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"Masse"
Drucksache 128/17
Verordnung des Bundesministeriums für Ernährung und Landwirtschaft
Zweite Verordnung zur Änderung der Düngemittelverordnung
... Polymere können das bis zu 1000-fache der Eigenmasse an Wasser binden und über einen längeren Zeitraum wieder abgeben, weshalb derartige Stoffe auch als "Superabsorber" bezeichnet werden. Zudem können diese Stoffe auch die Ausflockung von Feststoffen aus stark wasserhaltigen Stoffgemischen unterstützen. Der Einsatz von Polymeren findet in verschiedenen Wirtschaftsbereichen statt. Im Bereich der Klärschlammverwertung bietet die Entwässerung von Klärschlämmen, insbesondere mit Hilfe von synthetischen Polymeren, für die Klärwerksbetreiber erhebliche verfahrenstechnische Vorteile bei der Abwasserbehandlung, düngerechtlich relevante Vorteile sind damit aber nicht unmittelbar verbunden. Die wirtschaftliche Bedeutung der Verwendbarkeit dieser Stoffe ist für Betreiber von Abwasserbehandlungsanlagen sehr hoch.
Drucksache 387/17
Unterrichtung durch die Europäische Kommission
Reflexionspapier der Kommission: Die Globalisierung meistern COM(2017) 240 final; Ratsdok. 9075/17
... Mit der Insolvenz von Saab im Dezember 2011 verloren in der Stadt Trollhättan in Südschweden über 3 000 Menschen ihre Arbeit. Aus dem Europäischen Fonds zur Anpassung an die Globalisierung wurden 5,4 Mio. EUR bereitgestellt, um 1 350 entlassene Mitarbeiter sowie 16 Zulieferer zu unterstützen. Die Stadt gab sich nicht geschlagen und konnte die Arbeitslosigkeit trotz der Massenentlassungen um ein Viertel senken. Die Arbeitslosenzahlen sind von 16 % auf 12 % zurückgegangen und damit sogar niedriger als früher. Dieser Erfolg ist auf die starke unternehmerische Dynamik in Branchen wie dem Baugewerbe, dem Verkehr und der Luft- und Raumfahrt zurückzuführen. Es wurden zahlreiche neue Unternehmen gegründet, die nun Arbeitsplätze für rund 1 000 Menschen bieten. Die von Saab entlassenen Mitarbeiter erhielten die Möglichkeit zu einer Umschulung, ohne dadurch ihr Arbeitslosengeld zu verlieren, sodass viele von ihnen die Chance für einen beruflichen Neuanfang ergriffen..
Erklärung der führenden Vertreter von 27 Mitgliedstaaten und des Europäischen Rates, des Europäischen Parlaments und der Europäischen Kommission
Rede zur Lage der Union, 14. September 2016
1. BESTANDSAUFNAHME der Globalisierung und ihrer Auswirkungen
1.1. Die Globalisierung ist nicht neu, aber im raschen Wandel begriffen
Schaubild 1: Phasen der Globalisierung
Schaubild 2: Die globale Welt ist heute Realität
1.2. Die Globalisierung treibt als positive Kraft den Wandel voran
Schaubild 3: Die offeneren Volkswirtschaften der EU weisen eine geringere Ungleichverteilung auf
Schaubild 4: Jeden Tag werden mehr Menschen in der Welt aus der Armut befreit
1.3. ... bringt aber auch Herausforderungen mit sich
Schaubild 5: Die Meinungen der Europäer zur Globalisierung gehen auseinander
2. AUSBLICK
2.1. Starke Veränderung der Globalisierung bis 2025
Schaubild 6: Wandel der Globalisierung
Schaubild 7: Die Weltbevölkerung wächst vor allem außerhalb Europas
2.2 Der Versuchung widerstehen, sich abzuschotten oder untätig zu bleiben
3. EUROPAS Antwort NACH Aussen: GESTALTUNG der Globalisierung durch internationale Zusammenarbeit, WIRTSCHAFTSDIPLOMATIE und Instrumente zur Gewährleistung GLEICHER WETTBEWERBSBEDINGUNGEN für ALLE
3.1. Die EU wirkt bereits als Triebkraft für eine gerechtere Weltordnung
3.2. ... aber in der Zukunft sind weitere Anstrengungen erforderlich
3.3. ... und die EU sollte wieder gleiche Wettbewerbsbedingungen herstellen
4. EUROPAS Antwort NACH INNEN: STÄRKUNG der WIDERSTANDSFÄHIGKEIT durch bessere VERTEILUNG der Vorteile und Förderung der Wettbewerbsfähigkeit auf LANGE Sicht
4.1. Eine tragfähige Sozial- und Bildungspolitik ist entscheidend für die Stärkung der Widerstandsfähigkeit und eine faire Wohlstandsverteilung
4.2 ... jedoch sind große Anstrengungen nötig, um aus Europa einen wettbewerbsfähigen und innovativen Wirtschaftsraum zu machen
4.3. ... in enger Partnerschaft mit gestärkten Regionen
5. Fazit
Drucksache 296/17
Gesetzesbeschluss des Deutschen Bundestages
Gesetz zur Fortentwicklung der haushaltsnahen Getrennterfassung von wertstoffhaltigen Abfällen
... sowie die Masse der entsorgten Abfälle unter Angabe des Abfallschlüssels und der Abfallbezeichnung nach der Anlage zur
Drucksache 119/16 (Beschluss)
Stellungnahme des Bundesrates
Entwurf eines Gesetzes zur Reform der Investmentbesteuerung (Investmentsteuerreformgesetz - InvStRefG )
... es steuerbefreite Körperschaft, Personenvereinigung oder Vermögensmasse oder
Drucksache 592/16
Verordnung des Bundesministeriums für Verkehr und digitale Infrastruktur
Verordnung zur Änderung luftrechtlicher Bestimmungen zur Berücksichtigung von aerodynamisch gesteuerten Ultraleichthubschraubern
... Im Bereich der Luftsportgeräte wurde die Kategorie der Ultraleichtflugzeuge in den letzten Jahrzehnten ständig weiterentwickelt. Diese Art der Luftsportgeräte ist bis zu einer höchstzulässigen Startmasse von 300 Kilogramm bei einsitzigen und von 450 Kilogramm bei zweisitzigen Flugzeugen gemäß Artikel 4 Absatz 4 Anhang II Buchstabe e Ziffern i und ii der Verordnung (EU) Nr.
Drucksache 193/16
Unterrichtung durch die Europäische Kommission
Mitteilung der Kommission an das Europäische Parlament, den Rat, den Europäischen Wirtschafts- und Sozialausschuss und den Ausschuss der Regionen: Europäische Cloud-Initiative - Aufbau einer wettbewerbsfähigen Daten- und Wissenswirtschaft in Europa - COM(2016) 178 final
... Die Welt erlebt derzeit einen gigantischen Anstieg der Menge und Vielfalt der erzeugten Daten. Dabei geht es nicht nur um die Daten, die Milliarden von Menschen mit digitalen Geräten oder mit Hilfe digitaler Dienste für persönliche oder berufliche Zwecke produzieren, oder die Daten, die von einer steigenden Zahl verbundener Objekte generiert werden, sondern auch um Daten aus der Forschung, der Digitalisierung von Literatur und Archiven sowie von öffentlichen Diensten wie Krankenhäusern und Katasterämtern. Dieses Phänomen der Massendatenverarbeitung, der so genannten "Big Data", schafft neue Möglichkeiten für den Austausch von Wissen sowie für Forschung und Entwicklung und die Umsetzung politischer Maßnahmen.
2 Einführung
1. Die Europäische Cloud für offene Wissenschaft
2. Europäische Dateninfrastruktur
Ausschöpfung des Potenzials der Quantentechnologien
3. Ausweitung des Zugangs und vertrauensbildende Maßnahmen
Finanzielle Auswirkungen
Schlussfolgerungen
Drucksache 196/16
Unterrichtung durch die Europäische Kommission
Mitteilung der Kommission an das Europäische Parlament, den Rat, den Europäischen Wirtschafts- und Sozialausschuss und den Ausschuss der Regionen: Digitalisierung der europäischen Industrie - Die Chancen des digitalen Binnenmarkts in vollem Umfang nutzen - COM(2016) 180 final
... Der Fertigungsindustrie kommt im Zusammenspiel mit den Dienstleistungen eine wichtige Rolle zu, wenn es darum geht, die europäische Wirtschaft wieder anzukurbeln. Gleichzeitig findet, bedingt durch neue Generationen digitaler Technologien, beispielsweise Massendaten (Big Data), eine neue industrielle Revolution statt.
1. Kontext
2. Digitale Technologien auf dem Vormarsch
3. Digitale Chancen nutzen: Wo steht Europa?
4. Das weitere Vorgehen
4.1 Ein Rahmen für die Koordinierung der Initiativen für die Digitalisierung der Industrie
4.2 Gemeinsam in die Stärkung der digitalen Innovationskapazität Europas investieren
4.2.1 Digitale Innovationen in allen Bereichen fördern: Digital Innovation Hubs in ganz Europa
4.2.2 Partnerschaften im Hinblick auf die Führungsrolle bei den Wertschöpfungsketten und Plattformen für digitale Technologien
4.2.3 Standardisierung: Schwerpunktsetzung und Verstärkung der Anstrengungen in Bezug auf Referenzarchitekturen und Erprobung
4.3 Schaffung geeigneter rechtlicher Rahmenbedingungen
4.4 Humankapital, das für den digitalen Wandel bereit und mit den notwendigen Fähigkeiten ausgestattet ist
5. Fazit
Drucksache 253/3/16
Antrag der Länder Brandenburg, Bayern
Elfte Verordnung zur Änderung der Fahrerlaubnis -Verordnung und anderer straßenverkehrsrechtlicher Vorschriften
... "(4a) Eine Fahrerlaubnis der Klasse C1 berechtigt auch zum Führen von Fahrzeugen mit einer zulässigen Gesamtmasse von mehr als 3.500 kg, aber nicht mehr als 7.500 kg, und die zur Beförderung von nicht mehr als acht Personen außer dem Fahrzeugführer ausgelegt und gebaut sind mit insbesondere folgender, für die Genehmigung der Fahrzeugtypen maßgeblicher, besonderer Zweckbestimmung:
Drucksache 49/16 (Beschluss)
Beschluss des Bundesrates
Vorschlag für eine Verordnung des Europäischen Parlaments und des Rates über die Genehmigung und die Marktüberwachung von Kraftfahrzeugen und Kraftfahrzeuganhängern sowie von Systemen, Bauteilen und selbständigen technischen Einheiten für diese Fahrzeuge - COM(2016) 31 final
... 8. In Artikel 6 Absatz 3 sind unbedingt die Abmessungen und Gesamtmassen und Achslasten der Richtlinie 96/53/EG zu berücksichtigen (gegebenenfalls Übersetzungsfehler "dimensions").
Drucksache 364/16
Verordnung der Bundesregierung
Erste Verordnung zur Änderung der Verordnung über Luftqualitätsstandards und Emissionshöchstmengen - 39. BImSchV
... cc) In Nummer 4 wird die Angabe "1999 (März 1999)" durch die Wörter "2014, Ausgabe August 2014," ersetzt und werden die Wörter "Luftbeschaffenheit - Ermittlung der PM10-Fraktion von Schwebstaub - Referenzmethode und Feldprüfverfahren zum Nachweis der Gleichwertigkeit von Messverfahren und Referenzmessmethode" durch die Wörter "Außenluft - Gravimetrisches Standardmessverfahren für die Bestimmung der PM10- oder PM2,5 Massenkonzentration des Schwebstaubes" ersetzt.
A. Problem und Ziel
B. Lösung
C. Alternativen
D. Haushaltsausgaben ohne Erfüllungsaufwand
E. Erfüllungsaufwand
E.1 Erfüllungsaufwand für Bürgerinnen und Bürger
E.2 Erfüllungsaufwand für die Wirtschaft
E.3 Erfüllungsaufwand der Verwaltung
F. Weitere Kosten
Verordnung
Erste Verordnung
Artikel 1
§ 26 Erhalten der bestmöglichen Luftqualität
Artikel 2
Begründung
A. Allgemeiner Teil
I. Zielsetzung und Notwendigkeit der Regelungen
II. Wesentlicher Inhalt des Entwurfs
III. Alternativen
V. Vereinbarkeit mit dem Recht der Europäischen Union und völkerrechtlichen Verträgen
VI. Gesetzesfolgen
1. Rechts- und Verwaltungsvereinfachung
2. Nachhaltigkeitsaspekte
3. Haushaltsausgaben ohne Erfüllungsaufwand
4. Erfüllungsaufwand
5. Weitere Kosten
6. Weitere Gesetzesfolgen
VII. Befristung; Evaluation
B. Besonderer Teil
Zu Artikel 1
Zu Nummer 1
Zu Nummer 2
Zu Nummer 3
Zu Nummer 4
Zu Nummer 5
Zu Nummer 6
Zu Nummer 6
Zu Nummer 7
Zu Nummer 7
Zu Nummer 7
Zu Nummer 8
Zu Nummer 9
Zu Nummer 10
Zu Nummer 11
Zu Nummer 12
Zu Nummer 13
Zu Nummer 14
Zu Nummer 14
Zu Nummer 14
Zu Nummer 14
Zu Artikel 2
Drucksache 636/1/16
Empfehlungen der Ausschüsse
Entschließung des Bundesrates für eine Reformierung des Bußgeldsystems und für eine Erweiterung der Sanktionen in der BußgeldKatalog-Verordnung bei besonders gefährlichen Verstößen im Straßenverkehr - Antrag des Landes Niedersachsen -
... Aus verwaltungsökonomischen Gründen ist eine einkommensabhängige Bemessung von Geldbußen abzulehnen. Der damit verbundene signifikant höhere Verwaltungsaufwand kollidiert mit den Erfordernissen eines Massenverfahrens wie dem Verkehrsordnungswidrigkeitenverfahren. Es ist nicht realistisch, die dann erforderlichen validen Daten über die Einkommensverhältnisse jedes Betroffenen mit angemessenem Aufwand zu erlangen. Eine individuelle Prüfung der Angaben jedes Einzelnen wäre mit unverhältnismäßigem Aufwand in den Bußgeldbehörden und auch der intensiveren Einbeziehung anderer Behörden verbunden. Das Verfahren und die damit verbundenen neuen Aufgaben würden mit dem vorhandenen Personal nicht zu bewältigen sein und einen deutlichen Personalmehrbedarf verursachen.
1. Zur Überschrift
Zu Nummer 1
Zu Nummer 2
Zu Buchstabe a
Zu Buchstabe b
Zu Buchstabe c
Zu Buchstabe c
3. Zu Nummer 1
Drucksache 491/1/16
Empfehlungen der Ausschüsse
Entwurf eines Gesetzes zum Abbau verzichtbarer Anordnungen der Schriftform im Verwaltungsrecht des Bundes
... Des Weiteren könnte die Eröffnung der Möglichkeit, Einwendungen mit einfacher E-Mail zu erheben, die Zahl nicht sachdienlicher Einwendungen deutlich erhöhen. Internetportale wären in der Lage Mustertexte bereitzustellen, die sich mit wenig Aufwand massenhaft an die Genehmigungsbehörden versenden ließen.
Drucksache 116/16
Unterrichtung durch die Europäische Kommission
Mitteilung der Kommission an das Europäische Parlament, den Rat, den Europäischen Wirtschafts- und Sozialausschuss und den Ausschuss der Regionen: Einleitung einer Konsultation über eine europäische Säule sozialer Rechte - COM(2016) 127 final
... b. Die rechtzeitige Unterrichtung und Anhörung aller Beschäftigten, einschließlich digital und/oder in anderen Ländern tätiger Personen, wird sichergestellt, insbesondere im Falle von Massenentlassungen sowie des Übergangs, der Umstrukturierung und der Fusion von Unternehmen.
Mitteilung
1. Einleitung
2. Warum eine europäische Säule sozialer Rechte?
2.1 Eine in hohem Maße wettbewerbsfähige soziale Marktwirtschaft
2.2 Überwindung der Krise mit Blick auf die Zukunft
2.3 Auf dem Weg zu einer vertieften und faireren Wirtschafts- und Währungsunion
2.4 Nutzung eines reichen Erfahrungsschatzes
3. Die europäische Säule sozialer Rechte: Rolle, Umfang und Rechtscharakter
3.1 Festlegung von Grundsätzen, die den Realitäten von heute und morgen gerecht werden
3.2 Ein Mehrwert für den Euro-Raum und die gesamte EU
4. Ziele der Konsultation
4.1 Angestrebte Ergebnisse
4.2 Mobilisierung für die Debatte
4.3 Strukturiertes Feedback
4.4 Informationen zur Debatte
5. Fragen für die Konsultation
Zur europäischen Säule sozialer Rechte
Anhang Erster vorläufiger Entwurf einer europäischen Säule sozialer Rechte im Anhang der Mitteilung der Kommission an Das Europäische Parlament, den Rat, den Europäischen Wirtschafts- und Sozialausschuss und den Ausschuss der Regionen: Einleitung einer Konsultation über eine europäische Säule sozialer Rechte
3 Erläuterungen
Kapitel I CHANCENGLEICHHEIT und ARBEITSMARKTZUGANG
1. Fertigkeiten, Bildung und lebenslanges Lernen
2. Flexible und sichere Arbeitsverträge
3. Sichere Berufsübergänge
4. Aktive Unterstützung für Beschäftigung
5. Geschlechtergleichstellung und Vereinbarkeit von Beruf und Privatleben
6. Chancengleichheit
Kapitel II FAIRE Arbeitsbedingungen
7. Beschäftigungsbedingungen
8. Löhne und Gehälter
9. Arbeitsschutz
10. Sozialer Dialog und Einbeziehung der Beschäftigten
Kapitel III ANGEMESSENER und NACHHALTIGER SOZIALSCHUTZ
11. Integrierte soziale Leistungen und Dienste
12. Gesundheitsversorgung und Krankenleistungen
13. Renten und Pensionen
14. Arbeitslosenleistungen
15. Mindesteinkommen
16. Menschen mit Behinderung
17. Langzeitpflege
18. Kinderbetreuung
19. Wohnraum
20. Zugang zu essenziellen Dienstleistungen
Drucksache 491/16 (Beschluss)
Stellungnahme des Bundesrates
Entwurf eines Gesetzes zum Abbau verzichtbarer Anordnungen der Schriftform im Verwaltungsrecht des Bundes
... Des Weiteren könnte die Eröffnung der Möglichkeit, Einwendungen mit einfacher E-Mail zu erheben, die Zahl nicht sachdienlicher Einwendungen deutlich erhöhen. Internetportale wären in der Lage Mustertexte bereitzustellen, die sich mit wenig Aufwand massenhaft an die Genehmigungsbehörden versenden ließen.
Drucksache 369/16
Unterrichtung durch die Europäische Kommission
Vorschlag für einen Beschluss des Rates zur Festlegung eines Mehrjahresrahmens für die Agentur der Europäischen Union für Grundrechte für den Zeitraum 2018 - 2022 COM(2016) 442 final
... 3. Liste wichtiger in jüngerer Zeit angenommener Entschließungen des Europäischen Parlaments im Bereich der Grundrechte: Europäischer Flüchtlingsfonds, Europäischer Rückkehrfonds und Europäischer Fonds für die Integration von Drittstaatsangehörigen vom 6.2.2013; Online\-Beilegung verbraucherrechtlicher Streitigkeiten vom 12.3.2013; Geschlechterstereotypen in der EU vom 12.3.2013; Bekämpfung von Rassismus, Fremdenfeindlichkeit und Hasskriminalität vom 14.3.2013; Integration von Migranten vom 14.3.2013; Gleichbehandlung von Männern und Frauen vom 16.4.2013; Normensetzung für die Freiheit der Medien in der EU vom 21.5.2013; Auswirkungen der Krise auf den Zugang schutzbedürftiger Gruppen zu Pflegedienstleistungen vom 4.7.2013; Internetsicherheitsstrategie der EU vom 12.9.2013; Unbegleitete Minderjährige in der EU vom 12.9.2013; Zustrom von Migranten im Mittelmeerraum und auf Lampedusa vom 23.10.2013; Geschlechtsspezifische Aspekte des Europäischen Rahmens für die Strategien der Mitgliedstaaten zur Eingliederung der Roma vom 10.12.2013; Programm "Rechte und Unionsbürgerschaft" 2014\-2020 vom 10.12.2013; Frauen mit Behinderungen vom 11.12.2013; Umsetzung der nationalen Strategien zur Integration der Roma vom 12.12.2013; Kriminalisierung von LGBTI\-Personen vom 16.1.2014; Fahrplan zur Bekämpfung von Homophobie und Diskriminierung aus Gründen der sexuellen Orientierung und der Geschlechtsidentität vom 4.2.2014; Migrantinnen ohne Ausweispapiere in der Europäischen Union vom 4.2.2014; Gewalt gegen Frauen vom 25.2.2014; Grundrechte in der Europäischen Union (2012) vom 27.2.2014; Europäischer Haftbefehl vom 27.2.2014; Auswirkungen des Überwachungsprogramms der NSA auf die Grundrechte der EU\-Bürger vom 12.3.2014; Schutz natürlicher Personen bei der Verarbeitung personenbezogener Daten vom 12.3.2014; Verarbeitung personenbezogener Daten zum Zwecke der Verhütung von Straftaten vom 12.3.2014; Bewertung der Justiz in Bezug auf die Strafjustiz und die Rechtsstaatlichkeit vom 12.3.2014; Bericht über die Unionsbürgerschaft 2013 vom 12.3.2014; Asyl\-, Migrations\- und Integrationsfonds vom 13.3.2014; Netz\- und Informationssicherheit vom 13.3.2014; Halbzeitbilanz des Stockholmer Programms vom 2.4.2014; Religionsfreiheit und kulturelle Vielfalt vom 17.4.2014; Digitaler Binnenmarkt vom 27.11.2014; Lage im Mittelmeerraum und ganzheitlicher Ansatz der EU für Migration vom 17.12.2014; Fortschritt bei der Gleichstellung von Frauen und Männern in der EU 2013 vom 10.3.2015; Kampf gegen den sexuellen Missbrauch von Kindern im Internet vom 11.3.2015; Internationaler Roma\-Tag vom 15.4.2015; Europäische Staatsanwaltschaft vom 29.4.2015; Übereinkommen der Vereinten Nationen über die Rechte von Menschen mit Behinderungen vom 20.5.2015; Strategie der EU für die Gleichstellung von Frauen und Männern für den Zeitraum nach 2015 vom 9.6.2015; Europäische Sicherheitsagenda vom 9.7.2015; Lage der Grundrechte in der EU (2013\-2014) vom 8.9.2015; Migration und Flüchtlinge in Europa vom 10.9.2015; Elektronische Massenüberwachung der Unionsbürger vom 29.10.2015; Verringerung von Ungleichheit mit besonderem Schwerpunkt auf Kinderarmut vom 24.11.2015; Kohäsionspolitik und gesellschaftliche Randgruppen vom 24.11.2015; Prävention der Radikalisierung und Anwerbung europäischer Bürger durch terroristische Organisationen vom 25.11.2015; Auf dem Weg zu einer Akte zum digitalen Binnenmarkt vom 19.1.2016; Die Rolle des interkulturellen Dialogs, der kulturellen Vielfalt und der Bildung bei der Förderung der Grundwerte der EU vom 19.1.2016; Unschuldsvermutung und Recht auf Anwesenheit in der Verhandlung in Strafverfahren vom 20.1.2016; Verfahrensgarantien in Strafverfahren für verdächtige oder beschuldigte Kinder vom 9.3.2016.
Begründung
1. Kontext des Vorschlags
- Gründe und Ziele des Vorschlags
- Kohärenz mit den bestehenden Vorschriften in diesem Bereich und mit der Politik der Union in anderen Bereichen
2. Rechtsgrundlage, Subsidiarität und Verhältnismässigkeit
- Rechtsgrundlage
- Subsidiarität
- Verhältnismäßigkeit
- Wahl des Instruments
3. Ergebnisse der EX-POST-BEWERTUNG, der Konsultation der Interessenträger und der Folgenabschätzung
- Expost-Bewertung
- Konsultation der Interessenträger sowie Einholung und Nutzung von Expertenwissen
- Folgenabschätzung
4. Auswirkungen auf den Haushalt
5. Weitere Angaben
- Durchführungspläne sowie Monitoring-, Bewertungs- und Berichterstattungsmodalitäten
- Ausführliche Erläuterung einzelner Bestimmungen des Vorschlags
Artikel 1 Mehrjahresrahmen
Artikel 2 Themenbereiche
Artikel 3 Komplementarität und Zusammenarbeit mit anderen Einrichtungen und Organisationen
Artikel 4 Inkrafttreten
Drucksache 320/16
Gesetzesbeschluss des Deutschen Bundestages
Gesetz zur Reform der Investmentbesteuerung (Investmentsteuerreformgesetz - InvStRefG )
... 5. REIT-Aktiengesellschaften nach § 1 Absatz 1 des REIT-Gesetzes und andere REIT-Körperschaften, -Personenvereinigungen oder -Vermögensmassen nach § 19 Absatz 5 des REIT-Gesetzes.
Drucksache 290/16
Unterrichtung durch die Europäische Kommission
Mitteilung der Kommission an das Europäische Parlament, den Rat, den Europäischen Wirtschafts- und Sozialausschuss und den Ausschuss der Regionen: Online-Plattformen im digitalen Binnenmarkt - Chancen und Herausforderungen für Europa COM(2016) 288 final
... 18. OECD Ministererklärung von Helsinki 2015: "Wir streben eine systematische Nutzung von neuen digitalen Instrumenten und Massendaten an, um einen datengesteuerten öffentlichen Sektor begründen zu können.", siehe: http://www.oecd.org/governance/ministerial/chairsummary-2015.pdf.
1. Einleitung
2. ZUNEHMENDE Bedeutung von ONLINE-PLATTFORMEN in der Digitalen Wirtschaft
3. Schaffung GEEIGNETER AUSGANGSBEDINGUNGEN für Einrichtung, FESTIGUNG und Wachstum NEUER ONLINE-PLATTFORMEN
4. EIN AUSGEWOGENER REGELUNGSRAHMEN für ONLINE-PLATTFORMEN IM Digitalen Binnenmarkt
5. Umsetzung der wichtigsten Grundsätze für die Entwicklung von PLATTFORMEN in der EU
i Gewährleistung gleicher Ausgangsbedingungen für vergleichbare digitale Dienste
ii Verantwortungsvolles Management von Online-Plattformen
iii Vertrauensbildung, Förderung von Transparenz und Gewährleistung von Fairness
- Aufklärung der Bürger und Verbraucher und Stärkung ihrer Position
- Gewährleistung eines gerechten und innovationsfreundlichen Unternehmensumfelds
iv Erhalt diskriminierungsfreier, offener Märkte zur Förderung einer datengesteuerten Wirtschaft
6. Schlussfolgerung
Drucksache 121/16
Gesetzentwurf der Bundesregierung
Entwurf eines Zweiten Gesetzes über eine finanzielle Hilfe für Dopingopfer der DDR (Zweites Dopingopfer-Hilfegesetz)
... Der Begriff der Verabreichung impliziert, dass die Einnahme der Dopingsubstanzen (siehe Legaldefinition in § 3 Nummer 1) auf den vorsätzlich missbräuchlichen Entschluss eines Dritten (z.B. Trainers oder Arztes) zurückzuführen sein muss. In welcher Form die Verabreichung von Dopingsubstanzen erfolgte (Einnahme, Injektion oder Sonstiges), ist ebenso unerheblich wie die Frage, zu welchen Anlässen sie erfolgte (vor oder während eines Wettkampfs, im Training) und durch wen (die Sportler selbst oder Hilfspersonen wie Mannschaftsleiter, Trainer, Betreuer, Ärzte, Pfleger oder Masseure).
A. Problem und Ziel
B. Lösung
C. Alternativen
D. Haushaltsausgaben ohne Erfüllungsaufwand
E. Erfüllungsaufwand
E.1 Erfüllungsaufwand für Bürgerinnen und Bürger
E.2 Erfüllungsaufwand für die Wirtschaft
E.3 Erfüllungsaufwand der Verwaltung
F. Weitere Kosten
Gesetzentwurf
Entwurf
§ 1 Grundsatz
§ 2 Anspruchsberechtigung
§ 3 Begriffsbestimmungen
§ 4 Verfahren
§ 5 Beirat
§ 6 Aufklärung des Sachverhalts
§ 7 Datenschutz
§ 8 Verhältnis zu anderen Rechtsvorschriften
§ 9 Inkrafttreten, Außerkrafttreten
Begründung
A. Allgemeiner Teil
I. Zielsetzung und bisherige Aufarbeitung
II. Einsatz von Dopingsubstanzen in der DDR, gesundheitliche Folgen
III. Geschichtlicher Hintergrund und Organisation des Dopings in der DDR
IV. Konzeption des Gesetzes und organisatorische Ausgestaltung des Fonds
V. Gesetzgebungskompetenz
VI. Gesetzesfolgen
1. Haushaltsausgaben ohne Erfüllungsaufwand
2. Erfüllungsaufwand
a Erfüllungsaufwand für die Bürgerinnen und Bürger
b Erfüllungsaufwand für die Wirtschaft
c Erfüllungsaufwand der Verwaltung
3. Weitere Kosten
B. Besonderer Teil
Zu § 1
Zu Absatz 1
Zu Absatz 2
Zu § 2
Zu Absatz 1
Zu Absatz 2
Zu Absatz 3
Zu § 3
Zu Absatz 1
Zu Absatz 2
Zu § 4
Zu Absatz 1
Zu Absatz 2
Zu Nummer 1
Zu Nummer 2
Zu Absatz 3
Zu Absatz 4
Zu § 5
Zu Absatz 1
Zu Absatz 2
Zu Absatz 3
Zu § 6
Zu Absatz 1
Zu Absatz 2
Zu Absatz 3
Zu § 7
Zu § 8
Zu Absatz 1
Zu Absatz 2
Zu § 9
Anlage Stellungnahme des Nationalen Normenkontrollrates gem. § 6 Abs. 1 NKRG: NKR-Nr. 3582: Entwurf eines Zweiten Gesetzes über eine finanzielle Hilfe für Dopingopfer der DDR
I. Zusammenfassung
II. Im Einzelnen
4 Gesamtbetrachtung
Drucksache 332/16 (Beschluss)
Beschluss des Bundesrates
Erste Verordnung zur Änderung der Straßenverkehrs -Ordnung
... fallen (wie z.B. elektrische Einräder oder Elektroboards), werden - ebenso wie unterschiedliche Modelle von Elektrorollern und -scootern - vom Handel bereits massenhaft angeboten. Obwohl diese nach derzeitiger Rechtslage zum Betrieb im öffentlichen Straßenverkehr in der Regel nicht zugelassen sind, werden sie dort bereits vielfach sowohl von Erwachsenen als auch von Kindern genutzt. Einige Fahrzeugtypen erreichen Geschwindigkeiten von bis zu 25 bzw. sogar 35 km/h. Grundsätzlich könnten Fahrzeuge wie z.B. die tragbaren elektrisch betriebenen Stehroller eine interessante Ergänzung zum Angebot des öffentlichen Personennahverkehrs darstellen. Einheitliche verbindliche Regelungen zum Betrieb dieser Kraftfahrzeuge sind daher nicht nur aus Gründen der Verkehrssicherheit, sondern auch unter dem Gesichtspunkt der Förderung der
Drucksache 142/16
Unterrichtung durch die Europäische Kommission
Mitteilung der Kommission an das Europäische Parlament, den Europäischen Rat, den Rat, den Europäischen Wirtschafts- und Sozialausschuss, den Ausschuss der Regionen und die Europäische Investitionsbank: Die Stahlindustrie - Erhaltung von dauerhaften Arbeitsplätzen und nachhaltigem Wachstum in Europa - COM(2016) 155 final
... /EG zur Festlegung eines allgemeinen Rahmens für die Unterrichtung und Anhörung der Arbeitnehmer in der Europäischen Gemeinschaft, Richtlinie 2001/23/EG über die Wahrung von Ansprüchen der Arbeitnehmer beim Übergang von Unternehmen, Betrieben oder Unternehmens- oder Betriebsteilen, Richtlinie 98/59/EG des Rates vom 20. Juli 1998 über Massenentlassungen.
1. Die Europäische STAHLINDUSTRIE und IHRE Grössten Herausforderungen
2. Herausforderungen ANNEHMEN
A. eine wirksame und VERANTWORTUNGSVOLLE HANDELSPOLITIK Unlautere Handelspraktiken gemeinsam abwehren
Aktuelle Anstrengungen zum besseren Schutz des Handels
Zusätzliche Anstrengungen zur Beschleunigung des Verfahrens
Modernisierung der handelspolitischen Schutzinstrumente
Bekämpfung der Ursachen der weltweiten Überkapazitäten
B. jetzt in eine MODERNERE, Nachhaltige STAHLINDUSTRIE INVESTIEREN
Investitionen in künftige Lösungen und Technologien für eine wettbewerbsfähigere Industrie
In die Menschen investieren
Eine moderne Wettbewerbspolitik für einen starken europäischen Stahlsektor
C. Herausforderungen in den Bereichen RESSOURCEN und Klima in Chancen VERWANDELN
Wettbewerbsfähigere Energiepreise in den EU-Mitgliedstaaten
Überarbeitung des Emissionshandelssystems
Den Kreislauf schließen: Die Kreislaufwirtschaft
3. Schlussfolgerungen
Drucksache 200/16
Verordnung des Bundesministeriums für Ernährung und Landwirtschaft
Zweite Verordnung zur Änderung der BVDV -Verordnung
... Für die Wirtschaft (= Rinder haltende Betriebe) ergeben sich Mehrkosten für den Fall der Feststellung eines BVDV infizierten Rindes dadurch (§ 5 Absatz 2), dass zukünftig aus einem derartigen Bestand für einen Zeitraum von 40 Tagen Rinder grundsätzlich nicht verbracht werden dürfen. Eine Verbringung im Falle nicht gravider Tiere ist möglich zur Schlachtung (§ 5 Absatz 2 Satz 2 Nummer 1) oder, soweit eine persistente Infektion ausgeschlossen werden kann. Das bedeutet eine weitere Untersuchung längstens 40 Tage nach der Erstuntersuchung (§ 5 Absatz 2 Satz 3). Im Jahr 2015 wurde BVDV in 566 Beständen (von insgesamt 151.175 Rinder haltenden Beständen) festgestellt. Unterstellt man, dass in dem 40tägigen Zeitraum aus jedem dieser 566 Bestände jeweils drei Rinder verbracht werden sollen, fallen je Betrieb Kosten von etwa 59 € an (Anfahrt 10,- €, Blutprobenentnahme durch einen Tierarzt 10,32 € (Massenuntersuchung 3 x 3,44 €), Probenbearbeitung zum Versand 5,72 €, Versandkosten 2 €, Untersuchung im Untersuchungsamt 30 € (3 x 10 €), Befundmitteilung 1 €). Hochgerechnet auf alle Rinder haltenden Betriebe ist mit Kosten von etwa 33.394 € zu rechnen.
A. Problem und Ziel
B. Lösung
C. Alternativen
D. Haushaltsausgaben ohne Erfüllungsaufwand
E. Erfüllungsaufwand
E.1 Erfüllungsaufwand für Bürgerinnen und Bürger
E.2 Erfüllungsaufwand für die Wirtschaft
E.3 Erfüllungsaufwand der Verwaltung
F. Weitere Kosten
Verordnung
Zweite Verordnung
Artikel 1
§ 7 Übergangsvorschriften
Artikel 2
Artikel 3
Begründung
A. Allgemeiner Teil
Haushaltsausgaben ohne Erfüllungsaufwand
3 Erfüllungsaufwand
1. Erfüllungsaufwand für Bürgerinnen und Bürger
2. Erfüllungsaufwand für die Wirtschaft
3. Erfüllungsaufwand der Verwaltung
Weitere Kosten
B. Besonderer Teil
Artikel 1
Zu Nummer 1
Zu Nummer 2
Zu Nummer 3
Zu Nummer 4
Zu Nummer 5
Zu Nummer 6
Zu Nummer 7
Zu Nummer 8
Zu Abschnitt 1 Buchstabe a
Zu Abschnitt 2 Buchstabe b
Zu Nummer 9
Artikel 2
Artikel 3
Anlage Stellungnahme des Nationalen Normenkontrollrates gem. § 6 Abs. 1 NKRG: NKR-Nr. 3490: Entwurf einer Zweiten Verordnung zur Änderung der BVDV-Verordnung
1. Zusammenfassung
2. Im Einzelnen
2.1. Regelungsinhalt
2.2. Erfüllungsaufwand
2.3. Stellungnahme und Votum
Drucksache 253/16 (Beschluss)
Beschluss des Bundesrates
Elfte Verordnung zur Änderung der Fahrerlaubnis -Verordnung und anderer straßenverkehrsrechtlicher Vorschriften
... "(4a) Eine Fahrerlaubnis der Klasse C1 berechtigt auch zum Führen von Fahrzeugen mit einer zulässigen Gesamtmasse von mehr als 3.500 kg, aber nicht mehr als 7.500 kg, und die zur Beförderung von nicht mehr als acht Personen außer dem Fahrzeugführer ausgelegt und gebaut sind mit insbesondere folgender, für die Genehmigung der Fahrzeugtypen maßgeblicher, besonderer Zweckbestimmung:
Drucksache 168/16
Empfehlungen der Ausschüsse
Vorschlag für eine Richtlinie des Europäischen Parlaments und des Rates über bestimmte vertragsrechtliche Aspekte der Bereitstellung digitaler Inhalte - COM(2015) 634 final; Ratsdok. 15251/15
... 25. Nach Artikel 3 Absatz 2 soll die vorgeschlagene Richtlinie auch für Verträge über die Bereitstellung von digitalen Produkten gelten, die nach Spezifikationen des Verbrauchers entwickelt werden. Es begegnet Zweifeln, ob es für eine solche Ausweitung des Anwendungsbereichs ein Harmonisierungsbedürfnis gibt. Bei Verträgen dieser Art unter Beteiligung eines Verbrauchers dürfte es sich nicht um standardisierte Massengeschäfte handeln, die im grenzüberschreitenden Rechtsverkehr unter quantitativen Gesichtspunkten eine nennenswerte Bedeutung haben.
Drucksache 476/16
Verordnung der Bundesregierung
Verordnung zur Änderung der Verordnung über genehmigungsbedürftige Anlagen und zur Änderung der Verordnung über Emissionserklärungen
... Eine Genehmigung nach Nummer 1.2.1 setzt voraus, dass die Hölzer nicht als Abfälle zu handeln sind; in letzterem Falle wären die Hölzer abfallrechtlich als Altholz der Kategorie A II einzustufen und die Anlagen zur Entsorgung dieser Hölzer abhängig von der eingesetzten Masse nach Nummer 8.1.1.3 oder 8.1.1.5 zu genehmigen. Ob die Hölzer als Abfall einzustufen sind oder nicht, entscheidet das
A. Problem und Ziel
B. Lösung
C. Alternativen
D. Haushaltsaufgaben ohne Erfüllungsaufwand
E. Erfüllungsaufwand
E.1 Erfüllungsaufwand für Bürgerinnen und Bürger
E.2 Erfüllungsaufwand für die Wirtschaft
E.3 Erfüllungsaufwand für die Verwaltung
F. Weitere Kosten
Verordnung
Verordnung
Artikel 1
Artikel 2 Änderung der Verordnung über Emissionserklärungen
Artikel 3 Bekanntmachungserlaubnis
Artikel 4 Inkrafttreten
2 Begründung
A. Allgemeiner Teil
I. Zielsetzung und Notwendigkeit der Regelungen
II. Wesentlicher Inhalt des Entwurfs
III. Alternativen
IV. Gleichstellung von Männern und Frauen
V. Vereinbarkeit mit dem Recht der Europäischen Union und völkerrechtlichen Verträgen
VI. Gesetzesfolgen
1. Rechts- und Verwaltungsvereinfachung
2. Nachhaltigkeitsaspekte
VII. Haushaltsausgaben ohne Erfüllungsaufwand
VIII. Erfüllungsaufwand
1. Gesamtergebnis = Angaben des Vorblattes
2. Vorgaben des Verordnungsentwurfs
Oneinoneout Konzept
Berücksichtigung der Belange mittelständischer Unternehmen
4 Befristung/Evaluierung
B. Besonderer Teil
Zu Artikel 1
Zu Nummer 1
Zu Nummer 1
Zu Nummer 1
Zu Nummer 1
Zu Nummer 1
Zu Nummer 1
Zu Nummer 1
Zu Nummer 1
Zu Nummer 1
Zu Nummer 1
Zu Nummer 1
Zu Nummer 1
Zu Nummer 1
Zu Nummer 2
Zu Artikel 2
Zu Artikel 3
Zu Artikel 4
Anlage Stellungnahme des Nationalen Normenkontrollrates gem. § 6 Abs. 1 NKRG: NKR-Nr. 3816: Entwurf einer Verordnung zur Änderung der Verordnung über genehmigungsbedürftige Anlagen und zur Änderung der Verordnung über Emissionserklärungen
I. Zusammenfassung
Im Einzelnen
1. Erfüllungsaufwand
Drucksache 119/1/16
Empfehlungen der Ausschüsse
Entwurf eines Gesetzes zur Reform der Investmentbesteuerung (Investmentsteuerreformgesetz - InvStRefG )
... In Abweichung von § 6 InvStG sieht § 8 Absatz 1 InvStG eine Steuerbefreiung von Investmentfonds vor, soweit im Zeitpunkt des Zuflusses der jeweils steuerpflichtigen Einnahmen steuerbegünstigte Anleger, d.h. gemeinnützige, mildtätige oder kirchliche Anleger, beteiligt sind. Gleiches gilt, wenn die Anteile im Rahmen von Altersvorsorge- und Basisrentenverträgen gehalten werden. Inländische Immobilienerträge des Investmentfonds sind gemäß § 8 Absatz 2 InvStG steuerbefreit, soweit es sich bei den Anlegern um inländische juristische Personen des öffentlichen Rechts oder von der Körperschaftsteuer befreite inländische Körperschaften, Personenvereinigungen oder Vermögensmassen oder vergleichbare ausländische Körperschaften, Personenvereinigungen oder Vermögensmassen handelt.
Drucksache 172/1/16
Empfehlungen der Ausschüsse
Mitteilung der Kommission an das Europäische Parlament und den Rat: Reformierung des Gemeinsamen Europäischen Asylsystems und Erleichterung legaler Wege nach Europa - COM(2016) 197 final
... 11. Auch die Variante 1, bei der das derzeitige Verteilverfahren grundsätzlich beibehalten, aber durch die Anwendung eines auf einem Verteilschlüssel beruhenden Fairnessmechanismus ergänzt würde, der unter bestimmten Voraussetzungen (zum Beispiel im Fall eines Massenzustroms) zur Anwendung käme, könnte ein erster Schritt in Richtung eines tragfähigen, gerechten Systems der Lastenteilung sein.
Zur Mitteilung allgemein
Einführung eines tragfähigen, fairen Systems zur Bestimmung des für die Prüfung von Asylanträgen zuständigen Mitgliedstaates
Ausweitung des Anwendungsbereichs des Eurodac-Systems
Ein höheres Maß an Konvergenz und ein echtes gemeinsames EU-Asylsystem
Sekundärmigration innerhalb der EU verhindern
Ein neues Mandat für die Asylagentur der EU
Direktzuleitung an die Kommission
Drucksache 430/1/16
Empfehlungen der Ausschüsse
Entwurf eines Gesetzes zur Ausland-Ausland-Fernmeldeaufklärung des Bundesnachrichtendienstes
... Diese Ausgangsprämisse erscheint als noch vom analogen Zeitalter geprägt und in Anbetracht der heute eingesetzten Techniken der Massenüberwachung daher in Bezug auf ihre Praktikabilität fragwürdig. Denn den vom Bundeskanzleramt nach § 6 Absatz 1 Satz 2 BNDG-E durch Anordnung zu bestimmenden Telekommunikationsnetzen, aus denen die Datenerhebungen erfolgen dürfen, ist nicht anzusehen, ob sie nur dem "Inland-Inland-", dem "Inland-Ausland-" oder auch dem "Ausland-AuslandFernmeldeverkehr" dienen. Entsprechend heißt es in der Begründung des Gesetzentwurfs auf Seite 29 f.:
Drucksache 645/1/16
Empfehlungen der Ausschüsse
Verordnung zum Erlass und zur Änderung marktordnungsrechtlicher Vorschriften für Milcherzeuger
... a) im Falle eines Trockenmassegehaltes von mindestens 35 vom Hundert Kaseinat bis zu 5 vom Hundert des Gesamtgewichts des Fertigerzeugnisses und
Drucksache 607/16
Verordnung der Bundesregierung
Verordnung zur Umsetzung der Richtlinie 2014/99 /EU und zur Änderung und Anpassung weiterer immissionsschutzrechtlicher Verordnungen
... "Abweichend von Satz 3 dürfen die Emissionen an Formaldehyd einen Massenstrom von 10 Gramm je Stunde oder im gefassten Abgas eine Massenkonzentration von 2 Milligramm je Kubikmeter nicht überschreiten."
A. Problem und Ziel
B. Lösung
C. Alternativen
D. Haushaltsausgaben ohne Erfüllungsaufwand
E. Erfüllungsaufwand
E.1 Erfüllungsaufwand für Bürgerinnen und Bürger
E.2 Erfüllungsaufwand für die Wirtschaft
E.3 Erfüllungsaufwand der Verwaltung
F. Weitere Kosten
Verordnung
Verordnung
Artikel 1 Änderung der Verordnung zur Emissionsbegrenzung von leichtflüchtigen halogenierten organischen Verbindungen - 2. BImSchV
Artikel 2 Änderung der Verordnung zur Begrenzung der Emissionen flüchtiger organischer
Artikel 3 Änderung der Verordnung zur Begrenzung der Kohlenwasserstoffemissionen bei der Betankung von Kraftfahrzeugen - 21. BImSchV
Anlage 1 (zu den §§ 3 und 5) Bestimmung der Dichtheit von Gasrückführungssystemen und Einstellung des Korrekturfaktors bei Kraftstoffgemischen.
Artikel 4 Änderung der Verordnung zur Begrenzung von Emissionen aus der Titandioxid-Industrie - 25. BImSchV
Artikel 5 Änderung der Verordnung zur Begrenzung der Emissionen flüchtiger organischer Verbindungen bei der Verwendung organischer Lösemittel in bestimmten Anlagen - 31. BImSchV
Artikel 6 Bekanntmachungserlaubnis
Begründung
A. Allgemeiner Teil
1. Wesentlicher Inhalt des Verordnungsentwurfs
1.1 Änderung der Verordnung zur Emissionsbegrenzung von leichtflüchtigen halogenierten organischen Verbindungen 2. BImSchV
1.2 Änderung der Verordnung zur Begrenzung der Emissionen flüchtiger organischer Verbindungen beim Umfüllen oder Lagern von Ottokraftstoffen, Kraftstoffgemischen oder Rohbenzin 20. BImSchV
1.3 Änderung der Verordnung zur Begrenzung von Kohlenwasserstoffemissionen bei der Betankung von Kraftfahrzeugen 21. BImSchV
1.4 Änderung der Verordnung zur Begrenzung von Emissionen aus der Titandioxid-Industrie 25. BImSchV
1.5. Änderung der Verordnung zur Begrenzung der Emissionen flüchtiger organischer Verbindungen bei der Verwendung organischer Lösemittel in bestimmten Anlagen 31. BImSchV
2. Alternativen/Nachhaltige Entwicklung
3. Richtliniengetreue Umsetzung von Europarecht
4. Gleichstellung von Frauen und Männern
5. Befristung
6. Haushaltsausgaben ohne Erfüllungsaufwand
7. Erfüllungsaufwand
7.1 Gesamtergebnis = Angaben des Vorblattes
7.2 Vorgaben des Verordnungsentwurfs
7.3 Erfüllungsaufwand für Bürgerinnen und Bürger
7.3.1 Änderung der 2. BImSch
7.3.2 Änderung der 20. BImSchV
7.3.3 Änderung der 21. BImSchV
7.3.4 Änderung der 25. BImSchV
7.3.5 Änderung der 31. BImSchV
7.4 Erfüllungsaufwand für die Wirtschaft entsprechend der Nummerierung in der Tabelle unter Punkt 7.2
7.4.1 Änderung der 2. BImSch
7.4.2 Änderung der 20. BImSchV
7.4.3 Änderung der 21. BImSchV
7.4.4 Änderung der 25. BImSchV
7.5 Erfüllungsaufwand der Verwaltung
7.5.1 Änderung der 2. BImSch
7.5.2 Änderung der 20. BImSchV
7.5.3 Änderung der 21. BImSchV
7.5.4 Änderung der 25. BImSchV
7.5.5 Änderung der 31. BImSchV
8. Weitere Kosten
B. Besonderer Teil
Zu Artikel 1
Zu Artikel 2
Zu Nr. 1
Zu Nr. 2
Zu Nr. 3
Zu Artikel 3
Zu Nr. 1
Zu Nr. 2
Zu Nr. 3
Zu Nr. 4
Zu Nr. 5
Zu Nr. 6
Zu Artikel 4
Zu § 7
Zu Artikel 5
Zu Nr. 1
Zu Nr. 2
Zu Nr. 3
Zu Nr. 4
Zu Nr. 5
Zu Nr. 6
Zu Nr. 7
Zu Nr. 8
Zu Artikel 6
Zu Artikel 7
Anlage Stellungnahme des Nationalen Normenkontrollrates gem. § 6 Abs. 1 NKRG: NKR-Nr. 3704: Entwurf einer Verordnung zur Umsetzung der Richtlinie 2014/99/EU und zur Änderung und Anpassung weiterer immissionsschutzrechtlicher Verordnungen
I. Zusammenfassung
Im Einzelnen
3 Erfüllungsaufwand
Drucksache 80/16
Unterrichtung durch die Europäische Kommission
Mitteilung der Kommission an das Europäische Parlament, den Rat, den Europäischen Wirtschafts- und Sozialausschuss und den Ausschuss der Regionen: Eine EU-Strategie für die Wärme- und Kälteerzeugung - COM(2016) 51 final
... Angesichts der EU-Zielvorgaben für 2020 nimmt der Anteil der erneuerbaren Energien zu. Jeder Mitgliedstaat hat sich in seinem nationalen Aktionsplan für erneuerbare Energien ein Ziel für den Anteil erneuerbarer Energien an der Wärme- und Kälteerzeugung gesteckt. Die meisten sind auf dem Weg, ihr Ziel zu erreichen, und in einigen Mitgliedstaaten kommt die Umstellung sogar schneller voran als geplant.5 In den Mitgliedstaaten an der Ostsee und in Nordeuropa ist der Anteil der für die Wärmeerzeugung genutzten Energien aus erneuerbaren Quellen am höchsten (er reicht von 43 % in Estland bis 67 % in Schweden). Mit einem Anteil von 90 % an der Wärmegewinnung aus erneuerbarer Energie ist Biomasse
Drucksache 552/16
Verordnung des Bundesministeriums für Verkehr und digitale Infrastruktur
Zweite Verordnung zur Änderung der Gebührenordnung für Maßnahmen im Straßenverkehr
... Kraftfahrzeuge oder Anhänger mit einer zulässigen Gesamtmasse ...
A. Problem und Ziel
B. Lösung
C. Alternativen
D. Haushaltsausgaben ohne Erfüllungsaufwand
E. Erfüllungsaufwand
F. Weitere Kosten
Verordnung
Zweite Verordnung
Artikel 1 Änderung der Gebührenordnung für Maßnahmen im Straßenverkehr
Artikel 2 Inkrafttreten
2 Begründung
A. Allgemeines
I. Lösung
II. Alternativen
III. Haushaltsausgaben ohne Erfüllungsaufwand
IV. Erfüllungsaufwand
V. Weitere Kosten
VI. Gleichstellungspolitische Belange
VII. Nachhaltigkeit
B. Besonderer Teil - zu den Einzelbestimmungen
Zu Artikel 1
Zu Nummer 1
Zu Nummer 10
Zu Nummer 19
Zu Nummer 21
Zu Nummer 22
Zu Nummer 25
Zu Nummer 26
Zu Nummer 27
Zu Artikel 2
Anlage Stellungnahme des Nationalen Normenkontrollrates gem. § 6 Abs. 1 NKR-Gesetz: NKR-Nr. 3495: Entwurf einer Zweiten Verordnung zur Änderung der Gebührenordnung für Maßnahmen im Straßenverkehr
I. Zusammenfassung
II. Im Einzelnen
4 Erfüllungsaufwand:
Weitere Kosten:
Drucksache 565/16
Unterrichtung durch die Europäische Kommission
Vorschlag für eine Richtlinie des Europäischen Parlaments und des Rates über das Urheberrecht im digitalen Binnenmarkt - COM(2016) 593 final
... (27) Für die Einrichtungen des Kulturerbes können Projekte für die massenhafte Digitalisierung erhebliche Investitionen nach sich ziehen, weshalb Lizenzen, die im Rahmen der in dieser Richtlinie vorgesehenen Mechanismen erteilt wurden, nicht dazu führen sollten, dass diese Einrichtungen keine angemessenen Einnahmen erzielen können, um die Lizenzkosten sowie die Kosten für die Digitalisierung und Verbreitung der unter die Lizenz fallenden Werke und sonstigen Schutzgegenstände zu decken.
Drucksache 816/16 (Beschluss)
Stellungnahme des Bundesrates
Entwurf eines Gesetzes zur Bekämpfung der Steuerumgehung und zur Änderung weiterer steuerlicher Vorschriften (Steuerumgehungsbekämpfungsgesetz - StUmgBG )
... Zugleich wurde mit der Einführung des § 175b AO vor dem Hintergrund des überwiegend automationsgestützten Besteuerungsverfahrens als Massenverfahren und einer wachsenden Zahl elektronischer Mitteilungspflichten eine über die bisherigen Einzelregelungen im
1. Zum Gesetzentwurf allgemein
2. Zu Artikel 1 Nummer 5 § 117c Absatz 2 und 4 AO
3. Zu Artikel 1 Nummer 7 §§ 138b, 138c AO
Zu § 138b
Zu § 138c
4. Zu Artikel 1 Nummer 7 §§ 138b, 138c AO-E
5. Zu Artikel 1 nach Nummer 10 § 175b AO
6. Zu Artikel 1 Nummer 16 Buchstabe b § 379 Absatz 4 AO
7. Zu Artikel 1a - neu - § 4i Satz 1 EStG
Artikel 1a Änderung des Einkommensteuergesetzes
Zu Nummer 1
Zu Nummer 2
8. Zu Artikel 1a - neu - § 32a Absatz 1 Satz 1 EStG
Artikel 1a Änderung des Einkommensteuergesetzes
9. Zu Artikel 1a - neu - § 39b Absatz 2 EStG Artikel 6 Inkrafttreten
Artikel 1a Änderung des Einkommensteuergesetzes
Artikel 6 Inkrafttreten
Im Einzelnen
Satz 13
Satz 14
Satz 15
Satz 16
10. Zu Artikel 1a - neu - § 39e Absatz 3 Satz 3 und § 52 Absatz 39 EStG
Artikel 1a Änderung des Einkommensteuergesetzes
Zu Nummer 1
Zu Nummer 2
11. Zu Artikel 4 Nummer 1a - neu -, 1b - neu -, 3a - neu -, 3b - neu -, 3c - neu und 4 § 3 Absatz 2 Nummer 4, § 9 Absatz 1 Nummer 1 Buchstabe f, § 19 Absatz 2, § 21 Absatz 1 Satz 1, § 35 Absatz 4 und § 37 Absatz 15 - neu ErbStG
Zu Nummer 1a
Zu Nummer 1b
Zu Nummer 3a
Zu Nummer 3b
Zu Nummer 3c
Zu Nummer 4
12. Zu Artikel 4 Nummer 1a - neu -, 3, 4 § 13 Absatz 1 Nummer 16, § 17 Absatz 3, § 37 Absatz 14 ErbStG
Zu a:
Zu b:
Zu c:
13. Zu Artikel 4 Nummer 4 § 37 Absatz 13 und 14 ErbStG
Zu Absatz 13
Zu Absatz 14
14. Zu Artikel 5a - neu - § 7 Absatz 1 Satz 4 und § 50 Absatz 4 - neu - InvStG
Artikel 5a Änderung des Investmentsteuergesetzes
15. Zu Artikel 5b - neu - § 100a Absatz 2 Nummer 2 Buchstabe a StPO Artikel 5c - neu - Einschränkung eines Grundrechts
Artikel 5b Änderung der Strafprozessordnung
Artikel 5c Einschränkung eines Grundrechts
Zu Artikel 5b
Zu Artikel 5c
Drucksache 77/16 (Beschluss)
Beschluss des Bundesrates
Entschließung des Bundesrates zur Einführung einer Bagatellgrenze in Höhe von mindestens 50,00 Euro bei Ausfuhrlieferungen im nichtkommerziellen Reiseverkehr
... Eine besonders hohe Arbeitsbelastung besteht bei den Grenzzollstellen durch die Masse der zu erteilenden Ausfuhrbescheinigungen. Auf Grund der Vielzahl an Ausfuhren kann eine körperliche Ausfuhrkontrolle in einem Großteil der Fälle nicht mehr gewährleistet werden. Damit wird der missbräuchlichen Inanspruchnahme der Befreiung und Rückerstattung zwangsläufig Vorschub geleistet. Ebenso bindet das hohe Aufkommen der aus der Schweiz stammenden Grenzübertretenden enorme Ressourcen der Zöllnerinnen und Zöllner an den Grenzen.
Anlage Entschließung des Bundesrates zur Einführung einer Bagatellgrenze in Höhe von mindestens 50,00 Euro bei Ausfuhrlieferungen im nichtkommerziellen Reiseverkehr
Drucksache 77/16
Antrag des Landes Baden-Württemberg
Entschließung des Bundesrates zur Einführung einer Bagatellgrenze in Höhe von mindestens 50,00 Euro bei Ausfuhrlieferungen im nichtkommerziellen Reiseverkehr
... Eine besonders hohe Arbeitsbelastung besteht bei den Grenzzollstellen durch die Masse der zu erteilenden Ausfuhrbescheinigungen. Auf Grund der Vielzahl an Ausfuhren kann eine körperliche Ausfuhrkontrolle in einem Großteil der Fälle nicht mehr gewährleistet werden. Damit wird der missbräuchlichen Inanspruchnahme der Befreiung und Rückerstattung zwangsläufig Vorschub geleistet. Ebenso bindet das hohe Aufkommen der aus der Schweiz stammenden Grenzübertretenden enorme Ressourcen der Zöllnerinnen und Zöllner an den Grenzen.
Drucksache 752/16
Verordnungsantrag des Saarlandes
Entwurf einer Verordnung zur Änderung der Verordnung über das Europäische Abfallverzeichnis (Abfallverzeichnis -Verordnung - AVV )
... Aktuell zeigt sich, dass die Anwendung dieser Regelung der AVV auf HBCD-haltige Wärmedämmstoffe für die Entsorgung eines solchen Massenabfalls zu erheblichen Problemen, insbesondere bei kleinen und mittelständischen Bau-, Abbruch- und Dachdeckerbetrieben führt. Für die bisher als nicht gefährlich eingestuften Abfälle brechen etablierte Entsorgungswege weg. Die Entwicklung neuer Wege ist nach Einschätzung aller Experten und der betroffenen Wirtschaft unkalkulierbar zeitaufwändig, beispielsweise weil Anlagenzulassungen in einem Genehmigungsverfahren nach Bundesimmissionsschutzrecht erweitert werden müssen. Die Regelung, mit der Deutschland über die Vorgaben der EU-POP-Verordnung hinausgeht, hat im Laufe des Monats Oktober zu erheblichen Entsorgungsschwierigkeiten von Abfällen geführt. Die Situation konzentriert sich dabei auf (potentiell) das Flammschutzmittel HBCD (Hexabromcyclododekan) enthaltende Dämmstoffe aus Polystyrol (dazu gehört auch der Markenname "Styropor").
A. Problem und Ziel
B. Lösung
C. Alternativen
D. Haushaltsausgaben ohne Erfüllungsaufwand
E. Erfüllungsaufwand
E.1 Erfüllungsaufwand für die Bürgerinnen und Bürger
E.2 Erfüllungsaufwand für die Wirtschaft
E.3 Erfüllungsaufwand der Verwaltung
F. Weitere Kosten
Verordnung
Entwurf
Artikel 1
Artikel 2
Begründung
A. Allgemeiner Teil
B. Besonderer Teil
Zu Artikel 1
Zu Artikel 2
Drucksache 752/16 (Beschluss)
Verordnungsentwurf des Bundesrates
Entwurf einer Verordnung zur Änderung der Abfallverzeichnis -Verordnung
... Aktuell zeigt sich, dass die Anwendung dieser Regelung der AVV auf HBCD-haltige Wärmedämmstoffe für die Entsorgung eines solchen Massenabfalls zu erheblichen Problemen, insbesondere bei kleinen und mittelständischen Bau-, Abbruch- und Dachdeckerbetrieben führt. Für die bisher als nicht gefährlich eingestuften Abfälle brechen etablierte Entsorgungswege weg. Die Entwicklung neuer Wege ist nach Einschätzung von Experten und der betroffenen Wirtschaft zeitaufwändig, beispielsweise weil Anlagenzulassungen in einem Genehmigungsverfahren nach Bundesimmissionsschutzrecht erweitert werden müssen.
A. Problem und Ziel
B. Lösung
C. Alternativen
D. Haushaltsausgaben ohne Erfüllungsaufwand
E. Erfüllungsaufwand
E.1 Erfüllungsaufwand für die Bürgerinnen und Bürger
E.2 Erfüllungsaufwand für die Wirtschaft
E.3 Erfüllungsaufwand der Verwaltung
F. Weitere Kosten
Verordnung
Anlage Entwurf einer Verordnung zur Änderung der AbfallverzeichnisVerordnung1
Artikel 1 Änderung der Abfallverzeichnis-Verordnung
Artikel 2 Weitere Änderung der Abfallverzeichnis-Verordnung
Artikel 3 Inkrafttreten
Zu Artikel 1
Zu Artikel 2
Drucksache 534/16
Unterrichtung durch die Europäische Kommission
Mitteilung der Kommission an das Europäische Parlament, den Rat, die Europäische Zentralbank, den Europäischen Wirtschafts- und Sozialausschuss, den Ausschuss der Regionen und die Europäische Investitionsbank:
... Die Kommission schlägt eine innovative Regelung vor, wonach durch den EU-Haushalt gedeckte Garantien von 1,5 Mrd. EUR wiederum über einen mit insgesamt 750 Mio. EUR ausgestatteten Garantiefonds besichert werden21, um die Wirkung der neuen EFSD-Garantie zu maximieren und eine kritische Masse mit Ergebnissen zu erreichen, die dem ermittelten Bedarf entsprechen. Die Wirkung des neuen EFSD ließe sich erheblich verbessern, wenn die Mitgliedstaaten einen zusätzlichen Beitrag von mindestens 750 Mio. EUR in Form einer Zweitverlustgarantie bereitstellen würden, die nur in dem unwahrscheinlichen Fall in Anspruch genommen würde, dass die Verluste 1,5 Mrd. EUR übersteigen.
I. Die Investitionsoffensive für Europa - EFSI 2.0
II. Die europäische Investitionsoffensive für Drittländer
1. Mobilisierung von Investitionen
1.1 Wie wird das in der Praxis aussehen?
1.2 Steigerung der Wirkung
1.3 Wer entscheidet?
2. Ausbau der technischen Hilfe in Partnerländern
3. Verbesserung der wirtschaftspolitischen Steuerung, der allgemeinen politischen und wirtschaftlichen Rahmenbedingungen und der Zusammenarbeit mit der Privatwirtschaft
III. Nächste Schritte
Drucksache 49/1/16
Empfehlungen der Ausschüsse
Vorschlag für eine Verordnung des Europäischen Parlaments und des Rates über die Genehmigung und die Marktüberwachung von Kraftfahrzeugen und Kraftfahrzeuganhängern sowie von Systemen, Bauteilen und selbständigen technischen Einheiten für diese Fahrzeuge - COM(2016) 31 final
... 12. In Artikel 6 Absatz 3 sind unbedingt die Abmessungen und Gesamtmassen und Achslasten der Richtlinie 96/53/EG zu berücksichtigen (gegebenenfalls Übersetzungsfehler "dimensions").
Drucksache 172/16
Unterrichtung durch die Europäische Kommission
Mitteilung der Kommission an das Europäische Parlament und den Rat: Reformierung des Gemeinsamen Europäischen Asylsystems und Erleichterung legaler Wege nach Europa - COM(2016) 197 final
... Das Dublin-System war nicht dazu bestimmt, EU-weit eine nachhaltige Lastenteilung zu gewährleisten - ein Mangel, den die gegenwärtige Krise sichtbar gemacht hat. Die Zuständigkeit für die Prüfung eines Asylantrags in der EU hängt in erster Linie davon ab, in welchen Mitgliedstaat der Antragsteller zuerst irregulär eingereist ist. Diesem Kriterium liegt die Überzeugung zugrunde, dass zwischen der Zuständigkeitszuweisung in Asylfragen und der Pflichterfüllung der Mitgliedstaaten in Bezug auf die Sicherung der Schengen-Außengrenzen ein Zusammenhang hergestellt werden sollte. Die Fähigkeit zur wirksamen Kontrolle der Außengrenzen im Falle eines irregulären Zustroms von Migranten hängt jedoch in gewissem Maße auch von der Zusammenarbeit mit Drittstaaten ab. Wie die Erfahrung der letzten Jahre gezeigt hat, weist unser jetziges Asylsystem insbesondere im Falle eines Massenzustroms über bestimmte Migrationsrouten die rechtliche Verantwortung für den größten Teil der Asylbewerber einigen wenigen Mitgliedstaaten zu. Eine solche Situation würde jeden Mitgliedstaat in Schwierigkeiten bringen. Darin liegen auch zum Teil die Ursachen für die zunehmende Missachtung von EU-Vorschriften in den letzten Jahren. Auch Migranten missachten oft EU-Recht und weigern sich, ihren Asylantrag in dem Mitgliedstaat ihrer Einreise zu stellen oder sich dort erkennungsdienstlich behandeln zu lassen, und reisen stattdessen in den Staat weiter, in dem sie sich niederlassen wollen, und beantragen dort Asyl. Diese Sekundärmigration hat dazu geführt, dass viele Asylanträge in anderen Mitgliedstaaten gestellt worden sind als denen, in die die Betreffenden erstmals EU-Boden betreten haben. Mehrere dieser Mitgliedstaaten haben daraufhin wieder Grenzkontrollen eingeführt, um den Zustrom zu bewältigen.
I. eine ROBUSTE und Nachhaltige Gemeinsame ASYLPOLITIK
I.1 Immanente Defizite des Gemeinsamen Europäischen Asylsystems in der Migrationskrise
I.2 Behebung der strukturellen Defizite: fünf Prioritäten
5 Prioritäten
a Einführung eines tragfähigen, fairen Systems zur Bestimmung des für die Prüfung von Asylanträgen zuständigen Mitgliedstaates
b Stärkung des Eurodac-Systems
c Herstellung größerer Konvergenz im EU-Asylsystem
d Verhinderung von Sekundärbewegungen innerhalb der EU
e Ein neues Mandat für die EU-Asylagentur
a Ein tragfähiges, faires System zur Bestimmung des für die Prüfung von Asylanträgen zuständigen Mitgliedstaates
b Ausweitung des Anwendungsbereichs des Eurodac-Systems
c Ein höheres Maß an Konvergenz und ein echtes gemeinsames EU-Asylsystem
d Sekundärmigration innerhalb der EU verhindern
e Ein neues Mandat für die Asylagentur der EU
II. sichere und LEGALE MIGRATIONSWEGE
II.1. Den Schutz von Flüchtlingen in der EU besser koordinieren Ein strukturiertes System für die Neuansiedlung
II.2. Eine intelligentere und gut gesteuerte legale Migrationspolitik
a Gewinnung hochqualifizierter Arbeitnehmer für Europa: eine Blue Card mit größerer Wirkung
b Gewinnung innovativer Unternehmer für die EU
c Ein kohärenteres und wirksameres Modell zur Steuerung der legalen Migration auf EU-Ebene
d Stärkung der Zusammenarbeit mit wichtigen Herkunftsländern
III. Fazit
Drucksache 624/16
Unterrichtung durch die Bundesregierung
Bericht der Bundesregierung nach § 37g des Bundes -Immissionsschutzgesetzes über die Umsetzung und Effekte der Biokraftstoff -Nachhaltigkeitsverordnung respektive Biomassestrom -Nachhaltigkeitsverordnung für den Berichtszeitraum 2013 bis 2014
... Biomassestrom
Drucksache 546/16
Gesetzentwurf der Bundesregierung
Entwurf eines Gesetzes zur Vorbereitung eines registergestützten Zensus einschließlich einer Gebäude- und Wohnungszählung 2021 (Zensusvorbereitungsgesetz 2021 - ZensVorbG 2021)
... Verantwortlich für die Übermittlung der Daten sind die nach Landesrecht für das Meldewesen zuständigen Stellen; dies können einzelne Meldebehörden oder auch eine zentrale Stelle je Bundesland sein. Da es sich hierbei um die massenhafte Verarbeitung von Daten handelt, die nur maschinell erfolgen kann, ist die Übermittlung der Daten auf elektroni- schem Weg notwendig. Auch die Vorbereitung des Zensus nach dem Zensusvorbereitungsgesetz 2021 ist Teil der Durchführung einer Bundesstatistik im Sinne des Bundesstatistikgesetzes, weshalb dessen Regelungen, wie insbesondere die der Geheimhaltung nach § 16 des Bundesstatistikgesetzes, Anwendung finden. Die Datenübermittlungen haben daher auch elektronisch gemäß den Regelungen in § 11a des Bundesstatistikgesetzes zu erfolgen.
Drucksache 636/2/16
Antrag des Landes Baden-Württemberg
Entschließung des Bundesrates für eine Reformierung des Bußgeldsystems und für eine Erweiterung der Sanktionen in der Bußgeld-Katalog-Verordnung bei besonders gefährlichen Verstößen im Straßenverkehr - Antrag des Landes Niedersachsen - Punkt 30 der 953. Sitzung des Bundesrates am 10. Februar 2017
... Die im Antrag Niedersachsens unter 1. geforderte Einführung einer einkommensabhängigen Staffelung der Bußgelder ist abzulehnen. Dies würde die als Masseverfahren angelegten Bußgeldverfahren verkomplizieren und die dann mit der Ermittlung der Vermögensverhältnisse betrauten Behörden aber auch die Staatsanwaltschaften und die Gerichte übermäßig belasten, ohne dass dies durch das angestrebte Ziel gerechtfertigt wäre. Im Hinblick auf die in diesem Bereich geltenden kurzen Verjährungsfristen wäre vielmehr eine steigende Anzahl von Einstellungen von Verfahren wegen Verfolgungsverjährung und damit ein sinkender Verfolgungsdruck zu befürchten.
Drucksache 797/1/16
Empfehlungen der Ausschüsse
Entwurf eines Gesetzes zur Fortentwicklung der haushaltsnahen Getrennterfassung von wertstoffhaltigen Abfällen
... 8.(2) Die Vorschriften dieses Abschnitts gelten nicht für Verkaufsverpackungen der Materialart Papier, Pappe und Karton, soweit die Hersteller nachweisen, dass die von ihnen hergestellten Verpackungen im Jahresmittel mindestens zu 90 Masseprozent der Vorbereitung zur Wiederverwendung oder dem Recycling zugeführt werden. Der Nachweis ist erstmals für das Jahr 2021 zu führen; § 17 Absatz 1 Satz 1 und 2, Absatz 2 und 3 gelten entsprechend. Die Hersteller können bei der Nachweisführung zusammenwirken."
1. Zum Gesetzentwurf allgemein
Zum Gesetzentwurf im Besonderen Streichung der Mehrwegquote
Abstimmung Kommunen/Systeme
Zentrale Stelle
Ökologische Gestaltung der Beteiligungsentgelte
Papier, Pappe und Kartonage PPK
2 Hinweispflicht
2 Pfandregelungen
4. Zu Artikel 1 § 1 Absatz 3 Satz 2 - neu - VerpackG
5. Zu Artikel 1 § 1 Absatz 3 Satz 2 - neu - VerpackG
6. Zu Artikel 1 § 3 Absatz 20 VerpackG
Zu Artikel 1
§ 12 Ausnahmen
Zu Absatz 1
Zu Absatz 2
9. Zu Artikel 1 § 14 Absatz 3 Satz 1, 2 VerpackG
10. Zu Artikel 1 § 15 Absatz 1 Satz 4, Absatz 2 Satz 1, 2 - neu -, Absatz 3 Satz 6 VerpackG
11. Zu Artikel 1 § 17 Absatz 1 Satz 3 - neu - VerpackG
12. Zu Artikel 1 § 18 Absatz 1 Satz 1, Absatz 3 Satz 1, 2, Absatz 4 VerpackG
13. Zu Artikel 1 § 21 Absatz 1 Nummer 1 VerpackG
14. Zu Artikel 1 § 22 Absatz 2 Satz 1 VerpackG
15. Zu Artikel 1 § 22 Absatz 2 Satz 1, Satz 2 VerpackG
16. Zu Artikel 1 § 22 Absatz 3 Satz 1 VerpackG
17. Zu Artikel 1 § 26 Absatz 1 Satz 2 Nummer 1
18. Zu Artikel 1 § 27a - neu - VerpackG
§ 27a Qualitätssicherung bei Bescheinigungen und Bestätigungen von Sachverständigen und sonstigen Prüfern
19. Zu Artikel 1 § 32 VerpackG
'§ 32 Hinweispflichten
20. Zu Artikel 1 § 34 Absatz 3 VerpackG
21. Zum Gesetzentwurf im Übrigen
Drucksache 60/1/16
Empfehlungen der Ausschüsse
Vorschlag für einen Beschluss des Europäischen Parlaments und des Rates über die Nutzung des Frequenzbands 470-790 MHz in der Union - COM(2016) 43 final
... 3. Er hebt hervor, dass die lineare Verbreitung massenattraktiver Inhalte über terrestrische Rundfunknetze erheblich effizienter ist als die lineare Verbreitung dieser Inhalte über funkgestützte Breitbandnetze. Der Bundesrat erinnert insoweit an seine Stellungnahme vom 29. November 2013 (BR-Drucksache 689/13(B)).
Drucksache 310/16 (Beschluss)
Stellungnahme des Bundesrates
Entwurf eines Gesetzes zur Einführung von Ausschreibungen für Strom aus erneuerbaren Energien und zu weiteren Änderungen des Rechts der erneuerbaren Energien (Erneuerbare-EnergienGesetz - EEG 2016)
... Die Höhe der Sicherheit soll 30 Euro pro Kilowatt betragen. Dieser Wert ist niedriger als bei Solaranlagen und entspricht der Höhe bei Windanlagen. Da Biomasse
Drucksache 704/16
Unterrichtung durch die Europäische Kommission
Mitteilung der Kommission an das Europäische Parlament, den Rat, den Europäischen Wirtschafts- und Sozialausschuss und den Ausschuss der Regionen: Europas Marktführer von morgen: die Start-up- und die Scale-up-Initiative COM(2016) 733 final; Ratsdok. 14261/16
... - eine kritische Masse effizient miteinander verbundener EU-weiter Cluster und Ökosysteme
1. Einleitung
2. BESEITIGUNG der Hindernisse
3. Schaffung NEUER MÖGLICHKEITEN
3.1 Partner, Cluster und Ökosysteme
3.2 Mit öffentlichen Aufträgen verbundene Möglichkeiten
3.3 Kompetenzen
3.4 Verbesserung der Innovationschancen für Start-ups und Scale-ups in der EU
3.5 Solidarwirtschaft und soziale Unternehmen
4. Zugang zu FINANZMITTELN
5. Fazit
Drucksache 738/1/16
Empfehlungen der Ausschüsse
Mitteilung der Kommission an das Europäische Parlament, den Rat, den Europäischen Wirtschafts- und Sozialausschuss, den Ausschuss der Regionen und die Europäische Investitionsbank: Saubere Energie für alle Europäer - COM(2016) 860 final
... 22. Der Bundesrat weist zur festen Biomasse
Drucksache 550/1/16
... - Erfassung der Wärmeerzeugung aus Biogas, Klärgas und fester Biomasse
Drucksache 386/1/16
Empfehlungen der Ausschüsse
Vorschlag für eine Verordnung des Europäischen Parlaments und des Rates zur Festlegung verbindlicher nationaler Jahresziele für die Reduzierung der Treibhausgasemissionen im Zeitraum 2021 - 2030 zwecks Schaffung einer krisenfesten Energieunion und Erfüllung der Verpflichtungen aus dem Übereinkommen von Paris sowie zur Änderung der Verordnung (EU) Nr. 525/2013 des Europäischen Parlaments und des Rates über ein System für die Überwachung von Treibhausgasemissionen sowie für die Berichterstattung über diese Emissionen und über andere klimaschutzrelevante Informationen - COM(2016) 482 final; Ratsdok. 11483/16
... 13. Der Bundesrat stellt fest, dass die Landwirtschaft bereit ist, einen angemessenen Beitrag zu den Klimaschutzbemühungen zu leisten. Dieser Beitrag muss jedoch der Sonderrolle dieses Sektors gerecht werden: Die Landwirtschaft dient der Ernährungssicherung und kann im Rahmen der Bioökonomie auch andere wichtige Güter des täglichen Lebens, wie nachwachsende Rohstoffe, bereitstellen. Zudem muss berücksichtigt werden, dass bei der Bewirtschaftung der landwirtschaftlich genutzten Flächen sowie bei der Tierhaltung Emissionen - teils auf Grund natürlicher mikrobieller Umsetzungsprozesse - unvermeidbar sind. Gleichzeitig ist die Land- und Forstwirtschaft der wesentliche Sektor, mit dem diffus vorhandenes Kohlendioxid aus der Atmosphäre in Biomasse
Drucksache 66/16 (Beschluss)
Stellungnahme des Bundesrates
Entwurf eines Neunten Gesetzes zur Änderung des Zweiten Buches Sozialgesetzbuch - Rechtsvereinfachung
... I hinausgehen. Ein Rechtsanspruch auf eine Beratung in der in § 14 SGB II-E vorgesehenen Ausgestaltung würde im Ergebnis dazu führen, dass die Jobcenter von Amts wegen für jeden einzelnen Leistungsberechtigten eine an alle Eventualitäten angepasste individuelle Beratung vornehmen müssten, wenn sich wie hier vorgesehen Art und Umfang der Beratung nach dem Bedarf der leistungsberechtigten Person richten muss. Im Bereich der Massenverwaltung geht die Rechtsprechung bisher davon aus, dass der Sozialleistungsträger lediglich zu einer Beratung verpflichtet ist, die sich aufgrund von konkreten Fallgestaltungen unschwer ergibt (Bundessozialgericht, Urteil vom 24. Juli 2003, B 4 RA 13/ 03 R).
1. Zu Artikel 1 Nummer 2 § 1 Absatz 3 Nummer 1 SGB II , Nummer 11 § 14 SGB II
2. Zu Artikel 1 Nummer 4 § 5 Absatz 4 SGB II Artikel 2 Nummer 3 § 22 Absatz 4 Satz 5 SGB III
3. Zu Artikel 1 Nummer 10 § 11b SGB II
4. Zu Artikel 1 Nummer 10 Absatz 15 - neu - § 9 RBEG
5. Zu Artikel 1 Nummer 12 § 15 Absatz 2 SGB II
6. Zu Artikel 1 Nummer 13a - neu - § 16 Absatz 3b - neu - SGB II
7. Zu Artikel 1 Nummer 13a - neu - § 16 Absatz 5 - neu - SGB II , Nummer 15 § 16g Absatz 2, Absatz 3 - neu - SGB II
Zu Buchstabe a
Zu Buchstabe b
Zu Absatz 2
Zu Absatz 3
8. Zu Artikel 1 Nummer 14a - neu - § 16d Absatz 1 und Absatz 2, Absatz 3 Sätze 1 bis 3, Absätze 4 bis 6, Absatz 8 SGB II
9. Zu Artikel 1 Nummer 14a - neu - § 16e Absatz 1 Satz 2 - neu -, Absatz 2 Satz 2, Absatz 3 einleitender Satzteil, Nummer 1, Nummer 3, Nummer 4, Absatz 4 Sätze 01 - neu -, 02 - neu -, Satz 3, Absatz 6 - neu - SGB II , Nummer 42 § 46 Absatz 1a - neu - SGB II
Zu Nummer 14a
Zu Buchstabe a
Zu Buchstabe b
Zu Buchstabe c
Zu Doppelbuchstabe aa
Zu Doppelbuchstabe bb
Zu Doppelbuchstabe cc
Zu Doppelbuchstabe dd
Zu Buchstabe d
Zu Buchstabe e
Zu Nummer 42
10. Zu Artikel 1 Nummer 14a - neu - § 16f SGB II
§ 16f Freie Förderung
11. Zu Artikel 1 Nummer 16 § 16h Absatz 4 SGB II
12. Zu Artikel 1 Nummer 16a - neu - § 16i - neu - SGB II
§ 16i Mehraufwandsentschädigung bei beruflicher Weiterbildung
13. Zu Artikel 1 Nummer 16a - neu - § 18a Absatz 2 - neu - SGB II
14. Zu Artikel 1 Nummer 24 Buchstabe b - neu -, Buchstabe c - neu - § 28 Absatz 3 Satz 2 - neu -, Absatz 5 Satz 2 - neu - SGB II
Zu Buchstabe b
Zu Buchstabe c
15. Zu Artikel 1 Nummer 24 Buchstabe b - neu - § 28 Absatz 6 Satz 2 SGB II
16. Zu Artikel 1 Nummer 25 Buchstabe a Doppelbuchstabe aa - neu -, Buchstabe b - neu - § 31 Absatz 1 Satz 1, Absatz 2 Nummer 2 SGB II
17. Zu Artikel 1 Nummer 25a - neu - § 31a Absatz 1 SGB II
18. Zu Artikel 1 Nummer 25a - neu - § 31a Absatz 2, Absatz 3 Satz 3 SGB II
Zu Buchstabe a
Zu Buchstabe b
19. Zu Artikel 1 Nummer 25a - neu - § 31b Absatz 1 Satz 4 SGB II
20. Zu Artikel 1 Nummer 25a - neu - § 32 Absatz 1 Satz 1 SGB II
21. Zu Artikel 1 Nummer 25a - neu - § 32 Absatz 2 Satz 2 SGB II
22. Zu Artikel 1 Nummer 31 § 35 Absatz 4 - neu - SGB II
23. Zu Artikel 1 Nummer 32a - neu - § 37 Absatz 1 Satz 3 - neu - SGB II
24. Zu Artikel 1 Nummer 42 § 46 Absatz 5 Satz 3, Satz 5, Satz 6 - neu - SGB II
25. Zu Artikel 1 Nummer 42 § 46 Absatz 7 Satz 1, Satz 3 SGB II
26. Zu Artikel 2 Nummer 1a - neu - § 9b - neu - SGB III , Nummer 3a - neu - und 3b - neu - § 31 Absatz 3 - neu -, § 45 Absatz 1 Satz 2a - neu - bis 2d - neu SGB III
§ 9b Zusammenarbeit mit anderen Leistungsträgern und öffentlichen Einrichtungen
Zu Buchstabe a
Zu Buchstabe b
27. Zu Artikel 2 Nummer 3a - neu - § 45 Absatz 1 Sätze 2a - neu - bis 2c - neu - SGB III
28. Zu Artikel 2 Nummer 3a bis 3c - neu - § 45 Absatz 6a - neu - und 6 b - neu -, § 54 Absatz 1 Satz 2 - neu - und Absatz 2 - neu -, § 79 Absatz 4 - neu - und Absatz 5 - neu - SGB III
29. Zu Artikel 3 Absatz 2a - neu - § 10 Absatz 3 Satz 2 SGB VIII
30. Zu Artikel 3 Absatz 8 Nummer 1a - neu - § 34 Absatz 2 Satz 2 und Absatz 5 Satz 2 -neu -SGB XII
31. Zu Artikel 3 Absatz 11 § 11 Absatz 6 Satz 2 BKGG
32. Zu Artikel 3 Absatz 12 Nummer 1 Buchstabe b, Nummer 2 und Nummer 3 § 132 Absatz 4, §§ 133 und 134 SGB IX , Absatz 13 § 68 Nummer 3 Buchstabe c AO
33. Zum Gesetzentwurf insgesamt
34. Zum Gesetzentwurf insgesamt
35. Zum Gesetzentwurf insgesamt
36. Zum Gesetzentwurf insgesamt
37. Zum Gesetzentwurf allgemein:
38. Zum Gesetzentwurf allgemein:
Drucksache 63/16
... d) Übersicht über die abwasserrelevanten Jahresmassenströme, z.B. in Kilogramm Schadstoff pro Kilogramm hergestelltes Produkt, sofern produktionsspezifische Frachten im betreffenden Anhang vorgegeben sind,
Drucksache 311/16
Unterrichtung durch die Europäische Kommission
Mitteilung der Kommission an das Europäische Parlament, den Rat, den Europäischen Wirtschafts- und Sozialausschuss und den Ausschuss der Regionen: Europäische Agenda für die kollaborative Wirtschaft - COM(2016) 356 final; Ratsdok. 9911/16
... 41. Zum Arbeitsrecht der EU gehören die Richtlinien zur Regelung der Rechte und Pflichten der Arbeitnehmer. Sie beziehen sich auf die Höchstarbeitszeit einschließlich des Rechts auf bezahlten Jahresurlaub, auf tägliche und wöchentliche Ruhezeiten und den Schutz bei Nachtarbeit sowie Informationen über individuelle Beschäftigungsbedingungen, Rechte von entsandten Arbeitnehmern, das Verbot der Diskriminierung von Arbeitnehmern in atypischen Beschäftigungsverhältnissen (z. B. Teilzeit, befristete Arbeitsverhältnisse oder Anstellung durch Zeitarbeitsfirmen), den Schutz bei Insolvenz des Arbeitgebers und Schutz vor Diskriminierung, beispielsweise aufgrund des Geschlechts, der ethnischen Zugehörigkeit oder der sexuellen Ausrichtung. Sie umfassen auch Schutz bei Massenentlassungen, bei einer Übertragung von Unternehmen oder bei grenzüberschreitenden Fusionen. Sie sehen zudem die Beteiligung der Arbeitnehmer vor: Unterrichtung und Anhörung sowie, in bestimmten Fällen, Mitbestimmung. Im Bereich der Sicherheit und des Gesundheitsschutzes am Arbeitsplatz betreffen allgemeine Grundsätze die Vermeidung berufsbedingter Gefahren sowie die Sicherheit und den Gesundheitsschutz der Arbeitnehmer am Arbeitsplatz.
Mitteilung
1. Einführung
2. Zentrale Fragen
2.1. Marktzugangsanforderungen
Plattformen und Dienstleistungsanbieter nach bestehendem EU-Recht
Gewerbliche Erbringung von Dienstleistungen
Erbringung von Dienstleistungen Peerto-Peer
Kollaborative Plattformen
2.2 Haftungsregelung
2.3 Schutz der Nutzer
2.4 Selbständige und Arbeitnehmer in der kollaborativen Wirtschaft
Die EU-Definition des Begriffs Arbeitnehmer
2.5 Besteuerung
Anpassung an neue Geschäftsmodelle
Verringerung des Verwaltungsaufwands
5 Mehrwertsteuer
3. Überwachung
4. Fazit
Drucksache 385/1/16
Empfehlungen der Ausschüsse
Vorschlag für eine Verordnung des Europäischen Parlaments und des Rates über die Einbeziehung der Emissionen und des Abbaus von Treibhausgasen aus Landnutzung, Landnutzungsänderungen und Forstwirtschaft (LULUCF) in den Rahmen für die Klima- und Energiepolitik bis 2030 und zur Änderung der Verordnung Nr. 525/2013 des Europäischen Parlaments und des Rates über ein System für die Überwachung von Treibhausgasemissionen sowie für die Berichterstattung über diese Emissionen und über andere klimaschutzrelevante Informationen - COM(2016) 479 final; Ratsdok. 11494/16
... - die Notwendigkeit der Erfassung oberirdischer Biomasse
Drucksache 422/16
Gesetzentwurf der Bundesregierung
Entwurf eines Gesetzes zur Anpassung des Umwelt -Rechtsbehelfsgesetzes und anderer Vorschriften an europa- und völkerrechtliche Vorgaben
... Das heißt, bei derartigen Entscheidungen besteht in der Regel ein Interesse, die Entscheidung einer großen Anzahl von Adressaten bekannt zu geben. Allein bundesweit sind über 100 Umweltvereinigungen anerkannt, hinzukommen Umweltvereinigungen, die auf Landesebene anerkannt sind sowie betroffene Privatpersonen. Die Anzahl der für eine angemessene Beteiligung im Sinne der Aarhus-Konvention notwendigen Bekanntgaben (oftmals Zustellungen) läge also in der Regel bei über 200 individuellen Bekanntgaben. Es handelt sich um Massenverfahren, bei denen die Einzelbekanntgabe mit einem erheblichen Verwaltungsaufwand verbunden wäre sowie mit der Unsicherheit, ob tatsächlich alle relevanten Empfänger erreicht werden.
A. Problem und Ziel
B. Lösung
C. Alternativen
D. Haushaltsausgaben ohne Erfüllungsaufwand
E. Erfüllungsaufwand
E.1 Erfüllungsaufwand für Bürgerinnen und Bürger
E.2 Erfüllungsaufwand für die Wirtschaft
E.3 Erfüllungsaufwand der Verwaltung
F. Weitere Kosten
Gesetzentwurf
Entwurf
Artikel 1 Änderung des Umwelt-Rechtsbehelfsgesetzes
§ 4 Verfahrensfehler.
§ 5 Missbräuchliches oder unredliches Verhalten im Rechtsbehelfsverfahren
§ 6 Klagebegründungsfrist
§ 7 Besondere Bestimmungen für Rechtsbehelfe gegen bestimmte Entscheidungen
§ 8 Überleitungsvorschrift
Artikel 2 Änderung des Gesetzes über die Umweltverträglichkeitsprüfung
Artikel 3 Änderung des Bundes-Immissionsschutzgesetzes
Artikel 4 Änderung des Bundesnaturschutzgesetzes
Artikel 5 Änderung der Verwaltungsgerichtsordnung
Artikel 6 Änderung des Baugesetzbuchs
Artikel 7 Änderung des Bundesberggesetzes
§ 5a Öffentliche Bekanntgabe
Artikel 8 Änderung des Allgemeinen Eisenbahngesetzes
Artikel 9 Änderung des Bundesfernstraßengesetzes
Artikel 10 Änderung des Bundeswasserstraßengesetzes
Artikel 11 Änderung des Luftverkehrsgesetzes
Artikel 12 Änderung des Magnetschwebebahnplanungsgesetzes
Artikel 13 Änderung des Energiewirtschaftsgesetzes
Artikel 14 Änderung der Verordnung über das Genehmigungsverfahren
Artikel 15 Änderung der Atomrechtlichen Verfahrensverordnung
Artikel 16 Änderung des Umweltinformationsgesetzes
Artikel 17 Bekanntmachungserlaubnis
Artikel 18 Inkrafttreten
Begründung
A. Allgemeiner Teil
I. Zielsetzung des Gesetzes
II. Wesentlicher Inhalt des Gesetzes
III. Alternativen
IV. Gesetzgebungskompetenzen des Bundes
V. Vereinbarkeit mit dem Recht der Europäischen Union und völkerrechtlichen Verträgen
VI. Nachhaltigkeitsaspekte
VII. Haushaltsausgaben ohne Erfüllungsaufwand
VIII. Erfüllungsaufwand
Zu Nr. 1
Zu Nr. 2
Zu Nr. 3
Zu Nr. 4
Zu Nr. 6
Zu Nr. 7
IX. Weitere Kosten
X. Rechts- und Verwaltungsvereinfachung
XI. Geschlechterspezifische Auswirkungen
XII. Demographie-Check
XIII. Zeitliche Geltung; Befristung
B. Zu den einzelnen Vorschriften
Zu Artikel 1
Zu Nummer 1
Zu Buchstabe a
Artikel 9 Zugang zu Gerichten [...]
Zu Buchstabe a
Zu Buchstabe b
Zu Nummer 2
Zu Buchstabe a
Zu Buchstabe b
Zu Nummer 3
Zu Nummer 4
Zu Buchstabe a
Zu Buchstabe b
Zu Buchstabe c
Zu Absatz 3
Zu Absatz 4
Zu Absatz 5
Zu Nummer 5
Zu § 5
Zu § 6
Zu § 7
Zu § 8
Zu Artikel 2
Zu Nummer 1
Zu Buchstabe a
Zu Buchstabe b
Zu Nummer 2
Zu Nummer 3
Zu Nummer 4
Zu den Buchstabe n
Zu Buchstabe c
Zu Nummer 5
Zu Nummer 6
Zu Nummer 7
Zu Nummer 8
Zu Artikel 3
Zu Nummer 1
Zu Nummer 2
Zu Artikel 4
Zu Nummer 1
Zu Buchstabe a
Zu Buchstabe b
Zu Buchstabe b
Zu Nummer 2
Zu Buchstabe a
Zu Buchstabe b
Zu Artikel 5
Zu Artikel 6
Zu Artikel 7
Zu Artikel 8
Zu Artikel 9
Zu Artikel 10
Zu Artikel 11
Zu Artikel 12
Zu Artikel 13
Zu Artikel 14
Zu Artikel 15
Zu Artikel 16
Zu Artikel 17
Zu Artikel 18
Anlage Stellungnahme des Nationalen Normenkontrollrates gem. § 6 Abs. 1 NKRG: NKR-Nr. 3450: Entwurf eines Gesetzes zur Anpassung des Umwelt-Rechtsbehelfsgesetzes und anderer Vorschriften an europa- und völkerrechtliche Vorgaben
I. Zusammenfassung
1. Im Einzelnen
2. Erfüllungsaufwand
3. Weitere Kosten
Drucksache 295/16
Gesetzentwurf der Bundesregierung
Entwurf eines Gesetzes zum besseren Informationsaustausch bei der Bekämpfung des internationalen Terrorismus
... haben im Segment der im Voraus bezahlten Mobilfunkdienste eine enorme Anzahl offensichtlich fehlerhafter Datensätze in Kundendatenbanken von Anbietern von Telekommunikationsdiensten ergeben. Es liegen zahlreiche Hinweise auf automatische und händisch eingetragene systematische Generierungen von fiktiven Angaben vor. Da es sich hierbei nicht um Einzelfälle, sondern um Erscheinungen mit Massencharakter handelt, sind die auf Grundlage von § 111 Absatz 1 derzeit erhobenen Daten quantitativ und qualitativ unbefriedigend. Die Auskunftsverfahren der Behörden nach den §§ 112, 113 TKG führen daher in vielen Verfahren zu keinen brauchbaren Informationen bzw. liefern keinen Anknüpfungspunkt für weitere Ermittlungen. In diesem Zusammenhang besteht auch die Gefahr, dass Unschuldige, deren Daten von Kriminellen missbraucht werden, in strafrechtliche Ermittlungen hineingezogen werden.
A. Problem und Ziel
B. Lösung
C. Alternativen
D. Haushaltsausgaben ohne Erfüllungsaufwand
E. Erfüllungsaufwand
E.1 Erfüllungsaufwand für Bürgerinnen und Bürger
E.2 Erfüllungsaufwand für die Wirtschaft
E.3 Erfüllungsaufwand für die Verwaltung
F. Weitere Kosten
Gesetzentwurf
Entwurf
Artikel 1 Änderung des Bundesverfassungsschutzgesetzes
§ 22b Errichtung gemeinsamer Dateien mit ausländischen Nachrichtendiensten
§ 22c Teilnahme an gemeinsamen Dateien mit ausländischen Nachrichtendiensten
Artikel 2 Änderung des BND-Gesetzes
§ 2a Besondere Auskunftsverlangen
Artikel 3 Änderung des Bundespolizeigesetzes
§ 28a Einsatz technischer Mittel zur Eigensicherung
Artikel 4 Änderung des VIS-Zugangsgesetzes
Artikel 5 Änderung des Artikel 10-Gesetzes
Artikel 6 Änderung des Vereinsgesetzes
Artikel 7 Änderung des Bundeskriminalamtgesetzes
Artikel 8 Änderung des Strafgesetzbuchs
Artikel 9 Änderung des Telekommunikationsgesetzes
§ 111 Daten für Auskunftsersuchen der Sicherheitsbehörden
Artikel 10 Einschränkung eines Grundrechts
Artikel 11 Inkrafttreten
Begründung
A. Allgemeiner Teil
I. Ziel des Gesetzes
II. Wesentlicher Inhalt
III. Alternativen, Folgen und Auswirkungen
1. Alternativen
2. Folgen und Auswirkungen
3. Gleichstellungspolitische Gesetzesfolgenabschätzung
IV. Gesetzgebungskompetenz des Bundes
V. Vereinbarkeit mit dem Recht der Europäischen Union und völkerrechtlichen Verträgen
VI. Erfüllungsaufwand
1. Erfüllungsaufwand für Bürgerinnen und Bürger
2. Erfüllungsaufwand für die Wirtschaft
3. Erfüllungsaufwand für die Verwaltung
VII. Sonstige Kosten
VIII. Weitere Gesetzesfolgen
IX. Evaluierung
B. Besonderer Teil
Zu Artikel 1
Zu Nummer 1
Zu Nummer 2
Zu § 22b
Zu Absatz 1
Zu Absatz 2
Zu Absatz 3
Zu Absatz 4
Zu Absatz 5
Zu Absatz 6
Zu Absatz 7
Zu § 22c
Zu Artikel 2
Zu Nummer 1
Zu Nummer 2
Zu Nummer 3
Zu Artikel 3
Zu Nummer 1
Zu Buchstabe a
Zu Buchstabe b
Zu Buchstabe c
Zu Absatz 6
Zu Absatz 7
Zu Absatz 8
Zu Absatz 9
Zu Nummer 2
Zu Absatz 1
Zu Absatz 2
Zu Absatz 3
Zu Absatz 4
Zu Absatz 5
Zu Nummer 3
Zu Artikel 4
Zu Artikel 5
Zu Artikel 6
Zu Artikel 7
Zu Artikel 8
Zu Nummer 1
Zu Nummer 2
Zu Artikel 9
Zu Nummer 1
Zu Nummer 2
Zu Nummer 3
Zu Nummer 4
Zu Nummer 5
Zu Nummer 6
Zu § 150
Zu § 150
Zu Artikel 10
Zu Artikel 11
Anlage Stellungnahme des Nationalen Normenkontrollrates gem. § 6 Abs. 1 NKRG: NKR-Nr. 3751: Entwurf eines Gesetzes zum besseren Informationsaustausch bei der Bekämpfung des internationalen Terrorismus
I. Zusammenfassung
II. Im Einzelnen
Auswirkungen auf den Erfüllungsaufwand
5 Wirtschaft
5 Verwaltung
4 Gesamtbetrachtung
Drucksache 354/16 (Beschluss)
Beschluss des Bundesrates
Gesetz zur Ausdehnung der Bergschadenshaftung auf den Bohrlochbergbau und Kavernen
... Durch den Betrieb von Braunkohletagebauen selbst treten in der Regel keine Bergschäden auf. Jedoch ist für einen sicheren Betrieb von tiefen Braunkohletagebauen eine Absenkung des Grundwasserniveaus im Bereich und Umfeld dieser übertägigen Gewinnungsbetriebe erforderlich, die in besonderen Fällen zu schadenswirksamen Bodenbewegungen führen kann. Infolge dieser Grundwasserabsenkung treten in einem begrenzten Bereich gleichmäßige Bodenbewegungen auf, die grundsätzlich kaum schadensrelevant sind. Im Bereich von geologischen Anomalien (Auebereiche usw.) und hydraulisch wirksamen Störungen im Untergrund innerhalb des Einflussbereiches der Grundwasserabsenkung ist aber ein ungleichmäßiges Setzungsverhalten und damit das Auftreten von zum Teil erheblichen Bergschäden möglich. Zudem führen in Einzelfällen die enormen Massenumlagerungen im Braunkohlentagebau zu Spannungsumlagerungen im Untergrund, die ihrerseits Erderschütterungen an der Erdoberfläche verursachen.
Drucksache 548/16
Gesetzentwurf der Bundesregierung
Entwurf eines Dritten Gesetzes zur Änderung der Insolvenzordnung
... § 104 InsO dient dem Schutz des Vertragsgegners vor den Unsicherheiten, die mit dem Insolvenzverwalterwahlrecht des § 103 InsO verbunden sind (Bundestagsdrucksache 12/2443, S. 145). Da die in den Anwendungsbereich des § 104 InsO einbezogenen Verträge mit Marktpreisrisiken behaftet sind, werden sie vom Verwalterwahlrecht ausgenommen und durch den Ausschluss der Erfüllungsansprüche kraft Gesetzes beendet. Hierdurch erlangt der Vertragsgegner unmittelbar Klarheit darüber, dass er sich bei Bedarf durch den Abschluss eines Ersatzgeschäfts neu eindecken kann und muss (Bundestagsdrucksache 15/1853, S. 15). Spiegelbildlich soll der Verwalter keine Gelegenheit haben, auf Kosten des Vertragsgegners auf eine für die Masse positive Preisentwicklung zu spekulieren (Bundestagsdrucksache 12/2443, S. 145; 12/7302, S. 167 f.; 15/1853, S. 15). Bei für die Masse vorteilhaften Geschäften ist der Insolvenzverwalter auf das durch § 104 InsO ausgeschlossene Wahlrecht des § 103 InsO zur Wahrung des Erfüllungsinteresses nicht angewiesen. Denn auch er kann über den Markt oder die Börse ein Ersatzgeschäft abschließen (Bundestagsdrucksache 12/2443, S. 145). Die Abrechnung des Geschäfts zum Markt- oder Börsenpreis schafft dabei die Voraussetzung dafür, dass sich beide Parteien im Idealfall verlustfrei zu eben dem Preis neu eindecken können, zu dem sie das Geschäft im Verhältnis zueinander abrechnen. Grund und Tragweite sowie Grenzen der Zulässigkeit des vertraglichen Liquidationsnettings werden im Lichte dieses Normzwecks klargestellt und damit auf eine rechtssichere Grundlage gestellt, die es den Parteien insbesondere ermöglicht, Vereinbarungen zu treffen, die den Voraussetzungen für eine bankaufsichtsrechtliche Anerkennung von Liquidationsnetting genügen.
A. Problem und Ziel
B. Lösung
C. Alternativen
D. Haushaltsausgaben ohne Erfüllungsaufwand
E. Erfüllungsaufwand
E.1 Erfüllungsaufwand für Bürgerinnen und Bürger
E.2 Erfüllungsaufwand für die Wirtschaft
E.3 Erfüllungsaufwand der Verwaltung
F. Weitere Kosten
Gesetzentwurf
Entwurf
Artikel 1 Änderung der Insolvenzordnung
§ 104 Fixgeschäfte, Finanzleistungen, vertragliches Liquidationsnetting.
Artikel 2 Weitere Änderung der Insolvenzordnung
Artikel 3 Änderung weiterer Rechtsvorschriften
Artikel 105a Überleitungsvorschrift zum Dritten Gesetz zur Änderung der Insolvenzordnung
Artikel 4 Inkrafttreten
Begründung
A. Allgemeiner Teil
I. Zielsetzung und Notwendigkeit der Regelungen
II. Wesentlicher Inhalt des Entwurfs
1. Klarstellung der Reichweite der Gestaltungsspielräume für vertragliche Beendigungs- und Abwicklungsmechanismen Artikel 1
2. Weitere Änderungen des § 104 InsO Artikel 2
a Vereinfachung der Binnenstruktur und -systematik des § 104 InsO
b Modernisierung des Beispielkatalogs für Finanzleistungen § 104 Absatz 1 Satz 3 InsO-E
c Klarstellungen zur Zusammenfassung von Einzelgeschäften in Rahmenverträgen § 104 Absatz 3 InsO-E
3. Bezeichnung des Gesetzes
III. Alternativen
IV. Gesetzgebungskompetenz
V. Vereinbarkeit mit dem Recht der Europäischen Union und völkerrechtlichen Verträgen
VI. Gesetzesfolgen
1. Rechts- und Verwaltungsvereinfachung
2. Nachhaltigkeitsaspekte
3. Haushaltsausgaben ohne Erfüllungsaufwand
4. Erfüllungsaufwand
5. Weitere Kosten
6. Weitere Gesetzesfolgen
VII. Befristung; Evaluierung
B. Besonderer Teil
Zu Artikel 1
Zu Nummer 1
Zu Nummer 2
Zu Nummer 3
Zu § 104
Zu § 104
Zu Artikel 2
Zu Nummer 1
Zu Nummer 2
Zu Buchstabe a
Zu Buchstabe b
Zu Artikel 3
Zu Absatz 1
Zu Absatz 2
Zu Artikel 4
Drucksache 104/16
Verordnung des Bundesministeriums für Verkehr und digitale Infrastruktur
Zehnte Verordnung zur Änderung eisenbahnrechtlicher Vorschriften
... 1. Änderungen der Fahrzeugmasse oder der Radaufstandskraft um mehr als 10 % Veränderungen der nominalen Fahrzeugmasse in den Beladezuständen (nach DIN EN 15663:2012-05; Bahnanwendungen - Definition der Fahrzeugreferenzmassen; Deutsche Fassung EN 15663:2009 + AC:2010) bzw. Veränderungen der nominalen Radaufstandskraft (nach EN 50215 DIN EN 50215 VDE 0115-101:2010-07; Bahnanwendungen - Bahnfahrzeuge Prüfung von Bahnfahrzeugen nach Fertigstellung und vor Indienststellung) in den Beladezuständen:
Drucksache 354/1/16
Empfehlungen der Ausschüsse
Gesetz zur Ausdehnung der Bergschadenshaftung auf den Bohrlochbergbau und Kavernen
... Durch den Betrieb von Braunkohletagebauen selbst treten in der Regel keine Bergschäden auf. Jedoch ist für einen sicheren Betrieb von tiefen Braunkohletagebauen eine Absenkung des Grundwasserniveaus im Bereich und Umfeld dieser übertägigen Gewinnungsbetriebe erforderlich, die in besonderen Fällen zu schadenswirksamen Bodenbewegungen führen kann. Infolge dieser Grundwasserabsenkung treten in einem begrenzten Bereich gleichmäßige Bodenbewegungen auf, die grundsätzlich kaum schadensrelevant sind. Im Bereich von geologischen Anomalien (Auebereiche usw.) und hydraulisch wirksamen Störungen im Untergrund innerhalb des Einflussbereiches der Grundwasserabsenkung ist aber ein ungleichmäßiges Setzungsverhalten und damit das Auftreten von zum Teil erheblichen Bergschäden möglich. Zudem führen in Einzelfällen die enormen Massenumlagerungen im Braunkohlentagebau zu Spannungsumlagerungen im Untergrund, die ihrerseits Erderschütterungen an der Erdoberfläche verursachen.
Zu Buchstabe n
Zu Buchstabe d
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Suchbeispiele:
Informationssystem - umwelt-online Internet
Das Informationssystem umfaßt alle bei umwelt-online implementierten Dateien zu den Umweltmedien/Bereichen:
Abfall ,
Allgemeines ,
Anlagentechnik ,
Bau ,
Biotechnologie ,
Energienutzung ,
Gefahrgut ,
Immissionsschutz ,
Lebensmittel & Bedarfsgegenstände,
Natur -,
Pflanzen -,
Tierschutz ,
Boden/Altlasten ,
Störfallprävention&Katastrophenschutz ,
Chemikalien ,
Umweltmanagement sowie
Arbeitsschutz
einschließlich des zugehörigen EU -Regelwerkes. Das Informationssystem wird kontinierlich entsprechend den Veröffentlichungen des Gesetzgebers aktualisiert.
Mit dem Lizenzerwerb wird die Nutzungsberechtigung des umwelt-online Informationssystems und die Nutzung des individuellen umwelt-online Rechtskatasters zum Nachweis der Rechtskonformität des Umweltmanagementsystems gemäß der DIN ISO 14001 bzw. der Ökoauditverordnung (EG)1221/2009 , des Arbeitsschutzmanagementsystems gemäß OHSAS 18001 sowie des Energiemanagementsystems gemäß DIN ISO 50001 erworben.