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"Masse-%"


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Drucksache 274/09

... AMMONIUMPIKRAT, trocken oder angefeuchtet mit weniger als 10 Masse-% Wasser

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 274/09




A. Problem und Ziel

B. Lösung

C. Alternativen

D. Finanzielle Auswirkungen auf die öffentlichen Haushalte

1. Haushaltsausgaben ohne Vollzugsaufwand

2. Vollzugsaufwand

E. Sonstige Kosten

F. Bürokratiekosten

Verordnung

Verordnung

§ 1
Geltungsbereich

§ 2
Begriffsbestimmungen

§ 3
Zulassung zur Beförderung

§ 4
Allgemeine Sicherheitspflichten

§ 5
Ausnahmen

§ 6
Zuständigkeiten des Bundesministeriums für Verkehr, Bau und Stadtentwicklung

§ 7
Zuständigkeiten der vom Bundesministerium der Verteidigung oder vom Bundesministerium des Innern bestellten Sachverständigen oder Dienststellen

§ 8
Zuständigkeiten der Bundesanstalt für Materialforschung und -prüfung

§ 9
Zuständigkeiten der von der Bundesanstalt für Materialforschung und -prüfung anerkannten Sachverständigen

§ 10
Zuständigkeiten des Bundesamtes für Wehrtechnik und Beschaffung

§ 11
Zuständigkeiten des Bundesamtes für Strahlenschutz

§ 12
Zuständigkeiten zugelassener Überwachungsstellen

§ 13
Zuständigkeiten der Benannten Stellen

§ 14
Besondere Zuständigkeiten im Straßenverkehr

§ 15
Besondere Zuständigkeiten im Eisenbahnverkehr

§ 16
Besondere Zuständigkeiten in der Binnenschifffahrt

§ 17
Pflichten des Auftraggebers des Absenders

§ 18
Pflichten des Absenders

§ 19
Pflichten des Beförderers

§ 20
Pflichten des Empfängers

§ 21
Pflichten des Verladers

§ 22
Pflichten des Verpackers

§ 23
Pflichten des Befüllers

§ 24
Pflichten des Betreibers eines Tankcontainers, ortsbeweglichen Tanks, MEGC, Schüttgut-Containers oder MEMU

§ 25
Pflichten des Herstellers und des Rekonditionierers von Verpackungen und der Stellen für Inspektionen und Prüfungen von IBC

§ 26
Sonstige Pflichten

§ 27
Pflichten mehrerer Beteiligter im Straßen- und Eisenbahnverkehr sowie in der Binnenschifffahrt

§ 28
Pflichten des Fahrzeugführers im Straßenverkehr

§ 29
Pflichten mehrerer Beteiligter im Straßenverkehr

§ 30
Pflichten des Betreibers eines Kesselwagens, abnehmbaren Tanks und Batteriewagens im Eisenbahnverkehr

§ 31
Pflichten des Eisenbahninfrastrukturunternehmers im Eisenbahnverkehr

§ 32
Pflichten des Reisenden im Eisenbahnverkehr

§ 33
Pflichten des Schiffsführers in der Binnenschifffahrt

§ 34
Pflichten des Eigentümers oder Ausrüsters in der Binnenschifffahrt

§ 35
Fahrweg und Verlagerung im Straßenverkehr

§ 36
Schriftliche Weisungen im Eisenbahnverkehr

§ 37
Ordnungswidrigkeiten

§ 38
Übergangsbestimmungen

§ 39
Aufheben von Vorschriften

§ 40
Inkrafttreten

Anlage 1
(zu § 35)

Gefährliche Güter, für deren innerstaatliche und grenzüberschreitende Beförderung § 35 gilt

Tabelle

Tabelle

Tabelle

Tabelle

Tabelle

Anlage 2

Anlage 3

1. Berlin:

2. Hamburg:

3. Niedersachsen:

4. Nordrhein-Westfalen:

5. Thüringen:

I. Allgemeines

Finanzielle Auswirkungen auf Öffentliche Haushalte:

Sonstige Kosten:

4 Bürokratiekosten:

II. Zu den Einzelvorschriften zu § 1 Geltungsbereich:

Zu § 1

Zu § 1

Zu § 1

Zu § 1

Zu § 2

Zu § 3

Zu § 4

Zu § 5

Zu § 5

Zu § 5

Zu § 5

Zu § 5

Zu § 5

Zu § 5

Zu § 5

Zu § 5

Zu § 5

Zu § 5

Zu § 6

Zu § 6

Zu § 7

Zu § 8

Zu § 9

Zu § 10

Zu § 11

Zu § 12

Zu § 13

Zu § 16

Zu § 17

Zu § 17

Zu § 19

Zu § 25

Zu § 27

Zu § 33

Zu § 34

Zu § 35

Zu § 36

Zu § 38

Zu § 39

Zu § 40

Zu Anlage 1:

Zu Anlage 2:

Zu Anlage 3:

Anlage
Stellungnahme des Nationalen Normenkontrollrates gem. § 6 Abs. 1 NKR-Gesetz: Entwurf einer Verordnung über die innerstaatliche und grenzüberschreitende Beförderung gefährlicher Güter auf der Straße, mit Eisenbahnen und auf Binnengewässern (Gefahrgutverordnung Straße, Eisenbahnen und Binnenschifffahrt – GGVSEB)


 
 
 


Drucksache 245/06

... ≤ 5 Masse-%5)

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 245/06




A. Problem und Ziel

B. Lösung

C. Alternativen

D. Finanzielle Auswirkungen

E. Sonstige Kosten

Verordnung

Verordnung

Artikel 1
Änderung der Abfallablagerungsverordnung

1. Dem § 2 werden folgende Nummern 11 und 12 angefügt:

2. § 5 wird wie folgt neu gefasst:

3. In § 7 Nr. 4

4. Anhang 1 wird wie folgt neu gefasst:

5. Anhang 3 wird wie folgt geändert:

6. Anhang 4 wird wie folgt geändert:

Artikel 2
Änderung der Deponieverordnung

1. § 2 wird wie folgt geändert:

2. § 6 wird wie folgt geändert:

3. In § 7 Abs. 1 Nr. 7

4. § 8 wird wie folgt neu gefasst:

5. In § 10 Abs. 3

6. § 11 wird wie folgt geändert:

7. In § 13 Abs.5

8. In § 14 Abs. 2

9. § 24 wird wie folgt geändert:

10. In Anhang 1 Nummer 1

11. Anhang 3 wird wie folgt neu gefasst:

12. Anhang 4 wird wie folgt geändert:

Artikel 3
Änderung der Deponieverwertungsverordnung

Artikel 4
Inkrafttreten

Begründung

A. Allgemeiner Teil

I. Ausgangslage

II. Ziele und Konzeption der Verordnung

III. Gender-Mainstreaming

IV. Kosten und Preiswirkungen

1. Kosten

2. Preiswirkungen

B. Besonderer Teil

Zu den Nummer n

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

§ 5
Abs. 1 AbfAblV:

§ 5
Abs. 2 AbfAblV:

§ 5
Abs. 3 AbfAblV:

§ 5
Abs. 4 AbfAblV:

§ 5
Abs. 5 AbfAblV:

§ 5
Abs. 6 AbfAblV:

§ 5
Abs. 7 AbfAblV:

Zu Nummer 3

Zu Nummer 4

Zu Nummer 5

Zu Nummer 6

Zu Nummer 6

Artikel 2
- Dritte Änderung der Deponieverordnung

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu Nummer 2

Zu Nummer 2

Zu Nummer 2

Zu Nummer 2

Zu Nummer 3

Zu Nummer 4

Zu § 8

Zu § 8

Zu § 8

Zu § 8

Zu § 8

Zu § 8

Zu Nummer 5

Zu den Nummer n

Zu den Nummer n

Zu Nummer 9

Zu Nummer 10

Zu Nummer 11

Zu Nummer 12

Zu Nummer 12

Zu Nummer 12

Zu den Nummer n

Zu Nummer 3

Zu Nummer 3

Artikel 4
Inkrafttreten


 
 
 


Drucksache 15/05

Ammoniumpikrat, trocken oder mit weniger als 10 Masse-% Wasser

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 15/05




A. Problem und Ziel

B. Lösung

C. Alternativen

D. Finanzielle Auswirkungen auf die öffentlichen Haushalte

E. Sonstige Kosten

Artikel 1

Artikel 2

Artikel 3

Artikel 4

Artikel 5

Artikel 6

Artikel 7

Artikel 8

Artikel 9

Artikel 10

Begründung

I. Allgemeines

II. Zu den einzelnen Vorschriften

Zu Artikel 2

Zu Artikel 3

Zu Artikel 4

Zu Artikel 5

Zu Artikel 6

Zu Artikel 7

Zu Artikel 8

Zu Artikel 9

Zu Artikel 10


 
 
 


Drucksache 173/05

... Abfälle mit Salpetersäure (UN 2031), Nitriersäuremischungen (UN 1796 und UN 1826) und/oder Perchlorsäure (UN 1802), z.B. bestimmte Reinigungsmittel Bem. 1: Mischungen aus Salpetersäure und Salzsäure der UN-Nummer 1798 sind zur Beförderung nicht zugelassen Bem. 2: Chemisch instabile Nitriersäuremischungen, nicht denitriert, sind zur Beförderung nicht zugelassen Bem. 3: Perchlorsäure, wässerige Lösungen mit mehr als 72 Masse-% reiner Säure sind nicht zur Beförderung zugelassen

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 173/05




A. Zielsetzung

B. Lösung

C. Alternativen

D. Finanzielle Auswirkungen auf die öffentlichen Haushalte

E. Sonstige Kosten

Verordnung

Erste Verordnung

Artikel 1

Ausnahme 1 E Beförderung gefährlicher Güter über den Hindenburgdamm von und nach Sylt

1 Abweichend von § 1 Abs. 3 Nr. 3 und § 3

2 Verladung

3 Sonstige Vorschriften

3.1 Beladevorschriften

3.2 Zwischenwagen oder Elemente einer fest gekuppelten Einheit

3.3 Schriftliche Weisungen

3.4 Beförderungsausschluss

3.5 Straßenfahrzeuge mit ungereinigten leeren Tanks

4 Angaben im Beförderungspapier

Ausnahme 2 - offen -

Ausnahme 3 - offen -

Ausnahme 4 - offen -

Ausnahme 5 - offen -

Ausnahme 6 - offen -

Ausnahme 7 E, S Zuständigkeiten nach § 6 Abs. 5 Nr. 3 Buchstabe b GGVSE

Ausnahme 8 B Beförderung gefährlicher Güter mit Fähren

Ausnahme 9 B, E, S Tanks aus glasfaserverstärktem Kunststoff

Ausnahme 10 - offen -

Ausnahme 11 - offen -

Ausnahme 12 - offen -

Ausnahme 13 S Beförderung von Gasen der Klasse 2, Klassifizierungscode 3F in Tanks ohne Beachtung des § 7 GGVSE

Ausnahme 14 S Beförderung von bestimmten Stoffen der Klasse 3 in Tanks ohne Beachtung des § 7 GGVSE

Ausnahme 15 - offen -

Ausnahme 16 - offen -

Ausnahme 17 - offen -

Ausnahme 18 S Beförderungspapier

Ausnahme 19 B, E, S Beförderung von Stoffen mit polyhalogenierten Dibenzodioxinen und -furanen

Ausnahme 20 B, E, S Beförderung verpackter gefährlicher Abfälle

Ausnahme 21 B, E, S Zusammenpacken von Patronen mit Waffenpflegemitteln

1 Zusammenpackungszulassung

1.1 Abweichend von

2 Verpackung

3 Sonstige Vorschriften

4 Angaben im Beförderungspapier / Frachtbrief

Ausnahme 22 E, S Saug-Druck-Tanks

Ausnahme 23 - offen -

Ausnahme 24 S Beförderung von Eichnormalen und Zapfsäulen

1 Abweichend von § 1 Abs. 3 Nr. 1

2 Vorschriften für Eichnormale und Zapfsäulen

3 Zusätzliche Anforderungen an Eichnormale und Zapfsäulen mit Fassungsräumen über 1 000 Liter in den Fällen der Nummer 1 Buchstabe a

Ausnahme 25 S Versandstücke mit kleinen Mengen verschiedener Güter ohne Beschriftung mit der Kennzeichnungsnummer

1 Abweichend von § 1 Abs. 3 Nr. 1

2 Stoffe und Mengengrenzen

3 Sonstige Vorschriften

4 Angaben im Beförderungspapier

5 Geltungsdauer

Ausnahme 26 - offen

Ausnahme 27 S Beförderung von festen Stoffen der Klasse 4.1, UN 3175 in gedeckten Fahrzeugen, Containern, Abrollbehältern, Absetzmulden und Wechselbehältern

1 Abweichend von § 3

2 Vorschriften zum Bau und Betrieb der Behälter

3 Angaben im Beförderungspapier

4 Geltungsdauer

Ausnahme 28 E, S Zusammenladung von Automobilteilen der Klassifizierung 1.4G mit gefährlichen Gütern

1 Abweichend von § 1 Abs. 3 Nr. 1 und 3

2 Tabelle der Gefahrgüter

3 Verpackung

4 Höchstmenge

5 Sonstige Vorschriften

6 Angaben im Beförderungspapier

Artikel 2

Artikel 3

Begründung

I. Allgemeines

II. Zu den Einzelvorschriften

Zu Artikel 1 Nummer 1

Zu Artikel 1 Nummer 2

Zu Artikel 1 Nummer 3


 
 
 


Drucksache 889/04

... Ammoniumpikrat, trocken oder angefeuchtet mit weniger als 10 Masse-% Wasser

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 889/04




A. Problem und Ziel

B. Lösung

C. Alternativen

D. Finanzielle Auswirkungen auf die öffentlichen Haushalte

E. Sonstige Kosten

Verordnung

Zweite Verordnung

Artikel 1

1. § 1 Abs. 3 wird wie folgt geändert:

2. § 2 Nr. 4 wird wie folgt gefasst:

3. § 5 wird wie folgt geändert:

4. § 6 wird wie folgt geändert:

5. In § 7 Abs. 1 Satz 2 Nr. 2

6. § 9 wird wie folgt geändert:

7. § 10 wird wie folgt geändert:

8. Anlage 1 wird wie folgt gefasst:

Tabelle

Tabelle

Tabelle

Tabelle

Tabelle

9. Anlage 2 wird wie folgt geändert:

Artikel 2

Artikel 3

Begründung

I. Allgemeines

II. Zu den Einzelvorschriften

Zu Artikel 1 Nummer 1

Zu § 1

Zu Artikel 1 Nummer 2

Zu Artikel 1 Nummer 3

Zu § 5

Zu Artikel 1 Nummer 4

Zu § 6

Zu § 6

Zu § 6

Zu § 6

Zu § 6

Zu § 6

Zu § 6

Zu § 6

Zu § 6

Zu § 6

Zu § 6

Zu § 6

Zu § 6

Zu Artikel 1 Nummer 5

Zu § 7

Zu Artikel 1 Nummer 6

Zu § 9

Zu § 9

Zu § 9

Zu § 9

Zu § 9

Zu § 9

Zu § 9

Zu § 9

Zu § 9

Zu § 9

Zu § 9

Zu § 9

Zu § 9

Zu § 9

Zu § 9

Zu § 9

Zu § 9

Zu Artikel 1 Nummer 7

Zu § 10

Zu Artikel 1 Nummer 8

Zu Artikel 1 Nummer 9

Buchstabe a

Buchstabe c

Zu Artikel 3


 
 
 


Drucksache 363/17 PDF-Dokument



Drucksache 388/15 PDF-Dokument



Drucksache 651/16 PDF-Dokument



Suchbeispiele:


Informationssystem - umwelt-online
Internet

Das Informationssystem umfaßt alle bei umwelt-online implementierten Dateien zu den Umweltmedien/Bereichen: Abfall, Allgemeines, Anlagentechnik, Bau, Biotechnologie, Energienutzung, Gefahrgut, Immissionsschutz, Lebensmittel & Bedarfsgegenstände, Natur-, Pflanzen-, Tierschutz, Boden/Altlasten, Störfallprävention&Katastrophenschutz, Chemikalien, Umweltmanagement sowie Arbeitsschutz einschließlich des zugehörigen EU-Regelwerkes. Das Informationssystem wird kontinierlich entsprechend den Veröffentlichungen des Gesetzgebers aktualisiert.

Mit dem Lizenzerwerb wird die Nutzungsberechtigung des umwelt-online Informationssystems und die Nutzung des individuellen umwelt-online Rechtskatasters zum Nachweis der Rechtskonformität des Umweltmanagementsystems gemäß der DIN ISO 14001 bzw. der Ökoauditverordnung (EG)1221/2009, des Arbeitsschutzmanagementsystems gemäß OHSAS 18001 sowie des Energiemanagementsystems gemäß DIN ISO 50001 erworben.