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201 gefundene Dokumente zum Suchbegriff

"Lebensversicherungen"


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Drucksache 220/07 (Beschluss)

... Nach der derzeitigen Rechtslage erzielt der Veräußerer einer Lebensversicherung im Privatvermögen aus der Veräußerung regelmäßig keine steuerbaren Kapitalerträge. Wurde der Versicherungsvertrag vor dem 01.01.2005 abgeschlossen, besteht bei der Veräußerung von Lebensversicherungen eine Steuerpflicht nur dann, wenn eine Versicherung gegen Einmalbeitrag abgeschlossen wurde (R 154 EStR 2003), eine Versicherung der Sicherung eines Darlehens (§ 10 Abs. 2 Satz 2

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 220/07 (Beschluss)




1. Zu Artikel 1 Nr. 2 § 2 Abs. 5b EStG

2. Zu Artikel 1 Nr. 6 § 4h Abs. 5 EStG

3. Zu Artikel 1 Nr. 8 Buchstabe b Doppelbuchstabe aa § 6 Abs. 2 Satz 1 EStG

4. Zu Artikel 1 Nr. 11 § 7g Abs. 1 Satz 2 Nr. 1 Buchstabe b EStG

5. Zu Artikel 1 Nr. 11 § 7g Abs. 1 Satz 2 Nr. 2 Buchstabe a EStG

6. Zu Artikel 1 Nr. 11 § 7g Abs. 2 und 5 EStG

7. Zu Artikel 1 Nr. 11 § 7g Abs. 2 EStG

8. Zu Artikel 1 Nr. 11 § 7g Abs. 2 EStG

9. Zu Artikel 1 Nr. 11 § 7g EStG

10. Zu Artikel 1 Nr. 16 Buchstabe a Doppelbuchstabe 0aa § 20 Abs. 1 Nr. 1 EStG

11. Zu Artikel 1 Nr. 16 Buchstabe a Doppelbuchstabe bb § 20 Abs. 1 Nr. 7 EStG

12. Zu Artikel 1 Nr. 16 Buchstabe h Doppelbuchstabe cc § 20 Abs. 9 Satz 3 EStG

13. Zu Artikel 1 Nr. 22 § 32d Abs. 2 Nr. 1 Buchstabe b EStG

14. Zu Artikel 1 Nr. 22 § 32d Abs. 2 Nr. 1 Buchstabe c EStG

15. Zu Artikel 1 Nr. 22 § 32d Abs. 4 EStG

16. Zu Artikel 1 Nr. 23 § 34a Abs. 6 Satz 1 Nr. 2 EStG

17. Zu Artikel 1 Nr. 23 § 34a Abs. 6 nach Satz 1 EStG

18. Zu Artikel 1 Nr. 28 Buchstabe a § 43a Abs. 2 EStG

19. Zu Artikel 1 Nr. 32 § 45a EStG

20. Zu Artikel 1 Nr. 35 § 45d EStG

21. Zu Artikel 1 Nr. 39 Buchstabe h § 52 Abs. 23 EStG

22. Zu Artikel 1 Nr. 40 § 52a Abs. 10 Satz 5 EStG

23. Zu Artikel 1 Nr. 40 § 52a Abs. 10 Satz 6 EStG

24. Zu Artikel 1 Nr. 40 § 52a Abs. 12 EStG

25. Zu Artikel 2 Nr. 5 § 8a Abs. 4 - neu - KStG

26. Zu Artikel 2 Nr. 7 § 8c KStG

27. Zu Artikel 2 Nr. 7 § 8c KStG

28. Zu Artikel 2 nach Nr. 13 § 38 KStG

29. Zu Artikel 2 Körperschaftsteuergesetz

30. Zu Artikel 3 Nr. 1 Buchstabe a § 8 Nr. 1 GewStG

31. Zu Artikel 6 Nr. 2 Buchstabe a und Nr. 5 Buchstabe a § 93 Abs. 7 und § 162 Abs. 2 AO

Zu Nummer 2

Zu Nummer 5

32. Zu Artikel 8 Nr. 4 § 4 Abs. 1 und 4 InvStG

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

33. Zu Artikel 8 Nr. 6 Buchstabe a Doppelbuchstabe aa § 7 Abs. 1 Satz 1 InvStG

34. Zu Artikel 8 Nr. 7 Buchstabe a § 8 Abs. 5 InvStG

35. Zu Artikel 8 Investmentsteuergesetz

36. Zum Gesetzentwurf allgemein

37. Zum Gesetzentwurf allgemein


 
 
 


Drucksache 220/1/07

... Nach der derzeitigen Rechtslage erzielt der Veräußerer einer Lebensversicherung im Privatvermögen aus der Veräußerung regelmäßig keine steuerbaren Kapitalerträge. Wurde der Versicherungsvertrag vor dem 01.01.2005 abgeschlossen, besteht bei der Veräußerung von Lebensversicherungen eine Steuerpflicht nur dann, wenn eine Versicherung gegen Einmalbeitrag abgeschlossen wurde (R 154 EStR 2003), eine Versicherung der Sicherung eines Darlehens (§ 10 Abs. 2 Satz 2

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 220/1/07




1. Zu Artikel 1 Nr. 2 § 2 Abs. 5b EStG

2. Zu Artikel 1 Nr. 6 § 4h Abs. 2 Buchstabe c Satz 2 EStG

3. Zu Artikel 1 Nr. 6 § 4h Abs. 3 EStG

4. Zu Artikel 1 Nr. 6 § 4h Abs. 5 EStG

5. Zu Artikel 1 Nr. 8 Buchstabe b und c § 6 Abs. 2 Satz 1, 4 und 5 sowie Abs. 2a EStG ,

6. Zu Artikel 1 Nr. 8 Buchstabe b Doppelbuchstabe aa § 6 Abs. 2 Satz 1 EStG

7. Zu Artikel 1 Nr. 10 § 7 Abs. 3a - neu - EStG

8. Zu Artikel 1 Nr. 11 § 7g Abs. 1 Satz 2 Nr. 1 Buchstabe a EStG

9. Zu Artikel 1 Nr. 11 § 7g Abs. 1 Satz 2 Nr. 1 Buchstabe b EStG

10. Zu Artikel 1 Nr. 11 § 7g Abs. 1 Satz 2 Nr. 2 und 3 EStG

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

11. Zu Artikel 1 Nr. 11 § 7g Abs. 1 Satz 2 Nr. 2 Buchstabe a EStG

12. Zu Artikel 1 Nr. 11 § 7g Abs. 2 und 5 EStG

13. Zu Artikel 1 Nr. 11 § 7g Abs. 2 EStG

14. Zu Artikel 1 Nr. 11 § 7g Abs. 2 EStG

15. Zu Artikel 1 Nr. 11 § 7g EStG

16. Zu Artikel 1 Nr. 16 Buchstabe a Doppelbuchstabe 0aa § 20 Abs. 1 Nr. 1 EStG

17. Zu Artikel 1 Nr. 16 Buchstabe a Doppelbuchstabe bb § 20 Abs. 1 Nr. 7 EStG

18. Zu Artikel 1 Nr. 16 Buchstabe h Doppelbuchstabe cc § 20 Abs. 9 Satz 3 EStG

19. Zu Artikel 1 Nr. 22 § 32d Abs. 2 Nr. 1 Buchstabe b EStG

20. Zu Artikel 1 Nr. 22 § 32d Abs. 2 Nr. 1 Buchstabe c EStG

21. Zu Artikel 1 Nr. 22 § 32d Abs. 4 EStG

22. Zu Artikel 1 Nr. 23 § 34a Abs. 6 Satz 1 Nr. 2 EStG

23. Zu Artikel 1 Nr. 23 § 34a Abs. 6 nach Satz 1 EStG

24. Zu Artikel 1 Nr. 25a - neu - und 39 Buchstabe m - neu - § 35a Abs. 2 Satz 1 und 2 sowie § 52 Abs. 50b EStG

25. Zu Artikel 1 Nr. 28 Buchstabe a § 43a Abs. 2 EStG

26. Zu Artikel 1 Nr. 32 § 45a EStG

27. Zu Artikel 1 Nr. 35 § 45d EStG

28. Zu Artikel 1 Nr. 38 § 51a Abs. 2 Satz 3 EStG

29. Zu Artikel 1 Nr. 39 Buchstabe h § 52 Abs. 23 EStG

30. Zu Artikel 1 Nr. 40 § 52a Abs. 10 Satz 5 EStG

31. Zu Artikel 1 Nr. 40 § 52a Abs. 10 Satz 6 EStG

32. Zu Artikel 1 Nr. 40 § 52a Abs. 12 EStG

33. Zu Artikel 2 Nr. 5 § 8a Abs. 2, Abs. 3 Satz 1 KStG

34. Zu Artikel 2 Nr. 5 § 8a Abs. 4 - neu - KStG

35. Zu Artikel 2 Nr. 7 § 8c KStG

36. Zu Artikel 2 Nr. 7 § 8c KStG

37. Zu Artikel 2 Nr. 7 § 8c KStG

38. Zu Artikel 2 nach Nr. 13 § 38 KStG

39. Zu Artikel 2 Körperschaftsteuergesetz

40. Zu Artikel 3 Nr. 1 Buchstabe a § 8 Nr. 1 GewStG

41. Zu Artikel 3 Nr. 1 Buchstabe a § 8 Nr. 1 Buchstabe d, e und f GewStG

42. Zu Artikel 6 Nr. 2 Buchstabe a und Nr. 5 Buchstabe a § 93 Abs. 7 und § 162 Abs. 2 AO

Zu Nummer 5

43. Zu Artikel 8 Nr. 4 § 4 Abs. 1 und 4 InvStG

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

44. Zu Artikel 8 Nr. 6 Buchstabe a Doppelbuchstabe aa § 7 Abs. 1 Satz 1 InvStG

45. Zu Artikel 8 Nr. 7 Buchstabe a § 8 Abs. 5 InvStG

46. Zu Artikel 8 Investmentsteuergesetz

47. Zu Artikel 10 Zerlegungsgesetz :

Begründung

2 Allgemein

Im Einzelnen

Zu Nummer 1

Zu Buchstabe n

Zu Buchstabe c

Zu Nummer 2

Zu Nummer 3

Zu Nummer 4

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu Absatz 3

Zu Nummer 5

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

48. Zum Gesetzentwurf allgemein

49. Zum Gesetzentwurf allgemein

50. Zum Gesetzentwurf allgemein

51. Zum Gesetzentwurf allgemein


 
 
 


Drucksache 306/07

... (5) Finanzdienstleistungen für Privatkunden sind makroökonomisch von Bedeutung. Mit dem Retail-Geschäft der Banken (das über die Hälfte der gesamten Bankgeschäfte ausmacht) werden jährlich 2% des EU-BIP erwirtschaftet.11 Die Alterung der Bevölkerung setzt die öffentlichen Finanzen zusätzlich unter Druck, denn sie erhöht den potenziellen Bedarf an mehr privater und betrieblicher Alters- und Krankheitsversorgung. Das ist eine Erklärung für die wachsende wirtschaftliche Bedeutung der Sektoren Altersvorsorge, Versicherung und Investmentfonds. Ende 2004 erreichten die Anlagen von Primärversicherern 6 Billionen EUR und private Pensionskassen in der EU verwalteten ein Anlagevermögen von 2,5 Billionen EUR12. OGAW-Fonds sind mit über 5,7 Billionen EUR kapitalisiert, was über 50% des EU-BIP darstellt13. Die Lebensversicherungsprämien allein belaufen sich auf 5% des EUBIP14.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 306/07




Grünbuch über Finanzdienstleistungen für Privatkunden im Binnenmarkt Text von Bedeutung für den EWR

3 Zusammenfassung

1. Einleitung

2. Kontext

3. Bessere Regulierung und Finanzdienstleistungen für Privatkunden

4. Ziele und Maßnahmen

4.1. Niedrigere Preise und mehr Auswahl für die Verbraucher

Laufende und geplante Initiativen

Mehr Auswahl, Qualität und Innovation

4.2. Verbesserung des Verbrauchervertrauens

Schutz der Verbraucherinteressen

Sicherung des Zugangs zu angemessenen Rechtsbehelfen

Förderung solider und sicherer Finanzinstitute für Privatkunden

Laufende und geplante Initiativen

4.3. Stärkung des Verbrauchers

Bereitstellung der richtigen Informationen zum richtigen Zeitpunkt

Beratung der Verbraucher

5. Schlussfolgerung


 
 
 


Drucksache 583/07

... 2. weIche weiteren Informationen dem Versicherungsnehmer bei der Lebensversicherung insbesondere über die zu erwartenden Leistungen, ihre Ermittlung und Berechnung, über eine Modellrechnung sowie über die Abschluss und Vertriebskosten, soweit eine Verrechnung mit Prämien erfolgt, und über sonstige Kosten mitzuteilen sind,

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 583/07




Teil 1
Allgemeiner Teil

Kapitel 1
Vorschriften für alle Versicherungszweige

Abschnitt 1
Allgemeine Vorschriften

§ 1
Vertragstypische Pflichten

§ 2
Rückwärtsversicherung

§ 3
Versicherungsschein

§ 4
Versicherungsschein auf den Inhaber

§ 5
Abweichender Versicherungsschein

§ 6
Beratung des Versicherungsnehmers

§ 7
Information des Versicherungsnehmers

§ 8
Widerrufsrecht des Versicherungsnehmers

§ 9
Rechtsfolgen des Widerrufs

§ 10
Beginn und Ende der Versicherung

§ 11
Verlängerung, Kündigung

§ 13
Änderung von Anschrift und Name

§ 14
Fälligkeit der Geldleistung

§ 15
Hemmung der Verjährung

§ 16
Insolvenz des Versicherers

§ 17
Abtretungsverbot bei unpfändbaren Sachen

§ 18
Abweichende Vereinbarungen

Abschnitt 2
Anzeigepflicht, Gefahrerhöhung, andere Obliegenheiten

§ 19
Anzeigepflicht

§ 20
Vertreter des Versicherungsnehmers

§ 21
Ausübung der Rechte des Versicherers

§ 22
Arglistige Täuschung

§ 23
Gefahrerhöhung

§ 24
Kündigung wegen Gefahrerhöhung

§ 25
Prämienerhöhung wegen Gefahrerhöhung

§ 26
Leistungsfreiheit wegen Gefahrerhöhung

§ 27
Unerhebliche Gefahrerhöhung

§ 28
Verletzung einer vertraglichen Obliegenheit

§ 29
Teilrücktritt, Teilkündigung, teilweise Leistungsfreiheit

§ 30
Anzeige des Versicherungsfalles

§ 31
Auskunftspflicht des Versicherungsnehmers

§ 32
Abweichende Vereinbarungen

Abschnitt 3
Prämie

§ 33
Fälligkeit

§ 34
Zahlung durch Dritte

§ 35
Aufrechnung durch den Versicherer

§ 36
Leistungsort

§ 37
Zahlungsverzug bei Erstprämie

§ 38
Zahlungsverzug bei Folgeprämie

§ 39
Vorzeitige Vertragsbeendigung

§ 40
Kündigung bei Prämienerhöhung

§ 41
Herabsetzung der Prämie

§ 42
Abweichende Vereinbarungen

Abschnitt 4
Versicherung für fremde Rechnung

§ 43
Begriffsbestimmung

§ 44
Rechte des Versicherten

§ 45
Rechte des Versicherungsnehmers

§ 46
Rechte zwischen Versicherungsnehmer und Versichertem

§ 47
Kenntnis und Verhalten des Versicherten

§ 48
Versicherung für Rechnung wen es angeht

Abschnitt 5
Vorläufige Deckung

§ 49
Inhalt des Vertrags

§ 50
Nichtzustandekommen des Hauptvertrags

§ 51
Prämienzahlung

§ 52
Beendigung des Vertrags

Abschnitt 6
Laufende Versicherung

§ 53
Anmeldepflicht

§ 54
Verletzung der Anmeldepflicht

§ 55
Einzelpolice

§ 56
Verletzung der Anzeigepflicht

§ 57
Gefahränderung

§ 58
Obliegenheitsverletzung

Abschnitt 7
Versicherungsvermittler, Versicherungsberater

Unterabschnitt 1
Mitteilungs- und Beratungspflichten

§ 59
Begriffsbestimmungen

§ 60
Beratungsgrundlage des Versicherungsvermittlers

§ 61
Beratungs- und Dokumentationspflichten des Versicherungsvermittlers

§ 62
Zeitpunkt und Form der Information

§ 63
Schadensersatzpflicht

§ 64
Zahlungssicherung zugunsten des Versicherungsnehmers

§ 65
Großrisiken

§ 66
Sonstige Ausnahmen

§ 67
Abweichende Vereinbarungen

§ 68
Versicherungsberater

Unterabschnitt 2
Vertretungsmacht

§ 69
Gesetzliche Vollmacht

§ 70
Kenntnis des Versicherungsvertreters

§ 71
Abschlussvollmacht

§ 72
Beschränkung der Vertretungsmacht

§ 73
Angestellte und nicht gewerbsmäßig tätige Vermittler

Kapitel 2
Schadensversicherung

Abschnitt 1
Allgemeine Vorschriften

§ 74
Überversicherung

§ 75
Unterversicherung

§ 76
Taxe

§ 77
Mehrere Versicherer

§ 78
Haftung bei Mehrfachversicherung

§ 79
Beseitigung der Mehrfachversicherung

§ 80
Fehlendes versichertes Interesse

§ 81
Herbeiführung des Versicherungsfalles

§ 82
Abwendung und Minderung des Schadens

§ 83
Aufwendungsersatz

§ 84
Sachverständigenverfahren

§ 85
Schadensermittlungskosten

§ 86
Übergang von Ersatzansprüchen

§ 87
Abweichende Vereinbarungen

Abschnitt 2
Sachversicherung

§ 88
Versicherungswert

§ 89
Versicherung für Inbegriff von Sachen

§ 90
Erweiterter Aufwendungsersatz

§ 91
Verzinsung der Entschädigung

§ 92
Kündigung nach Versicherungsfall

§ 93
Wiederherstellungsklausel

§ 94
Wirksamkeit der Zahlung gegenüber Hypothekengläubigern

§ 95
Veräußerung der versicherten Sache

§ 96
Kündigung nach Veräußerung

§ 97
Anzeige der Veräußerung

§ 98
Schutz des Erwerbers

§ 99
Zwangsversteigerung, Erwerb des Nutzungsrechts

Teil 2
Einzelne Versicherungszweige

Kapitel 1
Haftpflichtversicherung

Abschnitt 1
Allgemeine Vorschriften

§ 100
Leistung des Versicherers

§ 101
Kosten des Rechtsschutzes

§ 102
Betriebshaftpflichtversicherung

§ 103
Herbeiführung des Versicherungsfalles

§ 104
Anzeigepflicht des Versicherungsnehmers

§ 105
Anerkenntnis des Versicherungsnehmers

§ 106
Fälligkeit der Versicherungsleistung

§ 107
Rentenanspruch

§ 108
Verfügung über den Freistellungsanspruch

§ 109
Mehrere Geschädigte

§ 110
Insolvenz des Versicherungsnehmers

§ 111
Kündigung nach Versicherungsfall

§ 112
Abweichende Vereinbarungen

Abschnitt 2
Pflichtversicherung

§ 113
Pflichtversicherung

§ 114
Umfang des Versicherungsschutzes

§ 115
Direktanspruch

§ 116
Gesamtschuldner

§ 117
Leistungspflicht gegenüber Dritten

§ 118
Rangfolge mehrerer Ansprüche

§ 119
Obliegenheiten des Dritten

§ 120
Obliegenheitsverletzung des Dritten

§ 121
Aufrechnung gegenüber Dritten

§ 122
Veräußerung der von der Versicherung erfassten Sache

§ 123
Rückgriff bei mehreren Versicherten

§ 124
Rechtskrafterstreckung

Kapitel 2
Rechtsschutzversicherung

§ 125
Leistung des Versicherers

§ 126
Schadensabwicklungsunternehmen

§ 127
Freie Anwaltswahl

§ 128
Gutachterverfahren

§ 129
Abweichende Vereinbarungen

Kapitel 3
Transportversicherung

§ 130
Umfang der Gefahrtragung

§ 131
Verletzung der Anzeigepflicht

§ 132
Gefahränderung

§ 133
Vertragswidrige Beförderung

§ 134
Ungeeignete Beförderungsmittel

§ 135
Aufwendungsersatz

§ 136
Versicherungswert

§ 137
Herbeiführung des Versicherungsfalles

§ 138
Haftungsausschluss bei Schiffen

§ 139
Veräußerung der versicherten Sache oder Güter

§ 140
Veräußerung des versicherten Schiffes

§ 141
Befreiung durch Zahlung der Versicherungssumme

Kapitel 4
Gebäudefeuerversicherung

§ 142
Anzeigen an Hypothekengläubiger

§ 143
Fortdauer der Leistungspflicht gegenüber Hypothekengläubigern

§ 144
Kündigung des Versicherungsnehmers

§ 145
Übergang der Hypothek

§ 146
Bestätigungs- und Auskunftspflicht des Versicherers

§ 147
Änderung von Anschrift und Name des Hypothekengläubigers

§ 148
Andere Grundpfandrechte

§ 149
Eigentümergrundpfandrechte

Kapitel 5
Lebensversicherung

§ 150
Versicherte Person

§ 151
Ärztliche Untersuchung

§ 152
Widerruf des Versicherungsnehmers

§ 153
Überschussbeteiligung

§ 154
Modellrechnung

§ 155
Jährliche Unterrichtung

§ 156
Kenntnis und Verhalten der versicherten Person

§ 157
Unrichtige Altersangabe

§ 158
Gefahränderung

§ 159
Bezugsberechtigung

§ 160
Auslegung der Bezugsberechtigung

§ 161
Selbsttötung

§ 162
Tötung durch Leistungsberechtigten

§ 163
Prämien- und Leistungsänderung

§ 164
Bedingungsanpassung

§ 165
Prämienfreie Versicherung

§ 166
Kündigung des Versicherers

§ 167
Umwandlung zur Erlangung eines Pfändungsschutzes

§ 168
Kündigung des Versicherungsnehmers

§ 169
Rückkaufswert

§ 170
Eintrittsrecht

§ 171
Abweichende Vereinbarungen

Kapitel 6
Berufsunfähigkeitsversicherung

§ 172
Leistung des Versicherers

§ 173
Anerkenntnis

§ 174
Leistungsfreiheit

§ 175
Abweichende Vereinbarungen

§ 176
Anzuwendende Vorschriften

§ 177
Ähnliche Versicherungsverträge

Kapitel 7
Unfallversicherung

§ 178
Leistung des Versicherers

§ 179
Versicherte Person

§ 180
Invalidität

§ 181
Gefahrerhöhung

§ 182
Mitwirkende Ursachen

§ 183
Herbeiführung des Versicherungsfalles

§ 184
Abwendung und Minderung des Schadens

§ 185
Bezugsberechtigung

§ 186
Hinweispflicht des Versicherers

§ 187
Anerkenntnis

§ 188
Neubemessung der Invalidität

§ 189
Sachverständigenverfahren,

§ 190
Pflichtversicherung

§ 191
Abweichende Vereinbarungen

Kapitel 8
Krankenversicherung

§ 192
Vertragstypische Leistungen des Versicherers

§ 193
Versicherte Person

§ 194
Anzuwendende Vorschriften

§ 195
Versicherungsdauer

§ 196
Befristung der Krankentagegeldversicherung

§ 197
Wartezeiten

§ 198
Kindernachversicherung

§ 199
Beihilfeempfänger

§ 200
Bereicherungsverbot

§ 201
Herbeiführung des Versicherungsfalles

§ 202
Auskunftspflicht des Versicherers; Schadensermittlungskosten

§ 203
Prämien- und Bedingungsanpassung

§ 204
Tarifwechsel

§ 205
Kündigung des Versicherungsnehmers

§ 206
Kündigung des Versicherers

§ 207
Fortsetzung des Versicherungsverhältnisses

§ 208
Abweichende Vereinbarungen

Teil 3
Schlussvorschriften

§ 209
Rückversicherung, Seeversicherung

§ 210
Großrisiken, laufende Versicherung

§ 211
Pensionskassen, kleinere Versicherungsvereine, Versicherungen mit kleineren Beträgen

§ 212
Fortsetzung der Lebensversicherung nach der Elternzeit

§ 213
Erhebung personenbezogener Gesundheitsdaten bei Dritten

§ 214
Schlichtungsstelle

§ 215
Gerichtsstand

Artikel 2
Änderung des Einführungsgesetzes zu dem Gesetz über den Versicherungsvertrag

Artikel 1
Altverträge, Allgemeine Versicherungsbedingungen

Artikel 2
Vollmacht des Versicherungsvertreters, Krankenversicherung

Artikel 3
Verjährung

Artikel 4
Lebensversicherung, Berufsunfähigkeits. versicherung

Artikel 5
Rechte der Gläubiger von Grundpfandrechten

Artikel 6 Versicherungsverhältnisse nach § 190 des Gesetzes über den Versicherungsvertrag

Artikel 3
Änderung des Bürgerlichen Gesetzbuchs

Artikel 4
Änderung des Handelsgesetzbuchs

Artikel 5
Änderung des Einführungsgesetzes zum Handelsgesetzbuch

Artikel 6
Änderung der Versicherungsunternehmens-Rechnungslegungsverordnung

Artikel 7
Änderung des Versicherungsaufsichtsgesetzes

Artikel 8
Änderung des Pflichtversicherungsgesetzes

Artikel 9
Änderung weiterer Rechtsvorschriften

Artikel 10

Artikel 11

Artikel 12
Inkrafttreten, Außerkrafttreten


 
 
 


Drucksache 568/07

... sind den Ausgaben des Arbeitgebers für die Zukunftssicherung des Arbeitnehmers, die auf Grund gesetzlicher Verpflichtung geleistet werden, die Zuschüsse des Arbeitgebers gleichgestellt, die zu den Beiträgen des Arbeitnehmers für eine Lebensversicherung – auch für die mit einer betrieblichen Pensionskasse abgeschlossene Lebensversicherung –, für die freiwillige Versicherung in der gesetzlichen Rentenversicherung oder für eine öffentlichrechtliche Versicherungs- oder Versorgungseinrichtung der Berufsgruppe geleistet werden, wenn der Arbeitnehmer von der Versicherungspflicht in der gesetzlichen Rentenversicherung nach einer der folgenden Vorschriften auf eigenen Antrag befreit worden ist:

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 568/07




A. Zielsetzung

B. Lösung

C. Alternativen

D. Finanzielle Auswirkungen

E. Sonstige Kosten

F. Bürokratiekosten

Allgemeine Verwaltungsvorschrift

Allgemeine Verwaltungsvorschrift

Artikel 1
Lohnsteuer-Richtlinien 2008 (LStR 2008)

4 Abkürzungsverzeichnis

4 Einführung1

Zu § 3

Zu § 3

Zu § 3

Zu § 3

Zu § 3

Beihilfen und Unterstützungen aus öffentlichen Mitteln

Unterstützungen an Arbeitnehmer im privaten Dienst

Zu § 3

Zu § 3

Zu § 3

Zu § 3

Begünstigte Tätigkeiten

5 Nebenberuflichkeit

5 Arbeitgeber/Auftraggeber

Förderung gemeinnütziger, mildtätiger und kirchlicher Zwecke

Gemischte Tätigkeiten

5 Höchstbetrag

Werbungskosten - bzw. Betriebsausgabenabzug

5 Lohnsteuerverfahren

Zu § 3

Zu § 3

Zu § 3

Zu § 3

Zu § 3

Zu § 3

Zu § 3

Zu § 3

Zu § 3

Zu § 3

Leistungen auf Grund gesetzlicher Verpflichtungen

Den gesetzlichen Pflichtbeiträgen gleichgestellte Zuschüsse

Höhe der steuerfreien Zuschüsse, Nachweis

Zu § 3

Zu § 3

Zu § 3b

5 Allgemeines

5 Grundlohn

Nachtarbeit an Sonntagen und Feiertagen

Feiertagsarbeit an Sonntagen

Zusammentreffen mit Mehrarbeitszuschlägen

Nachweis der begünstigten Arbeitszeiten

Pauschale Zuschläge

Zeitversetzte Auszahlung

Zu § 8

5 Allgemeines

Einzelbewertung von Sachbezügen

Freigrenze nach § 8 Abs. 2 Satz 9 EStG

Amtliche Sachbezugswerte

Unterkunft oder Wohnung

Kantinenmahlzeiten und Essenmarken

Mahlzeiten aus besonderem Anlass

Gestellung von Kraftfahrzeugen

Gestellung eines Kraftfahrzeugs mit Fahrer

R 8.2 Bezug von Waren und Dienstleistungen § 8 Abs. 3 EStG

Zu § 9

R 9.2 Aufwendungen für die Aus- und Fortbildung

R 9.3 Ausgaben im Zusammenhang mit Berufsverbänden

R 9.4 Reisekosten

5 Reisekostenbegriff

Beruflich veranlasste Auswärtstätigkeit

Regelmäßige Arbeitsstätte

R 9.5 Fahrtkosten als Reisekosten

5 Allgemeines

Erstattung durch den Arbeitgeber

Verpflegungsmehraufwendungen als Reisekosten R 9.6

5 Allgemeines

5 Konkurrenzregelung

Besonderheiten bei Auswärtstätigkeiten im Ausland

5 Dreimonatsfrist

R 9.7 Übernachtungskosten

5 Allgemeines

5 Werbungskostenabzug

Erstattung durch den Arbeitgeber

R 9.8 Reisenebenkosten

5 Allgemeines

5 Werbungskostenabzug

Steuerfreiheit der Arbeitgebererstattungen

R 9.9 Umzugskosten

5 Allgemeines

Höhe der Umzugskosten

Erstattung durch den Arbeitgeber

R 9.10 Aufwendungen für Wege zwischen Wohnung und regelmäßiger Arbeitsstätte

Maßgebliche Wohnung

Fahrten mit einem zur Nutzung überlassenen Kraftfahrzeug

Behinderte Menschen i. S. d. § 9 Abs. 2 Satz 11 EStG

R 9.11 Mehraufwendungen bei doppelter Haushaltsführung Doppelte Haushaltsführung

Berufliche Veranlassung

Eigener Hausstand

Ort der Zweitwohnung

Notwendige Mehraufwendungen

Notwendige Fahrtkosten

Notwendige Verpflegungsmehraufwendungen

Notwendige Aufwendungen für die Zweitwohnung

5 Umzugskosten

Erstattung durch den Arbeitgeber oder Werbungskostenabzug

R 9.12 Arbeitsmittel

R 9.13 Werbungskosten bei Heimarbeitern

Zu § 19

R 19.2 Nebentätigkeit und Aushilfstätigkeit

R 19.3 Arbeitslohn

R 19.4 Vermittlungsprovisionen

R 19.5 Zuwendungen bei Betriebsveranstaltungen

5 Allgemeines

Begriff der Betriebsveranstaltung

Herkömmlichkeit Üblichkeit der Betriebsveranstaltung

Übliche Zuwendungen

Besteuerung der Zuwendungen

R 19.6 Aufmerksamkeiten

R 19.7 Berufliche Fort- oder Weiterbildungsleistungen des Arbeitgebers

R 19.8 Versorgungsbezüge

R 19.9 Zahlung von Arbeitslohn an die Erben oder Hinterbliebenen eines verstorbenen Arbeitnehmers

Zu § 19a

R 19a Steuerbegünstigte Überlassung von Vermögensbeteiligungen

5 Allgemeines

Umwandlung von Arbeitslohn

Begriff der Vermögensbeteiligungen

Wert der Vermögensbeteiligung

Ermittlung des steuerfreien geldwerten Vorteils

Zu § 38

R 38.1 Steuerabzug vom Arbeitslohn

R 38.2 Zufluss von Arbeitslohn

R 38.3 Einbehaltungspflicht des Arbeitgebers

R 38.4 Lohnzahlung durch Dritte

Unechte Lohnzahlung durch Dritte

Echte Lohnzahlung durch Dritte

R 38.5 Lohnsteuerabzug durch Dritte

Zu § 39

R 39.1 Verfahren bei der Ausstellung der Lohnsteuerkarte

Grundlagen und Abschluss des allgemeinen Ausstellungsverfahrens

Antrag auf Änderung

Bescheinigung von Kindern

Bescheinigung der Religionsgemeinschaft

Eintragung des Gemeindeschlüssels und der Nummer des Finanzamts

Eintragung der Pauschbeträge für behinderte Menschen und Hinterbliebene

Ausstellung von Lohnsteuerkarten mit den Steuerklassen V und VI

Ausstellung von Lohnsteuerkarten für Gefangene und Haftentlassene

Verpflichtung der Gemeinde und des Arbeitnehmers

Verzeichnis der ausgestellten Lohnsteuerkarten

5 Sicherheitsmaßnahmen

R 39.2 Änderungen und Ergänzungen der Lohnsteuerkarte Änderung unrichtiger Eintragungen

Änderung der Steuerklassen

5 Steuerklassenwechsel

Änderung der Eintragungen für Kinder durch die Gemeinde; steuerliche Lebensbescheinigung

Änderung der Eintragungen für Kinder durch das Finanzamt

Vereinfachte Eintragung

Übertragung eines Kinderfreibetrags

Mitteilung

Zeitliche Wirkung der Eintragung

Örtliche Zuständigkeit

R 39.3 Nachträgliche Ausstellung von Lohnsteuerkarten

5 Allgemeines

Ausstellung einer Lohnsteuerkarte bei Eheschließung

Ausstellung einer Lohnsteuerkarte für den Ehegatten

Ausstellung einer Lohnsteuerkarte bei Auflösung der Ehe

Ausstellung einer Lohnsteuerkarte bei Tod des Ehegatten

Ersatz -Lohnsteuerkarte

Zu § 39a

R39a.1 Verfahren bei der Eintragung eines Freibetrags oder eines Hinzurechnungsbetrags auf der Lohnsteuerkarte

5 Allgemeines

5 Antragsgrenze

Freibetrag wegen außergewöhnlicher Belastung

Freibetrag und Hinzurechnungsbetrag nach § 39a Abs.1 Nr. 7 EStG

Umrechnung des Jahresfreibetrags oder des Jahreshinzurechnungsbetrags

Änderung eines eingetragenen Freibetrags oder Hinzurechnungsbetrags

R 39a.2 Freibetrag wegen negativer Einkünfte

R 39a.3 Freibeträge bei Ehegatten

5 Werbungskosten

5 Sonderausgaben

Außergewöhnliche Belastungen

Behinderten -Pauschbetrag

Aufteilung des Freibetrags

Zu § 39b

Aufbewahrung der Lohnsteuerkarte R 39b.1

R 39b.2 Laufender Arbeitslohn und sonstige Bezüge

R 39b.3 Freibeträge für Versorgungsbezüge

R 39b.4 Altersentlastungsbetrag beim Lohnsteuerabzug

R 39b.5 Einbehaltung der Lohnsteuer vom laufenden Arbeitslohn

5 Allgemeines

Nachzahlungen, Vorauszahlungen

5 Abschlagszahlungen

R 39b.6 Einbehaltung der Lohnsteuer von sonstigen Bezügen

5 Allgemeines

Voraussichtlicher Jahresarbeitslohn

Sonstige Bezüge nach Ende des Dienstverhältnisses

Zusammentreffen regulär und ermäßigt besteuerter sonstiger Bezüge

R 39b.7 Berücksichtigung der Vorsorgepauschale beim Lohnsteuerabzug

5 Allgemeines

Ungekürzte Vorsorgepauschale

Gekürzte Vorsorgepauschale

R 39b.8 Permanenter Lohnsteuer-Jahresausgleich

R 39b.9 Besteuerung des Nettolohns

R 39b.10 Anwendung von Doppelbesteuerungsabkommen

Zu § 39c

R 39c Nichtvorlage der Lohnsteuerkarte

Zu § 39d

R 39d Durchführung des Lohnsteuerabzugs für beschränkt einkommensteuerpflichtige Arbeitnehmer.

Ausübung oder Verwertung § 49 Abs. 1 Nr. 4 Buchstabe a EStG

Befreiung von der beschränkten Einkommensteuerpflicht

Künstler, Berufssportler, Schriftsteller, Journalisten, Bildberichterstatter und Artisten

Zu § 40

R 40.1 Größere Zahl von Fällen

Beachtung der Pauschalierungsgrenze

Berechnung des durchschnittlichen Steuersatzes

R 40.2 Bemessung der Lohnsteuer nach einem festen Pauschsteuersatz § 40 Abs. 2 EStG

5 Allgemeines

Verhältnis zur Pauschalierung nach § 40 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1

5 Erholungsbeihilfen

5 Reisekosten

Personalcomputer und Internet

Fahrten zwischen Wohnung und Arbeitsstätte

Zu § 40a

5 Allgemeines

Gelegentliche Beschäftigung

Unvorhersehbarer Zeitpunkt

Bemessungsgrundlage für die pauschale Lohnsteuer

5 Pauschalierungsgrenzen

Aushilfskräfte in der Land- und Forstwirtschaft

R 40a.2 Geringfügig entlohnte Beschäftigte

Zu § 40b

zu R 40b.1 Direktversicherungen und Zuwendungen an Pensionskassen für Versorgungszusagen, die vor dem 1.1.2005 erteilt wurden

5 Direktversicherung

5 Rückdeckungsversicherung

5 Pensionskasse

5 Barlohnkürzung

Voraussetzungen der Pauschalierung

Bemessungsgrundlage der pauschalen Lohnsteuer

5 Pauschalierungsgrenze

5 Durchschnittsberechnung

5 Vervielfältigungsregelung

Rückzahlung pauschal besteuerbarer Leistungen

R40b.2 Pauschalierung der Lohnsteuer bei Beiträgen zu einer Gruppenunfallversicherung

Zu § 41

R41.1 Aufzeichnungserleichterungen, Aufzeichnung der Religionsgemeinschaft

R 41.2 Aufzeichnung des Großbuchstabens U

R 41.3 Betriebsstätte

Zu § 41a

R 41a.1 Lohnsteuer-Anmeldung

R 41a.2 Abführung der Lohnsteuer

Zu § 41b

R 41b. Abschluss des Lohnsteuerabzugs

5 Lohnsteuerbescheinigungen

Verbleib der Lohnsteuerkarten

Lohnsteuerbescheinigungen von öffentlichen Kassen

Zu § 41c

R 41c.1 Änderung des Lohnsteuerabzugs

R 41c.2 Anzeigepflichten des Arbeitgebers

R 41c.3 Nachforderung von Lohnsteuer

Zu § 42b

R42b Durchführung des Lohnsteuer-Jahresausgleichs durch den Arbeitgeber

Zu § 42d

R 42d.1 Inanspruchnahme des Arbeitgebers

5 Allgemeines

Haftung anderer Personen

5 Gesamtschuldner

5 Ermessensprüfung

5 Haftungsbescheid

5 Nachforderungsbescheid

5 Zahlungsfrist

R 42d.2 Haftung bei Arbeitnehmerüberlassung

5 Allgemeines

Inanspruchnahme des Entleihers nach § 42d Abs. 6 EStG

Inanspruchnahme des Verleihers nach § 42d Abs. 7 EStG

Sicherungsverfahren nach § 42d Abs. 8 EStG

5 Haftungsverfahren

5 Zuständigkeit

R 42d.3 Haftung bei Lohnsteuerabzug durch einen Dritten

Zu § 42e

Zu § 42f

R 42f Lohnsteuer-Außenprüfung

Anwendung der Lohnsteuer-Richtlinien 2005

Anlage
Stellungnahme des Nationalen Normenkontrollrates gem. § 6 Abs. 1 NKR-Gesetz: Lohnsteuerrichtlinien 2008 (LStR 2008)


 
 
 


Drucksache 866/06

... (3) Wettbewerb von Seiten anderer Formen von Finanzprodukten. Viele Marktteilnehmer argumentieren, dass es teurer und restriktiver ist, einen OGAW-Fonds zu verwalten als andere Arten von Anlageprodukten zu verkaufen - wie (anteilsgebundene) Lebensversicherungen oder strukturierte Produkte und Zertifikate. Angesichts unterschiedlicher Regulierungs- und Produktmerkmale läuft dies auf einen Vergleich von Äpfeln und Birnen hinaus. Die Kommission vertritt nicht die Auffassung, dass eine Lösung darin bestünde, die OGAW-Regulierungsvorschriften auf alle langfristigen Sparinstrumente auszudehnen. Sie sieht vielmehr eine Notwendigkeit darin, permanent auf Regulierungsebene tätig zu sein, um zu gewährleisten, dass alle vertriebenen Anlageprodukte klaren Regeln unterworfen sind, die die Anleger gegen übermäßige Kosten oder missbräuchliche Verkäufe schützen. Die Kommission wird die Ergebnisse der diesbezüglichen Marktanalyse Mitte 2007 veröffentlichen.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 866/06




Weissbuch
Weissbuch für den Ausbau des Binnenmarktrahmens für Investmentfonds

1. Förderung einer effizienteren europäischen Fondsbranche

1.1. Beseitigung der administrativen Hindernisse für den grenzübergreifenden Vertrieb

1.2. Erleichterung grenzübergreifender Fonds-Fusionen

1.3. Pooling von Vermögenswerten8

1.4. EU-Pass einmalige Zulassung für Verwaltungsgesellschaften

1.5. Ausbau der aufsichtlichen Zusammenarbeit

1.6. Effizienzverbesserungen, die keiner Änderung der Richtlinie bedürfen

2. Binnenmarkt für Investmentfonds dergestalt, dass der Endanleger davon profitiert

2.1. Vereinfachter Prospekt

2.2. Vertriebsnetze: Vorrang der Anlegerinteressen

3. Binnenmarkt-Lösungen für nicht-harmonisierte Privatkunden-Fonds?

4. Vertrieb und Verkauf von Produkten an qualifizierte Anleger

5. Schlussfolgerungen

Anhang 1
: Liste der im Rahmen dieses Weißbuchs vorgeschlagenen Maßnahmen

A. Vorschlag zur Änderung der Richtlinie 85/611/EWG

B. Nichtlegislative Maßnahmen zur Unterstützung der Verbesserungen des OGAW-Rahmens

C. Nichtharmonisierte Investmentfonds


 
 
 


Drucksache 682/06

... (1) Die Richtlinie 92/49/EWG des Rates vom 18. Juni 1992 zur Koordinierung der Rechts- und Verwaltungsvorschriften für die Direktversicherung (mit Ausnahme der Lebensversicherung) sowie zur Änderung der Richtlinien 73/239/EWG und 88/357/EWG (Dritte Richtlinie Schadenversicherung)3, die Richtlinie 2002/83/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 5. November 2002 über Lebensversicherungen4, die Richtlinie 2004/39/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 21. April 2004 über Märkte für Finanzinstrumente zur Änderung der Richtlinien 85/611/EWG und 93/6/EWG des Rates und der Richtlinie 2000/12/EG des Europäischen Parlaments und des Rates und zur Aufhebung der Richtlinie 93/22/EWG des Rates5, die Richtlinie 2005/68/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 16. November 2005 über die Rückversicherung und zur Änderung der Richtlinien 73/239/EWG, 92/49/EWG des Rates sowie der Richtlinien 98/78/EG und 2002/83/EG und die Richtlinie 2006/48/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 14. Juni 2006 über die Aufnahme und Ausübung der Tätigkeit der Kreditinstitute (Neufassung)7 regulieren den Fall, in dem ein Erwerber eine qualifizierte Beteiligung an einem Kreditinstitut, einem Lebens-, Schaden- oder Rückversicherungsunternehmen oder einer Wertpapierfirma erwerben oder erhöhen möchte.

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Drucksache 682/06




Begründung

1. Hintergrund des Vorschlags

1.1. Gründe und Ziele des Vorschlags

1.2. Allgemeiner Hintergrund

1.3. Bestehende Gemeinschaftsvorschriften

1.4. Der vorgeschlagene Rechtsakt

2. Ergebnisse der Konsultationen mit den Beteiligten

2.1. Anhörungen

2.2. Einholung und Nutzung von Expertenwissen

3. Folgenabschätzung

4. Bestimmungen für regulierte Märkte

5. Rechtliche Aspekte des Vorschlags

6. Auswirkungen auf den Haushalt

Artikel 1
Änderung der Richtlinie 92/49/EWG

Artikel 2
Änderung der Richtlinie 2002/83/EG

Artikel 3
Änderung der Richtlinie 2004/39/EG

Artikel 4
Änderung der Richtlinie 2005/68/EG

Artikel 5
Änderung der Richtlinie 2006/48/EG

Artikel 6
Umsetzung

Artikel 7
Inkrafttreten

Artikel 8
Adressaten


 
 
 


Drucksache 298/06

... Satz 2 regelt, welchen Rechnungszinsfuß der Träger der Insolvenzsicherung bei der Berechnung des Beitrages verwenden muss. Für die bereits laufenden Leistungen muss wie bisher mit dem für die Lebensversicherungen geltenden Rechnungszinsfuß kalkuliert werden. Bei der Bewertung der Anwartschaften hängt der Rechnungszinsfuß davon ab, ob der Träger der Insolvenzsicherung von der Möglichkeit Gebrauch macht, sich von seinen zukünftigen Verpflichtungen zur Zahlung von Renten nach § 8 Abs. 1 zu befreien. Befreit er sich, indem er z.B. Versicherungen gegen Einmalprämien abschließt, so ist bei der Bewertung der Anwartschaft der Rechnungszinsfuß für Lebensversicherungsunternehmen maßgeblich. Wenn er dagegen die Anwartschaften als eigene Kapitalanlage führt, was den Regelfall darstellt, ist ein höherer Rechnungszinsfuß gerechtfertigt. Ansonsten bliebe unberücksichtigt, dass mit dem Rechnungszinsfuß für Lebensversicherungen Zinsüberschüsse erzielt würden, die nur den jeweiligen Beitragszahlern zugute kämen.

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Drucksache 298/06




A. Problem und Ziel

B. Lösung

C. Alternativen

D. Finanzielle Auswirkungen auf die öffentlichen Haushalte

E. Kosten für die Wirtschaft

Gesetzentwurf

Entwurf

Artikel 1

Artikel 2

Begründung

A. Allgemeiner Teil

I. Allgemeines

II. Finanzieller Teil

B. Besonderer Teil

Zu Artikel 1

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2


 
 
 


Drucksache 67/06

... Das Altsparergesetz füllte den Umstellungsbetrag der Währungsumstellung für Altsparanlagen, die schon vor dem 1. Januar 1940 bestanden hatten, durch eine Altsparerentschädigung aus Gründen des Sparerschutzes von 6,5% auf 20% auf. Im Altsparergesetz wurden aber nicht nur Spareinlagen bei Banken und Sparkassen berücksichtigt, sondern auch andere Formen des Sparens wie Schuldverschreibungen, Lebensversicherungen, Bausparguthaben und Hypotheken.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 67/06




A. Problem und Ziel

B. Lösung

C. Alternativen

D. Finanzielle Auswirkungen auf die öffentlichen Haushalte

E. Sonstige Kosten

Gesetzentwurf

Entwurf

Artikel 1
Änderung des Lastenausgleichsgesetzes

Artikel 2
Änderung des Vierzehnten Gesetzes zur Änderung des Lastenausgleichsgesetzes

Artikel 3
Aufhebung des Altsparergesetzes und dazu erlassener Vorschriften

Artikel 4
Aufhebung von Vorschriften zur Feststellung von Vertreibungsschäden und Kriegssachschäden

Artikel 5
Aufhebung von Vorschriften zur Anpassung von Leistungen

Artikel 6
Aufhebung von Rechtsvorschriften zur Leistungsdurchführung nach dem Lastenausgleichsgesetz

Artikel 7
Aufhebung von Rechtsvorschriften zum Beweissicherungs- und Feststellungsgesetz

Artikel 8
Aufhebung von Vorschriften zur Abgeltung

Artikel 9
Aufhebung weiterer Gesetze

Artikel 10
Inkrafttreten

Begründung

A. Allgemeiner Teil

B. Besonderer Teil

Zu Artikel 1

Zu Nr. 1

Zu Nr. 2

Zu Nr. 3

Zu Nr. 4

Zu Nr. 5

Zu Nr. 6

Zu Nr. 7

Zu Nr. 8

Zu Nr. 9

Zu Nr. 10

Zu Nr. 12

Zu Nr. 13

Zu Nr. 14

Zu Nr. 15

Zu Nr. 16

Zu Nr. 17

Zu Nr. 18

Zu Artikel 2

Zu Artikel 3

Zu Artikel 4

Zu Artikel 5

Zu Artikel 6

Zu Nr. 1

Zu Nr. 2

Zu Nr. 4

Zu Nr. 5

Zu Nr. 6

Zu Nr. 7

Zu Nr. 8

Zu Nr. 9

Zu Nr. 10

Zu Nr. 11

Zu Nr. 12

Zu Nr. 13

Zu Nr. 14

Zu Nr. 15

Zu Nr. 16

Zu Nr. 17

Zu Nr. 18

Zu Nr. 19

Zu Nr. 20

Zu Nr. 21

Zu Nr. 22

Zu Nr. 23

Zu Artikel 7

Zu Artikel 8

Zu Artikel 9

Zu Artikel 10


 
 
 


Drucksache 299/06

... "(6a) Die Anteile der Rückversicherer sowie die Anteile der zum Geschäftsbetrieb zugelassenen Zweckgesellschaften im Sinne des Artikels 46 der Richtlinie 2005/68/EG an den versicherungstechnischen Brutto-Rückstellungen des selbst abgeschlossenen Versicherungsgeschäftes gehören auch ohne Eintragung in das Vermögensverzeichnis zum Sicherungsvermögen. Für Forderungen an Versicherungs-Zweckgesellschaften mit Sitz in einem Drittstaat gilt dies nur dann, wenn die Versicherungs-Zweckgesellschaft im Sitzland zum Geschäftsbetrieb staatlich zugelassen ist und beaufsichtigt wird, über eine mit den Anforderungen des § 121g vergleichbare Mindesteigenkapitalausstattung und über sichere und liquide Kapitalanlagen verfügt. Die Sätze 1 und 2 gelten für die Lebensversicherung, die Unfallversicherung mit Prämienrückgewähr nach § 11d, die Krankenversicherung der in § 12 genannten Art und die private Pflegepflichtversicherung nach § 12f nur für die Beitragsüberträge nach § 341e Abs. 2 Nr. 1 des

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 299/06




A. Problem und Ziel

B. Lösung

C. Alternativen

D. Finanzielle Auswirkungen auf die öffentlichen Haushalte

E. Sonstige Kosten

Gesetzentwurf

Entwurf

Artikel 1
Änderung des Versicherungsaufsichtsgesetzes

Artikel 2
Änderung des Finanzdienstleistungsaufsichtsgesetzes

Artikel 3
Änderung der Kapitalausstattungs-Verordnung

Artikel 4
Änderung der Rückversicherungs-Kapitalausstattungs-Verordnung

Artikel 5
Änderung der Pensionsfonds-Kapitalausstattungsverordnung

Artikel 6
Inkrafttreten

A. Allgemeiner Teil

I. Wesentlicher Inhalt des Gesetzes

1. Umsetzung der Rückversicherungsrichtlinie

2. Sonstige Änderungen

II. Alternativen, Folgen und Auswirkungen des Gesetzes

1. Alternativen

2. Folgen und Auswirkungen

3. Gleichstellungspolitische Gesetzesfolgenabschätzung

III. Gesetzgebungszuständigkeit des Bundes

IV. Auswirkungen des Gesetzes auf die Einnahmen und Ausgaben der öffentlichen Haushalte, Kosten für die Wirtschaftsunternehmen und Auswirkungen auf das Preisniveau Bund, Ländern und Gemeinden entstehen aufgrund des Gesetzes keine Kosten.

B. Besonderer Teil

I. Zu Artikel 1 Änderung des Versicherungsaufsichtsgesetzes

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu Nummer 3

Zu Nummer 4

Zu Nummer 5

Zu Nummer 6

Zu Nummer 7

Zu Nummer 8

Zu Nummer 9

Zu Nummer 10

Zu Nummer 11

Zu Nummer 12

Zu Nummer 13

Zu Nummer 14

Zu Nummer 15

Zu Nummer 17

Zu Nummer 18

Zu Nummer 19

Zu Nummer 20

Zu Nummer 21

Zu Nummer 22

Zu Nummer 23

Zu Nummer 24

Zu Nummer 25

Zu Nummer 26

Zu Nummer 27

Zu Nummer 28

Zu Nummer 29

Zu Nummer 30

Zu Nummer 31

Zu Nummer 32

Zu Nummer 33

Zu Nummer 34

Zu Nummer 35

Zu Nummer 36

Zu Nummer 37

Zu Nummer 38

Zu Nummer 39

Zu Nummer 40

Zu Nummer 41

Zu Nummer 42

Zu Nummer 43

Zu Nummer 44

Zu Nummer 45

Zu Nummer 46

Zu Nummer 47

Zu § 121f

Zu § 121g

Zu § 121h

Zu § 121i

Zu § 121j

Zu Nummer 48

Zu Nummer 49

Zu Nummer 50

Zu Nummer 51

Zu Nummer 52

Zu Nummer 53

Zu Nummer 54

Zu Nummer 55

Zu Nummer 56

Zu Nummer 57

II. Zu Artikel 2 Änderung des Finanzdienstleistungsaufsichtsgesetzes

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

III. Zu Artikel 3 Änderung der Kapitalausstattungs-Verordnung

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu Nummer 3

Zu Nummer 4

Zu Nummer 5

Zu Nummer 6

IV. Zu Artikel 4 Änderung der Rückversicherungs-Kapitalausstattungs-Verordnung

V. Zu Artikel 5 Erste Verordnung zur Änderung der Verordnung über die Kapitalausstattung von Pensionsfonds

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu Nummer 3

Zu Buchstabe a

Zu Nummer 4

Zu Buchstabe a

Zu Nummer 5

VI. Zu Artikel 6 Inkrafttreten


 
 
 


Drucksache 303/06

... c) sie keine Lebensversicherungen oder Versicherungen zur Abdeckung von Haftpflichtrisiken vermitteln,

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 303/06




A. Problem und Ziel

B. Lösung

C. Alternativen

D. Finanzielle Auswirkungen auf die öffentlichen Haushalte

E. Sonstige Kosten

F. Gleichstellungspolitische Gesetzesfolgen

Gesetzentwurf

Artikel 1
Änderung der Gewerbeordnung

Artikel 2
Änderung des Gesetzes über den Versicherungsvertrag

Artikel 3
Änderung des Versicherungsaufsichtsgesetzes

Artikel 4
Inkrafttreten

A. Allgemeiner Teil

1. Zielsetzung

2. Wesentlicher Inhalt des Entwurfs

3. Gesetzgebungskompetenz des Bundes

4. Finanzielle Auswirkungen auf die öffentlichen Haushalte

5. Sonstige Kosten

6. Gleichstellungspolitische Gesetzesfolgen

B. Besonderer Teil

Zu Artikel 1

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu Absatz 3

Zu Absatz 4

Zu Absatz 5

Zu Absatz 6

Zu Absatz 7

Zu Absatz 8

Zu Nummer 3

Zu Nummer 4

Zu Nummer 5

Zu Nummer 6

Zu Nummer 7

Zu § 34d

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu Absatz 3

Zu Absatz 4

Zu Absatz 5

Zu Absatz 6

Zu Absatz 7

Zu Absatz 8

Zu Absatz 9

Zu Absatz 10

Zu § 34e

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu Absatz 3

Zu Nummern 8 bis 12

Zu Nummer n

Zu Nummer 14b

Zu Nummer 16

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu Absatz 3

Zu Artikel 2

Zu Nummer 1a

Zu Nummer 1b

Zu § 42a

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu Absatz 3

Zu Absatz 4

Zu § 42b

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu Absatz 3

Zu § 42c

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu § 42d

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu § 42e

Zu § 42f

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu § 42g

Zu § 42h

Zu § 42i

Zu § 42j

Zu § 42k

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu Absatz 3

Zu Absatz 4

Zu Absatz 5

Zu Nummer 2

Zu Nummer 3

Zu Nummer n

Zu Artikel 3

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu Absatz 3

Zu Absatz 4

Zu § 80a

Zu § 80b

Zu Nummer 3

Zu Nummer 4

Zu Artikel 4


 
 
 


Drucksache 83/05

... i) Ansprüche privater Haushalte aus Rückstellungen bei Lebensversicherungen und Pensionseinrichtungen (F.61, AF.61)

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 83/05




A. Problem und Ziel

B. Lösung

C. Alternativen

D. Finanzielle Auswirkungen

E. Sonstige Kosten

Entwurf

Artikel 1
Änderung des Finanz- und Personalstatistikgesetzes

§ 5
Statistik über die Schulden, Bürgschaften und Finanzaktiva

§ 13
Zusammenführung

Artikel 2
Änderung des Hochschulstatistikgesetzes

Artikel 3
Bekanntmachungserlaubnis

Artikel 4
Inkrafttreten

Begründung

I. Allgemeiner Teil

2. Zu Artikel 1

3. Zu Artikel 2

II. Besonderer Teil

Zu Artikel 1

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu Nummer 2

Zu Nummer 2

Zu Nummer 2

Zu Nummer 3

Zu Nummer 3

Zu Nummer 3

Zu Nummer 3

Zu Nummer 3

Zu Nummer 3

Zu Nummer 3

Zu Nummer 4

Zu Nummer 4

Zu Nummer 4

Zu Nummer 5

Zu Nummer 6

Zu Nummer 7

Zu Nummer 8

Zu Nummer 9

Zu Nummer 10

Zu Nummer 11

Zu Nummer 12

Zu Nummer 13

Zu Artikel 2

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu Nummer 3

Zu Artikel 3

Zu Artikel 4


 
 
 


Drucksache 84/05

... 1. das erwartete Geschäftsergebnis zum Ende des laufenden Geschäftsjahres, bei Lebensversicherungsunternehmen unter Angabe der Überschussbeteiligung für das dem Berichtsjahr folgende Geschäftsjahr;

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 84/05




A. Problem und Ziel

B. Lösung

C. Alternativen

D. Finanzielle Auswirkungen auf die öffentlichen Haushalte

E. Sonstige Kosten

Artikel 1
Änderung des Versicherungsaufsichtsgesetzes

§ 117
Grenzüberschreitende Tätigkeit der Pensionsfonds

§ 118a
Definition

§ 118b
Anzuwendende Vorschriften

§ 118c
Grenzüberschreitende Tätigkeit der Pensionskassen

§ 118e
Einrichtungen mit Sitz in einem anderen Mitglied- oder Vertragsstaat

§ 118f
Einrichtungen mit Sitz außerhalb der Mitgliedstaaten der Europäischen Gemeinschaft oder eines anderen Vertragsstaates des Abkommens über den Europäischen Wirtschaftsraum

§ 146
Bundesaufsicht

§ 147
Übertragung der Aufsicht auf eine Landesaufsichtsbehörde

§ 148
Übertragung der Aufsicht auf die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht

§ 149
Verfahren

§ 150
Zusammenarbeit der Aufsichtsbehörden

§ 151
Statistische Nachweisungen

§ 152
Statistische Angaben öffentlich-rechtlicher Versicherungsunternehmen

§ 153
Ermächtigungsgrundlage

§ 55b
Prognoserechnungen

§ 92
Versicherungsbeirat

§ 117
Grenzüberschreitende Tätigkeit von Pensionsfonds

§ 118a
Definition

§ 118b
Anzuwendende Vorschriften

§ 118c
Grenzüberschreitende Tätigkeit von Pensionskassen

§ 118e
Einrichtungen mit Sitz in einem anderen Mitglied- oder Vertragsstaat

§ 118f
Einrichtungen mit Sitz in Drittstaaten

§ 146
Bundesaufsicht

§ 147
Übertragung der Aufsicht auf eine Landesaufsichtsbehörde

§ 148
Übertragung der Aufsicht auf die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht

§ 149
Verfahren

Artikel 2
Änderung des Betriebsrentengesetzes

Artikel 3
Änderung der Verordnung zur Bestimmung von Pensionskassen als Unternehmen von erheblicher wirtschaftlicher Bedeutung (PKewBV)

§ 2
Überbetriebliche Pensionskassen

Artikel 4
Aufhebung von Rechtsvorschriften

Artikel 5
Rückkehr zum einheitlichen Verordnungsrang

Artikel 6
Inkrafttreten

Begründung

A. Allgemeines

B. Besonderer Teil

I. Zu Artikel 1 Änderung des Versicherungsaufsichtsgesetzes

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu Nummer 3

Zu Nummer 4

Zu Nummer 5

Zu Nummer 6

Zu Nummer 7

Zu Nummer 8

Zu Nummer 9

Zu Nummer 10

Zu Nummer 11

Zu Nummer 12

Zu Nummer 13

Zu Nummer 14

Zu Nummer 15

Zu Nummer 16

Zu Nummer 17

Zu Nummer 18

Zu Nummer 19

Zu Nummer 20

Zu Nummer 21

Zu Nummer 22

Zu Nummer 23

Zu Nummer 24

§ 118a

§ 118b

§ 118c

Zu Nummer 25

Zu Nummer 26

§ 118e

§ 118f

Zu Nummer 27

Zu Nummer 28

Zu Nummer 29

Zu Nummer 30

§ 147

§ 148

§ 149

Zu Nummer 31

Zu Nummer 32

Zu Nummer 33

Zu Nummer 34

Zu Nummer 35

Zu Nummer 36

Zu Nummer 37

Zu Nummer 38

Zu Nummer 39

Zu Artikel 2

Zu den Nummer n

Zu Nummer 3

Zu Artikel 3

Zu Artikel 4

Zu Artikel 5

Zu Artikel 6


 
 
 


Drucksache 595/05

... Da die Debatte über den europäischen Rechtsrahmen für OGAW voran schreitet, ist es von großer Bedeutung, das die Vermögensverwaltung im weiteren Sinne miteinzubeziehen. Die OGAW konkurrieren mit vielen anderen Produkten, die die Spareinlagen der europäischen Anleger anziehen. Produkte wie anteilsgebundene Lebensversicherungen oder bestimmte strukturierte Produkte imitieren bestimmte OGAW-Merkmale. Sie unterliegen allerdings unterschiedlichen Regulierungs- und Steuerbehandlungen und werden über andere Vertriebskanäle angeboten. In einigen Mitgliedstaaten sind diese Konkurrenzprodukte weit verbreitet. Die Kommission ist besorgt darüber, dass diese unterschiedliche regulatorische Behandlung Anlageentscheidungen verzerren kann. Ihrer Auffassung nach wäre es ein Rückschritt für die Anleger, wenn die OGAW-Offenlegungen infolge der regulatorischen Konkurrenz aufgeweicht würden.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 595/05




Grünbuch AUSBAU des Europäischen Rahmens für Investmentfonds

3 Einleitung

Was sind OGAW?

1. allgemeine Bewertung

2. AUSNUTZUNG des Potenzials der vorhandenen Rechtsvorschriften

2.1. Prioritäre Maßnahmen

2.2. Bessere Nutzung des derzeitigen Rahmens

2.2.1. „Europäischer Pass“ für Verwaltungsgesellschaften

2.2.2. Vertrieb und Verkauf von Fonds und Werbung für ihre Anteile

3. über den bestehenden Rechtsrahmen hinaus - langfristige Herausforderungen

3.1. Schritte auf dem Weg zur Entwicklung einer kostenwirksam arbeitenden Branche

3.2. Wahrung eines hohen Anlegerschutzniveaus

3.3. Konkurrenz von Seiten der Ersatzprodukte

3.4. Europäischer Markt für alternative Anlageinstrumente

Alternative Anlagen

3.5. Aktualisierung der OGAW-Rechtsvorschriften?

4. Schlussfolgerungen

Ausbau des OGAW-Rahmens - Vorgeschlagene Schritte

Anhang

Überblick über den OGAW-Markt


 
 
 


Drucksache 817/05

... Richtlinie 2002/83/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 5. November 2002 über Lebensversicherungen Richtlinie 98/87/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 27. Oktober 1998 über die zusätzliche Beaufsichtigung der einer Versicherungsgruppe angehörenden Versicherungsunternehmen Erste Richtlinie 73/239/EWG des Rates vom 24. Juli 1973 zur Koordinierung der Rechts- und Verwaltungsvorschriften betreffend die Aufnahme und Ausübung der Tätigkeit der Direktversicherung (mit Ausnahme der Lebensversicherung) Richtlinie 76/580/EWG des Rates vom 29. Juni 1976 zur Änderung der Richtlinie 73/239/EWG zur Koordinierung der Rechts- und Verwaltungsvorschriften betreffend die Aufnahme und Ausübung der Tätigkeit der Direktversicherung \(mit Ausnahme der Lebensversicherung) Richtlinie 84/641/EWG des Rates vom 10. Dezember 1984 zur insbesondere auf die touristische Beistandsleistung bezüglichen Änderung der Ersten Richtlinie 73/239/EWG zur Koordinierung der Rechts- und Verwaltungsvorschriften betreffend die Aufnahme und Ausübung der Tätigkeit der Direktversicherung \(mit Ausnahme der Lebensversicherung) Richtlinie 87/343/EWG des Rates vom 22. Juni 1987 zur Änderung hinsichtlich der Kreditversicherung und der Kautionsversicherung der Ersten Richtlinie 73/239/EWG zur Koordinierung der Rechts- und Verwaltungsvorschriften betreffend die Aufnahme und Ausübung der Tätigkeit der Direktversicherung (mit Ausnahme der Lebensversicherung) Richtlinie 87/344/EWG vom 22. Juni 1987 zur Koordinierung der Rechts- und Verwaltungsvorschriften für die Rechtsschutzversicherung Zweite Richtlinie 88/357/EWG des Rates vom 22. Juni 1988 zur Koordinierung der Rechts- und Verwaltungsvorschriften für die Direktversicherung (mit Ausnahme der Lebensversicherung) und zur Erleichterung der tatsächlichen Ausübung des freien

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 817/05




Mitteilung

1. Einführung

2. eine NEUE Vereinfachungsstrategie auf EU-Ebene

a. Ein fortlaufendes Programm, das auf der praktischen Erfahrung der Betroffenen beruht

b. Ein Konzept auf der Grundlage von kontinuierlichen umfassenden sektorbezogenen Beurteilungen

3. das Vereinfachungskonzept der Kommission

a. Aufhebung

b. Kodifizierung18

c. Neufassung21

d. Änderung des Regelungskonzepts

e. Stärkere Nutzung der Informationstechnologie

4. Unterstützung der Institutionen und der Mitgliedstaaten

5. Schlussfolgerungen

Anhang I

Anhang 2


 
 
 


Drucksache 321/05

... Von der Änderung nicht betroffen sind die auf Gewinnerzielung ausgerichteten Private Equity und Venture Capital Fonds sowie Lebensversicherungsfonds, die in gebrauchte Lebensversicherungen investieren und ihre Rendite aus nicht steuerbaren Erträgen erzielen. Durch klare Kriterien und Anwendungsregelungen ist sichergestellt, dass sich die Neuregelung ausschließlich auf Steuersparmodelle bezieht, während auf den wirtschaftlichen Erfolg gerichtete unternehmerische Betätigung unberührt bleibt.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 321/05




A. Problem und Ziel

B. Lösung

C. Alternativen

D. Finanzielle Auswirkungen

E. Sonstige Kosten

Entwurf

Artikel 1
Änderung des Einkommensteuergesetzes

§ 15b
Verluste in Zusammenhang mit Steuerstundungsmodellen

Artikel 2
Änderung des Körperschaftsteuergesetzes

Artikel 3
Änderung des Gewerbesteuergesetzes

Artikel 4
Änderung des Außensteuergesetzes

Artikel 5
Inkrafttreten

Begründung

I. Allgemeiner Teil

II. Besonderer Teil


 
 
 


Drucksache 618/05

... Um Selbständigen in einem gewissen Umfang die von ihnen geschaffene Altersvorsorge zu erhalten, wird in einem ersten Schritt die in Deutschland am weitesten verbreitete Form der Alterssicherung, die Lebensversicherung, vor einem schrankenlosen Pfändungszugriff geschützt.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 618/05




A. Problem und Ziel

B. Lösung

C. Alternativen

D. Finanzielle Auswirkungen

E. Sonstige Kosten

Gesetzentwurf

Entwurf

Artikel 1
Änderung der Zivilprozessordnung

§ 851c
Pfändungsschutz bei Altersrenten

§ 851d
Pfändungsschutz bei steuerlich gefördertem Altersvorsorgevermögen

Artikel 2
Änderung der Insolvenzordnung

Artikel 3
Änderung des Einkommensteuergesetzes

Artikel 4
Änderung des Gesetzes über den Versicherungsvertrag

Artikel 5
Änderung des Vierten Buchs Sozialgesetzbuch

Artikel 6
Inkrafttreten

Begründung

A. Allgemeiner Teil

I. Pfändungsschutz der Altersvorsorge

1. Ziel der Erweiterung des Pfändungsschutzes auf Altersrenten

2. Grundkonzeption des Pfändungsschutzes

II. Anpassung der Insolvenzanfechtung

III. Auswirkung des Gesetzentwurfs auf die Einnahmen und Ausgaben der öffentlichen Haushalte, Kosten für die Wirtschaftsunternehmen und Auswirkungen auf die Preise

IV. Gesetzgebungskompetenz

B. Besonderer Teil

Zu Artikel 1

Zu Nummer 2

Zu § 851c

Zu § 851d

Zu Artikel 2

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu Nummer 3

Zu Nummer 4

Zu Nummer 5

Zu Artikel 3

Zu Artikel 4

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu Artikel 5


 
 
 


Drucksache 560/03 (Beschluss)

... ) entstanden, die nur für diese Branche gelten. Die Spezialregelungen tragen dem Umstand Rechnung, dass die Unternehmen mindestens 90 % (Lebensversicherungen) bzw. mindestens 80 % (Krankenversicherungen) ihrer Kapitalerträge - Dividenden und Gewinne aus der Veräußerung von Aktien - zugunsten ihrer Versicherungsnehmer den sog. "Rückstellungen für Beitragsrückerstattung" (RfB) zuführen müssen. Da diese Beträge dazu dienen, die vertraglichen Verpflichtungen der Versicherungsunternehmen gegenüber ihren Kunden zu erfüllen, können und müssen sie bei der Gewinnermittlung sowohl handels- als auch steuerrechtlich abgezogen werden.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 560/03 (Beschluss)




1. Zu Artikel 1 Nr. 3 und 6 § 10d, § 52 Abs. 25 EStG

§ 10d
Verlustabzug

2. Zu Artikel 3 Nr. 1 § 8a Abs. 1 Satz 1 und Abs. 2 Satz 3 KStG

3. Zu Artikel 3 Nr. 2 Buchst. a und b § 8b Abs. 2 und 3 KStG

4. Zu Artikel 3

5. Zu Artikel 5 Nr. 1a - neu -, Nr. 3 § 8 Abs. 1 Nr. 4 Buchst. a, § 21 Abs. 11 AStG


 
 
 


Drucksache 560/1/03

... ) entstanden, die nur für diese Branche gelten. Die Spezialregelungen tragen dem Umstand Rechnung, dass die Unternehmen mindestens 90 % (Lebensversicherungen) bzw. mindestens 80 % (Krankenversicherungen) ihrer Kapitalerträge - Dividenden und Gewinne aus der Veräußerung von Aktien - zugunsten ihrer Versicherungsnehmer den sog. "Rückstellungen für Beitragsrückerstattung" (RfB) zuführen müssen. Da diese Beträge dazu dienen, die vertraglichen Verpflichtungen der Versicherungsunternehmen gegenüber ihren Kunden zu erfüllen, können und müssen sie bei der Gewinnermittlung sowohl handels- als auch steuerrechtlich abgezogen werden.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 560/1/03




3. Zu Artikel 1 Nr. 2a - neu -, Nr. 6 Buchst. b1 - neu - § 5a Abs. 3, § 52 Abs. 15 EStG

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

4. Zu Artikel 1 Nr. 3 und 6 § 10d, § 52 Abs. 25 EStG

§ 10d
Verlustabzug

5. Zu Artikel 3 Nr. 1 § 8a Abs. 1 Satz 1 und Abs. 2 Satz 3 KStG

6. Zu Artikel 3 Nr. 2 Buchst. a und b § 8b Abs. 2 und 3 KStG

7. Zu Artikel 3

8. Zu Artikel 5 Nr. 1a - neu -, Nr. 3 § 8 Abs. 1 Nr. 4 Buchst. a, § 21 Abs. 11 AStG


 
 
 


Drucksache 61/16 PDF-Dokument



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Mit dem Lizenzerwerb wird die Nutzungsberechtigung des umwelt-online Informationssystems und die Nutzung des individuellen umwelt-online Rechtskatasters zum Nachweis der Rechtskonformität des Umweltmanagementsystems gemäß der DIN ISO 14001 bzw. der Ökoauditverordnung (EG)1221/2009, des Arbeitsschutzmanagementsystems gemäß OHSAS 18001 sowie des Energiemanagementsystems gemäß DIN ISO 50001 erworben.