9
Einberufung der Gläubigerversammlung

§ 10
Frist, Anmeldung, Nachweis

§ 11
Ort der Gläubigerversammlung

§ 12
Inhalt der Einberufung, Bekanntmachung

§ 13
Tagesordnung

§ 14
Vertretung

§ 15
Vorsitz, Beschlussfähigkeit

§ 16
Auskunftspflicht, Abstimmung, Niederschrift

§ 17
Bekanntmachung von Beschlüssen

§ 18
Abstimmung ohne Versammlung

§ 19
Insolvenzverfahren

§ 20
Anfechtung von Beschlüssen

§ 21
Vollziehung von Beschlüssen

§ 22
Geltung für Mitverpflichtete

Abschnitt 3
Bußgeldvorschriften; Übergangsbestimmungen

§ 23
Bußgeldvorschriften

§ 24
Übergangsbestimmungen

Artikel 2
Änderung des Gesetzes über das Verfahren in Familiensachen und in den Angelegenheiten der freiwilligen Gerichtsbarkeit

Artikel 3
Änderung des Allgemeinen Kriegsfolgengesetzes

Artikel 4
Änderung des Wertpapierhandelsgesetzes

Abschnitt 6
Verhaltenspflichten, Organisationspflichten, Transparenzpflichten.

Abschnitt 6
Verhaltenspflichten, Organisationspflichten, Transparenzpflichten.

§ 43
Übergangsregelung für die Verjährung von Ersatzansprüchen nach § 37a

Artikel 5
Änderung des Depotgesetzes

Artikel 6
Änderung des Pfandbriefgesetzes

Artikel 7
Änderung der Wertpapierdienstleistungs-Verhaltens- und Organisationsverordnung

Artikel 8
Inkrafttreten; Außerkrafttreten

Begründung

A. Allgemeiner Teil

1. Gesetz über Schuldverschreibungen aus Gesamtemissionen

2. Verbesserung der Durchsetzbarkeit von Ansprüchen von Anlegern im Fall einer Falschberatung

3. Bezüge zum Recht der Europäischen Union

4. Gesetzgebungszuständigkeit des Bundes

5. Finanzielle Auswirkungen

6. Bürokratiekosten

7. Auswirkungen von gleichstellungspolitischer Bedeutung

8. Gesetzesfolgen

B. Besonderer Teil

Zu Artikel 1

Zu § 1

Zu § 2

Zu § 3

Zu § 4

Zu § 5

Zu § 6

Zu § 7

Zu § 8

Zu § 9

Zu § 10

Zu § 11

Zu § 12

Zu § 13

Zu § 14

Zu § 15

Zu § 16

Zu § 17

Zu § 18

Zu § 19

Zu § 20

Zu § 21

Zu § 22

Zu § 23

Zu § 24

Zu Artikel 2

Zu Artikel 3

Zu Artikel 4

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu Nummer 3

Zu Nummer 4

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Nummer 5

Zu Nummer 6

Zu Nummer 7

Zu Artikel 5

Zu Artikel 6

Zu Artikel 7

Zu Artikel 8

Anlage 1
Stellungnahme des Nationalen Normenkontrollrates gem. § 6 Abs. 1 NKR-Gesetz: NKR-Nr. 533: Gesetz zur Neuregelung der Rechtsverhältnisse bei Schuldverschreibungen aus Gesamtemissionen und zur Verbesserung der Durchsetzbarkeit von Ansprüchen von Anlegern aus Falschberatung

Anlage 2
Stellungnahme der Bundesregierung zu der Stellungnahme des Nationalen Normenkontrollrates zum Entwurf eines Gesetzes zur Neuregelung der Rechtsverhältnisse bei Schuldverschreibungen aus Gesamtemissionen und zur verbesserten Durchsetzbarkeit von Ansprüchen von Anlegern aus Falschberatung (NKR-Nr. 533)


 
 
 


Drucksache 278/09A

... Eine Bestandsmessung der Kosten dieser Informationspflicht durch das Statistische Bundesamt lag hier nicht vor und konnte daher bei der Ex-ante-Schätzung der zu erwartenden Bürokratiekosten nicht zugrunde gelegt werden. Daher wurde auf Erkenntnisse zu Fallzahlen aus dem Bundesland Brandenburg zurückgegriffen und diese für alle Bundesländer hochgerechnet. Daraus ergab sich eine jährliche Fallzahl von 0 Fällen. Im Rahmen der Ex-ante-Schätzung wird daher davon ausgegangen, dass sich nach der neuen Rechtslage keine Veränderung der Fallzahlen ergibt und folglich mit keiner bürokratischen Kostenbelastung durch diese Informationspflicht zu rechnen ist. Auf eine Prüfung von Alternativen wurde hier daher verzichtet.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 278/09A




Begründung

A. Allgemeines

I. Allgemeine Vorbemerkung

1. Entwicklung des Naturschutzrechts

2. Zweck des Gesetzentwurfs

II. Zielsetzung des Gesetzentwurfs

biologischen Vielfalt,

III. Wesentlicher Inhalt des Gesetzentwurfs

Artikel 1
Gesetz über Naturschutz und Landschaftspflege (Bundesnaturschutzgesetz – BNatSchG)

Kapitel 1
Allgemeine Vorschriften

Kapitel 2
Landschaftsplanung

Kapitel 3
Allgemeiner Schutz von Natur und Landschaft

Kapitel 4
Schutz bestimmter Teile von Natur und Landschaft

Abschnitt 1
Biotopverbund und Biotopvernetzung; geschützte Teile von Natur und Landschaft

Abschnitt 2
Netz Natura 2000

Kapitel 5
Artenschutz

Kapitel 6
Meeresnaturschutz

Kapitel 7
Erholung in Natur und Landschaft

Kapitel 8
Mitwirkung von anerkannten Naturschutzvereinigungen

Kapitel 9
Eigentumsbindung, Befreiungen

Kapitel 10
Bußgeld- und Strafvorschriften

Kapitel 11
Übergangs- und Überleitungsvorschrift

Artikel 2

IV. Gesetzgebungskompetenz des Bundes

V. Vereinbarkeit mit dem Recht der Europäischen Union

VI. Alternativen

VII. Finanzielle Auswirkungen des Gesetzesentwurfs

1. Kosten für die öffentlichen Haushalte

2. Kosten für die Wirtschaft und Preiswirkungen

VIII. Bürokratiekosten

1. Unternehmen

Zu den Informationspflichten im Einzelnen

1.1 Genehmigungspflicht bei Eingriffen, die keiner behördlichen Zulassung oder Anzeige nach anderen Rechtsvorschriften bedürfen § 17 Absatz 3

1.2 Ausnahme vom Verbot von Handlungen, die zu einer Zerstörung oder einer sonstigen erheblichen Beeinträchtigung von gesetzlich geschützten Biotopen führen können § 30 Absatz 3

1.3 Subsidiäres Anzeigeverfahren bei Projekten FFH-Verträglichkeitsprüfung, § 34 Absatz 6

1.4 Ausnahme vom Verbot der Entnahme wild lebender Tiere und Pflanzen der in Anhang V der Richtlinie 92/43/EWG aufgeführten Arten aus der Natur § 39 Absatz 2

1.5 Genehmigungspflicht für das gewerbsmäßige Entnehmen, Be- oder Verarbeiten wild lebender Pflanzen § 39 Absatz 4

1.6 Genehmigungspflicht für das Ausbringen von Pflanzen gebietsfremder Arten in der freien Natur sowie von Tieren § 40 Absatz 4

1.7 Genehmigungspflicht bei Errichtung, Erweiterung, wesentlicher Änderung und Betrieb von Zoos § 42 Absatz 2

1.8 Anzeigepflicht bei Errichtung, Erweiterung, wesentlicher Änderung und Betrieb von Tiergehegen § 43 Absatz 3

1.9 Ausnahmen von den Besitz- und Vermarktungsverboten zur Verwertung beschlagnahmter oder eingezogener Tiere und Pflanzen § 45 Absatz 6

1.10 Ausnahmen von den Zugriffs-, Besitz- und Vermarktungsverboten für bestimmte Zwecke § 45 Absatz 7

1.11 Pflicht zum Nachweis bzw. zur Glaubhaftmachung der Berechtigung zum Besitz von besonders streng geschützten Tieren und Pflanzen § 46 Absatz 1 und 2

1.12 Pflicht zur Anmeldung von Tieren und Pflanzen bei der Ein-, Durchund Ausfuhr oder dem Verbringen aus Drittstaaten § 50 Absatz 1

1.13 Pflicht zur Mitteilung der Ankunftszeit bei der Ein-, Durch- und Ausfuhr lebender Tiere § 50 Absatz 2

1.14 Pflicht zur Vorlage einer Sachverständigenbescheinigung bei der Ein-, Durch- und Ausfuhr von Tieren und Pflanzen § 51 Absatz 1 Satz 2

1.15 Auskunftspflicht im Zusammenhang mit der Durchführung des Artenschutzrechts § 52 Absatz 1 und 2

1.16 Ausnahme vom Verbot der Errichtung oder wesentlichen Änderung von baulichen Anlagen an Gewässern § 61 Absatz 3

1.17 Mitteilungspflicht bei Eintritt des Vorkaufsfalles § 66 Absatz 3

1.18 Antrag auf Erteilung einer Befreiung von den Geboten und Verboten des Bundesnaturschutzgesetzes, in einer Rechtsverordnung auf Grund des § 57 sowie nach dem Naturschutzrecht der Länder § 67 Absatz 1

2. Bürgerinnen und Bürger

3. Verwaltung

IX. Auswirkungen auf die Gleichstellung von Männern und Frauen

X. Zeitliche Geltung/Befristung

B. Einzelne Vorschriften

Zu Artikel 1

Zu Kapitel 1 Allgemeine Vorschriften

Zu § 1

Zu § 2

Zu § 3

Zu § 4

Zu § 5

Zu § 6

Zu § 7

Zu Kapitel 2 Landschaftsplanung

Zu § 8

Zu § 9

Zu § 10

Zu § 11

Zu § 12

Zu Kapitel 3 Allgemeiner Schutz von Natur und Landschaft

Zu § 13

Zu § 14

Zu § 15

Zu § 16

Zu § 17

Zu § 18

Zu § 19

Zu Kapitel 4 Schutz bestimmter Teile von Natur und Landschaft

Zu Abschnitt 1 Biotopverbund und Biotopvernetzung; geschützte Teile von Natur und Landschaft

Zu § 20

Zu § 21

Zu § 22

Zu § 23

Zu § 24

Zu § 25

Zu § 26

Zu § 27

Zu § 28

Zu § 29

Zu § 30

Zu Abschnitt 2 Netz Natura 2000

Zu § 31

Zu § 32

Zu § 33

Zu § 34

Zu § 35

Zu § 36

Zu Kapitel 5 Schutz der wild lebenden Tier- und Pflanzenarten, ihrer Lebensstätten und Biotope

Zu Abschnitt 1 Allgemeine Vorschriften

Zu § 37

Zu § 38

Zu Abschnitt 2 Allgemeiner Artenschutz

Zu § 39

Zu § 40

Zu § 41

Zu § 42

Zu § 43

Zu Abschnitt 3 Besonderer Artenschutz

Zu Abschnitt 4 Zuständige Behörden, Verbringen von Tieren und Pflanzen

Zu Abschnitt 5 Auskunfts- und Zutrittsrecht; Gebühren und Auslagen

Zu Abschnitt 6 Ermächtigungen

Zu § 54

Zu Kapitel 6 Meeresnaturschutz

Zu § 56

Zu § 57

Zu § 58

Zu Kapitel 7 Erholung in Natur und Landschaft

Zu § 59

Zu § 60

Zu § 61

Zu § 62

Zu Kapitel 8 Mitwirkung von anerkannten Naturschutzvereinigungen

Zu § 63

Zu § 64

Zu Kapitel 9 Eigentumsbindung, Befreiungen

Zu § 65

Zu § 66

Zu § 67

Zu § 68

Zu Kapitel 10 Bußgeld- und Strafvorschriften

Zu § 69

Zu § 70

Zu § 71

Zu § 72

Zu § 73

Zu Kapitel 11 Übergangs- und Überleitungsvorschrift

Zu § 74

Zu Artikel 2

Zu Artikel 3

Zu Artikel 4

Zu Artikel 5

Zu Artikel 6

Zu Artikel 7

Zu Artikel 8

Zu Artikel 9

Zu Artikel 10

Zu Artikel 11

Zu Artikel 12

Zu Artikel 13

Zu Artikel 14

Zu Artikel 15

Zu Artikel 16

Zu Artikel 17

Zu Artikel 18

Zu Artikel 19

Zu Artikel 20

Zu Artikel 21

Zu Artikel 22

Zu Artikel 23

Zu Artikel 24

Zu Artikel 25

Zu Artikel 26

Zu Artikel 27

Anlage
Stellungnahme des Nationalen Normenkontrollrates gem. § 6 Abs. 1 NKR-Gesetz: NKR-Nr. 869: Entwurf eines Bundesnaturschutzgesetzes


 
 
 


Drucksache 171/09

... Drei Informationspflichten werden neu eingeführt. Eine Informationspflicht entfällt. Die Informationspflichten zur Genehmigung nach § 4b verursachen bei den Antragstellern auf Grund der zunächst zu erwartenden Antragseingänge einmalig eine Kostenbelastung von insgesamt rund 2 Mio. Euro und in den Jahren danach eine jährliche Belastung von etwa 1 Mio. Euro. Die Informationspflicht nach § 67 Absatz 5 beinhaltet einmalig 1 Mio. Euro Bürokratiekosten.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 171/09




A. Problem und Ziel

B. Lösung

C. Alternativen

D. Finanzielle Auswirkungen auf die öffentlichen Haushalte

1. Haushaltsausgaben ohne Vollzugsaufwand

2. Vollzugsaufwand

E. Sonstige Kosten

F. Bürokratiekosten

Gesetzentwurf

Entwurf

Artikel 1
Änderung des Arzneimittelgesetzes

§ 4b
Sondervorschriften für Arzneimittel für neuartige Therapien

§ 20d
Ausnahme von der Erlaubnispflicht für Gewebe und Gewebezubereitungen

§ 25c
Maßnahmen der zuständigen Bundesoberbehörde zu Entscheidungen der Europäischen Kommission oder des Rates der Europäischen Union

§ 52b
Bereitstellung von Arzneimitteln

§ 74
Mitwirkung von Zolldienststellen

Sechzehnter Unterabschnitt

§ 144
Übergangsvorschriften aus Anlass des Gesetzes zur Änderung arzneimittelrechtlicher und anderer Vorschriften

Artikel 2
Änderung des Bundesbesoldungsgesetzes

Artikel 3
Änderung des Transplantationsgesetzes

Artikel 4
Änderung des Gesetzes über die Errichtung eines Bundesamtes für Sera und Impfstoffe

Artikel 5
Änderung des Betäubungsmittelgesetzes

§ 39a
Übergangsregelungen aus Anlass des Gesetzes zur Änderung arzneimittelrechtlicher und anderer Vorschriften

Artikel 6
Aufhebung der Verordnung über homöopathische Arzneimittel

Artikel 7
Änderung der Arzneimittelpreisverordnung

Artikel 8
Änderung der Arzneimittelfarbstoffverordnung

Artikel 9
Änderung der Verordnung über ein Verbot der Verwendung von Ethylenoxid bei Arzneimitteln

Artikel 10
Änderung der Verordnung über das Verbot der Verwendung von mit Aflatoxinen kontaminierten Stoffen bei der Herstellung von Arzneimitteln

Artikel 11
Änderung der Arzneimittel-TSE-Verordnung

Artikel 12
Änderung des Transfusionsgesetzes

Artikel 13
Änderung des Infektionsschutzgesetzes

Artikel 14
Änderung der Tierimpfstoff-Verordnung

Artikel 15
Änderung des Fünften Buches Sozialgesetzbuch

§ 319
Übergangsregelung zum Krankengeldwahltarif

Artikel 16
Änderung des Nutzungszuschlags-Gesetzes

Artikel 17
Änderung der Risikostruktur-Ausgleichsverordnung

Artikel 18
Änderung des Krankenhausentgeltgesetzes

Artikel 19
Inkrafttreten

Begründung

A. Allgemeiner Teil

I. Ziele und Handlungsbedarf

II. Inhalte und Maßnahmen des Gesetzentwurfes

1. Arzneimittelgesetz

2. Bundesbesoldungsgesetz

3. Transplantationsgesetz

4. Gesetz über die Errichtung eines Bundesamtes für Sera und Impfstoffe

5. Betäubungsmittelgesetz

6. Verordnung über homöopathische Arzneimittel

7. Arzneimittelpreisverordnung

8. Arzneimittelfarbstoffverordnung

9. Verordnung über ein Verbot der Verwendung von Ethylenoxid bei Arzneimitteln

10. Verordnung über das Verbot der Verwendung von mit Aflatoxinen kontaminierten

11. Arzneimittel-TSE-Verordnung

12. Transfusionsgesetz

13. Infektionsschutzgesetz

14. Tierimpfstoff-Verordnung

15. Fünftes Buch Sozialgesetzbuch

Wahltarife zum Krankengeld:

5 Sozialpsychiatrievereinbarung:

Parenterale Zubereitungen Infusionen insbesondere aus Zytostatika:

Elektronische Gesundheitskarte:

16. Nutzungszuschlags-Gesetz

17. Risikostruktur-Ausgleichsverordnung

18. Krankenhausentgeltgesetz

III. Gesetzgebungskompetenz / Notwendigkeit bundesgesetzlicher Regelungen

IV. Gleichstellungspolitische Bedeutung

V. Vereinbarkeit mit EU-Recht

VI. Finanzielle Auswirkungen, Kosten und Preiswirkungen

1. Arzneimittelgesetz

Finanzielle Auswirkungen auf die öffentlichen Haushalte

Sonstige Kosten

4 Bürokratiekosten

a Bürokratiekosten der Wirtschaft

b Bürokratiekosten der Verwaltung

c Bürokratiekosten für Bürgerinnen und Bürger

2. Bundesbesoldungsgesetz

3. Transplantationsgesetz

4. Gesetz über die Errichtung eines Bundesamtes für Sera und Impfstoffe

5. Betäubungsmittelgesetz

4 Bürokratiekosten

6. Verordnung über homöopathische Arzneimittel

7. Arzneimittelpreisverordnung

8. Arzneimittelfarbstoffverordnung

9. Verordnung über ein Verbot der Verwendung von Ethylenoxid bei Arzneimitteln

10. Verordnung über das Verbot der Verwendung von mit Aflatoxinen kontaminierten Stoffen bei der Herstellung von Arzneimitteln

11. Arzneimittel-TSE-Verordnung

12. Transfusionsgesetz

13. Infektionsschutzgesetz

14. Tierimpfstoff-Verordnung

15. Fünftes Buch Sozialgesetzbuch

5 Krankengeld

5 Sozialpsychiatrievereinbarung

Parenterale Zubereitungen insbesondere aus Zytostatika

5 Gesundheitskarte

16. Nutzungszuschlags-Gesetz

17. Risikostruktur-Ausgleichsverordnung

18. Krankenhausentgeltgesetz

B. Besonderer Teil

Zu Artikel 1

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu Nummer 3

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Buchstabe c

Zu Buchstabe d

Zu Nummer 4

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Buchstabe c

Zu Buchstabe d

Zu Buchstabe e

Zu Buchstabe f

Zu Buchstabe g

Zu Nummer 5

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Nummer 6

Zu Nummer 7

Zu Nummer 8

Zu Nummer 9

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Buchstabe c

Zu Buchstabe d

Zu Buchstabe e

Zu Buchstabe f

Zu Buchstabe g

Zu Nummer 10

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Buchstabe c

Zu Nummer 11

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Nummer 12

Zu Nummer 13

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Buchstabe c

Zu Buchstabe d

Zu Buchstabe e

Zu Buchstabe f

Zu Nummer 14

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Buchstabe c

Zu Nummer 15

Zu Buchstabe a

Buchstabe b

Zu Nummer 16

Zu Nummer 17

Zu Nummer 18

Zu Nummer 19

Zu Nummer 20

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Buchstabe c

Zu Nummer 21

Zu Nummer 22

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Nummer 23

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Buchstabe c

Zu Buchstabe d

Zu Nummer 24

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Buchstabe c

Zu Buchstabe d

Zu Buchstabe e

Zu Nummer 25

Zu Nummer 26

Zu Nummer 27

Zu Nummer 28

Zu Nummer 29

Zu Nummer 30

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Buchstabe c

Zu Nummer 31

Zu Nummer 32

Zu Nummer 33

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Buchstabe d

Zu Nummer 34

Zu Nummer 35

Zu Nummer 36

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Nummer 37

Zu Nummer 38

Zu Nummer 39

Zu Nummer 40

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe c

Zu Nummer 41

Zu Nummer 42

Zu Nummer 43

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Nummer 44

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Buchstabe c

Zu Nummer 45

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Buchstabe c

Zu Nummer 46

Zu Nummer 47

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Buchstabe c

Zu Nummer 48

Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Nummer 49

Zu Nummer 50

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Nummer 51

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe d

Zu Nummer 52

Zu Nummer 53

Zu Nummer 54

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Buchstabe c

Zu Nummer 55

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Nummer 56

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Buchstabe c

Zu Nummer 57

Zu Nummer 58

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Buchstabe c

Zu Nummer 59

Zu Nummer 60

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe c

Buchstabe d

Zu Nummer 61

Zu Buchstabe a

Buchstabe b

Zu Nummer 62

Zu Nummer 63

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Buchstabe n

Zu Nummer 64

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Buchstabe c

Zu Nummer 65

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Buchstabe c

Zu Buchstabe d

Zu Buchstabe e

Zu Buchstabe f

Zu Nummer 66

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Nummer 67

Zu Nummer 68

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Nummer 69

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Nummer 70

Zu Nummer 71

Zu Nummer 72

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Nummer 73

Zu Buchstabe b

Zu Buchstabe c

Zu Buchstabe d

Zu Buchstabe e

Zu Nummer 74

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Nummer 75

Zu Nummer 76

Zu Nummer 77

Zu Artikel 2

Zu Artikel 3

Zu Artikel 4

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu Artikel 5

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu Nummer 3

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Nummer 4

Zu Nummer 5

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Nummer 6

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Buchstabe b

Zu Buchstabe c

Zu Nummer 7

Zu Nummer 8

Zu Nummer 9

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Artikel 6

Zu Artikel 7

Zu Nummer 1

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe c

Zu Buchstabe d

Zu Nummer 2

Zu Nummer 3

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Buchstabe c

Zu Buchstabe d

Zu Artikel 8

Zu Artikel 9

Zu Artikel 10

Zu Artikel 11

Zu Artikel 12

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu Nummer 3

Zu Nummer 4

Zu Nummer 5

Zu Artikel 13

Zu Nummer 1

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Nummer 2

Zu Nummer 3

Zu Artikel 14

Zu Artikel 15

Zu Nummer 1

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Nummer 2

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Nummer 3

Zu Nummer 4

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Buchstabe c

Zu Buchstabe d

Zu Nummer 5

Zu Nummer 6

Zu Nummer 7

Zu Nummer 8

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Nummer 9

Zu Nummer 10

Zu Nummer 11

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Buchstabe c

Zu Nummer 12

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Buchstabe c

Zu Buchstabe d

Zu Nummer 13

Zu Nummer 14

Zu Nummer 15

Zu Artikel 16

Zu Artikel 17

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu Artikel 18

Zu Artikel 19

Anlage
Stellungnahme des Nationalen Normenkontrollrates gem. § 6 Abs. 1 NKR-Gesetz: NKR-Nr. 828: Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Arzneimittelgesetzes und anderer Vorschriften


 
 
 


Drucksache 7/09

... Eine Kostenbelastung entsteht durch das Gesetz weder für Bund, Länder und Kommunen noch für Wirtschaftsunternehmen, insbesondere kleine und mittlere Unternehmen. Die Ausführung dieses Gesetzes wird sich weder auf Einzelpreise noch auf das allgemeine Preisniveau, insbesondere das Verbraucherpreisniveau, auswirken.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 7/09




A. Problem und Ziel

B. Lösung

C. Alternativen

D. Finanzielle Auswirkungen auf die öffentlichen Haushalte

E. Sonstige Kosten

F. Bürokratiekosten

Gesetzentwurf

Entwurf

Artikel 1
Änderung des Einführungsgesetzes zum

Artikel 46a
Umweltschädigungen.

Zweiter Unterabschnitt Durchführung der Verordnung EG Nr. 593/2008

Artikel 46b
Verbraucherschutz für besondere Gebiete

Artikel 46c
Pflichtversicherungsverträge

Artikel 2
Änderungen anderer Rechtsvorschriften

§ 210
Großrisiken, laufende Versicherung

§ 216
Prozessstandschaft bei Versicherermehrheit

Artikel 3
Inkrafttreten

Begründung

A. Allgemeiner Teil

I. Ausgangslage, Ziel und Inhalt des Entwurfs

II. Gesetzgebungszuständigkeit des Bundes

III. Kosten und Preise

IV. Bürokratiekosten

V. Auswirkungen von gleichstellungspolitischer Bedeutung

B. Besonderer Teil

Zu Artikel 1

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu Nummer 3

Zu Nummer 4

Zu Nummer 5

Zu Nummer 6

Zu Nummer 7

Zu Nummer 8

Zu Artikel 2

Zu Artikel 3

Anlage
Stellungnahme des Nationalen Normenkontrollrates gem. § 6 Abs. 1 NKR-Gesetz: NKR-Nr. 682: Gesetz zur Anpassung der Vorschriften des Internationalen Privatrechts an die Verordnung (EG) Nr. 593/2008 des Europäischen Parlamentes und des Rates über das auf vertragliche Schuldverhältnisse anzuwendende Recht (Rom-I-Verordnung)


 
 
 


Drucksache 665/09 (Beschluss)

... ", Artikel 6 Absatz 5) auszurüsten, lehnt der Bundesrat in der vorgeschlagenen Form als unverhältnismäßig ab. Sie würde zudem zu einer überproportionalen Kostenbelastung der Netzkunden im Gastransitland Deutschland führen.



Drucksache 294/09

... . Die Höhe der zusätzlichen Kostenbelastungen ergibt sich aus den oben dargestellten geschätzten Einnahmen der Bundesnetzagentur (220.000 € pro Jahr, 25.000 € einmalig).

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 294/09




A. Problem und Ziel

B. Lösung

C. Alternativen

D. Finanzielle Auswirkungen auf die öffentlichen Haushalte

4 Bund

Länder und Gemeinden

E. Sonstige Kosten

F. Bürokratiekosten

Verordnung

Vierte Verordnung

Artikel 1
Änderung der Eisenbahninfrastruktur-Benutzungsverordnung

Artikel 2
Änderung der Verordnung über die Gebühren und Auslagen für Amtshandlungen der Eisenbahnverkehrsverwaltung des Bundes

Artikel 3
Inkrafttreten

Begründung

Allgemeiner Teil

4 Bund

Länder und Gemeinden

Sonstige Kosten

4 Bürokratiekosten

Zu den einzelnen Vorschriften

Artikel 1 Nummer 1 (§ 8 Abs. 1 Nr. 1)

Nummer 2

Artikel 2
Anlage Teil II Nr. 8

Anlage
Teil II Nr. 9

Artikel 3
Die Vorschrift regelt das Inkrafttreten der Verordnung.

Anlage
Stellungnahme des Nationalen Normenkontrollrates gem. § 6 Abs. 1 NKR-Gesetz: NKR-Nr. 901: Entwurf einer (...) Verordnung zur Änderung eisenbahnrechtlicher Vorschriften


 
 
 


Drucksache 169/09 (Beschluss)

... a) Die Bundesregierung geht in ihrem Gesetzentwurf davon aus, dass den überwiegend mittelständischen Unternehmen, die am Verkehr mit steuerbaren Waren unter Steueraussetzung teilnehmen, durch die Einführung des IT-Verfahrens EMCS je nach gewählter Form des Nachrichtenaustauschs mit der Zollverwaltung einmalige Kosten von hundert Euro bis zu mehreren hunderttausend Euro entstehen. Angesichts dieser großen Spannbreite denkbarer Kosten bittet der Bundesrat die Bundesregierung, bei der weiteren Konkretisierung und Umsetzung des IT-Verfahrens auf möglichst niedrige Kostenbelastung für die betroffenen Unternehmen zu achten.



Drucksache 563/08

... Im Übrigen würde die Aufstellung eines Raumordnungsplans nach § 17 Abs. 2 ROG zwar zu einer zusätzlichen Kostenbelastung der den Plan aufstellenden Behörde führen (Verfahrenskosten), jedoch können durch den Bundesraumordnungsplan bzw. dessen Inhalte nachfolgende Planungs- und Zulassungsverfahren von raumbedeutsamen Planungen und Maßnahmen des Bundes um einzelne Verfahrensschritte (insbesondere Prüfung der Planrechtfertigung und der Abwägung mit anderen Belangen) entlastet und diese Planungen und Maßnahmen insgesamt leichter durchgesetzt werden. Die vorgenannten Aufgaben bzw. Verfahrensschritte bei den nachfolgenden Planungs- und Zulassungsverfahren werden bereits jetzt von der Bundesverwaltung wahrgenommen.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 563/08




A. Zielsetzung

B. Lösung

C. Alternativen

D. Kosten der öffentlichen Haushalte

E. Sonstige Kosten

F. Bürokratiekosten

Gesetzentwurf

Entwurf

Artikel 1
Raumordnungsgesetz (ROG) 1)

Abschnitt 1
Allgemeine Vorschriften

§ 1
Aufgabe und Leitvorstellung der Raumordnung

§ 2
Grundsätze der Raumordnung

§ 3
Begriffsbestimmungen

§ 4
Bindungswirkungen der Erfordernisse der Raumordnung

§ 5
Bindungswirkung von Zielen der Raumordnung bei raumbedeutsamen Planungen und Maßnahmen des Bundes

§ 6
Ausnahmen und Zielabweichung

§ 7
Allgemeine Vorschriften über Raumordnungspläne

Abschnitt 2
Raumordnung in den Ländern

§ 8
Landesweite Raumordnungspläne, Regionalpläne und Regionale Flächennutzungspläne

§ 9
Umweltprüfung

§ 10
Beteiligung bei der Aufstellung von Raumordnungsplänen

§ 11
Bekanntmachung von Raumordnungsplänen; Bereithaltung von Raumordnungsplänen und von Unterlagen

§ 12
Planerhaltung

§ 13
Raumordnerische Zusammenarbeit

§ 14
Untersagung raumbedeutsamer Planungen und Maßnahmen

§ 15
Raumordnungsverfahren

§ 16
Vereinfachtes Raumordnungsverfahren

Abschnitt 3
Raumordnung im Bund

§ 17
Raumordnungspläne für den Gesamtraum und für die deutsche ausschließliche Wirtschaftszone

§ 18
Beteiligung bei der Aufstellung von Raumordnungsplänen des Bundes

§ 19
Bekanntmachung von Raumordnungsplänen des Bundes; Bereithaltung von Raumordnungsplänen und von Unterlagen

§ 20
Planerhaltung bei Raumordnungsplänen des Bundes

§ 21
Zielabweichung bei Raumordnungsplänen des Bundes

§ 22
Untersagung raumbedeutsamer Planungen und Maßnahmen bei Raumordnungsplänen des Bundes

§ 23
Ermächtigung zum Erlass von Rechtsverordnungen

§ 24
Beirat für Raumentwicklung

§ 25
Zuständigkeiten des Bundesamtes für Bauwesen und Raumordnung

Abschnitt 4
Ergänzende Vorschriften und Schlussvorschriften

§ 26
Zusammenarbeit von Bund und Ländern

§ 27
Verwaltungsgebühren

§ 28
Anwendungsvorschrift für die Raumordnung in den Ländern

§ 29
Anwendungsvorschrift für die Raumordnung in der deutschen ausschließlichen Wirtschaftszone

Anlage 1
(zu § 9 Abs. 1)

Anlage 2
(zu § 9 Abs. 2)

Artikel 2
Änderung des Baugesetzbuchs

Artikel 3
Änderung des Bundesnaturschutzgesetzes

Artikel 4
Änderung des Gemeindeverkehrsfinanzierungsgesetzes

Artikel 5
Änderung des Kreislaufwirtschafts- und Abfallgesetzes

Artikel 6
Änderung des Luftverkehrsgesetzes

Artikel 7
Änderung des Gesetzes über die Umweltverträglichkeitsprüfung

Artikel 8
Änderung des Wasserhaushaltsgesetzes

Artikel 9
Inkrafttreten; Außerkrafttreten

Begründung

A. Allgemeines

I. Ausgangslage und wesentlicher Inhalt des Gesetzentwurfs

II. Gesetzgebungskompetenz des Bundes

III. Alternativen

IV. Gesetzesfolgen

1. Geschlechterdifferenzierte Gesetzesfolgenabschätzung

2. Finanzielle Auswirkungen auf die öffentlichen Haushalte

a Finanzielle Auswirkungen auf den Bundeshaushalt

b Finanzielle Auswirkungen auf die Haushalte der Länder und Kommunen

3. Kosten für die Wirtschaft und Preiswirkungen

a Allgemeine Kosten

b Bürokratieabbau und Bürokratiekosten

c Preiswirkungen

4. Evaluierung

V. Befristung

VI. Vereinbarkeit mit dem Recht der Europäischen Union

B. Besonderer Teil

1. Zu Artikel 1 Raumordnungsgesetz

Zu Abschnitt 1

Zu § 1

Zu § 2

Zu den Grundsätzen der Raumordnung im Einzelnen:

1. Grundsatz Allgemeiner Grundsatz

2. Grundsatz Raum- und Siedlungsstrukturen

3. Grundsatz Infrastruktur; Verkehr

4. Grundsatz Wirtschaft

5. Grundsatz Kulturlandschaften

6. Grundsatz Umwelt; Klimaschutz

7. Grundsatz Verteidigung; Zivilschutz

8. Grundsatz Europäische Zusammenarbeit

Zu § 3

Zu § 4

Zu § 5

Zu § 6

Zu § 7

Zu Abschnitt 2

Zu § 8

Zu § 9

Zu § 10

Zu § 11

Zu § 12

Zu § 13

Zu § 14

Zu § 15

Zu § 16

Zu § 17

Zu § 18

Zu § 19

Zu § 20

Zu § 21

Zu § 22

Zu § 23

Zu § 24

Zu § 25

Zu § 26

Zu § 27

Zu § 28

Zu § 29

Zur Anlage 1

Zur Anlage 2

2. Zu Artikel 2 Baugesetzbuch

3. Zu Artikel 3 Bundesnaturschutzgesetz

4. Zu Artikel 4 Gemeindeverkehrsfinanzierungsgesetz

5. Zu Artikel 5 Kreislaufwirtschafts- und Abfallgesetz

6. Zu Artikel 6 Luftverkehrsgesetz

7. Zu Artikel 7 Umweltverträglichkeitsprüfungsgesetz

Zu Nr. 1

Zu Nr. 2

Zu Nr. 3

Zu Nr. 4

Zu Nr. 5

Zu Nr. 6

Zu Nr. 7

8. Zu Artikel 8 Wasserhaushaltsgesetz

9. Zu Artikel 9 Inkrafttreten; Außerkrafttreten

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Anlage
Stellungnahme des Nationalen Normenkontrollrates gem. § 6 Abs. 1 NKR-Gesetz: Entwurf eines Gesetzes zur Neufassung des Raumordnungsgesetzes und zur Änderung anderer Vorschriften (GeROG)


 
 
 


Drucksache 292/08 (Beschluss)

... - Durch entsprechende Änderungen der Richtlinie 2002/47/EG (Artikel 2 des Richtlinienvorschlags) sollen - neben Barsicherheiten und Finanzinstrumenten - künftig Kreditforderungen, die zur Besicherung von Kreditgeschäften der Zentralbanken zugelassen sind, gemeinschaftsweit als dritte Kategorie der Finanzsicherheiten anerkannt werden. Der Bundesrat teilt die Einschätzung der Kommission, dass ein harmonisierter Rechtsrahmen für die Verwendung von Kreditforderungen als Sicherheiten bei grenzüberschreitenden Transaktionen zur Erhöhung der Marktliquidität beitragen kann. Der Bundesrat weist jedoch darauf hin, dass im Interesse der Marktteilnehmer und Systembetreiber die Praktikabilität des neuen Rechtsrahmens sicherzustellen ist und ein Zwang zu kostenintensiven Systemumstellungen vermieden werden sollte. Es sollten Lösungen angestrebt werden, die eine Nutzung der bestehenden technischen Infrastruktur gestatten. Der Bundesrat bittet die Bundesregierung, im weiteren Verlauf der Verhandlungen dafür Sorge zu tragen, dass unnötige Kostenbelastungen der betroffenen Unternehmen vermieden werden.



Drucksache 361/08

... In der Anlage der Verordnung werden die Methoden für jedes Verfahren in Bezug auf das Alter der Tiere vorgegeben. Der Sinn ist, die diagnostischen Lücken bei BVDV-Infektionen als Komplikationen für die Sanierung auszuschließen und die Kostenbelastung für Tierhalter und Länder gering zu halten. Außerdem schafft die Anlage 2 der Verordnung größtmögliche diagnostische Sicherheit sowie Vergleichbarkeit der erzielten Ergebnisse, welche elektronisch dokumentiert werden können. Dies hat den Zweck, den Nachweis der Unverdächtigkeit eines Rindes insbesondere im Rahmen des Verbringens zu vereinfachen und das Verbringen von persistent BVDV- infizierten Tieren zu verhindern.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 361/08




A. Problem und Ziel

B. Lösung

C. Alternativen

D. Finanzielle Auswirkungen auf die öffentlichen Haushalte:

E. Sonstige Kosten

F. Bürokratiekosten

Verordnung

Verordnung

§ 1
Begriffsbestimmungen Im Sinne dieser Verordnung sind:

§ 2
Impfungen

§ 3
Untersuchungen

§ 4
Verbringen von Rindern

§ 5
Schutzmaßregeln

§ 6
Ordnungswidrigkeiten

§ 7
Übergangsregelungen

§ 8
Inkrafttreten

Anlage 1
(zu § 1 ) Voraussetzungen, unter denen ein Rinderbestand als BVDV-unverdächtig gilt

Abschnitt 1
BVDV-unverdächtiger Rinderbestand

Abschnitt 2
Aufrechterhaltung der BVDV-Unverdächtigkeit

Anlage 2
(zu § 1, § 3, § 4 und § 5) Untersuchungsmethoden

1. Untersuchungen zum BVDV-Nachweis

1.1 Erregernachweis bei Tieren mit positivem oder unbekanntem BVDV-Antikörperbefund

1.2 Erregernachweis bei Tieren mit negativem BVDV-Antikörperbefund

2. Wiederholungsuntersuchung zum BVDV-Nachweis nach § 3 Abs. 4

3. Untersuchungen auf BVDV-Antikörper

3.1 Nachweismethoden für die Bestätigung der Antikörperfreiheit nach Nummer 1.2 oder für die Untersuchung einer Kontaktgruppe

3.2 Nachweismethoden für die diagnostische Stichprobe z.B. Jungtierfenster

Anlage 3
(zu § 4 Abs. 3)

Begründung

A. Allgemeiner Teil

1. Haushaltsausgaben ohne Vollzugsaufwand

2. Kosten mit Vollzugsaufwand

3. Sonstige Kosten

B. Besonderer Teil

Zu § 1

Zu § 2

Zu § 3

Zu § 4

Zu § 5

Zu § 6

Zu § 7

Zu § 8

Anlage
Stellungnahme des Nationalen Normenkontrollrates gem. § 6 Abs. 1 NKR-Gesetz: NKR-Nr. 513: Entwurf der Verordnung zum Schutz der Rinder vor einer Infektion mit dem Bovinen Virusdiarrhoe-Virus


 
 
 


Drucksache 841/08

... Daneben besteht für die Wirtschaft eine einmalige Bürokratiekostenbelastung in Höhe von ca. 72.819 €. Für die Verwaltung wird eine Informationspflicht eingeführt.



Drucksache 173/3/08

... die Prüf- und Überwachungstätigkeiten an Kleinfeuerungsanlagen für andere geeignete Fachbetriebe zu öffnen. Insbesondere sind deren Emissionsmessungen als rechtsverbindlich anzuerkennen. Die Betreiber von Kleinfeuerungsanlagen erhalten so eine Wahlmöglichkeit zwischen dem Schornsteinfeger- und dem SHK-Handwerk. Die von vielen Bürgern als unnötige Bürokratie und Kostenbelastung empfundenen "



Drucksache 183/08

... Für die inländischen Transportunternehmen ergeben sich durch die Festlegung der Bedingungen, für die eine zeitweilige Kabotage erlaubt ist, keine zusätzlichen Kostenbelastungen. Die Einführung einer zeitlichen Befristung der Kabotagebeförderungen als Marktzugangsreglementierung könnte zu einer Verringerung der Anzahl ausländischer Anbieter (ohne eigenen Standort in Deutschland) von Transportdienstleistungen führen. Eine partielle Angebotsverknappung mit Auswirkungen auf Einzelpreise für Transportdienstleistungen kann nicht gänzlich ausgeschlossen werden.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 183/08




A. Probleme und Ziele

B. Lösung

C. Alternativen

D. Finanzielle Auswirkungen

E. Sonstige Kosten

F. Bürokratiekosten

G. Gender Mainstreaming

Verordnung

Zweite Verordnung

Artikel 1

5a. Abschnitt Kabotage

§ 17a
Befugnis zur Kabotage

Artikel 2

Begründung

A Allgemeine Begründung

1. Ziel und Notwendigkeit der Verordnung

2. Kosten

3. Bürokratiekosten

B Zu den einzelnen Vorschriften

Zu Artikel 1

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu Nummer 3

Zu Nummer 4

Zu Artikel 2

Anlage
Stellungnahme des Nationalen Normenkontrollrates gem. § 6 Abs. 1 NKR-Gesetz: Entwurf einer Verordnung zur Änderung der Verordnung über den grenzüberschreitenden Güterverkehr und Kabotageverkehr


 
 
 


Drucksache 560/08

... Die mit der Regelung in § 40 Abs. 1 Satz 4 verbundene Kostenbelastung für die Unternehmen muss im Interesse des Verbraucherschutzes hingenommen werden.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 560/08




A. Problem und Ziel

B. Lösungen

C. Alternativen

D. Finanzielle Auswirkungen auf die öffentlichen Haushalte

E. Sonstige Kosten

F. Bürokratiekosten

Gesetzentwurf

Entwurf

Artikel 1
Änderung des Telekommunikationsgesetzes

Artikel 2
Weitere Änderung des Telekommunikationsgesetzes

Artikel 3
Bekanntmachungserlaubnis

Artikel 4
Inkrafttreten

Begründung

A. Allgemeiner Teil

1. Zweck des Gesetzes

2. Gesetzgebungskompetenz

3. Kosten

B. Besonderer Teil

Zu Artikel 1

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Nummer 3

Zu Nummer 4

Zu Nummer 5

Zu Nummer 6

Zu Nummer 7

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Buchstabe c

Zu Nummer 8

Zu Nummer 9

Zu Nummer 10

Zu Nummer 11

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Buchstabe c

Zu Artikel 2

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu Nummer 3

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Nummer 4

Zu Nummer 5

Zu Nummer 6

Zu Nummer 7

Zu Artikel 3

Zu Artikel 4

Anlage
Stellungnahme des Nationalen Normenkontrollrates gem. § 6 Abs. 1 NKR-Gesetz: NKR-Nr. 469: Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Telekommunikationsgesetzes


 
 
 


Drucksache 237/08

... Eine Kostenbelastung der Unternehmen und Betriebe ist nicht feststellbar.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 237/08




A. Problem

B. Lösung

C. Alternativen

D. Finanzielle Auswirkungen

E. Sonstige Kosten

F. Bürokratiekosten

Gesetzentwurf

Entwurf

Artikel 1

§ 6a

Artikel 2

Begründung

A. Allgemeiner Teil

1. Problem und Lösung

2. Gesetzgebungszuständigkeit

3. Finanzielle Auswirkungen auf die öffentlichen Haushalte

a Haushaltsausgaben ohne Vollzugsaufwand

b Vollzugsaufwand

4. Sonstige Kosten

5. Bürokratiekosten

B. Besonderer Teil

Zu Artikel 1

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Nummer 3

Zu Nummer 4

Zu Nummer 5

Zu Artikel 2

Anlage
Stellungnahme des Nationalen Normenkontrollrates gem. § 6 Abs. 1 NKR-Gesetz: NKR-Nr. 429: Entwurf zur Änderung des Bundeskindergeldgesetzes


 
 
 


Drucksache 757/08

... " habe der Patentinhaber, mitunter in positiver Kenntnis der Nichtverletzung, darauf abgezielt, die Kostenbelastung für den – zumeist weniger finanzstarken – Beklagten zu maximieren. Letzterer habe sich dadurch häufig zur Aufgabe seiner Rechte oder zum Eingehen eines unvernünftigen Vergleichs genötigt gesehen.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 757/08




A. Problem und Ziel

B. Lösung

C. Alternativen

D. Finanzielle Auswirkungen auf die öffentlichen Haushalte

E. Sonstige Kosten

F. Bürokratiekosten

Gesetzentwurf

Entwurf

Artikel 1
Änderung des Patentgesetzes

§ 83

§ 85a

§ 111

§ 112

§ 113

§ 114

§ 115

§ 116

§ 117

§ 118

§ 119

§ 120

§ 125a

Artikel 2
Änderung des Gebrauchsmustergesetzes

Artikel 3
Änderung des Markengesetzes

§ 95a
Elektronische Verfahrensführung, Verordnungsermächtigung

Artikel 4
Änderung des Patentkostengesetzes

Artikel 5
Änderung des Halbleiterschutzgesetzes

Artikel 6
Änderung des Geschmacksmustergesetzes

§ 25
Elektronische Verfahrensführung, Verordnungsermächtigung

Artikel 7
Änderung des Gesetzes über Arbeitnehmererfindungen

§ 8
Frei gewordene Diensterfindungen

§ 27
Insolvenzverfahren

Artikel 8
Folgeänderungen aus Anlass der Änderungen des Gesetzes über Arbeitnehmererfindungen

Artikel 9
Inkrafttreten

Begründung

A. Allgemeiner Teil

I. Ziel und Gegenstand des Gesetzentwurfs

Zu den einzelnen Regelungsbereichen:

Abschaffung des Zustellungsbevollmächtigten für Inlandsvertreter

Ausführungsregelungen zur Verordnung EG Nr. 1901/2006

Änderungen des Patentnichtigkeitsverfahrens vor Bundespatentgericht und Bundesgerichtshof

Ausführungsregelungen zur Verordnung EG Nr. 816/2006

Verordnung

Abschaffung des § 145 PatG

Änderung markenrechtlicher Verfahren

Reform des Gesetzes über Arbeitnehmererfindungen

II. Die wesentlichen Änderungen im Überblick

4 Patentgesetz

4 Patentkostengesetz

4 Markengesetz

Gesetz

III. Auswirkungen auf die öffentlichen Haushalte

IV. Gesetzesfolgenabschätzung und Preiswirkungsklausel

V. Bürokratiekosten

VI. Gesetzgebungszuständigkeit

VII. Gleichstellung

B. Besonderer Teil

Zu Artikel 1

Zu Nummer 1

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Nummer 2

Zu Nummer 3

Zu Nummer n

Zu Nummer 6

Zu Nummer 7

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu Absatz 3

Zu Absatz 4

Zu Nummer 8

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Nummer 9

Zu Nummer 10

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Buchstabe c

Zu Nummer 11

Zur Neufassung des § 111 Berufungsgründe :

Zur Neufassung des § 112 Berufungsbegründung :

Zur Neufassung des § 113 Vertretung :

Zur Neufassung des § 114 Zulässigkeitsprüfung :

Zur Neufassung des § 115 Anschlussberufung :

Zur Neufassung des § 116 Bindung an die Anträge, Prüfungsumfang, Antragsänderung :

Zur Neufassung des § 117 Prüfungsumfang, Zulassung neuer Angriffs- und Verteidigungsmittel :

Zur Neufassung des § 118 mündliche Verhandlung, Ladungsfrist :

Zur Neuregelung des § 119 Aufhebung und Zurückverweisung, eigene Sachentscheidung :

Zur Neuregelung des § 120 keine Begründung der Entscheidung bei Rügen von Verfahrensmängeln :

Zu Nummer 12

Zu Nummer 13

Zu Nummer 14

Zu Nummer 15

Zu Nummer 16

Zu Nummer 17

Zu Artikel 2

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu Artikel 3

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu Nummer 3

Zu Nummer 4

Zu Nummer 5

Zu Nummer 6

Zu Nummer 7

Zu Nummer 8

Zu Nummer 9

Zu Nummer 10

Zu Artikel 4

Zu Nummer 1

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu Buchstabe b

Zu Nummer 3

Zu Nummer 4

Zu Nummer 5

Zu Artikel 5

Zu Artikel 6

Zu Nummer 1

Zu Nummer 3

Zu Artikel 7

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Nummer 3

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Nummer 4

Zu Nummer 5

Zu Nummer 6

Zu Nummer 7

Zu Nummer 8

Zu Nummer 9

Zu Nummer 10

Zu Nummer 11

Zu Nummer 12

Zu Nummer 13

Zu Nummer 14

Zu Nummer 15

Zu Nummer 16

Zu Nummer 17

Zu Nummer 18

Zu Artikel 8

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu Artikel 9

Anlage
Stellungnahme des Nationalen Normenkontrollrates gem. § 6 Abs. 1 NKR-Gesetz: NKR-Nr. 404: Gesetz zur Vereinfachung und Modernisierung des Patentrechts


 
 
 


Drucksache 292/1/08

... - Durch entsprechende Änderungen der Richtlinie 2002/47/EG (Artikel 2 des Richtlinienvorschlags) sollen - neben Barsicherheiten und Finanzinstrumenten - künftig Kreditforderungen, die zur Besicherung von Kreditgeschäften der Zentralbanken zugelassen sind, gemeinschaftsweit als dritte Kategorie der Finanzsicherheiten anerkannt werden. Der Bundesrat teilt die Einschätzung der Kommission, dass ein harmonisierter Rechtsrahmen für die Verwendung von Kreditforderungen als Sicherheiten bei grenzüberschreitenden Transaktionen zur Erhöhung der Marktliquidität beitragen kann. Der Bundesrat weist jedoch darauf hin, dass im Interesse der Marktteilnehmer und Systembetreiber die Praktikabilität des neuen Rechtsrahmens sicherzustellen ist und ein Zwang zu kostenintensiven Systemumstellungen vermieden werden sollte. Es sollten Lösungen angestrebt werden, die eine Nutzung der bestehenden technischen Infrastruktur gestatten. Der Bundesrat bittet die Bundesregierung, im weiteren Verlauf der Verhandlungen dafür Sorge zu tragen, dass unnötige Kostenbelastungen der betroffenen Unternehmen vermieden werden.



Drucksache 556/08

... Die Bürokratiekostenbelastung ist wegen der geringen Anzahl der betroffenen Fahrzeuge und Fahrzeugkombinationen als gering einzuschätzen. Pro Informationspflicht entsteht bei den mit On Board Unit (OBU) ausgestatteten Fahrzeugen ein kaum messbarer Aufwand. Bei den Fahrzeugen und Fahrzeugkombinationen, die keine OBU eingebaut haben, entsteht mit einer dann erforderlichen manuellen Einbuchung in das Mautsystem bürokratischer Aufwand.



Drucksache 148/08

... Darüber hinaus fallen Kosten infolge der in § 3 Abs. 2 normierten, über die Verordnung (EG) Nr. 842/2006 hinausgehenden Anforderungen an die Dichtheitsprüfung und das dazu eingesetzte Personal für mobile Einrichtungen sowie die Vorschriften zur Rücknahme an. Diese Kosten lassen sich jedoch im Voraus nicht quantifizieren. Sie hängen insbesondere davon ab, inwieweit die betroffenen Unternehmen bereits jetzt sachkundige Personen bei der Erfüllung der sich aus der Verordnung (EG) Nr. 842/2006 ergebenden Prüfpflichten eingesetzt haben, ob sie sich hinsichtlich der Dichtigkeitsanforderungen bereits jetzt an den Vorgaben des VDMA-Einheitsblattes 24243-1-3 über die Dichtheit von Kälteanlagen und Wärmepumpen vom August 2005 orientieren und wie sich in Zukunft die Marktpreise für derartige Leistungen entwickeln. Durch die beschriebenen Kostenwirkungen kann es im Einzelfall zu einer Erhöhung von Einzelpreisen kommen. Die durch die Verordnung insgesamt induzierte Kostenbelastung wird aber als so gering eingeschätzt, dass messbare Auswirkungen auf das Preisniveau, insbesondere das Verbraucherpreisniveau, nicht zu erwarten sind. Der Gegenfinanzierungsbedarf für die öffentlichen Haushalte infolge zusätzlicher Kosten bewirkt keine mittelbaren preisrelevanten Effekte.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 148/08




A. Problem und Ziel

B. Lösung

C. Alternativen

D. Finanzielle Auswirkungen

E. Sonstige Kosten und Preiswirkungen

F. Bürokratiekosten

Verordnung

Verordnung

§ 1
Anwendungsbereich

§ 2
Begriffsbestimmungen

§ 3
Verhinderung des Austrittes von fluorierten Treibhausgasen in die Atmosphäre

§ 4
Rückgewinnung und Rücknahme verwendeter Stoffe

§ 5
Persönliche Voraussetzungen für bestimmte Tätigkeiten

§ 6
Zertifizierung von Betrieben

§ 7
Kennzeichnung in deutscher Sprache

§ 8
Ordnungswidrigkeiten

§ 9
Übergangsvorschrift

§ 10
Inkrafttreten

Begründung

A. Allgemeiner Teil

I. Zielsetzung und Notwendigkeit der Verordnung

II. Verordnungsermächtigungen

III. Kosten und Preiswirkungen

1. Kosten der öffentlichen Haushalte

a Haushaltsausgaben ohne Vollzugsaufwand

b Vollzugsaufwand

2. Sonstige Kosten und Preiswirkungen

IV. Bürokratiekosten

V. Gleichstellung von Frauen und Männern

B. Zu den einzelnen Vorschriften

Zu § 1

Zu § 2

Zu § 3

Zu § 4

Zu § 5

Zu § 6

Zu § 7

Zu § 8

Zu § 9

Zu § 10

Anlage
Stellungnahme des Nationalen Normenkontrollrates gem § 6 Abs. 1 NKR-Gesetz: Entwurf Verordnung zum Schutz des Klimas vor Veränderungen durch bestimmte fluorierte Treibhausgase (Chemikalienklimaschutzverordnung – ChemKlimaschutzV)


 
 
 


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Suchbeispiele:


Informationssystem - umwelt-online
Internet

Das Informationssystem umfaßt alle bei umwelt-online implementierten Dateien zu den Umweltmedien/Bereichen: Abfall, Allgemeines, Anlagentechnik, Bau, Biotechnologie, Energienutzung, Gefahrgut, Immissionsschutz, Lebensmittel & Bedarfsgegenstände, Natur-, Pflanzen-, Tierschutz, Boden/Altlasten, Störfallprävention&Katastrophenschutz, Chemikalien, Umweltmanagement sowie Arbeitsschutz einschließlich des zugehörigen EU-Regelwerkes. Das Informationssystem wird kontinierlich entsprechend den Veröffentlichungen des Gesetzgebers aktualisiert.

Mit dem Lizenzerwerb wird die Nutzungsberechtigung des umwelt-online Informationssystems und die Nutzung des individuellen umwelt-online Rechtskatasters zum Nachweis der Rechtskonformität des Umweltmanagementsystems gemäß der DIN ISO 14001 bzw. der Ökoauditverordnung (EG)1221/2009, des Arbeitsschutzmanagementsystems gemäß OHSAS 18001 sowie des Energiemanagementsystems gemäß DIN ISO 50001 erworben.