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"Liberalisierung"
Drucksache 232/09
Unterrichtung durch das Europäische Parlament
Entschließung des Europäischen Parlaments vom 5. Februar 2009 zum internationalen Handel und zum Internet (2008/2204(INI))
... Q. in der Erwägung, dass die WTO-Grundsätze wie Nichtdiskriminierung, Transparenz und schrittweise Liberalisierung in einer Art und Weise umgesetzt werden müssen, die der Geschwindigkeit und Interaktivität des Internets, den Möglichkeiten der elektronischen Bezahlung, der Disintermediation, der zunehmenden Integration von Businessfunktionen in Online-Systeme, der größeren Flexibilität von Unternehmensverbänden sowie der zunehmende Fragmentierung von Unternehmen Rechnung trägt;
Drucksache 54/09
Unterrichtung durch die Bundesregierung
Vorschlag für eine Verordnung des Europäischen Parlaments und des Rates zur Änderung der Verordnung (EG) Nr. 1927/2006 zur Einrichtung des Europäischen Fonds für die Anpassung an die Globalisierung KOM (2008) 867 endg.; Ratsdok. 5005/09 EUDISYS-AE-Nr. 090035
... Ferner fördert der EGF die Umsetzung der beschäftigungspolitischen Leitlinien der Europäischen Beschäftigungsstrategie, insbesondere der Leitlinien 20, 21 und 24. Letztere haben zum Ziel, den Arbeitsmarkterfordernissen dadurch besser gerecht zu werden, dass Hindernisse für eine europaweite Mobilität von Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern abgebaut und Qualifikationsanforderungen sowie Defizite und Engpässe auf dem Arbeitsmarkt besser antizipiert werden. Mit den Leitlinien soll die Flexibilität durch bessere Antizipierung und Bewältigung des – insbesondere durch die Handelsliberalisierung bewirkten – Wandels gefördert werden, damit die sozialen Kosten begrenzt und die Anpassung erleichtert werden; überdies sehen die Leitlinien vor, dass Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer bei Veränderungen des Erwerbsstatus unterstützt werden, u. a. durch Weiterbildung, selbständige Tätigkeit, Unternehmensgründung und geografische Mobilität.
Drucksache 603/09 (Beschluss)
Beschluss des Bundesrates
Mitteilung der Kommission der Europäischen Gemeinschaften - Eine nachhaltige Zukunft für den Verkehr: Wege zu einem integrierten, technologieorientierten und nutzerfreundlichen System KOM (2009) 279 endg.; Ratsdok. 11294/09
... /EG über die Einsatzbedingungen des Fahrpersonals im grenzüberschreitenden Eisenbahnverkehr als ordnungspolitisch bedenklich. Da die der Richtlinie zugrunde liegende Vereinbarung schärfere Schutzvorschriften vorsieht, als für Kraftfahrer gelten wird eine Wettbewerbsverzerrung zugunsten des Lkw-Verkehrs begründet. Insofern ist mit Blick auf den intermodalen Wettbewerb zu befürchten, dass sich insbesondere die Wettbewerbsnachteile des Schienengüterverkehrs gegenüber dem Straßengüterverkehr noch weiter vergrößern. Zudem ist in Bezug auf den intramodalen Wettbewerb zu befürchten, dass die Regelung die Liberalisierung des Schienenverkehrs konterkariert und sich über eine erhebliche Erhöhung der Personalkosten in erster Linie zu Lasten der kleinen und mittleren Eisenbahnverkehrsunternehmen auswirken wird. Der Bundesrat spricht sich daher für die Harmonisierung der Sozialvorschriften im Schienen- und Straßenverkehr aus. Die Kommission sollte dazu im geplanten Weißbuch Maßnahmen zur Umsetzung benennen.
26. Zu den einzelnen Nummern
Zu Nummer 11
Zu Nummer 26
Zu Nummer 27
Zu Nummer n
Zu Nummer 68
Zu Nummer 72
Zu Nummer 74
Drucksache 419/09
Unterrichtung durch das Europäische Parlament
Entschließung des Europäischen Parlaments vom 25. März 2009 zum Abschluss des Interim-Partnerschaftsabkommens zwischen den Pazifikstaaten einerseits und der Europäischen Gemeinschaft andererseits
... G. in der Erwägung, dass die WTO-Regeln den WPA-Staaten weder vorschreiben noch untersagen, in den Dienstleistungsbereichen Liberalisierungsverpflichtungen einzugehen,
Drucksache 530/09 (Beschluss)
Beschluss des Bundesrates
Verordnung über die Einsatzbedingungen des fahrenden Personals im interoperablen grenzüberschreitenden Eisenbahnverkehr (Eisenbahn-Fahrpersonalverordnung - EFPV )
... /EG (vgl. BR-Drucksache 132/05 (Beschluss)) aus Wettbewerbsaspekten sowohl im intermodalen als auch im intramodalen Verkehr erhebliche Bedenken gegen die Richtlinie geäußert, da die Stärkung des Wettbewerbs sowie die Liberalisierung des Schienengüterverkehrs durch die Richtlinie konterkariert würden. Mit Schreiben der Europäischen Transportarbeiter-Föderation (ETF) und der Gemeinschaft der Europäischen Bahnen (CER) vom 10. Juni 2009 wird die Kommission gebeten, die betroffenen Mitgliedstaaten darüber zu informieren, dass die Vereinbarung der CER und ETF in Ziffer 2 Nummer 7 und alle darauf angewandten Klauseln auf den Dienstort, und nicht den Wohnort zu interpretieren sind. Durch die Änderung an den betreffenden Stellen wird dieser Auslegung der Sozialpartner Rechnung getragen.
Drucksache 318/09
Unterrichtung durch das Europäische Parlament
Entschließung des Europäischen Parlaments vom 12. März 2009 zur Schaffung eines gemeinsamen Luftverkehrsraums mit Israel (2008/2136(INI))
... 5. betont, dass die Märkte stets erst dann geöffnet werden sollten, nachdem regulatorische Konvergenz im Hinblick auf Flugsicherheit, Luftsicherheit, Umweltschutz, staatliche Beihilfen und Wettbewerbsrecht sowie Beschäftigungsrechte der Arbeitnehmer hergestellt ist und dass der Grad der Liberalisierung daran zu knüpfen ist, inwieweit in diesen Bereichen gleiche Bedingungen geschaffen worden sind;
Drucksache 503/09
Unterrichtung durch das Europäische Parlament
Entschließung des Europäischen Parlaments vom 24. April 2009 zur Konsolidierung von Stabilität und Wohlstand in den westlichen Balkanländern (2008/2200(INI))
... 6. weist darauf hin, dass beim Beitrittsprozess eine klare regionale Perspektive gewahrt bleiben muss und Anstrengungen zu unternehmen sind, um einer Situation vorzubeugen, in der ein unterschiedliches Tempo der Integration zur Errichtung neuer Hemmnisse in der Region führt, insbesondere was den Prozess der Liberalisierung der Visumvergabe betrifft; befürwortet die Funktion des Regionalen Kooperationsrates, die darin besteht, die regionale Eigenverantwortung zu stärken und in allen Angelegenheiten, die die regionale Zusammenarbeit mit Südosteuropa betreffen, als Hauptansprechpartner für die Europäische Union zu dienen;
Drucksache 616/1/09
Empfehlungen der Ausschüsse
Mitteilung der Kommission der Europäischen Gemeinschaften an das Europäische Parlament und den Rat: Ein Raum der Freiheit, der Sicherheit und des Rechts im Dienste der Bürger KOM (2009) 262 endg.; Ratsdok. 11060/09
... - Der Bundesrat sieht im Modell der Mobilitätspartnerschaften, innerhalb dessen Vereinbarungen zur legalen Einwanderung von Arbeitskräften mit verbindlichen Rückübernahmezusagen verbunden werden, Potentiale auch für die Bekämpfung der illegalen Migration. Er vertritt aber die Auffassung, dass die Teilnahme von Mitgliedstaaten an Mobilitätspartnerschaften weiterhin nur auf freiwilliger Basis erfolgen kann. Aus Sicht des Bundesrates müssen sicherheitspolitische Interessen bei Verhandlungen über Vergünstigungen von Drittländern innerhalb bestehender Mobilitätspartnerschaften ausreichend berücksichtigt werden. Politische Erwartungshaltungen in den Drittstaaten - insbesondere im Hinblick auf rasche Visumliberalisierungen (siehe oben Ziffer 2) - sollten nicht in einem frühen Verhandlungsstadium geweckt werden. Insbesondere dürfen Visumerleichterungsabkommen nicht aktiv und ohne Prüfung von Alternativen - z.B. aus dem Bereich der Handels- und Wirtschaftspolitik - angeboten werden. Im Übrigen weist der Bundesrat darauf hin, dass einer Ausweitung der derzeitigen, auf Pilotbasis vereinbarten Mobilitätspartnerschaften eine gründliche Evaluierung vorausgehen muss.
Drucksache 664/09
Unterrichtung durch die Bundesregierung
Vorschlag für eine Verordnung des Rates über die Mitteilung von Investitionsvorhaben für Energieinfrastruktur in der Europäischen Gemeinschaft an die Kommission und zur Aufhebung der Verordnung (EG) Nr. 736/96 des Rates KOM (2009) 361 endg.; Ratsdok. 12235/09
... (4) Die neue Situation auf dem Energiemarkt erfordert erhebliche Investitionen in alle Infrastrukturen in allen Energiesektoren sowie die Entwicklung neuer Arten von Infrastrukturen und neuer Technologien, die vom Markt übernommen werden. Aufgrund der Liberalisierung des Energiesektors und der weiteren Integration des Binnenmarktes gewinnt die Rolle der Wirtschaftsbeteiligten für Investitionen an Bedeutung; gleichzeitig werden neue politische Anforderungen wie Zielvorgaben, die sich auf den Energieträgermix auswirken, zu einer geänderten Politik der Mitgliedstaaten in Bezug auf den Neubau und/oder die Modernisierung von Energieinfrastruktur führen.
Drucksache 915/09
Unterrichtung durch das Europäische Parlament
Entschließung des Europäischen Parlaments vom 26. November 2009 zu dem Strategiepapier 2009 der Kommission zur Erweiterung betreffend die Länder des westlichen Balkans, Island und die Türkei
... C. in der Erwägung, dass die Türkei seit 1999, Kroatien seit 2004 und die ehemalige jugoslawische Republik Mazedonien seit 2005 den Status eines Beitrittskandidaten haben; in der Erwägung, dass Albanien, Montenegro und Island die Mitgliedschaft in der Union beantragt haben und die Kommission die Bewerbungen Montenegros und Islands derzeit prüft; in der Erwägung, dass mit Bosnien und Herzegowina und mit Serbien Stabilisierungs- und Assoziierungsabkommen geschlossen wurden; sowie in der Erwägung, dass die Kommission ihre Absicht bekundet hat, mittelfristig Handelsabkommen und eine Liberalisierung der Visumpolitik für den Kosovo vorzuschlagen,
Drucksache 534/09 (Beschluss)
Beschluss des Bundesrates
Entschließung des Bundesrates zur Unterstützung der Landwirtschaft bei der Bewältigung der Auswirkungen der Wirtschaftskrise
... - für landwirtschaftliche Betriebe die Möglichkeit zu schaffen, steuerfreie Rücklagen zur Glättung der zukünftig auf Grund der Marktliberalisierung noch stärker schwankenden Gewinne zu schaffen;
Drucksache 910/09
Unterrichtung durch das Europäische Parlament
Entschließung des Europäischen Parlaments vom 25. November 2009 zu der Mitteilung der Kommission an das Europäische Parlament und den Rat – Ein Raum der Freiheit, der Sicherheit und des Rechts im Dienste der Bürger – Stockholm-Programm
... 66. fordert die Kommission auf, aus der Umsetzung der bereits bestehenden Visa- und Rückübernahmeabkommen sowie bilateralen Abkommen über den kleinen Grenzverkehr zwischen der Europäischen Union und ihren östlichen Nachbarn geeignete Schlussfolgerungen zu ziehen, um – im Kontext der Liberalisierung der Visabestimmungen für die Länder des westlichen Balkans – für jedes Land im Einzelnen eine Reihe von klaren Kriterien und Benchmarks festzulegen, um die bestehenden Visaerleichterungsabkommen zu evaluieren und zu verbessern und auf einen visafreien Reiseraum hinzuarbeiten mit dem Ziel, die Kontakte zwischen den Menschen zu verstärken;
Der Vertrag von Lissabon als Wegbereiter für den RFSR
Ein kohärenteres, transparenteres und demokratischeres Mehrjahresprogramm
Zusammenarbeit zwischen den Parlamenten
Ein Europa der Rechte
Kampf gegen Diskriminierung, Förderung der Integration
Stärkung der Rechte im Zusammenhang mit der Unionsbürgerschaft
2 Migration
2 Asyl
Grenzen und Visa
Schutz von Kindern
Datenschutz und Sicherheit
Zivil - und Handelsjustiz für Familien, Bürger und Unternehmen
Stärkung des Zugangs zur Ziviljustiz für Bürger und Unternehmen
Ausschöpfung sämtlicher Vorteile des Binnenmarkts durch das europäische Vertragsrecht
Bessere Rechtsetzung im Bereich Justiz
Entwicklung einer europäischen Rechtskultur
E -Justiz: Ein Instrument im Dienste der Bürger und Angehörigen der Rechtsberufe
Prioritäten im Strafrecht
Operationelle Einrichtungen und Agenturen und technische Hilfsmittel
Dringliche Fragen
Drucksache 272/09
Unterrichtung durch die Bundesregierung
Mitteilung der Kommission der Europäischen Gemeinschaften an das Europäische Parlament, den Rat, den Europäischen Wirtschafts- und Sozialausschuss und den Ausschuss der Regionen: Eine Strategie für die IKT-Forschung, IKT-Entwicklung und IKT-Innovation in Europa: Mehr Engagement KOM (2009) 116 endg.; Ratsdok. 7883/09
... Die Rahmenbedingungen für die Regulierung, Normung und Regelung der Rechte des geistigen Eigentums müssen an die neue Wirklichkeit angepasst werden. Selbst nach der Liberalisierung des europäischen Telekommunikationssektors ist ein echter Telekommunikationsbinnenmarkt noch immer nicht erreicht worden. Die Normungsstrukturen und -prozesse müssen agiler und reaktionsfähiger werden. Ferner sollte stärker unterschieden werden zwischen Vorhaben, die eines staatlichen Eingreifens bedürfen, und solchen, die besser der Marktdynamik überlassen werden sollten. Auch der Schutz der Rechte des geistigen Eigentums muss verbessert werden, und zwar durch die Schaffung eines Gemeinschaftspatents, damit innovative IKT-Unternehmen ihre Erfindungen im Binnenmarkt schützen können14.
1. Ikt als Basis der Wertschöpfung und sozioökonomischen Entwicklung
2. Die Notwendigkeit einer Strategie
2.1. Der Weg aus dem wirtschaftlichen Abschwung
2.2. Neue Führungschancen
2.3. Mangelnde Investitionen in die IKT-Forschung, -Entwicklung und -Innovation In der EU entfallen auf die IKT-FuE etwa ein Viertel der gesamten privaten FuE-Ausgaben, ein Drittel aller FuE-Arbeitsplätze und ein Fünftel aller Patente9. Dennoch betragen die FuEAusgaben des IKT-Sektors in der EU kaum die Hälfte der entsprechenden Aufwendungen in den USA, was den insgesamt bei den privatwirtschaftlichen FuE-Ausgaben bestehenden Rückstands zur Hälfte ausmacht.
2.4. Hindernisse für das Wachstum der IKT-Branche
2.5. Fragmentierte Märkte für IKT-Innovationen
2.6. Fragmentierung der IKT-Forschung, -Entwicklung und -Innovation
2.7. Komplizierte Finanzierungsmechanismen
3. Eine Strategie zum Behaupten der Führung
3.1. Steigerung der Investitionen und ihrer Wirksamkeit
3.2. Festlegung von Prioritäten in IKT-FEI und Überwindung der Fragmentierung
3.3. Erleichterung der Herausbildung von Innovationsmärkten
3.4. Projekte in europäischem Maßstab von der FuE bis zur Einführung
3.5. Vereinfachung und Verschlankung
3.6. Internationale Zusammenarbeit
4. Schlussfolgerungen
Drucksache 418/09
Unterrichtung durch das Europäische Parlament
Entschließung des Europäischen Parlaments vom 25. März 2009 zum Abschluss des Interim-Wirtschaftspartnerschaftsabkommens zwischen Ghana einerseits und der Europäischen Gemeinschaft und ihren Mitgliedstaaten andererseits
... C. in der Erwägung, dass die WTO-Regeln den WPA-Staaten nicht vorschreiben, Liberalisierungsverpflichtungen in den Bereichen Dienstleistungen, Investitionen, öffentliche Aufträge, Rechte des geistigen Eigentums, Wettbewerb, Handelserleichterungen, Datenschutz, Kapitalverkehr oder Steuerpolitik einzugehen, dass Verhandlungen über diese Themen nur stattfinden sollten, wenn beide Parteien dies wünschen, und dass die erklärten Ziele der WPA, die Entwicklung zu fördern und die Armut zu verringern, durch eine schrittweise erfolgende und gut konzipierte Handelsliberalisierung auf der Grundlage von Entwicklungs-Benchmarks erreicht werden müssen, die bei der Förderung der Marktvielfalt, des Wirtschaftswachstums und der Entwicklung eine Rolle spielen kann,
Drucksache 416/09
Unterrichtung durch das Europäische Parlament
Entschließung des Europäischen Parlaments vom 25. März 2009 zu dem Abschluss des Wirtschaftspartnerschaftsabkommens zwischen den Cariforum-Staaten einerseits und der Europäischen Gemeinschaft und ihren Mitgliedstaaten andererseits
... G. in der Erwägung, dass die einzelnen Cariforum-Staaten gesonderte Liberalisierungszeitpläne haben, wobei es zu gewissen Überschneidungen zwischen den Plänen der einzelnen Länder kommt, die sich jedoch nach einer gewissen Zeit einander annähern und sich zu einem regionalen Plan entwickeln; ferner in der Erwägung, dass die Karibische Gemeinschaft (Caricom) das Ziel verfolgt, bis 2015 einen Binnenmarkt zu errichten,
Drucksache 603/09
Unterrichtung durch die Bundesregierung
Mitteilung der Kommission der Europäischen Gemeinschaften - Eine nachhaltige Zukunft für den Verkehr: Wege zu einem integrierten, technologieorientierten und nutzerfreundlichen System KOM (2009) 279 endg.; Ratsdok. 11294/09
... 34. Neben der weiteren Vertiefung des Binnenmarktes wird wahrscheinlich auch die Integration der EU mit Nachbarregionen (Osteuropa, Nordafrika) und in die Weltwirtschaft anhalten. Begünstigt durch Liberalisierungsabkommen und revolutionäre Entwicklungen in Verkehr und Kommunikationstechnologien (von Containern bis zur Satellitenfunknavigation), die räumliche und zeitliche Barrieren schwinden ließen, war der Trend zur Globalisierung in den letzten Jahrzehnten sehr stark.
Mitteilung
1. Einleitung
2. Die Europäische Verkehrspolitik im ersten Jahrzehnt des 21. Jahrhunderts
3. Trends und Herausforderungen
3.1. Alterung
3.2. Zuwanderung und interne Mobilität
3.3. Ökologische Herausforderungen
3.4. Verknappung fossiler Brennstoffe
3.5. Verstädterung
3.6. Globale Trends von Belang für die europäische Verkehrspolitik
4. Politische Ziele für einen nachhaltigen Verkehr
4.1. Ein qualitativ hochwertiger und sicherer Verkehr
4.2. Ein gut in Stand gehaltenes und vollständig integriertes Netz
4.3. Ein ökologisch nachhaltigerer Verkehr
4.4. Wahrung der Führungsstellung der EU bei Verkehrsdiensten und -technologien
4.5. Schutz und Entwicklung des Humankapitals
4.6. Verkehrssteuerung durch intelligente Preisbildung
4.7. Planung mit Blick auf den Verkehr: Verbesserung der Zugänglichkeit
5. Politik im Interesse nachhaltigen Verkehrs auf verschiedenen Gebieten
5.1. Infrastruktur: Instandhaltung, Entwicklung und Integration der modalen Verkehrsnetze
5.2. Finanzierung: Mobilisierung der Ressourcen für einen nachhaltigen Verkehr
5.3. Technologie: Beschleunigung des Übergangs zu einer Gesellschaft mit geringer Kohlenstoffintensität und Führungsstellung bei der globalen Innovation
5.4. Rechtsrahmen: weitere Förderung der Marktöffnung und des Wettbewerbs
5.5. Verbraucherverhalten: aufklären, informieren und einbeziehen
5.6. Verwaltung: wirksame und koordinierte Maßnahmen
5.7. Die Außendimension: Europa muss mit einer Stimme sprechen
6. Wie geht es Weiter?
Drucksache 334/09
Unterrichtung durch die Bundesregierung
Weißbuch der Kommission der Europäischen Gemeinschaften: Anpassung an den Klimawandel - Ein europäischer Aktionsrahmen KOM (2009) 147 endg.; Ratsdok. 8526/09
... Zahlreiche Länder leiden bereits unter den Auswirkungen des Klimawandels. Insbesondere mit Nachbarländern und den anfälligsten Entwicklungsländern muss dringend zusammengearbeitet werden um ihre Widerstandskraft und Anpassungsfähigkeit zu verbessern. Die Anpassung sollte in alle außenpolitischen Maßnahmen der EU einbezogen werden. In der Handelspolitik sollte dies insbesondere durch die Liberalisierung des Handels mit umweltverträglichen Waren und Dienstleistungen und die Aushandlung von Freihandelsabkommen (FHA) geschehen. Der "
1. Einleitung
2. Warum eine Anpassungsstrategie? und warum auf EU-Ebene?
2.1 Die Auswirkungen eines sich wandelnden Klimas
2.2 Die wirtschaftlichen Gründe für ein strategisches Anpassungskonzept
2.3 Warum eine Aktion auf EU-Ebene?
3. Die vorgeschlagene EU-Rahmenregelung: Ziele und Aktion
3.1 Schaffung einer Wissensgrundlage
3.2 Einbeziehung der Anpassungsfrage in die verschiedenen Politikbereiche der EU
3.2.1 Verbesserung der Widerstandskraft von Gesundheits- und Sozialpolitiken
3.2.2 Verbesserung der Widerstandskraft von Land- und Forstwirtschaft
3.2.3 Verbesserung der Widerstandskraft von Biodiversität, Ökosystemen und Gewässern
3.2.4. Verbesserung der Widerstandskraft von Küsten- und Meeresgebieten
3.2.5 Verbesserung der Widerstandskraft von Produktionssystemen und Infrastrukturen
4. Instrumente - Finanzierung
5. Handeln in Partnerschaft mit den Mitgliedstaaten
6. Aussenpolitische Dimension und Laufende Arbeiten im Rahmen der Klimarahmenkonvention UNFCCC
7. Schlussfolgerungen - Perspektiven
Drucksache 421/09
Unterrichtung durch das Europäische Parlament
Entschließung des Europäischen Parlaments vom 25. März 2009 zu dem Interimsabkommen zur Festlegung eines Rahmens für ein Wirtschaftspartnerschaftsabkommen zwischen den Staaten des östlichen und südlichen Afrikas einerseits und der Europäischen Gemeinschaft und ihren Mitgliedstaaten andererseits
... J. in der Erwägung, dass eine gut durchdachte Handelsliberalisierung zur Förderung der Marktvielfalt, des Wirtschaftswachstums und der Entwicklung beitragen kann,
Drucksache 671/09
Verordnung des Bundesministeriums für Verkehr, Bau und Stadtentwicklung
Dreizehnte Verordnung zur Änderung der Luftverkehrs -Zulassungs-Ordnung
... Die Verordnung (EG) Nr. 1008/2008 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 24. September 2008 über gemeinsame Vorschriften für die Durchführung von Luftverkehrsdiensten in der Gemeinschaft (ABl. Nr. L 293 vom 31. Oktober 2008, S. 3) fasst die drei Verordnungen des sog. 3. Liberalisierungspaketes – Verordnung (EWG) Nr. 2407/92 des Rates vom 23. Juli 1992 über die Erteilung von Betriebsgenehmigungen an Luftfahrtunternehmen (ABl. Nr. L 240 vom 24. August 1992, S. 1), Verordnung (EWG) Nr. 2408/92 des Rates vom 23. Juli 1992 über den Zugang von Luftfahrtunternehmen der Gemeinschaft zu Strecken des innergemeinschaftlichen Flugverkehrs (ABl. Nr. L 240 vom 24. August 1992, S. 8) und die Verordnung (EWG) Nr. 2409/92 des Rates vom 23. Juli 1992 über Flugpreise und Luftfrachtraten (ABl. Nr. L 240 vom 24. August 1992, S. 15) - in einer konsolidierten Verordnung zusammen.
A. Problem und Ziel
B. Lösung
C. Alternativen
D. Finanzielle Auswirkungen
E. Sonstige Kosten
F. Bürokratiekosten
Verordnung
Dreizehnte Verordnung
Artikel 1 Änderung der Luftverkehrs-Zulassungs-Ordnung
Artikel 2 Inkrafttreten
Begründung
I. Allgemeiner Teil
II. Zu den einzelnen Vorschriften:
Zu Artikel 1
Zu Nummer 1
Zu Nummer 2
Zu Nummer 3
Zu Nummer 4
Zu Nummer 5
Zu Nummer 6
Zu Artikel 2
Anlage Stellungnahme des Nationalen Normenkontrollrates gem. § 6 Abs. 1 NKR-Gesetz: NKR-Nr. 939: 13. Verordnung zur Änderung der Luftverkehrs-Zulassungs-Ordnung
Drucksache 322/09
Unterrichtung durch das Europäische Parlament
Entschließung des Europäischen Parlaments vom 12. März 2009 zu dem Fortschrittsbericht 2008 - über die ehemalige jugoslawische Republik Mazedonien
... 4. beglückwünscht das Land zu den Fortschritten im Dialog über die Liberalisierung der Visaregelung, insbesondere die große Zahl der ausgestellten Reisedokumente und Ausweise mit biometrischen Sicherheitsmerkmalen, die Umsetzung des integrierten Systems zur Verwaltung der Grenzen und die Errichtung eines nationalen
Drucksache 530/1/09
Empfehlungen der Ausschüsse
Verordnung über die Einsatzbedingungen des fahrenden Personals im interoperablen grenzüberschreitenden Eisenbahnverkehr (Eisenbahn-Fahrpersonalverordnung - EFPV )
... /EG (vgl. BR-Drucksache 132/05 (Beschluss)) aus Wettbewerbsaspekten sowohl im intermodalen als auch im intramodalen Verkehr erhebliche Bedenken gegen die Richtlinie geäußert, da die Stärkung des Wettbewerbs sowie die Liberalisierung des Schienengüterverkehrs durch die Richtlinie konterkariert würden. Mit Schreiben der Europäischen Transportarbeiter-Föderation (ETF) und der Gemeinschaft der Europäischen Bahnen (CER) vom 10. Juni 2009 wird die Kommission gebeten, die betroffenen Mitgliedstaaten darüber zu informieren, dass die Vereinbarung der CER und ETF in Ziffer 2 Nummer 7 und alle darauf angewandten Klauseln auf den Dienstort, und nicht den Wohnort zu interpretieren sind. Durch die Änderung an den betreffenden Stellen wird dieser Auslegung der Sozialpartner Rechnung getragen.
Drucksache 603/1/09
Empfehlungen der Ausschüsse
Mitteilung der Kommission der Europäischen Gemeinschaften - Eine nachhaltige Zukunft für den Verkehr: Wege zu einem integrierten, technologieorientierten und nutzerfreundlichen System KOM (2009) 279 endg.; Ratsdok. 11294/09
... /EG über die Einsatzbedingungen des Fahrpersonals im grenzüberschreitenden Eisenbahnverkehr als ordnungspolitisch bedenklich. Da die der Richtlinie zugrunde liegende Vereinbarung schärfere Schutzvorschriften vorsieht, als für Kraftfahrer gelten, wird eine Wettbewerbsverzerrung zugunsten des Lkw-Verkehrs begründet. Insofern ist mit Blick auf den intermodalen Wettbewerb zu befürchten, dass sich insbesondere die Wettbewerbsnachteile des Schienengüterverkehrs gegenüber dem Straßengüterverkehr noch weiter vergrößern. Zudem ist in Bezug auf den intramodalen Wettbewerb zu befürchten, dass die Regelung die Liberalisierung des Schienenverkehrs konterkariert und sich über eine erhebliche Erhöhung der Personalkosten in erster Linie zu Lasten der kleinen und mittleren Eisenbahnverkehrsunternehmen auswirken wird. Der Bundesrat spricht sich daher für die Harmonisierung der Sozialvorschriften im Schienen- und Straßenverkehr aus. Die Kommission sollte dazu im geplanten Weißbuch Maßnahmen zur Umsetzung benennen.
Zu Nummer 11
Zu Nummer 26
Zu Nummer 27
Zu Nummer n
Zu Nummer 68
Zu Nummer 72
Zu Nummer 74
Drucksache 911/09
Unterrichtung durch das Europäische Parlament
Entschließung des Europäischen Parlaments vom 25. November 2009 zur Wirtschafts- und Handelspartnerschaft Europa-Mittelmeer im Vorfeld der achten Euromed-Handelsministerkonferenz – Brüssel – 9. Dezember 2009
... 12. unterstreicht, dass bei jedweder weiteren Liberalisierung auf dem Gebiet der Landwirtschaft und der Fischerei der Notwendigkeit Rechnung getragen werden sollte, sensible Güter zu schützen, während gleichzeitig systematisch die sozialen Auswirkungen des Prozesses der Liberalisierung sowie der Normen im Bereich des Pflanzenschutzes bewertet werden; fordert die Euromed-Handelsminister auf, dafür Sorge zu tragen, dass dieser Prozess schrittweise erfolgt, und dabei die Zeit zu berücksichtigen, die erforderlich ist, um gerechte Steuerreformen als Ausgleich für die Verringerung der Zolleinnahmen für den Fiskus durchzuführen; fordert die Europa-Mittelmeer-Partner auf, das Konzept einer integrierten Agrarpolitik Europa-Mittelmeer zu prüfen, die sich auf die Komplementarität der Agrarkette und eine nachhaltige Wasserpolitik stützt und bei der der Schwerpunkt auf den Erfordernissen der Nahrungsmittelsouveränität und weniger auf handelspolitischen Überlegungen liegt;
Drucksache 522/09
Verordnung der Bundesregierung
Verordnung zur Neuregelung der für die Vergabe von Aufträgen im Bereich des Verkehrs, der Trinkwasserversorgung und der Energieversorgung anzuwendenden Regeln
... /EG zielt auf eine Stärkung des Wettbewerbs um Aufträge von Auftraggebern, die in den Bereichen der Trinkwasser-, Energie- und Verkehrsversorgung und der Postdienste tätig sind. Insbesondere werden der Einsatz der elektronischen Medien verstärkt und Anpassungen an die EuGH-Rechtsprechung sowie die fortschreitenden Liberalisierungsbemühungen in diesen Bereichen vorgenommen.
A. Problem und Ziel
B. Lösung
C. Alternativen
D. Finanzielle Auswirkungen auf die öffentlichen Haushalte
E. Sonstige Kosten
F. Bürokratiekosten
Verordnung
Verordnung
Artikel 1 Verordnung über die Vergabe von Aufträgen im Bereich des Verkehrs, der Trinkwasserversorgung und der Energieversorgung (Sektorenverordnung - SektV0)2
Abschnitt 1 Allgemeine Bestimmungen
§ 1 Anwendungsbereich
§ 2 Schätzung des Auftragswertes
§ 3 Ausnahme für Sektorentätigkeiten, die unmittelbar dem Wettbewerb ausgesetzt sind
§ 4 Dienstleistungen des Anhangs 1
§ 5 Wege der Informationsübermittlung, Vertraulichkeit der Teilnahmeanträge und Angebote
Abschnitt 2 Vorbereitung des Vergabeverfahrens
§ 6 Vergabeverfahren
§ 7 Leistungsbeschreibung, technische Anforderungen
§ 8 Nebenangebote und Unteraufträge
§ 9 Rahmenvereinbarungen
§ 10 Dynamische elektronische Verfahren
§ 11 Wettbewerbe
Abschnitt 3 Bekanntmachungen und Fristen
§ 12 Pflicht zur Bekanntmachung, Beschafferprofil, zusätzliche Bekanntmachungen
§ 13 Regelmäßige nicht verbindliche Bekanntmachung
§ 14 Bekanntmachungen von Aufrufen zum Teilnahmewettbewerb
§ 15 Bekanntmachung von vergebenen Aufträge
§ 16 Abfassung der Bekanntmachungen
§ 17 Fristen
§ 18 Verkürzte Fristen
§ 19 Fristen für Vergabeunterlagen, zusätzliche Unterlagen und Auskünfte
Abschnitt 4 Anforderungen an Unternehmen
§ 20 Eignung und Auswahl der Unternehmen
§ 21 Ausschluss vom Vergabeverfahren
§ 22 Bewerber- und Bietergemeinschaften
§ 23 Qualitätssicherungs- und Umweltmanagementnormen
§ 24 Prüfungssysteme
§ 25 Aufforderung zur Angebotsabgabe oder zur Verhandlung
Abschnitt 5 Prüfung und Wertung der Angebote
§ 26 Behandlung der Angebote
§ 27 Ungewöhnlich niedrige Angebote
§ 28 Angebote, die Waren aus Drittländern umfassen
§ 29 Zuschlag und Zuschlagskriterien
§ 30 Aufhebung und Einstellung des Vergabeverfahrens
§ 31 Ausnahme von Informationspflichten
Abschnitt 6 Dokumentation, Statistik und Übergangsbestimmungen
§ 32 Dokumentation und Aufbewahrung der sachdienlichen Unterlagen
§ 33 Statistik
§ 34 Übergangsbestimmungen
Anhang 1
Teil A4
Teil B
Anhang 2 Technische Spezifikationen
3 Begriffsbestimmungen
Anhang 3 In die Bekanntmachungen über Vergebene Aufträge aufzunehmende Informationen
I. Informationen zur Veröffentlichung im Amtsblatt der Europäischen Union13
Artikel 2 Änderung der Vergabeverordnung
Artikel 3 Inkrafttreten
Begründung
Zu Artikel 1
A. Allgemein
1. Sachverhalt
2. Zielsetzung
3. Lösung
4. Alternativen
5. Rechtssetzungskompetenz
6. Gender Mainstreaming
7. Kosten
9. Befristung
10. Vereinbarkeit mit dem EU-Recht
B. Im Einzelnen
3 Inhaltsübersicht
Zu § 1
Zu § 2
Zu § 3
Zu § 4
Zu § 5
Zu § 6
Zu § 7
Zu § 8
Zu § 9
Zu § 10
Zu § 11
Abschnitt 3 (§§ 12 bis 19) Bekanntmachungen und Fristen
Zu § 12
Zu § 13
Zu § 14
Zu § 15
Zu § 16
Zu §§ 17
Zu § 17
Zu § 18
Zu § 19
Abschnitt 4 Anforderungen an Unternehmen
Zu § 20
Zu § 21
Zu § 22
Zu § 23
Zu § 24
Zu § 25
Abschnitt 5 Prüfung und Wertung der Angebote
Zu § 26
Zu § 27
Zu § 28
Zu § 29
Zu § 30
Zu § 31
Abschnitt 6 Besondere Bestimmungen
Zu § 32
Zu § 33
Abschnitt 7 Übergangs- und Schlussbestimmungen
Zu § 34
Zu Artikel 2
Zu Artikel 3
Anlage Stellungnahme des Nationalen Normenkontrollrates gem. § 6 Abs. 1 NKR-Gesetz: NKR-Nr. 923: Verordnung über die Vergabe von Aufträgen im Bereich des Verkehrs, der Trinkwasserversorgung und der Energieversorgung
Drucksache 423/09
Unterrichtung durch das Europäische Parlament
Entschließung des Europäischen Parlaments vom 25. März 2009 zum Interim-Wirtschaftspartnerschaftsabkommen zwischen der Europäischen Gemeinschaft und ihren Mitgliedstaaten einerseits und Zentralafrika andererseits
... 6. ist der Ansicht, dass die geforderte Liberalisierung von 80 % des Handelswerts einer Auslegung des Artikels XXIV des GATT entspricht, bei der nicht ausreichend berücksichtigt wird, dass die EU mit einigen der ärmsten Länder der Welt verhandelt, die einen unterschiedlichen Entwicklungsstand aufweisen und sich hinsichtlich ihrer sensiblen Bereiche unterscheiden;
Drucksache 47/09
Verordnung der Bundesregierung
Einhundertsiebenundfünfzigste Verordnung zur Änderung der Einfuhrliste - Anlage zum Außenwirtschaftsgesetz -
... Die Liberalisierung der Einfuhrbeschränkungen für Textilwaren, die Aufhebung der Einfuhrbeschränkungen für Stahlerzeugnisse sowie die Aufhebung der Lizenzerfordernisse bei der Einfuhr einiger landwirtschaftlicher Erzeugnisse haben keine Auswirkungen auf Informationspflichten nach deutschem Recht. Die Informationspflichten im Zusammenhang mit diesen Einfuhrbeschränkungen sind im EG-Recht begründet; über die Anpassung der Einfuhrliste wird die Bußgeldbewehrung von Verstößen gegen diese Informationspflichten sichergestellt.
A. Problem und Ziel
B. Lösung
C. Alternativen
D. Finanzielle Auswirkungen auf die öffentlichen Haushalte
E. Sonstige Kosten
F. Bürokratiekosten
G. Gleichstellungspolitische Belange
Verordnung
Anlage Stellungnahme des Nationalen Normenkontrollrates gem. § 6 Abs. 1 NKR-Gesetz: NKR-Nr. 623: Einhundertsiebenundfünfzigste Verordnung zur Änderung der Einfuhrliste – Anlage zum Außenwirtschaftsgesetz
Drucksache 162/2/09
Antrag des Landes Brandenburg
Verordnung über Zuchtorganisationen (Tierzuchtorganisationsverordnung – TierZOV)
... Die Festlegung von Mindestgrößen für Zuchtpopulationen in gleicher Höhe über alle Tierarten und Rassen hinweg widerspricht der Zielstellung, die der Neuordnung des Tierzuchtrechtes zu Grunde liegt. Ziel ist eine Liberalisierung und Übertragung der züchterischen und organisatorischen Verantwortung auf die Zuchtorganisationen.
Drucksache 143/09
Unterrichtung durch das Europäische Parlament
Entschließung des Europäischen Parlaments vom 15. Januar 2009 zur Strategie der Europäischen Union gegenüber Belarus
... 9. fordert den Rat und die Kommission auf, weitere Schritte zur Liberalisierung der Visumverfahren für belarussische Bürger zu unternehmen, da ein solches Vorgehen eine entscheidende Voraussetzung dafür ist, das Hauptziel der EU-Politik gegenüber Belarus zu erreichen, nämlich die Kontakte zwischen den Völkern zu intensivieren, die im Gegenzug die Demokratisierung des Landes fördern; fordert den Rat und die Kommission in diesem Zusammenhang mit Nachdruck auf, die Möglichkeit einer Senkung der Visagebühren und einer Vereinfachung der entsprechenden Antragsverfahren für belarussische Bürger bei deren Einreise in den Schengen-Raum in Erwägung zu ziehen;
Drucksache 420/09
Unterrichtung durch das Europäische Parlament
Entschließung des Europäischen Parlaments vom 25. März 2009 zum Abschluss des Interim-Wirtschaftspartnerschaftsabkommens zwischen der Europäischen Gemeinschaft und ihren Mitgliedstaaten einerseits und den SADC-WPA-Staaten andererseits
... G. in der Erwägung, dass eine gut durchdachte Handelsliberalisierung zur Förderung der Marktvielfalt, des Wirtschaftswachstums und der Entwicklung beitragen kann,
Drucksache 625/09
Unterrichtung durch die Bundesregierung
Stellungnahme der Bundesregierung zu den Beschlüssen des Bundesrates zur Entschließung des Bundesrates zum Schutz geistigen Eigentums gegenüber Drittstaaten und zur Entschließung des Bundesrates zu Maßnahmen der EU zum verbesserten Schutz geistigen Eigentums
... Eine vereinfachte gegenseitige Anerkennung von ausländischen Urkunden (insb. Anwaltsvollmachten) ist nicht Gegenstand der Verhandlungen zu FHAs. In den FHA wird auch die Liberalisierungen von Dienstleistungen verhandelt. Bezüglich der gegenseitigen Anerkennung von Berufsqualifikationen wird in diesem Zusammenhang auf bilaterale Vereinbarungen zwischen den entsprechenden Berufsverbänden verwiesen. Eine entsprechende Regelung in bilateralen FHAs würde überdies nach dem Prinzip der Gegenseitigkeit auch die Mitgliedstaaten verpflichten, in dem jeweiligen Vertragsstaat ausgestellte Urkunden anzuerkennen. Die Vereinfachung der Anerkennung ausländischer Urkunden erfordert aber zwingend ein ausreichend zuverlässiges Urkundenwesen, was nicht in allen Ländern vorausgesetzt werden kann.
Zu den einzelnen vom Bundesrat angesprochenen Maßnahmen ist im Übrigen folgendes zu berichten:
1. Maßnahmen des Zolls und der Zollzusammenarbeit der EU mit Drittstaaten
1.1. Maßnahmen des Zolls:
1.2. Maßnahmen der Zollzusammenarbeit der EU mit Drittstaaten
2. Bilaterale Freihandelsabkommen der EU mit Drittstaaten
3. Einrichtung eines EU-Koordinators für geistiges Eigentum und stärkere Bewusstseinsbildung für die Werte des geistigen Eigentums
Drucksache 534/1/09
Empfehlungen der Ausschüsse
Entschließung des Bundesrates zur Unterstützung der Landwirtschaft bei der Bewältigung der Auswirkungen der Wirtschaftskrise - Antrag des Landes Brandenburg -
... - für landwirtschaftliche Betriebe die Möglichkeit zu schaffen, steuerfreie Rücklagen zur Glättung der zukünftig auf Grund der Marktliberalisierung noch stärker schwankenden Gewinne zu schaffen;
Drucksache 427/09
Unterrichtung durch das Europäische Parlament
Entschließung des Europäischen Parlaments vom 25. März 2009 zur Zukunft der Automobilindustrie
... L. in der Erwägung, dass die Kommission derzeit über eine weitere Handelsliberalisierung im Rahmen der Doha-Runde und über ein Freihandelsabkommen mit Südkorea verhandelt,
Drucksache 686/08
Unterrichtung durch das Europäische Parlament
Entschließung des Europäischen Parlaments vom 4, September 2008 über Dienstleistungsverkehr (2008/2004(INI))
... E. in der Erwägung, dass das in der Welthandelsorganisation (WTO) verkörperte multilaterale Handelssystem durch geeignete Regeln und die Durchsetzung der Einhaltung dieser Regeln nach wie vor am wirksamsten einen fairen und gerechten Handel mit Waren und Dienstleistungen auf globaler Ebene gewährleistet und dass die WTO in Bezug auf das GATS die besondere Natur des Dienstleistungssektors, der sich quantitativen Messungen seines Liberalisierungsgrades oder der noch bestehenden Handelshemmnisse entzieht, berücksichtigen muss,
Drucksache 960/08
Unterrichtung durch die Bundesregierung
Vorschlag für eine Verordnung des Europäischen Parlaments und des Rates über die Fahrgastrechte im Kraftomnibusverkehr und zur Änderung der Verordnung (EG) Nr. 2006/2004 über die Zusammenarbeit zwischen den für die Durchsetzung der Verbraucherschutzgesetze zuständigen nationalen Behörden KOM (2008) 817 endg.; Ratsdok. 16933/08
... Der Markt für die Beförderung von Fahrgästen im grenzüberschreitenden Kraftomnibusverkehr wurde bereits liberalisiert. Die durch die Verordnung (EG) Nr. 11/98 geänderte Verordnung (EWG) Nr. 684/92 hat den Zugang zu diesem Markt geöffnet. Diese Rechtsvorschrift bildet zusammen mit der Verordnung (EG) Nr. 12/98 über die Bedingungen für die Zulassung von Verkehrsunternehmern zum Personenkraftverkehr innerhalb eines Mitgliedstaats, in dem sie nicht ansässig sind, das Fundament des Binnenmarktes für den grenzüberschreitenden Personenverkehr auf der Straße1. Der Verkehrsbinnenmarkt hat den Europäern bedeutende Vorteile gebracht, darunter eine größere Auswahl an Zielen und Reiseangebote zu attraktiven Preisen. Mit dem Wegfall der Grenzen und der Zunahme des Verkehrs gingen jedoch nicht immer ausreichende Maßnahmen zum Schutz der Rechte der Reisenden einher. Da dieser Verkehrsträger zum Erreichen des Arbeitsplatzes, zum Besuchen von Angehörigen und Freunden oder für Freizeitreisen unverzichtbar ist, müssen die Zugangsrechte und die Bestimmungen zur Erbringung dieser Dienstleistungen umfassend geregelt werden. Mangelnder Zugang dazu kann die Integration vieler Bürger zum Nachteil der Gesellschaft als Ganzes ernsthaft behindern. Im Weißbuch "
Begründung
1. Hintergrund dieses Vorschlags
1.1. Gründe und Ziele
1.2. Kraftomnibusverkehr
1.3. Behandelte Themen
2. Geltungsbereich
3. Kohärenz mit anderen Politikbereichen und Zielen der EU
3.1. Verbraucherschutz
3.2. Soziale Eingliederung und Grundrechte
3.3. Binnenmarkt
4. Anhörung von interessierten Kreisen und Folgenabschätzung
4.1. Anhörung von interessierten Kreisen
4.2. Einholung und Nutzung von Expertenwissen
4.3. Folgenabschätzung
5. Rechtliche Aspekte
5.1. Rechtsgrundlage
5.2. Wahl des Instruments
5.3. Subsidiaritätsprinzip
5.4. Grundsatz der Verhältnismäßigkeit
5.5. Durchsetzung
5.6. Europäischer Wirtschaftsraum und Schweiz
5.7. Selbstregulierung
6. Einzelne Bestimmungen des Vorschlags
Vorschlag
Kapitel I Allgemeine Bestimmungen
Artikel 1 Gegenstand
Artikel 2 Geltungsbereich
Artikel 3 Begriffsbestimmungen
Artikel 4 Beförderungsvertrag und nichtdiskriminierende Beförderungsbedingungen
Artikel 5 Ausschluss des Rechtsverzichts und der Rechtsbeschränkung
Kapitel II Haftung von Omnibusunternehmen gegenüber den Fahrgästen und für deren Gepäck
Artikel 6 Haftung für Personenschäden
Artikel 7 Schadenersatz
Artikel 8 Vorauszahlungen
Artikel 9 Haftung für Verlust und Beschädigung von Gepäck
Kapitel III Rechte von Fahrgästen mit Behinderungen oder eingeschränkter Mobilität
Artikel 10 Beförderungspflicht
Artikel 11 Ausnahmen und besondere Bedingungen
Artikel 12 Zugänglichkeit und Information
Artikel 13 Recht auf Hilfeleistung
Artikel 14 Recht auf Hilfeleistung an Busbahnhöfen
Artikel 15 Recht auf Hilfeleistung im Fahrzeug
Artikel 16 Voraussetzungen für Hilfeleistung
Artikel 17 Mitteilungen an Dritte
Artikel 18 Schulung
Artikel 19 Haftung für Rollstühle und Mobilitätshilfen
Kapitel IV Pflichten von Omnibusunternehmen bei Fahrtunterbrechung
Artikel 20 Haftung bei Annullierung und großer Verspätung von Fahrten
Artikel 21 Bereitstellung von Informationen
Artikel 22 Weiter gehende Ansprüche
Artikel 23 Zusätzliche Maßnahmen zu Gunsten der Fahrgäste
Kapitel V Information der Fahrgäste und Umgang mit Beschwerden
Artikel 24 Recht auf Reiseinformationen
Artikel 25 Unterrichtung über Fahrgastrechte
Artikel 26 Beschwerden
Kapitel VI Durchsetzung und nationale Durchsetzungsstellen
Artikel 27 Nationale Durchsetzungsstellen
Artikel 28 Berichterstattung über die Durchsetzung
Artikel 29 Zusammenarbeit der Durchsetzungsstellen
Artikel 30 Sanktionen
Kapitel VII Schlussbestimmungen
Artikel 31 Bericht
Artikel 32 Änderung der Verordnung (EG) Nr. 2006/2004
Artikel 33 Inkrafttreten
Anhang I Hilfeleistung für Personen mit Behinderungen oder eingeschränkter Mobilität
Anhang II Schulung in Behindertenfragen
Drucksache 157/08
Unterrichtung durch die Bundesregierung
Mitteilung der Kommission der Europäischen Gemeinschaften an den Rat und das Europäische Parlament über eine innovative und nachhaltige forstbasierte Industrie in der EU: Ein Beitrag zur EU-Strategie für Wachstum und Beschäftigung KOM (2008) 113 endg.; Ratsdok. 7154/08
... -Emissionen beizutragen, und die Entwicklung erneuerbarer Energiequellen6. Hohe Kosten gefährden die Wettbewerbsfähigkeit der Industrie und machen eine weitere Marktliberalisierung und Energieeffizienzstrategien noch stärker erforderlich, damit Europa für Investoren attraktiver wird. Das dritte Energiepaket7 vom September 2007 für einen wettbewerbsorientierten und effizienten Strom- und Gasmarkt liefert hierfür einen wichtigen Beitrag.
Drucksache 377/08
Unterrichtung durch das Europäische Parlament
Entschließung des Europäischen Parlaments vom 23. April 2008 zu dem Fortschrittsbericht 2007 über die ehemalige jugoslawische Republik Mazedonien (2007/2268(INI))
... 21. begrüßt das Inkrafttreten des Abkommens über Visaerleichterung und Rückübernahme mit der ehemaligen jugoslawischen Republik Mazedonien; stellt jedoch fest, dass der Zugang zu den EU-Ländern für mazedonische Bürger und allgemein für Bürger der westlichen Balkanstaaten immer noch ein großes Problem darstellt; weist mit Nachdruck darauf hin, dass für dieses Land die gleichen Zugangsregelungen wie für Kroatien gelten müssen; unterstützt daher die Einleitung eines Dialogs über die Liberalisierung der Visaregelung durch die Kommission am 20. Februar 2008 mit dem Ziel, einen Zeitplan festzulegen, mit dem letztendlich eine visafreie Regelung angestrebt wird, und fordert die Kommission und die Regierungen der Mitgliedstaaten auf alles zu unternehmen, um umgehend einen raschen Abschluss und eine baldige Umsetzung des Fahrplans für eine vollständige Liberalisierung der Visa-Regelung zu erreichen
Drucksache 44/08
Verordnung der Bundesregierung
Einhundertfünfundfünfzigste Verordnung zur Änderung der Einfuhrliste - Anlage zum Außenwirtschaftsgesetz -
... Die Liberalisierung der Einfuhrbeschränkungen für Textilwaren, die Aufhebung der Einfuhrbeschränkungen für Stahlerzeugnisse wie auch die Einführung der Lizenzerfordernisse bei der Einfuhr landwirtschaftlicher Erzeugnisse haben keine Auswirkungen auf Informationspflichten nach deutschem Recht. Die Informationspflichten im Zusammenhang mit diesen Einfuhrbeschränkungen sind im EG-Recht begründet; über die Anpassung der Einfuhrliste wird die Bußgeldbewehrung von Verstößen gegen diese Informationspflichten sichergestellt.
A. Problem und Ziel
B. Lösung
C. Alternativen
D. Finanzielle Auswirkungen auf die öffentlichen Haushalte
E. Sonstige Kosten
F. Bürokratiekosten
G. Gleichstellungspolitische Belange werden nicht berührt.
Verordnung
Anlage Stellungnahme des Nationalen Normenkontrollrates gem. § 6 Abs. 1 NKR-Gesetz: Einhundertfünfundfünfzigste Verordnung zur Änderung der Einfuhrliste – Anlage zum Außenwirtschaftsgesetz
Drucksache 631/08
Gesetzentwurf der Bundesregierung
Entwurf eines Gesetzes zur Umsetzung der Beteiligungsrichtlinie
... Außerdem dient die Änderung der weiteren Liberalisierung im Spezialfondsbereich, die durch das Investmentänderungsgesetz erreicht wurde.
A. Problem und Ziel
B. Lösung
C. Alternativen
D. Finanzielle Auswirkungen auf die öffentlichen Haushalte
E. Sonstige Kosten
F. Bürokratiekosten
Gesetzentwurf
Entwurf
Artikel 1 Änderung des Kreditwesengesetzes
Artikel 2 Änderung des Versicherungsaufsichtsgesetzes
§ 89a Keine aufschiebende Wirkung
Artikel 3 Änderung der Verordnung über die Erhebung von Gebühren und die Umlegung von Kosten nach dem Finanzdienstleistungsaufsichtsgesetz
Artikel 4 Änderung des Investmentgesetzes
Artikel 5 Änderung des Börsengesetzes
Artikel 6 Änderung des Gesetzes über die Angelegenheiten der freiwilligen Gerichtsbarkeit
Artikel 7 Änderung des Gesetzes über das Verfahren in Familiensachen und in den Angelegenheiten der freiwilligen Gerichtsbarkeit
Artikel 8 Änderung der Deckungsrückstellungsverordnung
Artikel 9 Inkrafttreten
Begründung
A. Allgemeiner Teil
I. Zielsetzung
II. Sachverhalt und Notwendigkeit
III. Gesetzgebungskompetenz des Bundes
IV. Gesetzesfolgen
V. Bürokratiekosten
B. Besonderer Teil
Zu Artikel 1
Zu Nummer 1
Zu Nummer 2
Zu Nummer 3
Zu Buchstabe a
Zu Buchstabe aa
Zu Buchstabe dd
Zu Buchstabe hh
Zu Buchstabe b
Zu Buchstabe c
Zu Buchstabe aa
Zu Buchstabe bb
Zu Buchstabe cc
Zu Buchstabe d
Zu Buchstabe e
Zu Buchstabe f
Zu Buchstabe n
Zu Nummer 4
Zu Nummer 5
Zu Nummer 6
Zu Nummer 7
Zu Nummer 8
Zu Nummer 9
Zu Nummer 10
Zu Nummer 11
Zu Nummer 12
Zu Nummer 13
Zu Nummer 14
Zu Artikel 2
Zu Nummer 1
Zu Nummer 2
Zu Buchstabe a
Zu Buchstabe b
Zu Nummer 3
Zu Nummer 4
Zu Nummer 5
Zu Nummer 6
Zu Nummer 7
Zu Nummer 8
Zu Nummer 9
Zu Nummer 10
Zu Buchstabe a
Zu Buchstabe b
Zu Buchstabe c
Zu Buchstabe d
Zu Buchstabe e
Zu Buchstabe f
Zu Buchstabe g
Zu Nummer 11
Zu Nummer 12
Zu Nummer 13
Zu Nummer 14
Zu Nummer 15
Zu Nummer 16
Zu Nummer 17
Zu Artikel 3
Zu Nummer 1
Zu Nummer 2
Zu Nummer 3
Zu Artikel 4
Zu Nummer 1
Zu Nummer 2
Zu Buchstabe n
Zu Buchstabe b
Zu Nummer 3
Zu Nummer 4
Zu Nummer 5
Zu Nummer 6
Zu Artikel 5
Zu Nummer 1
Zu Nummer 2
Zu Artikel 6
Zu Artikel 7
Zu Artikel 8
Zu Nummer 1
Zu Nummer 2
Anlage Stellungnahme des Nationalen Normenkontrollrates gem. § 6 Abs. 1 NKR-Gesetz:
Drucksache 914/08
Unterrichtung durch die Bundesregierung
Mitteilung der Kommission der Europäischen Gemeinschaften an das Europäische Parlament, den Rat, den Europäischen Wirtschafts- und Sozialausschuss und den Ausschuss der Regionen: Zweite Überprüfung der Energiestrategie - EU-Aktionsplan für Energieversorgungssicherheit und -solidarität KOM (2008) 781 endg.; Ratsdok. 15944/08
... So wie die Europäische Union durch bessere Vorhersehbarkeit und Diversifizierung, u. a. durch Beziehungen zu unterschiedlichen Unternehmen in quellennahen Märkten, nach Versorgungssicherheit strebt, sind die Regierungen anderer Staaten und ausländische Versorger insbesondere mit Blick auf Großinvestitionen in neue quellennahe Anlagen zur Gasversorgung per Pipeline an Nachfragesicherheit interessiert. Sie benötigen klare und feste Regeln zum Funktionieren des Binnenmarktes und Vereinbarungen über den Zugang zum europäischen Markt oder dortige Investitionen. In vielen Fällen müssen Vertrauen und engere, rechtlich verbindliche Beziehungen zwischen der EU und Versorger- und Transitstaaten entwickelt werden, die in der langfristigen Perspektive, welche für die Finanzierung der kapitalintensiveren Zukunftsprojekte notwendig ist, für beide Seiten sehr vorteilhaft sein könnten. Die EU sollte daher alle ihr zur Verfügung stehenden internen und externen Instrumente nutzen, um ihr gemeinsames Gewicht in den Beziehungen zu den Energieversorgerstaaten zu vergrößern und neue Arten breit angelegter Partnerschaften anzubieten. Auf der multilateralen Ebene sollte die EU auch künftig auf eine weitere Liberalisierung des Handels und der Investitionen im Energiesektor hinwirken.
Mitteilung
1. Einleitung
2. EU-Aktionsplan für Energieversorgungssicherheit und -Solidarität
2.1. Förderung der für die Erfordernisse der EU wesentlichen Infrastrukturen
2.2. Stärkere Gewichtung von Energie in den Außenbeziehungen der EU
2.3. Bessere Öl- und Gasvorratshaltung und Krisenreaktionsmechanismen
2.4. Neue Impulse für die Energieeffizienz
2.5. Bessere Nutzung eigener Energiereserven der EU
3. Entwurf eines Zukunftsbildes für 2050
4. Fazit
Anhang
Anhang 1 Hauptszenarien für 2020
Drucksache 485/08
Unterrichtung durch die Bundesregierung
Grünbuch der Kommission der Europäischen Gemeinschaften: Zukunft der Beziehungen zwischen der EU und den überseeischen Ländern und Gebieten KOM (2008) 383 endg.; Ratsdok. 11238/08
... Diese Parallelität wird jedoch weder der Wirklichkeit vor Ort, den spezifischen sozialen, wirtschaftlichen und ökologischen Problemlagen der ÜLG noch deren engen historischen, institutionellen und politischen Verbindungen mit der EU gerecht. Auch das Potenzial der ÜLG als strategisch wichtige, über die ganze Welt verteilte Vorposten der Wertvorstellungen Europas wird dabei außer Acht gelassen. Hinzu kommt, dass sich der allgemeine internationale Kontext infolge der Globalisierung, der weiteren Liberalisierung des Welthandels und der verstärkten regionalen Integration der AKP-Länder weiterentwickelt hat.
Grünbuch Zukunft der Beziehungen zwischen der EU und den überseeischen Ländern und Gebieten
1. Einleitung
2. Hintergrundinformationen über die ÜLG
2.1. Die 21 ÜLG: Assoziation mit der Gemeinschaft, Vielfalt und gemeinsame Merkmale
2.2. Die bestehende Assoziation der ÜLG mit der EU: der Übersee-Assoziationsbeschluss vom 27. November 2001
3. Aussichten für die Beziehungen der ÜLG zur EU
3.1. Partnerschaft zwischen der Gemeinschaft und den ÜLG Mitgliedstaaten, zu denen sie gehören
3.1.1. Die Auswirkungen der besonderen Beziehungen zwischen den ÜLG und den Mitgliedstaaten, zu denen sie gehören
3.1.2. Eine zeitgemäße Auslegung des Zwecks der Assoziation der ÜLG mit der EG
3.1.3. Gegenseitige Interessen
3.2. Die Handelsregelungen zwischen der Gemeinschaft und den ÜLG
3.3. Die besonderen Merkmale der ÜLG
4. Schlussfolgerungen
Drucksache 454/08
Unterrichtung durch die Europäische Kommission
Stellungnahme der Europäischen Kommission zu dem Beschluss des Bundesrates zum Vorschlag für eine Richtlinie des Europäischen Parlaments und des Rates zur Änderung der Richtlinie 2002/22/EG über den Universaldienst und Nutzerrechte bei elektronischen Kommunikationsnetzen und -diensten, der Richtlinie 2002/58 /EG über die Verarbeitung personenbezogener Daten und den Schutz der Privatsphäre in der elektronischen Kommunikation und der Verordnung (EG) Nr. 2006/2004 über die Zusammenarbeit im Verbraucherschutz KOM (2007) 698 endg.; Ratsdok. 15387/07
... Die Kommission begrüßt die Unterstützung des Bundesrates bei der Intensivierung des Liberalisierungsprozesses im Bereich der elektronischen Kommunikation sowie bei der Vollendung des Binnenmarktes durch die Förderung von Wettbewerb, durch die Sicherung von Investitionen und Innovationen sowie durch die Stärkung der Verbraucherrechte.
Bemerkungen der Europäischen Kommission zu einer Stellungnahme des Deutschen Bundesrates KOM 2007 698 Vorschlag für eine Richtlinie des Europäischen Parlaments und des Rates zur Änderung der Richtlinie 2002/22/EG über den Universaldienst und Nutzerrechte bei elektronischen Kommunikationsnetzen und -diensten, der Richtlinie 2002/58/EG über die Verarbeitung personenbezogener Daten und den Schutz der Privatsphäre in der elektronischen Kommunikation und der Verordnung EG NR. 2006/2004 über die Zusammenarbeit im Verbraucherschutz SEK 2007 1472, SEK 2007 1473
Drucksache 10/08A
Begründung zum Gesetzentwurf der Bundesregierung
Entwurf eines Gesetzes zur Neuregelung des Rechts der Erneuerbaren Energien im Strombereich und zur Änderung damit zusammenhängender Vorschriften
... ist, dass die technologisch ausgereiften Erneuerbaren Energien bei gleichzeitiger vollständiger Internalisierung der externen Kosten konventioneller Energieträger und einer erfolgreichen Liberalisierung der Strommärkte selbständig auf den Märkten bestehen können. Neben der Degression der Stromerzeugungskosten setzt dies auch voraus, dass die EEG-Stromerzeuger über das notwendige Wissen und die Partner verfügen, um unter den komplexen Abläufen der Strommarktes agieren zu können. Eine zentrale politische Zielsetzung des
Begründung
B. Zu den einzelnen Vorschriften
Zu Artikel 1
Teil 1 Allgemeine Vorschriften
Zu § 1
Zu Absatz 1
Zu Absatz 2
Zu § 2
Zu § 3
Zu Nummer 1
Zu Nummer 2
Zu Nummer 3
Zu Nummer 4
Zu Nummer 5
Zu Nummer 6
Zu Nummer 7
Zu Nummer 8
Zu Nummer 9
Zu Nummer 10
Zu Nummer 11
Zu Nummer 12
Zu § 4
Zu Absatz 1
Zu Absatz 2
Teil 2 Anschluss, Abnahme, Übertragung und Verteilung
Abschnitt 1 Allgemeine Vorschriften
Zu § 5
Zu Absatz 1
Zu Absatz 2
Zu Absatz 3
Zu Absatz 4
Zu Absatz 5
Zu § 6
Zu § 7
Zu Absatz 1
Zu Absatz 2
Zu Absatz 3
Zu § 8
Zu Absatz 1
Zu Absatz 2
Zu Absatz 3
Zu Absatz 4
Abschnitt 2 Kapazitätserweiterung und Einspeisemanagement
Zu § 9
Zu Absatz 1
Zu Absatz 2
Zu Absatz 3
Zu Absatz 4
Zu § 10
Zu Absatz 1
Zu Absatz 2
Zu § 11
Zu Absatz 1
Zu Absatz 2
Zu Absatz 3
Zu § 12
Zu Absatz 1
Zu Absatz 2
Zu Absatz 3
Abschnitt 3 Kosten
Zu § 13
Zu Absatz 1
Zu Absatz 2
Zu § 14
Zu § 15
Teil 3 Vergütung
Abschnitt 1 Allgemeine Vergütungsvorschriften
Zu § 16
Zu Absatz 1
Zu Absatz 2
Zu Absatz 3
Zu § 17
Zu Absatz 1
Zu Absatz 2
Zu Absatz 3
Zu § 18
Zu Absatz 1
Zu Absatz 2
Zu Absatz 3
Zu § 19
Zu Absatz 1
Zu Absatz 2
Zu Absatz 3
Zu § 20
Zu Absatz 1
Zu Absatz 2
Zu Absatz 3
Zu § 21
Zu Absatz 1
Zu Absatz 2
Zu Absatz 3
Zu § 22
Zu Absatz 1
Zu Absatz 2
Abschnitt 2 Besondere Vergütungsvorschriften
Zu § 23
Zu Absatz 1
Zu Absatz 2
Zu Absatz 3
Zu Absatz 4
Zu Absatz 5
Zu Absatz 6
Zu § 24
Zu Absatz 1
Zu Absatz 2
Zu Absatz 3
Zu § 25
Zu Absatz 1
Zu Absatz 2
Zu Absatz 3
Zu § 26
Zu Absatz 1
Zu Absatz 2
Zu Absatz 3
Zu § 27
Zu Absatz 1
Zu Absatz 2
Zu Absatz 3
Zu Absatz 4
Zu § 28
Zu Absatz 1
Zu Absatz 2
Zu Absatz 3
Zu § 29
Zu Absatz 1
Zu Absatz 2
Zu Absatz 3
Zu Absatz 4
Zu § 30
Zu Absatz 1
Zu Absatz 2
Zu § 31
Zu Absatz 1
Zu Absatz 2
Zu Absatz 3
Zu § 32
Zu Absatz 1
Zu Absatz 2
Zu Absatz 3
Zu § 33
Zu Absatz 1
Zu Absatz 2
Zu Absatz 3
Zu Absatz 4
Teil 4 Ausgleichsmechanismus
Abschnitt 1 Bundesweiter Ausgleich
Zu § 34
Zu § 35
Zu Absatz 1
Zu Absatz 2
Zu § 36
Zu Absatz 1
Zu Absatz 2
Zu Absatz 3
Zu Absatz 4
Zu § 37
Zu Absatz 1
Zu Absatz 2
Zu Absatz 3
Zu Absatz 4
Zu Absatz 5
Zu Absatz 6
Zu § 38
Zu § 39
Abschnitt 2 Besondere Ausgleichsregelung für stromintensive Unternehmen und Schienenbahnen
Zu § 40
Zu Absatz 1
Zu Absatz 2
Zu § 41
Zu Absatz 1
Zu Absatz 2
Zu Absatz 3
Zu Absatz 4
Zu Absatz 5
Zu § 42
Zu § 43
Zu Absatz 1
Zu Absatz 2
Zu Absatz 3
Zu § 44
Teil 5 Transparenz
Abschnitt 1 Mitteilungs- und Veröffentlichungspflichten
Zu § 45
Zu § 46
Zu § 47
Zu Absatz 1
Zu Absatz 2
Zu § 48
Zu Absatz 1
Zu Absatz 2
Zu § 49
Zu § 50
Zu § 51
Zu Absatz 1
Zu Absatz 2
Zu Absatz 3
Zu § 52
Zu Absatz 1
Zu Absatz 2
Abschnitt 2 Differenzkosten
Zu § 53
Zu Absatz 1
Zu Absatz 2
Zu Absatz 3
Zu § 54
Zu Absatz 1
Zu Absatz 2
Zu Absatz 3
Abschnitt 3 Herkunftsnachweis und Doppelvermarktungsverbot
Zu § 55
Zu Absatz 1
Zu Absatz 2
Zu Absatz 3
Zu Absatz 4
Zu § 56
Zu Absatz 1
Zu Absatz 2
Zu Absatz 3
Teil 6 Rechtsschutz und behördliches Verfahren
Zu § 57
Zu § 58
Zu § 59
Zu § 60
Zu § 61
Zu Absatz 1
Zu Absatz 2
Zu Absatz 3
Zu Absatz 4
Zu § 62
Zu Absatz 1
Zu Absatz 2
Zu Absatz 3
Zu § 63
Teil 7 Verordnungsermächtigung, Erfahrungsbericht, Übergangsbestimmungen
Zu § 64
Zu Absatz 1
Zu Absatz 2
Zu § 65
Zu § 66
Zu Absatz 1
Zu Absatz 2
Zu Absatz 3
Zu Anlage 1 Technologiebonus
Zu Anlage 2 Bonus für Strom aus nachwachsenden Rohstoffen
Zu Anlage 3 KWK-Bonus
Zu Anlage 4 Wärmenutzungs-Bonus
Zu Anlage 5 Referenzertrag
Zu Artikel 2
Zu Nummer 1
Zu Nummer 2
Zu Nummer 3
Zu Nummer 4
Zu Nummer 5
Zu Nummer 6
Zu Artikel 3
Zu Artikel 4
Zu Artikel 5
Zu Artikel 6
Zu Artikel 7
Anlage Stellungnahme des Nationalen Normenkontrollrates gem § 6 Abs. 1 NKR-Gesetz: Entwurf des Gesetzes zur Neuregelung des Rechts der Erneuerbaren Energien im Strombereich (Erneuerbare-Energien-Gesetz – EEG)
Drucksache 137/08
Unterrichtung durch das Europäische Parlament
Entschließung des Europäischen Parlaments vom 17. Januar 2008 zu einer wirkungsvolleren EU-Politik für den Südkaukasus: von Versprechen zu Taten (2007/2076(INI))
... 26. fordert alle drei Länder auf, ihre Anstrengungen im Kampf gegen die Korruption und zur Herstellung günstiger Rahmenbedingungen für Investitionen und Unternehmen zu verstärken weist nachdrücklich darauf hin, wie wichtig Haushaltstransparenz ist, damit die Rechenschaftspflicht der Regierung bei öffentlichen Ausgaben gewährleistet ist; betont dass die Entwicklung von Eigentumsrechten von ausschlaggebender Bedeutung für die Entwicklung kleiner und mittlerer Unternehmen und für eine nachhaltige wirtschaftliche Entwicklung ist; befürwortet die Förderung marktwirtschaftlicher Reformen, mit denen die Wettbewerbsfähigkeit gesteigert und der Privatsektor konsolidiert werden soll; plädiert für eine Harmonisierung und weitere Intensivierung von Liberalisierungsmaßnahmen im Einklang mit den Grundsätzen der WTO; weist mit Nachdruck darauf hin, dass gewährleistet werden muss, dass Wirtschaftsreformen mit angemessenen sozialen Maßnahmen einhergehen;
Drucksache 334/08
Unterrichtung durch die Bundesregierung
Mitteilung der Kommission der Europäischen Gemeinschaften an das Europäische Parlament, den Rat, den Europäischen Wirtschafts- und Sozialausschuss und den Ausschuss der Regionen: Verbesserung der Energieeffizienz durch Informations- und Kommunikationstechnologien KOM (2008) 241 endg.; Ratsdok. 9480/08
... Dabei kommt den IKT eine wichtige Rolle zu, und zwar nicht nur bei der Reduzierung der Verluste und der Effizienzsteigerung, sondern auch bei der Verwaltung und Steuerung der immer stärker dezentral organisierten Stromnetze, um deren Stabilität zu gewährleisten und die Vorsorgungssicherheit zu erhöhen, wie auch bei der Unterstützung des Aufbaus eines reibungslos funktionierenden Elektrizitäts-Endkundenmarkts. Das Stromnetz befindet sich derzeit in einem radikalen Änderungsprozess. Infolge der Liberalisierung des europäischen Energiemarkts und aufgrund des vermehrten Entstehens örtlicher Energienetze, der Einbeziehung erneuerbarer Energiequellen, der Verbreitung der Kraft-Wärme-Kopplung und Mikrogenerierung (Mikronetze, virtuelle Kraftwerke) sowie der veränderten Nachfrage seitens der Nutzer ist es notwendig geworden, die am weitesten entwickelten Technologien für die Überwachung und Steuerung sowie den elektronischen Stromhandel einzusetzen.
Mitteilung
1. Rahmenbedingungen
2. Bewältigung der Herausforderung: Politische Orientierungen für das künftige Vorgehen
2.1. Verbesserung der Kohlenstoffbilanz der IKT
2.1.1. Ein entscheidender Beitrag des IKT-Sektors zum Strukturwandel
2.1.2. Ein entscheidender Beitrag der IKT zur Innovation
2.2 IKT als Faktor, der die Verbesserung der Energieeffizienz in der gesamten Wirtschaft ermöglicht
2.2.1 Verbesserung des Stromnetzes: von der Erzeugung bis zur Verteilung
2.2.2 Intelligente energieoptimierte Häuser und Gebäude
2.2.3 Intelligente Innen-, Außen- und Straßenbeleuchtung
2.3 Verbesserung der Wahrnehmung und des Verständnisses der Rolle der IKT im Hinblick auf die Energieeffizienz
3. Schlussfolgerungen
Drucksache 97/08
Gesetzentwurf der Bundesregierung
Entwurf eines Gesetzes zu dem Abkommen vom 15. Dezember 2003 über Politischen Dialog und Zusammenarbeit zwischen der Europäischen Gemeinschaft und ihren Mitgliedstaaten einerseits und der Andengemeinschaft und ihren Mitgliedstaaten (Bolivien, Ecuador, Kolumbien, Peru und Venezuela) andererseits
... in Anerkennung der Notwendigkeit zur Vertiefung der regionalen Integration, der Handelsliberalisierung und der wirtschaftlichen Reformen innerhalb der Andengemeinschaft und zur Intensivierung der Bemühungen um Konfliktprävention und die Errichtung einer Friedenszone in der Andenregion gemäß der Verpflichtung von Lima – Charta der Andengemeinschaft für Frieden und Sicherheit und die Begrenzung und Kontrolle der Verteidigungsausgaben;
Drucksache 568/1/08
Empfehlungen der Ausschüsse
Verordnung zum Erlass von Regelungen über Messeinrichtungen im Strom- und Gasbereich
... Bei der Änderung handelt es sich um eine Klarstellung. In der Vergangenheit war der Begriff der Leistungsmessung ungenau spezifiziert. Im Zuge der Liberalisierung von Messeinrichtungen erscheint eine Konkretisierung geboten.
1. Zu Artikel 1 § 4 Abs. 7 Satz 1, Satz 2 - neu - MessZV
Zu Buchstabe a
Zu Buchstabe b
2. Zu Artikel 1 § 5 Abs. 4 - neu - MessZV
3. Zu Artikel 1 § 10 Abs. 3 Satz 1, Satz 2 MessZV
4. Zu Artikel 1 § 12 Abs. 3 Satz 2 MessZV
5. Zu Artikel 1 § 13 MessZV
6. Zu Artikel 1 § 14 Abs. 2 MessZV
7. Zu Artikel 2 Abs. 2 Nr. 1 bis 4 - neu - § 17 Abs. 6 Satz 1, Abs. 7 Satz 1; § 20 Abs. 1 Satz 2 Nr. 2; Anlage 2 zu § 13 Nr. 10, Nr. 10a - neu - StromNEV
Zu Nummer 1
Zu Nummer 1
Zu Nummer 2
Zu Nummer 3
Zu Nummer 4
8. Zu Artikel 2 Abs. 4 Nr. 2 § 15 Abs. 7 Satz 1 und 2 GasNEV
9. Zu Artikel 2 Abs. 4 Nr. 3 - neu - Anlage 2 zu § 12 Satz 1 Nr. 5, Nr. 5a - neu - GasNEV
Zu Buchstabe a
Zu Buchstabe b
10. Zu Artikel 2 Abs. 7 Nr. 1a - neu - § 11 Abs. 1 GasGVV
11. Zu Artikel 2 Abs. 8 § 5 Abs. 1 Satz 3 ARegV
12. Zu Artikel 2 Abs. 9 Nr. 1 - neu - § 11 Abs. 1 StromGVV
Zu Nummer 1
Zu Nummer 2
Drucksache 537/08
Unterrichtung durch die Bundesregierung
Mitteilung der Kommission der Europäischen Gemeinschaften an das Europäische Parlament, den Rat und den Europäischen Wirtschafts- und Sozialausschuss:
... Neben dem Markenrecht existieren auf Gemeinschaftsebene noch weitere Systeme gewerblicher Schutzrechte. Das System des Gemeinschaftsgeschmacksmusters24 wurde 2003 eingeführt und ermöglicht seit dem Beitritt der Gemeinschaft zur Genfer Akte des Haager Abkommens über die internationale Eintragung gewerblicher Muster und Modelle im Jahr 2008 nun auch den Schutz in Drittländern. Auch wenn das Geschmacksmusterrecht der Mitgliedstaaten durch die Geschmacksmusterrichtlinie25 weitgehend harmonisiert wurde, würde die Verabschiedung des Vorschlags zur Liberalisierung des nachgelagerten Ersatzteilmarkts26 für ein kohärenteres System im Binnenmarkt sorgen. Angesichts dieser Entwicklungen und des relativ neuen Gemeinschaftsgeschmacksmustersystems beabsichtigt die Kommission derzeit nicht, dieses System einer Bewertung zu unterziehen.
Mitteilung
1. Einleitung
2. Die Herausforderungen
2.1. Die wirtschaftlichen und gesellschaftlichen Vorteile gewerblicher Schutzrechte
2.2. Änderung des Umfelds für Innovation
2.3. Eine europäische Strategie für gewerbliche Schutzrechte
3. Qualität der gewerblichen Schutzrechte
3.1. Patente
3.2. Marken
3.3. Weitere gewerbliche Schutzrechte
3.4. Gewerbliche Schutzrechte und Wettbewerb
4. Innovationsförderung für kleine und mittlere Unternehmen
4.1. Verbesserung des Zugangs von KMU zu gewerblichen Schutzrechten
4.2. Verbesserung des Zugangs von KMU zu Streitbeilegungsverfahren
4.3. Hochwertige Unterstützung von KMU beim Management gewerblicher Schutzrechte
5. Durchsetzung der Rechte des geistigen Eigentums – Bekämpfung von Marken- und Produktpiraterie
5.1. Wirksame Durchsetzung durch Rechtsvorschriften der Gemeinschaft
5.2. Initiativen in den Bereichen Grenzschutz und Zoll
5.3. Ergänzende nichtlegislative Maßnahmen
6. Internationale Dimension
6.1. Reform des Markenrechts
6.2. Agenda der Patentrechtsreform
6.3. Durchsetzung der Rechte des geistigen Eigentums in Drittländern
6.4. Entwicklungsfragen
7. Schlussfolgerungen
Drucksache 84/08
Unterrichtung durch das Europäische Parlament
Entschließung des Europäischen Parlaments vom 12. Dezember 2007 zu dem Legislativ- und Arbeitsprogramm der Kommission für 2008
... 18. begrüßt, dass sich die Kommission der vollständigen Liberalisierung und der Schaffung eines echten Energiebinnenmarkts verpflichtet fühlt; hält es ebenso für angezeigt zwischen der Entwicklung des Marktes für Elektrizität und derjenigen des Gasmarktes zu unterscheiden;
Drucksache 716/08
Unterrichtung durch die Bundesregierung
Stellungnahme der Bundesregierung zum Tätigkeitsbericht der Bundesnetzagentur 2006 und 2007 nach § 14b Abs. 4 des Allgemeinen Eisenbahngesetz es
Liberalisierung
Stellungnahme der Bundesregierung zum Tätigkeitsbericht der Bundesnetzagentur 2006 und 2007 nach § 14b Abs. 4 des Allgemeinen Eisenbahngesetzes
I. Diskriminierungsfreier Zugang zu Schienenwegen
II. Diskriminierungsfreier Zugang zu Serviceeinrichtungen
III. Kontrolle der Höhe der Zugangsentgelte
IV. Qualitätssicherung des Schienenverkehrs
V. Anreizregulierung
VI. Internationale Kontakte
VII. Öffentlichkeitsarbeit
Drucksache 453/08
Unterrichtung durch die Europäische Kommission
Stellungnahme der Europäischen Kommission zu dem Beschluss des Bundesrates zum Vorschlag für eine Richtlinie des Europäischen Parlaments und des Rates zur Änderung der Richtlinie 2002/21 /EG über einen gemeinsamen Rechtsrahmen für elektronische Kommunikationsnetze und -dienste, der Richtlinie 2002/19/EG über den Zugang zu elektronischen Kommunikationsnetzen und zugehörigen Einrichtungen sowie deren Zusammenschaltung und der Richtlinie 2002/20/EG über die Genehmigung elektronischer Kommunikationsnetze und -dienste KOM (2007) 697 endg.; Ratsdok. 15379/07
... Die Kommission begrüßt die Unterstützung des Bundesrates für den Liberalisierungsprozess im Bereich der elektronischen Kommunikation und zur Vollendung des Binnenmarktes durch die Förderung von Wettbewerb, die Sicherung von Investitionen und Innovationen sowie die Stärkung der Verbraucherrechte.
Bemerkungen der europäischen Kommission zu einer Stellungnahme des Deutschen Bundesrates KOM 2007 697 Vorschlag für eine Richtlinie des Europäischen Parlaments und des Rates zur Änderung der Richtlinie 2002/21/EG über einen gemeinsamen Rechtsrahmen für elektronische Kommunikationsdienste und –netze, der Richtlinie 2002/19/EG über den Zugang zu elektronischen Kommunikationsnetzen und dazugehörigen Einrichtungen sowie deren Zusammenschaltung und der Richtlinie 2002/20/EG über die Genehmigung elektronischer Kommunikationsnetze und -dienste SEK/2007/1472, SEK/2007/1473
Drucksache 559/08
Gesetzentwurf der Bundesregierung
Entwurf eines Gesetzes zur Beschleunigung des Ausbaus der Höchstspannungsnetze
... Im Rahmen der Liberalisierung der Energiemärkte muss das Höchstspannungsübertragungsnetz zunehmend Transportkapazitäten für den verstärkten Stromhandel im europäischen Verbundnetz bereitstellen. Das deutsche Übertragungsnetz wird von den vier Übertragungsnetzbetreibern (ÜNB) EnBW Transportnetze AG, E.ON Netz GmbH, RWE Transportnetz Strom GmbH und der Vattenfall Europe Transmission GmbH in vier Regelzonen betrieben.
A. Ziel
B. Lösung
C. Alternativen
D. Finanzielle Auswirkungen auf die öffentlichen Haushalte
E. Sonstige Kosten
F. Bürokratiekosten
G. Auswirkungen von gleichstellungspolitischer Bedeutung
Gesetzentwurf
Entwurf
Artikel 1 Gesetz zum Ausbau von Energieleitungen (Energieleitungsausbaugesetz - EnLAG)
§ 1
§ 2
§ 3
Anlage Vorhaben nach § 1 Abs. 1, für die ein vordringlicher Bedarf besteht:
Artikel 2 Änderung des Energiewirtschaftsgesetzes
§ 117a Regelung bei Stromeinspeisung in geringem Umfang
Artikel 3 Änderung der Verwaltungsgerichtsordnung
Artikel 4 Änderung der Anreizregulierungsverordnung
Artikel 5 Inkrafttreten
Begründung
A Allgemeines
I. Zielsetzung und wesentlicher Inhalt
1. Ausgangslage
2. Zur Situation der Höchstspannungsnetze in Deutschland und zum Ausbaubedarf
2.1 Bedarf für neue Energieleitungen infolge der Entwicklung der Erneuerbaren Energien, insbesondere Windenergie
1. Verbindung Hamburg/Nord - Dollern:
2. Verbindung Ganderkesee – Wehrendorf:
3. Verbindung Neuenhagen – Bertikow Vierraden:
4. Verbindung Halle - Schweinfurt:
5. Verbindung Diele – Niederrhein:
6. Verbindung Wahle – Mecklar:
2.2 Bedarf für neue Energieleitungen gemäß TEN-E-Leitlinien
2.3 Grenzüberschreitender Stromhandel und Deutschland als zentrales Strom-Transitland
2.4 Nord-Süd-Gefälle bei Erzeugung und Verbrauch von Strom in Deutschland
2.5 Notwendigkeit zur kurzfristigen Realisierung der Trassenprojekte
2.6 Verfügbarkeit und Einsetzbarkeit etwaiger Alternativen zum Netzausbau
3. Beschleunigung der Planungs- und Genehmigungsverfahren
4. Gesetzgebungskompetenz des Bundes
II. Alternativen
III. Gesetzesfolgen
1. Kosten für die öffentlichen Haushalte
2. Kosten für die Wirtschaft
3. Sonstige Kosten
IV. Gender Mainstreaming
B Zu den einzelnen Vorschriften
Artikel 1 : Energieleitungsausbaugesetz
1. § 1 EnLAG
2. § 2 EnLAG
3. § 3 EnLAG
4. Anlage
Artikel 2 : Änderungen des Energiewirtschaftsgesetzes
1. Änderung des § 11 EnWG
2. Änderung des § 12 Abs. 3a EnWG
3. Änderung des § 21a Abs. 4 Satz 3 EnWG
4. Änderung des § 43 EnWG
5. Änderung des § 43b Nr. 1 Satz 1 EnWG
6. Neuer § 117a EnWG
7. Änderung des § 118 EnWG
Artikel 3 : Änderungen der Verwaltungsgerichtsordnung
1. Änderung des § 48 VwGO
2. Änderung des § 50 Abs. 1 Nr. 6 VwGO
Artikel 4 : Änderungen der Anreizregulierungsverordnung
Artikel 5 : Inkrafttreten
Anlage Stellungnahme des Nationalen Normenkontrollrates gem. § 6 Abs. 1 NKR-Gesetz: NKR-Nr. 529: Entwurf eines Gesetzes zur Beschleunigung des Ausbaus der Höchstspannungsnetze
Drucksache 963/08
Unterrichtung durch die Bundesregierung
Vorschlag für eine Verordnung des Europäischen Parlaments und des Rates über die Passagierrechte im See- und Binnenschiffsverkehr und zur Änderung der Verordnung (EG) Nr. 2006/2004 über die Zusammenarbeit zwischen den für die Durchsetzung der Verbraucherschutzgesetze zuständigen nationalen Behörden KOM (2008) 816 endg.; Ratsdok. 11990/08
... Allerdings ist die Öffnung eines Marktes erst dann abgeschlossen, wenn die Verbraucher, und nicht nur Unternehmen, in den Genuss sämtlicher Vorteile kommen. Wirksame Verbraucherrechte sind von zentraler Bedeutung, um zu gewährleisten, dass sich den Verbrauchern durch die Liberalisierung echte Wahlmöglichkeiten eröffnen und sie das Vertrauen entwickeln, den Verkehrsträger zu wechseln, wenn sie dies wünschen.
Begründung
1. Hintergrund dieses Vorschlags
1.1. Gründe und Zielsetzung
1.2. Seeverkehr
1.3. Behandelte Fragen
2. Geltungsbereich
3. Kohärenz mit anderen Politikbereichen und Zielen der EU
4. Anhörung von interessierten Kreisen
4.1. Öffentliche Anhörung
4.2. Einholung und Nutzung von Expertenwissen
4.3. Folgenabschätzung
Zusammenfassung der Ergebnisse der Folgenabschätzung:
5. Rechtliche Aspekte
5.1. Rechtsgrundlage
5.2. Wahl des Instruments
5.3. Subsidiaritätsprinzip
5.4. Grundsatz der Verhältnismäßigkeit
5.5. Rechtsdurchsetzung
5.6. Europäischer Wirtschaftsraum und Schweiz
6. Einzelne Bestimmungen des Vorschlags
Kapitel I Allgemeine Bestimmungen
Kapitel II Rechte von Passagieren mit Behinderungen oder eingeschränkter Mobilität
Kapitel III Pflichten von Beförderern bei Reiseunterbrechung
Kapitel IV Information der Passagiere und Umgang mit Beschwerden
Kapitel V Durchsetzung und nationale Durchsetzungsstellen
Kapitel VI Schlussbestimmungen
Vorschlag
Kapitel I Allgemeine Bestimmungen
Artikel 1 Gegenstand
Artikel 2 Geltungsbereich
Artikel 3 Begriffsbestimmungen
Artikel 4 Beförderungsvertrag und nichtdiskriminierende Beförderungsbedingungen
Artikel 5 Ausschluss des Rechtsverzichts und der Rechtsbeschränkung
Kapitel II Rechte von Passagieren mit Behinderungen oder eingeschränkter Mobilität
Artikel 6 Beförderungspflicht
Artikel 7 Ausnahmen und besondere Bedingungen
Artikel 8 Zugänglichkeit und Information
Artikel 9 Recht auf Hilfeleistung in Häfen
Artikel 10 Recht auf Hilfeleistung an Ein- bzw. Ausschiffungsorten
Artikel 11 Recht auf Hilfeleistung an Bord von Schiffen
Artikel 12 Voraussetzungen für das Erbringen von Hilfeleistungen
Artikel 13 Mitteilungen an Dritte
Artikel 14 Qualitätsstandards für Hilfeleistungen
Artikel 15 Schulung
Artikel 16 Haftung für Rollstühle und Mobilitätshilfen
Kapitel III Pflichten von Beförderern bei Reiseunterbrechung
Artikel 17 Bereitstellung von Informationen
Artikel 18 Recht auf Hilfeleistung
Artikel 19 Anderweitige Beförderung und Fahrpreiserstattung
Artikel 20 Entschädigung durch Fahrpreisnachlass
Artikel 21 Weiter gehende Ansprüche
Artikel 22 Zusätzliche Maßnahmen zu Gunsten der Passagiere
Kapitel IV Information der Passagiere und Umgang mit Beschwerden
Artikel 23 Recht auf Reiseinformationen
Artikel 24 Unterrichtung über Passagierrechte
Artikel 25 Beschwerden
Kapitel V Durchsetzung und nationale Durchsetzungsstellen
Artikel 26 Nationale Durchsetzungsstellen
Artikel 27 Berichterstattung über die Durchsetzung
Artikel 28 Zusammenarbeit der Durchsetzungsstellen
Artikel 29 Sanktionen
Kapitel VI Schlussbestimmungen
Artikel 30 Bericht
Artikel 31 Änderung der Verordnung (EG) Nr. 2006/2004
Artikel 32 Inkrafttreten
Anhang I Recht von Personen mit Behinderungen oder eingeschränkter Mobilität auf Erstattung oder anderweitige Beförderung bei Vorausbuchung
Anhang II Hilfeleistung in Häfen
Anhang III Hilfeleistung an Bord von Schiffen
Anhang IV Schulung in Behindertenfragen
Drucksache 477/08
Unterrichtung durch das Europäische Parlament
Entschließung des Europäischen Parlaments vom 22. Mai 2008 zur Festnahme politischer Gegner in Belarus
... 15. fordert den Rat und die Kommission auf, weitere Schritte im Hinblick auf die Erleichterung und Liberalisierung der Visaverfahren für belarussische Bürger zu unternehmen da nur ein solches Vorgehen dazu beitragen kann, das Hauptziel der EU-Politik gegenüber Belarus zu erreichen, das darin besteht, die Kontakte zwischen den Völkern zu erleichtern und zu intensivieren und das Land zu demokratisieren; fordert den Rat und die Kommission in diesem Zusammenhang mit Nachdruck auf, die Möglichkeit eines Verzichts auf Visagebühren für belarussische Bürger bei deren Einreise in den Schengen-Raum in Erwägung zu ziehen, da nur so eine zunehmende Isolierung von Belarus und seinen Bürgern verhindert werden kann;
Drucksache 578/08 (Beschluss)
Beschluss des Bundesrates
32. Verordnung zur Änderung der Straßenverkehrs -Zulassungs-Ordnung
... führen zu einer weiteren Liberalisierung auf dem Gebiet der amtlichen Fahrzeugüberwachung. Es ist davon auszugehen, dass weitere, insbesondere auch ausländische Überwachungsorganisationen in Deutschland zukünftig tätig werden.
1. Zu Artikel 1 Nr. 1 § 72 Abs. 2 Übergangsvorschrift zu § 47 Abs. 8a Satz 4 - neu - und 5 - neu - StVZO
2. Zu Artikel 1 Nr. 2 Buchstabe b Doppelbuchstabe aa Anlage VIIIb Nr. 2.1 StVZO
3. Zu Artikel 1 Nr. 2 Buchstabe b Doppelbuchstabe aa Anlage VIIIb Nr. 2.1a StVZO
4. Zu Artikel 1 Nr. 2 Buchstabe b Doppelbuchstabe bb Anlage VIIIb Nr. 2.1b erster Halbsatz StVZO
5. Zu Artikel 1 Nr. 2 Buchstabe c Doppelbuchstabe aa Anlage VIIIb Nr. 3 StVZO
6. Zu Artikel 1 Nr. 2 Buchstabe c Doppelbuchstabe cc Anlage VIIIb Nr. 3.10 - neu - StVZO
7. Zu Artikel 1 Nr. 2 Buchstabe c Doppelbuchstabe cc1 - neu - und cc2 - neu - Anlage VIIIb Nr. 3.6a und 3.8 StVZO
8. Zu Artikel 1 Nr. 2 Buchstabe c Doppelbuchstabe cc3 - neu - Anlage VIIIb Nummer 3.6b - neu - StVZO
9. Zu Artikel 1 Nr. 2 Buchstabe d Doppelbuchstabe aa Anlage VIIIb Nr. 4.1 StVZO
10. Zu Artikel 1 Nr. 2 Buchstabe h Anlage VIIIb Nr. 8 StVZO
Drucksache 398/08
Unterrichtung durch das Europäische Parlament
Entschließung des Europäischen Parlaments vom 8. Mai 2008 zum Weißbuch Sport (2007/2261(INI))
... 89. drückt seine Besorgnis aus über die mögliche Liberalisierung des Marktes für Glücksspiele und Lotterien; hält es für angemessen, die durch solche Lotterien erwirtschafteten Einkünfte für Zwecke zu verwenden, die im öffentlichen Interesse liegen einschließlich der weiteren Finanzierung des Profi- und Amateursports; fordert die Kommission und die Mitgliedstaaten auf, ordnungspolitische Maßnahmen zu erlassen die den Sport vor jedem missbräuchlichen Einfluss im Zusammenhang mit Wetten schützen und die Integrität von Sportveranstaltungen sowie die Achtung der Rechte des geistigen Eigentums der Wettbewerbsveranstalter gewährleisten; fordert die Kommission auf, eine Studie darüber zu erstellen, welche potenziellen Auswirkungen eine vollständige Liberalisierung des Marktes für Glücksspiele und Lotterien auf Gesellschaft und Sport zur Folge hätte und welche Arten von Kontrollmechanismen zum Schutz der Konsumenten eingesetzt werden könnten;
2 Doping
Sport und Drittländer
Sicherung von Sportveranstaltungen
Fragen im Zusammenhang mit der Beschäftigung von Sportlerinnen und Sportlern
Drucksache 192/08
Unterrichtung durch das Europäische Parlament
Entschließung des Europäischen Parlaments vom 19. Februar 2008 zu der Strategie der EU zur Öffnung der Märkte für europäische Unternehmen (2007/2185(INI))
... G. unter Hinweis darauf, dass die Liberalisierung des Handels und das zunehmende Handelsvolumen den internationalen Wettbewerb begünstigen, aber auch die Gefahr erhöhen dass Ausfuhren an Handelsschranken stoßen, was sich schädlich auf die internationale Wettbewerbsfähigkeit von EU-Unternehmen auswirkt,
Drucksache 817/08
Unterrichtung durch das Europäische Parlament
Entschließung des Europäischen Parlaments vom 9. Oktober 2008 zur Lage in Belarus nach der Parlamentswahl vom 28. September 2008
... 13. fordert den Rat und die Kommission auf, weitere Schritte im Hinblick auf die Erleichterung und Liberalisierung der Visaverfahren für belarussische Bürger zu unternehmen da ein solches Vorgehen entscheidend dafür ist, dass das Hauptziel der EU-Politik gegenüber Belarus erreicht wird, das darin besteht, die Kontakte zwischen den Völkern zu erleichtern und zu intensivieren und das Land zu demokratisieren; fordert den Rat und die Kommission in diesem Zusammenhang mit Nachdruck auf, die Möglichkeit einer Senkung der Visumgebühren für belarussische Bürger bei deren Einreise in den Schengen-Raum in Erwägung zu ziehen, da nur so eine zunehmende Isolierung von Belarus und seinen Bürgern verhindert werden kann; fordert die belarussischen Behörden auf, ihre Praxis, ihren Bürgern, insbesondere Kindern und Studenten, Ausreisevisa auszustellen, einzustellen;
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Suchbeispiele:
Informationssystem - umwelt-online Internet
Das Informationssystem umfaßt alle bei umwelt-online implementierten Dateien zu den Umweltmedien/Bereichen:
Abfall ,
Allgemeines ,
Anlagentechnik ,
Bau ,
Biotechnologie ,
Energienutzung ,
Gefahrgut ,
Immissionsschutz ,
Lebensmittel & Bedarfsgegenstände,
Natur -,
Pflanzen -,
Tierschutz ,
Boden/Altlasten ,
Störfallprävention&Katastrophenschutz ,
Chemikalien ,
Umweltmanagement sowie
Arbeitsschutz
einschließlich des zugehörigen EU -Regelwerkes. Das Informationssystem wird kontinierlich entsprechend den Veröffentlichungen des Gesetzgebers aktualisiert.
Mit dem Lizenzerwerb wird die Nutzungsberechtigung des umwelt-online Informationssystems und die Nutzung des individuellen umwelt-online Rechtskatasters zum Nachweis der Rechtskonformität des Umweltmanagementsystems gemäß der DIN ISO 14001 bzw. der Ökoauditverordnung (EG)1221/2009 , des Arbeitsschutzmanagementsystems gemäß OHSAS 18001 sowie des Energiemanagementsystems gemäß DIN ISO 50001 erworben.