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0253/03
0560/03B
0560/1/03
Drucksache 85/05

... b) sofern die Vermögensgegenstände im Sinne des Buchstaben a im Falle der Insolvenz des Einlagenkreditinstituts unbeschadet der aufgrund der Richtlinie 2001/24/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 4. April 2001 über die Sanierung und Liquidation von Kreditinstituten (ABl. EU (Nr.) L 125 S. 15) erlassenen Vorschriften vorrangig zur Rückzahlung des Kapitals und der aufgelaufenen Zinsen bestimmt sind.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 85/05




A. Problem und Ziel

B. Lösung

C. Alternativen

D. Kosten der öffentlichen Haushalte

E. Sonstige Kosten

Entwurf

Artikel 1

Abschnitt 1
Anwendungsbereich und Begriffsbestimmungen

§ 1
Anwendungsbereich

§ 2
Begriffsbestimmungen

§ 3
Pflicht zur Veröffentlichung eines Prospekts und Ausnahmen im Hinblick auf die Art des Angebots

§ 4
Ausnahmen von der Pflicht zur Veröffentlichung eines Prospekts im Hinblick auf bestimmte Wertpapiere

Abschnitt 2
Erstellung des Prospekts

§ 5
Prospekt

§ 6
Basisprospekt

§ 7
Mindestangaben

§ 8
Nichtaufnahme von Angaben

§ 9
Gültigkeit des Prospekts, des Basisprospekts und des Registrierungsformulars

§ 10
Jährliches Dokument

§ 11
Angaben in Form eines Verweises

§ 12
Prospekt aus einem oder mehreren Einzeldokumenten

Abschnitt 3
Billigung und Veröffentlichung des Prospekts

§ 13
Billigung des Prospekts

§ 14
Hinterlegung und Veröffentlichung des Prospekts

§ 15
Werbung

§ 16
Nachtrag zum Prospekt

Abschnitt 4
Grenzüberschreitende Angebote und Zulassung zum Handel

§ 17
Grenzüberschreitende Geltung gebilligter Prospekte

§ 18
Bescheinigung der Billigung

Abschnitt 5
Sprachenregelung und Emittenten mit Sitz in Drittstaaten

§ 19
Sprachenregelung

§ 20
Drittstaatemittenten

Abschnitt 6
Zuständige Behörde und Verfahren

§ 21
Befugnisse der Bundesanstalt

§ 22
Verschwiegenheitspflicht

§ 23
Zusammenarbeit mit zuständigen Stellen in anderen Staaten des Europäischen Wirtschaftsraums

§ 24
Vorsichtsmaßnahmen

§ 25
Bekanntmachung von Maßnahmen

§ 26
Sofortige Vollziehung

Abschnitt 7
Sonstige Vorschriften

§ 27
Register

§ 28
Gebühren und Auslagen

§ 29
Benennungspflicht

§ 30
Bußgeldvorschriften

§ 31
Übergangsbestimmungen

Artikel 2
Änderung des Verkaufsprospektgesetzes

§ 8j
Werbung

§ 8k
Verschwiegenheitspflicht

§ 11
Veröffentlichung ergänzender Angaben

§ 12
Hinweis auf Verkaufsprospekt

§ 16
Gebühren

Artikel 3
Änderung des Börsengesetzes

§ 55
Haftung für den Prospekt

Artikel 4
Änderung der Börsenzulassungs-Verordnung

§ 51
Veröffentlichung der Zulassung

§ 71
Ordnungswidrigkeiten

§ 72a
Übergangsvorschrift

Artikel 5
Änderung des Investmentgesetzes

§ 101
Angebot der Aktien

§ 102
Prospekt im Sinne des Wertpapierprospektgesetzes

§ 101
Angebot der Aktien

§ 102
Prospekt im Sinne des Wertpapierprospektgesetzes

Artikel 6
Änderung der WpÜG-Angebotsverordnung

Artikel 7
Änderung der Verordnung zur Übertragung von Befugnissen zum Erlass von Rechtsverordnungen auf die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht

Artikel 8
Rückkehr zum einheitlichen Verordnungsrang

Artikel 9
Aufhebung der Verkaufsprospekt-Verordnung

Artikel 10
Inkrafttreten

Begründung

A. Allgemeiner Teil

I. Zielsetzung

II. Wesentlicher Inhalt

III. Gesetzgebungskompetenz des Bundes

IV. Kosten der öffentlichen Haushalte

V. Auswirkungen des Gesetzes auf die Wirtschaft und das Preisniveau

B. Zu den Vorschriften im Einzelnen

Zu Artikel 1

Zu § 1

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu Absatz 3

Zu § 2

Zu § 3

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu § 4

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu Absatz 3

Zu § 5

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu Absatz 3

Zu § 6

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu Absatz 3

Zu § 7

Zu § 8

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu Absatz 3

Zu § 9

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu Absatz 3

Zu Absatz 4

Zu Absatz 5

Zu § 10

Zu den in Absatz 1 Satz 1 Nr. 4 genannten entsprechenden Vorschriften zählen die aufgrund der folgenden Gesellschaftsrichtlinien einschließlich der Änderungsrichtlinien in das Recht der Mitgliedstaaten geschaffenen Vorschriften:

Zu § 11

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu § 12

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu Absatz 3

Zu Absatz 4

Zu § 13

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu Absatz 3

Zu Absatz 4

Zu Absatz 5

Zu § 14

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu Absatz 3

Zu Absatz 4

Zu Absatz 5

Zu Absatz 6

Zu § 15

Zu Absatz 1

Zu Absatz 6

Zu § 16

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu Absatz 3

Zu § 17

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu Absatz 3

Zu § 18

Zu Absatz 1

Zu Absatz 3

Zu § 19

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu Absatz 3

Zu Absatz 4

Zu Absatz 5

Zu § 20

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu Absatz 3

Zu § 21

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu Absatz 3

Zu Absatz 4

Zu Absatz 5

Zu Absatz 6

Zu Absatz 7

Zu Absatz 8

Zu § 22

Zu § 23

Zu § 24

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu § 25

Zu § 26

Zu § 27

Zu Absatz 2

Absatz 3

Zu Absatz 5

Zu § 28

Zu § 29

Zu § 30

Zu § 31

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu Artikel 2

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu Nummer 3

Zu Nummer 4

Zu Nummer 5

Zu Nummer 6

Zu Nummer 7

Zu Nummer 8

Zu Nummer 9

Zu Nummer 10

Zu Nummer 11

Zu Nummer 12

Zu Nummer 13

Zu Nummer 14

Zu Artikel 3

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Buchstabe c

Zu Nummer 3

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Nummer 4

Zu Nummer 5

Zu Nummer 6

Zu Nummer 7

Zu Nummer 8

Zu Nummer 9

Zu Nummer 10

Zu Nummer 11

Zu Artikel 4

Zu Nummer 1

Zu Nummer 5

Zu Nummer 6

Zu Nummer 7

Zu Nummer 8

Zu Nummer 9

Zu Nummer 10

Zu Nummer 11

Zu Nummer 12

Zu Nummer 13

Zu Nummer 15

Zu Nummer 16

Zu Artikel 5

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Buchstabe c

Zu Buchstabe d

Zu Buchstabe e

Zu Nummer 3

Zu Nummer 4

Zu Nummer 5

Zu Nummer 6

Zu Nummer 7

Zu Nummer 8

Zu Artikel 6

Zu Artikel 7

Zu Artikel 8

Zu Artikel 9

Zu Artikel 10


 
 
 


Drucksache 13/05

... d) der Erlöse aus der vollständigen oder teilweisen Liquidation oder Veräußerung der Kapitalanlage;

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 13/05




A. Problem und Ziel

B. Lösung

C. Alternativen

D. Finanzielle Auswirkungen

E. Sonstige Kosten

Gesetzentwurf

Entwurf

Artikel 1

Artikel 2

Begründung

Zu Artikel 1

Zu Artikel 2

Schlussbemerkung

Vertrag zwischen der Bundesrepublik Deutschland und der Demokratischen Bundesrepublik Äthiopien über die Förderung und den gegenseitigen Schutz von Kapitalanlagen

Artikel 1
Begriffsbestimmungen Für die Zwecke dieses Vertrags

Artikel 2
Förderung und Schutz von Kapitalanlagen

Artikel 3
Inländerbehandlung und Meistbegünstigung

Artikel 4
Schutz der Kapitalanlagen und Entschädigung bei Enteignung

Artikel 5
Entschädigung für Verluste

Artikel 6
Freier Transfer von Zahlungen

Artikel 7
Eintritt in Rechte

Artikel 8
Anwendbarkeit sonstiger Regeln und Bestimmungen

Artikel 9
Geltungsbereich

Artikel 10
Beilegung von Streitigkeiten zwischen den Vertragsparteien

Artikel 11
Beilegung von Streitigkeiten zwischen einer Vertragspartei und einem Investor der anderen Vertragspartei

Artikel 12
Inkrafttreten, Geltungsdauer, Außerkrafttreten

Denkschrift

I. Allgemeines

II. B e s o n d e r e s

Zu Artikel 1

Zu Artikel 2

Zu Artikel 3

Zu Artikel 4

Zu Artikel 5

Zu Artikel 6

Zu Artikel 7

Zu Artikel 8

Zu Artikel 9

Zu Artikel 10

Zu Artikel 11

Zu Artikel 12


 
 
 


Drucksache 364/05

... Die Agenda der letzten sechs Jahre basierte auf der Vision, dass tiefe, liquide und dynamische Finanzmärkte die effiziente Allokation und Bereitstellung von Kapital und Dienstleistungen in der gesamten europäischen Wirtschaft, d.h. sowohl im Großkunden - als auch im Privatkundensektor gewährleisten werden, indem der Grundstein für ein höheres langfristiges Wirtschaftswachstum und für die Schaffung von

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 364/05




Grünbuch zur Finanzdienstleistungspolitik

1. Grundlegende politische Ausrichtung

2. BESSERE Regulierung, Umsetzung, rechtliche Durchsetzung und kontinuierliche Bewertung

3. Konsolidierung der Finanzdienstleistungsvorschriften während des Zeitraums 2005-2010

3.1. VOLLENDUNG verbleibender Massnahmen, laufende Rechtsvorschriften und Massnahmen IN Vorbereitung

3.2. EFFIZIENTE und wirksame Aufsicht

3.3. ERMÖGLICHUNG grenzübergreifender Investitionen und eines grenzübergreifenden Wettbewerbs

3.4. Dieaussenwirtschaftliche Dimension

4. MÖGLICHE NEUE gezielt GEPLANTE Initiativen

Anhang I
, Abschnitt I - Wirtschaftlicher Nutzen der Finanzintegration

Anhang I
, Abschnitt II - Bessere Regulierung, Umsetzung, rechtliche Durchsetzung und kontinuierliche Bewertung

Anhang I
, Abschnitt III - Effiziente und wirksame Aufsicht

Anhang I
, Abschnitt IV - Hindernisse für eine grenzübergreifende Konsolidierung

Anhang I
, Abschnitt V - Die außenwirtschaftliche Dimension

Anhang I
, Abschnitt VI - Vermögensverwaltung

Künftiges Vorgehen

3 Verbraucherperspektive


 
 
 


Drucksache 911/05 (Beschluss)

... Ebenso mit Risiken verbunden sind Garantien über die Durchführung von Zahlungstransaktionen. Es würde dem Allgemeininteresse widersprechen, wenn Zahlungsdienstleister im gleichen Geschäftssegment geringere Anforderungen erfüllen müssen als Kreditinstitute. Die Folge wäre eine deutliche Wettbewerbsverzerrung. Anbieter, die das Finanztransfergeschäft betreiben, haben bereits die Möglichkeit, mit einer Teilbanklizenz Zahlungsdienstleistungen anzubieten. Die in Artikel 5 ff. aufgestellten Anforderungen an Zahlungsinstitute sollten nur in den Punkten von bankaufsichtsrechtlichen Anforderungen (Qualifikationen der Geschäftsführer, Zuverlässigkeit der Inhaber, Anfangskapital, angemessene Eigenmittel und ausreichende Liquidität) abweichen in denen tatsächlich ein Zahlungsinstitut nicht mit einem Kreditinstitut vergleichbar ist.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 911/05 (Beschluss)




Zu Titel I - Gegenstand, Anwendungsbereich und Begriffsbestimmungen

Zu Artikel 1

Zu Artikel 2

Zu Artikel 2

Zu Artikel 4

23. Zur Vermeidung von Auslegungsschwierigkeiten sollte wie bereits in der EU-Überweisungsrichtlinie

Zu Titel II - Zahlungsdienstleister

Zu Artikel 23

Zu Titel III - Informationspflichten

Zu Titel III - Transparente Bedingungen für Zahlungsdienste

Zu Kapitel 2 - Rahmenverträge

Zu Artikel 30

Zu Artikel 31

Zu Artikel 24

Zu Artikel 41

Zu Artikel 50

Zu Artikel 52

Zu Artikel 60

Zu Artikel 65


 
 
 


Drucksache 330/1/05

... -Protokolls auf Staatenebene zur Verfügung stehen) aus Deutschland in das Investorland führen. Ein inländisches Unternehmen mit einem identischen Projekt kann keine Genehmigung erhalten. Über nationale Ausgleichsprojekte könnten kostengünstig weitere Emissionsminderungspotenziale innerhalb Deutschlands erschlossen werden, dies entspräche dem in den Marrakesh accords niedergelegten Vorrang von Domestic Action. Insbesondere für kleine und mittlere Unternehmen dürften solche Projekte interessant sein, weil sie geringere Transaktionskosten (keine Sprachbarrieren, geringere rechtliche Risiken, geringerer administrativer Aufwand) aufweisen. Gleichzeitig könnte dies zu einer stärkeren Liquidität des Marktes für Emissionsreduktionen führen.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 330/1/05




2 A

Zum Gesetzentwurf insgesamt

1. Der Bundesrat ist der Auffassung,

2. Der Anhang Bericht der Konferenz der Vertragsparteien über ihre siebte Tagung in Marrakesch vom 29. Oktober bis 10. November 2001

3. Der Anwendungsbereich des Gesetzes

4. Der Bundesrat bedauert,

5. Darüber hinaus wird die Bundesregierung gebeten,

6. Im Gesetz müssen klare Regelungen zur Wahrung von Geschäfts- und Betriebsgeheimnissen der Projektträger berücksichtigt werden.

Zu den einzelnen Vorschriften

7. Zu Artikel 1 § 8 Abs. 1 Nr. 3 ProMechG

4 Folgeänderungen:

8. Zu Artikel 1 § 8 Abs. 4 ProMechG

9. Zu Artikel 1 § 14 Satz 3 ProMechG

2 B


 
 
 


Drucksache 11/05

... d) des Erlöses aus der vollständigen oder teilweisen Veräußerung oder Liquidation der Kapitalanlage;

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 11/05




A. Problem und Ziel

B. Lösung

C. Alternativen

D. Finanzielle Auswirkungen

E. Sonstige Kosten

Zu Artikel 2

Zu Artikel 1

Zu Artikel 2

Zu Artikel 3

Zu Artikel 4

Zu Artikel 5

Zu Artikel 6

Zu Artikel 7

Zu Artikel 8

Zu Artikel 9

Zu Artikel 10

Zu Artikel 11

Zu Artikel 12


 
 
 


Drucksache 443/2/05

... 2. Der Bundesrat stellt fest, dass die Vorverlegung der Fälligkeit des Gesamtsozialversicherungsbeitrages keinerlei korrigierenden Einfluss auf die bestehenden strukturellen Probleme der gesetzlichen Rentenversicherung hat. Die neuerliche Notmaßnahme der Bundesregierung belastet stattdessen die Wirtschaft und die öffentlichen Haushalte. Gerade für kleinere, unterkapitalisierte Arbeitgeber mit Liquiditätsengpässen könnte dies sogar die Insolvenzgefahr erhöhen. Die Notmaßnahme führt außerdem insbesondere für Branchen, die auf Stundenbasis abrechnen, zu einer dauerhaften, kostenintensiven Bürokratisierung, weil vorzunehmende Vorabüberweisungen ständig im Folgemonat nachkorrigiert werden müssen.



Drucksache 84/05

... "(1) Pensionsfonds haben unter Berücksichtigung der jeweiligen Pensionspläne Sicherungsvermögen zu bilden. Die Bestände der Sicherungsvermögen und des sonstigen gebundenen Vermögens sind in einer der Art und Dauer der zu erbringenden Altersversorgung entsprechenden Weise unter Berücksichtigung der Festlegungen des jeweiligen Pensionsplans anzulegen. Die gesamten Vermögenswerte eines Pensionsfonds sind so anzulegen, dass möglichst große Sicherheit und Rentabilität bei ausreichender Liquidität des Pensionsfonds unter Wahrung angemessener Mischung und Streuung insgesamt erreicht wird."

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 84/05




A. Problem und Ziel

B. Lösung

C. Alternativen

D. Finanzielle Auswirkungen auf die öffentlichen Haushalte

E. Sonstige Kosten

Artikel 1
Änderung des Versicherungsaufsichtsgesetzes

§ 117
Grenzüberschreitende Tätigkeit der Pensionsfonds

§ 118a
Definition

§ 118b
Anzuwendende Vorschriften

§ 118c
Grenzüberschreitende Tätigkeit der Pensionskassen

§ 118e
Einrichtungen mit Sitz in einem anderen Mitglied- oder Vertragsstaat

§ 118f
Einrichtungen mit Sitz außerhalb der Mitgliedstaaten der Europäischen Gemeinschaft oder eines anderen Vertragsstaates des Abkommens über den Europäischen Wirtschaftsraum

§ 146
Bundesaufsicht

§ 147
Übertragung der Aufsicht auf eine Landesaufsichtsbehörde

§ 148
Übertragung der Aufsicht auf die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht

§ 149
Verfahren

§ 150
Zusammenarbeit der Aufsichtsbehörden

§ 151
Statistische Nachweisungen

§ 152
Statistische Angaben öffentlich-rechtlicher Versicherungsunternehmen

§ 153
Ermächtigungsgrundlage

§ 55b
Prognoserechnungen

§ 92
Versicherungsbeirat

§ 117
Grenzüberschreitende Tätigkeit von Pensionsfonds

§ 118a
Definition

§ 118b
Anzuwendende Vorschriften

§ 118c
Grenzüberschreitende Tätigkeit von Pensionskassen

§ 118e
Einrichtungen mit Sitz in einem anderen Mitglied- oder Vertragsstaat

§ 118f
Einrichtungen mit Sitz in Drittstaaten

§ 146
Bundesaufsicht

§ 147
Übertragung der Aufsicht auf eine Landesaufsichtsbehörde

§ 148
Übertragung der Aufsicht auf die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht

§ 149
Verfahren

Artikel 2
Änderung des Betriebsrentengesetzes

Artikel 3
Änderung der Verordnung zur Bestimmung von Pensionskassen als Unternehmen von erheblicher wirtschaftlicher Bedeutung (PKewBV)

§ 2
Überbetriebliche Pensionskassen

Artikel 4
Aufhebung von Rechtsvorschriften

Artikel 5
Rückkehr zum einheitlichen Verordnungsrang

Artikel 6
Inkrafttreten

Begründung

A. Allgemeines

B. Besonderer Teil

I. Zu Artikel 1 Änderung des Versicherungsaufsichtsgesetzes

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu Nummer 3

Zu Nummer 4

Zu Nummer 5

Zu Nummer 6

Zu Nummer 7

Zu Nummer 8

Zu Nummer 9

Zu Nummer 10

Zu Nummer 11

Zu Nummer 12

Zu Nummer 13

Zu Nummer 14

Zu Nummer 15

Zu Nummer 16

Zu Nummer 17

Zu Nummer 18

Zu Nummer 19

Zu Nummer 20

Zu Nummer 21

Zu Nummer 22

Zu Nummer 23

Zu Nummer 24

§ 118a

§ 118b

§ 118c

Zu Nummer 25

Zu Nummer 26

§ 118e

§ 118f

Zu Nummer 27

Zu Nummer 28

Zu Nummer 29

Zu Nummer 30

§ 147

§ 148

§ 149

Zu Nummer 31

Zu Nummer 32

Zu Nummer 33

Zu Nummer 34

Zu Nummer 35

Zu Nummer 36

Zu Nummer 37

Zu Nummer 38

Zu Nummer 39

Zu Artikel 2

Zu den Nummer n

Zu Nummer 3

Zu Artikel 3

Zu Artikel 4

Zu Artikel 5

Zu Artikel 6


 
 
 


Drucksache 18/05

... 2. Liquiditätsprobleme, Überschuldung oder Verlustanzeige nach § 92 des

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 18/05




A. Zielsetzung

B. Lösung

C. Alternativen

D. Kosten

E. Sonstige Kosten

F. Gleichstellungspolitische Auswirkungen

§ 1
Anwendungsbereich

§ 2
Bewertungserhebliche Umstände

§ 3
Falsche oder irreführende Signale oder künstliches Preisniveau

§ 5
Handlungen im Einklang mit europäischem Recht

§ 6
Anerkennung ausländischer Stabilisierungsregeln

§ 7
Verfahren zur Anerkennung einer zulässigen Marktpraxis

§ 8
Kriterien

§ 9
Beteiligung von Marktteilnehmern, Behörden und ausländischen Stellen

§ 10
Bekanntgabe

§ 11
Inkrafttreten, Außerkrafttreten

Begründung

A. Allgemeiner Teil

B. Besonderer Teil

Zu Teil 1

Zu § 1

Zu § 2

Zu § 3

Zu § 4

Zu Teil 3

Zu § 5

Zu § 6

Zu Teil 4

Zu § 7

Zu § 8

Zu § 10

Zu Teil 5

Zu § 11


 
 
 


Drucksache 818/05

... Die Ausdehnung kann erfolgen, wenn das Unternehmen geschlossen worden ist oder seine Tätigkeit eingestellt hat oder freiwillig liquidiert wird.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 818/05




Stellungnahme der Bundesregierung zu dem Übereinkommen Nr. 173 der Internationalen Arbeitsorganisation über den Schutz der Forderungen der Arbeitnehmer bei Zahlungsunfähigkeit ihres Arbeitgebers

I. Allgemeines

II. Besonderes

Teil I
- Artikel 1 bis 4

Artikel 1

Artikel 2

Artikel 3

Artikel 4

Teil II
- Artikel 5 bis 8

Teil III
- Artikel 9 bis 13

Artikel 9

Artikel 10

Artikel 11

Artikel 12

Artikel 13

Teil IV
- Artikel 14 bis 22

Artikel 14

Artikel 15 bis 22

Stellungnahme der Bundesregierung zu der Empfehlung Nr. 180 betreffend den Schutz der Forderungen der Arbeitnehmer bei Zahlungsunfähigkeit ihres Arbeitgebers

I. Allgemeines

II. Besonderes

Teil I

Teil II

Teil III

Teil IV

Internationale ARBEITSKONFERENZ Übereinkommen 173 Übereinkommen über den Schutz der Forderungen der Arbeitnehmer bei Zahlungsunfähigkeit ihres Arbeitgebers

Teil I
allgemeine Bestimmungen

Artikel 1

Artikel 2

Artikel 3

Artikel 4

Teil II
, Schutz der Forderungen der Arbeitnehmer durch ein Vorrecht Geschützte Forderungen

Artikel 5

Artikel 6

Artikel 7

Artikel 8

Teil III
. Schutz der Forderungen der Arbeitnehmer durch eine Garantieeinrichtung

Artikel 9

Artikel 10

Artikel 11

Artikel 12

Artikel 13

Teil IV
. Schlussbestimmungen

Artikel 74

Artikel 15

Artikel 16

Artikel 17

Artikel 18

Artikel 19

Artikel 20

Artikel 21

Artikel 22

Internationale ARBEITSKONFERENZ Empfehlung 180 Empfehlung betreffend den Schutz der Forderungen der Arbeitnehmer bei Zahlungsunfähigkeit ihres Arbeitgebers

I. Begriffsbestimmungen UNI Durchführungsmethoden

II. Schutz der Forderungen der Arbeitnehmer durch EIN Vorrecht

III. Schutz der Forderungen der Arbeitnehmer durch eine Garantieeinrichtung

Stellungnahme der Bundesregierung zu dem Übereinkommen Nr. 177 der Internationalen Arbeitsorganisation über Heimarbeit

I. Allgemeines

II. Besonderes

Stellungnahme der Bundesregierung zu der Empfehlung Nr. 184 der Internationalen Arbeitsorganisation betreffend Heimarbeit

Abschnitt I

Abschnitt II

Zu Absatz 4

Zu Absatz 5

Abschnitt III

Zu Absatz 7

Zu Absatz 7

Zu Absatz 8

Zu Absatz 9

Abschnitt IV

Abschnitt V

Zu Absatz 11

Zu Absatz 12

Abschnitt VI

Zu Absatz 13

Zu Absatz 14

Zu Absatz 15

Zu Absatz 16

Zu Absatz 17

Zu Absatz 17

Zu Absatz 17

Zu Absatz 18

Abschnitt VII

Zu Absatz 19

Zu Absatz 20

Zu Absatz 20

Zu Absatz 20

Zu Absatz 21

Zu Absatz 22

Zu Absatz 22

Zu Absatz 23

Zu Absatz 24

Abschnitt IX

Zu Absatz 25

Zu Absatz 26

Abschnitt X

Abschnitt XI

Abschnitt XII

Abschnitt XIII

Internationale ARBEITSKONFERENZ Übereinkommen 177 Übereinkommen über Heimarbeit

Artikel 1

Artikel 2

Artikel 3

Artikel 4

Artikel 5

Artikel 6

Artikel 7

Artikel 8

Artikel 9

Artikel 10

Artikel 11

Artikel 12

Artikel 13

Artikel 14

Artikel 15

Artikel 16

Artikel 17

Artikel 18

INTERNATlONALE ARBEITSKONFERENZ Empfehlung 184 Empfehlung betreffend Heimarbeit

I. Begriffsbestimmungen und Geltungsbereich

II. allgemeine Bestimmungen

III. UBERWACHUNG der Heimarbeit

IV. MlNDESTALTER

V. Vereinigungsrecht und Recht zu Kollektivverhandlungen

VI. Entgelt

VII. ARBEITSSCHUTZ

IX. SOZIALE Sicherheit und Mutterschutz

X. Schutz bei Beendigung des Arbeitsverhältnisses

XII. Programme betreffend Heimarbeit

XIII. Zugang ZU Informationen

Stellungnahme der Bundesregierung zum Übereinkommen Nr. 181 über private Arbeitsvermittler

I. Allgemeines

II. Besonderes

Stellungnahme der Bundesregierung zur Empfehlung Nr. 188 über private Arbeitsvermittler

I. Allgemeines

II. Besonderes

Die Absätze 1 bis 3 enthalten allgemeine Bestimmungen.

Absatz 4

Absatz 5

Absatz 6

Absatz 7

Für die in Absatz 8 Buchstabe a beschriebenen Fälle

Absatz 9

Absatz 10

Die Absätze 11 und 12 betreffen den von den privaten Arbeitsvermittlern gegenüber Arbeitnehmern einzuhaltenden Datenschutz.

Die in Absatz 11 vorausgesetzte Erforderlichkeit der in Dateien und Karteien gespeicherten Daten

Die in Absatz 12 1

Absatz 13

Absatz 14

Absatz 15

Die Absätze 16 und 17 betreffen die Zusammenarbeit zwischen der öffentlichen Arbeitsvermittlung und privaten Arbeitsvermittlern.

Internationale ARBEITSKONFERENZ Übereinkommen 181 Übereinkommen über private Arbeitsvermittler

Artikel 1

Artikel 2

Artikel 3

Artikel 4

Artikel 5

Artikel 6

Artikel 7

Artikel 8

Artikel 9

Artikel 10

Artikel 11

Artikel 12

Artikel 13

Artikel 14

Artikel 15

Artikel 16

Artikel 17

Artikel 18

Artikel 19

Artikel 20

Artikel 21

Artikel 22

Artikel 23

Artikel 24

Internationale ARBEITSKONFERENZ

Empfehlung 188 Empfehlung betreffend private Arbeitsvermittler Die Allgemeine Konferenz der Internationalen Arbeitsorganisation,

I. allgemeine Bestimmungen

II. Schutz der Arbeitnehmer

III. Beziehung zwischen dem öffentlichen Arbeitsvermittlungsdienst und den Privaten Arbeitsvermittlern

Stellungnahme der Bundesregierung zu dem Übereinkommen Nr. 168 über Beschäftigungsförderung und den Schutz gegen Arbeitslosigkeit

I. Allgemeines

II. Besonderes

I. Allgemeines

II. Besonderes:

Teil III
(Nr. 12 - 23) enthält nähere Ausführungen zum Schutz der Arbeitslosen, die im deutschen Recht z.T. keine Entsprechung finden.

Übereinkommen 168 Übereinkommen über Beschäftigungsförderung und den Schutz gegen Arbeitslosigkeit Die Allgemeine Konferenz der Internationalen Arbeitsorganisation,

I. allgemeine Bestimmungen

Artikel 2

Artikel 3

Artikel 4

Artikel 5

Artikel 6

II. FÖRDERUNG der produktiven Beschäftigung

Artikel 7

Artikel 8

Artikel 9

III. GEDECKTE Fälle

Artikel 10

IV. geschützte Personen

Artikel 11

V. FORMEN des Schutzes

Artikel 12

VI. ZU gewährende Leistungen

Artikel 13

Artikel 14

Artikel 15

Artikel 16

Artikel 17

Artikel 18

Artikel 19

Artikel 20

Artikel 21

Artikel 22

Artikel 23

Artikel 24

Artikel 25

VII. besondere Bestimmungen für erstmals oder erneut Arbeitsuchende

Artikel 26

VIII. Rechts- Verwaltungs- und Finanzgarantien

Artikel 27

Artikel 28

Artikel 29

Artikel 30

Artikel 31.

Artikel 32

Artikel 33

Artikel 34

Artikel 35
.

Artikel 36

Artikel 37

Artikel 38

Artikel 39

Empfehlung 176 Empfehlung betreffend Beschäftigungsförderung und den Schutz gegen Arbeitslosigkeit

I. allgemeine Bestimmungen

II. FÖRDERUNG der produktiven Beschäftigung

III. Schutz der Arbeitslosen

IV. Entwicklung und Verbesserung von Schutzsystemen


 
 
 


Drucksache 875/05

... Die Integration des Europäischen Finanzmarktes wurde durch den Aktionsplan für Finanzdienstleistungen (“Financial Services Action Plan” 1999-2005 (FSAP)) voran getrieben. Seine eigentliche Philosophie hat sich als solide erwiesen: So hat sich die Leistung der Finanzdienstleistungsbranche erhöht und der FSAP hat zu einer verstärkten Liquidität, mehr Wettbewerb, einer fundierten Rentabilität und einer erhöhten Finanzstabilität geführt, und dies trotz zahlreicher externer Turbulenzen. Mit der weiteren Umsetzung der FSAP-Maßnahmen in den kommenden Jahren werden diese positiven Folgen nur noch verstärkt werden.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 875/05




2 ÜBERSICHT

Weissbuch zur
Finanzdienstleistungspolitik für die Jahre 2005-2010

1. DYNAMISCHE Konsolidierung der Finanzdienstleistungen

2. Gute Gesetzgebungspraxis

2.1. Offene und transparente Konsultationen

2.2. Folgenabschätzungen

2.3. Umsetzung und rechtliche Durchsetzung

2.4. Expost-Bewertung

2.5. Vereinfachung, Kodifizierung und Klärung

2.6. Nutzer von Finanzdienstleistungen: Input, Informations- und Abhilfemaßnahmen

2.7. Weitere Stärkung der Interaktionen mit anderen politischen Bereichen

3. Dierichtigen EG-Regulierungs- und Aufsichtsstrukturen

3.1. Dafür sorgen, dass der Lamfalussy-Prozess funktioniert

3.2. Künftige Aufgaben der Aufsichtspolitik

3.2.1. Mehr Klarheit in Bezug auf Rolle und Aufgaben der Aufsichtsbehörden im Herkunfts- bzw. Aufnahmemitgliedstaat

3.2.2. Möglichkeiten für die Übertragung von Aufgaben und Zuständigkeiten auf andere Aufsichtsbehörden

3.2.3. Praktische Schritte für eine efizientere Aufsicht

3.2.4. Eine europäische Aufsichtskultur

4. AKTUELLE und künftige Rechtsetzungsinitiativen 2005-2010

4.1. Laufende Vorhaben

4.1.1. Privatkundenbankgeschäft

4.1.2. Solvabilität II

4.1.3. Überprüfung der Regelungen für qualifizierte Beteiligungen

4.1.4. Clearing und Abrechnung

4.2. Aktuelle Überlegungen

4.2.1. Beseitigung ungerechtfertigter Hemmnisse für die grenzübergreifende Konsolidierung

4.2.2. E-Geld-Richtlinie

4.2.3. Sicherungssysteme für Versicherungen

4.2.4. Haager Wertpapierübereinkommen

4.2.5. Freiwillige Instrumente

4.3. Bereiche, in denen derzeit keine neuen Rechtsvorschriften geplant sind

4.4. Künftige Initiativen

4.4.1. Investmentfonds

4.4.2. Finanzdienstleistungen für Privatkunden: Bankkonten und Kreditvermittler

5. Die Internationale Dimension

6. MONITORING


 
 
 


Drucksache 163/1/05

... Bei Forderungen an Banken ist ein dauerhafter Partial Use nur möglich, wenn eine Bank in dieser Forderungsklasse nur eine begrenzte Anzahl von Kreditnehmern hat, und wenn die Einführung eines Ratingverfahrens für diese Aktivaklassen ein "unverhältnismäßig großer Aufwand" wäre. So müssen z.B. international tätige Landesbanken, die den internen Ratingansatz wählen, ihre Forderungen an Sparkassen raten (Risikogewicht momentan 20 %; künftig je nach Ratingnote der Bank). Dies betrifft den Liquiditätsverbund zur Refinanzierung der Sparkassen und in ähnlicher Weise auch den der genossenschaftlichen Kreditinstitute gegenüber ihren Zentralinstituten; betroffen davon sind auch die Privatbanken. Hinzu kommt, dass sich die Restriktionen hinsichtlich eines dauerhaften Partial Use für Forderungen gegenüber Banken auch für die Förderbanken negativ auswirken werden, da die Förderbanken insbesondere in Folge des Hausbankprinzips in dieser Forderungsklasse zahlreiche Kreditnehmer haben.

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Drucksache 163/1/05




1. Es wird begrüßt, dass die von dem Europäischen Parlament und Rat vorgelegten

2. Ausdehnung des Partial Use Tätigkeitsrichtlinie Artikel 89

3. Bürgschaftsbanken/staatliche Förderbanken

4. Use Test Tätigkeitsrichtlinie Artikel 86 IV

5. Granularitätsgrenze/Behandlung von Retailkrediten

6. Keine überzogenen Risikogewichte

7. Möglichkeit der Verrechenbarkeit des erwarteten Verlusts mit den Wertberichtigungen

8. Verbriefungen Tätigkeitsrichtlinie Artikel 94 ff.

9. Ausdehnung der anerkennungsfähigen Sicherheiten im Standardansatz

10. Anerkennung von Bürgschaften der Förderinstitute/Kreditgarantiegemeinschaften

11. Sachgerechte Lösungen für Ausfallbürgschaften und Rückgarantien

12. Verzicht auf die dreijährige Wertermittlung bei grundpfandrechtlich besicherten Krediten/jährliche Objektwertüberwachung Anhang VIII, Teil 2, Tz. 8b der Tätigkeitsrichtlinie

13. Risikogewichtung gedeckter Schuldverschreibungen Annex VI, Teil l, Tz. 68 und Annex VII, Teil 2, Tz. 8 lit. d der Tätigkeitsrichtlinie

14. Unterkonsolidierung Tätigkeitsrichtlinie Artikel 73, Tz. 2

15. Ausfallkriterium Anhang VII, Teil 4, Tz. 44b

16. Prozyklische Effekte von Basel II

17. Level playing field für international tätige Kreditinstitute

18. Operationelles Risiko Anhang X der Tätigkeitsrichtlinie - Bruttoertrag kein geeigneter Indikator

19. Übergangsregelungen

20. Barwertiges Zinsänderungsrisiko

21. Bankinterner Kapitaleinschätzungsprozess Artikel 123 Abs. 1 der Tätigkeitsrichtlinie

22. Bankaufsichtlicher Überprüfungsprozess Tätigkeitsrichtlinie Artikel 124 Abs. 4

23. Offenlegungsanforderungen

24. Komitologie

25. Änderung von Vorschriften für Großkredite


 
 
 


Drucksache 558/05

... Für die Berechnung und Höhe der Solvabilitätsspanne findet § 1 der Verordnung über die Kapitalausstattung von Versicherungsunternehmen vom 13. Dezember 1983 (BGBl. I S. 1451), zuletzt geändert durch Artikel 4 des Gesetzes zur Umsetzung aufsichtsrechtlicher Bestimmungen zur Sanierung und Liquidation von Versicherungsunternehmen und Kreditinstituten vom 10. Dezember 2003 (BGBl. I S. 2478), entsprechende Anwendung.

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Drucksache 558/05




A. Problem und Ziel

B. Lösung

C. Alternativen

D. Finanzielle Auswirkungen auf die öffentlichen Haushalte

E. Sonstige Kosten

Verordnung

Verordnung

§ 1

§ 2

§ 3

Begründung

I. Allgemeiner Teil

II. Besonderer Teil

Zu § 1

Zu § 2

Zu § 3


 
 
 


Drucksache 10/05

... d) des Erlöses aus der vollständigen oder teilweisen Liquidation oder Veräußerung der Kapitalanlage;

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Drucksache 10/05




A. Problem und Ziel

B. Lösung

C. Alternativen

D. Finanzielle Auswirkungen

E. Sonstige Kosten

Zu Artikel 1

Zu Artikel 2

Zu Artikel 2

Zu Artikel 3

Zu Artikel 4

Zu Artikel 5

Zu Artikel 6

Zu Artikel 7

Zu Artikel 8

Zu Artikel 9

Zu Artikel 10

Zu Artikel 11


 
 
 


Drucksache 244/05

... Zu Festlegungen einheitlicher Präqualifikationsbedingungen: Diese Regelung dient dem Zweck der Schaffung eines liquiden Regelenergiemarktes, indem einem möglichst großen Anbieterkreis die Teilnahme an den Ausschreibungen ermöglicht wird. Die Regulierungsbehörde soll unter Beachtung der Grundsätze des § 6 Abs. 3 Festlegungen treffen, die Hemmnisse für die Teilnahme von Anbietern am Regelenergiemarkt beseitigen.



Drucksache 572/05

... a) sie befinden sich im Konkursverfahren, in Liquidation oder im gerichtlichen Vergleichsverfahren, haben Vereinbarungen mit den Gläubigern getroffen oder haben ihre gewerbliche Tätigkeit eingestellt oder befinden sich aufgrund eines in den einzelstaatlichen Rechts- und Verwaltungsvorschriften vorgesehenen gleichartigen Verfahrens in einer vergleichbaren Lage;

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Drucksache 572/05




Begründung

1. Hintergrund

2. HAUPT Ziele der Überprüfung

3. ALLGEMEINER Ansatz für die Überprüfung

3.1. Geltungsbereich

3.2. Zeitplan

4. Überprüfung: METHODEN und Kriterien

5. ERFORDERLICHE Änderungen

5.1. Haushaltsgrundsätze

5.2. Methoden der Mittelverwaltung Artikel 53 bis 57

5.3. Finanzakteure

5.4. Einziehung von Forderungen Artikel 72 bis 73b

5.5. Öffentliche Auftragsvergabe

5.6. Finanzhilfen

5.7. Rechnungsführung

5.8. Besondere Politikbereiche Zweiter Teil der Haushaltsordnung

5.9. Ämter

5.10. Der Verfassungsvertrag

Vorschlag

Artikel 1

1. Artikel 1 Absatz 1 erhält folgende Fassung:

2. Artikel 2 erhält folgende Fassung:

3. Artikel 5 Absatz 4 erhält folgende Fassung:

4. In Kapitel I von Titel II des ersten Teils wird folgender Artikel angefügt:

5. In Artikel 8 Absatz 1 wird folgender Satz angefügt:

6. In Artikel 12 wird folgender Absatz angefügt:

7. Artikel 16 Absatz 2 erhält folgende Fassung:

8. Artikel 18 Absatz 1 wird wie folgt geändert:

9. Artikel 19 Absatz 2 Satz 1 erhält folgende Fassung:

10. Artikel 22 erhält folgende Fassung:

11. Artikel 23 wird wie folgt geändert:

12. Artikel 26 Absatz 2 Unterabsatz 1 erhält folgende Fassung:

13. Artikel 29 Absatz 2 erhält folgende Fassung:

14. Artikel 33 Absatz 2 Buchstabe d erhält folgende Fassung:

15. Artikel 40 Buchstabe a erhält folgende Fassung:

16. Artikel 43 wird wie folgt geändert:

17. In Artikel 44 Absatz 2 wird die Angabe

18. Artikel 45 erhält folgende Fassung:

19. Artikel 46 Absatz 1 wird wie folgt geändert:

20. In Artikel 47 Absatz 1 Unterabsatz 2

21. Artikel 52 erhält folgende Fassung:

22. Artikel 53 wird wie folgt geändert:

23. Artikel 54 wird wie folgt geändert:

24. Die Artikel 55 und 56 erhalten folgende Fassung:

25. Artikel 57 Absatz 1 erhält folgende Fassung:

26. Artikel 59 wird wie folgt geändert:

27. Artikel 60 Absatz 7 Satz 1 erhält folgende Fassung:

28. Artikel 61 wird wie folgt geändert:

29. Artikel 62 Absatz 1 erhält folgende Fassung:

30. Artikel 63 erhält folgende Fassung:

31. Artikel 65 Absatz 1 erhält folgende Fassung:

32. Artikel 66 wird wie folgt geändert:

33. In Artikel 72 Absatz 2 wird folgender Unterabsatz angefügt:

34. In Artikel 73 Absatz 2 wird folgender Unterabsatz angefügt:

35. Die folgenden Artikel 73a und 73b werden eingefügt:

36. In Artikel 75 Absatz 2 wird die Angabe

37. Artikel 77 Absatz 3 Unterabsatz 3 erhält folgende Fassung:

38. Absatz 87 Absatz 2 erhält folgende Fassung:

39. Artikel 88 wird wie folgt geändert:

40. Artikel 90 Absatz 1 Unterabsatz 2 erhält folgende Fassung:

41. Artikel 91 wird wie folgt geändert:

42. Die Artikel 93 und 94 erhalten folgende Fassung:

43. In Artikel 95 wird folgender Absatz angefügt:

44. Artikel 96 erhält folgende Fassung:

45. Artikel 97 Absatz 2 erhält folgende Fassung:

46. Artikel 98 wird wie folgt geändert:

47. Artikel 103 erhält folgende Fassung:

48. In Artikel 104 wird folgender Satz angefügt:

49. Artikel 105 erhält folgende Fassung:

50. Artikel 108 wird wie folgt geändert:

51. Die Überschriften von Kapitel 2 in Titel VI des Ersten Teils erhält folgende Fassung:

52. Artikel 109 erhält folgende Fassung:

53. Artikel 110 Absatz 1 Unterabsatz 2 erhält folgende Fassung:

54. Artikel 111 erhält folgende Fassung:

55. Artikel 112 wird wie folgt geändert:

56. Folgender Artikel 113a wird eingefügt:

57. Artikel 114 erhält folgende Fassung:

58. Artikel 116 Absatz 1 erhält folgende Fassung:

59. Artikel 120 erhält folgende Fassung:

60. Artikel 121 wird wie folgt geändert:

61. In Artikel 122 wird die Angabe

62. Artikel 128 erhält folgende Fassung:

63. Artikel 129 wird wie folgt geändert:

64. Artikel 130 Absatz 1 erhält folgende Fassung:

65. Artikel 131 wird wie folgt geändert:

66. In Artikel 133 Absatz 1 wird die Angabe

67. In Artikel 134 wird die Angabe

68. In Artikel 138 Absatz 1 wird die Angabe

69. Die Überschrift von Titel I im zweiten Teil erhält folgende Fassung:

70. Artikel 148 Absatz 1 erhält folgende Fassung:

71. Artikel 149 wird wie folgt geändert:

72. In Artikel 150 erhalten die Absätze 2 und 3 folgende Fassung:

73. Artikel 151 Absatz 1 Unterabsatz 1 erhält folgende Fassung:

74. Artikel 152 erhält folgende Fassung:

75. Artikel 153 Absatz 1 erhält folgende Fassung:

76. Artikel 154 erhält folgende Fassung:

77. Die Überschrift von Titel II des zweiten Teils erhält folgende Fassung:

78. Artikel 155 wird wie folgt geändert:

79. Artikel 157 Absatz 2 erhält folgende Fassung:

80. Artikel 158 erhält folgende Fassung:

81. In Artikel 160 wird folgender Absatz 1a eingefügt:

82. Folgender Artikel 160a wird eingefügt:

83. Artikel 164 wird gestrichen.

84. Artikel 166 Absatz 1 Unterabsatz 2 erhält folgende Fassung:

85. Artikel 167 Absatz 1 Buchstabe c erhält folgende Fassung:

86. Die Überschrift von Kapitel 4 in Titel IV des zweiten Teils erhält folgende Fassung:

87. Folgender Artikel 169a wird eingefügt:

88. Artikel 171 Absatz 2 erhält folgende Fassung:

89. Artikel 173 erhält folgende Fassung:

90. Artikel 174 Absatz 1 Satz 2 erhält folgende Fassung:

91. Folgender Artikel 174a wird eingefügt:

92. Artikel 175 wird wie folgt geändert:

93. Artikel 176 wird gestrichen.

94. Artikel 178 wird wie folgt geändert:

95. In Artikel 185 erhalten die Absätze 3 und 4 folgende Fassung:

Artikel 2

Bericht

Schlussfolgerungen


 
 
 


Drucksache 139/05

"Mehrausgaben zwecks Liquiditätssicherung der



Drucksache 559/05

... es, insbesondere zur Durchführung der EG-Richtlinie 98/78/EG vom 27. Oktober 1998 über die zusätzliche Beaufsichtigung der einer Versicherungsgruppe angehörenden Versicherungsunternehmen sowie zur Umstellung von Vorschriften auf Euro vom 21. Dezember 2000 (BGBl. I 5.1857) und des Gesetzes zur Umsetzung aufsichtsrechtlicher Bestimmungen zur Sanierung und Liquidation von Versicherungsunternehmen und Kreditinstituten vom 10. Dezember 2003 (BGBl. I S. 2478) verwiesen. Eine Befristung ist nicht möglich, da das zu Grunde liegende Gesetz nicht befristet ist. Eine Rechts- und Verwaltungsvereinfachung ist mit dem Entwurf nicht verbunden. Der Entwurf ist mit EU-Recht vereinbar.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 559/05




A. Problem und Ziel

B. Lösung

C. Alternativen

D. Finanzielle Auswirkungen auf die öffentlichen Haushalte

E. Sonstige Kosten

Verordnung

Erste Verordnung

Artikel 1
Die Überschussverordnung vom 8. November 1996 (BGBl. I S. 1687) wird wie folgt geändert:

1. § 2 Abs. 1 wird wie folgt geändert:

2. § 3 wird wie folgt geändert:

3. § 4 wird wie folgt geändert:

Artikel 2
Diese Verordnung tritt am 1. Januar 2005 in Kraft. Der Bundesrat hat zugestimmt.

Begründung

I. Allgemeiner Teil

II. Besonderer Teil

Zu Artikel 1

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu Artikel 2


 
 
 


Drucksache 595/05

... 4. Klärung der Definition der Vermögenswerte, die von einem OGAW erworben werden können: Einer der Eckpfeiler der OGAW-Rechtsvorschriften besteht darin, dass die Fonds in erster Linie in liquide Finanzinstrumente investieren sollten. OGAW III hat Spielraum für verschiedene Auslegungen dahingehend gelassen, ob bestimmte Kategorien von Finanzinstrumenten von OGAW erworben werden sollten oder nicht. Rechtlich verbindliche Klarstellungen über die Anerkennungsfähigkeit von Vermögenswerten werden von der Kommission Anfang 2006 im Hinblick auf Artikel 53 Buchstabe a vorgelegt werden.



Drucksache 471/1/05

... 16. Der Bundesrat stellt fest, dass das Antrags- und Prüfungsverfahren der europäischen Förderprogramme im Bereich der Kinder- und Jugendhilfe und im Bereich der beruflichen Bildung äußerst komplex und kompliziert geregelt ist. Dies führt immer wieder dazu, dass engagierte Träger, die rechtzeitig vollständige und qualifizierte Förderungsanträge einreichen, unzumutbar lange auf endgültige Entscheidungen und Auszahlung der Mittel warten müssen. Nur den unter Schwierigkeiten und Inkaufnahme von Liquiditätsengpässen erbrachten Vorleistungen dieser Träger ist es zu verdanken, dass bisher wichtige Maßnahmen realisiert werden konnten. Das ist ineffektiv und kann nicht so bleiben. Der Bundesrat fordert die Bundesregierung daher auf, sich dafür einzusetzen, das Bewilligungsverfahren von zentral durch die Kommission geförderten Anträgen aus den Programmen neu zu gestalten, insbesondere dafür einzutreten, dass diese transparenter und weniger bürokratisch abgewickelt werden. Es muss gewährleistet sein, dass Fördermittel so rechtzeitig an die Träger überwiesen werden, dass Liquiditätsprobleme auf Grund noch nicht ausgezahlter Fördermittel zukünftig ausgeschlossen werden können. Die Kofinanzierungsmöglichkeit europäischer Förderprogramme durch private Mittel muss erleichtert werden.



Drucksache 84/05 (Beschluss)

... Durch die gegenwärtige Formulierung von § 112 Abs. 1 Nr. 4 VAG wird jedoch die Übertragung von betrieblichen Rentenbeständen aus Unternehmen an externe, in Deutschland ansässige Pensionsfonds dadurch erschwert, dass für Pensionsfonds die versicherungsförmige Anforderung eines Garantiezinssatzes von 2,75% besteht. Die bei den Unternehmen gebildeten Rückstellungen werden jedoch teilweise mit deutlich höheren Zinssätzen abgezinst. Es müssten also höhere Beträge übertragen werden, als bisher in den Unternehmen geführt wurden, was einen nicht unerheblichen Liquiditätsabfluss verursachen würde. Es steht daher zu befürchten, dass international aufgestellte Unternehmen Pensionsfonds in anderen Staaten ansiedeln, die ein regulativ günstigeres Umfeld bieten.



Drucksache 42/05

... "(5a) Können die Anforderungen nach Absatz 4 Satz 2 und Absatz 5 Satz 2 voraussichtlich nicht aus den der Bundesversicherungsanstalt für Angestellte zur Verfügung stehenden liquiden Mitteln erfüllt werden, sind die in Absatz 4 Satz 2 und Absatz 5 Satz 2 und 3 genannten Beträge zur Vermeidung finanzieller Belastungen der Bundesversicherungsanstalt für Angestellte auf Grund der unterschiedlichen Zahlungstermine für zahlungsberechtigte Krankenkassen und für zahlungsverpflichtete Krankenkassen am 18. des jeweiligen Ausgleichsmonats zu zahlen. Das Bundesversicherungsamt bestimmt nach Anhörung der Spitzenverbände der Krankenkassen, in welchen Ausgleichsmonaten Satz 1 Anwendung findet."



Drucksache 471/05 (Beschluss)

... 14. Der Bundesrat stellt fest, dass das Antrags- und Prüfungsverfahren der europäischen Förderprogramme im Bereich der Kinder- und Jugendhilfe und im Bereich der beruflichen Bildung äußerst komplex und kompliziert geregelt ist. Dies führt immer wieder dazu, dass engagierte Träger, die rechtzeitig vollständige und qualifizierte Förderungsanträge einreichen, unzumutbar lange auf endgültige Entscheidungen und Auszahlung der Mittel warten müssen. Nur den unter Schwierigkeiten und Inkaufnahme von Liquiditätsengpässen erbrachten Vorleistungen dieser Träger ist es zu verdanken, dass bisher wichtige Maßnahmen realisiert werden konnten. Das ist ineffektiv und kann nicht so bleiben. Der Bundesrat fordert die Bundesregierung daher auf, sich dafür einzusetzen, das Bewilligungsverfahren von zentral durch die Kommission geförderten Anträgen aus den Programmen neu zu gestalten, insbesondere dafür einzutreten, dass diese transparenter und weniger bürokratisch abgewickelt werden. Es muss gewährleistet sein, dass Fördermittel so rechtzeitig an die Träger überwiesen werden, dass Liquiditätsprobleme auf Grund noch nicht ausgezahlter Fördermittel zukünftig ausgeschlossen werden können. Die Kofinanzierungsmöglichkeit europäischer Förderprogramme durch private Mittel muss erleichtert werden.



Drucksache 744/05

... (3) Ohne den Folgemaßnahmen zu diesem Grünbuch vorgreifen zu wollen, ist sich die Kommission voll und ganz der Bedeutung des Hypothekarkreditgeschäfts und seiner Auswirkungen auf die EU-Wirtschaft bewusst. Doch ist die Konsultation noch nicht weit genug fortgeschritten, um über ein Tätigwerden der Kommission zu entscheiden, geschweige denn zu erörtern, welche(s) Instrument(e) sich für diesen Zweck am besten eignen würde(n). Klar ist, dass jede Maßnahme, die die Kommission gegebenenfalls zur Integration dieser Märkte ergreift, auf eine Erhöhung ihrer Leistungs- und Wettbewerbsfähigkeit zum Nutzen aller abzielen würde. Erreicht werden könnte dies, indem die Hürden für die Beantragung und Bereitstellung eines Hypothekarkredits in einem anderen EU-Mitgliedstaat abgebaut und die Märkte komplettiert, die Produktvielfalt erhöht und die Preiskonvergenz verstärkt würden. Die Kommission schätzt die Vorteile eines liquidieren, auf modernen, flexiblen Finanzierungstechniken und -Produkten beruhenden Markts. Sie ist sich jedoch auch darüber im Klaren, dass neue Produkte, wie hypothekarisch gesicherte Verbraucherkredite* eingehend geprüft werden müssen, und zwar sowohl im Hinblick auf ihre potenziellen Risiken für die Verbraucher als auch im Hinblick auf ihre Fähigkeit, den Bürgern in der EU neue Finanzierungsquellen zu erschließen und so dem Problem der Rentenfinanzierung, dem die jetzige und die kommenden Generationen unweigerlich gegenüberstehen, zu begegnen. Und nicht zuletzt weiß die Kommission um die Bedeutung dieses Markts für das Wohl der EU-Bürger. Wohnverhältnisse und Kreditkonditionen haben enorme soziale und menschliche Auswirkungen (wie die Überschuldung, um nur ein Beispiel zu nennen), denen bei jeder Maßnahme in diesem Bereich angemessen Rechnung zu tragen ist.4

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 744/05




Grünbuch Hypothekarkredite in der EU Text von Bedeutung für den EWR Einleitung

I SOLL die Kommission tätig werden?

II Verbraucherschutz

4 Verbraucherinformationen

Beratung und Kreditvermittlung

Vorzeitige Rückzahlung

Effektiver Jahreszins

Regeln in Bezug auf Wucher und variable Zinssätze

4 Kreditvertrag

Durchsetzung und Rechtsbehelfe

III Rechtsfragen Geltendes Recht

Bonität des Kunden

Bewertung von Grundstücken und Gebäuden

4 Zwangsversteigerungsverfahren

4 Steuern

IV HYPOTHEKARISCHE Sicherheiten Grundbuchregister

Euro -Hypothek

V Finanzierung von Hypothekarkrediten


 
 
 


Drucksache 944/05

... (10) Ein Schadenersatzanspruch wegen Verschmutzungsschäden kann unmittelbar gegen den Versicherer oder eine andere Person, die für die Haftung des eingetragenen Eigentümers für Verschmutzungsschäden finanzielle Sicherheit leistet, geltend gemacht werden. Hierbei kann der Beklagte die Einreden (mit Ausnahme des Konkurses oder der Liquidation des Schiffseigentümers) geltend machen, die der Schiffseigentümer hätte erheben können, einschließlich der Beschränkung nach Artikel 6. Außerdem kann der Beklagte, auch wenn der Schiffseigentümer nicht nach Artikel 6 berechtigt ist, die Haftung zu beschränken, die Haftung auf einen Betrag beschränken, der dem Betrag der nach Absatz 1 erforderlichen Versicherung oder sonstigen finanziellen Sicherheit entspricht. Darüber hinaus kann der Beklagte die Einrede geltend machen, dass sich die Verschmutzungsschäden aus einem vorsätzlichen Verschulden des Schiffseigentümers selbst ergaben; jedoch kann der Beklagte keine anderen Einreden geltend machen, die er in einem vom Schiffseigentümer gegen ihn eingeleiteten Verfahren hätte erheben können. Der Beklagte hat in jedem Fall das Recht zu verlangen, dass dem Schiffseigentümer der Streit verkündet wird.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 944/05




A. Problem und Ziel

B. Lösung

C. Alternativen

D. Kosten der öffentlichen Haushalte

E. Sonstige Kosten

Gesetzentwurf

Entwurf

Artikel 1

Artikel 2

Begründung

Zu Artikel 1

Zu Artikel 2

Schlussbemerkung

Internationales Übereinkommen von 2001 über die zivilrechtliche Haftung für Bunkerölverschmutzungsschäden Übersetzung

Artikel 1
Begriffsbestimmungen

Artikel 2
Geltungsbereich

Artikel 3
Haftung des Schiffseigentümers

Artikel 4
Ausschlüsse

Artikel 5
Ereignisse, an denen mehrere Schiffe beteiligt sind

Artikel 6
Haftungsbeschränkung

Artikel 7
Pflichtversicherung oder finanzielle Sicherheit

Artikel 8
Ausschlussfristen

Artikel 9
Gerichtsbarkeit

Artikel 10
Anerkennung und Vollstreckung von Urteilen

Artikel 11
Vorrangsklausel

Artikel 12
Unterzeichnung, Ratifikation, Annahme, Genehmigung und Beitritt

Artikel 13
Staaten mit mehr als einer Rechtsordnung

Artikel 14
Inkrafttreten

Artikel 15
Kündigung

Artikel 16
Revision oder Änderung

Artikel 17
Verwahrer

Artikel 18
Übermittlung an die Vereinten Nationen

Artikel 19
Sprachen

Anlage

Denkschrift

I. Allgemeiner Teil

1. Entstehung des Bunkeröl-Übereinkommens

2. Inhalt des Bunkeröl-Übereinkommens

II. Besonderer Teil

Zu Artikel 1

Zu Artikel 2

Zu Artikel 3

Zu Artikel 4

Zu Artikel 5

Zu Artikel 6

Zu Artikel 7

Zu Artikel 8

Zu Artikel 9

Zu Artikel 10

Zu Artikel 11

Zu Artikeln 12


 
 
 


Drucksache 321/05 (Beschluss)

... Eine weitere Einschränkung der Verlustverrechnungsmöglichkeit auf 50 v.H. des Gesamtbetrags der Einkünfte wäre konjunktur- und wachstumspolitisch kontraproduktiv. Der Bundesrat hält es nicht für vertretbar, gerade Unternehmen mit Verlustvorträgen einen Gegenfinanzierungsbeitrag leisten zu lassen. Gerade diese Unternehmen müssen schnellstmöglich wieder in die Lage versetzt werden, zu investieren und Arbeitsplätze zu schaffen. Wer die effektive Nutzung der Verlustvorträge weiter beschneidet, entzieht den Unternehmen Liquidität und arbeitet der erklärten Zielsetzung des Gesetzes entgegen.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 321/05 (Beschluss)




Zum Gesetzentwurf allgemein

- Repatriierung deutschen Gewinnsubstrats

- Verschärfung der Mindestbesteuerung

- Hälftige Steuerpflicht bei Aufdeckung stiller Reserven bei Immobilienveräußerungen

- Einschließung der Verluste bei Steuerstundungsmodellen


 
 
 


Drucksache 322/05

... Dies ist die zentrale Vorschrift zum Erlöschen der Steuerschuld. Der Zeitraum von zehn Jahren bis zum endgültigen Erlöschen erscheint angemessen, da er einerseits zu lange ist, um ein planmäßiges Zurückfahren des Betriebs im Hinblick auf eine künftige Liquidierung zu ermöglichen, andererseits eine darüber hinaus gehende Verlängerung des Zeitraums den Unternehmer wegen den betriebswirtschaftlichen Restriktionen und der latenten Steuerforderung in seinen Entscheidungen behindern würde. Erfolgt die Betriebsfortführung über den Behaltenszeitraum von zehn Jahren ohne Verstoß gegen die in Absatz 3 geregelten Behaltensregelungen, ist die Steuer nach zehn Jahren vollständig erloschen. Bei einem Verstoß gegen die Behaltensregelung soll die für den verbliebenen Behaltenszeitraum noch zu stundende Steuer zu den folgenden Erlöschenszeitpunkten in gleichen Teilbeträgen erlöschen.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 322/05




A. Problem und Ziel

B. Lösung

C. Alternativen

D. Finanzielle Auswirkungen

E. Sonstige Kosten

Entwurf

Artikel 1
Änderung des Erbschaftsteuer- und Schenkungsteuergesetzes

§ 12a
Bestand und Bewertung von Betriebsvermögen

§ 19b
Begrenzung der Erbschaftsteuer auf Betriebsvermögen im Übergangsbereich

§ 28
Stundung und Erlöschen der Steuer bei begünstigtem Vermögen

§ 28a
Begünstigtes Vermögen

Artikel 2
Änderung des Bewertungsgesetzes

Begründung

I. Allgemeiner Teil

II. Besonderer Teil


 
 
 


Drucksache 921/05

... es durch das Gesetz zur Umsetzung aufsichtsrechtlicher Bestimmungen zur Sanierung und Liquidation von Versicherungsunternehmen und Kreditinstituten vom 10. Dezember 2003 (BGBl.1 S. 2478), des Versicherungsaufsichtsgesetzes durch das Gesetz zur Änderung des Versicherungsaufsichtsgesetzes und anderer Gesetze vom 15. Dezember 2004 BGBl. I S. 3416), und der Richtlinie 98/78/EG - der Gruppenversicherungsrichtlinie, auf deren Umsetzung die Solvabilitätsbereinigungs-Verordnung im Wesentlichen beruht - durch die Richtlinie 2002/87/EG (Finanzkonglomerats-Richtlinie - ABl. EU (Nr.) L 35 S. 1).

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 921/05




A. Problem und Ziel

B. Lösung

C. Alternativen

D. Finanzielle Auswirkungen auf die öffentlichen Haushalte

E. Sonstige Kosten

Verordnung

Erste Verordnung

Artikel 1

1. In der Inhaltsübersicht wird die Angabe zu § 21 wie folgt gefasst:

2. § 5 wird wie folgt geändert:

3. In § 6 Abs. 2 werden die Wörter

4. § 7 wird wie folgt geändert

5. § 9 wird wie folgt geändert:

6. § 10 Abs. 1 wird wie folgt gefasst:

7. § 14 Abs. 3 Nr. 2 wird wie folgt gefasst:

8. In § 15 Satz 1 Nr. 3 werden die Wörter

9. § 17 wird wie folgt geändert:

10. § 18 Abs. 1 wird wie folgt gefasst:

11. § 21 wird wie folgt gefasst:

Artikel 2

Begründung

I. Allgemeiner Teil

II. Besonderer Teil

Zu Artikel 1

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu Nummer 3

Zu Nummer 4

Zu Nummer 5

Zu Nummer 7

Zu Nummer 8

Zu Nummer 9

Zu Nummer 10

Zu Nummer 11

Zu Artikel 2


 
 
 


Drucksache 304/05

... b) sofern die Vermögensgegenstände im Sinne des Buchstaben a im Falle der Insolvenz des Einlagenkreditinstituts unbeschadet der auf Grund der Richtlinie 2001 /24/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 4. April 2001 über die Sanierung und Liquidation von Kreditinstituten (ABI. EU (Nr.) L 125 S. 15) erlassenen Vorschriften vorrangig zur Rückzahlung des Kapitals und der aufgelaufenen Zinsen bestimmt sind.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 304/05




Der Bundestag hat mit Zustimmung des Bundesrates das folgende Gesetz beschlossen:

Artikel 1
Gesetz über die Erstellung, Billigung und Veröffentlichung des Prospekts, der beim öffentlichen Angebot von Wertpapieren oder bei der Zulassung von Wertpapieren zum Handel an einem organisierten Markt zu veröffentlichen ist (Wertpapierprospektgesetz - WpPG)

Abschnitt 1
Anwendungsbereich und Begriffsbestimmungen

§ 1
Anwendungsbereich

§ 2
Begriffsbestimmungen

§ 3
Pflicht zur Veröffentlichung eines Prospekts und Ausnahmen im Hinblick auf die Art des Angebots

§ 4
Ausnahmen von der Pflicht zur Veröffentlichung eines Prospekts im Hinblick auf bestimmte Wertpapiere

Abschnitt 2
Erstellung des Prospekts

§ 5
Prospekt

§ 6
Basisprospekt

§ 7
Mindestangaben

§ 8
Nichtaufnahme von Angaben

§ 9
Gültigkeit des Prospekts, des Basisprospekts und des Registrierungsformulars

§ 10
Jährliches Dokument

§ 11
Angaben in Form eines Verweises

§ 12
Prospekt aus einem oder mehreren Einzeldokumenten

Abschnitt 3
Billigung und Veröffentlichung des Prospekts

§ 13
Billigung des Prospekts

§ 14
Hinterlegung und Veröffentlichung des Prospekts

§ 15
Werbung

§ 16
Nachtrag zum Prospekt

Abschnitt 4
Grenzüberschreitende Angebote und Zulassung zum Handel

§ 17
Grenzüberschreitende Geltung gebilligter Prospekte

§ 18
Bescheinigung der Billigung

Abschnitt 5
Sprachenregelung und Emittenten mit Sitz in Drittstaaten

§ 19
Sprachenregelung

§ 20
Drittstaatemittenten

Abschnitt 6
Zuständige Behörde und Verfahren

§ 21
Befugnisse der Bundesanstalt

§ 22
Verschwiegenheitspflicht

§ 23
Zusammenarbeit mit zuständigen Stellen in anderen Staaten des Europäischen Wirtschaftsraums

§ 24
Vorsichtsmaßnahmen

§ 25
Bekanntmachung von Maßnahmen

§ 26
Sofortige Vollziehung

§ 27
Register

§ 28
Gebühren und Auslagen

§ 29
Benennungspflicht

§ 30
Bußgeldvorschriften

§ 31
Übergangsbestimmungen

Artikel 2
Änderung des Verkaufsprospektgesetzes

§ 8j
Werbung

§ 8k
Verschwiegenheitspflicht

§ 11
Veröffentlichung ergänzender Angaben

§ 12
Hinweis auf Verkaufsprospekt

§ 16
Gebühren

Artikel 3
Änderung des Börsengesetzes

§ 35
(weggefallen).

§ 55
Haftung für den Prospekt.

§ 55
Haftung für den Prospekt

Artikel 4
Änderung der Börsenzulassungs-Verordnung

§ 51
Veröffentlichung der Zulassung

§ 71
Ordnungswidrigkeiten

§ 72a
Übergangsvorschrift

Artikel 5
Änderung des Investmentgesetzes

§ 102
Prospekt im Sinne des Wertpapierprospektgesetzes

Artikel 6
Änderung der WpÜG-Angebotsverordnung

Artikel 7
Änderung der Verordnung zur Übertragung von Befugnissen zum Erlass von Rechtsverordnungen auf die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht

Artikel 7a
Änderung des Anlegerschutzverbesserungsgesetzes

Artikel 8
Rückkehr zum einheitlichen Verordnungsrang

Artikel 9
Aufhebung der Verkaufsprospekt

Artikel 9a
Aufhebung der Verordnung zur Übertragung der Befugnis zum Erlass von Rechtsverordnungen nach dem Verkaufsprospektgesetz auf die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht

Artikel 10
Inkrafttreten


 
 
 


Drucksache 361/4/05

... verordnung einen Liquiditätsvorteil. Dieser Vorteil kann weitere Begünstigungen, z.B. Refinanzierungsvorteile durch niedrigere Zinssätze bei Kreditinstituten auf Grund der Regelungen von Basel II, mit sich bringen. Solche Wettbewerbsverzerrungen treffen vor allem KMU und könnten durch Angleichung der entsprechenden Regelungen vermieden werden.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 361/4/05




Anwendungsbereich der Verordnung

2 Registrierung

2 Drittländer

Umsetzung des OSOR-Ansatzes

Verwendungs - und Expositionskategorien

2 Tierschutz

Rolle der Agentur

Erleichterungen für KMU

2 Marktüberwachung

Anlage 1a

2 Datenergänzung

2 Registrierung

Zusammensetzung des Grunddatensatzes

Anlage b

Vierstufiges Priorisierungsmodell für Phasein-Stoffe

Bildung von Prioritäten für die Registrierung von Stoffen nach der Europäischen Chemikalienverordnung

Vorschlag


 
 
 


Drucksache 341/05 (Beschluss)

... Dies ist die zentrale Vorschrift zum Erlöschen der Steuerschuld. Der Zeitraum von zehn Jahren bis zum endgültigen Erlöschen erscheint angemessen, da er einerseits zu lange ist, um ein planmäßiges Zurückfahren des Betriebs im Hinblick auf eine künftige Liquidierung zu ermöglichen, andererseits eine darüber hinaus gehende Verlängerung des Zeitraums den Unternehmer wegen den betriebswirtschaftlichen Restriktionen und der latenten Steuerforderung in seinen Entscheidungen behindern würde. Geht das Vermögen innerhalb des Zehnjahreszeitraums ein weiteres Mal durch Erbgang über, beginnt für den weiteren Erwerber die Zehnjahresfrist erneut zu laufen. Um Schwierigkeiten aus der Kumulierung mehrerer Steuertatbestände auf das gleiche Vermögen zu vermeiden, soll die Steuer aus dem Vorerwerb in einem solchen Fall erlöschen. Zur Vermeidung von Rechtsgestaltungen gilt das allerdings nicht für Schenkungen.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 341/05 (Beschluss)




A. Zielsetzung

B. Lösung

C. Alternativen

E. Sonstige Kosten

Gesetzentwurf

Anlage

Artikel 1

Artikel 2

1. In § 10 Abs. 6 werden die Sätze 4 und 5 gestrichen.

2. § 12 wird wie folgt geändert:

3. § 13a wird wie folgt geändert:

4. § 19a wird wie folgt geändert:

5. Nach § 19a wird folgender § 19b eingefügt:

6. § 28 wird wie folgt gefasst:

Artikel 3

Begründung

I. Allgemeines

1. Verfassungsrechtliche Fragen

2. Verhinderung missbräuchlicher Umgestaltung von nichtproduktivem Vermögen zu Betriebsvermögen

Zu Artikel 1

Zu Nr. 2

Zu Artikel 2

Zu Nr. 2

Zu Absatz 5

Zu Absatz 6

Zu Nr. 3

Zu Absatz 1

Zu Absatz 3

Zu Absatz 4

Zu Nr. 4

Zu Absatz 1

Zu Absatz 5

Zu Nr. 5

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu Nr. 6

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu Absatz 3

Zu Absatz 4

Zu Absatz 5

Zu Absatz 6

Zu Nr. 7

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu Absatz 3

Zu Absatz 4

Zu Artikel 3


 
 
 


Drucksache 913/05

... • Ein europaweites System grüner Zertifikate dürfte zu einem größeren und damit liquideren Zertifikatmarkt führen, was seinerseits einen stabileren Preis für grüne Zertifikate (als auf kleineren - einzelstaatlichen - Märkten) mit sich bringt. Allerdings müssen die Verwaltungskosten für ein derartiges System mit den derzeit anfallenden Verwaltungskosten verglichen werden.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 913/05




Mitteilung

1. Einführung

1.1. Gründe für den Bericht

1.2. Geltungsbereich

2. Bewertung bestehender Förderregelungen

2.1. Die bestehenden Förderregelungen

2.2. Leistungsbewertung

2.3. Wesentlichen Schlussfolgerungen zur Leistung vgl. Anhänge 3 und 4

5 Windenergie

Forstliche Biomasse

Biogas -Sektor8

3. Aspekte des Handels und des Binnenmarkts

3.1. Einführung

3.2. Entflechtung, Transparenz und marktbeherrschende Anbieter

3.3. Leistungsschwankungen und ihr Ausgleich: Binnenmarktrecht und EE-Förderregelungen müssen vereinbar sein

3.4. Handel mit Energie

3.5. Regulierung für Staatsbeihilfen

3.6. Die wichtigste Erkenntnis

4. KOEXISTENZ oder Harmonisierung

4.1. Mögliche Vorteile

4.2. Mögliche Nachteile

5. ADMINISTRATIVE Hemmnisse

5.1. Bestehende Hemmnisse

1. Unzahl beteiligter Behörden und mangelnde Koordinierung

2. Langer Vorlauf bis zur Erlangung der benötigten Genehmigungen

3. Erneuerbare Energiequellen werden bei der Raumordnung kaum berücksichtigt

5.2. Empfehlungen zu administrativen Hemmnissen

6. Fragen des Netzzugangs

7. HERKUNFTSNACHWEISE

8. Schlussfolgerungen

8.1. Kooperation

8.2. Optimierung

8.3. Nächste Schritte

2 Anhänge


 
 
 


Drucksache 321/05

... Schließlich soll der steuermotivierten Blockade bei der Veräußerung von betrieblichen Grundstücken und Gebäuden entgegengewirkt werden: Für einen begrenzten Zeitraum von drei Jahren werden die durch die Aufdeckung von stillen Reserven entstehenden Gewinne nur hälftig besteuert und damit ein Anreiz geschaffen, nicht betriebsnotwendige Immobilien zu veräußern, um frei verfügbares Eigenkapital für wirtschaftliche Aktivitäten zu mobilisieren. Die Maßnahme führt insbesondere zugunsten des Mittelstandes zu einer Stärkung der Liquidität und der Eigenkapitalquote.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 321/05




A. Problem und Ziel

B. Lösung

C. Alternativen

D. Finanzielle Auswirkungen

E. Sonstige Kosten

Entwurf

Artikel 1
Änderung des Einkommensteuergesetzes

§ 15b
Verluste in Zusammenhang mit Steuerstundungsmodellen

Artikel 2
Änderung des Körperschaftsteuergesetzes

Artikel 3
Änderung des Gewerbesteuergesetzes

Artikel 4
Änderung des Außensteuergesetzes

Artikel 5
Inkrafttreten

Begründung

I. Allgemeiner Teil

II. Besonderer Teil


 
 
 


Drucksache 3/1/05

... -Angebotsverordnung Bezug genommen werden, was bedeuten würde, dass § 5 Abs. 4 der WpÜG-Angebotsverordnung nicht anwendbar wäre, wonach bei nichtliquiden Aktien eine Unternehmensbewertung erfolgt. Da § 142 Abs. 2 Satz 2 AktG-E aber pauschal auf die Verordnung gemäß § 31 Abs. 7



Drucksache 12/05

... c) von Erlösen aus der vollständigen oder teilweisen Veräußerung oder Liquidation der Kapitalanlagen oder von Beträgen aus der Reduzierung des Anlagekapitals;

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 12/05




A. Problem und Ziel

B. Lösung

C. Alternativen

D. Finanzielle Auswirkungen

E. Sonstige Kosten

Zu Artikel 1

Zu Artikel 2

Zu Artikel 1

Zu Artikel 2

Zu Artikel 3

Zu Artikel 4

Zu Artikel 5

Zu Artikel 6

Zu Artikel 7

Zu Artikel 8

Zu Artikel 9

Zu Artikel 10

Zu Artikel 11

Zu Artikel 12

Zu Artikel 13

Zu Artikel 14

Zu Artikel 15

Zu Artikel 16


 
 
 


Drucksache 242/1/05

... c) Der Bundesrat weist jedoch darauf hin, dass die Bundesregierung den Rentnerinnen und Rentnern bereits große Belastungen aufgebürdet hat. Genannt seien z.B. die volle Tragung der Pflegebeiträge seit erstem April vergangenen Jahres und die Aussetzung der Rentenanpassung im letzten Jahr. Hinzu kommen neue Belastungen durch den zusätzlichen Krankenversicherungsbeitrag ab l.7.2005. Dadurch kommt es im wirtschaftlichen Ergebnis sogar zu einer Rentenminderung um 0,45 %. Aufgrund der schwachen wirtschaftlichen Entwicklung bei gleichzeitigem Abbau der Nachhaltigkeitsrücklage der Rentenversicherung auf nur noch 0,2 Monatsausgaben zeichnen sich zudem bereits Liquiditätsengpässe, neue Einschnitte und eine abermalige Nullanpassung im nächsten Jahr ab.



Drucksache 167/05

... - Die Zusammenfassung der Mindestanforderungen an das Kreditgeschäft (MaK), der Mindestanforderungen an die Handelsgeschäfte (MaH) und der Mindestanforderungen an die Ausgestaltung der Inneren Revision (MalR) zu Mindestanforderungen an das Risikomanagement (MaRisk) darf nicht zu neuen regulatorischen Hemmnissen und Erschwernissen für die Banken und die Kreditvergabe führen, sondern muss zu einem Abbau von Überreglementierungen genutzt werden. Wichtig ist eine Reduzierung der zu formalistischen Aufsichts- und Prüfungspraxis, die schon aus Wettbewerbsgründen nicht über das Niveau unserer Nachbarländer hinausgehen sollte. Für kleinere Kreditinstitute sind Öffnungsklauseln vorzusehen. Bei den aufgrund von Basel II erforderlichen Neuregelungen zum Management von Zinsänderungs- und Liquiditätsrisiken sowie operationeller Risiken ist auf eine schlanke und europäischen Standard nicht überschreitende Regelung besonders zu achten.



Drucksache 8/05

... d) des Erlöses im Fall vollständiger oder teilweiser Liquidation oder Veräußerung der Kapitalanlage;

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 8/05




A. Problem und Ziel

B. Lösung

C. Alternativen

D. Finanzielle Auswirkungen

E. Sonstige Kosten

Gesetzentwurf

Entwurf

Artikel 1

Artikel 2

Begründung

Zu Artikel 1

Zu Artikel 2

Schlussbemerkung

Vertrag zwischen der Bundesrepublik Deutschland und der Kirgisischen Republik über die Förderung und den gegenseitigen Schutz von Kapitalanlagen Die Bundesrepublik Deutschland und die Kirgisische Republik -

Artikel 1

Artikel 2

Artikel 3

Artikel 4

Artikel 5

Artikel 6

Artikel 7

Artikel 8

Artikel 9

Artikel 10

Artikel 11

Artikel 12

Artikel 13

Artikel 14

Protokoll zum
Vertrag zwischen der Bundesrepublik Deutschland und der Kirgisischen Republik über die Förderung und den gegenseitigen Schutz von Kapitalanlagen

Denkschrift

I. Allgemeines

II. Besonderes

Zu Artikel 1

Zu Artikel 2

Zu Artikel 9

Zu Artikel 10

Zu Artikel 11

Zu Artikel 12

Zu Artikel 13


 
 
 


Drucksache 942/05

... wird nach dem Wort „Liquidatoren“ das Wort „elektronisch“ eingefügt.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 942/05




A. Problem und Ziel

B. Lösung

C. Alternativen

D. Finanzielle Auswirkungen auf die öffentlichen Haushalte

E. Sonstige Kosten

Gesetzentwurf

Entwurf

Artikel 1
Änderung des Handelsgesetzbuchs

1. Die Überschrift vor § 8 wird wie folgt gefasst:

2. Die §§ 8 bis 12 werden wie folgt gefasst:

3. § 13 wird wie folgt gefasst:

4. Die §§ 13a, 13b und 13c werden aufgehoben.

5. In § 13d Abs. 1 und 3

6. § 13f wird wie folgt geändert:

7. § 13g wird wie folgt geändert:

8. In § 14 Satz 1

9. § 15 Abs. 4 wird wie folgt geändert:

10. In § 29

11. In § 33 Abs. 3

12. § 35 wird aufgehoben.

13. In § 37a Abs. 1

14. § 53 wird wie folgt geändert:

15. § 108 wird wie folgt geändert:

16. In § 125a Abs. 1 Satz 1

17. § 148 Abs. 3 wird aufgehoben.

18. In § 264 Abs. 3 werden die Nummern 3 bis 5 durch folgende Nummern 3 und 4 ersetzt:

19. § 264b wird wie folgt geändert:

20. Die Überschrift des Vierten Unterabschnitts des Zweiten Abschnitts des Dritten Buchs wird wie folgt gefasst:

21. § 325 wird wie folgt gefasst:

22. § 325a Abs. 1 wird wie folgt geändert:

23. In § 326 Satz 1

24. In § 327

25. § 328 wird wie folgt geändert:

26. § 329 wird wie folgt gefasst:

27. § 334 wird wie folgt geändert:

28. Die §§ 335 und 335a werden aufgehoben.

29. § 335b wird wie folgt gefasst:

30. § 339 wird wie folgt geändert:

31. In § 340 Abs. 1 und 4 Satz 1 und 4

32. § 340l wird wie folgt geändert:

33. § 340n wird wie folgt geändert:

34. § 340o wird aufgehoben.

35. In § 341a Abs. 2 Satz 5

36. § 341l wird wie folgt geändert:

37. § 341n wie folgt geändert:

38. § 341o wird aufgehoben.

39. § 341p wird wie folgt gefasst:

40. § 367 wird wie folgt geändert:

Artikel 2
Änderung des Einführungsgesetzes zum Handelsgesetzbuch

Artikel 3
Änderung des Genossenschaftsgesetzes

1. In der Inhaltsübersicht

2. Dem § 10 wird folgender Absatz 3 angefügt:

3. § 11 wird wie folgt geändert:

4. § 14 wird wie folgt geändert:

5. § 14a wird aufgehoben.

6. In § 16 Abs. 5 Satz 1

7. In § 25a Abs. 1

8. § 28 wird wie folgt geändert:

9. In § 29 Abs. 4

10. § 42 Abs. 1 Satz 3 wird wie folgt gefasst:

11. § 84 Abs. 3 wird aufgehoben.

12. § 156 wird wie folgt geändert:

13. In § 157

14. § 160 wird wie folgt geändert:

15. § 161 Satz 3 wird aufgehoben.

Artikel 4
Änderung des Gesetzes über die Angelegenheiten der freiwilligen Gerichtsbarkeit

1. § 125 wird wie folgt geändert:

2. § 129 Satz 2 wird wie folgt gefasst:

3. § 132 Abs. 1 wird wie folgt geändert:

4. § 140a wird aufgehoben.

5. § 141 Abs. 2 wird wie folgt geändert:

6. In § 141a Abs. 2 Satz 2

7. Nach § 144b wird folgender § 144c eingefügt:

8. § 147 Abs. 1 wird wie folgt geändert:

9. In § 160b Abs. 1 Satz 2

Artikel 5
Änderung von Registerverordnungen

Artikel 6
Änderung der Börsenzulassungs-Verordnung

Artikel 7
Änderung des Publizitätsgesetzes

Artikel 8
Änderung des Umwandlungsgesetzes

Artikel 9
Änderung des Aktiengesetzes

Artikel 10
Änderung des Gesetzes betreffend die Gesellschaften mit beschränkter Haftung

Artikel 11
Änderung des Versicherungsaufsichtsgesetzes

Artikel 12
Änderung sonstigen Bundesrechts

Artikel 13
Inkrafttreten, Außerkrafttreten

A. Allgemeiner Teil

I. Einleitung

II. Derzeitige Regelung

III. Ziel des Gesetzentwurfs

IV. Gesetzgebungskompetenz

V. Finanzielle Auswirkungen auf die öffentlichen Haushalte

VI. Auswirkungen auf die Wirtschaft und das Preisniveau

B. Besonderer Teil

Zu Artikel 1

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu Absatz 3

Zu Absatz 2

Zu Absatz 3

Zu Absatz 4

Zu Absatz 7

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu Nummer 3

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu Absatz 3

Zu Absatz 4

Zu Nummer 4

Zu Nummer 5

Zu Nummer 6

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Buchstabe c

Zu Buchstabe d

Zu Nummer 7

Zu Nummer 8

Zu Nummer 9

Zu Nummer 10

Zu Nummer 11

Zu Nummer 12

Zu Nummer 13

Zu den Nummer n

Zu Nummer 16

Zu Nummer 17

Zu Nummer 18

Zu Nummer 19

Zu Nummer 20

Zu Nummer 21

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu Absatz 3

Zu Absatz 3a

Zu Absatz 4

Zu Absatz 5

Zu Absatz 6

Zu Nummer 22

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Buchstabe c

Zu den Nummer n

Zu Nummer 25

Zu Nummer 26

Zu Nummer 27

Zu Nummer 28

Zu Nummer 29

Zu Nummer 30

Zu Nummer 31

Zu Nummer 32

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Nummer 33

Zu Nummer 34

Zu Nummer 35

Zu Nummer 36

Zu Nummer 37

Zu Nummer 38

Zu Nummer 39

Zu Nummer 40

Zu Artikel 2

Zu Artikel 61

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu Absatz 3

Zu Absatz 4

Zu Absatz 5

Zu Absatz 6

Zu Artikel 3

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu Nummer 3

Zu Nummer 4

Zu Nummer 5

Zu Nummer 6

Zu Nummer 7

Zu Nummer 8

Zu Nummer 9

Zu Nummer 10

Zu Nummer 11

Zu Nummer 12

Zu Nummer 13

Zu Nummer 14

Zu Nummer 15

Zu Artikel 4

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu Nummer 3

Zu Nummer 4

Zu den Nummer n

Zu Nummer 7

Zu Nummer 8

Zu Nummer 9

Zu Artikel 5

Zu Absatz 1

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu Nummer 3

Zu Nummer 4

Zu Nummer 5

Zu Nummer 6

Zu Nummer 7

Zu Nummer 8

Zu Nummer 9

Zu Nummer 10

Zu Nummer 11

Zu Nummer 12

Zu Absatz 2

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu Nummer 3

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu Absatz 3

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu Absatz 3

Zu Absatz 4

Zu Absatz 5

Zu Absatz 6

Zu Nummer 4

Zu Nummer 5

Zu Nummer 6

Zu Absatz 2

Zu Absatz 3

Zu Absatz 5

Zu Nummer 7

Zu Nummer 8

Zu Nummer 9

Zu Nummer 10

Zu Absatz 1

Zu Absatz 3

Zu Nummer 11

Zu Nummer 12

Zu Absatz 1

Zu Nummer 13

Zu Nummer 14

Zu Nummer 15

Zu Nummer 16

Zu Nummer 17

Zu Nummer 18

Zu Nummer 19

Zu Nummer 20

Zu Nummer 21

Zu Nummer 22

Zu Nummer 23

Zu Nummer 24

Zu Nummer 25

Zu Nummer 26

Zu Nummer 27

Zu Nummer 28

Zu Nummer 29

Zu Nummer 30

Zu Nummer 32

Zu Nummer 33

Zu Nummer 34

Zu Nummer 35

Zu Nummer 36

Zu Nummer 37

Zu Absatz 3

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu Nummer 3

Zu Nummer 4

Zu Nummer 5

Zu Nummer 6

Zu Absatz 4

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu Nummer 3

Zu Nummer 4

Zu Nummer 5

Zu Nummer 6

Zu Nummer 7

Zu Nummer 8

Zu Nummer 9

Zu Nummer 10

Zu Nummer 11

Zu Nummer 12

Zu Nummer 13

Zu Nummer 14

Zu Absatz 5

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu Nummer 3

Zu Nummer 4

Zu Nummer 5

Zu Nummer 6

Zu Nummer 7

Zu Nummer 8

Zu Nummer 9

Zu Absatz 6

Zu Artikel 6

Zu den Nummern 1 bis 6

Zu Artikel 7

Zu den Nummer n

Zu den Nummer n

Zu Nummer 5

Zu Nummer 6

Zu Nummer 7

Zu Artikel 8

Zu Nummer 1

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu den Nummer n

Zu Nummer 4

Zu Nummer 5

Zu Nummer 6

Zu Nummer 1

Zu Nummer 7

Zu Nummer 8

Zu den Nummer n

Zu Nummer 11

Zu den Nummern 12 bis 14

Zu Nummer 15

Zu Nummer 16

Zu Nummer 17

Zu Nummer 18

Zu Nummer 19

Zu Nummer 20

Zu Artikel 9

Zu Nummer 1

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Buchstabe c

Zu Nummer 2

Zu Nummer 3

Zu Nummer 4

Zu Nummer 5

Zu Nummer 6

Zu Nummer 7

Zu Nummer 8

Zu Nummer 9

Zu Nummer 10

Zu den Nummer n

Zu Nummer 13

Zu den Nummer n

Zu Nummer 16

Zu Nummer 17

Zu Artikel 10

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu Nummer 3

Zu Nummer 4

Zu Nummer 5

Zu Nummer 6

Zu Nummer 7

Zu Nummer 8

Zu Nummer 9

Zu Nummer 10

Zu Nummer 11

Zu Nummer 12

Zu Artikel 11

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu Nummer 3

Zu Nummer 4

Zu Nummer 5

Zu Nummer 6

Zu Artikel 12

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu Absatz 3

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu Absatz 4

Zu Absatz 5

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu Nummer n

Zu Nummer 5

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Absatz 6

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu Nummer 3

Zu Buchstabe h

Zu Nummer 5007

Zu Absatz 7

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu Nummer 3

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Nummer 400

Zu Nummer 401

Zu den Buchstabe n

Zu Absatz 8

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu Absatz 9

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu Nummer 3

Zu Absatz 10

Zu Absatz 11

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu Nummer 3

Zu Absatz 12

Zu Absatz 13

Zu Absatz 14

Zu Absatz 15

Zu Absatz 16

Zu Artikel 13


 
 
 


Drucksache 832/05

Haushaltsführung 2005 - Unterrichtung gemäß § 37 Abs. 4 BHO über die Einwilligung in eine außerplanmäßige Ausgabe bei Kapitel 1513 Titel 856 22 - Liquiditätshilfe des Bundes an die Träger der allgemeinen Rentenversicherung



Drucksache 348/05

... 2. Krisenpläne müssen den Zugang zu Einrichtungen, Ausrüstungen, Humanressourcen und allen Materialien ermöglichen, die zur schnellen und effizienten Liquidierung des Seuchenherds erforderlich sind. Die Pläne enthalten Angaben über Zahl, Standort und Bestände aller gewerblichen Geflügelhaltungsbetriebe sowie über die Impfstoffmengen, die die jeweiligen Mitgliedstaaten im Falle der Notimpfung für erforderlich halten.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 348/05




Begründung

Kapitel I
Gegenstand, Geltungsbereich und Definitionen

Artikel 1
Gegenstand und Geltungsbereich

Artikel 2
Definition der Begriffe der Geflügelpest/aviären Influenza, der hochpathogenen aviären

Artikel 3
Sonstige Definitionen

Kapitel II
Überwachung, MitteilungEN und epidemiologische Untersuchungen

Artikel 4
Jährliche Überwachungsprogramme

Artikel 5
Seuchenmeldung und Mitteilungen

Artikel 6
Epidemiologische Untersuchung

Kapitel III
Massnahmen bei Seuchenverdacht

Artikel 7
Maßnahmen in Haltungsbetrieben

Artikel 8
Ausnahmen von bestimmten Maßnahmen für Haltungsbetriebe

Artikel 9
Dauer der Maßnahmen für Haltungsbetriebe

Artikel 10
Zusätzliche Maßnahmen infolge der epidemiologischen Untersuchung

Kapitel IV
Massnahmen bei Ausbruch hochpathogener AVIÄRER Influenza(HPAI)

Abschnitt 1
Maßnahmen für Haltungsbetriebe

Artikel 11
Maßnahmen der zuständigen Behörde

Artikel 12
Ausnahmen von bestimmten Maßnahmen für Haltungsbetriebe

Artikel 13
Ausnahmen für bestimmte Haltungsbetriebe

Abschnitt 2
Massnahmen für SEPARATE Produktionseinheiten und Kontaktbetriebe

Artikel 14
Maßnahmen bei Ausbruch hochpathogener aviärer Influenza (HPAI) in separaten Produktionseinheiten

Artikel 15
Maßnahmen für Kontaktbetriebe

Abschnitt 3
Schutz- und Überwachungszonen, weitere Sperrgebiete

Artikel 16
Abgrenzung von Schutz- und Überwachungszonen und weiteren Sperrgebieten bei Ausbruch hochpathogener aviärer Influenza (HPAI)

Artikel 17
Maßnahmen für Schutz- und Überwachungszonen

Abschnitt 4
Massnahmen für Schutzzonen

Artikel 18
Zählung, Betriebsbesichtigungen durch den amtlichen Tierarzt und Überwachung

Artikel 19
Maßnahmen für Haltungsbetriebe

Artikel 20
Verbot der Ver- oder Ausbringung von Einstreu oder Mist aus Haltungsbetrieben

Artikel 21
Messen, Märkte und sonstige Zusammenführungen, Aufstockung von Wildbeständen

Artikel 22
Verbot der Verbringung und der Beförderung von Geflügel, Vögeln anderer Spezies und Eiern

Artikel 23
Ausnahmen für Direktbeförderungen von Geflügel zur unverzüglichen Schlachtung

Artikel 24
Ausnahmen für Direktbeförderungen von Eintagsküken

Artikel 25
Ausnahmen für Direktbeförderungen von Junglegehennen

Artikel 26
Ausnahmen für Direktbeförderungen von Brut- und Konsumeiern

Artikel 27
Ausnahme für die Direktbeförderung von verendetem Geflügel oder verendeten Vögeln anderer Spezies

Artikel 28
Reinigung und Desinfektion von Transportmitteln

Artikel 29
Dauer von Maßnahmen

Abschnitt 5
Maßnahmen für Überwachungszonen

Artikel 30
Maßnahmen für Überwachungszonen

Artikel 31
Dauer von Maßnahmen

Abschnitt 6
Massnahmen für weitere Sperrgebiete

Artikel 32
Maßnahmen für weitere Sperrgebiete

Abschnitt 7
Ausnahmen und Biosicherheitsvorkehrungen

Artikel 33
Ausnahmen

Artikel 34
Biosicherheitsvorkehrungen

Abschnitt 8
Massnahmen bei HPAI-VERDACHT und HPAI-Bestätigung IN anderen Einrichtungen ALS Haltungsbetrieben und bei Transportmitteln

Artikel 35
Untersuchung von HPAI-Verdachtsfällen in anderen Einrichtungen als Haltungsbetrieben und bei Transportmitteln

Artikel 36
Maßnahmen für Schlachthöfe

Artikel 37
Maßnahmen für Grenzkontrollstellen und Transportmittel

Artikel 38
Zusätzliche Maßnahmen für Schlachthöfe, Grenzkontrollstellen und Transportmittel

Kapitel V
Massnahmen bei Ausbruch geringpathogener AVIÄRER Influenza(LPAI)

Abschnitt 1
Massnahmen für Haltungsbetriebe

Artikel 39
Maßnahmen der zuständigen Behörde

Artikel 40
Ausnahmen für bestimmte Betriebe

Abschnitt 2
Massnahmen bei LPAI- Ausbruch IN separaten Produktionseinheiten und Kontaktbetrieben

Artikel 41
Maßnahmen bei LPAI-Ausbruch in separaten Produktionseinheiten

Artikel 42
Maßnahmen für Kontaktbetriebe

Abschnitt 3
Abgrenzung von Sperrgebieten

Artikel 43
Abgrenzung von Sperrgebieten bei LPAI-Ausbruch

Artikel 44
Maßnahmen für das Sperrgebiet

Artikel 45
Dauer von Maßnahmen Die in diesem Abschnitt vorgesehenen Maßnahmen gelten

Artikel 46
Ausnahmen

Kapitel VI
Massnahmen zum Schutz der öffentlichen Gesundheit und Massnahmen betreffend andere Tiere ALS GEFLÜGEL und VÖGEL anderer Spezies

Artikel 47
Maßnahmen zum Schutz der öffentlichen Gesundheit

Artikel 48
Laboranalysen und Maßnahmen betreffend Schweine und andere Tiere

Kapitel VII
Reinigung, DESINFEKTION und Wiederbelegung

Artikel 49
Reinigung, Desinfektion und Behandlung

Artikel 50
Wiederbelegung von Haltungsbetrieben

Kapitel VIII
Diagnosemethoden, DIAGNOSEHANDBUCH und Referenzlaboratorien

Artikel 51
Diagnosemethoden und Diagnosehandbuch

Artikel 52
Referenzlaboratorien

Kapitel IX
Impfung

Abschnitt 1
Allgemeines Impfverbot

Artikel 53
Herstellung, Abgabe und Verwendung von Geflügelpestimpfstoffen

Abschnitt 2
Notimpfung

Artikel 54
Notimpfung von Geflügel und Vögeln anderer Spezies

Artikel 55
Genehmigung von Notimpfplänen

Artikel 56
Ausnahmen

Abschnitt 3
Schutzimpfung

Artikel 57
Schutzimpfung von Geflügel und Vögeln anderer Spezies

Artikel 58
Genehmigung von Schutzimpfplänen

Abschnitt 4
Impfstoffbanken

Artikel 59
Gemeinschaftliche Impfstoffbank

Artikel 60
Nationale Impfstoffbanken

Kapitel X
Gemeinschaftskontrollen, SANKTIONEN und Krisenpläne

Artikel 61
Gemeinschaftskontrollen

Artikel 62
Sanktionen

Artikel 63
Krisenpläne

Kapitel XI
DURCHFÜHRUNGSVORSCHRIFTEN und Ausschussverfahren

Artikel 64
Durchführungsvorschriften

Artikel 65
Ausschussverfahren

Kapitel XII
Übergangs- und Schlussbestimmungen

Artikel 66
Aufhebungen

Artikel 67
Übergangsvorschriften

Artikel 68
Umsetzung

Artikel 69
Inkrafttreten

Artikel 70
Adressaten

Begründung

Entwurf


 
 
 


Drucksache 275/05

... Teil d): Verbriefung von KMU-Kredit-Portfolios, um weitere Kredite an KMU zu mobilisieren, die von den anvisierten Instituten bei angemessener Teilung der Risiken bereitgestellt werden. Voraussetzung für die Unterstützung dieser Transaktionen ist die Verpflichtung der Kreditgeber, einen erheblichen Teil der daraus entstehenden Liquidität innerhalb eines vertretbaren Zeitraums für die Vergabe von Krediten an KMU zu verwenden.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 275/05




Begründung

1. Einleitung

2. DAS Rahmenprogramm für Wettbewerbsfähigkeit und Innovation

Das Programm für unternehmerische Initiative und Innovation

3. Verwaltung des neuen Rahmenprogramms für Wettbewerbsfähigkeit und Innovation

4. ÜBEREINSTIMMUNG mit anderen Politikbereichen

5. Konsultationen und Folgenabschätzung

6. Subsidiarität und Verhältnismäßigkeit

7. Auswirkungen auf den Haushalt

Vorschlag

Titel I
gemeinsame Bestimmungen

Kapitel I
Das Rahmenprogramm für Wettbewerbsfähigkeit und Innovation

Artikel 1
Einrichtung

Artikel 2
Ziele

Artikel 3
Budget

Artikel 4
Teilnahme von Drittländern

Kapitel II
Durchführung des Rahmenprogramms

Artikel 5
Arbeitsprogramme

Artikel 6
Art der Durchführungsmaßnahmen

Artikel 7
Technische Unterstützung

Artikel 8
Überwachung und Bewertung

Artikel 9
Schutz der finanziellen Interessen der Gemeinschaft

Titel II
Die spezifischen Programme

Kapitel I
Programm „unternehmerische Initiative und Innovation“

Abschnitt 1
Ziele und Aktionsbereiche

Artikel 10
Einrichtung und Ziele

Artikel 11
Finanzierung von KMU in der Gründungs- und Wachstumsphase

Artikel 12
Zusammenarbeit zwischen KMU

Artikel 13
Innovation, einschließlich Öko-Innovation, in Unternehmen

Artikel 14
Unternehmerische Initiative und Innovationskultur

Artikel 15
Unternehmens- und innovationsorientierte Wirtschafts- und Verwaltungsreform

Abschnitt 2
Durchführung

Artikel 16
Finanzierungsinstrumente der Gemeinschaft für KMU

Artikel 17
Die GIF

Artikel 18
Die SMEG-Fazilität

Artikel 19
Das CBS

Artikel 20
Dienstleistungen zur Unterstützung von Unternehmen und Innovation

Artikel 21
Instrument zur Förderung von Innovation in Unternehmen

Artikel 22
Analysen, Entwicklung und Koordinierung von Politiken mit den Teilnehmerländern

Artikel 23
Partnerschaften zwischen Behörden auf nationaler und regionaler Ebene

Artikel 24
Unterstützungsmaßnahmen zur Durchführung des Programms

Abschnitt 3
Arbeitsprogramm

Artikel 25
Arbeitsprogramm

Kapitel II
Programm zur Unterstützung der IKT-Politik

Abschnitt 1
Ziele und Aktionsbereiche

Artikel 26
Einrichtung und Ziele

Artikel 27
Europäischer Informationsraum

Artikel 28
Förderung der Innovation durch verstärkten Einsatz von und Investitionen in IKT

Artikel 29
Schaffung einer Informationsgesellschaft für alle, Entwicklung leistungsfähigerer und kostengünstigerer Dienste in Bereichen von öffentlichem Interesse und Verbesserung der Lebensqualität Aktionen zur Schaffung einer Informationsgesellschaft für alle, zur Entwicklung leistungsfähigerer und kostengünstigerer Dienste in Bereichen von öffentlichem Interesse und zur Verbesserung der Lebensqualität haben folgende Ziele:

Abschnitt 2
Durchführung

Unterabschitt 1 Projekte

Artikel 30
Allgemeines

Artikel 31
Projekte, Best Practice-Aktionen und thematische Netze

Unterabschnitt 2
Sonstige Bestimmungen

Artikel 32
Anträge

Artikel 33
Analysen, Entwicklung und Koordinierung von Politiken mit den Teilnehmerländern

Artikel 34
Werbung, Kommunikation, Information und Verbreitung

Artikel 35
Projekte von gemeinsamem Interesse: Vergabe öffentlicher Aufträge auf der Grundlage von gemeinsam mit den Mitgliedstaaten erarbeiteten technischen Spezifikationen

Abschnitt 3
Arbeitsprogramm

Artikel 36
Arbeitsprogramm

Kapitel III
Das Programm „Intelligente Energie - Europa“

Abschnitt 1
Ziele und Aktionsbereiche

Artikel 37
Einrichtung und Ziele

Artikel 38
Operative Ziele

Artikel 39
Energieeffizienz und rationelle Nutzung von Energie (SAVE)

Artikel 40
Neue und erneuerbare Energiequellen (ALTENER)

Artikel 41
Energie im Verkehrswesen (Steer)

Artikel 42
Bereichsübergreifende Aktionen

Abschnitt 2
Durchführung

Artikel 43
Projekte zur Werbung und Informationsverbreitung Folgendes wird unterstützt:

Artikel 44
Technologievermarktungsprojekte

Abschnitt 3
Arbeitsprogramm

Artikel 45
Arbeitsprogramm

Titel II
allgemeine und Schlussbestimmungen

Artikel 46
Ausschüsse

Artikel 47
Aufgehobene Rechtsakte

Artikel 48
Übergangsbestimmungen

Artikel 49
Inkrafttreten

Anhang I
Vorläufige Aufteilung der Mittel

Anhang II
Bestimmungen für den zum Einsatz der in Artikel 16 genannten Finanzierungsinstrumente der Gemeinschaft für KMU

1. Gemeinsame Bestimmungen für alle Finanzierungsinstrumente

2. Durchführung der Fazilität für wachstumsintensive und innovative KMU GIF

3. Durchführung der KMU-Bürgschaftsfazilität SMEG

4. Durchführung des Programms für den Aufbau von Kapazitäten CBS

5. Bewertung

Anhang III
Nähere Angaben zu den in Artikel 20 genannten Dienstleistungen zur Unterstützung von Unternehmen und Innovation


 
 
 


Drucksache 943/05

... Die Vorschrift dient der Aufrechterhaltung einer ordnungsgemäßen Kassenwirtschaft (vgl. § 10 ERP-Verwaltungsgesetz, § 18 Abs. 2 Nr. 2 BHO). Sie ist insbesondere erforderlich zur kurzfristigen Liquiditätsüberbrückung, damit die ständige Zahlungsbereitschaft unabhängig von den Terminen der Zins- und Tilgungseingänge gewahrt werden kann. Der hierfür vorgesehene Rahmen ist gegenüber dem Vorjahr unverändert.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 943/05




A. Zielsetzung

B. Lösung

C. Alternativen

D. Kosten der öffentlichen Haushalte

E. Sonstige Kosten

Gesetzentwurf

Entwurf

§ 1

§ 2

§ 3

§ 4

§ 5

§ 6

§ 7

§ 8

§ 9

Zu § 1

Zu § 2

Absatz 1

Absatz 2

Absatz 3

Absatz 4

Zu § 3

Zu § 4

Zu § 5

Zu § 6

Zu § 7

Zu § 8

Zu § 9

Gesamtplan des ERP-Sondervermögens 2006

Teil I
Wirtschaftsplan nach § 7 des Gesetzes über die Verwaltung des ERP-Sondervermögens vom 31. August 1953, das zuletzt durch Artikel 88 Nr. 1 der Verordnung vom 25. November 2003 geändert worden ist

2 Abschluss

2 Investitionsfinanzierung

3 Erläuterungen

Zu Tit. 862 01

Zu Tit. 862 02

Zu Tit. 681 02

Zu Tit. 681 03

2 Exportfinanzierung

3 Erläuterungen

Zu Tit. 866 01

Zu Tit. 531 01

Zu Tit. 671 01

Zu Tit. 575 01

Zu Tit. 870 01

Zu Tit. 119 99

Zu Tit. 162 03

Zu Tit. 182 01

Zu Tit. 231 01

Zu Tit. 325 02

3 Abschluss

Anlage
Übersicht über die Verpflichtungsermächtigungen

Teil II
Finanzierungsübersicht

Teil III
Kreditfinanzierungsplan

Anlage
Nachweisung des ERP-Sondervermögens nach dem Stand vom 31. Dezember 2004

1. Zusammenstellung der Vermögenswerte und Verpflichtungen

2. Ausfälle im Haushaltsjahr 2004


 
 
 


Drucksache 794/05

... Gliquidon



Drucksache 883/04

... (3) Ein Mitglied, das als Vertragspartei dieses Übereinkommens ausgeschieden ist, hat keinen Anspruch auf Beteiligung am Liquidationserlös oder an den anderen Vermögenswerten der Organisation. Ein solches Mitglied haftet auch nicht für irgendeinen Teil eines etwaigen Defizits der Organisation bei Außerkrafttreten dieses Übereinkommens.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 883/04




A. Problem und Ziel

B. Lösung

C. Alternativen

D. Finanzielle Auswirkungen

E. Sonstige Kosten

Artikel 1

Artikel 2

Entwurf

Zu Artikel 1

Zu Artikel 2

2 Präambel

Kapitel I
Zielsetzung

Artikel 1
Zielsetzung

Kapitel II
Begriffsbestimmungen

Artikel 2
Begriffsbestimmungen

Kapitel III
Organisation und Verwaltung

Artikel 3
Sitz und Aufbau der Internationalen Tropenholzorganisation

Artikel 4
Mitgliedschaft in der Organisation

Artikel 5
Mitgliedschaft zwischenstaatlicher Organisationen

Kapitel IV
Internationaler Tropenholzrat

Artikel 6
Zusammensetzung des Internationalen Tropenholzrates

Artikel 7
Befugnisse und Aufgaben des Rates

Fragen ohne Sitzung entscheiden kann.

Artikel 8
Vorsitzender und stellvertretender Vorsitzender des Rates

Artikel 9
Tagungen des Rates

Artikel 10
Verteilung der Stimmen

Artikel 11
Abstimmungsverfahren des Rates

Artikel 12
Beschlüsse und Empfehlungen des Rates

Artikel 13
Beschlussfähigkeit des Rates

Artikel 14
Zusammenarbeit und Koordinierung mit anderen Organisationen

Artikel 15
Zulassung von Beobachtern

Artikel 16
Exekutivdirektor und Personal

Kapitel V
Vorrechte und Immunitäten

Artikel 17
Vorrechte und Immunitäten

Kapitel VI
Finanzfragen

Artikel 18
Finanzkonten

Artikel 19
Verwaltungskonto

Artikel 20
Sonderkonto

Artikel 21
Der Bali-Partnerschaftsfonds

Artikel 22
Formen der Zahlung

Artikel 23
Rechnungsprüfung und Veröffentlichung des Rechnungsabschlusses

Kapitel VII
Geschäftstätigkeit

Artikel 24
Strategieentwicklung der Organisation

Artikel 25
Projektarbeit der Organisation

Artikel 26
Einsetzung von Ausschüssen

Artikel 27
Aufgaben der Ausschüsse

Kapitel VIII
Beziehungen zum Gemeinsamen Fonds für Rohstoffe

Artikel 28
Beziehungen zum

Kapitel IX
Statistik, Untersuchungen und Information

Artikel 29
Statistik, Untersuchungen und Information

Artikel 30
Jahresbericht und jährliche Überprüfung

Kapitel X
Verschiedene Bestimmungen

Artikel 31
Beschwerden und Streitigkeiten

Artikel 32
Allgemeine Verpflichtungen der Mitglieder

Artikel 33
Befreiung von Verpflichtungen

Artikel 34
Differenzierte Maßnahmen und Abhilfemaßnahmen sowie Sondermaßnahmen

Artikel 35
Überprüfung

Artikel 36
Nichtdiskriminierung

Kapitel XI
Schlussbestimmungen

Artikel 37
Verwahrer

Artikel 38
Unterzeichnung, Ratifikation, Annahme und Genehmigung

Bericht

Artikel 39
Beitritt

Artikel 40
Notifikation der vorläufigen Anwendung

Artikel 41
Inkrafttreten

Artikel 42
Änderungen

Artikel 43
Rücktritt

Artikel 44
Ausschluss

Artikel 45
Kontenabrechnung mit zurücktretenden oder ausgeschlossenen Mitgliedern oder Mitgliedern, die nicht in der Lage sind, eine Änderung anzunehmen

Artikel 46
Geltungsdauer, Verlängerung und Außerkraftsetzung

Artikel 47
Vorbehalte

Artikel 48
Ergänzende Bestimmungen und Übergangsbestimmungen

Anlage
A Liste der Erzeugerländer mit Tropenholzvorkommen und/oder nach der Menge gewichteten Tropenholz-Nettoausfuhren sowie Verteilung der Stimmen für die Zwecke des Artikels 41

Anlage
B Liste der Verbraucherländer und Verteilung der Stimmen für die Zwecke des Artikels 41

Beschluss 4 XXVIII Verlängerung des Internationalen Tropenholz-Übereinkommens von 1994

Beschluss 9 XXXIII Verlängerung des Internationalen Tropenholz-Übereinkommens von 1994


 
 
 


Drucksache 596/04

... d) des Erlöses aus der vollständigen oder teilweisen Liquidation oder Veräußerung der Kapitalanlage;

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 596/04




A. Problem und Ziel

B. Lösung

C. Alternativen

D. Finanzielle Auswirkungen

E. Sonstige Kosten

Gesetzentwurf

Artikel 1

Artikel 2

Begründung

Zu Artikel 1

Zu Artikel 2

Schlussbemerkung

Artikel 1

Artikel 2

Artikel 3

Artikel 4

Artikel 5

Artikel 6

Artikel 7

Artikel 8

Artikel 9

Artikel 10

Artikel 11

Artikel 12

Artikel 13

Artikel 14

1. Zu Artikel 1

2. Zu Artikel 2

3. Zu Artikel 3

4. Zu Artikel 7

5. Bei Beförderungen von Gütern und Personen,

I. Allgemeines

II . Besonderes

Zu Artikel 1

Zu Artikel 2

Zu Artikel 3

Zu Artikel 4

Zu Artikel 5

Zu Artikel 6

Zu Artikel 7

Zu Artikel 8

Zu Artikel 9

Zu Artikel 10

Denkschrift

Zu Artikel 11

Zu Artikel 12

Zu Artikel 13

Zu Artikel 14


 
 
 


Drucksache 962/1/04

... 6. Mit dem Verkauf des Wohnungsbestandes der Bundesversicherungsanstalt für Angestellte (GAGFAH) wurden letzte Reserven verbraucht. Damit können absehbare künftige Liquiditätsprobleme nur noch durch das Vorziehen von Bundeszuschüssen oder durch Inanspruchnahme der Bundesgarantie überbrückt werden.



Drucksache 622/04

... Hinsichtlich der Kapitalbilanztransaktionen genehmigen die Vertragsparteien ab Inkrafttreten des Abkommens den freien Kapitalverkehr im Zusammenhang mit nach den Rechtsvorschriften des Aufnahmestaates getätigten Direktinvestitionen und nach den Bestimmungen von Titel III dieses Teils getätigten Investitionen sowie die Liquidation oder Rückführung dieses Kapitals und daraus resultierender Gewinne.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 622/04




A. Problem und Ziel

B. Lösung

C. Alternativen

D. Finanzielle Auswirkungen

E. Sonstige Kosten

Gesetzentwurf

Entwurf

Artikel 1

Artikel 2

Begründung

Zu Artikel 1

Zu Artikel 2

Schlussbemerkung


 
 
 


Drucksache 852/04

... b) die Preisänderungs-, Ausfall- und Liquiditätsrisiken sowie die Risiken aus Zahlungsstromschwankungen, denen die Gesellschaft ausgesetzt ist,

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 852/04




Gesetz

Artikel 2
Änderung des Einführungsgesetzes zum Handelsgesetzbuche

Artikel 3
Änderung des Publizitätsgesetzes

Artikel 4
Änderung des Aktiengesetzes

Artikel 5
Änderung des Einführungsgesetzes zum Aktiengesetz

Artikel 6
Änderung des Gesetzes betreffend die Gesellschaften mit beschränkter Haftung

Artikel 7
Änderung des Gesetzes betreffend die Erwerbs- und Wirtschaftsgenossenschaften

Artikel 8
Änderung sonstigen Bundesrechts

Artikel 9
Rückkehr zum einheitlichen Verordnungsrang

Artikel 10
Inkrafttreten


 
 
 


Drucksache 676/2/04

... Dies führt zu massiven Liquiditätsproblemen bei den betroffenen Krankenkassen.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 676/2/04




Zum Gesetzentwurf insgesamt

Im Einzelnen ist insbesondere folgender Kritikpunkt hervorzuheben:

Zu den einzelnen Vorschriften

6. Zu Artikel 1 Nr. 10 Buchstabe b § 28l Abs. 1a Satz 5 SGB IV

7. Zu Artikel 1 Nr. 10 Buchstabe c - neu - § 28l Abs. 3 SGB IV

8. Zu Artikel 1 Nr. 10a - neu - § 28n Nr. 5 SGB IV

9. Zu Artikel 1 Nr. 13 § 30 Abs. 3 Satz 2 SGB IV

10. Zu Artikel 1 Nr. 17 Buchstabe a Doppelbuchstaben aa, bb, dd und Buchstabe b § 85 Abs. 1 Satz 1, 2, 4 und Abs. 3a - neu - SGB IV

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

11. Zu Artikel 2 Nr. 7 § 71 SGB I

12. Zu Artikel 2a - neu - § 23 Abs. 3 Satz 1 Nr. 2 SGB II und

zu Buchstabe a

13. Zu Artikel 4 Nr. 01 - neu - § 4 Abs. 4 Satz 8 SGB V

14. Zu Artikel 4 Nr. 5 Buchstabe a § 77 Abs. 4 Satz 3 SGB V

15. Zu Artikel 4 Nr. 5 Buchstabe a § 77 Abs. 4 Satz 3 SGB V

16. Zu Artikel 4 Nr. 5b - neu - § 132a Abs. 2 Satz 6 SGB V

17. Zu Artikel 4 Nr. 7a - neu - und 7b - neu - § 207 Abs. 1 Satz 1, § 210 Abs. 1 Satz 1 und Abs. 3 - neu - bis 5 - neu - SGB V

18. Zu Artikel 4 Nr. 9a - neu - § 218 Abs. 1 und 2 SGB V

19. Zu Artikel 4 Nr. 10 Buchstabe d - neu - § 219 Satz 2 - neu - SGB V

20. Zu Artikel 4 Nr. 14 § 255 Abs. 3a Satz 3 SGB V

21. Zu Artikel 4 Nr. 16a - neu - § 281 Abs. 2 Satz 3 - neu - SGB V

22. Zu Artikel 8 Nr. 3 Buchstabe a Doppelbuchstaben aa und bb § 17 Abs. 2 Satz 1 und Satz 4 SGB IX

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

23. Zu Artikel 8 Nr. 3 Buchstabe c § 17 Abs. 4 Satz 2 SGB IX

Zu Artikel 8

24. 3a.In § 81 Abs. 1 Satz 3 wird nach oder ein zusätzlich von ihr beauftragter eingefügt.

25. 3b. § 104 Abs. 4 wird um folgenden Satz 2 ergänzt:

26. 3c. § 111 Abs. 5 wird um folgenden Satz 2 ergänzt:

Zu Artikel 8

Nr. 3a: Nr. 3b: Nr. 3c:

Zu Artikel 32

27. Zu Artikel 8 Nr. 3d - neu - § 145 Abs. 2 Nr. 2 SGB IX und Artikel 32 Abs. 5 Inkrafttreten

Zu Art. 8 Nr. 3d:

Zu Artikel 32

28. Zu Artikel 8 Nr. 4 Buchstabe a0 - neu - § 148 Abs. 2 Satz 2 - neu - SGB IX

29. Zu Artikel 8 Nr. 4 § 148 Abs. 4 und 5 SGB IX

30. Zu Artikel 8 Nr. 4 Buchstabe b § 148 Abs. 5 Satz 1 SGB IX

31. Zu Artikel 9 Nr. 1 Buchstabe c § 66 Abs. 3 Satz 2 SGB X

32. Zu Artikel 9 Nr. 2 Buchstabe b § 94 Abs. 2 Satz 1 und Satz 1a - neu - SGB X

33. Zu Artikel 9 Nr. 3 § 97 Abs. 1 Satz 2 SGB X

34. Zu Artikel 9 Nr. 3 § 97 Abs. 1 Satz 4a - neu - SGB X Artikel 4 Nr. 5 Buchstabe b § 77 Abs. 7 SGB V

35. Zu Artikel 10 Nr. 01 - neu - § 13 Abs. 1 Satz 2 SGB XII

36. Zu Artikel 10 Nr. 01a - neu - § 19 Abs. 5 SGB XII

37. Zu Artikel 10 Nr. 01b - neu - § 29 Abs. 1 Satz 7 SGB XII

38. Zu Artikel 10 Nr. 2a - neu - § 43 Abs. 1 SGB XII

39. Zu Artikel 10 Nr. 4a - neu - § 79 Abs. 1 Satz 1 SGB XII

40. Zu Artikel 10 Nr. 4b - neu - § 80 Abs. 1 SGB XII

41. Zu Artikel 10 Nr. 5 Buchstabe a - neu - und Buchstabe b § 82 Abs. 1 Satz 1 und Abs. 3 Satz 1 SGB XII

42. Zu Artikel 10 Nr. 5a - neu - § 92 Abs. 1 Satz 1 SGB XII

43. Zu Artikel 10 Nr. 6a - neu - § 98 Abs. 5 Satz 2 - neu - SGB XII

44. Zu Artikel 10 Nr. 6b - neu - § 102 Abs. 1 Satz 1 SGB XII

45. Zu Artikel 24 Nr. 2 § 17 Abs. 5a RSAV


 
 
 


Drucksache 676/04 (Beschluss)

... Dies führt zu massiven Liquiditätsproblemen bei den betroffenen Krankenkassen.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 676/04 (Beschluss)




1. Zum Gesetzentwurf insgesamt

2. Zu Artikel 1 Nr. 10 Buchstabe b § 28l Abs. 1a Satz 5 SGB IV

3. Zu Artikel 1 Nr. 10 Buchstabe c - neu - § 28l Abs. 3 SGB IV

4. Zu Artikel 1 Nr. 10a - neu - § 28n Nr. 5 SGB IV

5. Zu Artikel 1 Nr. 13 § 30 Abs. 3 Satz 2 SGB IV

6. Zu Artikel 1 Nr. 17 Buchstabe a Doppelbuchstaben aa, bb, dd und Buchstabe b § 85 Abs. 1 Satz 1, 2, 4 und Abs. 3a - neu - SGB IV

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

7. Zu Artikel 2 Nr. 7 § 71 SGB I

8. Zu Artikel 2a - neu - § 23 Abs. 3 Satz 1 Nr. 2 SGB II und

In der Folge

Zur Folge:

9. Zu Artikel 4 Nr. 01 - neu - § 4 Abs. 4 Satz 8 SGB V

10. Zu Artikel 4 Nr. 5 Buchstabe a § 77 Abs. 4 Satz 3 SGB V

11. Zu Artikel 4 Nr. 5b - neu - § 132a Abs. 2 Satz 6 SGB V

12. Zu Artikel 4 Nr. 7a - neu - und 7b - neu - § 207 Abs. 1 Satz 1, § 210 Abs. 1 Satz 1 und Abs. 3 - neu - bis 5 - neu - SGB V

13. Zu Artikel 4 Nr. 9a - neu - § 218 Abs. 1 und 2 SGB V

14. Zu Artikel 4 Nr. 10 Buchstabe d - neu - § 219 Satz 2 - neu - SGB V

15. Zu Artikel 4 Nr. 14 § 255 Abs. 3a Satz 3 SGB V

16. Zu Artikel 4 Nr. 16a - neu - § 281 Abs. 2 Satz 3 - neu - SGB V

17. Zu Artikel 8 Nr. 3 Buchstabe a Doppelbuchstaben aa und bb § 17 Abs. 2 Satz 1 und Satz 4 SGB IX

In der Folge

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

18. Zu Artikel 8 Nr. 3 Buchstabe c § 17 Abs. 4 Satz 2 SGB IX

19. Zu Artikel 8 Nr. 3a - neu -, Nr. 3b - neu - und Nr. 3c - neu - § 81 Abs. 1 Satz 3, § 104 Abs. 4 Satz 2 - neu - und § 111 Abs. 5 Satz 2 - neu - SGB IX und Artikel 32 Abs. 6 Inkrafttreten

Allgemeine Begründung

Begründung

Zu Artikel 8

Nr. 3a: Nr. 3b: Nr. 3c:

Zu Artikel 32

20. Zu Artikel 8 Nr. 3d - neu - § 145 Abs. 2 Nr. 2 SGB IX und Artikel 32 Abs. 5 Inkrafttreten

Begründung

Zu Art. 8 Nr. 3d:

Zu Artikel 32

21. Zu Artikel 8 Nr. 4 Buchstabe a0 - neu - § 148 Abs. 2 Satz 2 - neu - SGB IX

22. Zu Artikel 9 Nr. 1 Buchstabe c § 66 Abs. 3 Satz 2 SGB X

23. Zu Artikel 9 Nr. 2 Buchstabe b § 94 Abs. 2 Satz 1 und Satz 1a - neu - SGB X

24. Zu Artikel 9 Nr. 3 § 97 Abs. 1 Satz 2 SGB X

25. Zu Artikel 9 Nr. 3 § 97 Abs. 1 Satz 4a - neu - SGB X

Als Folge ist

26. Zu Artikel 10 Nr. 01 - neu - § 13 Abs. 1 Satz 2 SGB XII

27. Zu Artikel 10 Nr. 01a - neu - § 19 Abs. 5 SGB XII

28. Zu Artikel 10 Nr. 01b - neu - § 29 Abs. 1 Satz 7 SGB XII

29. Zu Artikel 10 Nr. 1a - neu - § 41 Abs. 2 SGB XII

30. Zu Artikel 10 Nr. 2a - neu - § 43 Abs. 1 SGB XII

31. Zu Artikel 10 Nr. 4a - neu - § 79 Abs. 1 Satz 1 SGB XII

32. Zu Artikel 10 Nr. 4b - neu - § 80 Abs. 1 SGB XII

33. Zu Artikel 10 Nr. 5 Buchstabe a - neu - und Buchstabe b § 82 Abs. 1 Satz 1 und Abs. 3 Satz 1 SGB XII

34. Zu Artikel 10 Nr. 5a - neu - § 92 Abs. 1 Satz 1 SGB XII

35. Zu Artikel 10 Nr. 6a - neu - § 98 Abs. 5 Satz 2 - neu - SGB XII

36. Zu Artikel 10 Nr. 6b - neu - § 102 Abs. 1 Satz 1 SGB XII

37. Zu Artikel 24 Nr. 2 § 17 Abs. 5a RSAV


 
 
 


Drucksache 962/04 (Beschluss)

... Mit dem Verkauf des Wohnungsbestandes der Bundesversicherungsanstalt für Angestellte (GAGFAH) wurden letzte Reserven verbraucht. Damit können absehbare künftige Liquiditätsprobleme nur noch durch das Vorziehen von Bundeszuschüssen oder durch Inanspruchnahme der Bundesgarantie überbrückt werden.



Drucksache 905/04

... Solche Geschäfte dürfen nur auf Initiative und unter der Verantwortung des Verwaltungs- oder Leitungsorgans stattfinden und müssen zu fairen, marktüblichen Konditionen abgewickelt werden, was insbesondere für die Zinsen, die die Gesellschaft von dem Dritten erhält, und die Sicherheiten, die der Dritte der Gesellschaft für die in Absatz 1 genannten Darlehen oder Vorschüsse stellt, gilt. Die Kreditwürdigkeit des Dritten muss ordnungsgemäß überprüft worden sein, und die Gesellschaft muss ihre Liquidität und Solvenz in den nächsten fünf Jahren erhalten können. Letzteres muss anhand einer detaillierten Cash-flow-Analyse auf der Grundlage der zum Zeitpunkt der Genehmigung des Geschäfts vorliegenden Angaben nachgewiesen werden.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 905/04




Begründung

1. Kontext des Vorschlags

1.1. Motive und Ziele

1.2. Allgemeiner Kontext

1.3. Derzeitige Bestimmungen

1.4. Übereinstimmungen mit und Unterschiede zu bestehenden Bestimmungen und Rechtsakten

1.5. Bezug zu anderen Maßnahmen

2. Ergebnisse der Konsultation Interessierter Kreise und Folgenabschätzung

2.1. Einsetzung von Expertengruppen und Verwertung der Ergebnisse

2.2. Konsultationen

2.3. Folgenabschätzung siehe dazu auch Anhang 1

3. rechtliche Aspekte des Vorschlags

3.1. Rechtsgrundlage

3.2. Verhältnismäßigkeit und Subsidiarität

3.3. Wahl des Instruments

4. Auswirkungen auf den Haushalt

Vorschlag

Artikel 1

Artikel 2

Artikel 3

Artikel 4

Anhang 1
: Erklärung über die vorläufige Folgenabschätzung

1. PROBLEMBESTIMMUNG

2. ZIEL des Vorschlags

3. Optionen

4. POSITIVE und negative Auswirkungen


 
 
 


Drucksache 571/04

... 1. Der Vorschuss soll für einen stetigen Fluss an liquiden Mitteln sorgen, damit im Zuge der Durchführung des operationellen Programms die Zahlungen an die Begünstigten geleistet werden können. Im Anschluss an die Kommissionsentscheidung über die Beteiligung der Fonds an dem operationellen Programm, zahlt die Kommission einen einmaligen Vorschuss an die vom Mitgliedstaat benannte Stelle. Die Vorschusszahlung beträgt 7 % der Beteiligung der Strukturfonds und 10,5 % des Kohäsionsfonds an dem betreffenden operationellen Programm. Sie kann entsprechend der Verfügbarkeit von Haushaltsmitteln auf zwei Haushaltsjahre aufgeteilt werden.



Drucksache 458/04 (Beschluss)

... Viele Handwerker und mittelständische Unternehmer beklagen eine zunehmende Verschlechterung des Zahlungsverhaltens ihrer Auftraggeber. In den letzten Jahren gingen Milliardenbeträge durch uneinbringliche Forderungen verloren. Aber auch länger dauernde hohe Außenstände führen vor allem Unternehmen des Baugewerbes in den neuen Ländern in teilweise existenzbedrohende Liquiditätsschwierigkeiten. Mitursächlich für diese Entwicklung sind neben einer häufig unzureichenden betrieblichen Kapitalausstattung auch strukturelle Schwächen des geltenden Werkvertrags-, Zivilverfahrens- und Vollstreckungsrechts sowie des Aktien- und des GmbH-Rechts.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 458/04 (Beschluss)




A. Problem und Ziel

B. Lösung

C. Alternativen

D. Finanzielle Auswirkungen auf die öffentlichen Haushalte (Haushaltsausgaben ohne Vollzugsaufwand/Vollzugsaufwand)

E. Sonstige Kosten

Gesetzentwurf

Anlage
Entwurf eines Gesetzes zur Sicherung von Werkunternehmeransprüchen und zur verbesserten Durchsetzung von Forderungen (Forderungssicherungsgesetz - FoSiG)

Artikel 1
Änderung des Bürgerlichen Gesetzbuchs

Artikel 2
Änderung des Einführungsgesetzes zum Bürgerlichen Gesetzbuche

Artikel 3
Änderung der Zivilprozessordnung

Artikel 4
Änderung des Gesetzes, betreffend die Einführung der Zivilprozessordnung

Artikel 5
Änderung des Gesetzes über die Sicherung der Bauforderungen

Artikel 6
Änderung des Gerichtskostengesetzes

Artikel 7
Änderung des Rechtsanwaltsvergütungsgesetzes

Artikel 8
Änderung der Verordnung über Abschlagszahlungen

Artikel 9
Änderung des Aktiengesetzes

Artikel 10
Änderung des Einführungsgesetzes zum Aktiengesetz

Artikel 11
Änderung des Gesetzes betreffend die Gesellschaften mit beschränkter Haftung

Artikel 12
Änderung des Arbeitsgerichtsgesetzes

Artikel 13
Änderung des Zehnten Buches Sozialgesetzbuch

Artikel 14
Änderung des Straßenverkehrsgesetzes

Artikel 15
Rückkehr zum einheitlichen Verordnungsrang

Artikel 16
Überleitungsvorschrift zum Gesetz betreffend die Gesellschaften mit beschränkter Haftung

Artikel 17
Inkrafttreten

Begründung

A. Allgemeines

I. Notwendigkeit gesetzgeberischer Maßnahmen

II. Allgemeine Zielsetzung des Entwurfs

1. Änderungen des Bürgerlichen Gesetzbuchs

2. Änderungen der Zivilprozessordnung

3. Änderung des Gesetzes betreffend die Gesellschaften mit beschränkter Haftung und des Aktiengesetzes

B. Zu den einzelnen Vorschriften

Zu Artikel 1

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu Absatz 3

Zu Absatz 4

Zu Nummer 3

Zu Absatz 2

Zu Absatz 3

Zu Nummer 4

Zu Nummer 5

Zu Absatz 1

Zu Absatz 5

Zu Absatz 6

Zu Nummer 6

Zu Artikel 2

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu Artikel 3

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu Nummer 3

Zu Nummer 4

Zu Nummer 5

Zu Absatz 1

- Qualifiziertes Privatgutachten

- Gerichtliches Sachverständigengutachten

- Zweifelhafter Gegenbeweis

Zu Absatz 2

Zu Absatz 3

Zu Absatz 4

Zu Absatz 5

Zu Absatz 6

Zu Absatz 7

Zu Absatz 8

Zu Nummer 6

Zu Nummer 7

Zu Artikel 4

Zu Artikel 5

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu Absatz 1

Zu Absatz 3

Zu Absatz 4

Zu Nummer 3

Zu Nummer 4

Zu Artikel 6

Zu Artikel 7

Zu Nummer 1

Zu Nummer 4

Zu Artikel 8

Zu Nummer 1

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Nummer 2

Zu Artikel 9

Zu Artikel 10

Zu Artikel 11

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Artikel 12

Zu Artikel 13

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu Artikel 14

Zu Artikel 15

Zu Artikel 16

Zu Artikel 17


 
 
 


Drucksache 914/04

... ) ist der Bund verpflichtet, 20 % der Ausgaben der Künstlersozialkasse zu tragen. Im Haushaltsjahr 2004 reicht dieser Bundeszuschuss nicht aus, um die Liquidität der Künstlersozialkasse zu sichern, da es zu Mindereinnahmen bei der Künstlersozialabgabe gekommen ist. Da die Künstlersozialkasse verpflichtet ist, den Gesamtsozialversicherungsbetrag abzuführen, wäre es kurzfristig - bereits Anfang November 2004 - zu Zahlungsschwierigkeiten gekommen, wenn nicht der Bund - gemäß Haushaltsvermerk - ein Liquiditätsdarlehen zur Verfügung gestellt hätte.



Drucksache 920/04

... c) Nach Absatz 2 wird folgender neue Absatz 3 eingefügt: „(3) Die Liquiditätshilfe an die Bundesanstalt für Immobilienaufgaben ist auf 200 000 000 Euro begrenzt."

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 920/04




Entwurf

Gesamtplan des Bundeshaushaltsplans 2005


 
 
 


Drucksache 140/04

... Artikel 29 Liquidation des Zusatzfonds

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 140/04




A. Problem und Ziel

B. Lösung

C. Alternativen

D. Finanzielle Auswirkungen

E. Sonstige Kosten

Gesetzentwurf

Entwurf

Artikel 1

Artikel 2

Artikel 3

Begründung

Zu Artikel 1

Zu Artikel 2

Zu Artikel 3

Schlussbemerkung

Protokoll von
2003 zum Internationalen Übereinkommen von 1992 über die Errichtung eines Internationalen Fonds zur Entschädigung für Ölverschmutzungsschäden

Allgemeine Bestimmungen

Artikel 1

Artikel 2

Artikel 3

Artikel 4

Artikel 5

Artikel 6

Artikel 7

Artikel 8

Artikel 9

Artikel 10

Artikel 11

Artikel 12

Artikel 13

Artikel 14

Artikel 15

Artikel 16

Artikel 17

Artikel 18
Übergangsvorschriften

Artikel 19
Unterzeichnung, Ratifikation, Annahme, Genehmigung und Beitritt

Artikel 20
Mitteilung über beitragspflichtiges Öl

Artikel 21
Inkrafttreten

Artikel 22
Erste Tagung der Versammlung

Artikel 23
Revision und Änderung

Artikel 24
Änderung der Entschädigungshöchstbeträge

Artikel 25
Protokolle zum Fondsübereinkommen von 1992

Artikel 26
Kündigung

Artikel 27
Außerordentliche Tagungen der Versammlung

Artikel 28
Außerkrafttreten

Artikel 29
Liquidation des Zusatzfonds

Artikel 30
Verwahrer

Artikel 31
Sprachen

Denkschrift

I. Allgemeine Bemerkungen

1. H i n t e r g r u n d

2. Zum Zusatzfondsübereinkommen von 2003

II. Zu den einzelnen Bestimmungen

1. Zu Artikel 1

2. Zu Artikel 2

3. Zu Artikel 3

4. Zu Artikel 4

5. Zu Artikel 5

6. Zu Artikel 6

7. Zu Artikel 7

8. Zu Artikel 8

9. Zu Artikel 9

10. Zu Artikel 10

11. Zu Artikel 11

12. Zu Artikel 12

13. Zu Artikel 13 bis 15

14. Zu Artikel 16 und 17

15. Zu Artikel 18

16. Zu Artikel 19

17. Zu Artikel 20

18. Zu Artikel 21

19. Zu Artikel 22 und 2 3

20. Zu Artikel 24

21. Zu Artikel 25

22. Zu Artikel 26

23. Zu Artikel 27

24. Zu Artikel 28 und 29

25. Zu Artikel 30

26. Zu Artikel 31


 
 
 


Drucksache 253/03

... "Eine Minderung oder Erhöhung ist erstmals für den Veranlagungszeitraum 2001 und letztmals für den Veranlagungszeitraum 2020 vorzunehmen. Bei Liquidationen, die über den 31. Dezember 2020 hinaus fortdauern, endet der Besteuerungszeitraum nach § 11 mit Ablauf des 31. Dezember 2020. Auf diesen Zeitpunkt ist ein steuerlicher Zwischenabschluss zu fertigen. § 37 Abs. 2a in der Fassung des Artikels 3 des Gesetzes vom ... (BGBl. I S. ... [Einsetzen: Ausfertigungsdatum und Seitenzahl der Verkündung des vorliegenden Änderungsgesetzes ist nicht anzuwenden." ' 4.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 253/03




Anlage
Gesetz zum Abbau von Steuervergünstigungen und Ausnahmeregelungen (Steuervergünstigungsabbaugesetz - StVergAbG)

1. Zu Artikel 1 Änderung des Einkommensteuergesetzes 2002

2. Zu Artikel 2 Änderung der Einkommensteuer-Durchführungsverordnung 2000

3. Zu Artikel 3 Änderung des Körperschaftsteuergesetzes 2002

Zu Artikel 4

'Artikel 4 Änderung des Umwandlungssteuergesetzes 2002

5. Zu Artikel 5 Änderung des Gewerbesteuergesetzes 2002

§ 8a
Hinzurechnung des Gewerbeertrags bei niedriger Gewerbesteuerbelastung

6. Zu Artikel 6a Änderung des Grundsteuergesetzes

7. Zu Artikel 7 Änderung der Umsatzsteuergesetzes 1999

Zu Artikel 10

9. Zu Artikel 11 Änderung des Einführungsgesetzes zur Abgabenordnung

10. Zu Artikel 13 Änderung des Finanzverwaltungsgesetzes

'Artikel 13 Änderung des Finanzverwaltungsgesetzes

11. Zu Artikel 14 Änderung des Eigenheimzulagengesetzes

12. Zu Artikel 15 Änderung des Gesetzes über Kapitalanlagegesellschaften

13. Zu Artikel 16 Änderung des Auslandinvestment-Gesetzes

14. Zu Artikel 17 Rückkehr zum einheitlichen Verordnungsrang

15. Zu Artikel 18 Inkrafttreten

Artikel 18
Inkrafttreten


 
 
 


Drucksache 560/03 (Beschluss)

... - Eine Mindestgewinnbesteuerung würde Liquiditätsabfluss bedeuten, der die Eigenkapitalbildung massiv einschränkt und deshalb die Unternehmen an arbeitsplatzsichernden Investitionen hindert. - Die Mindestgewinnbesteuerung trifft vor allem junge Firmen und Existenzgründer - insbesondere auch im Bereich der Forschung -, die in den ersten Jahren nach Betriebseröffnung regelmäßig Verluste erwirtschaften.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 560/03 (Beschluss)




1. Zu Artikel 1 Nr. 3 und 6 § 10d, § 52 Abs. 25 EStG

§ 10d
Verlustabzug

2. Zu Artikel 3 Nr. 1 § 8a Abs. 1 Satz 1 und Abs. 2 Satz 3 KStG

3. Zu Artikel 3 Nr. 2 Buchst. a und b § 8b Abs. 2 und 3 KStG

4. Zu Artikel 3

5. Zu Artikel 5 Nr. 1a - neu -, Nr. 3 § 8 Abs. 1 Nr. 4 Buchst. a, § 21 Abs. 11 AStG


 
 
 


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