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0325/03B
Drucksache 110/17 (Beschluss)

... § 20 Absatz 5 Nummer 1 BDSG-E stellt auf die natürliche oder juristische Person als Klägerin oder Antragstellerin ab, nicht jedoch - wie § 20 Absatz 7 BDSG-E in Bezug auf die Anordnung der sofortigen Vollziehung - auch auf die Behörde oder deren Rechtsträger. Dieser Widerspruch zwischen § 20 Absatz 5 Nummer 1 BDSG-E und § 20 Absatz 7 BDSG-E bedarf der Auflösung; eine Begründung zu § 20 Absatz 5 BDSG-E fehlt im Gesetzentwurf. Unklar ist auch, wie sich § 20 Absatz 5 Nummer 1 BDSG-E zu einem etwaigen landesrechtlichen Behördenprinzip verhalten soll.



Drucksache 167/17 (Beschluss)

... Solange die MBO von den Ländern nicht entsprechend umgesetzt ist, muss eine Übereinstimmung der Formulierungen mit den aktuellen Landes-Bauordnungen gewährleistet sein, da ein lückenloser Verweis von den Regelungen des WHG in die Landesbauordnung zur landesrechtlichen WasBauPVO nötig ist.



Drucksache 575/17

... über die Rechts- und Amtshilfe sowie entsprechende bundes- und landesrechtliche Regelungen, soweit Geldleistungen, die nicht auf Grund von Steuergesetzen gefordert werden, von den Finanzämtern, den Hauptzollämtern oder den Landesfinanzbehörden, denen durch eine Rechtsverordnung nach § 17 Absatz 2 Satz 3 Nummer 3 FVG die landesweite Zuständigkeit für Kassengeschäfte und das Erhebungsverfahren einschließlich der Vollstreckung übertragen worden ist, als Vollstreckungsbehörden zu vollstrecken sind."



Drucksache 145/1/17

... -Gesetzes oder paralleler landesrechtlicher Bestimmungen - gilt.



Drucksache 167/1/17

... Solange die MBO von den Ländern nicht entsprechend umgesetzt ist, muss eine Übereinstimmung der Formulierungen mit den aktuellen Landes-Bauordnungen gewährleistet sein, da ein lückenloser Verweis von den Regelungen des WHG in die Landesbauordnung zur landesrechtlichen WasBauPVO nötig ist.



Drucksache 450/17 (Beschluss)

... entsprechen sollen. Ebenso bedarf es einer Klärung, an wen die Information in entsprechender Anwendung von § 32c Absatz 5 AO erfolgen soll. Eine Zuständigkeit der Bundesbeauftragten für den Datenschutz und die Informationsfreiheit im Geltungsbereich landesrechtlicher Informationszugangsgesetze dürfte jedenfalls nicht bestehen.



Drucksache 411/17

... Zu ihrer Berufsbildung beschäftigt sind auch Personen, die außerhalb eines Berufsausbildungsverhältnisses und eines Heuerverhältnisses an einer Maßnahme zum Erwerb beruflicher Fertigkeiten, Kenntnisse, Fähigkeiten oder beruflicher Erfahrungen an Bord des Schiffes teilnehmen, insbesondere Praktikanten und Praktikantinnen. Dazu gehören jedoch nicht Schüler und Schülerinnen, die im Rahmen landesrechtlicher Vorschriften ein Praktikum an Bord absolvieren.



Drucksache 352/1/17

... - und Befristungsgesetz bzw. das SGB VIII und landesrechtliche Regelungen zur Förderung der Kinderbetreuung sowie durch das



Drucksache 602/1/16

... sowie des § 143 Absatz 4 GBO erfolgen, um den aus § 63 BeurkG resultierenden landesrechtlichen Besonderheiten Rechnung zu tragen.



Drucksache 408/16 (Beschluss)

... der landesrechtlichen Abwicklungsanstalten auf die für die FMSA geltenden



Drucksache 156/1/16

... Das Prostitutionsschutzgesetz soll zum allergrößten Teil am 1. Juli 2017 in Kraft treten. Nach dem von der Bundesregierung angestrebten Zeitplan für das parlamentarische Verfahren kann es allerdings frühestens im Herbst 2016 verkündet werden. Damit bliebe den Ländern maximal ein dreiviertel Jahr für eine landeseinheitliche Regelung zur Ausführung des Gesetzes. Diese Zeit ist zu kurz bemessen. Denn auf Landesebene sind die notwendigen Umsetzungsfragen/-strukturen zu klären und gegebenenfalls in einem vollständig zu durchlaufenden Gesetzgebungsverfahren für ein Landesausführungsgesetz zu regeln. Soweit eine Aufgabenübertragung auf die kommunale Ebene erfolgen soll, ist zudem die notwendige Konnexitätsprüfung unter Beachtung der landesrechtlichen Anhörungsrechte und Fristen durchzuführen. Dies ist angesichts der Komplexität der hierdurch berührten Rechtsmaterien sowie der notwendigen Beteiligungsverfahren bei einem Inkrafttreten zum 1. Juli 2017 unrealistisch.



Drucksache 99/1/16

... "(5) Weitergehende landesrechtliche Vorschriften zu Kosten und Entgelterhebungen im Bereich der Gewässerbewirtschaftung bleiben unberührt."



Drucksache 237/16 (Beschluss)

... "2b. Entscheidungen über die Zulässigkeit von Vorhaben, die als benachbarte Schutzobjekte im Sinne des § 3 Absatz 5d des Bundes-Immissionsschutzgesetzes gelten und die innerhalb des angemessenen Sicherheitsabstandes zu einem Betriebsbereich nach § 3 Absatz 5a des Bundes-Immissionsschutzgesetzes verwirklicht werden sollen und einer Zulassung nach landesrechtlichen Vorschriften bedürfen;"



Drucksache 769/16 (Beschluss)

... - das noch zu entwickelnde Verfahren zur Überwachung der Einhaltung der Schuldenbremse der verfassungsrechtlich garantierten Haushaltsautonomie der Länder Rechnung trägt und länderspezifische Besonderheiten (z.B. die Ausgestaltung der Konjunkturkomponente des Artikels 109 GG, landesrechtliche Regelungen zur Aufschiebung bewilligter Anschlussfinanzierungen durch vorhandene liquide Mittel, die Berücksichtigung von Entnahmen aus/Zuführungen an Rücklagen und finanziellen Transaktionen und weitere mit den Vorgaben des Grundgesetzes vereinbarte landesrechtliche Regelungen) in angemessener Weise berücksichtigt;



Drucksache 72/16

... -Qualifikations-Verordnung ausschließlich die Eintragung der Schlüsselzahl 95 im Führerschein vorsehen, landesrechtliche Vorschriften zu erlassen, die im Einklang mit den europarechtlichen Regelungen auch den Fahrerqualifizierungsnachweis nach dem Muster des Anhangs II zur Richtlinie zum Nachweis der Berufskraftfahrerqualifikation zulassen.



Drucksache 399/16

... Im Bereich der Lehrerausbildung gehen die Länder vermehrt dazu über, die Ableistung des Vorbereitungsdienstes für das Lehramt auch in Teilzeit zu ermöglichen. Für die Juristenausbildung stehen entsprechenden landesrechtlichen Regelungen bislang zwingende Vorgaben des Deutschen



Drucksache 230/1/16

... zu vermeiden, ist daher die Klarstellung erforderlich, dass die landesrechtlichen Regelungen weiter Anwendung finden. Insbesondere soll damit vermieden werden, dass in der hochschulischen und schulischen Praxis Unsicherheiten über das Verhältnis der genannten landesrechtlichen Vorschriften zu den Schutzfristen nach § 3 MuSchG-E entstehen, ja möglicherweise die schul- und hochschulrechtlichen Vorschriften nicht mehr angewandt werden, weil zu Unrecht angenommen wird, sie seien nach Artikel 31 GG von entgegenstehenden bundesrechtlichen Regelungen gebrochen worden.



Drucksache 408/16

... Da für die Rechnungslegung der landesrechtlichen Abwicklungsanstalten auf die für die FMSA geltenden Rechnungslegungsvorschriften nach § 3a Absatz 4 verwiesen wurde, stellt die Folgeänderung sicher, dass für die landesrechtlichen Abwicklungsanstalten die bisherigen Regelungen fortgelten.



Drucksache 357/16

... und den entsprechenden landesrechtlichen Vorschriften von den Verfassungsschutzbehörden zu verlangen.



Drucksache 806/1/16

... Der Bundesrat bittet, im weiteren Gesetzgebungsverfahren klarzustellen, ob das BauGB eine Vorgabe für die Art und Weise der ortsüblichen Bekanntmachung beabsichtigt oder die Art und Weise der ortsüblichen Bekanntmachung lediglich landesrechtlichen Regelungen vorbehalten sein soll.



Drucksache 399/16 (Beschluss)

... Im Bereich der Lehrerausbildung gehen die Länder vermehrt dazu über, die Ableistung des Vorbereitungsdienstes für das Lehramt auch in Teilzeit zu ermöglichen. Für die Juristenausbildung stehen entsprechenden landesrechtlichen Regelungen bislang zwingende Vorgaben des Deutschen



Drucksache 118/16

... (1) Bis zum Erlass landesrechtlicher Vorschriften zur Ausführung des § 3 Absatz 1, längstens drei Jahre nach dem ... [Einsetzen: Tag des Inkrafttreten dieses Änderungsgesetzes], gelten die nach § 3 Absatz 1 Satz 1 dieses Gesetzes in der bis zum ... [Einsetzen: Datum der Verkündung dieses Änderungsgesetzes] geltenden Fassung nach Landesrecht zuständigen Körperschaften als zuständige Behörde im Sinne des § 3 Absatz 1 Satz 2.



Drucksache 236/1/16

... -Gesetzes sowie den entsprechenden landesrechtlichen Vorschriften. Die StPO öffnet den Datenabfluss bzw. gestattet die Übermittlung aus dem Strafverfahren ("1. Tür" der "Doppeltür" im Sinne des Beschlusses des BVerfG vom 24. Januar 2012 - 1 BvR 1299/05 -) mithin, soweit die genannten bundes- und landesrechtlichen Vorschriften den Nachrichtendiensten einen Datenabruf gestatten ("2. Tür" der "Doppeltür"). Dadurch wird im Rahmen des Verweises ein Gleichlauf von Übermittlung (Datenabfluss) und Datenabruf (Datenzufluss) hergestellt.



Drucksache 655/16 (Beschluss)

... 1. auf denen sich Gewässerrandstreifen gemäß § 38 Absatz 1 und Absatz 3 Satz 1 oder gemäß § 38 Absatz 3 Satz 3 nach Maßgabe landesrechtlicher Regelungen befinden,



Drucksache 236/16 (Beschluss)

... -Gesetzes sowie den entsprechenden landesrechtlichen Vorschriften. Die StPO öffnet den Datenabfluss bzw. gestattet die Übermittlung aus dem Strafverfahren ("1. Tür" der "Doppeltür" im Sinne des Beschlusses des BVerfG vom 24. Januar 2012 - 1 BvR 1299/05 -) mithin, soweit die genannten bundes- und landesrechtlichen Vorschriften den Nachrichtendiensten einen Datenabruf gestatten ("2. Tür" der "Doppeltür"). Dadurch wird im Rahmen des Verweises ein Gleichlauf von Übermittlung (Datenabfluss) und Datenabruf (Datenzufluss) hergestellt.



Drucksache 496/16

... Zur Wahrung der Rechtseinheit ist eine bundeseinheitliche Regelung für die getroffenen Regelungen zwingend erforderlich (Artikel 72 Absatz 2 GG) . Es liegt im gesamtstaatlichen Interesse und ist zur Wahrung der Rechtseinheit erforderlich, dass die Berufszulassungsvoraussetzungen für Immobilienmakler und Wohnungseigentumsverwalter bundeseinheitlich geregelt werden. Denn uneinheitliche landesrechtliche Regelungen für Immobilienmakler und Wohnungseigentumsverwalter würden zu einer Rechtszersplitterung führen. Das mit dem Gesetz angestrebte Ziel eines hohen und bundeseinheitlichen Verbraucherschutzniveaus durch die Einführung eines Sachkundenachweises und die damit verbundene Verbesserung der Qualität der von Immobilienmaklern und Wohnungseigentumsverwaltern erbrachten Dienstleistungen sowie die Absicherung der Wohnungseigentümer vor Vermögensschäden durch die Einführung einer Berufshaftpflichtversicherung für Wohnungseigentumsverwalter könnte nicht erreicht werden. Uneinheitliche landesrechtliche Regelungen könnten zudem dazu führen, dass Immobilienmakler und Wohnungseigentumsverwalter verstärkt in den Ländern gewerblich tätig werden, die die niedrigsten Anforderungen stellen. In Ländern mit hohen Anforderungen an die Berufszulassung könnte es so zu Engpässen kommen. Zudem sind die Zugangsvoraussetzungen für den Beruf des Immobilienmaklers bereits nach bestehendem Recht bundeseinheitlich geregelt. Eine einheitliche Regelung dieser in sich geschlossenen Rechtsmaterie durch den Bund ist zur Wahrung der Rechtseinheit im gesamtstaatlichen Interesse auch weiterhin erforderlich.



Drucksache 782/16 (Beschluss)

... Die in dem Gesetzentwurf vorgesehene verpflichtende Länderermächtigung zur Begrenzung der Hektarerträge ermöglicht erst dann die Anwendung einer bundesweiten Mengenbeschränkung der Weinherstellung außerhalb der klassischen Anbaugebiete, wenn alle Länder eigene Landesregelungen erlassen haben. Dies dürfte insbesondere die bisher noch nicht oder nur in geringem Umfang Wein produzierenden Länder zu einer landesrechtlichen Regelung verpflichten, ohne direkte praktische Auswirkung zu haben. In diesen Gebieten sind derart hohe Ertragsmengen kaum zu erwarten, eine Regelungslücke müsste jedoch vermieden werden. Andererseits müsste in den klassischen Anbaugebieten erst eine Landesregelung geschaffen werden, um eine mögliche Marktstörung zu verhindern. Es sollte daher eine bundeseinheitlich anwendbare Regelung direkt im Gesetz getroffen werden.



Drucksache 346/16

... 1. zur Erfüllung ihrer Aufgaben nach diesem Gesetz, nach landesrechtlichen Regelungen zum Schutz beweglichen Kulturgutes, nach unmittelbar geltenden Rechtsakten der Europäischen Union und der Europäischen Gemeinschaft, die Verbote und Beschränkungen enthalten, sowie



Drucksache 457/1/16

... Nach Artikel 7 soll das Prostituiertenschutzgesetz zum allergrößten Teil am 1. Juli 2017 in Kraft treten. Nach dem gegebenen Zeitplan bleibt den Ländern damit ein Dreivierteljahr, um landeseinheitliche Regelungen zur Ausführung des Gesetzes zu schaffen. Diese Zeit ist zu kurz bemessen. Denn auf Landesebene sind die notwendigen Umsetzungsstrukturen und -fragen zu klären und gegebenenfalls in vollständig zu durchlaufenden Gesetzgebungsverfahren in Landesausführungsgesetzen zu regeln. Soweit eine Aufgabenübertragung auf die kommunale Ebene erfolgen soll, ist zudem die notwendige Konnexitätsprüfung unter Beachtung der landesrechtlichen Anhörungsrechte und Fristen durchzuführen.



Drucksache 156/16 (Beschluss)

... Das Prostitutionsschutzgesetz soll zum allergrößten Teil am 1. Juli 2017 in Kraft treten. Nach dem von der Bundesregierung angestrebten Zeitplan für das parlamentarische Verfahren kann es allerdings frühestens im Herbst 2016 verkündet werden. Damit bliebe den Ländern maximal ein dreiviertel Jahr für eine landeseinheitliche Regelung zur Ausführung des Gesetzes. Diese Zeit ist zu kurz bemessen. Denn auf Landesebene sind die notwendigen Umsetzungsfragen/-strukturen zu klären und gegebenenfalls in einem vollständig zu durchlaufenden Gesetzgebungsverfahren für ein Landesausführungsgesetz zu regeln. Soweit eine Aufgabenübertragung auf die kommunale Ebene erfolgen soll, ist zudem die notwendige Konnexitätsprüfung unter Beachtung der landesrechtlichen Anhörungsrechte und Fristen durchzuführen. Dies ist angesichts der Komplexität der hierdurch berührten Rechtsmaterien sowie der notwendigen Beteiligungsverfahren bei einem Inkrafttreten zum 1. Juli 2017 unrealistisch.



Drucksache 408/1/16

... der landesrechtlichen Abwicklungsanstalten auf die für die FMSA geltenden



Drucksache 274/1/16

... "§ 73 Gegenstandslose landesrechtliche Vorschriften



Drucksache 815/16 (Beschluss)

... es oder entsprechender landesrechtlicher Regelungen, sowie"



Drucksache 65/16

... 2. die Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer nicht über ausreichende Grundkompetenzen verfügen, um erfolgreich an einer beruflichen Weiterbildung teilzunehmen, die zu einem Abschluss in einem Ausbildungsberuf führt, für den nach bundes- oder landesrechtlichen Vorschriften eine Ausbildungsdauer von mindestens zwei Jahren festgelegt ist, und



Drucksache 422/1/16

... Der Anwendungsbereich des Umwelt-Rechtsbehelfsgesetzes wird durch Artikel 1 Nummer 1 des Gesetzentwurfs auf Rechtsbehelfe gegen Entscheidungen über die Annahme von Plänen und Programmen im Sinne von § 2 Absatz 5 UVPG und im Sinne der entsprechenden landesrechtlichen Vorschriften erweitert, für die eine Pflicht zur Durchführung einer Strategischen Umweltprüfung bestehen kann, es sei denn, über ihre Annahme sei durch formelles Gesetz entschieden worden. Begründet wird diese Erweiterung mit der Erforderlichkeit, der Aarhus-Konvention hinreichend Rechnung zu tragen. Es erschließt sich vor diesem Hintergrund nicht, warum die in Artikel 2 Nummer 5 vorgesehene Ausnahme für Raumordnungspläne, die Flächen für die Windenergienutzung oder für den Abbau von Rohstoffen ausweisen, mit der genannten Konvention vereinbar ist. Soweit in der Begründung des Gesetzentwurfs auf die Möglichkeit des nachfolgenden Rechtsschutzes hingewiesen wird, gilt dieser Gedanke auch für andere Raumordnungspläne, so dass allein der Gegenstand der Raumplanung kein sachgerechtes Kriterium für die unterschiedliche Behandlung sein dürfte.



Drucksache 67/1/16

... - Beginn der Förderfähigkeit (01.01.2016 bzw. Wirksamwerden der landesrechtlichen Regelungen)



Drucksache 806/16 (Beschluss)

... eine Vorgabe für die Art und Weise der ortsüblichen Bekanntmachung beabsichtigt oder die Art und Weise der ortsüblichen Bekanntmachung lediglich landesrechtlichen Regelungen vorbehalten sein soll.



Drucksache 66/16 (Beschluss)

... "(3b) Abweichend von § 180 Absatz 4 Satz 1 des Dritten Buches ist im Einzelfall die Dauer einer Vollzeitmaßnahme der beruflichen Weiterbildung auch dann angemessen, wenn sie aus in der Person liegenden Gründen nicht um mindestens ein Drittel verkürzt werden kann oder eine Verkürzung um mindestens ein Drittel der Ausbildungszeit auf Grund bundes- oder landesrechtlicher Regelungen ausgeschlossen ist. Insoweit ist § 180 Absatz 4 Satz 2 des Dritten Buches nicht anzuwenden." '



Drucksache 63/16

... es oder die Berichte nach landesrechtlichen Vorschriften zur Selbstüberwachung von Abwassereinleitungen. Der Jahresbericht ist innerhalb des ersten Quartals des Folgejahres der zuständigen Überwachungsbehörde vorzulegen.



Drucksache 234/1/16

... Die landesrechtliche Pflicht staatlicher und kommunaler Stellen, bei der Ausführung von Bundesrecht entstandene Aufzeichnungen dem zuständigen staatlichen oder kommunalen Archiv zur Übernahme als Archivgut anzubieten, würde durch § 6 Absatz 2 Nummer 2 BArchG-E zwar nicht unmittelbar eingeschränkt, die Durchsetzung einer landesrechtlichen Pflicht zur Anbietung gegen eine bundesrechtliche Pflicht zur Löschung würde sich jedoch vor dem Hintergrund dieser Norm als sehr schwierig erweisen. Obwohl es sich um Aufzeichnungen öffentlicher Stellen der Länder oder der kommunalen Gebietskörperschaften handelt, würde ein genereller Vorrang bereichsspezifischer Löschungsgebote den zuständigen Landes- oder Kommunalarchiven die Befugnis entziehen, über den bleibenden Wert solcher Aufzeichnungen zu entscheiden. In der auf der Kulturhoheit der Länder beruhenden Befugnis, aus den Aufzeichnungen staatlicher und kommunaler Stellen durch Auswahl bleibend wertvolles administratives Wissen zu erzeugen, würden Länder und kommunale Gebietskörperschaften nicht unerheblich eingeschränkt. Eine solche Einschränkung wäre nur dann vertretbar, wenn der Gesetzgeber oder der Verordnungsgeber auf Bundesebene den Vorrang eines bereichsspezifischen Löschungsgebots gegenüber der sich aus dem jeweiligen Archivgesetz ergebenden Pflicht zur Anbietung nach einer sorgfältigen Abwägung ausdrücklich in die das Löschungsgebot enthaltende Norm aufnimmt.



Drucksache 67/16 (Beschluss)

... - Beginn der Förderfähigkeit (01.01.2016 bzw. Wirksamwerden der landesrechtlichen Regelungen)



Drucksache 195/16

... sowie aufgrund landesrechtlicher Ersatzregelungen zu § 45a



Drucksache 389/16

... Nach Feststellungen der AG "Einwohnerzahlen" gibt es eine Vielzahl bundesrechtlicher und landesrechtlicher Vorschriften, die entweder auf die "amtliche Einwohnerzahl" oder auch nur auf die "Einwohnerzahl" abstellen. Eine einheitliche Verwendung der jeweiligen Begriffe ist jedoch nicht festzustellen. Die Anlage 2 gibt einen Überblick zum Bundesrecht.



Drucksache 422/16

... und im Sinne der entsprechenden landesrechtlichen Vorschriften, für die nach



Drucksache 237/1/16

... "2b. Entscheidungen über die Zulässigkeit von Vorhaben, die als benachbarte Schutzobjekte im Sinne des § 3 Absatz 5d des Bundes-Immissionsschutzgesetzes gelten und die innerhalb des angemessenen Sicherheitsabstandes zu einem Betriebsbereich nach § 3 Absatz 5a des Bundes-Immissionsschutzgesetzes verwirklicht werden sollen und einer Zulassung nach landesrechtlichen Vorschriften bedürfen;"



Drucksache 769/1/16

... - das noch zu entwickelnde Verfahren zur Überwachung der Einhaltung der Schuldenbremse der verfassungsrechtlich garantierten Haushaltsautonomie der Länder Rechnung trägt und länderspezifische Besonderheiten (z.B. die Ausgestaltung der Konjunkturkomponente des Artikels 109 GG, landesrechtliche Regelungen zur Aufschiebung bewilligter Anschlussfinanzierungen durch vorhandene liquide Mittel, die Berücksichtigung von Entnahmen aus/Zuführungen an Rücklagen und finanziellen Transaktionen und weitere mit den Vorgaben des Grundgesetzes vereinbarte landesrechtliche Regelungen) in angemessener Weise berücksichtigt;



Drucksache 602/16 (Beschluss)

... sowie des § 143 Absatz 4 GBO erfolgen, um den aus § 63 BeurkG resultierenden landesrechtlichen Besonderheiten Rechnung zu tragen.



Drucksache 150/16

... es genannten Institute, oder das Versicherungsunternehmen im Sinne des Artikels 2 Absatz 1 der Richtlinie 91/674/EWG ist, eine Darstellung und Erläuterung des Ergebnisses sowie der Durchführung der Tätigkeit seines Prüfungsausschusses verlangen. Die Abschlussprüferaufsichtsstelle soll zunächst auf Informationen aus öffentlich zugänglichen Quellen zurückgreifen. Satz 1 findet keine Anwendung, wenn das Unternehmen eine Genossenschaft, eine Sparkasse oder ein sonstiges landesrechtliches öffentlichrechtliches Kreditinstitut ist."



Drucksache 234/16 (Beschluss)

... Die landesrechtliche Pflicht staatlicher und kommunaler Stellen, bei der Ausführung von Bundesrecht entstandene Aufzeichnungen dem zuständigen staatlichen oder kommunalen Archiv zur Übernahme als Archivgut anzubieten, würde durch § 6 Absatz 2 Nummer 2 BArchG-E zwar nicht unmittelbar eingeschränkt, die Durchsetzung einer landesrechtlichen Pflicht zur Anbietung gegen eine bundesrechtliche Pflicht zur Löschung würde sich jedoch vor dem Hintergrund dieser Norm als sehr schwierig erweisen. Obwohl es sich um Aufzeichnungen öffentlicher Stellen der Länder oder der kommunalen Gebietskörperschaften handelt, würde ein genereller Vorrang bereichsspezifischer Löschungsgebote den zuständigen Landes- oder Kommunalarchiven die Befugnis entziehen, über den bleibenden Wert solcher Aufzeichnungen zu entscheiden. In der auf der Kulturhoheit der Länder beruhenden Befugnis, aus den Aufzeichnungen staatlicher und kommunaler Stellen durch Auswahl bleibend wertvolles administratives Wissen zu erzeugen, würden Länder und kommunale Gebietskörperschaften nicht unerheblich eingeschränkt. Eine solche Einschränkung wäre nur dann vertretbar, wenn der Gesetzgeber oder der Verordnungsgeber auf Bundesebene den Vorrang eines bereichsspezifischen Löschungsgebots gegenüber der sich aus dem jeweiligen Archivgesetz ergebenden Pflicht zur Anbietung nach einer sorgfältigen Abwägung ausdrücklich in die das Löschungsgebot enthaltende Norm aufnimmt.



Drucksache 632/16

... -Immissionsschutzgesetzes verwirklicht werden sollen und einer Zulassung nach landesrechtlichen Vorschriften bedürfen;".



Drucksache 655/1/16

... 1. auf denen sich Gewässerrandstreifen gemäß § 38 Absatz 1 und Absatz 3 Satz 1 oder gemäß § 38 Absatz 3 Satz 3 nach Maßgabe landesrechtlicher Regelungen befinden,



Drucksache 720/3/16

... 4. Anstelle der bislang in § 123 Absatz 4 Satz 1 SGB XI vorgesehenen Regelung, wonach der GKV-Spitzenverband Empfehlungen über die konkreten Voraussetzungen, Ziele, Inhalte und Durchführung der Modellvorhaben beschließen soll, ist eine Regelung dergestalt aufzunehmen, dass das Nähere zu den konkreten Voraussetzungen, Zielen, dem Inhalt und der Durchführung der Modellvorhaben sowie zum Antragsverfahren und zum Widerruf einer Genehmigung durch landesrechtliche Vorschriften zu regeln ist.



Drucksache 20/16 (Beschluss)

... Außerdem sollen die Finanzierungsregelungen einheitlich für neue und alte Fachkraftausbildungen ab dem 1. Januar 2019 anwendbar sein. Das verhindert ein Nebeneinander verschiedener bundes- und landesrechtlicher Finanzierungssystematiken und Umlageverfahren für die Refinanzierung der Praxisausbildung und der Schulkosten in den Bereichen Alten- und Krankenpflegeausbildung bzw. generalistischer Ausbildung.



Drucksache 55/15 (Beschluss)

... Die örtliche Zuständigkeit der Datenschutzbehörden richtet sich grundsätzlich nach § 3 VwVfG bzw. der jeweils entsprechenden landesrechtlichen Regelung. In der Praxis kommt es immer wieder zu Fällen, in denen nicht nur eine, sondern mehrere Datenschutzbehörden zuständig sind. Die Regelung der Anhörungspflicht im gerichtlichen Verfahren sollte daher möglichst klar ausgestaltet werden, um etwaige Verzögerungen zu vermeiden und möglichen Verfahrensfehlern (Anhörung der nicht zuständigen Datenschutzbehörde) vorzubeugen. Eine Möglichkeit wäre beispielsweise die Bestimmung derjenigen Datenschutzbehörde, in deren örtlicher Zuständigkeit das befasste Gericht liegt.



Drucksache 300/15 (Beschluss)

... Der Bund hat die Gesetzgebungskompetenz nach Artikel 72 Absatz 2 GG, weil die Wahrung der Rechts- und Wirtschaftseinheit im gesamtstaatlichen Interesse eine bundesgesetzliche Regelung erforderlich macht. Eine landesrechtliche Regelung hinsichtlich der Erweiterung der Eingriffsmöglichkeiten gegen Kaffeefahrten würde die Gefahr einer Rechtszersplitterung in sich bergen, die zu Rechtsunsicherheiten führen und den Rechtsverkehr unzumutbar erschweren würde. Im Übrigen würden derartige Geschäfte in Nachbarländer abwandern.



Drucksache 362/15 (Beschluss)

... "(4a) Die Marktüberwachungsbehörde kann ihre Anordnungen durch die Festsetzung von Zwangsgeldern nach den für die Vollstreckung von Verwaltungsmaßnahmen geltenden landesrechtlichen Vorschriften durchsetzen. Die Höhe des Zwangsgeldes beträgt mindestens 1 000 Euro."



Drucksache 143/15

... ). Dieses Verbot kann durch landesrechtliche Vorschriften auch auf Einzugsgebiete von Mineralwasservorkommen und von Stellen zur Entnahme von Wasser zur Herstellung von Getränken sowie auf Gebiete des Steinkohlebergbaus erstreckt werden (§ 13a Absatz 3



Drucksache 277/15 (Beschluss)

... Nach der vorgeschlagenen Formulierung bleibt die Anwendung der Absätze 1a und 1b auf landeseigene Qualitätsvorgaben von einem landesrechtlichen Ausschluss der Geltung der planungsrelevanten Qualitätsvorgaben des Gemeinsamen Bundesausschusses unberührt.



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Suchbeispiele:


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Mit dem Lizenzerwerb wird die Nutzungsberechtigung des umwelt-online Informationssystems und die Nutzung des individuellen umwelt-online Rechtskatasters zum Nachweis der Rechtskonformität des Umweltmanagementsystems gemäß der DIN ISO 14001 bzw. der Ökoauditverordnung (EG)1221/2009, des Arbeitsschutzmanagementsystems gemäß OHSAS 18001 sowie des Energiemanagementsystems gemäß DIN ISO 50001 erworben.