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"Markt"
Drucksache 557/1/17
Empfehlungen der Ausschüsse
Entwurf eines Gesetzes zur Neuregelung der Liegenschaftspolitik des Bundes - Antrag der Länder Berlin und Brandenburg, Bremen -
... Zur Einhaltung wettbewerbskonformer und nicht diskriminierender Verfahrensweisen sollte die vergünstigte Abgabe von Liegenschaftsvermögen des Bundes demnach für alle Investoren in gleicher Weise geöffnet werden, unbeschadet des Erstzugriffsrechts der Gebietskörperschaften. Zur Einhaltung der verfassungsgemäßen Anforderungen sowie des unionsrechtlichen Diskriminierungsverbots hat die verbilligte Grundstücksvergabe in einem offenen und transparenten Verfahren zu erfolgen. Die Änderung lässt dabei offen, wie dies konkret im Einzelfall zu erfolgen hat. Denkbar sind hier verschiedene Vorgehensweisen, die im Einzelfall auch davon abhängen, ob und inwieweit noch Baurecht geschaffen werden muss. So könnte zum Beispiel die BImA ein geeignetes Grundstück - in Abstimmung mit der Kommune - durch eine Ausschreibung vermarkten und demjenigen Wettbewerbsgewinner überlassen, der das beste Konzept (Leistungswettbewerb) hat. Alternativ könnte ein Grundstückspool gebildet werden, wenn die "Verteilung" der Grundstücke dem Gleichheitsgrundsatz und dem europäischen Diskriminierungsverbot entspricht (zum Beispiel Windhund-, Losverfahren nach einem vorgeschalteten Interessenbekundungsverfahren). Dabei ist zu beachten, dass die BImA auch bei der fiskalischen Veräußerung von Grundstücken den Grundrechtsschutz (unter anderem Artikel 3 und ausnahmsweise Artikel 14
Drucksache 69/17 (Beschluss)
... Der Bundesrat begrüßt die in § 1c StVG-E vorgesehene Evaluierung. Er bittet darum, diese auf den gesamten Gesetzentwurf und die Folgen für Verbraucherinnen und Verbraucher auszudehnen. Er hält insbesondere auch die Untersuchung von Auswirkungen auf die Vertragsgestaltung durch Versicherungsdienstleister für erforderlich. Eine entsprechende Bewertung sollte erfolgen, bevor es zu einer relevanten Marktdurchdringung und einer breiten Nutzung hoch- und vollautomatisierter Fahrsysteme kommt. Die Evaluierung soll der Öffentlichkeit zur Verfügung gestellt werden.
Zum Gesetzentwurf insgesamt
4. Zu Artikel 1 Nummer 1 § 1a StVG
Zu Buchstabe a
Zu Buchstabe b
Zu Buchstabe d
Zu Buchstabe i
Zu Buchstabe c
5. Zu Artikel 1 Nummer 1 § 1b StVG
6. Zu Artikel 1 Nummer 1 § 1b StVG
7. Zu Artikel 1 Nummer 1 § 1c StVG
8. Zu Artikel 1 Nummer 3 § 12 Absatz 1 StVG
9. Zu Artikel 1 Nummer 3 § 12 Absatz 1 StVG
10. Zu Artikel 1 Nummer 4 § 32 Absatz 1 Nummer 8 StVG
11. Zu Artikel 1 Nummer 5 § 63a StVG
Zu Buchstabe a
Zu Buchstabe b
Zu Buchstabe c
Zu Buchstabe d
Zu Buchstabe e
Zu Buchstabe f
Zu Buchstabe g
Zu Buchstabe h
Zu Buchstabe i
12. Zu Artikel 1 Nummer 5 § 63a Absatz 2 StVG
13. Zu Artikel 1 Nummer 5 § 63a Absatz 3 StVG
Zum Gesetzentwurf allgemein
Drucksache 9/17 (Beschluss)
Stellungnahme des Bundesrates
Entwurf eines Gesetzes zur Umsetzung aufenthaltsrechtlicher Richtlinien der Europäischen Union zur Arbeitsmigration
... Im weitesten Sinne behandeln alle umzusetzenden Richtlinien die Arbeitsmarktmigration bzw. sind mit dieser eng verknüpft. Hier ist in vielen Fällen, etwa bei der Beurteilung von Arbeitgebern im Falle der Umsetzungsnormen zur ICT-Richtlinie oder der Einschätzung von Verträgen für Forscher, mehr Sachnähe zu erwarten, gerade in Hinblick darauf, dass die nationale Kontaktstelle bereits die Vollständigkeit der jeweils für die Mobilität vorzulegenden Nachweise zu prüfen hat und den Ausländerbehörden für die Erhebung von Einwendungen gegen die Mobilität nur kurze Fristen zur Verfügung stehen. Auch der Normenkontrollrat hält die Prüfung einer solchen Alternative für grundsätzlich geboten.
Drucksache 310/17
Unterrichtung durch die Europäische Kommission
Stellungnahme der Europäischen Kommission zu dem Beschluss des Bundesrates zum Vorschlag für eine Richtlinie des Rates zur Änderung der Richtlinie 2006/112 /EG und der Richtlinie 2009/132/EG in Bezug auf bestimmte mehrwertsteuerliche Pflichten für die Erbringung von Dienstleistungen und für Fernverkäufe von Gegenständen und zum Vorschlag für eine Verordnung des Rates zur Änderung der Verordnung (EU) Nr. 904/2010 des Rates über die Zusammenarbeit der Verwaltungsbehörden und die Betrugsbekämpfung auf dem Gebiet der Mehrwertsteuer
... Diese Vorschläge sind ein wichtiger Schritt zur Erfüllung der Verpflichtungen, die die Kommission im Rahmen der Strategie für einen digitalen Binnenmarkt und des .
Drucksache 726/1/17
Empfehlungen der Ausschüsse
Vorschlag für eine Richtlinie des Europäischen Parlaments und des Rates zur Änderung der Richtlinie 2009/33 /EG
/EG über die Förderung sauberer und energieeffizienter Straßenfahrzeuge - COM(2017) 653 final; Ratsdok. 14183/17
... 9. Der Bundesrat begrüßt das Ziel der vorgeschlagenen Richtlinie, im Rahmen der öffentlichen Auftragsvergabe die Marktakzeptanz von sauberen und energieeffizienten Straßenfahrzeugen stärker zu fördern und so die Emissionen von CO
Drucksache 207/17 (Beschluss)
... 2. Der Bundesrat fordert die Bundesregierung auf, weitere Maßnahmen zu ergreifen, die die Macht und die Missbrauchsmöglichkeiten der marktbeherrschenden Lebensmitteleinzelhändler insbesondere auf der Nachfrageseite eindämmen.
Drucksache 413/17
Verordnung der Bundesregierung
Verordnung zur Änderung der Börsenzulassungs-Verordnung
... Die Börsenzulassungs-Verordnung in ihrer bisherigen Fassung verlangt für den Antrag auf Zulassung von Wertpapieren zum Handel im regulierten Markt die Schriftform. Dies erscheint nicht mehr zeitgemäß. Das Zulassungsverfahren soll entbürokratisiert und eine einfachere, kostengünstigere und effizientere Form der Antragstellung ermöglicht werden.
A. Problem und Ziel
B. Lösung
C. Alternativen
D. Haushaltsausgaben ohne Erfüllungsaufwand
E. Erfüllungsaufwand
E.1 Erfüllungsaufwand für Bürgerinnen und Bürger
E.2 Erfüllungsaufwand für die Wirtschaft
E.3 Erfüllungsaufwand der Verwaltung
F. Weitere Kosten
Verordnung
Verordnung
Artikel 1 Änderung der Börsenzulassungs-Verordnung
Artikel 2 Inkrafttreten
Begründung
A. Allgemeiner Teil
I. Zielsetzung und Notwendigkeit der Regelungen
II. Wesentlicher Inhalt der Verordnung
III. Alternativen
IV. Vereinbarkeit mit dem Recht der Europäischen Union und völkerrechtlichen Verträgen
V. Regelungskompetenz
VI. Regelungsfolgen
1. Rechts- und Verwaltungsvereinfachung
2. Nachhaltigkeitsaspekte
3. Haushaltsausgaben ohne Erfüllungsaufwand
4. Erfüllungsaufwand
1. Bürgerinnen und Bürger
2. Wirtschaft
3. Verwaltung
5. Weitere Kosten
6. Weitere Regelungsfolgen
B. Besonderer Teil
Zu Artikel 1
Zu Artikel 2
Drucksache 731/1/17
Empfehlungen der Ausschüsse
Mitteilung der Kommission an das Europäische Parlament, den Rat, den Europäischen Wirtschafts- und Sozialausschuss und den Ausschuss der Regionen: Ernährung und Landwirtschaft der Zukunft - COM(2017) 713 final
... 2. Der Bundesrat betont, dass die GAP seit Beginn der europäischen Einigung vor 60 Jahren zu den wichtigsten Aufgabenfeldern europäischer Politik gehört. Er würdigt besonders die in der Kommissionsmitteilung dargestellten Leistungen der europäischen Landwirtschaft für die 500 Millionen Bürgerinnen und Bürger der EU, die zuverlässig mit sicheren und hochwertigen Nahrungsmitteln zu bezahlbaren Preisen versorgt werden. Die Landwirtschaft trägt darüber hinaus maßgebliche Verantwortung für den Schutz von Klima, Umwelt und einer nachhaltigen Nutzung der natürlichen Ressourcen sowie die Erhaltung der Kulturlandschaften. Grundlage hierfür ist die GAP, durch die der am stärksten integrierte Binnenmarkt geschaffen werden konnte. Sie ist einer der Ausgangspunkte und bis heute einer der am stärksten vergemeinschafteten Politikbereiche der EU. Vor allem die ländlichen Regionen profitieren in einem hohen Maße von den Wertschöpfungsketten der Land-und Forstwirtschaft sowie der Fischerei. Mit den circa 11 Millionen landwirtschaftlichen Betrieben sind insgesamt rund 44 Millionen Arbeitsplätze in der EU verbunden. In Deutschland ist jeder zehnte Arbeitsplatz von dieser Wertschöpfungskette direkt oder indirekt abhängig. Die GAP ist damit ein Bestandteil des europäischen Integrations- und Einigungsprozesses und leistet einen wichtigen Beitrag zum Ziel der Schaffung gleichwertiger Lebens- und Arbeitsverhältnisse in der gesamten EU. Eine Weiterentwicklung der GAP, die sowohl auf die Sicherung der einkommensstabilisierenden Funktionen für die Landwirte als auch darauf ausgerichtet ist, Leistungen für die Gesellschaft stärker zu motivieren und zu honorieren, ist dafür unabdingbar.
Drucksache 418/1/17
Empfehlungen der Ausschüsse
Zweite Verordnung zur Änderung der Mess - und Eichverordnung
... Bezogen auf die Neuanschaffung einer Milchtankstelle dürften bei den heute auf dem Markt erhältlichen zertifizierten Milchautomaten zum Direktverkauf ab Hof - neben den Anforderungen des Hygienerechts (u.a. Kühlungsvorrichtung) - auch die Anforderungen des Mess- und Eichrechts bereits grundsätzlich eingehalten sein, so dass hier kein regulatorischer Handlungsbedarf gesehen wird.
1. Zu Artikel 1 Nummer 14 § 26 Absatz 2 Satz 2
2. Hilfsempfehlung zu Ziffer 1
Zu Artikel 1 Nummer 14
3. Zu Artikel 1 Nummer 20 Buchstabe b Anlage 1 Nummer 5 Buchstabe c Doppelbuchstabe ee - neu -
Zu Doppelbuchstabe dd
Zu Doppelbuchstabe ee
4. Zu Artikel 1 Nummer 25 Buchstabe
5. Zu Artikel 1 Nummer 25 Buchstabe c1 - neu - Anlage 7 Tabelle 1 *
Drucksache 441/17 (Beschluss)
Beschluss des Bundesrates
Vorschlag für eine Verordnung des Europäischen Parlaments und des Rates zur Änderung der Verordnung (EG) Nr. 1071/2009 und der Verordnung (EG) Nr. 1072/2009 im Hinblick auf ihre Anpassung an die Entwicklungen im Kraftverkehrssektor - COM(2017) 281 final; Ratsdok. 9668/17
... 1. Der Bundesrat begrüßt die Absicht der Kommission, die Regelungen für den Zugang zum Beruf des Kraftverkehrsunternehmers und die Bestimmungen zum Marktzugang des grenzüberschreitenden Güterkraftverkehrs wirksamer zu gestalten und einen einheitlicheren Vollzug sowie die Zusammenarbeit zwischen den Mitgliedstaaten zu fördern. Im Interesse einer umfassenden Rechtsdurchsetzung müssen die Vorgaben so gestaltet sein, dass sie sowohl von der betroffenen Wirtschaft als auch von den zuständigen Verwaltungsbehörden effektiv und zielgerichtet umgesetzt werden können und zusätzliche Belastungen ohne einen erkennbaren, hinreichenden Nutzen vermieden werden. Vor dem Hintergrund dieser Zielsetzungen verbindet der Bundesrat mit der Überarbeitung der Rechtsvorschriften folgende Forderungen:
Drucksache 757/17
Unterrichtung durch die Europäische Kommission
Mitteilung der Kommission an das Europäische Parlament, den Rat und den Ausschuss der Regionen: Stärkung des Katastrophenmanagements der EU: rescEU - Solidarität und Verantwortung COM(2017) 773 final
... Dies hat zur Folge, dass das Katastrophenschutzverfahren der Union häufig nicht die erwarteten Ergebnisse erbringt. So wurde 2017 nur bei 10 von 17 Anträgen im Zusammenhang mit Waldbränden auch tatsächlich Unterstützung geleistet. Gelegentlich erfolgte die Reaktion nicht schnell genug. Sie wurde außerdem dadurch beeinträchtigt, dass in einigen betroffenen Mitgliedstaaten Löschflugzeuge und die Gesamtflotte nur begrenzt zur Verfügung standen, entweder zahlenmäßig oder im Hinblick auf den Einsatzzeitraum. Die begrenzte Anzahl von Löschflugzeugen ist vor allem darauf zurückzuführen, dass dieser Flugzeugtyp aufgrund seiner Besonderheiten und seiner hohen Herstellungskosten auf dem Markt nicht ohne Weiteres verfügbar ist. Diese Umstände hatten erhebliche Auswirkungen auf die Wirksamkeit der für eine koordinierte europäische Reaktion bereitgehaltenen Kapazitäten und belegten, dass auf EU-Ebene nicht genügend Mittel vorhanden sind. Sie haben außerdem gezeigt, dass derzeit die Anreize zu gering sind, um eine starke europäische Katastrophenschutzkapazität aufzubauen und sie für die Katastrophenbewältigung in anderen Mitgliedstaaten zu nutzen. Insgesamt haben die zahlreichen Katastrophen dieses Jahr deutlich gemacht, dass die Grenzen der derzeitigen Struktur und Funktionsweise des Katastrophenschutzverfahrens der Union erreicht sind.
1. Einleitung
2. BISHERIGES Vorgehen der EU
3. EIN Europa, das SCHÜTZT: RESCEU
3.1. Stärkung der Katastrophenbewältigung durch die EU
3.2. Robuste Prävention und Vorsorge durch Katastrophenschutz
3.3 Vereinfachung
WICHTIGSTE Massnahmen
4. KOMPLEMENTARITÄT mit Anderen POLITIKKONZEPTEN der EU IM Bereich KATASTROPHENMANAGEMENT
WICHTIGSTE Massnahmen:
5. Schlussfolgerung
Drucksache 264/17
Gesetzentwurf der Bundesregierung
Entwurf eines Ersten Gesetzes zur Änderung des Gesetzes über die Akkreditierungsstelle
... es (ZKG) verbundenen Aufgabenzuwachs für die Akkreditierungsstelle veranlasst. Mit dem ZKG erhält die die Akkreditierungsstelle erstmals eine Zuständigkeit zur Akkreditierung im Bereich des Finanzmarkts. Da dieser Bereich innerhalb der Bundesregierung in die Zuständigkeit des Bundesministeriums der Finanzen fällt, sind die Bestimmungen des AkkStelleG hinsichtlich der Besetzung und der Organisation des Akkreditierungsbeirats entsprechend anzupassen.
A. Problem und Ziel
B. Lösung
C. Alternativen
E. Erfüllungsaufwand
E.1 Erfüllungsaufwand für Bürgerinnen und Bürger
E.2 Erfüllungsaufwand für die Wirtschaft
E.3 Erfüllungsaufwand der Verwaltung
F. Weitere Kosten
Gesetzentwurf
Entwurf
Artikel 1
§ 13 Übergangsbestimmungen
Artikel 2
Begründung
A. Allgemeiner Teil
I. Zielsetzung und Notwendigkeit der Regelungen
II. Wesentlicher Inhalt des Entwurfs
III. Alternativen
IV. Gesetzgebungskompetenz
V. Vereinbarkeit mit dem Recht der Europäischen Union und völkerrechtlichen Verträgen
VI. Gesetzesfolgen
1. Rechts- und Verwaltungsvereinfachung
2. Nachhaltigkeitsaspekte
3. Haushaltsausgaben ohne Erfüllungsaufwand
4. Erfüllungsaufwand
5. Weitere Kosten
6. Weitere Gesetzesfolgen
VII. Befristung; Evaluierung
B. Besonderer Teil
Zu Artikel 1
Zu Nummer 1
Zu Nummer 2
Zu Nummer 3
Zu Artikel 2
Drucksache 119/17 (Beschluss)
Beschluss des Bundesrates
Vorschlag für eine Verordnung des Europäischen Parlaments und des Rates zur Änderung der Richtlinie 2003/87 /EG zur Aufrechterhaltung der derzeitigen Einschränkung ihrer Anwendung auf Luftverkehrstätigkeiten und zur Vorbereitung der Umsetzung eines globalen marktbasierten Mechanismus ab 2021 - COM(2017) 54 final
... /EG zur Aufrechterhaltung der derzeitigen Einschränkung ihrer Anwendung auf Luftverkehrstätigkeiten und zur Vorbereitung der Umsetzung eines globalen marktbasierten Mechanismus ab 2021 - COM(2017) 54 final
Drucksache 6/1/17
Empfehlungen der Ausschüsse
Vorschlag für eine Richtlinie des Europäischen Parlaments und des Rates über die Durchsetzung der Richtlinie 2006/123 /EG
/EG über Dienstleistungen im Binnenmarkt, zur Festlegung eines Notifizierungsverfahrens für dienstleistungsbezogene Genehmigungsregelungen und Anforderungen sowie zur Änderung der Richtlinie 2006/123 /EG
/EG und der Verordnung (EU) Nr. 1024/2012
über die Verwaltungszusammenarbeit mit Hilfe des Binnenmarkt-Informationssystems - COM(2016) 821 final
... /EG /EG über Dienstleistungen im Binnenmarkt, zur Festlegung eines Notifizierungsverfahrens für dienstleistungsbezogene Genehmigungsregelungen und Anforderungen sowie zur Änderung der Richtlinie
Drucksache 145/17 (Beschluss)
Beschluss des Bundesrates
Vorschlag für eine Verordnung des Europäischen Parlaments und des Rates über die Achtung des Privatlebens und den Schutz personenbezogener Daten in der elektronischen Kommunikation und zur Aufhebung der Richtlinie 2002/58 /EG (Verordnung über Privatsphäre und elektronische Kommunikation | ) - COM(2017) 10 final; Ratsdok. 5358/17
... Er begrüßt zudem im Interesse klarer Rahmenbedingungen für den digitalen Binnenmarkt den Verordnungsvorschlag, welcher die Verordnung (EU) Nr.
Drucksache 6/17
Unterrichtung durch die Europäische Kommission
Vorschlag für eine Richtlinie des Europäischen Parlaments und des Rates über die Durchsetzung der Richtlinie 2006/123 /EG
/EG über Dienstleistungen im Binnenmarkt, zur Festlegung eines Notifizierungsverfahrens für dienstleistungsbezogene Genehmigungsregelungen und Anforderungen sowie zur Änderung der Richtlinie 2006/123 /EG
/EG und der Verordnung (EU) Nr. 1024/2012
über die Verwaltungszusammenarbeit mit Hilfe des Binnenmarkt-Informationssystems - COM(2016) 821 final
... /EG /EG über Dienstleistungen im Binnenmarkt, zur Festlegung eines Notifizierungsverfahrens für dienstleistungsbezogene Genehmigungsregelungen und Anforderungen sowie zur Änderung der Richtlinie
Vorschlag
Begründung
1. Kontext des Vorschlags
- Gründe und Ziele des Vorschlags
- Kohärenz mit den bestehenden Vorschriften in diesem Bereich
- Übereinstimmung mit anderen Bereichen der Unionspolitik
2. Rechtsgrundlage, Subsidiarität und Verhältnismässigkeit
- Rechtsgrundlage
- Subsidiarität bei nicht ausschließlicher Zuständigkeit
- Verhältnismäßigkeit
- Wahl des Instruments
3. Ergebnisse der EX-POST-BEWERTUNG, der Konsultation der Interessenträger und der Folgenabschätzung
- Ex-post-Bewertung/Eignungsprüfungen bestehender Rechtsvorschriften
- Konsultation der Interessenträger
- Einholung und Nutzung von Expertenwissen
- Folgenabschätzung
- Effizienz der Rechtsetzung und Vereinfachung
- Grundrechte
4. Auswirkungen auf den Haushalt
5. Weitere Angaben
- Durchführungspläne sowie Monitoring-, Bewertungs- und Berichterstattungsmodalitäten
- Erläuternde Dokumente
- Ausführliche Erläuterung der einzelnen Bestimmungen des Vorschlags
Vorschlag
Artikel 1 Gegenstand und Anwendungsbereich
Artikel 2 Begriffsbestimmungen
Artikel 3 Notifizierungspflicht
Artikel 4
Artikel 5 Konsultation
Artikel 6 Vorwarnung
Artikel 7 Beschluss
Artikel 8 Information der Öffentlichkeit
Artikel 9 Benennung der zuständigen Behörde
Artikel 10 Verknüpfung mit anderen Notifizierungs- oder Berichtsmechanismen
Artikel 11 Bericht und Überprüfung
Artikel 12 Änderungen der Richtlinie 2006/123/EG /EG
Artikel 13 Änderungen der Verordnung (EU) Nr. 1024/2012
Artikel 14 Umsetzung
Artikel 15 Inkrafttreten
Artikel 16 Adressaten
Drucksache 315/1/17
Empfehlungen der Ausschüsse
Entwurf eines Gesetzes zur Verbesserung der Rechtsdurchsetzung in sozialen Netzwerken (Netzwerkdurchsetzungsgesetz - NetzDG )
... Der Bundesrat weist darauf hin, dass marktbeherrschenden sozialen Netzwerken heutzutage als Instrument zur Teilhabe an der Kommunikation und dem öffentlichen Diskurs eine große Bedeutung bei der Ausübung des Grundrechts auf freie Meinungsäußerung zukommt. Soziale Netzwerke bieten eine niederschwellige Möglichkeit, um mit anderen zu kommunizieren. Zunehmend treten sie an die Stelle klassischer Telekommunikationsmittel. Auch findet eine Debatte etwa zu politischen Themen zunehmend darüber statt. Derzeit sind soziale Netzwerke im Rahmen der Privatautonomie weitgehend frei in ihrer Entscheidung, Inhalte zu löschen oder sogar den Nutzungsvertrag mit Nutzerinnen und Nutzern zu kündigen. Zusätzlich birgt die erhebliche Bußgeldbewehrung (§ 4 Absatz 2 NetzDG-E) das Risiko, dass soziale Netzwerke als sogenannter chilling effect verleitet werden, Inhalte vorsorglich zu löschen, um nicht gegebenenfalls eine Ordnungswidrigkeit im Sinne von § 4 Absatz 1 NetzDG-E zu begehen, soweit sie einen Inhalt als nicht strafbar im Sinne des NetzDG einschätzen und deshalb nicht löschen. Der Bundesrat bittet, im weiteren Gesetzgebungsverfahren zu prüfen, wie ein diskriminierungsfreier Zugang zu sozialen Netzwerken gewährleistet und einer vorsorglichen Löschung von Inhalten, die nicht offensichtlich rechtswidrig sind, wirksam entgegengewirkt werden kann.
Drucksache 649/17 (Beschluss)
Beschluss des Bundesrates
Mitteilung der Kommission an das Europäische Parlament, den Rat, den Europäischen Wirtschafts- und Sozialausschuss und den Ausschuss der Regionen: Durch eine ausgewogene und fortschrittliche Handelspolitik die Globalisierung meistern - COM(2017) 492 final
... 8. Die EU als größter und erfolgreichster Binnenmarkt der Welt zeigt, wie durch engere Verknüpfung der wirtschaftlichen Verflechtungen nicht nur die wirtschaftliche Entwicklung begünstigt werden kann. Die Steigerung der Kooperationen und Spezialisierungen anhand der vorhandenen Stärken wird hierdurch gefördert und trägt maßgeblich zum Wachstum innerhalb der EU bei. Ambitionierte Freihandelsabkommen, welche diese Vorteile wirtschaftlicher Verflechtungen bei entsprechenden rechtlichen Rahmenbedingungen und möglichst weitreichenden Freiheiten ebenfalls fördern, ermöglichen es, der Globalisierung gerechte Regeln zu geben und den Fortschritt und Frieden in der Welt auszuweiten.
Drucksache 144/1/17
Empfehlungen der Ausschüsse
Mitteilung der Kommission an das Europäische Parlament, den Rat, den Europäischen Wirtschafts- und Sozialausschuss und den Ausschuss der Regionen: Aufbau einer europäischen Datenwirtschaft - COM(2017) 9 final
... 4. Der Bundesrat sieht die Förderung praktischer Erprobungen und Tests als sinnvoll an. Sofern eine Finanzierung im Rahmen von Horizont 2020 infrage kommt, muss sichergestellt sein, dass diese nur aus den Programmlinien für marktnahe Forschung und Tests in Horizont 2020 erfolgt.
Drucksache 649/1/17
Empfehlungen der Ausschüsse
Mitteilung der Kommission an das Europäische Parlament, den Rat, den Europäischen Wirtschafts- und Sozialausschuss und den Ausschuss der Regionen: Durch eine ausgewogene und fortschrittliche Handelspolitik die Globalisierung meistern - COM(2017) 492 final
... 10. Die EU als größter und erfolgreichster Binnenmarkt der Welt zeigt, wie durch engere Verknüpfung der wirtschaftlichen Verflechtungen nicht nur die wirtschaftliche Entwicklung begünstigt werden kann. Die Steigerung der Kooperationen und Spezialisierungen anhand der vorhandenen Stärken wird hierdurch gefördert und trägt maßgeblich zum Wachstum innerhalb der EU bei. Ambitionierte Freihandelsabkommen, welche diese Vorteile wirtschaftlicher Verflechtungen bei entsprechenden rechtlichen Rahmenbedingungen und möglichst weitreichenden Freiheiten ebenfalls fördern, ermöglichen es, der Globalisierung gerechte Regeln zu geben und den Fortschritt und Frieden in der Welt auszuweiten.
Drucksache 182/17 (Beschluss)
Stellungnahme des Bundesrates
Entwurf eines Gesetzes zur Umsetzung der Vierten EU-Geldwäscherichtlinie, zur Ausführung der EU-Geldtransferverordnung und zur Neuorganisation der Zentralstelle für Finanztransaktionsuntersuchungen
... Ungeachtet dessen machen Geldspielgeräte mit 51 Prozent den mit Abstand größten Anteil am regulierten Glücksspielmarkt aus, sodass mit der Herausnahme dieses Bereichs aus dem Kreis der Verpflichteten der Hauptteil des deutschen Glücksspielmarktes nicht erfasst und damit das Ziel der Richtlinie, Anbieter von Glücksspieldiensten flächendeckend zu erfassen, konterkariert würde.
Drucksache 9/1/17
Empfehlungen der Ausschüsse
Entwurf eines Gesetzes zur Umsetzung aufenthaltsrechtlicher Richtlinien der Europäischen Union zur Arbeitsmigration
... Im weitesten Sinne behandeln alle umzusetzenden Richtlinien die Arbeitsmarktmigration bzw. sind mit dieser eng verknüpft. Hier ist in vielen Fällen, etwa bei der Beurteilung von Arbeitgebern im Falle der Umsetzungsnormen zur ICT-Richtlinie oder der Einschätzung von Verträgen für Forscher, mehr Sachnähe zu erwarten, gerade in Hinblick darauf, dass die nationale Kontaktstelle bereits die Vollständigkeit der jeweils für die Mobilität vorzulegenden Nachweise zu prüfen hat und den Ausländerbehörden für die Erhebung von Einwendungen gegen die Mobilität nur kurze Fristen zur Verfügung stehen. Auch der Normenkontrollrat hält die Prüfung einer solchen Alternative für grundsätzlich geboten.
Drucksache 666/17 (Beschluss)
Beschluss des Bundesrates
Vorschlag für eine Empfehlung des Rates zu einem Europäischen Rahmen für hochwertige und nachhaltige Berufsausbildungen - COM(2017) 563 final
... 3. Das System der dualen Berufsausbildung ist ein zentrales Element des deutschen Bildungssystems und Arbeitsmarktes. Daher sind in Deutschland die von der EU formulierten Kriterien bereits fest verankert und der Bundesrat geht entsprechend davon aus, dass die vorgeschlagene Empfehlung keine größeren Auswirkungen auf die nationale Berufsbildungspolitik haben wird.
Drucksache 557/3/17
Antrag der Länder Berlin, Brandenburg
Entwurf eines Gesetzes zur Neuregelung der Liegenschaftspolitik des Bundes - Antrag der Länder Berlin und Brandenburg, Bremen
... Für die sogenannten A-Städte beträgt nach der Wohnungsmarktprognose 2030 des Bundesinstituts für Bau-, Stadt- und Raumforschung (BBSR) aus dem Jahr 2015 der jährliche Neubaubedarf im Zeitraum 2015 bis 2020 47.100 Wohnungen.2
A. Problem und Ziel
B. Lösung
C. Alternativen
D. Finanzielle Auswirkungen
E. Sonstige Kosten
F. Bürokratiekosten
Begründung
A. Allgemeiner Teil
I. Ausgangslage
II. Zielsetzung und wesentlicher Inhalt des Gesetzesentwurfs
III. Gesetzgebungskompetenz
IV. Vereinbarkeit mit dem Recht der Europäischen Union und den völkerrechtlichen Verträgen, die die Bundesrepublik Deutschland abgeschlossen hat
V. Auswirkungen des Gesetzesentwurfs
1. Geschlechtsspezifische Auswirkungen
2. Finanzielle Auswirkungen auf die öffentlichen Haushalte
3. Sonstige Kosten
B. Besonderer Teil
Zu Artikel 1
Zu Artikel 2
Zu Nummer 1
Zu Nummer 2
Zu Artikel 3
Drucksache 678/17
Unterrichtung durch die Europäische Kommission
Vorschlag für eine Verordnung des Europäischen Parlaments und des Rates über einen Rahmen für den freien Verkehr nicht personenbezogener Daten in der Europäischen Union COM(2017) 495 final
... Nach den Angaben in der Mitteilung der Kommission von 2017 zum "Aufbau einer europäischen Datenwirtschaft"2 wurde der Wert des EU-Datenmarkts im Jahr 2016 auf fast 60 Mrd. EUR geschätzt und wies einen Zuwachs von 9,5 % gegenüber dem Jahr 2015 auf. Laut einer Studie könnte der EU-Datenmarkt im Jahr 2020 potenziell einen Wert von mehr als 106 Mrd. EUR erreichen3.
Vorschlag
Begründung
1. Kontext des Vorschlags
- Gründe und Ziele des Vorschlags
- Kohärenz mit den bestehenden Vorschriften in diesem Bereich
- Kohärenz mit der Politik der Union in anderen Bereichen
2. Rechtsgrundlage, Subsidiarität und Verhältnismässigkeit
- Rechtsgrundlage
- Subsidiarität
- Verhältnismäßigkeit
- Wahl des Instruments
3. Ergebnisse der EX-POST-BEWERTUNG, der Konsultation der Interessenträger und der Folgenabschätzung
- Konsultation der Interessenträger
- Einholung und Nutzung von Expertenwissen
- Folgenabschätzung
- Effizienz der Rechtsetzung und Vereinfachung
- Grundrechte
4. Auswirkungen auf den Haushalt
5. Weitere Angaben
- Durchführungspläne sowie Monitoring-, Bewertungs- und Berichterstattungsmodalitäten
- Ausführliche Erläuterung einzelner Bestimmungen des Vorschlags
Vorschlag
Artikel 1 Gegenstand
Artikel 2 Anwendungsbereich
Artikel 3 Begriffsbestimmungen
Artikel 4 Freier Datenverkehr in der Union
Artikel 5 Verfügbarkeit von Daten für zuständige Behörden
Artikel 6 Übertragung von Daten
Artikel 7 Zentrale Anlaufstellen
Artikel 8 Ausschuss
Artikel 9 Überprüfung
Artikel 10 Schlussbestimmungen
Drucksache 72/17 (Beschluss)
Stellungnahme des Bundesrates
Entwurf eines Ersten Gesetzes zur Änderung des Gesetzes über den Deutschen Wetterdienst
... Der Bundesrat bittet im Laufe des weiteren Gesetzgebungsverfahrens die Vereinbarkeit des § 6 Absatz 2a Nummer 2 DWDG-E mit dem europäischen Wettbewerbsrecht und den Grundsätzen der Niederlassungs- und Dienstleistungsfreiheit des Binnenmarktes sorgfältig zu prüfen.
1. Zum Gesetzentwurf allgemein
2. Zu Artikel 1 Nummer 3 § 6 Absatz 2a Nummer 2 DWD-Gesetz
Drucksache 661/1/17
Empfehlungen der Ausschüsse
Mitteilung der Kommission an das Europäische Parlament, den Rat und den Europäischen Wirtschafts- und Sozialausschuss Follow-up zum Aktionsplan im Bereich der Mehrwertsteuer Auf dem Weg zu einem einheitlichen europäischen Mehrwertsteuerraum: Zeit zu handeln - COM(2017) 566 final Drucksache: 661/17 in Verbindung mit
... 1. Der Bundesrat begrüßt die Initiative der Kommission, das bestehende EU-Mehrwertsteuersystem zu reformieren, damit es als wesentliches Instrument in einem funktionierenden Binnenmarkt den Anforderungen entspricht, die sich aus der Entwicklung in einer globalen und digitalen Wirtschaft ergeben.
Drucksache 169/17
Gesetzentwurf der Bundesregierung
Entwurf eines Ersten Gesetzes zur Änderung des Intelligente Verkehrssysteme Gesetzes
... Die neu eingefügte Nr. 11 definiert im Sinne dieses Gesetzes die Funktion und Aufgabe des "Nationalen Zugangspunktes". Dieser soll als digitale Schnittstelle dienen, über die Straßen-, Verkehrs- und Reisedaten bereitgestellt werden, die dann den Nutzern für eine Weiterverwendung zur Verfügung stehen. Derzeit übernimmt diese Aufgabe der sogenannte Mobilitätsdatenmarktplatz ("MDM"). Der "Nationale Zugangspunkt" wird im Einvernehmen mit den Ländern vom Bundesministerium für Verkehr und digitale Infrastruktur bestimmt und im Bundesanzeiger bekannt gegeben.
Drucksache 45/1/17
Empfehlungen der Ausschüsse
Vorschlag für eine Richtlinie des Europäischen Parlaments und des Rates über eine Verhältnismäßigkeitsprüfung vor Erlass neuer Berufsreglementierungen - COM(2016) 822 final
... 4. Die Kommission stützt ihren Vorschlag auf Artikel 46, Artikel 53 Absatz 1 und Artikel 62 AEUV. Voraussetzung für die gewählte Rechtsgrundlage ist, dass der geplante Rechtsakt tatsächlich den Zweck hat, Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer, Niederlassungswilligen oder Dienstleistungserbringer mit Hilfe der Rechtsangleichung den Wechsel vom Herkunfts- in den Zielstaat zu erleichtern und so die Wahrnehmung grenzüberschreitender Tätigkeiten zu verbessern. Es bedarf eines positiven Binnenmarkteffekts. Die Mobilität von Selbständigen und abhängig Beschäftigten wird über die Richtlinie über die Anerkennung von Berufsqualifikationen gewährleistet. Ein Handlungserfordernis zur Mobilitätssicherung besteht daher nicht. Der europäische Gesetzgeber hat in Artikel 59 Absatz 3 der
Drucksache 61/1/17
Empfehlungen der Ausschüsse
Entwurf eines Zweiten Gesetzes zur Änderung des Waffengesetz es und weiterer Vorschriften
... Der Bundesrat beobachtet mit Sorge den sich ausbreitenden Markt der illegalen Waffen, der sich vermehrt der Möglichkeiten des Internets bedient, um Waffen- und Waffenteile weltweit zu vertreiben. Der illegale Waffenhandel hat sich insbesondere auf den anonymen Online-Plattformen des sogenannten Darknet etabliert. Die Anonymität der Tatbeteiligten und der Kommunikationsplattformen lassen befürchten, dass diese Möglichkeiten künftig noch stärker als bisher genutzt werden.
1. Zu Artikel 1 allgemein
2. Zu Artikel 1 Nummer 1 Absatz 6 - neu - WaffG
Zu Buchstabe a
Zu Buchstabe b
3. Zu Artikel 1 Nummer 1a - neu - § 6 Absatz 1 Satz 5 - neu - WaffG
4. Zu Artikel 1 Nummer 5a - neu - § 15 Absatz 5 Satz 2 - neu - WaffG
5. Zu Artikel 1 Nummer 16 Buchstabe d § 36 Absatz 4 Satz 1 WaffG
6. Zu Artikel 1 Nummer 16 Buchstabe d § 36 Absatz 4 Satz 2 WaffG
7. Zu Artikel 1 Nummer 21 § 44 Absatz 2 WaffG
8. Zu Artikel 1 Nummer 28 Buchstabe c - neu - § 58 Absatz 13 - neu - WaffG , Nummer 30 Buchstabe a Doppelbuchstabe aa0 - neu - Anlage 2 Abschnitt A1 Nummer 1.1 WaffG , Doppelbuchstabe aa 1 - neu - Anlage 2 Abschnitt 1 Nummer 1.2.1.3 - neu -WaffG , Artikel 2 Nummer 1a - neu - § 6 Absatz 1 Nummer 2 AWaffV
Zu Buchstabe a
Zu Doppelbuchstabe aa
Zu Doppelbuchstabe bb
Zu Dreifachbuchstabe aaa:
Zu Dreifachbuchstabe bbb:
Zu Buchstabe b
9. Zu Artikel 1 Nummer 29 Buchstabe b Doppelbuchstabe aa0 - neu - Anlage 1 Abschnitt 2 Nummer 9 WaffG
10. Zu Artikel 1 Nummer 30 Buchstabe a Doppelbuchstabe aa1 - neu - Anlage 2 Abschnitt 1 Nummer 1.3.9 - neu - WaffG
11. Zu Artikel 2 Nummer 2 Buchstabe a § 13 Absatz 1 Satz 5 AWaffV
12. Zu Artikel 4 Satz 2 - neu - Inkrafttreten
13. Zum Gesetzentwurf allgemein
Drucksache 75/1/17
Empfehlungen der Ausschüsse
Entwurf eines Gesetzes zur Neufassung der Regelungen über Funkanlagen und zur Änderung des Telekommunikationsgesetz es sowie zur Aufhebung des Gesetzes über Funkanlagen und Telekommunikationsendeinrichtungen
... /EG /EG) operieren können, droht im europäischen Binnenmarkt eine gravierende Behinderung des Inverkehrbringens von Geräten gemäß RED.
1. Zum Gesetzentwurf allgemein
2. Zu Artikel 1 § 3 Absatz 1 Einleitungsteil sowie Nummer 1 und Absatz 2 - neu - FuAG
3. Zu Artikel 1 § 4 Absatz 3 FuAG
4. Zu Artikel 1 § 4 Absatz 3 Nummer 5 FuAG
5. Zu Artikel 1 § 5 Absatz 1 FuAG
6. Zu Artikel 1 § 5 FuAG
7. Zu Artikel 1 § 6 Absatz 1 FuAG
8. Zu Artikel 1 § 9 Absatz 1 FuAG
9. Zu Artikel 1 § 9 Absatz 5 Satz 3 FuAG
10. Zu Artikel 1 § 12 Absatz 5 Satz 3 FuAG
11. Zu Artikel 1 § 14 Absatz 5 Satz 3 FuAG
12. Zu Artikel 1 § 20 Absatz 2 Satz 2 FuAG
13. Zu Artikel 1 § 30 Absatz 5 Satz 1 FuAG
Drucksache 595/17
Verordnung des Bundesministeriums für Ernährung und Landwirtschaft
Verordnung zur Änderung des Marktorganisationsgesetz es und der Obst-Gemüse-Erzeugerorganisationendurchführungsverordnung
... Agrarmarktstrukturgesetz
A. Problem und Ziel
B. Lösung
C. Alternativen
D. Haushaltsausgaben ohne Erfüllungsaufwand
E. Erfüllungsaufwand
E.1 Erfüllungsaufwand für Bürgerinnen und Bürger
E.2 Erfüllungsaufwand für die Wirtschaft
E.3 Erfüllungsaufwand der Verwaltung
F. Weitere Kosten
Verordnung
Artikel 1 Änderung des Marktorganisationsgesetzes
Artikel 2 Änderung der Obst-Gemüse-Erzeugerorganisationendurchführungsverordnung
§ 1 Anwendungsbereich, Zuständigkeit.
§ 18a Regelwidrige Doppelfinanzierung
Artikel 3 Inkrafttreten
A. Allgemeiner Teil
I. Wesentlicher Inhalt
1. Artikel 1
2. Artikel 2
II. Vereinbarkeit mit dem Recht der Europäischen Union
III. Verordnungsfolgen
1. Rechts- und Verwaltungsvereinfachung
2. Nachhaltigkeit
3. Genderaspekte
4. Haushaltsausgaben ohne Erfüllungsaufwand
5. Erfüllungsaufwand
a Bürgerinnen und Bürger
b Wirtschaft
c Verwaltung
IV. Befristung und Evaluierung
B. Besonderer Teil
Artikel 1 Zu Nummer 1
Zu Buchstabe a
Zu Buchstabe b
Zu Nummer 2
Artikel 2 Zu Nummer 1
Zu Buchstabe a
Zu Buchstabe b
Zu Buchstabe c
Zu Nummer 2
Zu Nummer 3
Zu Nummer 4
Zu Nummer 5
Zu Nummer 6
Zu Nummer 7
Zu Buchstabe a
Zu Buchstabe b
Zu Nummer 8
Zu Nummer 9
Zu Nummer 10
Artikel 3
Drucksache 441/1/17
Empfehlungen der Ausschüsse
Vorschlag für eine Verordnung des Europäischen Parlaments und des Rates zur Änderung der Verordnung (EG) Nr. 1071/2009 und der Verordnung (EG) Nr. 1072/2009 im Hinblick auf ihre Anpassung an die Entwicklungen im Kraftverkehrssektor
... 1. Der Bundesrat begrüßt die Absicht der Kommission, die Regelungen für den Zugang zum Beruf des Kraftverkehrsunternehmers und die Bestimmungen zum Marktzugang des grenzüberschreitenden Güterkraftverkehrs wirksamer zu gestalten und einen einheitlicheren Vollzug sowie die Zusammenarbeit zwischen den Mitgliedstaaten zu fördern. Im Interesse einer umfassenden Rechtsdurchsetzung müssen die Vorgaben so gestaltet sein, dass sie sowohl von der betroffenen Wirtschaft als auch von den zuständigen Verwaltungsbehörden effektiv und zielgerichtet umgesetzt werden können und zusätzliche Belastungen ohne einen erkennbaren, hinreichenden Nutzen vermieden werden. Vor dem Hintergrund dieser Zielsetzungen verbindet der Bundesrat mit der Überarbeitung der Rechtsvorschriften folgende Forderungen:
Drucksache 771/17 (Beschluss)
Beschluss des Bundesrates
Vorschlag für eine Verordnung des Europäischen Parlaments und des Rates zur Festlegung von Bestimmungen und Verfahren für die Konformität mit und die Durchsetzung von Harmonisierungsrechtsvorschriften der Union für Produkte und zur Änderung der Verordnungen (EU) Nr. 305/2011
, (EU) Nr. 528/2012
, (EU) Nr. 2016/424
, 2016/425, (EU) Nr. 2016/426
und (EU) Nr. 2017/1369
des Europäischen Parlaments und des Rates sowie der Richtlinien 2004/42 /EG
/EG, 2009/48 /EG
/EG, 2010/35 /EU
/EU, 2013/29 /EU
/EU, 2013/53 /EU
/EU, 2014/28 /EU
/EU, 2014/29 /EU
/EU, 2014/30 /EU
/EU, 2014/31 /EU
/EU, 2014/32 /EU
/EU, 2014/33 /EU
/EU, 2014/34 /EU
/EU, 2014/35 /EU
/EU, 2014/53 /EU
/EU, 2014/68 /EU
/EU und 2014/90 /EU
/EU des Europäischen Parlaments und des Rates - COM(2017) 795 final; Ratsdok. 15950/17
... 1. Der Bundesrat begrüßt grundsätzlich das Anliegen der Kommission, mit dem Verordnungsvorschlag die Marktüberwachung in den Mitgliedstaaten zu stärken.
Zur Vorlage allgemein
Zum Anwendungsbereich
Zu Begriffsbestimmungen
Zu einzelnen Vorschriften
Zu Berichtspflichten und der Datenübertragung
Zu Kontrollsystemen
Zu Sanktionsregelungen
Zum Anhang
Zur Übersetzung von Dokumenten
Drucksache 287/17 (Beschluss)
Beschluss des Bundesrates
Gesetz zur Änderung weinrechtlicher und agrarmarktstrukturrechtlicher Vorschriften
Gesetz zur Änderung weinrechtlicher und agrarmarktstrukturrechtlicher Vorschriften
Drucksache 158/17 (Beschluss)
Stellungnahme des Bundesrates
Entwurf eines Gesetzes zur Umsetzung der Zweiten Zahlungsdiensterichtlinie
... in ihrem Erwägungsgrund 66 gerade die Heterogenität des Zahlungsverkehrsmarktes in der Union und die daraus folgende Verwirrung der Verbraucher. Die Regelung der Interbankenentgelte in Verordnung (EU) Nr. 2015/751 ist nur eine weitere Tatsache, die für die Überprüfung der Praxis der zusätzlichen Entgelte spricht. Daher erlaubt Artikel 62 Absatz 5 der Richtlinie (EU) Nr.
1. Zum Gesetzentwurf allgemein
2. Zu Artikel 1 § 2 Absatz 1 Nummer 10 ZAG
3. Zu Artikel 1 §§ 48 und 49 ZAG
4. Zu Artikel 3 Nummer 2 § 270a BGB
Zu Buchstabe a
Zu Buchstabe b
5. Zu Artikel 3 Nummer 2 § 270a Satz 2 BGB
6. Zu Artikel 3 Nummer 2 § 270a Satz 3 - neu - BGB
7. Zu Artikel 3 Nummer 4 § 675f BGB
8. Zu Artikel 3 Nummer 10 Buchstabe b Doppelbuchstabe cc § 675 Absatz 1 Satz 3 BGB
9. Zu Artikel 3 § 675n Absatz 1 Satz 3 BGB
10. Zu Artikel 3 Nummer 17 Buchstabe a § 675t Überschrift BGB , Buchstabe d Absatz 4 Satz 1 und 2 BGB
11. Zu Artikel 3 Nummer 20 Buchstabe c § 675w Satz 4 BGB
12. Zu Artikel 4 Nummer 1 Artikel 229 § ... Absatz 6 - neu - EGBGB
13. Zu Artikel 4 Nummer 3 Buchstabe p Artikel 248 § 17a EGBGB
14. Zu Artikel 4 Nummer 3 Buchstabe p Artikel 248 § 17a EGBGB
Drucksache 247/1/17
Empfehlungen der Ausschüsse
Vorschlag für eine Richtlinie des Europäischen Parlaments und des Rates zur Stärkung der Wettbewerbsbehörden der Mitgliedstaaten im Hinblick auf eine wirksamere Durchsetzung der Wettbewerbsvorschriften und zur Gewährleistung des reibungslosen Funktionierens des Binnenmarkts - COM(2017) 142 final, Ratsdok. 7621/17
Vorschlag für eine Richtlinie des Europäischen Parlaments und des Rates zur Stärkung der Wettbewerbsbehörden der Mitgliedstaaten im Hinblick auf eine wirksamere Durchsetzung der Wettbewerbsvorschriften und zur Gewährleistung des reibungslosen Funktionierens des Binnenmarkts - COM(2017) 142 final,
Drucksache 664/17
Verordnung des Bundesministeriums für Ernährung und Landwirtschaft
Zweite Verordnung zur Änderung der Direktzahlungen-Durchführungsverordnung, der Agrarzahlungen-Verpflichtungen-verordnung und der InVeKoS \-Verordnung
... Marktorganisationsgesetz
A. Problem und Ziel
B. Lösung
C. Alternativen
D. Haushaltsausgaben ohne Erfüllungsaufwand
E. Erfüllungsaufwand
E.1 Erfüllungsaufwand für Bürgerinnen und Bürger
E.2 Erfüllungsaufwand für die Wirtschaft
E.3 Erfüllungsaufwand der Verwaltung
F. Weitere Kosten
Verordnung
Zweite Verordnung
Artikel 1 Änderung der Direktzahlungen-Durchführungsverordnung
§ 28 Pufferstreifen und Feldränder (Artikel 46 Absatz 2 Buchstabe d der Verordnung (EU) Nr. 1307/2013 )
§ 35 Übergangsregelung
Artikel 2 Änderung der Agrarzahlungen-Verpflichtungenverordnung
Artikel 3 Änderung der InVeKoS-Verordnung
Artikel 4 Inkrafttreten
Begründung
A. Allgemeiner Teil
I. Zielsetzung und Notwendigkeit der Regelungen
II. Wesentlicher Inhalt des Entwurfs
III. Alternativen
IV. Vereinbarkeit mit dem Recht der Europäischen Union und völkerrechtlichen Verträgen
V. Gesetzesfolgen
1. Rechts- und Verwaltungsvereinfachung
2. Nachhaltigkeitsaspekte
3. Haushaltsausgaben ohne Erfüllungsaufwand
4. Erfüllungsaufwand
a Erfüllungsaufwand für Bürgerinnen und Bürger
b Erfüllungsaufwand für die Wirtschaft
c Erfüllungsaufwand der Verwaltung
1 Bund
2 Länder
5. Weitere Kosten
6. Weitere Gesetzesfolgen
VI. Befristung; Evaluierung
B. Besonderer Teil
Zu Artikel 1
Zu Nummer 1
Zu Nummer 2
Zu Nummer 3
Zu Nummer 4
Zu Nummer 6
Zu Nummer 7
Zu Nummer 8
Zu Nummer n
Zu Nummer 11
Zu Nummer 12
Zu Artikel 2
Zu Nummer 1
Zu Nummer 2
Zu Nummer 3
Zu Artikel 3
Zu Nummer 1
Zu Nummer 2
Zu Nummer 3
Zu Nummer 4
Zu Artikel 4
Drucksache 266/1/17
Empfehlungen der Ausschüsse
Entwurf eines Gesetzes zur Durchführung der Verordnung (EU) Nr. 910/2014 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 23. Juli 2014 über elektronische Identifizierung und Vertrauensdienste für elektronische Transaktionen im Binnenmarkt und zur Aufhebung der Richtlinie 1999/93 /EG (eIDAS-Durchführungsgesetz)
... des Europäischen Parlaments und des Rates vom 23. Juli 2014 über elektronische Identifizierung und Vertrauensdienste für elektronische Transaktionen im Binnenmarkt und zur Aufhebung der Richtlinie
Drucksache 709/17
Unterrichtung durch die Europäische Kommission
Mitteilung der Kommission an den Rat und das Europäische Parlament: Stärkung von Wachstum und Zusammenhalt in den EU-Grenzregionen COM(2017) 534 final; Ratsdok. 12419/17
... In der Europäischen Union (EU) und ihren unmittelbaren Nachbarn in der Europäischen Freihandelsassoziation (EFTA) gibt es 40 Binnengrenzen1. In den letzten Jahrzehnten hat der europäische Integrationsprozess dazu beigetragen, dass Regionen an den Binnengrenzen sich von zumeist abgelegenen Gebieten hin zu Gegenden gewandelt haben, die Wachstum und Chancen bieten. Die Schaffung des Binnenmarktes 1992 kurbelte die Produktivität der EU deutlich an und führte zu niedrigeren Kosten, da die Zollformalitäten abgeschafft, die technischen Vorgaben angeglichen oder gegenseitig anerkannt und die Preise wettbewerbsbedingt gesenkt wurden - der Handel innerhalb der EU stieg in zehn Jahren um 15 % an; außerdem wurde zusätzliches Wachstum erreicht und es entstanden etwa 2,5 Millionen neue Arbeitsplätze.
Drucksache 37/1/17
Empfehlungen der Ausschüsse
Vorschlag für eine Verordnung des Europäischen Parlaments und des Rates zur Gründung einer Agentur der Europäischen Union für die Zusammenarbeit der Energieregulierungsbehörden (Neufassung) - COM(2016) 863 final
... 3. Der Bundesrat lehnt eine Ausweitung von Letztentscheidungskompetenzen der ACER ab. Dies verstößt nicht nur gegen das Subsidiaritätsprinzip aus Artikel 5 Absatz 3 EUV, sondern greift auch rechtfertigungslos in die Unabhängigkeit der nationalen Energieregulierungsbehörden ein. Das Ziel der Kommission, Hemmnisse im Strombinnenmarkt durch uneinheitliche Entscheidungen der von grenzübergreifenden Fragen betroffenen nationalen Regulierungsbehörden zu verhindern, lässt sich auch auf mitgliedstaatlicher Ebene ausreichend erreichen. Hierzu ist es erforderlich, aber auch ausreichend, dass die durch die jeweilige Frage betroffenen nationalen Regulierungsbehörden bzw. Mitgliedstaaten eine einvernehmliche Problemlösung finden. Eine stärkere Letztentscheidungskompetenz der ACER in transnationalen Fragen würde sich nachteilig auf die Unabhängigkeit der nationalen Regulierungsbehörden auswirken.
Drucksache 648/17
Verordnung des Bundesministeriums für Wirtschaft und Energie
Erste Verordnung zur Änderung der AkkStelleG -Beleihungsverordnung
... Einführung der Fachaufsicht des Bundesministeriums der Finanzen gegenüber der Deutschen Akkreditierungsstelle GmbH (DAkkS) im Bereich des Finanzmarktes.
Drucksache 43/17 (Beschluss)
Beschluss des Bundesrates
Vorschlag für eine Richtlinie des Europäischen Parlaments und des Rates über den rechtlichen und operativen Rahmen für die durch die Verordnung ... (ESC Regulation) eingeführte Elektronische Europäische Dienstleistungskarte - COM(2016) 823 final
... 1. Der Bundesrat teilt die Einschätzung der Kommission, dass der freie Dienstleistungsverkehr weiter erleichtert und entbürokratisiert und der europäische Binnenmarkt weiterentwickelt werden muss.
Drucksache 1/2/17
Antrag des Landes Baden-Württemberg
Vorschlag für eine Richtlinie des Europäischen Parlaments und des Rates über präventive Restrukturierungsrahmen, die zweite Chance und Maßnahmen zur Steigerung der Effizienz von Restrukturierungs-, Insolvenz- und Entschuldungsverfahren und zur Änderung der Richtlinie 2012/30 /EU
/EU - COM(2016) 723 final; Ratsdok. 14875/16
... 4. Der Richtlinienvorschlag betrifft angesichts der begrenzten Zahl grenzüberschreitender Insolvenzverfahren ganz überwiegend rein nationale Sachverhalte. Der Bundesrat regt daher an, im weiteren Gesetzgebungsverfahren bei den konkreten Einzelregelungen des Richtlinienvorschlags genau zu hinterfragen, ob und inwieweit eine unionsweite Koordinierung unerlässlich ist. Entsprechend der von der Kommission angeführten kapitalmarktrechtlichen Zielsetzung sollte der Anwendungsbereich des vorgeschlagenen Restrukturierungsrahmens auf Finanzgläubiger des Unternehmens beschränkt werden (siehe nachfolgend Ziffer 13). Eine Erstreckung auf weitere Gläubigergruppen könnte angesichts der engen Verknüpfung des Insolvenzrechts mit dem jeweiligen nationalen Vertrags- und Sachenrecht, dem Handels- und Gesellschaftsrecht, dem Kreditsicherungsrecht, dem Arbeits- und Sozialrecht sowie dem Steuerrecht zu tiefgreifenden Folgewirkungen in Rechtsgebieten führen, in denen der Union keine Kompetenz zusteht. Außerdem sollten Eingriffsinstrumente, die traditionell dem förmlichen Insolvenzverfahren zuzurechnen sind, nur insoweit auf das Restrukturierungsverfahren übertragen werden, als dies für eine überschaubare Zeit und nur zur Unterstützung erfolgversprechender Verhandlungen unerlässlich ist. Dies gilt zum Beispiel für die Aussetzung von Vollstreckungsmaßnahmen (Artikel 6 des Richtlinienvorschlags), die Fortsetzung von Verträgen (Artikel 7 des Richtlinienvorschlags) und die Privilegierung von Finanzierungsmaßnahmen und Transaktionen in einer späteren Insolvenz (Artikel 16 und 17 des Richtlinienvorschlags). Unabhängig von dem Risiko einer missbräuchlichen Inanspruchnahme dieser nach dem Richtlinienvorschlag leicht verfügbaren Instrumente sollte das Restrukturierungsverfahren nach seiner zeitlichen und inhaltlichen Reichweite nicht so weit gefasst sein, dass das rechtsstaatliche Insolvenzverfahren mit seinen besonderen Kontrollen durch Gerichte, Insolvenzverwalter und Gläubigergremien in den Hintergrund gedrängt wird. Das Restrukturierungsverfahren soll das Insolvenzverfahren in bestimmten Fällen um eine vorgeschaltete Sanierungsoption ergänzen. Nicht jedoch soll ein mit dem Insolvenzverfahren konkurrierendes oder dieses womöglich verdrängendes Parallelverfahren geschaffen werden. Die Ermöglichung einer bis zu zwölf Monate dauernden Restrukturierungsphase mit umfassendem Moratorium für sogar insolvenzreife Unternehmen geht zu weit, zumal der Schuldner die Geschäfte in Eigenverwaltung und ohne Überwachung durch einen Restrukturierungsverwalter weiter führen soll.
Drucksache 130/17
Unterrichtung durch die Bundesregierung
Bericht und Einschätzung der Bundesregierung zur Regelung für Langzeitarbeitslose nach § 22 Absatz 4 Satz 2 des Mindestlohngesetz es
... Buches Sozialgesetzbuch waren, gilt der Mindestlohn in den ersten sechs Monaten der Beschäftigung nicht. Die Bundesregierung hat den gesetzgebenden Körperschaften zum 1. Juni 2016 darüber zu berichten, inwieweit die Regelung nach Satz 1 die Wiedereingliederung von Langzeitarbeitslosen in den Arbeitsmarkt gefördert hat, und eine Einschätzung darüber abzugeben, ob diese Regelung fortbestehen soll." Die Regelung ist darauf gerichtet, den Beschäftigungschancen von Langzeitarbeitslosen in besonderem Maße Rechnung zu tragen, da der Wiedereinstieg in das Arbeitsleben für Langzeitarbeitslose oftmals mit nicht unerheblichen Schwierigkeiten verbunden ist.
Drucksache 698/17
Unterrichtung durch die Europäische Kommission
Vorschlag für eine Richtlinie des Europäischen Parlaments und des Rates zur Änderung der Richtlinie 2014/65 /EU
/EU über Märkte für Finanzinstrumente und der Richtlinie 2009/138 /EG
/EG betreffend die Aufnahme und Ausübung der Versicherungs- und der Rückversicherungstätigkeit (Solvabilität II) - COM(2017) 537 final
... Der vorliegende Vorschlag ist Teil eines Maßnahmenpakets, das darauf abzielt, die Funktionsweise des Systems der Europäischen Aufsichtsbehörden (ESA) im Interesse einer besseren Aufsicht über die EU-Finanzmärkte zu verbessern und den Aufbau der Kapitalmarktunion zu beschleunigen und zu vollenden. Der Vorschlag betrifft die Aufsichtsaufgaben und Befugnisse der Europäischen Wertpapier- und Marktaufsichtsbehörde (ESMA), der bestimmte Aufsichtsbefugnisse übertragen werden sollen, die derzeit von den zuständigen nationalen Behörden wahrgenommen werden.
Vorschlag
Begründung
1. Kontext des Vorschlags
- Gründe und Ziele des Vorschlags
- Kohärenz mit den bestehenden Vorschriften in diesem Bereich
- Kohärenz mit der Politik der Union in anderen Bereichen
2. Rechtsgrundlage, Subsidiarität und Verhältnismässigkeit
- Rechtsgrundlage
- Subsidiarität bei nicht ausschließlicher Zuständigkeit
4 Verhältnismäßigkeit
- Wahl des Instruments
3. Ergebnisse der EX-POST-BEWERTUNG, der Konsultation der Interessenträger und der Folgenabschätzung
- Folgenabschätzung
- Effizienz der Rechtsetzung und Vereinfachung
- Grundrechte
4. Auswirkungen auf den Haushalt
5. Sonstige Elemente
- Ausführliche Erläuterung einzelner Bestimmungen des Vorschlags
Vorschlag
Artikel 1 Änderung der Richtlinie 2014/65/EU /EU
Artikel 2 Änderung der Richtlinie 2009/138/EG /EG
Artikel 231a Aufsichtliche Genehmigung hinsichtlich interner Modelle
Artikel 231b Überprüfung
Artikel 3 Umsetzung
Artikel 4 Inkrafttreten
Artikel 5 Adressaten
Drucksache 470/17
Gesetzesbeschluss des Deutschen Bundestages
Gesetz zur Einführung eines Wettbewerbsregisters und zur Änderung des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen
... "(5) Das Bundeskartellamt kann von jedem beteiligten Unternehmen Auskunft über Marktanteile einschließlich der Grundlagen für die Berechnung oder Schätzung sowie über den Umsatzerlös bei einer bestimmten Art von Waren oder gewerblichen Leistungen, den das Unternehmen im letzten Geschäftsjahr vor dem Zusammenschluss erzielt hat, sowie über die Tätigkeit eines Unternehmens im Inland einschließlich von Angaben zu Zahlen und Standorten seiner Kunden sowie der Orte, an denen seine Angebote erbracht und bestimmungsgemäß genutzt werden, verlangen." `
Drucksache 221/17
Verordnung des Bundesministeriums für Ernährung und Landwirtschaft
Zweite Verordnung zur Änderung der Tabakerzeugnisverordnung
... Durch die Anhänge 1 und 2 werden Verbotsregelungen hinsichtlich der Inhaltsstoffe von Tabakerzeugnissen und elektronischen Zigaretten sowie Nachfüllbehältern zu einem überwiegenden Teil neu eingeführt. Damit sind Erzeugnisse, die den Vorgaben nicht entsprechen, vom Markt zu nehmen.
Drucksache 443/1/17
Empfehlungen der Ausschüsse
Mitteilung der Kommission an das Europäische Parlament, den Rat, den Europäischen Wirtschafts- und Sozialausschuss und den Ausschuss der Regionen: Europa in Bewegung - Agenda für einen sozial verträglichen Übergang zu sauberer, wettbewerbsfähiger und vernetzter Mobilität für alle - COM(2017) 283 final
... - Der Klimaschutz im Bereich des Luftverkehrs kann nur durch international gültige Instrumente wie dem globalen marktbasierten Klimaschutzinstrument in Form des Offsetting-Systems CORSIA, dem Instrument der Internationalen Zivilluftfahrtorganisation ICAO, wirksam umgesetzt werden. Ein europäischer Alleingang greift zu kurz.
Drucksache 719/17
... Der Netzzugang in Deutschland und die Bedingungen für den Netzzugang werden ganz wesentlich durch die Stromgebotszone in Deutschland definiert. Die Größe und Aufteilung der Stromgebotszone haben erheblichen Einfluss auf die Bedingungen für den Netzzugang, denn sie bestimmen das Marktgebiet und damit jeweils die aggregierte Stromnachfrage und das aggregierte Stromangebot, aus denen sich die Großhandelsstrompreise ergeben. Ferner beeinflussen die Größe und Aufteilung der Stromgebotszone die Handelsströme mit angrenzenden Stromgebotszonen und die Liquidität der Großhandelsmärkte und insbesondere die Liquidität des für den "Strommarkt 2.0" wichtigen untertägigen Stromhandels. In Deutschland gibt es bislang keine gesetzliche Festschreibung der deutschen Stromgebotszone. Die deutsche Stromgebotszone ist historisch gewachsen und zeichnet sich durch ihre Einheitlichkeit aus, die für gleiche Bedingungen für den Netzzugang, für die Stromerzeugung und für den Strombezug im gesamten Bundesgebiet sorgt. Die stetige Zunahme grenzüberschreitender Stromflüsse und der verstärkte Ausbau der erneuerbaren Energien, die die bestehenden Übertragungsnetze stark beanspruchen und erhebliche Anstrengungen beim Netzausbau verlangen, unterstreichen die Bedeutung der Einheitlichkeit der deutschen Stromgebotszone als Basis für gleiche Bedingungen zum Netzzugang. In einer einheitlichen Stromgebotszone ist der Austausch von Energie ohne Kapazitätsvergabe vorgeschrieben. Dies gewährleistet, dass die Grundbedingung für den Netzzugang in ganz Deutschland einheitlich ist. Die Festschreibung der tatsächlich bereits bestehenden einheitlichen Stromgebotszone ist somit die erste Bedingung für einen einheitlichen Netzzugang im gesamten Bundesgebiet.
A. Problem und Ziel
B. Lösung
C. Alternativen
D. Haushaltsausgaben ohne Erfüllungsaufwand
E. Erfüllungsaufwand
E.1 Erfüllungsaufwand für Bürgerinnen und Bürger
E.2 Erfüllungsaufwand für die Wirtschaft
E.3 Erfüllungsaufwand der Verwaltung
F. Weitere Kosten
Verordnung
Verordnung
Artikel 1 Änderung der Stromnetzzugangsverordnung
§ 3a Gewährleistung des Netzzugangs in der einheitlichen Stromgebotszone
Artikel 2 Inkrafttreten
Begründung
A. Allgemeiner Teil
I. Zielsetzung und Notwendigkeit der Regelungen
II. Wesentlicher Inhalt des Entwurfs
III. Alternativen
IV. Regelungskompetenz
V. Vereinbarkeit mit dem Recht der Europäischen Union und völkerrechtlichen Verträgen
1. Rechts- und Verwaltungsvereinfachung
2. Nachhaltigkeitsaspekte
3. Haushaltsausgaben ohne Erfüllungsaufwand
4. Erfüllungsaufwand
5. Weitere Kosten
6. Weitere Verordnungsfolgen
VII. Befristung; Evaluierung
B. Besonderer Teil
Zu Artikel 1
Zu Nummer 1
Zu Nummer 2
Zu Nummer 3
Zu Artikel 2
Drucksache 3/1/17
Empfehlungen der Ausschüsse
Vorschlag für eine Verordnung des Europäischen Parlaments und des Rates über das Governance-System der Energieunion zur Änderung der Richtlinie 94/22/EG, der Richtlinie 98/70 /EG
/EG, der Richtlinie 2009/31 /EG
/EG, der Verordnung (EG) Nr. 663/2009, der Verordnung (EG) Nr. 715/2009
, der Richtlinie 2009/73 /EG
/EG, der Richtlinie 2009/119 /EG
/EG des Rates, der Richtlinie 2010/31 /EU
/EU, der Richtlinie 2012/27 /EU
/EU, der Richtlinie 2013/30 /EU
/EU und der Richtlinie (EU) Nr. 2015/652
des Rates und zur Aufhebung der Verordnung (EU) Nr. 525/2013
- COM(2016) 759 final; Ratsdok. 15090/16
... 17. Der Bundesrat bewertet Sektorenkopplung grundsätzlich positiv. Er ist allerdings der Auffassung, dass die Entscheidung über die Ausgestaltung von Sektorzielen weiterhin in der Verantwortung der Mitgliedstaaten verbleiben sollte. Dies gilt auch für die Vorgabe der Kommission, Sektorziele in nationalen Energie- und Klimaschutzplänen nach Artikel 4 des Verordnungsvorschlags festzulegen. Er fordert die Bundesregierung auf, die Kommission um Prüfung der beabsichtigten Regelungen zu bitten. Er regt vielmehr an, die sektorenübergreifende Nutzung des Stroms aus Erneuerbaren Energien durch ein entsprechendes Marktdesign anzureizen.
Drucksache 429/17
Unterrichtung durch die Europäische Kommission
Mitteilung der Kommission an das Europäische Parlament, den Rat, den Europäischen Wirtschafts- und Sozialausschuss und den Ausschuss der Regionen über eine europäische Erneuerungsagenda für die Hochschulbildung - COM(2017) 247 final
... Die Innovationen von morgen hängen von der Forschungstätigkeit von heute und von kreativen Talenten ab, die die Ergebnisse umsetzen. Regierungen und Hochschulsysteme müssen auf intelligente Weise Investitionen tätigen, um vorhandene Stärken in wegweisende Forschung umzusetzen. Forschungsexzellenz setzt internationale Zusammenarbeit und Mobilität voraus: eine zentrale Aufgabe des Programms Horizont 2020. Doch die EU kann mehr tun, um die Zentren der Forschungsexzellenz in mehr Teilen Europas zu stärken und um die Umsetzung wissenschaftlicher Fortschritte in marktreife Innovationen anzuregen.
Drucksache 775/17 (Beschluss)
Beschluss des Bundesrates
Vorschlag für eine Verordnung des Europäischen Parlaments und des Rates über Aufsichtsanforderungen an Wertpapierfirmen und zur Änderung der Verordnungen (EU) Nr. 575/2013
, (EU) Nr. 600/2014
und (EU) Nr. 1093/2010 - COM(2017) 790 final; Ratsdok. 16017/17
... 1. Der Bundesrat begrüßt die Initiative der Kommission, mit dem vorgelegten Verordnungsvorschlag die Kapitalmärkte zu stärken, um Investitionen zu fördern, neue Finanzierungsquellen für Unternehmen zu erschließen, privaten Haushalten bessere Chancen zu bieten und die Wirtschafts- und Währungsunion zu stärken. Der Bundesrat unterstützt die Kommission in ihrem Ziel, die noch fehlenden Bausteine zur Vollendung der Kapitalmarktunion bis 2019 zu setzen. Die Regelung der Aufsichtsanforderungen an Wertpapierfirmen, deren Dienstleistungen ein wesentlicher Bestandteil einer gut funktionierenden Kapitalmarktunion sind, ist dabei ein sehr wichtiger Schritt und positiv zu bewerten.
Drucksache 662/17
Unterrichtung durch die Europäische Kommission
Vorschlag für eine Durchführungsverordnung des Rates zur Änderung der Durchführungsverordnung (EU) Nr. 282/2011 hinsichtlich bestimmter Befreiungen bei innergemeinschaftlichen Umsätzen - COM(2017) 568 final
... Die vorgeschlagene Initiative und ihre Ziele stehen in Einklang mit der KMU-Politik der EU gemäß dem Small Business Act10, insbesondere mit dem Grundsatz VII, die KMU dabei zu unterstützen, die Chancen des Binnenmarkts besser zu nutzen.
Drucksache 680/1/17
Empfehlungen der Ausschüsse
Vorschlag für eine Verordnung des Europäischen Parlaments und des Rates über die "EU-Cybersicherheitsagentur" (ENISA) und zur Aufhebung der Verordnung (EU) Nr. 526/2013 sowie über die Zertifizierung der Cybersicherheit von Informations- und Kommunikationstechnik ("Rechtsakt zur Cybersicherheit") - COM(2017) 477 final; Ratsdok. 12183/17
... 3. Dabei ist auch die von der Kommission vorgeschlagene Initiative, die Cybersicherheit von IKT-Produkten und -Diensten zum [Schutz] und{zum Nutzen} der Verbraucherinnen und Verbraucher {sowie zum Nutzen der Wirtschaft} im EU-Binnenmarkt durch ein Zertifizierungssystem und die Verankerung von Sicherheitszielen zu erhöhen, vom Grundsatz her [zu begrüßen] und {zu unterstützen}.
Drucksache 89/17 (Beschluss)
Beschluss des Bundesrates
Jahreswirtschaftsbericht 2017 der Bundesregierung
... 2. Der Bundesrat begrüßt, dass die Bundesregierung mit ihrem Jahreswirtschaftsbericht dem inklusiven Wachstum ein großes Gewicht einräumt. Der Bundesrat unterstützt die Bundesregierung dabei, auch weiterhin für die Weiterentwicklung der sozialen Marktwirtschaft einzutreten und soziale Teilhabe aller Menschen als zentrales politisches Ziel zu verfolgen.
Projektion der Bundesregierung zur wirtschaftlichen Entwicklung
Gute Rahmenbedingungen für unternehmerische Initiative - breite Teilhabe an Innovationen in Wirtschaft und Gesellschaft
Arbeitswelt zeitgemäß und fair ausgestalten
Soziale Sicherung zielgerichtet und kostenbewusst gestalten
Für ein Europa der Bürgerinnen und Bürger: Die Herausforderungen meistern
Internationale Wirtschaftsbeziehungen weiterentwickeln
Drucksache 356/17
Unterrichtung durch die Europäische Kommission
Stellungnahme der Europäischen Kommission zu dem Beschluss des Bundesrates zum Vorschlag für eine Richtlinie des Rates zur Änderung der Richtlinie 2006/112 /EG über das gemeinsame Mehrwertsteuersystem im Hinblick auf die befristete generelle Umkehrung der Steuerschuldnerschaft auf Lieferungen bestimmter Gegenstände und Dienstleistungen über einem bestimmten Schwellenwert
... Bereits im Aktionsplan im Bereich der Mehrwertsteuer {COM(2016) 148 final}, den die Kommission am 7. April 2016 angenommen hat, wurde im Zusammenhang mit dringenden Maßnahmen zur Bekämpfung von Mehrwertsteuerbetrug auf die Ersuchen einiger Mitgliedstaaten verwiesen, abweichend von den allgemeinen Grundsätzen der Mehrwertsteuerrichtlinie zeitweilig ein allgemeines Reverse-Charge-System (zur Umkehrung der Steuerschuldnerschaft) anwenden zu dürfen. Mit dem aktuellen Vorschlag kommt die Kommission ihrer auf der Tagung des Rates " Wirtschaft und Finanzen" vom Juni 2016 getätigten Zusage nach, einen Vorschlag vorzulegen, der es den einzelnen Mitgliedstaaten - unter Wahrung des Binnenmarkts - ermöglicht, bei inländischen Lieferungen, deren Umfang einen bestimmten Schwellenwert übersteigt, vom gemeinsamen Mehrwertsteuersystem abzuweichen und generell die Steuerschuldnerschaft umzukehren.
Drucksache 157/17 (Beschluss)
Stellungnahme des Bundesrates
Entwurf eines Zweiten Gesetzes zur Änderung des Energiesteuer-und des Stromsteuergesetz es
... Diese Regelung ist vor allem für mittelständische Tankstellenbetreiber von Bedeutung, die einen wesentlichen Beitrag zum intensiven Wettbewerb auf dem deutschen Tankstellenmarkt leisten.
1. Zu Artikel 1 Nummer 1 Buchstabe d und Nummer 32 Inhaltsübersicht und § 60 EnergieStG
2. Zu Artikel 1 Nummer 3 § 2 Absatz 2 EnergieStG
3. Zu Artikel 1 Nummer 12 § 26 Absatz 1 Nummer 1 und 2 sowie Absatz 3 EnergieStG
4. Zu Artikel 1 Nummer 20 § 46 Absatz 1 Satz 1 Nummer 01 - neu - und Absatz 2 EnergieStG
5. Zu Artikel 1 Nummer 26 § 53a EnergieStG , Artikel 2 Nummer 5 § 53a EnergieStG
6. Zu Artikel 3 Nummer 7 § 9a Absatz 1 Satz 1 Nummer 2 und Satz 2 - neu - StromStG
7. Zu Artikel 3 Nummer 8 Buchstabe b,
8. Zu Artikel 4 Nummer 2 § 9c Absatz 1 Satz 1 StromStG
9. Zu Artikel 4 Nummer 2 § 9c Absatz 2 StromStG
Drucksache 1/1/17
Empfehlungen der Ausschüsse
Vorschlag für eine Richtlinie des Europäischen Parlaments und des Rates über präventive Restrukturierungsrahmen, die zweite Chance und Maßnahmen zur Steigerung der Effizienz von Restrukturierungs-, Insolvenz- und Entschuldungsverfahren und zur Änderung der Richtlinie 2012/30 /EU
/EU - COM(2016) 723 final; Ratsdok. 14875/16
... 2. Der Bundesrat weist darauf hin, dass Voraussetzung für die Inanspruchnahme der Rechtsgrundlage des Artikels 114 AEUV ist, dass der geplante Rechtsakt tatsächlich den Zweck hat, die Voraussetzungen für die Errichtung und das Funktionieren des Binnenmarkts zu verbessern oder spürbare Wettbewerbsverzerrungen zu beseitigen. Darüber hinaus muss eine auf Artikel 114 AEUV gestützte Maßnahme auch objektiv der Verbesserung des Funktionierens des Binnenmarktes dienen, indem Handelshemmnisse abgebaut oder Wettbewerbsverzerrungen beseitigt werden. Hingegen verfügt die EU im Bereich des Insolvenzrechts über keine umfassende Rechtsetzungs- und Harmonisierungskompetenz. Soweit die Kommission Mängel im Insolvenzrecht einzelner Mitgliedstaaten festgestellt hat, sollten diese daher vorrangig auch dort behoben werden. Die von der Kommission angestrebte Harmonisierung sollte auf die absolut notwendigen Elemente eines präventiven Restrukturierungsrahmens beschränkt sein.
Drucksache 660/17
Unterrichtung durch die Europäische Kommission
Vorschlag für eine Richtlinie des Rates zur Änderung der Richtlinie 2006/112 /EG
/EG in Bezug auf die Harmonisierung und Vereinfachung bestimmter Regelungen des Mehrwertsteuersystems und zur Einführung des endgültigen Systems der Besteuerung des Handels zwischen Mitgliedstaaten - COM(2017) 569 final
... Die Mehrwertsteuer (MwSt) ist die älteste Verbrauchsteuer Europas. Im Jahr 1967 verpflichteten sich die Mitgliedstaaten, ein endgültiges Mehrwertsteuersystem einzurichten, das innerhalb der Europäischen Gemeinschaft genauso funktioniert, als wäre diese ein einziges Land1. Aufgrund der Notwendigkeit, die Steuergrenzen zwischen den Mitgliedstaaten bis Ende 1992 abzuschaffen, musste die Besteuerung des Warenhandels in der Europäischen Gemeinschaft überprüft werden. Das Ziel bestand darin, Gegenstände im Herkunftsland zu besteuern, sodass für den innergemeinschaftlichen Handel dieselben Bedingungen gelten würden wie für den inländischen Handel, was der Vorstellung von einem echten Binnenmarkt perfekt entsprechen würde.
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Störfallprävention&Katastrophenschutz ,
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