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98 gefundene Dokumente zum Suchbegriff

"Kostengründen"


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Drucksache 88/4/20

... So werden beispielsweise von den ca. 2 Millionen Tonnen Kunststoffen, die in Deutschland haushaltsnah über duale Systeme eingesammelt werden, insbesondere aus Kostengründen nur Kleinmengen zu neuen Verpackungen aufbereitet. Um dies zu ändern, muss ein Anreizsystem in die konkretisierenden Regelungen zur Produktverantwortung implementiert werden, mit dem z.B. der Einsatz von aus Verpackungsabfällen gewonnenen Sekundärrohstoffen in neuen Erzeugnissen gefördert wird. Dies erfordert eine entsprechend fokussierte Legaldefinition. Sonst würde nicht die Aufbereitung von Abfällen aus gebrauchten Erzeugnissen gefördert, sondern beispielsweise der häufig kostengünstigere Einsatz von Produktionsabfällen. Die gewollte spezifische Förderung des Rezyklats drohte dann leerzulaufen.

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Drucksache 88/4/20




Zu Artikel 1 Nummer 4


 
 
 


Drucksache 611/19

... Art. 13h der Richtlinie sieht vor, dass die Mitgliedstaaten Muster für die Gründung von Gesellschaften bereitstellen. Insoweit ist kein gesetzgeberisches Tätigwerden veranlasst, da bereits de lege lata in § 2 Abs. 1a GmbHG eine Gründung der GmbH auf Grundlage des in der Anlage zum GmbHG befindlichen Musterprotokolls vorgesehen ist. Auch die im Gesetzentwurf vorgesehene generelle Einbindung des Notars - welche also auch die Mustergründung umfasst - ist von der Richtlinie gestattet, insbesondere ergibt sich aus Art. 13h Abs. 2 UAbs. 1 der Richtlinie nichts anderes. Diese Vorschrift bezieht sich nämlich bereits dem Wortlaut und auch der Gesetzgebungsgeschichte nach auf diejenigen Staaten, in welchen nach Art. 10 der Richtlinie Nr. 2017/1132 die Gesellschaftsgründung keiner vorbeugenden Verwaltungs- oder gerichtlichen Kontrolle unterworfen ist. Dies ist aber in Deutschland durch die notarielle wie registergerichtliche Vorprüfung gerade nicht der Fall. Zudem stellt Art. 13h Abs. 2 UAbs. 2 der Richtlinie nochmals ausdrücklich klar, dass Anforderungen des nationalen Rechts an die öffentliche Beurkundung nicht berührt werden, solange eine Online-Gründung nach Art. 13g der Richtlinie möglich ist. Art. 13g Abs. 4 lit. a der Richtlinie ermöglicht aber gerade die Überprüfung der ordnungsgemäßen Verwendung von Mustern und ein Verfahren zur Gewährleistung der Rechtmäßigkeit des Errichtungsaktes. Dieses Verfahren stellt der Gesetzentwurf durch die Einbindung der Notare sicher. Ferner sieht Erwägungsgrund 18 der Richtlinie ausdrücklich vor, dass es den Mitgliedstaaten freisteht, den rechtlichen Stellenwert der Muster zu bestimmen, und ermöglicht Art. 13g Abs. 4 lit. c der Richtlinie ausdrücklich die Einbindung des Notars. Abgesehen von der Richtlinienkonformität ist eine Überprüfung der Verwendung von Mustern durch den Notar auch rechtspolitisch sinnvoll. Denn gerade bei Mustern besteht die Gefahr, dass ein Beteiligter nur aus Kostengründen solche Muster verwendet, die nicht auf seinen individuellen Einzelfall zugeschnitten sind. Das System der vorsorgenden Rechtspflege will genau diesen Fall durch Einbindung der Notare verhindern.

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Drucksache 611/19




A. Problem und Ziel

B. Lösung

C. Alternativen

D. Finanzielle Auswirkungen auf die öffentlichen Haushalte

1. Bund

a Haushaltsausgaben ohne Vollzugsaufwand

b Vollzugsaufwand

2. Länder

a Haushaltsausgaben ohne Vollzugsaufwand

b Vollzugsaufwand

E. Sonstige Kosten

F. Bürokratiekosten

Gesetzesantrag

Entwurf

Artikel 1
Änderung des Gesetzes betreffend die Gesellschaften mit beschränkter Haftung

Artikel 2
Änderung des Handelsgesetzbuchs

Artikel 3
Änderung des Beurkundungsgesetzes

§ 35a
Beurkundung mittels Fernkommunikation

§ 40a
Elektronische Beglaubigungen in Handelsregistersachen

Artikel 4
Änderung der Bundesnotarordnung

§ 10b
Urkundstätigkeit nach § 35a und § 40a des Beurkundungsgesetzes

§ 78p
Videokommunikationssystem für Verfahren nach § 35a und § 40a des Beurkundungsgesetzes

Artikel 5
Änderung des Personalausweisgesetzes

Artikel 6
Änderung des Aufenthaltsgesetzes

Artikel 7
Änderung des eID-Karte-Gesetzes

Artikel 8
Änderung des Gerichts- und Notarkostengesetzes

Artikel 9
Inkrafttreten

Begründung

A. Allgemeiner Teil

I. Zielsetzung und Notwendigkeit der Regelungen

1. Online-Eintragung bei der Gründung von Gesellschaften

2. Online-Einreichung durch Gesellschaften

3. Eintragung von Zweigniederlassungen von Gesellschaften aus anderen Mitgliedstaaten

4. Anerkennung von Identifizierungsmitteln für die Zwecke von Onlineverfahren

II. Ziele und wesentlicher Inhalt des Gesetzentwurfs

III. Auswirkungen des Gesetzentwurfs

1. Finanzielle Auswirkungen

2. Gesellschaftspolitischer Art

3. Gleichstellungspolitischer Art

IV. Gesetzgebungskompetenz

V. Zustimmungsbedürftigkeit

B. Besonderer Teil

Zu Artikel 1

Zu Artikel 2

Zu Artikel 3

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu Artikel 4

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu Nummer 3

Zu Nummer 4

Zu Artikel 5

Zu Artikel 6

Zu Artikel 7

Zu Artikel 8

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu Artikel 9


 
 
 


Drucksache 376/4/18

... Der Bundesrat bittet, im weiteren Gesetzgebungsverfahren bei der Regelungen der Vereinbarung des Pflegebudgets folgenden Aspekt zu prüfen: Die Vergütung der Pflegepersonalkosten eines Krankenhauses ohne gleichzeitige Vorgabe einer zu gewährleistenden Qualifikation des Pflegepersonals begründet die Gefahr, dass die Krankenhäuser das Personal aus den Pflegeberufen mit höheren Personalkosten, insbesondere Gesundheits- und Krankenpflege bzw. Gesundheits- und Kinderkrankenpflege, reduzieren und aus Kostengründen auf Personal mit geringerer Qualifikation zurückgreifen. Gut ausgebildetes Personal ist nach gesicherten Erkenntnissen aus vielen Studien ein wichtiger Faktor für eine gute pflegerische Versorgung. Deshalb müsste im Interesse des Schutzes der Patientinnen und Patienten und zur Sicherstellung einer qualitativ hochwertigen pflegerischen Versorgung an geeigneter Stelle durch eine gesetzliche Regelung diesem möglichen Effekt begegnet werden.

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Drucksache 376/4/18




Zu Artikel 9 Nummer 4


 
 
 


Drucksache 116/18

... Artikel 4 sieht vor, dass die Mitgliedstaaten eine zuständige Durchsetzungsbehörde benennen, die für die verbotenen unlauteren Handelspraktiken zuständig ist. Aus Kostengründen könnten bestehende Durchsetzungsbehörden, beispielsweise im Bereich des Wettbewerbsrechts (nationale Wettbewerbsbehörden), als zuständige Behörde gewählt werden.

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Drucksache 116/18




Vorschlag

Begründung

1. Kontext des Vorschlags

- Gründe und Ziele des Vorschlags

- Kohärenz mit den bestehenden Vorschriften in diesem Bereich

- Kohärenz mit der Politik der Union in anderen Bereichen

2. Rechtsgrundlage, Subsidiarität und VERHÄLTNISMÄẞIGKEIT

- Rechtsgrundlage

- Subsidiarität bei nicht ausschließlicher Zuständigkeit

- Verhältnismäßigkeit

- Wahl des Instruments

3. Ergebnisse der EX-POST-BEWERTUNG, der Konsultation der Interessenträger und der Folgenabschätzung

- Ex-post-Bewertung/Eignungsprüfungen bestehender Rechtsvorschriften

- Konsultation der Interessenträger

- Einholung und Nutzung von Expertenwissen

Wissenschaftlicher Workshop zu unlauteren Handelspraktiken in der Lebensmittelversorgungskette

Studie über nationale Vorschriften zur Eindämmung unlauterer Handelspraktiken in den Mitgliedstaaten

Analyse der Auswirkungen einer Regulierung unlauterer Handelspraktiken

- Folgenabschätzung

- Effizienz der Rechtsetzung und Vereinfachung

- Grundrechte

4. Auswirkungen auf den Haushalt

5. Weitere Angaben

- Durchführungspläne sowie Monitoring-, Bewertungs- und Berichterstattungsmodalitäten

- Erläuternde Dokumente bei Richtlinien

- Ausführliche Erläuterung einzelner Bestimmungen des Vorschlags

Vorschlag

Artikel 1
Gegenstand und Anwendungsbereich

Artikel 2
Begriffsbestimmungen

Artikel 3
Verbot unlauterer Handelspraktiken

Artikel 4
Benannte Durchsetzungsbehörde

Artikel 5
Beschwerden und Vertraulichkeit

Artikel 6
Befugnisse der Durchsetzungsbehörde

Artikel 7
Zusammenarbeit zwischen den Durchsetzungsbehörden

Artikel 8
Nationale Vorschriften

Artikel 9
Berichterstattung durch die Mitgliedstaaten

Artikel 10
Ausschussverfahren

Artikel 11
Bewertung

Artikel 12
Umsetzung

Artikel 13
Inkrafttreten

Artikel 14
Adressaten


 
 
 


Drucksache 428/18 (Beschluss)

... Die EbAVs sind in vielen Unternehmen in Deutschland Kernbestandteil in der betrieblichen Altersversorgung und Teil einer gewachsenen Struktur. Dabei sind sie aus fachlichen Erwägungen und Kostengründen in der Praxis eng mit den Trägerunternehmen verbunden. Der Bundesrat bittet die Bundesregierung darauf zu achten, dass diese Strukturen so weit wie möglich gewahrt werden. Insbesondere sollten Regelungen (beispielsweise § 234b Absatz 3 VAG), die so ausgelegt werden könnten, dass diese auf bestehende Strukturen einwirken, eng ausgelegt werden.

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Drucksache 428/18 (Beschluss)




1. Zum Gesetzentwurf allgemein

2. Zu Artikel 1 Nummer 25 § 234a VAG

3. Zu Artikel 1 Nummer 25 § 234c VAG

4. Zu Artikel 1 Nummer 25 § 234d Absatz 1 Satz 2 VAG

5. Zu Artikel 1 Nummer 28 § 235a VAG

6. Zu Artikel 1 § 329 Absatz 1 Satz 2 VAG

7. Zu Artikel 2 Weitere Änderungen des Versicherungsaufsichtsgesetzes


 
 
 


Drucksache 65/18

... Die Einführung eines staatlich organisierten Fonds darf den Wettbewerb zwischen allen Anbietern am Markt nicht verzerren. Der Fonds muss den gleichen Wettbewerbsbedingungen unterliegen wie die privaten Anbieter. Eine staatliche Einflussnahme auf die Verwaltung und auf die Anlagepolitik ist auszuschließen. Auch aus Kostengründen ist eine passive Anlagestrategie vorzuziehen. Die im Fonds gesammelten Mittel müssen grundrechtlich geschütztes Privateigentum des Sparers und damit dem Zugriff des Staates in jedem Fall entzogen sein. Die öffentliche Hand wird in keiner Weise finanzielle Zuwendungen oder Vorteile aus dem staatlich geregelten Fonds erhalten, darf ihn aber auch in keiner Weise subventionieren. Die Aufgabe der Fondsverwaltung kann kompetitiv in einem ordentlichen Vergabeverfahren ausgeschrieben werden.

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Drucksache 65/18




Entschließung

Begründung

Zu 1.-3.

Zu 4.

Zu 5.

Zu 6.

Zu 7.

Zu 8.

Zu 9.

Zu 10.


 
 
 


Drucksache 428/1/18

... Die EbAVs sind in vielen Unternehmen in Deutschland Kernbestandteil in der betrieblichen Altersversorgung und Teil einer gewachsenen Struktur. Dabei sind sie aus fachlichen Erwägungen und Kostengründen in der Praxis eng mit den Trägerunternehmen verbunden. Der Bundesrat bittet die Bundesregierung darauf zu achten, dass diese Strukturen so weit wie möglich gewahrt werden. Insbesondere sollten Regelungen (beispielsweise § 234b Absatz 3 VAG), die so ausgelegt werden könnten, dass diese auf bestehende Strukturen einwirken, eng ausgelegt werden.

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Drucksache 428/1/18




1. Zum Gesetzentwurf allgemein

2. Zu Artikel 1 Nummer 25 § 234a VAG

3. Zu Artikel 1 Nummer 25 § 234c VAG

4. Zu Artikel 1 Nummer 25 § 234d Absatz 1 Satz 2 VAG

5. Zu Artikel 1 Nummer 25 § 234d Absatz 3 VAG

6. Zu Artikel 1 Nummer 28 § 235a VAG

7. Zu Artikel 1 Nummer 28 § 235a VAG

8. Zu Artikel 1 § 329 Absatz 1 Satz 2 VAG

9. Zu Artikel 2 Weitere Änderungen des Versicherungsaufsichtsgesetzes


 
 
 


Drucksache 227/1/16

... Gerade bei kleinen Unternehmen ist die Einrichtung und Unterhaltung einer eigenen Forschungsabteilung aus Kostengründen nicht darstellbar. Auftragsforschung durch Hochschulen, außeruniversitäre Forschungseinrichtungen und sonstige Technologietransfereinrichtungen ist für solche Unternehmen eine unverzichtbare Alternative. Ohne die Förderfähigkeit der Auftragsforschung würde die steuerliche FuE-Förderung für KMU weitgehend ins Leere laufen.

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Drucksache 227/1/16




Zu Nummer 8


 
 
 


Drucksache 294/1/16

... . Da die ideelle Ziele verfolgenden Kooperationspartner der Schulen in der Regel bereits aus Kostengründen keine Erlaubnis zur Arbeitnehmerüberlassung einholen, sind entsprechende Kooperationsverträge mit der Rechtsfolge bedroht, dass im Falle der Eingliederung der über die Kooperationspartner eingesetzten Personen in den Betriebsablauf der Schule ein Arbeitsverhältnis zum Land entsteht. Um diese Rechtsfolge, die keiner der Beteiligten anstrebt, auszuschließen, ist im Schulalltag eine Eingliederung in den Betriebsablauf zu vermeiden. Infolgedessen wird die Notwendigkeit, die aus pädagogischen Gründen erforderliche enge inhaltliche und methodische Abstimmung von schulischem Personal und externen Fachkräften vorzunehmen, stark behindert. Ferner darf die Schulleitung, obgleich ihr die Gesamtverantwortung für den Ganztagsschulbetrieb obliegt, den externen Fachkräften keinerlei Weisungen erteilen.

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Drucksache 294/1/16




1. Zu Artikel 1 Nummer 1 Buchstabe d Doppelbuchstabe cc § 1 Absatz 3 Nummer 2

2. Hilfsempfehlung zu Ziffer 1

Zu Artikel 1 Nummer 1

3. Zu Artikel 1 Nummer 7 Buchstabe a § 11 Absatz 2 Satz 4 AÜG


 
 
 


Drucksache 294/16 (Beschluss)

... . Da die ideelle Ziele verfolgenden Kooperationspartner der Schulen in der Regel bereits aus Kostengründen keine Erlaubnis zur Arbeitnehmerüberlassung einholen, sind entsprechende Kooperationsverträge mit der Rechtsfolge bedroht, dass im Falle der Eingliederung der über die Kooperationspartner eingesetzten Personen in den Betriebsablauf der Schule ein Arbeitsverhältnis zum Land entsteht. Um diese Rechtsfolge, die keiner der Beteiligten anstrebt, auszuschließen, ist im Schulalltag eine Eingliederung in den Betriebsablauf zu vermeiden. Infolgedessen wird die Notwendigkeit, die aus pädagogischen Gründen erforderliche enge inhaltliche und methodische Abstimmung von schulischem Personal und externen Fachkräften vorzunehmen, stark behindert. Ferner darf die Schulleitung, obgleich ihr die Gesamtverantwortung für den Ganztagsschulbetrieb obliegt, den externen Fachkräften keinerlei Weisungen erteilen.

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Drucksache 294/16 (Beschluss)




Zu Artikel 1 Nummer 1


 
 
 


Drucksache 690/16

... (2) Sind aus thematischen Gründen Außenaufnahmen in einem anderen als den in Absatz 1 Nummer 3 genannten Ländern erforderlich, so dürfen höchstens 30 Prozent der Studioaufnahmen im Gebiet dieses Landes gedreht werden. Wird der größere Teil eines Films an Originalschauplätzen in einem anderen Land gedreht, so können auch für mehr als 30 Prozent der Studioaufnahmen Studios dieses Landes benutzt werden, wenn und soweit der Vorstand dies aus Kostengründen für erforderlich hält. Die Grundlage für die Bemessung des Anteils der Studioaufnahmen nach den Sätzen 1 und 2 ist die Drehzeit.

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Drucksache 690/16




Gesetz

Kapitel 1
Rechtsform und Aufgaben der Filmförderungsanstalt

§ 1
Filmförderungsanstalt

§ 2
Aufgaben der Filmförderungsanstalt

§ 3
Aufgabenerfüllung

§ 4
Dienstleistungen für andere Einrichtungen

Kapitel 2
Organe, Förderkommissionen

Abschnitt 1
Organe

§ 5
Organe der Filmförderungsanstalt

Abschnitt 2
Verwaltungsrat

§ 6
Zusammensetzung

§ 7
Berufung, Amtszeit

§ 8
Aufgaben, Satzung, Richtlinien

§ 9
Vorsitz, Beschlussfähigkeit, Einberufung, Rechte, Geschäftsordnung

§ 10
Ausschüsse

§ 11
Befangenheit

Abschnitt 3
Präsidium

§ 12
Vorsitz, Zusammensetzung, Amtszeit, Geschäftsordnung

§ 13
Aufgaben, Rechte

§ 14
Beschlussfähigkeit, Verfahren, Befangenheit

Abschnitt 4
Vorstand

§ 15
Bestellung, Amtsdauer, Geschäftsordnung

§ 16
Aufgaben, Rechte

§ 17
Förderentscheidungen

§ 18
Widersprüche gegen Entscheidungen des Vorstands

§ 19
Entscheidungen zu Sperrfristen

Abschnitt 5
Förderkommissionen

§ 20
Ständige Förderkommissionen

§ 21
Vorschläge für die Besetzung der Kommission für Produktions- und Drehbuchförderung und der Kommission für Verleih-, Vertriebs- und Videoförderung

§ 22
Bestellung der Mitglieder der Kommission für Produktions- und Drehbuchförderung und der Kommission für Verleih-, Vertriebs- und Videoförderung

§ 23
Bestellung der Mitglieder der Kommission für Kinoförderung

§ 24
Verbot der Personenidentität, Abberufung, Neubestellung

§ 25
Geschäftsordnung, Befangenheit

§ 26
Kommission für Produktions- und Drehbuchförderung

§ 27
Kommission für Verleih-, Vertriebs- und Videoförderung

§ 28
Verfahren zur Besetzung der Kommission für Produktions- und Drehbuchförderung und der Kommission für Verleih-, Vertriebs- und Videoförderung

§ 29
Kommission für Kinoförderung

§ 30
Weitere Förderkommissionen

§ 31
Widersprüche gegen Entscheidungen der Förderkommissionen

Kapitel 3
Satzung, Haushalt, Aufsicht

§ 32
Satzung

§ 33
Wirtschaftsplan

§ 34
Haushalts- und Wirtschaftsführung

§ 35
Rücklagen

§ 36
Stundung, Niederschlagung und Erlass von Ansprüchen

§ 37
Rechnungslegung und Prüfung der Jahresrechnung

§ 38
Aufsicht

Kapitel 4
Förderung - Allgemeine Bestimmungen

Abschnitt 1
Zweckbindung der Fördermittel, Begriffsbestimmungen

§ 39
Zweckbindung der Fördermittel

§ 40
Begriffsbestimmungen

Abschnitt 2
Allgemeine Fördervoraussetzungen

§ 41
Filmbezogene allgemeine Fördervoraussetzungen

§ 42
Internationale Koproduktionen

§ 43
Internationale Kofinanzierungen

§ 44
Förderfähigkeit von internationalen Koproduktionen und Kofinanzierungen

§ 45
Fördervoraussetzungen bei internationalen Kofinanzierungen

§ 46
Nicht förderfähige Filme

§ 47
Barrierefreie Fassung

§ 48
Herstellung der Kopien

§ 49
Archivierung

§ 50
Ausschluss von Personen von der Förderung

Abschnitt 3
Bescheinigung des Bundesamtes für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle

§ 51
Bescheinigung des Bundesamtes für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle

§ 52
Vorläufige Projektbescheinigung des Bundesamtes für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle

Abschnitt 4
Sperrfristen

§ 53
Regelmäßige Sperrfristen

§ 54
Ordentliche Verkürzung der Sperrfristen

§ 55
Außerordentliche Verkürzung der Sperrfristen

§ 56
Nichtanwendung der Sperrfristenregelungen

§ 57
Verletzung der Sperrfristen

§ 58
Ermächtigung des Verwaltungsrats

Kapitel 5
Förderung der Filmproduktion

Abschnitt 1
P r o j ektfilmförderung

§ 59
Förderhilfen

§ 60
Art und Höhe, Mindestförderquote

§ 61
Auswahl von Vorhaben

§ 62
Einbeziehung von Gemeinschaftsproduktionen

§ 63
Eigenanteil des Herstellers

§ 64
Ausnahmen beim Eigenanteil

§ 65
Bürgschaften

§ 66
Antrag

§ 67
Bewilligung

§ 68
Förderzusage, Form

§ 69
Auszahlung

§ 70
Schlussprüfung

§ 71
Tilgung des Darlehens

§ 72
Sonstige Rückzahlungspflicht

Abschnitt 2
Referenzfilmförderung

Unterabschnitt 1
Referenzfilmförderung für programmfüllende Filme

§ 73
Förderhilfen, Referenzpunkte

§ 74
Zuschauererfolg

§ 75
Erfolge bei Festivals und Preise

Unterabschnitt 2
Referenzfilmförderung für Dokumentar-, Kinder-, Erstlingsfilme und Filme mit niedrigen Herstellungskosten

§ 76
Förderhilfen, Referenzpunkte

§ 77
Zuschauererfolg

§ 78
Erfolge bei Festivals und Preise

Unterabschnitt 3
Filme aus Mitgliedstaaten der Europäischen Union oder aus einem anderen Vertragsstaat des Abkommens über den Europäischen Wirtschaftsraum oder aus der Schweiz

§ 79
Einbeziehung von Filmen aus Mitgliedstaaten der Europäischen Union oder aus einem anderen Vertragsstaat des Abkommens über den Europäischen Wirtschaftsraum oder aus der Schweiz

Unterabschnitt 4
Verfahren, Art und Höhe der Förderung

§ 80
Verteilung der Referenzpunkte

§ 81
Art und Höhe

§ 82
Antrag

§ 83
Zuerkennung

§ 84
Verwendung

§ 85
Besondere Verwendungsmöglichkeiten

§ 86
Bürgschaften

§ 87
Begonnene Maßnahmen

§ 88
Auszahlung

§ 89
Schlussprüfung

§ 90
Rückzahlungspflicht

Kapitel 6
Referenzförderung für Kurzfilme und nicht programmfüllende Kinderfilme

§ 91
Referenzförderung

§ 92
Erfolge bei Festivals und Preise

§ 93
Förderart, Verteilung der Referenzpunkte

§ 94
Antrag

§ 95
Zuerkennung

§ 96
Verwendung

§ 97
Auszahlung

§ 98
Schlussprüfung

§ 99
Rückzahlung

Kapitel 7
Förderung von Drehbüchern und der Drehbuchfortentwicklung

Abschnitt 1
Drehbuch- und Treatmentförderung

§ 100
Förderhilfen

§ 101
Förderart, Auswahl von Vorhaben

§ 102
Antrag

§ 103
Verwendung

§ 104
Auszahlung

§ 105
Schlussprüfung

§ 106
Rückzahlung

Abschnitt 2
Förderung der Drehbuchfortentwicklung

§ 107
Förderhilfen

§ 108
Förderart, Auswahl von Vorhaben

§ 109
Antrag

§ 110
Sachverständige Begleitung

§ 111
Verwendung

§ 112
Auszahlung

§ 113
Schlussprüfung, Rückzahlung

§ 114
Ermächtigung des Verwaltungsrats

Kapitel 8
Förderung des Absatzes

Abschnitt 1
Projektförderung für Verleih- und Vertriebsunternehmen sowie Unternehmen der Videowirtschaft

§ 115
Förderhilfen

§ 116
Verwendung für den Verleih und Vertrieb

§ 117
Verwendung für den Videoabsatz

§ 118
Art und Höhe

§ 119
Auswahl von Vorhaben

§ 120
Einbeziehung von Gemeinschaftsproduktionen und ausländischen Filmen

§ 121
Antrag

§ 122
Bewilligung

§ 123
Auszahlung

§ 124
Schlussprüfung

§ 125
Tilgung des Darlehens

§ 126
Sonstige Rückzahlungspflicht

Abschnitt 2
Referenzförderung für Verleihunternehmen

§ 127
Förderhilfen, Referenzpunkte

§ 128
Art der Förderhilfe, Antrag

§ 129
Zuerkennung

§ 130
Verwendung

§ 131
Auszahlung

§ 132
Begonnene Maßnahmen

§ 133
Schlussprüfung, Rückzahlung

Kapitel 9
Kinoförderung

Abschnitt 1
Kinoprojektförderung

§ 134
Förderhilfen

§ 135
Art und Höhe

§ 136
Erlass von Restschulden

§ 137
Auswahl von Projekten

Abschnitt 2
Kinoreferenzförderung

§ 138
Förderhilfen

§ 139
Art und Höhe, Verteilung der Referenzpunkte

Abschnitt 3
Verfahren

§ 140
Antrag

§ 141
Zuerkennung der Kinoreferenzförderung

§ 142
Auszahlung

§ 143
Verwendung der Kinoreferenzförderung

§ 144
Schlussprüfung, Rückzahlung

Kapitel 10
Unterstützung der Digitalisierung des deutschen Filmerbes

§ 145
Vorgaben für Richtlinie

Kapitel 11
Finanzierung, Verwendung der Mittel

Abschnitt 1
Finanzierung

Unterabschnitt 1
Allgemeine Vorschriften

§ 146
Filmabgabe

§ 147
Verhältnis der Abgabevorschriften zueinander

§ 148
Erhebung der Filmabgabe

§ 149
Fälligkeit

§ 150
Begriffsbestimmung Kinofilm

Unterabschnitt 2
Filmabgabe der Kinos und der Videowirtschaft

§ 151
Filmabgabe der Kinos

§ 152
Filmabgabe der Videoprogrammanbieter

§ 153
Filmabgabe der Anbieter von Videoabrufdiensten

Unterabschnitt 3
Filmabgabe der Fernsehveranstalter und Programmvermarkter

§ 154
Filmabgabe der öffentlich-rechtlichen Fernsehveranstalter

§ 155
Filmabgabe der Veranstalter frei empfangbarer Fernsehprogramme privaten Rechts

§ 156
Filmabgabe der Veranstalter von Bezahlfernsehen und der Programmvermarkter

§ 157
Medialeistungen

§ 158
Zusätzliche Leistungen der Fernsehveranstalter und Programmvermarkter

Abschnitt 2
Verwendung der Einnahmen

§ 159
Aufteilung der Einnahmen auf die Förderarten

§ 160
Verwendung der Filmabgabe der Fernsehveranstalter und Programmvermarkter

§ 161
Ermächtigung des Verwaltungsrats

§ 162
Verwendung von Tilgungen

§ 163
Verwendung von Rücklagen, Überschüssen und nicht verbrauchten Haushaltsmitteln

Kapitel 12
Auskunftspflichten und Datenverwendung

§ 164
Auskünfte

§ 165
Zeitpunkt und Form der Meldepflicht

§ 166
Kontrolle der gemeldeten Daten

§ 167
Schätzung

§ 168
Übermittlung und Veröffentlichung von Daten

§ 169
Förderbericht

Kapitel 13
Übergangs- und Schlussvorschriften

§ 170
Übergangsregelungen

§ 171
Beendigung der Filmförderung

§ 172
Inkrafttreten, Außerkrafttreten


 
 
 


Drucksache 17/13 (Beschluss)

... 5. Der Bundesrat ist der Ansicht, dass zukünftige Maßnahmen die vorhandenen Risikoprogramme berücksichtigen und vorrangig eine bessere Vernetzung derselben anstreben sollten. Der Bundesrat begrüßt die Absicht der Kommission, die zurzeit verschiedenen Risikoprogramme in unterschiedlichen Politikbereichen stärker aufeinander abzustimmen, und bittet die Bundesregierung, die Kommission auf diesem Weg zu unterstützen. Beispielsweise interessieren sich viele exportierende Unternehmen sowohl für den zollrechtlichen AEO-Status als auch für den Status des "Bekannten Versenders" in der Luftfracht. Da beide Programme unterschiedliche Zielsetzungen und daher unterschiedliche Anforderungen haben, entstehen den Unternehmen hohe Kosten. Allerdings ist darauf zu achten, dass es am Ende keine Super-Zertifizierung für alle denkbaren Zwecke gibt, die aus Kostengründen nur noch wenige Unternehmen anstreben würden. Der Bundesrat begrüßt ebenfalls das Ziel, den AEO-Status mit Sicherheitsinitiativen der wichtigsten Handelspartner der EU zu koordinieren. Dabei muss jedoch darauf geachtet werden, dass die Programme in der EU nicht durch die Übernahme weiterer Sicherheitselemente aus den Programmen unserer Handelspartner zu einer zusätzlichen Kostenbelastung für die Unternehmen führen.



Drucksache 93/13 (Beschluss)

... Die Statistiken nach § 99 Absatz 8 SGB VIII (Erhebungen über die Angebote der Jugendarbeit) und nach § 99 Absatz 9 SGB VIII (Erhebungen über die Einrichtungen der Jugendarbeit) sollen alternierend, beginnend ab dem Jahr 2014, durchgeführt werden. Die Erhebungen im gleichen Jahr sind aus Kostengründen zu aufwendig. Beide Statistiken folgen unterschiedlichen Erhebungskonzepten. Die Angebote der Jugendarbeit beziehen sich auf die Angebote innerhalb eines Jahres, die Erhebung über die Einrichtungen der Jugendhilfe ist eine Bestandserhebung. Da der Bereich der amtlichen Statistik einem kontinuierlichen Einsparzwang unterliegt, erscheint eine Reduzierung auf das gebotene Maß sinnvoll.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 93/13 (Beschluss)




1. Zu Artikel 1 Nummer 5a - neu - § 89d SGB VIII

§ 89d
Kostenerstattung bei Leistungen oder vorläufigen Maßnahmen nach der Einreise

2. Zu Artikel 1 Nummer 5b - neu - § 89h SGB VIII

§ 89h
Übergangsvorschrift

3. Zu Artikel 1 Nummer 7 Buchstabe a § 93 Absatz 1 Satz 4 und 5 - neu - SGB VIII

4. Zu Artikel 1 Nummer 7 Buchstabe c § 93 Absatz 4 und Absatz 5 - neu - und Absatz 6 - neu - SGB VIII

5. Zu Artikel 1 Nummer 9 § 98 Absatz 1 Nummer 10 SGB VIII und Nummer 10 Buchstabe f § 99 Absatz 8 SGB VIII

6. Zu Artikel 1 Nummer 12 Buchstabe a Doppelbuchstabe aa § 101 Absatz 1 Satz 3 SGB VIII

7. Zu Artikel 1 Nummer 13 Buchstabe b Doppelbuchstabe bb § 102 Absatz 2 Nummer 6 SGB VIII

8. Zu Artikel 3 Absatz 1 Inkrafttreten


 
 
 


Drucksache 363/3/13

... Es bleibt dadurch bei dem grundsätzlichen Vorrang der Freileitungsbauweise, der insbesondere aus Kostengründen beibehalten werden soll. Die Beschränkung der Erdverkabelungsmöglichkeit auf die Teilabschnitte, in denen Siedlungsannäherungen unvermeidlich sind, führt dazu, dass die mit der Erdverkabelung verbundenen Mehrkosten im Netzausbau nur sehr eingeschränkt anfallen werden. Durch die deutliche Beschleunigung der Netzausbaumaßnahmen kommt es zu einem finanzwirtschaftlichen Vorteil.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 363/3/13




'Artikel 3 Änderung des Energieleitungsausbaugesetzes

Begründung

Zu Ziffer 1

Zu Ziffer 2


 
 
 


Drucksache 93/2/13

... Die Statistiken nach § 99 Absatz 8 SGB VIII (Erhebungen über die Angebote der Jugendarbeit) und nach § 99 Absatz 9 SGB VIII (Erhebungen über die Einrichtungen der Jugendarbeit) sollen alternierend, beginnend ab dem Jahr 2014, durchgeführt werden. Die Erhebungen im gleichen Jahr sind aus Kostengründen zu aufwendig. Beide Statistiken folgen unterschiedlichen Erhebungskonzepten. Die Angebote der Jugendarbeit beziehen sich auf die Angebote innerhalb eines Jahres, die Erhebung über die Einrichtungen der Jugendhilfe ist eine Bestandserhebung. Da der Bereich der amtlichen Statistik einem kontinuierlichen Einsparzwang unterliegt, erscheint eine Reduzierung auf das gebotene Maß sinnvoll.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 93/2/13




Zu Artikel 1 Nummer 12


 
 
 


Drucksache 327/1/13

... kann jedoch zu Missverständnissen führen, da in die Formulierung das Erfordernis der Ausdrücklichkeit oder Schriftlichkeit der Einwilligung hinein interpretiert werden könnte. Darüber hinaus könnte diese Formulierung einzelnen Arbeitgebern, die die arbeitsmedizinische Vorsorge aus Kostengründen minimieren möchten, die Möglichkeit eröffnen, kostenintensive Untersuchungen dadurch zu unterbinden, dass sie vorab Einfluss auf den oder die Beschäftigte beziehungsweise den Betriebsarzt oder die Betriebsärztin nehmen. Das Recht auf Selbstbestimmung des oder der Beschäftigten wäre hierdurch gefährdet. Erfahrungen aus der gängigen betriebsärztlichen Praxis zeigen, dass bereits heute durch wirtschaftliche Zwänge eine unabhängige Arbeitsmedizin erschwert wird.

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Drucksache 327/1/13




1. Zu Artikel 1 Nummer 2 § 2 Absatz 1 Nummer 3 ArbMedVV , Nummer 7 Buchstabe a Doppelbuchstabe cc § 6 Absatz 1 Satz 4 ArbMedVV

2. Zu Artikel 1 Nummer 7 Buchstabe b § 6 Absatz 2 ArbMedVV

3. Zu Artikel 1 Nummer 7 Buchstabe d Doppelbuchstabe bb § 6 Absatz 4 Satz 2 ArbMedVV

4. Zu Artikel 1 Nummer 7 Buchstabe d Doppelbuchstabe cc § 6 Absatz 4 Satz 3 ArbMedVV

5. Zu Artikel 1 Nummer 12 Buchstabe b Doppelbuchstabe bb Dreifachbuchstabe ddd Anhang Teil 1 Absatz 1 Nummer 1 Buchstabe b ArbMedVV

6. Zu Artikel 1 Nummer 12 Buchstabe c Doppelbuchstabe cc Dreifachbuchstabe ccc Anhang Teil 1 Absatz 2 Nummer 2 Buchstabe d ArbMedVV

7. Zu Artikel 1 Nummer 12 Buchstabe c Doppelbuchstabe cc Dreifachbuchstabe eee Anhang Teil 1 Absatz 2 Nummer 2 Buchstabe k ArbMedVV

8. Zu Artikel 1 Nummer 12 Buchstabe g Doppelbuchstabe bb Dreifachbuchstaben bbb und ccc Anhang Teil 2 Absatz 2 Nummer 1 Buchstaben a und b ArbMedVV


 
 
 


Drucksache 363/2/13

... Es bleibt dadurch auch bei dem grundsätzlichen Vorrang der Freileitungsbauweise, der insbesondere aus Kostengründen beibehalten werden soll. Die Beschränkung der Erdverkabelungsmöglichkeit auf die Teilabschnitte in denen Siedlungsannäherungen unvermeidlich sind, führt auch dazu, dass die mit der Erdverkabelung verbundenen Mehrkosten im Netzausbau nur sehr eingeschränkt anfallen werden. Diese Mehrkosten können aber dazu führen, dass es zu einer deutlichen Beschleunigung der Netzausbaumaßnahmen und damit auch zu einem finanzwirtschaftlichen Vorteil kommt.

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Drucksache 363/2/13




Zu Artikel 1


 
 
 


Drucksache 327/13 (Beschluss)

... kann jedoch zu Missverständnissen führen, da in die Formulierung das Erfordernis der Ausdrücklichkeit oder Schriftlichkeit der Einwilligung hinein interpretiert werden könnte. Darüber hinaus könnte diese Formulierung einzelnen Arbeitgebern, die die arbeitsmedizinische Vorsorge aus Kostengründen minimieren möchten, die Möglichkeit eröffnen, kostenintensive Untersuchungen dadurch zu unterbinden, dass sie vorab Einfluss auf den oder die Beschäftigte beziehungsweise den Betriebsarzt oder die Betriebsärztin nehmen. Das Recht auf Selbstbestimmung des oder der Beschäftigten wäre hierdurch gefährdet. Erfahrungen aus der gängigen betriebsärztlichen Praxis zeigen, dass bereits heute durch wirtschaftliche Zwänge eine unabhängige Arbeitsmedizin erschwert wird.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 327/13 (Beschluss)




1. Zu Artikel 1 Nummer 2 § 2 Absatz 1 Nummer 3 ArbMedVV , Nummer 7 Buchstabe a Doppelbuchstabe cc § 6 Absatz 1 Satz 4 ArbMedVV

2. Zu Artikel 1 Nummer 7 Buchstabe b § 6 Absatz 2 ArbMedVV

3. Zu Artikel 1 Nummer 7 Buchstabe d Doppelbuchstabe bb § 6 Absatz 4 Satz 2 ArbMedVV

4. Zu Artikel 1 Nummer 7 Buchstabe d Doppelbuchstabe cc § 6 Absatz 4 Satz 3 ArbMedVV

5. Zu Artikel 1 Nummer 12 Buchstabe b Doppelbuchstabe bb Dreifachbuchstabe ddd Anhang Teil 1 Absatz 1 Nummer 1 Buchstabe b ArbMedVV

6. Zu Artikel 1 Nummer 12 Buchstabe c Doppelbuchstabe cc Dreifachbuchstabe ccc Anhang Teil 1 Absatz 2 Nummer 2 Buchstabe d ArbMedVV

7. Zu Artikel 1 Nummer 12 Buchstabe c Doppelbuchstabe cc Dreifachbuchstabe eee Anhang Teil 1 Absatz 2 Nummer 2 Buchstabe k ArbMedVV

8. Zu Artikel 1 Nummer 12 Buchstabe g Doppelbuchstabe bb Dreifachbuchstaben bbb und ccc Anhang Teil 2 Absatz 2 Nummer 1 Buchstaben a und b ArbMedVV


 
 
 


Drucksache 17/1/13

... 5. Der Bundesrat ist der Ansicht, dass zukünftige Maßnahmen die vorhandenen Risikoprogramme berücksichtigen und vorrangig eine bessere Vernetzung derselben anstreben sollten. Der Bundesrat begrüßt die Absicht der Kommission, die zurzeit verschiedenen Risikoprogramme in unterschiedlichen Politikbereichen stärker aufeinander abzustimmen, und bittet die Bundesregierung, die Kommission auf diesem Weg zu unterstützen. Beispielsweise interessieren sich viele exportierende Unternehmen sowohl für den zollrechtlichen AEO-Status als auch für den Status des "Bekannten Versenders" in der Luftfracht. Da beide Programme unterschiedliche Zielsetzungen und daher unterschiedliche Anforderungen haben, entstehen den Unternehmen hohe Kosten. Allerdings ist darauf zu achten, dass es am Ende keine Superzertifizierung für alle denkbaren Zwecke gibt, die aus Kostengründen nur noch wenige Unternehmen anstreben würden. Der Bundesrat begrüßt ebenfalls das Ziel, den AEO-Status mit Sicherheitsinitiativen der wichtigsten Handelspartner der EU zu koordinieren. Dabei muss jedoch darauf geachtet werden, dass die Programme in der EU nicht durch die Übernahme weiterer Sicherheitselemente aus den Programmen unserer Handelspartner zu einer zusätzlichen Kostenbelastung für die Unternehmen führen.



Drucksache 819/12 (Beschluss)

... Es bleibt dadurch bei dem grundsätzlichen Vorrang der Freileitungsbauweise, der insbesondere aus Kostengründen beibehalten werden soll. Die Beschränkung der Erdverkabelungsmöglichkeit auf die Teilabschnitte, in denen Siedlungsannäherungen unvermeidlich sind, führt dazu, dass die mit der Erdverkabelung verbundenen Mehrkosten im Netzausbau nur sehr eingeschränkt anfallen werden. Durch die deutliche Beschleunigung der Netzausbaumaßnahmen kommt es zu einem finanzwirtschaftlichen Vorteil.

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Drucksache 819/12 (Beschluss)




1. Zu Artikel 1 § 1 Absatz 2 Satz 3 - neu - und 4 - neu - BBPlG

2. Zu Artikel 1 § 2 Absatz 1 BBPlG

3. Zu Artikel 1 § 2 Absatz 2 Satz 2 BBPlG

4. Zu Artikel 1 § 2 Absatz 2 Satz 3 - neu - BBPlG

5. Zu Artikel 1 § 1 Absatz 1 in Verbindung mit Nummer 5 und 10 der Anlage BBPIG

6. Zu Artikel 1 § 1 Absatz 1 in Verbindung mit der Anlage BBPlG

7. Zu Artikel 1 § 1 Absatz 1 in Verbindung mit der Anlage BBPlG

8. Zu Artikel 2 § 12e Absatz 3 Satz 1 EnWG

9. Zu Artikel 2a - neu - § 2 Absatz 1 Satz 2 - neu - NABEG

'Artikel 2a Änderung des Netzausbaubeschleunigungsgesetzes Übertragungsnetz

10. Zu Artikel 3 § 2 Absatz 1 und Anlage Nummer 22 EnLAG

'Artikel 3 Änderung des Energieleitungsausbaugesetzes

Zu Ziffer 1:

Zu Ziffer 2:


 
 
 


Drucksache 819/1/12

... Es bleibt dadurch auch bei dem grundsätzlichen Vorrang der Freileitungsbauweise, der insbesondere aus Kostengründen beibehalten werden soll. Die Beschränkung der Erdverkabelungsmöglichkeit auf die Teilabschnitte in denen Siedlungsannäherungen unvermeidlich sind, führt auch dazu, dass die mit der Erdverkabelung verbundenen Mehrkosten im Netzausbau nur sehr eingeschränkt anfallen werden. Diese Mehrkosten können aber dazu führen, dass es zu einer deutlichen Beschleunigung der Netzausbaumaßnahmen und damit auch zu einem finanzwirtschaftlichen Vorteil kommt.

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Drucksache 819/1/12




1. Zu Artikel 1 § 1 Absatz 2 Satz 3 - neu - und 4 - neu - BBPlG

2. Zu Artikel 1 § 2 Absatz 1 BBPlG

3. Zu Artikel 1 § 2 Absatz 2 Satz 2, Absatz 3 Satz 1 und Anlage zu § 1 Absatz 1 Kennzeichnung C und D BBPlG und Artikel 2 § 12e Absatz 3 Satz 1 EnWG

'Artikel 2 Änderung des Energiewirtschaftsgesetzes

4. Zu Artikel 1 § 2 Absatz 2 Satz 3 - neu - BBPlG

5. Zu Artikel 1 § 4 BBPlG , Artikel 4 § 50 Absatz 1 Nummer 6 VwGO

6. Zu Artikel 1 Anlage zu § 1 Absatz 1, Nummer 5 und Nummer 10 BBPIG

7. Zu Artikel 1 § 1 Absatz 1 in Verbindung mit der Anlage BBPlG

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

8. Zu Artikel 1 § 1 Absatz 1 in Verbindung mit der Anlage BBPlG

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

9. Zu Artikel 2 § 12e Absatz 3 Satz 1 EnWG

10. Zu Artikel 2a - neu - § 2 Absatz 1 Satz 2 - neu - NABEG

11. Zu Artikel 3 § 2 Absatz 1 und Anlage Nummer 22 EnLAG

'Artikel 3 Änderung des Energieleitungsausbaugesetzes

Zu Ziffer 1:

Zu Ziffer 2:


 
 
 


Drucksache 661/1/12

... In vielen Bereichen gibt es inzwischen Rahmenvereinbarungen mit Firmen, die ein umfangreiches Leistungsspektrum (an Personal, Equipment, Material etc.) für Tötungsaktionen anbieten und dabei auch die Einhaltung von tierseuchen-, tierschutz- und arbeitsschutzrechtlichen Bestimmungen gewährleisten. Mit der Inanspruchnahme des Dienstleisters aus der Rahmenvereinbarung soll sichergestellt werden, dass Maßnahmen zur Seuchenbekämpfung nicht nur rechtskonform ablaufen, sondern auch die Ausbreitung einer Seuche rasch verhindert werden kann. Zusätzlich sind mit einer Rahmenvereinbarungen auch Preise für die angebotene Leistung festgelegt. Damit sind die Tötungskosten für den Seuchenfall transparent und die Höhe der Erstattungsleistungen kalkulierbar. Deshalb sollte z.B. auch ein Tierhalter aus Kostengründen verpflichtet werden können, Leistungen aus einer Rahmenvereinbarung in Anspruch zu nehmen.

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Drucksache 661/1/12




1. Zu § 1 Satz 2

2. Zu § 2 Nummer 2, Nummer 16, Nummer 17

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe n

3. Zu § 2 Nummer 2

4. Zu § 2 Nummer 14a - neu -, 14b - neu -

5. Zu § 2a - neu - Vor § 3 ist folgender § 2a einzufügen:

§ 2a
Tierhaltung

6. Zu § 3 Absatz 1 Satz 1

7. Zu § 3 Absatz 2 Satz 1 Nummer 4

8. Zu § 3 Absatz 3 Satz 2

9. Zu § 4 Absatz 2

10. Zu § 4 Absatz 4 - neu - Dem § 4 ist folgender Absatz 4 anzufügen:

11. Zu § 5 Absatz 1 Nummer 2 Buchstabe b, Nummer 11 Buchstabe d

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

12. Zu § 5 Absatz 1 Nummer 5 Buchstabe b

13. Zu § 5 Absatz 1 Nummer 19

14. Zu § 10 Absatz 2 Satz 2 bis 4

15. Zu § 10 Absatz 5

16. Zu § 13 Absatz 2 Satz 1

17. Zu § 15 Absatz 2 Satz 2

18. Zu § 15 Absatz 4 Satz 2, Satz 3 - neu -

19. Zu § 15 Absatz 5 - neu -

20. Zu § 17 Absatz 3 Nummer 2

21. Zu § 19 Absatz 2 Satz 1

22. Zu § 21 Absatz 1

23. Zu § 21 Absatz 2

Zu § 22

Zu Buchstabe n

Zu Buchstabe c

26. Zu § 22 Absatz 5 Satz 1 Nummer 1

27. Zu § 22

28. Zu § 23 Absatz 3 Satz 3

29. Zu § 23 Absatz 5 Nummer 2

30. Zu § 24 Absatz 3 Nummer 2

31. Zu § 26 Absatz 4 Satz 1 Nummer 1

32. Zu § 28 Absatz 1 Satz 2

33. Zu § 29 Absatz 1 Satz 2 - neu -


 
 
 


Drucksache 32/12 (Beschluss)

... Nicht nur das Bevölkerungsstatistikgesetz erfordert eine grundlegende Überarbeitung, sondern das gesamte bisherige Verfahren zur Ermittlung der amtlichen Einwohnerzahlen bedarf - zumindest - der umfassenden Untersuchung dahingehend, ob das bisherige Verfahren noch vertretbar und zeitgemäß ist. Dies gilt umso mehr, als die Europäische Union künftig alle zehn Jahre einen Zensus verpflichtend vorschreibt. Schon aus Kostengründen muss deshalb ergebnisoffen geprüft werden, ob nicht die Einwohnerzahlenermittlung auf eine vollständig neue Basis gestellt werden kann und muss. Angesichts der heutigen technischen Möglichkeiten sollte und darf nicht ungeprüft hingenommen werden, dass ein Land wie Deutschland im Rahmen des Zensus 2011 seine Einwohnerzahlen - zumindest teilweise - "schätzt", anstatt sie - wie z.B. die nordischen Länder - vollständig registerbasiert zu ermitteln.

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Drucksache 32/12 (Beschluss)




1. Zum Gesetzentwurf allgemein

2. Zu § 2 Absatz 1 und 4 BevStatG

3. Zu § 2 Absatz 2 Nummer 2 Buchstabe c - neu -, Absatz 3 Nummer 2 Buchstabe c - neu -, Absatz 4 Nummer 1 Buchstabe a1 - neu -, Absatz 5 Nummer 1 Buchstabe a1 - neu -,

4. Zu § 2 Absatz 2 Nummer 2 Buchstabe c - neu -, Absatz 3 Nummer 2 Buchstabe c - neu -, Absatz 4 Nummer 2 Buchstabe d - neu - und e - neu -, Absatz 5 Nummer 2 Buchstabe c - neu - BevStatG

5. Zu § 2 Absatz 4 Nummer 1 Buchstabe b BevStatG

6. Zu § 4 Satz 1 Nummer 2 Buchstaben b - neu - und c - neu - BevStatG

7. Zu § 5 Absatz 2 Nummer 3 Buchstabe b - neu - BevStatG

8. Zu § 7 Inkrafttreten, Außerkrafttreten


 
 
 


Drucksache 253/12

... Die Möglichkeit der Nutzung anonymisierter Daten für wissenschaftliche Studien der Bundesministerien, z.B. zur Lage der Verbraucher, erlaubt es, unter Vermeidung eigener Erhebungen Kosten sparend, auf aktuelle, umfassende und vollständige Informationen zurückzugreifen. Diese Daten sind zur Erzielung sachgerechter Ergebnisse erforderlich. Sie sind derzeit oft nicht oder nicht in zufrieden stellender Güte vorhanden. Die in der Markttransparenzstelle vorhandenen Daten sollten daher aus Kostengründen und aufgrund der besonderen Qualität der von Bundesministerien durchgeführten oder in Auftrag gegebenen wissenschaftliche Untersuchungen prinzipiell zur Verfügung stehen. Die Vertraulichkeit der Daten muss aber besonders durch Verschwiegenheitsvorschriften und Datenschutzbestimmungen sichergestellt sein. Deshalb kommt nur eine Herausgabe solcher Daten in Betracht, wenn ein Personenbezug durch Anonymisierung ausgeschlossen wird und Betriebs- und Geschäftsgeheimnisse durch Typisierung und Anonymisierung gewahrt bleiben. Für Daten, die von dem Bundesministerium an Dritte herausgegeben werden sollen, ist es erforderlich, dass der Dritte, etwa ein als juristische Person organisiertes Forschungsinstitut die vertrauliche Behandlung gegenüber der herausgebenden Behörde, gegebenenfalls bewehrt mit einer Vertragsstrafe oder ähnlichem für den Fall des Zuwiderhandelns, zusichert. Dieser gegenüber Datenschutzgesetzen erweiterte Schutz ist im Energiebereich erforderlich, da insbesondere bei den Kostenangaben jedem Fachmann auch bei Anonymisierung die Zuordnung zu einem bestimmten Kraftwerksblock/Betreiber ohne weiteres möglich sein wird.

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Drucksache 253/12




A. Problem und Ziel

B. Lösung

C. Alternativen

D. Haushaltsausgaben ohne Erfüllungsaufwand

E. Erfüllungsaufwand

E.1 Erfüllungsaufwand für Bürgerinnen und Bürger

E.2 Erfüllungsaufwand für die Wirtschaft

E.3 Erfüllungsaufwand für die Verwaltung

F. Weitere Kosten

Gesetzentwurf

Entwurf

Artikel 1
Änderung des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen

Neunter Abschnitt

§ 47a
Einrichtung, Zuständigkeit, Organisation

§ 47b
Aufgaben

§ 47c
Datenverwendung

§ 47d
Befugnisse

§ 47e
Mitteilungspflichten

§ 47f
Verordnungsermächtigung

47g Festlegungsbereiche

§ 47h
Berichtspflichten, Veröffentlichungen

§ 47i
Zusammenarbeit mit anderen Behörden und Aufsichtsstellen

§ 47j
Vertrauliche Informationen, operationelle Zuverlässigkeit, Datenschutz

§ 47k
Marktbeobachtung im Bereich Kraftstoffe

Artikel 2
Änderung des Energiewirtschaftsgesetzes

§ 5b
Anzeige von Verdachtsfällen, Verschwiegenheitspflichten

§ 58a
Durchführung der Verordnung (EU) Nr. 1227/2011

§ 58b
Beteiligung der Bundesnetzagentur und Mitteilungen in Strafsachen

§ 68a
Zusammenarbeit mit der Staatsanwaltschaft

§ 95a
Strafvorschriften

§ 95b
Strafvorschriften

Artikel 3
Inkrafttreten

Begründung

A. Allgemeiner Teil

1. Vorgeschichte

2. Ziele und Grundzüge des Gesetzes

3. Gesetzgebungskompetenz

4. Erfüllungsaufwand

a Erfüllungsaufwand für Bürgerinnen und Bürger

b Erfüllungsaufwand für die Wirtschaft

c Erfüllungsaufwand der Verwaltung

d Weitere Kosten

5. Gleichstellungspolitische Auswirkungen

6. Vereinbarkeit mit dem Recht der EU

7. Nachhaltigkeit

8. Befristung

B. Besonderer Teil

Zu Artikel 1

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu § 47a

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu Absatz 3

Zu Absatz 4

Zu Absatz 5

Zu § 47b

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu Absatz 3

Zu Absatz 4

Zu Absatz 5

Zu Absatz 6

Zu Absatz 7

Zu Absatz 8

Zu § 47c

Zu § 47d

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu Absatz 3

Zu § 47e

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu Absatz 3

Zu Absatz 4

Zu Absatz 5

Zu § 47f

Zu § 47g

Zu § 47h

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu Absatz 3

Zu Absatz 4

Zu § 47i

Zu § 47j

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu Absatz 3

Zu Absatz 4

Zu Absatz 5

Zu § 47k

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu Absatz 3

Zu Absatz 4

Zu Absatz 5

Zu Absatz 6

Zu Absatz 7

Zu Nummer 3

Zu Buchstabe a

Zu Doppelbuchstabe n

Zu Buchstabe b

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu Artikel 2

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu Nummer 3

Zu Nummer 4

Zu Nummer 5

Zu Nummer 6

Zu Nummer 7

Zu Nummer 8

Zu Nummer 9

Zu Nummer 10

Zu Nummer 11

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Nummer 12

Zu Nummer 13

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Buchtstabe c :

Zu Buchstabe d

Zu Nummer 14

Zu § 95a

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu Absatz 3

Zu Absatz 4

Zu § 95b

Zu Artikel 3

Anlage
Stellungnahme des Nationalen Normenkontrollrates gem. § 6 Abs. 1 NKR-Gesetz: NKR-Nr. 2109: Gesetz zur Einrichtung einer Markttransparenzstelle für den Großhandel mit Strom und Gas

I. Votum

II. Regelungsschwerpunkte

III. Meldesystem über Handel mit Strom und Gas

IV. Beobachtung der Preisbildung auf Kraftstoffmärkten

V. Darstellung von Alternativen

Anlage 2
Stellungnahme der Bundesregierung zu der Stellungnahme des Nationalen Normenkontrollrates vom 25. April 2012 zum Entwurf eines Gesetzes zur Einrichtung einer Markttransparenzstelle für den Großhandel mit Strom und Gas (Markttransparenzstellen-Gesetz)


 
 
 


Drucksache 32/1/12

... Nicht nur das Bevölkerungsstatistikgesetz erfordert eine grundlegende Überarbeitung, sondern das gesamte bisherige Verfahren zur Ermittlung der amtlichen Einwohnerzahlen bedarf - zumindest - der umfassenden Untersuchung dahingehend, ob das bisherige Verfahren noch vertretbar und zeitgemäß ist. Dies gilt umso mehr, als die Europäische Union künftig alle zehn Jahre einen Zensus verpflichtend vorschreibt. Schon aus Kostengründen muss deshalb ergebnisoffen geprüft werden, ob nicht die Einwohnerzahlenermittlung auf eine vollständig neue Basis gestellt werden kann und muss. Angesichts der heutigen technischen Möglichkeiten sollte und darf nicht ungeprüft hingenommen werden, dass ein Land wie Deutschland im Rahmen des Zensus 2011 seine Einwohnerzahlen - zumindest teilweise - "schätzt", anstatt sie - wie z.B. die nordischen Länder - vollständig registerbasiert zu ermitteln.

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Drucksache 32/1/12




1. Zum Gesetzentwurf allgemein

2. Zu § 2 Absatz 1 und 4 BevStatG

3. Zu § 2 Absatz 4 Nummer 1 Buchstabe a1 - neu -, Buchstabe b 1 - neu -, Absatz 5 Nummer 1 Buchstabe a1 - neu -, § 4 Satz 1 Nummer 2 Buchstabe a - neu - und b - neu - und § 5 Absatz 2 Nummer 3 Buchstabe a - neu - und b - neu - BevStatG* Bei Annahme entfällt Ziffer 7

3 4.

3 5.

6. Zu § 2 Absatz 2 Nummer 2 Buchstabe c - neu -, Absatz 3 Nummer 2 Buchstabe c - neu -, Absatz 4 Nummer 2 Buchstabe d - neu -, Absatz 5 Nummer 2 Buchstabe c - neu -*

7. Entfällt bei Annahme von Ziffer 3

Zu Ziffer 3 und 5:

Zu Ziffern 5 bis 7:

8. Zu § 2 Absatz 2 Nummer 2 Buchstabe c - neu -, Absatz 3 Nummer 2 Buchstabe c - neu -, Absatz 4 Nummer 2 Buchstabe d - neu - und e - neu -, Absatz 5 Nummer 2 Buchstabe c - neu - BevStatG

9. Zu § 2 Absatz 4 Nummer 1 Buchstabe b BevStatG

10. Zu § 2 Absatz 4 Nummer 1 Buchstabe i - neu - BevStatG

11. Zu § 4 Satz 1 Nummer 2 Buchstaben b - neu - und c - neu - BevStatG

12. Zu § 5 Absatz 1 Satz 2 BevStatG

13. Zu § 5 Absatz 2 Nummer 3 Buchstabe b - neu - BevStatG

14. Zu § 7 Inkrafttreten, Außerkrafttreten


 
 
 


Drucksache 555/12 (Beschluss)

... Sowohl aus fachlichen als auch aus Kostengründen ist eine Evaluierung daher notwendig.

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Drucksache 555/12 (Beschluss)




1. Zu Artikel 1 Nummer 3 § 56 Absatz 4 Satz 1

2. Zu Artikel 1 Nummer 4 Buchstabe a Doppelbuchstabe bb, Doppelbuchstabe cc - neu - § 56a Absatz 1 Satz 1 Nummer 4a - neu -

3. Zu Artikel 1 Nummer 4 Buchstabe b Doppelbuchstabe aa § 56a Absatz 3 Satz 1 Nummer 2, Nummer 6 - neu -

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

4. Zu Artikel 1 Nummer 5 Buchstabe a Doppelbuchstabe aa Dreifachbuchstabe aaa - neu - § 57 Absatz 2 Satz 1

5. Zu Artikel 1 Nummer 5 Buchstabe b § 57 Absatz 3 Nummer 2

6. Zu Artikel 1 Nummer 6 Buchstabe b - neu - § 58 Absatz 3 - neu -

7. Zu Artikel 1 Nummer 7 § 58a Absatz 1 Satz 1 und Absatz 2 Satz 1

8. Zu Artikel 1 Nummer 7 § 58a Absatz 1 Satz 1

9. Zu Artikel 1 Nummer 7 § 58a Absatz 1 Satz 1, Absatz 2 Satz 1

10. Zu Artikel 1 Nummer 7 § 58a Absatz 1 Satz 4

11. Zu Artikel 1 Nummer 7 § 58a Absatz 2 Satz 1 Nummer 2, 4, Satz 2 - neu -*

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

12. Zu Artikel 1 Nummer 7 § 58a Absatz 2 Satz 1, § 58b*

13. Zu Artikel 1 Nummer 7 § 58a Absatz 2 Satz 1 Nummer 3a - neu -

14. Zu Artikel 1 Nummer 7 § 58a Absatz 2 Satz 1 Nummer 5 - neu -, § 58b Überschrift, Absatz 1 Satz 4 - neu -

15. Zu Artikel 1 Nummer 7 § 58a Absatz 2 und § 58b Absatz 2

16. Zu Artikel 1 Nummer 7 § 58b Absatz 1 Satz 1, 4 - neu -

17. Zu Artikel 1 Nummer 7 § 58b Absatz 1 Satz 2, § 58d Absatz 2 Nummer 1

18. Zu Artikel 1 Nummer 7 § 58b Absatz 1 Satz 3

19. Zu Artikel 1 Nummer 7 § 58b Absatz 1 Satz 4, Satz 5, Satz 6, Satz 7, Absatz 2, Absatz 2a - neu -

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Buchstabe c

20. Zu Artikel 1 Nummer 7 § 58b Absatz 2

21. Zu Artikel 1 Nummer 7 § 58b Absatz 3

22. Zu Artikel 1 Nummer 7 § 58b Absatz 4 Satz 1

23. Zu Artikel 1 Nummer 7 § 58b Absatz 4 Satz 4 - neu -

24. Zu Artikel 1 Nummer 7 § 58c Absatz 1

25. Zu Artikel 1 Nummer 7 § 58c Absatz 2 Satz 1 Nummer 2

26. Zu Artikel 1 Nummer 7 § 58c Absatz 2 Satz 2

27. Zu Artikel 1 Nummer 7 § 58c Absatz 3 Satz 1 und 2 einleitender Satzteil und Nummer 2

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

28. Zu Artikel 1 Nummer 7 § 58c Absatz 3 Satz 2 bis 5 - neu -

29. Zu Artikel 1 Nummer 7 § 58c Absatz 3 Satz 2 Nummer 2

30. Zu Artikel 1 Nummer 7 § 58c Absatz 3 Satz 2 Nummer 3a - neu -

31. Zu Artikel 1 Nummer 7 § 58c Absatz 3 Satz 2 Nummer 5 - neu -

32. Zu Artikel 1 Nummer 7 § 58c Absatz 4 - neu -

33. Zu Artikel 1 Nummer 7 § 58d Absatz 1 Satz 2 - neu - und 3

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

34. Zu Artikel 1 Nummer 7 § 58d Absatz 2 Nummer 1

35. Zu Artikel 1 Nummer 7 § 58d Absatz 2 Nummer 3 - neu -

36. Zu Artikel 1 Nummer 7 § 58d Absatz 3 Nummer 4 - neu -

37. Zu Artikel 1 Nummer 7 § 58e - neu -

§ 58e
Zentrale Datenbank

38. Zu Artikel 1 Nummer 9 § 69b Absatz 1

39. Zu Artikel 1 Nummer 11 Buchstabe b § 97 Absatz 2 Nummer 23a1 - neu - bis 23a4 - neu -

Zu Nummer 23a4

40. Zum Gesetzentwurf allgemein

41. Zum Gesetzentwurf allgemein

42. Zum Gesetzentwurf insgesamt

43. Zum Gesetzentwurf insgesamt

44. Zum Gesetzentwurf insgesamt

45. Zum Gesetzentwurf insgesamt

46. Zum Gesetzentwurf insgesamt

47. Zum Gesetzentwurf insgesamt


 
 
 


Drucksache 661/12 (Beschluss)

... In vielen Bereichen gibt es inzwischen Rahmenvereinbarungen mit Firmen, die ein umfangreiches Leistungsspektrum (an Personal, Equipment, Material etc.) für Tötungsaktionen anbieten und dabei auch die Einhaltung von tierseuchen-, tierschutz- und arbeitsschutzrechtlichen Bestimmungen gewährleisten. Mit der Inanspruchnahme des Dienstleisters aus der Rahmenvereinbarung soll sichergestellt werden, dass Maßnahmen zur Seuchenbekämpfung nicht nur rechtskonform ablaufen, sondern auch die Ausbreitung einer Seuche rasch verhindert werden kann. Zusätzlich sind mit einer Rahmenvereinbarungen auch Preise für die angebotene Leistung festgelegt. Damit sind die Tötungskosten für den Seuchenfall transparent und die Höhe der Erstattungsleistungen kalkulierbar. Deshalb sollte z.B. auch ein Tierhalter aus Kostengründen verpflichtet werden können, Leistungen aus einer Rahmenvereinbarung in Anspruch zu nehmen.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 661/12 (Beschluss)




1. Zu § 1 Satz 2

2. Zu § 2 Nummer 2, Nummer 16, Nummer 17

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe n

3. Zu § 2 Nummer 2

4. Zu § 2 Nummer 14a - neu -, 14b - neu -

5. Zu § 2a - neu -

§ 2a
Tierhaltung

6. Zu § 3 Absatz 1 Satz 1

7. Zu § 3 Absatz 2 Satz 1 Nummer 4

8. Zu § 3 Absatz 3 Satz 2

9. Zu § 4 Absatz 2

10. Zu § 4 Absatz 4 - neu -

11. Zu § 5 Absatz 1 Nummer 2 Buchstabe b, Nummer 11 Buchstabe d

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

12. Zu § 5 Absatz 1 Nummer 19

13. Zu § 10 Absatz 2 Satz 2 bis 4

14. Zu § 10 Absatz 5 und 6

15. Zu § 13 Absatz 2 Satz 1

16. Zu § 15 Absatz 2 Satz 2

17. Zu § 15 Absatz 5 - neu -

18. Zu § 17 Absatz 3 Nummer 2

19. Zu § 19 Absatz 2 Satz 1

20. Zu § 21 Absatz 1

21. Zu § 21 Absatz 2

22. Zu § 22 Absatz 4 Satz 1, 2 und 4

Zu Buchstabe n

Zu Buchstabe c

23. Zu § 22 Absatz 5 Satz 1 Nummer 1

24. Zu § 22

25. Zu § 23 Absatz 3 Satz 3

26. Zu § 23 Absatz 5 Nummer 2

27. Zu § 24 Absatz 3 Nummer 2

28. Zu § 26 Absatz 4 Satz 1 Nummer 1

29. Zu § 28 Absatz 1 Satz 2

30. Zu § 29 Absatz 1 Satz 2 - neu -

31. Zu Abschnitt 10


 
 
 


Drucksache 555/1/12

... Sowohl aus fachlichen als auch aus Kostengründen ist eine Evaluierung daher notwendig.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 555/1/12




1. Zu Artikel 1 Nummer 2 § 47 Absatz 1c Satz 1, Satz 2 - neu -, Satz 3, Satz 4

Zu Nummer 2

Zu Nummer 2

Zu Nummer 2

Zu Nummer 2

Zu Nummer 2

2. Zu Artikel 1 Nummer 3 § 56 Absatz 4 Satz 1

3. Zu Artikel 1 Nummer 4 Buchstabe a Doppelbuchstabe bb, Doppelbuchstabe cc - neu - § 56a Absatz 1 Satz 1 Nummer 4a - neu -

4. Zu Artikel 1 Nummer 4 Buchstabe b Doppelbuchstabe aa § 56a Absatz 3 Satz 1 Nummer 2, Nummer 6 - neu -

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

5. Zu Artikel 1 Nummer 4 Buchstabe b Doppelbuchstabe aa § 56a Absatz 3 Satz 1 Nummer 4 Buchstabe a *

6. Zu Artikel 1 Nummer 5 Buchstabe a Doppelbuchstabe aa Dreifachbuchstabe aaa - neu - § 57 Absatz 2 Satz 1 *

7. Zu Artikel 1 Nummer 5 Buchstabe b § 57 Absatz 3 Nummer 2

8. Zu Artikel 1 Nummer 6 Buchstabe b - neu - § 58 Absatz 3 - neu -

9. Zu Artikel 1 Nummer 7 § 58a Absatz 1 Satz 1 und Absatz 2 Satz 1

10. Zu Artikel 1 Nummer 7 § 58a Absatz 1 Satz 1

11. Zu Artikel 1 Nummer 7 § 58a Absatz 1 Satz 1, Absatz 2 Satz 1

12. Zu Artikel 1 Nummer 7 § 58a Absatz 1 Satz 4

13. Zu Artikel 1 Nummer 7 § 58a Absatz 1 Satz 4

14. Zu Artikel 1 Nummer 7 § 58a Absatz 2 Satz 1 Nummer 2, 4, Satz 2 - neu - *

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

15. Zu Artikel 1 Nummer 7 § 58a Absatz 2 Satz 1, § 58b *

16. Zu Artikel 1 Nummer 7 § 58a Absatz 2 Satz 1 Nummer 3a - neu -

17. Zu Artikel 1 Nummer 7 § 58a Absatz 2 Satz 1 Nummer 5 - neu -, § 58b Überschrift, Absatz 1 Satz 4 - neu -

18. Zu Artikel 1 Nummer 7 § 58a Absatz 2 und § 58b Absatz 2

19. Zu Artikel 1 Nummer 7 § 58b Absatz 1 Satz 1, 4 - neu -

20. Zu Artikel 1 Nummer 7 § 58b Absatz 1 Satz 2, § 58d Absatz 2 Nummer 1

21. Zu Artikel 1 Nummer 7 § 58b Absatz 1 Satz 3

22. Zu Artikel 1 Nummer 7 § 58b Absatz 1 Satz 4, Satz 5, Satz 6, Satz 7, Absatz 2, Absatz 2a - neu -

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Buchstabe c

23. Zu Artikel 1 Nummer 7 § 58b Absatz 2

24. Zu Artikel 1 Nummer 7 § 58b Absatz 3

25. Zu Artikel 1 Nummer 7 § 58b Absatz 4 Satz 1

26. Zu Artikel 1 Nummer 7 § 58b Absatz 4 Satz 4 - neu -

27. Zu Artikel 1 Nummer 7 § 58c Absatz 1

Zu Artikel 1 Nummer 7

30. Zu Artikel 1 Nummer 7 § 58c Absatz 2 Satz 2

31. Zu Artikel 1 Nummer 7 § 58c Absatz 3 Satz 1 und 2 einleitender Satzteil und Nummer 2

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

32. Zu Artikel 1 Nummer 7 § 58c Absatz 3 Satz 2 bis 5 - neu -

33. Zu Artikel 1 Nummer 7 § 58c Absatz 3 Satz 2 Nummer 2

34. Zu Artikel 1 Nummer 7 § 58c Absatz 3 Satz 2 Nummer 3a - neu -

35. Zu Artikel 1 Nummer 7 § 58c Absatz 3 Satz 2 Nummer 5 - neu -

36. Zu Artikel 1 Nummer 7 § 58c Absatz 4 - neu -

37. Zu Artikel 1 Nummer 7 § 58d Absatz 1 Satz 2 - neu - und 3

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

38. Zu Artikel 1 Nummer 7 § 58d Absatz 2 Nummer 1

39. Zu Artikel 1 Nummer 7 § 58d Absatz 2 Nummer 3 - neu -

40. Zu Artikel 1 Nummer 7 § 58d Absatz 3 Nummer 4 - neu -

41. Zu Artikel 1 Nummer 7 § 58e - neu -

§ 58e
Zentrale Datenbank

42. Zu Artikel 1 Nummer 9 § 69b Absatz 1

43. Zu Artikel 1 Nummer 11 Buchstabe b § 97 Absatz 2 Nummer 23a1 - neu - bis 23a3 - neu -

44. Zu Artikel 1 Nummer 11 Buchstabe b § 97 Absatz 2 Nummer 23a1 - neu - *

45. Zu Artikel 2 Absatz 1 Inkrafttreten

46. Zum Gesetzentwurf allgemein

47. Zum Gesetzentwurf allgemein

48. Zum Gesetzentwurf insgesamt

49. Zum Gesetzentwurf insgesamt

50. Zum Gesetzentwurf insgesamt

51. Zum Gesetzentwurf insgesamt

52. Zum Gesetzentwurf insgesamt

53. Zum Gesetzentwurf insgesamt

54. Zum Gesetzentwurf insgesamt


 
 
 


Drucksache 834/1/11

... 85. Die regelhafte Ausbildung von Gesundheits- und Krankenpflegerinnen und -pflegern an Hochschulen würde einen Systemwandel im Gesundheitssystem bedeuten. Das deutsche Gesundheitssystem weist eine hohe Fachkraftdichte in der pflegerischen Versorgung auf. So sind in den Krankenhäusern im Bereich der Pflege fast ausschließlich Gesundheits- und Krankenpflegerinnen und - pfleger (d.h. Fachkräfte mit einer dreijährigen Ausbildung, die mindestens den mittleren Schulabschluss voraussetzt) tätig und auch die Qualität der ambulanten medizinischen Versorgung und der hohe Grad an Krankenhausvermeidung, der dadurch erreicht wird, sind nur mit der hohen Fachkraftquote erzielbar. Eine deutliche Steigerung des Anteils an Pflegekräften mit Hochschulabschluss müsste aus Kostengründen aber gleichzeitig zu einer deutlichen Anhebung des Anteils an niedrig qualifizierten und schlechter bezahlten Pflegekräften führen. Inwieweit eine solche Entwicklung dem derzeitigen strukturellen Ansatz vorzuziehen wäre, ist eine Entscheidung mit weitreichenden Folgen für das Gesundheitssystem, die nicht allein auf dem Ziel beruhen darf, einen Teil der Berufsangehörigen im System der automatischen Anerkennung der Richtlinie

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 834/1/11




Europäischer Berufsausweis

2 Allgemeines

Zu einzelnen Vorschriften

Artikel 4a

Artikel 4c

Artikel 4a
bis e

Zum Beruf des Notars

Artikel 4f

Artikel 4b
und 4e (IMI)

Artikel 7

Artikel 12

Artikel 11
und 13

Artikel 14

Artikel 21

Artikel 24

Artikel 31

Artikel 46
Absatz 1 Buchstabe a und b

Artikel 49a

Artikel 53

Artikel 56a

Artikel 57

Artikel 58a

Artikel 59

Anhang IV

Berücksichtigung der Stellungnahme und Direktzuleitung an die Kommission


 
 
 


Drucksache 834/11 (Beschluss)

... Die regelhafte Ausbildung von Gesundheits- und Krankenpflegerinnen und -pflegern an Hochschulen würde einen Systemwandel im Gesundheitssystem bedeuten. Das deutsche Gesundheitssystem weist eine hohe Fachkraftdichte in der pflegerischen Versorgung auf. So sind in den Krankenhäusern im Bereich der Pflege fast ausschließlich Gesundheits- und Krankenpflegerinnen und - pfleger (d.h. Fachkräfte mit einer dreijährigen Ausbildung, die mindestens den mittleren Schulabschluss voraussetzt) tätig und auch die Qualität der ambulanten medizinischen Versorgung und der hohe Grad an Krankenhausvermeidung, der dadurch erreicht wird, sind nur mit der hohen Fachkraftquote erzielbar. Eine deutliche Steigerung des Anteils an Pflegekräften mit Hochschulabschluss müsste aus Kostengründen aber gleichzeitig zu einer deutlichen Anhebung des Anteils an niedrig qualifizierten und schlechter bezahlten Pflegekräften führen. Inwieweit eine solche Entwicklung dem derzeitigen strukturellen Ansatz vorzuziehen wäre, ist eine Entscheidung mit weitreichenden Folgen für das Gesundheitssystem, die nicht allein auf dem Ziel beruhen darf, einen Teil der Berufsangehörigen im System der automatischen Anerkennung der Richtlinie

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 834/11 (Beschluss)




Europäischer Berufsausweis

2 Allgemeines

Zu einzelnen Vorschriften

Artikel 4a

Artikel 4c

Artikel 4a
bis e

Zum Beruf des Notars

Artikel 4f

Artikel 4b
und 4e (IMI)

Artikel 7

Artikel 12

Artikel 11
und 13

Artikel 14

Artikel 21

Artikel 24

Artikel 31

Artikel 46
Absatz 1 Buchstabe a und b

Artikel 49a

Artikel 53

Artikel 55a

Artikel 56a

Artikel 57

Artikel 58a

Artikel 59

Anhang IV

Vorlagenbezogene Vertreterbenennung

Berücksichtigung der Stellungnahme und Direktzuleitung an die Kommission


 
 
 


Drucksache 244/10

... Nach heutigem Kenntnisstand ist längerfristig ist nicht zu erwarten, dass sich durch die Inkraftsetzung des Beschlusses unmittelbare Auswirkungen auf Einzelpreise von Waren und Dienstleistungen infolge von Kostenüberwälzungen ergeben. Es ist zudem davon auszugehen, dass die Speicherung aus Kostengründen vorrangig in geeigneten ausgeförderten Erdöl- und Erdgaslagerstätten mit bekannter geologischer Formation erfolgen und durch Erdöl- und Erdgasproduzenten auf der Basis des dort vorhandenen Fachwissens erfolgen würde. Die beiden Lagerstätten in der deutschen Nordsee, die nach Eignungsprüfung gegebenenfalls für eine Speicherung in Frage kämen, werden noch längerfristig ausgebeutet und stehen somit derzeit für eine Speicherung nicht zur Verfügung. Unmittelbare Auswirkungen auf das Preisniveau, insbesondere das Verbraucherpreisniveau treten somit nicht ein.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 244/10




A. Problem und Ziel

B. Lösung

C. Alternativen

D. Finanzielle Auswirkungen auf die öffentlichen Haushalte

1. Haushaltsausgaben ohne Vollzugsaufgaben

2. Vollzugsaufwand

E. Sonstige Kosten

Beschlüsse 2006/1 und 2007/1

Beschluss 2007/2

F. Bürokratiekosten

Beschlüsse 2006/1 und 2007/1

Beschluss 2007/2

G. Gender-Mainstreaming

H. Auswirkungen auf eine nachhaltige Entwicklung

Verordnung

Vierte Verordnung

Artikel 1

Artikel 2

OSPAR -Beschluss 2006/1 zur Änderung des OSPAR-Beschlusses 98/4: Emissions- und Einleitungsgrenzwerte für die Herstellung von Vinylchloridmonomer VCM , einschließlich der Herstellung von 1,2 Dichlorethan EDC , und des OSPAR-Beschlusses 98/5: Emissions- und Einleitungsgrenzwerte für den Vinylchloridsektor zur Anwendung bei der Herstellung von Suspensions-PVC S-PVC aus Vinylchloridmonomer Übersetzung

OSPAR -Beschluss 2007/1 zum Verbot der Speicherung von Kohlendioxidströmen in der Wassersäule oder am Meeresgrund Übersetzung

OSPAR -Beschluss 2007/2 zur Speicherung von Kohlendioxidströmen in geologischen Formationen Übersetzung

1. Begriffsbestimmungen

2. Zweck und Geltungsbereich

3. Programme und Maßnahmen

4. Inkrafttreten

5. Durchführungsbericht

Anhang 1
Formblatt für die Berichterstattung über die Durchführung des OSPAR-Beschlusses 2007/2 zur Speicherung von Kohlendioxidströmen in geologischen Formationen

I. Durchführungsbericht zur Einhaltung

II. Durchführungsbericht zur Wirksamkeit

Begründung

A. Allgemeiner Teil

1. Ziele

Beschluss 2006/1

Beschlüsse 2007/1 und 2007/2

2. Kosten und Preiswirkung

Haushaltsausgaben ohne Vollzugsaufgaben

5 Vollzugsaufwand

Sonstige Kosten

5 Bürokratiekosten

Gesamtkosten der Berichterstattung

3. Gender-Mainstreaming

4. Auswirkungen auf eine nachhaltige Entwicklung

B. Besonderer Teil

Zu Artikel 1

Zu Artikel 2


 
 
 


Drucksache 634/1/10

... - Nummer 6 macht eine Art Monitoring der PRS-Empfänger notwendig. Jeder Empfänger kann weltweit eingesetzt werden unabhängig davon, von welcher PRS-Behörde die Zugangsberechtigung stammt. Somit müsste jeder Mitgliedstaat "die ganze Welt" einem Monitoring unterziehen. Es sollte geprüft werden, ob diese Aufgabe nicht schon aus Kostengründen zu zentralisieren ist.



Drucksache 634/10 (Beschluss)

... - Nummer 6 macht eine Art Monitoring der PRS-Empfänger notwendig. Jeder Empfänger kann weltweit eingesetzt werden unabhängig davon, von welcher PRS-Behörde die Zugangsberechtigung stammt. Somit müsste jeder Mitgliedstaat "die ganze Welt" einem Monitoring unterziehen. Es sollte geprüft werden, ob diese Aufgabe nicht schon aus Kostengründen zu zentralisieren ist.



Drucksache 231/10

... Eine Abschätzung der genauen Kosten ist nur bedingt möglich. Bisher liegen insbesondere zur unternehmerischen Entscheidung zwischen den beiden grundsätzlichen Informationsmodalitäten - Hinweis auf Anbieterliste bzw. Berichte der Bundesstelle für Energieeffizienz im Rahmen der Abrechnung oder eigene Angebotsinformation des Energieunternehmens an die Endkunden - keine belastbaren Zahlen vor. Die nachfolgenden Ausführungen beruhen auf der Annahme, dass gerade aus Kostengründen

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 231/10




A. Problem und Ziel

B. Lösung

C. Alternativen

D. Finanzielle Auswirkungen auf die öffentlichen Haushalte

1. Haushaltsausgaben ohne Vollzugsaufwand

2. Vollzugsaufwand

E. Sonstige Kosten

F. Bürokratiekosten

a Unternehmen

b Bürgerinnen und Bürger

c Verwaltung

Entwurf

Artikel 1
Gesetz über Energiedienstleistungen und andere Energieeffizienzmaßnahmen (EDL-G)

§ 1
Anwendungsbereich

§ 2
Begriffsbestimmungen Im Sinne dieses Gesetzes sind

§ 3
Energieeinsparziele

§ 4
Information und Beratung der Endkunden; Verordnungsermächtigung

§ 5
Sorgepflicht der Energieunternehmen; Verordnungsermächtigung

§ 6
Information der Marktteilnehmer

§ 7
Anbieterliste; Verordnungsermächtigung

§ 8
Energieaudits

§ 9
Bundesstelle für Energieeffizienz

§ 10
Beirat

§ 11
Datenerhebung; Verordnungsermächtigung

§ 12
Bußgeldvorschriften

§ 13
Zwischenüberprüfung

Artikel 2
Änderung des Energiewirtschaftsgesetzes

Artikel 3
Änderung der Stromgrundversorgungsverordnung

Artikel 4
Änderung der Gasgrundversorgungsverordnung

Artikel 5
Änderung der Verordnung über Allgemeine Bedingungen für die Versorgung mit Fernwärme

Artikel 6
Inkrafttreten

Begründung

A. Allgemeines

I. Zielsetzung und Notwendigkeit des Gesetzes

II. Gesetzgebungskompetenz des Bundes

III. Wesentlicher Inhalt

IV. Alternativen

V. Gesetzesfolgen

1. Kosten für die öffentlichen Haushalte

1.1. Haushaltsausgaben ohne Vollzugsaufwand

1.2. Vollzugsaufwand

2. Kosten für die Wirtschaft und Preiswirkungen

2.1 Folgen für die Wirtschaft

2.2. Bürokratiekosten

VI. Zeitliche Geltung

VII. Vereinbarkeit mit dem Recht der Europäischen Union

VIII. Änderungen zur geltenden Rechtslage

IX. Gleichstellungspolitische Auswirkungen

B. Zu den einzelnen Vorschriften

Zu Artikel 1

Zu § 1

Zu § 2

Zu § 3

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu Absatz 3

Zu Absatz 4

Zu § 4

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu Absatz 3

Zu § 5

Zu Absatz 1

Zu Absatz 3

Zu § 6

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu § 7

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu Absatz 3

Zu § 8

Zu § 9

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu § 10

Zu § 11

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu § 12

Zu § 13

Zu Artikel 2

Zu Absatz 1

Zu Absatz 3

Zu Artikel 3

Zu Artikel 5

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu Absatz 3

Zu Artikel 6

Anlage
Stellungnahme des Nationalen Normenkontrollrates gem. § 6 Abs. 1 NKR-Gesetz: NKR-Nr. 567: Entwurf eines Gesetzes zur Steigerung der Energieeffizienz


 
 
 


Drucksache 854/10

... Absatz 4 entspricht § 7 Absatz 3 Satz 2 2. Halbsatz AUG a. F. Nach der hierzu ergangenen Gesetzesbegründung (BT-Drs. 10/3662, S. 14) soll diese Regelung der zentralen Behörde in Ausnahmefällen die Möglichkeit einräumen, einen gewissen finanziellen Ausgleich für den ausländischen Staat durch die Übernahme der Übersetzungskosten zu schaffen; aus Kostengründen soll aber grundsätzlich eine Übersetzung ins Deutsche verlangt werden.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 854/10




A. Problem und Ziel

B. Lösung

C. Alternativen

D. Finanzielle Auswirkungen auf die öffentlichen Haushalte

E. Sonstige Kosten

F. Bürokratiekosten

Gesetzentwurf

Entwurf

Artikel 1
Gesetz zur Geltendmachung von Unterhaltsansprüchen im Verkehr mit ausländischen Staaten (Auslandsunterhaltsgesetz – AUG)

Kapitel 1
Allgemeiner Teil

§ 1
Anwendungsbereich

§ 2
Allgemeine gerichtliche Verfahrensvorschriften

§ 3
Begriffsbestimmungen

Abschnitt 2
Zentrale Behörde

§ 4
Zentrale Behörde

§ 5
Aufgaben und Befugnisse der zentralen Behörde

§ 6
Unterstützung durch das Jugendamt

Abschnitt 3
Ersuchen um Unterstützung in Unterhaltssachen

Unterabschnitt 1
Ausgehende Ersuchen

§ 7
Vorprüfung durch das Amtsgericht; Zuständigkeitskonzentration

§ 8
Inhalt und Form des Antrages

§ 9
Umfang der Vorprüfung

§ 10
Übersetzung des Antrages

§ 11
Weiterleitung des Antrages durch die zentrale Behörde

§ 12
Registrierung eines bestehenden Titels im Ausland

Unterabschnitt 2
Eingehende Ersuchen

§ 13
Übersetzung des Antrages

§ 14
Inhalt und Form des Antrages

§ 15
Behandlung einer vorläufigen Entscheidung

Abschnitt 4
Datenerhebung durch die zentrale Behörde

§ 16
Auskunftsrecht der zentralen Behörde zur Herbeiführung oder Änderung eines Titels

§ 17
Auskunftsrecht zum Zweck der Anerkennung, Vollstreckbarerklärung und Vollstreckung eines Titels

§ 18
Benachrichtigung über die Datenerhebung

§ 19
Übermittlung und Löschung von Daten

Abschnitt 5
Verfahrenskostenhilfe

§ 20
Voraussetzungen für die Bewilligung von Verfahrenskostenhilfe

§ 21
Zuständigkeit für Anträge auf Verfahrenskostenhilfe nach der Richtlinie 2003/8/EG

§ 22
Verfahrenskostenhilfe nach Artikel 46 der Verordnung (EG) Nr. 4/2009

§ 23
Verfahrenskostenhilfe für die Anerkennung, Vollstreckbarerklärung und Vollstreckung von unterhaltsrechtlichen Titeln

§ 24
Verfahrenskostenhilfe für Verfahren mit förmlicher Gegenseitigkeit

Abschnitt 6
Ergänzende Zuständigkeitsregelungen; Zuständigkeitskonzentration

§ 25
Internationale Zuständigkeit nach Artikel 3 Buchstabe c der Verordnung (EG) Nr. 4/2009

§ 26
Örtliche Zuständigkeit

§ 27
Örtliche Zuständigkeit für die Auffang- und Notzuständigkeit

§ 28
Zuständigkeitskonzentration; Verordnungsermächtigung

§ 29
Zuständigkeit im Anwendungsbereich der Verordnung (EG) Nr. 1896/2006

Kapitel 2
Anerkennung und Vollstreckung von Entscheidungen

Abschnitt 1
Verfahren ohne Exequatur nach der Verordnung (EG) Nr. 4/2009

§ 30
Verzicht auf Vollstreckungsklausel; Unterlagen

§ 31
Anträge auf Verweigerung, Beschränkung oder Aussetzung der Vollstreckung nach Artikel 21 der Verordnung (EG) Nr. 4/2009

§ 32
Einstellung der Zwangsvollstreckung

§ 33
Einstweilige Einstellung bei Wiedereinsetzung, Rechtsmittel und Einspruch

§ 34
Bestimmung des vollstreckungsfähigen Inhalts eines ausländischen Titels

Abschnitt 2
Gerichtliche Zuständigkeit für Verfahren zur Anerkennung und Vollstreckbarerklärung ausländischer Entscheidungen

§ 35
Gerichtliche Zuständigkeit; Zuständigkeitskonzentration; Verordnungsermächtigung

Abschnitt 3
Verfahren mit Exequatur nach der Verordnung (EG) Nr. 4/2009 und den Abkommen der Europäischen Union

Unterabschnitt 1
Zulassung der Zwangsvollstreckung aus ausländischen Titeln

§ 36
Antragstellung

§ 37
Zustellungsempfänger

§ 38
Verfahren

§ 39
Vollstreckbarkeit ausländischer Titel in Sonderfällen

§ 40
Entscheidung

§ 41
Vollstreckungsklausel

§ 42
Bekanntgabe der Entscheidung

Unterabschnitt 2
Beschwerde, Rechtsbeschwerde

§ 43
Beschwerdegericht; Einlegung der Beschwerde; Beschwerdefrist

§ 44
Einwendungen gegen den zu vollstreckenden Anspruch im Beschwerdeverfahren

§ 45
Verfahren und Entscheidung über die Beschwerde

§ 46
Statthaftigkeit und Frist der Rechtsbeschwerde

§ 47
Einlegung und Begründung der Rechtsbeschwerde

§ 48
Verfahren und Entscheidung über die Rechtsbeschwerde

Unterabschnitt 3
Beschränkung der Zwangsvollstreckung auf Sicherungsmaßregeln und unbeschränkte Fortsetzung der Zwangsvollstreckung

§ 49
Prüfung der Beschränkung

§ 50
Sicherheitsleistung durch den Schuldner

§ 51
Versteigerung beweglicher Sachen

§ 52
Unbeschränkte Fortsetzung der Zwangsvollstreckung; besondere gerichtliche Anordnungen

§ 53
Unbeschränkte Fortsetzung der durch das Gericht des ersten Rechtszuges zugelassenen Zwangsvollstreckung

§ 54
Unbeschränkte Fortsetzung der durch das Beschwerdegericht zugelassenen Zwangsvollstreckung

Unterabschnitt 4
Feststellung der Anerkennung einer ausländischen Entscheidung

§ 55
Verfahren

§ 56
Kostenentscheidung

Abschnitt 4
Anerkennung und Vollstreckung von Unterhaltstiteln nach völkerrechtlichen Verträgen

Unterabschnitt 1
Allgemeines

§ 57
Anwendung von Vorschriften

§ 58
Anhörung

§ 59
Beschwerdefrist

§ 60
Beschränkung der Zwangsvollstreckung kraft Gesetzes

Unterabschnitt 2
Anerkennung und Vollstreckung von Unterhaltstiteln nach dem Haager Übereinkommen vom 2. Oktober 1973 über die Anerkennung und Vollstreckung von Unterhaltsentscheidungen

§ 61
Einschränkung der Anerkennung und Vollstreckung

§ 62
Beschwerdeverfahren im Anwendungsbereich des Haager Übereinkommens

Unterabschnitt 3
Übereinkommen über die gerichtliche Zuständigkeit und die Vollstreckung gerichtlicher Entscheidungen in Zivil- und Handelssachen vom 16. September 1988

§ 63
Sonderregelungen für das Beschwerdeverfahren

Abschnitt 5
Verfahren bei förmlicher Gegenseitigkeit

§ 64
Vollstreckbarkeit ausländischer Titel

Kapitel 3
Vollstreckung, Vollstreckungsabwehrantrag, besonderes Verfahren; Schadensersatz

Abschnitt 1
Vollstreckung, Vollstreckungsabwehrantrag, besonderes Verfahren

§ 65
Vollstreckung

§ 66
Vollstreckungsabwehrantrag

§ 67
Verfahren nach Aufhebung oder Änderung eines für vollstreckbar erklärten ausländischen Titels im Ursprungsstaat

§ 68
Aufhebung oder Änderung ausländischer Entscheidungen, deren Anerkennung festgestellt ist

Abschnitt 2
Schadensersatz wegen ungerechtfertigter Vollstreckung

§ 69
Schadensersatz wegen ungerechtfertigter Vollstreckung

Kapitel 4
Entscheidungen deutscher Gerichte; Mahnverfahren

§ 70
Antrag des Schuldners nach Artikel 19 der Verordnung (EG) Nr. 4/2009

§ 71
Bescheinigungen zu inländischen Titeln

§ 72
Bezifferung dynamisierter Unterhaltstitel zur Zwangsvollstreckung im Ausland

§ 73
Vervollständigung inländischer Entscheidungen zur Verwendung im Ausland

§ 74
Vollstreckungsklausel zur Verwendung im Ausland

§ 75
Mahnverfahren mit Zustellung im Ausland

Kapitel 5
Kosten; Übergangsvorschriften

Abschnitt 1
Kosten

§ 76
Übersetzungen

Abschnitt 2
Übergangsvorschriften

§ 77
Übergangsvorschriften

Artikel 2
Änderung des Rechtspflegergesetzes

Artikel 3
Änderung des Beratungshilfegesetzes

Artikel 4
Änderung der Zivilprozessordnung

Artikel 5
Änderung des Bundeszentralregistergesetzes

Artikel 6
Änderung des Anerkennungs- und Vollstreckungsausführungsgesetzes

Artikel 7
Änderung des Internationalen Familienrechtsverfahrensgesetzes

Artikel 8
Änderung des Gerichtskostengesetzes

Artikel 9
Änderung der Kostenordnung

Artikel 10
Änderung des Gesetzes über Gerichtskosten in Familiensachen

Artikel 11
Änderung des Rechtsanwaltsvergütungsgesetzes

Artikel 12
Änderung des Einführungsgesetzes zum Bürgerlichen Gesetzbuche

Artikel 13
Änderung des Zehnten Buches Sozialgesetzbuch

Artikel 14
Änderung des Straßenverkehrsgesetzes

Artikel 15
Änderung der Fahrzeug-Zulassungsverordnung

Artikel 16
Weitere Änderung des Straßenverkehrsgesetzes

Artikel 17
Weitere Änderung der Fahrzeug-Zulassungsverordnung

Artikel 18
Änderung des Gesetzes zur Reform der Sachaufklärung in der Zwangsvollstreckung

Artikel 19
Änderung des Gesetzes zu dem Übereinkommen vom 20. Juni 1956 über die Geltendmachung von Unterhaltsansprüchen im Ausland

Artikel 20
Inkrafttreten, Außerkrafttreten

A. Allgemeiner Teil

I. Entstehungsgeschichte

II. Wesentliche Neuregelungen durch die Unterhaltsverordnung; Verhältnis zu bestehenden Übereinkommen

III. Durchführungsbedarf im deutschen Recht; Regelungsstandort

IV. Änderung des Rechtsanwaltsvergütungsgesetzes

V. Gesetzgebungskompetenz; Vereinbarkeit mit dem Recht der Europäischen Union und völkerrechtlichen Verträgen, die die Bundesrepublik Deutschland abgeschlossen hat

VI. Gesetzesfolgenabschätzung; Bürokratiekosten; Nachhaltigkeitsaspekte; gleichstellungspolitische Auswirkungen

B. Besonderer Teil

Zu Artikel 1

Zu Abschnitt 1 Anwendungsbereich, Begriffsbestimmungen

Zu § 1

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu § 2

Zu § 3

Zu Abschnitt 2 Zentrale Behörde

Zu § 4

Zu § 5

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu Absatz 3

Zu Absatz 4

Zu Absatz 5

Zu § 6

Zu Abschnitt 3 Ersuchen um Unterstützung in Unterhaltssachen

Zu Unterabschnitt 1 Ausgehende Ersuchen

Zu § 7

Zu § 8

Zu § 9

Zu § 10

Zu § 11

Zu § 12

Zu § 13

Zu § 14

Zu § 15

Zu Abschnitt 4 Datenerhebung durch die zentrale Behörde

Zu § 16

Zu § 17

Zu § 18

Zu § 19

Zu Abschnitt 5 Verfahrenskostenhilfe

Zu § 20

Zu § 21

Zu § 22

Zu § 23

Zu § 24

Zu Abschnitt 6 Ergänzende Zuständigkeitsregelungen; Zuständigkeitskonzentration

Zu § 25

Zu § 26

Zu § 27

Zu § 28

Zu § 29

Zu Kapitel 2 Anerkennung und Vollstreckung von Entscheidungen

Zu Abschnitt 1 Verfahren ohne Exequatur nach der Verordnung EG Nr. 4/2009

Zu § 30

Zu § 31

Zu § 32

Zu § 33

Zu § 34

Zu Abschnitt 2 Gerichtliche Zuständigkeit für Verfahren zur Anerkennung und Vollstreckbarerklärung ausländischer Entscheidungen

Zu § 35

Zu Abschnitt 3 Verfahren mit Exequatur nach der Verordnung EG Nr. 4/2009 und den Abkommen der Europäischen Union

Zu Unterabschnitt 1 Zulassung der Zwangsvollstreckung aus ausländischen Titeln

Zu § 36

Zu § 37

Zu § 38

Zu § 39

Zu § 40

Zu § 41

Zu § 42

Zu § 43

Zu § 44

Zu § 45

Zu § 46

Zu § 47

Zu Unterabschnitt 3 Beschränkung der Zwangsvollstreckung auf Sicherungsmaßregeln und unbeschränkte Fortsetzung der Zwangsvollstreckung und zu Unterabschnitt 4 Feststellung der Anerkennung einer ausländischen Entscheidung

Zu § 49

Zu den §§ 50

Zu Abschnitt 4 Anerkennung und Vollstreckung von Unterhaltstiteln nach völkerrechtlichen Verträgen

Zu Unterabschnitt 1 Allgemeines

Zu § 57

Zu § 58

Zu § 59

Zu § 60

Zu Unterabschnitt 2 Anerkennung und Vollstreckung von Unterhaltstiteln nach dem Haager Übereinkommen vom 2. Oktober 1973 über die Anerkennung und Vollstreckung von Unterhaltsentscheidungen

Zu Unterabschnitt 3 Übereinkommen über die gerichtliche Zuständigkeit und die Vollstreckung gerichtlicher Entscheidungen in Zivil- und Handelssachen vom 16. September 1988

Zu Abschnitt 5 Verfahren bei förmlicher Gegenseitigkeit

Zu § 64

Zu Kapitel 3 Vollstreckung, Vollstreckungsabwehrantrag, besonderes Verfahren; Schadensersatz

Zu Abschnitt 1 Vollstreckung, Vollstreckungsabwehrantrag, besonderes Verfahren

Zu § 65

Zu § 66

Zu § 67

Zu § 68

Zu Abschnitt 2 Schadensersatz wegen ungerechtfertigter Vollstreckung

Zu § 69

Zu Kapitel 4 Entscheidungen deutscher Gerichte; Mahnverfahren

Zu § 70

Zu § 71

Zu § 72

Zu § 73

Zu § 74

Zu Kapitel 5 Kosten; Übergangsvorschriften

Zu Abschnitt 1 Kosten

Zu § 76

Zu Abschnitt 2 Übergangsvorschriften

Zu § 77

Zu Artikel 2

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu Artikel 3

Zu Artikel 4

Zu Artikel 5

Zu Artikel 6

Zu Artikel 7

Zu Artikel 8

Zu Artikel 9

Zu Artikel 10

Zu Artikel 11

Zu Nummer n

Zu Nummer 3

Zu Artikel 12

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu Nummer 3

Zu Artikel 13

Zu Artikel 14

Zu Artikel 15

Zu den Artikeln 16

Zu Artikel 19

Zu Artikel 20

Anlage
Stellungnahme des Nationalen Normenkontrollrates gem. § 6 Abs. 1 NKR-Gesetz: NKR-Nr. 1420: Gesetz zur Durchführung der Verordnung (EG) Nr. 4/2009 und zur Neuordnung bestehender Aus- und Durchführungsbestimmungen auf dem Gebiet des internationalen Unterhaltsverfahrensrechts


 
 
 


Drucksache 31/1/10

... " mit Kleinstrückständen (z.B. 3 Euro Säumniszuschlag) nur bei ausdrücklicher Zustimmung durch das Finanzamt möglich, während kleine offene Beträge an Steuern oder steuerlichen Nebenleistungen nach Maßgabe der Kleinstbetragsverordnung für das Erhebungsverfahren (BStBl. 2001 I, 242) aus Kostengründen nicht erhoben werden. Die Anforderung in der vorgesehenen Art und Weise wäre unverhältnismäßig.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 31/1/10




1. Zu Artikel 1 Nummer 1 Buchstabe b § 3 Nummer 7 Satz 4

2. Zu Artikel 1 Nummer 1 Buchstabe b § 3 Nummer 7 Satz 4

3. Zu Artikel 1 Nummer 1 Buchstabe c - neu - § 3 Nummer 12 KraftStG

4. Zu Artikel 1 Nummer 6 Buchstabe a Doppelbuchstabe aa § 13 Absatz 1 Satz 2 Nummer 1 Buchstabe b KraftStG

5. Zu Artikel 1 Nummer 6 Buchstabe b § 13 Absatz 1a Satz 4 KraftStG

6. Zu Artikel 1 Nummer 6 Buchstabe b § 13 Absatz 1a Satz 9 - neu - KraftStG

7. Zu Artikel 1 Nummer 6 Buchstabe b § 13 Absatz 1a Satz 1 KraftStG

8. Zu Artikel 1 Nummer 6 Buchstabe b § 13 Absatz 1a Satz 9* - neu - KraftStG

9. Zu Artikel 1 Nummer 7 § 14 KraftStG

10. Zu Artikel 1 Nummer 7 § 14 KraftStG

§ 14
Außerbetriebsetzung von Amts wegen


 
 
 


Drucksache 180/09

... Nach Absatz 2 wird die Abstimmung vom Abstimmungsleiter geleitet. Abstimmungsleiter ist im Regelfall ein vom Schuldner beauftragter Notar. Der gemeinsame Vertreter ist Abstimmungsleiter, wenn er zu der Abstimmung aufgefordert hat. In diesem Fall wird aus Kostengründen davon abgesehen, einen Notar mit der Abstimmungsleitung zu beauftragen, da die Gläubiger nicht über gemeinsame Mittel verfügen und der gemeinsame Vertreter der Gläubiger nicht zugleich den Schuldner verpflichten kann. Wegen seiner Haftung wird der gemeinsame Vertreter diesen Weg aber nur in Ausnahmefällen beschreiten.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 180/09




A. Problem und Ziel

B. Lösung

C. Alternativen

D. Finanzielle Auswirkungen auf die öffentlichen Haushalte

E. Sonstige Kosten

F. Bürokratiekosten

Gesetzentwurf

Entwurf

Artikel 1
Gesetz über Schuldverschreibungen aus Gesamtemissionen (Schuldverschreibungsgesetz – SchVG)

Abschnitt 1
Allgemeine Vorschriften

§ 1
Anwendungsbereich

§ 2
Anleihebedingungen

§ 3
Transparenz des Leistungsversprechens

§ 4
Kollektive Bindung

Abschnitt 2
Beschlüsse der Gläubiger

§ 5
Mehrheitsbeschlüsse der Gläubiger

§ 6
Stimmrecht

§ 7
Gemeinsamer Vertreter der Gläubiger

§ 8
Bestellung des gemeinsamen Vertreters in den Anleihebedingungen

§ 9
Einberufung der Gläubigerversammlung

§ 10
Frist, Anmeldung, Nachweis

§ 11
Ort der Gläubigerversammlung

§ 12
Inhalt der Einberufung, Bekanntmachung

§ 13
Tagesordnung

§ 14
Vertretung

§ 15
Vorsitz, Beschlussfähigkeit

§ 16
Auskunftspflicht, Abstimmung, Niederschrift

§ 17
Bekanntmachung von Beschlüssen

§ 18
Abstimmung ohne Versammlung

§ 19
Insolvenzverfahren

§ 20
Anfechtung von Beschlüssen

§ 21
Vollziehung von Beschlüssen

§ 22
Geltung für Mitverpflichtete

Abschnitt 3
Bußgeldvorschriften; Übergangsbestimmungen

§ 23
Bußgeldvorschriften

§ 24
Übergangsbestimmungen

Artikel 2
Änderung des Gesetzes über das Verfahren in Familiensachen und in den Angelegenheiten der freiwilligen Gerichtsbarkeit

Artikel 3
Änderung des Allgemeinen Kriegsfolgengesetzes

Artikel 4
Änderung des Wertpapierhandelsgesetzes

Abschnitt 6
Verhaltenspflichten, Organisationspflichten, Transparenzpflichten.

Abschnitt 6
Verhaltenspflichten, Organisationspflichten, Transparenzpflichten.

§ 43
Übergangsregelung für die Verjährung von Ersatzansprüchen nach § 37a

Artikel 5
Änderung des Depotgesetzes

Artikel 6
Änderung des Pfandbriefgesetzes

Artikel 7
Änderung der Wertpapierdienstleistungs-Verhaltens- und Organisationsverordnung

Artikel 8
Inkrafttreten; Außerkrafttreten

Begründung

A. Allgemeiner Teil

1. Gesetz über Schuldverschreibungen aus Gesamtemissionen

2. Verbesserung der Durchsetzbarkeit von Ansprüchen von Anlegern im Fall einer Falschberatung

3. Bezüge zum Recht der Europäischen Union

4. Gesetzgebungszuständigkeit des Bundes

5. Finanzielle Auswirkungen

6. Bürokratiekosten

7. Auswirkungen von gleichstellungspolitischer Bedeutung

8. Gesetzesfolgen

B. Besonderer Teil

Zu Artikel 1

Zu § 1

Zu § 2

Zu § 3

Zu § 4

Zu § 5

Zu § 6

Zu § 7

Zu § 8

Zu § 9

Zu § 10

Zu § 11

Zu § 12

Zu § 13

Zu § 14

Zu § 15

Zu § 16

Zu § 17

Zu § 18

Zu § 19

Zu § 20

Zu § 21

Zu § 22

Zu § 23

Zu § 24

Zu Artikel 2

Zu Artikel 3

Zu Artikel 4

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu Nummer 3

Zu Nummer 4

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Nummer 5

Zu Nummer 6

Zu Nummer 7

Zu Artikel 5

Zu Artikel 6

Zu Artikel 7

Zu Artikel 8

Anlage 1
Stellungnahme des Nationalen Normenkontrollrates gem. § 6 Abs. 1 NKR-Gesetz: NKR-Nr. 533: Gesetz zur Neuregelung der Rechtsverhältnisse bei Schuldverschreibungen aus Gesamtemissionen und zur Verbesserung der Durchsetzbarkeit von Ansprüchen von Anlegern aus Falschberatung

Anlage 2
Stellungnahme der Bundesregierung zu der Stellungnahme des Nationalen Normenkontrollrates zum Entwurf eines Gesetzes zur Neuregelung der Rechtsverhältnisse bei Schuldverschreibungen aus Gesamtemissionen und zur verbesserten Durchsetzbarkeit von Ansprüchen von Anlegern aus Falschberatung (NKR-Nr. 533)


 
 
 


Drucksache 278/4/09

... " dient der Deregulierung und Verwaltungsvereinfachung. Mit der Regelung wird u.a. erreicht, dass insbesondere die großen Stilllegungen im Bergbau und in der Stahlindustrie aus den 1970er und 1980er Jahren sowie stillgelegte Verkehrsflächen (z.B. Bahntrassen) nicht mehr von der Eingriffsregelung erfasst werden – die betroffenen Flächen können dann beispielsweise wieder einer industriellen Nutzung zugeführt werden, ohne einer Pflicht zur Kompensation zu unterliegen. Damit wird auch der verstärkt zu verzeichnenden Tendenz entgegengewirkt alleine aus Kostengründen sowohl für die städtebauliche Entwicklung wie auch für die erforderlichen Ausgleichsflächen bisher landwirtschaftlich genutzte Flächen im Außenbereich in Anspruch zu nehmen.



Drucksache 168/09

... Das maschinelle Anfrageverfahren zur Identifikationsnummer erfolgt über die zentrale Stelle. Die zentrale Stelle bedient sich eines automatisierten Verfahrens, das aus Kostengründen weitgehend auf die Einschaltung der Sachbearbeitung verzichtet. Durch die Ergänzung in § 1 wird sichergestellt, dass die im ersten Abschnitt geltenden Grundsätze der Datenübermittlung auch für diese Verfahren gelten.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 168/09




A. Problem und Ziel

B. Lösung

C. Alternativen

D. Finanzielle Auswirkungen auf die öffentlichen Haushalte

E. Sonstige Kosten

F. Bürokratiekosten

Gesetzentwurf

Entwurf

Artikel 1
Änderung des Einkommensteuergesetzes

§ 10c
Sonderausgaben-Pauschbetrag

Artikel 2
Änderung des Finanzverwaltungsgesetzes

Artikel 3
Änderung der Altersvorsorge-Durchführungsverordnung

Abschnitt 2
Vorschriften zur Altersvorsorge nach § 10a oder Abschnitt XI des Einkommensteuergesetzes

Abschnitt 4
Vorschriften zum weiteren Datenaustausch mit der zentralen Stelle

§ 22
Aufzeichnungs- und Aufbewahrungspflichten

§ 23
Erprobung des Verfahrens

Artikel 4
Änderung des Dritten Buches Sozialgesetzbuch

§ 434t
Bürgerentlastungsgesetz – Krankenversicherung

Artikel 5
Änderung des Zehnten Buches Sozialgesetzbuch

Artikel 6
Inkrafttreten

Begründung

A. Allgemeiner Teil

3 Gesetzgebungskompetenz

Gleichstellungspolitische Relevanzprüfung

Behandlung von Grenzgängern

Finanzielle Auswirkungen

Finanzielle Auswirkungen insgesamt

Sonstige Kosten

B. Besonderer Teil

Zu Artikel 1

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu Nummer 3

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu § 10

Zu Buchstabe c

Zu Buchstabe f

Zu Buchstabe g

Zu Buchstabe h

Zu Buchstabe i

Zu Nummer 4

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Nummer 5

Zu § 10c

Zu Nummer 6

Zu Nummer 7

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Buchstabe c

Zu Nummer 8

Zu Buchstabe a

Zu Nummer 2

Zu Nummer 3

Erster Teil

Zu Nummer 3

Zu Nummer 3

Zu Nummer 3

Zu Nummer 3

Zweiter Teil

Zu Buchstabe b

Zu Buchstabe c

Zu Nummer 9

Zu Nummer 10

Zu Nummer 11

Zu Nummer 12

Zu Buchstabe a

Zu Nummer 13

Zu Nummer 14

Zu Nummer 15

Zu Buchstabe b

Zu Nummer 13

Zu Nummer 14

Zu Nummer 15

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Nummer 16

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Buchstabe c

Zu Buchstabe d

Zu Buchstabe e

Zu Nummer 17

Zu Artikel 2

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu Artikel 3

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu Nummer 3

Zu Nummer 4

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Nummer 5

Zu Nummer 6

Zu § 22

Zu § 23

Zu Artikel 4

Zu Nummer 1

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Nummer 2

Zu Artikel 5

Zu Artikel 6

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Anlage
Stellungnahme des Nationalen Normenkontrollrates gem. § 6 Abs. 1 NKR-Gesetz: NKR-Nr. 764: Gesetz zur verbesserten steuerlichen Berücksichtigung von Vorsorgeaufwendungen (Bürgerentlastungsgesetz Krankenversicherung – BürgerEntlastG)


 
 
 


Drucksache 791/09

... 3. Die Mitgliedstaaten sind bestrebt sicherzustellen, dass Personen mit Anspruch auf internationalen Schutz nicht aus Kostengründen daran gehindert werden, ihre ausländischen Hochschul- und Berufsabschlüsse, Prüfungszeugnisse oder sonstigen Befähigungsnachweise anerkennen oder ihre früher erworbenen Kenntnisse bestätigen zu lassen.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 791/09




Begründung

1. Kontext des Vorschlags

1.1. Gründe und Ziele

1.2. Allgemeiner Kontext

1.3. Übereinstimmung mit anderen Maßnahmen und Zielen der Union

2. Anhörung der Interessierten Kreise

3. Rechtliche Aspekte

3.1. Zusammenfassung des Vorschlags

1. Akteure, die Schutz bieten können

2. Interner Schutz

3. Erfordernis eines „Kausalzusammenhangs“

4. Zugehörigkeit zu einer bestimmten sozialen Gruppe

5. Aufhebung der Unterscheidung zwischen Flüchtlingsstatus und subsidiärem Schutzstatus

6. Differenzierung beim Inhalt der beiden Schutzstatus

7. Inhalt des zu gewährenden Schutzes

8. Familienangehörige

3.2. Rechtsgrundlage

3.3. Subsidiaritätsprinzip

3.4. Grundsatz der Verhältnismäßigkeit

3.5. Auswirkungen auf die Grundrechte

Vorschlag

Kapitel I
Allgemeine Bestimmungen

Artikel 1
Gegenstand und Anwendungsbereich Zweck

Artikel 2
Begriffsbestimmungen

Artikel 3
Günstigere Normen

Kapitel II
Prüfung von Anträgen auf internationalen Schutz

Artikel 4
Prüfung der EreignisseTatsachen und Umstände

Artikel 5
Aus Nachfluchtgründen entstehender Bedarf an internationalem Schutz

Artikel 6
Akteure, von denen die Verfolgung oder ein ernsthafter Schaden ausgehen kann

Artikel 7
Akteure, die Schutz bieten können

Artikel 8
Interner Schutz

Kapitel III
Anerkennung als Flüchtling

Artikel 9
Verfolgungshandlungen

Artikel 10
Verfolgungsgründe

Artikel 11
Erlöschen

Artikel 12
Ausschluss

Kapitel IV
Flüchtlingseigenschaft

Artikel 13
Zuerkennung der Flüchtlingseigenschaft

Artikel 14
Aberkennung, Beendigung oder Ablehnung der Verlängerung der Flüchtlingseigenschaft

Kapitel V
Voraussetzungen für den Anspruch desauf subsidiären Schutzes

Artikel 15
Ernsthafter Schaden

Artikel 16
Erlöschen

Artikel 17
Ausschluss

Kapitel VI
Subsidiärer Schutzstatus

Artikel 18
Zuerkennung des subsidiären Schutzstatus

Artikel 19
Aberkennung, Beendigung oder Ablehnung der Verlängerung des subsidiären Schutzstatus

Kapitel VII
Inhalt des internationalen Schutzes

Artikel 20
Allgemeine Bestimmungen

Artikel 21
Schutz vor Zurückweisung

Artikel 22
Information

Artikel 23
Wahrung des Familienverbands

Artikel 24
Aufenthaltstitel

Artikel 25
Reisedokumente

Artikel 26
Zugang zur Beschäftigung

Artikel 27
Zugang zu Bildung

Artikel 28
Zugang zu Verfahren für die Anerkennung von Befähigungsnachweisen

Artikel 2829
Sozialhilfeleistungen

Artikel 2930
Medizinische Versorgung

Artikel 3031
Unbegleitete Minderjährige

Artikel 3132
Zugang zu Wohnraum

Artikel 3233
Freizügigkeit innerhalb eines Mitgliedstaats

Artikel 3334
Zugang zu Integrationsmaßnahmen

Artikel 3435
Rückführung

Kapitel VIII
Verwaltungszusammenarbeit

Artikel 3536
Zusammenarbeit

Artikel 3637
Personal

Kapitel IX
Schlussbestimmungen

Artikel 3738
Berichterstattung

Artikel 3839
Umsetzung

Artikel 40
Aufhebung

Artikel 3941
Inkrafttreten

Artikel 4042
Adressaten

Anhang I

Anhang II
Entsprechungstabelle


 
 
 


Drucksache 841/08

... ) als auch für das Rentenbezugsmitteilungsverfahren (§ 22a EStG) eines automatisierten Verfahrens, das aus Kostengründen weitgehend auf die Einschaltung der Sachbearbeitung verzichtet.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 841/08




A. Problem und Ziel

B. Lösung

C. Alternativen

D. Finanzielle Auswirkungen auf die öffentlichen Haushalte

E. Sonstige Kosten

F. Bürokratiekosten

Verordnung

Dritte Verordnung

Artikel 1
Änderung der Altersvorsorge-Durchführungsverordnung

Abschnitt 1
Grundsätze der Datenübermittlung

§ 2
Technisches Übermittlungsformat

§ 2a
DIN- und ISO/IEC-Normen

§ 3
Verfahren der Datenübermittlung, Schnittstellen

Abschnitt 2
Vorschriften zur Altersvorsorge

Abschnitt 3
Vorschriften zu Rentenbezugsmitteilungen

§ 20
Aufzeichnungs- und Aufbewahrungspflichten

§ 21
Erprobung des Verfahrens

Artikel 2
Änderung der Steuerdaten-Übermittlungsverordnung

§ 7
Rentenbezugsmitteilungen

Artikel 3
Inkrafttreten

Begründung

A. Allgemeiner Teil

Gleichstellungspolitische Relevanzprüfung

4 Bürokratiekosten

B. Besonderer Teil

Zu Artikel 1

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu §§ 1

Zu Nummer 3

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Nummer 4

Zu Nummer 5

Zu Nummer 6

Zu Nummer 7

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Buchstabe c

Zu Buchstabe d

Datenübermittlung

Datenfernübertragung über Virtual Private Network VPN

Zu Nummern 8 bis 13

Zu Nummer 13

Zu § 20

Zu § 21

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu Absatz 3

Zu Absatz 4

Zu Artikel 2

Zu Artikel 3

Anlage
Stellungnahme des Nationalen Normenkontrollrates gem. § 6 Abs. 1 NKR-Gesetz: NKR-Nr. 463: Entwurf für eine Verordnung zur Ergänzung der Altersvorsorge-Durchführungsverordnung und zur Änderung der Steuerdatenübermittlungsverordnung


 
 
 


Drucksache 342/1/08

... -WSG in § 266 Abs. 7 Satz 1 Nr. 1 SGB V eingeführte Information des Versicherten durch seine Krankenkasse umgesetzt werden. Aus dieser Regelung erschließt sich nicht, welches Ziel mit dieser Versicherteninformation verfolgt werden soll. Sie ist verwaltungs- und kostenaufwendig. Die Bekanntgabe der Grundpauschale durch die Krankenkassen an die Versicherten stellt für diese keine aussagekräftige Information dar und hat für diese keinen erkennbaren Wert. Auf diese Vorschrift sollte daher vor dem Hintergrund des Bürokratieabbaus und aus Kostengründen verzichtet werden.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 342/1/08




1. Zur Eingangsformel

2. Zu Artikel 1 Nr. 01 - neu - § 6 Abs. 3 Satz 1 SGB V und Artikel 7 Abs. 2 Inkrafttreten

3. Zu Artikel 1 Nr. 1 § 26 Abs. 3 Satz 2 SGB V

4. Zu Artikel 1 Nr. 1a - neu - § 87b Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 und Abs. 4 Satz 1 SGB V

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

5. Zu Artikel 1 Nr. 2 Buchstabe a § 101 Abs. 4 Satz 5 SGB V

6. Zu Artikel 1 Nr. 2a - neu - § 103 Abs. 4 Satz 1a - neu - SGB V

7. Zu Artikel 1 Nr. 2a * - neu - § 126 Abs. 2 SGB V

8. Zu Artikel 1 Nr. 3 Buchstabe b Doppelbuchstabe aa § 155 Abs. 4 Satz 5a - neu - SGB V

9. Zu Artikel 1 Nr. 7 § 171b Abs. 2 Satz 1 SGB V

10. Zu Artikel 1 Nr. 7 § 171b Abs. 2 Satz 2 SGB V

11. Zu Artikel 1 Nr. 7 § 171b Abs. 4 Satz 1 SGB V

12. Artikel 1 Nr. 7 § 171b Abs. 5 Satz 2 - neu - SGB V

13. Zu Artikel 1 Nr. 7 § 171b Abs. 7 - neu - SGB V

14. Zu Artikel 1 Nr. 8 § 171d Abs. 1 Satz 1 und 1a - neu - SGB V

15. Zu Artikel 1 Nr. 8 § 171d Abs. 1 Satz 6 - neu - und Satz 7 - neu - SGB V

16. Zu Artikel 1 Nr. 8 § 171d Abs. 4a - neu - SGB V

17. Zu Artikel 1 Nr. 8 § 171d Abs. 6 - neu - SGB V

18. Zu Artikel 1 Nr. 8 § 171e Abs. 1 Satz 5 und Abs. 4a - neu - SGB V

19. Zu Artikel 1 Nr. 8 § 171e Abs. 5 Satz 6 - neu - SGB V

20. Zu Artikel 1 Nr. 10 Buchstabe a1 - neu - § 172 Abs. 1 Satz 1 SGB V

21. Zu Artikel 1 Nr. 10 Buchstabe b Doppelbuchstabe aa0 - neu § 172 Abs. 2 Satz 1 SGB V und Artikel 7 Abs. 1 und 3 - neu - Inkrafttreten

22. Zu Artikel 1 Nr. 10 Buchstabe b Doppelbuchstabe aa § 172 Abs. 2 Satz 1 SGB V

23. Zu Artikel 1 Nr. 10 Buchstabe b Doppelbuchstabe bb § 172 Abs. 2 Satz 2 und 3 und Satz 7 - neu - SGB V

24. Zu Artikel 1 Nr. 10 Buchstabe c § 172 Abs. 3 Satz 1 und 2 SGB V

25. Zu Artikel 1 Nr. 11a - neu - § 207 Abs. 1 Satz 3 SGB V

26. Zu Artikel 1 Nr. 11b - neu -* § 207 Abs. 4a Satz 2 SGB V

27. Zu Artikel 1 Nr. 11c - neu -* § 211 Abs. 2 Nr. 9 - neu - SGB V

28. Zu Artikel 1 Nr. 13 § 265a Abs. 1 Satz 3a - neu - SGB V

29. Zu Artikel 1 Nr. 13 § 265a Abs. 2 Satz 1 SGB V

30. Zu Artikel 1 Nr. 13 § 265a Abs. 3 Satz 2 SGB V

31. Zu Artikel 1 Nr. 14 § 265b Abs. 1 Satz 1, Abs. 2 und Abs. 3 - neu - SGB V

32. Zu Artikel 1 Nr. 14 § 265b Abs. 1 Satz 3 - neu - SGB V

33. Zu Artikel 4 Nr. 1 - neu - und 2 Eingangsformel, Artikel 1 Nr. 178 Buchstabe h Doppelbuchstabe aa und Artikel 2 Nr. 29 GKV-WSG und Artikel 6 Nr. 1 § 36 Abs. 3 Satz 2 RSAV

Artikel 4
Änderung des GKV-Wettbewerbsstärkungsgesetzes

34. Zu Artikel 6 Nr. 1 § 36 Abs. 3 Satz 1 RSAV

35. Zu Artikel 6 Nr. 1 § 36 Abs. 3 Satz 1 RSAV

36. Zu Artikel 6 Nr. 1 § 37 Abs. 1 Satz 2 Nr. 2 und 3 RSAV

37. Zu Artikel 6 Änderung der Risikostrukturausgleichsverordnung

38. Zu Artikel 6a - neu - § 40 Abs. 1 Satz 1a - neu - SGB XI

Artikel 6a
Änderung des Elften Buches Sozialgesetzbuch

39. Zu der Kostenaufteilung


 
 
 


Drucksache 342/08 (Beschluss)

... -WSG in § 266 Abs. 7 Satz 1 Nr. 1 SGB V eingeführte Information des Versicherten durch seine Krankenkasse umgesetzt werden. Aus dieser Regelung erschließt sich nicht, welches Ziel mit dieser Versicherteninformation verfolgt werden soll. Sie ist verwaltungs- und kostenaufwendig. Die Bekanntgabe der Grundpauschale durch die Krankenkassen an die Versicherten stellt für diese keine aussagekräftige Information dar und hat für diese keinen erkennbaren Wert. Auf diese Vorschrift sollte daher vor dem Hintergrund des Bürokratieabbaus und aus Kostengründen verzichtet werden.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 342/08 (Beschluss)




1. Zur Eingangsformel

2. Zu Artikel 1 Nr. 01 - neu - § 6 Abs. 3 Satz 1 SGB V und Artikel 7 Abs. 2 Inkrafttreten

4. Zu Artikel 1 Nr. 1a - neu - § 87b Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 und Abs. 4 Satz 1 SGB V

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

5. Zu Artikel 1 Nr. 1b - neu - § 95 Abs. 7 Satz 3 bis 9 SGB V

6. Zu Artikel 1 Nr. 2 Buchstabe a § 101 Abs. 4 Satz 5 SGB V

7. Zu Artikel 1 Nr. 2a - neu - § 103 Abs. 4 Satz 1a - neu - SGB V

8. Zu Artikel 1 Nr. 2b - neu - § 126 Abs. 2 SGB V

9. Zu Artikel 1 Nr. 3 Buchstabe b Doppelbuchstabe aa § 155 Abs. 4 Satz 5a - neu - SGB V

10. Zu Artikel 1 Nr. 7 § 171b Abs. 2 Satz 1 SGB V

11. Zu Artikel 1 Nr. 7 § 171b Abs. 2 Satz 2 SGB V

12. Zu Artikel 1 Nr. 7 § 171b Abs. 4 Satz 1 SGB V

13. Artikel 1 Nr. 7 § 171b Abs. 5 Satz 2 - neu - SGB V

14. Zu Artikel 1 Nr. 7 § 171b Abs. 7 - neu - SGB V

15. Zu Artikel 1 Nr. 8 § 171d Abs. 1 Satz 1 und 1a - neu - SGB V

16. Zu Artikel 1 Nr. 8 § 171d Abs. 1 Satz 6 - neu - und Satz 7 - neu - SGB V

17. Zu Artikel 1 Nr. 8 § 171d Abs. 4a - neu - SGB V

18. Zu Artikel 1 Nr. 8 § 171d Abs. 6 - neu - SGB V

19. Zu Artikel 1 Nr. 8 § 171e Abs. 1 Satz 5 und Abs. 4a - neu - SGB V

20. Zu Artikel 1 Nr. 8 § 171e Abs. 5 Satz 6 - neu - SGB V

21. Zu Artikel 1 Nr. 10 Buchstabe a1 - neu - § 172 Abs. 1 Satz 1 SGB V

22. Zu Artikel 1 Nr. 10 Buchstabe b Doppelbuchstabe aa0 - neu § 172 Abs. 2 Satz 1 SGB V und Artikel 7 Abs. 1 und 3 - neu - Inkrafttreten

23. Zu Artikel 1 Nr. 10 Buchstabe b Doppelbuchstabe aa § 172 Abs. 2 Satz 1 SGB V

24. Zu Artikel 1 Nr. 10 Buchstabe b Doppelbuchstabe bb § 172 Abs. 2 Satz 2 und 3 und Satz 7 - neu - SGB V

25. Zu Artikel 1 Nr. 10 Buchstabe c § 172 Abs. 3 Satz 1 und 2 SGB V

26. Zu Artikel 1 Nr. 11a - neu - § 207 Abs. 1 Satz 3 SGB V

27. Zu Artikel 1 Nr. 11b - neu - § 207 Abs. 4a Satz 2 SGB V

28. Zu Artikel 1 Nr. 11c - neu - § 211 Abs. 2 Nr. 9 - neu - SGB V

29. Zu Artikel 1 Nr. 13 § 265a Abs. 1 Satz 3a - neu - SGB V

30. Zu Artikel 1 Nr. 13 § 265a Abs. 2 Satz 1 SGB V

31. Zu Artikel 1 Nr. 13 § 265a Abs. 3 Satz 2 SGB V

32. Zu Artikel 1 Nr. 14 § 265b Abs. 1 Satz 1, Abs. 2 und Abs. 3 - neu - SGB V

33. Zu Artikel 1 Nr. 14 § 265b Abs. 1 Satz 3 - neu - SGB V

34. Zu Artikel 4 Nr. 1 - neu - und 2 Eingangsformel, Artikel 1 Nr. 178 Buchstabe h Doppelbuchstabe aa und Artikel 2 Nr. 29 GKV-WSG und Artikel 6 Nr. 1 § 36 Abs. 3 Satz 2 RSAV

Artikel 4
Änderung des GKV-Wettbewerbsstärkungsgesetzes

35. Zu Artikel 6 Nr. 1 § 36 Abs. 3 Satz 1 RSAV

36. Zu Artikel 6 Nr. 1 § 36 Abs. 3 Satz 1 RSAV

37. Zu Artikel 6 Nr. 1 § 37 Abs. 1 Satz 2 Nr. 2 und 3 RSAV

38. Zu Artikel 6 Änderung der Risikostrukturausgleichsverordnung

39. Zu Artikel 6a - neu - § 40 Abs. 1 Satz 1a - neu - SGB XI

Artikel 6a
Änderung des Elften Buches Sozialgesetzbuch

40. Zu der Kostenaufteilung


 
 
 


Drucksache 999/1/08

... Der Bundesrat bittet die Bundesregierung, sich auf europäischer Ebene dafür einzusetzen, dass das im Richtlinienvorschlag enthaltene Verbot der Beseitigung von getrennt gesammelten Elektro- und Elektronik-Altgeräten ohne Behandlung um ein Deponierungsverbot von heizwertreichen Abfällen aus der Behandlung ergänzt wird, um sicherzustellen, dass eine Deponierung von heizwertreichen Abfällen aus Kostengründen und zu Lasten der Umweltbelange (ungünstiges Verhalten auf der Deponie, fehlende Nutzung des Energiegehaltes) europaweit unterbunden wird.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 999/1/08




Zur Vorlage allgemein

3. Zu Artikel 3 Buchstabe j

4. Zu Artikel 3 Buchstabe k

5. Zu Artikel 3 Buchstabe q

6. Zu Artikel 6

Zu Artikel 7

15. Zu Artikel 8 in Verbindung mit Anhang II

Zu Artikel 11

Zu Artikel 12

21. Zu Artikel 12 und 16

22. Zu Artikel 16

23. Zu Artikel 20

Zu Anhang II in Verbindung mit Artikel 8


 
 
 


Drucksache 295/08

... Eine Änderung mit einem ausdrücklichen Bezug auf das Geschlecht der Leistungsberechtigten wurde in § 92 Abs. 5 SGB VIII vollzogen. Danach ist auch bei den Eltern weiblicher Leistungsberechtigter nach § 19 SGB VIII von der Heranziehung zu einem Kostenbeitrag abzusehen. Damit wird die bisherige Regelung systemkonform auf leistungsberechtigte Mütter erweitert die über 27 Jahre alt sind. Denn keine schwangere Frau soll aus Kostengründen durch ihre Eltern zu einem Abbruch der Schwangerschaft gedrängt werden. Da männliche Leistungsberechtigte nicht in gleicher Weise vor diese Entscheidung gestellt sind, ist die geschlechtsspezifische Regelung gerechtfertigt.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 295/08




A. Problem und Ziel

B. Lösung

C. Alternativen

D. Finanzielle Auswirkungen auf die öffentlichen Haushalte

E. Sonstige Kosten

F. Bürokratiekosten

Gesetzentwurf

Entwurf

Artikel 1
Änderung des Achten Buches Sozialgesetzbuch

§ 24
Anspruch auf Förderung in Tageseinrichtungen und in Kindertagespflege

§ 24a
Übergangsregelung und stufenweiser Ausbau des Förderangebots für Kinder unter drei Jahren

Artikel 2
Änderungen des Finanzausgleichsgesetzes

Artikel 3
Gesetz über Finanzhilfen des Bundes zum Ausbau der Tagesbetreuung für Kinder

§ 1
Anwendungsbereich

§ 2
Überprüfung der Mittelverwendung

§ 3
Verwaltungsvereinbarung

Artikel 4
Neufassung des Achten Buches Sozialgesetzbuch

Artikel 5
Inkrafttreten, Außerkrafttreten

Begründung

A. Allgemeiner Teil

I. Notwendigkeit und Ziele des Gesetzes

1. Änderungsprogramm

2. Ausbau der Tagesbetreuung

3. Föderalismusreform

4. Klarstellungen und redaktionelle Änderungen

5. Änderung des Finanzausgleichsgesetzes und Gesetz über Finanzhilfen des Bundes zum Ausbau der Tagesbetreuung Artikel 2 und 3

II. Gesetzgebungskompetenz

III. Gender-Mainstreaming

1. Geschlechtsspezifische Auswirkungen auf Eltern

2. Geschlechtsspezifische Auswirkungen auf Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Jugendhilfe

IV. Kosten

1. Der Gesetzentwurf hat folgende Auswirkungen auf die öffentlichen Haushalte:

a. Für den Bund:

b. Für die Länder:

2. Sonstige Kosten

3. Bürokratiekosten

B. Besonderer Teil

Zu Artikel 1

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu Nummer 3

Zu Nummer 4

Zu Nummer 5

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu Absatz 2a

Zu Nummer 6

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Nummer 7

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu Absatz 3

Zu Absatz 4

Zu Absatz 5

Zu Absatz 6

Zu Nummer 8

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu Absatz 3

Zu Absatz 4

Zu Absatz 5

Zu Nummer 9

Zu Nummer 10

Zu Nummer 11

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Nummer 12

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Buchstabe c

Zu Buchstabe d

Zu Nummer 13

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Nummer 14

Zu Nummer 15

Zu Nummer 16

Zu Nummer 17

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Buchstabe c

Zu Nummer 18

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Buchstabe c

Zu Nummer 19

Zu Nummer 20

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Nummer 21

Zu Nummer 22

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Nummer 23

Zu Nummer 24

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Buchstabe c

Zu Buchstabe n

Zu Buchstabe f

Zu Nummer 25

Zu Nummer 26

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Nummer 27

Zu Artikel 2

Zu Artikel 3

Zu § 1

Zu § 2

Zu § 3

Zu Artikel 4

Zu Artikel 5

C. Finanzieller Teil

I. Ausbau der Tagesbetreuung

1. Ausgangslage

2. Zu den einzelnen Positionen

a Betriebskosten:

aa Bruttobetriebskosten für einen Platz in der Kindertagespflege:

bb Bruttobetriebskosten für einen Platz in einer Tageseinrichtung:

cc Abzüge:

b Investitionskosten:

3. Verteilung der Kosten auf Bund und die Länder:

a Kosten des Bundes

b Kosten der Länder:

II. Sonstige Kostenpositionen

Anlage
Stellungnahme des Nationalen Normenkontrollrates gem. § 6 Abs. 1 NKR-Gesetz: NKR-Nr. 500: Gesetz zur Förderung von Kindern unter drei Jahren in Tageseinrichtungen und in Kindertagespflege


 
 
 


Drucksache 304/08 (Beschluss)

... tritt. Dabei wird zum einen zu bedenken sein, dass während der Übergangszeit eine vollständige Information über die Kreditwürdigkeit einer Person nur aus der Zusammenschau des Schuldnerverzeichnisses alter und neuer Prägung zu erlangen sein wird, Zum anderen ist zu berücksichtigen, dass der Abdruckbezieher im Einzelfall aus Kostengründen oder wegen seiner besonderen Verwendungsabsicht an einer Erstreckung der Wirkung der Bewilligung bzw. Zulassung kein Interesse haben kann.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 304/08 (Beschluss)




A. Problem

B. Lösung

C. Alternativen

D. Finanzielle Auswirkungen auf die öffentlichen Haushalte

E. Sonstige Kosten

Gesetzentwurf

Anlage
Entwurf eines Gesetzes zur Reform der Sachaufklärung in der Zwangsvollstreckung

Artikel 1
Änderung der Zivilprozessordnung

§ 754
Vollstreckungsauftrag und vollstreckbare Ausfertigung

§ 755
Ermittlung des Aufenthaltsorts des Schuldners

Titel 1
Allgemeine Vorschriften

§ 802a
Grundsätze der Vollstreckung; Regelbefugnisse des Gerichtsvollziehers

§ 802b
Gütliche Erledigung; Vollstreckungsaufschub bei Stundung

§ 802c
Vermögensauskunft des Schuldners

§ 802d
Erneute Vermögensauskunft

§ 802e
Zuständigkeit

§ 802f
Verfahren zur Abnahme der Vermögensauskunft

§ 802g
Erzwingungshaft

§ 802h
Unzulässigkeit der Haftvollstreckung

§ 802i
Vermögensauskunft des verhafteten Schuldners

§ 802j
Dauer der Haft; erneute Haft

§ 802k
Zentrale Verwaltung der Vermögensverzeichnisse

§ 802l
Auskunftsrechte des Gerichtsvollziehers

§ 807
Abnahme der Vermögensauskunft nach Pfändungsversuch

§ 829a
Vereinfachter Vollstreckungsauftrag bei Vollstreckungsbescheiden

Titel 6
Schuldnerverzeichnis

§ 882b
Inhalt des Schuldnerverzeichnisses

§ 882c
Eintragungsanordnung

§ 882d
Vollziehung der Eintragungsanordnung

§ 882e
Löschung

§ 882f
Einsicht in das Schuldnerverzeichnis

§ 882g
Erteilung von Abdrucken

§ 882h
Zuständigkeit; Ausgestaltung des Schuldnerverzeichnisses

Artikel 2
Änderung der Abgabenordnung

§ 284
Vermögensauskunft des Vollstreckungsschuldners

§ 338
Gebührenarten

§ 341a
Gebühr für die Abnahme der Vermögensauskunft

§ 341b
Gebühr für den Antrag auf Erlass eines Haftbefehls

§ 341c
Gebühr für die Einholung von Drittauskünften

§ 341d
Gebühr für den Einspruch gegen die Anordnung der Eintragung in das Schuldnerverzeichnis

Artikel 3
Änderung kostenrechtlicher Vorschriften

§ 22a
Entschädigung von Auskunftsstellen

Artikel 4
Änderung anderer Rechtsvorschriften

Artikel 5
Übergangsbestimmungen

Artikel 6
Inkrafttreten

Begründung

A. Allgemeines

1. Ausgangslage

2. Zielsetzung des Gesetzentwurfs

3. Die wesentlichen Änderungen im Überblick

a Informationsbeschaffung des Gläubigers bei Vollstreckungsbeginn

b Modernisierung des Verfahrens zur Abnahme der Vermögensauskunft

c Neukonzeption des Schuldnerverzeichnisses

d Förderung der gütlichen Einigung

e Vereinfachter Vollstreckungsauftrag bei Vollstreckungsbescheiden

f Verwaltungsvollstreckung

4. Auswirkungen des Gesetzentwurfs

a Auswirkungen auf die Haushalte des Bundes und der Länder

b Auswirkungen auf die Wirtschaft und das allgemeine Preisniveau

5. Gesetzgebungskompetenz

6. Zustimmungsbedürftigkeit

B. Zu den einzelnen Vorschriften

Zu Artikel 1

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu Nummer 3

Zu Nummer 4

Zu Nummer 5

Zu Nummer 6

Zu Nummer 7

Zu § 802a

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu § 802b

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu Absatz 3

Zu § 802c

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu Absatz 3

Zu § 802d

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu § 802e

Zu § 802f

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu Absatz 3

Zu Absatz 4

Zu Absatz 5

Zu Absatz 6

Zu § 802g

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu § 802h

Zu § 802i

Zu § 802j

Zu § 802k

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu Absatz 3

Zu Absatz 4

Zu § 802l

Zu Absatz 1

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu Nummer 3

Zu Absatz 2

Zu Nummer 8

Zu Nummer 9

Zu Nummer 10

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu Nummer 11

Zu Nummer 12

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu Absatz 3

Zu Nummer 13

Zu Nummer 14

Zu Nummer 15

Zu Absatz 2

Zu Absatz 3

Zu Absatz 4

Zu Nummer 16

Zu Nummer 17

Zu § 882b

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu 882c

Zu Absatz 1

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu Nummer 3

Zu Absatz 2

Zu Absatz 3

Zu § 882d

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu Absatz 3

Zu § 882e

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu Absatz 3

Zu Absatz 4

Zu § 882f

Zu § 882g

Zu § 882h

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu Absatz 3

Zu Nummer 18

Zu Nummer 19

Zu Nummer 20

Zu Nummer 21

Zu Artikel 2

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu Nummer 3

Zu Nummer 4

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu Absatz 3

Zu Absatz 4

Zu Absatz 5

Zu Absatz 6

Zu Absatz 7

Zu Absatz 8

Zu Absatz 9

Zu Absatz 10

Zu den Nummer n

Zu den Nummer n

Zu Artikel 3

Zu Absatz 1

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Buchstabe c

Zu Absatz 2

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu Nummer 3

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Buchstabe c

Zu Buchstabe d

Zu Buchstabe e

Zu Buchstabe f

Zu Buchstabe g

Zu Buchstabe h

Zu Buchstabe i

Zu Buchstabe j

Zu Absatz 3

Zu Absatz 4

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Buchstabe c

Zu Nummer 3

Zu Nummer 5

Zu Absatz 5

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu Nummer 3

Zu Artikel 4

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu Absatz 3

Zu Absatz 4

Zu Absatz 5

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu Absatz 6

Zu Absatz 7

Zu Absatz 8

Zu Absatz 9

Zu Absatz 10

Zu Absatz 11

Zu Absatz 12

Zu Absatz 13

Zu Absatz 14

Zu Absatz 15

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Artikel 5

Zu Artikel 6


 
 
 


Drucksache 225/08

... Wird eine solche – etwa aus Kostengründen – nicht vorgelegt, kann der Gewinn von der Elterngeldstelle geschätzt werden.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 225/08




A. Problem und Ziel

B. Lösung

C. Alternativen

D. Finanzielle Auswirkungen auf die öffentlichen Haushalte

E. Sonstige Kosten

F. Bürokratiekosten

Gesetzesantrag

Entwurf

Artikel 1
Änderung des Gesetzes zum Elterngeld und zur Elternzeit

§ 5
Zusammentreffen von Ansprüchen; Verbindlichkeit des Antrags

Artikel 2
Inkrafttreten

Begründung

A. Allgemeiner Teil

I. Vereinfachte Einkommensermittlung bei nichtselbständiger Tätigkeit

II. Vereinfachung der Gewinnermittlung bei Gewinneinkünften

III. Pauschalierung von Steuer und Abgaben bei Gewinneinkünften

IV. Lockerung der Verbindlichkeit der Festlegung auf Bezugszeiträume

B. Einzelbegründung

Zu Artikel 1

Zu § 2

Zu § 2

Zu § 2

Zu § 2

Zu § 2

Zu § 2

Zu § 5

Zu § 22

Zu § 27

Zu Artikel 2


 
 
 


Drucksache 225/08 (Beschluss)

... Die Neuregelung stellt es der berechtigten Person frei, nach der auch für steuerliche Zwecke verwandten Methode eine gesonderte Gewinn- und Verlustrechnung vorzulegen. Wird eine solche – etwa aus Kostengründen – nicht vorgelegt, kann der Gewinn von der Elterngeldstelle geschätzt werden.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 225/08 (Beschluss)




A. Problem und Ziel

B. Lösung

C. Alternativen

D. Finanzielle Auswirkungen auf die öffentlichen Haushalte

E. Sonstige Kosten

F. Bürokratiekosten

Anlage
Entwurf eines Gesetzes zur Vereinfachung des Elterngeldvollzugs

Artikel 1
Änderung des Gesetzes zum Elterngeld und zur Elternzeit

§ 5
Zusammentreffen von Ansprüchen; Verbindlichkeit des Antrags

Artikel 2
Inkrafttreten

Begründung

A. Allgemeiner Teil

1. Vereinfachte Einkommensermittlung bei nichtselbstständiger Tätigkeit

2. Vereinfachung der Gewinnermittlung bei Gewinneinkünften

3. Pauschalierung von Steuer und Abgaben bei Gewinneinkünften

4. Lockerung der Verbindlichkeit der Festlegung auf Bezugszeiträume

B. Besonderer Teil

Zu Artikel 1

Zu § 2

Zu Absatz 1

Zu Absatz 7

Zu Absatz 8

Zu Absatz 9

Zu § 5

Zu § 22

Zu § 27

Zu Artikel 2


 
 
 


Drucksache 433/1/08

... " von Beseitigungsanlagen eintritt, sofern diese Anlagen aus Kostengründen nur auf den normalen Durchsatz ausgerichtet sind. Die Wahrscheinlichkeit, dass Viehseuchen flächendeckend auftreten, ist nicht gering. Nach den Regelungen in Artikel 28 Abs. 1 Buchstabe e des Kommissionsvorschlags soll dieses Risiko allein dadurch bewältigt werden, dass im Seuchenfall entsprechend große Mengen an Tierkadavern "

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 433/1/08




Zur Vorlage allgemein

Allgemein zum Vorschlag der Verordnung über tierische Nebenprodukte

Zu dem Vorschlag im Einzelnen:

Zu Artikel 2

Zu Artikel 2

Zu Artikel 2

Zu Artikel 2

Zu Artikel 3

Zu Artikel 3

Zu Artikel 3

Zu Artikel 3

Zu Artikel 3

Zu Artikel 4

Zu Artikel 5

Zu Artikeln 6

Zu Artikeln 6

Zu Artikel 6

Zu Artikel 6

Zu Artikel 7

Zu Artikel 7

Zu Artikel 7

Zu Artikel 8

Zu Artikel 10

Zu Artikel 12

Zu Artikel 12

Zu Artikel 12

Zu Artikel 13

Zu Artikel 13

Zu Artikel 13

Zu Artikel 15

Zu Artikel 15

Zu Artikel 15

Zu Artikel 16

Zu Artikel 17

Zu Artikel 18

Zu Artikel 18

Zu Artikel 19

Zu Erwägungsgrund 63, Artikel 19 Buchstabe d i.V.m. Artikel 21 Buchstabe c, Artikel 19 Buchstabe g, Artikel 20 Buchstabe i und Artikel 21 Buchstabe h

Zu Artikel 21

Zu Artikel 22

Zu Artikel 22

Zu Artikel 22

Zu Artikel 23

Zu Artikel 27

Zu Artikel 28

Zu Artikel 31

Zu Artikel 33

Zu Artikel 42

Zu Artikel 45

Zu Artikel 51


 
 
 


Drucksache 304/08

... zu regeln sein, die insoweit an die Stelle der Verordnung nach § 915h Abs. 1 Nr. 1 ZPO tritt. Dabei wird zum einen zu bedenken sein, dass während der Übergangszeit eine vollständige Information über die Kreditwürdigkeit einer Person nur aus der Zusammenschau des Schuldnerverzeichnisses alter und neuer Prägung zu erlangen sein wird, Zum anderen ist zu berücksichtigen, dass der Abdruckbezieher im Einzelfall aus Kostengründen oder wegen seiner besonderen Verwendungsabsicht an einer Erstreckung der Wirkung der Bewilligung bzw. Zulassung kein Interesse haben kann.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 304/08




A. Problem

B. Lösung

C. Alternativen

D. Kosten

Gesetzesantrag

Artikel 1
Änderung der Zivilprozessordnung

§ 754
Vollstreckungsauftrag und vollstreckbare Ausfertigung

§ 755
Ermittlung des Aufenthaltsorts des Schuldners

Titel 1
Allgemeine Vorschriften

§ 802a
Grundsätze der Vollstreckung; Regelbefugnisse des Gerichtsvollziehers

§ 802b
Gütliche Erledigung; Vollstreckungsaufschub bei Stundung

§ 802c
Vermögensauskunft des Schuldners

§ 802d
Erneute Vermögensauskunft

§ 802e
Zuständigkeit

§ 802f
Verfahren zur Abnahme der Vermögensauskunft

§ 802g
Erzwingungshaft

§ 802h
Unzulässigkeit der Haftvollstreckung

§ 802i
Vermögensauskunft des verhafteten Schuldners

§ 802j
Dauer der Haft; erneute Haft

§ 802k
Zentrale Verwaltung der Vermögensverzeichnisse

§ 802l
Auskunftsrechte des Gerichtsvollziehers

§ 807
Abnahme der Vermögensauskunft nach Pfändungsversuch

Titel 6
Schuldnerverzeichnis

§ 882b
Inhalt des Schuldnerverzeichnisses

§ 882c
Eintragungsanordnung

§ 882d
Vollziehung der Eintragungsanordnung

§ 882e
Löschung

§ 882f
Einsicht in das Schuldnerverzeichnis

§ 882g
Erteilung von Abdrucken

§ 882h
Zuständigkeit; Ausgestaltung des Schuldnerverzeichnisses

Artikel 2
Änderung der Abgabenordnung

§ 284
Vermögensauskunft des Vollstreckungsschuldners

Artikel 3
Änderung kostenrechtlicher Vorschriften

§ 22a
Entschädigung von Auskunftsstellen

Artikel 4
Änderung anderer Rechtsvorschriften

Artikel 5
Übergangsbestimmungen

§ 35

Artikel 6
Inkrafttreten

Begründung

I. Allgemeines

1. Ausgangslage

2. Zielsetzung des Gesetzentwurfs

3. Die wesentlichen Änderungen im Überblick

a Informationsbeschaffung des Gläubigers bei Vollstreckungsbeginn

b Modernisierung des Verfahrens zur Abnahme der Vermögensauskunft

c Neukonzeption des Schuldnerverzeichnisses

d Allgemeines Vollstreckungsrecht

e Verwaltungsvollstreckung

4. Auswirkungen des Gesetzentwurfs

a Auswirkungen auf die Haushalte des Bundes und der Länder

b Auswirkungen auf die Wirtschaft und das allgemeine Preisniveau

5. Gesetzgebungskompetenz

6. Zustimmungsbedürftigkeit

II. Zu den einzelnen Vorschriften

Zu Artikel 1

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu Nummer 3

Zu Nummer 4

Zu Nummer 5

Zu Nummer 6

Zu Nummer 7

Zu § 802a

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu § 802b

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu Absatz 3

Zu § 802c

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu Absatz 3

Zu § 802d

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu § 802e

Zu § 802f

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu Absatz 3

Zu Absatz 4

Zu Absatz 5

Zu Absatz 6

Zu § 802g

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu § 802h

Zu § 802i

Zu § 802j

Zu § 802k

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu Absatz 3

Zu Absatz 4

Zu § 802l

Zu Absatz 1

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu Nummer 3

Zu Absatz 2

Zu Nummer 8

Zu Nummer 9

Zu Nummer 10

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu Nummer 11

Zu Nummer 12

Zu Nummer 13

Zu Nummer 14

Zu Absatz 2

Zu Absatz 3

Zu Absatz 4

Zu Nummer 15

Zu Nummer 16

Zu § 882b

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu § 882c

Zu Absatz 1

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu Nummer 3

Zu Absatz 2

Zu § 882d

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu Absatz 3

Zu § 882e

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu Absatz 3

Zu § 882f

Zu § 882g

Zu § 882h

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu Absatz 3

Zu Nummer 17

Zu Nummer 18

Zu Nummer 19

Zu Nummer 20

Zu Artikel 2

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu Absatz 3

Zu Absatz 4

Zu Absatz 5

Zu Absatz 6

Zu Absatz 7

Zu Absatz 8

Zu Absatz 9

Zu Absatz 10

Zu den Nummer n

Zu Artikel 3

Zu Absatz 1

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu Nummer 3

Zu Absatz 2

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu Nummer 3

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Buchstabe c

Zu Buchstabe d

Zu Buchstabe e

Zu Buchstabe f

Zu Buchstabe g

Zu Buchstabe h

Zu Buchstabe i

Zu Buchstabe j

Zu Absatz 3

Zu Absatz 4

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Buchstabe c

Zu Nummer 3

Zu Nummer 4

Zu Absatz 5

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu Nummer 3

Zu Artikel 4

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu Absatz 3

Zu Absatz 4

Zu Absatz 5

Zu Absatz 6

Zu Absatz 7

Zu Absatz 8

Zu Absatz 9

Zu Absatz 10

Zu Absatz 11

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Absatz 12

Zu Absatz 13

Zu Absatz 14

Zu Absatz 15

Zu Artikel 5

Zu Artikel 6


 
 
 


Drucksache 873/08

... - Forschungseinrichtungen, die aus Kostengründen oder aufgrund ihres Fachwissens von anderen Unternehmen beauftragt wurden, Tierversuche durchzuführen.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 873/08




Begründung

1 Kontext des Vorschlages

Gründe und Ziele des Vorschlags

Allgemeiner Kontext

2 Anhörung von interessierten Kreisen und Folgenabschätzung

Anhörung von interessierten Kreisen Anhörungsmethoden, angesprochene Sektoren und allgemeines Profil der Befragten

Zusammenfassung der Antworten und Art ihrer Berücksichtigung

Einholung und Nutzung von Expertenwissen

Relevante wissenschaftliche Bereiche

5 Methodik

Konsultierte Organisationen/Sachverständige

Zusammenfassung der Stellungnahmen und ihre Berücksichtigung

4 Folgenabschätzung

3 Rechtliche Aspekte

Zusammenfassung der vorgeschlagenen Maßnahme

4 Gemeinschaftskontext

4 Rechtsgrundlage

4 Subsidiaritätsprinzip

Grundsatz der Verhältnismäßigkeit

Wahl des Rechtsinstruments

4 Finanzielle Auswirkungen

5 Zusätzliche Informationen

Überprüfungs -/Revisions-/Verfallsklausel

4 Entsprechungstabelle

Europäischer Wirtschaftsraum

Vorschlag

Kapitel I
Allgemeine Bestimmungen

Artikel 1
Gegenstand

Artikel 2
Geltungsbereich

Artikel 3
Begriffsbestimmungen

Artikel 4
Vermeidung, Verminderung und Verbesserung

Artikel 5
Zwecke der Verfahren

Artikel 6
Schmerzfreies Töten

Kapitel II
Bestimmungen zur Verwendung bestimmter Tiere in Verfahren

Artikel 7
Gefährdete Tierarten außer nichtmenschlichen Primaten

Artikel 8
Nichtmenschliche Primaten

Artikel 9
Tiere aus freier Wildbahn

Artikel 10
Speziell für die Verwendung in Verfahren gezüchtete Tiere

Artikel 11
Streunende und verwilderte Haustiere

Kapitel III
Verfahren

Artikel 12
Verfahren

Artikel 13
In Verfahren angewandte Methoden

Artikel 14
Betäubung

Artikel 15
Einstufung des Schweregrads von Verfahren

Artikel 16
Erneute Verwendung

Artikel 17
Ende des Verfahrens

Artikel 18
Gemeinsame Nutzung von Organen und Geweben

Artikel 19
Freilassung von Tieren und private Unterbringung

Kapitel IV
Zulassung

Abschnitt 1
Zulassung von Personen

Artikel 20
Zulassung von Personen

Abschnitt 2
Anforderungen für Einrichtungen

Artikel 21
Zulassung von Einrichtungen

Artikel 22
Aussetzung und Entzug der Zulassung

Artikel 23
Anforderungen an Anlagen und Ausstattungen

Artikel 24
Anforderungen an das Personal von Einrichtungen

Artikel 25
Ständiges Gremium für die ethische Überprüfung

Artikel 26
Aufgaben des ständigen Gremiums für die ethische Überprüfung

Artikel 27
Züchtung nichtmenschlicher Primaten

Artikel 28
Programm für die private Unterbringung

Artikel 29
Aufzeichnungen zu den Tieren

Artikel 30
Informationen über Hunde, Katzen und nichtmenschliche Primaten

Artikel 31
Kennzeichnung

Artikel 32
Pflege und Unterbringung

Abschnitt 3
Inspektionen

Artikel 33
Nationale Inspektionen

Artikel 34
Kontrollen der nationalen Inspektionen

Abschnitt 4
Anforderungen für Projekte

Artikel 35
Genehmigung von Projekten

Artikel 36
Antrag auf Genehmigung eines Projekts

Artikel 37
Ethische Bewertung

Artikel 38
Rückwirkende Bewertung

Artikel 39
Aufzeichnungen zu ethischen Bewertungen

Artikel 40
Nichttechnische Projektzusammenfassungen

Artikel 41
Erteilung einer Projektgenehmigung

Artikel 42
Änderung, Erneuerung oder Entzug einer Projektgenehmigung

Artikel 43
Entscheidungen über Genehmigungen

Kapitel V
Vermeidung der doppelten Durchführung von Verfahren und alternative Ansätze

Artikel 44
Unnötige doppelte Durchführung von Verfahren

Artikel 45
Alternative Ansätze

Artikel 46
Nationale Referenzlaboratorien für alternative Methoden

Artikel 47
Nationaler Ausschuss für Tierschutz und -ethik

Kaptel VI Schlussbestimmungen

Artikel 48
Anpassung der Anhänge an den technischen Fortschritt

Artikel 49
Berichterstattung

Artikel 50
Schutzklausel

Artikel 51
Ausschuss

Artikel 52
Bericht der Kommission

Artikel 53
Überprüfung

Artikel 54
Zuständige Behörden

Artikel 55
Sanktionen

Artikel 56
Umsetzung

Artikel 57
Aufhebung

Artikel 58
Übergangsbestimmungen

Artikel 59
Inkrafttreten

Artikel 60
Adressaten

Anhang I
Wirbellose Arten gemäß Artikel 2 Absatz 2

Anhang II
Liste der Tiere gemäß Artikel 10

Anhang III
Liste der nichtmenschlichen Primaten und Zeitpunkte gemäß Artikel 10 Absatz 1 Unterabsatz 2

Anhang IV
Pflege- und Unterbringungsstandards gemäß Artikel 32

Abschnitt
A Allgemeines

1. Räumlichkeiten der Einrichtung

1.1. Funktionen und allgemeine Gestaltung

1.2. Tierräume

1.3. Allgemeine und besondere Räume für Versuche

1.4. Betriebsräume

2. Umgebungsbedingungen und ihre Überwachung

2.1. Belüftung

2.2. Temperatur

2.3. Luftfeuchte

2.4. Beleuchtung

2.5. Lärm

2.6. Alarmsysteme

3. Pflege

3.1. Gesundheit

3.2. Einfangen in freier Wildbahn

3.3. Unterbringung und Ausgestaltung

a Unterbringung

b Ausgestaltung

c Haltungsbereiche

3.4. Fütterung

3.5. Tränken

3.6. Bodenbelag, Substrat, Einstreu, Lager- und Nestmaterial

3.7. Umgang

Abschnitt
B Artspezifischer Teil

1. Mäuse, Ratten, Wüstenrennmäuse, Hamster und Meerschweinchen

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2. Kaninchen

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3. Katzen

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4. Hunde

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5. Frettchen

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6. Nichtmenschliche Primaten

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7. Landwirtschaftliche Nutztiere

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8. Vögel

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9. Amphibien

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10. Reptilien

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ANHANG V Schmerzfreie Methoden zum Töten von Tieren

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Anhang VI
Liste der Punkte, auf die in Artikel 20 Absatz 4 Bezug genommen wird

Anhang VII
Liste der Punkte, auf die in Artikel 37 Nummer 3 Bezug genommen wird

Finanzbogen

1. Name Des Vorschlags:

2. Haushaltslinien:

3. Finanzielle Auswirkung

4. Betrugsbekämpfungsmassnahmen

5. Sonstige Bemerkungen


 
 
 


Drucksache 999/08 (Beschluss)

... Der Bundesrat bittet die Bundesregierung, sich auf europäischer Ebene dafür einzusetzen, dass das im Richtlinienvorschlag enthaltene Verbot der Beseitigung von getrennt gesammelten Elektro- und Elektronik-Altgeräten ohne Behandlung um ein Deponierungsverbot von heizwertreichen Abfällen aus der Behandlung ergänzt wird, um sicherzustellen, dass eine Deponierung von heizwertreichen Abfällen aus Kostengründen und zu Lasten der Umweltbelange (ungünstiges Verhalten auf der Deponie, fehlende Nutzung des Energiegehaltes) europaweit unterbunden wird.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 999/08 (Beschluss)




Zur Vorlage allgemein

3. Zu Artikel 3 Buchstabe j

4. Zu Artikel 3 Buchstabe k

5. Zu Artikel 3 Buchstabe q

6. Zu Artikel 6

Zu Artikel 7

10. Zu Artikel 8 in Verbindung mit Anhang II

Zu Artikel 11

Zu Artikel 12

16. Zu Artikel 12 und 16

17. Zu Artikel 16

18. Zu Artikel 20

Zu Anhang II in Verbindung mit Artikel 8


 
 
 


Drucksache 568/08

... auch im Falle eines Übergangs der Messung vom Netzbetreiber auf einen Dritten eine Ablesung nach den zeitlichen Vorgaben des Grundversorgers erfolgen muss. Sofern ein Grundversorger insbesondere aus Kostengründen keine eigene Ablesung nach § 11 Abs. 2

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 568/08




A. Problem und Ziel

B. Lösung

C. Alternativen

D. Finanzielle Auswirkungen auf die öffentlichen Haushalte

E. Sonstige Kosten

F. Bürokratiekosten

G. Gleichstellungspolitische Belange werden nicht berührt.

Verordnung

Artikel 1
Verordnung über Rahmenbedingungen für den Messstellenbetrieb und die Messung im Bereich der leitungsgebundenen Elektrizitäts- und Gasversorgung (Messzugangsverordnung - MessZV)

Teil 1
Allgemeine Bestimmungen

§ 1
Anwendungsbereich

§ 2
Vertragliche Grundlagen

§ 3
Messstellenvertrag und Messvertrag

§ 4
Inhalt der Verträge zwischen Netzbetreiber und Messstellenbetreiber oder Messdienstleister

§ 5
Wechsel des Messstellenbetreibers und des Messdienstleisters

§ 6
Durchführung des Übergangs

§ 7
Ausfall des Messstellenbetreibers oder des Messdienstleisters

Teil 2
Messstellenbetrieb und Messung

§ 8
Messstellenbetrieb

§ 9
Messung

§ 10
Art der Messung beim Stromnetzzugang

§ 11
Art der Messung beim Gasnetzzugang

§ 12
Datenaustausch und Nachprüfung der Messeinrichtung

Teil 3
Festlegungen der Regulierungsbehörde, Übergangsregelungen

§ 13
Festlegungen der Regulierungsbehörde Bundesnetzagentur

§ 14
Übergangsregelungen

Artikel 2
Änderung anderer Rechtsverordnungen

§ 18b
Messung auf Vorgabe des Netznutzers

§ 38b
Messung auf Vorgabe des Netznutzers

Artikel 3
Inkrafttreten

Begründung

A. Allgemeines

I. Ziel und Gegenstand der Verordnung

II. Finanzielle Auswirkungen

III. Bürokratiekosten

B. Zu den einzelnen Vorschriften

Zu Artikel 1

Zu § 1

Zu § 2

Zu § 3

Zu § 4

Zu § 5

Zu § 6

Zu § 7

Zu § 8

Zu § 9

Zu § 10

Zu § 11

Zu § 12

Zu § 13

Zu § 14

Zu Artikel 2

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu Absatz 3

Zu Absatz 4

Zu Absatz 5

Zu Absatz 6

Zu Absatz 7

Zu Absatz 8

Zu Absatz 9

Zu Artikel 3

Anlage
Stellungnahme des Nationalen Normenkontrollrates gem. § 6 Abs. 1 NKR-Gesetz: NKR-Nr. 542: Entwurf einer Verordnung zum Erlass von Regelungen über Messeinrichtungen im Strom- und Gasbereich


 
 
 


Drucksache 112/07 (Beschluss)

... Ganz anders sieht es aber beim Direktgeschäft zwischen Unternehmern und Verbrauchern aus. Hier ist - das Grünbuch macht dazu keine Angaben - der Anteil der Geschäfte, die zwischen Parteien aus unterschiedlichen Mitgliedstaaten geschlossen werden, vermutlich relativ gering, und zwar aus ganz anderen Gründen als fehlender rechtlicher Harmonisierung: Der Verbraucher kauft schon aus Zeit- und Kostengründen regelmäßig in der Nähe der Wohnung oder des Arbeitsplatzes ein und damit meist nicht grenzüberschreitend. Wenn er sich über eine Binnengrenze hinweg mit Waren oder Dienstleistungen versorgen will, ist das Sprachproblem das größte Hindernis. Kann er und/oder der Anbieter dieses Hindernis überwinden, so ist das Geschäft für den Verbraucher vielfach dadurch motiviert, dass er im benachbarten Ausland ein teilweise anderes Angebot oder partiell günstigere Preise findet. Dabei nimmt er in Kauf, dass es in einem anderen Mitgliedstaat etwas anders zugeht als daheim. Es ist daher sehr zweifelhaft, ob der Verbraucher die Erwartung hegt, dieselben rechtlichen Regelungen vorzufinden.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 112/07 (Beschluss)




Zur Vorlage allgemein

Zu den einzelnen Fragen

11. Zu Frage A1

12. Zu Frage A2

Zu Frage A3

16. Zu Frage B1

17. Zu Frage B2

18. Zu Frage C

19. Zu Frage D1

20. Zu Frage D2

21. Zu Frage D3

22. Zu Frage E

23. Zu Frage F1

24. Zu Frage F2

25. Zu Frage F3

26. Zu Frage G1

27. Zu Frage G2

28. Zu Frage H1

29. Zu Frage H2

30. Zu Frage I1

31. Zu Frage I2

32. Zu Frage J1

33. Zu Frage J2

34. Zu Frage J3

35. Zu Frage J4

36. Zu Frage K1

37. Zu Frage K2

38. Zu Frage L

39. Zu Frage M1

40. Zu Frage M2

41. Zu Frage M3

42. Zu Frage N


 
 
 


Drucksache 720/07D

... "), um hohe, zufällige Besoldungsgewinne auszuschließen. Dies ist aus Akzeptanz- und Kostengründen notwendig.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 720/07D




Artikel 3
Besoldungsüberleitungsgesetz (BesÜG)

§ 1
Geltungsbereich

§ 2
Zuordnung zu den Stufen und Überleitungsstufen des Grundgehaltes in den Besoldungsgruppen der Bundesbesoldungsordnung A

§ 3
Aufstieg in eine Stufe des Grundgehaltes in den Besoldungsgruppen der Bundesbesoldungsordnung A

§ 4
Zuordnung zu den Stufen und Überleitungsstufen des Grundgehaltes in den Besoldungsgruppen R 1 und R 2

§ 5
Aufstieg in eine Stufe des Grundgehaltes in den Besoldungsgruppen R 1 und R 2

§ 6
Regelungen für Beamtinnen und Beamte bei den Postnachfolgeunternehmen

Anlage 1
Überleitungstabelle für die Besoldungsgruppen der Bundesbesoldungsordnung A

Anlage 2
Überleitungstabelle für die Besoldungsgruppen R 1 und R 2

Begründung

Zu Artikel 3

Zu § 1

Zu § 2

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu Absatz 3

Zu Absatz 4

Zu Absatz 5

Zu Absatz 6

Zu Absatz 7

Zu Absatz 8

Zu Absatz 9

Zu § 3

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu Absatz 3

Zu Absatz 4

Zu Absatz 5

Zu § 4

Zu § 5

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu Absatz 3

Zu § 6

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu Absatz 3


 
 
 


Drucksache 599/07 (Beschluss)

... Es reicht völlig aus, wenn Bestandsübertragungen von regional tätigen Versicherungsunternehmen - in der Regel kleinere Versicherungsvereine mit örtlich eng begrenztem Wirkungskreis -, die in den alleinigen Zuständigkeitsbereich der Länder fallen, dem Geschäftsgebiet entsprechend auch nur regional bekannt gemacht werden. Darüber hinaus ist auch aus Kostengründen eine Veröffentlichung im Bundesanzeiger für diese kleinen Versicherer unter Landesaufsicht nicht vertretbar.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 599/07 (Beschluss)




1. Zum Gesetzentwurf allgemein

2. Zu Artikel 1 Nr. 7 § 14 Abs. 7 VAG

3. Zu Artikel 1 Nr. 7 § 14 Abs. 8 - neu - VAG

4. Zu Artikel 1 Nr. 10 § 44a Abs. 1 Satz 1 VAG

5. Zu Artikel 1 Nr. 11a - neu - § 56a Satz 6 - neu - VAG

6. Zu Artikel 1 Nr. 12 § 64a Abs. 6 Satz 2 VAG

7. Zu Artikel 1 Nr. 14 § 77 Abs. 2 Satz 2 VAG


 
 
 


Drucksache 718/07

... Die stationären Einrichtungen haben für ihre nach § 119b des Fünften Buches angestellten Ärzte einen Fortbildungsnachweis zu führen. Die Institution des Heimarztes wird neu geschaffen. Von den rund 10 400 bestehenden stationären Einrichtungen (Stand: Ende 2005) werden aus Kostengründen voraussichtlich im Wesentlichen die Einrichtungen einen Heimarzt anstellen, die mehr als 100 Personen pflegen. Das heißt, es ist mit weniger als 1 000 Heimärzten zu rechnen, deren Fortbildung zu dokumentieren wäre. Eine Dokumentation von Fortbildungen, zum Beispiel durch eine gesonderte Ab lage der Ausbildungszertifikate, ist mit einem sehr geringen Aufwand verbunden (unter zwei Minuten). Der Mehraufwand an Bürokratiekosten für die Einrichtungen wird schätzungsweise 2 000 Euro nicht überschreiten.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 718/07




A. Problem und Ziel

B. Lösung

C. Alternativen

D. Finanzielle Auswirkungen

E. Sonstige Kosten

F. Bürokratiekosten

Gesetzentwurf

Entwurf

Artikel 1
Änderung des Elften Buches Sozialgesetzbuch

Artikel 2
Weitere Änderung des Elften Buches Sozialgesetzbuch

Artikel 3
Gesetz über die Pflegezeit (Pflegezeitgesetz - PflegeZG)

§ 1
Ziel des Gesetzes

§ 2
Kurzzeitige Arbeitsverhinderung

§ 3
Pflegezeit

§ 4
Dauer der Pflegezeit

§ 5
Kündigungsschutz

§ 6
Befristete Verträge

§ 7
Begriffsbestimmungen

§ 8
Unabdingbarkeit

Artikel 4
Änderung des Dritten Buches Sozialgesetzbuch

Artikel 5
Änderung des Vierten Buches Sozialgesetzbuch

Artikel 6
Änderung des Fünften Buches Sozialgesetzbuch

Artikel 7
Änderung des Zwölften Buches Sozialgesetzbuch

Artikel 8
Änderung des Bundesversorgungsgesetzes

Artikel 9
Änderung des Gesetzes über den Versicherungsvertrag

Artikel 10
Änderung des GKV-Wettbewerbsstärkungsgesetzes

Artikel 11
Änderung des Versicherungsaufsichtsgesetzes

Artikel 12
Änderung der Kalkulationsverordnung

Artikel 13
Änderung der Zulassungsverordnung für Vertragsärzte

Artikel 14
Änderung der Datenerfassungs- und -übermittlungsverordnung

Artikel 15
Änderung des Krankenpflegegesetzes

Artikel 16
Änderung des Altenpflegegesetzes

Artikel 17
Inkrafttreten

Begründung

A. Allgemeiner Teil

I. Ausgangslage

II. Reformkonzept

1. Stärkung der ambulanten Versorgung nach persönlichem Bedarf

2. Ausgestaltung der finanziellen Leistungen

3. Leistungsdynamisierung

4. Einführung einer Pflegezeit für Beschäftigte

5. Stärkung von Prävention und Rehabilitation in der Pflege

6. Ausbau der Qualitätssicherung

7. Modellvorhaben zur stärkeren Einbeziehung nichtärztlicher Heilberufe in Versorgungskonzepte

8. Unterstützung des generationsübergreifenden bürgerschaftlichen Engagements

9. Abbau von Schnittstellenproblemen

10. Förderung der Wirtschaftlichkeit

11. Entbürokratisierung

12. Stärkung der Eigenvorsorge und Anpassungsbedarf in der privaten Pflege-Pflichtversicherung

13. Finanzierung

14. Überprüfung des Pflegebedürftigkeitsbegriffs

III. Gesetzgebungskompetenz des Bundes

B. Besonderer Teil

Zu Artikel 1

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu Nummer 3

Zu Nummer 4

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu Absatz 3

Zu Absatz 4

Zu Absatz 5

Zu Absatz 6

Zu Absatz 7

Zu Nummer 5

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Nummer 6

Zu Nummer 7

Zu Nummer 8

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Nummer 9

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Buchstabe c

Zu Buchstabe d

Zu Nummer 10

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Nummer 11

Zu Nummer 12

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Nummer 13

Zu Nummer 14

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Nummer 15

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Buchstabe c

Zu Nummer 16

Zu Nummer 17

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Buchstabe c

Zu Nummer 18

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Buchstabe c

Zu Buchstabe d

Zu Nummer 19

Zu Nummer 20

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Buchstabe c

Zu Nummer 21

Zu Buchstabe a

Zu Absatz 2

Zu Absatz 3

Zu Buchstabe b

Zu Absatz 4

Zu Absatz 5

Zu Absatz 6

Zu Nummer 22

Zu Nummer 23

Zu Buchstabe a

Zu Absatz 2

Zu Absatz 3

Zu Buchstabe b

Zu Nummer 24

Zu Nummer 25

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu Nummer 26

Zu Nummer 27

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Nummer 28

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Buchstabe c

Zu Nummer 29

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe c

Zu Nummer 30

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu Absatz 3

Zu Nummer 31

Zu Nummer 32

Zu Nummer 33

Zu Nummer 34

Zu Nummer 35

Zu Nummer 36

Zu Nummer 37

Zu Nummer 38

Zu Nummer 39

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Nummer 40

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Buchstabe c

Zu Nummer 41

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Nummer 42

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Buchstabe c

Zu Nummer 43

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Nummer 44

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Buchstabe c

Zu Nummer 45

Zu Buchstabe a

Zu Nummer 46

Zu Nummer 47

Zu Nummer 48

Zu Nummer 49

Zu Nummer 50

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Nummer 51

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Buchstabe c

Zu Nummer 52

Zu Nummer 53

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Buchstabe c

Zu Nummer 54

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Nummer 55

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe d

Zu Nummer 56

Zu Nummer 57

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu Absatz 3

Zu Absatz 4

Zu Absatz 5

Zu Nummer 58

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Buchstabe d

Zu Buchstabe e

Zu Nummer 59

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe c

Zu Nummer 60

Zu Nummer 61

Zu Nummer 62

Zu Nummer 63

Zu Buchstabe a

Zu Nummer 64

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Nummer 65

Zu Nummer 66

Zu Nummer 67

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Buchstabe c

Zu Buchstabe d

Zu Nummer 68

Zu Nummer 69

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Buchstabe c

Zu Buchstabe d

Zu Buchstabe e

Zu Nummer 70

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu Absatz 3

Zu Nummer 71

Zu § 113a

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu Absatz 3

Zu Absatz 4

Zu § 113b

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu Absatz 3

Zu Nummer 72

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu Absatz 3

Zu Absatz 4

Zu Absatz 5

Zu Nummer 73

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu Absatz 3

Zu Absatz 4

Zu Absatz 5

Zu Absatz 6

Zu Absatz 7

Zu Nummer 74

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Buchstabe c

Zu Nummer 75

Zu Nummer 76

Zu Nummer 77

Zu Nummer 78

Zu Nummer 79

Zu Artikel 2

Zu Artikel 3

4 Allgemeines

Zu den Vorschriften im Einzelnen

Zu § 1

Zu § 2

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu Absatz 3

Zu § 3

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu Absatz 3

Zu Absatz 4

Zu § 4

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu § 5

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu § 6

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu Absatz 3

Zu Absatz 4

Zu § 7

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu Absatz 3

Zu Absatz 4

Zu § 8

Zu Artikel 4

Zu Nummer 1

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Nummer 2

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Nummer 3

Zu Nummer 4

Zu Nummer 5

Zu Nummer 6

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Artikel 5

Zu Artikel 6

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu Nummer 3

Zu Nummer 4

Zu Nummer 5

Zu Nummer 6

Zu Nummer 7

Zu Nummer 8

Zu Nummer 9

Zu Nummer 10

Zu Nummer 11

Zu Nummer 12

Zu Nummer 13

Zu Nummer 14

Zu Nummer 15

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Buchstabe c

Zu Nummer 16

Zu Nummer 17

Zu Artikel 7

Zu Artikel 8

Zu Artikel 9

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Artikel 10

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Buchstabe c

Zu Artikel 11

Zu Artikel 12

Zu Artikel 13

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Artikel 14

Zu Artikel 15

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu Nummer 3

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Buchstabe c

Zu Nummer 4

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu Absatz 3

Zu Absatz 4

Zu Absatz 5

Zu Absatz 6

Zu Absatz 7

Zu Absatz 8

Zu Nummer 5

Zu Nummer 6

Zu Artikel 16

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu Nummer 3

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Buchstabe c

Zu Nummer 4

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu Absatz 3

Zu Absatz 4

Zu Absatz 5

Zu Absatz 6

Zu Nummer 5

Zu Artikel 17

C. Finanzielle Auswirkungen

1. Soziale Pflegeversicherung

2. Gesetzliche Krankenversicherung

3. Gesetzliche Rentenversicherung

4. Bundesagentur für Arbeit

5. Private Pflege-Pflichtversicherung

6. Länder und Gemeinden

7. Bund

8. Unternehmenssektor / Arbeitgeber

D. Kosten- und Preiswirkungsklausel

E. Gleichstellungspolitische Gesetzesfolgenabschätzung

F. Bürokratiekosten

1. Bürokratiekosten der Wirtschaft

a Bürokratiekosten geänderter Informationspflichten:

b Bürokratiekosten neuer Informationspflichten:

c Bürokratiekosten für gestrichene Informationspflichten:

2. Bürokratieaufwand der Verwaltung

a Bürokratieaufwand geänderter Informationspflichten:

b Bürokratieaufwand neuer Informationspflichten:

c Bürokratieaufwand für gestrichene Informationspflichten:

3. Bürokratieaufwand der Bürgerinnen und Bürger

a Bürokratieaufwand geänderter Informationspflichten:

b Bürokratieaufwand neuer Informationspflichten:

c Bürokratieaufwand für gestrichene Informationspflichten:

G. Vereinbarkeit mit EU-Recht

Anlage
Stellungnahme des Nationalen Normenkontrollrates gem. § 6 Abs. 1 NKR-Gesetz: Entwurf eines Gesetzes zur strukturellen Weiterentwicklung der Pflegeversicherung (Pflegeweiterentwicklungsgesetz – PfWG)


 
 
 


Drucksache 720/07G

... Regelmäßig soll die Dauer der Verwendung in einer Auslandsdienststelle eine vorher festgelegte Grenze nicht überschreiten. Die Verwendungsdauer beträgt nach der derzeitigen Verwaltungspraxis im Geschäftsbereich des Bundesministeriums der Verteidigung einschließlich der Streitkräfte in der Regel drei bis sechs Jahre. Zudem ist die frühzeitige Auswahl, Information und Vorbereitung einer Nachfolgerin oder eines Nachfolgers für die Verwendung in einer Auslandsdienststelle mit Angabe eines konkreten Termins schon aus Kostengründen geboten.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 720/07G




Artikel 6
Änderung des Bundespolizeibeamtengesetzes

Artikel 7
Änderung des Bundespersonalvertretungsgesetzes

Artikel 8
Änderung des Gesetzes über den Auswärtigen Dienst

Artikel 9
Änderung des Deutschen Richtergesetzes

Begründung

Zu Artikel 6

Zu den Nummer n

Zu Nummer 2

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu Nummer 5

Zu Artikel 7

Zu den Nummern 1 bis 5

Zu Nummer 6

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Artikel 8

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu Nummer 3

Zu Nummer 4

Zu Artikel 9

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2


 
 
 


Drucksache 600/07 (Beschluss)

... § 4 Abs. 2 InsO-E soll in eng umfassten Ausnahmefällen die Notwendigkeit der Beiordnung eines Rechtsanwalts regeln. Soweit ein Gläubiger einen offensichtlich unbegründeten Antrag auf Versagung der Restschuldbefreiung stellt, kann das Gericht im Rahmen seiner ihm obliegenden Fürsorgepflicht diesen Antrag auch ohne die Beiordnung eines Rechtsanwalts abweisen. Soweit dem Antrag stattgegeben werden sollte, gebietet es hingegen die Fürsorgepflicht des Gerichts, dem Schuldner zuvor einen Rechtsanwalt beizuordnen. Dies wäre bei offensichtlich begründeten Versagungsanträgen ein bloßer Formalismus und ist aus Kostengründen zu vermeiden.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 600/07 (Beschluss)




1. Zu Artikel 1 Nr. 1 Buchstabe b § 4 Abs. 2 Satz 2 InsO

2. Zu Artikel 1 Nr. 6a - neu - § 38 InsO

3. Zu Artikel 1 Nr. 9 § 65 InsO

4. Zu Artikel 1 Nr. 11 Buchstabe b § 88 Abs. 2 InsO

5. Zu Artikel 1 Nr. 12 § 108a InsO

6. Zu Artikel 1 Nr. 12 § 108a Satz 1 InsO

7. Zu Artikel 1 Nr. 12 § 108a Satz 2, 3 InsO

8. Zu Artikel 1 Nr. 12a - neu - § 109 Abs. 1 Satz 2 InsO

9. Zu Artikel 1 Nr. 17 § 286 Satz 2 InsO

10. Zu Artikel 1 Nr. 18 § 287 InsO , Nr. 20 §§ 289a und 289b InsO , Artikel 8 Nr. 5 § 14a InsVV

11. Zu Artikel 1 Nr. 19 Buchstabe a § 289 Abs. 1 Satz 1 Halbsatz 2 - neu - InsO

12. Zu Artikel 1 Nr. 20 § 289a Abs. 5, 6 InsO

13. Zu Artikel 1 Nr. 20 §§ 289b, 289c Abs. 2 InsO

14. Zu Artikel 1 Nr. 20 § 289c Abs. 3 InsO

15. Zu Artikel 1 Nr. 21 § 290 Abs. 1 Nr. 1a InsO , Nr. 27 § 297 Abs. 1 Nr. 2 InsO

16. Zu Artikel 1 Nr. 21 Buchstabe b § 290 Abs. 3 InsO

17. Zu Artikel 1 Nr. 24 § 292a Abs. 4 Satz 2 InsO

18. Zu Artikel 1 Nr. 29 Buchstabe c - neu - § 298 Abs. 2a - neu - InsO Nr. 31 Buchstabe b § 300 Abs. 2 InsO

19. Zu Artikel 1 Nr. 31 Buchstabe a § 300 Abs. 1 Satz 2 InsO

20. Zu Artikel 1 Nr. 31 Buchstabe a § 300 Abs. 1 Satz 2 Nr. 1, 2 InsO

21. Zu Artikel 1 Nr. 36 Buchstabe a Doppelbuchstabe aa § 305 Abs. 1 Nr. 1 InsO

22. Zu Artikel 1 Nr. 36 Buchstabe a Doppelbuchstabe aa § 305 Abs. 1 Nr. 1 InsO

23. Zu Artikel 1 Nr. 36 Buchstabe a Doppelbuchstabe bb § 305 Abs. 1 Nr. 4 InsO

24. Zu Artikel 1 Nr. 36 Buchstabe b § 305 Abs. 3 InsO

25. Zu Artikel 1 Nr. 36 Buchstabe c § 305 Abs. 4 Satz 1 InsO

26. Zu Artikel 1 Nr. 39 § 308 Abs. 3 Satz 1a - neu - InsO

27. Zu Artikel 2 § 2 Nr. 2, 3, § 6 InsStatG

28. Zu Artikel 4 § 18 Abs. 1 Nr. 2 RPflG

29. Zu Artikel 7 § 240 Satz 2 ZPO

30. Zu Artikel 9a - neu - § 3 Abs. 3 InsOBekV

31. Zu Artikel 10 Nr. 5 Buchstabe d Nummer 2350 KV-GKG

32. Zu Artikel 11 § 4 JBeitrO

33. Zu Artikel 12 Nr. 4a - neu - § 41a - neu - RVG , Nr. 4b - neu - § 59 Abs. 1 Satz 1 RVG

34. Zu Artikel 14 Abgabenordnung

35. Zu Artikel 15 Satz 1 Inkrafttreten

36. Zum Gesetzentwurf allgemein Kostenbeteiligung des Schuldners


 
 
 


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Informationssystem - umwelt-online
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Das Informationssystem umfaßt alle bei umwelt-online implementierten Dateien zu den Umweltmedien/Bereichen: Abfall, Allgemeines, Anlagentechnik, Bau, Biotechnologie, Energienutzung, Gefahrgut, Immissionsschutz, Lebensmittel & Bedarfsgegenstände, Natur-, Pflanzen-, Tierschutz, Boden/Altlasten, Störfallprävention&Katastrophenschutz, Chemikalien, Umweltmanagement sowie Arbeitsschutz einschließlich des zugehörigen EU-Regelwerkes. Das Informationssystem wird kontinierlich entsprechend den Veröffentlichungen des Gesetzgebers aktualisiert.

Mit dem Lizenzerwerb wird die Nutzungsberechtigung des umwelt-online Informationssystems und die Nutzung des individuellen umwelt-online Rechtskatasters zum Nachweis der Rechtskonformität des Umweltmanagementsystems gemäß der DIN ISO 14001 bzw. der Ökoauditverordnung (EG)1221/2009, des Arbeitsschutzmanagementsystems gemäß OHSAS 18001 sowie des Energiemanagementsystems gemäß DIN ISO 50001 erworben.