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"Kraftwerke"
Drucksache 980/08
Unterrichtung durch das Europäische Parlament
Entschließung des Europäischen Parlaments vom 18. November 2008 zur Unterstützung der frühzeitigen Demonstration einer nachhaltigen Stromerzeugung aus fossilen Brennstoffen (2008/2140(INI))
... C. in der Erwägung, dass Kohle in vielen Mitgliedstaaten einen wesentlichen Anteil am Energiemix hat, die Kohlekraftwerke jedoch modernisiert und zur Reduzierung der von ihnen verursachten
Drucksache 10/08C
Begründung zum Gesetzentwurf der Bundesregierung
Entwurf eines Gesetzes zur Neuregelung des Rechts der Erneuerbaren Energien im Strombereich und zur Änderung damit zusammenhängender Vorschriften
... Die deutlich verstärkte Nutzung Erneuerbarer Energien ist deshalb sinnvoll, um die natürlichen Lebensgrundlagen der Menschheit zu schützen. Dazu muss in Deutschland die begonnene Dynamik zur Erhöhung der Energieeffizienz und der zunehmenden Nutzung Erneuerbarer Energien weiter verstärkt werden, insbesondere im Bereich der aus umwelt- und klimapolitischer Sicht besonders bedeutsamen Stromerzeugung. Dies ist bei dem anstehenden Ersatz- und Erneuerungsbedarf im Kraftwerkspark zu berücksichtigen.
Begründung
A. Allgemeines
I. Zielsetzung und Notwendigkeit des Gesetzes
II. Gesetzgebungskompetenz des Bundes
III. Zugrundeliegender Sachverhalt und wesentliche Erkenntnisquellen
1. Energiewirtschaftlicher Hintergrund
2. Bisherige Erfolge des Erneuerbare-Energien-Gesetzes
3. Wesentliche Erkenntnisquellen
IV. Wesentliche Änderungen zur geltenden Rechtslage
1. Weitere Erhöhung von Effektivität und Effizienz
a. Wasserkraft
b. Biomasse
c. Windenergieanlagen
d. Fotovoltaik
2. Weiterentwicklung des Energiesystems
3. Marktintegration
V. Alternativen
VI. Mitteilungspflichten
VII. Gesetzesfolgen
1. Gewollte und ungewollte Auswirkungen
a. Entwicklung der Stromerzeugung aus Erneuerbaren Energien
b. Beitrag des Erneuerbaren-Energien-Gesetzes zum Klimaschutz
c. Wirkungen des Erneuerbare-Energien-Gesetzes auf Natur und Landschaft
d. Einzel- und gesamtwirtschaftliche Aspekte des Erneuerbare-Energien-Gesetzes
e. Innovationen, Umsätze und Arbeitsplätze durch das Erneuerbare-Energien-Gesetz
2. Kosten für die öffentlichen Haushalte
3. Kosten für Wirtschaft und Verbraucher
4. Bürokratiekosten
a. Neue Informationspflichten
b. Geänderte Informationspflichten
c. Unveränderte Informationspflichten und ihre Standorte nach altem und neuem Recht
d. Abschaffung und Vereinfachungen von Informationspflichten
VIII. Zeitliche Geltung
IX. Rechts- und Verwaltungsvereinfachung
X. Vereinbarkeit mit dem Recht der Europäischen Union
XI. Auswirkungen auf die Gleichstellung von Männern und Frauen
Drucksache 915/08
Unterrichtung durch die Bundesregierung
Vorschlag für eine Richtlinie des Rates zur Verpflichtung der Mitgliedstaaten, Mindestvorräte an Erdöl und/oder Erdölerzeugnissen zu halten KOM (2008) 775 endg.; Ratsdok. 15910/08
... ": Aggregat aller in einem Land für energetische und nicht energetische Verwendungszwecke ausgelieferten Mengen; dazu gehören die für eine Umwandlung in andere Energieformen (an Kraftwerke) sowie für den Endverbrauch (an Haushalte, Industrie, Verkehr) gelieferten Mengen.
Drucksache 105/08
Unterrichtung durch die Bundesregierung
Vorschlag für eine Richtlinie des Europäischen Parlaments und des Rates zur Förderung der Nutzung von Energie aus erneuerbaren Quellen KOM (2008) 19 endg.; Ratsdok. 5421/08
... 4. Für die Zwecke des Absatzes 1 Buchstabe a wird der Endverbrauch von Strom aus erneuerbaren Energiequellen als die Strommenge berechnet, die in einem Mitgliedstaat aus erneuerbaren Energiequellen unter Ausschluss der Stromerzeugung durch Pumpspeicherkraftwerke, die zuvor hochgepumptes Wasser nutzen, erzeugt und gemäß Artikel 10 korrigiert wird.
Begründung
1. Kontext des Vorschlages
• Gründe und Ziele des Vorschlags
• Allgemeiner Kontext
• Bestehende Rechtsvorschriften auf diesem Gebiet
• Vereinbarkeit mit der Politik und den Zielen der Union in anderen Bereichen
2. Anhörung von interessierten Kreisen und Folgenabschätzung
• Anhörung von interessierten Kreisen
• Einholung und Nutzung von Expertenwissen
• Folgenabschätzung
3. Rechtliche Aspekte
• Zusammenfassung des Vorschlags
• Rechtsgrundlage
• Subsidiaritätsprinzip
• Grundsatz der Verhältnismäßigkeit und Wahl des Instruments
4. Auswirkungen auf den Haushalt
5. Weitere Angaben
• Vereinfachung
• Aufhebung geltender Rechtsvorschriften
• Überprüfungs-/Revisions-/Verfallsklausel
• Neufassung
• Entsprechungstabelle
• Europäischer Wirtschaftsraum EWR
Artikel 1 Geltungsbereich
Artikel 2 Begriffsbestimmungen
Artikel 3 Ziele für die Nutzung von Energie aus erneuerbaren Quellen
Artikel 4 Nationale Aktionspläne
Artikel 5 Berechnung des Anteils von Energie aus erneuerbaren Quellen
Artikel 6 Herkunftsnachweise für Strom, Wärme und Kälte, die aus erneuerbaren Energiequellen erzeugt werden
Artikel 7 Zuständige Stellen und Herkunftsnachweisregister
Artikel 8 Vorlage von Herkunftsnachweisen zur Entwertung
Artikel 9 Übertragung von Herkunftsnachweisen
Artikel 10 Auswirkungen der Entwertung von Herkunftsnachweisen
Artikel 11 Kapazitätserhöhungen
Artikel 12 Verwaltungsverfahren und Vorschriften
Artikel 13 Information und Ausbildung
Artikel 14 Zugang zum Elektrizitätsnetz
Artikel 15 Kriterien für die ökologische Nachhaltigkeit von Biokraftstoffen und anderen flüssigen Brennstoffen
Artikel 16 Überprüfung der Übereinstimmung von Biokraftstoffen und anderen flüssigen Biobrennstoffen mit den Kriterien für die ökologische Nachhaltigkeit
Artikel 17 Berechnung des Beitrags von Biokraftstoffen und anderen flüssigen Biokraftstoffen zum Treibhauseffekt
Artikel 18 Besondere Bestimmungen für Biokraftstoffe
Artikel 19 Berichterstattung durch die Mitgliedstaaten
Artikel 20 Überwachung und Berichterstattung durch die Kommission
Artikel 21 Ausschuss
Artikel 22 Änderungen und Aufhebung
Artikel 23 Umsetzung
Artikel 24 Inkrafttreten
Artikel 25 Adressaten
Anhang I Nationale Gesamtziele für den Anteil von Energie aus erneuerbaren Quellen am Endenergieverbrauch im Jahr 2020
A. Nationale Gesamtziele
B. Richtkurs
Anhang II Normalisierungsregel für die Berücksichtigung von Strom aus Wasserkraft
Anhang III Energiegehalt von Kraftstoffen
Anhang IV Zertifizierung von Installateuren
Anhang V Spezifikationen für eine Biodiesel-Beimischung von 7% in Dieselkraftstoff
Anhang VI Spezifikationen für eine Biodiesel-Beimischung von 10% in Dieselkraftstoff
Anhang VII Regeln für die Berechnung des Beitrags von Biokraftstoffen, anderen flüssigen Biobrennstoffen und des entsprechenden Komparators für Fossilbrennstoffe zum Treibhauseffekt
A. Typische Werte und Standardwerte für Biokraftstoffe bei Herstellung ohne Nettokohlenstoffemission infolge geänderter Flächennutzung
B. Geschätzte typische Werte und Standardwerte für künftige Biokraftstoffe, die 2008 nicht oder nur in vernachlässigbaren Mengen auf dem Markt sind, bei Herstellung ohne Nettokohlenstoffemission infolge geänderter Flächennutzung
C. Methodik
D. Disaggregierte Werte für Biokraftstoffe und andere flüssige Biobrennstoffe
E. Geschätzte disaggregierte Werte für künftige Biokraftstoffe und flüssige Biobrennstoffe, die im Januar 2008 nicht oder nur in vernachlässigbaren Mengen auf dem Markt sind
Drucksache 559/2/08
Antrag des Landes Niedersachsen
Entwurf eines Gesetzes zur Beschleunigung des Ausbaus der Höchstspannungsnetze
... Der Bundesrat unterstützt die Bundesregierung grundsätzlich in dem Bemühen, den notwendigen Netzausbau zu beschleunigen. Ein zügiger Netzausbau ist zwingend erforderlich um die Weiterentwicklung der Windkraft im Offshorebereich zu ermöglichen und um die geplanten neuen Grundlastkraftwerke an das europäische Höchstspannungsnetz anzuschließen. Der Gesetzentwurf ist damit eine wichtige Voraussetzung, um die Klimaschutzziele der Bundesregierung zu erreichen und die Versorgungssicherheit nachhaltig zu gewährleisten.
Drucksache 102/08 (Beschluss)
Beschluss des Bundesrates
Vorschlag für eine Richtlinie des Europäischen Parlaments und des Rates zur Änderung der Richtlinie 2003/87 /EG zwecks Verbesserung und Ausweitung des EU-Systems für den Handel mit Treibhausgas -Emissionszertifikaten KOM (2008) 16 endg.; Ratsdok. 5862/08
... Da in diesem Fall auf Benchmarks für die Zuteilung vollständig verzichtet wird, entfallen Anreize für den Ersatz alter durch neue hoch moderne Kraftwerke, die mit demselben Brennstoff weiter betrieben werden sollen. Genau dies ist aber in den nächsten Jahren für viele Kraftwerke in Deutschland vorgesehen. Die vollständige Auktionierung der Zertifikate wirkt daher für diese Vorhaben als massives Investitionshindernis und verschenkt die großen CO
Drucksache 819/08
Unterrichtung durch das Europäische Parlament
Entschließung des Europäischen Parlaments vom 9. Oktober 2008 zum Thema "Antworten auf die Herausforderung von Wasserknappheit und Dürre in der Europäischen Union " (2008/2074(INI))
... 44. weist darauf hin, dass Wassergroßabnehmer (z.B. Kraftwerke) das Wasser nicht verbrauchen sondern es nach Nutzung für ihre Verfahren in den Wasserkreislauf zurückführen hebt hervor, dass sie, indem sie die Wassertemperatur erhöhen, starken Einfluss auf die Verfügbarkeit von Oberflächenwasser, die Ökosysteme und die öffentliche Gesundheit nehmen; hält es für dringend notwendig, diese Auswirkungen zu berücksichtigen;
Drucksache 913/08
Unterrichtung durch die Bundesregierung
Grünbuch der Kommission der Europäischen Gemeinschaften: Hin zu einem sicheren, nachhaltigen und wettbewerbsfähigen europäischen Energienetz KOM (2008) 782 endg.; Ratsdok. 15927/08
... Lückenschluss im Netz: die polnisch-litauische Stromverbindungsleitung Die Schaffung gemeinsamer Strukturen durch die ÜNB und die Behörden haben zur Lösung von Schwierigkeiten beim Projekt für eine Stromverbindungsleitung zwischen dem polnischen und dem litauischen Übertragungsnetz beigetragen. In diesem Fall hat der europäische Koordinator die betroffenen ÜNB bei der Gründung des Gemeinschaftsunternehmens LITPOL zur Durchführung der Vorarbeiten für die Verbindungsleitung unterstützt. Die Verbindungsleitung könnte in zweifacher Hinsicht für die Versorgungssicherheit in der Region von Vorteil sein, da mit ihr der Lückenschluss im Netz zwischen den drei baltischen Staaten und dem Rest der EU vollzogen und Stromexporte vom geplanten Kernkraftwerk in Litauen ermöglicht würden.
Grünbuch Hin zu einem sicheren, nachhaltigen und wettbewerbsfähigen europäischen Energienetz
1. Einleitung
2. Künftige Prioritäten für die Entwicklung des europäischen Netzes
2.1. Ein neuer Schwerpunkt für die EU-Politik im Bereich der Energienetze
2.2. EU-Förderung für die Entwicklung der Energienetze
2.3. Administrative und regulatorische Hemmnisse für Energienetzvorhaben
2.3.1. Planungs- und Genehmigungsverfahren Planungs- und Genehmigungsverfahren sind wegen der unterschiedlichen lokalen und nationalen Planungsvorschriften ein häufiger Grund für Verzögerungen bei Energievorhaben.
2.3.2. Regulierungsrahmen
2.4. Entwicklung hin zu einem wirklich integrierten und flexiblen europäischen Energienetz
2.5. Festlegung neuer Prioritäten
3. Ein neuer Ansatz der Eu für den Energienetzausbau
3.1. Energiepolitische Ziele der EU
3.1.1. Förderung des Verständnisses und der Solidarität der Öffentlichkeit
3.1.2. Erreichung der 20-20-20-Ziele bis 202013
3.1.3. Innovation und neue Technologien
3.1.4. Internationale Energienetze
3.2. Ein lückenloses europäisches Energienetz
3.2.1. Ein effizienter Energiebinnenmarkt
3.2.2. Die interregionale Dimension
3.2.3. Ein neuer Planungsansatz
3.3. Die TEN-E im Dienste der Sicherheit und Solidarität
3.3.1. Überarbeitete TEN-E-Leitlinien
3.3.2. Weitere Möglichkeiten zur Verbesserung der TEN-E
3.3.3. Koordinierung zwischen den TEN-E und anderen EU-Finanzierungsinstrumenten
4. Schlussfolgerungen
Drucksache 913/08 (Beschluss)
Beschluss des Bundesrates
Grünbuch der Kommission der Europäischen Gemeinschaften: Hin zu einem sicheren, nachhaltigen und wettbewerbsfähigen europäischen Energienetz KOM (2008) 782 endg.; Ratsdok. 15927/08
... 1. Vor dem Hintergrund der bestehenden Herausforderungen (Integration der Stromerzeugung aus erneuerbaren Energien, zunehmende dezentrale Stromerzeugung, steigender europaweiter Stromhandel, zunehmende Energieimporte, Abschaltung der deutschen Kernkraftwerke) begrüßt der Bundesrat, dass die Kommission sich des Neu- und Ausbaus der Energienetze und damit des wichtigen Themas der Versorgungssicherheit annimmt. Der Bundesrat spricht sich in Übereinstimmung mit der Kommission dafür aus, Investitionen in Energienetze durch eine Verbesserung der Rahmenbedingungen zu fördern, um eine sichere, wettbewerbsfähige und umweltverträgliche Energieversorgung sicherzustellen.
Drucksache 104/08 (Beschluss)
Beschluss des Bundesrates
Vorschlag für eine Richtlinie des Europäischen Parlaments und des Rates über die geologische Speicherung von Kohlendioxid und zur Änderung der Richtlinien 85/337 /EWG und 96/61 /EG des Rates sowie der Richtlinien 2000/60 /EG, 2001/80 /EG, 2004/35 /EG, 2006/12 /EG und der Verordnung (EG) Nr. 1013/2006 KOM (2008) 18 endg.; Ratsdok. 5835/08
... -Emissionen von Industrieanlagen. Damit wird eine notwendige Voraussetzung geschaffen, um erste Demonstrationsanlagen von Kraftwerken mit CCS-Technologie errichten zu können.
Drucksache 949/08
Unterrichtung durch die Bundesregierung
Vorschlag für eine Richtlinie (Euratom) des Rates über einen Gemeinschaftsrahmen für die nukleare Sicherheit KOM (2008) 790 endg.; Ratsdok. 16537/08
... b) den Grundsatz, dass nur starke und unabhängige Aufsichtsbehörden den weiteren sicheren Betrieb der Kernkraftwerke in der EU gewährleisten können, und
Begründung
1. Hintergrund
1.1. Gründe und Ziele des Vorschlags
1.2. Allgemeiner Kontext
1.3. Bestehende Gemeinschaftsinitiativen für eine Harmonisierung der nuklearen Sicherheit auf EU-Ebene
1.4. Vereinbarkeit des Vorschlags mit der Politik und den Zielen der Union in anderen Bereichen
1.5. Ursprüngliches Paket zur nuklearen Sicherheit
2. Anhörung von interessierten Kreisen und Folgenabschätzung
2.1. Anhörung der interessierten Kreise zur Notwendigkeit eines EU-Rechtsrahmens für die nukleare Sicherheit
2.2. Überblick über die Sachverständigengruppen im Bereich der Harmonisierung der Konzepte für nukleare Sicherheit auf EU-Ebene
2.2.1. Arbeitsgruppe der Nuklearaufsichtsbehörden NRWG und Arbeitsgruppe für Reaktorsicherheit RSWG
2.2.2. Gruppe zur Konzertierung in Regulierungsfragen auf europäischer Ebene CONCERT
2.2.3. Verband der westeuropäischen Aufsichtsbehörden im Nuklearbereich WENRA
2.2.4. Arbeitsgruppe für nukleare Sicherheit WPNS
2.2.5. Hochrangige Gruppe HLG
2.3. Folgenabschätzung
3. Rechtliche Aspekte des Vorschlags
3.1. Zusammenfassung der vorgeschlagenen Maßnahme
3.2. Rechtsgrundlage
3.3. Subsidiarität und Verhältnismäßigkeit
4. Wesentliche Bestimmungen des Vorschlags
4.1. Verantwortung und Rahmen für die Sicherheit kerntechnischer Anlagen Artikel 3
4.2. Aufsichtsbehörden Artikel 4
4.3. Transparenz Artikel 5
4.4. Sicherheitstechnische Anforderungen und Vorschriften für kerntechnische Anlagen Artikel 6
4.5. Pflichten der Genehmigungsinhaber Artikel 7
4.6. Aufsicht Artikel 8
4.7. Sachverstand auf dem Gebiet der nuklearen Sicherheit Artikel 9
4.8. Vorrang der Sicherheit Artikel 10
5. Fazit
Vorschlag
Artikel 1 Ziel und Anwendungsbereich
Artikel 2 Begriffsbestimmungen
Artikel 3 Verantwortung und Rahmen für die Sicherheit kerntechnischer Anlagen
Artikel 4 Aufsichtsbehörden
Artikel 5 Transparenz
Artikel 6 Sicherheitstechnische Anforderungen und Vorschriften für kerntechnische Anlagen
Drucksache 102/1/08
Empfehlungen der Ausschüsse
Vorschlag für eine Richtlinie des Europäischen Parlaments und des Rates zur Änderung der Richtlinie 2003/87 /EG zwecks Verbesserung und Ausweitung des EU-Systems für den Handel mit Treibhausgas -Emissionszertifikaten KOM (2008) 16 endg.; Ratsdok. 5862/08
... 13. Der Bundesrat hält ebenso die Absicht der Kommission für problematisch, bereits ab 2013 die Zertifikate für den Stromsektor vollständig zu versteigern. Da in diesem Fall auf Benchmarks für die Zuteilung vollständig verzichtet wird, entfallen Anreize für den Ersatz alter durch neue hoch moderne Kraftwerke, die mit demselben Brennstoff weiter betrieben werden sollen. Genau dies ist aber in den nächsten Jahren für viele Kraftwerke in Deutschland vorgesehen. Die vollständige Auktionierung der Zertifikate wirkt daher für diese Vorhaben als massives Investitionshindernis und verschenkt die großen CO
Drucksache 10/08
Gesetzentwurf der Bundesregierung
Entwurf eines Gesetzes zur Neuregelung des Rechts der Erneuerbaren Energien im Strombereich und zur Änderung damit zusammenhängender Vorschriften
... 1. der Strom unbeschadet des § 16 Abs. 2 nicht durch Speicherkraftwerke gewonnen worden ist und
Drucksache 10/1/08
Empfehlungen der Ausschüsse
Entwurf eines Gesetzes zur Neuregelung des Rechts der Erneuerbaren Energien im Strombereich und zur Änderung damit zusammenhängender Vorschriften
... "virtuelles Kraftwerk"
1. Zu Artikel 1 § 3 Nr. 13 - neu -, § 33a - neu -, § 64 Abs. 1 Nr. 9 - neu - EEG
§ 33a Virtuelle Kraftwerke
2. Zu Artikel 1 § 11 Abs. 1 Satz 2 - neu - EEG
3. Zu Artikel 1 § 12 EEG
4. Zu Artikel 1 § 12 Abs. 1 Satz 2 EEG
5. Zu Artikel 1 § 16 Abs. 1 Satz 2 - neu - und 3 - neu - EEG *
6. Zu Artikel 1 § 16 Abs. 3 EEG
7. Zu Artikel 1 §§ 16 ff. EEG
8. Zu Artikel 1 § 18 Abs. 2 Satz 1 EEG
Zu Artikel 1
11. Zu Artikel 1 § 20 Abs. 2 Nr. 6 EEG
12. Zu Artikel 1 § 23 Abs. 2 EEG
13. Zu Artikel 1 § 23 Abs. 3 Nr. 1 EEG
14. Zu Artikel 1 § 23 Abs. 5 Satz 1 Nr. 1 EEG
15. Zu Artikel 1 § 23 Abs. 5 Satz 1 Nr. 2 EEG
16. Zu Artikel 1 § 23 Abs. 5 Satz 2 Nr. 2, Satz 3 - neu - und 4 - neu - EEG
17. Zu Artikel 1 § 23 Abs. 5 Satz 2 Nr. 2 EEG
18. Zu Artikel 1 § 27 Abs. 3 Nr. 1 EEG
19. Zu Artikel 1 § 27 Abs. 3 Nr. 3 - neu - EEG *
20. Zu Artikel 1 § 27 Abs. 4 Nr. 3, Anlage 2 Nr. VI.1 Buchstabe a und b EEG
21. Zu Artikel 1 § 27 EEG *
22. Zu Artikel 1 § 27, § 64, § 66, Anlage 2, Anlage 3 EEG
23. Zu Artikel 1 § 28 Abs. 1 EEG
24. Zu Artikel 1 § 28 Abs. 2 EEG
25. Zu Artikel 1 § 28 Abs. 3 EEG
26. Zu Artikel 1 § 28 Abs. 4 - neu - EEG
27. Zu Artikel 1 § 33 Abs. 1 EEG
28. Zu Artikel 1 § 37 Abs. 2a - neu - EEG
29. Zu Artikel 1 § 37 Abs. 6 Satz 2 - neu - EEG
30. Zu Artikel 1 § 41 Abs. 1 Nr. 2, Abs. 3 Satz 1, Satz 3 - neu -, Satz 4 - neu - EEG
31. Zu Artikel 1 § 52 Abs. 2 Satz 2 - neu - EEG
32. Zu Artikel 1 § 54 Abs. 1 Satz 1 und Abs. 2 EEG
33. Zu Artikel 1 § 56 Abs. 3 EEG
34. Zu Artikel 1 § 57 EEG
35. Zu Artikel 1 § 58 EEG
36. Zu Artikel 1 § 64 Abs. 1 Nr. 6, Abs. 1a - neu - EEG
37. Zu Artikel 1 § 64 Abs. 1 Nr. 6 EEG
38. Zu Artikel 1 § 64 Abs. 2 Nr. 1 EEG
39. Zu Artikel 1 § 64 EEG
40. Zu Artikel 1 § 66 Abs. 1 EEG
41. Zu Artikel 1 § 66 Abs. 1 Nr. 4 Satz 2 - neu - EEG
42. Zu Artikel 1 § 66 Abs. 4 - neu - EEG
43. Zu Artikel 1 Anlage 1 Nr. 4 - neu - EEG
Zu Artikel 1
Zu Buchstabe a
Zu Buchstabe c
Zu Buchstabe c
Zu Buchstabe c
Zu Buchstabe c
57. Zu Artikel 1 Anlage 2 Nr. III.7, Nr. IV.9 EEG
58. Zu Artikel 1 Anlage 2 Nr. III.7 EEG
59. Zu Artikel 1 Anlage 2 Nr. VI.2 EEG
60. Zu Artikel 1 Anlage 2 Nr. VI.2 EEG
Zu Artikel 1
Zu Buchstabe a
Zu Buchstabe a
Zu Buchstabe a
64. Zu Artikel 1 Anlage 3 Nr. III.7 - neu -, Nr. IV.2 EEG
65. Zu Artikel 1 Anlage 3 Nr. III.3a - neu -, Nr. IV.2 EEG
66. Zu Artikel 1 Anlage 3 Nr. III.3, Nr. IV.2, Anlage 4 Nr. III.3, Nr. IV.2 EEG
67. Zu Artikel 1 Anlage 3 Nr. III.3, Nr. IV.2, Anlage 4 Nr. III.3, Nr. IV.2 EEG
68. Zu Artikel 1 Anlage 3 Nr. IV.4 EEG
69. Zu Artikel 1 Anlage 4 Nr. III.4 - neu -, Nr. IV.2 EEG
70. Zu Artikel 3 Nr. 4 - neu - § 118 Abs. 7 EnWG
71. Zu Artikel 1 allgemein EEG
72. Zum Gesetzentwurf allgemein
73. Zur Verfügbarmachung aktueller Daten zum Ausbau der Erneuerbaren Energien für die Länder
74. Zum Gesetzentwurf allgemein
Drucksache 283/07
Verordnung der Bundesregierung
Verordnung zur Regelung des Netzanschlusses von Anlagen zur Erzeugung von elektrischer Energie (Kraftwerks-Netzanschlussverordnung - KraftNAV )
...
Verordnung zur Regelung des Netzanschlusses von Anlagen zur Erzeugung von elektrischer Energie (Kraftwerks-Netzanschlussverordnung -
A. Probleme und Ziel
B. Lösung
C. Alternativen
D. Finanzielle Auswirkungen auf die öffentlichen Haushalte, getrennt für Bund, Länder und Kommunen, aufgeteilt in
E. Sonstige Kosten (z.B. Kosten für die Wirtschaft, Kosten für soziale Sicherungssysteme, Auswirkungen auf das Preisniveau, insbesondere auf das Verbraucherpreisniveau).
F. Bürokratiekosten
G. Gleichstellungspolitische Belange werden nicht berührt.
Verordnung
Verordnung
Teil 1 Allgemeine Vorschriften
§ 1 Anwendungsbereich
§ 2 Begriffsbestimmungen
§ 3 Verfahren
§ 4 Anschlusszusage und Netzanschlussvertrag
§ 5 Informationspflichten des Netzbetreibers
§ 6 Netzanschluss
§ 7 Netzzugang bei Engpässen
§ 8 Kostentragung
Teil 2 Sonstige Bestimmungen
§ 9 Kraftwerksanschluss-Register
§ 10 Festlegungen der Regulierungsbehörde
Teil 3 Schlussvorschriften
§ 11 Inkrafttreten
Begründung
A. Allgemeiner Teil
I. Ziel und Gegenstand der Verordnung
II. Finanzielle Auswirkungen
3 Bürokratiekosten
B. Zu den einzelnen Vorschriften
Zu Teil 1
Zu § 1
Zu § 2
Zu § 3
Zu Abs. 1
Zu Abs. 2
Zu Abs. 3
Zu Abs. 4
Zu § 4
Zu § 5
Zu § 6
Zu § 7
Zu § 8
Zu § 9
Zu § 10
Anlage
Drucksache 58/07 (Beschluss)
Beschluss des Bundesrates
Umweltbericht 2006 - Umwelt - Innovation - Beschäftigung
... 1. Der Bundesrat fordert die Bundesregierung auf, bei der Erneuerung des deutschen Kraftwerkparks Investitionen in hocheffiziente Anlagen zur Braunkohleverstromung gegenüber denen in Gas- oder Steinkohlekraftwerke nicht zu benachteiligen.
Drucksache 276/07
Gesetzentwurf der Bundesregierung
Entwurf eines Gesetzes zur Änderung der Rechtsgrundlagen zum Emissionshandel im Hinblick auf die Zuteilungsperiode 2008 bis 2012
... Kondensationskraftwerke
A. Problem und Ziel
B. Lösung
C. Alternativen
D. Finanzielle Auswirkungen auf die öffentlichen Haushalte
E. Sonstige Kosten
F. Bürokratiekosten
Gesetzentwurf
Entwurf
Artikel 1 Gesetz über den nationalen Zuteilungsplan für Treibhausgas-Emissionsberechtigungen in der Zuteilungsperiode 2008 bis 2012 (Zuteilungsgesetz 2012 - ZuG 2012)1
Abschnitt 1 Allgemeine Vorschriften
§ 1 Zweck des Gesetzes
§ 2 Anwendungsbereich
§ 3 Begriffsbestimmungen
Abschnitt 2 Mengenplanung
§ 4 Nationale Emissionsziele
§ 5 Reserve
Abschnitt 3 Zuteilungsregeln
§ 6 Zuteilung für bestehende Industrieanlagen mit Inbetriebnahme bis zum 31. Dezember 2002
§ 7 Zuteilung für bestehende Anlagen der Energiewirtschaft mit Inbetriebnahme bis zum 31. Dezember 2002
§ 8 Zuteilung für bestehende Anlagen mit Inbetriebnahme in den Jahren 2003 bis 2007
§ 9 Zuteilung für Neuanlagen
§ 10 Einstellung des Betriebes von Anlagen
§ 11 Kuppelgas
§ 12 Besondere Härtefallregelung
§ 13 Nähere Bestimmung der Berechnung der Zuteilung
§ 14 Antragsfristen
§ 15 Überprüfung von Angaben
§ 16 Kosten der Zuteilung
Abschnitt 4 Ausgabe und Abgabe von Berechtigungen
§ 17 Ausgabe
§ 18 Erfüllung der Abgabepflicht
Abschnitt 5 Gemeinsame Vorschriften
§ 19 Bußgeldvorschriften
§ 20 Zuständige Behörde
Anhang 1 Berechnungsformeln
Anhang 2 (zu § 9 Abs. 3 und § 12 Abs. 1) Vergleichbarkeit von Anlagen
Anhang 3 (zu § 7 Abs. 1 und 2, § 8 Abs. 1 und § 9 Abs. 2 Satz 1)
Teil A: Produktbezogene Emissionswerte
I. Anlagen zur Stromproduktion, zur Erzeugung von Wellenarbeit und zur Erzeugung von Wärme thermische Energie
II. Neuanlagen zur Herstellung von Zement und zur Herstellung von Glas
III. Neuanlagen zur Herstellung von Keramik
Teil B: Anwendungsregeln für die Zuteilung für Neuanlagen nach den §§ 8 und 9
Anhang 4 (zu § 3 Abs. 2 Nr. 7 in Verbindung mit § 8 und § 9) Vollbenutzungsstunden
I. Vollbenutzungsstunden
II. Berechnung des Standardauslastungsfaktors und Zuordnung von Vollbenutzungsstunden
Anhang 5 (zu § 4 Abs. 3) Anteilige Kürzung der Zuteilungsmenge entsprechend dem Effizienzstandard der Anlage
1. Grundsatz
a. Bestimmung des Effizienzstandards der Anlage
b. Bestimmung des Anpassungsfaktors
2. Produktstandards für die Berechnung der anteiligen Kürzung
a. Erzeugung von Strom:
b. Erzeugung von Wärme:
c. Erzeugung von Wellenarbeit
3. Bestimmung des Referenzjahres
4. Berechnungsformeln
Artikel 2 Gesetz zur Änderung des Treibhausgas-Emissionshandelsgesetzes
Artikel 3 Gesetz zur Änderung des Projekt-Mechanismen-Gesetzes
Artikel 4 Inkrafttreten
Begründung
A. Allgemeiner Teil
I. Zielsetzung und wesentlicher Inhalt des Gesetzentwurfs
1. Rahmenbedingungen für die Zuteilungsperiode 2008 - 2012
2. Zielsetzungen
3. Wesentlicher Inhalt des Gesetzes
II. Gesetzgebungskompetenz des Bundes
III. Gesetzesfolgen
1. Kosten für die öffentlichen Haushalte
2. Kosten für die Wirtschaft und Preiswirkungen
B. Einzelerläuterungen
Zu Artikel 1
Erster Abschnitt
Zu § 1
Zu § 2
Zu § 3
Abschnitt 2 : Mengenplanung
Zu § 4
Zu § 5
Abschnitt 3 : Zuteilungsregeln
Zu § 6
Zu § 7
Zu § 8
Zu § 9
Zu § 10
Zu § 11
Zu § 12
Zu § 13
Zu § 14
Zu § 15
Zu § 16
Abschnitt 4 : Ausgabe und Abgabe von Berechtigungen
Zu § 17
Zu § 18
Abschnitt 5 : Gemeinsame Vorschriften
Zu § 19
Zu § 20
Zu Artikel 2
Zu Nummer 1
Zu Nummer 2
Zu Nummer 3
Zu Nummer 4
Zu Nummer 5
Zu Nummer 6
Zu Nummer 7
Zu Nummer 8
Zu Nummer 9
Zu Nummer 10
Zu Nummer 11
Zu Nummer 12
Zu Nummer 13
Zu Nummer 14
Zu Artikel 3
Zu Nr. 1
Zu Nr. 2
Zu Nr. 3
Zu Nr. 4
Zu Nr. 5
Zu Artikel 4
Drucksache 712/1/07
Empfehlungen der Ausschüsse
Vorschlag für eine Verordnung des Rates zur Gründung des gemeinsamen Unternehmens "Brennstoffzellen und Wasserstoff " KOM (2007) 571 endg.; Ratsdok. 13843/07
... 2. Der Bundesrat weist angesichts des dringenden Handlungsbedarfs beim Klimaschutz darauf hin, dass es bei der Forschung und Markteinführung keine Präferierung einer Technologie geben darf. So besteht als Alternative zur Speicheroption durch Wasserstoffelektrolyse die Möglichkeit, das Stromnetz bedarfsabhängig wesentlich weiter auszubauen und zu nutzen, um die schwankende Erzeugung über andere Kraftwerke oder Nachfrager großräumig auszugleichen, was mit vergleichsweise sehr viel geringeren Energieverlusten verbunden ist.
Drucksache 443/07
Gesetzesbeschluss des Deutschen Bundestages
Gesetz zur Änderung der Rechtsgrundlagen zum Emissionshandel im Hinblick auf die Zuteilungsperiode 2008 bis 2012
... "Kraftwerke gelten auch dann als Kondensationskraftwerke, wenn sie Nutzwärme auskoppeln, sofern der Quotient aus der Kapazität der Wärmeerzeugung in Kraft-Wärme-Kopplung und der tatsächlich und rechtlich maximal möglichen gesamten Brennstoffwärme der Anlage im Jahr der Beantragung der Zuteilung einen Wert von 0,1 nicht überschreitet."
Drucksache 731/07
Antrag des Landes Niedersachsen
Entschließung des Bundesrates zur Erleichterung der Einspeisung von Biogas in das allgemeine Erdgasnetz
... ) eine gute Möglichkeit. In diesem Zusammenhang sollte das Ausschließlichkeitsprinzips bei der Verstromung von Biogas aus dem Erdgasnetz und die Leistungsgrenze von 20 MW (elektrisch) aufgehoben werden, da durch den kombinierten Einsatz von Biogas und Erdgas in größeren Blockheizkraftwerken (BHKW) oder Spitzenlastkraftwerken der Wirkungsgrad der Biogasnutzung deutlich verbessert werden kann.
Drucksache 40/07
Unterrichtung durch die Bundesregierung
Mitteilung der Kommission der Europäischen Gemeinschaften an den Europäischen Rat und das Europäische Parlament: "Eine Energiepolitik für Europa " KOM (2007) 1 endg.; Ratsdok. 5282/07
... In den kommenden 25 Jahren wird Europa 900 Mrd. EUR in neue Stromerzeugungskapazitäten investieren müssen. Gas ist wegen seiner hohen Effizienz nach wie vor ein bevorzugter Energieträger, doch werden auch hier Investitionen in Höhe von 150 Mrd. EUR in gasbefeuerte Kraftwerke und von weiteren 220 Mrd. EUR in die Gasinfrastruktur vonnöten sein. Absolute Priorität gebührt mit Blick auf die Sicherung ausreichender neuer Investitionen der Schaffung eines reibungslos funktionierenden Energiebinnenmarktes, der die richtigen Investitionsanreize setzt. Darüber hinaus ist eine genaue Überwachung von Angebot und Nachfrage erforderlich, damit etwaige Versorgungsengpässe ermittelt werden können. Dies wird eine zentrale Aufgabe des neuen Büros der Energiebeobachtungsstelle (siehe weiter unten) sein.
1. Die Herausforderungen
1.1. Nachhaltigkeit
1.2. Versorgungssicherheit
1.3. Wettbewerbsfähigkeit
Optionen sollten offen gehalten werden, um die Weiterentwicklung der neuen Technologien zu gewährleisten.
2. Ein strategisches Ziel für Europas Energiepolitik
3. Der Aktionsplan
3.1. Der Energiebinnenmarkt
3.1.1. Entflechtung
3.1.2. Wirksame Regulierung
3.1.3. Transparenz
3.1.4. Infrastruktur
3.1.5. Netzsicherheit
3.1.6. Ausreichende Stromerzeugungs- und Gasversorgungskapazitäten
3.1.7. Energieversorgung als öffentliche Dienstleistung
3.2. Solidarität zwischen den Mitgliedstaaten und Versorgungssicherheit bei Öl, Gas und Strom
3.3. Langfristige Verpflichtung zur Reduzierung der Treibhausgase und EU-Emissionshandelssystem
3.4. Ein ehrgeiziges Programm für Energieeffizienzmaßnahmen auf
3.5. Ein längerfristiges Ziel im Bereich erneuerbare Energien
3.6. Ein europäischer Strategieplan für Energietechnologie
3.7. Eine Zukunft mit CO2-armen fossilen Brennstoffen
3.8. Die Zukunft der Kerntechnik
3.9. Eine internationale Energiepolitik, die die Interessen Europas aktiv unterstützt.
3.9.1. Verzahnung der europäischen Energie- und Entwicklungspolitik: Beide Seiten können nur gewinnen.
3.10. Überwachung und Berichterstattung
4. Blick nach Vorn
Anhang 1 Schwerpunkte der internationalen EU-Energiepolitik
Anhang 2 Vor- und Nachteile der verschiedenen Quellen für elektrische Energie
Drucksache 443/2/07
Antrag des Freistaates Sachsen
Gesetz zur Änderung der Rechtsgrundlagen zum Emissionshandel im Hinblick auf die Zuteilungsperiode 2008 bis 2012
... Kondensationskraftwerke zum Einsatz von Braunkohle - 8.250
Drucksache 40/07 (Beschluss)
Beschluss des Bundesrates
Mitteilung der Kommission der Europäischen Gemeinschaften an den Europäischen Rat und das Europäische Parlament: "Eine Energiepolitik für Europa " KOM (2007) 1 endg.; Ratsdok. 5282/07
... und Industrie nicht beeinträchtigt werden darf. Im deutschen Kraftwerkspark stehen in den nächsten Jahren erhebliche Investitionen an. Insofern müssen für hocheffiziente Neu- und Ersatzanlagen planungssichere Zuteilungsregelungen geschaffen und von der Kommission anerkannt werden. Einen wesentlichen Beitrag hierzu können Benchmark-Verfahren leisten, die nach Brennstoffen differenzieren.
Drucksache 533/07
Unterrichtung durch die Bundesregierung
Nationales Reformprogramm Deutschland 2005 bis 2008 - Umsetzungs- und Fortschrittsbericht 2007
... und die Regulierungsbehörden der Länder. Hinzugekommen sind eine Reihe von Regierungsverordnungen, insbesondere eine Verordnung für den Netzanschluss von Kraftwerken, die den diskriminierungsfreien Netzanschluss gerade auch für neue Anbieter erleichtern soll. Eine Verordnung zur Anreizregulierung soll Netzbetreibern einen Anreiz für kostengünstigeren Netzbetrieb schaffen (vgl. Tabelle lfd. Nr. 66 und 67). Kurzfristig soll die geplante befristete Verschärfung der kartellrechtlichen Missbrauchsaufsicht wirken. Sie erleichtert es den Kartellbehörden, gegen wettbewerbswidrige Preise von marktbeherrschenden Energieunternehmen vorzugehen (vgl. Tabelle lfd. Nr. 65).
Nationales Reformprogramm Deutschland 2005 – 2008 Umsetzungs- und Fortschrittsbericht 2007
Teil I
1. Einleitung
1.1. Institutioneller Rahmen
1.2. Aktuelle Wirtschaftslage
2. Öffentliche Finanzen tragfähig gestalten – soziale Sicherheit wahren
2.1. Konsolidierung fortsetzen
2.2. Soziale Sicherungssysteme reformieren
3. Strukturellen Wandel voranbringen
3.1. Wissensgesellschaft ausbauen
3.2. Wettbewerbsfähigkeit und Rahmenbedingungen für unternehmerische Tätigkeit stärken
4. Arbeitsmarkt auf neue Herausforderungen ausrichten
5. Ausblick
Anhang zum Teil I
Teil II Tabelle: Maßnahmen und deren Stand der Umsetzung im Rahmen des Nationalen Reformprogramms 2006 – 2007
Drucksache 58/1/07
Antrag des Freistaates Sachsen
Umweltbericht 2006 Umwelt – Innovation – Beschäftigung
... 1. Der Bundesrat fordert die Bundesregierung auf, bei der Erneuerung des deutschen Kraftwerkparks Investitionen in hocheffiziente Anlagen zur Braunkohleverstromung gegenüber denen in Gas- oder Steinkohlekraftwerke nicht zu benachteiligen.
Drucksache 283/1/07
Empfehlungen der Ausschüsse
Verordnung zur Regelung des Netzanschlusses von Anlagen zur Erzeugung von elektrischer Energie (Kraftwerks-Netzanschlussverordnung - KraftNAV )
...
Verordnung zur Regelung des Netzanschlusses von Anlagen zur Erzeugung von elektrischer Energie (Kraftwerks-Netzanschlussverordnung -
Drucksache 492/07
Unterrichtung durch das Europäische Parlament
Entschließung des Europäischen Parlaments vom 19. Juni 2007 zu den Wirtschafts- und Handelsbeziehungen zwischen der Europäischen Union und Russland (2006/2237(INI))
... 48. fordert die Russische Föderation auf, in enger Zusammenarbeit mit der Europäischen Union in die Modernisierung von Kernkraftwerken zu investieren, insbesondere aber in Infrastrukturen, neue Technologien und erneuerbare Energieträger, wodurch den gemeinsam verfolgten Zielen im Hinblick auf die Sicherheit, die Energieeffizienz, den Umweltschutz und die öffentliche Gesundheit Rechnung getragen wird;
Drucksache 864/07
Unterrichtung durch die Bundesregierung
Mitteilung der Kommission der Europäischen Gemeinschaften an den Rat, das Europäische Parlament, den Europäischen Wirtschafts- und Sozialausschuss und den Ausschuss der Regionen: Ein europäischer Strategieplan für Energietechnologie (Set-Plan) "Der Weg zu einer kohlenstoffemissionsarmen Zukunft " KOM (2007) 723 endg.; Ratsdok. 15458/07
... -Abscheidung, -Verbringung und -Speicherung: Initiative mit Schwerpunkt auf Anforderungen des Gesamtsystems einschließlich Effizienz, Sicherheit und öffentlicher Akzeptanz, mit dem Ziel, die Wirtschaftlichkeit des industriellen Betriebs emissionsfreier Kraftwerke mit fossilen Brennstoffen zu beweisen;
Mitteilung
1. Notwendigkeit eines europäischen Strategieplans für Energietechnologie SET-PLAN
Technologie ist ein zentrales Element im Gefüge der Energiepolitik
Derzeitige Leistung unzureichend
Immanente Schwächen der Innovation im Energiebereich
Europa sollte bei der Energietechnologie weltweit führen
Entscheidender Faktor Zeit
2. Verwirklichung der politischen Vorstellungen
4 Energieeffizienz
Verwirklichung der Ziele für das Jahr 2020
Verwirklichung der Zielvorstellung für 2050
Gemeinsame ergebnisorientierte Anstrengungen
Maßnahmen des Privatsektors
Maßnahmen auf nationaler Ebene
Maßnahmen auf Gemeinschaftsebene
Maßnahmen auf globaler Ebene
3. Ziele des SET-PLANS
4. Gemeinsame strategische Planung
EG -Lenkungsgruppe für strategische Energietechnologien
Europäisches Energietechnologie-Informationssystem
5. Wirksame Umsetzung – Zusammenarbeit auf Gemeinschaftsebene
5.1. Europäische Industrie-Initiativen
5.2. Schaffung eines europäischen Energieforschungsbündnisses
5.3. Transeuropäische Energienetze und Systeme der Zukunft
6. Ressourcen
Steigerung der Investitionen
Ausbau der personellen Basis
7. Internationale Zusammenarbeit
8. Weiterführende Arbeiten
Drucksache 40/1/07
Empfehlungen der Ausschüsse
Mitteilung der Kommission der Europäischen Gemeinschaften an den Europäischen Rat und das Europäische Parlament: "Eine Energiepolitik für Europa " KOM (2007) 1 endg.; Ratsdok. 5282/07
... und Industrie nicht beeinträchtigt werden darf. Im deutschen Kraftwerkspark stehen in den nächsten Jahren erhebliche Investitionen an. Insofern müssen für hocheffiziente Neu- und Ersatzanlagen planungssichere Zuteilungsregelungen geschaffen und von der Kommission anerkannt werden. Einen wesentlichen Beitrag hierzu können Benchmark-Verfahren leisten, die nach Brennstoffen differenzieren.
Drucksache 730/07
Unterrichtung durch die Bundesregierung
Umweltradioaktivität und Strahlenbelastung im Jahr 2006
... - die Strahlenexposition durch den Unfall im Atomkraftwerk Tschernobyl und durch Kernwaffenversuche.
Drucksache 557/07
Gesetzentwurf der Bundesregierung
Entwurf eines Gesetzes zur Finanzierung der Beendigung des subventionierten Steinkohlenbergbaus zum Jahr 2018 (Steinkohlefinanzierungsgesetz)
... Über die Bürokratiekosten hinaus entstehen keine Kostenbelastungen für die Wirtschaft. Auswirkungen auf das Preisniveau wird es nicht geben, da das Gesetz dafür sorgen wird, dass Kraftwerke und Stahlindustrie wie bisher die einheimische Steinkohle zu Preisen beziehen können, die den Einfuhrpreisen für Einfuhren aus Drittländern entsprechen. Die Steinkohlebeihilfen sind damit kostenneutral für die Verbraucher subventionierter einheimischer Steinkohle und preisneutral für die Bezieher von Produkten (Strom, Stahl), die auf Basis einheimischer Steinkohle erzeugt werden.
A. Problem und Ziel
B. Lösung
C. Alternativen
D. Finanzielle Auswirkungen
E. Sonstige Kosten
F. Bürokratiekosten
Gesetzentwurf
§ 1 Zweck
§ 2 Begriffsbestimmungen
§ 3 Finanzplafonds
§ 4 Verpflichtungen der Bergbauunternehmen nach Beendigung des subventionierten Steinkohlenbergbaus
§ 5 Anpassungsgeld
§ 6 Melde-, Aufbewahrungs- und Auskunftspflichten
§ 7 Bußgeldvorschriften
§ 8 Inkrafttreten
Begründung
A. Allgemeiner Teil
B. Besonderer Teil
Zu § 1
Zu § 2
Zu § 3
Zu § 4
Zu § 5
Zu § 6
Zu § 7
Zu § 8
Anlage Stellungnahme des Nationalen Normenkontrollrates gem. § 6 Abs. 1 NKR-Gesetz: Gesetz zur Finanzierung der Beendigung des subventionierten Steinkohlenbergbaus zum Jahr 2018
Drucksache 673/1/07
Empfehlungen der Ausschüsse
Vorschlag für eine Richtlinie des Europäischen Parlaments und des Rates zur Änderung der Richtlinie 2003/54 /EG über gemeinsame Vorschriften für den Elektrizitätsbinnenmarkt KOM (2007) 528 endg.; Ratsdok. 13043/07
... " (Impact Assessment) ergibt sich eine belastbare, aus einer umfassenden Analyse der bisherigen Marktentwicklung abgeleitete Begründung für die Erforderlichkeit eines Eingriffs in bestehende Unternehmensstrukturen. Hierzu müsste u. a. die Wirksamkeit der bisherigen Regulierungstätigkeit und der derzeitigen Entflechtungsregelungen berücksichtigt werden, die derzeit - zwei Jahre nach der Umsetzung der geltenden Binnenmarktrichtlinien - noch nicht mit der erforderlichen Verlässlichkeit beurteilt werden können. Hinzuweisen ist vor allem darauf, dass durch kostenorientierte Kontrolle die Netzentgelte seit 2005 nachhaltig gesenkt werden konnten. Der Übergang zur Anreizregulierung soll zum Jahresbeginn 2009 erfolgen; die Anreizregulierungsverordnung ist soeben in Kraft getreten. Ferner ist die Kraftwerksnetzanschlussverordnung erlassen worden, die zur Intensivierung des Wettbewerbs neue Kraftwerke für eine Übergangszeit bei Netzengpässen privilegiert. Erst nach der vollständigen Umsetzung und einer nach angemessener Zeit durchgeführten Bewertung kann sinnvoll über die Notwendigkeit weitergehender Schritte befunden werden.
Drucksache 673/07 (Beschluss)
Beschluss des Bundesrates
Vorschlag für eine Richtlinie des Europäischen Parlaments und des Rates zur Änderung der Richtlinie 2003/54 /EG über gemeinsame Vorschriften für den Elektrizitätsbinnenmarkt KOM (2007) 528 endg.; Ratsdok. 13043/07 Drucksache: 673/07 und
... Hierzu müsste u. a. die Wirksamkeit der bisherigen Regulierungstätigkeit und der derzeitigen Entflechtungsregelungen berücksichtigt werden die derzeit - zwei Jahre nach der Umsetzung der geltenden Binnenmarktrichtlinien - noch nicht mit der erforderlichen Verlässlichkeit beurteilt werden können. Hinzuweisen ist vor allem darauf, dass durch kostenorientierte Kontrolle die Netzentgelte seit 2005 nachhaltig gesenkt werden konnten. Der Übergang zur Anreizregulierung soll zum Jahresbeginn 2009 erfolgen; die Anreizregulierungsverordnung ist soeben in Kraft getreten. Ferner ist die Kraftwerksnetzanschlussverordnung erlassen worden, die zur Intensivierung des Wettbewerbs neue Kraftwerke für eine Übergangszeit bei Netzengpässen privilegiert. Erst nach der vollständigen Umsetzung und einer nach angemessener Zeit durchgeführten Bewertung kann sinnvoll über die Notwendigkeit weitergehender Schritte befunden werden.
Drucksache 283/07 (Beschluss)
Beschluss des Bundesrates
Verordnung zur Regelung des Netzanschlusses von Anlagen zur Erzeugung von elektrischer Energie (Kraftwerks-Netzanschlussverordnung - KraftNAV )
...
Verordnung zur Regelung des Netzanschlusses von Anlagen zur Erzeugung von elektrischer Energie (Kraftwerks-Netzanschlussverordnung -
Drucksache 618/07
Unterrichtung durch das Europäische Parlament
Empfehlung des Europäischen Parlaments vom 12. Juli 2007 an den Rat zu dem Verhandlungsmandat für ein neues verbessertes Abkommen zwischen der Europäischen Gemeinschaft und ihren Mitgliedstaaten einerseits und der Ukraine andererseits (2007/2015(INI))
... k) daher darauf zu drängen, dass der Energiesektor der Ukraine völlig im Einklang mit den Grundsätzen der Marktwirtschaft und der Transparenz steht, insbesondere was die Preise, den Netzzugang und die Effizienz betrifft; die rasche Integration der Ukraine in die europäische Energiegemeinschaft zu fördern; festzustellen, wie wichtig es ist, dass die Ukraine den Vertrag zur Gründung der Energiegemeinschaft unterzeichnet; in diesem Zusammenhang darauf zu drängen, dass das Verfahren zur Evaluierung der nuklearen Sicherheit aller in Betrieb befindlichen Kernkraftwerke in der Ukraine im Einklang mit dem Arbeitsprogramm der Gemeinsamen Arbeitsgruppe Nukleare Sicherheit beschleunigt wird; die Diversifizierung der ukrainischen Ressourcen zu unterstützen, beispielsweise durch den Zugang zu Direktlieferungen aus Zentralasien; ihre strategische Rolle als ein Transitland für die Versorgung der Europäischen Union mit Öl und Gas zu stärken, beispielsweise durch die Unterstützung der Umkehrung der Ölpipeline Odessa-Brody und durch die Befürwortung ihrer Verlängerung in die Europäische Union; zu betonen, dass die Ukraine in die Entwicklung des Nabucco-Gaspipelineprojekts eingebunden werden muss, um den Energiekorridor Kaspisches Meer - Schwarzes Meer- EU zu vervollständigen und das ukrainische Stromnetz an das UCTE-Netz anzuschließen; auf eine Stärkung der Energiezusammenarbeit innerhalb der GUAM zu drängen;
Drucksache 212/07
Unterrichtung durch das Europäische Parlament
Entschließung des Europäischen Parlaments zum Klimawandel Das Europäische Parlament,
... 19. ist der Auffassung, dass die derzeitige Ineffizienz vieler Kraftwerke einen wesentlichen Beitrag zum Problem der globalen Erwärmung leistet, und fordert die Kommission auf, Vorschläge vorzulegen, in denen alle Mitgliedstaaten verpflichtet werden, dafür zu sorgen, dass die bei der Stromerzeugung als Nebenprodukt freigesetzte Energie durch Kraftwärmekopplungstechnologie genutzt wird;
Drucksache 276/07 (Beschluss)
Stellungnahme des Bundesrates
Verfahren eines Gesetzes zur Änderung der Rechtsgrundlagen zum Emissionshandel im Hinblick auf die Zuteilungsperiode 2008 bis 2012
... Kondensationskraftwerke zum Einsatz von Braunkohle - 8.250
Drucksache 276/1/07
Empfehlungen der Ausschüsse
Entwurf eines Gesetzes zur Änderung der Rechtsgrundlagen zum Emissionshandel im Hinblick auf die Zuteilungsperiode 2008 bis 2012
... 9. Industriekraftwerk: Kraftwerk, das der Versorgung eines industriellen Standortes mit Elektroenergie und/oder Prozesswärme und/oder der energetischen Verwertung von Prozessnebenprodukten des Industrieprozesses dient.
1. Zu Artikel 1 allgemein ZuG 2012
2. Zu Artikel 1 allgemein ZuG 2012
3. Zu Artikel 1 § 3 Abs. 2 Nr. 5 ZuG 2012
4. Zu Artikel 1 § 3 Abs. 2 Nr. 9 - neu - ZuG 2012
5. Zu Artikel 1 § 3 Abs. 2 Nr. 9* - neu - ZuG 2012
6. Zu Artikel 1 § 4 Abs. 3 Satz 3 ZuG 2012
7. Zu Artikel 1 § 5 Abs. 3 ZuG 2012
8. Zu Artikel 1 § 6 Abs. 1 Satz 2 - neu -, § 7 Abs. 1 Satz 5 - neu -, § 8 Abs. 1 Satz 5 - neu - ZuG 2012
9. Zu Artikel 1 § 6 Abs. 1 Satz 1 und § 7 Abs. 1 Satz 1 ZuG 2012
10. Zu Artikel 1 § 6 Abs. 2 Satz 2 - neu - ZuG 2012
11. Zu Artikel 1 § 6 Abs. 6 Satz 1, Satz 2 - neu - ZuG 2012
12. Zu Artikel 1 § 6 Abs. 8 ZuG 2012
13. Zu Artikel 1 § 6 Abs. 11 - neu - ZuG 2012
14. Zu Artikel 1 § 7 Abs. 1 Satz 1 ZuG 2012
15. Zu Artikel 1 § 7 Abs. 6 - neu - ZuG 2012 *
16. Zu Artikel 1 § 7 Abs. 6 - neu - ZuG 2012 *
17. Zu Artikel 1 § 10 Abs. 4 Satz 1 ZuG 2012
18. Zu Artikel 1 § 10 Abs. 5 Satz 1 ZuG 2012
19. Zu Artikel 1 § 10 Abs. 5 Satz 2 zweiter Halbsatz ZuG 2012
20. Zu Artikel 1 § 11 Abs. 5 Satz 2 - neu - und 3 - neu - ZuG 2012
21. Zu Artikel 1 § 11 Abs. 8 - neu - ZuG 2012
Zu Buchstabe a
Zu Buchstabe c
22. Zu Artikel 1 § 12 Abs. 1 Satz 1 ZuG 2012
23. Zu Artikel 1 § 13 Nr. 5 ZuG 2012
24. Zu Artikel 1 § 13 Nr. 7 ZuG 2012
25. Zu Artikel 1 § 18 ZuG 2012
26. Zu Artikel 1 Anhang 3 Teil A Abschnitt I Nr. 1 ZuG 2012
27. Zu Artikel 1 Anhang 3 Teil A Abschnitt I Nr. 1 Buchstabe a und Nr. 3 Buchstabe a ZuG 2012
28. Zu Artikel 1 Anhang 3 Teil A Abschnitt I Nr. 3 Buchstabe a ZuG 2012
29. Zu Artikel 1 Anhang 3 Teil A Abschnitt II Nr. 2 Buchstabe b ZuG 2012
30. Zu Artikel 1 Anhang 3 Teil B Überschrift ZuG 2012
31. Zu Artikel 1 Anhang 4 Abschnitt I Tabelle ZuG 2012
32. Zu Artikel 1 Anhang 4 Abschnitt I Tabelle ZuG 2012
33. Zu Artikel 1 Anhang 4 Abschnitt II Nr. 3 ZuG 2012
34. Zu Artikel 1 Anhang 4 Abschnitt II Nr. 5 ZuG 2012
35. Zu Artikel 1 Anhang 5 Nr. 1 Satz 2 - neu -, Nr. 1 Buchstabe a Satz 2 - neu - ZuG 2012
36. Zu Artikel 2 Nr. 2 § 3 Abs. 3 Satz 2 TEHG
37. Zu Artikel 2 Nr. 3a - neu - § 5 Abs. 1 Satz 2 - neu - bis 6 - neu - TEHG
38. Die Zustimmung ist verbindliche Grundlage für die weiteren Entscheidungen nach diesem Gesetz.
39. Zu Artikel 2 Nr. 3a - neu - § 5 Abs. 3 Satz 2 - neu - und 3 - neu - TEHG
40. Zu Artikel 2 Nr. 4 Buchstabe a Doppelbuchstabe cc § 10 Abs. 1 Satz 5 TEHG
41. Hauptempfehlung:
Zu Artikel 2
Zu Buchstabe b
Zu Buchstabe c
42. Hilfsempfehlung zu Ziffer 41:
Zu Artikel 2
43. Zu Artikel 2 Nr. 8a - neu - § 20 Abs. 1 Satz 1 TEHG
44. Zu Artikel 2 Nr. 14 Anhang 2 Teil I Nr. 4 Satz 1 TEHG
Drucksache 469/07
Unterrichtung durch die Bundesregierung
Grünbuch der Kommission der Europäischen Gemeinschaften an den Rat, das Europäische Parlament, den Europäischen Wirtschafts- und Sozialausschuss und den Ausschuss der Regionen: Anpassung an den Klimawandel in Europa - Optionen für Maßnahmen der Europäischen Union KOM (2007) 354 endg.; Ratsdok. 11490/07
... • In Regionen, in denen die Niederschläge zurückgehen oder in denen trockene Sommer immer häufiger vorkommen werden, wird weniger Wasser zur Kühlung von Wärme- und Atomkraftwerken und für die Erzeugung von Wasserenergie zur Verfügung stehen. Die Kühlkapazität des Wassers wird ebenfalls abnehmen, weil sich das Wasser generell erwärmen wird; auch die Schwellenwerte für die Wasserableitung werden möglicherweise überschritten.
Grünbuch der Kommission
1. Anpassung und Klimaschutz aus dem richtigen Blickwinkel
2. Grund zur globalen Besorgnis
3. Europa bleibt nicht verschont
Abbildung 1: Veränderung der durchschnittlichen Jahrestemperatur bis Ende dieses Jahrhunderts1
Abbildung 2: Veränderung der durchschnittlichen Jahresniederschläge bis Ende dieses Jahrhunderts
4. Europa muss sich anpassen - Herausforderungen für die Europäische Gesellschaft und die europäische öffentliche Ordnung
Abbildung 3: Auswirkung von Anpassungsmaßnahmen auf Schäden infolge eines niedrigen und eines hohen Meeresspiegelanstiegs.
• Nationale Ebene
• Regionale Ebene
• Lokale Ebene
5. Ausrichtung der EU-Massnahmen - Prioritäre Optionen für einen flexiblen Ansatz mit vier Aktionsschwerpunkten
5.1. Der erste Pfeiler: Frühzeitiges Handeln in der EU
5.1.1. Einbeziehung von Anpassungsmaßnahmen in die Umsetzung und Änderung geltender und künftiger Rechtsvorschriften und Politiken
Landwirtschaft und Entwicklung des ländlichen Raums
Industrie und Dienstleistungen
5 Energie
5 Verkehr
5 Gesundheit
5 Wasser
Meeresumwelt und Fischerei
Ökosysteme und biologische Vielfalt
Andere natürliche Ressourcen
5 Querschnittsfragen
5.1.2. Einbeziehung von Anpassungsmaßnahmen in existierende Förderprogramme der Gemeinschaft
5.1.3. Entwicklung neuer politischer Maßnahmen
5.2. Der zweite Pfeiler: Einbeziehung von Anpassungserfordernissen in außenpolitische Maßnahmen der EU
5.3. Der dritte Pfeiler: Verringerung der Unsicherheit durch Erweiterung der Wissensgrundlage durch integrierte Klimaforschung
5.4. Der vierte Pfeiler: Einbeziehung der europäischen Gesellschaft, der europäischen Wirtschaft und des europäischen öffentlichen Sektors in die Entwicklung koordinierter und umfassender Anpassungsstrategien
6. Nächste Schritte
Drucksache 731/1/07
Empfehlungen der Ausschüsse
Entschließung des Bundesrates zur Erleichterung der Einspeisung von Biogas in das allgemeine Erdgasnetz - Antrag des Landes Niedersachsen -
... Die im letzten Satz des Entschließungsantrags geforderte Aufhebung des EEG-Ausschließlichkeitsprinzips zusammen mit der Abschaffung des 20 MW-Deckels ist nicht hinreichend begründet. Eine Vergütungsfähigkeit auch für den kombinierten Einsatz von Biogas und Erdgas würde nicht nur eine aufwändige Trennung bei der Erfassung des vergütungsfähigen Stromanteils erfordern, sondern auch eine Ausweitung der EEG-Gesamtvergütung und damit Verbraucherkosten zur Folge haben. Die Forderung ist auch deshalb nicht begründet, weil der Antragsteller nicht nachweist, dass die größeren Blockheizkraftwerke auch tatsächlich einer EEG-Förderung bedürfen; Spitzenlastkraftwerke können ohnehin höhere Erträge erwirtschaften. Aus dem gleichen Grund der nicht nachgewiesenen Fördernotwendigkeit kann auch nicht der Abschaffung des 20 MW-Deckels zugestimmt werden.
Drucksache 673/07
Unterrichtung durch die Bundesregierung
Vorschlag für eine Richtlinie des Europäischen Parlaments und des Rates zur Änderung der Richtlinie 2003/54 /EG über gemeinsame Vorschriften für den Elektrizitätsbinnenmarkt KOM (2007) 528 endg.; Ratsdok. 13043/07
... b) Durchführung von Untersuchungen zum Funktionieren der Elektrizitätsmärkte in Zusammenarbeit mit der nationalen Wettbewerbsbehörde und, falls nicht gegen Wettbewerbsregeln verstoßen wurde, Festlegung notwendiger und angemessener geeigneter Maßnahmen zur Förderung eines wirksamen Wettbewerbs und zur Gewährleistung eines ordnungsgemäßen Funktionierens des Marktes, einschließlich virtueller Kraftwerke.
Begründung
1. Wirksame Trennung der Versorgung und Erzeugung vom Betrieb der Netze
1.1. Die bestehenden Entflechtungsvorschriften gewährleisten kein reibungsloses Funktionieren des Marktes.
1.2. Daher ist eine wirksamere Entflechtung der Übertragungs-/Fernleitungsnetzbetreiber unbedingt erforderlich
1.3. Aspekte betreffend Drittländer
2. Stärkung der Befugnisse und der Unabhängigkeit der Nationalen Regulierungsbehörden
2.1. Starke nationale Regulierungsbehörden, die das Funktionieren der Elektrizitäts- und Gasmärkte überwachen
2.2. Mehr Marktvertrauen durch nachweisliche Unabhängigkeit der Regulierungsbehörden
3. Ein unabhängiger Mechanismus für die Zusammenarbeit der Nationalen Regulierungsbehörden und ihre Entscheidungsprozesse: Die Agentur für die Zusammenarbeit der Energieregulierungsbehörden
3.1. Die positiven Erfahrungen mit der ERGEG müssen in die Schaffung einer offiziellen Kooperationsstruktur einmünden
3.2. Hauptaufgaben der vorgeschlagenen Agentur für die Zusammenarbeit der Energieregulierungsbehörden
3.3. Verwaltung der vorgeschlagenen Agentur für die Zusammenarbeit der Energieregulierungsbehörden
3.4. Finanzielle Aspekte
3.5. Rolle der Kommission
4. Effiziente Zusammenarbeit zwischen den Übertragungs- und Fernleitungsnetzbetreibern
4.1. Eine intensive Zusammenarbeit zwischen Übertragungs-/Fernleitungsnetzbetreibern ist für eine Integration der Elektrizitäts- und Gasmärkte unverzichtbar
4.2. Ein optimierter Kooperationsmechanismus
5. Verbesserung des Funktionierens des Marktes
5.1. Ausnahmeregelung
5.2. Transparenz
5.3. Zugang zu Speicheranlagen
5.4. Zugang zu LNG-Terminals
5.5. Langfristige Liefervereinbarungen
5.6. Ein Rahmen für die schrittweise Schaffung eines europäischen Endkundenmarktes
6. Zusammenarbeit für eine bessere Versorgungssicherheit
6.1. Überwachung der Versorgungssicherheit durch die Übertragungs-/Fernleitungsnetzbetreiber
6.2. Zusammenarbeit der Mitgliedstaaten
Artikel 1 Änderung der Richtlinie 2003/54/EG
Artikel 2 Umsetzung
Artikel 3 Inkrafttreten
Artikel 4
Drucksache 443/1/07
Antrag des Freistaates Sachsen
Gesetz zur Änderung der Rechtsgrundlagen zum Emissionshandel im Hinblick auf die Zuteilungsperiode 2008 bis 2012
... und die Stromabnehmer muss die in § 19 ZuG 2012 für eine Veräußerung vorgesehene Menge von jährlich 40 Mio. modifiziert werden. Selbst für neue Braunkohlekraftwerke würde die vom BMU mit 17 % kalkulierte Verknappung an Zertifikaten durch die Versteigerung im Gesamtergebnis eine Minderausstattung um etwa ein Drittel bedeuten. Der mit der zusätzlichen Unterausstattung einhergehende Entzug von Finanzmitteln darf nicht unverhältnismäßig sein.
Drucksache 443/4/07
Antrag der Länder Nordrhein-Westfalen, Sachsen, Saarland
Gesetz zur Änderung der Rechtsgrundlagen zum Emissionshandel im Hinblick auf die Zuteilungsperiode 2008 bis 2012
... Die deutschen Braunkohlekraftwerke sind mit einem Anteil von rund 25 % an der öffentlichen Stromversorgung ein bedeutendes Standbein in der Grundlast. Als heimischer subventionsfreier Rohstoff sorgt die Braunkohle dafür, dass die deutsche Energieversorgung von internationalen Einflüssen zumindest zum Teil unabhängig bleibt. Ein im beschlossenen Gesetz nicht berücksichtigter Braunkohle-Benchmark von 950 g CO
Drucksache 900/06
Unterrichtung durch das Europäische Parlament
Entschließung des Europäischen Parlaments zu einer Strategischen Partnerschaft EU–Südafrika (2006/2234(INI))
... 16. regt an, im Aktionsplan und im EU-Haushalt Mittel zur Unterstützung einer soliden südafrikanischen Energiesicherheitsstrategie vorzusehen, unter Berücksichtigung des Klimawandels und seiner sozialen und Umweltauswirkungen auf die Armen in Südafrika und der Region, mit Schwerpunkt unter anderem auf der Entwicklung von erneuerbaren Energiequellen, insbesondere kleiner Wasserkraftwerke, Windenergie und
Drucksache 505/06
Unterrichtung durch die Bundesregierung
Mitteilung der Kommission der Europäischen Gemeinschaften an den Rat, das Europäische Parlament, den Europäischen Wirtschafts- und Sozialausschuss und den Ausschuss der Regionen: Grünbuch: Die künftige Meerespolitik der Europäischen Union - eine europäische Vision für Ozeane und Meere KOM (2006) 275 endg.; Ratsdok. 11510/1/06
... Die europäischen Küstengewässer bieten viele Möglichkeiten für Offshore-Anlagen zur Erzeugung erneuerbarer Energie. In Offshore-Wind, Meeresströmungen, Wellen und Gezeiten stecken riesige Mengen Energie. Bis 2010 könnten nach den Prognosen der Kommission 70 000 MW durch Windkraft erzeugt werden, davon 14 000 MW durch Offshore-Anlagen38. Weitere innovative Technologien sind Wellenkraftwerke und Gezeitenstromturbinen, die an der Küste oder im Offshore-Bereich eingesetzt werden können. In allen diesen Fällen kann es zu Interessenkonflikten mit anderen Nutzern der Küstengewässer, wie der Schifffahrt und der Fischerei, kommen, wobei die Erfordernisse der örtlichen Bevölkerung berücksichtigt werden müssen. Daher ist die Raumplanung, wie in Kapitel IV gefordert, besonders wichtig.
Drucksache 10/06
Unterrichtung durch die Bundesregierung
Mitteilung der Kommission der Europäischen Gemeinschaften an den Rat, das Europäische Parlament, den Europäischen Wirtschafts- und Sozialausschuss und den Ausschuss der Regionen über die Weiterentwicklung der nachhaltigen Ressourcennutzung:
... Eine Definition der Verwertung, bei der berücksichtigt wird, dass die von einer städtischen Verbrennungsanlage produzierte Energie den Einsatz von Ressourcen in anderen Kraftwerken überflüssig macht, wird den Umweltnutzen der Abfallverbrennung besser widerspiegeln. Die Energieeffizienz städtischer Verbrennungsanlagen kann jedoch sehr unterschiedlich sein. Bei einer niedrigen Energieausbeute ist die Verbrennung möglicherweise ökologisch nicht sinnvoller als die Deponie. Bei einem hohen energetischen Wirkungsgrad könnte die Verbrennung ökologisch ebenso sinnvoll sein wie das mechanische Recycling oder die Kompostierung bestimmter Abfallströme.
Mitteilung
1. Einleitung
2. Die LAGE
3. Ziele einer entwicklungsfähigen EU-Abfallpolitik
4. Massnahmen
5. WIE werden SICH die vorgeschlagenen Änderungen auswirken?
6. Internationale Situation
7. Überwachung und Bewertung
8. Überprüfung
Anhang I : Wichtigste Maßnahmen
1. Vereinfachung und Modernisierung bestehender Rechtsvorschriften
Definition von Abfällen
Definition von Verwertung und Beseitigung
Definition von Recycling
2. Einführung des Lebenszykluskonzepts IN der Abfallpolitik
3. Ausbau der Wissensgrundlage
4. Abfallvermeidung
5. Auf dem WEG ZU einer Europäischen Recyclinggesellschaft
Gleiche Bedingungen für das Recycling
Verbesserung des Informationsaustauschs über nationale Abfallbeseitigungssteuern
Neue Möglichkeiten der Recycling-Förderung
4 Recyclingziele
Bewirtschaftung biologischer Abfälle
Bewirtschaftung von Altölen
Sonstige flankierende Maßnahmen zur thematischen Strategie für Abfallvermeidung und -recycling Marktentwicklung
Forschung und Technologie
Best -Practices
Staatliche Beihilfen
Anhang II Finanzbogen
Drucksache 729/06
Unterrichtung durch das Europäische Parlament
Entschließung des Europäischen Parlaments zu den Beziehungen zwischen der EU und China (2005/2161(INI))
... -Emissionen aus Kohlekraftwerken bis 2030 auf das Doppelte ansteigen werden;
Drucksache 736/06
Unterrichtung durch die Bundesregierung
Mitteilung der Kommission der Europäischen Gemeinschaften an den Rat und das Europäische Parlament -Mobilisieren von öffentlichem und privatem Kapital für den weltweiten Zugang zu klimafreundlichen erschwinglichen und sicheren Energiedienstleistungen : Der Globale Dachfonds für Energieeffizienz und erneuerbare Energien KOM (2006) 583 endg.; Ratsdok. 13809/06
... • Luftqualität: Die schnelle Verstädterung in den Schwellenländern hat in vielen Städten zu einer hohen Luftverschmutzung mit schädlichen Folgen für die menschliche Gesundheit geführt. Zum Beispiel könnten laut der Weltbank in China 590 000 Menschen vorzeitig an den Folgen der Luftverschmutzung durch den Verkehrs- und den Energiesektor sterben. Zur Umkehrung dieses Trends sind die Modernisierung ineffizienter Kraftwerke und Gebäude und der verstärkte Einsatz emissionsarmer Technologien erforderlich.
1. Nachhaltige Entwicklung - Die globale umweltpolitische Herausforderung für den Energiesektor
2. Hindernisse für die Bereitstellung Ausreichender Geldmittel aus dem privaten Sektor für Investitionen in Energieeffizienz und erneuerbare Energien
3. Eine innovative öffentlich-private Partnerschaft: Der globale Fonds für Energieeffizienz und erneuerbare Energien
4. Die Umsetzung der innovativen öffentlich-privaten Partnerschaft in der Praxis
5. Schluss und weitere Schritte
Drucksache 427/06
Gesetzentwurf der Bundesregierung
Entwurf eines Ersten Gesetzes zur Änderung des Erneuerbare -Energien-Gesetzes
... Elektrizitätsversorgungsunternehmen sind nach § 14a Abs. 5 verpflichtet, ihren Strombezug und die an Letztverbraucher gelieferte Energiemenge mitzuteilen. Strombezug ist die Summe aller Energielieferungen, die sie von Kraftwerken, anderen Elektrizitätsversorgungsunternehmen oder sonstigen Dritten erhalten haben. Die Angaben sind maßgeblich für die monatlichen Abschläge nach § 14 Abs. 5
A. Problem und Ziel
B. Lösung
C. Alternativen
D. Finanzielle Auswirkungen auf die öffentlichen Haushalte
E. Sonstige Kosten
Gesetzentwurf
Entwurf
Artikel 1
§ 14a Mitteilungs- und Veröffentlichungspflichten
§ 19a Aufgaben der Bundesnetzagentur
§ 19b Bußgeldvorschriften
Artikel 2
Artikel 3
Begründung
A. Allgemeines
I. Zielsetzung und Notwendigkeit des Gesetzes
II. Gesetzgebungskompetenz des Bundes.
III. Gesetzesfolgen
1. Allgemeines
Zu Artikel 1
Zu Artikel 2
2. Finanzielle Auswirkungen
3. Auswirkungen auf die Gleichstellung von Männern und Frauen
B. Einzelerläuterungen
Zu Artikel 1
Zu Nummer 1
Zu Nummer 2
Zu Nummer 3
Zu Nummer 4
Zu Nummer 5
Zu Buchstabe a
Zu Buchstabe b
Zu Nummer 6
Zu Nummer 7
Zu § 19
Zu Absatz 1
Zu Absatz 2
Zu Absatz 3
Zu Absatz 4
Zu § 19
Zu Absatz 1
Zu Absatz 2
Zu Absatz 3
Zu Nummer 8
Zu Nummer 9
Zu Artikel 2
Zu Artikel 3
Drucksache 686/06
Unterrichtung durch die Bundesregierung
Bericht der Kommission der Europäischen Gemeinschaften an den Rat zur Überprüfung der Regelung für Energiepflanzen (gemäß Artikel 92 der Verordnung (EG) Nr. 1782/2003 des Rates mit gemeinsamen Regeln für Direktzahlungen im Rahmen der Gemeinsamen Agrarpolitik und mit bestimmten Stützungsregelungen für Inhaber landwirtschaftlicher Betriebe)
... Die Beihilfe für Energiepflanzen kann einen erheblichen Prozentsatz der Marktspanne für die betreffenden Pflanzen ausmachen6, sofern diese Marktspanne gering oder negativ ist. Hinweise hierauf gibt es insbesondere bei Biogas-Mais in Niedersachsen, Biodiesel-Sonnenblumen und Bioethanol-Gerste in Castilla y Leon oder Rohrglanzgras zur direkten Verbrennung in Kraftwerken in Oulu (Finnland). Bei einer höheren Marktspanne macht die Energiepflanzenbeihilfe einen geringeren – wenn auch noch immer nicht unerheblichen – Prozentsatz der Marktspanne aus7, wie in folgenden Fällen festgestellt wurde: Biogas-Mais in Kärnten, Biodiesel-Raps in Niedersachsen sowie Bioethanol-Weizen und Biodiesel-Raps in den Regionen Champagne-Ardennes bzw. Haute-Normandie. Dies bedeutet, dass die Energiepflanzen-Beihilfe Landwirten, die mit niedrigen Marktspannen zur Energieerzeugung geeignete Pflanzen anbauen, einen Anreiz bietet, diese auch tatsächlich für Energiezwecke bereitzustellen. Bei den Flächen, für die die Energiepflanzenbeihilfe gewährt wird, ist ein Zuwachs festzustellen: In beinahe allen EU-15-Mitgliedstaaten wurden mindestens dreistellige Zuwachsraten festgestellt. Die garantierte Höchstfläche wurde aber in den ersten beiden Jahren der Umsetzung nicht erreicht.
Vorschlag
Bericht
1. Einleitung
2. Gegenstand des Berichts
3. Sachstand und jüngste Entwicklungen in der EU-15
3.1 Anwendung der Regelung
3.2 Unter die Energiepflanzenregelung fallende Kulturen und Flächen
3.3 Kurzfristige Entwicklung der Aussichten für Energiepflanzen in der EU-15
3.4 Erste Ergebnisse des Bewertungsberichts
4. Lage in den neuen Mitgliedstaaten und Anpassung der Regelung
4.1. Rechtlicher Status der Beihilfe für Energiepflanzen
4.2. Umsetzung der Biokraftstoff-Initiative
4.3 Kurzfristige Entwicklungsaussichten für Energiepflanzen in den neuen Mitgliedstaaten
5. Die Zukunft: Möglichkeiten zur Verbesserung der Regelung
5.1. Ausdehnung der Energiepflanzenbeihilfe auf alle neuen Mitgliedstaaten
5.2 Anpassung der garantierten Höchstfläche
5.3. Einführung einer einzelstaatlichen Beihilfe für die Anpflanzung mehrjähriger Kulturen
5.4. Möglichkeiten der Vereinfachung der Energiepflanzenregelung
6. Schlussfolgerungen
Begründung
Vorschlag
Artikel 1
Artikel 90a Einzelstaatliche Beihilfe
Artikel 2
Artikel 3
Anhang
Finanzbogen
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