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"Marktverhältnisse"
Drucksache 521/19
Gesetzentwurf der Bundesregierung
Entwurf eines Gesetzes zur Einführung eines Bundes-Klimaschutzgesetzes und zur Änderung weiterer Vorschriften
... (2) Die Klimaneutralität der Bundesverwaltung soll insbesondere durch die Einsparung von Energie, durch die effiziente Bereitstellung, Umwandlung, Nutzung und Speicherung von Energie sowie durch die effiziente Nutzung erneuerbarer Energien und die Wahl möglichst klimaschonender Verkehrsmittel erreicht werden. Dabei ist auf die effiziente Nutzung natürlicher Ressourcen zu achten. Bei Verwaltungshandeln des Bundes im Ausland, wie etwa der Errichtung oder Sanierung von Gebäuden des Bundes, sind lokale Vorschriften und technische Standards sowie Marktverhältnisse zu berücksichtigen.
Drucksache 355/19 (Beschluss)
... Die geltende Regelung des § 6a GrEStG begünstigt zurzeit nur bestimmte Umstrukturierungsmaßnahmen zwischen verbundenen Unternehmen. Bereits der einfachste denkbare Sachverhalt, ein Verkauf von Grundstücken zwischen Tochterunternehmen, wird nicht von der Regelung des § 6a GrEStG umfasst und unterliegt der Grunderwerbsteuer. Ferner werden Grundstücke in Konzernstrukturen häufig in einer Holdinggesellschaft verwaltet. Wird die Beteiligung an dieser Holdinggesellschaft im Rahmen von Umstrukturierungsmaßnahmen innerhalb eines Konzerns einer anderen Gesellschaft übertragen, führt dies ebenfalls regelmäßig zum Anfall von Grunderwerbsteuer. Das ursprüngliche gesetzgeberische Ziel, Umstrukturierungen im Konzern zu erleichtern, um den Unternehmen eine größere Flexibilität bei sich verändernden Marktverhältnissen zu ermöglichen, wird nur unzureichend erreicht.
1. Zum Gesetzentwurf allgemein
2. Zum Gesetzentwurf insgesamt
3. Zu Artikel 1 Nummer 1 Buchstabe a Doppelbuchstabe bb § 1 Absatz 2a Satz 4 GrEStG
4. Zu Artikel 1 Nummer 1 Buchstabe a Doppelbuchstabe cc -neu-, Buchstabe b § 1 Absatz 2a Satz 7 -neu-, Absatz 2b Satz 7 - neu - GrEStG
5. Zu Artikel 1 Nummer 4 § 6a GrEStG
6. Zu Artikel 1 Nummer 10 § 23 Absatz 23 GrEStG
Drucksache 355/1/19
... Umstrukturierungen im Konzern zu erleichtern, um den Unternehmen eine größere Flexibilität bei sich verändernden Marktverhältnissen zu ermöglichen, wird nur unzureichend erreicht.
1. Zum Gesetzentwurf allgemein
2. Zum Gesetzentwurf allgemein:
3. Zu Artikel 1 Änderung des Grunderwerbsteuergesetzes
4. Zu Artikel 1 Änderung des Grunderwerbsteuergesetzes
5. Zu Artikel 1 Nummer 1 Buchstabe a Doppelbuchstabe bb § 1 Absatz 2a Satz 4 GrEStG
6. Zu Artikel 1 Nummer 1 Buchstabe a Doppelbuchstabe cc -neu-, Buchstabe b § 1 Absatz 2a Satz 7 -neu-, Absatz 2b Satz 7 - neu - GrEStG
7. Zu Artikel 1 Nummer 1
8. Zu Artikel 1 Nummer 4 § 6a GrEStG
9. Zu Artikel 1 Nummer 10 § 23 Absatz 23 GrEStG
10. Zum Gesetzentwurf allgemein
Drucksache 456/18
Unterrichtung durch die Bundesregierung
Stellungnahme der Bundesregierung zu der Entschließung des Bundesrates zum Neunten Gesetz zur Änderung des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen
... Das BMWi beobachtet die Entwicklung der Marktverhältnisse im Lebensmitteleinzelhandel (LEH) aufmerksam und sieht nach verschiedenen Entwicklungen in den Bereichen Gesetzgebung und Anwendungspraxis derzeit keinen Bedarf zum Erlass neuer oder zur Änderung bestehender Regelungen.
Antwort der Bundesregierung zur Entschließung des Bundesrates zur 9. GWB-Novelle BR-Drucksache 207/17 B
1. Ausnahme vom Kartellverbot im Bereich des öffentlich-rechtlichen Rundfunks
2. Marktmacht im Lebensmitteleinzelhandel
2.1. Erkenntnisse zu den Marktverhältnissen beim LEH in Deutschland
2.2. Wirksamkeit des Wettbewerbsrechts in der Anwendungspraxis
2.3. Gesetzgeberische Maßnahmen mit Bezug zum LEH
a. Deutschland
b. Europäische Union
Drucksache 431/18 (Beschluss)
Stellungnahme des Bundesrates
Entwurf eines Gesetzes zur Ergänzung der Regelungen über die zulässige Miethöhe bei Mietbeginn und zur Anpassung der Regelungen über die Modernisierung der Mietsache (Mietrechtsanpassungsgesetz - MietAnpG )
... Durch die Verlängerung des Bezugszeitraums für die Ermittlung der ortsüblichen Vergleichsmiete von vier auf acht Jahre können mehr Mietverhältnisse in den Vergleich einbezogen werden. Dies führt zum einen dazu, dass kurzfristige Änderungen der Marktverhältnisse geringere Effekte auf die Höhe der ortsüblichen Vergleichsmiete haben, weil sowohl kurzfristige Preissteigerungen als auch kurzfristige Preissenkungen durch die größere Relevanz älterer Mietverhältnisse relativiert werden. Welchen Einfluss diese Änderung in der jeweiligen Gemeinde hat, hängt von den Schwankungen des örtlichen Marktes in den letzten Jahren ab. In Gemeinden mit stark steigenden Mietpreisen ist hierdurch eine preisdämpfende Wirkung zu erwarten, wodurch die Regelungen in solchen Märkten auch Schutzwirkungen zugunsten der Mieterinnen und Mieter entfalten. Zum anderen führt die Änderung dazu, dass mehr Mietverhältnisse bei der vergleichenden Betrachtung einbezogen werden. Hierdurch können mehr Daten ausgewertet und ein zuverlässigeres Gesamtbild erreicht werden. Die preisdämpfende Wirkung des verlängerten Bezugszeitraumes ist zudem geeignet, die Zurückhaltung vieler Kommunen bei der Aufstellung von qualifizierten Mietspiegeln zu beseitigen.
1. Zu Artikel 1 § 556d Absatz 2 Satz 5 BGB
2. Zu Artikel 1 Nummer 4 Buchstabe a - neu - § 558 Absatz 2 Satz 1 BGB , Nummer 4a - neu - § 558c Absatz 3 BGB und Nummer 4b - neu - § 558d Absatz 2 Satz 1 und Satz 3 BGB
3. Zu Artikel 1 Nummer 4 § 558 Absatz 5 BGB , Nummer 5 Buchstabe a § 559 Absatz 1 BGB
Zu Buchstabe a
Zu Buchstabe b
4. Zu Artikel 1 Nummer 8 - neu - § 573 BGB - Harmonisierung der Verzugsfolgen im Wohnungsmietrecht
5. Zu Artikel 3 § 5 Absatz 2 WiStrG 1954
6. Zum Gesetzentwurf insgesamt
Drucksache 116/18 (Beschluss)
Beschluss des Bundesrates
Vorschlag für eine Richtlinie des Europäischen Parlaments und des Rates über unlautere Handelspraktiken in den Geschäftsbeziehungen zwischen Unternehmen in der Lebensmittelver-sorgungskette
... Der Bundesrat ist weiter der Auffassung, dass eine Anknüpfung an KMU als geschützte Unternehmen gegenüber Nicht-KMU als Normadressaten nicht geeignet ist, einen angemessenen Schutz vor unlauteren Handelspraktiken zu erzielen. Es besteht sowohl die Gefahr eines nicht ausreichenden Schutzes auf der einen als auch die Gefahr eines überschießenden Eingriffs in die Vertragsfreiheit der Unternehmen auf der anderen Seite. Deshalb wird vorgeschlagen, den Anwendungsbereich der Richtlinie auch auf Lieferanten zu erstrecken, bei denen es sich nicht um KMU handelt. Auch solche Unternehmen können sich einem Verhandlungsungleichgewicht ausgesetzt sehen. Zudem bestünde andernfalls die Gefahr, dass kleine und mittlere Lieferanten zunehmend vom Handel ausgeschlossen werden, wenn bestimmte Restriktionen nur für den Handel mit ihnen, aber nicht für den Handel mit großen Lieferanten gelten. Auf der anderen Seite findet eine Überregulierung statt, wenn KMU gegenüber nur unwesentlich größeren Unternehmen, die aber nicht mehr unter die KMU-Definition fallen, geschützt werden, auch wenn sich die Verhandlungspositionen der Marktpartner nicht wesentlich unterscheiden. Der Bundesrat schlägt daher anstelle der Anknüpfung an das Merkmal KMU eine Anknüpfung an die Marktverhältnisse, insbesondere die Marktmacht, vor.
Drucksache 300/18
Gesetzesantrag des Landes Berlin
Entwurf eines Gesetzes zur Modernisierung des sozialen Mietrechts (Mietrechtsmodernisierungsgesetz)
... Der Bezugszeitraum für die ortsübliche Vergleichsmiete wird von vier auf zehn Jahre verlängert. Hierdurch können mehr Mietverhältnisse in den Vergleich einbezogen werden. Dies führt zum einen dazu, dass kurzfristige Änderungen der Marktverhältnisse geringere Effekte auf die Höhe der ortsüblichen Vergleichsmiete bewirken, weil sowohl kurzfristige Preissteigerungen als auch kurzfristige Preissenkungen durch die Berücksichtigung auch älterer Mietverhältnisse und länger als bisher nicht geänderter Mieten relativiert werden. Welchen Einfluss diese Änderung in der jeweiligen Gemeinde hat, hängt von den Schwankungen des örtlichen Wohnungsmarktes in den letzten Jahren ab. In Gemeinden mit stark steigenden Mietpreisen ist hierdurch eine preisdämpfende Wirkung zu erwarten, wodurch die Regelungen in solchen Märkten auch Schutzwirkungen zugunsten der Mieterinnen und Mieter entfalten. Zum anderen führt die Änderung dazu, dass mehr Mietverhältnisse bei der vergleichenden Betrachtung einbezogen werden. Hierdurch kann ein breiteres Spektrum an Daten ausgewertet und ein zuverlässigeres Gesamtabbild des Wohnungsmarktes erreicht werden.
A. Problem und Ziel
B. Lösung
C. Alternativen
D. Finanzielle Auswirkungen auf die öffentliche Haushalte
E. Sonstige Kosten
F. Bürokratiekosten
Gesetzesantrag
Entwurf
Artikel 1 Änderung des Bürgerlichen Gesetzbuches
§ 558e Verordnungsermächtigung und Datenübermittlung
Artikel 2 Änderungen des Einführungsgesetzes zum Bürgerlichen Gesetzbuche
§ ... [einsetzen: die zum Verkündungszeitpunkt auf die letzte folgende Zählbezeichnung] Übergangsvorschrift zum Mietrechtsanpassungsgesetz vom [einsetzen: Datum der Ausfertigung des Gesetzes]
Artikel 3 Änderung des Wirtschaftsstrafgesetzes 1954
§ 22 Übergangsregelung
Artikel 4 Inkrafttreten
Begründung
A. Allgemeiner Teil
I. Ausgangslage
II. Zielsetzung und wesentlicher Inhalt des Gesetzentwurfs
III. Gesetzgebungskompetenz
IV. Vereinbarkeit mit dem Recht der Europäischen Union und völkerrechtlichen Verträgen, die die Bundesrepublik Deutschland abgeschlossen hat
V. Auswirkungen des Gesetzentwurfs
1. Geschlechtsspezifische Auswirkungen
2. Finanzielle Auswirkungen auf die öffentlichen Haushalte
3. Sonstige Kosten; Bürokratiekosten; Nachhaltigkeitsaspekte
B. Besonderer Teil
Zu Artikel 1
Zu Nummer 1
Zu Buchstabe a
Zu Buchstabe b
Zu Buchstabe c
Zu Nummer 2
Zu Nummer 3
Zu Buchstabe a
Zu Buchstabe b
Zu Nummer 4
Zu Buchstabe a
Zu Buchstabe b
Zu Buchstabe c
Zu Nummer 5
Zu Nummer 6
Zu Buchstabe a
Zu Buchstabe b
Zu Buchstabe c
Zu Nummer 7
Zu Buchstabe a
Zu Buchstabe b
Zu Nummer 8
Zu Buchstabe a
Zu Buchstabe b
Zu Doppelbuchstabe aa
Zu Doppelbuchstabe bb
Zu Buchstabe c
Zu Nummer 9
Zu Buchstabe a
Zu Satz 1
Zu Nummer 1
Zu Nummer 2
Zu Satz 2
Zu Satz 3
Zu Buchstabe b
Zu Buchstabe c
Zu Nummer 10
Zu Absatz 1
Zu Absatz 2
Zu Satz 1
Zu Satz 2
Zu Satz 3
Zu Satz 4
Zu Absatz 3
Zu Nummer 11
Zu Nummer 12
Zu Buchstabe a
Zu Satz 1
Zu Satz 2
Zu Satz 3
Zu Satz 4
Zu Satz 5
Zu Buchstabe b
Zu Buchstabe c
Zu Doppelbuchstabe aa
Zu Doppelbuchstabe bb
Zu Satz 3
Zu Satz 4
Zu Nummer 13
Zu Buchstabe a
Zu Buchstabe b
Zu Nummer 14
Zu Satz 1
Zu Satz 2
Zu Satz 3
Zu Nummer 15
Zu Buchstabe a
Zu Satz 1
Zu Satz 2
Zu Satz 3 und 4
Zu Buchstabe b
Zu Nummer 16
Zu Artikel 2
Zu Absatz 1
Zu Absatz 2
Zu Absatz 3
Zu Absatz 4
Zu Nummer 1
Zu Nummer 2
Zu Absatz 5
Zu Nummer 1
Zu Nummer 2
Zu Absatz 6
Zu Absatz 7
Zu Artikel 3
Zu Nummer 1
Zu Nummer 2
Zu Artikel 4
Drucksache 116/1/18
Empfehlungen der Ausschüsse
Vorschlag für eine Richtlinie des Europäischen Parlaments und des Rates über unlautere Handelspraktiken in den Geschäftsbeziehungen zwischen Unternehmen in der Lebensmittelversorgungskette
... 13. Deshalb wird vorgeschlagen, den Anwendungsbereich der Richtlinie auch auf Lieferanten zu erstrecken, bei denen es sich nicht um KMU handelt. Auch solche Unternehmen können sich einem Verhandlungsungleichgewicht ausgesetzt sehen. Zudem bestünde andernfalls die Gefahr, dass kleine und mittlere Lieferanten zunehmend vom Handel ausgeschlossen werden, wenn bestimmte Restriktionen nur für den Handel mit ihnen, aber nicht für den Handel mit großen Lieferanten gelten. Auf der anderen Seite findet eine Überregulierung statt, wenn KMU gegenüber nur unwesentlich größeren Unternehmen, die aber nicht mehr unter die KMU-Definition fallen, geschützt werden, auch wenn sich die Verhandlungspositionen der Marktpartner nicht wesentlich unterscheiden. Der Bundesrat schlägt daher anstelle der Anknüpfung an das Merkmal KMU eine Anknüpfung an die Marktverhältnisse, insbesondere die Marktmacht, vor.
Drucksache 205/18
Gesetzentwurf der Bundesregierung
Entwurf eines Sechzehnten Gesetzes zur Änderung des Atomgesetz es (16. AtG ÄndG)
... war durch Beschluss des Bundesverfassungsgerichts vom 13. April 2017 (2 BvL 6/13) für verfassungswidrig und rückwirkend nichtig erklärt worden. Hinsichtlich der Bemessung der erwartbaren Kosten für die Stromerzeugung kann es zu Unterschieden zwischen den einzelnen Ausgleichsberechtigten kommen. Während eine Verstromung der dem Kernkraftwerk Mülheim-Kärlich mit dem Beendigungsgesetz von 2002 zugewiesenen Elektrizitätsmengen von Anbeginn nur in bestimmten anderen Kernkraftwerken in Betracht kam, unterlagen die dem Kernkraftwerk Krüm-mel zugewiesenen Elektrizitätsmengen gerade nicht einer solchen Beschränkung. Für die Ermittlung der erwartbaren Kosten ist es seitens des für die kerntechnische Sicherheit und den Strahlenschutz zuständigen Bundesministeriums auch zulässig, einschlägige öffentlich verfügbare Kostenschätzungen als Bewertungsgrundlage zu verwenden. Dies schließt Kostenschätzungen ein, die die Kosten ausländischer Kernkraftwerke umfassen, soweit die relevanten Kernkraftwerke und dortigen Marktverhältnisse mit deutschen Kernkraftwerken und den deutschen Marktverhältnissen vergleichbar waren.
A. Problem und Ziel
B. Lösung
C. Alternativen
D. Haushaltsausgaben ohne Erfüllungsaufwand
E. Erfüllungsaufwand
E.1 Erfüllungsaufwand für Bürgerinnen und Bürger
E.2 Erfüllungsaufwand für die Wirtschaft
E.3 Erfüllungsaufwand der Verwaltung
F. Weitere Kosten
Gesetzentwurf
Entwurf
Artikel 1 Änderung des Atomgesetzes
§ 7e Ausgleich für Investitionen
§ 7f Ausgleich für Elektrizitätsmengen
§ 7g Verwaltungsverfahren
Artikel 2 Änderung der Verwaltungsgerichtsordnung
Artikel 3 Inkrafttreten
Begründung
A. Allgemeiner Teil
I. Zielsetzung und Notwendigkeit der Regelungen
II. Wesentlicher Inhalt des Entwurfs
III. Verhältnismäßigkeit
IV. Alternativen
V. Gesetzgebungskompetenz
VI. Vereinbarkeit mit dem Recht der Europäischen Union und völkerrechtlichen Verträgen
VII. Gesetzesfolgen
1. Nachhaltigkeitsaspekte
2. Haushaltsausgaben ohne Erfüllungsaufwand
3. Erfüllungsaufwand
Bürgerinnen und Bürger
4 Wirtschaft
4 Verwaltung
4. Weitere Kosten
5. Weitere Gesetzesfolgen
VIII. Befristung; Evaluierung
B. Besonderer Teil
Zu Artikel 1
§ 7e
Zu Artikel 2
Zu Artikel 3
Anlage Stellungnahme des Nationalen Normenkontrollrates gem. § 6 Abs. 1 NKRG: NKR-Nr. 4465, BMUB: Entwurf eines Sechzehnten Gesetzes zur Änderung des Atomgesetzes
I. Zusammenfassung
II. Im Einzelnen
II.1 Erfüllungsaufwand
Bürgerinnen und Bürger
5 Wirtschaft
1 Ausgleichsanspruch für frustrierte Investitionen, § 7e
2 Ausgleichsanspruch für Elektrizitätsmengen, § 7f
Verwaltung Bund
1 Ausgleichsanspruch für frustrierte Investitionen, § 7e
2 Ausgleichsanspruch für Elektrizitätsmengen, § 7f
III. Weitere Kosten
III. Ergebnis
Drucksache 431/1/18
Empfehlungen der Ausschüsse
Entwurf eines Gesetzes zur Ergänzung der Regelungen über die zulässige Miethöhe bei Mietbeginn und zur Anpassung der Regelungen über die Modernisierung der Mietsache (Mietrechtsanpassungsgesetz - MietAnpG )
... Durch die Verlängerung des Bezugszeitraums für die Ermittlung der ortsüblichen Vergleichsmiete von vier auf acht Jahre können mehr Mietverhältnisse in den Vergleich einbezogen werden. Dies führt zum einen dazu, dass kurzfristige Änderungen der Marktverhältnisse geringere Effekte auf die Höhe der ortsüblichen Vergleichsmiete haben, weil sowohl kurzfristige Preissteigerungen als auch kurzfristige Preissenkungen durch die größere Relevanz älterer Mietverhältnisse relativiert werden. Welchen Einfluss diese Änderung in der jeweiligen Gemeinde hat, hängt von den Schwankungen des örtlichen Marktes in den letzten Jahren ab. In Gemeinden mit stark steigenden Mietpreisen ist hierdurch eine preisdämpfende Wirkung zu erwarten, wodurch die Regelungen in solchen Märkten auch Schutzwirkungen zugunsten der Mieterinnen und Mieter entfalten. Zum anderen führt die Änderung dazu, dass mehr Mietverhältnisse bei der vergleichenden Betrachtung einbezogen werden. Hierdurch können mehr Daten ausgewertet und ein zuverlässigeres Gesamtbild erreicht werden. Die preisdämpfende Wirkung des verlängerten Bezugszeitraumes ist zudem geeignet, die Zurückhaltung vieler Kommunen bei der Aufstellung von qualifizierten Mietspiegeln zu beseitigen.
1. Zu Artikel 1 Nummer 1a - neu - § 556d Absatz 2 Satz 1, 4 und 5BGB
2. Zu Artikel 1 § 556d Absatz 2 Satz 5 BGB
3. Zu Artikel 1 Nummer 3 Buchstabe a § 556g Absatz 1a und Absatz 2 BGB
Zu Buchstabe a
Zu Buchstabe b
4. Zu Artikel 1 Nummer 4 Buchstabe a - neu - § 558 Absatz 2 Satz 1 BGB ,
5. Zu Artikel 1 Nummer 4 § 558 Absatz 3 Satz 1 BGB
Zu Buchstabe a
Zu Buchstabe b
6. Zu Artikel 1 Nummer 4 § 558 Absatz 5 BGB , Nummer 5 Buchstabe a § 559 Absatz 1 BGB
Zu Buchstabe a
Zu Buchstabe b
7. Zu Artikel 1 Nummer 5 Buchstabe a § 559 Absatz 1 Satz 2 BGB
8. Zu Artikel 1 Nummer 4 und Nummer 5 Buchstabe a § 558 Absatz 5 und § 559 Absatz 1 BGB
9. Zu Artikel 1 Nummer 6 § 559c Absatz 1 BGB
10. Zu Artikel 1 Nummer 7 - neu - § 569 Absatz 3 Nummer 3 BGB
11. Zu Artikel 1 Nummer 7 - neu - § 573 Absatz 2a - neu - BGB
12. Zu Artikel 1 Nummer 8 - neu - § 573 BGB - Harmonisierung der Verzugsfolgen im Wohnungsmietrecht
13. Zu Artikel 1 allgemein
14. Zu Artikel 3 § 5 und § 22 WiStrG 1954
‚Artikel 3 Änderung des Wirtschaftsstrafgesetzes 1954
§ 5 Mietpreisüberhöhung, Durchführung einer baulichen Veränderung in missbräuchlicher Weise
§ 22 Übergangsregelung
15. Zu Artikel 3 § 5 Absatz 2 WiStrG 1954
16. Zu Artikel 3 § 6 WiStG 1954
17. Zu Artikel 3 § 6 WiStrG 1954
18. Zum Gesetzentwurf insgesamt
Drucksache 196/16
Unterrichtung durch die Europäische Kommission
Mitteilung der Kommission an das Europäische Parlament, den Rat, den Europäischen Wirtschafts- und Sozialausschuss und den Ausschuss der Regionen: Digitalisierung der europäischen Industrie - Die Chancen des digitalen Binnenmarkts in vollem Umfang nutzen - COM(2016) 180 final
... Unternehmen müssen zwar bei der Anpassung an die Marktverhältnisse die Führung übernehmen, doch ist es dringend erforderlich, dass auf EU-Ebene Anstrengungen im Hinblick auf die Koordinierung nationaler und regionaler Initiativen zur Digitalisierung der Wirtschaft unternommen werden. Heute verlaufen Lieferketten durch ganz Europa und die Digitalisierung bringt Herausforderungen, u.a. in Bezug auf Normung, Regulierungsmaßnahmen und den Umfang von Investitionen mit sich, die nur auf europäischer Ebene bewältigt werden können.
1. Kontext
2. Digitale Technologien auf dem Vormarsch
3. Digitale Chancen nutzen: Wo steht Europa?
4. Das weitere Vorgehen
4.1 Ein Rahmen für die Koordinierung der Initiativen für die Digitalisierung der Industrie
4.2 Gemeinsam in die Stärkung der digitalen Innovationskapazität Europas investieren
4.2.1 Digitale Innovationen in allen Bereichen fördern: Digital Innovation Hubs in ganz Europa
4.2.2 Partnerschaften im Hinblick auf die Führungsrolle bei den Wertschöpfungsketten und Plattformen für digitale Technologien
4.2.3 Standardisierung: Schwerpunktsetzung und Verstärkung der Anstrengungen in Bezug auf Referenzarchitekturen und Erprobung
4.3 Schaffung geeigneter rechtlicher Rahmenbedingungen
4.4 Humankapital, das für den digitalen Wandel bereit und mit den notwendigen Fähigkeiten ausgestattet ist
5. Fazit
Drucksache 327/16
Gesetzesantrag des Landes Berlin
Entwurf eines Gesetzes über die Dämpfung der Mietentwicklung und die wirksame Verfolgung von Mietpreisüberhöhungen (Mietrechtsaktualisierungsgesetz - MietRAG )
... Ziel muss es daher sein, den Rahmen der Mieterhöhungen nach Modernisierung an die gegenwärtigen Kapitalmarktverhältnisse anzupassen und effektiver als bisher Mieterhaushalte mit geringerem Einkommen vor einer finanziellen Überforderung zu schützen. Dazu gehört auch der bessere Schutz der Mieterinnen und Mieterinnen vor Mieterhöhungen, die auf Grund von nicht erforderlichen Aufwendungen zur Erreichung des Modernisierungszwecks entstanden sind.
Drucksache 494/16
... Der Unterschied im Preisniveau zwischen der Zuführung zur Mitverbrennung vor allem in Zementwerken und der Zuführung zum Recycling von Altreifen liegt nach den derzeitigen Marktverhältnissen bei etwa 20 €/t. Bei einer relevanten Menge von 80.000 t (s.o.) entspricht dies periodischen Sachkosten in Höhe von 1,6 Mio. € pro Jahr.
A. Problem und Ziel
B. Lösung
C. Alternativen
D. Haushaltsausgaben ohne Erfüllungsaufwand
E. Erfüllungsaufwand
E.1 Erfüllungsaufwand für Bürgerinnen und Bürger
E.2 Erfüllungsaufwand für die Wirtschaft
E.3 Erfüllungsaufwand der Verwaltung
E.4 Evaluierung
F. Weitere Kosten
Gesetzentwurf
Entwurf
Artikel 1
Artikel 2
Begründung
A. Allgemeiner Teil
I. Zielsetzung des Gesetzes
II. Wesentlicher Inhalt des Gesetzes
III. Alternativen
IV. Gesetzgebungskompetenzen des Bundes
V. Vereinbarkeit mit dem Recht der Europäischen Union und völkerrechtlichen Verträgen
VI. Nachhaltigkeitsaspekte
VII. Haushaltsausgaben ohne Erfüllungsaufwand
VIII. Erfüllungsaufwand
1. Gesamtergebnis
2. Vorgaben und Prozesse
3. Erfüllungsaufwand für Bürgerinnen und Bürger
4. Erfüllungsaufwand für die Wirtschaft
5. Erfüllungsaufwand für die Verwaltung
IX. Weitere Kosten
X. Evaluierung
XI. Rechts- und Verwaltungsvereinfachung
XII. Gleichstellung von Frauen und Männern
XIII. Demographie-Check
XIV. Zeitliche Geltung; Befristung
B. Zu den einzelnen Vorschriften
Zu Artikel 1
Zu Artikel 2
Anlage Stellungnahme des Nationalen Normenkontrollrates gem. § 6 Abs. 1 NKRG: NKR-Nr. 3716: Entwurf eines Zweiten Gesetzes zur Änderung des Kreislaufwirtschaftsgesetzes
I. Zusammenfassung
Im Einzelnen
1. Erfüllungsaufwand
a beste Umweltoption
b modifizierte Entsorgung
c Entsorgungswirtschaft
2. Darstellung von Evaluierungserwägungen
Drucksache 814/1/12
Empfehlungen der Ausschüsse
Entwurf eines Gesetzes zur Förderung und Regulierung einer Honorarberatung über Finanzinstrumente (Honoraranlageberatungsgesetz)
... Das Gesetz konkretisiert zwar den unbestimmten Rechtsbegriff "hinreichende Zahl" nicht anhand konkreter Zahlen, stellt aber in der Begründung bei den Anforderungen an Art und Umfang der vom Versicherungsmakler vorzunehmenden Marktuntersuchungen u.a. auf die konkreten Marktverhältnisse in dem Versicherungsbereich ab, auf die sich die Empfehlung gegenüber dem Kunden bezieht. Weiterhin ist der unbestimmte Rechtsbegriff "hinreichende Zahl" auch unter dem Aspekt zu sehen, "dass der Versicherungsmakler sich eine fachliche Grundlage in dem Umfang verschafft, der ihn in die Lage versetzt, eine sachgerechte, den individuellen Bedürfnissen des Kunden entsprechende Empfehlung abzugeben" (Begründung des Regierungsentwurfs des Gesetzes zur Neuregelung des Versicherungsvermittlerrechts vom 23. Juni 2006, BT-Drucksache
1. Zum Gesetzentwurf insgesamt
Zu Buchstabe n
Zu Buchstabe c
Zu Buchstabe d
Zu Buchstabe e
3. a Zu Artikel 1 Nummer 2 Buchstabe a § 31 Absatz 4b Satz 1 Nummer 2 Buchstabe a WpHG
4. [b Zu Artikel 1 Nummer 2 Buchstabe a § 31 Absatz 4b Satz 1 Nummer 2 WpHG , Artikel 3 Nummer 6 § 34h Absatz 2 GewO
c Zu Artikel 1 Nummer 2 Buchstabe c § 31 Absatz 4c Satz 1 Nummer 3 WpHG
Zu Buchstabe b
5. Zu Artikel 1 Nummer 3 Buchstabe a § 33 Absatz 3a Satz 2 WpHG
6. Zu Artikel 1 Nummer 5 § 36c Absatz 3 Nummer 1, Absatz 4 WpHG
7. Zu Artikel 1 Nummer 6 § 36d WpHG-E
8. Zu Artikel 3 Nummer 6 § 34h Absatz 2 GewO-E
9. Zu Artikel 3 Nummer 16 - neu - § 157 Absatz 2 Satz 5 GewO
10. Zu Artikel 4a - neu - Änderung des GwG
'Artikel 4a Änderung des Geldwäschegesetzes
11. Zu Artikel 5 Nummer 4 Inkrafttreten
Drucksache 129/11
Gesetzentwurf der Bundesregierung
Entwurf eines Gesetzes zur Änderung telekommunikationsrechtlicher Regelungen
... § 18 dient der Umsetzung von Art. 5 Abs. 1 Buchstabe a ZRL und soll unabhängig von den Marktverhältnissen den End-zu-End-Verbund von Diensten gewährleisten. § 18 tritt insoweit ergänzend neben die Regulierungsmaßnahmen gegenüber marktmächtigen Unternehmen. Um diese Besonderheit zu verdeutlichen, knüpfte die Vorschrift bislang an das Fehlen beträchtlicher Marktmacht an. Die Anknüpfung konnte bislang allerdings so verstanden werden, dass eine umfassende negative Marktabgrenzung und -analyse Voraussetzung sei, obwohl das Vorliegen marktbeherrschender Stellungen gerade kein Abgrenzungskriterium sein sollte. Mit dem Verzicht auf die Bezugnahme wird klargestellt, dass Verpflichtungen nach § 18 unabhängig vom Bestehen von Marktmacht nur die Kontrolle über den Zugang zu Endnutzern voraussetzen. Darüber hinaus erfolgen redaktionelle Änderungen aufgrund der Neunummerierung in § 78 Abs. 2.
A. Problem und Ziel
B. Lösungen
C. Alternativen
D. Finanzielle Auswirkungen auf die öffentlichen Haushalte
E. Sonstige Kosten
F. Bürokratiekosten
G. Gleichstellungspolitische Relevanzprüfung
Gesetzentwurf
Entwurf
Artikel 1 Zweites Gesetz zur Änderung des Telekommunikationsgesetzes
§ 15a Regulierungskonzepte
§ 31 Entgeltgenehmigung
§ 40 Funktionelle Trennung
§ 41 Freiwillige Trennung durch ein vertikal integriertes Unternehmen
§ 43a Verträge
§ 43b Vertragslaufzeit
§ 45n Transparenz und Veröffentlichung von Informationen
§ 45o Dienstqualität und zusätzliche Dienstemerkmale zur Kostenkontrolle
§ 46 Anbieterwechsel und Umzug
§ 53 Frequenzzuweisung
§ 54 Frequenznutzung
§ 58 Gemeinsame Frequenznutzung, Erprobung innovativer Technologien, kurzfristig auftretender Frequenzbedarf
§ 66g Warteschleifen
§ 66i Auskunftsanspruch, Datenbank für (0)900er-Rufnummern
§ 66m Umgehungsverbot
§ 77a Gemeinsame Nutzung von Infrastrukturen durch Betreiber öffentlicher Telekommunikationsnetze
§ 109a Datensicherheit
§ 123a Zusammenarbeit mit anderen Behörden auf der Ebene der Europäischen Union
§ 123b Bereitstellung von Informationen
§ 138 Vorlage- und Auskunftspflicht der Bundesnetzagentur
§ 138a Informationssystem zu eingelegten Rechtsbehelfen
Artikel 2 Änderung der Verordnung über Notrufverbindungen
§ 2 Begriffsbestimmungen
Artikel 3 Bekanntmachungserlaubnis
Artikel 4 Inkrafttreten
Begründung
A. Allgemeiner Teil
I. Europäisches Recht
II. Zweck und Inhalt des Gesetzes
III. Gesetzgebungskompetenz
IV. Auswirkungen auf die öffentlichen Haushalte
V. Auswirkungen von gleichstellungspolitischer Bedeutung
VI. Bürokratiekosten
VII. Auswirkungen auf die Nachhaltigkeit
VIII. Vereinbarkeit mit europäischem Recht
B. Besonderer Teil
Zu Artikel 1
Zu Nummer 1
Zu Nummer 2
Zu Nummer 3
Zu Buchstabe a
Zu Buchstabe b
Zu Buchstabe c
Zu Buchstabe d
Zu Buchstabe e
Zu Buchstabe f
Zu Buchstabe g
Zu Buchstabe h
Zu Buchstabe i
Zu Buchstabe j
Zu Buchstabe k
Zu Buchstabe l
Zu Buchstabe m
Zu Buchstabe n
Zu Buchstabe o
Zu Buchstabe p
Zu Buchstabe q
Zu Buchstabe r
Zu Buchstabe s
Zu Buchstabe t
Zu Buchstabe u
Zu Buchstabe v
Zu Buchstabe w
Zu Buchstabe x
Zu Buchstabe y
Zu Nummer 4
Zu Nummer 5
Zu Nummer 6
Zu Nummer 7
Zu Nummer 8
Zu Nummer 9
Zu Nummer 10
Zu Nummer 11
Zu Nummer 12
Zu Nummer 13
Zu Nummer 14
Zu Nummer 15
Zu Nummer 16
Zu Nummer 17
Zu Nummer 18
Zu Nummer 19
Zu Nummer 20
Zu Nummer 21
Zu Nummer 22
Zu Nummer 23
Zu Nummer 25
Zu Nummer 26
Zu Nummer 27
Zu Nummer 28
Zu Nummer 29
Zu Nummer 30
Zu Nummer 31
Zu Nummer 32
Zu Nummer 33
Zu Nummer 34
Zu Nummer 35
Zu Nummer 36
Zu Nummer 37
Zu Nummer 38
Zu Nummer 39
Zu Nummer 40
Zu Nummer 41
Zu Nummer 42
Zu Nummer 43
Zu Nummer 44
Zu Nummer 45
Zu Nummer 46
Zu Nummer 47
Zu Nummer 48
Zu Nummer 49
Zu Nummer 50
Zu Nummer 51
Zu Nummer 52
Zu Nummer 53
Zu Nummer 54
Zu Nummer 55
Zu Nummer 56
Zu Nummer 57
Zu Nummer 58
Zu Nummer 59
Zu Nummer 60
Zu Nummer 61
Zu Nummer 62
Zu Nummer 63
Zu Nummer 64
Zu Nummer 65
Zu Nummer 66
Zu Nummer 67
Zu Nummer 68
Zu Nummer 69
Zu Nummer 70
Zu Nummer 71
Zu Nummer 72
Zu Nummer 73
Zu Nummer 74
Zu Nummer 75
Zu Nummer 76
Zu Nummer 77
Zu Nummer 78
Zu Nummer 79
Zu Nummer 80
Zu Nummer 81
Zu Nummer 82
Zu Nummer 83
Zu Nummer 84
Zu Nummer 85
Zu Nummer Nr. 86 (§ 109a Datensicherheit)
Zu Nummer 87
Zu Nummer 88
Zu Nummer 89
Zu Nummer 90
Zu Nummer 91
Zu Nummer 92
Zu Nummer 93
Zu Nummer 94
Zu Nummer 95
Zu Nummer 96
Zu Nummer 97
Zu Nummer 98
Zu Nummer 99
Zu Nummer 100
Zu Nummer 101
Zu Nummer 102
Zu Nummer 103
Zu Nummer 104
Zu Nummer 105
Zu Nummer 106
Zu Nummer 107
Zu Buchstabe a
Zu Buchstabe b
Zu Buchstabe c
Zu Nummer 1
Zu Nummer 2
Zu Nummer 3
Zu Nummer 4
Zu Nummer 5
Zu Nummer 6
Zu Nummer 7
Anlage Stellungnahme des Nationalen Normenkontrollrates gem. § 6 Abs. 1 NKR-Gesetz: NKR-Nr. 1487: Gesetz zur Änderung telekommunikationsrechtlicher Regelungen
Drucksache 438/10
Unterrichtung durch die Bundesregierung
Stellungnahme der Bundesregierung zu den Tätigkeitsberichten 2008/2009 der Bundesnetzagentur für Elektrizität, Gas, Telekommunikation, Post und Eisenbahnen für die Bereiche Telekommunikation und Post und zu den Sondergutachten 56 und 57 der Monopolkommission "Telekommunikation 2009: Klaren Wettbewerbskurs halten" und "Post 2009: Auf Wettbewerbskurs gehen" Bundesministerium Berlin, den 7. Juli 2010 für Wirtschaft und Technologie
... bietet dabei ausreichend Möglichkeiten, den Marktverhältnissen entsprechend differenziert zu regulieren.
A. Allgemeines
B. Stellungnahme zum Bereich Telekommunikation
3 Vorbemerkung
Bewertung im Einzelnen
4 Wettbewerbsentwicklung
4 Marktregulierungsfragen
Reform des europäischen Rechtsrahmens für Telekommunikationsmärkte
Europäische Initiativen zur Regulierung des Mobilfunks
Förderung flächendeckender und hochleistungsfähiger Breitbandversorgung
Schließung von Breitbandversorgungslücken durch die digitale Dividende
Universaldienst im Tätigkeitsbericht der Bundesnetzagentur
C. Stellungnahme zum Bereich Post
3 Vorbemerkung
Bewertung im Einzelnen Regulierungsfragen
Mindestlohn für Briefdienstleistungen
Umsatzbesteuerung von Postdienstleistungen
3 Universaldienst
Teil leistungen
Vergabe von Postdienstleistungen durch öffentliche Stellen
Der Bund als Anteilseigner
Vertretung im Weltpostverein
Drucksache 561/10
Unterrichtung durch die Europäische Kommission
Mitteilung der Kommission an das Europäische Parlament, den Rat, den Europäischen Wirtschafts- und Sozialausschuss und den Ausschuss der Regionen: "Jugend in Bewegung" - Eine Initiative zur Freisetzung des Potenzials junger Menschen, um in der Europäischen Union intelligentes, nachhaltiges und integratives Wachstum zu erzielen KOM (2010) 477 endg.
... Zahl solcher aufeinanderfolgender Arbeitsverhältnisse sollte begrenzt werden, da sich eine solche Reihung negativ auf Wachstum, Produktivität und Wettbewerbsfähigkeit auswirkt: 35 Sie belastet langfristig die Humankapitalakkumulation und die Erwerbsfähigkeit, da junge Arbeitnehmer mit Zeitverträgen in der Regel weniger verdienen und weniger Weiterbildungsmöglichkeiten haben. Abhilfe geschaffen werden könnte hier u.a. durch die Einführung steuerlicher Vorteile für Unternehmen, die unbefristete Arbeitsverhältnisse anbieten, oder für den Fall der Umwandlung einer befristeten in eine unbefristete Anstellung. Zur weiteren Untersuchung dieses speziellen Zusammenhangs legt die Kommission 2010 eine umfassende Analyse der die Arbeitsmarktverhältnisse junger Menschen beeinflussenden Faktoren vor, die auch die Gefahr der Arbeitsmarktsegmentierung im Hinblick auf junge Menschen einschließen wird.
Drucksache 312/10
Verordnung der Bundesregierung
Verordnung zur Neufassung und Änderung von Vorschriften auf dem Gebiet des Energiewirtschaft srechts sowie des Bergrecht s
... die Erfahrungen mit den vorgesehenen Regeln zur Vertragslaufzeit bis zum 1.10.2013 evaluiert und dem Bundesministerium für Wirtschaft und Technologie berichtet. In diesem Bericht hat sie insbesondere dazu Stellung zu nehmen, ob und in welchem Umfang eine Absenkung des Anteils langfristig buchbarer Kapazitäten von 65 Prozent aufgrund der aktuellen Marktverhältnisse auf dem Gasmarkt erforderlich ist.
A. Problem und Ziel
B. Lösung
C. Alternativen
D. Finanzielle Auswirkungen auf die öffentlichen Haushalte
E. Sonstige Kosten
F. Bürokratiekosten
1. Bürokratiekosten der Wirtschaft
2. Bürokratiekosten für die Bürger
3. Bürokratiekosten für die Verwaltung
Verordnung
Verordnung
Artikel 1 Verordnung über den Zugang zu Gasversorgungsnetzen (Gasnetzzugangsverordnung – GasNZV)
Teil 1 Allgemeine Bestimmungen
§ 1 Anwendungsbereich
§ 2 Begriffsbestimmungen
Teil 2 Vertragliche Ausgestaltung des Netzzugangs
§ 3 Verträge für den Netzzugang
§ 4 Mindestanforderungen an die Allgemeinen Geschäftsbedingungen
§ 5 Haftung bei Störung der Netznutzung
§ 6 Registrierung
Teil 3 Abwicklung des Netzzugangs
§ 7 Netzkopplungsvertrag
§ 8 Abwicklung des Netzzugangs
§ 9 Ermittlung technischer Kapazitäten
§ 10 Zusatzmenge; Rückkaufsverfahren
§ 11 Kapazitätsprodukte
§ 12 Kapazitätsplattformen
§ 13 Zuteilung von Ein- und Ausspeisekapazität
§ 14 Vertragslaufzeiten
§ 15 Nominierung und Nominierungsersatzverfahren
§ 16 Freigabepflicht ungenutzter Kapazitäten
§ 17 Ermittlung des langfristigen Kapazitätsbedarfs
§ 18 Reduzierung der Kapazität nach Buchung
§ 19 Gasbeschaffenheit
Teil 4 Kooperation der Netzbetreiber
§ 20 Marktgebiete
§ 21 Reduzierung der Anzahl der Marktgebiete
Teil 5 Bilanzierung und Regelenergie
Abschnitt 1 Bilanzierung
§ 22 Grundsätze der Bilanzierung
§ 23 Bilanzkreisabrechnung
§ 24 Standardlastprofile
§ 25 Mehr- oder Mindermengenabrechnung
§ 26 Datenbereitstellung
Abschnitt 2 Regelenergie
§ 27 Einsatz von Regelenergie
§ 28 Beschaffung externer Regelenergie
§ 29 Regelenergiekosten und -erlöse; Kosten und Erlöse bei der Erbringung von Ausgleichsleistungen
§ 30 Evaluierung des Ausgleichs- und Regelenergiesystems
Teil 6 Biogas
§ 31 Zweck der Regelung
§ 32 Begriffsbestimmungen
§ 33 Netzanschlusspflicht
§ 34 Vorrangiger Netzzugang für Transportkunden von Biogas
§ 35 Erweiterter Bilanzausgleich
§ 36 Qualitätsanforderungen für Biogas
§ 37 Monitoring
Teil 7 Besondere Regelungen für Speicheranlagen-, Produktionsanlagen- und Gaskraftwerksbetreiber
§ 38 Kapazitätsreservierung für Betreiber neuer Speicher- und Produktionsanlagen sowie neuer Gaskraftwerke
§ 39 Kapazitätsausbauanspruch für Betreiber neuer Gaskraftwerke sowie neuer Speicher- und Produktionsanlagen
Teil 8 Veröffentlichungs- und Informationspflichten
§ 40 Veröffentlichungspflichten
Teil 9 Wechsel des Gaslieferanten
§ 41 Lieferantenwechsel
§ 42 Rucksackprinzip
Teil 10 Messung
§ 43 Messung
§ 44 Messung des von Haushaltskunden entnommenen Gases
§ 45 Messung nach Vorgabe des Transportkunden
§ 46 Betrieb von Mess- und Steuereinrichtungen
§ 47 Nachprüfung von Messeinrichtungen
§ 48 Vorgehen bei Messfehlern
Teil 11 Verweigerung des Netzzugangs nach § 25 des Energiewirtschaftsgesetzes
§ 49 Verfahren zur Verweigerung des Netzzugangs nach § 25 des Energiewirtschaftsgesetzes
Teil 12 Befugnisse der Regulierungsbehörde
§ 50 Festlegungen
Teil 13 Sonstige Bestimmungen
§ 51 Ordnungswidrigkeiten
Artikel 2 Änderung der Messzugangsverordnung
Artikel 3 Änderung der Niederdruckanschlussverordnung5
Artikel 4 Änderung der Niederspannungsanschlussverordnung6
Artikel 5 Änderung der Gasnetzentgeltverordnung
Artikel 6 Änderung der Anreizregulierungsverordnung
Artikel 7 Änderung der Verordnung über die Umweltverträglichkeitsprüfung bergbaulicher Vorhaben
Artikel 8 Inkrafttreten, Außerkrafttreten
Begründung
A. Ziel und Gegenstand der Verordnung
II. Finanzielle Auswirkungen
III. Bürokratiekosten
B. Zu den einzelnen Vorschriften
Artikel 1
Zu § 1
Zu § 2
Zu § 3
Zu § 4
Zu § 5
Zu § 7
Zu § 8
Zu § 9
Zu § 10
Zu § 11
Zu § 12
Zu § 13
Zu § 14
Zu § 15
Zu § 16
Zu § 17
Zu § 18
Zu § 19
Zu § 20
Zu § 21
Zu § 22
Zu § 23
Zu § 24
Zu § 25
Zu § 26
Zu § 27
Zu § 28
Zu § 29
Zu § 30
Teil 6
Zu § 31
Zu § 32
Zu § 33
Zu § 34
Zu § 35
Zu § 36
Zu § 37
Zu § 38
Zu § 39
Zu § 40
Zu § 41
Zu § 42
Zu § 43
Zu § 44
Zu § 45
Zu § 46
Zu § 47
Zu § 48
Zu § 49
Zu § 50
Zu § 51
Artikel 2
Artikel 3
Artikel 4
Artikel 5
Zu Nummer 1
Zu Nummer 2
Zu Nummer 3
Zu Nummer 4
Zu Nummer 5
Artikel 6
Zu Nummer 1
Zu Nummer 2
Artikel 7
Zu Nummer 1
Zu Nummer 2
Artikel 8 Die Vorschrift regelt das Inkrafttreten der Verordnung und das Außerkrafttreten der GasNZV a. F.
Anlage 1
Anlage Stellungnahme des Nationalen Normenkontrollrates gem. § 6 Abs. 1 NKR-Gesetz: NKR-Nr. 1239: Verordnung zur Neufassung und Änderung von Vorschriften auf dem Gebiet des Energiewirtschaftsrechts sowie des Bergrechts
Drucksache 813/09
Verordnung des Bundesministeriums der Justiz
Verordnung zur Änderung der Versicherungsunternehmens-Rechnungslegung sverordnung sowie zur Änderung weiterer Rechnungslegung sverordnungen
... ) vor, welche Bedingungen von den Unternehmen einzuhalten sind, damit unter Wahrung der Belange der Versicherten und unter Berücksichtigung der Marktverhältnisse und des Solvabilitätsbedarfs der Lebensversicherungsunternehmen der Rückstellung für Beitragsrückerstattung hinreichende Mittel zugeführt werden.
A. Problem und Ziel
B. Lösung
C. Alternativen
D. Finanzielle Auswirkungen auf die öffentlichen Haushalte
E. Sonstige Kosten
F. Bürokratiekosten
Verordnung
Verordnung
Artikel 1 Änderung der Versicherungsunternehmens-Rechnungslegungsverordnung
Artikel 2 Änderung der Kreditinstituts-Rechnungslegungsverordnung
Artikel 3 Änderung der Pensionsfonds-Rechnungslegungsverordnung
§ 41 Übergangsvorschriften
Artikel 4 Inkrafttreten
Begründung
2 Allgemeines
Zu Artikel 1
Zu Nummer 1
Zu Absatz 6
Zu den Absätzen 7 bis 7f
Zu Absatz 8
Zu Nummer 2
Zu Nummer 3
Zu Artikel 2
Zu Artikel 4
Anlage Stellungnahme des Nationalen Normenkontrollrates gem. § 6 Abs. 1 NKR-Gesetz: NKR-Nr. 758: Verordnung zur Änderung der Versicherungsunternehmens-Rechnungslegungsverordnung sowie zur Änderung weiterer Rechnungslegungsverordnungen
Drucksache 379/1/09
Empfehlungen der Ausschüsse
Gesetz zur Änderung der Förderung von Biokraftstoff en
... en in Deutschland politisch unterstützt, durch entsprechende rechtliche Rahmenbedingungen vorangetrieben und Investitionen mit Zuschüssen (Steuermitteln) unterstützt. Zahlreiche Unternehmen und Investoren haben unter diesen Vorzeichen in Produktionsanlagen investiert, die aktuell aufgrund der Marktverhältnisse zwischen Rohöl und Agrarprodukten, insbesondere aber auf Grund der schrittweise steigenden Besteuerung der Pflanzenöl basierten Biokraftstoffe, die als Reinkraftstoff vermarktet werden, stillgelegt wurden oder in Kürze stillgelegt werden. Angesichts der Finanz- und Wirtschaftskrise und des Erfordernisses, beispielhaft die Klimaschutzziele in Deutschland und Europa zu erreichen, ist es widersinnig, den Absatzmarkt für Pflanzenöl basierte
1. Zu Artikel 1 Nummer 3 Buchstabe d Doppelbuchstabe cc § 37a Absatz 3 Satz 3 BImSchG
2. Zu Artikel 2 Nummer 2 Buchstabe b Doppelbuchstabe aa § 50 Absatz 3 Satz 3 Nummer 1 EnergieStG
3. Zu Artikel 2 Nummer 2 Buchstabe b Doppelbuchstabe aa1 - neu - § 50 Absatz 3 Satz 3 Nummer 2 EnergieStG
Drucksache 535/09
Unterrichtung durch die Bundesregierung
Mitteilung der Kommission der Europäischen Gemeinschaften an das Europäische Parlament, den Rat, den Europäischen Wirtschafts- und Sozialausschuss und den Ausschuss der Regionen über die Qualitätspolitik für Agrarerzeugnisse KOM (2009) 234 endg.; Ratsdok. 10359/09
... In ihren Antworten zum Grünbuch befürworteten Landwirte und Erzeuger, Verarbeitungsindustrie, Groß- und Einzelhandel die Vermarktungsnormen; sie seien nötig für die Verkäufer, um die Qualität der angebotenen Erzeugnisse auszuweisen, und für die Käufer, um zu wissen, was sie kaufen. Es gab jedoch auch Forderungen nach Vereinfachung. Die Vermarktungsnormen der EU seien zu detailliert, zu regulatorisch - oft würden freiwillige Regeln genügen - und zu schwerfällig für eine rasche Anpassung an wechselnde Marktverhältnisse.
1. Einleitung
2. Derzeitige Qualitätsmassnahmen für Agrarerzeugnisse
Schaubild 1. Qualitäts- und Zertifizierungsregelungen sowie Vermarktungsnormen
3. Jüngste Entwicklungen
Schaubild 2. Schema für die Entwicklung der Qualitäts- und Zertifizierungsregelungen und Vermarktungsnormen für Agrarerzeugnisse
4. Eu-Massnahmen zur Qualität von Agrarerzeugnissen
4.1. Bewirtschaftungsauflagen der EU
4.2. Vermarktungsnormen
– Notwendigkeit einer generellen Basisnorm:
- Kennzeichnung des Erzeugungsorts:
– Fakultative vorbehaltene Angaben:
– Internationale Normen:
4.3. Geografische Angaben
4.4. Ökologische/biologische Landwirtschaft
4.5. Traditionelle Spezialitäten
5. Entwicklung eines EU-Rahmens zur Qualitätspolitik
5.1. Kohärenz neuer EU-Regelungen
5.2. Leitlinien für private und staatliche Regelungen zur Zertifizierung von Nahrungsmitteln
6. Fazit
Drucksache 379/09 (Beschluss)
Anrufung des Vermittlungsausschusses durch den Bundesrat
Gesetz zur Änderung der Förderung von Biokraftstoff en
... en in Deutschland politisch unterstützt, durch entsprechende rechtliche Rahmenbedingungen vorangetrieben und Investitionen mit Zuschüssen (Steuermitteln) unterstützt. Zahlreiche Unternehmen und Investoren haben unter diesen Vorzeichen in Produktionsanlagen investiert, die aktuell aufgrund der Marktverhältnisse zwischen Rohöl und Agrarprodukten, insbesondere aber auf Grund der schrittweise steigenden Besteuerung der Pflanzenöl basierten Biokraftstoffe, die als Reinkraftstoff vermarktet werden, stillgelegt wurden oder in Kürze stillgelegt werden. Angesichts der Finanz- und Wirtschaftskrise und des Erfordernisses, beispielhaft die Klimaschutzziele in Deutschland und Europa zu erreichen, ist es widersinnig, den Absatzmarkt für Pflanzenöl basierte
1. Zu Artikel 1 Nummer 3 Buchstabe d Doppelbuchstabe cc § 37a Absatz 3 Satz 3 BImSchG
2. Zu Artikel 2 Nummer 2 Buchstabe b Doppelbuchstabe aa § 50 Absatz 3 Satz 3 Nummer 1 EnergieStG
3. Zu Artikel 2 Nummer 2 Buchstabe b Doppelbuchstabe aa1 - neu - § 50 Absatz 3 Satz 3 Nummer 2 EnergieStG
4. Zu Artikel 2 Nummer 2 Buchstabe d § 50 Absatz 5 EnergieStG
Drucksache 296/09
Verordnung der Bundesregierung
Verordnung über die Grundsätze für die Ermittlung der Verkehrswerte von Grundstücken (Immobilienwertermittlungsverordnung - ImmoWertV )
... eingeführte entsprechende Bestimmung – geregelten Sachwertfaktoren dienen der Anpassung des im Sachwertverfahren nach den Herstellungskosten ermittelten Sachwerts an die allgemeinen Marktverhältnisse. Innerhalb dieser werden auch die regionalen Preisverhältnisse erfasst, so dass es besonderer, zusätzlicher "
A. Problem und Ziel
B. Lösung
C. Alternativen
D. Finanzielle Auswirkungen auf die öffentlichen Haushalte
1. Haushaltsausgaben ohne Vollzugsaufwand
2. Vollzugsaufwand
E. Sonstige Kosten
F. Bürokratiekosten
Verordnung
Verordnung
Abschnitt 1 Anwendungsbereich, Begriffsbestimmungen und allgemeine Verfahrensgrundsätze
§ 1 Anwendungsbereich
§ 2 Grundlagen der Wertermittlung
§ 3 Wertermittlungsstichtag und allgemeine Wertverhältnisse
§ 4 Qualitätsstichtag und Grundstückszustand
§ 5 Entwicklungszustand
§ 6 Weitere Grundstücksmerkmale
§ 7 Ungewöhnliche oder persönliche Verhältnisse
§ 8 Ermittlung des Verkehrswerts
Abschnitt 2 Bodenrichtwerte und sonstige erforderliche Daten
§ 9 Grundlagen der Ermittlung
§ 10 Bodenrichtwerte
§ 11 Indexreihen
§ 12 Umrechnungskoeffizienten
§ 13 Vergleichsfaktoren für bebaute Grundstücke
§ 14 Marktanpassungsfaktoren, Liegenschaftszinssätze
Abschnitt 3 Wertermittlungsverfahren
Unterabschnitt 1 Vergleichswertverfahren, Bodenwertermittlung
§ 15 Ermittlung des Vergleichswerts
§ 16 Ermittlung des Bodenwerts
Unterabschnitt 2 Ertragswertverfahren
§ 17 Ermittlung des Ertragswerts
§ 18 Reinertrag, Rohertrag
§ 19 Bewirtschaftungskosten
§ 20 Kapitalisierung und Abzinsung
Unterabschnitt 3 Sachwertverfahren
§ 21 Ermittlung des Sachwerts
§ 22 Herstellungskosten
§ 23 Wertminderung wegen Alters
Abschnitt 4 Schlussvorschrift
§ 24 Inkrafttreten und Außerkrafttreten
Anlage 1 (zu § 20) Barwertfaktoren für die Kapitalisierung
Anlage 2 (zu § 20) Barwertfaktoren für die Abzinsung
A. Allgemeines
I. Ausgangslage
II. Zielsetzung
III. Maßnahmen
IV. Gesetzgebungskompetenz des Bundes für die Verordnungsermächtigung
V. Alternativen
VI. Verordnungsfolgen
1. Geschlechterdifferenzierte Verordnungsfolgenabschätzung
2. Finanzielle Auswirkungen auf die öffentlichen Haushalte
a Finanzielle Auswirkungen auf den Bundeshaushalt
b Finanzielle Auswirkungen auf die Haushalte der Länder und Kommunen
3. Kosten für die Wirtschaft und Preiswirkungen
a Allgemeine Kosten
b Bürokratiekosten
c Preis- und Kostenwirkungen
4. Evaluierung
VII. Befristung
B. Besonderer Teil
Bezeichnung der Verordnung
3 Inhaltsübersicht
Abschnitt 1 (Anwendungsbereich, Begriffsbestimmungen und allgemeine Verfahrensgrundsätze)
Zu § 1
Zu § 2
Zu § 3
Zu § 4
Zu § 5
Zu den Änderungen des § 5 gegenüber dem § 4 WertV im Einzelnen:
Zu § 6
Zu § 7
Zu § 8
Abschnitt 2 (Bodenrichtwerte und sonstige erforderliche Daten)
Zu § 9
Zu § 10
Zu § 11
Zu § 12
Zu § 13
Zu § 14
Abschnitt 3 (Wertermittlungsverfahren)
Unterabschnitt 1 (Vergleichswertverfahren, Bodenwertermittlung)
Zu § 15
Zu § 16
Unterabschnitt 2 (Ertragswertverfahren)
Zu § 17
Zu § 18
Zu § 19
Zu § 20
Unterabschnitt 3 (Sachwertverfahren)
Zu § 21
Zu § 22
Zu § 23
Abschnitt 4 (Schlussvorschrift)
Anlage Stellungnahme des Nationalen Normenkontrollrates gem. § 6 Abs. 1 NKR-Gesetz: NKR-Nr. 611: Entwurf einer Verordnung über Grundsätze für die Ermittlung der Verkehrswerte von Grundstücken (Immobilienwertermittlungsverordnung – ImmoWertV)
Drucksache 847/08
Gesetzentwurf der Bundesregierung
Entwurf eines Gesetzes zur Umsetzung der Aktionärsrechterichtlinie (ARUG)
... kann die Wandelschuldverschreibung bei Bedarf schnell am Markt platziert werden. Die Gesellschaft strebt dabei eine optimale Preisgestaltung an (u. a. Verhältnis Zins zu Wandelungskurs). Dies ist nur dann möglich, wenn der Wandlungskurs erst unmittelbar vor der Ausgabe der Schuldverschreibungen unter Berücksichtigung der dann gegebenen Marktverhältnisse festgelegt wird. Das ist kaum möglich, wenn die Hauptversammlung selbst den Preis – gegebenenfalls lange vor der Ausgabe der Anleihe – festsetzen müsste. Daher soll der Hauptversammlung nun die Möglichkeit gegeben werden, wie bei der Kapitalerhöhung gegen Einlagen (§ 182 Abs. 3, § 186 Abs. 2 AktG) nur darüber zu entscheiden, welcher Betrag der Gesellschaft mindestens zufließen soll. Dafür genügt die Bestimmung eines festen Mindestausgabebetrages für die Aktien oder der Grundlagen für dessen Festsetzung. Die Vermögensinteressen der Aktionäre sind dadurch geschützt. Denn der Vorstand kann bei der Ermittlung des endgültigen Preises nur nach oben abweichen, der Gesellschaft fließt also gegebenenfalls ein höherer Betrag zu.
A. Problem und Ziel
B. Lösung
C. Alternativen
D. Finanzielle Auswirkungen auf die öffentlichen Haushalte
E. Sonstige Kosten
F. Bürokratiekosten
Gesetzentwurf
Entwurf
Artikel 1 Änderung des Aktiengesetzes
§ 33a Sachgründung ohne externe Gründungsprüfung
§ 37a Anmeldung bei Sachgründung ohne externe Gründungsprüfung
§ 124 Bekanntmachung von Ergänzungsverlangen. Vorschläge zur Beschlussfassung.
§ 124a Veröffentlichungen auf der Internetseite der Gesellschaft
§ 128 Übermittlung der Mitteilungen.
§ 135 Ausübung des Stimmrechts durch Kreditinstitute und geschäftsmäßig Handelnde
§ 183a Kapitalerhöhung mit Sacheinlagen ohne Prüfung
§ 184 Anmeldung des Beschlusses
Artikel 2 Änderung des Einführungsgesetzes zum Aktiengesetz
§ 20 Übergangsvorschrift zum Gesetz zur Umsetzung der Aktionärsrechterichtlinie
Artikel 3 Änderung des Wertpapiererwerbs- und Übernahmegesetzes
Artikel 4 Änderung des Umwandlungsgesetzes
§ 321 Übergangsvorschrift zum Gesetz zur Umsetzung der Aktionärsrechterichtlinie
Artikel 5 Änderung der Aktionärsforumsverordnung
Artikel 6 Änderung des SE-Ausführungsgesetzes
Abschnitt 7 Schlussvorschriften
§ 54 Übergangsvorschrift zum Gesetz zur Umsetzung der Aktionärsrechterichtlinie
Artikel 7 Änderung des SCE-Ausführungsgesetzes
Abschnitt 6 Zuständigkeits-, Straf-, Bußgeld und Schlussvorschriften.
Abschnitt 6 Zuständigkeits-,Straf-,Bußgeld- und Schlussvorschriften.
§ 37 Übergangsvorschrift zum Gesetz zur Umsetzung der Aktionärsrechterichtlinie
Artikel 8 Änderung der Prüfungsberichtsverordnung
Artikel 9 Änderung des Mitbestimmungsgesetzes
Artikel 10 Änderung des Drittelbeteiligungsgesetzes
Artikel 11 Änderung des Gesetzes über die Mitbestimmung der Arbeitnehmer bei einer grenzüberschreitenden Verschmelzung
Artikel 12 Änderung des Gerichtskostengesetzes
Artikel 13 Änderung des Investmentgesetzes
Artikel 14 Änderung des Handelsgesetzbuchs
Artikel 15 Änderung der Verordnung über den Ersatz von Aufwendungen der Kreditinstitute
Artikel 16 Inkrafttreten
Begründung
A. Allgemeiner Teil
B. Besonderer Teil
Zu Artikel 1
Zu Nummer 1
Zu Absatz 1
Zu Nummer 1
Zu Nummer 2
Zu Absatz 2
Zu Nummer 2
Zu Nummer 3
Zu Absatz 1
Zu Absatz 2
Zu Absatz 3
Zu Nummer 4
Zu Nummer 5
Zu Buchstabe a
Zu Buchstabe b
Zu Buchstabe c
Zu Buchstabe d
Zu Nummer 6
Zu Buchstabe a
Zu Buchstabe b
Zu Nummer 7
Zu Buchstabe a
Zu Buchstabe b
Zu Buchstabe c
Zu Buchstabe d
Zu Nummer 8
Zu Nummer 9
Zu Buchstabe a
Zu Buchstabe b
Zu Buchstabe c
Zu Buchstabe d
Zu Nummer 10
Zu Nummer 11
Zu Buchstabe a
Zu Buchstabe b
Zu Nummer 12
Zu Buchstabe a
Zu Buchstabe b
Zu Buchstabe c
Zu Nummer 13
Zu Nummer 14
Zu Buchstabe a
Zu Buchstabe b
Zu Buchstabe c
Zu Nummer 15
Zu Nummer 16
Zu Nummer 17
Zu Buchstabe a
Zu Buchstabe b
Zu Nummer 18
Zu Nummer 19
Zu Buchstabe a
Zu Buchstabe b
Zu Nummer 20
Zu Buchstabe a
Zu Buchstabe b
Zu Nummer 21
Zu Absatz 1
Zu Absatz 4
Zu Absatz 5
Zu Absatz 6
Zu Absatz 7
Zu Absatz 8
Zu Nummer 22
Zu Buchstabe a
Zu Buchstabe b
Zu Nummer 23
Zu Nummer 24
Zu Nummer 25
Zu Buchstabe a
Zu Buchstabe b
Zu Nummer 26
Zu Absatz 1
Zu Absatz 2
Zu Absatz 3
Zu Absatz 4
Zu Nummer 27
Zu Absatz 1
Zu Absatz 2
Zu Absatz 3
Zu Nummer 28
Zu Nummer 29
Zu Nummer 30
Zu Buchstabe a
Zu Buchstabe b
Zu Buchstabe c
Zu Nummer 31
Zu Buchstabe a
Zu Buchstabe b
Zu Buchstabe c
Zu Nummer 32
Zu den Buchstabe n
Zu Buchstabe c
Zu Absatz 5
Zu Absatz 6
Zu Absatz 7
Zu Nummer 33
Zu Nummer 34
Zu Nummer 35
Zu Buchstabe a
Zu Buchstabe b
Zu Nummer 36
Zu Buchstabe a
Zu Buchstabe b
Zu Nummer 37
Zu Buchstabe a
Zu Buchstabe b
Zu Buchstabe c
Zu Nummer 38
Zu Nummer 38
Zu Nummer 39
Zu Nummer 39
Zu Nummer 40
Zu Nummer 41
Zu den Nummer n
Zu Nummer 44
Zu Nummer 45
Zu Nummer 46
Zu den Nummer n
Zu den Nummer n
Zu Nummer 51
Zu Nummer 52
Zu Nummer 53
Zu Nummer 54
Zu Artikel 2
Zu Absatz 1
Zu Absatz 2
Zu Absatz 3
Zu Absatz 4
Zu Absatz 5
Zu Absatz 6
Zu Artikel 3
Zu Nummer 1
Zu Nummer 2
Zu Artikel 4
Zu Nummer 1
Zu Nummer 2
Zu den Nummern 3 bis 5
Zu Nummer 6
Zu den Nummer n
Zu den Nummern 8 bis 10
Zu Nummer 15
Zu Artikel 5
Zu Artikel 6
Zu Nummer 1
Zu den Nummer n
Zu Nummer 4
Zu Nummer 5
Zu Nummer 5
Zu Artikel 7
Zu den Nummer n
Zu Nummer 2
Zu Artikel 8
Zu Artikel 12
Zu Artikel 13
Zu Nummer 1
Zu Nummer 2
Zu Artikel 14
Zu Artikel 15
Zu Artikel 16
Anlage 1 Stellungnahme des Nationalen Normenkontrollrates gem. § 6 Abs. 1 NKR-Gesetz: NKR-Nr. 505: Gesetz zur Umsetzung der Aktionärsrechterichtlinie
Anlage 2 Stellungnahme der Bundesregierung zur Stellungnahme des Nationalen Normenkontrollrates zum Entwurf eines Gesetzes zur Umsetzung der Aktionärsrechterichtlinie (ARUG) (NKR-Nr. 505)
Drucksache 631/08
Gesetzentwurf der Bundesregierung
Entwurf eines Gesetzes zur Umsetzung der Beteiligungsrichtlinie
... Für diese Produkte kann der Rechnungszins nun auch indirekt und vertragsspezifisch angepasst an die Marktverhältnisse bestimmt werden. Die direkte Bestimmung soll aber auch weiter grundsätzlich möglich bleiben. Die Einzelheiten enthält die Deckungsrückstellungsverordnung.
A. Problem und Ziel
B. Lösung
C. Alternativen
D. Finanzielle Auswirkungen auf die öffentlichen Haushalte
E. Sonstige Kosten
F. Bürokratiekosten
Gesetzentwurf
Entwurf
Artikel 1 Änderung des Kreditwesengesetzes
Artikel 2 Änderung des Versicherungsaufsichtsgesetzes
§ 89a Keine aufschiebende Wirkung
Artikel 3 Änderung der Verordnung über die Erhebung von Gebühren und die Umlegung von Kosten nach dem Finanzdienstleistungsaufsichtsgesetz
Artikel 4 Änderung des Investmentgesetzes
Artikel 5 Änderung des Börsengesetzes
Artikel 6 Änderung des Gesetzes über die Angelegenheiten der freiwilligen Gerichtsbarkeit
Artikel 7 Änderung des Gesetzes über das Verfahren in Familiensachen und in den Angelegenheiten der freiwilligen Gerichtsbarkeit
Artikel 8 Änderung der Deckungsrückstellungsverordnung
Artikel 9 Inkrafttreten
Begründung
A. Allgemeiner Teil
I. Zielsetzung
II. Sachverhalt und Notwendigkeit
III. Gesetzgebungskompetenz des Bundes
IV. Gesetzesfolgen
V. Bürokratiekosten
B. Besonderer Teil
Zu Artikel 1
Zu Nummer 1
Zu Nummer 2
Zu Nummer 3
Zu Buchstabe a
Zu Buchstabe aa
Zu Buchstabe dd
Zu Buchstabe hh
Zu Buchstabe b
Zu Buchstabe c
Zu Buchstabe aa
Zu Buchstabe bb
Zu Buchstabe cc
Zu Buchstabe d
Zu Buchstabe e
Zu Buchstabe f
Zu Buchstabe n
Zu Nummer 4
Zu Nummer 5
Zu Nummer 6
Zu Nummer 7
Zu Nummer 8
Zu Nummer 9
Zu Nummer 10
Zu Nummer 11
Zu Nummer 12
Zu Nummer 13
Zu Nummer 14
Zu Artikel 2
Zu Nummer 1
Zu Nummer 2
Zu Buchstabe a
Zu Buchstabe b
Zu Nummer 3
Zu Nummer 4
Zu Nummer 5
Zu Nummer 6
Zu Nummer 7
Zu Nummer 8
Zu Nummer 9
Zu Nummer 10
Zu Buchstabe a
Zu Buchstabe b
Zu Buchstabe c
Zu Buchstabe d
Zu Buchstabe e
Zu Buchstabe f
Zu Buchstabe g
Zu Nummer 11
Zu Nummer 12
Zu Nummer 13
Zu Nummer 14
Zu Nummer 15
Zu Nummer 16
Zu Nummer 17
Zu Artikel 3
Zu Nummer 1
Zu Nummer 2
Zu Nummer 3
Zu Artikel 4
Zu Nummer 1
Zu Nummer 2
Zu Buchstabe n
Zu Buchstabe b
Zu Nummer 3
Zu Nummer 4
Zu Nummer 5
Zu Nummer 6
Zu Artikel 5
Zu Nummer 1
Zu Nummer 2
Zu Artikel 6
Zu Artikel 7
Zu Artikel 8
Zu Nummer 1
Zu Nummer 2
Anlage Stellungnahme des Nationalen Normenkontrollrates gem. § 6 Abs. 1 NKR-Gesetz:
Drucksache 338/08
Gesetzentwurf der Bundesregierung
Entwurf eines Dritten Gesetzes zur Änderung des Gesetzes über Meldungen über Marktordnungswaren
... Solange in diese Wirtschaftssektoren nach EG-Recht zur Regulierung von Agrarmärkten eingegriffen wird bzw. die marktpolitischen Instrumente für solche Eingriffe bestehen, sind in besonderem Maße Grunddaten über die Marktverhältnisse erforderlich.
A. Problem und Ziel
B. Lösung
C. Alternativen
D. Finanzielle Auswirkungen auf die öffentlichen Haushalte
E. Sonstige Kosten
F. Bürokratiekosten
Gesetzentwurf
Entwurf
Artikel 1
§ 15a Übermittlung von Einzelangaben für die wissenschaftliche Forschung
§ 18 Übergangsregelung
Artikel 2
Artikel 3
Begründung
A. Allgemeiner Teil
Ausgangslage, Zielsetzung des Gesetzentwurfs
Wesentliche Inhalte des Gesetzentwurfs
3 Gesetzesfolgen
Gesetzgebungskompetenz des Bundes
B. Kosten
C. Besonderer Teil
Zu Artikel 1
Zu Nummer 1
Zu Nummer 1
Zu Nummer 1
Zu Absatz 3
Zu Absatz 4
Zu den Absätzen 5 und 6
Zu Nummer 2
Zu Nummer 3
Zu Nummer 4
Zu Nummer 5
Zu Nummer 6
Zu Artikel 2
Zu Artikel 3
Anlage Stellungnahme des Nationalen Normenkontrollrates gem. § 6 Abs. 1 NKR-Gesetz: Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Gesetzes über Meldungen über Marktordnungswaren
Drucksache 599/07
... Marktverhältnisse
A. Problem und Ziel
B. Lösung
C. Alternativen
D. Finanzielle Auswirkungen auf die öffentlichen Haushalte
E. Sonstige Kosten
F. Bürokratiekosten
Gesetzentwurf
Entwurf
Artikel 1 Änderung des Versicherungsaufsichtsgesetzes
Artikel 2 Änderung des Gesetzes zur Umsetzung aufsichtsrechtlicher Bestimmungen zur Sanierung und Liquidation von Versicherungsunternehmen und Kreditinstituten
Artikel 3 Inkrafttreten
A. Allgemeiner Teil
I. Zielsetzung und wesentlicher Inhalt des Gesetzes
II. Alternativen, Folgen und Auswirkungen des Gesetzes
1. Alternativen
2. Folgen und Auswirkungen
3. Gleichstellungspolitische Gesetzesfolgenabschätzung
III. Gesetzgebungskompetenz des Bundes
IV. Bürokratiekosten
1. Bürokratiekosten der Wirtschaft
2. Bürokratiekosten der Bürger
3. Bürokratiekosten der Verwaltung
V. Auswirkungen des Gesetzes auf die Einnahmen und Ausgaben der öffentlichen Haushalte, Kosten für die Wirtschaftsunternehmen und Auswirkungen auf das Preisniveau
B. Zu den Vorschriften im Einzelnen
Zu Artikel 1
Zu Nummer 1
Zu Nummer 2
Zu Nummer 3
Zu Nummer 4
Zu Nummer 5
Zu Nummer 6
Zu Nummer 7
Zu Nummer 8
Zu Nummer 9
Zu Nummer 10
Zu Nummer 11
Zu Nummer 12
Zu Nummer 13
Zu Nummer 14
Zu Nummer 15
Zu Nummer 16
Zu Nummer 17
Zu Nummer 18
Zu Nummer 19
Zu Nummer 20
Zu Nummer 21
Zu Nummer 22
Zu Nummer 23
Zu Nummer 24
Zu Nummer 25
Zu Nummer 26
Zu Nummer 27
Zu Nummer 28
Zu Nummer 29
Zu Nummer 30
Zu Nummer 31
Zu Nummer 32
Zu Nummer 33
Zu Nummer 34
Zu Nummer 35
Zu Nummer 36
Zu Nummer 37
Zu Artikel 2
Zu Artikel 3
Anlage Stellungnahme des Nationalen Normenkontrollrates gem. § 6 Abs. 1 NKR-Gesetz: Entwurf eines Neunten Gesetzes zur Änderung des Versicherungsaufsichtsgesetzes
Drucksache 72/07
Unterrichtung durch die Bundesregierung
Vorschlag für eine Verordnung des Rates mit besonderen Vorschriften für den Obst- und Gemüsesektor und zur Änderung bestimmter Verordnungen KOM (2007) 17 endg.; Ratsdok. 5572/07
... (22) Branchenverbände, die auf Betreiben einzelner oder bereits zusammengeschlossener Wirtschaftsteilnehmer gegründet wurden und einen wesentlichen Teil verschiedener Teilbereiche des Obst- und Gemüsesektors umfassen, dürften dazu beitragen, den Marktverhältnissen besser Rechnung zu tragen, und die Entwicklung wirtschaftlicher Verhaltensweisen fördern, um Kenntnis und Organisation der Erzeugung, Aufmachung und Vermarktung der Erzeugnisse zu verbessern. Da die Arbeit dieser Branchenverbände allgemein der Verwirklichung der Ziele des Artikels 33 EG-Vertrag und insbesondere dieser Verordnung dienen können, empfiehlt es sich nach Festlegung der betreffenden Aufgaben, dass diejenigen Verbände besonders anerkannt werden, die den Nachweis einer hinreichenden Repräsentativität erbringen und an der Verwirklichung der vorgenannten Ziele arbeiten. Die Bestimmungen über die Ausdehnung der von den Erzeugerorganisationen oder ihren Vereinigungen erlassenen Regeln und die Aufteilung der mit dieser Ausdehnung verbundenen Kosten sollten aufgrund der Ähnlichkeit der verfolgten Ziele auch branchenübergreifend gelten.
Drucksache 275/1/07
Empfehlungen der Ausschüsse
Entwurf eines Gesetzes zur Neuregelung der Telekommunikationsüberwachung und anderer verdeckter Ermittlungsmaßnahmen sowie zur Umsetzung der Richtlinie 2006/24 /EG
... im Bereich der Ex-Post-Regulierung untersagt hat, sofern die Verfahren der Marktdefinition und Marktanalyse nicht förmlich abgeschlossen sind, ist eine Regelungslücke auf allen Märkten entstanden, für die diese Voraussetzungen nicht erfüllt sind. Es ist den derzeitigen Marktverhältnissen in wichtigen Marktbereichen nicht angemessen, dass die
1. Zu Artikel 1 Nr. 1 § 53b Abs. 1 Satz 3 und 4 StPO Nr. 7 § 100a Abs. 4 Satz 3 und 4 StPO
2. Zu Artikel 1 Nr. 1 § 53b Abs. 4 Satz 1 StPO Nr. 3 Buchstabe a Doppelbuchstabe bb § 97 Abs. 2 Satz 3 StPO
3. Zu Artikel 1 Nr. 1 § 53b Abs. 4 StPO
4. Zu Artikel 1 Nr. 7 § 100a Abs. 2 Nr. 1 Buchstabe f StPO
5. Zu Artikel 1 Nr. 7 § 100a Abs. 2 Nr. 1 Buchstabe i StPO
6. Zu Artikel 1 Nr. 7 § 100a Abs. 2 Nr. 1 Buchstabe j und o1 - neu - StPO
7. Zu Artikel 1 Nr. 7 § 100a Abs. 2 Nr. 1 Buchstabe o1 - neu - StPO
8. Zu Artikel 1 Nr. 7 § 100a Abs. 2 Nr. 1 Buchstabe t StPO
9. Zu Artikel 1 Nr. 7 § 100a Abs. 2 Nr. 2 Buchstabe a StPO
10. Zu Artikel 1 Nr. 7 § 100a Abs. 2 Nr. 3 StPO
11. Zu Artikel 1 Nr. 7 § 100a Abs. 2 Nr. 7a - neu - StPO
12. Zu Artikel 1 Nr. 7 § 100a Abs. 2 Nr. 8a - neu - StPO
14. Begründung:
15. Zu Artikel 1 Nr. 7 § 100a Abs. 3 Satz 2 - neu - StPO
16. Zu Artikel 1 Nr. 7 § 100a Abs. 4 StPO
17. Zu Artikel 1 Nr. 7 § 100b Abs. 1 Satz 4 und 5 StPO
18. Zu Artikel 1 Nr. 7 § 100b Abs. 1 Satz 6 StPO
19. Zu Artikel 1 Nr. 7 § 100b Abs. 2 Satz 2 Nr. 2 StPO
20. Zu Artikel 1 Nr. 7 § 100b Abs. 3 Satz 1 StPO
21. Zu Artikel 1 Nr. 7 § 100b Abs. 4 Satz 2 StPO
22. Zu Artikel 1 Nr. 7 § 100b Abs. 5 und 6 StPO Artikel 1 Nr. 10 § 100e Abs. 1 StPO Artikel 9 § 12 Abs. 1 EGStPO
23. Zu Artikel 1 Nr. 7 § 100b Abs. 6 Nr. 2 StPO
24. Zu Artikel 1 Nr. 7 § 100b Abs. 6 Nr. 3 StPO
25. Zu Artikel 1 Nr. 11 § 100f Abs. 1a - neu -, 2 und 4, § 101 Abs. 4 Satz 1 Nr. 5 StPO
26. Zu Artikel 1 Nr. 11 § 100g Abs. 1 StPO
27. Zu Artikel 1 Nr. 11 § 100g Abs. 2 Satz 2 StPO
28. Zu Artikel 1 Nr. 11 § 100g Abs. 2 Satz 3 - neu - und 4 - neu - StPO
29. Zu Artikel 1 Nr. 11 § 100g Abs. 4 und 5 - neu - StPO
30. Zu Artikel 1 Nr. 11 § 101 Abs. 3 Satz 1 StPO
31. Zu Artikel 1 Nr. 11 § 101 Abs. 4 Nr. 3 und 6 StPO
32. Zu Artikel 1 Nr. 11 § 101 Abs. 4 Satz 1 Nr. 6 StPO
33. Zu Artikel 1 Nr. 15 § 162 Abs. 1 Satz 1a - neu - StPO
34. Zu Artikel 1 Nr. 18 § 163f Abs. 4 Satz 2 StPO
35. Zu Artikel 1 Nr. 20 Buchstabe a § 477 Abs. 2 Satz 3 Nr. 1 StPO
36. Zu Artikel 1 Nr. 20 Buchstabe a § 477 Abs. 2 Satz 4 StPO
37. Zu Artikel 2 Änderung des Telekommunikationsgesetzes
38. Zu Artikel 2 Nr. 01 - neu - § 95 Abs. 4 Satz 1 TKG
39. Zu Artikel 2 Nr. 3 Buchstabe b § 110 Abs. 2 Nr. 1 Buchstabe a TKG
40. Zu Artikel 2 Nr. 3 § 110 Abs. 9 TKG
41. Zu Artikel 2 Nr. 4 Buchstabe a § 111 Abs. 1 Satz 1 Nr. 5 und 6, Satz 4 TKG
42. Zu Artikel 2 Nr. 4 Buchstabe c1 - neu - § 111 Abs. 3a - neu - TKG Nr. 5a - neu - § 113 Abs. 1 Satz 1 TKG Nr. 8 Buchstabe a Doppelbuchstabe aa1 - neu - § 149 Abs. 1 Nr. 29a - neu - TKG
43. Zu Artikel 2 Nr. 5a - neu - § 113 Abs. 1 Satz 1a - neu - und 1b - neu - TKG
44. Zu Artikel 2 Nr. 6 § 113a Abs. 1 Satz 1 TKG
45. Zu Artikel 2 Nr. 6 § 113a Abs. 10 Satz 2 TKG
46. Zu Artikel 2 Nr. 6 § 113b Satz 1 TKG
47. Zu Artikel 2 Nr. 6 § 113b Satz 1 Halbsatz 1 TKG
48. Zu Artikel 2 Nr. 7 § 115 Abs. 2 TKG
49. Zu Artikel 2 Nr. 9 § 150 Abs. 12b TKG
50. Zu Artikel 2 Nr. 9 § 150 Abs. 12b TKG
51. Zu Artikel 3 Nr. 2 Buchstabe d § 370 Abs. 3 Satz 2 Nr. 5 AO
52. Zu Artikel 3 Nr. 6 - neu - § 393 Abs. 3 - neu - AO
53. Zu Artikel 13 Nr. 2 Buchstabe a § 3 Abs. 2 Satz 1 Nr. 5 TKÜV Nr. 8 § 21 TKÜV Nr. 11 § 27 Abs. 8 Satz 1 TKÜV
54. Zu Artikel 16 Inkrafttreten
55. Zu Artikel 16 Inkrafttreten
56. Zum Gesetzentwurf insgesamt:
Drucksache 275/07 (Beschluss)
Stellungnahme des Bundesrates
Verfahren eines Gesetzes zur Neuregelung der Telekommunikationsüberwachung und anderer verdeckter Ermittlungsmaßnahmen sowie zur Umsetzung der Richtlinie 2006/24 /EG
... im Bereich der Ex-Post-Regulierung untersagt hat, sofern die Verfahren der Marktdefinition und Marktanalyse nicht förmlich abgeschlossen sind, ist eine Regelungslücke auf allen Märkten entstanden, für die diese Voraussetzungen nicht erfüllt sind. Es ist den derzeitigen Marktverhältnissen in wichtigen Marktbereichen nicht angemessen, dass die
1. Zu Artikel 1 Nr. 1 § 53b Abs. 4 Satz 1 StPO Nr. 3 Buchstabe a Doppelbuchstabe bb § 97 Abs. 2 Satz 3 StPO
2. Zu Artikel 1 Nr. 7 § 100a Abs. 2 Nr. 7a - neu - StPO
3. Zu Artikel 1 Nr. 7 § 100a Abs. 2 Nr. 8a - neu - StPO
4. Zu Artikel 1 Nr. 7 § 100a Abs. 3 Satz 2 - neu - StPO
5. Zu Artikel 1 Nr. 7 § 100a Abs. 4 StPO
6. Zu Artikel 1 Nr. 7 § 100b Abs. 1 Satz 4 und 5 StPO
7. Zu Artikel 1 Nr. 7 § 100b Abs. 1 Satz 6 StPO
8. Zu Artikel 1 Nr. 7 § 100b Abs. 2 Satz 2 Nr. 2 StPO
9. Zu Artikel 1 Nr. 7 § 100b Abs. 3 Satz 1 StPO
10. Zu Artikel 1 Nr. 7 § 100b Abs. 4 Satz 2 StPO
11. Zu Artikel 1 Nr. 7 § 100b Abs. 6 Nr. 2 StPO
12. Zu Artikel 1 Nr. 11 § 100g Abs. 2 Satz 2 StPO
13. Zu Artikel 1 Nr. 11 § 100g Abs. 4 und 5 - neu - StPO
14. Zu Artikel 1 Nr. 15 § 162 Abs. 1 Satz 1a - neu - StPO
15. Zu Artikel 2 Änderung des Telekommunikationsgesetzes
16. Zu Artikel 2 Nr. 3 Buchstabe b § 110 Abs. 2 Nr. 1 Buchstabe a TKG
17. Zu Artikel 2 Nr. 4 Buchstabe a § 111 Abs. 1 Satz 1 Nr. 5 und 6, Satz 4 TKG
18. Zu Artikel 2 Nr. 5a - neu - § 113 Abs. 1 Satz 1a - neu - bis 1c - neu - TKG
19. Zu Artikel 2 Nr. 6 § 113a Abs. 10 Satz 2 TKG
20. Zu Artikel 2 Nr. 6 § 113b Satz 1 TKG
21. Zu Artikel 2 Nr. 6 § 113b Satz 1 Halbsatz 1 TKG
22. Zu Artikel 2 Nr. 7 § 115 Abs. 2 Satz 1 Nr. 1 TKG
23. Zu Artikel 2 Nr. 9 § 150 Abs. 12b TKG
24. Zu Artikel 3 Nr. 2 Buchstabe d § 370 Abs. 3 Satz 2 Nr. 5 AO
25. Zu Artikel 3 Nr. 6 - neu - § 393 Abs. 3 - neu - AO
26. Zu Artikel 13 Nr. 2 Buchstabe a § 3 Abs. 2 Satz 1 Nr. 5 TKÜV Nr. 8 § 21 TKÜV Nr. 11 § 27 Abs. 8 Satz 1 TKÜV
28. Zum Gesetzentwurf insgesamt:
Drucksache 5/06 (Beschluss)
Beschluss des Bundesrates
Mitteilung der Kommission der Europäischen Gemeinschaften: Strategischer Plan zur legalen Zuwanderung KOM (2005) 669 endg.; Ratsdok. 5052/06
... 13. Der Bundesrat ist nicht der Auffassung, dass die Gewährung weiterer EU-einheitlicher Rechte für bereits in einem Mitgliedstaat beschäftigte Drittstaatsangehörige, die noch keinen Anspruch auf eine Niederlassungserlaubnis -Daueraufenthalt-EG gemäß der Richtlinie 2003/109/EG haben, insbesondere auf gemeinschaftsrechtlicher Grundlage im Sinne einer horizontalen Rahmenrichtlinie erforderlich ist. Die in dem Vorschlag enthaltene unterschwellige Unterstellung, dass die in den Mitgliedstaaten legal aufhältigen Arbeitnehmer in einem Ausmaß Diskriminierungen unterliegen, das ein Eingreifen der EU unabdingbar macht muss zurückgewiesen werden. Weiter erscheint entgegen der Auffassung der Kommission der propagierte gemeinsame Rahmen im Hinblick auf die höchst unterschiedlichen Arbeitsmarktverhältnisse einschließlich Tarifbedingungen innerhalb der EU nicht als relevanter Beitrag "
Drucksache 153/06
Gesetzentwurf der Bundesregierung
Entwurf eines Gesetzes zur Umsetzung der neu gefassten Bankenrichtlinie und der neu gefassten Kapitaladäquanzrichtlinie
... "Die Regelungen tragen den geänderten Marktverhältnissen im Europäischen Wirtschaftsraum Rechnung. Die Institute führen zunehmend auch grenzüberschreitend Bankgeschäfte durch bzw. erbringen Finanzdienstleistungen in anderen Mitgliedsstaaten. Darüber hinaus ist auch bei grenzüberschreitend tätigen Institutsgruppen und Finanzholding-Gruppen eine Tendenz zur Schaffung zentraler Risikomanagementsysteme festzustellen. Um vor diesem Hintergrund auch weiterhin sicherzustellen, dass vom Sitzstaat erteilte Erlaubnisse u.ä. gegenseitig anerkannt werden können und dass sich im unmittelbaren Wettbewerb von Instituten mit Sitz in unterschiedlichen Mitgliedsstaaten keine Wettbewerbsverzerrungen aufgrund abweichender nationaler Aufsichtsregeln ergeben, zielt die überarbeitete Bankenrichtlinie auf eine weitere Harmonisierung des Bankenaufsichtsrechts sowie Konvergenz der Aufsichtspraxis. Ein zentraler Punkt ist hierbei die weitere Verstärkung der Position der für die Aufsicht auf zusammengefasster Basis zuständigen Stelle, der stärker als bisher eine Koordinatorfunktion bei der Aufsicht über grenzüberschreitend tätige Gruppen sowie über Gruppen, deren Mitglieder ihren Sitz in mehr als einem Mitgliedsstaat haben, zukommt (vgl. hierzu auch die Neuregelung in Absatz 6 sowie die §§ 8a und 8c) sowie die Erweiterung der bestehenden Regelungen über die Zusammenarbeit der Aufsichtsbehörden, insbesondere der wechselseitige Informationsaustausch.
A. Problem und Ziel
B. Lösung
C. Alternativen
D. Finanzielle Auswirkungen
E. Sonstige Kosten
Gesetzentwurf
Entwurf
Artikel 1 Änderung des Kreditwesengesetzes
1. Die Inhaltsübersicht wird wie folgt geändert:
2. § 1 wird wie folgt geändert:
3. Nach § 1 wird folgender § 1a eingefügt:
4. § 2 wird wie folgt geändert:
5. Nach § 2 wird folgender § 2a eingefügt:
6. Die bisherigen §§ 2a bis 2c werden zu §§ 2b bis 2d.
7. § 8 wird wie folgt geändert:
8. Nach § 8 wird folgender § 8a eingefügt:
9. Der bisherige § 8a wird zu § 8b und wie folgt geändert:
10. Der bisherige § 8b wird zu § 8c und wie folgt neu gefasst:
11. Der bisherige § 8c wird zu § 8d.
12. § 10 wird wie folgt geändert:
13. § 10a wird wie folgt gefasst:
14. § 10b Abs. 3 Satz 5 wird wie folgt gefasst:
15. Nach § 10b wird folgender § 10c eingefügt:
16. § 11 Abs. 1 wird wie folgt gefasst:
17. § 12 wird wie folgt geändert:
18. § 12a wird wie folgt geändert:
19. § 13 wird wie folgt geändert:
20. In § 13a Abs. 1 Satz 1 und Abs. 3 Satz 2 und 6
21. § 13b wird wie folgt geändert:
22. § 13c Abs. 4 Satz 2 wird wie folgt gefasst:
23. § 14 Abs. 1 wird wie folgt geändert:
24. § 15 wird wie folgt geändert:
25. In § 18 Satz 4
26. § 19 wird wie folgt geändert:
27. § 20 wird wie folgt gefasst:
28. Nach § 20 werden folgende §§ 20a bis 20c eingefügt:
29. § 22 wird wie folgt gefasst:
30. § 24 wird wie folgt geändert:
31. In § 24c Abs. 3 Satz 1 wird Nr. 1 wie folgt gefasst:
32. § 25 wird wie folgt geändert:
33. § 25a wird wie folgt geändert:
34. In § 25b Abs. 1 Satz 1
35. Nach § 26 werden folgende Zwischenüberschrift und folgender § 26a eingefügt:
36. In § 28 Abs. 3
37. § 29 wird wie folgt geändert:
38. Nach § 29 wird folgender § 30 eingefügt:
39. § 31 wird wie folgt geändert:
40. § 33 Abs. 1 Satz 1 wird wie folgt geändert:
41. In § 33a Satz 1
42. In § 33b Satz 1
43. Dem § 35 wird folgender Absatz 4 angefügt:
44. § 44 wird wie folgt geändert:
45. § 44a wird wie folgt geändert:
46. In § 44b
47. § 45 Abs. 1 und 2 werden wie folgt gefasst:
48. § 45a wird wie folgt geändert:
49. Nach § 45a wird folgender § 45b eingefügt:
50. Dem § 46d Abs. 1 wird folgender Satz angefügt:
51. In § 46e Abs. 5 Satz 1
52. § 49 wird wie folgt gefasst:
53. § 53 Abs. 2 Nr. 4 wird wie folgt geändert:
54. In § 53b Abs. 3 Satz 1
55. § 53e wird wie folgt geändert:
56. In § 55a Abs. 1
57. In § 55b Abs. 1
58. § 56 wird wie folgt geändert:
59. § 64a wird aufgehoben.
60. § 64c wird aufgehoben.
61. § 64e wird wie folgt geändert:
62. In § 64f werden die Absätze 3 bis 6 aufgehoben.
63. Nach § 64g wird folgender § 64h angefügt:
Artikel 2 Änderung des Gesetzes über die Angelegenheiten der freiwilligen Gerichtsbarkeit
Artikel 3 Änderung des Handelsgesetzbuchs
Artikel 4 Änderung des Wertpapierhandelsgesetzes
Artikel 5 Änderung des Einkommensteuergesetzes
Artikel 6 Änderung des Körperschaftsteuergesetzes
Artikel 7 Änderung des Finanzdienstleistungsaufsichtsgesetzes
Artikel 8 Änderung des Investmentgesetzes
Artikel 9 Änderung des Versicherungsaufsichtsgesetzes
Artikel 10 Neufassung des Kreditwesengesetzes
Artikel 11 Inkrafttreten
A. Allgemeiner Teil
I. Zielsetzung
II. Sachverhalt und Notwendigkeit
1. Ziele der Regelungen:
2. Regelungsansatz
2.1. Säule I - Mindestkapitalanforderungen
2.1.1. Standardansatz
2.1.2. Basis-IRB-Ansatz
2.1.3. Fortgeschrittener IRB-Ansatz
2.1.4. Anerkannte Sicherheiten, wie z.B. Bargeld, Gold, Schuldverschreibungen, Aktien, Investmentfonds,
2.2. Säule II - Qualitative Bankenaufsicht
2.3. Säule III - Offenlegungspflichten
2.4. Verbesserte Zusammenarbeit der Aufsichtsbehörden
3. Rechtliche Regelungen zur Umsetzung
III. Gesetzgebungskompetenz des Bundes
IV. Gesetzesfolgen
1. Verstärkte Differenzierung nach Bonität des Schuldners/Auswirkungen auf den Mittelstand
2. Die gewünschte künftige Entwicklung sollte wie folgt aussehen:
3. Allgemeine finanzielle Auswirkungen und sonstige Kosten:
B. Besonderer Teil
I. Artikel 1 Änderung des Kreditwesengesetzes
Zu Nummer 1
Zu Nummer 2
Zu Buchstabe a
Zu Buchstabe b
Zu Buchstabe c
Zu Buchstabe d
Zu Buchstabe e
Zu Buchstabe f
Zu Buchstabe g
Zu Buchstabe h
Zu Buchstabe i
Zu Buchstabe j
Zu Buchstabe k
Zu Buchstabe l
Zu Nummer 3
Zu Nummer 4
Zu Buchstabe a
Zu Buchstabe c
Zu Buchstabe d
Zu Nummer 5
Zu Nummer 6
Zu Nummer 7
Zu Buchstabe a
Zu Buchstabe b
Zu Buchstabe c
Zu Nummer 8
Zu Nummer 9
Zu Nummer 10
Zu Nummer 11
Zu Nummer 12
Zu Buchstabe a
Zu Buchstabe c
Zu Buchstabe d
Zu Buchstabe e
Zu Buchstabe f
Zu Buchstabe g
Zu Buchstabe h
Zu Buchstabe h
Zu Buchstabe h
Zu Buchstabe i
Zu Buchstabe i
Zu Buchstabe i
Zu Buchstabe i
Zu Buchstabe i
Zu Buchstabe g
Zu Buchstabe l
Zu Buchstabe m
Zu Buchstabe n
Zu Buchstabe o
Zu Buchstabe p
Zu Buchstabe p
Zu Buchstabe q
Zu Buchstabe r
Zu Buchstabe s
Zu Buchstabe t
Zu Buchstabe u
Zu Buchstabe v
Zu Buchstabe w
Zu Nummer 13
Zu Nummer 14
Zu Nummer 15
Zu Nummer 16
Zu Nummer 17
Zu Buchstabe a
Zu Buchstabe b
Zu Nummer 18
Zu Buchstabe a
Zu Buchstabe b
Zu Nummer 19
Zu Buchstabe a
Zu Buchstabe b
Zu Nummer 20
Zu Nummer 21
Zu Buchstabe a
Zu Buchstabe b
Zu Nummer 22
Zu Nummer 23
Zu Buchstabe a
Zu Buchstabe b
Zu Nummer 24
Zu Buchstabe a
Zu Buchstabe b
Zu Buchstabe b
Zu Buchstabe c
Zu Nummer 25
Zu Nummer 26
Zu Buchstabe a
Zu Buchstabe b
Zu Buchstabe b
Zu Buchstabe c
Zu Nummer 27
Zu Nummer 28
Zu Nummer 29
Zu Nummer 30
Zu Buchstabe a
Zu Buchstabe a
Zu Buchstabe a
Zu Buchstabe a
Zu Buchstabe a
Zu Buchstabe b
Zu Buchstabe a
Zu Buchstabe c
Zu Buchstabe d
Zu Nummer 31
Zu Nummer 32
Zu Buchstabe a
Zu Buchstabe b
Zu Nummer 33
Zu Buchstabe a
Zu Buchstabe a
Zu Buchstabe a
Zu Buchstabe b
Zu Buchstabe c
Zu Buchstabe d
Zu Nummer 34
Zu Nummer 35
Zu Nummer 36
Zu Nummer 37
Zu Buchstabe a
Zu Buchstabe a
Zu Buchstabe b
Zu Nummer 38
Zu Nummer 39
Zu Buchstabe a
Zu Buchstabe b
Zu Buchstabe c
Zu Nummer 40
Zu Buchstabe a
Zu Buchstabe b
Zu Nummer 41
Zu Nummer 42
Zu Nummer 43
Zu Nummer 44
Zu Buchstabe a
Zu Buchstabe b
Zu Buchstabe c
Zu Nummer 45
Zu Buchstabe a
Zu Buchstabe b
Zu Nummer 46
Zu Nummer 47
Zu Nummer 48
Zu Nummer 49
Zu Nummer 38
Zu Nummer 50
Zu Nummer 51
Zu Nummer 52
Zu Nummer 53
Zu Buchstabe a
Zu Buchstabe b
Zu Nummer 54
Zu Nummer 55
Zu Buchstabe a
Zu Buchstabe b
Zu Nummer 56
Zu Nummer 57
Zu Nummer 58
Zu Buchstabe a
Zu Buchstabe a
Zu Buchstabe a
Zu Buchstabe b
Zu Nummer 59
Zu Nummer 60
Zu Nummer 61
Zu Buchstabe a
Zu Buchstabe b
Zu Nummer 62
Zu Nummer 63
II. Zu Artikel 2 bis 9 Folgeänderungen in anderen Gesetzen
III. Zu Artikel 10 Neufassung des Kreditwesengesetzes
IV. Zu Artikel 11 Inkrafttreten
Drucksache 303/06
Gesetzentwurf der Bundesregierung
Entwurf eines Gesetzes zur Neuregelung des Versicherungsvermittlerrechts
... Welche Anforderungen sich im Einzelnen für Art und Umfang der vom Versicherungsmakler vorzunehmenden Marktuntersuchung ergeben, bestimmt sich jeweils nach den Umständen des Einzelfalls, insbesondere nach den Marktverhältnissen in dem Versicherungsbereich, auf die sich die Empfehlung gegenüber dem Kunden bezieht. Es kann auch die Durchführung regelmäßiger Marktuntersuchungen ausreichen, die nicht für jeden einzelnen Kunden wiederholt werden muss.
A. Problem und Ziel
B. Lösung
C. Alternativen
D. Finanzielle Auswirkungen auf die öffentlichen Haushalte
E. Sonstige Kosten
F. Gleichstellungspolitische Gesetzesfolgen
Gesetzentwurf
Artikel 1 Änderung der Gewerbeordnung
Artikel 2 Änderung des Gesetzes über den Versicherungsvertrag
Artikel 3 Änderung des Versicherungsaufsichtsgesetzes
Artikel 4 Inkrafttreten
A. Allgemeiner Teil
1. Zielsetzung
2. Wesentlicher Inhalt des Entwurfs
3. Gesetzgebungskompetenz des Bundes
4. Finanzielle Auswirkungen auf die öffentlichen Haushalte
5. Sonstige Kosten
6. Gleichstellungspolitische Gesetzesfolgen
B. Besonderer Teil
Zu Artikel 1
Zu Nummer 1
Zu Nummer 2
Zu Absatz 1
Zu Absatz 2
Zu Absatz 3
Zu Absatz 4
Zu Absatz 5
Zu Absatz 6
Zu Absatz 7
Zu Absatz 8
Zu Nummer 3
Zu Nummer 4
Zu Nummer 5
Zu Nummer 6
Zu Nummer 7
Zu § 34d
Zu Absatz 1
Zu Absatz 2
Zu Absatz 3
Zu Absatz 4
Zu Absatz 5
Zu Absatz 6
Zu Absatz 7
Zu Absatz 8
Zu Absatz 9
Zu Absatz 10
Zu § 34e
Zu Absatz 1
Zu Absatz 2
Zu Absatz 3
Zu Nummern 8 bis 12
Zu Nummer n
Zu Nummer 14b
Zu Nummer 16
Zu Absatz 1
Zu Absatz 2
Zu Absatz 3
Zu Artikel 2
Zu Nummer 1a
Zu Nummer 1b
Zu § 42a
Zu Absatz 1
Zu Absatz 2
Zu Absatz 3
Zu Absatz 4
Zu § 42b
Zu Absatz 1
Zu Absatz 2
Zu Absatz 3
Zu § 42c
Zu Absatz 1
Zu Absatz 2
Zu § 42d
Zu Absatz 1
Zu Absatz 2
Zu § 42e
Zu § 42f
Zu Absatz 1
Zu Absatz 2
Zu § 42g
Zu § 42h
Zu § 42i
Zu § 42j
Zu § 42k
Zu Absatz 1
Zu Absatz 2
Zu Absatz 3
Zu Absatz 4
Zu Absatz 5
Zu Nummer 2
Zu Nummer 3
Zu Nummer n
Zu Artikel 3
Zu Nummer 1
Zu Nummer 2
Zu Absatz 1
Zu Absatz 2
Zu Absatz 3
Zu Absatz 4
Zu § 80a
Zu § 80b
Zu Nummer 3
Zu Nummer 4
Zu Artikel 4
Drucksache 5/1/06
Empfehlungen der Ausschüsse 820. Sitzung des Bundesrates am 10. März 2006
Mitteilung der Kommission der Europäischen Gemeinschaften: Strategischer Plan zur legalen Zuwanderung KOM (2005) 669 endg.; Ratsdok. 5052/06
... 14. Der Bundesrat ist nicht der Auffassung, dass die Gewährung weiterer EU-einheitlicher Rechte für bereits in einem Mitgliedstaat beschäftigte Drittstaatsangehörige, die noch keinen Anspruch auf eine Niederlassungserlaubnis - Daueraufenthalt-EG gemäß der Richtlinie 2003/109/EG haben, insbesondere auf gemeinschaftsrechtlicher Grundlage im Sinne einer horizontalen Rahmenrichtlinie erforderlich ist. Die in dem Vorschlag enthaltene unterschwellige Unterstellung, dass die in den Mitgliedstaaten legal aufhältigen Arbeitnehmer in einem Ausmaß Diskriminierungen unterliegen, das ein Eingreifen der EU unabdingbar macht, muss zurückgewiesen werden. Weiter erscheint entgegen der Auffassung der Kommission der propagierte gemeinsame Rahmen im Hinblick auf die höchst unterschiedlichen Arbeitsmarktverhältnisse einschließlich Tarifbedingungen innerhalb der EU nicht als relevanter Beitrag "
Drucksache 285/06
Unterrichtung durch die Bundesregierung
Vorschlag für eine Verordnung des Rates über die Verwendung nicht heimischer und gebietsfremder Arten in der Aquakultur KOM (2006) 154 endg.; Ratsdok. 8296/06
... Die Aquakultur ist ein schnell wachsender, innovationsfreudiger Sektor auf der Suche nach neuen Absatzmärkten. Um die Produktion den Marktverhältnissen anzupassen, sollten Aquakulturbetriebe ihre Artenpalette diversifizieren.
Begründung
1. Hintergrund des Vorschlags
• Gründe und Ziele
• Allgemeiner Hintergrund
• Im Bereich des Vorschlags bereits existierende Rechtsvorschriften
• Vereinbarkeit mit anderen Politikbereichen und Zielen der Union
2. Anhörung Interessierter Parteien und Folgenabschätzung
• Anhörung interessierter Parteien
• Einholung und Nutzung von Expertenwissen
• Folgenabschätzung
3. rechtliche Aspekte des Vorschlags
• Zusammenfassung der vorgeschlagenen Maßnahme
• Rechtsgrundlage
• Subsidiaritätsprinzip
• Grundsatz der Verhältnismäßigkeit
4. BUDGETÄRE Auswirkungen
Kapitel I Gegenstand, Geltungsbereich und Definitionen
Artikel 1 Gegenstand
Artikel 2 Geltungsbereich
Artikel 3 Begriffsbestimmungen
Kapitel II Allgemeine Verpflichtungen der Mitgliedstaaten
Artikel 4 Maßnahmen zur Vermeidung negativer Auswirkungen
Artikel 5 Entscheidungsfindung und Beratungsgremien
Kapitel III Genehmigung
Artikel 6 Genehmigung
Artikel 7 Art der beantragten Verbringung
Artikel 8 Routinemäßige Verbringungen
Artikel 9 Nicht routinemäßige Verbringungen
Artikel 10 Entscheidungsfrist
Artikel 11 Verbringungen mit Auswirkungen auf andere Mitgliedstaaten
Artikel 12 Entzug einer Genehmigung
Kapitel IV Bedingungen für die Einführung nach Erteilung einer Genehmigung
Artikel 13 Einhaltung anderer Gemeinschaftsvorschriften
Artikel 14 Einsetzen in Aquakulturanlagen - routinemäßige Einführung
Artikel 15 Einsetzen in Aquakulturanlagen - nicht routinemäßige Einführung
Artikel 16 Pilotphase vor dem Einsetzen in offene Aquakulturanlagen
Artikel 17 Krisenpläne
Artikel 18 Überwachung
Kapitel V Bedingungen für die Umsiedlung nach Erteilung einer Genehmigung
Artikel 19 Einhaltung anderer Gemeinschaftsvorschriften
Artikel 20 Nicht routinemäßige Umsiedlung
Artikel 21 Quarantäne
Artikel 22 Überwachung nach der Umsiedlung
Kapitel VI Registerführung
Artikel 23 Registerführung
Kapitel VII Schlussbestimmungen
Artikel 24 Anpassung an den technischen Fortschritt
Artikel 25 Inkrafttreten
Anhang I Antrag
A Zusammenfassung
B Einleitung
C Angaben zum Lebenszyklus der einzuführenden Art - für jedes einzelne Lebensstadium
D Wechselwirkung mit heimischen Arten
E Aufnahmemilieu und angrenzende Gewässer
F Überwachung
G Bewirtschaftungsplan
H Geschäftsdaten
I Bibliografie
Anhang II Verfahrensschritte und Mindestkriterien für die Umweltverträglichkeitsprüfung
Teil 1 Bewertung des ökologischen und genetischen Risikos
Teil 2 Bewertung von Nichtzielarten
Schritt 1: Wahrscheinlichkeit der Einführung und Ausbreitung von Nichtzielarten über die Grenzen des vorgesehenen Einführungsgebiets hinaus
Schritt 2: Folgen der Einführung und Ausbreitung von Nichtzielarten
Schritt 3: Risikopotenzial von Nichtzielarten
Teil 3 GESAMTUMWELT - Verträglichkeitsprüfung - Kurzbericht
Anhang III Quarantäne
Abwasser - und Abfallbeseitigung
Räumliche Trennung
4 Personal
4 Ausrüstungen
Verendete Tiere und ihre Entsorgung
Kontrolle und Untersuchung
4 Dauer
4 Buchführung
4 Desinfektion
Drucksache 33/05 (Beschluss)
Gesetzentwurf des Bundesrates
Entwurf eines ... Gesetzes zur Änderung des Postgesetz es
... Die Marktverhältnisse im lizenzpflichtigen Bereich werden von der dominierenden Marktstellung der Deutschen Post AG geprägt. Der Anteil der Wettbewerber am Gesamtmarkt liegt derzeit bei rund 4 Prozent. Selbst auf den für den Wettbewerb geöffneten Teilmärkten beträgt der Anteil der Wettbewerber nur rund 13 Prozent. Die Monopolkommission kommt in ihrem Sondergutachten 2003 zu dem Schluss, dass
Drucksache 333/05
... stellt klar, dass die Einfuhr für Gemeinschaftsansässige und Gemeinschaftsfremde grundsätzlich frei ist. Dem bisherigen § 10 AWG liegt die Auffassung zugrunde, dass Einfuhren grundsätzlich beschränkt und nur ausnahmsweise nach Maßgabe der Einfuhrliste ohne Genehmigung zulässig sind. Bei Erlass des AWG im Jahre 1961 wurden Einfuhrbeschränkungen für erforderlich erachtet, um einzelnen Produktionszweigen übergangsweise die Anpassung an veränderte Marktverhältnisse zu erleichtern. Für Gebietsfremde wurde eine grundsätzliche Genehmigungspflicht vorgesehen, die später auf Gemeinschaftsfremde begrenzt wurde. Dieser Ansatz entspricht aber nicht der seitdem erfolgten weitgehenden Liberalisierung der Einfuhren.
Drucksache 85/05 (Beschluss)
Stellungnahme des Bundesrates
Entwurf eines Gesetzes zur Umsetzung der Richtlinie 2003/71/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 4. November 2003 betreffend den Prospekt, der beim öffentlichen Angebot von Wertpapieren oder bei deren Zulassung zum Handel zu veröffentlichen ist, und zur Änderung der Richtlinie 2001/34/EG (Prospektrichtlinie-Umsetzungsgesetz)
... Regelungsgegenstand des § 8 und des - vor dem Hintergrund des Bookbuildingverfahrens geschaffenen - Art. 8 der Prospektrichtlinie (2003/71/EG) ist das öffentliche Angebot von Wertpapieren. Die in § 8 Abs. 1 Satz 6 enthaltenen Anforderungen gehen über die Vorgaben von Art. 8 Abs. 1 a.E. der Prospektrichtlinie (2003/71/EG) hinaus. Sie erscheinen mit der durch die Prospektrichtlinie für das Bookbuildingverfahren verfolgten Zwecksetzung unvereinbar, die Veröffentlichung von Emissionspreis und Volumen erst nach Ablauf der Zeichnungsfrist im Rahmen des Zuteilungsverfahrens zu ermöglichen. Dem steht die vorgesehene Regelung entgegen, wonach Emissionspreis und Volumen bereits am Tag des öffentlichen Angebots, also zu Beginn der Zeichnungsfrist, bekannt zu geben sind. Damit würde einer der wesentlichen Bestandteile von Börsengängen (öffentlichen Erstemissionen) in Deutschland, das Bookbuildingverfahren, undurchführbar werden. Es ermöglicht dem Emittenten, einen den Marktverhältnissen entsprechenden Preis festzusetzen. Dieses Verfahren schiede künftig aus, weil der endgültige Verkaufskurs nicht bereits zu Beginn der Zeichnungsphase durch den Emittenten festgelegt werden könnte. Dies würde eine Abkehr von einer bewährten Praxis und von den bisher vom Gesetzgeber verfolgten
Drucksache 33/2/05
Antrag der Länder Hessen, Niedersachsen
Entwurf eines ... Gesetzes zur Änderung des Postgesetz es
... Die Marktverhältnisse im lizenzpflichtigen Bereich werden von der dominierenden Marktstellung der Deutschen Post AG geprägt. Der Anteil der Wettbewerber am Gesamtmarkt liegt derzeit bei rd. 4 %. Selbst auf den für den Wettbewerb geöffneten Teilmärkten beträgt der Anteil der Wettbewerber nur rd. 13 %. Die Monopolkommission kommt in ihrem Sondergutachten 2003 zu dem Schluss, dass
Drucksache 349/05
Gesetzesantrag des Landes Rheinland-Pfalz
Entwurf eines Gesetzes zur steuerlichen Förderung partikelarmer Personenkraftwagen
... Neufahrzeuge werden nicht in die steuerliche Förderung einbezogen; die Marktverhältnisse werden dafür sorgen, dass in näherer Zukunft nur noch Neufahrzeuge in den Verkehr kommen, die dem neuesten Stand der Technik entsprechen. Eine steuerliche Begünstigung würde nur zu Mitnahmeeffekten führen und damit Mittel binden, die für die Nachrüstung sinnvoller zu verwenden sind.
Drucksache 85/1/05
Empfehlungen der Ausschüsse Fz - R - Wi 809. Sitzung des Bundesrates am 18. März 2005
Entwurf eines Gesetzes zur Umsetzung der Richtlinie 2003/71/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 4. November 2003 betreffend den Prospekt, der beim öffentlichen Angebot von Wertpapieren oder bei deren Zulassung zum Handel zu veröffentlichen ist, und zur Änderung der Richtlinie 2001/34/EG (Prospektrichtlinie-Umsetzungsgesetz)
... Regelungsgegenstand des § 8 und des - vor dem Hintergrund des Bookbuildingverfahrens geschaffenen - Art. 8 der Prospektrichtlinie (2003/71/EG) ist das öffentliche Angebot von Wertpapieren. Die in § 8 Abs. 1 Satz 6 enthaltenen Anforderungen gehen über die Vorgaben von Art. 8 Abs. 1 a.E. der Prospektrichtlinie (2003/71/EG) hinaus. Sie erscheinen mit der durch die Prospektrichtlinie für das Bookbuildingverfahren verfolgten Zwecksetzung unvereinbar, die Veröffentlichung von Emissionspreis und Volumen erst nach Ablauf der Zeichnungsfrist im Rahmen des Zuteilungsverfahrens zu ermöglichen. Dem steht die vorgesehene Regelung entgegen, wonach Emissionspreis und Volumen bereits am Tag des öffentlichen Angebots, also zu Beginn der Zeichnungsfrist, bekannt zu geben sind. Damit würde einer der wesentlichen Bestandteile von Börsengängen (öffentlichen Erstemissionen) in Deutschland, das Bookbuildingverfahren, undurchführbar werden. Es ermöglicht dem Emittenten, einen den Marktverhältnissen entsprechenden Preis festzusetzen. Dieses Verfahren schiede künftig aus, weil der endgültige Verkaufskurs nicht bereits zu Beginn der Zeichnungsphase durch den Emittenten festgelegt werden könnte. Dies würde eine Abkehr von einer bewährten Praxis und von den bisher vom Gesetzgeber verfolgten Bemühungen bedeuten, das Bookbuildingverfahren bei einschlägigen Regelungen zu berücksichtigen und dadurch flexiblere Gestaltungsmöglichkeiten zu ermöglichen.
Drucksache 33/05
Gesetzesantrag der Länder Hessen, Niedersachsen
Entwurf eines ... Gesetzes zur Änderung des Postgesetz es
... Die Marktverhältnisse im lizenzpflichtigen Bereich werden von der
dominierenden Marktstellung der Deutschen Post AG geprägt. Der Anteil
der Wettbewerber am Gesamtmarkt liegt derzeit bei rd. 4 %. Selbst auf den
für den Wettbewerb geöffneten Teilmärkten beträgt der
Anteil der Wettbewerber nur rd. 13 %.
Drucksache 320/1/05
Empfehlungen der Ausschüsse 811. Sitzung des Bundesrates am 27. Mai 2005
Entwurf eines Fünften Gesetzes zur Änderung des Dritten Buches Sozialgesetzbuch und anderer Gesetze
... III und § 65 Abs. 4 SGB II zur Intransparenz der tatsächlichen Arbeitsmarktverhältnisse bei. Diese Intransparenz wird dadurch verstärkt, dass die Bundesagentur in ihren monatlichen Arbeitsmarktberichten zuletzt nur noch die Zahl der SGB-III-Fälle im Rahmen der 58-er-Regelung, nicht aber die entsprechenden SGB-II-Fälle ausgewiesen hat.
Drucksache 104/05
Gesetzesantrag des Landes Hessen
Entwurf eines Gesetzes zur Verbesserung der steuerlichen Rahmenbedingungen des Finanzplatzes Deutschland
... Der globale Wettbewerb zwingt die Unternehmen zu Umstrukturierungen, um sich geänderten Marktverhältnissen anzupassen. Die Grunderwerbsteuerpflicht für Grundstücksübertragungen bei konzerninternen Umstrukturierungen behindert solche betriebswirtschaftlich sinnvolle Umstrukturierungen. Die Unternehmen sind gezwungen, eine Mehrfachbelastung mit Grunderwerbsteuer zu akzeptieren oder aufwändige Umgehungsgestaltungen zu wählen.
Drucksache 876/04
Gesetzentwurf der Bundesregierung
Entwurf eines Gesetzes zur Anpassung luftversicherungsrechtlicher Vorschriften
... eine strenge, in der Höhe global und individuell begrenzte Gefährdungshaftung vorsieht, die sowohl die Interessen der hier völlig unbeteiligten Opfer als auch die Interessen der Airlines angemessen berücksichtigt. Einzig die globalen Haftungshöchstgrenzen des § 37 Abs. 1 LuftVG halten - jedenfalls in den höheren Gewichtskategorien - im internationalen Vergleich einer Überprüfung nicht stand: Laut einer von der ICAO nach Befragung seiner Mitgliedstaaten am 1. November 2002 veröffentlichten Studie kennen 61 % der teilgenommenen Mitgliedstaaten überhaupt keine globalen Haftungsbeschränkungen. Frankreich, Vereinigtes Königreich, Schweden und eine Vielzahl anderer Staaten haben sogar eine unbegrenzte Gefährdungshaftung. Eine Anpassung der globalen Haftungshöchstgrenzen an die Mindestdeckungen der EG-Verordnung Nr. 785/2004, die insbesondere auch eine Erhöhung der Haftungshöchstgrenzen in den höheren Gewichtskategorien bringt, nähert damit einerseits das deutsche Drittschadenshaftungsrecht der internationalen Entwicklung an, gewährleistet andererseits aber mit der Begrenzung der Haftung ein Korrektiv zur strengen Gefährdungshaftung und eine Kalkulierbarkeit des Haftungsrisikos. Eine solche Kalkulierbarkeit ist Voraussetzung für eine Versicherbarkeit der Haftung, die nach derzeitigen Marktverhältnissen auch in Anbetracht der neuen Haftungshöchstgrenzen grundsätzlich gewährleistet sein dürfte, letztlich aber nicht von den Haftungshöchstgrenzen, sondern von den gesetzlichen Versicherungsdeckungen bestimmt wird. Diese werden durch die Änderung des § 37 Abs. 1
Drucksache 441/04
... Die Vorschrift stellt klar, dass Marktbeherrschung auf dem jeweiligen sachlich und räumlich relevanten Markt festgestellt werden muss. Im Zusammenhang mit dem neuen Satz 3 (Buchstabe b) soll sichergestellt werden, dass der weitere räumliche Markt nicht nur bei der Marktabgrenzung, sondern auch bei der wettbewerblichen Beurteilung zugrunde zu legen ist. Soweit sich die Marktverhältnisse auf einem über Deutschland hinausgehenden räumlichen Markt angesichts der beschränkten Ermittlungsmöglichkeiten der Kartellbehörden im Ausland nicht ermitteln lassen, kann den Marktverhältnissen im Inland Indizwirkung für die Marktverhältnisse auf dem räumlich relevanten Markt zukommen.
A. Zielsetzung
B. Lösung
C. Alternativen
D. Finanzielle Auswirkungen für die öffentlichen Haushalte
E. Sonstige Kosten
Gesetzentwurf
Entwurf
Artikel 1 Änderung des Gesetzes
§ 22 Verhältnis dieses Gesetzes zu den Artikeln 81 und 82 des Vertrages zur Gründung der Europäischen Gemeinschaft
§ 23 Europafreundliche Anwendung
§ 27 Veröffentlichung von Wettbewerbsregeln, Bekanntmachungen
§ 29 Kredit- und Versicherungswirtschaft
§ 30 Preisbindung bei Zeitungen und Zeitschriften
§ 31 Anzeigenkooperationen
§ 32 Abstellung und nachträgliche Feststellung von Zuwiderhandlungen
§ 32a Einstweilige Maßnahmen
§ 32b Verpflichtungszusagen
§ 32c Kein Anlass zum Tätigwerden
§ 32d Entzug der Freistellung
§ 32e Untersuchungen einzelner Wirtschaftszweige und einzelner Arten von Vereinbarungen
§ 33 Unterlassungsanspruch, Schadensersatzpflicht
§ 34 Vorteilsabschöpfung durch die Kartellbehörde
§ 34a Vorteilsabschöpfung durch Verbände und Einrichtungen
§ 43 Bekanntmachungen
§ 50 Vollzug des europäischen Rechts
§ 50a Zusammenarbeit im Netzwerk der europäischen Wettbewerbsbehörden
§ 50b Sonstige Zusammenarbeit mit ausländischen Wettbewerbsbehörden
§ 50c Behördenzusammenarbeit
§ 62 Bekanntmachung von Verfügungen
§ 82a Befugnisse und Zuständigkeiten im gerichtlichen Bußgeldverfahren
§ 86a Vollstreckung
§ 89a Streitwertanpassung
§ 90a Zusammenarbeit der Gerichte mit der Kommission der Europäischen Gemeinschaft und den Kartellbehörden
Artikel 2 Änderung anderer Rechtsvorschriften
Artikel 3 Neubekanntmachung
Artikel 4 Inkrafttreten
A. Allgemeines
1. Vorgeschichte
2. Anlass und Ziele des Gesetzes
3. Gesetzgebungskompetenz
4. Grundzüge der Novellierung
5. Gender Mainstreaming
6. Kosten Bund, Länder und Gemeinden werden nicht mit Mehrkosten belastet.
7. Befristung, Evaluierung
B. Zu den einzelnen Vorschriften
Zu Artikel 1
Zu Nummer 1
Zu Nummer 2
Zu Nummer 3
Zu Nummer 4
Zu § 2
Zu Absatz 1
Zu Absatz 2
Zu § 3
Zu § 4
Zu Nummer 5
Zu Nummer 6
Zu Nummer 7
Zu Buchstabe a
Zu Buchstabe b
Zu Nummer 8
Zu Buchstabe a
unterliegen. Die Verweisungen sind deshalb so gefasst, dass sie die einschlägigen Fälle in dem neuen System erfassen.
Zu Buchstabe b
Zu Nummer 9
Zu Nummer 10
Zu Nummer 11
Zu den neuen §§ 22 und 23
Zu § 22
Zu Absatz 1
Zu Absatz 2
Zu Absatz 3
Zu Absatz 4
Zu § 23
Zu Nummer 12
Zu Nummer 13
Zu Buchstabe a
Zu Buchstabe b
Zu Buchstabe c
Zu Nummer 14
Zu Buchstabe a
Zu Buchstabe b
Zu Buchstabe c
Zu Doppelbuchstabe aa
Zu Buchstabe d
Zu Nummer 15
Zu Buchstabe a
Zu Buchstabe b
Zu Buchstabe c
Zu Buchstabe d
Zu Nummer 16
Zu Nummer 17
Zu Nummer 18
Zu Nummer 19
Zu § 32
Zu Absatz 1
Zu Absatz 2
Zu Absatz 3
Zu § 32a
Zu Absatz 1
Zu Absatz 2
Zu § 32b
Zu Absatz 1
Zu Absatz 2
Zu § 32c
Zu § 32d
Zu § 32e
Zu Absatz 1
Zu Absatz 2
Zu Absatz 3
Zu Abs atz 4
Zu § 33
Zu Absatz 1
Zu Absatz 2
Zu Absatz 3
Zu Absatz 4
Zu Absatz 5
Zu § 34
Zu Absatz 1
Zu Absatz 2
Zu Absatz 3
Zu Absatz 4
Zu Absatz 5
Zu § 34a
Zu Absatz 1
Zu Absatz 2
Zu Absatz 3
Zu Absatz 4
Zu Absatz 5
Zu Nummer 20
Zu Nummer 2l
Zu Absatz la
Zu Absatz l
Zu Nummer 22
Zu Nummer 23
Zu Buchstabe a
Zu Buchstabe b
Zu Buchstabe c
Zu Nummer 24
Zu Buchstabe a
Zu Doppelbuchstabe aa
Zu Buchstabe b
Zu Buchstabe c
Zu Buchstabe d
Zu Nummer 25
Zu Buchstabe a
Zu Buchstabe b
Zu Buchstabe c
Zu Buchstabe d
Zu Nummer 26
Zu Nummer 27
Zu Absatz 1
Zu Absatz 2
Zu Absatz 3
Zu Nummer 26
Zu Buchstabe a
Zu Buchstabe b
Zu Nummer 29
Zu Nummer 30
Zu Absatz 3
Zu Absatz 4
Zu Nummer 3l
Zu Absatz 1
Zu Absatz 2
Zu Absatz 3
Zu Absatz 4
Zu Absatz 5
Zu Nummer 32
Zu § 50a
Zu Absatz 1
Zu Absatz 2
Zu Absatz 3
Zu § 50b
Zu Absatz 1
Zu Absatz 2
Zu Absatz 3
Zu § 50c
Zu Absatz 1
Zu Absatz 2
Zu Nummer 33
Zu Nummer 34
Zu Nummer 35
Zu Nummer 36
Zu Buchstabe a
Zu Buchstabe b
Zu Buchstabe c
Zu Nummer 37
Zu Buchstabe a
Zu Buchstabe b
Zu Nummer 38
Zu Buchstabe a
Zu Buchstabe b
Zu Nummer 39
Zu Nummer 40
Zu Buchstabe a
Zu Buchstabe b
Zu Nummer 41
Zu Buchstabe a
Zu Buchstabe b
Zu Nummer 42
Zu Nummer 43
Zu Buchstabe a
Zu Buchstabe b
Zu Nummer 44
Zu Nummer 45
Zu Nummer 46
Zu Buchstabe a
Zu Doppelbuchstabe aa
Zu Doppelbuchstabe ee
Zu Buchstabe b
Zu Doppelbuchstabe aa
Zu Doppelbuchstabe bb
Zu Doppelbuchstabe cc
Zu Doppelbuchstabe dd
Zu Doppelbuchstabe ee
Zu Doppelbuchstabe hh
Zu Buchstabe c
Zu Nummer 47
Zu Buchstabe a
Zu Buchstabe b
Zu Doppelbuchstabe aa
Zu Doppelbuchstabe bb
Zu Doppelbuchstabe dd
Zu Doppelbuchstabe ff
Zu Doppelbuchstabe gg
Zu Doppelbuchstabe hh
Zu Doppelbuchstabe ii
Zu Buchstabe c
Zu Buchstabe d
Zu Doppelbuchstabe aa
Zu Buchstabe e
Zu Absatz 5
Zu Absatz 6
Zu Absatz 7
Zu Buchstabe f
Zu Buchstabe g
Zu Doppelbuchstabe aa
Zu Buchstabe h
Zu Buchstabe i
Zu Buchstabe j
Zu Buchstabe k
Zu Nummer 48
Zu Buchstabe a
Zu Buchstabe b
Zu Nummer 49
Zu Absatz 1
Zu Absatz 2
Zu Nummer 50
Zu Nummer 51
Zu Nummer 52
Zu Nummer 53
Zu Nummer 54
Zu Absatz 1
Zu Absatz 2
Zu Nummer 55
Zu Nummer 56
Zu Buchstabe a
Zu Buchstabe b
Zu Doppelbuchstabe aa
Zu Buchstabe c
Zu Nummer 57
Zu Nummer 58
Zu Absatz 1
Zu Absatz 2
Zu Absatz 3
Zu Absatz 4
Zu Nummer 59
Zu Nummer 60
Zu Nummer 61
Zu Nummer 62
Zu Nummer 63
Zu Absatz 1
Zu Absatz 2
Zu Absatz 3
Zu Absatz 4
Zu Absatz 5
Zu Absatz 6
Zu Absatz 7
Zu Artikel 2
Zu Absatz 1
Zu Absatz 2
Zu Absatz 3
Zu den Absätzen 4 bis 8
Zu Absatz 4
Zu Nummer 1
Zu Nummer 2
Zu Absatz 5
Zu Absatz 6
Zu Absatz 7
Zu Nummer 1
Zu Nummer 2
Zu Nummer 3
Zu Absatz 8
Zu Nummer 1
Zu Nummer 2
Zu Nummer 3
Zu Absatz 9
Zu Artikel 3
Zu Artikel 4
Drucksache 799/04
Verordnung des Bundesministeriums für Verbraucherschutz, Ernährung und Landwirtschaft
Sechste Verordnung zur Änderung weinrechtlicher Bestimmungen
... In § 34c Abs. 1 werden die Alternativbezeichnungen festgelegt, die für inländischen teilweise gegorenen Traubenmost verwendet werden dürfen. Der Markt für inländischen teilweise gegorenen Traubenmost ist stark regional geprägt. Um die bestehenden Marktverhältnisse nicht zu beeinträchtigen, werden eine Reihe verschiedener, teils nur regional oder lokal üblicher alternativer Bezeichnungen zugelassen. Bei einem teilweise gegorenen Traubenmost aus Rotweintrauben darf die Bezeichnung um den Hinweis "Roter" ergänzt werden.
Drucksache 450/03
Unterrichtung durch die Bundesregierung
Vorschlag für eine Richtlinie des Europäischen Parlaments und des Rates über die Maßnahmen und Verfahren zum Schutz der Rechte an geistigem Eigentum KOM (2003) 46 endg.; Ratsdok. 6777/03
... Nachahmung und Produktpiraterie und ganz allgemein die Verletzung geistigen Eigentums sind ein Phänomen, das ständig an Bedeutung zunimmt; es hat inzwischen einen internationalen Maßstab erreicht, der eine ernsthafte Bedrohung für die nationalen Volkswirtschaften und die einzelnen Staaten darstellt. Im europäischen Binnenmarkt gedeiht dieses Phänomen vor allem, weil die Möglichkeiten zum Schutz der Rechte an geistigem Eigentum (Immaterialgüterrechte) von Land zu Land unterschiedlich sind. Diese Unterschiede beeinflussen angeblich auch die Standorte für Nachahmungs- und Piraterietätigkeiten in der Gemeinschaft; es dürfte also die Tendenz bestehen, die betroffenen Erzeugnisse eher in den Ländern herzustellen und zu vertreiben, in denen Nachahmung und Produktpiraterie weniger wirksam verfolgt werden. Die Unterschiede beeinflussen somit den Handel zwischen den Mitgliedstaaten und wirken sich direkt auf die Wettbewerbsbedingungen im Binnenmarkt aus. Diese Situation führt zu Handelsverzerrungen, verfälscht den Wettbewerb und stört die Marktverhältnisse.
Drucksache 52/20
Gesetzentwurf der Bundesregierung
Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Übereinkommens vom 9. September 1996 über die Sammlung , Abgabe und Annahme von Abfällen in der Rhein- und Binnenschifffahrt
Drucksache 171/10
Verordnung der Bundesregierung
Verordnung über die Grundsätze für die Ermittlung der Verkehrswerte von Grundstücken (Immobilienwertermittlungsverordnung - ImmoWertV)
Drucksache 387/19
Allgemeine Verwaltungsvorschrift der Bundesregierung
Allgemeine Verwaltungsvorschrift zur Anwendung des Erbschaftsteuer - und Schenkungsteuerrechts (Erbschaftsteuer-Richtlinien 2019 - ErbStR 2019)
Drucksache 468/19
Gesetzentwurf der Bundesregierung
Entwurf eines Gesetzes zur Verlängerung des Betrachtungszeitraums für die ortsübliche Vergleichsmiete
Drucksache 516/14
Gesetzesbeschluss des Deutschen Bundestages
Gesetz zur Umsetzung der Richtlinie 2014/59 /EU des Europäischen Parlaments und des Rates vom 15. Mai 2014 zur Festlegung eines Rahmens für die Sanierung und Abwicklung von Kreditinstituten und Wertpapierfirmen und zur Änderung der Richtlinie 82/891/EWG des Rates, der Richtlinien 2001/24 /EG, 2002/47 /EG, 2004/25 /EG, 2005/56/EG, 2007/36 /EG, 2011/35 /EU, 2012/30 /EU und 2013/36 /EU sowie der Verordnungen (EU) Nr. 1093/2010 und (EU) Nr. 648/2012 des Europäischen Parlaments und des Rates (BRRD-Umsetzungsgesetz)
Drucksache 564/10 (Beschluss)
Beschluss des Bundesrates
Vorschlag für eine Richtlinie des Europäischen Parlaments und des Rates zur Schaffung eines einheitlichen europäischen Eisenbahnraums (Neufassung) KOM(2010) 475 endg.
Drucksache 564/1/10
Empfehlungen der Ausschüsse
Vorschlag für eine Richtlinie des Europäischen Parlaments und des Rates zur Schaffung eines einheitlichen europäischen Eisenbahnraums (Neufassung) KOM(2010) 475 endg.
Drucksache 816/10
Vorschlag für eine Verordnung des Europäischen Parlaments und des Rates zur Änderung der Verordnung (EG) Nr. 1234/2007 des Rates in Bezug auf Vermarktungsnormen KOM(2010) 738 endg.
Suchbeispiele:
Informationssystem - umwelt-online Internet
Das Informationssystem umfaßt alle bei umwelt-online implementierten Dateien zu den Umweltmedien/Bereichen:
Abfall ,
Allgemeines ,
Anlagentechnik ,
Bau ,
Biotechnologie ,
Energienutzung ,
Gefahrgut ,
Immissionsschutz ,
Lebensmittel & Bedarfsgegenstände,
Natur -,
Pflanzen -,
Tierschutz ,
Boden/Altlasten ,
Störfallprävention&Katastrophenschutz ,
Chemikalien ,
Umweltmanagement sowie
Arbeitsschutz
einschließlich des zugehörigen EU -Regelwerkes. Das Informationssystem wird kontinierlich entsprechend den Veröffentlichungen des Gesetzgebers aktualisiert.
Mit dem Lizenzerwerb wird die Nutzungsberechtigung des umwelt-online Informationssystems und die Nutzung des individuellen umwelt-online Rechtskatasters zum Nachweis der Rechtskonformität des Umweltmanagementsystems gemäß der DIN ISO 14001 bzw. der Ökoauditverordnung (EG)1221/2009 , des Arbeitsschutzmanagementsystems gemäß OHSAS 18001 sowie des Energiemanagementsystems gemäß DIN ISO 50001 erworben.