920 gefundene Dokumente zum Suchbegriff
"Kriminalität"
Drucksache 349/18
Verordnung des Bundesministeriums für Ernährung und Landwirtschaft
Dritte Verordnung zur Änderung der Tabakerzeugnisverordnung
... Die vorgesehenen Verordnungsänderungen dienen der Unterbindung des illegalen Handels mit Tabakerzeugnissen. Mit dem vorgesehenen Rückverfolgbarkeitssystem sollen Kriminalität, Steuerverkürzung und ein Unterlaufen der Maßnahmen des gesundheitlichen Verbraucherschutzes besser bekämpft werden. Dies steht im Einklang mit den Zielen der Nachhaltigkeitsstrategie der Bundesregierung. Gleichstellungspolitische Aspekte sind nicht betroffen. Der Verordnungsentwurf hat keine spezifischen Auswirkungen auf junge Menschen und keine spezifische Relevanz im Hinblick auf die demografische Entwicklung.
A. Problem und Ziel
B. Lösung
C. Alternativen
D. Haushaltsausgaben ohne Erfüllungsaufwand
E. Erfüllungsaufwand
E.1 Erfüllungsaufwand für Bürgerinnen und Bürger
E.2 Erfüllungsaufwand für die Wirtschaft
E.3 Erfüllungsaufwand der Verwaltung
F. Weitere Kosten
Verordnung
Dritte Verordnung
Artikel 1 Änderung der Tabakerzeugnisverordnung
§ 19 Ausgabestelle
§ 19a Allgemeines Verfahren bei der Ausgabestelle
§ 19b Antragsverfahren
§ 19c Deaktivierung von Identifikationscodes
§ 19d Antimanipulationsvorrichtung
§ 19e Unabhängiger Anbieter
Artikel 2 Inkrafttreten
Begründung
A. Allgemeiner Teil
I. Zielsetzung und Notwendigkeit der Regelungen
II. Wesentlicher Inhalt des Entwurfs
III. Vereinbarkeit mit dem Recht der Europäischen Union und völkerrechtlichen Verträgen
IV. Gesetzesfolgen
1. Rechts- und Verwaltungsvereinfachung
2. Nachhaltigkeitsaspekte
3. Haushaltsausgaben ohne Erfüllungsaufwand
4. Erfüllungsaufwand
Erfüllungsaufwand für Bürgerinnen und Bürger
Erfüllungsaufwand für die Wirtschaft
Erfüllungsaufwand für die Verwaltung
5. Weitere Kosten
V. Befristung; Evaluierung
B. Besonderer Teil
Zu Artikel 1
Zu Nummer 1
Nummer 2
Absatz 1
Absatz 2
Zu Nummer 3
Absatz 1
Absatz 2
Absätze 1 und 2
Absatz 3
Zu Nummer 4
Zu Buchstabe a
Zu Buchstabe b
Zu Buchstabe c
Zu Doppelbuchstabe aa
Zu Doppelbuchstabe bb
Zu Buchstabe d
Zu Doppelbuchstabe aa
Zu Doppelbuchstabe bb
Zu Nummer 5
Zu Buchstabe a
Zu Buchstabe b
Zu Buchstabe c
Zu Buchstabe d
Zu Nummer 6
Zu Nummer 7
Zu Buchstabe a
Zu Buchstabe b
Zu Buchstabe c
Zu Nummer 8
Zu Artikel 2
Drucksache 444/18
Unterrichtung durch die Europäische Kommission
Mitteilung der Kommission an das Europäische Parlament und den Europäischen Rat: Ein Europa, das schützt - eine Initiative zur Ausweitung der Zuständigkeiten der Europäischen Staatsanwaltschaft auf grenzüberschreitende terroristische Straftaten
... Die EUStA bietet mit ihrer integrierten institutionellen Struktur und den entsprechenden Entscheidungsprozessen erhebliche Vorteile bei der Bekämpfung grenzüberschreitender terroristischer Straftaten: die Kenntnis der nationalen Rechtssysteme, eine einheitliche Übersicht über die grenzüberschreitende Kriminalität in der Union, eine rasche Entscheidungsfindung durch die Ständigen Kammern, in denen die Europäischen Staatsanwälte tätig sind, sowie die Umsetzung wirksamer Folgemaßnahmen auf nationaler Ebene durch die Delegierten Europäischen Staatsanwälte. Ein Fallbearbeitungssystem wird einen schnellen Kommunikationsfluss zwischen allen in der Union auf zentraler und lokaler Ebene tätigen EUStA-Staatsanwälten gewährleisten. Die institutionelle Struktur und die Entscheidungsprozesse der EUStA sollten bei einer Ausweitung der Zuständigkeiten der EUStA auf Straftaten, die mehr als einen Mitgliedstaat betreffen, beibehalten werden.
Mitteilung
Jean -Claude Juncker, Rede zur Lage der Union, 13. September 2017
1. Einführung
2. Die Initiative der Kommission
3. Lücken bei der Ermittlung und Verfolgung grenzüberschreitender terroristischer Straftaten
3.1. Unkoordinierte Ermittlungen bei terroristischen Straftaten
3.2. Kein zuverlässiger rechtzeitiger Austausch von Informationen über Terrorismusfälle zwischen nationalen Behörden und EU-Agenturen
3.3. Erhebung, Weitergabe und Nutzung sensibler Beweise
3.4. Bruch zwischen Ermittlungs- und Strafverfolgungsphase
3.5. Ineffiziente parallele Ermittlungen und Strafverfolgungsmaßnahmen
Hypothetischer Fall
4. Die EUStA kann die bestehenden Lücken füllen
Funktionsweise der Europäischen Staatsanwaltschaft
4.1. Eine umfassende europäische Antwort durch Ermittlung und Verfolgung grenzüberschreitender terroristischer Straftaten
4.2. Rechtzeitiger und ausreichender Informationsaustausch über terroristische Straftaten
4.3. Verknüpfung von Ermittlungs- und Strafverfolgungsphase
4.4. Effizienz und Kohärenz der Ermittlungen und Strafverfolgungsmaßnahmen
Hypothetischer künftiger Fall
5. Auswirkungen der Ausweitung der Zuständigkeiten der EUStA auf mehr als einen Mitgliedstaat betreffende Straftaten
5.1. Auswirkungen auf die EUStA
Sachliche Zuständigkeit
Sonstige Anpassungen der Verordnung EU Nr. 2017/1939
Haushalts - und Personalaspekte
5.2. Auswirkungen auf EU-Agenturen und nationale Behörden
6. Schlussfolgerung
ANNEX Anhang der Mitteilung der Kommission an Das Europäische Parlament und den Europäischen Rat
Anhang Entwurf eines Beschlusses des Europäischen Rates zur Änderung von Artikel 86 des Vertrags über die Arbeitsweise der Europäischen Union in Bezug auf die Zuständigkeiten der Europäischen Staatsanwaltschaft (EUStA)
Artikel 1
Artikel 2
Drucksache 166/18 (Beschluss)
Beschluss des Bundesrates
Mitteilung der Kommission an das Europäische Parlament, den Europäischen Rat, den Rat, den Europäischen Wirtschafts- und Sozialausschuss und den Ausschuss der Regionen: Ein moderner Haushalt für eine Union, die schützt, stärkt und verteidigt - Mehrjähriger Finanzrahmen 2021 - 2027
... 142. Aus Sicht des Bundesrates erscheint es vor dem Hintergrund der Zunahme von Sicherheitsbedrohungen in Europa angemessen, für die gemeinsame Bekämpfung von Terrorismus und Radikalisierung, organisiertem Verbrechen und Cyberkriminalität sowie für die Unterstützung und den Schutz von Opfern von Straftaten mehr finanzielle Mittel als bisher vorzusehen und diese Aufgaben durch passende Finanzierungsinstrumente umzusetzen. Hierbei ist jedoch darauf zu achten, dass dies nicht zu Mehrausgaben der Länder führt.
Drucksache 58/2/18
Antrag des Landes Hessen
Entwurf eines ... Gesetzes zur Änderung des Waffengesetz es - Antrag des Landes Hessen - Punkt 54 der 969. Sitzung des Bundesrates am 6. Juli 2018
... Die Aktualität und Intensität der in allen vorgenannten Phänomenbereichen auftretenden Konflikte zeigen, dass die Bundesrepublik Deutschland vor enormen Herausforderungen in der Bekämpfung von Extremismus und politisch motivierter Kriminalität steht. Ein Waffenverbot für Extremisten, ganz gleich in welchem Extremismusbereich, ist ein wichtiger Schritt zur Reduzierung des legalen Waffenbesitzes und zur Bekämpfung zukünftiger Straftaten.
Drucksache 184/18
Unterrichtung durch die Europäische Kommission
Vorschlag für eine Richtlinie des Europäischen Parlaments und des Rates zur Festlegung von Vorschriften zur Erleichterung der Nutzung von Finanz- und sonstigen Informationen für die Verhütung, Aufdeckung, Untersuchung oder Verfolgung bestimmter Straftaten und zur Aufhebung des Beschlusses 2000/642/JI des Rates
... Darüber hinaus bedauerte das Europäische Parlament, "dass die Ansätze der Mitgliedstaaten zur Bekämpfung von Finanzkriminalität nicht stärker harmonisiert werden", und forderte die Union auf, den Informationsaustausch und die Koordinierung zwischen den betreffenden nationalen Behörden zu verbessern und wirksamer zu gestalten und u.a. die erforderlichen EU-Rechtsvorschriften zu erlassen.
Vorschlag
Begründung
1. Kontext des Vorschlags
- Gründe und Ziele des Vorschlags
- Kohärenz mit den bestehenden Vorschriften in diesem Bereich
- Kohärenz mit der Politik der Union in anderen Bereichen
2. Rechtsgrundlage, Subsidiarität und Verhältnismässigkeit
- Rechtsgrundlage
- Subsidiarität bei nicht ausschließlicher Zuständigkeit
- Verhältnismäßigkeit
- Wahl des Instruments
3. Ergebnisse der EX-POST-BEWERTUNGEN, der Konsultationen der Interessenträger und der Folgenabschätzungen
- Konsultation der Interessenträger
- Einholung und Nutzung von Expertenwissen
- Folgenabschätzung
- Effizienz der Rechtsetzung und Vereinfachung
- Grundrechte
4. Auswirkungen auf den Haushalt
5. Weitere Angaben
- Durchführungspläne sowie Monitoring-, Bewertungs- und Berichterstattungsmodalitäten
- Erläuternde Dokumente bei Richtlinien
- Ausführliche Erläuterung einzelner Bestimmungen des Vorschlags
Vorschlag
Kapitel I Allgemeine Bestimmungen
Artikel 1 Gegenstand
Artikel 2 Begriffsbestimmungen
Artikel 3 Benennung der zuständigen Behörden
Kapitel II ZUGRIFF der zuständigen Behörden auf BANKKONTOINFORMATIONEN
Artikel 4 Zugriff der zuständigen Behörden auf Bankkontoinformationen und Abrufen dieser Informationen
Artikel 5 Bedingungen für den Zugriff und die Abfrage durch die zuständigen Behörden
Artikel 6 Kontrolle von Zugriff und Abfrage durch die zuständigen Behörden
Kapitel III DATENAUSTAUSCH zwischen zuständigen Behörden und ZENTRALEN MELDESTELLEN sowie zwischen den ZENTRALEN MELDESTELLEN
Artikel 7 Auskunftsersuchen der zuständigen Behörden an die zentrale Meldestelle
Artikel 8 Auskunftsersuchen der zentralen Meldestelle an die zuständigen Behörden
Artikel 9 Informationsaustausch zwischen zentralen Meldestellen verschiedener Mitgliedstaaten
Kapitel IV EUROPOL
Artikel 10 Zugriff von Europol auf Bankkontoinformationen und Informationsaustausch zwischen Europol und den zentralen Meldestellen
Artikel 11 Datenschutzanforderungen
Kapitel V zusätzliche Bestimmungen zur VERARBEITUNG PERSONENBEZOGENER Daten
Artikel 12 Anwendungsbereich
Artikel 13 Verarbeitung sensibler Daten
Artikel 14 Aufzeichnung von Auskunftsersuchen
Artikel 15 Beschränkung der Rechte betroffener Personen
Kapitel VI Schlussbestimmungen
Artikel 16 Überwachung
Artikel 17 Verhältnis zu anderen Rechtsinstrumenten
Artikel 18 Bewertung
Artikel 19 Umsetzung
Artikel 20 Aufhebung des Beschlusses 2000/642/JI des Rates
Artikel 21 Inkrafttreten
Artikel 22 Adressaten
Drucksache 182/18
Unterrichtung durch die Europäische Kommission
Vorschlag für eine Verordnung des Europäischen Parlaments und des Rates zur Erhöhung der Sicherheit der Personalausweise von Unionsbürgern und der Aufenthaltsdokumente, die Unionsbürgern und ihren Familienangehörigen in Ausübung ihres Rechts auf Freizügigkeit ausgestellt werden - COM(2018) 212 final
... Die Gewährleistung der Sicherheit von Reise- und Identitätsdokumenten ist von maßgeblicher Bedeutung für die Bekämpfung von Terrorismus und organisierter Kriminalität sowie für den Aufbau einer echten Sicherheitsunion. Viele der Initiativen, die die EU in den letzten Jahren ergriffen hat, um das Außengrenzenmanagement zu verbessern und zu stärken, stützen sich auf sichere Reise- und Identitätsdokumente. Mit der jüngsten Änderung des Schengener Grenzkodexes1 wird die systematische Kontrolle aller Personen und die Überprüfung ihrer Reisedokumente - ungeachtet der Staatsangehörigkeit des Dokumenteninhabers - durch Abfrage des Schengener Informationssystems (SIS) und der Interpol-Datenbank für gestohlene und verlorene Reisedokumente (SLTD) vorgeschrieben.
Vorschlag
Begründung
1. Kontext des Vorschlags
- Gründe und Ziele des Vorschlags
- Kohärenz mit den bestehenden Vorschriften in diesem Bereich
2. Rechtsgrundlage, Subsidiarität und Verhältnismässigkeit
- Rechtsgrundlage
- Subsidiarität bei nicht ausschließlicher Zuständigkeit
- Verhältnismäßigkeit
- Wahl des Instruments
3. Konsultation der Interessenträger und Folgenabschätzung
- Konsultation der Interessenträger
- Einholung und Nutzung von Expertenwissen
- Folgenabschätzung
- Effizienz der Rechtsetzung und Vereinfachung
- Grundrechte und Datenschutz
4. Auswirkungen auf den Haushalt
5. Weitere Angaben
- Durchführungspläne sowie Monitoring-, Bewertungs- und Berichterstattungsmodalitäten
- Ausführliche Erläuterung einzelner Bestimmungen des Vorschlags
Vorschlag
Kapitel I Gegenstand, Anwendungsbereich und Begriffsbestimmungen
Artikel 1 Gegenstand
Artikel 2 Anwendungsbereich
Kapitel II Nationale PERSONALAUSWEISE
Artikel 3 Sicherheitsnormen/Gestaltung/Spezifikationen
Artikel 4 Erfassung biometrischer Identifikatoren
Artikel 5 Auslaufregelung
Kapitel III AUFENTHALTSDOKUMENTE für Unionsbürger
Artikel 6 Mindestangaben
Kapitel IV AUFENTHALTSKARTEN für FAMILIENANGEHÖRIGE, die nicht die STAATSANGEHÖRIGKEIT eines MITGLIEDSTAATS BESITZEN
Artikel 7 Einheitliche Gestaltung
Artikel 8 Auslaufregelung für bestehende Aufenthaltskarten
Kapitel V Gemeinsame Bestimmungen
Artikel 9 Kontaktstelle
Artikel 10 Schutz personenbezogener Daten
Artikel 11 Monitoring
Artikel 12 Berichterstattung und Bewertung
Artikel 13 Inkrafttreten
Drucksache 134/18
Unterrichtung durch die Europäische Kommission
Stellungnahme der Europäischen Kommission zu dem Beschluss des Bundesrates zum Vorschlag für eine Richtlinie des Europäischen Parlaments und des Rates zur Bekämpfung von Betrug und Fälschung im Zusammenhang mit unbaren Zahlungsmitteln und zur Ersetzung des Rahmenbeschlusses 2001/413/JI des Rates C(2018) 1649 final
... Die Europäische Union hat bereits eine Reihe von Instrumenten zur Verbesserung der Sicherheit von Online-Zahlungen geschaffen. Auch haben die Mitgliedstaaten den Betrug im bargeldlosen Zahlungsverkehr in die Prioritäten der Zusammenarbeit der Strafverfolgungsbehörden im Rahmen des EU-Politikzyklus einbezogen. Das Europäische Zentrum zur Bekämpfung der Cyberkriminalität von Europa! hat in jüngster Vergangenheit mehrere erfolgreiche Einsätze unterstützt und mitgetragen.
Drucksache 367/18
Gesetzentwurf der Bundesregierung
Entwurf eines Ersten Gesetzes zur Änderung des Tabakerzeugnisgesetz es
... Die vorgesehenen Gesetzesänderungen dienen der Unterbindung des illegalen Handels mit Tabakerzeugnissen. Mit dem vorgesehenen Rückverfolgbarkeitssystem sollen Kriminalität, Steuerverkürzung und ein Unterlaufen der Maßnahmen des gesundheitlichen Verbraucherschutzes besser bekämpft werden. Dies steht im Einklang mit den Zielen der Nachhaltigkeitsstrategie der Bundesregierung. Gleichstellungspolitische Aspekte sind nicht betroffen. Der Gesetzentwurf hat keine spezifischen Auswirkungen auf junge Menschen und keine spezifische Relevanz im Hinblick auf die demografische Entwicklung.
A. Problem und Ziel
B. Lösung
C. Alternativen
D. Haushaltsausgaben ohne Erfüllungsaufwand
E. Erfüllungsaufwand
E.1 Erfüllungsaufwand für Bürgerinnen und Bürger
E.2 Erfüllungsaufwand für die Wirtschaft
E.3 Erfüllungsaufwand der Verwaltung
F. Weitere Kosten
Gesetzentwurf
Entwurf
Artikel 1 Änderung des Tabakerzeugnisgesetzes
§ 7a Ausgabestelle; unabhängiger Anbieter
§ 7b Verordnungsermächtigungen
Artikel 2 Inkrafttreten
Begründung
A. Allgemeiner Teil
I. Zielsetzung und Notwendigkeit der Regelungen
II. Wesentlicher Inhalt des Entwurfs
III. Alternativen
IV. Gesetzgebungskompetenz
V. Vereinbarkeit mit dem Recht der Europäischen Union und völkerrechtlichen Verträgen
VI. Gesetzesfolgen
1. Rechts- und Verwaltungsvereinfachung
2. Nachhaltigkeitsaspekte
3. Haushaltsausgaben ohne Erfüllungsaufwand
4. Erfüllungsaufwand
Erfüllungsaufwand für Bürgerinnen und Bürger
Erfüllungsaufwand für die Wirtschaft
Erfüllungsaufwand für die Verwaltung
5. Weitere Kosten
6. Weitere Gesetzesfolgen
VII. Befristung; Evaluierung
B. Besonderer Teil
Zu Artikel 1
Zu Nummer 1
Zu Nummer 2
Zu Nummer 3
Zu Buchstabe a
Zu Buchstabe b
Zu Buchstabe c
Zu Nummer 4
Zu Nummer 5
Zu Buchstabe a
Zu Buchstabe b
Zu Doppelbuchstabe aa
Zu Dreifachbuchstabe aaa
Zu Dreifachbuchstabe bbb
Zu Doppelbuchstabe bb
Zu Doppelbuchstabe cc
Zu Doppelbuchstabe dd
Zu Doppelbuchstabe ee
Zu Nummer 6
Zu Nummer 7
Zu Nummer 8
Zu Nummer 9
Zu Buchstabe a
Zu Buchstabe b
Zu Buchstabe c
Zu Artikel 2
Anlage Stellungnahme des Nationalen Normenkontrollrates gem. § 6 Absatz 1 NKRG: NKR-Nr. 4457, BMEL: Entwurf eines Ersten Gesetzes zur Änderung des Tabakerzeugnisgesetzes
I. Zusammenfassung
II. Im Einzelnen
II.1. Erfüllungsaufwand
5 Wirtschaft
Verwaltung Bund, Länder
II.2. Umsetzung von EU-Recht
II.3. Evaluierung
II.4. KMU-Test
III. Ergebnis
Drucksache 204/18
Gesetzesantrag des Freistaates Sachsen
Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Strafgesetzbuch es - Verbesserung des strafrechtlichen Schutzes bei Rauschtaten
... wird die absolute Strafrahmenobergrenze von fünf Jahren Freiheitsstrafe dem Gebot des gerechten Strafens sowie dem Gedanken der positiven Generalprävention vielfach nicht mehr gerecht. Sie führt dazu, dass die Strafe selbst dann einem moderaten, eher Fällen mittlerer Kriminalität entsprechenden Strafrahmen zu entnehmen ist, wenn es sich bei der Rauschtat objektiv um schwerste Verbrechen handelt.
A. Problem und Ziel
B. Lösung
C. Alternativen
D. Finanzielle Auswirkungen auf die öffentlichen Haushalte
E. Sonstige Kosten
F. Bürokratiekosten
Gesetzesantrag
Entwurf
Artikel 1 Änderung des Strafgesetzbuchs
Artikel 2 Änderung des Gerichtsverfassungsgesetzes
Artikel 3 Inkrafttreten
A. Allgemeiner Teil
B. Besonderer Teil
Zu Artikel 1
Zu Nummer 1
Zu Nummer 2
Zu Nummer 3
Zu Buchstabe a
Zu Buchstabe b
Zu Buchstabe c
Zu Artikel 2
Zu Artikel 3
Drucksache 215/18 (Beschluss)
Beschluss des Bundesrates
Vorschlag für eine Verordnung des Europäischen Parlaments und des Rates über Europäische Herausgabeanordnungen und Sicherungsanordnungen für elektronische Beweismittel in Strafsachen
... 2. Er begrüßt daher den Entschluss der Kommission, für die Herausgabe und Sicherung von elektronischen Beweismitteln, die bei Internet-Diensteanbietern gespeichert sind, einen EU-weiten Rechtsrahmen festzulegen. Die Notwendigkeit einer Regelung auf der Ebene der EU liegt angesichts der zunehmenden Bedeutung elektronischer Beweismittel zur Bekämpfung sowohl der Internet-als auch aller sonstiger Formen der Kriminalität auf der Hand. Erforderlich ist daher ein Rechtsinstrument, das effektiv, praktikabel und zeitnah die Gewinnung von elektronischen Beweismitteln bei Internet-Diensteanbietern ermöglicht, jedoch zugleich in angemessener Weise dem Grundrechtsschutz gerecht wird und die bewährten Prinzipien internationaler strafrechtlicher Zusammenarbeit fortentwickelt.
Drucksache 299/18
Unterrichtung durch die Bundesregierung
Aufnahme von Beitrittsverhandlungen der Europäischen Union mit der ehemaligen jugoslawischen Republik Mazedonien
... Wir setzen uns angesichts der Verhandlungslage im Rat als vermittelnde Lösung für eine gegenüber Albanien erleichterte Verhandlungseröffnung für die ehemalige jugoslawischen Republik Mazedonien ein. Notwendig ist, dass bestimmte Voraussetzungen bereits vor der ersten Beitrittskonferenz vorliegen müssen: deutlich belastbare Fortschritte bei der Wiederherstellung der Unabhängigkeit der Justiz; weitere Anstrengungen bei der Reform der öffentlichen Verwaltung, z.B. bei der Personalpolitik; sowie eine Priorisierung der Bekämpfung von Organisierter Kriminalität und Korruption, insbesondere (durch Struktur- und Effizienzstärkung), und hierzu eine regelmäßige Erfolgsbilanz.
Drucksache 45/18 (Beschluss)
Beschluss des Bundesrates
Vorschlag für eine Verordnung des Europäischen Parlaments und des Rates zur Errichtung eines Rahmens für die Interoperabilität zwischen EU-Informationssystemen (Grenzen und Visa) und zur Änderung der Entscheidung 2004/512/EG des Rates, der Verordnung (EG) Nr. 767/2008, des Beschlusses 2008/633/JI des Rates, der Verordnung (EU) Nr. 2016/399 und der Verordnung (EU) Nr. 2017/2226 - COM(2017) 793 final Drucksache: 45/18 und zu 45/18 in Verbindung mit Vorschlag für eine Verordnung des Europäischen Parlaments und des Rates zur Errichtung eines Rahmens für die Interoperabilität zwischen EU-Informationssystemen (polizeiliche und justizielle Zusammenarbeit, Asyl und Migration) - COM(2017) 794 final Drucksache: 46/18 und zu 46/18
... 1. Der Bundesrat stellt fest, dass die aktuelle Datenverwaltungsarchitektur der EU erhebliche strukturelle Mängel aufweist. Während die aktuellen Herausforderungen in den Bereichen Migration, Terrorismus und Kriminalität wachsende Anforderungen an ein wirksames Informationsmanagement stellen, sehen sich die zuständigen Stellen weiterhin einer komplexen Landschaft unterschiedlich geregelter Informationssysteme gegenüber, die bisher nicht hinreichend miteinander verknüpft sind. Eine solche Fragmentierung führt zu Informationslücken, begünstigt Identitätsbetrug und birgt Gefahren für das Grenzmanagement und die Sicherheit. Hohe Standards beim Grenzmanagement sind für die Verhütung von grenzüberschreitender Kriminalität und Terrorismus jedoch ebenso unverzichtbar wie für eine wirksame Migrationssteuerung.
Drucksache 321/18
Gesetzesantrag des Landes Niedersachsen
Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Luftsicherheits-gesetzes zum Zwecke der Verbesserung der Sicherheitsmaßnahmen von Luftfahrtunternehmen bei der Abfertigung von Fluggästen
... Ohne Kenntnisse über die Identität von Fluggästen können Reisewege nicht nachvollzogen werden; Reisepläne von Personen, die sich bereits im Fokus der Sicherheitsbehörden befinden, können nicht frühzeitig erkannt werden. Für eine wirksame Bekämpfung von Terrorismus und grenzüberschreitender Kriminalität sind dies jedoch wichtige Handlungsfelder.
A. Problem
B. Lösung
C. Alternativen
D. Haushaltsausgaben ohne Erfüllungsaufwand
E. Erfüllungsaufwand
E.1 Erfüllungsaufwand für Bürgerinnen und Bürger
E.2 Erfüllungsaufwand für die Wirtschaft
E.3 Erfüllungsaufwand für die Verwaltung
F. Sonstige Kosten
Gesetzesantrag
Entwurf
Artikel 1 Änderung des Luftsicherheitsgesetzes
Artikel 2 Inkrafttreten
A. Allgemeines
B. Einzelbegründung
Zu Artikel 1
Zu Artikel 2
Drucksache 173/18
Unterrichtung durch die Europäische Kommission
Vorschlag für eine Richtlinie des Europäischen Parlaments und des Rates zum Schutz von Personen, die Verstöße gegen das Unionsrecht melden - COM(2018) 218 final
... des Europäischen Parlaments und des Rates vom 14. März 2012 zur Umsetzung des Artikels 10 des Protokolls der Vereinten Nationen gegen die unerlaubte Herstellung von Schusswaffen, dazugehörigen Teilen und Komponenten und Munition und gegen den unerlaubten Handel damit, in Ergänzung des Übereinkommens der Vereinten Nationen gegen die grenzüberschreitende organisierte Kriminalität (VN-Feuerwaffenprotokoll) und zur Einführung von Ausfuhrgenehmigungen für Feuerwaffen, deren Teile, Komponenten und Munition sowie von Maßnahmen betreffend deren Einfuhr und Durchfuhr (ABl. L 94 vom 30.3.2012, S. 1);
Begründung
1. Kontext des Vorschlags
- Gründe und Ziele des Vorschlags
- Kohärenz mit den bestehenden Vorschriften in diesem Bereich
- Kohärenz mit der Politik der Union in anderen Bereichen
2. Rechtsgrundlage, Subsidiarität und Verhältnismässigkeit
- Rechtsgrundlage
- Subsidiarität
- Verhältnismäßigkeit
- Wahl des Instruments
3. Ergebnisse der EX-POST-BEWERTUNG25, der Konsultation der Interessenträger und der Folgenabschätzung
- Konsultation der Interessenträger
- Einholung und Nutzung von Expertenwissen
- Folgenabschätzung
- Effizienz der Rechtsetzung und Vereinfachung
- Grundrechte
4. Auswirkungen auf den Haushalt
5. Weitere Angaben
- Umsetzungspläne sowie Monitoring-, Bewertungs- und Berichterstattungsmodalitäten
- Ausführliche Erläuterung einzelner Bestimmungen des Vorschlags
Vorschlag
Kapitel I Anwendungsbereich und Begriffsbestimmungen
Artikel 1 Sachlicher Anwendungsbereich
Artikel 2 Persönlicher Anwendungsbereich
Artikel 3 Begriffsbestimmungen
Kapitel II INTERNE MELDUNGEN und Folgemassnahmen
Artikel 4 Pflicht zur Einrichtung interner Kanäle und Verfahren für Meldungen und Folgemaßnahmen
Artikel 5 Verfahren für interne Meldungen und Folgemaßnahmen
Kapitel III EXTERNE MELDUNGEN und Folgemassnahmen
Artikel 6 Pflicht zur Einrichtung externer Meldekanäle und Ergreifung geeigneter Folgemaßnahmen
Artikel 7 Gestaltung geeigneter externer Meldekanäle
Artikel 8 Zuständige Mitarbeiter
Artikel 9 Verfahrensvorschriften für externe Meldungen
Artikel 10 Informationen über die Entgegennahme von Meldungen und deren Weiterverfolgung
Artikel 11 Dokumentation eingehender Meldungen
Artikel 12 Überprüfung der Verfahren durch die zuständigen Behörden
Kapitel IV Schutz von HINWEISGEBERN und Betroffenen Personen
Artikel 13 Bedingungen für den Schutz von Hinweisgebern
Artikel 14 Verbot von Repressalien gegen Hinweisgeber
Artikel 15 Maßnahmen zum Schutz von Hinweisgebern vor Repressalien
Artikel 16 Maßnahmen zum Schutz betroffener Personen
Artikel 17 Sanktionen
Artikel 18 Verarbeitung personenbezogener Daten
Kapitel V Schlussbestimmungen
Artikel 19 Günstigere Behandlung
Artikel 20 Umsetzung
Artikel 21 Berichterstattung, Bewertung und Überprüfung
Artikel 22 Inkrafttreten
Artikel 23 Adressaten
ANNEX 1 Anhang des Vorschlags für eine Richtlinie des Europäischen Parlaments und des Rates zum Schutz von Personen, die Verstöße gegen das Unionsrecht melden
Anhang
Teil I
A. Artikel 1 Buchstabe a Ziffer i - Öffentliches Auftragswesen:
B. Artikel 1 Buchstabe a Ziffer ii - Finanzdienstleistungen sowie Verhütung von Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung:
C. Artikel 1 Buchstabe a Ziffer iii - Produktsicherheit:
D. Artikel 1 Buchstabe a Ziffer iv - Verkehrssicherheit:
E. Artikel 1 Buchstabe a Ziffer v - Umweltschutz:
F. Artikel 1 Buchstabe a Ziffer vi - Kerntechnische Sicherheit:
G. Artikel 1 Buchstabe a Ziffer vii - Lebensmittel- und Futtermittelsicherheit, Tiergesundheit und Tierschutz:
H. Artikel 1 Buchstabe a Ziffer viii - Öffentliche Gesundheit:
I. Artikel 1 Buchstabe a Ziffer ix - Verbraucherschutz: Verbraucherrechte und Verbraucherschutzvorschriften nach Maßgabe der
J. Artikel 1 Buchstabe a Ziffer x - Schutz der Privatsphäre und personenbezogener Daten sowie Sicherheit von Netz- und Informationssystemen:
Teil II Artikel 1 Absatz 2 der Richtlinie bezieht sich auf folgende Rechtsvorschriften der Union:
A. Artikel 1 Buchstabe a Ziffer ii - Finanzdienstleistungen sowie Verhütung von Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung:
1. Finanzdienstleistungen:
2. Verhütung von Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung:
B. Artikel 1 Buchstabe a Ziffer iv - Verkehrssicherheit:
C. Artikel 1 Buchstabe a Ziffer v - Umweltschutz:
Drucksache 16/18
Unterrichtung durch die Europäische Kommission
Mitteilung der Kommission an das Europäische Parlament, den Rat, den Europäischen Wirtschafts- und Sozialausschuss und den Ausschuss der Regionen: Aktionsplan der EU für einen besseren Vollzug des Umweltrechts und eine bessere Umweltordnungspolitik - COM(2018) 10 final
... Die EU verfügt bereits über umfangreiche und bewährte Umweltgesetze, deren Vollzug jedoch mit großen Herausforderungen verbunden ist, wie sie von der Kommission im Rahmen der Überprüfung der Umsetzung des EU-Umweltrechts (EIR-Initiative)1 identifiziert wurden. Diese Herausforderungen stehen in Zusammenhang mit anhaltenden Umweltproblemen wie diffuse Wasserverunreinigung, schlechte Luftqualität in den Städten, unzulängliche Abfallbehandlung und rückläufige Arten und Lebensräume. Auch die Umweltkriminalität2 ist besorgniserregend hoch, wie die zahlreichen Umweltbeschwerden3 und Petitionen an die Kommission bzw. das Europäische Parlament zeigen. Die Kosten der Rechtsverstöße werden mit 50 Mrd. EUR jährlich veranschlagt4. Bessere Umsetzung bringt zahlreiche Vorteile, ohne dass hierzu neue Vorschriften erforderlich wären.
Mitteilung
1. Einleitung und Hintergrund
2. Die Notwendigkeit der SICHERUNG des VOLLZUGS des UMWELTRECHTS
3. Herausforderungen
Tabelle
4. MASSNAHMENBEGRÜNDUNG
5. Massnahmen
Tabelle
6. Verbesserung der Zusammenarbeit
7. MONITORING und FOLLOW-UP
8. Schlussfolgerungen
Drucksache 469/18
Gesetzentwurf der Bundesregierung
Entwurf eines Gesetzes zur Weiterentwicklung der Qualität und zur Teilhabe in der Kindertagesbetreuung
... Das Bundeswirtschaftsministerium legt dar, dass Ausgaben für frühkindliche Bildung hohe Renditen aufweisen. So wurde gezeigt, dass die reale fiskalische Rendite von quantitäts- und qualitätsfördernden Ausgaben in diesem Bereich rund acht Prozent beträgt. Gesamtwirtschaftlich wird eine Rendite von mindestens 13 Prozent ermittelt, die deutlich über der rein fiskalischen Rendite von acht Prozent liegt. Langfristig werden dabei die künftigen Erwerbschancen der Kinder verbessert, während heute schon eine anteilige Gegenfinanzierung über die signifikante Erhöhung des Arbeitsangebots der Eltern eintritt. Langfristig gibt es positive Beschäftigungseffekte für Eltern und einen sich daraus ergebenden BIP-Effekt von 0,3 Prozent bei einer Ausweitung der Ganztagsbetreuungsplätze der Drei- bis 14-Jährigen um zwei Millionen. Über fiskalische und gesamtwirtschaftliche Renditen hinaus gibt es zudem weitere Effekte von Investitionen in die frühkindliche Bildung, wie z.B. eine erhöhte Lebenszufriedenheit, verringerte Kriminalität oder eine höhere Bereitschaft für gesellschaftliches Engagement. (vgl. BMWi Monatsbericht 10/2016: Investitionen und stabile Staatsfinanzen - kein Widerspruch. Gesamtwirtschaftliche und fiskalische Effekte öffentlicher Investitionen.) Im Vergleich zu Investitionen in Verkehrsinfrastruktur, digitale Infrastruktur oder Hochschulen führen Investitionen in Kitas und Schulen zur größten Verbesserung der Generationengerechtigkeit (vgl. Krebs/Scheffel 2016).
A. Problem und Ziel
B. Lösung
C. Alternativen
D. Haushaltsausgaben ohne Erfüllungsaufwand
E. Erfüllungsaufwand
E.1 Erfüllungsaufwand für Bürgerinnen und Bürger
E.2 Erfüllungsaufwand für die Wirtschaft
E.3 Erfüllungsaufwand der Verwaltung
F. Weitere Kosten
Gesetzentwurf
Entwurf
Artikel 1 Entwurf eines Gesetzes zur Weiterentwicklung der Qualität und zur Verbesserung der Teilhabe in Tageseinrichtungen und in der Kindertagespflege (KiTa-Qualitäts- und -Teilhabeverbesserungsgesetz - KiQuTG)
§ 1 Weiterentwicklung der Qualität und Verbesserung der Teilhabe in der Kindertagesbetreuung
§ 2 Maßnahmen zur Weiterentwicklung der Qualität und zur Verbesserung der Teilhabe in der Kindertagesbetreuung
§ 3 Handlungskonzepte und Finanzierungskonzepte der Länder
§ 4 Verträge zwischen Bund und Ländern
§ 5 Geschäftsstelle des Bundes
§ 6 Monitoring und Evaluation
Artikel 2 Änderung des Achten Buches Sozialgesetzbuch
Artikel 3 Änderung des Finanzausgleichsgesetzes
Artikel 4 Weitere Änderung des Finanzausgleichsgesetzes
Artikel 5 Inkrafttreten
Begründung
A. Allgemeiner Teil
I. Zielsetzung und Notwendigkeit der Regelungen
II. Gesetzgebungskompetenz
1. Öffentliche Fürsorge
2. Erforderlichkeit
a. Gleichwertige Lebensverhältnisse
b. Wahrung der Wirtschaftseinheit
III. Alternativen
IV. Gesetzesfolgen
1. Nachhaltigkeitsaspekte
2. Demografische Auswirkungen
3. Haushaltsausgaben ohne Erfüllungsaufwand
4. Erfüllungsaufwand
Erfüllungsaufwand für die Bürgerinnen und Bürger
Erfüllungsaufwand für die Wirtschaft
Erfüllungsaufwand für die Verwaltung
5. Weitere Kosten
6. Weitere Gesetzesfolgen
V. Evaluierung und Monitoring
B. Besonderer Teil
Zu Artikel 1
Zu § 1
Zu Absatz 1
Zu Absatz 2
Zu Absatz 3
Zu § 2
Zu Nummer 1
Zu Nummer 2
Zu Nummer 3
Zu Nummer 4
Zu Nummer 5
Zu Nummer 6
Zu Nummer 7
Zu Nummer 8
Zu Nummer 9
Zu Nummer 10
Zu § 3
Zu Absatz 1
Zu Absatz 2
Zu Nummer 1
Zu Nummer 2
Zu Absatz 3
Zu Absatz 4
Zu § 4
Zu § 5
Zu § 6
Zu Absatz 1
Zu Absatz 2
Zu Absatz 3
Zu Artikel 2
Zu Nummer 1
Zu Nummer 2
Zu Artikel 3
Zu Artikel 4
Zu Artikel 5
Anlage Stellungnahme des Nationalen Normenkontrollrates gem. § 6 Absatz 1 NKRG: NKR-Nr. 4514, BMFSFJ: Entwurf eines Gesetzes zur Weiterentwicklung der Qualität in der Kindertagesbetreuung
I. Zusammenfassung
II. Im Einzelnen
II.1. Erfüllungsaufwand
4 Bund
II.2 Weitere Kosten
II.3 Evaluierung
III. Ergebnis
Drucksache 58/18
Gesetzesantrag des Landes Hessen
Entwurf eines ... Gesetzes zur Änderung des Waffengesetz es
... Die Aktualität und Intensität der in allen vorgenannten Phänomenbereichen auftretenden Konflikte zeigen, dass die Bundesrepublik Deutschland vor enormen Herausforderungen in der Bekämpfung von Extremismus und politisch motivierter Kriminalität steht. Ein Waffenverbot für Extremisten, ganz gleich in welchem Extremismusbereich, ist ein wichtiger und richtiger Schritt zur Reduzierung des legalen Waffenbesitzes und zur Bekämpfung zukünftiger Straftaten.
A. Problem und Ziel
B. Lösung
C. Alternativen
D. Haushaltsausgaben ohne Erfüllungsaufwand
E. Erfüllungsaufwand
E.1 Erfüllungsaufwand für Bürgerinnen und Bürger
E.2 Erfüllungsaufwand für die Wirtschaft
E.3 Erfüllungsaufwand der Verwaltung
F. Weitere Kosten
Gesetzesantrag
Entwurf
Artikel 1
Artikel 2
Begründung
A. Allgemeines
B. Finanzielle Auswirkungen auf die öffentlichen Haushalte
C. Erfüllungsaufwand
C.1 Erfüllungsaufwand für Bürgerinnen und Bürger
C.2 Erfüllungsaufwand für die Wirtschaft
C.3 Erfüllungsaufwand der Verwaltung
1. Waffenrechtliche Erlaubnisse, die eine Zuverlässigkeitsüberprüfung ZVÜ erfordern1
2. Häufigkeit/Anzahl pro Jahr
3. Erfüllungsaufwand der Waffenbehörden
4. Erfüllungsaufwand der Verfassungsschutzbehörden
5. Berechnung Bundesgebiet
D. Zu den einzelnen Vorschriften
Zu Artikel 1
Zu Nummer 1
Zu Nummer 2
Zu Artikel 2
Drucksache 442/18
Unterrichtung durch die Europäische Kommission
Vorschlag für eine Verordnung des Europäischen Parlaments und des Rates zur Einrichtung des Europäischen Kompetenzzentrums für Cybersicherheit in Industrie, Technologie und Forschung und des Netzes nationaler Koordinierungszentren
... (1) Das Kompetenzzentrum arbeitet mit den einschlägigen Organen, Einrichtungen und sonstigen Stellen der Union zusammen, einschließlich der Agentur der Europäischen Union für Netz- und Informationssicherheit, des IT-Notfallteams der EU (CERT-EU), des Europäischen Auswärtigen Dienstes, der Gemeinsamen Forschungsstelle der Kommission, der Exekutivagentur für Forschung, Innovation und Netze, des Europäischen Zentrums zur Bekämpfung der Cyberkriminalität bei Europol sowie der Europäischen Verteidigungsagentur.
Drucksache 166/1/18
Empfehlungen der Ausschüsse
Mitteilung der Kommission an das Europäische Parlament, den Europäischen Rat, den Rat, den Europäischen Wirtschafts- und Sozialausschuss und den Ausschuss der Regionen: Ein moderner Haushalt für eine Union, die schützt, stärkt und verteidigt - Mehrjähriger Finanzrahmen 2021 - 2027
... 207. Aus Sicht des Bundesrates erscheint es vor dem Hintergrund der Zunahme von Sicherheitsbedrohungen in Europa angemessen, für die gemeinsame Bekämpfung von Terrorismus und Radikalisierung, organisiertem Verbrechen und Cyberkriminalität sowie für die Unterstützung und den Schutz von Opfern von Straftaten mehr finanzielle Mittel als bisher vorzusehen und diese Aufgaben durch passende Finanzierungsinstrumente umzusetzen. Hierbei ist jedoch darauf zu achten, dass dies nicht zu Mehrausgaben der Länder führt.
Drucksache 182/18 (Beschluss)
Beschluss des Bundesrates
Vorschlag für eine Verordnung des Europäischen Parlaments und des Rates zur Erhöhung der Sicherheit der Personalausweise von Unionsbürgern und der Aufenthaltsdokumente, die Unionsbürgern und ihren Familienangehörigen in Ausübung ihres Rechts auf Freizügigkeit ausgestellt werden
... 2. Die Auslaufregelung in Artikel 5 des Verordnungsvorschlags ist in Bezug auf die Anforderungen nach Artikel 3 Absatz 3 des Verordnungsvorschlags nicht erforderlich, um die in Erwägungsgrund 1 genannte Freizügigkeit unter gleichzeitiger Gewährleistung der Sicherheit der Unionsbürger durch den Aufbau eines Raums der Freiheit, der Sicherheit und des Rechts nach Maßgabe der Bestimmungen des AEUV zu fördern. Unter Inanspruchnahme des Artikels 21 AEUV als Rechtsgrundlage für die vorgeschlagene Verordnung wird unter Nummer 2 der Begründung des Verordnungsvorschlags ausgeführt, dass das Ziel des Vorschlags sei, die nationalen Personalausweise und Aufenthaltsdokumente durch verbesserte Sicherheitsmerkmale sicherer zu gestalten und somit die Ausübung der Freizügigkeitsrechte in einem sichereren Umfeld zu ermöglichen. In Erwägungsgrund 3 heißt es, dass die Mitgliedstaaten nach Artikel 4 der Richtlinie 2004/38/EG ihren Staatsangehörigen gemäß den nationalen Rechtsvorschriften Personalausweise oder Reisepässe ausstellen und diese Dokumente verlängern. Der Erwägungsgrund 6 enthält die Erklärung, dass die vorgeschlagene Verordnung die Mitgliedstaaten nicht verpflichtet, Personalausweise oder Aufenthaltsdokumente einzuführen, wenn diese nach nationalem Recht nicht vorgesehen seien. Wenn aber eine solche Verpflichtung nicht vorgesehen wird, dann ist es nicht erforderlich, in die nationale Regelung der Gültigkeitsdauer von bereits ausgestellten Personalausweisen, die keine Fingerabdrücke enthalten, einzugreifen. Dieser Eingriff führt auf der Ebene der EU zu keinem beachtenswerten Mehrwert für die oben genannten Ziele des Verordnungsvorschlags, da in anderen Mitgliedstaaten keine vergleichbaren sicheren Ausweisdokumente existieren und im Verhältnis dazu der Anteil von Personalausweisen ohne Fingerabdrücke, die vor Geltungsbeginn der Verordnung ausgestellt wurden und nach Ablauf ihrer zehnjährigen Gültigkeitsdauer ungültig werden, für den Aufbau der Sicherheitsunion vernachlässigt werden kann, zumal auch diese Personalausweise hinreichend sicher sind. Es sind Personalausweise, die von den Mitgliedstaaten im ID-1-Format hergestellt wurden (in Deutschland seit November 2010) und den im ICAO-Dokument 9303 (7. Auflage, 2015) festgelegten Mindestsicherheitsnormen entsprechen. Die Dauer ihrer Gültigkeit steht den Zielen der vorgeschlagenen Verordnung, die Sicherheit von Reise- und Identitätsdokumenten für die Bekämpfung von Terrorismus und organisierter Kriminalität sowie für den Aufbau einer echten Sicherheitsunion zu gewährleisten, in keinem nennenswerten Ausmaß entgegen.
Drucksache 321/18 (Beschluss)
Gesetzentwurf des Bundesrates
Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Luftsicherheitsgesetz es zum Zwecke der Verbesserung der Sicherheitsmaßnahmen von Luftfahrtunternehmen bei der Abfertigung von Fluggästen
... Ohne Kenntnisse über die Identität von Fluggästen können Reisewege nicht nachvollzogen werden. Reisepläne von Personen, die sich bereits im Fokus der Sicherheitsbehörden befinden, können nicht frühzeitig erkannt werden. Für eine wirksame Bekämpfung von Terrorismus und grenzüberschreitender Kriminalität sind dies jedoch wichtige Handlungsfelder.
A. Problem und Ziel
B. Lösung
C. Alternativen
D. Haushaltsausgaben ohne Erfüllungsaufwand
E. Erfüllungsaufwand
E.1 Erfüllungsaufwand für Bürgerinnen und Bürger
E.2 Erfüllungsaufwand für die Wirtschaft
E.3 Erfüllungsaufwand für die Verwaltung
F. Weitere Kosten
Gesetzentwurf
Anlage Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Luftsicherheitsgesetzes zum Zwecke der Verbesserung der Sicherheitsmaßnahmen von Luftfahrtunternehmen bei der Abfertigung von Fluggästen
Artikel 1 Änderung des Luftsicherheitsgesetzes
Artikel 2 Inkrafttreten
A. Allgemeiner Teil
B. Besonderer Teil
Zu Artikel 1
Zu Artikel 2
Drucksache 182/1/18
Empfehlungen der Ausschüsse
Vorschlag für eine Verordnung des Europäischen Parlaments und des Rates zur Erhöhung der Sicherheit der Personalausweise von Unionsbürgern und der Aufenthaltsdokumente, die Unionsbürgern und ihren Familienangehörigen in Ausübung ihres Rechts auf Freizügigkeit ausgestellt werden
... 2. Die Auslaufregelung in Artikel 5 des Verordnungsvorschlags greift in nationale Hoheitsrechte ein. Die Gültigkeitsdauer bereits ausgestellter Personalausweise (mit und ohne Speicherung von Fingerabdrücken) wurde vom nationalen Gesetzgeber festgelegt. Eine Zuständigkeit der EU, in die Gültigkeitsdauer einzugreifen, wenn die Anforderungen von Artikel 3 Absatz 3 des Verordnungsvorschlags nicht erfüllt sind, besteht nicht. Die EU kann ihre Zuständigkeit für die Auslaufregelung in Bezug auf die Anforderungen des Artikels 3 Absatz 3 des Verordnungsvorschlags nicht - wie in dem Verordnungsvorschlag unter dem Stichwort "Subsidiarität (bei nicht ausschließlicher Zuständigkeit)" dargelegt - darauf stützen, dass die terroristische Bedrohung der EU nicht von einzelnen Mitgliedstaaten allein bewältigt werden könne. Die Argumentation, dass sichere Personalausweise und Aufenthaltsdokumente wesentlich dazu beitragen würden, das für die Freizügigkeit erforderliche Vertrauen in einen Raum der Freiheit und Sicherheit zu gewährleisten, rechtfertigt nicht, die Gültigkeitsdauer der bereits ausgestellten Personalausweise, die keine Fingerabdrücke enthalten, zu begrenzen. Auch die weitere Begründung, dass sich die EU verpflichtet habe, die Freizügigkeit von Personen in einem Raum der Freiheit, der Sicherheit und des Rechts zu erleichtern, und bislang nur einzelne Mitgliedstaaten ihre Befugnisse zur Umsetzung nationaler Maßnahmen in Bezug auf Identitäts- und Aufenthaltsdokumente ausgeübt hätten, ohne dabei unbedingt das Ziel der Erleichterung der Freizügigkeit oder der Verbesserung der Sicherheit in der Union zu berücksichtigen, ist nicht geeignet, die Zuständigkeit für die Auslaufregelung zu begründen. In Erwägungsgrund 6 des Verordnungsvorschlags wird ausgeführt, dass die Verordnung die Mitgliedstaaten nicht verpflichtet, Personalausweise oder Aufenthaltsdokumente einzuführen, wenn diese nach nationalem Recht nicht vorgesehen seien. Wenn aber eine solche Verpflichtung nicht vorgesehen wird, dann kann erst recht kein Eingriff in die nationale Regelung der Gültigkeitsdauer von bereits ausgestellten Personalausweisen, die keine Fingerabdrücke enthalten, erfolgen. Dieser Eingriff führt auf der Ebene der EU zu keinem beachtenswerten Mehrwert für die oben genannten Ziele. Die Personalausweise, die von den Mitgliedstaaten im ID-1-Format hergestellt wurden (in Deutschland seit November 2010) und den im ICAO-Dokument 9303 (7. Auflage, 2015) festgelegten Mindestsicherheitsnormen entsprechen, stehen für die Dauer ihrer Gültigkeit den Zielen der vorgeschlagenen Verordnung, die Sicherheit von Reise- und Identitätsdokumenten für die Bekämpfung von Terrorismus und organisierter Kriminalität sowie für den Aufbau einer echten Sicherheitsunion zu gewährleisten, in keinem nennenswerten Ausmaß entgegen.
Drucksache 63/18 (Beschluss)
Beschluss des Bundesrates
Empfehlung für einen Beschluss des Rates zur Ergänzung des Beschlusses des Rates vom 22. Mai 2017 über die Ermächtigung zur Aufnahme von Verhandlungen über ein Abkommen mit dem Vereinigten Königreich Großbritannien und Nordirland über die Einzelheiten seines Austritts aus der Europäischen Union - COM(2017) 830 final
... 2. Er betont, dass die Mitgliedstaaten der EU und das Vereinigte Königreich über die wirtschaftlichen Beziehungen hinaus durch die räumliche Nähe, die tiefgreifenden kulturellen und politischen Beziehungen, ein gemeinsames Wertefun-dament und die vielfältigen gemeinsamen Interessen eng miteinander verbunden sind. Der Austritt des Vereinigten Königreichs aus der EU ändert nichts daran, dass die großen Herausforderungen der Gegenwart, insbesondere Globalisierung, Migration, Klimawandel, Klimaschutz, die veränderte Sicherheitslage in der Welt, neuartige Bedrohungen durch grenzüberschreitende Kriminalität und Terrorismus, eine enge Zusammenarbeit erfordern.
Drucksache 45/1/18
Empfehlungen der Ausschüsse
Vorschlag für eine Verordnung des Europäischen Parlaments und des Rates zur Errichtung eines Rahmens für die Interoperabilität zwischen EU-Informationssystemen (Grenzen und Visa) und zur Änderung der Entscheidung 2004/512/EG des Rates, der Verordnung (EG) Nr. 767/2008, des Beschlusses 2008/633/JI des Rates, der Verordnung (EU) Nr. 2016/399 und der Verordnung (EU) Nr. 2017/2226 - COM(2017) 793 final Drucksache: 45/18 und zu 45/18 in Verbindung mit Vorschlag für eine Verordnung des Europäischen Parlaments und des Rates zur Errichtung eines Rahmens für die Interoperabilität zwischen EU-Informationssystemen (polizeiliche und justizielle Zusammenarbeit, Asyl und Migration) - COM(2017) 794 final Drucksache: 46/18 und zu 46/18
... 1. Der Bundesrat stellt fest, dass die aktuelle Datenverwaltungsarchitektur der EU erhebliche strukturelle Mängel aufweist. Während die aktuellen Herausforderungen in den Bereichen Migration, Terrorismus und Kriminalität wachsende Anforderungen an ein wirksames Informationsmanagement stellen, sehen sich die zuständigen Stellen weiterhin einer komplexen Landschaft unterschiedlich geregelter Informationssysteme gegenüber, die bisher nicht hinreichend miteinander verknüpft sind. Eine solche Fragmentierung führt zu Informationslücken, begünstigt Identitätsbetrug und birgt Gefahren für das Grenzmanagement und die Sicherheit. Hohe Standards beim Grenzmanagement sind für die Verhütung von grenzüberschreitender Kriminalität und Terrorismus jedoch ebenso unverzichtbar wie für eine wirksame Migrationssteuerung.
Drucksache 63/1/18
Empfehlungen der Ausschüsse
Empfehlung für einen Beschluss des Rates zur Ergänzung des Beschlusses des Rates vom 22. Mai 2017 über die Ermächtigung zur Aufnahme von Verhandlungen über ein Abkommen mit dem Vereinigten Königreich Großbritannien und Nordirland über die Einzelheiten seines Austritts aus der Europäischen Union - COM(2017) 830 final
... 2. Der Bundesrat betont, dass die Mitgliedstaaten der EU und das Vereinigte Königreich über die wirtschaftlichen Beziehungen hinaus durch die räumliche Nähe, die tiefgreifenden kulturellen und politischen Beziehungen, ein gemeinsames Wertefundament und die vielfältigen gemeinsamen Interessen eng miteinander verbunden sind. Der Austritt des Vereinigten Königreichs aus der EU ändert nichts daran, dass die großen Herausforderungen der Gegenwart, insbesondere Globalisierung, Migration, Klimawandel, Klimaschutz, die veränderte Sicherheitslage in der Welt, neuartige Bedrohungen durch grenzüberschreitende Kriminalität und Terrorismus, eine enge Zusammenarbeit erfordern.
Drucksache 362/18
Unterrichtung durch die Europäische Kommission
Stellungnahme der Europäischen Kommission zu dem Beschluss des Bundesrates zum Vorschlag für eine Verordnung des Europäischen Parlaments und des Rates über die "EU-Cybersicherheitsagentur" (ENISA) und zur Aufhebung der Verordnung (EU) Nr. 526/2013
sowie über die Zertifizierung der Cybersicherheit von Informations- und Kommunikationstechnik ("Rechtsakt zur Cybersicherheit")
... Dieser Vorschlag ist Teil eines umfassenderen Pakets ehrgeiziger Maßnahmen, mit denen die Cybersicherheit in der Union insgesamt erhöht werden soll, indem die folgenden Hauptprioritäten der Kommission in diesem Bereich umgesetzt werden: Verbesserung der Abwehrfähigkeit, Schaffung eines Binnenmarkts für Cybersicherheit, wirksame Abschreckung in der Europäischen Union vor Cyberkriminalität und verstärkte internationale Zusammenarbeit.
Drucksache 215/1/18
Empfehlungen der Ausschüsse
Vorschlag für eine Verordnung des Europäischen Parlaments und des Rates über Europäische Herausgabeanordnungen und Sicherungsanordnungen für elektronische Beweismittel in Strafsachen
... 2. Der Bundesrat begrüßt daher den Entschluss der Kommission, für die Herausgabe und Sicherung von elektronischen Beweismitteln, die bei Internet-Diensteanbietern gespeichert sind, einen EU-weiten Rechtsrahmen festzulegen. Die Notwendigkeit einer Regelung auf der Ebene der EU liegt angesichts der zunehmenden Bedeutung elektronischer Beweismittel zur Bekämpfung sowohl der Internet- als auch aller sonstiger Formen der Kriminalität auf der Hand. Erforderlich ist daher ein Rechtsinstrument, das effektiv, praktikabel und zeitnah die Gewinnung von elektronischen Beweismitteln bei Internet-Diensteanbietern ermöglicht, jedoch zugleich in angemessener Weise dem Grundrechtsschutz gerecht wird und die bewährten Prinzipien internationaler strafrechtlicher Zusammenarbeit fortentwickelt.
Drucksache 298/18
Unterrichtung durch die Bundesregierung
Aufnahme von Beitrittsverhandlungen der Europäischen Union mit der Republik Albanien
... die Europäische Kommission empfiehlt in ihrer Mitteilung zur Erweiterungsstrategie 2016 - 2018 vom 17. April 2018, Beitrittsverhandlungen mit Albanien auf der Basis der erzielten Fortschritte aufzunehmen. Sie würdigt damit die weiterhin stetigen Fortschritte der albanischen Regierung bei der Umsetzung von Reformen in Schlüsselbereichen von Verwaltung, Justiz, Bekämpfung von Korruption und organisierter Kriminalität sowie Menschenrechten.
Drucksache 283/17
Verordnung des Bundesministeriums für Wirtschaft und Energie
Verordnung über das Verfahren zur Auskunft über Kundendaten nach § 112 des Telekommunikationsgesetz es (Kundendatenauskunftsverordnung - KDAV )
... Die Verordnung betrifft Bereich 2 (Lebensqualität) Nummer 5 (Kriminalität bekämpfen - Sicherheit gewährleisten) der Nachhaltigkeitsstrategie der Bundesregierung.
A. Problem und Ziel
B. Lösung
C. Alternativen
D. Haushaltsausgaben ohne Erfüllungsaufwand
E. Erfüllungsaufwand
E.1 Erfüllungsaufwand für Bürgerinnen und Bürger
E.2 Erfüllungsaufwand für die Wirtschaft
a. Erfüllungsaufwand für die Wirtschaft
E.3 Erfüllungsaufwand der Verwaltung
F. Weitere Kosten
Verordnung
Verordnung
§ 1 Anwendungsbereich, Verpflichtete
§ 2 Ersuchen
§ 3 Personenbasiertes Ersuchen
§ 4 Nummernbasiertes Ersuchen
§ 5 Anschriftenbasiertes Ersuchen
§ 6 Abfrage der Daten
§ 7 Datenübermittlung durch den Verpflichteten
§ 8 Datenübermittlung durch die Bundesnetzagentur
§ 9 Sicherheitsanforderungen
§ 10 Technische Richtlinie
§ 11 Evaluierung
§ 12 Inkrafttreten
Begründung
A. Allgemeiner Teil
I. Zielsetzung und Notwendigkeit der Regelungen
II. Wesentlicher Inhalt des Entwurfs
III. Alternativen
IV. Vereinbarkeit mit dem Recht der Europäischen Union und völkerrechtlichen Verträgen
V. Verordnungsfolgen
1. Rechts- und Verwaltungsvereinfachung
2. Nachhaltigkeitsaspekte
3. Haushaltsausgaben ohne Erfüllungsaufwand
4. Erfüllungsaufwand
b. Erfüllungsaufwand für die Bürgerinnen und Bürger
c. Erfüllungsaufwand für die Wirtschaft
d. Erfüllungsaufwand für die Verwaltung
5. Weitere Kosten
6. Weitere Verordnungsfolgen
VI. Befristung; Evaluierung
B. Besonderer Teil
Zu § 1
Zu § 2
Zu § 3
Zu § 4
Zu § 5
Zu § 6
Zu § 7
Zu § 8
Zu § 9
Zu § 10
Zu § 11
Zu § 12
Anlage Stellungnahme des Nationalen Normenkontrollrates gem. § 6 Abs. 1 NKRG: NKR-Nr. 4080, BMWi: Entwurf einer Verordnung über das automatisierte Verfahren zur Auskunft über Kundendaten nach § 112 des Telekommunikationsgesetzes
I. Zusammenfassung
II. Im Einzelnen
II.1 Erfüllungsaufwand
5 Verwaltung
II.2 Evaluierung
II.3 KMU-Betroffenheit
III. Votum
Drucksache 333/17
Gesetzesbeschluss des Deutschen Bundestages
Gesetz zur Umsetzung der Richtlinie (EU) Nr. 2016/681
... des Europäischen Parlaments und des Rates vom 27. April 2016 über die Verwendung von Fluggastdatensätzen (PNR-Daten) zur Verhütung, Aufdeckung, Ermittlung und Verfolgung von terroristischen Straftaten und schwerer Kriminalität (ABl. L 119 vom 4.5.2016, S. 132)
Artikel 1 Gesetz über die Verarbeitung von Fluggastdaten zur Umsetzung der Richtlinie (EU) Nr. 2016/681 (F1uggastdatengesetz - F1ugDaG)*
Abschnitt 1 Fluggastdatenzentralstelle und Zweck des Fluggastdaten-Informationssystems
§ 1 Fluggastdatenzentralstelle und Zweck des Fluggastdaten-Informationssystems
Abschnitt 2 Übermittlung von Fluggastdaten an die Fluggastdatenzentralstelle
§ 2 Datenübermittlung durch Luftfahrtunternehmen
§ 3 Datenübermittlung der durch andere Unternehmen erhobenen Fluggastdaten
Abschnitt 3 Verarbeitung von Fluggastdaten durch die Fluggastdatenzentralstelle
§ 4 Voraussetzungen für die Datenverarbeitung
§ 5 Depersonalisierung von Daten
Abschnitt 4 Übermittlung von Fluggastdaten durch die Fluggastdatenzentralstelle
§ 6 Datenübermittlung an die zuständigen Behörden im Inland
§ 7 Datenaustausch zwischen den Mitgliedstaaten der Europäischen Union
§ 8 Teilnahme an gemeinsamen Verfahren der Zusammenarbeit
§ 9 Datenübermittlung an Europol
§ 10 Datenübermittlung an Drittstaaten
Abschnitt 5 Datenschutzrechtliche Bestimmungen
§ 11 Nationale Kontrollstelle
§ 12 Die oder der Datenschutzbeauftragte der Fluggastdatenzentralstelle
§ 13 Löschung von Daten
§ 14 Protokollierung
§ 15 Dokumentationspflicht
Abschnitt 6 Geltung des Bundeskriminalamtgesetzes
§ 16 Geltung des Bundeskriminalamtgesetzes
Abschnitt 7 Schlussvorschriften
§ 17 Gerichtliche Zuständigkeit, Verfahren
§ 18 Bußgeldvorschriften
Artikel 2 Änderung des Fluggastdatengesetzes
§ 14 Protokollierung
Artikel 3 Inkrafttreten
Drucksache 145/17 (Beschluss)
Beschluss des Bundesrates
Vorschlag für eine Verordnung des Europäischen Parlaments und des Rates über die Achtung des Privatlebens und den Schutz personenbezogener Daten in der elektronischen Kommunikation und zur Aufhebung der Richtlinie 2002/58 /EG (Verordnung über Privatsphäre und elektronische Kommunikation | ) - COM(2017) 10 final; Ratsdok. 5358/17
... a) Der Bundesrat begrüßt grundsätzlich, dass der Verordnungsvorschlag mit Artikel 2 Absatz 2 Buchstabe d die Verarbeitung elektronischer Kommunikationsdaten unter anderem zu Zwecken der Verhütung und Verfolgung von Straftaten durch die zuständigen Behörden unberührt lässt. Gleichzeitig hält es der Bundesrat aber für erforderlich, dass er nicht nur den europaweiten Rechtsrahmen zum Schutz von Kommunikationsdaten bestimmt, sondern auch für den Ausgleich zwischen diesem grundrechtlich gebotenen Schutz und den Erfordernissen der effektiven Bekämpfung von Terrorismus und Kriminalität in weiterem Umfang als durch eine bloße Beschränkungsbefugnis (Artikel 11 des Verordnungsvorschlags) Rechnung trägt, deren Verhältnis zur Begrenzung des Anwendungsbereichs zudem unklar bleibt.
Drucksache 315/1/17
Empfehlungen der Ausschüsse
Entwurf eines Gesetzes zur Verbesserung der Rechtsdurchsetzung in sozialen Netzwerken (Netzwerkdurchsetzungsgesetz - NetzDG )
... Diese Schätzung erscheint nur schwer nachvollziehbar. In der Begründung des Gesetzentwurfs ist ausgeführt, dass bei den sozialen Netzwerken jährlich mindestens 500 000 Beschwerden wegen Hasskriminalität eingehen, wovon schätzungsweise 25 000 Beschwerden an das Bundesamt weitergegeben werden. Bei diesen 25 000 Beschwerden soll es lediglich in 500 Fällen zu Bußgeldverfahren kommen, weil die übrigen Anzeigen unbegründet sein sollen. Hieraus sollen 300 gerichtliche Verfahren nach dem
Drucksache 374/17
Verordnung des Bundesministeriums für Familie, Senioren, Frauen und Jugend
Verordnung über das Verfahren zur Anmeldung einer Tätigkeit als Prostituierte oder Prostituierter (Prostitutionsanmeldeverordnung - ProstAV )
... Am 1. Juli 2017 wird das Prostituiertenschutzgesetz in Kraft treten. Ziel des Gesetzes ist der Schutz der in der Prostitution tätigen Menschen, die Stärkung ihres Selbstbestimmungsrechts und die Bekämpfung von Kriminalität in der Prostitution. Kernelemente sind die Einführung einer Erlaubnispflicht für Betreiber eines Prostitutionsgewerbes und die Einführung einer Anmeldepflicht für Prostituierte.
A. Problem und Ziel
B. Lösung
C. Alternativen
D. Haushaltsausgaben ohne Erfüllungsaufwand
E. Erfüllungsaufwand
E.1 Erfüllungsaufwand für Bürgerinnen und Bürger
E.2 Erfüllungsaufwand für die Wirtschaft
E.3 Erfüllungsaufwand der Verwaltung
F. Weitere Kosten
Verordnung
Verordnung
§ 1 Angaben zur Wohnung oder zur Zustellanschrift
§ 2 Vordrucke für die Anmeldebescheinigung und für die Aliasbescheinigung, Anforderungen an das Lichtbild
§ 3 Neuausstellung der Anmeldebescheinigung oder der Aliasbescheinigung
§ 4 Angabe zu den Tätigkeitsorten
§ 5 Wechsel der Zuständigkeit der Behörde
§ 6 Datenübermittlung
§ 7 Verantwortlichkeit für die Löschung der übermittelten Daten
§ 8 Inkrafttreten
Begründung
A. Allgemeiner Teil
I. Zielsetzung und Notwendigkeit der Regelungen
II. Wesentlicher Inhalt des Entwurfs
III. Alternativen
IV. Verordnungskompetenz
V. Vereinbarkeit mit dem Recht der Europäischen Union und völkerrechtlichen Verträgen
VI. Regelungsfolgen
1. Rechts- und Verwaltungsvereinfachung
2. Nachhaltigkeitsaspekte
3. Haushaltsausgaben ohne Erfüllungsaufwand
4. Erfüllungsaufwand
5. Weitere Kosten
6. Weitere Regelungsfolgen
VII. Befristung; Evaluierung
B. Besonderer Teil
Zu § 1
Zu Absatz 1
Zu Absatz 2
Zu § 2
Zu § 3
Zu Absatz 1
Zu Absatz 2
Zu Absatz 3
Zu Absatz 4
Zu § 4
Zu Absatz 1
Zu Absatz 2
Zu § 5
Zu § 6
Zu Absatz 1
Zu Absatz 2
Zu Absatz 3
Zu Absatz 4
Zu Absatz 5
Zu § 7
Zu § 8
Anlage (zu § 2) Anmeldebescheinigung und Aliasbescheinigung
Vorbemerkungen
1. Ausgestaltung der Anmeldebescheinigung und der Aliasbescheinigung:
2. Sicherheitsmerkmale:
3. Die Seriennummer besteht aus einem Serienbuchstaben und sieben Ziffern.
4. Formale Anforderungen an die Eintragungen der variablen Daten durch die zuständigen Behörden:
5. Datenfelder, Feldlängen und zulässige Zeichen:
6. Muster
Drucksache 183/1/17
Empfehlungen der Ausschüsse
Entwurf eines Siebten Gesetzes zur Änderung des Bundeszentralregistergesetzes (7. BZRGÄndG)
... , S. 12). Dass es sich bei diesem anderen Verfahren um ein Strafverfahren handeln muss, ergibt sich nicht ohne Weiteres aus der Gesetzesbegründung. Zwar mag ein speziell auf die Frage der Schuldunfähigkeit ausgerichtetes Gutachten aus einem Strafverfahren eine bessere Grundlage für die Beendigung des Verfahrens wegen Schuldunfähigkeit und die daran anknüpfende belastende Eintragung im Bundeszentralregister bilden. In der staatsanwaltschaftlichen Praxis werden Verfahrenseinstellungen wegen fehlender Schuldfähigkeit häufig aber auch auf psychiatrische Gutachten aus anderen Verfahren gestützt. Zudem ist es - gerade im Bereich der Bagatellkriminalität - aus fiskalischen Gründen nicht geboten, ein strafrechtliches Schuldunfähigkeitsgutachten auch dann in Auftrag zu geben, wenn bereits eine umfassende psychiatrische Begutachtung des Beschuldigten erfolgt ist. Insoweit obliegt es dem Sachverstand der Justizpraxis, über den Aussagegehalt eines vorliegenden Gutachtens auch im Hinblick auf die Frage der Schuldunfähigkeit zu befinden und darüber zu entscheiden, ob darüber hinaus ein weiteres Schuldunfähigkeitsgutachten erforderlich ist. Dies erscheint eine hinreichend tragfähige Basis für die Eintragung nach § 11 BZRG. Wollte man in allen Fällen, in denen ein strafrechtlich veranlasstes Gutachten nicht erholt wird, von einer Eintragung absehen, entstünde ein lückenhaftes Bild, wodurch die Dokumentationsfunktion des Bundeszentralregisters geschwächt würde.
Drucksache 678/17
Unterrichtung durch die Europäische Kommission
Vorschlag für eine Verordnung des Europäischen Parlaments und des Rates über einen Rahmen für den freien Verkehr nicht personenbezogener Daten in der Europäischen Union COM(2017) 495 final
... /EU /EU des Europäischen Parlaments und des Rates35, dem Übereinkommen des Europarats über Computerkriminalität36, der Verordnung (EG) Nr. 1206/2001 des Rates37, der Richtlinie
Drucksache 61/1/17
Empfehlungen der Ausschüsse
Entwurf eines Zweiten Gesetzes zur Änderung des Waffengesetz es und weiterer Vorschriften
... Der Gesetzentwurf geht davon aus, dass sich das Anforderungsniveau des Waffenrechts in Deutschland insgesamt bewährt hat. Dem ist grundsätzlich zuzustimmen, zumal die Anzahl der Straftaten, die unter Verwendung von Schusswaffen begangen wurden, ausweislich des Bundeslagebildes "Waffenkriminalität" seit 2011 kontinuierlich rückläufig ist. Allerdings befanden sich nur 4,9 Prozent der im Jahr 2015 sichergestellten Waffen zuvor in legalem Besitz. Dass der Gesetzgeber sich auf eine Regulierung des legalen Waffenbesitzes beschränken will, greift deshalb zu kurz und ist auch anlässlich einer Anhörung im Innenausschuss des Deutschen Bundestages am 28. November 2016 von sachverständiger Seite bereits deutlich kritisiert worden, vgl. Ausschussdrucksache 18(4)707 C) vom 23. November 2016, Seite 2 f.
Drucksache 160/1/17
Empfehlungen der Ausschüsse
Entwurf eines Ersten Gesetzes zur Änderung des Europol-Gesetzes
... ) nach deutschem Recht bestraft werden können. Diese Strafbarkeitslücke ist nach Auffassung des Bundesrates unbedingt zu vermeiden und sollte auch nicht erst durch ein späteres Gesetz geschlossen werden. Die Europol überlassenen Daten betreffen vornehmlich die schwere Kriminalität oder den Terrorismus und bedürfen auch eines strafrechtlichen Schutzes. Vermieden werden sollte schließlich, dass eventuell bis zum 30. April 2017 begangene und noch nicht rechtskräftig abgeurteilte Taten vor Ablauf der Verjährungsfristen straffrei gestellt werden.
1. Zum Gesetzentwurf allgemein
2. Zu Artikel 1 Nummer 3 Buchstabe c § 2 Absatz 3 EuropolG
3. Zu Artikel 1 Nummer 9 § 8 EuropolG
Drucksache 215/17
Antrag des Freistaates Bayern
Entschließung des Bundesrates "Für eine schlagkräftige Strafverfolgung von Terrorismus, Extremismus, Wohnungseinbruch und Cybercrime"
... Der internationale Terrorismus, das Erstarken des Extremismus, die niedrige Aufklärungsquote bei den Wohnungseinbruchdiebstählen, neue Kriminalitätsformen wie die Cyberkriminalität und schließlich ein durch neue Technologien geändertes Kommunikationsverhalten stellen die Strafverfolgungsbehörden vor vollständig neue, gewaltige Herausforderungen. Das Sicherheitsgefühl der Menschen und ihr Vertrauen in die Handlungsfähigkeit der staatlichen Organe hängt entscheidend von der Effektivität der Strafverfolgung ab. Daher müssen zwingend die Voraussetzungen dafür geschaffen werden, dass die Strafverfolgungsbehörden den gesteigerten Anforderungen auf Augenhöhe begegnen können.
Drucksache 562/17 (Beschluss)
Beschluss des Bundesrates
Vorschlag für eine Verordnung des Europäischen Parlaments und des Rates über die Einfuhr von Kulturgütern - COM(2017) 375 final
... 4. Der Verordnungsvorschlag resultiert aus der Europäischen Sicherheitsagenda 2015 sowie einer Initiative der Bundesregierung und weiterer Mitgliedstaaten gegenüber der Kommission. Sie zielt auf Maßnahmen der Zollbehörden zur Bekämpfung von organisierter Kriminalität und Terrorfinanzierung ab. Die in dem Verordnungsvorschlag vorausgesetzte zuständige Behörde des Mitgliedstaats vor allem für die Erteilung von Einfuhrlizenzen kann deshalb nur eine Behörde des Bundes sein.
Drucksache 662/17
Unterrichtung durch die Europäische Kommission
Vorschlag für eine Durchführungsverordnung des Rates zur Änderung der Durchführungsverordnung (EU) Nr. 282/2011 hinsichtlich bestimmter Befreiungen bei innergemeinschaftlichen Umsätzen - COM(2017) 568 final
... Die Bekämpfung des Missing-Trader-Mehrwertsteuerbetrugs ist auch einer der vorrangigen Bereiche der Kriminalitätsbekämpfung in der Europäischen Union ("Union" oder "EU") im Rahmen des EU-Politikzyklus 2014-2017 von Europol8.
Begründung
1. Kontext des Vorschlags
- Gründe und Ziele des Vorschlags
- Kohärenz mit der Politik der Union in anderen Bereichen
2. Rechtsgrundlage, Subsidiarität und Verhältnismässigkeit
- Rechtsgrundlage
- Subsidiarität bei nicht ausschließlicher Zuständigkeit
- Verhältnismäßigkeit
- Wahl des Instruments
3. Ergebnisse der EX-POST-BEWERTUNG, der Konsultation der Interessenträger und der Folgenabschätzung
- Konsultation der Interessenträger
- Folgenabschätzung
4. Auswirkungen auf den Haushalt
5. Weitere Angaben
- Ausführliche Erläuterung einzelner Bestimmungen des Vorschlags
Vorschlag
Artikel 1
ABSCHNITT 2a Steuerbefreiungen bei innergemeinschaftlichen Umsätzen (Artikel 138 bis 142 der Richtlinie 2006/112/EG /EG)
Artikel 45a
Artikel 2
Drucksache 660/17
Unterrichtung durch die Europäische Kommission
Vorschlag für eine Richtlinie des Rates zur Änderung der Richtlinie 2006/112 /EG
/EG in Bezug auf die Harmonisierung und Vereinfachung bestimmter Regelungen des Mehrwertsteuersystems und zur Einführung des endgültigen Systems der Besteuerung des Handels zwischen Mitgliedstaaten - COM(2017) 569 final
... Die Bekämpfung des Missing-Trader-Mehrwertsteuerbetrugs ist ebenfalls einer der Bereiche der Kriminalitätsbekämpfung in der Europäischen Union im Rahmen des EU-Politikzyklus von Europol 2014-201721.
Vorschlag
Begründung
1. Kontext des Vorschlags
- Gründe und Ziele des Vorschlags
- Kohärenz mit den bestehenden Vorschriften in diesem Bereich
- Kohärenz mit der Politik der Union in anderen Bereichen
2. Rechtsgrundlage, Subsidiarität und Verhältnismässigkeit
- Rechtsgrundlage
- Subsidiarität bei nicht ausschließlicher Zuständigkeit
- Verhältnismäßigkeit
- Wahl des Instruments
3. Ergebnisse der Interessenträger und der Folgenabschätzung
- Ex-post-Bewertung/Eignungsprüfungen bestehender Rechtsvorschriften
- Konsultation der Interessenträger
- Einholung und Nutzung von Expertenwissen
- Folgenabschätzung
4. Auswirkungen auf den Haushalt
5. Weitere Angaben
- Ausführliche Erläuterung einzelner Bestimmungen des Vorschlags
Zertifizierter Steuerpflichtiger: Artikel 13a neu
Konsignationslager: Artikel 17a neu , Artikel 243 Absatz 3 und Artikel 262 geändert
Mehrwertsteuer -Identifikationsnummer und Steuerbefreiung bestimmter innergemeinschaftlicher Umsätze: Artikel 138 Absatz 1 geändert
Reihengeschäfte: Artikel 138a neu
Endgültiges System für den Handel innerhalb der Union: Artikel 402 geändert , Artikel 403 und Artikel 404 gestrichen
Vorschlag
Artikel 1
Artikel 13a
Artikel 17a
Artikel 138a
Artikel 262
Artikel 402
Artikel 2
Artikel 3
Artikel 4
Drucksache 653/2/17
Antrag des Landes Nordrhein-Westfalen
Vorschlag für eine Richtlinie des Europäischen Parlaments und des Rates zur Bekämpfung von Betrug und Fälschung im Zusammenhang mit unbaren Zahlungsmitteln und zur Ersetzung des Rahmenbeschlusses 2001/413/JI des Rates - COM(2017) 489 final; Ratsdok. 12181/17
... 1. Artikel 83 AEUV ermächtigt das Europäische Parlament und den Rat, durch Richtlinien Mindestvorschriften zur Festlegung von Straftaten und Strafen in Bereichen besonders schwerer Kriminalität und zur Angleichung der strafrechtlichen Rechtsvorschriften der Mitgliedstaaten festzulegen, sofern sich diese Angleichung als unerlässlich für die wirksame Durchführung der Politik der EU auf einem Gebiet erweist, auf dem Harmonisierungsmaßnahmen erfolgt sind. Das Strafrecht ist ein für die Souveränität der Mitgliedstaaten besonders sensibler Bereich. Rechtsetzungsinitiativen müssen vor diesem Hintergrund sorgfältig abgewogen werden. Von den eng umgrenzten Kompetenzen in diesem Bereich sollte daher äußerst behutsam Gebrauch gemacht werden. Grenzüberschreitende Aspekte alleine können keine weitreichende Harmonisierung der Strafrechtsordnungen der Mitgliedstaaten durch die EU rechtfertigen.
Drucksache 380/17
Gesetzentwurf der Bundesregierung
Entwurf eines ... Gesetzes zur Änderung des Strafgesetzbuch es Wohnungseinbruchdiebstahl
... Der Entwurf steht im Einklang mit den Leitgedanken der Bundesregierung zur nachhaltigen Entwicklung. Denn nach der Managementregel Nummer 10 gemäß Ziffer II.2. des Nachhaltigkeitsmanagementsystems der Deutschen Nachhaltigkeitsstrategie ist der soziale Zusammenhalt zu stärken. Der soziale Zusammenhalt wird gestärkt, wenn Kriminalität bekämpft und persönliche Sicherheit erhöht wird. Die Veränderung der Strafzumessungsregelungen kann geeignet sein, zur Erreichung des Ziels des Indikatorenbereichs Nummer 16.1 der Deutschen Nachhaltigkeitsstrategie, die Zahl der erfassten Straftaten sinken zu lassen, beizutragen.
A. Problem und Ziel
B. Lösung
C. Alternativen
D. Haushaltsausgaben ohne Erfüllungsaufwand
E. Erfüllungsaufwand
E.1 Erfüllungsaufwand für Bürgerinnen und Bürger
E.2 Erfüllungsaufwand für die Wirtschaft
E.3 Erfüllungsaufwand der Verwaltung
F. Weitere Kosten
Gesetzentwurf
Entwurf
Artikel 1 Änderung des Strafgesetzbuches
Artikel 2 Änderung der Strafprozessordnung
Artikel 3 Einschränkung eines Grundrechts
Artikel 4 Inkrafttreten
Begründung
A. Allgemeiner Teil
I. Zielsetzung und Notwendigkeit der Regelungen
II. Wesentlicher Inhalt des Entwurfs
1. Diebstahl mit Waffen; Bandendiebstahl; Wohnungseinbruchdiebstahl § 244 StGB
2. Erhebung von Verkehrsdaten
3. Anschluss als Nebenkläger § 395 StPO
III. Alternativen
IV. Gesetzgebungskompetenz
V. Vereinbarkeit mit dem Recht der Europäischen Union und völkerrechtlichen Verträgen
VI. Gesetzesfolgen
1. Rechts- und Verwaltungsvereinfachung
2. Nachhaltigkeitsaspekte
3. Haushaltsausgaben ohne Erfüllungsaufwand
4. Erfüllungsaufwand
5. Weitere Kosten
6. Weitere Gesetzesfolgen
VII. Befristung; Evaluierung
B. Besonderer Teil
Zu Artikel 1
Zu Nummer 1
Zu Nummer 2
Zu Artikel 2
Zu Nummer 1
Zu Nummer 2
Zu Artikel 3
Zu Artikel 4
Drucksache 654/17
Unterrichtung durch die Europäische Kommission
Gemeinsame Mitteilung an das Europäische Parlament und den Rat - Abwehrfähigkeit, Abschreckung und Abwehr: die Cybersicherheit in der EU wirksam erhöhen
... Die Risiken wachsen exponentiell. Studien ist zu entnehmen, dass sich der durch Cyberkriminalität verursachte wirtschaftliche Schaden zwischen 2013 und 2017 verfünffacht hat und bis 2019 erneut vervierfachen könnte.3 Besonders stark hat die Verbreitung von Ransomware4 zugenommen, wobei die jüngsten Angriffe5 den dramatischen Anstieg der Cyberkriminalität widerspiegeln. Ransomware ist jedoch bei Weitem nicht die einzige Bedrohung.
1. Einleitung
2. STÄRKUNG der CYBERABWEHRFÄHIGKEIT der EU
2.1 Stärkung der Agentur der Europäischen Union für Netz- und Informationssicherheit
2.2 Schaffung eines Binnenmarkts für Cybersicherheit
2.3 Vollständige Umsetzung der Richtlinie über die Sicherheit von Netz- und Informationssystemen
2.4 Abwehrfähigkeit durch eine rasche Reaktion im Notfall
2.5 Ein Cybersicherheits-Kompetenznetz mit einem Europäischen Kompetenzzentrum für Cybersicherheitsforschung
2.6 Aufbau einer starken EU-Basis für Cyberfähigkeiten
2.7 Förderung der Cyber-Hygiene und Sensibilisierung
5 Hauptmaßnahmen
3. Schaffung eines EU-RAHMENS zur WIRKSAMEN ABSCHRECKUNG
3.1 Identifizierung böswilliger Akteure
3.2 Beschleunigung der Strafverfolgungsmaßnahmen
3.3 Zusammenarbeit zwischen öffentlichen und privaten Stellen bei der Bekämpfung der Cyberkriminalität
3.4 Intensivierung der Maßnahmen auf politischer Ebene
3.5 Abschreckung durch die Cyberabwehrkompetenzen der Mitgliedstaaten zwecks Erhöhung der Cybersicherheit
4. Die internationale Zusammenarbeit in der CYBERSICHERHEIT STÄRKEN
4.1 Cybersicherheit in den Außenbeziehungen
4.2 Kapazitätsaufbau in der Cybersicherheit
4.3 Zusammenarbeit zwischen der EU und der NATO
5. Fazit
Drucksache 125/17
Gesetzentwurf der Bundesregierung
Entwurf eines ... Gesetzes zur Änderung des Strafgesetzbuch es - Ausweitung des Maßregelrechts bei extremistischen Straftätern
... Nach § 68b Absatz 1 Satz 3 Nummer 1 StGB ist für eine Weisung zur elektronischen Aufenthaltsüberwachung erforderlich, dass die Führungsaufsicht auf Grund der vollständigen Vollstreckung einer Freiheitsstrafe oder Gesamtfreiheitsstrafe von mindestens drei Jahren oder auf Grund einer erledigten Maßregel eingetreten ist. Diese für die Gruppe der sogenannten Vollverbüßer geltenden Dreijahresschwelle soll zwar als Grundsatz beibehalten werden, um die Anknüpfung an die Schwellen des § 66 Absatz 2 und 3 und mit ihr die Beschränkung auf Täter der schweren Kriminalität aufrecht zu erhalten (vgl. hierzu schon Bundestagsdrucksache
A. Problem und Ziel
B. Lösung
C. Alternativen
D. Haushaltsausgaben ohne Erfüllungsaufwand
E. Erfüllungsaufwand
E.1 Erfüllungsaufwand für Bürgerinnen und Bürger
E.2 Erfüllungsaufwand für die Wirtschaft
E.3 Erfüllungsaufwand der Verwaltung
F. Weitere Kosten
Gesetzentwurf
Entwurf
Artikel 1 Änderung des Strafgesetzbuches
Artikel 2 Änderung des Einführungsgesetzes zum Strafgesetzbuch
Artikel 3 Änderung der Strafprozessordnung
Artikel 4 Inkrafttreten
Begründung
A. Allgemeiner Teil
I. Zielsetzung und Notwendigkeit der Regelungen
II. Wesentlicher Inhalt des Entwurfs
III. Alternativen
IV. Gesetzgebungskompetenz
V. Vereinbarkeit mit dem Recht der Europäischen Union und völkerrechtlichen Verträgen
VI. Gesetzesfolgen
1. Rechts- und Verwaltungsvereinfachung
2. Nachhaltigkeitsaspekte
3. Haushaltsausgaben ohne Erfüllungsaufwand
4. Erfüllungsaufwand
5. Weitere Kosten
6. Weitere Gesetzesfolgen
VII. Befristung; Evaluierung
B. Besonderer Teil
Zu Artikel 1
Zu Nummer 1
Zu Nummer 2
Zu Buchstabe a
Zu Buchstabe b
Zu Artikel 2
Zu Artikel 3
Zu Artikel 4
Anlage Stellungnahme des Nationalen Normenkontrollrates gem. § 6 Absatz 1 NKRG: NKR-Nr. 4045, BMJV: Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Strafgesetzbuches -Ausweitung des Maßregelrechts bei extremistischen Straftätern
I. Zusammenfassung
II. Im Einzelnen
II.1. Erfüllungsaufwand
II.2 Evaluierung
III. Votum
Anlage 2 Stellungnahme der Bundesregierung zu der Stellungnahme des Nationalen Normenkontrollrates zum Entwurf eines ... Gesetzes zur Änderung des Strafgesetzbuches - Ausweitung des Maßregelrechts bei extremistischen Straftätern: NKR-Nr. 4045
Drucksache 231/17
Gesetzesantrag des Freistaates Bayern
Entwurf eines Gesetzes zur Angleichung von genetischem und daktyloskopischem Fingerabdruck im Strafverfahren
... Die Neuregelung verzichtet auch auf die bisher in § 81g Abs. 1 StPO enthaltene Qualifikation des zu erwartenden, künftig gegen den Beschuldigten zu führenden Strafverfahrens, die die Prognose des Verdachts einer Straftat von erheblicher Bedeutung voraussetzt. Die Zulässigkeit der Erhebung des DNA-Musters für Zwecke künftiger Verfahren setzt nach dem Entwurf allein voraus, dass wegen der Art oder Ausführung der Tat, der Persönlichkeit des Beschuldigten oder sonstiger Erkenntnisse Grund zu der Annahme besteht, dass gegen ihn künftig Strafverfahren zu führen sind, ohne dass insoweit weitere Einschränkungen vorgesehen sind. Auch bei Verdachtstaten in einem niedrigschwelligen Bereich kann der Einsatz des genetischen Fingerabdrucks unabdingbare Voraussetzung der Tataufklärung sein oder zumindest deren Erleichterung und damit dem Allgemeininteresse an einer effektiven Strafverfolgung dienen. Ein Interesse der Allgemeinheit an der Tataufklärung auch minderschwerer Kriminalität ist unabweisbar.
Drucksache 160/17 (Beschluss)
Stellungnahme des Bundesrates
Entwurf eines Ersten Gesetzes zur Änderung des Europol-Gesetzes
... ) nach deutschem Recht bestraft werden können. Diese Strafbarkeitslücke ist nach Auffassung des Bundesrates unbedingt zu vermeiden und sollte auch nicht erst durch ein späteres Gesetz geschlossen werden. Die Europol überlassenen Daten betreffen vornehmlich die schwere Kriminalität oder den Terrorismus und bedürfen auch eines strafrechtlichen Schutzes. Vermieden werden sollte schließlich, dass eventuell bis zum 30. April 2017 begangene und noch nicht rechtskräftig abgeurteilte Taten vor Ablauf der Verjährungsfristen straffrei gestellt werden.
1. Zum Gesetzentwurf allgemein
2. Zu Artikel 1 Nummer 3 Buchstabe c § 2 Absatz 3 EuropolG
3. Zu Artikel 1 Nummer 9 § 8 EuropolG
Drucksache 463/17
Gesetzesbeschluss des Deutschen Bundestages
Gesetz zur Änderung des Strafgesetzbuch es - Umsetzung des Rahmenbeschlusses 2008/841/.1I des Rates vom 24. Oktober 2008 zur Bekämpfung der organisierten Kriminalität
... es - Umsetzung des Rahmenbeschlusses 2008/841/.1I des Rates vom 24. Oktober 2008 zur Bekämpfung der organisierten Kriminalität
Drucksache 14/17
Unterrichtung durch die Europäische Kommission
Mitteilung der Kommission an das Europäische Parlament und den Rat: Aktionsplan für ein wirksameres europäisches Vorgehen gegen Reisedokumentenbetrug COM(2016) 790 final
... Das zunehmende Problem des Reisedokumentenbetrugs ist im Zusammenhang mit den jüngsten Terroranschlägen in Europa und den aktuellen Migrationsströmen in den Fokus gerückt. Dokumentenbetrug hat Terrorismus und organisierte Kriminalität begünstigt und steht im Zusammenhang mit dem Menschenhandel1 und der Schleusung von Migranten. Es ist von grundlegender Bedeutung, dass wir die Sicherheit von Reisedokumenten erhöhen, einschließlich der Infrastruktur für das Identitätsmanagement.
Mitteilung
I. Einleitung
II. Aktionsplan
1. Registrierung der Identität
Spezielle Maßnahmen
2. Ausstellung von Dokumenten
Spezielle Maßnahmen
3. Herstellung von Dokumenten
3.1 Sicherheitsmerkmale in Reisedokumenten
3.2. Erfassung biometrischer Merkmale
Spezielle Maßnahmen
4. Kontrolle von Dokumenten
4.1 Elektronische Kontrollen der Reisedokumente von Drittstaatsangehörigen
4.2 Kontrollen der Datenbanken
4.3 Schulungen
4.4 Instrumente
4.5 Biometrische Daten in Reisedokumenten
Spezielle Maßnahmen
III. FOLLOW-UP
Drucksache 61/17 (Beschluss)
Stellungnahme des Bundesrates
Entwurf eines Zweiten Gesetzes zur Änderung des Waffengesetz es und weiterer Vorschriften
... Der Gesetzentwurf geht davon aus, dass sich das Anforderungsniveau des Waffenrechts in Deutschland insgesamt bewährt hat. Dem ist grundsätzlich zuzustimmen, zumal die Anzahl der Straftaten, die unter Verwendung von Schusswaffen begangen wurden, ausweislich des Bundeslagebildes "Waffenkriminalität" seit 2011 kontinuierlich rückläufig ist. Allerdings befanden sich nur 4,9 Prozent der im Jahr 2015 sichergestellten Waffen zuvor in legalem Besitz. Dass der Gesetzgeber sich auf eine Regulierung des legalen Waffenbesitzes beschränken will, greift deshalb zu kurz und ist auch anlässlich einer Anhörung im Innenausschuss des Deutschen Bundestages am 28. November 2016 von sachverständiger Seite bereits deutlich kritisiert worden, vgl. Ausschussdrucksache 18
Drucksache 562/1/17
Empfehlungen der Ausschüsse
Vorschlag für eine Verordnung des Europäischen Parlaments und des Rates über die Einfuhr von Kulturgütern - COM(2017) 375 final
... 5. Der Verordnungsvorschlag resultiert aus der Europäischen Sicherheitsagenda 2015 sowie einer Initiative der Bundesregierung und weiterer Mitgliedstaaten gegenüber der Kommission. Sie zielt auf Maßnahmen der Zollbehörden zur Bekämpfung von organisierter Kriminalität und Terrorfinanzierung ab. Die in dem Verordnungsvorschlag vorausgesetzte zuständige Behörde des Mitgliedstaats vor allem für die Erteilung von Einfuhrlizenzen kann deshalb nur eine Behörde des Bundes sein.
Drucksache 527/17
Gesetzesbeschluss des Deutschen Bundestages
Gesetz zur effektiveren und praxistauglicheren Ausgestaltung des Strafverfahrens
... 3. ob das Verfahren einen Bezug zur Verfolgung organisierter Kriminalität aufweist;
Artikel 1 Änderung des Strafgesetzbuches
Artikel 2 Änderung des Jugendgerichtsgesetzes
Artikel 3 Änderung der Strafprozessordnung
§ 100b Online-Durchsuchung
§ 100d Kernbereich privater Lebensgestaltung; Zeugnisverweigerungsberechtigte
§ 100e Verfahren bei Maßnahmen nach den §§ 100a bis 100c
§ 101b Statistische Erfassung; Berichtspflichten
Artikel 4 Änderung des Gerichtsverfassungsgesetzes
Artikel 5 Änderung des Gesetzes über Ordnungswidrigkeiten
Artikel 6 Änderung des Straßenverkehrsgesetzes
Artikel 7 Änderung des Bundesnaturschutzgesetzes
Artikel 8 Änderung des Einführungsgesetzes zur Strafprozessordnung
Artikel 9 Änderung des Gesetzes zur Intensivierung des Einsatzes von Videokonferenztechnik in gerichtlichen und staatsanwaltschaftlichen Verfahren
Artikel 10 Änderung des Antiterrordateigesetzes
Artikel 11 Änderung des Rechtsextremismus-Datei-Gesetzes
Artikel 12 Änderung des Artikel 10-Gesetzes
Artikel 13 Änderungen des IStGH-Gesetzes
Artikel 14 Änderung des Wertpapierhandelsgesetzes
Artikel 15 Änderungen des Zollfahndungsdienstgesetzes
Artikel 16 Änderung der Telekommunikations-Überwachungsverordnung
Artikel 17 Einschränkung eines Grundrechts
Artikel 18 Inkrafttreten
Drucksache 653/17 (Beschluss)
Beschluss des Bundesrates
Vorschlag für eine Richtlinie des Europäischen Parlaments und des Rates zur Bekämpfung von Betrug und Fälschung im Zusammenhang mit unbaren Zahlungsmitteln und zur Ersetzung des Rahmenbeschlusses 2001/413/JI des Rates - COM(2017) 489 final; Ratsdok. 12181/17
... 1. Artikel 83 AEUV ermächtigt das Europäische Parlament und den Rat, durch Richtlinien Mindestvorschriften zur Festlegung von Straftaten und Strafen in Bereichen besonders schwerer Kriminalität und zur Angleichung der strafrechtlichen Rechtsvorschriften der Mitgliedstaaten festzulegen, sofern sich diese Angleichung als unerlässlich für die wirksame Durchführung der Politik der EU auf einem Gebiet erweist, auf dem Harmonisierungs-maßnahmen erfolgt sind. Das Strafrecht ist ein für die Souveränität der Mitgliedstaaten besonders sensibler Bereich. Rechtsetzungsinitiativen müssen vor diesem Hintergrund sorgfältig abgewogen werden. Von den eng umgrenzten Kompetenzen in diesem Bereich sollte daher äußerst behutsam Gebrauch gemacht werden. Grenzüberschreitende Aspekte alleine können keine weitreichende Harmonisierung der Strafrechtsordnungen der Mitgliedstaaten durch die EU rechtfertigen.
Drucksache 659/17
Unterrichtung durch die Europäische Kommission
Vorschlag für eine Verordnung des Rates zur Änderung der Verordnung (EU) Nr. 904/2010 hinsichtlich des zertifizierten Steuerpflichtigen - COM(2017) 567 final
... Die Bekämpfung des Missing-Trader-Mehrwertsteuerbetrugs ist auch einer der vorrangigen Bereich der Kriminalitätsbekämpfung in der Europäischen Union im Rahmen des EU-Politikzyklus 2014-2017 von Europol6. Verwiesen werden kann außerdem auf die Einigung7 über die Errichtung der Europäischen Staatsanwaltschaft (EPPO), die unter bestimmten Bedingungen für die Betrugsbekämpfung auf dem Gebiet der Mehrwertsteuer zuständig sein wird.
Vorschlag
Begründung
1. Kontext des Vorschlags
- Gründe und Ziele des Vorschlags
- Kohärenz mit den bestehenden Vorschriften in diesem Bereich
- Kohärenz mit der Politik der Union in anderen Bereichen
2. Rechtsgrundlage, Subsidiarität und Verhältnismässigkeit
- Rechtsgrundlage
- Subsidiarität bei nicht ausschließlicher Zuständigkeit
- Verhältnismäßigkeit
- Wahl des Instruments
3. Ergebnisse der EX-POST-BEWERTUNG, der Konsultation der Interessenträger und der Folgenabschätzung
- Konsultation der Interessenträger
- Folgenabschätzung
4. Auswirkungen auf den Haushalt
5. Weitere Angaben
- Ausführliche Erläuterung einzelner Bestimmungen des Vorschlags
Vorschlag
Artikel 1
Artikel 17
Artikel 2
Drucksache 183/17 (Beschluss)
Stellungnahme des Bundesrates
Entwurf eines Siebten Gesetzes zur Änderung des Bundeszentralregistergesetzes (7. BZRGÄndG)
... , S. 12). Dass es sich bei diesem anderen Verfahren um ein Strafverfahren handeln muss, ergibt sich nicht ohne Weiteres aus der Gesetzesbegründung. Zwar mag ein speziell auf die Frage der Schuldunfähigkeit ausgerichtetes Gutachten aus einem Strafverfahren eine bessere Grundlage für die Beendigung des Verfahrens wegen Schuldunfähigkeit und die daran anknüpfende belastende Eintragung im Bundeszentralregister bilden. In der staatsanwaltschaftlichen Praxis werden Verfahrenseinstellungen wegen fehlender Schuldfähigkeit häufig aber auch auf psychiatrische Gutachten aus anderen Verfahren gestützt. Zudem ist es - gerade im Bereich der Bagatellkriminalität - aus fiskalischen Gründen nicht geboten, ein strafrechtliches Schuldunfähigkeitsgutachten auch dann in Auftrag zu geben, wenn bereits eine umfassende psychiatrische Begutachtung des Beschuldigten erfolgt ist. Insoweit obliegt es dem Sachverstand der Justizpraxis, über den Aussagegehalt eines vorliegenden Gutachtens auch im Hinblick auf die Frage der Schuldunfähigkeit zu befinden und darüber zu entscheiden, ob darüber hinaus ein weiteres Schuldunfähigkeitsgutachten erforderlich ist. Dies erscheint eine hinreichend tragfähige Basis für die Eintragung nach § 11 BZRG. Wollte man in allen Fällen, in denen ein strafrechtlich veranlasstes Gutachten nicht erholt wird, von einer Eintragung absehen, entstünde ein lückenhaftes Bild, wodurch die Dokumentationsfunktion des Bundeszentralregisters geschwächt würde.
Drucksache 145/1/17
Empfehlungen der Ausschüsse
Vorschlag für eine Verordnung des Europäischen Parlaments und des Rates über die Achtung des Privatlebens und den Schutz personenbezogener Daten in der elektronischen Kommunikation und zur Aufhebung der Richtlinie 2002/58 /EG (Verordnung über Privatsphäre und elektronische Kommunikation | ) - COM(2017) 10 final; Ratsdok. 5358/17
... a) Der Bundesrat begrüßt grundsätzlich, dass der Verordnungsvorschlag mit Artikel 2 Absatz 2 Buchstabe d die Verarbeitung elektronischer Kommunikationsdaten unter anderem zu Zwecken der Verhütung und Verfolgung von Straftaten durch die zuständigen Behörden unberührt lässt. Gleichzeitig hält es der Bundesrat aber für erforderlich, dass er nicht nur den europaweiten Rechtsrahmen zum Schutz von Kommunikationsdaten bestimmt, sondern auch für den Ausgleich zwischen diesem grundrechtlich gebotenen Schutz und den Erfordernissen der effektiven Bekämpfung von Terrorismus und Kriminalität in weiterem Umfang als durch eine bloße Beschränkungsbefugnis (Artikel 11 des Verordnungsvorschlags) Rechnung trägt, deren Verhältnis zur Begrenzung des Anwendungsbereichs zudem unklar bleibt.
Drucksache 5/17
Gesetzesantrag der Freien Hansestadt Bremen
Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Waffengesetz es
... Die menschenverachtenden Amoktaten in Orlando am 12.06.2016 mit 50 Todesopfern, in Newton 2012 mit 26 Opfern und in Aurora mit 12 Toten sowie der grausame Massenmord auf der Insel Utøya 2011 zeigen auf brutale Weise, dass zunehmend eine erhebliche Gefahr von radikalisierten, oft politisch motivierten Einzeltäterinnen und -tätern ausgeht. Dabei handelte es sich jedenfalls bei dem Täter von Utøya um einen Sportschützen, der seine beiden Tatwaffen legal erworben hatte: Die Glock-Pistole als Sportwaffe, das halbautomatische Gewehr Ruger-Mini 14 als Jagdwaffe1. Diese Vorfälle führen auf tragische Weise die anerkannte kriminologische Grunderkenntnis vor Augen, dass die Verfügbarkeit von Schusswaffen einen direkten (kausalen) Einfluss auf die Bereitschaft zu und die Art und Weise von Gewaltanwendung hat. Dies ist insbesondere durch Studien in den USA belegt. Die Verfügbarkeit und auch der Reiz bestimmter Waffen begünstigt die Tatausführung, löst sie ggf. auch erst aus (sog. Trigger-Funktion), verschärft die Folgen für die Betroffenen und leistet Beihilfe zur Selbst- oder Fremdheroisierung solcher Taten. Die Verwendung von Feuerwaffen durch die schwere und organisierte Kriminalität sowie durch terroristische Vereinigungen stellt zudem generell eine erhebliche Bedrohung für die innere Sicherheit dar. Dies macht deutlich, dass es Aufgabe eines jeden Staates sein muss, Waffen nur bei Vorliegen und im Umfang eines berechtigten Bedürfnisses zuzulassen. In der Konsequenz dieses Gedankens geht auch das Bundesverwaltungsgericht von dem Grundsatz aus:
B. Lösung
C. Alternativen
D. Haushaltsausgaben ohne Erfüllungsaufwand
E. Erfüllungsaufwand
E.1 Erfüllungsaufwand für Bürgerinnen und Bürger
E.2 Erfüllungsaufwand für die Wirtschaft
E.3 Erfüllungsaufwand für die Verwaltung
F. Sonstige Kosten
Gesetzesantrag
Entwurf
Artikel 1 Änderung des Waffengesetzes
Artikel 2 Änderung der Allgemeinen Waffengesetz-Verordnung
Artikel 3 Inkrafttreten
Begründung
A. Allgemeines
B. Einzelbegründung
Zu Artikel 1
Zu Nummer 1
Zu Nummer 2
Zu Buchstabe a
Zu Buchstabe b
Zu Artikel 2
Zu Artikel 3
Drucksache 315/17 (Beschluss)
Stellungnahme des Bundesrates
Entwurf eines Gesetzes zur Verbesserung der Rechtsdurchsetzung in sozialen Netzwerken (Netzwerkdurchsetzungsgesetz - NetzDG )
... Diese Schätzung erscheint nur schwer nachvollziehbar. In der Begründung des Gesetzentwurfs ist ausgeführt, dass bei den sozialen Netzwerken jährlich mindestens 500 000 Beschwerden wegen Hasskriminalität eingehen, wovon schätzungsweise 25 000 Beschwerden an das Bundesamt weitergegeben werden. Bei diesen 25 000 Beschwerden soll es lediglich in 500 Fällen zu Bußgeldverfahren kommen, weil die übrigen Anzeigen unbegründet sein sollen. Hieraus sollen 300 gerichtliche Verfahren nach dem
Drucksache 116/1/17
Empfehlungen der Ausschüsse
Vorschlag für eine Richtlinie des Europäischen Parlaments und des Rates über die strafrechtliche Bekämpfung der Geldwäsche - COM(2016) 826 final
... Der Bundesrat gibt jedoch zu bedenken, dass sich der Regelungsansatz der Kommission entgegen Artikel 83 Absatz 1 AEUV nicht auf die Bestimmung von Mindestvorschriften zur Festlegung von Straftaten und Strafen im Bereich besonders schwerer Kriminalität beschränkt, sondern umfassend die vorsätzliche Verwendung jedes Vermögensgegenstandes in den Blick nimmt, der aus allgemeiner Eigentums- und Vermögenskriminalität herrührt. Der Bundesrat befürchtet, dass damit die bewährten Konturen der Tatbestände des Einundzwanzigsten Abschnitts des
Drucksache 120/17
Unterrichtung durch die Europäische Kommission
Mitteilung der Kommission an das Europäische Parlament, den Rat, den Europäischen Wirtschafts- und Sozialausschuss und den Ausschuss der Regionen über die Überprüfung der Umsetzung der EU-Umweltpolitik - Gemeinsame Herausforderungen und Anstrengungen für bessere Ergebnisse - COM(2017) 63 final
... 30. Netz der Europäischen Union zur Durchführung und Durchsetzung des Umweltrechts (IMPEL), Europäisches Netz der in Umweltsachen tätigen Staatsanwälte, Netzwerk spezialisierter Polizeibeamte zur Bekämpfung der Umweltkriminalität, Europäisches Forum "Richter für die Umwelt" und Europäisches Netzwerk von Umwelt- und Verwaltungsbehörden.
>> Weitere Fundstellen >>
Suchbeispiele:
Informationssystem - umwelt-online Internet
Das Informationssystem umfaßt alle bei umwelt-online implementierten Dateien zu den Umweltmedien/Bereichen:
Abfall ,
Allgemeines ,
Anlagentechnik ,
Bau ,
Biotechnologie ,
Energienutzung ,
Gefahrgut ,
Immissionsschutz ,
Lebensmittel & Bedarfsgegenstände,
Natur -,
Pflanzen -,
Tierschutz ,
Boden/Altlasten ,
Störfallprävention&Katastrophenschutz ,
Chemikalien ,
Umweltmanagement sowie
Arbeitsschutz
einschließlich des zugehörigen EU -Regelwerkes. Das Informationssystem wird kontinierlich entsprechend den Veröffentlichungen des Gesetzgebers aktualisiert.
Mit dem Lizenzerwerb wird die Nutzungsberechtigung des umwelt-online Informationssystems und die Nutzung des individuellen umwelt-online Rechtskatasters zum Nachweis der Rechtskonformität des Umweltmanagementsystems gemäß der DIN ISO 14001 bzw. der Ökoauditverordnung (EG)1221/2009 , des Arbeitsschutzmanagementsystems gemäß OHSAS 18001 sowie des Energiemanagementsystems gemäß DIN ISO 50001 erworben.