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127 gefundene Dokumente zum Suchbegriff

"Kostenrisiken"


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Drucksache 272/09 (Beschluss)

... Patente im Softwarebereich würden die Verwertungsrechte der Entwickler, die sich aus dem Urheberrecht ergeben, entwerten und die Entwickler unkalkulierbaren Haftungsrisiken aussetzen. In Anbetracht der Haftungs- und Kostenrisiken bei eventuellen Patentverletzungen (Streitwerte in Millionenhöhe sind möglich) könnten Softwarepatente insbesondere kleine und mittelständische Unternehmen (KMU) existenziell bedrohen. Da die europäische Softwarebranche durch innovative KMU geprägt ist, wären die Folgen für den Arbeitsmarkt gravierend. Vor diesem Hintergrund würde die Schaffung eines Gemeinschaftspatents für Software eine der maßgeblichen Zukunftsbranchen in Deutschland und Europa massiv gefährden. Die Bundesregierung wird daher gebeten, sich auf europäischer Ebene gegen die Schaffung eines Gemeinschaftspatents für Software einzusetzen.



Drucksache 3/09 (Beschluss)

... - Die Entwicklung des nach dem Gesetzentwurf beim Statistischen Bundesamt einzurichtenden Referenzdatenbestandes ist sowohl hinsichtlich der Konzeption als auch in der Umsetzung ein außerordentlich ambitioniertes Projekt. Es ist fraglich ob ein solch umfassendes, vollständig interoperables und in der Statistik bisher noch nicht angewandtes Datenbanksystem innerhalb des verbleibenden Zeitraums von knapp zwei Jahren bis zum Berichtszeitpunkt entwickelt und vollständig getestet werden kann. Bereits bei der Entwicklung des vergleichsweise einfachen Anschriften- und Gebäuderegisters entstanden Terminverzögerungen von mehr als einem halben Jahr sowie deutliche Einschränkungen in der Operationalität der Software. Schon Anfang 2007 hatten sich die statistischen Ämter der Länder darauf verständigt, dass sich bei dem Großprojekt Zensus 2011 der IT-Einsatz auf bewährte Verfahren stützen sollte, weil sich das Projekt nicht als Experimentierfeld für bislang noch nicht erprobte Verfahren eignet. Mit den von der Bundesregierung getroffenen Regelungen in § 12 wird dieser zielführende Ansatz konterkariert. Dabei werden unkalkulierbare Termin- und Kostenrisiken in Kauf genommen.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 3/09 (Beschluss)




3. Zu Artikel 1 § 1 Absatz 2 Nummer 6, § 8 Überschrift, Absatz 1 Satz 1 ZensG 2011

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

4. Zu Artikel 1 § 1 Absatz 2 Nummer 8 bis 10 - neu - ZensG 2011

5. Zu Artikel 1 § 1 Absatz 3 Nummer 1 ZensG 2011

6. Zu Artikel 1 § 2 Absatz 3 ZensG 2011

7. Zu Artikel 1 § 2 Absatz 4, § 6 Absatz 2 Nummer 2 Buchstabe h - neu - ZensG 2011

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

8. Zu Artikel 1 § 2 Absatz 5 Satz 5 ZensG 2011

9. Zu Artikel 1 § 2 Absatz 6 ZensG 2011

10. Zu Artikel 1 § 3 Absatz 1 Nummer 24 ZensG 2011

11. Zu Artikel 1 § 3 Absatz 1 Nummer 26 ZensG 2011

12. Zu Artikel 1 § 3 Absatz 6 ZensG 2011

13. Zu Artikel 1 § 4 Einleitungssatzteil ZensG 2011

14. Zu Artikel 1 § 4 Nummer 1 Buchstaben d bis f und g - neu - ZensG 2011

15. Zu Artikel 1 § 5 Satz 2 ZensG 2011

16. Zu Artikel 1 § 6 Absatz 2 Nummer 1 Buchstabe a,

17. Zu Artikel 1 § 6 Absatz 2 Nummer 1 Buchstabe h - neu - ZensG 2011

18. Zu Artikel 1 § 7 Absatz 1 Satz 2,

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe aa

Zu Buchstabe bb

Zu Buchstabe b

19. Zu Artikel 1 § 7 Absatz 1 Satz 3 ZensG 2011

20. Zu Artikel 1 § 7 Absatz 2 ZensG 2011

21. Zu Artikel 1 § 7 Absatz 3 Satz 2 ZensG 2011

22. Zu Artikel 1 § 7 Absatz 4 Nummer 7 ZensG 2011

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

23. Zu Artikel 1 § 7 Absatz 4 Nummer 18 - neu - ZensG 2011

24. Zu Artikel 1 § 8 Absatz 1 Satz 2 Nummer 1 Buchstabe h, § 16 Satz 2 Nummer 1 Buchstabe d ZensG 2011

25. Zu Artikel 1 § 8 Absatz 1 Satz 2 Nummer 1 Buchstabe i - neu -§ 11 Absatz 7 Satz 3 ZensG 2011

Zu § 8

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

26. Zu Artikel 1 § 8 Absatz 4 ZensG 2011

27. Zu Artikel 1 § 9 Absatz 1 bis 3, Absatz 4 und 5 - neu -, § 12 Absatz 2 Satz 1, Absatz 4 bis 8 ZensG 2011

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Buchstabe b

Zu Buchstabe b

29. Zu Artikel 1 § 11 Absatz 2 ZensG 2011

30. Zu Artikel 1 § 11 Absatz 5 Nummer 2 ZensG 2011

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

31. Zu Artikel 1 § 11 Absatz 7 Satz 2 ZensG 2011

32. Zu Artikel 1 § 11 Absatz 8 ZensG 2011

33. Zu Artikel 1 § 11 Absatz 11 Satz 1 ZensG 2011

34. Zu Artikel 1 § 12 Absatz 2 Satz 1 ZensG 2011

35. Zu Artikel 1 § 12 Absatz 8 Satz 2 ZensG 2011

36. Zu Artikel 1 § 13 Absatz 1 ZensG 2011

37. Zu Artikel 1 § 13 Absatz 3 Satz 2 ZensG 2011

38. Zu Artikel 1 § 14 Absatz 2 Satz 2 ZensG 2011

39. Zu Artikel 1 § 15 Absatz 1 ZensG-2011

40. Zu Artikel 1 § 16 Satz 1 ZensG 2011

41. Zu Artikel 1 § 17 ZensG 2011

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe n

Zu Buchstabe d

42. Zu Artikel 1 § 18 Absatz 2 Satz 1 ZensG 2011

43. Zu Artikel 1 § 18 Absatz 2 Satz 6 und 7 ZensG 2011

44. Zu Artikel 1 § 18 Absatz 3 bis 5 sowie Absatz 7 und 8 ZensG 2011

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Buchstabe c

Zu Buchstabe d

45. Zu Artikel 1 § 22 Absatz 2 Satz 1 ZensG 2011

46. Zu Artikel 1 §§ 25 bis 27 - neu - ZensG 2011

§ 25
Finanzzuweisung

§ 26
Nichtanwendung der Bußgeldvorschriften des Bundesstatistikgesetzes

§ 27
Sonderregelung zum Verwaltungsverfahren

Zu § 25

Zu § 26

Zu § 27

47. Zu Artikel 1 allgemein


 
 
 


Drucksache 62/09 (Beschluss)

... Die Vorgaben des Bundesamtes gemäß Artikel 1 § 8 können sich in erheblichem Umfang und mit derzeit nicht absehbaren Kostenrisiken auf die Informationstechnik in der Hoheit der Länder und Kommunen auswirken. Dies ist z.B. bei Bund-Länderübergreifender Kommunikation oder bei Nutzung von vom Bund bereit gestellten IT-Diensten der Fall. Folge wäre etwa, dass nur noch oder sogar parallel zur bereits vorhandenen Sicherheitsinfrastruktur der Länder Netz-, Signatur- oder Verschlüsselungstechnik nach den Vorgaben des BSI gemäß Artikel 1 § 8 beschafft und eingesetzt werden müssten.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 62/09 (Beschluss)




1. Zu Artikel 1 § 3 Absatz 1 Nummer 11 Absatz 3 - neu § 8 Absatz 3 Satz 1, Satz 1a - neu Absatz 4 - neu § 9 Absatz 4 Nummer 3 - neu § 10 Absatz 1 und Absatz 2 Satz 3 BSIG

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe a

2. Zu Artikel 1 § 5 Absatz 1 BSIG

3. Zu Artikel 1 § 5 Absatz 5 Satz 2 BSIG

4. Zu Artikel 1 § 7 Absatz 1 Satz 1a - neu - BSIG

5. Zu Artikel 3 § 15 Absatz 3 und 9, § 16 Absatz 2 Nummer 5 TMG

Artikel 3
Änderung des Telemediengesetzes

Zu Nummer 1

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

6. Zu Artikel 3 § 19 Absatz 9 TMG


 
 
 


Drucksache 62/1/09

... Die Vorgaben des Bundesamtes gemäß Artikel 1 § 8 können sich in erheblichem Umfang und mit derzeit nicht absehbaren Kostenrisiken auf die Informationstechnik in der Hoheit der Länder und Kommunen auswirken. Dies ist z.B. bei Bund-Länderübergreifender Kommunikation oder bei Nutzung von vom Bund bereit gestellten IT-Diensten der Fall. Folge wäre etwa, dass nur noch oder sogar parallel zur bereits vorhandenen Sicherheitsinfrastruktur der Länder Netz-, Signatur- oder Verschlüsselungstechnik nach den Vorgaben des BSI gemäß Artikel 1 § 8 beschafft und eingesetzt werden müssten.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 62/1/09




1*. Zu Artikel 1 § 3 Absatz 1 Nummer 11 Absatz 3 - neu § 8 Absatz 4 - neu § 9 Absatz 4 Nummer 3 - neu § 10 Absatz 1 und Absatz 2 Satz 3 BSIG

2. Zu Artikel 1 § 5 Absatz 1 BSIG

3. Zu Artikel 1 § 5 Absatz 5 Satz 2 BSIG

4. Zu Artikel 1 § 7 Absatz 1 Satz 1a - neu - BSIG

5. Zu Artikel 1 § 8 Absatz 3 Satz 1, Satz 1a - neu - BSIG

6. Zu Artikel 3 § 15 Absatz 3 und 9 TMG *

Artikel 3
Änderung des Telemediengesetzes

7. Zu Artikel 3 § 15 Absatz 9, § 16 Absatz 2 Nummer 5 TMG

Artikel 3
Änderung des Telemediengesetzes

8. Zu Artikel 3 § 19 Absatz 9 TMG


 
 
 


Drucksache 272/1/09

... Patente im Softwarebereich würden die Verwertungsrechte der Entwickler, die sich aus dem Urheberrecht ergeben, entwerten und die Entwickler unkalkulierbaren Haftungsrisiken aussetzen. In Anbetracht der Haftungs- und Kostenrisiken bei eventuellen Patentverletzungen (Streitwerte in Millionenhöhe sind möglich) könnten Softwarepatente insbesondere kleine und mittelständische Unternehmen (KMU) existenziell bedrohen. Da die europäische Softwarebranche durch innovative KMU geprägt ist, wären die Folgen für den Arbeitsmarkt gravierend. Vor diesem Hintergrund würde die Schaffung eines Gemeinschaftspatents für Software eine der maßgeblichen Zukunftsbranchen in Deutschland und Europa massiv gefährden. Die Bundesregierung wird daher gebeten, sich auf europäischer Ebene gegen die Schaffung eines Gemeinschaftspatents für Software einzusetzen.



Drucksache 3/1/09

... Mit den von der Bundesregierung getroffenen Regelungen in § 12 wird dieser zielführende Ansatz konterkariert. Dabei werden unkalkulierbare Termin- und Kostenrisiken in Kauf genommen.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 3/1/09




1. Zu Artikel 1 § 1 Absatz 2 Nummer 6, § 8 Überschrift, Absatz 1 Satz 1 ZensG 2011

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

2. Zu Artikel 1 § 1 Absatz 2 Nummer 8 bis 10 - neu - ZensG 2011

3. Zu Artikel 1 § 1 Absatz 3 Nummer 1 ZensG 2011

4. Zu Artikel 1 § 2 Absatz 3 ZensG 2011

5. Zu Artikel 1 § 2 Absatz 4,

3 6.

3 7.

8. Zu Artikel 1 § 2 Absatz 5 Satz 5 ZensG 2011

9. Zu Artikel 1 § 2 Absatz 6 ZensG 2011

10. Zu Artikel 1 § 3 Absatz 1 Nummer 24 ZensG 2011

11. Zu Artikel 1 § 3 Absatz 1 Nummer 26 ZensG 2011

12. Zu Artikel 1 § 3 Absatz 6 ZensG 2011

13. Zu Artikel 1 § 4 Einleitungssatzteil ZensG 2011

14. Zu Artikel 1 § 4 Nummer 1 Buchstaben d bis f und g - neu - ZensG 2011

15. Zu Artikel 1 § 5 Satz 2 ZensG 2011

16. Zu Artikel 1 § 6 Absatz 2 Nummer 1 Buchstabe a, Absatz 3 Nummer 5 ZensG 2011

17. Zu Artikel 1 § 6 Absatz 2 Nummer 1 Buchstabe f1 - neu - ZensG 2011

18. Zu Artikel 1 § 6 Absatz 2 Nummer 1 Buchstabe h und i - neu - ZensG 2011

3 19.

20. Zu Artikel 1 § 6 Absatz 2 Nummer 2 Buchstabe h und i - neu - ZensG 2011

Zu Buchstabe h

Zu Buchstabe i

21. Zu Artikel 1 § 7 Absatz 1 Satz 2, Absatz 3 Satz 7 ZensG 2011

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe aa

Zu Buchstabe bb

Zu Buchstabe b

22. Zu Artikel 1 § 7 Absatz 1 Satz 3 ZensG 2011

23. Zu Artikel 1 § 7 Absatz 2 ZensG 2011

24. Zu Artikel 1 § 7 Absatz 3 Satz 2 ZensG 2011

25. Zu Artikel 1 § 7 Absatz 4 Nummer 7 ZensG 2011

26.b

27.b

28. Zu Artikel 1 § 7 Absatz 4 Nummer 18 - neu - ZensG 2011

29. Zu Artikel 1 § 7 Absatz 4 Nummer 18 - neu - ZensG 2011

30. Zu Artikel 1 § 8 Absatz 1 Satz 2 Nummer 1 Buchstabe h, § 16 Satz 2 Nummer 1 Buchstabe d ZensG 2011

31. Zu Artikel 1 § 8 Absatz 1 Satz 2 Nummer 1 Buchstabe i - neu -§ 11 Absatz 7 Satz 3 ZensG 2011

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

32. Zu Artikel 1 § 8 Absatz 4 ZensG 2011

33. Zu Artikel 1 § 9 Absatz 1 bis 3, Absatz 4 und 5 - neu -, § 12 Absatz 2 Satz 1, Absatz 4 bis 8 ZensG 2011

2 Allgemeines

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Buchstabe b

Zu Buchstabe b

34. Zu Artikel 1 § 11 Absatz 1 Satz 1 ZensG 2011

35. Zu Artikel 1 § 11 Absatz 2 ZensG 2011

36. Zu Artikel 1 § 11 Absatz 5 Nummer 2 ZensG 2011

37. Zu Artikel 1 § 11 Absatz 5 Nummer 2 ZensG 2011

38. Zu Artikel 1 § 11 Absatz 7 Satz 2 ZensG 2011

39. Zu Artikel 1 § 11 Absatz 8 ZensG 2011

40. Zu Artikel 1 § 11 Absatz 11 Satz 1 ZensG 2011

41. Zu Artikel 1 § 12 Absatz 2 Satz 1 ZensG 2011

42. Zu Artikel 1 § 12 Absatz 8 Satz 2 ZensG 2011

43. Zu Artikel 1 § 13 Absatz 1 ZensG 2011

44. Zu Artikel 1 § 13 Absatz 3 Satz 2 ZensG 2011

45. Zu Artikel 1 § 14 Absatz 2 Satz 2 ZensG 2011

46. Zu Artikel 1 § 15 Absatz 1 ZensG-2011

47. Zu Artikel 1 § 16 Satz 1 ZensG 2011 In Artikel 1 ist in § 16 Satz 1 das Wort nur nach den Wörtern Anschriften mit durch das Wort grundsätzlich zu ersetzen.

48. Zu Artikel 1 § 17 ZensG 2011

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe n

Zu Buchstabe d

49. Zu Artikel 1 § 18 Absatz 2 Satz 1 ZensG 2011

50. Zu Artikel 1 § 18 Absatz 2 Satz 6 und 7 ZensG 2011

51. Zu Artikel 1 § 18 ZensG 2011

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Buchstabe c

Zu Buchstabe d

52. Zu Artikel 1 § 19 Absatz 1 Satz 2 und Absatz 2, § 22 Absatz 2 Satz 4 ZensG 2011

53. Zu Artikel 1 § 22 Absatz 2 Satz 1 ZensG 2011

54. Zu Artikel 1 § 25 - neu - ZensG 2011

§ 25
Finanzzuweisung

55. Zu Artikel 1 § 26 - neu - ZensG 2011

§ 26
Nichtanwendung der Bußgeldvorschriften des Bundesstatistikgesetzes

56. Zu Artikel 1 § 27 - neu - ZensG 2011

§ 27
Sonderregelung zum Verwaltungsverfahren

Zu Artikel 1

Zum Gesetzentwurf allgemein


 
 
 


Drucksache 112/1/07

... Verbraucherschutz muss nicht dazu führen, dass der Verbraucher keine Kosten tragen muss, wenn er von seinem Widerrufsrecht Gebrauch macht. Deshalb erscheint es nicht unbillig, ihn grundsätzlich an den hierdurch entstehenden Kosten zu beteiligen. Dem Verbraucher sollten jedoch nur solche Kosten auferlegt werden, die sich unmittelbar aus der Rückabwicklung ergeben (wie z.B. Kosten für die Rücksendung der Ware); rückabwicklungsunabhängige Kosten dürfen nicht entstehen. Gerade bei Massenverträgen mit geringen Umsätzen kann eine gänzliche Freistellung der Verbraucher von Kostenrisiken die Unternehmen unangemessen belasten und gegebenenfalls auch Missbrauchsmöglichkeiten fördern.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 112/1/07




Zur Vorlage allgemein

Zu den einzelnen Fragen

12. Zu Frage A1

13. Zu Frage A2

14. Zu Frage A3

22. Zu Frage B1

23. Zu Frage B2

24. Zu Frage C

25. Zu Frage D1

26. Zu Frage D2

27. Zu Frage D3

28. Zu Frage E

29. Zu Frage F1

30. Zu Frage F2

31. Zu Frage F3

32. Zu Frage G1

33. Zu Frage G2

34. Zu Frage H1

35. Digitale Güter etwa Musik, Filme, Computerprogramme

36. Zu Frage H2

37. Zu Frage I1

38. Zu Frage I2

39. Zu Frage J1

40. Zu Frage J2

41. Zu Frage J3

42. Zu Frage J4

43. Zu Frage K1

44. Zu Frage K2

45. Zu Frage L

46. Zu Frage M1

47. Zu Frage M2

48. Zu Frage M3

49. Zu Frage N


 
 
 


Drucksache 112/07 (Beschluss)

... Verbraucherschutz muss nicht dazu führen, dass der Verbraucher keine Kosten tragen muss, wenn er von seinem Widerrufsrecht Gebrauch macht. Deshalb erscheint es nicht unbillig, ihn grundsätzlich an den hierdurch entstehenden Kosten zu beteiligen. Dem Verbraucher sollten jedoch nur solche Kosten auferlegt werden, die sich unmittelbar aus der Rückabwicklung ergeben (wie z.B. Kosten für die Rücksendung der Ware); rückabwicklungsunabhängige Kosten dürfen nicht entstehen. Gerade bei Massenverträgen mit geringen Umsätzen kann eine gänzliche Freistellung der Verbraucher von Kostenrisiken die Unternehmen unangemessen belasten und gegebenenfalls auch Missbrauchsmöglichkeiten fördern.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 112/07 (Beschluss)




Zur Vorlage allgemein

Zu den einzelnen Fragen

11. Zu Frage A1

12. Zu Frage A2

Zu Frage A3

16. Zu Frage B1

17. Zu Frage B2

18. Zu Frage C

19. Zu Frage D1

20. Zu Frage D2

21. Zu Frage D3

22. Zu Frage E

23. Zu Frage F1

24. Zu Frage F2

25. Zu Frage F3

26. Zu Frage G1

27. Zu Frage G2

28. Zu Frage H1

29. Zu Frage H2

30. Zu Frage I1

31. Zu Frage I2

32. Zu Frage J1

33. Zu Frage J2

34. Zu Frage J3

35. Zu Frage J4

36. Zu Frage K1

37. Zu Frage K2

38. Zu Frage L

39. Zu Frage M1

40. Zu Frage M2

41. Zu Frage M3

42. Zu Frage N


 
 
 


Drucksache 508/06 (Beschluss)

... Die Haushalte der Länder werden von Kostenrisiken für die Bevorratung von Medikamenten nach Maßgabe der Entscheidung des Gemeinsamen Bundesausschusses entlastet. Die Höhe der Entlastung hängt von der Entscheidung des Gemeinsamen Bundesausschusses im jeweiligen Fall ab und kann deshalb nicht beziffert werden.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 508/06 (Beschluss)




A. Problem und Ziel

B. Lösung

C. Alternativen

D. Finanzielle Auswirkungen

E. Sonstige Kosten

Gesetzentwurf

Anlage
Entwurf eines ... Gesetzes zur Änderung des Fünften Buches Sozialgesetzbuch (... SGB V-Änderungsgesetz – ... SGB V-ÄndG)

Artikel 1
Änderung des Fünften Buches Sozialgesetzbuch - Gesetzliche Krankenversicherung -

Artikel 2
Inkrafttreten

Begründung

A. Allgemeiner Teil

B. Besonderer Teil

Zu Artikel 1

Zu Artikel 2


 
 
 


Drucksache 508/06

... Die Haushalte der Länder werden von Kostenrisiken für die Bevorratung von Medikamenten nach Maßgabe der Entscheidung des Gemeinsamen Bundesausschusses entlastet. Die Höhe der Entlastung hängt von der Entscheidung des Gemeinsamen Bundesausschusses im jeweiligen Fall ab und kann deshalb nicht beziffert werden.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 508/06




A. Problem und Ziel

B. Lösung

C. Alternativen

D. Finanzielle Auswirkungen

E. Sonstige Kosten

Gesetzesantrag

Artikel 1
Änderung des Fünften Buches Sozialgesetzbuch

Artikel 2
Inkrafttreten

Begründung

A. Allgemeiner Teil

B. Besonderer Teil

Zu Art. 1 § 23 SSGB V :

Zu Art. 2 Inkrafttreten :


 
 
 


Drucksache 788/1/05

... 4. Im Übrigen bittet der Bundesrat die Bundesregierung, sich zur Vermeidung von Wettbewerbsverzerrungen für eine weitere Konkretisierung des derzeitigen Richtlinienvorschlags einzusetzen. Insbesondere im Hinblick auf die von der Kommission gewollte Folgenabschätzung erscheint das Vorgehen der Kommission, die Mitgliedstaaten über diese Richtlinie abstimmen zu lassen, ohne dass mögliche Konsequenzen auf die vorhandenen Nutzungen aufgezeigt werden, sehr problematisch. Zwar wird in Artikel 12 Abs. 3 dargestellt, dass die Mitgliedstaaten bei der Erstellung der Maßnahmenprogramme den wirtschaftlichen Auswirkungen Rechnung tragen sollen. Trotzdem wären im Sinne einer transparenten Rechtsetzung Hinweise wünschenswert, die beispielhaft aufzeigen, auf welche Nutzungseinschränkungen sich die Nutzer möglicherweise einzustellen haben. Damit erhalten die Mitgliedstaaten wichtige Informationen über Kostenrisiken, die sich durch ggf. erforderliche Entschädigungsverpflichtungen national ergeben können.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 788/1/05




Zur Vorlage insgesamt

Zu den einzelnen Vorschriften


 
 
 


Drucksache 294/05 (Beschluss)

... Ein Solidaritätsfonds der EU wurde bereits mit Verordnung (EG) Nr. 2012/2002 des Rates vom 11. November 2002 eingeführt, eine Notwendigkeit für die vorgeschlagenen Änderungen zum jetzigen Zeitpunkt ist nicht ersichtlich. Bereits auf der Grundlage des bestehenden Solidaritätsfonds erhöhen sich die Kostenrisiken jeweils mit der Aufnahme weiterer Beitrittsverhandlungen zur EU. Ein erweiterter materieller Anwendungsbereich des Fonds würde diese Risiken für den EU-Haushalt und die Finanzierungslasten der Mitgliedstaaten zusätzlich erhöhen. Eine Handhabung des vorgeschlagenen Regelwerks in Richtung auf ein Transferinstrument zugunsten nicht so wohlhabender Mitgliedstaaten würde den Finanzierungssaldo der Nettozahler zum EU-Haushalt weiter verschlechtern.



Drucksache 788/05 (Beschluss)

... 4. Im Übrigen bittet der Bundesrat die Bundesregierung, sich zur Vermeidung von Wettbewerbsverzerrungen für eine weitere Konkretisierung des derzeitigen Richtlinienvorschlags einzusetzen. Insbesondere im Hinblick auf die von der Kommission gewollte Folgenabschätzung erscheint das Vorgehen der Kommission, die Mitgliedstaaten über diese Richtlinie abstimmen zu lassen, ohne dass mögliche Konsequenzen auf die vorhandenen Nutzungen aufgezeigt werden sehr problematisch. Zwar wird in Artikel 12 Abs. 3 dargestellt, dass die Mitgliedstaaten bei der Erstellung der Maßnahmenprogramme den wirtschaftlichen Auswirkungen Rechnung tragen sollen. Trotzdem wären im Sinne einer transparenten Rechtsetzung Hinweise wünschenswert, die beispielhaft aufzeigen, auf welche Nutzungseinschränkungen sich die Nutzer möglicherweise einzustellen haben. Damit erhalten die Mitgliedstaaten wichtige Informationen über Kostenrisiken, die sich durch ggf. erforderliche Entschädigungsverpflichtungen national ergeben können.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 788/05 (Beschluss)




Zur Vorlage insgesamt

Zu den einzelnen Vorschriften


 
 
 


Drucksache 2/1/05

... - Nach dem Vorschlag des Entwurfs soll im Rahmen des Musterentscheids ein Auslagenvorschuss nicht erhoben werden. Die dort Beteiligten sollen nach Abschluss des Verfahrens nur anteilig für die dadurch entstandenen gerichtlichen Auslagen herangezogen werden. Diese Verminderung des Prozesskostenrisikos soll erklärtermaßen die einzelnen Anleger zur gerichtlichen Verfolgung ihrer Ansprüche ermuntern. Demzufolge hätte die Staatskasse in erheblichem Umfang zur Verfolgung von Individualansprüchen ohne Rücksicht auf die individuelle Bedürftigkeit des begünstigten Personenkreises in Vorlage zu treten.



Drucksache 294/1/05

... Ein Solidaritätsfonds der EU wurde bereits mit Verordnung (EG) Nr. 2012/2002 des Rates vom 11. November 2002 eingeführt, eine Notwendigkeit für die vorgeschlagenen Änderungen zum jetzigen Zeitpunkt ist nicht ersichtlich. Bereits auf der Grundlage des bestehenden Solidaritätsfonds erhöhen sich die Kostenrisiken jeweils mit der Aufnahme weiterer Beitrittsverhandlungen zur EU. Ein erweiterter materieller Anwendungsbereich des Fonds würde diese Risiken für den EU-Haushalt und die Finanzierungslasten der Mitgliedstaaten zusätzlich erhöhen. Eine Handhabung des vorgeschlagenen Regelwerks in Richtung auf ein Transferinstrument zugunsten nicht so wohlhabender Mitgliedstaaten würde den Finanzierungssaldo der Nettozahler zum EU-Haushalt weiter verschlechtern.



Drucksache 697/04 (Beschluss)

... 11. Der Bundesrat unterstützt die Zielsetzung der 3. Beschäftigungspolitischen Leitlinie, allzu restriktive Bestimmungen des Arbeitsrechts, die die Arbeitsmarktdynamik beeinträchtigen und einer Beschäftigung derjenigen im Wege stehen die Schwierigkeiten beim Zugang zum Arbeitsmarkt haben, zu überprüfen und gegebenenfalls zu reformieren. Nach Auffassung des Bundesrates sind die von der Bundesregierung aufgeführten Maßnahmen nicht oder nicht hinreichend geeignet, um die Kostenrisiken für die Unternehmen bei Neueinstellungen hinreichend zu begrenzen. Außerdem muss das Tarifsystem weiter flexibilisiert werden, um krisenhafte Unternehmensentwicklungen präventiv



Drucksache 697/1/04

... 13. Der Bundesrat unterstützt die Zielsetzung der 3. Beschäftigungspolitischen Leitlinie, allzu restriktive Bestimmungen des Arbeitsrechts, die die Arbeitsmarktdynamik beeinträchtigen und einer Beschäftigung derjenigen im Wege stehen, die Schwierigkeiten beim Zugang zum Arbeitsmarkt haben, zu überprüfen und gegebenenfalls zu reformieren. Nach Auffassung des Bundesrates sind die von der Bundesregierung aufgeführten Maßnahmen nicht oder nicht hinreichend geeignet, um die Kostenrisiken für die Unternehmen bei Neueinstellungen hinreichend zu begrenzen. Außerdem muss das Tarifsystem weiter flexibilisiert werden, um krisenhafte Unternehmensentwicklungen präventiv anzugehen.



Drucksache 438/04

... Grundlage der Regelung ist auch hier Artikel 24 Abs. 2 der Verordnung, wonach jeder Mitgliedstaat in Bezug auf die sich verschmelzenden Gesellschaften, die seinem Recht unterliegen, Vorschriften erlassen kann, um einen angemessenen Schutz der Minderheitsaktionäre, die sich gegen die Verschmelzung ausgesprochen haben, zu gewährleisten. Gegenüber dem geltenden Recht für innerstaatliche Verschmelzungen soll der Minderheitenschutz partiell erweitert werden. Ein Austrittsrecht soll dann bestehen, wenn vorgesehen ist, dass die zu gründende SE ihren Sitz im Ausland hat. Dem liegt der Gedanke zugrunde, dass kein Aktionär gezwungen werden soll, die mit dem Wechsel in die Rechtsform der SE verbundene Änderung seiner Rechte und Pflichten hinzunehmen. Wegen der in der Verordnung enthaltenen Verweisung auf die subsidiäre Anwendung des jeweiligen nationalen Rechts des Sitzstaats ergeben sich bei einem Wechsel des Rechtsregimes zwangsläufig Unterschiede. Lediglich dieser Gesichtspunkt ist ausschlaggebend; eine Negativbewertung des ausländischen Rechts ist damit in keiner Weise verbunden. Hat die künftige SE dagegen ihren Sitz in Deutschland, besteht für ein Austrittsrecht keine Veranlassung, weil das anwendbare Recht sich nicht grundlegend ändert. Mit der vorgeschlagenen Differenzierung, die auch in anderen Mitgliedstaaten wie z.B. Österreich geplant ist, wird auch dem Interesse der Wirtschaft Rechnung getragen, im Hinblick auf die dadurch ausgelösten Kostenrisiken die Möglichkeit zum Austritt gegen Abfindung sachgerecht zu begrenzen.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 438/04




A. Problem und Ziel

B. Lösung

C. Alternativen

D. Finanzielle Auswirkungen auf die öffentlichen Haushalte

E. Sonstige Kosten

Gesetzentwurf

Entwurf

Artikel 1
Gesetz zur Ausführung der Verordnung (EG) Nr. 2157/2001 des Rates vom . Oktober 2001 über das Statut der Europäischen Gesellschaft (SE) - (SE-Ausführungsgesetz - SEAG)

§ 1
Anzuwendende Vorschriften

§ 2
Sitz

§ 3
Eintragung

§ 4
Zuständigkeiten

Abschnitt 2
Gründung einer SE

Unterabschnitt 1
Verschmelzung

§ 5
Bekanntmachung

§ 6
Verbesserung des Umtauschverhältnisses

§ 7
Abfindungsangebot im Verschmelzungsplan

§ 8
Gläubigerschutz

Unterabschnitt 2
Gründung einer Holding-SE

§ 9
Abfindungsangebot im Gründungsplan

§ 10
Zustimmungsbeschluss; Negativerklärung

§ 11
Verbesserung des Umtauschverhältnisses

Abschnitt 3
Sitzverlegung

§ 12
Abfindungsangebot im Verlegungsplan

§ 13
Gläubigerschutz

§ 14
Negativerklärung

Abschnitt 4
Aufbau der SE

Unterabschnitt 1
Dualistisches System

§ 15
Wahrnehmung der Geschäftsleitung durch Mitglieder des Aufsichtsorgans

§ 16
Zahl der Mitglieder des Leitungsorgans

§ 17
Zahl der Mitglieder und Zusammensetzung des Aufsichtsorgans

§ 18
Informationsverlangen einzelner Mitglieder des Aufsichtsorgans

§ 19
Festlegung zustimmungsbedürftiger Geschäfte durch das Aufsichtsorgan

Unterabschnitt 2
Monistisches System

§ 20
Anzuwendende Vorschriften

§ 21
Anmeldung und Eintragung

§ 22
Aufgaben und Rechte des Verwaltungsrats

§ 23
Zahl der Mitglieder des Verwaltungsrats

§ 24
Zusammensetzung des Verwaltungsrats

§ 25
Bekanntmachung über die Zusammensetzung des Verwaltungsrats

§ 26
Gerichtliche Entscheidung über die Zusammensetzung des Verwaltungsrats

§ 27
Persönliche Voraussetzungen der Mitglieder des Verwaltungsrats

§ 28
Bestellung der Mitglieder des Verwaltungsrats

§ 29
Abberufung der Mitglieder des Verwaltungsrats

§ 30
Bestellung durch das Gericht

§ 31
Nichtigkeit der Wahl von Verwaltungsratsmitgliedern

§ 32
Anfechtung der Wahl von Verwaltungsratsmitgliedern

§ 33
Wirkung des Urteils

§ 34
Innere Ordnung des Verwaltungsrats

§ 35
Beschlussfassung

§ 36
Teilnahme an Sitzungen des Verwaltungsrats und seiner Ausschüsse

§ 37
Einberufung des Verwaltungsrats

§ 38
Rechtsverhältnisse der Mitglieder des Verwaltungsrats

§ 39
Sorgfaltspflicht und Verantwortlichkeit der Verwaltungsratsmitglieder

§ 40
Geschäftsführende Direktoren

§ 41
Vertretung

§ 42
Zeichnung durch geschäftsführende Direktoren

§ 43
Angaben auf Geschäftsbriefen

§ 44
Beschränkungen der Vertretungs- und Geschäftsführungsbefugnis

§ 45
Bestellung durch das Gericht

§ 46
Anmeldung von Änderungen

§ 47
Prüfung und Feststellung des Jahresabschlusses

§ 48
Ordentliche Hauptversammlung

§ 49
Leitungsmacht und Verantwortlichkeit bei Abhängigkeit von Unternehmen

Unterabschnitt 3
Hauptversammlung

§ 50
Einberufung und Ergänzung der Tagesordnung auf Verlangen einer Minderheit

§ 51
Satzungsänderungen

Abschnitt 5
Auflösung

§ 52
Auflösung der SE bei Auseinanderfallen von Sitz und Hauptverwaltung

Abschnitt 6
Straf- und Bußgeldvorschriften

§ 53
Anwendung von Straf- und Bußgeldvorschriften des Aktiengesetzes, des Handelsgesetzbuchs und des Umwandlungsgesetzes

Artikel 2
Gesetz über die Beteiligung der Arbeitnehmer in einer Europäischen Gesellschaft - (SE-Beteiligungsgesetz - SEBG)

Teil 1
Allgemeine Vorschriften

§ 1
Zielsetzung des Gesetzes

§ 2
Begriffsbestimmungen

§ 3
Geltungsbereich

Teil 2
Besonderes Verhandlungsgremium

Kapitel 1
Bildung und Zusammensetzung

§ 4
Information der Leitungen

§ 5
Zusammensetzung des besonderen Verhandlungsgremiums

§ 6
Persönliche Voraussetzungen der auf das Inland entfallenden Mitglieder des besonderen Verhandlungsgremiums

§ 7
Verteilung der auf das Inland entfallenden Sitze des besonderen Verhandlungsgremiums

Kapitel 2
Wahlgremium

§ 8
Zusammensetzung des Wahlgremiums; Urwahl

§ 9
Einberufung des Wahlgremiums

§ 10
Wahl der Mitglieder des besonderen Verhandlungsgremiums

Kapitel 3
Verhandlungsverfahren

§ 11
Information über die Mitglieder des besonderen Verhandlungsgremiums

§ 12
Sitzungen, Geschäftsordnung

§ 13
Zusammenarbeit zwischen besonderem Verhandlungsgremium und Leitungen

§ 14
Sachverständige und Vertreter von geeigneten außenstehenden Organisationen

§ 15
Beschlussfassung im besonderen Verhandlungsgremium

§ 16
Nichtaufnahme oder Abbruch der Verhandlungen

§ 17
Niederschrift

§ 18
Wiederaufnahme der Verhandlungen

§ 19
Kosten des besonderen Verhandlungsgremiums

§ 20
Dauer der Verhandlungen

Teil 3
Beteiligung der Arbeitnehmer in der SE

Kapitel 1
Beteiligung der Arbeitnehmer kraft Vereinbarung

§ 21
Inhalt der Vereinbarung

Kapitel 2
Beteiligung der Arbeitnehmer kraft Gesetzes

Abschnitt 1
SE-Betriebsrat kraft Gesetzes

Unterabschnitt 1
Bildung und Geschäftsführung

§ 22
Voraussetzung

§ 23
Errichtung des SE-Betriebsrats

§ 24
Sitzungen und Beschlüsse

§ 25
Prüfung der Zusammensetzung des SE-Betriebsrats

§ 26
Beschluss zur Aufnahme von Neuverhandlungen

Unterabschnitt 2
Aufgaben

§ 27
Zuständigkeiten des SE-Betriebsrats

§ 28
Jährliche Unterrichtung und Anhörung

Zu den erforderlichen Unterlagen gehören insbesondere

§ 29
Unterrichtung und Anhörung über außergewöhnliche Umstände

§ 30
Information durch den SE-Betriebsrat

Unterabschnitt 3
Freistellung und Kosten

§ 31
Fortbildung

§ 32
Sachverständige

§ 33
Kosten und Sachaufwand

Abschnitt 2
Mitbestimmung kraft Gesetzes

§ 34
Besondere Voraussetzungen

§ 35
Umfang der Mitbestimmung

§ 36
Sitzverteilung und Bestellung

§ 37
Abberufung und Anfechtung

§ 38
Rechtsstellung; Innere Ordnung

Abschnitt 3
Tendenzschutz

§ 39
Tendenzunternehmen

Teil 4
Grundsätze der Zusammenarbeit und Schutzbestimmungen

§ 40
Vertrauensvolle Zusammenarbeit

§ 41
Geheimhaltung; Vertraulichkeit

§ 42
Schutz der Arbeitnehmervertreter

§ 43
Missbrauchsverbot

§ 44
Errichtungs- und Tätigkeitsschutz

Teil 5
Straf- und Bußgeldvorschriften; Schlussbestimmung

§ 45
Strafvorschriften

§ 46
Bußgeldvorschriften

§ 47
Geltung nationalen Rechts

Artikel 3
Änderung des Gerichtsverfassungsgesetzes

Artikel 4
Änderung des Gesetzes über die Angelegenheiten der freiwilligen Gerichtsbarkeit

Artikel 5
Änderung des Spruchverfahrensgesetzes

Artikel 6
Änderung des Arbeitsgerichtsgesetzes

Artikel 7
Änderung der Handelsregisterverordnung

Artikel 8
Rückkehr zum einheitlichen Verordnungsrang

Artikel 9
Inkrafttreten

Begründung

A. Allgemeiner Teil

I. Einleitung

II. Gesetzgeberischer Handlungsbedarf

III. Gesetzgebungskompetenz

IV. Kosten der öffentlichen Haushalte

V. Auswirkungen des Gesetzes auf die Wirtschaft und das Preisniveau

VI. Gleichstellungspolitische Bedeutung

B. Besonderer Teil

Zu Artikel 1

I. Die gesetzliche Grundkonzeption

II. Zu den einzelnen Vorschriften

Zu Abschnitt 1 Allgemeine Vorschriften

Zu § 1

Zu § 2

Zu § 3

Zu § 4

Zu Abschnitt 2 Gründung einer SE

Zu Unterabschnitt 1 Verschmelzung

Zu § 5

Zu § 6

Zu § 7

Zu § 8

Zu Unterabschnitt 2 Gründung einer Holding-SE

Zu § 9

Zu § 10

Zu § 11

Zu Abschnitt 3 Sitzverlegung

Zu § 12

Zu § 13

Zu § 14

Zu Abschnitt 4 Aufbau der SE

Zu Unterabschnitt 1 Dualistisches System

Zu § 15

Zu § 16

Zu § 17

Zu § 18

Zu § 19

Unterabschnitt 2
(Monistisches System)

Zu § 20

Zu § 21

Zu § 22

Zu § 23

Zu § 24

Zu § 25

Zu § 26

Zu § 27

Zu § 28

Zu § 29

Zu § 30

Zu § 31

Zu § 32

Zu § 33

Zu § 34

Zu § 35

Zu § 36

Zu § 37

Zu § 38

Zu § 39

Zu § 40

Zu § 41

Zu § 42

Zu § 43

Zu § 44

Zu § 45

Zu § 46

Zu § 47

Zu § 48

Zu § 49

Unterabschnitt 3
(Hauptversammlung)

Zu § 50

Zu § 51

Zu Abschnitt 5 Auflösung

Zu § 52

Zu Abschnitt 6 Straf- und Bußgeldvorschriften

Zu § 53

Zu Artikel 2

1. Allgemeines

1. Vorgaben der Richtlinie

II. Zu den einzelnen Vorschriften

Zu Teil 1

Zu § 1

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu Absatz 3

Zu Absatz 4

Zu § 2

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu Absatz 3

Zu Absatz 4

Zu Absatz 5

Zu Absatz 6

Zu Absatz 7

Zu Absatz 8

Zu Absatz 9

Zu Absatz 10

Zu Absatz 11

Zu Absatz 12

Zu § 3

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu Teil 2

Zu Kapitel 1 Bildung und Zusammensetzung

Zu § 4

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu Absatz 3

Zu Absatz 4

Zu § 5

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu Absatz 3

Zu Absatz 4

Zu § 6

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu Absatz 3

Zu § 7

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu Absatz 3

Zu Absatz 4

Zu Absatz 5

Zu Kapitel 2 Wahlgremium

Zu § 8

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu Absatz 3

Zu Absatz 4

Zu Absatz 5

Zu Absatz 6

Zu Absatz 7

Zu § 9

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu § 10

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu Absatz 3

Zu Kapitel 3 Verhandlungsverfahren

Zu § 11

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu § 12

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu § 13

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu § 14

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu § 15

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu Absatz 3

Zu Absatz 4

Zu Absatz 5

Zu § 16

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu Absatz 3

Zu § 17

Zu § 18

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu Absatz 3

Zu Absatz 4

Zu § 19

Zu § 20

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu Teil 3

Zu Kapitel 1 Beteiligung der Arbeitnehmer kraft Vereinbarung

Zu § 21

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu Absatz 3

Zu Absatz 4

Zu Absatz 5

Zu Absatz 6

Zu Kapitel 2 Beteiligung der Arbeitnehmer kraft Gesetzes

Zu Unterabschnitt 1 Bildung und Geschäftsführung

Zu Abschnitt 1 SE-Betriebsrat kraft Gesetzes

Zu § 22

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu § 23

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu Absatz 3

Zu Absatz 4

Zu § 24

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu Absatz 3

Zu § 25

Zu § 26

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu Unterabschnitt 2 Aufgaben

Zu § 27

Zu § 28

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu Absatz 3

Zu § 29

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu Absatz 3

Zu Absatz 4

Zu § 30

Zu Unterabschnitt 3 Freistellung und Kosten

Zu § 31

Zu § 32

Zu § 33

Zu Abschnitt 2 Mitbestimmung kraft Gesetzes

Zu § 34

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu Absatz 3

Zu § 35

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu § 36

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu Absatz 3

Zu Absatz 4

Zu § 37

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu § 38

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu Absatz 3

Zu Abschnitt 3 Tendenzschutz

Zu § 39

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu Teil 4

Zu § 40

Zu § 41

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu Absatz 3

Zu Absatz 4

Zu Absatz 5

Zu § 42

Zu § 43

Zu § 44

Zu Teil 5

Zu § 45

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu Absatz 3

Zu Absatz 4

Zu § 46

Zu § 47

Zu Artikel 3

Zu Artikel 4

Zu Artikel 5

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu Nummer 3

Zu Nummer 4

Zu Nummer 5

Zu Nummer 6

Zu Nummer 7

Zu Artikel 6

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu Nummer 3

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu Absatz 3

Zu Nummer 4

Zu Artikel 7

Zu Artikel 8

Zu Artikel 9


 
 
 


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Suchbeispiele:


Informationssystem - umwelt-online
Internet

Das Informationssystem umfaßt alle bei umwelt-online implementierten Dateien zu den Umweltmedien/Bereichen: Abfall, Allgemeines, Anlagentechnik, Bau, Biotechnologie, Energienutzung, Gefahrgut, Immissionsschutz, Lebensmittel & Bedarfsgegenstände, Natur-, Pflanzen-, Tierschutz, Boden/Altlasten, Störfallprävention&Katastrophenschutz, Chemikalien, Umweltmanagement sowie Arbeitsschutz einschließlich des zugehörigen EU-Regelwerkes. Das Informationssystem wird kontinierlich entsprechend den Veröffentlichungen des Gesetzgebers aktualisiert.

Mit dem Lizenzerwerb wird die Nutzungsberechtigung des umwelt-online Informationssystems und die Nutzung des individuellen umwelt-online Rechtskatasters zum Nachweis der Rechtskonformität des Umweltmanagementsystems gemäß der DIN ISO 14001 bzw. der Ökoauditverordnung (EG)1221/2009, des Arbeitsschutzmanagementsystems gemäß OHSAS 18001 sowie des Energiemanagementsystems gemäß DIN ISO 50001 erworben.